DE69821121T2 - Verfahren und anordnung zur blutdruckmessung - Google Patents

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    • A61B5/021Measuring pressure in heart or blood vessels
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Description

  • Bereich der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf Verfahren und Vorrichtungen zur Blutdruckmessung.
  • Das Herz pumpt und lässt Blut in die Blutgefäße, in die Arterien und Venen, strömen. Das Pumpen erzeugt einen Druck in dem Blut, d. h. den Blutdruck. Der Blutdruck wird insbesondere von dem Herzschlag und dem Widerstand beeinflusst, der von der peripheren Zirkulation gebildet wird. Psychische Faktoren, Medikamente, Rauchen und andere Faktoren, wie der Zustand einer Person, d. h. ob eine Person schläft oder wach ist, sind ebenfalls von Bedeutung.
  • Bei der Erörterung des Blutdrucks werden die Ausdrücke systolischer Druck, diastolischer Druck und venöser Druck verwendet.
  • Technisch ist vom Gesichtspunkt der Messung der systolische Druck der Druck, bei dem eine Arterie blockiert wird, d. h. der Herzschlag anhält. Physiologisch bezieht sich der systolische Druck auf den maximalen Druck, der von einem Pumpzyklus des Herzens erzeugt wird.
  • Technisch ist vom Gesichtspunkt der Messung aus der diastolische Druck der Druck, bei dem der Herzschlag wieder einsetzt, wenn der die Arterie abpressende Druck verringert wird. Physiologisch bezieht sich der diastolische Druck auf den minimalen venösen Druckwert zwischen zwei Pumpzyklen des Herzens.
  • Der venöse Druck bezieht sich auf den durchschnittlichen Druck in einer Vene. In einem bestimmten Stadium einer venösen Druckmessung können auch ein systolischer und ein diastolischer Punkt erfasst werden.
  • Die Blutdruckmessung wird in zwei Hauptkategorien unterteilt, nämlich eine invasive, d. h. eine Messung von innerhalb des Körpers, und eine nicht-invasive, d. h. eine Messung von außerhalb des Körpers. Der Nachteil des invasiven Verfahrens ist natürlich der, dass die Messung von innerhalb des Körpers einer Person durch die Verwendung von beispielsweise einem in einer Arterie angeordneten Katheter ausgeführt wird. Das invasive Verfahren und die zugehörigen Gerätelösungen sind für eine Person unangenehm. Die Messungen bedeuten viel Arbeit und sind mühsam, da sie Operationsbedingungen erfordern. Ein spezieller Nachteil ist die Gefahr einer Injektion und des Blutens aus der Arterie.
  • Für die nicht-invasive Blutdruckmessung, d. h. die Messung von außerhalb des Körpers, sind z. Zt. zwei Verfahren bekannt. Zu ihnen gehören die auskultierende Messung und die oszillierende Messung. Die auskultierende Messung verwendet ein Stethoskop und eine Okklusionsmanschette, die mit einem Quecksilbermanometer und einer Druckpumpe versehen ist, wobei die Manschette eine Extremität einer Person, beispielsweise den Arm, umschließt. Die auskultierende Messung basiert auf dem Abhören von Tönen, die als Korotkoff-Töne bekannt sind, mit dem Stethoskop. Die Korotkoff-Töne werden von dem Blut erzeugt, das in einer teilweise verschlossenen Arterie strömt. Bei dem auskultierenden Verfahren wird zunächst der Druck in der Okklusionsmanschette, d. h. der Wirkdruck, über den geschätzten systolischen Druck erhöht, wodurch der Blutstrom in der für die Messung benutzten Extremität, beispielsweise dem Arm, unterbrochen ist. Dann lässt man den Druck der Okklusionsmanschette allmählich abnehmen, während das Stethoskop über der Arterie für ein Abhören an der distalen Seite bezogen auf die Okklusionsmanschette angeordnet ist. Wenn der Druck ausreichend abgesenkt worden ist, können mit dem Stethoskop schnappende Korotkoff-Töne festgestellt werden, wobei der vorliegende Druck als systolischer Druck interpretiert wird. Wenn der Druck der Okklusionsmanschette weiter verringert wird, hört man keine Korotkoff-Töne mehr, was bedeutet, dass der vorliegende Druck der diastolische Druck ist, bei welchem die Okklusionsmanschette die Arterie nicht länger verschließt. Der Nachteil des auskultierenden Verfahrens ist eine Ungenauigkeit und dass es einen aufmerksamen und erfahrenen Benutzer erfordert.
  • Die Veröffentlichung DE-2605528 lehrt die Anwendung des auskultierenden Verfahrens unter Benutzung eines zusätzlichen optischen Pulssensors, der an dem Finger angeordnet ist, um den Änderungen des Druckpulses zu folgen. Wenn man feststellt, dass sich der von dem optischen Pulssensor gemessene Druckpuls ändert, zeigt dies eine Änderung des Blutdrucks von der vorherigen Messung an und erfordert eine neue Messung. Diese Vorgehensweise ermöglicht, erkennt oder vermutet jedoch keine Verbesserung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit und führt nur dazu, dass die Information die Notwendigkeit für eine Wiederholungsmessung anzeigt.
  • Ferner ist ein auf einer Palpation basierendes manuelles Verfahren bekannt; bei welchem der Druck durch eine Okklusionsmanschette am Arm Druck erzeugt und ein Finger benutzt wird, um den Druckpuls der Radialarterie, d. h. den Herzschlag, abzufühlen. Dieses Verfahren ist jedoch ungenau und unzuverlässig.
  • Ein anderes, im weiten Umfang benutztes, nicht-invasives Verfahren ist die oszillometrische Messung, bei der eine Okklusionsmanschette und das gleiche Prinzip benutzt werden, d. h. der Wirkdruck wird zuerst stark angehoben, d. h. über den geschätzten systolischen Druck, und dann langsam angesenkt, währenddessen ein Drucksensor in der Manschette dazu benutzt wird, dem Druckoszillationssignal der Manschette zu folgen oder es zu beobachten. Dadurch besteht der wesentliche Unterschied verglichen mit dem auskultierenden Verfahren darin, dass bei dem oszillometrischen Verfahren eine elektronische Überwachungseinheit, die die Vorrichtung aufweist, verwendet wird, um der Druckoszillation zu folgen, die von dem Drucksensor innerhalb der Manschette gemessen wird, anstatt eine Arterie abzuhören. Wenn der Manschettendruck abfällt, nimmt die Amplitude der Druckoszillationen der Manschette, d. h. das AC-Signal des Manschettendrucks, bis zu einem bestimmten Druck zu, wenn der Druck abgesenkt wird, worauf die Oszillation abnimmt. Wenn der Druck fällt, ist eine Oszillation, d. h. ein Druckoszillationssignal in AC-Form oder eine Amplitudenänderung, in dem Manschettendruck messbar. Die Amplitude der Oszillation des Druckoszillationssignals, die von dem Drucksensor aus der Manschette gemessen wird, erreicht ihr Maximum bei einem Druck, der als mittlerer arterieller Druck bekannt ist. Der systolische Druck kann relativ gut durch das oszillometrische Verfahren gemessen werden, jedoch muss der diastolische Druck indirekt berechnet werden, da die von dem Manschettendrucksensor gemessene Oszillation des Druckoszillationssignals beim diastolischen Druck noch vorhanden ist und somit eine indirekte Bestimmung verwendet wird, bei welcher der Wert des diastolischen Drucks der mittlere arterielle Druck minus der Hälfte der Differenz zwischen dem systolischen und dem mittleren arteriellen Druck ist. Eine Schwäche des oszillometrischen Verfahrens ist die Ungenauigkeit und die sich daraus ergebende Unzuverlässigkeit. Oszillometrische Vorrichtungen und Verfahren sind technisch einfach, dies führt jedoch zu der Unfähigkeit, die Messung und ihre Zuverlässigkeit zu überwachen und zu beobachten. Die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der oszillometrischen Messung wurden durch verschiedene Signalverarbeitungsverfahren verbessert, indem unterschiedliche Charakteristika des AC-Signals des Druckpulses während der Messung in Zuordnung zur Bestimmung des systolischen und diastolischen Drucks identifiziert werden. Die Veröffentlichung US-4117835 offenbart beispielsweise ein Verfahren zum Überwachen der Änderung bei der AC-Signal-Ableitung. Bei klinischen Messungen hat man jedoch nicht festgestellt, dass diese Verfahren die Genauigkeit beeinflussen.
