-
HINTERGRUND
-
Die vorliegende Erfindung betrifft
einen strukturierten Schleifgegenstand und ein Verfahren zur Verwendung
eines solchen Schleifgegenstands. Dieser strukturierte Schleifgegenstand
stellt eine verbesserte Abtragungsgeschwindigkeit und eine verlängerte oder
erhöhte
Gebrauchsdauer beim Schleifen, Schmirgeln oder Feinstschleifen von
Weichstahl ohne Verwendung oder in Abwesenheit eines Schleifhilfsmittels
bereit.
-
Die Anwendungen von Schleifgegenständen und
Schleiferzeugnissen sind nahezu zahllos. Schleifgegenstände werden
zur Oberflächenbehandlung
einer Vielzahl von Materialien verwendet, die beispielsweise von
exotischen Metallturbinenblättern,
die, in Düsenmaschinen
verwendet werden, bis zu Lichtwellenleiterkabelverbindungen, die
bei, modernen Kommunikationssystemen verwendet werden, reichen.
Die zahllosen Anwendungen und Materialien, die von Schleifgegenständen während der
Herstellungs- oder Oberflächenbehandlungsverfahren
Gebrauch machen, erfordern eine permanente Verbesserung dieser Schleifgegenstände und
Schleiferzeugnisse durch die Schleifindustrie.
-
Ein traditioneller Schleifpapierartikel
ist ein Schichtmaterial, das im Prinzip einen Träger einschließt, der
mit einer Schicht eines geeigneten Klebstoffs oder Harzes oder einer
"Bindemittelschicht" beschichtet ist, die regellos verteilte Schleifpartikel
an dem Träger
fest klebt. Bekannte Verbesserungen dieses Grundaufbaus können ein
oder mehrere über
die festgeklebten Partikel aufgebrachte Materialien oder Schichten
einschließen.
Diese zusätzlichen
Schichten werden in der Regel zur Verbesserung der Leistung des
Schleifgegenstands, beispielsweise durch Festigung der Schleifpartikel
am Träger
oder zum Abstimmen des Artikels auf eine bestimmte Anwendung, hinzugefügt.
-
Eine bemerkenswerte Verbesserung
bei Schleifpapierartikeln gegenüber
den traditionellen Schleifpapierartikeln ist ein neuer Schleifpapieraufbau,
der im Grunde genommen einen Träger
einschließt,
der mit einer Schicht von exakt geformten oder strukturierten Schleifkomposits
beschichtet ist.
-
Diese Schleifkomposits enthalten
Schleifpartikel, die in einer dreidimensionalen Harzstruktur dispergiert
sind. Die Verwendung der exakt strukturierten Schleifkomposits stellt
eine zum Teil gleichmäßige Verteilung
von Schleifpartikeln auf der gesamten Oberfläche des Trägers (im Gegensatz zur regellosen
Verteilung von Schleifpartikeln in den traditionellen Schleifpapierartikeln)
bereit, die eine passende und reproduzierbare Produktleistung liefert.
Ein Bericht über
einen Schleifpapieraufbau mit exakt geformten Schleifkomposits findet sich
in der US-A-5,152,917
von Pieper et al., und handelsübliche
Ausführungsformen
dieser Schleifgegenstände
sind unter der Handelsbezeichnung TRIZACT Abrasives von der Firma
Minnesota Mining und Manufacturing Company, St. Paul, MN (3M) im
Handel.
-
Obwohl die Verwendung von exakt geformten
Schleifkomposits eine passende und reproduzierbare Produktleistung
bereitstellt, stellt dieser Aufbau für die Fachleute bei der Entwicklung
neuer Artikel weiterhin eine nennenswerte Vielseitigkeit bereit.
Beispielsweise werden die exakt geformten Schleifkomposits während des
Gebrauchs unter kontinuierlicher Exposition frischer Schleifpartikel
oder neuer Schleif- oder Schmirgelkanten abgebaut oder abgetragen.
Bei einem weiteren Beispiel gestattet die Verwendung exakt geformter
Schleifkomposits einem Fachmann die Modifikation der chemischen
und/oder physikalischen Eigenschaften des Schleifkomposits, um die
Leistungsmerkmale der Schleifpartikel zu modifizieren. Insbesondere
berichten US-A-5,342,419 und US-A-5,518,512 über die Verwendung von Tonpartikel
zur Modifikation der Abtragungsgeschwindigkeit eines exakt geformten
Schleifkomposits. Außerdem
beschreibt US-A-5,368,619, daß ausgewählte Kieselsäurepartikel
das Herstellungsverfahren der exakt geformten Schleifkomposits verbessern
kann. Außerdem
berichtet US-A-5,378,251, daß exakt
geformte Schleifkomposits, die ausgewählte Schleifhilfen einschließen, auf
metallischen Werkstücken
ausgezeichnete Schleifmerkmale aufweisen.
-
Schleifpapierartikel mit Verdünnungspartikel
und geformten Schleifpartikeln sind in EP-A-0 615 816 offenbart.
-
Trotz der bereits aufgeführten Verbesserungen
an Schleifgegenständen
unter Verwendung exakt geformter Schleifkomposits in ihrem Aufbau,
besteht immer noch ein Bedarf an Schleifgegenständen, die für die nahezu unbegrenzten Arten
der Schmirgel- und Schleifanwendungen, die mit strukturierten Schleifgegenständen erreicht
werden können,
verbesserte Leistungsmerkmale bereitstellen. Die vorliegende Erfindung
ist besonders zum Schleifen von Weichstahl unter Anwendung von mäßigen Drücken unter
Naßbedingungen,
ohne daß eine
Schleifhilfe verwendet werden muß, geeignet.
-
ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
-
Die Erfindung betrifft Schleifgegenstände, die
beim Schleifen von Weichstahl-Werkstücken eine verbesserte Abtraggeschwindigkeit
bereitstellen. Dieser Schleifgegenstand beinhaltet einen Träger mit
einer Oberfläche;
die exakt geformte Schleifkomposits enthält. Bei der Erfindung beinhalten
die Schleifkomposits ein Bindemittel, Schleifpartikel, wasserunlösliche Metallsilicatteilchen
und ein Kupplungsmittel. Die Wahl der Kombination dieser Materialien
stellt einen Schleifkomposit bereit, der bei Verwendung zum Schleifen
von Weichstahl eine verbesserte Abtraggeschwindigkeit und eine längere Gebrauchsdauer
bereitstellt, obwohl keine Schleifhilfe eingeschlossen ist oder
in dem Schleifkomposit verwendet wird.
-
Bei einem ersten Aspekt der Erfindung
wird ein Schleifgegenstand mit exakt geformten Schleifkomposits
bereitgestellt, die "in situ" während
der Herstellung des Schleifgegenstands gebildet werden. Typischerweise
und bevorzugt sind die Schleifkomposits direkt auf dem Träger fest
geklebt. Schleifgegenstände
mit direkt auf den Träger
aufgeklebten Schleifkomposits können
durch die in US-A-5,152,917 (Pieper et al.) beschriebenen Verfahren
hergestellt werden.
-
Bei einem zweiten Aspekt der Erfindung
wird ein Schleifgegenstand mit exakt geformten Schleifkompositpartikel,
die, an einem Träger
durch eine klebende Bindemittelschicht festgeklebt sind, bereitgestellt.
Diese Ausführungsform
wird hergestellt, indem zunächst
einzelne exakt geformte Schleifkompositpartikel hergestellt werden.
Demnach stellt ein dritter Aspekt der Erfindung exakt geformte Schleifkompositpartikel
bereit. Exakt geformte Schleifpartikel beinhalten ein Bindemittel,
in dem Schleifpartikel, wasserunlösliche Metallsilicatteilchen
und ein Kupplungsmittel dispergiert sind. Die Partikel weisen eine
exakte geometrische Form, wie beispielsweise Kegel, Dreieckprisma,
Zylinder, Pyramide, Kugel oder Würfel,
auf. Beim zweiten Aspekt der Erfindung werden die exakt geformten
Schleifkompositpartikel durch eine Klebschicht, die typischerweise
als "Bindemittelschicht" bezeichnet wird, auf der Oberfläche eines
Trägers
fest geklebt. Wie hier verwendet, bedeutet "Bindemittelschicht"
eine Schicht, die auf den Träger
zum Festkleben von Schleifpartikeln darauf aufgebracht ist. Gegebenenfalls
können
zusätzliche
Schichten, wie eine Bindeschicht oder eine Binde-Deckschicht (das heißt eine über eine
Bindeschicht aufgebrachte Schicht) aufgebracht werden, um die Schleifkomposits
weiter an den Träger
zu binden oder um weitere verbesserte Eigenschaften, wie Belastungsschutz,
bereitzustellen. Die exakt geformten Schleifkompositpartikel können bezüglich des
Trägers
in nicht regelloser Weise orientiert sein, oder sie können bezüglich des
Trägers
regellos orientiert sein. Exakt geformte Schleifkompositpartikel und
daraus hergestellte Schleifgegenstände können durch die in US-A-5,500,273
(Holmes et al.) beschriebenen Verfahren hergestellt werden.
-
Bei einem vierten Aspekt der Erfindung
beinhalten die Schleifkomposits und die exakt geformten Schleifkompositpartikel
etwa 20-40 Gewichtsteile Bindemittel, etwa 20-60 Gewichtsteile Schleifpartikel,
etwa 10-40 Gewichtsteile wasserunlösliche Metallsilicatteilchen
und etwas 0,01-2,5 Gewichtsteile Kupplungsmittel. Bei einer bevorzugten,
Ausführungsform
der Erfindung beinhaltet der Schleifkomposit etwa 30-35 Gewichtsteile
Bindemittel, etwa 35-50
Gewichtsteile Schleifpartikel, etwa 15-30 Gewichtsteile wasserunlösliche Metallsilicatteilchen
und etwa 1-2 Gewichtsteile Kupplungsmittel. Der Begriff "wasserunlösliche Metallsilicatteilchen" bedeutet
wasserunlösliche
anorganische Füllstoffpartikel
aus Metallsilicaten, einschließlich
Orthosilicaten und Metasilicaten, die mit den beschriebenen Bindemitteln,
Schleifpartikeln und Kupplungsmitteln unter Bereitstellung der erfindungsgemäßen Schleifmittelzusammensetzung
verwendet werden können.
