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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung betrifft eine Aufzeichnungsvorrichtung, die eine Beförderungseinrichtung
eines Aufzeichnungsmediums zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums
und zum Aufzeichnen einer Abbildung an dem Aufzeichnungsmedium gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 hat. In den nachstehend angegebenen Ausführungsbeispielen
wird ein Fall beschrieben, bei dem die Aufzeichnungsvorrichtung eine
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung ist. Jedoch ist die Erfindung
ebenso auf eine Aufzeichnungsvorrichtung anwendbar, die verschiedenartige Aufzeichnungstechniken
verwendet, deren Beispiele Thermodrucker, fotoempfindliche Drucker
und Laserdrucker sind.
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Eine
Auswahl von Aufzeichnungsmedien kann bei herkömmlichen Tintenstrahldruckern
verwendet werden. Beispiele sind Normalpapier, Glanzpapier, Transparentblätter für Overheadprojektoren (OHP),
Postkarten, Briefumschläge
und Kuverts. Zum wahlweisen Verwenden dieser Aufzeichnungsmedien
ist es herkömmliche
Praxis, die Vorrichtung mit einem Förderanschluss für einen
manuellen Einsatz der Blätter
zu versehen und die Blätter
aufzunehmen, die gewöhnlich
in einer Papierkassette verwendet werden. Blätter, die nur zeitweilig verwendet werden,
werden von dem Förderanschluss
manuell als ein Blatt zu einem Zeitpunkt eingesetzt. Diese Anordnung
hat eine Anzahl von Nachteilen.
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Insbesondere
ist nur ein einziger Mechanismus zum Stapeln und Aufnehmen einer
Vielzahl von Blättern
des Aufzeichnungsmediums und zum Herausziehen des gestapelten Aufzeichnungsmediums als
ein Blatt zu einem Zeitpunkt vorgesehen. Als Folge muss dann, wenn
zwei Arten des Aufzeichnungsmediums oft verwendet werden und diese
zwei Arten des Aufzeichnungsmediums häufig durch Wechseln dieser
verwendet werden, eine Art ständig
manuell als ein Blatt zu einem Zeitpunkt eingesetzt werden.
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In
den vergangenen Jahren ist eine große Anzahl von Druckern von
einer Bauart aufgetaucht, die Aufzeichnungsmedien in der Form von
großformatigen
Blättern
handhaben kann. Beispielsweise boten Drucker, die an Aufzeichnungsblättern von Größen von
A3 und A2 usw. drucken können,
sehr gewöhnlich
geworden. Gleichzeitig wurde eine höhere Schärfe, die durch Anheben der
aufgezeichneten Pixeldichte erhalten wird, durch eine verbesserte Aufzeichnungsabbildungsqualität begleitet,
und hat dies die weit verbreitete Verwendung von Glanzpapier und
transparenten Blättern
für das
Aufzeichnen von fotografischen Abbildungen möglich gemacht. Diese Blätter bestehen
aus einem Basismaterial und einer Tinten absorbierenden Abbildungsaufnahmeschicht,
die an dem Basismaterial ausgebildet ist, und die Blattfläche ist
so ausgebildet, dass sie viel glatter als diejenige von Normalpapier
ist. Wenn eine Vielzahl dieser Blätter gestapelt wird, ist es
wahrscheinlich, dass angrenzende Blätter aneinander haften. Wenn
ein Harzmaterial, wie z.B. eine PET-Folie (Polyethylenterephthalatfolie)
als das Basismaterial dieser Blätter
verwendet wird, gibt es die Tendenz, dass eine statische Elektrizität erzeugt
wird, was verursacht, dass die Blätter eine noch größere Haftung aneinander
zeigen. Darüber
hinaus hat die Abbildungsaufnahmeschicht selbst eine größere Viskosität als Normalpapier.
Auf Grund der größeren Abmessung
und der höheren
wechselseitigen Anhaftung dieser Blätter ist es extrem schwierig,
diese stabil unter Verwendung der herkömmlichen Technik zu fördern, bei
der die Blätter
getrennt werden und als eins zu einem Zeitpunkt durch eine Trennwalze
gefördert
werden. Dem gemäß ist der
Stand der Technik derart, dass dann, wenn das Aufzeichnen an Blättern dieser
Art durchgeführt
wird, die Blätter
eingerichtet werden, indem sie manuell auf einem Mal zu einem Zeitpunkt
eingesetzt werden. Wenn das Aufzeichnen an großen Mengen dieser Blätter durchzuführen ist, kann
der Betrieb auf eine effiziente Art und Weise durchgeführt werden.
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Das
Dokument
US 4 763 889
A1 offenbart eine Aufzeichnungsvorrichtung, die eine Vielzahl
von Papierquellen aufweist, die jeweils eine Walze zum Abziehen
eines Blatts aufweisen, das in einer der Papierquellen untergebracht
ist.
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Das
Dokument
US 5 193 796 offenbart
eine Fördervorrichtung,
die für
eine Vielzahl von Papierquellen vorgesehen ist.
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Das
Dokument
US 4513956 offenbart
eine Vorrichtung zum Befördern
von Blättern
von jedem eine Vielzahl von Blattstapeln über einen partiell gemeinsamen
Beförderungsschacht
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1. Eine angetriebene Walze ist oberhalb jedes Stapels
der Blätter
angeordnet und jede Walze kann sowohl als Saugwalze zum Trennen der
Blätter
von einem Stapel der Blätter
als auch als Reibungswalze zum Befördern der Blätter in
einem gemeinsamen Schacht betrieben werden. Ferner weist die Vorrichtung
eine Vielzahl von Aufnahmeeinrichtungen und eine Vielzahl von Reibungs-
und/oder Saugwalzen auf, die für
eine jeweilige Aufnahmeeinrichtung verwendet werden. Dem gemäß trennt
die Vorrichtung Blätter
durch eine Walze als Saugwalze und befördert die Blätter durch
die Walze als Reibungswalze.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Dem
gemäß ist es
eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, durch
die auch Blätter
eines Mediums, das eine hohe Anhaftung zeigt, als ein Blatt zu einem
Zeitpunkt zuverlässig
getrennt, befördert
und aufgezeichnet werden können.
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Ferner
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Aufzeichnungsvorrichtung
zu schaffen, bei der ein gewöhnliches Medium
und ein spezielles Medium, das eine hohe Anhaftung zeigt, in der Aufzeichnungsvorrichtung
untergebracht werden können
und aufgezeichnet werden können,
während sie
wahlweise zuverlässig
gefördert
werden.
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Ferner
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zu schaffen, bei der ein gewöhnliches
Medium und ein spezielles Medium, das eine hohe Anhaftung zeigt,
in der Vorrichtung untergebracht werden können und wahlweise zuverlässig gefördert werden
können.
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Ferner
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zu schaffen, die ein vorgegebenes Medium automatisch auswählen kann und
eine Abbildung an dem ausgewählten
Medium zuverlässig
aufzeichnen kann.
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Ferner
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Aufzeichnungsvorrichtung
zu schaffen, bei der eine Vielzahl der Aufzeichnungsmediumaufnahmeeinheiten
vorgesehen sind und ein vorgegebenes Aufzeichnungsmedium ausgewählt und
aufgezeichnet werden kann.
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Ferner
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zu schaffen, bei der eine Vielzahl der Mediumaufnahmeeinheiten vorgesehen sind
und ein vorgegebenes Medium ausgewählt werden kann.
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Ferner
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Aufzeichnungsvorrichtung
zum Messen der Art des Aufzeichnungsmediums, das in jeder der Vielzahl
der Aufzeichnungsmediumaufnahmeeinheiten untergebracht ist, und
dann, wenn die gemessene Art des Aufzeichnungsmediums geeignet für eine Einrichtung
zum Fördern
des Aufzeichnungsmediums von der Aufnahmeeinheit ist, zum Fördern und Aufzeichnen
an dem Aufzeichnungsmedium.
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Die
Aufgabe wird durch eine Aufzeichnungsvorrichtung mit den Merkmalen
von Anspruch 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Entwicklungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Andere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
erkennbar, in denen ähnliche
Bezugszeichen die gleichen oder ähnliche
Teile durch die Figuren bezeichnen.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
beigefügten
Zeichnungen, die in die Beschreibung aufgenommen sind und einen
Teil davon bilden, stellen Ausführungsbeispiele
der Erfindung dar und dienen gemeinsam mit der Beschreibung zum
Erklären
des Prinzips der Erfindung.
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1 ist
eine Schnittansicht zur Erläuterung des
Transportpfads des Aufzeichnungspapiers bei einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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2 ist
ein Diagramm zum Beschreiben einer Saugfunktion gemäß diesem
Ausführungsbeispiel;
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3 ist
ein Diagramm, das beim Beschreiben einer Membran bei einer Solenoidpumpe
gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
nützlich
ist;
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4 ist
ein Blockdiagramm, das die Konstruktion des Steuerschaltkreises
einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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5 ist
ein Ablaufdiagramm, das den Aufzeichnungsprozess bei der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
dieses Ausführungsbeispiels
darstellt;
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6 ist
ein Diagramm zum Beschreiben eines Saugmechanismus gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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7 ist
ein Diagramm, das beim Beschreiben der Membran von 6 in
dem konzentrierten Zustand nützlich
ist;
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8 ist
eine Schnittansicht zum Beschreiben eines Blatttransportmechanismus
bei einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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9 ist
ein Diagramm zum Beschreiben des Betriebs einer Trennwalze in einem
Transportmechanismus gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel;
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10 ist
ein Diagramm zum Beschreiben des Betriebs einer Saugdose bei einem
Transportmechanismus gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel;
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11 ist
ein Diagramm zum Beschreiben eines Aufzeichnungsblatttrennmechanismus
bei einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
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12 ist
ein Diagramm zum Beschreiben eines Aufzeichnungsblatttrennmechanismus
bei einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
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13 ist
ein funktionelles Blockdiagramm, das die Funktionen des Steuerschaltkreises
der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
darstellt;
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14 ist
ein Ablaufdiagramm, das den Aufzeichnungsprozess bei der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
darstellt;
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15 ist
ein funktionelles Blockdiagramm, das die Funktionen des Steuerschaltkreises
der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß dem zweiten bis vierten Ausführungsbeispiel
darstellt; und
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16 ist
ein Ablaufdiagramm, das den Prozess bei der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß dem zweiten
bis vierten Ausführungsbeispiel darstellt.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nun genau unter Bezugnahme auf
die beigefügten
Zeichnungen beschrieben.
