-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung, insbesondere
der Biopsiezangenart, d. h. eine Klemme mit zwei Spannbacken, die sich
voneinander entfernen und sich einander nähern können und die beim Annähern eine
zwischen den beiden Spannbacken der Zange gehaltene und anschließend außerhalb
des Organismus verwendbare Körperprobe
abschneidet oder löst.
-
Die
Erfindung betrifft jedoch auch weitere, in der Medizin oder in der
Chirurgie einsetzbare Geräte wie
zum Beispiel nichtschneidende Klemmgeräte, die beispielsweise zur
Erzielung eines Clamping-Effektes eingesetzt werden, oder chirurgische
Scheren oder jedes andere Gerät
dieser Art, das zwei Elemente aufweist, von denen mindestens eines
sich vom anderen entfernen und sich ihm nähern kann.
-
Typischerweise
umfassen die derzeit bekannten Biopsiezangen zwei Spannbacken, die
sich voneinander entfernen und sich einander nähern können und die am Ende eines
Rohres oder einer starren oder flexiblen Hülle angelenkt sind, in der
ein Kabel gleiten kann, das an seinem anderen Ende mit vom Bediener
betätigbaren
Mitteln ausgerüstet
ist. Diese Vorrichtungen umfassen gelenkig gelagerte Stangen zur
Bewegungsverstärkung
zwischen dem aus dem Kabel und den eigentlichen Klemmbacken bestehenden
Betätigungsmittel.
-
Derartige
Zangen sind mechanisch komplex und bestehen aus mindestens zehn
Teilen. Folglich sind sie kostspielig, schwierig zu montieren und
verschleiß-
und störanfällig. Die
bei diesen Zangen an der Kabelverbindung auftretenden Torsionseffekte bewirken
eine Ermüdung
des Kabels, die zu dessen Bruch führen kann. Auch andere Teile
können
erhöhten
Belastungen ausgesetzt sein, sodass diese Zangen schließlich eine
Vielzahl an Nachteilen aufweisen.
-
Zudem
wird durch das Vorhandensein der Stangen, von denen sich ein Gelenkende
entlang der Zangenachse erstreckt, die Zuführung eines zusätzlichen
Werkzeugs, wie zum Beispiel eines sich entlang der Zangenachse erstreckenden
Hakengliedes, erschwert. Außerdem
ist es äußerst schwierig,
die Verschiebungsbewegung des Hakengliedes mit der Öffnungsbewegung
der Spannbacken der Zange zu koordinieren.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile
zu beheben und eine Klemmvorrichtung, insbesondere der Biopsiezangenart,
anzugeben, die extrem einfach aufgebaut ist mit einer äußerst beschränkten Anzahl
von Teilen, bei der jegliche übermäßige, zu
einem Verschleiß der Teile
führende
Beanspruchung entfällt
und mit der, falls erwünscht,
auf einfache Weise komplexe Bewegungen durchgeführt und dabei eine sehr große Präzision der
Spannbackenbewegungen erhalten und zudem ein entlang der Zangenachse
verlaufendes zusätzliches
Werkzeug zugeführt
werden kann.
-
Gegenstand
der Erfindung ist eine Klemmvorrichtung gemäß Anspruch 1.
