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Die
Erfindung betrifft das Druckens mit lichtempfindlichen Druckfarben,
das heißt
Farben, die durch Lichteinstrahlung, insbesondere durch Ultraviolettstrahlung,
trocknen oder polymerisierbar sind.
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Das
Drucken auf Trägern,
wie Kunststoffen, die die traditionelle Druckfarbe auf Wasser-,
Alkohol- oder Ölbasis
nicht absorbieren, wurde durch die Entwicklung von Druckfarben auf
Lösungsmittelbasis, die
für dieses
Material geeignet sind, und gleichzeitig von Polymerfarben, die
sich verfestigen und am Material haften, ermöglicht.
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Ein
wesentlicher Nachteil von Druckfarben auf Lösungsmittelbasis ist die Gesundheitsschädlichkeit
der verwendeten Lösungsmittel
vom Typ Aceton. Das Drucken mit solchen Druckfarben erfordert komplexe Vorrichtungen,
die die abgeschiedenen Lösungsmittel
auffangen sowie umfassende Vorsichtmaßnahmen beim Gebrauch.
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Beim
Gebrauch von Polymerfarben bestehen solche Nachteile nicht. Sie
eignen sich besonders gut für
Punkt-zu-Punkt-Verfahren, insbesondere beim Tintenstrahldruck.
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In
der Flüssigphase
haben diese Druckfarben eine Fluidität, die insbesondere im Offset-Verfahren
den mechanischen Auftrag sehr kleiner Farbtropfen bzw. das Aufspritzen
der Tropfen Punkt für
Punkt auf einem Träger
ermöglicht.
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Die
definitive Fixierung der Polymerfarben erfolgt in der auf den Farbtropfenauftrag
folgenden Phase der sogenannten Farbvernetzung.
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Die
Vernetzung besteht aus der Polymerisation oder Kristallisation der
Farbe, da sich die Polymere, welche die Farbe bilden, miteinander
verbinden und längere
Polymerketten bilden, um am Träger haften
zu bleiben. Die Vernetzungsphase ermöglicht also die Verfestigung
der Farbe und deren Fixierung am Träger.
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Träger, die
aus Kunststoffen wie z.B. Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylen (pE),
Polyethyltetraethylen (PET), Polycarbonaten (PC), Acrylnitril-Butadien-Styrol
(ABS) und anderen organischen Polymeren bestehen, eignen sich von
ihrer Beschaffenheit her für
den Polymerfarbdruck, da sich die Polymere der Farbe und die Polymere
des Trägers
bei der Vernetzung fest miteinander verbinden.
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Zur
Vernetzung kommt es, wenn der Farbträger Ultraviolettstrahlung ausgesetzt
wird. Man spricht im Folgenden von ultraviolett-vernetzbarer Farbe, abgekürzt UV-Farbe.
Die Energie der ultravioletten Photonen ermöglicht die Polymerisation der
Polymerketten untereinander. Der Träger muss jedoch lange genug
einer ausreichend hohen Ultraviolettstrahlungsleistung ausgesetzt
werden, damit die Farbe am Träger
gut fixiert wird und vollkommen erhärtet.
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Auf
den 1 und 2 werden die bekannten Druckverfahren
mit UV-vernetzbarer Farbe dargestellt. 1 zeigt
den Vielfarbenoffsetdruck eines Trägers. Träger 10 wird durch
den Kontakt zwischen einem Antriebszylinder 15 und den
Druckwalzen 11, 12, 13 und 14 nach
vorne vorgeschoben. Die Walzen 11 oder 12 oder 13 oder 14 enthalten
jeweils ein zu druckendes Bildraster. Die Vertiefungen im Raster
der einzelnen Walzen sind mit schwarzer oder farbiger Druckfarbe,
insbesondere Zyan, Magenta oder Gelb, eingefärbt. Auf dem Träger werden
somit mehrere Farbraster aufgetragen, um ein mehrfarbiges Endbild
zu ergeben. Auf die Phase des Einfärbens folgt die Phase der Vernetzung
durch kontinuierliche Belichtung 19 von Träger 10 unter
einer UV-Lampe 18. Selbstverständlich kann der Offsetdruck
einfarbig sein. In diesem Fall wird nur eine einzige schwarze oder
farbige Druckwalze vorgesehen.