-
Bei einem fünften Aspekt der Erfindung
wird ein Verfahren zum Schleifen eines Weichstahl-Werkstücks unter
Verwendung der neuen strukturierten Schleifgegenstände, die
oben eingeschlossen sind, bereitgestellt. Der Begriff "Weichstahl"
bedeutet Kohlenstoffstahl mit maximal etwa 0,25 % Kohlenstoff. Dieses
Verfahren stellt eine verbesserte Abtragungsgeschwindigkeit eines
Weichstahl-Werkstücks
bereit, wenn eine Oberfläche
des Weichstahl-Werkstücks
mit den vorstehend beschriebenen Schleifgegenständen unter Reibung in Kontakt
kommt oder damit abgeschliffen wird. Die verbesserte Abtragungsgeschwindigkeit
und die verlängerte
oder ausgedehnte Gebrauchsdauer des Schleifgegenstands beim Schleifen,
Oberflächenbehan dein oder
Schmirgeln von Weichstahl-Werkstücken
wird unter Naßbedingungen
festgestellt. Typische Naßbedingungen
umfassen das Schleifen, Oberflächenbehandeln
oder Schmirgeln von Weichstahl-Werkstücken in Gegenwart von Wasser
oder Wasser, das mit herkömmlichen
Rostschutzmitteln behandelt worden ist.
-
KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
-
1 ist
eine Schnittansicht einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schleifgegenstands.
-
2 ist
eine bevorzugte Topographie für
Schleifkomposits aus dem Schleifgegenstand von 1:
-
3 ist
, eine Schnittansicht einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schleifgegenstands.
-
4 ist
eine Schnittansicht einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schleifgegenstands.
-
5 ist
ein Schema eines Verfahrens zur Herstellung des Schleifgegenstands
von 1.
-
6 ist
ein Schema eines Verfahrens zur Herstellung exakt geformter Schleifkompositpartikel.
-
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
-
Die Erfindung stellt Schleifgegenstände bereit,
die besonders zum Schleifen, Oberflächenbehandeln oder Schmirgeln
von Weichstahl bei mittleren Drücken
bei Verfahren unter Anwendung von Naßbedingungen geeignet sind.
Bisher werden Schleifhilfen, wie Kaliumtetrafluorborat, in den Schleifkomposits
strukturierter Schleiferzeugnisse eingesetzt, um höhere Abtragungsgeschwindigkeiten
zu ergeben. Obwohl die erfmdungsgemäßen Schleifgegenstände keine
Schleifhilfe, wie Kaliumtetrafluorborat, einschließen, ergeben
die erfindungsgemäßen Schleifgegenstände verbesserte
Abtragungsgeschwindigkeiten für
strukturierte Schleiferzeugnisse.
-
Die verbesserte Abtragungsgeschwindigkeit
und die längere
Gebrauchsdauer der erfindungsgemäßen Schleifpartikel
beruhen wahrscheinlich zum Teil auf der Einarbeitung von Metallsilicatteilchen
in die Schleifkomposits. Bisher werden verschiedene Arten von Partikeln,
die anders sind als die Schleifpartikel, sowohl in herkömmlichen
als auch strukturierten Schleifpartikeln verwendet. US-A-4,871,376
berichtet beispielsweise, daß Füllstoffe
oder Partikel, die anders sind als die Schleifpartikel, in Harzsystemen
zur Herstellung herkömmlicher
Schleifpapierartikel verwendet werden können. Diese Patentschrift beschreibt
auch, daß eine Kombination
aus Füllstoffen
und Kupplungsmitteln die aufgeführten
Harzsystemfestigkeiten und die verbesserte Beständigkeit gegenüber dem
Zerfall bei Kontakt mit Wasser verbessern kann. Außerdem berichtet
diese Patentschrift, daß Calciummetasilicatteilchen
als Füllstoffe
zur Bereitstellung solcher verbesserter Harzsysteme verwendet werden
können.
-
Es sollte allerdings angemerkt werden,
daß sich
die herkömmlichen
Schleifpapierartikel sehr von den erfindungsgemäßen Schleifgegenständen unterscheiden.
Insbesondere binden herkömmliche
Schleifpapierartikel Schleifpartikel über ein Harzsystem an einen
Träger
und wenden keine Herstellungstechnik auf der Grundlage der Verwendung
exakt geformter Schleifkomposits an. Beispielsweise besteht einer
der Vorteile eines Schleifkomposits in einem Schleifgegenstand in
der Fähigkeit
zur kontinuierlichen Bereitstellung neuer Schleifpartikel an der
abgetragenen Grenzfläche
bei Verschleiß des
Schleifkomposites während
des Gebrauchs. Für
eine angemessenen Leistung eines solchen Schleifkomposits sollte
sich der Schleifkomposit bei Gebrauch abbauen können oder abgetragen werden
können.
Wenn die Bindemittel in dem Schleifkomposit zu fest oder zu zäh sind,
wird der Verbund nicht abgetragen und kann in der Tat ein Produkt
mit schlechterer Leistung ergeben. Obwohl bereits Metallsilicate
in Schleifgegenständen
verwendet werden, sieht, kurz gesagt, nur die vorliegende Erfindung
die Verwendung von Metallsilicaten in einem Schleifgegenstand, der
exakt geformte Schleifkomposits aufweist, vor.
-
Exakt geformte Schleifkomposits können "in
situ", während
der Herstellung eines Schleifgegenstands, hergestellt werden, oder
alternativ. können
exakt geformte Schleifkompositpartikel in einem ersten Vorgang hergestellt
und in einem zweiten Vorgang auf einem Träger festgeklebt werden. Schleifkomposits
bestehen typischerweise im wesentlichen aus etwa 20-40 Gew.-% Bindemittel,
etwa 20-60 Gew.-% Schleifpartikeln, etwa 10-40 % wasserunlöslichen Metallsilicatteilchen
und etwa 0,01-2,5 Gew.-% Kupplungsmittel. Stärker bevorzugt bestehen Schleifkomposits
im wesentlichen aus etwa 30-35 Gew.-% Bindemittel, etwa 35-50 Gew.-% Schleifpartikeln,
etwa 15-30 Gew.-% wasserunlöslichen
Metallsilicatteilchen und etwa 1-2 Gew.-% Kupplungsmittel.
-
Unter Bezugnahme auf 1 ist ein typischer Schleifpapierartikel
mit exakt geformten, "in situ" gebildeten Schleifkomposits gezeigt.
Der Schleifpapierartikel 10 umfaßt einen Träger 12, der auf einer
Hauptoberfläche
hiervon die Schleifkomposits 14 aufweist. Die Schleifkomposits
bestehen im wesentlichen aus Bindemittel 16, Schleifpartikeln 18,
wasserunlöslichen
Metallsilicatteilchen 19 und einem Kupplungsmittel (nicht
gezeigt). Das Bindemittel 16 bindet den Schleifkomposit 14 an
den Träger 12. 2 erläutert eine Draufsicht auf eine
bevorzugte Topographie von erfindungsgemäßen exakt geformten Schleifkomposits.
Die Überprüfung dieser
Topographie ergibt, daß die
Schleifkomposits eine Vielzahl von verschieden dimensionierten und
geformten Pyramiden sind. Das heißt, Pyramide 20 in 2 ist eine verschieden dimensionierte
und geformte rechteckige Pyramide im Vergleich zu Pyramide 22,
die ihrerseits im Vergleich zu Pyramide 24 eine verschieden
dimensionierte und geformte rechteckige Pyramide ist. Diese besondere
Topographie und die Methodik zur Bildung dieser, Topographie ist
in US-A-5,681,217 beschrieben.
-
Schleifgegenstände mit exakt geformten Schleifkomposits
können
auch durch Herstellung exakt geformter Schleifkompositpartikel in
einem ersten Vorgang und Festkleben der exakt geformten Schleifkompositpartikel
auf einem Träger
in einem zweiten Vorgang hergestellt werden. Unter Bezugnahme auf
die 3 und 4 sind durch dieses Verfahren
hergestellte Schleifgegenstände
mit exakt geformten Schleifkomposits gezeigt. Der Schleifgegenstand 30 umfaßt den Träger 32,
an dessen eine Oberfläche
exakt geformte Schleifkompositpartikel 34 gebunden sind.
Die Schleifpartikel 34 sind mittels zweier Schichten an
den Träger 32 gebunden. Die
Schicht 36, die im allgemeinen als Bindemittelschicht bezeichnet
wird, wird auf den Träger 32 aufgetragen und
bindet die exakt geformten Schleifpartikel 34 an den Träger 32.
Die Schicht 38, die im allgemeinen als Bindeschicht bezeichnet
wird, wird auf die Schleifpartikel 34 aufgetragen und verstärkt die
Schleifpartikel 34. Gegebenenfalls kann eine dritte Schicht 40,
die im allgemeinen als Binde-Deckschicht bezeichnet wird, auf die Bindeschicht 38 aufgetragen
werden. Die exakt geformten Schleifkompositpartikel 34 bestehen
im wesentlichen aus einem Bindemittel 42; den Schleifpartikeln 44,
den wasserunlöslichen
Metallsilicatteilchen 45 und einem Kupplungsmittel (nicht
gezeigt). Die Schleifpartikel können
durch herkömmliche
Techniken, wie Tauchbeschichten oder elektrostatisches Beschichten,
auf den Träger
aufgebracht werden. Je nach Beschichtungsverfahren können die
Schleifpartikel bezüglich
des Trägers
in nicht regelloser Weise wie in 3 orientiert
sein, oder sie können
bezüglich
des Trägers
in regelloser Weise wie in 4 orientiert
sein.
-
Die erfindungsgemäßen Schleifgegenstände bestehen
im wesentlichen aus einem Träger,
einem Bindemittel, Schleifpartikeln, wasserunlöslichen Metallsilicatteilchen
und einem Kupplungsmittel. Die exakt geformten Schleifkompositpartikel
bestehen im wesentlichen aus einem Bindemittel, Schleifpartikeln,
wasserunlöslichen
Metallsilicatteilchen und einem Kupplungsmittel.
-
Träger
-
Der erfindungsgemäße Träger besitzt eine Ober- und
eine Unterseite und kann ein beliebiger herkömmlicher Schleifmittelträger sein.
Beispiele für
geeignete Träger
beinhalten Polymerfilm, geprimten Polymerfilm, Tuch, Papier, vulkanisierte
Faser, Vliese und Kombinationen hiervon. Weitere geeignete Träger umfassen
einen faserigen verstärkten
thermoplastischen Träger,
wie in US-A-5,316,812 offenbart, und einen Endlosträger ohne
Saum, wie in WO-A-93/12911 offenbart. Der Träger kann auch eine Behandlung
oder Behandlungen zur Versiegelung des Trägers und/oder Modifizierung
einiger physikalischer Eigenschaften des Trägers enthalten: Diese Behandlungen
sind im Stand der Technik gut bekannt.
