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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Diese
Erfindung bezieht sich auf eine neue Vorrichtung zum Ausgeben von
Papier. Diese Erfindung ist besonders nützlich zum Ausgeben von Tissues
und Tüchern.
Diese neue Vorrichtung umfasst auch ein Befeuchtungssystem, welches
den Benutzer in die Lage versetzt das Papier bedarfsweise optional
zu befeuchten. Der Grad der Befeuchtung kann durch den Benutzer
reguliert werden.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Das
US Patent Nr. 4,901,889, veröffentlicht für Mitchell
am 20. Februar 1990, soll eine Vorrichtung zum drehbaren Anbringen
einer Tissuerolle in einem Halter und zum Ausgeben einer fließfähigen Substanz
beschreiben.
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Das
US Patent Nr. 5,697,577, veröffentlicht für Ogden
am 16. Dezember 1997, gibt vor, eine Vorrichtung zum Ausgeben einer
Rolle eines fließfähigen, vorbefeuchteten
Tissuepapiers zu beschreiben.
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Der
Nachteil dieser Lehren besteht darin, dass der Benutzer kein Mittel
hat, den Grad der Tissuebefeuchtung zu regulieren. Ferner ist der
Benutzer nur in der Lage, in Tissue zu nutzen, welches in Rollenform
vorliegt.
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Die
Vorteile der vorliegenden Erfindung umfassen verbesserte Annehmlichkeit
und Regulierung für
den Benutzer. Der Benutzer reguliert, ob das Tissue trocken oder
feucht verwendet wird. Der Benutzer reguliert auch den Grad, in
welchem das Tissue befeuchtet ist. Ferner kann das Tissue in Abhängigkeit
von der Präferenz
des Benutzers entweder in Rollen- oder in Flächenform ausgegeben werden.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung umfasst eine Vorrichtung gemäß dem Wortlaut von Anspruch
1.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
sind in Anspruch 2 angegeben.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2 ist
eine perspektivische Explosionsansicht der Vorrichtung aus 1.
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2A ist
eine bruchstückhafte
perspektivische Ansicht des Anbringungselements und des Eingreifelements
aus 2.
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3 ist
eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer Vorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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4 ist
eine vertikale Schnittansicht entlang Linien 4-4 der Vorrichtung
aus 3.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform einer Vorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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6 ist
eine vertikale Schnittansicht entlang Linien 6-6 aus 5.
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7 ist
eine vertikale Schnittansicht ähnlich
derjenigen aus 6.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung aus 5,
welche ein optionales Gestellt zum Halten von Tissueflächengebilden
darstellt.
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9 ist
eine vertikale Schnittansicht einer vierten Ausführungsform einer Vorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung 10,
die für
ein Tissue verwendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, wegwerfbare
Papierprodukte, wie Toilettenpapier, Gesichtstissue 70,
Wischtücher
und Papiertücher. Das
Tissue 70 kann von dem Benutzer befeuchtet werden, um eine
Reinigung zu erleichtern, falls der Benutzer dies so wünscht.
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Das
Tissue 70 für
die Verwendung mit der Vorrichtung dieser Erfindung kann gemäß den allgemeinen übertragenen
US Patenten Nrn. 4,637,859, veröffentlicht
für Trokhan
am 20. Januar 1987; 4,529,480, veröffentlicht für Trokhan
am 16. Juli 1985; 5,364,504, veröffentlicht
für Smurkowski
et al. am 15. November 1994; und 5,529,664, veröffentlicht für Trokhan
et al. am 25. Juni 1996 hergestellt werden, wobei die Offenbarungen
hier durch Bezugnahme mit aufgenommen sind.
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Das
Tissue 70 für
die Verwendung mit der Vorrichtung dieser Erfindung kann Additive
enthalten, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt darauf, nassfeste Mittel,
temporär
nassfeste Mittel und Weichmachermittel.