  • Für die Blutdruckmessung hat man auch ein tonometrisches Verfahren verwendet, das ursprünglich für die Augendruckmessung vorgesehen war. Bei den Verfahren nach der Veröffentlichung US-5033471 wird auf die Radialarterie gedrückt, die sich nahe einem Handgelenksradius erstreckt. Da die an dem Sensor anliegende Oberfläche eben ist, kann ein intravenöser Druck an dem Mittelsensorelement abgelesen werden. Das Verfahren beinhaltet somit eine direkte nicht-invasive Messung. Im Prinzip ist die Messung ideal und praktisch, jedoch verursacht die Haut ein Problem, da sie keine ideale Membran zwischen dem Sensor und dem Blutgefäß bildet. Deshalb ist eine Kalibrierung bei tonometrischen Verfahren erforderlich, wie sie beispielsweise in der Veröffentlichung US-5279303 beschrieben ist.
  • Die bekannten Verfahren und Messanordnungen stellen keinen zuverlässigen Weg bereit, um die Messqualität oder Zuverlässigkeit zu bewerten.
  • Ein gemeinsames Problem von nicht-invasiven Blutdruckmessgeräten ist die Ungenauigkeit. Ein Teil der Ungenauigkeit ist das Ergebnis von physiologischen Faktoren, beispielsweise eine normale Blutdruckvariation und Änderungen auch während der Messung. Eine zusätzliche Ungenauigkeit wird durch die Ungenauigkeit des Messverfahrens und des Messgeräts verursacht. Ein Messfehler kann eine Größe von 10 mmHg erreichen, jedoch erlauben die bekannten Messgeräte es dem Benutzer nicht, die Genauigkeit der systolischen und/oder diastolischen Druckablesung abzuschätzen. Häufig stellt sich der Benutzer vor, dass die Genauigkeit der letzten Messgerätzahl, d. h. 1 mmHg, die Genauigkeit des Messgeräts ist, obwohl in Wirklichkeit die Ungenauigkeit ±5 oder ±10 mmHg betragen kann.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung eines neuartigen Verfahrens und einer neuartigen Anordnung für die Blutdruckmessung, bei denen die Probleme der bekannten Lösungen vermieden werden.
  • Die Erfindung ist in den Ansprüchen definiert.
  • Das Verfahren und die Messanordnung der Erfindung basieren auf der Überlegung, dass die aktuelle Blutdruckmessung auf der Basis einer Druckpulsmessung oder einer Druckoszillationssignalmessung bewertet wird, die vor und/oder nach der aktuellen Blutdruckmessung ausgeführt wird.
  • Die Lösung nach der Erfindung hat mehrere Vorteile. Durch die Erfindung erhalten der Benutzer oder das Pflegepersonal wertvolle zusätzliche Informationen über die Genauigkeit und Repräsentativität des Ergebnisses der Blutdruckmessung. Die Messungen des diastoli schen und des systolischen Drucks sind Einzelmessungen, und die Erfindung ermöglicht es, die Praktikabilität einer solchen Einzelmessung zu verbessern. Die Erfindung ermöglicht die Zurückweisung von Messergebnissen, deren erfindungsgemäß berechnetes Bewertungsergebnis zu schwach ist, und erlaubt andererseits die Akzeptanz von Messergebnissen mit ausreichend guten Bewertungsergebnissen.
  • Zuverlässigere Messergebnisse ermöglichen es, die richtigen Schlüsse aus den realen Blutdruckwerten einer Person zu ziehen. Technisch kann die Messanordnung nach der Erfindung innerhalb eines kleinen Raums vorgesehen werden, gewünschtenfalls beispielsweise als Handgelenksmanschette. Einige Teile der Messanordnung nach der Erfindung, beispielsweise das Druckpulsmessgerät oder die Auswerteinheit, können für die aktuellen Blutdruckmessungen gewünschtenfalls zusätzlich zur Bewertung der Messqualität verwendet werden.
  • Die vorliegende Erfindung eignet sich besonders für ein neuartiges Palpationsverfahren, das einen Sensor verwendet, der den arteriellen Druckpuls verwendet, jedoch kann die Erfindung auch für oszillometrische Zwecke benutzt werden, bei denen Messungen mit einer Druckmanschette ausgeführt werden.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden wird die Erfindung näher im Einzelnen unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen
  • 1 eine erste Ausführungsform einer Messanordnung zeigt,
  • 2 eine zweite Ausführungsform der Messanordnung zeigt,
  • 3 eine dritte Ausführungsform der Messanordnung zeigt,
  • 4 ein Druckpulssignal in einer Ausführungsform zeigt, die einen Bewertungszyklus vor der aktuelle Blutdruckmessung hat,
  • 5 ein Druckpulssignal in einer Ausführungsform zeigt, die einen Bewertungszyklus vor und nach der Blutdruckmessung hat,
  • 6 eine Ausführungsform zum Überführen von Messdaten für den Wirkdruck und den Druckpuls zu der Auswerteinheit zeigt,
  • 7 den inneren Aufbau der Auswerteinheit und der Bewertungseinrichtung zeigt,
  • 8 eine teilweise vergrößerte Ansicht von 4 für sieben Druckpulse zeigt,
  • 9 eine Anwendung der Vorrichtung in oszillometrischer Bauweise, d. h. für die zweite Ausführungsform der Erfindung, zeigt, und
  • 10 ein Druckpuls-Änderungssignal zeigt, das aus dem Druckpulssignal von 4 erzeugt wird.
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Anordnung zur Blutdruckmessung. Die Messanordnung wird zuerst beschrieben. Die Messanordnung hat einen Druckerzeuger 1, der einen manschettenartigen oder andersartigen Aufbau zum Aufbringen eines Drucks auf einen Messpunkt 3, wie der Extremität einer Person oder dergleichen, an einer Kompressionsstelle A aufweist. Der manschettenartige Druckerzeuger 1 erhält seinen Druck von einer Druckquelle 1a, die in der Anordnung enthalten ist, über eine Druckleitung 1b. Die Druckquelle 1a kann beispielsweise eine Pumpe sein.
  • Der Druck dient dazu, die Arterie in der Extremität 3 beim Zusammendrücken zu schließen und die Arterie zu öffnen, wenn der Druck freigegeben wird. Die Anordnung hat ferner ein Element 5 zum Messen der Größe des Drucks, der von dem Druckerzeuger 1 zum Anlegen des Drucks an die Kompressionsstelle A erzeugt wird. Das Messelement 5 kann beispielsweise ein Si-Drucksensor oder ein anderer DC-Drucksensor sein. Die Anordnung hat ferner einen Sensor 7 zum gleichzeitigen Messen der Wirkung des variablen Wirkdrucks auf eine Arterie an einer zweiten Stelle B. Der Sensor 7 kann beispielsweise ein PVDF-Sensor (Polyvinyldifluorid) oder ein EMF-Sensor (elektromechanischer Film) sein. Die zweite Stelle B ist eine Stelle, die weiter weg vom Herzen liegt, d. h. näher an dem Endpunkt der peripheren Zirkulation als Kompressionsstelle A, an der der Druck angelegt wird. Die Messstelle befindet sich somit auf der distalen, d. h. peripheren Seite der Zirkulation. Die Messanordnung hat ferner eine Auswerteinrichtung 9 zur Bestimmung des systolischen und/oder diastolischen Drucks.
  • Der Sensor 7 misst an der zweiten Stelle B den Druckpuls, der durch den Herzschlag verursacht wird, und ist vorzugsweise getrennt von dem Druckerzeuger. Der Sensor 7 ist mit der Auswerteinheit 9 gekoppelt, an die auch ein Messsignal angelegt wird, das von dem Messelement 5 erhalten wird und den Messwert des Wirkdrucks angibt. Mit der Ausnahme von 9 wird der Druckpuls vorzugsweise von einem Sensor 7 gemessen, der wenigstens vom Gesichtspunkt des technischen Ablaufs der Messung von dem Druckerzeuger getrennt ist, d. h. der Sensor 7 misst den Druckpuls, also den Effekt des Druckpulses unabhängig, aber nicht von der gleichen Signalquelle wie das den Wirkdruck messende Messelement 5. Der Pfeil 105 von 1 und 3 zeigt in vereinfachter Weise, wie der Wirkdruck von dem Messelement 5 auf die Auswerteinheit 9 übertragen wird.
