DE69822305T2 - Klemmvorrrichtung , insbesondere eine biopsiezange - Google Patents

Klemmvorrrichtung , insbesondere eine biopsiezange Download PDF

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Jean-Marie Hugueny
Jean-Claude Pierre SABIN
Antoine Warnier
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B10/00Other methods or instruments for diagnosis, e.g. instruments for taking a cell sample, for biopsy, for vaccination diagnosis; Sex determination; Ovulation-period determination; Throat striking implements
    • A61B10/02Instruments for taking cell samples or for biopsy
    • A61B10/06Biopsy forceps, e.g. with cup-shaped jaws

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung, insbesondere der Biopsiezangenart, d. h. eine Klemme mit zwei Spannbacken, die sich voneinander entfernen und sich einander nähern können und die beim Annähern eine zwischen den beiden Spannbacken der Zange gehaltene und anschließend außerhalb des Organismus verwendbare Körperprobe abschneidet oder löst.
  • Die Erfindung betrifft jedoch auch weitere, in der Medizin oder in der Chirurgie einsetzbare Geräte wie zum Beispiel nichtschneidende Klemmgeräte, die beispielsweise zur Erzielung eines Clamping-Effektes eingesetzt werden, oder chirurgische Scheren oder jedes andere Gerät dieser Art, das zwei Elemente aufweist, von denen mindestens eines sich vom anderen entfernen und sich ihm nähern kann.
  • Typischerweise umfassen die derzeit bekannten Biopsiezangen zwei Spannbacken, die sich voneinander entfernen und sich einander nähern können und die am Ende eines Rohres oder einer starren oder flexiblen Hülle angelenkt sind, in der ein Kabel gleiten kann, das an seinem anderen Ende mit vom Bediener betätigbaren Mitteln ausgerüstet ist. Diese Vorrichtungen umfassen gelenkig gelagerte Stangen zur Bewegungsverstärkung zwischen dem aus dem Kabel und den eigentlichen Klemmbacken bestehenden Betätigungsmittel.
  • Derartige Zangen sind mechanisch komplex und bestehen aus mindestens zehn Teilen. Folglich sind sie kostspielig, schwierig zu montieren und verschleiß- und störanfällig. Die bei diesen Zangen an der Kabelverbindung auftretenden Torsionseffekte bewirken eine Ermüdung des Kabels, die zu dessen Bruch führen kann. Auch andere Teile können erhöhten Belastungen ausgesetzt sein, sodass diese Zangen schließlich eine Vielzahl an Nachteilen aufweisen.
  • Zudem wird durch das Vorhandensein der Stangen, von denen sich ein Gelenkende entlang der Zangenachse erstreckt, die Zuführung eines zusätzlichen Werkzeugs, wie zum Beispiel eines sich entlang der Zangenachse erstreckenden Hakengliedes, erschwert. Außerdem ist es äußerst schwierig, die Verschiebungsbewegung des Hakengliedes mit der Öffnungsbewegung der Spannbacken der Zange zu koordinieren.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beheben und eine Klemmvorrichtung, insbesondere der Biopsiezangenart, anzugeben, die extrem einfach aufgebaut ist mit einer äußerst beschränkten Anzahl von Teilen, bei der jegliche übermäßige, zu einem Verschleiß der Teile führende Beanspruchung entfällt und mit der, falls erwünscht, auf einfache Weise komplexe Bewegungen durchgeführt und dabei eine sehr große Präzision der Spannbackenbewegungen erhalten und zudem ein entlang der Zangenachse verlaufendes zusätzliches Werkzeug zugeführt werden kann.
  • Gegenstand der Erfindung ist eine Klemmvorrichtung gemäß Anspruch 1.
  • Gemäß besonderen Ausführungsarten:
    • – weist das besagte Querelement eine Unterbrechung auf, die den besagten Durchgang bildet, und wird das besagte Querelement durch zwei koaxiale Halbstäbe gebildet, die durch das Ende der Hülle getragen werden;
    • – ist das besagte Querelement mit einer Bohrung versehen, die den besagten Durchgang bildet, wobei sich die Bohrung im wesentlichen senkrecht zur Achse des Querelementes erstreckt,
    • – weist das Querelement zwei Vorsprünge auf, die einstückig mit der Hülle ausgebildet sind und von der Innenfläche des Endes der Hülle vorragen;
    • – begrenzt jeder Vorsprung eine Rampe, deren Normale zum Ende der Hülle ausgerichtet ist, wobei jede Rampe durch eine Schulter zum Gleiten der besagten Innenfläche des besagten Armes verlängert ist:
    • – weist sie ein zusätzliches Werkzeug auf, das sich durch den Durchgang des Querelementes erstreckt;
    • – ist der besagte Kopf durch das besagte zusätzliche Werkzeug, das mit ihm einstückig ausgebildet ist, entlang der Achse A-A der Hülle verlängert, wobei das Werkzeug bei der Verschiebung des Betätigungselementes in der Hülle translatorisch beweglich in dem Durchgang des Querelementes aufgenommen wird;
    • – ist das besagte Werkzeuge eine starre Stange, die an ihrem Ende konisch zuläuft und ein Hakenglied bildet;
    • – ist die Stange in ein Gewindeloch des besagten Kopfes geschraubt;
    • – ist der besagte konkave Hohlraum im Wesentlichen kugelförmig und bildet der besagte Kopf ein Kugelgelenk;
    • – ist der besagte konkave Hohlraum zumindest teilweise kanalförmig und der besagte Kopf im wesentlichen zylindrisch;
    • – weisen die besagten Spannbacken außen Erhöhungen auf, die zum Ergreifen eines hohlen Objektes, wenn die Spannbacken in dem hohlen Objekt gespreizt werden, ausgeführt sind;
    • – sind die besagten Spannbacken von der besagten Außenfläche der Hülle elektrisch isoliert und weisen die Spannbacken Mittel zum Anschluss an eine Spannungsquelle auf;
    • – sind die besagten Spannbacken elektrisch voneinander isoliert und weisen Mittel zum Anschluss an unterschiedliche Spannungsquellen auf und
    • – sind der besagte Kopf und der besagte konkave Hohlraum kugelförmig und bilden ein Kugelgelenk für das Gelenk der Spannbacken.
