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Fachgebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen einen verbesserten
elektrochirurgischen Trokar sowie ein Verfahren zu dessen Anwendung
und spezieller einen elektrochirurgischen Trokar, der zum induktiven
Einkoppeln elektrochirurgischer Energie in speziell angepaßte, schnurlose
elektrochirurgische Instrumente eingerichtet ist.
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Hintergrund
der Erfindung
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Der
chirurgische Trokar ist zur Hauptrichtung bei der Entwicklung und
Akzeptanz endoskopischer chirurgischer Eingriffe geworden. Die endoskopische Chirurgie
umfaßt
die Durchführung
chirurgischer Eingriffe durch eine Anzahl von Öffnungen mit relativ kleinem
Durchmesser. Diese Öffnungen
werden mit einem Trokar angebracht, welcher typischerweise einen
Trokar-Obturator und eine Trokar-Kanüle aufweist. Der Obturator
ist das Durchstechwerkzeug, welches die Körperwand durchsticht, um eine Öffnung zu
schaffen. Wenn der Durchstich vorgenommen wurde, wird der Obturator
aus der Kanüle
zurückgezogen.
Die Kanüle
ergibt dann einen Durchlaß mit
kleinem Durchmesser durch die Körperwand
hindurch und schafft zugleich einen Zugang für weitere chirurgische Instrumente
zur Operationsstelle. Die Funktion, der Aufbau und die Arbeitsweise
eines typischen Trokars ist im Detail im US-Patent Nr. 5.387.197
beschrieben.
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Solche
weiteren chirurgischen Instrumente können beispielsweise bipolare
oder monopolare elektrochirurgische Instrumente umfassen, welche elektrochirurgische
Hochfrequenzenergie benutzen. Bekannte elektrochirurgische Instrumente
umfassen beispielsweise bipolare Zangen, bipolare Scheren, monopolare
Haken, monopolare Scheren sowie bipolare Innenschneider. Jedes dieser
Instrumente hat einen elektrochirurgischen End-Manipulator, welcher derart
ausgebildet ist, daß er
Gewebe durch die Anwendung elektrochirurgischer Energie (beispielsweise
Hochfrequenz- bzw. HF-Energie) behandeln kann, sofern es mit dem
elektrochirurgischen End-Manipulator in Kontakt gebracht wird. Die
bekanntesten elektrochirurgischen Instrumente werden mittels elektrischer
Anschlußschnüre mit elektrochirurgischen
Generatoren verbunden. Der Aufbau und die Wirkungsweise eines typischen bipolaren
Schneid- und Klammerinstrumentes („bipolarer Innenschneider") ist im US-Patent Nr. 5.403.312
beschrieben.
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Elektrochirurgische
Generatoren, wie beispielsweise der „Force II"-Generator (welcher von der Firma Valleylab
in Bolder, Colorado, geliefert wird), liefern die elektrische Energie über elektrische Anschlußschnüre an die
elektrochirurgischen Instrumente. Die elektrischen Anschlußschnüre sind
direkt am elektrochirurgischen Instrument angebracht, was diese
elektrochirurgischen Instrumente unbequem im Gebrauch macht. Zum
anderen können
elektrische Anschlußschnüre unerwünschte Verzögerungen
verursachen, wenn ein elektrochirurgisches Instrument vom Generator
getrennt und das andere eingesteckt wird. Daher wäre es von
Vorteil, ein schnurloses elektrochirurgisches Instrument zu konstruieren.
