DE69819423T2 - Verfahren und system zur Übertragung von seismischen Daten zu einer entfernten zentralen Station - Google Patents

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01VGEOPHYSICS; GRAVITATIONAL MEASUREMENTS; DETECTING MASSES OR OBJECTS; TAGS
    • G01V1/00Seismology; Seismic or acoustic prospecting or detecting
    • G01V1/22Transmitting seismic signals to recording or processing apparatus

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Übertragung (insbesondere über den Funkweg) von Daten zu einer entfernten Station, wobei das Durchführen der Rückführung von Daten ermöglicht wird, die durch eine sehr große Anzahl von lokalen Sammelstationen umfassende Datensammelanlage erfasst werden. Das Verfahren verwendet vorzugsweise Kompressionstechniken im Hinblick auf das Optimieren der Benutzung von verfügbaren Übertragungswegen.
  • Das Verfahren gemäß der Erfindung findet insbesondere Anwendung im Bereich der seismischen Exploration, wo es notwendig ist, zu einer zentralen Station, wie z. B. einem Laborlastwagen, eine oft beträchtliche Datenmenge zu transferieren. Signale werden von einer sehr großen Anzahl von mit einer geologischen Formation gekoppelten Empfängern, wie z. B. Geophonen, als Antwort auf Erschütterungen, die von einer seismischen Quelle ausgesandt werden und durch die Diskontinuitäten des Untergrundes rückgestrahlt werden. Die aufgefangenen Signale werden durch lokale Erfassungseinheiten gesammelt, die manchmal über eine Distanz von mehreren km oder Flächen von mehreren Quadratkilometer verteilt sind und dazu bestimmt sind, jeweils die durch einen oder mehrere Empfänger empfangenen Signale zu sammeln, sie zu digitalisieren, ihnen mehr oder weniger komplexe, vorangehende Behandlungen zuzuführen und sie in einem lokalen Speicher vor ihrer Übertragung in Echtzeit oder zeitlich versetzt über einen Übertragungsweg, wie ein Kabel, einen Lichtwellenleiter, einen Funkkanal usw. zu einer Sammelstation zu speichern.
  • STAND DER TECHNIK
  • Verschiedene Systeme zur Übertragung seismischer Daten werden verwendet, um lokale Erfassungseinheiten mit einer zentralen Station entweder direkt oder über Zwischenstationen zu verbinden, die zu mehr oder weniger komplexen Funktionen zur Konzentration oder zur Kontrolle der lokalen Einheiten vorgesehen sind. Die Ver bindungen können mit Hilfe von Kabeln, Funkverbindungen, über eine oder mehrere mögliche Relaisstationen, sichergestellt werden oder auch die Verbindungen durch Kabel und durch Funkverbindungen kombinieren, wie z. B. in den Patenten FR 2 720 518, EP 0 594 477 , EP 0 275 781 , US 4 815 044 , US 4 979 152 , US 4 583 206 oder US 4 908 803 des Anmelders angegeben ist.
  • Insbesondere aus dem Patent EP 0 275 781 des Anmelders ist es bekannt, seismische Erfassungsgeräte zu verwenden, die mit zwei Übertragungswegen ausgestattet sind, der eine mit relativ hoher Datenübertragungsrate, der andere mit einem Durchlassband, das relativ schmal sein kann, entsprechend der lokalen Verfügbarkeit der Übertragungsfrequenzen, die im Rahmen der geltenden Funkwellen-Emissionsbestimmungen leichter verfügbar sind. Die im Verlauf der aufeinanderfolgenden Zyklen gesammelten Daten werden in einem Massenspeicher in jedem der Geräte gespeichert und intermittierend zu einer zentralen Steuer- und Aufzeichnungsstation transferiert. Um es dem Operator in der zentralen Station zu ermöglichen, zu verifizieren, dass die Erfassung der Daten durch jedes der Erfassungsgeräte normal abläuft, wird eine Übertragung partieller Daten vorgenommen, wozu ein Übertragungsweg mit relativ schmalem Durchlassband gut brauchbar ist.
  • Auch durch das Patent FR 2 692 384 ( US 5 550 787 ) des Anmelders ist es bekannt, Geräte zur seismischen Erfassung zu verwenden, die insbesondere mit Verarbeitungsmitteln versehen sind, die auf die Verarbeitung der Signale spezialisiert sind, bei denen man zahlreiche Kontrollen der Geophone und Elemente der Erfassungskette sowie der zuvor bei der zentralen Station nach Übertragung ausgeführten Vorverarbeitungen der seismischen Spuren ausführen lässt, was es also erlaubt, das Volumen rückzuführender Daten beträchtlich zu verringern.
  • Die gegenwärtige Tendenz, insbesondere im Rahmen der sogenannten seismischen 3D-Explorationsverfahren, besteht darin, auf eine zu explorierende Zone auf dem Erdboden, im Meer oder in den Küstenzonen, häufig über mehrere Quadratkilometer, seismische Empfänger zu Hunderten, ja sogar zu Tausenden zu verteilen. Das Volumen der zu sammelnden und zu übertragenden Daten hört nicht auf zu wachsen. Um zu vermeiden, dass die Übertragungsprobleme keine Bremse bei der Fortentwicklung der seismischen Systeme bilden, besteht die Tendenz, auf ausgewählte Verfahren zur Kompression von Daten auszuweichen, um mit den eigenen Forderungen der Geophysiker vereinbar zu sein.
  • Wenn man beispielsweise das Problem der Rückführung in Echtzeit von 1000 jeweils alle 2 ms während eines Aufzeichnungszyklus n abgetasteten seismischen "Spuren" zu einer zentralen Station betrachtet, ergibt sich die Verpflichtung, während des Ablaufs des Zyklus entsprechend n + 1 eine Rohgesamtdatenrate von 14,4 Mbit/s zu übertragen (wenn Bits zur Korrektur und Detektion von Fehlern berücksichtigt werden), aufzuteilen auf 36 Funkkanäle. Wenn zu diesem Zweck ein TFM-Modulatiunssystem verwendet wird, das eine Datenübertragungsrate von 400 Kbits/s in einem Durchlassband von 500 kHz zulässt, ist ein Gesamtdurchlassband von 18 MHz erforderlich. Dies ist eine sehr schwierige, in der Praxis aus vielerlei Gründen sogar unmöglich zu realisierende Bedingung. Es müssen zuerst die ausreichenden Emissionslizenzen bei den lokalen Institutionen erhalten werden, welche die Vergabe der Frequenzen an die Benutzer reglementieren. Es müssen auch die Funkumgebung und die meteorologischen Bedingungen berücksichtigt werden, welche die Übertragungen beeinflussen können: Gewitter, statische Entladungen usw. Die Konfiguration des durchquerten Gebiets und die örtlichen Verbindungsschwierigkeiten können auch eine zusätzliche Schwierigkeit bilden. Aus allen diesen Gründen ist das effektiv verfügbare Durchlassband oft viel geringer als dasjenige, das für die Übertragung der Daten in Echtzeit erforderlich ist.