  • Das Ende der Hülle, insbesondere wenn die Hülle flexibel ist, wird vorzugsweise durch ein starres Element gebildet, das einerends an einem Ende der eigentlichen Hülle befestigt ist und dessen anderes, freies Ende des starren Elementes das Querelement bzw. die Stange, vorzugsweise auf der Höhe der beiden nutenförmigen Verdickungen, trägt, sodass die geometrische Achse der Stange an die Linie der Nutenböden angrenzt.
  • Die Innenfläche des Endes der Hüllen oder des starren Endelementes der Hülle, ist vorzugsweise eben, und die Innen- und Außenflächen des bzw. der Arme sind eben oder geometrisch zylindrisch mit einer zur besagten Innenfläche des Endes der Hülle und zur Stange parallel verlaufenden Mantellinie, wobei die Außenfläche der Verdickung des Armes ebenfalls zylindrisch ist.
  • Vorteilhafterweise begrenzt der Querschnitt des Endes der Hülle oder des starren Endelementes der Hülle, innen ein Rechteck, insbesondere ein Viereck, wobei die besagte Innenfläche des Endes der Hülle oder des starren Endelementes der Hülle, durch eine Seite des Rechteckes erzeugt wird.
  • Mit der Erfindung ist es somit möglich, der Innenfläche des Spannbackenarmes ein geradliniges oder, im Gegenteil, ein variables Profil zu geben, das sich beim Eindringen in die Hülle allmählich der Achse der Hülle nähert, wodurch der Spreizbewegung der Spannbacke eine der Form der so entstehenden Rampe entsprechende Kinematik verliehen werden kann. Die Außenseite des besagten Armes ist dabei vorzugsweise so ausgebildet, dass er bei gleichzeitiger Annäherung der Achse am Ende der Innenfläche der Hülle gleitet und dadurch eine freie Bewegung des Armes zwischen dem besagten Stab und der Innenfläche der Hülle verhindert.
  • Die Spannbacke weist nach dem Arm den die eigentliche Klemmbacke bildenden Teil auf, der jede beliebige, dem vorgesehenen Zweck entsprechende Form haben kann.
  • So kann die Klemmbacke im Fall einer Biopsiezange beispielsweise als Löffel mit schneidendem Rand ausgebildet sein.
  • Gemäß einer Alternative kann die Form der Klemmbacke derjenigen einer flachen Spannbacke entsprechen zum Beispiel zum Herbeiführen eines Klemm- oder Clamping-Effektes.
  • Gemäß einer weiteren Alternative kann die Klemmbacke zur Erlangung eines Schneidinstruments als schneidendes Scherenmesser ausgebildet sein.
  • Im allgemeinen sind die beiden Spannbacken symmetrisch ausgebildet und bewegen sich symmetrisch zu einer durch die Achse des Hüllenendes und durch die Achse des Stabes verlaufenden Ebene.
  • Gemäß einer Alternative kann dabei jedoch eine der Spannbacken so ausgebildet sein, dass sie drehfest ist und nur eine geradlinige Gleitbewegung ausführt, während die andere Spannbacke im Verhältnis zur Hülle eine Gleit- und Schwenkbewegung ausführt.
  • In der Praxis kann es wünschenswert sein, dass sich die Spannbacke beim Spreizen gegenüber dem zu behandelnden Element, beispielsweise einem Organ, gleichzeitig axial verschiebt. In diesem Fall bleibt die Hülle gegenüber dem zu behandelnden Organ unbeweglich, und das Betätigungsmittel wie zum Beispiel das Kabel wird in der Hülle verschoben.
  • Im Gegensatz dazu kann es wünschenswert sein, dass die Spannbacken gegenüber dem zu behandelnden Objekt oder Organ nur eine Spreiz- und Näherungsbewegung ausführen. In diesem Fall ist es das Betätigungselement, das unbeweglich bleibt, während die Hülle an dem länglichen Betätigungselement entlang translatorisch verschoben wird.
