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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Knochenersatzmaterial, das ein
zusammenhängendes,
steifes, stützendes,
tragendes Rahmenwerk umfaßt,
und ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Knochenersatzmaterials.
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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Im
Falle eines Bruchs oder einer anderen Verletzung des Knochens hängt die
richtige Knochenheilung und der anschließende günstige Knochenumbau in hohem
Maße von
der Bewahrung der Stabilität
zwischen Knochenbruchstücken
und, im Falle des entkalkten Knochens, von der Bewahrung physiologischer
Beanspruchungsgrade ab. Äußere strukturelle
Stützung
kann durch Benutzen von äußeren Klammern,
Gipsverbänden und
dergleichen erreicht werden. Innere strukturelle Stützung wird
gewöhnlich
durch innere Befestigungsvorrichtungen, wie z.B. Knochenplatten,
Schrauben, Markkanalstäbe
usw., bereitgestellt, von denen einige zu einem späteren Zeitpunkt
auf chirurgischem Weg entfernt werden müssen und die sich alle als
für einen
Patienten beschwerlich und traumatisch erweisen können.
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Ein
erfolgreiches Knochentransplantat benötigt eine osteokonduktive Matrix,
die ein Gerüst
für das Einwachsen
des Knochens bereitstellt, osteoinduktive Faktoren, die chemische
Mittel bereitstellen, welche die Knochenregeneration und -reparatur
anregen, osteogene Zellen, welche durch ihre Fähigkeit, in Osteoblasten und
Osteoklasten zu differenzieren, die grundlegenden Bausteine für die Knochenregeneration
bereitstellen, und strukturelle Unversehrtheit, die dem Transplantationsort
bereitgestellt wird, welche für
die Belastungen geeignet ist, die von dem Transplantat aufgenommen
werden müssen.
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Zu
gegenwärtigen
Knochentransplantatmaterialien gehören Eigentransplantate (die
Benutzung von Knochen des Patienten), Spendertransplantate (die
Benutzung von Leichenknochen) und eine Vielzahl künstlicher
oder synthetischer Knochenersatzmaterialien. Eigentransplantate
bestehen aus Spongiosa und/oder Kompakta. Spongiosa-Transplantate
liefern praktisch keine strukturelle Unversehrtheit. Die Knochenfestigkeit nimmt
zu, wenn das Implantat eingebunden und neuer Knochen abgelagert
wird. Hinsichtlich Kompakta sorgt das Transplantat anfänglich für eine gewisse
strukturelle Festigkeit. Wenn das Transplantat von dem Wirtsknochen
eingebunden wird, wird jedoch avitaler Knochen durch Resorption
entfernt, was die Festigkeit des Transplantats bedeutend verringert.
Die Benutzung von Eigentransplantatknochen kann beim Patienten zu
starken Schmerzen an der Entnahmestelle führen, und es besteht natürlich eine
Grenze hinsichtlich der Menge an solchem Knochen, die dem Patienten
entnommen werden kann. Spendertransplantate sind Eigentransplantaten darin ähnlich,
daß sie
aus Spongiosa und/oder Kompakta bestehen, wobei größere Mengen
und Formate verfügbar
sind. Sterilisationstechniken für
Spendertransplantate können
die strukturellen und biochemischen Eigenschaften des Transplantats
beeinträchtigen.
Die Benutzung von Spendertransplantatknochen trägt mindestens ein gewisses
Risiko der Übertragung
von Krankheit und das Risiko, daß das Transplantat nicht gut eingebunden
wird, in sich.
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Damit
strukturelle Knochenreparaturmaterialien in zweckdienlicher Weise
benutzt werden können, müssen sie
zu komplexen Formteilen geformt werden können, die so gestaltet sind,
daß sie
sich den Umrissen der Reparaturstelle anpassen. Ein Transplantat
mit genauen Umrissen wird die Einbindung von natürlichem Knochen verbessern
und bessere Tragfähigkeit
bereitstellen. Ein inniger tragender Kontakt zwischen dem natürlichen
Knochen und dem Knochenersatzmaterial ist oftmals erforderlich,
um den Knochenumbau sowie die Knochenregeneration zu begünstigen,
was zur Einbindung des Transplantats durch den Wirtsknochen führt. Idealerweise
sollten die Festigkeit und Steifigkeit und Elastizität (d.h.
sein Ansprechen auf Belastung und Belastungsgeschwindigkeit) des
Knochenersatzmaterials denjenigen von natürlichem Knochen ähnlich sein.
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Ein
allgemeiner Überblick über orthopädisch implantierbare
Materialien ist in Damien, Christopher J. und Parsons, Russel J. „Bone Graft
and Bone Graft Substitutes: A Review of Current Technology and Applications" Journal of Applied
Biomaterials, Bd. 2, S. 187 bis 208 (1991) gegeben.
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Eine
Vielfalt an Materialien ist zur Benutzung als Knochenersatzmaterialien
vorgeschlagen worden, und sie reichen einerseits von geformten porösen Metallgegenständen, die
zum Auffüllen
von Defekten um Knie- und Hüftgelenkersatz
geeignet sind, bis zu geformten keramischen Materialien andererseits.
Keramische Materialien werden im großen und ganzen durch ein Sinterverfahren
gebildet, wobei ein Pulver eines keramischen Materials, wie z.B.
Zirkoniumdioxid, in einer Preßform
zu einer gewünschten
Form zusammengepreßt und
dann auf Sintertemperaturen erhitzt wird. Die Porosität des resultierenden
Materials ist gewöhnlich
ziemlich gering. Materialien, bei denen Kalziumphosphate (z.B. Fluorapatit,
Hydroxylapatit und Trikalziumphosphat) eingesetzt werden, können ebenfalls
in dieser Weise gesintert werden, wobei das Kalziumphosphat die
Fähigkeit
aufweist, als ein Substrat für
das Knochenwachstum (Osteokonduktivität) zu wirken.
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Es
ist vorgeschlagen worden, keramische Pulver, wie z.B. Zirkoniumdioxid
und Hydroxylapatit oder Fluorapatit und Spinell, zu mischen und
die Mischung dann in einer Preßform
zusammenzupressen und entweder zu sintern oder heißisostatisch
zu pressen, um einen etwas porösen
keramischen Stoff aus Zirkoniumdioxid zu erzeugen, dessen Poren
mindestens teilweise mit Hydroxylapatit gefüllt sind. Es wird auf Tamari
et al., US-Patentschrift 4,957,509, und auch auf Aksaci, D. et al.,
Porous Fluorapatite/spinel Osteucoramic for Bone Bridges, Ceramic
Transactions, Bd. 48, S. 283 (1995) verwiesen. Es ist auch vorgeschlagen
worden, keramische Gegenstände
zu benutzen, die sowohl Teile hoher Porosität als auch geringer Porosität aufweisen, und
es wird hier auf Hakamatsuka et al., US-Patentschrift 5,152,791,
Johansson, US-Patentschrift 5,464,440 und Borom, US-Patentschrift
4,237,559 verwiesen. Siehe auch Klawitter et al., US-Patentschrift
4,000,525. Die letztgenannte Literaturangabe betrifft die Benutzung
eines Al203-Schlickers, der zu einem Schwamm geschäumt wird,
gefolgt vom Brennen.
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Metallische
oder keramische Materialien, die als Knochenersatz vorgeschlagen
worden sind, sind im großen
und ganzen von geringer Porosität
gewesen und haben im wesentlichen dichte Metalle und keramische
Materialien mit halbporösen
Oberflächen
umfaßt,
die mit einem Material auf Basis von Kalziumphosphat gefüllt oder überzogen
waren. Die resultierende Struktur weist einen dichten metallischen
oder keramischen Kern und eine Oberfläche, die ein Verbundstoff aus
dem Kernmaterial und einem Kalziumphosphat ist, oder eine Oberfläche auf,
die im wesentlichen aus einem Kalziumphosphat besteht. Die Knochenersatzmaterialien dieses
Typs sind gewöhnlich
schwer und dicht und oftmals von bedeutend steiferer Struktur als
Knochen. Hier wird auf die US-Patentschriften 5,306,673 (Hermansson
et al.), 4,599,085 (Riess et al.), 4,626,392 (Kondo et al.) und
4,967,509 (Tamari et al.) verwiesen.
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Während natürlicher
Knochen allmählich
versagt, wenn er druckbeansprucht wird (wobei einige Komponenten
des Knochens dazu dienen, die Belastung zu verteilen), versagen
Knochenersatzmaterialien, wie z.B, diejenigen, die oben beschrieben
wurden, gewöhnlich
plötzlich
und katastrophal.
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WO
95/28973 beschreibt eine poröse
prothetische Vorrichtung, die eine poröse, gewebebildende Oberfläche aufweist,
die mit einem biologisch abbaubaren keramischen Stoff imprägniert ist.
Die prothetische Vorrichtung ist an der Oberfläche mit einem mehrlagigen wulstigen Überzug oder
maschenartigen Überzug versehen.
