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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf wegspülbare
faserige Strukturen. Diese faserigen Strukturen können in
Form von Papier oder synthetischen Vliesstoffen vorliegen.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die Naßfestigkeit ist ein wünschenswertes
Attribut für
viele wegwerfbaren Papierprodukte, die ihre Integrität für eine längere Zeitspanne
beibehalten müssen,
wenn sie während
ihrer vorgesehenen Verwendung benäßt werden. Solche Produkte
umfassen Toiletten- und Gesichtstissue, Papiertücher und einige der Komponenten
von Windeln und Erwachsenen-Inkontinenzeinrichtungen, Frauen-Hygieneprodukte,
wie Damenbinden, Höscheneinlagen
und Tampons und dergleichen.
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Eine Anzahl von Harzen wurden verwendet
und als dahin gehend offenbart, daß sie für die Bereitstellung einer
Naßfestigkeit
bei Papierprodukte und Komponenten derselben nützlich sind. Bestimmte dieser
naßfesten
Additive haben zu Papierprodukten mit einer dauerhaften Naßfestigkeit
geführt,
das heißt,
einem Papier, welches, wenn es in ein wäßriges Medium gelegt wird,
einen wesentlichen Teil seiner anfänglichen Naßfestigkeit über die
Zeit beibehält.
Beispielhafte Harze dieses Typs umfassen Urea-Formaldehydharze,
Melamin-Formaldehydharze und Polyamid-Epichlorhydrinharze. Solche Harze zeigen
einen begrenzten Abbau der Naßfestigkeit,
selbst bei Vorhandensein von übermäßigem Wasser.
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Eine dauerhafte Naßfestigkeit
ist jedoch in Papierprodukten häufig
eine nicht notwendige und unerwünschte
Eigenschaft. Tatsächlich
werden Papierprodukte aufgrund der dauerhaften Naßfestigkeit
solcher Produkte oder Komponenten derselben im Allgemeinen nach
kurzen Benutzungsdauern in Deponien, Verbrennungsanla gen, etc. entsorgt.
Solche Produkte können
deshalb eine signifikante Belastung für den Feststoff-Abfallstrom
bedeuten. Die wünschenswerte
Alternative, benutzte Papierprodukte in öffentliche Kläranlagen
oder private Abwassersysteme zu lenken ist aufgrund der Einfügung von "nicht wegspülbaren" Komponenten, wie
Decklagen und Außenlagen,
typischerweise versperrt. Das heißt, es kann sich eine Verstopfung dieser
Systeme ergeben, falls das Produkte oder eine oder mehrere ihrer
Komponenten dauerhaft hydrolyseresistente Festigkeitseigenschaften
zurück
behält.
Deshalb wurden Anstrengung unternommen, Papierproduktkomponenten
zu schaffen, und insbesondere Komponenten für ein Inkontinenzprodukt und
ein Produkt zur persönlichen
Hygiene, die eine ausreichende Naß-Integrität haben, wenn sie mit wässerigen
Körperfluiden während der
Benutzung benäßt werden,
welche aber ihre Integrität
verlieren, wenn sie großen
Mengen von Abwasser ausgesetzt sind (wie dies in einer typischen
Toilette auftritt), derart, daß sie
die Sanitärinstallationen durchqueren
und sich in Abwasser-/Klärsystemen
zersetzen. Zahlreiche Ansätze
zum Bereitstellen von Papierprodukten, die von sich beanspruchen,
eine gute anfängliche
Naßfestigkeit
zu haben, welche sich über
die Zeit signifikant zersetzt, wurden mit der Zeit vorgeschlagen.
Zum Beispiel sind verschiedene Ansätze, welche vorschlagen, eine
temporäre
Naßfestigkeit
zu erreichen, beschrieben in US Patent Nr. 3,556,932, Coscia et al.,
veröffentlicht
am 19. Januar 1971; US Patent Nr. 3,740,391, Williams et al., veröffentlicht
am 19. Juni 1973; US Patent Nr. 4,258,849; Miller, veröffentlicht
am 31. März
1981; US Patent Nr. 3,096,228, Day et al., veröffentlicht am 02. Juli 1983;
US Patent Nr. 4,605,702, Guerro et al., veröffentlicht am 12. August 1986;
US Patent Nr. 4,675,394, Solarek et al., veröffentlicht am 23. Juni 1987;
US Patent Nr. 5,509,913, veröffentlicht
am 23. April 1996 für
Yeo; US Patent Nr. 4,603,176, Bjorkquist et al., veröffentlicht
am 29. Juli 1986; US Patent Nr. 4,981,557, Bjorkquist et al., veröffentlicht
am 01. Januar 1991; und US Patent Nr. 5,138,002, Bjorkquist, veröffentlicht
am 11. August 1992. Weitere Druckschriften in diesem Kontext sind
EP-A-582,123 und US Patent Nr. 5,656,746 für Smith.
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Obwohl der Stand der Technik eine
Vielfalt von synthetischen Vliesstoffprodukten mit variierenden Graden
an Naßfestigkeit
bereit gestellt hat, lieferte keiner Papier produkte, die die kombinierte
Naß-Integrität bei Benutzung
und die Zersetzungseigenschaften bei Wegwurf der vorliegenden Strukturen
zeigen. Insbesondere zeigen bestehende temporär naßfeste Produkte einen sofortigen
und schnellen Zug-Abbau bei einem Aussetzen in wässerigen Fluiden. Offensichtlich
macht der schnelle Abbau bei Vorhandensein von Körperfluiden diese Materialien
ungeeignet für
die Verwendung in absorbierenden Artikeln, welche ihre Festigkeit
bis zum Zeitpunkt des Wegwurfs beibehalten müssen. Umgekehrt werden sich,
wie oben diskutiert, solche Papierprodukte, die dauerhaftere Naßfestigkeit
besitzen, nicht zersetzen, selbst dann, wenn sie großen Mengen
wässeriger
Flüssigkeiten
ausgesetzt sind.
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Es ist deshalb eine Aufgabe dieser
Erfindung, wegspülbare
faserige Strukturen in Form entweder auf Papier basierender oder
synthetischer Vliesstoffe zu schaffen, die eine anfängliche
Zugfestigkeit bereitstellen, selbst dann, wenn sie wässerigen
Körperfluiden
ausgesetzt werden, welche sich aber schnell bei Vorhandensein von überschüssigen Mengen
von Wasser, denen sie während
des Wegwurfes begegnen, schnell zersetzen. Diese Strukturen können in
Form eines Papierprodukts vorliegen, wie einem Toilettentissue,
Gesichtstissue-, Tissuetüchern
und dergleichen, oder sie können
als eine Komponente in persönlichen
Produkten, wie Decklagen, Außenlagen
und dergleichen eines absorbierenden Artikels, verwendet werden.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf wegspülbare
faserige Strukturen mit einer Naß-Zugfestigkeit bei Benutzung
von wenigstens etwa 39,4 g/cm (100 g/in) und einer Naß-Zugfestigkeit
bei Wegwurf von nicht mehr als etwa 11,8 g/cm (30 g/in). Die Erfindung
bezieht sich speziell auf wegspülbare
faserige Strukturen mit einem Binder, welcher ein Polymer und ein
Salz umfaßt,
um die gewünschten
Benutzung- und Wegwurfeigenschaften der Naßfestigkeit bereit zu stellen.
Das Polymer ist, wenn es in Verbindung mit dem Salz verwendet wird,
relativ unlöslich
in wässrigen
Fluiden, denen bei Benutzung begegnet wird, ist aber bei Vorhandensein von Überschußwasser,
wie es in einem typischen sanitären
Entsorgungssystem auf tritt, löslich.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf Produkte, die aus (z. B. Tissueprodukte,
wie Gesichts- und Toilettentissue) den wegspülbaren faserigen Strukturen
bestehen oder diese umfassen (z. B. absorbierende Artikel) sowie
ein Verfahren zum Herstellen der faserigen Strukturen.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Draufsicht einer Damenbinde, wobei Bereiche der Damenbinde
weg geschnitten sind, um die Konstruktion der Damenbinde deutlicher
zu zeigen.
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2 ist
eine Schnittansicht der Damenbinde aus 1 entlang einer Schnittlinie 2-2.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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I. Definitionen
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Wie hier verwendet, bedeutet der
Ausdruck "Naß-Zugfestigkeit
bei Benutzung" die
Zugfestigkeit einer faserigen Struktur, gemessen unter Verwendung
eines elektronischen Zugtesters, wie dies beschrieben ist im Abschnitt
Testverfahren, nachdem eine Probe der Struktur in 5% Natriumsulfatlösung für 2 Minuten
bei 23°C eingetaucht
wurde.
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Wie hier verwendet, bedeutet der
Ausdruck "Zugfestigkeit
bei Wegwurf' die
Zugfestigkeit einer faserigen Struktur, gemessen unter Verwendung
eines elektronischen Zugtesters, wie dieser beschrieben ist im Abschnitt
Testverfahren, nachdem eine Probe der Struktur für 15 Sekunden bei 23°C in überschüssigem destillierten
Wasser eingetaucht war.
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II. Wegspülbare faserige
Strukturen
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf wegspülbare
faserige Strukturen mit einer Naß-Zugfestigkeit bei Benutzung
von wenigstens etwa 39,4 g/cm (100 g/in), vorzugsweise wenigstens
etwa 78,8 g/cm (200 g/in) und ganz bevorzugt wenigstens etwa 118,2
g/cm (300 g/in). Außerdem
haben die Strukturen eine Naß-Zugfestigkeit
bei Wegwurf von nicht mehr als etwa 11,8 g/cm (30 g/in), vorzugsweise
nicht mehr als etwa 9,8 g/cm (25 g/in). Die Zugfestigkeiten werden
gemessen den Vorgehensweisen, die unten im Abschnitt Testverfahren
ausgeführt
sind. Bevorzugte Materialien zum Präparieren dieser wegspülbaren faserigen
Strukturen sind unten im Detail beschrieben. Im Allgemeinen umfassen
diese bevorzugten Strukturen Fasern und ein Bindermaterial, wobei
das Bindermaterial ein Polymer und ein Salz umfaßt.
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A. Binder-Zusammensetzung
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In einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfaßt
die Binderkomponente der faserigen Strukturen ein Salz und das Kondensationsprodukt
von Polyvinylalkohol (hiernach als "PVA" bezeichnet)
und ein oder mehrere substituierte oder nicht substituierte C1-C8 Aldehyde. Dieses
Kondensationsprodukt ist ein Polyvinylalkohol-Coacetat (hier als
ein "PVAA" bezeichnet).
