DE69909232T2 - Gerät und methoden zur sammlung und untersuchung biologischer flüssigkeiten in einem einzigen schritt - Google Patents

Gerät und methoden zur sammlung und untersuchung biologischer flüssigkeiten in einem einzigen schritt Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft Immunoassay-Vorrichtungen und Verfahren zum Sammeln und Testen von biologischen Flüssigkeiten, insbesondere von Urin. Die Erfindung betrifft ferner Mittel zur Steuerung des Fluidstroms durch eine Membran mit Dochtwirkung.
  • Angesichts der zunehmenden Verfügbarkeit und Verwendung von Arzneistoffen in der Bevölkerung wenden Arbeitgeber, wie Regierungsbehörden, Sportverbände und Betriebe des Transportgewerbes, Arzneistoff-Screeninguntersuchungen im Hinblick auf Anstellungsbedingungen und Aufrechterhaltung der Sicherheit am Arbeitsplatz an. Wenn zur Durchführung der Arzneistoff-Screeninguntersuchungen am Arbeitsplatz ein Arzt anwesend sein muß, ist dies für einen Arbeitgeber teuer und unzweckmäßig. Demzufolge wurden andere Verfahren zur Durchführung von Arzneistoff-Screeninguntersuchungen entwickelt.
  • Ein Beispiel für ein derartiges Verfahren ist in US-A-5 403 551 mit der Bezeichnung "Testvorrichtung und Behälter für Feld-Analysen einer Probe und den späteren Versand der unverfälschten Probe" beschrieben. Diese Vorrichtung ist in ihrer Herstellung relativ teuer, da sie spezielle Komponenten (insbesondere einen speziellen Flüssigkeitssammelbecher) benötigt. Ferner ist sie für den Laien relativ kompliziert zu bedienen und unterliegt leicht Leckagen und einer Verunreinigung.
  • US-A-5 656 502 beschreibt Teststreifen für einen Eintauchtest. Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zum Sammeln und Bestimmen einer Probe einer biologischen Flüssigkeit bereitgestellt, wobei die Vorrichtung folgendes umfaßt: (a) einen Testproben-Flüssigkeitssammelbehälter mit einer Unterseite, einer Öffnung und Wänden, die die Unterseite mit der Öffnung verbinden; (b) einen Strömungskontrollkanal, der in den Behälter eingesetzt ist und von einer flüssigkeitsdurchlässigen Öffnung und einem flüssigkeitsundurchlässigen, geschlossenen Ende sowie flüssigkeitsundurchlässigen Seitenwänden begrenzt ist, wobei die Innenabmessungen des Strömungskontrollkanals ausreichend sind, um das Einsetzen eines Teststreifens zu ermöglichen; (c) einen Teststreifen, der eine saugfähige Membran umfasst und innerhalb des Strömungskontrollkanals angeordnet ist, wobei der Teststreifen eine Probenaufsetzzone in Fluidverbindung mit einer Testzone aufweist, wobei die Testzone Markierungen und Reagenzien umfasst, die dazu in der Lage sind, ein beobachtbares Signal bereitzustellen, das die Anwesenheit oder Abwesenheit eines Analyten in einer Testprobenflüssigkeit anzeigt, und wobei der Teststreifen so im Strömungskontrollkanal angeordnet ist, dass die flüssigkeitsdurchlässige Öffnung und die Seitenwände unter Einhaltung eines Spielraums um den Teststreifen herum angeordnet sind und die Probenaufsetzzone bündig mit der flüssigkeitsdurchlässigen Öffnung des Strömungskontrollkanals verläuft oder von diesem vorsteht, wobei die Tiefe des Behälters so beschaffen ist, dass der Druck im Strömungskontrollkanal (auf einem Niveau gehalten wird, der im wesentlichen dem Umgebungsdruck außerhalb des Strömungskontrollkanals entspricht, um das Hineinströmen von Flüssigkeit zu erschweren; und wobei die Vorrichtung so konstruiert und angeordnet ist, dass Testprobenflüssigkeit, die in den Behälter gegeben wird, direkt durch die flüssigkeitsdurchlässige Öffnung des Strömungskontrollkanals auf die Probenaufsetzzone des Teststreifens abgegeben werden kann, so dass sie nur aufgrund der Dochtwirkung durch den Teststreifen durch den Strömungskontrollkanal zur Testzone wandert.
  • Eine Kontrolle des Flüssigkeitsstroms wird erreicht, indem man den Teststreifen innerhalb eines Strömungskontrollkanals plaziert, wobei der Druck innerhalb des Strömungskontrollkanals im wesentlichen im Gleichgewicht mit dem Umgebungsdruck außerhalb des Strömungskontrollkanals gehalten wird.
  • Durch Vermeidung der Bildung eines Druckgradienten innerhalb des Strömungskontrollkanals, was ein Fließen der Testprobe in den Strömungskontrollkanal begünstigen würde, ist der Flüssigkeitsstrom aus der Probenquelle, in die der Eintauchteststreifen getaucht wird, im wesentlich auf die Wanderung aufgrund einer Dochtwirkung durch den Teststreifen begrenzt. Auf diese Weise kann die Gefahr einer Übersättigung des Teststreifens bei Einführung in eine Testprobenflüssigkeit auf ein Minimum begrenzt werden. Somit wird die Notwendigkeit anderer Maßnahmen zur Einschränkung der Geschwindigkeit oder des Volumens des Durchflusses durch einen Eintauchteststreifen, z. B. ein Gehäuse mit einer Probenauftrageöffnung mit begrenzten Volumen oder Stufen zur indirekten Zufuhr der Probe auf den Teststreifen, ebenfalls vermieden, was eine Verringerung der Herstellungskosten und eine Erhöhung der Geschwindigkeit der Testdurchführung ergibt.