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In 2 wird
ein Tintenstrahl-Vielfarbendruckverfahren
dargestellt. Mehrere Behälter 21, 22, 23 und 24,
die schwarze bzw. verschiedene farbige Polymerfarben enthalten,
speisen mindestens eine Farbtropfendüse, wobei jeder Behälter vorzugsweise seine
eigene Düsenreihe
hat, da die Druckzeile quer zur Verschieberichtung des Trägers verläuft. Die Farbtropfen
legen sich Punkt für
Punkt auf den Träger.
Eine Verschiebevorrichtung für
den Träger
und die EDV-Programmierung des zu druckenden Bildes steuert zeilenweise
das Auftragen der Tropfen pro Düse
bei eventuell gleichzeitiger Volumenkontrolle des austretenden Tropfens.
Das informationsverarbeitende System bestimmt die räumlichen
Lokalisierungen der einzufärbenden
Punkte und steuert das Auftragen oder Nichtauftragen der Tropfen
gemäß dieser
Lokalisierung. Auf das Einfärben
von Träger 20 folgt
eine Vernetzungsphase, wiederum durch kontinuierliche Belichtung,
wobei der Träger
unter eine UV-Lampe geschoben wird. 2 zeigt
eine Druckalternative, in der auf jede Einfärbphase eine Vernetzungsphase
folgt, damit jede einzelne Farbe vor dem Einfärben mit einer anderen Farbe
trocknet. Die Druckvorrichtung von 2 enthält folglich
in diesem Beispiel die vier UV-Lampen 25, 26, 27 und 28,
um die Farben einzeln zu trocknen.
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In
Dokument US-A-5, 502, 310 wird ein UV-Strahlungsgerät und ein Vernetzungsverfahren für lichtempfindliche
Farbe beschrieben, das aus einer Einfärbphase des Kunststoffträgers besteht
und einer Phase, in der die Oberfläche des Trägers mit einer UV-Lichtquelle bestrahlt
wird. Diese besteht aus einer Lichtröhre, welche in einer zweiteiligen
Reflektoraufnahme angeordnet ist.
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In
Dokument GB-A-2 031 298 wird ein Lasergerät beschrieben, das einen kohärenten Lichtstrahl erzeugen
kann. Der kohärente
Lichtstrahl wird auf eine ausgewählte
Zeichnung gelenkt, die zu trocknen oder zu vernetzen ist.
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Um
den Drucktakt zu erhöhen,
wurde die Erhöhung
der Leistung der Ultraviolettlampen und die Verringerung der Belichtungsdauer
des Trägers
vorgeschlagen, wobei der Träger
immer ausreichend Energie erhält,
um die Farbe zu trocknen oder zu fixieren.
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Ultraviolettlampen
setzen jedoch viel Wärme frei.
Druckvorrichtungen mit polymerisierbarer Farbe müssen folglich mit einer kostspieligen
und sperrigen Kühlvorrichtung
versehen sein. Auch bei Verwendung sogenannter kalter UV-Lampen,
die so entwickelt wurden, dass sie weniger Infrarotstrahlung und folglich
weniger Wärme
freisetzen, ist eine Kühlung vorzusehen,
wenn man einen erhöhte
Drucktakt wünscht.
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Ein
Nachteil der bekannten Druckvorrichtungen für ultraviolettvernetzbare Farben
ist folglich die erhöhte
Wärmefreisetzung
in der Vernetzungsphase.
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Ein
weiterer Nachteil ist die vorzeitige Alterung der Träger und
deren Lichtgilbung unter der Einwirkung der Vernetzungsultraviolettstrahlen.
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Ein
Zweck der Erfindung besteht darin, ein Farbvernetzungsverfahren
zu entwickeln, das das Drucken bei erhöhtem Takt ohne die vorgenannten Nachteile
ermöglicht.
