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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
gegenwärtige
Erfindung betrifft ein Telekommunikationssystem, insbesondere eines
das ein Mobil-Kommunikationssystem
und ein Mobil-Ortungsmittel umfasst, mit welchem der geographische Ort
eines Endgerätes
in dem Mobil-Kommunikationssystem
bestimmt werden und durch den Nutzer autorisiert werden kann.
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HINTERGRUND
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Die
Art, in welcher der geographische Ort einer Mobilstation in einem
Mobil-Kommunikationssystem bestimmt werden kann, ist in einer großen Anzahl
von Patentspezifikationen beschrieben.
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Einige
Patentspezifikationen, zum Beispiel SE 9500569-0, Europolitan, beschreibt
eine Prozedur, mit welcher der Ort einer Mobilstation durch das Amerikanische
GPS System bestimmt wird. Dieses erfordert, dass die Mobilstation
auch mit einem GPS Endgerät
ausgestattet ist. Ein GPS Endgerät
kann seinen geographische Ort durch das Empfangen der Signale von
zumindest drei Satelliten bestimmen. Eine Anfrage eines dritten
Teilnehmers bezüglich
des Ortes der Mobilstation kann über
das Mobil-Kommunikationssystem gesandt werden und kann durch die Mobilstation
gehandhabt werden ohne deren Nutzer einzubeziehen. Der Ort der Mobilstation
wird dann über
das Netzwerk zurück
zur Person gesandt, die die Information verlangt hat.
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In
der Mehrzahl dieser Lösungen
werden die notwendigen Messungen für das Ermitteln des Ortes der
Mobilstation jedoch durch das Mobil-Kommunikationssystem ausgeführt. Zum
Beispiel beschreibt die Patent Spezifikation 9603561-3, Bodin1,
wie die Wellenausbreitungszeit eines Signals von der Mobilstation
in einer Basisstation gemessen wird. Die Wellenausbreitungszeit
korrespondiert zu einer Entfernung. Der Messvorgang wird an zwei
weiteren Basisstationen wiederholt. Der Ort der Mobilstation kann
dann auf der Basis der Messergebnisse und der Kenntnis der geographischen
Orte der Basisstationen ermittelt werden. Entsprechend dieser früheren Patentspezifikation
wird die Berechnung in einem zu dem Mobil-Kommunikationssystem gehörenden Mobil-Ortungs-Knoten ausgeführt.
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Alternativ
kann die Wellenausbreitungszeit eines von einer Basisstation gesendeten
Signals in der Mobilstation gemessen werden. Dieses Verfahren ist
in der Patentspezifikation U.S. 5,293,645, Sood, unter Anderen beschrieben.
Nach der Messung der Wellenausbreitung von zumindest drei Basisstationen
berichtet die Mobilstation das Ergebnis an den bodengebundenen Teil
des mobilen Kommunikationsnetzwerks.
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Es
ist auch erwähnt
in SE 9500569-0, dass der geographische Ort einer Mobilstation durch
die Identität
der Zelle bestimmt werden kann, in welcher sich die Mobilstation
befindet. Es ist das Mobil-Kommunikationssystem, das fähig ist
die Zelleninformation zu erhalten. Dieses Verfahren kann nur eine
grobe Anzeige des Ortes der Mobilstation liefern, da die angezeigte
Zelle durchaus einen Radius von einigen zehn Kilometern haben kann.
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Patentspezifikation
SE 9700522-7, Bodin2, beschreibt, wie ein Mobil-Ortungs-Kommando
von einem Mobil-Ortungs-Knoten außerhalb des Mobil-Kommunikationssystems
an ein mobiles Schaltzentrum, das die Mobilstation betreibt, gesendet
werden kann. Vom Schaltzentrum wird angenommen, dass es das Basisstations-System
steuert um die Messungen auszuführen,
die den Ort der Mobilstation mit Hilfe einer der früher bekannten
Messmethoden bestimmen werden. Der Mobil-Ortungs-Knoten MPC stellt einen Mobil-Ortungs-Dienst
bereit, in welchem dieser Aufträge
von einem Kunden bezüglich des
Ortes einer bestimmten Mobilstation empfängt, das Schaltzentrum beauftragt
die Messprozedur auszuführen,
das Messergebnis empfängt,
und den Ort der Mobilstation berechnet und dann das Ergebnis dem
Kunden Präsentiert.
Ein modifizierter Kurzmitteilungs-Dienst (SMS) wird verwendet um
das Kommando an das Schaltzentrum und das Messergebnis von dem Schaltzentrum
an den Mobil-Ortungs-Knoten zu senden.
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Keine
der zuvor genannten Patentspezifikationen schenkt der Beeinträchtigung
der Unversehrtheit eines Nutzers einer Mobilstation Beachtung, wenn
ein Außenstehender
in der Lage ist den Aufenthaltsort des Nutzers zu bestimmen.
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ZUSAMMNFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
gegenwärtige
Erfindung adressiert das Problem, dass ein Außenstehender in der Lage ist den
geographischen Ort einer Mobilstation mit Hilfe eines Mobil-Ortungs-Dienstes
zu bestimmen. Die Bestimmung des geographischen Ortes einer Mobilstation
stellt ein Problem dar, wenn diese gegen die Wünsche des Mobilstation-Nutzers
stattfindet. Ein anderes Problem, das durch die Erfindung adressiert wird,
ist gegeben wenn ein Nutzer der Mobilstation wünscht, dass ein Außenstehender
zu bestimmten Gelegenheiten über
seinen Aufenthaltsort informiert wird, jedoch die Möglichkeit
beibehalten will, bei anderen Gelegenheiten zu verhindern, dass
ein Außenstehender über seinen
Aufenthaltsort informiert wird.
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Ein
anderes Problem besteht, wenn der Nutzer wünscht, dass eine Person seiner
Wahl über
seinen Aufenthaltsort zu informieren ist, während diese Möglichkeit
anderen Personen zu verweigern ist.
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Entsprechend
ist es ein Ziel der gegenwärtigen
Erfindung, die Unversehrtheit eines Mobilstation-Nutzers zu schützen, also
zu verhindern dass Außenstehende
den Ort der Mobilstation mit Hilfe eines Mobil-Ortungs-Dienstes
bestimmen. Ein anderes Ziel ist, einen flexiblen Unversehrtheitsschutz-Dienst
bereitzustellen, der es ermöglicht
den geographischen Ort der Mobilstation zu bestimmen, wenn dies
der Nutzer wünscht,
oder wenn es im Interesse des Nutzers liegt, dass der Ort der Mobilstation
bestimmt wird.
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Die
zuvor aufgeführten
Problem werden in Übereinstimmung
mit der gegenwärtigen
Erfindung gelöst
durch das Ausstatten des Mobil-Kommunikationssystem mit einem Indikator.
Der Indikator wird gesetzt entweder um anzuzeigen, dass der Nutzer
es erlaubt den Ort der Mobilstation zu bestimmen, das ist ein 'Erlaubnis-erteilt' Zustand, oder in
einen Zustand, für
welchen der Nutzer die Bestimmung des Ortes nicht erlaubt, das ist
ein 'Erlaubnis-nicht-erteilt' Zustand. Vor der
Bestimmung des Ortes einer Mobilstation wird geprüft um sicher
festzustellen, ob der Indikator im 'Erlaubnis-nicht-erteilt' Zustand ist oder nicht. Wenn nicht,
dann wird der Ortsbestimmungs-Vorgang abgebrochen. Der Nutzer der Mobilstation
ist in der Lage den Indikator in den erwünschten Zustand einzustellen.
