DE69919335T2 - Vorrichtung zur erhöhung der flüssigkeitsdurchflussgeschwindigkeit in einem biologischen gewebe mit mikroporen - Google Patents

Vorrichtung zur erhöhung der flüssigkeitsdurchflussgeschwindigkeit in einem biologischen gewebe mit mikroporen Download PDF

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    • A61M37/0092Other apparatus for introducing media into the body; Percutany, i.e. introducing medicines into the body by diffusion through the skin using ultrasonic, sonic or infrasonic vibrations, e.g. phonophoresis

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft im Wesentlichen die Überwachung von Analyten im Körper und die perkutane Verabreichung von Arzneimitteln an den Körper. Die Erfindung betrifft insbesondere die Steigerung der Durchflussrate einer Substanz, die biologischem Gewebe durch die Poren der Haut oder durch eine andere biologische Membran entnommen oder ihm zugeführt wird, und die Anwendung eines Flussförderers an einer mit Poren versehenen biologischen Membran.
  • Beschreibung des zugehörigen Standes der Technik
  • Der Transfer von Material durch biologische Membran hindurch ist bei der Anwendung vieler medizinischer und anderer Verfahren notwendig. Diabetiker zum Beispiel müssen Ihren Blutzuckerspiegel in regelmäßigen Abständen überprüfen und ein stellen, um die durch Diabetes entstehenden Komplikationen zu minimieren. Typischerweise erfolgt die Blutzuckerkontrolle dadurch, dass eine Blutprobe oder eine andere Körperflüssigkeit entnommen und der in der Probe enthaltene Blutzuckerspiegel gemessen wird. Klassischerweise erhielt man die Proben mittels Durchstechen der Haut mit einer Nadel oder einer Lanzette. Es ist auch oft nötig, ein Arzneimittel durch die Haut oder eine andere biologische Membran zuzuführen. Meistens werden Arzneimittel transdermal mittels Injektionsspritze verabreicht. Solche invasive Probenentnahmen und Verfahren zur Arzneimittelverabreichung haben etliche Nachteile, insbesondere Beschwerden und eine mögliche Infektion.
  • Im Bemühen, sich solcher der invasiven Probenentnahme und der Verabreichungsverfahren eigenen Nachteile anzunehmen, wurden mehrere minimal invasive und nicht invasive Verfahren zur Entnahme von Proben und zur Verabreichung von Arzneimitteln entwickelt. „Minimal invasiv", wie hier verwendet, bezieht sich auf Verfahren, in denen eine biologische Membran oder ein Gewebe durch die Bildung kleiner Löcher oder Mikroporen in der Oberfläche eines Gewebes oder einer Membran durchdrungen wird, wobei die darunter liegenden, nicht zur Oberfläche gehörenden Teile des Gewebes oder der Membran nicht wesentlich beschädigt werden. Wie hier verwendet, bezieht sich „nicht invasiv" auf Verfahren, bei denen das Eindringen von Nadeln, Kathetern oder anderen invasiven medizinischen Geräten in den Körper nicht nötig ist. Zuvor wurde entdeckt, dass der Blutzuckerspiegel durch Analysieren der interstitiellen Flüssigkeit, das ist die klare Flüssigkeit, die die Räume zwischen den Zellen im Körper besetzt, bestimmt werden kann, von der Proben durch die Haut durch die vorbekannten minimal invasiven oder nicht invasiven Probenentnahmeverfahren entnommen werden können. Vorbekannte minimal invasive oder nicht invasive Verfahren zur Entnahme interstitieller Flüssigkeitsproben waren bei der Blutzuckerkontrolle nicht voll erfolgreich. Als Herausforderung für minimal invasive oder nicht invasive Verfahren gilt hierbei, eine hinreichend große Probe interstitieller Flüssigkeit in kurzer Zeit zu entnehmen, um eine exakte Glukosemessung mit preiswerten Einweguntersuchungsverfahren zu ermöglichen.
  • Die Haut stellt die größte, am leichtesten zugängliche biologische Membran dar, durch die an Analyt entnommen oder ein Arzneimittel verabreicht werden kann. Schleimhaut- und Wangenmembran stellen praktikable, aber weniger zugängliche Entnahme- und Verabreichungsstellen dar. Unglücklicherweise sind die Haut und, in geringerem Umfang, die Schleimhaut- und Wangenmembran höchst resistent gegenüber einem durch sie stattfindenden Materialtransfer. Die Haut besteht üblicherweise aus zwei Hauptteilen: der Epidermis und der Dermis. Die Epidermis bildet den äußeren Teil der Haut und enthält wiederum mehrere ausgeprägte Schichten. Die äußerste Schicht der Epidermis, das Stratum corneum, setzt sich aus blasenfreien, verhornten, klaren, toten Zellen zusammen und ist typischerweise zwischen 10 – 30 μm dick. Das Stratum corneum ist hauptsächlich für die Sperreigenschaften der Haut verantwortlich und ist somit die Hautschicht, welche das größte Hindernis für den transdermalen Analytenfluss aus dem Körper und aus Arzneimitteln, aus anderen fremden Materialien oder Organismen in den Körper darstellt.
  • Durch die Schaffung von Mikroporen in der biologischen Membran kam es zu deutlichen Fortschritten beim transdermalen Transport von Substanzen durch eine biologische Membran. Siehe zum Beispiel US-A-5 885 211 mit dem Titel „Microporation of Human Skin for Drug Delivery and Monitoring Applications". Dennoch besteht die Notwendigkeit, diese Verfahren zu verbessern und insbesondere die Geschwindigkeit zu erhöhen, mit der Substanzen durch eine biologische Membran transportiert werden.
  • Die WO-A-97/07734 offenbart eine Vorrichtung zum leichteren Bilden von Mikroporen in einer biologischen Membran, umfassend eine Energie absorbierende Schicht, die auf die angelegte elektromagnetische Energie reagiert.
  • Die Erfindung wird in dem angehängten Satz Patentansprüche definiert.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Kurz gesagt beinhaltet ein Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung, die bei einem Verfahren zur Steigerung der Durchflussrate einer Flüssigkeit durch biologisches Gewebe angewendet wird. Das Verfahren beinhaltet im Allgemeinen die Zufuhr einer wirksamen Menge an Flussförderern in das Gewebe durch wenigstens eine Mikropore im Gewebe. Abhängig von der spezifischen Anwendung, wird der Flussförderer der Mikropore durch eine beliebige Anzahl Mechanismen zugeführt, Beispiele hierzu werden weiter unten beschrieben. Die Tiefe der Porierung und die Anwendung des Flussförderers kann ebenfalls angepasst werden, um der gewünschten Anwendung gerecht zu werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ebenfalls bei einem Verfahren angewendet werden, bei der ein Analyt aus dem Gewebe unter einer biologischen Membran geerntet wird. Das Verfahren enthält vorzugsweise die Schritte des Porierens der biologischen Membran, um wenigstens eine Mikropore zu formen, die eine wirksame Menge eines Flussförderers dem Gewebe durch die Mikropore zuführt und eine Analytenmenge durch die Mikropore entnimmt. Noch einmal, der Mechanismus zum Zuführen des Flussförderers kann variieren, um zur Anwendung zu passen, wie auch die Tiefe der Porierung und der Anwendung des Flussförderers. Eine Antriebskraft wie beispielsweise Saugen, Druck, elektrisches Feld, Schallenergie oder Konzentrationsverlauf kann ebenfalls angewandt werden, um die Menge der geernteten Analyten weiter zu steigern.