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1 ist
eine Schnittansicht, die den Aufbau eines Aufzeichnungspapiertransportmechanismus bei
einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung darstellt. Obwohl ein Aufzeichnungsmedium
beschrieben ist, das ein Aufzeichnungspapier in dem folgenden Ausführungsbeispiel ist,
ist das Aufzeichnungsmedium nicht auf ein gewöhnliches Aufzeichnungspapier
beschränkt,
sondern es wird angenommen, dass es verschiedenartige blattförmige Medien,
wie z.B. Kunstharzblätter
für OHP
und Blätter
umfassen, die speziellen Beschichtungsbehandlungen unterzogen wurden.
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Wie
in 1 gezeigt ist, werden Blätter eines unbenutzten gestapelten
ersten Aufzeichnungspapiers 1 an einem Zufuhrschacht (Papierkassette) 2 in einer
im wesentlichen horizontalen Art und Weise angeordnet. Eine Saugdose 3 wird
durch einen Saugdosenbewegungsmechanismus (108 in 4),
der später
beschrieben wird, von einer Position a in 1 auf
eine Position b bewegt, bei
der sie das oberste Blatt des unbenutzten ersten Aufzeichnungspapiers 1 berührt, das
in dem Schacht gestapelt ist, um der Saugdose 3 dadurch
ermöglichen,
das oberste Blatt anzusaugen und anzuheben. Zu diesem Zeitpunkt
verringert ein Saugmechanismus (109 in 4),
der später
beschrieben wird, den Druck innerhalb der Saugdose 3, die
das Aufzeichnungspapier berührt,
was dadurch verursacht, dass das oberste Blatt des Aufzeichnungspapiers 1 zu
der Saugdose angezogen wird, so dass das oberste Blatt von den übrigen Blättern des
Aufzeichnungspapiers getrennt wird. Unter diesen Bedingungen wird
die Saugdose 3 durch den Saugdosenbewegungsmechanismus 108 auf
eine Position c bewegt, bei
der der führende
Rand des getrennten Blatts zwischen die Transportwalzen 4, 5 eingesetzt
werden kann. Der Saugbetrieb des Saugmechanismus 109 wird dann
angehalten, um die Saugkraft der Saugdose 3 aufzuheben,
wodurch die Saugdose 3 ihren Halt an dem Aufzeichnungspapier
löst.
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Die
Transportwalzen 4, 5 werden durch eine Antriebsquelle,
wie z.B. einen Transportmotor (106 in 4) über einen
Kupplungsmechanismus (107 in 4) gedreht.
Führungsplatten 6, 7 sind
so angeordnet, dass sie sich über
einen vorbestimmten Spalt gegenüber
stehen und einen ersten Zufuhrpfad für das Aufzeichnungspapier bilden,
das durch die Drehung der Transportwalzen 4, 5 transportiert
wird. Der Zufuhrpfad, der durch die Führungsplatten 6, 7 ausgebildet
wird, hat einen im wesentlichen halbkreisförmigen (gekrümmten) Querschnitt
und erstreckt sich von der Umgebung der Transportwalzen 4, 5 zu
ersten Nebenabtastwalzen 8, 9, die oberhalb der
Transportwalzen 4, 5 gelegen sind. Die Nebenabtastwalzen 8, 9 greifen
zusammen mit zweiten Nebenabtastwalzen 10, 11,
die parallel zu den Nebenabtastwalzen 8, 9 an
deren linker Seite angeordnet sind, das transportierte Blatt des
Aufzeichnungspapiers und fördern
das Papier unter der Steuerung einer Steuerung (101 in 4),
die später
beschrieben wird. Eine Führungsplatte 15 reguliert
die Position des Aufzeichnungspapiers zwischen den ersten Abtastwalzen 8, 9 und
den. zweiten Abtastwalzen 10, 11. Ein Aufzeichnungskopf
(Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf) 12 hat eine Vielzahl von
Tintenstrahldüsen,
die entlang der Richtung angeordnet sind, in die das Aufzeichnungspapier 1 transportiert
wird. Eine Vielzahl von Tintenstrahlköpfen kann jeweils zum Strahlen
einer unterschiedlichen Farbe anstelle des einzigen Kopfs 12 vorgesehen
sein. Ein Tintentank 13 enthält Tinte, die zu dem Aufzeichnungskopf 12 zugeführt wird.
Der Aufzeichnungskopf 12 und der Tintentank 13 werden
an dem gleichen Schlitten (nicht gezeigt) getragen und werden bewegbar
in eine Richtung (die vertikale Richtung in 1), die
senkrecht zu der Transportrichtung des Aufzeichnungspapiers ist, durch
eine (nicht gezeigte) Schlittenführung
gehalten, die im wesentlichen parallel zu den Drehwellen der Nebenabtastwalzen 8, 9, 10, 11 von 1 angeordnet
ist. Ein Aufnahmeschacht 14 nimmt das Aufzeichnungspapier,
das zwischen den Nebenabtastwalzen 10, 11 ausgestoßen wird,
auf, nachdem auf das Papier aufgezeichnet wurde.
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Blätter des
unbenutzten gestapelten zweiten Aufzeichnungspapiers 16 werden
in einer oberen Aufzeichnungspapieraufnahmeeinheit angeordnet. Eine
Druckplatte 17 stützt
das gestapelte und untergebrachte Aufzeichnungspapier 16 und
spannt das Papier in die Richtung einer Trennwalze 18 vor.
Führungsplatten 19, 20 bilden
einen zweiten Zufuhrpfad zum Einführen des führenden Rands von einem Blatt des
Aufzeichnungspapiers, das von der Trennwalze 18 herausgezogen
wurde, zu den Nebenabtastwalzen 8, 9 aus.
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Eine
Einrichtung 21, 22, 23, 24,
die beispielsweise in der Beschreibung der japanischen Patentoffenlegungsschrift
(KOKAI) Nr. 1-264879 offenbart ist, misst, ob Blätter des Aufzeichnungspapiers 1, 16 vorhanden
sind oder nicht ebenso wie die Qualität des Papiers. Insbesondere
beleuchten Lichtquellen 21, 23 jeweils die Flächen des
Aufzeichnungspapiers 1, 16 mit Licht einer vorbestimmten
Wellenlänge.
Das Licht wird von den Aufzeichnungspapierflächen reflektiert. Lichtsensoren 22, 24 nehmen
jeweils das reflektierte Licht auf.
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Das
Messen der Papierqualität
unter Verwendung einer solchen Reflektion von Licht basiert auf
der Tatsache, dass die Flächenrauhigkeit
von der Art des Aufzeichnungspapiers abhängt und einen Unterschied des
Ausmaßes
verursacht, mit dem das Licht gestreut wird. Beispielsweise unter
mikroskopischer Betrachtung wird erkannt, dass die Fläche von Normalpapier
aus gewebten Fasern besteht. Eine solche Fläche erzeugt eine große Streuung
und ergibt kleine Ausgangssignale von den Sensoren 22, 24.
Andererseits ergibt ein Blatt eines Papiers, das eine glatte Fläche hat,
die eine geringe Streuung des Lichts verursacht, große Ausgangssignale
von den Sensoren 22, 24. Die Verwendung einer
derartigen Lichtmesseinrichtung macht es möglich, zu bestimmen, ob das
Aufzeichnungspapier entsprechend dem ersten Trennmechanismus, dem
die Saugdose 3 zu Grunde liegt, oder dem zweiten Trennmechanismus,
der die Trennwalze 18 einsetzt, in der entsprechenden Kassette
geladen ist oder ob Aufzeichnungspapier installiert wurde, das zum
Aufzeichnen geeignet ist.
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2 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel des Saugmechanismus für die Saugdose 3 zeigt.
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Wie
in 2 gezeigt ist, hat die Saugdose 3 ein
Loch 3a zum Erzeugen des Ansaugens. Das Loch 3a ist
mit einem Schlauch 231 verbunden, dessen anderes Ende mit
einem Solenoidventil 232 verbunden ist. Die andere Seite
des Solenoidventils 232 ist mit einer Solenoidpumpe 234 über einen
Schlauch 233 verbunden. Eine Gummimembran 85,
die in 3 gezeigt ist, ist innerhalb der Solenoidpumpe 234 vorgesehen.
Die Membran 85 hat einen zentralen Abschnitt 85a,
der wiederholt bei einer hohen Geschwindigkeit durch eine Elektromagnetkrafterzeugungseinrichtung
geschoben und gezogen wird, die nicht gezeigt ist. Die Membran 85 ist
auf eine Basis 86 gepasst, die mit einem Ansauganschluss 86a,
einem Ausstoßanschluss 86b und
unidirektionalen Ventilen 87, 88 versehen ist.
Der Schlauch 233 ist mit dem Sauganschluss 86a der
Membran 85 innerhalb der Solenoidpumpe 234 verbunden.
Auf Grund des Schub-Zug-Betriebs der Membran 85 wird daher Luft,
die von dem Sauganschluss 86a eingesaugt wird, aus dem
Ausstoßanschluss 86b ausgestoßen, wodurch
es möglich
wird, den Druck des Abschnitts abzusenken, der mit dem Sauganschluss 86a verbunden
ist.
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Wenn
ein Blatt eines Aufzeichnungspapiers zu der Saugdose 3 durch
diese Anordnung anzuziehen ist, wird die Saugdose 3 gegen
das Aufzeichnungspapier gepresst, wird das Solenoidventil 232 geschlossen
und die Solenoidpumpe 234 aktiviert. Die Solenoidpumpe 234 wird
kontinuierlich während der
Anziehung des Aufzeichnungspapiers betrieben. Wenn das Ansaugen
durch die Saugdose 3 anzuhalten ist, wird das Solenoidventil 232 geöffnet und
die Solenoidpumpe 234 angehalten. Der Grund für die Verwendung
des Solenoidventils 232 ist es, zu ermöglichen, dass die externe Luft
rasch eingesaugt werden kann und das Saugen durch die Saugdose 3 unmittelbar
beendet werden kann. Wenn lediglich durch Anhalten der Solenoidpumpe 234 ohne
Nutzung des Solenoidventils 232 versucht würde, den Saugbetrieb
zu beenden, wäre
der Ausstoß der
Luft zu langsam und würde
es zu lange dauern, das Saugen zu beenden, wobei dadurch der Betrieb
der Vorrichtung behindert würde.
