DE69921508T2 - Gerät und verfahren zur sicheren lokalisierung und markierung einer höhle und von sentinell-lymphknoten - Google Patents

Gerät und verfahren zur sicheren lokalisierung und markierung einer höhle und von sentinell-lymphknoten Download PDF

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S. Gail LEBOVIC
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M. Peter WILSON
B. Anne MORRISSEY
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Description

  • REFERENZEN US-PATENTSCHRIFTEN
    Figure 00010001
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  • AUSLÄNDISCHE PATENTSCHRIFTEN
    Figure 00030002
  • ANDERE VERÖFFENTLICHUNGEN
  • Alliance Pharmaceutical Corp., "Imagent® Product Summary," 5 Seiten, (kein Datum), http://www.allp.com/Imagent/IM_SUM.HTM
  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Markierung von subkutanen Kavitäten und Sentinel-Knoten, Einführvorrichtungen und Verfahren. Insbesondere werden eine Kavitätsmarkiervorrichtung, eine Einführvorrichtung und ein Verfahren offenbart, welche es ermöglichen, den Ort, die Orientierung und die Peripherie der Kavität durch radiographische, mammographische, echographische oder andere nicht-invasive Methoden zu bestimmen. Die Kavitätsmarkiervorrichtung setzt sich für gewöhnlich aus einem oder mehreren elastischen Körpern und einem röntgenstrahlungsundurchlässigen oder echogenen Marker zusammen. Ebenfalls offenbart werden eine Zusammensetzung und ein Verfahren zum nicht-invasiven Lokalisieren des Sentinel-Lymphknotens in einem Säugetierkörper, um festzustellen, ob sich Krebszellen bis dorthin ausgebreitet haben.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Allein in den Vereinigten Staaten werden jährlich mehr als 1,1 Millionen Brustbiopsien. In diesen werden etwa 80% der während der Biopsie exzidierten Läsionen als gutartig erkannt, während etwa 20% dieser Läsionen bösartig sind.
  • Auf dem Gebiet des Brustkrebses haben stereotaktisch geführte und perkutane Biopsieverfahren an Häufigkeit wie auch Genauigkeit zugenommen, zumal modere bildgebende Verfahren es dem Mediziner erlauben, Läsionen mit zunehmender Präzision zu lokalisieren. Allerdings ist bei jedem beliebigen Biopsievorgang eine nachfolgende Untersuchung der Biopsiestelle in vielen Fällen erwünscht. Es besteht ein starker Bedarf, den Ort zu bestimmen, in erster Linie den Mittelpunkt, wie auch die Orientierung und den Peripherie (Ränder) der subkutanen Kavität, aus welcher die Läsion entfernt wird.
  • Beispielsweise wird oftmals in Fällen, in denen die Läsion als gutartig erkannt wird, eine visuelle, nicht-invasive Folgeuntersuchung der Biopsiestelle durchgeführt, um das Nichtvorhandensein jedweden auffälligen Gewebes und die geeignete Heilung der Kavität, aus welcher das Gewebe entnommen wurde, zu gewährleisten. Eine derartige Folgeuntersuchung wird auch durchgeführt, falls die Läsion als bösartig erkannt wird und der Mediziner zuversichtlich ist, dass das gesamte auffällige Gewebe entfernt wurde und das Gewebe in der Region des Umfanges oder der Ränder des Kavität "sauber" ist.
  • In manchen Fällen kann der Mediziner jedoch darüber beunruhigt sein, dass die erste Biopsie eventuell nicht vermochte, eine ausreichende Menge der Läsion zu entfernen. Ferner ist es bei manchen perkutanen Biopsieverfahren, beispielsweise bei jenen, die sich der Mammotome-Biopsiesonde bedienen, überaus schwierig, saubere Ränder zu garantieren. Eine derartige biopsierte Läsion wird umgangssprachlich als "schmutzige Läsion" oder "einen schmutzigen Rand aufweisend" bezeichnet und erfordert eine Folgebeobachtung jedwedes auffälligen Gewebswachstums in dem umgebenden Randbereich der ursprünglichen Biopsiestelle. Deshalb muss oftmals eine Exzision rund um die ursprüngliche Biopsiestelle durchgeführt werden. In einem derartigen Fall sollte vorzugsweise der Umfang der Kavität identifiziert werden, da die Kavität Krebszellen enthalten kann. Eine Identifikation des Kavitätsumfangs ist erstrebenswert, um die Gefahr eines Öffnens der Kavität, wodurch die Krebszellen freigesetzt und verbreitet werden könnten, zu vermeiden. Darüber hinaus erfordert der Ort der reexzidierten Prozedur selbst eine Folgeuntersuchung, was einen weiteren Anreiz für die genaue Identifikation des Ortes der reexzidierten Stelle schafft. Daher kann nach der Reexzision ein neuer Marker angeordnet werden.
  • Frühere Verfahren zum Markieren von Biopsiekavitäten bedienen sich eines oder mehrerer Gewebemarkierungsklammern als Biopsiestellen-Markierungsvorrichtung. Gemeinhin weisen diese Marker-Klammern eine "Hufeisen"-Konfiguration auf. Die Marker-Klammern werden an den Wänden der Kavität befestigt, wenn die freien Enden oder Glieder des "Hufeisens" zusammengekniffen werden und das Gewebe dadurch einklemmen. Diese Vorrichtung weist beträchtliche Nachteile auf.
  • Beispielsweise muss vor dem Anbringen der Marker-Klammer an der Kavitätsstelle Sorge getragen werden, um restliche Gewebeabfälle, für gewöhnlich mittels Vakuum, zu entfernen, um die Möglichkeit zu minimieren, dass die Marker-Klammer an irgendeinem losen Gewebe und nicht an der Kavitätswand befestigt wird. Sobald die Kavität vorbereitet wurde, muss die Klammer untersucht werden, um sicherzustellen, dass die Glieder der Klammer im Wesentlichen gerade sind. Wenn die Glieder frühzeitig zusammengebogen wurden, wird die Klammer entsorgt, da sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht richtig an der Kavitätswand befestigen lässt. Die eigentliche Anordnung der Klammer erfordert oftmals zusätzliches Vakuum an der Kavitätswand, um die Wand in die Öffnung zwischen den Gliedern der Markierungsklammer zu ziehen, so dass zwischen den Gliedern der Klammer ein besserer Halt erzielt wird. Darüber hinaus besteht stets die Möglichkeit, dass sich die Klammer während oder nach dem Entfernen der Werkzeuge, die verwendet werden, um die Klammer in der Kavität anzuordnen, von der Kavitätswand loslöst.
  • Neben den der Anordnung der Markierungsklammer innewohnenden Problemen gibt es auch Einschränkungen, die damit zusammenhängen, wie gut die Markierungsklammer eine Biopsiekavität identifizieren kann. Da die Markierungsklammer für eine geeignete Befestigung Gewebe einklemmen muss, kann in Fallen von endoskopischer, fluoroskopischer oder blinder Anordnung die Klammer nur an einer Wand der Kavität, die der Öffnung der Kavität im Wesentlichen gegenüberliegt, angeordnet werden.
  • Darüber hinaus begrenzt die Besorgnis des Patienten die Anzahl von Klammern, welche in einer Kavität angeordnet werden können. Infolgedessen ist der Mediziner gezwungen, die Umrisse einer dreidimensionalen Kavität mittels eines einzigen Punktes, der durch die Markierungsklammer definiert wird, zu identifizieren. Natürlich ist die Bestimmung der Peripherie einer Biopsiekavität von einem Punkt an der Peripherie aus nicht möglich.
  • Diese Einschränkungen werden noch gravierender, da sich die Biopsiekavität innerhalb einiger Stunden mit Körperfluida füllt, was die Kavität für nicht-invasive Techniken letztendlich unsichtbar macht. Eine andere Schwierigkeit beim Betrachten der Klammer rührt von der Tatsache her, dass die Klammer an der Seite und nicht im Mittelpunkt der Kavität befestigt ist. Dies macht eine Bestimmung der räumlichen Orientierung und der Position der Kavität während einer Folgeuntersuchung schwierig, wenn nicht unmöglich. Darüber hinaus befindet sich während eines stereotaktischen Brustbiopsievorgangs die Brust unter Kompression, wenn die Markierungsklammer angeordnet wird. Nach dem Wegnehmen der Kompressionskraft ist eine Bestimmung der Lage der Klammer nicht vorherzusehen, und jedwede Informationen, die bereits über die Orientierung und den Lage der Peripherie der Kavität bekannt waren, gehen verloren.
  • Die Marker-Klammer trägt nicht zum Heilungsprozess der Biopsiewunde bei. Komplikationen und Fehlinformationen können sich ergeben, wenn der Marker von seiner ursprünglichen Anordnungsstelle wegwandert. Wie oben beschrieben wurde, kann, wenn eine Reexzision der Stelle erforderlich ist, die Marker-Klammer auch stören, wenn die Exzision einer Zielläsion durchgeführt werden soll.
  • Andere Vorrichtungen, die zu Biopsiehilfsmitteln gehören, sind für eine Hilfestellung bei der Heilung und dem Verschluss der Biopsiewunde bestimmt, erfüllen jedoch nicht den klinischen Bedarf oder Wunsch, den Ort und die Orientierung der Biopsiekavität exakt zu erhalten. Siehe z.B. US-Patent Nr. 4,347,234; 5,388,588; 5,326,350; 5,394,886; 5,467,780; 5,571,181; und 5,676,146.
  • In Fällen, in denen bei der in einer Biopsie exzidierten Läsion oder dem in einer Biopsie exzidierten Tumor Verdacht auf Krebs besteht, ist es wünschenswert festzustellen, ob sich irgendwelche Krebszellen von der Stelle der ursprünglichen Läsion oder des ursprünglichen Tumors weg ausgebreitet haben. Ein Sentinel-Knoten (SN) ist der erste Lymphknoten, um die Drainage von lymphatischer Flüssigkeit und Zellen von einem Tumor oder bösartigen Gewächs zu erhalten. Für verschiedene Krebsarten, beispielsweise bösartige Melanome und Brustkrebs, ist die Identifizierung des SN nunmehr eine Standardmethode zum Bestimmen, ob Krebszellen von der Stelle der ursprünglichen Läsion oder des ursprünglichen Tumors weg zu einer Lymphdrüse gewandert sind. Zunehmende Daten deuten darauf hin, dass der Status des SN vorhersagen kann, ob andere Knoten in der Axilla (d.h. der Achselhöhle) Krebszellen beherbergen. Wenngleich eine Identifizierung des SN nach manchen Biopsieverfahren erstrebenswert sein kann, gibt es Situationen, in denen eine Identifizierung des SN erstrebenswert ist, obwohl kein Biopsieverfahren durchgeführt wird. Tatsächlich spürt laut Jannink et al. in "Serial Sectioning of Sentinel Nodes in Patients with Breast Cancer: A Pilot Study," Annals of Surgical Oncology, 5(4): 310–314 eine gründliche Analyse mehrerer Schnitte (0,5mm Intervalle) eines Sentinel-Knotens oder von Sentinel-Knoten eher verborgene Mikrometastasen auf als eine routinemäßige Ein-Schnitt-Untersuchung vieler regionaler Knoten, einschließlich des Sentinel-Knotens.
  • Demnach ermöglicht ein exaktes Bestimmen des Ortes eines SN die Entfernung des SN, um seine Pathologie zu bestimmen. Wenn der SN keine Krebszellen enthält, hat sich der Krebs nicht ausgebreitet und das Stadium des Krebses kann bestimmt werden. Die Fähigkeit, diese Bestimmung ausbauend auf einer Untersuchung des SN durchzuführen, minimiert die Anzahl an entfernten Lymphknoten, und die Notwendigkeit, weitere Lymphknoten zu entfernen, entfällt. In einer Rezension in Breast Diseases: A Year Book® Quarterly, Bd. 10, Nr. 3, einer Studie von Hack et al., "Physical and Psychological Morbidity After Axillary Lymph Node Dissection for Breast Cancer", J Clin Oncol 17: 143–149, 1999, stellt Vetto fest, dass etwa 27% der Patienten, die einer Sentinel-Lymphknotenbiopsie für Brustkrebs im Frühstadium unterzogen wurden, darüber hinaus infolge des Vorhandenseins eines positiven Knotens noch die Dissektion axillarer Lymphknoten (ALND) benötigen. Demzufolge konnten die verbleibenden 63% der Patienten von einer SN-Biopsie profitieren und eine radikale Dissektion vermeiden.
  • Früher war es unmöglich, den Sentinel-Knoten ohne das Durchführen einer ALND zu lokalisieren. Im Fall von Brustkrebs erforderte eine Bestimmung, ob die Krebszellen wanderten, die Entfernung aller axillaren Lymphknoten. Dies erforderte einen radikalen chirurgischen Eingriff. Diese schmerzhafte Option führte oftmals zu Komplikationen, die eine erhebliche Morbidität und sogar Mortalität zur Folge hatten. Wie von Hack et al. besprochen wurde, entsprachen Schmerz und Unwohlsein nach ALND erheblich der Lebensqualität nach dem Vorgang. Hack et al. zufolge meldeten Patienten, bei denen eine Dissektion von mehr als 13 Lymphknoten erfolgte, mehr Schmerzen als Frauen, bei denen eine Dissektion einer geringeren Anzahl von Lymphknoten erfolgte.
  • Später dann ermöglichte ein Verfahren, das als "Sentinelknotenbiopsie" bekannt ist, das exakte Abbilden der Lage eines SN durch Verwendung von blauem Farbstoff und einem radioaktiven Tracer, einzeln oder in Kombination. Typischerweise werden ein Farbstoff und/oder ein radioaktiver Tracer rund um den Ort eines Tumors in die Biopsiekavität oder Tumorkavität (wenn der Tumor teilweise oder vollständig entfernt wurde) oder "subdermal" in das dem Tumor vorgelagerte Parenchymgewebe injiziert. Dieses letztere Verfahren wird durch De Cicco et al. (1999) in "Lymphoscintigraphy and Radioguided Biopsy of the Sentinel Axillary Node in Breast Cancer", J Nucl Med 39: 2080–2084, 1998, und in einer Rezension dieses Artikels von Haigh et al. (1999) in Breast Diseases: A Year Book® Quarterly, Bd. 10, Nr. 3, beschrieben. Der Farbstoff wandert von dem Tumorort durch die lymphatischen Kanäle zu den regionalen Lymphknoten, die dem Krebsgewebe dienen. Der SN, welcher jener Knoten ist, der mit größter Wahrscheinlichkeit von Krebs befallen ist, wird durch einen chirurgischen Eingriff identifiziert und zur pathologischen Analyse entfernt. Wenn ein radioaktiver Tracer verwendet wird, wird eine Gamma-Sonde oder eine ähnliche Vorrichtung verwendet, um einen Mediziner beim Identifizieren des Ortes des SN weiter zu unterstützen.
  • Bedauerlicherweise hängt die Visualisierung des blauen Farbstoffes von dem Chirurgen, der diesen lokalisiert, ab, und es ist keine präoperative Bewertung der Abbildung möglich. Daher muss der Chirurg zunächst einen Einschnitt in der allgemeinen Nachbarschaft der Lymphknoten machen, dann eine Dissektion rund um den Bereich durchführen, um den blauen Farbstoff zu lokalisieren. Eine weitere Komplikation ergibt sich, da der Farbstoff bei manchen Personen eine allergische Reaktion hervorrufen kann. Diese Reaktion kann ein Kennzeichen ähnlich einer 'Tätowierung' auf der Haut zurücklassen.
  • Die Verwendung eines radioaktiven Tracers, alleine oder in Kombination mit blauem Farbstoff, um den SN zu lokalisieren, hat auch einige Nachteile. Es ist ein interdisziplinäres Verfahren, das nuklearmedizinisches Personal, die Einhaltung von Strahlungssicherheitsvorschriften, die Vorbereitung des Radiocolloids und Gammadetektionsinstrumente erfordert. Ferner ist die Sicherheit dieses Verfahrens fragwürdig. Siehe z.B. Miner et al. (1999), "Guidelines for the Safe Use of Radioactive Materials During Localization and Resection of the Sentinel Lymph Node", Ann Surg Onco16: 75–82.
  • Im Fall einer Lumpektomie ist, wenn die Läsion bekanntermaßen kanzerös ist, das Lokalisieren des SN erstrebenswert, so dass der SN in demselben Vorgang wie die Lumpektomie entfernt wird. Tatsächlich gibt es, selbst wenn die Pathologie der Läsion noch nicht bekannt ist, Gründe zum Einleiten der SN-Lokalisierung während eines Brustbiopsieverfahrens, wie unten besprochen wird.
  • Früher waren bildgebende Verfahren wie Ultraschall, Magnetresonanz und CT bemüht, kanzeröse Lymphknoten nicht-invasiv zu finden und zu diagnostizieren, ehe diese entfernt wurden. Allerdings sind gemäß Schlag (1998), "The 'Sentinel Node' Concept: More Questions Raised than Answers Provided?" Oncologist 1998; 3(5): VI–VII, allgemeine Kriterien wie Größe, Gestalt, Struktur oder Textur in den verschiedenen bildgebenden Modalitäten unzuverlässig, und diese Verfahren führen zu einer geringen Empfindlichkeit und/oder geringen Spezifität. Wie von Veronesi et al. (1997), "Sentinel-node biopsy to avoid axillary dissection in breast cancer with clinically negative lymph-nodes," Lancet Jun 28; 349(9069): 1864–7, beschrieben wird, war bei 32 (38%) von 85 Patienten mit metastatischen axillaren Knoten der einzige positive Knoten der Sentinel-Knoten. Demzufolge wäre, wenn alle Knoten mittels bildgebender Verfahren überprüft worden wären, anstatt den SN zu lokalisieren und einer Biopsie zu unterziehen, die Wahrscheinlichkeit, den Krebs nicht zu erkennen, vermutlich weit höher gewesen. Ferner erfordern auf Grund der für gewöhnlich niedrigen Spezifität diese Verfahren die chirurgische Exzision und Untersuchung mehrerer Lymphknoten, von denen viele eventuell keinen Krebs enthalten. Im Gegensatz dazu ist durch das Identifizieren von nur einem oder einigen wenigen SNs, ohne zu versuchen, irgendeine Diagnose von Krebs vor dem Entfernen von Gewebe zu machen, die Exzision weit weniger ausgedehnt und liefert eine kleinere Gewebeprobe. Auch kann die histologische Untersuchung von einem oder einigen wenigen SNs gründlicher sein als der Fall, bei dem viele Lymphknoten untersucht werden müssen.
  • Daher ist es eine Aufgabe der in diesem Dokument beschriebenen Erfindung, eine Vorrichtung zur Markierung, eine Einführvorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen, welche die nicht-invasive Bestimmung des Ortes, der Orientierung und der Peripherie einer Kavität ermöglichen.
  • Eine andere Aufgabe ist, eine atraumatische Vorrichtung zur Markierung bereitzustellen, welche nicht auf dem Zusammenkneifen oder Durchstoßen von Gewebe aufbaut.
  • Eine andere Aufgabe ist, ein Verfahren zum Einführen einer Vorrichtung zur Markierung der Grenzen einer Kavität durch eine kleine Öffnung bereitzustellen.
  • Eine andere Aufgabe ist, eine Zusammensetzung und ein Verfahren zum Lokalisieren und Markieren eines Sentinel-Knotens bereitzustellen.
  • Eine andere Aufgabe ist, eine Zusammensetzung bereitzustellen, die zum (1) Einbringen in eine oder rund um eine Läsion und zum Hinwandern zu und Akkumulieren in dem zugeordneten Sentinel-Knoten und (2) zur nicht-invasiven Erfassung in der Lage ist.
  • Eine andere Aufgabe ist, ein Verfahren zum Fernerkennen des Ortes eines Sentinel-Knotens mit einem Minimum an Trauma und Toxizität für den Patienten bereitzustellen.
  • Noch eine andere Aufgabe ist, eine Zusammensetzung und ein Verfahren für sowohl das Markieren einer Läsionskavität als auch das Lokalisieren des Sentinel-Knotens in demselben Vorgang bereitzustellen.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft Vorrichtungen zum perkutanen Markieren einer Biopsie- oder Lumpektomiekavität. Insbesondere ist die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Biopsiekavitäts-Markierkörper, der aus einem elastischen, bioabsorbierbaren Material hergestellt ist, das mindestens einen vorzugsweise röntgenstrahlungsundurchlässigen oder echogenen Marker aufweist. Die Vorrichtung kann eine Vielfalt von Gestalten und Größen annehmen, die auf die spezifische zu füllende Biopsiekavität zugeschnitten sind. Beispielsweise ist die Vorrichtung in ihrer einfachsten Form ein sphärischer oder zylindrischer Collagenschwamm, der einen einzigen röntgenstrahlungsundurchlässigen oder echogenen Marker, welcher in dessen geometrischem Mittelpunkt angeordnet ist, aufweist. Alternativ dazu kann der Körper mehrere Komponenten aufweisen, die miteinander verknüpft sind, mit mehreren röntgenstrahlungsundurchlässigen oder echogenen Markern.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ermöglicht, den Marker oder den Körper, einzeln oder in Kombination, derart auszubilden, dass er/sie eine unterschiedliche Degradations- oder Bioabsorptionsrate aufweist/aufweisen. Beispielsweise kann der Körper ausgebildet sein, um eine Schicht aus bioabsorbierbarem Material als äußere "Schale" aufzuweisen. Demzufolge ist der Körper vor der Degradation der Schale ertastbar. Nach der Degradation der Schale würde der Rest des Körpers mit einem beschleunigten Tempo im Vergleich zur äußeren Schale abgebaut werden.