  • Die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung kann darüber hinaus in einem Verfahren zur Verabreichung eines Arzneimittels durch eine biologische Membran verwendet werden. Das Verfahren beinhaltet vorzugsweise das Porieren eines Teils der Membran, um wenigstens eine Mikropore zu formen, das Zuführen einer wirksamen Menge eines Flussförderers in die Mikropore und das Einführen eines Arzneimittels durch zumindest diese eine Mikropore. Noch einmal, der Mechanismus zum Zuführen des Flussförderers kann variieren, um zur Anwendung zu passen, wie auch die Tiefe der Porierung und der Anwendung des Flussförderers. Eine Antriebskraft wie beispielsweise Iontophorese, Druck, elektrisches Feld, Schallenergie oder Konzentrationsverlauf kann ebenfalls angewandt werden, um die Arzneimittelzufuhrrate in das Gewebe weiter zu steigern.
  • Die vorliegende Erfindung sieht eine Vorrichtung zur Förderung der Bildung von Mikroporen in einer biologischen Membran und zur Steigerung der Durchflussrate einer Flüssigkeit dadurch vor.
  • Diese und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Beschreibung der bevor zugten Ausführungsbeispiele, zusammen mit den Zeichnungen, deutlich.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist ein erweiterter Querschnitt eines Abschnitts einer biologischen Membran und dem darunter liegenden Gewebe nach einem oder mehreren Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist ein erweitertes Diagramm, das die Benutzung einer Sonde zur Zufuhr eines Flussförderers zeigt.
  • 3 ist ein erweitertes Diagramm, das die Zufuhr eines Flussförderers von einem Reservoir bei Benutzung einer Sonde zeigt.
  • 4 ist eine auseinander gezogene Darstellung, die eine Vorrichtung zum leichteren Porieren einer biologischen Membran und zum Zuführen eines Flussförderers gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 5 ist eine erweiterte Ansicht, die die Zufuhr eines Flussförderers der in 4 dargestellten Vorrichtung zeigt.
  • 6 ist eine auseinander gezogene Darstellung einer weiteren Vorrichtung zum leichteren Porieren einer biologischen Membran und zum Zuführen eines Flussförderers gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 7 ist eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Mikroporieren von Gewebe und zum Zuführen eines Arzneimittels in das mikroporierte Gewebe.
  • 8 ist eine Unteransicht der in 7 dargestellten Vorrichtung.
  • 9 ist eine Seitenansicht einer weiteren Vorrichtung zum Mikroporieren von Gewebe und zum Zuführen eines Arzneimittels in das mikroporierte Gewebe.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun im Hinblick auf mehrere bevorzugte Ausführungsbeispiele detailliert beschrieben. Die hier im Detail beschriebenen Ausführungsbeispiele werden nur beispielhaft dargestellt und sollen nicht den in den Ansprüchen definierten Umfang der Erfindung beschränken, sowie dessen Entsprechungen. Hier verwendete Wörter und Redewendungen sollen ihre ursprüngliche Bedeutung haben, so wie sie von einem Durchschnittsfachmann, dem diese Erfindung vorliegt, verstanden würden, außer sie wurden anders definiert.
  • Definitionen
  • Außer der Kontext legt eindeutig etwas anderes nahe, schließt die Angabe von „ein, eine" und „der, die, das" sowohl den Singular als auch den Plural ein. So wird z. B. mit der Zufuhr „eines Arzneimittels" die Zufuhr eines oder mehrerer Arzneimittel in Erwägung gezogen, mit „einem Flussförderer" werden ein oder mehrere Flussförderer und mit „einem Analyt" werden ein oder mehrere Analyten ins Auge gefasst. Es sei denn, der Kontext legt eindeutig etwas anderes nahe, bedeutet „in" „in" oder „auf". So wie hier verwendet, bedeuten „einschließlich", „beinhaltet" oder ähnliches beinhalten, ohne Einschränkung.
  • So wie hier verwendet, bezieht sich „Organismus" oder „Individuum" oder „Testperson" oder „Körper" auf den gesamten Menschen, das Tier oder die Pflanze, worauf mit den hier beschriebenen Verfahren eingewirkt wird.
  • So wie hier verwendet, steht „biologisches Gewebe" oder „Gewebe" für jeden Bestandteil, der einen Teil eines Organismus enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Zellen; interzelluläre, die Zellen umgebende Substanzen; biologische Membranen; Knochen; Kollagen; Flüssigkeiten, einschließlich Blut; Epithelgewebe, einschließlich der Haut; Bindegewebe; Blutgefäße; Muskelgewebe; Nervengewebe; und ähnliches.
  • So wie hier verwendet, steht „biologische Membran" oder „Membran" für jedes, in einem lebenden Organismus befindliche Gewebematerial, das eine Barriere zwischen bestimmten Geweben oder Bereichen eines Organismus bildet oder zwischen dem Gewebe eines Organismus und der äußeren Umgebung, und beinhaltet ohne Einschränkung: die Haut; Schleimhautmembranen; Wangenmembranen; die Außenschichten einer Pflanze; und die Wände einer Zelle oder eines Blutgefäßes.
  • So wie hier verwendet, bedeutet „Haut" Epidermis, die das Stratum corneum beinhaltet, und Dermis.
  • So wie hier verwendet, bezieht sich „Schleimhautmembran" oder „Mukosa" auf die epithelialen Wände des Mundes, des Nasenrachenraumes, des Rachens, des Atmungsapparates, des Urogenitaltraktes, des Anus, des Auges, des Darms und auf alle anderen Oberflächen, die mittels einer endoskopischen Vorrichtung erreichbar sind wie Blase, Dickdarm, Lunge, Blutgefäße, Herz und ähnliches.
  • So wie hier verwendet, beinhaltet „Wangenmembran" die Schleimhautmembran des Mundes.
  • So wie hier verwendet, beinhaltet „hinein in" oder „in" eine biologische Membran oder eine Schicht davon das Eindringen in oder das Durchdringen einer oder mehrerer Schichten (z.B. das ganze oder einen Teil des Stratum corneum oder die gesamte äußere Schicht der Haut oder Teile davon).
  • So wie hier verwendet, bedeutet „durch" eine biologische Membran oder eine Schicht davon durch die gesamte Tiefe der biologischen Membran oder Schicht davon.
  • So wie hier verwendet, bezieht sich „transdermal" oder „perkutan" oder „transmembran" oder „transmukosal" oder „transbukal" auf den, in jede Richtung möglichen, Durchtritt einer Substanz in oder durch die betreffende biologische Membran oder das Gewebe.
  • So wie hier verwendet, bedeutet „Porierung", „Mikroporierung" oder jeder ähnliche Begriff die Bildung eines kleinen Loches oder einer Pore bis zu einer gewünschten Tiefe in oder durch eine biologische Membran oder ein Gewebe hindurch. Der Mikroporierungsprozess, auf den hier Bezug genommen wird, unterscheidet sich prinzipiell von der Elektroporierung durch die Kleinstmaße der gebildeten Poren. Die Mikroporen sollen nicht weniger als 1 Mikrometer quer betragen und mindestens 1 Mikrometer tief sein, wohingegen die mittels Elektroporierung gebildeten Öffnungen typischerweise nur wenige Nanometer in jede Richtung betragen. Vorzugsweise wird das Loch oder die Mikropore nicht mehr als ungefähr 1 mm im Durchmesser, besser nicht mehr als ungefähr 300 μm im Durchmesser, betragen und sich bis zu einer gewählten Tiefe erstrecken, wie dies weiter unten beschrieben ist.
