DE69813636T2 - Verfahren zur herstellung von alkylen-carbonat - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Alkylencarbonat, insbesondere hochreinem Alkylencarbonat.
  • Alkylencarbonate sind gut bekannte Materialien, die seit Jahrzehnten kommerziell hergestellt worden sind. Alkylencarbonat kann mit einer Vielzahl von Verfahren hergestellt werden. Ein solches Verfahren ist beschrieben in U.S.-Patent 2,773,070 (1956). U.S.-Patent 4,952,542 (1990) ist auf ein Verfahren zur Herstellung von Alkylencarbonaten gerichtet, bei dem der Katalysator von Polyglykol-Nebenprodukten durch Acetylierung getrennt wird. Einige Anwendungen von Alkylencarbonat erfordern die Verwendung von sehr hochreinen Produkten. Wenn Alkylencarbonate zum Beispiel als Lösungsmittel für Elektrolytsalze in Lithium-Batterien verwendet werden, enthält das Alkylencarbonat vorzugsweise keine Verunreinigungen (z. B. Glykol weniger als 20 Teile pro Million ("ppm")) und sehr niedrige Wassermengen (ebenfalls weniger als 20 ppm). In der Vergangenheit wurde eine solche Reinigung zum Beispiel durch Behandlung mit Destillation durchgeführt; die unreinen Ströme aus dem (den) Destillationsturm(türmen), die bis zu 50 Prozent des Ablaufes aus dem Carbonat-Reaktor darstellen können, werden typischerweise jedoch als nutzlose Nebenprodukte angesehen, die vernichtet werden. Die jetzigen Erfinder haben erkannt, daß ein Bedürfnis existiert, diese verschwenderische Praxis zu beseitigen und ein wirtschaftlicheres Verfahren bereitzustellen. Die jetzigen Erfinder haben auch erkannt, daß ein Bedürfnis nach hochreinem Alkylencarbonat in einem kommerziellen Maßstab existiert.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung liefert eine Lösung für einen oder mehrere der Nachteile und Defizite, die oben beschrieben sind.
  • In einer breiten Hinsicht ist diese Erfindung ein Verfahren, das zur Herstellung von Alkylencarbonat nützlich ist, welches umfaßt daß: Kohlendioxid, ein Alkylenoxid und ein Carbonatisierungskatalysator in einer Reaktionszone in Konrakt gebracht werden, um einen rohen Reaktorablauf herzustellen; der rohe Reaktorablauf einer Niedertemperaturverdampfung unterzogen wird, um ein Verdampfer-Überkopfprodukt, das Alkylencarbonat enthält, und einen Verdampfer-Bodenproduktstrom, der den Katalysator enthält, zu bilden, und der Verdampfer-Bodenproduktstrom zur Reaktionszone rückgeführt wird, alle leichten Komponenten, die im Verdampfer-Überkopfprodukt vorhanden sind, entfernt werden, um ein zweites Verdampfer-Überkopfprodukt zu bilden, und die leichten Komponenten zur Reaktionszone rückgerührt werden; das zweite Verdampfer-Überkopfprodukt destilliert wird, um einen ersten Destillations-Überkopfproduktstrom und einen ersten Destillations-Bodenproduktstrom, der Alkylencarbonat enthält, zu bilden, und der erste Destillations-Überkopfproduktstrom zur Reaktionszone rückgeführt wird; der erste Destillations-Bodenproduktstrom destilliert wird, um einen zweiten Destillations-Überkopfproduktstrom und einen zweiten Destillations-Bodenproduktstrom zu bilden, und der zweite Destillations-Bodenproduktstrom zur Reaktionszone rückgeführt wird; der zweite Destillations-Überkopfproduktstrom destilliert wird, um einen dritten Destillations-Überkopfproduktstrom und einen dritten Destillations-Bodenproduktstrom zu bilden, und der dritte Destillations-Überkopfproduktstrom zur Reaktionszone rückgeführt wird; der dritte Destillations-Bodenproduktstrom, um einen vierten Destillations-Überkopfproduktstrom, der gereinigtes Alkylencarbonat enthält, und einen vierten Destillations-Bodenproduktstrom zu bilden, und der vierte Destillations-Bodenproduktstrom zur Reaktionszone rückgeführt wird.
  • Diese Erfindung hat eine Reihe von Vorteilen. Insbesondere kann hochreines Alkylencarbonat kosteneffektiver hergestellt werden, verglichen mit existierenden Praktiken. Das Verfahren dieser Erfindung erzeugt überdies weniger Abfall und höhere Ausbeuten als existierende Verfahren. Vorteilhafterweise kann dieses Verfahren unter Verwendung herkömmlicher Ausrüstung implementiert werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt ein repräsentatives Verfahrensschema für die Praxis dieser Erfindung.