  • Das Betätigungselement und die Hülle weisen zu diesem Zweck geeignete Mittel auf, die dazu aufgeführt sind, nacheinander als Mittel zum Festhalten entweder des Betätigungselementes oder der Hülle in Position bezüglich des zu behandelnden Organs bzw. als Mittel zur Verschiebung des jeweils anderen Gliedes – der Hülle oder des Betätigungselementes – zu wirken.
  • Damit erhält man eine Klemmvorrichtung von größter mechanischer Einfachheit mit einer beschränkten Anzahl von Teilen, nämlich zwei Spannbacken, dem Querelement, dem die Hülle abschließenden Kopf und gegebenenfalls einem am Ende der Hülle angesetzten, die innere Gleitfläche bildenden und an seinem Ende den Stab aufnehmenden rohrförmigem Stück.
  • Daraus ergeben sich eine einfache Montage und Demontage, Wartungsfreundlichkeit, und Bruch- oder Störungsrisiken entfallen nahezu ganz.
  • Weitere Vorteile und Eigenschaften der Erfindung gehen aus der nur als Beispiel und nicht einschränkend geltenden Beschreibung unter Zuhilfenahme der beigefügten Zeichnung hervor. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 einen Axialschnitt durch die Vorrichtung in einer zum Stab senkrecht verlaufenden Ebene,
  • 3 einen Axialschnitt durch die Vorrichtung in einer Axialebene des Stabes,
  • 4 eine Ansicht nach 2 mit den Spannbacken in gespreizter Stellung,
  • 5 eine perspektivische Explosionsansicht einer Ausführungsalternative der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsalternative des Endes, an das die Spannbacken angelenkt sind,
  • 7 eine Ansicht nach 4 eines anderen Ausführungsbeispiels der Erfindung; und
  • 8 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsvariante des den Zangenkörper bildenden Rohrelementes.
  • Die auf den Figuren dargestellte Biopsiezange weist eine längliche Hülle 1 auf, in der ein halbstarres Kabel 2, dessen eines, nicht dargestelltes Ende mit einem bei dieser Art Zange üblichen Betätigungsgriff verbunden ist, in Längsrichtung gleiten kann. Vorteilhafterweise sind Mittel zum Festhalten entweder der Hülle oder des Kabels in Position bezüglich des zu behandelnden Organs bzw. Mittel zur Verschiebung des jeweils anderen Gliedes – der Hülle oder des Kabels – vorgesehen.
  • Die Hülle 1 weist an ihrem Ende ein metallisches Rohrelement 3 auf, dessen Außenfläche zylindrisch ist und das einen mittig angeordneten Durchgang von rechteckigem oder viereckigem Querschnitt 4 aufweist. An seinem von der Hülle entfernten Ende ist das zylindrische Teil 3 nutenförmig so ausgeschnitten, dass es zwei Verlängerungen 5 bildet, durch die in einer Reihe angeordnete Löcher hindurchgehen 6, deren gemeinsame geometrische Achse leicht oberhalb der Ebene der beiden niedrigsten Ränder 7 der Nuten verläuft. Somit befindet sich der untere Teil der Löcher 6 im wesentlichen in der Ebene dieser niedrigsten Ränder. In die Löcher 6 ist ein zylindrischer Stab 8 eingeschraubt, der sich somit quer zum oberen Ende des Durchgangs von viereckigem Querschnitt 4 erstreckt.
  • Die Zange weist zwei gleiche Spannbacken 9 auf, deren die eigentlichen Klemmbacken 10 bildenden Teile sich über das nutenförmige Ende des rohrförmigen Teiles 3 hinaus erstrecken und die herkömmlicherweise Hohlräume 11 aufweisen, die von einer umlaufenden schneidenden Lippe 12 eingefasst sind. Die Spannbacken 9 sind jeweils im Innern des Teils 3 durch einen Arm 13 verlängert, der zwischen dem Stab 8 und der ebenen Innenfläche des Durchgangs 4 im Hinblick auf den Stab verläuft.
  • Der Arm 13 weist eine Innenfläche 14 auf, die durch eine senkrecht zur Ebene der 2 verlaufende Mantellinie erzeugt wird und die sich vom Stab 8 ausgehend allmählich der Achse A-A der Vorrichtung nähert bis sie diese Achse an einer Stelle so gut wie berührt. Über dem Stab in der in 2 dargestellten Position biegt sich die Fläche 14 erneut in Richtung Achse, doch dieses Mal nach oben, sodass sie den Stab 8 im wesentlichen umgibt, wie aus 2 deutlich hervorgeht.
  • Die Arme 13 weisen ebenfalls eine Außenfläche 15 auf, die sich bei einer Abwärtsbewegung ebenfalls der Achse A-A allmählich nähert und die so ausgestaltet ist, dass die Dicke des Armes 13 in senkrechter Richtung zur Achse A-A in der Ebene von 2 allmählich abnimmt, wobei diese Dicke annähernd dem Abstand zwischen dem Stab 8 und der ebenen Innenwand von Teil 3 am Rand 7 entspricht.