-
Gemäß besonderen
Ausführungsarten:
- – weist
das besagte Querelement eine Unterbrechung auf, die den besagten
Durchgang bildet, und wird das besagte Querelement durch zwei koaxiale
Halbstäbe
gebildet, die durch das Ende der Hülle getragen werden;
- – ist
das besagte Querelement mit einer Bohrung versehen, die den besagten
Durchgang bildet, wobei sich die Bohrung im wesentlichen senkrecht
zur Achse des Querelementes erstreckt,
- – weist
das Querelement zwei Vorsprünge
auf, die einstückig
mit der Hülle
ausgebildet sind und von der Innenfläche des Endes der Hülle vorragen;
- – begrenzt
jeder Vorsprung eine Rampe, deren Normale zum Ende der Hülle ausgerichtet
ist, wobei jede Rampe durch eine Schulter zum Gleiten der besagten
Innenfläche
des besagten Armes verlängert
ist:
- – weist
sie ein zusätzliches
Werkzeug auf, das sich durch den Durchgang des Querelementes erstreckt;
- – ist
der besagte Kopf durch das besagte zusätzliche Werkzeug, das mit ihm
einstückig
ausgebildet ist, entlang der Achse A-A der Hülle verlängert, wobei das Werkzeug bei
der Verschiebung des Betätigungselementes
in der Hülle
translatorisch beweglich in dem Durchgang des Querelementes aufgenommen
wird;
- – ist
das besagte Werkzeuge eine starre Stange, die an ihrem Ende konisch
zuläuft
und ein Hakenglied bildet;
- – ist
die Stange in ein Gewindeloch des besagten Kopfes geschraubt;
- – ist
der besagte konkave Hohlraum im Wesentlichen kugelförmig und
bildet der besagte Kopf ein Kugelgelenk;
- – ist
der besagte konkave Hohlraum zumindest teilweise kanalförmig und
der besagte Kopf im wesentlichen zylindrisch;
- – weisen
die besagten Spannbacken außen
Erhöhungen
auf, die zum Ergreifen eines hohlen Objektes, wenn die Spannbacken
in dem hohlen Objekt gespreizt werden, ausgeführt sind;
- – sind
die besagten Spannbacken von der besagten Außenfläche der Hülle elektrisch isoliert und weisen
die Spannbacken Mittel zum Anschluss an eine Spannungsquelle auf;
- – sind
die besagten Spannbacken elektrisch voneinander isoliert und weisen
Mittel zum Anschluss an unterschiedliche Spannungsquellen auf und
- – sind
der besagte Kopf und der besagte konkave Hohlraum kugelförmig und
bilden ein Kugelgelenk für
das Gelenk der Spannbacken.
-
Das
Ende der Hülle,
insbesondere wenn die Hülle
flexibel ist, wird vorzugsweise durch ein starres Element gebildet,
das einerends an einem Ende der eigentlichen Hülle befestigt ist und dessen
anderes, freies Ende des starren Elementes das Querelement bzw.
die Stange, vorzugsweise auf der Höhe der beiden nutenförmigen Verdickungen,
trägt,
sodass die geometrische Achse der Stange an die Linie der Nutenböden angrenzt.
-
Die
Innenfläche
des Endes der Hüllen
oder des starren Endelementes der Hülle, ist vorzugsweise eben,
und die Innen- und Außenflächen des
bzw. der Arme sind eben oder geometrisch zylindrisch mit einer zur
besagten Innenfläche
des Endes der Hülle und
zur Stange parallel verlaufenden Mantellinie, wobei die Außenfläche der
Verdickung des Armes ebenfalls zylindrisch ist.
-
Vorteilhafterweise
begrenzt der Querschnitt des Endes der Hülle oder des starren Endelementes der
Hülle,
innen ein Rechteck, insbesondere ein Viereck, wobei die besagte
Innenfläche
des Endes der Hülle
oder des starren Endelementes der Hülle, durch eine Seite des Rechteckes
erzeugt wird.
-
Mit
der Erfindung ist es somit möglich,
der Innenfläche
des Spannbackenarmes ein geradliniges oder, im Gegenteil, ein variables
Profil zu geben, das sich beim Eindringen in die Hülle allmählich der
Achse der Hülle
nähert,
wodurch der Spreizbewegung der Spannbacke eine der Form der so entstehenden Rampe
entsprechende Kinematik verliehen werden kann. Die Außenseite
des besagten Armes ist dabei vorzugsweise so ausgebildet, dass er
bei gleichzeitiger Annäherung
der Achse am Ende der Innenfläche der
Hülle gleitet
und dadurch eine freie Bewegung des Armes zwischen dem besagten
Stab und der Innenfläche
der Hülle
verhindert.
-
Die
Spannbacke weist nach dem Arm den die eigentliche Klemmbacke bildenden
Teil auf, der jede beliebige, dem vorgesehenen Zweck entsprechende
Form haben kann.
-
So
kann die Klemmbacke im Fall einer Biopsiezange beispielsweise als
Löffel
mit schneidendem Rand ausgebildet sein.
-
Gemäß einer
Alternative kann die Form der Klemmbacke derjenigen einer flachen
Spannbacke entsprechen zum Beispiel zum Herbeiführen eines Klemm- oder Clamping-Effektes.
-
Gemäß einer
weiteren Alternative kann die Klemmbacke zur Erlangung eines Schneidinstruments
als schneidendes Scherenmesser ausgebildet sein.
-
Im
allgemeinen sind die beiden Spannbacken symmetrisch ausgebildet
und bewegen sich symmetrisch zu einer durch die Achse des Hüllenendes
und durch die Achse des Stabes verlaufenden Ebene.
