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HINTERGRUND
DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Telekommunikationssysteme
und -verfahren zum Führen
von Anrufen zu Sprachmailsystemen bzw. Sprachpostsystemen und insbesondere
zum Ermöglichen,
dass ein anrufender Teilnehmer sich direkt mit einem Sprachmailsystem
des angerufenen Teilnehmers verbindet, ohne den angerufenen Teilnehmer anzuklingeln,
und zum Zulassen, dass ein angerufener Teilnehmer verhindert, dass
ein anrufender Teilnehmer direkt auf das Sprachmailsystem von angerufenen
Teilnehmern zugreift.
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Hintergrund
und Aufgaben der vorliegenden Erfindung
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Seit
Beginn der Telefonie um 1870 ist eine Signalgabe ein integraler
Teil von Telefonkommunikationen gewesen. Eine solche Signalgabe
enthält typischerweise
den Anrufaufbau, wie beispielsweise ein Anklingeln der angerufenen
Partei, und Abbauprozeduren. In modernen Telekommunikationsnetzen
bildet eine Signalgabe eine andere Steuerungsinfrastruktur, die
eine Lieferung von allen anderen Diensten ermöglicht. Sie kann als das System
definiert werden, das ermöglicht,
dass gespeicherte Programmsteuerungsvermittlungsstellen, Netzdatenbanken
und andere "intelligente" Knoten des Netzes
folgendes austauschen: (a) Nachrichten in Bezug auf einen Anrufaufbau,
eine Überwachung
und einen Abbau; (b) Information, die für eine verteilte Anwendungsverarbeitung nötig ist
(Zwischenprozess-Anfrage/Antwort); und (c) Netzmanagementinformation.
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Zusätzlich haben
das intelligente Netz (IN) und das neue fortentwickelte intelligente
Netz (AIN) den Transfer von allen Typen von Information über das
Telefonnetz ohne spezielle Schaltungen oder lange Installationszyklen
möglich
gemacht. Im IN wird alles durch Workstations mit anwenderfreundlicher
Software gesteuert oder konfiguriert. Telefondienstrepräsentanten
können
daher neue Dienste erzeugen und einen Teilnehmerdienst von einem
Endgerät
während
eines Sprechens mit dem Kunden zu schneiden. Diese Änderungen
werden sofort und billig in den Schaltern bzw. Vermittlungsstellen
implementiert, und zwar eher als durch das traditionellere Verfahren:
teure Programmänderungen,
die durch zertifizierte Techniker durchgeführt werden.
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Das
IN besteht aus einer Reihe von intelligenten Knoten, von welchen
jeder auf verschiedenen Ebenen verarbeiten kann und jeder miteinander über Datenverbindungen
kommunizieren kann. Gegenwärtig
beruht das IN auf dem Netzwerksignalgabesystem #7 (SS7), welches
die Basisinfrastruktur zur Verfügung
stellt, die für
die verschiedenen Signalgabepunkte im IN nötig ist. SS7 beruht infolge
davon auf einer gemeinsamen Kanalsignalgabe, welche eine digitale
Einrichtung verwendet, aber die Signalgabeinformation in einen Zeitschlitz
oder Kanal anordnet, der getrennt von der Sprache und den Daten ist,
auf welche sie bezogen ist. Dies lässt zu, dass Signalgabeinformation
konsolidiert und über
ihr eigenes Netz entfernt von dem Sprachnetz gesendet wird.
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Die
verschiedenen Signalgabepunkte im IN führen sowohl eine Nachrichtenunterscheidung
(Lesen der Adresse und Bestimmen, ob die Nachricht für diesen
Knoten ist) durch, und führen
auch Nachrichten zu anderen Signalgabepunkten. Die drei Basistypen
von Signalgabepunkten sind folgende: (1) Dienstvermittlungspunkte
(SSPs); (2) Signaltransferpunkte (STPs); und (3) Dienststeuerpunkte
(SCPs), von welchen jeder hierin nachfolgend detaillierter beschrieben
wird.
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Nimmt
man nun Bezug auf 1 der Zeichnungen, dienen die
vielen Dienstvermittlungspunkte (SSPs) 100 als die lokalen
Vermittlungsstellen in einem Telefonnetz 90, wovon ein
Teil in 1 gezeigt ist. Die SSPs 100 stellen
vorzugsweise eine Schnittstelle eines dienstintegrierten digitalen
Netzes (ISDN) für
die Signaltransferpunkte (STPs) 110 zur Verfügung, wie
es im Stand der Technik verstanden wird. Die Signalgabeinformation
wird zu dem SS7-Netz übergeben
und zu einem Endamt (einem weiteren SSP) unter Verwendung des Protokolls
SS7 ISDN-Anwenderteil (ISUP) transferiert, welches für den gesamten
Anrufaufbau und -abbau verantwortlich ist.
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Der
STP 110 dient als Router und schaltet Nachrichten, die
von einen bestimmten SSP 100 über das Netz 90 empfangen
sind, zu ihren geeigneten Zielorten (einem anderen SSP 100)
um. Wie es auch im Stand der Technik verstanden wird, empfängt der
STP 110 Nachrichten in Paketform von den SSPs 100.
Diese Pakete sind entweder auf Anrufverbindungen oder Datenbankanfragen
bezogen. Wenn das Paket eine Anfrage zum Verbinden eines Anrufs ist,
muss die Nachricht zu einem Zielort-Endamt (einem anderen SSP 100)
weitergeleitet werden, wo der Anruf beendet werden wird.