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Polyvinylalkohole, die bei der Herstellung
des PVAA für
diesen bevorzugten Binder nützlich
sind, sind in der Textil- und Papiertechnik allgemein bekannt und
sind erhältlich
im Handel aus verschiedenen Quellen. Diese Alkohole werden hergestellt
durch zuerst ein Polymerisieren von Vinylacetat, gefolgt durch eine
Hydrolyse der Acetatgruppen zu Alkoholgruppen. Die im Handel erhältlichen
Qualitätsstufen
von PVA variieren im Grad der Polymerisierung (das heißt, Molekulargewicht)
und im Grad der Hydrolyse (das heißt, in der Anzahl der Acetatgruppen,
die zur Hydroxylgruppen konvertiert werden). Zum Beispiel sind im
Handel erhältliche
Qualitätsstufen
von PVA erhältlich,
die einen Hydrolysegrad von etwa 88% haben, bis zu solchen, die
einen Hydrolysegrad von über
99% haben.
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Bevorzugte funktionalisierte Polymere,
die in der vorliegenden Erfindung nützlich sind, sind solche, bei welchen
das zu acetisierende PVA-Material einen Hydrolysegrad von wenigstens
etwa 95%, ganz bevorzugt von wenigstens etwa 97%, noch bevorzugter
von wenigstens etwa 98% und äußerst bevorzugt
von wenigstens etwa 99% aufweist. Zudem sind bevorzugte funktionalisierte
Polymere solche, bei welchen wenigstens etwa 8% der Hydroxylgruppen
des Ausgangs-PVA acetisiert sind. Ganz bevorzugt wird das PVAA von
etwa 8 bis etwa 20% der Ausgangshydroxyle des PVA acetisiert haben,
ganz bevorzugt von etwa 10 bis etwa 16%.
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Um in der vorliegenden Erfindung
besonders nützlich
zu sein, sollte PVA in einem solchen Maße acetisiert werden, daß der Trübungspunkt
des PVAA (gemessen turbidimetrisch durch Messen einer Veränderung der
Lichtdurchlässigkeit)
höher als
ist als die Temperatur des Leitungswassers (das heißt, größer als
etwa 25°C)
und durch die Hinzugabe von Salzen gedrückt wird. Zudem ist es, damit
das PVAA herkömmlich
synthetisiert werden kann, nützlich,
daß sein
Trübungspunkt
wenigstens etwa 1°C
oberhalb der Kondensationsreaktionstemperatur liegt, vorzugsweise
von etwa 3 bis etwa 5°C
oberhalb der Kondensationsreaktionstemperatur. Dies soll so sein,
um homogene Reaktionsbedingungen während der Bildung des PVAA
zu erleichtern.
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Der Fachmann wird erkennen, daß der Grad
der Acetalisierung des Ausgangs-PVA, um ein funktionalisiertes PVAA-Polymer
zu erhalten, das die gewünschte
Naßfestigkeit
bei Benutzung bereit stellt, in Bezug zu dem Hydrolysegrad des Ausgangs-PVA,
zu dem Molekulargewicht des Ausgangs-PVA, zum Aldehyd-Ausgangsmaterial,
etc.. Im Allgemeinen nimmt der Grad der benötigten Acetalisierung bei ansonsten
konstanten anderen Dingen, zu, wenn der Hydrolysegrad des PVA-Ausgangsmaterials
zunimmt. Auch nimmt, wenn ansonsten alles konstant bleibt, die Naß-Zugfestigkeit
bei Benutzung zu, wenn das Molekulargewicht des PVA-Ausgangsmaterials
zunimmt. Die Bestimmung des Grades an Acetalisierung eines gegebenen
Ausgangs-PVA, um die gewünschte
Naß-Zugfestigkeit
bei Benutzung zu erreichen, ist ein Gegenstand von Routineexperimentierung
für den
Fach mann und wird teilweise durch die Endnutzung des Produkts diktiert,
wie dies unten diskutiert wird.
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Vorzugsweise wird das PVA-Ausgangsmaterial
ein mittleres Molekulargewicht von wenigstens etwa 80 kg/mol, ganz
bevorzugt wenigstens etwa 160 kg/mol haben. Im Allgemeinen, je höher das
mittlere Molekulargewicht des Polymers ist, desto größer ist
die Naßfestigkeit
bei Benutzung des korrespondierenden faserigen Substrats mit dem
Binder. Der Fachmann wird erkennen, daß das Molekulargewicht des
Ausgang-PVA seine Viskosität
bewirkt (ein höheres
Molekulargewicht liefert ein höher
viskoses PVA) und daß weniger
viskoses PVA leichter in das gewünschte
PVAA zu verarbeiten ist. Dies begrenzt jedoch nicht den Schutzbereich der
Erfindung auf die Verwendung von PWAs mit "geringem" Molekulargewicht.
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Wie angegeben wird, um das PVAA-Material
zu erhalten, das PVA-Ausgangsmaterial
mit einem substituierten oder nicht substituierten C2-C8 Aldehyd oder einem Gemisch aus zwei oder
mehrerer solcher Aldehyde in Reaktion gebracht. Dort, wo das Aldehyd
substituiert ist, umfassen geeignete Substituenen z. B. C1-C3 Alkyl und Aryl.
Vorzugsweise ist das Aldehyd eine unsubstituierte, gesättigte geradkettige
Kette. Auch bevorzugt ist es, wenn das Aldehyd von 2 bis 5 Kohlenstoffatome,
ganz bevorzugt von 3 bis 4 Kohlenstoffatome aufweist. Spezifische,
nicht beschränkende
Beispiele von Aldehyden, die für
eine Reaktion mit dem PVA-Ausgangsmaterial
besonders geeignet sind, sind Acetaldehyd, Propionaldehyd, Butyraldehyd
und Mischungen davon. Besonders bevorzugt ist es, wenn das Aldehyd
ein Propionaldehyd und/oder Butyraldehyd, äußerst bevorzugt ein Butyraldehyd
ist.
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Im Allgemeinen können die hier nützlichen
PVAA-Materialien präpariert
werden, indem eine im Handel erhältlich
Qualitätsstufe
von PVA (z. B. Airvol 350® oder Airvol 165®,
erhältlich
von Air Products, Allentown, PA) und Aldehyd in einer wässrigen
Lösung
bei einer Temperatur von etwa 20°C
und beim einem pH-Wert von etwa 2 in Reaktion gebracht werden. Repräsentative
Beispiele zum Präparieren
von hier nützlichen
PAAs werden unten im Abschnitt VI angegeben.
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Eine alternative Klasse von einem
in der Binderkomponente der faserigen Strukturen nützlichen
Polymers sind Homopolymere und Copolymere, die abgeleitet werden
aus Acrylamidmonomeren. Diese Polymere haben eine Struktur gemäß der folgenden
allgemeinen Formel (1)
in welcher
- (a) x ist ≥ 1;
- (b) y ist ≥ 1;
- (c) R1 und R2 sind
unabhängig
ausgewählt
von Wasserstoff und C1-C6 Alkyl
(vorzugsweise wenigstens eines von R1 oder
R2 etwas anderes als Wasserstoff ist, insbesondere
ist R1 ein Wasserstoff und ist R2 ein C1-C3 Alkyl, noch bevorzugter ist R1 ein
Wasserstoff und R2 ein Methyl, Ethyl, Isopropyl
oder n-Propyl); und
- (d) wenn y ≥ ist,
- (i) R3 ein -N(R4)(R5), wobei R4 und
R5 unabhängig
ausgewählt
sind aus Wasserstoff, C1-C6 Alkyl
und Aryl (vorzugsweise ist R4 ein Wasserstoff
oder ein C1-C4 Alkyl
und ist R5 ein C1-C4 Alkyl, ganz bevorzugt ist R4 ein
Wasserstoff oder ein C3-C4 Alkyl
und ist R5 ein C3-C4 Alkyl); oder
- (ii) R3 ist ein -O-(-CH2-)2-N(R6(R7),
wobei z von 2 bis etwa 4 ist (vorzugsweise 2 oder 3, äußerst bevorzugt 3)
und R6 und R7 unabhängig ausgewählt sind
aus Wasserstoff, C1-C6 Alkyl
und Aryl(vorzugsweise ist R6 ein Wasserstoff
oder ein C1-C3 Alkyl
und ist R7 ein C1-C3 Alkyl, ganz bevorzugt ist R6 ein
C1-C3 Alkyl und
ist R7 ein C1-C3 Alkyl).
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In solchen Fällen, in welchem R6 und
R7 beide Alkylgruppen sind, werden die sich
ergebenden tertiären
Amine kationisch sein bei einem neutralen pH-Wert und wird das Polymer
deshalb ohne Weiteres an Zellulose absorbiert werden, und zwar aufgrund
der Ionenbindung mit den anionischen Carboxylgruppen der Zellulose.
Als solche können
Polymere dieser Klasse dem nassen Ende des Papierherstellungsverfahrens
hinzu gegeben werden, anstatt als in einem separaten Schritt, nach
der Substratbildung. Vorzugsweise werden das Polyacrylamidpolymer
oder das Copolymer ein mittleres Molekulargewicht von wenigstens
etwa 50 kg/mol, ganz bevorzugt wenigstens etwa 100 kg/mol, noch
bevorzugter wenigstens etwa 200 kg/mol haben.
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Im Allgemeinen werden Homo- und Copolymere,
die von Acrylamiden abgeleitet werden, durch einen Polymerisierung
am freien Radikal präpariert,
welcher ein Verfahren ähnlich
demjenigen folgt, das in Macromolecules 1992, 25, 5353–5361 beschrieben
wird, welches hier durch Bezugnahme mit aufgenommen ist. Um ein
Polymer mit hohem Molekulargewicht zu erhalten, ist es jedoch notwendig,
Dioxan durch t-Butanol als Lösungsmittel
zu ersetzen. Repräsentative
Beispiele zum Präparieren
von Polyacrylamid-Homo- und Copolymeren, die hier nützlich sind,
unten im Abschnitt VI durchgeführt.
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Zusätzlich zu dem Polymer umfaßt die Binderkomponente
der vorliegenden Erfindung ein geeignetes Salz, welches die Quellung
und/oder Auflösung
des Polymers bei Vorhandensein von relativ kleinen Mengen Wasser
oder auf Wasser basierenden Fluiden verhindert, wie solchen, denen
begegnet wird, wenn Tissueprodukte oder Komponenten in absorbierenden
Artikeln verwendet werden. Es ist die Fähigkeit, einer Quellung bei
Vorhandensein geringer Mengen Wasser zu widerstehen, was die Naßfestigkeit
bei Benutzung der faserigen Strukturen der vorliegenden Erfindung
liefert. Salze, die hier nützlich
sind, umfassen solche mit einwertigen Kationen (z. B. Li+, Na+, K+), zweiwertigen Kationen (z. B. Mg+2, Ca+2) und dreiwertigen
Kationen (z. B. Al+3). Bevorzugt werden
Salze mit einwertigen oder zweiwertigen Kationen. Bevorzugte Salze
umfassen Anionen, wie Citrat, Sulfat, Chorid, Fluorid, Bromid, Thiosulfat,
Phosphat, Nitrat, Acetat, Karbonat und Bikarbonat. Bevorzugte Salze
umfassen, sind aber nicht beschränkt
darauf, Natriumcitrat, Kaliumcitrat, Natriumsulfat, Kaliumsulfat,
Magnesiumsulfat, Kalziumsulfat, Natriumphophat, Kaliumphophat und
Magnesiumchlorid. Besonders bevorzugte Salze umfassen Kaliumcitrat
und Natriumsulfat.