  • Nachstehend werden Ausführungsformen einer Kombination aus einer Testvorrichtung und einer Sammelkammer, die zum leichten Sammeln und Testen einer biologischen Flüssigkeitsprobe, wie Urin, befähigt sind, beschrieben und erläutert, wobei die Probe in einem unverfälschtem und sicheren Zustand verbleibt. Insbesondere wird gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ein Teststreifen mit kontrollierter Flüssigkeitsströmung in einer Kammer an einen festen Träger, der in eine Flüssigkeitssammelkammer, z. B. einen Urinbecher, eingeführt ist, bereitgestellt.
  • Die vorerwähnten Merkmale der Erfindung werden nachstehend in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung näher erläutert, wobei gleiche Bezugszeichen jeweils gleiche Elemente bezeichnen.
  • 1 stellt eine Seitenansicht einer herkömmlichen Sammelbecher/Eintauchteststreifen-Vorrichtung dar, die erfindungsgemäß verbessert wird.
  • 2 stellt einen Ausschnitt der Eintauch-Testvorrichtung von
  • 1 dar.
  • 3 ist eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Eintauch-Testvorrichtung mit Strömungskontrolle.
  • 4 ist eine Querschnittsansicht von 3 entlang der Linie 4-4 von 3.
  • 5 ist eine Vorderansicht einer Haltevorrichtung für die Eintauch-Teststreifenvorrichtung der 3 und 4.
  • 6 ist eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Sammelvorrichtung für eine Testprobenflüssigkeit, in die die Eintauch-Teststreifenvorrichtung der 3 und 4 sowie der Halter von 5 eingesetzt sind.
  • 7 ist eine Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sammelvorrichtung für eine Testprobenflüssigkeit in Kombination mit der Eintauch-Teststreifenvorrichtung der 3 und 4 sowie mit der Haltevorrichtung von 5.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • A. Definitionen
  • Zum leichteren Verständnis gelten die folgenden Definitionen in der gesamten Beschreibung. Dabei soll jedoch keine Definition eine in der Fachwelt anerkannte Bedeutung der aufgeführten Ausdrücke außer Kraft setzen.
    • 1. Der hier verwendete Ausdruck "Analyt" bezieht sich auf beliebige Substanzen, die zur Bindung an Antikörper oder Antigene befähigt sind. Antigene können (ohne Beschränkung hierauf) chemische Verbindungen, Polypeptide, Kohlenhydrate, Nucleinsäuren, Lipide und dgl., einschließlich Virusteilchen, Virusuntereinheiten, bakterielle und parasitäre Oberflächenantigene und Wirtsproteine, umfassen, die für den Zustand einer Person von diagnostischer Aussagekraft sind.
    • 2. Der Ausdruck "Testzone" bezieht sich auf einen Bereich, in dem ein Bindemittel (Ligand) oder Analyt in beweglicher oder unbeweglicher Weise an den Teststreifenbereich einer Testvorrichtung angebracht ist.
    • 3. Der Ausdruck "Probenaufsetzzone" bezieht sich auf einen Bereich eines Teststreifens, auf den eine flüssige Analytprobe mit dem Ziel einer Wanderung zur Testzone aufgetragen wird.
    • 4. Ein erfindungsgemäßer "Teststreifen" besteht zusammengenommen aus Membranen, die die Testzone und die Probenaufsetzzone tragen, sowie aus etwaigen Filtern, die in der erfindungsgemäßen Eintauch-Teststreifenvorrichtung vorhanden sind.
    • 5. Bei einer "Testprobenflüssigkeit" kann es sich um eine beliebige Flüssigkeit handeln, bei der ein Verdacht besteht, daß sie einen Analyten von Interesse enthält, für den ein spezieller Test spezifisch ist. Bei der Testprobe kann es sich um beliebige Körperflüssigkeiten handeln, einschließlich Urin, Blut, Schweiß, Lymphe, Intraperitonealflüssigkeit, rohe Gewebeextrakte oder Homogenisate, abgeleitet von Föten, Neugeborenen, jugendlichen oder erwachsenen Personen. Ferner kann es sich um nicht-biologische Flüssigkeiten, wie Wasser aus bestimmten ökologischen Bereichen, z. B. Flüssen oder Seen, oder um in einem Laboratorium verwendete Lösungen handeln.
    • 6. Der Ausdruck "Markierung" bedeutet ein Molekül oder eine Verbindung, die direkt oder indirekt die Erzeugung eines Signals (z. B. eine Farbänderung) vermitteln, die beim Test zur Anzeige des Vorliegens, des Fehlens oder des Konzentrationsbereiches eines Analyten von Interesse in einer Testprobe verwendet werden. Markierungen können Enzyme, fluoreszierende Bestandteile, Liposomen, Erythrozyten-Hüllen ("erythrocyte ghosts"), polymere Mikrokapseln, farbige Polymerteilchen (Latex) und vorzugsweise Sole von metallhaltigen Verbindungen umfassen. Eine Vielzahl von Patenten und Patentanmeldungen beschreiben ausführlich verschiedene Techniken zur Herstellung von nachweisbaren Signalen in Immunoassays. Die folgende Aufstellung von US-Patenten stellt lediglich eine Erläuterung für Markierungstypen dar, die erfindungsgemäß Anwendung finden können: US-A-3 646 346 beschreibt radioaktive Markierungen; US-A-3 654 090, US-A-3 791 932 und US-A-3 817 838 beschreiben Enzymmarkierungen; US-A-3 996 345 beschreibt Fluoreszenz-Auslösch-Markierungen; US-A-4 062 733 beschreibt radioaktive Markierungen; US-A-4 067 959 beschreibt Fluoreszenz- oder Enzym-Markierungen; US-A-4 104 099 beschreibt chemilumineszierende Markierungen; und US-A-4 160 645 beschreibt nicht-enzymatische Katalysatormarkierungen; US-A-3 966 879 beschreibt eine elektrophoretische Technik unter Anwendung einer Antikörperzone und US-A-4 120 945 beschreibt einen Radioimmunoassay (RIA), wobei ein markierter Analyt zunächst über einen Antikörper an einen festen Träger gebunden wird; US-A-4 233 402 beschreibt Enzympaarmarkierungen; US-A-4 720 450 beschreibt chemisch induzierte, fluoreszierende Markierungen; und US-A-4 287 300 beschreibt Enzymmarkierungen mit anionischer Ladung. Bei Markierungen kann es sich auch um metallhaltige Sole handeln, d. h. Metalle oder Metallverbindungen, wie Metalloxide, Metallhydroxide, Metallsalze, Metalle oder metallhaltige Verbindungen im Gemisch mit Polymeren oder in Schichtform auf polymeren Kernen. Diese Metallmarkierungen können trockene Formen von beliebigen der vorerwähnten Metall- oder Metallverbindung-Sole umfassen und vorzugsweise kolloidales Gold in trockener Form.