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Das
Tissue 70 für
die Verwendung mit der Vorrichtung dieser Erfindung kann von einer
Rolle abgegeben werden, wie beispielsweise einer Toilettenpapierrolle,
oder in diskreten Lagen abgegeben werden, gemäß den allgemeinen übertragenen
US Patenten Nrn. 4,623,074, veröffentlicht
für Dearwester am
18. November 1986; 5,332,118, veröffentlicht für Muckenfuhs
am 26. Juli 1994; 5,379,897, veröffentlich
für Muckenfuhs
am 10. Januar 1994; 5,516,001, veröffentlicht für Muckenfuhs
et al. am 14. Mai 1996; und 5,520,398, veröffentlicht für Berg,
Jr. et al. am 28. Mai 1996, die alle durch Bezugnahme mit aufgenommen
sind.
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Nun
Bezug auf die Zeichnungen im Einzelnen, in welchen die Bezugszeichen
in allen Ansichten das gleiche Element bezeichnen, zeigt 1 eine perspektivische
Ansicht einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die Vorrichtung 10 umfasst ein
Gehäuse 11.
Das Gehäuse 11 kann
eine beliebige Form, ist aber vorzugsweise zylindrisch, derart, dass
dieses um seine Längsachse
LA1 dreht. Die Längsachse des Gehäuses 11 kann
entweder horizontal oder vertikal liegen. Jedes der zwei Längsenden
des Gehäuses 11 wird
durch eine Seitenwand 16 begrenzt. Wie in den 1 und 2 dargestellt
ist, ist das Gehäuse 11 auch
um eine zweite Längsachse LA2 drehbar. Die zweite Längsachse LA2 ist
co-linear mit dem Eingriffselement 23 und dem Befestigungselement 24.
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Die
Seitenwände 16 des
Gehäuses 11 können an
einen Tissuehalter angebracht werden. Zum Beispiel kann das Gehäuse 11 an
einen Tissuehalter durch gegenüber
liegende Drehzapfen (nicht gezeigt) angebracht sein, wobei das Gehäuse 11 um die
Drehzapfen drehbar ist. Die Seitenwände 16 des Gehäuses 11 können nicht
lösbar
angebracht sein oder vorzugsweise lösbar angebracht sein, wie dies in 2 gezeigt
ist. Mit Bezug auf die 1 und 2 können sich
die Seitenwände 16 auch
nach oben, nach unten oder in beiden Richtungen vom Gehäuse 11 aus
erstrecken. Es wäre
für den
Fachmann des Standes der Technik klar, dass anstelle der Seitenwände 16,
die sich nach oben oder nach unten erstrecken, ein separater Seitenarm
(nicht gezeigt), der sich nach oben oder nach unten erstreckt, an
jeder Seitenwand 16 angebracht sein könnte.
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Die
Seitenwände 16 können ortsfest
sein oder vorzugsweise um das Gehäuse 11 drehbar sein. Es
wird vorgezogen, dass jede Seitenwand 16 in der Lage ist,
sich um die Achse des Gehäuses 11 um
wenigstens etwa 110° zu
drehen, ganz bevorzugt um wenigstens etwa 180° und äußerst bevorzugt um etwa 360°.
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Die
Vorrichtung 10 kann eine frei stehende Vorrichtung 10 sein
oder sie kann an einem bestehenden Tissuerollenhalter in einer gesicherten
und im Wesentlichen fixierten Position angebracht sein. Der Tissuehalter
wird dann an einer Wand oder einer anderen steifen Montagefläche angebracht,
ohne dass Haftmittel oder dergleichen notwendig wären. Wie
hier verwendet, bezeichnet der Ausdruck "Haftmittel" Substanzen, die zwei Materialien miteinander verbinden,
indem sie an der Oberfläche
beider anhaften, wie beispielsweise Kleber, Stärkepaste, flüssiger Leim,
Gummilatex, eine Kunstharzzusammensetzung, Zement, Klebeband und
dergleichen. Weil sich Toilettentissuehalter häufig von einer Badezimmerwand
aus erstrecken oder in die Wand eingelassen sind, ist die Vorrichtung 10 vielseitiger,
wenn sie an einen breiten Bereich solcher Halter angebracht werden
kann. Wie hier verwendet, werden die Ausdrücke "ein in üblicher Weise an der Wand montierter
Toilettentissue-Rollenhalter", "ein Toilettentissue-Rollenhalter, "ein Tissuerollenhalter" oder einfach "ein Halter" untereinander austauschbar
verwendet und bezeichnen einen herkömmlichen Halter für eine Rolle eines
Toilettenpapiers, Papiertuchs oder ähnlichen Materials, sei es,
dass es ein Halter ist, der sich von einer Wand erstreckt, oder
ein Halter, der in eine Wand eingelassen ist.
