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Ausgangspunkt der Erfindung
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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Halbleiterwaferbehandlung
und insbesondere auf eine Kammer und die Verwendung der Kammer zum Abscheiden
und/oder Entfernen eines Materials auf bzw. von einem Halbleiterwafer.
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Ausgangspunkt
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Bei
der Herstellung von Elementen auf einem Halbleiterwafer ist es bekannte
Praxis mehrere Niveaus von leitenden (typischerweise Metall) Schichten
auf einem Substrat auszubilden. Die mehreren Metallisierungsschichten
werden verwendet um höhere
Dichten aufzunehmen, während
die Einrichtung bzw. Elementedimensionen kleiner werden und zwar
gut unterhalb der ein Mikrondesignregeln. In gleicher Weise müssen auch
die Größe der Zwischenverbindungsstrukturen
kleiner werden bzw. shrinken, um die kleineren Abmessungen aufzunehmen.
Somit sind für
integrierte Schaltungstechnologiefortschritte in den Sub-0,25 Mikronbereich
fortschrittlichere Metallisierungstechniken notwendig, um Verbesserungen
gegenüber
existierenden Verfahren vorzusehen. Ein Teil dieser Notwendigkeit
ergibt sich aus der Verwendung neuer Materialien.
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Zum
Beispiel ist ein übliches
Metall, das zur Metallisierung auf einem Wafer verwendet wird, Aluminium.
Aluminium wird verwendet, da es relativ kostengünstig ist im Vergleich zu anderen
leitenden Materialien, es einen geringen Widerstand besitzt und auch
relativ leicht zu ätzen
ist. Während
die Größe der unterschiedlichen
Geometrien auf ein Sub-Mikronniveau skaliert wird, mani festieren
sich jedoch die inhärent
hohen Stromdichte- und Elektromigrationseigenschaften, die mit Aluminium
assoziiert sind als erhebliche Probleme. Eine Verbesserung wurde durch
die Verwendung anderer Metalle, wie beispielsweise die Verwendung
von Wolfram für Via-Plugs
bzw. Durchgangsstopfen, in Verbindung mit Aluminium erreicht aber
die inhärenten
Eigenschaften von Aluminium limitieren noch immer dessen effektiven
Einsatz.
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Ein
Einsatz war die Verwendung von Kupfer als Material für einige
oder alle Metallisierungen auf einem Halbleiterwafer (siehe z. B."Copper As The Future
Interconnection Material;" Pei-lin
Pai et. al.; Juni 12–13,
1989 VMIC Konferenz; Seiten 258–264). Da
Kupfer bessere Elektromigrationseigenschaften und einen geringeren
Widerstand besitzt als Aluminium, ist es ein bevorzugteres Material
zum Vorsehen einer Metallisierung auf einem Wafer im Vergleich zu Aluminium.
Zusätzlich
besitzt Kupfer verbesserte elektrische Eigenschaften gegenüber Wolfram,
was es ein wünschenswertes
Metall für
die Verwendung von Plugs (inter-level interconnect bzw. Lagenzwischenverbindungen)
macht. Jedoch ist ein ernsthafter Nachteil der Verwendung von Kupfer
für die
Metallisierung, dass Kupfer schwierig abzuscheiden/zu ätzen ist.
Es ist auch teurer zu implementieren als Aluminium. Obwohl verbesserte
Waferbehandlungstechniken durch Kupfer erreicht werden, sind die
potentiellen Kosten, die mit der Kupferprozessierung bzw. -behandlung
assoziiert sind, ein negativer Faktor. Demgemäß ist es zweckmäßig, Kupfertechnologie
zu implementieren, jedoch ohne den assoziierten Anstieg hinsichtlich
der Kosten der Ausrüstung
für die Kupferbehandlung.
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Um
Features, Schaltungen und Einrichtungen bzw. Elemente auf einem
Substrat, wie beispielsweise einem Halbleiterwafer auszubilden,
sind unterschiedliche Techniken zum Abscheiden und Ätzen von
Materialien auf dem Wafer bekannt. Abscheidungstechniken umfassen
Prozesse wie beispielsweise PVD, CVD, Sputtern und Eintauchen des
Wafers in einen Elektrolyten. Diese zuletzt genannte Technik kann
verwendet werden für
eine elektrolose Abscheidung oder eine Elektroplattierung. Bei einer Elektroplattierungstechnik
wird das Substrat in einen Elektrolyten eingetaucht und in einem
elektrischen Feld positioniert zwischen einer Kathode und Anode, wobei
geladene Partikel auf der Oberfläche
des Wafers abgeschieden werden (siehe z. B. US Patent Nr. 5,441,629
mit dem Titel „Apparatus
And Method Of Electroplating").
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In
gleicher Weise sind eine Anzahl von Techniken bekannt zum Entfernen
eines Materials von einem Wafer. Diese Techniken umfassen RIE, Plasmaätzen, chemisch-mechanisches
Polieren und Eintauchen in einen Elektrolyten. Eine Materialentfernung durch
Aussetzen eines eingetauchten Wafers gegenüber einem elektrischen Feld
verwendet ein äquivalentes
Setup, wie für
das Elektroplattieren, aber mit einem entgegengesetzten Ergebnis,
da in diesem Fall geladene Partikel von dem Wafer entfernt werden.
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Die
vorliegende Erfindung verwendet Elektroplattier-/Elektropoliertechniken,
bei denen ein Material auf einem Substrat abgeschieden bzw. von
ihm entfernt wird. Diese Techniken werden in einem neuen Prozesswerkzeug
implementiert, das für
die Verwendung von Kupfer für
die Metallisierung angepasst und beschrieben wird. Demgemäß sieht
die vorliegende Erfindung eine Materialabscheidung durch Elektroplattieren
und/oder eine Materialentfernung durch Elektropolieren vor, wobei
die beschriebenen Techniken wirtschaftlich implementiert werden
können
für die
Massenherstellung von Halbleiterprodukten. Ferner können diese
Techniken effektiv verwendet werden für die Kupfermetallisierung
auf einem Halbleiterwafer.
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Die Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung beschreibt eine Prozesskammer zum Abscheiden
und/oder Entfernen von Material auf/von einem Halbleiterwafer, wenn
der Wafer einem Elektrolyten ausgesetzt ist, und sich in einem elektrischen
Feld befindet. Eine hohle Hülse
bzw. Ummantelung wird verwendet zur Bildung einer Haltekammer zum
Halten des Elektrolyts. Die Hülse
ist an ihrem unteren Ende offen, um mit dem Wafer zusammenzupassen.
Der Wafer ruht auf einem Träger,
der sich vertikal bewegt, um mit der Hülse in Eingriff zu kommen bzw.
sich hiervon zu lösen.
Sobald der Wafer auf dem Träger
platziert ist, wird er angehoben, um mit der Hülse in Eingriff zu kommen.
Der Träger
und der Wafer passen mit der unteren Öffnung der Hülse zusammen,
um einen Boden bzw. abschließenden
Boden für
die Haltekammer zu bilden.
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Eine
erste Elektrode ist innerhalb der Haltekammer angeordnet, und zwar
getragen von einer Welle, die sich durch das obere Ende der Hülse erstreckt.
Die erste Elektrode dient als eine Anode zum Elektroplattieren und
als eine Kathode zum Elektropolieren. Die gegenüberliegende Elektrode (Kathode zum
Elektroplattieren und Anode zum Elektropolieren) ist derart angeordnet,
dass sie auf der Stirnseite (oder Behandlungsseite) des Wafers in
Kontakt hiermit kommt. Diese Elektrode ist tatsächlich aus mehreren Elektroden
aufgebaut, die um den Umfang des Wafers herum verteilt sind. Die
Elektroden sind auch gegenüber
dem Elektrolyten geschützt,
wenn der Träger
angehoben wird, und mit der Hülse
in Eingriff kommt.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
sind der Träger
und die Hülse
während
der Behandlung stationär. Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
werden beide während
der Behandlung gedreht oder hin und her bewegt. Das Prozessfluid
(oder der Elektrolyt) wird durch die Welle eingeführt, die
die Anode hält.
Während
der Behandlung wird der Elektrolyt über diese Welle eingeführt. In
einer gelösten
Position werden Reinigungs- und Trocknungsfluids, wie beispielsweise
Wasser und Stickstoff durch die Welle eingeleitet bzw. eingefüllt.