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Es
ist anzumerken, dass die Solenoidpumpe 234 verschiedenartige
Einrichtungen verwenden kann, die andere als eine Membran sind.
Beispielsweise ist es möglich,
eine Wirbelpumpe zu verwenden, die Luft auf Grund der Drehung eines
inneren Laufrads ausstößt.
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Bei
dem Saugdosenbewegungsmechanismus 108 weist ein Mechanismus
zum Aufwärts-
und Abwärtsbewegen
der Saugdose 3 einen Kipparm, der durch einen Motor betrieben
wird, und ein Mechanismus zum seitlichen Befördern der Saugdose 3 stützt verschiebbar
die Saugdose 3 entlang dem Kipparm. Die Saugdose 3 wird
seitlich an dem Kipparm durch einen riemenbetriebenen Motor bewegt.
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4 ist
ein Blockdiagramm, das die Konstruktion einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
darstellt.
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Die
in 4 gezeigte Vorrichtung weist die Steuerung 101 zum
Steuern des Gesamtbetriebs der Vorrichtung auf. Die Steuerung 101 hat
eine CPU 120 aus einem Mikrocomputer oder ähnlichem,
einen Programmspeicher 121 sowie einen RAM 122 zum zeitweiligen
Sichern von verschiedenartigen Daten, wenn der Prozess durch die
CPU 120 ausgeführt wird.
Eine Kopfantriebseinrichtung 102 treibt den Aufzeichnungskopf 12 gemäß einer
Anweisung von der Steuerung 101 an, so dass das Aufzeichnen (Drucken)
durchgeführt
werden kann. Motorantriebseinrichtungen 103, 104 treiben
drehbar einen entsprechenden Schlittenmotor 105 und Transportmotor 106 gemäß Anweisungen
von der Steuerung 101 an. Der Schlittenmotor 105 treibt
den Aufzeichnungskopf 12 an, um diesen zu transportieren,
und der Transportmotor 106 kann die Transportwalzen 4, 5, 8, 12 und
die Trennwalze 18 von 1 unabhängig über den
Kupplungsmechanismus 107 drehbar antreiben. Der Saugdosenbewegungsmechanismus 108 bewegt
die Saugdose 3 auf jede der Positionen a, b, c in 1.
Der Saugmechanismus 109 stößt Luft von dem Sauganschluss
der Saugpumpe 3 aus, so dass ein Blatt des Aufzeichnungspapiers
zu der Saugdose 3 angezogen wird. Bezugszeichen 22 und 24 bezeichnen
die Papiersensoren, die in 1 gezeigt sind.
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Der
Betrieb der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung, der wie vorstehend angegeben konstruiert ist, wird
nun beschrieben.
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Zuerst
wird ein Fall beschrieben, bei dem das erste Aufzeichnungspapier 1,
das in der Papierkassette 2 an dem unteren Teil der Vorrichtung
untergebracht ist, ausgewählt
und aufgezeichnet wird.
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Als
Reaktion auf eine Anweisung zum Starten des Aufzeichnens bewegt
der Saugdosenbewegungsmechanismus 108 die Saugdose 3 von
einer Position a auf eine Position b, so dass die Saugdose 3 in
Kontakt mit dem obersten Blatt des Aufzeichnungspapiers 1 gebracht
wird, das in der Papierkassette 2 gestapelt ist. Als nächstes stößt der Saugmechanismus 109 Luft
aus der Saugdose 3 aus, um ihren Innendruck zu verringern.
Als Folge wird das oberste Blatt des Aufzeichnungspapiers zu der
Saugdose 3 angezogen. Der Saugdosenbewegungsmechanismus 108 bewegt
dann die Saugdose 3 zu der oberen Position a und dann nach rechts in 1,
auf die Position c, so dass
der führende
Rand des Blatts des Aufzeichnungspapiers, das zu der Saugdose 3 angezogen
wird, durch die Transportwalzen 4, 5 gegriffen
wird. Wenn die Transportwalzen 4, 5 durch die Drehung
des Transportmotors 106 gedreht werden, wird verursacht,
dass das Aufzeichnungspapier, das zwischen die Transportwalzen 4, 5 eingesetzt
wurde, nach oben entlang dem ersten Zufuhrpfad voranschreitet, der
durch die Führungsplatten 6, 7 ausgebildet
ist, so dass der führende
Rand des Papiers zwischen die Nebenabtastwalzen 8, 9 eingesetzt
und durch diese gegriffen wird.
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Das
Blatt des Aufzeichnungspapiers, das so transportiert wird, wird
durch die Nebenabtastwalzen 8, 9 gegriffen und
wird intermittierend verschoben und angehalten. Während der
Aufzeichnungskopf 12 in die Richtung, die senkrecht zu
der Papiertransportrichtung ist, bewegt wird, wenn das Aufzeichnungspapier
in Ruhe ist, wird der Aufzeichnungskopf 12 in Übereinstimmung
mit Abbildungsdaten angetrieben, die aufzuzeichnen sind. Als Folge
wird Tinte aus dem Aufzeichnungskopf 12 zum Aufzeichnen
der Abbildung an dem Blatt des Aufzeichnungspapiers gestrahlt. Wenn
der führende
Rand des Aufzeichnungspapiers 1, an dem die Abbildung so
aufgezeichnet wurde, die zweiten Abtastwalzen 10, 11 erreicht,
wird das Aufzeichnungspapier 1 transportiert, während es durch
die vier Nebenabtastwalzen 8, 9, 10, 11 gegriffen
ist. Nachdem der nacheilende Rand des Aufzeichnungspapiers die ersten
Nebenabtastwalzen 8, 9 verlässt, wird das Aufzeichnungspapier
einzig durch die Drehung der zweiten Nebenabtastwalzen 10, 11 transportiert.
Das Blatt des Aufzeichnungspapiers, an dem die Aufzeichnung somit
beendet wurde, wird in den Aufnahmeschacht 14 durch eine
weitergehende Drehung der zweiten Nebenabtastwalzen 10, 11 ausgestoßen.
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Als
nächstes
wird ein Fall beschrieben, bei dem das zweite Aufzeichnungspapier 16,
das in der oberen Papieraufnahmeeinheit angeordnet ist, ausgewählt und
aufgezeichnet wird.
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Zuerst
wird die Druckplatte 17 nach oben als Reaktion auf eine
Aufzeichnungsstartanweisung bewegt, um dadurch das oberste Blatt
des gestapelten Aufzeichnungspapiers 16 gegen die Trennwalze 18 vorzuspannen.
Letztere wird in Uhrzeigerrichtung gedreht, so dass das oberste
Blatt des Aufzeichnungspapiers in den zweiten Zufuhrpfad gefördert werden kann,
der durch die Führungsplatten 19, 20 definiert ist.
Der führende
Rand des Aufzeichnungspapiers, das so gefördert wird, wird durch die
Nebenabtastwalzen 8, 9 gegriffen und durch ihre
Drehung transportiert. Der Betrieb während des folgenden Aufzeichnens
ist demjenigen in dem Fall ähnlich,
in dem das Aufzeichnen an dem Aufzeichnungspapier von der Papierkassette 2 durchgeführt wird.
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Auch
wenn das erste Aufzeichnungspapier 1, das in der Papierkassette 2 untergebracht
ist, ein Aufzeichnungsmedium mit einer großen Abmessung ist (beispielsweise
A2 oder A3), wobei es wahrscheinlich ist, dass angrenzende Blätter aneinander haften,
wie z.B. ein Abbildungsaufnahmepapier, das eine absorbierende Schicht
hat, die an einer weißen oder
transparenten PET- Basisfolie
vorgesehen ist, können
die Blätter
zuverlässig
einzeln zu einem Zeitpunkt in einem Zustand transportiert werden,
in dem eine Vielzahl der Blätter
in der Kassette 2 gestapelt ist.
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Durch
Anordnen eines gewöhnlichen
Papiers, wie z.B. Normalpapier, das durch die Trennwalze 18 gefördert werden
kann, als zweites Aufzeichnungsmedium in der oberen Aufnahmeeinheit
kann dieses Papier ebenso automatisch als ein Blatt zu einem Zeitpunkt
zuverlässig
und aufgezeichnet werden, ohne dass das Material Blatt für Blatt
eingesetzt wird.
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Gemäß der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
des ersten Ausführungsbeispiels
können
daher Blätter
unterschiedlicher Arten wahlweise effizient verwendet werden und
kann auf sie einzeln zu einem Zeitpunkt zuverlässig aufgezeichnet werden.
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5 ist
ein Ablaufdiagramm, das einen Aufzeichnungsprozess gemäß der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
dieses Ausführungsbeispiels
darstellt. Das Steuerprogramm zum Ausführen dieses Prozesses ist in
dem Programmspeicher 121 gespeichert.
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Dieser
Prozess wird als Reaktion auf eine Aufzeichnungsprozessstartanweisung
gestartet. Es wird bei dem Schritt S1 bestimmt, ob das Aufzeichnungspapier
(erstes Aufzeichnungspapier), das in der Papierkassette 2 untergebracht
ist, oder das Aufzeichnungspapier (zweites Aufzeichnungspapier), das
in der oberen Aufnahmeeinheit untergebracht ist, zum Aufzeichnen
verwendet wird. Wenn der Aufzeichnungsprozess unter Verwendung des
ersten Aufzeichnungspapiers durchgeführt wird, schreitet die Steuerung
zu dem Schritt S2 weiter. Hier bewegt der Saugdosenbewegungsmechanismus 108 die Saugdose 3 von
der Position a zu der Position b (siehe 1),
um das oberste Blatt des Aufzeichnungspapiers in der Kassette 2 anzuziehen.
Diesem folgt der Schritt S3, bei dem der Saugdosenbewegungsmechanismus 108 die
Saugdose 3 auf eine Position c bewegt,
so dass der führende
Rand des Aufzeichnungspapiers durch die Transportwalzen 4, 5 gegriffen
wird. Die Steuerung schreitet dann zu dem Schritt S4 weiter, bei
dem die Transportwalzen 4, 5 drehbar betrieben
werden, so dass das Papier, das durch die Transportwalzen 4, 5 gegriffen
ist, entlang dem ersten Zufuhrpfad transportiert wird.