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Mit
Bezug auf die 1 und 2 umfasst jede
Seitenwand 16 ein Befestigungselement 24. Die Befestigungselemente 24 können dazu
verwendet werden, die Vorrichtung 10 an einen bestehenden Tissuerollenhalter
anzubringen. Die Befestigungselemente 24 können gegenüber liegende
Stifte, Schlitze (nicht gezeigt) oder irgendeine andere geeignete
Einrichtung umfassen, welche dem Fachmann des Standes der Technik
klar ist, wie beispielsweise solche, die beschrieben sind in dem
allgemein übertragenen US
Patent Nr. 5,618,008, veröffentlicht
für Dearwester
et al. am 08. April 1997, und hier durch Bezugnahme mit aufgenommen.
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Jede
Seitenwand 16 umfasst auch ein Eingreifelement 23 zum
Aufnehmen wenigstens einer Rolle des Tissues 70. Wie hier
beschrieben, bezieht sich "Eingriffselement(e)" 23 auf
eine Einrichtung, die dazu nützlich
ist, Rollen eines Tissues 70 aufzunehmen oder zu halten
oder diskrete Flächengebilde
des Tissues 70 aufzunehmen und zu halten. Zum Aufnehmen
von Rollen eines Tissues 70 können die Eingriffselemente 23 gegenüber liegende
Schlitze (nicht gezeigt) oder Löcher
haben, wie sie in 2A gezeigt sind. Jedes Loch
ist so ausgebildet, dass dieses eine Spindel mit einer darauf angebrachten
Tissuerolle 70 aufnehmen kann. Die Eingreifelemente 23 können auch
sich mit erstreckende Protuberanzen aufweisen, wie sie in 2 gezeigt
sind. Die sich mit erstreckenden Protuberanzen springen vorzugsweise
in Richtung zueinander vor und können
einander berühren
oder auch nicht. Jedes Paar Protuberanzen ist so ausgebildet, dass
dieses eine Rolle eines Toilettentissues 70 aufnimmt. Die
Eingreifelemente 23 können
weitere geeignete Einrichtungen umfassen, was für den Fachmann des Standes
der Technik klar wird, einschließlich solcher, die beschrieben
sind in US Patent Nr. 5,618,008, veröffentlicht für Dearwester
et al. am 08. April 1997, und hier durch Bezugnahme mit aufgenommen.
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Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist in den 3–9 gezeigt.
Mit Bezug auf die 3–9 umfasst
die Vorrichtung 10 eine Oberwand 13, eine Bodenwand,
eine Vorderwand 14, eine Rückwand 15 und gegenüber liegende Seitenwände 16,
die alle miteinander verbunden sind, so dass sie ein Gehäuse 11 bilden.
Die Vorrichtung 10 kann eine frei stehende Vorrichtung 10 sein oder
sie kann an einem bestehenden Tissuerollenhalter angebracht sein,
und zwar in einer gesicherten und im Wesentlichen fixierten Position,
ohne dass Haftmittel oder dergleichen nötig wären. Der Tissuerollenhalter
wird dann an einer Wand oder an einer steifen Montagefläche angebracht.
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Jede
Seitenwand 16 kann ein Befestigungselement 24 umfassen.
Das Befestigungselement 24 kann gegenüber liegende Stifte, Schlitze
oder eine andere geeignete Einrichtung umfassen, was für den Fachmann
des Standes der Technik klar wird. Nicht beschränkende Beispiele weiterer geeigneter
Vorrichtungen sind zu finden im allgemein übertragenen US Patent Nr. 5,618,
008, veröffentlicht
für Dearwester
et al. am 08. April 1997, das hier durch Bezugnahme mit aufgenommen
ist.
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Jede
Seitenwand 16 umfasst auch ein Eingreifelement 23 zum
Aufnehmen von diskreten Flächengebilden
des Tissues 70 oder wenigstens einer Rolle des Tissues 70.
