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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zur Herstellung diagnostischer
Gentranskriptionsmuster-Standards, Verfahren zur Herstellung von Sondenkits
für die
Diagnose und Diagnoseverfahren unter Verwendung solcher Kits.
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Es
gibt zahlreiche Beispiele für
Diagnoseverfahren, die physische, anatomische und Verhaltensuntersuchungen
und/oder biochemische, elektrische oder elektromagnetische Untersuchungen
und/oder Assays beinhalten.
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Diese
Diagnoseverfahren sind ausgereift und stellen oft effiziente Mittel
zur Identifizierung vieler pathologischer Zustände dar. Sie beruhen auf neueren
Entwicklungen und Forschungen ebenso wie auf den Beobachtungen,
der Erfahrung und den empirischen Daten, die von den im Gesundheitswesen
Tätigen,
die sich mit Krankheiten des Menschen, Tieren und Pflanzen befassen, über einen
Zeitraum von mindestens 6000 Jahren gesammelt wurden.
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Das
Arsenal diagnostischer Mittel war niemals umfangreicher als zur
Zeit, aber selbst angesichts dieser Tatsache ist die ungenaue Diagnose von
Leiden und anderer Krankheitszustände noch weit verbreitet.
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Man
entdeckt neue Krankheiten und Krankheitszustände, die mit Umweltveränderungen
oder Mutationen oder anderen Veränderungen
sowohl aktiver Agenzien oder Organismen wie auch innerhalb des ausgesetzten
Organismus in Zusammenhang stehen können. Außerdem gibt es keine geeigneten diagnostischen
Tests für
den Nachweis einer Reihe altbekannter und neuer illegaler Substanzen,
die beim Sport und von Drogenabhängigen
verwendet werden.
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Mehrere
Krankheitszustände
sind mit den verfügbaren
Verfahren nicht einfach zu identifizieren und/oder die schlüssige Identifizierung
einer Krankheit oder eines Krankheitszustandes erfolgt unter Umständen zu
spät für eine angemessene
korrigierende Behandlung.
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Auf
Grund des hohen Zeitaufwands, der für ein vollständiges Diagnoseverfahren
anfällt,
beginnt man häufig
zu früh
mit einer falschen Antibiotikatherapie, noch bevor eine schlüssige Diagnose
vorliegt. Diese Praxis in der Medizin kann das ernsthafte Problem
der Entwicklung Antibiotika-resistenter Bakterienstämme verschlimmern.
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Obwohl
eine große
Anzahl differenzieller Diagnoseverfahren entwickelt wurde, gibt
es somit immer noch eine beträchtliche
Anzahl nahe verwandter Krankheitszustände oder Kombinationen von
Krankheitszuständen,
die einer schnellen, sicheren und zweifelsfreien Identifizierung
bei geringen Kosten nicht zugänglich
sind.
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Darüber hinaus
beruht eine Reihe von Diagnoseverfahren auf der Injektion körperfremder
Flüssigkeiten
oder anderer Arten der Übertragung
diagnostischer Hilfsmittel auf oder in den untersuchten Organismus,
oder erfordert Biopsien. Die Entfernung von Probengewebe aus Teilen
des Organismus, die häufig
nicht leicht zugänglich
sind, kann auch einen nachteiligen Effekt auf den Identifizierungsvorgang und
den Heilungsprozess selbst haben.
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Es
ist bekannt, dass bestimmte Krankheiten zu einer erhöhten Expression
verschiedener Gene führen,
was in einigen Fällen
die Ursache für
die Pathogenizität
der fraglichen Krankheit oder des fraglichen Krankheitszustandes
darstellen kann. Dementsprechend wurde das Screening auf das Vorliegen
eines bestimmten Transkripts als Hinweis für das Vorliegen einer Krankheit
beschrieben (siehe beispielsweise Enderlin et al., FEBS Letters,
(1997), 412, Seiten 629-632). Verfahren zur Quantifizierung der
Mengen verschiedener Transkripte über die Bindung an cDNA, die
aus Genbibliotheken erhalten wurde, oder durch Sequenzierung und
elektronischen Vergleich mit anderen Bibliotheken wurde beispielsweise
beschrieben in Schena et al., (1996), PNAS USA, 93, Seiten 10614-10619;
Schena et al., (1995), Science, 270, Seiten 467-470, Heller et al.
(1997), PNAS USA, 94, Seiten 2150-2155 und der internationalen Patentanmeldung
Nr. WO95/20681.
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Ein
schnelles und einfaches Verfahren unter Verwendung charakteristischer
Muster der Genexpression während
einer Krankheit oder anderen Krankheitszuständen oder Stadien davon als
Mittel zur Diagnose und/oder Prognose, insbesondere ein Verfahren,
das keine Kenntnis der Krankheitsmerkmale, der beteiligten Gene
oder deren Sequenzen erfordert, wurde bisher jedoch nicht beschrieben.
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Überraschenderweise
wurde nun gefunden, dass ein einfaches Diagnoseverfahren für eine Krankheit
oder einen Krankheitszustand oder ein Stadium davon durchgeführt werden
kann, indem man einen charakteristischen Gentranskriptionsmuster-Standard
oder Fingerabdruck (diagnostisches Sonden-Standardmuster) für diese
Krankheit/diesen Krankheitszustand herstellt, und anschließend einen Vergleich
des Transkriptionsmusters eines untersuchten Patienten oder Organismus
mit diesem Muster anstellt. Der Standard wird durch Identifizierung einer
Reihe spezifischer und informativer Sonden hergestellt, die als
Satz von Markern für
die zu identifizierende Krankheit, den Krankheitszustand oder deren/dessen
Stadium dient. Diese Sonden werden an einen festen Träger gebunden
und dann mit mRNA hybridisiert, die gegebenenfalls revers transkribiert
und/oder amplifiziert wurde. Die Menge des Nukleinsäurematerials,
das an die verschiedenen Sonden bindet, wird bestimmt und bildet
insgesamt den Transkriptionsmuster-Standard dieser Krankheit, dieses
Krankheitszustands oder deren/dessen Stadiums.
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Um
somit Krankheiten, Zustände
des Unwohlseins oder andere Krankheitszustände zu identifizieren, die
durch andere Organismen, Toxine, Stress, Altern, Umweltveränderungen
usw. bei Menschen, Tieren, Pflanzen und allen anderen lebenden eukaryotischen
und prokaryotischen Organismen hervorgerufen werden, kann ein Satz
von Standard-Sondenmustern
der Transkriptmengen eines oder mehrerer informativer Gene relativ
zu einem Standard erstellt werden, wobei jedes dieser Standard-Sondenmuster
für eine
Art von Leiden oder einen Krankheitszustand und/oder ein Stadium
solcher Leiden charakteristisch ist. Diese Standard-Sondenmuster
werden anschließend
unter Verwendung der gleichen Sonden mit einem Muster der Transkriptionsmengen
verglichen, das aus einer neueren Gewebeprobe oder Körperflüssigkeitsprobe
hergestellt wurde, welche vom zu diagnostizierenden Patienten entnommen
wurde, wobei solche Muster für
den aktuellen Krankheitszustand des Patienten spezifisch sind.
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Reaktionen
auf Infektionen, Toxine oder Verschlechterungen gehen üblicherweise
mit Änderungen
des Aktivitätsgrads
mehrerer oder vieler Gene einher. Diese Aktivitätsgrade, die relativ betrachtet entweder
höher oder
niedriger sein können,
sind zusammen spezifisch für
die Art des angetroffenen Krankheitszustandes. Die normale Aktivität und die veränderte Aktivität kann zu
einem großen
Teil über die
Menge an vorliegendem spezifischem Transkript oder mRNA gemessen
werden. Somit können
standardisierte Sonden für
die Analyse entwickelt werden, die Aktivitätsmuster aufweisen, welche
charakteristisch sind für
jeden Krankheitszustand oder jede Kombination von Krankheitszuständen, der/die
identifiziert oder diagnostiziert werden soll(en). Diese standardisierten
Sonden können
für einen
Vergleich des standardisierten Sondenmusters mit Transkriptmustern
aus Gewebe- oder Körperflüssigkeitsproben,
die auf ähnliche
Weise hergestellt wurden und von einem lebenden, zu untersuchenden
Patienten oder dem Organismus gewonnen wurden, verwendet werden.
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Für eine praktische
Anwendung der Erfindung müssen
zwei Arten von im Wesentlichen auf gleiche Weise entwickelten Diagnosesonden
für einen
Vergleich verfügbar
sein.
- 1. Ein diagnostisches Sonden-Standardmuster (SDPP),
das für
das vermutete Leiden charakteristisch ist und auf der Basis eines
oder mehrerer Organismen erstellt wurde, welche den fraglichen Krankheitszustand
oder die fragliche Krankheit oder ein Stadium davon aufweisen
und
- 2. ein patientenspezifisches Sondenmuster (PSPP), das aus einer
neueren Gewebe- oder Körperflüssigkeitsprobe
eines zu untersuchenden Organismus erstellt wurde.
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Um
die Erfindung bei einem spezifischen Krankheitszustand anzuwenden,
muss das Muster eines SDPP, das für das vermutete Leiden oder
dessen Stadium charakteristisch ist, zuvor erstellt worden sein.
Zusätzlich
muss für
einen Vergleich mit einem oder mehreren verschiedenen SDPPs für die Reihe
von vermuteten Leiden und deren unterschiedlichen Stadien eine neuere,
gut erhaltene Gewebe- oder Körperflüssigkeitsprobe
des Patienten für
eine Erstellung des PSPP verfügbar
sein.
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Zur
Entwicklung und Erstellung der Muster der SDPPs, die für ein Leiden
charakteristisch sind, können
bekannte Techniken der mRNA-Isolierung, der Konstruktion und Amplifizierung
von cDNA und der Selektion über
differenzielle Hybridisierung und differenzielles Display verwendet
werden.
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Ausgewählte informative
mRNA- oder cDNA-Sonden eines oder mehrerer Patienten, für die zweifelsfrei
das fragliche Leiden diagnostiziert wurde, werden isoliert und amplifiziert.
Diese SDPPs zusammen werden verwendet, um zu vergleichen, ob das
PSPP dem SDPP ähnelt.
Repräsentativ
für verschiedene
Stadien des gleichen Leidens können mehrere
solcher charakteristischer SDPPs erstellt werden.
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Das
Muster solcher Standardsonden für
eine große
Anzahl von Leiden und unterschiedlicher Stadien solcher Leiden kann
in Datenbanken gesammelt und auf Anfrage Laboratorien zugänglich gemacht werden.
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Ein
Aspekt der Erfindung betrifft somit ein Verfahren zur Herstellung
eines Gentranskriptionsmuster-Sondenkits zur Herstellung eines Musters, das
in einem eukaryotischen Organismus für eine Krankheit oder einen
Krankheitszustand oder ein Stadium davon charakteristisch ist, wobei
das Verfahren wenigstens die folgenden Schritte umfasst:
- a) Isolierung von mRNA aus Proben des normalen
Gewebes, normaler Zellen oder normaler Körperflüssigkeit, die aus einem oder
mehreren normalen eukaryotischen Organismen isoliert wurden;
- b) Isolierung von mRNA aus entsprechenden Proben kranken Gewebes,
kranker Zellen oder kranker Körperflüssigkeit,
welche aus einem oder mehreren Organismen gemäß Schritt a) isoliert wurden,
die eine Krankheit oder einen Krankheitszustand von Interesse oder
ein Stadium davon aufweisen;
- c) Auftrennung der mRNA gemäß Schritt
a) und b), die gegebenenfalls in cDNA revers transkribiert wurde,
mit Hilfe einer nicht auf Sequenz basierenden Trenntechnik;
- d) Auswahl zweier oder mehrerer mRNA- oder cDNA-Spezies, welche
in unterschiedlichen Mengen in normalen Proben und kranken Proben
enthalten sind;
- e) Isolierung der mRNA- oder cDNA-Spezies, welche in Schritt
d) identifiziert wurden;
- f) gegebenenfalls die reverse Transkription der mRNA aus Schritt
d) oder e) in cDNA, sofern dies nicht vorher in Schritt c) durchgeführt wurde;
und
- g) Immobilisierung der mRNA- oder cDNA-Sonden gemäß Schritt
e) oder f) auf einem oder mehreren festen Trägern.