  • Zusätzlich zu den eigentlichen Funkzwängen muss berücksichtigt werden, dass die seismische Erfassungsgeschwindigkeit auch durch die Explorationsbedingungen diktiert wird. In den Zwischenzonen am Rand der Küsten sind die seismischen Quellen beispielsweise Luftkanonen, die eingetaucht von einem oder mehreren sich mit konstanter Geschwindigkeit bewegenden Schiffen geschleppt werden und die einen besonderen "Schuss"-Rhythmus und auch periodische Unterbrechungen der seismischen Sessioinen aufzwingen, die Zeit, die notwendig ist, um Kehrtwendungen durchzuführen und sich entsprechend einem neuen Profil wiederauszurichten.
  • Um zu vermeiden, dass die Übertragungsprobleme keine Bremse bei der Fortentwicklung der seismischen Systeme bilden, besteht die Tendenz, auf ausgewählte Verfahren zur Kompression von Daten auszuweichen, damit sie mit den eigenen Forderungen der Geophysiker vereinbar sind.
  • Durch die Patentanmeldung FR 2 757 641 des Anmelders ist ein Verfahren zur Übertragung komprimierter seismischer Daten zu einer zentralen Station zu zwei Zeiten und zwar der durch die seismischen Empfänger empfangenen und durch die auf dem Gelände angeordneten Sammeleinheiten erfassten seismischen Signale bekannt, das gut dahingehend angepasst ist, aus der ungleichmäßigen Verteilung starker Sammelzeiten seismischer Daten in der üblichen Praxis der Gebiete seismischer Exploration bestens Nutzen zu ziehen. Dieses Verfahren erlaubt es, sowohl Kontrollübertragungen, die den guten Ablauf der Erfassungsoperationen durch jedes der Erfassungsgeräte auf dem Gelände verifizieren sollen, als auch vollständige Rückführungen der seismischen Daten zu einer zentralen Steuerstation auszuführen, um ohne Verlust alle übertragenen seismischen Spuren wiederherzustellen, wobei zu diesem Zweck die notwendigen Übertragungszeiten sehr gut begrenzt werden.
  • Es umfasst eine Übertragung der seismischen Daten zu zwei Zeiten mit einer Übertragung komprimierter Daten in einer ersten Zeit, was eine Kontrolle der Betriebsqualität der lokalen Einheiten ermöglicht, und einer Übertragung von Daten (komprimiert oder nicht), was eine Aufzeichnung der seismischen Daten bei der entfernten Station ohne Verlust erlaubt.
  • Das vorhergehende Verfahren enthält beispielsweise die lokale Aufzeichnung der Daten, eine Kompression der Daten mit einem gewählten Kompressionsverhältnis, gefolgt von einem ersten Schritt zur Übertragung dieser komprimierten Daten, eine Bestimmung der Differenz zwischen den lokal aufgezeichneten Daten und den komprimierten entsprechenden Daten, einen nachfolgenden, zweiten Schritt zum Transfer dieser Differenz und eine Wiederherstellung der durch jede lokale Sammeleinheit gesammelten seismischen Daten bei der zentralen Station durch Kombination der empfangenen Daten im Verlauf der beiden Schritte zur Übertragung und zum Transfer.
  • In der ersten Zeit wird bei jeder seismischen Spur eine Kompression verwendet, deren Verhältnis an die Dauer eines Übertragungsfensters, das während den Zeitinter vallen zwischen aufeinanderfolgenden seismischen Sende-/Empfangszyklen angeordnet wird, und an die Datenrate des benutzten Übertragungsweges angepasst ist. Ein Teil wenigstens jeder seismischen Spur wird somit übertragen, was es einem Operator bei der zentralen Station erlaubt zu überprüfen, dass die Aufzeichnung in jeder Sammeleinheit korrekt bewerkstelligt wird. In einer zweiten Zeit z. B. am Ende der laufenden seismischen Session werden die seismischen Spuren in der zentralen Station mit der ganzen notwendigen Genauigkeit wiederhergestellt.
  • Das Verfahren gemäß der Erfindung erlaubt das Durchführen der Rückführung von seismischen Daten, die im Verlauf von aufeinanderfolgenden Sende/Empfangszyklen einer seismischen Session erhalten werden, zu einer entfernten Station über Übertragungswege, umfassend die Aussendung elastischer Wellen in eine unterirdische Formation, den Empfang durch Empfänger der durch die unterirdische Formation als Antwort auf die ausgesendeten Wellen rückgestrahlten Wellen und ihre Erfassung durch eine Datensammelanlage, die eine Vielzahl von Erfassungsgeräten umfasst, die ausgelegt sind, um die seismischen Daten zu erfassen und sie in Speicherungsmitteln zu speichern und sie zu der entfernten Station zu übertragen, was es erlaubt, die Übertragungsratenänderungen der Daten im Verlauf der aufeinanderfolgenden Sende-/Empfangszyklen zum Verschwinden zu bringen (auf Grund dessen z. B., dass die Dauer, die zur Übertragung der durch die Erfassungsgeräte im Verlauf wenigstens eines Teiles der Sende-/Empfangszyklen der Session gesammelten Daten über die verfügbaren Übertragungswege notwendig ist, größer als die Dauer von Übertragungsfenstern ist, die den Erfassungsgeräten zugeteilt sind).
  • Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass es umfasst:
    • a. die geordnete Anhäufung von im Verlauf der aufeinanderfolgenden Sende-/Empfangszyklen erhaltenen Daten in einem Festspeicher jedes Erfassungsgeräts, um eine zu übertragende Datenmenge zu bilden;
    • b. den fortschreitenden Transfer der gespeicherten Datenmenge über einen Übertragungsweg von jedem Erfassungsgerät aus zur entfernten Station durch Lesen des Festspeichers mit einer Verteilung der angehäuften Daten auf eine Reihe von aufeinanderfolgenden Übertragungsfenstern, um die eventuellen Übertragungsverzögerungen nach Abschluss dieser Reihe von Fenstern wettzumachen.