Zum Ausgeben von Rollen des Tissues 70 können die
Eingreifelemente 23 gegenüber liegende Schlitze, Protuberanzen
oder Löcher (nicht
gezeigt) sein, wobei jedes Loch so ausgebildet ist, dass es eine
Spindel mit einer darauf angebrachten Rolle des Tissues 70 aufnehmen
kann. Das zum Ausgeben diskreter Flächengebilde des Tissues 70 kann
das Eingreifelement 23 ein Gestell 17 sein, wie das
in 8 gezeigt ist, oder ein anderes geeignetes Mittel,
das dem Fachmann des Standes der Technik bekannt und das geeignet
ist zum Aufnehmen diskreter Flächengebilde
des Tissues 70. Mit Bezug auf 8 kann das
Gestell 17 durch eine Rückwand 15 des
Gehäuses 11 aus
den 3 bis 7 gebildet sein, wobei sich
die Rückwand 15 in
einer Abwärtsrichtung
vom Gehäuse 11 aus
erstreckt, so dass ein nach unten gerichtetes Bein 19 gebildet
wird, und sich in einer Richtung nach außen erstreckt, so dass ein
nach außen
gerichtetes Bein 20, senkrecht zu dem nach unten gerichteten
Bein 19 gebildet wird.
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Alternativ
könnte
das Eingreifelement 23 ein Gehäuse 22 sein, wie dies
in 9 dargestellt ist, das zum Aufnehmen diskreter
Flächengebilde
eines Tissues 70 nützlich
ist. Nicht beschränkende
Beispiele für
diskrete Flächengebilde
eines Tissue 70 umfassen ein Gesichtstissue 70,
Toilettentissue 70 und Wischtücher. Das Gehäuse 22 aus 9 wird
durch das Gestell 17 aus 8 und durch
die Vorderwand 14 und durch Seitenwände 16 des Gehäuses 11 aus den 5–7 gebildet,
wobei sich die Vorderwand 14 und die Seitenwände 16 in
einer Richtung nach unten vom Gehäuse 11 aus erstrecken
und jeweils einen nach unten gerichteten Schenkel bilden. Die distalen
Enden der nach unten gerichteten Schenkel der Vorderwand 14 und
die Seitenwände 16 verbinden
sich zu dem Gestell 17, so dass sie ein Gehäuse 22 bilden.
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Die
Vorderwand 14 (oder eine andere Wand) kann gelenkig an
dem Gehäuse 22 mit
einem Gelenk 25 oder einer ähnlichen Einrichtung, wie dies
in 9 dargestellt ist, angebracht sein, derart, dass die
gelenkig angebrachte Wand 14 geöffnet werden kann, um einen
Zugriff auf das Innere des Gehäuses 22 zu
erlauben. Das Gehäuse 22 umfasst
auch eine Ausgabeöffnung 21,
die vorzugsweise am Boden des Gehäuses 22 liegt, um
so einem Benutzer zu erlauben, Flächengebilde des Tissues 70 durch
die Ausgabeöffnung 21 heraus
zu ziehen. Zusätzlich
zu den Typen von Ein griffselementen 23, die hier dargestellt sind,
ist es für
den Fachmann des Standes der Technik offensichtlich, das weitere
Einrichtungen als geeignete Eingriffselemente 23 verwendet
werden können.
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Obwohl
das Gehäuse 11 der
vorliegenden Erfindung aus irgendeinem geeigneten Material hergestellt
werden kann, das dem Fachmann des Standes der Technik bekannt ist,
wird geformtes Kunststoffmaterial vorgezogen.
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Mit
Bezug auf die 2, 4, 6–7 und 9 umschließt das Gehäuse 11 ein
Reservoir 12. Das Reservoir 12 hält ein Fluid.
Das Reservoir 12 ist derart ausgebildet, dass das Fluid
direkt in dem Reservoir 12 angeordnet werden kann. Alternativ kann
ein Behälter,
der in der Lage ist, ein Fluid zu halten, in dem Reservoir 12 angeordnet
werden. Die Vorrichtung 10 wird von dem Benutzer entweder
mit dem vorgefüllten
Reservoir 12 erworben oder das Reservoir 12 kann
vom Benutzer gefüllt
werden.
