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Diese
Erfindung betrifft das Gebiet der Schleifgegenstände. Diese Erfindung betrifft
insbesondere Schleifgegenstände,
wobei ein Pulver aus schmelzbaren Partikeln trocken aufgebracht,
flüssig
gemacht und dann gehärtet
wird, so dass mindestens ein Teil des Bindesystems des Schleifgegenstandes
gebildet wird.
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Beschichtete
Schleifgegenstände
umfassen gewöhnlich
einen Träger,
an dem eine Vielzahl von Schleifgegenständen über ein geeignetes Bindesystem
gebunden sind. Ein gewöhnlicher
Typ des Bindesystems umfasst eine Bindemittelschicht, eine Deckschicht
und gegebenenfalls eine Überschicht.
Die Bindemittelschicht umfasst ein widerstandsfähiges elastisches Polymerbindemittel,
das die Schleifpartikel an den Träger bindet. Die Deckschicht,
die ebenfalls ein widerstandsfähiges
elastisches Polymerbindemittel enthält, welches das gleiche Bindemittel
wie das in der Bindemittelschicht oder ein anderes ist, wird über der
Bindemittelschicht zur Verstärkung
der Partikel aufgebracht. Die Überschicht,
die einen oder mehrere Antiloading-Inhaltsstoffe oder möglicherweise
Schleifhilfen enthält,
kann dann wenn gewünscht über der
Deckschicht aufgebracht werden.
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Bei
einem herkömmlichen
Herstellungsverfahren werden die zur Herstellung der Bindemittelschicht verwendeten
Inhaltsstoffe gegebenenfalls in einer ausreichenden Menge eines
wässrigen
oder nicht-wässrigen
Lösungsmittels
dispergiert oder gelöst,
damit der Bindemittelschicht eine zur Beschichtung geeignete Viskosität verliehen
wird. Die Fluidformulierung wird dann auf den Träger aufgetragen, wonach die
Schleifpartikel auf die Formulierung der Bindemittelschicht aufgebracht
werden. Die Formulierung der Bindemittelschicht wird dann getrocknet,
um das Lösungsmittel
zu entfernen und zumindest teilweise gehärtet. Die zur Herstellung der Deckschicht
verwendeter Inhaltsstoffe werden ebenfalls in einem Lösungsmittel
dispergiert, und die resultierende Fluidformulierung wird dann über der
Deckschichtformulierung und den Schleifpartikeln aufgebracht, getrocknet
und gehärtet.
Eine ähnliche
Technik wird dann zum Auftragen der Überschicht auf der Deckschicht verwendet.
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Das
herkömmliche
Herstellungsverfahren hat jedoch einige Nachteile, weil sämtliche
Beschichtungsformulierungen auf Lösungsmittel beruhen. Übliche Formulierungen
für Bindemittelschicht
und Deckschicht können
10 bis 50 Gewichtsprozent Lösungsmittel
enthalten. Die Überschicht-Formulierungen
benötigen
insbesondere noch mehr Lösungsmittel,
damit geeignete Beschichtungen mit dem gewünschten Beschichtungsgewicht
und der gewünschten
Viskosität
hergestellt werden. Die Lösungsmittel
können
jedoch einen teueren Anschaffungspreis haben, oder es ist schwer,
richtig mit ihnen umzugehen. Lösungsmittel
müssen
auch aus den Beschichtungen entfernt werden, was erhebliche Trocknungskosten
in Bezug auf Sachkapital, Energiekosten und Zyklusdauer mit sich
bringt. Mit der Rückgewinnung
oder Entsorgung von Lösungsmittel
gehen außerdem
weitere Kosten und Umweltinteressen einher. Beschichtungsformulierungen
auf Lösungsmittel-Basis erfordern
gewöhnlich
auch Beschichtungsverfahren, die zum Zeitpunkt der Beschichtung
einen Kontakt mit den darunter liegenden Schichten beinhalten. Ein
solcher Kontakt kann die Ausrichtung der beschichteten Schleifpartikel
zerstören,
was die Schleifleistung beeinträchtigt.
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Nicht überraschend
wurden lösungsmittelfreie
Herstellungsverfahren untersucht. Ein vielversprechender Ansatz
umfasst Pulverbeschichtungsverfahren, bei denen eine Beschichtung
hergestellt wird durch trockenes Aufbringen eines Pulvers aus äußerst feinen
härtbaren
Bindemittelpartikeln auf einen geeigneten Träger, Schmelzen des aufgebrachten
Pulvers, so dass die Partikel miteinander verschmelzen und eine gleichförmige Schmelzschicht
bilden und dann Härten
der Schmelzschicht, so dass eine feste wärmegehärtete Bindemittelmatrix erhalten
wird. WO 97/25185 beschreibt die Herstellung eines Bindemittels
für Schleifpartikel
aus Trockenpulvern. Die Trockenpulver umfassen thermisch härtbare Phenolharze,
die sich auf einen geeigneten Träger
trocken aufbringen lassen. Nach dem Auftragen werden die Partikel
geschmolzen. Schleifpartikel werden dann in die geschmolzene Formulierung
gebracht. Die geschmolzene Formulierung wird dann thermisch gehärtet, so
dass eine feste Bindemittelschicht-Matrix hergestellt wird. Eine
Deckschicht, kann auf die gleiche Wiese aufgebracht werden. Die
Bindemittel- und Deckschichten werden bezeichnenderweise ohne jegliches Lösungsmittel
hergestellt, und das Pulver für
die Bindemittelschicht kann aufgebracht werden, ohne dass es die
darunter liegenden Schleifpartikel berührt und somit diese unterbricht.
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Ungeachtet
der Vorteile, die von den in WO 97/25185 beschriebenen Pulverbeschichtungsverfahren ausgehen,
beinhalten die in diesem Dokument beschriebenen Pulver thermisch
gehärtete
Harze. Die Verwendung dieser Harze wirft erhebliche Herausforderungen
während
der Herstellung auf. Thermisch gehärtete Harze sind gewöhnlich bei
angemessenen Verarbeitungstemperaturen tendenziell hochviskos, und
sie lassen sich daher schwer zum Fließen bringen. Dadurch wird es
etwas schwierig, die Bindemittelpartikel zu schmelzen und diese
auf gleichförmige
Weise miteinander zu verschmelzen. Die thermisch härtbaren
Harze erfordern zur Erzielung des Härtens ebenfalls relativ hohe
Temperaturen. Dies schränkt
die Arten von Materialien, die sich in einen Schleifgegenstand einbringen
lassen, ein. Insbesondere können
viele Arten von ansonsten wünschenswerten
Trägermaterialien
beschädigt
oder zersetzt werden, wenn sie den zum Härten erforderlichen Temperaturen
ausgesetzt werden. Es ist auch schwierig, den Anfang und die Geschwindigkeit
des thermischen.
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Härtens zu
steuern. Gewöhnlich
beginnt das thermische Härten,
sobald Wärme
zum Schmelzen der Pulverpartikel zugeführt wird. Folglich kann die
Härtungsreaktion
zu weit fortschreiten, bevor die Pulverpartikel angemessen verschmelzen.
Die resultierende Bindung zwischen dem gehärteten Bindemittel und den
Haftpartikeln kann zudem abklingen und ist schwächer als gewünscht.
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Die
vorliegende Erfindung beinhaltet wie in den Ansprüchen beschrieben
die Verwendung von Pulverbeschichtungsverfahren zur Herstellung
beschichteter Schleifmittel. Das Pulver hat in einer Ausführungsform die
Form einer Vielzahl von Bindemittelvorläuferpartikeln, die eine durch
Strahlung härtbare
Komponente umfassen. Bei anderen Ausführungsformen umfasst das Pulver
mindestens ein Metallsalz einer Fettsäure und einer aus einer durch
Strahlung härtbaren
Bindemittelvorstufe ausgewählten
organischen Komponente. In den Ausführungsformen existiert jeweils
ein Feststoff unter den gewünschten
Trockenbeschichtungsbedingungen, der aber leicht bei relativ niedrigen
Temperaturen geschmolzen und dann auch bei angemessen niedrigen
Verarbeitungstemperaturen verfestigt wird. Die Prinzipien der vorliegenden
Erfindung können
zur Herstellung von Bindemittelschichten, Deckschichten und/oder Überschichten
wie gewünscht
verwendet werden.
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Die
vorliegende Erfindung bietet mehrere Vorteile. Zuerst, weil das
Schmelzen und das Härten
bei relativ niedrigen Temperaturen erfolgen, können erfindungsgemäß hergestellte
Schleifgegenstände
mit einem breiteren Bereich anderer Komponenten verwendet werden,
beispielsweise Trägermaterialien,
die ansonsten bei höheren
Temperaturen beschädigt
werden. Die Fähigkeit
zur Verwendung niedrigerer Verarbeitungstemperaturen bedeutet auch,
dass die vorliegende Erfindung einen niedrigeren Energiebedarf hat,
was die Erfindung hinsichtlich der Energiekosten effizienter und ökonomischer
macht. Zudem können
die Pulverbeschichtungen bei 100% Feststoffen ohne irgendein Lösungsmittel
aufgebracht werden. Daher werden die Emissionskontrollen, Lösungsmittel-Handhabungsverfahren,
Lösungsmittel-Trocknung,
Lösungsmittel-Gewinnung, Lösungsmittel-Entsorgung,
Trockenöfen,
die mit den Lösungsmitteln
einhergehenden Energiekosten und deren signifikante Kosten vollständig umgangen.
Die Pulverbeschichtung ist ein berührungsloses Beschichtungsverfahren.
Im Gegensatz zu vielen Lösungsmittel-Beschichtungsverfahren,
beispielsweise Walzenbeschichtung oder dergleichen, sind Pulverbeschichtungs-Verfahren berührungslos
und vermeiden daher die Art von Beschichtungskontakt, der ansonsten
die beschichteten Schleifpartikel zerstören würde. Dieser Vorteil ist am
bemerkenswertesten, wenn Deck- und Überschichten über eine
darunter liegende Bindemittelschicht und Schleifpartikel aufgebracht
werden. Pulverbeschichtungsverfahren sind vielseitig und können bei
einem breiten Bereich von Materialien angewendet werden.
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Die
Verwendung von Trockenpulverpartikeln, die eine durch Strahlung
härtbare
Komponente und/oder ein Metallsalz einer Fettsäure umfassen, ist insofern
besonders vorteilhaft, als eine hervorragende Kontrolle über das
Härteverfahren
geschaffen wird. Man kann nicht nur spezifisch den Beginn des Härtens steuern,
sondern auch die Härtungsrate.
Somit werden vorzeitige Vernetzungsprobleme, die mit herkömmlichen
wärmehärtenden
Pulvern einhergehen, vermieden. Demnach bindet ein Bindemittel,
das von erfindungsgemäßen Bindemittelpartikeln
und/oder -pulvern hergeleitet ist, tendenziell stärker an
die Schleifpartikel und wird durchweg vollständiger vor dem Härten verschmolzen,
was die Herstellung einfacher macht. Als weiterer Vorteil können die
erfindungsgemäßen Bindemittelpartikel,
die eine durch Strahlung härtbare
Komponente umfassen, hergestellt werden, indem niedermolekulare
durch Strahlung härtbare
Materialien mit relativ niedriger Viskosität beim Schmelzen verwendet
werden, so dass viel bessere Fluss- und Schmelzeigenschaften als
bei thermisch härtenden
harzartigen Gegenstücken
bereitgestellt werden.
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen Schleifgegenstand mit einer Mehrzahl
von in einem Bindesystem enthaltenen Schleifpartikeln bereit, wobei
mindestens ein Teil des Bindesystems eine von den Inhaltsstoffen
hergeleitete gehärtete
Bindemittelmatrix umfasst, welche eine Mehrzahl fester Bindemittelvorläuferpartikel umfasst,
wobei die Bindemittelvorläuferpartikel
eine durch Strahlung härtbare
Komponente umfasst, die bei einer Temperatur im Bereich von 35°C bis 180°C flüssig fließfähig ist.
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Bei
einem Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur
Herstellung eines Schleifgegenstandes, umfassend die Schritte: (a)
Einbringen einer Mehrzahl von Schleifpartikeln in ein Bindesystem;
und (b) Herleiten von mindestens einem Abschnitt des Bindesystems
aus einer Mehrzahl fester Bindemittelvorläuferpartikel, wobei die Bindemittelvorläuferpartikel
eine durch aktinische Strahlung oder beschleunigte Teilchen härtbare Komponente
umfassen, die bei einer Temperatur im Bereich von 35°C bis 180°C, wie in
den Ansprüchen
1 und 2 beschrieben, flüssig
fließfähig ist.
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Bei
einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Pulver
bereit, umfassend eine durch aktinische Strahlung oder beschleunigte
Teilchen strahlungshärtbare
Komponente, die bei Temperaturen unter 35°C fest ist und bei einer Temperatur
im Bereich von 35°C
bis 180°C,
wie in Anspruch 3 beschrieben, flüssig fließfähig ist.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung
einer Überschicht
auf einer darunter liegenden Schicht eines Schleifgegenstandes,
wie in Anspruch 4 beschrieben. Ein schmelzbares Pulver wird auf
die Schleifschicht trocken aufgetragen, wobei das schmelzbare Pulver
mindestens ein Metallsalz einer Fettsäure und einem durch Strahlung
härtbaren
Bindemittelvorläufer
umfasst. Das schmelzbare Pulver wird verflüssigt, so dass eine Überschmelzschicht
erhalten wird. Die Überschmelzschicht
wird verfestigt, wodurch die Überschicht
hergestellt wird.
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Der
Begriff "gehärtete Bindemittelmatrix", wie er hier verwendet
wird, betrifft eine Matrix, die ein vernetztes Polymernetzwerk umfasst,
in dem chemische Bindungen zwischen den Polymerketten existieren.
Eine bevorzugte gehärtete
Bindemittelmatrix ist gewöhnlich
in Lösungsmitteln,
in denen der/die entsprechenden(n) Bindemittelvorläufer leicht
löslich
ist bzw. sind, unlöslich.
Der Begriff "Bindemittelvorläufer " betrifft monomere, oligomere
und/oder polymere Materialien mit seitenständigen funktionellen Gruppen,
die es ermöglichen,
dass die Vorstufen vernetzt werden, so dass die entsprechende gehärtete Bindemittelmatrix
erhalten wird.
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Die
erfindungsgemäße gehärtete Bindemittelmatrix
kann in der Form eines sich durchdringenden Netzwerkes (IPN) vorliegen,
wobei die Bindemittelmatrix gesondert vernetzte, aber verwickelte
Netzwerke von Polymerketten umfasst. Als weitere Option kann die
gehärtete
Bindemittelmatrix in der Form von Semi-IPN-umfassenden unvernetzten
Komponenten vorliegen, beispielsweise in der Form von thermoplastischen
Oligomeren oder Polymeren, die gewöhnlich nicht an Vernetzungsreaktionen
teilnehmen, aber trotzdem in dem Netzwerk vernetzter Polymerketten
verwickelt sind.
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Der
Begriff "Makromolekül", wie er hier verwendet
wird, soll ein Oligomer, ein Polymer und deren Kombinationen betreffen.
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1 ist
eine Seitenschnittansicht eines nach einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
hergestellten beschichteten Schleifgegenstandes.
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2 zeigt
schematisch ein Reaktionsschema zur Herstellung einer Art von durch
Strahlung härtbarem
Monomer, das sich in der erfindungsgemäßen Praxis eignet.
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3 ist
eine bevorzugte Ausführungsform
eines mit Hilfe des Reaktionsschemas von 2 hergestellten
durch Strahlung härtbaren
Monomers.
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4 zeigt
schematisch ein Reaktionsschema zur Herstellung einer weiteren Klasse
von durch Strahlung härtbarem
Monomer, das sich in der erfindungsgemäßen Praxis eignet.
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5 ist
eine bevorzugte Ausführungsform
eines mit Hilfe des Reaktionsschemas von 4 hergestellten
durch Strahlung härtbaren
Monomers.
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6 ist
eine bevorzugte Ausführungsform
eines weiteren erfindungsgemäßen durch
Strahlung härtbaren
Monomers.
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7 zeigt
schematisch ein Reaktionsschema zur Herstellung der Klasse der durch
Strahlung härtbaren
Monomere, die das Monomer von 6 umfassen.
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8A ist
eine bevorzugte Ausführungsform
eines weiteren erfindungsgemäßen durch
Strahlung härtbaren
Monomers.
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8B ist
ein in der erfindungsgemäßen Praxis
geeignetes Cyanatesternovolak-Monomer.
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9 zeigt
eine allgemeine Formel für
ein Metallsalz einer in der erfindungsgemäßen Praxis geeigneten Fettsäure.
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10 zeigt
die Formel für
eine Ausführungsform
eines in der erfindungsgemäßen Praxis
geeigneten, durch Strahlung härtbaren
phenolischen Oligomers vom Novolaktyp.
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11 zeigt
eine Formel für
einen Typ eines in der erfindungsgemäßen Praxis geeigneten, durch Strahlung
härtbaren
Epoxyoligomers.
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12 ist
eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung
eines erfindungsgemäßen beschichteten
Schleifmittels mit Bindemittel-, Deck- und Überschichten.
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Die
Erfindung wird in folgenden Punkten zusammengefasst:
- 1. Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstandes, wie
in den Ansprüchen
1 und 2 beschrieben.
- 2. Pulver zur Verwendung in dem Bindesystem des Schleifgegenstandes,
wie in Anspruch 3 beschrieben.
- 3. Verfahren zur Herstellung einer Überschicht auf einer darunter
liegenden Schleifschicht eines Schleifgegenstandes, wie in Anspruch
4 beschrieben.
- 4. Verfahren nach Punkt 1, wobei die durch Strahlung härtbare Komponente
mindestens einen durch Strahlung härtbaren Bindemittelvorläufer mit
einem Grundgerüst
aufweist, das eine aromatische oder heterocyclische Einheit enthält.
- 5. Verfahren nach Punkt 1, wobei die durch Strahlung härtbare Komponente
mindestens einen durch Strahlung härtbaren Bindemittelvorläufer umfasst,
der eine Mehrzahl von durch Strahlung härtbaren Gruppen und eine Mehrzahl
von OH-Gruppen aufweist.