In einem Ausführungsbeispiel
hat der Vertragsinhaber, das ist der Eigner des Nutzungsvertrages,
welcher ein Anderer als der gegenwärtige Nutzer sein kann, die
Möglichkeit
jemanden, der die Mobilstation MS des Vertragsinhabers verwendet,
daran zu hindern den Indikator zu ändern.
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Entsprechend
einem alternativen Ausführungsbeispiel
erhält
der Nutzer eine Aufforderung nach Erlaubnis zur Bestimmung des Ortes
seiner Mobilstation. Dieses Ausführungsbeispiel
ist geeignet um verwendet zu werden, wenn der Nutzer selbst von
einem Dienstanbieter einen Dienst verlangt hat, der vom geographischen
Ort des Nutzers abhängig ist.
Der Dienstanbieter kontaktiert einen Mobil-Ortungs-Knoten und verlangt über den
Ort der Mobilstation benachrichtigt zu werden. Der Mobil-Ortungs-Knoten
fragt den Nutzer um Erlaubnis, den Ort der Mobilstation zu bestimmen.
Alternativ gibt der Nutzer seine Erlaubnis an den Mobil-Ortungs-Knoten über den
Dienstanbieter. Dieses wird bewirkt durch Senden eines Schlüssels an
den Dienstanbieter, welchen der Nutzer zusammen mit der Erlaubnisanforderung
empfangen hat, wonach der Dienstanbieter den Schlüssel an
den Mobil-Ortungs-Knoten sendet. Der Ort der Mobilstation wird bestimmt,
wenn der empfangene Schlüssel
mit dem zusammen mit der Anforderung übersandten Schlüssel übereinstimmt.
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Zusätzlich zum
Prüfen
des Erlaubnisindikators kann auch geprüft werden um sicherzustellen
ob, oder ob nicht, die Person registriert ist, die eine Bestimmung
des Ortes der Mobilstation verlangt, und dass die Autorisierung
für diese
Person für
das Bestimmen des Ortes der gesuchten Mobilstation auch registriert
ist; hierbei werden diese Prüfungen
vor dem Bestimmen des Ortes der Mobilstation ausgeführt. In
diesem Fall ist die Registrierung dieser Information eine Bedingung
für die
Erlaubnis den Ort der Mobilstation zu bestimmen. Diese Information
wird in einem Register gespeichert, das verbunden oder integriert
ist mit dem Mobil-Ortungs-Knoten.
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Die
Erfindung verschafft den Vorteil, dem Nutzer einer Mobilstation
zu ermöglichen
zu verhindern, dass der geographische Ort der Mobilstation bestimmt
und bekannt gemacht wird. Die Erfindung kann in einer Anzahl verschiedener
Formen, die für verschiedene
Gelegenheiten geeignet sind, angewandt werden. Zum Beispiel ermöglicht diese
einem Transportunternehmer die Standorte seiner eigenen Mobilstationen
regelmäßig und
in einfacher Weise zu bestimmen, während gleichzeitig Andere gehindert werden
die Standorte dieser Mobilstationen zu bestimmen. Sie befähigt auch
einen privaten Nutzer zu verhindern, dass der Ort seiner Mobilstation
bestimmt wird, während
der Nutzer gleichzeitig befähigt wird
den Ort seiner Mobilstation zu bestimmten Gelegenheiten, wenn durch
den Nutzer benötigt,
zu bestimmen. Die verschiedenen Ausführungsbeispiele der Erfindung
ermöglichen
es daher die Unversehrtheit des Nutzers in einer flexiblen Weise
zu schützen.
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Die
Erfindung hat auch den Vorteil, dass sie an die Verwaltungsstruktur
in einem Mobil-Kommunikationssystem angepasst ist. Anpassung an
die bestehende Struktur ist unverzichtbar um nicht die Komplexität des Mobil-Kommunikationssystems
zu vergrößern. Die
Einführung
des Indikators in das Mobil-Kommunikationssystem befähigt den
Nutzer den Indikator direkt in den gewünschten Zustand einzustellen
und erfordert nur eine geringe Modifikation des Mobil-Kommunikationssystems.
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Die
Erfindung wird jetzt in größerem Detail mit
Bezug auf deren bevorzugte Ausführungsbeispiele
und auch mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
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KURZE LEGENDEN
DER ZEICHNUNGEN
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1 illustriert
ein Mobil-Kommunikationssystem mit welchem ein Mobil-Ortungs-Knoten
verbunden ist.
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2 ist
ein Blockdiagramm, das schematisch ein Mobil-Kommunikationssystem illustriert, in welchem
ein Kurzmitteilung übertragen
wird.
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3 illustriert
ein modifiziertes Heimatortsregister (Home Location Register).
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4 ist
ein Flussdiagramm, das eine Zustands-Prüfprozedur
in Verbindung mit einem Mobil-Ortungs-Prozess illustriert.
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5 ist
ein Flussdiagramm, das eine alternative Prozedur illustriert, in
welcher Autorisierungsprüfungen
in Verbindung mit einem Mobil-Ortungs-Prozess zusätzlich zu
einer Indikatorprüfung ausgeführt werden.
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6 ist
ein Flussdiagramm, das ein erfinderisches Verfahren der Prüfung der
Mobil-Ortungs-Erlaubnis illustriert, welches geeignet ist für die Verwendung
in Verbindung mit dem Nutzer, der einen ortsabhängigen Dienst von einem Dienstanbieter
verlangt.
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7 ist
ein Flussdiagramm, das ein erfinderisches Verfahren der Prüfung der
Erlaubnis für
die Ortung einer Mobilstation illustriert, in der gleichen Situation
wie derjenigen, die für
das in 6 dargestellte Verfahren beabsichtigt ist.
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8 ist
ein Flussdiagramm, das ein anderes alternatives Verfahren für das Prüfen, ob
oder ob nicht Erlaubnis für
das Bestimmen des Ortes einer Mobilstation gegeben war, illustriert,
in der gleichen Situation wie derjenigen, die für das in 6 dargestellte
Verfahren beabsichtigt ist.
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9 illustriert
das Format einer Anfrage nach Routing-Information, gesendet durch das GMSC
an das Urprungsort-Verzeichnis.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Die
gegenwärtige
Erfindung befähigt
den Nutzer einer Mobilstation zu verhindern, dass ein Außenstehender
mit der Hilfe eines Mobil-Ortungs-Dienstes von seinem geographischen
Aufenthaltsort Kenntnis erhält.
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1 illustriert
ein solches Mobil-Kommunikationssystem GSM. Das Mobil-Kommunikationssystem
GSM umfasst eine Anzahl von Mobilstationen MS, MS1–MS3. Ein
Nutzer A1 der Mobilstation MS bewegt sich frei und ist in der Lage über das
Mobil-Kommunikationssystem GSM zu kommunizieren, vorausgesetzt dass
er sich im Dienstgebiet des GSM-Systems aufhält. Das Dienstgebiet ist in
eine Anzahl von Zellen CL1–C13
unterteilt. In jeder Zelle CL1–CL3
ist eine zugehörige Funk-Basisstation BTS1–BTS3 aufgestellt,
die die Verbindung mit den Mobilstationen MS, MS1–MS3 innerhalb
der Zelle unterhält.
Eine Anzahl von Funk-Basisstationen BTS1–BTS3 kommuniziert mit einem
Basisstation-Steuergerät
BSC; Dieses Basisstation-Steuergerät BSC kommuniziert wiederum
mit einem Mobildienst-Schaltzentrum MSC. Das Mobil-Kommunikationssystem
GSM umfasst zumindest ein GSMC (Gateway Mobile Switching Centre)
P, das mit den übrigen
Mobil-Schaltzentren MSC des Mobil-Kommunikationssystems kommuniziert.