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Wenn
jedoch die Nachricht eine Datenbankanfrage ist, die zusätzliche
Information sucht, wird der Zielort eine Datenbank sein. Ein Datenbankzugriff
wird durch den Dienststeuerpunkt (SCP) 120 zur Verfügung gestellt,
welcher die Information nicht speichert, sondern als Schnittstelle
zu einem Computer wirkt, der die angefragte Information untergebracht
hat, wie es im Stand der Technik verstanden wird.
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Lokale
Serviceprovider bzw. Dienstlieferer (SSPs) liefern gegenwärtig zentralisierte
Sprachmailsysteme zu Teilnehmern als Ersatz für individuelle Antwortmaschinen
bzw. Anrufbeantworter. Teilnehmer entscheiden sich in wachsendem
Maß für diese zentralisierten
Sprachmailsysteme, und zwar aufgrund der Flexibilitäten, die
sie zur Verfügung
stellen. Zusätzlich
haben die meisten Geschäftsgruppenteilnehmer
Sprachmailsysteme, die innerhalb ihrer Büros implementiert sind. Eine
Sprachmail bzw. Sprachpost wird zu Teilnehmern unter Verwendung von
einer der Varianten eines Anrufweiterleitungsmerkmals geliefert,
welches im Stand der Technik verstanden wird. Typischerweise ist
dem angerufenen Teilnehmer ein "Anrufweiterleitung-keine
Antwort"-(CFD)-Merkmal und ein "Anrufweiterleitung-Besetzt"-(CFB)-Merkmal zugeordnet,
welche zulassen werden, dass der Anruf zu der Sprachmailbox des
angerufenen Teilnehmers weitergeleitet wird. Somit wird der Anruf
zu der Sprachmailbox des angerufenen Teilnehmers weitergeleitet
werden, wenn entweder der angerufene Teilnehmer den Anruf nicht
beantwortet oder die Leitung des angerufenen Teilnehmers besetzt
ist.
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In
einigen Fällen
kann ein anrufender Teilnehmer wünschen,
eine Sprachmailnachricht für
den angerufenen Teilnehmer zu hinterlassen, ohne den angerufenen
Teilnehmer zu stören.
Die existierende Technologie lässt
zu, dass auf eine Sprachmailbox nur unter Verwendung von Anrufweiterleitungsmerkmalen
ohne irgendeine Steuerung durch den anrufenden Teilnehmer zugegriffen
wird, wenn das Anrufweiterleitungsmerkmal aufgerufen wird. Jedoch dann,
wenn der angerufene Teilnehmer im selben Sprachmailsystem wie der
anrufende Teilnehmer ist, kann das Sprachmailsystem die Fähigkeit
zur Verfügung
stellen, eine Nachricht zu hinterlassen, ohne den angerufenen Teilnehmer
zu stören.
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Unglücklicherweise
ist es dann, wenn der anrufende und der angerufene Teilnehmer nicht
im selben Sprachmailsystem sind, in den meisten Fällen nicht
möglich,
eine Nachricht zu hinterlassen, ohne den angerufenen Teilnehmer
anzuklingeln, bis der angerufene Teilnehmer den lokalen Serviceprovider angewiesen
hat, alle Anrufe direkt zu dem Sprachmailsystem ohne Klingeln weiterzuleiten.
Wiederum lässt
dies nicht zu, dass ein anrufender Teilnehmer steuert, ob auf das
Sprachmailsystem für
diesen Anruf direkt zugegriffen werden sollte oder nicht.
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Ein
Typ von System, das eine gewisse Steuerung für den anrufenden Teilnehmer
zur Verfügung stellt,
ist das System, das in der europäischen
Patentanmeldung
EP
0 613 278 A1 von Bales et al. beschrieben ist. In dem System
von Bales et al. kann ein anrufender Teilnehmer, der mit einem Computerendgerät verbunden
ist, eine Taste auf dem Computerendgerät drücken, was veranlasst, dass
das Computerendgerät
eine Liste von Optionen für
den anrufenden Teilnehmer anzeigt. Solche Optionen können beispielsweise
ein Verbinden des Anrufs mit dem Faxgerät des angerufenen Teilnehmers,
eine e-mail-Adresse, einen Sekretär oder eine Sprachmailbox enthalten.
Wenn der anrufende Teilnehmer einmal eine Option durch Positionieren
eines Cursors am nächsten
zu der erwünschten
Option ausgewählt hat
und "Enter" bzw. "Eingabe" oder einen anderen Typ
von Auswahltaste auf dem Computerendgerät drückt, kann der anrufende Teilnehmer
die Zielortnummer für
den angerufenen Teilnehmer eingeben.
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Jedoch
findet das System von Bales et al. hauptsächlich bei Geschäftssystemen
Anwendung und erfordert die Verwendung eines Computerendgeräts zum Implementieren
der Auswahl der Anrufoption, was für viele Teilnehmer nicht möglich ist,
und zwar insbesondere für
Teilnehmer daheim. Zusätzlich
ist das Gesamte der Funktionalität
zum Bereitstellen der Optionen oder zum Auswählen aus den Optionen innerhalb
dieser Computerendgeräte
implementiert und nicht innerhalb des Netzes, was erfordert, dass
ein teurer Speicher oder eine Anzeige oder ein anderer Typ von Anwenderschnittstelle
innerhalb der Endgeräte
implementiert ist. Daher stellt das System, das in Bales et al.
beschrieben ist, keine adäquate
Lösung
für viele
Teilnehmer zur Verfügung.