    • 7. "Fluidkommunikation" bezieht sich auf Strukturen, die miteinander in Kontakt stehen, jedoch nicht notwendigerweise aneinander fest angebracht sind.
    • 8. "Test" bezieht sich auf mehrere verschiedene Typen von Testformaten, bei denen ein Analyt von Interesse unter Verwendung eines Teststreifens nachgewiesen werden kann. Beispielsweise binden in einem Immunoassay vom Sandwich-Typ Analyten von Interesse in der Analytprobe (falls vorhanden) einen markierten Tracer, der beweglich dem Teststreifen (bestehend aus einer porösen Membran) an der Tracerzone einverleibt ist, wodurch ein erster Komplex gebildet wird. Beim Tracer handelt es sich um ein Molekül, das den Analyten von Interesse bindet und mit einer Markierung, vorzugsweise einer Metallmarkierung und insbesondere mit kolloidalem Gold konjugiert ist.
    • Ein zweiter immobilisierter Ligand, der dem Analyt von Interesse entspricht, ist in der Testzone an den Teststreifen gekuppelt. Der erste Komplex und der markierte, nicht-gebundene Ligand vermischen sich mit der Testprobe und werden zusammen aufgrund der Kapillarwirkung (Dochtwirkung) durch die Testzone transportiert. Die Analytprobe durchläuft den Teststreifen, wobei die ersten Komplexe (falls vorhanden) in Kontakt mit dem unmarkierten Liganden, der in der Testzone immobilisiert ist, gebracht werden, wodurch ein zweiter Komplex aus markierten Liganden/Analyten/immobilisierten Liganden gebildet wird. Der erste immobilisierte Ligand wird in der Testzone durch bekannte Maßnahmen immobilisiert, wozu eine kovalente Bindung oder Haftung an einer mit einem unlöslichen Protein beschichteten Oberfläche gehören (vgl. z. B. US-A-4 200 690 und US-A-5 075 078). Wenn der zweite Komplex gebildet worden ist, erscheint in der Testzone ein sichtbares Farbmuster. Markierter Ligand, der nicht an den Analyten in der Testprobe gebunden ist, setzt seine Wanderung aufgrund der Dochtwirkung in die Kontrollzone fort, wobei er in Kontakt mit dem dort immobilisierten Liganden kommt. Der markierte Ligand kann den immobilisierten Liganden in der Kontrollzone unter Bildung eines dritten Komplexes binden und wird auf diese Weise in der Kontrollzone festgehalten.
    • 9. Der Ausdruck "Probenintegritäts-Überwachungssystem" bezieht sich auf einen oder mehrere Streifen, auf denen eine Determinante, die Aussagen über den Zustand in einer Flüssigkeitsprobe zuläßt, bereitgestellt wird.
  • B. Repräsentative Testvorrichtung zur Anwendung im Zusammenhang mit den erfindungsgemäßen Verbesserungen
  • 1 und 2 erläutern Merkmale eines herkömmlichen Eintauch-Teststreifens und einer Urin-Sammelbechervorrichtung. Diese Vorrichtung läßt sich durch Anwendung der erfindungsgemäßen Merkmale verbessern. In dieser Vorrichtung sind einer oder mehrere Teststreifen 12 an einer Seite einer zweiseitigen festen Trägerunterlage 8 vorgesehen. Der Teststreifen 12 ist in herkömmlicher Weise konzipiert und umfaßt eine Probenaufsetzzone 20 in Fluidverbindung mit einer Testzone 23, der Markierungen und Reagenzien einverleibt sind, die die Anwesenheit oder Abwesenheit eines Analyten in der Testprobenflüssigkeit anzeigen. Ein gedrucktes Etikett 21, das die Identität des Materials, für die der Test spezifisch ist, anzeigt, kann gegebenenfalls am Teststreifen 12 distal zur Probenaufsetzzone 20 vorgesehen sein.
  • Die gegenüberliegende Seite des Trägers 8 ist mit Material 10 mit Dochtwirkung bedeckt. Das Dochtmaterial 10 wird in Kontakt mit dem Teststreifen 12 gebracht, indem es entweder an einem Ende über den Teststreifen 12 gefaltet wird (1) oder indem es an einem Ende mit dem Teststreifen 12 bedeckt wird (2). Bei der letztgenannten Ausführungsform wird die Probenaufsetzzone 20 des Teststreifens 12 über die Oberkante 15 des Trägers 8 gefaltet und schichtförmig auf das Dochtmaterial 10 gelegt.