-
Gemäß einer
Alternative kann dabei jedoch eine der Spannbacken so ausgebildet
sein, dass sie drehfest ist und nur eine geradlinige Gleitbewegung ausführt, während die
andere Spannbacke im Verhältnis
zur Hülle
eine Gleit- und Schwenkbewegung ausführt.
-
In
der Praxis kann es wünschenswert
sein, dass sich die Spannbacke beim Spreizen gegenüber dem
zu behandelnden Element, beispielsweise einem Organ, gleichzeitig
axial verschiebt. In diesem Fall bleibt die Hülle gegenüber dem zu behandelnden Organ
unbeweglich, und das Betätigungsmittel
wie zum Beispiel das Kabel wird in der Hülle verschoben.
-
Im
Gegensatz dazu kann es wünschenswert sein,
dass die Spannbacken gegenüber
dem zu behandelnden Objekt oder Organ nur eine Spreiz- und Näherungsbewegung
ausführen.
In diesem Fall ist es das Betätigungselement,
das unbeweglich bleibt, während
die Hülle
an dem länglichen
Betätigungselement
entlang translatorisch verschoben wird.
-
Das
Betätigungselement
und die Hülle
weisen zu diesem Zweck geeignete Mittel auf, die dazu aufgeführt sind,
nacheinander als Mittel zum Festhalten entweder des Betätigungselementes
oder der Hülle
in Position bezüglich
des zu behandelnden Organs bzw. als Mittel zur Verschiebung des
jeweils anderen Gliedes – der
Hülle oder
des Betätigungselementes – zu wirken.
-
Damit
erhält
man eine Klemmvorrichtung von größter mechanischer
Einfachheit mit einer beschränkten
Anzahl von Teilen, nämlich
zwei Spannbacken, dem Querelement, dem die Hülle abschließenden Kopf
und gegebenenfalls einem am Ende der Hülle angesetzten, die innere
Gleitfläche
bildenden und an seinem Ende den Stab aufnehmenden rohrförmigem Stück.
-
Daraus
ergeben sich eine einfache Montage und Demontage, Wartungsfreundlichkeit,
und Bruch- oder Störungsrisiken
entfallen nahezu ganz.
-
Weitere
Vorteile und Eigenschaften der Erfindung gehen aus der nur als Beispiel
und nicht einschränkend
geltenden Beschreibung unter Zuhilfenahme der beigefügten Zeichnung
hervor. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Explosionsansicht
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
-
2 einen Axialschnitt durch
die Vorrichtung in einer zum Stab senkrecht verlaufenden Ebene,
-
3 einen Axialschnitt durch
die Vorrichtung in einer Axialebene des Stabes,
-
4 eine Ansicht nach 2 mit den Spannbacken in
gespreizter Stellung,
-
5 eine perspektivische Explosionsansicht
einer Ausführungsalternative
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
-
6 eine perspektivische Ansicht
einer Ausführungsalternative
des Endes, an das die Spannbacken angelenkt sind,
-
7 eine Ansicht nach 4 eines anderen Ausführungsbeispiels
der Erfindung; und
-
8 eine perspektivische Ansicht
einer Ausführungsvariante
des den Zangenkörper
bildenden Rohrelementes.
-
Die
auf den Figuren dargestellte Biopsiezange weist eine längliche
Hülle 1 auf,
in der ein halbstarres Kabel 2, dessen eines, nicht dargestelltes Ende
mit einem bei dieser Art Zange üblichen
Betätigungsgriff
verbunden ist, in Längsrichtung
gleiten kann. Vorteilhafterweise sind Mittel zum Festhalten entweder
der Hülle
oder des Kabels in Position bezüglich
des zu behandelnden Organs bzw. Mittel zur Verschiebung des jeweils
anderen Gliedes – der
Hülle oder
des Kabels – vorgesehen.
-
Die
Hülle 1 weist
an ihrem Ende ein metallisches Rohrelement 3 auf, dessen
Außenfläche zylindrisch
ist und das einen mittig angeordneten Durchgang von rechteckigem
oder viereckigem Querschnitt 4 aufweist. An seinem von
der Hülle
entfernten Ende ist das zylindrische Teil 3 nutenförmig so ausgeschnitten,
dass es zwei Verlängerungen 5 bildet,
durch die in einer Reihe angeordnete Löcher hindurchgehen 6,
deren gemeinsame geometrische Achse leicht oberhalb der Ebene der
beiden niedrigsten Ränder 7 der
Nuten verläuft.