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Der
Träger
befindet sich auch auf einer Tragwelle, so dass der Wafer während der
Reinigungs- und Trocknungszyklen gedreht werden kann. Bei dem Ausführungsbeispiel,
bei dem das Gefäß während der
Behandlung zum Drehen gebracht wird, ist das Gefäß mit dem Träger gekoppelt,
so dass die Drehung des Trägers
bewirkt, dass sich die Hülse dreht.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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In
den Zeichnungen zeigt:
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1 eine bildhafte Darstellung
einer Prozesskammer der vorliegenden Erfindung zu Behandlung eines
Materials, wie beispielsweise eines Halbleiterwafers;
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2 eine weggeschnittene Ansicht
der in 1 gezeigten Prozesskammer;
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3 eine bildhafte Darstellung
eines Waferträgers,
der bei der Prozesskammer der vorliegenden Erfindung verwendet wird;
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4 eine bildhafte Darstellung
einer Fluidhülse,
die verwendet wird zum Halten eines Prozesselektrolyten in der Prozesskammer
der vorliegenden Erfindung;
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5 eine Querschnittsansicht
der Prozesskammer der 1 und 2, die die Position des Waferträgers zeigt,
wenn er zum Eingriff mit der Hülse
angehoben ist;
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6 eine Querschnittansicht
der Prozesskammer gemäß den 1 und 2, welche die gelöste Position des Waferträgers von
der Hülse
zeigt;
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7 eine Querschnittansicht
des Elektrolythaltebereichs, der gebildet wird, wenn der Waferträger mit
der Hülse
in Eingriff steht und die Positionierung einer Anode innerhalb des
Haltebereichs;
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8 eine Querschnittansicht
eines alternativen Ausführungsbeispiels
mit einer Anodenwelle mit Öffnungen
zur Verteilung von Fluiden;
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9 eine Querschnittsansicht,
die eine von mehreren Kathodenelektroden, die in der Prozesskammer
verwendet werden, zeigt;
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10 eine weggeschnittene
Ansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung, bei dem eine sich drehende oder oszillierende
Hülse verwendet
wird, um den Wafer während der
Behandlung zu drehen;
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11 eine bildhafte Darstellung
einer Konfiguration für
eine Verpackung bzw. einen Einbau der Prozesskammer der vorliegenden
Erfindung;
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12 ein bildhafte Darstellung
eines Clustertools, bei dem mehrere der in 11 gezeigten Prozesseinheiten zusammengestellt
bzw. -gebaut sind, um als ein System zu arbeiten;
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13 eine Querschnittansicht
eines alternativen Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung, bei dem zwei Hülsen zusammen konfiguriert sind
innerhalb einer Prozesskammer, um mehrere Wafer zu prozessieren
bzw. zu behandeln.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Eine
Prozesskammer zur Verwendung bei der Abscheidung von Material auf
einem Halbleiterwafer und/oder zum Entfernen von Material von einem
Wafer durch Aussetzen des Wafers gegenüber einem elektrischen Feld
und einem Elektrolyten wird beschrieben. In der folgenden Beschreibung
werden unterschiedliche spezielle Details, sowie spezielle Strukturen,
Materialien, Prozessor usw. beschrieben, um ein tiefes Verständnis der
vorliegenden Erfindung vorzusehen. Der Fachmann wird jedoch erkennen, dass
die vorliegende Erfindung ohne diese spezifischen Details ausgeführt werden
kann. In anderen Fällen
wurden bekannte Techniken und Strukturen nicht im Detail beschrieben,
um die vorliegende Erfindung nicht zu verdecken.
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Es
sei bemerkt, dass ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung zunächst
unter Bezugnahme auf die Abscheidung eines Metallmaterials durch
eine Elektroplattiertechnik des Materials auf einem Halbleiterwafer
beschrieben wird. Das bevorzugte Material für die beschriebene Abscheidung
ist Kupfer. Es sei jedoch bemerkt, dass die vorliegende Erfindung
leicht an die Abscheidung anderer Metalle und Legierungen (nachfolgend
umfasst der Begriff Metall auch Metalllegierungen) und auch dielektrische
Materialien angepasst werden kann. Ferner muss die vorliegende Erfindung
nicht strikt auf Halbleiterwafer begrenzt sein. Die Erfindung kann
auch leicht an Prozessmaterialien auf anderen Substraten einschließlich Substraten
auf die für
die Verpackung von Halbleitereinrichtungen bzw. -bauelementen verwendet werden,
wie beispielsweise eine Buckelbildung oder Keramiksubstrate und
an die Herstellung von Flachbildanzeigen zeigen bzw. Flachbildschirmen.
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Zusätzliche
alternative Ausführungsbeispiele sind
beschrieben, bei denen die Kammer der vorliegenden Erfindung verwendet
werden kann zum Elektropolieren von Materialien von ähnlichen
Substraten. Für
die Vereinfachung der Beschreibung werden das Ätzen, Polieren, Entplattieren
oder eine sonstige Entfernung von Material, die hier durchgeführt werden,
kollektiv als Elektropolieren oder Polieren bezeichnet, bei dem
ein Elektrolyt und ein elektrisches Feld für die Materialentfernung verwendet
werden. Unterschiedliche Elektrolyte wären erforderlich und die Richtung
des Stromflusses in der Kammer würde umgekehrt
zur Durchführung
des Materialentfernungsvorgangs. Die hier beschriebene Kammerstruktur
für die
Abscheidung eines Materials kann jedoch leicht angepasst werden,
für die
Entfernung eines bestimmten Materials von einem Halbleiterwafer oder
anderen Substraten.
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Gemäß den 1 und 2 ist eine Prozesskammer 10 des
bevorzugten Ausführungsbeispiels gezeigt. 2 ist eine weggeschnittene
Ansicht der Kammer 10, gemäß 1. Die Kammer 10 umfasst ein äußeres Gehäuse 11,
eine innere Fluidhülse 12, einen
Waferträger
(der auch als Waferplatte oder Plattform bezeichnet wird) 13,
eine Anodenelektrode 14, Kathodenelektroden 15,
eine Fluidliefer- (und Anoden-) Welle 16, eine Waferdrehwelle 17,
zwei Reinigungssammelleitungen 18 und 19, eine
Rückseitenspülsammelleitung 20 und
Abdeckungen 21 und 22. Es sei bemerkt, dass nicht
alle diese Elemente für
die Durchführung
der vorliegenden Erfindung erforderlich sind.
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Der
Waferträger
(oder das Podest) 13, der in größerer Einzelheit in der 3 dargestellt ist, ist ein kreisförmiges Glied
mit einer im Wesentlichen flachen Oberseite zur Aufnahme des Wafers
darauf. Der Wafer wird auf der Oberfläche des Trägers 13 platziert,
wenn er innerhalb der Kammer prozessiert werden soll. Wie nachfolgend
beschrieben wird, erlaubt ein Zugriffsanschluss 25, der
in dem Außengehäuse 11 angeordnet
ist, das Einführen
oder Herausnehmen des Wafers aus dem inneren der Kammer 10.
Der Waferträger 13 ist
ty pischerweise als eine flache kreisförmige Scheibe ausgebildet,
um den flachen kreisförmigen
Halbleiterwafer, wie beispielsweise einen Siliziumwafer darauf aufzunehmen.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
besitzt der Waferträger
einen flachen oberen Abschnitt 26 und einen unteren ausgedehnten
Abschnitt 27, so dass der Träger 13 mehr wie ein
Zylinder ausschaut. Der obere Abschnitt 26 nimmt den Wafer
darauf auf und der untere Abschnitt 27 wird verwendet als
eine Abdeckung, um den freiliegenden Teil der Waferdrehwelle 17 zu
schützen.
Wie bemerkt, ist der untere Abschnitt 27 in der Mitte hohl,
um die Welle 17 aufzunehmen, und um die Masse des Trägers zu
reduzieren, wenn er gedreht werden soll. Der Boden des Gehäuses 11 ist
zu einem Abfluss hin geneigt, der das verbrauchte Fluid aus der
Kammer 10 ableitet. Ferner ist eine Vakuumleitung 44 (in
größerer Einzelheit
in den 5 und 6 gezeigt), die innerhalb
der Welle 17 angeordnet ist, mit dem Träger 13 gekoppelt.
An der Oberfläche
des oberen Abschnitts 26 des Träger 13 gibt es eine
Anzahl von kleinen Vakuumöffnungen.
Das Vakuum wird an die Oberfläche
des Trägers 13 angelegt,
wenn der Wafer darauf abgelegt wird, um den Wafer an seinem Platz
zu halten.
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Die
innere Fluidhülse 12 (die
auch als ein Fluidhaltegefäß oder innere
Prozesskammer bezeichnet wird) ist in größerer Einzelheit in 4 dargestellt und ist als
ein hohler Zylinder geformt, der an beiden Enden offen ist. Die
Hülse 12 wird
auch verwendet zum Halten (Enthalten) des Prozessfluids (das auch
als Elektrolyt, Prozessmedium oder Chemikalie bezeichnet wird),
wenn der Wafer behandelt werden soll. Das untere Ende der Hülse 12 passt
mit einem Wafer 35 zusammen, der sich auf dem Träger 13 befindet.
