DE69930490T2 - Kommunikationsverfahren, Sendungsverfahren und Empfangsverfahren und Geräte zu ihrer Durchführung - Google Patents

Kommunikationsverfahren, Sendungsverfahren und Empfangsverfahren und Geräte zu ihrer Durchführung Download PDF

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    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L2212/00Encapsulation of packets

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kommunikationsverfahren, ein Sendeverfahren, ein Empfangsverfahren und Vorrichtungen, die diese implementieren.
  • Das Gebiet der Kommunikation zwischen Datenverarbeitungsvorrichtungen über ein Netzwerk betrifft insbesondere eine Kommunikation über ein Netzwerk zum Beispiel von einem Computer, bekannt als "PC" (Anfangsbuchstaben des englischen Worts "Personal Computer"), der mit einer Netzwerkkommunikationsschnittstelle, bekannt als "NIC" (Anfangsbuchstaben des englischen Worts "Network Interface Card"), ausgestattet ist.
  • Es soll hierbei erwähnt werden, dass eine Eingabe-/Ausgaberessource wie etwa zum Beispiel eine Netzwerkressource im Allgemeinen besteht aus einer Netzwerkkommunikationsschnittstelle, Software zur Steuerung dieser Schnittstelle und einem Steuerungs- und Signalisierungssoftwaremodul, das den Betrieb der Steuersoftware steuert und das die Signalisierung des Übertragungskanals, auf die die übertragenen Daten folgen, organisiert.
  • Die Erfindung beschäftigt sich mit dem Fall, dass zumindest zwei Datenverarbeitungsvorrichtungen miteinander kommunizieren, wobei die Datenverarbeitungsvorrichtungen hierbei betrachtet werden, alle die Datenverarbeitungsvorrichtungen zu sein, die zum Implementieren einer Kommunikation fähig sind.
  • Wenn zwei Datenverarbeitungsvorrichtungen miteinander kommunizieren und Zugang zu einem Netzwerk haben müssen, muss jede von diesen ihre Netzwerkzugangskarte haben. Diese Lösung hat den Nachteil, dass sie eine Komplexität von Hardware- und Softwarearchitektur und damit auch hohe Gesamtkosten der Datenverarbeitungsvorrichtungen verlangt.
  • Die Druckschrift US-5,581,709 (Mitsubishi Denki Kabushiki Kaisha) beschreibt eine Vorrichtung, die es der Zentraleinheit eines Hostsystems ermöglicht, auf eine in einem anderen System angeordnete Eingabe-/Ausgabekarte zuzugreifen, als ob die Eingabe-/Ausgabekarte direkt mit dem Bus bzw. der Hauptleitung des Hostsystems verbunden wäre. Zu diesem Zweck hat die Zentraleinheit auf dem Hostbus eine physikalische Adresse und einen auf dem Bus arbeitenden Befehl. Die Eingabe-/Ausgaberessourcen werden so auf der physikalischen Ebene geteilt bzw. gemeinsam genutzt, insofern als der Bus, an dem die Eingabe-/Ausgabekarte angeordnet ist, über den Vorgang hinweg einem Hostsystem zugewiesen ist, wobei das Hostsystem über diesen Zeitraum hinweg seinen eigenen Bus im Wartezustand hat. Demnach kann die gleiche Eingabe-/Ausgabekarte nicht von zwei unterschiedlichen Hostsystemen gleichzeitig verwendet werden. Außerdem verwaltet die Vorrichtung gemäß dieser Erfindung lediglich die elementaren Lese- und Schreibvorgänge in der Ressource, ohne den Kommunikationskanal (oder "Pfad") zu verwalten.
  • Die EP-A-0 767 564 offenbart eine Netzwerkschnittstelleneinrichtung, die angepasst ist, ein Peripheriegerät wie etwa einen Kopierer mit einem LAN im Hinblick darauf zu koppeln, mit dem LAN verbundenen Netzwerkeinrichtungen einen gemeinsamen Zugriff auf dieses Peripheriegerät zu ermöglichen.
  • Die Erfindung legt dar, diesen Nachteilen abzuhelfen. Dazu bezieht sich die Erfindung gemäß einem ersten Aspekt auf ein Kommunikationsverfahren für eine zweite Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß Anspruch 1.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt bezieht sich die Erfindung auf ein Kommunikationsverfahren für eine erste Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß Anspruch 2.
  • Auf Grund von jeder dieser Vorkehrungen ermöglichen die zusätzlichen Informationen der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung, die die fragliche Eingabe-/Ausgaberessource nicht aufweist:
    • – die in der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung eingegliederte Eingabe-/Ausgaberessource zu verwenden (zum Beispiel auf das Netzwerk zuzugreifen),
    • – um durch Implementierung des betrachteten Kommunikationsprotokolls die Benutzerdaten zu übertragen, und
    • – um eine Kommunikationssitzung fortzusetzen, die bereits eingerichtet wurde, und um die Benutzerinformationen direkt mit Hilfe der besagten Eingabe-/Ausgaberessource zu übermitteln.
  • Die Erfindung macht es daher möglich, dass die Eingabe-/Ausgaberessource zwischen den beiden Datenverarbeitungsvorrichtungen geteilt wird, obwohl diese Ressource physikalisch nur mit einer der Kommunikationsvorrichtungen in Zusammenhang steht.
  • Schließlich wird die Kommunikationsdauer im Allgemeinen reduziert, da zum Beispiel die Netzwerkkommunikationsschnittstelle die Anzahl von Datenkopien minimiert.
  • Gemäß besonderen Eigenschaften des ersten Aspekts der Erfindung führt die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung nach dem Betrieb zum Übertragen der Informationssätze einen Betrieb zum Trennen des Satzes von zusätzlichen Informationen einerseits und des Satzes von Benutzerinformationen andererseits durch.
  • Auf Grund dieser Vorkehrungen werden die zusätzlichen Informationen nicht an die Eingabe-/Ausgaberessource übertragen und werden diese für diese Ressource daher ebenso wie für das Netzwerk und den Empfänger des Satzes von Benutzerinformationen auf die gleiche Art und Weise präsentiert, gleich ob sie von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung oder von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung kommen.
  • Entsprechend führt die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß besonderen Eigenschaften des zweiten Aspekts der Erfindung nach dem Betrieb zum Übertragen der Informationssätze einen Betrieb zum Trennen des Satzes von zusätzlichen Informationen einerseits und des Satzes von Benutzerinformationen andererseits durch.
  • Auf Grund dieser Vorkehrungen empfängt die Anwendung oder das Protokoll, für die/das der Satz von Benutzerinformationen bestimmt ist, die Sätze von Benutzerinformationen, die von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung kommen oder für diese bestimmt sind, auf die gleiche Art und Weise wie diejenigen, die von der Eingabe-/Ausgaberessource kommen oder für diese bestimmt sind, die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung verwaltet wird.
