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Hintergrund
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Gebiet von Kleinkindinkubatoren
und insbesondere auf einen verbesserten Kleinkindinkubator, der eine
einzigartige Matratzentablettkonstruktion aufweist, die es ermöglicht,
dass das Kleinkind aus der kontrollierten Umgebung des Kleinkindabteils
entnommen werden kann, um einen besseren Zugang zum Kleinkind zu
erhalten und gleichzeitig die Heizfunktion für dieses Kleinkind aufrecht
zu erhalten.
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Allgemein
werden Kleinkindinkubatoren zum Vorsehen einer geschützten, kontrollierten
Umgebung für
Kleinkinder eingesetzt, wo dass Kleinkind eine solche Umgebung benötigt. Die
Umgebung ist beheizt, und es herrschen in ihr kontrollierte Feuchtigkeitsbedingungen.
Selbstverständlich
ist es wichtig, dass das Kleinkind für das Wohlergehen des Kleinkinds
in der kontrollierten Atmosphäre
verbleibt. In derartigen Inkubatoren sind verschiedene Zugangsklappen
vorgesehen, um einen physischen Zugang zum Kleinkind zu erlangen,
um an diesem Kleinkind bestimmte Vorgänge vorzunehmen, und ein derartiger
Zugang kann zum Beispiel über
Handlöcher
erfolgen, wie das zum Beispiel im US-Patent Nr. 4,773,392 (Koch
et al.) offenbart ist, oder es kann ein vollständigerer Zugang dadurch erlangt
werden, dass eine größere Klappe
geöffnet
wird, wenn ein weiter gehender Zugang zum Kleinkind erforderlich ist.
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Es
gibt jedoch Anlässe,
bei denen die Notwendigkeit zum Durchführen eines Vorgangs am Kleinkind
einen vollständigeren
Zugang zu diesem Kleinkind erforderlich macht, als das möglich ist, wenn
das Kleinkind immer noch im Klein kindinkubator ist, dass heißt, wobei
die Benutzung von Handlöchern
oder sogar das Öffnen
der Klappe dem Klinikpersonal nicht ausreicht, den Vorgang durchzuführen. In
diesem Fall muss das Kleinkind aus der Schutzatmosphäre des Kleinkindinkubators
entfernt werden und für
den Zeitraum, über
den der bestimmte Vorgang am Kleinkind durchgeführt wird, außerhalb
dieser Umgebung verbleiben. Selbstverständlich ist das Entfernen eines
Kleinkinds aus dieser Schutzatmosphäre für das Kleinkind von Nachteil,
da es sein kann, dass dem Kleinkind dort die benötigte Heizung nicht zur Verfügung steht.
Es können
auch andere Typen einer Heizung verwendet werden, wie zum Beispiel
durch einen Heizstrahler, doch ist dies nicht immer möglich, und
es ist günstiger,
wenn der Vorgang am Kleinkind durchgeführt werden kann, ohne dass
das Kleinkind an einen anderen Ort verbracht werden muss, was eine
zusätzliche
Störung verursacht.
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Aus
der
DE 19714547 geht
ein Inkubator mit einem Tablett hervor, das in eine Position auf
halbem Wege aus der Inkubatorhaube herausgezogen werden kann, sowie
mit einer Innenwand, die es ermöglicht,
dass Luft von oben nach unten über
den Bereich der offenen Haube hinweg strömt.