Die obere Öffnung
der Hülse 12 passt mit
der Gehäuseabdeckung 22 zusammen.
Wenigstens eine Öffnung 30 ist
entlang der zylindrischen Seitenwand der Hülse 12 angeordnet.
Die Größe und die
tatsächliche
Anzahl solcher Öffnungen
sind eine Designauswahl und bei dem bestimmten Ausführungsbeispiel
gemäß 4 sind vier solche Öffnungen 30 gezeigt,
die mit gleichem Abstand voneinander beabstandet sind. Die Öffnungen 30 dienen
als Fluidauslassöffnungen
(oder Überlauf)
für das
Fluid in der Hülse 12.
Somit wird die Höhe
dieser Öff nungen 30 entlang
der Hülse 12 durch
die gewünschte Höhe des Fluids,
das die Hülse 12 füllen wird,
bestimmt.
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Wiederum
ist die Form und Größe der Hülse 12 eine
Designauswahl, abhängig
von der Form des zu prozessierenden Substrats, aber im Allgemeinen ist
die Form zylindrisch, um eine Haltewand vorzusehen, die an die Form
eines kreisförmigen
Wafers angepasst ist. Wenn er in seiner Position ist, ruht der Wafer 35 am
Boden, um den Boden für
die Hülse 12 zu
bilden, so dass die Stirnseite des Wafers dem Elektrolyten ausgesetzt
ist, der sich innerhalb der Hülse 12 befindet.
Es sei bemerkt, dass nur der äußere Kantenteil
des Wafers (der üblicherweise
nicht prozessiert wird) mit der Hülse 12 zusammenpasst bzw.
in Kontakt steht. Die Hülse 12 des
bevorzugten Ausführungsbeispiels
umfasst vier Kontaktorte 31, die mit der Platzierung der
Kathodenelektroden 15 assoziiert sind. Dementsprechend
sind an den Kontaktorten 31 und innerhalb der Wand der
Hülse 12 hohle Öffnungen
(oder Kanäle) 32 angeordnet.
Die Kanäle 32 werden
verwendet zum Kuppeln elektrischer Verbindungen mit den Kathoden 15,
die am Boden der Hülse 12 vorgesehen
sind. Diese Kanäle 32 erlauben
die Platzierung von elektrischen Verbindungen zu der Waferoberfläche, aber
sie schirmen die elektrischen Verbindungen gegenüber den korrodierenden Effekten
des Elektrolyts ab.
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2 zeigt das innere der Kammer 10,
wenn es zusammengebaut ist, und 5 zeigt
die entsprechende Querschnittsansicht. Der Waferträger 13 ist in
der oberen (oder in Eingriff stehenden) Position gezeigt. In der
Eingriffsposition wird der Waferträger 13 mit dem sich
darauf befindlichen Wafer dazu gebracht, mit der Hülse 12 in
Eingriff zu kommen. Obwohl unterschiedliche Techniken verfügbar sind,
um zwei Bauelemente 12 und 13 in Eingriff zu bringen,
ist bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Waferträger 13 in
einer Vertikalrichtung bewegbar ausgebildet. Die untere (oder gelöste) Position
des Waferträger 13 ist
in 6 dargestellt.
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Wie
in den 2, 5 und 6 dargestellt ist, ist das obere Ende
der Hülse 12 mit
der Gehäuseabdeckung 22 gekoppelt.
Die Art und Weise mit der die Hülse mit
der Abdeckung 22 gekoppelt ist, wird später beschrieben und hängt auch
davon ab, ob die Hülse 12 innerhalb
der Kammer 10 gedreht wird. Die Abdeckung 22 ist
auf dem Gehäuse 11 befestigt,
um die Hülse 12 innerhalb
der Kammer 10 anzubringen, sowie zum Vorsehen eines oberen
Abschlusses für
die Kammer 10. Wie dargestellt ist, besitzt die Abdeckung 22 eine
Mittelöffnung,
deren Platzierung dem oberen Ende der Hülse 12 entspricht.
Die Anodenelektrode 14 und ihre Begleitwelle 16 sind
in ihre Position eingeführt
durch die Öffnung
in der Abdeckung 22, um die Anode 14 so zu platzieren,
dass sie sich im Inneren der Hülse 12 befindet.
Das Innere der Hülse 12 bildet
einen primären
Haltebereich 28 zum Halten des Elektrolyten, wenn der Wafer
so positioniert ist, dass er als Boden des Haltebereichs 28 dient.
Die Welle 16 geht durch eine Wellenöffnung in der Anodenabdeckung 21 hindurch,
und die Abdeckung 21 ist an der Gehäuseabdeckung 22 angebracht.
Anbringungsmittel wie beispielsweise Bolzen oder Schrauben werden
verwendet, um die Abdeckungen 21 und 22 anzubringen.
Sobald die Abdeckungen 21 und 22 an ihrem Platz
angebracht sind, ist die Kammer 10 vollständig für die Behandlung
des Wafers ab-/eingeschlossen.
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Wie
in den Zeichnungen dargestellt ist, ist der Waferträger 13 an
einem Ende der Welle 17 angebracht. Das andere Ende der
Welle 17 erstreckt sich durch das Gehäuse 11. Die Welle 17 sieht
eine mechanische Bewegung vor, und eine Leitung, die sich in der
Welle befindet, kuppelt ein Vakuum zur Oberfläche des Trägers 13. Wie nachfolgend
beschrieben wird, kann die Welle 17 mit Drehantriebsmitteln,
wie beispielsweise einem Motor, gekoppelt werden, der die Drehbewegung
zum Drehen des Trägers 13 vorsieht.
Laufbuchsen, Dichtungen bzw. Gasdichtungen, Lager und/oder andere
Dichtungen werden verwendet um die Integrität beizubehalten, um das Entweichen
von Flüssigkeiten
und/oder Gasen bzw. Dämpfen
zu verhindern.
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Es
ist im Allgemeinen eine akzeptierte Praxis einen Wafer zu drehen,
wenn er einem bestimmten Prozessmedium ausgesetzt ist. Die Drehung
stellt eine gleichförmigere
Verteilung des Mediums über die
Waferoberfläche
hinweg sicher. Demgemäß hängt die
Praxis der Drehung des Wafers 35 auf dem Wa ferträger auch
von dem in der Kammer 11 verwendeten Medium ab, und die
Effektivität
bzw. Wirksamkeit seiner Verteilung für den durchzuführenden
Prozess. Somit liegt ein Ansatz darin, den Wafer nicht zu drehen.
Wo jedoch eine Waferdrehung die Medienverteilung unterstützt, kann
der Waferträger 13 durch die
Drehung der Welle 17 gedreht werden. Obwohl die Drehgeschwindigkeit
eine Designauswahl für
den bestimmten auszuführenden
Prozess ist, liegt ein typischer Bereich zwischen 5 bis 500 Umdrehung/min. Ferner
kann statt einer Drehung des Wafers mit einer bestimmten Drehzahl
der Wafer hin und her oszilliert (oder angetrieben) werden. Es sei
bemerkt, dass die vorliegende Erfindung durchgeführt werden kann, durch Drehen
(oder Oszillieren) des Wafers oder der Waferträger kann stationär bleiben.
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Bei
der Ausführung
der Erfindung ist die Welle 17 auch in der Vertikalrichtung
bewegbar ausgebildet, um den Träger 13 vertikal
zu bewegen. Wie in 6 in
der unteren Position gezeigt ist, ist der Träger 13 positioniert
zum Aufnehmen oder Entnehmen eines Wafers durch den Zugriffanschluss 25.
Dies ist dann die Transfereingabe- (Aufnahme-)position des Waferträgers 13.
Der Wafer ist mit dem Zugriffsanschluss 25 ausgerichtet,
der die Schnittstelle zwischen dem Inneren der Kammer 11 und
der Außenumgebung
vorsieht. Unter Verwendung eines einer Vielzahl von Waferhandhabungswerkzeugen
wird der Wafer 35 in die Kammer 11 geladen durch
den Zugriffsanschluss 25, um über dem Träger 13 positioniert
zu werden. Die Welle 17 mit dem Träger 13 wird angehoben,
um den Transfer des Wafers zu dem Träger 13 zu bewirken.
Der Lademechanismus zieht sich zurück und nachfolgend wird die
Welle 17 mit dem Träger 13 angehoben
und der Wafer 35 kommt mit der Hülse 12 in Eingriff.
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Die
Eingriffsposition des Trägers 13 ist
in 5 dargestellt und
ist als die obere (oder Eingriffs-) Position des Waferträgers 13 bezeichnet.