Somit befindet sich der untere Teil der Löcher 6 im wesentlichen
in der Ebene dieser niedrigsten Ränder. In die Löcher 6 ist ein
zylindrischer Stab 8 eingeschraubt, der sich somit quer
zum oberen Ende des Durchgangs von viereckigem Querschnitt 4 erstreckt.
-
Die
Zange weist zwei gleiche Spannbacken 9 auf, deren die eigentlichen
Klemmbacken 10 bildenden Teile sich über das nutenförmige Ende
des rohrförmigen
Teiles 3 hinaus erstrecken und die herkömmlicherweise Hohlräume 11 aufweisen,
die von einer umlaufenden schneidenden Lippe 12 eingefasst
sind. Die Spannbacken 9 sind jeweils im Innern des Teils 3 durch
einen Arm 13 verlängert,
der zwischen dem Stab 8 und der ebenen Innenfläche des Durchgangs 4 im
Hinblick auf den Stab verläuft.
-
Der
Arm 13 weist eine Innenfläche 14 auf, die durch
eine senkrecht zur Ebene der 2 verlaufende
Mantellinie erzeugt wird und die sich vom Stab 8 ausgehend
allmählich
der Achse A-A der Vorrichtung nähert
bis sie diese Achse an einer Stelle so gut wie berührt. Über dem
Stab in der in 2 dargestellten
Position biegt sich die Fläche 14 erneut
in Richtung Achse, doch dieses Mal nach oben, sodass sie den Stab 8 im
wesentlichen umgibt, wie aus 2 deutlich
hervorgeht.
-
Die
Arme 13 weisen ebenfalls eine Außenfläche 15 auf, die sich
bei einer Abwärtsbewegung ebenfalls
der Achse A-A allmählich
nähert
und die so ausgestaltet ist, dass die Dicke des Armes 13 in senkrechter
Richtung zur Achse A-A in der Ebene von 2 allmählich abnimmt, wobei diese
Dicke annähernd
dem Abstand zwischen dem Stab 8 und der ebenen Innenwand
von Teil 3 am Rand 7 entspricht.
-
Der
Arm 13 weist eine konvexe Endverdickung 16 auf,
deren Außenfläche 17 im
wesentlichen die Form eines Zylinders mit kreisförmiger Basis aufweist, dessen
Durchmesser geringfügig
kleiner ist als der Abstand zwischen den beiden sich gegenüberliegenden
ebenen Innenflächen
von Teil 3. Die Verdickung 16 weist im Innern
einen im wesentlichen nicht kugelförmigen konkaven Hohlraum 18 auf.
Dieser Hohlraum 18 ist bei der Ausführungsart gemäß 1 bis 4 beispielsweise durch einen Kanal gebildet,
der sich entlang der Achse des die Außenfläche 17 begrenzenden
Zylinders erstreckt. Damit erstreckt sich der den Hohlraum 18 begrenzende
Kanal senkrecht zur Achse A-A und parallel zum Stab 8.
-
Das
Ende des Kabels 2 trägt
einen am Kabel befestigten Ansatz 19, der an seinem freien
Ende einen Kopf 20 aufweist, der in der Vereinigung der
beiden Hohlräume 18 der
beiden Spannbacken 9 aufgenommen wird.
-
Der
Kopf 20 ist im wesentlichen nicht kugelförmig. Er
dreht sich im wesentlichen um eine senkrecht zur Achse A-A verlaufende
Querachse Y-Y. Er ist beispielsweise durch einen zylindrischen Kopf
gebildet, der sich senkrecht zum Ende des Ansatzes 19 erstreckt.
Der zylindrische Kopf 20 ist am Ende einer Stange 21 angeformt,
die von kleinerem Durchmesser ist als der Kopf 20 und die
den Ansatz 19 axial verlängert.
-
Der
konkave Hohlraum 18 zur Aufnahme des zylindrischen Kopfes 20 wird
dabei durch zwei Kanäle
von halbzylindrischem Querschnitt gebildet, deren Mantelfläche sich
parallel zum Stab 8 erstreckt. Die Seitenwand jedes Kanals
erstreckt im Querschnitt auf ca. 145°.
-
Axial
zu den Enden der Verdickungen 16 sind Aussparungen 22 vorgesehen.
Diese Aussparungen 22 erstrecken sich senkrecht zu den
Kanälen 18 und
sind für
den Durchgang der Stange 21 bestimmt, wenn die Verdickungen 16 den
Kopf 20 umfassen.
-
Die
Zange weist weiterhin ein axial angeordnetes zusätzliches Werkzeug 23 auf
wie zum Beispiel ein sich axial entlang der Achse A-A erstreckendes Hakenglied.