  • Die Vorrichtung zur Markierung kann zusätzlich eine Vielfalt von Arzneimitteln, beispielsweise hämostatische Mittel, schmerzstillende Substanzen oder sogar heilende oder therapeutische Mittel, enthalten, die der Biopsiekavität direkt zugeführt werden können. Ferner kann das Material und die Konfiguration des Schwammes selbst hämostatisch sein. Wichtig ist, dass die Vorrichtung in der Lage ist, einen spezifischen Ort, beispielsweise den Mittelpunkt, der Biopsiekavität exakt zu markieren und andere Informationen über den Patienten oder die jeweilige Biopsie oder die angeordnete Vorrichtung bereitzustellen.
  • Die Vorrichtung zur Markierung wird vorzugsweise, wenngleich nicht unbedingt, direkt nach dem Entfernen der Gewebeprobe mittels desselben medizinischen Instruments eingeführt, das verwendet wurde, um die Gewebeprobe selbst zu entfernen. Derartige medizinische Instrumente werden im US-Patent Nr. 5,111,828; 5,197,484; 5,353,804; 5,511,566; 5,546,957; 5,560,373; 5,817,033; der anhängigen US-Patentanmeldung mit der laufenden Nr. 09/145,487, eingereicht am 1. September 1998, mit dem Titel "PERCUTANEOUS TISSUE REMOVAL DEVICE"; und der anhängigen US-Patentanmeldung mit der laufenden Nr. 09/184,766, eingereicht am 2. November 1998, mit dem Titel "EXPANDABLE RING PERCUTANEOUS TISSUE REMOVAL DEVICE", beschrieben. Die Vorrichtung zur Markierung wird zusammengedrückt und in die Einführvorrichtung geladen und perkutan zu der Biopsiestelle vorgeschoben, wo sie sich nach dem Austreten aus der Einführvorrichtung ausdehnt, um die Kavität der Biopsie im Wesentlichen auszufüllen. Der Mediziner kann dann nicht-invasive Folgeerfassungsverfahren, beispielsweise Röntgenmammographie oder Ultraschall, anwenden, um die Stelle der Biopsiekavität während eines Zeitraums zu identifizieren, zu lokalisieren und zu überwachen.
  • Die Vorrichtung zur Markierung wird für gewöhnlich in den Körper des Patienten entweder chirurgisch über eine Öffnung in die Körperkavität eingeführt, oder mittels eines minimal invasiven Vorgangs, der sich derartiger medizinischer Instrumente wie eines Katheters, eines Einführungsinstruments, einer Biopsiesonde oder einer ähnlichen Vorrichtung bedient, oder mittels einer speziell konstruierten Einführvorrichtung, die allein oder in Kombination mit einem Katheter, einem Einführungsinstrument, einer Biopsiesonde oder einer ähnlichen Vorrichtung verwendet wird. Wenn sie mittels des minimal invasiven Verfahrens eingeführt wird, ermöglicht die Elastizität des Körpers, die Vorrichtung zur Markierung beim Anordnen in einer Einführvorrichtung zusammenzudrücken. Beim Einführen der Kavitätsmarkierungsvorrichtung in die Kavität bewirkt die Elastizität des Körpers, dass sich die Kavitätsmarkierungs vorrichtung von selbst ausdehnt und die Kavität im Wesentlichen ausfüllt. Nach der Expansion beträgt das Volumen der Vorrichtung zur Markierung nach der Expansion vorzugsweise das 3- bis 30-Fache seines zusammengedrückten Volumens und insbesondere das 5- bis 22-Fache und am bevorzugtesten ungefähr das 10-Fache. Die Elastizität des Körpers kann weiterhin vorgegeben werden, so dass der Körper ertastbar ist und demnach die Lokalisierung mittels Ertasten durch einen Chirurgen in nachfolgenden Folgeuntersuchungen ermöglicht. Typischerweise muss der Füllkörper etwa 3 Monate lang ertastbar sein. Allerdings kann dieser Zeitraum nach Bedarf verlängert oder verkürzt werden.
  • Die Expansion des elastischen Körpers kann durch die Zugabe eines biokompatiblen Fluids unterstützt werden, welches in den Körper absorbiert wird. Beispielsweise kann das Fluid eine Kochsalzlösung, eine schmerzstillende Substanz, ein Heilmittel, ein therapeutisches Fluid oder jedwede Kombination aus derartigen Fluida sein. Das Fluid oder die Kombination aus Fluida kann vor dem Anordnen der Vorrichtung in einer Kavität dem Körper der Vorrichtung zugesetzt und durch diesen absorbiert werden. Beispielsweise kann der Körper der Vorrichtung zur Markierung mit dem Fluid im Vorhinein getränkt werden und dann in die Kavität eingeführt werden. In diesem Fall unterstützt das Fluid die Expansion des Körpers der Vorrichtung beim Anordnen. Ein anderes Beispiel sieht vor, das die Vorrichtung, ohne im vorhinein getränkt worden zu sein, in die Kavität eingeführt wird. Bei einem derartigen Fall wird Fluid in die Kavität zugeführt, nachdem der Körper der Vorrichtung in der Kavität angeordnet wurde. Nach dem Einführen des Fluids saugt der Körper der Vorrichtung das Fluid auf, wodurch die Expansion der Kavitätsmarkierungsvorrichtung unterstützt wird, wenn sich diese ausdehnt, um der Kavität zu entsprechen. Das Fluid kann, ist jedoch nicht darauf beschränkt, durch die Zugangsvorrichtung zugeführt zu werden. Ferner kann die Expansion des Körpers der Vorrichtung zur Markierung durch Körperfluida unterstützt werden, beispielsweise die Fluidkomponente von Blut, welches bereits in der Kavität vorhanden ist.
  • Mit "biokompatiblem Fluid" ist eine Flüssigkeit, eine Lösung oder eine Suspension gemeint, welche anorganische oder organische Materialien enthalten können. Beispiels weise ist das biokompatible Fluid vorzugsweise eine Kochsalzlösung, kann jedoch Wasser sein oder Adjuvantien, beispielsweise Arzneimittel, enthalten, um Infektionen zu verhindern, Schmerzen zu lindern oder dergleichen. Alternativ oder zusätzlich dazu kann das Fluid verwendet werden, um den Sentinel-Lymphknoten zu markieren, wie später beschrieben wird. Offensichtlich soll die Flüssigkeit von einer Art sein, welche dem Körper keinen Schaden zufügt.
  • Nach dem Anordnen der Kavitätsmarkierungsvorrichtung in der Kavität wird der bioabsorbierbare Körper mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit abgebaut. Wenn nun der Körper der Kavitätsmarkierungsvorrichtung resorbiert wird, wird das bioabsorbierbare Material durch Gewebe ersetzt. Darüber hinaus bleibt, während der Körper abgebaut wird, der Marker, der für gewöhnlich im Wesentlichen im volumetrischen Mittelpunkt des Körpers der Vorrichtung aufgehängt ist, im Mittelpunkt der Kavität. Dadurch kann ein Mediziner, der Kenntnisse über die Abmessungen des Körpers der Kavitätsmarkierungsvorrichtung besitzt, während einer nachfolgenden Untersuchung den Ort sowie die Peripherie der Biopsiekavität bestimmen. Die Orientierung der Kavität ist offensichtlich, da der Marker im Wesentlichen im Mittelpunkt der Kavität bleibt. In jenem Fall, bei welchem mehrere Marker verwendet werden, werden die Marker für gewöhnlich derart angeordnet, dass sie eine Direktionalität anzeigen.
  • Der Körper, der Marker, oder die röntgenstrahlungsundurchlässigen oder echogenen Überzüge können hergestellt werden, um während eines vorgegebenen Zeitraumes in situ zu abgebaut und in den Körper eines Patienten resorbiert zu werden. Im Allgemeinen wird vorgezogen, dass, wenn die Röntgenstrahlungsundurchlässigkeit oder Echogenität des Markers gewählt wird, um im Lauf der Zeit abgebaut zu werden, eine derartige Degradation frühestens innerhalb eines Jahres ab der Implantation der erfindungsgemäßen Vorrichtung stattfindet. Auf diese Weise ermöglicht, wenn ein neuer Knoten oder eine neue Kalzifikation (im Falle einer Brustbiopsie) nach der Biopsie festgestellt wird, ein derartiger Marker dem Mediziner, die Relation eines derartigen neuen Gewächses in Relation zu der Region von exzidiertem Gewebe zu kennen. Andererseits wird, wie auch unten besprochen wird, ein Bioabsorptionszeitraum von drei Monaten für jedwede derartigen Überzüge an dem Umfang des Körpers selbst bevorzugt.
  • Eine andere bevorzugte Variante der Erfindung besteht darin, dass der Körper der Vorrichtung zur Markierung aus einem bioabsorbierbaren, fadenförmigen chirurgischen Material, beispielsweise aus einem Nahtmaterial, gebildet ist. Vorzugsweise ist das chirurgische Material elastisch. Bei dieser Variante ist das chirurgische Material durch einen Marker geschleift. Die Vorrichtung zur Markierung kann jede beliebige Anzahl von Schlaufen aufweisen oder jede beliebige Anzahl von gegenüberliegenden Schlaufenpaaren. Eine andere Variante der Vorrichtung zur Markierung umfasst ein gegenüberliegendes Teil an jeder Schlaufe. Beispielsweise könnte eine Schlaufe gefaltet werden, um das gegenüberliegende Teil zu bilden.
  • Ebenfalls beschrieben wird die Handlung des Füllens der Biopsiekavität mit einer bioabsorbierbaren Flüssigkeit, Aerosol oder einem gallertartigen Material, vorzugsweise gelatinösem Collagen, was ermöglicht, dass sich das Material teilweise verfestigt oder zu Gel erstarrt, und dann einen Marker, der eine Konfiguration, wie sie oben beschrieben wurde, aufweisen kann, im Mittelpunkt des bioabsorbierbaren Materials anzuordnen. Das Gel kann durch Zugabe von röntgenstrahlungsundurchlässigen oder echogenen Materialien, beispielsweise gepulvertem Tantal, Wolfram, Bariumcarbonat, Bismutoxid, Bariumsulfat oder anderen Barium- oder Bismut-haltigen Verbindungen, auch röntgenstrahlungsundurchlässig oder echogen gemacht werden.
  • Dieses Verfahren kann nach Bedarf mit jedem beliebigen Aspekt der vorhin beschriebenen Vorrichtungen kombiniert werden. Beispielsweise könnte man eine hämostatische oder schmerzstillende Substanz wie oben beschrieben gemeinsam mit dem bioabsorbierbaren Material in die Biopsiekavität einführen. Alternativ dazu könnte ein bioabsorbierbarer Marker in einen vorgegebenen Ort, beispielsweise den Mittelpunkt, des Körpers aus bioabsorbierbarem Material eingesetzt werden.
  • Es wird vorgezogen, dass jeder von beiden Markern oder beide Marker und der bioabsorbierbare Körper radioaktiv sein können, insbesondere, wenn ein Behandlungsschema, das sich Radioaktivität bedient, in Erwägung gezogen wird.
  • Dieses Verfahren kann bei jedem beliebigen inneren, vorzugsweise weichen, Gewebe verwendet werden, ist jedoch am nutzbringendsten bei Brustgewebe, Lungengewebe, Prostatagewebe oder Lymphdrüsengewebe. Offensichtlich stellen jedoch die Behandlung und Diagnose von Brustgewebsproblemen das zentrale Thema der Erfindung dar.
  • Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Marker-Klammern weist die Kavitätsmarkierungsvorrichtung den offensichtlichen Vorteil des Markierens des geometrischen Mittelpunkts einer Biopsiekavität auf. Ebenfalls dehnt sich anders als die Markierungsklammer, bei welcher es dazu kommen kann, dass sie an losem Gewebe befestigt wird und sich nach der ursprünglichen Anordnung wegbewegt, die Vorrichtung zur Markierung nach dem Einsetzen in die Kavität von selbst aus und bietet daher Widerstand gegenüber den Wänden der Kavität, wodurch sie sich innerhalb der Kavität verankert. Die Vorrichtung zur Markierung kann konfiguriert sein, um im Wesentlichen kleiner als die, größer als die oder gleich der Größe der Kavität zu sein; allerdings wird in manchen Fällen die Vorrichtung zur Markierung konfiguriert sein, um größer als die Kavität zu sein. Diese Aspekt der Biopsiestellen-Markiervorrichtung hat einen kosmetischen Nutzen für den Patienten, insbesondere wenn die Biopsie aus der Brust entnommen wird. Beispielsweise kann der Widerstand, der durch die Kavitätsmarkiervorrichtung gegen die Wände der Kavität ausgeübt wird, jeglichen "Grübchen"-Effekt minimieren, der an der Haut beobachtet wird, wenn große Gewebsstücke entfernt werden, beispielsweise bei Exzisions-Biopsien. Die Vorrichtung zur Markierung kann konfiguriert sein, um ein Einwachsen von Gewebe zu ermöglichen, wobei sie, während sie in den Körper des Patienten resorbiert wird, durch Gewebe ersetzt wird.
  • Ebenfalls beschrieben werden eine Einführvorrichtung und ein Verfahren zum Anordnen einer Vorrichtung zur Markierung. Beispielsweise kann die Vorrichtung einen Mantel umfassen, der geeignet ist, in Kontakt mit einer Kavität angeordnet zu werden, eine Patrone oder einen Applikator, in welchem eine Vorrichtung zur Markierung angeordnet werden kann, und einen Lösearm, an welchem die Patrone angebracht ist. Die Vorrichtung zur Markierung weist vorzugsweise eine Reibungspassung mit der Patrone auf. Vorzugsweise wird der Mantel in Kontakt mit der Kavität angeordnet, beispielsweise zugleich mit der Biopsievorrichtung oder bald nachdem die Biopsievorrichtung eine Probe entnommen hat. Der Mantel kann an einem Eingangspunkt der Kavität angeordnet werden oder er kann teilweise in die Kavität eingeführt werden. Die Patrone der Einführvorrichtung und der Lösearm werden dann in den Mantel eingeführt und in die Kavität vorgeschoben, bis ein Abschnitt der Patrone, welche die Vorrichtung zur Markierung enthält, innerhalb der Kavität positioniert ist, ein Abschnitt der Patrone sich jedoch noch innerhalb des Mantels befindet. Als nächstes wird die Patrone der Einführvorrichtung zurückgezogen, während der Lösearm verhindert, dass die Vorrichtung zur Markierung aus der Kavität zurückgezogen wird. Demnach bleibt die Vorrichtung zur Markierung in der Kavität und dehnt sich radial aus, um die Kavität im Wesentlichen auszufüllen. Folglich wird die Vorrichtung zur Markierung eingeführt und dehnt sich in der Kavität aus, ohne dass eine Notwendigkeit bestünde, die Vorrichtung zur Markierung zugleich in die Kavität zu schieben. Ein anderer Aspekt ist, dass die Reibungspassung zwischen einer Vorrichtung zur Markierung und einer Patrone ausreichend erhöht werden kann, um eine vorzeitige Anordnung der Vorrichtung zur Markierung in der Kavität zu minimieren.
  • Andere Einführvorrichtungen und Verfahren zu deren Verwendung werden offenbart, umfassend eine "Mantel-über-Sonde"-Vorrichtung und -Verfahren sowie Vorrichtungen und Verfahren "durch Kanülen". Diese Vorrichtungen und Verfahren sind bestens geeignet, um die Vorrichtung zur Markierung anzuwenden, welche einen Körper aufweist, der resorbierbare Nähte oder Collagen umfasst und in diesem Dokument beschrieben wird, könnten jedoch mit jeder beliebigen der Vorrichtungen zur Markierung der vorliegenden Anmeldung verwendet werden.
  • Die "Mantel-über-Sonde"-Vorrichtung umfasst einen Mantel, der über einer Sonde, beispielsweise einer Biopsiesonde, gleitet. Sie eignet sich bestens zur Verwendung mit der Mammotome® 11 GA-Sonde (nunmehr Eigentum von Johnson & Johnson), kann jedoch bemessen sein, um für andere handelsübliche Biopsievorrichtungen zu passen. Der Mantel wird gemeinsam mit der Sonde in den Körper eingeführt. Nach dem Entnehmen einer Biopsieprobe wird die Sonde entfernt, wobei der Mantel an Ort und Stelle zurückbleibt. Dann wird die Vorrichtung zur Markierung durch den Mantel eingeführt.
  • Die Vorrichtung "durch Kanülen" dient zum Einführen einer Biopsievorrichtung durch den Kanülenabschnitt; sie ist ebenfalls gut für die Mammotome® 11 GA-Sonde geeignet, kann jedoch bemessen sein, um für andere handelsübliche Biopsievorrichtungen zu passen.
  • Die Vorrichtung und das Verfahren sind ebenfalls für die intraoperative oder chirurgische Anordnung des Markers innerhalb einer Biopsiekavität geeignet.
  • Ebenfalls beschrieben ist, ein alternatives Verfahren bereitzustellen, um Sentinel-Knoten (SN) fernzuerkennen. Dieses Verfahren umfasst das Einbringen, vorzugsweise mittels Injektion über einen Dünnnadel-Applikator oder durch Verwendung einer in diesem Dokument beschriebenen Markereinführvorrichtung, eines fernerkennbaren Kontrastmittels, das zu dem SN hinwandert und ermöglicht, die exakte Lage des SN ausfindig zu machen und diesen zum Ziel einer Entfernung mittels minimal invasiver Verfahren zu machen. Bei diesem Verfahren entfällt die Notwendigkeit der Verwendung von potenziell toxischem radioaktivem Tracer-Material. Darüber hinaus entfällt durch die nichtvorhandene Toxizität derartiger Mittel die Notwendigkeit, die Läsion und/oder den SN am selben Tag zu entfernen.
  • Diese Mittel können jedwede biologisch kompatiblen Mittel sein, die in der Lage sind, fernerfasst zu werden. Beispiele für eine derartige Fernerfassung umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, Magnetismus, beispielsweise ein Magnetometer, Hall-Effekt-Sensoren oder Magnetresonanzbildgebung (MRI); Ultraschall; thermische Mittel; Hochintensitätsultraviolettmethoden; Methoden mit fluoreszierendem Farbstoff; einzeln oder als Kombination.
  • Ein Beispiel für ein derartiges Kontrastmittel ist eine echogene Mikrosphäre, die in der Lage ist, Ultraschallenergie zu reflektieren. Diese Mikrosphären, welche für gewöhnlich einen durchschnittlichen Durchmesser zwischen 0,2 Mikron und 5 Mikron aufweisen, können mit einem biologisch kompatiblen Trägerfluid vermischt und in der Nachbarschaft der Läsion in den Körper injiziert werden. Nach einer Beaufschlagung mit Ultraschallenergie reflektieren die Sphären die Energie und erzeugen eine Ultraschallreflexion. Die Ultraschallreflexion, die sich aus einer großen Anzahl der Mikrosphären ergibt, welche sich in dem SN angesammelt haben, ermöglicht die Erfassung des spezifischen Knotens mittels einer herkömmlichen Ultraschallsonde. Derartige Mikrosphären sind bei verschiedenen Pharmaunternehmen wie Acusphere, Sonus und Alliance Pharmaceutical Corp. erhältlich.
  • Ein anderes Beispiel eines erfassbaren Mittels ist ein biologisch kompatibler magnetisch erfassbarer Körper, beispielsweise eine magnetische Mikrosphäre. Ein derartiger magnetisch erfassbarer Körper kann die oben beschriebene echogene Mikrosphäre sein, welche entweder aus einem magnetischen Material hergestellt oder damit beschichtet ist. Alternativ dazu kann der magnetisch erfassbare Körper ein Feststoff oder eine andere Art von magnetischem Körper sein, der in der Lage ist, in ein Trägerfluid eingebunden zu werden und rund um die Läsion oder ihre Kavität wie oben beschrieben eingebracht zu werden. Diese Körper sind vorzugsweise in der Lage, zu dem SN zu wandern und sich dort zu akkumulieren, so dass, auf ähnliche Weise wie die echogenen Mikrosphären, das kumulative Magnetfeld, das durch diese magnetischen Körper erzeugt wird, die Lokalisierung des SN durch ferne und nicht-invasive Mittel ermöglicht.
  • Noch ein anderes derartiges Kontrastmittel ist ein röntgenstrahlungsundurchlässiges Fluid oder eine röntgenstrahlungsundurchlässige Suspension, die röntgenstrahlungsundurchlässige Partikel enthalten, welche mittels Röntgenstrahlen, Fluoroskopie oder Computertomographie (CT) erfassbar sind. Auch hier ist dieses Kontrastmittel vorzugsweise in der Lage, zu dem SN zu wandern und sich dort zu akkumulieren, um zu ermöglichen, die Lage des SN nicht-invasiv zu bestimmen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1A1M stellen verschiedene Konfigurationen der Vorrichtung dar.
  • 1A stellt eine Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit einem sphärischen Körper und einem einzigen, mittig angeordneten Marker dar.
  • 1B zeigt eine Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit einem zylindrischen Körper und zwei ringförmigen Markern, die nahe der Längsachse des Zylinders ausgerichtet sind.
  • 1C zeigt eine andere Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit einem mehrflächigen oder unregelmäßigen Körper und einem einzigen, mittig angeordneten Marker.
  • 1D stellt eine Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit einem Körper, der Poren aufweist, dar.
  • 1E ist eine Teilquerschnittansicht von 1D.
  • 1F stellt eine Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit einem Körper, der eine äußere Schale aus einem bioabsorbierbaren Material aufweist, dar.
  • 1G1J stellen verschiedene Konfigurationen der Vorrichtung, die einen Körper aufweist, der Material vom Nahttyp umfasst, dar.
  • 1G stellt eine Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit einer Reihe von Schlaufen dar.