Jedoch müßte ein
solches schnurloses elektrochirurgisches Instrument durch eine etwas
andere Anordnung mit dem elektrochirurgischen Generator verbunden
werden. Es wäre
daher von Vorteil, einen Trokar oder einen Trokar-Adapter zu konstruieren,
welcher geeignet wäre,
elektrochirurgische Energie induktiv in speziell konstruierte schnurlose
elektrochirurgische Instrumente einzukoppeln. Es wäre ferner
vorteilhaft, ein elektrochirurgisches Instrument und einen elektrochirurgischen
Trokar oder Trokar-Adapter zu konstruieren, bei welchen die elektrochirurgische
Energie induktiv vom elektrochirurgischen Trokar in das elektrochirurgische
Instrument eingekoppelt wird, wenn die elektrochirurgische Energie
am elektrochirurgischen Trokar oder am Trokar-Adapter angelegt wird.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Nach
der vorliegenden Erfindung, wie sie in Anspruch 1 definiert ist,
ist ein chirurgischer Trokar vorgesehen, welcher derart eingerichtet
ist, daß er elektrochirurgische
Energie induktiv in speziell angepaßte schnurlose elektrochirurgische
Instrumente einzukoppeln vermag. Der elektrochirurgische Trokar weist
eine Kanüle,
einen induktiven elektrochirurgischen Adapter sowie einen Arretierungsverbinder auf,
der geeignet ist, die Kanüle
mit dem induktiven elektrochirurgischen Adapter zu verbinden. Die
Kanüle
ist ein langgestrecktes Rohr, welches in einen Körperhohlraum, in einen Durchgang
oder in ein Gefäß eingeführt werden
kann. Der induktive elektrochirurgische Adapter umfaßt vorzugsweise
ein Gehäuse mit
einer langgestreckten Zentralöffnung,
eine Primär-Induktorspule,
die sich in axialer Richtung rund um die sowie entlang der langgestreckten Öffnung erstreckt,
einen ersten und einen zweiten Induktorleiter, ein Außengehäuse und
eine elektrische Anschlußschnur.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die Adapteröffnung von einer Öffnungswand
im Adapter-Gehäuse
gebildet. Der Primär-Induktor
ist rund um die Öffnung
angeordnet und erstreckt sich an dieser entlang. Die erste und die
zweite Induktorleitung verbinden das proximale bzw. das distale
Ende des Primär-Induktors
mit dem ersten bzw. zweiten Außenanschluß. Am ersten
und zweiten Außenanschluß ist eine
elektrische Anschlußschnur
angeschlossen, welche dazu dienen kann, den Adapter an einen geeigneten
elektrochirurgischen Generator oder an eine andere Quelle elektrochirurgischer
Energie anzuschließen.
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Der
elektrochirurgische Trokar weist einen Arretierungsverbinder auf
welcher die Kanüle
mit dem induktiven elektrochirurgischen Adapter verbindet. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist der Adapter einen ersten und einen zweiten Arretierungs-Bügel auf, die sich vom distalen Ende
des Verbinders aus erstrecken. Die Kanüle weist Aufnahmen, wie Vorsprünge, Vertiefungen
oder Rippen auf, welche die distalen Enden der Arretierungs-Bügel an Ort
und Stelle halten, wodurch der Verbinder im Kontakt mit der Kanüle gehalten
wird. Bei einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der induktive elektrochirurgische Adapter
in die Trokar-Kanüle
integriert und ein Bestandteil derselben.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Wand der Adapter-Zentralöffnung zumindest
teilweise aus ferromagnetischem Material hergestellt, welches beispielsweise Eisen
sein kann. Die Adapter-Wand kann alternativ auch aus jeglichem anderen
Material mit einer hohen relativen magnetischen Permeabilität, das heißt mit einer
Permeabilität
größer als
100, hergestellt sein.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
neuartigen Merkmale der Erfindung sind im einzelnen in den angefügten Ansprüchen beschrieben.
Die Erfindung selbst, sowohl hinsichtlich Aufbau als auch Wirkungsweise
zusammen mit weiteren Aufgaben und Vorteilen derselben, wird durch Bezugnahme
auf die nachfolgende Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
besser verständlich
werden, wobei letztere darstellen:
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines induktiven elektrochirurgischen
Trokars entsprechend der vorliegenden Erfindung.
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1A ist
eine perspektivische Ansicht eines induktiven elektrochirurgischen
Trokars entsprechend der vorliegenden Erfindung einschließlich eines
Teiles des Schließrohres
eines induktiven elektrochirurgischen Instrumentes, das in der Zentralöffnung des
induktiven elektrochirurgischen Trokars angeordnet ist.
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2 ist
eine Draufsicht im Schnitt entlang der Linie 2 – 2 in 1 durch
das proximale Ende des in 1 dargestellten
induktiven elektrochirurgischen Trokars.
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2A ist
eine Draufsicht im Schnitt entlang der Linie 2A – 2A in 1A durch
das proximale Ende des in 1A dargestellten
induktiven elektrochirurgischen Trokars und Schließrohres.
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3 ist
eine perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten
induktiven elektrochirurgischen Trokars in einer Schnittebene.
