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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Bildaufzeichnungsgerät, wie zum Beispiel einen Drucker
oder ähnliches.
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Zugehöriger allgemeiner
Stand der Technik
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Einige Bildaufzeichnungsgeräte wie zum Beispiel
Drucker haben einen Aufzeichnungskopf als Aufzeichnungsmittel. In
solchen Bildaufzeichnungsgeräten
wird, um ein gutes aufgezeichnetes Bild zu erhalten, ein Abstand
zwischen einer Oberfläche
eines Aufzeichnungskopfs, der einem Aufzeichnungsmedium (zum Beispiel
eine Oberfläche,
in welcher in einem Tintenstrahlaufzeichnungskopf Tintenentladungsöffnungen
ausgebildet sind) gegenüberliegt, und
dem Aufzeichnungsmedium konstant gehalten. Jedoch schwankt die Dicke
eines Aufzeichnungsmediums, welches in dem Bildaufzeichnungsgerät verwendet
worden ist, mit der Art des Aufzeichnungsmediums (normales Blatt,
dickes Blatt, Umschlag oder ähnliches).
Es ist wünschenswert,
daß der
oben genannte Abstand konstant gehalten wird, selbst wenn die Dicke
des Aufzeichnungsmediums sich ändert.
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15 und 16 zeigen ein herkömmliches Bildaufzeichnungsgerät, bei welchem
das oben genannte Problem berücksichtigt
worden ist.
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Eine Hauptblattzuführwalze 1 weist
einen Kernbereich 1a und einen Förderbereich 1b auf,
der eine äußere Umfangsoberfläche mit
einem vorbestimmten Reibungskoeffizienten aufweist, und einen Wellenabschnitt
(nicht gezeigt), welcher einstückig integriert
mit dem Kernbereich 1a ausgebildet ist und drehbar gelagert
ist in einer linken und rechten inneren Wand (nicht gezeigt) eines
Rahmens 2. Eine Hilfsblattzuführwalze 3 ist drehbar
gelagert mittels einer Druckplatte 4 und weist eine äußere Umfangsfläche mit
einem vorbestimmten Reibungskoeffizienten auf.
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Eine Anpreßplatte 22 ist schwenkbar
in den inneren Wänden
(nicht gezeigt) des Rahmens 2 gelagert und wird mittels
einer Anpreßplattenfeder 23 nach
oben vorgespannt, so daß sie
zu einem vorbestimmten Zeitpunkt schaukelnd nach oben bewegt werden
kann. Ein Stapel P von Blättern ist auf der Anpreßplatte 22 gelagert
und wird gegen den Förderbereich 1b der
Hauptblattzuführwalze 1 gepreßt, so daß nur das
oberste Blatt (Aufzeichnungsmedium) zugeführt werden kann.
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Sporne 5 sind jeweils ausgebildet
aus einer dünnen
Platte und weisen Zähne
an ihrem äußeren Umfang
auf, und werden durch einen Spornhalter 6 mittels einer
elastischen Welle 5a gelagert, welche aus einem elastischen
Körper
besteht, wie zum Beispiel einer Feder, und werden gegen die Hilfsblattzuführwalze 3 mit
einem vorbestimmten Druck mittels der elastischen Welle 5a so
gedrückt,
daß die
Sporne durch die Hilfsblattzuführwalze 3 in
Drehungen versetzt werden.
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Eine Leerlaufwalze 7 wird
gegen die Hauptblattzuführwalze 1 gepreßt sowie
die Hilfsblattzuführwalze 3,
und zwar im wesentlichen längs
einer tangentialen Richtung mittels einer Leerlaufwalzenfeder 8,
welche in einer vorbestimmten Position auf der Anpreßplatte 4 angebracht
ist, so daß eine
Drehkraft der Hauptblattzuführwalze 1 in
reibender Weise auf die Hilfsblattzuführwalze 3 übertragen
werden kann. Bei den Hilfswalzen 26 handelt es sich um
angetriebene Walzen. Diese werden in drehender Weise gegen den Förderbereich 1b mittels
einer Anpreßfeder 27 gedrückt, die
längs einer
Blattführungsoberfläche 2e angebracht
ist, so daß das
zu fördernde
Aufzeichnungsmedium P gegen den Förderbereich 1b gepreßt wird,
um dadurch eine Förderkraft
des Förderbereichs 1b auf
das Aufzeichnungsmedium zu vergrößern.
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Eine linke und eine rechte äußere Platte (nicht
gezeigt) sind außerhalb
des Rahmens 2 angebracht, und eine mittige Uförmige Blattführungsoberfläche 2e sowie
eine linke und rechte innere Wand (nicht gezeigt), welche als seitliche
Führungen
dienen, sind vorgesehen. Eine Führungswalze 10 wird durch
die linke und rechte äußere Platte
gestützt,
und ein Träger 12 ist
verschiebbar auf die Führungswalze aufgesetzt.
Ein Aufzeichnungskopf 9 besteht aus einem sogenannten wegwerfbaren
Typ und hat einen Aufzeichnungsbereich und einen Tintentank und
ist lösbar
auf den Träger 12 aufgesetzt.
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Der Träger 12 ist mit einem
Synchronisationsriemen (nicht gezeigt) verbunden, welcher um eine
motorgetriebene Keilriemenscheibe (nicht gezeigt) gewunden ist,
die zu einem Motor (nicht gezeigt) für den Träger gehört, der in der Nähe der rechten äußeren Platte
des Rahmens angebracht ist, sowie an eine Spannkeilriemenscheibe
(nicht gezeigt), welche in der Nähe
der linken äußeren Platte
des Rahmens 2 angebracht ist. Wird der Motor für den Träger angetrieben,
so ergibt sich im Ergebnis eine Antriebskraft des Motors für den Träger, welche übertragen
wird auf den Träger 12 mittels
des Synchronisationsriemens, um den Träger längs der Führungswelle 10 sowie
einer Hilfsführung 11 abzutasten.
Ein Verschiebebereich 12a des Trägers 12 steht mit
einer Verschiebeoberfläche 19a einer
Anpreßplatte 19 in Kontakt,
so daß,
wenn der Träger
abgetastet wird, diese hin- und hergeschoben wird, während sie
auf der Schiebeoberfläche
abgleitet.