  • 1H stellt eine Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit einem Paar gegenüberliegender Schlaufen dar.
  • 1I stellt eine Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit zwei Paaren gegenüberliegender Schlaufen dar.
  • 1J stellt eine Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit einem Paar gegenüberliegender Schlaufen dar, wobei die Schlaufen der Länge nach gefaltet sind und gegenüberliegende Teile bilden.
  • 1K stellt eine Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung mit zwei Paaren von gegenüberliegenden Schlaufen dar, wobei jede Schlaufe der Länge nach gefaltet ist und gegenüberliegende Teile bildet.
  • 1L und 1M stellen Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtungen dar, welche einen länglichen Körper mit einem kreisförmigen oder rechteckigen Querschnitt und ein metallisches Markerband, das mit seiner Achse senkrecht auf die lange Achse des Körpers ausgerichtet ist, aufweisen.
  • 2A2G stellen verschiedene Konfigurationen des Markers dar.
  • 3A stellt eine Kavitätsmarkierungsvorrichtung dar, die mehrere Körperkomponenten aufweist, welche durch einen einzigen Draht oder Nahtmarker oder mehrere Drähte oder Nahtmarker überspannt sind.
  • 3B stellt eine Kavitätsmarkierungsvorrichtung dar, die einen spiralförmig gewickelten Draht oder Nahtmarker aufweist.
  • 3C stellt eine Kavitätsmarkierungsvorrichtung dar, die Draht oder Nahtmarker an dem Umfang des Körpers aufweisen.
  • 3D stellt eine Kavitätsmarkierungsvorrichtung dar, die Draht oder Marker an den Enden des Körpers aufweist.
  • 4A4C stellen ein Verfahren zum Markieren einer Biopsiegewebekavität mit der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung dar.
  • 4D4F stellen ein Verfahren zum Markieren einer Biopsiegewebekavität mit der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung dar, wobei ein biokompatibles Fluid der Kavitätsmarkierungsvorrichtung nach dem Anordnen zugeführt wird.
  • 4G4I stellen ein Verfahren zum Markieren einer Biopsiegewebekavität mit der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung dar, wobei ein biokompatibles Fluid verwendet wird, um die Kavitätsmarkierungsvorrichtung aus der Zugangsvorrichtung und in die Biopsiegewebekavität zu schieben.
  • 4J4L stellen ein Verfahren zum Markieren einer Biopsiegewebekavität mit der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung dar, wobei das Körpermaterial der Markierungsvorrichtung in der Biopsiekavität vor dem Anordnen des Markers innerhalb der Biopsievorrichtung abgelegt wird.
  • 5A5B stellen eine sphärische Drahtmarkierungsvorrichtung zur Anordnung ohne einen Füllkörper in einer Gewebekavität dar.
  • 5C stellt eine zylindrische Drahtmarkierungsvorrichtung zur Anordnung ohne einen Füllkörper in einer Gewebekavität dar.
  • 5D5E stellen eine wendelförmige Spiraldrahtmarkierungsvorrichtung zur Anordnung ohne einen Füllkörper in einer Gewebekavität dar.
  • 6A6D stellen ein Verfahren zum Markieren einer Biopsiegewebekavität mit der Vorrichtung zur Markierung der vorliegenden Erfindung dar, wobei sich die Vorrichtung zur Markierung ohne die Notwendigkeit des gleichzeitigen Anschiebens der Vorrichtung zur Markierung in die Kavität in die Kavität ausdehnt.
  • 7A7K stellen Vorrichtungen zum Markieren einer Biopsiegewebekavität mit der Vorrichtung zur Markierung der vorliegenden Erfindung dar.
  • 8A8I stellen eine Variante einer Einführvorrichtung und ein Verfahren zum Verwenden derselben, um eine Vorrichtung zur Markierung in eine Gewebekavität einzuführen, die durch die Sonde eines medizinischen Instrumentes hergestellt wurde, dar.
  • 9A9F stellen eine Variante einer Einführvorrichtung und ein Verfahren zum Verwenden derselben, um eine Vorrichtung zur Markierung durch die Kanüle eines medizinischen Instrumentes in eine Gewebekavität einzuführen, dar.
  • 10A10H stellen eine andere Variante einer Einführvorrichtung und eines Verfahrens zum Verwenden derselben, um eine Vorrichtung zur Markierung durch die Kanüle eines medizinischen Instrumentes in eine Gewebekavität einzuführen, dar.
  • 11A11E stellen eine andere Variante einer Einführvorrichtung und eines Verfahrens zum Verwenden derselben, um eine Vorrichtung zur Markierung durch die Kanüle eines medizinischen Instrumentes in eine Gewebekavität einzuführen, dar.
  • 12A12C stellen ein Verfahren zum Lokalisieren eines Sentinel-Knotens dar.
  • 13A13B stellen ein Verfahren zum Markieren einer Biopsie- oder Lumpektomiekavität und zum Lokalisieren eines Sentinel-Knotens.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die folgenden Darstellungen sind Beispiele für die in diesem Dokument beschriebene Erfindung. Es wird in Erwägung gezogen, dass Kombinationen von Aspekten spezifischer Ausführungsformen oder Kombinationen aus den spezifischen Ausführungsformen selbst innerhalb des Umfangs dieser Offenbarung fallen.
  • 1A1M zeigen verschiedene Konfigurationen einer bevorzugten subkutanen Kavitätsmarkierungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung. Hier wird die Vorrichtung zur Markierung 100 als entweder einen im Allgemeinen sphärischen Körper 102 (1A), einen im Allgemeinen zylindrischen Körper 104 (1B) oder einen mehrflächigen oder unregelmäßigen Körper 106 (1C) aufweisend dargestellt. Im Allgemeinen liegt es innerhalb des Umfangs dieser Erfindung, dass der Körper eine Vielfalt von Gestalten annimmt. Beispielsweise kann der Körper derart konstruiert sein, dass er im Wesentlichen gekrümmte Oberflächen aufweist, wie die bevorzugten sphärischen 102 und zylindrischen 104 Körper aus 1A bzw. 1B. Der Körper kann auch konische oder ellipsenförmige usw. Gestalt aufweisen oder kann im Wesentlichen ebene Oberflächen, beispielsweise polyedrische (d.h. kubische, tetraedrische usw.) oder prismatische usw. Formen, aufweisen. Schließlich kann der Körper auch eine unregelmäßige oder zufällige Gestalt, im Fall eines Gels, aufweisen, wobei Merkmale von verschiedenen gekrümmten und ebenen Oberflächen kombiniert sind. Der Körper 106 aus 1C ist ein Beispiel für eine derartige unregelmäßige Körperform. Die spezifische Körperform wird gewählt, um der Biopsiekavität, in welcher die Vorrichtung angeordnet wird, am besten zu entsprechen. Allerdings wird auch in Erwägung gezogen, dass die Körperform gewählt werden kann, um erheblich größer als die Kavität zu sein. Daher wird eine Expansion der Vorrichtung einen erheblichen Widerstand gegen die Wände der Kavität aufüben. Darüber hinaus ist das Längenverhältnis der Vorrichtung nicht auf das beschränkt, was in den Figuren dargestellt ist. Beispielsweise kann der zylindrische Körper 104 je nach Bedarf eine kürzere oder eine längere Länge aufweisen.
  • In den Körpern aus 1A und 1C ist der im Allgemeinen sphärische Marker 150 an dem oder nahe dem geometrischen Mittelpunkt des Körpers angeordnet. Eine derartige Konfiguration unterstützt den Mediziner beim Bestimmen der exakten Lage der Biopsiekavität, auch nachdem der Körper abgebaut und in den Körper des Menschen oder Säugetieres resorbiert wird.
  • Die ringförmigen Marker 154 aus 1B sind im Allgemeinen entlang der Längsachse 114 des Körpers 104 ausgerichtet. Zu beachten ist, dass, wenngleich die ringförmigen Marker 154 räumlich derart ausgerichtet sind, dass ihre Längsachsen entlang der Längsachse 114 des Körpers 104 liegen, jeder Marker eine breite Vielfalt von zufälligen oder vorbestimmten räumlichen Orientierungen einnehmen kann, die nicht die in 1C zu sehende ausgerichtete Orientierung ist. Es ist zu ersehen, dass ein nichtsphärischer Marker, beispielsweise der Marker 154, zweckdienlich dabei ist, einen Mediziner beim Bestimmen der räumlichen Orientierung der angebrachten erfindungsgemäßen Vorrichtung zu unterstützen.
  • Natürlich können Marker 150 und 154 an anderen Orten als jenen angeordnet werden, die in 1A1C dargestellt sind. Es wird jedoch vorgezogen, dass Marker 150 und 154 in einer vorbestimmten, vorzugsweise mittigen Lage und Orientierung in dem Vorrichtungskörper verweilen, um den Mediziner beim Bestimmen der Lage und Orientierung der Biopsiekavität zu unterstützen. Die in diesem Dokument beschriebenen Marker können mittels einer beliebigen Anzahl geeigneter Verfahren im Inneren oder an der Oberfläche des Körpers befestigt werden. Beispielsweise kann der Marker lediglich im Inneren des Körpers aufgehängt werden (insbesondere in dem Fall, bei dem der Körper ein Gel ist), er kann in den Körper eingewoben werden (insbesondere in dem Fall, bei dem der Marker ein Draht oder eine Naht ist), er kann mittels Presspassung an dem Körper befestigt werden (insbesondere in dem Fall, bei dem der Marker ein Ring oder Band ist), oder er kann mittels eines biokompatiblen Klebstoffes an dem Körper befestigt werden. Jedes beliebige geeignete Mittel, um den Marker an dem bevorzugten Ort an dem Körper zu befestigen oder darin aufzuhängen, fällt in den Umfang der vorliegenden Erfindung.
  • Das Gewebsneuwachstum in einer spezifischen Orientierung kann auch durch eine Körperkonstruktion gefördert werden, die in 1D dargestellt ist. Hier enthält der Körper 110 eine Anzahl von Poren 138, durch welche Gewebe wachsen kann. Die Poren können auch in einer im Wesentlichen parallelen Weise ausgerichtet sein, wobei sie die Dicke des Körpers durchziehen, so dass Gewebe von einer Seite des Körpers zu der anderen Seite hindurch nachwachsen kann. Dies ist in der eingesetzten 1E dargestellt, welche einen Abschnitt 130 von 1D in einem Teilquerschnitt in Längsrichtung samt den Poren 138, welche die Dicke von Abschnitt 130 durchziehen, zeigt. Derartige Poren 138 können parallel zueinander sein, wie aus 1E hervorgeht, oder sie können senkrecht, radial oder sogar beliebig in dem Vorrichtungskörper ausgerichtet sein.
  • In 1D wird auch ein Trio von Markern dargestellt, die gleichmäßig entlang der Körperlängsachse 140 ausgerichtet sind. Der Widerhakenmarker 156, der sphärische Marker 150 und der ringförmige Marker 154 veranschaulichen die Verwendung mehrerer verschiedener Marker in einem einzigen Körper 110. Wie zuvor beschrieben wurde, hilft eine derartige Konstruktion einem Mediziner dabei, die räumliche Orientierung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu bestimmen, wenn diese in einer Biopsiekavität angeordnet wird. Wenngleich der Widerhakenmarker 156 als eine 'V'-Konfiguration dargestellt ist, ist es ein wesentlicher Aspekt des Widerhakenmarkers 156, eine Gestalt aufzuweisen, die deutlich nichtsphärisch ist. Dies ermöglicht, den Widerhakenmarker 156 einfach von Kalzifikationen zu unterscheiden, die im Zuge jedweder nicht-invasiven bildgebenden Verfahren beobachtet werden können.
  • 1F stellt eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar, bei welcher ein Körper 112 in einer äußeren Schale 142 eingehüllt ist, die aus einer Schicht aus bioabsorbierbarem Material, beispielsweise den oben genannten, besteht. Diese Konfiguration ermöglicht es, den Umfang der Biopsiekavität zu markieren, um zu vermeiden, die Kavität in dem Fall eines "schmutzigen" Randes, wo ein Reexzision erforderlich sein kann, verbleibenden Krebszellen auszusetzen, wenn das Gewebe beginnt, in die Kavität nachzuwachsen. Eine derartige Schale 142 kann röntgenstrahlungsundurchlässig und/oder echogen in situ sein, oder sie kann mit einem zusätzlichen Überzug aus einem echogenen und/oder röntgenstrahlungsundurchlässigen Material verstärkt sein. Die Schale 142 kann auch ertastbar ausgeführt sein, so dass der Mediziner oder der Patient beim Bestimmen der Lage und Unversehrtheit der implantierten erfindungsgemäßen Vorrichtung weiter unterstützt wird.
  • Die Schale 142 kann ausgebildet sein, um je nach der Dicke und der Art von Material, aus dem sich die Schale 142 zusammensetzt, eine unterschiedliche Bioabsorptionsrate aufzuweisen. Im Allgemeinen kann die Schale ausgebildet sein, um über einen Zeitraum abgebaut zu werden, der von einem Jahr oder mehr bis zu mehreren Monaten, Wochen oder sogar nur Tagen reicht. Vorzugsweise ist eine derartige biodegradierbare Schale ausgebildet, um in einem Zeitraum zwischen zwei und sechs Monaten abgebaut zu werden; insbesondere in drei Monaten. Bei der Bauart aus 1F kann das Innere 144 des Körpers 112 ein vernetztes, collagenöses Material sein, das durch den menschlichen Körper oder den Körper von Säugetieren ohne Weiteres resorbiert wird, sobald die Schale 142 abgebaut wurde. Das Innere 144 kann mit einem festen oder gallertartigen Material gefüllt sein, welches wahlweise durch eine beliebige Anzahl von in diesem Dokument beschriebenen Methoden röntgenstrahlungsundurchlässig gemacht werden kann.
  • Wie in Bezug auf 2A2F ausführlicher beschrieben wird, kann der Marker 150 in der in 1F dargestellten Vorrichtung permanent röntgenstrahlungsundurchlässig oder echogen sein, oder er kann bioabsorbierbar und wahlweise mit einem röntgenstrahlungsundurchlässigen und/oder echogenen Überzug beschichtet sein, welcher im Lauf eines vorgegebenen Zeitraums abgebaut wird. Es ist klinisch von Bedeutung, dass der Marker mindestens etwa ein bis fünf Jahre lang erfassbar bleibt, so dass der Mediziner den Patienten überwachen kann, um die Gesundheit des Gewebes in der Nachbarschaft der Biopsiekavität sicherzustellen. Besonders bevorzugt wird ein Marker, dessen Röntgenstrahlungsundurchlässigkeit und Echogenität über etwa ein bis drei Jahre andauert.
  • Jeder der in 1A1F dargestellten Körper kann aus einer breiten Vielfalt von festen, flüssigen, Aerosolspray-, Pulver-, schwammigen oder expandierenden gallertartigen bioabsorbierbaren Materialien, beispielsweise aus Collagen, vernetztem Collagen, regenerierter Cellulose, synthetischen Polymeren, synthetischen Proteinen und Kombinationen daraus, hergestellt sein. Ebenfalls in Erwägung gezogen wird ein Körper, der aus einer Fibrin-Collagen-Matrix hergestellt ist, welche weiterhin unnötiges Bluten verhindert und die Möglichkeit der Bildung eines Hämatoms minimiert.
  • Beispiele für synthetische bioabsorbierbare Polymere, die für den Körper der Vorrichtung verwendet werden können, sind Polyglycolid oder Polyglycolsäure (PGA), Polylactid oder Polymilchsäure (PLA), Poly-ε-caprolacton, Polydioxanon, Polylactidco-glycolid, Block- oder statistische Copolymere von PGA und PLA und andere handelsübliche bioabsorbierbare medizinische Polymere. Bevorzugt werden schwammiges Collagen oder Cellulose. Wie oben dargelegt wurde, können Materialien wie hämostatische und schmerzstillende Substanzen in den Körper und den Marker der Kavitätsmarkierungsvorrichtung eingebunden werden. Die Verwendung von die Hämostase fördernden Mitteln bietet einen deutlichen Nutzen, da die Vorrichtung nicht nur die Stelle der Biopsiekavität markiert, sondern auch bei der Heilung der Kavität mitwirkt. Ferner tragen derartige Mittel dazu bei, Hämatome zu vermeiden. Zu diesen hämostatischen Mitteln können AVITENE Microfibrillar Collagen Hemostat; ACTIFOAM-Collagenschwamm, vertrieben von C.R. Bard Inc.; GELFOAM Sterile Powder or Sponge, hergestellt von The Upjohn Company (Michigan); SURGICEL Fibrillar von Ethicon Endosurgery, Inc.; TISSEEL VH, ein chirurgisches Fibrinversiegelungsmittel vertrieben von Baxter Healthcare Corp.; Helistat-Collagenschwamm von Integra Lifesciences; Helitene, ein resorbierbares hämostatisches Mittel aus Collagen in fibrillärer Form; und Polyethylenglycol (PEG) oder Collagen/PEG-Zusammensetzungen von Cohesion gehören. Derartige Mittel weisen auch die nutzbringende Eigenschaft auf, sich nach Freigabe in eine Kavität und/oder bei Hydration auf das 3- bis 30-Fache ihres zusammengedrückten Volumens auszudehnen. Die Vorrichtung kann auch ausgebildet sein, um therapeutische Strahlung abzugeben, um ein beliebiges auffälliges Gewebe, das in oder um den Rand einer Biopsiekavität zurückbleibt, bevorzugt zu behandeln. Es wird ins Auge gefasst, dass der Marker das beste Hilfsmittel zum Verabreichen einer derartigen lokalen Strahlungstherapie oder einer ähnlichen Therapie wäre. Zudem kann der Körper selbst ausgebildet sein, um röntgenstrahlungsundurchlässige, echogene oder andere Eigenschaften aufzuweisen, welche es dem Körper gestatten, mittels eines nicht-invasiven Verfahrens lokalisiert zu werden. Derartige Eigenschaften ermöglichen es, die Kavitätsperipherie nach der Anordnung, jedoch vor der Resorption der Vorrichtung zu lokalisieren und im Wesentlichen zu identifizieren. Eine derartige Ausführungsform kann das Einführen in flüssiger Form oder Gelform durch ein weitaus kleineres Lumen ermöglichen als jene Markierungsvorrichtungen, die einen der vorhin beschriebenen Marker aufweisen. Ferner kann ein echogener Überzug über dem röntgenstrahlungsundurchlässigen Marker angeordnet werden, um die Genauigkeit des Lokalisierens des Markers während einer bildgebenden Ultraschalluntersuchung zu erhöhen.
  • Ferner kann, wie aus 1G1K hervorgeht, die Vorrichtung als ein lose gewickelter Ball oder eine Schlaufenanordnung aus bioabsorbierbarem Material mit einem Marker, der an dem geometrischen Mittelpunkt der Vorrichtung angeordnet ist, angeordnet werden. Das Material kann beispielsweise ein elastisches Nahtmaterial sein, welches nach dem Anordnen in eine Gewebekavität Widerstand gegen die Kavitätswand ausübt und ermöglicht, den Marker im Wesentlichen im Mittelpunkt der Kavität anzuordnen. Bei dieser Variante kann Nahtmaterial durch das Band/den Ring 154 geschleift werden; bei einer derartigen Konfiguration dient das Nahtmaterial als Körper der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Wie an anderer Stelle beschrieben wird, kann die Naht ein bioabsorbierbares Material umfassen. Das Nahtmaterial kann auch röntgenstrahlungsundurchlässige, echogene oder andere in diesem Dokument beschriebene Eigenschaften aufweisen, welche die nicht-invasive Lokalisierung der Vorrichtung unterstützen. Erstrebenswerterweise ist das Nahtmaterial 158 flexibel, um die Expansion des Füllkörpers, um die Kavität zu füllen, zu erleichtern. Die Vorrichtung kann die Form mehrerer Züge von Nahtmaterial 158, welche durch einen Marker 154 geschleift sind, aufweisen (1G). Das Nahtmaterial kann auch in der Form eines Paares von gegenüberliegenden Schlaufen 160 mit einem Marker 154 zwischen den Schlaufen 160 (1H) oder von zwei Paaren von gegenüberliegenden Schlaufen 160 mit dem Marker 154 im Mittelpunkt der Vorrichtung (1I) konfiguriert sein. Die gegenüberliegenden Schlaufen 160 können der Länge nach gebogen sein, um gegenüberliegende Teile 162 (1J, 1K) zu bilden. Das der Länge nach gebogene Teil 162 kann, muss jedoch nicht, durch Aufbringen von Wärme auf die Naht, um die "Biegung" zu formfestigen, gebildet werden. Ein Aspekt dieser Variante ist, dass die gegenüberliegenden Teile 162 einen Widerstand gegen die Wände einer Einführvorrichtung vorsehen und dadurch die Möglichkeit, dass die Markierungsvorrichtung frühzeitig aus der Einführvorrichtung freigegeben wird, minimieren. Bei dem gewünschten Anordnen wird die Elastizität der Naht die Vorrichtung ausdehnen und einen erheblichen Widerstand gegen die Wände der Kavität vorsehen, wobei die gegenüberliegenden Teile 162 zusätzlichen Widerstand vorsehen. Es liegt innerhalb des Umfangs dieser Erfindung, wahlweise eine biokompatible Flüssigkeit, ein biokompatibles Gel, ein biokompatibles Pulver oder dergleichen vor, während oder nach dem Anordnen einer selbstzentrierenden nahtenthaltenden Vorrichtung, beispielsweise der in 1G1K dargestellten, einzuführen.