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3A ist
eine perspektivische Ansicht des in 1A dargestellten
induktiven elektrochirurgischen Trokars mit Schließrohr in
einer Schnittebene.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht eines schnurlosen induktiven elektrochirurgischen
Instrumentes.
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5A ist
eine aufgeschnittene Ansicht des End-Manipulators des in 4 dargestellten
induktiven elektrochirurgischen Instrumentes.
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5B ist
eine aufgeschnittene Ansicht des Mittel-Teiles des Schließrohres
des in 4 dargestellten induktiven elektrochirurgischen
Instrumentes.
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5C ist
eine aufgeschnittene Ansicht des proximalen Teiles des Schließrohres
des in 4 dargestellten induktiven elektrochirurgischen
Instrumentes.
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6 ist
eine schematische Darstellung, welche die induktive Kopplung zwischen
einem induktiven elektrochirurgischen Trokar bzw. Trokar-Adapter
entsprechend der vorliegenden Erfindung graphisch darstellt.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines induktiven elektrochirurgischen
Trokars 11 entsprechend der vorliegenden Erfindung. 1A ist
eine perspektivische Ansicht eines induktiven elektrochirurgischen
Trokars 11 einschließlich
eines Teiles eines Schließrohres 50 des
induktiven elektrochirurgischen Instrumentes 16. Der induktive
elektrochirurgische Trokar 11 weist eine Trokar-Kanüle 8 und
einen induktiven elektrochirurgischen Adapter 14 auf. Der induktive
elektrochirurgische Trokar 11 kann auch eine Obturator-Baugruppe
(nicht dargestellt) aufweisen, wie sie im US-Patent Nr. 5.387.197
beschrieben ist. Die Trokar-Kanüle 8 weist
ein Kanülengehäuse 12 und
ein Kanülenrohr 10 auf,
das sich vom Kanülengehäuse 12 aus
erstreckt. Der induktive elektrochirurgische Adapter 14 weist
ein Adaptergehäuse 15,
einen Arretierungsverbinder 17, eine Zentralöffnung 19,
eine Zugentlastung 23 sowie eine elektrische Anschlußschnur 18 auf.
Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform
der Erfindung ist der induktive elektrochirurgische Adapter 14 durch
den Arretierungsverbinder 17 mit der Trokar-Kanüle 8 verbunden.
Der Arretierungsverbinder 17 weist Arretierungsbügel 20 und
Freigabe-Knöpfe 22 auf.
Es dürfte offensichtlich
sein, daß der
induktive elektrochirurgische Adapter 14 direkt in das
Trokar-Kanülengehäuse 12 integriert
sein kann, was den Arretierungsverbinder 17 erübrigt.
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2 ist
eine Draufsicht, geschnitten durch das proximale Ende eines induktiven
elektrochirurgischen Trokar 11 entlang der Linie 2 – 2 in 1. 2A ist
eine Draufsicht, geschnitten durch das proximale Ende des induktiven
elektrochirurgischen Trokars 11 sowie einen Teil des Schließrohres 50 des induktiven
elektrochirurgischen Instrumentes 16 entlang der Linie
2A – 2A
in 1A. In den 2 und 2A weist
das Kanülengehäuse 12 ein
Klappenventil 34, eine Ventilfeder 35 und eine
Ringdichtmanschette 33 auf. Der induktive elektrochirurgische
Adapter 14 weist eine Zentralöffnung 19, einen Vorderflansch 25 und
einen Basisflansch 24 auf. Die Zentralöffnung 19 ist eine
langgestreckte Öffnung
zur Aufnahme von Arbeitsinstrumenten, wie beispielsweise von elektrochirurgischen
Instrumenten. Der induktive elektrochirurgische Adapter 14 weist
ferner einen Induktor auf, wobei die in den 2 und 3 dargestellte
Ausführungsform
eine Induktorspule 91, eine proximale Induktorleitung 93 sowie
eine distale Induktorleitung 94 umfaßt. Zumindest ein Teil der Wand
der Zentralöffnung 19 wird
von einer Innenwand 92 gebildet, welche beispielsweise
aus einem Isolierstoff besteht, um die Induktorspule 91 von
der Zentralöffnung 19 zu
isolieren. Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung kann die Innenwand 92 alternativ beispielsweise
aus einem ferromagnetischen Material, wie beispielsweise Eisen,
geformt sein. Die Innenwand 92 ist gegen den Vorderflansch 25 und
den Basisflansch 24 positioniert. Ein Kompressionselement
(nicht dargestellt), wie beispiels weise ein O-Ring, welcher rund
um die Innenwand 92 angeordnet werden kann, um die Innenwand 92 zur
Zentralöffnung 19 hin
vorzuspannen. Wie in den 1, 1A, 2 und 2A dargestellt,
verläuft
die elektrische Anschlußschnur 18 durch
eine Zugentlastung 23 und ist mechanisch und elektrisch
mit dem oberen Leiter 36 sowie dem unteren Leiter 38 verbunden.