  • Gemäß 1 ist der Träger 8 so geformt, daß er in den Innendurchmesser eines durchsichtigen Urinsammelbechers 2, der eine Öffnung 3 und eine Unterseite 1 aufweist, paßt und diesem sich in der Form anschließt. Bei der Verwendung wird der Träger 8 in den Becher 2 so eingeführt, daß die Probenaufsetzzone 20 des Eintauchstreifens 12 bündig mit der Öffnung 3 des Bechers 2 verläuft. Urin wird im Becher 2 gesammelt. Anschließend wird die Flüssigkeit durch die Dochtwirkung des Dochtmaterials 10 nach oben transportiert und gelangt in Kontakt mit der Probenaufsetzzone 20 des Teststreifens 12. Der Becher 2 kann sodann mit einer Kappe 4 verschlossen werden. Schließlich wandert die Flüssigkeit durch den Teststreifen 12 und gelangt in Kontakt mit den darin enthaltenen Testreagenzien. Die Testergebnisse werden durch die durchsichtigen Seiten des Urinbechers betrachtet.
  • Obgleich die repräsentative Vorrichtung der 1 und 2 eine Verbesserung gegenüber herkömmlichen Testvorrichtungen darstellt, ist sie mit einigen Beschränkungen behaftet. Erstens liefert die Vorrichtung nur relativ langsam Testergebnisse, verglichen mit anderen Vorrichtungen, was auf die Zeitspanne zurückzuführen ist, die eine Testprobenflüssigkeit braucht, um aufgrund der Dochtwirkung des Dochtmaterials 10 nach oben zum Teststreifen 12 zu gelangen (bei zahlreichen anderen Eintauch-Teststreifenvorrichtungen wird die Testprobenflüssigkeit direkt auf eine Probenaufsetzzone oder neben dieser aufgesetzt).
  • Zweitens besteht die Möglichkeit, daß die Testprobenflüssigkeit nicht gleichmäßig aufgrund der Dochtwirkung das Dochtmaterial 10 durchwandert, wenn nicht ein Mindestvolumen an Testprobenflüssigkeit in den Becher 2 gegeben wird oder wenn eine zu große Menge an Testprobenflüssigkeit in den Becher gebracht wird, so daß das Dochtmaterial 10 überflutet wird. Wenn infolgedessen die Testvorrichtung Mehrfachtest-Teststreifen umfaßt, werden möglicherweise unterschiedliche Flüssigkeitsvolumina auf jeden Teststreifen aufgesetzt. Gelegentlich hat diese Beschränkung dazu geführt, daß die Vorrichtung keine zuverlässigen Ergebnisse an einem oder mehreren der Teststreifen liefern kann.
  • Drittens wird durch die Notwendigkeit der Überlappung von Dochtmaterial 10 und Probenaufsetzmaterial 20 die Anzahl der Stufen erhöht, wodurch die für die Herstellung der Vorrichtung erforderlichen Kosten ansteigen.
  • Theoretisch kann die Verwendung von Dochtmaterial 10 als Träger zur Abgabe von Testprobenflüssigkeit zum Teststreifen 12 entfallen, indem man einfach die Orientierung der Probenaufsetzzone 20 im Becher 2 umkehrt, so daß die Probenaufsetzzone sich statt an der Öffnung 3 neben der Unterseite 1 befindet, wobei sämtliche übrigen Merkmale der Vorrichtung beibehalten werden. Bei einer derartigen Orientierung kommt die Probenaufsetzzone 20 in direkten Kontakt mit der in den Becher 2 eingeführten Testprobenflüssigkeit. In der Praxis funktioniert diese Alternative jedoch nicht, da die Testpersonen üblicherweise so große Mengen an Testprobenflüssigkeit in die Urinsammelbecher geben, daß der Teststreifen 12 rasch überflutet wird.
  • Diese vorstehend aufgeführten Beschränkungen der Testvorrichtung gemäß den 1 und 2 werden durch die vorliegende Erfindung überwunden. Insbesondere stellt die Erfindung eine Testvorrichtung bereit, bei der Testprobenflüssigkeit direkt auf die Probenaufsetzzone eines Teststreifens gegeben wird, wobei die Vorrichtung zusätzlich Mittel umfaßt, um den Flüssigkeitsstrom der Testprobe im Teststreifen zu steuern und zu dirigieren, wodurch eine Übersättigung des Teststreifens vermieden wird, selbst wenn ein erhebliches Volumen an Testprobenflüssigkeit vorhanden ist. Sofern mehr als ein Teststreifen in der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorhanden ist, wird die Testprobenflüssigkeit gleichmäßig jedem Streifen zugeführt, selbst wenn nur sehr geringe oder sehr große Volumina an Testprobenflüssigkeit vorliegen. In vorteilhafter Weise ergibt sich für die Erfindung ein relativ einfaches Herstellungsverfahren.
  • C. Erfindungsgemäße Testvorrichtungen
  • Zum leichteren Verständnis werden die verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung nachstehend unter Bezugnahme auf ihre Anwendung in einer Kombination von Teststreifen/Testprobenflüssigkeit-Sammelbecher beschrieben. Für den Fachmann ist es jedoch ersichtlich, daß die erfindungsgemäßen Strömungskontrolleinrichtungen, die bei jeder Ausführungsform vorhanden sind, in beliebigen Immunoassay-Formaten auf Teststreifenbasis herangezogen werden können, bei denen eine Begrenzung der Strömung der Flüssigkeit durch den Teststreifen erwünscht ist.
  • In 3 ist ein Beispiel für die erfindungsgemäße Strömungskontrolleinrichtung dargestellt. Die erfindungsgemäße Teststreifen-Vorrichtungskomponente 40 besteht aus einem Teststreifen 22 und einem Träger hierfür (nachstehend beschriebener Träger 28). In der Figur ist der Teststreifen 22 an einer Seite des zweiseitigen Trägers 28 angeordnet. Der Träger 28 ist aus einem elastischen flüssigkeitsundurchlässigen Material gefertigt. Typischerweise handelt es sich bei einem derartigen Material um eine Kunststoffolie oder um eine mit Kunststoff beschichtete Folie, die mit keiner der Komponenten der zu testenden biologischen Flüssigkeit, z. B. Urin, reaktiv ist.