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Zusätzlich kann,
wie es in einem Artikel mit dem Titel "Merlin Voice Mail VM600" beschrieben ist, welcher
in British Telecommunications Engineering, Vol. 4, im April 1985
auf den Seiten 32 – 35
veröffentlicht
und von C. R. Neuson geschrieben wurde, dann, wenn das Sprachmailsystem
selbst eine ihm zugehörige
separate Nummer hat, auf welche durch einen anrufenden Teilnehmer
zugegriffen werden kann, der anrufende Teilnehmer typischerweise
nicht in die Sprachmailbox des angerufenen Teilnehmers eintreten,
ohne die Sprachmailbox-Nummer einzugeben, auf das Menü zu hören, um
die richtige Auswahl herauszupicken, und dann eine Nachricht zu
hinterlassen. Dieser Prozess ist mühsam und unbequem für einen
anrufenden Teilnehmer und erfordert, dass sich der anrufende Teilnehmer
an die Sprachmailbox-Nummer des angerufenen Teilnehmers erinnert. Zusätzlich stellt
dieses Verfahren für
einen Zugriff keinerlei Steuerung über den Teil des angerufenen Teilnehmers
zur Verfügung,
um einen direkten Sprachmailzugriff zu verhindern.
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Es
ist daher eine Aufgabe der Erfindung, einen direkten Zugriff durch
den anrufenden Teilnehmer auf die Sprachmail des angerufenen Teilnehmers
ohne ein Anklingeln (Stören)
des angerufenen Teilnehmers zur Verfügung zu stellen.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, zuzulassen, dass der angerufene
Teilnehmer steuert, wenn ein anrufender Teilnehmer seine/ihre Sprachmail
direkt erreichen kann.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Telekommunikationssysteme und -verfahren
zum Ermöglichen,
dass ein anrufender Teilnehmer das Weiterleiten eines Anrufs zu
einem angerufenen Teilnehmer zu einem Sprachmailsystem für den angerufenen Teilnehmer
auf einer Anruf-für-Anruf-Basis
aufruft, um eine Nachricht für
den angerufenen Teilnehmer zu hinterlassen, ohne den angerufenen
Teilnehmer zu stören.
Dieses "direkter
Sprachmailzugriff"-(DVMA
= Direct Voice Mail Access)-Merkmal ist insbesondere nützlich in
Geschäftsumgebungen,
wo beispielsweise die anrufende Partei entweder weiß, dass
die angerufene Partei beschäftigt
ist oder keine Zeit für
eine Konversation hat. Dieses Merkmal kann auch in Umgebungen daheim
nützlich
sein, wo beispielsweise die anrufende Partei spät in der Nacht eine Nachricht
für die
angerufene Partei hinterlassen muss.
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Der
zu diesem DVMA-Merkmal gehörende Nachteil
besteht darin, dass die angerufene Partei eine Steuerung über seine/ihre
Anrufweiterleitung zu einem Sprachmailmerkmal für diesen bestimmten Anruf verlieren
wird. Daher kann zum Überwinden dieses
Nachteils ein weiteres Merkmal, nämlich "Sprachmail-Direktzugriffsblockierung" (DVMAB = Direct
Voice Mail Access Blocking), implementiert werden, um zuzulassen,
dass der angerufene Teilnehmer einen direkten Zugriff auf seine
Sprachmail durch den anrufenden Teilnehmer verhindert.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Die
offenbarte Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben werden, die wichtige einzelne Ausführungsbeispiele der Erfindung
zeigen und die in der Beschreibung hiervon durch Bezugnahme enthalten
sind, wobei:
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1 ein
Blockdiagramm ist, das einige der Grundkomponenten darstellt, die
in einem intelligenten Netz oder einem fortentwickelten intelligenten Netz
für eine
Signalvermittlung verwendet werden;
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2 ein
Blockdiagramm ist, das ein einzelnes Ausführungsbeispiel eines Innenvermittlungs-Sprachmail-Direktzugriffssystems
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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3 Schritte
in einem einzelnen Innenvermittlungs-Sprachmail-Direktzugriffsprozess der
vorliegenden Erfindung darstellt;
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4 ein
Blockdiagramm ist, das ein einzelnes Ausführungsbeispiel eines Zwischenvermittlungs-Sprachmail-Direktzugriffssystems
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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5 Schritte
in einem einzelnen Zwischenvermittlungs-Sprachmail-Direktzugriffsprozess der vorliegenden
Erfindung darstellt;
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6 ein
Blockdiagramm ist, das ein einzelnes Ausführungsbeispiel eines InnenvermittlungsSprachmail-Direktzugriffsblockierungssystems
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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7 Schritte
in einem einzelnen Innenvermittlungs-Sprachmail-Direktzugriffsblockierungsprozess
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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8 ein
Blockdiagramm ist, das ein einzelnes Ausführungsbeispiel eines Zwischenvermittlungs- Sprachmail-Direktzugriffsblockierungssystems
der vorliegenden Erfindung zeigt; und
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9 Schritte
in einem einzelnen Zwischenvermittlungs-Sprachmail-Direktzugriffsblockierungsprozess
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER GEGENWÄRTIG
BEVORZUGTEN BEISPIELHAFETN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Die
zahlreichen innovativen Lehren der vorliegenden Erfindung werden
unter besonderer Bezugnahme auf die gegenwärtig bevorzugten beispielhaften
Ausführungsbeispiele
beschrieben werden. Jedoch sollte es verstanden werden, dass diese Klasse
von Ausführungsbeispielen
nur einige Beispiele von den vielen vorteilhaften Anwendungen der innovativen
Lehren hierin zur Verfügung
stellt. Allgemein begrenzen Angaben, die in der Beschreibung der
vorliegenden Anmeldung gemacht sind, nicht notwendigerweise irgendeine
der verschiedenen beanspruchten Erfindungen. Darüber hinaus können einige
Angaben für
einige erfinderische Merkmale gelten, aber nicht für andere.