Der obere Leiter 36 ist elektrisch durch das proximale
Verbindungsstück 95 mit dem
proximalen Induktorleiter 93 verbunden. Der proximale Induktorleiter 93 ist
elektrisch mit dem proximalen Ende der Induktorspule 91 verbunden.
Der untere Leiter 38 ist elektrisch durch das distale Verbindungsstück 96 mit
dem distalen Induktorleiter 94 verbunden. Der distale Induktorleiter 94 ist
elektrisch mit dem distalen Ende der Induktorspule 91 verbunden.
Der in 2A dargestellte Teil des elektrochirurgischen
Instrumentes 16 weist ein Schließrohr 50, eine Instrumenten-Induktorspule 46,
eine Kanalhalterung 86 sowie einen Magazinkanal 88 auf.
Rastvorsprünge 4 im
Kanülengehäuse sind
zur Aufnahme von Arretierungsbügeln 20 des
Arretierungsverbinders 17 vorgesehen.
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3 ist
eine perspektivische Ansicht in der Schnittebene eines induktiven
elektrochirurgischen Adapters 14. 3A ist
eine perspektivische Ansicht in der Schnittebene eines induktiven
elektrochirurgischen Adapters 14 sowie eines Teiles des
Schließrohres 50 des
induktiven elektrochirurgischen Instrumentes 16. Nun wird
auf die 2 und 3 sowie 2A und 3A und
speziell auf die 3 und 3A Bezug
genommen, in welchen der induktive elektrochirurgische Adapter 14 ein
Adaptergehäuse 15,
Arretierungsbügel 20,
eine Zentralöffnung 19, eine
Induktorspule 91, einen Arretierungsverbinder 17,
eine Innenwand 92, eine Öffnungs-Innenfläche 21,
einen Basisflansch 24, einen Vorderflansch 25 und
Freigabe-Knöpfe 22 aufweist.
Die elektrochirurgische Energie wird dem induktiven elektrochirurgischen
Adapter 14 durch die elektrische Anschlußschnur 18 zugeführt, welche
mit einem bipolaren elektrochirurgischen Stecker 64 verbunden
ist. Somit kann elektrochirurgische Energie vom bipolaren Stecker 64 über die
elektrische Anschlußschnur 18 in
die Induktorspule 91 eingekoppelt werden. Die Zentralöffnung 19 ist
durch die Öffnungs-Innenfläche 21 begrenzt.
Der in den 2, 2A, 3 sowie 3A sichtbare
Teil der Innenfläche 21 wird
zumindest teilweise von der Innenfläche der Innenwand 92 gebildet.
Die Zugentlastung 23 schützt die elektrische Anschlußschnur 18,
wo sie durch das Adaptergehäuse 15 verläuft.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht eines schnurlosen induktiven elektrochirurgischen
Instrumentes 16, welches beispielsweise ein bipolares Schneid-
und Klammergerät
sein kann. In 4 weist das induktive elektrochirurgische
Instrument 16 einen Griff 72, ein Schließrohr 50 sowie
einen bipolaren End-Manipulator 57 auf. Das Schließrohr ist
langgestreckt, um die Einführung
des End-Manipulators 57 durch eine Trokar-Kanüle und damit die
Verwendung eines induktiven elektrochirurgischen Instrumentes 16 bei
endoskopischen oder laparoskopischen chirurgischen Eingriffen zu
erleichtern. Der Griff 72, der sich am proximalen Ende
des induktiven elektrochirurgischen Instrumentes 16 befindet,
weist einen Greiferhebel 74, einen Auslöserhebel 76 und einen
Lösehebel 78 auf.
