DE69919903T2 - Infusionsvorrichtung - Google Patents

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Michael Perthu
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M5/00Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests
    • A61M5/178Syringes
    • A61M5/31Details
    • A61M5/32Needles; Details of needles pertaining to their connection with syringe or hub; Accessories for bringing the needle into, or holding the needle on, the body; Devices for protection of needles
    • A61M5/3287Accessories for bringing the needle into the body; Automatic needle insertion
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M5/00Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests
    • A61M5/178Syringes
    • A61M5/31Details
    • A61M2005/3112Incorporating self-aspirating means, e.g. to provide flashback

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Injektionsvorrichtung bzw. Infusionsvorrichtung mit einem Schieber, der gegenüber einem Gehäuse von einer zurückgehaltenen bzw. zurückgezogenen Stellung bzw. Position in eine Injektionsstellung versetzt bzw. verschoben werden kann, welcher Schieber einen innerhalb des Gehäuses liegenden Teil bzw. Abschnitt und einen außerhalb des Gehäuses liegenden Teil bzw. Abschnitt umfaßt, wobei beide Teile durch eine Rille im Gehäuse untereinander verbunden sind, wobei der außerhalb des Gehäuses liegende Teil einen Spritzenhalter zum Befestigen bzw. Sichern einer Subkutanspritze aufweist, und wobei der Schieber gegen die bzw. zu der Injektionsstellung durch eine im Gehäuse angeordnete Feder vorgespannt ist.
  • NO 86184 offenbart eine Vorrichtung zum Betätigen einer hypodermischen bzw. Subkutanspritze. Ein Spritzenhalter ist entlang einer Führung verlagerbar, die sich entlang einer Seite eines kasten- bzw. schachtelförmigen Gehäuses erstreckt, welches durch ein Entfernen einer Abdeckung geöffnet werden kann, die sich in der gesamten Längsrichtung des Gehäuses erstreckt. An der Führungsseite des Gehäuses ist in dem Letzteren eine Zugfeder angeordnet, welche durch eine Verlagerung des Spritzenhalters zu der zurückgezogenen Position bzw. Stellung des Halters gespannt ist. In der zurückgezogenen Position ist der Spritzenhalter durch einen Schnabel zurückgehalten, welcher drehbar an dem Gehäuse festgelegt ist und welcher von dem Halter mittels einer Führungsstange gelöst werden kann, die sich in dem Gehäuse gegenüberliegend der Führungsseite erstreckt.
  • US 3,605,742 offenbart eine Injektionsvorrichtung mit einem schachtelförmigen Gehäuse, in welchem ein innerer bzw. interner Spritzenhalter in seiner Längsrichtung verlagert werden kann. Eine hypodermische Spritze kann in eine Ausnehmung bzw. Vertiefung in dem Spritzenhalter eingesetzt werden, wobei ein Längseinlaß in einer Seite des Gehäuses vorher derart geöffnet werden muß, daß die Spritze durch eine Öffnung in der Wand des Gehäuses durchtreten kann. Der Spritzenhalter kann dann zu seiner zurückgezogenen Position durch eine Betätigung eines Handgriffs zurückgezogen werden, der durch die Seite des Gehäuses vorragt. Durch diese Verlagerung werden zwei Spann- bzw. Zugfedern, die jeweils an dem Boden des Gehäuses und an dem oberen Ende des Spritzenhalters festgelegt sind und sich jeweils in gesonderten Längsausnehmungen in dem Spritzenhalter erstrecken, gespannt.
  • US 4,333,459 offenbart eine Injektionsvorrichtung mit einem pistolenförmigen Gehäuse, wobei entlang dessen Oberseite ein Spritzenhalter verlagert werden kann. Der Spritzenhalter hat einen H-förmigen Querschnitt, wo die Bodenschenkel des H durch Blätter ausgebildet sind, welche jeweils mit ihrer Längsnut bzw. -rille über zwei Führungsbolzen geführt sind, wobei die Bolzen von den Seiten des Gehäuses vorragen. Durch eine Verlagerung des Halters zu seiner zurückgezogenen Position wird eine Zugfeder, die unter dem Halter und zwischen den aufgerichteten Seitenwänden des Gehäuses angeordnet ist, gespannt. Der Spritzenhalter kann von der zurückgezogenen Position durch eine Betätigung eines Pistolengriffs gelöst bzw. freigegeben werden.
  • US 4,026,288 offenbart weiters eine pistolenförmige Injektionsvorrichtung, wo der Spritzenhalter an einer stabförmigen Führung geführt ist. Eine Feder ist um die Führung angeordnet, um den Halter vorzutreiben, um die Nadel der Spritze in einen Hautbereich zu injizieren. Durch eine Verlagerung des Spritzenhalters wird ein Getrieberad über eine Zahnstange auf dem Halter gedreht und ein Pistolengriff blockiert in seiner passiven Position dieses Getrieberad derart, daß der Halter gesichert ist. Durch eine Betätigung des Griffs wird der Halter gelöst.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Injektionsvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die einfach im Hinblick auf ihre Konstruktion und mit einer stabileren Funktion als die bekannten Vorrichtungen ist.
