DE69824093T2 - Erzeugen, Detektieren, Aufzeichnen und Wiedergeben eines Wasserzeichens in Bewegtbildern - Google Patents

Erzeugen, Detektieren, Aufzeichnen und Wiedergeben eines Wasserzeichens in Bewegtbildern Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Verarbeitung von Bewegtbildern. Insbesondere bezieht sie sich auf Technologien zum Einfügen von Wasserzeichen in Bewegtbilder, die so verteilt werden, dass sie in Medien des Pakettyps akkumuliert und aufgezeichnet sind, das heißt Bewegtbilder, deren Speichermedien ein Videoband, eine CD-ROM, eine MO, eine DVD, etc., sind. Sie bezieht sich auch auf Technologien zum Einfügen und Detektieren von Wasserzeichen in und aus Bewegtbildern mit einer Verteilung des verteilten Netztyps oder einer Verteilung des Fernsehtyps, das heißt, Bewegtbilder, die über das Internet, digitales Kabelfernsehen und digitales Satellitenfernsehen gesendet werden. Ferner bezieht sie sich auf Technologien für Copyright-Verwaltungsdienste für die Bewegtbilder, die durch die obigen beiden Verteilungsverfahren geliefert werden, und auf Technologien für Wasserzeicheninformations-Authentifikationsdienste durch Dritte. Konkreter bezieht sie sich auf ein Einfügesystem, ein Einfügeverfahren und ein Speichermedium, die in den oben angegebenen Technologien verwendet werden können.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf eine Kopierverhinderungstechnologie in Bezug auf den Copyright-Schutz.
  • Der technische Hintergrund, der zu der vorliegenden Erfindung geführt hat, ist eine Situation, wo jeder unter Verwendung eines Personalcomputers aufgrund der Ausbreitung der Digitalisierung, der Verbreitung des Internets und extensiver Nutzung von CDs, MOs, DVDs, etc., ein Werk duplizieren und editieren kann, und wo Probleme bezüglich der Copyrights immer schwerwiegender werden. Um jegliches illegales Kopieren zu verhindern, wurde daher die Anwendung der elektronischen Wasserzeichentechnologie auf Bewegtbilder unerläßlich.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Copyright-Schutz von Bewegtbildinformationen, die in der Form eines Paketmediums in Umlauf gebracht oder verteilt werden, oder die in der Form von Fernsehen, Telekommunikation oder dgl. gesendet werden. Aufgrund der neueren Innovation und des Auftretens von Techniken, deren Kern in der Digitalisierung liegt, wurden Bewegtbildinformationen extensiv in Umlauf gebracht, und die Duplizierung und das Editieren davon wurden einfach. Demgemäß wurde der Copyright-Schutz ein wichtiges Thema.
  • Die Formen, in denen die Bewegtbildinformationen in Umlauf gebracht oder gesendet werden, schließen die Folgenden ein:
    • (a) analoge Bewegtbildpakete: Film, Videoband, etc.
    • (b) digitale Bewegtbildpakete: CD-ROM, MO, DVD, etc.
    • (c) analoges Bewegtbildfernsehen: Bodenantennenfernsehen, Kabel-TV, Satellitenfernsehen, etc.
    • (d) digitales Bewegtbildfernsehen: Digital-TV, Digital-Kabel-TV, digitales Satellitenfernsehen, etc.
    • (e) digitale Bewegtbild-Telekommunikation: Internetkommunikation, etc.
  • Alle diese technischen Gebiete behandeln Bewegtbilder als ihren Inhalt. In letzter Zeit werden die analoge Form und die digitale Form mit identischem Inhalt untereinander konvertiert, und das Paket, das Fernsehen und die Telekommunikation werden in optischen Verbindungen miteinander eingesetzt. Insbesondere kann ein digitalisiertes Bewegtbild leicht zu einer rauschfreien Kopie dupliziert werden, und dann kann es leicht durch einen Personalcomputer oder dgl. editiert werden. Daher ist es derzeit ein wichtiges Thema, wie das Copyright geschützt wird. Konkret gibt es solche Themen, wie erstens ob die Duplizierung gestattet oder abgelehnt wird, und wie die Piraterie verhindert wird.
  • Als bekannte Techniken, die für diese Themen relevant sind, werden die Folgenden angegeben:
    • (1) Schema, worin, unter Verwendung von Kopierbeschränkungscodes, die Videoaufzeichnungsduplizierung und -reproduktionsanzeige von in einem Paketmedium gespeicherten Bewegtbildinformationen in dem Laufwerk des Mediums gestattet oder untersagt werden.
    • (2) Schema, worin der Speicherbereich eines Paketmediums in einen Datenspeicherbereich zum Speichern von Bewegtbilddaten darin und einen Steuerspeicherbereich zum Speichern von Steuerinformationen geteilt ist, wobei der Letztere davon durch Hardware geschützt wird, um dadurch zu verhindern, dass die Bewegtbilddaten durch allgemeine Benutzer geändert werden.
    • (3) Schema (wie MPEG), worin ein digitales Bewegtbild einer Datenkompression unterworfen wird, um so die komprimierten Daten zu speichern oder zu senden.
    • (4) Schema, worin, beim Senden eines Bewegtbilds, dieses verschlüsselt wird, damit nur spezifische zugelassene Empfänger fähig sein können, das gesendete Bewegtbild zu entschlüsseln.
    • (5) Schema, worin ein Wasserzeichen, das so getarnt ist, dass es visuell nicht wahrnehmbar ist, (ein unsichtbares Wasserzeichen) in die Daten eines Bewegtbilds eingefügt wird, um so das erhaltene Bewegtbild zu senden oder in Umlauf zu bringen.
  • Auch mit diesen Schemen wurde bisher noch kein zufriedenstellendes Schema für den Copyright-Schutz festgelegt. Dies geht auch hervor aus dem "Call for Proposals", herausgegeben mit dem Datum 1. Juli 1997, von der Data Hiding SubGroup (DHSG) der Copy Protection Technical Working Group (CPTWG). Die Ausschreibung ruft zu öffentlichen Beiträgen jener vorgeschlagenen zweckmäßigen Schemen für den Copyright-Schutz auf, welche verschiedenste "Wasserzeichen"-Techniken einsetzen, die mit dem obigen Schema (5) konform sind, und die die Genehmigung und das Verbot der Videoaufzeichnung/reproduktion in dem obigen Schema (1) realisieren.
  • Zur Beachtung: "Call for Proposals", Data Hiding SubGroup, Copy Protection Technical Working Group, Version 1.0, 1. Juli 1977, unter http://www.dvcc.com/dhsg.
  • Die CPTWG ist eine Vereinigung von Händlern, die sich mit der digitalen Videoaufzeichnung und -reproduktion beschäftigen, und hier werden Technologien aufgegriffen, die in diesem Gewerbe zu standardisieren sind. Eine solche Technologie repräsentiert einen aktuellen Technologiestand auf dem betreffenden Gebiet. Die Vorschläge an die DHSG, die eine der Untergruppen der CPTWG ist, liefern einen Beitrag zu dem technischen Standard des betreffenden Gebiets. Konkret ausgedrückt, nachdem sie durch die DTDG, die eine weitere Untergruppe ist, als umfassendere Technologie untersucht wurden, wird erwartet, dass die Vorschläge in dem Standard eines sicheren Busses reflektiert werden, der "IEEE1394" bezeichnet wird.
  • Die vorliegende Erfindung erfüllt auch den Call for Proposals. Im Hinblick darauf wird der Stand der Technik bei elektronischen Wasserzeichen im Nachstehenden angegeben.
  • Bisher wurden Copyright-Verwaltungsdienste für Standbilder und Musik praktiziert, die elektronische Wasserzeichen verwenden. Die elektronische Wasserzeichentechnik im Stand der Technik ist so, dass die ID eines Copyright-Inhabers, die ID von Bilddaten, die ID des Empfängers der Bilddaten, die ID eines Händlers, der die Zirkulierung vermittelt, die ID eines Benutzers, etc., in Übereinstimmung mit der Art des digitalen Werks eingebettet werden. Als Hilfsmittel für die Technik wird das Bild auf dem Weg des Internets in Umlauf gebracht, und die ID-Nummern stehen jedermann offen. Als Beispiel entsprechen Produkte "PictureMarc" (Digimarc Corporation in den USA) und "FBI Pro" (High Water Signum Ltd. in GB) dem Hilfsmittel. Als weiteres Hilfsmittel wird das Bild durch die Nutzung des Internets oder dgl. in Umlauf gebracht, und die ID-Nummern werden durch Ordnungsdaten verwaltet. Als Beispiel entsprechen Produkte "SysCop" (Fraunhofer Center for Research Computer Graphics in den USA), "Tiger Marc Image/Data Blade" (NEC America in den USA) und "Argent" (Dice Co. in den USA) diesem anderen Hilfsmittel.
  • Im Zuge der Forschung nach Copyright-Verwaltungsschemen für Bewegtbilder, die elektronische Wasserzeichen verwenden, wurden verschiedenste Verfahren vorgeschlagen, bei denen eine Bandbreitenkompressionstechnik (MPEG2) für das Bewegtbild mit dem Versehen mit elektronischen Wasserzeichen kombiniert wird, und sie werden grundsätzlich in zwei Typen klassifiziert. Der erste dieser Typen ist das Schema des Versteckens von Daten, bei dem elektronische Wasserzeicheninformationen in einen Raumfrequenzbereich eingefügt werden, um so die Wasserzeicheninformationen in einem breiten Spektralbereich auszubreiten. Der zweite Typ ist ein Schema, bei dem das elektronische Wasserzeichen über die Abtastwertbereiche mit zwei Dimensionen oder drei Dimensionen gelegt und darin eingefügt wird. Bei dem ersten Typ sind die Wasserzeicheninformationen schwer zu entfernen, so dass die Intensität des Versehens mit Wasserzeichen hoch ist, die Bildqualität oder Tonqualität der Originaldaten jedoch auffallend abgebaut wird. Außerdem müssen Frequenzen zweimal konvertiert werden (als Konvertierung und Invertierung). Daher ist die Verarbeitungsbelastung bei dem ersten Typ stärker als jene beim zweiten Typ, bei dem das Wasserzeichen in die Abtastwertbereiche eingebettet wird. Demgemäß erfordert der erste Typ dedizierte Hardware. Die grundsätzlichen technischen Themen des Versehens mit elektronischen Wasserzeichen sind:
    (1) dass die Wasserzeicheninformationen eingebettet werden, wobei der Abbau der Bildqualität oder der Tonqualität aufs Äußerste vermieden wird, und (2) dass bewirkt wird, dass die eingebetteten Wasserzeicheninformationen äußerst schwer zu entfernen sind.
  • Bei dem Schema, worin die Wasserzeicheninformationen in den Frequenzkomponenten eingebettet sind, sind sie in den Hochfrequenzkomponenten jener Teile von Bilddaten oder Sprachdaten eingebettet, deren Änderungen für das menschliche Auge unaufällig sind, beispielsweise in den Teilen der Kopfhaare und der Kontur eines Objekts, um den Abbau zu unterdrücken. Wenn die Menge der einzubettenden Wasserzeicheninformationsdaten erhöht wird und in die Hauptkomponenten der Originaldaten ausgebreitet wird, wird die Intensität des Versehens mit elektronischen Wasserzeichen hoch. Wenn jedoch die Ausbreitung der Wasserzeicheninformationen zu breit ist, wird die Bildqualität oder die Tonqualität abgebaut. Außerdem verschwindet das Wasserzeichen manchmal oder verschlechtert sich aufgrund der MPEG-Codierung/Decodierung.
  • Auch bei dem Schema, worin die Wasserzeicheninformationen in den Abtastwertbereichen eingebettet sind, sind sie in redundanten Teilen eingebettet, damit sie nicht sichtbar oder als Rauschen hörbar sind. Durch die Nutzung der visuellen Charakteristiken und auralen Charakteristiken des Menschen wird die Menge an Wasserzeichendaten groß, die in den redundanten Teilen einzubetten sind, und die Menge der Wasserzeicheninformationen in den Hauptteilen des Inhalts wird klein. Somit werden die Wasserzeicheninformationen unauffällig eingebettet.
  • Es gibt auch verschiedene Schemen, worin Wasserzeicheninformationen unter Verwendung der bestehenden Techniken für eine Bildbandbreitenkompression eingebettet werden. Als Beispiel hat Fraunhofer CRCG (in den USA) das Schema ent wickelt, worin, bei der Einbettung der Wasserzeicheninformationen in den Prozess der Kompression von JPEG, das heißt in der Stufe der linearen Quantisierung, ein Mediumfrequenzkoeffizient unter DCT-Ausgabekoeffizienten variiert wird, und die Variation wird als Wasserzeicheninformationen verwendet. Darüber hinaus hat NTT (in Japan) oder NEC (in Japan) das Schema entwickelt, worin, wenn der Konvertierungskoeffizient von DCT linear zu quantisieren ist, ein Koeffizientenwert nach und nach geändert wird, um so die Wasserzeicheninformationen zu bilden. Ferner wird von Mitsubishi Denki (in Japan) gemeinsam mit der Kyushu University (in Japan) das Versehen mit elektronischen Wasserzeichen entwickelt, wobei eine Konvertierung kleiner Wellen eingesetzt wird. Vom Kyoto Institute of Technology (in Japan) wurde das Schema vorgeschlagen, worin die Wasserzeicheninformationen in die Bewegungsvektoren von MPEG eingebettet werden. Konkret wird eine Tabelle, in der die Wasserzeichenbits von 100 Bits in Entsprechung zu den einzelnen Bewegungsvektoren gehalten werden, die in der Anzahl von 330 pro Rahmen existieren, als geheime Informationen an jedem Transmissions- und Empfangsende vorbereitet. Sie wird geheim als Codetabelle verwendet, um zu prüfen, ob die Wasserzeicheninformationen richtig oder falsch sind.
  • Probleme in Bezug auf die vorliegende Erfindung werden direkt in dem von der CPTWG/DHSG herausgegebenen Call for Proposals angegeben. In dem Call for Proposals werden ein Aufzeichnungssystem in dem Paketmedium eines Bewegtbilds und ein Fernseh/Telekommunikationstransmissionsystem, die die folgenden Spezifikationen erfüllen, wie im Nachstehenden angegeben:
    Ziele: es einem Inhalteanbieter zu gestatten, ein "DHS-Wasserzeichen", das ein Copyright anzeigt, in ein digitales Videomedium einzufügen, zum Zweck der Identifikation des Copyrights und der Verhinderung einer illegalen Videoaufzeichnung und -reproduktion. Hier ist es insbesondere beabsichtigt zu verhindern, dass ein Konsument das Bewegtbild, dessen Duplizierung verboten ist, leicht kopiert.
  • In der Zukunft wird digitale Videoausrüstung diesen Standard enthalten und wird so funktionieren, dass eine illegale Videoaufzeichnung und -reproduktion abgelehnt wird. Obwohl dieser Standard hauptsächlich auf DVDs gerichtet ist, ist er ähnlich auf andere Videoanwendungen anwendbar (zum Beispiel: Satellitenfernsehen, Kabelfernsehen, etc.).
  • Die Spezifikationen von Kopierbeschränkungen schließen drei Arten von Modi ein, die in 1 gezeigt sind. Zusätzlich werden die folgenden Punkte als Eigenschaften/Fähigkeiten angefordert, die die neuen Systeme besitzen sollen:
    • (1) Wenn das Bewegtbild reproduziert und angezeigt wird, hat ein Zuseher kein unangenehmes Gefühl.
    • (2) Der Kopierbeschränkungsmodus wird von einer Videoaufzeichnungs/reproduktionsanordnung leicht detektiert.
    • (3) Die digitale Detektion des DHS-Wasserzeichens ist in verschiedensten Bereichen einfach (Bewegtbilddaten, komprimierte Daten, Transmissionsdaten, Sektordaten, etc.).
    • (4) Haushaltsvideoausrüstung kann den Eine-Kopie-Modus detektieren und kann eine neue Platte für die Aufzeichnung des Keine-Kopie-Mehr-Modus einstellen.
    • (5) Die irrtümliche Ablehnung der Aufzeichnung wird reduziert.
    • (6) Die Detektionsrate des "DHS-Wasserzeichens" ist hoch (beispielsweise zumindest 50%).
    • (7) Das DHS-Wasserzeichen wird in gewöhnlicher Videoverarbeitung gehalten, die durch einen Betrachter ausgeführt wird.
    • (8) Eine Lizenz wird unter angemessenen Bedingungen gewährt.
    • (9) Die neuen Systeme können in und aus Japan, USA, Europa und anderen Ländern exportiert und importiert werden.
    • (10) Die neuen Systeme sind technologisch ausgereift und können vorgeführt werden.
    • (11) Aufgrund des DHS-Wasserzeichens können die drei Arten von Kopiersteuermodi jederzeit kontinuierlich detektiert werden.
    • (12) Das DHS-Wasserzeichen kann effizient durch Echtzeit-Verarbeitung eingefügt werden.
    • (13) Ein Codierer/Decodierer für das DHS-Wasserzeichen kann bei einer DVD-Betriebsgeschwindigkeit eine Verarbeitung durchführen.
  • Die vorliegende Erfindung soll ein besseres Schema für den Copyright-Schutz bieten, indem die obigen Ziele und die für die drei Arten von Kopiersteuermodi relevanten Spezifikationen erfüllt werden.
  • Das Problem des Standes der Technik in Bezug auf Einfügetechniken elektronischer Wasserzeichen ist wie im Nachstehenden erläutert. Sogar bei den bekannten Schemen wird darauf abgezielt, die Wasserzeicheninformationen einzubetten, wobei der Abbau der Bildqualität oder der Tonqualität aufs Äußerste vermieden wird, und zu bewirken, dass die eingebetteten Wasserzeicheninformationen äußerst schwer zu entfernen sind. Diese Ziele bringen jedoch das Problem mit sich, dass eine erheblich komplizierte Verarbeitung erforderlich wird, aber ein einfaches und kostengünstiges Verfahren für das Einfügen nicht existent ist.
  • WO97/13248 offenbart eine Wasserzeichen-Einfügeanordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. In dieser Anordnung wird eine Anzahl von Teilrahmen in einem Videorahmen als Codierparameter verwendet, und ein Wasserzeichen wird generiert, indem ein Codierer gezwungen wird, eine vorherbestimmte Anzahl von Teilrahmen in allen Rahmen, in Rahmen eines bestimmten Typs (I, P, B) oder in einem ersten I-Rahmen zu generieren.
  • "Digital Watermarking for Video" von Chiou-Ting Hsu und Ja-Ling Wu, Proceedings of 13th International Conference on Digital Signal Processing, Bd. 1, 2.–4.Juli 1997, S. 217–220, N.Y., USA, offenbart ein Schema zum Versehen mit Wasserzeichen, bei dem ein unsichtbares Wasserzeichen auf allen Rahmen (sowohl Intra-Rahmen als auch Nicht-Intra-Rahmen) von MPEG-codiertem Video aufgebracht wird. Das Wasserzeichen wird in den Mittenfrequenzbereich des Bilds eingebettet, indem die DCT-Koeffizienten modifiziert werden.
  • Die Erfindung wird durch die beigeschlossenen Ansprüche definiert.
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung erleichtern beispielsweise die Detektion einer unerlaubten Kopie durch ein Wasserzeichen-Einfügeschema mit einfacher Konstruktion und niedrigen Kosten, bei dem ein sichtbares Wasserzeichen, das in einem Standbild visuell wahrnehmbar ist, und in einem Bewegtbild visuell nicht wahrnehmbar ist, in das Bewegtbild eingefügt wird. Das heißt, die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Vorkehrung für den Copyright-Schutz in einer solchen Weise zu treffen, dass die Anzeige des Copyrights eines Bewegtbilds beispielsweise als Wasserzeichen eingefügt wird, wodurch es möglich wird, illegale Handlungen wie die Piraterie des Bilds leicht offen zu legen.
  • Eine Wasserzeichen-Einfügeanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung basiert auf dem Einfügen von Wasserzeicheninformationen in ein Bewegtbild, das aus einer Vielzahl von Rahmen besteht, und sie umfasst eine Rahmenauswahleinheit und eine Wasserzeicheninformations-Einfügeeinheit.
  • Die Rahmenauswahleinheit wählt Rahmen, in die die Wasserzeicheninformationen einzufügen sind, in unregelmäßigen Intervallen in der Sequenz von Rahmen aus, d. h. so dass eine unregelmäßige Anzahl von Rahmen zwischen jedem Paar ausgewählter Rahmen existiert. Die Auswahl der Rahmen wird so bewirkt, dass die Rahmen beispielsweise unter Verwendung von Zufallszahlenwerten bestimmt werden, die unter einer gesteuerten Bedingung generiert werden.
  • Die Wasserzeicheninformations-Einfügeeinheit fügt die Wasserzeicheninformationen in die ausgewählten Rahmen ein.
  • Die einzufügenden Wasserzeicheninformationen haben beispielsweise eine Größe, die groß genug ist, um diese Wasserzeicheninformationen visuell wahrzunehmen, wenn das Bewegtbild zum Stillstand gebracht (zu einem statischen Bild) wird. Die Anzahl der Rahmen, in die das Wasserzeichen einzufügen ist, wird so eingestellt, dass das eingefügte Wasserzeichen in dem Bewegtbild nicht erkennbar sein kann.
  • Darüber hinaus kann die Wasserzeichen-Einfügeanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung so konstruiert sein, dass sie ferner eine Bewegtbild-Speichereinheit zum Speichern des Bewegtbilds darin, in das die Wasserzeicheninformationen eingefügt wurden, zusammen mit Informationen, welche die Rahmen anzeigen, in die das Wasserzeichen eingefügt wurde, oder Informationen, welche die gesteuerte Bedingung anzeigen, die für die Rahmenauswahleinheit zum Auswählen der Rahmen dient, umfasst. Die Bewegtbild-Speichereinheit kann auch so konstruiert sein, dass sie ferner Informationen darin speichert, die jene Positionen in den Rahmen anzeigen, an denen das Wasserzeichen eingefügt wurde, oder eine Bedingung zum Generieren von Zufallszahlenwerten, die die Wasserzeicheninformations-Einfügeeinheit zur Bestimmung der Einfügepositionen verwendet.