-
Der Träger kann auf seiner Unterseite
auch Befestigungsmittel aufweisen, damit sich das resultierende beschichtete
Schleifmittel an einem Trägerkissen
oder einem Sicherungskissen befestigen läßt. Das Befestigungsmittel
kann ein Haftklebstoff sein, eine Fläche eines Haken-und-Ösen-Befestigungssystem oder
Gewindeprojektionen, die in US-A-5,316,812 beschrieben sind. Alternativ
kann es ein ineinandergreifendes Befestigungssystem sein, wie in
US-A-5,201,101 beschrieben.
-
Die Rückseite des Schleifgegenstands
kann auch ein Antirutschmittel oder eine Friktionsbeschichtung enthalten.
Beispiele für
solche Beschichtungen umfassen ein anorganisches teilchenförmiges Material
(z. B. Calciumcarbonat oder Quarz), das in einem Klebstoff dispergiert
ist.
-
Bindemittel
-
Bindemittel werden aus fließfähigen oder
flüssigen
Bindemittel-Vorläufern,
die in einen Feststoff übergeführt worden
sind, gebildet. Während
der Herstellung eines Schleifgegenstands wird der Bindemittel-Vorläufer zur Überführung des
Bindemittelvorläufers
in ein festes Bindemittel geeigneten Bedingungen (d. h. Wärme, UV-Strahlung,
VIS-Strahlung oder Elektronenstrahlen) ausgesetzt. Die Überführung eines
fließfähigen Bindemittel-Vorläufers in
ein festes Bindemittel ist typischerweise das Ergebnis eines Härtungsverfahrens,
wie Polymerisation oder Vernetzung, obwohl Verdampfen einer Flüssigkeit
von einem in einer Flüssigkeit
gelösten oder
dispergierten Bindemittel (z. B. ein in einem Lösungsmittel gelöstes thermoplastisches
Polymer) ebenfalls möglich
ist.
-
Bindemittel-Vorläufer, die für die Erfindung geeignet sind,
umfassen ein warmhärtendes
Harz, das durch Strahlungsenergie oder Wärmeenergie gehärtet werden
kann. Der Bindemittel-Vorläufer kann über einen
Kondensationshärtungsmechanismus
oder einen Additionsmechanismus polymerisieren. Bevorzugte Bindemittel-Vorläufer polymerisieren über einen
Additionsmechanismus. Die Additionspolymerisation kann über einen
radikalischen oder über
einen kationischen Mechanismus oder über beide Mechanismen ablaufen.
-
Der Bindemittel-Vorläufer kann
vorzugsweise durch Strahlungs- oder Wärmeenergie gehärtet werden. Strahlungsenergiequellen
umfassen Elektronenstrahlenergie, UV-Licht, VIS-Licht und Laserlicht.
Falls UV- oder VIS-Licht verwendet wird, wird vorzugsweise ein Fotostarter
in das Gemisch eingeschlossen. Bei Exposition gegenüber UV-
oder VIS-Licht erzeugt der Fotostarter eine Radikalquelle oder eine
Kationenquelle. Diese Radikalquelle oder Kationenquelle startet
die Polymerisation des Bindemittel-Vorläufers. Ein Fotostarter ist fakultativ,
wenn eine Elektronenstrahl-Energiequelle eingesetzt wird.
-
Beispiele für Bindemittel-Vorläufer, die
durch Strahlungsenergie gehärtet
werden können,
umfassen acrylierte Urethane, acrylierte Epoxide, ethylenisch ungesättigte Verbindungen,
Aminoplast-Derivate mit angehängten
ungesättigten
Carbonylgruppen, Isocyanurat-Derivate mit mindestens einer angehängten Acrylatgruppe,
Isocyanat-Derivate, mit mindestens einer angehängten Acrylatgruppe, Vinylether,
Epoxyharze und Kombinationen hiervon. Der Begriff Acrylat umfaßt sowohl
Acrylate als auch Methacrylate.
-
Acrylierte Urethane sind Diacrylatester
von Hydroxy-terminierten, Isocyanat-verlängerten Polyestern oder Polyethern.
Beispiele für
die im Handel erhältlichen
acrylierten Urethane umfassen "UVITHANE 782", das von der Firma Morton Thiokol
Chemical erhältlich
ist, und "EBECRYL 6600",
"EBECRYL 8400" und
"EBECRYL 8805",
die von der Firma UCB Radcure Specialties erhältlich sind.
-
Acrylierte Epoxide sind Diacrylatester
von Epoxyharzen, wie Diacrylatester von Bisphenol-A-Epoxyharz. Beispiele
für im
Handel erhältliche
acrylierte Epoxide umfassen "EBECRYL 3500", "EBECRYL 3600" und "EBECRYL
3700",
die von der Firma UCB Radcure Specialties im Handel sind.
-
Ethylenisch ungesättigte Verbindungen umfassen
sowohl monomere als auch polymere Verbindungen, die Kohlenstoff-,
Wasserstoff-, und Sauerstoffatome und gegebenenfalls Stickstoffatome
und die Halogene enthalten. Sauerstoff- oder Stickstoffatome oder
beides sind in der Regel in Ether-, Ester-, Urethan-, Amid- und
Harnstoffgruppen vorhanden. Ethylenisch ungesättigte Verbindungen weisen
vorzugsweise ein Molekulargewicht von weniger als etwa 4000 g/mol
auf und sind vorzugsweise Ester, die der Reaktion von Verbindungen,
die aliphatische Monohydroxygruppen oder aliphatische Polyhydroxygruppen
enthalten, und ungesättigten
Carbonsäuren,
wie Acrylsäure,
Methacrylsäure,
Itaconsäure,
Crotonsäure,
Isocrotonsäure,
Maleinsäure, und
dergleichen, entstammen. Repräsentative
Beispiele für
Acrylate umfassen Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat, Ethylenglycoldiacrylat,
Ethylenglycolmethacrylat, Hexandioldiacrylat, Triethylenglycoldiacrylat,
Trimethylolpropantriacrylat, Glycerintriacrylat, Pentaerythrittriacrylat,
Pentaerythritmethacrylat und Pentaerythrittetraacrylat. Weitere,
ethylenisch ungesättigte
Verbindungen umfassen Monoallyl-, Polyallyl- und Polymethylallylester
und Amide von Carbonsäuren,
wie Diallylphthalat, Diallyladipat und N,N-Diallyladipamid. Noch
weitere ethylenisch ungesättigte
Verbindungen umfassen Styrol, Divinylbenzol und Vinyltoluol. Weitere
stickstoffhaltige ethylenisch ungesättigte Verbindungen umfassen
Tris(2-acryloyl-oxyethyl)isocyanurat,
1,3,5-Tri(2-methacryloxyethyl)-s-triazin, Acrylamid, Methylacrylamid,
N-Methylacrylamid, N,N-Dimethylacrylamid, N-Vinylpyrrolidon und
N-Vinylpiperidon.
-
Aminoplastharze besitzen wenigsten
eine angehängte α,β-ungesättigte Carbonylgruppe
pro Molekül und
können
monomer oder oligomer sein. Diese α,β-ungesättigten Carbonylgruppen können Acrylat-,
Methacrylat- oder Acrylamidgruppen sein. Beispiele für solche
Harze umfassen N-Hydroxymethylacrylamid, N,N'-Oxydimethylenbisacrylamid,
ortho- und para-acrylamidomethyliertes Phenol, acrylamidomethyliertes phenolisches
Novolac und Kombinationen hiervon.
-
US-A-4,652,274 beschreibt ein strahlungshärtbares
Bindemittel, das ein Copolymer ist, das aus (1) mindestens einem
Monomer, das aus Isocyanuratderivaten mit mindestens einer terminalen
oder angehängten
Acrylatgruppe, und Isocyanatderivaten mit mindestens einer terminalen
oder angehängten
Acrylatgruppe ausgewählt
ist, und (2) mindestens einem aliphatischen oder cycloaliphatischen
Monomer mit mindestens einer terminalen oder angehängten Acrylatgruppe
gebildet ist. Das bevorzugte Monomer der Isocyanurat/Isocyanatgruppen
besitzt eine heterocyclische Ringkonfiguration, wobei das bevorzugte
Monomer das Reaktions- produkt eines Gemisches von Acrylsäure und
Methacrylsäure
mit Tris(hydroxyalkyl)isocyanurat ist. Das bevorzugte aliphatische
oder cycloaliphatische Monomer der Gruppe mit mindestens einer Acrylatgruppe
ist Trimethylolpropantriacrylat.
-
Beispiele für Vinylether, die bei der Erfindung
geeignet sind, umfassen Vinyletherfunktionalisierte Urethanoligomere,
die von der Firma Allied Signal unter den Handelsbezeichnungen"
VE 4010", "VE 4015", "VE 2010", "VE 2020" und "VE 4020" im Handel
erhältlich
sind.
-
Epoxide weisen einen Oxiranring auf
und werden über
die Ringöffnung
polymerisiert. Epoxyharze umfassen monomere Epoxyharze und polymere
Epoxyharze. Diese Harze können
in der Art ihrer Hauptketten und Substituentengruppen stark variieren.
Beispielsweise kann die Hauptkette von jedem Typ sein, der normalerweise
mit Epoxyharzen assoziiert ist, und die Substituentenreste daran
können
jeder Rest sein, der frei von einem aktiven Wasserstoffatom ist,
das mit einem Oxiranring bei Raumtemperatur reaktiv ist. Repräsentative
Beispiele für
Substituentenreste für
Epoxyharze umfassen Halogene, Esterreste, Etherreste, Sulfonatreste,
Siloxanreste, Nitrogruppen und Phosphatreste. Beispiele für Epoxyharze,
die bei der Erfindung bevorzugt sind, umfassen 2,2-Bis[4-(2,3-epoxypropoxy)phenyl]propan,
(Diglycidylether von Bisphenol A) und Materialien unter der Handelsbezeichnung
"Epon 828",
"Epon 1004" und
"Epon 1001F", die von der Firma Shell Chemical Co. im Handel erhältlich sind,
"DER-331", "DER-332"
und "DER-334", die von der Firma Dow Chemical Co. im Handel erhältlich sind.