  • Für diesen Zweck ist die Vorrichtung gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse bei der Rille einen Hülsenteil ausmacht, wobei eine äußere und/oder innere Fläche bzw. Oberfläche des Hülsenteils eine Führung für den Schieber bildet, und daß der Schieber eine oder mehrere Kontaktflächen aufweist, die an mindestens drei über mehr als der Hälfte des Umfangs des Hülsenteils verteilten Stellen mit der Führung in Kontakt sind.
  • Durch die Tatsache, daß das Gehäuse selbst als eine rohrförmige Führung für den Schieber wirkt, kann eine Umfangsseite bzw. -fläche der Führung mit einem größeren Umfang erreicht werden, als wenn die Führung ein gesondertes Element innerhalb des Gehäuses ist, und es wird somit eine steifere Führung erhalten, und indem zur selben Zeit der Schieber auf der Führung an wenigstens drei Flächen bzw. Bereichen, die über mehr als die Hälfte des Umfangs des Rohr- bzw. Hülsenteils verteilt sind, gleiten gelassen wird, wird der Schieber auf der Führung in einer exakten und stabilen Führung zurückgehalten. Die starre Führung und die exakte Führung resultieren gemeinsam in einer extrem zuverlässigen Leistung. Ein rohrförmiges Gehäuse ist darüber hinaus sehr einfach herzustellen.
  • In einer bevorzugten Ausbildung umschließt der sich außerhalb des Gehäuses befindliche Schieberteil bzw. -abschnitt den Hülsenteil entlang der gesamten Umfangsfläche des rohrförmigen bzw. Hülsenteils. So kann eine noch stabilere Führung erreicht werden, da der Schieber Kontaktpunkte in Berührung mit der Führung um den gesamten Umfang der Führung, entweder eine kontinuierliche Seite bzw. Fläche oder diskrete Flächen aufweisen kann, und da der Schieber selbst starrer bzw. steifer aufgrund der rohrförmigen Form ausgebildet sein kann. Weiters bildet der rund um das Gehäuse ausgebildete Schieber einen stabilen und leicht zugänglichen Fingergriff für eine Betätigung des Schiebers durch ein Zurückziehen desselben für ein Spannen der Feder.
  • Der Außendurchmesser des Rohr- bzw. Hülsenteils kann vorzugsweise wenigstens 8 mm und vorzugsweise wenigstens 12 mm betragen, wobei ein sicherer Griff sowohl um das Gehäuse der Injektionsvorrichtung als auch den Schieber somit erreicht wird. Weiters kann als eine Folge von zusätzlicher Materialdicke das Gesamtgewicht der Vorrichtung vorzugsweise wenigstens 40 g und weiters bevorzugt wenigstens 60 g betragen, wobei die Gesamtträgheit der Vorrichtung somit eine stabilere Handhabung der Vorrichtung bei der Betätigung und somit eine exaktere und stabilere Injektion sicherstellt.
  • In einer Ausbildung erstreckt sich ein länglicher Auslösemechanismus koaxial mit dem Hülsenteil im Gehäuse und trägt eine Klinke, die federbelastet ist zum Eingriff in den Schieber, und um den Schieber in dessen zurückgezogenen Stellung bzw. Position festzuhalten, kann der Auslösemechanismus bei einem ersten Ende des Gehäuses mit einem Auslöseknopf zusammenarbeiten, so daß bei einem Bedienen des Auslöseknopfs die Klinke vom Schieber gelöst bzw. außer Eingriff gebracht werden kann, und ist die vorgespannte Feder des Schiebers rund um den Auslösemechanismus angeordnet. Auf diese Weise ist eine im wesentlichen rotationssymmetrische Struktur der Vorrichtung möglich gemacht, was sowohl die Produktion der erforderlichen Komponenten als auch ihre Montage erleichtert. Es ist weiters möglich, nur eine einzige Feder zu verwenden, welche stark genug für ein Vorspannen des Schiebers ist, da die Feder einen Außendurchmesser aufweisen kann, welcher lediglich ein wenig kleiner als der Innenseitendurchmesser des Gehäuses ist. Es ist auch ein Vorteil, daß der Auslöseknopf an einem Ende des Gehäuses angeordnet werden kann, da dies eine einfache Betätigung zur Verfügung stellt, z.B. kann der Knopf für eine axiale Verlagerung in dem Gehäuse bei dem Auslösen ausgebildet sein.
  • In einer einfach herzustellenden Ausbildung umfaßt der Auslösemechanismus ein Auslöserohr mit einer Stange, die in dem Rohr axial versetzt werden kann, und ist die Klinke in einer Aussparung bzw. Vertiefung in der Stange drehbar gelagert und weist ein Ende auf, das durch einen Schlitz im Auslöserohr herausragen kann, und welches bei einem Versetzen der Stange in das Rohr geschwenkt werden kann. So ist auch das Montieren bzw. Festlegen erleichtert, da der Aus lösemechanismus gesondert zusammengebaut und dann in das Gehäuse von dem Ende des Gehäuses aus geführt werden kann.