  • Wenn die Zeit, die zur Übertragung von Daten über die verfügbaren Übertragungswege während einer bestimmten Anzahl k von Sende-/Empfangszyklen der genannten Session über den benutzten Übertragungsweg notwendig ist, z. B. größer als die Übertragungszeit ist, die jedem Erfassungsgerät während dieser k Sende-/Empfangszyklen zugeteilt ist, werden die Daten derart verteilt, dass diese Übertragungszeit durchschnittlich höchstens gleich der Dauer des jedem Erfassungsgerät zugeteilten Übertragungsfensters über eine bestimmte Anzahl N (N > k) aufeinanderfolgender Sende-/Empfangszyklen der genannten Session ist.
  • Gemäß einer Ausführungsart umfasst das Verfahren den fortschreitenden Transfer der Datenmenge von jedem Erfassungsgerät aus zur entfernten Station mit einer auf den Zeitpunkt der Speicherung bezogenen Zeitverschiebung, die gleich wenigstens einem festgelegten Anteil eines Sende-/Empfangszyklus oder einer ganzzahligen Anzahl von Sende-/Empfangszyklen ist, und während der Erfassung der Daten jedes Sende-/Empfangszyklus auch eine Übertragung von Daten, die für Qualitätskontrollen typisch sind.
  • Entsprechend einer Ausführungsform wird der Datentransfer mit einer effektiven Zeitverschiebung durchgeführt, die für verschiedene Anteile der im Verlauf eines gleichen Sende-/Empfangszyklus erfassten seismischen Daten unterschiedlich ist.
  • Das Übertragungsverfahren kann z. B. bei wenigstens einem Teil der in Erfassungsgeräten angehäuften Daten die Anwendung einer Kompression ohne Verlust sowie einer Dekompression wenigstens eines Teiles der in Erfassungsgeräten angehäuften Daten vor ihrer Übertragung zur entfernten Station umfassen.
  • Entsprechend einer bevorzugten Ausführung ist ein Teil der während jedes zugeteilten Übertragungsfenster übertragenen Daten für Ergebnisse von durchgeführten Qualitätskontrollen typisch und kann durch eine Kompression mit oder ohne Verlust von erfassten seismischen Daten gebildet werden.
  • Die übertragenen Daten können bei der entfernten Station dekomprimiert werden.
  • Das Übertragungssystem gemäß der Erfindung umfasst jeweils Erfassungsmittel enthaltende Erfassungsgeräte, wenigstens einen Datenfestspeicher enthaltende Speicher, Mittel zur Übertragung von Daten zwischen den verschiedenen Erfassungsgeräten und der entfernten Station über Übertragungswege und eine Einrichtung zur Verarbeitung der seismischen Daten, Verwaltungsmittel in den Verarbeitungseinrichtungen zum Steuern der Speicherung von im Verlauf der aufeinanderfolgenden Sende-/Empfangszyklen erfassten Daten in jedem Festspeicher, Mittel in den Verarbeitungseinrichtungen zum Steuern des Transfers der in jedem Festspeicher gespeicherten Daten über die Übertragungsmittel zur entfernten Station und Mittel in der entfernten Station zum Empfangen der entgegengenommenen Daten.
  • Das System ist dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Verwaltungsmittel ausgelegt sind, um die im Verlauf der aufeinanderfolgenden Zyklen erfassten Daten in jedem Festspeicher in Form einer geordneten Datenmenge anzuordnen, die Mittel zum Steuern des fortschreitenden Transfers der gespeicherten Daten ausgelegt sind, um die geordnete Menge auf eine Folge von verschiedenen Erfassungsgeräten zugeteilten Übertragungsfenstern zu verteilen, und die Empfangsmittel in der entfernten Station einen Prozessor enthalten, der ausgelegt ist, um die Stetigkeit der geordneten Datenmenge, ausgehend von den in den aufeinanderfolgenden Übertragungsfenstern verteilten Daten, wiederherzustellen.
  • Die Verarbeitungseinrichtung umfasst vorzugsweise Mittel zum Komprimieren der Daten vor ihrer Speicherung in den Erfassungsgeräten und zu ihrem Dekomprimieren möglicherweise vor ihrer Übertragung zur entfernten Station, wobei diese z. B. Mittel zum Dekomprimieren der empfangenen Daten enthält.
  • Die Verarbeitungseinrichtung in jedem Erfassungsgerät umfasst vorzugsweise einen programmierten Signalprozessor, um bei den seismischen Daten einen Kompressionsalgorithmus mit oder ohne Verlust oder möglicherweise wenigstens zwei verschiedene Kompressionsalgorithmen anzuwenden, mit Transfer in den entsprechenden Festspeicher der komprimierten seismischen Daten mit demjenigen der Algorithmen, der das größte Kompressionsverhältnis erzeugt. _ Entsprechend einer Ausführungsart enthält der Festspeicher einen FIFO-Speicher für die geordnete Einreihung der seismischen Daten, umfasst die Verarbeitungseinrichtung Mittel zum geordneten Lesen jedes Festspeichers mit einer von den verfügbaren Übertragungsmitteln abhängenden Datenrate und umfasst die entfernte Station Mittel zur Wiederherstellung aller übertragenen seismischen Daten.
  • Das System ist besonders gut dafür ausgelegt, wenn als Übertragungsmittel Funkmittel Verwendung finden.
  • Vorzugsweise ist die Verarbeitungseinrichtung jedes Erfassungsgeräts ausgelegt, um bei den seismischen Daten vorangehende Verarbeitungen anzuwenden.
  • Das große Fassungsvermögen der Festspeicher ermöglicht es, eine erhebliche Datenmenge anzuhäufen und lässt eine große Zeitabweichung zwischen dem Anhäufungszeitpunkt der Daten und dem Zeitpunkt zu, zu dem sie effektiv übertragen werden. Das Übertragungsverfahren erlaubt es also, die aus vielerlei Gründen entstehenden Ungleichmäßigkeiten flexibel zum Verschwinden zu bringen, die man beim Ablauf der seismischen Sessionen feststellen kann, was erhebliche Veränderungen der mittleren Datenrate der auf dem Gelände erfassten seismischen Informationen bewirkt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile des Verfahrens und des Systems gemäß der Erfindung ergeben sich beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung eines nicht einschränkenden, bei der Übertragung seismischer Daten angewendeten Ausführungsbeispiels, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird, in denen:
  • 1 schematisch eine Vorrichtung zur Erfassung und zur Übertragung von seismischen Daten zeigt; und
  • 2 schematisch die Organisation eines lokalen Erfassungsgeräts zeigt.