  • Der Teststreifen 22 ist in herkömmlicher Weise aufgebaut. Da der Fachmann über den Aufbau eines derartigen Teststreifens ausreichend Bescheid weiß, wird dieser hier nicht ausführlich beschrieben. Kurz zusammengefaßt, umfaßt der Teststreifen 22 eine saugfähige Membran 24 und eine Probenaufsetzzone 30 in Fluidverbindung mit einer Testzone 33, der Markierungen und Reagenzien einverleibt sind. Diese Markierungen und Reagenzien sind dazu in der Lage, ein beobachtbares Signal bereitzustellen, das die Anwesenheit oder Abwesenheit eines Analyten in einer Testprobenflüssigkeit anzeigt. Gegebenenfalls kann ein bedrucktes Etikett 31 zur Identifizierung des Materials, für das der Test spezifisch ist, am Teststreifen 22 distal zur Probenaufsetzzone 30 vorgesehen sein.
  • Bezüglich weiterer Ausführungen über den Aufbau von Teststreifen, einschließlich der Wahl und der Herstellung der Testreagenzien, wird auf folgende Druckschriften, die repräsentative Beispiele für den Aufbau von Teststreifen liefern, verwiesen: US-A-5 384 264, US-A-4 491 645, US-A-4 943 522, US-A-5 252 496, US-A-5 714 389 und US-A-5 602 040.
  • Wie in 3 dargestellt, ist der Träger 28 so geformt, daß er in den inneren Durchmesser eines durchsichtigen Urinsammelbechers 2 paßt und diesem bezüglich seiner Form folgt (6 und 7). Der Urinsammelbecher 2 weist eine Öffnung 3 und eine Unterseite 1 auf. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der Träger 8 so in den Becher 2 eingesetzt, daß sich die Probenaufsetzzone 30 des Teststreifens 22 in der Nähe der Unterseite 1 des Bechers 2 befindet.
  • Eine Kontrolle der Testprobenflüssigkeit wird bei dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform erreicht, indem man den Teststreifen 22 innerhalb eines Strömungskontrollkanals anordnet, wobei der Druck innerhalb des Strömungskontrollkanals im wesentlich im Gleichgewicht mit dem Umgebungsdruck steht, der außerhalb des Strömungskontrollkanals herrscht, und zwar auch nachdem der Flüssigkeitskontrollkanal in den Sammelbehälter, der die Testprobenflüssigkeit enthält, eingesetzt worden ist. Die Abmessungen des erfindungsgemäßen Testprobenflüssigkeit-Sammelbehälters sind so beschaffen, daß die Tiefe der Probenflüssigkeit, in die der Flüssigkeitskontrollkanal eingesetzt wird, unter der Tiefe gehalten wird, bei der das Gleichgewicht bezüglich des Druckes innerhalb und außerhalb des Strömungskontrollkanals verloren ginge.
  • Als allgemeines Prinzip wäre eine Tiefe der Testprobenflüssigkeit in einer Säule von etwa 10 m erforderlich, um einen Druck von wesentlich mehr als 1 atm zu erzeugen. Für die meisten Testanwendungen der erfindungsgemäß3en Strömungskontrollvorrichtung auf biologische Flüssigkeiten liegt die Tiefe der zu verwendenden Testprobenflüssigkeit deutlich unter dieser Tiefe.
  • Der erfindungsgemäße Strömungskontrollkanal ist aus fünf flüssigkeitsundurchlässigen Seiten und einer flüssigkeitsdurchlässigen Seite gebildet. Wie beispielsweise gemeinsam in den 3 und 4 dargestellt ist, weist der Strömungskontrollkanal 34 vier flüssigkeitsundurchlässige Wände unter Einschluß des Trägers 28 und der wände 35A, 35B und 35C, ein flüssigkeitsundurchlässiges, verschlossenes Ende 35 und eine flüssigkeitsdurchlässige Seite auf, die aus einer Öffnung 36 besteht, aus der die Probenaufsetzzone 30 des Teststreifens 22 vorsteht. In ihrer gesamten Größe sind der Strömungskontrollkanal 34 und der Träger 28 notwendigerweise kleiner als der Testprobenflüssigkeits-Sammelbehälter, in den sie einzusetzen sind. Die vier flüssigkeitsundurchlässigen Wände sind um den Teststreifen herum mit lockerer Paßgenauigkeit (unter Einhaltung eines Spielraums) angeordnet.
  • Als ein weiteres Beispiel kann die flüssigkeitsdurchlässige Seite des Strömungskontrollkanals auch als eine Öffnung in einer flüssigkeitsundurchlässigen Seite ausgebildet sein oder die flüssigkeitsdurchlässige Seite kann aus einer flüssigkeitsdurchlässigen Membran bestehen. Die flüssigkeitsdurchlässige Seite des Strömungskontrollkanals muß es ermöglichen, daß der Druck innerhalb und außerhalb des Strömungskontrollkanals trotz des Eintauchens in die Probenflüssigkeit und des Eintritts von Flüssigkeit in den Teststreifen, der im Strömungskontrollkanal angeordnet ist, im wesentlichen im Gleichgewicht gehalten wird.