  • Der Teil bzw. Abschnitt des Schiebers, der innerhalb des Gehäuses angeordnet ist, kann den Auslösemechanismus umgeben bzw. umschließen, was die Montage weiters erleichtert, da der Auslösemechanismus in das Gehäuse und durch den Schieber geführt werden kann, wobei der Schlitz für die Klinke zu einer beliebigen Richtung schaut, da die Klinke so in Eingriff mit dem Schieber in irgendeiner Winkelposition des Auslöserohrs in bezug auf den Schieber eintreten kann. Der Abschnitt des Schiebers, der in dem Gehäuse angeordnet ist, kann weiters bevorzugt den Hohlraum zwischen dem Auslösemechanismus und der Innenoberfläche des Hülsen- bzw. Rohrteils abschließen. So kann am Ende der Bewegung des Schiebers bei einer Injektion ein Überdruck von Luft unter dem Schieber ausgebildet werden, wodurch ein leichtes bzw. sanftes Bremsen der Bewegung des Schiebers erhalten wird.
  • In einer weiteren Ausbildung ist der Auslösemechanismus mit einem Schließmechanismus versehen, der zum Verriegeln der Klinke in der Eingriffsposition der Klinke mit dem Schieber federbelastet ist und welcher die Klinke durch Betätigung eines Verriegelungs- bzw. Sperrknopfs freigeben kann. Dies stellt sicher, daß der Schieber nicht unbeabsichtigt freigegeben wird, bevor die Injektionsvorrichtung über dem Hautbereich angeordnet ist, wo die Injektion auszuführen ist. Da der Verriegelungsmechanismus für ein Verriegeln der Klaue bzw. Klinke federbelastet ist, wird das Verriegeln automatisch durch eine Rückkehr des Schiebers ohne jegliche weitere Betätigung des verriegelnden bzw. Verriegelungsmechanismus ausgeführt. Bevor die Injektion ausgeführt werden kann, muß daher der Verriegelungsknopf betätigt werden und er muß weiters gegen die Federbelastung während dem Lösen bzw. der Freigabe des Schiebers selbst betätigt werden. Es ist somit verhindert, daß die Betätigung der Verriegelung vergessen wird oder daß die Verriegelung zufällig bzw. durch einen Fehler außer Funktion gebracht wird.
  • In einer insbesondere leicht zu betätigenden und einfachen Ausbildung weist die Stange des Auslösemechanismus eine kreisförmige Kerbe bzw. Rille auf, in die ein Hebel eingreifen kann, wenn sich die Stange in ihrer nicht-aktivierten Stellung befindet, wo die Klinke mit dem Schieber in Eingriff stehen kann, und der Schließknopf ist als Verschlußring ausgebildet, der bei koaxialem Schwenken um die Stange den Hebel aus dem Eingriff mit der Kerbe lösen bzw. anheben kann. Indem der Verriegelungsknopf als ein Verriegelungsring ausgebildet ist bzw. wird, kann der Knopf zuerst mittels zweier Finger gedreht werden und dann durch diese zwei Finger zurückgehalten werden und zur selben Zeit halten die Finger das Gehäuse selbst zurück, wobei die Finger fähig sind, sowohl den Ring als auch das Gehäuse zu ergreifen. Der Verriegelungsring kann vorzugsweise an dem Auslöseknopf angeordnet sein, da sowohl der Verriegelungsring als auch der Auslöseknopf auf diese Weise durch die Finger derselben Hand betätigt werden können. Die andere Hand ist somit frei, um möglicherweise das andere Ende der Vorrichtung an dem Hautbereich zu kontrollieren bzw. zu regeln bzw. zu steuern, wo die Injektion durchzuführen ist.
  • Der Spritzenhalter kann lösbar an dem Schieber festgelegt sein bzw. werden, wodurch unterschiedliche Haltepaßstücke, unterschiedlicher Arten von Injektionsspritzen verwendet werden können. Der Halter kann vorzugsweise ausgebildet sein, um durch Einsetzen in einem Schlüsselschlitz bzw. eine Keilnut befestigt zu werden, wo er durch einen rückstellfähigen Bogen bzw. Bügel in Eingriff mit dem Schieber so zurückgehalten wird, daß er von dem Schieber durch ein Zurückdrücken des Bogens gelöst werden kann.
  • In einer insbesondere praktischen Ausbildung hat das Gehäuse an seinem anderen Ende eine Lampe, welche durch eine Betätigung eines axial vorragenden Druckknopfs erleuchtet werden kann. Wenn die Injektionsvorrichtung auf einem Hautbereich angeordnet wird, kann der Druckknopf somit automatisch aktiviert werden, da das Ende der Vorrichtung mit dem vorragenden Knopf gegen den Hautbereich gedrückt wird, wodurch der Hautbereich durch die Lampe zur Inspektion des Bereichs erleuchtet werden kann, beispielsweise eine Vene sichtbar gemacht werden kann. Weiters kann die Lampe eine hypodermische Spritze durchleuchten, die auf dem Halter festgelegt ist, wenn sich die Letztere in der Injektionsposition befindet. Es kann somit detektiert bzw. festgestellt werden, ob irgendwelches Blut in die Spritze zurückgezogen werden kann, was anzeigt, daß eine Vene getroffen wurde.