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Eine
Krankheit oder ein Krankheitszustand kann hier jeder Krankheitszustand,
jedes Leiden, jede Krankheit oder Reaktion sein, die zu einer relativen
Zunahme oder Abnahme der Aktivität
informativer Gene irgendeines oder aller eukaryotischen oder prokaryotischen
Organismen führt,
unabhängig
davon, ob diese Veränderungen
durch den Einfluss von Bakterien, Viren, Prionen, Parasiten, Pilzen,
Strahlung, natürlichen
oder künstlichen
Toxinen, Wirkstoffen oder Allergenen, hervorgerufen wurden, einschließlich mentaler
Krankheiten auf Grund von Stress, Neurose, Psychose oder Verschlechterungen auf
Grund des Alterns des Organismus, und Krankheitszustände oder
Krankheiten mit unbekannter Ursache.
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Solche
Krankheiten umfassen solche, die zu metabolischen oder physiologischen Änderungen führen, beispielsweise
mit Fieber in Zusammenhang stehende Krankheiten wie Influenza oder
Malaria. Weitere Krankheiten, die nachgewiesen werden können, umfassen
beispielsweise Gelbfieber, durch Geschlechtsverkehr übertragene
Krankheiten, wie beispielsweise Gonorrhöe, Fibromyalgie, in Zusammenhang
mit Candida stehenden Komplex, Krebs (beispielsweise Magen-, Lungen-,
Brust-, Prostatadrüsen-,
Darm-, Hautkrebs, usw.), Alzheimer-Krankheit, durch Retroviren verursachte
Krankheiten wie beispielsweise HIV, senile Demenz, Multiple Sklerose und
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, um nur einige zu nennen.
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Die
Erfindung kann auch zur Identifizierung von Patienten mit psychiatrischen
oder psychosomatischen Krankheiten wie beispielsweise Schizophrenie
und Essstörungen
verwendet werden. Von besonderer Bedeutung ist die Verwendung des
vorliegenden Verfahrens zum Nachweis von Krankheiten oder Stadien
davon, die mit bekannten Diagnoseverfahren nicht einfach nachzuweisen
sind, beispielsweise HIV, das im Allgemeinen unter Verwendung bekannter
Techniken ein bis vier Monate nach der Infektion nicht nachweisbar
ist. Krankheitszustände, die
identifiziert werden können,
umfassen beispielsweise Drogenmissbrauch, beispielsweise den Gebrauch
von Narkotika, Alkohol, Steroiden oder leistungsteigernden Drogen.
Das Diagnoseverfahren kann allein als Alternative zu anderen Diagnosetechniken
oder zusätzlich
zu solchen Techniken verwendet werden. Erfindungsgemäße Verfahren
können beispielsweise
als Alternative oder als zusätzliche
Diagnosemaßnahme
für eine
Diagnose auf der Grundlage von Bildgebungsverfahren wie beispielsweise Kernspinresonanztomographie
(MRI), Ultraschallabbildung, Isotopenabbildung oder Röntgenabbildung verwendet
werden, beispielsweise bei der Identifizierung und/oder Diagnose
von Tumoren.
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„Stadien" davon bezieht sich
unterschiedliche Stadien der Krankheit oder des Krankheitszustandes,
die eventuell bestimmte physiologische oder metabolische Veränderungen
zeigen oder nicht zeigen, aber Änderungen
auf genetischer Ebene zeigen, die als veränderte Genexpression nachgewiesen
werden können.
Es ist ersichtlich, dass im Verlauf einer Krankheit oder eines Krankheitszustandes die
Expression verschiedener Transkripte variieren kann. In bestimmten
Stadien zeigt sich somit unter Umständen keine unterschiedliche
Expression bestimmter Transkripte im Vergleich mit „normalen" Proben. Jedoch werden
informative Sonden unter solchen Transkripten ausgewählt, die
eine veränderte
Expression in einem oder mehreren Stadien durch den Verlauf der
Krankheit hindurch zeigen, und die gemeinsam mit der Information
hinsichtlich des Transkriptionsgrads anderer Transkripte verwendet
werden können,
um ein charakteristisches Muster bereitzustellen, das ein bestimmtes
Stadium der Krankheit anzeigt. Solche informativen Sonden können gemäß dem oben
beschriebenen Verfahren durch Vergleich der Transkripte normaler
Proben mit Transkripten kranker Proben aus einem oder mehreren Stadien der
Krankheit oder des Krankheitszustandes identifiziert werden, oder
durch Vergleich unterschiedlicher Stadien der Krankheit oder des
Krankheitszustandes miteinander.
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Die
prokaryotischen oder eukaryotischen Organismen können hier beliebige eukaryotische
Organismen, wie beispielsweise Menschen, andere Säugetiere
und Tiere, Vögel,
Insekten, Fische und Pflanzen, und beliebige prokaryotische Organismen,
wie beispielsweise Bakterien, sein.
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„Gewebe" kann hier ein Gewebe
sein, das im Verlauf einer Operation, beispielsweise durch Biopsie,
oder über
andere Mittel erhalten wurde. „Zellen" umfassen aus Geweben
oder Körperflüssigkeiten oder
Körperausscheidungen
isolierte Zellen, oder im Fall von prokaryotischen Organismen den
Organismus selbst. „Körperflüssigkeiten" umfassen Urin, Blut,
Sperma usw. Es ist jedoch ersichtlich, dass das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung des Standard-Transkriptionsmusters und das erfindungsgemäße Diagnoseverfahren
auch auf lebende Teile eukaryotischer Organismen, wie beispielsweise
Zelllinien und Organkulturen und Explantate anwendbar sind.
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„Normal" bezieht sich hier
auf Organismen oder Proben, die zu Vergleichszwecken verwendet werden.
Diese sind vorzugsweise „normal" in dem Sinn, dass
bei ihnen kein Anzeichen für
irgendeine Krankheit oder einen Krankheitszustand vorliegt, die/der
eine Genexpression beeinflussen würde, insbesondere hinsichtlich
der Krankheit, für
die sie als Standard verwendet werden sollen, oder dass von ihnen
nicht angenommen wird, eine solche Krankheit oder ein solcher Krankheitszustand
läge vor.
Es ist jedoch ersichtlich, dass unterschiedliche Stadien einer Krankheit
oder eine Krankheitszustandes verglichen werden können, wobei
in solchen Fällen
die „normale" Probe dem früheren Stadium
der Krankheit oder des Krankheitszustandes entspricht. „Kranke" Proben und Organismen
umfassen Proben und Organismen, die mit einem Leiden oder einem
bestimmten Krankheitszustand behaftet sind, und stellen solche dar,
welche die untersuchte Krankheit oder den untersuchten Krankheitszustand
oder ein Stadium davon aufweisen oder zeigen.
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„Komplementäre Stränge" wird im üblichen Sinn
verwendet und bezieht sich auf DNA-Stränge, die
in jeder Basenposition zu der Template-cDNA komplementär sind,
von der sie abgeleitet sind. „cDNA" umfasst hier Erststrang-cDNA,
die durch reverse Transkription von RNA hergestellt wurde, und zur cDNA
des ersten Stranges komplementäre
Stränge, nämlich Zweitstrang-cDNA.
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„Unterschiedliche
Mengen" von Nukleinsäurespezies
bezieht sich auf quantitative oder qualitative Unterschiede, die
eine differenzielle Expression nahe legen. Eine „Sonde" kann ein oder mehrere Nukleinsäuremoleküle umfassen,
die gleich oder verschieden sein können (d.h. ein Gemisch), aber
als Gesamtheit in den normalen und den kranken Proben differenziell
exprimiert werden. Wenn unterschiedliche Stadien der Krankheit/des
Krankheitszustandes untersucht werden, sollte eine differenzielle Expression
der den Sonden entsprechenden Transkripte entweder im Vergleich
mit einer krankheitsfreien Probe oder im Vergleich mit einem unterschiedlichen
Stadium der Krankheit/des Krankheitszustandes gezeigt werden. Im
Allgemeinen sind solche Sonden cDNA, die aus mRNA revers transkribiert wurden,
oder deren komplementäre
Stränge,
obwohl die mRNA selbst ebenfalls verwendet werden kann. Dies kann
beispielsweise dadurch erreicht werden, dass man ein DNA-Fragment
als Template für
die Sonde durch Insertion in einen Vektor hinter einem T3- oder ähnlichen
Promotor verwendet. Es ist jedoch ersichtlich, dass dieses Nukleinsäurematerial ohne
Beeinträchtigung
der Leistungsfähigkeit
der vorliegenden Erfindung modifiziert werden kann, sofern eine
Hybridisierung mit den Nukleinsäuremolekülen der
Probe noch möglich
ist. Die Nukleinsäuremoleküle, auf
die hier Bezug genommen wird, beispielsweise mRNA und cDNA, umfassen
somit Moleküle,
die modifiziert sind (z.B. methyliert) oder die modifizierte oder
nicht-natürliche
Basen umfassen, die bei der Herstellung der cDNA oder während der Amplifizierung
verwendet werden können. Ähnliche Überlegungen
gelten für
beliebige hier beschriebene Nukleinsäuremoleküle. Die in den Proben vorliegenden
Transkripte können
somit beispielsweise in Form von RNA vorliegen oder in modifizierte
Formen von RNA und/oder in modifizierte oder unmodifizierte Formen
von DNA geändert
werden und/oder in Form von Primern, Antikörpern oder anderen Molekülen, welche
die Zielsonden erkennen und binden, insbesondere über spezifische
Hybridisierung an die Zielsonden, vorliegen.
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„Bestimmen" bezieht sich hier
sowohl auf quantitative als auch auf qualitative Bestimmung, welche
mit absoluten oder relativen Angaben vorgenommen werden kann. Das
charakteristische „Muster", das über diese
Technik erzeugt wird, bezieht sich auf Information, die beispielsweise
in tabellarischer oder graphischer Form dargestellt werden kann,
und Informationen über
das mit zwei oder mehreren Sonden assoziierte Signal vermittelt.
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Eine
Bezugnahme auf „entsprechende" Gewebe usw. bezieht
sich hierin auf vorzugsweise das gleiche Gewebe, die gleichen Zellen
oder die gleiche Flüssigkeit,
umfasst aber auch Gewebe, Zellen oder Flüssigkeit, die zum Zwecke des
Herstellens des Standards ausreichend ähnlich sind. Wenn dieser Ausdruck
im Zusammenhang mit Genen, die den Sonden „entsprechen" verwendet wird,
bezieht er sich auf Gene, die über
ihre Sequenz (die komplementär
sein kann) mit den Sonden verwandt sind, obwohl die Sonden unterschiedliche
Splice-Produkte der Expression darstellen können. Dementsprechend können für eine einzelne
Krankheit zwei unterschiedliche Sonden erstellt werden, die vom
selben Gen transkribiert werden, aber unterschiedliche Splice-Vorgänge reflektieren.