  • Bei einigen Ausführungsformen kann der Sensor 7 in Verbindung mit dem Druckerzeuger oder es können Teile in Verbindung damit stehen, beispielsweise durch eine Stange oder einen Leiter oder dergleichen, in diesem Fall jedoch muss der Druckerzeuger so gebaut sein, dass er die Arbeitsweise des Sensors nicht stört.
  • Gemäß 1 bis 7 ist bei der Messanordnung, soweit es die aktuelle Blutdruckmessung angeht, d. h. die Bestimmung des systolischen und/oder diastolischen Drucks, die Auswerteinheit 9 so angeordnet, dass sie den diastolischen Druck PDIAS und/oder den systolischen Druck PSYS auf der Basis eines Drucks bestimmt, der auf der Erfassung einer Änderung, die charakteristisch für den diastolischen Druck PDIAS und/oder den systolischen Druck ist, bei dem Druckpulssignal wirkt, das von dem Sensor 7 gemessen wird, der vorzugsweise getrennt von dem Druckerzeuger ist und den arteriellen Puls (Arteriendruckpuls) in der Auswerteinheit 9, genauer in seinem Auswertelement 9a, misst. In 4 und 5 zeigt MC den aktuellen Blutdruckmesszyklus. Dazu gehört eine während eines fallenden Wirkdrucks ausgeführte Messung, wobei der diastolische Druck PDIAS an einer Stelle des Druckpulssignals, wo die Amplitude zu fallen beginnt, und der systolische Druck PSYS an einer Stelle, wo der Abfall aufhört, zu erkennen ist.
  • 6 zeigt eine Ausführungsform zum Überführen von Messdaten, die von dem Wirkdruck-Messelement 5 in Verbindung mit dem Druckerzeuger gemessen werden, zu der Auswerteinheit 9. 6 zeigt auch eine Ausführungsform zur Verarbeitung des Signals, das von dem Druckpulssensor 7 gemessen wird, und zu seiner Überführung zur Auswerteinheit 9.
  • Zu einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung gemäß 6 gehört eine Messanordnung mit einer drahtlosen, telemetrischen, magnetischen induktiven Koppelung 101, 102 zum Übertragen des gemessenen Wirkdruck-Messsignals von dem Messelement 5 zur Auswerteinheit 9. Diese Koppelung hat ein Senderelement 101, das Eingangsdaten aus dem Wirkdruck-Messelement 5 erhält, und ein Empfängerelement 102 in der Auswerteinheit 9. Das Senderelement 101 hat eine Spule 101a, an die das von dem Messelement 5 gemessene Signal angelegt wird. Das Empfängerelement 102 hat eine zweite Spule 102a. Bei dem Verfahren wird der Wirkdruck-Messwert auf die Auswerteinheit 9 in Form einer drahtlosen telemetrischen Übertragung mittels der magnetischen induktiven Koppelung 101, 102 zwischen den Spulen 101a, 102a übertragen. Die Verbindung 105 zum Übertragen des Signals, das von dem Wirkdruckmesselement 5 gemessen wird, auf die Auswerteinheit 9, die in 1 und 3 gezeigt ist, auf eine durch den Pfeil 105 vereinfachte Weise, kann eine Drahtverbindung oder eine drahtlose Verbindung wie die Überführung durch die induktive Koppelung durch die Komponenten 101, 102 in 2 und 6 sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung gemäß 6 und noch bezogen auf die aktuelle Blutdruckmessung hat die Messanordnung einen Verstärker 210 und ein Filter 211 zum Filtern des Wirkdruckmesssignals, das aus dem Messelement 5 erhalten wird, um einen oszillierenden AC-Anteil auszufiltern, der durch den Puls verursacht wird. Das Messelement führt beispielsweise eine Druck-/Spannungsumwandlung aus, wobei in diesem Fall der Verstärker 210 ein Spannungsverstärker ist. Das Filter 211 ist seinerseits ein Tiefpassfilter mit einer oberen Grenzfrequenz von beispielsweise 1 bis 5 Hz.
  • Bei einer Ausgestaltung, die hauptsächlich der aktuellen Blutdruckmessung zugeordnet ist, hat gemäß 6 die Anordnung weiter einen A/D-Wandler 212 für eine A/D-Umwandlung des gefilterten Wirkdrucksignals. Wenn eine induktive Koppelung 101, 102 zum Überführen des Signals, das von dem Wirkdruckmesselement 5 gemessen wird, auf die Auswerteinheit 9 verwendet wird, beinhaltet die Anordnung weiterhin einen Modulator 213 oder eine andere Signalmodulatoreinheit 213 zum Modulieren des A/D-umgewandelten Signals, beispielsweise ein frequenzmoduliertes Signal oder ein anderes Signal, das an die von der induktiven Koppelung gebildeten Sendereinheit 101 angelegt wird. Die Signalmodulatoreinheit 213 kann beispielsweise ein Pulsbreitenmodulator oder ein Frequenzmodulator sein. Die Blöcke 212 und 213 bilden zusammen einen Signalmodulator 215, der dazu dient, das Signal zu einer von dem Senderelement 101 übertragbare Form zu modulieren. Zu beachten ist, dass die Verbindung 101102 alternativ optisch sein kann. Die Einheiten 210 bis 213 und 101 sind besonders bevorzugt Teil der gleichen Einheit, wie dies die Messeinheit 5 und der Druckerzeuger 1 sind.
  • Das bedeutendste Ziel der vorliegenden Erfindung ist jedoch nicht die aktuelle Blutdruckmessung, sondern die Bewertung der Blutdruckmessung, d. h. die Bewertung der Messgenauigkeit. Die folgenden Ausführungen befassen sich hauptsächlich mit der Bewertung der aktuellen Blutdruckmessung.
  • Die Messanordnung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine Bewertungseinrichtung 960 zum Bewerten der Qualität der aktuellen Blutdruckmessung hat. Die Messanordnung zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass die Bewertungseinrichtung 960 in Verbindung mit einem Sensor steht, der den Druckpuls aus der Messstelle zur Bewertung der Qualität der aktuellen Messung misst und die Messdaten der Bewertungseinrichtung zuführt, wobei der Sensor entweder der gleiche Sensor 7 ist, der bei der aktuellen Blutdruckmessung zur Messung des Effekts des Wirkdrucks verwendet wird, oder ein zweiter anderer Sensor 700 ist. Die Messanordnung zeichnet sich ferner dadurch aus, dass die Bewertungseinrichtung 960 eine Berechnungseinrichtung 961 aufweist, die angeordnet ist, um aus den von dem Druckpuls-Messsensor 7 und/oder 700 gemessenen Messdaten einen oder mehrere statistische Parameter zu berechnen, die die Größe der Druckpulsänderung für eine Vorhersage und/oder Darstellung der Qualität der aktuellen Blutdruckmessung darstellen.
  • 8 zeigt eine teilweise vergrößerte Ansicht von sieben Einzeldruckpulsen von 4. Für jeden Puls zeigt 8 ein absolutes Maximum ABSMAX und ein absolutes Minimum ABSMIN, ein lokales Maximum LMAX und ein lokales Minimum LMIN. Die Differenz zwischen jedem absoluten Maximum und Minimum stellt den Wert der Amplitude dar.
  • Das Verfahren und die Messanordnung nach der Erfindung weisen vorzugsweise die Anordnung der Berechnungseinrichtung 961 auf, um einen oder mehrere der folgenden statistischen Parameter zu berechnen, nämlich ein Maximum, ein Minimum, die Größe der Druckpulssignal-Amplitudenänderung, eine Standardabweichung der Druckpulssignal-Amplitudenänderung, eine Standardabweichung und/oder ein Mittel der absoluten Maxima des Druckpulssignals, eine Standardabweichung und/oder ein Mittel der absoluten Minima des Druckpulssignals, eine Standardabweichung und/oder ein Mittel der lokalen Maxima des Druckpulssignals und eine Standardabweichung und/oder ein Mittel der lokalen Minima des Druckpulssignals. Diese Parameter sind repräsentativ für die Bewertung der Messqualität, d. h. der Messgenauigkeit.
  • Bei den bei der vorliegenden Erfindung offenbarten Ausgestaltungen wird der Druckpuls besonders bevorzugt als eine Amplitudenmessung gemessen, wobei die natürliche Überwachung der Größe des Druckpulses ebenfalls auf den Überwachungsamplitudenwerten beruht. Anstelle der Amplitude kann jedoch der Sensor 7 auch eine Druckpulsfrequenz oder -phase messen, die ebenfalls dazu dient, die Größe des Druckpulses und somit der Amplitu de anzuzeigen. Zur Messung kann auch eine Amplitudenmessung gehören, wobei Amplitudendaten in Frequenz- oder Phasendaten umgewandelt werden. Somit ist die vorliegende Erfindung nicht nur auf die direkte Amplitudenmessung und den Vergleich mit Hilfe der Amplitude beschränkt. Dies gilt auch für die Druckoszillationssignalmessung durch das Messelement 5 in 9.
