DE69838956T2 - Vorrichtung für die Erfassung der Einschaltquoten für das digitale Fernsehen - Google Patents

Vorrichtung für die Erfassung der Einschaltquoten für das digitale Fernsehen Download PDF

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Description

  • Technisches Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Ermitteln einer Zuschauerschaft eines digitalen Fernsehprogramms und die Ermittlung der Verwendung von anderen Informationsdiensten, die den Zuschauern bereitgestellt werden.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Von den vielen Versuchen, die Verwendung eines elektronischen Unterhaltungssystems zu messen (im allgemeinen Kanalwahldaten) beinhaltet ein Ansatz das Hinzufügen eines Identifizierungscodes zu einem Radio- oder Fernsehprogramm, die Verteilung des Identifizierungscodes mit dem Programm über das betreffende Sendesystem und die Detektion und Interpretation des Identifizierungscodes, wenn das Sendesignal an einem statistisch ausgewählten Überwachungsort angesehen oder angehört wird. Ein Beispiel eines Systems, das diese Art eines Ansatzes für die Ermittlung umfasst, kann in den folgenden Patenten gefunden werden: US-Patent Nr. 5,481,294 von Thomas et al., der u. a. Identifizierungscodes beschreibt, die der vertikalen Austastlücke einer NTSC-Fernsehsendung hinzugefügt ist; US-Patent Nr. 5,629,739 von Dougherty, der insbesondere sich mit dem Hinzufügen eines Identifizierungscodes zu einem Abschnitt des Audiospektrums eines NTSC-Signals mit niedriger Energie befasst; und US-Patent Nr. 5,404,377 von Moses, der eine Audiocodiereinrichtung beschreibt, die eine Signalmaskierung verwendet, um die Wahrnehmbarkeit des Identifizierungscodes zu verringern.
  • Eine weitere Möglichkeit, die Verwendung eines elektronischen Unterhaltungssystems zu ermitteln, beinhaltet das Auslesen einer charakteristischen Merkmalsignatur (oder einer Menge von charakteristischen Merkmalsignaturen) aus dem zum Anschauen ausgewählten Programm und das Speichern einer mit Zeitstempel versehenen Signatur (oder Menge von Signaturen) in einem Speicher, um sie nachfolgend an eine zentrale Datensammelstelle zu senden, wo die Signatur (oder die Menge der Signaturen) mit entsprechenden Referenzsignaturen, die in der zentralen Stelle gesammelt wird, mit bekannten Sendequellen verglichen wird. Dieser Vorschlag wird durch Lert und Lu in dem US-Patent Nr. 4,677,466 beschrieben.
  • Ein weiterer Vorschlag zum Ermitteln der Verwendung eines elektronischen Unterhaltungssystems besteht darin, das betrachtete Signal (oder einiger Bestandteile oder Inhalte) mit allen Signalen zu vergleichen, die einem ausgewählten Haushalt zum Zeitpunkt zur Verfügung stehen, wenn die Ermittlung durchgeführt wird. Ein Überblick der Geräte und Verfahren, die für diese Ermittlung nützlich sind, wird in den Druckschriften von Thomas et al. in dem US-Patent Nr. 5,629,739 und von Lu et al. in dem US-Patent Nr. 5,594,934 offenbart.
  • Wheeler et al. in der US-Anmeldung mit der Nummer 08/786,270, eingereicht am 22. Januar 1997, ( WO-A-9832251 ) beschreibt eine Anordnung zur Detektion einer Videosignalquelle, die die Quelle eines Video und/oder Audiosignals, das auf einem Fernsehempfängerangezeigt wird, ermittelt. Die Anordnung umfasst eine Vielzahl von Ansätzen zur Ermittlung der Kanalwahl. Z. B. kann es verwendet werden, um einen Hilfs-Identifizierungscode zu lesen, der mit dem Fernsehprogramm übertragen wird, die charakteristischen Merkmalssignaturen aus dem Fernsehprogramm zu erhalten oder ein Signal zu erhalten, das mit einem aktuellen Bezugssignal übereinstimmt, das durch einen Fernsehempfänger, der durch das Messsystem gesteuert wird, empfangen wird.
  • Chan beschreibt in der US-Anmeldungsschrift Nr. 08/654309, eingereicht am 28. Mai 1996, ( US-A-5889548 ) eine Sensoranordnung zum nicht eingreifenden Empfangen einer Darstellung von Video- und Synchronisationssignalen von einem Fernsehempfänger.
  • Änderungen bei dem Verfahren zum Ermitteln des Empfanges des Fernseh- oder Radioprogramms sind aufgrund eines geplanten Übergangs von der analogen zur digitalen Übertragung notwendig. In den USA ist die Einführung des Übergangs auf das Jahr 2006 festgelegt, die in dem Federal Communication Comission's Mass Media Docket 87-268 dokumentiert ist, insbesondere mit Bezug auf den Fünften Bericht und Verordnung FCC 97-116, 3. April 1997 und auf den Sechsten Bericht und Verordnung FCC 97-115, 3. April 1997. Einige der Änderungen und ihre entsprechenden Auswirkungen auf die Ansätze zum Ermitteln von analogen Sendungen umfassen das Nachfolgende: (1) Digitale Sendetechniken verwenden keine vertikale Austastlücke und daher werden Programmnachverfolgungs- und Identifizierungscodes, die in die vertikale Austastlücke des analogen Sendesignals geschrieben werden, nicht übertragen; (2) mehrere Signalformate und zugehörige mehrere Anzeigeformate weisen neben anderen Merkmalen verschiedene Höhe-zu-Breiten-Verhältnisse auf und verschiedene Auflösungen sind zulässig, so dass bestehende Videosignalkorrelationsverfahren, die bei analogen Sendungen verwendet werden, im wesentlichen nicht möglich sein können, weil diese Verfahren davon abhängen, dass dieselben Bildmerkmale an entsprechenden Stellen auf den zu vermessenden Bildschirm und dem Bezugsbildschirm erscheinen; (3) ein Sender kann bis zu sechs Programme (verpackt in einer Folge von Datenpaketen, wobei jedes Datenpaket damit gekennzeichnet ist, welche Programmdaten darin enthalten sind) innerhalb eines zugehörigen 6 MHz Frequenzbands übertragen, wobei Einbußen der Bildauflösung gegen eine Erhöhung der Anzeigeprogramme abgewogen werden, so dass (i) digitale Signalkomprimierungsverfahren, die verwendet werden, um den Spektrumsbereich, der von einem Programm benötigt wird, zu reduzieren, die Programmidentifizierungscodes, die in einer originalen hochauflösenden Programmhauptquelle eingebettet sind, zerstört werden und (ii) bestimmt wird, welcher Kanal von einem Empfänger gewählt wird, der nicht eindeutig ein Programm, das angeschaut wird, identifiziert, wenn mehr als ein Programm in diesem Kanal übertragen wird; und (4) andere Daten als Fernsehsendungen können auf demselben Kanal ebenfalls übertragen werden, und in einigen Fällen wird erwartet, dass die anderen Daten auf eine bestimmte Weise zu den ebenfalls übertragenen Sendungen in Beziehung stehen, so dass ein Betrachter, mit dem TV-Programm interagieren kann (z. B. um eine Programmübersicht oder ausführliche Informationen zu einem beworbenen Produkt zu erhalten, um automatisch zu einem gewünschten Programm zu wechseln, oder um in einem Zuschauerteilnahmeprogramm teilzunehmen).
  • Es kann bemerkt werden, dass, obwohl geplante digitale Signalkompressionen und Übertragungsverfahren die darin verwendeten Videocodetypen zerstören und für die Ansätze der Analogsendungen der Vorgängergeneration gedacht sind, erwartet wird, dass mit Bezug auf Audiocodes eine geringere Änderung erfolgt. D. h., weil die Audiokomponente einer Fernsehsendung viel weniger Information enthält als die Videoinformation, ist viel weniger durch Anwenden von Signalkomprimierungsverfahren auf Audiosignale zu gewinnen. Nichtsdestoweniger wird erwartet, dass vielfältige Audiokomprimierungsverfahren verwendet werden können. Diese Verfahren umfassen solche, die durch den Dolby-AC-3 und European-MUSICAN-Standard definiert sind, oder solche, die durch einen noch zu definierenden Standard definiert ist, der in der relativ offenen und flexiblen MPEG-Umgebung betreibbar ist. Obwohl die Ansätze für Codierungen, wie sie in der zuvor erwähnten US-Patentnummer 5,404,377 beschrieben sind , dafür bekannt sind, dass sie das Dolby-AC-3 und Musican-Kompressionsverfahren überstehen, können andere Kompressionsverfahren als Dolby-AC-3 und MUSICAN diese Codes zerstören. Weiterhin wird erwartet, dass, obwohl der Technologiewechsel die Verwendung einiger der Codes wie z. B. solche die oben beschrieben sind, verhindern können, andere Codes (z. B. digitale Datenpaketcodes, die an einer Empfangsstelle mitteilen, welches der mehreren geinterleavten Programme einem bestimmten Datenpaket zugeordnet ist) sowohl mit dem Fernsehprogramm als auch mit jeglichen, ebenfalls übertragenen Daten, die mit diesen in Beziehung stehen, gesendet werden und es beabsichtigt ist, diese in Verbindung mit einem oder mehreren der Programme zu verwenden.
  • Zusätzlich zu den Änderungen bei den Sendegeräten und Signalen werden erhebliche Änderungen auch bei den Empfangssystemen erwartet. Darunter sind sowohl die Verwendung von Set-Top-Signalumwandlern (im allgemeinen Set-Top-Boxen bezeichnet), die es ermöglichen, eine digitale Sendung auf einem analogen Empfänger anzuschauen, als auch eine geplante Konvergenz der Fernsehempfänger und Computer bemerkenswert. Auf kurze Sicht wird z. B. erwartet, dass digitale Empfänger, die als Einsteckplatine für Personalcomputer aufgebaut sind, verwendet werden, um die Anzeige digitaler Fernsehsignale auf Computern zu ermöglichen.
  • Eine weitere herkömmliche Ermittlung, die sich in der Fernsehzuschauerauswertung widerspiegelt, ist die Ermittlung, wer das Programm, das durch das Gerät empfangen wurde, das in einem statistisch ausgewählten Überwachungsort überwacht wird, tatsächlich gesehen hat. Ein diesbezügliches Ermitteln des Interesses besteht in der Identifikation von Benutzern von Online-Diensten, wie z. B. Online-Dienste, die über das Internet bereitgestellt werden. Auch ist es klar, dass das Ermitteln der Mitglieder einer Zuschauerschaft an einem statistisch ausgewählten Überwachungsort, die interaktiv einen Fernseher benutzen und/oder auf das Internet zugreifen, und das Informationsbereitstellungsgerät, das verwendet wird, um die Information an die Mitglieder zu liefern, weiterhin wichtig sein wird.
  • Der am weitesten gebräuchlichste Ansatz, diese Ermittlungen vorzunehmen, besteht in der Befragung, wobei der Betrachter und/oder Internetbenutzer gefragt wird, sich selbst als ein Mitglied der Fernsehzuschauerschaft oder als ein Internetbenutzer zu identifizieren. In Verbindung mit dem Fernsehschauen wird diese Befragung üblicherweise mit Hilfe einer elektronischen Anfrage und einer Dateneingabeeinrichtung (im allgemeinen als ein Peoplemeter bezeichnet), die einem überwachten Empfänger an einem statistisch ausgewählten Überwachungsort zugeordnet ist, ausgeführt. Die Identifikation der Mitglieder kann auch das Alter, das Geschlecht und andere demographische Daten beinhalten. Es ist gebräuchlich, sowohl die demographischen Daten als auch die Kanalwahldaten, die mit jedem überwachten Empfangsgerät an dem statistisch ausgewählten Überwachungsort in einem Speicher- und Weiterleitungsgerät, das an dem Überwachungsort angeordnet ist, zu speichern und nachfolgend diese Daten täglich an einen Zentralcomputer über einen direkten Anruf über das öffentliche Telefonnetz oder über das Internet weiterzuleiten.