  • Dadurch, daß im Bereich des Strömungskontrollkanals im wesentlichen ein Druckgleichgewicht aufrechterhalten wird, kann sich kein Druckgradient bilden, dem Flüssigkeit außerhalb des Strömungskontrollkanals folgen könnte und somit in den Strömungskontrollkanal fließen könnte. Somit ist der Zutritt von Flüssigkeit in den Strömungskontrollkanal auf eine Wanderung in den Teststreifen 22 beschränkt, z. B. durch einen Transport von Flüssigkeit aufgrund von Dochtwirkung aus der Probenaufsetzzone 30 in Richtung zur Testzone 33 und durch diese hindurch.
  • Zu diesem Zweck ist der Strömungskontrollkanal 34 über dem Teststreifen 22 angeordnet (4). Der Strömungskontrollkanal 34 weist zwei gegenüberliegende Enden auf: ein flüssigkeitsundurchlässiges, verschlossenes Ende 35 und ein flüssigkeitsdurchlässiges offenes Ende 36. Das offene Ende 36 weist eine Öffnung 37 auf, die unter lockerer Paßform um den Teststreifen 22 herum angeordnet ist. Die Probenaufsetzzone 30 des Teststreifens 22 ragt über die Öffnung 37 hinaus. Bei der Anwendung führt die Testperson eine Testprobenflüssigkeit (typischerweise Urin) in den Flüssigkeitssammelbehälter, z. B. den Becher 2, durch die Öffnung 3 ein. Das verschlossene Ende 35 des Strömungskanals 34 verhindert den Zutritt von Probenflüssigkeit in den Strömungskontrollkanal, da die Zufuhr durch die Öffnung 3 erfolgt.
  • Wie in 3 dargestellt ist, sind getrennte Strömungskontrollkanäle für jeden der Mehrfachtest-Teststreifen vorgesehen. Jedoch ist es für den Fachmann im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen bezüglich der Rolle des Umgebungsdrucks-Gleichgewichts bei der Kontrolle der Strömungsgeschwindigkeit ersichtlich, daß eine Strömungsbeschränkung auch durch alternative Konzeptionen des Strömungskontrollkanals erreicht werden kann, z. B. kann der Strömungskontrollkanal 34 in Breitenrichtung kontinuierlich verlaufen, so daß sämtliche Teststreifen innerhalb der gleichen Lufttaschen, die durch den Strömungskontrollkanal begrenzt wird, angeordnet sind.
  • Wenn Testprobenflüssigkeit im Becher 2 gesammelt wird, gelangt sie in Kontakt mit der Probenaufsetzzone 30 und wandert allmählich nach oben durch den Teststreifen 22. Solange das Flüssigkeitsvolumen, das in den Becher 2 eingeführt wird, zu einem Kontakt mit der Probenaufsetzzone 30 ausreicht (diese kann ihrerseits in Kontakt mit der Unterseite 1 des Bechers 2 gebracht werden, um das erforderliche Volumen an Testprobenflüssigkeit auf ein Minimum zu beschränken), kann eine beliebige Menge an Testflüssigkeit bis zum maximalen Volumen des Fassungsvermögens des Bechers 2 bei der Durchführung eines Tests mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet werden. In Vorrichtungen mit Mehrfach-Teststreifen gelangen die einzelnen Probenaufsetzzonen mit einem gleichwertigen Volumen an Testprobenflüssigkeit in Kontakt, wodurch eine ungleichmäßige Verteilung der Testprobenflüssigkeit unter den Teststreifen vermieden wird.
  • Vorzugsweise befindet sich die Testzone 33 am Teststreifen 22 in einem Abstand von mindestens 2 mm vom distalen Ende der Probenaufsetzzone 30, um die Testzone 33 von der Flüssigkeit, die sich um das offene Ende 36 der Kammer 34 ansammelt, zu isolieren. Die Testergebnisse werden durch die durchsichtigen Wände des Bechers 2 betrachtet. Um die Vertraulichkeit der Testergebnisse zu gewährleisten, kann die Außenseite des Bechers 2, durch die die Ergebnisse betrachtet werden, beispielsweise mit einem entfernbaren, undurchsichtigen Band abgedeckt werden. Die Testprobenflüssigkeit kann nach Testdurchführung verworfen werden. Die Teststreifenvorrichtung kann innerhalb oder außerhalb des Bechers 2 aufbewahrt werden.
  • Ein fakultatives zusätzliches Merkmal der Erfindung besteht in einem Halter, mit dem die Testvorrichtung im Becher 2 an Ort und Stelle gehalten wird (5). Wie in 5 dargestellt ist, ist der Halter 40 gekrümmt, wobei die Krümmung dem Innendurchmesser des Bechers 2 folgt. Der Halter weist im wesentlichen die gleiche Höhe wie der Becher 2 auf. Es ist aber ersichtlich, daß der Halter eine beliebige andere Ausgestaltung aufweisen kann, die in den Becher 2 paßt und den Träger 28 auf die hier beschriebene Weise hält. Der Halter 40 umfaßt einen gekrümmten Bereich 42 mit einem Ausschnitt 44, der vertikale Schlitze 46 und einen fakultativen horizontalen Schlitz 48 zur Einführung des Trägers 28 umfaßt. Der gekrümmte Bereich 42 ist in 4 mit einem Ende 49 dargestellt, das gegebenenfalls zum Schutz des Trägers 28 geschlossen ist und abgeschrägt sein kann, um die Einführung des Halters 40 in den Becher 2 zu erleichtern. Bei der Anwendung wird der Träger 28 in die vertikalen Schlitze 46 und in den horizontalen Schlitz 48 so eingesetzt, daß beim Einsetzen des Halters 40 in den Becher 2 die Probenaufsetzzone 30 des Teststreifens 22 in Richtung zur Becherunterseite 1 orientiert ist und das Ende 49 des Halters 40 in Richtung zur Becheröffnung 3 orientiert ist (6). Die Betriebsweise dieser weiteren Ausführungsform der Erfindung entspricht den vorstehenden Angaben.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung (in 7 dargestellt) wird der Träger 28 so in den Halter 40 eingesetzt, daß die Probenaufsetzzone 30 in den horizontalen Schlitz 48 eingeführt wird. Bei dieser Ausführungsform umfaßt der horizontale Schlitz 48 des Ausschnitts 44 (5) ein Ende 49 (einschließlich des fakultativen Verschlusses des Endes 49, wodurch ein enges Flüssigkeitsreservoir in der flüssigkeitsdurchlässigen Seite des Strömungskontrollkanals 34 eingeschlossen und begrenzt wird. Der Halter 40 wird so in den Becher 2 eingesetzt, daß das geschlossene Ende 49 und die darin eingeschlossene Probenaufsetzzone 30 sich neben der Öffnung 3 des Bechers 2 befinden (7). Die Kappe 45 (die von beliebiger Bauart, die einen wasserdichten Verschluß gewährleistet, sein kann, z. B. zum Aufschrauben oder Einrasten) ist zum Verschließen des Bechers 2 vorgesehen.