  • 1L und 1M stellen bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung 182 und 184 dar, welche jeweils einen länglichen Körper 178 und 180 mit einem kreisförmigen oder rechteckigen Querschnitt und einem metallischen Markerband 154 aufweisen. Das metallische Markerband 154 ist vorzugsweise mit seiner Achse 174 senkrecht auf die lange Achse 176 des Körpers 178 oder 180 ausgerichtet, um eine maximale Kompression des länglichen Körpers in der radialen Richtung zuzulassen. Die länglichen Körper 178 und 180 umfassen vorzugsweise collagenhaltiges Material mit die Hämostase fördernden Eigenschaften.
  • Bei einem Verfahren zum Herstellen der Vorrichtung zur Markierung 182 oder 184 kann ein Marker 154 (oder ein beliebiger anderer Marker) an der Kante einer Folie von Füllkörpermaterial, beispielsweise Gelatine oder Collagen, angeordnet werden. Die Folie kann dann gerollt oder gefaltet werden, um eine Vorrichtung zu bilden, die einen länglichen Körper 178 oder 180 mit einem kreisförmigen oder rechteckigen Querschnitt aufweist. Alternativ dazu kann ein Block aus Collagen oder einem anderen Füllkörpermaterial zu einer rechteckigen oder zylindrischen Form geschnitten werden. Eine Nadel kann verwendet werden, um ein Loch durch ein Ende der Länge nach herzustellen, vorzugsweise nur zur Hälfte hindurch. Ein Rohr, welches einen Marker, beispielsweise den Marker 154, enthält, kann in dem Loch, das durch die Nadel hergestellt wurde, angeordnet werden, und ein Kolben kann verwendet werden, um den Marker aus dem Rohr und in den Füllkörper zu schieben, wo er durch Reibung an Ort und Stelle festgehalten werden kann. Mehrere Marker können verwendet werden, um für Orientierung zu sorgen, wenn sie in dem Patienten auf Röntgenbildern, Ultraschallbildern usw. visualisiert werden.
  • Ein Vorteil des Collagenmaterials und einiger anderer Materialien, die in diesem Dokument veröffentlicht werden, für den Körper der Vorrichtung zur Markierung ist, dass es mit Scheren, einem Messer oder einem Skalpell einfach geschnitten werden kann. Folglich kann ein Mediziner während des Vorgangs den Körper der Vorrichtung zur Markierung zurechtschneiden, damit dieser der Kavität entspricht. Dies ist besonders nutzbringend, wenn das Herstellen der Kavität und das Anordnen der Vorrichtung zur Markierung chirurgisch erfolgen. Ferner wird, wenn eine Reexzision in derselben Region erforderlich ist, der Chirurg keinerlei Probleme dahingehend haben, dass er durch den Körper der Vorrichtung zur Markierung schneidet.
  • 2A2G stellen verschiedene Formen des Markers 110 dar. Der Marker 110 kann eine Kugel 150 (2A), eine Hohlkugel 152 (2B), ein Ring oder Band 154 (2C), ein Widerhaken 156 (2D), eine flexible Naht oder ein flexibler Draht 158 (2E) oder ein gequetschtes Rohr oder ein gefalteter Materialstreifen 172 (2G) sein. Der Marker kann auch ein Unterscheidungsmerkmal 170 (2F) aufweisen. Wie oben erwähnt wurde, ist der Widerhaken 156 in 2D als eine "V"-Form aufweisend dargestellt. Der Widerhaken 156 soll den Marker bei der Betrachtung in nicht-invasiven bildgebenden Verfahren von Kalzifikationen unterscheiden. Als solches ist der Widerhaken 156 nicht auf die "V"-Form beschränkt; vielmehr weist er eine Form auf die von einer sphärischen oder ovalen Kalzifikation einfach unterschieden werden kann.
  • Der Marker selbst kann eine Hilfestellung beim Anordnen des Körpers bieten. Der Marker kann aus einem Federmaterial, beispielsweise aus superelastischer Nickeltitanlegierung oder rostfreiem Federstahl, für das Einführen im zusammengedrückten Zustand hergestellt sein, um den Körper auszudehnen, damit dieser die Kavität im Wesentlichen ausfüllt. Der Widerhaken 156 aus 2D und der flexible Draht 158 aus 2E sind besonders geeignet, um das Anordnen des Körpers (nicht dargestellt) mechanisch zu unterstützen.
  • Die Hohlkugel 152 aus 2B ist einfacher mittels Ultraschall zu erfassen als die massive Kugel 150 aus 2A. Beispielsweise können sphärische Marker, beispielsweise die Marker 150 und 152, Kügelchen aus Silicium oder siliciumhaltigen Verbindungen, beispielsweise Silikon oder SiO2, sein. Im Fall eines Ring- oder Band-Markers 154, der in 2C dargestellt ist, kann der Körper der Kavitätsmarkierungsvorrichtung durch das Band oder den Ring 154 gewoben oder angeordnet sein. Der Marker kann auch ein Draht oder eine Naht 158 sein, wie aus 2E hervorgeht und wie nachstehend ausführlicher besprochen wird. In einem derartigen Fall kann der Marker 158 mittels eines Klebstoffes an dem äußeren Umfang befestigt oder durch den Körper gewoben sein. Eine andere Verbesserung kann sich daraus ergeben, dass der Markerdraht oder die Markernaht 158 in einem spezifischen Muster innerhalb des Körpers der Vorrichtung konfiguriert ist, z.B. spiralförmig um den Körper gewickelt ist. Wie an anderer Stelle beschrieben wird, kann der Draht oder die Naht 158 auch konfiguriert derart sein, dass er/sie den Körper der Vorrichtung zur Markierung umfasst. In dem Fall des in 2F dargestellten Markers 150 kann das unterscheidende oder identifizierende Merkmal 170 in Form einfacher Markierungen wie dargestellt vorliegen, oder es kann eine oder mehrere Zahlen, Buchstaben, Symbole oder Kombinationen daraus sein. Diese Merkmale 170 sind vorzugsweise an mehr als einem Ort auf dem Marker 150 angeordnet, so dass der Marker aus mehreren Orientierungen unter einer Vielfalt von Betrachtungsbedingungen ohne Weiteres und einfach identifiziert werden kann. Ein derartiges Merkmal 170 kann verwendet werden, um die Patientin und ihren Zustand zu identifizieren, Informationen über den Marker und den Körper der Gewebekavitätsmarkierungsvorrichtung bereitzustellen, Informationen über die Umstände und das Datum der Implantation bereitzustellen, darüber, wer den Vorgang durchführte, wo der Vorgang durchgeführt wurde usw. Im Fall mehrerer Biopsiestellen, ermöglicht es dieses Unterscheidungsmerkmal 170, jede unterschiedliche Stelle zu unterscheiden und zu identifizieren. Das Merkmal 170 kann mittels einer Reihe von Verfahren, beispielsweise durch körperliches Einschreiben, körperliches Aufdampfen oder Plasmaaufdampfen, Gießen, Klebstoffe usw., aufgebracht werden. Das Merkmal 170 kann auch ein elektronischer Chip sein, der jedwede erforderlichen Informationen in elektronischer Form bereitstellt, welche durch geeignete Mittel fernerfasst werden können. Die Vorrichtung zur Markierung kann die Vorrichtung oder Technologie eines Trovan-Transponders (Electronic Identification Systems – Santa Barbara, Kalifornien) verwenden. Medizinische Informationen können selbst direkt in die Vorrichtung kodiert werden, oder ein Code an der Vorrichtung kann auf einen entsprechenden Datensatz in einer rechnergestützten Datenbank, welcher die medizinischen Informationen enthält, verweisen. Die medizinischen Informationen können derartige Daten wie einen Pathologiebericht einer Biopsieprobe, die aus der markierten Stelle entnommen wurde, umfassen, und diese Informationen können vor oder nach der Implantation der Vorrichtung zur Markierung in den Rechnerdatensatz eingegeben werden. Ferner können diese Informationen nach Bedarf aktualisiert werden. Alternativ oder zusätzlich dazu kann die Markierung 170 selbst fernprogrammierbar sein, um Patienten- oder Verfahrensinformationen, Pathologieinformationen oder dergleichen nach der Implantation in dem Körper hinzuzufügen, wenngleich das Hinzufügen einer derartigen Funktionalität zu der Vorrichtung zur Markierung deren Größe erhöhen kann.
  • Ein bevorzugter Aspekt der Erfindung ist, dass der Marker röntgenstrahlungsundurchlässig, echogen, mammographisch usw. sein kann, so dass er mittels nicht-invasiver Methoden lokalisiert werden kann. Ein derartiges Merkmal kann eine inhärente Eigenschaft des für den Marker verwendeten Materials sein. Alternativ dazu kann ein Überzug oder dergleichen dem Marker hinzugefügt werden, um den Marker erfassbar zu machen oder seine Erfassbarkeit zu verbessern. Für die Röntgenstrahlungsundurchlässigkeit kann der Marker aus einem nichtbioabsorbierbaren röntgenstrahlungsundurchlässigen Material wie Platin, Platin-Iridium, Platin-Nickel, Platin-Wolfram, Gold, Silber, Rhodium, Wolfram, Tantal, Titan, Nickel, Nickel-Titan, deren Legierungen und rostfreiem Stahl oder einer beliebigen Kombination aus diesem Metallen hergestellt werden. Mit mammographisch meinen wir, dass die beschriebene Komponente in der Radiographie oder jedwedem anderen herkömmlichen oder modernen Mammographieverfahren, in welchem Brustgewebe abgebildet wird, sichtbar ist.
  • Wie vorhin besprochen wurde, kann der Marker alternativ dazu aus einem bioabsorbierbaren Material hergestellt oder damit beschichtet werden. In diesem Fall kann der Marker beispielsweise aus einem mit einem Additiv beladenen Polymer hergestellt werden. Das Additiv ist eine röntgenstrahlungsundurchlässige, echogene oder andere Art von Substanz, welche die nicht-invasive Erfassung des Markers ermöglicht. In dem Fall von röntgenstrahlungsundurchlässigen Additiven werden Elemente wie barium- und bismuthaltige Verbindungen sowie röntgenstrahlungsundurchlässige Teilchen-Füllstoffe, z.B. gepulvertes Tantal oder Wolfram, Bariumcarbonat, Bismutoxid, Bariumsulfat usw. vorgezogen. Um die Erfassung mittels Ultraschall oder ähnlichen bildgebenden Verfahren zu unterstützen kann jedwede Komponente der Vorrichtung Luftblasen enthalten oder mit einem echogenem Überzug kombiniert werden. Ein derartiger Überzug ist ECHOCOAT von STS Biopolymers. Derartige Überzüge enthalten echogene Merkmale, welche den beschichteten Gegenstand mit einer akustisch reflektierenden Grenzfläche und einem großen akustischen Impedanzdifferenzial ausstatten. Wie oben festgehalten wurde, kann ein echogener Überzug über einem röntgenstrahlungsundurchlässigen Marker angebracht werden, um die Genauigkeit des Lokalisierens des Markers während des bildgebenden Ultraschallverfahrens zu erhöhen.
  • Es ist zu beachten, dass die Röntgenstrahlungsundurchlässigkeit und Echogenität, die in diesem Dokument für den Marker und den Körper beschrieben werden, einander nicht wechselseitig ausschließen. Es wird vorgezogen, dass der Marker oder der Körper röntgenstrahlungsundurchlässig, jedoch nicht unbedingt echogen ist, und dass der Marker oder der Körper echogen, jedoch nicht unbedingt röntgenstrahlungsundurchlässig ist. Es wird auch vorgezogen, dass der Marker und der Körper beide in der Lage sind, gleichzeitig röntgenstrahlungsundurchlässig und echogen zu sein. Wenn beispielsweise ein Platinring-Marker mit einem echogenen Überzug beschichtet würde, wäre eine derartiger Marker ohne Weiteres unter Röntgenstrahl- und Ultraschallenergie sichtbar. Eine ähnliche Konfiguration kann für den Körper oder für einen Körperüberzug in Auge gefasst werden.
  • Der Marker ist vorzugsweise groß genug, um für den Mediziner unter Betrachtung, beispielsweise mittels Röntgenstrahlen oder Ultraschall, ohne weiteres sichtbar zu sein, und dennoch klein genug, um perkutan in der Biopsiekavität angebracht werden zu können und bei dem Patienten keine Probleme zu verursachen. Insbesondere ist der Marker nicht groß genug, um durch den Patienten ertastbar oder fühlbar zu sein.
  • Eine andere nutzbringende Version der Erfindung ist in 3A dargestellt. Bei dieser Vorrichtung gibt es mehrere zylindrische Körperglieder 302; allerdings gibt es keine Begrenzung für die Anzahl von Körpergliedern, aus denen sich die Vorrichtung zusammensetzen kann. Die Körperglieder 302 können einzeln oder gemeinsam eine Vielfalt von Größen und Gestalten, wie sie oben besprochen wurden, annehmen, je nach den Eigenschaften der zu füllenden Biopsiekavität. Die Körperglieder 302 können einheitlich oder in Kombination aus einem oder mehreren Materialien hergestellt sein, die sich zur Verwendung in einer Biopsiekavität wie vorhin beschrieben eignen.
  • Hier können ein oder mehrere Marker zwei oder mehr Körpergliedsegmente durch das Innere der Körperglieder 302 wie in 3A dargestellt überspannen. Hier sind die Marker 318 im Wesentlichen parallel zu der Längsachse 320 jedes rechten zylindrischen Körpergliedes 302 in deren Innerem angeordnet, wobei sie jedes Körperglied 302 verbinden, während sie deren geometrischen Mittelpunkt als zwischen den Markern liegend markieren. Ein derartiger Marker 318 kann in Zusammenhang mit den anderen Markern wie oben beschrieben verwendet werden und kann auch von einem oder mehreren zusätzlichen Markern, die beliebig oder in einem vorgegebenen Muster angeordnet sind, begleitet werden, um bestimmte Abschnitte der Vorrichtung verschieden zu markieren. Alternativ dazu kann ein derartiger Marker, einzeln oder in Kombination mit anderen Markern, an oder nahe der Oberfläche des Schwammes befestigt sein, um den Umfang des Körpergliedes 302 zu markieren.
  • Natürlich muss der Marker 318, wenn er in Zusammenhang mit anderen verbindenden Markern verwendet wird, nicht unbedingt jedes Körperglied verbinden; er kann verwendet werden, um lediglich die Orientierung oder Lage jedes einzelnen Schwammes oder der gesamten Vorrichtung anzuzeigen, je nach Material, Geometrie, Größe, Orientierung usw. des Markers 318. Wenn er nicht in dieser verbindenden Funktion verwendet wird, muss der Marker 318 daher nicht wie in 3A dargestellt zwei Körperglieder 302 überspannen.
  • Eine Vielfalt von Mustern kann ins Auge gefasst werden, bei denen der gesamte oder ein Teil des Umfangs des Schwammkörpers markiert ist. Beispielsweise kann ein Marker 322 in einem spiralförmigen Muster um den Körper 302 gewickelt sein (3B), oder er kann in Zusammenhang mit anderen Markern 324 in einem Muster verwendet werden, das parallel zu der Längsachse 320 des Körpers 302 verläuft (3C). Ein anderes zweckmäßiges Umfangs-Markierungsmuster ist in 3D dargestellt, bei dem Markersegmente 326 an oder nahe der Oberfläche der kreisförmigen Grundflächen des zylindrischen Körpers 302 in einem Kreuzmuster befestigt sind und die Enden des Schwammes und deren Mittelpunkt anzeigen. Wie aus den Figuren hervorgeht, kann(können) der(die) Marker, muss(müssen) jedoch nicht unbedingt, etwas Textur aufweisen. Jedwedes Markermuster, ob es nun an der Innen- oder der Außenseite des Körpers liegt, fällt unter den Umfang der vorliegenden Erfindung. Für die in 3A3D dargestellten Anwendungen wird vorgezogen, dass der Marker ein röntgenstrahlungsundurchlässiger oder echogener Draht oder eine röntgenstrahlungsundurchlässige oder echogene Naht ist.
  • Eine andere mögliche Konfiguration ist durch Kombinieren der Naht- oder Drahtmarker 158 in einem Körper mit einem Marker von einem beliebigen anderen Typ 150, 152, 154 oder 156 oder umgekehrt erzielbar. Beispielsweise kann in 3B ein sphärischer Marker 150 in dem Mittelpunkt des zylindrischen Körpers 302 angeordnet werden. Daher würde der zylindrische Körper 302 den Naht- oder Drahtmarker 322 enthalten, der spiralförmig dem äußeren Umfang benachbart gewickelt ist, und ein Marker 150 würde in dem Mittelpunkt des zylindrischen Körpers 302 angeordnet werden. Eine derartige Kombination kann mit jeder beliebigen der oben definierten Körper-und-Marker-Konfigurationen erzielt werden.
  • Wenn wir uns wieder der Vorrichtung zur Markierung 100 aus 1A oder der Vorrichtung zur Markierung 100 aus 1B zuwenden, können die Marker 150 oder 154 auch durch eine oder mehrere Naht- oder Drahtmarker 158 ersetzt werden, die sich vorzugsweise durch den Mittelpunkt erstrecken und radial von dem Mittelpunkt weggerichtet sind. Diese Konfiguration ermöglicht das Markieren des Kavitätsumfangs und das Herstellen der Direktionalität der Kavität selbst.
  • Jedwedes der vorhin beschriebenen zusätzlichen Merkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung, beispielsweise das Vorhandensein von schmerzstillenden oder hämostatischen Arzneimitteln, die Fähigkeit des Markers, therapeutische Strahlung für die Behandlung verschiedener Krebsarten abzugeben, die verschiedenen Materialien, aus welchen sich der Marker und der Körper zusammensetzt, und deren Größe, Form, Orientierung und Geometrie, können in die Vorrichtung, die oben in Zusammenhang mit 3A3D beschrieben ist, eingebunden sein.
  • Wenn wir uns nun 4A4C zuwenden, so ist dort ein Verfahren zum Einführen der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus 1A dargestellt. 4A zeigt die Vorrichtung zur Markierung 402 im Detail direkt vor dem Einführen in eine Gewebekavität 404 von menschlichem Gewebe oder dem Gewebe eines anderen Säugetiers, vorzugsweise Brustgewebe 406. Wie zu sehen ist, zeigt der in 4A dargestellte Schritt eine geeignete rohrförmige perkutane Zugangsvorrichtung 400, beispielsweise einen Katheter oder ein Einführrohr, mit einem distalen Ende 408, welches im Inneren der Kavität 404 angeordnet ist. Wie zuvor beschrieben wurde, kann die Vorrichtung zur Markierung 402 perkutan durch dieselbe Zugangsvorrichtung 400 eingeführt werden, die verwendet wird, um die Biopsie durchzuführen, bei welcher Gewebe aus der Kavität 404 entfernt wurde. Wenngleich dies nicht erforderlich ist, ist es für den Patienten weniger traumatisch und ermöglicht eine exaktere Anordnung der Vorrichtung zur Markierung 402, ehe Fluid die Kavität 400 zu füllen beginnt.
  • 4B zeigt eine Vorrichtung zur Markierung 402, welche aus dem distalen Ende 408 der Zugangsvorrichtung 400 mittels eines Schiebers 412 hinausgedrückt wird und sich elastisch ausdehnt, um die Gewebekavität 404 im Wesentlichen auszufüllen.
  • Schließlich wird in 4C die Zugangsvorrichtung 400 aus dem Brustgewebe herausgezogen, wobei die Vorrichtung zur Markierung 402 angeordnet zurückbleibt, um die gesamte Kavität 404 im Wesentlichen auszufüllen, wobei der röntgenstrahlungsundurchlässige oder echogene Marker 410 im geometrischen Mittelpunkt der Vorrichtung zur Markierung 402 und der Kavität 404 aufgehängt ist. Wie oben erwähnt wurde, kann die Vorrichtung zur Markierung 402 bemessen sein, um größer als die Kavität 404 zu sein und auf diese Weise einen erheblichen Widerstand gegen die Wände der Kavität 404 vorzusehen.
  • 4D4F zeigen ein Verfahren zum Einführen der Vorrichtung zur Markierung 402 in eine Gewebekavität 404 mittels eines Kolbens 414, der in der Lage ist, sowohl die Vorrichtung zur Markierung 402 vorzuschieben als auch ein biokompatibles Fluid 416 einzuführen. Das "biokompatible Fluid" ist eine Flüssigkeit, Lösung oder Suspension, welche anorganisches oder organisches Material enthalten kann. Das Fluid 416 ist vorzugsweise eine Kochsalzlösung, kann jedoch Wasser sein oder Adjuvantien, beispielsweise Arzneimittel, enthalten, um Infektionen zu verhindern, Schmerzen zu reduzieren oder dergleichen. Alternativ oder zusätzlich dazu kann das Fluid verwendet werden, um den Sentinel-Lymphknoten zu markieren. Offensichtlich soll das Fluid 416 ein Typ sein, der dem Körper keinen Schaden zufügt.
  • 4D zeigt die Vorrichtung zur Markierung 402 im Detail vor dem Einführen in die Gewebekavität 404. In 4E schiebt ein Kolben 414 die Vorrichtung zur Markierung 402 aus der Zugangsvorrichtung 400. Nach dem Austreten aus der Zugangsvorrichtung 400 beginnt die Vorrichtung zur Markierung 402 sich elastisch auszudehnen, um die Kavität im Wesentlichen zu füllen 404.