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Ein
spezieller Zweck der Erfindung besteht darin, die Vergilbung des
Trägers
zu vermeiden, um einen dauerhaften Qualitätsdruck zu gewährleisten.
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Dieser
Zweck wird durch die Erfindung erfüllt, insofern als die Vernetzung
durch einen Ultraviolettlaserstrahl erfolgt, der auf die auf der
Oberfläche des
Trägers
aufgetragenen Farbtropfen gerichtet wird, wobei die weißen Flächen des
Trägers
nicht vom Laserstrahl abgetastet werden.
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Die
Herstellung der Erfindung erfolgt gemäß den beifügten Patentansprüchen.
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Die
Erfindung wird insbesondere auf den Druck und die Farbvernetzung
auf einem Kunststoffträger
angewendet.
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Vorzugsweise
wird die Farbvernetzung gemäß der Erfindung
insbesondere auf den Tintenstrahl-Punktdruck und/oder ein Vielfarbendruckverfahren
angewendet.
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Weitere
Charakteristiken, Ziele und Vorteile der Erfindung werden beim Lesen
der nachfolgenden Beschreibung bezüglich der im Anhang beigefügten Zeichnungen
deutlich, welche als Beispiel ohne einschränkenden Charakter dienen und
auf denen folgendes zu sehen ist:
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die
oben beschriebene 1 zeigt den Druck und die UV-Farbvernetzung
nach einem bekannten Verfahren,
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die
oben beschriebene 2 zeigt den Druck und die UV-Farbvernetzung
nach einem bekannten Verfahren,
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3 zeigt
ein Vernetzungsverfahren für lichtempfindliche
Farbe gemäß der Erfindung,
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4 zeigt
eine erste Herstellungsmöglichkeit
des Vernetzungsverfahrens für
lichtempfindliche Farbe gemäß der Erfindung,
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5 zeigt
eine zweite Herstellungsmöglichkeit
des Vernetzungsverfahrens für
lichtempfindliche Farbe gemäß der Erfindung.
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Die
Erfindung ist vorzugsweise dazu bestimmt, nach den herkömmlichen
Druckphasen eingesetzt zu werden.
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Verschiedene
bekannte Druckverfahren ergeben, wie in 3 gezeigt,
eine Einfärbung
der Oberfläche
eines Trägers 38,
wobei die Einfärbung insbesondere
durch den mechanischen Kontakt unter einer Presse oder durch den
Auftrag 37 von Farbtropfen 36 erfolgt, insbesondere
beim Tintenstrahldruck im Punkt-zu-Punkt-Verfahren.
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Die
Erfindung umfasst somit eine einleitende Phase der Einfärbung des
Trägers,
wobei die Einfärbung
mit einer lichtempfindlichen Farbe vom Typ ultraviolettvernetzbarer
Farbe erfolgt. Die Einfärbung erfolgt
gemäß Erfindung
vorzugsweise durch Auftragen von polymerisierbaren Farbtropfen auf
einem Druckträger
durch Punkt-zu-Punkt-Ultraviolettstrahlung.
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Nach
dem Drucken oder genauer gesagt, nach der Einfärbphase, enthält Träger 38 eingefärbte Flächen und nicht
eingefärbte
Flächen 30,
wobei die eingefärbten
Flächen
aus eingefärbten
Punkten 31 bestehen, die aneinandergrenzen oder einzeln
angeordnet sind.
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Wie
auch immer die eingefärbten
Flächen zueinander
in Verbindung stehen, das Verfahren gemäß Erfindung sieht die Applikation
eines gebündelten
Ultraviolettstrahls auf die eingefärbten Punkte vor, nicht jedoch
auf die nicht eingefärbten
Flächen des
Trägers.
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In 3 ist
eine optische Vorrichtung 33 34 zu sehen, die
schematisch mit einer Ultraviolettstrahlenquelle 33 und
einem Strahlungsbündler 34 versehen
ist, um die Ultraviolettstrahlen auf einem eingefärbten Punkt 31 zu
fokussieren.