  • Von besonderem Interesse in diesem Gebiet ist die Offenbarung einer Zuschauerbefragungsanordnung, die von McKenna et al. in dem US-Patent Nr. 4,816,904 offenbart ist. Gemäß dieser Anordnung wird eine Anfragemitteilung auf einem Fernsehbildschirm angezeigt, die das vom Betrachter ausgewählte Programm überlagert, indem die Anfragemitteilung mit dem Videosignal, das auf der Anzeige ausgegeben wird, vermischt wird. Jedoch offenbart McKenna et al. keine „Unterteilungsanordnung", bei der die Anfragemitteilung auf einem Teil einer Anzeigeeinrichtung, der von dem Teil der Anzeige getrennt ist, die für das Fernsehbild vorgesehen ist, angezeigt wird.
  • Viele Anordnungen wurden in der Computertechnik vorgeschlagen, um einen Benutzer zuverlässig zu identifizieren, so dass nur ausgewählte Individuen sicher auf einige der Daten auf einem Computer oder Computersystem zugreifen können. Die gebräuchlichste solcher Einrichtungen besteht darin, dass der Benutzer aufgefordert wird, sowohl seine beanspruchte Identität als auch ein Passwort einzugeben. Andere Einrichtungen umfassen die Verwendung von vielfältigen biometrischen Techniken, wie z. B. Bild- oder Spracherkennungsgeräte. Zusätzlich ist auf dem Gebiet der Zuschauerschaftbestimmung wohlbekannt, Computer basierte Bilderkennung zu verwenden, um Mitglieder einer Zuschauerschaft zu identifizieren. Unter den Offenbarungen in diesem Gebiet ist die von Lu in dem US-Patent Nr. 4,858,000 bemerkenswert.
  • Die US-A-4965825 beschreibt ein System zur Meßüberwachung von Programmmaterial für Einschaltquotenermittlung.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Fernsehzuschauerermittlungssystem in den beigefügten Ansprüchen dargelegt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Diese und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch eine ausführliche Abhandlung der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen offensichtlicher, wobei:
  • 1 ein schematisches Blockdiagramm zeigt, das eine typische digitale Fernsehsende- und -empfangseinrichtung darstellt;
  • 2 ein schematisches Blockdiagramm zeigt, das ein audiobasiertes Kanalwahlermittlungssystem darstellt, das entweder für digitales oder analoges Senden verwendbar ist und das einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung entspricht;
  • 3 ein schematisches Blockdiagramm zeigt, das ein Kanalwahlermittlungssystem darstellt, das einen Softwareagenten verwendet, der irgendwo in der überwachten Empfangseinrichtung vorliegt, und der einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung entspricht;
  • 4 ein schematisches Blockdiagramm zeigt, das die Verwendung einer Detektion einer digitalen Quelle gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 5 ein schematisches Blockdiagramm zeigt, das die Verwendung einer Detektion einer digitalen Quelle gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung darstellt;
  • 6 zeigt ein schematisches Blockdiagramm, das die Verwendung von Datenanschlüssen von vielfältigen Fernsehgeräten darstellt, um fernsehbezogene Daten gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zu ermitteln; und
  • 7 ein Flussdiagramm zeigt, das den Betrieb eines Softwareagenten der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Eine typische digitale Fernsehsendeeinrichtung, die während einer Übergangsperiode geplant ist, in der sowohl digitale als auch analoge Programme gesendet werden, kann eine Kombination der Elemente, die in 1 dargestellt sind, umfassen. Netzwerkprogramme und andere nicht lokale Programme werden einer lokalen Fernsehstation 10 von einer Sendestation über ein Kommunikationsmedium 12, wie beispielsweise über einen Satelliten oder über erdgebundene digitale Übertragungsleitungen oder dgl. bereitgestellt. Lokale Programme werden der lokalen Fernsehstation 10 auch aus einer Mischung von hochauflösenden Fernsehkameras (HDTV) 14 (die eine Vielzahl von Formaten verwenden können), von digitalen Videokameras 16 mit Standardauflösung (die eine Vielzahl von Auflösungen und Aspektverhältnissen verwenden können) und von analogen Quellen bereitgestellt, die sowohl analoge Videokameras 18 (z. B. solche, die mit dem NTSC-Sendestandard der Vorgängergeneration kompatibel sind) als auch Kinofilmquellen 20 umfassen, die bereits zuvor in den NTSC-Standard mit Hilfe von wohlbekannten Telezinverfahren 22 konvertiert wurden.
  • Die Signale von den analogen Videokameras 18 und von den Kinofilmquellen 20 werden einem AD-Wandler 24 mit einem geeigneten digitalen Ausgang zugeführt. Die Ausgänge des AD-Wandlers 24, des Kommunikationsmediums 12, der hochauflösenden Fernsehkameras 14 (HTTV) und/oder der digitalen Videokameras 16 mit Standardauflösung werden an ein Vermittlungsgerät 26 geleitet. Das Vermittlungsgerät 26 leitet aus den Signalen ausgewählte Signale, die diesem von einer digitalen Kompressionseinrichtung 28 zur Verfügung gestellt werden, vor dem Senden über die Sendeeinrichtung 30 der Station weiter.
  • Die Sendeeinrichtung 30 der Station kann auch eine Antenne, eine Satellitenschüssel, ein Kabelmodem und dgl. aufweisen.
  • Zusätzlich empfängt eine Kabelkopfstation 31 (die als ein einzelner Kabelanbieter dargestellt ist, jedoch auch eine Vielzahl von Kabelanbietern darstellen kann) Signale über die Luft, über eine Satellitenverteilung und dgl. und verteilt die Signale (mit oder ohne Umformatieren) über reguläre Kabel, optische Fasern, Mikrowellen und dgl.
  • Die digitale Übertragung von der lokalen Fernsehstation 10 und/oder von der Kabelkopfstation 31 kann direkt empfangen und an einem statistisch ausgewählten Überwachungsort 32 durch ein digitales Fernsehgerät 34 empfangen und angezeigt werden. Die digitale Sendung kann auch direkt empfangen werden und mit Hilfe eines digitalen Wandlers 36 (im allgemeinen als Set-Top-Box oder STB aufgebaut) in eine analoge Ausgabe (z. B. in das NTSC-Format) zur Verwendung von einem analogen Fernsehgerät 38, das von einem Zuschauer vor dem Wechsel zu den digitalen Programmen erworben wurde, empfangen und konvertiert werden. Die digitale Sendung kann weiterhin durch einen Personalcomputer 40 direkt empfangen und angezeigt werden, der einen digitalen Empfänger 42 aufweist, der ein Basisband-Videoausgangssignal zur Verfügung stellt, das der Personalcomputer 40 in einem der Fenster 44 anzeigen kann, das auf seiner Anzeigeeinheit 46 definiert ist. Der digitale Empfänger 42 könnte z. B. eine Einsteckplatine des Personalcomputers 40 sein oder auf der Hauptplatine integriert sein. Der Personalcomputer kann auch Lautsprecher 47, eine Tastatur 48 oder eine Maus 50 oder ein anderes aus dem Stand der Technik bekanntes Zeigegerät aufweisen.
  • Weiterhin kann die digitale Sendung durch einen digitalen Wandler 52 direkt empfangen und in eine Form konvertiert werden, die durch ein digitales Fernsehgerät 54 verwendbar ist. Z. B. kann der digitale Wandler 52 für Bezahlfernsehprogramme, Video-on-demand-Fernsehprogramme, Satellitenfernsehprogramme und/oder für andere Dienste verwendet werden, die dem statistisch ausgewählten Überwachungsort 32 zur Verfügung gestellt werden. Die digitale Sendung kann auch durch einen digitalen Wandler 56 direkt empfangen und in eine Form konvertiert werden, die durch einen einfachen Bildschirm 58 verwendbar ist. In jedem dieser beiden Fälle kann das Ansehen des digitalen Fernsehens mit Hilfe von Messtechnologien ermittelt werden, die ähnlich sind zu der Set-Top-Box und einer analogen Fernsehkonfiguration, die nachfolgend beschrieben wird.
  • Zusätzlich zu dem direkten Empfang der digitalen Sendung durch Geräte, die ausschließlich für diesen Zweck vorgesehen sind (z. B. das digitale Fernsehgerät 34 und/oder den Personalcomputer 40) wird erwartet, dass eine Vielzahl von noch zu definierenden Unterhaltungselektronikgeräte gebaut werden, die zumindest einige der Merkmale von sowohl einem digitalen oder analogen Fernsehempfänger und eines Heimcomputers beinhalten.
  • Eine erste Ausführungsform 60 der vorliegenden Erfindung, die die Kanalwahl (bzw. Einstellung) auf ein digitales Fernsehprogramm bestimmt, das an einem statistisch ausgewählten Überwachungsort 62 empfangen wird, ist schematisch in 2 dargestellt. Die erste Ausführungsform 60 ermittelt eine solche Kanalwahl, indem Programmidentifikationscodes detektiert werden und/oder indem Signaturen aus dem Audioanteil des Fernsehsignals extrahiert werden, auf das ein Empfänger eingestellt ist. Dieser Audioanteil wird durch einen Detektor 64 im Falle eines digitalen Fernsehgeräts 66 und mit Hilfe eines Detektors 68 im Falle eines analogen Fernsehgeräts 70 detektiert. Der Detektor 64 kann den Audioanteil eines Programms, auf den das digitale Fernsehgerät 66 eingestellt ist, ohne Eingriff durch die Klangausgabe detektieren, die von einem Lautsprecher 72 des digitalen Fernsehgeräts 66 bereitgestellt wird (wobei der Detektor 64 ein Mikrophon sein kann), oder mit Eingriff, indem das Audiosignal über eine direkte Verbindung zum Lautsprecher, den Audioausgangsanschlüssen oder den Audioverarbeitungsschaltkreisen des digitalen Fernsehgeräts detektiert wird. Auf ähnliche Weise kann der Detektor 68 den Audioanteil eines Programms detektieren, auf den das analoge Fernsehgerät 70 eingestellt wird, indem ohne Eingriff die Klangausgabe, die von einem Lautsprecher 74 des digitalen Fernsehgeräts 66 bereitgestellt wird, detektiert wird, oder indem das Audiosignal mit Eingriff von einer direkten Verbindung zum Lautsprecher, zu den Audioausgangsanschlüssen oder zu dem Audioverarbeitungsschaltkreis des analogen Fernsehgeräts 70 detektiert wird. Der analoge Fernsehempfänger 70 ist mit einem digitalen Wandler 76 versehen, der zu dem digitalen Wandler 36 der 1 ähnlich sein kann.
  • Der Audioanteil eines Fernsehprogramms kann auch durch einen Detektor 78 detektiert werden, wenn das Fernsehprogramm von einem Personalcomputer 80 auf einen Bildschirm 82 und einem Lautsprecher 84 wiedergegeben wird. Der Detektor 78 kann den Audioanteil eines Programms detektieren, auf das der Personalcomputer 80 eingestellt wird, indem ohne Eingriff die Klangausgabe, die von den Lautsprechern 84 bereitgestellt wird, detektiert wird, oder indem das Audiosignal mit Eingriff von einer direkten Verbindung zum Lautsprecher, zu den Audioausgangsanschlüssen, oder zu dem Audioverarbeitungsschaltkreis des Personalcomputers 80 detektiert wird.
  • Wie durch Thomas et al. in dem US-Patent Nr. 5,629,739 offenbart ist, kann eine Darstellung des Audioanteils, der durch den Detektor 64 aufgenommen wurde, durch eine gerätgebundene Einheit (SU) 86 und/oder eine heimgebundene Einheit (HU) 88 (die mit einem Datenspeicher in einer Weiterleitungseinheit versehen sein können) an dem statistisch ausgewählten Überwachungsort 62 analysiert werden, um festzustellen, ob der Audioanteil von dem digitalen Fernsehgerät 66 Fernsehprogrammidentifikationscodes enthalten. Alternativ kann die Darstellung des Audioanteils, der durch den Detektor 64 aufgenommen wurde, an einer entfernten zentralen Datensammelstelle 90 analysiert werden, um festzustellen, ob der Audioanteil von dem digitalen Fernsehgerät 66 solche Fernsehprogrammidentifikationscodes enthält. Die entfernte zentrale Datensammelstelle 90 ist schematisch als eine Computer basierte zentrale Datensammelstelle dargestellt, die Daten mit der heimgebundenen Einheit 88 über ein Kommunikationsnetzwerk 92, wie beispielsweise ein öffentliches Telefonnetzwerk, das Internet und dgl., austauscht.