  • Bei dem Verfahren und der Messanordnung einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Sensor 7 (oder 700), der den Druckpuls für die Blutdruckmessungsbewertung misst, so angeordnet, dass er die Messung vor oder nach der aktuellen Blutdruckmessung oder sowohl vor als auch nach der aktuellen Blutdruckmessung ausführt. 4 zeigt ein Druckpulssignal, das zur Bewertung bei einer Ausführungsform gemessen wird, bei der die Bewertungsmessung vor der aktuellen Blutdruckmessung ausgeführt wird. In 4 und 5 ist der Auswertzyklus mit EC bezeichnet. 5 zeigt ihrerseits eine Ausgestaltung mit einem Bewertungszyklus sowohl vor und nach der Blutdruckmessung, d. h. es gibt zwei Bewertungszyklen EC. Die Anmelderin hat gefunden, dass die Ausgestaltung von 5 zuverlässigere Ergebnisse liefert, während die Berechnung des Auswertergebnisses durch die in 4 gezeigte Version schneller ist.
  • Bei dem Verfahren und der Messanordnung gemäß 7 hat die Bewertungseinrichtung vorzugsweise einen Referenzkomparator 962, der angeordnet ist, um das Ergebnis der Bewertung mit Bezugswerten zu vergleichen, die für die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung gesetzt sind. Wenn das Bewertungsergebnis über die Bezugswerte hinausgeht, die für die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung gesetzt sind, wird die aktuelle Blutdruckmessung gesteuert von dem Referenzkomparator 962 eingeleitet oder das Messergebnis einer ausgeführten aktuellen Blutdruckmessung wird als abschließendes Ergebnis akzeptiert. Die Einleitung der aktuellen Messung ist zweckmäßig, wenn eine Wertung ausgeführt wird, ehe die aktuelle Messung einbezogen ist. In gleicher Weise kann das Ergebnis einer aktuellen Messung als Endergebnis akzeptiert werden, wenn eine Bewertung ausgeführt wird, nachdem die aktuelle Messung einbezogen ist. Sollte das Bewertungsergebnis schlechter als die Bezugswerte sein, die für die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung gesetzt sind, so wird die aktuelle Blutdruckmessung nicht eingeleitet oder das Ergebnis der abgeschlossenen aktuellen Blutdruckmessung wird zurückgewiesen.
  • Bei dem Verfahren und der Messanordnung der Erfindung hat die Bewertungseinrichtung vorzugsweise einen Trendindikator 963, der angeordnet ist, um zu bewerten, ob der Blutdruckwert einen Trend zu einem höheren oder einem niedrigeren Wert während der Bewertung zeigt oder ob der Trend im Wesentlichen einen stabilen Blutdruckwert anzeigt. Der Trend dient auch zur Vorhersage oder Bewertung der Messqualität, d. h. der Messgenauigkeit.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Bewertungseinrichtungen 960 bis 965 Teile der gleichen Anordnung wie die Auswerteinheit 9, wobei die Bewertungseinrichtungen 960 bis 965 besonders bevorzugt Teil der Auswerteinheit 9 sind, wie es in 7 gezeigt ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung hat insbesondere gemäß 4, 5, 7, 8 und 10 die Bewertungseinrichtung 960 eine Einrichtung 964 zum Beobachten der Druckpulssignalmessung bei dem Bewertungszyklus EC und der Druckpulssignalmessung bei dem aktuellen Blutdruckmesszyklus MC als vergleichbare Messungen bezogen auf die Zeit. Bei der bevorzugten Ausführung hat die Bewertungseinrichtung 960 eine Bestimmungseinrichtung 965 zum Bestimmen des Punkts, zu dem der Moment der Bestimmung des diastolischen Drucks PDIAS bei der aktuellen Blutdruckmessung bezogen auf obere und unteren Spitzen L und H eines Druckpulssignal-Änderungssignals S festgestellt wird, das auf der Basis der Bewertungszyklusmessung erzeugt und in 10 gezeigt ist. Dies erlaubt eine bessere Bewertung der Genauigkeit der Messung des diastolischen Drucks.
  • Zur Bewertung der Genauigkeit der Messung des systolischen Drucks wird ein Trend verwendet, der aus der Bewertungszyklus-(EC-)Messung erhalten wird. Durch Verwendung der Einrichtungen 964 und 965 betrachtet in diesem Fall das Verfahren die Druckpulssignalmessung des Bewertungszyklus EC und die Druckpulssignalmessung des aktuellen Blutdruckmesszyklus MC als vergleichbare Messungen bezogen auf die Zeit, wobei das Verfahren den Punkt bestimmt, an dem der Moment der Bestimmung des systolischen Drucks PSYS der aktuellen Blutdruckmessung bezogen auf obere und untere Spitzen (H und L) eines Druckpulssignal-Änderungssignals S festgestellt wird, das auf der Basis der Bewertungszyklusmessung EC bewertet wird.
  • Die Bewertungszyklusmessung und die aktuelle Blutdruckmessung sind bezogen auf die Zeit vergleichbare Messungen, da beide als Funktion der Zeit und als aufeinander folgende Messungen auf der gleichen Zeitachse gemessen werden, wie dies aus 4 und 5 zu sehen ist.
  • 10 zeigt das obige Druckpulssignal-Änderungssignal S, das auf verschiedene Weisen durchgeführt werden kann, von denen hier fünf beschrieben sind. Gemäß 4, 8 und 10 sind bei einer Ausgestaltung die oberen und unteren Spitzen obere Spitzen H und untere Spitzen L des Änderungssignals S, das aus den absoluten Maxima ABSMAX des Druckpulssignals erzeugt wird, das bei der Bewertung gemessen wird. Bei einer zweiten Version sind die oberen und unteren Spitzen obere Spitzen H und untere Spitzen L des Änderungssignals S, das aus den absoluten Minima ABSMIN des Druckpulssignals erzeugt wird, das bei der Bewertung gemessen wird. Bei einer dritten Version sind die oberen und unteren Spitzen obere Spitzen H und untere Spitzen L des Änderungssignals S, das aus den lokalen Maxima LMAX des Druckpulssignals erzeugt wird, das bei der Bewertung gemessen wird. Bei einer vierten Version sind die oberen und unteren Spitzen obere Spitzen H und untere Spitzen L des Änderungssignals S, das aus den lokalen Minima LMIN des Druckpulssignals erzeugt wird, das bei der Bewertung gemessen wird. Bei einer fünften bevorzugten Version sind die oberen und unteren Spitzen obere Spitzen H und untere Spitzen L eines Druckpulsänderungssignals S, das aus gewünschten Kombinationen der absoluten Maxima ABSMAX, der absoluten Minima ABSMIN, der lokalen Maxima LAMX, der lokalen Minima LMIN des Druckpulssignals oder anderer entsprechender Signalpunkte zu erzeugen ist. Die Kombination kann zwei oder mehrere Signalpunkte einschließen, wobei die Kombinationsoperation beispielsweise eine Subtraktion sein kann.
  • Die obigen Maßnahmen tragen zur Klarstellung bei, ob der systolische und/oder diastolische Druck bei dem maximalen oder minimalen Druckpulssignal oder irgendwo zwischen ihnen bemessen worden ist. Mittels dieser Information kann dem aktuellen Blutdruckmessergebnis ein genauerer und korrekterer Variationsbereich gegeben werden.
  • Die Auswerteinheit 9, insbesondere ihr Kernteil, d. h. das Auswertelement 9a, kann ein programmierbarer Prozessor sein. Die Funktionen der Auswerteinheit, beispielsweise die von den Blöcken 961 bis 965 des Bewertungsblocks 960 ausgeführten Bewertungsfunktionen, können als Programmblöcke der Auswerteinheit ausgeführt sein, d. h. in der Praxis das Auswertelement.
  • Wie in 1 und 3 gezeigt ist, sind bei der Messanordnung die Auswerteinrichtungen 960 bis 965 vorzugsweise Teil der Handgelenksmanschetteneinheit, die weiterhin den Sensor 7 oder 700 aufweist, der den Druckpuls für die Bewertung misst.