Der Überzug
ermöglicht,
daß die
Knochen/Gewebe-Zellen in Tiefen von 3 bis 4 mm in die Vorrichtung
einwachsen. Der poröse Überzug ist
kein tragendes Rahmenwerk.
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In
DE-A 96 1075 ist ein Verfahren zum Herstellen eines Knochenersatzmaterials
aus einem hochporösen
keramischen Block offenbart, der mit mehreren parallelen Kanälen in zwei
Gruppen versehen ist. Die Kanäle
der einen Gruppe befinden sich im rechten Winkel zu den Kanälen der
anderen Gruppe, ohne diese Kanäle
zu schneiden. Die Kanäle
werden mit biologisch resorbierbaren Polymerkörnchen gefüllt. Der keramische Block wird
anschließend
auf eine Temperatur oberhalb der Schmelztemperatur der Polymerkörnchen erhitzt.
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US-A-5
522 894 betrifft ein Knochenersatzmaterial, das aus einer dreidimensionalen
Stützstruktur
mit elementaren kugelförmigen
Körpern
besteht, die miteinander verbunden sind und umgrenzte Räume dazwischen
umgeben und umhüllen,
die für
das Einwachsen und Eindringen von Knochen vorgesehen sind. Die kugelförmigen Körper werden
von Fäden
zusammengehalten, die aus absorbierbaren organischen Polymeren und/oder
nichtabsorbierbaren Fäden
oder Drähten hergestellt
sind. In dieser Struktur ist kein verbundenes Hohlraumvolumen vorhanden.
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Somit
besteht ein Bedarf an einem Produkt, das ein Knochenersatzprodukt
und ein Knochentransplantatmaterial ist und das auch eine strukturelle
Stützung
bereitstellt. Dies trifft besonders für den Ersatz oder die Reparatur
von langen Knochen der unteren Gliedmaßen und für die Benutzung bei Wirbelsäulenversteifungstechniken
zu. Trauma, Osteoporose, schwere Osteoarthritis oder rheumatoide
Arthritis, Gelenkersatz und Knochenkrebs können eine Behandlung, in welche
die Benutzung von strukturellen Knochenersatzmaterialien einbezogen
ist, erfordern. Das Knochenersatzmaterial soll porös und in
der Lage sein, das Einwachsen von Knochen in seine Poren zu unterstützen und
anzuregen.
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KURZDARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen Gegenstand bereit, der als Knochenersatzmaterial
nützlich
ist und ein zusammenhängendes,
steifes, stützendes,
tragendes Rahmenwerk umfaßt,
das Verstrebungen aufweist, die mehrere miteinander verbundene Zwischenräume umgrenzen,
die eine 3-3-Vernetzungsstruktur aufweisen, wobei die Verstrebungen,
um für
Rest-Drucksteifigkeit zu sorgen und bei Verstrebungsversagen die Bewahrung
der physikalischen Unversehrtheit des Gegenstandes zu begünstigen,
mit einem elastischen Überzug überzogen
sind, der ein biologisch resorbierbares Polymer umfaßt.
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Vorzugsweise
enthält
der Gegenstand in den Zwischenräumen
und durch das elastische Material von den Verstrebungen getrennt
ein osteokonduktives Material. Der Gegenstand kann Materialien enthalten,
die das Einwachsen von Knochen fördern.
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In
einer Ausführungsform
stellt die vorliegende Erfindung einen festen Gegenstand bereit,
der als ein Knochenersatzmaterial nützlich ist. Der Gegenstand
weist ein zusammenhängendes,
festes, stützendes
Rahmenwerk, das Verstrebungen aufweist, die im Hauptvolumen des
Gegenstandes mehrere miteinander verbundene Zwischenräume umgrenzen,
ein osteokonduktives Material, das in den Zwischenräumen enthalten
ist, und eine verhältnismäßig elastische
Zwischenschicht auf, die biologisch resorbierbar ist und zwischen
dem stützenden
Rahmenwerk und dem osteokonduktiven Material enthalten ist und diese
mindestens teilweise trennt. Die Zwischenschicht dient dazu, unter
Ansprechen auf physikalische Beanspruchung, welcher der Gegenstand
unterworfen wird, Belastungen in dem Gegenstand zu übertragen
und zu verteilen, einschließlich des
hydraulischen Versteifens der Verstrebungen, in einer Weise, die
dem Ansprechen von natürlichem
Knochen auf angewendete Beanspruchung ähnlich ist. Das Versagen des
Gegenstandes erfolgt nicht plötzlich
und katastrophal, sondern vielmehr allmählich. In dieser Ausführungsform
kann die Erfindung so aufgefaßt
werden, daß sie
einen festen Verbundgegenstand bereitstellt, der als ein Knochenersatzmaterial
nützlich
ist, wobei der Gegenstand aus einem stützenden offenen Gerüst oder
Rahmenwerk besteht, in dessen Körper
sich osteokonduktive Materialien befinden, die durch biologisch
resorbierbare elastische Materialien eingebunden sind oder von diesen
umgeben sind. Der Gegenstand kann Materialien enthalten, die das
Einwachsen von Knochen fördern.
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Das
stützende
Rahmenwerk besteht vorzugsweise aus einem keramischen Material,
das Verstrebungen aufweist, die im Hauptvolumen des Gegenstandes
mehrere miteinander verbundene Zwischenräume umgrenzen, und einer osteokonduktiven Zusammensetzung,
die von dem stützenden
Rahmenwerk getragen wird und den verbundenen Öffnungen ausgesetzt ist. Die
osteokonduktive Zusammensetzung nimmt mindestens einen Teil desselben
Hauptvolumens wie die Rahmenwerkkomponente ein. Das stützende Rahmenwerk
weist wünschenswerterweise
Hohlraumvolumina auf, die in dem Bereich von 20% bis 90% liegen
und vorzugsweise mindestens 50 betragen. Ferner beträgt die mittlere
Weite der Öffnungen
der stützenden
Rahmenwerkkomponente wünschenswerterweise
mindestens 50 μm
und liegt vorzugsweise in dem Bereich von 200 μm bis 600 μm.
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Das
Polymermaterial ist ein biologisch resorbierbares Polymer, das eines
oder eine Kombination sein kann von: Kollagen, Polymilchsäure, Polyglykolsäure, Copolymeren
von Milchsäure
und Glykolsäure,
Chitosan, Chitin, Gelatine oder einem beliebigen anderen resorbierbaren
Polymer. Dieses Polymermaterial kann allein benutzt werden oder
mit einem biologisch verträglichen
Feststoff oder Faserstoff verstärkt
sein, und der Verbundstoff kann ein biologisches Mittel enthalten,
das bekanntermaßen
die Knochenbildung anregt. Dieses Polymermaterial wird resorbiert,
wenn der Wirtsknochen in die Zwischenräume einwächst und dieses ersetzt.
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Obwohl
die osteokonduktive Zusammensetzung ebenfalls ein zusammenhängender,
verbundener Körper
sein kann, weist sie ein kleineres Volumen auf als die Räume in den
Rahmenwerkzwischenräumen; daher
befindet sich zwischen ihr und den Rahmenwerkverstrebungen ein Spalt.
Dieser Spalt ist mit einem biologisch resorbierbaren, elastischen
Material gefüllt,
um eine energieabsorbierende Grenzfläche bereitzustellen, die dazu
dient, für
eine Belastungsverteilungs- und
eine hydraulische Stoßdämpfungsfunktion
zu sorgen. Die osteokonduktive Zusammensetzung kann auch während eines
chirurgischen Vorgangs in die Zwischenräume eines stützen den
Rahmenwerkes gegeben werden, dessen Verstrebungen mit einem elastischen
Material überzogen
worden sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind das stützende
Rahmenwerk, die osteokonduktive Zusammensetzung und das elastische,
biologisch resorbierbare Material jeweils zusammenhängende dreidimensionale
Strukturen, die 3-3-Vernetzung
zeigen und mindestens einen Teil und vorzugsweise die Gesamtheit
desselben Hauptvolumens einnehmen, wobei jede zusammenhängende Struktur
verbundene Öffnungen
aufweist, die mit den Öffnungen
der anderen verbunden sind. Hier dient die elastische Schicht, Belastung
von dem stützenden
Rahmenwerk auf das osteokonduktive Material zu übertragen und zu verteilen,
wodurch die Festigkeit der Struktur erhöht und gewöhnlich Sprödbruchverhalten unter Materialgrenzbedingungen
verhindert wird. Es wird angenommen, daß der resultierende Gegenstand
Beanspruchung auf den umgebenden Knochen in einer stärker physiologischen
Weise überträgt, als
dies ein dichter keramischer oder metallischer Körper tut. Diese Beanspruchungsübertragung
ist wichtig beim Anregen des Knochenwachstums und -umbaus um das
Transplantat herum und zum Verhindern einer „Beanspruchungsabschirmung", die bekanntermaßen ein
ungünstiges
Knochenumbauansprechen auslöst.