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Die Anpreßplatte 19 ist aus
einem plattenförmigen
Element ausgebildet, welches auch als Blattführung dient, und weist ein
Basisende 19b auf, welches an dem Rahmen 2 befestigt
ist, sowie ein vorderes Ende, welches Nadelwalzen 20 in
drehender Weise hält.
Die Nadelwalzen 20 werden gegen die äußere Umfangsoberfläche der
Hauptblattzuführwalze 1 gepreßt und werden
in Drehbewegungen gesetzt durch die Drehung der Hauptblattzuführwalze 1. Die
Anpreßplatte 19 ist
in einer Richtung (Längsrichtung),
die im wesentlichen senkrecht zu einer Blattförderrichtung verläuft, flexibel,
und die Nadelwalzen werden gegen den Förderbereich 1b an
jeweiligen Positionen mit einem vorbestimmten Druck mittels Anpreßfedern 21 gedrückt, die
längs der
Längsrichtung
angebracht sind.
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Die Druckplatte 4 ist an
dem Rahmen 2 an einer vorbestimmten Position angebracht.
Die Druckplatte 4 ist in Übereinstimmung mit einem oberen
Teil der Hauptblattförderwalze 1 angebracht
und weist eine Aufzeichnungsoberfläche 4a auf, die einer
Düsenoberfläche 9a des
Aufzeichnungskopfes 9 gegenüberliegt, sowie einen Lagerbereich
(nicht gezeigt), um die Hilfsblattzuführwalze 3 in derselben
Weise zu lagern..
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Wird das Aufzeichnungsmedium P in
Kontakt mit oder in der Nachbarschaft der Aufzeichnungsoberfläche 4a der
Anpreßplatte 4 befördert, so wird
bei der obengenannten Anordnung ein Bild auf dem Aufzeichnungsmedium
durch den Aufzeichnungskopf 9 aufgezeichnet. Wenn das Aufzeichnungsmedium
P ein relativ dünnes
Blatt ist, wie zum Beispiel ein normales Blatt, wie in 16 gezeigt, so ist in diesem
Fall das Aufzeichnungsmedium P auf der Aufzeichnungsoberfläche 4a im
wesentlichen parallel zu der Düsenoberfläche 9a,
so daß ein
Abstand (Δd-1)
dazwischen im wesentlichen konstant ist, solange als die Bautoleranzen
der Bauelemente eingehalten werden, wodurch eine gute Aufzeichnung
erhalten wird.
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Ist das zu fördernde Aufzeichnungsmedium P jedoch,
wie in 17 gezeigt ein
relativ dickes Aufzeichnungsmedium, wie zum Beispiel ein dickes
Blatt oder ein Umschlag, so werden die Nadelwalzen 20 nach
oben um eine Entfernung angehoben, die der Dicke des Aufzeichnungsmediums
entspricht, und die Verschiebeoberfläche 19a der Anpreßplatte 19 wird
entsprechend verschoben. Dadurch wird der Träger 12, welcher verschiebbar
in Kontakt steht mit der Verschiebeoberfläche 19a, um die Führungswelle 10 gedreht,
so daß die
Düsenoberfläche 9a des Aufzeichnungskopfes,
der auf dem Träger 12 aufgesetzt
ist, gegenüber
der normalen Position zurückliegt.
Es stellt sich das Ergebnis ein, daß der Abstand zwischen der
Düsenoberfläche 9a und
dem Aufzeichnungsmedium P zu (Δd-2) wird.
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Bei diesem Bildaufzeichnungsgerät sind die Führungswelle 10,
um die der Träger 12 gedreht
wird, der Verschiebebereich 12a und die Anpreßplatte 19 so
angebracht, daß die
Abstände
(Δd-
1) und (Δd-2) zueinander
gleich werden, so daß der
Abstand zwischen der Düsenoberfläche 9a und
dem Aufzeichnungsmedium P automatisch konstant gehalten
wird in Übereinstimmung
mit der Dicke des Aufzeichnungsmediums P.
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Da bei dem herkömmlichen Bildaufzeichnungsgerät jedoch
die Anpreßplatte P an
dem Rahmen 2 bei einer vorbestimmten Position angebracht ist,
werden die Nadelwalzen 20, die mit dem Förderbereich 1b in
Kontakt treten, gemäß der Verschiebung
der Hauptblattzuführwalze 1 verschoben,
falls die Ablenkungsgenauigkeit der Hauptblattzuführwalze 1 nicht
korrekt ist. Somit werden die Anpreßplatte 19 und der
Träger
ebenfalls verschoben, so daß der Abstand
zwischen der Düsenoberfläche 9a und
dem Aufzeichnungsmedium P während des Aufzeichnungsvorgangs
für das
einzelne Aufzeichnungsmedium P verändert wird. Somit kann kein
gutes aufgezeichnetes Bild erhalten werden.
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Das heißt, daß bei dem oben erläuterten
herkömmlichen
Bildaufzeichnungsgerät
der U-förmige Förderweg
verwendet wird als Blattdurchführpassage,
und daß,
wenn das Aufzeichnungsmedium P durch den U-förmigen Förderweg
bewegt wird, durch Versehen der Hauptblattzuführwalze mit einem großen Durchmesser
und des Förderwegs
mit einer leichten und großen
Krümmung,
daß selbst
dann, wenn das Aufzeichnungsmedium eine große Rückstellelastizität aufweist,
es durch den Förderweg
hindurchgeführt
werden kann, ohne daß sich
eine dauerhafte Verformung einstellt. Um die Hauptblattzuführwalze 1 mit
dem großen
Durchmesser und geringem Gewicht und niedrigen Kosten herzustellen,
wird im allgemeinen der Kernbereich der Walze aus Harz geformt,
und ein Gummiring mit einem vorbestimmten Reibungskoeffizienten
wird auf den Kernbereich aufgesetzt.