- 6. Verfahren nach Punkt 1, wobei die durch Strahlung härtbare Komponente
folgendes umfasst: (i) mindestens ein polyfunktionelles, durch Strahlung
härtbares
Monomer und (ii) mindestens ein polyfunktionelles, durch Strahlung
härtbares
Makromolekül,
das aus einem Oligomer, einem Polymer und einer Kombination mindestens
eines Oligomers und mindestens eines Polymers ausgewählt ist,
wobei das Gewichtsverhältnis von
Monomer zu Makromolekül
im Bereich von 1:10 bis 10:1 liegt.
- 7. Verfahren nach Punkt 1, wobei die durch Strahlung härtbare Komponente
ein polyfunktionelles, durch Strahlung härtbares Monomer und ein polyfunktionelles,
durch Strahlung härtbares
Oligomer umfasst, wobei das Monomer und das Oligomer jeweils unabhängig einen
derartigen Schmelzpunkt aufweisen, dass eine Mischung von Monomer
und Oligomer bei einer Temperatur unter 35°C ein Feststoff ist, und dass
die Mischung bei einer Temperatur über 35°C eine Schmelze ist, wobei das
Gewichtsverhältnis
von Monomer- zu Oligomer-Komponente im Bereich von 1:10 bis 10:1
liegt.
- 8. Verfahren nach Punkt 1, wobei die durch Strahlung härtbare Komponente
ein Monomer der Formel: umfasst,
wobei W eine zweiwertige aromatische Einheit ist, X eine zweiwertige
Verknüpfungsgruppe
ist und R aus einem Wasserstoffatom oder einem Niederalkylrest mit
1 bis 4 Kohlenstoffatomen ausgewählt
ist.
- 9. Verfahren nach Punkt 1, wobei die durch Strahlung härtbare Komponente
ein Monomer der Formel: umfasst, wobei W' eine zweiwertige
aromatische Einheit ist, Z' eine
zweiwertige Verknüpfungsgruppe
ist und R ein Wasserstoffatom oder eine Niederalkylgruppe mit 1
bis 4 Kohlenstoffatomen ist.
- 10. Verfahren nach Punkt 1 oder das Pulver nach Punkt 2, wobei
die durch Strahlung härtbare
Komponente ein Metallsalz einer Fettsäure umfasst.
- 11. Verfahren nach Punkt 3, wobei das schmelzbare Pulver Calciumstearat
und Zinkstearat umfasst, wobei das Gewichtsverhältnis von Calciumstearat zu
Zinkstearat im Bereich von 1:1 bis 9:1 liegt.
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Die
erfindungsgemäßen durch
Strahlung härtbaren
schmelzbaren Bindemittelvorläuferpartikel
können in
einen breiten Bereich verschiedener Arten von Schleifgegenständen mit
vorteilhaften Ergebnissen eingebracht werden. Für Veranschaulichungszwecke
werden die durch Strahlung härtbaren
schmelzbaren Bindemittelvorläuferpartikel
in Bezug auf einen bestimmten elastischen beschichteten Schleifgegenstand 10,
wie in 1 veranschaulicht, beschrieben. Die in Zusammenhang
mit 1 beschriebenen erfindungsgemäßen Ausführungsformen sollen nicht erschöpfend sein
oder die Erfindung auf die in der folgenden eingehenden Beschreibung
offenbarten genauen Formen einschränken. Die Ausführungsformen
sind eher so gewählt
und beschrieben, dass andere Fachleute die Prinzipien und Praktiken
der vorliegenden Erfindung erwägen
und verstehen können.
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Der
Schleifgegenstand 10 enthält gewöhnlich den Träger 12 und
die Schleifschicht 14, die an den Träger 12 gebunden ist.
Der Träger 12 kann
ein beliebiger geeigneter Träger
sein, und er kann gewöhnlich
aus Papier, vulkanisiertem Gummi, einer Polymerfolie (grundiert
oder ungrundiert) oder einem Gewebe- oder Vlies-Fasermaterial, Verbundstoffen
davon und dergleichen zusammengesetzt sein. Träger aus Papier können gewöhnlich ein
Flächengewicht
im Bereich von 25 g/m2 bis 300 g/m2 oder mehr haben. Träger aus Papier oder faserigen
Materialien können
gegebenenfalls mit einer Vorderseiten-, Rückseiten- und/oder Imprägnierbeschichtung
gemäß herkömmlichen
Praktiken behandelt werden. Spezifische Materialien, die zur Verwendung als
Träger 12 geeignet
sind, sind im Fachgebiet bekannt und wurden beispielsweise in den
US-Patenten Nr. 5,436,063;
4,991,362 und 2,958,593 beschrieben.
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Die
Schleifbeschichtung 14 umfasst eine Mehrzahl von Schleifgegenständen 16,
die in dem Bindesystem 18 funktionell verteilt sind, das
gewöhnlich
die Bindemittelschicht 20, die Deckschicht 22 und
gegebenenfalls die Überschicht 24 umfasst.
Die Schleifpartikel 16 können ein beliebiges geeignetes
Schleifmaterial oder eine Kombination von Materialien mit Schleifeigenschaften
umfassen. Die Schleifpartikel 16 umfassen vorzugsweise
mindestens ein Material mit einer Mohs-Härte von mindestens 8, stärker bevorzugt mindestens
9. Beispiele für
solche Materialien umfassen geschmolzenes Aluminiumoxid, wärmebehandeltes
Aluminiumoxid, weißes
geschmolzenes Aluminiumoxid, schwarzes Siliciumcarbid, grünes Siliciumcarbid,
Titandiborid, Borcarbid, Wolframcarbid, Titancarbid, Diamant, Siliciumdioxid,
Eisenoxid, Chromoxid, Ceroxid, Zirkondioxid, Titandioxid, Silikate,
Zinnoxid, kubisches Bornitrid, Granat, geschmolzenes Aluminiumoxid-Zirkondioxid, Sol-Gel-Schleifpartikel,
Kombinationen davon und dergleichen. Die Schleifpartikel 16 können gegebenenfalls eine
Oberfläche
enthalten, mit der die Leistung der Partikel gemäß herkömmlichen Praktiken gesteigert
wird. In einigen Fällen
kann die Oberflächenbeschichtung
aus einem Material, wie einem Silan-Kupplungsmittel, hergestellt
sein, das die Haftung zwischen den Schleifpartikeln 16 und
den in der Bindemittelschicht 20, Deckschicht 22 und/oder Überschicht 24 verwendeten
Bindemitteln steigert.
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Die
Schleifpartikel 16 können
in einer oder mehreren beliebigen Größen und Formen zugegen sein.
In Bezug auf die Größe, haben
beispielsweise die bevorzugten Schleifpartikel 16 gewöhnlich eine
Durchschnittsgröße im Bereich
von 0,1 µm
bis 2500 µm,
stärker
bevorzugt 1 µm
bis 1300 µm.
Die Schleifpartikel 16 können ebenfalls eine beliebige
zur Durchführung
von Schleifvorgängen
geeignete Form aufweisen. Beispiele für solche Formen umfassen Stäbchen, Dreiecke,
Pyramiden, Kegel, feste Kugeln, Hohlkugeln, Kombinationen davon
und dergleichen. Die Schleifpartikel 16 können in
einer im Wesentlichen unagglomerierten Form oder alternativ in der
Form von Schleifagglomeraten zugegen sein, in denen einzelne Partikel
aneinander haften. Beispiele für
Schleifagglomerate sind in US-Patent Nr. 4,652,275 und US-Patent
Nr. 4,799,939 beschrieben.
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Die
Bindemittelschicht 20 unterstützt die Haftung der Schleifpartikel 16 an
Träger 12.
Die Deckschicht 22 wird über die Bindemittelschicht 20 und
die Schleifpartikel 16 aufgebracht, um die Partikel 16 zu
verstärken. Die
wahlfreie Überschicht 24 kann über der
Deckschicht 22 vorhanden sein, damit die Ansammlung von Schleifstaub
(das Material, das von einem Werkstück abgeschmirgelt wird) unter
den Schleifpartikeln 16 während der Schleifvorgänge verhindert
oder reduziert wird. Die Ansammlung von Schleifstaub kann sonst
die Schleiffähigkeit
von Schleifgegenstand 10 mit der Zeit drastisch reduzieren.
Alternativ kann die Überschicht 24 auch über der
Deckschicht 22 vorhanden sein, damit in dem Schleifgegenstand 10 Schleifhilfen
enthalten sind. Die Überschichten
sind weiter in EP-B-486,308 beschrieben.
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In
der Praxis der vorliegenden Erfindung umfassen zumindest Teile von
einer oder mehreren der Bindemittelschicht 20, Deckschicht 22 und/oder Überschicht 24,
die das Bindesystem 18 ausmachen, eine gehärtete Bindemittelmatrix,
die von den erfindungsgemäßen Bindemittelvorläuferpartikeln
hergeleitet ist. Die erfindungsgemäßen Bindemittelvorläuferpartikel
umfassen gewöhnlich
eine durch Strahlung härtbare
Komponente, die aus einer oder mehreren beliebigen durch Strahlung
härtbaren
schmelzbaren Materialien hergestellt werden kann, die zur Teilchenform
getrocknet werden kann, dann verflüssigt werden kann, um das Vorläufermaterial
in eine flüssige
Schmelzschicht umzuwandeln, und dann gehärtet werden kann, indem sie
einer geeigneten Härteenergiequelle
ausgesetzt wird, so dass die flüssige
Schmelzschicht in eine wärmegehärtete feste
gehärtete
Bindemittelmatrixkomponente des Bindesystems 18 umgewandelt
wird.
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In
der Praxis der vorliegenden Erfindung steht der Begriff "durch Strahlung härtbar" für eine funktionelle
Gruppe, die (gegebenenfalls) direkt oder indirekt von einem Monomer-,
Oligomer- oder Polymer-Grundgerüst absteht
und die beim Aussetzen gegenüber
einer geeigneten Härteenergiequelle
an Vernetzungsreaktionen teilnimmt. Eine solche funktionelle Gruppe
umfasst gewöhnlich
nicht nur Gruppen, die über
einen kationischen Mechanismus bei Einwirkung von Strahlung vernetzen,
sondern auch Gruppen, die über
einen Radikalmechanismus vernetzen. Veranschaulichende Beispiele
für in
der erfindungsgemäßen Praxis
geeignete, durch Strahlung vernetzbare Gruppen umfassen Epoxy-Gruppen,
(Meth)acrylat-Gruppen, olefinische Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen,
Allyloxy-Gruppen,
alpha-Methylstyrol-Gruppen, (Meth)acrylamid-Gruppen, Cyanatester-Gruppen, Vinylether-Gruppen,
Kombinationen davon und dergleichen.
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Die
Energiequellen, die zur Erzielung der Vernetzung der durch Strahlung
härtbaren
funktionellen Gruppen verwendet werden, sind aktinische Strahlung
(beispielsweise Strahlung mit einer Wellenlänge im ultravioletten oder
sichtbaren Bereich des Spektrums) oder beschleunigte Teilchen (beispielsweise
Elektronenstrahlung). Die Energie ist aktinische Strahlung oder
beschleunigte Teilchen, weil diese Energie eine hervorragende Kontrolle über die
Initiation und die Geschwindigkeit der Vernetzung liefert. Zudem
können
aktinische Strahlung und beschleunigte Teilchen zum Härten bei
relativ niedrigen Temperaturen verwendet werden. Dies vermeidet
zersetzende Komponenten des Schleifgegenstandes 10, die
gegenüber
den zur Initiation der Vernetzung der durch Strahlung härtbaren
Gruppen erforderlichen relativ hohen Temperaturen empfindlich sein können, wenn
thermische Härtetechniken
verwendet werden. Geeignete Quellen für aktinische Strahlung umfassen
eine Quecksilber-Lampe, eine Xenon-Lampe, eine Kohlebogenlampe,
eine Wolframfadenlampe, Sonnenlicht und dergleichen. Am stärksten bevorzugt
ist Ultraviolettstrahlung aus eine Mitteldruck-Quecksilberbogenlampe.
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Das
Menge an Härteenergie,
die zum Härten
verwendet werden soll, hängt
von einer Reihe von Faktoren ab, wie von der Menge und dem Typ der
beteiligten Reaktanten, der Energiequelle, der Bahngeschwindigkeit,
dem Abstand von der Energiequelle und der Dicke der zu härtenden
Bindeschicht. Die Härtegeschwindigkeit
steigt gewöhnlich
mit der erhöhten
Energieintensität.
Die Härtegeschwindigkeit
steigt ebenfalls mit steigenden Mengen Photokatalysator und/oder
Photoinitiator, die in der Zusammensetzung zugegen sind. Als allgemeine
Richtlinie beinhaltet die aktinische Strahlung gewöhnlich eine
Gesamtenergie-Einwirkung von 0,1 bis 10 J/cm2,
und die Elektronenstrahlung beinhaltet gewöhnlich eine Gesamtenergie-Einwirkung
im Bereich von weniger als 1 Megarad bis 100 Megarad oder mehr,
vorzugsweise 1 bis 10 Mrad. Die Einwirkungszeiten können von
weniger als 1 sec bis zu 10 min oder mehr reichen. Die Strahlungseinwirkung
kann in Luft oder in einer inerten Atmosphäre, wie Stickstoff, erfolgen.
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Die
Teilchengröße der erfindungsgemäßen Bindemittelvorläuferpartikel
ist nicht besonders eingeschränkt,
so lange die Partikel angemessen verschmolzen und dann gehärtet werden
können,
so dass die gewünschten
Abschnitte des Bindesystems 18 mit dem gewünschten Ausmaß von Gleichförmigkeit
und Leistung hergestellt werden. Wenn die Teilchen zu groß sind,
ist es schwieriger, die Gleichförmigkeit
der Beschichtungsdicke zu steuern. Größere Partikel sind auch nicht
so frei fließend
wie kleinere Partikel. Daher sind Partikel mit einer derart kleineren
durchschnittlichen Partikelgröße, dass
die Partikel in Form eines frei fließenden Pulvers vorliegen, bevorzugt. Äußerst kleine
Partikel können
jedoch eine Gefahr für
die Sicherheit darstellen. Zudem kann die Kontrolle über die
Beschichtungsdicke ebenfalls schwieriger werden, wenn äußerst kleine
Partikel verwendet werden. Als allgemeine Richtlinien haben folglich
bevorzugte Bindemittelvorläuferpartikel
eine durchschnittliche Partikelgröße von weniger als 500 µm, vorzugsweise
weniger als 125 µm
und stärker
bevorzugt 10 bis 90 µm.
In der erfindungsgemäßen Praxis
kann die durchschnittliche Partikelgröße der Partikel durch Laserbeugung
mit Hilfe eines Gerätes
bestimmt werden, das kommerziell unter der Handelsbezeichnung "HORIBA LA-910" von Horiba Ltd.
erhältlich
ist.
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Bei
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung umfasst die durch Strahlung härtbare Komponente der schmelzbaren
Bindemittelvorläuferpartikel
ein oder mehrere durch Strahlung härtbare Monomere, Oligomere
und/oder Polymere, die mindestens in Kombination bei Raumtemperatur,
beispielsweise 20°C
bis 25°C, als
Feststoff existieren, so dass die Trockenbeschichtung unter Umgebungsbedingungen
erleichtert wird, die aber dann bei mäßigen Temperaturen im Bereich
von 35°C
bis 180°C,
vorzugsweise 40°C
bis 140°C,
schmelzen oder sonst wie flüssig
fließfähig werden,
so dass das Schmelzen und Härten
ohne Verwendung höherer Temperaturen
erleichtert wird, die ansonsten andere Komponenten des Schleifgegenstandes 10 beschädigen würden. Der
Begriff "Monomer", wie er hier verwendet
wird, betrifft ein einzelnes Molekül mit einer Einheit, das mit
sich selbst oder mit anderen Monomeren Kombinationen eingehen kann,
so dass Oligomere oder Polymere erhalten werden können. Der
Begriff "Oligomer" betrifft eine Verbindung,
die eine Kombination von 2 bis 20 Monomereinheiten ist. Der Begriff "Polymer" betrifft eine Verbindung,
die eine Kombination von 21 oder mehr Monomereinheiten ist.
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Bei
alternativen, weniger bevorzugten Ausführungsformen kann die durch
Strahlung härtbare
Komponente natürlich
nur bei relativ kühlen
Temperaturen unter Umgebungsbedingungen als Feststoff existieren. Diese
Ausführungsformen
beinhalten jedoch die Durchführung
der Trockenbeschichtung bei entsprechend kühlen Temperaturen, so dass
auf jeden Fall die durch Strahlung härtbare Komponente während der
Trockenbeschichtung fest war. Bei anderen alternativen Ausführungsformen
kann entsprechend die durch Strahlung härtbare Komponente bis zu höheren Temperaturen über etwa
180°C als
Feststoff existieren. Diese Ausführungsformen
beinhalten jedoch auch das Schmelzen und Härten bei entsprechend höheren Temperaturen, was
andere temperaturempfindliche Komponenten des Schleifgegenstandes 10 beschädigen könnte.
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Gewöhnlich kann
jedes durch Strahlung härtbare
Monomer, Oligomer und/oder Polymer oder Kombinationen davon, welche
unter den gewünschten
Trockenbeschichtungsbedingungen fest sind und die unter den gewünschten
Schmelzverarbeitungsbedingungen geschmolzen werden können, in
die durch Strahlung härtbare
Komponente aufgenommen werden. Die vorliegende Erfindung soll folglich
nicht auf bestimmte Arten von durch Strahlung härtbaren Monomeren, Oligomeren
und Polymeren eingeschränkt
werden, so lange diese Verarbeitungsbedingungen erfüllt werden.
Besonders bevorzugte durch Strahlung härtbare Komponenten, die bei
Verflüssigung
hervorragende Fließeigenschaften
aufweisen, umfassen jedoch mindestens ein polyfunktionelles durch
Strahlung härtbares
Monomer und mindestens ein polyfunktionelles durch Strahlung härtbares Makromolekül (d.h.
ein Oligomer oder Polymer, vorzugsweise ein Oligomer), wobei mindestens
eine Substanz von Monomer und/oder Makromolekül bei einer hinreichend hohen
Temperatur einen derartigen Phasenübergang von fest zu nicht-fest
aufweist, dass die Kombination von Monomer und Makromolekül unter
35°C ein Feststoff
ist, der aber bei einer Temperatur im Bereich von 35°C bis 180°C, vorzugsweise
40°C bis
140°C, verflüssigt wird.