Das Schließrohr 50,
welches den Griff 72 mit dem End-Manipulator 57 verbindet, weist
einen Drehknopf 70 auf. Der End-Manipulator 57,
der sich am distalen Ende des Schließrohres 50 befindet,
weist einen Amboß 58,
einen Magazinkanal 88 und ein Klammermagazin 68 auf.
Das induktive elektrochirurgische Instrument 16 ähnelt in
seinem Aufbau und seiner Funktion dem bipolaren endoskopischen Elektrokauterisations-Linear-Schneid-
und Klammer-Instrument,
das im US-Patent Nr. 5.403.312 dargestellt und beschrieben ist.
Jedoch ist das induktive elektrochirurgische Instrument 16 schnurlos
und die elektrochirurgische Energie wird induktiv in das elektrochirurgische
Instrument 16 eingekoppelt. Beim induktiven elektrochirurgischen
Instrument 16 wird die elektrochirurgische Energie dem Instrument 16 über Induktorspulen
zugeführt,
welche im Schließrohr 50 angeordnet
sein können.
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5A ist
eine aufgeschnittene Ansicht des End-Manipulators 57 eines
induktiven schnurlosen elektrochirurgischen Instrumentes 16. 5B ist eine
aufgeschnittene Ansicht eines Mittelteiles des Schließrohres 50 eines
induktiven schnurlosen elektrochirurgischen Instrumentes 16. 5C ist
eine aufgeschnittene Ansicht eines proximalen Teiles des Schließrohres
eines induktiven elektrochirurgischen Instrumentes 16.
Bei den in den 5A bis 5C dargestellten
Ausführungsformen
des elektrochirurgischen Instrumentes 16 trägt ein Amboßgrundkörper 73 des
Ambosses 58 eine Elektrodenbaugruppe 52 und weist
eine Amboßführung 65 sowie
Klammerformungsschlitze (nicht dargestellt) auf. Die Elektrodenbaugruppe 52 ist
elektrisch an einen ersten elektrischen Leiter 48 sowie
an Amboßelektroden 55 gekoppelt.
Der Amboßgrundkörper 73 ist
durch einen Amboßisolator 59 von
der Elektrodenbaugruppe 52 isoliert. Der elektrische Leiter 48 ist über ein
distales Instrumenten-Verbindungsstück 45 und eine distale Instrumenten-Induktorleitung 43 elektrisch
mit einer Instrumenten-Induktorspule 46 verbunden. Die
Instrumenten-Induktorspule 46 ist im zentralen Teil des Schließrohres 50 angeordnet.
Ein Magazinkanal 88 des End-Manipulators 57 hält das Klammermagazin 68,
eine Keilführung 80 sowie
eine Keilblock-Baugruppe 82.
Der Magazinkanal 88 ist bei der hier dargestellten Ausführungsform
aus elektrisch leitfähigem
Material hergestellt und erstreckt sich in das elektrisch leitfähige Schließrohr 50 und
ist mit diesem elektrisch gekoppelt. Das Schließrohr 50 ist über ein Schließrohr-Verbindungsstück 44 und
eine proximale Instrumenten-Induktorleitung 42 mit dem
proximalen Ende der Instrumenten-Induktorspule 46 elektrisch gekoppelt.
Somit kann der Magazinkanal 88 die Rückleitung für die in die Amboßelektroden 55 des End-Manipulators 57 eingekoppelte
elektrische Energie bilden, wenn der End-Manipulator 57 zum
Erfassen von Gewebe oder anderem elektrisch leitfähigem Material,
das sowohl mit dem Magazinkanal 88 als auch mit den Amboßelektroden 55 Kontakt
hat, verwendet wird. Die in den Magzinkanal 88 eingekoppelte
elektrochirurgische Energie kann über die Instrumenten-Induktorspule 46 in
den elektrochirurgischen Trokar 11 zurückgekoppelt werden. Das Schließrohr 50 kann
von den umgebenden Strukturen bzw. von dem umgebenden Gewebe beispielsweise
dadurch elektrisch isoliert sein, daß es von einer Hülse aus elektrisch
isolierendem Material (nicht dargestellt) umgeben ist. Das Schließrohr 50 trägt und umschließt auch
das proximale Ende des Ambosses 58, das proximale Ende
des Magazinkanals 88, einen Auslösestab 84, das proximale
Ende eines Messers 90, die Kanal-Haltevorrichtung sowie zumindest einen
Teil der Keilblock-Baugruppe 82 und der Keilführung 80.