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Es
wäre daher
vorteilhaft, wenn es möglich wäre, das
Kleinkind aus der Schutzatmosphäre
des Kleinkindinkubators heraus zu bewegen, um derartige benötigte Vorgänge durchzuführen, während das Kleinkind
am Standort des Inkubators behalten werden kann, und dennoch dem
Kleinkind während
der Zeiträume,
in denen es sich außerhalb
der Inkubatoratmosphäre
befindet, eine bestimmte lokalisierte Heizung zu liefern.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung sieht einen verbesserten Inkubator mit einem
Mittel zur Ermöglichung
eines weit gehenden Zugangs zum Kleinkind vor, indem es ermöglicht wird,
dass das Kleinkind aus der Schutzatmosphäre des Kleinkindinkubators
entfernt wird, das Kleinkind jedoch in der Nähe des Inkubators verbleiben
kann, während
der Vorgang stattfindet. Außerdem
wird, wenn das Kleinkind aus dem Kleinkindinkubator entnommen wird,
eine automatische zusätzliche
Heizung für
das Kleinkind vorgesehen, während
es sich außerhalb der
Schutzatmosphäre
des Inkubators befindet. Bei der Durchführung der vorliegenden Erfindung
kann das Kleinkindtablett, auf dem das Kleinkind liegt, in eine
Position bewegt werden, die sich außerhalb der Innenatmosphäre des Inkubators
befindet, um zum Kleinkind einen vollständigeren Zugang zu erhalten.
Bei der Bewegung des Matratzentabletts nutzt die vorliegende Erfindung
jedoch das Vorhandensein eines Warmluftstroms, der schon an das
Kleinkindabteil des Kleinkindinkubators geliefert wird, wobei ein
Teil oder der gesamte Warmluftstrom entsprechend umgeleitet wird,
um das Kleinkind mit Wärme
zu versorgen, während
es sich in der äußeren Position
befindet.
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Auf
diese Weise kann das Kleinkind aus der Schutzatmosphäre entfernt
werden, und ein weiterer Warmluftstrom liefert dem Kleinkind Wärme, während es
sich außerhalb
der kontrollierten Atmosphäre des
Kleinkindinkubators befindet, so dass das Klinikpersonal die gewünschten
Vorgänge
am Kleinkind durchführen
kann, ohne dass dadurch das Kleinkind einen schädlichen Wärmeverlust erleidet.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
wird der normalerweise zum Heizen der Innenatmosphäre des Inkubators
verwendete Warmluftstrom derart umgeleitet, dass er durch oder über das
Matratzentablett gelangt, so dass kein zusätzliches Heizmittel notwendig
ist, um das Kleinkind weiterhin zu erwärmen, während es sich außerhalb
des Inkubators befindet. Daher ist das Heizmittel relativ leicht
zu bewerkstelligen und kann automatisch vorgesehen werden, ohne
dass zusätzliche
Funktionen oder Operationen zur normalen Inkubatorheizvorrichtung
hinzugefügt
werden müssen.
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Weitere
Merkmale des Inkubators werden angesichts der folgenden detaillierten
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform anhand der beiliegenden
Zeichnungen ersichtlich.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine schematische Seitenansicht eines Inkubators, in den die vorliegende
Erfindung integriert ist;
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2 ist
eine schematische Draufsicht auf den Inkubator von 1;
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3 ist
eine schematische Seitenansicht des Inkubators von 1,
bei dem das Matratzentablett zur Position außerhalb des Kleinkindabteils des
Inkubators von 1 bewegt wurde;
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4 ist
eine schematische Draufsicht auf den Inkubator von 3,
wobei das Matratzentablett in der äußeren Position ist;
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5 ist
eine schematische Seitenansicht eines Matratzentabletts, das zum
Durchführen
der vorliegenden Erfindung geeignet ist;
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6 ist
eine schematische Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wobei ein drehbares Matratzentablett
in der in das Kleinkindabteil eingeschlossenen Position ist;
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7 ist
eine schematische Draufsicht auf das Matratzentablett, das mit der
Ausführungsform von 6 benutzbar
ist;
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8 ist
eine schematische Seitenansicht des erfindungsgemäßen Matratzentabletts;
und
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9 ist
eine schematische Draufsicht auf die Inkubatorausführungsform
von 6, wobei das Matratzentablett in der Position
außerhalb
des Kleinkindabteils gezeigt ist.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Unter
Bezugnahme auf die 1 und 2 ist dort
eine schematische Seitenansicht bzw. eine Draufsicht auf einen Inkubator 10 gezeigt,
der gemäß der vorliegenden
Erfindung aufgebaut ist. Wie in 1 gezeigt,
und wie hier aus Gründen
der Übersichtlichkeit
beschrieben, ist der Inkubator 10 ähnlich demjenigen, der im US-Patent
Nr. 4,936,824 (Koch et al.) offenbart ist und der ein typischer
Inkubator ist, der für
die vorliegende Erfindung geeignet ist, es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass die vorliegende Erfindung mit verschiedenen anderen Typen und
Konstruktionen von Inkubatoren durchgeführt werden kann.