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In
einer noch anderen Ausführungsform
bestehen die Verstrebungen aus einer Mischung oder einem Verbundstoff,
die bzw. der das stützende
Material sowie das osteokonduktive Material enthält, wobei das Stützmaterial
dem Gegenstand Festigkeit verleiht und das osteokonduktive Material
mindestens teilweise an der Oberfläche der Zwischenräume getragen
wird, damit es den verbundenen Öffnungen
ausgesetzt ist, um für eine
osteokonduktive Umgebung zu sorgen, die das Knochenwachstum begünstigt.
Die Verstrebungen sind mit einem biologisch resorbierbaren, elastischen
Material überzogen,
oder die Zwischenräume
enthalten ein solches.
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In
einer weiteren Ausführungsform
weist das stützende
Rahmenwerk Verstrebungen auf, die mit einem biologisch resorbierbaren,
elastischen Material überzogen
sind, so daß Zwischenräume umgrenzt
sind, die zu Oberflächen
des Gegenstandes hin offen sind und während eines chirurgischen Vorgangs
mit einem Kalziumphosphatzement gefüllt werden können. In
dieser Ausführungsform
härtet
der Kalziumphosphatzement innerhalb der Zwischenräume aus,
und das elastische Material, welches das stützende Rahmenwerk von dem ausgehärteten Kalziumphosphatzement
trennt, wirkt, indem es Kräfte
dämpft,
die durch Belastungen von außen
auf das Rahmenwerk erzeugt werden.
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In
einer noch anderen Ausführungsform
sind die Zwischenräume
des festen Rahmenwerkes mit einem Verbundstoff aus einem biologisch
verträglichen,
biologisch resorbierbaren, elastischen Material als einer Matrix,
die Teilchen von Kalziumphosphat oder eines anderen osteokonduktiven
Materials enthält,
gefüllt.
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In
einer noch anderen Ausführungsform
umfaßt
die Erfindung einen offenzelligen Gegenstand eines beliebigen der
verschiedenen Typen, die oben beschrieben sind, und weist eine zweite,
im wesentlichen dichte, zusammenhängende Materialkomponente auf,
die an einer Oberfläche
des Hauptvolumens des ersten Materials angefügt ist, wobei die zweite Komponente
eine Porosität
aufweist, die nicht mehr als 10% ihres Hauptvolumens beträgt. Diese
im wesentlichen dichte Phase kann entweder ein keramisches, ein
polymeres, ein metallisches oder ein Verbundmaterial sein.
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Ein
Verfahren zum Herstellen eines Gegenstandes, der als Knochenersatzmaterial
genutzt wird und ein steifes, stützendes,
tragendes Rahmenwerk umfaßt,
das Verstrebungen aufweist, die mehrere miteinander verbundene Zwischenräume umgrenzen,
die eine 3-3-Vernetzungsstruktur aufweisen, umfaßt folgende Schritte:
Bereitstellen
eines netzförmigen,
offenzelligen Materials,
Bereitstellen eines Schlickers von
keramischem Material oder einer Aufschlämmung von Metallpulver,
Eintauchen
des netzförmigen,
offenzelligen Materials in den Schlicker von keramischem Material
oder in die Aufschlämmung
von Metallpulver, so daß das
keramische Schlickermaterial bzw. das Aufschlämmungsmaterial völlig durch
die Öffnungen
des netzförmigen
Materials dringt,
Entfernen jeglichen überschüssigen Schlickers,
Trocknen,
um das Schlickerlösemittel
zu entfernen,
Erhitzen des netzförmigen Materials auf eine Temperatur,
die ausreichend ist, um die organischen Bestandteile des netzförmigen Materials
zu pyrolysieren oder abzubrennen und das keramische Material oder
das Metallpulver zu einem Rahmenwerk zu sintern,
und Inberührungbringen
des Rahmenwerkes mit einem biologisch resorbierbaren Polymer, wodurch
die Verstrebungen des Rahmenwerkes mit dem biologisch resorbierbaren
Polymer umhüllt
werden.
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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1 ist
eine teilweise aufgebrochene schematische Zeichnung, die ein keramisches
Rahmenwerk veranschaulicht, das beim Herstellen von Gegenständen der
Erfindung nützlich
ist.
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2 ist
eine teilweise aufgebrochene schematische Zeichnung, die das keramische
Rahmenwerk der 1 veranschaulicht, dessen Zwischenräume ein
osteokonduktives Material enthalten.
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3 ist
eine teilweise aufgebrochene schematische Zeichnung, die das keramische
Rahmenwerk der 2 veranschaulicht und ein elastisches
Material zeigt, das in die Räume
zwischen dem keramischen Rahmenwerk und dem osteokonduktiven Material
eingebunden ist.
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4 ist
eine abgesonderte schematische Zeichnung, die eine Ausführungsform
der Erfindung veranschaulicht.
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5 ist
eine teilweise aufgebrochene schematische Zeichnung, die eine andere
Ausführungsform der
Erfindung veranschaulicht.
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6 ist
eine graphische Darstellung der Belastung gegen die Verformung,
die den Modus des allmählichen
Versagens eines Gegenstandes der Erfindung veranschaulicht.
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7 ist
eine teilweise aufgebrochene Ansicht einer Oberschenkelknochenprothese,
bei der eine Ausführungsform
der Erfindung benutzt wird.
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8 ist
eine teilweise aufgebrochene Ansicht einer Tibialplateauprothese,
bei der eine Ausführungsform
der Erfindung benutzt wird.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Beim
Herstellen von Gegenständen
der Erfindung wird vorzugsweise mit der Bildung eines stützenden,
offenen Rahmenwerkes begonnen, das Zwischenräume in dem Größenbereich
von etwa 50 μm
bis etwa 1.000 μm
und vorzugsweise von etwa 200 μm
bis etwa 600 μm
und Hohlvolumina von mindestens etwa 30%, vorzugsweise mindestens
etwa 50 und am stärksten
bevorzugt mindestens etwa 70% aufweist. Das Material des Rahmenwerkes
kann ein beliebiges festes, hartes, biologisch verträgliches
Material enthalten, wie z.B. keramische Materialien, Metalle und
Verbundstoffe, wie z.B. Zirkoniumdioxid, Zirkoniumdioxid/Hydroxylapatit-Kombinationen und
mit Zirkoniumdioxid verstärktes
Aluminiumoxid. Die Rahmenwerkkomponente besteht vorzugsweise aus
einem keramischen Material, wobei Zirkoniumdioxid, Aluminiumoxid
und Kalziumphosphate und Kombinationen davon bevorzugt sind.
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In
einem bevorzugten Verfahren wird ein Schlicker von keramischem Material
hergestellt, indem ein keramisches Pulver, wie z.B. Zirkoniumdioxid,
mit einem organischen Bindemittel und Wasser zusammengegeben wird,
um eine Dispersion zu bilden. Die Verstrebungsoberflächen eines
organischen netzförmigen Schaumes,
wie z.B. eines der verschiedenen handelsüblichen Schäume, die aus Polyurethan, Polyester,
Polyether oder dergleichen hergestellt sind, werden angefeuchtet
und mit dem keramischen Schlicker überzogen. Das netzförmige Material
wird in den Schlicker getaucht, daraus entfernt und abtropfen gelassen,
um überschüssigen Schlicker
zu entfernen. Falls gewünscht,
kann weiterer überschüssiger Schlicker
durch ein beliebiges einer Vielfalt an Verfahren entfernt werden,
einschließlich
dem Hindurchführen
des Materials zwischen einem Walzenpaar mit geringem Abstand. Durch
Beaufschlagen des Materials mit einem Luftstrahl kann zurückgebliebener
Schlicker, der aufgrund der Oberflächenspannung die Zwischenräume füllen kann,
beseitigt werden. Durch Variieren der Schlickerkonzentration, der
Viskosität
und der Oberflächenspannung
kann die Menge an Schlicker, die an den Schaumverstrebungsoberflächen zurückgehalten
wird, reguliert werden. Zu diesem Zweck können auch Benetzungsmittel
und Viskositätsregulierungsmittel
benutzt werden. Eine breite Vielfalt an netzförmigen, offenzelligen Materialien
kann eingesetzt werden, einschließlich natürlicher und synthetischer Schwammaterialien
und gewebter und nichtgewebter Materialien, wobei es in dieser Ausführungsform
nur notwendig ist, daß das
offenzellige Material es dem keramischen Schlickermaterial ermöglicht,
im wesentlichen vollständig
durch die Öffnungen
in der Struktur einzudringen.
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Nachdem
die netzförmigen
Verstrebungen mit dem Schlicker überzogen
sind, wird das Schlickerlösemittel
durch Trocknen, wünschenswerterweise
begleitet von mildem Erhitzen, entfernt und die Struktur dann auf
Sintertemperaturen gebracht, bei denen die keramischen Teilchen
mindestens teilweise sintern und eine steife, leichte Rahmenwerkstruktur
bilden, welche die Anordnung der netzförmigen Verstrebungen nachahmt. Bevor
der mit Schlicker behandelte Schwamm Sintertemperaturen erreicht,
wird er wünschenswerterweise
auf einer Temperatur gehalten, bei der das organische Material pyrolysiert
oder abbrennt und eine unvollständig gesinterte
keramische Rahmenwerkstruktur zurückläßt, die dann auf die geeignete
Sintertemperatur gebracht wird.