  • Die Wasserzeichen-Einfügeanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung kann auch so konstruiert sein, dass sie ferner eine Kopierbeschränkungsinformations-Einfügeeinheit umfasst, durch die Informationen, die eine Beschränkung des Kopierens des Bewegtbilds anzeigen, in einen Bereich eingefügt werden, wo Steuerdaten für das Bewegtbild aufgezeichnet sind.
  • Außerdem soll die vorliegende Erfindung in ihrem Umfang ein Verfahren zum Generieren des Bewegtbilds, in welches das Wasserzeichen eingefügt wird, ein Speichermedium, das darin das Bewegtbild oder ein Programm zum Implementieren der Funktionen der obigen Anordnung mittels eines Computers speichert, und eine Vorrichtung enthalten, die die Inhalte des Speichermediums reproduziert.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann ein einfaches und kostengünstiges Schema für den Copyright-Schutz des Bewegtbilds vorgesehen werden.
  • Nun werden spezifische Ausführungsformen der Erfindung anhand bloßer Beispiele mit Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine Tabelle ist, welche die Spezifikationen von Kopiersteuermodi zeigt, die mit der CPTWG/DHSG konform sind;
  • 2 ein Blockbild ist, das die grundlegende Konstruktion der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 3 ein Blockbild ist, das die zweite grundlegende Konstruktion der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 4 eine Darstellung zur Erläuterung der Grundbetriebe einer Anordnung zum Einfügen eines sichtbaren Wasserzeichens ist, das für ein Bewegtbild beabsichtigt ist;
  • 5 ein Flussdiagramm ist, das den grundsätzlichen Fluss eines Wasserzeichen-Einfügeprozesses zeigt;
  • 6 eine Darstellung zur Erläuterung eines Verfahrens zur Bestimmung von Rahmennummern ist;
  • 7 eine Darstellung ist, die ein Beispiel der Bestimmungsergebnisse von Copyright-Informationseinfügerahmen zeigt;
  • 8 eine Darstellung ist, welche die Bestimmungsergebnisse von Copyright-Informationseinfügerahmen in dem Fall zeigt, wo die Einfügerate geändert wurde;
  • 9 eine Darstellung zur Erläuterung eines Verfahrens zur Bestimmung der Einfügepositionen von Copyright-Informationen ist;
  • 10 eine Darstellung ist, die ein praktisches Beispiel der Copyright-Informationen zeigt;
  • 11 eine Darstellung zur Erläuterung des Einfügens der Copyright-Informationen in einen Rahmen ist;
  • 12 und 13 Flussdiagramme sind, die den detaillierten Fluss des Prozesses zum Einfügen des sichtbaren Wasserzeichens zeigen;
  • 14 eine Darstellung ist, die eine Bewegtbilddatei zeigt, in der Steuerinformationen verschlüsselt und gehalten werden;
  • 15 ein Flussdiagramm ist, das einen Prozess für die Wiederherstellung eines mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbilds in ein Originalbild zeigt, das nicht mit einem Wasserzeichen versehen ist;
  • 16 eine Darstellung zur Erläuterung eines Copyright-Anzeigeverfahrens ist, das dazu dient, den Einfluss einen unterbewussten Effekts auszuschließen;
  • 17 eine Darstellung ist, die ein Beispiel zeigt, bei ein anderes Muster als Teil der Copyright-Anzeige eingefügt wird;
  • 18 eine Darstellung ist, die ein Beispiel zeigt, bei dem ein durch die Verschlüsselung einer Rahmennummer erhaltenes Muster als Teil der Copyright-Anzeige eingefügt wird;
  • 19 eine Darstellung zur Erläuterung von Tarnungsbeispielen in dem Fall der Piraterie eines Bewegtbilds ist;
  • 20 eine Darstellung zur Erläuterung eines Verfah rens für Streitigkeiten mit einem illegalen Händler, der eine Raubkopie des Bewegtbilds angefertigt hat, über die Rechtmäßigkeit des Copyrights ist;
  • 21 und 22 Flussdiagramme sind, die einen Prozess zur Verifikation eines Copyrights bei einem Bewegtbild unter Plagiatsverdacht zeigt;
  • 23 eine Darstellung zur Erläuterung von Beispielen synthetischer Entscheidungen über die Begehung eines Plagiats des Bewegtbilds ist;
  • 24 eine Tabelle ist, die vier Arten von Kopiersteuermodi zeigt;
  • 25 eine Darstellung zur Erläuterung der Grundbetriebe eines Systems zum Einfügen von Wasserzeicheninformationen und Kopierbeschränkungsinformationen ist;
  • 26 eine Darstellung zur Erläuterung des Betriebs einer Bewegtbild-Aufzeichnungs/reproduktionsvorrichtung ist, wie diese eine Anforderung zur Aufzeichnung oder Reproduktion der Inhalte eines Speichermediums erfüllt;
  • 27 eine Darstellung zur Erläuterung eines Copyright-Schutzschemas ist, das sowohl Kopierbeschränkungsinformationen als auch Wasserzeicheninformationen einsetzt;
  • 28 eine Tabelle ist, welche ein Beispiel von Kopiersteuercodes zeigt, die zur Realisierung der Kopiersteuermodi dienen;
  • 29 ein Blockbild ist, das die Struktur einer Auslese/Empfangsanordnung zeigt;
  • 30 eine Darstellung ist, die das Videoformat von MPEG zeigt;
  • 31 ein Flussdiagramm ist, das einen Prozess zeigt, der unter Verwendung erweiterter Kopiersteuermodi ausgeführt wird;
  • 32 eine Darstellung zur Erläuterung des Verlaufs der Schaffung, Zirkulierung und Videoreproduktion/aufzeich nung eines Paketmediums ist;
  • 33 ein Blockbild ist, das die Architektur eines Computersystems zeigt, das eine Wasserzeichen-Einfügeanordnung verkörpert; und
  • 34 eine Darstellung zur Erläuterung des Ladens eines Wasserzeichen-Einfügeprogramms in einen Computer ist.
  • 2 ist ein Blockbild, das die erste grundlegende Konstruktion der vorliegenden Erfindung zeigt. Mehr im Einzelnen veranschaulicht die Figur die grundlegende Konstruktion einer Anordnung zum Einfügen eines sichtbaren Wasserzeichens, das für ein Bewegtbild beabsichtigt ist, wobei das sichtbare Wasserzeichen, das in einem Standbildzustand visuell wahrnehmbar ist, in das aus einer Vielzahl von Rahmen bestehende Bewegtbild eingefügt wird.
  • Mit Bezugnahme auf 2 wählt eine Rahmenauswahleinheit 1 Rahmen aus, in die Wasserzeicheninformationen einzufügen sind. Sie wählt die Rahmen in solchen Intervallen aus, dass, wenn die Wasserzeicheninformationen in einige der Vielzahl von das Originalbild darstellenden Rahmen eingefügt wurden, diese auf dem erhaltenen Bewegtbild nicht visuell wahrnehmbar ist. Die Intervalle werden beispielsweise unter Verwendung einer Pseudozufallszahlenfunktion unter einer gesteuerten Bedingung bestimmt.
  • Eine Wasserzeicheninformations-Einfügeeinheit 2 fügt die Wasserzeicheninformationen, die in dem Standbildzustand visuell wahrnehmbar sind, in die Rahmen ein, in die die Wasserzeicheninformationen einzufügen sind, und die von der Rahmenauswahleinheit 1 ausgewählt wurden. Jene Positionen in den Rahmen, an denen die Wasserzeicheninformationen einzufügen sind, werden beispielsweise unter Verwendung einer Pseudozufallszahlenfunktion unter einer gesteuerten Bedingung bestimmt.
  • Das Wasserzeichen, das in der vorliegenden Erfindung eingefügt wird, ist in einem Standbild visuell wahrnehmbar. Die Anzahl der Rahmen, in die das Wasserzeichen eingefügt wird, ist jedoch vergleichsweise niedrig, und sie wird beispielsweise auf eine Rate von einem in 5 Sekunden eingestellt. Außerdem sind die Intervalle des Einfügens des Wasserzeichens nicht regelmäßig, sondern das Wasserzeichen wird in die Rahmen in unregelmäßigen Intervallen eingefügt. Somit ist das Wasserzeichen in dem Bewegtbild visuell nicht wahrnehmbar. In der folgenden Beschreibung wird ein solches Wasserzeichen als "sichtbares Wasserzeichen" bezeichnet.
  • Auch wenn die Rahmen, in die das sichtbare Wasserzeichen einzufügen ist, auf eine Rate von beispielsweise einem in 100 eingestellt sind, wird die Nummer jedes Rahmens, der das darin eingefügte Wasserzeichen aufweisen soll, mit anderen Worten die Position jedes Rahmens unter den 100 Rahmen, zufällig bestimmt. Darüber hinaus wird die Einfügeposition der Wasserzeicheninformationen in jedem Rahmen zufällig bestimmt. Demzufolge wird enorme Arbeit für die Detektion aller Rahmen, die in den unregelmäßigen Intervallen ausgewählt wurden, und in die die Wasserzeicheninformationen an den zufälligen Positionen eingefügt wurden, unter der großen Anzahl von Rahmen, die das Bewegtbild insgesamt darstellen, aufgewendet. Auch wenn eine Piraterie des Bewegtbilds beabsichtigt ist, involvieren die Detektion und Änderung der Wasserzeicheninformationen (beispielsweise Copyright-Informationen) eine besonders schwierige Aufgabe, da diese auf dem Durchsuchen aller Rahmen mit diesen Informationen basiert.
  • In einem Leistungsaspekt der vorliegenden Erfindung können Informationselemente, die erhalten werden durch die Verschlüsselung der Nummern der Rahmen, in die die Wasserzeicheninformationen eingefügt werden, und jener Positionen in den Rahmen, an denen die Wasserzeicheninformationen eingefügt werden, zusammen mit dem Bewegtbild gespeichert und gehalten werden, in das die Wasserzeicheninformationen eingefügt werden. Alternativ dazu ist es möglich, Informationen zu speichern und zu halten, die erhalten werden durch die Verschlüsselung der gesteuerten Bedingung für die zufällige Auswahl der Rahmennummern der Rahmen, in die die Wasserzeicheninformationen einzufügen sind, und/oder der gesteuerten Bedingung für die zufällige Bestimmung jener Positionen in den Rahmen, an denen die Wasserzeicheninformationen einzufügen sind. Somit können beispielsweise in einem Fall, wo ein Copyright-Problem aufgetreten ist, die Stellen, an denen die Copyright-Informationen in Form der Wasserzeicheninformationen eingefügt wurden, definitiv aufgezeigt werden, und dies kann zur rechtlichen Bereinigung des Copyright-Problems dienen.
  • In einem anderen Leistungsaspekt können Teilbilder gespeichert und gehalten werden, die durch die Wasserzeicheninformationen in den Rahmen wegen des Einfügens der Wasserzeicheninformationen verborgen werden. Demgemäß wird es gestattet, das perfekte Originalbild einschließlich der Teilbilder wiederherzustellen, indem die gespeicherten Teilbilder mit den obigen gespeicherten Ergebnissen der Nummern der Rahmen, die die eingefügten Wasserzeicheninformationen tragen, und die Einfügepositionen der Wasserzeicheninformationen in den Rahmen kombiniert werden.
  • Zusätzlich können die Funktionen der Einheiten in der vorliegenden Erfindung implementiert werden, indem ein Computer veranlasst wird, ein Computerprogramm laufen zu lassen. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird das sichtbare Wasserzeichen durch das Wasserzeichen-Einfügesystem in das Bewegtbild eingefügt. Das erhaltene Bewegtbild oder das obige Computerprogramm wird beispielsweise in einem belie bigen von verschiedensten Speichermedien gespeichert, wie einem Videoband, einer CD-ROM, MO und DVD, um so das Speichermedium auf dem Markt zu verteilen. In diesem Sinn wird das Speichermedium, welches darin das Bewegtbild, das das eingefügte sichtbare Wasserzeichen trägt, oder das Computerprogramm zur Schaffung des mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbilds speichert, durch die vorliegende Erfindung erstmals realisiert.
  • Ferner wird es gemäß der vorliegenden Erfindung einem Mediumlaufwerk (beispielsweise einem DVD-Laufwerk) ermöglicht, die Videoaufzeichnung oder Duplizierung des Bewegtbilds in einer solchen Weise zu gestatten oder zu unterbinden, dass ein Kopierbeschränkungscode vorher in einem Steuerdaten-Speicherbereich innerhalb des Bewegtbild-Speichermediums oder innerhalb von Telekommunikationsdaten aufgezeichnet wird. Außerdem werden in dem Datenbereich des Bewegtbilds die Informationen, die das Copyright des Bewegtbildwerks ausdrücken, in der großen Anzahl von Rahmen eingebettet, die das Bewegtbild darstellen, damit die Copyright-Anzeige in einer gewöhnlichen Bewegtbild-Anzeige (wie der Projektion auf einem Bildschirm) visuell nicht erkennbar sein kann, und damit sie in einer Einzelbildvorlaufanzeige klar visuell wahrnehmbar sein kann. Somit kann eine illegale Handlung wie Piraterie offen gelegt werden, oder es kann ihr Auftreten verhindert werden. Die Effekte der vorliegenden Erfindung werden durch beliebige verschiedenster Konvertierbetriebe (Duplizierung, A-D/D-A-Wandlung, Kompression/Expansion, Verschlüsselung/Entschlüsselung, etc.) in den Fällen des Sendens und Nutzens des Bewegtbilds nicht beeinträchtigt.
  • 3 ist ein Blockbild, das die zweite grundlegende Konstruktion der vorliegenden Erfindung zeigt. Im Vergleich mit 2 unterscheidet sich 3 in dem Punkt, dass eine Kopierbeschränkungsinformations-Einfügeeinheit 3 hinzugefügt ist. Die Kopierbeschränkungsinformations-Einfügeeinheit 3 zeichnet die Kopierbeschränkungsbedingungen eines Bewegtbilds auf, das heißt das Gestatten oder Ablehnen der Schaffung einer oder mehrerer Kopien, die zulässige Anzahl von Kopien in dem Fall der Genehmigung, etc., in einem Bereich, in dem verschiedenste Steuerdaten für eine Vielzahl von Rahmen aufgezeichnet sind, die das Bewegtbild darstellen, das beispielsweise gegen eine Änderung durch einen Benutzer geschützt ist, im Gegensatz zu einem Bereich, in dem Bewegtbilddaten selbst aufgezeichnet werden.
  • Die in 3 gezeigte grundlegende Konstruktion operiert in einer Sequenz, in der die Kopierbeschränkungsinformationen nach Wasserzeicheninformationen eingefügt werden, beispielsweise wurde die Copyright-Anzeige durch eine Wasserzeicheninformations-Einfügeeinheit 2 in den Rahmen eingefügt, der von einer Rahmenauswahleinheit 1 ausgewählt wurde. Die Leistungsaspekte der vorliegenden Erfindung sind jedoch nicht auf die als Beispiel angegebene Sequenz beschränkt, sondern es ist auch möglich, die Wasserzeicheninformationen nach dem Einfügen der Kopierbeschränkungsinformationen einzufügen, oder die Kopierbeschränkungsinformationen und die Wasserzeicheninformationen gleichzeitig einzufügen.
  • Das Bewegtbild, in das die Wasserzeicheninformationen und die Kopierbeschränkungsinformationen gemäß der vorliegenden Erfindung eingefügt wurden, wird in einem beliebigen verschiedenster Speichermedien gespeichert und wird auf dem Markt verteilt, ähnlich dem Bewegtbild, in das nur das sichtbare Wasserzeichen eingefügt wurde.
  • Das in der vorliegenden Erfindung geschaffene Bewegtbild wird in die Hände eines Konsumenten beispielsweise in Form eines beliebigen Speichermediums geliefert, und es wird reproduziert oder aufgezeichnet (zur Duplizierung). Bei diesem Anlass wird gemäß der vorliegenden Erfindung die Ausführung der Videoaufzeichnung durch Hardware auf der Basis der Inhalte der Kopierbeschränkungsinformationen gesteuert.
  • Spezifischer entscheidet gemäß der vorliegenden Erfindung eine Videoaufzeichnungs/reproduktionsvorrichtung für das Bewegtbild über die Inhalte der Kopierbeschränkungsinformationen durch Hardware oder Software, und sie bestimmt in Übereinstimmung mit den Entscheidungsergebnissen, ob die Videoaufzeichnung abgelehnt oder ausgeführt wird. Die Inhalte der Kopierbeschränkungsinformationen schließen das Gestatten oder Ablehnen der Duplizierung und die Anzahl duplizierbarer Kopien (Kinder) ein, wie im Vorstehenden angegeben. Als weiterer Inhalt ist es möglich, beispielsweise eine Bedingung für die erneute Duplizierung oder das erneute Kopieren des duplizierten Bewegtbilds zu bezeichnen, mit anderen Worten die Anzahl von Generationen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung, wie bisher beschrieben, werden das sichtbare Wasserzeichen und die Kopierbeschränkungsinformationen in das Bewegtbild eingefügt, das aus der Vielzahl von Rahmen besteht, um dadurch die Verhinderung und Detektion jeglicher illegaler Kopien zu erleichtern.
  • Nun wird ein Leistungsaspekt zum Einfügen von Wasserzeicheninformationen in der vorliegenden Erfindung in Entsprechung zur in 2 gezeigten grundlegenden Konstruktion beschrieben.
  • 4 ist eine Darstellung zur Erläuterung der Grundbetriebe eines Systems zum Einfügen des sichtbaren Wasserzeichens, das für ein Bewegtbild beabsichtigt ist, in diesem Leistungsaspekt. Mit Bezugnahme auf die Figur schafft die Wasserzeichen-Einfügeanordnung 10 der vorliegenden Erfindung ein mit einem Wasserzeichen versehenes Bewegtbild 13 in einer solchen Weise, dass Wasserzeicheninformationen 12 in die Rahmen des Originalbilds 11 des Bewegtbilds eingefügt werden, wie sie in unregelmäßigen Intervallen ausgewählt wurden, in der Form, in der die Wasserzeicheninformationen 12 in einem Standbild klar visuell wahrnehmbar sind, sie sind jedoch in dem Bewegtbild nicht visuell erkennbar. Das mit einem Wasserzeichen versehene Bewegtbild 13 wird zu der Seite eines Benutzers über einen beliebigen verschiedenster Zirkulationsprozesse gesendet, und es wird beispielsweise unter Verwendung einer Videowiedergabevorrichtung auf der Seite des Benutzers reproduziert. Das Wasserzeichen ist in einem gewöhnlichen Reproduktionsmodus nicht erkennbar, wohingegen es bei der Einzelbildvorlaufreproduktion oder bei einer langsamen Reproduktion erkennbar ist.
  • In der vorliegenden Erfindung können natürlich beliebige Wasserzeicheninformationen als sichtbares Wasserzeichen eingesetzt werden, das in das Originalbewegtbild einzufügen ist. In der folgenden Beschreibung wird ein Fall als praktisches Beispiel angegeben, wo die Anzeige eines Copyrights für das Bewegtbild als Wasserzeicheninformationen eingefügt wird. Es wird ermöglicht, eine illegale Handlung wie die Piraterie des Bewegtbilds offen zu legen, und das Copyright zu schützen, indem die Copyright-Anzeige in das Bewegtbild eingefügt wird. Eine Vorrichtung dafür muss die folgenden Bedingungen (a) bis (h) erfüllen:
    • (a) Die Informationen des Copyrights können leicht in das Bewegtbild eingebettet werden. Die Belastung eines Prozesses für die Einbettung ist nicht stark.
    • (b) Beim gewöhnlichen Ansehen und Anhören des Bewegtbilds wird die Qualität des Bewegtbilds nicht beeinträchtigt. Die Informationen des Copyrights, die innerhalb des Be wegtbilds eingebettet sind, sind beim gewöhnlichen Ansehen und Anhören nicht störend. Dem Bewegtbild wird keine Verzerrung oder kein Abbau einer Bildqualität verliehen, oder dies wird zumindest von dem Benutzer nicht bemerkt.
    • (c) Auch wenn das Bewegtbild teilweise raubkopiert wurde, verbleiben die Informationen des Copyrights in dem raubkopierten Teil. Die Copyright-Informationen werden überall in dem Bewegtbild eingebettet, damit auch in dem Fall einer teilweisen Piraterie die Möglichkeit des Einschlusses der Copyright-Informationen in dem raubkopierten Teil hoch werden kann.
    • (d) Die Copyright-Informationen in dem Bewegtbild können detektiert werden, ohne dass irgendeine spezielle Anordnung benötigt wird. Konkret sind, wenn der die Copyright-Informationen enthaltene Rahmen als Standbild betrachtet wird, die Copyright-Informationen klar visuell wahrnehmbar. Somit kann auch der allgemeine Benutzer (Betrachter) des Bewegtbilds die Existenz des Copyrights erkennen, wenn er/sie das Bewegtbild zum Stillstand bringt, oder es in Einzelbildeinheiten in dem Anzeigemodus einer Videoaufzeichnungs/reproduktionsvorrichtung oder eines Personalcomputers oder dgl. laufen läßt.
    • (e) Die Copyright-Informationen in dem Bewegtbild sind ohne Spuren eines illegalen Vorgangs schwer zu entfernen. Es wird schwierig gemacht, Stellen, wo die Copyright-Informationen existieren (hinsichtlich der Rahmen und Positionen in den Rahmen), leicht zu finden, in dem Maße, das die Stellen nur durch ein Verfahren gefunden werden können, bei dem alle Rahmen sorgfältig geprüft werden. Somit wird die Möglichkeit eingerichtet, dass, auch wenn ein Pirat die Wasserzeicheninformationen in einigen der mit Wasserzeichen versehenen Rahmen entfernt hat, die Wasserzeicheninformationen in den anderen mit Wasserzeichen versehenen Rahmen zurückgelassen werden. Es wird schwierig gemacht, die Spuren der Entfernung der Copyright-Informationen zu löschen, wann immer die Copyright-Informationen auch nur aus einem Rahmen entfernt wurden. Das heißt, es wird schwierig gemacht, den spezifischen Rahmen als normal zu präsentieren, sowohl als Standbild als auch in Bezug auf die vorhergehenden und nachfolgenden Rahmen des spezifischen Rahmens.