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Wird jedoch der aus Harz geformte
Kernbereich verwendet, so kann keine Walze mit der selben hohen
Ablenkungsgenauigkeit wie bei einem metallischen Kernbereich hergestellt
werden, und die Ablenkung der Walze wird immer so ausfallen, daß dabei
der Abstand zwischen der Düsenoberfläche und dem
Aufzeichnungsmedium schwankt.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung zielt darauf
ab, die oben erläuterten
Nachteile beim Stand der Technik zu überwinden und hat als Aufgabe,
ein Bildaufzeichnungsgerät
bereitzustellen, bei dem selbst dann, falls eine Hauptblattzuführwalze
(Hauptförderwalze)aus einer
Ruhestellung aufgrund einer Ablenkung verschoben wird, der Abstand
zwischen einer Oberfläche
eines Aufzeichnungskopfes, der dem Aufzeichnungsmedium gegenüberliegt,
und dem Aufzeichnungsmedium, konstant gehalten werden kann, um ein
gutes aufgezeichnetes Bild zu erhalten.
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Ein Bildaufzeichnungsgerät gemäß der vorliegenden
Erfindung umfaßt
eine Anpreßplatte
mit einer im wesentlichen horizontalen Aufzeichnungsoberfläche, auf
welchem ein zu förderndes
Aufzeichnungsmedium ruht, einen Aufzeichnungskopf, der oberhalb
der Aufzeichnungsoberfläche
auf der Anpreßplatte
vorgesehen ist zum Aufzeichnen eines Bildes auf dem Aufzeichnungsmedium,
einen Träger zum
Halten des Aufzeichnungskopfes und zum Hin- und Herbewegen in einer
Richtung senkrecht zu einer Aufzeichnungsmediumförderrichtung, und eine Hauptförderwalze
mit einem großen
Durchmesser, welche um eine Drehachse gedreht wird, und so ausgelegt
ist, daß sie
das Aufzeichnungsmedium auf der Aufzeichnungsoberfläche der
Anpreßplatte
befördert.
Der Träger
kann um eine Führungswelle
gedreht werden, so daß eine
Oberfläche
(dem Aufzeichnungsmedium gegenüberliegend)
des Aufzeichnungskopfes zu der Aufzeichnungsoberfläche der
Anpreßplatte
hin und von dieser weg gedreht wird, und ein Teil des Trägers indirekt
in Kontakt gebracht wird mit einer äußeren Umfangsoberfläche der
Hauptförderwalze,
so daß der
Träger
in Abhängigkeit
von einer Drehbewegung der Hauptförderwalze um die Führungswelle gedreht
wird.
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Weiterhin ist bei der vorliegenden
Erfindung die Anpreßplatte
für eine
Drehbewegung um eine Stützwelle
so gelagert, daß,
wenn die Anpreßplatte um
die Stützwelle
gedreht wird, die Aufzeichnungsoberfläche zu der Oberfläche des
Aufzeichnungskopfes (welche dem Aufzeichnungsmedium gegenüberliegt)
hin oder von dieser weg bewegt wird, und die Anpreßplatte
um die Stützwelle
gedreht werden kann als Antwort auf die Drehbewegung des Trägers um die
Führungswelle.
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Kurze Figurenbeschreibung
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Bildaufzeichnungsgeräts gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 ist
ein Querschnitt des Bildaufzeichnungsgeräts;
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3 ist
ein Querschnitt eines Hauptteils des Geräts und zeigt eine Aufzeichnungsoberfläche und
eine Düsenoberfläche im normalen
Zustand;
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4 ist
ein Querschnitt eines Hauptteils des Geräts und zeigt eine Aufzeichnungsoberfläche und
eine Düsenoberfläche, für den Fall,
daß ein
Förderbereich
einer Hauptblattzuführwalze
von der normalen Position weg verschoben ist;
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5 ist
eine perspektivische Ansicht eines Hauptteils eines Bildaufzeichnungsgeräts gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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6 ist
ein Querschnitt eines Hauptteils des Geräts, und zeigt eine Aufzeichnungsoberfläche und
eine Düsenoberfläche in einem
normalen Zustand;
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7 ist
ein Querschnitt eines Hauptteils des Geräts, und zeigt eine Aufzeichnungsoberfläche und
eine Düsenoberfläche in dem
Fall, wo ein Förderbereich
einer Hauptblattzuführwalze
aus der normalen Position weg verschoben ist;
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8 ist
eine perspektivische Ansicht eines Bildaufzeichnungsgeräts gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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9 ist
ein Querschnitt durch das Bildaufzeichnungsgerät;
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10 ist
ein Querschnitt eines Hauptteils des Geräts, und zeigt eine Aufzeichnungsoberfläche und
eine Düsenoberfläche in einem
normalen Zustand;
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11 ist
ein Querschnitt eines Hauptteils des Geräts, und zeigt eine Aufzeichnungsoberfläche und
eine Düsenoberfläche in einem
Fall, wo ein Förderbereich
einer Hauptblattzuführwalze
aus der normalen Position weg verschoben ist;
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12 ist
eine perspektivische Ansicht eines Hauptteils eines Bildaufzeichnungsgeräts gemäß einer
vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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13 ist
ein Querschnitt eines Hauptteils des Geräts, und zeigt eine Aufzeichnungsoberfläche und
eine Düsenoberfläche in einem
normalen Zustand;
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14 ist
ein Querschnitt eines Hauptteils des Geräts, und zeigt eine Aufzeichnungsoberfläche und
eine Düsenoberfläche in einem
Fall, wo ein Förderbereich
einer Hauptblattzuführwalze
aus der normalen Position weg verschoben ist;
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15 ist
ein Querschnitt eines herkömmlichen
Bildaufzeichnungsgeräts;
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16 ist
ein Querschnitt eines Hauptteils des herkömmlichen Bildaufzeichnungsgeräts, und zeigt
einen Zustand, bei dem ein dünnes
Aufzeichnungsmedium durch einen Aufzeichnungsbereich hindurchgeführt wird;
und
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17 ist
ein Querschnitt des Hauptteils eines herkömmlichen Bildaufzeichnungsgeräts, und zeigt
einen Zustand, bei dem ein dickes Aufzeichnungsmedium durch den
Aufzeichnungsbereich hindurchgeführt
wird.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
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Die vorliegende Erfindung wird im
folgenden in Verbindung mit Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren beschrieben.