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Die
Pyrolyse- oder Oxidationstemperaturen für die meisten organischen Stoffe
befinden sich in dem Bereich von etwa 200°C bis etwa 600°C, und die
Sintertemperaturen für
die meisten keramischen Materialien, die in dieser Erfindung von
Bedeutung sind, befinden sich in dem Bereich von etwa 1.100°C bis etwa
1.600°C. Zirkoniumdioxid
und Aluminiumoxid oder Verbundstoffe auf Basis von Zirkoniumdioxid
und Aluminiumoxid sind die bevorzugten keramischen Materialien für die Strukturelemente,
falls nicht vorgesehen ist, daß die
Verstrebungen ebenfalls biologisch resorbierbar sind, in welchem
Fall auch Kalziumphosphate benutzt werden können. Beispiele für keramische
Materialien für
den osteokonduktiven Teil sind Kalziumphosphate, wie z.B. Hydroxylapatit,
Fluorapatit, Trizalziumphosphat und Mischungen davon, biologisch
aktive Gläser,
osteokonduktive Zemente und Zusammensetzungen, die Kalziumsulfat
oder Kalziumcarbonat enthalten. In den 1 bis 5 ist
ein kleiner abgesonderter und stark vergrößerter Teil des stützenden
Rahmenwerkes 10 schematisch gezeigt, wobei das Rahmenwerk
Verstrebungen 12 aufweist, die offene Zwischenräume 14 umgrenzen,
wie in 1 gezeigt.
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Zu
Metallen, die benutzt werden können,
um die harte, feste, zusammenhängende
Rahmenwerkkomponente zu bilden, gehören Titan, rostfreier Stahl,
Kobalt/Chrom-Legierungen, Tantal, Titan-Nickel-Legierungen, wie
z.B. Nitinol, und andere superelastische Metallegierungen. Es wird
auf Itin et al., „Mechanical
Properties and Shape Memory of Porous Nitinol", Materials Characterization [32] S.
179 bis 187 (1994), Bobyn et al., „Bone Ingrowth Kinetics and
Interface Mechanics of a Porous Tantalum Implant Material", Transactions of
the 43rd Annual Meeting, Orthopaedic Research Society, S. 758, 9.
bis 13. Februar 1997, San Francisco, CA und Pederson et al., „Finite
Element Characterization of a Porous Tantalum Material for Treatment
of Avascular Necrosis",
Transactions of the 43rd Annual Meeting, Orthopaedic Research Society,
S. 598, 9. bis 13. Februar 1997, San Francisco, CA verwiesen, deren
aller Lehren durch Bezugnahme eingebunden werden.
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Metalle
können
durch eine Vielfalt an Herstellungsverfahren, einschließlich Verbrennungssynthese, Plattieren
auf ein „Schaum"-Substrat, chemische
Abscheidung aus der Gasphase (siehe US-Patentschrift 5,282,861),
Verlorene-Form-Techniken
(siehe US-Patentschrift 3,616,841), Aufschäumen von geschmolzenem Metall
(siehe US-Patentschriften 5,281,251, 3,816,952 und 3,790,365) und
Nachbildung netzförmiger
Polymerschäume
mit einer Aufschlämmung
von Metallpulver, wie für
keramische Pulver beschrieben, zu harten, festen zusammenhängenden
Rahmenwerken ausgebildet werden.
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Die
osteokonduktiven und osteoinduktiven Materialien, die zur Benutzung
in der vorliegenden Erfindung geeignet sind, sind biologisch unbedenklich
und umfassen solche osteokonduktiven Materialien wie Kollagen und
die verschiedenen Formen von Kalziumphosphaten, einschließlich Hydroxylapatit,
Trikalziumphosphat und Fluorapatit, und solche osteoinduktiven Substanzen
wie knochenbildungsanregende Proteine (z.B. rhBMP-2), entmineralisierte
Knochenmatrix, umformende Wachstumsfaktoren (z.B. TGF-β), Osteoblastzellen und
verschiedene andere organische Spezies, die bekanntermaßen die
Knochenbildung anregen. Die osteokonduktiven und osteoinduktiven
Eigenschaften können
durch Knochenmark, Blutplasma oder zerkleinerten Knochen des Patienten
oder handelsübliche
Materialien bereitgestellt werden. Osteoinduktive Materialien, wie z.B.
BMP, können
auf Gegenstände
der Erfindung z.B. durch Eintauchen des Gegenstandes in eine wässrige Lösung dieses
Materials in einer verdünnten
Suspension von Typ-I-Kollagen aufgebracht werden. Osteoinduktive
Materialien, wie z.B. TGF-β,
können
auf einen Gegenstand der Erfindung aus einer Salzlösung, die
eine wirksame Konzentration an TGF-β enthält, aufgebracht werden oder
können
in dem elastischen Material mitgeführt werden.
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Das
zusammenhängende,
stützende
Rahmenwerk, das miteinander verbundene Zwischenräume oder Öffnungen aufweist, kann als
das hauptsächliche
tragende Element angesehen werden, und das osteokonduktive Material
ist gewöhnlich
schwächer
als das stützende
Rahmenwerk. Das stützende
Rahmenwerk wird, wie oben erwähnt,
vorzugsweise aus einem keramischen Material, wie z.B. Zirkoniumdioxid,
gebildet. Die Rahmenwerkstruktur wird so gebildet, daß die Zwischenräume oder Öffnungen
selbst durchschnittlich weiter sind als die Dicken der Verstrebungen,
die benachbarte Zwischenräume
trennen. Das tragende Rahmenwerk ist im wesentlichen völlig zusammenhängend und
in drei Dimensionen verbunden, und der Hohlraumteil ist ebenfalls
im wesentlichen völlig
zusammenhängend
und in drei Dimensionen verbunden. Diese beiden dreidimensional
verbundenen Teile sind ineinander verschachtelt. Dies kann als eine
3-3-Vernetzungsstruktur bezeichnet werden, wobei sich die erste
Zahl auf die Zahl der Dimensionen bezieht, in denen das tragende
Rahmenwerk verbunden ist, und die zweite Zahl sich auf die Zahl
der Dimensionen bezieht, in denen der Hohlraumteil verbunden ist.
Das Konzept der Vernetzung ist ausführlicher in Newnham et al., „Connectivity
and Piezoelectric-Pyroelectric Composites", Materials Research Bulletin, Bd.,
13 S. 525 bis 536 (1978) erläutert,
dessen Lehren durch Bezugnahme hierin eingebunden werden. Dem stützenden
Rahmenwerk selbst, das hierin beschrieben ist, wird eine 3 zugeteilt,
da es in 3 Dimensionen verbunden ist, und der Hohlraumteil wird
in der gleichen Weise behandelt. Im Gegensatz dazu enthalten teilweise
gesinterte Ansammlungen von Pulvern ausnahmslos isolierte Poren
oder Hohlräume,
die nicht mit allen anderen Hohlräumen verbunden sind. Ein Material,
in dem sich alle isolierten Poren (d.h. ohne Öffnung) in einer dichten Matrix
befinden, wiese eine 3-0-Vernetzung auf. Ein Material, das Poren
aufweist, die in einer Dimension völlig durch die Matrix hindurchgehen, ergibt
eine 3-1-Vernetzung,
und ein Material, das Poren aufweist, die zwei rechtwinklige Flächen, jedoch
nicht die dritte verbinden, weist eine 3-2-Vernetzung auf.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
umfassen die Hohlräume
des Rahmenwerkes ein dreidimensionales zusammenhängendes Netzwerk eines osteokonduktiven
Materials, wie z.B. eines Kalziumphosphats, und auch ein dreidimensionales
zusammenhängendes
Netzwerk eines elastischen, wünschenswerterweise biologisch
absorbierbaren Materials zwischen den Verstrebungen des Rahmenwerkes
und dem osteokonduktiven Material, wobei diese Anordnung eine 3-3-3-Vernetzung
bereitstellt.
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Die Öffnungsweiten
in dem stützenden
Rahmenwerk betragen vorzugsweise mindestens etwa 50 μm und liegen
vorzugsweise in der Größenordnung
von 200 μm
bis etwa 600 μm.