    • (f) Sogar nach einem beliebigen der verschiedensten Zirkulationsprozesse verbleiben die Copyright-Informationen in dem Bewegtbild. In einem Fall, wo das Bewegtbild vom analogen Typ ist, ist es immun gegen ein Rauschen bei der Telekommunikation oder Duplizierung. In einem Fall, wo das Bewegtbild vom digitalen Typ ist, ist es immun gegen eine Verschlechterung, die der Kompression des Bilds in einem Telekommunikationsprozess zuzuschreiben ist.
    • (g) Eine Person, die Inhaber des Copyrights ist, oder eine Person, die das Wasserzeichen eingefügt hat, kann die Existenz der Copyright-Informationen in dem Bewegtbild definitiv feststellen. Die definitive Feststellung muss getroffen werden können, ohne alle Rahmen des tatsächlichen Artikels des Bewegtbilds zu inspizieren, das in Umlauf gebracht wurde. Der Ausdruck "Existenz" beinhaltet die Rahmenpositionen (Rahmennummern), an denen die Copyright-Informationen eingefügt wurden, die Einfügepositionen in den Rahmen, die Inhalte der eingefügten Informationen, etc.
    • (h) Eine Person, die Inhaber des Copyrights ist, oder eine Person, die das Wasserzeichen eingefügt hat, besitzt Mittel zum einfachen Wiederherstellen des Originalbewegtbilds vor dem Versehen mit einem Wasserzeichen, wie es erforderlich sein kann.
  • Diese Bedingung ist nicht immer unerläßlich, sie ist jedoch eine wünschenswerte Anforderung.
  • Um die obigen Bedingungen (a) bis (h) zu erfüllen, verwendet die Anordnung zum Einfügen eines sichtbaren Wasserzeichens in diesem Leistungsaspekt die folgenden Hilfsmittel (a) bis (l):
    • (a) Die das Copyright anzeigenden Informationen werden als Bild in die geeigneten Rahmen des Bewegtbilds in der Form eingefügt, in der die Informationen in dem Standbild klar visuell wahrnehmbar sind. Die Größe des einzufügenden Wasserzeichens ist qualitativ so, dass das Wasserzeichen nicht zu auffällig ist. Andererseits ist die Größe so, dass, wenn die Bewegtbilddaten als Standbild betrachtet werden, das Wasserzeichen als Musterinformationen definitiver Signifikanz visuell wahrgenommen werden kann, auch wenn beispielsweise die Verwendung eines Vergrößerungsglases erforderlich ist. Konkret liegt die Größe des Wasserzeichens in der Größenordnung von 1/5 bis 1/100 der Originalrahmengröße und ist größer als etwa 10 × 20 hinsichtlich der Anzahl von Punkten, unter der Bedingung, dass die Copyright-Informationen aufgrund einer zu geringen Anzahl von Punkten nicht undefinierbar werden. Dieses Kriterium kann jedoch in Abhängigkeit von dem Typ oder der Sorte des Videobilds, der Verwendungsumgebung des Videobilds, etc., schwanken.
    • (b) Die Rahmen, in die die Copyright-Informationen einzufügen sind, wie oben angegeben, werden so ausgewählt, dass sie grundsätzlich voneinander isoliert sind. Die Isolierung soll die Anzeigedauer des Bilds der Copyright-Informationen sehr kurz halten. Da die Anzahl von Rahmen eines Bewegtbilds, die von einer gewöhnlichen Videoaufzeichungs/reproduktionsvorrichtung in einer Sekunde verwendet werden, 30 beträgt, ist die Anzeigedauer der Copyright-Informationen auf der Basis eines isolierten Rahmens 1/30 Sekunde. Eine solche Anzeige für eine sehr kurze Dauer wird von dem Betrachter des Bewegtbilds nicht erkannt. Darüber hinaus werden die Copyright-Informationen manchmal in eine geringe Anzahl aufeinanderfolgender Rahmen eingefügt, z. B. zwei aufeinanderfolgende Rahmen, um das Weglassen der Informationen zu verhindern, das der Bewegtbildkompression von MPEG2 oder dgl. zugeschrieben wird.
    • (c) Die einzufügenden Informationen können beliebig sein, solange sie den Besitz des Copyrights definitiv aufzeigen können. Als Beispiel sind die Informationen die gewöhnliche Copyright-Anzeige (wie "(C) Fujitsu 1997") oder eine Logotype. Wenn der Rahmen, der das eingefügte Wasserzeichen trägt, im statischen Zustand betrachtet wird, muss die Copyright-Anzeige klar verständlich sein. Hier ist es nicht das essentielle Ziel der vorliegenden Erfindung, die Copyright-Informationen zu tarnen, das heißt die Informationen in einer beliebigen von einer gemalten Form, verschlüsselten Form, frequenzkonvertierten Form, punktverteilten Form, etc., einzufügen.
    • (d) Die Informationen der Copyright-Anzeige sollten vorzugsweise eine geeignete Größe als Bild aufweisen. Wenn das Bild zu klein ist, werden die Informationen durch das Rauschen der Telekommunikation oder Duplizierung in dem Zirkulatiosprozess abgebaut. Wenn das Bild zu groß ist, wenn es beispielsweise einen Bildschirm ausfüllt, wird es z. B. in einem Zeitlupenmodus auffällig und wirkt störend für das Auge des Betrachters. Außerdem wird es von einem Piraten leicht identifiziert.
    • (e) Die Rahmen, in die die Copyright-Informationen einzufügen sind, werden in unregelmäßigen Intervallen eingefügt. Somit kann jede Person, die ein Bewegtbild plagiieren will, die Einfügepositionen nicht leicht erraten.
    • (f) Im obigen Absatz (e) ist es für die Auswahl der Einfügerahmen unter Verwendung der Pseudozufallszahlen oder dgl. empfehlenswert, ein Verfahren einzusetzen, das die Positionen zufällig auswählt, und das gesteuert wird. Das Verfahren hat die Vorteile, dass das Einfügen der Copyright-Informationen automatisch bewirkt wird, und dass die Nummern der Einfügerahmen leicht mit einer geringen Anzahl von Steuerinformationselementen reproduziert werden können, beispielsweise mit einem Algorithmus zur Zufallszahlengenerierung und einem dafür verwendeten Starparameter.
    • (g) Jene Positionen in den Einfügerahmen, an denen die Copyright-Informationen einzufügen sind, sollten nicht festgelegt sein, sondern sie sollten vorzugsweise zufällig ausgewählt werden. Dies dient auch dazu, es dem Piraten schwer zu machen, die Einfügepositionen herauszufinden.
    • (h) In dem obigen Absatz (g) ist es zur Bestimmung der Einfügepositionen unter Verwendung von Pseudozufallszahlen oder dgl. empfehlenswert, ein Verfahren einzusetzen, das die Positionen zufällig bestimmt, und das gesteuert wird. Das Verfahren hat die Vorteile der Automatisierung und Reproduzierbarkeit.
    • (i) Beim Einfügen der Copyright-Informationen zeichnet der Urheber des Bewegtbildinhalts die Einfügerahmennummern, die Einfügerahmenpositionen, Einfügeinformationen, etc., auf, damit die aufgezeichneten Elemente in Fall eines Rechtsstreits über ein Copyright-Problem in der Zukunft verwendbar sein können. Die Tatsache, dass eine Person die Stellen der eingefügten Informationselemente so aufzeigen kann, dass sie üblicherweise unbemerkt und zufällig sind, ohne alle Rahmen des Inhalts zu inspizieren, wird zu einem wichtigen Beweis für den Nachweis, dass er/sie der Urheber oder zumindest Einfüger der Informationen ist.
    • (j) Die obigen Aufzeichnungen können gut in der Form der Liste der individuellen Daten geführt werden. Alternativ dazu ist es in dem Fall des Einsetzens des Hilfsmittels (f) oder (h) ausreichend, nur die geringe Anzahl von Steuerinformationselementen aufzuzeichnen.
    • (k) Beim Einfügen der Copyright-Informationen kann der Urheber jene Teile des Originalbilds aufzeichnen, die durch die Informationen zu verbergen sind. Unter Verwendung der Aufzeichnungen der Teilbilder und jener des obigen Hilfsmittels (i) (oder des Absatzes (j)) kann der Urheber das Originalbewegtbild wiederherstellen, in das die Copyright-Informationen noch nicht eingefügt wurden, wie es erforderlich sein kann.
    • (l) Obwohl die Informationselemente des obigen Hilfsmittels (i) (oder (j)) (und (k)) von dem Urheber vertraulich gehalten werden können, können sie auch in dem mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbild getragen werden, nachdem sie verschlüsselt wurden, und durch dasselbe Speichermedium in Umlauf gebracht werden. In diesem Fall können nur Personen, die Schlüssel zur Entschlüsselung der Codes haben, die Informationselemente des Hilfsmittels (i) dechiffrieren und die Einfügepositionen der Copyright-Informationen kennen.
  • Darüber hinaus können nur Personen, die die Schlüssel zur Entschlüsselung der Codes haben, die Informationselemente der Hilfsmittel (i) und (k) dechiffrieren und das Originalbewegtbild, in das die Copyright-Informationen noch nicht eingefügt wurden, wiederherstellen.
  • Im Obigen wurden die Bedingungen, welche die Wasserzeichen-Einfügeanordnung der vorliegenden Erfindung erfüllen soll, und die Hilfsmittel, die die Bedingungen implementieren, beschrieben. Die praktikablen Leistungsaspekte der Bedingungen werden im Nachstehenden mit Bezugnahme auf die Zeichnungen detailliert beschrieben. Im Übrigen wird die folgende Beschreibung als Beispiel einen Fall angeben, wo der ursprüngliche Urheber, der die Inhalte eines digitalen Bewegtbilds unter Verwendung der Bewegtbild-Verarbeitungs-Software eines Personalcomputers geschaffen und editiert hat, das Copyright der Daten geltend macht. Der Urheber fügt die Informationen der Copyright-Anzeige als sichtbares Wasserzeichen in das digitale Bewegtbild ein, damit das eingefügte Wasserzeichen sofort detektierbar sein kann, auch wenn das digitale Bild plagiiert wurde.
  • 5 ist ein Flussdiagramm, das den grundsätzlichen Fluss eines Wasserzeichen-Einfügeprozesses in der vorliegenden Erfindung zeigt. Im Übrigen wird in Flussdiagrammen, auf die im Nachstehenden Bezug zu nehmen ist, eine Substitution durch ":=" ausgedrückt, und ein Vergleich durch "=".
  • Wenn, mit Bezugnahme auf 5, der Prozess gestartet wurde, wird das in das Originalbewegtbild einzufügende Wasserzeichen zuerst als zweidimensionales Muster in Schritt S1 ausgewählt. In Schritt S2 werden die Positionen zwischen Rahmen, das heißt die Rahmennummern der Rahmen, in die das Wasserzeichen einzufügen ist, unter Verwendung einer Pseudozufallszahlen-Generierungsfunktion bestimmt.
  • Wenn die Rahmennummern (I1, I2, ...) aller der Rahmen, in die das Wasserzeichen einzufügen ist, in Schritt S2 bestimmt wurden, werden Positionen, an denen das Wasserzeichen in die jeweiligen Rahmen einzufügen ist, mit anderen Worten die Koordinatenpositionen der linken unteren Punkte der Stücke des zweidimensionalen Musters, das in Schritt S1 ausgewählt wurde, unter Verwendung einer Pseudozufallszahlen-Generierungsfunktion in Schritt S3 bestimmt. Wenn die Positionen ((X1, Y1), (X2, Y2), ...) der linken unteren Punkte der Stücke des zweidimensionalen Musters in allen Rahmen, in die das Wasserzeichen einzufügen ist, in Schritt S3 bestimmt wurden, werden in Schritt S4 die zweidimensionalen Wasserzeichenmusterstücke über die Abtastwertbereiche des Originalbewegtbilds (das heißt unter Berücksichtigung, dass das Bild ein Satz von Abtastpunkten ist) auf der Basis der Informationselemente über die Einfügerahmennummern und Einfügepositionen gelegt.
  • 6 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Verfahrens zur Bestimmung der Rahmennummern in dem in 5 gezeigten Schritt S2. Mit Bezugnahme auf 6 gibt die Pseudozufallszahlen-Generierungsfunktion 15 die Rahmennummern der Rahmen aus, in die die Copyright-Informationen einzufügen sind. Bei der Ausgabe der Rahmennummern müssen Startparameter vorgesehen werden, wie im Nachstehenden erläutert wird. Bei der Ausgabe der Rahmennummer I1 des ersten Rahmens, in den die Copyright-Informationen einzufügen sind, ist der Startparameter S[0] von außen vorzusehen, beispielsweise von dem Benutzer. Gleichzeitig mit der Ausgabe der Rahmennummer I1 gibt die Pseudozufallszahlen-Generierungsfunktion 15 den Startparameter S[1] aus, der zur Ausgabe der nächsten Rahmennummer I2 verwendet wird. von da an wird der mit der Rahmennummer ausgegebene Startparameter ähnlich zur Ausgabe der Rahmennummer des nächsten Rahmens verwendet.
  • Als Nächstes wird die Ausgabe der Rahmennummern durch die Pseudozufallszahlen-Generierungsfunktion 15 konkret erläutert. Als Beispiel wird angenommen, dass das Bewegtbild insgesamt etwa 30 Minuten dauert, und dass die Anzahl der Rahmen insgesamt N = 54.000 Rahmen ist. Obwohl die Gesamtanzahl N der Rahmen leicht unbekannt sein kann, wird sie hier aus Gründen der Kürze als bekannt angenommen. Es wird auch angenommen, die Rahmennummern I1, I2, I3, ..., Ik zufällig zu bestimmen, so dass die Copyright-Informationen bei einer Rate von einem Rahmen zu den n Rahmen des Bewegtbilds durchschnittlich eingefügt werden können, das heißt bei einer Rate von einmal in n/30 Sekunden. Hier wird der Wert n als Beispiel auf 150 eingestellt. Somit werden die Copyright-Informationen in einen Rahmen in 5 Sekunden eingefügt.
  • Alternativ dazu kann die Rate des Einfügens so vorgesehen werden, dass sie durch Zufallszahlenwerte bestimmt wird. Spezifischer wird das gesamte Bewegtbild in Intervallen einer vorherbestimmten Zeitperiode geteilt, und die Rate des Einfügens wird durch die Zufallszahlenwerte in den jeweiligen Zeitintervallen geändert. Als Beispiel wird das gesamte Bewegtbild in Intervalle von einer Minute geteilt, und die Rate des Einfügens wird unter Verwendung der Zufallszahlenwerte in einer solchen Weise geändert, dass "n1" Rahmen in dem ersten Zeitintervall von einer Minute eingefügt werden, und dass "n2" Rahmen in dem nächsten Zeitintervall von einer Minute eingefügt werden.
  • Darüber hinaus wird der Maximalwert der "nx" Werte innerhalb eines Bereichs eingestellt, in dem jede Änderung, die dem Einfügen des Wasserzeichens zuzuschreiben ist, in dem mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbild nicht vi suell erkannt wird. Andererseits wird der Mindestwert der "nx" Werte in dem Maße eingestellt, in dem die maximale Zeitperiode der Bildteile, in die das Wasserzeichen nicht eingefügt wird, nicht zu lange wird, um die Piraterie eines beliebigen Teils des Bewegtbilds zu bewältigen.
  • Wenn die Rate des Einfügens des Wasserzeichens durch die Zufallszahlenwerte auch in dieser Weise geändert wird, erhöht sich der Komplexitätsgrad der Auswahl der Einfügepositionen des Wasserzeichens stärker, und ein Dritter findet es schwieriger, die Einfügepositionen vorherzusagen.
  • Als Beispiel wird eine Funktion RANU, die gleichmäßige Zufallszahlen (reelle Zahlen) innerhalb eines Bereichs von 0–1 einschließlich 0 und ausschließlich 1 generiert, als Pseudozufallszahlen-Generierungsfunktion 15 eingesetzt, und der Zufallszahlen-Generierungsstartparameter S[0] wird als Startparameter zur Bestimmung der ersten Rahmennummer I1 bezeichnet. Bei diesem Anlass wird die erste Rahmennummer durch die folgende Gleichung angegeben: I1 = floor(RANU(S[0]) × n) + 1
  • Die Funktion RANU, wie oben angegeben, gibt gleichzeitig mit der ersten Rahmennummer I1 den Startparameter S[1] aus, der zur Generierung der nächsten Rahmennummer I2 verwendet wird. Hier in der obigen Gleichung bezeichnet "floor" eine Funktion, die den Wert eines Arguments in Klammern, unter dem Dezimalpunkt davon, in eine ganze Zahl verwandelt.
  • Die k.te Rahmennummer Ik wird allgemein durch die folgende Gleichung angegeben: Ik = floor(RANU(S[k – 1]) × n) + 1 + n(k – 1)
  • Hier zeigt der letzte Term "n(k – 1)" an, dass der Ik.te Rahmen, als welcher eine Rahmen bei jedem 150.ten Rahmen ausgewählt wird, zu dem k.ten Satz von Sätzen gehört, die jeweils aus 150 Rahmen bestehen, unter insgesamt 54.000 Rahmen. Die Funktion RANU gibt den Startparameter S[k] aus, der zur Ausgabe der nächsten Rahmennummer dient, zusammen mit der Zufallszahl zur Bestimmung der Rahmennummer Ik.
  • Verschiedenste Methoden werden zur Berechnung des Zufallszahlen-Generierparameters S[k] berücksichtigt. Als Beispiel wird am zweckmäßigsten die lineare Kongruenzmethode verwendet.
  • Mit dieser Methode wird zuerst eine natürliche Zahl m ausgewählt, die ausreichend groß ist. Dann schreitet die Berechnung wie folgt fort:
    Initialstartparameter X[0] (optional ausgewählt für 0 ≤ X[0] ≤ m – 1)
    nächster Startparameter X[n + 1] = a × X[n] + b (mod m)
  • Hier ist der Weg für die Auswahl konstanter ganzer Zahlen m, a und b beispielsweise eine Standardfunktion, worin a = 65539 und b = 0 ausgewählt werden, indem m = 231 im Fall eines Computers mit 32 Bits eingestellt wird. Wenn der nächste Startparameter, der mit den obigen Werten generiert wird, durch m geteilt wird, wobei der Quotient in die reelle Zahl verwandelt wird, wird die gleichmäßige Zufallszahl innerhalb des Bereichs [0, 1] erhalten.
  • Beliebige von anderen verschiedensten Methoden können zur Berechnung der Startparameter verwendet werden. Die Methoden werden in die Zufallszahlen-Generierfunktion eingebaut, und werden als mathematische Bibliotheken in den meisten Programmiersprachen erstellt.
  • 7 gibt ein Beispiel der Bestimmungsergebnisse von Copyright-Informations-Einfügerahmen, die in der obigen Weise erhalten werden. Ein Rahmen wird, wie oben erläutert, zufällig aus jedem Rahmensatz ausgewählt, der aus n Rahmen besteht, und die Copyright-Informationen werden in den ausgewählten Rahmen eingefügt. In 7 bezeichnen schwarz gefärbte Quadrate die Rahmen, in die die Copyright-Informationen eingefügt werden. Innerhalb eines Satzes von n Rahmen kann der Rahmen, in den die Copyright-Informationen eingefügt werden, an einer beliebigen Position liegen. Daher ist der mögliche Maximalwert des Abstands zwischen den Rahmen, in die die Copyright-Informationen eingefügt werden, (2n – 1), wohingegen der mögliche Mindestwert 1 (Eins) ist. Der Mittelwert der Abstände ist n, und es ist garantiert, dass der Maximalwert davon höchstens 2n ist.
  • Im Gegensatz zum obigen Fall, wo die Rate des Einfügens der Copyright-Informationen in dem Bewegtbild gleichmäßig ist, kann darüber hinaus vorgesehen werden, dass sie sich in dem Bewegtbild unterscheidet. Als Beispiel kann in dem Fall des Auswählens des Einfügerahmens aus jedem Satz, der aus n Rahmen besteht, wie oben angegeben, der Wert n als Zufallszahlenwerte geändert werden. Alternativ dazu kann das Bewegtbild in Intervallen einer vorherbestimmten Anzahl von Rahmen in Sektionen geteilt werden, und die Anzahl der Einfügerahmen in jeder Sektion kann geändert werden.
  • 8 gibt ein Beispiel der Bestimmungsergebnisse der Einfügerahmen der Copyright-Informationen in dem Fall, wo die Rate des Einfügens durch die Zufallszahlenwerte geändert wurde. In 8, wie in 7, bezeichnen schwarz gefärbte Quadrate die Rahmen, in die die Copyright-Informationen eingefügt werden. In dem Beispiel von 8 ändert sich die Anzahl der Rahmen, in die die Copyright-Informationen eingefügt werden, innerhalb jeder vorherbestimmten Sektion t auf 3, 2, 2, 1, ... vom Kopf bei den durch die Zufallszahlenwerte bestimmten Raten.
  • Wenn die Rahmennummern der Rahmen, in die die Copyright-Informationen einzufügen sind, bestimmt wurden, werden anschließend die Positionen, an denen die Copyright-Informationen in den Rahmen mit den bestimmten Nummern einzufügen sind, mit anderen Worten die Koordinaten der unteren linken Punkte der Stücke des zweidimensionalen Musters unter Ver wendung der Pseudozufallszahlen bestimmt.
  • 9 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Verfahrens zur Bestimmung der Einfügepositionen der Copyright-Informationen. Mit Bezugnahme auf die Figur ist eine Pseudozufallszahlen-Generierfunktion 16 eine Funktion, die der in 6 gezeigten Pseudozufallszahlen-Generierfunktion 15 ähnlich ist, und die die Intra-Rahmen-X-Koordinatenwerte und -Y-Koordinatenwerte der unteren linken Punkte der Stücke des zweidimensionalen Musters ausgibt. Wie in dem Fall von 6 ist bei der Ausgabe des X-Koordinatenwerts X1 innerhalb des ersten Rahmens ein Startparameter SX[0] zur Generierung einer Zufallszahl erforderlich. Darüber hinaus ist ein Startparameter SY[0] zur Ausgabe des Y-Koordinatenwerts Y1 erforderlich. Diese Startparameter sind von außen zuzuführen.