Das GMSC P kommuniziert auch mit dem Heimatortsregister (Home Location
Register) HLR. Jede Mobilstation MS, MS1–MS3, mit einem Nutzungsvertrag
für das
Mobil-Kommunikationssystem GSM ist in dem Heimatortsregister HLR
eingetragen. Auch gastierende Mobilstationen mit Nutzungsverträgen in anderen
Mobil-Kommunikationssystemen
sind temporär
in dem Heimatortsregister HLR eingetragen. Das Heimatortsregister
HLR enthält
Daten wie die Orte der Mobilstationen MS, MS1–MS3, wie auch der gastierenden
Mobilstationen. Zusätzlich
zu dem Heimatortsregister HLR umfasst das Mobil-Kommunikationssystem GSM ein weiteres
Vertragsinhaber-Orts-Verzeichnis,
das ist ein Gast-Aufenthaltsort-Verzeichnis VLR, das Daten enthält, die
sich auf die Mobilstation MS beziehen. Das Gast-Aufenthaltsort-Verzeichnis ist
mit dem Mobildienst-Schaltzentrum
MSC verbunden.
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Das
Mobil-Kommunikationssystem GSM wird als der bodengebundene Teil
des Mobilkommunikations-Netzwerks bezeichnet, mit der Ausnahme der
Mobilstation MS und der Verbindung zu dieser.
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Das
in 1 gezeigte System umfasst einen Mobil-Ortungs-Knoten MPC verbunden
mit dem GSMC P. Der Mobil-Ortungs-Knoten MPC bietet einen Mobil-Ortungs-Dienst,
was bedeutet, dass der Knoten den Ort einer Mobilstation MS, MS1–MS3, in Antwort
auf eine diesbezügliche
Anforderung von einem zweiten Teilnehmer A2 bestimmt und diesen zweiten
Teilnehmer über
den geographischen Ort der Mobilstation informiert. An diesem Punkt
ist eine Verbindung zwischen dem zweiten Teilnehmer A2 und dem Mobil-Ortungs-Knoten
MPC gefunden, über welche
der Mobil-Ortungs-Knoten die Ortungs-Anforderung M1 empfängt und
den zweiten Teilnehmer in einer Antwort M2 über den Ort der Mobilstation
informiert.
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2 ist
ein Blockschema, das eine erfinderische Anordnung illustriert. Zusätzlich zu
den auch in 1 gezeigten Knoten umfasst die
Anordnung einen Indikator I, vorgesehen in dem Heimatortsregister
HLR. Der Nutzer A1 ist in der Lage den Indikator I so zu setzen,
dass er einen von zwei Zuständen
anzeigt, das bedeutet, einen 'Erlaubnis-erteilt' Zustand oder einen 'Erlaubnis-nicht-erteilt' Zustand. Der Nutzer
A1 setzt den Indikator durch das Nennen eines Codes CD über die
Mobilstation auf den gewünschten
Zustand. Der Code CD wird durch die Mobilstation so gesendet, als
wäre er
eine B-Nummer, das
ist eine Nummer eines B-Berechtigten, gewählt für eine Gesprächsverbindung.
Wenn der Code CD an das GMSC P übermittelt
wurde, dann identifiziert das GMSC P den Code CD als eine Nachricht
an das Heimatortsregister HLR und nicht als eine Standard-B-Nummer.
Das GMSC sendet daher den Code CD an das Heimatortsregister HLR.
Das Heimatortsregister HLR setzt dann den Indikator um das erwünschte Unversehrtheits-Niveau anzuzeigen.
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Der
Code CD kann aus einer von zwei Zwei-Zeichen-Kombinationen bestehen, die entweder
bezeichnen, dass die Bestimmung des Ortes der MS erlaubt ist oder
nicht erlaubt ist. Diese beiden Zeichenkombinationen können *99#
und *98# sein. Die Übertragung
dieses Codes zu seiner Registrierung indem HLR wird analog dazu
bewirkt, wie der Gesprächs-Weiterleitungs-Dienst
durch die Mobilstation MS verwendet wird.
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2 illustriert
mit der Hilfe eines Pfeils die Übertragung
eines Mobil-Ortungs-Kommandos K1 von dem Ortungs-Knoten MPC an das Mobildienst-Schaltzentrum
MSC über
das GMSC P. Das Kommando K1 wird ausführlicher weiter unten im Text
beschrieben.
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3 zeigt
ein Heimatortsregister HLR das durch das Einbeziehen des Indikators
I modifiziert wurde. Daten bezüglich
der Mobilstation MS werden in einer Anzahl verschiedener Informationsfelder
in dem Heimatortsregister HLR gespeichert. Die Informationsfelder
werden mit Hilfe der Mobilstations-Identität DA zwischen anderen Dingen
gefunden. Wie in 3 gezeigt ist ein weiteres Informationsfeld
für die
Speicherung des Indikators I in dem Heimatortsregister enthalten.
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4 ist
ein Flussdiagramm, das ein Ausführungsbeispiel
des erfinderischen Verfahrens illustriert, in welchem ein zweiter
Teilnehmer A2 Information bezüglich
des Ortes der Mobilstation MS wünscht
In einem ersten Schritt B1 sendet der zweite Teilnehmer A2 eine
Anforderung M1 an den Mobil-Ortungs-Knoten
MPC, verlangend über
die Aufenthaltsorte der Mobilstation MS informiert zu werden.
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Der
Mobil-Ortungs-Knoten MPC sendet dann ein Kommando K1 an das Mobil-Schaltzentrum MSC,
welches zu diesem Zeitpunkt die Mobilstation MS bedient. Der Zweck
des Kommandos K1 für
das Schaltzentrum MSC ist, dass dieses sich auf die Mobilstation MS
beziehende Ortsdaten sammelt und an den Mobil-Ortungs-Knoten MPC sendet,
entsprechend B2 in 4. Das Kommando K1 wird in der Form
einer modifizierten SMS Mitteilung, adressiert an die Mobilstation
MS gesendet, wie in SE 9700522-7 beschrieben.
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Das
Kommando K1 erreicht das Mobil-Kommunikationssystem über das
GMSC P, welches das Kommando K1 als ein Orts-Findungs-Kommando identifiziert.
Das GMSC P befragt das Heimatortsregister HLR nach Routing-Information
um in der Lage zu sein, das Kommando K1 weiterzuleiten. Das GMSC
P zeigt in der Anforderung an, dass die Routing-Information für ein Mobil-Ortungs-Kommando
K1 benötigt
wird. Nach Empfang der Anforderung liest das Heimatortsregister
HLR den Verzeichnis HLR Indikator I und liefert die angeforderte
Routing-Information,
vorausgesetzt der Indikator zeigt an, es ist erlaubt den geographischen
Ort der MS bekannt zu machen. Diesem entspricht in 4 der
Schritt B3, das ist der Schritt in welchem der Mobil-Ortungs-Zustand
des Indikators geprüft
wird. Wenn Mobilstations-Ortung erlaubt ist, das bedeutet 'Ja' zu der Frage im
Schritt 3 der 4, dann wird das Kommando K1 weitergeleitet
an das GMSC P und das Mobil-Schaltzentrum
MSC.
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Nach
Empfang des Kommandos K1 beginnt das Schaltzentrum auf die Mobilstation
MS bezogene Ortsdaten zu sammeln. Die gesammelten Ortsdaten werden
dann entsprechend Schritt B4 an den Mobil-Ortungs-Knoten MPC gesandt.
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Der
Mobil-Ortungs-Knoten MPC erstellt den Ort der Mobilstation MS mit
Hilfe der empfangenen Ortsdaten und präsentiert das Ergebnis entsprechend
Schritt B5 dem zweiten Teilnehmer A2 in einer Mitteilung M2.