Vorzugsweise sollten im wesentlichen keine Poren oder Hohlräume von
kleiner als 50 μm
vorhanden sein. Es versteht sich, daß die Öffnungen in dem stützenden
Rahmenwerk aus unzähligen
unregelmäßigen Formen
bestehen. Die verbundenen Öffnungen
oder Zwischenräume,
durch die hindurch biologische Einwachsvorgänge stattfinden können, legen
in drei Dimensionen ein Labyrinth fest, in dem das Einwachsen von
Knochen und Gefäßneubildung
erfolgen können, d.h.,
die Öffnungen
weisen viele Verbindungsstellen zu anderen Öffnungen auf und legen so gewundene
Bahnen durch das Rahmenwerk fest. Im allgemeinen wird angenommen,
daß, um
das Einwachsen von Knochen in die Rahmenwerköffnungen angemessen zu unterstützen, die Öffnungen
in der Lage sein müssen,
den Durchgang von Gewebe zu ermöglichen,
das Querabmessungen von mindestens etwa 50 μm aufweist. Es ist zweckmäßig, sich
gedanklich vorzustellen, daß eine Öffnung von
50 μm in
Materialien der Erfindung in der Lage ist, den Durchgang eines „Wurms" zu ermöglichen,
der einen runden Querschnitt und einen Querdurchmesser von 50 μm aufweist.
Anders ausgedrückt
sollte eine Öffnung
von 50 μm
den Durchgang einer Kugel ermöglichen,
die einen Durch messer von 50 μm
aufweist. Obwohl keine völlig
befriedigende Weise bekannt ist, die Öffnungsweiten zu messen, ist
es möglich,
eine Rasterelektronenmikrographie eines Querschnitts eines Gegenstandes
der Erfindung zu untersuchen und ihn als eine ebene Projektion der
Struktur zu betrachten, indem mehrere Linien über die Mikrographie gezogen
werden, die Öffnungen
gemessen werden, die von den Linien geschnitten werden und Techniken
zur Bildung von Mittelwert und Standardabweichung benutzt werden,
um zu ermöglichen,
die Weite der Öffnungen
zu berechnen.
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Zirkoniumdioxid
und andere keramische Materialien, wenn sie benutzt werden, um das
stützende
Rahmenwerk zu bilden, sind übermäßig hart
und viel steifer als Knochen. Obwohl es wünschenswert wäre, als
das stützende
Rahmenwerk ein Material einzusetzen, das einen Elastizitätsmodul
aufweist, der näher
bei demjenigen von Knochen liegt, erfüllen Knochenersatzmaterialien
der Erfindung, bei denen steife Materialien eingesetzt werden, gut
ihre Funktion. Es wird angenommen, daß die letztendliche Vereinigung
von Knochen mit derartigen Gegenständen während des Heilungsprozesses über einen
großen
Oberflächenbereich
und -tiefe erfolgt, wenn der übergreifende
Knochen in das biologisch absorbierbare, elastische Material und
die osteokonduktiven Teile des Gegenstandes eindringt. Die stoffliche
Knochen/Keramikmaterial-Grenzfläche,
die resultiert, ermöglicht,
daß Kräfte von
dem keramischen Rahmenwerk und auf dieses leicht übertragen
werden können, bei
bedeutend weniger Beanspruchungskonzentration im Vergleich zur Struktur,
die aus einer Vereinigung von Knochen und keramischem Material resultiert,
die in einem kleinen Bereich von Oberfläche-zu-Oberflächen-Kontakt
und mit geringer oder keiner Eindringung von Knochen in den Gegenstand
erfolgt.
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Wenn
das benutzte osteokonduktive Material ein keramisches Material ist,
z.B. ein Kalziumphosphat, und das tragende Rahmenwerk ein keramisches
Material ist, wie z.B. Zirkoniumdioxid, können bei der Herstellung des
Gegenstandes der Erfindung mehrere Verfahren angewendet werden.
Die stützende
Zirkoniumdioxid-Rahmenwerkstruktur kann, wie oben angegeben, durch Überziehen
der Oberfläche
der Verstrebungen eines netzförmigen
organischen Materials, wie z.B. eines Schaums von Polyurethan, Polyester,
Polyether oder dergleichen, mit einem Schlicker von Zirkoniumdioxid
und anschließendes
Erhöhen
der Temperatur des überzogenen
Schaums, um Schlickerlösemittel
auszutreiben, das organische Schaummaterial zu pyrolysieren oder abzubrennen,
und abschließend
den keramischen Stoff zu erhitzen, damit die keramischen Teilchen
mindestens teilweise sintern, hergestellt werden.
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Nachdem
das keramische Rahmenwerk abgekühlt
ist, können
seine Zwischenräume
unter Benutzung eines organischen Bindemittels mit einem Kalziumphosphat
gefüllt
werden, und das resultierende Produkt kann ein zweites Mal gesintert
werden, wodurch innerhalb der Zwischenräume des keramischen Rahmenwerkes
ein einbezogenes Netzwerk aus osteokonduktivem Material gebildet
wird. Beim Erhitzen des Kalziumphosphatmaterials schrumpft dieses
und bildet einen Zwischenraum zwischen den Verstrebungen, die das
keramische Rahmenwerk bilden, und dem eingebundenen Kalziumphosphat-Netzwerk.
Um sicherzustellen, daß das
Kalziumphosphatmaterial beim Schrumpfen von dem Rahmenwerk sauber
abgehoben wird, kann das Rahmenwerk zuerst dünn mit einem Trennmittel, wie
z.B. Paraffin, überzogen
werden. 2 veranschaulicht innerhalb
der Zwischenräume
des stützenden
Rahmenwerkes 12 das geschrumpfte Kalziumphosphatmaterial 16 und
den Raum oder Spalt 18 zwischen den Verstrebungen des stützenden
Rahmenwerkes und dem Kalziumphosphat-Netzwerk.
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Der
Raum 18 wird dann mit einem elastischen, vorzugsweise biologisch
resorbierbaren Material wie oben beschrieben gefüllt. In dieser Anordnung ist
das stützende
Rahmenwerk von einer Oberfläche
zur anderen zusammenhängend
und das eingebundene osteokonduktive Netzwerk zusammenhängend und
verbunden und mit den Zwischenräumen
des stützenden
Rahmenwerkes flächengleich.
In einigen Ausführungsformen
ist ferner das dazwischenliegende elastische Material ebenfalls
zusammenhängend
und mit dem Rahmenwerk und dem osteokonduktiven Netzwerk flächengleich. 3 veranschaulicht
schematisch die elastische Zwischenschicht 20, die zwischen
dem Rahmenwerk und dem Kalziumphosphat-Netzwerk gebildet ist.
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Wie
oben erwähnt,
kann das oben beschriebene, zusammenhängende, feste Rahmenwerk, z.B.
aus gesintertem Zirkoniumdioxid, benutzt und innerhalb der Zwischenräume des
Rahmenwerkes eine etwas kleinere Struktur eines zweiten keramischen
Materials, wie z.B. Kalziumphosphat, gebildet werden. Bevor ein Schlicker
oder eine Paste des zweiten keramischen Materials zu dem völlig ausgebildeten
und gesinterten Rahmenwerk gegeben wird, können die Verstrebungsoberflächen mit
einem Material, wie z.B. Wachs, überzogen
werden, um zu verhindern, daß das
zweite keramische Material an die Verstrebungen gebunden wird, und
um das zweite keramische Material von dem stützenden Rahmenwerk zu isolieren.
Da keramische Materialien, wie z.B. Kalziumphosphat, schrumpfen,
wenn sie gesintert werden, wird das zweite Material einen Raum einnehmen,
der etwas kleiner ist als der Raum, der von den umgebenden Zwischenräumen des
stützenden
Rahmenwerkes festgelegt ist. Die resultierenden Räume zwischen
den Verstrebungen, welche die Zwischenräume des stützenden Rahmenwerkes umgrenzen,
und dem Kalziumphosphat können
mit einem elastischen, biologisch unbedenklichen Material, wie z.B.
einem Copolymer von Glykolsäure
und L-Milchsäure, gefüllt werden.
Der resultierende Gegenstand weist dann ein zusammenhängendes,
festes, stützendes
Rahmenwerk, das Verstrebungen aufweist, die mehrere miteinander
verbundene Zwischenräume
umgrenzen, ein zweites Rahmenwerk, das innerhalb der Zwischenräume des
ersten Rahmenwerkes enthalten ist, und eine elastische Zwischenschicht
zwischen den Rahmenwerken und diese trennend auf. Es wird angenommen,
daß die
Zwischenschicht das zweite Rahmenwerk von dem ersten mindestens
teilweise isoliert und aufgrund ihrer elastischen Beschaffenheit
(im Vergleich zu dem verhältnismäßig steifen
ersten und zweiten Rahmenwerk) dazu dient, innere Belastungen der
Rahmenwerke zu verteilen.
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6 veranschaulicht
eine typische Belastungs-Verformungs-Kurve
(Kurve A), die aus der Druckprüfung
eines Gegenstandes der Erfindung resultiert. Die Kurve veranschaulicht,
daß der
Prüfkörper nicht
katastrophal versagte. Die elastische Zwischenschicht ermöglicht vielmehr,
daß Beanspruchungen
innerhalb des Prüfkörpers, die
vom Versagen von Teilen des Rahmenwerkes resultierten, auf andere
Teile des Rahmenwerkes verteilt werden. Das Versagen des Prüfkörpers erfolgt
allmählich
und ist dem Versagen ähnlich,
das beobachtet wird, wenn natürlicher
Knochen in ähnlicher
Weise beansprucht wird. Zu Vergleichszwecken veranschaulicht die
Kurve B in der 6 das katastrophale Versagen ähnlicher
Materialien ohne elastisches Material. Das allmähliche Versagen zeigt sich
auch, wenn Verstrebungen mit elastischem Polymer überzogen
sind und kein zweites Rahmenwerk vorhanden ist.