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Wenn
der führende
Rand des Aufzeichnungspapiers die Position der Nebenabtastwalzen 8, 9 erreicht,
werden die Walzen 8, 9 in Drehung bei dem Schritt
S5 versetzt, um das Aufzeichnungspapier auf die Aufzeichnungsposition
zu bewegen. Es wird bei dem Schritt S6 bestimmt, ob das Aufzeichnungspapier
die Aufzeichnungsposition erreicht hat. Wenn die Entscheidung "JA" ist, schreitet dann
die Steuerung zu dem Schritt S7 weiter. Hier wird der Aufzeichnungsprozess
durch Antreiben des Aufzeichnungskopfs 12 in Abhängigkeit
von den Abbildungsdaten ausgeführt,
die aufzuzeichnen sind, wobei das durchgeführt wird, während der Aufzeichnungskopf 12 durch
den Schlittenmotor 105 abgetastet wird. Wenn bei dem Schritt
S8 herausgefunden wird, dass der führende Rand des Aufzeichnungspapiers
die Position der Nebenabtastwalzen 10, 11 erreicht
hat, schreitet die Steuerung zu dem Schritt S9 weiter. Hier werden
die Nebenabtastwalzen 10, 11 zusätzlich zu
den Walzen 8, 9 drehbar betrieben. Wenn die Aufzeichnung äquivalent
zu einer Abtastung durch den Aufzeichnungskopf 12 beendet
ist, wird der Aufzeichnungskopf 12 auf die Ausgangsposition
zurückgestellt
(insbesondere wird der Schlittenrückführbetrieb durchgeführt), wenn
die Nebenabtastwalzen 8, 9, 10, 11 gedreht,
wird ein vorbestimmter Betrag des Aufzeichnungspapiers in Abhängigkeit von
der Aufzeichnungsbreite transportiert und wird der vorstehend beschriebene
Aufzeichnungsprozess ausgeführt.
Diese Prozessschritte werden wiederholt ausgeführt, bis eine Seite des Aufzeichnungsprozesses
beendet ist. Wenn das der Fall ist, schreitet die Steuerung zu dem
Schritt S11 weiter. Hier werden die Walzen 10, 11 weitergehend
gedreht, um das Blatt des Aufzeichnungspapiers auszustoßen, bei
denen die Aufzeichnung beendet wurde.
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Wenn
bestimmt wird, dass auf ein Aufzeichnungspapier aufgezeichnet wird,
das an der Druckplatte 17 untergebracht ist, bei dem Schritt
S1, dann die Steuerung zu dem Schritt S12 voranschreitet, wird die
Trennwalze 18 so gedreht, dass das oberste Blatt des Aufzeichnungspapiers
in den zweiten Zufuhrpfad gefördert
wird, der durch die Führungsplatte 19, 20 definiert
wird. Die Steuerung schreitet dann zu dem Schritt S5 weiter, wobei
der gleiche Betrieb wie vorstehend beschrieben durchgeführt wird.
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Es
ist anzumerken, dass die Erfassung des führenden Rands des Aufzeichnungspapiers
bei den Schritten S5, S6 und S8 durch einen nicht gezeigten Papiersensor
durchgeführt
werden kann. Alternativ kann die Erfassung des führenden Rands des Aufzeichnungspapiers
durch eine Beurteilung auf der Grundlage des Betrags der Drehung
der Transportwalzen 4, 5 und/oder 8, 9 durchgeführt werden.
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Ferner
kann der Entscheidungsprozess bei dem Schritt S1 eine Beurteilung
auf der Grundlage von Signalen von den Papiersensoren 22, 24 sein, welche
der Aufzeichnungspapieraufnahmeeinheiten das Aufzeichnungspapier
derart aufnimmt, das beim Aufzeichnen zu verwenden ist. Die Anordnung
kann so sein, dass das Aufzeichnungspapier von der Aufnahmeeinheit,
das dieses Aufzeichnungspapier enthält, zum Durchführen des
Aufzeichnens ausgewählt wird.
Wenn beurteilt wird, dass das gewünschte Aufzeichnungspapier
nicht in einer der Aufnahmeeinheiten eingerichtet ist, kann beispielsweise
eine Fehlermeldung angezeigt werden oder kann eine Fehlermeldung
zurück
zu der Hauptvorrichtung übermittelt werden,
die die Druckanweisung ausgestellt hat.
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6 ist
ein Diagramm zum Beschreiben des weiteren Beispiels des Saugmechanismus 109 gemäß diesem
Ausführungsbeispiel.
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6 ist
eine Schnittansicht, die eine Gummimembran 41 mit einem
frei zusammenziehbaren Balg 41a zeigt. Die Membran 41 hat
eine kreisförmige
Gestalt, wenn sie von einer Richtung eines Pfeils A betracht wird.
Die Membran 41 ist an einer Basis 42 angebracht,
deren zentraler Teil einen Rohrabschnitt 42a hat, mit dem
ein Schlauch 46 verbunden ist. Die Verbindung, an der die
Membran 41 und die Basis 42 einander berühren, ist
luftdicht, da der Innendurchmesser der Membran 41 kleiner
als der Außendurchmesser
der Basis 42 ist. Die Basis 42 ist an einem Rahmen
gesichert, der nicht gezeigt ist. Eine kreisförmige Platte 43 ist
an der linken Seite der Endwand der Membran 41 angeordnet
und ein Metallpassstück 44 mit
einem Verbindungsabschnitt 44a für eine Verbindung mit dem Mechanismus,
der verursacht, dass sich die Membran 41 ausdehnt und zusammenzieht, ist
an der rechten Seite der Membranendwand angeordnet. Die kreisförmige Platte 43 und
das Metallpassstück 44 sind
miteinander durch eine Schraube 45 befestigt, um die Endwand
der Membran 41 dazwischen zu klemmen. Das ist vorgesehen,
um zu verhindern, dass die Endwand verformt wird, wenn die Membran 41 ausgedehnt
und zusammengezogen wird. Der Schlauch 46 ist mit Schläuchen 47, 48 über ein
Kupplungsrohr 49 verbunden. Saugdosen 52 sind
an den entfernten Enden der Schläuche 47, 48 vorgesehen.
Ein Element 51 ist zum Halten und Bewegen der Saugdosen 52 vorgesehen.
Ein Unterbrecher 50, der mit einem Stellglied ausgestattet
ist, ist an dem Element 51 angebracht. Gestapeltes Aufzeichnungspapier
ist bei 56 gezeigt. Die Saugdosen 52 sind an und entfernt
von dem Aufzeichnungspapier 56 durch einen nicht gezeigten
Bewegungsmechanismus. 6 stellt die Membran 41 in
einem Zustand dar, in dem der Balg 41a von dieser durch
den (nicht gezeigten) Membrankontraktions- und -Expansionsmechanismus
ausgedehnt wurde. 7 zeigt die Membran 41,
wobei der Balg 41a in dem zusammengezogenen Zustand vorliegt.
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Bezüglich des
Betriebs dieses Mechanismus werden die Saugdosen 42 veranlasst,
das Aufzeichnungspapier 56 in einem Zustand zu berühren, in dem
der Balg 41a der Membran 41 zusammengezogen ist.
Als nächstes
erzeugt, wenn die Saugdosen 52 dadurch abgeflacht sind,
dass sie gegen das Aufzeichnungspapier 56 gepresst werden,
der Unterbrecher 50 ein Signal. Der Membrankontraktions-
und -Expansionsmechanismus (nicht gezeigt) wird durch dieses Signal
angesteuert, um das Passstück 44 nach
rechts in 6 zu ziehen. Als Folge wird
der Balg 41a der Membran 41 gedehnt, um den in 6 gezeigten
Zustand anzunehmen, wodurch sein Volumen vergrößert wird. Das verursacht eine
Verringerung des Drucks innerhalb des Balgs 41a und verursacht,
dass die Saugdosen 52 das Aufzeichnungspapier 56 anziehen.
Durch Bewegen der Saugdosen 52, die somit das Aufzeichnungspapier 56 anziehen, wird
nur das oberste Blatt des Aufzeichnungspapiers von dem Stapel getrennt.
Wenn die Zeitabstimmung zum Loslassen des angezogenen Blatts des
Aufzeichnungspapiers da ist, wird das Metallpassstück 44 nach
links in 6 vorgespannt und nimmt den
in 7 gezeigten Zustand an, um dadurch die Membran 41 zusammen
zu ziehen und zu verursachen, dass die Saugdosen 52 ihren
Halt an dem Aufzeichnungspapier loslassen.
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[Zweites Ausführungsbeispiel]
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Ein
zweites Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird als nächstes beschrieben.
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8 ist
eine Schnittausicht, die den Aufbau des Aufzeichnungspapiertransportmechanismus
bei einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt. Bauteile, die identisch denjenigen sind,
die in 1 gezeigt sind, sind durch ähnliche Bezugszeichen bezeichnet
und werden nicht erneut beschrieben.
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Der
Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist derjenige, dass der Mechanismus zum Trennen der Blätter eines zweiten
Aufzeichnungspapiers 38 die Funktionen von sowohl einer
Saugdose 31 als auch einer Trennwalze 32 hat.
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Wie
in 8 gezeigt ist, ist die Trennwalze 32 mit
einem geschnittenen Abschnitt ein Bauteile, das eine Funktion hat,
die die gleiche wie diejenige der Trennwalze 18 in 1 ist.
Die Saugdose 31 ist an dem äußeren Umfang (dem geschnittenen
Abschnitt) der Trennwalze 32 vorgesehen. Ein Arm 33 eines
Stützmechanismus
hält die
Trennwalze 32 derart, dass die Walze 32 sich frei
drehen kann und über einen
gewünschten
Bereich bewegt werden kann. Der Arm 33 wird durch einen
Motor M betrieben. Blätter
von untergebrachtem, gestapeltem, unverwendetem Aufzeichnungspapier
(zweites Aufzeichnungspapier) sind bei 38 gezeigt. Eine
Druckplatte 39 spannt das Aufzeichnungspapier gegen die
Trennwalze 32 vor. Transportwalzen 34, 35 fördern ein
getrenntes Blatt des Aufzeichnungspapiers zu den Nebenabtastwalzen 8, 9.
Führungsplatten 36, 37 bilden einen
zweiten Zufuhrpfad aus, der zwischen den Transportwalzen 34, 35 und
den Nebenabtastwalzen 8, 9 erstreckt ist. Die
Ansaugdose 31 ist mit dem Schlauch 231 in 2 über eine
hohle Achse 32a (10) in
der Walze 32 verbunden, so dass die Trennwalze 32 sich
mit der Saugdose 31 drehen kann.
