DE69821317T2 - Vorrichtung zur kommunikation mit einem tragbaren datenträger - Google Patents

Vorrichtung zur kommunikation mit einem tragbaren datenträger Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kommunikation mit einem tragbaren Datenträger, die dazu mindestens einen elektrischen Kontakt zum Zusammenwirken über Verbindungsmittel mit mindestens einem elektrischen Kontakt des tragbaren Datenträgers umfasst und in der die besagten Verbindungsmittel ein Blatt umfassen, das sich zwischen dem elektrischen Kontakt der Vorrichtung und dem elektrischen Kontakt des tragbaren Datenträgers erstreckt und mindestens eine ein erstes Leitungselement bildende Zone aufweist, das eine Schicht des Blatts durchquert und zum Zusammenwirken mit jedem der besagten Kontakte angebracht ist, wobei die Vorrichtung Kraftanwendungsmittel umfasst, die derart zur Ausübung einer Annäherungskraft an den Kontakten angeordnet sind, dass besagtes erstes Leitungselement gegen jeden der besagten Kontakte drückt sowie derart zur Aufhebung der besagten Kraft angeordnet sind, dass sich besagtes erstes Leitungselement von den Kontakten entfernt.
  • Der tragbare Datenträger besteht insbesondere aus einer Karte vom Typ Kreditkarte, die auf an sich bekannte Weise mit einem Chip mit Mikroprozessor oder Schaltelementen zur Datenverarbeitung ausgestattet ist und zum Zusammenwirken mit jeweils der gleichen Anzahl von Kontakten auf der Vorrichtung, wie insbesondere im amerikanischen Patent 4.211.919 beschrieben, mehrere elektrische Kontakte aufweist. Bei der Vorrichtung handelt es sich im Rahmen aller Verfahren wie z. B. einer bankgeschäftlichen Operation, einer Zugangskontrolle eines Anwenders zu einem Ort usw. um jegliches Gerät zum Datenaustausch mit dem tragbaren Datenträger.
  • Herkömmlicher Weise bestehen die Verbindungsmittel aus einem an der Vorrichtung fixierten Kamm, der mehrere biegsame nebeneinander stehende Metallstifte aufweist. Diese Stifte sind mit den Kontakten der Vorrichtung verbunden und durch Federkraft zum Zusammenwirken mit den Kontakten des tragbaren Datenträgers bestimmt. Es gibt auch andere Verbindungsmittel mit Metallfedern. Diese Art von Verbindungsmittel weist den Nachteil auf, in der Herstellung aufgrund der erforderlichen Stanzarbeiten des Metalls teuer zu sein.
  • Aufgabe der Erfindung ist es also, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art vorzuschlagen, deren Verbindungsmittel zum tragbaren Datenträger günstig in der Herstellung sind.
  • Dazu umfasst das besagte erste Leitungselement erfindungsgemäß einen elektrisch leitfähigen Elastomerblock.
  • Weitere Besonderheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen anhand der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Vorrichtung hervor, das mithilfe der beiligenden Abbildungen dargestellt wird. Es zeigen:
  • 1 eine Skizze des Innenraums eines Lesegeräts für tragbare Datenträger während des Zusammenwirkens mit einem tragbaren Datenträger;
  • 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II der 1;
  • 3 eine Skizze eines Steckverbinders, mit dem das Lesegerät bestückt ist;
  • 4 einen Teilschnitt gemäß der Linie IV-IV der 3;
  • 5 einen Teilschnitt gemäß der Linie V-V der 3;
  • die 6a bis 6c drei Teilschnitte gemäß der Linie VI-VI der 3, während das Lesegerät mit dem tragbaren Datenträger zusammenwirkt, wobei diese Figuren drei nacheinanderfolgende Phasen einer Kontaktherstellung dieser beiden Vorrichtungen darstellen;
  • 7 einen Teilschnitt der gedruckten Schaltung 4, der eine praktische Ausführung eines beliebigen ihrer Kontakte zeigt, die mit einem Leitungselement zusammenwirken;
  • 8a einen Schnitt gemäß der Linie VIII-VIII der 2, der eine Perfektionierung der Erfindung zeigt, die im Hinzufügen einer Verschlusslippe des Schlitzes am Lesegerät 1 besteht, während sich die 8b von der 8a dadurch unterscheidet, dass sie das Lesegerät 1 nach dem Einführen der Karte darstellt;
  • In den 1 und 2 wird ein Chipkartenlesegerät 1 dargestellt, das eine Karte 2 in der Art einer Kreditkarte aufnehmen kann, die auf bekannte Weise mit einem Chip mit Mikroprozessor oder Schaltelementen zur Datenverarbeitung ausgestattet ist und mehrere elektrische Kontakte zum Zusammenwirken über einen Steckverbinder 3 mit ebenso vielen Kontakten auf dem Lesegerät trägt.