Weitere geeignete Epoxyharze umfassen Glycidylether von Phenolformaldehyd-Novolac
(z. B. "DEN-431" und "DEN-428", im Handel erhältlich von der Firma Dow Chemical
Co.). Die erfindungsgemäßen Epoxyharze
können
unter Zugabe eines geeigneten Fotostarters über einen kationischen Mechanismus
polymerisieren. Diese Harze werden in US-A-4,318,766 (Smith) und
US-A-4,751,138 (Tumey et al.) beschrieben.
-
Beispiele für Fotostarter, die bei Exposition
gegenüber
UV-Licht eine Radikalquelle erzeugen, umfassen, sind jedoch nicht
beschränkt
auf, diejenigen, die aus organischen Peroxiden, Azoverbindungen,
Chinonen, Benzophenonen, Nitrosoverbindungen, Acylhalogeniden, Hydrazonen,
Mercaptoverbindungen, Pyryliumverbindungen, Triacrylimidazolen,
Bisimidazolen, Chloralkyltriazinen, Benzoinethern, Benzilketale,
Thioxanthonen und Acetophenon-Derivaten, und Gemischen hiervon ausgewählt sind.
Beispiele für
Fotostarter, die bei Exposition gegenüber sichtbarer Strahlung eine
Radikalquelle erzeugen, sind in US-A-4,735,632 beschrieben.
-
Kationische Fotostarter erzeugen
eine Säurequelle,
um die Polymerisation eines Epoxyharzes oder eines Urethans zu starten.
Kationische Fotostarter können
ein Salz mit einem Oniumkation und ein halogenhaltiges Komplexanion
eines Metalls oder Metalloids umfassen. Weitere kationische Fotostarter
umfassen ein Salz mit einem Organometallkomplex-Kation und einem
halogenhaltigen Komplexanion eines Metalls oder Metalloids. Diese
Fotostarter werden weiterhin in US-A-4,751,138 (Spalte 6, Zeile
65 bis Spalte 9, Zeile 45) beschrieben. Ein weiteres Beispiel ist
ein Organometallsalz und ein Oniumsalz, die in US-A-4,985,340 (Spalte 4,
Zeile 65 bis Spalte 14, Zeile 50); EP-A-306 161; EP-A-306 162 beschrieben
sind. Noch weitere kationische Fotostarter beinhalten ein ionisches
Salz eines Organometallkomplexes, in dem das Metall aus den Elementen der
Gruppen IVB, VB, VIB, VIIB und VIIIB des Periodensystems ausgewählt ist.
Dieser Fotostarter ist in EP-A-109 581 beschrieben.
-
Schleifpartikel
-
Die bei der Erfindung geeigneten
Schleifpartikel weisen typischerweise eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von etwa 0,1 bis 1500 μm,
vorzugsweise von etwa 1 bis etwa 1300 μm, stärker bevorzugt von etwa 1 bis
etwa 500 μm
am stärksten
bevorzugt von etwa 1 bis etwa 250 μm auf. Es ist bevorzugt, daß die Schleifpartikel
eine Mohs-Härte
von mindestens etwa 8, stärker
bevorzugt von über
9 aufweisen. Beispiele solcher Schleifpartikel-Materialien beinhalten
geschmolzenes Aluminiumoxid, keramisches Aluminiumoxid, geschmolzenes
Weißaluminium oxid,
wärmebehandeltes
Aluminiumoxid, Siliciumdioxid, Siliciumkarbid, grünes Siliciumkarbid,
Aluminiumoxid-Zirconiumoxid, Diamant, Ceroxid, kubisches Bornitrid,
Granat, Tripelerde und Kombinationen hiervon. Das keramische Aluminiumoxid
ist vorzugsweise durch ein Sol-Gelverfahren. hergestellt, wie in
US-A-4,314,827; US-A-4,744,802; US-A-4,623,364; US-A-4,770,671;
US-A-4,881,951; US-A-5,011,508 und US-A-5,213,591 beschrieben. Die
keramischen Schleifpartikel umfassen α-Aluminiumoxid und gegebenenfalls
einen Metalloxidmodifizierer, wie Magnesiumoxid, Zirkoniumoxid,
Zinkoxid, Nickeloxid, Hafniumoxid, Yttriumoxid, Siliciumdioxid,
Fisenoxid, Titandioxid, Lanthanoxid, Ceroxid, Neodymoxid, und Kombinationen hiervon.
Das keramische Aluminiumoxid kann gegebenenfalls auch ein Nukleierungsmittel,
wie α-Aluminiumoxid,
Eisenoxid, Eisenoxidvorläufer,
Titanoxid, Chromoxid, oder Kombinationen hiervon umfassen. Das keramische
Aluminiumoxid kann auch eine Form wie diejenige aufweisen, die in
US-A-5,201,916 und US-A-5,090,968 beschrieben ist. Die keramischen
Schleifpartikel können
auch eine Oberflächenbeschichtung enthalten.
-
Die Schleifpartikel können auch
eine Oberflächenbeschichtung
aufweisen. Eine Oberflächenbeschichtung
kann die Haftung zwischen den Schleifpartikeln und dem Bindemittel
verbessern und/oder Schleifeigenschaften der Schleifpartikel verändern. Solche
Oberflächenbeschichtungen
sind in US-A-5,011,508; US-A-1,910,444; US-A-3,041,156; US-A-5,009,675;
US-A-4,997,461;
US-A-5,213,591 und US-A-5,042,991 beschrieben. Schleifpartikel können auf
ihrer Oberfläche
auch ein Kupplungsmittel, wie ein Silankupplungsmittel, enthalten.
-
Das Bindemittel kann einen einzigen
Typ von Schleifpartikeln, zwei oder mehrere Typen verschiedener Schleifpartikel
oder mindestens einen Typ von Schleifpartikeln mit mindestens einem
Typ von Verdünnungsmaterial
enthalten. Beispiele für
Materialien für
Verdünnungsmittel
umfassen Calciumcarbonat, Glaskugeln, Glasperlen, Graustein, Marmor,
Gips, Ton, SiO2, KBF4,
Na2SiF6, Cryolit,
organische Kugeln, organische Perlen und dergleichen.
-
Wasserunlösliche Metallsilicatteilchen
-
Wasserunlösliche Metallsilicatteilchen,
die bei der Erfindung geeignet sind; umfassen Calciumsilicatteilchen,
Zinksilicatteilchen, Bleisilicatteilchen, Aluminiumsilicatteilchen,
Magnesiumsilicatteilchen, Eisensilicatteilchen und Cadmiumsilicatteilchen.
Gemische dieser wasserunlöslichen
Metallsilicate können
ebenfalls in der vorliegenden Schleifinittelzusammenset zung verwendet
werden. Ein besonders bevorzugtes wasserunlösliches Metallsilicat ist Calciummetasilicat.
Calciummetasilicatteilchen sind im Handel erhältlich und werden unter der
Handelsbezeichnung "WOLLOSTONITE" von der Firma NYCO Company, Willsboro,
NY, vertrieben. Die Firma NYCO Company bringt auch mit einem Aminosilankupplungsmittel
behandelte Calciummetasilicatteilchen in den Handel. Diese behandelten
Caleiummetasilicatteilchen sind unter der Handelsbezeichnung "WOLLOSTAKUP"
und "WOLLOSTACOAT" von der Firma NYCO Company im Handel erhältlich.
-
Kupplungsmittel
-
Kupplungsmittel, die bei der Erfindung
geeignet sind, stellen eine Assoziationsbrücke zwischen dem Bindemittel-Vorläufer und
den wasserunlöslichen
Metallsilicatteilchen oder Schleifpartikel bereit. Die Kupplungsmittel
umfassen Silane, Titanate und Zircoaluminate. Ein Beispiel für ein Kupplungsmittel,
das bei der Erfindung als geeignet betrachtet wird, ist das Methacryloxypropylsilan,
das unter der Handelsbezeichnung "A-174" von der Firma Union Carbide
Corporation bekannt ist. Weitere Beispiele, die die Verwendung von
Silan, Titanat und Zircoaluminat-Kupplungsmitteln erläutern, sind
in US-A-4,871,376 und UA-A-4,773,920 offenbart. Der Begriff "Kupplungsmittel"
kann auch Gemische von Kupplungsmitteln umfassen.
-
Erfindungsgemäße Schleifkomposits können außerdem fakultative
Hilfsstoffe, wie beispielsweise Füllstoffe, Fasern, Gleitmittel,
Netzmittel, oberflächenaktive
Mittel, Pigmente, Farbstoffe, Weichmacher, antistatische Mittel
und Suspensionsmittel, einschließen. Beispiele für Füllstoffe,
die bei der Erfindung geeignet sind, umfassen Holzpulpe, Vermiculit
und Kombinationen hiervon, Metallcarbonate, wie Calciumcarbonat,
z. B. Kalk, Calcit, Mergel, Travertin, Marmor und Kalkstein, Calciummagnesiumcarbonat,
Natriumcarbonat, Magnesiumcarbonat; Siliciumdioxid, wie amorphes
Siliciumdioxid, Quarz, Glasperlen, Glaskugeln und Glasfasern; Silicate,
wie Talk, Tone (Montmorillonit), Feldspat, Glimmer, Calciumsilicat,
Calciummetasilicat, Natriumalumosilicat, Natriumsilicat; Metallsulfate,
wie Calciumsulfat, Bariumsulfat, Natriumsulfat, Aluminiumnatriumsulfat,
Aluminiumsulfat; Gips; Vermiculit; Sägemehl; Aluminiumtrihydrat;
Metalloxide, wie Calciumoxid (Kalk), Aluminiumoxid, Titandioxid
und Metallsulfite, wie Calciumsulfit.