Stärker
bevorzugt ist das Monomer an sich ein Feststoff, und das Makromolekül kann an
sich unter den genannten Temperaturbereichen ein Feststoff sein
oder nicht. Bei der erfindungsgemäßen Praxis sind durch Strahlung
härtbare
Komponenten, die ein oder mehrere Monomere und ein oder mehrere
Oligomere umfassen, gegenüber
Ausführungsformen
mit Polymeren bevorzugt. Gemische von Oligomeren und Monomeren haben
bei niedrigeren Temperaturen tendenziell eine niedrigere Viskosität und bessere
Fließeigenschaften, wodurch
das Schmelzen und Vereinigen der Partikel während der Verarbeitung vereinfacht
wird.
-
Beispielhafte
Ausführungsformen
für durch
Strahlung härtbare
Komponenten, die sich in der erfindungsgemäßen Praxis eignen, beinhalten
beispielsweise die folgenden Komponenten:
-
Bei
dem Monomer ist der Phasenübergang
von fest zu nicht-fest gewöhnlich
der Schmelzpunkt des Monomers. Bei dem Makromolekül ist der
Phasenübergang
von fest zu nicht-fest gewöhnlich
die Glasübergangstemperatur
des Makromoleküls.
In der erfindungsgemäßen Praxis
wird die Glasübergangstemperatur
Tg mit Hilfe von Differential-Scanning-Kalorimetrie
(DSC)-Techniken bestimmt. Der Begriff "polyfunktionell" in Bezug auf das Monomer oder das Makromolekül bedeutet,
dass das Material im Durchschnitt mehr als eine durch Strahlung
härtbare
Gruppe, vorzugsweise zwei oder mehrere, durch Strahlung härtbare Gruppen
pro Molekül umfasst.
Polyfunktionelle Monomere, Oligomere und Polymere härten rasch
zu einem vernetzten Netzwerk aufgrund mehrfacher, durch Strahlung
härtbarer
Gruppen, die an jedem Molekül
verfügbar
sind. Zudem sind polyfunktionelle Materialien erfindungsgemäß bevorzugt,
mit denen die Bildung des polymeren Netzwerks angeregt und unterstützt wird,
damit dem Bindesystem 18 Festigkeit und Elastizität verliehen
wird.
-
Bevorzugte
Monomere, Oligomere und Polymere der vorliegenden Erfindung sind
aromatisch und/oder heterocyclisch. Aromatische und/oder heterocyclische
Materialien sind gewöhnlich
tendenziell stabil, wenn sie durch Schmelzen verarbeitet werden
und haben tendenziell Schmelzpunkt- und/oder Tg-Eigenschaften in
den vorstehend genannten bevorzugten Temperaturbereichen. Mindestens
eines von Monomer und Makromolekül,
vorzugsweise das Makromolekül,
umfasst gegebenenfalls zudem OH-, d.h. Hydroxyl-Funktion(en). Man
möchte
zwar nicht durch die Theorie gebunden sein, jedoch nimmt man an,
dass die OH-Funktion(en) die Haftung zwischen den Schleifpartikeln 16 und
dem entsprechenden Abschnitt des Bindesystems 18 fördern. Das
Makromolekül
enthält
im Durchschnitt 0,1 bis 1 OH-Gruppe
pro Monomereinheit, die in dem Makromolekül enthalten ist.
-
Für Veranschaulichungszwecke
werden nun veranschaulichende Beispiele für geeignete, durch Strahlung
härtbare
Monomere, Oligomere und Polymere beschrieben.
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Eine
beispielhafte Klasse polyfunktioneller, durch Strahlung härtbarer,
aromatischer Monomere und/oder Oligomere ist in der 2 gezeigt.
Die 2 zeigt schematisch das Reaktionsschema 30,
durch das der (Meth)acrylat-Reaktant 32 mit Hydroxylfunktion(en)
mit dem Dicarbonsäurereaktant 34 reagiert,
so dass durch Strahlung härtbares
Polyestermonomer 36 mit Poly(meth)acrylat-Funktion(en)
erhalten wird. Die Einheit W des Reaktanten 34 umfasst
aus den vorstehend genannten Gründen
wünschenswerterweise
eine aromatische Einheit. Die Einheit Z ist eine geeignete zweiwertige
Verknüpfungsgruppe.
Beliebige Arten dieser (Meth)acrylat-Reaktanten 32 mit
Hydroxylfunktion(en) und dieser aromatischen Dicarbonsäurereaktanten 34 können miteinander
umgesetzt werden, so lange die resultierende, durch Strahlung härtbare Komponente
unter den gewünschten
Trockenbeschichtungsbedingungen ein Feststoff ist und einen Schmelzpunkt
im gewünschten
Verarbeitungsbereich hat. Beispiele für den (Meth)acrylat-Reaktanten 32 mit
Hydroxylfunktion(en) umfassen Hydroxyethylacrylat, Hydroxyethylmethacrylat,
Hydroxybutylacrylat, Hydroxybutylmethacrylat, Kombinationen davon
und dergleichen. Beispiele für
den aromatischen Dicarbonsäurereaktanten 34 umfassen Terephthalsäure, Isophthalsäure, Phthalsäure, Kombinationen
davon und dergleichen. Der Reaktant 34 ist zwar als Dicarbonsäure gezeigt,
jedoch kann stattdessen ein Säuredihalogenid,
Diester oder dergleichen stattdessen verwendet werden. Die Einheit
X in dem Monomer 36 ist eine zweiwertige Verknüpfungsgruppe,
die gewöhnlich
mit Z identisch ist. R ist ein Wasserstoff oder eine Niederalkylgruppe
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise -H oder -CH3.
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Die 3 zeigt
eine besonders bevorzugte Ausführungsform
eines durch Strahlung härtbaren
Monomers 38, das nach dem Reaktionsschema von 2 hergestellt
wird. Das durch Strahlung härtbare
Monomer 38 hat einen Schmelzpunkt von 97°C. Die durch
Strahlung härtbaren
Monomere 36 und 38 der 2 und 3 und
die Verfahren zur Herstellung dieser Monomere sind in US-Patent Nr. 5,523,152
weiter beschrieben.
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Eine
weitere veranschaulichende Klasse von Monomeren in der Form von
in der erfindungsgemäßen Praxis
geeignetem, durch Strahlung härtbarem
Vinylethermonomer 40 ist in 4 als Produkt
einer Reaktion zwischen dem Diisocyanatreaktant 42 und
dem Vinyletherreaktant 44 mit Hydroxylfunktion(en) gezeigt.
Die Einheit W' umfasst
aus den vorstehend genannten Gründen
wünschenswerterweise
eine aromatische Einheit im Grundgerüst, und Z' ist eine geeignete zweiwertige Verknüpfungsgruppe.
R hat die in 2 vorstehend definierte Bedeutung.
Alle Arten von Vinyletherreaktant 44 mit Hydroxyl-Funktion(en)
und Diisocyanatreaktant 42 können miteinander umgesetzt
werden, so lange die resultierende, durch Strahlung härtbare Komponente
unter den gewünschten
Trockenbeschichtungsbedingungen ein Feststoff ist und einen Schmelzpunkt
im gewünschten
Verarbeitungsbereich aufweist. Beispiele für den Vinylether-Reaktant 44 mit
Hydroxylfunktion(en) umfassen 4-Hydroxybutlvinylether (HOCH2CH2CH2CH2OCH=CH2) und dergleichen.
Beispiele für
den Diisocyanat-Reaktanten 42 umfassen
Diphenylmethan-4,4-diisocyanat, Toluoldiisocyanat, Kombinationen
davon und dergleichen. Das Reaktionsschema von 4 kann
auch mit einer Verbindung wie (Meth)acrylat mit Hydroxylfunktion(en)
anstelle des Vinylether-Reaktanten 44 mit Hydroxylfunktion(en)
durchgeführt
werden.
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Die 5 zeigt
eine besonders bevorzugte Ausführungsform
eines durch Strahlung härtbaren
Vinylether-Monomers 50, das gemäß dem Reaktionsschema von 4 hergestellt
wird. Das durch Strahlung härtbare
Vinylether-Monomer 50 hat einen Schmelzpunkt von 60 – 65°C.
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Die 6 zeigt
ein weiteres Beispiel für
ein durch Strahlung härtbares
aromatisches Monomer 60, das gemeinhin im Fachgebiet als
Tris(2-hydroxyethyl)isocyanurattriacrylat
oder kurz "TATHEIC" bezeichnet wird. Dieses
Monomer hat einen Schmelzpunkt im Bereich von 35 bis 40°C. Das TATHEIC-Monomer
wird gewöhnlich
durch das Reaktionsschema 70 von 7 hergestellt,
wobei das Isocyanurat 72 mit Hydroxylfunktion(en) mit der
Carbonsäure 74 umgesetzt
wird, so dass ein acryliertes Isocyanurat 76 hergestellt
wird. Die Einheit "X" kann eine geeignete
zweiwertige Verknüpfungsgruppe,
wie -CH2CH2- oder
dergleichen, sein. Die Acrylatform ist in 6 gezeigt,
jedoch kann das Monomer 60 auch ein Methacrylat oder dergleichen
sein.
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Die 8A zeigt
ein weiteres Beispiel für
ein durch Strahlung härtbares
aromatisches Monomer in der Form eines aromatischen Cyanatesters 80.
Dieses Monomer hat einen Schmelzpunkt von 78°C bis 80°C. Dieses und ähnliche
Monomere sind in US-Patent Nr. 4,028,393 beschrieben. Andere Cyanatester
sind in den US-Patenten Nr. 5,215,860; 5,294,517 und 5,387,492 beschrieben,
wobei die Beschreibungen von Cyanatester hiermit durch Bezugnahme
aufgenommen sind.
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Andere
Beispiele für
durch Strahlung härtbare
Monomere, die in die erfindungsgemäße durch Strahlung härtbare Komponente
aufgenommen werden können,
umfassen beispielsweise Ethylenglycoldiacrylat, Ethylenglycoldimethacrylat,
Hexanedioldiacrylat, Hexanedioldimethacrylat, Triethylenglycoldiacrylat,
Triethylenglycoldimethacrylat, Trimethylolpropantriacrylat, Trimethylolpropantrimethacrylat,
ethoxyliertes Trimethylolpropantriacrylat, ethoxyliertes Trimethylol propantrimethacrylat,
Glycerintriacrylat, Glycerintrimethacrylat, Pentaerythritoltriacrylat,
Pentaerythritoltrimethacrylat, Pentaerythritoltetracrylat, Pentaerythritoltetramethacrylat,
Neopentylglycoldiacrylat und Neopentylglycoldimethacrylat. Gemische
und Kombinationen von verschiedenen Typen polyfunktioneller (Meth)acrylate
können
ebenfalls verwendet werden. Es können
zwar einige dieser anderen Monomer-Beispiele unter Umgebungsbedingungen
keine Feststoffe an sich sein, jedoch liefern Gemische dieser Monomere
mit anderen, durch Strahlung härtbaren
Inhaltsstoffen trotzdem Partikel mit den gewünschten Feststoff-Eigenschaften.
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Bevorzugte,
durch Strahlung härtbare
Oligomere der vorliegenden Erfindung haben gewöhnlich ein zahlengemitteltes
Molekulargewicht im Bereich von 400 bis 5000, vorzugsweise 800 bis
2500, und sind bei Umgebungstemperatur entweder fest oder bilden,
wenn sie unter Umgebungsbedingungen nicht fest sind, in Kombination
mit anderen Inhaltsstoffen der durch Strahlung härtbaren Komponente trotzdem
feste Gemische. Zusätzlich
zu der durch Strahlung härtbaren
Funktion umfassen bevorzugte Oligomere der vorliegenden Erfindung
ebenfalls vorzugsweise seitenständige
Hydroxylfunktion(en) und sind aromatisch.
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Eine
bevorzugte Klasse der durch Strahlung härtbaren aromatischen Oligomere
mit Hydroxylfunktion(en), die sich in der erfindungsgemäßen Praxis
als geeignet erwiesen haben, umfasst die Klasse der durch Strahlung
härtbaren
Phenololigomere des Novolaktyps. Ein beispielhaftes, durch Strahlung
härtbares
aromatisches Phenololigomer 90 vom Novolaktyp mit seitenständigen Cyanatesterfunktion(en)
ist in der 8B gezeigt, wobei n einen Wert
im Bereich von 3 bis 20, vorzugsweise 3 bis 10, hat. Ein weiteres
beispielhaftes, durch Strahlung härtbares Oligomer 100 mit seitenständigen Acrylamidfunktion(en)
und Hydroxylfunktion(en) (eine Kombination der Funktion(en), die
besonders vorteilhaft ist, wenn sie in eine Bindemittelschicht-Formulierung
eingebracht wurde), ist in der 10 gezeigt,
wobei n einen Mittelwert im Bereich von 3 bis 20, vorzugsweise 3
bis 10, hat. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
hat n einen Mittelwert von 3 bis 5. Interessanterweise hat das resultierende
Oligomer, für
das der Mittelwert für
n 3 bis 5 ist, unter Umgebungsbedingungen tendenziell eine toffeeartige
Konsistenz. Vorteilhafterweise bildet jedoch ein solches Oligomer
in der Kombination mit anderen festen, durch Strahlung härtbaren
Monomeren, Oligomeren und Polymeren leicht feste Partikel, so dass
die Trockenbeschichtung erleichtert wird, fließt jedoch leicht beim Erwärmen nach
dem Trockenbeschichten, was die Bildung von gleichförmigen geschmolzenen
Bindemittelmatrizen erleichtert. Die Klasse der durch Strahlung
härtbaren
Phenololigomere des Novolaktyps, die das bestimmte Oligomer 100
enthalten und die in der 10 gezeigt
sind, wurde im allgemeinen in den US-Patenten Nr. 4,903,440 und 5,236,472
beschrieben.
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Eine
weitere bevorzugte Klasse der durch Strahlung härtbaren aromatischen Oligomere
mit Hydroxyfunktion(en), die sich in der erfindungsgemäßen Praxis
als geeignet erwiesen haben, umfasst die Klasse der erhaltenen Epoxyoligomere,
beispielsweise durch Kettenverlängerung
von Bisphenol A bis zu einem geeigneten Molekulargewicht und dann
Funktionalisieren des resultierenden Oligomers mit einer oder mehreren
durch Strahlung härtbaren
Funktion(en). Die 11 veranschaulicht beispielsweise
ein solches Epoxyoligomer 110, das mit einer Acrylsäure umgesetzt
worden war, so dass eine oder mehrere durch Strahlung härtbare Funktion(en)
bereitgestellt werden. In 11 hat
n vorzugsweise einen derartigen Wert, dass das Oligomer 110 ein zahlengemitteltes
Molekulargewicht im Bereich von 800 bis 5000, vorzugsweise 1000
bis 1200, hat. Diese Materialien sind unter Umgebungstemperaturen
gewöhnlich
viskose Flüssigkeiten,
bilden aber trotzdem beim Mischen mit anderen festen Materialien,
wie festen Monomeren, festen Makromolekülen und/oder Calcium- und/oder Zinkstearat
feste Pulver. Folglich können
diese Materialien in fester Form unter Umgebungsbedingungen auch
leicht trockenbeschichtet werden, zeigen aber dann beim Erwärmen hervorragende
Fließeigenschaften,
so dass die Bildung von Bindemittelmatrizen mit den gewünschten
Leistungseigenschaften erleichtert wird. Tatsächlich ist jedes Oligomer,
das unter Umgebungsbedingungen dieses duale Flüssigkeits-Feststoffverhalten
aufweist, in Bezug auf die Erzielung dieser Verarbeitungsvorteile
besonders bevorzugt. Acrylatoligomere gemäß 11 sind
unter den Handelsbezeichnungen "RSX29522" bzw. "EBECRYL3720", von UCB Chemicals
Corp., Smyrna, GA, erhältlich.
-
Die
in der erfindungsgemäßen Praxis
geeigneten Oligomere sind tatsächlich
nicht nur auf die vorstehend beschriebenen bevorzugten Phenololigomere
des Novolaktyps oder Epoxyoligomere eingeschränkt. Andere durch Strahlung
härtbare
Oligomere, die bei Raumtemperatur fest sind, oder die bei Raumtemperatur
im Gemisch mit anderen Inhaltsstoffen Feststoffe bilden, umfassen
beispielsweise Polyetheroligomere, wie Polyethylenglycol 200-Diacrylat
mit der Handelsbezeichnung "SR259" und Polythylenglycol
400-Diacrylat mit
der Handelsbezeichnung "SR344", die beide von Sartomer
Co., Exton, PA, kommerziell erhältlich
sind; und acrylierte Epoxyharze unter den Handelsbezeichnungen "CMD 3500", "CMD 3600" und "CMD 3700" von Radcure Specialties.
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Eine
große
Vielzahl der durch Strahlung härtbaren
Polymere kann ebenfalls vorteilhaft in die durch Strahlung härtbare Komponente
eingebracht werden, obgleich die Polymere verglichen mit den Monomeren und Oligomeren
tendenziell viskoser sind und beim Erwärmen nicht leicht fließen. Beispielhafte,
durch Strahlung härtbare
Polymere der vorliegenden Erfindung umfassen Vinyletherfunktion(en),
Cyanatesterfunktion(en), (Meth)acrylatfunktion(en), (Meth)acrylamidfunktion(en),
Cyanatesterfunktion(en), Epoxyfunktion(en), Kombinationen davon
und dergleichen. Veranschaulichende Beispiele für Polymere, die mit einer oder
mehreren dieser durch Strahlung härtbaren Gruppen funktionalisiert
werden können,
umfassen Polyamide, Phenolharze, Epoxyharze, Polurethane, Vinylcopolymere,
Polycarbonate, Polyester, Polyether, Polysulfone, Polyimide, Kombinationen
davon und dergleichen.
-
Bei
einer Ausführungsform
kann das durch Strahlung härtbare
Polymer ein Harz mit Epoxyfunktion(en) sein, bei dem mindestens
ein Oxiranring durch eine Ringöffnungsreaktion
polymerisierbar ist. Diese Materialien haben gewöhnlich im Durchschnitt mindestens
zwei Epoxygruppen pro Molekül
(vorzugsweise mehr als zwei Epoxygruppen pro Molekül). Die
polymeren Epoxide umfassen lineare Polymere mit endständigen Epoxygruppen
(beispielsweise ein Diglycidylether eines Polyoxyalkylenglycols),
Polymere mit Oxirangerüsteinheiten
(beispielsweise Polybutadienpolyepoxid) und Polymere mit seitenständigen Epoxygruppen
(beispielsweise ein Glycidylmethacrylatpolymer oder -copolymer).