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Zwei
Trennbetriebe, die nachstehend beschrieben sind, können automatisch
in Abhängigkeit von
der Art des Aufzeichnungspapiers ausgewählt werden, die durch die Papiersensoren 23, 24 gemessen
werden.
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Die 9 und 10 sind
Diagramme, die beim Beschreiben der Betriebe des zweiten Trennmechanismus
nützlich
sind.
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9 stellt
die Trennung von Normalpapier dar, das ein Aufzeichnungsmedium mit
einer hohen Luftdurchlässigkeit
ist, bei dem angrenzende Blätter eine
geringe Anhaftung zeigen. In diesem Fall wird die Druckplatte 39 nach
oben durch einen Kolben und dergleichen bewegt und presst das Aufzeichnungspapier 38 gegen
die Trennwalze 32, wobei ein Blatt des Aufzeichnungspapiers 38 von
dem Stapel durch eine Drehung der Trennwalze 32 durch eine gut
bekannte Trenntheorie befördert
wird und das Blatt durch die Transportwalzen 34, 35 gegriffen
wird. Wenn die Saugdose 31 das Aufzeichnungspapier 38 erreicht,
wird die Druckplatte 39 durch Deaktivieren des Kolbens
abgesenkt, so dass die Saugdose nicht mehr das Aufzeichnungspapier
berührt.
Der vorstehend beschriebene Betrieb wird zu jedem Zeitpunkt der
Beförderung
eines Aufzeichnungspapiers 38 durchgeführt.
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10 stellt
die Trennung des Aufzeichnungspapiers (der Blätter) und dergleichen dar.
Hier hat das Aufzeichnungspapier 38 eine Abbildungsaufnahmeschicht,
die an einem Basisfilm eines Materials, wie z.B. PET vorgesehen
ist, das eine niedrige Luftdurchlässigkeit hat, infolgedessen
angrenzende Blätter
eine hohe Anhaftung zeigen. In diesem Fall wird die Saugdose 31 veranlasst,
das Aufzeichnungspapier 38 zu erreichen und das oberste
Blatt davon zu berühren,
nämlich
durch nach unten Bewegen des Stützmechanismus 33,
worauf Luft aus dem Inneren der Saugdose 31 abgezogen wird,
um das oberste des Aufzeichnungspapiers 38 durch Saugen anzuziehen.
Die Saugdose 31 wird durch nach oben Bewegen des Stützmechanismus 33 während des Anziehens
des obersten Blatts des Aufzeichnungspapiers 38 angehoben,
worauf die Saugdose 31 in Richtung auf die Transportwalzen 34, 35 durch
den Stützmechanismus
bewegt wird (einschließlich
einer geringfügigen
Drehung in Uhrzeigerrichtung der Walze 32), so dass der
führende
Rand des Blatts des Aufzeichnungspapiers 38 zwischen die
Transportwalzen 34, 35 eingesetzt wird. Das ist
der in 10 dargestellte Zustand. Wenn
die Saugdose 31 ihren Halt an dem Blatt des Aufzeichnungspapiers 38 löst, trennt
sich das Blatt des Aufzeichnungspapiers von der Saugdose 31 und
wird durch die Drehung der Transportwalzen 34, 35 befördert. Die
anderen Mechanismen und Wirkungen. der Vorrichtungen sind die gleichen
wie diejenigen des ersten. Ausführungsbeispiels,
das vorstehend beschrieben wurde.
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Durch
Annehmen dieser Anordnung ist der in den 9 und 10 gezeigte
zweite Trennmechanismus fähig,
entweder den automatischen Förderbetrieb
und das Zuführen
der Blätter
des Aufzeichnungspapiers 38 stabil als ein Blatt zu einem
Zeitpunkt auf eine aufeinanderfolgende Art und Weise ungeachtet
der Tatsache, ob das Aufzeichnungspapier 38 Normalpapier
ist, das eine Aufzeichnungsmedium ist, das eine hohe Luftdurchlässigkeit
hat, bei dem angrenzende Blätter
eine geringe Anhaftung zeigen, oder ein Blatt mit einer Abbildungsaufnahmeschicht
ist, die an einer Basisfolie eines Materials, wie z.B. PET, vorgesehen
ist, die eine niedrige Luftdurchlässigkeit hat, infolgedessen
die angrenzenden Blätter
eine hohe Anhaftung zeigen.
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Ferner
kann eine Anordnung angenommen werden, bei der dann, wenn die Papiersensoren 22, 24 messen,
dass das erste und zweite Aufzeichnungspapier die gleiche Art sind
und dass die Zufuhr des Aufzeichnungspapiers von einer der Aufzeichnungspapieraufnahmeeinheiten
zu Ende ist, eine Steuerung durchgeführt wird, um zum Zuführen des Aufzeichnungspapiers
von der anderen Aufnahmeeinheit umzuschalten.
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[Drittes Ausführungsbeispiel]
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11 ist
ein Diagramm, das den Aufbau eines Blatttrennmechanismus gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt, bei dem Bauteile, die den in 9 und 10 gezeigten
identisch sind, durch ähnliche
Bezugszeichen bezeichnet sind und nicht erneut beschrieben zu werden
brauchen.
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Wie
in 11 gezeigt ist, ist eine Trennwalze 61 einstückig so
ausgebildet, dass sie einen internen Saugdurchgang 61a hat.
Der Saugdurchgang 61a bildet einen Raum, der einem flachen
Abschnitt 61b an dem äußeren Umfang
der Trennwalze 61 ausgesetzt ist. Der Raum wird geschlossen,
wenn ein Blatt des Aufzeichnungspapiers 38 zu dem Saugdurchgang 61a angezogen
wird. Das andere Ende des Saugdurchgangs 61a tritt durch
eine Trennwalze 61 sowie einen Teil der Drehwelle 61b davon
und führt zu
einem Saugmechanismus (2). In dem dritten Ausführungsbeispiel
kann die Druckplatte 39 die Papier gegen die Walze 61 pressen,
während
sie ein Blatt von dem Stapel der Papier durch Drehen der Walze 61 trennt.
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[Viertes Ausführungsbeispiel]
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12 ist
ein Diagramm, das die Konstruktion eines Blatttrennmechanismus gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt, wobei Bauteile, die identisch
mit den in 9 und 10 gezeigten
sind, durch ähnliche
Bezugszeichen bezeichnet sind und nicht erneut beschrieben zu werden
brauchen.
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Gemäß dem vierten
Ausführungsbeispiel sind
eine Trennwalze 18, eine Saugdose 66 und ein Saugdosenstützmechanismus 67 unabhängig vorgesehen.
In einem Fall, in welchem die Trennwalze 65 verwendet wird,
ist die Saugdose 66 an der in 12 gezeigten
Position gesichert und wird die Druckplatte 39 nach oben
bewegt und presst das Aufzeichnungspapier 38 gegen die
Trennwalze 65. In einem Fall, in welchem die Saugdose 66 verwendet
wird, wird der Saugdosenstützmechanismus 67 durch
eine Antriebsquelle M bewegt, um die Saugdose 66 in Kontakt
mit dem Aufzeichnungspapier 38 abzusenken, das Papier anzuziehen
und die Saugdose 66 seitlich zu bewegen.
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13 ist
ein Blockdiagramm, das ein Beispiel des Steuerschaltkreises bei
einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung 1000 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
zeigt.
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In
einem Fall, in welchem eine Aufzeichnungsinstruktion, die von einer
Hauptvorrichtung eingeht, eine Aufzeichnungspapierauswahlinformation 210 in 13 umfasst,
wird die Auswahlinformation zu einer Steuereinheit 201 eingegeben.
Die Papiersensoren 22, 24 erhalten eine Papierqualitätsinformation,
die die Qualität
des ersten und zweiten Aufzeichnungspapiers anzeigt. Auf der Grundlage
der Abgaben der Sensoren 22, 24 unterscheidet
eine Papierqualitätsunterscheidungseinheit 202 die
Papierqualität
des Aufzeichnungspapiers, das in jeder der Aufnahmeeinheiten angeordnet
ist, und sendet die Ergebnisse zu der Steuereinheit 201.
Die Steuereinheit 201 vergleicht die eingegangenen Ergebnisse der
Papierqualitätsunterscheidung
und die Aufzeichnungspapierauswahlinformation 210. Wenn
die beiden übereinstimmen,
sendet die Steuereinheit 21 ein Startsignal zu einer Blattzufuhrantriebsquelle 203 oder 204,
die zum Herausziehen des ersten und zweiten Aufzeichnungspapiers
derart vorgesehen sind, dass das gewünschte Aufzeichnungspapier
zugeführt
wird. Wenn die beiden nicht übereinstimmen, bedeutet
das, dass das Aufzeichnungspapier ungeeignet ist, und wird daher
eine Anzeige dafür
an einer Anzeigeeinheit 206 einer Steuertafel oder ähnlichem dargestellt.
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Eine
Speichereinheit 205, die die Papierqualitäten speichert,
die durch die ersten und zweiten Blattzufuhrantriebsmechanismen
gehandhabt werden können,
ist vorgesehen. Die Steuereinheit 201 vergleicht die Ergebnisse
der Papierqualitätsunterscheidung
von der Papierqualitätsunterscheidungseinheit 202 und
den Inhalt der Speichereinheit 205. Wenn die beiden nicht übereinstimmen,
kann die Steuereinheit 201 eine Mitteilung dafür an der
Anzeigeeinheit 206 anzeigen. Es ist anzumerken, dass eine
Anordnung angenommen werden kann, bei der die Sensoren 22, 24 weggelassen
sind und der Betreiber die Papierqualität beurteilt und das relevante Signal
eingibt.
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14 ist
ein Ablaufdiagramm, das einen Aufzeichnungsprozess gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
darstellt.
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Die
Aufzeichnungspapierauswahlinformation 210, die die Art
des Aufzeichnungsmediums anzeigt, das beim Aufzeichnen zu verwenden
ist, wird von einer externen Vorrichtung bei dem Schritt S31 eingegeben.