  • Gemäß besonderen Eigenschaften des ersten Aspekts der Erfindung umfasst das Verfahren während des Betriebs zum Übertragen der genannten Informationssätze:
    • – einen von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung durchgeführten Schritt zum Speichern in eine Zwischenspeichereinrichtung, und
    • – einen von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung durchgeführten Schritt zum Lesen aus der Zwischenspeichereinrichtung.
  • Entsprechend umfasst das Verfahren gemäß besonderen Eigenschaften des zweiten Aspekts der Erfindung während des Betriebs zum Übertragen der Informationssätze:
    • – einen von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung durchgeführten Schritt zum Speichern in eine Zwischenspeichereinrichtung, und
    • – einen von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung durchgeführten Schritt zum Lesen aus der Zwischenspeichereinrichtung.
  • Auf Grund von jeder dieser Vorkehrungen wird auf die Speichereinrichtung von jeder der Datenverarbeitungsvorrichtungen unabhängig im Schreib- und Lesemodus zugegriffen, ohne dass es für diese Datenverarbeitungsvorrichtungen notwendig ist, entweder synchron oder sogar auf der gleichen Frequenz zu arbeiten, ohne dass es für die zum Zugreifen auf die Speichereinrichtung verwendeten Adressen zwangsläufig notwendig ist, dass sie identisch sind, und ohne dass eine gemeinsame Initialisierung der unterschiedlichen Datenverarbeitungsvorrichtungen notwendig ist.
  • Die Architekturen der Datenverarbeitungsvorrichtungen können daher unabhängig ausgelegt bzw. entworfen werden und außerhalb der Kommunikationsphasen zwischen diesen Datenverarbeitungsvorrichtungen unabhängig arbeiten, zum Beispiel unter Verwendung unterschiedlicher Betriebssysteme.
  • Dies ermöglicht es daher insbesondere, eine Vorrichtungsarchitektur und ein Betriebssystem zu wählen, die/das am besten an die Verwaltung bzw. Handhabung der Eingabe-/Ausgabekarte angepasst ist.
  • Gemäß besonderen Eigenschaften von jedem Aspekt der Erfindung stellt der Satz von zusätzlichen Informationen während des Betriebs zum Verknüpfen mit dem Satz von Benutzerinformationen auch den Typ von Benutzerinformationen dar, wobei dieser Typ einerseits Signalisierungs- und/oder Steuerungsinformationen, die dazu bestimmt sind, zur Verwendung der Eingabe-/Ausgaberessource interpretiert zu werden, oder andererseits Informationen entsprechen kann, die in eine Entfernung zu übertragen sind.
  • Auf Grund dieser Vorkehrungen kann die erste Datenverarbeitungsvorrichtung auf einfache Weise feststellen, ob der Satz von Benutzerinformationen für den Treiber der Eingabe-/Ausgaberessource oder für das Signalisierungs- und/oder Steuerungsmodul dieses Treibers bestimmt ist.
  • Gemäß besonderen Eigenschaften von jedem Aspekt der Erfindung stellt der Satz von zusätzlichen Informationen während des Betriebs zum Verknüpfen mit dem Satz von Benutzerinformationen auch die Datenverarbeitungsvorrichtung dar, von der der besagte Satz von Benutzerinformationen kommt.
  • Gemäß besonderen Eigenschaften von jedem Aspekt der Erfindung stellt der Satz von zusätzlichen Informationen während des Betriebs zum Verknüpfen mit dem Satz von Benutzerinformationen auch die Datenverarbeitungsvorrichtung dar, für die der Satz von Benutzerinformationen bestimmt ist.
  • Auf Grund von jeder dieser Vorkehrungen kann die erste Datenverarbeitungsvorrichtung in dem Fall, dass mehrere Datenverarbeitungsvorrichtungen Daten zum Übertragen oder zum Empfangen mit Hilfe der von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung verwalteten Eingabe-/Ausgaberessource aufweisen können, auf einfache Weise die Datenverarbeitungsvorrichtung identifizieren, die gerade überträgt.
  • Gemäß einem dritten Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine zweite Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß Anspruch 7.
  • Gemäß einem vierten Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine erste Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß Anspruch 8.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Speichermedium gemäß Anspruch 13.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Speichermedium gemäß Anspruch 14.
  • Die Erfindung wird durch eine Lektüre der folgenden Beschreibung deutlicher verständlich, die mit Bezug auf die zugehörigen Zeichnungen vorgenommen ist, bei denen darstellen:
  • 1 höchst schematisch eine Datenverarbeitungsvorrichtungsarchitektur, auf die die Erfindung zutrifft;
  • 2 höchst schematisch die Komponenten, die mit den gemäß 1 veranschaulichten Bussen verbunden sind;
  • 3 höchst schematisch eine Hardware- und Softwarearchitektur eines ersten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung gemäß der Erfindung;
  • 4 die Protokollschichten, die bei dem gemäß 3 veranschaulichten ersten Ausführungsbeispiel implementiert werden, und den Aufbau einer Informationssequenz, die von einer gemäß 1 bis 3 veranschaulichten Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen wird;
  • 5 höchst schematisch eine Hardware- und Softwarearchitektur eines zweiten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung gemäß der Erfindung;
  • 6 höchst schematisch eine Hardware- und Softwarearchitektur eines dritten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung gemäß der Erfindung;
  • 7 ein Sendeablaufdiagramm gemäß dem Verfahren der Erfindung; und
  • 8 ein Empfangsablaufdiagramm gemäß dem Verfahren der Erfindung.
  • 1 stellt eine zweite Datenverarbeitungsvorrichtung 101 mit einem eigenen zweiten Datenverarbeitungsbus 102 dar, die mit Hilfe einer Vorrichtung 103 zum Kommunizieren zwischen Bussen mit einem ersten Datenverarbeitungsbus 104 einer ersten Datenverarbeitungsvorrichtung 105 verbunden ist.
  • Die Datenverarbeitungsvorrichtungen 101 und 105 sind von bekanntem Typ. Sie bestehen zum Beispiel aus:
    • – Computern, die als "PCs" bekannt sind und einen Prozessor des Typs "PENTIUM" von dem amerikanischen Hersteller "INTEL" haben,
    • – einem Drucker,
    • – einem Faxgerät,
    • – einem Fotoapparat,
    • – einer Kamera, und
    • – allgemeiner gesagt jeder Vorrichtung, die zum Kommunizieren von Daten mit Hilfe eines Netzwerks in einem Sende- und/oder Empfangsmodus fähig ist.
  • Die Datenverarbeitungsbusse 102 und 104 sind von bekanntem Typ. Sie sind zum Beispiel durch einen Busstandard definiert, der als "PCI" bekannt ist (Anfangsbuchstaben des englischen Worts "Peripheral Component Interconnect" (wobei der Leser in diesem Zusammenhang Bezug nehmen kann auf die Spezifikationen des PCI-Standards: "PCI Local Bus Specification Revision 2.1")).