  • So wie hier verwendet, bedeutet „Mikropore" oder „Pore" eine, wie oben beschriebene, Öffnung, die durch das Mikroporierungsverfahren gebildet wird.
  • „Ablation" steht hier für die kontrollierte Entfernung von Material, das Zellen oder andere Verbindungen enthalten kann, einschlieißlich eines Teils einer biologischen Membran oder eines Gewebes, was durch irgendeinen der folgenden Punkte verursacht wird: das Freisetzen von kinetischer Energie, wenn einige oder alle der verdampfbaren Verbindungen eines solchen Materials bis zu dem Punkt erhitzt wurden, an dem die Verdampfung einsetzt, und die daraus resultierende rasche Volumenausdehnung durch den Phasenwechsel dieses Material bewirkt, sowie möglicherweise ein benachbartes Material, das von der Ablationsstelle entfernt werden muss; thermischer, mechanischer Abbau oder Abbau mit Ultraschall eines Teils oder des gesamten Gewebes an der Porierungsstelle.
  • So wie hier verwendet, bedeutet „Flussförderer" jedwedes Material, das die Durchflussrate einer Flüssigkeit durch ein biologisches Gewebe oder eine Membran durch irgendeinen Mechanismus erhöht. Als Flüssigkeit kommt z.B. in Betracht: ein bioaktiver Wirkstoff, ein Arzneimittel, eine Analyt, eine Farbe, ein Farbstoff, ein Kleinstteilchen, ein Mikrokügelchen, eine Verbindung oder eine andere chemische Rezeptur. Wie weiter unten genauer beschrieben, kann der betreffende Flüs sigkeitsfluss z.B. der Fluss von interstitieller Flüssigkeit aus einem porierten biologischen Gewebe oder einer Membran sein oder der Fluss eines Arzneimittels in ein poriertes biologisches Gewebe oder eine Membran. Repräsentative Beispiele eines Mechanismus, durch den ein Flussförderer die Durchflussrate einer Flüssigkeit durch ein Gewebe steigern kann, beinhalten ohne Beschränkung: die Reduzierung der Viskosität der Flüssigkeit; die Erweiterung interzellulärer Bahnen innerhalb des Gewebes; die Verringerung der Sperreigenschaften der Kapillarwände.
  • Als Flussförderer einsetzbare Materialien enthalten, ohne darauf beschränkt zu sein: Ammoniak verwandte Substanzen wie Ammoniak, Ammoniakheparin und Ammoniakbikarbonat; Vasodilatoren wie Histamin; Blutplättchenaktivierungsfaktor (PAF), Bradykinin, Nikotinsäure und Nitroglyzerin; entzündliche Mediatoren wie Autakoide (Histamin, Bradykanin, Eikanosoide wie Prostaglandine, Leukotriene und Thromboxan), Zytokine und Interleukine; Neurotransmitter wie die Substanz P, Acetylcholin und Neurokinin A; Wachstumsfaktoren wie der aus Blutplättchen abgeleitete Wachstumsfaktor (PDGF) und der Gefäß-Endothel-Wachstumsfaktor (VEGF); Mastzellendegranulatoren wie die Substanz P und Mastoparan; extrazelluläre Matrixadhäsionsinhibitoren wie Antiintegrine und Disintegrine; Enzyme wie Hyaluronidase, Trypsin and Papain; fungistatische Verbindungen wie Benzoesäure; Verbindungen, die Neuropeptide von Nervenenden freilassen, wie Capsaicin; keralytische Stoffe wie Milchsäure, Glykolsäure und Salicylsäure; Blasen ziehende Mittel wie Kantharidin; Antikoagulanzien wie Heparin und Natriumfluorid; Speiseöle wie Senf- und Pfefferminzöl; Antipruriginosum wie Kampfer; Diuretika wie Ethacrynatnatrium und Furosemid; Stoffe zur Steigerung der kapillaren Durch lässigkeit (Extravasante) wie VEGF, PAF, Leukotrine, Kinine (Bradykinin & Kallidin), Histamin und Östrogen. Ein Material, das sich als wirksamer Flussförderer herausgestellt hat, ist eine von Tender Corp., Littleton, NH, unter dem Warenzeichen AfterBite vertriebene, auf Ammoniak basierende Lösung.
  • Eine „wirksame Menge" eines Flussförderers ist die Menge an Material, die benötigt wird, um die gewünschte Steigerung der Durchflussrate durch das Gewebe zu erzielen.
  • So wie hier verwendet, bedeutet der Begriff „bioaktiver Wirkstoff", „Arzneimittel", „pharmakologisch wirksamer Stoff" oder „zuführbare Substanz" oder irgendein ähnlicher Begriff jedes chemische oder biologische Material oder Verbindung, geeignet zur Zufuhr mittels der in Fachkreisen vorbekannten Verfahren und/oder durch in der vorliegenden Beschreibung dargelegte Verfahren, was eine gewünschte Wirkung herbeiführt, wie z.B. eine biologische oder pharmakologische Wirkung, die folgendes beinhalten kann, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: (1) eine prophylaktische Wirkung auf den Organismus zu haben und eine unerwünschte biologische Wirkung zu verhindern, so zum Beispiel das Vermeiden einer Infektion, (2) einen durch eine Krankheit verursachten Zustand zu erleichtern, z.B. durch eine Krankheit verursachte Schmerzen oder Entzündungen zu lindern, (3) die Krankheit im Organismus entweder zu lindern, zurückzudrängen oder vollständig zu heilen, und/oder (4) in dem lebensfähigen Gewebe Schichten des Organismus einer Verbindung oder einer Rezeptur anzuordnen, die, wahlweise umkehrbar, auf Änderungen in der Konzentration eines bestimmten Analyten reagieren können und dabei zu einer nachweisbaren Verlagerung in der messbaren Antwort dieser Verbindung oder Rezeptur auf das Anlegen von Energie an diesen Bereich führen.
  • Dies kann elektromagnetische, mechanische oder akustische Energie sein.
  • Eine „wirksame Menge" eines Arzneimittels bedeutet eine ausreichende Menge davon, um eine erwünschte biologische oder pharmakologische Wirkung zu erzielen.
  • So wie hier verwendet, bedeutet „Analyt" ein chemisches oder biologisches Material oder eine Verbindung in einem Organismus zur Entnahme von Proben aus einem biologischen Gewebe oder aus einer Membran mittels der in der vorliegenden Erfindung dargelegten Technologie oder mittels einer in Fachkreisen vorbekannten Technologie, deren Vorhandensein, Konzentration oder andere Merkmale als bestimmt erachtet werden. Glukose ist ein besonderes Beispiel für einen Analyten, da es sich um einen Zucker handelt, der zum Durchlass durch die Haut geeignet ist, und Personen, wie zum Beispiel Diabetiker, ihre Blutzuckerwerte kennen möchten. Weitere Beispiele für Analyten beinhalten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, solche Verbindungen wie Natrium, Kalium, Bilirubin, Harnstoff, Ammoniak, Kalzium, Blei, Eisen, Lithium, Salicylat, Antikörper, Hormone oder eine von außen zugeführte Substanz und ähnliches.