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Weil der Anteil des direkt verwendeten
Salzes die Naßfestigkeit
des Binders bei Benutzung, wird der Anteil des für eine gegebene faserige Struktur
der vorliegenden Erfindung erforderliche Salzmenge teilweise durch
die Endnutzung des Produkts diktiert, welches die faserige Struktur
aufweist. Das heißt,
dort, wo eine relativ geringe Naßfestigkeit bei Benutzung benötigt wird,
wie bei Toilettentissue, können
relativ geringe Mengen an Salz erforderlich sein. Umgekehrt können dort,
wo eine hohe Naßfestigkeit
bei Benutzung benötigt
wird, wie beispielsweise für
eine Decklage in einem absorbierenden Artikel, relativ höhere Salzmengen
verwendet werden.
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B. Fasern
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Die Binderzusammensetzung ist nützlich,
um einer breiten Vielfalt von Papier- und Papierprodukten eine temporäre Naßfestigkeit
zu verleihen. Wie hier verwendet, umfassen die Ausdrücke "Papier" und "Papierprodukte" flächenartige
Massen und geformte Produkte, die Fasermaterialien enthalten, welche
von natürlichen
Quellen abgeleitet werden können,
wie Holzzellstofffasern, oder welche synthetisch abgeleitet werden.
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Fasern unterschiedlichen natürlichen
Ursprungs sind auf die Erfindung anwendbar. Gekochte Zellulosefasern
aus Weichholz (abgeleitet von Nadelbäumen) Hartholz (abgleitet von
Laubbäumen)
oder von Baumwolllintern, können
verwendet werden. Fasern aus Espartogras, Bagasse, Kampfer, Flachs
und anderen holzigen und zellulosehaltigen Faserquellen können als
Rohmaterial in der Erfindung verwendet werden. Aus Gründen der
Kosten, der leichten Herstellung und Entsorgbarkeit sind be vorzugte
Fasern solche, die abgeleitet werden von Holzzellstoff (das heißt, Zellulosefasern).
Wenn Zellulosefasern verwendet werden, wird die optimale Quelle
abhängen
von der in Betracht gezogenen speziellen Endnutzung. Im Allgemeinen
werden Holzzellstoffe verwendet. Verwendbare Holzzellstoffe umfassen
chemische Zellstoffe, wie Kraft (das heißt, Sulfat) – und Sulfitzellstoffe
sowie mechanische Zellstoffe, einschließlich z. B. Holzmehl, thermomechanischer
Zellstoff (das heißt,
TMP) und chemothermomechanischer Zellstoff (das heißt, CTMP).
Vollständig
gebleichte, teilweise gebleichte und ungebleichte Fasern sind hier
nützlich.
Es kann häufig
erwünscht
sein, gebleichten Zellstoff aufgrund seines besseren Weißgrades
Erscheinungsbildes für
den Verbraucher zu verwenden. Für
Produkte, wie Papiertissue, Papiertücher und Substrate von Windeln,
Damenbinden, Katamneseeinlagen und anderen ähnlichen absorbierenden Papierprodukten,
wird besonders vorgezogen, Fasern aus nördlichem Weichholz-Zellstoff
zu verwenden, und zwar aufgrund seiner sehr guten Festigkeitseigenschaften.
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Auch nützlich in der vorliegenden
Erfindung sind Fasern, die aus wieder aufbereitetem Papier abgeleitet
werden, welche einige oder alle der obigen Kategorien sowie andere
nicht faserige Materialien, wie Füllstoffe und Haftmittel, die
verwendet wurden, um den ursprünglichen
Papierherstellungsprozeß zu
vereinfachen, enthalten können.
Die faserigen Strukturen der vorliegenden Erfindung können nicht
zelluloseartige Fasermaterialien, z. B. Glasfasern und synthetische
polymere Fasern umfassen oder im Wesentlichen aus diesen bestehen.
Synthetische polymere Fasern, die hier nützlich sind, umfassen Polyolefine,
speziell Polyethylene, Polypropylen und Copolymere mit wenigstens
einem olefinischen Bestandteil. Weitere Materialien, wie Polyester,
Polyamide, Nylons, Rayons, Copolymere davon und Kombinationen des
Vorstehenden, können
als faseriges polymeres Material geeignet sein.
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C. Präparieren faseriger Strukturen
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Die faserigen Strukturen der vorliegenden
Erfindung umfassen den temporären
naßfesten
Binder (Polymer und Salz) in Kombination mit Fasern. Das Polymer
wird kombiniert mit den Fasern in einer Weise, welche, nach Hinzugabe
des Salzes, zu einer gebundenen Fasermasse führt, im Allgemeinen in Form
eines Flächengebildes,
das die Fasern enthält.
Die gebundene Fasermasse hat eine Naßfestigkeit bei Benutzung,
die höher
ist als eine entsprechende Fasermasse ohne den Binder hat.
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Die faserigen Strukturen der vorliegenden
Erfindung können
in einer Vielfalt von Wegen präpariert werden.
Ein wichtiger Aspekt ist jedoch, daß das Polymer und das Salz
den Fasern getrennt hinzu gegeben werden sollten. Das heißt, während das
Polymer und das Salz gleichzeitig zugegeben werden können, sollten sie
nicht vor die Einführung
in die Fasern vermischt werden. Dies wird durch die Fähigkeit
des Salzes diktiert, das Polymer auszufällen, falls die beiden vor
der Hinzugabe zu den Fasern kombiniert werden.
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Die faserigen Strukturen werden typischerweise
durch einen Naßlege-Papiermacherprozeß geformt. Naßlege-Papiermacherprozesse
umfassen typischerweise die Schritte des Bereitstellens eines Breies,
der Fasern enthält
(der Brei wird alternativ hier als ein Papiermacherstoff bezeichnet),
Abscheiden des Breies auf Fasern auf einem Substrat, wie einem foraminösen Formungsdraht
(z. B. einem Fourdrinier-Sieb) und Fixieren der Fasern in einer
Flächenform,
während
die Fasern sich in einem im Wesentlichen ungeflockten Zustand befinden.
Der Schritt des Fixierens der Fasern in einer Flächenform kann durchgeführt werden,
indem dem Fluid erlaubt wird, abzulaufen und die Fasern gegen den
foraminösen
Draht gepreßt
werden (Entwässerung),
z. B. mit einer Siebwalze, wie einer zylindrischen Dandy-Walze. Einmal fixiert,
kann das faserige Flächengebilde dann
getrocknet und optional bedarfsweise kompaktiert werden.
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Im Allgemeinen wird Polymer mit den
Fasern durch Berühren
der Fasern mit dem Polymer in einen wässrigen, flüssigen Medium und mit einem
wesentliches Entfernen des Mediums aus den Fasern kombiniert. Das
Polymer kann mit den Fasern am nassen Ende des Papiermacherprozesses
kombiniert werden (z. B. durch Hinzugabe des Papierstoffes) oder
nachdem das Papierprodukt im Wesentlichen geformt ist (das heißt, über eine
trockenseitige Hinzugabe). In einer bevorzugten Ausführungsform
werden das Polymer und das Salz mit den Fasern kombiniert, nachdem
das Papierprodukt im Wesentlichen geformt ist, z. B. durch Aufsprühen oder
Drucken.
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Auf diese Weise kann die Behandlung
des Papiers oder der Papierprodukte mit dem Polymer einen Sprühvorgang,
ein Bedrucken oder ein andersartiges Aufbringen des Polymers auf
die Fasern, das bei der Präparierung
des Papierprodukts im Wesentlichen anerkannt ist, z. B. durch einen
Naßlegeprozeß, umfassen.
Die fixierten Fasern werden vorzugsweise mit dem Polymer in Form
einer Zusammensetzung besprüht
oder bedruckt, welche eine flüssige
Lösung
des Polymers umfaßt.
Wasser ist das bevorzugte Lösungsmittel.
Das flüssige
Gemisch enthält
typischerweise von etwa 1 bis etwa 10 Gew.-% des Polymers und von
etwa 90 bis etwa 99 Gew.-% des Lösungsmittels;
z. B. ist ein Gemisch von etwa 5 Gew.-% des Polymers und etwa 95
Gew.-% des Lösungsmittels
geeignet. Optional kann ein Plastifizierer in der Lösung enthalten
sein, um beim Bereitstellen von Weichheit und Flexibilität in der
gebundenen Faserstruktur zu helfen. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Polymerlösung
auf die vorher fixierten Fasern gesprüht. Beim Trocknen wird die
Salzkomponente zu dem Fasern-Polymer-Substrat hinzu gegeben (z.
B. durch Sprühen).
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Wie angegeben, kann das Polymer alternativ
mit den Zellulosefasern am nassen Ende eines Naßlege-Papiermacherprozesses
kombiniert werden. So kann das Polymer in geeigneter Weise in den
Papier machenden Stoff aufgenommen werden. Das Polymer kann dem
Stoff direkt hinzu gegeben werden und mit diesem vermengt werden,
um seine Auflösung
zu veranlassen. Alternativ wird zuerst eine Lösung des Polymers präpariert
und dann dem Stoff hinzu gegeben. In beiden Fällen kann es in Abhängigkeit
von der Natur des Polymers notwendig sein, eine positive Ladung
in das Polymer einzuführen,
so daß dieses
sich ohne Weiteres an die anionischen Zellulosefasern adsorbieren
kann, wenn es am nassen Ende des Papiermacherprozesses hinzu gegeben
wird. Zum Beispiel kann eine kleine Menge von 4-Dimethylaminobutyraldehyddimethylacetal zusammen
mit dem nicht substituierten C2-C4 Aldehyd hinzu gegeben werden, wenn das
PVAA hergestellt wird, um die positive Ladung bereit zu stellen.
Eine Alternative zum Zuführen
einer positiven Ladung ist, das Polymer/Faser-Gemisch zu erhitzen,
um eine Retention des Polymers auf den Fasern des Stoffes zu erleichtern.
In solchen Ausführungsformen,
in welchen das Polymer des Binders unter den Bedingungen zum Kombinieren
des Polymers und der Fasern kationisch ist, kann das Auftreten einer
Inkompatibilität
mit den Fasern vermieden werden. Dort, wo das Polymer mit Fasern über eine
naßseitige
Hinzugabe kombiniert wird, wird die Salzlösung vorzugsweise hinzu gegeben,
nachdem das Faser/Polymer-Gemenge getrocknet wurde.