Das Hakenglied 23 wird durch eine metallische Stange 24 gebildet,
die an ihrem konisch zulaufenden Ende Widerhaken 25 zum
Festhalten des Hakengliedes im Gewebe nach dem Eindringen aufweist.
-
Das
Hakenglied 23 ist am Kopf 20 entlang der Achse
des Ansatzes 19 befestigt. Zum Beispiel ist es in eine
axial im Ansatz 19 angeordnete Bohrung eingeschraubt.
-
Die
Stange 8 weist weiterhin einen axial angeordneten Durchgang 26 zum
Bewegen des laufenden Teils des Hakengliedes 23 auf. Wie
in den 1 bis 4 dargestellt wird der Durchgang 26 durch
eine Querbohrung in der Dicke des Stabes 8 gebildet.
-
Die
Spannbacken 9 weisen innen in ihrem Verbindungsbereich
mit den Armen 13 axiale Kanäle 27A zur Aufnahme
des Hakengliedes 23 bei geschlossener Zange auf. Weiterhin
sind auf den Armen 13 in ihren Verbindungsbereichen mit
den Erhöhungen 16 axiale
Kanäle 27B vorgesehen.
-
Zur
Montage werden die beiden Spannbacken 9 entsprechend auf
dem Kopf 20 plaziert, das Teil 3 eingeführt und
anschließend
der Stab 8 eingesetzt.
-
Wird
von der in den 2 und 3 dargestellten geschlossenen
Zangenposition ausgehend das Kabel nach oben in Richtung des Pfeils
gedrückt, werden
die beiden Spannbacken 9 vom Kopf 20 nach oben
gedrückt,
sodass von den am Stab 8 gleitenden Flächen 14 alsbald eine
Rampenwirkung erzeugt wird, die die beiden Arme 13 allmählich durch Schwenken
um den Kopf 20 spreizt und gleichzeitig die beiden Verdickungen 16 um
den Kopf 20 herum dadurch zusammenhält, dass diese Enden weiterhin im
viereckigen Durchgang 4 geführt werden.
-
Diese
Kippbewegung der Arme wird nach und nach durch die Neigung der Außenfläche 15 der Arme,
die ein Einklemmen verhindert und die Arme beim Anheben über die
Ränder 7 führt, freigegeben. Am
Ende der Strecke wird die Bewegung durch das Vorhandensein des Stabes
angehalten, und die beiden Spannbacken 9 befinden sich
in der in 4 dargestellten
maximalen Öffnungsstellung.
-
Das
Schließen
der Spannbacken erfolgt durch Betätigen des Kabels 2 in
entgegengesetzter Richtung des Pfeils.
-
Die
Länge des
Hakengliedes 23 ist so angepasst, dass bei geschlossenen
Spannbacken der Zange, das freie Ende des Hakengliedes im wesentlichen
bis zum vorderen Ende der Spannbacken reicht und dabei das Hakenglied
ganz im Innern der Zange aufgenommen werden kann.
-
Wenn
dagegen die Zange wie in 4 dargestellt
geöffnet
ist, wobei der Ansatz 19 in Richtung Stab 8 vorgeschoben
ist, ragt das freie Ende des Hakengliedes 23 einige Millimeter über die
Enden der Spannbacken hinaus. In dieser Position kann das Hakenglied
dann in das Gewebe des Organs, bei dem die Biopsie vorgenommen werden
soll, eindringen.
-
Nach
dem Eindringen des Hakengliedes, wenn der Bediener das Kabel 2 ins
Innere der Hülle 1 zieht,
holt das durch die Widerhaken 25 fest im Gewebe des Organs
verankerte Hakenglied einen Teil des Organs zwischen die Spannbacken 9.
Das Gleiten des Hakengliedes 23 wird durch das Vorhandensein
des Durchgangs 26 ermöglicht.
Unter der Einwirkung der vom Kabel 2 ausgeübten Zugkraft schneiden
die Spannbacken 19, während
sie sich einander nähern,
das Gewebe nach dem freien Ende des Hakengliedes ab. Somit wird
der vom Hakenglied zurückgehaltene
Teil des Organs vom Organ getrennt und in den Hohlräumen 11 der
Spannbacken gefangen gehalten.
-
Auf
diese Weise erhält
man eine Biopsiezange mit einer sehr kleinen Anzahl von Bauteilen,
durch deren mechanische Einfachheit Störrisiken nahezu entfallen.