  • Wie in 1 zu sehen, betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zur Steigerung der Durchflussrate einer Flüssigkeit, die einem biologischen Gewebe 5 einschließlich einer biologischen Membran 6 entnommen oder ihr zugeführt wird. In bestimmten Tiefen in der biologischen Membran und im Submembrangewebe befinden sich Zellen und Kapillare, und eine interstitielle Flüssigkeit bedeckt die Räume zwischen den Zellen und Kapillaren. In der Haut befinden sich beispielsweise Kapillaren in der Dermis.
  • Das biologische Gewebe 5 ist mit einer oder mehreren Mikroporen 30 poriert (typischerweise werden mehrere Poren an einer Stelle gebildet). Die Tiefe einer Pore kann, je nach gewünschter Anwendung, wahlweise verändert werden. 1 zeigt beispielsweise mehrere mögliche Porierungstiefen. Die Mikropore 30 erstreckt sich bis in verschiedene Tiefen einer biologischen Membran 10 oder durch die biologische Membran 10 in das Submembrangewebe. Es kann zum Beispiel wünschenswert sein, bis zu einer ausreichenden Tiefe in die biologische Membran 5 zu porieren, um einen unmittelbareren Zugang zu den darin befindlichen Kapillaren zu erreichen. Beispielsweise kann in die Dermis hinein poriert werden. Die Vorteile, die sich durch das Porieren bis zu einer ausgewählten Tiefe ergeben, werden weiter unten genauer beschrieben. Die Porierung des Gewebes 5, zur Bildung einer oder mehrerer Mikroporen 30 mit einer ausgewählten Tiefe, kann durch verschiedene Verfahren erfolgen, einschließlich der Entfernung oder Mikropunktion des Gewebes durch eine Sonde, heißen Draht oder eine andere Hitzequelle, durch eine optische Energiequelle, eine Schallenergiequelle, eine Mikrolanzette, ein Hochdruckflüssigkeitsstrahl oder durch eine andere Energiequelle. Mehrere Ausführungsbeispiele der Porierungsvorrichtungen zur Umsetzung der vorliegenden Erfindung werden hier offenbart.
  • Bei einem derartigen Porierungsverfahren wird eine Heißsonde verwendet, um eine oder mehrere Mikroporen von ausgesuchter Tiefe in einem biologischen Gewebe oder einer Membran zu bilden. Die Heißsonde ist bei den in den 2 und 3 gezeigten Ausführungsbeispielen sinnvoll. Eine Heißsonde kann ausreichend Energie in oder durch die hydratisierten entwicklungsfähigen Gewebeschichten unter der Außenschicht der biologischen Membran liefern, so dass der Porierungsprozess in das Gewebe bis zu einer ausgewählten Tiefe hinein weitergehen und tiefere Schichten durchdringen kann, beispielsweise in der Haut durch die Epidermis, die Dermis hindurch und in darunter befindliche subkutane Schichten hinein gelangt, falls dies erwünscht ist. Die Hauptaufgabe eines Systems besteht darin, eine Mikropore zu schaffen, die sich ein bestimmtes Stück in oder durch die entwicklungsfähigen Gewebe unter dem Stratum corneum, der Schleimhaut- und Wangenmembranen erstreckt, und wodurch sowohl der Schaden an dem benachbarten Gewebe als auch die Empfindung der Testperson während des Porierungsprozesses minimiert werden kann. Es wurde experimentell gezeigt, dass eine geeignete Heißsonde ein solides elektrisch oder optisch Heißelement ist, wobei die aktive Heißsondenspitze tatsächlich nicht mehr als ein paar hundert Mikrons quer beträgt und bis zu wenigen Millimetern aus der Stützbasis herausragt. Ein einziger oder mehrere Stromstöße durch die Heißsonde können genug thermische Energie in oder durch das Gewebe liefern, um die Ablation so tief, wie es die physikalische Beschaffenheit erlaubt, eindringen kann. Die Stützbasis kann dazu dienen, den Durchdringungsgrad in das Gewebe zu beschränken, sie kann im Wesentlichen die Tiefe beschränken, bis zu welcher die Heißsonde in eine Mikropore eindringen kann, um frisches, unporiertes Gewebe zu berühren. Wenn die elektrischen und thermischen Eigenschaften der Heißsonde, bei Berührung des Gewebes, die ausreichend schnelle Anpassung der Temperatur der Heißsonde durch den Energiestoß erlauben, kann diese Art der Porierung tiefer Gewebe für die Testperson nahezu schmerzfrei durchgeführt werden. Anhand von Experimenten konnte gezeigt werden, dass die Prozedur schmerzlos ist, wenn die erforderliche Menge an thermischer Energie der Sonde innerhalb von weniger als etwa 20 Millisekunden zugeführt wird. Muss jedoch der Energiestoß über etwa 20 Millisekunden ausgedehnt werden, steigt umgekehrt das Empfinden der Testperson rapide und nicht linear mit verlängerter Impulsbreite an.
  • Eine elektrisch erhitzte Sonde, die diesen Typ ausgewählter Tiefenporierung unterstützt, kann durch Biegen eines Wolframdrahtes mit 50 bis 150 Mikron Durchmesser in einen scharfen Knick gebaut werden, wobei eine Biegung von etwa 180 Grad mit einer minimalen Ausrundung nahe dem Drahtmittelpunkt gebildet wird. Dieses winzige „V"-förmige Stück Draht kann dann so angebracht werden, dass der Punkt des „V" ein Stück aus dem Stützteil, auf dem leitende Elektroden angeordnet sind, herausragt. Die Länge, bis zu der der Draht aus der Stützte herausragt, wird die maximale Eindringlänge in oder durch das Gewebe bestimmen, wenn der Draht erhitzt wird. Jede Seite des Wolfram-"V" wird an eine Elektrode auf dem Stützträger angeordnet, der wiederum an den Stromkreis angeschlossen werden kann. Wird der Strom entsprechend zugeführt, wird sich der Draht schnell auf die gewünschte Temperatur erhitzen, um den thermischen Ablationsprozess ablaufen zu lassen, und zwar entweder mittels eines einzigen oder mehrerer Stromstöße. Durch Überwachen der dynamischen Impedanz der Sonde und Kenntnis der Beziehung zwischen dem Koeffizienten aus dem Widerstand und der Temperatur des Wolframelementes, kann die Temperatur des erhitzten Elements leicht geregelt werden. Auch durch dynamisches Überwachen der Impedanz durch die Haut von dem Berührungspunkt der Sonde (die als Elektrode dient) und einer zweiten Elektrode, die ein Stück vom Berührungspunkt der Sonde entfernt angeordnet ist, kann die Porentiefe auf Basis der verschiedenen Impedanzeigenschaften des Gewebes als eine Funktion der Durchdringungstiefe überwacht werden.