  • Das System 103 zur Kommunikation zwischen Bussen ist von bekanntem Typ. Es ist zum Beispiel drahtgebunden oder vom Typ der Infrarotübertragung, der Funkübertragung oder der optischen Übertragung. Es weist zum Beispiel eine Architektur um Zwischenspeicher herum auf. Dieses System ist positioniert zwischen:
    • – dem Bus 102 einerseits mit Hilfe eines Bauteils 103A mit einem PCI-Adapter und einem lokalen Bus, mit dem dieser PCI-Adapter verbunden ist, und
    • – dem Bus 104 andererseits mit Hilfe eines Bauteils 103B mit einem PCI-Adapter und einem lokalen Bus, mit dem dieser PCI-Adapter verbunden ist.
  • Bei dem Zwischenbus-Kommunikationssystem 103 ist mit jedem der lokalen Busse ein Eingabeanschluss und ein Ausgabeanschluss von einem Zwei-Anschluss-Speicher oder von zwei Speichern des FIFO-Typs verbunden, die jeweils angepasst sind an die Übertragung von Daten in einer bevorzugten Richtung.
  • Jeder PCI-Adapter stellt somit einen Schnittstellenadapter zwischen einem der PCI-Datenverarbeitungsbusse und einem lokalen Bus dar. Jeder der Busse 102 und 104 greift somit mit Hilfe eines Schnittstellenadapters im Lese- oder Schreibmodus auf den Zwischenspeicher zu.
  • Mit dem Bus 104 ist auch eine Netzwerkschnittstellenkarte 106 eines bekannten Typs verbunden, die mit einem Kommunikationsnetzwerk 107 verbunden ist, das selbst von bekanntem Typ ist. Dieses Kommunikationsnetzwerk ermöglicht den Datenverarbeitungsvorrichtungen 101 und 105, mit anderen Datenverarbeitungsvorrichtungen zu kommunizieren, die sich entfernt befinden.
  • Bei dieser Hardwarekonfiguration zielt die Erfindung darauf ab, eine Kommunikation zwischen jeder der Datenverarbeitungsvorrichtungen 101 und 105 einerseits und dem Kommunikationsnetzwerk 107 andererseits zu verbessern.
  • Vorzugsweise sind die Takte der zwei Datenverarbeitungsvorrichtungen asynchron, wobei das Zwischenbus-Kommunikationssystem 103 für die asynchrone Übertragung der Daten zwischen den beiden Bussen zuständig ist.
  • 2 stellt die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung 101, den zweiten Datenverarbeitungsbus 102, das Zwischenbus-Kommunikationssystem 103, den ersten Datenverarbeitungsbus 104, die erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105, die Netzwerkschnittstellenkarte 106 und das Kommunikationsnetzwerk 107 dar.
  • Die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung 101 hat eine Zentraleinheit 201, Taktgeber 202, ein Unterbrechungssystem 203, eine Tastatur 204, einen Direktzugriffsspeicher 205, Festwertspeicher 206, ein Eingabe-/Ausgabesystem 207, einen Anzeigeschirm 208 und das Bauteil 103A des Zwischenbus-Kommunikationssystems 103.
  • All diese Komponenten oder Gruppen von Komponenten sind von bekanntem Typ und verwenden Software eines bekannten Typs, mit der Ausnahme eines Kommunikationsschnittstellensteuermoduls 209, das in den Direktzugriffsspeicher 205 eingegliedert ist. Dieses Kommunikationsmodul ist gemäß 3 bis 8 veranschaulicht.
  • Die erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105 hat eine Zentraleinheit 211, Taktgeber 212, ein Unterbrechungssystem 213, eine Tastatur 214, Direktzugriffsspeicher 215, Festwertspeicher 216, ein Eingabe-/Ausgabesystem 217, einen Anzeigeschirm 218, das Bauteil des Zwischenbus-Kommunikationssystems 103, das sich nicht in der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung 101 befindet, und eine Netzwerkschnittstellenkarte 106, die mit dem Kommunikationsnetzwerk 107 verbunden ist.
  • All diese Komponenten oder Gruppen von Komponenten sind von bekanntem Typ und verwenden Software eines bekannten Typs, mit der Ausnahme von:
    • – einem Kommunikationsschnittstellensteuermodul 221,
    • – einem Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222, und
    • – einem Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223,
    wobei diese drei Softwaremodule während eines Betriebs in dem Direktzugriffsspeicher 215 eingegliedert sind. Außerhalb der Betriebszeitdauer sind diese Softwaremodule in einem nicht flüchtigen Speicher bekannten Typs gespeichert. Diese Module sind gemäß 3 bis 8 veranschaulicht. Es wird jedoch bereits hier zu erkennen sein, dass die Kommunikationsschnittstellensteuermodule 209 und 221 dazu dienen, eine Kommunikation zwischen den zwei Datenverarbeitungsvorrichtungen 101 und 105 zu organisieren, wohingegen das Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222 sowie der Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223 dazu dienen, eine Kommunikation zwischen der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung 105 einerseits und dem Netzwerk 107 andererseits zu organisieren.
  • Das Zwischenbus-Kommunikationssystem bestehend aus elektronischen Baugruppen 103A (verbunden mit dem Bus 102) und 103B (verbunden mit dem Bus 104) gilt als "transparent", das heißt, dass es den Aufbau oder die Organisation der von einem Bus zum anderen übertragenen Daten nicht modifiziert.
  • 3 stellt die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung 101 und die erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105 beim ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung dar, die beide durch ein Kommunikationssystem 103 (einschließlich der Baugruppen 103A und 103B) verbunden sind.
  • Gemäß 3 (und ebenso gemäß 5) können die in der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung 105 lokal verarbeiteten Daten anderen Pfaden als denjenigen der Daten folgen, die von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung 101 kommen. Diese Pfade sind als gepunktete Pfeillinien dargestellt. Sie symbolisieren den bekannten Betriebstyp der Vorrichtung gemäß der Erfindung im Hinblick auf:
    • – die Verarbeitung der Daten, die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung kommen und dazu bestimmt sind, über das Netzwerk 107 übertragen zu werden, und
    • – die Verarbeitung der Daten, die von dem Netzwerk 107 kommen, und dazu bestimmt sind, an ein durch die erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105 implementiertes Protokoll übertragen zu werden.
  • Die zwischen den Kommunikationsschnittstellensteuerungen 209 und 221 ausgetauschten Daten gelten als vom Typ "Benutzer" und sind aus zwei Kategorien von Daten aufgebaut:
    • – einige von diesen Daten werden als "Benutzer"-Daten bezeichnet, falls sie für den Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223 bestimmt sind oder von diesem kommen (wobei sie dann dazu bestimmt sind, in eine Entfernung übertragen zu werden),
    • – die anderen von diesen Daten werden als "Signalisierungs"-Daten bezeichnet und sind für das Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222 bestimmt oder kommen von diesem (wobei sie dann dazu dienen, die Übertragung der Benutzerdaten zu spezifizieren).