Die Verwendung von Sonden, die eine veränderte Genexpression zweier
oder mehrerer verschiedener Gene wiedergeben, ist jedoch bevorzugt.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft sowohl ein Diagnoseprinzip als auch
ein Verfahren zur Identifizierung von Krankheiten, Zuständen des
Unwohlseins und Syndromen in beliebigen eukaryotischen oder prokaryotischen
Organismen, wie auch das zugehörige
Verfahren für
die Entwicklung und Erstellung diagnostischer Sonden zur Verwendung
bei den jeweiligen Messungen, die erforderlich sind, um eine spezifische
Diagnose zu stellen oder die betreffenden Krankheitszustände zu identifizieren.
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Die
Erfindung betrifft ein schnelles und genaues Verfahren zur Diagnose
jeder Krankheit oder jedes Krankheitszustandes, die/der zu Veränderungen
der Aktivität
von Genen in einem Muster führt, das
für jeden
bestimmten Krankheitszustand des untersuchten Organismus spezifisch
ist.
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Die
Fähigkeit
zum Entwurf diagnostischer Standard-Sonden für die Identifizierung üblicher Krankheitszustände, die
gegenwärtig
schwierig zu identifizieren sind, wie auch die Fähigkeit zur schnellen Anpassung
des Entwurfs an die Herstellung neuer Sonden zur Identifizierung
möglicher
neuer Krankheitszustände,
sobald diese identifiziert sind, wird sich daher als von großem Nutzen
erweisen.
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Beginnend
mit den sehr frühen
Stadien von Krankheiten, die durch Infektionen, toxische Substanzen,
Altern oder andere Umstände,
welche die Lebensqualität
lebender eukaryotischer Organismen verändern, reagiert der gesamte
Organismus auf die veränderten
Umstände.
Die Reaktion tritt im ganzen Organismus auf, selbst wenn nur ein
geringer Teil des Organismus betroffen zu sein scheint. Die Reaktion
dauert an, bis der Krankheitszustand geheilt ist oder der Tod des
betroffenen Organismus eintritt.
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Die
Vorteile der Erfindung sind sowohl primärer als auch sekundärer Natur.
Gewebe- oder Körperflüssigkeitsproben
können
von Teilen des Organismus erhalten werden, die vom untersuchten
Krankheitszustand nicht betroffen sind. Eine Probe reicht für eine vollständige Identifizierung,
wodurch große Einsparungen
an Kosten, Zeit und Aufwand erzielt werden können, indem eine Einweisung
ins Krankenhaus vermieden wird, die bei den üblichen, umfassenden Reihen
diagnostischer Tests anfällt,
die an menschlichen oder anderen tierischen Patienten vorgenommen
werden.
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Um
zur Identifizierung des Krankheitszustandes beizutragen ist es nicht
erforderlich, Fremdsubstanzen auf den Körper des untersuchten Organismus
anzuwenden oder in diesen einzubringen, womit die Erfindung das
Risiko anaphylaktischer Reaktionen auf solche induzierten diagnostischen
Substanzen verringert.
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Die
Erfindung hat das Potential, die meisten Krankheiten und Syndrome
somatischer, psychosomatischer und mentaler Art, wie auch eine Zustandsverschlechterung
auf Grund des Alterns des Organismus, nachzuweisen. Das Verfahren
kann zusätzlich dafür verwendet
werden, die Reaktionen des Organismus auf toxische Substanzen, Strahlung,
Pestizide, Antibiotika, Wirkstoffe, Allergene und Kombinationen
mehrerer solcher Faktoren nachzuweisen.
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Die
Erfindung ermöglicht
es weiterhin, Krankheiten und unerwünschte Krankheitszustände in einem
Organismus in sehr frühen
Stadien zu erkennen, sogar Jahre vor dem Auftreten anderer subjektiver
oder objektiver Symptome.
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Das
Prinzip wird selbst in Fällen
von Nutzen sein, in denen der Patient an einem bis dahin nicht identifizierten
Krankheitszustand stirbt und die Todesursache nicht festgestellt
wird, bis eine gerichtsmedizinische post-mortale Untersuchung durchgeführt wurde.
Wenn eine Reihe patientenspezifischer Sondenmuster in dem Versuch
erstellt wurden, für den
Patienten vor dessen Tod eine Diagnose zu stellen, können diese
Sonden für
die Entwicklung neuer Standard-Sondenmuster verwendet werden, die
zur Diagnose späterer
Fälle ähnlicher
Krankheitszustände
verwendet werden können.
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Die
zur Anwendung der Erfindung erforderlichen analytischen Geräte und Ausrüstungsgegenstände sind
in Laboratorien, die mit biochemischen und biotechnologischen Routinearbeiten
befasst sind, ohne Weiteres verfügbar.
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Um
mit der Herstellung des Gentranskriptionsmuster-Sondenkits zu beginnen,
wird mRNA aus den Geweben, Zellen oder der Körperflüssigkeit mit bekannten Techniken
(siehe beispielsweise Sambrook et. al. (1989), Molecular Cloning:
A laboratory manual, 2. Aufl., Cold Spring Harbor Laboratory Press,
Cold Spring Harbor, N.Y.) aus einem normalen Individiuum oder Organismus
extrahiert.
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mRNA
wird ebenfalls extrahiert, vorzugsweise aus dem gleichen Körperteil
eines entsprechenden Individuums oder Organismus, bei dem die Krankheit
oder der Krankheitszustand vorliegt, für den ein diagnostisches Standardmuster
erzeugt werden soll. Auf Grund der Schwierigkeiten beim Arbeiten
mit RNA wird die RNA in diesem Stadium vorzugsweise unter Bildung
einer Erststrang-cDNA revers transkribiert, obwohl dies nach Auftrennung
und Identifizierung der Transkripte von Interesse erfolgen kann,
wenn cDNA-Sonden
hergestellt werden sollen. Bei diesem oder anderen erfindungsgemäßen Verfahren
ist jedoch die Klonierung der cDNA oder die Selektion aus einer
cDNA-Bibliothek, oder die Benutzung einer cDNA-Bibliothek, nicht
erforderlich.
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Es
werden vorzugsweise die komplementären Stränge der Erststrang-cDNAs synthetisiert,
d.h. Zweitstrang-cDNAs, was aber davon abhängt, welche Stränge zur
Verwendung als Sonden vorgesehen sind, und von der Art der Nukleinsäuremoleküle in der
während
des Diagnoseverfahrens mit den Sonden zu untersuchenden Probe abhängt. Die Zweitstrang-cDNA-Stränge werden
vorzugsweise zur Sondierung von cDNA-Strängen verwendet, die durch reverse
Transkription der Proben-mRNA hergestellt wurden.
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Die
cDNA-Stränge
werden vorzugsweise über
bekannte Amplifizierungstechniken wie beispielsweise die Polymerase-Kettenreaktion
(PCR) unter Verwendung geeigneter Primer amplifiziert. Alternativ
können
die cDNA-Stränge
mit einem Vektor kloniert werden, der zur Transformation eines Bakteriums
wie beispielsweise E.coli verwendet wird, das dann zur Vervielfältigung
der Nukleinsäuremoleküle kultiviert
werden kann. Wenn die Sequenz der cDNAs nicht bekannt ist, können Primer
gegen Regionen der Nukleinsäuremoleküle gerichtet
sein, die eingeführt
wurden. Wie in den Beispielen hier beschrieben, können dementsprechend
beispielsweise Adapter an die cDNA-Moleküle ligiert werden und zur Amplifizierung
der cDNA-Moleküle
Primer gegen diese Bereiche gerichtet werden. Im Fall eukaryotischer Proben
kann alternativ der polyA-Schwanz und die cap-Region der RNA zur
Herstellung geeigneter Primer ausgenutzt werden.
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Die
Auftrennung der normalen und der kranken Proben-mRNA oder -cDNA
wird getrennt für
jede Probe unter Verwendung von nicht auf Sequenz basierenden Trenntechniken
durchgeführt,
die jede beliebige Technik sein können, welche die Unterscheidung
zwischen Transkripten und deren entsprechenden cDNAs ermöglichen,
ohne die Sequenzinformation bestimmter Transkripte zur Unterscheidung
zwischen den verschiedenen Transkripten/cDNA zu verwenden. Dies
schließt
jedoch nicht die Möglichkeit aus,
beispielsweise Sonden zu verwenden, die Markierungen zur Erzeugung
von Signalen auf den Transkripten tragen, wenn die Sonden gegen
Sequenzen gerichtet sind, die allen oder den meisten der Transkripten
gemeinsam sind, wobei die Sequenzen nicht zum Zwecke der Unterscheidung
der Transkripte verwendet werden. Dementsprechend kann mRNA oder cDNA
praktischerweise durch elektrophoretische Trennung in einem Agarose-
oder Polyacrylamidgel oder einem ähnlichen, für die Trennung der Nukleinsäuremoleküle geeigneten
Gel aufgetrennt werden. Alternativ können die Produkte über Gaschromatographie
oder HPLC oder ähnliche
Techniken aufgetrennt werden (Trenntechniken auf der Grundlage von
Sequenzen, die ausgeschlossen sind, umfassen beispielsweise den
Einfang mit Sonden, die gegen unterschiedliche Sequenzen gerichtet
sind, über
Hybridisierung, oder Sequenzierung).
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Solche
Verfahren bieten den Vorteil, dass in erfindungsgemäßen Verfahren
zu verwendende Sonden aus der ganzen Population von Transkripten oder
cDNA identifiziert und ausgewählt
werden, da vor der Trennung keine Selektion auf der Grundlage von
deren Sequenz vorgenommen wird, z.B. über Hybridisierung an immobilisierte
Nukleinsäure
aus Kontrollproben. Die Identifizierung der Transkripte weist somit
keine Präferenz
für die
Selektion bestimmter Transkripte aus einer Teilmenge der gesamten
Transkripte auf.
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Um
einen Vergleich zwischen den Proben zu ermöglichen, sollte die Trennung
der Transkripte/cDNA bei den normalen und kranken Proben so gleichzeitig
wie möglich
durchgeführt
werden, z.B. in aufeinander folgenden Läufen oder auf demselben Gel.
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Zur
Identifizierung der verschiedenen Transkripte oder der cDNA ist
es erforderlich, ein Signal zu identifizieren, das jedem Transkript/jeder
cDNA entspricht. Dies kann praktischerweise durch Verwendung einer
radiaktiven oder anderen Markierung erfolgen, die während der
Erzeugung der cDNA oder während
der Amplifizierung eingebaut werden kann.
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Geeignete
Markierungen sind solche, die direkt oder indirekt den Nachweis
oder die Messung des Vorliegens der Transkripte/cDNA ermöglichen. Solche
Markierungen umfassen beispielsweise Radiomarkierungen, chemische
Markierungen, beispielsweise Chromophore oder Fluorophore (z.B.
Farbstoffe wie Fluorescein und Rhodamin), oder Reagenzien hoher
Elektronendichte wie beispielsweise Ferritin, Hämocyanin oder kolloidales Gold.
Alternativ kann die Markierung ein Enzym sein, beispielsweise Peroxidase
oder alkalische Phosphatase, wobei das Vorliegen des Enzyms durch
dessen Wechselwirkung mit einer geeigneten Einheit, beispielsweise
einem Substrat, sichtbar gemacht wird. Die Markierung kann auch
einen Teil eines Signalpaars bilden, worin der andere Partner des
Paares auf oder in unmittelbarer Nähe zur Zielsonde vorliegt,
an welche das Transkript/die cDNA bindet, beispielsweise können eine
fluoreszierende Verbindung und ein quenchendes Substrat verwendet
werden. Eine Markierung kann auch auf einer unterschiedlichen Einheit
bereitgestellt werden, beispielsweise einem Antikörper, der einen
Peptidrest erkennt, welcher an die Transkripte/cDNA gebunden ist,
beispielsweise an eine Base, die während der Synthese oder Amplifizierung
verwendet wird.