Das Schließrohr 50 kann
vorzugsweise aus einem ferromagnetischen Material, wie beispielsweise
Eisen, aufgebaut sein, um die magnetische Kopplung zwischen der
Induktorspule 91 im induktiven elektrochirurgischen Trokar 11 und
der Instrumenten-Induktorspule 46 im
induktiven elektrochirurgischen Instrument 16 zu verbessern.
Der Amboß 58 öffnet und
schließt
beispielsweise durch Schwenken um einen oder mehrere Schwenkstifte)
(nicht dargestellt). Die Anordnung und die Wirkungsweise der mechanischen
Merkmale des elektrochirurgischen Instrumentes 16 werden
unter Bezugnahme auf das mechanische Schneid- und Klammerinstrument,
das im US-Patent Nr. 5.597.107 beschrieben ist, besser verständlich werden.
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6 ist
eine schematische Darstellung der induktiven Kopplung zwischen dem
induktiven elektrochirurgischen Adapter 14 des elektrochirurgischen Trokars 11 und
dem induktiven elektrochirurgischen Instrument 16. In 6 ist
ein erster Ausgang 6 des elektrochirurgischen Generators 5 über die
Anschlußschnur 18,
den oberen Leiter 36, das proximale Verbindungsstück 95 und
den proximalen Induktorleiter 93 elektrisch an ein erstes
Ende der Induktorspule 91 angeschlossen. Der obere Leiter 36 ist
elektrisch mit der elektrischen Anschlußschnur 18 verbunden.
Ein zweiter Ausgang 7 des elektrochirurgischen Generators 5 ist über die
Anschlußschnur 18, den
unteren Leiter 38, das distale Verbindungsstück 96 und
die distale Induktorleitung 94 an ein zweites Ende der
Induktorspule 91 angeschlossen. Der untere Leiter 38 ist
elektrisch mit der elektrischen Anschlußschnur 18 verbunden.
Wenn der End-Manipulator 57 rund um das elektrisch leitfähige Material, wie
beispielsweise biologisches Gewebe, das auch Kontakt mit dem Magazinkanal 88 hat,
geschlossen wird, ist der elektrische Kreis von der proximalen Instrumenten-Induktorleitung 42 der
Instrumenten-Induktorspule 46 zur distalen Instrumenten-Induktorleitung 43 der
Instrumenten-Induktorspule 46 über das Schließrohr-Verbindungsstück 44,
das Schließrohr 50,
den Magazinkanal 88, das erfaßte leitfähige Material, die Amboßelektroden 55 der
Elektroden-Baugruppe 52,
den elektrischen Leiter 48, das distale Instrumenten-Verbindungsstück 45 und
die distale Instrumenten-Induktorleitung 43 geschlossen.
Somit fließt,
wenn der End-Manipulator 57 um
das leitfähige Material
geschlossen und der elektrochirurgische Generator 5 eingeschaltet
ist, ein elektrischer Strom mit geeigneter Ausgangsfrequenz und
-leistung vom elektrochirurgischen Generator 5 durch die
Induktorspule 91 (welche elektromagnetisch mit der Instrumenten-Induktorspule 46 gekoppelt
ist) durch die Instrumenten-Induktorspule 46 zum
End-Manipulator 57 und fließt durch die Instrumenten-Induktorspule 46 und
die Induktorspule 91 zurück zum elektrochirurgischen
Generator 5.
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Wie
in 6 schematisch dargestellt, ist die Instrumenten-Induktorspule 46 langgestreckt,
so daß eine
Bewegung des induktiven elektrochirurgischen Instrumentes 16 in
der Zentralöffnung 19 nicht
zu Verlusten der elektromagnetischen Kopplung der Induktorspule 91 und
der Instrumenten-Induktorspule 46 führt. Daher kann die induktive
Kopplung zwischen der Induktorspule 91 und der Instrumenten-Induktorspule 46 sogar
dann aufrechterhalten werden, wenn das induktive elektrochirurgische
Instrument 16 im Trokar 11 bewegt wird, um die
Behandlung des Patienten zu erleichtern. Es kann in bestimmten Situationen
auch ratsam sein, entweder in den induktiven elektrochirurgischen
Trokar 11 oder in das induktive elektrochirurgische Instrument 16 einen
oder mehrere Anspassungskondensator(en) (nicht dargestellt) einzufügen, um
die durch den End-Manipulator 57 eingekoppelte Leistung
zu erhöhen.