  • 4F zeigt den Kolben 414, der das biokompatible Fluid 416 in die Kavität 404 zuführt. Der Kolben 414 kann mit einem Luer-Fitting oder einem Fitting von einem anderen Typ ausgestattet sein, um einen Fluidbehälter oder eine Spritze (nicht dargestellt) zu befestigen. Das Fluid 416 unterstützt die Vorrichtung zur Markierung 402 dabei, sich auszudehnen, um die Kavität 404 im Wesentlichen zu Pillen. Bei diesem Beispiel wird das biokompatible Fluid 416 nach dem Anordnen der Vorrichtung zur Markierung 402 in der Kavität 404 eingeführt. Die Vorrichtung zur Markierung 402 kann auch vor dem Anordnen in der Kavität 404 mit Fluid 416 getränkt werden. Ferner kann das Fluid 416 vor dem Einführen der Vorrichtung zur Markierung 402 eingeführt werden.
  • 4G4I zeigen ein anderes Verfahren zum Einführen der Vorrichtung zur Markierung 402 in die Gewebekavität 404 durch Verwendung des biokompatiblen Fluids 416 als Kraft, um die Vorrichtung zur Markierung 402 in die Gewebekavität 404 einzuführen.
  • 4G zeigt die Vorrichtung zur Markierung 402 im Detail vor dem Einführen in die Gewebekavität 404. Die 4H stellt den Fluss des biokompatiblen Fluids 416 in der Zugangsvorrichtung 400 dar, wobei der Fluss des Fluids 416 dann die Vorrichtung zur Markierung 402 aus der Zugangsvorrichtung 400 schiebt.
  • 4I zeigt die Einführvorrichtung 400, während sie fortwährend das biokompatible Fluid 416 in die Kavität 404 einführt. Das Fluid 416 unterstützt die Vorrichtung zur Markierung 402 beim Expandieren, um die Kavität 404 im Wesentlichen auszufüllen. In diesem Beispiel wird das biokompatible Fluid 416 nach dem Anordnen der Vorrichtung zur Markierung 402 in der Kavität 404 eingeführt, wenngleich die Erfindung nicht auf das fortwährende Einführen des Fluids 416 begrenzt ist.
  • 4J4L zeigen das Verfahren des Einführens des Körpers 418 der Kavitätsmarkierungsvorrichtung direkt in die Kavität 404 vor dem Anordnen des Markers 410 in der Vorrichtung 402.
  • 4J zeigt das Ablegen des Körpermaterials 418 in die Kavität 404. In diesem Fall kann das Körpermaterial 418 ein Material vom Geltyp wie oben beschrieben sein. 4K zeigt das Füllen der Kavität 404 mit dem Körpermaterial 418 im Detail. An diesem Punkt kann die Einführvorrichtung (in 4K nicht dargestellt) herausgezogen werden. 4L zeigt die Anordnung des Markers 410 in dem Körpermaterial 418 im Detail.
  • 5A5E zeigen noch eine andere Version, bei welcher ein Marker, der vorzugsweise aus einem röntgenstrahlungsundurchlässigen oder echogenen Draht besteht, allein, ohne Verwendung irgendeines Körpers, in einer Gewebekavität angeordnet wird. Bei dieser Vorrichtung kann der Marker aus einem Material mit Formgedächtnis, beispielsweise aus einer Nickel-Titan-Legierung, hergestellt sein, welches, wenn es in der Biopsiekavität angeordnet wurde, eine vorgegebene Konfiguration annimmt, um die Kavität im Wesentlichen auszufüllen, die Kavitätslage und den Kavitätsrand zu markieren und um die Orientierung des Markers innerhalb der Kavität anzuzeigen. Die offene Bauart dieser anbringbaren Marker ermöglicht das Einwachsen von Gewebe, wodurch die Marker weiter stabilisiert werden. Ferner wird die Peripherie der Kavität mit einer relativ geringen Menge von implantiertem Material markiert.
  • In 5A ist der Marker 500 eine dreidimensionale Kugel, welche aus zwei Ringen 502 und 504 besteht, die an den Enden 506 und 508 schwenkbar verbunden sind, um eine sphärische Gestalt anzunehmen. Ein derartiger Marker kann aus einem Metall mit Formgedächtnis hergestellt werden, so dass, wenn er in einem Applikationsrohr 510 angebracht wird, welches in 5B dargestellt ist, der Marker 500 ein zusammengeklapptes Profil annimmt, welches sich zum Anbringen durch das Rohr 510 mittels eines Schiebers 512 eignet. Nach dem Austreten in die Gewebekavität (nicht dargestellt) nimmt der Marker 500 die sphärische Gestalt aus 5A an, um die Kavität zu füllen. Der Marker 500 kann auch zu jeder ähnlichen Gestalt, beispielsweise einer ellipsenförmigen Gestalt, geformt werden.
  • Wenn wir uns nun 5C zuwenden, so wird dort ein Marker 520 in Form eines Drahtzylinders dargestellt. Auch hier ist diese Vorrichtung strukturell konfiguriert, um die dargestellte zylindrische Konfiguration anzunehmen, wenn sie in der Gewebekavität angebracht wurde, kann jedoch (wie oben beschrieben) in einem Applikationsrohr zum perkutanen Einführen "zusammengeklappt" werden. Diese Vorrichtung eignet sich infolge ihrer asymmetrischen Gestalt besonders zum Markieren des distalen und des proximalen Endes der Gewebekavität.
  • 5D zeigt einen Marker 530 mit Formgedächtnis in Form einer wendelförmigen Spirale, die in der Gewebekavität 532 angeordnet ist. Auch hier kann, wie aus 5E hervorgeht, ein derartiger Marker 530 durch ein Einführrohr 510 durch einen Schieber 512 in einer im Wesentlichen länglichen, gerade gerichteten Form angeordnet werden, nur um im Wesentlichen die Gestalt der Kavität 532 anzunehmen, wie in 5D dargestellt ist. Jedwede geeignete Einführvorrichtung oder jedweder geeignete Schieber 512, die in der Lage sind, den Marker 530 in der Kavität 532 anzuordnen, fällt unter den Umfang dieser Erfindung.
  • Jeder der Marker, die in 5A5E dargestellt sind, ist vorzugsweise selbstzentrierend. Es fällt in den Umfang der Erfindung, ein oder mehrere Materialien, beispielsweise eine biokompatible Flüssigkeit, ein biokompatibles Gel, Pulver oder dergleichen, in die Kavität vor, während oder nach dem Einführen jener Marker zuzugeben; das Material kann Behandlungen, beispielsweise Hämostase, antibiotische Eigenschaften oder Schmerzlinderung vorsehen. Darüber hinaus kann ein Marker von irgendeinem der Typen, die in 2A2G dargestellt sind, in das optionale Material eingefügt werden, um den Mittelpunkt zu markieren oder Patienteninformationen, wie mit Bezug auf 2F beschrieben wird, bereitzustellen.
  • 6A6E zeigen ein Verfahren zum Einführen der Vorrichtung zur Markierung 602 in eine Gewebekavität 604, welche ermöglicht, dass sich die Vorrichtung zur Markierung 602 radial ausdehnt, um die Kavität 604 im Wesentlichen zu füllen, ohne den Bedarf an gleichzeitigem Schieben der Vorrichtung zur Markierung 602 in die Kavität 604. Wenngleich die Vorrichtung zur Markierung 602, die in 6A6D dargestellt ist, als ein bioabsorbierbares chirurgisches Material mit einem Marker, der an dem geometrischen Mittelpunkt der Vorrichtung angeordnet ist, dargestellt ist, ist das Verfahren nicht auf derartige Vorrichtungen begrenzt. Jedwede der in diesem Dokument beschriebenen Marker-Vorrichtungen kann mit diesem Verfahren verwendet werden.
  • 6A zeigt das Einsetzen eines Mantels 600 bis in Kommunikation mit der Gewebekavität 604 im Detail. Vorzugsweise wird der Mantel 600 durch denselben Zugangskanal (nicht dargestellt), der durch die Biopsievorrichtung (nicht dargestellt) verwendet wird, angeordnet. Der Mantel 600 wird angeordnet, bald nachdem die Kavität 604 hergestellt wurde.
  • 6B stellt das Einführen einer Patrone oder eines Applikators 606 durch den Mantel 600 und in die Kavität 604 dar. Die Patrone 606 kann eine Vorrichtung zur Markierung 602 und einen Lösearm (nicht dargestellt) enthalten. Vorzugsweise wird die Patrone 605 in die Kavität 604 vorgeschoben, bis die Vorrichtung zur Markierung 602 innerhalb der Kavität 604 angeordnet ist.
  • 6C stellt das Herausziehen der Patrone 606 aus der Kavität 604 und die teilweise Expansion der Kavitätsmarkierungsvorrichtung 602 dar. Wie in der Figur dargestellt ist, ermöglicht der Lösearm 608 innerhalb der Patrone 606 das Herausziehen der Patrone 606 unabhängig von der Vorrichtung zur Markierung 602. Somit bleibt die Vorrichtung zur Markierung 602 innerhalb der Kavität 604. Die Verwendung des Lösearms 608 gestattet die Anordnung der Vorrichtung zur Markierung 602, während sie eine erhebliche Reibungspassung zwischen der Vorrichtung zur Markierung 602 und der Patrone 606 ermöglicht. Diese Reibungspassung minimiert die Möglichkeit einer unbeabsichtigten Anordnung der Vorrichtung zur Markierung 602.
  • 6D stellt das Herausziehen der Patrone 606 und des Lösearms 608 aus der Kavität 604, wobei die Vorrichtung zur Markierung 602 zurückgelassen wird, um sich radial in die Kavität 604 auszudehnen, dar. Wenngleich es nicht dargestellt ist, kann, nachdem die Vorrichtung zur Markierung 602 in der Kavität 604 angeordnet wurde, Fluid (nicht dargestellt) der Kavität 604 zugeführt werden, um die Expansion der Vorrichtung zur Markierung 602 zu unterstützen. Schließlich werden der Mantel 600 und die Patrone 606 aus der Kavität 604 herausgezogen und in weiterer Folge aus dem Körper gezogen.
  • 7A7K zeigen Vorrichtungen zum Einführen einer Vorrichtung zur Markierung in eine Gewebekavität, welche es der Vorrichtung zur Markierung ermöglichen, sich radial auszudehnen, um die Kavität im Wesentlichen zu füllen, ohne den Bedarf an gleichzeitigem Schieben der Vorrichtung zur Markierung in die Kavität.
  • 7A stellt eine Variante eines Lösearmes 700 dar, der ein distales 704 und ein proximales 702 Ende aufweist. Der Lösearm 700 dieser Figur weist einen ersten und einen zweiten Schlitz 706 und 708 auf, welche ermöglichen, dass eine Patrone 710 und ein Mantel 716 fixierbare Positionen entlang dem Lösearm 700 aufweisen. Wenngleich es nicht dargestellt ist, kann der Lösearm 700 konfiguriert sein, ein Lumen (nicht dargestellt) aufzuweisen, um für das Einführen von Fluid in die Kavität zu sorgen, um die Expansion der Vorrichtung zur Markierung (nicht dargestellt) zu unterstützen.
  • 7B stellt eine Variante einer Patrone 710 dar, die ein Lumen 712 zur Anordnung einer Vorrichtung zur Markierung (nicht dargestellt) aufweist. Die Patrone 710 weist ein Versatzglied 714 auf das in 7C zu sehen ist. Bei dieser Ausführungsform gelangt das Versatzglied 714 mit dem ersten Schlitz 706 des Lösearmes 700 in Eingriff, um eine fixierbare Position der Patrone 710 entlang dem Lösearm 700 zu definieren. 7D stellt einen Mantel 716 dar, der ein Versatzglied 718 aufweist, wie in 7E dargestellt ist, welches mit dem zweiten Schlitz 708 des Lösearmes 700 in Eingriff gelangt, um eine fixierbare Position des Mantels 716 entlang dem Lösearm 700 zu definieren. Die Patrone 710 kann um den Lösearm 700 gedreht werden, so dass das Versatzglied 714 aus dem Schlitz 706 entfernt wird, was ermöglicht, die Patrone 710 zu dem proximalen Ende des Lösearmes 700 zu bewegen.
  • 7F zeigt eine andere Variante eines Lösearmes 720, der ein distales 724 und ein proximales 722 Ende aufweist. Der Lösearm 720 dieser Variante weist einen Anschlag 726 auf, welcher ermöglicht, dass eine Patrone 730 und ein Mantel 736 fixierbare Positionen entlang dem Lösearm 720 aufweisen. 7G zeigt eine Variante einer Patrone 730, welche ein Lumen 732 zur Anordnung einer Vorrichtung zur Markierung (nicht dargestellt) aufweist. Die Patrone 730 weist einen Flansch 734 auf, wie aus 7H hervorgeht, welcher gegen den Anschlag 726 des Lösearmes 720 anliegt, um für die Patrone 730 eine fixierbare Position entlang dem Lösearm 720 vorzusehen. Die Patrone 730 kann um den Lösearm 720 gedreht werden, so dass eine Öffnung 738 in dem Flansch 734 ermöglicht, die Patrone 730 zu dem proximalen Ende des Lösearmes 722 zu bewegen. An der Patrone 730 aus 7G kann ein Mantel eine fixierbare Position entlang der Patrone 730 aufweisen, wenn der Mantel an einem proximalen Ende 742 der Patrone 730 angeordnet wird. 7I zeigt eine Variante des Mantels 736 zur Verwendung mit dem Lösearm 720 und der Patrone 730 aus 7F und 7G. Wenngleich dies nicht dargestellt ist, kann der Lösearm 720 derart konfiguriert sein, dass er ein Lumen (nicht dargestellt) aufweist, um das Einführen von Fluid zu der Kavität zu ermöglichen, um die Expansion der Vorrichtung zur Markierung (nicht dargestellt) zu unterstützen.
  • 7J stellt die Varianten der Patronenvorrichtungen gegen ein proximales Ende der Lösearme 720 und 700 dar. 7K stellt die Varianten der Patronenvorrichtungen in einer fixierbaren Position entlang den Lösearmen 720 und 700 dar. In diesen Positionen erstrecken sich die Endabschnitte 748 und 740 der Patronen 720 und 700 über die distalen Enden 724 und 703 der Lösearme hinaus.
  • 8A8I stellen eine Einführvorrichtung 800 und ein Verfahren zum Verwenden derselben, um eine Vorrichtung zur Markierung 860 in eine Gewebekavität 874 einzuführen, welche durch die Sonde 882 eines medizinischen Instrumentes 880 zugänglich gemacht und/oder hergestellt wurde. Die Sonde 882 misst vorzugsweise in ihrer größten Querschnittabmessung zwischen 1 und 25 mm (Durchmesser, wenn kreisförmig) und insbesondere zwischen 2 und 5 mm. Wenngleich die Vorrichtung zur Markierung 860 als der in 1K dargestellte Typ dargestellt ist, ist sie nicht auf diesen begrenzt und kann von jedwedem Typ sein, der in dieser Anmeldung offenbart wird, oder von jedwedem anderen Typ.
  • Wie in 8A zu sehen ist, umfasst die Einführvorrichtung 800 einen Außenmantel 710, der einen proximalen Eingangskanal 812 für die Sonde 882 (dargestellt in 8B) aufweist. Der Außenmantel 810 umfasst weiterhin eine Außenmantelnabe 814 und eine optionale Seitenöffnung 816. Der Außenmantel 810 kann von kreisförmigem oder nichtkreisförmigem Querschnitt sein, unabhängig davon, ob die Sonde 882 einen kreisförmigen oder nichtkreisförmigen Querschnitt aufweist. Wenn beispielsweise der Außenmantel 810 flexibel und von kreisförmigem Querschnitt ist, die Sonde 882 jedoch wie ein "Achter" geformt ist, kann sich der Außenmantel 810 anpassen, um den Umrissen der Sonde zu folgen, wenn der Außenmantel über der Sonde angeordnet wird. Beispielsweise kann für eine Sonde, die eine derartige Achter-Konfiguration aufweist, wobei ihre größte Querschnittabmessung etwa 4,6 mm und ihre kleinste etwa 3 mm ist, der Außenmantel einen kreisförmigen Querschnitt mit einem Innendurchmesser von etwa 4 mm aufweisen. Die Einführvorrichtung 800 umfasst weiterhin einen Applikator 820, welcher sich aus einem Innenmantel 830 und einem Kolben 840 zusammensetzt. Der Innenmantel 830 kann weiterhin eine Innenmantelnabe 832, eine Sicherheitsverriegelung 834 mit einer Sicherheitsnase 835, einen Anschlag 836 und einen distalen Abschnitt 838, der distal von dem Anschlag 836 angeordnet ist, umfassen. Eine Vorrichtung zur Markierung 860 kann im vorhinein in den distalen Abschnitt 838 des Innenmantels 830 geladen werden. Bei dem oben angeführten Beispiel eines Außenmantels mit einem Innendurchmesser von 4 mm wird der Innenmantel eine Vorrichtung zur Markierung, die einen zusammengedrückten Durchmesser von bis zu etwa 3,3 mm aufweist, problemlos aufnehmen. Die Innenmantelnabe 832 ist vorzugsweise unbeweglich an dem Innenmantel 830 und bietet sowohl einen Griff für das Schieben des Kolbens 840 als auch eine Abstützung für die Sicherheitsverriegelung 834. Ferner kann die Innenmantelnabe 832 auch als Anschlag dienen, wodurch der Bedarf an einem eigenen Anschlag 836 entfällt. Der distale Abschnitt 838 des Innenmantels 830 ist derart bemessen, dass er entweder durch den Eingangskanal 812 oder die Seitenöffnung 816 des Außenmantels 810 bis zu dem Innenmantelanschlag 836 passt. Die Einführvorrichtung 800 umfasst vorzugsweise eine Führung 850, die eine Klammer 852 zur Befestigung an einem ersten Punkt aufweist, welcher in Bezug auf einen gewünschten Markierungsort in der Patientin fest ist. Dieser erste feste Punkt könnte beispielsweise an der Patientin selbst, an einem stereotaktischen Tisch oder an einer Zusatzeinrichtung eines stereotaktischen Tisches, beispielsweise einer Schiene, einem festen Abschnitt eines Mitnehmers, der an dem stereotaktischen Tisch befestigt ist, oder dergleichen sein. Die Führung 850 weist einen Kanal 854 auf, durch welchen der Außenmantel 810 gleiten kann. Die Führung 850 weist auch einen Verriegelungsmechanismus 856 auf, der mit der Außenmantelnabe 814 in Eingriff gelangen kann. Der Innen- und der Außenmantel sind vorzugsweise aus Pebax, einem Fluorpolymer wie Teflon® oder Polyethylen hergestellt und können röntgenstrahlungsundurchlässig oder echogen sein. Die Naben 814 und 832 und die Führung 850 sind vorzugsweise aus Polycarbonat oder Polypropylen hergestellt.
  • Wie in 8B dargestellt ist, wird, um die Einführungsvorrichtung 800 zu verwenden, der Außenmantel 810 über einer Sonde 882 eines medizinischen Instrumentes 880, beispielsweise einer Biopsiesonde, angeordnet.
  • Wie in 8C dargestellt ist, wird eine Führung 850 vorzugsweise mittels einer Klammer 852 an einem ersten Punkt 858 befestigt, der in Bezug auf den Patienten 870 fest ist, beispielweise ein fester Punkt an dem medizinischen Instrument 880, einer Schiene eines stereotaktischen Tisches 890 (wie dargestellt) oder an der Patientin selbst. Die Sonde 882 mit dem Außenmantel 810 wird durch den Kanal 854 der Führung 850 durch die Haut 872 der Patientin 870 und in die Stelle, wo der Marker angeordnet werden soll, eingeführt; dieser Schritt kann das Entnehmen einer Gewebeprobe umfassen, wodurch eine Kavität 874 in dem Gewebe geschaffen wird.
  • Wie aus 8D hervorgeht, wird, während die Sonde 882 und der Außenmantel 810 in Bezug auf die Patientin 870 stationär gehalten werden, die Führung 850 von dem ersten festen Punkt 858 wegbewegt, dann den Außenmantel 819 entlang zu der Außenmantelnabe 814 hin zu einem zweiten festen Punkt 859 entlang der Schiene des stereotaktischen Tisches 890 geschoben. (Alternativ dazu kann der zweite feste Punkt 859 ein Punkt an dem medizinischen Instrument 880 oder der Patientin 870 oder an einem anderen zweckmäßigen Ort sein, um den Außenmantel 810 in Bezug auf die Patientin 870 während des Einführens der Vorrichtung zur Markierung stationär zu halten.) Die Führung 850 ist beispielsweise durch eine Reibungs- oder Einschnapppassung des Verriegelungsmechanismus 856 mit der Außenmantelnabe 814 verbunden.
  • Wie aus 8E hervorgeht, wird das medizinische Instrument 880 dann zumindest zum Teil sowohl aus der Patientin 870 als auch aus dem stationären Außenmantel 810 zurückgezogen, wobei der Außenmantel 810 in Kommunikation mit der Biopsiekavität 874 bleibt. Wenn eine Seitenöffnung 816 verwendet wird, wie dargestellt ist, kann die Sonde 882 gerade weit genug zurückgezogen werden, um durch die Seitenöffnung 816 Zugang zu der Kavität zu ermöglichen; das distale Ende der Sonde 882, welches für gewöhnlich scharf ist, kann durch das proximale Ende des Außenmantels 810 geschützt bleiben, und es ist nicht erforderlich, dieses an dem Außenmantel-Eingangskanal 812 vorbei herauszuziehen. Wenn allerdings keine Seitenöffnung 816 an dem Außenmantel 810 vorgesehen ist oder andernfalls nicht verwendet wird, muss die Sonde 882 völlig zurückgezogen werden, um den Eingangskanal 812 freizumachen. Ferner kann für einen Seitenöffnungszugang der Außenmantel 810 in der Führung 850 gedreht werden, um sicherzustellen, dass die Seitenöffnung 816 ausgerichtet ist, um für die Bedienperson zugänglich zu sein.