Die Steuerung schreitet dann zu dem Schritt S32 weiter, bei dem
die Art des Aufzeichnungsmediums, das in jeder Aufnahmeeinheit untergebracht
ist, gemäß den Ergebnissen
der Unterscheidung von der Papierqualitätsunterscheidungseinheit 202 auf
der Grundlage der Signale von den Sensoren 22, 24 identifiziert
wird. Das wird durch den Schritt S33 gefolgt, bei dem bestimmt wird,
ob das Aufzeichnungsmedium derart, die durch die Information 210 vorgegeben
wurde, in der Papierkassette 2 angeordnet wurde. Wenn die
Entscheidung "JA" bleibt, schreitet
dann die Steuerung zu dem Schritt S34 weiter. Hier wird bestimmt,
ob die Art des Aufzeichnungsmediums, das in der Papierkassette 2 untergebracht
ist, für
eine Förderung
durch Saugen geeignet ist. Wenn die Antwort "JA" ist,
schreitet dann die Steuerung zu dem Schritt S35 weiter, bei dem
das Aufzeichnungsmedium unter Verwendung der Saugdose 3 angezogen
und gefördert
wird. Das wird von dem Schritt S39 gefolgt, bei dem das Aufzeichnungsmedium
durch eine Drehung der Transportwalzen 4, 5, 8, 9 auf
die Position transportiert wird, bei der das Aufzeichnen durch den
Aufzeichnungskopf 12 durchgeführt wird. Das Aufzeichnen wird
dann bei dem Schritt S40 durchgeführt.
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Wenn
bei dem Schritt S34 herausgefunden wurde, dass die Art des Aufzeichnungsmediums nicht
für die
Förderung
durch Saugen geeignet ist, schreitet dann die Steuerung zu dem Schritt
S41 weiter, bei dem eine Fehlerinformation angezeigt wird, um den
Betreiber anzuweisen, den Ort zu ändern, an dem das Aufzeichnungsmedium
untergebracht ist. Eine Fehlerverarbeitung wird dann bei dem Schritt S42
ausgeführt.
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Wenn
bei dem Schritt S33 herausgefunden wird, dass das Aufzeichnungsmedium
der Art, die durch die Information 210 vorgegeben wird,
nicht in der Papierkassette 2 angeordnet wurde, schreitet dann
die Steuerung zu dem Schritt S36 weiter. Hier wird bestimmt, ob
das Aufzeichnungsmedium der Art, die angegeben wurde, an der Druckplatte 17 angeordnet
wurde. Wenn die Antwort "JA" ist, schreitet die
Steuerung zu dem Schritt S37 weiter, bei dem bestimmt wird, ob die
Förderung
durch die Trennwalze für
dieses Aufzeichnungsmedium geeignet ist. Wenn es geeignet ist, schreitet
dann die Steuerung zu dem Schritt S38 weiter, bei dem das Medium
durch die Trennwalze getrennt und gefördert wird. Das wird von dem
Schritt S39 gefolgt. Wenn die Förderung durch
die Trennwalze nicht geeignet wird, schreitet dann die Steuerung
von dem Schritt S37 zu dem Schritt S41 weiter. Hier wird, wie vorstehend
beschrieben ist, eine Fehleranzeige dargestellt, um eine Änderung
des Orts anzuweisen, an dem dieses Aufzeichnungsmedium untergebracht
ist.
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Somit
wird gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
bestimmt, ob ein Aufzeichnungsmedium einer vorgegebenen Art untergebracht
wurde. Wenn das der Fall ist, wird dann das Aufzeichnungsmedium
von der Aufnahmeeinheit transportiert und wird das Aufzeichnen durchgeführt. Zu
diesem Zeitpunkt wird bestimmt, ob der Fördermechanismus, der das Aufzeichnungsmedium
von diesem Aufnahmeabschnitt fördert,
einer ist, der für
diese Art des Aufzeichnungsmediums geeignet ist. Da das Aufzeichnungsmedium nur
gefördert
und aufgezeichnet wird, wenn der Fördermechanismus geeignet ist,
wird das Aufzeichnungsmedium nicht durch den unrichtigen Fördermechanismus
gefördert,
wodurch es somit möglich
wird, Schwierigkeiten während
des Aufzeichnens zu beseitigen.
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15 ist
ein Diagramm, das beim Beschreiben eines Beispiels einer Steuerung
bei einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung 1001 mit
zwei Arten von Trennmechanismen nützlich ist, nämlich der Saugdose 31 und
der Trennwalze 32, für
die gleiche Art des Aufzeichnungspapiers wie bei den Aufzeichnungspapieraufnahmeeinheiten
der zweiten bis vierten Ausführungsbeispiele.
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In
einem Fall, in welchem eine Aufzeichnungsinstruktion, die von einer
Hauptvorrichtung eingeht, eine Aufzeichnungspapierauswahlinformation 210 in 15 umfasst,
wird die Auswahlinformation zu einer Steuereinheit 301 eingegeben.
Die Papiersensoren 22, 24 erhalten eine Papierqualitätsinformation,
die die Qualität
des Aufzeichnungspapiers angibt, das in der Aufnahmeeinheit untergebracht
ist. Auf der Grundlage der Abgaben von den Sensoren 22, 24 unterscheidet
eine Papierqualitätsunterscheidungseinheit 302 die
Papierqualität
des Aufzeichnungspapiers, das in der Aufnahmeeinheit angeordnet
wurde, und sendet die Ergebnisse zu der Steuereinheit 301.
Die Steuereinheit 301 vergleicht die eingegangenen Ergebnisse
der Papierqualitätsunterscheidung
und der Aufzeichnungspapierauswahlinformation 210. Wenn
die beiden übereinstimmen, wählt die
Steuereinheit 301 eine Antriebseinheit (entweder 303 oder 304)
aus, die für
die gemessene Papierqualität
geeignet ist, wählt
insbesondere aus, die Trennwalze 32 anzutreiben oder das
Aufzeichnungspapier durch die Verwendung der Saugdose 31 zu trennen,
und sendet ein Antriebssignal zu der ausgewählten Antriebseinheit, so dass
das gewünschte Aufzeichnungspapier
zugeführt
werden wird. Wenn herausgefunden wurde, dass die Ergebnisse der
Papierqualitätsunterscheidung,
die zu der Steuereinheit 301 eingegeben werden, nicht mit
der Aufzeichnungspapierauswahlinformation 210 übereinstimmen,
wird dann eine Anzeige, die angibt, dass das Aufzeichnungspapier
nicht geeignet ist, an einer Anzeigeeinheit 306 dargestellt.
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Eine
Speichereinheit 305, die die Papierqualitäten speichert,
die durch die Trennwalze und den Saugdosenmechanismus gehandhabt
werden können,
ist vorgesehen. Die Steuereinheit 301 vergleicht die Ergebnisse
der Papierqualitätsunterscheidung von
der Papierqualitätsunterscheidungseinheit 302 und
den Inhalt der Speichereinheit 305. Wenn die beiden nicht übereinstimmen,
kann die Steuereinheit 301 eine Mitteilung dafür an der
Anzeigeeinheit 306 anzeigen. Es ist anzumerken, dass eine
Anordnung angenommen werden kann, bei der die Sensoren 22, 24 weggelassen
sind und der Betreiber die Papierqualität beurteilt und das relevante
Signal eingibt.
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16 ist
ein Ablaufdiagramm, das einen Prozess bei der Anordnung von 15 beispielsweise
für einen
Fall darstellt, bei dem das Aufzeichnen beim Auswählen eines
Aufzeichnungspapiers durchgeführt
wird, das mit der Aufzeichnungspapierauswahlinformation 210 übereinstimmt,
die durch die Hauptvorrichtung eingegangen ist.
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Die
Auswahlinformation 210 wird bei dem Schritt S21 eingegeben
und die Art des Aufzeichnungspapiers, das in der Aufnahmeeinheit
untergebracht ist, wird durch den Papiersensor 24 bei dem Schritt 522 unterschieden.
Es wird bei dem Schritt S23 bestimmt, ob die gemessene Art des Aufzeichnungspapiers
und die bei dem Schritt S21 eingegebene Auswahlinformation 210 übereinstimmen. Wenn
die Antwort "JA" ist, schreitet dann
die Steuerung zu dem Schritt S25 weiter, bei dem der Aufzeichnungspapiertrennmechanismus,
der mit der gemessenen Bauart des Aufzeichnungspapiers übereinstimmt,
ausgewählt
wird. Wenn die Entscheidung bei dem Schritt S23 "NEIN" bleibt,
schreitet andererseits dann die Steuerung zu dem Schritt S24 weiter.
Hier wird eine Mitteilung dafür,
dass das gewünschte
Aufzeichnen unmöglich
ist, an der Anzeigeeinheit 306 angezeigt oder wird zurück zu der Hauptvorrichtung
als Fehler gesandt.
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Es
wird bei dem Schritt S25 bestimmt, ob das Aufzeichnungsmedium eines
ist, das für
den Transport durch den Walzenabschnitt der Trennwalze 32 geeignet
ist. Wenn die Antwort "JA" ist, schreitet dann
die Steuerung zu dem Schritt S26 weiter. Hier wird beispielsweise
die Trennwalzenantriebseinheit 303 (15) in
Betrieb angetrieben, um den Walzenabschnitt der Trennwalze 32 zu
drehen, um dadurch das Aufzeichnungsmedium 38 in Richtung
auf die Aufzeichnungsposition auf die in 9 gezeigte
Art und Weise zu bewegen. Wenn andererseits bei dem Schritt S25
bestimmt wird, dass die Art des Aufzeichnungsmediums, das an der
Druckplatte 17 angeordnet wurde, nämlich ein Aufzeichnungsmedium,
wie z.B. ein OHP-Blatt, das nicht für einen Transport durch den
Walzenabschnitt der Trennwalze 32 geeignet ist, schreitet
dann die Steuerung zu dem Schritt S27 weiter. Hier wird die Saugdosenantriebseinheit 304 (15)
in Betrieb angetrieben, so dass das Aufzeichnungsmedium 38 angezogen
wird, wie beispielsweise in 10 gezeigt
ist, unter Verwendung der Saugdose 31, die an der Trennwalze 32 vorgesehen
ist. Unter diesen Bedingungen wird die Saugdose 31 in Richtung
auf die Transportwalzen 34, 35 gemeinsam mit der
Trennwalze 32 bewegt, so dass das Aufzeichnungsmedium 38 durch
die Walzen 34, 35 gegriffen wird (Schritt S28).