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Dem
gemäß ist ein
Basisabschnitt 12 vorgesehen, der verschiedene Heizungs- und Strömungsleitvorrichtungen
aufweist, die zum Vorsehen der Heizung für das Kleinkindabteil 14,
in dem das Kleinkind angeordnet ist, verwendet werden. Wie schematisch
gezeigt, sind diese Heizungs- und Strömungsleitvorrichtungen vorzugsweise
in einer herkömmlichen
Konstruktion und weisen einen Lüfter 16 und eine
Heizvorrichtung 18 auf, so dass der erwärmte Luftstrom durch die Heizvorrichtung 18 erwärmt und dann
durch eine doppelwandige Tür 20 und
durch eine doppelwandige Haube 22 geleitet wird, wo sie zur
erneuten Zirkulation zurück
in den Basisabschnitt 12 gelangt. Wie beim oben genannten
US-Patent erwähnt,
sind die Tür 20 und
die Haube 22 aus transparenten Materialien, so dass ein
Sichtkontakt mit einer beliebigen Insasse des Kleinkindabteils 14 aufrechterhalten
werden kann.
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Die
Tür 20 ist
mittels eines Scharniers 24 am Basisabschnitt 12 befestigt,
das es ermöglicht,
dass die Tür 20 aus
dem Weg geschwenkt werden kann, wenn sie in der offenen Position
ist, wie noch zu beschreiben ist. Wie ebenfalls zu sehen ist, gelangt warme
Luft vom Basisabschnitt 12 durch einen Luftdurchgang 26,
der die warme Luft direkt in die doppelwandige Tür 20 richtet, wie
zuvor beschrieben. In der bevorzugten Ausführungsform umfasst der Luftdurchgang
mehrere Luftdurchgänge 28,
jedoch könnten
auch ein länglicher
Schlitz sowie auch andere Konfigurationen der Durchgänge eingesetzt
werden.
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Ein
Matratzentablett 30 ist gezeigt, das als eine Basis verwendet
wird, auf der das Kleinkind ruht, während es im Inkubator 10 enthalten
ist. Das Matratzentablett 30 ist als ein flaches planares
Tablett gezeigt, das auf dem Matratzentablett 30 zur Bequemlichkeit
des Kleinkinds noch eine weitere Matratze aufweisen kann, die zu
Reinigungszwecken und dergleichen leicht entfernbar ist. Das Matratzentablett 30 ist
so gelagert, dass es bezüglich
des Inkubators 10 beweglich ist, und ein derartiges Mittel
zur Ermöglichung
einer solchen Bewegung ist in 1 als Stützstangen 32 gezeigt,
die am Basisabschnitt 12 beweglich und am Matratzentablett 30 mittels Klammern 34 befestigt
sind, die es dem Matratzentablett 30 ermöglichen,
bezüglich
der Stützstangen 32 bewegt zu
werden. Das Matratzentablett 30, wie es in den 1 und 2 gezeigt
ist, ist in seiner ersten Position, das heißt es ist vollständig im
Kleinkindabteil 14 enthalten, wobei die Tür 20 vorzugsweise
in der geschlossenen Position ist. In diesem Zustand kann die normale
Verwendung des Inkubators 10 durchgeführt werden. Das Kleinkind ist
in der geschützten,
kontrollierten Atmosphäre
des Kleinkindabteils 14 und kann dadurch gepflegt werden,
dass das Personal die Tür 20 öffnet und
in das Kleinkindabteil 14 hinein reicht, um am Kleinkind
verschiedene Vorgänge
durchzuführen.