  • 2 zeigt ein weiteres repräsentatives Verfahrensschema für die Praxis dieser Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • In 1 ist eine repräsentative Konfiguration für die Praxis dieser Erfindung dargestellt. Die Ausgangsreaktanten zur Herstellung von Alkylencarbonat, Alkylenoxid und Kohlendioxid, werden in den Carbonat-Reaktor 10 über Leitung 12 eingebracht. Man sollte anerkennen, daß, obgleich Leitungen und Röhren in 1 dargestellt sind, solche Leitungen und Röhren nicht vorhanden sein müssen und die Abflüsse zwischen Vorrichtungen und Verfahren gefördert werden können.
  • Gemäß dieser Erfindung können Alkylenoxide im Reaktor 10 mit Kohlendioxid umgesetzt werden in der Gegenwart von Ammoniumhalogeniden mit der Formel
    NR1R2R3R4X
    in der X irgendein Halogenid-Ion ist und R1, R2, R3 und R4 jeweils Wasserstoff, Alkyl, Aryl, Alkenyl, Alkaryl oder Aralkyl in jeder Kombination sein können oder in der jeweils zwei der Reste R1, R2, R3 und R4 miteinander verbunden sein können, urYi mit dem basischen Stickstoffatom einen Ring der Pyridin- Piperidin-, Pyrrolidin-, Pyrrolin-, Morpholin- oder Thiomorpholin-Reihe zu bilden. In bestimmten Ausfiihrungsformen kann die Alkylgruppe von 1 bis 20 Kohlenstoffatome enthalten, kann die Arylgruppe Phenyl oder Naphthyl sein, kann die Alkylengruppe von 2 bis 20 Kohlenstoffatome enthalten, kann die Alkarylgruppe ein alkylsubstituiertes Phenyl oder Naphthyl sein, in dem die Alkylgruppe von 1 bis 4 Kohlenstoffatome enthalten kann, und kann die Aralkylgruppe eine Alkylgruppe sein, die von 1 bis 4 Kohlenstoffatome enthalten kann, substituiert mit einem Phenyl- oder Naphthyl-Rest.
  • Die Alkylenoxide, die in der Reaktion eingesetzt werden können, sind diejenigen des Oxiran-Systems. Vorzugsweise haben die eingesetzten Alkylenoxide eine Strukturformel
    Figure 00040001

    in der W, Y und Z Wasserstoff sein können oder die Gruppen Alkyl, das von 1 bis 20 Kohlenstoffatome enthält, Aryl, das von 6 bis 12 Kohlenstoffatome enthält, Cycloalkyl, das von 5 bis 20 Kohlenstoffatome enthält, Alkenyl, das von 2 bis 20 Kohlenstoffatome enthält, oder in der jeweils zwei der Gruppen W, Y und Z miteinander verbunden sind, um mit den zwei Kohlenstoffatomen, die in der Formel dargestellt sind, einen carbocyclischen Ring zu bilden. Ethylenoxid, Propylenoxid und Butylenoxid sind repräsentative Beispiele für solche Alkylenoxide.
  • Die Reaktion kann bei einer Temperatur von etwa 100°C bis etwa 225°C, vorzugsweise von etwa 175°C bis etwa 215°C und unter einem Druck von mehr als etwa 2,06 MPa (300 Pounds pro Square Inch) Überdruck, vorzugsweise von etwa 6,89 bis etwa 20,6 MPa (etwa 1000 bis etwa 3000 Pounds pro Square Inch) Überdruck durchgeführt werden. Die Reaktion kann entweder diskontinuierlich oder kontinuierlich durchgeführt werden. Der Katalysator kann zum Beispiel kontinuierlich in Lösungsform zusammen mit dem Alkylenoxid und dem Kohlendioxid unter gewünschtem Druck in ein Ende eines Reaktionsgefäßes eingebracht werden und die Reaktionsprodukte kontinuierlich aus dem anderen Ende abgezogen werden. Ein bevorzugtes Lösungsmittel für den Katalysator ist das Alkylencarbonat-Reaktionsprodukt oder ein tertiärer Alkohol, z. B. tertiärer Butyl- oder Amylalkohol. Alternativ können Chargen des Alkylenoxids und des Katalysators in einen Autoklauen oder Bombenreaktor eingebracht werden, wobei der gewünschte Druck aufgebaut wird durch Einführen von Kohlendioxid und die Reaktionsmischung bewegt wird, während sie auf die Reaktionstemperatur erhitzt wird, und unter einem überatmosphärischen Druck von Kohlendioxid gehalten wird. Ungeachtet der Tatsache, ob ein diskontinuierliches oder kontinuierliches Verfahren befolgt wird, wird jede Gewichtseinheit von Reaktanten und Reaktionsprodukten, die daraus resultieren, bei Reaktionstemperatur und Druck für von etwa 1 bis etwa 90 Minuten, vorzugsweise von etwa 30 bis etwa 60 Minuten gehalten. Dieses Zeitintervall wird hierin als die Reaktionszeit bezeichnet.
  • Das Alkylenoxid und Kohlendioxid werden in Anteilen vermischt, um einen Überschuß von Kohlendioxid über die stöchiometrische Menge hinaus bereitzustellen, die für die Reaktion erforderlich ist. Dieser Überschuß kann in der Größenordnung von 1 bis 500 Gew.-% liegen.