-
Verfahren zur
Herstellung eines Schleifgegenstands
-
Schleifmittelaufschlämmung
-
Ein wesentlicher Schritt bei der
Herstellung der erfindungsgemäßen Schleifgegenstände ist
die Herstellung einer Schleifmittelaufschlämmung. Die Aufschlämmung wird
durch Zusammenbringen von einem Bindemittel-Vorläufer, Schleifpartikeln, wasserunlöslichen
Metallsilicatteilchen, Kupplungsmittel und fakultativen Hilfsstoffen
durch jede geeignete Mischtechnik hergestellt. Beispiele für Mischtechniken
umfassen scherkraftarmes und scherkraftstarkes Mischen, wobei das
scherkraftstarke Mischen bevorzugt ist. Auch Ultraschallenergie
kann in Kombination mit dem Mischschritt zur Senkung der Viskosität der Schleifinittelaufschlämmung angewandt
werden. Typischerweise werden die Schleifpartikel, die wasserunlöslichen
Metallsilicatteilchen und das Kupplungsmittel schrittweise dem Bindemittel-Vorläufer zugefügt. Alternativ
können
die wasserunlöslichen Metallsilicatteilchen
mit dem Kupplungsmittel vor Zugabe zu dem Bindemittelvorläufer vorbehandelt
werden. Die Menge an Luftblasen in der Aufschlämmung kann durch Ziehen eines
Vakuums während
des Mischschrittes minimiert werden. In einigen Fällen kann
es bevorzugt sein, die Aufschlämmung
zur Verminderung der Viskosität
in der Regel im Bereich von 30 °C
bis 70 °C
zu erhitzen. Es ist wichtig, daß die
Aufschlämmung
solche rheologischen Eigenschaften aufweist, daß sich die Aufschlämmung gut
auftragen läßt und daß sich die Schleifpartikel,
die wasserunlöslichen
Metallsilicatteilchen und Füllstoffe
nicht aus der Aufschlämmung
absetzen.
-
Energiequelle
-
Nach dem Aufgingen wird die Schleifinittelaufschlämmung zur Überführung des
Bindemittelvorläufers in
ein festes Bindemittel typischerweise einer Energiequelle ausgesetzt.
Die Überführung des
Bindemittelvorläufers
in das Bindemittel ist typischerweise das Ergebnis einer Polymerisation,
einer Vernetzung oder eines Trocknungsverfahrens. Die Energiequelle
kann eine Wärmeenergie-
oder Strahlungsenergiequelle sein, wie Elektronenstrahl, UV-Licht
oder VIS-Licht. Die zur Überführung des
Bindemittelvorläufers
in ein Bindemittel erforderliche Energie-Gesamtmenge ist von der
chemischen Struktur des Bindemittel-Vorläufers und der Dicke und von
der optischen Dichte der Schleifmittelaufschlämmung abhängig. Bei Anwendung von thermischer
Energie reicht die Ofentemperatur typischerweise von etwa 50 °C bis etwa
250 °C,
und die Expositionsdauer reicht typischerweise von etwa 15 min bis
etwa 16 h.
-
Für
Bindemittel-Vorläufer,
die durch Radikalpolymerisation verfestigt worden sind, umfassen
geeignete Energiequellen Elektronenstahlen, UV-Licht oder VIS-Licht.
UV-Strahlung bedeutet eine elektromagnetische Strahlung mit einer
Wellenlänge
im Bereich von etwa 200 bis etwa 400 nm, vorzugsweise im Bereich
von etwa 250 bis 400 nm. Sichtbare Strahlung bezieht sich auf elektromagnetische
Strahlung mit einer Wellenlänge
im Bereich von etwa 400 bis etwa 800 nm und vorzugsweise im Bereich
von etwa 400 bis etwa 550 nm. Elektronenstrahlen sind eine Form
von ionisierender Strahlung und können auf einem Energieniveau
von etwa 0,1 bis etwa 10 Mrad, vorzugsweise auf einem Energieniveau
von etwa 1 bis etwa 10 Mrad, bei einem Beschleunigungspotential
im Bereich von etwa 150 bis etwa 300 keV angewandt werden. Das UV-
oder VIS-Strahlungsenergieniveau (ohne Erhitzen) sollte mindestens
von etwa 100 mJ/cm2, stärker bevorzugt etwa 100 bis
etwa 700 mJ/cm2, und besonders bevorzugt
von etwa 400 bis etwa 600 mJ/cm2 reichen.
Nach Abschluß des
Polymerisationsverfahrens wird der Bindemittel-Vorläufer in
ein festes Bindemittel übergeführt, und
die Aufschlämmung
wird in eine Schleifmittelschicht übergeführt..
-
Herstellungswerkzeug
-
Zur Bildung von Schleifgegenständen mit
exakt geformten Schleifbeschichtungen oder zur Erzeugung exakt geformter
Schleifkompositpartikel können
Herstellungswerkzeuge verwendet werden. Ein Herstellungswerkzeug
weist eine Fläche
auf, die eine Hauptebene definiert, die eine Vielzahl von Hohlräumen enthält, die sich
von der Hauptebene aus als Vertiefungen ausdehnen. Die Hohlräume definieren
die umgekehrte Form des Schleifkomposits oder des Schleifkompositpartikels
und sind für
die Erzeugung von Form, Größe und Anordnung
der Schleifkomposits verantwortlich. Die Hohlräume können in jeder geometrischen
Form, das heißt, in
der umgekehrten geometrischen Form, die, für einen Schleifkomposit oder
ein Schleifkompositpartikel geeignet ist, wie kubisch, zylindrisch,
prismatisch, halbkugelförmig,
rechteckig, pyramidal, kegelstumpfförmig-pyramidal, konisch, kegelstumpfförmig-konisch
und stabartig, mit einer flachen oberen Fläche, bereitgestellt sein. Die
Dimensionen der Hohlräume
sind so gewählt,
daß die
gewünschte
Flächendichte
der Schleifkomposits erreicht wird. Die Hohlräume können in einem punktartigen
Muster vorhanden sein, wenn nebeneinander liegende Hohlräume aneinander
stoßen.
Vorzugsweise ist die Form der Hohlräume so gewählt, daß die spezifische Oberfläche des
Schleifkomposits mit Abstand vom Träger abnimmt.
-
Das Herstellungswerkzeug kann die
Form eines Bandes, einer Folie, einer Endlosfolie oder einer Bahn,
einer Beschichtungswalze, wie einer Tiefdruckwalze, die auf eine
Beschichtungswalze aufgesteckt ist, öder eines Stempels aufweisen.
Das Herstellungswerkzeug kann aus Metall (z. B. Nickel), Metallegierungen oder
Kunststoff bestehen. Das Metall-Herstellungswerkzeug kann durch
jede herkömmliche
Technik gefertigt sein, einschließlich jedoch nicht begrenzt
auf, Fotolithografie, Rändeln,
Stechen, Abwälzfräsen, Elektroformen und
Diamantschleifen.
-
Ein aus thermoplastischem Material
hergestelltes Herstellungswerkzeug kann von einem Werkzeug-Original
repliziert werden. Wenn ein Herstellungswerkzeug von einem Werkzeug-Original repliziert
wird, ist das Werkzeug-Original mit der Umkehr des für das Herstellungswerkzeug
gewünschten
Musters versehen. Das Werkzeug-Original ist vorzugsweise aus einem
nickelplattierten Metall, wie nickelplattiertem Aluminium, nickelplattiertem
Kupfer oder nickelplattierter Bronze hergestellt. Ein Herstellungswerkzeug
kann durch Pressen einer Folie von thermoplastischem Material gegen
das Werkzeug-Original unter Erhitzen des Werkzeug-Originals und/oder
der thermoplastische Folie, derart, daß das thermoplastische Material
durch das Werkzeug-Originalmuster eingedrückt wird, hergestellt werden.
Alternativ kann das thermoplastische Material extrudiert oder direkt
auf das Werkzeug-Original gegossen werden. Anschließend wird
das thermoplastische Material zu einem festen Zustand abgekühlt und
von dem Werkzeug-Original unter Erzeugung eines Herstellungswerkzeugs
abgelöst.
Das Herstellungswerkzeug kann gegebenenfalls eine Trennschicht enthalten,
damit sich der Schleifgegenstand leichter ablösen läßt. Beispiele für solche
Trennbeschichtungen umfassen Silicone und Fluorchemikalien. Bevorzugte
Verfahren zur Erzeugung von Herstellungswerkzeugen sind in US-A-5,435,816
(Spurgeon et al.), US-A-5,658,184 (Hoopman et al.) und in U.S.-Serien-Nr. 08/923
862, eingereicht am 3. September 1997, offenbart.
-
Schleifgegenstände mit
exakt geformten Schleifkomposits
-
"In situ" hergestellte Schleifgegenstände mit
exakt geformten Schleifkomposits können durch das in 5 erläuterte Verfahren hergestellt
werden. Der Träger 51 verläßt eine
Abwickelstation 52, und die Aufschlämmung 54 wird mit
der Beschichtungsstation 53 in die Hohlräume des
Herstellungswerkzeugs 55 eingebracht. Die Aufschlämmung kann
durch eine beliebige der vielen Techniken, wie Tauchbeschichten,
Walzenbeschichten, Rakelbeschichten, Vorhangbeschichten, Vakuumschmelzbeschichten
oder Schmelzbeschichten, auf das Werkzeug aufge bracht werden. Die
Aufschlämmung
kann zur Verminderung der Viskosität erhitzt öder Ultraschallenergie ausgesetzt
werden. Während
des Beschichtens sollte die Bildung von Luftblasen minimiert werden.
Der Träger
und das Herstellungswerkzeug, die die Schleifinittelaufschlämmung enthalten,
werden durch eine Quetschwalze 56 so in Kontakt gebracht,
daß die
Aufschlämmung
die Oberseite des Trägers
benetzt. Als nächstes
wird der Bindemittelvorläufer
in der Aufschlämmung
durch Exposition gegenüber
einer Energiequelle 57 mindestens teilweise gehärtet. Nach
dieser mindestens teilweisen Härtung
wird die Aufschlämmung
in einen Schleifkomposit 59 umgewandelt, der an den Träger gebunden
oder daran festgeklebt ist. Der resultierende Schleifgegenstand
wird mittels der Quetschwalzen 58 vom Herstellungswerkzeug
entfernt und auf eine Aufwickelstation 60 aufgewickelt.
Bei diesem Verfahren kann, die Energiequelle thermische Energie oder
Strahlungsenergie sein. Wenn die Energiequelle entweder UV-Licht
oder VIS-Licht ist, ist es bevorzugt, daß der Trägergegenüber UV- oder VIS-Licht transparent
ist.
-
Alternativ kann die Aufschlämmung direkt
auf die Oberseite des Trägers
aufgebracht werden. Anschließend
wird der Aufschlämmungs-beschichtete
Träger
so mit dem Herstellungswerkzeug in Kontakt gebracht, daß die Aufschlämmung die
Hohlräume
des Herstellungswerkzeugs benetzt. Die restlichen Schritte sind
wie vorstehend ausgeführt.