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Sollte
die Antwort auf die in Schritt B3 gestellte Frage NEIN sein, dann
ist die Ortung der Mobilstation MS nicht erlaubt, wie in dem Fall
wenn der Indikator I in dem Heimatortsregister HLR anzeigt, dass
das Finden des Ortes nicht erlaubt ist, und es wird keine Mobil-Ortungs-Prozedur
ausgeführt.
Statt essen wird eine Mitteilung an den Mobil-Ortungs-Knoten MPC gesandt um zu bewirken,
dass die Erlaubnis den Ort der Mobilstation MS bekannt zu machen
entsprechend Schritt B6 nicht gegeben wird. Anstatt Routing-Information
zu senden, sendet das Heimatortsregister HLR eine Mitteilung an
das GMSC P mit der Wirkung dass die verlangte Information nicht
gegeben werden kann, weil das Bekanntmachen des Ortes der Mobilstation
MS nicht erlaubt ist. Das GMSC P sendet an den Mobil-Ortungs-Knoten
MPC eine Mitteilung mit der Wirkung, dass der Ort der Mobilstation
MS wegen fehlender Erlaubnis nicht ermittelt wurde.
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Der
Mobil-Ortungs-Knoten MPC sendet dann entsprechend Schritt B7 eine
Mitteilung an den zweiten Teilnehmer A2 mit der Wirkung, dass der
Ort der Mobilstation MS nicht bekannt gemacht werden kann weil die
diesbezügliche
Erlaubnis fehlt.
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5 illustriert
ein alternatives Ausführungsbeispiel
des Verfahrens für
das Prüfen
ob oder ob nicht das Ermitteln des Ortes der Mobilstation MS erlaubt
ist. Die Prozedur, der in Übereinstimmung
mit dieser Methode gefolgt wird, ist ähnlich der in 4 angewandten
Prozedur, jedoch mit dem Unterschied, dass Autorisierungs-Prüfungen für den zweiten
Teilnehmer A2 ausgeführt
werden.
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Die
in Übereinstimmung
mit 5 verfolgte Prozedur wird begonnen mit einem Schritt
B1, ähnlich
wie bei der Prozedur beschrieben in 4, in welcher
der zweite Teilnehmer eine Mitteilung M1 sendet, verlangend den
geographischen Ort der Mobilstation MS.
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Eine
Prüfung
wird dann entsprechend einem nachfolgenden Schritt C2 durchlaufen,
um sicherzustellen ob oder ob nicht der zweite Teilnehmer A2 dem
Mobil-Ortungs-Knoten MPC bekannt ist. Ein Grund für diese
Prüfung
ist, in der Lage zu sein, den zweiten Teilnehmer A2 für den Mobil-Ortungs-Dienst zu
fakturieren. Wenn der zweite Teilnehmer bekannt ist, das ist wenn
die Antwort auf die Frage im zweiten Schritt C2 JA ist, dann wird
Schritt C3 ausgeführt.
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Im
Schritt C3 wird eine Prüfung
durchlaufen, um sicherzustellen ob oder ob nicht der zweite Teilnehmer
A2 berechtigt ist über
den Ort der Mobilstation MS informiert zu werden. Um berechtigt
zu sein die Mobilstation MS zu prüfen, muss diese Berechtigung
früher
in dem Mobil-Ortungs-Knoten MPC registriert worden sein. Wenn die
Prüfung
ergibt, dass der zweite Teilnehmer berechtigt ist, über den
geographischen Ort der MS informiert zu werden, das ist wenn die
Antwort auf die Frage im Schritt 3 JA ist, dann wird Schritt 4 ausgeführt.
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Im
Schritt C4 läuft
eine Prüfung
ab, um festzustellen ob die Mobil-Ortungs-Anforderung in einer Notfallsituation
gestellt wurde. Eine Notfallsituation kann zum Beispiel durch den
zweiten Teilnehmer berichtet werden durch entsprechende Mitteilung
in Verbindung mit der Mobil-Ortungs-Anforderung und dadurch, dass
der zweite Teilnehmer anzeigt, dass er den Status einer Alarm-Zentrale
hat. In dem Fall einer Notsituation, das ist wenn die Antwort auf
die Frage im Schritt C4 JA ist, wird Schritt C6 ausgeführt.
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Wenn
andererseits im Schritt C4 die Antwort auf die Frage NEIN ist, das
bedeutet es ist keine Notsituation gegeben, dann wird geprüft um festzustellen
ob der Indikator I anzeigt, dass der Nutzer A1 es erlaubt den Ort
seiner Mobilstation MS entsprechend Schritt C5 zu bestimmen. Diese
Prüfung
wird durch den Mobil-Ortungs-Knoten MPC ausgeführt durch senden einer Abfrage
ob, oder ob nicht, es erlaubt ist den Ort der Mobilstation MS zu
bestimmen.
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Diese
Erlaubnis-Abfrage wird durch das GMSC P empfangen und an das Heimatortsregister HLR
weitergeleitet. Das Heimatortsregister HLR behandelt die Abfrage
und das GMSC P sendet die Antwort an den Mobil-Ortungs-Knoten MPC.
Wenn die Antwort JA ist, dann ist das Bestimmen des Ortes der Mobilstation
MS erlaubt und Schritt C6 wird ausgeführt. Entsprechend dem Schritt
C6 wird ein Kommando K1 zum Bestimmen der Position der Mobilstation
MS von dem Mobil-Ortungs-Knoten
MPC an das Mobil-Schaltzentrum MSC gesandt. Der Indikator I wird
nicht geprüft,
wenn das Kommando K1 im Falle diese Ausführungsbeispiels übertragen
wird.
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Das
Schaltzentrum MSC sammelt Mobilstation MS Ortsdaten. Die gewonnenen
Mobilstation MS Ortsdaten werden dann entsprechend dem Schritt C7
an den Mobil-Ortungs-Knoten MPC gesandt.
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Die
Mobilstation MS Ortsdaten können
in dem Mobil-Ortungs-Knoten
MPC optional weiter verarbeitet werden, wonach der Ort der Mobilstation
MS ermittelt ist und dem zweiten Teilnehmer A2 in einer Mitteilung
M2 entsprechend dem Schritt C8 in
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5 präsentiert
wird.
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Wenn,
wie deutlich geworden in dem zuvor gesagten, der zweite Teilnehmer
A2 nicht in dem Mobil-Ortungs-Knoten MPC registriert ist oder festgestellt
wurde, dass der zweite Teilnehmer nicht berechtigt ist Information
die den Ort der betreffenden Mobilstation MS enthüllt zu erhalten,
oder wenn der Indikator I zeigt, dass Bekanntmachung des Ortes der
Mobilstation MS nicht erlaubt ist, in anderen Worten, wenn die Antwort
auf irgendeine der in den Schritten C2, C3, oder C5 gestellten Fragen
NEIN ist, dann wird der Ort der Mobilstation MS nicht bestimmt und
der Mobil-Ortungs-Knoten MPC informiert den zweiten Teilnehmer über diese
Tatsache und gibt entsprechend dem Schritt C9 die Gründe dafür an.
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Die
in 5 beschriebene Prozedur schließt zwei weitere Autorisierungs-Prüfungen ein,
zusätzlich
zu der Prüfung
ob oder ob nicht der zweite Teilnehmer A2 bekannt ist (Schritt C2).