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Fluide,
die in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung nützlich sind,
können
wasserhaltig sein oder nicht auf Wasser basieren. Eine nicht abschließende Liste
von Fluiden, die mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden
können,
umfassen Lotionen, Petrolatum, Salben und persönliche Reinigungsprodukte,
wie solche, die offenbart sind in den allgemein übertragenen US Patenten Nrn.
5,332,118, veröffentlicht
für Muckenfuhs
am 26. Juli 1994 und 5,525,345, veröffentlicht für Warner
et al. am 11. November 1996, deren Offenbarungen hier durch Bezugnahme
mit aufgenommen sind.
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Das
Gehäuse 11 der
Vorrichtung 10 kann auch einen Füllanschluss 50 umfassen,
wie dieser in den 2, 5–6 und 8–9 dargestellt
ist. Wie hier verwendet, bezieht sich "Füllanschluss 50" auf eine Öffnung und
einen Verschluss, wobei ein Benutzer vom Äußeren des Gehäuses 11 zum
Zwecke der Befüllung
des Reservoirs 12 mit einem Fluid auf das Reservoir 13 zugreifen
kann. Jeder Typ von Verschluss, der dem Fachmann des Standes der
Technik bekannt ist, kann für
diesen Zweck ver wendet werden, sofern der Verschluss in der Lage
ist, einen wasserdichten Abschluss an der Schnittstelle des Verschlusses
mit dem Gehäuse 11 zu
erzeugen.
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Eine Öffnung 18 ist
auf dem Gehäuse 11 angeordnet,
derart, dass die Öffnung 18 eine
Grenzfläche
mit dem Reservoir 12 bildet, wie dies in den 2 und 5–7 dargestellt
ist. Die Öffnung 18,
welche vorzugsweise zum Benutzer hin orientiert ist, ist wenigstens
0,25 Inch lang mal 0,25 Inch breit.
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In
einer Ausführungsform
ist eine Membran 51 auf dem Gehäuse 11 angeordnet.
Die Membrane 51, die eine innere und eine äußere Oberfläche aufweist,
ist neben der Öffnung 18 angeordnet,
wie dies in den 1, 2, 6–7 und 9 dargestellt
ist. Die Membrane 51 steht in einer Fluidverbindung mit
dem Reservoir 12. Die Membrane 51 enthält Poren 53.
Diese Poren 53 bleiben vorzugsweise geschlossen, bis die
Membrane 51 von einem Benutzer nach unten gedrückt wird.
Bei einer Biegung der Membrane 51 öffnen sich die Poren 53 der
Membrane 51 und erlauben eine Übertragung des Fluids aus dem
Reservoir 12 durch die Poren 53 der Membrane 51 hindurch.
Wenn die Biegekraft nachgibt, schließen die Poren 53 der
Membrane 51 wieder, wodurch eine weitere Freigabe von Fluid
verhindert wird. Eine Membrane 51, welche ein Fluid osmotisch überträgt, wird
als eine solche angesehen, die Poren 53 innerhalb der Bedeutung
der beanspruchten Erfindung hat.
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Die
Fluidmenge, die während
einer einzigen Biegung der Membrane 51 frei gesetzt wird,
wird diktiert durch die Anzahl von Poren 53, die Größe der Pore 53,
den Betrag der Biegekraft, die auf die Membrane 51 vom
Benutzer aufgebracht wird, und die Zeitdauer, über die die Biegekraft auf
die Membran 51 aufgebracht wird. Im Betrieb legt ein Benutzer
das Tissue 70 auf die äußere Oberfläche der
Membrane 51, indem dieses von der Rolle abgewickelt wird, oder
indem ein diskretes Flächengebilde
auf die Membrane 51 gelegt wird. Der Benutzer biegt dann das
Tissue 70 gegen die Membrane 51, wodurch die Übertragung
von Fluid aus dem Reservoir 12 durch die Poren 53 der
Membrane 51 hindurch auf das Tissue 70 initiiert
wird. Vorzugsweise hat die Membrane 51 einen ausreichenden
Widerstand gegenüber
einer Wasserdampfdiffusion, um eine übermäßige Verdunstung des Fluids
aus dem Reservoir 12 zu verhindern.