Die untere (oder Reinigungs- und Trocknungs-) Position des Waferträgers platziert
den Wafer unterhalb der Öffnung
des Zugriffsanschlusses 25 zum Reinigen und Trocknen des
Wafers 35. Diese untere Position stellt sicher, dass dann
wenn der Wafer gedreht bzw. geschleudert wird, Flüssigkeiten
nicht aus der Zugriffsöffnung
herausgeschleudert werden, wenn die Behandlung beendet ist und der Wafer
aus der Kammer entnommen werden soll, wird der Träger 13 zu einer
Transferausgangsposition positioniert, zum Entnehmen des Wafers 35 aus
der Kammer 10. Der Waferhandhabungsmechanismus (nicht gezeigt),
der durch den Anschluss 25 eingeführt wird, nimmt dann den Wafer
durch die Anschlussöffnung
heraus. Die Transfereintritts- und -austrittspositionen können dieselben
Position sein oder sie können
sich unterscheiden, und zwar in Abhängigkeit von einem verwendeten
optimalen Handhabungsverfahren, wenn es mit einem Waferhandhabungsmechanismus
integriert ist.
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Anodenelektrode
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Wie
in größerer Einzelheit
in 7 dargestellt ist,
ist die Anodenelektrode (die auch einfach als die Anode bezeichnet
wird) 14 an dem Ende der oberen Welle 16 befestigt
(mittels beispielsweise Bolzen, Schrauben, Klemmen oder Löten) und
wird dazu gebracht, dass sie innerhalb des Haltebereichs 28 aufgenommen
ist. Die Welle ist derart ausgebildet, dass sie durch die Abdeckplatte 21 hindurch
passt. Die Höhe
der Anode 14 oberhalb eines Wafers 35, der auf
dem Waferträger 13 ruht,
hängt ab
von den elektrischen Parametern und dem durchzuführenden Prozess. Typischerweise
ist es für
Elektroplattier-/Elektropoliervorgänge bzw.
-prozesse zweckmäßig, die
Anode in den Elektrolyten einzutauchen. Demgemäß ist es zweckmäßig, die
Anode 14 unterhalb der Strömungsöffnungen 30 zu positionieren,
so dass die Anode in den Elektrolyten eingetaucht ist.
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Im
Allgemeinen ist die Höhe
der Anode festgelegt, so dass sobald die Anode 14 einmal
positioniert ist, sie an einer festgelegten Stelle innerhalb des Haltebereichs 28 positioniert
ist. Die tatsächliche
Position der Anode relativ zum Wafer ist eine Designauswahl, die
durch das bestimmte System und den durchzuführenden Prozess vorgegeben
wird. Der Anoden-Wafertrennungsabstand
ist ein Parameter bei der Bestimmung der elektrischen Feldintensität zwischen
der Anode 14 und dem Wafer 35.
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Die
Welle 16 positioniert nicht nur die Anode 14 an
ihrem Platz sondern sieht auch eine Leitung zum Einführen eines
Elektrolyten in den Haltebereich 28 der Hülse 12 vor,
wie durch Strömungspfeile 38 dargestellt
ist. Ein mittiger hohler Kanal (oder Passage) 36 innerhalb
der Welle 16 erlaubt, dass ein oder mehrere Fluids in den
Haltebereich 28 der Hülse 12 geleitet
werden. Die Öffnung
an dem Ende des Durchlasses 36 ist körpernah bzw. proximal zur Oberfläche der
Anode 14, die zum Wafer weist, angeordnet, so dass das
Fluid in den eingegrenzten Haltebereich 28 unterhalb der
Anode 14 eingeführt
wird. Dieser Injektions- bzw. Einführort des Behandlungsfluids
in die Hülse 12 stellt
das Vorhandensein von frischem Behandlungsfluid proximal zur Waferoberfläche sicher.
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Es
sei bemerkt, dass eine Rohr- oder Schlauchleitung zum Transportieren
der Flüssigkeit leicht
in den Durchlass 36 eingeführt oder mit ihm gekoppelt
werden kann. Es sei auch bemerkt, dass eine Anzahl von Fluidmedien
(sowohl Flüssigkeiten
als auch Gase) in den Haltebereich 28 durch den Durchlass 36 eingeführt werden
können.
Demgemäß können bei
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
mehrere Fluids durch den Durchlass 36 eingeführt werden.
Zum Beispiel wird für
das Elektroplattieren von Metall auf den Wafer 35 das Elektroplattierfluid
(das typischerweise eine Flüssigkeit
ist) zunächst
in den Haltebereich 28 gepumpt. Sobald der Elektroplattiervorgang
beendet ist und der Elektrolyt abgelassen ist, wird de-ionisiertes
(DI) Wasser gepumpt und auf die Oberfläche des Wafers gespritzt, um
ihn zu waschen. Nachfolgend wird Stickstoff (N2)
Gas in den Haltebereich 28 gepumpt, um den Wafer vor dessen Entnahme
aus der Kammer 10 zu trocknen. Es sei bemerkt, dass der
Wafer 35 mehrere Male gereinigt und getrocknet werden kann,
einschließlich
vor dem Einführen
des Elektrolyten. Typischerweise werden die Reinigungs- und Trocknungszyklen
durchgeführt, während der
Waferträger 13 sich
an der unteren Position befindet.
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Gemäß 8 ist ein alternatives Anodenwellendesign
gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist eine Vielzahl von Öffnungen 37 entlang
der Seite der Welle 16 angeordnet. Der Mitteldurchlass 36 ist
noch immer vorhanden, um unterschiedliche Fluids an der mittleren
Anodenöffnung
zu liefern, wie oben beschrieben. Jedoch ist ein Sekundärdurchlass zwischen
dem Mitteldurchlass 36 und der Wand der Welle 16 ausgebildet,
so dass ein Sekundärkanal oder
-durchlass in der Form einer hohlen Hülse konzentrisch um den Mitteldurchlass 36 herum
ausgebildet ist.
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Wie
in 8 dargestellt ist,
ist die Vielzahl von Öffnungen 37 entlang
der Außenwand
der Welle 16 angeordnet. Die Öffnungen 37 erstrecken
sich durch zum Sekundärdurchlass,
so dass das Fluid, das in den Sekundärdurchlass gepumpt wird, durch die Öffnungen 37 hindurchgeht.
Wieder können
unterschiedliche Fluids durch Öffnungen 37 gepumpt werden
und zwar ähnlich
wie bei dem Mitteldurchlass 36. Bei der Ausführung der
vorliegenden Erfindung werden jedoch nur die Fluids, die mit dem
Reinigen und Trocknen assoziiert sind durch die Öffnungen 37 gepumpt.
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Wenn
der Wafer demgemäß in der
oberen Position platziert ist, wird Elektrolyt nur durch den Mitteldurchlass 36 gepumpt,
um in den Bereich zwischen der Anode 14 und den Wafer 35 ausgestoßen zu werden.
Während
des DI-Wasserspülschrittes
und dem nachfolgenden N2-Trocknungsschritt
(wenn sich der Wafer 35 in der unteren Position befindet)
nehmen beide Durchlässe
das DI-Wasser und das N2 auf. Somit wird
nicht nur die Waferoberfläche
gereinigt und getrocknet, sondern auch die Innenwand der Hülse 12,
um jegliche Reste von Elektrolyt, der sich in dem Haltebereich 38 befindet,
zu entfernen. Die Öffnungen 37 stellen
sicher, dass DI-Wasser und N2 in oberen
Bereichen der Hülse 12 injiziert
werden, um Reste von den Komponenten und Oberflächen, die innerhalb der Hülse 12 verbleiben,
zu entfernen.
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Kathodenelektroden
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Gemäß 9 ist eine der Kathodenelektroden
(die auch einfach als die Elektrode bezeichnet werden) 15 in
größerer Einzelheit
in 9 dargestellt. Obwohl
die tatsächliche
Anzahl solcher Elektroden 15 eine Designauswahl ist, verwendet
die Prozesskammer 10 der vorliegenden Erfindung vier solche Elektroden 15 (für einen
200 mm großen
Wafer), die gleichmäßig um das
Bodenende der Hülse 12 beabstandet
sind. Die Elektrode 15 ist ein langgestreckter elektrischer
Leiter, der gebogen oder an einem Ende nach unten federbelastet
ist, um einen Kontakt mit der Kante des Wafers 35 herzustellen.
Jede Elektrode 15 ist an der Bodenoberfläche der
Hülse 12 befestigt
durch Koppeln derselben mit einem elektrischen Leiter 41.
Wenn die Hülse 12 somit
innerhalb der Kammer 10 angeordnet und platziert ist, ist
jede Elektrode 15 mit ihrem entsprechenden elektrischen Leiter 41 an
einem Ende befestigt und das andere Ende kommt in Kontakt mit der
Kante des Wafers 35. Alle der Elektroden 15 bilden
eine verteilte Kathode, deren Kontakte auf der zum Wafer weisenden
Seite liegen, die dem Elektroplattiervorgang ausgesetzt wird.