Das zahlengemittelte Molekulargewicht des Harzes mit Epoxyfunktion(en)
kann meist von 1000 bis 5000 oder mehr variieren.
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Eine
weitere geeignete Klasse von Makromolekülen mit Epoxyfunktion(en) umfasst
solche, die von Monomeren hergeleitete Cyclohexenoxidgruppen enthalten,
wie Epoxycyclohexancarboxylate, für die 3,4-Epoxycyclohexylmethyl-3,4-epoxycyclohexancarboxylat,
3,4-Epoxy-2-methylcyclohexylmethyl-3,4-epoxy-2-methylcyclohexancarboxylat und Bis(3,4-epoxy-6-methylcyclohexylmethyl)adipat
typisch sind. Für
eine eingehendere Liste derartiger geeigneter Epoxide kann das US-Patent
Nr. 3,117,099 herangezogen werden.
-
Weitere
in der erfindungsgemäßen Praxis
besonders geeignete Makromoleküle
mit Epoxyfunktion(en) umfassen Harze, die die Glycidylethermonomere
der Formel:
enthalten, wobei R' Alkyl oder Aryl
ist und n eine ganze Zahl von 1 bis 6 ist. Beispiele sind die Glycidylether mehrwertiger
Phenole, die durch Umsetzung eines mehrwertigen Phenols mit einem Überschuss
Chlorhydrin, wie Epichlorhydrin, erhalten werden, beispielsweise
der Diglycidylether von 2,2-Bis-2,3-epoxypropoxyphenolpropan. Weitere Beispiele
für derartige
Epoxide sind in US-Patent Nr. 3,018,262 beschrieben.
-
Es
gibt zudem mehrere kommerziell erhältliche Epoxymakromoleküle, die
sich erfindungsgemäß verwenden
lassen. Leicht verfügbare
Epoxide umfassen insbesondere Octadecylenoxid, Epichlorhydrin, Styroloxid,
Vinylcyclohexenoxid, Glycidol, Glycidylmethacrylat, Diglycidylether
von Bisphenol A (beispielsweise solche, die unter den Handelsbezeichnungen "EPON 828", "EPON 1004" und "EPON 1001F" von Shell Company Co.,
erhältlich
sind und "DER-332" und "DER-334" von Dow Chemical
Co.), Diglycidylether von Bisphenol F (beispielsweise ARALDITE GY281" von Ciba-Geigy),
Vinylcyclohexendioxid (beispielsweise mit der Handelsbezeichnung "ERL 4206" von Union Carbide
Corp.), 3,4-Epoxycyclohexylmethyl-3,4-epoxycyclohexencarboxylate (beispielsweise
mit der Handelsbezeichnung "ERL-4221" von Union Carbide
Corp.), 2-(3,4-Epoxycyclohexyl-5,5-spiro-3,4- epoxy)cyclohexanmetadioxan (beispielsweise
mit der Handelsbezeichnung "ERL-4234" von Union Carbide
Corp.), Bis(3,4-epoxy-cyclohexyl)adipat (beispielsweise mit der
Handelsbezeichnung "ERL-4299" von Union Carbide
Corp.), Dipentendioxid (beispielsweise mit der Handelsbezeichnung "ERL-4269" von Union Carbide
Corp.), epoxidiertes Polybutadien (beispielsweise mit der Handelsbezeichnung "OXIRON 2001" von FMC Corp., Silikonharz
mit Epoxyfunktion(en), Epoxysilane, beispielsweise beta-3,4-Epoxycyclohexylethyltrimethoxysilan
und gamma-Glycidoxypropyltrimethoxysilan, die bei Union Carbide
kommerziell erhältlich
sind, feuerfeste Epoxyharze (beispielsweise mit der Handelsbezeichnung "DER-542", ein bromiertes
Epoxyharz des Bisphenoltyps von Dow Chemical Co.), 1,4-Butandioldiglycidylether (beispielsweise
mit der Handelsbezeichnung "ARALDITE
RD-2" von Ciba-Geigy),
Epoxyharze auf der Basis von hydriertem Bisphenol A-Epichlorhydrin
(beispielsweise mit der Handelsbezeichnung "EPONEX 1510" von Shell Chemical Co.) und Polyglycidylether
von Phenol-Formaldehyd-Novolak
(beispielsweise mit der Handelsbezeichnung "DEN-431" und DEN-438" von Dow Chemical Co.).
-
Im
erfindungsgemäßen Schutzbereich
liegt ebenfalls die Verwendung eines Makromoleküls mit Epoxyfunktion(en), das
sowohl Epoxy- als auch (Meth)acrylatfunktion(en) hat. Ein solches
Harz mit solchen doppelten Funktion(en) ist in US-Patent Nr. 4,751,138
(Tumey et al.) beschrieben.
-
Neben
der durch Strahlung härtbaren
Komponente können
die erfindungsgemäßen Bindemittelvorläuferpartikel
ebenfalls ein thermoplastisches Harz enthalten, um die Eigenschaften
der Partikel und/oder der resultierenden gehärteten Bindemittelmatrix zu
steuern. Die thermoplastischen Harze können beispielsweise ebenfalls
in die Partikel aufgenommen werden, um die Flusseigenschaften der
Partikel beim Schmelzen einzustellen, damit die Schmelzschicht Haftklebeeigenschaften
aufweisen kann, so dass die Schleifpartikel vor dem Härten aggressiver
an der Schmelzschicht (vorzugsweise für eine Bindemittelschicht)
haften können,
so dass die Flexibilitätseigenschaften
der resultierenden gehärteten
Bindemittelmatrix, Kombinationen dieser Aufgaben und dergleichen
eingestellt werden. Nur einige Beispiele der vielen verschiedenen
Arten thermoplastischer Polymere, die sich in der vorliegenden Erfindung
eignen, umfassen Polyester, Polyurethan, Polyamid, deren Kombinationen
und dergleichen. Die Bindemittelvorläuferpartikel können bei
Gebrauch bis zu 30 Gewichtsteile einer thermoplastischen Komponente
pro 100 Gewichtsteile der durch Strahlung härtbaren Komponente aufweisen.
-
Bei
alternativen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann statt der Verwendung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
wie vorstehend zur Herstellung der Überschicht 24 beschrieben,
mindestens ein Abschnitt der Überschicht 24 aus
einem schmelzbaren Pulver hergestellt werden, das mindestens ein
Metallsalz einer Fettsäure
umfasst. Vorteilhafterweise wirken Metallsalze einer Fettsäure beim
Einbringen in die Überschicht 24 als
Antiloading-Mittel, als Bindemittelkomponente und/oder Flusssteuerungsmittel.
Das schmelzbare Pulver kann auch ein Bindemittel enthalten, das
ein oder mehrere Monomere und/oder Makromoleküle umfasst, die thermoplastisch,
thermisch härtbar
und/oder durch Strahlung härtbar
sein können,
wie vorstehend in Zusammenhang mit den Bindemittelvorläuferpartikeln
beschrieben, ist aber nicht erforderlich. In üblichen Ausführungsformen
umfasst das schmelzbare Pulver 70 bis 95 Gewichtsteile von mindestens
einem Metallsalz einer Fettsäure
und 0 bis 30 Gewichtsteile des Bindemittels.
-
Die
Metallsalze eines Fettsäureesters,
die sich zur Verwendung in dem schmelzbaren Pulver eignen, können durch
die in 9 gezeigte Formel 90 dargestellt werden, wobei
R' eine gesättigte oder
ungesättigte Einheit,
vorzugsweise eine Alkylgruppe mit mindestens 10, vorzugsweise 12
bis 30, Kohlenstoffatomen ist, M ein Metallkation mit einer Wertigkeit
von n ist, wobei n gewöhnlich
1 bis 3 ist. Spezifische Beispiele für Verbindungen der Formel 90
von 9 umfassen Lithiumstearat, Zinkstearat, Calciumstearat,
Magnesiumstearat, deren Kombinationen und dergleichen. Das Metallsalz
einer Fettsäure
ist vorzugsweise Calciumstearat, Zinkstearat oder eine Kombination
davon, wobei das Gewichtsverhältnis
von Calciumstearat zu Zinkstearat im Bereich von 1:1 bis 9:1 liegt.
Die Verwendung eines Pulvers, das eine Kombination von Calcium-
und Zinkstearaten umfasst, liefert auch einen hervorragenden Weg
zur Steuerung der Schmelzeigenschaften des Pulvers. Wenn man die
Schmelztemperatur des Pulvers erhöhen möchte, kann man beispielsweise
die verwendete Menge Calciumstearat in Bezug auf die Menge Zinkstearat
erhöhen.
Möchte
man umgekehrt die Schmelztemperatur des Pulvers senken, kann die
verwendete Menge Zinkstearat in Bezug auf die Menge Calciumstearat erhöht werden.
Calciumstearat ist insofern einzigartig, als dieses Material niemals
wirklich schmilzt. In feiner Pulverform, beispielsweise einem Pulver
mit einer durchschnittlichen Partikelgröße von weniger als etwa 125 µm, kann
jedoch Calciumstearat an sich oder in Kombination mit anderen Materialien
verwendet werden, so dass Pulver bereitgestellt werden, die frei
fließen,
wenn sie bei mäßig niedrigen
Verarbeitungstemperaturen erwärmt
werden.
-
Einzigartigerweise
können
die festen Ausführungsformen
der Metallsalze von Fettsäuren,
beispielsweise die Metallstearate, mit flüssigen Monomeren, Oligomeren
und/oder Polymeren gemischt werden, so dass man Gemische erhält, die
trotzdem fest sind und die zu feinen Pulvern gemahlen werden können. Diese Pulver
haben hervorragende Viskositäts-,
Schmelz- und Fließeigenschaften,
wenn sie bei geeignet niedrigen Schmelzverarbeitungstemperaturen
schmelzverarbeitet werden. Ausführungsformen,
die diesen Vorteil der Erfindung aufzeigen, werden weiter unten
in den Beispielen beschrieben.
-
Das
schmelzbare Pulver der vorliegenden Erfindung kann im Optimalfall
eine oder mehrere Fettsäuren enthalten.
Vorteilhafterweise erleichtert das Vorhandensein einer Fettsäure die
Schmelzverarbeitung des schmelzbaren Pulvers bei geeignet niedrigen
Verarbeitungstemperaturen, beispielsweise 35 bis 180°C. Eine bevorzugte
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen schmelzbaren
Pulvers kann Calciumstearat (ein Metallsalz einer Fettsäure) als
Hauptkomponente enthalten. Ein schmelzbares Pulver, das nur Calciumstearat
an sich enthält,
lässt sich
tendenziell schwer schmelzverarbeiten, weil Calciumstearat niemals
wirklich schmilzt. Wenn eine Fettsäure zusammen mit Calciumstearat
in das schmelzbare Pulver eingebracht wird, kann das resultierende
Gemisch leicht bei geeigneten Temperaturen schmelzverarbeitet werden.
-
Bevorzugte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfassen gewöhnlich eine so große Menge
einer Fettsäure,
dass das schmelzbare Pulver bei der gewünschten Temperatur schmelzverabreitet
werden kann, beispielsweise bei einer Temperatur im Bereich von
35°C bis
180°C. Bevorzugte
erfindungsgemäße schmelzbare
Pulver beinhalten bis zu 30, vorzugsweise etwa 10, Gewichtsteile
von einer oder mehreren Fettsäuren
pro 70 bis 100, vorzugsweise etwa 90, Gewichtsteile des Metallsalzes
einer Fettsäure.
Es kann zwar jede beliebige Fettsäure in der vorliegenden Erfindung
verwendet werden, jedoch ist eine bevorzugte Fettsäure die
entsprechende Säureform
des Metallsalzes einer verwendeten Fettsäure. Stearinsäure ist
beispielsweise eine bevorzugte Fettsäure, wenn das Metallsalze einer
Fettsäure
ein Stearat, beispielsweise Zinstearat oder Calciumstearat, ist.
-
Die
erfindungsgemäßen Bindemittelvorläuferpartikel
und/oder das schmelzbare Pulver können ebenfalls eine oder mehrere
Schleifhilfen enthalten. Geeignete Beispiele für Klassen von Schleifhilfen
umfassen Wachse, organische Halogenid-Verbindungen, Halogenidsalze,
Metalle und Legierungen von Metallen. Organische Halogenid-Verbindungen
zerfallen gewöhnlich
beim Schleifen und setzen eine Halogensäure oder eine gasförmige Halogenid-Verbindung
frei. Beispiele für
organische Halogenide umfassen chlorierte Wachse, wie Tetrachlornaphthalin,
Pentachlornaphthalin und Polyvinylchlorid. Chlorierte Wachse können ebenfalls
als Wachse angesehen werden. Beispiele für Halogenidsalze umfassen Natriumchlorid
(NaCl), Kaliumchlorid (KCl), Kaliumfluorborat (KBF4),
Ammoniumkryolith ((NH4)3AlF6) , Kryolith (Na3AlF6) und Magnesiumchlorid (MgCl2).
Beispiele für
Metalle umfassen Zinn, Blei, Wismuth, Kobalt, Antimon, Cadmium,
Eisen und Titan. Andere Schleifhilfen umfassen Schwefel und organische
Schwefelverbindungen, Graphit und Metallsulfide. Kombinationen von
Schleifhilfen können
ebenfalls verwendet werden. Die bevorzugte Schleifhilfe für Edelstahl
ist Kaliumfluorborat. Die bevorzugte Schleifhilfe für Weichstahl
ist Kryolith. Das Verhältnis
von schmelzbarer organischer Komponente zur Schleifhilfe reicht
von 0 bis 95, vorzugsweise von 10 bis 85, stärker bevorzugt 15 bis 60, Gewichtsteilen
einer schmelzbaren organischen Komponente zu 5 bis 100, vorzugsweise
15 bis 85, stärker
bevorzugt 40 bis 85 Gewichtsteilen Schleifhilfe.
-
Die
Bindemittelvorläuferpartikel
und/oder das schmelzbare Pulver der vorliegenden Erfindung können zusätzlich ein
oder mehrere wahlfreie Additive umfassen, wie Weichmacher, andere
Antiloading-Mittel (d.h. Materialien, die sich zur Reduktion oder
Verhinderung der Ansammlung von Schleifstaub eignen), Schleifhilfen,
Oberflächenmodifikatoren,
Füllstoffe,
Fließmittel,
Härtungsmittel,
hydroxylhaltige Additive, Klebrigmacher, Schleifhilfen, Expandierungsmittel,
Fasern, Antistatikmittel, Gleitmittel, Pigmente, Farbstoffe, UV-Stabilisatoren,
Fungizide, Bakterizide und dergleichen. Diese zusätzlichen
Arten von Additiven können
gemäß herkömmlicher
Praktiken in die Bindemittelvorläuferpartikel
aufgenommen werden.
-
Die
Auswahl einer geeigneten Zusammensetzung der Bindemittelvorläuferpartikel
und/oder des schmelzbaren Pulvers für eine bestimmte Anwendung
hängt im
großen
Maße von
dem Abschnitt des Bindesystems 18 ab, in den die Partikel
eingebracht werden. Verschiedene Zusammensetzungen können je
nachdem, ob die Bindemittelvorläuferpartikel
in die Bindemittelschicht 20, die Deckschicht 22 und/oder
die Überschicht 24 eingebracht
werden sollen, stärker
gewünscht
sein. Zudem müssen
nicht alle Bindemittelvorläuferpartikel,
die in das Bindesystem 18 eingebracht werden sollen, gleich
sein. Die Bindemittelvorläuferpartikel
einer Zusammensetzung können
beispielsweise in die Bindemittelschicht 20 und die Deckschicht 22 eingebracht werden,
wohingegen die Bindemittelvorläuferpartikel
einer zweiten Zusammensetzung in die Überschicht 24 eingebracht
werden.
-
Bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die sich zur Verwendung in der Bindemittelschicht 20 und/oder
der Deckschicht 22 eignet, umfasst eine bevorzugte Bindemittelvorläuferpartikel-Zusammensetzung
(Bindemittel/Deckschicht-Zusammensetzung I) 100 Gewichtsteile einer
durch Strahlung härtbaren
Bindemittelkomponente, etwa 1 bis 5 Gewichtsteile eines Flusssteuerungsmittels
und etwa 0,5 bis 5 Gewichtsteile eines Photoinitiators oder Photokatalysators.
Die bevorzugte, durch Strahlung härtbare Bindemittelkomponente
umfasst (i) ein festes, durch Strahlung härtbares Monomer und (ii) ein
festes durch Strahlung härtbares
Oligomer und/oder Polymer, wobei das Gewichtsverhältnis von
Monomer zu Oligomer/Polymer im Bereich von 1:10 bis 10:1, vorzugsweise
1:4 bis 4:1, stärker
bevorzugt etwa 1:1, ist. Bevorzugte Beispiele für das feste Monomer umfassen
das Monomer von 3, den Cyanatester von 8 und das TATHEIC-Monomer von 6.
Bevorzugte Beispiele für
das feste Oligomer/Polymer umfassen das Harz mit Epoxyfunktion(en),
das kommerziell unter der Handelsbezeichnung "EPON 1001F" von Shell Chemical Co. erhältlich ist und
das Oligomer mit Acrylatfunktion(en), das unter der Handelsbezeichnung "RSX 29522" von UCB Chemicals
Corp. erhältlich
ist. Bevorzugte Flusssteuerungsmittel umfassen Wachse und Acrylcopolymere,
die kommerziell unter der Handelsbezeichnung Modarez MFP-V von Synthron,
Inc. erhältlich
sind, Metallstearate, wie Zinkstearat und/oder Calciumstearat, Kombinationen
davon und dergleichen. Diese Inhaltsstoffe können miteinander schmelzgemischt,
gekühlt
und dann zu einem frei fließenden
Pulver mit der gewünschten
durchschnittlichen Partikelgröße gemahlen
werden.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die sich zur Herstellung der Bindemittelschicht 20 und
der Deckschicht 22 eignet, wird eine Zusammensetzung (Bindemittel/Deckschicht-Zusammensetzung II),
die identisch zur Bindemittel/Deckschicht-Zusammensetzung I ist,
verwendet, außer
dass das feste Oligomer/Polymer gegen ein flüssiges Oligomer und/oder Polymer
ausgetauscht wird. Am stärksten bevorzugt
ist das flüssige
Oligomer oder Polymer hochviskos. "Hochviskos" bedeutet, dass das Material bei 25°C eine Flüssigkeit
ist und ein gewichtsgemitteltes Molekulargewicht von mindestens
5000, vorzugsweise mindestens 8000, stärker bevorzugt mindestens 10000,
hat. Bevorzugte Beispiele für hochviskose
Oligomere und Polymere umfassen das Oligomer von 10,
wobei n etwa 5 ist, sowie das Harz mit Acrylatfunktion(en) von 11.