Nachdem das Aufzeichnungsmedium zu der Position der Transportwalzen 34, 35 durch
Betreiben des ausgewählten
Mechanismus transportiert ist, werden die Transportwalzen 34, 35 bei.
dem Schritt S29 gedreht, um das Aufzeichnungsmedium zu der Aufzeichnungsposition
zu transportieren. Das so transportierte Aufzeichnungsmedium durchläuft das
Aufzeichnen bei dem Schritt S27.
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Es
ist anzumerken, dass das Aufzeichnungsmedium, das mit der Aufzeichnungspapierauswahlinformation 210 übereinstimmt,
die durch die Hauptvorrichtung eingegeben wurde, ebenso von entweder der
Druckplatte 17 oder der Papierkassette 2 ausgewählt werden
kann und durch eine Anordnung aufgezeichnet werden kann, die durch
Kombinieren des ersten Ausführungsbeispiels
und des zweiten bis vierten Ausführungsbeispiels
erhalten wird. Wenn in einem solchen Fall bei dem Schritt S37 in
dem Ablaufdiagramm in 14 herausgefunden wird, dass der
Transport durch die Trennwalze nicht geeignet ist, würde die
Steuerung zu dem Schritt S27 in 16 voranschreiten,
so dass das Aufzeichnungsmedium durch die Saugdose 31 angezogen
werden würde
und transportiert werden würde.
Wenn ferner bei dem Schritt S34 in 14 herausgefunden
wird, dass ein Transport durch Saugen unter Verwendung der Saugdose
nicht geeignet ist, würde
dann die Steuerung zu dem Schritt S26 in 16 voranschreiten,
so dass das Aufzeichnungsmedium durch Drehen des Walzenabschnitts
der Trennwalze transportiert würde.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorstehend angegebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt
und kann auf den folgenden Arten ohne Abweichen von dem Anwendungsbereich
der Ansprüche
abgewandelt werden:
- (1) Eine Anordnung kann
angenommen werden, bei der beide Trennmechanismen für das erste und
zweite Aufzeichnungspapier gemeinsam zwei Arten von Trennmechanismen
verwenden können,
die die vorstehend beschriebene Trennwalze und Saugdose aufweisen.
- (2) Die Positionen der Saugdose und der Trennwalze sind nicht
auf diejenigen der vorstehend genannten Ausführungsbeispiele beschränkt; die Trennwalze
kann an der ersten Aufzeichnungspapieraufnahmeeinheit (an der Seite
der Papierkassette 2) und die Saugdose an der zweiten Aufzeichnungspapieraufnahmeeinheit
(der Druckplatte 17) angeordnet werden.
- (3) Die Transportwalzen 4, 5 können weggelassen werden
und das Aufzeichnungspapier kann zwischen die Nebenabtastwalzen 4, 9 direkt
durch eine Bewegung der Saugdose 3 eingesetzt werden.
- (4) Ein Papierzufuhrschacht und ein Papierausstoßschacht
kann geringfügig
von einer Horizontalen gekippt sein, um die Blätter des Aufzeichnungspapiers
auszurichten.
- (5) Die Papierqualitätsmesseinheiten
müssen nicht
auf Licht basieren, wie in den vorstehenden Ausführungsbeispielen. Andere Verfahren
können
verwendet werden, um die Papierqualität zu messen, wie z.B. durch
Vorsehen von Aufzeichnungspapier mit Nuten oder mit Markierungen,
die zu messen sind.
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Die
vorliegende Erfindung schafft weitere Wirkungen mit einem Aufzeichnungskopf
und eine Aufzeichnungsvorrichtung der Tintenstrahlbauart insbesondere
der Art, die thermische Energie einsetzt.
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Im
Hinblick auf den typischen Aufbau und das Betriebsprinzip ist es
vorzuziehen, dass das vorstehend angegebene unter Verwendung der
grundlegenden Technologie erzielt wird, die in den Beschreibungen
von USP 4,723,129 und 4,740,796 offenbart sind. Dieses System ist
sowohl auf die Vorrichtung der sogenannten Nach-Bedarf-Bauart als
auch auf die Vorrichtung der kontinuierlichen Bauart anwendbar.
In dem Fall der Nach-Bedarf-Bauart
wird zumindest ein Antriebssignal, das einen plötzlichen Temperaturanstieg
bereitstellt, der denjenigen für
das Filmsieden übersteigt,
gemäß der Aufzeichnungsinformation
auf einen elektrothermischen Wandler aufgebracht, der so angeordnet
ist, dass er einem Blatt oder einem Fluiddurchgangsweg entspricht,
der ein Fluid (Tinte) enthält.
Als Folge wird thermische Energie in dem elektrothermischen Wandler
erzeugt, um Filmsieden an der thermisichen Arbeitsfläche des Tintenstrahlkopfs
zu bewirken. Dem gemäß können Luftblasen
in dem Fluid (Tinte) in einer Entsprechung von 1:1 mit den Antriebssignalen
ausgebildet werden. Auf Grund des Wachstums und der Kontraktion der
Luftblasen wird das Fluid (Tinte) über eine Öffnung gestrahlt, um zumindest
einen Tropfen auszubilden. Wenn das Antriebssignal die Gestalt eines
Impulses hat, kann veranlasst werden, dass das Wachstum und die
Kontraktion der Luftblasen rasch und geeignet stattfinden. Das ist
vorzuziehen, da es möglich
sein wird, einen Fluidausstoß (Tintenausstoß) zu erzielen,
der ein hervorragendes Ansprechen hat.
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Wie
in den Beschreibungen von USP 4,463,359 und 4,345,262 beschriebenen
Signale sind als Antriebsimpulse geeignet, die diese Impulsgestalt
haben. Es ist anzumerken, dass ein noch besseres Aufzeichnen durch
Einsetzen der Bedingungen durchgeführt werden kann, die in der
Beschreibung von USP 4,313,124 beschrieben sind, die eine Erfindung
bezüglich
der Rate der Erhöhung
der Temperatur der vorstehend erwähnten thermischen Arbeitsfläche offenbart.
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Zusätzlich zu
der Kombination der Öffnung, des
Fluiddurchgangswegs und des elektrothermischen Wandlers (bei dem
der Fluiddurchgangsweg linear oder rechtwinklig ist), der als die
Konstruktion des Aufzeichnungskopfs in jeder der vorstehend erwähnten Beschreibungen
offenbart ist, kann eine Anordnung unter Verwendung des in des Beschreibungen
von USP 4,558,333 und 4,459,600 beschriebenen Technik eingesetzt
wird, die Elemente offenbart, die in einem Bereich angeordnet sind,
in dem der thermische Arbeitsabschnitt gekrümmt ist. Ferner ist es möglich, eine
Anordnung auf der Grundlage der japanischen Patentoffenlegungsschrift
Nr. 59-123670 anzunehmen, die eine Konfiguration mit einem gemeinsamen
Schlitz für
die Tintenausstoßabschnitte
einer Vielzahl von elektrothermischen Wandlern offenbart, oder auf
der Grundlage der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. 59-138461,
die eine Konfiguration offenbart, die Öffnungen hat, die den Tintenausstoßabschnitten
entsprechen, wobei die Öffnungen
Druckwellen thermischer Energie aufnehmen.
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Als
ein Aufzeichnungskopf der Vollzeilenbauart mit einer Länge entsprechend
der maximalen Breite des Aufzeichnungsmediums, die durch die Aufzeichnungsvorrichtung
aufgezeichnet werden kann, kann Anwendung von einer Anordnung gemacht
werden, bei der die Länge
durch eine Kombination von mehreren Aufzeichnungsköpfen derart
erfüllt
wird, die in den vorstehend genannten Beschreibungen offenbart sind,
oder eine Anordnung, bei der Aufzeichnungsköpfe als ein einziger einstückig ausgebildeter
Aufzeichnungskopf dienen.
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Der
Aufzeichnungskopf kann die Austauschspitzenbauart sein, bei der
die Verbindung mit der Vorrichtung und die Zufuhr der Tinte von
der Vorrichtung durch Montieren des Kopfs an der Vorrichtung erzielt
werden kann, oder der Kartuschenbauart, bei der der Kopf selbst
einstückig
mit einem Tintentank versehen ist.
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Zum
stabileren Erzielen der Wirkungen der vorliegenden Erfindung ist
es vorzuziehen, dass die Aufzeichnungsvorrichtung der vorliegenden
Erfindung zusätzlich
mit einer Wiederherstellungseinrichtung und einer Vorbereitungshilfseinrichtung
für den Aufzeichnungskopf
versehen ist. Spezifische Beispiele sind eine Aufzeichnungskopfdeckeleinrichtung,
eine Aufzeichnungskopfreinigungseinrichtung, eine Aufzeichnungskopfdruckbeaufschlagungs-
oder -Saugeinrichtung, eine Aufzeichnungskopfvorwärmeinrichtung
mit einem elektrothermischen Wandler oder einem Heizelement, das
von diesem Wandler getrennt ist, oder einer Kombination des Wandlers und
des Heizelements, und einer vorläufigen
Ausstoßbetriebsart
zum Durchführen
eines Ausstoßes der
Tinte getrennt von einem Ausstoß für Aufzeichnungszwecke.
Diese Beispiele sind wirksam beim Erzielen eines stabilen Aufzeichnens.
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Die
Aufzeichnungsbetriebsart der Aufzeichnungsvorrichtung ist nicht
auf eine Aufzeichnungsbetriebsart ausschließlich für Grundfarben beschränkt, wie
z.B. Schwarz und Weiß.
Die Vorrichtung, die angenommen wird, kann eine solche sein, die
mit zumindest einem Aufzeichnungskopf für eine Vielzahl von unterschiedlichen
Farben oder einem Vollfarbaufzeichnungskopf unter Verwendung von
gemischten Farben ausgestattet ist, obwohl es wünschenswert ist, dass das durch
einen Aufzeichnungskopf mit einem integrierten Aufbau oder durch
eine Kombination einer Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen erzielt
wird.
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Ferner
wurde Tinte als Fluid in den vorstehend genannten Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Die Tinte kann diejenige
sein, die sich bei Raumtemperatur oder darunter verfestigt, die
bei Raumtemperatur erweicht oder die bei Raumtemperatur eine Flüssigkeit
ist. Im allgemeinen wird eine Temperatursteuerung derart durchgeführt, dass
die Tintenviskosität
innerhalb eines stabilen Tintenstrahlbereichs durch Einstellen der
Temperatur der Tinte selbst, so dass sie innerhalb des Temperaturbereichs
von nicht weniger als 30°C
bis nicht größer als
70°C liegt,
liegen wird. Dem gemäß wird es
ausreichen, eine Tinte zu verwenden, die verflüssigt wird, wenn das Aufzeichnungssignal
aufgebracht wird.