  • In diesem Beispiel ist das Lesegerät 1 tragbar und so klein, dass es nur ein Ende der besagten Chip enthaltenden Karte aufnimmt: es dient insbesondere dem Inhaber dieser Karte dazu, einen auf der Karte gespeicherten Kontostand abzulesen. Es enthält eine gedruckte Schaltung 4 mit auf einer oberen Seite einem Mikroprozessorchip 5 und einer Anzeige 6 und auf einer unteren Seite besagtem Steckverbinder 3, der mit geeigneten Mitteln an der gedruckten Schaltung 4 fixiert ist. Diese Mittel können insbesondere bestehen aus:
    • – dem Kleben durch Auftragen von Kleber oder einer doppelseitigen Klebeschicht;
    • – am Steckverbinder 3 angebrachten Stiften, die die gedruckte Schaltung 4 durchqueren und auf ihr umgeschlagen sind;
    • – einer Verschraubung.
  • Das Lesegerät 1 umfasst auch einen Satz Batterien 7. Es ist von einem Gehäuse umgeben, das einen Körper 8 umfasst, der die einzelnen Teile des Lesegeräts 1 aufnimmt, sowie einen den Körper 8 schließenden Deckel 9, der zusammen mit dem Körper einen seitlichen Schlitz zum Einführen der Karte 2 lässt, so dass ihre Kontakte dem Steckverbinder 3 gegenüber liegen.
  • Der Steckverbinder 3 der 3 bis 5 umfasst einen Körper 31, der aus einem dicken rechteckigen Blatt aus einem biegsamen und elektrisch isolierenden Material besteht. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsart ist der Körper 31 aus Elastomer. Er umfasst mehrere kreisförmige durchgehende Öffnungen 32, die in der selben Art wie die Kontakte der Karte 2 und in gleicher Anzahl (hier acht) angeordnet sind. Auf gleicher Höhe als jede Öffnung 32 und auf jeder Seite des Steckverbinders 3 befindet sich eine kreisförmige Mulde 33, die an dieser Stelle die Dicke des Körpers 31 reduziert.
  • In jeder Öffnung 32 befindet sich ein aus einer leitfähigen Kugel 34 aus einem Elastomermaterial wie z. B. Silikongummi gebildetes Leitungselement, das eine Ladung enthält, die es elektrisch leitfähig macht. Üblicher Weise besteht diese Ladung aus Silber oder Kohlenstoff. Jede leitfähige Kugel 34 hat einen leicht größeren Durchmesser als die Öffnung 32, so dass diese einen gewissen peripheren Druck auf die leitfähige Kugel 34 ausübt. Auf diese Weise wird jede leitfähige Kugel 34 durch Spannkraft in der entsprechenden Öffnung 32 gehalten. Jede leitfähige Kugel 34 wird derart am Körper 31 montiert, dass sie in Bezug auf eine zum Zusammenwirken mit der gedruckten Schaltung 4 des Lesegeräts 1 bestimmten Seite 35 des Körpers 31 etwas vertieft ist und im Gegensatz dazu aus einer zum Zusammenwirken mit der Karte 2 bestimmten gegenüberliegenden Seite 37 des Körpers 31 heraussteht.
  • In Abstand zu den Öffnungen 32 weist der Körper 31 des Steckverbinders 3 auf seiner zum Zusammenwirken mit der gedruckten Schaltung 4 des Lesegeräts 1 bestimmten Seite 35 eine kreisförmige Mulde 36 und auf seiner zum Zusammenwirken mit der Karte bestimmten Seite 37 und auf gleicher Höhe als die Mulde 36 einen ungefähr zylinderförmigen Vorsprung 38 auf, der senkrecht zum Körper nach außen ragt. Der Vorsprung 38 ist so gestaltet, dass er die Oberfläche des Körpers 31 überragt.
  • In der Mulde 36 des Körpers 31 befindet sich ein kreisförmiges leitfähiges Plättchen 39 aus einem elektrisch leitenden, harten oder biegsamen Material. In diesem Beispiel besteht es aus dem gleichen Material wie die leitfähigen Kugeln 34. Die Anordnung ist derart, dass das leitfähige Plättchen 39 in Bezug auf die Oberfläche des Körpers 31 vertieft Liegt. Das leitfähige Plättchen 39 wird mit einem beliebigen geeigneten Mittel, insbesondere durch Kleben oder Prägung am Körper 31 fixiert.