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Erste Ausführungsform
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Zunächst sei angemerkt, daß die hauptsächlichen
Bauelemente unter Bezugnahme auf 1 und 2 erläutert werden.
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Eine Hauptblattzuführwalze 1 als
Drehelement besteht aus einem zylindrischen Kernbereich 1a,
welcher aus Harz geformt ist, und einem Förderbereich 1b mit
einer äußeren Umfangsoberfläche mit einem
vorbestimmten Reibungskoeffizienten. Ein Wellenbereich 1c,
der einstückig
integriert mit dem Kernbereich 1a ausgeführt ist,
wird drehbar gelagert durch eine rechte und linke innere Wand 2a, 2b des Rahmens 2.
Eine Hilfsblattzuführwalze 3 ist
drehbar gelagert mittels einer Anpreßplatte 4 als Führungselement
und hat eine äußere Umfangsoberfläche mit einem
vorbestimmten Reibungskoeffizienten. Wie in 1 gezeigt, umfaßt die Hilfsblattzuführwalze 3 einen
Blattzuführbereich 3a mit
großem
Durchmesser und einen Antriebsübertragungsbereich 3b mit
einem Durchmesser, welcher geringfügig kleiner ist als der Durchmesser
des Blattzuführbereichs 3a (ungefähr 1 bis
6%).
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Sporne 5, die jeweils ausgebildet
sind aus einer dünnen
Platte mit Zähnen
an ihrem äußeren Umfang,
werden gestützt
durch einen Sporn 6, mittels einer elastischen Welle 5a (1 ), welcher aus einem elastischen
Körper
ausgebildet ist, wie zum Beispiel einer Feder, und werden gegen
die Hilfsblattzuführwalze 3 mit
einem vorbestimmten Druck durch die elastische Welle 5a angepreßt, so daß die Sporne
in Drehbewegung versetzt werden durch die Drehung der Hilfsblattzuführwalze 3.
Eine Leerlaufwalze 7 wird gegen die Hauptblattzuführwalze 1 gepreßt sowie
den Antriebsübertragungsbereich 3b der
Hilfsblattzuführwalze 3,
und zwar im wesentlichen längs einer
tangentialen Richtung mittels einer Leerlaufwalzenfeder 8,
die an einer vorbestimmten Position auf der Anpreßplatte 4 angebracht
ist, so daß eine
Drehkraft der Hauptblattzuführwalze 1 in
reibender Weise auf die Hilfsblattzuführwalze übertragen werden kann.
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Der Rahmen 2 ist mit einer
rechten äußeren Platte 2c und
einer linken äußeren Platte 2d versehen,
sowie einer mittigen U-förmigen
Blattführungsoberfläche 2e,
und eine linke und eine rechte innere Wand 2b, 2a,
die als seitliche Führungen
dienen, werden bereitgestellt. Eine Führungswalze 10 zum Führen eines
Trägers 12 wird
durch die linke und rechte äußere Platte 2d, 2c des
Rahmens 2 gestützt. Der
Träger 12 ist
verschiebbar aufgesetzt auf der Führungswalze 12. Eine
Hilfsführung 11 zum
Führen des
Trägers 12 wird
gestützt
durch die linke und rechte äußere Platte 2d, 2c des
Rahmens 2. Ein Aufzeichnungskopf (Aufzeichnungsmittel) 9 ist
von der Art, daß er
einen Aufzeichnungsbereich sowie einen Tintentank umfaßt, und
ist lösbar
auf den Träger 12 aufgesetzt.
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Ein Motor 13 für den Träger ist
an der rechten äußeren Platte 2c des
Rahmens 2 bereitgestellt. Eine motorangetriebene Keilriemenscheibe 13a ist
auf einer Welle des Motors 13 vor dem Träger angebracht. Ein
Synchronisationsriemen 15 ist um die motorangetriebene
Keilriemenscheibe geschlungen und auf diese aufgesetzt, sowie um
eine Spannungsausgleichskeilriemenscheibe 16 in der Nähe der linken äußeren Platte 2d auf
dem Rahmen 2. Ein Teil des Synchronisationsriemens ist
an einem unteren Bereich des Trägers 12 angebracht.
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Mit dieser Anordnung kann, wenn der
Motor 13 für
den Träger
angetrieben wird, eine Antriebskraft des Motors für den Träger auf
den Träger 12 mittels des
Synchronisationsriemens 15 übertragen werden, um den Träger 12 längs der
Führungswelle 10 und Hilfsführung 11 abzutasten.
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Ein Verschiebebereich 12a des
Trägers 12 steht
mit einer Verschiebeoberfläche 19a der
Anpreßplatte 19 in
Kontakt, so daß,
wenn der Träger
abgetastet wird, dieser hin- und herbewegt wird, während er
auf der Verschiebeoberfläche 19a verschoben
wird. Die Anpreßplatte 19 ist
aus einem plattenförmigen
Element ausgeformt, welches als Blattführung dient, und ein Basisende 19b ist
an dem Rahmen 2 und einem vorderen Ende angebracht zum drehbaren
Halten von Nadelwalzen (erste Mitnehmer) 20. Die Nadelwalzen 20 werden
gegen die äußere Umfangsoberfläche des
Förderbereichs 1b der Hauptblattzuführwalze 1 gepreßt und werden
durch die Drehung der Hauptblattzuführwalze 1 in drehender
Weise angetrieben.
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Die Anpreßplatte 19 ist längs einer
Richtung (Längsrichtung)
senkrecht zu einer Blattförderrichtung
flexibel, und die Nadelwalzen 20 werden gegen den Förderbereich 1b an
jeweiligen Positionen mit vorbestimmtem Druck mittels Anpreßfedern 21 (2) gepreßt, welche längs der
Längsrichtung
vorgesehen sind.