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Ungeachtet dessen, ob das Polymer
mit den Fasern durch eine Zugabe am trocknen Ende oder am nassen
Ende kombiniert wird, kann das Salz konkurrierend mit (obwohl separat)
oder sequentiell zu der Polymerhinzugabe hinzu gegeben werden. In
einer Ausführungsform
werden das Polymer und die Fasern kombiniert und darf das geformte
Flächengebilde
trocknen. Eine Salzlösung
wird dann hinzu gegeben, um eine faserige Struktur der vorliegenden
Erfindung zu schaffen.
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Das Polymer wird in vorteilhafter
Weise in Form einer Lösung
verwendet, welche weiter mit zusätzlichem
Lösungsmittel
verdünnt
oder konzentriert werden kann. Alternativ kann das Polymer durch
Entfernen des Lösungsmittels
isoliert und wieder gewonnen werden, z. B. durch Vakuum und/oder
Verdampfung. Das Polymer kann das später in einer temporär naßfesten
Zusammensetzung verwendet und auf die Fasern zum Verleihen einer
temporären
Naßfestigkeit
aufgebracht werden. Solche Zusammensetzungen umfassen das PVAA-Polymer,
ein Lösungsmittel,
das für
ein wesentliches Auflösen
des Polymers geeignet ist (vorzugsweise in Wasser und/oder in einem
Plastifizierer, wie Glycerol, Sorbitol, etc.) und optional weitere
Papiermacheradditive, wie sie im Stand der Technik allgemein bekannt
sind (z. B. Weichmacher, Retentionshilfen).
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Behandlung durch Sprühen,
Drucken oder durch ein anderes Aufgingen des Polymers auf die fixierten
Fasern mit einer solchen Zusammensetzung herbei geführt (ganz
bevorzugt Sprühen).
Das Sprühen
führt dazu,
höhere
Grade an Naß-Zugfestigkeit
bei Benutzung in Bezug zu einer Behandlung am nassen Ende in einem
Handschöpfungs-Papiermacherprozeß bereit
zu stellen.
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Die Menge des Polymers, die mit den
Zellulosefasern kombiniert wird, wird ausgewählt, um ein Gleichgewicht einer
Naß-Zugfestigkeit
bei Benutzung, eine Naß-Zugfestigkeit bei
Wegwurf und optional weitere Eigenschaften, einschließlich eine
Trocken-Festigkeit, die mit den Aufgaben der Erfindung vereinbar
ist, bereit zu stellen. Die Papierprodukte enthalten typischerweise
von etwa 0,5 Gew.-% bis etwa 20 Gew.-%, vorzugsweise von etwa 1
Gew.-% bis etwa 15 Gew.-%, ganz bevorzugt von etwa 1 Gew.-% bis
etwa 10 Gew.-% des Polymers, basierend auf dem Gesamtgewicht der
faserigen Struktur. Die naßfesten
Eigenschaften der faserigen Struktur werden abhängen von ihrer Endnutzung (z.
B. als ein Tissueprodukt oder als eine Komponente eines absorbierenden
Artikels).
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Die Zusammensetzung mit dem Polymer
darf mit den Fasern für
eine und bei einer Temperatur in Kontakt bleiben, die Ausreichen,
um eine Adsorption des Polymers durch die Fasern zu ermöglichen
und eine Bindung zwischen dem Polymer und den Fasern zu ermöglichen,
derart, daß eine
signifikante Naßfestigkeit über die
Bindungsformation (Interfaserbindungen werden gebildet) entwickelt
wird. Wenn die Fasern durch eine Sprühauftragung auf einer herkömmlichen,
im Handel erhältlichen
Papiermacheranlage behandelt werden, kann die Produktionszeit, z.
B. die Papiertrocknungszeit (üblicherweise
weniger als 4 Minuten) erhöht
werden müssen,
um zu ermöglichen,
daß sich
signifikante Grade an Naßfestigkeit
entwickeln können.
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Die Fasern und das Polymer können bei
jedem pH-Wert kombiniert werden, obwohl es wünschenswert sein kann, stark
saure Bedingungen zu vermeiden, die zu einer durch Säure katalysierten
Hydrolyse des Polymers führen
könnten.
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Das Papierprodukt, das mit dem Polymer
behandelt wird, wird vorzugsweise einem Trocknungsschritt ausgesetzt,
um Wasser und/oder irgendwelche anderen Lösungsmittel zu entfernen, um
so die Naßfestigkeit bei
Benutzung zu entwickeln. Die Trocknung kann herbei geführt werden,
indem das Papierprodukt erhöhten Temperaturen
ausgesetzt wird, z. B. im Bereich von etwa 85°C bis etwa 125°C für eine Zeitspanne,
die ausreicht, den gewünschten
Grad an Trockenheit, typischerweise bei konstantem Gewicht, zu erreichen.
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Die vorliegende Erfindung ist besonders
ausgelegt für
Papierprodukte oder Komponenten von Papierprodukten, welche in Abflußsysteme
entsorgt werden sollen. Demgemäß ist dies
so zu verstehen, daß die
vorliegende Erfindung anwendbar ist auf eine Vielfalt von Papierprodukten,
einschließlich,
aber nicht beschränkt darauf,
absorbierende, wegwerfbare Papierprodukte, wie solche, die verwendet
werden für
den Hauthalt, den Körper
oder andere Reinigungsanwendungen. Beispielhafte Papierprodukte
umfassen somit ein Tissuepapier, einschließlich Toilettentissue und Gesichtstissue,
Papiertücher,
Kernmaterialien für
absorbierende Artikel, wie Frauen-Hygieneartikel, einschließlich Damenbinden,
Höscheneinlagen
und Tampons, Windeln, Erwachsenen-Inkontinenzartikel und dergleichen
und Decklagen- und/oder
Außenlagenmaterialien
für solche
absorbierende Artikel.
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III. Absorbierende Artikel
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Wie hier verwendet, bezieht sich
der Ausdruck "absorbierende
Artikel" im Allgemeinen
auf Vorrichtungen, welche verwendet werden, um Körperausscheidungen zu absorbieren
und aufzunehmen, und bezieht sich insbesondere auf Vorrichtungen,
welche an oder in der Nähe
des Körpers
des Trägers
angeordnet werden, um die verschiedenen, vom Körper abgegebenen Ausscheidungen
zu absorbieren und aufzunehmen. Der Ausdruck "absorbierende Artikel" soll Windeln, Katamnesepads,
Tampons, Damenbinden, Inkontinenzpads und dergleichen sowie Verbände und
Wundabdeckungen umfassen. Der Ausdruck "Einweg" wird hier verwendet, um absorbierende
Artikel zu beschreiben, welche nicht dazu gedacht sind, gewaschen oder
in anderer Weise wieder hergestellt oder als absorbierende Artikel
wieder verwendet zu werden (das heißt, sie sind dazu gedacht,
nach einer einmaligen Benutzung weg geworden und vorzugsweise wieder
aufbereitet, kompostiert oder in anderer Weise in einer umweltverträglichen
Art deponiert zu werden). Ein "einheitlicher" absorbierender Artikel
bezieht sich auf absorbierende Artikel, welche aus einer einzelnen
Struktur oder aus separaten Teilen, die miteinander zu einer Einheit
verbunden sind, um eine koordinierte Gesamtheit zu bilden, gebildet
sind, so daß sie
keine separat zu manipulierenden Teile, wie einen separaten Halter
oder ein Pad benötigen.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
eines einheitlichen absorbierenden Einwegartikels, der demgemäß hergestellt
wird, ist die Damenbinde 10, die in 1 gezeigt ist. Wie hier verwendet, bezieht
sich der Ausdruck "Damenbinde" auf einen absorbierenden
Artikel, welcher von Frauen an der Schamregion getragen wird, im Allgemeinen
außerhalb
der urogenitalen Region, und welcher dazu gedacht ist, Menstruationsfluide
und andere vaginale Ausscheidungen vom Körper des Trägers zu absorbieren und aufzunehmen
(z. B. Blut, Menstruationsfluide und Urin). Interlabiale Einrichtungen,
welche teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Vestibulums der
Trägerin
sitzen, liegen auch im Schutzbereich dieser Erfindung. Es sei jedoch
so verstanden, daß die
vorliegende Erfindung auch anwendbar ist auf andere Frauenhygiene-
oder Katamnesepads oder andere absorbierende Artikel, wie Windeln,
Inkontinenzpads und dergleichen, sowie auf andere Bahnen, die so
ausgebildet sind, daß sie
einen Fluidtransport von einer Oberfläche weg erleichtern, wie wegwerfbare
Tücher,
Gesichtstissues und dergleichen.
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Es ist auch so zu verstehen, daß die Gesamtgröße, Form
und/oder Konfiguration des absorbierenden Artikels, in welchen Fluidtransportbahnen
gemäß der vorliegenden
Erfindung eingebaut sind oder in Verbindung mit diesen verwendet
wird, keine kritische oder funktionale Beziehung zu den Grundzügen der
vorliegenden Erfindung hat. Solche Parameter müssen jedoch zusammen mit dem
vorgesehenen Fluid und der vorgesehenen Funktionalität berücksichtigt
werden, wenn geeignete Bahnkanfigurationen festgelegt werden.
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Die Damenbinde 10 ist so
dargestellt, daß sie
zwei Oberflächen
aufweist, eine erste Oberfläche 10a, die
manchmal als trägerberührende oder
zugewandte Oberfläche,
als körperberührende oder
zugewandte Oberfläche
oder "körperseitige" Oberfläche bezeichnet
wird, und eine zweite Oberfläche 10b,
die manchmal als der Wäsche
zugewandte oder die Wäsche
berührende
Oberfläche
oder "wäscheseitige" Oberfläche bezeichnet
wird. Die Damenbinde 10 ist in 1 so dargestellt, wie sie mit ihrer ersten
Oberfläche 10a zu
sehen ist. die erste Oberfläche 10a soll
angrenzend an den Körper
der Trägerin
getragen werden. Die zweite Oberfläche 10b der Damenbinde 10 (in 2 gezeigt) liegt auf der
entgegen gesetzten Seite und soll angrenzend an die Unterwäsche der
Trägerin
angeordnet werden, wenn die Damenbinde 10 getragen wird.