-
Schleifgegenstände die
aus exakt geformten Schleifkompositpartikel hergestellt sind
-
Erfindungsgemäß können Schleifpapierartikel mit
exakt geformten Schleifkomposits hergestellt werden; indem zunächst exakt
geformte Schleifkompositpartikel hergestellt werden, die sodann
mit einer Klebschicht oder einer Reihe von Klebschichten an einem
Träger
festgeklebt werden.
-
Ein typisches Herstellungsverfahren
zur Herstellung exakt geformter Schleifkompositpartikel ist in 6 erläutert.
Vorrichtung 70 umfaßt
eine Trägerbahn 72,
die von einer Abwickelstation 74 gespeist wird. Die Abwickelstation 74 liegt
in Form einer Walze vor. Die Trägerbahn 72 kann
aus einem Material, wie Papier; Tuch, Polymerfilm, Vlies, vulkanisierte
Faser; Kombinationen und behandelte Versionen hiervon hergestellt sein.
Das für
die Trägerbahn 72 bevorzugte
Material ist ein Polymerfilm, wie beispielsweise ein Polyesterfilm. In 6 ist die Trägerbahn 72 gegenüber Strahlung
durchlässig.
Auf eine Hauptoberfläche
der Trägerbahn 72 wird
durch die Schwerkraft ein Bindemittelvorläufer 76 aus einem
Vorratsbehälter 78 zuge führt. Die
Hauptoberfläche
der Trägerbahn 72,
die den Bindemittel-Vorläufer 76 enthält, wird
durch eine Quetschwalze 82 gegen die Oberfläche eines
Herstellungswerkzeugs 80 gepreßt. Die Oberfläche des
Herstellungswerkzeugs 80, die die Trägerbahn kontaktiert, enthält Öffnungen,
die zu exakt geformten Hohlräumen
führen.
Die Hohlräume
formen die exakt geformten Schleifkompositpartikel. Die Quetschwalze 82 unterstützt ferner
das Einpressen des Bindemittel-Vorläufers 76 in die Hohlräume des
Herstellungswerkzeugs 80. Dann durchläuft der Bindemittel-Vorläufer eine
Härtungszone 83,
wo er unter wenigstens teilweiser Härtung des Bindemittel-Vorläufers 76 unter
Bildung eines verfestigten handhabbaren Bindemittels einer Energiequelle 84 ausgesetzt
wird. Als nächstes
läuft die
Trägerbahn 72,
die das verfestigte handhabbare Bindemittel enthält, über eine Quetschwalze 86.
Zwischen der Trägerbahn 72 und
dem verfestigten handhabbaren Bindemittel muß eine ausreichende Haftung
bestehen, damit sich das Bindemittel anschließend von den Hohlräumen des
Herstellungswerkzeugs 80 ablösen läßt. Die Partikel aus dem Bindemittelmaterial 88 werden
von der Trägerbahn 72 entfernt
und in einem Behälter 90 gesammelt.
Externe Mittel 91 (z. B. Ultraschallenergie) können zur
Unterstützung
der Ablösung
der Partikel 88 von der Trägerbahn 72 verwendet
werden. Anschließend
wird die Trägerbahn 72 an
der Aufwickelstation 92 zurückgewonnen, so daß sie wiederverwendet
werden kann. Die Aufwickelstation 92 ist in Form einer
Walze vorhanden. Weitere Verfahren zur Herstellung der exakt geformten
Schleifpartikel sind in US-A-5,500,273
(Holmes et al.) beschrieben.
-
Typischerweise weisen die exakt geformten
Schleifkompositpartikel keine Dimension von größer als 2500 μm auf. Es
ist bevorzugt, daß die
Größe der exakt
geformten Schleifkompositpartikel von etwa 0,1 bis etwa 1500 μm, stärker bevorzugt
von etwa 0,1 bis etwa 500 μm
reicht. Wie zuvor angegeben, entspricht die exakte Form den Teilen
der Oberfläche
des Herstellungswerkzeugs, z. B. den in der Oberfläche des
Herstellungswerkzeugs ausgebildeten Hohlräumen. Die erfindungsgemäßen Partikel
weisen eine exakte Form auf. Diese exakte Form kann darauf zurückgeführt werden,
daß der
Bindemittel-Vorläufer
mindestens teilweise in den Hohlräumen des Herstellungswerkzeugs
gehärtet
wird. Allerdings können
in den Partikel kleinere Unzulänglichkeiten
vorhanden sein, die beim Entfernen der Partikel aus den Hohl-räumen eingebracht werden. Wenn
der Bindemittel-Vorläufer
in den Hohlräumen
nicht ausreichend gehärtet
wird, fließt
der Bindemittel-Vorläufer,
und die resultierende Form entspricht nicht der Form der Hohlräume. Diese
mangelnde Übereinstimmung
verleiht dem Partikel eine unpräzise
und unregelmäßige Form:
Die präzise
Form kann jede beliebige geometrische Form, wie Kegel, Dreieckprisma,
Zylinder, Pyramide, Kugel, und ein Körper mit zwei gegenüberliegenden
polygonalen Flächen,
die durch einen konstanten oder variierenden Abstand getrennt sind,
das heißt, ein
polygonales Plättchen,
sein. Pyramiden weisen vorzugsweise Grundflächen mit drei oder vier Seiten
auf. Der Schleifgegenstand kann eine Vielzahl von Schleifpartikeln
verschiedener Formen aufweisen.
-
Ein Schleifpapierartikel, der die
exakt geformten Schleifkompositpartikel verwendet, kann durch das folgende
Verfahren hergestellt werden. Es wird ein Träger mit einer Vorder- und einer
Rückseite
bereitgestellt. Die Vorderseite des Trägers wird mit einer ersten
härtbaren
Beschichtung, die typischerweise als Bindemittelschicht bezeichnet
wird, beschichtet. Dann werden die exakt geformten Schleifkompositpartikel
aufgebracht oder auf die erste härtbare
Schicht aufgetragen. Die exakt geformten Schleifkompositpartikel
können
durch Tauchen oder elektrostatisch aufgebracht werden. Die Schleifpartikel
können
auf dem Träger
aufgebracht oder regellos angeordnet werden. Alternativ können die
Schleifpartikel auf dem Träger
in einer festgelegten Richtung orientiert sein. Im Falle von exakt
geformten Schleifkompositpartikel in Form von Pyramiden, Kegeln
und Prismen (z. B. dreieckig geformte Prismen) können die Partikel so orientiert
sein, daß ihre
Grundflächen
in Richtung des Trägers
und ihre Spitzen vom Träger
weg zeigen, wie in 3,
oder sie können
so orientiert sein, daß ihre
Spitzen zum Träger
und ihre Grundflächen
vom Träger
weg zeigen, wie es bei vier der Partikel in 4 der Fall ist. Bezüglich Pyramiden und Kegeln
ist die betreffende Spitze die gemeinsame Spitze. Sodann wird die
erste härtbare
Schicht verfestigt oder unter Haften der Partikel auf dem Träger gehärtet. Gegebenenfalls
kann über
den exakt geformten Schleifkompositpartikel eine zweite härtbare Beschichtung
aufgebracht und dann unter Bildung einer Bindeschicht verfestigt
oder gehärtet
werden. Die zweite härtbare
Beschichtung kann vor oder nach dem Verfestigen oder Härten der
ersten härtbaren
Beschichtung aufgebracht werden. Die Bindeschicht bindet die Schleifpartikel
weiter an den Träger.
Gegebenenfalls können
zusätzliche
Schichten, wie eine Binde-Deckschicht über Schleifpartikel und Bindeschicht
aufgebracht werden.
-
Die erste und zweite härtbare Beschichtung
umfassen ein härtbares
Harz und fakultative Hilfs-stoffe. Beispiele
für Harze,
die bei der Erfindung geeignet sind, umfassen Phenolharze, Aminoplastharze,
Urethanharze, Epoxyharze, Acrylatharze, acrylierte Isocyanuratharze,
Harnstoff-Formaldehyd-Harze, Isocyanuratharze, acrylierte Urethanharze,
Vinylether, acrylierte Epoxyharze und Kombinationen hiervon. Fakultative
Hilfsstoffe umfassen Füllstoffe,
Fasern, Gleitmittel, Netzmittel, oberflächenaktive Mittel, Pigmente,
Farbstoffe, Kupplungsmittel, Weichmacher und Suspensionsmittel.
Beispiele für
Füllstoffe
umfassen Talk, Calciumcarbonat, Calciummetasilicat, Kieselsäure und
Kombinationen hiervon. Die Menge dieser Materialien wird zur Bereitstellung
der gewünschten
Eigenschaften gewählt.
Bindemittelschicht und Bindeschicht können die gleiche oder eine
unterschiedliche Formulierung sein.
-
Verfahren zum
Schleifen eines Werkstücks
-
Ein Aspekt der Erfindung betrifft
ein Verfahren zum Schleifen eines Weichstahl-Werkstücks. Dieses Verfahren
umfaßt
das in Friktionskontakt Bringen des erfindungsgemäßen Schleifgegenstands
mit einem Werkstück
mit einer Weichstahloberfläche.
Der Begriff "Schleifen' bedeutet, daß ein Teil des metallischen Werkstücks durch
den Schleifgegenstand abgetragen oder entfernt wird. Die erfindungsgemäßen Schleifgegenstände stellen
ein verbessertes Abtragen bereit, wenn die Weichstahl-Werkstücke bei
Verfahren in Naßbedingungen
unter mäßigem Druck
geschliffen werden.
-
Je nach Anwendung kann während des
Schleifens eine Flüssigkeit
zugegen sein. Die Flüssigkeit
kann Wasser, Wasser, das herkömmliche
Rostschutzverbindungen enthält,
oder eine organische Verbindung, wie ein Gleitmittel, Öl oder ein
Schleifluid, sein.
-
Je nach Anwendung kann die Kraft
an der Schleifgrenzfläche
von etwa 0,1 kg bis 1000 kg reichen. in der Regel beträgt dieser
Bereich etwa 1 kg bis 500 kg Kraft an der Schleifgrenzfläche.
-
Die erfindungsgemäßen Schleifgegenstände. können manuell
oder in Kombination mit einer Maschine eingesetzt werden. Mindestens
eines oder beide von einem Schleifgegenstand und einem Werkstück werden während des
Schleifens relativ zu dem anderen bewegt. Der Schleifgegenstand
kann in ein Band, eine Bandrolle, eine Scheibe oder ein Blatt übergeführt werden.