  • Wie in dem Fall von 6 werden bei der Ausgabe der Koordinaten X2 und Y2 des unteren linken Punkts des zweidimensionalen Musters innerhalb des nächsten Rahmens Startparameter SX[1] und SY[1] verwendet, die die Pseudozufallszahlen-Generierfunktion 16 gleichzeitig mit der Ausgabe der Zufallszahlen ausgibt, die für die Bestimmung der Koordinaten X1 und Y1 verwendet werden. von da an werden die X- und Y-Koordinate des unteren linken Punkts des zweidimensionalen Musters und Startparameter zur Berechnung der Koordinaten in dem nächsten Rahmen ähnlich ausgegeben.
  • 10 zeigt ein praktisches Beispiel der Copyright-Informationen. In Bezug auf die einzufügenden Copyright-Informationen wird ein mit einer gestrichelten Linie in 10 umschlossener Bereich als das zweidimensionale Muster behandelt, das eine Größe von Lx Punkten (in der Breite), Ly Punkten (in der Höhe), beispielsweise 300 Punkten × 60 Punkten hat. Die Farbe und Tondichte von das Muster darstellenden Buchstaben wird der Kürze der Beschreibung halber als festgelegt angenommen.
  • 11 ist eine Darstellung zur Erläuterung des Einfügens der Copyright-Informationen in einen Rahmen. In der Figur wird angenommen, dass ein Rahmen eine Größe von Mx Punkten (in der Breite), My Punkten (in der Höhe) hat, und dass die Position eines beliebigen Punkts durch eine X- und Y-Koordinate mit Bezugnahme auf den unteren linken Punkt des Rahmens auszudrücken ist.
  • Das zweidimensionale Muster als einzufügende Copyright-Informationen, wie im Zusammenhang mit 10 erläutert, hat die Größe von Lx Punkten (in der Breite), Ly Punkten (in der Höhe). Um den linken unteren Punkt als Einfügeposition des zweidimensionalen Musters einzustellen, ist der Bereich der Einfügeposition in einem Rahmen innerhalb eines Rechtecks begrenzt, dessen zwei Seiten durch eine gestrichelte Linie in 11 angezeigt werden. Das heißt, der Bereich verläuft von 1 bis (Mx – Lx) als X-Koordinatenwerte und von 1 bis (My – Ly) als Y-Koordinatenwerte.
  • Die in 9 gezeigte Pseudozufallszahlen-Generierfunktion 16 gibt die Koordinaten X1 und Y1 des linken unteren Punkts des zweidimensionalen Musters durch die folgenden Gleichungen in Entsprechung zu den jeweiligen Werten SX[0] und SY[0] aus, die als Zufallszahlen-Generierstartparameter für den ersten Rahmen vorgesehen werden, wie oben erläutert: X1 = floor(RANU(SX[0]) × (Mx – Lx)) + 1 Y1 = floor(RANU(SY[0]) × (My – Ly)) + 1
  • Hier wird, was die Funktionen RAND betrifft, dieselbe Funktion wie in dem vorhergehenden Fall der Ausgabe der Rahmennummern verwendet. Gleichzeitig mit der Ausgabe der Koordinaten X1 und Y1 gibt die Pseudozufallszahlen-Generierfunktion 16 die Zufallszahlen-Generierstartparameter SX[1] und SY[1] für die Ausgabe der Einfügeposition des zweidimensionalen Musters in dem nächsten Rahmen aus.
  • Die Koordinaten Xk und Yk der Position, an der das zweidimensionale Muster einzufügen ist, in dem k.ten Rahmen, in den die Copyright-Informationen einzufügen sind, das heißt in dem Rahmen mit der Rahmennummer Ik, werden durch die nachstehenden Gleichungen angegeben. Die Zufallszahlen-Generierstartparameter SX[k] und SY[k], die zur Ausgabe der Einfügeposition des zweidimensionalen Musters in dem nächsten Rahmen verwendet werden, werden von der Pseudozufallszahlen-Generierfunktion 16 zusammen mit den Zufallszahlen zur Berechnung der Positionskoordinaten ausgegeben. Xk = floor(RANU(SX[k – 1]) × (Mx – Lx)) + 1 Yk = floor(RANU(SY[k – 1]) × (My – Ly)) + 1
  • 12 und 13 sind Flussdiagramme, die den detaillierten Fluss des Prozesses zum Einfügen eines sichtbaren Wasserzeichens zeigen, wobei die obige Beschreibung zusammengefasst wird. Wenn der Prozess mit Bezugnahme auf 12 gestartet wurde, wird in Schritt S11 zuerst auf eine Datei F zugegriffen, in der ein zu behandelnden Bewegtbild, nämlich ein Originalbewegtbild, das kein eingefügtes Wasserzeichen trägt, gespeichert wird. Es wird angenommen, dass die Rahmengröße des Bilds Mx Punkte × My Punkte ist, und dass die Gesamtanzahl von Rahmen N ist.
  • In dem nächsten Schritt S12 werden als Wasserzeichen einzufügende Copyright-Informationen als Bild, nämlich als zweidimensionales Muster, geschaffen. Es wird angenommen, dass die Größe des Musters Lx Punkte × Ly Punkte ist. Anschließend, in Schritt S13, werden Steuerparameter für das Einfügen des Wasserzeichens eingestellt und werden als Steuerinformationen gespeichert. Als Steuerparameter werden das mittlere Intervall n der Rahmen, in die die Copyright-Informationen einzufügen sind, ein Zufallszahlen-Generierstartparameter S[0] zur Bestimmung der Nummer des ersten Rahmens, Zufallszahlen-Generierstartparameter SX[0] und SY[0] zur Bestimmung von X- und Y-Koordinatenwerten in dem ersten Rahmen und eine Funktion RANU zur Generierung gleichmäßiger Zufallszahlen in einem Bereich von 0 bis 1 eingestellt.
  • Nachdem die Steuerparameter in Schritt S13 eingestellt wurden, werden die Bestimmungen der Nummer des Rahmens, in den die Copyright-Informationen einzufügen sind, und jener Position in dem Rahmen, an der die Copyright-Informationen einzufügen sind, das Einfügen der Copyright-Informationen, etc., in Schritt S14 bis S17 iteriert. In Schritt S14 wird die Nummer des Rahmens bestimmt, in den die Copyright-Informationen einzufügen sind, wie oben erläutert. Der in 13 gezeigte Schritt S15 bestimmt die Einfügeposition des zweidimensionalen Musters als Copyright-Informationen innerhalb des bestimmten Rahmens, nämlich die Koordinaten des linken unteren Punkts des Musters innerhalb des Rahmens. Anschließend, in Schritt S16, wird jener Teil des Originalbilds, in den das zweidimensionale Muster als Copyright-Informationen einzufügen ist, nämlich der Teil, der durch vier Eckpunkte bezeichnet wird, dupliziert, und sein Inhalt wird in einer getrennten Datei FD aufbewahrt, damit das Originalbild vor dem Einfügen der Copyright-Informationen nach Bedarf wiederhergestellt werden kann. Danach, in Schritt S17, wird das Bild der Copyright-Informationen dupliziert oder in dem bezeichneten Bereich überschrieben.
  • Nachdem der Prozess der Schritte S14 bis S17 N/n Male iteriert wurde (K := 1 – N/n), werden die Wasserzeicheninformationen und die Steuerparameter davon in einer getrennten Datei FC in Schritt S18 gespeichert. Dann wird der Wasserzeichen-Einfügeprozess beendet. Hier sind als Steuerparameter zu speichernde Inhalte Mx und My, die die Größe jedes Rahmens anzeigen, und N, das die Gesamtanzahl von Rahmen anzeigt, wie es die Informationselemente der Bewegtbilddatei F sind; Lx und Ly, die die Größe des Bilds des Wasserzei chens und die Daten des Bilds selbst anzeigen; das mittlere Rahmenintervall oder der Abstand n des Einfügens des Wasserzeichens; die Anzahl N/n der Einfügerahmen; die Pseudozufallszahlen-Generierfunktion RANU; die Startparameter S[0], SX[0] und SY[0] zur Generierung der Zufallszahlen; und der Berechnungsalgorithmus für die Rahmennummer Ik und Einfügeposition (Xk, Yk), wie im Vorstehenden angegeben.
  • Nachdem die Copyright-Anzeige in der obigen Weise eingefügt wurde, kann der Urheber des Bewegtbilds Aufzeichnungen in der Form einer Liste als eine Methode schaffen, um die Einfügepositionen der Copyright-Anzeige innerhalb des Bilds aufzuzeichnen. Spezifischer kann die Liste mit jedem Satz geschaffen werden, der aus der Rahmennummer Ik und der Einfügeposition (Xk, Yk) für alle Werte k := 1, 2, ..., und N/n besteht. Als kompaktere Aufzeichnungsmethode können die Steuerinformationselemente, die die in Schritt S18 in 13 angegebenen Steuerparameter sind, aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
  • 14 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Beispiels, bei dem solche Steuerinformationselemente verschlüsselt und in der Bewegtbilddatei aufbewahrt werden. Mit Bezugnahme auf die Figur werden, abgesehen von Rahmen eines mit einem Wasserzeichen versehen Bewegtbilds insgesamt, die Wasserzeichen-Steuerinformationselemente, die die in Schritt S18 in 13 angegebenen Steuerinformationselemente sind, und von denen alle verschlüsselt wurden, in der Steuertabelle der Datei gespeichert. In einem Fall, wo die Wasserzeichen-Steuerinformationselemente in der Steuertabelle der Datei auf diese Weise gespeichert werden, und wo sie beispielsweise auf einer Diskette zusammen mit dem mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbild dupliziert werden, können die Steuerinformationselemente auch direkt der Seite des Benutzers angeboten werden. Da in diesem Fall die Was serzeichen-Steuerinformationselemente verschlüsselt wurden, kann ein Benutzer, der den Schlüssel für die Entschlüsselung hat, die Inhalte der Wasserzeichen-Steuerinformationselemente unter Verwendung des Schlüssels kennen, wodurch er/sie die Einfügepositionen der Copyright-Informationen kennen kann. Wenn bei diesem Anlass die Teilbilder des Originalbilds vor dem Einfügen der Copyright-Informationen, wie in der getrennten Datei FD in Schritt S16 dupliziert, der Seite des Benutzers in den verschlüsselten Zuständen angeboten werden, kann ein Benutzer, der den Schlüssel zur Entschlüsselung hat, auch das Originalbewegtbild, in dem die Copyright-Informationen als Wasserzeichen noch nicht eingefügt wurden, unter Verwendung des Schlüssels wiederherstellen.
  • 15 ist ein Flussdiagramm, das einen Prozess zur Wiederherstellung des mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbilds in das Originalbild, das nicht mit einem Wasserzeichen versehen ist, auf diese Weise zeigt. Wenn mit Bezugnahme auf die Figur der Prozess gestartet wurde, wird auf den Satz der Bewegtbilddateien des Original-Copyright-Inhabers in Schritt S21 zugegriffen. Der Satz der Dateien schließt ein: die Inhalte einer mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbilddatei FA, der Datei FC, die die Wasserzeichen-Steuerinformationen sowie die Steuerinformationen, die wie in Schritt S18 in 13 angegeben sind, darin speichert, und der Datei FD, in der die Teile des durch das Wasserzeichen verborgenen Bewegtbilds gesichert werden.
  • Anschließend wird der Wert der Variable k, die die Nummer des mit einem Wasserzeichen versehenen Rahmens unter der Gruppe von Rahmen anzeigt, in die das Wasserzeichen oder die Copyright-Informationen eingefügt werden, in Schritt S22 auf 1 (Eins) initialisiert. Danach wird die Verarbeitung in den Schritten S23 bis S26 iteriert. In Schritt S23 werden zuerst die Rahmennummer Ik und die Einfügeposition (Xk, Yk) der Copyright-Informationen auf die gleiche Weise wie in der Verarbeitung in Schritt S14 in 12 und Schritt S15 in 13 berechnet. In dem nächsten Schritt S24 wird das Originalbild, in das die Copyright-Informationen nicht eingefügt sind, für den Rahmen Ik unter Verwendung des gesicherten Teilbilds wiederhergestellt. In dieser Verarbeitung wird das in der Sicherungsdatei FD aufbewahrte Teilbild an der Wasserzeichen-Einfügeposition dupliziert, die durch vier Eckpunkte bestimmt wird.
  • Anschließend wird in Schritt S25 entschieden, ob der Wert der Variable k N/n erreicht hat oder nicht. Unter der Bedingung, dass die Anzahl von Malen N/n noch nicht erreicht wurde, wird der Wert der Variable k in Schritt S26 um Eins inkrementiert (+1), worauf die Verarbeitung in Schritt S23 et seq. iteriert wird. Bei der Entscheidung von Schritt S25, dass die Variable k die Anzahl von Malen N/n erreicht hat, wird der Originalbild-Wiederherstellungsprozess beendet.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung, wie oben beschrieben, werden die Wasserzeicheninformationen oder Copyright-Informationen, die in dem statischen oder Standbild klar visuell wahrnehmbar sind, in die Rahmen des Bewegtbilds in unregelmäßigen Intervallen eingefügt. In dem Fall, wo die Copyright-Informationen in dem Bewegtbild betrachtet werden, können sie jedoch visuell nicht erkannt werden, da die Anzeigedauer davon in einem Rahmen ausreichend kurz ist. Die Informationen, die auf diese Weise eingefügt werden, werden in der vorliegenden Erfindung als "sichtbares Wasserzeichen" bezeichnet, wie im Vorstehenden angegeben. Ein solcher Effekt ist bereits umfassend bekannt, und wurde psychologisch erforscht. Die vorliegende Erfindung nützt einen solchen Effekt positiv für den Copyright-Schutz.
  • Darüber hinaus, wie bekannt ist, erinnert sich der Betrachter im Unterbewusstsein daran, obwohl diese Informa tionen, die in der wie oben beschriebenen Form eingefügt wurden, visuell nicht definitiv erkannt werden. Daher wird davon ausgegangen, dass die Anwendungen des Effekts in der Werbung, etc., grobe Verletzungen der Menschenrechte darstellen und gesetzlich geregelt sind. Dieser Punkt muss sogar in einem Fall berücksichtigt werden, wo das sichtbare Wasserzeichen nur für die Copyright-Anzeige in der vorliegenden Erfindung genutzt wird.
  • 16 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Copyright-Anzeigeverfahrens, das dazu dient, den Einfluss des unterbewussten Effekts auszuschließen. Mit Bezugnahme auf die Figur werden die Informationen der Copyright-Anzeige, die ein sichtbares Wasserzeichen sind, in ein Rahmenbild, das der Körper eines Bewegtbilds ist, in unregelmäßigen Intervallen eingefügt (wie durch schwarze Quadrate bezeichnet). Außerdem werden die Copyright-Informationen am Beginn und am Ende des Bewegtbilds, beispielsweise eines Films, während Zeitperioden von beispielsweise einigen Sekunden, angezeigt, um von einem Betrachter definitiv gesehen zu werden. Somit werden die Copyright-Informationen, an die man sich auf der Basis des unterbewussten Effekts erinnert, die gleichen wie jene, die am Beginn und am Ende definitiv angezeigt werden, so dass jeglicher schlechte Einfluss auf den Betrachter vermieden werden kann.
  • Obwohl der gesamt Leistungsaspekt der vorliegenden Erfindung im Obigen detailliert ausgeführt wurde, ist die vorliegende Erfindung nicht auf den vorhergehenden Leistungsaspekt beschränkt, sondern sie kann in verschiedensten anderen Leistungsaspekten durchgeführt werden. Im obigen Aspekt wurde eine Sorte von wie in 10 gezeigten Informationen als Copyright-Anzeige angegeben. Es ist jedoch auch möglich, dass eine Vielzahl von Sorten von Copyright-Anzeigeinformationen hergestellt wird, beispielsweise in englisch und ja panisch, und dass zumindest zwei der Vielzahl von Sorten von Informationen in Übereinstimmung mit Bezeichnungen auf der Basis von Pseudozufallszahlen ausgewählt werden und in das Rahmenbild von Bewegtbilddaten auf die gleiche Weise wie in dem Betrieb der Auswahl der Nummern der Rahmen eingefügt werden, damit die Copyright-Informationen eingefügt werden.
  • Außerdem sind die Informationen der Copyright-Anzeige nicht nur auf die wie in 10 gezeigten Buchstaben beschränkt, sondern sie können ein Muster enthalten. Solche Beispiele sind in 17 und 18 veranschaulicht. 17 veranschaulicht das Beispiel in dem Fall, wo ein beliebiges von verschiedenen Mustern (die sich in Abhängigkeit von der Anzahl und den Positionen schwarzer Quadrate unterscheiden) als Teil der Copyright-Anzeigeinformationen in Übereinstimmung mit Bezeichnungen auf der Basis von Pseudozufallszahlen eingefügt wird, auf die gleiche Weise wie in dem Fall der Auswahl von zwei oder mehreren Sorten von Copyright-Anzeigeinformationen. Der Komplexitätsgrad der Copyright-Anzeige kann durch das Einfügen der verschiedenen Muster auf diese Weise erhöht werden.
  • Ähnlich dem Beispiel von 17 ist das Beispiel von 18 so, dass ein beliebiges von verschiedenen Mustern als Teil der Copyright-Anzeigeinformationen eingefügt wird. Als Beispiel werden die einzufügenden verschiedenen Muster so erhalten, dass die Rahmennummern von Rahmen, die die Copyright-Anzeigeinformationen tragen sollen, unter Verwendung einer Hash-Funktion oder dgl. verschlüsselt werden. Somit werden die Copyright-Anzeigeinformationen selbst verschlüsselt, und der Komplexitätsgrad der Anzeige wird noch weiter erhöht. Wenn eine Technik, die hingegen das Entschlüsseln der Rahmennummern aus solchen Mustern ermöglicht, für die obige Verschlüsselung eingesetzt wird, wird sie zusätzlich in Fällen der Detektion der Copyright-Anzeigeinfor mationen und Wiederherstellung eines Originalbewegtbilds effektiv sein.
  • Hinsichtlich der Rahmen, in die die Informationen der Copyright-Anzeige einzufügen sind, wurde in Verbindung mit 7 beschrieben, dass nur ein Rahmen zufällig innerhalb jeder aus n Rahmen bestehenden Gruppe ausgewählt wird. Eine solche Präsentation in nur einem Rahmen ist jedoch nicht restriktiv, sondern die Copyright-Informationen können auch in einer geringen Anzahl aufeinanderfolgender Rahmen, z. B. zwei oder drei aufeinanderfolgenden Rahmen, präsentiert werden. Die Nummern der aufeinanderfolgenden Rahmen können durch Bezeichnungen auf der Basis von Pseudozufallszahlen auf die gleiche Weise wie im Vorstehenden ausgewählt werden. Aufgrund einer solchen Präsentation in der Vielzahl aufeinanderfolgender Rahmen wird im Fall des Einsatzes des Bewegtbild-Kompressionsschemas von MPEG oder dgl. die Copyright-Anzeige als Rauschen betrachtet, und eine Interpolation aus dem vorhergehenden und nachfolgenden Rahmen wird durchgeführt. Demgemäß kann ein Phänomen, bei dem die Copyright-Anzeige verschwommen wird, aufs Äußerste gemildert werden.
  • In Verbindung mit 10 wurde beschrieben, dass die Farbe und Tondichte der Informationen der Copyright-Anzeige festgelegt sind. Es ist jedoch auch möglich, Copyright-Anzeigeinformationen einzufügen, deren Tondichte, Farbe, etc., angepasst werden. Spezifischer können, nachdem die Farbe und Tondichte eines die Einfügeposition der Copyright-Anzeigeinformationen umgebenden Bilds entschieden wurden, die Tondichte, Farbe, etc., der Copyright-Anzeigeinformationen in Übereinstimmung mit den Entscheidungsergebnissen so angepasst werden, dass sie nicht übermäßig auffällig werden, oder dass sie angemessen auffällig werden.
  • Gemäß dem oben beschriebenen Verfahren kann die Copyright-Anzeige in das Bewegtbild als sichtbares Wasserzeichen eingefügt werden. Der Einfügeprozess ist einfach und kann auch unter Verwendung von in einem Personalcomputer eingebauten Werkzeugen zum Editieren digitaler Bewegtbilder leicht automatisiert werden.
  • Es ist sehr einfach, die Copyright-Anzeige zu detektieren und zu bestätigen, die in dem durch das obige Verfahren geschaffenen Bewegtbild enthalten ist. Spezifischer kann unter Verwendung einer gewöhnlichen Vorrichtung zur Ansicht von Bewegtbildern das Rahmenbild des Bewegtbilds im Einzelbildvorlaufmodus (oder im Zeitlupenmodus mit sehr niedriger Geschwindigkeit) der Vorrichtung angezeigt werden, um so die Copyright-Anzeige visuell wahrnehmen zu können. Solche Bestätigungsbetriebe sind in vielen Vorrichtungen zur Ansicht von Bewegtbildern möglich, die unter Konsumenten verbreitet verwendet werden, und sie können sogar durch die allgemeinen Betrachter ausgeführt werden, die keine Experten in der Bildverarbeitung sind. Darüber hinaus kann ein Experte beispielsweise die oben angegebenen Steuerinformationen nutzen, um die Effizienz der Verifikation der Copyright-Anzeige zu erhöhen. Spezifischer kann der Experte die Nummern der Rahmen, die die eingefügte Copyright-Anzeige tragen, und die Einfügepositionen der Anzeige in den Rahmen auf der Basis der Inhalte der Steuerinformationen finden, um dadurch die Einfügerahmen nacheinander anzuzeigen und zu bestätigen.
  • Nun werden die Detektion und die Entscheidung hinsichtlich der Piraterie des Bewegtbilds beschrieben, in das die Copyright-Informationen auf obige Weise eingefügt wurden. Darüber hinaus wird die folgende Beschreibung einen Fall angeben, wo ein Bewegtbild, beispielsweise ein Film, in dem die Copyright-Informationen eines rechtmäßigen Copyright-Inhabers "A" als sichtbares Wasserzeichen eingefügt werden, nur teilweise, nicht als Ganzes raubkopiert wird.
  • In einem Fall, wo ein Händler "B", der kein Copyright hat, verdächtigt wird, einen Teil des Bewegtbilds zum Zweck der kommerziellen Verwendung illegal raubkopiert zu haben, kann der Copyright-Inhaber "A" die illegale Handlung in einer beliebigen der im Nachstehenden angegebenen Situationen offen legen.