  • Anhand der 6a bis 6c wird nun die Funktion des Steckverbinders 3 erklärt. In 6a ist die Karte 2 in in das Lesegerät 1 eingeführtem Zustand dargestellt. Die gedruckte Schaltung 4 des Lesegeräts 1 trägt auf gleicher Höhe als jede leitfähige Kugel 34 des Steckverbinders 3 einen flachen und vorzugsweise kreisförmigen Kontakt 44 und auf gleicher Höhe als das einzige leitfähige Plättchen 39 des Steckverbinders 3 ein Paar flache und vorzugsweise kreisförmige Kontakte 49a, 49b, die mit einem nicht leitenden Zwischenabstand 50 nebeneinander angeordnet sind. Der Abstand 50 ist gegenüber dem leitfähigen Plättchen 39 angeordnet und ist kleiner. Alle Kontakte 24, 44, 49a, 49b sind aus einem, wie in gedruckten Schaltungen normalerweise angewendeten, herkömmlichen Metallwerkstoff. Üblicher Weise handelt es sich um eine mehrschichtige Verbindung, die eine von einer Nickelschicht überzogene Kupferschicht umfasst, welche wiederum von einer Goldschicht oder Bleizinnschicht überzogen ist. Die zwei Kontakte 49a, 49b bilden zwei feste Teile eines Schalters, dessen mobiler Teil durch das leitfähige Plättchen 39 gebildet wird. Dieser Schalter dient zur Feststellung, ob die Karte im Lesegerät 1 vorhanden ist. Im in 6a gezeigten Zustand und aufgrund der vorausgehend genannten Vertiefungen bzw. Vorsprünge der Leitungselemente besteht zwischen den Kontakten 24 und 44 einerseits und zwischen den Kontakten 49a und 49b andererseits kein Stromfluss, da die Leitungselemente keinen elektrischen Kontakt berühren.
  • 6b stellt eine Zwischenphase der Kontaktherstellung dar, bei der die Karte 2 und die gedruckte Schaltung 4 des Lesegeräts 1 näher zueinander gebracht wurden. Dies wurde erzielt, indem man eine gewisse Verformbarkeit des Gehäuses des Lesegeräts 1 nutzt. Dabei muss der Anwender des Lesegeräts 1 auf dessen beiden Seiten, d. h. auf seinen Körper 8 und seine Abdeckung 9 (siehe 6b) manuell einen durchschnittlichen Druck f ausüben, um diese näher zu bringen. Diese Verformbarkeit kann auf mehrere Arten erreicht werden, insbesondere auf folgende Weise:
    • – ein Gehäuse vorsehen, das aus einem verformbaren Material besteht (z. B. Kunststoff);
    • – ein Gehäuse vorsehen, dessen Deckel 9 federnd auf dem Körper 8 montiert ist, d. h. über verformbare Verbindungselemente wie z. B. Elemente aus Elastomer.
  • Folge des vom Anwender ausgeübten Drucks f ist, dass es durch die leitfähigen Kugeln 34 zwischen den Kontakten 24, 44 zu einem Stromfluss kommt, jedoch noch nicht durch das leitfähige Plättchen 39, da der Vorsprung 38 noch nicht durch die Karte 2 beansprucht wird. Dieses Ergebnis wird durch ein geeignetes Anpassen der jeweiligen Vertiefungen und Vorsprünge der leitfähigen Kugeln 34 und des leitfähigen Plättchens 39 erreicht, sowie durch die Höhe des Vorsprungs 38. Es ist auch festzustellen, dass die leitfähigen Kugeln 34 eingedrückt wurden, wodurch deren Durchmesser vergrößert wurde.
  • Durch Ausüben eines größeren Drucks F erreicht der Anwender eine Endphase der Kontaktherstellung (6c), bei der auch das leitfähige Plättchen 39 einen Stromfluss zwischen den Kontakten 49a, 49b verursacht. Während der stärkeren Annäherung der Karte 2 in Bezug auf das Lesegerät 1 hat diese nämlich einen derartigen Druck auf den Vorsprung 38 ausgeübt, dass das leitfähige Plättchen 39 bis zur Berührung der Kontakte 49a, 49b zur gedruckten Schaltung 4 des Lesegeräts 1 hingedrückt wurde.