Die erste dieser Autorisierungs-Prüfungen wird entsprechend Schritt C3
ausgeführt
um festzustellen ob oder ob nicht der zweite Teilnehmer berechtigt
ist informiert zu werden über
genau diese MS, auf welche seine Anforderung gerichtet ist. Zum
Beispiel hat eine Firma von Spediteuren das Recht zu wissen, wo
sich ihre eigenen Mobilstationen aufhalten, aber hat nicht das Recht den
geographischen Ort einer zu einem Wettbewerber gehörenden MS
zu kennen. Wenn der zweite Teilnehmer ein Alarm-Zentrum ist, das
bedeutet er hat im Falle von Schweden die Telefonnummer 112, dann
kann ihm das Recht gewährt
werden über
die Orte aller Mobilstationen informiert zu werden.
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Es
ist auch möglich
das Recht, die Orte von Mobilstationen zu kennen, in Übereinstimmung
mit verschiedenen Autorisierungs-Stufen
zu unterteilen. Zum Beispiel kann eine niedrige Priorität in dieser Hinsicht
bedeuten, dass der zweite Teilnehmer A2 nur darüber informiert werden darf,
in welchem Teil des Landes sich die Mobilstation MS aufhält.
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Der
zweite dieser Autorisierungs-Prüfungen wird
entsprechend Schritt C5 ausgeführt,
mit dem Zweck festzustellen, ob oder ob nicht der Nutzer seine Erlaubnis
für die
Bestimmung des Ortes seiner Mobilstation gegeben hat. Zum Beispiel
kann ein Angestellter der zuvor genannten Firma von Spediteuren
erlauben, dass der Ort seiner MS zu Begin seiner Dienst-Schicht bestimmt
werden darf. Dieser Angestellte könnte wünschen seinem Arbeitgeber die Möglichkeit
zu verweigern, seinen Aufenthaltsort am Ende seiner Schicht festzustellen,
und zieht daher seine Erlaubnis durch das Setzen des Indikators
I in einen Zustand, der anzeigt dass die Erlaubnis-nicht-Erteilt
ist, zurück.
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In
einer optionalen Ergänzung
zu irgendeinem der Ausführungsbeispiele
mit Bezug zu den 4 und 5 kann der
Nutzer A1 den Indikator I nur dann ändern, wenn der Vertragsinhaber
seine Erlaubnis zum Ändern
des Indikators I gegeben hat. In den meisten Fällen sind der Nutzer und der
Vertragsinhaber ein und dieselbe Person, aber in einigen Fällen sind
sie verschiedene Personen. Ein Beispiel ist die Firma von Spediteuren,
welche der Vertragsinhaber eines mit der Mobilstation MS verbunden
Nutzungsvertrages ist. Die Mobilstation MS ist eingebaut in einen
durch einen Angestellten der Firma gefahrenen Lastwagen. Zusätzlich zu
dem Indikator I ist ein Vertragsinhaber Indikator SI implementiert.
Ein Feld für
das Speichern des Indikators I in dem Heimatortsregister HLR ist
in 3 durch gestrichelte Linien angezeigt. Der Vertragsinhaber-Indikator
SI kann in zwei Zustände
eingestellt werden. Der erste Zustand ist der 'Erlaubnis-nicht-erteilt' Zustand, der anzeigt dass
der Vertragsinhaber erlaubt, dass der Ort der Mobilstation MS bestimmt
wird. Der 'Erlaubnis-nicht-erteilt' Zustand des Vertragsinhaber-Indikators
SI setzt den Indikator I außer
Kraft. Der zweite Zustand ist der Null-Zustand, der anzeigt dass
der Zustand des Indikators I entscheidend ist.
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Die
früher
beschriebenen erfinderischen Verfahren sind darin modifiziert, dass
vor dem Prüfen des
Zustands des Indikators I entsprechend den Schritten B3 und C3 der
Vertragsinhaber-Indikator
SI geprüft
wird. Wenn der Vertragsinhaber-Indikator SI in dem 'Erlaubnis-nicht-erteilt' Zustand ist, dann
wird das Verfahren durch den Schritt B4 oder alternativ den Schritt
C4 ohne Prüfung
des Indikators I fortgeführt.
Wenn jedoch der Zustand des Vertragsinhaber-Indikators SI Null ist,
dann wird der Indikator I geprüft
und der weitere Schritt hängt
von dem Zustand des Indikators I ab, in der gleichen Weise, wie
in den vorher beschriebenen erfinderischen Verfahren.
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Der
Vertragsinhaber-Indikator SI wird durch den Operator des Mobil-Kommunikationssystems kontrolliert.
Der Vertragsinhaber gibt seine Instruktionen bezüglich des erwünschten
Niveaus von Unversehrtheit an den Operator. Der Operator setzt den Vertragsinhaber-Indikator
SI oder alternativ die zusätzlichen
Zustände
des Indikators I in einer Mensch-Maschine Schnittstelle des Knotens,
in welchem der Indikator sich befindet, zum Beispiel dem Heimatortsregister
HLR, auf das gewünschte
Niveau.
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Entsprechend
einer weiteren Option wird der Zustand des Vertragsinhaber-Indikators
SI zu vorbestimmten Zeiten geändert.
Die Änderung
wird durch ein Zustands-Kontroll-Modul in dem Mobil-Kommunikationssystem
bewirkt. Das Zustands-Kontroll-Modul beinhaltet
eine Uhr und ein Daten-Programm-Modul. Es
wird durch den Operator programmiert, den Zustand zu durch den Vertragsinhaber
vorbestimmten Zeiten zu ändern.
Durch diese weitere Option kann die Firma von Spediteuren den angestellten
Lastwagenfahrer daran hindern den Zustand des Indikators I während seiner
Arbeitsperiode zu ändern.
Dadurch kann die Firma den Lastwagen, in welchem die Mobilstation
MS montiert ist, während
der Arbeitsperiode orten. Wenn die Arbeitsperiode beendet ist kann der
Indikator I durch den Fahrer geändert
werden um zu verhindern dass der Ort bestimmt wird, sofern die Firma
den Operator instruiert hat, dass der Indikator in dieser Zeit änderbar
ist.
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Alternativ
kann der Vertragsinhaber-Indikator SI in drei Zustände eingestellt
werden anstelle von zweien. Der dritte Zustand ist ein Vertragsinhaber-Indikator
SI Erlaubnis-nicht-Gegeben
Zustand, mit der Wirkung, dass die Position der Mobilstationen MS nicht
bestimmt werden, was auch immer für einen Zustand der Indikator
I aufweist.
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In
einer weiteren optionalen Ergänzung
zu dem in 5 illustrierten Ausführungsbeispiel
ist die Bestimmung des Ortes der Mobilstation MS verhindert. In
einem Staat gibt es einige Personen, deren Sicherheit von besonderem
Interesse ist, zum Beispiel ein Präsident des Staates. Einem Operator
allein kann nicht anvertraut werden zu verhindern, dass der Aufenthaltsort
von einer Mobilstation MS des Präsidenten
bestimmt wird, insbesondere da es dem Operator unbekannt sein sollte,
welche von allen Mobilstationen zu dem Präsidenten gehört.
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Für diesen
Zweck wird zum Beispiel durch einen Geheimdienst des Staates eine
gesicherte Unversehrtheits-Funktion bereitgestellt. Die gesicherte Unversehrtheits-Funktion
beinhaltet eine Liste der Mobilstationen, deren Orte von der Bestimmung
ausgeschlossen werden sollen. Die Liste ist optional verschlüsselt. Die
gesicherte Unversehrtheits-Funktion schließt auch
Mittel für
das Empfangen und Beantworten einer Anfrage nach Erlaubnis, den
Ort einer Bestimmten MS zu bestimmen, ein. Die Antwort auf die Anfrage
wird negativ sein, wenn die spezifizierte Mobilstation MS in der
Liste enthalten ist.