  • Der Einfachste ist ein Fall, wo, wenn ein allgemeiner Betrachter "C", der das Bewegtbild als Ware (oder als Handelsartikel) von dem Händler B gekauft hat, das Bewegtbild in der Mitte zu einem Stillstand gebracht hat, das Bewegtbild zufällig an einem Rahmen gestoppt wurde, der die Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A trägt, und der Betrachter C die Copyright-Anzeige des Inhabers A, im Gegensatz zu jener des Händlers B, in dem spezifischen Rahmen bemerkt hat. Wenn der Betrachter C beim Händler B nachfragt oder den Copyright-Inhaber A informiert, wird die illegale Handlung des Händlers B aufgedeckt.
  • Im Fall eines ähnlichen Bewegtbilds, das raubkopiert worden sein könnte, kann der Copyright-Inhaber A die Spuren der Piraterie durch die Analyse des Bewegtbilds beweisen, das eine Ware des Händlers B ist. Beweisaspekte sind wie im Nachstehenden angegeben.
    • (b1) Ein Rahmen, in dem die Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A zurückbleibt, wurde innerhalb des Bewegtbilds der Ware des Händlers B extrahiert. Wenn das Bewegtbild die rechtmäßige Ware des Händlers B ist, sollte es nicht die Copyright-Anzeige des Inhabers A tragen.
    • (b2) Ein Rahmen, in den der Copyright-Inhaber A die Copyright-Anzeige eingefügt hat, fehlt in dem Bewegtbild der Ware des Händlers B, und Bewegungen vor und nach dem spezifischen Teil sind unnatürlich. Ein Zeitsprung oder eine Zeitauslassung, die einem Rahmen entspricht, kann aus den Bewegungen in Rahmen nachgewiesen werden, die dem spezifischen Rahmen vorausgehen und folgen.
    • (b3) In dem Bewegtbild der Ware des Händlers B stimmt die Position (oder stimmen Positionen) der Copyright-Anzeige des Händlers B mit der ersten Position überein (oder enthalten diese), an der der Copyright-Inhaber A die Copyright-Anzeige eingefügt hat. In diesem Fall wird der Schluss gezogen, dass der Händler B die erste Position mit der Absicht des Löschens der Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A überschrieben hat. Es ist zu beachten, dass zum Zweck der Tarnung der Händler B manchmal seine Copyright-Anzeige in mehr Rahmen setzt als jene, in die der Copyright-Inhaber A seine/ihre Copyright-Anzeige eingefügt hat.
    • (b4) In dem Bewegtbild der Ware des Händlers B wird der Schluss gezogen, dass der erste Rahmen, in den der Copyright-Inhaber A seine/ihre Copyright-Anzeige gesetzt hat, oder jener Teil des ersten Rahmens, der der Copyright-Anzeige entspricht, durch einen solchen Prozess wie eine Interpolation aus dem vorhergehenden und dem nachfolgenden Rahmen geschaffen wurde, und es ist etwas unangenehm.
  • 19 ist eine Darstellung zur Erläuterung von Tarnungsbeispielen anläßlich der Piraterie des Bilds durch den Händler B. Der am weitesten links liegende Teil der Figur veranschaulicht das mit einem Wasserzeichen versehene Bewegtbild, in dem die Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A an der rechten unteren Ecke eines Rahmens der Rahmennummer "Ik" eingefügt wird. Ein Fall (b1) entspricht einer Situation, wo die Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A in dem Bewegtbild der Ware des Händlers B zurückbleibt.
  • In einem Fall (b2) wird der Rahmen Ik übersprungen, in dem die Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A eingefügt ist.
  • In einem Fall (b3) wird der Teil der Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A durch die Copyright-Anzeige des Händlers B überschrieben, und die Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A wird gelöscht.
  • In einem Fall (b4) wird das Bild der Rahmennummer Ik durch eine Interpolation aus dem vorhergehenden Rahmen der Rahmennummer "Ik – 1" und dem nachfolgenden Rahmen der Rahmennummer "Ik + 1" geschaffen.
  • In den Fällen (b1) und (b2) unter den vier Fällen ist es objektiv überzeugend, dass der Copyright-Inhaber A direkt die Piraterie durch den Händler B geltend macht. In den Fällen (b3) und (b4) ist die Schlussfolgerung der Piraterie jedoch heikel, und eine Beurteilung durch einen Experten wird notwendig sein, der ein öffentlicher Dritter ist.
  • Der Copyright-Inhaber A kann den Experten der öffentlichen Drittpartei, beispielsweise die Authentifikationsstelle, ersuchen, ein Gutachten über die Piraterie abzugeben. Hilfsmittel für die Beurteilung sind grundsätzlich gleich wie in den Fällen (b1) bis (b4). Der Experte der Authentifikationsstelle betrachtet die Bilder selbst, um zu entscheiden, ob das mit einem Wasserzeichen versehene Originalbewegtbild des Copyright-Inhabers A und das Bewegtbild der Ware des Händlers B eine identische Quelle haben. Bei der Entscheidung über die identische Quelle beurteilt der Experte, welches der Bilder raubkopiert wurde. In einem Antrag an die Authentifikationsstelle legt der Copyright-Inhaber A die Steuerinformationen des Einfügens des Wasserzeichens vor, wie in Schritt S18 in 13 angegeben. Der Händler B kann auch (etwaige) ähnliche Steuerinformationen als Gegenmaßnahme vorlegen. Als Ergebnis können die folgenden Fälle eintreten:
    • (c1) Die Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A wurde in dem Bewegtbild der Ware des Händlers B gefunden. Dann ist die Begehung eines Plagiats des Bewegtbilds von A durch den Händler B nachgewiesen.
    • (c2) Das Bewegtbild der Ware des Händlers B schließt den Teil ein, dessen vorhergehender und nachfolgender Rahmen unnatürliche Bewegungen enthalten, und von dem entschieden wird, dass er von der Entfernung eines Rahmens stammt. Außerdem entspricht der Teil einem Rahmen, in dem der Copyright-Inhaber A seine/ihre Copyright-Anzeige eingefügt hat. Dann ist die Begehung eines Plagiats des Bewegtbilds von A durch den Händler B nachgewiesen.
    • (c3) Die Stellen der durch den Händler B eingefügten Copyright-Anzeige sind so angeordnet, dass sie ohne Zweifel die Copyright-Anzeige von A überdecken. Wenn die Stellen der Copyright-Anzeigen sowohl von A als auch B vollständig übereinstimmen, kann nicht sofort ohne weitere Daten geschlossen werden, welches der Bewegtbilder die Quelle ist. Im Allgemeinen ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass das Bewegtbild die Quelle ist, in dem die Anzeige an einer geringen Anzahl von Stellen präsentiert wird. In diesem Fall wird die Entscheidung ziemlich definitiv, wenn zugelassen wird, dass der Copyright-Inhaber A die Steuerinformationen des Einfügens des Wasserzeichens vorlegt. Der Copyright-Inhaber A berichtet über die Verwendung der Pseudozufallszahlen bei der Präsentation der Copyright-Anzeige, und demonstriert den Wert des Startparameters der verwendeten Zufallszahlen, sowie den Algorithmus für die Generierung der Zufallszahlen. Somit kann der Copyright-Inhaber A automatisch alle Einfügepositionen seiner/ihrer Copyright-Anzeige reproduzieren. Im Gegensatz dazu ist der Händler B nicht in der Lage, solche systematischen Materialien vorzulegen. Der Händler B kann höchstens nur konkrete Werte an den raubkopierten Teilen in der Form einer Liste demonstrieren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass keine andere Methode als Trial-and-Error verwendet werden kann, um von den Ausgabeergebnissen der Zufallszahlen auf den Start parameterwert zu schließen, der für die Generierung der gleichmäßigen Zufallszahlen eingesetzt wurde.
    • (c4) In einem Fall, wo der Händler B als seine Ware das Bewegtbild erzeugt hat, in dem der Teil der Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A durch eine Methode wie die Interpolation aus dem vorhergehenden und nachfolgenden Rahmen verändert wurde, wird die Entscheidung heikler, und die Natürlichkeit des Bilds ist zuerst in derselben Weise strittig wie in dem Fall (b4).
  • Um zu zeigen, dass der Händler B kopiert hat, wird in diesem Fall der Copyright-Inhaber A der Authentifikationsstelle die Steuerinformationen des Einfügens des Wasserzeichens und das Originalbewegtbild vor dem Einfügen des Wasserzeichens vorlegen müssen. Dann kann nachgewiesen werden, dass der Abschnitt des Bewegtbilds, der das Problem der Piraterie durch den Händler B birgt, Teil des Bewegtbilds eines breiteren Bereichs ist, den der Copyright-Inhaber A rechtmäßig besitzt. Spezifischer besitzen die Parteien A und B die Abschnitte der Bewegtbilder, von denen entschieden wurde, dass sie von einer identischen Quelle stammen, und der Abschnitt, den die Partei A besitzt, ist größer als jener der Partei B. Wenn die Rechtmäßigkeit des Copyrights des Inhabers A bereits festgelegt wurde, wird hier die Geltendmachung durch den Händler B abgeschwächt, der nur das Teilbild besitzt. Außerdem wird in diesem Fall auch davon ausgegangen, dass, nachdem die Bewegtbilder der Parteien A und B, die von der gemeinsamen Quelle stammen, getrennt vertrieben wurden, die Partei A die Copyright-Anzeige eingefügt hat, wohingegen die Partei B auch das rechtmäßige Copyright des Bewegtbilds in irgendeiner Form erlangt hat, und das Bewegtbild in einen Handelsartikel gesetzt hat.
  • Wie bisher erläutert, ist die Entscheidung über die Piraterie in jedem der Fälle (a), (b1), (b2), (c1), (c2) und (c3) ziemlich definitiv, und die Piraterie durch den Händler B wird mit Leichtigkeit sozial geklärt. Der heikelste Fall ist der Fall (c4). Es erfordert jedoch einen enormen Arbeitsaufwand für den Händler B, das vom Copyright-Inhaber A geschaffene Bewegtbild in dem Maße zu verändern, dass es einem solchen Gutachten standhält. Spezifischer muss der Händler B eine derartigen hohen Grad an einer Bewegtbildverarbeitung ausführen, dass der Abschnitt des Bewegtbilds von A, das raubkopiert werden soll, Rahmen für Rahmen zugeführt wird, um so alle Stücke der Copyright-Anzeige von A herauszufinden, dass jeder Teil der Copyright-Anzeige durch die Methode wie die Interpolation aus dem vorhergehenden und nachfolgenden Rahmen wiederhergestellt wird, und dass das Bild korrigiert wird, um so Diskontinuitäten an der Präsentationsgrenze zu eliminieren, etc. Auch wenn solche Vorgänge vorgenommen wurden, kann außerdem die Identität der Quelle der Bewegtbilder klar entschieden werden, und daher muss der Händler B die Mittel des Erwerbs seines Bewegtbilds nachweisen. In einem Fall, wo, zur Zeit des Schaffens des Bewegtbilds und des Einfügens des sichtbaren Wasserzeichens, der Copyright-Inhaber A das mit einem Wasserzeichen versehene Bewegtbild und die vertraulichen oder verschlüsselten Steuerinformationen des Einfügens des Wasserzeichens bei einer öffentlichen Drittpartei, beispielsweise der National Diet Library, oder irgendeiner öffentlichen Bibliothek oder bei einer Authentifikationsstelle registriert hat, kann er/sie eine sehr starke objektive Haltung in dem Streit um die Rechte einnehmen. Bei diesem Anlass wird der Schlüssel für die Verschlüsselung in einem versiegelten Zustand registriert.
  • Auf diese Weise werden der Arbeitsaufwand und die Tarnung, die der Händler B für die Piraterie des Bewegtbilds benötigt, seinen Profit nicht ausgleichen. In diesem Sinn erleichtert das sichtbare Wasserzeichen gemäß der vorliegenden Erfindung das Offenlegen der Piraterie des Bewegtbilds und kann daher das Auftreten der Piraterie verhindern.
  • Verfahren zur Geltendmachung und Verifikation der Rechtmäßigkeit des Copyrights gegenüber der Piraterie des Bewegtbilds wie oben erläutert werden mit Bezugnahme auf die Zeichnungen detaillierter beschrieben.
  • 20 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Beispiels, in dem der Copyright-Inhaber A mit dem illegalen Raubkopienhändler B über die Rechtmäßigkeit des Copyrights des Bewegtbilds streitet. In diesem Beispiel hat der Händler B nur einen Teil des Bewegtbilds des rechtmäßigen Copyright-Inhabers A raubkopiert, und die in dem entsprechenden Teil eingeschlossene Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A wurde durch die Copyright-Anzeige des Händlers B überschrieben, um dadurch gelöscht zu werden. In diesem Fall kann der Copyright-Inhaber A die Anzahl der Rahmen, die das eingefügte Wasserzeichen tragen, und die Steuerparameter, die die Einfügepositionen bezeichnen, in dem gesamten Bewegtbild offen legen. Im Gegensatz dazu kann der Raubkopienhändler B nur Wasserzeichen-Einfügepositionen innerhalb des strittigen Teils anführen. Demgemäß kann klar nachgewiesen werden, dass die Rechtmäßigkeit des Copyrights beim Copyright-Inhaber A liegt.
  • 21 und 22 sind Flussdiagramme, die einen Prozess zur Verifikation des Copyrights gegenüber dem Bewegtbild einer verdächtigten Piraterie zeigen. Wenn mit Bezugnahme auf die Figur der Prozess gestartet wurde, wird auf den Satz der Bewegtbilddateien des Original-Copyright-Inhabers A in Schritt S30 zugegriffen. Daten, auf die hier zuzugreifen ist, sind gleich wie in Schritt S21 in 15 angegeben. Das heißt, sie sind die Inhalte der mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbilddatei FA, der Datei FC, die die Wasser zeichen-Steuerinformationen sowie die Steuerinformationen darin speichert, und der Sicherungsdatei FD, in der die Teile des Originalbilds, die durch das Wasserzeichen verborgen werden, gesichert werden.
  • Anschließend, in Schritt S31, wird die Liste von Wasserzeichen-Einfügepositionen unter Verwendung der Wasserzeichen-Steuerinformationen des Original-Copyright-Inhabers A geschaffen, und die erhaltene Liste wird gespeichert. Bei der Schaffung der Liste werden die Rahmennummern "Ik" und die Koordinaten "Xk, Yk" der Wasserzeichen-Einfügepositionen in den mit einem Wasserzeichen versehenen Rahmen für die Rahmennummernvariable k :=1 ~ N/n der mit einem Wasserzeichen versehenen Rahmen, in die das Wasserzeichen eingefügt wird, auf die gleiche Weise wie in Schritt S23 in 15 berechnet.
  • In dem nächsten Schritt S32 wird auf die Bewegtbilddatei FB des Händlers B zugegriffen, welcher der Begehung eines Plagiats verdächtigt wird, um so den Startrahmen IB eines verdächtigen plagiierten Teils in dem Bewegtbild des Händlers B zu finden. In Schritt S33 wird ein Rahmen IA in dem Bewegtbild des Original-Copyright-Inhabers A, wie er dem obigen Teil entspricht, gesucht, um so die entsprechende Beziehung zwischen den Rahmen IB und IA zu bestätigen. Danach wird die Verarbeitung in den Schritten S34 bis S37 in 22 iteriert.
  • In Schritt S34 wird die Nummer des ersten Rahmens, der die eingefügten Wasserzeicheninformationen trägt, aus dem Bewegtbild des Copyright-Inhabers A jenseits der Rahmennummer IA erhalten, und die Bilder der erhaltenen Rahmennummer in dem Bewegtbild von A und eine entsprechende Rahmennummer in dem Bewegtbild von B werden verglichen, indem das Bewegtbild von A und das Bewegtbild von B unter Plagiatsverdacht in Einzelbildvorlaufmodi zugeführt werden. In dem Vergleich werden auch die Inhalte der Datei FD, in der die noch nicht mit einem Wasserzeichen versehenen Teile des Originalbewegtbilds gespeichert werden, und die auf der Seite des Original-Copyright-Inhabers A aufbewahrt wird, nach Bedarf verwendet.
  • Anschließend, in Schritt S35, wird das Ergebnis des Vergleichs zwischen dem Bild von A und dem Bild von B hinsichtlich der Situationen (a) bis (e) beurteilt, und die Beurteilung wird aufgezeichnet. Die Situation (a) ist ein Fall, wo das Wasserzeichen des Copyright-Inhabers A in dem Bild von B zurückbleibt, wohingegen die Situation (b) ein Fall ist, wo der Rahmen des zur Frage stehenden Bewegtbilds von A in dem Bewegtbild von B übersprungen wird. Die Situation (c) ist ein Fall, wo in dem Bewegtbild von B die Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A durch jene des Händlers B in einer löschenden Form überschrieben ist. In der Situation (d) ist die Copyright-Anzeige des Copyright-Inhabers A in dem Bild von B nicht existent, und der Teil kommt dem Originalbild des Copyright-Inhabers A vor dem Einfügen des Wasserzeichens nahe, er ist jedoch etwas unnatürlich. In der Situation (e) stimmt das Bild des Rahmens in dem Bewegtbild von B vollständig mit dem Originalbild des Copyright-Inhabers A vor dem Einfügen des Wasserzeichens überein.
  • Wenn das Ergebnis in Schritt S35 aufgezeichnet wurde, wird in Schritt S36 entschieden, ob sich ähnliche Bilder in den Bewegtbildern der beiden, A und B, fortsetzen oder nicht. In Abhängigkeit von der Entscheidung, dass sich die ähnlichen Bilder fortsetzen, wird der Wert der Variable k in Schritt S37 inkrementiert. Danach wird die Verarbeitung von Schritt S34 et. seq. iteriert.
  • In Abhängigkeit von der Entscheidung in Schritt S36, dass sich die ähnlichen Bilder in den beiden, den Bewegt bildern von A und B, nicht fortsetzen, werden die Ergebnisse der Vergleiche in Schritt S35 synthetisch in Schritt S38 beurteilt. Wenn der Fall (a) existiert, wenn auch nur einmal, wird als Schlussfolgerung (1) synthetisch beurteilt, dass der Verdacht der Begehung eines Plagiats durch den Händler B bestätigt ist.
  • In einem Fall, wo das Ergebnis (b) oder (c) in allen Vergleichen erhalten wurde, wird als Schlussfolgerung (2) beurteilt, dass der Verdacht der Begehung eines Plagiats nahezu bestätigt ist.
  • In einem Fall, wo das Ergebnis (b) oder (c) in den meisten Vergleichen erhalten wurde, und wo das Ergebnis (d) oder (e) in einigen der Vergleiche erhalten wurde, wird als Schlussfolgerung (3) beurteilt, dass der Verdacht der Begehung eines Plagiats mit großer Sicherheit entschieden ist.
  • In einem Fall, wo das Ergebnis (b), (c) oder (d) in einigen der Vergleiche existiert, wird als Schlussfolgerung (4) beurteilt, dass der Verdacht der Begehung eines Plagiats stark entschieden ist.
  • Wenn alle Vergleiche unter den Fall (e) gefallen sind, wird als Schlussfolgerung (5) entschieden, dass der Händler B das Originalbewegtbild erhalten hat, in das das Wasserzeichen noch nicht vom Copyright-Inhaber A eingefügt worden ist, oder dass der Händler B das Originalbild, das das eingefügte Wasserzeichen noch nicht trägt, durch irgendein Verfahren perfekt wiederhergestellt hat.
  • 23 ist eine Darstellung zur Erläuterung von Beispielen der Ergebnisse der synthetischen Entscheidungen, die in Schritt S38 des Flussdiagramms in 22 getroffen werden, in Entsprechung zu den Beurteilungsergebnissen in Schritt S35. In dem Fall, wo, wie in 23 gezeigt, das Beurteilungsergebnis (a) hinsichtlich aller Rahmen des verdächtigen Plagiatteils erhalten wurde, oder wenn auch nur in einem der Rahmen, ist die synthetische Entscheidung das Ergebnis (1). In dem Fall, wo das Beurteilungsergebnis (b) oder (c) hinsichtlich aller Rahmen erhalten wurde, ist die synthetische Entscheidung das Ergebnis (2). In dem Fall, wo das Beurteilungsergebnis (b) oder (c) in den meisten Rahmen erhalten wurde, und wo das Beurteilungsergebnis (d) oder (e) in einigen der Rahmen erhalten wurde, ist die synthetische Entscheidung das Ergebnis (3). Bei Vorliegen des Beurteilungsergebnisses (b), (c) oder (d) in einigen der Rahmen ist die synthetische Entscheidung das Ergebnis (4), und bei Vorliegen des Beurteilungsergebnisses (e) in allen Rahmen ist die synthetische Entscheidung das Ergebnis (5).
  • Bisher wurde das Einfügen der Copyright-Anzeige, welche die Wasserzeicheninformationen darstellt, detailliert beschrieben. Nun werden das Einfügen von Kopierbeschränkungsinformationen in ein Bewegtbild, und die Videoreproduktion und -aufzeichnung eines Bewegtbild-Speichermediums, das einen aufgezeichneten Kopierbeschränkungscode trägt, beschrieben.
  • Das Einfügen der Kopierbeschränkungsinformationen erfüllt den von der CPTWG/DHSG herausgegebenen Call for Proposals, wie oben beschrieben, und die grundsätzliche Idee der vorliegenden Erfindung in dieser Hinsicht wird wie durch die folgenden Absätze (1) bis (10) angezeigt:
    • (1) Das Konzept des DHS-Wasserzeichens gemäß der CPTWG/DHSG, wie oben beschrieben, wird grundlegend geteilt, und zwei Sorten von Informationen können eingesetzt werden. Die ersten sind Informationen, die einen Kopiersteuermodus anzeigen. Diese Informationen werden nicht als Wasserzeichen behandelt, sondern sie werden als bestimmte Steuerinformationen eingestellt, die durch Hardware verarbeitet werden. Die zweiten sind Informationen zur Präsentation des Copyrights. Diese Informationen werden in dem zustand behandelt, in dem sie in Bewegtbilddaten als Wasserzeichen gesetzt werden. Das Wasserzeichen muss zur Steuerung des Kopierens oder Duplizierens nicht detektiert werden. Die grundsätzliche Idee der vorliegenden Erfindung ist, die zweite Sorte von zerlegten Informationen zu verwenden.