  • Die schematisch in 1 dargestellte, seismische Vorrichtung enthält eine häufig beachtliche Anordnung (aus mehreren hundert bis mehreren tausend) von seismischen Empfängern R, die mit Abständen zueinander über eine zu explorierende Zone entsprechend einer Anordnung verteilt sind, die für die durchzuführende 2D- oder 3D-Prospektionsart zweckmäßig ist, wobei diese Empfänger die seismischen Wellen auffangen, die durch die unterirdischen Diskontinuitäten als Antwort auf die Aussendung von durch eine Quelle S erzeugten seismischen Wellen in den Boden rückgestrahlt werden, und eine entfernte Station, wie eine zentrale Steuer- und Aufzeichnungsstation 1, wo alle gesammelten seismischen Signale schließlich durch das Mittel des Übertragungssystems zentralisiert werden, das beschrieben werden wird. Jeder dieser Empfänger R wird meistens aus einem Streifen aufgereihter elementarer Sensoren gebildet, die jeweils eine "seismische Spur" erzeugen.
  • Die Vorrichtung enthält eine Anordnung von Erfassungsgeräten oder lokale Sammeleinheiten A der seismischen Daten, die jeweils zum Erfassen von n seismischen Spuren (n variierend z. B. von 1 bis 6) ausgelegt sind.
  • Die Anordnung der Erfassungsgeräte A kommuniziert mit einer zentralen Station CS entweder direkt (über Funk oder über Kabel) oder möglicherweise über Zwischenstationen LS mit mehr oder weniger komplexen Funktionen. Es kann sich um Konzentratoren handeln, welche die Austauschvorgänge zwischen den Erfassungsgeräten (oder -einheiten) A und der zentralen Station CS organisieren und ablaufmäßig schalten sollen, wie z. B. im Patent EP-A-594 477 des Anmelders beschrieben ist. Außer diesen Konzentrationsfunktionen kann jede Zwischenstation LS mit Funktionen zur Steuerung und zur Kontrolle von verschiedenen durch die lokalen Einheiten A ausgeführten Aufgaben unter der Kontrolle der zentralen Station ausgestattet sein, wie im Patent FR-A-2 720 518 beschrieben ist. Jede dieser Zwischenstationen LS kontrolliert z. B. eine Anzahl p von lokalen Erfassungseinheiten A. Sie kommunizieren mit den Einheiten ihrer jeweiligen Gruppen meistens über eine Funkverbindung. Die Zwischeneinheiten kommunizieren im allgemeinen mit der zentralen Station CS über Funkkanäle F1, F2, ..., Fn.
  • Die Quelle S kann impulsartig sein (z. B. eine Sprengladung oder eine Luftkanone) oder freilich auch ein Schwingungserzeuger sein. Diese Quelle kann mit den Gebieten der zu explorierenden Zone und durch Funk oder Steuerkabel mit der zentralen Station CS gekoppelt sein oder freilich im Fall einer Exploration von Küstenzonen eventuell eingetaucht durch ein Zündschiff geschleppt werden, das über Funk mit der zentralen Station verbunden ist.
  • Jedes Erfassungsgerät A (2) ist zur Erfassung einer Anzahl k (k = 6 z. B.) von seismischen Empfängern R1, R2, Rk ausgelegt, die jeweils eine seismische "Spur" liefern. Zu diesem Zweck enthält es z. B. k Erfassungsketten CA1 bis CAk, die jeweils die k Signale empfangen und jeweils z. B. ein Tiefpassfilter F11, F12, ..., F1k, einen Vorverstärker PA1, PA2, ..., PAk, ein Hochpassfilter F21, F22, ..., F2k und einen Analog/Digital-Wandler (ADC)AD1, AD2, ..., ADk enthalten, um die verstärkten und gefilterten Signale in digitale Wörter zu wandeln. Alle Erfassungsketten sind an einen die digitalen Wörter von z. B. 16 bis 32 Bits verarbeitenden Mikroprozessor 2 angeschlossen, der zum Steuern der Erfassung und der Austauschvorgänge mit der entfernten Station (nicht dargestellt) programmiert ist. Dem Mikroprozessor 2 sind ein Arbeitsspeicher M1 und ein Speicher Mp für die Programme zugeordnet. Der Prozessor 2 ist mit einer Sende-/Empfangseinheit 3 verbunden, die an den für die Kommunikation mit der entfernten Station benützten Übertragungsweg angepasst ist. Wenn es sich um einen Funkweg handelt, enthält die Einheit 3 einen Funksender RE und einen Funkempfänger RR und kommuniziert mit einer Antenne 4. Eine Schnittstelleneinheit 5, die in dem vorher erwähnten Patent FR-A-2 608 780 beschrieben ist, erlaubt außerdem eine Kommunikation mittels Infrarot-Strahlen mit einem Initialisierungsgerät 6, mit dessen Hilfe ein Operator eventuell zum Verwaltungsprozessor 2 Anweisungen zur Adressierung und zur Auswahl der Betriebsparameter der Erfassungsketten übermitteln kann.
  • Jedes Erfassungsgerät Ai enthält auch vorzugsweise einen auf die Verarbeitung der Signale spezialisierten Prozessor 7, so wie beispielsweise einen 32-Bit-Prozessor mit Gleitkomma z. B. vom Typ DSP 96002, der einer DMA-Einrichtung zugeordnet ist, um die datenblockweisen Transfers zwischen den Prozessoren 2 und 7 zu beschleunigen. Diesem letzteren ist ein Arbeitsspeicher M3 zugeordnet. Jedes Erfassungsgerät enthält auch eine autonome elektrische Stromversorgung B.