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Ein
Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Lichtleistung der
Ultraviolettstrahlenquelle 33 auf einen einzigen Punkt 31 fokussiert
wird, der folglich sehr schnell vernetzt wird. Folglich kann ein
sehr schnelles Abtasten der eingefärbten Punkte vorgesehen werden,
indem der gebündelte
Strahl solange auf jeweils einen Punkt fokussiert wird, bis der
Farbtropfen die zur vollkommenen Vernetzung notwendige Energie bekommen
hat.
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Gemäß Erfindung
wird auf die nicht eingefärbten
Flächen
kein Ultraviolettstrahl appliziert.
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Ein
Vorteil einer solchen Anordnung besteht darin, dass die Alterung
und Lichtvergilbung des Trägers
vermieden wird, vor allem auf den nicht eingefärbten Flächen.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass die angewandte Lichtenergie
geringer ist als bei Belichtungsverfahren mit Ultraviolettlampen,
da keine Strahlungsleistung für
nicht eingefärbte
Flächen
verloren geht.
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Eine
solche Anordnung ist leicht herzustellen, wenn man berücksichtigt,
dass Strahl 32 gebündelt
auf eine Fläche
trifft, die etwa genauso groß ist, wie
die Fläche
eines Farbtropfens. Die Mittel zum Abtasten des Trägers und
der Verteilung des Strahls werden nachstehend bei den beiden bevorzugten Herstellungsmöglichkeiten
der Vorrichtung, in denen das Verfahren gemäß Erfindung angewendet wird, beschrieben.
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Die
Erfindung wird mit Hilfe eines Ultraviolettlasers hergestellt, doch
auch eine intensive Ultraviolettquelle vom Typ Bogenlampe oder Drehkathodenlampe
ist denkbar.
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Auf 4 ist
ein Laser 43 dargestellt, der einen kohärenten Ultraviolettstrahl 42 aussendet. Strahl 42' wird abgelenkt
und auf einen eingefärbten, zu
vernetzenden Punkt 41' gerichtet.
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Ein
Vorteil des Lasers besteht darin, dass der ausgesendete Strahl 42' leicht sehr
kleine Abmessungen haben kann, jedoch in etwa parallel bleibt. Strahl 42 kann
somit auf mikroskopisch kleine Flächen gerichtet werden, wie
z.B. Vielfarbenoffsetdruckpunkte wie 51a, 51b, 51c und 52a bis 55c,
die in 4 vergrößert dargestellt
sind.
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Ein
Ultraviolettlaser kann ferner eine sehr hohe Lichtleistung haben,
was die extrem schnelle Belichtung der jeweils zu vernetzenden Punkte
ermöglicht.
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Die
Vernetzungsdauer bei einem Träger
mit nur wenig eingefärbten
Punkten wird somit im Vergleich zu den bekannten Verfahren vorteilhaft
verringert.
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Man
kann ein Laseremissionsgerät 43 wählen, das
einen kontinuierlichen Strahl oder Strahlimpulse aussendet. Die
Belichtungsdauer eines Tropfens bei einem kontinuierlichen Strahl
bzw. die Anzahl der auf den Tropfen angewandten Laserimpulse wird
so festgelegt, dass der Tropfen die erforderliche Vernetzungslichtenergie
bekommt.
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Nach
einer ersten Herstellungsart des Verfahrens gemäß Erfindung wird der Ultraviolettstrahl für eine Punkt-zu-Punkt-Abtastung
des Trägers
eingesetzt.
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4 zeigt
eine Abtastvorrichtung 46 mit einem Motor, welcher einen
Spiegel 46 steuert, um den Laserstrahl 43 auf
die einzelnen Punkte des Trägers abzulenken.
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Nach
einer in 4 gezeigten Anordnung gewährleistet
die Ablenkvorrichtung 45 und 46 des Strahls 42 eine
Querabtastung von Träger 43 durch Strahl 42', 42'', 42''' so dass die
Punkte 41', 41'', 41''' einer Querzeile
von Träger 48 vernetzt
werden. Der Träger
bewegt sich anschließend
in Längsrichtung, um
die nächste
Punktzeile zu vernetzen.