  • Auf ähnliche Weise kann eine Darstellung des Audioanteils, der durch den Detektor 68 aufgenommen wurde, durch eine gerätgebundene Einheit 94 und/oder die heimgebundene Einheit 88 analysiert werden, um festzustellen, ob der Audioanteil von dem analogen Fernsehgerät 70 Fernsehprogrammidentifikationscodes enthält, und eine Darstellung des Audioanteils, der durch den Detektor 78 aufgenommen wurde, kann durch eine gerätgebundene Einheit 96 und/oder die heimgebundene Einheit 88 analysiert werden, um festzustellen, ob der Audioanteil von dem Personalcomputer 80 Fernsehprogrammidentifikationscodes enthält. Alternativ kann die Darstellung des Audioanteils, der durch die Detektoren 68 und 78 aufgenommen wurde, an einer entfernten zentralen Datensammelstelle 90 analysiert werden, um festzustellen, ob die Audioanteile von dem analogen Fernsehgerät 70 und des Personalcomputers 80 Fernsehprogrammidentifikationscodes enthalten.
  • Weiterhin kann ein Personenidentifizierer 98 vorgesehen sein, um die Personen, die Fernsehprogramme auf dem digitalen Fernsehgerät 66 betrachten, zu identifizieren. Der Personenidentifizierer 98 kann eine Videokamera, eine Infrarotkamera und dgl. sein. Wenn eine solche Einrichtung an dem statistisch ausgewählten Überwachungsort 62 verfügbar ist, kann die gerätgebundene Einheit 86 bekannte Kopfpositions- und Gesichtserkennungssoftware für die Identifikation der zuschauenden Personen und zum Sammeln von anderen demographischen Daten verwenden (wie z. B. durch Lu in dem US-Patent Nr. 4,858,000 offenbart ist). Auf ähnliche Weise können Personenidentifizierer zur Verfügung gestellt werden, um die Personen zu identifizieren, die Fernsehprogramme auf dem analogen Fernsehgerät 70 und auf dem Personalcomputer 80 anschauen.
  • Anstelle des Analysierens der Darstellungen der Audioanteile, die durch die Detektoren 64, 68 und 78 aufgenommen wurden, um festzustellen, ob die Audioanteile von dem entsprechenden digitalen Fernsehgerät 66, von dem analogen Fernsehgerät 70 und von dem Personalcomputer 80 Fernsehprogrammidentifikationscodes enthalten, können charakteristische Signaturen von diesen Darstellungen für den nachfolgenden Vergleich entweder an dem statistisch ausgewählten Überwachungsort 62 oder in der zentralen Stelle 90 mit zuvor gesammelten Bezugssignaturen extrahiert werden, um die Fernsehprogramme zu identifizieren, auf die das digitale Fernsehgerät 66, das analoge Fernsehgerät 70 und der Personalcomputer 80 eingestellt sind.
  • Programme, die durch VCRS auf dem digitalen Fernsehgerät 66, auf dem analogen Fernsehgerät 70 und auf dem Personalcomputer 80 abgespielt werden, können entweder mit Hilfe der Code- oder der Signaturtechnik identifiziert werden. Somit können, wenn die abgespielten Programme Programmidentifikationscodes enthalten, die durch den Prozess des Aufzeichnens und Wiedergebens im Falle eines zeitversetzten Anschauens erhalten geblieben sind, oder die in den auf den Bändern aufgezeichneten Programmen für den Verleih oder Verkauf aufgezeichnet sind, die Identifikationscodes zu einer Zeit detektiert werden, zu der die Programme abgespielt werden, so dass die Zuschauerschaft des Programms ermittelt werden kann. Jedoch können, wenn die abgespielten Programme nicht codierte Programme sind oder wenn die Programmidentifikationscodes verloren gegangen sind (z. B. während des Aufzeichnungsprozesses), die Ausführungsformen der hierin beschriebenen vorliegenden Erfindung die angeschauten Programme bestimmen, wenn die Bänder wiedergegeben werden, indem charakteristische Signaturen aus diesen Programmen extrahiert werden und indem die extrahierten Signaturen mit Referenzsignaturen, die in einer Referenzsignaturdatenbank gespeichert sind, verglichen werden. In diesem Fall kann das Suchen durch die Verwendung von wohlbekannten Hashing-Techniken optimiert werden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung entweder die Codetechnik oder die Signaturtechnik verwenden kann, um die Zuschauerschaft der auf dem digitalen Fernsehgerät wiedergegebenen Programme zu ermitteln, kann die vorliegende Erfindung diese beiden Techniken verwenden, so dass eine der Technik die andere in dem Fall stützt, dass eine Technik nicht in der Lage ist, ein vom Zuschauer ausgewähltes Fernsehprogramm zu identifizieren. Z. B. werden Signaturen extrahiert und verglichen, um ein von dem Zuschauer ausgewähltes Fernsehprogramm zu identifizieren, nur wenn die Identifikationscodes nicht detektiert werden können. Als weitere Alternative kann die vorliegende Erfindung beide dieser zwei Techniken gleichzeitig verwenden. Demographische Daten können in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung auch gesammelt werden.
  • Es kann festgestellt werden, dass, obwohl die erste Ausführungsform 60 den Grossteil der gesamten Zuschauerschaft ermittelt, sie nicht geeignet ist, interaktive Merkmale (z. B. mit übertragene Werbungsdetails) die Teil des digitalen Sendesystems sein sollen, zu ermitteln. Daher besteht ein wichtiges Merkmal der nachfolgenden Ausführungsform darin, dass sie interaktive Merkmale ermitteln kann.
  • Demgemäß wird eine zweite Ausführungsform 100 der vorliegenden Erfindung zur Verfügung gestellt, wie sie in 3 dargestellt ist. Die zweite Ausführungsform 100 stellt die Kanalwahl (bzw. Einstellung) auf ein digitales Fernsehprogramm in Verbindung mit einem statistisch ausgewählten Überwachungsort 102 fest. Wie aus der nachfolgenden Beschreibung offensichtlich wird, kann die zweite Ausführungsform 100 einige oder alle Merkmale der ersten Ausführungsform 60 ebenso wie die neuen Merkmale enthalten, die nachfolgend in Verbindung mit der zweiten Ausführungsform 100 beschrieben werden.
  • Gemäß dieser zweiten Ausführungsform 100 werden Kanalwahldaten und möglicherweise demographische Daten von der digitalen Fernsehempfangseinrichtung gesammelt, die eine Verarbeitungseinrichtung mit vorzugsweise einem geeigneten, nicht flüchtigen oder batteriegestützten Speicher aufweisen, der so gestaltet ist, dass darin ein Algorithmus, der nachfolgend als Softwareagent bezeichnet wird, gespeichert werden kann. Die digitale Fernsehempfangseinrichtung der zweiten Ausführungsform 100 kann (i) einen Personalcomputer 104, der ähnlich zu dem Personalcomputer 40 der 1 ausgestaltet sein kann, (ii) einen digitaler Wandler 107, der ähnlich zu dem digitalen Wandler 36 der 1 ausgestaltet sein kann (iii), ein analoges Fernsehgerät 108, das mit Bezug auf den digitalen Wandler 106 betrieben wird, und (v) ein digitales Fernsehgerät 110 umfassen.
  • Einer oder mehrere Softwareagenten der zweiten Ausführungsform 100, die nachfolgend ausführlicher beschrieben wird, überwachen die Betriebsaufgaben, um mit Zeitstempel versehene Einträge, die Kanalwahldaten und/oder andere Daten betreffend den Betrieb der besonderen Teile der Ausstattung, in dem die Softwareagenten vorliegen, zu erzeugen. Solche überwachten Betriebsaufgaben können z. B. Nachrichten, die von einer entfernten oder anderen Steuerung, die durch einen Benutzer bedient wird, an einen Tuner oder anderen Programmwähler weitergeleitet werden, um ein Fernsehprogramm, das auf einem Kanal gesendet wird, auszuwählen, Nachrichten, die von einer Steuerung einer Verarbeitungseinheit an einen Tuner weitergeleitet werden, um ein Fernsehprogramm, das auf einem Kanal gesendet wird, auszuwählen und dgl. sein. Obwohl Softwareagenten in der Lage sein sollen, den Datenverkehr, der durch die Datenanschlüsse ihrer Hosts läuft, abzuhören, würde die Verwendung von Softwareagenten die Kanalwahl an den Betrachtungsorten nicht vollständig ermitteln, wenn nicht jedes Teil des Fernsehgeräts an solchen Stellen einen entsprechenden Softwareagenten beinhaltet, so dass eine Gesamtheit von Betriebsaufgaben erfasst werden kann.
  • Demgemäß ist ein Softwareagent 112 in dem digitalen Wandler 106 enthalten. Der Softwareagent 112 überwacht die Betriebsaufgaben, um mit Zeitstempel versehene Einträge zu erzeugen, die die Kanalwahl und/oder andere Daten betreffend den Betrieb des digitalen Wandlers 106 enthalten, in dem der Softwareagent 112 vorliegt. Somit detektiert der Softwareagent 112 z. B. eine Nachricht, die die Auswahl eines gesendeten Fernsehprogramms in einem ausgewählten Kanal betrifft. Aus dieser detektierten Nachricht kann die Identität des ausgewählten Fernsehprogramms bestimmt werden. Der Softwareagent 112 ist auch ausgestaltet, um einen Datenverkehr, der die Eingangs-/Ausgangsdatenanschlüsse 114 seines Hosts durchläuft, abzuhören und über den Eingangs-/Ausgangsdatenanschluss 114 zu kommunizieren. Demgemäß können Programme, auf die das analoge Fernsehgerät 108 eingestellt ist, durch die Verwendung des Softwareagenten 112 detektiert werden. Der Softwareagent 112 kann über ein Kommunikationsmedium 116 in den digitalen Konverter 106 mit Hilfe des Eingangs-/Ausgangsdatenanschluss 114 eingeladen werden. Alternativ kann der Softwareagent 112 eine Einsteckkarte sein, kann auf einer Diskette vorhanden sein, oder dgl.
  • Auf ähnliche Weise ist ein Softwareagent 118 in dem digitalen Fernsehgerät 110 enthalten. Der Softwareagent 118 überwacht die Betriebsaufgaben, die dem digitalen Fernsehgerät 110 zugeordnet sind, um mit Zeitstempel versehene Einträge zu erzeugen, die Kanalwahldaten und/oder andere Daten enthalten, die den Betrieb des digitalen Fernsehgeräts 110, in der der Softwareagent 118 vorliegt, betreffen. Der Softwareagent 118 ist auch ausgestaltet, um mit dem Eingangs-/Ausgangsdatenanschluss 120 seines Hosts zu kooperieren. Ein Softwareagent 122 ist in dem Personalcomputer 104 enthalten. Der Softwareagent 122 überwacht die Betriebsaufgaben, die dem Personalcomputer 104 zugeordnet sind, um mit Zeitstempel versehene Einträge zu erzeugen, die Kanalwahl- und/oder andere Daten betreffend den Betrieb des Personalcomputers 104, in dem der Softwareagent 122 vorliegt, enthalten. Der Softwareagent 122 ist auch ausgestaltet, um mit dem Eingangs-/Ausgangsdatenanschluss 124 seines Hosts zu kooperieren.
  • Weiterhin kann ein Personenidentifizierer 126 vorgesehen sein, um die Personen, die sich das Fernsehprogramm auf dem Personalcomputer 104 anschauen, zu identifizieren. Wie im Fall des Personenidentifizieres 98 kann der Personenidentifizierer 126 eine Videokamera, eine Infrarotkamera und dgl. sein und kann bei einem Teil oder gesamten Anzeigesystem, das in 4 dargestellt ist, vorgesehen sein.