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Für eine weitere
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die sich zur Verwendung in der Überschicht 24 eignet,
umfasst eine bevorzugte Bindemittelvorläuferpartikel-Zusammensetzung
(Überschicht-Zusammensetzung I)
75 bis 95 Gewichtsteile eines festen Metallsalzes einer Fettsäure, 5 bis
25 Gewichtsteile eines flüssigen,
durch Strahlung härtbaren
Monomers, Oligomers und/oder Polymers und 1 bis 5 Gewichtsteile eines
Photostarters oder Photokatalysators. Trotz der flüssigen Beschaffenheit
des durch Strahlung härtbaren Monomers,
Oligomers und/oder Polymers können
die Inhaltsstoffe schmelzgemischt, gekühlt und dann gemahlen werden,
so dass eine freifließendes,
festes Pulver erhalten wird. Bevorzugte Metallsalze einer Fettsäure umfassen
Zinkstearat, Calciumstearat und deren Kombinationen. Bevorzugte
flüssige
Materialien umfassen Epoxy-Oligomere mit Acrylatfunktion(en), die
unter den Handelsbezeichnungen "EBECRYL
3720 und 302" erhältlich sind,
Polyester mit Acrylatfunktion(en), erhältlich unter der Handelsbezeichnung "EBECRYL 450", Polyurethane mit
Acrylatfunktion(en), erhältlich
unter der Handelsbezeichnung "EBECRYL
8804 und 270", ethoxyliertes
Trimethylolpropantriacrylat und das phenolische Oligomer des Novolatyps
von 10, wobei n etwa 5 ist.
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Für eine weitere
erfindungsgemäße Ausführungsform,
die sich zur Verwendung in Überschicht 24 eignet,
ist eine bevorzugte Bindemittelvorläuferpartikel-Zusammensetzung
(Überschicht-Zusammensetzung
II) identisch zur Überschicht-Zusammensetzung
I, außer
dass eine oder mehrere feste, durch Strahlung härtbare Monomere, Oligomere
und/oder Polymere gegen die flüssigen
durch Strahlung härtbaren
Materialien ausgetauscht wird bzw. werden. Bevorzugte Beispiele
für das
feste, durch Strahlung härtbare
Material umfassen das Monomer von 3, den Cyanatester
von 8 und das TATHEIC-Monomer von 6.
Bevorzugte Beispiele für
das feste Oligomer/Polymer umfassen das Harz mit Epoxyfunktion(en),
das kommerziell unter der Handelsbezeichnung "EPON 1001F" erhältlich
ist und das Oligomer mit Acrylatfunktion(en), das unter der Handelsbezeichnung "RSX 29522" erhältlich ist.
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Für eine weitere
erfindungsgemäße Ausführungsform,
die sich zur Verwendung in Überschicht 24 eignet,
umfasst eine bevorzugte Bindemittelvorläuferpartikel-Zusammensetzung (Überschicht-Zusammensetzung
III) 70 bis 95 Gewichtsteile eines Metallsalzes einer Fettsäure, wie
vorstehend beschrieben, 5 bis 30 Gewichtsteile eines thermoplastischen
Harzes und 5 bis 30 Gewichtsteile einer festen oder flüssigen,
durch Strahlung härtbaren
Komponente wie vorstehend beschrieben. Bevorzugte Beispiele für thermoplastische
Harze umfassen Polyamide, Polyester, Ethylenvinylacetat-Copolymere,
Kombinationen von diesen und dergleichen. Ein besonders bevorzugtes
Harz ist von Union Camp Chemical Product Division unter der Handelsbezeichnung "UNIREZ 2221" erhältlich.
-
Die
Bindemittelvorläuferpartikel
und/oder schmelzbaren Pulver der vorliegenden Erfindung werden einfach
durch ein Verfahren hergestellt, bei dem sämtliche Inhaltsstoffe, die
in die Partikel oder das Pulver eingebracht werden sollen, gegebenenfalls
zuerst miteinander gemischt werden, so dass ein homogenes festes Gemisch
erhalten wird. Das Mischen kann durch gemeinsames Trockenmischen
der Inhaltsstoffe in Pulverform erfolgen, wird aber vorzugsweise
durch Schmelzverarbeitung durchgeführt, wobei mindestens die durch Strahlung
härtbaren
Inhaltsstoffe der Partikel während
des Mischens verflüssigt
werden. Das Schmelzverarbeiten erfolgt gewöhnlich bei einer Temperatur
oberhalb der Glasübergangstemperaturen und/oder
der Schmelzpunkte von mindestens einigen der durch Strahlung härtbaren
Inhaltsstoffe und erfolgt trotzdem bei einer so niedrigen Temperatur,
dass ein vorzeitiges Vernetzen der Bindemittelkomponenten vermieden
wird. Die Schmelzverarbeitungstemperatur ist ebenfalls unter den
Temperaturen, die beliebige temperaturempfindliche Inhaltsstoffe
der Partikel zersetzen könnten.
Die jeweilige Technik, die zur Bewerkstelligung der Schmelzbearbeitung
und zum Mischen verwendet wird, ist nicht entscheidend, und es kann
jede beliebige Technik verwendet werden. Als ein Beispiel eignet
sich die Verarbeitung der Inhaltsstoffe durch einen Extruder, so
dass man ein festes gemischtes Extrudat erhält, so lange die Extruder-Temperatur
sorgfältig überwacht
wird und ein vorzeitiges Vernetzen und eine Zersetzung der Inhaltsstoffe
vermieden wird.
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Nach
der Herstellung des festen Gemischs kann der resultierende Feststoff
gemahlen werden, beispielsweise zu Teilchen mit der gewünschten
Partikelgröße gemahlen
werden. Die Art der Mahltechnik ist nicht entscheidend, und veranschaulichende
Beispiele umfassen kryogenes Mahlen, Hammermahlen (entweder kalt
oder bei Raumtemperatur), mittels Mörser und Pistill, mittels Kaffeemühle, Kugelmühle und
dergleichen. Das Hammermahlen bei Raumtemperatur ist derzeit bevorzugt.
-
Je
nach der Zusammensetzung der Partikel können die trockenen Partikel
dann verwendet werden, ohne dass auch irgendein Lösungsmittel
verwendet wird, um die Bindemittelmatrix-Komponente der Bindemittelschicht 20,
der Deckschicht 22 und/oder der Überschicht 24 wunschgemäß herzustellen.
Gewöhnlich
können
die Partikel auf eine darunter liegende Oberfläche des Schleifgegenstandes 10 mit
einer beliebigen geeigneten Trockenbeschichtungstechnik, wie Tropfbeschichtung,
elektrostatischem Sprühen,
elektrostatischer Wirbelbettbeschichtung, Heißschmelzsprühen und dergleichen, aufgetragen
werden. Nach der Beschichtung werden die Teilchen, vorzugsweise
durch Erhitzen, derart verflüssigt,
dass die Partikel schmelzend zusammenfließen und eine gleichförmige Flüssigschmelzschicht
hergestellt wird. Die Schmelzschicht kann dann einer geeigneten
Energiequelle ausgesetzt werden, damit die Schmelzschicht härtet, so
dass man eine wärmegehärtete, feste
Bindemittelmatrix erhält.
Bei der Herstellung der Bindemittelschicht 20 können die
einzubringenden Schleifpartikel 16 zusammen mit den trockenen
Bindemittelvorläuferpartikeln
wenn gewünscht
aufgebracht werden. Alternativ ist es ebenfalls möglich, die
Bindemittelvorläuferpartikel
und die Schleifpartikel 16 in einer beliebigen Reihenfolge
nacheinander und gesondert aufzubringen. Die Bindemittelvorläuferpartikel
können
beispielsweise zuerst trockenbeschichtet und verflüssigt werden,
wonach die Schleifpartikel 16 vor dem Härten in die Schmelzschicht
eingebracht werden. Zur Förderung
der Haftung der Bindemittelschicht 20 an dem Träger 12 kann
man wünschenswerterweise
die Oberfläche
des Trägers 12,
auf die die Bindemittelschicht 20 aufgebracht wird, modifizieren,
beispielsweise grundieren. Geeignete Oberflächenmodifikationen umfassen Corona-Entladung,
Ultraviolettlichteinwirkung, Elektronenstrahl-Einwirkung, Flammenentladung und Abrieb.
-
In
Bezug auf den Schleifgegenstand 10 von 1,
ist 12 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung 200,
die sich zur Herstellung des Schleifgegenstandes 10 eignet.
Zur Veranschaulichung der Vielseitigkeit der vorliegenden Erfindung
zeigt 12 die jeweilige Herstellung
von Bindemittelschicht 20, Deckschicht 22 und Überschicht 24 des
Schleifgegenstandes 10 aus den erfindungsgemäßen Bindemittelvorläuferpartikeln.
Es versteht sich jedoch, dass die vorliegende Erfindung nicht auf
die veranschaulichte Anwendung eingeschränkt ist, wobei die Gesamtheit
des Bindesystems 18 aus den Bindemittelvorläuferpartikeln
hergestellt wird, sondern eher bei solchen Fällen anwendbar ist, bei denen
ein oder mehrere Abschnitte des Bindesystems 18 von solchen
Bindemittelvorläuferpartikeln
hergeleitet ist.
-
Die 12 zeigt
den Träger 202,
der von der Zufuhrwalze 204 zur Aufnahmewalze 206 transportiert wird.
Der Träger 202 kann
gewöhnlich
bei einer Geschwindigkeit im Bereich von 0,1 m/min bis sogar 100
m/min oder mehr transportiert werden. Während der Beförderung
zwischen der Zufuhrwalze 204 und der Aufnahmewalze 206 wird
der Träger 202 auf
einer geeigneten Anzahl von Führungsrollen 208 gestützt, wenn
der Träger 202 durch
die Beschichtungsstationen 210, 212 und 214 gelangt.
Die Bindemittelschicht 20, die Deckschicht 22 und
die Überschicht 24 werden
an den Stationen 210, 212 bzw. 214 aufgebracht.
Zuerst werden bei Station 210 die Bindemittelvorläuferpartikel 216,
die der Bindemittelmatrix der Bindemittelschicht 20 entsprechen,
auf den Träger 202 aus
der Trockenbeschichtungsvorrichtung 220 durch Tropfbeschichtung
aufgebracht. Der Träger 202 gelangt
dann durch den Ofen 224, worin die Partikel 216 erwärmt werden,
so dass eine verflüssigte Bindemittelschicht-Schmelzschicht erhalten
wird. Die Schleifpartikel 16 werden dann von dem Mineralbeschichter 226 elektrostatisch
in die Bindemittelschicht-Schmelzschicht
eingebracht. Der beschichtete Träger gelangt
dann zur Ultraviolettlichtquelle 228, wo die Bindemittelschicht-Schmelzschicht
Ultraviolettstrahlung ausgesetzt wird, damit die Bindemittelschicht
vernetzt und gehärtet
wird. Die vernetzte Bindemittelschicht bindet die Schleifpartikel 16 nun
fest an den Träger 202.
-
Anschließend gelangt
der beschichtete Träger 202 durch
Station 212, so dass die Deckschicht 22 hergestellt
wird. Die Bindemittelvorläuferpartikel 230,
die der Bindemittelmatrix der Deckschicht 22 entsprechen, werden
aus der Trockenbeschichtungsvorrichtung 232 auf die Bindemittelschicht 20 durch
Tropfbeschichtung aufgebracht. Der beschichtete Träger 202 gelangt
dann durch den Ofen 234, worin die Partikel 230 erwärmt werden,
so dass eine verflüssigte
Deckschicht-Schmelzschicht
erhalten wird. Der beschichtete Träger gelangt dann zur Ultraviolettlichtquelle 238,
wo die Deckschicht-Schmelzschicht Ultraviolettstrahlung ausgesetzt
wird, damit die Deckschicht vernetzt und gehärtet wird. Die vernetzte Deckschicht
verstärkt
unterstützend
die Bindung der Schleifpartikel 16 an den Träger 202.
-
Anschließend gelangt
der beschichtete Träger 202 durch
Station 214, so dass die Überschicht 24 hergestellt
wird. Die Bindemittelvorläuferpartikel 240,
die der Bindemittelmatrix der Überschicht 24 entsprechen, werden
aus der Trockenbeschichtungsvorrichtung 242 auf die Deckschicht 22 durch
Tropfbeschichtung aufgebracht. Der beschichtete Träger 202 gelangt
dann durch den Ofen 244, worin die Partikel 240 erwärmt werden, so
dass eine verflüssigte Überschicht-Schmelzschicht
erhalten wird. Der beschichtete Träger 202 gelangt dann zur
Ultraviolettlichtquelle 248, wo die Überschicht-Schmelzschicht Ultraviolettstrahlung
ausgesetzt wird, damit die Überschicht
vernetzt und gehärtet
wird. Die vernetzte Überschicht
verleiht dem Schleifgegenstand 10 unterstützend die
gewünschten
Leistungseigenschaften, beispielsweise Antiloading-Eigenschaften,
wenn die Überschicht 24 ein
Antiloading-Mittel enthält.
-
Der
fertige Schleifgegenstand 10 wird dann auf der Aufnahmewalze 206 gelagert,
wonach der Schleifgegenstand je nach der gewünschten Anwendung in eine Mehrzahl
von Flächengebilden,
Scheiben oder dergleichen geschnitten werden kann. Statt der direkten
Lagerung auf der Aufnahmewalze 206 kann der Schleifgegenstand 10 natürlich direkt
zur Schneidevorrichtung befördert
werden, so dass Flächengebilde
oder Scheiben hergestellt werden, wonach die Flächengebilde oder Scheiben aufbewahrt,
zur Verteilung verpackt, verwendet werden können oder dergleichen.
-
Die
Erfindung wird anhand der folgenden nicht einschränkenden
Beispiele, in denen alle Prozentangaben, Verhältnisse usw. wenn nicht anders
angegeben auf das Gewicht bezogen sind, besser verstanden.
-
Die
Abkürzungen
für die
in der vorstehenden eingehenden Beschreibung definierten und in
den folgenden Proben verwendeten Materialien sind in der folgenden
Tabelle gezeigt.
-
Thermoplast
-
-
- DS 1227
- Polyester mit hohem
Molekulargewicht, erhältlich
von Creanova, Piscataway, NJ, unter der Handelsbezeichnung "DYNAPOL 51227"
- Elvax 310
- Ethylenvinylacetat-Copolymer,
kommerziell erhältlich
von E. I. DuPont de Nemours and Company, Inc., Wilmington, DE
- Unirez 2221
- Dimersäure-Heißschmelzpolyamid,
kommerziell erhältlich
von Union Camp, Chemical Products Division, Jacksonville, FL
-
Wärmehärtende Harze
-
-
- DZ1
- Pulverisiertes Phenolharz
des Novolaktyps, kommerziell erhältlich
von OxyChem, Occidental Chemical Corporation, Durez Engineering
Materials, Dallas, TX, unter der Handelsbezeichnung "Durez 12687"
- DZ2
- Pulverisiertes Phenolharz
des Novolaktyps, kommerziell erhältlich
von OxyChem, Occidental Chemical Corporation, Durez Engineering
Materials, Dallas, TX, unter der Handelsbezeichnung "Durez 12608"
- VM1
- Pulverisiertes Phenolharz
des Novolaktyps, kommerziell erhältlich
von OxyChem, Occidental Chemical Corporation, Durez Engineering
Materials, Dallas, TX, unter der Handelsbezeichnung "Varcum 29517"
- UF1
- Pulverisiertes Harnstoff-Formaldehyd-Harz, erhältlich von
Dynochem UK Ltd., Cambridge UK unter der Handelsbezeichnung "Aerolite UP 4145"
- UF2
- Harnstoff-Formaldehyd-Flüssigharz,
kommerziell erhältlich
von Borden Chemical "Durite
Al-3029 R"
-
Durch Strahlung härtbare oder
thermisch härtbare
Epoxyharze
-
-
- EP1
- Bisphenol-A-Epoxyharz,
kommerziell erhältlich
von Shell Chemical, Houston, TX, unter der Handelsbezeichnung "EPON 828" (Epoxy-Äquivalentgewicht
von 185-192 g/Aq.)
- EP2
- Bisphenol-A-Epoxyharz,
kommerziell erhältlich
von Shell Chemical, Houston, TX, unter der Handelsbezeichnung "EPON 828" (Epoxy-Äquivalentgewicht
von 185-192 g/Äq.)