  • Eine optisch erhitzte Sonde, die diese Art ausgewählter Tiefenporierung unterstützt, kann dadurch hergestellt werden, dass eine optische Faser verwendet und auf einem Ende eine Spitze mit fester Kappe oder Ummantelung angeordnet wird. Eine Lichtquelle, beispielsweise eine Laserdiode, ist an das andere Ende der Faser gekoppelt. Die Seite der Spitze, die der Faser am nächsten ist, besitzt einen ausreichend hohen Absorptionskoeffizienten über den Wellenlängenbereich, oder über ausgewählte Wellenlängen, die von der Lichtquelle ausgegeben werden, so dass, wenn die Photonen das Faserende erreichen und auf dieses absorbierende Material treffen, einige davon absorbiert werden und anschließend das Erhitzen der Spitze bewirken. Die besondere Ausgestaltung dieser Spitze, Faser und Quellenanordnung kann stark variieren; es sind jedoch Fasern mit einem Rohdurchmesser von 50 bis 100 Mikron quer im Handel erhältlich und auch Quellen, die bis zu Tausenden von Watt optischer Energie ausgeben, sind im Handel erhältlich. Die Spitze, die die tatsächliche Heißsonde bildet, kann aus einem Material mit hohem Schmelzpunkt hergestellt werden, wie z. B. Wolfram, und an die Faser angebracht werden, indem sie so bearbeitet wird, dass die Faser in eine zylindrische Bohrung in der Spitze eingeführt werden kann. Wenn das ferne Ende der Spitze so hergestellt wurde, dass es die thermale Diffusion weg von dieser Spitze beschränkt und den Stützzylinder unterstützt, der die Spitze an der Faser innerhalb des Zeitrahmen der verwendeten optischen Impulsbreiten befestigt, werden die auf dieser Spitze einfallenden Photonen die Temperatur sowohl auf der Faserseite als auch der Kontaktseite, die gegen die Gewebeoberfläche angeordnet ist, rasch erhöhen. Die Positionierung der Faser/Spitzenanordnung auf der Gewebeoberfläche kann dadurch erfolgen, dass ein einfacher Mechanismus die Spitze mit Federkraft gegen die Gewebeoberfläche hält, so dass das Gewebe darunter abgetragen wird und die Spitze in das Gewebe eindringen kann. Dadurch kann der thermische Ablationsvorgang in oder durch das Gewebe so weit wie gewünscht fortgeführt werden. Ein zusätzliches Merkmal dieser optisch erhitzten Sonde besteht darin, dass beim Überwachen der Hohlraumstrahlungsenergie von der Hitzespitze, die von der Faser gesammelt wird, eine sehr einfache Regelung der Temperatur der Spitze erfolgen kann. Wie bereits zuvor beschrieben, kann, durch dynamisches Überwachen der Impedanz durch den Körper von dem Berührungspunkt der Sonde und einer zweiten, vom Berührungspunkt der Sonde entfernt angeordneten Elektrode, die Porentiefe anhand der verschiedenen Impedanzeigenschaften des Gewebes als Funktion der Sondeneindringung in das Gewebe bestimmt werden.
  • Die Impedanz kann zur Bestimmung der Tiefe einer mit irgendeinem Verfahren hergestellten Pore verwendet werden, denn es ist bekannt, dass verschiedene Gewebestrukturen unterschiedliche Impedanzeigenschaften haben. Dementsprechend kann die Impedanz als Input in ein Steuersystem benutzt werden, um Poren ausgewählter Tiefe zu bilden. Die gemessene Impedanz kann eine komplexe Impedanz sein, die mit einer Vorrichtung (beispielsweise einem Netzwerkanalysator) gemessen wird, die ein Signal mit ausgewählten Frequenzteilen zwischen zwei oder mehr Elektroden (wovon eine vorzugsweise die Heißsonde ist) auf oder in dem Gewebe anlegt, um die Impedanzeigenschaften des ausgewählten Gewebes hervorzuheben.
  • Der Flussförderer kann durch eine Vielzahl von Verfahren und Vorrichtungen zugeführt werden, einige Beispiel hierfür sind hier ausführlicher beschrieben. Die Zufuhr des Flussförderers in das Gewebe kann getrennt von der Mikroporierung der biolo gischen Membran erfolgen, oder es können alternativ die Mikroporierung und die Zufuhr des Flussförderers im Wesentlichen gleichzeitig erfolgen. Bei separater Durchführung kann der Flussförderer vor oder nach der Mikroporierung der biologischen Membran zugeführt werden.
  • 2 zeigt die Benutzung einer Sonde oder einer Durchdringungsvorrichtung 40 zum Zuführen einer Menge eines Flussförderers 42 in ein biologisches Gewebe 5. Die Sonde 40 kann mit einer scharfen Spitze oder Ecke 44 versehen sein, die die biologische Membran 10 des Gewebes 5 durchdringen oder durchstechen kann, und es somit der Sonde 50 ermöglicht, als ein Mittel zum Bilden einer Mikropore 30 in dem Gewebe 5 zu dienen. Alternativ kann die Sonde 40 ein Heißelement zum Porieren der biologischen Membran 10 enthalten, so wie die oben beschriebene Heißsonde, die eine elektrisch erhitzte Sonde oder eine optisch erhitzte Sonde umfasst. Bei einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel kann die Mikropore 30 von anderen Porierungsmitteln getrennt gebildet werden, wobei die Sonde 40 nur der Zufuhr des Flussförderers 42 an die Mikropore 30 dient.
  • Der Flussförderer 42 kann in einem Schlauch 46 innerhalb der Sonde 40 oder auf der Außenfläche 48 der Sonde getragen werden. Dabei sind Mittel zum Überführen oder Freigeben von wenigstens einem Teil des von der Sonde 40 transportierten Flussförderers 42 in das Gewebe vorgesehen. Der Flussförderer 42 kann zum Beispiel über einen Schlauch 46 in der Sonde mittels einer Spritze oder anderen mit der Sonde verbundenen Druckmitteln in das Gewebe 5 injiziert werden. Alternativ dazu kann das Erhitzen der Sonde 40 dazu dienen, den Flussförderer 42 freizugeben, beispielsweise durch Verdampfen eines Teils der Menge an Flussförderern, die mit der Sonde 40 transportiert wird.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in 3 dargestellt. Eine Tragevorrichtung 50 enthält ein Reservoir 52, das eine wirksame Menge an Flussförderern 42 enthält und auf oder nahe der Oberfläche der biologischen Membran angeordnet wird. Die Sonde oder Durchdringungsvorrichtung 40 (oben beschrieben) wird in oder durch das Reservoir 52 eingeführt, um den Flussförderer 42 freizugeben und eine Mikropore 30 zu bilden. Die scharfe Spitze 44 durchdringt die Trägervorrichtung 50 und die biologische Membran 10. Alternativ kann die Sonde 40 eine Heißsonde sein und die Mikropore durch thermische Ablation bilden.
  • Vorzugsweise wird ausreichend Energie an den Flussförderer 42 abgegeben, um zumindest einen Teil des Flussförderers zu verdampfen. Die Verdampfung des Flussförderers 42 hat mehrere Vorteile. So dringt zum Beispiel ein Flussförderer 42 wie Ammoniak in seinem Dampfzustand leichter in das Gewebe ein, wodurch er die Durchflussrate der Flüssigkeit im Gewebe 5 steigert. Die Verdampfung der Flussförderers 42 erlaubt ebenfalls die unter Druck erzielte Freigabe des Flussförderers in die Mikropore 30, was die Durchflussrate von Flüssigkeiten im Gewebe steigert. Eine Vielzahl von Verfahren und Energiequellen können zum Verdampfen des Flussförderers 42 verwendet werden, einschließlich: kinetischem Energietransfer, zum Beispiel durch Aufbringen von Ultraschall auf das Reservoir 52 des Flussförderers 42; elektrischer Strahlung, wie Mikrowellenheizung; Leitung oder Konvektion. Einige Beispiele werden weiter unten genauer beschrieben.