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Wünschenswerterweise
ist das stützende,
erste Rahmenwerk aus einem festen Material, wie z.B. Zirkoniumdioxid,
hergestellt und besteht das zweite Rahmenwerk aus einem Material,
wie z.B. einem Kalziumphosphat, das osteokonduktive Eigenschaften
bereitstellt; wo jedoch völlige
biologische Resorption gewünscht wird,
kann das stützende,
erste Rahmenwerk auch eine Kalziumphosphatzusammensetzung sein.
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Wenn
die Rahmenwerkkomponente aus Metall besteht, kann das zweiteilige
System mit verbundenen Poren in derselben Weise gebildet werden,
als bestünde
die Rahmenwerkkomponente aus keramischen Material, d.h. das osteokonduktive
Material kann in die Verstrebungen eingebunden werden oder in den
Zwischenräumen
der metallischen Verstrebungen gebildet werden oder in die Zwischenräume eingeschäumt und gesintert
werden, gefolgt von Infusion der elastischen Grenzfläche.
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Das „elastische" Material, auf das
sich hierin bezogen wird, ist wünschenswerterweise
von polymerer Beschaffenheit und vorzugsweise biologisch resorbierbar. „Elastisch" bezeichnet die Fähigkeit
des Materials, wenn es beansprucht wird, verformt zu werden, ohne
dabei Sprödversagen
zu zeigen, wobei durch die Verformung die Beanspruchung gewöhnlich innerhalb
des Gegenstandes verteilt wird. Das elastische Material dient auch
dazu, die Verstrebungen während
des Verstrebungsversagens zu umhüllen,
um Rest-Drucksteifigkeit bereitzustellen und die Bewahrung physikalischer
Unversehrtheit des Gegenstandes zu begünstigen. Das Polymermaterial
ist vorzugsweise ein biologisch resorbierbares Polymer, das eines
oder eine Kombination sein kann von: Kollagen, Polymilchsäure, Polyglykolsäure, Copolymeren
von Milchsäure
und Glykolsäure,
Chitin, Chitosan, Gelatine oder einem beliebigen anderen resorbierbaren
Polymer. Dieses Polymermaterial kann allein benutzt werden oder
mit einem biologisch verträglichen
Feststoff oder Faserstoff verstärkt
sein und kann ein oder mehrere biologische Mittel enthalten, die
in der Lage sind, die Knochenbildung anzuregen. Kollagen und andere
Polymermaterialien können
als geeignete Träger
für osteoinduktive
Materialien, wie z.B. BMP und verschiedene Knochenwachstumsproteine,
dienen. Biologisch resorbierbare Polymermaterialien werden resorbiert,
wenn der Wirtsknochen in die Zwischenräume einwächst und die Polymermaterialien
ersetzt.
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Beim
Bilden eines Rahmenwerkes, das einen Überzug aufweist, kann es wünschenswert
sein, die Zirkoniumdioxid-Rahmenwerkkomponente
auf eine Temperatur zu erhitzen, bei der das flüssige Schlickervehikel im wesentlichen
vollständig
ausgetrieben worden ist und teilweises Sintern begonnen hat, wobei
dieser Zustand als eine Teilsinterstufe bezeichnet wird. Zu diesem
Zeitpunkt kann ein Hydroxylapatit-Schlicker oder ein Verbundstoff
von Zirkoniumdioxid und Hydroxylapatit-Schlicker aufgebracht werden,
das Schlickerlösemittel durch
Hitze ausgetrieben werden und das Zirkoniumdioxid und der Hydroxylapatit
auf eine Sintertemperatur erhitzt und zusammen gesintert werden.
Dem Schlicker von Kalziumphosphat können Viskositätsregulierungsmittel
und ein Treibmittel, wie z.B. Wasserstoffperoxid oder komprimiertes
Gas, zugesetzt worden sein. In ihn können auch zellulosische Fasermaterialien
eingebunden sein. Nach dem Einbringen des Hydroxylapatit-Schlickers
in die stützende
Zirkoniumdioxid-Rahmenwerkstruktur verursacht Erhitzen das Sprudeln
und Schäumen
des Schlickers, derart, daß in
dem Kalziumphosphat eine Anzahl von kleineren Poren gebildet wird. Durch
weiteres Erhitzen werden die zellulosischen Materialien abgebrannt,
wobei eine erhöhte
Vernetzung der Poren miteinander auftritt.
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In
einer anderen Ausführungsform
enthält
der Schlicker, der benutzt wird, um das Polymernetz zu überziehen
und das keramische Netz zu erzeugen, Fraktionen sowohl des stützenden
Rahmenwerkmaterials (wie z.B. Zirkoniumdioxid) als auch des osteokonduktiven
Materials (wie z.B. Kalziumphosphat). Das netzförmige Polymersubstrat wird
mit Schlicker überzogen,
und der Überschuß wird abfließen gelassen.
Weiterer überschüssiger Schlicker
wird entfernt, indem der Gegenstand zwischen Quetschwalzen hindurchgeführt wird oder
der Gegenstand mit Druckluft beaufschlagt wird. Das resultierende
Material wird erhitzt, um Lösemittel auszutreiben,
die organischen Bestandteile zu pyrolysieren und die beiden Komponenten
des Verbundstoffes gemeinsam zu sintern. In dem Zirkoniumdioxid-Kalziumphosphat-System
ist das osteokonduktive Material (Kalziumphosphat), bezogen auf
das Zirkoniumdioxid/Kalziumphosphat-Gesamtvolumen, vorzugsweise
in einem Bereich von 10 bis 90 Volumenprozent und besonders bevorzugt
von etwa 10 bis 25 Volumenprozent oder 75 bis 90 Volumenprozent
enthalten, wobei genügend
osteokonduktives Material benutzt wird, um in Hinblick auf wachsenden
Knochen eine osteokonduktive Oberfläche bereitzustellen. Für geeignete
Strukturen können z.B.
25 Volumenprozent Kalziumphosphat und 75% YSZ (mit Yttriumoxid stabilisiertes
Zirkoniumdioxid) benutzt werden. Der resultierende netzförmige Gegenstand
weist Verstrebungen auf, die aus einer innigen Mischung der beiden
Materialien bestehen. Das Kalziumphosphat kann an der Oberfläche der
Zirkoniumdioxidverstrebung als sehr kleine Inseln auftreten. Jedenfalls
bleibt in dieser Ausführungsform
das osteokonduktive Material im Hinblick auf vordringenden Knochen
den Öffnungen
in dem Gegenstand ausgesetzt, um eine osteokonduktive Wirkung bereitzustellen.
Falls gewünscht
kann die stützende
Struktur natürlich
zu 100 aus osteokonduktivem Material, wie z.B. einem Kalziumphosphat,
bestehen.
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Die
Knochenersatzmaterialien der Erfindung können durch mehrere Verfahren
in die zur Benutzung als ein Knochenersatz geeigneten Konfigurationen
gebracht werden. In einem bevorzugten Verfahren wird ein organisches
Material mit offenen Zwischenräumen,
wie z.B. ein netzförmiger
Polyurethanschaum, unter Benutzung gewöhnlicher Schneidewerkzeuge,
wie z.B. Scheren, Skalpellen, Hitzdrahtschneidern und dergleichen,
einfach in die gewünschte
Konfiguration gebracht. Das konfigurierte Schaummaterial wird in
einem beliebigen der vorhergehenden Verfahren benutzt, um den Gegenstand
der Erfindung herzustellen. In einem anderen Verfahren wird ein
organischer Schaum, wie z.B. der früher genannte, mit einem Zirkoniumdioxidschlicker
oder einem anderen keramischen Schlicker überzogen und erhitzt, um Lösemittel
auszutreiben und das keramische Material in den „grünen" Zustand umzuwandeln, zu welchem Zeitpunkt
es in die gewünschte
Konfiguration gebracht werden kann. In einem weiteren Verfahren
kann ein Knochenersatz der Erfindung, der vollständig gesintert worden ist,
durch normale maschinelle Bearbeitungsverfahren, wie z.B. Sägen und
Schleifen, Wasserstrahl- oder
Laserschneiden usw., geformt werden.
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Wenn
das stützende
Rahmenwerk des Gegenstandes aus Metall besteht, kann es durch geeignetes maschinelles
Bearbeiten in die gewünschte
Form gebracht werden, bevor ein osteokonduktives oder osteoinduktives
Material eingebracht wird. Es ist vorgesehen, daß die Poren eines metallischen
Materials zuerst mit Wachs gefüllt
werden können
und die resultierende Struktur eingefroren wird, derart, daß das Wachs
die metallische Struktur während
des maschinellen Bearbeitens stützt,
wonach das Wachs einfach geschmolzen wird, damit es ablaufen kann.