  • Der Arm 13 weist eine konvexe Endverdickung 16 auf, deren Außenfläche 17 im wesentlichen die Form eines Zylinders mit kreisförmiger Basis aufweist, dessen Durchmesser geringfügig kleiner ist als der Abstand zwischen den beiden sich gegenüberliegenden ebenen Innenflächen von Teil 3. Die Verdickung 16 weist im Innern einen im wesentlichen nicht kugelförmigen konkaven Hohlraum 18 auf. Dieser Hohlraum 18 ist bei der Ausführungsart gemäß 1 bis 4 beispielsweise durch einen Kanal gebildet, der sich entlang der Achse des die Außenfläche 17 begrenzenden Zylinders erstreckt. Damit erstreckt sich der den Hohlraum 18 begrenzende Kanal senkrecht zur Achse A-A und parallel zum Stab 8.
  • Das Ende des Kabels 2 trägt einen am Kabel befestigten Ansatz 19, der an seinem freien Ende einen Kopf 20 aufweist, der in der Vereinigung der beiden Hohlräume 18 der beiden Spannbacken 9 aufgenommen wird.
  • Der Kopf 20 ist im wesentlichen nicht kugelförmig. Er dreht sich im wesentlichen um eine senkrecht zur Achse A-A verlaufende Querachse Y-Y. Er ist beispielsweise durch einen zylindrischen Kopf gebildet, der sich senkrecht zum Ende des Ansatzes 19 erstreckt. Der zylindrische Kopf 20 ist am Ende einer Stange 21 angeformt, die von kleinerem Durchmesser ist als der Kopf 20 und die den Ansatz 19 axial verlängert.
  • Der konkave Hohlraum 18 zur Aufnahme des zylindrischen Kopfes 20 wird dabei durch zwei Kanäle von halbzylindrischem Querschnitt gebildet, deren Mantelfläche sich parallel zum Stab 8 erstreckt. Die Seitenwand jedes Kanals erstreckt im Querschnitt auf ca. 145°.
  • Axial zu den Enden der Verdickungen 16 sind Aussparungen 22 vorgesehen. Diese Aussparungen 22 erstrecken sich senkrecht zu den Kanälen 18 und sind für den Durchgang der Stange 21 bestimmt, wenn die Verdickungen 16 den Kopf 20 umfassen.
  • Die Zange weist weiterhin ein axial angeordnetes zusätzliches Werkzeug 23 auf wie zum Beispiel ein sich axial entlang der Achse A-A erstreckendes Hakenglied. Das Hakenglied 23 wird durch eine metallische Stange 24 gebildet, die an ihrem konisch zulaufenden Ende Widerhaken 25 zum Festhalten des Hakengliedes im Gewebe nach dem Eindringen aufweist.
  • Das Hakenglied 23 ist am Kopf 20 entlang der Achse des Ansatzes 19 befestigt. Zum Beispiel ist es in eine axial im Ansatz 19 angeordnete Bohrung eingeschraubt.
  • Die Stange 8 weist weiterhin einen axial angeordneten Durchgang 26 zum Bewegen des laufenden Teils des Hakengliedes 23 auf. Wie in den 1 bis 4 dargestellt wird der Durchgang 26 durch eine Querbohrung in der Dicke des Stabes 8 gebildet.
  • Die Spannbacken 9 weisen innen in ihrem Verbindungsbereich mit den Armen 13 axiale Kanäle 27A zur Aufnahme des Hakengliedes 23 bei geschlossener Zange auf. Weiterhin sind auf den Armen 13 in ihren Verbindungsbereichen mit den Erhöhungen 16 axiale Kanäle 27B vorgesehen.
  • Zur Montage werden die beiden Spannbacken 9 entsprechend auf dem Kopf 20 plaziert, das Teil 3 eingeführt und anschließend der Stab 8 eingesetzt.
  • Wird von der in den 2 und 3 dargestellten geschlossenen Zangenposition ausgehend das Kabel nach oben in Richtung des Pfeils gedrückt, werden die beiden Spannbacken 9 vom Kopf 20 nach oben gedrückt, sodass von den am Stab 8 gleitenden Flächen 14 alsbald eine Rampenwirkung erzeugt wird, die die beiden Arme 13 allmählich durch Schwenken um den Kopf 20 spreizt und gleichzeitig die beiden Verdickungen 16 um den Kopf 20 herum dadurch zusammenhält, dass diese Enden weiterhin im viereckigen Durchgang 4 geführt werden.
  • Diese Kippbewegung der Arme wird nach und nach durch die Neigung der Außenfläche 15 der Arme, die ein Einklemmen verhindert und die Arme beim Anheben über die Ränder 7 führt, freigegeben. Am Ende der Strecke wird die Bewegung durch das Vorhandensein des Stabes angehalten, und die beiden Spannbacken 9 befinden sich in der in 4 dargestellten maximalen Öffnungsstellung.
  • Das Schließen der Spannbacken erfolgt durch Betätigen des Kabels 2 in entgegengesetzter Richtung des Pfeils.