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"Sprachmail-Direktzugriff" (DVMA = Direct Voice
Mail Access) ist ein Merkmal, das eine Fähigkeit für einen anrufenden Teilnehmer
zur Verfügung stellt,
auf ein Sprachmailsystem eines angerufenen Teilnehmers zuzugreifen,
ohne den angerufenen Teilnehmer zu stören (anzuklingeln). Das DVMA-Merkmal kann mittels
Teilnehmerprozeduren (anwählen eines
Servicecodes, wie beispielsweise *yy) aktiviert oder deaktiviert
werden. Wenn ein Teilnehmer an DVMA teilnimmt, wird der lokale Serviceprovider
das Merkmal zuteil werden lassen und es aktivieren. Darauf folgend
kann dann, wenn der Teilnehmer, der an DVMA teilgenommen hat, wünscht, das
Merkmal zu deaktivieren (das Merkmal zu blockieren), er/sie einen
Servicecode wählen,
z.B. *yy, um das DVMA-Merkmal zu deaktivieren. Zum Aktivieren des Merkmals
kann der Teilnehmer einen anderen Servicecode, z.B. *zz, anwählen und
das Merkmal wird aktiviert werden. Die aktuelle Implementierung
von DVMA variiert in Abhängigkeit
davon, ob der anrufende und der angerufene Teilnehmer innerhalb
desselben Vermittlungssystems sind.
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Nimmt
man nun Bezug auf 2 der Zeichnungen, kann in dem
Fall, in welchem sowohl der anrufende Teilnehmer, der hierin nachfolgend
Teilnehmer A 200 genannt wird, als auch der angerufene Teilnehmer,
der hierin nachfolgend Teilnehmer B 220 genannt wird, innerhalb
desselben Vermittlungssystems 210 (lokaler Serviceprovider,
Dienstvermittlungspunkt (SSP) oder Endamt) sind, ein Innenvermittlungs-DVMA
implementiert werden. Wenn der Teilnehmer B 220 an dem
durch die Vermittlungsstelle 210 zur Verfügung gestellten
Sprachmaildienst 240 teilgenommen hat, ordnet die Vermittlungsstelle 210 dann
eine neue Teilnehmerkategorie, nämlich Sprachmailzugriff
(VMA = Voice Mail Access) 230, zu dem Teilnehmer B 220 zu,
um anzuzeigen, dass Anrufe, die vom Teilnehmer B 220 nicht
empfangen werden, zu der Sprachmailbox 250 des Teilnehmers
B innerhalb des Sprachmailsystems 240 weitergeleitet werden.
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Wie
es in der 3 der Zeichnungen gezeigt ist,
welche in Zusammenhang mit 2 der Zeichnungen
beschrieben werden wird, sind Schritte bei einer einzelnen Innenvermittlungsanwendung
des DVMA-Merkmals der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei
der Teilnehmer A 200 zuerst den Dienstcode für DVMA wählt, wie
z.B. *xx, gefolgt durch die Nummer des Teilnehmers B 220 (Schritt 300).
Darauf folgend analysiert das Vermittlungssystem 210 den durch
den Teilnehmer A 200 eingegebenen DVMA-Servicecode (Schritt 305)
und stellt einen Indikator, der zu dem Anruf gehört, auf "DVMA angefordert" ein (Schritt 310).
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Die
Vermittlungsstelle 210 bestimmt dann, dass der Teilnehmer
B 220 in derselben Vermittlungsstelle 210 wie
der Teilnehmer A 200 residiert (Schritt 315),
und stellt fest, ob der Teilnehmer B 220 ein Sprachmailmerkmal
hat (Schritt 325), z.B. durch Prüfen der VMA-Kategorie 230,
die zu dem Teilnehmer B 220 gehört. Wenn der Teilnehmer 220 das
Sprachmailmerkmal hat (Schritt 325), z.B. die VMA-Kategorie 230 ist
auf "Ja" eingestellt, ändert die
Vermittlungsstelle 210 das "Anrufweiterleitung-keine Antwort"-(CFD)-Merkmal 225,
das den Anruf zu dem Sprachmailsystem 240 des angerufenen
Teilnehmers führt,
wenn der angerufene Teilnehmer 220 den Anruf nicht beantwortet,
zu einem "Anrufweiterleitungvariabel"-(CFV)-Merkmal 235 (Schritt 330),
welches den Anruf direkt zu der Sprachmailbox 250 des angerufenen
Teilnehmers für
diesen bestimmten Anruf führt.
Dieses CFV-Merkmal 235 wird typischerweise durch einen
angerufenen Teilnehmer (dem Teilnehmer B 220) verwendet,
um die Vermittlungsstelle 210 anzuweisen, alle Anrufe direkt
zu dem Sprachmailsystem 240 ohne ein Anklingeln weiterzuleiten. Jedoch
wird dem Teilnehmer A 200 bei der vorliegenden Erfindung
erlaubt, zu steuern, wann er direkt auf die Sprachmailbox 250 des
Teilnehmers B zugreift.