Für Bandanwendungen
sind die beiden freien Enden des Schleifblattes miteinander verbunden,
und es bildet sich ein Spalt.
-
BEISPIELE
-
Die folgenden Beispiele erläutern die
speziellen Ausführungsformen
der Erfindung weiter. Fachleute erkennen, daß die Erfindung auch Modifikationen
und Änderungen
der in den Beispielen ausgeführten
Ausführungsformen
einschließt
und daß die
erläuternden
Beispiele den Umfang der beanspruchten Erfindung nicht einschränken.
-
In den Beispielen werden die folgenden
Abkürzungen
verwendet. Sämtliche
Teile, Prozentangaben, Verhältnisse
etc. beziehen sich in den Beispielen, wenn nicht anders angegeben,
auf das Gewicht.
AO | geschmolzene
Aluminiumoxid-Schleifpartikel; |
ASF | amorpher
Siliciumdioxid-Füllstoff,
von der Firma Degussa Corp. unter der Handelsbezeichnung "OX-50"
im Handel; |
CaCO3 | Calciumcarbonat-Füllstoff; |
CMSK | behandelter
Calciummetasilicat-Füllstoff,
von der Firma NYCO, Willsboro, NY unter der Handelsbezeichnung "WOLLOSTOKUP"
im Handel; |
CRY | Kaliumcryolit-Schleif-Hilfspartikel; |
D111 | Dispersionsmittel,
von Byk Chemie, Wallingford CT, unter der Handelsbezeichnung "Disperbyk
111" im Handel; |
DIW | deionisiertes
Wasser; |
KB1 | 2,2-Dimethoxy-l,2-diphenylethanon,
von der Firma Lamberti S.P.A. (über Sartomer)
unter der Handelsbezeichnung "ESACURE KB 1" im Handel; |
KBF4 | Kaliumtetrafluorborat; |
PETA | Perttaerythrittriacrylat,
von der Firma Sartomer Co. unter der Handelsbezeichnung "SR444"
im Handel; |
PH2 | 2-Benzyl-2-N,N-dimethylamino-l-(4-morpholinophenyl)-1-butarion,
von der Firma Ciba Geigy Corp. unter der Handelsbezeichnung "Irgacure
369" im Handel; |
PH3 | 2-Phenyl-2,2-dimethoxyacetophenon,
von der Firma Ciba Geigy unter der Handelsbezeichnung "Irgacure
651" im Handel; |
PRO | ein
Gemisch von 60/40/1 TMPTA/TATHEIC/KB1; |
Q2 | Silikon-Antischaummittel,
von der Firma Dow Corning Co., Midland Mi, unter der Handelsbezeichnung
"1520" im Handel; |
R23155 | Metallhydroxid-katalysiertes
phenolisches Resolharz, ca. 75 % Feststoffe in, Wasser; |
SCA | Silankupplungsmittel,
3-Methacryloxypropyl-trimethoxysilan, von der Firma Union Carbide
unter der Handelsbezeichnung "A-174" im Handel; |
TATHEIL | Triacrylat
von Tris(hydroxyethyl)isocyanurat, von der Firma Sartomer Co. unter
der Handelsbezeichnung-"SR368" im Handel; |
TMPTA | Trimethylolpropantriacrylat,
von der Firma Sartomer unter der Handelsbezeichnung "SR351" im Handel. |
-
Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstands
mit exakt geformten Schleifkomposits
-
Herstellungsverfahren 1
-
Das folgende allgemeine, in US-A-5,152,917
und US-A-5,435,816 dargestellte Verfahren wurde zur Herstellung
der in den Beispielen 1 bis 6 beschriebenen strukturierten Schleifgegenstände angewandt:
-
Zunächst wurde eine Schleifinittelaufschlämmung, die
einen Bindemittel-Voräufer
umfaßt,
durch sorgfältiges
Mischen der aufgeführten
Rohmaterialien in einem scherkraftstarken Mischer hergestellt. Die
Schleifmittelaufschlämmung
wurde auf die Hohlräume
eines Herstellungswerkzeugs mit einer Geschwindigkeit von etwa 15,24
m/min mit einer Rakel unter Verwendung eines Spalts von 76 μm aufgebracht,
so daß die
Schleifinittelaufschlämmung
die Hohlräume
ausfüllte.
-
Herstellungswerkzeug und Herstellungsverfahren
zur Herstellung des Werkzeugs sind in US-A-5,681,217 beschrieben.
Die durch das in den Beispielen 1-6 verwendete Herstellungswerkzeug
geformten speziellen Schleifkomposits waren 355 μm (14 mit) hohe, vierseitige
Pyramiden. Das Muster der durch das Herstellungswerkzeug gebildeten
Pyramiden war so, daß keine
zwei gegenüberliegenden
Pyramiden die gleiche Form aufwiesen, das heißt, die Winkel zwischen gegenüberliegenden
Pyramiden waren ebenso wie die Längen
der Seiten der Pyramiden regellos: Die minimalen bzw. maximalen
Winkel zwischen zwei gegenüberliegenden
Pyramiden betrugen 30 bzw. 90°.
Die minimale bzw. maximale Pyramiden-Seitenlänge betrugen 412 bzw. 711 μm (16,2 bzw.
28 mils).
-
Als nächstes wurde ein Phenol/Latex-behandeltes
Polyester/Baumwolltuchträger,
Gewicht ca. 350 g/m2, mit, einer Walze gegen
die aufschlämmungsgefüllten Hohlräume des
Herstellungswerkzeugs gepreßt, so
daß die
Schleifmittelaufschlämmung
die Vorderseite des Tuchs benetzte. UV/VIS-Strahlung in einer Dosis von
etwa 236 Watt/cm (600 Watt/in.), erzeugt von 2 "D"-Birnen, von der Firma
Fusion Systems erhältlich,
wurde durch das Werkzeug und in die Schleifmittelaufschlämmung gelenkt.
Die UV/VIS-Strahlung startete die Polymerisation des Bindemittel-Vorläufers und
bewirkte in der Schleifinittelaufschlämmung die Bildung von Schleifkomposits,
die an dem Gewebesubstrat fest klebten oder hafteten.
-
Schließlich wurde der Verbundschleifaufbau
unter Bildung eines Schleifgegenstands von, dem Herstellungswerkzeug
abgetrennt.
-
Testverfahren 1
-
Die durch das obige Verfahren hergestellten
Schleifgegenstände
wurden nach dem herkömmlichen Verfahren
auf ein Endlosband von 7,62 cm auf 203 cm (3 × 80 in.) übergeführt und auf einer Einstechschleifmaschine
getestet. Das Band wurde auf dem Flächenschleifer befestigt, der
ein glattes, kontaktgetriebenes 45,72 cm (18 in.)-90-Shore D-Durometerhärte-Gummirad
aufwies. Das Band wurde mit 1706 m/min (5600 ft/min) angetrieben.
Ein 1018-Weichstahl-Werkstück wurde
horizontal positioniert und parallel zum Band mit 6,09 m/min (20
ft/min) gekippt. Das Werkstück
wurde mit 6,35 μm/Durchgang
(0,25 mil/Durchgang) inkrementell (d. h. Tiefenvorschub) gegen das
Band gepreßt.
Der Test wurde unter Wasserspülung
durchgeführt,
und der Test war beendet, wenn die Schleifbeschichtung im wesentlichen
vollständig
von dem Träger
abgetragen war.
-
Beispiel 1
-
Der Schleifgegenstand von Beispiel
1 wurde durch Mischen von 1595 Teilen PRO, 8 Teilen KB1, 80 Teilen
SCA und 955 Teilen CMSK, und anschließende Zugabe von 45 Teilen
AO (mit einer mittleren Partikelgröße von etwa 45 μm) zu 55
Teilen des Gemisches hergestellt. Sodann wurde die Schleifinittelaufschlämmung weiter
verarbeitet, wie in Produktionsverfahren 1 ausgeführt. Vergleichsbeispiel
A war ein strukturiertes Schmirgelband mit einer KBF4-Schleifhilfe und
einem ASF-Füllstoff,
die in den Schleifkomposits vorhanden waren, und mit dergleichen
Schleifkompositformulierung, wie ein von 3M, St. Paul, MN, unter
der Handelsbezeichnung "TRIZACT 237AA" im Handel erhältliches
Schmirgelband.
-
Die Schleifgegenstände von
Beispiel 1 und von Vergleichsbeispiel A wurden nach dem Testverfahren 1
getestet. Der Test wurde unter Wasserspülung durchgeführt. Der
Test war beendet, wenn die Schleifbeschichtung im wesentlichen vollständig von
dem Träger
abgetragen war. Der Schleifgegenstand von Beispiel 1 erreichte 178
Durchgänge,
und der Schleifgegenstand von Vergleichsbeispiel A erreichte 97
Durchgänge.
-
Beispiel 2
-
Der Schleifgegenstand von Beispiel 2 wurde
durch Mischen von 8820 Teilen PRO, 44 Teilen KBI, 441 Teilen SCA
und 6615 Teilen CMSK und anschließende Zugabe von 39 Teilen
AO (mit einer mittleren Partikelgröße von etwa 45 μm) zu 61
Teilen des Gemisches hergestellt. Anschließend wurde die Schleifmittelaufschlämmung weiter
verarbeitet, wie in Herstellungsverfahren 1 beschrieben.
-
Die Schleifgegenstände von
Beispiel 2 und Vergleichsbeispiel A wurden nach dem Testverfahren
1 getestet. Der Schleifgegenstand von Beispiel 2 erreichte 166.
Durchgänge,
und der Schleifgegenstand von Vergleichsbeispiel A erreichte 145
Durchgänge.
-
Beispiele 3 und 4
-
Der Schleifgegenstand von Beispiel
3 wurde wie in Beispiel 2 beschrieben hergestellt, außer daß 42 Teile
AO zu 58 Teilen des Gemisches gegeben wurden. Der Schleifgegenstand
von Beispiel 4 wurde wie in Beispiel 3 beschrieben hergestellt,
mit der Ausnahme, daß 2205
Teile KBF4 und nur 4410 Teile CMSK verwendet wurden.
-
Die Schleifgegenstände der
Beispiele 3 und 4 wurden nach dem Testverfahren 1 getestet. Der
Schleifgegenstand von Beispiel 3 erreichte 172 Durchgänge, und
der Schleifgegenstand von Beispiel 4 erreichte 138 Durchgänge.