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Die
gesicherte Unversehrtheits-Funktion wird unter Kontrolle des Geheimdienstes
erzeugt. Wenn die enthaltene Liste verschlüsselt ist, dann enthalten die
Mittel für
das Lesen Schlüssel.
Die gesicherte Unversehrtheits-Funktion wird an den Operator, der
weder die Liste noch die Schlüssel
lesen kann. er Operator verbindet die gesicherte Unversehrtheits-Funktion mit dem
Mobil-Kommunikationssystem. Alternativ lädt der Operator einen Programmmodul
herunter in einen der Knoten des Mobil-Kommunikationssystems, zum
Beispiel in das das Heimatortsregister. Die gesicherte Unversehrtheits-Funktion
kann alternativ verbunden werden mit oder herunter geladen werden
in den Mobil-Ortungs-Knoten MPC.
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Das
früher
beschriebene Verfahren mit Bezug zu 5 ist darin
modifiziert, dass im Schritt C3 in 5 auch die
Anfrage an die optionale gesicherte Unversehrtheits-Funktion angefügt ist.
Wenn die Antwort auf die Anfrage NEIN ist, dann ist der Ort der Mobilstation
MS von der Bekanntmachung ausgeschlossen und Schritt C9 wird ausgeführt. Im
Schritt C9 wird der zweite Teilnehmer informiert, dass der Ort der
Mobilstation MS nicht bekannt gemacht wird. Der zweite Teilnehmer
wird nicht darüber
informiert, dass dies begründet
ist durch die Tatsache dass die Erlaubnis zur Ortsbestimmung durch
die gesicherte Unversehrtheits-Funktion verhindert ist.
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Wenn
jedoch die Antwort auf die Anfrage JA ist, dann wird Schritt C4
ausgeführt.
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Ein
anderes Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann ideal dann verwendet werden, wenn der Nutzer
A1 der Mobilstation MS einen durch den Dienst-Anbieter A2 bereitgestellten
Dienst kontaktiert und von diesem einen Dienst anfordert. Um den Dienst
auszuführen,
muss der Dienstanbieter A2 die geographischen Aufenthaltsorte des
Nutzers A1 wissen. Dieser Dienst könnte eine Routenbeschreibung oder
den Ort des nächsten
Hamburger-Restaurants einbeziehen.
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6 ist
ein Flussdiagram, das diese Prozedur illustriert. Der Nutzer A1
kontaktiert zu Beginn den Dienstanbieter A2 und verlangt einen Dienst,
für welchen
der geographische Ort des Nutzers A1 ein notwendiger Bestandteil
ist. Dieser Beginn der Prozedur ist durch Schritt E1 in 6 gezeigt.
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Der
Dienstanbieter A2 sendet dann entsprechend einem folgenden Schritt
E2 eine Anforderung M1 mit der Frage nach dem Ort der Mobilstation
MS an den Mobil-Ortungs-Knoten MPC.
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Der
Mobil-Ortungs-Knoten MPC prüft
dann ob oder ob nicht der Dienstanbieter A2 früher registriert wurde. Obgleich
dieser Schritt in 6 mit E3 bezeichnet ist, folgt
dieselbe Prozedur wie diejenige, der in Schritt C2 in 5.
Wenn gefunden wird, dass der Dienstanbieter A2 registriert ist,
das ist wenn die Antwort auf die Frage in E3 JA ist, dann wird Schritt E4
ausgeführt.
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Im
Schritt E4 kontaktiert der Mobil-Ortungs-Knoten MPC den Nutzer A1
der Mobilstation MS und fragt den Nutzer A1 um seine Erlaubnis,
den Ort der Mobilstation zu bestimmen. Die Identität des Dienstanbieters
A2 kann zusammen mit der Anfrage an den Nutzer A1 gegeben werden.
Der Nutzer A1 gibt seine Erlaubnis für die Bestimmung des Ortes der
Mobilstation MS, das bedeutet JA auf die Frage in Schritt E4, durch
Senden seiner Erlaubnis an den Mobil-Ortungs-Knoten MPC über seine
Mobilstation MS entsprechend Schritt E5.
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Die
Mobil-Ortungs-Prozedur ist begonnen, wenn der Mobil-Ortungs-Knoten MPC
die Zustimmung empfangen hat, wonach der Ort der Mobilstation MS
entsprechend Schritt E6 bestimmt wird. Dieses wird erreicht durch
das Senden eines Kommandos K1 an das Mobil-Schaltzentrum MSC, das
die Mobilstation MS Ortsdaten sammelt und das die Daten zurück an den
Mobil-Ortungs-Knoten
MPC sendet. Der Mobil-Ortungs-Knoten MPC sendet dann eine Mitteilung
M2 an den Dienstanbieters A2, in welcher der Ort der Mobilstation
MS offenbart wird.
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Wenn
der Mobil-Ortungs-Knoten MPC keine Erlaubnis von dem Nutzer A1 empfängt, das
bedeutet die in Schritt E4 gestellte Frage resultiert in einem NEIN,
oder wenn der Dienstanbieter A2 nicht in dem Mobil-Ortungs-Knoten
MPC registriert ist, das bedeutet ein NEIN auf die in Schritt E3
gestellte Frage, dann wird die Mobil-Ortungs-Prozedur abgebrochen und
der Mobil-Ortungs-Knoten
MPC sendet entsprechend dem Schritt E7 eine Mitteilung M2 an den Dienstanbieters
A2. Die Mitteilung M2 informiert darüber, dass der Ort der Mobilstation
MS nicht bestimmt werden kann und über den Grund dafür.
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Zusätzlich zur
Prüfung,
ob oder ob nicht der Dienstanbieter registriert ist, wird im Schritt
E3 eine Prüfung
der Identität
des Dienstanbieters A2 durchgeführt.
Diese Prüfung
kann zum Beispiel erfordern, dass der Dienstanbieter A2 ein Schlüsselwort
angibt, das spezifisch ist für
diesen Anbieter, und Autorisierung erhält, um über den Ort der Mobilstation
MS informiert zu werden.
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7 illustriert
ein anderes Ausführungsbeispiel
der Erfindung, das geeignet ist für die Verwendung, wenn der
Nutzer A1 einen auf den Ort der Mobilstation MS bezogenen Dienst
von dem Dienstanbieter A2 anfordert. Die ersten drei Schritte E1,
E2 und E3 dieser Prozedur sind die gleichen wie diejenigen der Prozedur,
welche in 6 illustriert ist. In diesen
Schritten verlangt der Nutzer A1 von dem Dienstanbieters A2 den
Dienst bereitzustellen, der Dienstanbieter A2 kontaktiert den Mobil-Ortungs-Knoten
MPC um den Ort des Nutzers A1 herauszufinden und der Mobil-Ortungs-Knoten MPC prüft ob der
Dienstanbieter A2 registriert ist.
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Wenn
gefunden wird, dass der Dienstanbieter A2 registriert ist, das bedeutet
JA zu der Frage im Schritt E3, dann sendet der Mobil-Ortungs-Knoten MPC
entsprechend dem Schritt F4 eine Anforderung an den Nutzer A1 der
Mobilstation MS, mit der Frage nach der Erlaubnis seinen Aufenthaltsort
zu bestimmen. Ein Passwort wird zusammen mit der Anforderung gesendet.
Der Nutzer erteilt die Erlaubnis für die Bestimmung seines Aufenthaltsortes,
das bedeutet er sagt JA auf die Frage im Schritt F4, durch das Senden
des Passworts an den Dienstanbieter A2, entsprechend Schritt F5.