  • Die Energie zum Verdampfen des Flussförderers wird zum Beispiel durch Leiten erzielt, indem ein Sonde 40 eingeführt wird, die von dem oben beschriebenen Mechanismus erhitzt wird. Dadurch dass die Heißsonde 40 in einem einzigen Schritt in das Gewebe 5 durch das Reservoir 52 des Flussförderers 42 eingeführt wird, wird das Gewebe 5 vorteilhafterweise zur im Wesentlichen selben Zeit poriert wie der Flussförderer 42 verdampft und dem Gewebe 5 zugeführt wird. Dass sich das Reservoir 52 des Flussförderers 42 auf dem Gewebe 5 über der Stelle deckt, an der die Mikropore gebildet wird, soll die Zufuhr in die Mikropore 30 sicherstellen.
  • In 4 wird eine Trägervorrichtung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel mit der Bezugszahl 100 gezeigt. Die Trägervorrichtung 100 enthält eine Substratschicht 102, eine Energieabsorptionsschicht 104, eine wirksame Menge an Flussförderern 106 und eine Deckschicht 108, die gegenüber der elektromagnetischen Energie transparent ist. Die Substratschicht 102 stützt die verschiedenen Verbindungen der Vorrichtung und definiert darin eine Öffnung 110, die mit der Energieabsorptionsschicht 104 und der transparenten Deckschicht 108 fluchtet. Die Energieabsorptionsschicht 104 befindet sich auf der Unterseite der Substratschicht 102, wodurch sie die biologische Membran berührend angeordnet werden kann. Ein Reservoir oder eine Kammer ist in dem Raum der Öffnung 110 zwischen der Energieabsorptionsschicht 104 und der transparenten Deckschicht 108 definiert. Somit wird das Reservoir sandwichartig zwischen der Energieabsorptionsschicht 104 und der transparenten Deckschicht 108 versiegelt. Ein Sammelelement 112, beispielsweise eine Absorptionsprobeschicht (in Fachkreisen bekannt), ist wahlweise auch enthalten und zwar auf einem weiteren Teil der Substratschicht 102. Die Substratschicht 102 kann beispielsweise einen Kleber auf einem unteren Teil zum Befestigen an der Haut enthalten. Andere Befestigungsmittel, wie z. B. chirurgische Pflaster, eignen sich ebenfalls.
  • Die Menge an Flussförderern 106 kann einen Festkörper, Gel, Flüssigkeit oder Dampf enthalten. Es hat sich gezeigt, dass der Gebrauch eines flüssigen Flussförderers den lateralen Hitzetransfer in der Trägervorrichtung 100 reduziert, wodurch jegliches Gefühl des Brennens bei einer Person vermindert wird. Fusionsmittel, wie ein chemisches Bindemittel oder eine Trägerflüssigkeit oder ein -gel, können dafür eingesetzt werden, die Menge an Flussförderern 106 unbeeinträchtigt zu lassen.
  • Die Substratschicht 102 besteht vorzugsweise aus biokompatiblem, im Handel erhältlichem Material, wie z. B. Polycaprolakton oder Zelluloseacetat.
  • Die Energieabsorptionsschicht 104 kann Energie absorbieren, die aus einer externen Quelle stammt, wie z.B. aus einem Laser oder einer anderen Quelle fokussierter optischer Energie, indem sie diese Energie in Hitze umwandelt und diese Hitze an eine Zielstelle des Gewebes weitergibt, um durch Ablation wenigstens eine Mikropore zu bilden. Die Energieabsorptionsschicht 104 kann zum Beispiel eine Farbschicht enthalten, die aus jedem Energie absorbierenden Material besteht, das mit der externen Energiequelle reagiert, oder aus einem nicht absorbierenden Substrat, auf das ein Absorptionsmaterial aufgebracht wurde. Ein mit Kupferphtalocyanin(CPC)-Farbe behandelter Träger aus Kunststofffolie führt nachgewiesenermaßen zu hinreichender Energieabsorption aus einer Lichtquelle mit Wellenlängen zwischen 750 – 950 nm. Andere Materialien sind dafür bekannt, dass sie optische Energie mit besonderen Wellenlängenbereichen absorbieren und bei Energiequellen zum Einsatz kommen können, die optische Energie innerhalb dieser Bereiche erzeugen. Vorteilhaft in diesem Ausführungsbeispiel ist, dass die Energiequelle keine Energie mit Wellenlängen erzeugt, die von dem biologischen Zielgewebe absorbiert werden, so dass die Möglichkeit, das Gewebe versehentlich zu verletzen, minimiert wird.
  • Die Benutzung der Trägervorrichtung 100 wird anhand von 5 beschrieben. Die Trägervorrichtung 100 ist auf der Oberfläche eines zu porierenden biologischen Gewebes, wie Haut, angeordnet. Eine Quelle elektromagnetischer Energie 120, wie optische Energie, wird an der transparenten Deckschicht 108 auf der Trägervorrichtung 100 fokussiert. Die fokussierte optische Energie wird durch die Energieabsorptionsschicht 104 absorbiert und erhitzt sie dadurch. Die durch Absorption der fokussierten optischen Energie erzeugte Hitze wird dem Flussförderer 106 zugeführt, um diesen letztlich auf eine Temperatur zu erhitzten, bei der zumindest ein Teil davon verdampft. Im Wesentlichen zeitgleich damit wird die durch die Absorption der fokussierten optischen Energie erzeugte Hitze an das Gewebe 5 unterhalb der Energieabsorptionsschicht 104 weitergeleitet, um ein oder mehrere Mikroporen 30 in dem Gewebe 30 abzutragen. Die durch die Absorption der fokussierten optischen Energie erzeugte Hitze zerstört letztendlich einen Teil der Energieabsorptionsschicht 104, indem sie eine durchgehende Öffnung hinein schmilzt oder brennt, wodurch die Freilassung von zumindest einem Teil des Flussförderers 106 (jetzt verdampft) in das Gewebe 5 durch die Mikropore 30 ermöglicht wird.
  • Die Trägervorrichtung 100 enthält ursprünglich eine intakte Energieabsorptionsschicht, die normalerweise gegenüber dem Flussförderer 106 undurchlässig ist, jedoch aufbrechen kann, um den Flussförderer 106 freizulassen, wenn ausreichend Energie aus der externen Energiequelle absorbiert wird. Durch das gleichzeitige Abtragen des Gewebes mittels optischer Energie und Verdampfen des Flussförderers durch eine Trägervorrichtung, kommt es schon an sich zur Deckung mit den gebildeten Mikroporen, um die Zufuhr des verdampften Flussförderers in die Mikroporen zu sichern.
  • Bei Sammelanwendungen befindet sich die Trägervorrichtung 100 über der porierten Stelle, so dass das Sammelelement 112 zum Sammeln von Flüssigkeit, wie interstitieller Flüssigkeit, bereit ist. Zusätzlich kann direkt über der Stelle bevor, während oder nachdem die Mikroporen gebildet und der Flussförderer freigelassen wurde, abgesaugt werden. Derartige Absaugvorrichtungen sind in Fachkreisen bekannt.