  • Die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung 101 verwendet Softwareanwendungen unter Verwendung von Protokollen P1, P2, ..., Pn, die zum Kommunizieren zwischen diesen Anwendungen verwendet werden, und einem Kommunikationsschnittstellensteuermodul 209. Diese Kommunikation erfolgt durch Austausch von Paketen von Benutzerdaten und Signalisierungsdaten. Das Kommunikationsschnittstellensteuermodul 209 speichert die zu übertragenden Informationen und kommuniziert mit einem Kommunikationssystemtreiber 303, der mit dem Kommunikationssystem 103 verbunden ist, wobei es mit diesem Pakete von Benutzerdaten (Benutzer und Signalisierung) und Pakete von Befehlen austauscht.
  • Die Kommunikationsschnittstellensteuermodule 209 und 221, das Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222 sowie der Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223 speichern besonders Leitweglenkungs- und Nachschlagetabellen zum Abtrennen eines Pfads oder einer Funktion bei jedem Paket. Diese Tabellen ermöglichen daher, dass diese Komponenten an die unterschiedlichen Anwendungen und an die unterschiedlichen Protokolle, die zum Kommunizieren fähig sind, angepasst werden.
  • Als Beispiel ist das Protokoll P1 ein als "TCP/IP" bekanntes Protokoll, was in Englisch "Transmission Control Protocol/Internet Protocol" und in Französisch "Protocol de control de transmission/protocole Internet" bedeutet, und ist das Protokoll Pn ein den ATM-Standards (Anfangsbuchstaben des englischen Worts "Asynchronous Transfer Mode") entsprechendes Protokoll.
  • Das TCP/IP-Protokoll funktioniert in Übereinstimmung mit dem, was in dem Buch "TCP/IP Illustrated, Vol. 1, The Protocol", W. Richard Stevens, Addison-Wesley, beschrieben ist, und der ATM-Standard ist durch das ATM-Forum erlassen, bekannt als: "ATM Forum Technical Committee, User-Network Interface, Specifications version 3.1".
  • Die erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105 verwendet Softwareanwendungen unter Verwendung von Protokollen P1, P2, ..., Pn, die zur Kommunikation zwischen diesen Anwendungen dienen, und einer Kommunikationsschnittstellensteuerung 221. Diese Kommunikation erfolgt durch Austausch von Paketen von Benutzerdaten und Signalisierungsdaten.
  • Die Kommunikationsschnittstellensteuerung 221 kommuniziert
    • – mit einem Kommunikationssystemtreiber 305, der mit dem Kommunikationssystem 103 verbunden ist, wobei sie Pakete von Benutzerdaten und Befehlspakete mit diesem austauscht;
    • – mit einem Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222, wobei sie Pakete von Signalisierungsdaten mit diesem austauscht; und
    • – mit einem Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223, wobei sie Pakete von Benutzerdaten mit diesem austauscht.
  • Schließlich steuert der Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223 den Betrieb einer Netzwerkschnittstellenkarte 106.
  • Die Kommunikationsschnittstellensteuerungen 209 und 221 sind für die Erfindung spezifisch. Sie sind prinzipiell bestimmt zum:
    • – Anbieten der Möglichkeit an die beiden Datenverarbeitungsvorrichtungen 101 und 105, die Netzwerkzugangsressource, die aus dem Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223 und der Netzwerkschnittstellenkarte 106 besteht, und gegebenenfalls die Softwareressource, die aus dem Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222 besteht, zu teilen bzw. gemeinsam zu benutzen,
    • – Implementieren unterschiedlicher Verhandlungsphasen zwischen:
    • – den beiden Kommunikationsschnittstellensteuerungen 209 und 221,
    • – einer der Kommunikationsschnittstellensteuerungen einerseits und dem Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223 andererseits, und
    • – einer der Kommunikationsschnittstellensteuerungen einerseits und dem Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222 andererseits,
    • – Implementieren einer Mehrprotokoll-Multiplexkommunikation (das heißt, dass mehrere Kommunikationen gleichzeitig verwaltet werden können),
    • – Ermöglichen einer Kommunikation zwischen Datenverarbeitungsvorrichtungen von einem Ende zu dem anderen Ende des Netzwerks 107.
  • Die Kommunikationsschnittstellensteuerungen 209 und 221 sind identisch, unabhängig von den Kommunikationsschichten niedriger Ebene, die verwendet werden, und haben die gleichen hohen und niedrigen Schnittstellen.
  • Die Kommunikationssystemtreiber 303 und 305 sowie das Kommunikationssystem 103 übertragen die Datenpakete und Befehlspakete, die sie empfangen, als Ganzes, ohne Hinzufügung, ohne Entfernung und ohne Modifikation.
  • Gemäß 4 können drei Protokollschichten ersehen werden:
    • – die Transportschicht 401, die eigentlich den gemäß 3 veranschaulichten Protokollen P1 bis Pn entspricht,
    • – die Mehrprotokoll-Kommunikationsschnittstellensteuerschicht 402, die den Kommunikationsschnittstellensteuermodulen 209 und 221 entspricht, und
    • – die Kommunikationssystemschicht 403, die dem Kommunikationssystemtreiber 303 entspricht, mittels des Kommunikationssystems 103 (3) einschließlich der Baugruppen 103A und 103B.
  • Eine Sequenz von Benutzerdaten 404, die von der Transportschicht 401 kommen, wird in der Mehrprotokoll-Kommunikationssystemschicht 402 mit einem Satz von zusätzlichen Informationen 405 verknüpft, die es anschließend möglich machen, die Benutzerinformationen umzuleiten. Dieser Satz von zusätzlichen Informationen 405 wird im Rest der Beschreibung auch als Nachrichtenkopf bzw. "Header" bezeichnet, da er vorzugsweise in dem gleichen Datenrahmen, aber vor den Benutzerdaten übertragen wird.
  • Es ist hier zu erkennen, dass auf die gleiche Weise interne Daten in dem gleichen Typ von Nachrichtenkopf 405 verknüpft werden, die für die Kommunikationsschnittstellensteuerschicht 402 geeignet sind und für die Schicht-zu-Schicht-Verwaltung zwischen den beiden Datenverarbeitungsvorrichtungen verwendet werden.
  • Der Satz von zusätzlichen Informationen 405 umfasst:
    • – Protokollidentifikationsinformationen PID 406 in Form von vier Binärdaten,
    • – Kommunikationsmittelidentifikationsinformationen DID 407 in Form von drei Binärdaten, und
    • – Informationen über den Benutzerinformationstyp PCK TYPE 408 in Form von einem binären Datenelement, dessen Wert angibt, ob das Benutzerinformationspaket 401 ausschließlich Benutzerdaten enthält, oder ob es ausschließlich Signalisierungsdaten enthält.