Speziell wird ein solcher Anpassungskondensator (nicht dargestellt) derart
gewählt,
daß die
Belastung durch den Trokar, das Instrument und das Gewebe bei der
interessierenden Frequenz (beispielsweise die Frequenz, bei welcher
die elektrochirurgische Energie zum Gewebe übertragen wird) im wesentlichen
ohmsche Widerstandseigenschaften zeigt.
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Bei
der Anwendung wird die Trokar-Kanüle 8 mit einem herkömmlichen
Trokar-Orbiter (nicht dargestellt) benutzt, um die Wand eines Körperhohlraumes,
wie beispielsweise die menschliche Unterleibswand, zu durchdringen.
Nachdem die Körperwand durchdrungen
worden ist, wird die Obturator-Baugruppe aus der Trokarkanüle 8 zurückgezogen,
und die Kanüle
wird als Zugangstor für
den Durchlaß verschiedener
endoskopischer Instrumente benutzt, um beispielsweise Zugang zu
den inneren Organen eines Menschen zu erhalten. Wenn das anzuwendende
endoskopische Instrument ein schnurloses induktives elektrochirurgisches
Instrument, wie das elektrochirurgische Instrument 16,
ist, kann der induktive elektrochirurgische Adapter 14 an
das Kanülengehäuse 12 der
Trokarkanüle 8 angefügt werden.
Wenn der induktive elektrochirurgische Adapter 14 an die Trokarkanüle 8 angefügt und die
elektrische Anschlußschnur 18 an
einen geeigneten elektrochirurgischen Generator (wie der Generator 5 in
Figur) angeschlossen sind, kann der induktive elektrochirurgische
Trokar 11 angewandt werden, um für schnurlose induktive elektrochirurgische Instrumente,
wie das elektrochirurgische Instrument 16, elektrochirurgische
Energie bereitzustellen. Wenn ein schnurloses induktives elektrochirurgisches
Instrument 16, beispielsweise mittels des induktiven elektrochirurgischen
Trokars 11, in einen Körperhohlraum
eingeführt
worden ist, passiert der End-Manipulator 57 die Trokarkanüle 8 in
den Körperhohlraum
hinein, während
der größte Teil
des Schließrohres 50 im
Trokar 11 verbleibt. Der Griff 72, welcher sich
außerhalb
des induktiven elektrochirurgischen Trokars 11 befindet, kann
vom Chirurgen betätigt
werden, um die Position des End-Manipulators 57 zu steuern.
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Ein
schnurloses induktives elektrochirurgisches Instrument entsprechend
der vorliegenden Erfindung, wie beispielsweise das elektrochirurgische Instrument 16 von 5, kann durch Einführen des schnurlosen Instrumentes
in einen geeigneten induktiven elektrochirurgischen Trokar, wie
der in 1 dargestellte elektrochirurgische Trokar, genutzt
werden. Bei dem in 1 dargestellten induktiven elektrochirurgischen
Trokar wird die elektrochirurgische Energie dem Instrument 16 beispielsweise
durch induktive elektromagnetische Kopplung zwischen der Induktorspule 91 des
induktiven elektromagnetischen Trokars 11 und der Instrumenten-Induktorspule 46 des
induktiven elektrochirurgischen Instrumentes 16 bereitgestellt.
Der Durchmesser der Zentralöffnung 19 entspricht
im allgemeinen dem Außendurchmesser
des Schließrohres 50,
so daß das
Schließrohr 50 durch
die Zentralöffnung 19 und
das Innere des Kanülen-Rohres 10 gleitet.
Eine wirksame elektrische Kopplung muß so lange aufrechterhalten
werden, so lange mindestens ein Teil der Instrumenten-Induktorspule 46 in
der Zentralöffnung 19 gegenüber der
Induktorspule 91 angeordnet ist. Zumindest das Schließrohr 50 und/oder
die Innenwand 92 können
vorzugsweise aus einem ferromagnetischen Material mit einer hohen
relativen magnetischen Permeabilität hergestellt sein, um die
elektromagnetische Kopplung zwischen der Induktorspule 91 und
der Instrumenten-Induktorspule 46 zu ermöglichen
und zu verstärken.