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Somit
wird die elektrische Kopplung zu jeder der Elektroden 15 durch
den entsprechenden elektrischen Leiter 41 vorgesehen, der
durch einen entsprechenden Kanal 32 innerhalb der Hülse 12 eingeführt wird,
wobei das Ende des Leiters 41 an seiner jeweiligen Elektrode 15 befestigt
(wie beispielsweise durch Löten)
ist. Die anderen Enden der Leiter treten aus der Kammer aus, und
zwar durch die Gehäuseabdeckung 22 oder 21 oder
integriert durch die Welle 16. Die Art und Weise wie die
elektrische Verkabelung gelegt wird, ist eine Designauswahl.
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Wie
in 9 bemerkt wurde,
ist eine Dichtung 42 zwischen dem Waferende der Elektrode 15 und
der Innenwand der Hülse 12 angeordnet.
Wie bemerkt, ist die Dichtung 42 benachbart zu der Innenwand
der Hülse 12 positioniert,
so dass sie effektiv verhindern kann, dass Elektrolyt die Elektrode 15 erreicht,
wenn eine Leistung an die Elektrode angelegt wird. Es sei bemerkt,
dass der Prozess des Elektroplattierens oder Elektropolierens nicht
tatsächlich auftritt
bis Leistung an die Anoden- und Kathodenelektroden angelegt wird.
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Sobald
jedoch Leistung angelegt wird, gibt es eine Tendenz dahingehend,
dass Oberflächen (auch
andere als die des Wafers 35), die in Kontakt mit der Lösung stehen,
dem Plattier- oder Polierprozess auch unterworfen werden. Demgemäß wird durch
die Verwendung der Dichtung 42 verhindert, dass E lektrolyt
die Elektrode 15 erreicht, und somit werden die Elektroden
nicht plattiert/poliert, sobald Leistung angelegt wird. Es sei bemerkt,
dass sich durch Abdichten und Schützen der Kathodenelektroden 15 gegenüber der
Plattierlösung
keine Abscheidungen an den Elektroden 15 ansammeln (oder
Material davon abnehmen). Dies verhindert das Aufbauen (oder Entfernen)
von Material auf/von den Elektroden 15, das zu Verunreinigungen
innerhalb der Kammer während
der Behandlung führen
kann.
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Die
Dichtung 42 kann aus unterschiedlichen Materialien hergestellt
sein, die gegenüber
dem verwendeten Prozessfluid widerstandsfähig sind. In dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
wird Polypropylen oder ein anderes äquivalentes Polymer (z. B.
VITONTM oder TEFLONTM Materialien)
verwendet. Wenn die Hülse 12 derart
angebracht ist, dass sie mit dem Wafer 35 entlang des gesamten
Umfangs des Wafers 35 fluchtend ist, dann kann eine Ringdichtung verwendet
werden. Wenn jedoch ein Strömungsspalt bzw.
mehrere Spalte 43 (siehe 2, 7 und 8) an dem Boden der Hülse-Waferzwischenfläche bzw. -schnittstelle
angeordnet ist/sind, dann sind individuelle Dichtungen, vorzugsweise
U-förmige,
an jeder der Elektrodenkontaktstellen erforderlich infolge des Spalts
bzw. der Spalte. Die Dichtungen) sollte(n) effektiv verhindern,
dass der Elektrolyt die Elektrodenkontakte 15 erreicht.
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Einer
oder mehrere Strömungsspalte 43 kann
an oder in der Nähe
des Bodens der Hülse 12 angeordnet
sein. Die tatsächliche
Anordnung ist eine Designauswahl. In den Figuren sind Strömungsspalte 43 dargestellt,
die in der Nähe
des Bodens der Hülse 12 angeordnet
sind. Die Verwendung von Strömungsspalten 43 ist
ein alternatives Ausführungsbeispiel
der Hülse 12.
Ein Zweck der Strömungsspalte 43 liegt
darin, eine noch gleichmäßigere Strömungsverteilung
entlang der Oberfläche
der Waferstirnseite zu erlauben. Es sei bemerkt, dass die Öffnungen 30 weiterhin
vorhanden sind. Die Strömungsspalte 43 erlauben
eine Fluidbewegung entlang des Bodens des Haltebereichs 28 von
der Mitte am Fluideintrittspunkt zum Umfang des Wafers 35.
Die seitliche Fluidbewegung in der Nähe der Oberfläche des
Wafers 35 stellt eine gleichförmigere Erneuerung des Elektrolyten
sicher, was wiederum die Dickengleichförmigkeit des abgeschiedenen
Materials verbessert (das typischerweise eine Dünnfilmschicht ist).
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Es
sei auch bemerkt, dass wenn der Prozess beendet ist, und sich der
Wafer von der Wafer von der Hülse 12 löst, etwas
Elektrolyt die Elektroden kontaktieren kann. Die Elektroden stehen
zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht unter Leistung bzw. Spannung und jegliche
Fluidmenge, die die Elektroden 15 kontaktiert, wird während der
Reinigungsphase weggewaschen.
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Gemäß den 5 und 6 sind mehrere weitere Merkmale der Kammer 10 gezeigt.
Die ringförmigen
Sammelleitungen 18–20 werden
verwendet um DI-Wasser
und/oder Stickstoff an dem bestimmten Ort, an dem sie angeordnet
sind, einzuspritzen. Die obere Sammelleitung 18 ist in
der oberen Umgebung der Kammer 10 angeordnet, um DI-Wasser
nach unten zu sprühen,
um verbleibendes Elektrolyt von den Wänden des Gehäuses 11 und
der Hülse 12 wegzuwaschen.
Die untere Sammelleitung 19 ist um die untere Welle 17 in
der Nähe
des Waferträgers 13 angeordnet,
so dass DI-Wasser zur Reinigung irgendwelchen verbleibenden Fluids
auf oder um den Waferträger 13 herum
gesprüht
werden kann, wenn der Waferträger 13 sich
in der unteren Position befindet. Die Reinigung wird typischerweise
durchgeführt
während sich
der Waferträger 13 in
der unteren Position befindet. Die zwei Reinigungssammelleitungen 18 und 19 spritzen
auch N2 ein, um das Trocknen des Inneren der
Kammer vorzusehen, das einen sekundären Haltebereich 29 bildet.
Die zwei Sammelleitungen 18 und 19 sind an ihren
jeweiligen Orten positioniert durch Tragglieder (nicht gezeigt),
die an der Gehäuseabdeckung 22 befestigt
sind, so dass dann wenn die Gehäuseabdeckung 22 entfernt
ist, die Sammelleitungen 18 und 19 zusammen mit
der Hülse 12 aus der
Kammer 10 als eine einzelne befestigte Einheit entfernt
werden können.
Die Fluidkupplungen (Wasser und N2) für die Sammelleitungen 18 und 19 sind auch
nicht gezeigt, aber sie sind vorhanden und solche Leitungen werden
sich aus dem Gehäuse 11 im Allgemeinen
durch die obere Abdeckung 21 oder 22 erstrecken
oder sie sind innerhalb der Welle 16 integriert.
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Die
mittlere Reinigungssammelleitung 30 ist eine Spülsammelleitung.
Sie ist um das obere Ende des Waferträgers 13 herum angeordnet.
Ihre Tragglieder (nicht gezeigt) sind auch an der Gehäuseabdeckung 22 befestigt.
Diese Sammelleitung 20 wird verwendet zum Einspritzen von
N2 auf die Kante des Wafers während der
Behandlung, wenn Elektrolyt in die Kammer 10 strömt. Da es
eine Elektrolytströmung während des
Behandlungszyklus gibt, verhindert die Injektion bzw. das Einspritzen
von N2 entlang der Kante des Wafers, dass
Elektrolyt die Rückseite
des Wafers und die Oberfläche
des Trägers 13 erreicht.
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Es
sei bemerkt, dass die Kammer 10 auch ohne eine oder alle
der Reinigungssammelleitungen 18–20 voll funktionsfähig ist.
Die Sammelleitungen können
jedoch, wenn sie ordnungsgemäß verwendet werden,
eine reinere Umgebung innerhalb der Kammer 10 vorsehen,
die Systemproduktivität
erhöhen, und
den Wartungszyklus der Bauteile, die in der Kammer 10 vorhanden
sind, ausdehnen.
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Rotierende
Hülse
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Bei
einem alternativen Ausführungsbeispiel wird
die Hülse 12 dazu
gebracht, sich zu drehen (oder zu oszillieren), wenn sich der Wafer 35 in
der Eingriffsposition befindet. Das heißt, eine Waferdrehung ist zweckmäßig, wenn
der Wafer dem Elektroplattier-/Elektropoliervorgang ausgesetzt ist.