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Der
Dienstanbieter A2 sendet das Passwort an den Mobil-Ortungs-Knoten MPC
entsprechend Schritt F6. der Mobil-Ortungs-Knoten MPC prüft dann dass
das von dem Dienstanbieter A2 empfangene Passwort mit dem an die
Mobilstation MS gesendeten Passwort übereinstimmt. diese letztere
Prozedur wird im Schritt F7 ausgeführt. Wenn gefunden wird, dass
die Passwörter
miteinander übereinstimmen, dann
wird der ort der Mobilstation MS bestimmt und der Dienstanbieter
A2 wird entsprechend dem Schritt F7 über den Ort informiert.
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Andererseits,
wenn gefunden wird, dass der Dienstanbieter A2 nicht registriert
ist oder kein Passwort von der Mobilstation über den Dienstanbieter A2 an
den Mobil-Ortungs-Knoten MPC gesendet ist oder wenn das empfangene
Passwort nicht übereinstimmt mit
dem Passwort, das durch den Mobil-Ortungs-Knoten MPC gesendet worden war, das
bedeutet eine negative Antwort auf irgendeine der in den Schritten
E3, F4 oder F7 gestellten Fragen, dann wird der Ort der Mobilstation
nicht bestimmt und der Dienstanbieter A2 wird entsprechend Schritt
F9 darüber
und über
die Gründe
dafür informiert.
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Die
in den Schritten F8 und F9 in 7 ausgeführten Prozeduren
korrespondieren zu den in den entsprechenden Schritten E6 und E7
in 6 ausgeführten
Prozeduren.
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8 illustriert
ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel,
geeignet für
die Verwendung in Verbindung mit der Anforderung eines Mobilstation MS-Ortsabhängigen Dienstes
von einem Dienstanbieter A2 durch den Nutzer A1. Die entsprechend
diesem Verfahren verfolgte Prozedur unterscheidet sich von den in
den 6 und 7 illustrierten Prozeduren auf Grund der
Tatsache, dass der Nutzer A1 die Erlaubnis für die Bestimmung seiner Mobilstation
MS nicht aktiv in der Antwort auf die Anfrage des Dienstanbieter
A2 ausdrücken
muss.
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Die
in dem in 8 illustrierten Verfahren verfolgte
Prozedur beginnt mit den gleichen drei Schritten E1, E2 und E3 wie
jenen mit welchen die in 6 und 7 illustrierten
Prozeduren beginnen. Entsprechend diesen Schritten kontaktiert der
Nutzer A1 zuerst den Dienst anbieter A2, der dann den Mobil-Ortungs-Knoten
MPC kontaktiert und verlangt über
den Ort des Nutzers A1 informiert zu werden. Nachdem der Mobil-Ortungs-Knoten
MPC festgestellt hat, dass der Dienstanbieter A2 bekannt ist, das bedeutet
ein JA im Schritt E3, folgt ein erster Schritt G4, welcher das Verfahren
der 8 von den Verfahren der beiden vorangehenden Figuren
unterscheidet.
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Im
Schritt G4 wird geprüft,
ob eine Verbindung zwischen der Mobilstation MS und dem Dienstanbieter
A2 aufgebaut wurde. Wenn gefunden wird, dass eine Verbindung aufgebaut
wurde, das bedeutet die Antwort auf die Frage im Schritt G4 ist
JA, dann wird die Prozedur im Schritt G5 ausgeführt.
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Im
Schritt G5 wird geprüft
ob der Indikator I in dem Mobil-Kommunikationssystem
anzeigt, dass der Nutzer A1 seine Erlaubnis für die Bestimmung des Ortes
der Mobilstation MS erteilt hat. Schritt G5 in 8 korrespondiert
zu dem Schritt C5 in 5. Schritt G6 wird ausgeführt, wenn
der Indikator I anzeigt, dass der Nutzer seine Erlaubnis erteilt
hat, das bedeutet ein JA auf die im Schritt G5 gestellte Frage.
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Im
Schritt G6 sendet der Mobil-Ortungs-Knoten MPC ein Kommando K1 an
das Mobil-Schaltzentrum MSC um den Ort der Mobilstation MS zu bestimmen.
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In
einem folgenden Schritt G7 werden Mobilstations-Ortungs-Daten an den Mobil-Ortungs-Knoten
MPC gesendet, welcher den Ort der Mobilstation MS bestimmt und eine
Mitteilung M2, die den Ort der Mobilstation MS offenbart, an den
Dienstanbieter A2 sendet.
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Andererseits,
sollte der Dienstanbieter A2 nicht als in dem Mobil-Ortungs-Knoten
MPC registriert gefunden werden oder wenn keine Verbindung zwischen
dem Dienstanbieter A2 und der Mobilstation MS aufgebaut wurde oder
wenn der Indikator I anzeigt, dass der Nutzer keine Erlaubnis für die Bestimmung
des Ortes seiner Mobilstation MS erteilt hat, das bedeutet ein NEIN
auf irgendeine der Fragen in den Schritten E3, G4 oder G5, dann
wird der Ort der Mobilstation MS nicht bestimmt und der Mobil-Ortungs-Knoten
MPC informiert entsprechend dem Schritt G8 den Dienstanbieter A2
in einer Mitteilung M2 über
dieses Ergebnis.
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Im
Schritt C2 in 5 und im Schritt E3 in 6, 7 und 8,
wird eine Prüfung
durchlaufen um festzustellen, ob oder ob nicht der zweite Teilnehmer
A2 in dem Mobil-Ortungs-Knoten MPC registriert ist. Dieser Schritt
kann in den beschriebenen Ausführungsbeispielen
weggelassen werden, wenn so gewünscht.
Ein Grund für
das Weglassen des Schrittes C3 und entsprechend E3 könnte darin
liegen, dass der zweite Teilnehmer A2 ohne vorherige Registrierung
in dem Mobil-Ortungs-Knoten MPC fakturiert werden kann.
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Den
Schritten G5, G6, G7 und G8 entsprechen die Schritte C2, C5, C6
C7, C8 und C9 in 5.
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In
der Illustration in 2 und in den beschriebenen Ausführungsbeispielen
ist der Indikator I im Heimatortsregister HLR platziert. Der Indikator
I kann aber auch in irgendeinem andere der System-Knoten platziert
sein, zum Beispiel in dem Mobil-Schaltzentrum MSC, bezeichnet mit
P, dem Gast-Orts-Verzeichnis VLR, dem Mobildienst-Schaltzentrum MSC,
oder in der Mobilstation MS. Der Indikator I kann alternativ in
dem Mobil-Ortungs-Knoten MPC platziert sein. Der Mobil-Ortungs-Knoten
MPC sollte dann vorzugsweise durch den Operator gehandhabt werden.
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Wenn
in der Mobilstation platziert, dann wird der Indikator I in einem
für diesen
Zweck vorgesehenen Speicher gespeichert. Der Nutzer setzt den Indikator
I über
die Standard-Nutzer-Schnittstelle
um anzuzeigen, entweder dass die Erlaubnis für die Ortung der Mobilstation
MS erteilt ist, oder nicht erteilt ist. Der Mobil-Ortungs-Knoten
MPC prüft
den angezeigten Zustand des Indikators I durch das Senden einer Abfrage
an die Mobilstation MS, bezüglich
der Erlaubnis die Aufenthaltsorte der Mobilstation MS zu bestimmen.
Diese Abfrage und die erhaltene Antwort kann zur und von der Mobilstation
MS auf einer Anzahl von Wegen gesendet werden. Zum Beispiel ist es
möglich
Beides zu verwenden, eine modifizierte Funk-Schnittstelle zwischen
der Mobilstation und dem Basisstations-Steuergerät BSC zusammen mit einem MAP
Protokoll, USSD (Unstructured Supplementary Service Data), und Kurzmitteilungen.