  • Der allgemeine Prozessor 2 hat als Funktionen das Ausführen der Decodierung der durch die entfernte Station ausgesendeten Befehle und das Steuern:
    • – der Erfassung der Signale der Empfänger R1 bis Rk durch die verschiedenen Erfassungsketten;
    • – der Übertragungen in Beziehung mit der Übertragungseinheit 3;
    • – des Speichers M1 für die vorübergehende Speicherung der Daten;
    • – der Eingänge-Ausgänge;
    • – der Unterbrechungen zwischen Programmen;
    • – der Austauschvorgänge mit dem Rechenprozessor DSP 7, usw.
  • Der Rechenprozessor DSP (7) ist hauptsächlich dazu ausgelegt, mit großer Geschwindigkeit Operationen durchzuführen, wie z. B. Formatumwandlungen, Multiplikationen komplexer Zahlen, FFT-Fourier-Transformationen, Korrelationen zwischen den empfangenen Signalen und den ausgesendeten Signalen, Digitalfilterungen, Summierungen von aufeinanderfolgenden Schüssen mit Eliminierung der Störgeräusche nichtseismischer Natur, Kombinationen der durch seismische Mehrachsen-Empfänger, wie z. B. dreiachsige Geophone, gelieferten Signale untereinander, usw. Die vor der Übertragung lokal vollendeten Vorverarbeitungen tragen dazu bei, die Anzahl von der entfernten Station zugefallenen Aufgaben und somit die installierte Rechenleistung wesentlich zu reduzieren, die beträchtlich wird, wenn die Anzahl von in Echtzeit zu erfassenden seismischen Spuren mehrere hundert beträgt, ja sogar tausend übersteigt.
  • Jedes Erfassungsgerät enthält außerdem einen Festspeicher 9 von großem Fassungsvermögen, der fähig ist, das Volumen von Daten aufzunehmen, das zeitversetzt zur entfernten Station entsprechend den verschiedenen Betriebsarten übertragen wird, die später noch beschrieben werden. Es wird z. B. ein sogenannter "Flash"-Speicher verwendet. Dieser Speicher kann beispielsweise ein FIFO-Speicher sein oder ein Speicher, der wie ein FIFO-Speicher mit ausreichendem Fassungsvermö gen arbeiten kann, um die seismischen Daten mehrerer hundert seismischen Sende-/Empfangszyklen oder "Schüsse" (500 Schüsse beispielsweise) zu enthalten.
  • Das Verfahren gemäß der Erfindung beruht in seiner größten Allgemeingültigkeit auf einer Anhäufung von Daten im Datenfestspeicher 9, die im Verlauf der aufeinanderfolgenden seismischen Sende-/Empfangszyklen erhalten werden, um eine zu übertragende Datenmenge zu erreichen, und auf einem mehr oder weniger zeitversetzten, geordneten Transfer seines Inhalts zur entfernten Station über den verfügbaren Übertragungsweg. Diese Daten entsprechen den erfassten und möglicherweise durch den Prozessor 7, wie vorher angegeben, vorverarbeiteten und möglicherweise (vorzugsweise) vorher komprimierten seismischen Daten.
  • Die effektive Datenrate zur Entladung des Festspeichers 9 und zum Transfer zur entfernten Station hängt von mehreren Faktoren ab.
  • Sie hängt zuerst von der Datenrate der verwendeten Übertragungswege ab, die von Fall zu Fall in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Funkkanäle, die man von der lokalen Institution zur Verwaltung der Funkausstrahlungen für das Explorationsgelände erhalten hat, und auch von den örtlichen Übertragungsbedingungen variieren kann.
  • Sie hängt auch vom Kompressionsverhältnis ab, das effektiv bei den Daten angewandt worden ist und das die "Länge" der komprimierten seismischen Spuren ändert, wobei Länge hier dazu verwendet ist, um den zu ihrer Speicherung notwendigen FIFO-Speicher-Raum zu bezeichnen.
  • Sie hängt auch von der mittleren Datenrate der erfassten seismischen Informationen ab, die mit der Abtastfrequenz der empfangenen seismischen Signale verknüpft ist. Für einen festgesetzten Abtastschritt hängt die mittlere Datenrate ganz klar vom Intervall zwischen den Sende-/Empfangszyklen einer seismischen Session ab, die gleichmäßig mit einem Intervall von einigen Sekunden (2s beispielsweise) zwischen den Zyklen oder auf Grund technischer Unterbrechungen der Sessionen zur seismischen Erfassung ungleichmäßig sein kann. Unterbrechungen sind nämlich z. B. notoder um wendig, um die Quelle zu verschieben (terrestrische Anwendungen) z. B. dem die Meeresschallquelle schleppenden Schift, das, auf hoher See kreuzt, zu ermöglichen, eine Kehrtwende zu machen und sich neu auszurichten, um einen Fahrweg längs des seismischen Profils für die Offshore-Seismik-Anwendungen zu machen.
  • Die "Länge" der komprimierten Information ist sehr variabel. Für die nahen Spuren der Quelle, bei denen das Signal-Rausch-Verhältnis S/B groß ist, kann man ein sehr großes Kompressionsverhältnis (in der Größenordnung von 70 bis 80%) und somit eine kurze "Länge" erreichen. Für die entfernten Spuren der Quelle, für welche das S/B kleiner ist, kann das effektiv angewendete Kompressionsverhältnis niedrig, ja sogar null sein. Es kann sogar vorkommen, dass die komprimierte Spur "länger" als die ursprüngliche ist, wenn das S/B-Verhältnis zu niedrig ist.
  • In der praktischen Ausführung, bei der die seismischen Daten vorzugsweise komprimiert werden, wird der Signalprozessor (DSP) in jedem Erfassungsgerät Ai vorteilhaft programmiert, um die Kompression zu optimieren. Er kann z. B. parallel wenigstens zwei verschiedene Kompressionsalgorithmen mit verschiedenen Kriterien anwenden, die z. B. die Energie des seismischen Signals einsetzen, wobei der benutzte Typ der seismischen Quelle, um die es sich handelt, ein Schwingungserzeuger, eine Luftkanone, eine Sprengladung usw. ist. Ein Vergleich wird nach Abschluss dieser parallelen Kompressionen ohne Verlust zwischen den komprimierten Daten (die seismischen Spuren im vorliegenden Fall) und den anfänglichen Daten durchgeführt und man behält das "kürzeste" Ergebnis (besitzt das beste Kompressionsverhältnis). Der Signalprozessor kann noch programmiert werden, um über bestimmte Betriebskriterien zu wählen, den Kompressionsalgorithmus, der das beste Kompressionsverhältnis möglichst ohne Verlust bietet.