Um die Drehfähigkeit
für die
Hülse 12 vorzusehen,
kann das obere Ende der Hülse 12 nicht
an dem stationären Gehäuse oder
der Abdeckung fixiert sein. Ferner ist eine Art von Drehkupplung
notwendig, um die sich drehenden Leiter 41 mit einer stationären elektrischen
Verbindung zu kuppeln.
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10 illustriert ein Ausführungsbeispiel, bei
dem eine sich drehende elektrische Kupplung verwendet wird. Es können unterschiedliche
sich drehende elektrische Kupplungen an der Hülse-/Abdeckungs-Zwischenfläche verwendet
werden, aber das Beispiel gemäß 10 verwendet eine Schlupfringanordnung 46.
Das Gefäß 12 wird
zur Drehung angetrieben durch die Drehung des Waferträgers 13.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
passen Passstifte bzw. Stehbolzen, die an mehreren Punkten entlang
des Umfangs an der Hülse 12 angeordnet
sind mit entsprechenden Löchern
zusammen, die an dem flachen oberen Abschnitt 26 des Waferträgers 13 angeordnet
sind. Die Drehbewegung des Trägers 13 wird
dann auch bewirken, dass sich die Hülse 12 gemeinsam hiermit
dreht.
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Bei
einer sich bewegenden Hülse 12 werden sich
auch die elektrischen Leiter 41 drehen. Die Schlupfringanordnung 46 ist
an dem oberen Ende der Hülse 12 angebracht
und ist derart ausgebildet, dass sie sich mit der Hülse 12 dreht.
Ein Haltegehäuse 61 zusammen
mit einem Abdeckungsflansch 62 bilden einen Einschluss
für den
oberen Teil der Hülse 12 und
der Anordnung 46. Die Höhe
des Haltegehäuses 61 ist
derart, dass sich ein Hohlraum 47 zwischen der Oberseite
der Hülse 12 und
dem Abdeckungsflansch 62 bildet. Die Hülse 12 besitzt in
diesem Fall ihr oberes Ende eingeschlossen mit der Ausnahme einer
Mittelöffnung 45,
die für
das Hindurchführen
der Anodenwelle 16 erforderlich ist. Die Schlupfringanordnung 46 passt
in diesen Hohlraumbereich. Die Anodenwelle 16 geht durch
den Abdeckungsflansch 62 und die Anordnung 46 durch
die Öffnung 45 hindurch,
so dass die Anode sich innerhalb des Haltebereichs 28 befindet.
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Die
elektrischen Leiter 41 sind mit Kontakten an der Schlupfringanordnung 46 gekuppelt
und beide drehen sich gemeinsam. Der stationäre Teil der Schlupfringanordnung 46 befindet
sich an der Mitte und die Welle 16 ist dort hindurch gekuppelt.
Die stationären
elektrischen Verbindungen werden an diesem Punkt hergestellt. Ein
Beispiel einer Schlupfringanordnung ist das Modell AC4598 (oder
AC4831), hergestellt durch Litton poly-Scientific aus Blacksburg,
Virginia.
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Bei
der Durchführung
der vorliegenden Erfindung wird bei der Verwendung einer sich drehenden Hülse 12,
wie in 10 gezeigt ist,
inertes Gas (wie beispielsweise N2) dazu
gebracht, innerhalb des Hohlraums 47 zu strömen. Das
N2-Gas wird dazu gebracht, von dem Hohlraum 47 zwischen
der Hülse 12 und
dem Halte- bzw. Einschlussgehäuse 61 nach
unten zu strömen.
Der positive Druck der N2-Strömung stellt
sicher, dass Gase bzw. Dämpfe
von dem Elektrolyt sich nicht in den offenen Bereichen entlang der Seite
und oberhalb der Hülse 12 ansammeln.
Bei dem speziellen, in 10 gezeigten
Ausführungsbeispiel,
wird eine mechanische Kupplung, wie beispielsweise ein Lagerflansch 63 zwischen
der Hülse 12 und
dem oberen Flansch 64 des Einschlussgehäuses 61 für das physikalische
Tragen der Hülse 12 verwendet.
Lager 48 werden verwendet zum Vorsehen des mechanischen
Tragens, aber sie erlauben, dass sich die Hülse 12 relativ zum
Flansch 64 und dem Einschlussgehäuse 61 dreht. Somit
kann bei der Verwendung des in 10 gezeigten
Ausführungsbeispiels
der Wafer in der Eingriffsposition gedreht (oder oszilliert) werden,
wenn er dem Elektrolyten ausgesetzt ist.
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Waferbehandlung
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Die
folgende Beschreibung beschreibt die Durchführung der vorliegenden Erfindung
zur Behandlung eines Halbleiterwafers, wie beispielsweise eines
Siliziumhalbleiterwafers. Ferner wird der Prozess zum Elektroplattieren
einer Metallschicht (der Begriff Metall umfasst hier Metalllegierungen)
auf dem Wafer 34 beschrieben. Die Kammer wird als eine
Abscheidungskammer in diesem Fall verwendet. Das beispielhafte abgeschiedene
Material ist Kupfer. Nachfolgend wird ein Prozess beschrieben, bei
dem ein Metall von dem Wafer 35 entfernt wird, wenn die
Kammer für
Elektropolieren verwendet wird. Es sei jedoch bemerkt, dass andere
Prozesse und Materialien zur Abscheidung oder zur Politur verwendet
werden können,
ohne vom Wesen und Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
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Unter
Bezugnahme auf die vorhergehenden Figuren kann, wenn Kupfer (Cu)
auf einem Halbleiterwafer abgeschieden werden soll, durch die Verwendung
einer Elektroplattiertechnik, die Kammer der vorliegenden Erfindung,
verwendet werden. Im Allgemeinen wird die Kammer 10 der
vorliegenden Erfindung als ein Teil einer Funktionseinheit zusammengebaut,
wobei ein Ausführungsbeispiel
hiervon in 11 dargestellt
ist. Das Gerätegehäuse 49 ist
eine mo dulare Einheit, die aufgebaut ist zur Aufnahme der Prozesskammer 10 und
ihre assoziierten mechanischen und elektrischen Bauteile, wie beispielsweise elektrische
Verdrahtung, Fluidverteilungsrohre, Kupplungen an externe Systemkomponenten,
Mechanismen zum Rotieren (oder Oszillieren), zum Anheben/Absenken
des Waferträgers 13,
Anheben/Absenken der Anode 14. Verbindungen für die Prozesschemikalie,
DI-Wasser, Stickstoff und Vakuum werden an der Einheit 49 hergestellt
zur Verteilung zur Kammer 10. Der Ablauf 23 ist
mit einem Behälter zum
Halten des Elektrolyten oder mit einer Abfallbehandlungskomponente
des Systems gekoppelt. Es sei bemerkt, dass das Liefern und das
Entfernen solcher Chemikalien und Fluids zu/von einer Prozesskammer
in der Technik bekannt sind. Somit ist das Gehäuse 49 nur ein Beispiel,
wie die Kammer 10 konfiguriert sein kann.
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Sobald
die Kammer zusammengebaut ist, und für die Behandlung des Wafers 35 konfiguriert
ist, wird der Träger 13 in
seine Ladeposition abgesenkt. Der Wafer wird dann in die Kammer 10 eingeführt durch
die Anschlussöffnung 25.
Typischerweise wird ein automatisierter Waferhandhabungsmechanismus verwendet,
um den Wafer 35 in seine Position zu platzieren, damit
der Träger 13 angehoben
werden kann und den Wafer aufnimmt. Der Wafer 35 wird an seinem
Platz gehalten durch das Anlegen eines Vakuums an die Unterseite
des Wafers 35. Die Anschlussöffnung 25 wird geschlossen,
um die Kammer 10 abzudichten. Nachfolgend wird der Träger 13 in seine
obere Eingriffsposition angehoben durch die Bewegung der Welle 17,
wie in 5 dargestellt
ist, um mit der Hülse 12 zusammenzupassen.
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Die
Kupplung des Trägers 13 mit
der Hülse 12 hängt von
dem für
die Hülse 12 ausgewählten Ausführungsbeispiel
ab. Wenn die Hülse 12 stationär verbleibt,
dann ist sie an der Abdeckung 22 fixiert und wird sich
nicht drehen. Wenn sich die Hülse
drehen soll, dann wir das Ausführungsbeispiel
gemäß 10 verwendet. Es sei bemerkt,
dass der Waferträger 13 noch
immer gedreht werden kann, wenn er von der stationären Hülse 12 gelöst ist.
Indiesem Fall wird der Wafer während
der Reinigungs- und Trocknungszyklen rotiert, wenn der Wafer nicht
mit der Hülse 12 in
Eingriff steht.
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Bei
jeder Technik bildet das Zusammenführen des Trägers 13 und der Hülse 12 den
primären Haltebereich 28.