  • Die Länge des Hakengliedes 23 ist so angepasst, dass bei geschlossenen Spannbacken der Zange, das freie Ende des Hakengliedes im wesentlichen bis zum vorderen Ende der Spannbacken reicht und dabei das Hakenglied ganz im Innern der Zange aufgenommen werden kann.
  • Wenn dagegen die Zange wie in 4 dargestellt geöffnet ist, wobei der Ansatz 19 in Richtung Stab 8 vorgeschoben ist, ragt das freie Ende des Hakengliedes 23 einige Millimeter über die Enden der Spannbacken hinaus. In dieser Position kann das Hakenglied dann in das Gewebe des Organs, bei dem die Biopsie vorgenommen werden soll, eindringen.
  • Nach dem Eindringen des Hakengliedes, wenn der Bediener das Kabel 2 ins Innere der Hülle 1 zieht, holt das durch die Widerhaken 25 fest im Gewebe des Organs verankerte Hakenglied einen Teil des Organs zwischen die Spannbacken 9. Das Gleiten des Hakengliedes 23 wird durch das Vorhandensein des Durchgangs 26 ermöglicht. Unter der Einwirkung der vom Kabel 2 ausgeübten Zugkraft schneiden die Spannbacken 19, während sie sich einander nähern, das Gewebe nach dem freien Ende des Hakengliedes ab. Somit wird der vom Hakenglied zurückgehaltene Teil des Organs vom Organ getrennt und in den Hohlräumen 11 der Spannbacken gefangen gehalten.
  • Auf diese Weise erhält man eine Biopsiezange mit einer sehr kleinen Anzahl von Bauteilen, durch deren mechanische Einfachheit Störrisiken nahezu entfallen. Weiterhin sind die auf eine derartige Zange, die stark miniaturisiert sein kann, ausgeübten mechanischen Beanspruchungen gleichmäßig verteilt.
  • Bei der Ausführungsart der 1 bis 4 wird nach dem Einführen des zylindrischen Kopfes 20 zwischen die Verdickungen 16 die axiale Führung ohne Drehung des Kopfes 20 durch den Kontakt der zylindrischen Flächen 17 auf den ebenen, den mittig angeordneten Durchgang 4 begrenzenden Wänden gewährleistet. Die formschlüssigen zylindrischen Formen des Kopfes 20 und der Kanäle 18 gewährleisten die Gelenkverbindung der Spannbacken.
  • Ferner weist der Kopf der hier beschriebenen Biopsiezange aufgrund seiner einfachen Bauweise eine kleine axiale Länge auf. Dadurch kann er sich in den in kleinen Krümmungsradien geführten Führungsrohren bewegen ohne sich zu verklemmen.
  • Gemäß einer Alternative kann der Zangenkopf asymmetrische Spannbacken aufweisen, von denen eine beispielsweise einen einzigen Zahn und die andere zwei Zähne aufweist, die einen Raum zur Aufnahme des einzigen Zahnes der formschlüssigen Spannbacke begrenzen, wenn die Zange geschlossen ist.
  • In 5 ist eine weitere Ausführungsart der beschriebenen Vorrichtung im Vergleich zu den 1 bis 4 dargestellt.
  • Die Ausführungsart der 5 unterscheidet sich von derjenigen der 1 bis 4 nur hinsichtlich des Querstabes und der Form der Verdickungen 16 und insbesondere der Form der von ihnen begrenzten konkaven Hohlräume.
  • Bei dieser Ausführungsart sind die beiden Spannbacken 9 miteinander identisch. Die Verdickung 16 jeder Spannbacke wird durch ein Auge 28 gebildet, dessen äußere Seitenwand zylindrisch ist. Jedes Auge begrenzt innen eine zylindrische Hohlleitung 29. Die gemeinsame Achse der Augen erstreckt sich parallel zu den Mantelflächen der Innenflächen 14, d. h. parallel zum Stab 8. Jedes Auge erstreckt sich am Ende eines Armes 13 in der Verlängerung einer entsprechenden Seitenfläche. Die axiale Länge (entlang der Achse des Stabes 8) von jedem Auge entspricht im wesentlichen einem Drittel der Breite des Armes 13.
  • Bei der zusammengebauten Vorrichtung werden die zylindrischen Enden des Kopfes 20 in den zylindrischen Hohlleitungen 29 der Augen aufgenommen, wodurch die Gelenkverbindung der Spannbacken zum Ansatz 19 gewährleistet wird.
  • Gemäß einer weiteren, nicht dargestellten Alternative ist der Vorsprung 16 von jedem Arm auf der Hälfte der Breite jedes Arms 13 durch ein Endauge gebildet, das durch ein dem Kanal 18 der 1 bis 4 gleichendes kanalförmiges Stück verlängert wird.
  • Bei dieser Ausführungsart ist das Querelement 8 durch zwei koaxiale Halbstäbe 40A, 40B gebildet, die jeweils durch eine Verlängerung 5 getragen werden. Der Durchgang wird dabei durch den zwischen den beiden Halbstäben 40A, 40B gebildeten Zwischenraum begrenzt.
