DE69829455T2 - Lenkbarer Katheter mit einem elektromagnetischen Sensor - Google Patents

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Dean M. Glendora Ponzi
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Biosense Webster Inc
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M25/00Catheters; Hollow probes
    • A61M25/01Introducing, guiding, advancing, emplacing or holding catheters
    • A61M25/0105Steering means as part of the catheter or advancing means; Markers for positioning
    • A61M25/0133Tip steering devices
    • A61M25/0147Tip steering devices with movable mechanical means, e.g. pull wires
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61M2025/015Details of the distal fixation of the movable mechanical means

Description

  • Fachgebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen lenkbaren Katheter, der einen elektromagnetischen Sensor enthält.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Anwendung von Elektrodenkathetern ist seit vielen Jahren im medizinischen Fachgebiet übliche Praxis. Sie werden zum Anregen und Kartieren der elektrischen Herztätigkeit und zum Abladieren von Stellen mit abweichenden elektrischen Aktivitäten verwendet.
  • In seiner Anwendung wird ein Elektroden-Katheter in eine Hauptvene oder eine Hauptarterie, wie zum Beispiel in die Oberschenkelschlagader eingeführt und dann in die in Frage kommende Herzkammer geführt. Im Herzen selbst ist die Fähigkeit, die genaue Position und Ausrichtung der Katheterspitze zu steuern, kritisch und entscheidet weitestgehend darüber, wie nützlich die Katheterspitze ist.
  • Lenkbare Spitzenelektroden-Katheter sind gut bekannt. Ein solcher Katheter hat im allgemeinen einen Steuergriff am proximalen Ende, um die Auslenkung der Spitze in mindestens einer Richtung zu steuern. So wird beispielsweise in dem US-Patent Nr. 4.960.134 und in der Neuausgabe Nr. 34.502, welche an Webster erteilt wurden, eine besonders nützliche steuerbare Katheterspitze offenbart. Dieser Katheter enthält einen Zugdraht, der sich auf der Achse durch einen langgestreckten verstärkten Katheterkörper und dann achsfern in einen auslenkbaren Spitzenabschnitt erstreckt. In dieser Anordnung führt die Längsbewegung des Zugdrahtes relativ zu dem Katheterkörper zu einer Auslenkung des Spitzenabschnittes des Katheters. Weitere Beispiele von steuerbaren Kathetern kann man in dem US-Patent Nr. 5.431.168, das an Webster erteilt wurde, sowie in der US-Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen Nr. 08/924.611 von Webster mit dem Titel "Omni-directional Steerable Catheter" („In mehreren Richtungen steuerbarer Katheter") finden.
  • Das an Ben-Haim erteilte US-Patent Nr. 5.391.199 offenbart einen nicht auslenkbaren Elektrodenkatheter mit einem Abbildungssystem zur Behandlung von Herzrhythmusstörun gen. Der Elektrodenkatheter umfaßt einen elektromagnetischen Sensor nahe bei der Spitzenelektrode an der distalen Spitze des Katheters. Das System ermöglicht einem Betreiber, ein dreidimensionales Abbild der Herzkammer zu erzeugen und die Position des Sensors zu überwachen und damit die Spitzenelektrode in dem dreidimensionalen Abbild der Herzkammer. Der offenbarte elektromagnetische Sensor ist generell zylindrisch und hat einen relativ großen Außendurchmesser von ungefähr 1,98 mm bis 2,31 mm (6 French bis 7 French) (1 French = annähernd 0,013 Zoll). Dieser große Durchmesser erzeugt zahlreiche Schwierigkeiten beim Konstruieren eines steuerbaren Katheters, der einen elektromagnetischen Sensor enthält, mit kleinem Durchmesser von beispielsweise 2,64 mm (8 French). Weiterhin muß der Sensor, damit er richtig funktionieren kann, vollständig von den Elektroden und den Elektrodenleitungsdrähten isoliert sein.
  • Außerdem bewirkt das Vorhandensein des elektromagnetischen Sensors zusammen mit der Spitzenelektrode, daß das distale Ende des Spitzenabschnittes des Katheters starr ist. Diese Eigenschaften erzeugen weitere Schwierigkeiten beim Konstruieren eines steuerbaren Katheters mit kleinem Durchmesser, der einen elektromagnetischen Sensor enthält.
  • In der Patentanmeldung Nr. WO 96/41654 wird ein lenkbarer Katheter offenbart, der einen Katheterkörper, einen flexiblen Spitzenabschnitt, einen Steuergriff und Einrichtungen zum Auslenken des Spitzenabschnittes umfaßt. Eine Spitzenelektrode ist am distalen Ende des Spitzenabschnittes angebracht, und ein elektromagnetischer Sensor ist in dem distalen Bereich des Spitzenabschnittes angeordnet.
  • Kurze Beschreibung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein lenkbarer Katheter vorgesehen, wie in dem angefügten Anspruch 1 dargelegt wird.
  • Weitere Aspekte werden in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 11 dargelegt.
  • In Übereinstimmung damit ist der lenkbare Katheter von Nutzen zum Kartieren dreidimensionaler Abbilder des Herzens und beim Bestimmen der Position einer Katheterspitze im Herzen. Der Katheter umfaßt einen Katheterkörper, einen Spitzenabschnitt und einen Steuergriff. Der Katheterkörper hat ein proximales und ein distales Ende und wenigstens einen Hohlraum und vorzugsweise nur einen Hohlraum, der sich durch diesen erstreckt.
  • Der Spitzenabschnitt umfaßt ein flexibles Rohr mit einem proximalen und einem distalen Ende, wobei das proximale Ende des Spitzenabschnittes fest am distalen Ende des Katheterkörpers angebracht ist. Der Spitzenabschnitt hat wenigstens einen Hohlraum und vorzugsweise drei Hohlräume, die sich über dessen Länge erstrecken. Der Spitzenabschnitt hat vorzugsweise einen Durchmesser von 2,31 mm (7 French).