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Zum
sicheren Verhindern der angehobenen Temperatur auf Grund der thermischen
Energie durch die Verwendung dieser als Energie zum Wandeln der
Tinte von dem festen Zustand zu dem flüssigen Zustand oder zum Verhindern
einer Verdampfung der Tinte ist es zulässig, eine Tinte zu verwenden,
die sich verfestigt, wenn sie stehen gelassen wird, aber die durch
das Aufbringen von Wärme
verflüssigt
wird. In jedem Fall kann eine Tinte, die zum ersten Mal durch thermische
Energie verflüssigt
wird, wie z.B. eine Tinte, die durch das Aufbringen von thermischer
Energie in Übereinstimmung
mit einem Aufzeichnungssignal verflüssigt wird und als flüssige Tinte
gestrahlt wird, oder Tinte, die schon in dem Augenblock begonnen
hat sich zu verfestigen, wenn sie das Aufzeichnungsmedium erreicht,
auf die vorliegende Erfindung angewendet werden. Derartige Tinten
können
in einer Form verwendet werden, in der sie dem elektrothermischen
Wandler in einem Zustand gegenüberstehen,
in dem sie als Flüssigkeit oder
Feststoff in den Einschnitten oder Durchgangslöchern eines porösen Blatts
gehalten werden, wie in den japanischen Patentoffenlegungsschriften
Nr. 54-56847 und 60-71260 beschrieben ist. In der vorliegenden Erfindung
ist das effektivste Verfahren zum Handhaben dieser Tinte das vorstehend
beschriebene Verfahren des Filmsiedens.
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Die
Aufzeichnungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung kann die Form
einer Vorrichtung annehmen, die ein integraler Teil oder ein getrennter Teil
von einem Abbildungsausgabeanschluss einer Informationsverarbeitungsausstattung
ist, wie z.B. eines Computers, eines Kopierers in Kombination mit einer
Leseeinrichtung und dergleichen oder einer Faxmaschine mit einer Übertragungs-/Empfangsfunktion.
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Die
vorliegende Erfindung kann auf ein System angewendet werden, das
durch eine Vielzahl von Vorrichtungen (beispielsweise einen Hauptcomputer, eine
Schnittstelle, eine Leseeinrichtung, einen Drucker, usw.) gebildet
ist oder eine Vorrichtung mit einer Einzigvorrichtung (beispielsweise
einen Kopierer oder eine Faxmaschine usw.).
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Ferner
muss nicht gesagt werden, dass die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ebenso durch Vorsehen eines Speichermediums, das die Programmcodes
der Software zum Durchführen
der vorstehend genannten Funktionen der vorstehend genannten Ausführungsbeispiele
auf ein System oder eine Vorrichtung, Lesen der Programmcodes mit
einem Computer (beispielsweise einer CPU oder MPU) des Systems oder
der Vorrichtung von dem Speichermedium und dann Ausführen des
Programms gelöst werden
kann.
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In
diesem Fall führen
die Programmcodes, die von dem Speichermedium gelesen werden, die neuartigen
Funktionen der Erfindung aus und bildet das Speichermedium, das
die Programmcodes speichert, die Erfindung.
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Ferner
kann das Speichermedium, wie z.B. eine Floppydisk, eine Festplatte,
eine optische Disk, eine magneto-optische Disk, eine CD-ROM, eine CD-R,
ein Magnetband, eine Speichercard der nichtflüchtigen Bauart oder ein ROM
verwendet werden, um die Programmcodes bereit zu stellen.
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Ferner
deckt die Erfindung neben dem Fall, bei dem die vorstehend genannten
Funktionen gemäß den Ausführungsbeispielen
durch Ausführen der
Programmcodes implementiert werden, die durch den Computer gelesen
werden, einen Fall ab, bei dem ein Betriebssystem oder ähnliches,
das an dem Computer arbeitet, einen Teil oder den gesamten Prozess
gemäß der Zuordnung
der Programmcodes durchführt
und die Funktionen gemäß dem Ausführungsbeispiel
implementiert.
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Die
vorliegende Erfindung deckt ferner einen Fall ab, bei dem, nachdem
die Programmcodes, die von dem Speichermedium gelesen sind, in eine Funktionserweiterungstafel
geschrieben werden, die in den Computer eingesetzt. wird, oder einen
Speicher, der in einer Funktionserweiterungseinheit vorgesehen ist,
die mit dem Computer verbunden ist, eine CPU oder ähnliches,
die in der Funktionserweiterungstafel oder der Funktionserweiterungseinheit enthalten
ist, einen Teil oder den gesamten Prozess gemäß der Zuordnung der Programmcodes
durchführt
und die Funktion der vorstehend genannten Ausführungsbeispiele implementiert.
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Die
Wirkungen der Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachstehend vorgelegt.
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Zwei
Arten des Aufzeichnungspapiers können
automatisch ausgewählt
und zuverlässig
als ein Blatt zu einem Zeitpunkt ohne Opfern der Kompaktheit und
ohne Einsetzen der zwei Arten des Aufzeichnungspapiers manuell Blatt
für Blatt
gefördert
werden.
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Es
ist möglich,
stabil und aufeinanderfolgend auch ein Aufzeichnungspapier mit einer
großen
glatten Fläche
und einem hohen Grad einer Anhaftung mit Bezug auf angrenzende Blätter zu
fördern.
- (a) Wirkungen werden erhalten, wenn die Vorrichtung
einen Schacht hat, an dem die Blätter
des Aufzeichnungsmaterials, die der Aufzeichnung ausgesetzt wurden,
angeordnet werden, der im wesentlichen parallel zu einer Aufzeichnungspapieraufnahmeeinheit
stromabwärts
von einer Nebenabtasteinheit hinsichtlich der Transportrichtung
angeordnet ist.
Das Aufzeichnungspapier, das das Aufzeichnen durchlaufen
hat, kann an dem Schacht angeordnet werden, ohne jegliche Vergrößerung der
Fläche
zu erfordern, die zum Einbauen der Vorrichtung benötigt wird.
Das Aufzeichnungspapier, das das Aufzeichnen durchlaufen hat, kann
an einer Position ausgestoßen
werden, die durch den Betreiber einfach zugreifbar ist, und es ist
einfach das Aufzeichnungspapier zu stapeln und unterzubringen.
- (b) Wirkungen werden erhalten, wenn unterschiedliche Arten des
Aufzeichnungspapiers in den ersten und zweiten Aufzeichnungspapieraufnahmeeinheiten
geladen werden und eine Art des Aufzeichnungspapiers auf der Grundlage
der Papierartauswahlinformation ausgewählt und zugeführt wird,
die in einer Aufzeichnungsinstruktion enthalten ist, die auf die
Vorrichtung aufgebracht wird.
Ein stabiles fehlfunktionsfreies
Aufzeichnen kann wirksam mit minimalem Betreiberarbeitseinsatz durchgeführt werden.
Das beseitigt die Verschwendung von Papier auf Grund von Aufzeichnungsfehlern.
- (c) Wirkungen werden erhalten, wenn die Vorrichtung eine Einrichtung
zum Messen der Art des Aufzeichnungspapiers hat, das an einer Aufzeichnungspapieraufnahmeeinheit
geladen ist.
Ein stabiles fehlfunktionsfreies Aufzeichnen kann wirksam
mit einem minimalen Betreiberarbeitsaufwand durchgeführt werden.
Das beseitigt die Verschwendung von Papier auf Grund von Aufzeichnungsfehlern.
- (d) Wirkungen werden erhalten, wenn die Vorrichtung eine Einrichtung
zum Identifizieren der Arten des ersten und zweiten Aufzeichnungspapiers
automatisch oder als Reaktion auf eine Eingabe von dem Betreiber,
zum Vergleichen der gemessenen Art mit der Papierartauswahlinformation,
die in einer eingegebenen Aufzeichnungsinstruktion enthalten ist,
und, wenn das installierte Aufzeichnungspapier nicht mit der Instruktion übereinstimmt,
Anzeigen einer Mitteilung dafür.
Das
Verschwenden von Papier auf Grund von Aufzeichnungsfehlern wird
beseitigt.
- (e) Wirkungen werden erhalten, wenn die Vorrichtung eine Einrichtung
zum Identifizieren der Arten des ersten und zweiten Aufzeichnungspapiers
automatisch oder als Reaktion auf eine Eingabe von dem Betreiber,
zum Bestimmen, ob das installierte Aufzeichnungspapier eine Art
ist, die durch die ersten und zweiten Aufzeichnungspapierzufuhreinrichtungen
zugeführt
werden kann, und, wenn das Aufzeichnungspapier nicht für die Zufuhr durch
diese Zufuhreinrichtung geeignet ist, zum Anzeigen einer Mitteilung
dafür.
Es
ist möglich,
das unbeabsichtigte Laden von Aufzeichnungspapier zu verhindern,
das nicht durch einen Trennmechanismus gehandhabt werden kann, und
damit das Auftreten eines Problems, wie z.B. Schwierigkeiten beim
Transportieren des Aufzeichnungspapiers. Als Folge ist es möglich, das
Verschwenden von Aufzeichnungspapier zu beseitigen, das durch Stauen
des Papiers auf Grund von Problemen beim Transport desselben verursacht
wird.
- (f) Wirkungen werden erhalten, wenn die Zufuhr von einer Art
des Aufzeichnungspapiers automatisch startet, nachdem die Zufuhr
der anderen Art des Aufzeichnungspapiers endet.
Aufzeichnen
kann effizient ohne jegliche Unterbrechung des Aufzeichnungsbetriebs
auch in dem Fall durchgeführt
werden, indem eine Vielzahl von Aufzeichnungsanweisungen nacheinander
ankommen.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorstehend genannten Ausführungsbeispiele
beschränkt
und verschiedenartige Änderungen
und Abwandlungen können
innerhalb des Anwendungsbereichs der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden.
Daher werden zum Unterrichten der Öffentlichkeit über den
Anwendungsbereich der vorliegenden Erfindung die folgenden Ansprüche gestellt.