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Die
Abtastvorrichtung 45 und 46 ist vorzugsweise an
ein informationsverarbeitendes System für den Punkt-zu-Punkt-Druck gekoppelt, welcher der Abtastvorrichtung die
genaue Lokalisation jedes eingefärbten
Punktes des im Druck befindlichen Textes oder Bildes angibt. Die
Abtastvorrichtung kann insbesondere einen Befehl ähnlich dem
Positionierungsbefehl eines Punkt-zu-Punkt-Druckkopfes entgegennehmen.
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Die
bei der ersten Herstellungsmöglichkeit vorgesehene
Abtastung kann kontinuierlich oder diskontinuierlich in zwei Varianten
erfolgen.
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In
der ersten Variante verändert
sich der Ablenkwinkel des Ultraviolettstrahl 42 stetig,
da Strahl 42' entlang
der Querzeile des Trägers
nach und nach abgelenkt wird.
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Damit
der Strahl nicht auf die „weißen" Flächen 40 auftrifft,
ist die Unterbrechung von Strahl 42 vorgesehen, sobald
er in Richtung der nicht eingefärbten
Flächen 40 abgelenkt
wird.
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Ein
in 4 dargestelltes Bauteil 44 zur Unterbrechung
von Strahl 42 verhindert somit, dass Strahl 42' auf nicht eingefärbte Punkte
gerichtet wird. Dieses Unterbrechungsbauteil ist vorzugsweise an das
informationsverarbeitende System für den Punkt-zu-Punkt-Druck gekoppelt,
welches einen Verschluss auslöst,
wenn der abgelenkte Strahl 42' auf die nicht eingefärbten Flächen 40 gerichtet
wird.
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Für eine sehr
schnelle Vernetzung muss das Unterbrechungsbauteil 44 eine
sehr kurze Reaktionszeit haben. Bauteil 44 ist beispielsweise
eine „Q-switch"-Vorrichtung, wie sie in der Optronik
verwendet wird. Andere Mittel zur Unterbrechung von Strahl 42 sind
für einen
Fachmann herstellbar, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung
zu verlassen.
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Es
ist ferner anzumerken, dass die Mittel für die Laserstrahlunterbrechung
Bestandteil von Laser 43 sein können. So erzeugt der Laser
auf Befehl Ultraviolettstrahlungsimpulse, wenn die Abtastvorrichtung 45, 46 auf
einen eingefärbten
Punkt 41' gerichtet wird
und erzeugt keine Impulse, wenn die Abtastvorrichtung 45, 46 auf
einen nicht eingefärbten
Punkt 40 gerichtet wird.
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In
der zweiten Variante wird die Abtastvorrichtung 45, 46 so
programmiert, dass Strahl 42' auf einen
eingefärbten
Punkt 41' abgelenkt
wird und direkt in einen anderen Ablenkwinkel übergeht, wobei sich Strahl 42'' auf den eingefärbten Punkt 41'' richtet. Der Abtastbefehl von
Vorrichtung 46 ist also diskontinuierlich und die Position
von Spiegel 45 wechselt übergangslos von einem Winkelwert
auf einen anderen unstetigen Winkelwert über.
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Die
Streuung des Strahls ist zu korrigieren, wenn Strahl 42''' in
einem kleineren Winkel auf den Träger auftrifft, d.h. wenn der
Strahl stark abgelenkt wird. Diese Korrektur wird mittels einer
sogenannten Flachfeldkorrekturoptik erzielt, die sie die Streuung des
Strahls unter solchen Bedingungen einschränkt und ihn punktweise fokussiert.
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Nach
einer zweiten Herstellungsmöglichkeit des
Verfahrens gemäß Erfindung
wird anstelle der Abtastphase eine andere Anwendung des Ultraviolettstrahls
auf die Punkte des Trägers
vorgesehen.