  • Eine Spitzenelektrode ist am distalen Ende des Spitzenabschnittes befestigt. Die Spitzenelektrode hat ein distales Ende und ein proximales Ende und umfaßt an ihrem distalen Ende einen exponierten Abschnitt und an ihrem proximalen Ende einen Schaft. Die Spitzenelektrode hat mindestens zwei Sacklöcher und vorzugsweise drei Sacklöcher, die sich von dem proximalen Ende des Schaftes ein Stück in den exponierten Abschnitt hinein erstrecken. Jedes Sackloch steht mit mindestens einem Hohlraum im Spitzenabschnitt in Verbindung.
  • Ein elektromagnetischer Sensor, der zum Empfang von Ortungsinformationen im Herzen dient, ist im Spitzenabschnitt angeordnet. Das distale Ende des Sensors ist in einem der Sacklöcher in der Spitzenelektrode angebracht, und das proximale Ende des Sensors erstreckt sich in das Rohr des Spitzenabschnittes. Ein vorzugsweise generell starres Rohrgehäuse ist zum Verkleiden des Sensors vorgesehen. Das distale Ende des Gehäuses ist fest an der Spitzenelektrode angebracht, und das proximale Ende des Gehäuses ist fest an dem Rohr des Spitzenabschnittes angebracht. Der Katheter umfaßt weiterhin eine Einrichtung zum Verbinden des elektromagnetischen Sensors mit einem Abbildungssystem. Vorzugsweise ist ein elektromagnetisches Sensorkabel mit dem proximalen Ende des elektromagnetischen Sensors verbunden und erstreckt sich durch einen Hohlraum in den Spitzenabschnitt und durch einen Hohlraum im Katheterkörper und in den Steuergriff. Das Sensorkabel wird dann an einen Schaltkreis angeschlossen, der mit einem geeigneten Abbildungssystem verbunden ist.
  • Der Steuergriff ist am proximalen Ende des Katheterkörpers angeordnet. Der Steuergriff kann ein erstes Element aufweisen, das fest am proximalen Ende des Katheterkörpers angebracht ist und ein zweites Element, das relativ zum ersten Element beweglich ist. Ein Zugdraht mit einem proximalen und einem distalen Ende erstreckt sich vom Steuergriff durch den Katheterkörper in einen Hohlraum im Spitzenabschnitt. Das distale Ende des Zugdrahtes ist fest in einem anderen der Sacklöcher in der Spitzenelektrode angebracht. Das proximale Ende des Zugdrahtes kann fest an dem zweiten Element im Steuergriff angebracht sein. Das Betätigen des ersten Elementes des Steuergriffes relativ zum zweiten Element des Steuergriffes bewegt den Zugdraht relativ zum Katheterkörper, was zu einer Auslenkung des Spitzenabschnittes führt. Eine Druckspirale erstreckt sich durch den Katheterkörper zu dem Zugdraht, wobei sie diesen umschließt.
  • Ein Temperaturfühler kann ebenfalls vorgesehen sein, um die Temperatur der Spitzenelektrode zu überwachen.
  • Ein bevorzugter Temperaturfühler ist ein Thermoelement, das aus einem emaillierten Doppelstrangdrahtpaar besteht und einen Kupferdraht und einen Konstantandraht enthält. Der Temperaturfühler kann in einem Sackloch in der Spitzenelektrode verankert sein.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorgenannten und weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch Bezugnahme auf die folgende ausführliche Beschreibung, wenn diese in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet wird, besser verständlich. Darin zeigen:
  • 1 eine seitliche Schnittdarstellung einer Ausführungsform des Katheters gemäß der Erfindung,
  • 2 eine seitliche Schnittdarstellung des Katheterkörpers, einschließlich des Überganges zwischen Katheterkörper und Spitzenabschnitt,
  • 3A eine seitliche Schnittdarstellung des Spitzenabschnittes des Katheters,
  • 3B eine vergrößerte Ansicht des in der in 3A dargestellten Spitzenelektrode verankerten Thermoelementes,
  • 4 eine Querschnittsdarstellung des Spitzenabschnittes des Katheters entlang der Schnittlinie 4-4,
  • 5 eine Schnittdarstellung des Steuergriffes des Katheters.
  • Ausführliche Beschreibung
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein steuerbarer Katheter mit einem elektromagnetischen Sensor vorgesehen. Wie in den 1 bis 4 dargestellt wird, besteht der Katheter 10 aus einem länglichen Katheterkörper 12, der ein proximales und ein distales Ende aufweist, einem Spitzenabschnitt 14 am distalen Ende des Katheterkörpers 12 und einem Steuergriff 16 am proximalen Ende des Katheterkörpers 12.
  • Es wird auf die 2 Bezug genommen. Der Katheterkörper 12 umfaßt eine längliche röhrenförmige Konstruktion, die einen einzelnen, axialen oder mittigen Hohlraum 18 aufweist. Der Katheterkörper 12 ist flexibel, das heißt biegsam, aber in der Längsausdehnung im wesentlichen nicht zusammendrückbar. Der Katheterkörper 12 kann von jeder geeigneten Bauweise sein und aus jedem geeignetem Material bestehen. Eine gegenwärtig bevorzugte Konstruktion umfaßt eine Außenwand 22, die aus Polyurethan oder Nylon besteht. Die Außenwand 22 besteht aus eingebetteten geflochtenen Maschen aus rostfreiem Stahl oder dergleichen, um die Torsionssteifigkeit des Katheterkörpers 12 zu erhöhen, so daß, wenn der Steuergriff 16 gedreht wird, der Spitzenabschnitt des Katheters 10 in entsprechender Art und Weise rotiert.