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Ein
Signal kann durch die Einführung
einer Markierung vor, während
oder nach dem Trennschritt bewirkt werden. Beispielsweise könnte somit
ein Gel, auf dem die Transkripte aufgetrennt wurden, mit markierten
polyT-Oligonukleotiden sondiert werden, oder cDNA könnte mit
markierten polyA-Oligonukleotiden oder mit markierten Oligonukleotiden,
die gegen eine durch Ligation und/oder Amplifzierung eingeführte Sequenz
gerichtet sind, sondiert werden. Alternativ kann das Vorliegen von
Transkripten über
weitere physikalische Eigenschaften, beispielsweise deren Extinktion,
bestimmt werden, wenn Techniken wie beispielsweise Gaschromatographie
oder HPLC für die
Trennung verwendet werden.
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In
Abhängigkeit
von der für
die Trennung verwendeten Technik können die Signale verschiedener Transkripte
oder deren cDNAs überlappen
und werden möglicherweise
nicht vollständig
aufgelöst.
Während
Sonden hergestellt werden können,
die ein Gemisch von Transkripten oder von deren cDNA enthalten (das
Bereitstellen des Gemisches als Ganzes zeigt differenzielle Expression
in normalen und kranken Proben), kann gegebenenfalls das Gemisch
aus Transkripten/cDNA extrahiert und wiederholten oder alternativen
Trenntechniken unterworfen werden, um eine kleinere Population von
Transkripten/cDNAs zu isolieren, welche die geänderte Expression aufzeigen.
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Es
werden Nukleinsäurespezies
identifiziert, die im Vergleich von normalen mit kranken Proben, oder
in wenigstens einem Stadium der Krankheit eine differenzielle Expression
aufweisen. Dies erfordert einen Vergleich der von den normalen und
den kranken Proben erzeugten Signale. Transkripte/cDNAs von Interesse
sind solche, die, wie durch unterschiedliche Signalmengen angezeigt,
in den verschiedenen Proben differenziell exprimiert sind. Dies
kann einer Spezies entsprechen, die in der kranken Probe vorliegt und
in der normalen Probe nicht vorliegt, oder umgekehrt. Auf diese
Weise reflektiert sich sowohl Genexpression, die angestellt ist,
als auch Genexpression, die abgestellt ist. Dies bietet entscheidende
Vorteile gegenüber
Verfahren nach dem Stand der Technik, bei denen eine veränderte Genexpression
relativ zu normalen Proben identifiziert wird (wobei cDNA aus normalen
Bibliotheken als Hybridisierungstemplate verwendet wird, an das
Proben-mRNA gebunden wird, und der relative Unterschied zwischen „normalen" und „kranken" Proben gemessen
wird). Das erfindungsgemäße Verfahren
kann somit Gene identifizieren, die nicht konstitutiv oder nur zu
einem geringen Grad in normalen Proben exprimiert werden, aber bei
der fraglichen Krankheit/dem fraglichen Krankheitszustand, oder
wenigstens einem Stadium davon aktiviert sind.
-
Transkripte/cDNA,
die eine Variation des Ausmaßes
der Expression reflektieren, können
verwendet werden, aber vorzugsweise werden solche Spezies verwendet,
die ausgeprägte
Unterschiede reflektieren, z.B. Fehlen oder Vorliegen eines Transkripts/einer
cDNA.
-
Nach
ihrer Identifizierung werden die mRNA- oder cDNA-Spezies (die ein
Gemisch aus Molekülen unterschiedlicher
Sequenzen sein können)
isoliert. Zur Herstellung eines diagnostischen Standardmusters werden
zwei oder mehr Spezies (Sonden) isoliert, die eine veränderte Genexpression
in wenigstens einem Stadium der Krankheit oder des Krankheitszustands
reflektieren. Während
in einigen Fällen bereits
zwei Sonden ausreichen können,
um ein diagnostisches Standardmuster für einen bestimmten Krankheitszustand
oder eine bestimmte Krankheit oder ein Stadium davon zu erzeugen,
ist ersichtlich, dass eine Erhöhung
der Zahl der Sonden die Möglichkeit
einer Fehldiagnose durch Vergleich mit anderen Krankheiten, welche
die Expression der bestimmten fraglichen Gene in ähnlicher
Weise verändern
könnten,
verhindert. Dementsprechend werden vorzugsweise zwischen 2 und 1000
Sondenspezies für
die Isolierung ausgewählt,
besonders bevorzugt zwischen 10 und 500, besonders bevorzugt 50
und 100, beispielsweise 70 Sondenspezies. Diese Sonden reflektieren
Gene, die bei den fraglichen Krankheiten oder Krankheitszuständen eine
veränderte Expression
aufweisen, oder bestimmte Stadien davon werden als „informativ" in Bezug auf diese
bestimmte Krankheit in dem untersuchten Organismus erachtet, und
nur solche Proben mit dieser Informationseigenschaft werden ausgewählt.
-
Eine
Isolierung kann über
Selektion geeigneter Fraktionen vorgenommen werden, wenn die Trennung
beispielsweise auf einer Säule
vorgenommen wurde, oder über
physikalische Entfernung von der Trennmatrix, beispielsweise dem
Ausschneiden von Gelstücken,
welche die Nukleinsäurespezies
von Interesse enthalten. Die darin enthaltene Nukleinsäuremoleküle werden
dann isoliert und, falls für
die nachfolgenden Schritte erforderlich, aufgereinigt, vorzugsweise
mit Amplifizierung.
-
In
Fällen,
bei denen die Transkripte selbst abgetrennt und isoliert wurden,
können
diese dann in cDNA umgewandelt werden, vorzugsweise mit Amplifzierung.
-
Die
mRNA- oder cDNA-Sondenspezies, die gemäß dem obigen Verfahren hergestellt
wurden, werden dann auf einem festen Träger immobilisiert, um den Sondenkit
oder Gentranskriptionsmuster- (oder Fingerabdruck-) Sondenkit der
Krankheit oder des Krankheitszustandes herzustellen. Dem Fachmann
sind zahlreiche feste Träger
bekannt, die als immobilisierende Gruppen für Nukleinsäuremoleküle geeignet sind und in der
Literatur umfassend beschrieben sind, und im Allgemeinen kann der
feste Träger
jeder beliebige der allgemein bekannten Träger oder Matrizes sein, die
gegenwärtig
für die
Immobilisierung, Abtrennung usw. in chemischen und biochemischen
Verfahren umfassend verwendet oder vorgeschlagen werden. Die immobilisierenden
Gruppen können
somit beispielsweise in Form von Partikeln, Blättern, Gelen, Filtern, Membranen,
Mikrofaserstreifen, Röhren
oder Platten, Fasern oder Kapillaren vorliegen, die beispielsweise
aus einem polymeren Material, z.B. Agarose, Cellulose, Alginat,
Teflon, Latex oder Polystyrol bestehen. Im Allgemeinen sind partikuläre Materialien,
z.B. Beads, bevorzugt. Die immobilisierende Gruppe kann praktischerweise magnetische
Partikel umfassen, beispielsweise superparamagnetische Partikel.
-
Die
Bindung der Nukleinsäuremoleküle an den
festen Träger
kann direkt oder indirekt erfolgen. Wenn beispielsweise ein Filter
verwendet wird, kann die Bindung über UV-induzierte Vernetzung erfolgen. Die
Bindung kann alternativ indirekt unter Verwendung einer Bindungsgruppe
durchgeführt
werden, die von den Nukleinsäuremolekülen und/oder
dem festen Träger
getragen wird. Beispielsweise kann dementsprechend ein Paar aus
Affinitätsbindungspartnern
verwendet werden, beispielsweise Avidin, Streptavidin oder Biotin,
DNA oder DNA-bindendes Protein (z.B. entweder das lac I-Repressorprotein oder
die lac-Operatorsequenz, an welche dieses bindet), Antikörper (die
mono- oder polyklonal sein können),
Antikörperfragmente
oder die Epitope oder Haptene von Antikörpern. In diesen Fällen wird
ein Partner des Bindungspaares an den festen Träger gebunden (oder ist ein
inhärenter
Teil davon) und der andere Partner wird an die Nukleinsäuremoleküle gebunden
(oder ist inhärenter
Teil davon).
-
Die
Bindung geeigneter funktioneller Gruppen an den festen Träger kann über Methoden
erfolgen, die dem Fachmann allgemein bekannt sind, und beispielsweise
die Bindung über
Hydroxyl-, Carboxyl-, Aldehyd- oder Aminogruppen umfassen, welche bereitgestellt
werden können,
indem der feste Träger so
behandelt wird, dass er geeignete Oberflächenbeschichtungen bereitstellt.
Die Bindung geeigneter funktioneller Gruppen an die erfindungsgemäßen Nukleinsäuremoleküle kann
durch Ligation erfolgen oder während
der Synthese oder Amplifizierung eingeführt werden, beispielsweise
unter Verwendung von Primern, die eine geeignete Gruppe tragen,
beispielsweise Biotin oder eine bestimmte Einfangsequenz.
-
Die
individuellen Sonden bilden Module des Kits und können auf
einem oder mehreren festen Trägern
vorliegen. Die festen Träger
der verschiedenen Module sind praktischerweise physikalisch assoziiert,
obwohl die Signale jeder Sonde getrennt bestimmbar sein müssen. Dementsprechend
können beispielsweise
Platten mit mehreren Wells als fester Träger verwendet werden, wobei
unterschiedliche Sonden in den verschiedenen Wells vorliegen, oder Bereiche
eines festen Trägers
können
die verschiedenen Module umfassen, beispielsweise können die verschiedenen
mRNA- oder cDNA-Sonden an getrennten Stellen an einen Filter gebunden
sein.
-
Gemäß einem
bevorzugten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird dementsprechend
ein Verfahren zur Herstellung eines Gentranskriptionsmuster-Sondenkits
zur Erzeugung eines Musters, das für eine Krankheit oder einen
Krankheitszustand oder ein Stadium davon in einem eukaryotischen
Organismus charakteristisch ist, bereitgestellt, welches wenigstens
die folgenden Schritte umfasst:
- a) Isolierung
von mRNA aus Proben eines normalen Gewebes, normaler Zellen oder
normaler Körperflüssigkeit,
die aus einem oder mehreren eukaryotischen Organismen isoliert wurden;
- b) Isolierung von mRNA aus entsprechenden Proben kranken Gewebes,
kranker Zellen oder kranker Körperflüssigkeit,
welche aus einem oder mehreren Organismen gemäß Schritt a) isoliert wurden,
die die Krankheit oder den Krankheitszustand von Interesse oder
ein Stadium davon aufweisen;
- c) reverse Transkription der mRNA gemäß den Schritten a) und b) in
cDNA;
- d) gegebenenfalls Amplifizierung der Stränge, gegebenenfalls Einbau
einer Markierung in die Stränge;
- e) Auftrennung der cDNA gemäß Schritt
d) mit Hilfe einer nicht auf Sequenz basierenden Trenntechnik;
- f) Auswahl zweier oder mehrerer cDNA-Spezies, welche in unterschiedlichen
Mengen in den normalen Proben und den kranken Proben enthalten sind;
- g) Isolierung der cDNA-Spezies, die in Schritt f) identifiziert
wurden; und
- h) Immobilisierung der cDNA-Proben gemäß Schritt g) auf einem oder
mehreren festen Trägern.