  • Zum Verabreichen von Arzneimitteln enthält die Trägervorrichtung 100 außerdem eine Arzneimittelmenge 114 zur Verabreichung in das Gewebe. Das Arzneimittel kann sich in festem, gelartigem, flüssigem oder verdampften Zustand befinden. Die Arzneimittelmenge 114 kann, wie oben beschrieben, in dem Reservoir der Trägervorrichtung 100 zusammen mit dem Flussförderer 106 enthalten sein. Die 79 zeigen Vorrichtungen zum Zuführen von Flussförderern während der Mikroporierung und der Verabreichung eines Arzneimittels in das mikroporierte Gewebe.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Trägervorrichtung ist in 6 dargestellt. Die Trägervorrichtung 200 enthält eine transparente Substratschicht 202 und eine Energieabsorptionsschicht 204, die auf einer Unterseite hiervon vorgesehen ist. Die Energieabsorptionsschicht 204 ist mit einer Menge an Flussförderern 206 behandelt oder enthält diese im anderen Fall. Der Flussförderer 206 kann ein Granulat oder ein Puder sein und wird auf die Energieabsorptionsschicht 204 aufgebracht oder ist darin enthalten. Die Energieabsorptionsschicht 204 kann eine Struktur mit beispielsweise Ammoniakbikarbonatkristallen enthalten, welche in der Energieabsorptionsschicht 204 schweben. Auf der Unterseite der Substratschicht 202 kann ein Kleber vorgesehen sein, um die Vorrichtung an einer Stelle zu befestigen. Die Vorrichtung 200 wird auf dieselbe Weise wie die in 5 gezeigte Vorrichtung 100 benutzt. Wie oben beschrieben, absorbiert die Energieabsorptionsschicht 203 Energie aus der externen Energiequelle, wodurch sie sie erhitzt. Die Hitze wird in das darunter liegende Gewebe geleitet, um einen Teil des Gewebes abzutragen und um eine oder mehrere Mikroporen zu bilden. Darüber hinaus verdampft die Hitze in der Energieabsorptionsschicht den darin enthaltenen Flussförderer und lässt diesen in die Mikropore(n) frei. Die Energieabsorptionsschicht 204 kann auch mit einer Arzneimittelmenge behandelt werden, die entsprechend durch Hitzeverdampfung freigelassen wird.
  • Die Zufuhr von Flussförderern in das biologische Zielgewebe durch eine Mikropore hebt die Rate, mit der Flüssigkeiten durch das Gewebe fließen. Die Porierung des Gewebes bis zu einer ausgewählten Tiefe ermöglicht die Zufuhr des Flussförderers an ein ausgewähltes Gewebe oder einen ausgewählten Teil eines Gewebes. Die vorliegende Erfindung liefert hier deutlich verbesserte Ergebnisse im Vergleich zu vorbekannten Sammel- und Zuführvorrichtungen.
  • In den 7 und 8 wird eine, im Allgemeinen mit der Bezugszahl 300 bezeichnete, Vorrichtung zum Zuführen eines Arzneimittels in das porierte Gewebe und zum Zuführen eines Flussförderers enthält. Die Vorrichtung 300 ist ein Reservoirfüllstück, das eine Menge von der Arzneimittelmischung 310 in Form von Gas, Flüssigkeit, Gel oder Feststoff enthält. Das Reservoir ist zwischen einer oberen Membran 320 definiert und angeordnet, die mit einer unteren Membran 330 versiegelt ist. Auf der Unterseite der unteren Membran 330 ist eine Leiterplatte 340 angeordnet, vorzugsweise an einer zentralen Stelle der unteren Membran 330. Eine Vielzahl elektrisch erhitzter Sonden 343 ist an ausgewählten Punkten in der Leiterplatte 340 verbunden und befestigt. Genauer gesagt sind die elektrisch . erhitzten Sonden 342 zwischen zwei Satz elektrisch leitender Kontaktpolster 344 und 346 verbunden. Die elektrisch erhitzten Sonden 342 ähneln den erhitzten Drähten. Darüber hinaus kann am Umfang der unteren Membran 330 ein Kleber angeordnet sein, um die Vorrichtung 330 auf dem Gewebe zu halten. Die gesamte untere Membran 300 kann mit einer abziehbaren Deckschicht versiegelt sein, die die Vorrichtung steril hält und den Schaltkreis 340 vor dem Freiliegen schützt. Somit kann die Vorrichtung 300 vollständig entsorgt werden. Eine Menge an Flussförderern kann auf die Oberfläche der elektrisch erhitzten Sonden 342 aufgebracht werden, indem die Sonden mit einer Mischung ummantelt werden, die einen der zuvor beschriebenen Flussförderer enthält.
  • Im Betrieb wird die Vorrichtung 300 an der Oberfläche des Gewebes oder der biologischen Membran angebracht. Der Klebeüberzug wird entfernt und die Vorrichtung befestigt. Elektrischer Strom wird dem Schaltkreis 340 zugeführt und erregt die elektrisch erhitzten Sonden 342. Die Sonden 342 erhitzen sich und das Gewebe wird thermisch abgetragen, um darin die Mikroporen zu bilden. Darüber hinaus verdampft die Flussförderermischung auf der Oberfläche der elektrisch erhitzten Sonden und wird in das Gewebe durch die Mikroporen aufgenommen. Im Wesentlichen zeitgleich mit der thermischen Bildung der Mikroporen schmilzt die untere Membran 330 und Mehrfachkanäle werden gebildet, um die Arzneimittelmischung 310 in die in dem Gewebe geschaffenen Mikroporen einzuführen.
  • Nachdem die Mikroporen gebildet wurden, können die elektrisch erhitzten Sonden 342 mit einer Quelle von sehr geringer elektrischer Spannung verbunden werden, um das Gewebe zu elektroporieren. Siehe die internationale Anmeldung Nr. PCT/US97/24127, mit dem Titel „Microporation of Biological Tissue For Delivery of Bio-Active Agents", die am 30. Dezember 1997 eingereicht wurde. Ein Wechsel- oder Gleichstrom kann durch die Mikroporen hergestellt werden, um ein aktives Ionenpumpen des Arzneimittels in das Gewebe hervorzurufen. Dies kann weiter gefördert werden, indem man zwei separate Reservoirs mit jeweils darin ergänzend geladenen Lösungen vorsieht, um einen Gleichstrom-Ionenfluss zu unterstützen, der einen rein positiven Fluss des Arzneimittels in das Gewebe erzielt.
  • Ein weiteres Verfahren zur Steuerung der Flussrate besteht darin, elektrisch erhitzte Sonden, oder in die Vorrichtung eingebaute getrennt erhitzte Sonden, zum Erhitzen der Arzneimittelmischung zu verwenden, wodurch es zu einer anschliessenden thermalen Ausdehnung kommt sowie einem Druckanstieg innerhalb des Reservoirs. Dieser Erhitzungsvorgang könnte bis zu dem Punkt weitergeführt werden, an dem ein Teil der Arzneimittelmischung verdampft. Dies würde einen deutlichen Anstieg des Drucks in dem Reservoir bewirken, der hoch bliebe bis der Dampf anschließend kondensiert, und der Druck in einen ursprünglich passiven Zustand zurückgeführt wird. Bei einem weiteren Verfahren berühren die elektrisch erhitzten Sonden die Arzneimittelmischung und benutzen diese als Elektroden, indem sie ein Potential zwischen ihnen schaffen, mittels dem einige Elemente der Lösung elektrolysiert werden, um ein Gas aus der Flüssigkeit oder der Gelmischung freizusetzen, wodurch der erwünschte Druckanstieg erfolgt.