  • Die Softwareagenten 112, 118 und 122 können kommunikationsfähig sein, so dass Fernsehzuschauerdaten von allen Anzeigeorten an dem statistisch ausgewählten Überwachungsortes 102 über das Internet, ein öffentliches Telefonsystem und dgl. an eine lokale oder entfernte Zwischendatensammeleinheit 128 und dann an eine entfernte zentrale Stelle 130 über einen Kommunikationskanal 170 kommuniziert werden. Die Zwischendatensammeleinheit 128 kann flexibel entweder an demselben statistisch ausgewählten Überwachungsort 102 oder an einem entfernten Ort 166 oder in der zentralen Stelle 130 angeordnet sein. Zu diesem Zweck können die Eingangs-/Ausgangsdatenanschlüsse 114, 120 und 124 serielle Anschlüsse, parallele Anschlüsse, Universal-Serial-Bus-Anschlüsse (USB), Firewire-Anschlüsse (gem. IEEE 1394) und dgl. sein. Die Datenübertragung kann z. B. als eine Hintergrundaufgabe strukturiert sein und die Form einer Abfolge von Datenpaketen aufweisen, wobei jedes über E-Mail verschickt oder auf andere Weise an die entfernte Zwischendatensammeleinheit 128 während den Pausen einer Online-Sitzung eines Benutzers oder zu einer anderen Zeit übertragen wird. Die Zwischendatensammeleinheit 128 kann z. B. eine computerisierte Datensammeleinheit oder ein Internetdiensteanbieter sein. Alternativ kann die Zwischendatensammeleinheit 128 eine heimgebundene Einheit sein, wobei die Zwischendatensammeleinheit 128 an dem statistisch ausgewählten Überwachungsort 102 angeordnet sein kann, und ausgestaltet sein kann, um die Kanalwahl und demographische Daten über E-Mail oder eine andere Übertragungsart an die zentrale Stelle 130 zu kommunizieren.
  • Der Softwareagent 122 kann zusätzlich den Personalcomputer 104 auf interaktive Anwendungen, wie beispielsweise Internetbenutzung (z. B. durch Protokollieren von Universal Resource Locators (URLs), die Verwendung von Anwendungssoftware und das durch den Personalcomputer 104 unterstützte Ansehen von Fernsehprogrammen überwachen. Auf ähnliche Weise können die Softwareagenten 114 und 118 eine interaktive Benutzung, wie beispielsweise eine Internetbenutzung (z. B. durch Protokollieren der URLs) und die Verwendung von Anwendungssoftware ebenso wie das Ansehen von Fernsehprogrammen überwachen, wenn der digitale Wandler 106 und das digitale Fernsehgerät 110 internet-fähig sind.
  • Weil nicht die gesamte Einrichtung, die durch ein Forschungsunternehmen auf dem Gebiet der Fernsehzuschauerforschung belegt ist, zumindest während der Anfangszeit der digitalen Fernsehsendeära mit der oben beschriebenen Softwareagentenlösung kompatibel sein wird, kann die zweite Ausführungsform 100 des Messsystems der vorliegenden Erfindung mit vielen oder allen der Merkmale der ersten Ausführungsform 60 ausgestaltet sein.
  • Wie oben beschrieben ermittelt die erste Ausführungsform 60 den Grossteil der gesamten Zuschauerschaft durch Detektieren der Programme, auf die die Empfänger eingestellt sind, indem Programmidentifikationscodes, die in den Programmen eingebettet sind, detektiert werden, und/oder indem Signaturen der Programme, die betrachtet werden, extrahiert werden und indem die extrahierten Signaturen mit Referenzsignaturen verglichen werden. Weiterhin ermittelt die zweite Ausführungsform 100 nicht nur die gesamte Zuschauerschaft, sondern auch interaktive Merkmale, die mit den Programmen geliefert werden. Die unten beschriebenen Ausführungsformen sind insbesondere so gestaltet, dass sie auf eine effiziente Weise die digitalen Fernsehzuschauerdaten, in denen mehrere Fernsehprogramme in einen gemeinsamen digitalen Übertragungskanal (z. B. von 6 MHz) vorliegen, ermitteln, insbesondere, wo ein digitales Fernsehgerät kein zugängliches Betriebssystem aufweist, innerhalb dem ein Softwareagent vorliegen kann. Die erste Ausführungsform 60 ist auch nützlich, wenn es keine I/O-Schnittstelle in dem Fernsehgerät gibt, so dass es keinen einfachen Weg gibt, Daten aus dem Fernsehgerät auszulesen.
  • 4 stellt eine dritte Ausführungsform 200 der Erfindung dar, bei der ein statistisch ausgewählter Überwachungsort 202 während der Übergangszeit, wenn sowohl analoges als auch digitales Senden vorkommt, z. B. einen ersten Fernsehort 204, einen zweiten Fernsehort 206 und einen dritten Fernsehort 208 aufweist. Der erste Fernsehort 204 umfasst einen digitalen Wandler 210, der mit einem analogen Fernsehgerät 212 verbunden ist. Der Audioanteil eines Programms, auf das das analoge Fernsehgerät 212 eingestellt ist, wird durch einen Detektor 214 detektiert. Der Detektor 214 kann diesen Audioanteil detektieren, indem ohne Eingriff die Klangausgabe, die durch einen Lautsprecher 216 des analogen Fernsehgeräts 212 ausgegeben wird, detektiert wird, oder indem mit Eingriff das Audiosignal aus einer direkten Verbindung zu dem analogen Fernsehgerät 212 detektiert wird.
  • Ein Messelement 218 ist vorgesehen, um das Zwischenfrequenzsignal des digitalen Wandlers 210 zu detektieren. Ein Signalprozessor 220 demoduliert das detektierte Zwischenfrequenzsignal zu dem Basisband-Bitstrom, der in dem detektierten Zwischenfrequenzsignal enthalten ist und demultiplext anschließend den Basisbandbitstrom, um den Audioanteil des Basisband-Bitstroms wieder herzustellen.
  • Ein Vergleicher 222 kann so gestaltet sein, dass zunächst bestimmt wird, ob es einen Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 214 detektierten Audioanteil gibt. Wenn es einen Programmidentifikationscode in dem von dem Detektor 214 detektierten Audioanteil gibt, identifiziert dieser Programmidentifikationscode das Programm, auf das das analoge Fernsehgerät 212 eingestellt ist und wird protokolliert. Wenn kein Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 214 detektierten Audioteil vorliegt, überprüft der Vergleicher 222 den Audioteil des Basisband-Bitstroms, der durch den Signalprozessor 220 bereit gestellt wird, um den Audioanteil in einem ersten Programm zu detektieren, das in dem durch das Messelement 218 detektierten Zwischenfrequenzsignal enthalten ist. Der Vergleicher 222 vergleicht diesen Audioteil mit den Audiodaten aus dem Detektor 214. Wenn es eine Übereinstimmung gibt, ist das Programm, auf das der digitale Wandler 210 eingestellt ist, aus der Information, die von dem Signalprozessor 220 geliefert wird, bekannt. Wenn es keine Übereinstimmung gibt, überprüft der Vergleicher 222 dann den Audioanteil des Basisband-Bitstroms, der durch den Signalprozessor 220 geliefert wird, um den Audioteil in einem zweiten Programm, das in dem durch das Messelement 218 detektierten Zwischenfrequenzsignal enthalten ist, zu detektieren usw., bis der Vergleicher 222 eine Übereinstimmung feststellt. Wurde eine Übereinstimmung gefunden, sind die Haupt- und Nebenkanalnummern der übereinstimmenden Kanäle bekannt und der entsprechende Programm identifizierende Nebencode kann aus dem entsprechenden Datenpaket ausgelesen werden.
  • Der zweite Fernsehort 206 umfasst ein digitales Fernsehgerät 224. Der Audioteil eines Programms, auf das das digitale Fernsehgerät 224 eingestellt ist, wird durch einen Detektor 226 detektiert. Der Detektor 226 detektiert diesen Audioanteil, indem der durch einen Lautsprecher 228 des digitalen Fernsehgeräts 224 ausgegebene Klang ohne Eingriff detektiert wird, oder indem das Audiosignal aus einer direkten Verbindung zu dem digitalen Fernsehgerät 224 mit Eingriff detektiert wird.
  • Ein Messelement 230 ist vorgesehen, um das Zwischenfrequenzsignal des digitalen Fernsehgeräts 224 zu detektieren. Ein Signalprozessor 232 wird auf ähnliche Weise wie der Signalprozessor 220 betrieben, um den Audioteil des Basisband-Bitstroms in dem durch das Messelement 230 detektieren Zwischenfrequenzsignals zur Verfügung zu stellen. Ein Vergleicher 234 arbeitet auf gleiche Weise wie der Vergleicher 222, um zunächst festzustellen, ob ein Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 226 detektierten Audioteil vorliegt, und wenn nicht, um den Audioteil des Basisband-Bitstroms, der von dem Signalprozessor 232 zur Verfügung gestellt wird, zu überprüfen, bis eine Übereinstimmung gefunden wird.
  • Der dritte Fernsehort 208 umfasst einen Personalcomputer 236. Der Audioteil eines Programms, auf das der Personalcomputer 236 eingestellt ist, wird durch einen Detektor 238 detektiert. Der Detektor 238 detektiert diesen Audioteil, indem der durch den Lautsprecher 240 des Personalcomputers 236 gelieferte Klang ohne Eingriff detektiert wird, oder indem das Audiosignal aus einer direkten Verbindung zu dem Personalcomputer 236 mit Eingriff detektiert wird.
  • Ein Messelement 242 ist vorgesehen, um das Zwischenfrequenzsignal des Personalcomputers 236 zu detektieren. Ein Signalprozessor 244 arbeitet auf gleiche Weise wie der Signalprozessor 220, um den Audioteil des Basisband-Bitstroms in dem durch das Messelement 242 detektierten Zwischenfrequenzsignal zur Verfügung zu stellen. Ein Vergleicher 246 arbeitet auf gleiche Weise wie der Vergleicher 222, um zunächst festzustellen, ob ein Programmidentifikationscode in dem durch Detektor 238 detektierten Audioteil vorliegt, und wenn nicht, den Audioteil des Basisband-Bitstroms, der durch den Signalprozessor 244 zur Verfügung gestellt wird, zu überprüfen, bis eine Übereinstimmung gefunden wird.
  • Die Vergleicher 222, 234 und 246 liefern ihre Programmidentifikationscodes aus dem Audioteil oder aus dem Datenpaket und/oder Übereinstimmungsinformation an eine heimgebundene Einheit 248, die mit einem Datenspeicher und einer Weiterleitungsmöglichkeit an dem statistisch ausgewählten Überwachungsort 202 versehen sein kann. Eine entfernte zentrale Datensammelstelle 250 ist schematisch als eine computerbasierte zentrale Datensammelstelle dargestellt, die Daten mit der heimgebundenen Einheit 248 über ein Kommunikationsnetzwerk 252, wie beispielsweise ein öffentliches Telefonnetzwerk, das Internet und dgl. austauscht. Weiterhin kann ein Personenidentifizierer 254 vorgesehen sein, um die Personen, die Fernsehprogramme auf dem digitalen Fernsehgerät 224 anschauen, zu identifizieren. Wie in dem Fall des Personenidentifizieres 98 kann der Personenidentifizierer 254 eine Videokamera, eine IR-Kamera und dgl. sein und kann für einen Teil oder die gesamte Fernsehausstattung, wie in 4 dargestellt ist, vorgesehen sein.
  • Alternativ können Messelemente für den lokalen Oszillator anstatt der Messelemente 218, 230 und 242 für die Zwischenfrequenz verwendet werden. Ein Messelement für den lokalen Oszillator kann verwendet werden, um anfänglich den eingestellten Kanal, der durch den zugehörigen Fernsehempfänger eingestellt ist, zu identifizieren, was einen erheblichen Geschwindigkeitsvorteil bei der Messung bietet. D. h., weil Kanaldetektionseinrichtungen normalerweise viel schneller arbeiten als Audiosignalvergleichseinrichtungen, kann der Programmbestimmungsprozess auf hierarchische Weise ausgeführt werden, indem zunächst der Sendekanal aus dem lokalen Oszillatorsignal durch die Signalprozessoren 220, 232 und 244 bestimmt wird (mit der Annahme, dass zuvor kein Programmidentifikationscode detektiert wurde). Anschließend stellen die Vergleicher 222, 234 und 246 sich nacheinander auf die Programme ein, die gemeinsam mit dem detektierten Sendekanal übertragen werden und vergleichen den Audioanteil des eingestellten Programms mit den Audiodaten aus den Detektoren 214, 226 und 238, um das Programm in dem Sendekanal zu identifizieren. Auf diese Weise müssen die Vergleicher 222, 234 und 246 sich nicht nacheinander auf alle Programme in allen verfügbaren Kanälen einstellen, um das eingestellte Programm zu bestimmen.