Wie schon zuvor erwähnt,
kann ein Kompressionselement (nicht dargestellt) angewandt werden,
um sicherzustellen, daß die
Innenwand 92 und das Schließrohr 50 guten körperlichen
Kontakt halten, um dadurch den Luftspalt zu minimieren und die induktive
Kopplung zwischen der Induktorspule 91 und der Instrumenten-Induktorspule 46 zu
verstärken.
Die elektromagnetische Kopplung kann durch die Anwendung mehrerer
Induktoren oder mehrerer Spulenlagen im induktiven elektrochirurgischen
Trokar 11 oder im induktiven elektrochirurgischen Instrument 16 verstärkt werden.
Wenn die Instrumenten-Induktorspule 46 gegenüber den
Induktorspulen 91 positioniert ist, kann die elektrochirurgische
Energie dem Instrument 16 über die elektrische Anschlußschnur 18 und
den induktiven elektrochirurgischen Trokar 11 zugeführt werden.
Bei den hier beschriebenen Ausführungsformen
der Erfindung durchläuft
die dem Trokar 11 durch die Anschlußschnur 18 zugeführte elektrochirurgische
Energie die Leiter 36 und 38 zu den Induktorleitungen 93 und 94 über die
elekt romagnetische Kopplung zwischen den Induktorspulen 91 und
der Instrumenten-Induktorspule 46 in
das elektrochirurgische Instrument 16 hinein. Die dem elektrochirurgischen
Instrument 16 durch die elektromagnetische Kopplung zwischen
den Spulen 91 und 46 zugeführte elektrochirurgische Energie
kann dem End-Manipulator 57 über die Schaltung zugeführt werden,
die aus der distalen Instrumenten-Induktorleitung 43, dem
distalen Instrumenten-Verbindungsstück 45, dem elektrischen
Leiter 48, der Elektroden-Baugruppe 52, dem Magazinkanal 88,
dem Schließrohr 50,
dem Schließrohr-Verbindungsstück 44 und
dem proxialen Instrumenten-Induktorleiter 42 aufgebaut
ist. Diese Schaltung wird vervollständigt, wenn biologisches Gewebe
oder ein anderes leitfähiges
Material vom End-Manipulator 57 erfaßt wird, wodurch
eine Strombahn von der Elektroden-Baugruppe 52 zum Magazinkanal 88 geschaffen
wird. Bei der hier beschriebenen Ausführungsform des induktiven elektrochirurgischen
Instrumentes 16 sind der Magazinkanal 88 und die
Amboßelektroden 55 elektrisch
leitfähig.
Wenn somit die Elektroden-Baugruppe 52 als eine Primärelektrode
wirkt, dann wirkt der Magazinkanal 88 als Sekundärelektrode
bzw. als Rückleitungselektrode.
Wenn das elektrisch leitfähige
Gewebe vom End-Manipulator 57 erfaßt und ein elektrochirurgischer
Generator an die Induktorspule 91 angeschlossen ist, dann
fließt
die elektrochirurgische Energie durch das erfaßte Gewebe und koaguliert dasselbe
bzw. behandelt es anderweitig, wenn das induktive elektrochirurgische
Instrument 16, wie hier beschrieben, im induktiven elektrochirurgischen Trokar 11 positioniert
ist. Es kann auch vorteilhaft sein, einen oder mehrere Schalter
vorzusehen (nicht dargestellt), um den elektrischen Strom der elektrochirurgischen
Energie zum Trokar 11 bzw. zum End-Manipulator 57 des induktiven
elektrochirurgischen Instrumentes 16 zu steuern.
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Während hier
bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben wurden, wird
es dem Fachmann klar sein, daß solche
Ausführungsformen
lediglich beispielhaft vorgesehen sind. Zahlreiche Varianten, Änderungen und
Ersetzungen können
nun dem Fachmann einfallen, ohne von der Erfindung abzuweichen.
Dementsprechend ist beabsichtigt, daß die Erfindung allein durch
den Schutzumfang der angefügten
Ansprüche begrenzt
wird.