  • Das Gehäuse kann darüber hinaus an seinem anderen Ende einen Bügel bzw. Bogen aufweisen, welcher gegen eine Hautoberfläche gedrückt werden kann und sich über diese erstreckt, wo eine Injektion auszuführen ist. Der Bogen kann vorzugsweise aus einem lichtdurchlässigen Material, wie durchscheinendem Kunststoff gefertigt bzw. hergestellt sein, und kann derart adaptiert sein, daß er durch die Lampe be- bzw. erleuchtet werden kann. Der Bügel kann somit das Licht zu dem Hautbereich führen bzw. leiten, der zu inspizieren ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden in größerem Detail mittels Beispielen von Ausbildungen unter Bezugnahme auf die schematische Zeichnung erklärt werden, in welcher:
  • 1 eine Infusions- bzw. Injektionsvorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung zeigt, die in einem Axialschnitt gesehen ist, wo sich der Schieber in seiner nicht belasteten Anfangsposition befindet,
  • 2 die Injektionsvorrichtung von 1 zeigt, wo der Schieber in der zurückgezogenen Position verriegelt ist,
  • 3 die Injektionsvorrichtung von 1 zeigt, wo der Druckknopf aktiviert ist und sich der Schieber in der Injektionsposition befindet,
  • 4 ein vergrößerter Querschnitt durch die Vorrichtung entlang der Linie IV-IV in 1 ist;
  • 5 die Injektionsvorrichtung von 1 mit einer festgelegten hypodermischen Spritze zeigt, wo der Schieber in der zurückgezogenen Position verriegelt ist,
  • 6 die Injektionsvorrichtung von 1 mit einer festgelegten hypodermischen Spritze zeigt, wo sich der Schieber in der Injektionsposition befindet,
  • 7 eine Explosionsansicht der Injektionsvorrichtung von 1 ist,
  • 8 eine perspektivische Ansicht der Injektionsvorrichtung von 1 zeigt, und
  • 9 eine Seitenansicht der Injektionsvorrichtung von 1 zeigt.
  • 1 zeigt eine Injektionsvorrichtung 1 mit einem rohrförmigen Gehäuse 2, welches eine Führung für einen Schieber 3 ausbildet, auf welchem eine hypodermische bzw. Subkutanspritze 4 mittels eines Spritzenhalters 5 montiert bzw. festgelegt werden kann, wie dies in 5 und 6 gezeigt ist. Die Injektionsvorrichtung 1 kann verwendet werden, um eine hypodermische Spritze, insbesondere Intramuskulärinjektionen zu führen, da die Nadel bei derartigen Injektionen insbesondere lang und somit unangenehm händisch einzubringen ist. In dem Folgenden wird auf die Vorrichtung 1 in der Position Bezug genommen, die in 1 gezeigt ist, wobei sie jedoch während einer Verwendung beliebig ausgerichtet bzw. orientiert werden kann.
  • Der Schieber 3 umfaßt einen rohrförmigen Außenabschnitt bzw. -teil 6, dessen Innendurchmesser dem Außendurchmesser des Gehäuses 2 derart entspricht, daß der Abschnitt 6 an der Außenseite der externen Oberfläche 7 des Gehäuses 2 gleiten kann, und einen inneren rohrförmigen Abschnitt 8, dessen Außendurchmesser mit dem Innendurchmesser des Gehäuses derart übereinstimmt, daß der Abschnitt 8 an der Innenoberfläche 9 des Gehäuses 2 gleiten kann. Der äußere Schieber- bzw. Gleitabschnitt 6 ist durch einen Längsschlitz bzw. eine Längsnut 10 in der Wand 11 des Gehäuses mit dem inneren Schieberabschnitt 8 mittels eines Federkeils 12 verbunden, welcher in einen Schlitz 13 in dem inneren Schieberabschnitt 8 gedrückt ist und sich in Eingriff mit einem Langloch 14 in dem äußeren Schieberabschnitt 6 befindet. Wenn das Gehäuse 2 und der äußere Schieberabschnitt 6 aus Metall, wie beispielsweise Aluminium gefertigt bzw. hergestellt sind, und der innere Schieberabschnitt 8 aus einem weicheren Material, wie z.B. einem Kunststoff, gefertigt ist, kann die Gleitfeder bzw. der Federkeil 12 in vorteilhafter Weise in flexiblem Eingriff mit den zwei Schieberabschnitten 6 und 8 derart sein, daß der äußere bzw. Außenabschnitt 6 die Bewegung des Spritzenhalters 5 selbst bei einer Injektion führt, und daß der Innenabschnitt 8 im wesentlichen selbstführend ist. Umgekehrt kann die Gleitfeder 12 die Schieberabschnitte 6, 8 in einer starren Weise verbinden, wodurch der innere Schieberabschnitt 8 vollständig oder teilweise die Bewegung des Spritzenhalters 5 in Abhängigkeit von den Toleranzen der Seiten bzw. Flächen der Schieberabschnitte in Kontakt mit dem Gehäuse 2 steuern bzw. regeln kann. Die Schieberabschnitte 6, 8 müssen nicht über den gesamten Außenumfang und dem Gehäuse 2 in Kontakt sein, beispielsweise kann der äußere Abschnitt 6 an seiner Innenseite Längsrippen aufweisen, welche in Kontakt mit dem Gehäuse 2 sind, oder ein Abschnitt seiner Wand kann derart weggelassen sein, daß er lediglich das Gehäuse teilweise umgibt. Der Schieber 3 hat an der Außenseite zwei gegenüberliegende Vertiefungen 75, um den Schieber mit den Fingerspitzen (siehe 8 und 9) zurückzuführen.