  • Werden im Ganzen alle Faktoren berücksichtigt, die für das bei verschiedenen Spuren eines gleichen Satzes von Spuren angewendete, effektive Kompressionsverhältnis zum Tragen kommen können, wird in der Praxis verifiziert, dass ein mittleres Verhältnis von 40 bis 50% erreicht wird.
  • Der verwendete Festspeicher mit seinem erheblichen Fassungsvermögen ermöglicht es, mit viel Flexibilität Ungleichmäßigkeiten im Ablauf der seismischen Sessionen zu berücksichtigen, die erhebliche Variationen der mittleren Datenrate der erfassten seismischen Information bewirken und dies, wie auch immer die effektive Datenrate der verwendeten Übertragungswege ist. Die Verzögerung zwischen der Erfassung einer Spur und ihres effektiven Transfers zur zentralen Station kann somit in weiten Bereichen variieren und, wenn es das Speichervolumen erlaubt, mehrere zehn Minuten (Dauer von mehreren hundert Zyklen seismischer Erfassung oder "Schüssen") Verzögerung erreichen, die für die Geophysiker annehmbar ist, insbesondere wenn partielle Übertragungen zwischen den aufeinanderfolgenden Schüssen bewerkstelligt werden, um zu prüfen, ob die Erfassung normal abläuft, wie es das im Patent EP 0 275 781 (US 4 905 205) beschriebene Verfahren vorsieht.
  • Verschiedene Organisationsarten der Abfolge der Erfassungen und Transfers werden nun beschrieben werden.
  • Das Übertragungssystem eignet sich zuallererst für zwei verschiedene Betriebsabfolgen, die nicht den Festspeicher 9 in Anspruch nehmen, sondern nur die Arbeitsspeicher M1 und M2:
    • 1) diejenige, bei welcher der Schuss N erfasst wird und danach die entsprechenden Daten transferiert werden, und
    • 2) diejenige, bei welcher der Schuss N erfasst wird, während zur gleichen Zeit der Schuss N-1 transferiert wird.
  • Die folgenden Arten umfassen die Verwendung des Festspeichers 9 für zeitversetzte Transfers.
    • 3) Nacheinander werden die Daten einer bestimmten Anzahl von Schüssen N, N + 1, N + 2 usw. erfasst, jedes Mal mit Speicherung der entsprechenden Daten; mit fortschreitender Füllung des Festspeichers 9. Entsprechend dieser Art übt die Verarbeitungsanordnung keinerlei Qualitätskontrolle aus. Die drei folgenden Arten umfassen eine solche Kontrolle.
    • 4) Entsprechend einer Variante der vorhergehenden Art werden während der Erfassung eines der Schüsse der Reihe partielle Daten des vorhergehenden Schusses zur entfernten Station übertragen, was ausreichend ist, damit die Operatoren eine Qualitätskontrolle (QC) durchführen und alles in allem verifizieren können, ob das Erfassungsgerät korrekt arbeitet. Solche partiellen Übertragungen zu Kontrollzwecken sind z. B. bereits in der vorher erwähnten Patentanmeldung FR 96/15.823 beschrieben.
    • 5) Man erfasst und speichert in einem Festspeicher 9 die Daten einer Reihe aufeinanderfolgender Schüsse N, N + 1, N + 2 usw. und während der Erfassung der Daten mehrerer der folgenden Schüsse N + 1, N + 2 usw. liest man und überträgt man aufeinanderfolgende Anteile der Daten des Schusses N. Diese Betriebsart eignet sich für den Fall, bei dem die Datenrate des verwendeten Übertragungsweges und/oder das Datenvolumen jedes Schusses eine längere Übertragungszeit notwendig macht.
    • 6) Man erfasst die Daten des Schusses N und zur gleichen Zeit liest und überträgt man einen bestimmten Anteil X der Daten des Schusses N-p und man speichert im Festspeicher 9 die Daten dieses Schusses N. Diese Art erlaubt es, die Übertragung der Daten eines gleichen Schusses über mehrere (i) spätere Sende-/Empfangszyklen zu verteilen, ohne den Folgerhythmus dieser Zyklen zu verzögern. Die Daten werden also auf i aufeinanderfolgend übertragene Spurengruppen verteilt.
  • Wenn beispielsweise N = 5 und die gesamte Anzahl von Spuren 200 beträgt, wird diese Anzahl in 4 Spurengruppen aus 50 Spuren aufgeteilt, was 4 aufeinanderfolgende Zyklen für das Lesen und die Übertragung dieser 4 Gruppen erfordert. Während der Erfassung der aufeinanderfolgenden Schüsse N°5, N°6, N°7, N°8 werden die Spuren 1 bis 50, 51 bis 100, 101 bis 151 und 151 bis 200 des Schusses N°4 wiedergelesen und aufeinanderfolgend übertragen.
    • 7) Diese Art entspricht der Erfassung eines Schusses N und gleichzeitig der Wiederlesung und Übertragung der Daten eines vorhergehenden Schusses N-x, gefolgt von einer Speicherung des Schusses N in den Festspeicher 9. Es handelt sich um eine Art, bei welcher der Speicher 9 wie ein FIFO-Speicher arbeitet, ohne eine beliebige Verlangsamung des Rhythmus der Schüsse nach sich zu ziehen, wie diese sich bei den vorher angegebenen Arten 1 und 2 ausbilden kann. Die Zeitabweichung zwischen der Speicherung der Daten eines Schusses und ihrer effektiven Übertragung durch Wiederlesen des Speichers 9 hängt ganz klar von den Übertragungsbedingungen ab, d. h. von der Anzahl der verfügbaren Frequenzen und ihren jeweiligen Datenübertragungsraten.
    • 8) Diese Art entspricht dem Wiederlesen und der Übertragung der vorhergehend gespeicherten Schussdaten.