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In
einer Ausführungsform
ist die Membrane 51 an dem Gehäuse 11 derart angebracht,
dass die Membrane 51 vorzugsweise die Öffnung 18 vollständig abdeckt,
wie dies in den 2, 5, 6 und 8 dargestellt
ist. Die Membrane 51 wird an dem Gehäuse 11 in einem im
Wesentlichen entspannten Zustand angebracht. Wie hier verwendet,
bezieht sich ein "im
Wesentlichen entspannter Zustand" auf ein
elastisches Material, welches sich in einem Ruhezustand befindet,
in welchem sich das elastische Material in einem Gleichgewicht befindet.
Die Membrane 51 kann dauerhaft an dem Gehäuse 11 angebracht
sein oder gegebenenfalls lösbar
angebracht sein, wodurch der Benutzer die Membrane 51 entfernen
kann und dann die gleiche Membrane 51 oder eine neue Membrane 51 an
dem Gehäuse 11 wieder anbringen
kann. Die entfernbare Membrane 51 gibt dem Benutzer auch
einen Zugriff auf das Reservoir 12 zu Zwecken einer Befüllung oder
Wiederbefüllung des
Reservoirs 12 mit einem Fluid.
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Die
Membrane 51 kann an dem Gehäuse 11 durch irgendein
Befestigungsmittel angebracht sein, das dazu geeignet ist, eine
wasserdichte Verbindung mit der Grenzfläche der Membrane 51 und
dem Gehäuse 11 zu
erzeugen. Zum Beispiel kann die Membrane 51 haftend an
dem Gehäuse 11 angebracht sein,
und zwar unter Verwendung eines doppelseitigen Klebebandes. Ein
geeignetes doppelseitiges Klebeband ist erhältlich als doppelseitiges Klebeband,
Artikel Nr. 2530 von W.J. Dennis und Company aus Elgin, Illinois.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist die Membrane 51 mit einem Behälter einstückig ausgebildet, der in der
Lage ist, ein Fluid zu halten. Der Behälter kann ein Beutel 52 sein.
Der Beutel kann eine Blase schlaff oder steif sein. Wie in 7 dargestellt ist,
ist der Beutel 52 in dem Reservoir 12 angeordnet. Vorzugsweise
ist der Beutel 52 nicht in dem Reservoir 12 oder
dem Gehäuse 11 befestigt
und kann somit in das Reservoir 12 frei hinein bewegt oder
heraus bewegt werden. Vorzugsweise ist der Beutel 52 im
Reservoir 12 derart ausgerichtet, dass die Poren 53 des
Beutels 52 nach außen 20 in
Richtung des Benutzers gerichtet sind. Der Beutel 52 ist
entweder mit einem Fluid vorgefüllt,
oder der Benutzer füllt
den Beutel 52 mit einem Fluid. Der Beutel 52 ist
vorzugsweise wieder verschließbar,
derart, dass dieser von dem Benutzer geöffnet und geschlossen werden kann.
Dies erlaubt dem Benutzer, den Beutel 52 bei zuneige gehendem
Fluid im Beutel 52 diesen zu füllen und wieder zu verwenden,
ohne dass eine notwendige Vorsorge für einen neuen Beutel 52 getroffen
werden muss. Bei Biegung des Beutels 52 durch einen Benutzer
wird ein Fluid aus dem Beutel 52 durch die Poren 53 ausgetrieben.
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Die
Membrane 51 kann aus einem beliebigen verformbaren, komprimierbaren
Material konstruiert sein, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf,
einem Schwamm, Schaum, einem flüssigkeitsdurchlässigen Barrierermaterial
und vorzugsweise einem durchlässigen
elastischen Material. Elastische Materialien, die mit der vorliegenden
Erfindung geeignet sind, umfassen, sind aber nicht beschränkt darauf,
Polyesterfilme, geformte Film-Decklagen, wie sie offenbart sind
in den allgemein übertragenen
US Patenten Nrn. 4,342,314, veröffentlicht
für Radel
et al. am 03. August 1982, und 4,463,045, veröffentlicht für Ahr et
al. am 31. Juli 1984, deren Offenbarungen hier durch Bezugnahme
mit aufgenommen sind, und vorzugsweise Latex-Flächengebilde.