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Jedoch
dann, wenn das Sprachmailmerkmal 230 entweder den Teilnehmer
B 220 nicht zugeordnet ist oder inaktiv ist (Schritt 325),
wird dem Teilnehmer A 200 eine Ankündigung zugespielt werden,
die angibt, dass DVMA nicht verfügbar
ist (Schritt 335), und der Anruf wird abgebaut werden,
ohne aufgebaut zu werden (Schritt 340).
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Nach
einem Ändern
der Anrufweiterleitungskategorie für den Anruf (Schritt 330),
wird eine Anrufverbindung zwischen dem Teilnehmer A 200 und dem
Teilnehmer B 220 eingerichtet (Schritt 345). Bei Ergreifung
wird der Anruf auf CFV 235 treffen (Schritt 350),
und der Anruf wird zu der Sprachmailbox 250 des Teilnehmers
B innerhalb des Sprachmailsystems 240 weitergeleitet werden
(Schritt 355). Vorteilhafterweise wird der Teilnehmer B 220 nicht
gestört
werden (außer
für ein
Umschaltklingeln, z.B. ein Viertel eines Klingelns), und auf das
Sprachmailsystem 240 kann dann durch den Teilnehmer A 200 direkt
zugegriffen werden.
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Für einen
Zwischenvermittlungs-DVMA, wie er in 4 der Zeichnungen
gezeigt ist, wobei der Teilnehmer A 400 und der t A 400 und
der Teilnehmer B 430 durch zwei separate Vermittlungsstellen
(Vermittlungsstelle A 410 bzw. Vermittlungsstelle B 420) bedient
werden, müssen
die Vermittlungsstelle bzw. der Schalter A 410 und die
Vermittlungsstelle bzw. der Schalter B 420 durch eine SS7-Signalgabe verbunden
werden, um die geeigneten Nachrichten, die Anweisungen in Bezug
auf das DVMA-Merkmal tragen, zwischen den Schaltern bzw. Vermittlungsstellen
zu führen.
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Wie
es in 4 der Zeichnungen angezeigt ist, sind dem Teilnehmer
B 430 das Merkmal Anrufweiterleitung-keine Antwort (CFD)
und das Merkmal Antrufweiterleitung-besetzt (CFB) zugeordnet worden,
welche ermöglichen,
dass Anrufe, die entweder durch den Teilnehmer B 430 nicht
beantwortet werden oder welche auf ein "Besetzt"-Signal treffen, zu der Sprachmailbox 450 des
Teilnehmers B innerhalb des Sprachmailsystems 440 geführt werden.
Weiterhin ist dem Teilnehmer B 430 auch der Sprachmailzugriff
(VMA) 435 neuer Kategorie zugeordnet worden, um anzuzeigen,
dass der Teilnehmer B 430 mit einem Sprachmailservice 440 verbunden
ist. Die zwei Vermittlungsstellen bzw. Schalter (die Vermittlungsstelle
A 410 und die Vermittlungsstelle B 420) sind durch
Anwenderteil-(ISUP)-Amtsleitungen 415 des dienstintegrierten
Digitalnetzes (ISDN) verbunden und verwenden ISDN-Anwenderteil-(ISUP)-Protokolle
zum Senden von Nachrichten zwischen den Vermittlungsstellen.
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Nimmt
man nun Bezug auf 5 der Zeichnungen, welche in
Zusammenhang mit 4 der Zeichnungen beschrieben
werden wird, sind Schritte bei einer einzelnen Implementierung des
Zwischenvermittlungs-DVMA-Merkmals der vorliegenden Erfindung dargestellt,
wobei der Teilnehmer A 400 zuerst den Servicecode für DVMA wählt, z.B.
*xx, gefolgt durch die Nummer des Teilnehmers B 430 (Schritt 500).
Darauf folgend analysiert die Vermittlungsstelle A 410 den
durch den Teilnehmer A 400 eingegebenen DVMA-Dienstcode
(Schritt 505) und stellt einen Indikator, der zu dem Anruf
gehört,
auf "DVMA angefordert" ein (Schritt 510).
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Die
Vermittlungsstelle A 410 führt dann eine B-Nummernanalyse, wie
sie im Stand der Technik verstanden wird, in Bezug auf die Nummer
des Teilnehmers B 430 durch und bestimmt, dass der Teilnehmer
B 430 nicht bei der Vermittlungsstelle A 410 residiert
(Schritt 515). Darauf folgend prüft die Vermittlungsstelle A 410,
ob es eine ISUP-Verbindung 415 zwischen
der Vermittlungsstelle A 410 und der Vermittlungsstelle
B 420 gibt (Schritt 520). Wenn eine solche Verbindung 415 verfügbar ist
(Schritt 520), sendet die Vermittlungsstelle A einen "Dienstaktivierungsparameter" mit einem "Merkmalscode", der als "DVMA-Anforderung" in der Anfangsadressennachricht
(IAM) codiert ist, zusammen mit anderen Informationen zum Schalter
B 420 (Schritt 525). Auf Empfangen der IAM hin
verarbeitet der Schalter B 420 den Anruf normal, wie es
im Stand der Technik wohlbekannt ist, durch Feststellen, ob der
Teilnehmer B 430 ein Sprachmailmerkmal gekauft hat (Schritt 535), z.B.
durch Prüfen
der zu dem Teilnehmer B 430 gehörenden VMA-Kategorie 435.