  • Wie aus 8F hervorgeht, wird ein Applikator 820, der einen Innenmantel 830 und einen Kolben 840 umfasst, vorzugsweise in eine Seitenöffnung 816 des Außenmantels 810 eingeführt, bis der Anschlag 836 erreicht wird und das distale Ende 831 des Innenmantels 830 durch das distale Ende 818 des Außenmantels 810 vorragt. Der Innenmantel 830 ist vorzugsweise flexibel, um sich zu biegen, um Zugang zu der Seitenöffnung 816 zu erhalten. Alternativ dazu kann er in einer Biegung oder Krümmung vorgeformt sein, um Zugang zu der Seitenöffnung 816 zu erhalten. Ferner ist der Kolben 840 flexibel, um Zugang zu der Seitenöffnung 816 zu erhalten; auch er kann eine vorgeformte Krümmung aufweisen. Alternativ dazu kann die Sonde 882 aus dem proximalen Eingangskanal 812 heraus zurückgezogen werden, und der Applikator 820 kann durch den proximalen Eingangskanal 812 eingeführt werden.
  • 8G8Istellen das Anordnen der Vorrichtung zur Markierung 860 dar. Wie durch den Pfeil in 8G dargestellt ist, wird eine Sicherheitsverriegelung 834 durch Niederdrücken einer Sicherheitsnase 835 an dem Applikator 820, um den Kolben 840 zu lösen, entriegelt. Der Kolben 840 wird in den Innenmantel 830 geschoben, wie durch den Pfeil in 8H dargestellt wird, um die im vorhinein geladene Vorrichtung zur Markierung 860 in der Gewebekavität 874 anzuordnen, wie in 8I dargestellt ist. Wenngleich dies nicht dargestellt ist, kann ein Luer-Fitting oder Fitting von einem anderen Typ an der Einführvorrichtung zum Infundieren von Fluid bereitgestellt werden. Die Einführvorrichtung 800 wird aus dem Patienten 870 entfernt.
  • Die Einführvorrichtung aus 8A8I kann verwendet werden, um eine Vorrichtung zur Markierung zu einer chirurgisch geschaffenen Kavität durch Einführen des distalen Endes des Außenmantels durch den chirurgischen Einschnitt und in die Kavität einzuführen.
  • 9A9F stellen eine Einführvorrichtung 900 und ein Verfahren zum Verwenden derselben, um eine Vorrichtung zur Markierung 960 zu einer Gewebekavität 974 seitlich durch ein Seitenfenster 986 einer Kanüle 982 eines medizinischen Instrumentes 980 einzuführen, dar (siehe 9D). Wenngleich die Vorrichtung zur Markierung 960 als der in 1K dargestellte Typ dargestellt ist, ist sie nicht auf diesen beschränkt und kann von jedwedem Typ, der in dieser Anmeldung offenbart wird, oder von jedwedem im Stand der Technik bekannten Typ sein. Sie ist vorzugsweise implantierbar, ohne dass sie entfernt werden muss. Das medizinische Instrument 980 kann eine Biopsievorrichtung wie oben beschrieben sein oder kann jedwedes andere medizinische Instrument sein, welches eine Kanüle 982 mit einem Eingangskanal 988, durch welchen die Einführvorrichtung 900 eintreten kann, einen Anschlag 984, der den Weg der Einführvorrichtung 900 begrenzen kann, und ein Seitenfenster 986 nahe dem distalen Ende 985, durch welches die Vorrichtung zur Markierung 960 angeordnet werden kann, aufweist. Die Sonde 982 misst an ihrer größten Querschnittsdicke (Durchmesser, falls kreisförmig) vorzugsweise zwischen 1 und 25 mm, und weist insbesondere einen Innendurchmesser von 2,5 bis 4 mm auf. Der Anschlag 984 kann das distale Ende 985 der Kanüle 982 zur Gänze oder nur zum Teil blockieren oder kann anderswo angeordnet sein, um den Weg der Einführvorrichtung 900 zu begrenzen.
  • Wie in 9A9B dargestellt und beispielhaft umfasst die Einführvorrichtung 900 vorzugsweise einen Schaft 920, welcher einen flexiblen Schaftabschnitt 930, einen proximalen Griffabschnitt 932, einen Drehpositionsindikator 934 und einen Ausschnitt 936 in dem proximalen Griffabschnitt 932 zum Zusammenpassen mit einem Merkmal 989 des medizinischen Instrumentes 980 (dargestellt in 9C) aufweist. Dieses Merkmal 989 kann die Spitze einer verschiebbaren Stange sein, welche beim Ausstoßen einer Gewebeprobe aus dem medizinischen Instrument 980, das in diesem Fall als ein Biopsieinstrument dargestellt ist, mitwirkt. Wie in 9A9F dargestellt ist, ist der flexible Schaftabschnitt 930 ausreichend flexibel beim Biegen, um ihm zu gestatten, durch den Eingangskanal 988 der Kanüle 982 des medizinischen Instrumentes 980 eingeführt zu werden, jedoch ausreichend kompressionssteif, um ihm zu gestatten, durch die Kanüle 982 geschoben zu werden. Distal von dem flexiblen Schaftabschnitt 930 ist ein distaler Schaftabschnitt 938, welcher einen Ejektor 940 umfasst, der einen Sitz 942 aufweist, an welchem die im vorhinein geladene Vorrichtung zur Markierung 960 (in 9D dargestellt) vor dem Einführen aufliegt und von welchem eine Vorrichtung zur Markierung 960 seitlich durch das Seitenfenster 986 der Kanüle 982 (in 9F dargestellt) ausgestoßen wird. Der Ejektor 940 umfasst weiters ein oder mehrere "Living-Hinge"-Gelenke 944. Der gesamte Schaft 920 mit Ausnahme des proximalen Griffabschnitts 932 ist bemessen, um durch die Kanüle 982 des medizinischen Instrumentes 980 (dargestellt in 9E) zu passen und ist vorzugsweise aus nur einem Material, beispielsweise aus Polypropylen, Nylon oder Acetal (Delrin®), geformt oder gearbeitet. Der flexible Schaftabschnitt 930 ist flexibler als der proximale Abschnitt des Ejektors 940. Diese Flexibilität kann durch eine unterschiedliche Dicke herbeigeführt werden (durch Verwendung eines flexiblen Schaftabschnitts 930, der dünner oder von kleinerem Durchmesser ist, wenn der Schaft rund ist, als die Dicke oder der Durchmesser des proximalen Abschnittes des Ejektors 940). Alternativ dazu kann diese größere Flexibilität durch Verändern der Gestalt des Querschnitts erzielt werden. Als andere Alternative kann diese größere Flexibilität durch Verwendung eines flexibleren Materials für den flexiblen Schaftabschnitt 930 als für den proximalen Abschnitt des Ejektors 940 erzielt werden. Als noch eine andere Alternative kann der Abschnitt, der weniger flexibel sein soll, mit einem steifen Rohr laminiert werden.
  • Wie in 9D dargestellt ist, wird, um die Einführvorrichtung 900 zu verwenden, die Kanüle 982 des medizinischen Instrumentes 980 durch die Haut 972 des Patienten 970 und in die Stelle, an der die Vorrichtung zur Markierung 960 angeordnet werden soll, eingeführt. Wie vorhin beschrieben wurde, kann dieser Schritt das Entnehmen einer Gewebeprobe umfassen, wodurch eine Kavität 974 in dem Gewebe geschaffen wird. In diesem Fall werden das Seitenfenster 986 und das Lumen der Kanüle 982 dann von Gewebeabfall befreit, beispielsweise durch Anlegen eines Vakuums; zusätzlich dazu kann die Kanüle mit Kochsalzlösung gespült werden, welche dann abgesaugt wird. Der Schaft 920 wird im vorhinein mit einer Vorrichtung zur Markierung 960 geladen, welche in dem Sitz 942 sitzt. Die Vorrichtung zur Markierung 960 wird vorzugsweise durch eine Festhalteeinrichtung 910 festgehalten, welche ein Rohr (wie dargestellt), einen Block, eine Klammer oder dergleichen umfassen kann. In dem Fall, in dem die Festhalteeinrichtung 910 ein Rohr ist, ist dieses vorzugsweise aus Polyethylenteraphthalat (PET) hergestellt. Ferner kann der Sitz 942 selbst ausgebildet sein, um eine erhebliche Reibung zwischen ihm und der Vorrichtung zur Markierung 960 vorzusehen, um dazu beizutragen, die Vorrichtung zur Markierung 960 in dem Sitz 942 festzuhalten. Tatsächlich ist die Festhalteeinrichtung 910, auch wenn sie vorgezogen wird, nicht wesentlich. Die Reibung zwischen der Vorrichtung zur Markierung 960 und einem Sitz 942 kann durch Hinzufügen von Textur zu der Oberfläche des Sitzes 942 und/oder durch Bereitstellen eines Sitzes von einer Größe und Gestalt, um eine Reibungspassung zwischen der Vorrichtung zur Markierung 960 und dem Sitz 942 vorzusehen, erhöht werden.
  • Wie in 9E dargestellt ist, wird das distale Ende des Schaftes 920 durch den Kanüleneingangskanal 988 angeordnet und derart ausgerichtet, dass die Vorrichtung zur Markierung 960 in einer Linie mit dem Seitenfenster 986 angeordnet ist. Der Drehpositionsindikator 934 im proximalen Griffabschnitt 932 unterstützt die Bestimmung der Orientierung der Vorrichtung zur Markierung 960. In dem Fall, in dem die Festhalteeinrichtung 910 ein Rohr, ein Block, eine Klammer oder dergleichen ist, kann die Festhalteeinrichtung 910 wie dargestellt vorübergehend sein und zu dem proximalen Ende des Schaftes 920 hingleiten, wenn die Einführvorrichtung 900 in die Kanüle 982 eintritt. Die Vorrichtung zur Markierung 960 bleibt zwischen dem Sitz 942 und der Kanüle 982 gefangen, wenn der Schaft 920 mit der Vorrichtung zur Markierung 960 durch die Kanüle 982 geschoben wird. Dies unterscheidet sich von einigen der im Stand der Technik bekannten Klammervorrichtungen, die auf einem Draht getragen werden, der abgeschnitten werden muss, wenn die Klammer ihren beabsichtigten Ort erreicht.
  • Wie in 9F dargestellt ist, wird der Schaft 920 durch Verwendung des proximalen Griffabschnittes 932 vorgeschoben, so dass das distale Ende des Schaftes 920 den Kanülenanschlag 984 berührt. Das Vorschieben des Schaftes 920 wird fortgesetzt, bis der Ejektor 940 die Vorrichtung zur Markierung 960 von dem Sitz 942 durch das Kanülenseitenfenster 986 und in die Gewebekavität 974 ausstößt. Wie hier dargestellt ist, kann der Ausstoßschritt durch Knickverformung des Schaftes 920 in der Region des Ejektors 940 erfolgen, wobei der Sitz 942 zu dem Kanülenseitenfenster 986 hingeschoben wird. Dies kann durch die Verwendung eines oder mehrerer "Living-Hinge"-Scharniere 944 erleichtert werden. Ein Ausschnitt 936 in dem proximalen Griffabschnitt 932 kann mit einem zusammenpassenden Merkmal 989 in dem medizinischen Element 980 zusammengepasst werden, um anzuzeigen, dass sich der Schaft 920 in der richtigen Position befindet, derart, dass der Ejektor 940 die Vorrichtung zur Markierung 960 ausgestoßen hat. Vorzugsweise bleibt der Ejektor 940 vollständig innerhalb der Kanüle 982, ohne dass irgendein Abschnitt davon durch das Seitenfenster 986 tritt. Dies trägt dazu bei, sicherzustellen, dass die Vorrichtung zur Markierung 960 direkt aus dem Seitenfenster 986 ausgegeben wird, ohne dass sie zu irgendeinem unbekannten, weiter weg liegenden Ort geschoben wird. Die Festhalteeinrichtung 910 kann ein Rohr umfassen, das einen Schlitz 912 oder ein anderes Mittel zum Ausdehnen seines proximalen Endes aufweist, damit es über den proximalen Griffabschnitt 932 passt. Die Festhalteeinrichtung 910 bleibt vorzugsweise an dem Schaft 920 zwischen dem proximalen Griffabschnitt 932 und dem Kanüleneingangskanal 988 gefangen. Wenngleich dies nicht dargestellt ist, wird, nachdem die Vorrichtung zur Markierung 960 durch das Seitenfenster 986 ausgestoßen wurde, die Kanüle 982 vorzugsweise um 180° gedreht, so dass das Seitenfenster 986 der angeordneten Vorrichtung zur Markierung 960 abgewandt ist. Das medizinische Instrument 980 und die Einführvorrichtung 900 werden dann aus dem Patienten 980 zurückgezogen. Vorzugsweise ist der Ejektor 940 ausgebildet, um das Fenster 986 des medizinischen Instrumentes 980 im Wesentlichen abzudecken, um ein Ziehen und/oder eine Verletzung an Gewebe oder der Vorrichtung zur Markierung auf dem Weg nach draußen zu verhindern.
  • 10A10H stellen eine alternative Einführvorrichtung 1000 und ein Verfahren zum Verwenden derselben, um eine Vorrichtung zur Markierung 1060 einer Gewebekavität 1074 seitlich durch das Seitenfenster 1086 einer Kanüle 1082 eines medizinischen Instrumentes 1080 zuzuführen, dar. Die Einführvorrichtung 1000 ähnelt der Einführvorrichtung 900 insofern, als ihre Hauptmerkmale (1) ein Ejektorsitz zum Halten und Ausstoßen einer Vorrichtung zur Markierung seitlich durch ein Seitenfenster, während dieser innerhalb der Kanüle bleibt, und (2) ein flexibler Schaft zum Schieben des Ejektorsitzes und der Vorrichtung zur Markierung durch die Kanüle sind. Das medizinische Instrument 1080 kann eine Biopsievorrichtung wie oben beschrieben sein oder kann jedwede Vorrichtung sein, die eine Kanüle 1082 mit einem Eingangskanal 1088, durch welchen die Einführvorrichtung 1000 eintreten kann, und einem Seitenfenster 1086 nahe dem distalen Ende 1085, durch welches die Vorrichtung zur Markierung 1060 angeordnet werden kann, aufweist. Die Kanüle 1082 und daher der Abschnitt der Einführvorrichtung, welcher durch die Kanüle 1082 gleitet, misst an ihrer größten Querschnittsdicke (Durchmesser, falls kreisförmig) vorzugsweise zwischen 1 und 25 mm und weist insbesondere einen Innendurchmesser von 1,5 bis 4,5 mm auf. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Kanüle 1082 einen Innendurchmesser von etwa 2,7 mm auf und ermöglicht das Einführen einer Vorrichtung zur Markierung 1060 mit einem zusammengedrückten Durchmesser von etwa 2,5 mm. Wenngleich die Vorrichtung zur Markierung 1060 als der in 1L dargestellte Typ dargestellt ist, ist sie nicht auf diesen beschränkt und kann von jedwedem Typ, der in dieser Anmeldung offenbart wird, oder von jedwedem anderen im Stand der Technik bekannten Typ sein. Die Vorrichtung zur Markierung 1060 ist vorzugsweise eine, welche einfach in die zu markierende Stelle, ohne das Abklemmen oder Durchstoßen von Gewebe von Gewebe zu erfordern, freigesetzt werden kann.
  • Wie in 10A dargestellt ist, umfasst die Einführvorrichtung 1000 einen Applikator 1020, der einen Mantel 1030 und einen Kolben 1040 aufweist. Ein Abschnitt des Mantels 1030 und ein Abschnitt des Kolbens 1040 bilden gemeinsam einen flexiblen Schaftabschnitt 1022, der sich biegen kann, um durch den Eingangskanal 1088 zu passen, und steif genug ist, um den Ejektorsitz mit seiner Vorrichtung zur Markierung durch die Kanüle 1082 zu schieben. Der Mantel 1030 umfasst weiterhin einen proximalen Griffabschnitt 1032 und eine zusammenklappbare Hülse 1031 an oder nahe seinem distalen Ende. Wie in 10B dargestellt ist, bildet die Hülse 1031 einen Ejektorsitz 1033, vorzugsweise einen U-förmigen, in ihrem zusammengeklappten Zustand, auf welchem die im vorhinein geladene Vorrichtung zur Markierung 1060 vor dem Einführen aufliegt und von welchem die Vorrichtung zur Markierung 1060 durch das Seitenfenster 1086 der Kanüle 1082 ausgestoßen wird (in 10C dargestellt). Die Hülse 1031 ist vorzugsweise aus einem Kunststoff mit hoher Streckgrenze wie PET, Polyimid, Polycarbonat oder Acryl hergestellt und vorzugsweise von einer Größe und Gestalt, dass das Material nicht nachgeben muss, wenn sie sich ausdehnt, um die Vorrichtung zur Markierung 1060 auszustoßen. Die Hülse 1031 und der distale Abschnitt des Mantels 1030 sind derart bemessen, dass sie durch die Kanüle 1082 des medizinischen Instrumentes 1080 passen (in 10C dargestellt). Der Mantel 1030 umfasst weiterhin eine Klammer 1035, welche vorzugsweise unbeweglich an dem Mantel 1030 ist, und umfasst ein oder mehrere Merkmale 1036, beispielsweise eine Kerbe, eine Auszackung, eine Ausnehmung oder ein Loch, um mit einem Merkmal 1089 an dem medizinischen Instrument 1080 zusammenzupassen (in 10C dargestellt). Der Mantel 1030 ist vorzugsweise aus Pebax, einem Fluorpolymer wie Teflon® oder aus Polyethylen hergestellt und ist vorzugsweise röntgenstrahlungsundurchlässig und/oder echogen. Die Klammer 1035 ist vorzugsweise aus Polycarbonat oder Polypropylen hergestellt. Der Kolben 1040 umfasst weiterhin einen proximalen Griffabschnitt 1042 und einen Kolben 1045 und ist in der Lage, die Hülse 1031 durch Befüllen mit einem Expander 1044 auszudehnen, welcher ein Fluid, beispielsweise Kochsalzlösung oder Luft, oder vorzugsweise ein Feststoff, beispielsweise der distale Abschnitt des Kolbens 1045, sein kann, wie dargestellt ist. In dem Fall, in dem der Expander 1044 ein Fluid ist, kann die Hülse 1031 verschlossen werden, um einen Ballon zu bilden, der das Fluid innerhalb der Einführvorrichtung hält. Alternativ dazu kann die Hülse 1031 eine oder mehrere Öffnungen (nicht dargestellt) aufweisen, um dem Fluid zu ermöglichen, nicht nur die Hülse 1031 auszudehnen, sondern auch dem Körper zugeführt zu werden; dies ist zweckdienlich zum Zuführen von Fluida, welche hämostatische, schmerzreduzierende, antibiotische, sentinelknotenerkennende und/oder körperexpandierende Eigenschaften aufweisen; die körperexpandierenden Eigenschaften können durch Hydrieren oder chemisches Reagieren mit dem Körpermaterial ihre Wirkung entfalten. Um das Fluid durch den Kolben 1040 zu injizieren, ob nun die Hülse 1031 offen oder geschlossen ist, kann der Kolben 1040 weiterhin ein Luer-Fitting oder Fitting von einem anderen Typ zur Verbindung mit einem Fluidbehälter oder einer Spritze (nicht dargestellt) umfassen. Zusätzlich oder alternativ dazu können Fluida durch ein Vakuumsystem an dem medizinischen Instrument infundiert werden. In jenem Fall, in dem der Expander 1044 ein Feststoff ist, kann die Hülse 1031 offen oder geschlossen sein.
  • Wie in 10C dargestellt ist, wird, um die Einführvorrichtung 1000 zu verwenden, die Kanüle 1082 des medizinischen Instrumentes 1080 in die Stelle eingeführt, wo die Vorrichtung zur Markierung 1060 angeordnet werden soll; wie zuvor beschrieben wurde, kann dieser Schritt das Entnehmen einer Gewebeprobe umfassen, wodurch in dem Gewebe eine Kavität 1074 hergestellt wird. Das Seitenfenster 1086 und das Lumen der Kanüle 1082 werden vorzugsweise von Gewebeabfällen befreit, beispielsweise durch Anlegen eines Vakuums; zusätzlich dazu kann die Kanüle mit Kochsalzlösung gespült werden, welche dann abgesaugt wird. Der Applikator 1020 wird im vorhinein mit einer Vorrichtung zur Markierung 1060 geladen, welche in dem Ejektorsitz 1033 sitzt, der in der zusammengeklappten Hülse 1031 ausgebildet ist. Sie wird durch eine Festhalteeinrichtung 1010 an Ort und Stelle festgehalten, welche ein Rohr (wie dargestellt), ein Block, eine Klammer oder dergleichen sein kann, von einer Größe, welche nicht durch die Kanüle 1082 hindurchtreten kann.
  • Wie in 10D dargestellt ist, wird das distale Ende des Applikators 1020 durch den Kanüleneingangskanal 1088 angeordnet und derart ausgerichtet, dass sich die Vorrichtung zur Markierung 1060 in einer Linie mit dem Seitenfenster 1086 befindet. Diese Ausrichtung kann durch Sicherstellen, dass sich das Seitenfenster 1086 in seiner Drehposition "12 Uhr" befindet, wie dargestellt ist, und Ausrichten der Vorrichtung zur Markierung 1060 derart, dass sie in dieselbe Richtung wie das Seitenfenster 1086 gerichtet ist, und derart, dass die Klammer 1035 mit ihrem(ihren) zusammenpassenden Merkmalen) 1036 mit dem Merkmal 1089 an dem medizinischen Instrument 1080 zusammengepasst wird, erzielt werden. Da die Festhalteeinrichtung 1010 nicht durch die Kanüle 1082 hindurchzutreten vermag, ist sie eine vorübergehende Festhaltevorrichtung und bleibt nicht an Ort und Stelle, um die Vorrichtung zur Markierung 1060 in dem Sitz 1033 zu halten; wenn die Einführvorrichtung 1000 in die Kanüle 1082 eintritt, wird die Festhalteeinrichtung 1010 von der Vorrichtung zur Markierung 1060 abgeschoben und bleibt außerhalb der Kanüle 1082. Die Vorrichtung zur Markierung 1060 bleibt zwischen dem Sitz 1033 und der Kanüle 1082, wenn der Applikator 1020 mit seiner Markierungsvorrichtung 1060 durch die Kanüle 1082 geschoben wird.