  • Der Außendurchmesser des Katheterkörpers 12 ist nicht kritisch, aber er sollte vorzugsweise nicht größer als ungefähr 2,64 mm (8 French) sein, noch vorteilhafter nicht größer als ungefähr 2,31 mm (7 French). Ebenfalls ist die Dicke der Außenwand 22 nicht kritisch. Die Innenfläche der Außenwand 22 ist mit einem Versteifungsrohr 20 verkleidet, das aus jedem geeigneten Material gefertigt sein kann, das weniger flexibel als die Außenwand 22 ist, vorzugsweise aus Polyimid. Das Versteifungsrohr 20 zusammen mit der geflochtenen Außenwand 22 sorgt für eine verbesserte Torsionsfestigkeit, während gleichzeitig die Wandstärke des Katheters minimiert wird, so daß auf diese Weise der Durchmesser des mittigen Hohlraumes 18 maximiert wird. Der Außendurchmesser des Versteifungsrohres 20 ist ungefähr der gleiche wie oder geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der Außenwand 22. Polyimidrohre werden gegenwärtig bevorzugt, da diese sehr dünnwandig sein können und dennoch für eine sehr gute Steifigkeit sorgen. Das maximiert den Durchmesser des mittigen Hohlraumes 18, ohne die Festigkeit und Steifigkeit aufzugeben.
  • Ein besonders bevorzugter Katheter hat eine Außenwand 22 mit einem Außendurchmesser von ungefähr 2,29 mm (0,090 Zoll) bis ungefähr 2,39 mm (0,094 Zoll) und einen Innendurchmesser von ungefähr 1,55 mm (0,061 Zoll) bis ungefähr 1,65 mm (0,065 Zoll) und ein Polyimid-Versteifungsrohr 20 mit einem Außendurchmesser von ungefähr 1,51 mm (0,0595 Zoll) bis ungefähr 1,61 mm (0,0635 Zoll) und einen Innendurchmesser von ungefähr 1,24 mm (0,049 Zoll) bis ungefähr 1,40 mm (0,055 Zoll).
  • Wie in den 3A, 3B und 4 dargestellt wird, umfaßt der Spitzenabschnitt 14 einen kurzen Abschnitt eines Rohres 19, der drei Hohlräume aufweist. Das Rohr 19 ist aus einem geeigneten nicht-toxischen Material gefertigt, das vorzugsweise flexibler als der Katheterkörper 12 ist. Ein gegenwärtig bevorzugtes Material für das Rohr 19 ist geflochtenes Polyurethan, das heißt, Polyurethan mit eingebetteten Maschen aus geflochtenem rostfreiem Stahl oder dergleichen. Der Außendurchmesser des Spitzenabschnittes 14, wie der des Katheterkörpers 12, ist vorzugsweise nicht größer als ungefähr 2,64 mm (8 French}, noch vorteilhafter nicht größer als ungefähr 2,31 mm (7 French). Die Größe der Hohlräume ist nicht kritisch. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform hat der Spitzenabschnitt 14 einen Außendurchmesser von ungefähr 2,31 nun (7 French (0,092 Zoll)), und der erste Hohlraum 30 sowie der zweite Hohlraum 32 haben ungefähr die gleiche Größe mit einem Durchmesser von ungefähr 0,56 mm (0,022 Zoll), wobei der dritte Hohlraum 34 einen geringfügig größeren Durchmesser von ungefähr 0,91 nun (0,036 Zoll) aufweist.
  • Am distalen Ende des Spitzenabschnittes 14 befindet sich eine Spitzenelektrode 36. Die Spitzenelektrode 36 hat vorzugsweise einen Durchmesser ungefähr gleich dem Außendurchmesser des Rohres 19. Eine bevorzugte Spitzenelektrode 36 hat eine Länge von ungefähr 6 mm, mit einem freiliegenden Abschnitt 37, der eine Länge von ungefähr 4 mm aufweist, und einen Schaft 39, der einen Durchmesser kleiner als der Durchmesser des freiliegenden Abschnittes 37 und eine Länge von ungefähr 2 mm hat. Der Schaft 39 und der freiliegende Abschnitt 37 der Spitzenelektrode 36 sind generell massiv und sind mit drei Sacklöchern versehen, die sich vom proximalen Ende des Schaftes 39 ein Stück in den freiliegenden Abschnitt 37 hinein erstrecken.
  • Die Spitzenelektrode 36 ist durch ein generell starres röhrenförmiges Kunststoffgehäuse 21, vorzugsweise aus Polyetheretherketon (PEEK) gefertigt, mit dem Rohr 19 verbunden. Der Schaft 39 der Spitzenelektrode 36 paßt in das distale Ende des Kunststoffgehäuses 21 hinein und ist an das Gehäuse 31 mit Polyurethan-Kleber oder dergleichen gebondet. Das proximale Ende des Kunststoffgehäuses 21 ist an das distale Ende des Rohres 19 des Spitzenabschnittes 14 mit Polyurethan-Kleber oder dergleichen gebondet. Selbstverständlich kann, wenn gewünscht, die Spitzenelektrode direkt mit dem Rohr 19 des Spitzenabschnittes 14 des Katheters verbunden sein, wie im Fachgebiet gut bekannt ist.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist eine Ringelektrode 38 auf dem distalen Ende des Kunststoffgehäuses 21 angebracht. Die Ringelektrode 38 wird über das Kunststoffgehäuse 21 geschoben und an Ort und Stelle durch Klebstoff oder dergleichen befestigt. Wenn es gewünscht wird, können weitere Ringelektroden eingesetzt werden und können über dem Kunststoffgehäuse 21 oder über dem flexiblen Rohr 19 des Spitzenabschnittes 14 positioniert werden.