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Ein Fördermotor 17 ist auf
einer Halterung vorgesehen (nicht gezeigt) in der Nähe der rechten inneren
Wand 2a des Rahmens 2. Ein Ritzel (nicht gezeigt)
ist an einer Welle des Fördermotors 17 angebracht,
und ein Walzenzahnrad 18 ist einem Ende der Welle 1c der
Hauptblattzuführwalze 1 vorgesehen
und greift in das Ritzel ein. Dementsprechend wird, wenn der Fördermotor 17 angetrieben
wird eine Antriebskraft des Fördermotors
auf die Welle 1c über das
Ritzel und das Walzenzahnrad 18 übertragen, um die Hauptblattzuführwalze 1 in
Drehung zu versetzen, sowie die Leerlaufwalze 7 und die
Hilfsblattzuführwalze 3,
so daß die
Sporne 20 gegen die Hilfsblattzuführwalze 3 gepreßt werden,
und in drehender Weise angetrieben werden, um dadurch ein Aufzeichnungsmedium
zu befördern.
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Hilfswalzen 26 sind angetriebene
Walzen und werden in drehender Weise gegen den Förderbereich 1b mittels
einer Anpreßfeder 27 gepreßt, die längs der
Blattführungsoberfläche 2e angebracht
ist, so daß das
Aufzeichnungsmedium P, welches zu befördern ist, gegen den Förderbereich 1b gepreßt wird,
um hierdurch eine Förderkraft
zu verstärken, welche
der Förderbereich 1b auf
das Aufzeichnungsmedium ausübt.
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Eine Anpreßplatte 22 ist schwenkbar
gelagert mittels der inneren Wände 2a, 2b des
Rahmens 2 und mittels eines Wellenbereichs 22a und
wird mittels einer Anpreßplattenfeder 23 nach
oben angepreßt,
so daß ein
Stapel P von Blättern,
der auf der Anpreßplatte 22 aufliegt,
gegen den Förderbereich 1b der
Hauptblattzuführwalze 1 gepreßt wird,
um das ganz oben aufliegende Blatt bereitzustellen (Aufzeichnungsmedium).
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Betrachtet man die Anpreßplatte 22 in
einem normalen Zustand, so wird ein Nockenauflagebereich 22b der
Anpreßplatte 22 durch
einen Nockenabschnitt 24b eines Anpreßplattenzahnrads 24,
welches drehbar um einen Wellenbereich 24a gelagert ist,
der in der Nähe
der rechten inneren Wand 2a des Rahmens 2 angebracht
ist, nach unten gedrückt,
so daß der
Blattstapel P beabstandet angebracht ist vom Förderbereich 1b der
Hauptblattzuführwalze 1. Wird
ein Steuerbefehl "DRUCKEN" von einem Host-Computer ausgesandt, so
wird der Träger 12 in eine
vorbestimmte Position verschoben, um ein dazwischen angebrachtes
Zahnrad 25 abzusenken, so daß das dazwischenliegende Zahnrad 25 in
das Walzenzahnrad 18 und das Anpreßplattenzahnrad 24 eingreift.
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Wird der Fördermotor 17 danach
angetrieben, um die Hauptblattzuführwalze 1 sowie das
Anpreßplattenzahnrad 24 zu
drehen, so wird die Anpreßplatte 22 längs des
Profils des Nockenbereichs 24b mittels der Anpreßplattenfeder 23 geneigt.
Tritt der Blattstapel P in Kontakt mit dem Förderbereich 1b der
Hauptblattzuführwalze 1,
so wird nur das am weitesten oben liegenden Aufzeichnungsmedium durch
die Druckkraft des Förderbereichs 1b zugeführt.
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Wird das Anpreßplattenzahnrad 24 weitergedreht,
so wird der Nockenauflagebereich 22 längs des Profils des Nockenbereichs 24 abgesenkt,
so daß der
Blattstapel getrennt wird vom Förderbereich 1b und
die Anpreßplatte 22 in
ihren ursprünglichen Zustand
zurückversetzt
wird. Hinkt der Träger 12 einer
Position hinterher, wo das dazwischenliegende Zahnrad 25 abgesenkt
wird, so wird das dazwischenliegende Zahnrad 25 von dem
Anpreßplattenzahnrad 24 mittels
Vorspannmitteln (nicht gezeigt) gelöst, um dadurch die Drehung
des Anpreßplattenzahnrads 24 zu
beenden. Der Fördermotor 17 wird
weiterangetrieben, um die Hauptblattförderwalze 1 zu drehen,
und ein vorderes Ende des Aufzeichnungsmediums P erreicht
eine vorbestimmte Position, wodurch der Vorgang der Zuführung des
Blattes beendet ist.
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Die Anpreßplatte 4 ist in Übereinstimmung mit
einem oberen Teil der Hauptblattzuführwalze 1 ausgerichtet
und hat eine Aufzeichnungsoberfläche 4a,
die einer Düsenoberfläche 9a des
Aufzeichnungskopfes und einem Lagerbereich 4b (1) gegenüberliegt, welcher die Hilfsblattförderwalze 3 drehbar
lagert. Die Druckplatte 4 ist an ihren beiden Enden mit
Drehwellen 4c versehen, mittels deren die Anpreßplatte
drehbar durch die inneren Wände 2a, 2b des
Rahmens 2 gestützt
ist.
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Eine sich hin- und herbewegende Welle (zweiter
Mitnehmer) 14 wird drehbar durch die Anpreßplatte 4 gestützt, so
daß die
sich hin- und herdrehende Walze durch die Drehung der Hauptblattzuführwalze 1 in
Drehungen versetzt wird, während
sie gegen den Förderbereich 1b der
Hauptblattförderwalze 1 drückt. Die
sich hin- und herbewegende Walze 14 wird gegen den äußeren Umfangsbereich
des Förderbereichs 1b in
der Nähe
der Nadelwalzen 20 gepreßt.
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Bei der oben erläuterten Anordnung ist, wie in 3 gezeigt, das Aufzeichnungsmedium P auf der
Aufzeichnungsoberfläche 4a im
wesentlichen parallel zu der Düsenoberfläche 9a,
so daß ein
Abstand (Δd-1)
dazwischen im wesentlich konstant ist, solange wie die Abmessungen
der Bauelemente korrekt sind, um hierdurch eine gute Aufzeichnung
zu erhalten.