  • Wie in 10E10H dargestellt ist, wird der Applikator 1020 vorgeschoben, bis die Klammer 1035 auf dem Mantel 1030 an dem proximalen Ende der Festhalteeinrichtung 1010 anliegt, wodurch die Festhalteeinrichtung 1010 zwischen der Klammer 1035 und dem Kanüleneingangskanal 1088 gefangen wird. Die Klammer 1035 wird dann durch Zusammenpassen der Merkmale an der Klammer und dem medizinischen Instrument, 1036 bzw. 1089, auf das medizinische Instrument 1080 geklemmt. Der Kolben 1040 wird dann geschoben, bis der Expander 1044 die Hülse 1031 expandiert, wobei die Vorrichtung zur Markierung 1060 aus dem Sitz 1033, durch das Kanülenseitenfenster 1086 und in die Gewebekavität 1074 ausgestoßen wird. Vorzugsweise bleiben alle Teile des Applikators 1020, welche in die Kanüle 1082 eintreten, völlig innerhalb der Kanüle 1082, ohne dass irgendein Abschnitt durch das Seitenfenster 1086 hindurchtritt. Dies trägt dazu bei sicherzustellen, dass die Vorrichtung zur Markierung 1060 direkt aus dem Seitenfenster 1086 zugeführt wird, ohne sie zu einem weiter entfernt liegenden, unbekannten Ort zu schieben. Wie in 10E10H dargestellt ist, wird, nachdem die Vorrichtung zur Markierung 1060 durch das Seitenfenster 1086 ausgestoßen wurde, die Kanüle 1082 vorzugsweise um 180° gedreht, so dass das Seitenfenster 1086 der angeordneten Vorrichtung zur Markierung 1060 abgewandt ist. Dies gewährleistet, dass während des Herausziehens des medizinischen Instruments 1080 der Vorrichtung zur Markierung 1060 nur eine glatte, nichtschneidende Seite der Kanüle zugewandt ist, um ein Verschieben der Vorrichtung zur Markierung 1060 zu vermeiden. Ferner ist ein Vorteil dieses Systems, dass, sobald die Hülse ausgedehnt ist, diese das Seitenfenster im Wesentlichen abdeckt und somit das Gewebe schützt. Tatsächlich erfordern im Stand der Technik bekannte Klammer-Einführvorrichtungen durch Kanülen für gewöhnlich zusätzliche Schritte des Herausziehens des Klammerapplikators und des Neueinführens einer inneren Kanüle, um das Gewebe vor dem scharfen Fenster zu schützen und um ein Verschieben der Klammer zu vermeiden. Das medizinische Instrument 1080 und die Einführvorrichtung 1000 werden dann aus dem Patienten 1070 herausgezogen.
  • 11A10E stellen eine alternative Einführvorrichtung 1100 und ein Verfahren zur Verwendung derselben, um eine Vorrichtung zur Markierung 1160 in eine Gewebekavität 1174 seitlich durch das Seitenfenster 1186 einer Kanüle 1182 eines medizinischen Instrumentes 1180 einzuführen, dar. Das medizinische Instrument 1180 ist vorzugsweise eine Biopsievorrichtung, wie sie oben beschrieben wurde, oder kann eine beliebige Vorrichtung sein, die eine Kanüle 1182 mit einem Eingangskanal 1188, durch welchen die Einführvonichtung 1100 eintreten kann, und ein Seitenfenster 1186 nahe dem distalen Ende 1185, durch welches die Vorrichtung zur Markierung 1160 angeordnet werden kann, aufweist. Wenngleich die Vorrichtung zur Markierung 1160 vorzugsweise von dem Typ ist, der in 1L dargestellt ist, ist sie nicht auf diesen beschränkt und kann von jedwedem Typ, der in dieser Anmeldung offenbart wird, oder von jedwedem anderen im Stand der Technik bekannten Typ sein. Die Vorrichtung zur Markierung 1160 ist vorzugsweise implantierbar und kann auf unbegrenzte Zeit in dem Körper gelassen werden.
  • Wie in 11A dargestellt ist, umfasst die Einführvorrichtung 1100 einen Applikator 1120, der einen Mantel 1130 und einen Kolben 1140 aufweist. Ein Abschnitt des Mantels 1130 und ein Abschnitt des Kolbens 1140 bilden gemeinsam einen flexiblen Schaftabschnitt 1122, welcher sich biegen kann, um durch den Eingangskanal 1188 zu passen, und steif genug ist, um den Ejektorsitz mit seiner Vorrichtung zur Markierung durch die Kanüle 1182 zu schieben. Der Mantel 1130 umfasst weiterhin einen proximalen Griffabschnitt 1132 und eine zusammenklappbare Hülse 1131, welche in ihrem zusammengeklappten Zustand einen Ejektorsitz 1133 bildet (ähnlich dem Sitz 1033, der in 10B dargestellt ist), an welchem die im vorhinein geladene Vorrichtung zur Markierung 1160 (in 11C dargestellt) vor dem Einführen aufliegt und von welchem die Vorrichtung zur Markierung 1160 durch das Seitenfenster 1186 der Kanüle 1182 ausgestoßen wird. Die Hülse 1131 ist vorzugsweise aus einem Kunststoff mit hoher Streckgrenze wie PET, Polyimid, Polycarbonat oder Acryl hergestellt und vorzugsweise von einer Größe und Gestalt, dass das Material nicht nachgeben muss, wenn sie sich ausdehnt, um die Vorrichtung zur Markierung 1160 auszustoßen. Der Mantel 1130 umfasst weiterhin eine Klammer 1135, welche vorzugsweise unbeweglich daran angeordnet ist, und umfasst ein Klammermerkmal 1136. Der Kolben 1140 umfasst des weiteren einen proximalen Griffabschnitt 1142 und einen Kolben 1145 und ist in der Lage, die Hülse 1131 durch Befüllen derselben mit einem Expander 1144 auszudehnen, welcher ein Fluid, beispielsweise Kochsalzlösung oder Luft, oder vorzugsweise ein Feststoff, beispielsweise der distale Abschnitt des Kolbens 1145, sein kann, wie dargestellt ist. In dem Fall, in dem der Expander 1144 ein Fluid ist, wird die Hülse 1131 verschlossen, um einen Ballon zu bilden. Alternativ dazu kann die Hülse 1131 eine oder mehrere Öffnungen (nicht dargestellt) aufweisen, um dem Fluid zu ermöglichen, nicht nur die Hülse 1131 auszudehnen, sondern auch zu dem Körper zugeführt zu werden; dies ist zweckdienlich zum Zuführen von Fluida, welche hämostatische, schmerzreduzierende, antibiotische, sentinelknotenerkennende und/oder körperexpandierende Eigenschaften aufweisen; die körperexpandierenden Eigenschaften können durch Hydrieren oder chemisches Reagieren mit dem Körpermaterial ihre Wirkung entfalten. In dem Fall, in dem der Expander 1144 ein Feststoff ist, kann die Hülse 1131 mit offenen oder geschlossenen Enden versehen sein. Ein getrenntes Fitting kann an dem Mantel 1130 zur Infusion von Arzneimitteln oder Kochsalzlösung durch den Mantel 1130 bereitgestellt sein. Das distale Ende des Applikators 1020 ist bemessen, um durch die Kanüle 1182 des medizinischen Instrumentes 1180 zu passen (in 11C dargestellt). Die Einführvorrichtung 1100 umfasst weiterhin eine Festhalteeinrichtung 1110, welche an ihrem distalen Ende einen Keil zum Einrasten in einer Keilnut 1183 in der Kanüle 1182 aufweist (in 11B dargestellt). Die Festhalteeinrichtung 1110 umfasst weiterhin eine Nabe 1114 an oder nahe ihrem proximalen Ende mit einem Merkmal 1115 zum Verbinden mit dem Klammermerkmal 1136 an der Mantelklammer 1135.
  • Wie in 11C dargestellt ist, wird, um die Einführvorrichtung 1100 zu verwenden, die Kanüle 1182 des medizinischen Instrumentes 1180 in die Stelle eingeführt, an der die Vorrichtung zur Markierung 1160 angeordnet werden soll; wie zuvor beschrieben wurde, kann dieser Schritt das Entnehmen einer Gewebeprobe umfassen, wodurch eine Kavität 1174 in dem Gewebe hergestellt wird. Das Seitenfenster 1186 und das Lumen der Kanüle 1182 werden vorzugsweise von Gewebeabfällen befreit, beispielsweise durch Anlegen eines Vakuums; zusätzlich dazu kann die Kanüle mit Kochsalzlösung gespült werden, welche dann abgesaugt wird. Der Applikator 1120 wird mit einer Vorrichtung zur Markierung 1160 vorgeladen, welche in dem Sitz 1133 sitzt (siehe Sitz 1033 in 10B), der in der zusammengeklappten Hülse 1131 gebildet wird. Sie wird durch die Festhalteeinrichtung 1110 an Ort und Stelle festgehalten, welche ein Rohr (wie dargestellt), ein Block, eine Klammer oder dergleichen sein kann. Wie später zu sehen ist, ist es nicht erforderlich, dass sich das Seitenfenster 1186 der Kanüle 1182 in seiner "12-Uhr"-Position befindet, um die Vorrichtung zur Markierung 1160 mit den Seitenfenster 1186 auszurichten. Die Keilnut 1183 dreht sich mit der Kanüle 1182 und ist daher in einer Linie mit dem Seitenfenster 1186.
  • Wie in 11D dargestellt ist, werden das distale Ende des Applikators 1120 und die Festhalteeinrichtung 1110 durch den Kanüleneingangskanal 1188 angeordnet und derart ausgerichtet, dass der Festhalteeinrichtungskeil 1112 in die Keilnut 1183 der Kanüle 1182 eintritt. Wenn die Einführvorrichtung 1100 in die Kanüle 1182 eintritt, wird die Festhalteeinrichtung 1110 von der Vorrichtung zur Markierung 1160 abgeschoben. Der Applikator 1020 wird vorwärtsgeschoben, wobei das Merkmal 1136 in der Mantelklammer 1135 mit dem Merkmal 1115 in der Festhalteeinrichtungsnabe 1114 ausgerichtet und diese miteinander verbunden werden, wodurch die Festhalteeinrichtung 1110 zwischen dem Kanüleneingangskanal 1188 und der Mantelklammer 1135 gefangen wird. Durch Verriegeln der Mantelklammer 1135 an die Festhalteeinrichtungsnabe 1114, und da die Festhalteeinrichtung 1110 in der Keilnut 1183 eingerastet ist und daher in Bezug auf die Kanüle 1182 drehfest ist, wird die Vorrichtung zur Markierung 1160 stets jener Richtung zugewandt sein, welcher das Seitenfenster 1186 zugewandt ist. Daher kann die Vorrichtung zur Markierung 1160 eingeführt werden, wenn die Kanüle 1182 und das Seitenfenster 1186 des medizinischen Instruments 1180 in einer beliebigen Uhrposition stehen, und ist nicht auf ein Einführen in lediglich der 12-Uhr-Position beschränkt. Die Vorrichtung zur Markierung 1160 bleibt zwischen dem Sitz 1133 und der Kanüle 1182 gefangen, wenn der Applikator 1120 mit seiner Vorrichtung zur Markierung 1160 durch die Kanüle 1182 geschoben wird.
  • Wie in 11E dargestellt ist, wird die Sicherheitsverriegelung 1134 an dem proximalen Griffabschnitt 1132 dann entriegelt, und der Kolben 1140 wird angeschoben, bis der Expander 1144 die Hülse 1131 ausdehnt, wobei die Vorrichtung zur Markierung 1160 von dem Sitz 1133 durch das Kanülenseitenfenster 1186 und in die Gewebekavität 1174 ausgestoßen wird. Vorzugsweise bleiben alle Teile des Applikators 1120, welche in die Kanüle 1182 eintreten, völlig in der Kanüle 1182, ohne dass irgendein Abschnitt durch das Seitenfenster 1186 hindurchtritt. Dies trägt dazu bei sicherzustellen, dass die Vorrichtung zur Markierung 1160 direkt aus dem Seitenfenster 1186 zugeführt wird, ohne sie zu einem weiter entfernt liegenden, unbekannten Ort zu schieben. Nachdem die Vorrichtung zur Markierung 1160 durch das Seitenfenster 1186 ausgestoßen wurde, wird die Kanüle 1182 um 180° gedreht, so dass das Seitenfenster 1186 der angeordneten Vorrichtung zur Markierung 1160 abgewandt ist. Wie bei der Einführvorrichtung 1000 ist ein Vorteil der Einführvorrichtung 1100, dass, sobald die Hülse ausgedehnt wurde, diese das Seitenfenster 1186 im Wesentlichen abdeckt und somit das Gewebe schützt. Das medizinische Instrument 1180 und die Einführvorrichtung 1100 werden dann aus dem Patienten 1170 herausgezogen.
  • Wie aus den Ausführungsformen von 9A9F, 10A10G und 11A11E hervorgeht, bietet das Einführen einer Vorrichtung zur Markierung in eine Kavität durch ein Fenster mehrere Vorteile. Beispiel dafür sind, dass die geschaffene Bahn nur so groß wie die Kanüle ist, die verwendet wird, um die Kavität herzustellen, die Anzahl von Schritten in dem Verfahren reduziert ist, da die Stelle direkt durch die Kanüle selbst lokalisiert wird und nicht erneut lokalisiert werden muss, und die Vorrichtung zur Markierung dem richtigen Ort zugeführt wird.
  • Auf Grund des Vorhergesagten versteht es sich, dass die Erfindung eine verbesserte subkutane Kavitätsmarkierungsvorrichtung und ein verbessertes subkutanes Kavitätsmarkierungsverfahren bereitstellt. Während die oben stehenden Beschreibungen die Erfindung zur Verwendung beim Markieren von Biopsiekavitäten beschrieben haben, ist die Erfindung nicht darauf beschränkt. Eine derartige Anwendung ist offensichtlich, da die Erfindung weiterhin als Lumpektomiestellen-Marker verwendet werden kann. Bei dieser Verwendung erzielt die Kavitätsmarkierungsvorrichtung einen verbesserten Nutzen durch Markieren des Umfangs der Lumpektomiekavität. Andere derartige Anwendungen der Erfindung umfassen das Einführen eines Markers zu einer natürlich vorkommenden Körperkavität und das Einführen eines Markers zu einem Bereich von Gewebe, der keine Kavität aufweist. Ferner können, wenngleich manche der in diesem Dokument beschriebenen Ausführungsformen mit Bezug auf ein perkutanes Verfahren beschrieben wurden, diese auch in einem offenen chirurgischen Verfahren verwendet werden; in diesem Fall kann die Vorrichtung zur Markierung ohne Verwendung eines Einführsystems von Hand eingeführt werden, und die Vorrichtung zur Markierung kann eventuell kein Zusammendrücken zum Einführen durch eine kleine Öffnung erfordern. Das Markierungssystem kann auch als Satz bereitgestellt werden, wobei die Vorrichtung zur Markierung im vorhinein in die Einführvorrichtung geladen wird; alternativ dazu kann die Vorrichtung zur Markierung gesondert zum Laden in die Einführvorrichtung durch die Bedienperson bereitgestellt werden, mit oder ohne Zuhilfenahme eines Ladewerkzeugs, das ebenfalls in dem Satz bereitgestellt werden kann. Der Satz kann mit unterschiedlich bemessenen und/oder unterschiedlich geformten Vorrichtungen zur Markierung bestückt sein, was es der Bedienperson erlaubt, jene spezifische Vorrichtung auszuwählen, die für die zu markierende Kavität am besten geeignet ist. Die Verfügbarkeit von mehr als einer Vorrichtung zur Markierung in dem Satz erlaubt es der Bedienperson auch, bei Bedarf mehr als eine Stelle zu markieren.
  • Ferner beschreibt, wie mit Bezug auf 12A12C und 13A13B beschrieben wird, die vorliegende Offenbarung eine alternative Zusammensetzung und ein alternatives Verfahren zum Fernerfassen von Sentinel-Lymphknoten, um zu bestimmen, ob sich Krebszellen bis dorthin ausgebreitet haben. Dieses Verfahren umfasst das Einbringen, vorzugsweise durch eine der in diesem Dokument beschriebenen Einführvorrichtungen oder durch Injektion mittels eines dünnen Nadelapplikators, eines fernerfassbaren Kontrastmittels, welches zu dem SN wandert. Nach Akkumulation in dem SN gestattet das fernerfassbare Kontrastmittel einem Mediziner, die Lage des SN exakt zu erfassen, um den SN zur Entfernung mittels minimal invasiver Methoden anzuvisieren. Die Zusammensetzung ist vorzugsweise in der Lage, in einem vorgegebenen Zeitraum von Brustgewebe zu einem Lymphknoten zu wandern. Vorzugsweise in weniger als 3 Stunden und insbesondere innerhalb von 5 bis 20 Minuten. Um innerhalb dieses Zeitrahmens zu wandern, umfasst das Kontrastmittel vorzugsweise Partikel, die einen Durchmesser von 0,05 Mikron bis 5 Mikron aufweisen. Durch die Zusammensetzung und das Verfahren entfällt der Bedarf an einem möglicherweise toxischen radioaktiven Tracer-Materials. Darüber hinaus besteht auf Grund der nichtvorhandenen Toxizität derartiger Mittel nicht die Notwendigkeit, die Läsion und/oder den SN an demselben Tag zu entfernen. Das Kontrastmittel ist vorzugsweise entweder permanent implantierbar oder von kurzer Lebensdauer, wobei niemals eine Entfernung erforderlich ist.
  • Diese Mittel können jede beliebigen biologisch kompatiblen Mittel sein, die für eine Fernerfassung geeignet sind. Beispiele für eine derartige Fernerfassung umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, Magnetismus, beispielsweise ein Magnetometer, Hall-Effekt-Sensor oder Magnetresonanz-Bildgebung (MRI); Ultraschall; Röntgenstrahlen, Fluoroskopie oder CT; thermische Mittel; Hochintensitäts-Ultraviolettverfahren; Verfahren mit fluoreszierenden Farbstoffen; usw.; einzeln oder in Kombination.
  • Ein Beispiel für ein derartiges Kontrastmittel ist eine echogene Mikrosphäre, die in der Lage ist, Ultraschallenergie zu reflektieren. Diese Mikrosphären, welche für gewöhnlich einen durchschnittlichen Durchmesser zwischen 0,2 Mikron und 5 Mikron und vorzugsweise einen Durchmesser kleiner als 2 Mikron aufweisen, können mit einem biologisch kompatiblen Trägerfluid vermischt und in der Nachbarschaft der Läsion in den Körper injiziert werden, wo sie sich in dem SN akkumulieren. Die echogenen Mikrosphären können hohle Blasen umfassen, die mit Luft, CO2, Stickstoff oder fluoriertem Gas gefüllt sind. Beispielsweise können diese Mikroblasen mikroeingekapselten Perfluorkohlenstoff umfassen. Das echogene Kontrastmittel kann, muss aber nicht unbedingt, Mikropartikel aus Silicium oder einer Siliciumverbindung, beispielsweise Silikon oder SiO2, vorzugsweise in einer verdünnten Suspension, enthalten. Bei einer Beaufschlagung mit Ultraschallenergie reflektieren die Sphären die Energie und erzeugen eine Ultraschallreflexion. Die Ultraschallreflexion, die sich aus einer großen Anzahl der Mikrosphären ergibt, welche sich in dem SN akkumuliert haben, ermöglicht die Erfassung des spezifischen Knotens mittels einer herkömmlichen Ultraschallsonde. Ein weiteres Beispiel für ein Mittel ist ein biologisch kompatibler, magnetisch erfassbarer Körper, beispielsweise eine magnetische Mikrosphäre. Ein derartiger magnetisch erfassbarer Körper kann die oben beschriebene echogene Mikrosphäre sein, welche entweder aus einem magnetischen Material hergestellt oder damit beschichtet ist; alternativ dazu kann er ein Feststoff oder eine andere Art von magnetischem Körper sein, der in der Lage ist, in ein Trägerfluid eingebunden und rund um die Läsion oder ihre Kavität wie in diesem Dokument beschrieben eingebracht zu werden. Diese Körper sollten in der Lage sein, zu dem SN zu wandern und sich dort zu akkumulieren, so dass, auf ähnliche Weise wie die echogenen Mikrosphären, das kumulative Magnetfeld, das durch diese magnetischen Körper bereitgestellt wird, die Bestimmung der Lage des SN durch ferne und nicht-invasive Mittel ermöglicht.
  • Alternativ oder zusätzlich zu dem Echogensein kann das Kontrastmittel ausreichende Röntgenstrahlungsundurchlässigkeit aufweisen, um mittels Fluoroskopie; Mammographie oder anderen bildgebenden Röntgenverfahren erfassbar zu sein.