    • (2) Die Kopiersteuermodi schließen drei Arten von Modi in dem Call for Proposals gemäß der CPTWG/DHSG ein, und sie sind nicht auf diese drei Arten von Modi beschränkt. Zumindest wird ein "Beliebige-Kopien-Modus" hinzugefügt, der eine Duplizierung eine beliebige Anzahl von Malen gestattet, um zumindest vier Arten von Kopiersteuermodi festzulegen. Diese vier Arten von Steuermodi sind in 24 veranschaulicht.
    • (3) Als Erweiterung der Kopiersteuermodi ist es auch möglich, eine beliebige andere Maßnahme zur Beschränkung auf der Basis der Anzahl von Generationen der Duplizierung, eine Maßnahme zur Beschränkung auf der Basis der Anzahl von Kindern bei der Duplizierung, und eine Maßnahme zur Beschränkung, bei der die erste und die zweite Maßnahme kombiniert werden, einzuführen.
    • (4) Die Informationen, die den Kopiersteuermodus anzeigen, (als "Kopiersteuercode" bezeichnet) werden in einem Steuerinformationsbereich für die gesamte Bewegtbilddatei und einem Steuerinformationsbereich für jeden Rahmen oder eine Gruppe von Rahmen, die das Bewegtbild darstellen, angegeben (gespeichert). In einem Mediumlaufwerk wie einer Videoaufzeichnungs/reproduktionsvorrichtung wird der Kopiersteuercode direkt durch Hardware verarbeitet. Somit wird der Kopiersteuermodus zuverlässig detektiert und in einen Videoaufzeichnungsbetrieb eingetragen, und die allgemeinen Betrachter können daran gehindert werden, eine Raubkopie der Bewegtbilddaten anzufertigen.
    • (5) Ein Medium, das videoaufzeichnungsfähig ist, und das einen Schreibschutzbereich hat, schließt einen Datenbereich, in den/aus dem ein Bild durch den gewöhnlichen Benutzer aufgezeichnet/reproduziert werden kann, und den geschützten Steuerdatenbereich ein, in den ein Käufer anfänglich Daten schreib, und der von da an nur durch Hardware verarbeitet werden kann. In diesem Fall wird der Kopiersteuercode in den geschützten Steuerdatenbereich geschrieben und ist gegen den Benutzer geschützt.
    • (6) In einem Fall, wo die Informationen zur Präsentation des Copyrights als Wasserzeichen eingefügt werden, wird das wie im Vorstehenden beschriebene Schema des sichtbaren Wasserzeichens vollständig angenommen, und das sichtbare Wasserzeichen wird in die Daten in dem Datenbereich des Bewegtbilds eingefügt.
    • (7) Um die Verhinderung einer Piraterie zu intensivieren, kann ferner auch ein Wasserzeichen, das so getarnt ist, dass es schwer visuell wahrgenommen werden kann (das heißt ein "unsichtbares Wasserzeichen"), in eine Vielzahl von wie gewünscht ausgewählten Rahmen eingefügt werden, zusätzlich zum sichtbaren Wasserzeichen. Als Wasserzeichen, das in diesem Fall zusätzlich eingefügt wird, ist vom Standpunkt der einfachen Verarbeitung eines eines Typs, der in einen Raumbereich geschrieben wird, zweckmäßiger als eines eines Typs, der nach der Konvertierung in einen Frequenzbereich geschrieben wird.
    • (8) Das in den Datenbereich des Bewegtbilds geschriebene sichtbare Wasserzeichen (auch einschließlich des zusätzlich eingefügten unsichtbaren Wasserzeichens im vorhergehenden Absatz (7)) kann nur dann geprüft werden, wenn der Verdacht auf Piraterie besteht. Bei der üblichen Videoaufzeichnung/reproduktion oder in dem Transmissionsprozess beim Fernsehen, bei der Telekommunikation oder dgl. wird das Wasserzeichen nur als Teil der gewöhnlichen Bewegtbilddaten behan delt, und irgendein spezieller Prozess wie die Detektion des Wasserzeichens ist nicht erforderlich. In diesem Punkt unterscheidet sich das Wasserzeichen der vorliegenden Erfindung grundsätzlich von dem DHS-Wasserzeichen, das in dem von der CPTWG/DHSG herausgegebenen Call for Proposals vorgeschlagen wurde. Auf diese Weise muss das sichtbare Wasserzeichen der vorliegenden Erfindung bei der üblichen Verarbeitung nicht detektiert werden, so dass die Videoaufzeichnungs/reproduktionsvorrichtung der Struktur nach sehr einfach und kostengünstig ausgebildet werden kann.
    • (9) Das sichtbare Wasserzeichen wird direkt unter den Daten des Rahmens des Bewegtbilds eingefügt. Die Bewegtbilddaten können entweder vom analogen Typ oder vom digitalen Typ sein. Darüber hinaus kann in einem Fall, wo das ein solches sichtbares Wasserzeichen enthaltende Bewegtbild innerhalb eines Computers gespeichert wird, in einem Paketmedium aufgezeichnet wird oder in der Form von Fernsehen oder Telekommunikation gesendet wird, dieses als Originalbewegtbild gehalten werden, einer A/D- oder D/A-Wandlung unterworfen werden, konform mit dem MPEG-Verfahren oder dgl. komprimiert und codiert werden, und/oder verschlüsselt werden. Derartige verschiedenste Prozesse sind in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck des Bewegtbilds oder der Funktion der Ausrüstung für das Bewegtbild auszuwählen. Als Beispiel ist es beim Speichern des Bewegtbilds in einem digitalen Paket wie einer CD-ROM aufgrund der Reduktion der erforderlichen Speicherkapazität vorteilhaft, das digitale Bewegtbild durch das MPEG-Verfahren zu komprimieren und dann aufzuzeichnen.
    • (10) Die Kopiersteuercodes in der vorliegenden Erfindung werden in einem reservierten Bitbereich für Steuercodes eingestellt, wie er in dem existierenden Medium (wie Videoband oder CD-ROM) oder in dem existierenden Fernseh/Telekommunikationsprotokoll eingeschlossen ist (wie bei einer Fernseh sendung oder Internet-Kommunikation). Somit können Vorrichtungen, Medien, Protokolle, Inhalte, Verarbeitungsverfahren, etc., welche Bewegtbilder betreffen, die das neu eingestellte Schema der vorliegenden Erfindung verwenden, mit jenen auf der Basis existierender Schemen kompatibel gemacht werden, die bisher verbreitet verwendet wurden. Detaillierter sind die Kompatibilitäten wie im Nachstehenden ausgeführt:
    • – Das Medium, das Protokoll oder der Inhalt, welche durch die Vorrichtung und das Verarbeitungsverfahren geschaffen wurden, die mit dem neuen Schema der vorliegenden Erfindung konform sind, enthält die Kopiersteuermodi und das sichtbare Wasserzeichen. Die Vorrichtung und das Verarbeitungsverfahren auf der Basis der herkömmlichen Schemen können sie ähnlich dem Medium, Protokoll oder Inhalt auf der Basis der herkömmlichen Schemen behandeln. Tatsächlich werden in der Vorrichtung und dem Verarbeitungsverfahren auf der Basis der herkömmlichen Schemen die Kopiersteuermodi angegeben, sie werden jedoch nicht verwendet (das heißt, eine Anforderung zur Videoaufzeichnung oder eine Anforderung zur Reproduktion wird wie in dem Beliebige-Kopien-Modus erfüllt), und das sichtbare Wasserzeichen wird intakt gehalten (wird aufgezeichnet, präsentiert oder gesendet) als Teil der Bewegtbilddaten.
    • – Das Medium, das Protokoll oder der Inhalt, die durch die Vorrichtung und das Verarbeitungsverfahren auf der Basis der herkömmlichen Schemen geschaffen wurden, enthält nicht absichtlich die Kopiersteuermodi und das sichtbare Wasserzeichen. Die Vorrichtung und das Verarbeitungsverfahren, die mit dem neuen Schema der vorliegenden Erfindung konform sind, können die Codes und das Wasserzeichen ähnlich jenen behandeln, die in dem Medium, Protokoll oder Inhalt konform mit dem neuen Schema enthalten sind. Tatsächlich werden die Kopiersteuercodes äquivalent gelöscht, und der Kopiersteuermodus wird als in dem Beliebige-Kopien-Modus des neuen Schemas eingestellt angesehen.
  • Solche Kompatibilitäten ermöglichen die Koexistenz des neuen Schemas der vorliegenden Erfindung mit den herkömmlichen Schemen bei der Einführung des neuen Schemas, und sie ermöglichen es, dass sich die Vorrichtungen, Verarbeitungsverfahren, Medien, etc., des neuen Schemas selbst ohne Verwirrung auf dem Markt verbreiten.
  • Hier ist zu beachten, dass solche Kompatibilitäten erstmals aus den folgenden Gründen garantiert werden: Die Kopiersteuercodes werden in dem reservierten Bitbereich eingestellt, der Beliebige-Kopien-Modus, der in den Kopiersteuermodi der CPTWG/DHSG fehlt, wird hinzugefügt, und dieser Beliebige-Kopien-Modus wird als Bitlöschcode eingestellt. Mit nur den drei Arten von Kopiersteuermodi, die von der CPTWG/DHSG angenommen werden, werden solche Kompatibilitäten nicht garantiert, und die Vorrichtung und das Verarbeitungsverfahren des neuen Schemas werden das Medium, das Protokoll oder den Inhalt der herkömmlichen Schemen nicht akzeptieren. Die Vorrichtung und das Verarbeitungsverfahren der herkömmlichen Schemen werden umgekehrt das Medium, das Protokoll oder den Inhalt des neuen Schemas nicht akzeptieren.
  • Wie in den obigen Absätzen (1) bis (10) erläutert, werden in einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Kopiersteuerinformationen und die Wasserzeicheninformationen in deutlich unterschiedlichen Zuständen verwendet. Die beiden Sorten von Informationen werden unabhängig voneinander eingestellt, verarbeitet und genutzt. Somit kommt es dazu, dass eine solche Ausführungsform die folgenden Merkmale (a) bis (h) aufweist:
    • (a) Das wichtigste Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, dass die beiden Sorten von Informationen unterschieden werden und gemeinsam wie oben beschrieben verwendet werden, wodurch eine Sorte von Informationen funktioniert, das Gestatten/Ablehnen des Kopierens oder einer Duplizierung zu steuern, während die andere Sorte von Informationen funktioniert, Copyright-Informationen zu verifizieren, die in einem Bewegtbild verborgen sind und zurückgehalten werden. Die Synergie beider Funktionen bildet das Merkmal der vorliegenden Ausführungsform. Sie bringt das Merkmal hervor, das sich von dem von der CPTWG/DHSG vorgeschlagenen vorhergehenden "DHS-Wasserzeichen" wesentlich unterscheidet.
    • (b) Die vier Arten von Kopiersteuermodi, die in 24 gezeigt sind, werden verwirklicht, und die Aufzeichnungszulassung/ablehnung oder Reproduktionszulassung wird in Übereinstimmung mit in der Figur gezeigten Spezifikationen ansprechend auf eine Anforderung für eine Videoaufzeichnung oder eine Anforderung für eine Reproduktionsanzeige erteilt. Besonders in dem Eine-Kopie-Modus kann ein Kind (eine Kopie) gebildet werden, die gebildete Kopie wird jedoch auf den Keine-Kopie-Mehr-Modus eingestellt, so dass eine Kopie, die einem Enkelkind entspricht, nicht gebildet werden kann. In jedem des Keine-Kopie-Mehr-Modus und Niemals-Kopiermodus wird die Reproduktionsanzeige gestattet, die Videoaufzeichnung wird jedoch abgelehnt. Demgemäß kann es vermieden werden, eine große Anzahl von Kopien unrechtmäßig zu bilden.
    • (c) Der Beliebige-Kopien-Modus wurde als neuer Kopiersteuermodus hinzugefügt, und er wurde als einer der formalen oder regulären Modi in dem neuen Schema der vorliegenden Ausführungsform festgelegt. Dieser Modus unterwirft sogar in einer Vorrichtung oder in einem Verarbeitungsverfahren, die bzw. das mit dem neuen Schema konform ist, ein Duplizieren oder ein Kopieren keiner Einschränkung, und er ist zu der Tat sache äquivalent, dass eine Videoaufzeichnung in herkömmlichen Videovorrichtungen nicht abgelehnt wird. Der Effekt der formalen Anerkennung dieses Modus ist die Realisierung der Kompatibilitäten zwischen dem neuen Schema und den herkömmlichen Schemen. Spezifischer gibt es derzeit große Mengen an Bewegtbildpaketen und -inhalten auf der Basis der herkömmlichen Schemen zur Videoaufzeichnung, die Videovorrichtungen der herkömmlichen Schemen haben sich extensiv in Haushalten und Büros verbreitet, und das Fernsehen und die Telekommunikation der herkömmlichen Schemen breiten sich auf der ganzen Welt aus. Die vorliegende Ausführungsform sieht eine Maßnahme vor, gemäß der, in einer solchen Situation, das neue Schema auf dem Markt ohne Verwirrung verbreitet wird, und die Generationen der Schemen werden langsam, aber sicher geändert.
    • (d) Der Copyright-Inhaber eines Originalbewegtbilds kann bestimmen, ob er/sie es seinen/ihren Kunden (wie Benutzern und Betrachtern) gestattet, das Bewegtbild zu duplizieren, und kann seinen/ihren Willen innerhalb des Mediums des Bewegtbilds oder innerhalb des Datenstroms beim Fernsehen oder bei der Telekommunikation in der Form der Kopiersteuermodi kundtun. Dieser Wunsch wird von Vorrichtungen, die das neue Schema der vorliegenden Erfindung verwenden, respektiert.
    • (e) Als Erweiterung der Kopiersteuermodi wird es möglich, eine bestimmte Grenze für die Anzahl von Kindern einzustellen oder/und eine bestimmte Grenze für die Generationenanzahl von Nachkommen einzustellen. Die Grenzen können durch den ursprünglichen Copyright-Inhaber eingestellt werden und können im Verkauf/Vertrieb des Bewegtbilds ausdrücklich angezeigt werden.
    • (f) Die Tatsache, dass Kopiersteuercodes als ausdrückliche Steuerinformationen eingestellt werden, und nicht als Wasserzeichen, damit sie direkt durch Hardware behandelt werden, bringt die Effekte hervor, dass die Steuerinformationen zuverlässig detektiert werden können, und dass jegliche illegale Manipulation durch einen Benutzer ausgeschlossen werden kann. Insbesondere wenn die Steuerinformationen in den Speicherschutzbereich eines Speichermediums geschrieben werden, kann der Benutzer die Steuerinformationen nicht löschen oder manipulieren, und das Recht des Copyright-Inhabers wird verteidigt.
    • (g) Bei einem Videoband, beim Fernsehen, bei der Telekommunikation oder dgl. wird der Kopiersteuercode bei jedem Rahmen eines Bewegtbilds oder bei jeder Vielzahl von Rahmen davon eingestellt. Daher werden die Kopiersteuercodes normalerweise während der Übermittlung/beim Fernsehen/bei der Telekommunikation des Bewegtbilds detektiert. Auch wenn die Videoaufzeichnung an irgendeinem Zwischenteil des Bewegtbilds gestartet wurde, wird der Kopiersteuermodus rasch entschieden (innerhalb einer Sekunde), und die Verfügung des Gestattens oder Ablehnens der Videoaufzeichnung wird getroffen. Bei diesem Anlass schlägt die Detektion des Kopiersteuercodes sehr selten fehl im Gegensatz zur Detektion des DHS-Wasserzeichens.
    • (h) Selbstverständlich üben die Kopiersteuercodes keinerlei schlechten Einfluss wie die Verzerrung eines angezeigten Bilds bei der Reproduktionsanzeige des Bewegtbilds aus, und sie verursachen beim Betrachter keinerlei unangenehmes Gefühl.
  • Als Nächstes hat das Einfügen des sichtbaren Wasserzeichens wie im Vorstehenden angegeben die folgenden Merkmale (i) bis (k) in Bezug auf den von der CPTWG/DHSG herausgegebenen Call for Proposals:
    • (i) Obwohl das Wasserzeichen unter den Daten des Bewegtbilds eingefügt wird, muss es normalerweise während der Videoaufzeichnung oder -reproduktion für einen solchen Zweck wie die Steuerung des Kopierens oder der Duplizierung nicht detektiert werden. In diesem Punkt unterscheidet sich das sichtbare Wasserzeichen wesentlich von dem DHS-Wasserzeichen der CPTWG/DHSG. Als Ergebnis wird die Verarbeitung einer Videoaufzeichnungsvorrichtung oder einer Fernseh/Telekommunikationsempfangsvorrichtung sehr einfach, und die Bewegtbildtransmission, etc., mit hoher Geschwindigkeit kann ohne irgendein Problem realisiert werden.
    • (j) Das sichtbare Wasserzeichen wird als Teil der Bewegtbilddaten eingefügt, und es kann auf alle Aspekte der Nutzung des Bewegtbilds angewendet werden. Darüber hinaus baut das Wasserzeichen Verarbeitungsfähigkeiten bei der Transmission von Fernsehen, Telekommunikation oder dgl. und bei der gewöhnlichen Videoverarbeitung (wie der Videoaufzeichnung/reproduktion, A-D/D-A-Wandlung, Kompression/Expansion und Verschlüsselung/Entschlüsselung) in keiner Weise ab. Zusätzlich ist das Wasserzeichen selbst robust.
    • (k) Wenn das Bewegtbild in einem Einzelbildvorlaufmodus oder einem Zeitlupenmodus angezeigt wird, wird das sichtbare Wasserzeichen leicht und klar visuell wahrnehmbar. Wenn eine Copyright-Anzeige in einer evidenten Form eingefügt wird, bemerken die Betrachter die Copyright-Anzeige bald. Im Gegensatz zum DHS-Wasserzeichen muss die Copyright-Anzeige normalerweise nicht detektiert werden, und sie kann durch ein solches Verfahren nur dann bestätigt werden, wenn das Eigentum des Copyrights zu verifizieren ist.
  • Leistungsaspekte zur Realisierung der obigen Merkmale der vorliegenden Erfindung werden im Nachstehenden mit Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. 25 ist eine Darstellung zur Erläuterung der Grundbetriebe eines Systems zum Einfügen von Wasserzeicheninformationen und Kopierbeschränkungsinformationen. Mit Bezugnahme auf die Figur werden die Wasserzeicheninformationen in ein Originalbewegt bild 50 durch eine Wasserzeichen-Einfügeanordnung 51 eingefügt, wie im Vorstehenden erläutert. Die Kopierbeschränkungsinformationen werden auch in einen Steuer (Datenspeicher)-bereich eingefügt. Nach dem Einfügen wird das Bewegtbild einer Datenkompression durch einen MPEG-Codierer 52 unterworfen. Dann wurde ein Bewegtbild-Speichermedium geschaffen. Der Datenbereich des Mediums trägt ein mit einem Wasserzeichen versehenes Bewegtbild 53, wohingegen der Steuerbereich davon einen Kopierbeschränkungscode 54 trägt.
  • 26 ist eine Darstellung zur Erläuterung des Betriebs einer Videoaufzeichnungs/reproduktionsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, wie sie eine Anforderung zur Aufzeichnung oder Reproduktion der Inhalte eines Bewegtbild-Speichermediums erfüllt. Mit Bezugnahme auf die Figur wird das Bewegtbild-Speichermedium in ein Mediumlaufwerk 55 in Entsprechung zu der Anforderung für eine Videoaufzeichnung oder -reproduktion eingelegt. Ansprechend auf die Anforderung zur Reproduktion eines in dem Speichermedium gespeicherten Bewegtbilds, werden komprimierte Daten durch einen MPEG-Decoder 56 expandiert, und die Anzeige 59 des mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbilds (53) wird durch eine Anzeigeanordnung 57 in einem Fall präsentiert, wo die Reproduktion gestattet wird. Ansprechend auf die Anforderung zur Videoaufzeichnung wird über den Inhalt eines Kopierbeschränkungscodes (54) durch das Mediumlaufwerk 55 entschieden, und eine neue Videoaufzeichnungsplatte, die ein mit einem Wasserzeichen versehenes Bewegtbild 61 und einen Kopierbeschränkungscode 62 trägt, wird durch eine Videoaufzeichnungsanordnung 58 in einem Fall geschaffen, in dem die Videoaufzeichnung gestattet wird.
  • 27 ist eine Darstellung zur Erläuterung eines Copyright-Schutzschemas, das sowohl Kopierbeschränkungsinformationen als auch Wasserzeicheninformationen verwendet. Der obere Teil der Figur veranschaulicht einen Prozess, in dem Bewegtbilddaten vom Original-Copyright-Inhaber eines Bewegtbilds geschaffen werden. Obwohl die Darstellung 25 ähnlich ist, soll sie klarstellen, dass die Behandlungen der Wasserzeicheninformationen und der Kopierbeschränkungsinformationen grundsätzlich getrennt und voneinander unabhängig erfolgen. Zuerst werden die Wasserzeicheninformationen in ein Originalbewegtbild 50 als Wasserzeicheneinfügung 65 eingefügt, um dadurch ein mit einem Wasserzeichen versehenes Bewegtbild 66 zu schaffen. Danach wird eine Steuerbezeichnung 67 unter Verwendung der Kopiersteuerinformationen vorgenommen, um dadurch Steuerinformationen zu schaffen, die Bewegtbilddaten tragen.
  • Spezifischer ausgedrückt, nachdem der Original-Copyright-Inhaber das Bewegtbild geschaffen hat, kann er/sie ein Wasserzeichen einfügen, um das Copyright, etc., des Bewegtbilds anzuzeigen. Das Einfügen des Wasserzeichens sollte vorzugsweise mit dem vorhergehenden Schema des sichtbaren Wasserzeichens konform sein. Danach bezeichnet der Original-Copyright-Inhaber oder ein Sender die Kopiersteuerinformationen in einem Steuerdatenbereich. Der Steuerdatenbereich schließt zumindest zwei Sorten von Bereichen ein, wovon einer ein Bereich zum kollektiven Festlegen der gesamten Bewegtbildinformationen (ein Inhalt) ist, und wovon der andere ein Bereich zum Festlegen jedes Rahmens des Bewegtbilds oder jeder Gruppe von Rahmen davon ist. Es ist wichtig, daß insbesondere der Letztere für die Steuerinformationen in einem Fall fixiert ist, wo die Bewegtbilddaten linear beispielsweise in einem Speichermedium in Bandform verarbeitet werden, oder im Fall der Echtzeittransmission von Fernsehen/Telekommunikation oder dgl. Auf diese Weise werden die mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbilddaten, die die Steuerinformationen tragen, erhalten.