  • Der Wert der Protokollidentifikationsinformationen PID 406 ist zum Beispiel "0", wenn ein Fall von Befehlsinformationen vorliegt. Andernfalls ist dieser Wert die Nummer des implementierten Protokolls (siehe Betrieb 808 mit Bezug auf 8).
  • Wird von der Kommunikationssystemschicht 403 gemäß dem Wert des binären Datenelementes PCK TYPE 408 ein Paket von Benutzerdaten empfangen, werden die Benutzerdaten 404 entweder an ein Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222 (wenn das binäre Datenelement Signalisierungsdaten entspricht) oder an den Treiber 223 der Netzwerkschnittstellenkarte 106 übertragen.
  • Es wird sich verstehen, dass der Nachrichtenkopf 405 den Kommunikationsschnittstellensteuerungen 209 und 221 ermöglicht, unverzüglich den Typ, das Ziel und das zum Kommunizieren eines Pakets verwendete Protokoll zu erkennen.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel von 4 fügt die Erfindung eine Schicht hinzu, die alles analysiert, was übertragen wird.
  • Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, das gemäß 5 veranschaulicht ist, sind die gleichen Elemente wie gemäß 3 erneut zu finden, falls:
    • – die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung 101 ein Hostcomputer vom PC-Typ ist, der mit dem Betriebssystem WINDOWS NT (eingetragene Marke) arbeitet, das von der amerikanischen Firma MICROSOFT (eingetragene Marke) verkauft wird, und einen dem PCI-Standard entsprechenden Bus aufweist;
    • – die erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105 eine Hauptplatine ist, die mit einem Prozessor PENTIUM (eingetragene Marke) ausgestattet ist, der von der amerikanischen Firma INTEL (eingetragene Marke) hergestellt wird, und mit dem Betriebssystem CHORUS (eingetragene Marke) arbeitet, das von der amerikanischen Firma CHORUS verkauft wird, die nun ein Tochterunternehmen der Firma SUN MICROSYSTEMS Inc. ist (SUN ist eine eingetragene Marke), und einen dem PCI-Standard entsprechenden Bus aufweist, wobei diese erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105 in eine Bussteckverbindung der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung 101 eingesteckt ist;
    • – die Kommunikationssystemtreiber 303 und 305 PCI-PCI-Kommunikationssystemtreiber sind;
    • – das Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222 ein dem ATM-Standard entsprechendes Steuerungs- und Signalisierungsmodul ist;
    • – der Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223 ein dem ATM-Standard entsprechender Treiber ist; und
    • – die Netzwerkschnittstellenkarte 106 eine dem ATM-Standard entsprechende Baugruppe ist.
  • Bei der gemäß 5 veranschaulichten Vorrichtung sind folglich die Hardwarearchitekturen der Datenverarbeitungsvorrichtungen unterschiedlich und sind auch die Betriebssysteme unterschiedlich.
  • Gemäß 6 sind bei einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung die gleichen Elemente ersichtlich wie gemäß 3, mit der Ausnahme, dass sogar dann, wenn die Netzwerkressource lokal verwendet wird:
    • – im Sendemodus
    • – alle Benutzerinformationen mit Hilfe der Kommunikationsschnittstellensteuerung 221 übertragen werden, wohingegen
    • – alle Signalisierungsinformationen direkt an das Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222 übertragen werden, und
    • – im Empfangsmodus alle Benutzerinformationen mit Hilfe der Kommunikationsschnittstellensteuerung 221 übertragen werden.
  • 7 stellt aufeinander folgende Betriebe dar, die von der Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 implementiert werden, um ein Paket von Benutzerdaten zu senden, die für die erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105 bestimmt sind. Die gleichen Betriebe werden von der Kommunikationsschnittstellensteuerung 221 durchgeführt, wenn die erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105 für die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung 101 bestimmte Benutzerdaten sendet.
  • Vorab führt die Kommunikationsschnittstellensteuerung in einer nicht gezeigten ersten Initialisierungsphase in jeder der Datenverarbeitungsvorrichtungen 101 und 105 eine Serie von Initialisierungsoperationen durch. Diese machen es in besonderem Maße möglich, die lokalen Netzwerkressourcen jeder Datenverarbeitungsvorrichtung herauszufinden und diese dann zwischen Kommunikationsschnittstellensteuerungen von jeder Datenverarbeitungsvorrichtung zu übertragen.
  • Während dieser Initialisierungsoperationen aktualisiert jede Kommunikationsschnittstellensteuerung gemäß bekannten Methoden einen Satz von intern verwendeten Daten, wodurch es in besonderem Maße ermöglicht wird, die Übereinstimmungen zwischen Protokollen, Bezeichnern und Typen von Netzwerkressourcen herzustellen, die lokal oder an einer anderen Datenverarbeitungsvorrichtung vorhanden sind.
  • Anfangs befindet sich die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 im Wartezustand 700, das heißt, sie steht zum Durchführen von Betrieben zur Verfügung.
  • Während eines Betriebs 701 empfängt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 von einer Anwendung, die von der Datenverarbeitungsvorrichtung 101 verwendet wird, eine Nachricht, die ein Senden von Datenpaketen anfordert.
  • Während eines Betriebs 702 liest die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 in der betrachteten Nachricht, die das Senden eines Pakets anfordert, die folgenden Informationen:
    • – den Protokollbezeichner PID 406, und gegebenenfalls
    • – die Pakettyp-Binärinformationen PCK TYPE 408.
  • Während eines Betriebs 703 bestimmt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 gemäß dem Wert des Protokollbezeichners PID, ob es für das fragliche Protokoll notwendig ist, einen direkten Zugriff auf die "entfernten" Ressourcen zu verwenden, und im bejahenden Fall gemäß dem betrachteten Protokoll, ob die Herstellung einer neuen Verbindung erforderlich ist oder nicht.
  • Ist das Ergebnis von einer der während des Betriebs 703 durchgeführten Prüfungen negativ, führt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 einen Verknüpfungsbetrieb 713 (siehe unten) durch.
  • Ist das Ergebnis der Prüfung 703 positiv, sendet die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 während eines Betriebs 704 ein Befehlspaket, das steuerungsinterne Informationen enthält, an die Kommunikationsschnittstellensteuerung 221, um die zusätzlichen Informationen zu bestimmen, wie etwa zum Beispiel die Kommunikationsmittel-Identifikationsinformationen DID 407.
  • Während eines Betriebs 706 wartet die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209, bis eines der in Fällen 707 und 711 veranschaulichten Ereignisse eintritt.
  • Falls die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 während dieses Zeitraums zuerst eine weitere Datenpaketnachricht von der anderen Datenverarbeitungsvorrichtung in Betrieb 707 empfängt, legt sie dieses Paket während eines Betriebs 708 in einen Stapel von Paketen, die für eine zukünftige Verarbeitung bestimmt sind, und kehrt dann zum Betrieb 706 zurück.