  • Eine weitere Alternative ist durch eine vierte Ausführungsform 300 der Erfindung, die in 5 gezeigt ist, vorgesehen. Die vierte Ausführungsform 300 wird an einem statistisch ausgewählten Überwachungsort 302 mit einem ersten Fernsehort 304, einem zweiten Fernsehort 306 und einem dritten Fernsehort 308 verwendet. Der erste Fernsehort 304 umfasst einen digitalen Wandler 310, der mit einem analogen Fernsehgerät 312 verbunden ist. Der Audioanteil eines Programms, auf das das analoge Fernsehgerät 312 eingestellt ist, wird durch einen Detektor 314 detektiert. Der Detektor 314 kann diesen Audioanteil detektieren, indem er ein durch einen Lautsprecher 316 des analogen Fernsehgerät 312 bereitgestelltes Klangsignal ohne Eingriff detektiert, oder indem er das Audiosignal aus einer direkten Verbindung mit dem Audioverarbeitungsschaltkreis des analogen Fernsehgerät 312 mit Eingriff detektiert.
  • Ein Abtastempfänger 318 ist vorgesehen, um sich nacheinander auf jedes der Programme, die in dem Sendekanal enthalten sind, auf den der digitale Wandler 310 eingestellt sein kann, einzustellen und um einen Audioanteil jedes dieser Programme an einen Vergleicher 320 zu liefern. Der Vergleicher 320 kann so gestaltet sein, dass zunächst festgestellt wird, ob ein Programmidentifikationscode in dem von dem Detektor 314 detektierten Klangsignal vorliegt. Wenn ein Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 314 detektierten Klangsignal vorliegt, wird dieser Programmidentifikationscode protokolliert, weil er das Programm identifiziert, auf das das analoge Fernsehgerät 312 eingestellt ist. Wenn kein Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 314 detektierten Klangsignal vorliegt, vergleicht der Vergleicher 320 den Audioanteil des ersten Programms, das durch den Abtastempfänger 318 zur Verfügung gestellt wird, mit den Audiodaten aus dem Detektor 314. Wenn es eine Übereinstimmung gibt, ist das Programm, auf das der digitale Wandler 310 eingestellt ist, aus der Information, die von dem Abtastempfänger 318 bereitgestellt wird, bekannt. Ist eine Übereinstimmung einmal gefunden, sind die Haupt- und Nebenkanalnummern der übereinstimmenden Kanäle bekannt und der entsprechende Nebenprogrammidentifikationscode kann aus dem entsprechenden Datenpaket ausgelesen werden.
  • Wenn keine Übereinstimmung vorliegt, vergleicht der Vergleicher 320 den Audioteil eines zweiten Programms, das durch den Abtastempfänger 318 bereit gestellt wird, mit den Audiodaten aus dem Detektor 314 usw., bis der Vergleicher 320 eine Übereinstimmung detektiert. Eine demographische Eingabe 322 kann verwendet werden, um dem Vergleicher 320 demographische Daten bereitzustellen, der diese demographischen Daten und die Zeit gemeinsam mit dem Programm, auf das der digitale Wandler 310 eingestellt ist, zu einem Kanalwahleintrag verbindet. Die demographische Eingabe 322 kann z. B. das wohl bekannte Peoplemeter sein, mit dem sich Leute aktuell selbst auf manuelle Weise identifizieren, wenn sie ein Programm anschauen, das auf einem Fernsehgerät angezeigt wird.
  • Der zweite Fernsehort 306 umfasst ein digitales Fernsehgerät 324. Der Audioanteil eines Programms, auf das das digitale Fernsehgerät 324 eingestellt ist, wird durch einen Detektor 326 detektiert. Der Detektor 326 detektiert diesen Audioteil ohne Eingriff, indem das Klangsignal, das durch einen Lautsprecher 328 des digitalen Fernsehgeräts 324 bereit gestellt wird, detektiert wird, oder mit Eingriff, indem er das Audiosignal aus einer direkten Verbindung zu dem digitalen Fernsehgerät 324 detektiert.
  • Ein Abtastempfänger 330 ist gestaltet, so dass er sich nacheinander auf jedes der Programme einstellt, das in jedem Sendekanal enthalten ist, auf den das digitale Fernsehgerät 324 eingestellt werden kann, und so dass ein Audioteil jedes dieser Programme einem Vergleicher 332 bereitgestellt wird. Der Vergleicher 332 kann so gestaltet sein, dass zunächst festgestellt wird, ob ein Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 326 detektierten Klangsignal vorliegt. Wenn ein Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 326 detektierten Klangsignal vorliegt, wird dieser Programmidentifikationscode protokolliert, weil er das Programm identifiziert, auf das das digitale Fernsehgerät 324 eingestellt ist, identifiziert. Wenn kein Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 326 detektierten Klangsignal vorliegt, vergleicht der Vergleicher 332 den Audioteil eines ersten Programms, das durch den Abtastempfänger 330 bereit gestellt wird, mit den Audiodaten aus dem Detektor 326. Liegt eine Übereinstimmung vor, ist das Programm, auf das die digitale Fernseheinrichtung 324 eingestellt ist, aus den Informationen, die von dem Abtastempfänger 330 geliefert werden, bekannt. Wenn keine Übereinstimmung vorliegt, vergleicht der Vergleicher 332 den Audioanteil eines zweiten Programms, das durch den Abtastempfänger 330 bereit gestellt wird, mit den Audiodaten aus dem Detektor 326 usw., bis der Vergleicher 332 eine Übereinstimmung feststellt.
  • Weiterhin kann ein Personenidentifizierer 334 vorgesehen sein, um die Personen zu identifizieren, die die Fernsehprogramme auf dem digitalen Fernsehgerät 224 anschauen. Wie in dem Fall des Personenidentifizieres 98 kann der Personenidentifizierer 254 eine Videokamera, eine IR-Kamera und dgl. sein und kann für einen Teil oder die gesamte Fernsehausstattung, die in 4 dargestellt ist, vorgesehen sein. Der Vergleicher 332 verbindet die Identitäten der Personen, die sich ein Fernsehprogramm auf dem digitalen Fernsehgerät 324 ansehen, und die Zeit mit dem Programm, auf das das digitale Fernsehgerät 324 eingestellt ist, zu einem Kanalwahleintrag.
  • Der dritte Fernsehort 308 umfasst einen Personalcomputer 336. Der Audioanteil eines Programms, auf das der Personalcomputer 336 eingestellt ist, wird durch einen Detektor 338 detektiert.
  • Der Detektor 338 detektiert diesen Audioanteil ohne Eingriff, indem das Klangsignal, das von dem Lautsprecher 340 des Personalcomputers 336 ausgegeben wird, detektiert wird, oder mit Eingriff, indem das Audiosignal über eine direkte Verbindung zu dem Personalcomputer 336 detektiert wird.
  • Ein Abtastempfänger 342 ist vorgesehen, um sich nacheinander auf die Programme, die in dem Sendekanal enthalten sind, auf den der Personalcomputer 336 eingestellt werden kann, einzustellen, und um einen Audioanteil jedes dieser Programme an einen Vergleicher 334 zu liefern. Der Vergleicher 344 kann so gestaltet sein, dass zunächst festgestellt wird, ob ein Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 338 detektierten Klangsignal vorliegt. Wenn ein Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 338 detektierten Klangsignal vorliegt, wird dieser Programmidentifikationscode protokolliert, weil er das Programm identifiziert, auf das der Personalcomputer 336 eingestellt ist. Wenn es keinen Programmidentifikationscode in dem durch den Detektor 338 detektierten Klangsignal gibt, vergleicht der Vergleicher 344 den Audioanteil eines ersten Programms, das durch den Abtastempfänger 334 bereitgestellt wird, mit den Audiodaten aus dem Detektor 338. Wenn es eine Übereinstimmung gibt, ist das Programm, auf das der Personalcomputer 336 eingestellt ist, aus den Haupt- und Nebenkanalnummern, die durch die Übereinstimmung angegeben werden, bekannt. Wenn es keine Übereinstimmung gibt, vergleicht der Vergleicher 344 den Audioanteil eines zweiten Programms, das durch den Abtastempfänger 334 bereitgestellt wird, mit den Audiodaten aus dem Detektor 338 usw., bis der Vergleicher 344 eine Übereinstimmung detektiert. Der Vergleicher 344 verbindet die Zeit mit dem Programm, auf das der Personalcomputer 336 eingestellt ist, zu einem Kanalwahleintrag.
  • Die Vergleicher 222, 234 und 246 liefern ihre Kanalwahleinträge an eine heimgebundene Einheit, die mit einem Datenspeicher und einer Weiterleitungseinheit innerhalb des statistisch ausgewählten Überwachungsort 302 versehen sind. Eine entfernte zentrale Datensammelstelle 348 (bzw. Zentralstelle) ist schematisch als eine computerbasierte zentrale Datensammelstelle dargestellt, die Daten mit der heimgebundenen Einheit 346 über ein Kommunikationsnetzwerk 350, wie beispielsweise ein öffentliches Telefonnetzwerk, das Internet und dgl. austauscht.
  • Es ist wahrscheinlich, dass viele, wenn nicht alle, digitale Fernsehgeräte, digitale Wandler und vergleichbare digitale Anlagen Datenanschlüsse aufweisen, die eine Ausgangsinformation für ein vom Zuschauer gewähltes Programm zur Verwendung in Consumer-Geräten, die mit den Datenanschlüssen verbunden sind, zur Verfügung stellen. In Verbindung mit den digitalen Fernsehern stellt ein Datenanschluss wahrscheinlich z. B. den gesamten Hauptkanal-ATSC-Bitstrom und eine Information über virtuelle Kanäle zur Verfügung, die die analoge oder digitale Hauptkanalauswahl, die Programmauswahl (Nebenkanäle), eine Identifikation der physikalischen Quelle (TV, VCR, DVD usw.) und dgl. umfassen. In Verbindung mit digitalen Wandlern (z. B. Set-Top-Boxen) liefert ein Datenanschluss wahrscheinlich z. B. den vollen ATSC-Bitstrom und eine Information über virtuelle Kanäle, die die analoge oder digitale Hauptkanalauswahl, eine Programmauswahl (Nebenkanäle), vertikale Abtastintervalldaten, die in der korrekten Zeile und Feld des analogen Signals wieder eingefügt sind, und dgl. umfassen können.
  • Demgemäß ist eine fünfte Ausführungsform 400 der vorliegenden Erfindung vorgesehen, wie sie in 6 dargestellt ist. Die fünfte Ausführungsform 400 ermittelt die Kanalwahl von digitalen Fernsehprogrammen in Verbindung mit einem statistisch ausgewählten Überwachungsort 402. Die fünfte Ausführungsform 400 kann einige oder alle der Merkmale der zuvor beschriebenen Ausführungsformen umfassen.
  • Die fünfte Ausführungsform 400 erlaubt das Sammeln von Kanalwahldaten und möglicherweise demographischen Daten von der digitalen Fernsehempfangseinrichtung, die (i) einen Personalcomputer 404, (ii) einen digitalen Wandler 406, (iii) ein analoges Fernsehgerät 408, das abhängig von dem digitalen Wandler 406 arbeitet, und (v) ein digitales Fernsehgerät 410 umfasst.
  • Der digitale Wandler 406 weist einen Datenanschluss 412 auf. Eine lokale Einheit 414 liest und speichert den gesamten ATSC-Bitstrom, die analoge oder digitale Hauptkanalauswahl, die Programmwahl, die vertikalen Abtastintervalldaten und/oder ähnliche Daten, die an dem Datenanschluss 412 verfügbar sind, um das Programm zu bestimmen, das zum Anschauen auf dem analogen Fernsehgerät 408 ausgewählt ist, ebenso wie andere gewünschte und verfügbare Informationen. Weiterhin kann die lokale Einheit 414 gestaltet sein, um demographische Daten, die sich auf die Zuschauer in der Zuschauerschaft des Programms beziehen, das zum Anschauen auf dem analogen Fernsehgerät 408 ausgewählt ist. Z. B. kann die lokale Einheit 414 demographische Daten von einem Personenidentifizierer, einem Peoplemeter und dgl. sammeln, wie oben beschrieben wurde. Alle diese Daten können über ein Kommunikationsmedium 416 hochgeladen werden, das ein Kabel, eine Versorgungsleitung und eine IR-Verbindung, ein RF-Modem und dgl. sein kann.