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Die Damenbinde 10 hat zwei
Mittellinien, eine längs
verlaufende Mittellinie "L" und eine quer verlaufende
Mittellinie "T". Der Ausdruck "längs verlaufend", wie hier verwendet,
bezieht sich auf eine Linie, Achse oder Richtung in der Ebene der
Damenbinde 10, die im Wesentlichen mit (z. B. in etwa parallel
zu) einer vertikalen Ebene ausgerichtet ist, welche eine stehende
Trägerin
in eine linke und eine rechte Körperhälfte teilt, wenn
die Damenbinde 10 getragen wird. Die Ausdrücke "quer verlaufend" oder "seitlich" wir hier verwendet, sind
untereinander austauschbar und beziehen sich auf eine Linie, Achse
oder Richtung, welche in der Ebene der Damenbinde 10 liegt,
die im wesentlichen senkrecht zur längs verlaufenden Richtung verläuft. 1 zeigt auch, daß die Damenbinde 10 einen
Umfang 20 aufweist, welcher durch die äußeren Ränder der Damenbinde 10 begrenzt
ist, in welchem die Längsränder (oder "Seitenränder") mit einem 21 und
die Stirnränder
(oder "Enden") mit 22 bezeichnet
sind.
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1 ist
eine Draufsicht einer Damenbinde 10 der vorliegenden Erfindung
in einem im Wesentlichen flachen Zustand, wobei Bereiche der Damenbinde
weg geschnitten sind, um deutlicher den Aufbau der Damenbinde 10 zu
zeigen, und wobei der Bereich der Damenbinde 10, welcher
der Trägerin 10a zugewandt
ist oder diese berührt,
zum Betrachter orientiert ist. Wie in 1 gezeigt
ist, umfaßt
die Damenbinde 10 eine flüssigkeitsdurchlässige Decklage 12,
welche eine faserige Struktur der vorliegenden Erfindung ist, eine
flüssigkeitsundurchlässige Außenlage 13,
die mit der Decklage 12 verbunden ist, einen absorbierenden
Kern 14, der zwischen der Decklage 12 und der
Außenlage 13 positioniert
ist, und eine sekundäre
Decklage oder Annahmeschicht 15, die zwischen der Decklage 12 und
dem absorbierenden Kern positioniert ist. Um die Wegspülbarkeit
der gesamten Binde zu erleichtern, wird vorgezogen, daß die weiteren
Komponenten des Artikels auch aus wegspülbaren Materialien zusammen
gesetzt sind.
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Die Damenbinde 10 umfaßt vorzugsweise
optionale Seitenklappen oder "Flügel" 24, die
um den Schrittbereich des Höschen
der Trägerin
herum gefaltet sind. Die Seitenklappen 24 können eine
Anzahl von Zwecken dienen, einschließlich dazu, aber nicht beschränkt darauf,
dabei zu helfen, die Damenbinde in einer richtigen Position zu halten,
um das Höschen
der Trägerin
gegen eine Beschmutzung zu schützen
und die Damenbinde fest in dem Höschen
der Trägerin
zu halten.
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2 ist
eine Schnittansicht der Damenbinde 10 entlang der Schnittlinie
2-2 in 2. Wie in 2 zu sehen ist, umfaßt die Damenbinde 10 vorzugsweise
ein Haft-Befestigungsmittel 26 zum
Anbringen der Damenbinde 10 an der Unterwäsche der
Trägerin.
Entfernbare Abziehstreifen 27 überdecken das Haft-Befestigungsmittel
26, um das Haftmittel davor zu bewahren, an einer anderen Oberfläche als
dem Schrittbereich der Unterwäsche
vor der Benutzung anzuhaften.
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Die Decklage 12 hat eine
erste Oberfläche 12a und
eine zweite Oberfläche 12b,
die angrenzend an und vorzugsweise festgelegt an einer ersten Oberläche 15a der
Fluid-Annahmeschicht 15 positioniert ist, um den Fluidtransport
von der Decklage zu der Annahmeschicht zu unterstützen. Die
zweite Oberfläche 15b der Annahmeschicht 15 ist
angrenzend an die erste Oberfläche 14a eines
absorbierenden Kerns oder einer Fluidspeicherschicht 14 positioniert
und vorzugsweise an dieser befestigt, um den Fluidtransport von
der Annahmeschicht zu dem absorbierenden Kern zu unterstützen. Die
zweite Oberfläche 14b des
absorbierenden Kerns 14 ist angrenzend an die erste Oberfläche 13a der
Außenlage 13 positioniert
und vorzugsweise an dieser befestigt.
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Zusätzlich zu einer Längsrichtung
und einer Querrichtung hat die Damenbinde 10 auch eine "Z"-Richtung oder -Achse, welche die Richtung
ist, welche sich durch die Decklage 12 nach unten und in
die jeweilige Fluidspeicherschicht bzw. den Kern 14 hinein
erstreckt, die gerade vorgesehen ist. Die Aufgabe ist, einen im Wesentlichen
kontinuierlichen Weg zwischen der Decklage 12 und der unterlagernden
Schicht bzw. der unterlagernden Schichten des absorbierenden Artikels
bereit zu stellen, derart, daß ein
Fluid in der "Z"-Richtung gezogen
wird, und zwar weg von der Decklage des Artikels und in Richtung
seiner ultimativen Speicherschicht.
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Der absorbierende Kern 14 kann
irgendein absorbierendes Mittel sein, welches in der Lage ist, Flüssigkeiten
zu absorbieren oder zurück
zu halten (z. B. Menstruationsfluide und/oder Urin) und vorzugsweise wegspülbar ist.
Wie in den 1 und 2 gezeigt ist, hat der absorbierende
Kern 14 eine körperseitige
Oberfläche 14a,
eine wäscheseitige
Oberfläche 14b,
Seitenränder
und Stirnränder.
Der absorbierende Kern 14 kann in einer breiten Vielfalt
von Größen und
Formen hergestellt sein (z. B. rechtwinklig, oval, sanduhrförmig, knochenförmig, asymmetrisch,
etc.) und aus einer breiten Vielfalt von flüssigkeitsabsorbierenden Materialien,
die üblicherweise
in Damenbinden und anderen absorbierenden Artikeln verwendet werden,
wie zermahlener Holzzellstoff, welcher allgemein als Luftfilz bezeichnet
wird. Beispiele weiterer geeigneter absorbierende Materialien umfassen
gekreppte Zellulosewatte; schmelzgeblasene Polymere, einschließlich Coform;
chemisch versteifte, modifizierte oder vernetzte Zellulosefasern;
synthetische Fasern, wie gecrimpte Polyesterfasern; Torfmoos; Tissue,
einschließlich
Tissuehüllen
und Tissuelaminate; absorbierende Schäume; absorbierende Schwämme; superabsorbierende
Geliermaterialien; oder irgendein äquivalentes Material oder Kombinationen von
Materialien oder Mischungen von diesen. Wieder wird es vorgezogen,
daß der
absorbierende Kern aus Materialien besteht, die wegspülbar sind.
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Die Konfiguration und die Konstruktion
des absorbierenden Kerns kann auch variiert werden (z. B. kann der
absorbierende Kern variierende Dickezonen haben (z. B. profiliert,
um so im Zentrum dicker zu sein), hydrophile Gradienten, superabsorbierende
Gradienten oder Annahmezonen mit geringer Dichte und geringerer
mittlerer Flächenmasse
haben; oder kann ein oder mehrere Schichten oder Strukturen umfassen).
Die gesamte Absorptionskapazität
des absorbierenden Kerns sollte jedoch mit der geplanten Fracht
und der gedachten Verwendung des absorbierenden Artikels kompatibel
sein. Ferner können
die Größe und die
Absorptionskapazität
des absorbierenden Kerns variiert werden, um für verschiedene Verwendungen
geeignet zu sein, wie als Inkontinenzpads, Höschen, Frauen-Regelbinden oder
Damenbinden für
die Nacht.
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Beispielhafte absorbierende Strukturen
für die
Verwendung als absorbierende Kern in der vorliegenden Erfindung
sind beschrieben in US Patent Nr. 4,556,146, veröffentlicht am 03. Dezember
1985 für
Swanson et al.; US Patent Nr. B 1 4,589,876 (ursprüngliches
Patent erteilt am 20. Mai 1986) Neuprüfung veröffentlicht für Van Tilburg;
27. April 1993; US Patent Nr. 4,687,478, veröffentlicht am 18. August 1987
für Van
Tilburg; US Patent Nr. 5,009,653, veröffentlicht am 23. April 1991
für Osborn;
US Patent Nr. 5,267,992, veröffentlicht
am 07. Dezember 1993 für
Van Tilburg; US Patent Nr. 5,389,094, veröffentlicht am 14. Februar 1995
für Lavash et
al.; US Patent Nr. 5,460,623, veröffentlicht am 24. Oktober 1995
für Emenaker
et al.; US Patent Nr. 5,489,283, veröffentlicht am 06. Februar 1996
für Van
Tilburg; US Patent Nr. 5,569,231, veröffentlicht am 29. Oktober 1996
für Emenaker
et al.; US Patent Nr. 5,620,430, veröffentlicht am 15. April 1997
für Bamber;
US Patent Nr. 4,950,264, veröffentlicht
für Osborn
am 21. August 1990; US Patent Nr. 4,610,678, veröffentlicht für Weisman
et al. am 09. September 1986; US Patent Nr. 4,834,735, veröffentlicht
für Alemany
et al. am 30. Mai 1989; und die europäische Patentanmeldung Nr. 0
198 683 von The Procter & Gamble
Company, veröffentlicht am
22. Oktober 1986 im Namen von Duenk et al..
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Die Außenlage 13 und die
faserige Decklage 12 sind angrenzend an die wäscheseitige
Oberfläche bzw.
der körperseitigen
Oberfläche
des absorbierenden Kerns 14 positioniert und sind bevorzugt
mit diesem und miteinander durch Anbringungsmittel (nicht gezeigt)
verbunden, wie sie den Fachleuten des Standes der Technik bekannt
sind. Zum Beispiel können
die Außenlage
und/oder die Decklage 12 an dem absorbierenden Kern oder
aneinander durch eine gleichförmige
kontinuierliche Schicht eines Haftmittels, eine gemusterte Schicht
eines Haftmittels oder eine Anordnung von separaten Linien, Spiralen
oder Punkten eines Haftmittels befestigt sein. Haftmittel, welche
sich als zufriedenstellend heraus gestellt haben, werden hergestellt
von H. B. Fuller Company aus St. Paul, Minnesota, unter der Bezeichnung
HL-1258, und durch Findley aus Minneapolis, Minnesota, unter der
Bezeichnung H-2031. Die Anbringungsmittel umfassen vorzugsweise
ein offenes Musternetzwerk aus Filamenten eines Haftmittels, wie
dies offenbart ist in US Patent Nr. 4,573986, veröffentlicht für Minetola
et al. am 04. März
1986. Ein beispielhaftes Anbringungsmittel eines offenen Musternetzwerks
aus Filamenten umfaßt
mehrere Linien oder Haftfilamente, die in ein Spiralmuster verwirbelt
sind, wie dies dargestellt ist durch die Vorrichtung und das Verfahren,
die gezeigt sind in US Patent Nr. 3,911,173, veröffentlicht für Sprague,
Jr. am 07. Oktober 1975; US Patent Nr. 4,785,996, veröffentlicht
für Ziecker
et al. am 22. November 1978 und US Patent Nr. 4,842,666, veröffentlicht
für Werenicz
am 27. Juni 1989. Alternativ können
die Anbringungsmittel Wärmebindungen,
Druckbindung, Ultraschallbindungen, dynamisch mechanische Bindungen oder
irgendein geeignetes Anbringungsmittel oder Kombinationen dieser
Anbringungsmittel umfassen, wie sie im Stand der Technik bekannt
sind.