Weiterhin sind die auf eine derartige Zange, die stark miniaturisiert
sein kann, ausgeübten
mechanischen Beanspruchungen gleichmäßig verteilt.
-
Bei
der Ausführungsart
der 1 bis 4 wird nach dem Einführen des
zylindrischen Kopfes 20 zwischen die Verdickungen 16 die
axiale Führung
ohne Drehung des Kopfes 20 durch den Kontakt der zylindrischen
Flächen 17 auf
den ebenen, den mittig angeordneten Durchgang 4 begrenzenden
Wänden
gewährleistet.
Die formschlüssigen
zylindrischen Formen des Kopfes 20 und der Kanäle 18 gewährleisten die
Gelenkverbindung der Spannbacken.
-
Ferner
weist der Kopf der hier beschriebenen Biopsiezange aufgrund seiner
einfachen Bauweise eine kleine axiale Länge auf. Dadurch kann er sich
in den in kleinen Krümmungsradien
geführten
Führungsrohren
bewegen ohne sich zu verklemmen.
-
Gemäß einer
Alternative kann der Zangenkopf asymmetrische Spannbacken aufweisen,
von denen eine beispielsweise einen einzigen Zahn und die andere
zwei Zähne
aufweist, die einen Raum zur Aufnahme des einzigen Zahnes der formschlüssigen Spannbacke
begrenzen, wenn die Zange geschlossen ist.
-
In 5 ist eine weitere Ausführungsart
der beschriebenen Vorrichtung im Vergleich zu den 1 bis 4 dargestellt.
-
Die
Ausführungsart
der 5 unterscheidet sich
von derjenigen der 1 bis 4 nur hinsichtlich des Querstabes
und der Form der Verdickungen 16 und insbesondere der Form
der von ihnen begrenzten konkaven Hohlräume.
-
Bei
dieser Ausführungsart
sind die beiden Spannbacken 9 miteinander identisch. Die
Verdickung 16 jeder Spannbacke wird durch ein Auge 28 gebildet,
dessen äußere Seitenwand
zylindrisch ist. Jedes Auge begrenzt innen eine zylindrische Hohlleitung 29.
Die gemeinsame Achse der Augen erstreckt sich parallel zu den Mantelflächen der
Innenflächen 14,
d. h. parallel zum Stab 8. Jedes Auge erstreckt sich am
Ende eines Armes 13 in der Verlängerung einer entsprechenden
Seitenfläche.
Die axiale Länge (entlang
der Achse des Stabes 8) von jedem Auge entspricht im wesentlichen
einem Drittel der Breite des Armes 13.
-
Bei
der zusammengebauten Vorrichtung werden die zylindrischen Enden
des Kopfes 20 in den zylindrischen Hohlleitungen 29 der
Augen aufgenommen, wodurch die Gelenkverbindung der Spannbacken
zum Ansatz 19 gewährleistet
wird.
-
Gemäß einer
weiteren, nicht dargestellten Alternative ist der Vorsprung 16 von
jedem Arm auf der Hälfte
der Breite jedes Arms 13 durch ein Endauge gebildet, das
durch ein dem Kanal 18 der 1 bis 4 gleichendes kanalförmiges Stück verlängert wird.
-
Bei
dieser Ausführungsart
ist das Querelement 8 durch zwei koaxiale Halbstäbe 40A, 40B gebildet,
die jeweils durch eine Verlängerung 5 getragen
werden. Der Durchgang wird dabei durch den zwischen den beiden Halbstäben 40A, 40B gebildeten
Zwischenraum begrenzt.
-
In 6 ist eine Alternative des
Ansatzes 19 dargestellt, der bei einer Zange wie sie im
Zusammenhang mit 1 bis 4 einerseits und 5 andererseits beschrieben
wurde, zum Einsatz kommen kann.
-
Der
in den vorgenannten Figuren im wesentlichen zylindrische Kopf 20 wird
in 6 durch einen nicht
zylindrischen, sich um die Achse Y-Y drehenden Kopf 30 ersetzt,
der sich senkrecht zur Achse A-A der Zange erstreckt. In 6 ist der Kopf 30 olivenförmig und
weist zwei verengte Enden auf. Der Kopf 30 dreht sich um
die Achse Y-Y und wird durch einen Kreisbogen erzeugt.