-
Die
gemäß dem vorstehend
beschriebenen Verfahren hergestellten Gentranskriptionsmuster-Sondenkits
können
für die
Diagnose oder Identifizierung einer bestimmten Krankheit/eines bestimmten
Krankheitszustandes oder eines Stadiums davon in einem bestimmten
Individuum/Organismus oder für
die Herstellung eines diagnostischen Gentranskriptionsmuster-Standards
verwendet werden.
-
Für die Diagnose,
Identifizierung oder Herstellung eines diagnostischen Gentranskriptionsmuster-Standards
einer Krankheit oder eines Krankheitszustandes oder eines Stadiums
davon in einem eukaryotischen Organismus kann ein Gentranskriptionsmuster-Sondenkit verwendet
werden, der wenigstens Folgendes umfasst:
- a)
einen oder mehrere feste Träger,
die zwei oder mehr erfindungsgemäße Sondenspezies
tragen, welche Transkripten entsprechen, die eine Genexpression
eines oder mehrerer ausgewählter Gene
reflektieren, welche für
den Krankheitszustand oder die Krankheit oder das Stadium davon in
dem untersuchten Organismus charakteristisch sind.
-
Der
Kit kann gegebenenfalls auch Informationen hinsichtlich der von
normalen und kranken Proben erzeugten Signale, standardisierende
Materialien, z.B. mRNA oder cDNA aus normalen und/oder kranken Proben
für Vergleichszwecke,
Markierungen zum Einbau in cDNA, Adapter zur Einführung von Nukleinsäuresequenzen
für Amplifizierungszwecke, Primer
für Amplifizierung
und/oder geeignete Enzyme, Puffer und Lösungen enthalten.
-
Die
Verwendung solcher Kits zur Herstellung diagnostischer Gentranskriptionsmuster-Standards stellt
einen weiteren Aspekt der Erfindung dar, wie unten beschrieben wird.
-
Ein
noch weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines diagnostischen Gentranskriptionsmuster-Standards, der für eine Krankheit
oder einen Krankheitszustand oder ein Stadium davon in einem eukaryotischen
Organismus charakteristisch ist, welches wenigstens die folgenden
Schritte umfasst:
- a) Isolierung von mRNA aus
Gewebe, Zellen oder Körperflüssigkeit,
die aus einem oder mehreren der Organismen isoliert wurden, welche
die Krankheit, den Krankheitszustand oder ein Stadium davon aufweisen,
die gegebenenfalls in cDNA revers transkribiert wird,
- b) Hybridisierung der mRNA oder cDNA aus Schritt a) mit den
mRNA- oder cDNA-Sonden
auf einem erfindungsgemäßen Kit,
wobei die Sonden spezifisch für
die Krankheit oder den Krankheitszustand oder das Stadium davon
in dem Gewebe, den Zellen oder der Körperflüssigkeit eines Organismus sind,
welche dem untersuchten Gewebe, den untersuchten Zellen oder der
untersuchten Körperflüssigkeit
und dem untersuchten Organismus entsprechen; und
- c) Bestimmung der Menge an mRNA oder cDNA, die mit jeder der
Sonden auf dem(n) festen Träger(n)
hybridisiert, um ein charakteristisches Muster zu erzeugen, welches
die Genexpression in der Probe mit der Krankheit, dem Krankheitszustand
oder dem Stadium davon für
ein oder mehrere ausgewählte
Gene, die den Sonden entsprechen, reflektiert.
-
Zur
Herstellung des diagnostischen Gentranskriptionsmuster-Standards
oder Fingerabdrucks für eine
bestimmte Krankheit oder einen bestimmten Krankheitszustand oder
ein Stadium davon wird der oben hergestellte Sondenkit zur Sondierung
von mRNA oder cDNA einer kranken Probe verwendet, wodurch ein Signal
für die
Hybridisierung mit jeder bestimmten Sondenspezies erzeugt wird,
die an den festen Träger
gebunden ist, d.h. den Modulen des Kits. Falls gewünscht, kann
ein Kontrollgentranskriptionsmuster-Standard unter Verwendung von
mRNA aus einer normalen Probe hergestellt werden. Dementsprechend
wird Gesamt-mRNA, die auf dieselbe Weise wie oben beschrieben isoliert
wurde, oder deren cDNA (in Abhängigkeit
von der Komplementarität der
Sondenspezies auf dem Modul des Sondenkits) einer kranken Probe
(entsprechend der Krankheit, gegen welche die Sonden gerichtet sind)
(gegebenenfalls auch eine normale Probe) unter geeigneten Bedingungen
mit den Sondenspezies auf den Modulen des Sondenkits hybridisiert.
Wenn beide Proben sondiert werden, kann dies nacheinander auf denselben
Modulen des Sondenkits oder gleichzeitig durch Hybridisierung mit
den Modulen eines entsprechenden Sondenkits erfolgen.
-
Um
einen Hinweis auf die Anzahl von Transkripten/cDNA-Molekülen zu erhalten,
die an die Module des Sondenkits gebunden werden, wird das Signal
nachgewiesen, das bei der Hybridisierung der Transkripte erzeugt
wird (z.B. durch Nachweis doppelsträngiger Nukleinsäuremoleküle oder
Nachweis der Moleküle,
die binden, nachdem nicht-gebundene Moleküle entfernt wurden, z.B. durch
Waschen). In letzterem Fall werden vorzugsweise markierte mRNA-/cDNA-Moleküle als Probe
verwendet, beispielsweise durch Einbau radiomarkierter Basen während der
reversen Transkription, der Erzeugung komplementärer cDNA-Stränge oder
der Amplifizierung. Die Signalmenge wird dann für jedes Modul des Sondenkits
bestimmt. Die Bestimmung kann quantitativ oder qualitativ sein und
auf der Bindung einer einzelnen Transkript-Spezies an jede Sonde,
einer Kombination von Transkripten, oder repräsentativen Formen der Transkripte,
wie beispielsweise cDNA oder modifizierten Nukleinsäuremolekülen, wie
oben beschrieben, beruhen. Es ist ersichtlich, dass die quantitativen
Ergebnisse weitere Informationen für den Transkript-Fingerabdruck
der Krankheit, der erstellt wird, liefern. Diese Daten können als
absolute Werte ausgedrückt
werden oder relativ zu einem bestimmten Standard oder einem Ergebnis
eines Sondenmoduls bestimmt werden. Der Wert des Signals der normalen
Probe kann von dem Signal der kranken Probe abgezogen werden, wenn
der erstgenannte Wert bestimmt wird, obwohl vorzugsweise die Ergebnisse
aus Testproben mit dem erzeugten, nicht-standardisierten Fingerabdruck
der Krankheit verglichen werden.
-
Es
ist weiterhin ersichtlich, dass das Transkript des diagnostischen
Gentranskriptionsmuster-Standards unter Verwendung der Ergebnisse
einer oder mehrerer kranker und/oder normaler Proben hergestellt
werden kann, um Sonden für
den Probenkit zu identifizieren, und eine oder mehrere kranke Proben
(und, falls verwendet, normale Proben) können verwendet werden, um den
Hybridisierungsschritt für
den Erhalt des diagnostischen Gentranskriptionsmuster-Standards
durchzuführen.
-
Die
Verwendung solcher Kits und diagnostischer Gentranskriptionsmuster-Standards
für die Identifizierung
oder Diagnose einer bestimmten Krankheit oder eines bestimmten Krankheitszustandes
oder eines Stadiums davon in einem bestimmten Organismus stellt
einen weiteren Aspekt der Erfindung dar, wie in den Ansprüchen dargelegt
ist.
-
Sobald
ein diagnostischer Standard-Fingerabdruck oder ein diagnostisches
Standardmuster für eine
bestimmte Krankheit oder einen Krankheitszustand unter Verwendung
der ausgewählten
Sondenspezies bestimmt wurde, kann diese Information dazu verwendet
werden, das Vorliegen, Fehlen oder das Ausmaß dieser Krankheit oder dieses
Krankheitszustandes in einem unterschiedlichen Organismus oder Individuum
zu bestimmen.
-
Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft somit ein Verfahren
zur Diagnose oder Identifizierung einer Krankheit oder eines Krankheitszustandes
oder eines Stadiums davon in einem eukaryotischen Organismus, welches
wenigstens die folgenden Schritte umfasst:
- a)
Isolierung von mRNA aus Gewebe, Zellen oder Körperflüssigkeit, isoliert aus dem
Organismus, welche gegebenenfalls in cDNA revers transkribiert werden
kann;
- b) Hybridisierung der mRNA oder cDNA aus Schritt a) mit einem
erfindungsgemäßen Kit,
der spezifisch ist für
die Krankheit oder den Krankheitszustand oder ein Stadium davon
in dem Gewebe, den Zellen oder der Körperflüssigkeit eines Organismus,
die dem untersuchten Gewebe, den untersuchten Zellen oder der untersuchten
Körperflüssigkeit
und dem untersuchten Organismus entsprechen;
- c) Bestimmung der Menge an mRNA oder cDNA, welche mit jeder
der Sonden auf den festen Trägern
hybridisiert, wobei ein charakteristisches Muster erzeugt wird,
welches die Genexpression für
ein oder mehrere ausgewählte
Gene, welche den Sonden entsprechen, reflektiert;
- d) Vergleichen dieses Musters mit einem diagnostischen Standardmuster,
erzeugt nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
unter Verwendung entsprechender Proben aus einem oder mehreren Organismen,
welche dem untersuchten Organismus entsprechen, der die Krankheit,
den Krankheitszustand oder das Stadium davon, das untersucht wird,
aufweist, um den Korrelationsgrad zu bestimmen, der auf das Vorliegen
der Krankheit, des Krankheitszustandes oder des Stadiums davon in
dem untersuchten Organismus hinweist.
-
Der
für die
Bestätigung
des Vorliegens, des Fehlens oder des Ausmaßes einer Krankheit oder eines
Krankheitszustandes erforderliche Korrelationsgrad berücksichtigt
notwendigerweise den Bereich der Werte, die für normale und kranke Proben
erhalten werden Obwohl dies durch Berechnung der Standardabweichungen
für mehrere
repräsentative
Proben, die an die Sonden zur Erstellung des Standards binden, erfolgen
kann, ist ersichtlich, dass einzelne Proben ausreichen können, um
das Standardmuster für
die Identifizierung einer Krankheit zu erzeugen, falls die Testprobe
eine ausreichend hohe Korrelation mit diesem Standard aufweist.
-
Das
Diagnoseverfahren kann zur Identifizierung, Quantifizierung oder
Diagnose einer Krankheit, eines Krankheitszustandes oder Leidens
oder dessen Stadium oder Verlauf, beispielsweise Krebs beim Menschen
oder Boviner Spongiformer Enzephalopathie beim Rind, verwendet werden.
Die erfindungsgemäßen Verfahren
können
auch verwendet werden, um den Krankheitszustand/Zustand von Pflanzen
zu überwachen,
beispielsweise um die Wirkungen von Umweltverschmutzung oder im
Fall prokaryotischer Organismen deren Zustand während Prozessen wie der Fermentation
oder der Abwasserverarbeitung zu überwachen.