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Wie
auch in 2 zu sehen ist, sind im Matratzentablett 30 Warmluftöffnungen 36,
die als Auslässe
für Warmluft
dienen, wie noch beschrieben wird.
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Wenn
wir uns nun den 3 und 4 zuwenden,
dann ist dort eine schematische Seitenansicht bzw. eine schematische
Draufsicht auf den Inkubator der 1 und 2 gezeigt,
wobei jedoch das Matratzentablett 30 in seiner zweiten
Position ist, bei der das Matratzentablett 30 in eine Position
außerhalb
des Kleinkindabteils 14 bewegt ist. Es wird darauf hingewiesen,
dass sich das Matratzentablett 30 nicht vollständig außerhalb
des Kleinkindabteils zu befinden braucht, sondern dass es zur Durchführung der
vorliegenden Erfindung auch nur teilweise herausgezogen zu sein
braucht, jedoch wird vorgezogen, dass es im Wesentlichen aus dem
Kleinkindabteil oder sogar vollständig aus dem Kleinkindabteil 14 heraus
bewegt wird.
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In
der Position der 3 und 4 besteht ein
vollständiger
Zugang zum auf dem Matratzentablett 30 liegenden Kleinkind,
so dass das Krankenhauspersonal aufwendigere Vorgänge am Kleinkind durchführen und
auf drei Seiten Zugang zu dem auf dem Matratzentablett 30 liegenden
Kleinkind haben kann. Wie auch in 4 gezeigt
ist, kann ein Paar Schlitze 37 am Basisabschnitt vorgesehen
sein, so dass die Stützstangen 32 ausgefahren
werden können,
so dass das Matratzentablett 30 vollständig aus dem Kleinkindabteil 14 heraus
bewegt wird, wobei es sich jedoch versteht, dass es auch zahlreiche
andere herkömmliche
Mechanismen gibt, die dazu verwendet werden können, dass das Matratzentablett 30 heraus
bewegt wird, während
eine Verbindung zum Basisabschnitt 12 aufrecht erhalten
bleibt, und danach auch leicht wieder in die in den
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1 und 2 gezeigte
voll eingeschlossene Position zurück gebracht werden kann.
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In
der offenen oder zweiten Position des Matratzentabletts 30 ist
zu sehen, dass sich der Luftdurchlass 26 automatisch mit
einem Matratzentabletteinlass 38 in dem Matratzentablett 30 ausrichtet, so
dass die Warmluft vom Basisabschnitt 12 in das Matratzentablett 30 gelangt.
Wenn wir uns kurz 5 zusammen mit den 3 und 4 zuwenden,
so ist dort eine Seitenschnittdarstellung des Matratzentabletts 30 gezeigt,
wobei der Matratzentabletteinlass 38 zu sehen ist, bei
dem die Warmluft in das hohle Matratzentablett 30 und durch
das Matratzentablett 30 gelangt, um dann durch die Warmluftauslässe 36 auszutreten,
wodurch dem auf dem Matratzentablett 30 positionierten
Kleinkind Wärme zugeführt wird,
auch wenn sich das Matratzentablett 30 in einer Position
angeordnet befindet, die vollständig
außerhalb
des Kleinkindabteils 14 ist. Die Richtung des Luftstroms
ist durch die Pfeile A gezeigt, und die Warmluft vom Basisabschnitt 12 bewegt
sich durch den Luftdurchgang 26 und gelangt unmittelbar in
den Matratzentabletteinlass 38, wo es über den Innenraum der Matratze
verteilt wird und dann als ein Warmluftstrom über die Warmluftauslässe 36 austritt, die
vorzugsweise um den Rand des Matratzentabletts 30 herum
angeordnet sind, um ein Kleinkind zu wärmen.