  • Der Spritzenhalter 5 hat eine Rippe 15 mit einem schwalbenschwanzförmigen Querschnitt, wobei die Rippe 15 in einen geeigneten Keilschlitz 16 in dem äußeren Schieberabschnitt 6 eingesetzt werden kann, siehe 7. Da das längliche bzw. Langloch 14 für die Gleitfeder 12 in dem Boden des Keilschlitzes 16 ausgebildet ist, kann die Gleitfeder 12 durch den Spritzenhalter 5 am Platz gehalten werden, jedoch kann sie auch beispielsweise durch Kleben festgelegt sein. Wenn die Rippe 15 vollständig in die Keil- bzw. Federnut 16 eingesetzt ist, schlägt ein Anschlag 17 an einem Ende der Rippe 15 an zwei Abschrägungen 18 in den Wänden des Federschlitzes an und zur selben Zeit hakt ein rückstellfähiger Bogen bzw. Bügel 19 an dem anderen Ende der Rippe 15 sich nach unten an einer Endkante 20 des Federschlitzes 16 ein. Auf diese Weise ist der Spritzenhalter 5 auf dem Schieberabschnitt 6 verriegelt und durch Anheben des Bügels 19 kann der Spritzenhalter 5 ersetzt werden. Andere verriegelnde bzw. Verriegelungsmechanismen als der Anschlag 17 und der Bügel 19 sind möglich. Unterschiedliche Spritzenhalter 5 können somit in Abhängigkeit von der Form der zu verwendenden hypodermischen Spritze 4 festgelegt werden. Der gezeigte Spritzenhalter 5 hat Klemmen bzw. Klammern 76, welche rückstellfähig die hypodermische Spritze 4 festhalten bzw. ergreifen können, wie dies aus 5 und 6 offensichtlich ist, wobei jedoch andere Haltevorrichtungen möglich sind.
  • Der innere Schieberabschnitt 8 hat eine koaxiale Bohrung, welche aus einem oberen Abschnitt 27 und einem Bodenabschnitt 28 zusammengesetzt ist bzw. besteht, wobei der obere Abschnitt 27 einen größeren Durchmesser als der Bodenabschnitt 28 aufweist. In dem Bodenbohrungsabschnitt ist eine Buchse in der Form eines Rohrabschnitts bzw. -querschnitts 21 eingepreßt und erstreckt sich von der unteren Kante des Schieberabschnitts 8 bis geringfügig über die obere Kante des Abschnitts bzw. Teils und umgibt ein Auslöse- bzw. Freigaberohr 22, welches fest zentral in dem Gehäuse 2 festgelegt bzw. montiert ist. Ein unteres Ende des Freigaberohrs 22 ist in ein Sack- bzw. Blindloch 23 in einem Zwischenkolben bzw. -pfropfen 24 eingesetzt, welcher in das untere Teil des Gehäuses 2 eingepreßt ist, und ein oberes Ende des Freigaberohrs 22 ist in einen zwischenliegenden Lochabschnitt 26 in einem Pfropfen bzw. Stopfen 25 eingesetzt, welcher in das obere Ende des Gehäuses 2 eingeschraubt ist.
  • Eine Kompressionsfeder 29 ist an ihrem unteren Ende in das ringförmige Loch zwischen dem Rohrabschnitt 21 und der Wand des Bohrungsabschnitts 27 in dem Schieberabschnitt 8 eingesetzt und an ihrem oberen Ende in einen unteren Lochquerschnitt 30 eingesetzt, welcher in dem Pfropfen 25 koaxial unter dem Zwischenabschnitt 26, und mit einem größeren Durchmesser als der letztere ausgebildet ist. Sich jeweils in den Bohrungen 27 und 30 in dem Schieberabschnitt 8 und dem Pfropfen 25 erstreckend, kann die Feder 29, wenn sie komprimiert ist, vollständig darin derart aufgenommen werden, daß der Schieberabschnitt 8 zu einer zurückgezogenen Position geführt werden kann, wo die obere Kante bzw. der obere Rand des Schieberabschnitts 8 unmittelbar unterhalb des Pfropfens 25 angeordnet ist.
  • In dem Freigaberohr 22 ist eine Auslöse- bzw. Freigabestange 31 koaxial geführt, wobei ihr unteres Ende vorgespannt nach oben mittels einer Kompressionsfeder 32 ist, die zu dem Boden auf einem Pfropfen 33 anschlägt, der in das untere Ende des Freigaberohrs 22 eingesetzt ist. Das obere Ende der Stange 31 ist in einem Auslöse- bzw. Freigabeknopf 34 eingebettet, der axial von dem Gehäuse 2 vorragt, wobei der Knopf zur Oberseite mittels eines Rückhalterings 35 an seinem Platz gehalten ist, welcher auf den Pfropfen bzw. Stopfen 25 geschraubt ist. Etwa in der Mitte der Freigabestange 31 ist eine Ausnehmung bzw. Vertiefung in der Form einer diametral durchgehenden Nut bzw. Rille bzw. Kerbe 36 ausgebildet, welche durch Abschrägungen 37, 38 zu der Oberseite bzw. dem Boden begrenzt ist. In der Nut 36 ist eine Klinke 39 schwenkbar um einen Zapfen 40 festgelegt, der in Bohrungen 41 in der Wand der Stange 31 eingepreßt ist. Die Klinke 39 hat einen ersten Schenkel bzw. Fuß 42, welcher durch einen Längsschlitz 43 in dem Auslöserohr 22 nach außen geschwungen werden kann, und einen zweiten Schenkel 44, welcher durch eine Feder 45 derart belastet ist, daß der erste Schenkel 42 der Klinke nach außen gegen die Wand des Auslöserohrs gepreßt wird. Das Auslöserohr 31 kann nicht in dem Auslöserohr 22 rotieren, da ein Zapfen bzw. Stift 46 durch das obere Ende der Stange 31 in einer längsverlaufenden Nut 47 in der Wand des Auslöserohrs 22 geführt ist, und somit ist sichergestellt, daß der erste Schenkel 42 der Klinke 39 durch den Schlitz 43 in dem Auslöserohr nach außen geschwungen werden kann, wenn der Schenkel 42 gegenüberliegend dem Schlitz 43 angeordnet ist. Die Feder 45 ist ein Stück eines rückstellfähigen Schraubengangs, von welchem ein Ende auf dem zweiten Schenkel 44 der Klinke 39 in Anschlag ist bzw. anliegt und das andere Ende davon auf der Abschrägung 38 in der Nut 36 in Anschlag ist und welche in der Mitte um einen Zapfen 48 durch die Wand der Stange 36 gewickelt ist.