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Das
bevorzugte Latex-Flächengebilde
wird eine Dicke von etwa 4 mil bis 100 mil, ganz bevorzugt etwa
6 mil bis 50 mil und äußerst bevorzugt
etwa 8 mil bis 20 mil haben; eine Zugfestigkeit von etwa 3000 psi
bis 9000 psi; eine ultimative Längung
von etwa 500% bis 1000%; eine Durometer-Härte Shore A von etwa 35 bis
90; eine Dichte von etwa 0,930 bis 1,15 und einen Betriebstemperaturbereich
von etwa –53°C bis 82°C. Ein bevorzugtes
Latex-Flächengebilde
wird im Handel verkauft als HYTONETM, erhältlich von
The Hygenic Corporation aus Akron, Ohio.
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Die
gesamte Anzahl von Poren 53 und die Größe der Poren 53 einer
Membrane 51 kann in beliebiger Weise kombiniert werden,
so dass bei Biegung der Membrane 51 dem Benutzer eine Übertragung
eines Fluids durch die Poren 53 der Membrane 51 auf
das Tissue 70 erlaubt wird. Nicht beschränkende Beispiele
werden hiermit zu Zwecken der Darstellung gezeigt, wie eine Membrane 51 und
ein Beutel 52 für
die Verwendung mit der vorliegenden Erfindung zu präparieren
ist:
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Beispiel 1:
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Präparierung
einer Membrane
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Eine
Membrane 51 wurde präpariert,
indem ein einzelnes Flächengebilde
des Latex-Gewebes HYTONETM mit einer Stärke von 0,10 Inch auf eine Länge und
eine Breite, die etwas größer ist
als der Umfang der Öffnungen 18,
derart, dass die Gesamtfläche
der Membrane 51 größer war
als die Gesamtfläche
der Öffnung 18.
Für dieses
Beispiel erstreckt sich das Latexgewebe um 0,125 Inch an allen vier Seiten über die Öffnung 18 hinaus.
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Für Zwecke
dieses Beispiels wurde das Latexgewebe auf eine Länge von
2,5 Inch und eine Breite von 1,5 Inch zugeschnitten. Um die Poren 53 zu
bilden, kann das Latexgewebe entweder in der Längsrichtung ungestreckt bleiben
oder kann gegebenenfalls vorzugsweise in der Längsrichtung auf eine Länge von
etwa dem Zwei- bis Vierfachen seiner ungestreckten Länge gestreckt
werden. In diesem Beispiel und im Beispiel 2 unten wurden die Poren 53 auf
einem ungestreckten Latexgewebe ausgebildet.
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Unter
Verwendung eines X-ACTO®-Messers wurden Schlitze
in das Latexgewebe geschnitten, indem die Spitze der Klinge des
X-ACTO®-Messers verwendet
wurde. Jeder Schlitz hatte eine Länge von 1 mm. Die Schlitze
wurden in das HYTONETM-Latexgewebe alle 0,25 Inch eingeschnitten,
um so eine Membrane 51 mit vier Reihen von Poren 53 zu
erzeugen, wobei jede Reihe neun Poren 53, als insgesamt fünfundvierzig
Poren 53 enthielt.
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Ein
doppelseitiges Klebeband von 0,5 Inch Breite wurde auf den Umfang
des Gehäuses 11 um die Öffnung 18 herum
aufgebracht. Die Membrane 51 wurde dann haftend an das
doppelseitige Klebeband um den Umfang des Gehäuses 11 herum befestigt, um
so die Öffnung 18 vollständig abzudecken.
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Beispiel 2:
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Präparierung
einer Beutelmembrane
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Um
eine Membrane 51 zu präparieren,
die einen Beutel 52 aufweist, wurden zwei Stücke eines HYTONETM-Latexgewebes jeweils auf eine Länge von
3,75 Inch und eine Breite von 2,25 Inch zugeschnitten.
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Unter
Verwendung eines X-ACTO®-Messers wurden Schlitze
in das Latexgewebe eingeschnitten, und zwar unter Verwendung der
Spitze der X-ACTO®-Messerklinge. Jeder Schlitz hat eine
Länge von 1
mm. Die Schlitze wurden in das HYTONETM-Latexgewebe
alle 0,5 Inch eingebracht, um so eine Membrane 51 mit sechs
Reihen von Poren 53 zu erzeugen, wobei vier Proben 53 pro
Reihe, also insgesamt 24 Poren 53 vorhanden waren.