  • In 6 ist eine Alternative des Ansatzes 19 dargestellt, der bei einer Zange wie sie im Zusammenhang mit 1 bis 4 einerseits und 5 andererseits beschrieben wurde, zum Einsatz kommen kann.
  • Der in den vorgenannten Figuren im wesentlichen zylindrische Kopf 20 wird in 6 durch einen nicht zylindrischen, sich um die Achse Y-Y drehenden Kopf 30 ersetzt, der sich senkrecht zur Achse A-A der Zange erstreckt. In 6 ist der Kopf 30 olivenförmig und weist zwei verengte Enden auf. Der Kopf 30 dreht sich um die Achse Y-Y und wird durch einen Kreisbogen erzeugt.
  • Bei einem wie in 6 dargestellten Kopf weisen die von den Spannbacken 9 getragenen und von den Kanälen 18 bzw. den Rotationsleitungen 29 gebildeten konkaven Hohlräume mit dem Kopf 30 formschlüssige Profile auf. Damit werden die Kanäle 18 nicht durch eine geradlinige Mantelfläche gebildet sondern durch einen Kreisbogen wie derjenige, der die Wand des Kopfes 30 bestimmt. Weiterhin weisen die Durchgänge 29 einen nach außen von der Zange allmählich abnehmenden Querschnitt auf und werden von einem Kreisbogen ähnlicher Krümmung erzeugt wie diejenige des den Kopf 30 erzeugenden Kreisbogens.
  • Demnach kann der Kopf 30 sehr unterschiedliche Formen annehmen, sofern er sich im allgemeinen um die Achse Y-Y dreht und sich senkrecht zur Achse A-A der Zange erstreckt. Folglich kann die Kurve, die den Rotationskopf 30 erzeugt, eine beliebige Form annehmen.
  • Das Innenprofil der Kanäle 18 bzw. der Leitungen 29 ist entsprechend angepasst und weist eine zu dem von Ansatz 19 getragenen Kopf formschlüssige Rotationsform auf.
  • Auf jeden Fall gewährleistet die längliche Form des Kopfes, mit dem die Spannbacken gelenkig verbunden sind, deren axiale Festigkeit im Verhältnis zum Teil 3.
  • Gemäß einer nicht dargestellten Alternative ist der Kopf kugelförmig und bildet ein Kugelgelenk. In diesem Fall weisen die Verdickungen 16 einen kugelförmigen, im wesentlichen formschlüssigen Hohlraum zur Aufnahme des Kopfes auf. Die Spannbacken sind dabei im Verhältnis zur Achse des Ansatzes 19 frei drehbar gelagert.
  • Gemäß einer weiteren, in 7 dargestellten Ausführungsalternative der Vorrichtung ist die Hülle 1, und insbesondere ihre Außenfläche, aus einem elektrisch isolierenden Werkstoff hergestellt. Ferner sind die beiden Spannbacken 9 aus einem elektrisch leitenden Werkstoff hergestellt und weisen Mittel zum Anschluss an eine Spannungsquelle auf. Diese Anschlussmittel werden beispielsweise durch isolierte stromführende Leiter 50 gebildet, von denen ein Ende an die Spannbacken angeschweißt ist und deren Länge sich entlang der Länge der Hülle 1 erstreckt. Diese Leiter erstrecken sich in dem zwischen der Hülle 1 und dem Kabel 2 begrenzten Zwischenwandraum.
  • Bei der Verwendung der Vorrichtung ermöglicht die Herstellung einer Potentialdifferenz zwischen den metallischen, mit dem Gewebe des Patienten in Berührung stehenden Spannbacken einerseits und einer am Körper des Patienten angelegten Elektrode andererseits eine Koagulation des Gewebes in dem mit den Spannbacken der Zange in Berührung stehenden Bereich.
  • Gemäß einer Alternative sind die beiden Spannbacken elektrisch voneinander isoliert und an unterschiedliche Spannungsquellen angeschlossen, sodass eine Potentialdifferenz zwischen den beiden Spannbacken hergestellt werden kann. Mit einer derartigen Vorrichtung ist auch eine Koagulation des zwischen den beiden Spannbacken eingeklemmten Gewebes möglich.
  • In diesem Fall sind der Ansatz 19 und der Stab 8 aus einem isolierenden Werkstoff wie Keramik hergestellt.
  • Ferner kann nur ein begrenzter Bereich der mit dem Gewebe des Patienten in Berührung kommenden Spannbacken stromführend sein, während der übrige Teil der Spannbacken aus einem isolierenden Werkstoff hergestellt ist.
  • In 8 ist eine Ausführungsalternative des mit dem Bezugszeichen 3 versehenen Rohrelementes dargestellt.
  • Bei dieser Ausführungsart wird das mit dem Bezugszeichen 8 versehen Querelement durch zwei Vorsprünge 50A, 50B gebildet, die in den mittig angeordneten Durchgang 4 von viereckigem Querschnitt hineinragen.
  • Die Vorsprünge 50A, 50B sind mit dem Rohrelement 3 einstückig hergestellt. Sie werden von den Flächen gegenüber der Verlängerungen 5 getragen. Sie sind leicht oberhalb der von den beiden niedrigsten Rändern der Nuten 7 bestimmten Ebene angeordnet.