  • Auf gleiche Weise weist das digitale Fernsehgerät 410 einen Datenanschluss 418 auf. Eine lokale Einheit 420 liest und speichert den gesamten Hauptkanal-ATSC-Bitstrom, die Hauptkanalauswahl, die Programmauswahl, die Identifikation der physikalischen Quelle und ähnliche Daten, die an den Datenanschlüssen 418 verfügbar sind, um das Programm zu ermitteln, das zum Anschauen auf dem digitalen Fernsehgerät 410 ausgewählt ist, ebenso wie andere gewünschte und verfügbare Informationen. Weiterhin kann die lokale Einheit 420 gestaltet sein, um demographische Daten, die sich auf die Zuschauer in der Zuschauerschaft des Programms, das zum Anschauen auf dem digitalen Fernsehgerät 408 ausgewählt ist, beziehen, zu sammeln. Z. B. kann die lokale Einheit 420 demographische Daten von einem Personenidentifizierer, einem Peoplemeter und dgl. sammeln, wie zuvor beschrieben wurde. Alle diese Daten können über ein Kommunikationsmedium 421 hochgeladen werden.
  • Auch weist der Personalcomputer 404 einen Datenanschluss 422. Eine lokale Einheit 424 liest und speichert den gesamten Hauptkanal-ATSC-Bitstrom, die Hauptkanalauswahl, die Programmauswahl und ähnliche Daten, die an dem Datenanschluss 422 verfügbar sind, um das Programm zu ermitteln, das zum Anschauen auf dem Personalcomputer 404 ausgewählt ist, ebenso wie andere gewünschte und verfügbare Informationen. Weiterhin kann ein Personenidentifizierer 426 bereitgestellt werden, um die Personen zu identifizieren, die die Fernsehprogramme auf dem Personalcomputer 404 anschauen. Wie im Fall des Personenidentifizierers 98 kann der Personenidentifizierer 426 eine Videokamera, eine IR-Kamera und dgl. sein, und kann mit einem Teil oder der gesamten Fernseheinrichtung, die in 6 dargestellt ist, vorgesehen sein. Alle Programmdaten und demographischen Daten könne über ein Kommunikationsmedium 427 hochgeladen werden.
  • Die lokalen Einheiten 414, 420 und 424 können telekommunikationsfähig sein, so dass Fernsehzuschauerdaten von allen Fernsehorten des statistisch ausgewählten Überwachungsortes 402 über das Internet, ein öffentliches Telefonsystem und dgl. an eine lokale oder eine entfernte Zwischendatensammelstelle 428 und dann zu einer entfernten zentralen Sammelstelle 430 (bzw. Zentralstelle) über einen Kommunikationskanal 470 kommuniziert werden können. Die Zwischendatensammelstelle 428 kann flexibel entweder an demselben statistisch ausgewählten Überwachungsort 402 oder an einem entfernten Ort 466 oder an der zentralen Sammelstelle 430 angeordnet sein. Zu diesem Zweck können die lokalen Einheiten 414, 420 und 424 mit seriellen Anschlüssen, parallelen Anschlüssen, Universal-Serial-Bus-Anschlüssen (USB), Firewire-Anschlüssen (gem. IEEE 1394) und dgl. versehen sein. Die Zwischendatensammelstelle 428 kann z. B. eine computerisierte Datensammelstelle oder ein Internetdienstanbieter sein. Alternativ kann die Zwischendatensammelstelle 428 eine heimgebundene Einheit sein, wobei in diesem Fall die Zwischendatensammelstelle an dem statistisch ausgewählten Überwachungsort 402 angeordnet sein kann und so gestaltet sein kann, dass sie die Kanalwahl- und demographischen Daten über E-Mail oder eine andere Kommunikationsart zur zentral Stelle 430 kommuniziert.
  • Ein Softwareagent 500 ist in 7 dargestellt. Der Softwareagent 500 kann für jeden der Softwareagenten 112, 118 und 122 verwendet werden. Wie in einem Block 502 des Softwareagenten 500 gezeigt, kopiert der Softwareagent 500 die aktuelle Betriebsaufgabe. Wenn die aktuelle Betriebsaufgabe ein Paket von Fernsehprogrammen, die durch einen Block 504 bestimmt wurden, verwendet, bestimmt der Softwareagent 500 in einem Block 506, ob das Datenpaket eine dekodierbare Paketbezeichnung mit einem dekodierbaren Programmidentifikationscode, Namen oder anderen Angaben aufweist. Man erwartet, dass dieses Programmidentifikationsdatenpaket ein Merkmal der digitalen Fernsehprogramme sein wird, insbesondere, wenn mehrere Programme gleichzeitig als Nebenkanäle in einem Sendekanal in einer digitalen Sendeeinrichtung gepackt werden, und dass dieses Programmidentifikationsdatenpaket das durch den überwachten Fernseher eingestellte Programm identifiziert.
  • Wenn das Datenpaket keine dekodierbare Paketbezeichnung aufweist, veranlasst der Softwareagent 500 in dem Block 508, dass der eingeschaltete Zustand der überwachten Fernseheinrichtung protokolliert wird, vorausgesetzt, dass dieser eingeschaltete Zustand ein neuer Status für die überwachte Fernseheinrichtung ist und dass die überwachte Fernseheinrichtung eingeschaltet ist. Der Ausgleich des Ermittlungssystems (z. B. die Audiosignalverfahren, die durch eine der anderen Ausführungsformen 60, 200 und 300, die oben beschrieben wurden, verwendet wird) wird vorausgesetzt, um die Kanalwahl zu identifizieren. Der Programmfluss kehrt dann zu dem Block 502 zurück, um die nächste Betriebsaufgabe zu erwarten.
  • Andererseits bestimmt der Softwareagent 500 in einem Block 510, ob die Paketbezeichnung aus dem Datenpaket der aktuellen Betriebsaufgabe dieselbe ist wie die Paketbezeichnung, die zuvor durch den Softwareagenten 500 bestimmt wurde, wenn das Datenpaket eine dekodierbare Paketbezeichnung hat. Wenn ja, gibt es keine Notwendigkeit die Paketbezeichnung zu speichern, wenn es nicht lediglich das fortgesetzte Anschauen eines bereits identifizierten Fernsehprogramms anzeigt. Demgemäß kehrt der Programmfluss zurück zu dem Block 502, um die nächste Betriebsaufgabe zu erwarten. Jedoch, wenn die Paketbezeichnung aus dem Datenpaket der aktuellen Betriebsaufgabe nicht dieselbe ist, wie die Paketbezeichnung, die zuvor in dem Block 506 bestimmt wurde, protokolliert der Softwareagent 500 in dem Block 512 die Identifikation des Fernsehprogramms, die in der Programmbezeichnung enthalten ist, und protokolliert ebenfalls die Zeit. Der Programmfluss kehrt dann zu dem Block 502 zurück, um die nächste Betriebsaufgabe zu erwarten.
  • Wenn die aktuelle Betriebsaufgabe kein Paket mit einem Fernsehprogramm verwendet, wie es in einem Block 504 bestimmt wird, bestimmt der Softwareagent 500 in einem Block 514, ob die aktuelle Betriebsaufgabe ein Befehl an eine andere überwachte Einrichtung ist (z. B. ein Befehl an den digitalen Fernsehempfänger 110, einen anderen Kanal einzustellen, und ein bestimmtes von N in diesem Kanal gesendeten Programmen auszuwählen). Wenn die aktuelle Betriebsaufgabe ein Befehl an eine andere überwachte Einrichtung ist, protokolliert der Softwareagent 500 in einem Block 516 so viele Details wie verfügbar (z. B. den Befehl selbst, die Identität des Absenders des Befehls und die Identität des Empfängers des Befehls) im Speicher und der Programmfluss kehrt zu dem Block 502 zurück.
  • Wenn die aktuelle Betriebsaufgabe keinen Befehl an eine andere überwachte Einrichtung ist, bestimmt der Softwareagent 500 in einem Block 518, ob die gemeinsam übertragenen Daten (z. B. Daten, die zu einem der Fernsehprogramme, die in einem Kanal gesendet werden, in Beziehung stehen und Daten, die während desselben Zeitintervalls wie das Programm übertragen werden) durch einen Zuschauer ausgewählt worden sind. Die gemeinsam übertragenen Daten können einen Programmführer für andere verfügbare Fernsehprogramme, katalogartige Details für beworbene Produkte in dem gemeinsam übertragenen Programm und dergleichen aufweisen. Einige dieser vorgeschlagene Verwendungen der gemeinsam übertragenen Daten werden so konfiguriert, dass man das angeschaute Programm aus einer URL oder einer anderen Bezeichnung ableiten kann, die logisch die gemeinsam übertragenen Daten mit dem Fernsehprogramm verbindet. Dem gemäß sucht der Softwareagent 500 in einem Block 520 in einem Einleitungsteil einer Aufgabe nach einer solchen URL oder einer anderen Bezeichnung und protokolliert diese gefundene URL oder die gefundene andere Bezeichnung. Danach kehrt der Programmfluss zu dem Block 502 zurück.
  • Wenn die gemeinsam übertragenen Daten nicht durch einen Zuschauer ausgewählt worden sind, bestimmt der Softwareagent 500 in einem Block 520, ob der Benutzer der Einrichtung seinen oder ihren Browser oder eine andere Kommunikationssoftware angewiesen hat, auf eine Internetseite zuzugreifen (bei der Annahme, dass die überwachte Fernseheinrichtung so konfiguriert ist, dass sie einen Zugang zu dem Internet oder zu einem anderen Online-Dienst besitzt). Wenn der Benutzer der Einrichtung seinen oder ihren Browser oder eine andere Kommunikationssoftware angewiesen hat, auf eine Internetseite zuzugreifen, sucht der Softwareagent 500 in einem Block 524 nach einer URL oder einer anderen Bezeichnung und protokolliert eine solche URL oder die andere Bezeichnung, die gefunden wird. Danach kehrt der Programmfluss zu dem Block 502 zurück. Wenn der Benutzer der Einrichtung seinen oder ihren Browser oder eine andere Kommunikationssoftware nicht angewiesen hat, auf eine Internetseite zuzugreifen, kehrt der Programmfluss zu dem Block 502 zurück.
  • Als ein Beispiel für die Verwendung eines Softwareagenten, wie er oben beschrieben ist, wird der Fall einer Person an einem statistisch ausgewählten Überwachungsort angenommen, der sich ein digitales Fernsehprogramm anschaut und der ein interessantes beworbenes Produkt sieht. Man erwartet, dass die Person die Möglichkeit haben wird, mehr Daten über das Produkt mit Hilfe einer einfachen Mausklickoperation anzufordern. Diese Daten werden z. B. entweder eine Untermenge der Daten sein, die die angezeigte Werbung zur Verfügung stellt, oder werden nachfolgend mit dem Signal des Fernsehprogramms, das die Person zum Ansehen ausgewählt hat, gemeinsam übertragen. Diese Daten würden dann in einem getrennten Fenster auf der Mehrfensteranzeige angezeigt werden, die zum Fernsehschauen verwendet wird. Eine zusätzliche Menge von Daten könnte dann durch Klicken auf ein Hypertext-Verbindungselement der anfänglich angezeigten Daten erhalten werden. Diese Handlung würde zum Herunterladen der gewünschten zusätzlichen Daten über das Internet führen. Ein Softwareagent, der in dieser Fernseheinrichtung installiert ist, könnte so nicht nur das angeschaute Programm protokollieren, sondern könnte auch zusätzliche Marketingforschungsdaten zur Benutzerverwendung einer in dem Programm gesendeten Werbung liefern.