  • Die Auslösestange 31 befindet sich in ihrer Ruheposition durch die Feder 32 derart nach oben gepreßt, daß sich die Klinke 39 gegenüber dem Schlitz 43 in dem Auslöserohr befindet, und der erste Schenkel 42 wird somit nach außen durch den Schlitz 43 gepreßt, siehe 1. Wenn sich der Schieber 3 in der unteren Position befindet, die in 1 gezeigt ist, ragt der Schenkel 42 nach außen durch den Schlitz 43 vor, wobei jedoch, wenn der Schieber 3 zu der zurückgezogenen Position verlagert bzw. versetzt wird, die in 2 gezeigt ist, der Klinkenschenkel 42 durch den Schlitz 43 durch einen Durchtritt der Buchse bzw. Hülse 28 in dem Schieberabschnitt 8 geschwenkt werden kann. Wenn sich der Schieber 3 in der zurückgezogenen Position befindet, wird der Klauenschenkel 42 neuerlich durch Schlitz 43 nach außen verschwenkt und die untere Kante der Buchse bzw. Hülse 28 schlägt auf den Klinkenschenkel 42 derart an, daß der Schieber 3 in der zurückgezogenen Position zurückgehalten wird, wo die Feder 29 komprimiert ist bzw. wird. Wenn der Auslöseknopf 34 dann aktiviert wird, wird die Auslösestange 31 nach unten in dem Auslöserohr 22 verlagert, wodurch die Klinke 39 nach unten in bezug auf den Schlitz 43 verlagert wird. Der Klinkenschenkel 42 trifft somit eine untere Kante 49 des Schlitzes 43 und wird in das Auslöserohr 22 derart verschwenkt, daß die Hülse 28 in dem Schieberabschnitt 8 die Klinke 39 passieren kann, und somit wird der Schieber 3 schnell nach unten zu der Injektionsposition verlagert, die durch die Feder 29 beeinflußt ist. In 3 ist der Schieber 3 zu der Injektionsposition verlagert und der Freigabe- bzw. Auslöseknopf 34 ist immer noch nach unten gedrückt. Ein Gummiring 50, der über dem Pfropfen 24 angeordnet ist, dämpft den Schlag bzw. Aufprall des Schieberabschnitts 8 auf den Pfropfen 24. Weiters wird der Schlag durch Ausbilden bzw. Erzeugen eines Luftdrucks in dem Gehäuse 2 zwischen dem Pfropfen 24 und dem Schieberabschnitt 8 gedämpft bzw. abgemildert.
  • Um ein unbeabsichtigtes Auslösen bzw. Lösen des Schiebers 3 von seiner zurückgezogenen Position zu verhindern, ist die Injektionsvorrichtung 1 mit einem verriegelnden bzw. Verriegelungsmechanismus versehen, welcher durch ein Drehen eines Verriegelungsrings 51 in der Form eines Rohrabschnitts betätigt werden kann, welcher um den Kolben 25 zwischen dem Gehäuse 2 und dem Rückhaltering 35 eingespannt bzw. festgelegt ist. Der Verriegelungsring 51 ist an der Außenseite für ein besseres Ergreifen mit den Fingerspitzen gerändelt. In dem Stopfen 25 gegenüberliegend dem Verriegelungsring 51 um die Stange 31 ist ein Hohlraum 52 durch eine zylindrische Wand 53 des Stopfens 25 umgeben. Ein Hebel 54 hat ein erstes Ende 55, welches in einem Loch 56 in der Stopfenwand 53 eingebettet aufweist, so daß sich der Hebel 54 in dem Loch 56 durch eine Verlagerung in der Querrichtung des rohrförmigen Gehäuses 2 neigen kann, siehe 4. Ein zweites Ende 57 des Hebels 54 kann bei der Verlagerung in einem Schlitz 58 bewegt werden, der sich in der Umfangsrichtung der zylindrischen Wand 53 erstreckt. Das andere Ende 57 des Hebels ist darüber hinaus in Eingriff mit einer Vertiefung 59 im Inneren des Verriegelungsrings 51, so daß der Hebel 54 durch Drehen bzw. Verschwenken des Verriegelungsrings 51 geneigt werden kann. Der Hebel 54 ist mittels einer Torsionsfeder bzw. Schraubenfeder 60 derart vorgespannt, daß der mittlere Abschnitt des Hebels in eine kreisförmige Nut bzw. Rille 61 in der Stange 31 eingreift, wenn sich die Stange in ihrer inaktivierten Ruheposition befindet. Die Gänge der Torsionsfeder 60 erstrecken sich entlang der Innenseite der Kolbenwand 53, wobei ihr eines Ende in einem Loch 62 in der Kolbenwand eingesetzt ist und ihr anderes Ende an dem zweiten Ende 57 des Hebels 54 anschlägt bzw. anliegt.