-
Bei
einem wie in 6 dargestellten
Kopf weisen die von den Spannbacken 9 getragenen und von
den Kanälen 18 bzw.
den Rotationsleitungen 29 gebildeten konkaven Hohlräume mit
dem Kopf 30 formschlüssige
Profile auf. Damit werden die Kanäle 18 nicht durch
eine geradlinige Mantelfläche
gebildet sondern durch einen Kreisbogen wie derjenige, der die Wand
des Kopfes 30 bestimmt. Weiterhin weisen die Durchgänge 29 einen
nach außen
von der Zange allmählich
abnehmenden Querschnitt auf und werden von einem Kreisbogen ähnlicher
Krümmung
erzeugt wie diejenige des den Kopf 30 erzeugenden Kreisbogens.
-
Demnach
kann der Kopf 30 sehr unterschiedliche Formen annehmen,
sofern er sich im allgemeinen um die Achse Y-Y dreht und sich senkrecht zur Achse
A-A der Zange erstreckt. Folglich kann die Kurve, die den Rotationskopf 30 erzeugt, eine
beliebige Form annehmen.
-
Das
Innenprofil der Kanäle 18 bzw.
der Leitungen 29 ist entsprechend angepasst und weist eine zu
dem von Ansatz 19 getragenen Kopf formschlüssige Rotationsform
auf.
-
Auf
jeden Fall gewährleistet
die längliche Form
des Kopfes, mit dem die Spannbacken gelenkig verbunden sind, deren
axiale Festigkeit im Verhältnis zum
Teil 3.
-
Gemäß einer
nicht dargestellten Alternative ist der Kopf kugelförmig und
bildet ein Kugelgelenk. In diesem Fall weisen die Verdickungen 16 einen
kugelförmigen,
im wesentlichen formschlüssigen
Hohlraum zur Aufnahme des Kopfes auf. Die Spannbacken sind dabei
im Verhältnis
zur Achse des Ansatzes 19 frei drehbar gelagert.
-
Gemäß einer
weiteren, in 7 dargestellten
Ausführungsalternative
der Vorrichtung ist die Hülle 1,
und insbesondere ihre Außenfläche, aus
einem elektrisch isolierenden Werkstoff hergestellt. Ferner sind
die beiden Spannbacken 9 aus einem elektrisch leitenden
Werkstoff hergestellt und weisen Mittel zum Anschluss an eine Spannungsquelle
auf. Diese Anschlussmittel werden beispielsweise durch isolierte
stromführende
Leiter 50 gebildet, von denen ein Ende an die Spannbacken
angeschweißt
ist und deren Länge
sich entlang der Länge
der Hülle 1 erstreckt.
Diese Leiter erstrecken sich in dem zwischen der Hülle 1 und
dem Kabel 2 begrenzten Zwischenwandraum.
-
Bei
der Verwendung der Vorrichtung ermöglicht die Herstellung einer
Potentialdifferenz zwischen den metallischen, mit dem Gewebe des
Patienten in Berührung
stehenden Spannbacken einerseits und einer am Körper des Patienten angelegten
Elektrode andererseits eine Koagulation des Gewebes in dem mit den
Spannbacken der Zange in Berührung
stehenden Bereich.
-
Gemäß einer
Alternative sind die beiden Spannbacken elektrisch voneinander isoliert
und an unterschiedliche Spannungsquellen angeschlossen, sodass eine
Potentialdifferenz zwischen den beiden Spannbacken hergestellt werden
kann. Mit einer derartigen Vorrichtung ist auch eine Koagulation
des zwischen den beiden Spannbacken eingeklemmten Gewebes möglich.
-
In
diesem Fall sind der Ansatz 19 und der Stab 8 aus
einem isolierenden Werkstoff wie Keramik hergestellt.
-
Ferner
kann nur ein begrenzter Bereich der mit dem Gewebe des Patienten
in Berührung
kommenden Spannbacken stromführend
sein, während der übrige Teil
der Spannbacken aus einem isolierenden Werkstoff hergestellt ist.
-
In 8 ist eine Ausführungsalternative
des mit dem Bezugszeichen 3 versehenen Rohrelementes dargestellt.
-
Bei
dieser Ausführungsart
wird das mit dem Bezugszeichen 8 versehen Querelement durch
zwei Vorsprünge 50A, 50B gebildet,
die in den mittig angeordneten Durchgang 4 von viereckigem
Querschnitt hineinragen.
-
Die
Vorsprünge 50A, 50B sind
mit dem Rohrelement 3 einstückig hergestellt. Sie werden
von den Flächen
gegenüber
der Verlängerungen 5 getragen.
Sie sind leicht oberhalb der von den beiden niedrigsten Rändern der
Nuten 7 bestimmten Ebene angeordnet.