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Wenn
der Teilnehmer B 430 das Sprachmailmerkmal hat (Schritt 535),
z.B. die VMA-Kategorie 435 ist auf "Ja" eingestellt, ändert die
Vermittlungsstelle B 420 das "Anrufweiterleitung-Keine Antwort"-(CFD)-Merkmal 432, das den
Anruf zu dem Sprachmailsystem 440 des angerufenen Teilnehmers
führt,
wenn der angerufene Teilnehmer 430 den Anruf nicht beantwortet,
zu einem "Anrufweiterleitung-variabel"-(CFV)-Merkmal 438 (Schritt 540),
welches den Anruf direkt zu der Sprachmailbox 450 des angerufenen
Teilnehmers für
diesen bestimmten Anruf führt.
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Jedoch
dann, wenn das Sprachmailmerkmal 435 entweder dem Teilnehmer
B 430 nicht zugeordnet ist oder inaktiv ist (Schritt 535),
wird die Vermittlungsstelle B 420 auf die Vermittlungsstelle
A 410 mit einem "Dienstaktivierungs"-Parameter in einer Adressenbeendigungsnachricht
(ACM) oder einer Antwortnachricht (ANM) mit einem "Merkmalscode" von "DVMA nicht verfügbar" antworten (Schritt 545). Darauf
folgend wird dem Teilnehmer A 400 eine Ankündigung
zugespielt werden, die angibt, dass DVMA nicht verfügbar ist
(Schritt 550), und der Anruf wird abgebaut werden, ohne
aufgebaut zu werden (Schritt 555).
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Nach
einem Änderung
der Anrufweiterleitungskategorie für den Anruf (Schritt 540),
kann dann eine Anrufverbindung zwischen dem Teilnehmer A 400 und
dem Teilnehmer B 430 eingerichtet werden (Schritt 560).
Bei einer Ergreifung wird der Anruf auf das CFV-Merkmal 438 treffen
(Schritt 565), und der Anruf wird zu der Sprachmailbox 450 des
Teilnehmers B innerhalb des Sprachmailsystems 440 weitergeleitet
werden (Schritt 570), ohne den Teilnehmer B zu stören (anzuklingeln).
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"Sprachmail-Direktzugriffsblockierung" (DVMAB = Direct
Voice Mail Access Blocking) ist ein Merkmal, das einem angerufenen
Teilnehmer die Fähigkeit
zur Verfügung
stellt, den "Sprachmail-Direktzugriff" des anrufenden Teilnehmers
zu blockieren. In wachsendem Maße
werden zentralisierte Sprachmaildienste durch lokale Telefongesellschaften
angeboten. DVMA kann dann verwendet werden, wenn eine anrufende
Partei wünscht,
eine Nachricht zu der Sprachmail des angerufenen Teilnehmers zu
hinterlassen, ohne den angerufenen Teilnehmer zu stören (anzuklingeln).
Unglücklicherweise
wird der angerufene Teilnehmer mit dem DVMA-Merkmal keine Kontrolle
darüber
haben, wann die anrufende Partei dazu fähig sein wird, direkt auf die
Sprachmail eines angerufenen Teilnehmers zuzugreifen. Daher wird DVMAB
diese Kontrolle dem angerufenen Teilnehmer zur Verfügung stellen,
um zuzulassen, dass der angerufene Teilnehmer das DVMA-Merkmal blockiert.
Jedoch wird die tatsächliche
Implementierung des DVMAB-Merkmals in Abhängigkeit davon variieren, ob
der anrufende und der angerufene Teilnehmer innerhalb desselben
Vermittlungsstellenbereichs sind oder nicht.
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Nimmt
man nun Bezug auf 6 der Zeichnungen, kann in der
Situation, in welcher der anrufende Teilnehmer (der hierin nachfolgend
Teilnehmer A 600 genannt wird) und der angerufene Teilnehmer (der
hierin nachfolgend Teilnehmer B 620 genannt wird) innerhalb
desselben Vermittlungsstellenbereichs (der Vermittlungsstelle 610)
sind, welche dem Teilnehmer B 620 einen Sprachmaildienst 640 zur Verfügung stellt,
eine neue Teilnehmerkategorie, nämlich "Sprachmailblockierung" (VMB = Voice Mail Blocking) 625,
dem Teilnehmer B 620 zugeordnet werden, um anzuzeigen,
dass der Teilnehmer B 620 für die Situationen zu der Sprachmail 640 weitergeleitet
wird, in welchem die CFD- und CFB-Merkmale 622 initiiert
sind, aber ein direkter Zugriff auf die Sprachmail 640 blockiert
ist. Alternativ dazu kann der Teilnehmer B 620 das DVMAB-Merkmal 625 durch Wählen eines
Servicecodes, z.B. *yy für
DVMAB 625, aktivieren. Darauf folgend kann die Vermittlungsstelle 610 den
durch den Teilnehmer B 620 eingegebenen DVMAB-Dienstcode
analysieren und dem Teilnehmer B 620 die VMB-Kategorie 625 zuordnen.
Darauf folgend kann, wenn der Teilnehmer B 620 wünscht, das
DVMAB-Merkmal 625 zu deaktivieren (das Merkmal zu blockieren),
er/sie einen Dienst- bzw. Servicecode, z.B. *zz, wählen, um
das DVMAB-Merkmal 625 zu deaktivieren.