- ERL 4221
- Cycloaliphatisches
Epoxyharz, kommerziell erhältlich
von Union Carbide Chemicals and Plastics Company Inc., Danbury,
CT
-
Durch Strahlung härtbare Monomere,
Oligomere und Polymere
-
-
- EB1
- Bisphenol A-Epoxyacrylat,
kommerziell erhältlich
von UCB-Chemicals Corp., Smyrna, GA, unter der Handelsbezeichnung "Ebecryl 3720"
- EB2
- Fettsäure-modifiziertes
Epoxyacrylat, kommerziell erhältlich
von UCB Chemicals unter der Handelsbezeichnung "Ebecryl 3702"
- EB3
- Polyester-Hexaacrylat,
kommerziell erhältlich
von UCB Chemicals Corp., Smyrna, GA, unter der Handelsbezeichnung "Ebecryl 450"
- RSX 29522
- Experimentelles festes
acryliertes Epoxyoligomer, erhalten von UCB Chemicals Corp., Smyrna,
GA
- TRPGDA
- Tripropylenglycoldiacrylat,
kommerziell erhältlich
von Sartomer Co., Exton, PA, unter der Handelsbezeichnung "SR306"
- TMPTA
- Trimethylolpropantriacrylat,
kommerziell erhältlich
von Sartomer Co., Exton, PA, unter der Handelsbezeichnung "SR351"
- AMN
- Acrylamidonovolakharz
in US-Patent 4,903,440 und 5,236,472
- PDAP
- p-Di(acryloyloxyethyl)terephthalat,
hergestellt wie nachstehend bei IIA beschrieben
- PAN
- O-Acryliertes Novolakharz,
hergestellt wie nachstehend bei IIA beschrieben
- PT60
- Cyanatesternovolak,
kommerziell erhältlich
von Lonza Inc., Fair Lawn, NJ, unter dem Handelsnamen "Primaset PT60"
-
Metallsalze von Fettsäuren/Antiloading-Mitteln
-
-
- ZnSt2
- Zinkstearat, kommerziell
erhältlich
von Witco Chemical Corporation Memphis, TN, unter dem Handelsnamen "Lubrazinc W"
- CaSt2
- Calciumstearat, kommerziell
erhältlich
von Witco Chemical Corporation Memphis, TN, unter dem Handelsnamen "Calcium Stearate
Extra Dense G"
- LiSt
- Lithiumstearat, kommerziell
erhältlich
von Witco Chemical Corporation Memphis, TN, unter dem Handelsnamen "Lithium Stearate
304"
- StA
- Stearinsäure, kommerziell
erhältlich
von Aldrich Chemical Milwaukee, WI
-
Schleifhilfen
-
-
- KBF4
- Kaliumfluorborat,
kommerziell erhältlich
von Aerotech USA Inc. unter der Handelsbezeichnung "POTASSIUM FLUOROBORAT
SPEC. 102"
-
Schleifpartikel
-
-
- P180 AlO
- Aluminiumoxidpartikel
der Qualität
P180, kommerziell erhältlich
von Triebacher Schleifmittel AG, Villach, Österreich
- P400 SiC
- Siliciumcarbidpartikel
der Qualität
P400, kommerziell erhältlich
von Triebacher Schleifmittel AG, Villach, Österreich
- P80 CUB
- Keramische Aluminiumoxidpartikel
der Qualität
P80, kommerziell erhältlich
von Minnesota Mining and Manufacturing Company, St. Paul, MN
- P80 AO
- Aluminiumoxidpartikel
der Qualität
P80, kommerziell erhältlich
von Triebacher Schleifmittel AG, Villach, Österreich
- 50 AZ
- Keramische Aluminiumoxidpartikel
der Qualität
50, kommerziell erhältlich
von Norton, WHERE
-
Hydroxylhaltige Materialien
-
-
- CHDM
- Cyclohexandimethanol,
kommerziell erhältlich
von Eastman Chemical Company, Kingsport, CT
- SD 7280
- Pulverisiertes Phenolharz
vom Novolaktyp (unkatalysiert), kommerziell erhältlich von Bordon Chemical
Inc., Lousiville, KY
-
Initiatoren/Katalysatoren
-
-
- "KB1"
- 2,2-Dimethoxy-1,2-diphenyl-1-ethanon,
kommerziell erhältlich
von Sartomer Co., Exton, PA, unter der Handelsbezeichnung "KB1"
- IRG1
- 2,2-Dimethoxy-1,2-diphenyl-1-ethanon,
kommerziell erhältlich
von Ciba Specialty Chemicals, unter der Handelsbezeichnung "IRGACURE 651"
- COM
- Eta6-[Xylole(gemischte
Isomere)]eta5-cyclopentadienyleisen (1+)hexafluorantimonat
(1-) (wirkt als Photokatalysator) wie in den US-Patenten 5,059,701;
5,191,101 und 5,252,694 beschrieben
- AMOX
- Di-t-amoxylat (wirkt
als Beschleuniger) wie in den US-Patenten 5,252,694 und 5,436,063
beschrieben
- IMID
- 2-Ethyl-4-methylimidazol,
kommerziell erhältlich
von Aldrich Chemical Milwaukee, WI
- PTSOH
- p-Toluolsulfonsäure, kommerziell
erhältlich
von Aldrich Chemical Milwaukee, WI
- ACL
- Aluminiumchlorid,
kommerziell erhältlich
von Aldrich Chemical Milwaukee, WI
-
Füllstoffe
-
-
- FLDSP
- Feldspat, kommerziell
erhältlich
von K-T Feldstar Corporation, GA unter der Handelsbezeichnung "Minspar 3"
- CRY
- Kryolith, kommerziell
erhältlich
von TR International Trading Company Inc. Houston, TX, unter der Handelsbezeichnung "RTNC CRYOLITE"
- CaCO3
- Calciumcarbonat
- FEO
- Eisenoxid
-
Flusssteuerungsmittel
-
-
- MOD
- Pulverbeschichtungs-Flussmittel,
kommerziell erhältlich
von Sythron Inc. Moganton, NC, unter der Handelsbezeichnung "Modarez MFP-V"
- CAB-O-SIL
- Hydrophobes behandelter
amorpher Quarzstaub, kommerziell erhältlich von Cabot Corporation
Tuscola, IL, unter der Handelsbezeichnung "CAB-O-SIL TS-720"
-
Lösungsmittel
-
-
- Ethylacetat
- Ethylacetat ist kommerziell
erhältlich
von Aldrich Chemical Milwaukee, WI
-
BEISPIEL 1
-
A. HERSTELLUNG VON SCHLEIFGEGENSTÄNDEN MIT
EINER TRÄGERSCHICHT
UND EINER SCHLEIFBESCHICHTUNG (Bezugsbeispiel)
-
1. Schleifgegenstand
A
-
Diese
Schleifgegenstände
verwendeten als Träger
den 95 g/m2 Papierträger C90233 EX, der kommerziell
von Kimberly-Clark, Neenah, WI, erhältlich ist. Für jeden
wurde ein Bindemittelschichtvorläufer
aus DS1227 (20,7 Teile), EP1 (30,5 Teile), EP2 (33,7 Teile), CHDM
(2,9 Teile), COM (0,6 Teile), KB1 (1,0 Teil) und AMOX (0,6 Teile)
hergestellt. Die Charge wurde hergestellt durch gemeinsames Schmelzen
von DS1227 und EP2 bei 140°C,
Mischen und anschließendes
Zugeben von EP1 und CHDM. Dann wurde TMPTA (4,5 Teile) unter Mischen
bei 100°C
dazu gegeben. Zu dieser Probe wurde COM, AMOX und KB1 gegeben, gefolgt
von Mischen bei 100°C.
Der Bindemittelschichtvorläufer
wurde bei 125°C
mit einer Rakelstreichmaschine auf den Papierträger bei einem Gewicht von etwa
20 g/m2 aufgetragen. Die Probe wurde dann,
unmittelbar bevor P180 AO-Schleifpartikel elektrostatisch in den
Bindemittelschichtvorläufer
bei einem Gewicht von etwa 85 g/m2 geschleudert
wurde, mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(3 Durchgänge
bei 18,3 m/min). Das Zwischenprodukt wurde 15 min bei einer Temperatur
von 100°C
thermisch gehärtet.
-
Ein
Deckschichtvorläufer
wurde auf die Schleifkörner
mit einem Gewicht von etwa 50 g/m2 durch Walzenbeschichtung
aufgetragen. Der Deckschicht-Vorläufer enthielt
ein 100% Feststoffgemisch von EP1 (40 Teile), ERL 4221 (30 Teile),
TMPTA (30 Teile), KB1 (1 Teil) und COM (1 Teil). Die Probe wurde
dann mit einer 400W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(3 Durchgänge
bei 18,3 m/min), gefolgt von thermischem Erhitzen für 10 min
bei 100°C.
-
2. Schleifgegenstand
B
-
Der
Schleifgegenstand B wurde durch die gleiche Methodik, wie vorstehend
beschrieben mit den in der Tabelle 1 gezeigten Formulierungen hergestellt.
-
3. Vergleichsproben B,
D, F, H, J, K, N, P, BB, DD, FF, HH, JJ
-
Die
Schleifgegenstände
verwendeten als Träger
den 95 g/m2 Papierträger C90233 EX, der kommerziell
von Kimberley-Clark, Neenah, WI, erhältlich ist. Für jeden
wurde ein Bindemittelschichtvorläufer
aus DS1227 (20,7 Teile), EP1 (30,5 Teile), EP2 (33,7 Teile), CHDM
(2,9 Teile), COM (0,6 Teile), KB1 (1,0 Teil) und AMOX (0,6 Teile
hergestellt. Die Charge wurde hergestellt durch gemeinsames Schmelzen
von DS1227 und EP2 bei 140°C,
Mischen und anschließendes
Zugeben von EP1 und CHDM. Dann wurde TMPTA (4,5 Teile) unter Mischen
bei 100°C
dazugegeben. Zu dieser Probe wurde COM, AMOX und KB1 gegeben, gefolgt
von Mischen bei 100°C.
Die Bindemittelschichtvorläufer
wurden bei 125°C
mittels Rakelstreichmaschine auf den Papierträger bei einem Gewicht von etwa
20 g/m2 aufgebracht. Die Probe wurde dann,
unmittelbar bevor P180 AO-Schleifpartikel elektrostatisch in den
Bindemittelschichtvorläufer
bei einem Gewicht von etwa 85 g/m2 geschleudert
wurden, mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(3 Durchgänge
bei 18,3 m/min). Das Zwischenprodukt wurde 15 min bei einer Temperatur
von 100°C
thermisch gehärtet.
-
Ein
Deckschichtvorläufer
wurde auf die Schleifkörner
bei einem Gewicht von etwa 50 g/m2 mittels
Walzenbeschichtung aufgebracht. Der Deckschichtvorläufer enthielt
ein 100% Feststoff-Gemisch
aus EP1 (40 Teile), ERL 4221 (30 Teile), TMPTA (30 Teile), KB1 (1
Teil) und COM 1 (1 Teil). Die Proben wurden dann mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe
bestrahlt (3 Durchgänge
bei 18,3 m/min), gefolgt von thermischem Härten für 10 min bei 100°C. Die Probe
wurde dann bei einem Gewicht von etwa 35 g/m2 mit
einer Calciumstearat-Lösung
(wässrige
Calciumstearat/Acrylbindemittellösung
mit 50% Feststoffen), erhältlich
von Witco Chemical Corporation, Memphis, TN, überschichtet.
-
4. Vergleichsprobe L
-
Die
Vergleichsprobe L wurde durch die gleiche Methodik, wie vorstehend
für Schleifgegenstand
A beschrieben, mit den in der Tabelle 1 gezeigten Formulierungen
hergestellt.
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5. Vergleichsproben A,
C, G, I, O, AA, CC
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Die
Vergleichsgegenstände
A, C, G, I, O, AA, CC sind von Minnesota Mining und Manufacturing
Company, St. Paul, MN, unter der Handelsbezeichnung "216U P180 Fre-Cut Production Paper
A Weight" kommerziell
erhältlich.
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-
B. HERSTELLUNG VON BINDEMITTELVORLÄUFERPARTIKELN
ZUR VERWENDUNG IN EINER ÜBERSCHICHT
-
Proben
der erfindungsgemäßen Bindemittelvorläuferpartikel
wurden aus den Formulierungen in der Tabelle 2 hergestellt. Zur
Herstellung jeder Probe wurden die Inhaltsstoffe entweder (1) zusammen
schmelzgemischt, verfestigt und zu einem Pulver gemahlen oder (2)
trocken vermischt und zu Pulvern gemahlen. Die Proben wurden mit
Mörser
und Pistill oder mit der Hammermühle
wenn nicht anders angegeben zu feinen Pulvern gemahlen. Einige Beispiele
sind nachstehend zur Veranschaulichung der Methodik angegeben.
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1. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von ZnSt2/CaSt2/EB1/IRG1 (45/45/10/1)
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Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 45 g ZnSt2, 45 g CaSt2 und 10 g EB1 beschickt. Die Materialien
wurden bei 120 bis 160°C
geschmolzen, gemischt, und 1 g IRG1 wurde dazugegeben. Das Material
wurde gekühlt, und
der resultierende Feststoff wurde zu einem feinen Pulver gemahlen.
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2. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von ZnSt2/UF1 (80/20)
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Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 80 g ZnSt2 und 20 g UF1 beschickt. Die Feststoffe wurden in
einer Mühle
trocken gemischt.
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3. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend ZnSt2/CaSt2/EP2/IMID (50/50/14/1)
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Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 50 g ZnSt2, 50 g CaSt2 und 14 g EP2 beschickt. Die Materialien
wurden bei 120 bis 140°C
geschmolzen, gemischt, und 1 g IMID wurde hinzugegeben. Das Material
wurde gekühlt, und
der resultierende Feststoff wurde zu einem feinen Pulver gemahlen.
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Tabelle
2 Bindemittelvorläuferpartikel-Formulierungen
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C. HERSTELLUNG VON SCHLEIFGEGENSTÄNDEN MIT
EINER ÜBERSCHICHT
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Die
Bindemittelvorläuferpartikelproben
1-38H wurden auf die Schleifgegenstände A und/oder B (siehe Tabelle
3) durch Trockenbeschichtung aufgebracht, geschmolzen und dann verfestigt,
so dass gemäß den folgenden
Verfahren Überschichten
erhalten wurde. Die Einzelheiten der resultierenden Schleifgegenstände sind in
der Tabelle 3 offenbart.
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Die
Bindemittelvorläuferproben
2-15, 16, 22-36 und 38A-38B
wurden jeweils auf den Schleifgegenstand A oder B aufgebracht. Insbesondere
wurden die Bindemittelvorläuferpartikel
bei etwa 7,0 bis 23 g/m2 durch Pulverbeschichtung
auf die Schleifpartikel aufgebracht, und zwar durch Tropfbeschichten
mit einer Maschensiebvorrichtung, Sprühbeschichten mit einer Wirbel-
oder elektrostatischen Wirbel-Spritzpistole oder durch Beschichten
mit einem elektrostatischen Wirbelbettbeschichter. Die Bindemittelvorläuferpartikel
wurden dann durch Unterbringen des Schleifgegenstandes in einem
Ofen bei einer Temperatur von etwa 120°C bis etwa 165°C für etwa 5-15
min geschmolzen. Die resultierende Schmelzschicht wurde dann durch
Hindurchleiten des Schmelzgegenstandes durch eine UV-Lampe (1 Durchgang
bei 7,6 m/min 157 W/cm-Glühlampe)
gehärtet.
Ein Haftbahnenmaterial wurde an der Rückseite des Schleifgegenstandes
befestigt, und 10,2 cm oder 15,2 cm Scheiben wurden aus den Schleifgegenständen ausgestanzt.
Die Scheiben wurden für
die nachstehend beschriebene Schiefer- oder Freihand-DA-Untersuchung
verwendet.
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Überschichtproben,
die aus den Bindemittelvorläuferpartikeln
1, 15, 37 bzw. 38H hergestellt wurden, wurden identisch zu den Proben
2-14, 16, 22-36 und 38A hergestellt, außer, dass die Materialien nach
der Entfernen der resultierenden Schmelzschicht aus dem Ofen nicht
gehärtet
wurden. Das Haftbahnenmaterial wurde an der Rückseite des Schleifgegenstandes
befestigt, und 10,2 cm oder 15,2 cm Scheiben wurden aus den Schleifgegenständen ausgestanzt.
Die Scheiben wurden für
die nachstehend beschriebene Schiefer- oder Freihand-DA-Untersuchung
verwendet.
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Überschichtproben,
die jeweils aus den Bindemittelvorläuferpartikeln 38B-G hergestellt
wurden, wurden identisch zu den Proben 2-14, 16, 22-36 und 38A hergestellt,
außer
dass die Zeitdauer, innerhalb der die Proben im Ofen untergebracht
war, auf 30 – 90
min verlängert
wurde, damit die resultierende Schmelzschicht thermisch gehärtet wurde.
Das Haftbahnenmaterial wurde an der Rückseite der Schleifgegenstände befestigt, und
10,2 cm oder 15,2 cm Scheiben wurden aus den Schleifgegenständen ausgestanzt.
Die Scheiben wurden für
die nachstehend beschriebenen Schiefer-Untersuchungen verwendet.
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Überschichtproben,
die jeweils aus den Bindemittelvorläuferpartikeln 17-21 hergestellt
wurden, wurden identisch zu den Proben 2-14, 16, 22-36 und 38A hergestellt,
außer
dass vor der Pulverbeschichtung eine Zusammensetzung mit 50 g eines
durch Strahlung härtbaren
Monomers (TRPGDA), 50 g Ethylacetat und 1 g Initiator (IRG1) vereinigt
und in einer Sprühflasche
untergebracht wurde. Die Lösung
wurde auf 15,2 cm × 20,3 cm
Abschnitte des Schleifgegenstandes A aufgesprüht und an der Luft trocknen
gelassen. Etwa 8 g/m2 wurden dann auf den
entsprechenden Schleifgegenstand durch eine elektrostatische Wirbel-Spritzpistole aufgebracht. Der
Schleifgegenstand wurden dann in einem Ofen bei einer Temperatur
im Bereich von etwa 120°C
bis etwa 165°C
zum Schmelzen der Partikel untergebracht. Schließlich wurde die erhaltene Schmelzschicht
durch Hindurchleiten des Schleifgegenstandes durch eine UV-Lampe
(1 Durchgang bei 7,6 m/min mit einer 157 W/cm-Glühlampe) gehärtet. Das Haftbahnenmaterial
wurde an der Rückseite
des Schleifgegenstandes befestigt, und 10,2 cm oder 15,2 cm Scheiben
wurden aus den Schleifgegenständen
ausgestanzt. Die Scheiben wurden bei der nachstehend beschriebenen
Untersuchung verwendet.
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Tabelle
3 Proben
von mit einer Überschicht
pulverbeschichteten Schleifgegenständen
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D. BEWERTUNG DER SCHLEIFGEGENSTÄNDE MIT
EINER ÜBERSCHICHT
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1. Testverfahren
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a. Schiefer-Testverfahren
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Jede
Scheibe mit 10,2 cm Durchmesser der Schleifgegenstände jeder
Probe 1-38H und der Vergleichsproben A-O und AA-JJ (siehe Tabellen
4-7) wurden an einem Schaumsicherungskissen mit einem Haftkleber befestigt.
Jeder Aufbau aus beschichteter Schleifscheibe und Sicherungskissen
wurde auf einer Schiefer-Testmaschine befestigt, und die beschichtete
Schleifscheibe wurde zum Abschleifen eines Celluloseacetatbutyratpolymers
mit vorher bestimmtem Gewicht verwendet. Die Last betrug 4,5 kg.