  • Mit anderen Worten, der Sensor 7 kann der gleiche sein, wie er für die aktuelle Blutdruckmessung verwendet wird. Gemäß 1 und 3 ist bei der Messanordnung die Auswerteinheit 9 vorzugsweise Teil der Armbandmanschetteneinheit, oder die Auswerteinheit bildet eine Armbandmanschetteneinheit 9, die in 1 einen Druckpulssensor 7 für die Messung an der Arterie aufweist. Dies führt zu einer gut integrierten und kompakten Messanordnung.
  • Gemäß 1 und 3 ist bei einer Ausgestaltung die Bewertungseinrichtung Teil einer Handgelenksmanschetten- oder einer anderen Einheit, die in drahtloser Verbindung 22, 32 oder in einer verkabelten Verbindung 21, 31 mit dem Sensor 7 oder 700 steht, der den Druckpuls aus dem Körper für die Bewertung misst.
  • Gemäß 2 kann zu einer alternativen Lösung eine gesonderte Auswerteinheit 9 gehören, die beispielsweise aus einer Mikrocomputer-/Messvorrichtung oder dergleichen besteht, wobei der das Druckpulssignal messende Sensor in einer verkabelten Verbindung 21 oder in einer drahtlosen Verbindung 22 mit der Auswerteinheit 9 steht. Die verkabelte Verbindung 21 kann beispielsweise ein Kabel 21 zwischen dem Sensor 7 und der Auswerteinheit 9, d. h. einer Rechner-/Messvorrichtung sein, die beispielsweise mit einer Messkarte versehen ist. In 2 zeigt eine gestrichelte Linie 22 eine drahtlose Verbindung zwischen dem arteriellen Druckpulssensor 7 und der Auswerteinheit 9. Die drahtlose Verbindung 22 besteht vorzugsweise aus einer magnetischen induktiven Koppelung 22a, 22b mit einem von dem Sensor 7 gesteuerten Senderelement 22a und einer Spule sowie mit einem in der Auswerteinheit 9 angeordneten Empfängerelement 22b und einer zweiten Spule.
  • Eine Kombination der vorherigen Versionen, d. h. eine dritte Ausgestaltung gemäß 3, ist ebenfalls zweckmäßig, d. h. die Auswerteinheit 9 und die Bewertungseinrichtungen 960 bis 965 sind Handgelenksmanschetteneinheiten, wobei jedoch in 3 der Druckpulssensor 7 nicht in die Auswerteinheit 9 integriert ist, sondern in einer Kabelverbindung 31 oder in einer drahtlosen Verbindung 32 mit der Auswerteinheit 9 steht. Die Verbindungen 31, 32 können genauso wie die der Version von 2 ausgeführt sein, beispielsweise durch ein Kabel 31 oder durch eine magnetische induktive Koppelung 32. Die Bezugszeichen 32a, 32b bezeichnen das Senderelement 32a und das Empfängerelement 32b der drahtlosen, telemetrischen, magnetischen induktiven Koppelung.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Druckpulssensor 7 ein Mehrkanalsensor, besonders bevorzugt ein Leitungssensor, d. h. ein Gruppensensor. In diesem Fall wird der Druckpuls als Mehrkanalmessung gemessen. Die unterschiedlichen Kanäle 7a bis 7d des Mehrkanalleitungssensors 7 sind in 1 in vereinfachter Form gezeigt. Dies führt zu einem zuverlässigeren Messergebnis als mit einem Sensor mit nur einem Kanal. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung wird der Druckpuls in dem Bereich der Radialarterie gemessen, wo der arterielle Druckpuls leicht erfassbar ist, und was vom Gesichtspunkt des Gegenstands der Messung eine leichte Stelle ist.
  • Der Druckpuls muss nicht notwendigerweise an der gleichen Stelle bei der aktuellen Blutdruckmessung und der Bewertung der aktuellen Blutdruckmessung gemessen werden, die Anmelderin hat jedoch gefunden, dass es am einfachsten ist, die Messungen an der gleichen Stelle zu nehmen, da in diesem Fall der gemeinsame Sensor 7 nicht zu einer neuen Stelle bewegt zu werden braucht und andererseits, wenn man eine Bewegung vermeiden möchte, zwei unterschiedliche Sensoren nicht erforderlich sind.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung hat gemäß 6 die Messanordnung einen Verstärker 110 und ein Filter 111 zum Verstärken und Filtern des Druckpulssignals, das von dem Sensor 7 gemessen wird, sowie einen A/D-Wandler 112 zur Ausführung einer A/D-Umwandlung nach dem Filtern. Der Verstärker 110 kann beispielsweise ein Spannungs- oder Planungsverstärker sein. Das Filter 111 ist vorzugsweise ein Bandfilter, dessen Passband beispielsweise im Bereich von 1 bis 10 Hz liegt. Wenn die Bewertungsmessung und die aktuelle Blutdruckmessung einen gemeinsamen Sensor 7 haben, können die gleichen Komponenten 110 bis 112 zur Verarbeitung des Druckpulssignals verwendet werden. Wenn die vor oder nach der aktuellen Blutdruckmessung auszuführende Bewertungsmessung einen speziellen zweiten Druckpulssensor 700 hat, können die gleichen Komponenten 110 bis 112 genauso für die Verarbeitung des dadurch gemessenen Signals verwendet werden, wie sie für den Sensor 7 benutzt werden, der bei der aktuellen Blutdruckmessung eingesetzt wird. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird jedoch der gleiche Druckpulssensor 7 für die Bewertungsmessung und die aktuelle Messung verwendet.
  • Bei der Bewertungsmessung und bei der aktuellen Messung besteht das Verfahren vorzugsweise darin, dass das von dem Sensor 7 gemessene Druckpulssignal von dem Verstärker 110 verstärkt und von dem Filter 111 gefiltert und dann von dem Wandler 112 A/D-umgewandelt wird. Die Verstärkung und die Filterung dienen zur Beseitigung einer Interferenz und Verzerrung, was ein ausreichend starkes Signal ergibt. Die A/D-Umwandlung wandelt ihrerseits das gemessene Signal in eine Form um, die die Auswerteinheit 9 auswerten und verarbeiten kann. 2, 5 und 7 zeigen das Auswertelement 9a, beispielsweise einen Mikroprozessor, der die Auswerteinheit 9 bildet. Die von den anderen Figuren gezeigten Versionen haben eine ähnliche Komponente.
  • 7 zeigt den inneren Aufbau des Auswertelements 9a, das die Auswerteinheit 9 aufweist. In 7 hat das Auswertelement 9a ein Teil 901 zum Identifizieren des aktiven Druckmesssignals, ein Teil 902 zum Identifizieren des Druckpulssignals, einen Signalprüfteil 903, der mit den Teilen 901 und 902 verbunden ist, ein geradliniges Anordnungsteil 904, das mit dem Teil 903 verbunden ist, und ein mit dem Teil 904 verbundenes SYS/DIAS- Bestimmungsteil 905. Der SYS/DIAS-Bestimmungsteil 905 bestimmt den Wert des systolischen und/oder diastolischen Drucks entsprechend dem, was der geradlinige Anordnungsalgorithmus (wenigstens quadratisches Prinzip) in dem geradlinigen Anordnungsteil 903 auf der Basis des empfangenen Drucksignals und Druckpulssignals anzeigt. Der geradlinige Anordnungsalgorithmus dient zur Umwandlung einer diskreten Messung in eine Form mit kontinuierlichen Werten.
  • Bezogen auf die Erfindung, d. h. die Bewertung der Genauigkeit der Blutdruckmessung, gehören zu den wesentlichen Merkmalen die Blöcke 960 bis 965, d. h. die Bewertungseinrichtung 960 und die zugeordneten Einrichtungen 961 bis 965.
  • Gemäß 7 hat bei einer bevorzugten Ausführungsform die Auswerteinheit 9 einen Speicher 906 und eine Anzeige 907 oder wenigstens eine Verbindung damit. Der Speicher 906 und die Anzeige 907 können externe Teile bezogen auf das Auswertelement 9a sein, die jedoch zu der Auswerteinheit 9 gehören oder mit ihr verbindbar sind. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung dient die Anzeige 907 der Messanordnung sowohl der Anzeige des Ergebnisses der Bewertung der Qualität der aktuellen Blutdruckmessung als auch der Anzeige des Ergebnisses der aktuellen Blutdruckmessung. Eine solche Integration ergibt mehr lesbare Anordnungen und ist technisch einfacher.