  • Für die Spitzenelektrode 36 und, falls gewünscht, für die Ringelektrode 38 ist eine Temperaturfühler-Einrichtung vorgesehen. Es kann jede herkömmliche Temperaturfühler-Einrichtung verwendet werden, beispielsweise ein Thermoelement oder ein Thermistor. Eine bevorzugte Temperaturfühler-Einrichtung für die Spitzenelektrode 36 besteht aus einem Thermoelement, das aus einem emaillierten Draht-Paar gebildet wird. Ein Draht des Draht-Paares ist ein Kupferdraht 41, zum Beispiel ein Nummer-40 Kupferdraht, was AWG40 oder Maß40 mit einem Durchmesser von 0,08 mm bedeutet. Der andere Draht des Draht-Paares ist ein Konstantandraht 45. Die Drähte 41 und 45 des Draht-Paares sind elektrisch voneinander isoliert, außer an ihren distalen Enden, wo sie miteinander verdrillt sind, wobei sie mit einem kurzen Stück eines Kunststoffrohres 53, zum Beispiel aus Polyamid bedeckt, und mit Epoxyd beschichtet sind. Das Kunststoffrohr 53 wird dann in der Sackbohrung 33 der Spitzenelektrode 36 durch Polyurethan-Kleber oder dergleichen befestigt. Alternativ können die Drähte 41 und 45 in dem zweiten Sackloch 33 angelötet werden.
  • Die Drähte 41 und 45 erstrecken sich durch den zweiten Hohlraum 32 im Spitzenabschnitt 14 und durch den zentralen Hohlraum 18 des Katheterkörpers 12. Die Drähte 41 und 45 erstrecken sich dann heraus durch den Steuergriff 16 und zu einem (nicht dargestellten) Stecker, der mit einer Temperaturüberwachungsanzeige (nicht dargestellt) verbunden werden kann.
  • Die Spitzenelektrode 36 und die Ringelektrode 38 sind jede mit einem separaten Leitungsdraht 40 verbunden. Die Leitungsdrähte 40 erstrecken sich durch den zweiten Hohlraum 32 des Spitzenabschnittes 14, durch den Katheterkörper 12 und den Steuergriff 16 und enden jede mit ihrem proximalen Ende in einer Eingangsklinke (nicht dargestellt), die in einen entsprechenden Monitor (nicht dargestellt) eingesteckt werden kann. Wenn es gewünscht wird, dann kann der Bereich der Leitungsdrähte 40, der sich durch den Katheterkörper 12, den Steuergriff 16 und das proximale Ende des Spitzenabschnittes 14 erstreckt, in einem Schutzrohr oder einer Schutzhülle eingeschlossen oder gebündelt werden.
  • Der Leitungsdraht 40 für die Spitzenelektrode 36 ist in der ersten Sackbohrung 31 der Spitzenelektrode durch Löten oder dergleichen verankert. Es kann aber auch jedes andere Mittel zum Verankern des Leitungsdrahtes in der Spitzenelektrode verwendet werden. Alternativ kann der Kupferdraht 41 des Thermoelementes als Leitungsdraht für die Spitzenelektrode 36 benutzt werden.
  • Ein Leitungsdraht 40 ist durch irgendeine herkömmliche Technik an der Ringelektrode 38 befestigt. Die Verbindung eines Leitungsdrahtes 40 mit der Ringelektrode 38 wird vorzugsweise dadurch bewerkstelligt, daß man zuerst ein kleines Loch in das Kunststoffgehäuse 21 macht. Ein solches Loch kann zum Beispiel dadurch erzeugt werden, daß man eine Nadel durch das Kunststoffgehäuse 21 führt und die Nadel ausreichend erhitzt, um ein permanentes Loch zu formen. Ein Leitungsdraht 40 wird dann durch das Loch gezogen, indem man einen Mikrohaken oder dergleichen verwendet. Die Überzüge werden dann von den Enden des Leitungsdrahtes 40 abgestreift und letztere werden an die Unterseite der Ringelektrode 38 angelötet oder angeschweißt, die dann an die richtige Stelle über dem Loch geschoben und an dieser Stelle mit Polyurethan-Kleber oder dergleichen befestigt wird.
  • Eine bevorzugte Einrichtung zum Befestigen des Katheterkörpers 12 an dem Spitzenabschnitt 14 wird in 2 dargestellt. Das proximale Ende des Spitzenabschnittes 14 besteht aus einer außen umlaufenden Rille 24, welche die Innenfläche der Außenwand 22 des Katheterkörpers 12 aufnimmt. Der Spitzenabschnitt 14 und der Katheterkörper 12 werden durch Kleber oder dergleichen angebracht. In der dargestellten Anordnung liegt ein Abstandshalter 52 in dem Katheterkörper 12 zwischen dem distalen Ende des Versteifungsrohres 20 und dem proximalen Ende des Spitzenabschnittes 14. Der Abstandshalter 52 besteht vorzugsweise aus einem Material, das steifer ist, als das Material des Spitzenabschnittes 14, zum Beispiel Polyurethan, aber nicht so steif wie das Material des Versteifungsrohres 20, zum Beispiel Polyimid. Ein Abstandshalter 52, der aus Teflon® besteht, wird gegenwärtig bevorzugt. Ein bevorzugter Abstandshalter 52 hat eine Länge von ungefähr 6,35 mm (0,25 Zoll) bis ungefähr 19,1 mm (0,75 Zoll), noch vorteilhafter ungefähr 12,7 mm (0,5 Zoll). Der Abstandshalter 52 hat vorzugsweise einen Außen- und Innendurchmesser ungefähr gleich dem Außen- und Innendurchmesser des Versteifungsrohres 20. Der Abstandshalter 52 sorgt für einen Übergang hinsichtlich Flexibilität an der Verbindung des Katheterkörpers 12 mit der Katheterspitze 14, wodurch diese Verbindung des Katheterkörpers 12 mit dem Spitzenabschnitt 14 so eingerichtet ist, daß sie sich gleichmäßig biegen kann, ohne Falten zu werfen oder zu knicken.