  • Wenn sich der Schieber 3 in seiner zurückgezogenen Position befindet, kann die Auslösestange 31 nur von ihrer Ruheposition für ein Freigeben des Schiebers zuerst durch ein Drehen bzw. Verschwenken des Verriegelungsrings 51, so daß der Hebel 54 außer Eingriff mit der Nut 61 gebracht wird, und dann ein Halten des Verriegelungsrings in dieser Position und zur selben Zeit ein Drücken des Auslöseknopfs 34 nach unten bewegt bzw. verlagert werden. Ein unbeabsichtigtes Lösen ist somit auch in dem Fall verhindert, wo der Verriegelungsring einmal gedreht und dann losgelassen wurde und wo das Lösen bzw. Freigeben des Schiebers nicht in irgendeiner Weise betätigt wurde, da der Verriegelungsring automatisch zurückdreht, wenn er losgelassen wird.
  • Die Injektionsvorrichtung 1 kann darüber hinaus mit einer nicht gezeigten Greifvorrichtung versehen sein, welche den Kolben der hypodermischen Spritze bei der Injektion ergreifen kann, wenn der Schieber 3 von der zurückgezogenen Position zu der Injektionsposition bewegt wird, so daß der Kol ben ein wenig nach rückwärts in der Spritze gezogen wird. Ein Unterdruck kann so in der Spritze erzeugt werden, so daß, wenn die Nadel in eine Vene eingeführt wird, Blut in die hypodermische Spritze gezogen wird. Wenn dies eintritt, kann die Spritze zurückgezogen werden und eine neue Injektion kann in einem anderen Hautbereich durchgeführt werden. Die Greifvorrichtung kann beispielsweise als ein rückstellfähiger Bogen bzw. Bügel ausgebildet sein, der an dem Gehäuse 2 festgelegt ist.
  • In dem unteren Ende des Gehäuses 2 ist ein rohrförmiges Lampengehäuse 63 angeordnet, welches durch einen Längsschlitz 64 in der Wand des Gehäuses 2 einstückig bzw. integral mit dem Rohrabschnitt 65 verbunden ist, der sich neben und parallel zu dem Gehäuse 2 erstreckt, und wobei das untere Ende dieses Stücks einen Bügel ausbildet, welcher gegen einen Hautbereich gepreßt werden kann, wo eine Injektion auszuführen ist. Die obere Kante des Rohrabschnitts 65 ist geneigt nach oben in der Richtung des Gehäuses 2 derart geschnitten, daß das untere Teil einer hypodermischen Spritze 4 in der Injektionsposition des Schiebers 3 sichtbar sein wird. Weiters ist das Lampengehäuse 63 einstückig mit dem Rohrabschnitt 65 aus durchscheinendem bzw. durchsichtigem Kunststoff derart gefertigt, daß Licht von einer Lampe 66, die in dem Lampengehäuse 63 montiert bzw. angeordnet ist, sowohl die Spritze als auch den Hautbereich beleuchten kann.
  • Die Lampe 66 ist in dem Lampengehäuse 63 an der Verbindung durch den Schlitz 64 mit dem Rohrabschnitt 65 angeordnet, wobei die Schenkel der Lampe an jeder Seite einer Leiterplatte 67 verschweißt sind, welche in einem Stopfen 68 zurückgehalten ist, der in das obere Ende des Lampenhalters 63 eingesetzt ist und auf welchem Verbinder zu den oberen Enden von zwei Federn 69, 70 zur Verfügung gestellt sind, die konzentrisch und koaxial in dem Lampenhalter angeordnet sind. Das untere Ende der äußeren Feder 70 ist in Kontakt mit dem äußeren kreisförmigen Pol einer zylindrischen elektrischen Zelle 71 und das untere Ende der inneren Feder 69 kann in Kontakt mit dem zentralen Pol der Zelle 71 durch eine Verlagerung der Zelle axial nach oben in dem Lampenhalter 63 gebracht werden. Das untere Ende der Zelle 71 ist in Kontakt mit einem Druckknopf 72, dessen unteres Ende axial aus der Vorrichtung 1 derart vorragt, daß die Zelle 71 verlagert werden kann, um die Lampe 66 durch ein Drücken der Injektionsvorrichtung nach unten gegen einen Hautbereich zu erleuchten, wodurch der Knopf 72 nach oben gedrückt wird. Der Knopf 72 hat ein Weichgummikissen 73 an der Unterseite und ist durch einen Ring 74 an seinem Platz gehalten, der an das Gehäuse 2 geschraubt ist. In 1, 2 und 5 ist die Lampe somit nicht erleuchtet, während sie in 3 und 6 erleuchtet ist.