  • 12E12C zeigen ein Verfahren zum Lokalisieren des Sentinel-Lymphknotens in einem Säugetierkörper, um zu ermitteln, ob sich Krebszellen bis dorthin ausgebreitet haben. Das Verfahren umfasst (1) das Einbringen eines fernerfassbaren Fluids in der und rund um die Läsion für ein Wandern zu und Akkumulieren in dem zugehörigen Sentinel-Lymphknoten und (2) das Fernerfassen der Lage jenes Knotens mit einem Minimum an Trauma und Toxizität für den Patienten. Die Zusammensetzung, die zum Lokalisieren des Sentinel-Knotens verwendet wird, ist vorzugsweise eine Fluidzusammensetzung, welche aus einem Trägerfluid und einem Typ von nichtradioaktivem Kontrastmittel wie oben beschrieben besteht. Alternativ dazu kann das Kontrastmittel auch ein Fluid sein und daher kein gesondertes Trägerfluid erfordern, um zu dem Knoten zu wandern. Diese Zusammensetzung eignet sich zum (1) Einbringen in die und rund um die Läsion und zum Wandern zu und Akkumulieren in dem zugehörigen Sentinel-Knoten und zur (2) Fernerfassung mittels eines nichtinvasiven Verfahrens. Die Zusammensetzung kann zudem geeignet sein, direkt visualisiert zu werden, beispielsweise durch Zugeben von blauem Farbstoff zu dem nicht-invasiv erfassbaren Kontrastmittel, um zu bestätigen, dass der geeignete Lymphknoten entfernt wurde. Kohlenstoff kann, muss jedoch nicht unbedingt, dem Kontrastmittel zwecks histologischer Bestätigung zugegeben werden.
  • 12A stellt die ersten Schritte eines Verfahrens zum Lokalisieren eines Sentinel-Knotens 1200 dar, umfassend das Injizieren eines nicht-invasiv erfassbaren, nichtradioaktiven, wanderfähigen Kontrastmittels 120 in die Region einer Kavität oder Läsion 1220, dann das Zuwarten während eines ausreichenden Zeitraums, damit das Kontrastmittel durch die Lymphbahnen 1230 zu mindestens einem Lymphknoten 1200 in der Achselregion 1250 wandert. Im Allgemeinen gilt, dass das Kontrastmittel umso schneller wandert, je kleiner seine Partikelgröße ist; außerdem wandern im Allgemeinen weniger viskose Zusammensetzungen rascher. Ferner ist das Zeitfenster für die meisten Partikel, um den Sentinel-Knoten zu erreichen, umso schmäler, je näher die Partikel größenmäßig bei einander liegen. Die Partikel können gefiltert oder auf andere Weise selektiert werden, um größenmäßig nahe bei einander zu liegen; alternativ dazu können sie stark unterschiedlich sein; als andere Alternative können sie eine bimodale Größenverteilung aufweisen, mit der kleineren Größe für die frühe Sentinel-Knoten-Erfassung und der größeren Größe zur Akkumulation überall in den Lymphknoten, wie unten beschrieben wird. Das Kontrastmittel kann direkt in eine Biopsie- oder Lumpektomiekavität injiziert werden; oder es kann intradermal oder periareolar (rund um den Bereich der Areola 1240) vor, nach oder ohne Herstellung einer Kavität injiziert werden. Während des Wartens darauf, dass das Kontrastmittel wandert, kann der Patient einer Massage und/oder Kompression unterzogen werden, um das Wandern des Kontrastmittels zu beschleunigen. Zudem kann eine Biopsie oder Lumpektomie während des Wartezeitraums durchgeführt werden, wenn dies nicht bereits geschehen ist (nicht dargestellt). Diese letztere Reihenfolge von Schritten kann von manchen bevorzugt werden, die glauben, dass ein Herstellen der Kavität die Lymphbahnen 1230 stören kann, was das Wandern des Kontrastmittels zu dem Sentinel-Knoten verlangsamt oder verhindert.
  • Wie in 12B dargestellt ist, wird das Kontrastmittel 1210 nicht-invasiv in mindestens einem Lymphknoten 1200 erfasst. Beispiele für nicht-invasive Erfassungsverfahren umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, die Verwendung von Ultraschall, Fluoroskopie, MRI, eines Hall-Effekt-Sensors oder Magnetometers, oder anderer bildgebender Mittel. Bei der in 12B dargestellten Ausführungsform ist das Kontrastmittel 1210 echogen, und eine Ultraschallsonde 1260 wird verwendet, um die Axilla 1250 abzusuchen, während der Ultraschallmonitor 1270 betrachtet wird. Vorzugsweise wird nur ein Lymphknoten als Kontrastmittel enthaltend identifiziert, welcher demnach der Sentinel-Lymphknoten ist; allerdings kann sich das Kontrastmittel in 2 oder 3 Lymphknoten beinahe gleichzeitig ansammeln, wobei bis zu 3 als "Sentinel-Knoten" angesehen werden, wie dargestellt ist. Insbesondere für Kontrastmittel mit einer niedrigen Viskosität und einer einheitlich kleinen Größe, beispielsweise einem Durchschnitt von kleiner als 0,05 Mikron und einer oberen Grenze von 0,1 Mikron. Bei dieser Konfiguration nimmt das lymphatische System das Kontrastmittel rasch auf. Das Kontrastmittel wandert dann rasch zu dem Sentinel-Knoten, dann zu dem nächsten Knoten und so weiter. In diesem Fall muss der Arzt vorsichtig sein, nicht zu lange zwischen Injektion und Erfassung zuzuwarten.
  • Wie in 12C dargestellt ist, wird dann entweder eine Probe aus Lymphgewebe, welches das Kontrastmittel 1200 enthält, genommen, mittels einer Feinnadelaspiration (FNA) oder Kernbiopsie, oder das Gewebe wird vollständig entfernt, perkutan, endoskopisch, laparoskopisch oder mittels herkömmlicher chirurgischer Eingriffe. Eine Vorrichtung 1280 zur perkutanen Entfernung von Gewebe kann verwendet werden, beispielsweise jene, die in US-Patent 5,913,857 und 5,810,806 und in den US-Patentanmeldungen 09/184,766 und 09/145,487 an Vivant Medical, Inc. beschrieben werden. Die Probenahme oder die Entfernung von Gewebe erfolgt vorzugsweise mittels Ultraschall, insbesondere in dem Fall, in dem Ultraschall verwendet wird, um das Kontrastmittel zu erfassen. Die Ultraschallsonde 1260 wird über den Sentinel-Knoten 1200 gehalten, der in der Axilla 1250 erfasst wurde, während eine Probe aus dem markierten Gewebe entnommen wird. Alternativ oder zusätzlich dazu kann die Probenahme oder die Entfernung von Gewebe mittels Fluoroskopie erfolgen, insbesondere in dem Fall, wo das Kontrastmittel radiographisch ist. Als weitere Alternative kann die Probenahme oder die Entfernung von Gewebe mittels MRI erfolgen. Viele der im Stand der Technik bekannten radioaktiven Tracer-Verfahren erforderten getrennte Vorgänge für das Erfassen des Sentinel-Knotens unter der Haut, das Markieren der Stelle auf der Haut mit einem Punkt, das Hin- und Herwechseln zwischen einer Gamma-Sonde und einer Ultraschallsonde, um den SN mit einem Draht zu markieren, und dann für das chirurgische Entfernen des SN und des Drahtes. Allerdings ist es erstrebenswert, dieselbe bildgebende Modalität zu verwenden, um den Sentinel-Knoten zu erfassen und aus diesem eine Probe zu nehmen oder diesen zu entfernen. Nach einer Probenahme oder Entfernung des Sentinel-Lymphknotens kann der Patient nicht-invasiv untersucht werden, um zu sehen, ob das gesamte Kontrastmittel entfernt wurde. Allerdings ist es vorzuziehen, dass das Kontrastmittel vollständig implantierbar ist und kein Entfernen erfordert. Ferner sind viele der handelsüblichen echogenen Kontrastmittel, die sich für dieses Verfahren eignen, kurzlebig und erfordern daher kein Entfernen.
  • Das entfernte Gewebe wird histologisch auf Krebs evaluiert. Wenn in dem Sentinel-Lymphknoten Krebs gefunden wird, können die Wander- und Akkumulationseigenschaften des Kontrastmittels genutzt werden, um zu ermitteln, wo sich weitere Lymphknoten befinden, die entfernt werden sollten. Das heißt, dass das Kontrastmittel, welches verwendet wurde, um den SN zu erfassen, das eine sein kann, welches sich rasch in dem ersten Knoten ("Sentinel-Knoten") für eine Identifikation vorzugsweise innerhalb 5 bis 20 Minuten ansammelt. Das Mittel wandert weiterhin durch das lymphatische System, jedoch vorzugsweise langsamer, wobei sich ein Teil des Kontrastmittels in jedem Lymphknoten zum Erfassen während eines Fensters von ungefähr 1 Tag bis 1 Monat ab der Injektion ansammelt. Dies erleichtert die Erfassung zusätzlicher Lymphknoten, welche der Arzt eventuell entfernen möchte, in dem Fall, in dem Krebs in dem Sentinel-Knoten erkannt wird. Das Entfernen derartiger Lymphknoten kann durch Verringern der Tumorbelastung therapeutisch sein, wodurch die Wirksamkeit einer nachfolgenden Chemotherapie erhöht wird. Die Lymphknoten werden vorzugsweise perkutan mittels Bildführung derselben Modalität, welche verwendet wurde, diese zu erfassen, entfernt.
  • 13A13B zeigen ein Verfahren zum Markieren einer Biopsie- oder Lumpektomiekavität und zum Lokalisieren des Sentinel-Lymphknotens, welcher dem aus der Kavität entfernten Gewebe gedient hatte, um zu ermitteln, ob Krebszellen sich bis dorthin ausgebreitet haben. Die Zusammensetzung zum Lokalisieren des Sentinel-Lymphknotens ist vorzugsweise eine Fluidzusammensetzung, die aus einem Trägerfluid und einem Typ von Kontrastmittel, wie oben beschrieben wurde, besteht; alternativ dazu kann das Kontrastmittel selbst ein Fluid sein und demzufolge kein eigenes Trägerfluid benötigen. Diese Zusammensetzung eignet sich zum (1) Einbringen in und rund um eine Läsion und zum Wandern zu und Akkumulieren in dem zugeordneten Sentinel-Knoten, und (2) zur Erfassung, vorzugsweise durch nicht-invasive Mittel, und/oder durch direkte Visualisierung. Ebenfalls offenbart wird ein Verfahren zum Markieren einer Kavität und zum Erfassen der Lage eines Sentinel-Knotens durch (1) Einbringen einer Vorrichtung zur Markierung mit einer erfassbaren Zusammensetzung in die Kavität zum Wandern zu und Akkumulieren in dem zugehörigen Sentinel-Knoten und (2) Erfassen der Lage jenes Knotens mit einem Minimum an Trauma und Toxizität für den Patienten.
  • 13A stellt die ersten Schritte eines Verfahrens zum Markieren einer Biopsie- oder Lumpektomiekavität 1315 in der Brust 1313 und zum Lokalisieren eines Sentinel-Knotens 1300 in der Axilla 1350 dar, umfassend das Einführen einer subkutanen Vorrichtung zur Markierung 1312 gemäß der vorliegenden Erfindung und unter Verwendung einer Einführvorrichtung 1305 gemäß der vorliegenden Erfindung. Ein Kontrastmittel 1310 ist in der Vorrichtung zur Markierung 1312 enthalten, entweder als der Körper der Vorrichtung zur Markierung (wie dargestellt), welcher sich abbauen kann, wobei ermöglicht wird, dass erfassbare Mikropartikel zu den Lymphknoten wandern. Alternativ dazu kann das Kontrastmittel 1310 als getrennte Zusammensetzung der Vorrichtung zur Markierung vor, während oder nach deren Einführen in die Kavität zugegeben werden (z.B. siehe 4D4I, 10E10H und 11A11E). Nach dem Einführen der Vorrichtung zur Markierung/des Kontrastmittels, während des Wartens darauf, dass das Kontrastmittel zu einem Lymphknoten wandert, kann der Patient Massage und/oder Kompression unterzogen werden, um das Wandern des Kontrastmittels zu beschleunigen.
  • Auf eine ähnliche Weise, wie in 12B dargestellt ist, wird das Kontrastmittel in mindestens einem Lymphknoten nicht-invasiv erfasst. Beispiele für derartige nichtinvasive Verfahren umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, Ultraschall, Fluoroskopie, MRI oder einen Hall-Effekt-Sensor oder ein Magnetometer oder andere bildgebende Verfahren. Das bildgebende Verfahren, welches verwendet wird, um das Kontrastmittel zu erfassen, kann, muss jedoch nicht unbedingt, dasselbe sein, wie jenes, das verwendet wurde, um die Kavitätsmarkierungsvorrichtung zu erfassen.
  • Wie in 13B dargestellt ist, wird dann entweder eine Probe aus Lymphgewebe, welches das Kontrastmittel enthält, genommen, mittels Feinnadelaspiration (FNA) (hier dargestellt) oder Kernbiopsie, oder dieses wird vollständig entfernt, endoskopisch, laparoskopisch oder mittels herkömmlicher chirurgischer Eingriffe. Wie in diesem Beispiel dargestellt ist, hat sich die Vorrichtung zur Markierung 1312 ausgedehnt, um die Kavität 1315 zu füllen. Ein Teil des Kontrastmittels 1310 ist von der Vorrichtung zur Markierung 1312 weggewandert und hat sich in dem Sentinel-Knoten 1300 gesammelt, wo eine Ultraschallsonde 1360 verwendet wird, um eine Nadel 1390 für eine Feinnadelaspiration zu führen. Wie oben beschrieben wurde, kann die Probenahme oder Entfernung von Gewebe unter Verwendung von Ultraschall, Fluoroskopie, MRI oder jedweder anderen geeigneten bildgebenden Methode erfolgen. Alternativ dazu kann das Kontrastmittel unter direkter Visualisierung sichtbar sein, und das Gewebe kann ohne Bildführung chirurgisch entfernt werden. Als weitere Alternative kann das Kontrastmittel ein radioaktiver Tracer sein, und eine Gamma-Sonde und/oder Lymphoszintigraphie können in Kombination mit Ultraschall wie oben beschrieben verwendet werden, um den Sentinel-Knoten zu erfassen und zu entfernen. Eine perkutane Gewebsentfernungsvorrichtung kann verwendet werden, beispielsweise jene, die in der PCT-Publikation WO 99/25248; den US-Patenten 5,913,857 und 5,810,806; und den US-Patentanmeldungen 09/184,766 und 09/145,487 an Vivant Medical, Inc. beschrieben werden.
  • Nachdem sie entfernt wurde, wird die Gewebeprobe auf das Vorliegen von Krebs evaluiert. Wenn in dem Sentinel-Lymphknoten Krebs gefunden wird, kann das Kontrastmittel erneut verwendet werden, um festzustellen, wo sich weitere Lymphknoten befinden, die entfernt werden sollten. Wie oben beschrieben wurde, kann ein Kontrastmittel, das sich rasch in dem ersten Knoten ("Sentinel-Knoten") ansammelt, zur Identifikation innerhalb vorzugsweise 5 bis 20 Minuten verwendet werden. Das Mittel wandert weiterhin durch das lymphatische System, jedoch langsamer, wobei sich ein Teil des Kontrastmittels in jedem Lymphknoten zum Erfassen während eines Fensters von ungefähr 1 Tag bis 1 Monat ab der Injektion ansammelt. Dadurch bietet sich eine einfache Möglichkeit, um weitere Lymphknoten zu erfassen, welche eventuell entfernt werden müssen, falls Krebs in dem Sentinel-Knoten erkannt wird. Die Lymphknoten werden vorzugsweise durch Verwendung von Bildführung derselben Modalität entfernt, welche verwendet wurde, um diese zu erfassen.
  • Die Erfindung in diesem Dokument wurde mittels Beispielen beschrieben, und es wurde eine besonders erstrebenswerte Weise des Anwendens der Erfindung beschrieben. Allerdings ist die in diesem Dokument beanspruchte Erfindung keineswegs auf diese spezifische Beschreibung beschränkt.

Claims (52)

  1. Vorrichtung zur Markierung einer subkutanen Kavität, die umfaßt: mindestens einen Füllkörper, der ein elastisches, bioabsorbierbares Material umfaßt; und mindestens einen detektierbaren Marker, der an der Innenseite oder Oberfläche des Füllkörpers befestigt ist.
  2. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Marker ein nicht-bioabsorbierbares Material umfaßt.
  3. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 2, wobei der Marker ein Material umfaßt, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Platin, Iridium, Nickel, Wolfram, Tantal, Gold, Silber, Rhodium, Titan, Legierungen derselben und rostfreien Stahl besteht.
  4. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Marker ein zweites bioabsorbierbares Material umfaßt.
  5. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 4, wobei das zweite bioabsorbierbare Material ein Polymer umfaßt, das ein röntgenstrahlungsundurchlässiges Additiv enthält.
  6. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 5, wobei das röntgenstrahlungsundurchlässige Additiv ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Barium-enthaltende Verbindungen, Bismuth-enthaltende Verbindungen, gepulvertem Tantal, gepulvertem Wolfram, Bariumcarbonat, Bismutoxid und Bariumsulfat besteht.
  7. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Marker röntgenstrahlungsundurchlässig ist.
  8. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Körper röntgenstrahlungsundurchlässig ist.
  9. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Marker echogen ist.
  10. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Körper echogen ist.
  11. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Marker mammographisch ist.
  12. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Körper mammographisch ist.
  13. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei sich der Marker innerhalb des mindestens einen Körpers befindet.
  14. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei sich der Marker im wesentlichen innerhalb eines geometrischen Zentrums des mindestens einen Körpers befindet.
  15. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, die weiterhin eine schmerzstillende Substanz umfaßt.
  16. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, die weiterhin eine hämostatische Substanz umfaßt.
  17. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der Füllkörper hämostatisch ist.
  18. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei das bioabsorbierbare Material ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Collagen, regenerierter Cellulose, synthetischen Polymeren und synthetischen Proteinen besteht.
  19. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 18, wobei das synthetische Polymer aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Poly-ε-caprolacton, PGA, PLA und Copolymeren derselben besteht.
  20. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der Marker eine im wesentlichen sphärische Form aufweist.
  21. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der Marker hohl ist.
  22. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der Marker die Form eines Bandes aufweist.
  23. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der Füllkörper ein fadenförmiges Material umfaßt.
  24. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 23, wobei das fadenförmige Material eine bevorzugte Form aufweist.
  25. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 24, wobei das fadenförmige Material erhitzt worden ist, um die bevorzugte Form einzunehmen.
  26. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 23, wobei das fadenförmige Material ein Material für eine chirurgische Naht ist.
  27. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 23, wobei das fadenförmige Material durch den mindestens einen Marker hindurchgeführt wird und mindestens eine Schlaufe bildet.
  28. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 27, wobei jede der Schlaufen der Länge nach gefaltet ist und einen gegenüberliegenden Teil bildet, der sich an einem Ende der Schlaufe gegenüber dem Marker befindet.
  29. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 23, wobei das fadenförmige Material durch mindestens einen der Marker hindurchgeführt ist und mindestens ein Paar gegenüberliegender Schlaufen bildet.
  30. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 29, wobei das fadenförmige Material durch mindestens einen Marker hindurchgeführt ist und zwei Paar einander gegenüberliegender Schlaufen bildet.
  31. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 29, wobei jede Schlaufe der Schlaufenpaare der Länge nach gefaltet ist und die gefaltete Schlaufe einen gegenüberliegenden Teil bildet, der sich an einem Ende der Schlaufe gegenüber dem Marker befindet.
  32. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der Marker ein Kabel umfaßt.
  33. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der Marker mindestens eine charakteristische Markierung aufweist.
  34. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 33, wobei die charakteristische Markierung alphanumerische Zeichen umfaßt.
  35. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 33, wobei die charakteristische Markierung in zwei oder mehreren Orientierungen gesehen werden kann.
  36. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 33, wobei der charakteristische Marker bei der Implantierung verändert werden kann.
  37. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der Marker unbeweglich an dem mindestens einen Körper angebracht ist.
  38. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 37, wobei der Marker an dem mindestens einen Körper angewoben ist.
  39. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der Marker radioaktiv ist.
  40. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Körper radioaktiv ist.
  41. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Körper im wesentlichen sphärisch ist.
  42. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Körper im wesentlichen zylindrisch ist.
  43. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Körper eine im wesentlichen unregelmäßige Form aufweist.
  44. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Körper ein biokompatibles Gel umfaßt.
  45. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Körper eine Vielzahl von Poren aufweist.
  46. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei die Poren so konfiguriert sind, daß sie das Gewebewachstum in einer bevorzugten Orientierung unterstützen.
  47. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Füllkörper zusätzlich eine biokompatible Flüssigkeit umfaßt.
  48. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 47, wobei die biokompatible Flüssigkeit nicht-invasiv detektierbar ist und konfiguriert ist, um in einen Lymphknoten einzuwandern.
  49. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 47, wobei die biokompatible Flüssigkeit visuell detektierbar ist und konfiguriert ist, um in einen Lymphknoten einzuwandern.
  50. Vorrichtung zur Markierung einer subkutanen Kavität, die eine Vielzahl von elastischen, bioabsorbierbaren Füllkörpern aufweist, von denen mindestens zwei durch mindestens einen Marker verbunden sind.
  51. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 50, wobei der mindestens eine Marker durch das Innere von mindestens einem der Vielzahl von Füllkörpern aufgehängt ist.
  52. Vorrichtung zur Markierung nach Anspruch 50, wobei der mindestens eine Marker im wesentlichen in einem äußeren Umkreis von mindestens einem einer Vielzahl von Körpern angebracht ist.
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