    • 9) Diese Art entspricht dem Fall, bei dem das Volumen der zum Rückführen erfassten seismischen Daten schwierig mit den Mitteln vereinbar ist, über die verfügt werden kann, um jedes der Erfassungsgeräte mit der zentralen Station zu verbinden. Dies ergibt sich, wenn die Anzahl von Übertragungsfrequenzen, über die verfügt werden kann, und/oder ihre Datenübertragungsraten unzureichend ist. Dies ist auch der Fall, wenn die seismische Quelle z. B. eine Luftkanone ist, die dazu fähig ist, in dicht aufeinanderfolgenden Intervallen (z. B. alle 15s) zu "schießen", was die Übertragungsfenster sehr "schmal" macht, zu schmal jedenfalls, um eine vollständige Rückführung in einem vernünftigen Zeitraum sicherzustellen. In diesem Fall wird das bereits im Patent US 4 905 205 des Anmelders beschriebene Transferverfahren verWendet, indem die Übertragung wenigstens eines Teiles oder der Gesamtheit der angehäuften Daten auf ein Übertragungsfenster konzentriert wird, während welchem an jedes ErFassungsgerät ein auf dem Gelände verlegter und daran über eine Verbindung mit kurzer Reichweite angebundener Massenspeicher angeschlossen wird: ein Kabel oder eine optische Infrarot-Verbindung beispielsweise. Bei einer solchen Ausführung wird Nutzen aus der Flexibilität gezogen, die durch den Festspeicher verschafft wird, bei dem die andauernd angehäuften Daten alle einzeln identifiziert und registriert werden. Die Leerung des Festspeichers 9 jedes Erfassungsgerätes kann unter diesen Bedingungen in jedem Augenblick durchgeführt werden, sogar während einer Erfassungsphase und in welcher Reihenfolge auch immer.
  • Alle vorhergehenden Arten funktionieren, gleichgültig, ob die seismischen Daten vor ihrer Speicherung im Festspeicher 9 komprimiert werden oder nicht und ob sie zum Wiederlesen in komprimierter Form oder nach Dekompression übertragen werden.
  • Bei den seismischen Daten werden vorzugsweise verlustfreie Kompressionsalgorithmen angewendet, wie in der vorher erwähnten Patentanmeldung FR 2 757 641 des Anmelders beschrieben ist. Die partiellen Daten, die zu bei manchen der vorhergehenden Arten durchgeführten Kontrollzwecken übertragen werden, können entweder durch eine verlustfreie Kompression erhaltene partielle Daten oder mit Verlust komprimierte Daten sein, die aber trotz des angewendeten Kompressionsverhältnisses genügend typisch bleiben, um die Qualität des Betriebs der Erfassungsgeräte zu beurteilen.
  • Die zur entfernten Station CS übertragenen Daten werden vorzugsweise durch einen Prozessor 10 (1) vor ihrer Aufzeichnung in einem Massenspeicher dekomprimiert. Es wird ebenso sehr der Fall nicht ausgeschlossen, bei dem die in jedem Erfassungsgerät in einer komprimierten Form gespeicherten Daten durch den Prozessor 7 (2) vor ihrer Übertragung zur entfernten Station CS dekomprimiert werden.

Claims (23)

  1. Übertragungsverfahren zum Durchführen der Rückführung von seismischen Daten, die im Verlauf von aufeinanderfolgenden Sende-/Empfangszyklen einer seismischen Session erhalten werden, zu einer entfernten Station (CS, LS) über Übertragungswege, umfassend die Aussendung elastischer Wellen in eine unterirdische Formation, den Empfang durch Empfänger (R) der durch die unterirdische Formation als Antwort auf die ausgesendeten Wellen rückgestrahlten Wellen und ihre Erfassung durch eine Datensammelanlage, die eine Vielzahl von Erfassungsgeräten (Ai) umfasst, die ausgelegt sind, um die seismischen Daten zu erfassen, sie zu speichern und sie zu der entfernten Station (CS, LS) zu übertragen, wenn die Dauer, die zur Übertragung der durch die Erfassungsgeräte gesammelten Daten im Verlauf wenigstens eines Teiles der Sende-/Empfangszyklen der Session notwendig ist, mit der Dauer von Übertragungsfenstern unvereinbar ist, die den Erfassungsgeräten (Ai) zugeteilt sind, dadurch gekennzeichnet, dass es umfasst: a. die geordnete Anhäufung von im Verlauf der aufeinanderfolgenden Sende-/Empfangszyklen erhaltenen Daten in Festspeichern (9), die in den Erfassungsgeräten (Ai) enthalten sind, um zu übertragende Datenmengen zu bilden; b. den fortschreitenden Transfer dieser gespeicherten Datenmengen über Übertragungswege von den verschiedenen Erfassungsgeräten (Ai) aus bis zur entfernten Station durch Lesen der Festspeicher (9) mit einer Verteilung der angehäuften Daten auf die aufeinanderfolgenden Übertragungsfenster, um die eventuellen Übertragungsverzögerungen nach Abschluss dieser Reihe von Übertragungsfenstern wettzumachen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn die Zeit, die zur Übertragung von Daten über jeden verfügbaren Übertragungsweg wäh rend einer bestimmten Anzahl k von Sende-/Empfangszyklen der genannten Session über die benutzten Übertragungswege notwendig ist, größer als die Übertragungszeiten ist, die jedem Erfassungsgerät (Ai) während dieser k Sende-/Empfangszyklen zugeteilt sind, die Daten derart verteilt werden, dass diese Übertragungszeit durchschnittlich höchstens gleich der Dauer des jedem Erfassungsgerät (Ai) zugeteilten Übertragungsfensters über eine bestimmte Anzahl N (N > k) aufeinanderFolgender Sende-/Empfangszyklen der genannten Session ist.
  3. Übertragungsverfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es den fortschreitenden Transfer der Datenmenge von jedem Erfassungsgerät aus zur entfernten Station mit einer auf den Zeitpunkt der Speicherung bezogenen Zeitverschiebung umfasst, die gleich wenigstens einem festgelegten Anteil eines Sende-/Empfangszyklus ist.
  4. Übertragungsverfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Transfer mit einer Zeitverschiebung durchgeführt wird, die gleich einer ganzzahligen Anzahl n (n ≥ 1) von Zyklen ist, wobei das Verfahren außerdem während der Erfassung der Daten jedes Sende-/Empfangszyklus eine Übertragung von Daten umfasst, die für Qualitätskontrollen typisch sind.
  5. Übertragungsverfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Transfer mit einer effektiven Zeitverschiebung durchgeführt wird, die für verschiedene Anteile der im Verlauf eines gleichen Sende-/Empfangszyklus erfassten seismischen Daten unterschiedlich ist.
  6. Übertragungsverfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es bei wenigstens einem Teil der in den Erfassungsgeräten (Ai) angehäuften Daten die Anwendung einer Kompression mit oder ohne Verlust umfasst.