Claims (11)

  1. Injektionsvorrichtung (1) mit einem Schieber (3), der gegenüber einem Gehäuse (2) von einer zurückgehaltenen bzw. zurückgezogenen Stellung in eine Injektionsstellung bzw. – position versetzt werden kann, welcher Schieber (3) einen innerhalb des Gehäuses (2) liegenden Teil bzw. Abschnitt (8) und einen außerhalb des Gehäuses liegenden Teil (6) umfaßt, wobei beide Teile (6, 8) durch eine Rille (10) im Gehäuse (2) mit – bzw. untereinander verbunden sind, wobei der außerhalb des Gehäuses (2) liegende Teil (6) einen Spritzenhalter (5) zum Befestigen einer Subkutanspritze (4) aufweist, und wobei der Schieber (3) gegen die Injektionsstellung durch eine im Gehäuse (2) angeordnete Feder (29) vorgespannt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) bei der Rille (10) einen Rohr- bzw. Hülsenteil ausmacht bzw. aufweist, wobei eine äußere und/oder innere Fläche (7, 9) des Hülsenteils eine Führung für den Schieber (3) bildet, und daß der Schieber (3) eine oder mehrere Kontaktflächen aufweist, die an mindestens drei über mehr als der Hälfte des Umfangs des Hülsenteils verteilten Stellen bzw. Bereichen mit der Führung in Kontakt sind.
  2. Injektionsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der außerhalb des Gehäuses (2) befindliche Schieberteil (6) den Hülsenteil entlang des ganzen Umfangs des Hülsenteils umschließt.
  3. Injektionsvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des Hülsenteils mindestens 8 mm und vorzugsweise mindestens 12 mm ist, und daß als Folge von zusätzlicher Materialdicke das Gesamtgewicht der Vorrichtung (1) vorzugsweise mindestens 40 g, und mehr bevorzugt mindestens 60 g beträgt.
  4. Injektionsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein länglicher Auslösemechanismus koaxial mit dem Hülsenteil im Gehäuse (2) verläuft und eine Klinke (39) trägt, die federbelastet ist zum Eingriff in den Schieber (3) und um den Schieber in der zurückgezogenen Stellung des Schiebers festzuhalten, daß der Auslösemechanismus bei einem ersten Ende des Gehäuses (2) mit einem Auslöseknopf (34) zusammenarbeiten kann, so daß bei Bedienung des Auslöseknopfs (34) die Klinke (39) vom Schieber (3) gelöst werden kann, und daß die vorspannende Feder (29) des Schiebers um den Auslösemechanismus herum angeordnet ist.
  5. Injektionsvorrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslösemechanismus ein Auslöserohr (22) mit einer Stange (31) umfaßt, die in dem Rohr axial versetzt werden kann, und daß die Klinke (39) in einer Aussparung (36) in der Stange (31) drehbar gelagert ist und ein Ende (42) aufweist, das durch einen Schlitz (43) im Auslöserohr (22) herausragen kann und welches bei Versetzen der Stange (31) in das Rohr (22) geschwenkt werden kann.
  6. Injektionsvorrichtung (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der innerhalb des Gehäuses (2) befindliche Teil (8) des Schiebers (3) den Auslösemechanismus umschließt und vorzugsweise den Hohlraum zwischen dem Auslösemechanismus und der Innenfläche des Hülsenteils schließt.
  7. Injektionsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 4 – 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslösemechanismus mit einem verriegelnden bzw. Schließmechanismus versehen ist, der zwecks Verriegelung der Klinke (39) in der Eingriffstellung der Klinke mit dem Schieber (3) federbelastet ist und welcher durch Bedienung eines Verschlußknopfs (51) die Klinke (39) zum Freigeben bzw. Auslösen auslösen kann.
  8. Injektionsvorrichtung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (31) des Auslösemechanismus eine kreisförmige Kerbe (61) aufweist, in die ein Hebel (54) eingreifen kann, wenn sich die Stange (31) in ihrer nicht-aktivierten Stellung befindet, in der die Klinke (39) mit dem Schieber (3) in Eingriff stehen kann, daß der Schließknopf als Verschlußring (51) ausgebildet ist, der bei koaxialem Schwenken um die Stange (31) den Hebel (54) aus dem Eingriff mit der Kerbe (61) lösen bzw. anheben kann, und daß der Verschlußring (51) vorzugsweise beim Auslöseknopf (34) angeordnet ist.
  9. Injektionsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Spritzenhalter (5) auf dem Schieber (3) abnehmbar befestigt ist, und daß er vorzugsweise durch Einsetzen in eine Keilnut (16) befestigt werden kann, wo er durch einen elastischen Bügel (19) in Eingriff mit dem Schieber (3) zurückgehalten wird.
  10. Injektionsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) an seinem anderen Ende eine Lampe (66) aufweist, die durch Aktivieren eines axial hervorstehenden Druckknopfs (72) aufleuchten kann.
  11. Injektionsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) an seinem anderen Ende einen Bügel (65) aufweist, der gegen eine Hautfläche gepreßt und diese ausdehnen kann, wo eine Injektion vorgenommen werden soll, und daß der Bügel (65) vorzugsweise aus lichtübertragendem Material, wie etwa durchsichtigem Kunststoff, hergestellt ist und durch die Lampe (66) erhellt werden kann.
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