Beide, die Abfrage und die Mobilstation MS sind modifiziert, so
dass die Abfrage bezüglich
des Zustandes des Indikators durch die Mobilstation beantwortet
wird ohne den Nutzer einzubeziehen.
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Wenn
der optionale Vertragsinhaber-Indikator SI implementiert ist, dann
werden der Indikator I und der Vertragsinhaber-Indikator SI bevorzugt in einem vollständig durch
den Operator kontrollierten Knoten implementiert, das bedeutet nicht
in der Mobilstation.
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Die
gegenwärtige
Erfindung befasst sich nicht mit der Art, wie die Daten gesammelt
werden. In den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen ist es das
Mobil-Schaltzentrum MSC, das für
die Sammlung der Daten verantwortlich ist. Dieses Sammeln der Daten
kann das Schaltzentrum einschließen, das für das Bestimmen des Ortes der
Mobilstation verantwortlich ist, zum Beispiel durch das Messen der
Wellenausbreitungs-Verzögerung
zwischen der Mobilstation und einer oder mehrerer Basisstationen BTS1–BTS3. Das
Sammeln der Daten kann alternativ erfordern, dass das Mobil-Schaltzentrum
das Verkehrsgebiet in welchem sich die Mobilstation befindet offen
legt. Ein Verkehrsgebiet umfasst eine oder mehrere Zellen CL1–CL3.
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Alternativ
kann das Sammeln der Daten an einem anderen Knoten als dem Mobil-Schaltzentrum MSC
bewirkt werden. Dieser andere Knoten kann zum Beispiel das Basisstations-Steuergerät BSC, die Mobilstation
MS, oder bei der Mobilstation MS sein. In diesem letzterem Fall
wird die Mobilstation MS für das
Sammeln von Mobilstation MS Ortsdaten ausgerüstet sein, wobei eine solche
Ausrüstung
ein GPS-Endgerät
ist.
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In
den zuvor beschriebenen Beispielen wird das Kommando K1, betreffend
den Ort einer Mobilstation, mit Hilfe einer modifizierten Kurzmitteilung gesendet.
Ein Mobil-Ortungs-Kommando
K1 kann auf verschiedene Weise an den für das Sammeln der Daten verantwortlichen
Knoten gesandt werden. Die beispielhaft für die Übertragung einer Abfrage bezüglich der
Erlaubnis zum Bestimmen des Ortes einer Mobilstation MS gegebenen
Möglichkeiten,
wenn der Indikator I in der Mobilstation MS platziert ist, können auch
verwendet werden um ein Mobil-Ortungs-Kommando K1 zu senden.
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In
der Illustration in 1 ist der Mobil-Ortungs-Knoten
MPC verbunden mit dem Mobil-Kommunikationssystem GSM durch die Verbindung
mit dem GMSC P. Der Mobil-Ortungs-Knoten MPC kann jedoch in anderer
Weise verbunden werden. Zum Beispiel kann er mit dem Heimatortsregister
HLR verbunden sein. Eine alternative Lösung ist, den Mobil-Ortungs-Knoten
MPC als einen integrierten Bestandteil in einen der Knoten des Mobil-Kommunikationssystems
aufzunehmen, zum Beispiel als einen integrierten Bestandteil des
GMSC P.
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1 zeigt
den Mobil-Ortungs-Knoten MPC unabhängig von dem Mobil-Kommunikationssystem GSM.
Es ist jedoch möglich
die Spezifikation für
das Mobil-Kommunikationssystem GSM zu erweitern um die gleichen
Funktionen wie die des zuvor beschriebenen Mobil-Ortungs-Knoten
einzuschließen.
Die Funktionen des Mobil-Ortungs-Knoten MPC sind die Mobil-Ortungs-Anforderung
M1 zu empfangen, festzustellen ob oder ob nicht der Ort der Mobilstation MS
offenbart werden darf (in eineigen Ausführungsbeispielen),ein Mobil-Ortungs-Kommando
K1 zu senden, Ortsdaten der Mobilstation MS zu empfangen, optional
Ortsdaten der Mobilstation MS zu verarbeiten, und den Ort der Mobilstation
MS dem zweiten Teilnehmer bekannt zu machen.
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In
einer Anzahl von Fällen
und in einer Anzahl von Mobil-Kommunikations-Netzwerken
GSM handhabt der GMSC P die Aufgaben des Mobil-Schaltzentrums MSC.
In 1 sind diese als getrennte Einheiten gezeigt,
da dies die meist verbreitete Form ist.
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In
dem in 4 gezeigten ersten Verfahren wird das Kommando
K1 mit einer modifizierten Kurzmitteilung gesendet. Die Art, in
welcher die Kurzmitteilung modifiziert werden soll ist in der früheren Patentanmeldung
SE 9700522-7 beschrieben. SE 9700522-7 beschreibt jedoch nicht,
wie das GSMC P in Verbindung mit einer Routing-Anforderung das Heimatortsregister
HLR darüber
informieren soll, dass die Anforderung verwendet werden soll um
den Ort einer Mobilstation MS zu bestimmen.
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In
GSM-Terminologie wird diese durch das GMSC P an das Heimatortsregister
HLR gesendete Anforderung von Information mit 'Sende Routing-Info für Kurzmitteilung' (Send Routing Info
For Short Message) bezeichnet. Diese Anforderung wird durch die Spezifikation
GSM 09.02 beschrieben.
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9 illustriert
im Prinzip das Format der Routing-Informations-Anforderung SRI, gesendet durch
GMSC P an das Heimatortsregister HLR. Die Anforderung SRI hat eine
Anzahl von unterschiedlichen Informationsfeldern, von welchen nur
einige wenige in 9 gezeigt sind. Eines dieser
Informationsfelder MSISDN beinhaltet die Identität der Mobilstation MS. Ein
anderes Feld, SCA, identifiziert den Absender. Die in 9 gezeigte
Anforderung SRI wurde modifiziert durch Addieren eines weiteren
Informationsfeldes P_req zu der Anforderung SRI. Dieses zusätzliche
Informationsfeld P_req zeigt dem Heimatortsregister HLR an, dass
die Routing-Informations-Anforderung für das Bestimmen des Ortes einer
Mobilstation MS verwendet werden soll.
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Wenn
das Heimatortsregister HLR eine modifizierte Routing-Informations-Anforderung
SRI empfängt,
dann prüft
es ob oder ob nicht sich der Indikator in einem Mobil-Ortungs-Zustand
befindet. Wenn ein solcher Zustand angezeigt ist, sendet das Heimatortsregister
Routing-Information. Die Information wird in einer Mitteilung mit
dem Titel 'Short
Message Routing Information Message', siehe Spezifikation GSM 09.02, gesendet.
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1 illustriert
das erfinderische Verfahren, wie es in einem netzförmigen Mobil-Kommunikationssystem
ausgeführt
wird. Es wird jedoch verstanden werden, dass die Erfindung nicht
beschränkt
ist auf die Anwendung in einem netzförmigen Mobil-Kommunikationssystem
und dass die Erfindung in allen Telekommunikationssystemen, in denen
die Nutzer mobil sind, angewendet werden kann. Mit 'mobil sein' ist gemeint, dass
ein Nutzungsvertragsinhaber nicht an einen elektrischen Wand-Stecker oder eine
-Steckdose gebunden ist, sondern ein Endgerät mit einem verbundenen Nutzungsvertrag
für Beides, eingehenden
und ausgehenden Verkehr, innerhalb eines großen geographischen Bereichs
verwendet werden kann.