  • Die Vorsprünge 50A, 50B sind im Verhältnis zur Zangenachse symmetrisch. Sie begrenzen jeweils eine Rampe 52A, 52B, deren Normale zum Ende der Hülle ausgerichtet ist. Die Rampen 52A, 52B werden jeweils seitlich durch Flanken bestimmt, die sich parallel zur Zangenachse erstrecken.
  • Die Vorsprünge sind an ihrem hinteren Ende, in dem Bereich, in dem sie am höchsten sind, jeweils von einer halbzylindrischen, mit 54A, 54B bezeichneten Seitenfläche eingerahmt, deren Mantelfläche sich senkrecht zur Zangenachse erstreckt. Die halbzylindrischen Seitenflächen 54A, 54B bilden Schultern, die Nockenflächen für die Innenflächen 14 der Arme bestimmen. Die Höhe der Flächen 54A, 54B beträgt im wesentlichen 0,1 mm bei einer Zange mit einem Außendurchmesser von 2 mm.
  • Bei einer Biopsiezange mit dem Rohrelement 3 sind die anderen Teile mit denjenigen, die im Zusammenhang mit 1 beschrieben wurden, identisch.
  • Zum Zusammenbau einer derartigen Zange werden die Arme 13 beiderseits vom Kopf 20 eingeführt. Der Kopf 20 und die konvexen Endverdickungen 16 der Arme werden vom vorderen Ende des Rohrelementes 3 aus in den Durchgang 4 eingeführt. Bei ihrer Einführung kommen die Arme 13 mit den Rampen 52A, 52B in Berührung, wodurch sich die Verlängerungen 5 durch elastische Verformung spreizen. Diese Verformung des vorderen Endes des Rohrelementes 3 ermöglicht das Einführen der Endverdickungen 16.
  • Nachdem die Arme 13 weit genug in den Durchgang 4 eingeführt wurden, werden die Vorsprünge 50A, 50B zwischen den Innenflächen 14 der Arme aufgenommen. Die Vorsprünge gewährleisten dabei das Festhalten der teilweise im Innern des Durchgangs 4 befindlichen Arme 13 einerseits und die Spreizung der Spannbacken bei der Vorwärtsbewegung des Ansatzes 19 andererseits.
  • Folglich wird bei einem Rohrelement 3 wie in 8 dargestellt die Spreizung der Spannbacken durch die einstückig mit der Hülle verbundenen Vorsprünge gewährleistet, wodurch die Gesamtzahl der Bestandteile der Zange reduziert und ein schnellerer Zusammenbau der Zange ermöglicht wird.
  • Ferner ist wie bei den beiden vorausgehenden Ausführungsarten ein Durchgang zwischen den beiden Vorsprüngen vorgesehen, wodurch das Zuführen eines zusätzlichen Werkzeuges zwischen den beiden Spannbacken ermöglicht wird.
  • Das in 8 dargestellte Rohrelement kann vorteilhafterweise mit einem Ansatz 19 ausgeführt werden, dessen Kopf kugelförmig ist und ein Kugelgelenk bildet. In diesem Fall weisen die Verdickungen 16 einen kugelförmigen Hohlraum zur Aufnahme des Kopfes auf.
  • Daraus ergibt sich, dass bei einer Zange ohne Stange oder anderem komplexen Mechanismus, der in bestimmten Positionen aus der im allgemeinen zylindrischen Hülle hervorsteht, die isolierende Hülle 1 auf dem Rohrelement 3 weit vorne angeordnet werden kann, sodass es von der Hülle ganz verdeckt wird und nur die stromführenden Spannbacken hervorstehen.
  • Gemäß einer weiteren Alternative weisen die Spannbacken 9 auf ihrer äußeren Seitenfläche Erhöhungen, insbesondere Haken oder Unebenheiten zum Ergreifen von Hohlorganen auf. Eine derartige Vorrichtung ist insbesondere zum Entfernen von Katheterresten in einer Vene oder Arterie bestimmt. Die Vorrichtung funktioniert dabei wie ein Spreizer und erlaubt das Ergreifen von hohlen Objekten, wenn die Spannbacken nach dem Einführen in geschlossenem Zustand im Innern desselben gespreizt werden und die Erhöhungen mit der Innenfläche des hohlen Objektes in Berührung stehen.