  • Der Verlauf der beiden vorgenannten Phasen der Kontaktherstellung ermöglicht in vorteilhafter Weise die Einhaltung der Anforderungen der Norm ISO7816-3, welche den an der Karte anzuwendenden Verlauf der Signalerzeugung definiert, da das Lesegerät 1 die Karte erst mit Strom versorgt, wenn festgestellt wurde, dass der Schalter 49a, 49b geschlossen ist.
  • Natürlich verursacht das stufenweise Nachlassen des Drucks F ein Abschalten der Kontakte in der entgegengesetzten Reihenfolge als bei der beschriebenen Kontaktherstellung, d. h. als erstes entfernt sich das leitfähige Plättchen 39, dann die leitfähigen Kugeln 34 und dies immer gemäß den Anforderungen der Norm ISO7816-3.
  • Dabei muss die Kraft F, die zum Schließen des Schalters 49a, 49b erforderlich ist, sowie die Höhe des Vorsprungs 38 genau angepasst werden, damit eine maximale Kraft Fmax, die der Chip der Karte ohne Schaden aushalten kann, nicht überschritten wird. Üblicher Weise beträgt Fmax rund 50 Gramm. Diese Angleichung wird durch eine entsprechende Anpassung der jeweiligen Abmessungen der Teile und der Härte des gewählten Elastomers erzielt.
  • Eine Weiterentwicklung der Erfindung besteht darin, dass zumindest einige der Leitungselemente derart geladen sind, dass sie einen bestimmten elektrischen Widerstand darstellen und somit auf vorteilhafte Weise gewöhnlicherweise in Form von getrennten Komponenten gebildete Widerstände ersetzen, die auf der gedruckten Schaltung 4 des Lesegeräts 1 eingebaut sind. Die Stärke der so gebildeten Widerstände muss also gemessen werden, während der Druck F angewendet wird, um den Einfluss dieses Drucks auf die Widerstandsstärke zu berücksichtigen.
  • Natürlich können die Leitungselemente eine beliebige andere geeignete Form haben als die vorher genannten. Zum Beispiel können die leitfähigen Kugeln 34 durch Zylinder ersetzt werden. Außerdem können die Leitungselemente anstatt am Körper 31 des Steckverbinders 3 hinzugefügt sogar in einem Stück mit dem Körper 31 hergestellt werden.
  • 7 zeigt eine praktische, an sich bekannte Ausführung eines beliebigen der Kontakte 44, 49a, 49b der gedruckten Schaltung 4. Die gedruckte Schaltung 4 weist ein durchgehendes zylinderförmiges Loch 71 auf, das von einer leitfähigen Schicht 72 bedeckt ist, die mit beiden Seiten der gedruckten Schaltung 4 verbunden ist. Auf seiner zum Zusammenwirken mit der Karte 2 bestimmten Seite bildet die leitfähige Schicht 72 einen kreisförmigen Ring 73, der einen Kontakt bildet, mit dem die leitfähige Kugel 34 zusammenwirkt. Vorteilhafter Weise bildet der Ring 73 ein Mittel zur Selbstzentrierung der leitfähigen Kugel 34.
  • 8a zeigt eine Weiterentwicklung der Erfindung, die im Hinzufügen einer Lippe 80 am Lesegerät 1 besteht, um bei Abwesenheit der Karte 2 den Schlitz 81 zu schließen, durch den diese eingeführt wird. Diese Anordnung hat den Vorteil, das Eindringen von Fremdkörpern oder Schmutz in das Lesegerät 1 zu verhindern, was dem einwandfreien Betrieb schaden könnte.
  • Die Lippe 80 erstreckt sich über die gesamte Breite des Schlitzes 81. Bei diesem Beispiel besteht sie aus einem Elastomerblatt, das in einem Stück mit dem Steckverbinder 3 aus Elastomer hergestellt und umgeklappt ist. Sie weist zwei längliche Ränder 82, 83 auf, wobei einer 82 mit einem Rand des Steckverbinders 3 neben dem Schlitz 81 verbunden und der andere 83 frei ist.
  • Die 8b unterscheidet sich von 8a dadurch, dass sie das Lesegerät 1 mit eingeführter Karte darstellt. Man sieht, dass die Lippe 80 seitlich von einem vorderen Ende 84 der Karte bei deren Passieren des Schlitzes 81 in einen in den Körper 8 des Gehäuses zur Aufnahme dieser Lippe 80 eingearbeiteten Raum 85 weggeschoben wurde. Nach dem Herausziehen der Karte kommt die Lippe 80 durch Federkraft in die Position aus 8a zurück.