  • Die Erfindung eignet sich demzufolge für ein Palpationsverfahren unter Verwendung eines Druckpulssensors 7, der an der Arterie misst, wobei jedoch der Vorrichtungsaufbau von 9 für ein oszillometrisches Messprinzip geeignet ist. 9 zeigt eine Messanordnung mit einem zu messenden Gegenstand 7, einem manschettenartigen Druckerzeuger 1 mit einer Pumpe 1a, mit einem Sensor 777 und einer Auswerteinrichtung 9, 9a, d. h. die Auswerteinheit 9, 9a. Der Sensor 777 misst, was als Manschettendruck bekannt ist, d. h. ein Manschettendruck-Oszillationssignal. In 9 steht der Sensor 777 in Verbindung mit der Auswerteinheit 9, 9a, d. h. der Auswerteinheit, oder Beobachtungseinrichtung über Einrichtungen 101, 102. Die Verbindung 101, 102 kann, wie in 9, drahtlos oder verkabelt sein. Bei dem Verfahren von 9 wird ein variabler kompressiver Wirkdruck an einer Kompressionsstelle A an der Messstelle angelegt, beispielsweise einer Extremität einer Person oder dergleichen, mittels eines Druckerzeugers, d. h. der Druckmanschette 1, beispielsweise durch unmittelbares Erhöhen des Drucks auf ein hohes Niveau und ein Ändernlassen, d. h. Absenkenlassen, während der Messung. Zu dem Verfahren gehört weiterhin die Bestimmung des diastolischen und/oder systolischen Drucks durch eine oszillometrische Blutdruckmessung zur Bestimmung des Messergebnisses der aktuellen Blutdruckmessung, indem von dem Sensor 777 ein Druckoszillationssignal gemessen wird, das aus dem Drucker zeuger messbar ist. Aus dem Signal der Auswerteinrichtung 9, 9a ist es möglich, das Vorhandensein eines AC-Signals zu bestimmen, und demzufolge den systolischen und diastolischen Druck. Die Amplitude des AC-Signals, die als Manschettendruck in dem Druckerzeuger, d. h. in der Manschette, bekannt ist, steigt auf einen bestimmten Punkt, wenn der Druck reduziert wird, worauf die Oszillation abnimmt. Wenn der Druck fällt, kann die Oszillation, d. h. das AC-geformte Druckoszillationssignal, oder die Amplitudenänderung, in dem Manschettendruck bei dem systolischen Druck in Block 9, 9a beobachtet werden. Bei der oszillometrischen Version von 9 wird der Wirkdruck aus dem DC-Teil des Signals erhalten, das von dem Messelement 777 gemessen wird. Der Effekt des Wirkdrucks wird aus einem AC-Teil "oben auf" dem DC-Teil des Signals erhalten, das von dem Messelement gemessen wird.
  • Zusätzlich zu der aktuellen Blutdruckmessung wirkt zu dem Verfahren nach 9 ein Bewertungszyklus für die aktuelle Messung, während dem die Größe des Druckoszillationssignals von dem Sensor 777 gemessen wird, der das Druckoszillationssignal misst. Bei der Bewertung werden ein oder mehrere statistische Parameter aus den Druckoszillationssignal-Messdaten mittels der Auswerteinrichtung 9, 9a berechnet, während darin die Bewertungseinrichtung 960 bis 961 enthalten ist, um die Größe der Druckoszillationssignaländerung zur Vorhersage und/oder Anzeige der Qualität der aktuellen Druckmessung darzustellen. Diese Ausführung verwendet ebenfalls die Bewertungseinrichtung 960, deren Aufbau und Funktionen identisch zu den hier beschriebenen sein können. Die Bewertung kann vor und/oder nach der aktuellen Blutdruckmessung erfolgen. Hinsichtlich der zweiten Ausgestaltung wird Bezug auf die Beschreibung der ersten Ausführungsform genommen.
  • Das Ergebnis der Bewertung kann ausgedrückt werden als a ± Prozentabweichung oder als a ± numerischer Wert, beispielsweise in mmHg.
  • Die magnetische induktive Koppelung, beispielsweise die Koppelung 101, 102, die an verschiedenen Stellen oben beschrieben wurde, basiert auf der Zuführung eines Stroms mit sich ändernder Größe zu der Spule des Senderelements 101, wobei die Spule ein Magnetfeld mit sich ändernder Größe erzeugt und das Feld von einer zweiten Spule empfangen wird, d. h. der Spule des Empfängerelements 102. Eine magnetische induktive Koppelung ist zweckmäßig bei kleinen tragbaren Vorrichtungen aufgrund ihres geringeren Stromverbrauchs. Eine induktive Koppelung ist besonders zweckmäßig bei Armbandmanschettenversionen bei den 1 und 3.
  • Die bevorzugten Ausgestaltungen der oben beschriebenen Erfindungen und weitere Merkmale des Verfahrens und der Messanordnung, die im Einzelnen angegeben sind, heben die Vorteile der Basiserfindung hervor.
  • Die oben beschriebenen unterschiedlichen Einrichtungen können in optimaler Weise ausgeführt werden, beispielsweise durch gesonderte Komponenten, durch Prozessoren mit Software oder anderen Komponenten mit Software, oder als Kombination der Maßnahmen als eine gemischte Maßnahme oder auf andere Weise, wie sie beim Stand des technologischen Fortschritts zur Verfügung steht.
  • Obwohl die Erfindung hier unter Bezug auf Beispiele nach den beiliegenden Zeichnungen beschrieben wurde, ist die Erfindung natürlich nicht darauf beschränkt, sondern kann auf eine Vielzahl von Arten innerhalb des Rahmens der Erfindungsidee modifiziert werden, die in den beiliegenden Ansprüchen offenbart ist.

Claims (48)

  1. Verfahren zur Blutdruckmessung, bei welchem – ein variabler kompressiver Wirkdruck an einer Messstelle, beispielsweise an einer Extremität (3) oder dergleichen einer Person, an einer Kompressionsstelle (A) durch einen Druckerzeuger (1) angelegt wird, – gleichzeitig die Wirkung des variablen Drucks auf die Arterie an einer zweiten Stelle (B) gemessen wird, die sich weiter vom Herzen entfernt befindet, d. h. näher an dem Endpunkt einer peripheren Zirkulation als die Kompressionsstelle (A) liegt, an die der Druck angelegt ist, und – ein diastolischer Druck (PDIAS) und/oder ein systolischer Druck (PSYS) bestimmt wird, um das Messergebnis einer aktuellen Blutdruckmessung zu bestimmen, dadurch gekennzeichnet, – dass das Verfahren zusätzlich zu der aktuellen Blutdruckmessung einen Bewertungszyklus für die aktuelle Messung aufweist, während dessen die Größe des Druckpulses von einem ein Druckpulssignal messenden Sensor (7) gemessen wird, und – dass bei der Bewertung ein oder mehrere statistische Parameter aus den Druckpulsmessdaten zur Darstellung der Größe der Druckpulsänderung berechnet werden, um die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung vorherzusagen und/oder darzustellen.
  2. Verfahren zur Blutdruckmessung, bei welchem – ein variabler kompressiver Wirkdruck an einer Messstelle, beispielsweise an einer Extremität (3) oder dergleichen einer Person, an einer Kompressionsstelle (A) durch einen Druckerzeuger (1) angelegt wird und – der diastolische Druck (PDIAS) und/oder der systolische Druck (PSYS) oszillometrisch bestimmt wird, um das Messergebnis einer aktuellen Blutdruckmessung durch Messen eines Druckoszillationssignals zu bestimmen, das aus dem Druckerzeuger (1) messbar ist, dadurch gekennzeichnet, – dass das Verfahren zusätzlich zu der aktuellen Blutdruckmessung einen Bewertungszyklus für die aktuelle Messung aufweist, während dessen die Größe des Druckoszillationssignals von einem das Druckoszillationssignal messenden Sensor (7) gemessen wird, und – dass bei der Bewertung ein oder mehrere statistische Parameter aus den Druckoszillationssignalmessungsdaten zur Darstellung der Größe der Druckoszillationsänderung berechnet werden, um die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung vorherzusagen und/oder darzustellen.