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Wenn
wir uns nun 6 zuwenden, so ist dort eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Inkubators 10 gezeigt,
der zum Durchführen
der vorliegenden Erfindung angepasst ist. In 6 umfasst
der Inkubator 10 daher das Matratzentablett 30 (7),
das auf einem Stützarm 40 montiert
ist, der seinerseits schwenkbar an einem Schwenkpunkt 42 an
einem Teleskoparm 44 montiert ist, der innerhalb eines
Aufnahmezylinders 46 mit größerem Durchmesser gleitend
aufgenommen ist. Auf diese Weise kann der Teleskoparm 44 aus
seiner Position innerhalb des Aufnahmezylinders 46 herausgezogen
werden, um ausgefahren zu werden, oder zurück geführt werden, indem er in den Aufnahmezylinder 46 zurück gleitet.
Der Aufnahmezylinder 46 ist an einem Schwenkanker 48 am
Basisabschnitt 12 befestigt. Beim Inkubator 10 von 6 sind
außerdem
im Basisabschnitt 12 die Heiz- und Strömungsleitvorrichtungen enthalten,
um, wie anhand der Ausführungsform
der 1–5 beschrieben,
den Warmluftstrom durch den Luftdurchgang 26 nach oben
zu liefern, und die Haube und die Tür der vorhergehenden Ausführungsform
sind auch auf die Ausführungsform
der 6–9 anwendbar.
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In 7 ist
das Matratzentablett 30 gezeigt, das normalerweise am Stützarm 40 befestigt
ist, so dass sich das Matratzentablett 30 mit dem Stützarm 40 bewegt,
wenn er um den Schwenkpunkt 42 verschwenkt wird. Eine Luftablenkeinrichtung 50 ist
am Matratzentablett 30 konstruiert und ist nach oben gekrümmt, wie
noch beschrieben wird.
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Wenn
wir uns kurz 8 zuwenden, so ist dort ein
Durchgang 52 im Matratzentablett 30 ausgebildet,
der sich vollständig
durch das Matratzentablett 30 erstreckt, um eine Durchgangsöffnung vorzusehen,
die in die Basis der Luftablenkeinrichtung 50 mündet. Wieder
kann der Durchgang 52 aus mehreren kleinen Einzelöffnungen
bestehen oder kann ein länglicher
Schlitz sein, der im Matratzentablett 30 ausgebildet ist.
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Schließlich ist
in 9 eine schematische Darstellung des Inkubators 10 gezeigt,
wobei das Matratzentablett 30 in seiner zweiten Position
dargestellt ist, das heißt,
wobei das Matratzentablett 30 in eine Position bewegt ist,
in der es sich außerhalb
des Kleinkindabteils 14 befindet, so dass das Klinikpersonal
den notwendigen Zugang zum Kleinkind auf allen drei Seiten haben
kann. Wie zu sehen ist, ist der Durchgang 52 im Matratzentablett 30 mit
dem Luftdurchgang 26 ausgerichtet, so dass die Warmluft durch
das Matratzentablett 30 gelangen und die Luftablenkeinrichtung 50 erreichen
kann, wo die warme Luft abgelenkt wird, um so allgemein in der Richtung
des Pfeils B über
ein auf dem Matratzentablett 30 liegendes Kleinkind zu
streichen. Auf diese Weise wärmt
die Warmluft ein Kleinkind, auch wenn das Matratzentablett 30 in
seine zweite Position bewegt wurde, in der es außerhalb des Kleinkindabteils 14 ist. Demnach
kann mit der Ausführungsform
der 6–9 das
Matratzentablett 30 um 90° gedreht und in eine Position
gebracht werden, wo zu einem darauf liegenden Kleinkind ein weit
gehender Zugang geschaffen wird, wobei die vorliegende Erfindung
jedoch weiterhin einen Warmluftstrom zum Wärmen des Kleinkinds in dieser
Position vorsieht.
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Die
Erfindung wurde zwar anhand einer einzigen Ausführungsform offenbart und beschrieben, doch
ist es ersichtlich, dass Variationen und Modifikationen daran vorgenommen
werden können,
ohne dass dadurch vom in den beiliegenden Ansprüchen definierten Umfang der
Erfindung abgewichen wird.