  • Zusätzlich zum Bereitstellen eines Geräts zum Überwachen der Aktivität der Kanalwahl kann der Softwareagent der vorliegenden Erfindung verwendet werden, um demographische Daten bzgl. des überwachten Zuschauens sammeln. Bei einem manuellen Ansatz für die Sammlung von demographischen Daten könnte der Softwareagent eine Status- und Anfrageanzeige in einem Fenster der Fernseheinrichtung generieren, die einen Zuschauer oder Benutzer auffordert, die geeigneten demographischen Daten einzugeben. Dieses Status- und Anfrageanzeigefenster könnte ein Aussehen aufweisen, das ähnlich ist zu dem, das durch die Peoplemeter-Hardware bereitgestellt wird, die weithin bei herkömmlichen Zuschauerermittlungen verwendet wird und an die ein Statuserinnerungslicht für jeden Teilnehmer an einem statistisch ausgewählten Überwachungsort anzeigt. Jedoch könnte in der vergleichbaren, in Fenstern organisierten Anzeigeeinrichtung der Name jeden Bewohners gemeinsam mit einem Statusindikator gezeigt werden.
  • Wenn der Softwareagent mit einem Personalcomputer verwendet wird, der digitale Fernsehprogramme empfangen kann, könnte eine Vielzahl von beinahe automatischen und weniger eingreifenden Ansätzen (aus Sicht des Fernsehzuschauers) verwendet werden, um Personendaten zum sammeln und eine unterteilte Statusanzeige zu aktualisieren. Z. B. ist wohlbekannt, einen individuellen Benutzer eines manuellen Eingabegeräts (wie z. B. eine Tastatur oder eine Maus) eines Computers durch die charakteristischen Dateneingaberaten und Pausen zwischen den Dateneingaben zu identifizieren. In einem Fernsehzuschauerermittlungssystem, bei dem die zu überwachende Teilnehmerzahl sehr klein ist, sollten sehr genaue Messungen dieser Art zu erwarten sein. Weiterhin weisen eine wachsende Anzahl von Personalcomputern ihnen zugeordnete Videokameras auf, so dass die Benutzer des Computers an Videokonferenzen über das Telefon teilnehmen können. Wenn eine solche Einrichtung an einem statistisch ausgewählten Überwachungsort verfügbar ist, kann ein Softwareagent, der bekannte Kopfpositions- und Gesichtserkennungssoftware (z. B. wie durch Lu in dem US-Patent Nr. 4,858,000 offenbart) für die Identifikation von Personen und das Sammeln von demographischen Daten verwendet werden.
  • Bestimmte Modifikationen der vorliegenden Erfindung sind oben beschrieben worden. Andere Modifikationen sind einem Fachmann für die vorliegende Erfindung selbstverständlich. Zum Beispiel überwachen die Softwareagenten 112, 118 und 122, wie sie oben beschrieben wurden, Betriebsaufgaben. Die Betriebsaufgaben können Betriebssystemereignisse der Betriebssysteme sein, die durch die Einrichtung verwendet werden, in der der Softwareagent vorliegt. Tatsächlich können die Softwareagenten 112, 118 und 122 jede Funktion der überwachten Ausstattung überwachen, so lange die gewünschten Daten gesammelt werden.
  • Auch enthält ein statistisch ausgewählter Überwachungsort gemäß jeder der oben beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung eine bestimmte Fernseheinrichtung sowie eine bestimmte Überwachungseinrichtung. Jedoch ist selbstverständlich, dass ein statistisch ausgewählter Überwachungsort gemäß der vorliegenden Erfindung jede Kombination der Einrichtungen, die in den oben beschriebenen Ausführungsformen enthalten sind, sowie eine andere und/oder davon verschiedene Einrichtung enthalten kann.
  • Weiterhin kann der oben beschriebene Softwareagent generisch sein, so dass er mit jedem Einrichtungsteil, mit dem er kompatibel ist, verwendet werden kann, oder er kann für jedes bestimmte Gerät, in dem er benutzt wird, spezialisiert sein. Auch kann der Softwareagent 500 so gestaltet sein, dass er alle Fensteraktivitäten, die durch einen Zuschauer ausgeführt werden, detektiert.
  • Weiterhin kann die digitale Fernsehempfangseinrichtung der gezeigten Ausführungsformen, obwohl es nicht in den 2 bis 5 gezeigt ist, weiterhin eine zusätzliche digitale Fernseheinrichtung wie einen VCR, ein digitales Videodisk-Abspielgerät, ein Videospielgerät oder andere Unterhaltungssysteme aufweisen.
  • Zusätzlich werden die oben beschriebenen Programmidentifikationscodes detektiert, um die Fernsehprogramme zu identifizieren. Jedoch können die Fernsehprogramme durch jede Angabe, wie beispielsweise Programmnamen, identifiziert werden. Weiterhin kann eine Internetseite durch seine Adresse oder durch einen Identifikationscode oder Namen oder Bezeichnung oder im Falle einer Werbung im Internet durch ihr Banner identifiziert werden. Daher ist jede Angabe, aus der ein Fernsehprogramm oder ein Inhalt, der einem Fernsehprogramm zugeordnet ist, identifiziert werden kann, hierin generisch als Identifikationsdatum bezeichnet.
  • Weiterhin können die heimgebundenen Einheiten 248 und/oder 346 hierin als Zwischendatensammelstellen bezeichnet werden.

Claims (58)

  1. Einschaltquotenermittlungssystem zur Verwendung in Verbindung mit digitalem Fernsehen oder Radio, wobei das System einen Empfänger umfaßt, der dazu eingerichtet ist, einen Sendekanal zu empfangen, der mehrere Programme umfaßt, wobei jedes Programm als ein Nebenkanal in dem Sendekanal gepackt ist und jeder Nebenkanal ein Identifikationsdatum umfaßt, der Empfänger dazu eingerichtet ist, ein erstes Identifikationsdatum von einem ersten Kanal zu lesen, auf den der Empfänger eingestellt ist; der Empfänger ferner dazu eingerichtet ist, danach ein zweites Identifikationsdatum von einem zweiten Kanal zu lesen, auf den der Empfänger eingestellt ist; das Einschaltquotenermittlungssystem dadurch gekennzeichnet ist, daß: ein Softwareagent dazu eingerichtet ist, das erste Identifikationsdatum von einem digitalen Strom zu lesen, der dem ersten Kanal entspricht; das System dazu eingerichtet ist, das erste Identifikationsdatum zu der Zeit, zu der es gelesen wird, mit einem Zeitstempel zu versehen; der Softwareagent dazu eingerichtet ist, das zweite Identifikationsdatum von einem digitalen Strom zu lesen, der dem zweiten Kanal entspricht; das System dazu eingerichtet ist, das zweite Identifikationsdatum zu der Zeit, zu der es gelesen wird, mit einem Zeitstempel zu versehen; ein Detektor dazu eingerichtet ist, einen in wenigstens einem der Programme eingebetteten Audiocode zu lesen; ein Extrahierer dazu eingerichtet ist, eine Signatur von wenigstens einem der Programme zu extrahieren; wobei wenigstens der erste oder der zweite Kanal ein Nebenkanal ist; und wobei das System dazu eingerichtet ist, wenigstens zwei aus: dem Detektor, dem Extrahierer und dem Softwareagenten zu verwenden, um Daten aufzuzeichnen, um Programme zu identifizieren, auf die der Empfänger eingestellt ist.
  2. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei das System dazu eingerichtet ist, das erste und das zweite Identifikationsdatum als Paketcodes zu empfangen.
  3. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei das System dazu eingerichtet ist, die Zeit aufzuzeichnen, zu der der Empfänger ausgeschaltet wird.
  4. Einschaltquotenermittlungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei: das System ein Meßgerät umfaßt, das dazu eingerichtet ist, den Sendekanal separat zu empfangen, der mehrere gemultiplexte digitale Ströme umfaßt; das Meßgerät dazu eingerichtet ist, zur Zeit eines Kanalwechsels einen digitalen Strom, der dem Kanal entspricht, auf den der Empfänger eingestellt ist, mit jedem der anderen digitalen Ströme im Sendekanal zu vergleichen, bis das Meßgerät eine Übereinstimmung findet; und der Softwareagent dazu eingerichtet ist, ein Identifikationsdatum von den übereinstimmenden digitalen Strömen zu lesen.
  5. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 4, wobei: das System derart eingerichtet ist, daß die mehreren gemultiplexten digitalen Ströme bei verschiedenen Frequenzen empfangen werden können; das Meßgerät ferner dazu eingerichtet ist, eine erste empfangene Frequenz und deren Empfangszeit aufzuzeichnen; und das Meßgerät ferner dazu eingerichtet ist, eine zweite empfangene Frequenz und deren Empfangszeit aufzuzeichnen wenn die Frequenz des empfangenen digitalen Stroms geändert wird.
  6. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, wobei das Meßgerät einen Speicher umfaßt und dazu eingerichtet ist, das erste und das zweite Identifikationsdatum in dem Speicher abzuspeichern.
  7. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, wobei das System dazu eingerichtet ist, das erste und das zweite Identifikationsdatum zu einem Computer zu übertragen.
  8. Einschaltquotenermittlungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Softwareagent dazu eingerichtet ist, das erste und das zweite Identifikationsdatum von einem Datenpaket zu lesen, das in einem digitalen Fernsehprogramm in dem Sendekanal enthalten ist.
  9. Einschaltquotenermittlungssystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das System einen computerlesbaren Speicher umfaßt, der den Softwareagenten speichert, und wobei das erste und das zweite Identifikationsdatum entsprechende Fernsehprogramme identifizieren.
  10. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei der Softwareagent dazu eingerichtet ist, Datenpakete zu lesen, die in einem digitalen Fernsehprogramm enthalten sind, um das erste und das zweite Identifikationsdatum zu erlangen.
  11. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1 oder Anspruch 10, wobei das System eine Set-Top-Box umfaßt, die dazu eingerichtet ist, ein analoges Fernsehsignal bereit zustellen, das für den Empfang durch einen Analogempfänger geeignet ist.
  12. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei der Empfänger eine digitale Fernseheinrichtung umfaßt.
  13. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 12, wobei der Empfänger einen digitalen Fernseher umfaßt, und wobei ein den Softwareagenten speichernder Speicher innerhalb einer Set-Top-Box vorgesehen ist, die dazu eingerichtet ist, dem digitalen Fernseher ein digitales Fernsehsignal bereitzustellen.
  14. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei der Empfänger einen mit einem Fernsehempfänger ausgestatteten Personalcomputer oder einen Videorekorder (VCR) oder einen DVD-Spieler (DVD = Digital Video Disk) umfaßt.
  15. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, das ferner eine Personenidentifikationseinrichtung umfaßt.
  16. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei der Softwareagent dazu eingerichtet ist, Fensteraktivitäten zu erfassen, die von Zuschauern/Zuhörern durchgeführt werden.
  17. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, das ferner eine Schnittstellen- und Kommunikationseinrichtung umfaßt, die dazu ausgelegt ist, das erste und das zweite Identifikationsdatum zu einer sich an einem entfernten Ort befindlichen Zentralstelle zu übertragen.
  18. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 17, wobei die Schnittstellen- und Kommunikationseinrichtung einen seriellen Anschluß, einen parallelen Anschluß, einen Univer sal-Serial-Bus (USB) oder einen Firewire(IEEE 1394)-Anschluß umfaßt.
  19. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 17, wobei die Schnittstellen- und Kommunikationseinrichtung dazu eingerichtet ist, das erste und das zweite Identifikationsdatum über das Internet zu einem Internetdienstanbieter zu übertragen.
  20. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 17, wobei die Schnittstellen- und Kommunikationseinrichtung einen Zwischendatensammler umfaßt.
  21. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 20, wobei der Zwischendatensammler ein Speicher- und -Weiterleitungsgerät umfaßt und wobei das Speicher- und -Weiterleitungsgerät dazu eingerichtet ist, das erste und das zweite Identifikationsdatum über eine Telefonleitung zur Zentralstelle zu übertragen.
  22. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 20, wobei der Zwischendatensammler ein Internetdiensteanbieter ist.
  23. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 20, wobei der Zwischendatensammler eine Datensammelanlage ist, die sich bei der Zentralstelle befindet.
  24. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, das ferner umfaßt: einen Selektor, der dazu eingerichtet ist, wenigstens den Detektor, den Extrahierer oder den Softwareagenten auszuwählen, um die Fernsehprogramme zu identifizieren.