  • Der Abstandshalter 52 wird durch das Versteifungsrohr 20 an Ort und Stelle gehalten. Das Versteifungsrohr 20 wiederum wird relativ zur Außenwand 22 durch Klebeverbindungen 23 und 25 am proximalen Ende des Katheterkörpers 12 an Ort und Stelle gehalten. In einer bevorzugten Konstruktion des Katheterkörpers 12 wird das proximale Ende des Versteifungsrohres 20 mit einer Kraft beaufschlagt, wodurch bewirkt wird, daß das distale Ende des Versteifungsrohres 20 fest an dem Abstandshalter 52 anstößt und diesen zusammendrückt. Wenn das Versteifungsrohr unter Preßdruck steht, wird eine erste Klebeverbindung 23 zwischen dem Versteifungsrohr 20 und der Außenwand 22 durch einen schnell trocknenden Kleber, zum Beispiel mit Super GlueTM, hergestellt. Danach wird eine zweite Klebeverbindung 25 zwischen den proximalen Enden des Versteifungsrohres 20 und der Außenwand 22 hergestellt, wobei ein langsamer trocknender, aber stärkerer Kleber, zum Beispiel Polyurethan, verwendet wird. Man hat festgestellt, daß die Konstruktion des Katheterkörpers 12, wobei das Versteifungsrohr 20 und der Abstandshalter 52 unter Druck stehen, vorteilhaft ist, um die Bildung eines Spaltes zwischen dem Versteifungsrohr 20 und dem Abstandshalter 52 oder zwischen dem Abstandshalter 52 und dem Spitzenabschnitt 14 zu verhindern, was ansonsten nach wiederholten Auslenkungen der Spitze geschehen könnte. Solche Spalten sind unerwünscht, da sie bewirken, daß der Katheter Falten bildet oder umknickt, was die Eigenschaft des Katheters, sich zu drehen, behindert.
  • Ein Zugdraht 42 ist in dem Katheter zum Auslenken des Spitzenabschnittes 14 vorgesehen. Der Zugdraht 42 ist mit seinem proximalen Ende an dem Steuergriff 16 und mit seinem distalen Ende am Spitzenabschnitt 14 verankert. Der Zugdraht 42 kann aus jedem geeigneten Metall bestehen, wie zum Beispiel aus rostfreiem Stahl oder Nitinol, und ist vorzugsweise mit Teflon® oder dergleichen beschichtet. Die Beschichtung versieht den Zugdraht 42 mit Schlupffähigkeit. Der Zugdraht 42 hat vorzugsweise einen Durchmesser in einem Bereich von ungefähr 0,15 mm (0,006 Zoll) bis ungefähr 0,25 mm (0,010 Zoll).
  • Eine Druckspirale 44 ist in dem Katheterkörper 12 vorgesehen, wobei sie so eingerichtet ist, daß sie den Zugdraht 42 umschließt. Die Druckspirale erstreckt sich vom proximalen Ende des Katheterkörpers 12 zum proximalen Ende des Spitzenabschnittes 14. Die Druckspirale 44 ist aus jedem geeigneten Metall gefertigt, vorzugsweise aus rostfreiem Stahl. Die Druckspirale 44 ist in sich selbst straff gewunden, um für Flexibilität zu sorgen, das heißt für Biegsamkeit, aber sie soll gegen Zusammendrücken Widerstand leisten. Der innere Durchmesser der Druckspirale 44 ist vorzugsweise geringfügig größer als der Durchmesser des Zugdrahtes 42. Wenn beispielsweise der Zugdraht 42 einen Durchmesser von ungefähr 0,18 mm (0,007 Zoll) aufweist, dann hat die Druckspirale 44 vorzugsweise einen Innendurchmesser von ungefähr 0,20 mm (0,008 Zoll). Die Teflon®-Beschichtung um den Zugdraht 42 ermöglicht diesem, ungehemmt in der Druckspirale 44 zu gleiten. Die Außenfläche der Druckspirale 44 ist über ihre Längsausdehnung durch eine flexible nichtleitende Hülle 26 bedeckt, um einen Kontakt zwischen der Druckspirale 44 und den Leitungsdrähten 40 in dem Katheterkörper 12 zu verhindern. Eine nicht-leitende Hülle 26 aus Polyimidrohr wird gegenwärtig bevorzugt.
  • Die Druckspirale 44 ist mit ihrem proximalen Ende an dem proximalen Ende des Versteifungsrohres 20 in dem Katheterkörper 12 durch eine Klebeverbindung 50 und mit dem distalen Ende am Spitzenabschnitt 14 durch eine Klebeverbindung 51 an einer Stelle distal zum Abstandshalter 52 verankert. Beide Klebeverbindungen 50 und 51 bestehen vorzugsweise aus Polyurethan-Kleber oder dergleichen. Der Kleber kann mittels einer Spritze oder dergleichen durch ein Loch, das zwischen der Außenfläche des Katheterkörpers 12 und dem einzelnen Hohlraum 18 gemacht wurde, eingebracht werden. Ein solches Loch kann zum Beispiel durch eine Nadel oder dergleichen erzeugt werden, welche die Wand des Katheterkörpers 12 und des Versteifungsrohres 20 durchsticht, wobei die Nadel ausreichend erhitzt wird, um ein permanentes Loch zu formen. Der Kleber wird dann durch das Loch auf die Außenfläche der Druckspirale 44 aufgebracht und legt sich gaze-artig um den Außenumfang, um eine Klebeverbindung um den ganzen Umfang der Druckspirale 44 zu bilden.
  • Der Zugdraht 42 erstreckt sich in den ersten Hohlraum 30 des Spitzenabschnittes 14. Der Zugdraht 42 ist in der ersten Sackbohrung 31 der Spitzenelektrode 36 verankert. Vorzugsweise wird eine Metallhülse 43 aus rostfreiem Stahl oder dergleichen auf das distale Ende des Zugdrahtes 42 gequetscht, um den Zugdraht dicker zu machen. Die Metallhülse 43 wird an der Innenseite der ersten Sackbohrung 31 der Spitzenelektrode 36 durch Löten oder dergleichen angebracht. Alternativ kann der Zugdraht 42 an der Seite des Spitzenabschnittes 14 verankert werden.