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Die Außenlage 13 ist undurchlässig für Flüssigkeiten
(z. B. Menstruationsfluide und/oder Urin) und wird vorzugsweise
hergestellt aus einem dünnen
Film, der wegspülbar
ist, obwohl andere flexible, flüssigkeitsundurchlässige Materialien
auch verwendet werden können.
Wie hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck "flexibel" auf Materialien, welche nachgiebig
sind und sich ohne Weiteres an die allgemeine Form und Kontur des
menschlichen Körpers
anformen lassen. Die Außenlage 13 verhindert,
daß Ausscheidungen,
die in den absorbierenden Kern absorbiert und aufgenommen sind,
Artikel benässen,
welche die Damenbinde 10 berühren, wie Höschen, Schlafanzüge und Unterwäsche. Die
Außenlage 13 kann
somit ein Gewebe- oder Vliesstoffmaterial, Filme oder Verbundmaterialien,
wie ein filmbeschichtetes Vliesstoffmaterial, umfassen. Vorzugsweise
hat die Außenlage
des Polyethylenfilms eine Dicke von etwa 0,012 mm (0,5 mil) bis
etwa 0,051 mm (2,0 mil). Ferner kann die Außenlage 13 Dämpfen erlauben,
aus dem absorbierenden Kern 14 zu entweichen (das heißt, atmungsfähig zu sein),
während
sie noch verhindert, daß Ausscheidungen
durch die Außenlage 13 hindurch
gelangen.
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Bei der Benutzung kann die Damenbinde 10 durch
irgendein Haltemittel oder Anbringungsmittel (nicht gezeigt) an
Ort und Stelle gehalten werden, wie dies für solche Zwecke allgemein bekannt
ist. Vorzugsweise wird die Damenbinde in der Unterwäsche der
Benutzerin oder in dem Höschen
angeordnet und wird daran mit einem Befestiger, wie einem Haftmittel,
festgelegt. Das Haftmittel liefert ein Mittel zum Festlegen der
Damenbinde in dem Schrittbereich des Höschens. So ist ein Bereich
oder die Gesamtheit der äußeren oder
wäscheseitigen
Oberfläche 13b der
Außenlage 13 mit
einem Haftmittel beschichtet. Irgendein Haftmittel oder Kleber, der
im Stand der Technik für
solche Zwecke verwendet wird, kann hier für das Haftmittel verwendet
werden, wobei druckempfindliche Haftmittel bevorzugt werden. Geeignete
Haftmittel werden hergestellt durch H. B. Fuller Company aus St.
Paul, Minnesota unter der Bezeichnung 2238. Geeignete Haftbefestiger
sind auch beschrieben in US Patent 4,917,697. Bevor die Damenbinde
für die
Benutzung angeordnet wird, ist das druckempfindliche Haftmittel
typischerweise mit einem abziehbaren Abziehstreifen 27 überdeckt,
um das Haftmittel vor einem Austrocknen oder vor einem Anhaften
an eine andere Oberfläche
als dem Schrittbereich des Höschens
vor der Benutzung zu bewahren. Geeignete Abziehstreifen sind auch
beschrieben in dem oben genannten US Patent 4,917,697. Irgendwelche
im Handel erhältlichen Abziehstreifen,
die gewöhnlich
für solche
Zwecke verwendet werden, können
hier verwendet werden. Ein nicht beschränkendes Beispiel eines geeigneten Abziehstreifens
ist der BL30MG-A Silox 4P/O, hergestellt durch die Akrosil Corporation
aus Menasha, WI. Die Damenbinde 10 der vorliegenden Erfindung
wird verwendet, indem der Abziehstreifen entfernt wird und danach
die Damenbinde in einem Höschen
angeordnet wird, so daß das
Haftmittel das Höschen
berührt.
Das Haftmittel hält
die Damenbinde während
der Benutzung in ihrer Position im Höschen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung hat die Damenbinde zwei Klappen
24,
von denen jede an den Seitenrand des absorbierenden Kerns abgrenzt
und sich seitlich von diesen aus erstreckt. Die Klappen
24 sind
so konfiguriert, daß sie über die
Ränder
des Höschens
der Trägerin
in der Schrittregion fallen, und daß die Klappen zwischen den
Rändern
des Höschens
der Trägerin
und den Oberschenkeln angeordnet sind. Die Klappen dienen wenigstens
zwei Zwecken. Ersten dienen die Klappen dazu, beim Verhindern einer
Beschmutzung des Körpers
der Trägerin
und des Höschens
durch menstruales Fluid zu helfen, vorzugsweise indem eine doppelwandige
Barriere entlang der Ränder
des Höschens
gebildet wird. Zweitens sind die Klappen vorzugsweise mit Anbringungsmitteln
auf ihrer wäscheseitigen
Oberfläche
versehen, so daß die
Klappen zurück
unter das Höschen
gefaltet werden können
und an der wäscheseitigen
Seite des Höschens
angebracht werden können.
Auf diese Weise dienen die Klappen dazu, die Damenbinde richtig positioniert
im Höschen
zu halten. Die Klappen können
aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, einschließlich Materialien, ähnlich der
Decklage, der Außenlage,
von Tissue oder einer Kombination dieser Materialien. Ferner können die
Klappen ein separates Element sein, das an dem Hauptkörper der
Damenbinde angebracht ist, oder können Erstreckungen der Decklage
und der Außenlage
umfassen (das heißt,
einheitlich sein). Eine Anzahl von Damenbinden mit Klappen, die
geeignet oder anpaßbar
sind für
die Verwendung mit den Damenbinden der vorliegenden Erfindung sind
offenbart in
US 4,687,478 unter
der Bezeichnung "Shaped Sanitary
Napkin With Flaps",
veröffentlicht
für Van
Tilburg am 18. August 1987; und US 4,589,876 unter der Bezeichnung "Sanitary Napkin", veröffentlicht
für Van
Tilburg am 20. Mai 1986.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
ein oder mehrere Annahmeschichten
15 zwischen der Decklage
12 und
dem absorbierenden Kern
14 positioniert sein. Die Annahmeschicht
15 kann
mehreren Funktionen dienen, einschließlich einer Verbesserung der
Saugwirkung von Ausscheidungen über
dem absorbierenden Kern und in diesen hinein. Es gibt mehrere Gründe, warum
die verbesserte Saugwirkung für
Ausscheidungen wichtig ist, einschließlich einer Bereitstellung
einer gleichmäßigeren Verteilung
der Ausscheidungen in dem absorbierenden Kern und daß die Damenbinde
10 relativ
dünn hergestellt
werden kann. Die hier bevorzugte Saugwirkung kann den Transport
von Flüssigkeiten,
in zwei oder in alle Richtungen umfassen (das heißt, in der
X-Y-Ebene und/oder in der Z-Richtung).
Die Annahmeschicht kann aus mehreren unterschiedlichen Materialien
zusammen gesetzt sein, einschließlich aus Vliesstoff- oder
Gewebebahnen aus synthetischen Fasern, einschließlich Polyester, Polypropylen
oder Polyethylen; natürlichen
Fasern, einschließlich
Baumwolle oder Zellulose; Gemischen aus solchen Fasern; oder irgendwelcher äquivalenter
Materialien oder Kombinationen von Materialien. Beispiele von Damenbinden
mit einer Annahmeschicht und einer Decklage sind vollständiger beschrieben
in
US 4,950,264 , veröffentlicht
für Osborn
und in der US Patentanmeldung, amtliches Aktenzeichen Nr. 07/810,774 "Absorbent Article
Having Fused Layers",
eingereicht am 17. Dezember 1991 in den Namen von Cree et al.. In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann die Annahmeschicht mit der Decklage durch irgendein herkömmliches
Mittel zum Verbinden von Bahnen verbunden sein, äußerst bevorzugt durch Fusionsbindungen,
wie dies vollständiger
beschrieben ist in der oben genannten Anmeldung von Cree.
-
IV. Naßfestigkegeit-Eigenschaften
-
Im Hinblick auf ein Papiertissue
können
die temporär
naßfesten
Polymere der vorliegenden Erfindung in irgendeinem Typ einer Tissuepapierkonstruktion
verwendet werden. Zum Beispiel kann das Tissuepapier der vorliegenden
Erfindung eine homogene oder mehrschichtige Konstruktion sein; und
Tissuepapierprodukte, die daraus hergestellt sind, können ein
einlagige oder mehrlagige Konstruktion haben. Das Tissuepapier hat vorzugsweise
eine Flächenmasse
von zwischen etwa 10 g/m2 und etwa 65 g/m2
und eine Dichte von etwa 0, g/cm3 oder weniger.
Ganz bevorzugt wird die Flächenmasse
etwa 40 g/m2 oder weniger betragen und wird die Dichte etwa 0,3
g/cm3 oder weniger betragen. Äußerst bevorzugt
wird die Dichte zwischen etwa 0,04 g/cm3 und etwa 0,2 g/cm3 betragen. Siehe Spalte 13, Zeilen 61–67 des
US Patents 5,059,282 (Ampulski et al.), veröffentlicht am 22. Oktober 1991,
welches beschreibt, wie die Dichte des Tissuepapiers gemessen wird.
(Sofern nicht anders angegeben, erfolgen alle Mengen und Gewichte
in Bezug auf das Papier auf Trockenbasis.) Das Tissuepapier kann
ein herkömmlich
gepreßtes
Tissuepapier, ein musterverdichtetes Tissuepapier und ein unkompaktiertes,
nicht musterverdichtetes Tissuepapier sein. Diese Typen von Tissuepapier
und Verfahren zum Herstellen eines solchen Papiers sind im Stand
der Technik allgemein bekannt und werden z. B. beschrieben in US
Patent 5,334,286, veröffentlicht
am 02. August 1994 für
D. Phan et al..
-
Faserige Strukturen, die mit dem
temporär
naßfesten
Binder der vorliegenden Erfindung geformt werden, neigen dazu, eine
hohe Naß-Zugfestigkeit
bei Benutzung und eine Naßfestigkeit-Abbaurate
zu haben, die für
die Wegspülbarkeit
geeignet sind, ohne einer signifikanten Gefahr, daß ein Abflußsystem
unter normalen Benutzungsbedingungen verstopft. Die vorerwähnten Zugeigenschaften
können
bestimmt werden, wie dies beschrieben ist im folgenden Experimentabschnitt.