-
Auf
Grund der Wirkungen, die bestimmte exogene Faktoren oder Krankheiten
auf alle Teile des Körpers
ausüben,
d.h. die Wirkungen auf die Genexpression sind nicht auf die Bereiche
der zutage tretenden Krankheit beschränkt, können somit Körperteile,
die von dem Ort von Interesse, z.B. einem Tumor, entfernt liegen
analysiert werden. Dementsprechend können Proben für eine Überprüfung auf nicht-invasive
Art erhalten werden, beispielsweise eine Körperflüssigkeit wie Blut. Da Proben
aus unterschiedlichen Teilen des Körpers stammen können, die
einige Unterschiede hinsichtlich ihrer Transkriptionsprodukte aufweisen
können,
sollten die für
die Erzeugung der Standardproben und der Testproben verwendeten
Proben vorzugsweise aufeinander abgestimmt werden. Die erfindungsgemäßen Diagnoseverfahren
betreffen drei verschiedene Proben, die aus unterschiedlichen Quellen
stammen können.
Dabei handelt es sich m die Proben, die für die Herstellung der Sonden
verwendet werden, die kranken Proben, die für die Herstellung des diagnostischen
Standardmusters verwendet werden, und die Testprobe. Vorzugsweise
stammen alle Proben aus vergleichbaren Quellen, aber besonders bevorzugt
stammen wenigstens die kranke Probe, die für die Erzeugung des Standardmusters
verwendet wird, und die Testprobe aus einander entsprechenden Quellen.
-
Die
folgenden Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung, wobei
folgendermaßen
auf die Figuren Bezug genommen wird:
-
1 zeigt
in graphischer Form ein diagnostischen Genexpressions-Standardmuster
für eine Krankheit
in Arabidopsis; und
-
2 zeigt
das Ausmaß der
Bindung von cDNA an 7 unterschiedliche Sonden, wobei die cDNA aus
Picea abies isoliert wurde, die unterschiedlichen Arten von Stress
ausgesetzt worden waren.
-
Beispiel 1: Diagnose von
Alzheimer-Syndrom
-
Einem
Patienten mit Verdacht auf dieses Leiden wird eine Blutprobe entnommen.
Die Probe wird unverzüglich
in flüssigem
Stickstoff konserviert, um einen Abbau der mRNA der Probe zu verhindern.
-
Die
Probe wird für
die Analyse überführt, die mRNA
in cDNA umgewandelt, über
PCR (Polymerase-Kettenreaktion) amplifiziert und mit geeigneten
radioaktiven Nukleotiden markiert.
-
Die
markierte cDNA wird mit mehreren diagnostischen DNA-Sonden hybridisiert,
die auf einem Filter immobilisiert sind.
-
Die
radiaktiven Signale des PSPP-Filters werden unter Verwendung eines
Instant Imager quantifiziert und der relative Signalwert für jede der unterschiedlichen
Sonden bestimmt.
-
Die
relativen Werte für
die unterschiedlichen Sonden erzeugen zusammen ein Muster, das PSPP, das
für das
Leiden des Patienten spezifisch ist.
-
Dieses
für den
Patienten spezifische Muster wird mit den SDPPs verglichen, die
für das
Alzheimer-Syndrom in unterschiedlichen Stadien charakteristisch
sind. Wenn die Muster des SDPP und des PSPP übereinstimmen, ist das Leiden
und dessen Stadium mit großer
Sicherheit diagnostiziert.
-
Wenn
die Muster nicht übereinstimmen, kann
das Leiden ausgeschlossen werden und dasselbe PSPP manuell oder
automatisch mit einer beliebigen Anzahl verfügbarer SDPPs verglichen werden,
bis eine Übereinstimmung
gefunden wird.
-
Beispiel 2: Diagnose seniler
Demenz
-
Die
patientenspezifische Probe wird nach dem gleichen Verfahren wie
in Beispiel 1 beschrieben entnommen, konserviert, die mRNA in cDNA
umgewandelt, amplifiziert und markiert.
-
Die
vergleichende Hybridisierung wird mit einem unterschiedlichen Satz
von SDPPs durchgeführt,
die erstellt wurden, um zwischen verschiedenen Arten und Stadien
seniler Demenz zu unterscheiden.
-
Beispiel 3: Gesundheitszustand über ein
breites Spektrum hinweg
-
Die
patientenspezifische Probe wird über das
gleiche Verfahren wie in Beispiel 1 beschrieben entnommen, konserviert,
die mRNA in cDNA umgewandelt, amplifiziert und markiert.
-
Primer
für die
Detektion eines Satzes von Transkripten werden für die Markierung verwendet.
-
Die
markierten Proben werden über
Gelelektrophorese aufgetrennt und alle DNA-Fragmente nachgewiesen und quantifiziert.
-
Das
erhaltene, für
den Patienten spezifische Muster (PSPP) wird anschließend mit
SDPPs einer Reihe verschiedener Krankheiten verglichen. Für jede vorgefundene
Nichtübereinstimmung
kann das zugehörige
Leiden ausgeschlossen werden.
-
Beispiel 4: Diagnose einer
Krankheit/eines Krankheitszustandes in Arabidopsis
-
Die
Diagnose kann in zwei Schritte unterteilt werden:
- – Erstellung
eines reproduzierbaren Expressionsmusters (Fingerabdruck), das für die zu
diagnostizierende Krankheit/den zu diagnostizierenden Krankheitszustand
typisch ist.
- – Anwendung
des entwickelten Verfahrens auf eine Probe aus einem nichtdiagnostizierten
Patienten oder Organismus und Vergleich des Expressionsmusters mit
Mustern, die für
die Krankheit/den Krankheitszustand erstellt wurden.
-
4.1 Entwicklung eines
reproduzierbaren Expressionsmusters, das für die zu diagnostizierende
Krankheit/den zu diagnostizierenden Krankheitszustand typisch ist.
-
4.1.1 Extraktion von Gesamt-RNA
aus Blättern
von Arabidopsis
-
Proben
aus 15 g Blätter
von jeweils Pflanzen mit einer diagnostizierten Krankheit und gesunden Pflanzen
werden gesammelt und sofort in flüssigem Stickstoff gefroren.
Jede Probe wird in zwei Aliquots aufgeteilt.
-
Die
Blätter
eines der beiden Aliquots jeder Probe werden mit einem Mörser und
Stössel
in flüssigem
Stickstoff zu einem feinen Pulver zermahlen. Das zweite Aliquot
jeder Probe wird bei -70 °C
gelagert.
-
Die
zermahlenen Blätter
werden sofort in ein 500 ml-Becherglas mit 150 ml Puffer für das Zermahlen
(0,18 M Tris-HCl, pH 8,2, 0,09 M LiCl, 4,5 mM EDTA, 1 % (g/v) Natriumdodecylsulfat
(SDS) plus 50 ml TLE-äquilibriertes
Phenol (TLE = 0,2 M Tris-HCl, pH 8,2, 0,1 M LiCl, 5 mM EDTA)), überführt.
-
Das
Gemisch wird mit einem Polytron 2 min bei mäßiger Geschwindigkeit (Stellung
5-6) homogenisiert.
50 ml Chloroform werden zugegeben und unter Verwendung des Polytrons
in das Homogenisat gemischt. Die Aufschlämmung wird in ein Zentrifugengefäß gegossen
und 20 min bei 50 °C
erhitzt. Anschließend
wird 20 min bei 17 700 × g,
4 °C, zentrifugiert.
-
Nach
der Zentrifugation wird so viel wie möglich von der wässrigen
Schicht entfernt, ohne die Zwischenschicht zu stören, und diese Phase in einem neuen
Zentrifugengefäß mit 50
ml TLE-äquilibriertem Phenol
durch Schütteln
gemischt. Dann werden 50 ml Chloroform zugegeben, das Gefäß stark
geschüttelt
und anschließend
15 min bei 17 700 × g,
4 °C, zentrifugiert.
-
Nach
der Zentrifugation wird die wässrige Phase
entfernt und mit TLE-äquilibriertem
Phenol reextrahiert, bis man keine Zwischenschicht mehr erhält. Die
wässrige
Phase wird einmal mit Chlorform extrahiert.
-
Die
wässrige
Phase wird in ein sauberes Zentrifugengefäß überführt und 8 M LiCL1 auf eine Endkonzentration
von 2 M LiCl zugegeben. RNA wird über Nacht bei 4 °C gefällt.
-
Diese
wird dann 20 min bei 15 300 × g,
4 °C, zentrifugiert.
Das Pellet wird mit einigen ml 2 M LiCl gespült. Das Pellet wird dann in
5 ml Wasser resuspendiert und in ein Zentrifugenröhrchen überführt. 8 M
LiCl wird auf eine Endkonzentration von 2 M LiCl zugegeben und die
RNA 3 h bei 4 °C
gefällt.
Die RNA wird durch 20minütige
Zentrifugation bei 12 100 × g, 4 °C, pelletiert.
Das Pellet wird mit 2 M LiCl gespült und in 2 ml Wasser resuspendiert.
200 μl 3
M Na-Acetat und 5,5 ml 100 % Ethanol werden zugegeben und die RNA über Nacht
bei -20 °C
gefällt.
-
Die
RNA wird 15 min bei 17 700 × g,
4 °C, pelletiert.
Das Pellet wird getrocknet und in 1 ml Wasser resuspendiert.
-
Die
RNA-Konzentration wird berechnet und die Reinheit in einer 1:100-Verdünnung der
Stammlösung
anhand der Extinktion bei 260 nm, 280 nm, 230 nm und 320 nm bestimmt.
Vor dem Ablesen wird der pH mit konzentriertem Na2HPO4 auf 1 eingestellt.
-
Zur
Bestimmung des Grades an nachweisbarer DNA-Kontaminierung und RNA-Abbau
werden etwa 1 μg
jeder Probe auf einem Agarosegel aufgetrennt. Die Proben werden
bei -70 °C
gelagert.
-
4.1.2 Erststrang-cDNA-Synthese
-
Aus
4 μg Gesamt-RNA
wird unter Verwendung paramagnetischer Beads (DYNAL A.S., Oslo, Norwegen)
nach den Herstellerangaben mRNA isoliert.
-
Zu
jeder Probe werden 20 μl
Wasser zugegeben und die mRNA 2 min bei 65 °C von den Beads eluiert. Der Überstand
wird in einem neuen Röhrchen gesammelt
und die Elution wiederholt. Die zwei Eluate werden vereinigt.
-
1
ml Oligo dT(12-18) (500 ng), 5 μl (aus ≥ 1 μg Gesamt-RNA)
mRNA und Wasser für
ein Endvolumen von 12 μl
werden gemischt. Das Gemisch wird 10 min auf 70 °C erhitzt, sofort auf Eis gekühlt und kurz
zentrifugiert, um die kondensierte Lösung von den Röhrchenwänden zu
entfernen.
-
4 μl Erststrangpuffer
(250 mM Tris-HCl, pH 8,3, 375 mM KCl und 15 mM MgCl2),
2 μl 0,1
mM Dithiotreitol und 1 μl
dNTP-Mix (jeweils 10 mM dATP, dCTP, dGTP und dTTP) werden zugegeben.
Dann wird vorsichtig gemischt und 2 min bei 37 °C inkubiert. 1 μl (200 U)
Reverse Transkriptase, d.h. Superskript, wird zugegeben und 1 h
bei 37 °C
inkubiert. Die Röhrchen
werden dann auf Eis gestellt.
-
4.1.3 Zweitstrang-(Komplementärstrang-)cDNA-Synthese
-
Zu
den Proben werden 91,8 μl
Wasser, 32 μl Zweitstrang-Puffer
(100 mM Tris-HCl, pH 7,5, 500 mM KCl, 25 mM MgCl2,
0,25 mg/ml Rinderserumalbumin und 500 mM (NH4)2SO4, 3 μl dNTP-Mix,
6 μl 0,1
M Dithiotreitol, 2 μl
E. coli DNA-Ligase (10 U/μl), 4 μl E. coli
DNA-Polymerase (10
U/μl) und
0,7 μl E.coli
RNase H (1 U/μl)
gegeben. Nach zweistündiger
Inkubation bei 16 °C
werden 2 μl
T4 DNA-Polymerase (10 U)/μg
zugegeben. Anschließend
wird weitere 5 min bei 16 °C
inkubiert.