  • Der mittlere Teil von 27 veranschaulicht die verschiedensten Zirkulations- oder Verteilungsprozesse des geschaffenen Bewegtbilds. Die Aspekte schließen die vier Typen ein: Paketzirkulation 70, 71, Fernsehpropagation 72, 73, Telekommunikationsvermittlung 74, 75 und Transfer und Duplizierung 76, 77 durch einen Computer.
  • Der erste Aspekt des Bewegtbilds, das mit dem wie in 27 gezeigten Copyright-Schutzschema konform ist, ist so, dass das Bewegtbild in einem beliebigen Paketmedium gespeichert wird, das als Artikel vertrieben wird. Die Paketmedien haben verschiedenste Formen, wie ein Videoband des analogen Typs, eine CD-ROM, eine MO-Platte, eine DVD und ein Videoband des digitalen Typs. Daher wird das Bewegtbild in jedes der Paketmedien konform mit dem Format des Paketmediums geschrieben. Bei diesem Anlass wird das Bewegtbild oft einer D-A-Wandlung, einer Datenkompression auf der Basis des MPEG-Schemas oder dgl., einer Verschlüsselung, etc., unterworfen. Nachdem es als Artikel verteilt wurde, wird das Paketmedium in eine Vorrichtung (wie einem VTR oder einem CD-ROM-Player) mit einer Auslesefunktion dafür eingelegt, und es wird den notwendigen Prozessen wie einer Entschlüsselung und Datenexpansion unterzogen. Anschließend werden die Bewegtbilddaten in Echtzeit innerhalb der Vorrichtung wiederhergestellt, und sie werden an im unteren Teil von 27 gezeigte Prozesse geliefert.
  • Der zweite Aspekt des wie in 27 gezeigten Bewegtbilds ist so, dass das Bewegtbild durch Fernsehen verteilt wird. Fernsehen schließt terrestrisches Fernsehen, Kabelfernsehen, Satellitenfernsehen, etc., ein. Zusätzlich wird es in analoges Fernsehen und digitales Fernsehen klassifiziert. Eine Fernsehstation enthält die Bewegtbilddaten und die fixierten Steuerdaten in einem geeigneten Format (wenn notwendig, nach einer Datenkompression und Verschlüsselung) und sendet diese. Ein Empfänger-Set, das die Fernsehsendung empfangen hat, akzeptiert die Bewegtbilddaten in Echtzeit nach dem Vornehmen notwendiger Prozesse wie einer Entschlüsselung und Datenexpansion.
  • Der dritte Aspekt des wie in 27 gezeigten Bewegtbilds entspricht einem Fall, wo das Bewegtbild durch Telekommunikation verteilt wird. Die Telekommunikation schließt eine große Anzahl neuer Formen ein, wie Video auf Bestellung, Fernsehkonferenz, Netzspiele, Internet-Informationsabfrage und E-mail-Anhänge. Außerdem schließen Telekommunikationsnetze viele Typen ein, wie Draht/Funk/Mobiltypen, und Kommunikationsprotokolle schließen viele Sorten ein. Wenn notwendig, kann der Sender der Telekommunikation die Bewegtbilddaten, die die Steuerinformationen tragen, Prozessen unterziehen wie einer Datenkompression und Verschlüsselung, worauf er/sie die Daten in Übereinstimmung mit einem in jedem Telekommunikationsschema festgelegten Format sendet. Der Empfänger der Telekommunikation, der die gesendeten Daten empfangen hat, akzeptiert die Bewegtbilddaten in Echtzeit (nach dem Vornehmen notwendiger Prozesse wie einer Entschlüsselung und Datenexpansion).
  • Der vierte Aspekt des wie in 27 gezeigten Bewegtbilds ist so, dass das Bewegtbild durch den Computer gespeichert wird, und dass die erhaltene Datendatei transferiert oder dupliziert wird. Auch dieser Aspekt schließt verschiedenste Fälle ein. Es wird ein Fall berücksichtigt, wo das Bewegtbild zur Sicherung in dem identischen Personalcomputer durch einen bestimmten Benutzer dupliziert wird, ein Fall, wo es zu einem anderen Benutzer transferiert wird und in einem LAN dupliziert wird, ein Fall, wo es in einem Weitverkehrs-Computernetz transferiert und dupliziert wird, usw. Es wird angenommen, dass in einem solchen Fall das Bewegtbild üblicherweise in irgendeinem gewünschten Format, das in der Datendatei vorbereitet wird, transferiert und dupliziert wird. Die tatsächliche Situation ist jedoch, dass ein Computerbenutzer, der ein Experte ist und über Bewegtbild-Editierwerkzeuge verfügt, die Bewegtbilddaten und die Kopiersteuerinformationen manipulieren kann.
  • Der untere Teil von 27 veranschaulicht die Prozesse zur Aufzeichnung und Reproduktion der Bewegtbilddaten, die die verschiedensten Fälle der obigen Verteilungsaspekte bewältigen. Obwohl die Darstellung 26 ähnlich ist, sind eine Auslese/Empfangsanordnung 80, eine Anzeigeanordnung 81 und eine Videoaufzeichnungsanordnung 82, die die Verteilungsaspekte bewältigen, anstelle des Mediumlaufwerks 55, des MPEG-Decoders 56, der Anzeigeanordnung 57 und der Videoaufzeichnungsanordnung 58 angeordnet. Daten, die in Entsprechung je einem beliebigen der Verteilungsaspekt wiederhergestellt werden, bestehen aus einem mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbild 68 und Kopiersteuerinformationen 69, und sie werden von der Auslese/Empfangsanordnung 80 verarbeitet.
  • Die Bewegtbild-Auslese/Empfangsanordnung 80 ist üblicherweise mit der Reproduktionsanzeigeanordnung 81 und/oder der Videoaufzeichnungs (speicher)-anordnung 82 ausgestattet, von der/von denen durch den Benutzer angefordert wird, dass sie das Bewegtbild anzeigt/anzeigen und/oder aufzeichnet/aufzeichnen. Hier sieht das Schema der vorliegenden Erfindung vor, dass, ansprechend auf die Anforderung, die in den Auslese/Empfangsdaten enthaltenen Kopiersteuerinformationen steuern, ob das Bewegtbild tatsächlich auszugeben ist (um aufgezeichnet oder/und angezeigt zu werden), um so die Bildausgabe zu gestatten oder zu untersagen. Insbesondere werden in der Auslese/Empfangsanordnung 80, die mit dem Schema der vorliegenden Erfindung konform ist, die Kopiersteuerinformationen durch Hardware verarbeitet, und daher können sie vom Benutzer nicht vorsätzlich verändert werden. Darüber hinaus werden die Kopiersteuerinformationen auch bei jedem Rahmen oder jeder Gruppe von Rahmen in der Auslese/Empfangsanordnung 80 für das Bewegtbild detektiert. Auch in einem solchen Fall, wo das Paketmedium (insbesondere Videoband) aus dem Zwischenteil des Bewegtbilds ausgelesen wurde, oder wo das Fernsehen oder die Telekommunikation vom Zwischenteil des Bewegtbilds empfangen wurde, kann daher die Ausgabesteuerung sofort vorgenommen werden.
  • Wie auf der rechten Seite des unteren Teils von 27 gezeigt, ist es das die Wasserzeicheninformationen (insbesondere das sichtbare Wasserzeichen) tragende Bewegtbild, das angezeigt wird, wenn die Anzeige (Reproduktions)-Anforderung gestattet wurde. Die Bewegtbild-Auslese/Empfangsanordnung 80 führt überhaupt keinen speziellen Prozess hinsichtlich der Wasserzeicheninformationen durch. Sie detektiert die Wasserzeicheninformationen auch nicht. Egal ob die Wasserzeicheninformationen getragen werden oder nicht, die Anordnung 80 operiert, um die gewöhnliche Bewegtbildanzeige ungeachtet der Wasserzeicheninformationen auszuführen. Darüber hinaus verleiht das sichtbare Wasserzeichen gar kein unangenehmes Gefühl für einen Betrachter.
  • In einer Duplikatkopie, die durch das Gestatten der Videoaufzeichnung gebildet wurde, werden dieselben Wasserzeicheninformationen (insbesondere das sichtbare Wasserzeichen) wie in dem Originalbewegtbild unter den in einem Datenbereich gespeicherten Bewegtbilddaten 61 eingefügt. Zusätzlich werden Kopiersteuerinformationen 62 für eine Kind-Kopie in einen Steuerdatenbereich durch Hardware in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Schemas der vorliegenden Erfindung geschrieben. Insbesondere wird der Keine-Kopie-Mehr-Modus in die Kind-Kopie geschrieben, die von dem Eine-Kopie-Modus akzeptiert wird.
  • In welchem Aspekt die hier gebildete Duplikatkopie ist, hängt von der Bewegtbild-Auslese/Empfangsanordnung 80 ab, die eingesetzt wird. In dem häufigsten Aspekt wird die Duplikatkopie in der Form eines Paketmediums für den Betrachter ausgegeben. Dieser Aspekt entspricht einem Fall, wo ein Videoband, das das Bewegtbild darin speichert, dupliziert wird, oder wo ein Fernsehprogramm empfangen wird, um so das Bewegtbild in einer MO-Platte oder einer DVD zu speichern. Bei diesem Anlass kann das Ausgabemedium zum Verteilungsprozess des Paketmediums zurückkehren, wie auf der linken Seite der mittleren Stufe von 27 gezeigt. Bei einem höheren Nutzungsgrad wird es einen Fall geben, wo das Bewegtbild als Computerdatei eines Personalcomputers oder dgl. gespeichert wird. Bei diesem Anlass könnte die Ausgabe-Bewegtbildspeicherung, die im unteren Teil von 27 erhalten wird, zu einem neuen Verteilungsweg in der Form der Steuerinformationen hinzugefügt werden, die Bewegtbilddaten tragen, wie auf der rechten Seite des oberen Teils von 27 gezeigt. Auf diese Weise kann das Schema der vorliegenden Erfindung einen beliebigen gewünschten Verteilungsweg oder Verarbeitungsweg, wie das Paketmedium, Fernsehen, Telekommunikation, Computertransfer, ohne einschreitende Barriere passieren.
  • Außerdem werden die herkömmlichen Schemen als jenes Schema der vorliegenden Erfindung betrachtet, bei dem die Kopiersteuerinformationen durch Null gelöscht werden (ohne hinzugefügt zu werden). Hier hat die Auslese/Empfangsanordnung 80 keine Funktion der Verarbeitung der Kopiersteuerinformationen und der Sperre der Benutzeranforderung (demgemäß gestattet sie alle Anforderungen). Die Wasserzeicheninformationen werden auch nicht tatsächlich getragen. Diese Tatsachen bedeuten, dass, auch wenn die herkömmlichen Schemen und das neue Schema der vorliegenden Erfindung in dem in 27 veranschaulichten Gesamtbetrieb gemischt verwendet werden, überhaupt kein behindernder Teil gefunden wird. Bisher wurde es kaum praktiziert, das Kopieren oder Duplizieren durch Hardware einzuschränken (diese Situation entspricht dem Beliebige-Kopien-Modus gemäß der vorliegenden Erfindung, wie in 24 gezeigt). Demgemäß ist es klar, dass, in dem Fall, wo der Schutz des Copyright-Inhabers zu erzielen ist, indem die Kopiersteuermodi wie in den Spezifikationen der CPTWG/DHSG (in 1) oder den Spezifikationen der vorliegenden Erfindung (in 24) eingeführt werden, die Spezifikationen der CPTWG/DHSG (in 1) für das Verbreiten der Kopiersteuermodi unter Einhaltung der Kompatibilitäten mit extensiven herkömmlichen Systemen unzureichend sind, wohingegen die Spezifikationen der vorliegenden Erfindung (in 24) dafür unerläßlich sind.
  • 28 ist eine Tabelle eines Beispiels von Kopiersteuercodes, die zur Realisierung der in 24 gezeigten Kopiersteuermodi dienen. In dem Beispiel von 28 werden vier Kopiersteuermodi durch Codes von 2 Bits ausgedrückt. In dem Eine-Kopie-Modus ist beispielsweise der Code für eine Originalplatte "01", was das Gestatten einer Videoaufzeichnung anzeigt, "10", was das Ablehnen einer Videoaufzeichnung anzeigt, wird hingegen als Code für ein Kind eingestellt, das eine Duplikatplatte ist.
  • Die Tatsache, dass der Beliebige-Kopien-Modus durch "00" in den 2 Bit-Ausdrücken dieser Ausführungsform ausgedrückt wird, ist übrigens wichtig für die Kompatibilität mit den herkömmlichen Schemen, in denen keine Kopierbeschränkung erfolgt. In Bezug auf die anderen drei Modi sind die in dieser Ausführungsform ausgewählten Ausdrücke natürlich, sie sind jedoch nicht immer absolut.
  • Als weitere Ausführungsform können die Kopiersteuermodi durch 3 Bits ausgedrückt werden. Auch in diesem Fall wird der Beliebige-Kopien-Modus als "000" im Umfang der vorlie genden Erfindung codiert.
  • Die Hauptsteuerinformationen der Bewegtbilddaten, die die Kopiersteuercodes, die Copyright-Anzeige davon, etc., einschießen, sollten zweckmäßig an Stellen gespeichert werden, die durch allgemeine Benutzer nicht gelöscht werden können. Einige Paketmedien, beispielsweise einige MO-Platten oder DVDs, haben einen speziell durch Hardware geschützten Datenbereich im Gegensatz zu einem allgemeinen Datenbereich. In diesem Fall ist es empfehlenswert, die Kopiersteuercodes, die Copyright-Anzeige des Original-Copyright-Inhabers, etc., in den besonders geschützten Bereich zu schreiben.
  • 29 ist ein Blockbild, das die Struktur einer Auslese/Empfangsanordnung zeigt, um zu erläutern, wie Kopiersteuercodes darin behandelt werden. Mit Bezugnahme auf die Figur schließt die Auslese/Empfangsanordnung 83 ein: einen Datenausleseabschnitt 84 zum Auslesen von Bewegtbilddaten, einen Reproduktionsanzeigeabschnitt 85 zum Anzeigen der ausgelesenen Daten, einen Steuercode-Ausleseabschnitt 86 zum Auslesen des Kopiersteuercodes, einen Videoaufzeichnungsabschnitt 87 zum Schaffen von Kopie-Bewegtbilddaten, wenn eine Videoaufzeichnung gestattet wird, und einen Steuercode-Schreibabschnitt 88 zum Schreiben des für ein Kind eingestellten Steuercodes.
  • Im Fall der Reproduktion und Anzeige der eingegebenen Bildinformationen operiert die Auslese/Empfangsanordnung 83, um dem Reproduktionsanzeigeabschnitt 85 die durch den Datenausleseabschnitt 84 ausgelesenen Bewegtbilddaten zu senden, um so das Bewegtbild zu reproduzieren und anzuzeigen. Darüber hinaus liest im Fall des Schaffens der Kopie der eingegebenen Bewegtbilddaten der Steuercode-Ausleseabschnitt 86 den Kopiersteuercode der eingegebenen Bewegtbilddaten aus. Unter der Bedingung, dass die Bewegtbilddaten duplizierbar sind, gestattet hier der Steuercode-Ausleseabschnitt 86 dem Videoaufzeichnungsabschnitt 87, die Kopie der durch den Datenausleseabschnitt 84 ausgelesenen Bewegtbilddaten zu schaffen, und er führt den Steuercode der Bewegtbilddaten dem Steuercode-Schreibabschnitt 88 zu. Dann gibt der Steuercode-Schreibabschnitt 88 den zugeführten Steuercode wie aktualisiert ein.
  • Als Nächstes wird die Form beschrieben, in der Kopiersteuercodes in den gesamten Bewegtbilddaten gespeichert werden. Im Allgemeinen haben Bewegtbilddaten eine enorme Informationsmenge. Auch wenn sie statisch gespeichert werden, schließen Speichermedien jene ein, mit denen Steuerinformationen für die Gesamtheit (beispielsweise Steuerinformationen in dem Kopf der gesamten Bewegtbilddaten) gleichzeitig mit der Betrachtung eines beliebigen gewünschten Bildrahmens betrachtet werden (beispielsweise einen Speicher in einem Computer, eine MO-Platte und eine DVD), und jene, mit denen Steuerinformationen für die Gesamtheit nicht betrachtet werden können, wenn ein beliebiger gewünschter Bildrahmen betrachtet wird (beispielsweise ein analoges Videoband und ein digitales Videoband). In einem Fall, wo die Bewegtbilddaten in Echtzeit gesendet werden, wo sie beispielsweise gesendet oder übertragen oder von der DVD reproduziert werden, wird darüber hinaus nur eine geringe Anzahl von Bewegtbildrahmen, der Substanz nach, in einer kurzen Zeit gesendet, und Informationen zum Steuern der Gesamtheit können nicht betrachtet werden (auch wenn die Informationen an dem Kopfteil der Transmission gesendet werden).
  • Besonders in dem Fall des Speicherns der Bewegtbilddaten in dem Medium des Bandtyps oder des Sendens der Bewegtbilddaten durch Fernsehen oder Telekommunikation ist es daher wichtig, dass die Hauptsteuerdaten wie die Kopiersteuercodes konsekutiv enthalten sind (an einem beliebigen Speicherort, oder an einem beliebigen Zeitpunkt der Transmis sion). Das Format des Mediums oder das Format (Protokoll) der Transmission wird üblicherweise mit einem Teil ("Kopf" genannt) versehen, wo die Steuerdaten bei jedem Rahmen, jeder Unterteilung jedes Rahmens, oder alle einige Rahmen bis alle einige zehn Rahmen angegeben werden. Demgemäß sollten auch die Kopiersteuercodes vorzugsweise als einige solcher Steuerdaten eingestellt werden.
  • 30 ist eine Darstellung, die das Videoformat von MPEG1 sowie MPEG2 zeigt, um die Einbettung von Kopiersteuerinformationen zu erläutern. Hier ist die minimale Einheit einer Gruppe von Rahmen, die als Einheit eines wahlfreien Zugriffs dient, "GOP", und Informationen über eine Zeitperiode in Bezug auf einen Sequenzkopf "SH", etc., sind am Kopf der GOP enthalten. Datenbereiche für Erweiterungen in der Zukunft (Sequenzerweiterungsdaten, Gruppenerweiterungsdaten) werden in beiden Teilen SH und GOP vorbereitet. Daher können die Kopiersteuercodes, die mit der vorliegenden Erfindung konform sind, in den Datenbereichen eingestellt werden.
  • Als Nächstes wird die Erweiterung der Kopiersteuermodi beschrieben. Es ist möglich, durch die Erweiterung der Kopiersteuermodi die Anzahl (LC) der Duplikatkopien der Kind-Generation zu beschränken, und/oder die Anzahl (LG) der Generationen von Nachkommen zu beschränken. von derartigen Standpunkten entspricht der Eine-Kopie-Modus in den in 24 gezeigten Spezifikationen einem Fall, wo die Anzahl von Kindern unbeschränkt (unendlich) ist, und wo die Anzahl von Generationen auf eine beschränkt ist, und der Keine-Kopie-Mehr-Modus und der Niemals-Kopiermodus entsprechen einem Fall, wo die Anzahl von Kindern auf Null beschränkt ist, und wo die Anzahl von Generationen auf Null beschränkt ist. In dem herkömmlichen Fall, der frei ist von der Kopierbeschränkung (in dem Beliebige-Kopien-Modus), ist die Anzahl von Kindern unendlich, und die Anzahl von Generationen ist auch unendlich.
  • Eine Ausführungsform, welche Kopiersteuermodi einstellt, die sowohl die Beschränkungen der Anzahl von Kindern LC als auch der Anzahl der Generationen LG enthalten, ist wie im Nachstehenden angegeben. Zuerst werden die folgenden 3 Bits hergestellt, die die Steuermodi anzeigen.
    • – CCC0 0/1 Zusammenfassend ist die Duplizierung derzeit gestattet (0) oder nicht (1).
    • – CCC1 0/1 Die Anzahl von Kindern ist unbegrenzt (unendlich) (0) oder nicht (1)
    • – CCC2 0/1 Die Anzahl von Generationen ist unbegrenzt (unendlich) (0) oder nicht (1)
  • Darüber hinaus werden zwei integrale Bereiche mit geeigneter Größe hergestellt, und die beschränkte Anzahl von Kindern LC und die beschränkte Anzahl von Generationen LG werden darin eingestellt.
  • Wenn sie mit den obigen 3 Bits angezeigt werden, sind die Einstellungen der Modi Beliebige-Kopien = 000, Eine-Kopie = 001, Keine-Kopie-Mehr = 101 und Niemals-Kopieren = 111. Darüber hinaus wird die Beschränkung nur der Anzahl von Kindern als "010" eingestellt, die Beschränkung nur der Anzahl von Generationen wird als "001" eingestellt, und die Beschränkung beider Zahlen wird als "011" zur Zeit des Starts eingestellt.
  • 31 ist ein Flussdiagramm, das einen Prozess zeigt, der unter Verwendung der erweiterten Kopiermodi ausgeführt wird, bei der Erfüllung einer Anforderung zur Videoaufzeichnung. In der Figur werden für ein Kind (eine Duplikatplatte) eingestellte Codes von einer Markierung "#" gefolgt.
  • Wenn mit Bezugnahme auf 31 der Prozess gestartet wurde, wird die Videoaufzeichungsanforderung in Schritt S50 akzeptiert. In dem nächsten Schritt S51 wird der Wert des Codes CCC0 entschieden, der anzeigt, ob das Duplizieren oder Kopieren gestattet wird. Wenn der Wert "1" ist, wird die Videoaufzeichnung in Schritt S52 abgelehnt, worauf der Prozess beendet wird.