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Wird die äußere Umfangsoberfläche des Förderbereichs 1b der
Hauptblattzuführwalze 1 aus einer
normalen Position, welche durch die Kettenlinie mit zwei Punkten
gezeigt ist, aufgrund einer Ablenkung, wie in 4 gezeigt, verschoben, so drücken die
Nadelwalzen 20 gegen die äußere Umfangsoberfläche des
Förderbereichs 1 und
werden dementsprechend verschoben. Als Ergebnis werden die Anpreßplatte 19 und
die Verschiebeoberfläche 19a ebenfalls
verschoben, und der Träger 12,
welcher auf der Verschiebeoberfläche
verschoben worden ist, wird um die Führungswelle 10 gedreht
und dadurch wird die Düsenoberfläche 9a des
Aufzeichnungskopfes 9 endgültig aus der normalen Position,
welche durch die Kettenlinie mit zwei Punkten gezeigt ist, verschoben.
Das bedeutet, daß die
Anpreßplatte 19 und
der Träger 12 ein
Verbindungsmittel darstellen zum Verbinden der Nadelwalzen 20 mit
dem Aufzeichnungskopf, so daß der
Aufzeichnungskopf 9 in Abhängigkeit von der Verschiebung
der Nadelwalzen 20 verschoben wird.
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Da die sich hin- und herbewegende
Walze 14 gegen die äußere Umfangsoberfläche des
Förderbereichs 1b der
Hauptblattförderwalze 1 in
der Nachbarschaft der Nadelwalzen
20 gepreßt wird,
wird bei der veranschaulichten Ausführungsform die Druckplatte 4 jedoch
gegen die Drehwellen 4c gedreht, so daß die Aufzeichnungsoberfläche 4a aus
der normalen Position verschoben wird, was durch die Kettenlinie
mit zwei Punkten veranschaulicht ist. Dies bedeutet, daß sich hin-
und herdrehende Walze 14 mit der Anpreßplatte verbunden ist, so daß die Aufzeichnungsoberfläche (Führungsoberfläche) 4a der
Anpreßplatte 4 in
Abhängigkeit
von der Verschiebung der sich hin- und herbewegenden Walze 14 verschoben
wird.
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Ein Verschiebungsbetrag der Düsenoberfläche 9a wird
in diesem Fall bestimmt durch eine Beziehung zwischen einer Position
der Führungswelle 10,
um die der Träger 12 gedreht
wird, sowie Positionen des Verschiebebereichs 12a und der
Verschiebeoberfläche 19a und
einer Position der Düsenoberfläche 9a.
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In gleicher Weise wird ein Verschiebungsbetrag
der Aufzeichnungsoberfläche 4a bestimmt
durch eine Beziehung zwischen Positionen der Drehwellen 4c der
Anpreßplatte 4,
einer Position der sich hin- und herbewegenden Walze 14 und
einer Position der Aufzeichnungsoberfläche 4a. Wählt man
die räumliche
Anordnung so, daß der
Verschiebungsbetrag der Düsenoberfläche 9a im
wesentlichen derselbe wird wie der Verschiebungsbetrag der Aufzeichnungsoberfläche 4a,
so kann die Düsenoberfläche 9a entsprechend
im wesentlichen parallel gehalten werden zu dem Aufzeichnungsmedium P auf
der Aufzeichnungsoberfläche 4a,
und ein Abstand (Δd-1)
im normalen Zustand und ein Abstand (Δd-2) im verschobenen Zustand
zwischen der Düsenoberfläche 9a und
dem Aufzeichnungsmedium P werden nicht beeinflußt durch
die Ablenkung der Hauptblattförderwalze 1,
so daß ein
gutes aufgezeichnetes Bild erhalten werden kann.
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Zweite Ausführungsform
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Ein Bildaufzeichnungsgerät gemäß einer zweiten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist in 5 bis 7 gezeigt. Da der grundsätzliche Aufbau
dieses Bildaufzeichnungsgeräts
im wesentlichen der selbe ist, wie bei der ersten Ausführungsform,
wird die Erklärung
der übereinstimmenden Bauelemente
weggelassen.
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Unterschiede zwischen der zweiten
Ausführungsform
und der ersten Ausführungsform
bestehen darin, daß anstelle
der Tatsache, daß die
sich hin- und herbewegenden Walze 14 gegen den Förderbereich 1b der
Hauptblattförderwalze 1 gepreßt wird, die
sich hin- und herbewegende Walze gegen die Nadelwalzen 20 gepreßt wird,
um drehbar durch die Anpreßplatte 19 gestützt zu werden,
und daß eine
Anpreßplattenfeder 28 vorgesehen
ist, um die Druckplatte nach oben zu drängen, um die sich hin- und herbewegende
Walze 14 nach oben gegen die Nadelwalzen 20 zu
drücken.
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Durch das Andrücken der sich hin- und herbewegenden
Walze 14 gegen die Nadelwalzen 20 folgt die Bewegung
der Anpreßplatte 4 der
Bewegung der Nadelwalzen 20, so daß die Fehler bei den Abständen (Δd-1),
(Δd-2)
zwischen der Düsenoberfläche 9a des
Aufzeichnungskopfes 9 und dem Aufzeichnungsmedium P auf
der Aufzeichnungsoberfläche 4a der
Anpreßplatte
weiter verringert werden können.
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Bei der beschriebenen Ausführungsform wird
die Anpreßplattenfeder 28 angebracht
zwischen der Anpreßplatte 4 und
einem Empfangsbereich (nicht gezeigt) des Rahmens, so daß die sich
hin- und herbewegende Walze 14 nach oben gegen die Nadelwalzen 20 gedrückt wird,
mit einem Druck, welcher keinen schlechten Einfluß ausübt auf die
Anpreßkräfte mittels
deren die Nadelwalzen 20 gegen den Förderbereich 1b der
Haupblattförderwalze 1 mit einem
vorbestimmten Druck gepreßt
werden.
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Wellenbereiche 2f, welche
in der Nähe
der linken und rechten inneren Wand 2b, 2a des
Rahmens 2 angebracht sind, stützen die Lagerbereiche 4d der
Anpreßplatte 4 auf
drehbare Weise. Alternativ kann wie bei der ersten Ausführungsform
die Druckplatte durch den Rahmen über die Drehwelle 4c gestützt werden..