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Ein
doppelseitiges Klebeband wurde auf die gesamte Länge der zwei Längsränder der
Membrane 51 aufgebracht und über die gesamte Breite eines Querrandes
der Membrane 51. Das zweite Stück Latexgewebe wurde dann auf
die Oberseite der Membrane 51 gelegt, derart, dass die
mit Klebeband versehenen Ränder
der Membrane 51 in Ausrichtung mit den zwei Längsrändern und
einem Querrand des zweiten Stück
Latexgewebes waren und diese berührten.
Die Membrane 51 und das zweite Stück Latexgewebe wurden dann
fest zusammengepresst, um einen Beutel 52 mit drei dicht
verschlossenen Seiten zu bilden.
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Ein
Streifen eines doppelseitigen Klebebandes wurde dann halb um den
inneren Umfang der offenen Seite des Beutels 52 entlang
des Querrandes positioniert. Der Beutel 52 wurde mit Fluid
bis zu einem Niveau kurz unter dem proximalen Rand des doppelseitigen
Klebebandes gefüllt.
Der Beutel 52 wurde dann durch ein festes Zusammenpressen
der offenen Seiten des Beutels 52 geschlossen.
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Der
Fachmann wird erkennen, das beim Präparieren der Membrane 51 oder
des Beutels 52 die Größe der Membrane 51 oder
des Beutels 52, die Anzahl der Poren 53, die Abmessung
jeder Pore 53 und die Ausbildung der Poren 53 variiert
werden könnte,
ohne den Schutzbereich und den Gedanken dieser Erfindung zu verlassen.
Der Fachmann würde auch
erkennen, dass es andere Mittel gibt, durch welche der Beutel 52 dicht
verschlossen werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf,
eine mechanische Abdichtung, eine Wärmedichtung, ein haftendes
Abdichten des Beutels 52 durch eine Heißkleberauftragung und unter
Verwendung von selbst haftenden Techniken, wie sie offenbart sind
im allgemein übertragenen
US Patent Nr. 5,662,758, veröffentlicht
für Hamilton
et al. am 02. September 1997, dessen Offenbarung hier durch Bezugnahme
mit aufgenommen ist.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine Pumpe 60 anstelle
einer Membrane 51 verwendet, um ein Fluid aus dem Reservoir 12 zu
dem Benutzer zu übertragen,
wie dies in den 3 und 4 dargestellt.
Die Pumpe 60 umfasst ein Kompressionselement 62 mit
einer Oberseite und einer Bodenseite und einer Leitung 61, die
ein oberes Ende und ein unteres Ende hat. Das Kompressionselement 62 ist
mit dem Gehäuse 11 verbunden.
Das Kompressionselement 62 ist vorzugsweise mit der Öffnung 18 derart
ausgerichtet, dass das Kompressionselement 62 mit der Öffnung 18 und
dem Reservoir 12 eine Grenzfläche bildet. Vorzugsweise erstreckt
sich die Oberseite des Kompressionselements 62 vom Gehäuse 11 nach
außen.
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Der
Boden des Kompressionselements 62 ist mit dem oberen Ende
der Leitung 61 verbunden. Das untere Ende der Leitung 61 berührt das
Reservoir 12. Die Leitung 61 kann aus irgendeinem
Material zusammengesetzt sein, das zum Leiten eines Flu ids geeignet
ist, einschließlich,
aber nicht beschränkt darauf,
einem flexiblen Schlauch.
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Eine
bevorzugte Pumpe 60 ist die One-Touch-Edelstahlpumpe 60,
Artikel Nr. 3300, erhältlich
von Menda Scientific aus Santa Barbara, Kalifornien.
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Bei
der Verwendung wird ein Benutzer das Tissue 70 an der Oberseite
des Kompressionselements 62 anordnen. Beim Herabdrücken des
Tissues 70 gegen das Kompressionselement 62 durch
den Benutzer wird Fluid aus dem Reservoir 12 gezogen und
durch die Leitung 61 zur Oberseite des Kompressionselements 62 geleitet,
wo dieses auf das Tissue 70 übertragen wird. Die bevorzugte
Pumpe 60 dieser Erfindung gibt es 0,5 cm3 Fluid
pro Kompression der Pumpe durch den Benutzer aus.