-
Die
Vorsprünge 50A, 50B sind
im Verhältnis zur
Zangenachse symmetrisch. Sie begrenzen jeweils eine Rampe 52A, 52B,
deren Normale zum Ende der Hülle
ausgerichtet ist. Die Rampen 52A, 52B werden jeweils
seitlich durch Flanken bestimmt, die sich parallel zur Zangenachse
erstrecken.
-
Die
Vorsprünge
sind an ihrem hinteren Ende, in dem Bereich, in dem sie am höchsten sind,
jeweils von einer halbzylindrischen, mit 54A, 54B bezeichneten
Seitenfläche
eingerahmt, deren Mantelfläche
sich senkrecht zur Zangenachse erstreckt. Die halbzylindrischen
Seitenflächen 54A, 54B bilden
Schultern, die Nockenflächen
für die
Innenflächen 14 der
Arme bestimmen. Die Höhe
der Flächen 54A, 54B beträgt im wesentlichen
0,1 mm bei einer Zange mit einem Außendurchmesser von 2 mm.
-
Bei
einer Biopsiezange mit dem Rohrelement 3 sind die anderen
Teile mit denjenigen, die im Zusammenhang mit 1 beschrieben wurden, identisch.
-
Zum
Zusammenbau einer derartigen Zange werden die Arme 13 beiderseits
vom Kopf 20 eingeführt.
Der Kopf 20 und die konvexen Endverdickungen 16 der
Arme werden vom vorderen Ende des Rohrelementes 3 aus in
den Durchgang 4 eingeführt. Bei
ihrer Einführung
kommen die Arme 13 mit den Rampen 52A, 52B in
Berührung,
wodurch sich die Verlängerungen 5 durch
elastische Verformung spreizen. Diese Verformung des vorderen Endes
des Rohrelementes 3 ermöglicht
das Einführen
der Endverdickungen 16.
-
Nachdem
die Arme 13 weit genug in den Durchgang 4 eingeführt wurden,
werden die Vorsprünge 50A, 50B zwischen
den Innenflächen 14 der Arme
aufgenommen. Die Vorsprünge
gewährleisten dabei
das Festhalten der teilweise im Innern des Durchgangs 4 befindlichen
Arme 13 einerseits und die Spreizung der Spannbacken bei
der Vorwärtsbewegung
des Ansatzes 19 andererseits.
-
Folglich
wird bei einem Rohrelement 3 wie in 8 dargestellt die Spreizung der Spannbacken durch
die einstückig
mit der Hülle
verbundenen Vorsprünge
gewährleistet,
wodurch die Gesamtzahl der Bestandteile der Zange reduziert und
ein schnellerer Zusammenbau der Zange ermöglicht wird.
-
Ferner
ist wie bei den beiden vorausgehenden Ausführungsarten ein Durchgang zwischen
den beiden Vorsprüngen
vorgesehen, wodurch das Zuführen
eines zusätzlichen
Werkzeuges zwischen den beiden Spannbacken ermöglicht wird.
-
Das
in 8 dargestellte Rohrelement
kann vorteilhafterweise mit einem Ansatz 19 ausgeführt werden,
dessen Kopf kugelförmig
ist und ein Kugelgelenk bildet. In diesem Fall weisen die Verdickungen 16 einen
kugelförmigen
Hohlraum zur Aufnahme des Kopfes auf.
-
Daraus
ergibt sich, dass bei einer Zange ohne Stange oder anderem komplexen
Mechanismus, der in bestimmten Positionen aus der im allgemeinen
zylindrischen Hülle
hervorsteht, die isolierende Hülle 1 auf
dem Rohrelement 3 weit vorne angeordnet werden kann, sodass
es von der Hülle
ganz verdeckt wird und nur die stromführenden Spannbacken hervorstehen.
-
Gemäß einer
weiteren Alternative weisen die Spannbacken 9 auf ihrer äußeren Seitenfläche Erhöhungen,
insbesondere Haken oder Unebenheiten zum Ergreifen von Hohlorganen
auf. Eine derartige Vorrichtung ist insbesondere zum Entfernen von
Katheterresten in einer Vene oder Arterie bestimmt. Die Vorrichtung
funktioniert dabei wie ein Spreizer und erlaubt das Ergreifen von
hohlen Objekten, wenn die Spannbacken nach dem Einführen in
geschlossenem Zustand im Innern desselben gespreizt werden und die
Erhöhungen
mit der Innenfläche
des hohlen Objektes in Berührung
stehen.