-
V. Abschnitt Testverfahren – Naßfestigkeit-Tests
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Die faserigen Strukturen werden vor
dem Zugtest über
ein Minimum von 24 Stunden in einem konditionierten Raum, in welchem
die Temperatur 73°F ± 4°F (22,8°C ± 2,2°C) und die
relative Feuchtigkeit 50% ± 10%
betragen, gealtert. Sowohl der Benutzung- als auch der Wegwerf-Naßfestigkeitstest
werden an einem ein Inch mal fünf
Inch (etwa 1,5 cm × 12,7
cm) Streifen Testmaterial in einem konditionierten Raum durchgeführt, in
welchem die Temperatur 73°F ± 4°F (etwa 22,8°C ± 2,2°C) und die
relative Feuchtigkeit 50% ± 10%
beträgt. Ein
elektronischer Zugtester (Modell 1122, Instron Corp.) wird verwendet
und mit einer Querkopfgeschwindigkeit von 0,5 in (etwa 1,3 cm) pro
Minute einer Meßlänge von
1,0 in (etwa 2,5 cm) betrieben. Die zwei Enden des Teststreifens
werden in den Klauen der Maschine angebracht, und das Zentrum des
Streifens wird um einen Edelstahlstift herum angeordnet. Eine Bezugnahme
auf eine Maschinenrichtung bedeutet, daß die zu testende Probe derart
präpariert
wird, daß die
12,5 cm (5 in) Abmessung dieser Richtung entspricht. So werden für eine Naß-Zugfestigkeit
in Maschinenrichtung (MD) die Steifen derart geschnitten, daß die 12,5
cm (5 in) Abmessung parallel zur Maschinenrichtung der Herstellung
der faserigen Struktur verläuft.
Für eine
Naß-Zugfestigkeit in
Quermaschinenrichtung (CD) werden die Streifen derart geschnitten,
daß die
12,5 cm (5 in) zur Abmessung parallel zur Quermaschinenrichtung
der Herstellung der faserigen Struktur verlaufen. Die Maschinenrichtung
und die Quermaschinenrichtung der Herstellung sind im Stand der
Technik für
die Papierherstellung bekannte Begriffe.
-
Die MD- und CD-Naß-Zugfestigkeiten werden bestimmt
unter Verwendung der obigen Anlage und der Berechnungen in der üblichen
Weise. Der festgehaltene Wert für
die MD- und CD-Naß-Zugfestigkeiten
ist der arithmetische Mittelwert von wenigstens acht Streifen, die
für jede
direktionale Festigkeit getestet wurden. Die Naß-Zugfestigkeit ist der arithmetische
Gesamtbetrag der MD- und CD-Zugfestigkeiten.
Wenn Labor-Handblätter
verwendet werden, werden 12,5 cm (5 in) Längen ungeachtet der Orientierung
geschnitten. Die Naß-Zugfestigkeit
(bei Benutzung oder Wegwurf) ist der arithmetische Mittelwert der
Naßfestigkeit,
gemessen an wenigstens acht Streifen.
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a. In-Benutzung-Naßzugfestigkeit
-
Die In-Benutzung-Naßzugfestigkeit
wird gemessen durch Eintauchen des Teststreifens in 5% Natriumsulfatlösung für 2 Minuten
bei 23°C,
dann durch Messen der Zugfestigkeit entsprechend der obigen Beschreibung.
Diese Messung soll die Zustände
einer faserigen Struktur der vorliegenden Erfindung wieder geben,
welchen sie, wenn sie als Tissueprodukt oder als eine Komponente
in einem Artikel zum Absorbieren wässeriger Fluide verwendet wird,
begegnen würde.
-
b. Wegwerf-Naßzugfestigkeit
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Die Wegwerf-Naßzugfestigkeit wird gemessen
durch Eintauchen einer Testprobe in destilliertes Wasser für 15 Sekunden
bei 23°C,
gefolgt durch eine Messung entsprechend der obigen Beschreibung.
Diese Messung soll die Zustände
einer faserigen Struktur der vorliegenden Erfindung wiedergeben,
denen sie, wenn sie in einem typischen Abwassersystem entsorgt wird,
begegnen würde.
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Die folgenden, nicht beschränkenden
Beispiele sind vorgesehen, um die vorliegende Erfindung darzustellen.
Der Schutzbereich der Erfindung soll durch die Ansprüche festgelegt
werden, welche folgen.
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VI. Repräsentative
und vergleichende Beispiele
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a. Repräsentative
Beispiele
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BEISPIEL 1
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Präparierung von PVAA und einer
faserigen Struktur, die unter Verwendung von PVAA präpariert
wurde
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Dieses Beispiel stellt die Präparierung
eines PVAA-Polymers für
die Binderzusammensetzung für
die faserigen Strukturen der vorliegenden Erfindung dar. Das Ausgangs-PVA
hat einen Hydrolysegrad von etwa 99%.
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2,0 Gramm Polyvinylalkohol (Katalog
#6, lot #6 von Scientific Polymer Products; Hydrolysegrad und ungefähres mittleres
Molekulargewicht von 99% bzw. 86 kg/mol) werden zu 100 Gramm deionisiertem
Wasser in einem sauberen 250 ml Becher hinzu gegeben. Der Becher
wird allmählich
unter Rührung
erhitzt, bis das Polymer gelöst
ist. Die Lösung
wird abgekühlt
und 1 Tropfen konzentriertes H2SO4, vorverdünnt in 10 ml deinonisiertem
Wasser, wird hinzu gegeben. Dann werden 0,68 g Propanal (erhältlich von
Aldrich Chemical) hinzu gegeben. Der Becher wird abgedeckt und das
Gemisch wird für
22 Stunden bei 23°C
gerührt.
Die Lösung
zeigt einen Trübungspunkt
bei 32°C.
Eine handbetätigte
Airbrush-Sprüheinrichtung
wird verwendet, um diese Lösung
auf ein Maschinenpapier mit einer Flächenmasse und einer nassen
Zugfestigkeit von 33 g/m2 bzw. 5,9 g/cm
(15 g/in) aufzusprühen.
Das behandelte Papier wird bei 23°C
auf ein konstantes Gewicht getrocknet. Die Menge des hinzu gegebenen
Polymers beträgt
5%, basierend auf dem Gewicht des trockenen, unbehandelten Papiers.
In-Benutzung- und Wegwerf-Naßzugfestigkeiten
für das
behandelte Papier sind 111,8 g/cm (284 g/in) bzw. 5,9 g/cm (15 g/in).
In diesem Beispiel wird die Salzkomponente der Binderzusammensetzung über die
5% Natriumsulfatlösung
eingeführt,
die von dem Testprotokoll für
die In-Benutzung-Naßzugfestigkeit
benötigt
wird. Das heißt,
die Salzkomponente wird nicht vor dem Testvorgang hinzu gegeben.
(Es ist zu erkennen, daß die Hinzugabe
des Salzes vor dem Testvorgang sogar höhere In-Benutzung-Naßzugfestigkeiten
liefern würde.)
Es ist jedoch so zu verstehen, daß in den meisten Fällen (z.
B. bei wirtschaftlichen Verwendungen oder Anwendungen) die Salzkomponente
während
der Herstellung und insbesondere nach Hinzugabe der Polymerkomponente
des Binders hinzu gegeben wird, um eine faserige Struktur der vorliegenden
Erfindung zu schaffen. In dieser Hinsicht wird für die Zwecke einer Bestimmung,
ob eine faserige Struktur innerhalb des Schutzbereichs der angefügten Ansprüche liegt
oder nicht, die zu testende Struktur gemäß der Testverfahren in der Form
getestet, in welcher sie hergestellt, verwendet und/oder verkauft
wird (das heißt,
falls irgendein Salz in der Struktur vorhanden ist, nicht vor dem
Messen der In-Benutzung- oder Wegwerf-Naßzugfestigkeiten
entfernt).
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BEISPIEL 2
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Präparierung
von PVAA und einer faserigen Struktur die unter Verwendung des PVA
präpariert
wurde
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Dieses Beispiel stellt die Präparierung
eines weiteren PVAA für
die Binderzusammensetzung der faserigen Strukturen der vorliegenden
Erfindung dar. Das Ausgangs-PVA hat einen Hydrolysegrad von etwa 98–98,9%.
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Fasern aus nördlichem Weichholz Kraftzellstoff
(NSK) (erhältlich
als Grand Prairie® Fasern von Weyerhauser,
Inc., Federal Way, WA) werden in Wasser dispergiert und auf einem
Fourdrinier-Sieb unter Verwendung eines Formatkastens gesammelt.
Die Fasern werden entwässert
und getrocknet. Die resultierenden Papier-Handblätter haben eine gute Gleichförmigkeit
und eine Flächenmasse
von 37 g/m2. Zehn Gram Airvol 350 (Air Products,
Inc. Allentown, PA) werden 490 g deinonisiertem Wasser in einem
sauberen 1000 ml Becher hinzu gegeben und allmählich unter Rührung auf
95°C erhitzt
und für
20 Minuten gehalten. Die Lösung
wird abgekühlt
und 1N H2SO4 werden
verwendet, um den pH-Wert auf 2,0 zu bringen. Dann werden 2,15 ml
Butanal (erhältlich
von Aldrich Chemical) hinzu gegeben. Der Becher wird abgedeckt,
und das Gemisch wird gerührt für 15 Stunden
bei 21– 23°C. Der pH-Wert
wird auf 7,0–7,5
mit NaOH eingestellt. Die Lösung
zeigt einen Trübungspunkt
bei 25,0°C.
Protonen-NMR-Ergebnisse zeigen an, daß der Grad der Acetalisierung
15,5% beträgt. Ein
Hand-Airbrush-Sprühgerät wird verwendet,
um diese Lösung
auf das oben beschrieben hand-gemachte Papier zu sprühen. Die
Probe wird getrocknet in einem Kondensationsofen bei 60°C auf ein
konstantes Gewicht. Die Menge des hinzu gegebenen Polymers beträgt 8%, basierend
auf dem Gewicht des trockenen, unbehandelten Papiers. In-Benutzung-
und Wegwerf-Zugfestigkeiten
betragen 114,2 g/cm (290 g/in) bzw. 4,3 g/cm (11 g/in). Wie beim
Beispiel 1 wird die Salzkomponente der Binderzusammensetzung in
die faserige Struktur dieses Beispiels über die 5% Natriumsulfatlösung hinzu
gegeben, die für
das Protokoll des In-Benutzung-Testverfahrens gefordert wird.
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BEISPIEL 3
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Präparierung von Poly(N-Isopropylacrylamid)
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Das Beispiel zeigt die Präparierung
eines Polyacrylamids mit der Formel (1) (y = 0), was nur für die Bezugnahme
erfolgt und nicht, um die vorliegende Erfindung darzustellen.