Der Wafer ist an dem Boden angeordnet, um den Boden dieses Haltebereichs 28 zu
bilden. Das Prozessfluid (Elektrolyt) wird in den Haltebereich 28 eingeführt durch
die Welle 16, wie zuvor beschrieben wurde. Elektrische
Leistung bzw. Spannung wird dann an die Anoden- und Kathodenelektroden
angelegt, um den Wafer einem Elektroplattiervorgang auszusetzen,
um Material auf dem Wafer abzuscheiden. Wenn es zweckmäßig ist,
kann der Wafer 35 innerhalb der Kammer 10 vor
dem Einführen
des Elektrolyten gewaschen und getrocknet werden.
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Der
Kathodenkontakt bzw. die -kontakte mit dem Wafer 35 wird/werden
durch die Kathodenelektroden 15 erreicht, wie in 9 dargestellt ist. Die mehreren
Elektroden sehen eine verteilte Kathode vor, wobei die elektrischen
Kontakte mit der Behandlungsseite des Wafer hergestellt werden.
Dies erlaubt, dass das Kathodenpotential an die Prozessstirnflächen- (Vorderflächen-)Seite
des Wafer angelegt wird, statt an die Rückseite des Wafers. Es sei wiederum
bemerkt, dass eine Kathodenelektrode oder mehrere Elektroden verwendet
werden kann/können.
Es wird bevorzugt, mehrere Elektroden 15 vorzusehen.
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Während der
Behandlung wird kontinuierlich neues Fluid in den Primärhaltebereich 28 eingeführt, um
eine frische Versorgung der Prozesschemikalie sicherzustellen. Wenn
das Niveau des Fluids ansteigt, wird eine Überströmung durch die Öffnung 30 ausgelassen.
In dem Fall, dass Strömungsspalte 43 am
unteren Ende der Hülse 12 vorgesehen
sind, wird ein Teil des Mediums auch aus diesen Öffnungen abgeleitet. In jedem
Fall sind die Kathoden gegenüber der
Lösung
geschützt,
so dass ein Plattierprozess auf ihnen nicht auftreten wird. Wenn
die Spülsammelleitung 20 vorhanden
ist, wird Stickstoffgas dazu gebracht, aus der Sammelleitung 20 auszuströmen, um zu
verhindern, dass Elektrolyt die Rückseite des Wafers und die
Seitenwand des Trägers 13 kontaktiert.
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Wenn
der Prozess bzw. die Behandlung beendet ist, wird das elektrische
Potential zwischen der Anode und der Kathode entfernt, und die Prozessfluidströmung wird
gestoppt. Dann wird der Waferträger 13 in
seiner unteren Position positioniert, um das Elektrolyt abzuleiten.
Dann wird das DI-Wasser durch den Wellenkanal 36 eingeführt. Wenn
Seitenwandöffnungen 37 vorhanden
sind, wird DI-Wasser auch dazu gebracht, durch diese Öffnungen
zu strömen. DI-Wasser
wird auch von den oberen und unteren Sammelleitungen 18 und 19 gesprüht, um die
Kammer 10 zu waschen. Nachfolgend wird DI-Wasser durch die
Strömung
von N2 ersetzt, um den Wafer 35 und
die Kammer 10 zu trocknen. Während der Spül- und Trocknungszyklen
wird der Wafer 35 üblicherweise
mit einer relativ hohen Drehzahl (z. B. in dem Bereich von 100–2000 Umdrehungen/min)
geschleudert, um das Spülen
und Trocknen des Wafers 35 zu fördern. Ferner können das
DI-Wasser und N2 auf eine erhöhte Temperatur
erhitzt werden, um die Spül- und
Trocknungsfunktionen zu fördern.
Schlussendlich wird das an den Wafer angelegte Vakuum gelöst, und
der Wafer wird durch den Zugriffsanschluss 25 entnommen.
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Obwohl
unterschiedliche Metallmaterialien durch die Elektroplattiertechnik
abgeschieden werden können,
ist das eine Material, das für
die Prozesskammer der vorliegenden Erfindung geeignet ist, Kupfer.
Ein Beispiel einer Kupferelektroplattierung ist in einem Artikel
mit dem Titel „Copper
Electroplating Process For Sub-Half-Micron ULSI Structures" von Robert J. Contolini
et. al.; VMIC Conference; Juni 27–29, 1995; Seiten 322 und folgende,
beschrieben.
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Alternativ
kann die Prozesskammer der vorliegenden Erfindung auch in dem Elektropolieren
von Metallmaterialien verwendet werden. In diesem Fall werden die
obigen Prozessschritte wiederholt, aber mit der Verwendung von Chemikalien,
welche die Metallentfernungsfunktion durchführen. Ferner wird die Polarität des an
die Elektroden angelegten Potentials umgekehrt, so dass die Elektroden 15 nun
eine verteilte Anode werden, und die einzelne Elektrode 14 die
Kathodenelektrode wird.
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Obwohl
wiederum unterschiedlich Metallmaterialien durch die Elektropoliertechnik
poliert werden können,
ist das eine Material, das für
die Prozesskammer der vorliegenden Erfindung geeignet ist, Kupfer.
Ein Beispiel einer Kupferelektropolitur ist in dem Artikel mit dem
Titel „A
Copper Via Plug Process by Eletrochemical Planarization" von R. Contolini
et. al.; VMIC Conference; Juni 8–9, 1993; Seiten 470 und folgende,
beschrieben.
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Zusätzlich erlaubt
ein Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung, dass mehrere Prozesse in der Prozesskammer
der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden. Das heißt, es kann
mehr als ein Elektroplattierschritt oder mehr als ein Elektropolierschritt
durchgeführt
werden. Die mehrfachen Elektroplattier- oder Elektropolierschritte
können
die Verwendung unterschiedlicher Chemikalien beinhalten. Zusätzlich sei
bemerkt, dass dieselbe Kammer 10 sowohl zum Elektroplattieren
als auch zum Elektropolieren verwendet werden kann. Zum Beispiel
kann in dem ersten Zyklus ein Elektrolyt zum Abscheiden eines Materials
eingeführt
werden, und der Wafer wird einem Elektroplattierungsprozess ausgesetzt,
wie oben beschrieben. Dann kann statt der Verwendung einer CMP zum
Wegpolieren des überschüssigen Films
der oben beschriebene Elektropolierschritt verwendet werden. Nachfolgend
wird nach dem Spülen und
Trocknen ein unterschiedliches Elektrolyt in die Kammer eingefüllt, und
der Wafer wird elektropoliert. Somit werden zwei separate Prozesse
ein Elektroplattieren und der andere Elektropolieren in der Kammer
durchgeführt.
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Demgemäß lässt sich
eine Anzahl von Vorteilen aus der Verwendung der Kammer 10 der
vorliegenden Erfindung ableiten. Da der primäre Haltebereich 28 vom
Volumen her viel kleiner ist als der sekundäre Haltebereich 29,
ist eine wesentlich geringere Chemikalienverwendung erforderlich,
um einen Wafer zu behandeln. Das heißt, das Prozessfluid ist auf
ein viel kleineres Volumen für
die Behandlung des Wafers eingeschlossen. Der sekundäre Haltebereich 29 wird
verwendet zum Ableiten der verbrauchten Chemikalie, und zum Vorsehen
eines Sekundäreinschlusses.
Dieser Aufbau erlaubt, dass die Kammer 10 eine viel größere Größe besitzt,
wenn es notwendig ist, um andere Kom ponenten bzw. Bauteile aufzunehmen,
wie beispielsweise Messgeräte,
aber der Fluidfüllbereich
wird klein gehalten. Die Prozessfluidverschwendung wird reduziert.
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Die
Vertikalbewegung des Waferträgers 13 erlaubt
das Eintreten des Wafers in den Primärhaltebereich 28,
schirmt aber zu selben Zeit die Unterseite des Wafers gegenüber dem
Prozessfluid ab, wenn der Wafer behandelt wird. Der Wafer wird verwendet, um
den Boden des Haltebereichs zu bilden. Die alternativen Designs
der Hülse 12 erlauben,
dass die stationär
ist oder gemeinsam mit dem Wafer gedreht (oder oszilliert) wird.
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Hinsichtlich
der Waferelektroden werden erhebliche Vorteile aus der Platzierung
der Kathodenelektroden 15 abgeleitet. Diese Elektroden 15 sind
auf derselben Seite wie die Stirnfläche des Wafer angeordnet, die
dem bestimmten Prozess ausgesetzt wird. Ferner erlaubt der Aufbau
der Kammer, dass die Kathodenkontakte gegenüber dem Elektrolyten isoliert
sind, um dadurch zu verhindern, dass Verunreinigungen von Kathodenkontakten
in die Kammer eingeführt
werden. Der Aufbau schirmt auch die Waferkante und Rückseite
des Wafer gegenüber
dem Elektrolyten ab, bzw. isoliert sie. Ferner ist der Wafer horizontal
flach positioniert, so dass Gasblasen, die während der Behandlung des Wafers
durch den Elektrolyten gebildet werden, dazu neigen, sich von der
Waferoberfläche
weg nach oben zu bewegen.