Claims (14)

  1. Klemmvorrichtung, insbesondere der Biopsiezangenart, mit am Ende einer gegebenenfalls starren Hülle (1, 3), in der ein längliches Betätigungselement (2), vorzugsweise ein Kabel, gleiten kann, zwei Spannbacken (9), von denen mindestens eine sich von der anderen entfernen und sich ihr nähern kann, wenn das Betätigungselement (2) axial in dem Ende der Hülle (1, 3) gleitet, wobei die Spannbacke(n) (9) in der Verlängerung eines Spannbackenteils, der als die eigentlichen Klemmbacken (10) fungiert, einen Arm (13) aufweist (aufweisen), der sich der Achse (A-A) der Hülle (1, 3) allmählich nähert, um eine erste geneigte Innenfläche (14) zu bilden, die sich der Achse (A-A) allmählich nähert und zu ihr weist, wobei eine zweite geneigte Außenfläche (15) sich ebenfalls der Achse (A-A) allmählich nähert und zu der Innenfläche des Endes der Hülle (1, 3) weist, wobei der Arm (13) eine konvexe Verdickung (16) aufweist, die im Wesentlichen an der Innenfläche des Endes der Hülle (1, 3) gleiten kann, wobei die Verdickung (16) gegenüber der Achse (A-A) einen konkaven Hohlraum (18; 29) aufweist und die Hülle (1, 3) gegen ihr Ende, hinter dem sich die eigentliche Klemmbacke (10) erstreckt, ein Querelement (8), wie zum Beispiel einen Stab, aufweist, an dem die Innenfläche (14) des Arms (13) gleitet, wobei das längliche Betätigungselement (2) mit einem Kopf (20; 30) abschließt, der in dem konkaven Hohlraum (18; 29) untergebracht ist, so dass das längliche Betätigungselement (2) bei seiner Verschiebung zu dem freien Ende der Hülle (1, 3) hin die Spannbacke (9) über das Ende hinaus schiebt und so die Innenfläche (14) des Arms (13), die auf dem Querelement (8) gleitet, dazu veranlasst, durch Rampenwirkung zu schwenken, wobei die Klemmbacke der Spannbacke von der anderen Spannbacke entfernt wird, wobei das Entfernen durch die Neigung der Außenfläche (15), die aus dem Ende der Innenfläche der Hülle (1, 3) heraustritt, gestattet wird, wobei die Verdickung (16) des Arm bei dieser Bewegung um den Kopf (20; 30) schwenkt und dabei weiterhin in der Hülle (1, 3) geführt wird, wobei die umgekehrte Bewegung des Betätigungselements (2) das Annähern der Spannbacke durch eine umgekehrte Bewegung bewirkt, dadurch gekennzeichnet, dass das Querelement (8) einen Durchgang (26) mit im Wesentlichen parallel zur Achse (A-A) der Hülle (1, 3) verlaufender Achse aufweist, der die Zuführung eines zusätzlichen Werkzeugs (23) zwischen den beiden Spannbacken (9) gestattet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Querelement (8) eine Unterbrechung aufweist, die den Durchgang bildet, und dass das Querelement durch zwei koaxiale Halbstäbe (40A, 40B) gebildet wird, die durch das Ende der Hülle (1, 3) getragen werden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Querelement (8) mit einer Bohrung (26) versehen ist, die den Durchgang bildet, wobei sich die Bohrung im Wesentlichen senkrecht zur Achse des Querelements (8) erstreckt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Querelement (8) zwei Vorsprünge (50A, 50B) aufweist, die einstückig mit der Hülle (1, 3) ausgebildet sind und von der Innenfläche des Endes der Hülle (1, 3) vorragen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn zeichnet, dass jeder Vorsprung (50A, 50B) eine Rampe (52A, 52B) begrenzt, deren Normale zum Ende der Hülle (1, 3) ausgerichtet ist, wobei jede Rampe (52A, 52B) durch eine Schulter (54A, 54B) zum Gleiten der Innenfläche (14) des zugehörigen Arms (13) verlängert ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein zusätzliches Werkzeug (23) aufweist, das sich durch den Durchgang (26) des Querelements (8) erstreckt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (20) durch das zusätzliche Werkzeug (23), das mit ihm einstückig ausgebildet ist, entlang der Achse (A-A) der Hülle verlängert ist, wobei das Werkzeug bei der Verschiebung des Betätigungselements (2) in der Hülle (1, 3) translatorisch beweglich in dem Durchgang (26) des Querelements (8) aufgenommen wird.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Werkzeug (23) eine starre Stange (24) ist, die an ihrem Ende konisch zuläuft und ein Hakenglied (23) bildet.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stange (24) in ein Gewindeloch des Kopfs (20) geschraubt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacken (10) außen Erhöhungen aufweisen, die zum Ergreifen eines hohlen Objektes, wenn die Spannbacken in dem hohlen Objekt gespreizt werden, ausgeführt sind.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (2) und die Hülle (3) Mittel aufweisen, die dazu ausgeführt sind, nacheinander als Mittel zum Festhalten entweder des Betätigungselements (2) oder der Hülle (3) in Position bezüglich des zu behandelnden Organs bzw. als Mittel zur Verschiebung des jeweils anderen Glieds- der Hülle oder des Betätigungselements- zu wirken.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannbacken von der Außenfläche der Hülle (1, 3) elektrisch isoliert sind und dass die Spannbacken (9) Mittel zum Anschluss an eine Spannungsquelle aufweisen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Spannbacken (9) elektrisch voneinander isoliert sind und Mittel zur Verbindung mit verschiedenen Spannungsquellen aufweisen.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (20, 30) und der konkave Hohlraum (18, 29) kugelförmig sind und ein Kugelgelenk für das Gelenk der Spannbacken (9) bilden.
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