Der Test wurde nach 500 Umdrehungszyklen der beschichteten Schleifscheibe
als beendet angesehen. Das Celluloseacetatbutyratpolymer wurde dann
gewogen, und die Menge an entferntem Celluloseacetatbutyratpolymer
wurde aufgezeichnet. Die Ergebnisse der Testverfahren sind nachstehend
mit den geeigneten Vergleichsproben tabellarisch aufgeführt. Die
in den Tabellen 4-7 nachstehend gezeigten Ergebnisse veranschaulichen
kurz gesagt, dass Überschichten,
die von durch Strahlung härtbaren
Bindemittelvorläuferpartikeln,
thermisch härtbaren
Bindemittelvorläuferpartikeln
und thermoplastischen Bindemittelvorläuferpartikeln hergeleitet wurden,
eine entsprechende Leistung wie die herkömmlichen wässrigen Calciumstearat/Acryl-Bindemittel-Überschichten aufwiesen. Zusätzlich zu
der besseren Leistung haben diese Bindemittelvorläuferpartikel
für Überschichten
Umwelt- und Verfahrensvorteile gegenüber herkömmlichen Überschichten, die aus lösungsmittelhaltigen
Lösungen
hergestellt werden.
-
Tabelle
4A Schiefer-Untersuchung
der Proben 1-6 und der Vergleichsproben A und B
-
Tabelle
4B Schiefer-Untersuchung
der Proben 7-11 und der Vergleichsproben C und D
-
Tabelle
4C Schiefer-Untersuchung
der Proben 12-14 und der Vergleichsproben E und F
-
Tabelle
5A Schiefer-Untersuchung
der Proben 15-16 und der Vergleichsproben G und H
-
Tabelle
5B Schiefer-Untersuchung
der Proben 17-21 und der Vergleichsproben I und J
-
Tabelle
6 Schiefer-Untersuchung
der Proben 22-30 und der Vergleichsproben K und L
-
Tabelle
7A Schiefer-Untersuchung
der Proben 31-36 und der Vergleichsprobe N
-
Tabelle
7B Schiefer-Untersuchung
der Proben 38B-38D und der Vergleichsproben BB, DD und FF
-
Tabelle
7C Schiefer-Untersuchung
der Proben 38E-38H und der Vergleichsproben HH, JJ und AA
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2. Freihand-DA-Testverfahren
-
Ein
Anstrich-Feld, d.h. ein Stahlsubstrat mit einer e-Beschichtung, Grundierung,
Basisbeschichtung und Klarbeschichtung, welches üblicherweise bei Autoanstrichen
verwendet wird, wurde in jedem Fall mit erfindungsgemäß hergestellten
beschichteten Schleifmitteln und mit beschichteten Schleifmitteln
als Vergleichsbeispielen geschliffen. Jedes Schleifmittel hatte
einen Durchmesser von 15,2 cm und wurde an einem Exzenterschleifer
(erhältlich
unter der Handelsbezeichnung "DAQ" von National Detroit,
Inc. Rockford, IL) befestigt. Der Schleifdruck betrug etwa 19,6
kPa (0,2 kg/cm2), während der Schleifer bei etwa
60 PSI/am Werkzeug (413 kPa) betrieben wurde. Die gestrichenen Felder
wurden von ACT Company, Hillsdale, MI, erhalten. Der Schliff in
Gramm wurde in jedem Fall durch Wiegen des grundierten Substrates
vor und nach dem Schleifen für
eine festgelegte Dauer, beispielsweise 1 oder 3 min, gewogen.
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Tabelle
8 DA-Untersuchung (3 min) der Proben 37, 38A und der Vergleichsproben
O und P
-
BEISPIEL II
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A. HERSTELLUNG VON SCHLEIFGEGENSTÄNDEN MIT
EINER TRÄGERSCHICHT
UND SCHLEIFMITTEL
-
1. Schleifgegenstand C
-
Diese
Schleifgegenstände
verwendeten als Träger
den 95 g/m2 Papierträger C90233 EX, der kommerziell
von Kimberly-Clark, Neenah, WI, erhältlich ist. Für die Herstellung
jedes Gegenstandes wurde ein Bindemittelschichtvorläufer aus
DS1227 (20,7 Teile), EP1 (30,5 Teile), EP2 (33,7 Teile), CHDM (2,9
Teile), COM (0,6 Teile), KB1 (1,0 Teile) und AMOX (0,6 Teile) hergestellt.
Die Charge wurde durch gemeinsames Schmelzen von DS1227 und EP2
bei 140°C,
Mischen und anschließendes
Zugeben von EP1 und CHDM und Mischen hergestellt. Dann wurde TMPTA
(4,5 Teile) unter Mischen bei 100°C
dazu gegeben. Zu dieser Probe wurde COM, AMOX und KB1 gegeben, gefolgt
von Mischen bei 100°C.
Der Bindemittelschichtvorläufer
wurde bei 125°C
mit einer Rakelstreichmaschine auf den Papierträger bei einem Gewicht von etwa
20 g/m2 aufgetragen. Die Probe wurde dann,
unmittelbar bevor P180 AO-Schleifpartikel elektrostatisch in den
Bindemittelschicht-Vorläufer
bei einem Gewicht von etwa 85 g/m2 geschleudert
wurden, mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(3 Durchgänge
bei 18,3 m/min). Das Zwischenprodukt wurde für 15 min bei einer Temperatur
von 100°C
thermisch gehärtet.
-
2. Schleifgegenstand
D
-
Ein
Schleifgegenstand verwendete einen 0,13 mm (5 Mil) dicken Polyesterträger, der
kommerziell von Minnesota Mining und Manufacturing Company, St.
Paul, MN, erhalten werden kann. Ein Bindemittelschichtvorläufer, umfassend
eine wässrige
UF2-Lösung,
ein wässriges
Resolphenolharz mit 75% Feststoffen mit einem Verhältnis von
Formaldehyd zu Phenol von etwa 1,1-3,0/1 und einem pH-Wert von 9,
ACL und PTSOH (85/15/2/1) wurde bei einem ungefähren Gewicht von 40 g/m2 durch Walzenbeschichtung auf den Träger aufgebracht.
Anschließend
wurde ein Gemisch von P180 und AlO/CUB-Schleifpartikeln (50-90/10-50) elektrostatisch
in den Bindemittelschichtvorläufer
bei einem Gewicht von etwa 155 g/m2 geschleudert.
Das Harz der Bindemittelschicht wurde in einem Ofen bei 100°C für 60 min
gehärtet.
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3. Vergleichsproben O
und R
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Diese
Schleifgegenstände
verwendeten als Träger
den 95 g/m2 Papierträger C90233 EX, der kommerziell
von Kimberly-Clark, Neenah, WI, erhältlich ist. Für die Herstellung
jedes Gegenstandes wurde ein Bindemittelschichtvorläufer aus
DS1227 (20,7 Teile), EP1 (30,5 Teile), EP2 (33,7 Teile), CHDM (2,9
Teile), COM (0,6 Teile), KB1 (1,0 Teil) und AMOX (0,6 Teile) hergestellt.
Die Charge wurde durch gemeinsames Schmelzen von DS1227 und EP2
bei 140°C,
Mischen und anschließendes
Zugeben von EP1 und CHDM hergestellt. Dann wurde TMPTA (4,5 Teile)
unter Mischen bei 100°C
dazu gegeben. Zu dieser Probe wurde COM, AMOX und KB1 gegeben, gefolgt
von Mischen bei 100°C.
Der Bindemittelschicht-Vorläufer
wurde bei 125°C
mit einer Rakelstreichmaschine auf den Papierträger bei einem Gewicht von etwa
20 g/m2 aufgetragen. Die Probe wurde dann,
unmittelbar bevor P180 AO-Schleifpartikel elektrostatisch in den
Bindemittelschichtvorläufer
bei einem Gewicht von etwa 85 g/m2 geschleudert
wurden, mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(3 Durchgänge bei
18,3 m/min). Das Zwischenprodukt wurde für 15 min bei einer Temperatur
von 100°C
thermisch gehärtet.
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Ein
Deckschichtvorläufer
wurde auf die Schleifkörner
bei einem Gewicht von etwa 50 g/m2 mittels
Walzenbeschichtung aufgetragen. Der Deckschichtvorläufer enthielt
ein 100%-Feststoffgemisch aus EP1 (40 Teile), ERL 4221 (30 Teile),
TMPTA (30 Teile), KB1 (1 Teil) und COM (1 Teil). Die Proben wurden
dann mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(3 Durchgänge
bei 18,3 m/min), gefolgt von thermischem Härten bei 100°C.
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4. Vergleichs-Schleifgegenstände S, T,
U, V
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Ein
Schleifgegenstand verwendete einen 5 Mil dicken Polyesterträger, der
kommerziell von Minnesota Mining und Manufacturing Company St. Paul,
MN, erhalten werden kann. Ein Bindemittelschichtvorläufer, umfassend
eine wässrige
UF2-Lösung,
ein wässriges
Resolphenolharz mit 75% Feststoffen mit einem Verhältnis von
Formaldehyd zu Phenol von etwa 1,1-3,0/1 und einem pH-Wert von 9,
ACL und PTSOH (85/15/2/1), wurde auf den Träger bei einem ungefähren Gewicht
von 40 g/m2 durch Walzenbeschichtung aufgebracht.
Anschließend
wurde ein Gemisch von P180 und AlO/CUB-Schleifpartikeln (50-90/10-50)
elektrostatisch in den Bindemittelschichtvorläufer bei einem Gewicht von
etwa 155 g/m2 geschleudert. Das Harz der
Bindemittelschicht wurde in einem Ofen bei 93°C für 30 min gehärtet. Anschließend wurde
ein Deckschichtvorläufer,
umfassend eine wässrige
Resolphenolharz-Lösung
mit 75% Feststoffen mit einem Verhältnis von Formaldehyd zu Phenol von
etwa 1,1-3,0:1,
pH-Wert 9 und Feldspat (70/35), auf die Bindemittelschicht bei einem
ungefähren
Gewicht von 200 g/m2 aufgebracht. Die Deckschicht
wurde gehärtet,
indem die Probe in einem Ofen bei 100-110°C für 1-2 Std. untergebracht wurde.
-
-
B. HERSTELLUNG VON DURCH
STRAHLUNG HÄRTBAREN
BINDEMITTELN
-
1. p-Di(acryloyloxyethyl)terephthalat
(PDAP)
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Zu
einem 2-Liter Dreihals-Rundbodenkolben mit einem Tropfzugabetrichter,
Thermometer, Eisbad und Schaufelrührer wurden 500 ml wasserfreies
Tetrahydrofuran (THF), 103 g (1,02 mol) Triethylamin und 117 g (1 Mol)
2-Hydroxyethylacrylat gegeben. Es wurde mit Rühren begonnen. Zu dem Tropfzugabetrichter
wurde eine Lösung
von 102,5 g (0,5 Mol, plus leichter Überschuss) Terephthaloylchlorid
in 500 ml wasserfreiem THF gegeben. Diese Lösung wurde derart in den Inhalt
des Reaktionsgefäßes gegeben,
dass die Temperatur des Inhalts nicht über 30°C stieg. Als diese Zugabe beendet
war, wurde die Reaktion für
eine weitere Stunde bei Umgebungstemperatur gerührt und durch einen gesinterten
Büchnertrichter
filtriert. Das entstandene Triethylaminhydrochlorid wurde sorgfältig mit
wasserfreiem THF gespült
und verworfen. Die THF-Lösung
wurde auf einem Rotationsverdampfer mit einem 60°C-Wasserbad eingeengt, bis das Volumen
des Lösungsmittels
um etwa die Hälfte
reduziert wurde. Dann wurde das Konzentrat mit dem doppelten Volumen
Heptan gequencht und verrieben. Das feste Produkt fiel rasch aus.
Der pastöse
Feststoff wurde auf Umgebungstemperatur gekühlt und filtriert. Der Kuchen
wurde mit zusätzlichem
Heptan gespült
und auf einer Glaskuchenpfanne zum Trocknen ausgebreitet. Isoliert
wurden 85-90% der theoretischen Ausbeute . Das Produkt hatte gemäß DSC eine
Tm von etwa 97°C. Die Dünnschichtchromatographie ergab,
dass das Produkt rein war, wie es durch einen einzelnen Fleck bewiesen
wurde (Elutions-Lösungsmittel
10% Methanol/90% Chloroform), mit F254 Silicagel-beschichteten Glasplatten).
Das Infrarotspektrum zeigte einen charakteristischen Ester-Peak
bei 1722 cm-1.
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2. O-Acryliertes Novolak
(PAN)
-
Zu
einem 1-Liter-Dreihals-Rundbodenkolben mit Schaufelrührer, Thermometer,
Eisbad und Tropfzugabetrichter wurden 200 g Borden SD-7280 Phenolnovolakharz,
gefolgt von 400 ml wasserfreiem Tetrahydrofuran (THF), gegeben.
Es wurde mit Rühren
begonnen. Bei Erhalt der Lösung
wurde 52,6 g (0,52 Mol) Triethylamin zugegeben. Der Inhalt des Kolbens
wurde auf 10°C
gekühlt.
Zu dem Tropfzugabetrichter wurden 45,3 g (0,5 Mol) Acryloylchlorid
gegeben. Dieses Säurechlorid
wurde über
30 min bei einer solchen Rate zu der Novolaklösung gegeben, dass die Temperatur
des Inhalts auf Umgebungstemperatur steigen konnte. Das Triethylaminhydrochlorid
bildete sich leicht. Der Inhalt wurde für weitere 2 Std. bei Umgebungstemperatur
gerührt, dann
filtriert. Der Filterkuchen wurde mit wasserfreiem THF gespült und in
einem Rotationsverdampfer unter Erhitzen des Konzentrates auf 70°C zu einem
viskosen harzartigen Sirup eingeengt. Das harzartige Produkt wurde
in ein Glasgefäß überführt, wobei
die Kolbenwände
sachte erwärmt
wurden, so dass dessen Strom unterstützt wurde. Die NMR-Analyse
des Harzes zeigte, dass noch einige Spuren Triethylaminhydrochlorid
und etwa 10 Gew.% THF zugegen waren. Das Hauptprodukt zeigte etwa
0,2 Mol Acrylatester pro Phenolring. Das Novolak hatte ein berechnetes
Verhältnis
von Formaldehyd zu Phenol von etwa 0,8.
-
3. Acrylamidomethylnovolak
(AMN)
-
AMN
wurde wie in den US-Patenten Nr. 4,903,440 und 5,236,472 beschrieben
hergestellt.
-
C. HERSTELLUNG DER DURCH
STRAHLUNG HÄRTBAREN
BINDEMITTELVORLÄFERPARTIKELN
ZUR VERWENDUNG IN DER DECKSCHICHT (siehe Tabelle 10 für eine Zusammenfassung
der Formulierung)
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1. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von AMN/PDAP/CAB-O-SIL/IRG1 (50/50/0,2/2)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 100 g AMN (eine viskose Flüssigkeit),
100g PDAP und 0,4 g CAB-O-SIL beschickt. Die Probe wurde für 30 min
auf 110-115°C
erwärmt
und gemischt. Anschließend
wurden 4 g IRG1 zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben, es wurde gemischt
und auf Raumtemperatur gekühlt.
Der resultierende Feststoff wurde mit einer Mühle zu einem feinen Pulver
gemahlen.
-
2. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von PAN/PDAP/IRG1/MOD (50/50/2/0,2)
-
Ein
0,25-Liter-Gefäß wurde
mit 25 g einer viskosen Flüssigkeit
PAN und 25 g PDAP beschickt. Die Probe wurde für 30 min auf 110-115°C erwärmt und
gemischt. Anschließend
wurde 1 g IRG1 und 0,1 g MOD zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben,
es wurde gemischt und auf Raumtemperatur gekühlt. Der resultierende Feststoff
wurde mit einer Mühle
zu einem feinen Pulver gemahlen. Die Zugabe von flüssigem Stickstoff
zu dem kühlenden
Feststoff unterstützte
den Mahlvorgang.
-
3. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von AMN/PDAP/CRY/IRG1 (50/50/100/2)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 50 g AMN (eine viskose Flüssigkeit),
50g PDAP und 100 g CRY beschickt. Die Probe wurde für 30 min
auf 110-115°C
erwärmt
und gemischt. Anschließend
wurden 2 g IRG1 zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben, es wurde gemischt
und auf Raumtemperatur gekühlt.
Der resultierende Feststoff wurde zu einem feinen Pulver gemahlen.
-
4. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von EP1/EP2/SD 7280/COM (20/60/20/1)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 20 g EP1, 60g EP2 und 20 g SD 7280 beschickt. Die Probe wurde
für 60
min auf 120°C
erwärmt
und gemischt. Anschließend
wurde 1 g COM zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben, es wurde gemischt
und auf Raumtemperatur gekühlt.
Der resultierende Feststoff wurde zu einem feinen Pulver gemahlen.
-
5. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von EP1/EP2/SD 7280/CRY/COM (20/60/20/100/2)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 20 g EP1 (eine viskose Flüssigkeit),
60g EP2, 20 g SD 7280 und 100 g CRY beschickt. Die Probe wurde für 60 min
auf 120°C
erwärmt
und gemischt. Anschließend
wurden 2 g COM zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben, es wurde gemischt
und auf Raumtemperatur gekühlt.
Der resultierende Feststoff wurde mit einer Mühle zu einem feinen Pulver
gemahlen.
-
6. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von PT60/COM (100/1)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 100 g PT-60 beschickt und auf 90°C erwärmt. 1 g COM wurde dazugegeben
und der resultierende Feststoff auf Raumtemperatur gekühlt. Der
Feststoff wurde mit einer Mühle
zu einem feinen Pulver gemahlen.
-
7. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von PT60/CRY/IRG1 (50/50/1)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 50 g 100/1 PT60/COM-Feststoff
beschickt. Anschließend
wurden 50 g CRY dazugegeben. Die beiden Feststoffe wurden mit einer
Mühle zu
einem feinen Pulver gemahlen.
-
8. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von EP2/PDAP/IRG1/COM (70/30/1/1)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 70 g EP1 (eine feste Ausführungsform)
und 30g PDAP beschickt. Die Probe wurde für 30 min auf 110-115°C erwärmt und
gemischt. Anschließend
wurde 1 g IRG1 und 1 g COM zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben,
es wurde gemischt und auf Raumtemperatur gekühlt. Der resultierende Feststoff
wurde mit einer Mühle
zu einem feinen Pulver gemahlen.
-
9. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von EP2/PDAP (70/30/4/2/1/1)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 70 g (EP2) als Feststoff, 30g (PDAP), 4 g CaSt2 und 2 g ZnSt2
beschickt. Die Probe wurde für
30 min auf 110-115°C
erwärmt
und gemischt. Anschließend
wurde 1 g IRG1 und 1 g COM zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben,
es wurde gemischt und auf Raumtemperatur gekühlt. Der resultierende Feststoff
wurde mit einer Mühle
zu einem feinen Pulver gemahlen.