  • Was die 2 und 3 anbetrifft, so werden in dem Spitzenabschnitt 14 und distal zu der Klebeverbindung 51 die Windungen der Druckspirale in Längsrichtung gedehnt. Solche gedehnten Windungen 47 sind sowohl biegsam als auch kompressibel und erstrecken sich vorzugsweise auf eine Länge von ungefähr 12,7 mm (0,5 Zoll).
  • Der Zugdraht 42 erstreckt sich durch die gedehnten Windungen 47, dann in eine Kunststoffhülle, vorzugsweise eine TeflonTM-Hülle 81, die verhindert, daß der Zugdraht 42 in die Wand des Spitzenabschnittes 14 einschneidet, wenn der Spitzenabschnitt 14 ausgelenkt wird.
  • Ein elektromagnetischer Sensor 72 befindet sich in dem distalen Ende des Spitzenabschnittes 14. Der elektromagnetische Sensor 72 ist in dem Kunststoffgehäuse 21 angeordnet. Das distale Ende des elektromagnetischen Sensors 72 erstreckt sich in die dritte Sackbohrung 35 in der Spitzenelektrode 36, und sein proximales Ende erstreckt sich in das Rohr 19 des Spitzenabschnittes 14. Der elektromagnetische Sensor wird in der dritten Sackbohrung 35 durch Polyurethankleber oder dergleichen befestigt. Wenn gewünscht, kann die dritte Sackbohrung 35 in der Spitzenelektrode 36 tiefer sein, so daß der ganze elektromagnetische Sensor 72 in der dritten Sackbohrung 35 angeordnet ist. Alternativ kann der elektromagnetische Sensor 72 proximal zur Spitzenelektrode 36 angebracht werden. In einer weiteren alternativen Ausführungsform hat die Spitzenelektrode 36 einen hohlen Schaft 39 und der elektromagnetische Sensor 72 ist, zumindest teilweise, in dem hohlen Schaft angebracht.
  • Der elektromagnetische Sensor 72 ist mit einem elektromagnetischen Sensorkabel 74 verbunden, das sich durch den dritten Hohlraum 34 des Spitzenabschnittes 14, durch den Katheterkörper 12 und hinaus in den Steuergriff 16 erstreckt. Das elektromagnetische Sensorkabel 74 enthält eine Vielzahl von Drähten, die in einer kunststoff-beschichteten Hülle eingeschlossen sind. In dem Steuergriff 16 ist das Sensorkabel 74 mit einer Leiterplatte 64 verbunden. Die Leiterplatte verstärkt die von dem elektromagnetischen Sensor 72 empfangenen Signale und überträgt diese an einen Computer in einer computer-verständlichen Sprache. Da der Katheter lediglich für einen einmaligen Gebrauch konzipiert ist, kann die Leiterplatte einen EPROM-Chip enthalten, der die Leiterplatte ungefähr 24 Stunden nach Gebrauch des Katheters abschaltet. Das verhindert, daß der Katheter oder zumindest der elektromagnetische Sensor zweimal benutzt wird.
  • Geeignete elektromagnetische Sensoren zur Benutzung mit der vorliegenden Erfindung werden zum Beispiel in den US-Patenten Nr. 5.558.091, 5.443.489, 5.480.422, 5.546.951, 5.568.809 und 5.391.199 und in der Internationalen Veröffentlichung Nr. WO 95/02995 beschrieben. Ein bevorzugter elektromagnetischer Kartierungs-Sensor 72 hat eine Länge von ungefähr 6 mm bis ungefähr 7 mm und einen Durchmesser von ungefähr 1,3 mm.
  • Der elektromagnetische Sensor 72 in Funktion: der Patient wird in einem Magnetfeld plaziert, das erzeugt wird beispielsweise durch Plazieren eines Kissens, das Spulen zum Erzeugen eines Magnetfeldes unter dem Patienten enthält. Ein elektromagnetischer Vergleichssensor wird relativ zum Patienten fixiert, zum Beispiel an dem Rücken des Patienten mit Klebeband befestigt, und der Katheter, der den zweiten elektromagnetischen Sen sor enthält, wird in das Herz des Patienten geschoben. Jeder Sensor enthält drei kleine Spulen, die im Magnetfeld drei schwache elektrische Signale erzeugen, welche die Position im Magnetfeld anzeigen. Die Signale von sowohl dem feststehenden Vergleichssensor als auch von dem zweiten Sensor im Herzen werden verstärkt und in einen Computer übertragen, der die Signale analysiert und dann auf einem Monitor darstellt. Durch dieses Verfahren kann der genaue Ort des Sensors in dem Katheter relativ zu dem Vergleichssensor ermittelt und visuell dargestellt werden.
  • Durch Verwendung dieser Technologie kann der Arzt eine Herzkammer visuell kartieren. Dieses Kartieren wird durchgeführt, indem die Katheterspitze in die Herzkammer vorgeschoben wird, bis ein Kontakt mit der Herzwand erreicht ist. Diese Position und die Aktionsstromkurve werden aufgezeichnet und gespeichert. Die Katheterspitze wird dann an eine andere Position in Kontakt mit der Herzwand bewegt, und wiederum wird die Position aufgezeichnet und gespeichert. Diese Prozedur wird fortgesetzt, bis eine drei-dimensionale Karte der Herzkammer vorliegt.
  • Der elektromagnetische Kartierungs-Sensor 72 wird vorzugsweise in Verbindung mit der Spitzenelektrode 36 und der Ringelektrode 38 verwendet. Indem man den elektromagnetischen Sensor 72 und die Elektroden 36 und 38 kombiniert, kann der Arzt gleichzeitig die Konturen oder die Form der Herzkammer und die elektrische Herzaktivität kartieren.