  • In 9 wird mit der Bezugszahl 400 eine Vorrichtung gezeigt, die Flussförderer mikroporiertem Gewebe zuführt und ein Arzneimittel in das Gewebe einführt. Die Vorrichtung 400 betrifft eine Reservoirfüllstückvorrichtung, die ein Reservoir einer Arzneimittelmischung 410 enthält, ähnlich der in Verbindung mit den 7 und 8 beschriebenen Vorrichtung. Die Arzneimittelmischung 410 ist in einer Kammer enthalten, die durch eine obere Membran 420 und einer untere Membran 430 definiert ist. Die untere Membran 430 besteht aus einem nicht porösen Kunststoffmaterial, das mit einer Energieabsorptionsverbindung, ähnlich der in Zusammenhang mit 6 beschriebenen, behandelt wurde. Zusätzlich schwebt eine Menge an Flussförderern in der Energieabsorptionsverbindung der unteren Membran 430. Die obere Membran 420 besteht aus optisch transparentem Material, um den Durchtritt von optischer Energie zuzulassen. Die Arzneimittelmischung 410 ist ebenfalls gegenüber optischer Energie transparent.
  • Der Betrieb der Vorrichtung 400 ähnelt dem in Zusammenhang mit 6 beschriebenen. Das heißt, die Vorrichtung wird an das Gewebe angelegt, und ein Strahl optischer Energie, der bei der Bezugszahl 450 zu sehen ist, wird auf die Vorrichtung fokussiert und zwar durch die obere Membran 420 auf die untere Membran 430. Die untere Membran 430 reagiert auf die optische Energie, indem sie sich erhitzt und darin Mikroporen bildet, und sie schmilzt auch an fokussierten Stellen der optischen Energie und ermöglicht somit die Freisetzung der Arzneimittelmischung 410 in das Gewebe durch die Mikroporen. Die untere Membran 430 könnte weiter mit einem Kleber um ihre gesamte Oberfläche, oder ihre Umfangskanten, behandelt werden, oder sie kann mit einer Verbindung behandelt werden, welche die thermische Impedanz zwischen den erhitzten Stellen und der Gewebeoberfläche verringert.
  • Alternativ dazu könnte die Vorrichtung 400 zwei Kammern oder Reservoire beinhalten, eines für den Flussförderer und eines für das Arzneimittel.
  • Vorzugsweise sind die hier beschriebenen Vorrichtungen so konstruiert, dass das gesamte Arzneimittelreservoir, die Porierungselemente und die optischen Steuerschaltkreise und Energiequellen in einer Einmalverpackung etwa von der Größe einer Taschenuhr oder kleiner enthalten sind. Diese Plattform eignet sich für Anwendungen wie die postoperative Verabreichung von Schmerzmitteln oder für andere Behandlungsarten, bei denen ein steuerbares transdermales Verabreichungssystem sinnvoll wäre.
  • Bei Verfahren zur Arzneimittelverabreichung erlaubt die Zufuhr eines Flussförderers in das biologische Gewebe das Einführen größerer Arzneimittelmengen in das Zielgewebe oder in die Blutbahn. Somit kann eine bestimmte Arzneimittelmenge im Vergleich zu vorbekannten Verabreichungsverfahren kürzerer Zeit dem Gewebe zu- oder in die Blutbahn eingeführt werden. Auch bei der wahlweisen Steuerung der Porierungstiefe und der Zufuhr des Flussförderers, erlaubt die vorliegende Erfindung die wirksame Verabreichung eines Arzneimittels in tieferes Gewebe oder in von der Anwendungsstelle weiter entferntes Gewebe, als dies mit früheren nicht invasiven oder minimal invasiven Verabreichungen der Fall wäre. So ermöglicht beispielsweise die vorliegende Erfindung die Verabreichung eines Arzneimittels an die kapillare Tiefe eines Gewebes, wodurch es zu einer verbesserten Aufnahme in den Blutkreislauf kommt, bevor das Arzneimittel durch die Reaktion des Körpers auf eine fremde Substanz abgebaut wird. Dies geschieht durch das Porieren des Gewebes bis zu einer ausgewählten Tiefe, wodurch der Flussförderer den Kapillarwänden oder dem den Kapillaren benachbarten Gewebe zugeführt werden kann, und den Flussförderer und das Arzneimittel durch die Mikropore zuführt. Iontophorese, Ultraschallenergie, mechanischer Druck und Handhabung oder andere Antriebskräfte können dazu benutzt werden, die Menge des verabreichten Arzneimittels weiter zu steigern. Diese Art der Verabreichung von Flussförderern und Arzneimitteln führt zu einer schnelleren Aufnahme des Arzneimittels in die Blutbahn. Somit kann die vom Organismus aufgenommene Arzneimittelmenge wunschgemäß gesteuert werden und zwar über die entsprechend ausgewählte Porierungstiefe und die Anwendung des Flussförderers und die Steuerung der hier beschriebenen anderen Antriebskräfte.
  • Die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele dienen nur der Veranschaulichung und sind weder beschränkend noch erschöpfend. Jeder Durchschnittsfachmann wird ohne weiteres erkennen, dass viele Ergänzungen, Auslassungen und Veränderungen durchgeführt werden können, ohne dabei von dem durch die unten beschriebenen Ansprüche definierten Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.

Claims (12)

  1. Eine Vorrichtung zur Förderung der Bildung mindestens einer Mikropore in einer biologischen Membrane und zur Steigerung der Durchflussrate einer Flüssigkeit dadurch, beinhaltend: (a) ein Reservoir, das eine ausreichende Menge von Flussförderer (106) aufweist; und (b) eine Energieabsorptionsschicht (104), die auf angelegte elektromagnetische Energie reagiert, um eine Mikropore zu formen und um zumindest einen Teil der Flussförderers zu verdampfen, um diesen in mindestens eine Mikropore freizulassen.
  2. Die Vorrichtung nach Anspruch 1, weiter aufweisend Mittel zur Anbringung der Vorrichtung an der biologischen Membrane.
  3. Die Vorrichtung nach Anspruch 1, weiter aufweisend eine wirksame Menge eines Arzneimittels (114), das in dem Reservoir beinhaltet ist.
  4. Die Vorrichtung nach Anspruch 1, weiterhin aufweisend Mittel (112) zur Entnahme einer Probe der Flüssigkeit, die ein Analyt aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, weiter aufweisend eine transparente Deckschicht (108), die das Reservoir überdeckt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, weiter aufweisend eine Substratschicht (102), die zwischen der Energieabsorptionsschicht und der transparenten Deckschicht angeordnet ist und die eine dort durchgehende Öffnung (110) definiert, wobei das Reservoir mit Flussförderer innerhalb dieser Öffnung angeordnet und zwischen der transparenten Deckschicht und der Energieabsorptionsschicht versiegelt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Energieabsorptionsschicht mit der wirksamen Menge von Flussförderer behandelt wird, so dass das Reservoir durch die Energieabsorptionsschicht gebildet wird.
  8. Die Vorrichtung nach Anspruch 7, weiter aufweisend eine optisch transparente Schicht, die die Energieabsorptionsschicht überdeckt.
  9. Die Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Flussförderer eine Flüssigkeit ist.
  10. Die Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Flussförderer ein Feststoff ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Flussförderer ein Gas ist.
  12. Die Vorrichtung nach Anspruch 1, weiter aufweisend ein weiteres Reservoir, das eine wirksame Menge eines zu verabreichenden Arzneimittels beinhaltet.
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