  • Empfängt sie während des Wartezeitraums des Betriebs 706 eine Bestätigung des Befehlspakets von der Kommunikationsschnittstellensteuerung 221 in Betrieb 711, aktualisiert sie während eines Betriebs 712 ihre internen Daten wie etwa besonders den Kommunikationsmittelbezeichner DID 407. Während eines Verknüpfungsbetriebs 713 bildet die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 dann den Nachrichtenkopf bzw. Header 405 und verknüpft ihn mit dem Satz von Benutzerinformationen, und während eines Betriebs 714 sendet sie das mit dem Header 405 versehene Paket an die Kommunikationsschnittstellensteuerung 221. Als nächstes kehrt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 in den Wartezustand 700 zurück.
  • 8 stellt die aufeinander folgenden Betriebe dar, die von der Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 implementiert werden, um ein Paket von Benutzerdaten zu empfangen, die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung 105 kommen. Die gleichen Betriebe werden von der Kommunikationsschnittstellensteuerung 221 implementiert, wenn die erste Datenverarbeitungsvorrichtung 105 Benutzerdaten empfängt, die von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung 101 kommen.
  • Anfangs befindet sich die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 im Wartezustand 800.
  • Während eines Betriebs 801 empfängt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 von der Kommunikationsschnittstellensteuerung 221 ein Datenpaket mit Benutzerdaten 404 und einem Header 405.
  • Während eines Betriebs 802 liest die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 in den zusätzlichen Informationen 405 den Protokollbezeichner PID 406, den Kommunikationsmittelbezeichner 407 und die Pakettyp-Binärinformationen PCK TYPE 408.
  • Während einer Prüfung 803 bestimmt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209, ob das Paket Befehle betrifft oder nicht. Hierbei soll erwähnt werden, dass der Wert der Protokollidentifikationsinformationen PID 406 in dem beschriebenen und dargestellten Beispiel "0" ist, wenn ein Fall von Befehlsinformationen vorliegt. Andernfalls ist dieser Wert die Nummer des implementierten Protokolls.
  • Ist der Wert der Protokollidentifikationsinformationen PID 406 gleich "0", sind die Befehlspakete folglich dazu bestimmt, von der Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 mit Blick auf eine Organisation ihrer Funktion lokal verarbeitet zu werden, ohne über das Netzwerk übertragen zu werden.
  • Ist das Ergebnis der Prüfung 803 positiv und im Fall des zweiten Ausführungsbeispiels (5), führt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 oder 221 einen Betrieb 809 durch, der aus einer internen Verarbeitung des Befehlspakets und anschließend, ausschließlich im Fall der Kommunikationsschnittstellensteuerung 221, die eine Netzwerkressource aufweist, einem Betrieb 810 besteht, während dessen die Kommunikationsschnittstellensteuerung 221 in eine Informationsaustauschphase (eine sogenannte "Verhandlungs"-Phase) übergeht mit:
    • – dem Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222, und/oder
    • – dem Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223,
    das heißt, dass sie zu der Zeit der direkten Zugriffe auf den Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223 an diese ein Paket des Signalisierungstyps und/oder interne Informationen sendet, die zu kommunizieren sind (seit der Initialisierung gespeichert oder erneuert) und nach einer Speicherung in der Steuerung 221 zu verwenden sind.
  • Als nächstes sendet die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 während eines Betriebs 811 eine Antwort an die Kommunikationsschnittstellensteuerung 221. Schließlich kehrt die Steuerung 209 in den Wartezustand 809 zurück.
  • Ist das Ergebnis der Prüfung 803 negativ, bestimmt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 während einer Prüfung 804, ob der Kommunikationsmittelbezeichner DID 407 signifikant ist oder nicht (falls nicht, ist nur die zusätzliche Protokollidentifikationsinformation signifikant).
  • Ist das Ergebnis der Prüfung 804 negativ, trennt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 während eines Betriebs 808 den Header 405 und die Benutzerinformationen 404 und sendet ein Paket an das betroffene Protokoll, dessen Inhalt von dem Wert des Protokollbezeichners PID 406 abhängt. Als nächstes kehrt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 in den Wartezustand 800 zurück.
  • Ist das Ergebnis der Prüfung 804 positiv, bestimmt die Kommunikatinosschnittstellensteuerung 209 während einer Prüfung 805, ob der Typ von in dem Paket enthaltenen Daten Benutzerdaten betrifft oder nicht.
  • Ist das Ergebnis der Prüfung 805 positiv, verknüpft die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 während eines Betriebs 806 den Header 405 und die Benutzerinformationen 404 und sendet das Paket von Benutzerdaten 404 an den Netzwerkschnittstellenkartentreiber 223, der dem Kommunikationsmittelbezeichner DID 407 entspricht.
  • Als nächstes kehrt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 in den Wartezustand 800 zurück.
  • Ist das Ergebnis der Prüfung 805 negativ, trennt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 während eines Betriebs 807 den Header 405 und die Benutzerinformationen 404 und sendet das Paket von Signalisierungsdaten 404 an das Steuerungs- und Signalisierungsmodul 222, das dem Kommunikationsmittelbezeichner DID 407 entspricht.
  • Als nächstes kehrt die Kommunikationsschnittstellensteuerung 209 in den Wartezustand 800 zurück.
  • Auf Grund der Implementierung der Erfindung wird die Netzwerkkommunikationsressource 107 zwischen den beiden Datenverarbeitungsvorrichtungen geteilt bzw. gemeinsam benutzt, werden die Pakete unterschiedlicher Typen auf unterschiedliche Weisen geleitet, können unterschiedliche Protokolltypen zum Kommunizieren über das Netzwerk 107 verwendet werden und ist die Übermittlung von Daten optimiert (ist die Anzahl von Kopien der zu übertragenen Daten minimiert).
  • Aus einer Lektüre des Vorstehenden versteht es sich, dass im Einklang mit der Erfindung zur Kommunikation zwischen zwei Datenverarbeitungsvorrichtungen, die jeweils einen Mikroprozessor und einen Speicher aufweisen, wobei die Datenverarbeitungsvorrichtung 105 zumindest eine Eingabe-/Ausgaberessource 106 aufweist und verwaltet, zum Kommunizieren jedes Satzes von Benutzerinformationen 404, die von der Datenverarbeitungsvorrichtung 101 kommen und dazu bestimmt sind, an die Eingabe-/Ausgaberessource übertragen zu werden, die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung verwaltet wird:
    • – von der Datenverarbeitungsvorrichtung 101 ein Betrieb zum Trennen des Satzes von Benutzerinformationen von einem Satz 405 von zusätzlichen Informationen durchgeführt wird, die darstellen:
    • – die Kommunikationsschicht, von der die Informationen in der Datenverarbeitungsvorrichtung 101 kommen, mit Hilfe der zusätzlichen Protokollidentifikationsinformationen PID 406, und
    • – die besagte Eingabe-/Ausgaberessource mit Hilfe einer zusätzlichen Information 407, die ein Kommunikationsmittel identifiziert, DID; und
    • – von den beiden Datenverarbeitungsvorrichtungen gemeinsam ein Betrieb zum Übertragen der besagten Sätze von Informationen von der Datenverarbeitungsvorrichtung 101 an die Datenverarbeitungsvorrichtung 105 durchgeführt wird.