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Die
zweite Herstellungsmöglichkeit
enthält gemäß 5 eine
lineare Leiste mit parallelen Lichtleitfasern 71 bis 77,
deren Ausgang sich gegenüber
der zu vernetzenden Trägerfläche befindet. Ebenso
kann ein Netz mit zwei unterschiedlich großen Lichtleitfasern mit parallelen
Ausgängen
vorgesehen werden. Strahl 82 von Laser 83 wird
am Eingang der Lichtleitfasern 71 bis 77 injiziert.
Die Fasern 71 bis 77 haben vorzugsweise zusammengelegte Eingänge, so
dass sich die eintreffende Laserstrahlung auf den Fasern möglichst
gleichmäßig verteilt.
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Der
ursprüngliche
Laserstrahl 82 wird auf diese Weise in eine Vielzahl paralleler
Strahlen gespalten, wobei jeder Strahl auf einen eingefärbten Punkt
des Trägers 68 gerichtet
und fokussiert wird.
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Die
verwendeten Lichtleitfasern sind aus Quarz oder Glas, das die Ultraviolettstrahlung überträgt, denn
Lichtleitfasern aus herkömmlichen
Glas übertragen
Langwellen nicht über
Violett hinaus.
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Vorrichtung 70 für die Verteilung
von Strahl 82 enthält
ferner Mittel zur Unterbrechung des Ultraviolettstrahls, wobei jede
Lichtleitfaser 71 beispielsweise mit einem Bauteil zur
Unterbrechung des Strahls versehen ist, um die Belichtung eines
nicht eingefärbten
Punktes 60 von Träger 68 zu
verhindern.
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Diese
zweite Herstellungsmöglichkeit
eignet sich insbesondere für
Druckverfahren mit einer Punktrasterung. Durch Anpassung des Distanzschrittes der
Faserausgänge
der linearen Leisten 70 an den Abstand der Druckrasterung
erhält
man eine Reihe von Laserstrahlen, die auf bestimmte Punktkoordinaten
des Druckrasters gerichtet werden.
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Wie
in 5 dargestellt wird, wird die zweite Herstellungsmöglichkeit
vorzugsweise auf Tintenstrahl-Druckverfahren angewendet, die den
Zeilendruck ermöglichen,
da eine Punktzeile sofort eingefärbt
wird.
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Eine
Vorrichtung, die einen Tintenstrahl in einer Zeile benutzt, enthält im Allgemeinen
eine lineare Leiste 100 mit Farbtropfenerzeugern. Eine
Reihe von Tropfen 101, 102, 103 wird
gleichzeitig in Richtung der einzufärbenden Punkte des Trägers ausgespritzt.
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Solche
Vorrichtungen werden vor allem beim Vielfarbenoffsetdruck verwendet,
in dem mehrere tropfenerzeugende Leisten 110, 110, 120 angeordnet werden,
die von Behältern 109, 119, 129 mit
verschiedenfarbigen Druckfarben gespeist werden. Alle Farben und
Nuancen werden durch Modulieren des Farbtropfenvolumens und durch
Verwendung der entsprechenden Druckfarben in den Grundfarben und
eventuell in Schwarz erhalten. Wie in 4 beschrieben,
wird jeder kolorierte Punkt 51 z.B. durch drei oder vier
Elementarpunkte 51a, 51b, 51c erzielt, die
in den Grundfarben oder in Schwarz gefärbt sind.
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Die
in unterschiedlichen Farben eingefärbten Punkte können gemäß Erfindung
durch Anwendung eines Laserstrahls auf die einzelnen Farbpunkte
vernetzt werden.
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Die
im Allgemeinen mikroskopisch kleinen Elementarpunkte liegen sehr
nah beieinander und können
einander auch überlagern.
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Der
Vielfarbeneffekt wird beim Offsetdruck durch Modulieren der Abmessungen
der einzelnen mikroskopisch kleinen Punkte erzielt, um alle möglichen
Farben wiederzugeben. Nach einer Variante wird durch Modulation
der Überlagerung
und der Abmessung eines einzelnen Punktes ein Vielfarbeneffekt erzielt.