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Wie
es in 7 der Zeichnungen gezeigt ist, welche in Zusammenhang
mit 6 der Zeichnungen beschrieben werden wird, sind
Schritte bei einer einzelnen Innenvermittlungsanwendung des DMVAB-Merkmals 625 der
vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei der Teilnehmer A 600 zuerst
den Servicecode für
DVMA, z.B. *xx, wählt,
gefolgt durch die Nummer des Teilnehmers B 620 (Schritt 700).
Darauf folgend analysiert die Vermittlungsstelle 610 den durch
den Teilnehmer A 600 eingegebenen DVMA-Servicecode (Schritt 705)
und stellt einen Indikator, der zu dem Anruf gehört, auf "DVMA angefordert" ein (Schritt 710). Die Vermittlungsstelle 610 bestimmt dann,
dass der Teilnehmer B 620 in demselben Vermittlungsstellenbereich
(der Vermittlungsstelle 610) wie der Teilnehmer A 600 residiert
(Schritt 715).
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Die
Vermittlungsstelle 610 stellt dann fest, ob der Teilnehmer
B 620 ein Sprachmailmerkmal gekauft hat (Schritt 725),
z.B. durch Prüfen
der zu dem Teilnehmer B 620 gehörenden VMA-Kategorie 630. Wenn
der Teilnehmer B 620 das Sprachmailmerkmal hat (Schritt 725),
z.B. die VMA-Kategorie 630 auf "Ja" eingestellt
ist, und wenn DVMAB nicht aktiviert ist (VMB nicht freigegeben ist)
(Schritt 730), ändert
die Vermittlungsstelle 610 des "Anrufweiterleitung-keine Antwort"-(CFD)-Merkmal 622,
das den Anruf zu dem Sprachmailsystem 640 des angerufenen
Teilnehmers führt,
wenn der angerufene Teilnehmer 620 den Anruf nicht beantwortet,
zu einem "Anrufweiterleitung-variabel"-(CFV)-Merkmal 635 (Schritt 735),
welches den Anruf für
diesen bestimmten Anruf direkt zu der Sprachmail 640 des
angerufenen Teilnehmers führt
(Schritt 740).
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Jedoch
dann, wenn das Sprachmailmerkmal 630 entweder den Teilnehmer
B 600 nicht zugeordnet ist oder inaktiv ist (Schritt 725),
oder wenn DVMAB aktiviert ist (VMB freigegeben ist) (Schritt 730),
wird dem Teilnehmer A 600 eine Ankündigung zugespielt werden,
die angibt, dass DVMA nicht verfügbar
ist (Schritt 745), und der Anruf wird abgebaut werden, wie
es im Stand der Technik verstanden wird, ohne aufgebaut zu werden
(Schritt 750).
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Für Zwischenvermittlungs-DMVAB,
wie es in 8 der Zeichnungen gezeigt ist,
wobei der Teilnehmer A 800 und der Teilnehmer B 830 durch
zwei getrennte Vermittlungsstellen (Vermittlungsstelle A 810 bzw.
Vermittlungsstelle B 820) bedient werden, müssen die
Vermittlungsstelle A 810 und die Vermittlungsstelle B 820 durch
eine SS7-Signalgabe verbunden werden, um die geeigneten Nachrichten,
die Anweisung in Bezug auf das DMVA-Merkmal tragen, zwischen den
Vermittlungsstellen zu führen.
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Wie
es in 8 der Zeichnungen angezeigt ist, sind dem Teilnehmer
B 830 das Merkmal Anrufweiterleitung-keine Antwort (CFD)
und das Merkmal Anrufweiterleitung-besetzt (CFB) 832 zugeordnet worden,
welche ermöglichen,
dass Anrufe, die entweder durch den Teilnehmer B 830 nicht
beantwortet werden oder welche auf ein "Besetzt"-Signal treffen, zu der Sprachmail 840 des
Teilnehmers B geführt werden.
Weiterhin ist dem Teilnehmer B 830 auch die neue Kategorie "Sprachmailblockierung" (VMB = Voice Mail
Blocking) 835 zugeordnet worden, um anzuzeigen, dass der
Teilnehmer B 830 mit einem Sprachmaildienst 840 verbunden
ist, aber ein Direktzugriff auf die Sprachmail 840 blockiert
ist. Die zwei Vermittlungsstellen (die Vermittlungsstelle A 810 und die
Vermittlungsstelle B 820) sind durch Anwenderteil-(ISUP)-Wege
815 des dienstintegrierten Digitalnetzes (ISDN)verbunden und verwenden
ISDN-Anwenderteil-(ISUP)-Protokolle zum Senden von Nachrichten zwischen
den Vermittlungsstellen (810 und 820).
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Nimmt
man nun Bezug auf 9 der Zeichnungen, welche im
Zusammenhang mit 8 der Zeichnungen beschrieben
wird, sind Schritte bei einer einzelnen Implementierung des Zwischenvermittlungs-DVMAB-Merkmals 835 der
vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei der Teilnehmer A 800 zuerst den
Servicecode für
DVMA wählt,
z.B. *xx, gefolgt durch die Nummer des Teilnehmers B 830 (Schritt 900).
Darauf folgend analysiert der Schalter A 810 den durch
den Teilnehmer A 800 eingegebenen DVMA-Servicecode (Schritt 905)
und stellt einen Indikator, der zu dem Anruf gehört, auf "DVMA angefordert" ein (Schritt 910).