  • Entsprechend versteht es sich, dass im Einklang mit der Erfindung zum Kommunizieren von jedem Satz von Benutzerinformationen 404, die von der Karte 106 kommen, welche die Eingabe-/Ausgaberessourcen verwaltet, und dazu bestimmt sind, an die Datenverarbeitungsvorrichtung 101 übertragen zu werden:
    • – von der Datenverarbeitungsvorrichtung 105 ein Betrieb zum Trennen des Satzes von Benutzerinformationen von einem Satz 405 von zusätzlichen Informationen durchgeführt wird, die darstellen:
    • – die Kommunikationsschicht, für die die Informationen bestimmt sind, mit Hilfe der zusätzlichen Informationen 406, die ein Protokoll identifizieren, PID, und
    • – die Eingabe-/Ausgaberessource mit Hilfe der zusätzlichen Informationen 407, die ein Kommunikationsmittel identifizieren, DID; und
    • – von den beiden Datenverarbeitungsvorrichtungen gemeinsam ein Betrieb zum Übertragen der besagten Sätze von Informationen von der Datenverarbeitungsvorrichtung 105 an die Datenverarbeitungsvorrichtung 101 durchgeführt wird.
  • Gemäß einer ersten Variante umfasst der Satz von zusätzlichen Informationen ein Informationselement, das die Quelldatenverarbeitungsvorrichtung identifiziert, welches insbesondere dann verwendet wird, wenn mehr als zwei Datenverarbeitungsvorrichtungen vorhanden sind, die die Eingabe-/Ausgaberessource verwenden können.
  • Gemäß einer zweiten Variante umfasst die Menge von zusätzlichen Informationen ein Informationselement, das die Datenverarbeitungsvorrichtung identifiziert, für die die übertragenen Informationen bestimmt sind.
  • Gemäß einer dritten Variante umfasst der Satz von zusätzlichen Informationen ein Informationselement, das die Benutzerinformationspaketnummer identifiziert.
  • Gemäß einer vierten Variante hat jede Datenverarbeitungsvorrichtung zumindest eine Eingabe-/Ausgaberessource und kommuniziert jede Datenverarbeitungsvorrichtung im Einklang mit dem Verfahren der Erfindung mittels Eingabe-/Ausgaberessourcen, die es nicht direkt verwaltet.
  • Der Umfang der Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern erstreckt sich im Gegenteil auf alle Modifikationen und Verbesserungen im Rahmen der Fähigkeiten eines Fachmanns.

Claims (14)

  1. Kommunikationsverfahren für eine zweite Datenverarbeitungsvorrichtung (101), die dazu bestimmt ist, sich mit einer ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) einen Netzwerkschnittstellentreiber (223) einer Eingabe-/Ausgaberessource zu teilen, die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) verwaltet wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren die von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) durchgeführten Schritte aufweist: einen Verknüpfungsschritt zum Verknüpfen von Benutzerdaten (404), die dazu bestimmt sind, an den Netzwerkschnittstellentreiber (223) übertragen zu werden, mit zusätzlichen Informationen (405), wobei die zusätzlichen Informationen darstellen: – eines der Kommunikationsprotokolle (P1, ..., Pn), von dem die Benutzerdaten (404) in der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) kommen, und – die Eingabe-/Ausgaberessource, einen Übertragungsschritt zum Übertragen von Benutzerdaten (404) und zusätzlichen Informationen (405) von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) an die erste Datenverarbeitungsvorrichtung (105) auf einem Kommunikationssystem (103) zwischen diesen, welches das gleiche ist, egal welches Kommunikationsprotokoll für die Daten verwendet wird, wobei die Benutzerdaten (404) an den Netzwerkschnittstellentreiber (223) übertragen werden, welcher auf ein Netzwerk (107) zugreift.
  2. Kommunikationsverfahren für eine erste Datenverarbeitungsvorrichtung (105), die dazu bestimmt ist, sich mit einer zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) einen Netzwerkschnittstellentreiber (223) einer Eingabe-/Ausgaberessource zu teilen, die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) verwaltet wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung durchgeführten Schritte aufweist: einen Ausführungsschritt zum Ausführen des Netzwerkschnittstellentreibers (223), einen Verknüpfungsschritt zum Verknüpfen von Benutzerdaten (404) von dem Netzwerkschnittstellentreiber (223) mit zusätzlichen Informationen (405), wobei die zusätzlichen Informationen darstellen: – eines der Kommunikationsprotokolle (P1, ..., Pn), für das die Benutzerdaten in der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) bestimmt sind, und – die Eingabe-/Ausgaberessource, einen Übertragungsschritt zum Übertragen von Benutzerdaten (404) und zusätzlichen Informationen (405) von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) an die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung (101) auf einem Kommunikationssystem (103) zwischen diesen, welches das gleiche ist, egal welches Kommunikationsprotokoll für die Daten verwendet wird, wobei Benutzerdaten (404) von dem Netzwerkschnittstellentreiber (223) empfangen werden, welcher auf ein Netzwerk (107) zugreift.
  3. Kommunikationsverfahren gemäß Anspruch 2, bei dem während des Verknüpfungsschritts die zusätzlichen Informationen einen Typ der Benutzerdaten darstellen, wobei der Typ Signalisierungs- und/oder Steuerungsinformationen, die dazu bestimmt sind, zur Verwendung der Eingabe-/Ausgaberessource interpretiert zu werden, oder Informationen entspricht, die in eine Entfernung zu übertragen sind.
  4. Kommunikationsverfahren gemäß Anspruch 2, bei dem während des Verknüpfungsschritts die zusätzlichen Informationen eine Datenverarbeitungsvorrichtung darstellen, von der die Benutzerdaten kommen.
  5. Kommunikationsverfahren gemäß Anspruch 2, bei dem während des Verknüpfungsschritts die zusätzlichen Informationen eine Datenverarbeitungsvorrichtung darstellen, für die die Benutzerdaten bestimmt sind.
  6. Kommunikationsverfahren gemäß einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei das Verfahren zusätzlich die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) durchgeführten Schritte aufweist: einen Empfangsschritt zum Empfangen von Benutzerdaten (404), die mit zusätzlichen Informationen (405) verknüpft sind, von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101), wobei die zusätzlichen Informationen darstellen: – eines der Kommunikationsprotokolle (P1, ..., Pn), von dem die Benutzerdaten (404) in der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) kommen, und – die Eingabe-/Ausgaberessource, einen Trennungsschritt zum Trennen der zusätzlichen Informationen (405) und der Benutzerdaten (404), einen Übertragungsschritt zum Übertragen der Benutzerdaten (404) an den Netzwerkschnittstellentreiber (223), der auf ein Netzwerk (107) zugreift.