  • Der Elektrodenleitungsdraht 40, die Drähte 41 und 45 des Thermoelementes und das elektromagnetische Sensorkabel 74 müssen eine gewisse Längsbewegung in dem Katheterkörper 12 ausführen können, so daß sie nicht brechen, wenn der Spitzenabschnitt 14 ausgelenkt wird. Um eine solche Längsbewegung zu ermöglichen, sind Tunnel durch die Klebeverbindung 50, welche das proximale Ende der Druckspirale 44 in dem Katheterkörper 12 befestigt, vorgesehen. Die Tunnel werden durch Übertragungsrohre 27 gebildet, vorzugsweise aus kurzen Stücken von Polyimidrohr. Die Übertragungsrohre 27 sind jedes 60 mm lang und haben einen Außendurchmesser von ungefähr 0,53 mm (0,021 Zoll) und Innendurchmesser von ungefähr 0,48 mm (0,019 Zoll). Die Drähte 41 und 45 des Thermoelementes und der Elektrodenleitungsdraht 40 erstrecken sich durch das erste Übertragungsrohr 27, und das Sensorkabel 74 erstreckt sich durch das zweite Übertragungsrohr 27. Ein weiteres Übertragungsrohr 29 ist am distalen Ende des Katheterkörpers 12 für den Elektrodenleitungsdraht 40 und die Drähte 41 und 45 des Thermoelementes als Durchgang durch die Klebeverbindung 51 vorgesehen.
  • Die Längsbewegung des Zugdrahtes 42 relativ zum Katheterkörper 12, was zu einer Auslenkung des Spitzenabschnittes 14 führt, wird durch eine geeignete Betätigung des Steuergriffes 16 bewirkt. Das distale Ende des Steuergriffes 16 enthält einen Kolben 54 mit einem Einstellrändel 56 zum Manipulieren des Zugdrahts 42. Das proximate Ende des Katheterkörpers 12 ist durch eine Quetschhülse 28 mit dem Kolben 54 verbunden.
  • Der Zugdraht 42, die Leitungsdrähte 40 und das elektromagnetische Sensorkabel 74 erstrecken sich durch den Kolben 54. Der Zugdraht 42 ist an einem Ankerstift 136, der proximal zum Kolben 54 angeordnet ist, verankert. Die Leitungsdrähte 40 und das elektromagnetische Sensorkabel 74 erstrecken sich durch einen ersten Tunnel 58, der nahe bei der Seite des Steuergriffes 16 angeordnet ist. Das elektromagnetische Sensorkabel 74 verbindet eine Leiterplatte 64 im proximalen Ende des Steuergriffes 16 über Drähte mit einen Computer- bzw. Bildwiedergabemonitor (nicht dargestellt).
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, die gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert ist, sind zwei oder mehr Zugdrähte vorgesehen, um die Eigenschaft der Manipulation. des Spitzenabschnittes zu steigern. In einer solchen Ausführungsform erstrecken sich ein zweiter Zugdraht und eine diesen umgebende Druckspirale durch den Katheterkörper und in separate achsferne Hohlräume im Spitzenabschnitt. Die Hohlräume des Spitzenabschnittes, welche die Zugdrähte aufnehmen, können sich in benachbarten Quadranten befinden. Der erste Zugdraht ist vorzugsweise proximal zur Verankerungsstelle des zweiten Zugdrahtes verankert. Der zweite Zugdraht kann an der Spitzenelektrode verankert sein, oder er kann an der Wand des Spitzenabschnittes nahe dem distalen Ende des Spitzenabschnittes verankert sein. Die Entfernung zwischen dem distalen Ende der Druckspiralen und den Verankerungsstellen von jedem Zugdraht in dem Spitzenabschnitt bestimmt die Krümmung des Spitzenabschnittes 14 in Richtung der Zugdrähte. So ermöglicht zum Beispiel eine Anordnung, in der die zwei Zugdrähte in verschiedenen Entfernungen von den distalen Enden der Druckspiralen verankert sind, eine Kurve mit großer Reichweite in einer ersten Ebene und eine Kurve kurzer Reichweite in einer Ebene 90° zu der ersten, das heißt, in einer ersten Kurve in einer Ebene generell entlang der Achse des Spitzenabschnittes, bevor dieser ausgelenkt wird, und in einer zweiten Kurve distal zu der ersten Kurve in einer Ebene quer und vorzugsweise senkrecht zu der ersten Ebene. Der hohe Torsionswiderstand des Spitzenabschnittes 12 des Katheters reduziert die Tendenz der Auslenkung in einer Richtung, die Auslenkung in einer anderen Richtung zu deformieren.
  • Als Alternative zu der oben beschriebenen Ausführungsform können die Zugdrähte sich in diametral gegenüberliegenden achsfernen Hohlräumen im Spitzenabschnitt erstrecken. In einer solchen Ausführungsform kann jeder der Zugdrähte an der gleichen Stelle auf der Längsausdehnung des Spitzenabschnittes verankert sein, wobei in diesem Fall die Krümmungen des Spitzenabschnittes in gegenüberliegende Richtungen gleich sind, und der Spitzenabschnitt kann so manipuliert werden, daß er in beiden Richtung ausgelenkt werden kann, ohne den Katheterkörper zu drehen.
  • Eine besonders bevorzugte Katheterkonstruktion, die mehrere Zugdrähte aufweist, einschließlich der Steuergriffkonstruktion wird in der US-Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen Nr. 08/924.611 mit dem Titel „Omni-Directional Steerable Catheter" offenbart. Besagte Anmeldung beschreibt einen geeigneten Steuergriff zum Manipulieren von zwei oder mehreren Zugdrähten. Der beschriebene Steuergriff umfaßt einen mittigen Durchgang, der erweitert werden kann, um Elektroden-Leitungsdrähte, elektromagnetische Sensorkabel, Lichtleitkabel und sogar Infusionstuben unterzubringen. Weiterhin kann eine Verlängerung des Griffes vorgesehen werden, um einen Schaltkreis für den elektromagnetischen Sensor zu verkleiden, zum Beispiel auf die gleiche Weise, wie hier in 4 gezeigt wird.