-
Tabelle
10 Formulierungen
für die
Bindemittelvorläuferpartikel
-
-
D. HERSTELLUNG VON SCHLEIFGEGENSTÄNDEN MIT
EINER DECKSCHICHT
-
Die
Bindemittelvorläuferpartikel-Proben
39-50 wurden auf eine oder mehrere Schleifgegenstände C und
D zur Herstellung von Deckschichten gemäß dem folgenden Verfahren aufgebracht.
-
Die
Bindemittelvorläuferpartikelproben
39-46 und 48 wurden auf Schleifgegenstand D aufgetragen, wohingegen
die Bindemittelvorläuferpartikelproben
45 und 74 auf den Schleifgegenstand C aufgetragen wurden. Insbesondere
wurden die Bindemittelvorläuferpartikel
auf die Schleifgegenstände
bei 30 bis 160 g/m2 durch Pulverbeschichtung
aufgebracht, und zwar durch Tropfbeschichten mit einer Maschensiebvorrichtung. Die
Bindemittelvorläuferpartikel
wurden dann geschmolzen, indem der Schleifgegenstand in einem Ofen
bei einer Temperatur im Bereich von etwa 120°C bis etwa 165°C für 5-15 min
untergebracht wurde. Die Deckschicht wurde dann gehärtet, indem
das Schleifmittel durch eine UV-Lampe
(1 Durchgang bei 7,6 m/min mit einer 157 W/cm-Glühlampe)
geleitet wurde. Die Proben 46 und 47 wurden für 10 min in einem Ofen bei
100°C untergebracht.
Das Haftbahnenmaterial wurde an den Schleifgegenständen befestigt,
und 10,2 cm Scheiben wurden aus den Schleifgegenständen ausgestanzt.
-
Die
Bindemittelvorläuferpartikelproben
49 und 50 wurden auf den Schleifgegenstand C aufgebracht. Insbesondere
die Bindemittelvorläuferpartikel
wurden auf die Schleifgegenstände
durch Pulverbeschichtung aufgebracht, und zwar durch Tropfbeschichten
mit einer Maschensiebvorrichtung. Die Schleifproben wurden in einem
Ofen bei einer Temperatur im Bereich von etwa 105°C bis etwa
140°C für etwa 2
Std. untergebracht. Das Haftbahnenmaterial wurde an den Schleifgegenständen befestigt,
und 10,2 cm Scheiben wurden aus den Schleifgegenständen ausgestanzt.
-
Die
Einzelheiten der erhaltenen Schleifgegenstände sind in der nachstehenden
Tabelle 11 offenbart. Alle Scheiben wurden zur nachstehend beschriebenen
Schiefer-Untersuchung
verwendet.
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Tabelle
11 Schleifgegenstände mit
einer Deckschicht
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E. BEWERTUNG DER SCHLEIFGEGENSTÄNDE MIT
EINER DECKSCHICHT
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1. Schiefer-Testverfahren
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Jede
Scheibe mit 10,2 cm Durchmesser der Schleifgegenstände jeder
Probe 39-50 und der Vergleichsproben R-V (siehe Tabelle 11) wurde
mit einem Haftkleber auf einem Schaumsicherungskissen befestigt. Jede
Aufbau aus beschichteter Schleifscheibe und Sicherungskissen wurde
auf einer Schiefer-Testmaschine befestigt, und die beschichtete
Schleifscheibe wurde zum Abschleifen von Celluloseacetatbutyratpolymer
der richtigen Größe mit vorher
bestimmtem Gewicht verwendet. Die Last betrug 4,5 kg. Der Test wurde
nach 500 Umdrehungszyklen der beschichteten Schleifscheibe als beendet
angesehen. Das Celluloseacetatbutyratpolymer wurde dann gewogen,
und die Menge an entferntem Celluloseacetatbutyratpolymer wurde
aufgezeichnet. Die Ergebnisse des Testverfahrens sind nachstehend
mit den Ergebnissen für
die geeigneten Vergleichsproben tabellarisch aufgeführt. Die
in den Tabellen 13-15 zusammengefassten Ergebnisse veranschaulichen kurz
gesagt, dass Deckschichten, die von durch Strahlung härtbaren
Bindemittelvorläuferpartikeln
hergeleitet wurden, eine bessere Leistung als herkömmliche
phenolische Deckschichten aufwiesen. Zusätzlich zu der besseren Leistung
haben diese Bindemittelvorläuferpartikel
für Deckschichten
Umwelt- und Verfahrensvorteile gegenüber herkömmlichen Schichten.
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Tabelle
12A Schiefer-Untersuchung
der Proben 39-45, 48 und der Vergleichsproben S, T, U, V
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Tabelle
12B Schiefer-Untersuchung
der Proben 46-47 und der Vergleichsproben R
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Tabelle
13 Schiefer-Untersuchung
der Proben und der Vergleichsproben Q
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BEISPIEL III
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A. HERSTELLUNG VON SCHLEIFGEGENSTÄNDEN MIT
EINER TRÄGERSCHICHT
UND SCHLEIFMITTEL
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1. Vergleichsgegenstand
W
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Diese
Schleifgegenstände
verwendeten als Träger
den 95 g/m2 Papierträger C90233 EX, der kommerziell
von Kimberly-Clark, Neenah, WI, erhältlich ist. Ein Bindemittelschichtvorläufer wurde
aus DS1227 (20,7 Teile), EP1 (30,5 Teile), EP2 (33,7 Teile), CHDM
(2,9 Teile), COM (0,6 Teile), KB1 (1,0 Teil) und AMOX (0,6 Teile)
hergestellt. Die Charge wurde durch gemeinsames Schmelzen von DS1227
und EP2 bei 140°C,
Mischen, dann Zugeben von EP1 und CHDM und weiteres Mischen hergestellt.
Dann wurde TMPTA (4,5 Teile) unter Mischen bei 100°C dazu gegeben.
Zu dieser Probe wurde COM, AMOX und KB1 gegeben, gefolgt von Mischen
bei 100°C.
Der Bindemittelschichtvorläufer
wurde bei 125°C
mit einer Rakelstreichmaschine bei einem Gewicht von etwa 30 g/m2 auf den Papierträger aufgetragen. Die Probe
wurde dann, unmittelbar bevor P180 AO-Schleifpartikel elektrostatisch
in den Bindemittelschichtvorläufer
bei einem Gewicht von etwa 85 g/m2 geschleudert
wurden, mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(3 Durchgänge
bei 18,3 m/min). Das Zwischenprodukt wurde 15 min bei einer Temperatur
von 100°C
thermisch gehärtet.
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Ein
Deckschichtvorläufer
wurde bei einem Feuchtgewicht von etwa 50 g/m2 durch
Walzenbeschichtung auf die Schleifkörner aufgebracht. Der Deckschichtvorläufer enthielt
ein 100% Feststoff-Gemisch aus EP1 (40 Teile), ERL 4221 (30 Teile),
TMPTA (30 Teile), KB1 (1 Teil) und COM (1 Teil). Die Probe wurde
dann mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(3 Durchgänge
bei 18,3 m/min), gefolgt von einer thermischen Härtung für 10 min bei 100°C.
-
B. HERSTELLUNG VON BINDEMITTELVORLÄUFERPARTIKELN
ZUR VERWENDUNG IN EINER BINDEMITTELSCHICHT
-
1. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von PDAP/IRG1 (100/1)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 100 g PDAP beschickt. Die Probe wurde für 30 min auf 110-115°C erwärmt und
gemischt. Anschließend
wurde 1 g IRG1 zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben, es wurde gemischt
und auf Raumtemperatur gekühlt.
Der resultierende Feststoff wurde mit einer Mühle zu einem feinen Pulver
gemahlen.
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2. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von AMN/PDAP/IRG1 (70/30/1)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 70 g AMN (eine viskose Flüssigkeit)
und 30 g PDAP beschickt. Die Probe wurde für 30 min auf 110-115°C erwärmt und
gemischt. Anschließend
wurde 1 g IRG1 zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben, es wurde gemischt
und auf Raumtemperatur gekühlt.
Der resultierende Feststoff wurde mit einer Mühle zu einem feinen Pulver
gemahlen.
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3. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von PAN/PDAP/IRG1 (50/50/1)
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Ein
0,24-Liter-(8 Unzen)-Gefäß wurde
mit 25 g einer viskosen Flüssigkeit
PAN und 25 g PDAP beschickt. Die Probe wurde für 30 min auf 110-115°C erwärmt und
gemischt. Anschließend
wurde 1 g IRGACURE 651 zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben, es
wurde gemischt und auf Raumtemperatur gekühlt. Der resultierende Feststoff
wurde mit einer Mühle
zu einem feinen Pulver gemahlen.
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4. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln,
umfassend eine Kombination von EP2/PDAP/IRG1/COM (70/30/1/1)
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 70 g EP2, einem Feststoff und 30 g PDAP beschickt. Die Probe
wurde für
30 min auf 110-115°C
erwärmt
und gemischt. Anschließend
wurde 1 g IRG1 und 1 g COM zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben,
es wurde gemischt und auf Raumtemperatur gekühlt. Der resultierende Feststoff
wurde mit einer Mühle
zu einem feinen Pulver gemahlen.
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Tabelle
14 Bindemittelvorläuferpartikel-Formulierungen
-
C. HERSTELLUNG VON SCHLEIFGEGENSTÄNDEN MIT
EINER BINDEMITTELSCHICHT
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Die
Bindemittelvorläuferpartikelproben
51-54 wurden auf eine von Kimberley-Clark, Neenah, WI, kommerziell
erhältliche
Papierbeschichtung EX C90233 durch Tropfbeschichtung aufgebracht.
Die spezifischen Bindemittelschicht-Gewichte können in der Tabelle 15 gefunden
werden. Anschließend
wurden die Bindemittelvorstufenpartikel in einem Ofen bei 100-140°C auf den
Träger
geschmolzen, und P180 AO-Mineral wurde auf die Bindemittelschicht
bei einem Gewicht von 115 g/m2 durch Tropfbeschichtung
aufgebracht. Die Probe wurde dann mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe
bestrahlt (3 Durchgänge
bei 18,3 m/min).
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Ein
Deckschichtvorläufer
wurde bei einem Feuchtgewicht von etwa 100 g/m2 durch
Walzenbeschichtung auf die Schleifkörner aufgebracht. Der Deckschichtvorläufer enthielt
ein 100% Feststoff-Gemisch aus EP1 (40 Teile), ERL 4221 (30 Teile),
TMPTA (30 Teile), KB1 (1 Teil) und COM (1 Teil). Die Probe wurde
dann mit einer 400 W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(3 Durchgänge
bei 18,3 m/min), gefolgt von einer thermischen Härtung für 10 min bei 100°C.
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Tabelle
15 Schleifgegenstände mit
einer Bindemittelschicht
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D. BEWERTUNG DER SCHLEIFGEGENSTÄNDE MIT
EINER BINDEMITTELSCHICHT
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1. Testverfahren
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a. Schiefer-Testverfahren
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Der
beschichtete Schleifgegenstand aus jedem Beispiel wurde in eine
Scheibe mit 10,2 cm Durchmesser umgewandelt und mit einem Haftkleber
auf einem Schaumsicherungskissen befestigt. Der Aufbau aus beschichteter
Schleifscheibe und Sicherungskissen wurden auf einer Schiefer-Testmaschine
befestigt, und die beschichtete Schleifscheibe wurde zum Abschleifen
eines Celluloseacetatbutyratpolymers verwendet. Die Last betrug
4,5 kg. Der Endpunkt des Tests war 500 Umdrehungen oder Zyklen der
beschichteten Schleifscheibe. Es wurde die Menge an entferntem Celluloseacetatbutyratpolymer
aufgezeichnet.
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Wie
in der Tabelle 16 veranschaulicht zeigen die durch Strahlung härtbaren
Bindemittelvorläuferpartikel
Verwendbarkeit als Bindemittelschichten, insbesondere wenn das oligomere
Material Hydroxylfunktion hat, beispielsweise AMN und EP2.
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Tabelle
16 Schiefer-Untersuchung Schleifgegenstände mit
einer Bindemittelschicht
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BEISPIEL IV
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A. HERSTELLUNG VON SCHLEIFGEGENSTÄNDEN MIT
EINER TRÄGERSCHICHT
UND SCHLEIFMITTEL
-
1. Schleifgegenstand
E
-
Die
Schleifgegenstände
verwendeten als Träger
eine 1080 g/m2 Faser-Scheibe (Scheibe mit
17,8 cm Durchmesser), die von Kimberley-Clark, Neenah, WI kommerziell
erhältlich
ist. Für
jeden wurde ein Bindemittelschichtvorläufer aus einer wässrigen
75% Feststoff-Lösung aus
einem Phenolresol (Verhältnis
von Formaldehyd/Phenol von 1,1-3,0/1, pH-Wert etwa 9), CaCO2 und FEO (50/50/2) hergestellt. Der Bindemittelschichtvorläufer wurde
mit einem Pinsel auf den Träger
aufgebracht. Anschließend
wurde ein AZ-Mineral mit der Qualität 50 elektrostatisch bei einem
Gewicht von etwa 685 g/m2 in den Bindemittelschichtvorläufer geschleudert. Das
Zwischenprodukt wurde für
45 min bei einer Temperatur von 90°C thermisch gehärtet.
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Ein
Deckschichtvorläufer
wurde bei einem Gewicht von 405 g/m2 mit
einem Pinsel aufgebracht. Der Deckschichtvorläufer wurde aus einer wässrigen
75% Feststoff-Lösung
aus einem Phenolresol (Verhältnis
von Formaldehyd/Phenol von 1,1-3,0/1, pH-Wert etwa 9), CRY und FEO
(50/60/2) hergestellt.
-
Die
Probe wurde für
6 Std. bei 115°C
thermisch gehärtet.
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2. Vergleichsprobe
X
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Die
Schleifgegenstände
verwendeten als Träger
eine 1080 g/m2 Faser-Scheibe (Scheibe mit
17,8 cm Durchmesser), die von Kimberley-Clark, Neenah, WI kommerziell
erhältlich
ist. Ein Bindemittelschicht-Vorläufer
wurde aus einer wässrigen
75% Feststoff-Lösung
aus einem Phenolresol (Verhältnis
von Formaldehyd/Phenol von 1,1-3,0/1,
pH-Wert etwa 9), CaCO2 und FEO (50/50/2)
hergestellt. Der Bindemittelschichtvorläufer wurde mit einem Pinsel
auf den Träger
aufgebracht. Anschließend
wurde ein AZ-Mineral mit der Qualität 50 elektrostatisch bei einem
Gewicht von etwa 685 g/m2 in den Bindemittelschichtvorläufer geschleudert.
Das Zwischenprodukt wurde für
45 min bei einer Temperatur von 90°C thermisch gehärtet.
-
Ein
Deckschichtvorläufer
wurde bei einem Gewicht von 405 g/m2 mit
einem Pinsel aufgebracht. Der Deckschichtvorläufer wurde aus einer wässrigen
75% Feststoff-Lösung
aus einem Phenolresol (Verhältnis
von Formaldehyd/Phenol von 1,1-3,0/1, pH-Wert etwa 9), CRY und FEO
(50/60/2) hergestellt.
-
Die
Probe wurde für
6 Std. bei 115°C
thermisch gehärtet.
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B. HERSTELLUNG VON BINDEMITTELVORLÄUFERPARTIKELN
ZUR VERWENDUNG ALS SCHLEIFHILFEÜBERSCHICHT.
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1. Herstellung von Bindemittelvorläuferpartikeln
mit einer Kombination von PDAP/KBF4/ZnSt2/IRG1 (30/60/10/1).
-
Ein
0,5-Liter-Gefäß wurde
mit 30 g PDAP, 60 g KBF4 und 10 g ZnSt2 beschickt. Die Probe wurde
für 30
min auf 110-115°C
erwärmt
und gemischt. Anschließend
wurde 1 g IRG1 zu dem geschmolzenen Gemisch gegeben, es wurde gemischt
und auf Raumtemperatur gekühlt.
Der resultierende Feststoff wurde mit einer Mühle zu einem feinen Pulver
gemahlen.
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Tabelle
17 Bindemittelvorläuferpartikel-Formulierungen
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C. HERSTELLUNG VON SCHLEIFGEGENSTÄNDEN MIT
EINER SCHLEIFÜBERSCHICHT
-
Die
Bindemittelvorläuferpartikelprobe
55 wurde mit einer Maschensiebvorrichtung auf den Schleifgegenstand
E durch Tropfbeschichten aufgebracht. Die spezifischen Überschicht-Gewichte
finden sich in der Tabelle 18. Anschließend wurden die Bindemittelvorläuferpartikel
in einem Ofen bei 100-140°C
auf den Schleifgegenstand geschmolzen. Die Proben wurden dann mit
einer 400 W/cm "D"-Glühlampe bestrahlt
(1 Durchgang bei 18,3 m/min). (Die Probe 55 ist nicht innerhalb
von Anspruch 4).
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Tabelle
18 Schleifgegenstände mit
einer Bindemittelschicht
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D. BEWERTUNG DER SCHLEIFGEGENSTÄNDE MIT
EINER SCHLEIFHIFEÜBERSCHICHT
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1. Schwinghebel-Flat-Test
-
Die
Schleifgegenstand-Proben (Scheiben mit 17,8 cm Durchmesser und einem
Mittelloch mit 2,2 cm Durchmeser und 0,76 cm Dicke) wurden an einem
Sicherungskissen angebracht und mit einer Metallschraubenhalterung
an einem Schwinghebeltester befestigt. Ein 4130-Stahlwerkstück (35 cm Durchmesser) wurde gewogen
und mit einer Metallhalterung an dem Schwinghebel befestigt. Der
Druck betrug 4,0 kg. Der Endpunkt des Tests war 8 min bei 350 U/min.
Die Menge an entferntem Stahl wurde aufgezeichnet.
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Der
Tabelle 19 zufolge zeigen die durch Strahlung härtbaren Bindemittelvorläuferpartikel
Verwendung als Schleifhilfeüberschichten.
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Tabelle
19 Flat-Test
der Probe 55 und Vergleichsprobe X
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Zahlreiche
Eigenschaften, Vorteile und Ausführungsformen
der Erfindung wurden in der vorstehenden Beschreibung anhand der
beigefügten
Zeichnungen eingehend beschrieben. Die Offenbarung ist jedoch lediglich
veranschaulichend, und die Erfindung soll nicht auf die veranschaulichten
genauen Ausführungsformen eingeschränkt sein.