  7. Zweite Datenverarbeitungsvorrichtung (101), gekennzeichnet durch: eine Verknüpfungseinrichtung zum Verknüpfen von Benutzerdaten (404), die dazu bestimmt sind, an einen Netzwerkschnittstellentreiber (223) einer Eingabe-/Ausgaberessource, die von einer ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) verwaltet wird, übertragen zu werden, mit zusätzlichen Informationen (405), wobei die zusätzlichen Informationen darstellen: – eines der Kommunikationsprotokolle (P1, ..., Pn), von dem die Benutzerdaten (404) in der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung kommen, und – die Eingabe-/Ausgaberessource, eine Übertragungseinrichtung zum Übertragen der Benutzerdaten (404) und der zusätzlichen Informationen (405) von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) an die erste Datenverarbeitungsvorrichtung (105) auf einen Kommunikationssystem (103) zwischen diesen, welches das gleiche ist, egal welches Kommunikationsprotokoll für die Daten verwendet wird, so dass die Benutzerdaten an den Netzwerkschnittstellentreiber (223) übertragen werden, um über ein Netzwerk (107) mit einer anderen Datenverarbeitungsvorrichtung zu kommunizieren.
  8. Erste Datenverarbeitungsvorrichtung (105) mit einer Ausführungseinrichtung zum Ausführen eines Netzwerkschnittstellentreibers (223) einer Eingabe-/Ausgaberessource, die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung verwaltet wird, gekennzeichnet durch: eine Verknüpfungseinrichtung zum Verknüpfen von Benutzerdaten (404) von dem Netzwerkschnittstellentreiber (223) mit zusätzlichen Informationen (405), wobei die zusätzlichen Informationen darstellen: – eines der Kommunikationsprotokolle (P1, ..., Pn), für das die Benutzerdaten (404) in einer zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung bestimmt sind, und – die Eingabe-/Ausgaberessource, eine Übertragungseinrichtung zum Übertragen der Benutzerdaten (404) und der zusätzlichen Informationen (405) von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) an die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung (101) auf einem Kommunikationssystem (103) zwischen diesen, welches das gleiche ist, egal welches Kommunikationsprotokoll für die Daten verwendet wird, wobei die Benutzerdaten von dem Netzwerkschnittstellentreiber (223) empfangen werden, der auf ein Netzwerk (107) zugreift.
  9. Erste Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß Anspruch 8, bei der die Verknüpfungseinrichtung derart angepasst ist, dass die zusätzlichen Informationen einen Typ der Benutzerdaten darstellen, wobei der Typ Signalisierungs- und/oder Steuerungsinformationen, die dazu bestimmt sind, zur Verwendung der Eingabe-/Ausgaberessource interpretiert zu werden, oder Information entspricht, die in eine Entfernung zu übertragen sind.
  10. Erste Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß Anspruch 8, bei der die Verknüpfungseinrichtung derart angepasst ist, dass die zusätzlichen Informationen eine Datenverarbeitungsvorrichtung darstellen, von der die Benutzerdaten kommen.
  11. Erste Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß Anspruch 8, bei der die Verknüpfungseinrichtung derart angepasst ist, dass die zusätzlichen Informationen eine Datenverarbeitungsvorrichtung darstellen, für die die Benutzerdaten bestimmt sind.
  12. Erste Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei die erste Datenverarbeitungsvorrichtung (105) zusätzlich aufweist: eine Empfangseinrichtung zum Empfangen von Benutzerdaten (404), die mit zusätzlichen Informationen (405) verknüpft sind, von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101), wobei die zusätzlichen Informationen darstellen: – eines der Kommunikationsprotokolle (P1, ..., Pn), von dem die Benutzerdaten (404) in der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) kommen, und – die Eingabe-/Ausgaberessource, eine Trennungseinrichtung zum Trennen der zusätzlichen Informationen (405) und der Benutzerdaten (404), eine Übertragungseinrichtung zum Übertragen der Benutzerdaten (404) an den Netzwerkschnittstellentreiber (223), der auf ein Netzwerk (107) zugreift.
  13. Speichermedium, dadurch gekennzeichnet, dass es Anweisungen speichert zum Veranlassen eines Mikroprozessors (201) einer zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101), die dazu bestimmt ist, sich mit einer ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) einen Netzwerkschnittstellentreiber (223) einer Eingabe-/Ausgaberessource zu teilen, die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) verwaltet wird, die Schritte durchzuführen: Verknüpfen von Benutzerdaten (404), die dazu bestimmt sind, an den Netzwerkschnittstellentreiber (223) übertragen zu werden, mit zusätzlichen Informationen (405), wobei die zusätzlichen Informationen darstellen: – eines der Kommunikationsprotokolle (P1, ..., Pn), von dem die Benutzerdaten (404) in der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) kommen, und – die Eingabe-/Ausgaberessource, Übertragung von Benutzerdaten (404) und zusätzlichen Informationen (405) von der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) an die erste Datenverarbeitungsvorrichtung (105) auf einem Kommunikationssystem (103) zwischen diesen, welches das gleiche ist, egal welches Kommunikationsprotokoll für die Daten verwendet wird, wobei die Benutzerdaten (404) an den Netzwerkschnittstellentreiber (223) übertragen werden, der auf ein Netzwerk (107) zugreift.
  14. Speichermedium, dadurch gekennzeichnet, dass es Anweisungen speichert zum Veranlassen eines Mikroprozessors (211) einer ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105), die dazu bestimmt ist, sich mit einer zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) einen Netzwerkschnittstellentreiber (223) eine Eingabe-/Ausgaberessource zu teilen, die von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung (105) verwaltet wird, die Schritte durchzuführen: Ausführen des Netzwerkschnittstellentreibers (223), Verknüpfen von Benutzerdaten (404) von dem Netzwerkschnittstellentreiber (223) mit zusätzlichen Informationen (405), wobei die zusätzlichen Informationen darstellen: – eines der Kommunikationsprotokolle (P1, ..., Pn), für das die Benutzerdaten (404) in der zweiten Datenverarbeitungsvorrichtung (101) bestimmt sind, und – die Eingabe-/Ausgaberessource, Übertragung von Benutzerdaten (404) und zusätzlichen Informationen (405) von der ersten Datenverarbeitungsvorrichtung. (105) an die zweite Datenverarbeitungsvorrichtung (101) auf einem Kommunikationssystem (103) zwischen diesen, welches das gleiche ist, egal welches Kommunikationsprotokoll für die Daten verwendet wird, wobei die Benutzerdaten (404) von dem Netzwerkschnittstellentreiber (223) empfangen werden, der auf ein Netzwerk (107) zugreift.
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