-
Daraufhin
erfolgt eine einmalige Extraktion mit 1 Vol. wassergesättigtem
Phenol und danach eine einmalige Extraktion mit 0,5 Vol. Phenol
und 0,5 Vol. Chloroform:Isoamylalkohol (39:1). 3 M Na-Acetat, pH
5,2 wird auf eine Endkonzentration von 0,3 M zugegeben und vorsichtig
vermischt. 2,5 Vol. 96 % Ethanol (-20 °C) werden zugegeben und das
Gemisch bei 4 °C
30 min bei 10 000 × g
zentrifugiert.
-
Der Überstand
wird verworfen und 100 μl
75 % Ethanol (-20 °C)
werden zu dem Pellet gegeben. Dieses Gemisch wird bei 4 °C 5 min bei
10 000 × g zentrifugiert.
Der Überstand
wird verworfen und das Pellet bis zur Trockne bei Raumtemperatur
aufbewahrt. Das Pellet wird dann in 15 μl Wasser resuspendiert.
-
4.1.4 Adapter-Annealing
-
Jeweils
5 pMol/μl
der zwei TaqI-Adapter und der zwei AseI-Adapter werden vorgemischt.
TaqI-Adapter
1: GACGATGAGTCCGAC
TaqI-Adapter 2: CGGTCAGGACTCAT
AseI-Adapter
1: CTCGTAGACTGCGTACC
AseI-Adapter 2: TAGGTACGCAGTC
-
Das
Gemisch wird 2 min bei 70 °C
erhitzt und langsam auf 30 °C
abgekühlt.
-
4.1.5 Ligation der Adapter
mit der cDNA
-
Die
zwei cDNA-Proben (nach Schritt 4.1.3 hergestellt, siehe oben) werden
mit TaqI und AseI verdaut. 15 μl
der Probe werden mit 3 μl
Puffer (50 mM Tris-HCl, pH 7,9, 10 mM MgCl2,
50 mM NaCl, 1 mM Dithiotreitol), 0,3 μl Rinderserumalbumin (10 mg/ml),
1 μl AseI
(10 U) und 1 μl
TaqI (10 U) gemischt. Das Gemisch wird wenigstens 2 h bei 37 °C inkubiert.
-
Das
Kondensat wird herunterzentrifugiert und bei 65 °C wenigstens 1,5 h inkubiert.
1 μl AseI-Adapter
(5 pmol), 1 μl
TaqI-Adapter (50 pmol), 4 μl
Ligase-Puffer (50 mM Tris-HCl, pH 7,8, 10 mM MgCl2,
10 mM Dithiotreitol und 25 μg/m1
Rinderserumalbumin), 3 μl
Wasser und 1 μl
T4 DNA-Ligase (1 U) werden zugegeben. Dieses Gemisch wird 3 h bei 37 °C inkubiert.
Das Gemisch wird dann mit TE, pH 8,0 (10 mM Tris, pH 8,0, 1 mM EDTA)
auf 500 μl
verdünnt.
-
4.1.6 Voramplifizierung
-
5 μl der Proben
aus dem vorhergehenden Schritt werden mit 2,5 μl Amplifizierungspuffer (0,1
M Tris-HCl, pH 8,3, 0,5 M KCl, 15 mM MgCl2 und
0,1 % (g/v) Gelatine), 1 μl
(5 ng) AseI-Präamplifizierungsprimer,
1 ml (30 ng) TaqI-Präamplifizierungsprimer,
1 μl dNTP-Mix, 13,5 μl Wasser
und 1 μl
(1 U) TaqI DNA-Polymerase gemischt.
AseI-Präamplifizierungsprimer: CTCGTAGACTGCGTACCTAAT
TaqI-Präamplifizierungsprimer:
GACGATGAGTCCTGACCGA
-
Ein
Temperaturzyklus von 30 sec bei 94 °C, 30 sec bei 56 °C und 1 min
bei 72 °C
wird über
25 Zyklen durchgeführt.
-
4.1.7 Amplifizierung
-
5 μl der Proben
aus dem Präamplifizierungsschritt
werden jeweils mit 1 μl
AseI-Primer (5 ng), 1 μl TaqI-Primer
(30 ng), 0,2 μl
Taq-Polymerase (1 U), 4 μl Amplifizierungspuffer,
0,4 μl dNTP-Mix
und 8,4 μl Wasser
gemischt. Die Primer sind am Ende mit γ32P-ATP
markiert.
AseI-Amplifizierungsprimer: GACTGCGTACCTAATNN
TaqI-Amplifizierungsprimer:
GATGAGTCCTGACCGANN
(N bezeichnet jedes beliebige der vier Deoxynukleotide)
-
In
den ersten 11 Zyklen, die mit 30 sec bei 65 °C, 1 min bei 72 °C und 30
sec bei 94 °C
beginnen, wird eine Temperaturabsenkung um 0,7 °C im ersten Schritt durchgeführt. Nach
den ersten 11 Zyklen wird der Zyklus mit zusätzlichen 23 Zyklen mit 30 sec
bei 65 °C,
1 min bei 72 °C
und 30 sec bei 94 °C
durchgeführt.
Die Proben werden bei 4 °C
gelagert.
-
4.1.8 Differenzielle Darstellung
-
Ein
6 % Sequenziergel wird gegossen und die Sequenziergelvorrichtung
vorbereitet. Ein Vorlauf des Gels wird durchgeführt, bis es eine Temperatur von
55 °C erreicht
hat.
-
5 μl jeder Probe
werden mit 5 μl
Sequenzierungsprobenfarbstoff (95 % Formamid, 20 mM EDTA, 0,05 %
Bromphenolblau und 0,05 % Xylol Cyanol FF) gemischt. Die Proben
werden 2 min auf 75 °C
bis 80 °C
erhitzt und sofort auf das Gel geladen. Die Proben werden an dicht
benachbarten Stellen auf das Gel aufgetragen.
-
Das
Gel wird bei 55 °C
gefahren, bis die Xylol Cyanol FF-Bande aus dem Gel eluiert ist.
Das Gel wird getrocknet und ein Autoradiogramm auf das Gel gelegt.
Der Film wird bei Dunkelheit über
Nacht exponiert. Sowohl der Film als auch das trockene Gel werden
markiert, um für
nachfolgende Prozeduren eine genaue Deckung zu ermöglichen.
Der Film wird entwickelt.
-
4.1.9 Auswahl differenziell
exprimierter cDNA-Klone als Sonden
-
Das
Muster wird zwischen den beiden Proben (normal und krank) verglichen
und es werden Proben ausgewählt,
die in einer der Proben eindeutig vorliegen, nicht dagegen in der
anderen. Der Film wird exakt auf das getrocknete Gel gelegt. Das
Gelstück,
das einem ausgewählten
Fragment (welches ein Transkript darstellt) auf dem Film entspricht,
wird ausgeschnitten und in einem Röhrchen gesammelt, indem 2 μl Wasser
in ein Röhrchen
und 0,5 μl
Wasser zu jedem ausgewählten
Gelfragment innerhalb der Schnittlinien gegeben werden, ein Skalpell
verwendet wird, um das Fragment abzuschaben und das Fragment in
das Röhrchen
zu überführen. Auf
diese Weise können
zwischen ein und zehn Fragmente aus jeder Reaktion mit einem spezifischen
Primer gesammelt werden. Da beide der als N gekennzeichneten Nukleotide
auf jedem der Amplifizierungsprimer eines von vier möglichen
Nukleotiden darstellen können,
gibt es 44 oder 256 mögliche Kombinationen, die für die Amplifizierung
verwendet werden können.
Da ein bis 10 Fragmente aus jeder einzelnen Amplifizierung unter
Verwendung nur eines einzelnen Primers gewählt werden können, können unter
Verwendung aller Permutationen der Amplifizierungsprimer insgesamt
zwischen 256 und 2560 Fragmente aus einer Probe gewählt werden.
-
Unter
Verwendung nicht-markierter Amplifizierungsprimer wird ein Temperaturzyklus
wie vorstehend beschrieben durchgeführt, wobei jedoch die Konzentration
der Primer auf 1 μM
und des dNTP-Mix auf 200 μM
erhöht
wird und 40 Zyklen durchgeführt
werden.
-
30
ng der amplifizierten Fragmente (Sonden) werden unter Verwendung
einer Dot Blot-Vorrichtung auf
einen Hybond N-Filter aufgetragen. Es werden wenigstens zwei Replikate
des Filters hergestellt. Die DNA wird über UV-Vernetzung auf den Filter
fixiert.
-
4.1.10 Hybridisierung
der Testproben-cDNA mit dem Filter mit der Sonden-cDNA
-
Das
zweite Aliquot der Blätter
aus Pflanzen mit der diagnostizierten Krankheit und der gesunden Pflanzen
wird dazu verwendet, RNA wie vorstehend beschrieben zu isolieren.
Erststrang-cDNA wird wie vorstehend beschrieben hergestellt, wobei
jedoch 5 μl
[32P]αdCTP
(spezifische Aktivität
= 10 mCi/ml) statt 5 μl
Wasser zugegeben werden, um die markierte Proben-DNA herzustellen.
Der Filter wird in einer Lösung
aus 4,8 × SSC
(4,2 % (g/v) NaCl, 2,1 % (g/v) Na-Citrat, pH 7,0), 1 × Denhardt
(0,02 % (g/v) Ficoll 400, 0,02 % (g/v) Polyvinylpyrrolidon 40, 0,02
% (g/v) Rinderserumalbumin, Fraktion V), 50 % (g/v) Formatted, 0,2
M Tris-HCl, pH 7,6, 5 % (g/v) Dextransulfat, 0,1 % Na-Dodecylsulfat
wenigstens 2 Stunden in einem Hybridisierungsofen bei 42 °C prähybridisiert. Die
markierte Proben-DNA wird 3 min gekocht und sofort zur Prähybridisierungslösung gegeben.
Dann wird wenigstens 6 Stunden oder über Nacht bei 42 °C in dem
Hybridisierungsofen inkubiert.
-
Der
Filter wird dann 2 × in
2 × SSC,
0,1 % SDS, 50 °C,
10 min, gewaschen, dann 2 × in
1 × SSC,
0,1 % SDS, 50 °C,
15 min, gewaschen, dann 2 × in
0,1 × SSC,
0,1 % SDS, 50 °C,
30 min, gewaschen. Der Film wird dann in einem Instant Imager exponiert.
-
4.1.11 Erzeugung des Standards
-
Eines
der Signale (das aus der Bindung einer der Proben an eine der an
den Filter hybridisierten Sonden herrührt) wird als Standard ausgewählt. Das Verhältnis aller
anderen Signale auf dem Filter wird relativ zu diesem Standardsignal
bestimmt.
-
Die
Verhältnisse
der entsprechenden Signale werden zwischen Pflanzen mit der Krankheit
und solchen ohne dieselbe Krankheit verglichen.
-
Ergebnisse
-
Die
Ergebnisse sind in 1 bis 9 für ausgewählte cDNAs
gezeigt. P1 wurde als Standard verwendet. „Gesund" bezieht sich auf die Probe aus gesunden
Pflanzen und „Leiden" bezieht sich auf
die Probe von Pflanzen mit der fraglichen Krankheit.