  • In einer Variante ist die Lippe 80 nicht in einem Stück mit dem Steckverbinder 3, sondern daran angefügt.
  • In einer Variante ohne Schalter 39, 49a, 49b kann der Steckverbinder 3 aus einem harten Material gefertigt sein, während die zum Zusammenwirken mit der Karte bestimmten Leitungselemente 34 wieder aus Elastomer sind. In diesem Fall muss jedes zum gleichzeitigen Zusammenwirken mit der gedruckten Schaltung 4 und der Karte 2 bestimmte Leitungselement wie z. B. 34 aus jeder Seite des Steckverbinders 3 derart herausstehen, dass sichergestellt wird, dass es tatsächlich mit ihnen in Kontakt kommen kann.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Kommunikation mit einem tragbaren Datenträger (2), die dazu mindestens einen elektrischen Kontakt (44) zum Zusammenwirken über Verbindungsmittel (3) mit mindestens einem elektrischen Kontakt (24) des tragbaren Datenträgers umfasst und in der die besagten Verbindungsmittel (3) ein Blatt (31) umfassen, das sich zwischen dem elektrischen Kontakt (44) der Vorrichtung und dem elektrischen Kontakt (24) des tragbaren Datenträgers erstreckt und mindestens eine ein erstes leitfähiges Element (34) bildende Zone aufweist, das eine Schicht des Blatts durchquert und zum Zusammenwirken mit jedem der besagten Kontakte (24, 44) angebracht ist, wobei die Vorrichtung Kraftanwendungsmittel (8, 9) umfasst, die derart zur Ausübung einer Annäherungskraft auf den Kontakten (24, 44) angeordnet sind, dass besagtes erstes leitfähige Element (34) gegen jeden der besagten Kontakte (24, 44) drückt sowie derart zur Aufhebung der besagten Kraft angeordnet sind, dass sich besagtes erstes leitfähige Element (34) von den Kontakten (24, 44) entfernt, dadurch gekennzeichnet, dass das besagte erste leitfähige Element (34) einen elektrisch leitfähigen Elastomerblock umfasst.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das besagte erste leitfähige Element (34) ein in der Öffnung (32) des Blatts (31) gelagerter Einsatz ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der das besagte erste leitfähige Element (34) kugelförmig ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1; bei der das leitfähige Element (34) einen elektrischen Widerstand von bestimmter Stärke aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das besagte Blatt (31) aus Elastotmer ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das besagte Blatt (31) eine ein zweites leitfähiges Element (39) bildende Zone aufweist, das zum Zusammenwirken mit zwei Kontakten (49a, 49b) der Vorrichtung angeordnet ist, wenn die Kraftanwendungsmittel (8, 9) aktiviert sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der das zweite leitfähige Element (39) plättchenförmig ist und sich auf einer ersten Seite des Blatts (31) befindet, wobei auf einer zweiten, der ersten gegenüberliegenden Seite des Blatts (31) gegenüber dem zweiten leitfähigen Element (39) ein Vorsprung (38) zum Zusammenwirken mit dem tragbaren Datenträger (2) vorhanden ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der das erste (34) und zweite (39) leitfähige Element angeordnet sind, damit eine Aktivierung der Kraftanwendungsmittel (8, 9) jeweils ein Zusammenwirken zwischen jedem ersten leitfähigen Element (34) und den Kontakten und anschließend zwischen dem zweiten leitfähigen Element (39) und den Kontakten hervorruft, während eine Deaktivierung der Kraftanwendungsmittel (8, 9) das Zusammenwirken zwischen dem zweiten leitfähigen Element (39) und den Kontakten und anschließend zwischen jedem ersten leitfähigen Element (34) und den Kontakten aufhebt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung ein Gehäuse zur Aufnahme des tragbaren Datenträgers (2) umfasst und die besagten Kraftanwendungsmittel Wände (8, 9) des besagten Gehäuses umfassen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, die einen Schlitz (81) aufweist, durch den der tragbare Datenträger (2) in die Vorrichtung eingeführt werden kann, um mit dieser zusammenzuwirken, wobei das besagte Blatt eine Lippe (80) zum Verschließen des besagten Schlitzes aufweist, wenn der tragbare Datenträger nicht vorhanden ist und welche eingezogen wird, wenn der tragbare Datenträger in den Schlitz eingeführt wird.
DE69821317T 1997-06-13 1998-06-12 Vorrichtung zur kommunikation mit einem tragbaren datenträger Expired - Lifetime DE69821317T2 (de)

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