  25. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 24, das ferner einen Paketabfrager umfaßt, der dazu eingerichtet ist, Einschaltquotenmeßdatenpakete von dem Empfänger abzufragen, um die Programme zu identifizieren, wobei der Selektor wenigstens den Paketabfrager, den Detektor, den Extrahierer oder den Softwareagenten auswählt, um die Fernsehprogramme zu identifizieren.
  26. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei der Softwareagent dazu eingerichtet ist, das erste und das zweite Identifikationsdatum aufzuzeichnen, sowie ein Internetidentifikationsdatum, das mit einem Internet-Task eines digitalen Empfängers verknüpft ist, der die Fernsehprogramme empfängt.
  27. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei das Einschaltquotenermittlungssystem umfaßt: ein Signalerfassungsmodul, das dazu eingerichtet ist, einen Audioanteil eines vom Betrachter ausgewählten Fernsehprogrammes zu erfassen; ein Signalwiederherstellungsmodul, das dazu eingerichtet ist, Audiokomponenten wiederherzustellen, die jeweils den in den Sende- und/oder Nebenkanälen enthaltenden Fernsehprogrammen entsprechen; und einen Vergleicher, der dazu eingerichtet ist, die Audiokomponenten mit dem Audioanteil zu vergleichen, um das vom Betrachter ausgewählte Fernsehprogramm zu bestimmen.
  28. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 27, wobei das Signalerfassungsmodul einen Sensor umfaßt, der dazu eingerichtet ist, eine Repräsentation eines Lautsprechersignals an einem mit dem Fernseher verknüpften Lautsprecher zu erfassen.
  29. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 27, wobei das Signalerfassungsmodul eine Verbindung zu einem Audioverarbeitungsschaltkreis umfaßt, der mit dem Empfänger verknüpft ist.
  30. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 27, das ferner umfaßt: ein Zwischenfrequenzmeßelement, das dazu eingerichtet ist, ein Zwischenfrequenzsignal von einem vom Betrachter gesteuerten Tuner zu erfassen, der mit dem Empfänger verknüpft ist, und einen Demodulator, der dazu eingerichtet ist, das Zwischenfrequenzsignal zu demodulieren.
  31. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 27, das ferner umfaßt: ein Lokaloszillator-Frequenzmeßelement, das dazu eingerichtet ist, ein Lokaloszillator-Frequenzsignal von dem Empfänger aufzunehmen; ein Kanalidentifikationsmodul, das dazu eingerichtet ist, den Sendekanal aus dem Lokaloszillator-Signal zu identifizieren; wobei das Signalwiederherstellungsmodul die Audiokomponenten von Fernsehprogrammen wiederherstellt, die in dem identifizierten Sendekanal enthalten sind; und wobei der Vergleicher die Audiokomponenten mit einer Repräsentation des Lautsprechersignals vergleicht, um das vom Betrachter ausgewählte Fernsehprogramm zu bestimmen.
  32. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 27, wobei der Empfänger einen Abtastempfänger umfaßt, der dazu eingerichtet ist, jeden von mehreren Sendekanälen abzutasten und mehrere entsprechende zeitgemultiplexte Fernsehprogramme von jedem der mehreren Sendekanälen zu empfangen.
  33. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 27, das ferner Identifikationsmittel umfaßt, um Personen in einer Zuschauer/Zuhörerschaft des vom Betrachter ausgewählten Fernsehprogramms zu identifizieren.
  34. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei das Einschaltquotenermittlungssystem umfaßt: ein Signalerfassungsmodul, das dazu eingerichtet ist, einen Audioanteil eines vom Betrachter ausgewählten Fernsehprogramms zu erfassen; ein Signalwiederherstellungsmodul, das dazu eingerichtet ist, eine Audiokomponente wiederherzustellen, die mit einem der mehreren in dem vom Betrachter ausgewählten Sendekanal übertragenen Fernsehprogramme verknüpft ist; einen Vergleicher, der dazu eingerichtet ist, den Audioanteil mit der Audiokomponente zu vergleichen, um zu bestimmen, ob der Audioanteil und die Audiokomponente übereinstimmen; einen Speicher, der dazu eingerichtet ist, einen Kanalwahleintrag (bzw. Tuning-Aufzeichnung) von wenigstens dem Audioanteil oder der Audiokomponente zu speichern, falls der Audioanteil und die Audiokomponente übereinstimmen; und wobei, falls der Audioanteil und die Audiokomponente nicht übereinstimmen, der Vergleicher dazu eingerichtet ist, den Audioanteil mit einer Audiokomponente eines anderen der mehreren Programme zu vergleichen, die in dem vom Betrachter ausgewählten Sendekanal übertragen werden.
  35. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 34, wobei der vom Betrachter ausgewählte Sendekanal durch Verwendung eines Kanaldetektors ermittelt wird.
  36. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 34 oder Anspruch 35, wobei das Signalerfassungsmodul ein Audio meßelement umfaßt, das angeordnet ist, um den Audioanteil des vom Betrachter ausgewählten Fernsehprogramms zu erfassen.
  37. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 34, Anspruch 35 oder Anspruch 36, wobei das Signalwiederherstellungsmodul einen digitalen Tuner umfaßt, der dazu eingerichtet ist, durch die Fernsehprogramme zu scannen (bzw. durchzulaufen), die in dem vom Betrachter ausgewählten Sendekanal übertragen werden.
  38. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei das System dazu eingerichtet ist, ein vom Betrachter ausgewähltes Fernsehprogramm in einem ersten Fenster eines Mehrfenster-Fernsehanzeigegeräts anzuzeigen, wobei das System auch dazu eingerichtet ist, eine in dem vom Betrachter ausgewählten Kanal übertragene Datei zu empfangen, so daß eine Zeitüberlappung mit dem vom Betrachter ausgewählten Fernsehprogamm besteht, wobei das System dazu eingerichtet ist, entsprechende Bezeichnungen zu verarbeiten, die in dem vom Betrachter ausgewählten Fernsehprogramm und der Datei enthalten sind, wobei das System dazu eingerichtet ist, das Material aus der Datei in einem zweiten Fenster des Mehrfenster-Anzeigegeräts darzustellen, wobei das System dazu eingerichtet ist, die Dateibezeichnung von der Datei und die Fernsehprogrammbezeichnung von dem vom Betrachter ausgewählten Fernsehprogramm zu lesen, und wobei das System dazu eingerichtet ist, eine mit einem Zeitstempel versehene Aufzeichnung zu speichern, welche die Fernsehprogrammbezeichnung umfaßt.
  39. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 38, wobei das System dazu eingerichtet, eine Datendatei zu empfangen.
  40. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 38, wobei das System dazu eingerichtet ist, eine Bilddatei zu empfangen.
  41. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei der Empfänger einen Datenanschluß aufweist, wobei das Einschaltquotenermittlungssystem einen mit dem Datenanschluß verbundenen Datenleser umfaßt, der dazu eingerichtet ist, das erste und das zweite Identifikationsdatum von am Datenanschluß bereitgestellten Daten zu lesen.
  42. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 41, wobei der Empfänger einen digitalen Wandler, einen Personalcomputer oder ein digitales Fernsehgerät umfaßt.
  43. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei sowohl der erste Kanal als auch der zweite Kanal Hauptkanäle sind.
  44. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei sowohl der erste Kanal als auch der zweite Kanal Nebenkanäle sind.
  45. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei der erste oder der zweite Kanal ein Hauptkanal ist und wobei der andere Kanal ein Nebenkanal ist.
  46. Einschaltquotenermittlungssystem nach Anspruch 1, wobei das System dazu eingerichtet ist, einen Sendekanal zu empfangen, der den ersten und den zweiten Nebenkanal trägt.
  47. Verfahren zur Einschaltquotenermittlung für digitale Fernseh- oder Radioprogramme, wobei das Verfahren umfaßt: Empfangen mehrerer Programme, die als Nebenkanäle in einen Sendekanal gepackt sind, wobei jeder Nebenkanal ein Iden tifikationsdatum umfaßt, wobei das Einschaltquotenermittlungssystem dadurch gekennzeichnet ist, daß: ein Softwareagent das erste Identifikationsdatum von einem digitalen Strom liest, der einem Kanal entspricht, der durch einen Empfänger eingestellt ist; wobei das erste Identifikationsdatum ungefähr zu der Zeit, zu der es gelesen wird, mit einem Zeitstempel versehen wird; wobei der Softwareagent ein zweites Identifikationsdatum von einem digitalen Strom ließt, der einem zweiten Kanal entspricht, der durch den Empfänger eingestellt ist; wobei das zweite Identifikationsdatum ungefähr zu der Zeit, zu der es gelesen wird, mit einem Zeitstempel versehen wird; wobei ein Detektor einen Audiocode erfaßt, der in wenigstens einem der Programme eingebettet ist; wobei ein Extrahierer eine Audiosignatur von wenigstens einem der Programme extrahiert; wobei wenigstens der erste oder der zweite Kanal ein Nebenkanal ist; und wobei wenigstens zwei aus: dem Softwareagenten, dem Extrahierer und dem Detektor verwendet werden, um Daten aufzuzeichnen, um die durch den Empfänger eingestellten Programme zu identifizieren.
  48. Verfahren nach Anspruch 47, wobei das erste und das zweite Identifikationsdatum Hilfscodes sind.
  49. Verfahren nach Anspruch 47, wobei das erste und das zweite Identifikationsdatum entsprechende Programme identifizieren.
  50. Verfahren nach Anspruch 49, wobei das erste und das zweite Identifikationsdatum ein beliebiges aus den folgenden umfassen: entsprechende erste und zweite Programmidentifikationscodes von entsprechenden ersten und zweiten Fernsehprogrammen; entsprechende erste und zweite Programmnamen von entsprechenden ersten und zweiten Fernsehprogrammen; entsprechende erste und zweite Adressen von entsprechenden ersten und zeiten Internetseiten; entsprechende erste und zweite Identifikationscodes von entsprechenden ersten und zweiten Internetseiten; entsprechende erste und zweite Banner von Material, das von einer Zuschauerschaft betrachtet wird; und entsprechende erste und zweite Signaturen, die von entsprechenden ersten und zweiten Fernsehprogrammen extrahiert werden.
  51. Verfahren nach Anspruch 49, wobei der Softwareagent in einen Speicher des Empfängers heruntergeladen wird.
  52. Verfahren nach Anspruch 49, wobei der Softwareagent einen Plug-in-Softwareagenten umfaßt.
  53. Verfahren nach Anspruch 49, wobei der Softwareagent einen Floppy-Disk-Softwareagenten umfaßt.
  54. Verfahren nach Anspruch 49, das ferner umfaßt: Auswählen wenigstens des Detektors, des Extrahierers oder des Softwareagenten, um die Fernsehprogramme zu identifizieren.
  55. Verfahren nach Anspruch 54, ferner umfassend Empfangen von Einschaltquotenermittlungsdatenpaketen vom Empfänger, um die Programme zu identifizieren, wobei der Selektor wenigstens den Detektor, den Extrahierer oder den Softwareagenten auswählt, um die Fernsehprogramme zu identifizieren.
  56. Verfahren nach Anspruch 47, ferner umfassend Erfassen eines Audioanteils eines von einem Betrachter ausgewählten Fernsehprogramms; Wiederherstellen von Audiokomponenten, die jeweils den in der Datenpaketsequenz enthaltenen Fernsehprogrammen entsprechen; und Vergleichen der Audiokomponenten mit dem Audioanteil, um das vom Betrachter ausgewählte Fernsehprogramm zu bestimmen.
  57. Maschinenlesbares Medium, das Instruktionen umfaßt, die, wenn sie ausgeführt werden, eine Verarbeitungsvorrichtung dazu veranlassen, als das Einschaltquotenermittlungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 46 zu wirken.
  58. Maschinenlesbares Medium umfassend Instruktionen, die, wenn sie ausgeführt werden, eine Verarbeitungsvorrichtung dazu veranlassen, das Verfahren nach einem der Ansprüche 47 bis 56 auszuführen.
DE69838956T 1998-05-12 1998-07-09 Vorrichtung für die Erfassung der Einschaltquoten für das digitale Fernsehen Expired - Lifetime DE69838956T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US7651798A 1998-05-12 1998-05-12
US76517 1998-05-12

Publications (2)

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