  3. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewertungszyklus der aktuellen Blutdruckmessung entweder vorausgeht oder auf sie folgt oder ihr sowohl vorausgeht als auch auf sie folgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn das Bewertungsergebnis Referenzwerte, die für die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung gesetzt sind, überschreitet, die aktuelle Blutdruckmessung eingeleitet oder das Ergebnis einer ausgeführten aktuellen Messung als Endergebnis der aktuellen Blutdruckmessung akzeptiert wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn das Bewertungsergebnis schlechter als Referenzwerte ist, die für die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung gesetzt sind, die aktuelle Blutdruckmessung nicht eingeleitet oder das Ergebnis einer ausgeführten aktuellen Messung als das Endergebnis der aktuellen Blutdruckmessung nicht akzeptiert wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch Berechnen von einem oder mehreren statistischen Parametern aus den Bewertungszyklusmessungen, nämlich Maximum, Minimum, Größe der Druckpuls- oder Oszillationssignalamplitudenänderung, Standardabweichung der Druckpuls- oder Oszillationssignalamplitudenänderung, Standardabweichung und/oder Mittel der absoluten Maxima (ABSMAX) des Druckpuls- oder Oszillationssignals, Standardabweichung und/oder Mittel der absoluten Minima (ABSMIN) des Druckpuls- oder Oszillationssignals, Standardabweichung und/oder Mittel der lokalen Maxima (LMAX) des Druckpuls- oder Oszillationssignals, Standardabweichung und/oder Mittel der lokalen Minima (LMIN) des Druckpuls- oder Oszillationssignals.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der normalen Blutdruckänderung einer Person aufgrund physiologischer oder anderer Gründe bei der Bewertung mittels eines oder mehrerer berechneter statistischer Parameter bestimmt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der normale Bereich der Änderung des Blutdrucks auf der Basis der Größe der normalen Änderung des Blutdrucks bestimmt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ergebnis des Bewertungszyklus auf einem Bildschirm (907) angezeigt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Ergebnis des Bewertungszyklus zusammen mit dem Ergebnis der aktuellen Blutdruckmessung gezeigt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuverlässigkeit des Messergebnisses der aktuellen Blutdruckmessung bei der Bewertung der Qualität der aktuellen Blutdruckmessung abgeschätzt wird, die auf der Basis der Messungen des Bewertungszyklus ausgeführt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der messungsspezifische Bereich der Zuverlässigkeit des Messergebnisses der aktuellen Blutdruckmessung als Ergebnis der Bewertung der Qualität der aktuellen Blutdruckmessung erzeugt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Genauigkeit des Messergebnisses der aktuellen Blutdruckmessung bei der Bewertung der Qualität der aktuellen Blutdruckmessung abgeschätzt wird, die auf der Basis der Messungen des Bewertungszyklus durchgeführt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fehlerbereich als Ergebnis der Bewertung der Genauigkeit des Messergebnisses der aktuellen Blutdruckmessung gebildet wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die diskrete Repräsentativität der Messung auf der Basis der Messungen des Bewertungszyklus abgeschätzt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem oder mehreren Bewertungszyklen eine Bewertung dahingehend erfolgt, ob der Blutdruckwert einen Trend zu einem höheren oder niedrigeren Wert bei dem Bewertungszyklus zeigt oder ob der Trend ein wesentliches Indiz für einen stabilen Blutdruckwert ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertung des Auftretens des Trends dadurch erfolgt, dass die Messdaten von zwei oder mehr Bewertungszyklen verglichen werden.
  18. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl der bei dem Bewertungszyklus zu messende Druckpuls als auch der Effekt des variablen Wirkdrucks auf die Arterie, der bei der aktuellen Blutdruckmessung zu messen ist, in dem gleichen Bereich ausgeführt werden, d. h. weiter weg vom Herzen oder näher an dem Endpunkt der peripheren Zirkulation als die Kompressionsstelle (A), an die der Druck bei der aktuellen Blutdruckmessung angelegt wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckpulsmessung bei dem Bewertungszyklus und die Messung der Wirkung des Drucks bei der aktuellen Blutdruckmessung, die auch als Druckpulsmessung ausgeführt wird, von dem gleichen Sensor (7) ausgeführt wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewertungszyklus des Druckpulses im Bereich der radialen Arterie gemessen wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Bewertungszyklus die Messung für einen Zeitraum von wenigstens 20 s ausgeführt wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckpuls als Mehrkanalmessung gemessen wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckpulssignal, das von dem Druckpulsmesssensor (7) gemessen wird, verstärkt und gefiltert und anschließend einer A/D-Umwandlung unterworfen wird.
  24. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Beobachten der Druckpulssignalmessung in dem Bewertungszyklus (EC) und der Druckpulssignalmessung bei dem Messzyklus (MC) für den aktuellen Blutdruck als vergleichbare Messungen bezüglich der Zeit und durch Bestimmen des Punkts, zu dem der Moment der Bestimmung des diastolischen Drucks (PDIAS) bei der aktuellen Blutdruckmessung in Bezug auf obere und untere Spitzen (H und L) des Druckpulssignal-Änderungssignals (S) festgestellt wird, das auf der Basis der Bewertungszyklus(EC)-Messung erzeugt wird.
  25. Verfahren nach Anspruch 1 oder 24, gekennzeichnet durch Beobachten der Druckpulssignalmessung des Bewertungszyklus (EC) und der Druckpulssignalmessung bei dem Messzyklus (MC) für den aktuellen Blutdruck als vergleichbare Messungen bezüglich der Zeit und durch Bestimmen des Punkts, zu dem der Moment der Bestimmung des systolischen Drucks (PSYS) der aktuellen Blutdruckmessung in Bezug auf obere und untere Spitzen (H und L) des Druckpulssignal-Änderungssignals (S) festgestellt wird, das auf der Basis der Bewertungszyklusmessung (EC) abgeschätzt wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Spitzen (H und L) obere und untere Spitzen (H und L) eines Änderungssignals (S) sind, das von den absoluten Maxima (ABSMAX) des Druckpulssignals (S) erzeugt wird, das bei der Bewertung gemessen wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Spitzen (H und L) obere und untere Sitzen (H und L) eines Änderungssignals (S) sind, das von den absoluten Minima (ABSMIN) des Druckpulssignals (S) erzeugt wird, das bei der Bewertung gemessen wird.
  28. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Spitzen (H und L) obere und untere Spitzen (H und L) eines Änderungssignals (S) sind, das von den lokalen Maxima (LMAX) des Druckpulssignals (S) erzeugt wird, das bei der Bewertung gemessen wird.
  29. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Spitzen (H und L) obere und untere Spitzen (H und L) eines Änderungssignals (S) sind, das von den lokalen Minima (LMIN) des Druckpulssignals (S) erzeugt wird, das bei der Bewertung gemessen wird.
  30. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Spitzen obere und untere Spitzen (H und L) eines Änderungssignals (S) sind, das aus gewünschten Kombinationen der absoluten Maxima (ABSMAX), der absoluten Minima (ABSMIN), der lokalen Maxima (LMAX), der lokalen Minima (LMIN) des Druckpulssignals oder anderer entsprechender Signalpunkte erzeugt wird.
  31. Anordnung zur Blutdruckmessung, – mit einem Druckerzeuger (1) zum Anlegen eines variablen kompressiven Wirkdrucks an einer Messstelle, beispielsweise an der Extremität (3) oder dergleichen einer Person an einer Kompressionsstelle (A), – wobei die Anordnung – ein Messelement (5) zum Messen des Wirkdrucks, – einen Sensor (7) zum gleichzeitigen Messen der Wirkung des variablen Wirkdrucks auf eine Arterie an einer zweiten Stelle (B), die vom Herzen weiter weg, d. h. näher zum Endpunkt einer peripheren Zirkulation, als die Kompressionsstelle (A) liegt, und – weiterhin eine Auswerteinheit (9, 9a) zum Bestimmen des systolischen Drucks (PSYS) und/oder des diastolischen Drucks (PDIAS) als Ergebnis der aktuellen Blutdruckmessung aufweist, dadurch gekennzeichnet, – dass die Anordnung eine Bewertungseinrichtung (960) zum Bewerten der Qualität einer aktuellen Blutdruckmessung aufweist, – dass die Bewertungseinrichtung (960) in Verbindung mit einem Druckpulssensor (7) steht, der den Druckpuls an der Messstelle misst und die Messdaten der Bewertungseinrichtung (960) zuführt, wobei der Druckpulssensor (7) entweder der gleiche Sensor (7), der bei der aktuellen Blutdruckmessung zum Messen des Effekts des Wirkdrucks verwendet wird, oder ein zweiter anderer Sensor (700) ist, und – dass die Bewertungseinrichtung (960) eine Berechnungseinrichtung (961) aufweist, die dafür ausgelegt ist, aus von dem Druckpulssensor (7) während des Bewertungszyklus gemessenen Messdaten ein oder mehrere statistische Parameter zu berechnen, die die Größe einer Druckpulsänderung darstellen, um die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung vorherzusagen und/oder darzustellen.