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Während
in dieser Beschreibung ein Beispiel erläutert worden ist, bei dem die
Position der Förderwalze 1b der
Hauptblattförderwalze 1 nach
oben verändert
wird, können,
falls die Position der Förderwalze 1b der
Hauptblattförderwalze 1 nach
unten verändert
wird, der Abstand und die parallele Ausrichtung beibehalten werden,
da die Düsenoberfläche 9a des Aufzeichnungskopfes 9 und
die Aufzeichnungsoberfläche 4a der
Anpreßplatte
nach unten verschoben werden.
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Weiterhin gilt, daß während zunächst ein Beispiel
erläutert
worden ist, bei dem die angetriebenen Walzen (Nadelwalzen 20)
gegen den Förderbereich 1b der
Hauptblattförderwalze 1 gepreßt werden,
daß dann,
wenn die angetriebenen Walzen einen niedrigen Reibungskoeffizienten
aufweisen, die angetriebenen Walzen nicht gedreht werden. Weiterhin
gilt, daß wenn
die Anpreßplatte 19 aus
einem Material besteht mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten
besteht, die Druckplatte direkt gegen den Förderbereich 1b gepreßt werden
kann. Dies gilt auch mit Hinblick auf die sich hin- und herbewegende
Walze 14 der Anpreßplatte 4.
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Wie oben erläutert, kann das Bildaufzeichnungsgerät gemäß der vorliegenden
Erfindung dann, wenn der Träger,
der den Aufzeichnungskopf hält, um
die Führungswelle
gedreht wird, selbst dann, wenn die Hauptblattförderwalze während der Drehung verschoben
wird, der Abstand zwischen der Oberfläche (dem Aufzeichungsmedium
gegenüberliegend)
und dem Aufzeichnungskopf und der Aufzeichnungsoberfläche auf
der Aufzeichnungsoberfläche
der Anpreßplatte
immer konstant gehalten werden. Dies liegt darin begründet, daß die Anpreßplatte auch
um die Stützwelle
gedreht wird, wodurch ein gutes Aufzeichnungsbild erhalten wird.
Insbesondere, wenn die Anpreßplatte
direkt in Antwort auf die Drehbewegung des Trägers gedreht wird, ist die
Genauigkeit des Abstands sehr hoch.
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Dritte Ausführungsform
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8 bis 11 zeigen eine dritte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei der dritten Ausführungsform werden dieselben
Elemente wie in der ersten Ausführungsform
durch dieselben Bezugszeichen bezeichnet und eine Erläuterung
wird weggelassen. Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform kann bei der dritten
Ausführungsform
eine manuelle Blattzufuhr erlaubt sein.
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Dies bedeutet, daß, wie in 9 gezeigt, der Rahmen 2 mit
einer manuellen Einführöffnung 40 und einer
manuellen Einführung 41 versehen
ist. Wird die manuelle Blatteinfuhr durchgeführt, so wird ein Aufzeichnungsmedium P in
das Bildaufzeichnungsgerät durch
die manuelle Einführungsöffnung 40 eingeführt, bis
ein vorderes Ende des Aufzeichnungsmediums gegen einen Walzenspalt
stößt, welcher
zwischen der Hauptblattförderwalze 1 und
den Nadelwalzen 20 ausgebildet ist. An diesem Punkt wird
das Aufzeichnungsmedium mittels eines manuellen Einführungssensors
(nicht gezeigt) erfaßt
und, nachdem eine vorbestimmte Zeitspanne verstrichen ist, wird die
Hauptblattförderwalze 1 gegen
den Uhrzeigersinn (9)
mittels Steuermitteln gedreht.
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Die Steuermittel sorgen dafür, daß die Hauptblattförderwalze 1 das
Aufzeichnungsmedium P zu einer bestimmten Aufzeichnungsstartposition befördert wird,
wobei die Aufzeichnung eine vorbestimmte Aufzeichnungsbreite aufweist
und eine vorbestimmte Länge
in Förderrichtung
wird durch den Aufzeichnungskopf 9 festgelegt, während eine
Verschiebung des Trägers
in Querrichtung des Aufzeichnungsmediums erfolgt. Durch Wiederholen
der Aufzeichnung mit vorbestimmter Aufzeichnungsbreite und dem Fördern des
Aufzeichnungsmediums entsprechend der Aufzeichnungsbreite im Wechsel
wird das Bild auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet.
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Solange, wie die Abmessungen der
Bauelemente korrekt sind, wie in 10 gezeigt,
ist das Aufzeichnungsmedium P auf der Aufzeichnungsoberfläche 4a im
wesentlichen parallel mit der Düsenoberfläche 9a,
so daß ein
Abstand (Δd-1)
dazwischen im wesentlichen konstant ist, um eine gute Aufzeichnung
zu erreichen.
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Während
der Drehung der Förderwalze (Hauptblattzuführwalze) 1,
wird selbst dann, wenn der Bereich der äußeren Umfangsoberfläche der
Förderwalze 1,
der mit den Nadelwalzen 20 in Kontakt tritt, in nach oben
oder unten gerichteter Richtung in Schwingungen versetzt wird, aufgrund
der Ablenkung oder Exzentrizität,
um die Position der Düsenoberfläche 9a zu ändern, ähnlich wie
bei der ersten Ausführungsform
der Abstand zwischen der Düsenoberfläche 9a und
der Aufzeichnungsoberfläche 4a im wesentlichen
konstant gehalten, da die Position der Aufzeichnungsoberfläche 4a in entsprechender
Weise geändert
wird. Das bedeutet, daß wie
in 11 gezeigt, falls
die äußere Umfangsoberfläche des
Förderbereichs 1b der
Hauptblattförderwalze 1 aufgrund der
Ablenkung aus der normalen Position verschoben wird, wie durch die
Kettenlinie mit zwei Punkten gezeigt, die gegen die äußere Umfangsoberfläche des
Förderbereichs 1b der
Hauptblattförderwalze 1 gepreßten Nadelwalzen 20 entsprechend
verschoben werden. Im Ergebnis werden die Anpreßplatte 19 und die
Verschiebeoberfläche 19a ebenfalls
verschoben, und der auf der Verschiebeoberfläche verschobene Träger 12 wird
um die Führungswelle 10 gedreht,
und dadurch wird die Düsenoberfläche 9a des Aufzeichnungskopfes 9 letztlich
aus der normalen Position, die durch die Kettenlinie mit zwei Punkten gezeigt
ist, verschoben.