  7. Übertragungsverfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass es außerdem eine Dekompression wenigstens eines Teiles der in den Erfas sungsgeräten (Ai) angehäuften Daten vor ihrer Übertragung zur entfernten Station umfasst.
  8. Übertragungsverfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der während jedes zugeteilten Übertragungsfenster übertragenen Daten für Ergebnisse von durchgeführten Qualitätskontrollen typisch ist.
  9. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die für Ergebnisse von Qualitätskontrollen typischen Daten durch eine Kompression ohne Verlust von erfassten seismischen Daten gebildet werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die für Ergebnisse von Qualitätskontrollen typischen Daten durch eine Kompression mit Verlust von erfassten seismischen Daten gebildet werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 6, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass es außerdem eine Dekompression der Daten bei der entfernten Station umfasst.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der fortschreitende Transfer der Datenmenge durch aufeinanderfolgende Verbindungen eines auf dem Gelände verlegten Massenspeichers mit verschiedenen Erfassungsgeräten (Ai) in welcher Reihenfolge auch immer und zu welchem Sessionsaugenblick auch immer während zusätzlicher Übertragungsfenster, der spätere Transfer der Daten vom Massenspeicher zur entfernten Station (CS, LS) und Übergabe in der Reihenfolge der transferierten Daten durchgeführt wird.
  13. System zur Übertragung von im Verlauf von aufeinanderfolgenden Sende-/Empfangszyklen erhaltenen seismischen Daten zu einer entfernten Station (CS, LS), umfassend die Aussendung elastischer Wellen in eine unterirdische Formation, den Empfang der durch die Formation als Antwort auf die ausgesendeten Wellen zurückgestrahlten Wellen und ihre Erfassung durch eine Datensammelanlage, die jeweils Erfassungsmittel (CA) enthaltende Erfassungsgeräte (Ai), wenigstens einen Datenfestspeicher (9) enthaltende Speicher, Mittel (3, 6) zur Übertragung von Daten zwischen den verschiedenen Erfassungsgeräten (Ai) und der entfernten Station (CS, LS) über Übertragungswege (4) und eine Einrichtung (PA) zur Verarbeitung der seismischen Daten, Verwaltungsmittel in den Verarbeitungseinrichtungen (PA) zum Steuern der Speicherung von im Verlauf der aufeinanderfolgenden Sende-/Empfangszyklen erfassten Daten in jedem Festspeicher (9), Mittel in den Verarbeitungseinrichtungen (PA) zum Steuern des fortschreitenden Transfers der in jedem Festspeicher (9) gespeicherten Daten über die Übertragungsmittel (3, 4) zur entfernten Station (CS, LS) und Mittel in der entfernten Station (CS, LS) zum Empfangen der entgegengenommenen Daten umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Verwaltungsmittel ausgelegt sind, um die im Verlauf der aufeinanderfolgenden Zyklen erfassten Daten in jedem Festspeicher (9) in Form einer geordneten Datenmenge anzuordnen, die Mittel zum Steuern des Transfers der gespeicherten Daten ausgelegt sind, um die geordnete Menge auf eine Folge von verschiedenen Erfassungsgeräten zugeteilten Übertragungsfenstern zu verteilen, und die Empfangsmittel in der entfernten Station (CS, LS) einen Prozessor (10) enthalten, der ausgelegt ist, um die Stetigkeit der geordneten Datenmenge, ausgehend von den in den aufeinanderfolgenden Übertragungsfenstern verteilten Daten, wiederherzustellen.
  14. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel in der Verarbeitungseinrichtung (PA) zum Komprimieren der Daten vor ihrer Speicherung in den Erfassungsgeräten (Ai) und zu ihrem Dekomprimieren vor ihrer Übertragung zur entfernten Station (CS, LS) umfasst.
  15. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel in der Verarbeitungseinrichtung (PA) zum Komprimieren der zu übertragenden Daten umfasst und der Prozessor (10) in der entfernten Station (CS, LS) ausgelegt ist, um die empfangenen Daten zu dekomprimieren.
  16. System nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel in der Verarbeitungseinrichtung (PA) jedes Erfassungsgeräts (Ai) zum Anwenden eines Kompressionsalgorithmus bei den zu übertragenden Daten mit oder ohne Verlust umfasst.
  17. System nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinrichtung (PA) jedes Erfassungsgeräts (Ai) einen programmierten Signalprozessor (7) umfasst, um bei den seismischen Daten ein von den durch die seismischen Empfänger empfangenen Daten abhängendes Kompressionsverhältnis ohne Verlust anzuwenden.
  18. System nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Festspeicher (9) einen FIFO-Speicher für die geordnete Einreihung der seismischen Daten enthält und die Verarbeitungseinrichtung (PA) Mittel zum geordneten Lesen jedes Festspeichers (9) mit einer von den verfügbaren Übertragungsmitteln abhängenden Datenrate umfasst.
  19. System nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmittel (3, 4) Funkmittel oder Übertragungskabel sind.
  20. System nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinrichtung (PA) in jedem Erfassungsgerät (Ai) wenigstens einen Signalprozessor (7) umfasst, der ausgelegt ist, um bei den zu übertragenden Daten zumindest einen Kompressionsalgorithmus anzuwenden.
  21. System nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinrichtung (PA) in jedem Erfassungsgerät (Ai) ausgelegt ist, um bei den zu übertragenden Daten wenigstens zwei verschiedene Kompressionsalgorithmen anzuwenden und um in jeden entsprechenden Festspeicher (9) seismische Daten zu transferieren, die mit demjenigen der Algorithmen komprimiert sind, der das stärkste Kompressionsverhältnis erzeugt.
  22. System nach einem der Ansprüche 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungseinrichtung (PA) jedes Erfassungsgeräts (Ai) ausgelegt ist, um bei den seismischen Daten vorangehende Verarbeitungen anzuwenden.
  23. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmittel (3, 4) einen bis in die Nähe der verschiedenen Erfassungsgeräte (Ai) verlegten Massenspeicher und ein Verbindungsmittel (6) mit kurzer Reichweite umfassen, um den Massenspeicher in einer ersten Zeit mit jedem Festspeicher (9) während wenigstens eines beliebig gewählten Übertragungsfensters zu verbinden, um diesen zu entladen, und in einer zweiten Zeit, um den Massenspeicher mit der entfernten Station (CS, LS) zu verbinden.
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