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Zusätzlich erlaubt
der Kammeraufbau der vorliegenden Erfindung, dass multiple Behandlungen in
der Kammer durchgeführt
werden. Diese multiplen Behandlungen innerhalb der Kammer umfassen
sowohl Elektroplattieren als auch Elektropolieren. Somit kann eine
Materialabscheidung und eine Materialentfernung in derselben Kammer
durchgeführt
werden. Ferner fördert
das Spülen
und Trocknen beider Haltebereiche 28 und 29 die
Fähigkeit
die Kammer gegenüber
Verunreinigungen rein zu halten, was wiederum das Potential eliminiert,
dass Prozesschemikalien den Herstellungsreinraum kontaminieren durch
die Schnittstelle zur Umgebung während
des Waferbeladens und -entladens.
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Multiple Waferbehandlung
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Es
sei bemerkt, dass die Prozesskammer 10 des bevorzugten
Ausführungsbeispiels
in ein System 50 zum Prozessieren von mehr als einem Wafer
zu einem Zeitpunkt konfiguriert sein kann. In 12 ist eine Zusammenballung bzw. ein
Clustern von vier separaten Prozesskammern 10 gezeigt.
Die vier Kammern 10 sind jeweils als eine Einheit innerhalb
des Gehäuses 49 enthalten,
sind mit einem zentralen Waferhandhabungsmechanismus 51 gekuppelt,
der für
die Bewegung des Wafers von einem Gehäuse 49 zum anderen
verantwortlich ist. Der zentrale Handhabungsmechanismus 51 ist
auch mit einer Interfaceeinheit 52 gekuppelt, die wenigstens
einen Zugriffmechanismus umfasst (zwei Türen sind in der Zeichnung gezeigt)
für das
Einführen/Entfernen
eines Wafers in bzw. aus dem System.
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Wie
in 12 dargestellt ist,
wird ein Wafer oder eine Kassette von Wafern in das System 50 über eine
Eintrittstür 53 eingeführt, die
an der Interfaceeinheit 52 angeordnet ist (diese Einheit
wird typischerweise als eine Ladestation für das Laden und Entladen der
Wafer bezeichnet). Sobald der Wafer oder die Kassette von Wafern
(nachfolgend einfach als der Wafer bezeichnet) durch die Tür 53 eintritt, wird
er gegenüber
der Umgebung isoliert bis er durch eine Austrittstür 54 austritt,
die auch an der Interfaceeinheit 52 vorgesehen ist. Es
sei bemerkt, dass es unterschiedliche Designs und Techniken für die Bewegung
des Wafers durch unterschiedliche Stationen gibt. Die besondere
Beschreibung hier und das in 12 gezeigte
Werkzeug dienen nur zu Beispielszwecken. Die Kupplung zwischen der
Interfaceeinheit 52 und dem Handhabungsmechanismus 51 sowie
zwischen dem Handhabungsmechanismus 51 und jeder der Kammern 10 stellt
sicher, dass der Wafer gegenüber
der Außenumgebung
isoliert ist. In einigen Fällen
ist die Umgebung mit einem nicht aktiven Gas, wie beispielsweise
Stickstoff gefüllt.
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Wenn
der Wafer durch die Interfaceeinheit 52 eingetreten ist,
wird er in einer oder mehrere der Kammern 10 behandelt
bzw. prozessiert. Jede Kammer 10 kann denselben Behandlungsschritt
vorsehen, oder die Kammern 10 können so konfiguriert sein,
dass sie unterschiedliche Behandlungsschritte oder Kombinationen
davon vorsehen. Zum Beispiel können
bei der Implementierung der Kupfertechnologie die vier dargestellten
Kammern alle denselben Prozess vorsehen, oder sie können unterschiedliche Prozesse
vorsehen. Sobald die Behandlung beendet ist, bewegt der Handhabungsmechanismus 51 den Wafer
zu der Austrittstür 54 zur
Entnahme aus dem System 50. Die Verwendung des Systems 50 erlaubt, dass
mehrere Wafer innerhalb eines Systems behandelt werden.
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13 zeigt einen weiteren
Ansatz bei der Behandlung mehrerer Wafer. In diesem Fall werden mehrere
Wafer in derselben Prozesskammer behandelt. Eine Prozesskammer 60 ist äquivalent
zur Prozesskammer 10 mit der Ausnahme, dass nunmehr zwei
separate Primärhaltebereiche 28 innerhalb
desselben Gehäuses
vorgesehen sind. Weiterhin sind eine separate Hülse 12, ein separater
Waferträger 13,
eine separate Anode 14 und ein separater Satz von Kathoden 15 für jeden
zu behandelnden Wafer vorgesehen. Der Querschnitt des Bodens der
Kammer 60 ist in der Darstellung flach (nicht wie bei der Kammer 10 geneigt),
kann aber auch geneigt sein. Die Elektrolytablauföffnung ist
auch nicht dargestellt, obwohl sie vorhanden ist. Ferner sind die
Sammelleitungen 18–20 in
der Figur nicht dargestellt, aber können ebenfalls verwendet werden.
Der Zugriffsanschluss ist ebenfalls nicht dargestellt, aber ist
ebenfalls vorhanden, und zwar einer für jeden Haltebereich 28.
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Ein
erheblicher Vorteil des Multi-Halteaufbaus gemäß 13 liegt in der Isolierung jedes Wafers
innerhalb der Kammer 60. Jeder Wafer wird seinen eigenen
primären
Haltebereich 28 besitzen, ist seinem eigenen elektrischen
Feld ausgesetzt und wird durch sein eigenes Elektrolyt behandelt.
Somit kann für
jeden Wafer der Prozess durchgeführt
und die Parameter eingestellt werden, wenn dies notwendig ist, und
zwar unabhängig
von den anderen Wafern. Zum Beispiel kann die an einen Wafer angelegte Leistung
bzw. Spannung getrennt werden, während sie
in dem anderen aufrechterhalten wird. Obwohl es allgemein bevorzugt
wird, dieselben Prozessschritte für jeden der Wafer in der Kammer 60 durchzuführen, könnte das
Design angepasst werden, um unterschiedliche Prozesse in jeder der
Primärhaltehülsen durchzuführen. Es
sei auch bemerkt, dass nur zwei Halteeinheiten in der 13 gezeigt sind, dass aber mehr
Halteeinheiten innerhalb der Kammer 60 vorgesehen bzw.
konfiguriert sein könnten,
wenn dies erwünscht
bzw. zweckmäßig ist.
Zusätzlich
ist in 13 das Design
der stationären
Hülse 12 gezeigt, aber
es sei bemerkt, dass das Design der rotierenden Hülse gemäß 10 verwendet werden kann.
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Somit
wurde eine Prozesskammer für
die Abscheidung von Material und/oder das Entfernen von Material
auf bzw. von einem Substrat, wie beispielsweise einem Halbleiterwafer
beschrieben. Die beschriebenen Techniken sind im Allgemeinen anwendbar
auf Metall und Metalllegierungen, obwohl die Techniken leicht für Nichtmetallbehandlungen
angepasst werden können.
Es sei bemerkt, dass es eine Anzahl von Variationen bei der Implementierung der
Kammer der vorliegenden Erfindung gibt. Die unterschiedlichen, oben
beschriebenen Merkmale können
vorgesehen werden, in Abhängigkeit
von dem ausgewählten
Design.
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Ferner
sei bemerkt, dass die Kammer durch die Verwendung unterschiedlicher
Materialien aufgebaut sein kann, die für den Aufbau von Prozesskammern
im Allgemeinen bekannt sind. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist das Gehäuse
aus rostfreiem Stahl aufgebaut, mit einer Innenbeschichtung (wie
beispielsweise TEFLONTM) um eine chemische
Reaktion an der Innenwand des Gehäuses zu verhindern. Der Waferträger und
die Sammelleitungen sind aus Materialien hergestellt, die mit der
Prozesschemikalie nicht reagieren. Polypropylen und andere äquivalente
Materialien sind akzeptabel. Quarz oder Keramik sind auch weitere
Materialien, welche für
den Aufbau verwendet werden können. Das
Material für
die Hülse
sollte ebenfalls ein Isolator sein, so dass die Hülse nicht
als Anode wirkt oder mit ihr interagiert, wenn Leistung bzw. Spannung
angelegt wird. Demgemäß können unterschiedliche
Materialien leicht konfiguriert werden zum Aufbau der Kammer der
vorliegenden Erfindung.