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Weiterhin gilt, da die sich hin-
und herbewegende Walze 14 gegen die äußere Umfangsoberfläche des
Förderbereichs 1b der
Hauptblattförderwalze 1 in
der Nachbarschaft der Nadelwalzen 20 gepreßt wird,
daß die
Anpreßplatte 4 um
die sich drehenden Wellen 4c gedreht wird, so daß die Aufzeichnungsoberfläche 4a aus
der durch die Kettenlinie mit zwei Punkten gezeigten Normalposition
verschoben wird. Wie bei der ersten Ausführungsform wird durch eine
passende Auswahl der räumlichen
Anordnung zwischen der Führungswelle 10,
dem Verschiebereich 12a, die Nadelwalzen 20, der
Düsenoberfläche 9a und
den Drehwellen 4c und der Aufzeichnungsoberfläche 4a der
Abstand zwischen der Düsenoberfläche 9a und
der Aufzeichnungsoberfläche 4a im wesentlichen
immer konstant gehalten.
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Vierte Ausführungsform
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12 bis 14 zeigen eine vierte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Bei der vierten Ausführungsform
werden eine manuelle Einführungsöffnung (nicht
gezeigt) und eine manuelle Einführungsführung 41 zu
der zweiten Ausführungsform
hinzugefügt.
Andere Anordnungen sind im wesentlichen dieselbe, wie bei der zweiten
Ausführungsform.
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Wird eine manuelle Blatteinführung durchgeführt, so
wird ein Aufzeichnungsmedium P in ein Bildaufzeichnungsgerät durch
die manuelle Einführungsöffnung (nicht
gezeigt) eingeführt,
bis ein vorderes Ende des Aufzeichnungsmediums gegen einen Walzenspalt
stößt, der
zwischen der Hauptblattförderwalze 1 und
den Nadelwalzen 20 ausgebildet ist. An diesem Punkt wird
das Aufzeichnungsmedium mittels eines manuellen Einführungssensors
(nicht gezeigt) erfaßt,
und, nachdem eine vorbestimmte Zeit verstrichen ist, wird die Hauptblattförderwalze 1 entgegen
dem Uhrzeigersinn (9) durch Steuermittel gedreht.
Danach wird das Bild auf dem Aufzeichnungsmedium in der selben Weise
ausgebildet, wie bei der zweiten Ausführungsform.
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Eine Vielzahl von Förderumfangsoberflächen (Förderbereichen) 1b ist äquidistant
in axialer Richtung auf der Hauptblattförderwalze 1 ausgebildet.
Ein kleiner Durchmesserbereich ist zwischen den aneinandergrenzenden
Förderumfangsoberflächen 1b ausgebildet.
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Eine Druckplatte 4 weist
Stützarme 4e auf, die
in die kleinen Durchmesserbereiche auf der Hauptblattförderwalze 1 eingeführt sind,
und die sich hin- und herbewegende Walze 14 wird drehbar
durch Stützarme
gelagert. Die sich hin- und herbewegende Walze 14 wird
gegen die Nadelwalzen 20 mittels einer Vorspannkraft der
Anpreßplattenfeder 28 gepreßt, um die
Anpreßplatte 4 nach
oben vorzuspannen.
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Wie bei der ersten Ausführungsform
wird durch eine passende Auswahl der räumlichen Anordnung zwischen
der Führungswelle 10,
dem Verschiebebereich 12a, Nadelwalzen 20, der
Düsenoberfläche 9a,
der Drehwellen 4c, der sich hin- und herbewegenden Walze 14 und
der Aufzeichnungsoberfläche 4a,
der Abstand zwischen der Düsenoberfläche 9a und
der Aufzeichnungsoberfläche
auf dem Aufzeichnungsmedium auf der Aufzeichnungsoberfläche 4a der
Anpreßplatte 4 im
wesentlichen immer konstant gehalten.
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Während
bei den oben genannten Ausführungsformen
ein Beispiel erläutert
worden ist, bei dem Nadelwalzen 20 und der Aufzeichnungskopf 9 miteinander
verbunden sind über
die Anpreßplatte 19 und
den Träger 12,
ist die vorliegende Erfindung nicht auf solch ein Beispiel beschränkt, sondern
die Nadelwalzen 20 können
direkt mit dem Aufzeichnungskopf 9 verbunden sein.
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Weiterhin gilt, daß während ein
Beispiel erläutert
worden ist, bei dem die sich hin- und herbewegende Walze 14 auf
der Anpreßplatte 4 bereitgestellt worden
ist, ein Verbindungsmittel, wie zum Beispiel ein Hebel oder ein
Verbindungsglied oder ähnlichem angebracht
sein kann zwischen der sich hinund herbewegende Walze 14 und
der Druckplatte 4, um die Verschiebung der sich hin- und
herbewegenden Walze 14 auf die Druckplatte zu übertragen.
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Bei dem Bildaufzeichnungsgerät wird,
falls eine Hauptblattzuführwalze
während
ihrer Drehung verschoben wird, ein über eine Druckplatte in Kontakt mit
einer äußeren Umfangsoberfläche der
Hauptblattförderwalze
stehender Träger
um eine Führungswelle
nach oben oder unten gedreht. Als Ergebnis wird die Position einer
Düse auf
einem Aufzeichnungskopf, der von dem Träger gehalten wird, verändert. Weiterhin
wird eine Druckplatte um Stützwellen in
Abhängigkeit
von der Drehung des Trägers
um die Führungswelle
nach oben oder unten gedreht. Als Ergebnis wird die Position einer
Aufzeichnungsoberfläche
auf der Anpreßplatte
Verändert.
Auf diese Weise wird der Abstand zwischen der Düsenoberfläche des Aufzeichnungskopfes
und einem Aufzeichnungsmedium auf der Aufzeichnungsoberfläche der
Anpreßplatte
immer konstant gehalten, und zwar selbst dann, wenn die Hauptblattförderwalze
während
ihrer Drehung verschoben wird.