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In einen runden 1-Liter Flaschenkolben
wird N-Isopropylacrylamid (50,03 g, 0,442 mol), 2,2'-azobis-2-methylproionitril
(nachfolgend "AIBN") (0,3635 g, 0,00221
mol) und t-Butanol (250 ml) hinzu gegeben. Nachdem die Lösung homogen
ist, wird Sauerstoff mit drei aufeinander folgende Zyklen von Gefrieren-
Pumpen-Auftauen
entfernt. Am Ende des dritten Zyklusses wird die Lösung unter
positivem Argondruck belassen und in ein 70°C heißes Ölbad gestellt. Nachdem die
Reaktion bei dieser Temperatur für
16 Stunden aufrecht erhalten worden ist, wird sie abgekühlt und
werden die Inhalte des Kolbens mit Wasser an Dialysebeutel überführt (kürzt das
Molekulargewicht von 12.000 bis 14.000). Nach einem Dialysieren
gegenüber
Wasser werden die Inhalte der Beutel tief gefroren und wird Poly(N-Isopropylacrylamid)
durch Gefriertrocknung gesammelt. Eine faserige Struktur mit Poly(N-Isopropylacrylamid)
in der Binderzusammensetzung wird in Übereinstimmung mit dem in Beispiel
2 beschriebenen Verfahren präpariert.
Eine Lösung
aus Poly(N-Isopropylacrylamid) (1,0 Gew.-% in Wasser, mit einem
Trübungspunkt
bei 32°C)
wird (10 ml) auf ein 12 Inch mal 12 Inch NSK-Handblatt mit einer
Flächenmasse
von 16,5 Pfund pro 300 Quadratfuß (hergestellt gemäß dem in
Beispiel 2 beschriebenen Verfahren) aufgesprüht. Nachdem ausreichend Zeit
zur Verfügung
gestellt worden ist, damit das Wasser verdunsten kann (16 Sunden),
wird das Handblatt mit (5,0 ml) einer 0,6 M wässerigen Lösung von Natriumsulfat besprüht, um die
faserige Struktur mit einer In-Benutzung-Naßzugfestigkeit von größer als
100 g/in und einer Wegwerf-Zugfestigkeit von weniger als 30 g/in
zu versehen.
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BEISPIEL 4
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Präparierung von Poly(N-Isopropylacrylamid-Co-t-Butylacrylamid)
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Das Beispiel zeigt die Präparierung
eines Polyacrylamidcopolymers mit der Formel (I) (y ≥ 1), das in der
Binderzusammensetzung für
die faserigen Strukturen der vorliegenden Erfindung nützlich ist.
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In einem runden Kolben mit 50 ml
Volumen werden N-Isopropylacrylamid (3,592 g, 31,7 mmol), t-Butylacrylamid
(0,446 g, 35, mmol), AIBN (0,0309 g, 0,188 mmol) und t-Butanol (20
ml) hinzu gegeben. Nachdem die Lösung
homogen ist, wird Sauerstoff durch drei aufeinander folgende Zyklen
von Gefrieren-Pumpen-Auftauen
abgeführt.
Am Ende des dritten Zyklusses wird die Lösung unter positivem Argondruck
belassen und in ein 60°C
heißes Ölbad gestellt.
Nachdem die Reaktion bei dieser Temperatur für 16 Stunden beibehalten worden
ist, wird sie abgekühlt
und die Inhalte des Kolbens werden an Dialysebeutel überführt (Molekulargewicht reduziert
12.000 bis 14.000) nach einer Dialyse gegen Wasser werden die Inhalte
der Beutel tief gefroren und wird Poly(N-Isopropylacrylamid-Co-Butylacrylamid) als
weißer
Feststoff durch Gefriertrocknung gesammelt. Eine faserige Struktur
mit Poly/N-Isopropylacrylamid-Co-t-Butylacrylamid) in der Binderzusammensetzung wird
in Übereinstimmung
mit dem in Beispiel 3 beschriebenen Verfahren präpariert. Die faserige Struktur
hat eine In-Benutzung-Naßzugfestigkeit
von größer als
39,4 g/cm (100 g/in) und eine Wegwerf-Zugfestigkeit von weniger
als 11,8 g/cm (30 g/in).
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BEISPIEL 5
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Präparierung von Poly(N-Isoproopylamid-Co-Dimethylaminoethylacrylat)
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Dieses Beispiel zeigt die Präparierung
eines weiteres Polyacrylamidcopolymers mit der Formel (I) (y ≥ 1), das in
der Binderzusammensetzung für
die faserigen Strukturen der vorliegenden Erfindung nützlich ist. Dieses
Copolymer hat einen kationischen Charakter, mit welchem die Anhaftung
an die Zellulosefasern leichter fällt.
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In einem runden Kolben mit 100 ml
Volumen werden N-Isopropylacrylamid (9,431 g, 83,3 mmol), N,N-Dimethylaminoethylacrylat
(0,3708 g , 2,59 mmol), AIBN (0,0711 g, 0,433 mmol) und t-Butanol
(50 ml) hinzu gegeben. Nachdem die Lösung homogen ist, wird Sauerstoff
durch drei aufeinander folgende Zyklen Gefrieren-Pumpen-Auftauen abgeführt. Am
Ende des dritten Zyklusses wird die Lösung unter positivem Argondruck
belassen und in ein 60°C
heißes Ölbad gestellt.
Nach dem Beibehalten der Reaktion bei dieser Temperatur für 16 Stunden
wird sie abgekühlt
und werden die Inhalte des Kolbens zu Dialysebeuteln überführt (Molekulargewicht
reduziert 12.000 bis 14.000). Nach dem Dialysieren gegen Wasser
werden die Inhalte der Beutel tief gefroren und Poly(N-Isopropylacrylamid-Co-Dimethylaminoethylacrylat)
durch Gefriertrocknung gesammelt. Eine faserige Struktur mit Poly(N-Isopropylacrylamid-Co-Dimethylaminoethylacrylat)
in der Binderzusammensetzung wird in Übereinstimmung mit dem im Beispiel
2 beschriebenen Verfahren präpariert.
Poly(N-Isopropylacrylamid-Co-Dimethylaminoethylacrylat)
kationisch ist, kann es dem NSK-Stoff während der Handblatt-Präparierung
hinzu gegeben werden. Folglich enthält das resultierende Handblatt
bereits das Polymer und kann direkt mit 0,6 M Natriumsulfat besprüht werden
(5,0 ml), um eine faserige Struktur mit einer In-Benutzung-Naßzugfestigkeit
von größer als
39,4 g/cm (100 g/in) und einer Wegwerf-Zugfestigkeit von weniger
als 11,8 g/cm (30 g/in) herzustellen.
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b. Vergleichsbeispiele
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VERGLEICHSBEISPIELE A (PVAB
aus teilweise hydrolysiertem PVOH)
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Dieses Vergleichsbeispiel demonstriert
die geringe In-Benutzung-Zugfestigkeit einer Struktur, die unter
Verwendung von PVAA geformt wurde, das aus einem PVA mit einem relativ
geringen Hydrolysegrad gebildet wird.
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Fasern aus nördlichem Weichholz Kraftzellstoff
(Grand Prairie®)
wurden in Wasser dispergiert und auf einem Fourdrinier-Sieb unter
Verwendung eines Formatkastens gesammelt. Die Fasern wurden entwässert und
getrocknet. Die resultierenden Papier-Handblätter hatten eine gute Gleichförmigkeit
und eine Flächenmasse
von 37 g/m2. Zehn (10) g von Airvol 540
(Airproducts, Inc.) (Hydrolysegrad etwa 88%) wurden 490 Gramm deionisiertem
Wasser in einem sauberen 1000 ml Becher hinzu gegeben und allmählich unter
Rührung auf
95°C erhitzt
und für
20 Minuten gehalten. Die Lösung
wurde abgekühlt,
und es wurde 1N H2SO4 verwendet, um
den pH-Wert auf
2,0 zu bringen. (Etwa 1,65 ml Butanal (erhältlich von Aldrich Chemical)
wurden hinzu gegeben.) Der Becher wurde abgedeckt, und das Gemisch
wurde für
22 Stunden bei 21–23°C gerührt. Die
Lösung
hatte einen Trübungspunkt
unterhalb der Umgebungstemperatur. Das Polymer wurde gesammelt und
in leicht angesäuertem
Dimethylsulfoxid (DMSO) bei 60°C
gelöst,
dann abgekühlt.
Diese Lösung
wurde auf das handgemachte Papier gesprüht. Die Probe wurde getrocknet
in einem Konvektionsofen bei 60°C
auf ein konstantes Gewicht. Die Menge des hinzu gegebenen Polymers
betrug 13%, basierend auf dem Gewicht des trockenen, unbehandelten
Papiers. In-Benutzung- und Wegwerf-Zugfestigkeiten betrugen 18,1
g/cm (46 g/in) bzw. 3,1 g/cm (8 g/in).
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VERGLEICHSBEISPIELE
B BIS F
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Fasern aus nördlichem Weichholz Kraftzellstoff
(Grand Prairie®)
wurden in Wasser dispergiert und auf einem Fourdrinier-Sieb unter
Verwendung eines Formatkastens gesammelt. Die Fasern wurden entwässert und
getrocknet. Die resultierenden Papier-Handblätter haben eine gute Gleichförmigkeit
und eine Flächenmasse
von 37 Gramm/m2. Jedes in den Tabellen 1
und 2 unten beschriebene Polymer wurde aus der gezeigten Handelsquelle
erhalten und in Wasser gelöst,
um eine 2 w/w% Lösung
zu ergeben. Jede Lösung
wurde auf das handgemachte Papier aufgesprüht. Die Proben wurden getrocknet
auf ein konstantes Gewicht bei 60°C in
einem Konvektionsofen. Die Menge des dem Papier hinzu gegebenen
Polymers, basierend auf dem Gewicht des trockenen, unbehandelten
Papiers, ist dargestellt (im Bereich von 6– 9%).
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Tabelle
1
Polymere die in Vergleichsbeispielen B bis F gezeigt werden
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Tabelle
2
Attribute und und Ergebnisse der Vergleichsbeispiele B bis
F
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Es ist klar, daß diese Polymere nicht die
kombinierten In-Benutzung- und Wegwerf-Zugfestigkeiten liefern, die mit den
faserigen Strukturen der vorliegenden Erfindung erhalten werden.
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Obwohl spezielle Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben wurde, ist
für die
Fachleute des Standes der Technik offensichtlich, daß verschiedene
weitere Änderungen
und Modifikationen durchgeführt
werden können,
ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen. Es ist deshalb beabsichtigt,
daß in
den angehängten
Ansprüchen
alle solche Änderungen
und Modifikationen, die in den Schutzbereich dieser Erfindung fallen,
abgedeckt sind.