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Die
Vermittlungsstelle A 810 bestimmt dann, dass der Teilnehmer
B 830 nicht in dem Vermittlungsstellenbereich A 810 residiert
(Schritt 915), und prüft, ob
es eine ISUP-Verbindung 815 zwischen
der Vermittlungsstelle A 810 und der Vermittlungsstelle
B 820 gibt (Schritt 920). Wenn eine solche Verbindung 815 verfügbar ist
(Schritt 920), sendet die Vermittlungsstelle A 810 einen "Dienstaktivierungsparameter" mit einem "Merkmalscode", codiert als "DVMA-Anforderung" in der Anfangsadressennachricht (IAM),
zusammen mit anderer Information zu der Vermittlungsstelle B 820 (Schritt 925).
Auf ein Empfangen der IAM hin verarbeitet die Vermittlungsstelle
B 820 den Anruf normal, wie es im Stand der Technik wohlbekannt
ist, durch Feststellen, ob der Teilnehmer B 830 ein Sprachmailmerkmal 828 gekauft
hat (Schritt 930), z.B. durch Prüfen der zu dem Teilnehmer B 830 gehörenden VMA-Kategorie 828.
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Wenn
der Teilnehmer B 830 das Sprachmailmerkmal 828 hat
(Schritt 930), z.B. die VMA-Kategorie 828 ist
auf "Ja" eingestellt, und
DVMAB nicht aktiviert ist (VMB nicht freigegeben ist) (Schritt 935), ändert die
Vermittlungsstelle B 820 das "Anrufweiterleitung-keine Antwort"-(CFD)-Merkmal 832,
welches den Anruf zu dem Sprachmailsystem 840 des angerufenen
Teilnehmers führt,
wenn der angerufene Teilnehmer 830 den Anruf nicht beantwortet,
zu einem "Anrufweiterleitung-variabel"-(CFV)-Merkmal 838 (Schritt 940),
welches dann den Anruf für
diesen bestimmten Anruf direkt zu der Sprachmailbox 850 des angerufenen
Teilnehmers innerhalb des Sprachmailsystems 840 führen kann
(Schritt 945).
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Jedoch
dann, wenn das Sprachmailmerkmal 838 entweder dem Teilnehmer
B 830 nicht zugeordnet ist oder inaktiv ist (Schritt 930),
oder wenn DVMAB aktiviert ist (VMB freigegeben ist) (Schritt 935),
wird die Vermittlungsstelle B 820 auf die Vermittlungsstelle
B 810 mit einem "Dienstaktivierungs"-Parameter in einer Adressenbeendigungsnachricht
(ACM) oder einer Antwortnachricht (ANM) mit einem "Merkmalscode" von "DVMA nicht verfügbar" antworten (Schritt 950).
Darauf folgend wird dem Teilnehmer A 800 eine Ankündigung
zugespielt werden, die angibt, dass DVMA nicht verfügbar ist (Schritt 955),
und der Anruf wird abgebaut werden, wie es im Stand der Technik
verstanden wird, ohne aufgebaut zu werden (Schritt 960).
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Bei
einem alternativen Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung, welches auch in 8 der Zeichnungen
gezeigt ist, kann eine erweiterte Version von DVMAB, nämlich selektives
DVMAB, durch den Teilnehmer B 830 verwendet werden, um anzuzeigen,
dass für
spezifische anrufende Teilnehmer entweder zugelassen ist oder nicht
zugelassen ist, direkt auf das Sprachmailsystem 840 des
Teilnehmers B zuzugreifen. Der Teilnehmer B 830 kann eine Liste 860 von
Verzeichnisnummern unter Verwendung von Teilnehmerprozeduren, z.B.
durch Wählen eines
Servicecodes, gefolgt durch eine Verzeichnisnummer zum Hinzufügen einer
Nummer zu der Liste oder zum Löschen
einer Nummer von der Liste 860, erzeugen. Mit selektivem
DVMAB prüft
die Vermittlungsstelle B 830 dann, wenn der Teilnehmer
A 800 einen Anruf zu dem Sprachmailsystem 840 des
Teilnehmers B direkt initiiert, vor einem Verbinden des Teilnehmers
A 800 mit der -Sprachmailbox 850 des Teilnehmers
B die Nummer des Teilnehmers A 800 gegenüber der
Liste 860 von zugelassenen oder gesperrten Nummern. Wenn
die Nummer des Teilnehmers A 800 nicht verfügbar ist
oder wenn der Teilnehmer A 800 bezüglich eines direkten Zugreifens
auf die Sprachmail 850 des Teilnehmers B beschränkt ist,
und zwar gemäß der Liste 860,
wird eine Zurückweisungsbehandlung
auf den Teilnehmer A 800 angewendet.
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Vorteilhafterweise
sind die Merkmale DVMA und DVMAB besonders nützlich in Geschäftsumgebungen,
wo die anrufende Partei die Fähigkeit
zum Hinterlassen einer Nachricht hat, ohne die angerufene Partei
zu stören,
und die angerufene Partei kontrollieren kann, wann dieser direkte
Zugriff auf eine Sprachmail zu blockieren ist. Diese Merkmale sind auch
nützlich
in Umgebungen daheim, wo die anrufende Partei spät in der Nacht eine Nachricht
für den angerufenen
Teilnehmer hinterlassen muss.
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Wie
es von Fachleuten auf dem Gebiet erkannt werden wird, können die
in der vorliegenden Anmeldung beschriebenen innovativen Konzepte über einen
weiten Bereich von Anwendungen modifiziert und variiert werden.
Demgemäß sollte
der Schutzumfang des patentierten Gegenstands nicht auf irgendeine
der diskutierten spezifischen beispielhaften Lehren beschränkt sein.