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Vorzugsweise
ist gemäß Erfindung
die Modulation des auf solche eingefärbten Punkte angewendeten gebündelten
Strahls vorzusehen, damit jeder Punkt ausreichend viel Energie zur
Vernetzung des Farbvolumens des Punktes bekommt. Die Mittel für die Unterbrechung
des Laserstrahls werden also durch Mittel zur Modulation des Strahlstärke ersetzt. Ein
solches Mittel besteht beispielsweise aus einem optischen Modulator
vom Typ verstellbare Beugungsblende.
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Generell
kann mit der Möglichkeit,
die Leistung des Ultraviolettstrahls zu modulieren, die Vernetzungsphase
an die verwendeten Druckfarben und an die Druckgeschwindigkeit des
Trägers
angepasst werden.
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Das
Vernetzungsverfahren kann nach sämtlichen
Einfärbungsphasen
ein einziges Mal angewendet werden wie auf 5 veranschaulicht
wird. Vorrichtung 70, die den Strahl verteilt, enthält also
ein verdichtetes Lichtleitfasernetz, wobei die Fasern räumlich nach
dem maximalen Raster eingefärbter Punkte,
das man beim Druck bilden möchte,
verteilt sind.
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Als
Alternative dazu kann man beim Vielfarbendruck die Vernetzung gemäß Erfindung
immer nach der Einfärbung
mit einer bestimmten Farbe vornehmen.
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Die
Druckinstallation kann also mehrere Vernetzungsvorrichtungen aufweisen,
die am Ausgang jeder monochromatischen Einfärbungsvorrichtung angeordnet
sind.
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Das
Verfahren gemäß Erfindung
ermöglicht vorzugsweise
das Erwägen
einer kompletten oder teilweisen Gelierung der Farbe während der
Vernetzung zwischen den Einfärbungsphasen,
wobei die Teilgelierung beispielsweise durch Veränderung der Leistung des Ultraviolettstrahls
erzielt wird.
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Der
wesentliche Vorteil des Vernetzungsverfahrens gemäß Erfindung
besteht, wie bereits oben erwähnt,
darin, dass der an Ultraviolettstrahlen gekoppelte Nachteil der
Verfärbung
oder Vergilbung auf den Polymeren, die den Träger bilden, entfällt.
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Das
Verfahren gemäß Erfindung,
dass anfangs für
die Anwendung auf Kunststoffträger
vorgesehen war, wird auf die Vernetzung lichtempfindlicher Farbe
auf jeder Art von Druckträger
wie z.B. Papier, Karton, Holz ausgedehnt, um den Druck mit Druckfarbe
auf Wasserbasis oder Lösungsmitteln
zu ersetzen und somit das Bleichen des Trägers zu vermeiden.
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Die
rationelle Benutzung der Vernetzungslichtleistung gemäß Erfindung
und die hohen Lichtstärken,
die man mit einem Laser erzielen kann, haben im Vergleich zu traditionellen
UV- Belichtungslampen
den Vorteil einer noch schnelleren Vernetzung.
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Infolgedessen
trägt das
Vernetzungsverfahren gemäß Erfindung
positiv dazu bei, die Takte der Druckvorrichtung, in die es integriert
ist, zu erhöhen.
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Die
Erfindung ermöglicht
günstigerweise
das Erzielen einer Vernetzungsgeschwindigkeit, die über der
Tintenstrahl-Einfärbegeschwindigkeit
liegt, so dass der Drucktakt nicht mehr durch die Vernetzungsphase
eingeschränkt
ist.
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Obwohl
die Beschreibung der Erfindung auf Ultraviolettstrahlen gründet, ist
die Erfindung auf kein bestimmtes Spektrum limitiert, sondern kann
mit jeder Art von Lichtstrahlung verwendet werden, die für die Polymerisation
und die Trocknung lichtempfindlicher Druckfarbe geeignet ist.
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Das
Vernetzungsverfahren kann ferner mit lichtempfindlichen Anstrichmitteln
benutzt werden, da die gleichen Bestandteile und Pigmente benutzt werden
wie bei Polymer-Druckfarben und Polymer-Anstrichmitteln.