  • Unter der Bedingung, dass die Duplizierung gestattet wird, werden die Inhalte von 3 Bits für ein Kind in Schritt S53 eingestellt, um gleich zu sein wie jene für das Elternelement, nämlich für eine Originalplatte. Danach wird der Wert des Codes CCC1, der anzeigt, ob die Anzahl von Kopien beschränkt ist oder nicht, in Schritt S54 entschieden. Wenn der Code CCC1 "1" ist, ist die Anzahl von Kopien begrenzt, und daher wird ein Wert mit "1" subtrahiert von dem Wert LC für das Elternelement als Kopierbeschränkungsanzahl LC# für das Kind in Schritt S55 eingestellt. Anschließend wird in Schritt S56 entschieden, ob die Anzahl LC# "0" wurde der nicht. Wenn die Anzahl LC# "0" wurde, wird der Wert des Codes CCC0 für das Kind in Schritt S57 auf "1" eingestellt, was ein Verbot der Duplizierung anzeigt. Dann verschiebt sich der Steuerfluss zur Verarbeitung von Schritt S58. Der Steuerfluss verschiebt sich zur Verarbeitung von Schritt S58, wenn der Code CCC1 in Schritt S54 nicht "1" ist, und wenn die Anzahl LC# in Schritt S56 nicht "0" ist.
  • In den Schritten S58 bis S61 wird eine Verarbeitung ähnlich jener der Schritte S54 bis S57 hinsichtlich der Anzahl von Generationen ausgeführt. Ein Wert mit "1" subtrahiert von dem Wert LG für das Elternelement wird als Generationenbeschränkungsanzahl LG# für das Kind eingestellt. Letztlich, in Schritt S62, wird die Videoaufzeichnung für das Kind oder die Duplizierung ausgeführt, und es werden Kopiersteuercodes für das Kind eingestellt. Dann wird der Prozess beendet. Als Nächstes, in den Schritten S63 bis S68, wird geprüft, ob das Elternelement kein Kind (Kopie) mehr bilden kann, so dass die Kopierbeschränkungsanzahl LC für das Elternelement nach dem Ende der Videoaufzeichnung um "1" gesenkt wird. Kopiersteuercodes für das Elternelement werden in Schritt S68 eingestellt.
  • Darüber hinaus wird es auch zugelassen, eine Maßnahme einzusetzen, bei der "1" nicht von der Anzahl LC in Schritt S55 subtrahiert wird. Ferner wird es zugelassen, dass die Beschränkung der Anzahl von Kindern, die zu der Zeit der Schaffung des Elternelements durch den Copyright-Inhabers einzustellen ist, als Wert "LC0" im Voraus gespeichert wird, und dass der Wert "LC0" in die Anzahl LC# in Schritt S55 substituiert wird. Bei diesem Anlass entfallen die Schritte S56 und S57, und Schritt S55 wird von Schritt S58 gefolgt.
  • 32 ist eine Darstellung zur Erläuterung des Verlaufs der Schaffung eines Originalbewegtbilds in einem Paketmedium durch einen Urheber, der Zirkulation oder Verteilung des Paketmediums, und der Videoreproduktion/aufzeichnung des Bewegtbilds durch einen Betrachter, wobei das Paketmedium als Beispiel eine MO-Platte, eine DVD oder ein digitales Videoband ist. 32 besteht hauptsächlich aus der Änderung der Darstellungsform von 27, und daher erfolgt keine detaillierte Beschreibung. In dem Fall von 32 wird, bevor das Bewegtbild in dem Paketmedium gespeichert wird, dieses einer Datenkompression auf der Basis des MPEG-Schemas in Schritt S73 unterworfen. Bei der Reproduktion und Anzeige des Bewegtbilds werden die komprimierten Daten durch das MPEG-Schema in Schritt S77 expandiert. Im Gegensatz dazu werden im Fall einer Anforderung zur Aufzeichnung und Duplizierung die komprimierten Daten ohne die Verarbeitung des MPEG-Schemas dupliziert. Es ist wie bisher angegeben, dass der Kopiersteuercode in Schritt S81 vor der Aufzeichnung und Duplizierung geprüft wird, worauf die Aufzeichnung manchmal abgelehnt wird. Darüber hinaus wird ein durch die Aufzeichnung und Duplizierung auf diese Weise er haltenes Paketmedium einem Freund oder dgl. geliefert und wird unter Konsumenten verteilt.
  • Letztlich werden die Architektur eines Computersystems, das ein System zum Einfügen von einem Wasserzeichen und Kopierbeschränkungsinformationen gemäß der vorliegenden Erfindung verkörpert, und wie Programme von Speichermedien in ein solches Computersystem zu laden sind, um das Wasserzeichen und die Kopierbeschränkungsinformationen einzufügen, mit Bezugnahme auf 33 bzw. 34 beschrieben.
  • 33 ist ein Blockbild, das die Architektur des Computersystems zeigt, das ein System zum Einfügen des sichtbaren Wasserzeichens und der Kopierbeschränkungsinformationen verkörpert. Mit Bezugnahme auf die Figur schließt das Computersystem ein: eine Zentraleinheit (CPU) 91, die das gesamte System steuert, einen Speicher 92, der darin ein Bewegtbild speichert, das das eingefügte Wasserzeichen und Kopierbeschränkungsinformationen trägt, und Steuerinformationselemente zum Auswählen der Nummern von Wasserzeichen-Einfügerahmen und zum Bestimmen der Einfügepositionen der Wasserzeicheninformationen, einen Hauptspeicher 93, in dem die Programme zum Einfügen der Wasserzeicheninformationen und der Kopierbeschränkungsinformationen temporär gespeichert werden, um von der CPU 91 laufen gelassen zu werden, eine Eingabe/Ausgabeanordnung 94, die zum Eingeben und Ausgeben von Bewegtbilddaten, etc., dient, und eine Kommunikationssteueranordnung 95, welche zum Senden und Empfangen der Bewegtbilddaten, etc., dient, die beispielsweise durch ein Netz eingegeben und ausgegeben werden.
  • 34 ist eine Darstellung zur Erläuterung des Ladens der Programme zum Einfügen der Wasserzeicheninformationen und der Kopierbeschränkungsinformationen in einen Computer. Mit Bezugnahme auf die Figur schließt der Computer 100 einen eigentlichen Computer 101 und einen Speicher 102 ein. In den eigentlichen Computer 101 können die Programme, etc., von einem entfernbaren Speichermedium 104 geladen werden, und können auch die Programme, etc., von einer Programmanbieterseite durch ein Netz 103 geladen werden.
  • Die Programme auf der Basis der vorliegenden Erfindung und die in den Flussdiagrammen gezeigten Programme werden in dem Speicher 102 gespeichert, und sie können von dem eigentlichen Computer 101 laufen gelassen werden. Hier ist der Speicher 102 beispielsweise ein Speicher mit wahlfreiem Zugriff (RAM) oder eine Festplatte.
  • Darüber hinaus werden die Programme zum Einführen der Wasserzeicheninformationen und der Kopierbeschränkungsinformationen, ein Programm zum Ausführen des Prozesses für die Wiederherstellung des Originalbilds mit den noch nicht eingefügten Wasserzeicheninformationen, etc., in dem entfernbaren Speichermedium 104 gespeichert. Das Einfügen des Wasserzeichens, etc., kann auch durch das Laden der Programme in den Computer 100 vorgenommen werden. Als entfernbares Speichermedium 104 ist ein beliebiges Speichermedium verwendbar, das im Handel erhältlich ist, und das verteilt werden kann, wie eine Speicherkarte, eine Diskette, eine CD-ROM (Compact Disk-Nurlesespeicher), eine optische Platte oder eine magnetooptische Platte. Ferner kann das Einfügen der Wasserzeicheninformationen, etc., so vorgenommen werden, dass die Programme zum Einfügen der Wasserzeicheninformationen und der Kopierbeschränkungsinformationen von der Seite eines Programmanbieters zur Seite des Computers 100 durch das Netz 103 gesendet werden, um geladen zu werden.
  • Die vorliegende Erfindung hat ein neues Schema zum Schutz des Copyrights eines Bewegtbilds vorgeschlagen, wie oben beschrieben (direkt ausgedrückt wie von der CPTWG/DHSG vorgegeben). Das Schema kann in einem sehr breiten Bereich unter Nutzung von Bewegtbildern angewendet werden. Spezifi scher kann das Schema zur Schaffung und zum Speichern von Bewegtbilddaten, für die Transmission und den Empfang davon, für die Reproduktion/Anzeige davon und die Aufzeichnung/Duplizierung davon, in allen Aspekten der Verteilung in Form von Paketmedien und der Transmission bei Fernsehen, Telekommunikation, Computertransfer, etc., verwendet werden. Konkret werden die folgenden Effekte angegeben:
    • (a) Als Schema für den Copyright-Schutz kann ein Schema, bei dem die Duplizierung selbst unter Verwendung von Kopiersteuermodi beschränkt ist, zusammen mit einem Schema verwendet werden, das das Löschen einer Copyright-Anzeige auf der Basis von mit einem Wasserzeichen versehenen Bewegtbilddaten verhindert, wodurch ein Synergieeffekt beider Schemen realisiert wurde.
    • (b) Bei dem Schutz auf der Basis der Kopiersteuermodi wurden nicht nur die Spezifikationen eines Eine-Kopie-Modus, eines Keine-Kopie-Mehr-Modus und eines Niemals-Kopiermodus realisiert, sondern es wurde auch gleichzeitig ein Beliebige-Kopien-Modus realisiert. Ferner wurde bei einer Kopiersteuerung der Modus der Beschränkung der Anzahl von Kindern und/oder der Beschränkung der Anzahl von Generationen realisiert. Als Effekt kann ein Original-Copyright-Inhaber eine geeignete Kopierbeschränkung für sein/ihr Bewegtbildwerk einstellen. Darüber hinaus ist im Allgemeinen nicht nur das Recht des Original-Copyright-Inhabers, sondern auch das Recht eines Konsumenten, der das Werk gekauft/erhalten hat, bei der Kopierbeschränkung zu berücksichtigen. Die mehrfachen (und flexiblen) Wege der Beschränkung von Kopien wird eine neue Möglichkeit öffnen, die Kopierbeschränkung sozial anzupassen.
    • (c) Kopiersteuercodes werden in einem besonders geschützten Datenbereich angegeben und werden in Hardware in einer Auslese/Empfangsanordnung behandelt. Diese sind effektiv, um die Codes gegen eine vorsätzlich Manipulation durch einen Benutzer zu schützen.
    • (d) Sowohl beim Auslesen eines Mediums des Bandtyps als auch bei der Echtzeittransmission von Fernsehen/Telekommunikation oder dgl. können die Kopiersteuercodes normal und konsekutiv detektiert werden. Daher kann die Kopierbeschränkung in einer kurzen Zeit (innerhalb einer Sekunde) jederzeit und korrekt beurteilt werden.
    • (e) Das Kopierbeschränkungsschema einer bevorzugten Ausführungsform schließt herkömmliche Schemen wie den Eine-Kopie-Modus ein und ist daher mit den herkömmlichen Schemen kompatibel. Diese Tatsache garantiert, dass eine Vorrichtung, ein Medium, Fernseh/Telekommunikationschemen, etc., bei denen das neue Schema der bevorzugten Ausführungsform verwendet wird, ohne jegliche Störung in dem gesamten System der herkömmlichen Schemen verwendbar und einsetzbar sind. Dies bietet eine Basis zur Verbreitung des neuen Schemas des Copyright-Schutzes in der Gesellschaft ohne Verwirrung, und es ist ein starker Effekt der bevorzugten Ausführungsform.
    • (f) Informationen wie die Copyright-Anzeige werden in die Bewegtbilddaten in der Form des Wasserzeichens, insbesondere in der Form des sichtbaren Wasserzeichens eingefügt. Somit kann die Copyright-Anzeige überall in den Bewegtbilddaten in der Form gehalten werden, in der sie in einem Standbild visuell klar wahrnehmbar ist, ohne die Qualität des Originalbewegtbilds zu beeinträchtigen, und ohne dem Betrachter irgendein unangenehmes Gefühl zu vermitteln.
    • (g) Das Wasserzeichen wird an zufälligen Positionen in Rahmen eingefügt, die in unregelmäßigen Intervallen ausgewählt werden. Die allgemeinen Benutzer bemerken die Existenz des Wasserzeichens nicht, und sie können das Wasserzeichen nicht entfernen, auch wenn sie die Existenz bemerkt haben. Es ist sehr schwer, das sichtbare Wasserzeichen ohne Spuren zu ent fernen, und ein Bewegtbild zu erhalten, das dem Original nahekommt, und es wird eine Aufgabe, die sich nicht lohnt, auch nicht für einen Händler, der eine unrechtmäßige Raubkopie beabsichtigt. Daher hat die Anzeige des Original-Copyright-Inhabers auf der Basis des Wasserzeichens den Effekt, dass sie sehr sicher gehalten wird.
    • (h) Da in der vorliegenden Erfindung die Wasserzeicheninformationen nicht für den Zweck der Kopierbeschränkung verwendet werden, müssen sie in den Videoaufzeichnungsvorrichtungen der allgemeinen Betrachter nicht detektiert werden. Darüber hinaus wird in allen Stufen der Bewegtbildverarbeitung das Wasserzeichen als bloßer Teil der Bewegtbilddaten verarbeitet. Als Ergebnis übt das Wasserzeichen überhaupt keinen nachteiligen Einfluss auf den Algorithmus und die Leistung der Bewegtbildverarbeitung aus. Außerdem ist das Wasserzeichen weniger empfindlich, durch verschiedenste Bildbearbeitungen verschlechtert zu werden, und die Copyright-Anzeige kann lange aufrechterhalten werden.

Claims (26)

  1. Wasserzeichen-Einfügeanordnung zum Einfügen von Wasserzeicheninformationen in ein Bewegtbild, das aus einer Vielzahl von Rahmen besteht, mit: einer Wasserzeicheninformations-Einfügeeinrichtung (2) zum Einfügen der Wasserzeicheninformationen in ausgewählte Rahmen; und gekennzeichnet durch: eine Rahmenauswahleinrichtung (1) zum Auswählen der Rahmen, in die die Wasserzeicheninformationen einzufügen sind, so dass eine unregelmäßige Anzahl von Rahmen zwischen jedem Paar ausgewählter Rahmen existiert.
  2. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach Anspruch 1, bei welcher die Wasserzeicheninformationen visuell wahrnehmbar sind, wenn das Bewegtbild zum Stillstand gebracht wird, und die Rahmenauswahleinrichtung (1) die Rahmen so auswählt, dass die eingefügten Wasserzeicheninformationen in dem Bewegtbild nicht erkennbar sein können.
  3. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher die Rahmenauswahleinrichtung (1) die auszuwählenden Rahmen unter Verwendung von Zufallszahlenwerten bestimmt, die unter einer gesteuerten Bedingung generiert werden.
  4. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner mit: einer Bewegtbild-Speichereinrichtung zum Speichern des Bewegtbilds darin, in das die Wasserzeicheninformationen eingefügt wurden, zusammen mit Informationen, die die Rahmen anzeigen, in die die Wasserzeicheninformationen eingefügt wurden.
  5. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, ferner mit: einer Bewegtbild-Speichereinrichtung zum Speichern von Informationen darin, die die gesteuerte Bedingung anzeigen, zusammen mit dem Bewegtbild, in das die Wasserzeicheninformationen eingefügt wurden.
  6. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Wasserzeicheninformations-Einfügeeinrichtung (2) jene Positionen in den ausgewählten Rahmen, an denen die Wasserzeicheninformationen einzufügen sind, unter Verwendung von Zufallszahlenwerten bestimmt, die unter einer gesteuerten Bedingung generiert werden.
  7. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Wasserzeicheninformations-Einfügeeinrichtung (2) eine beliebige einer Vielzahl von Sorten von Wasserzeicheninformationen auswählt, die im Voraus vorbereitet wurden, und dann die ausgewählten Wasserzeicheninformationen einfügt.
  8. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Wasserzeicheninformations-Einfügeeinrichtung (2) eine beliebige einer Vielzahl von Sorten von Mustern auswählt, die im Voraus vorbereitet wurden, und dann das ausgewählte Muster zusätzlich zu den ausgewählten Wasserzeicheninformationen einfügt.
  9. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Wasserzeicheninformations-Einfügeeinrichtung (2) Muster, die Nummern der von der Rahmenauswahleinrichtung (1) ausgewählten Rahmen entsprechen, wobei die Nummern Positionen der ausgewählten Rahmen in dem Bewegtbild anzeigen, zusätzlich zu den ausgewählten Wasserzeicheninformationen einfügt.
  10. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Rahmenauswahleinrichtung (1) die Rahmen so auswählt, dass die ausgewählten Rahmen nicht aufeinanderfolgend sein können.
  11. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Wasserzeicheninformations-Einfügeeinrichtung (2) die Wasserzeicheninformationen in zumindest einen Rahmen einfügt, der auf einen beliebigen der von der Rahmenauswahleinrichtung (1) ausgewählten Rahmen folgt.
  12. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Wasserzeicheninformations-Einfügeeinrichtung (2) eine Farbe und eine Tondichte eines Teils des Bewegtbilds beim Einfügen der Wasserzeicheninformationen entscheidet, wobei der Bildteil jene Position in jedem der ausgewählten Rahmen umgibt, an der die Wasserzeicheninformationen einzufügen sind, und sie die Wasserzeicheninformationen einfügt, deren Farbe und Tondichte in Übereinstimmung mit Ergebnissen der Entscheidungen angepasst wurden.
  13. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner mit: einer Teilbild-Speichereinrichtung zum Speichern jener Teilbilder in den ausgewählten Rahmen darin, die durch die von der Wasserzeicheninformations-Einfügeeinrichtung (2) eingefügten Wasserzeicheninformationen verborgen wurden.
  14. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner mit: einer Kopierbeschränkungsinformations-Einfügeeinrichtung (3) zum Einfügen von Kopierbeschränkungsinformationen, die das Kopieren des Bewegtbilds beschränken, in einen Bereich, in dem Daten zum Steuern des Bewegtbilds aufgezeichnet sind.
  15. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach Anspruch 14, bei welcher die Kopierbeschränkungsinformationen in Hardware unabhängig von den Wasserzeicheninformationen detektierbar gemacht werden.
  16. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach Anspruch 14, bei welcher die Kopierbeschränkungsinformationen Informationen sind, die einen beliebigen von einem Modus, der das Kopieren des Bewegtbilds eine beliebige unbeschränkte Anzahl von Malen gestattet, einem Modus, der das Kopieren nur einmal gestattet, einem Modus, der das Neukopieren ablehnt, und einem Modus, der das Kopieren gänzlich ablehnt, anzeigen.
  17. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach Anspruch 16, welche sogar bei einer Vorrichtung, die frei von irgendeiner Beschränkung für eine Videoaufzeichnung ist, aufgrund des Modus, der das Kopieren eine beliebige Anzahl von Malen gestattet, verwendbar gemacht wird.
  18. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Rahmenauswahleinrichtung (1) eine erste vorgeschriebene Rahmennummer bei jeder zweiten vorgeschriebenen Rahmennummer auswählt.
  19. Wasserzeichen-Einfügeanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, bei welcher die Rahmenauswahleinrichtung (1) die Rahmen nach der Nummer von unter einer gesteuerten Bedingung generierten Zufallszahlenwerten bei jeder zweiten vorgeschriebenen Rahmennummer auswählt.
  20. Verfahren zum Einfügen von Wasserzeicheninformationen in ein Bewegtbild, das aus einer Vielzahl von Rahmen besteht, welches den Schritt umfasst: Einfügen (S4) der Wasserzeicheninformationen in ausgewählte Rahmen; und gekennzeichnet ist durch den weiteren Schritt: Auswählen (S2, S3) der Rahmen, in die die Wasserzeicheninformationen so einzufügen sind, dass eine unregelmäßige Anzahl von Rahmen zwischen jedem Paar von ausge wählten Rahmen existiert.
  21. Wasserzeicheneinfügeverfahren nach Anspruch 20, bei welchem die Wasserzeicheninformationen eine Größe haben, die groß genug ist, um die Wasserzeicheninformationen visuell wahrzunehmen, wenn das Bewegtbild zum Stillstand gebracht wurde.
  22. Wasserzeicheneinfügeverfahren nach Anspruch 20 oder 21, bei welchem das Einfügen (S4) der Wasserzeicheninformationen in die Rahmen in einer Menge erfolgt, in der das Einfügen der Wasserzeicheninformationen im Bewegtbild nicht erkennbar ist.
  23. Wasserzeicheneinfügeverfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, bei welchem Informationen, die das Kopieren des Bewegtbilds beschränken, zusammen mit dem Bewegtbild aufgezeichnet werden, in das die Wasserzeicheninformationen eingefügt wurden.
  24. Computerlesbares Speichermedium, welches verwendet wird, einen Computer, der Wasserzeicheninformationen in ein aus einer Vielzahl von Rahmen bestehendes Bewegtbild einfügt, anzuweisen, die Funktionen vorzunehmen: Auswählen (S2, S3) von Rahmen, in die die Wasserzeicheninformationen so einzufügen sind, dass eine unregelmäßige Anzahl von Rahmen zwischen jedem Paar von ausgewählten Rahmen existiert; und Einfügen (S4) der Wasserzeicheninformationen in die ausgewählten Rahmen.
  25. Speichermedium, das ein aus einer Vielzahl von Rahmen bestehendes Bewegtbild (11) speichert, bei welchem sichtbare Wasserzeicheninformationen (12), die visuell wahrnehmbar sind, wenn das Bewegtbild zum Stillstand gebracht wurde, in Rahmen eingefügt sind, die so ausgewählt sind, dass eine unregelmäßige Anzahl von Rahmen zwischen jedem Paar von ausgewählten Rahmen existiert, und dass die Wasserzeicheninformationen (12) in dem Bewegtbild (11) visuell nicht wahrnehmbar sein sollten.
  26. Bewegtbild-Speichermedium nach Anspruch 25, bei welchem Kopierbeschränkungsinformationen, die eine Beschränkungsbedingung für das Kopieren des Bewegtbilds (11) anzeigen, in jenen Bereich des Bewegtbilds eingefügt sind, in dem Steuerdaten aufgezeichnet sind.
DE69824093T 1997-08-29 1998-03-30 Erzeugen, Detektieren, Aufzeichnen und Wiedergeben eines Wasserzeichens in Bewegtbildern Expired - Lifetime DE69824093T2 (de)

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