-
4.2 Anwendung des entwickelten
Verfahrens auf eine nicht-diagnostizierte Pflanze
-
2
g Blattprobe werden von der untersuchten Pflanze entnommen und sofort
in zwei 1 g-Aliquots eingefroren.
Von einem der Aliquots wird wie vorstehend beschrieben RNA extrahiert.
-
Erststrang-cDNA
wird wie vorstehend beschrieben synthetisiert und durch Einbeziehung
von [32P]αdCTP
in die Synthese markiert.
-
Die
markierte Probe wird wie vorstehend beschrieben mit einem Filter
hybridisiert, der die ausgewählten
cDNA-Sonden trägt,
gewaschen, und die Signale mit einem Instant Imager nachgewiesen.
-
Das
Muster der relativen Signale der verschiedenen Sonden auf dem Filter
wird mit den Mustern der gesunden Pflanzen und der Pflanzen, welche
die Krankheit aufweisen, verglichen, und eine Diagnose für das Vorliegen
oder Fehlen dieser Krankheit in der neuen Pflanze erstellt.
-
Beispiel 5: Diagnose einer
Krankheit/eines Krankheitszustandes beim Menschen
-
Die
Diagnose kann in zwei Schritte unterteilt werden:
- – Erstellung
eines reproduzierbaren Expressionsmusters (Fingerabdruck), das für die zu
diagnostizierende Krankheit/den zu diagnostizierenden Krankheitszustand
typisch ist.
- – Anwendung
des entwickelten Verfahrens auf eine Probe eines Patienten und Vergleich
des Expressionsmusters mit Mustern, die für die Krankheit/den Krankheitszustand
erstellt wurden.
-
5.1 Entwicklung eines
reproduzierbaren Expressionsmusters, das für die zu diagnostizierende
Krankheit/den zu diagnostizierenden Krankheitszustand typisch ist
-
5.1.1 Extraktion von Gesamt-RNA
aus Blut
-
Jeweils
10 ml Blut werden einem Patienten entnommen, bei dem die Krankheit
von Interesse diagnostiziert wurde, und ebenso von einem Patienten ohne
diese Krankheit, der aber sonst hinsichtlich des Alters, des Geschlechts
und anderer Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen können, so ähnlich wie möglich ist.
Jede Probe wird in zwei Aliquots aufgeteilt, die sofort in flüssigem Stickstoff
eingefroren werden.
-
Unter
Verwendung eines Aliquots jeder Probe werden die Aliquots nach dem
Auftauen 5 min bei 10 000 × g
zentrifugiert, um die Zellen zu pelletieren. Die Pellets werden
in 1 ml Lösung
A (4 M Guanidinthiocyanat, 25 mM Na-Citrat, pH 7,0, 0,5 % (g/v) N-Laurylsarcosin,
0,1 M 2-Mercaptoethanol) suspendiert und das Lysat 7-10 Mal durch
eine Pipette gesaugt. 0,1 ml 2 M Na-Acetat, pH 4, werden zugegeben
und sorgfältig
durch Inversion vermischt. 1 ml Wasser gesättigtes Phenol wird zugegeben
und sorgfältig
vermischt. 0,2 ml 49:1 Chloroform/Bromchlorpropan werden zugegeben,
sorgfältig
gemischt und 15 min bei 0 °C
bis 4 °C
inkubiert. Dieses Gemisch wird 20 min bei 10 000 × g zentrifugiert
und die obere, wässrige
Phase in ein sauberes Röhrchen überführt.
-
Die
RNA wird durch Zugabe von 1 ml (1 Vol) 100 % Isopropanol gefällt und
die Proben 30 min bei -20 °C
inkubiert und anschließend
10 min bei 10 000 × g,
4 °C, zentrifugiert.
-
Das
RNA-Pellet wird in 0,3 ml Lösung
A gelöst.
Die RNA wird dann mit 0,3 ml (1 Vol) 100 % Isopropanol bei -20 °C 30 min
gefällt.
Danach zentrifugiert man 10 min bei 10 000 × g, 4 °C, und verwirft den Überstand.
Das Pellet wird in 75 % Ethanol resuspendiert, gevortext und 10-15
min bei Raumtemperatur inkubiert. Danach zentrifugiert man 5 min
bei 10 000 × g,
4 °C, und
verwirft den Überstand.
Das Pellet wird bei Raumtemperatur etwa 10-15 min getrocknet. Das
Pellet wird in 100 μl
Wasser resuspendiert und 10-15 min bei 55 bis 60 °C inkubiert.
-
Die
RNA-Konzentration wird berechnet und die Reinheit in einer 1:100-Verdünnung der
Stammlösung
unter Verwendung der Extiaktion bei 260 nm, 280 nm, 230 nm und 320
nm bestimmt. Vor dem Ablesen wird der pH mit konzentriertem Na2HPO4 auf 1 eingestellt.
-
Etwa
1 μg jeder
Probe werden auf einem Agarosegel aufgetrennt, um den Grad der nachweisbaren
DNA-Kontaminierung und des RNA-Abbaus zu bestimmen. Die Proben werden
bei -70 °C
gelagert.
-
5.1.2 Erststrang-cDNA-Synthese
für die
Selektion differenziell exprimierter cDNA-Klone als Sonden
-
Diese
Schritte werden wie in den Paragraphen 4.1.2 bis 4.1.9 oben beschrieben
durchgeführt.
-
5.1.3 Hybridisierung der
Testproben-cDNA an Filter mit Sonden-cDNA
-
Das
zweite Aliquot Blut der normalen und kranken Patienten wird verwendet,
um wie in Paragraph 4.1.10 beschrieben RNA zu isolieren, markierte
Erststrang-cDNA herzustellen, eine Hybridisierung mit dem Filter
vorzunehmen, der die Sonden trägt, und
den Film zu exponieren.
-
5.1.4 Erzeugung des Standards
-
Die
Ergebnisse werden wie in 4.1.11 oben beschrieben relativ zu einem
einzelnen Signal standardisiert.
-
Die
Verhältnisse
der entsprechenden Signale zwischen dem Patienten mit der Krankheit
und dem Patienten ohne dieselbe Krankheit werden verglichen.
-
Ergebnisse
-
Man
erhält ähnliche
Ergebnisse wie die in 1 gezeigten.
-
5.2 Anwendung des entwickelten
Verfahrens auf einen nicht diagnostizierten Patienten
-
Eine
2 ml-Blutprobe wird einem Patienten entnommen und sofort in zwei
1 ml-Aliquots eingefroren. Aus einem der Aliquots wird nach Auftauen
RNA wie vorstehend beschrieben extrahiert.
-
Erststrang-cDNA
wird wie vorstehend beschrieben synthetisiert und durch Einbeziehung
von [32P]αdCTP
in die Synthese markiert.
-
Die
markierte Probe wird wie vorstehend beschrieben mit einem Filter
hybridisiert, der die ausgewählten
cDNA-Sonden trägt,
gewaschen, und die Signale werden mit einem Instant Imager nachgewiesen.
-
Das
Muster der relativen Signale der verschiedenen Sonden auf dem Filter
wird mit den Mustern des gesunden Patienten und des Patienten mit der
Krankheit verglichen, und eine Diagnose für das Vorliegen oder Fehlen
dieser Krankheit bei dem neuen Patienten erstellt.
-
Beispiel 6: Unterschiedliche
relative Expressionsmuster von 7 ausgewählten Sonden aus der Wurzel norwegischer
Fichten (Picea abies), die verschiedenen Arten von Stress ausgesetzt
wurden
-
Methoden
-
- 1. Sieben unterschiedliche informative cDNA-Sonden
wurden an eine Nylonmembran gebunden. Die meisten der Klone wurden
aus einer subtrahierten cDNA-Bibliothek aus Wurzeln der norwegischen
Fichte, die mit dem Pilzpathogen Pythium dimorphum infiziert waren
(gemäß der in Beispiel
4 beschriebenen Methode) isoliert, während andere über ähnliche
Methoden aus norwegischen Fichten isoliert wurden, die anderen Arten von
Stress ausgesetzt waren. Die subtrahierte Bibliothek wurde nach
der in Lönneborg
et al. (1995), PCR Meth. Applic., 4, Hrsg. David Bentley, Richard
Gibbs, Eric Green, Richard Myers, Cold Spring HarborLaboratory Press,
NY, Seiten S168-5177 beschriebenen Methode hergestellt. Es war bekannt,
dass alle dieser Klone durch wenigstens eine Art von Stress induziert
worden waren.
- 2. Norwegische Fichten wurden zwei Monate in einer Wachstumskammer
mit einem Tag/Nacht-Zyklus von 12 h/12 h bei einer Lichtintensität von 500 μMol × m-2 × sec-1 und Bewässerung mit optimaler Nährstoffversorgung
einmal pro Tag kultiviert. Die Pflanzen wurden dann entweder einer
Ernährung
wie zuvor (Kontrolle), Maltosemedium, 24 mg (Frischgewicht) Pythium
dimorphum, oder 24 mg (Frischgewicht) Rhizoctonia sp. ausgesetzt.
Die Pflanzen wurden diesen Faktoren 4 und 8 Tage ausgesetzt. Danach
wurden die Wurzeln und der obere Teil sofort eingefroren.
- 3. Die verbleibenden Schritte 4 bis 10 wurden im Wesentlichen
wie in Beispiel 4 beschrieben durchgeführt.
- 4. Aus den Wurzeln und den oberen Teilen wurde RNA extrahiert
und auf Qualität
und Ausbeute überprüft.
- 5. Erststrang- und Zweitstrang-cDNA wurde unter Verwendung eines
polyT-Primers und eines auf dem Vorliegen eines 5'-Caps basierenden
Primers synthetisiert. Auf diese Weise wurden nur Klone voller Länge unter
Vermeidung des Risikos einer durch mehrfache Priming-Stellen beeinflussten
Synthese synthetisiert.
- 6. Alle cDNAs wurden mit der PCR-Technik unter Verwendung derselben
Primer-Sätze
amplifiziert.
- 7. Der cDNA-Pool wurde unter Verwendung des polyT-Primers markiert.
- 8. Filter, die jeweils die sieben Sonden trugen, wurden sechs
Stunden bei 65 °C
prähybridisiert, worauf
man die markierten cDNA-Proben zu jeweils einem Filter gab und die
immobilisierten Filter über
Nacht bei 65 °C
hybridisieren ließ.
- 9. Die Filter wurden gewaschen, um alle unspezifisch hybridisierten
Markierungen zu entfernen.
- 10. Die radioaktiven Signale der einzelnen Sonden auf jedem
Filter wurden mit einem Instant Imager gezählt und die relativen Signale
berechnet.
-
Ergebnisse
-
Das
für die
Filter der Wurzeln für
Kontrolle (Tag 4), Maltose (Tag 4 und 8), Pythium dimorphum (Tag
4 und 8), Rhizotonia sp. (Tag 4) und Nadeln der Kontrolle (Tag 4)
und Pythium dimorphum (Tag 4) erzeugte Muster ist in 2 gezeigt.
Für Maltose
bei Tag 4 wurden zwei unabhängige
Wiederholungen durchgeführt,
welche die Reproduzierbarkeit des Experiments zeigten.
-
Die
Ergebnisse zeigen, dass jeder dieser Stressfaktoren unter Verwendung
dieses Sondensatzes spezifische Muster erzeugt. Es ist ebenfalls
ersichtlich, dass die Stressfaktoren die Pflanzen systemisch induzieren,
was die Verwendung verschiedener Teile der Pflanzen für den Assay
ermöglicht.
Weiterhin kann auch die differenzielle Expression bestimmter Transkripte
in verschiedenen Stadien des Stresses sichtbar sein.