-
Beispiele 5 und 6
-
Die Schleifgegenstände der
Beispiele 5 und 6 wurden wie in den Beispielen 3 bzw. 4 beschrieben
hergestellt, mit der Ausnahme, daß die Schleifpartikel eine
mittlere Partikelgröße von etwa
100 μm aufwiesen
und die Topographie 455 μm
(18 mit) hohe Pyramiden, statt 355 μm (14 mit) hohe Pyramiden zeigte.
Die Pyramiden besaßen
minimale und maximale Seitenlängen
von 528 und 914 μm
(20,8 und 36 mil).
-
Die Schleifgegenstände der
Beispiele 5 und 6 wurden nach dem Testverfahren 1 getestet, mit
der Ausnahme, daß der
Tiefenvorschub auf 12,7 μm/Durchgang
(0,5 mil/Durchgang) erhöht
wurde. Beispiel s erreichte 256 Durchgänge und Beispiel 6 erreichte
140 Durchgänge.
-
Verfahren zur Herstellung
von Schleifenständen
die aus exakt geformten Schleifkomposit-partikel hergestellt sind
-
Herstellungsverfahren 2
-
Das nachstehende allgemeine Verfahren,
das insbesondere in US-A-5,500,273 (Holmes et al.) beschrieben ist,
wurde zur Herstellung der in den Beispiel 7 und Vergleichsbeispiel
B aufgeführten
strukturierten Schleifpartikel, angewandt.
-
Das Herstellungswerkzeug und das
Verfahren, zur Herstellung des Werkzeugs sind in US-A-5,435,816 (Spurgeon
et al.) und in WO-A-97/12727 (Hoopman et al.) beschrieben. Die exakt
geformten Schleifpartikel von Beispiel 7 und Vergleichsbeispiel
B waren 533 μm
(21 mil) hohe vierseitige Pyramiden mit 1371 μm(54 mil)-Grundflächen, die
in einem Herstellungswerkzeug hergestellt wurden, das unter Verwendung der
Rändellehren
von WO-A-97/12727 gebildet wurde.
-
Als erstes wurde eine Schleifinittelaufschlämmung, die
einen Bindemittelvorläufer
umfaßte,
durch sorgfältiges
Mischen der in Tabelle 1 aufgeführten
Rohmaterialien mit einen scherkraftstarken Mischer gemischt. Die
Schleifinittelaufschlämmung
wurde unter Verwendung einer Rakel mit einem Spalt von 76 μm, der mit
einer Geschwindigkeit von etwa 15,24 m/min (50 ft/min) betrieben
wurde, in die Hohlräume
eines Herstellungswerkzeugs eingebracht. Die Schleifinittelaufschlämmung füllte die
Hohlräume
des Herstellungswerkzeugs aus.
-
Als nächstes wurde ein 75 μm (3 mil)
dicker, mit einem Ethylenacrylsäurecopolymer
geprimter Polyesterfilm mit einer Walze so gegen die aufschlämmungsgefüllten Hohlräume des
Herstellungswerkzeugs gepreßt,
daß die
Schleifinittelaufschlämmung
die Vorderseite des Films benetzte. UV/VIS-Strahlung in einer Dosis
von etwa 236 Watt/cm (600 Watt/in.), erzeugt von 2 "D"-Birnen, die
von der Firma Fusion Systems im Handel sind, wurde durch das Werkzeug
und in die Schleifinittelaufschlämmung übertragen.
Die UV/VIS-Strahlung startete die Polymerisation des Bindemittel-Vorläufers und
bewirkte, daß die
Schleifinittelaufschlämmung
exakt geformte Schleifkompositpartikel bildete, die an dem Filmsubstrat
hafteten.
-
Schließlich wurde der Schleifpartikelaufbau
von dem Herstellungswerkzeug abgetrennt, und die exakt geformten
Schleifkompositpartikel wurden von dem Träger durch ein Ultraschallhorn,
das mit einer Frequenz von 19100 Hz bei einer Amplitude von etwa
130 μm oszillierte,
abgelöst,
so daß einzelne
frei fließende
Partikel erhalten wurden. Alle Partikel, die nicht einzeln waren,
wurden durch eine Kautschukwalze passiert, um agglomerierte Partikel
aufzubrechen.
-
Schleifpapierstreifen mit den Maßen 10 cm
(4 in.) breit auf 111,76 cm (44 in.) lang wurden unter Anwendung
des nachstehenden allgemeinen Verfahrens hergestellt. Eine herkömmliche
Carbonatpartikel-gefüllte
Phenolharz-Bindemittelschicht wurde mit einem Die-Coater in einem
Gewicht von etwa 0,0266 g/cm2 (2,75 g/16
in2) auf einen 350 g/m2 Phenol/Latexbehandelten
Polyester/Baumwolltuchträger
aufgebracht. Als nächstes
wurden die exakt geformten Schleifkompositpartikel auf die. Bindemittelschicht
in einem Gewicht von etwa 0,0774 g/cm2 (8
g/16 in2) unter Herstellung einer geschlossenen
Schicht durch Tauchen aufgebracht. Über die Partikel wurde Phenolharz
mit einem Malpinsel unter Bereitstellung einer Bindeschicht aufgebracht.
Das ungefähre
Gewicht der Bindeschicht ist in jedem Beispiel angegeben. Die Schleifpapierbänder wurden
in einem Umluftofen bei 93 °C
(200 °F)
90 min und dann bei 110 °C,
(230 °F)
10 h erhitzt. Nach dem Aushärten
wurden die Bänder
auf 168 cm x 7,6 cm zugeschnitten und mit einem herkömmlichen
Stoßspalt
gespalten.
-
Testverfahren 2
-
Die Schleifpapierbänder wurden
auf einer ELB-Hubbett-Schleifinaschine, die von der Firma ELB Grinders
Corp., Mountainside, NJ, unter der Handelsbezeichnung "ELB Typ SPA 2030ND" im
Handel ist, getestet. Die effektive Schleiffläche des Schmirgelbandes betrug
7,6 cm auf 168 cm. Das von den Bändern
geschliffene Werkstück
war ein 1018-Weichstahl-Werkstück mit den
Dimensionen 1,3 cm (Breite) auf 35 cm (Länge) auf 10 cm (Höhe). Das
Schleifen wurde entlang der 1,3 cm auf 35 cm-Kante durchgeführt. Das
Werkstück
wurde auf einem Kipptisch befestigt. Die Geschwindigkeit des Schmirgelbandes
betrug 1676 m/min (5500 Oberflächenfuß pro min).
Die Tischgeschwindigkeit, mit der das Werkstück querte, betrug 6,1 m/min
(20 ft/min). Das angewandte Verfahren war herkömmliches Oberflächenschleifen,
wobei das Werkstück
mit inkrementellem Tiefenvorschub von 12,7 μm (0,5 mil) pro Durchgang des
Werkstücks
und 1,14 cm (0,45 in.) Quervorschub unter das rotierende Schmirgelband
gekippt wurde. Das Schleifen wurde unter einer Wasserzufuhr von
22,8 l/min (6 gpm) durchgeführt.
Der Endpunkt des Tests war der Punkt, bei dem im wesentlichen die
gesamte Schleifbeschichtung vom Träger abgetragen war. Das Werkstück wurde
sowohl zu Beginn als auch am Ende des Tests gewogen. Der Gewichtsunterschied
des Werkstücks
wurde als Abtrag angegeben.
-
Beispiel 7 und
Vergleichsbeispiel B
-
Die exakt geformten Schleifpartikel
von Beispiel 7 und Vergleichsbeispiel B wurden durch Mischen der in
Tabelle 1 aufgeführten
Bestandteile und Befolgen von Herstellungsverfahren 2 hergestellt.
Die verwendeten AO waren von der Qualität P180 (mittlere Partikelgröße etwa
45 μm). Tabelle
1
-
Zwei Chargen von Schleifpapierbändern "A"
und "B" wurden in jedem Beispiel hergestellt. Charge A verwendete
ein Bindeharzgewicht von etwa 0,0543 g/cm
2 (0,35
g/in
2) und Charge B verwendete ein Bindeharzgewicht
von etwa 0,0636 g/cm
2 (0,41 g/in
2). Mindestens zwei Bän der von jeder Charge wurden
unter Anwendung des Testverfahrens 2 getestet, und der gemittelte
Gesamtabtrag der Bänder
ist in Tabelle 2 angegeben. Tabelle
2
Beispiel | mittlerer
Abtrag (g) |
Vergleichsbeispiel
B (Charge A) | 185 |
Vergleichsbeispiel
B (Charge B) | 185 |
7 (Charge
A) | 310 |
7 (Charge
B) | 309 |
-
Beispiele 8-10
-
Die exakt geformten Schleifpartikel
der Beispiele 8-10 wurden durch Mischen der in Tabelle 3 aufgeführten Bestandteile
unter Herstellung einer Vormischung hergestellt. Dieser Vormischung
wurden anschließend
Schleifkörnchen
in dem in Tabelle 4 aufgeführten
Verhältnis
zugefügt.
Die AO besaßen
eine mittlere Partikelgröße von etwa
45 μm. Tabelle
3
Tabelle
4
-
Die Partikelherstellung unterschied
sich von dem allgemeinen Verfahren insofern, daß der verwendete Träger ein
Korona-behandelter 75 μm
dicker Polyesterfilm war, die Geschwindigkeit ungefähr 45,72
m/min (150 ft/min) betrug und die Aufschlämmung für die Beispiele 8 und 10 auf
33 °C (92 °F) und auf
43 °C (110 °F) für Beispiel
9 erhitzt wurde. Mit den Partikel von jedem Beispiel wurden vier
Schmirgelpapierbänder
hergestellt; ein Paar mit geringer Bindemittelkonzentration ("A'
) und ein Paar mit hoher Bindemittelkonzentration ("B"). Tabelle
5 zeigt das Bindeharzgewicht für
jedes Band und den mittleren Abtrag. Die Bänder wurden getestet, wie in
Testverfahren 2 beschrieben. Tabelle
5
-
Obwohl die ausgewählten Testverfahren Schwankungen
unterliegen, die zum Teil mit den einzelnen verschiedenen Werkstücken und
den Unterschieden in den Chargen der Schleifgegenstände zusammenhängen, zeigen
die Testdaten, daß die
erfindungsgemäßen Schleifkomposits
Schleifgegenstände
bereitstellen; die eine verbesserte Abtragungsgeschwindigkeit und
eine längere
Gebrauchsdauer aufweisen, wenn Weichstahl-Werkstücke unter Naßbedingungen
geschliffen werden.