  • Die vorgehende Beschreibung wurde mit Bezug auf die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung dargelegt. Der Fachmann auf diesem Gebiet und für diese Technologie, zu welcher die vorliegende Erfindung gehört, wird anerkennen, daß Änderungen an und Austausch in der beschriebenen Struktur ausgeführt werden können, ohne bedeutend vom Umfang der vorliegenden Erfindung, wie sie in den folgenden Ansprüchen definiert ist, abzuweichen.
  • Folglich sollte die vorgehende Beschreibung nicht so verstanden werden, daß sie sich lediglich auf die genauen Strukturen, wie sie beschrieben und in den dazugehörigen Zeichnungen dargestellt werden, bezieht, sondern sie sollte vielmehr in Übereinstimmung mit den und als Unterstützung der folgenden Ansprüche, denen man den weitestgehenden und reellen Schutzumfang zubilligen sollte, verstanden werden.

Claims (11)

  1. Lenkbarer Katheter (10) umfassend: einen Katheterkörper (12) mit einem proximalen und einem distalen Ende, einer flexiblen Außenwand (22), mindestens einem Hohlraum (18), der sich zwischen beiden erstreckt; wobei die Innenfläche der Außenwand mit einem Versteifungsrohr (20) ausgekleidet ist und dieses Versteifungsrohr weniger flexibel ist als die Außenwand; einen Steuergriff (16), der am proximalen Ende des Katheterkörpers fest angebracht ist; einen Spitzenabschnitt (14) aus einem flexiblen Rohr (19) mit einem proximalen und einem distalen Ende sowie mindestens einem Hohlraum (30; 32; 34), der sich zwischen beiden erstreckt, wobei das proximale Ende des Spitzenabschnittes fest am distalen Ende des Katheterkörpers angebracht ist; eine Spitzenelektrode (36) mit einem distalen Ende und einem proximalen Ende, das am distalen Ende des Spitzenabschnittes befestigt ist, wobei die Spitzenelektrode an ihrem distalen Ende einen exponierten Abschnitt (37) und an ihrem proximalen Ende einen Schaft (39) aufweist und wobei die Spitzenelektrode mindestens zwei Sacklöcher (31, 33, 35) hat und jedes Sackloch sich vom proximalen Ende des Schaftes (39) weg in den exponierten Abschnitt (37) hinein erstreckt sowie jedes Sackloch mit mindestens einem Hohlraum im Spitzenabschnitt in Verbindung steht und einen elektromagnetischen Sensor (72) mit einem proximalen und einem distalen Ende, wobei das distale Ende des Sensors zumindest teilweise in einem (35) der mindestens zwei Sacklöcher der Spitzenelektrode montiert ist; eine Einrichtung (74) zum Verbinden des elektromagnetischen Sensors mit einem Abbildungssystem und einen Zugdraht (42) mit einem proximalen und einem distalen Ende, welcher sich vom Steuergriff (16) durch den Katheterkörper (12) in einen Hohlraum im Spitzenabschnitt erstreckt, wobei das distale Ende des Zugdrahtes fest im anderen (31) der mindestens zwei Sacklöcher in der Spitzenelektrode angebracht ist.
  2. Katheter nach Anspruch 1, bei welchem die Einrichtung zum Verbinden des elektromagnetischen Sensors mit einem Abbildungssystem ein mit dem elektromagnetischen Sensor verbundenes elektromagnetisches Sensorkabel (74) umfaßt, wobei sich das Sensorkabel durch einen Hohlraum im Spitzenabschnitt (14) und durch einen Hohlraum im Katheterkörper (12) in den Steuergriff (16) erstreckt.
  3. Katheter nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem der Spitzenabschnitt (14) ferner ein allgemein starres Rohrgehäuse (21) umfaßt, welches zwischem dem distalen Ende des Spitzenabschnittes und dem proximalen Ende der Spitzenelektrode (36) montiert ist, wobei zumindest ein Teil des elektromagnetischen Sensors (72) in dem allgemein starren Rohrgehäuse untergebracht ist.
  4. Katheter nach Anspruch 3, bei welchem das Gehäuse (21) aus Polyetherketon hergestellt ist.
  5. Katheter nach Anspruch 3 oder 4, bei welchem der Spitzenabschnitt (14) ferner mindestens eine Ringelektrode (38) umfaßt, welche auf dem allgemein starren Rohrgehäuse (21) montiert ist.
  6. Katheter nach einem der bisherigen Ansprüche, bei welchem der Katheterkörper (12) einen einzigen Hohlraum (18) aufweist.
  7. Katheter nach einem der bisherigen Ansprüche, bei welchem der Steuergriff (16) ein erstes Element (54), das fest am proximalen Ende des Katheterkörpers (12) angebracht ist sowie eine zweites Element (136), das relativ zum ersten Element bewegbar ist, umfaßt.
  8. Katheter nach Anspruch 7, bei welchem das proximale Ende des Zugdrahtes (42) fest am zweiten Element (136) des Steuergriffes (16) angebracht ist, wodurch die Bewegung des ersten Elementes (54) des Steuergriffes relativ zum zweiten Element des Steuergriffes den Zugdraht relativ zum Katheterkörper (12) bewegt, was eine Auslenkung des Spitzenabschnittes (14) veranlaßt.
  9. Katheter nach einem der bisherigen Ansprüche, welcher ferner einen Temperatursensor (41, 45) zur Überwachung der Temperatur der Spitzenelektrode (36) umfaßt.
  10. Katheter nach Anspruch 9, bei welchem der Temperatursensor (41, 45) in einem dritten Sackloch (33) in der Spitzenelektrode (36) verankert ist.
  11. Katheter nach einem der bisherigen Ansprüche, bei welchem der Schaft (39) einen Durchmesser hat, welcher kleiner ist als der Durchmesser des proximalen Endes des exponierten Abschnittes (37).
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