  • Die Anwendung dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform verläuft in folgender Weise. Testprobenflüssigkeit (üblicherweise Urin) wird in den Becher 2 eingeführt. Wenn das Sammeln der Flüssigkeit beendet ist, wird die Kappe 45 auf den Becher 2 aufgesetzt, um einen wasserdichten Verschluß zu gewährleisten. Zur Durchführung des Tests kehrt der Laborassistent den Becher 2 um, so daß Testflüssigkeit in den horizontalen Schlitz 48 fließt. Auf diese Weise begrenzen der horizontale Schlitz 48, die vertikalen Schlitze 46 und das geschlossene Ende 49 ein Flüssigkeitsreservoir, in das beim Stürzen des Bechers 2 die Probenaufsetzzone 30 des Teststreifens 22 eingetaucht wird (8). Testprobenflüssigkeit wandert sodann gleichmäßig durch den Teststreifen 22 und etwaige andere Teststreifen, die in der Vorrichtung vorhanden sind. Die Testergebnisse werden durch die durchsichtigen Wände des Bechers 2 betrachtet.
  • Sämtlichen vorstehenden Ausführungsformen der Erfindung ist der Vorteil gemeinsam, daß ein direktes Auftragen von Probenflüssigkeit auf den Teststreifen gewährleistet ist (im Gegensatz zu einer Wanderung der Flüssigkeit durch eine Zwischentruktur, z. B. ein Dochtmaterial 10 gemäß 1 und 2). Auf diese Weise werden Schwankungen zwischen einzelnen Tests, die auf den Auftrag unterschiedlicher Volumina auf mehrere Teststreifen zurückzuführen sind, vermieden. Der gesamte Test kann im Vergleich zu den bisherigen Möglichkeiten rascher und unter geringeren Gestehungskosten durchgeführt werden.
  • Obgleich die Erfindung zum Testen beliebiger Flüssigkeiten auf beliebige Analyten von Interesse anwendbar ist, eignet sie sich insbesondere zur Durchführung von Screening-Tests von Urin auf das Vorliegen von Betäubungsmitteln. Zu diesem Zweck wird vom National Institute on Drug Abuse (NIDA) ein Test auf fünf Arzneistoffe empfohlen, wozu auch Tests auf Tetrahydrocannabinol und andere Marihuana-Metaboliten, Kokain-Metaboliten, Opiat-Metaboliten, Phencyclidin (PCP "Angel Dust") und Amphetamine gehören. Um den Mißbrauch von Substanzen in noch umfangreicherer Weise zu testen, kann die Wahl der zu testenden Analyten folgende Bestandteile umfassen: Marihuana-Metaboliten, Tetrahydrocannabinol- und andere Marihuana-Metaboliten, Kokain-Metaboliten, Opiat-Metaboliten, Phencyclidin (PCP, "Angel Dust"), Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine, Methaqualon und Propoxyphen. Die Teststreifen für Arzneistofftests weisen vorzugsweise eine Empfindlichkeit auf, die den Ausschlußgrenzen entspricht, die von Substance Abuse Mental Health Service Administration (SAMSHA) und NIDA, die die meisten Arbeitgeber anwenden, empfohlen werden. Bindemittel und Reagenzien zum Aufbau von Teststreifen zur Verwendung beim Nachweis von mißbräuchlich verwendeten Arzneistoffen sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden hier nicht näher beschrieben.
  • Personen, die Arzneistofftests unterzogen werden, sind gelegentlich bezüglich ihrer Anstrengungen zur Verfälschung der Analytenproben recht erfinderisch, um einen Nachweis von mißbräuchlich verwendeten Arzneistoffen, die möglicherweise in der Probe vorhanden sind, zu vermeiden. Um die Einflüsse derartiger Täuschungsversuche auf die mit den erfindungsgemäßen Vorrichtungen erzielbaren Ergebnisse auf ein Minimum zu beschränken, wird der Vorrichtung ein Überwachungssystem zur Feststellung der Integrität der Probe hinzugefügt. Ein derartiges System dient zu der Feststellung, ob der Probe verfälschende Bestandteile hinzugefügt worden sind oder deren Qualität anderweitig beeinträchtigt worden ist.