Diese Vorgehensweise kann insbesondere nützlich sein, wenn die metallische
Rahmenwerkkomponente eine Struktur mit sehr dünnen Wänden und großen Hohlraumöffnungen
aufweist, deren Verstrebungen dementsprechend unbeabsichtigterweise
leicht verbogen werden können.
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In
einer weiteren Ausführungsform
weisen Gegenstände
der Erfindung ein stützendes
Rahmenwerk mit hinzugefügten
elastischen Materialien auf, wobei das Rahmenwerk selbst verhältnismäßig große Öffnungen
und ein großes
Hohlraumvolumen aufweist und z.B. durch Ansintern an ein zweites,
dichteres Strukturelement angefügt
ist, das aus demselben oder einem anderen Material bestehen kann,
das jedoch kleinere Öffnungen
und ein kleineres Hohlraumvolumen aufweist. Dieser dichtere Teil
ist vorzugsweise im wesentlichen hochdicht, d.h., er weist ein Hohlraumvolumen von
weniger als 10% auf. Der dichtere Teil kann die Form einer halbröhrenförmigen Platte,
eines Stabes, der als ein Schaft nützlich ist, der für einen
vollständigen
Hüft- oder Knieersatz
in dem Markkanal eines langen Knochens aufgenommen werden kann,
oder einer Platte annehmen, die als ein Tibialplateau einer Knieprothese
usw. nützlich
ist. Das letztgenannte Material kann zu einer im Verhältnis zu
dem ersten Teil dünnen
Schicht gebildet werden, und die resultierende Struktur ahmt natürlichen Knochen
derart nach, daß der
zweite Teil der Kompakta, der harten, dichten Außenschicht eines Knochens, ähnlich sein
kann, wohingegen der erste Teil etwas offener und poröser sein
kann und infolgedessen stärker der
Spongiosa ähnelt.
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7 zeigt
eine Oberschenkelknochen-Hüftschaftprothese 30,
die völlig
aus keramischem Material hergestellt ist, wobei die Prothese einen
dichten Schaftteil 32, einen gewinkelten Hals 34,
der in einer Gelenkkugel 36 endet, und einen gewinkelten
Schulterteil 38 aufweist. Wie in 7 gezeigt,
weist der Schulterteil eine dicke Schicht 40 eines Gegenstandes
der Erfindung auf, der ein Rahmenwerk mit verhältnismäßig großen Öffnungen aufweist, das von
dem dichteren Teil 42 der Prothese getragen wird. Der Überzug 38 begünstigt das Einwachsen
von Knochen, wenn die Prothese im Oberschenkelknochen eines Patienten
implantiert worden ist.
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8 veranschaulicht
eine Tibialschale 50, die eine obere Platte 52 aus
Polyethylen mit extrem hohem Molekulargewicht und eine obere gelenkbildende
Oberfläche 54 aufweist.
Die Platte aus Polyethylen mit extrem hohem Molekulargewicht wird
von einer Platte 56 aus dem dichten Material der Erfindung
getragen, wobei die Platte 56 mit einem sich nach unten
erstreckenden Schaft 58 eine Einheit formt. Das offene
Rahmenwerkmaterial der Erfindung ist in der Form einer Platte 60 gezeigt,
die in einer nach unten offenen Aussparung 62 aufgenommen
ist, die in dem Boden der Platte 56 gebildet ist, wobei
das Rahmenwerkmaterial 64 sich nach unten um das untere
Ende des Schaftes herum, in einer verhältnismäßig dicken Schicht erstreckt,
um das Einwachsen von Knochen in diesem Bereich zu begünstigen.
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Der
dichte Teil dieser Konstruktion kann durch eine beliebige der gewöhnlichen
Keramikformgebungstechniken, wie z.B. Schlickergießen, Foliengießen oder Überziehen
und Trocknen aufeinanderfolgender Schichten aus Schlicker auf einer
Oberfläche
eines „Schaums", bis eine dichte
Schicht gebildet ist, hergestellt werden. Trockenpressen, Spritzgießen und
Extrusionstechniken können
ebenfalls zweckdienlich sein. Der „grüne" dichte Teil wird durch die Benutzung
eines Keramikschlickers mit im wesentlichen ähnlicher Zusammensetzung wie
der Schlicker, der bei der Bildung des Teils mit niedriger Dichte
benutzt wird, oder mit einer im wesentlichen ähnlichen Zusammensetzung wie
der Schlicker, der bei der Bildung des dichten Teils in dem Fall
des schlickergegossenen dichten Teils benutzt wurde, mit dem „grünen" Teil niedriger Dichte
zusammengefügt. „Grün" bezieht sich hier
auf den Zustand eines keramischen Gegenstandes, der zu einer selbsttragenden
Struktur gebildet und getrocknet worden ist, aus dem jedoch die
organischen Bestandteile noch nicht entfernt worden sind. Der dichte
Teil kann außer
aus den oben aufgezählten
Materialien alternativ aus einem resorbierbaren Polymermaterial,
einem resorbierbaren keramischen Material oder einem resorbierbaren
Verbundmaterial bestehen.
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Die
obige Beschreibung hat vollständig
ausgebildete Knochenersatzgegenstände in den Mittelpunkt gestellt,
die ein stützendes,
offenes Rahmenwerk, ein osteokonduktives Material, das im allgemeinen
mit dem stützenden
Rahmenwerk flächengleich
und in diesem enthalten ist, und ein elastisches, vorzugsweise biologisch
resorbierbares Polymer zwischen dem stützenden Rahmenwerk und dem
osteokonduktiven Material aufweisen. Falls gewünscht, braucht das osteokonduktive
Material in den Zwischenräumen
des stützenden Rahmenwerkes
nicht zusammenhängend
zu sein. Hier kann stattdessen das osteokonduktive Material aus Teilchen 22 bestehen,
wie in 5 gezeigt, und kann von dem elastischen Material 20 getragen
werden oder in dieses eingebettet sein. Zudem betrifft die Erfindung
auch die Ausführungsform,
die in der 4 veranschaulicht ist, in der
die Zwischenräume
des stützenden
Rahmenwerkes [Lakune], wie oben beschrieben, dessen Zwischenräume mit
einem elastischen, wünschenswerterweise
biologisch resorbierbaren Material überzogen sind, wobei die überzogenen
Zwischenräume 24 zu
Oberflächen
des Gegenstandes hin offen sind. In dieser Ausführungsform können die überzogenen
Zwischenräume
während
eines chirurgischen Vorgangs mit einem Kalziumphosphatzement gefüllt werden.
Der Kalziumphosphatzement härtet
innerhalb der Zwischenräume
aus, und das elastische Material, welches das stützende Rahmenwerk von dem ausgehärteten Kalziumphosphatzement
trennt, wirkt, indem es Kräfte,
die durch Belastungen von außen
auf das Rahmenwerk erzeugt werden, verteilt. Das stützende,
offene Rahmenwerk kann alternativ mit elastischem Material überzogen sein,
wobei die Zwischenräume
nicht gefüllt
sind.
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Die
Erfindung wird unter Bezugnahme auf die folgenden nichteinschränkenden
Beispiele weiter erläutert:
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Beispiel I
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Ein
Zirkoniumdioxidschlicker kann durch Zusammengeben der folgenden
Bestandteile und gründliches
Mischen dieser durch Kugelmahlen in einem Polyethylenbehälter unter
Benutzung von Zirkoniumdioxidmedium hergestellt werden:
150
Gramm | teilweise
stabilisiertes Zirkoniumdioxidpulver (Zirconia Sales America) |
2,25
Gramm | Dispergiermittel
(Rohm and Haas, Produkt D-3021) |
15
Gramm | Bindemittel
(Rohm and Haas, Produktbezeichnung B-1000) |
0,375
Gramm | Tensid/Benetzungsmittel
(Air Products SurfynolTM TG) |
0,26
Gramm | Schaumverhinderungsmittel
(Henkel NopcoTM NXZ) |
36
ml | entionisiertes
Wasser. |
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Stücke von
netzförmigem
Polyester-Polyurethan-Schaum, 10 bis 80 Poren pro 2,54 cm (Zoll)
(Stephenson and Lawyer), werden in den obigen Schlicker eingetaucht
und wiederholt zusammengepreßt,
um Luftblasen zu entfernen, die darin eingeschlossen sind. Die Schäume werden
aus dem Schlicker entfernt, und der überschüssige Schlicker wird abfließen gelassen.