  32. Anordnung zur Blutdruckmessung – mit einem Druckerzeuger (1) zum Anlegen eines variablen kompressiven Wirkdrucks an einer Messstelle, beispielsweise an der Extremität (3) oder dergleichen einer Person an einer Kompressionsstelle (A), – wobei die Anordnung – ein Messelement (777) zum Messen des Wirkdrucks und seines Effekts durch Messen eines Druckoszillationssignals des Druckerzeugers (1) und – weiterhin eine Auswerteinheit (9, 9a) zum Bestimmen des systolischen Drucks (PSYS) und/oder des diastolischen Drucks (PDIAS) oszillometrisch aus dem Druckoszillationssignal als Ergebnis der aktuellen Blutdruckmessung aufweist, dadurch gekennzeichnet, – dass die Anordnung eine Bewertungseinrichtung (960) zum Bewerten der Qualität einer aktuellen Blutdruckmessung aufweist, – dass die Bewertungseinrichtung (960) in Verbindung mit dem Messelement (777) oder mit einem anderen Sensor (7) zum Messen des Druckoszillationssignals und zum Zuführen der Messdaten zu der Bewertungseinrichtung (960) steht, und – dass die Bewertungseinrichtung (960) eine Berechnungseinrichtung (961) aufweist, die dafür ausgelegt ist, aus einem Druckoszillationssignal, das während eines Bewertungszyklus gemessen wird, ein oder mehrere statistische Parameter zu berechnen, die die Größe der Druckoszillationssignaländerung darstellen, um die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung vorherzusagen und/oder darzustellen.
  33. Messanordnung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass zum Bewerten der Blutdruckmessung vor oder nach der aktuellen Blutdruckmessung oder sowohl vor als auch nach der aktuellen Blutdruckmessung eine Messung ausgeführt wird.
  34. Messanordnung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertungseinrichtung (960) einen Referenzkomparator (962) aufweist, der so angeordnet ist, dass er das Ergebnis der Bewertung mit Referenzwerten vergleicht, die für die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung gesetzt sind, und dass, wenn das Bewertungsergebnis die Referenzwerte überschreitet, die für die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung gesetzt sind, die aktuelle Blutdruckmessung gesteuert von dem Referenzkomparator (962) eingeleitet oder das Messergebnis einer ausgeführten aktuellen Blutdruckmessung als das Endergebnis akzeptiert wird.
  35. Messanordnung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertungseinrichtung (960) einen Referenzkomparator (962) aufweist, der angeordnet ist, um das Ergebnis der Bewertung mit Referenzwerten zu vergleichen, die für die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung gesetzt sind, und dass, wenn das Bewertungsergebnis schlechter ist als die Referenzwerte, die für die Qualität der aktuellen Blutdruckmessung gesetzt sind, die aktuelle Blutdruckmessung nicht eingeleitet, oder das Messergebnis einer ausgeführten aktuellen Blutdruckmessung zurückgewiesen wird.
  36. Anordnung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Berechnungseinrichtung (961) so angeordnet ist, dass sie einen oder mehrere der folgenden statistischen Parameter berechnet, nämlich Größe der Druckpuls- oder Oszillationssignalamplitudenänderung, Standardabweichung der Druckpuls- oder Oszillationssignalamplitudenänderung, Standardabweichung und/oder Mittel der absoluten Maxima (ABSMAX) des Druckpuls- oder Oszillationssignals, Standardabweichung und/oder Mittel der absoluten Minima (ABSMIN) des Druckpuls- oder Oszillationssignals, Standardabweichung und/oder Mittel der lokalen Maxima (LMAX) des Druckpuls- oder Oszillationssignals, Standardabweichung und/oder Mittel der lokalen Minima (LMIN) des Druckpuls- oder Oszillationssignals.
  37. Anordnung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertungseinrichtung (960) einen Trendindikator (963) aufweist, der angeordnet ist, um zu bewerten, ob der Blutdruckwert einen Trend zu einem höheren oder einem niedrigerem Wert während der Bewertung zeigt oder ob der Trend ein wesentliches Indiz für einen stabilen Blutdruckwert ist.
  38. Anordnung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckpulsmesssensor (7) oder das Druckoszillationssignalmesselement (5) ein Mehrkanalsensor ist.
  39. Anordnung nach Anspruch 31 oder 32, gekennzeichnet durch einen Bildschirm (907) zum Anzeigen des Ergebnisses der Bewertung.
  40. Anordnung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm sowohl der Anzeige des Ergebnisses der Bewertung der Qualität der aktuellen Blutdruckmessung als auch an der Anzeige des Ergebnisses der aktuellen Blutdruckmessung dient.
  41. Anordnung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Verstärker (110) und ein Filter (111) zum Verstärken und Filtern des Druckpulssignals, das vom Sensor (7) gemessen wird, sowie einen A/D-Umwandler (112) zur Durchführung einer Anlaog/Digigtal-Umwandlung nach dem Filtern aufweist.
  42. Anordnung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertungseinrichtung (960) Teil einer Armbandeinheit ist, die auch den Druckpulsmesssensor (7) für die Bewertung aufweist.
  43. Anordnung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertungseinrichtung (960) Teil einer Armband- und einer anderen Einheit ist, die in drahtloser Verbindung (22, 32) oder in einer Kabelverbindung (21, 31) mit dem Sensor (7) steht, der den Druckpuls aus dem Körper für die Bewertung misst.
  44. Anordnung nach Anspruch 31, 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertungseinrichtung (960) Teil der gleichen Einheit wie die Auswerteinheit (9) ist.
  45. Anordnung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertungseinrichtung (960) Teil der Auswerteinheit (9) ist.
  46. Anordnung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertungseinrichtung (960) eine Einrichtung (964) zum Beobachten der Druckpulssignalmessung bei dem Bewertungszyklus (EC) und der Druckpulssignalmessung bei dem aktuellen Blutdruckmesszyklus (MC) als vergleichbare Messungen bezogen auf die Zeit, sowie eine Bestimmungseinrichtung (965) zum Bestimmen des Punkts aufweist, zu dem der Moment der Bestimmung des diastolischen Drucks (PDIAS) bei der aktuellen Blutdruckmessung bezogen auf obere und untere Spitzen (H und L) eines Druckpulssignal-Änderungssignals (S) festgestellt wird, das auf der Basis der Bewertungszyklusmessung (EC) erzeugt wird.
  47. Anordnung nach Anspruch 31 oder 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewertungseinrichtung (960) eine Einrichtung (964) zum Beobachten der Druckpulssignalmessung bei dem Bewertungszyklus (EC) und der Druckpulssignalmessung bei dem aktuellen Blutdruckmesszyklus (MC) als vergleichbare Messungen bezogen auf die Zeit, sowie eine Bestimmungseinrichtung (965) zum Bestimmen des Punkts aufweist, zu dem der Moment der Bestimmung des systolischen Drucks (PSYS) bei der aktuellen Blutdruckmessung bezogen auf obere und untere Spitzen (H und L) eines Druckpulssignal-Änderungssignals (S) entsprechend dem Trend festgestellt wird, der auf der Basis der Bewertungszyklusmessung (EC) abgeschätzt wird.
  48. Anordnung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (7), der bei der aktuellen Blutdruckmessung zum Messen des Effekts des Wirkdrucks an der zweiten Stelle (B) verwendet wird, ein Sensor (7) ist, der den Effekt des Wirkdrucks und des Druckpulses misst, der vom Herzschlag erzeugt wird, und mit der Auswerteinheit (9) gekoppelt ist, mit der auch an ein Messsignal als Anzeige für den Messwert des Wirkdrucks gekoppelt ist, und dass die Auswerteinheit (9) angeordnet ist, um den diastolischen Druck (PDIAS) und/oder den systolischen Druck (PSYS) auf der Basis eines Drucks zu bestimmen, der auf die Erfassung einer für den diastolischen Druck (PDIAS) und/oder des systolischen Druck (PSYS) charakteristischen Änderung bei dem Druckpulssignal wirkt, das von dem Sensor (7) gemessen wird.
DE69821121T 1997-09-12 1998-09-14 Verfahren und anordnung zur blutdruckmessung Expired - Lifetime DE69821121T2 (de)

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