  • Beispielsweise kann das Überwachungssystem zur Feststellung der Probenintegrität einen oder mehrere der folgenden Parameter bewerten: pH-Wert, Osmolalität (Gesamtkonzentration der gelösten Bestandteile im Urin, angegeben als mOsm/kg und gemessen als Funktion der relativen Dichte der Flüssigkeit) oder Konzentrationen an Albumin, Kreatinin, Glutaraldehyd und Nitrit der Probe. In den erfindungsgemäßen Vorrichtungen besteht das System aus einem oder mehreren zusätzlichen Teststreifen (nicht abgebildet), die am Träger 28 angeordnet sind oder aus Testkissen, die am Teststreifen 22 neben dem bedruckten Etikett 31 angeordnet sind.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Sammeln und Bestimmen einer Probe einer biologischen Flüssigkeit, wobei die Vorrichtung folgendes umfasst: (a) einen Testproben-Flüssigkeitssammelbehälter (2) mit einer Unterseite (1), einer Öffnung (3) und Wänden, die die Unterseite mit der Öffnung verbinden; (b) einen Strömungskontrollkanal (34), der in den Behälter eingesetzt ist und von einer flüssigkeitsdurchlässigen Öffnung (36) und einem flüssigkeitsundurchlässigen, geschlossenen Ende (35) sowie flüssigkeitsundurchlässigen Seitenwänden (28, 35A, 35B, 35C) begrenzt ist, wobei die Innenabmessungen des Strömungskontrollkanals (34) ausreichend sind, um das Einsetzen eines Teststreifens zu ermöglichen; (c) einen Teststreifen (22), der eine saugfähige Membran (24) umfasst und innerhalb des Strömungskontrollkanals (34) angeordnet ist, wobei der Teststreifen eine Probenaufsetzzone (30) in Fluidverbindung mit einer Testzone (33) aufweist, wobei die Testzone Markierungen und Reagenzien umfasst, die dazu in der Lage sind, ein beobachtbares Signal bereitzustellen, das die Anwesenheit oder Abwesenheit eines Analyten in einer Testprobenflüssigkeit anzeigt, und wobei der Teststreifen (22) so im Strömungskontrollkanal (34) angeordnet ist, dass die flüssigkeitsdurchlässige Öffnung (36) und die Seitenwände (28, 35A, 35B, 35C) unter Einhaltung eines Spielraums um den Teststreifen (22) herum angeordnet sind und die Probenaufsetzzone (30) bündig mit der flüssigkeitsdurchlässigen Öffnung (36) des Strömungskontrollkanals (34) verläuft oder von diesem vorsteht, wobei die Tiefe des Behälters (2) so beschaffen ist, dass der Druck im Strömungskontrollkanal (34) auf einem Niveau gehalten wird, der im wesentlichen dem Umgebungsdruck außerhalb des Strömungskontrollkanals (34) entspricht, um das Hineinströmen von Flüssigkeit zu erschweren; und wobei die Vorrichtung so konstruiert und angeordnet ist, dass Testprobenflüssigkeit, die in den Behälter (2) gegeben wird, direkt durch die flüssigkeitsdurchlässige Öffnung (36) des Strömungskontrollkanals (34) auf die Probenaufsetzzone (30) des Teststreifens (22) abgegeben werden kann, so dass sie nur aufgrund der Dochtwirkung durch den Teststreifen (22) durch den Strömungskontrollkanal (34) zur Testzone (33) wandert.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend einen Halter (40) für den Strömungskontrollkanal (34), der zwei Enden aufweist, wobei ein Ende (49) geschlossen ist; und wobei eine der flüssigkeitsundurchlässigen Seitenwände (28) des Strömungskontrollkanals (34) als Teil einer flüssigkeitsundurchlässigen Verstärkungslage ausgebildet ist und der Halter (40) mindestens einen Schlitz (48) an seinem geschlossenen Ende (49) zur Aufnahme der Verstärkungslage (28) aufweist, wobei der Schlitz im geschlossenen Zustand ein Reservoir begrenzt, in dem die flüssigkeitsdurchlässige Öffnung (36) des Strömungskontrollkanals (34) angeordnet ist; und wobei der Halter passgenau in den Probensammelbehälter (2) so eingesetzt werden kann, dass die flüssigkeitsdurchlässige Öffnung (36) des Strömungskontrollkanals (34), das geschlossene Ende (49) des Halters (40) und die darin eingeschlossene Probenaufsetzzone (30) in Richtung zur Öffnung (3) des Probensammelbehälters orientiert sind; und wobei die Vorrichtung so konstruiert und angeordnet ist, dass Testprobenflüssigkeit beim Umdrehen des Behälters in das Flüssigkeitsreservoir eingeführt wird.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei sowohl der Halter (40) als auch der Behälter (2) eine gekrümmte Gestalt aufweisen und die Krümmung des Halters der Krümmung des Innendurchmessers des Behälters entspricht.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die flüssigkeitsdurchlässige Öffnung des Strömungskontrollkanals in Richtung zur Unterseite des Behälters orientiert ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei es sich beim Behälter um einen Becher handelt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner umfassend eine wasserdichte Kappe (45), die auf die Öffnung (3) des Behälters (2) passt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner umfassend zusätzliche Teststreifen (22), wobei die zusätzlichen Teststreifen zum Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit verschiedener Analyten in einer biologischen Flüssigkeit dienen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei sämtliche Teststreifen (22) in einem einzigen Strömungskontrollkanal angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, ferner umfassend zusätzliche Strömungskontrollkanäle (34), wobei jeder Teststreifen (22) in einem getrennten Strömungskontrollkanal angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, wobei es sich bei den verschiedenen Analyten um verschiedene Narkotika handelt.
  11. Verfahren zum Testen einer biologischen Flüssigkeit auf die Anwesenheit oder Abwesenheit eines Analyten, wobei das Verfahren das Einführen einer Probe der Flüssigkeit in den Behälter (2) der Vorrichtung nach Anspruch 2, das Abdecken der Öffnung (3) des Behälters unter Bildung einer wasserdichten Dichtung, das Umkehren des Behälters, so dass sich Flüssigkeit im Flüssigkeitsreservoir sammelt, und das Feststellen, ob ein Signal als Anzeichen für die Anwesenheit oder Abwesenheit eines Analyten in der biologischen Flüssigkeit auf dem Teststreifen bereitgestellt wird, umfasst.
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