Weiterer überschüssiger Schlicker
wird entfernt, indem die Schäume
mehrmals zwischen einem Quetschwalzenpaar aus rostfreiem Stahl hindurchgeführt werden. Die
Durchgänge
werden ebenfalls gereinigt, indem Luft durch sie hindurchgeblasen
wird. Die resultierenden Stücke
werden bei Raumtemperatur trocknen gelassen, gefolgt vom Trocknen
in Luft bei Temperaturen von bis zu 100°C. Wenn die Stücke trocken
erscheinen, werden sie erhitzt, um organische Bestandteile (Bindemittel,
Dispergiermittel, Tensid, Schaumverhinderungsmittel und netzförmigen Polymerschaum)
zu pyrolysieren und zu entfernen, und dann eine Stunde lang bei
einer Temperatur von etwa 1.400°C
gesintert. Der bevorzugte thermische Zyklus für obiges beinhaltet das Erhöhen der
Temperatur der Stücke
auf 600°C
mit einer Geschwindigkeit von 2°C
pro Minute, Halten der Temperatur auf 600°C für zwei Stunden und dann Erhöhen der
Temperatur mit der Geschwindigkeit von 5°C pro Minute auf 1.400°C, mit einstündigem Halten
auf dieser Temperatur. Der Ofen wird dann mit einer Geschwindigkeit
von etwa 10°C
pro Minute auf Raumtemperatur abgekühlt. Das resultierende Produkt
ist ein festes, leichtgewichtiges, poröses Zirkoniumdioxid-Rahmenwerk
oder Netz aus Zirkoniumdioxid, das ein Hohlraumvolumen von etwa
76% aufweist.
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Das
Rahmenwerk wird dann in geschmolzenes Paraffinwachs getaucht und
vollständig
abtropfen gelassen, so daß ein
dünner
Wachsüberzug
auf den Verstrebungen des Rahmenwerkes zurückbleibt. Eine einspritzbare
Kalziumphosphatpaste wird durch Zusammengeben und Mischen der folgenden
Bestandteile hergestellt:
29
Gramm | Kalziumphosphat
(Pulver) |
3,5
Gramm | Polyethylenoxid-Bindemittel |
2 Gramm | Dispergiermittel
(DarvanTM C, R. T. Vanderbilt) |
3 Tropfen | Verdickungsmittel
(Rohm and Haas T-5000) |
2 Tropfen | Schaumverhinderungsmittel
(Henkel NopcoTM NXZ) |
30
ml | entionisiertes
Wasser. |
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Die
Paste wird in die Zwischenräume
des Zirkoniumdioxid-Rahmenwerkes
eingespritzt und in Luft bei 60°C
trocknen gelassen. Der Gegenstand wird dann 1 Stunde lang bei 1.300°C in Stickstoff
gesintert. Das resultierende Produkt weist zwei verschachtelte Netzwerke
aus Zirkoniumdioxid und Kalziumphosphat mit einem Zwischenraum an
ihrer Grenzfläche
auf.
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Ein
Gel von Kollagen, Typ I, wird durch Mischen von 20 Teilen 50 mM
Essigsäure
mit einem Teil Kollagen und Rührmischen
hergestellt. Dazu wird ein gleiches Volumen 4%iger Chitosanlösung in
verdünnter
Essigsäure
gegeben. Diese Mischung wird unter Druck in den Zwischenraum zwischen
den verschachtelten Netzwerken gepreßt und bildet beim Trocknen
zwischen diesen Netzwerken eine elastische Kollagen/Chitosan-Zwischenschicht.
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Beispiel II
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Das
Beispiel I wird wiederholt, mit der Ausnahme, daß der Grenzflächenraum
mit einer dünnen
Paste eines Copolymers von Glykolsäure und Milchsäure (Alkermes „Medisorb" 85/15 PGA/PLLA)
in Essigsäureethylester,
gemischt mit einem gleichen Volumen des Kollagengels, das in dem
Beispiel I erwähnt
wurde, gefüllt wird.
Das Lösemittel
wird verdunsten gelassen, so daß sich
zwischen diesen Netzwerken eine elastische Zwischenschicht bildet.
In Abhängigkeit
von der Konzentration der Lösung
kann dieses Verfahren wiederholt werden, um die Polymergrenzfläche aufzubauen.
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Der
resultierende Gegenstand wurde einer Druckbeanspruchungsprüfung unterworfen
und lieferte eine Kraft-Weg-Kurve
A, die in 6 gezeigt ist. Die Kurve B in 6 veranschaulicht
das Sprödversagen desselben
Produktes ohne die Hinzufügung
der elastischen Zwischenschicht.
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Beispiel III
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Ein
Zirkoniumdioxid-Rahmenwerk wird wie in dem Beispiel I ohne das anschließende Überziehen
mit Wachs hergestellt. Die Zwischenräume werden mit einer Paste
gefüllt,
die aus einer Suspension von Typ-I-Kollagen in 50 mM Essigsäure in einem
Verhältnis
von 1 Teil Kollagen zu 20 Teilen Säure hergestellt wird, in der aus
den Vorläufern
Tetrakalziumphosphat (Ca4(PO4)2O und Monetit (CaHPO4)
Hydroxylapatitkristalle mit Kalziummangel gezüchtet werden (gemäß einem
Verfahren, das von TenHuisen et al., J. Biomed. Materials Res., Bd.
29, S. 803 bis 810 (1995) beschrieben ist, das durch Bezugnahme
hierin eingebunden wird), um einen Gegenstand bereitzustellen, der
demjenigen ähnlich
ist, der in der 5 veranschaulicht ist.
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Beispiel IV
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Ein
Zirkoniumdioxid/Hydroxylapatit-Verbundrahmenwerk wurde wie in dem
Beispiel I mit 25 Volumenprozent Hydroxylapatit ohne das anschließende Überziehen
mit Wachs hergestellt. Die Verstrebungen wurden mit der Lösung eines
Copolymers von Glykolsäure
und Milchsäure
(Alkermes „Medisorb" 75/25 PLLA/PGA) überzogen,
um einen Überzug
mit einer Dicke von etwa 0,38 mm (= 0,015 Zoll) bereitzustellen.
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In
die Zwischenräume
des Gegenstandes wird Kalziumphosphatzementpaste eingespritzt, wie
z.B. diejenige, die durch ein Verfahren (beschrieben von Constantz
et al., SCIENCE, Bd. 267 (1995), dessen Lehren hierin durch Bezugnahme
eingebunden werden) hergestellt wird, wobei die Paste eine Mischung
aus Monokalziumphosphatmonohydrat, Kalziumphosphat und Kalziumcarbonat
in einer Natriumphosphatlösung
umfaßt.
Die ausgehärtete
Paste stellt ein Biomaterial bereit, das für Implantate geeignet ist und das
nun durch das Gerüstrahmenwerk
mit seiner elastischen Grenzfläche
gefestigt ist.
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Beispiel V
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Ein
Kalziumphosphat-Rahmenwerk wurde durch Überziehen eines netzförmigen Polyester-Polyurethan-Schaums
mit einem Schlicker von Kalziumphosphat hergestellt, wie in dem
Beispiel I beschrieben. Die resultierenden Stücke wurden bei bis zu 100°C in Luft
getrocknet. Im Anschluß an
das Trocknen wurden die Stücke
erhitzt, um organische Bestandteile zu pyrolysieren und zu entfernen,
und eine Stunde lang bei einer Temperatur von etwa 1.300°C unter Stickstoff
gesintert. Das resultierende Kalziumphosphat-Rahmenwerk wurde dann
mit einer Lösung
eines Copolymers von Milchsäure
und Glykolsäure
(Alkermes „Medisorb" 75/25 PLLA/PGA)
in Methylenchlorid überzogen.
Das Lösemittel
wurde mittels Vakuum entfernt.
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Beispiel VI
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Ein
stützendes
Rahmenwerk wurde wie in dem Beispiel I hergestellt, jedoch unter
Benutzung eines Schlickers von Zirkoniumdioxid und Hydroxylapatit.
Die Verstrebungen wurden überzogen
und die Zwischenräume
teilweise mit einer Lösung
eines Copolymers von Glykolsäure
und Milchsäure
in Methylenchlorid gefüllt. Im
Anschluß an
das Überziehen
wurde das Lösemittel
mittels Vakuum entfernt.
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Beispiel VII
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Das „grüne" keramische Netz,
gebildet wie in dem Beispiel I, wurde vor dem Sintern mit einem
Schlicker angefeuchtet, der Zirkoniumdioxid derselben Zusammensetzung,
Bindemittel und Zirkoniumdioxidpulver enthielt, und wurde an ein
grünes
keramisches Zirkoniumdioxidmaterial derselben Zusammensetzung geklebt, das
durch ein herkömmliches
Keramikschlickergießverfahren
durch Sintern hergestellt wurde, wobei das letztgenannte Material
bogenförmige
Kompakta nachbildete und das Netz angefügte Spongiosa nachbildete.
Die Verstrebungen des netzförmigen
Teils werden dann wie in dem Beispiel II mit einem Copolymer von
Glykolsäure
und Milchsäure überzogen.
Obwohl eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben worden ist, versteht es sich,
daß daran
verschiedene Änderungen,
Anpassungen und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne
den Erfindungsgedanken und den Umfang der angefügten Ansprüche zu verlassen.