  • Das Ammoniumhalogenid kann als solches von jeder verfügbaren Quelle erhalten oder in jeder gewünschten Weise hergestellt werden. Obgleich Ammoniumiodide, -bromide, -chloride und -fluoride alle darin wirksam sind, die Synthese von Alkylencarbonaten aus Alkylenoxiden und CO2 zu katalysieren, werden die Iodide und Bromide im allgemeinen als wirksamer als die Chloride und Fluoride angesehen. Es ist bevorzugt, die Bromide zu verwenden, da sie hochwirksam sind und zusätzlich unter Anwendungsbedingungen sehr viel stabiler sind als die Iodide, die dazu neigen, sich bei Erhitzen unter Entwicklung von elementarem Iod zu zersetzen, was ein zusätzliches Reinigungsproblem darstellt. Der Ammonium-Rest kann unsubstituiert (NH4)+ oder mono-, di-, tri- oder tetrasubstituiert sein. Vorzugsweise wird ein tetrasubstituiertes Ammoniumhalogenid eingesetzt.
  • Repräsentative Beispiele für bevorzugte Katalysatoren schließen Tetraethylammoniumbromid, Tetramethylammoniumbromid, Benzyltriethylammoniumbromid und Tetraeutylammoniumbromid ein, sind aber nicht hierauf beschränkt. Diese Katalysatoren können leicht durch Erhitzen eines tertiären Amins mit einem Alkylbromid hergestellt werden. So wird aus Triethylamin und Benzylbromid Benzyltriethylammoniumbromid erhalten. Die Ammoniumhalogenid-Katalysatoren können durch Kristallisation aus einem geeigneten Lösungsmittel gereinigt werden; in den meisten Fällen kann für diese Reinigung ein Alkohol verwendet werden. Methyl- und Ethylalkohole sind für diese Reinigung im Falle der meisten Ammoniumhalogenide befriedigend; ein bevorzugtes Lösungsmittel für Tetraethylammoniumbromid ist jedoch ein tertiärer Buthylalkohol, in dem der Katalysator bei Raumtemperatur fast vollständig unlöslich ist, aber in dem er nahe dem Siedepunkt recht löslich ist. Tertiärer Amylalkohol ist ähnlich gut für diese Anwendung geeignet.
  • Die verwendete Katalysatormenge sollte im allgemeinen von 0,1% bis 10% liegen, vorzugsweise von etwa 1 bis etwa 5%, bezogen auf das Gewicht der Reaktionsmischung. Im allgemeinen gilt: je größer die Katalysatorkonzentration, innerhalb dieser Grenzen, um so schneller und vollständiger die Reaktion.
  • Der Carbonat-Reaktor kann betrieben werden, wie beschrieben in U.S. 2,773,070 und W. J. Peppel, „Preparation and Properties of the Alkylene Carbonates", Industrial and Engineering Chemistry, Volume 50, Number 5, Mai 1958. Der Reaktor 10 kann von herkömmlicher Konstruktion sein, wie sie gegenwärtig in der Industrie für diese Reaktion verwendet wird.
  • Der rohe Reaktorablauf aus Reaktion 10 kann über Leitung 14 zu einem Verdampfungsapparat 20 überführt werden. Der Verdampfungsapparat 20 kann von herkömmlicher Konstruktion sein und wird so betrieben, daß eine niedrige Verweilzeit aufrechterhalten wird, um die Zersetzung des Katalysators bei hohen Temperaturen zu minimieren. Das Bodenprodukt aus dem Verdampfer 20 enthält unter anderem den Katalysator. Das Überkopfprodukt enthält Alkylenprodukt und leichte Substanzen. Der Verdampfer kann zum Beispiel ein Wischfilmverdampfer oder ein Fallfilmturm sein. Typischerweise wird der Verdampfer bei einer Temperatur von etwa 50°C bis etwa 150°C und bei einem Druck von etwa 0,1 mm Hg bis etwa 100 mm Hg betrieben. Wenn der Katalysator gegenüber höheren Temperaturen nicht empfindlich ist, kann es nicht erforderlich sein, einen Verdampfer mit niedriger Verweilzeit einzusetzen. Das Bodenprodukt kann zum Reaktor 10 über Leitung 22 rückgeführt werden. Typischerweise splittet der Verdampfer das Material so, daß etwa 5 bis etwa 20 Prozent als Bodenprodukt austreten, während etwa 80 bis etwa 95 Prozent Überkopfprodukt sind. Der Alkylenproduktstrom, der aus dem Reaktor austritt, besitzt üblicherweise eine Reinheit im Bereich von etwa 98% bis etwa 99,5%. Fakultativ kann ein zweiter Verdampfer in Reihe eingesetzt werden, wobei wieder die weniger reinen Fraktionen zum Reaktor rückgeführt werden.
  • Fakultativ kann der Ablauf aus Reaktor 10 zu einer Finishing-Trommel, die nicht dargestellt ist, geleitet werden. Nach Entfernen von leichten Substanzen aus dem Verdampfer-Überkopfprodukt (zum Beispiel unter Verwendung eines Niederdrucktrenners und/oder eines Gas-Flüssigkeits-Trenners) wird das Überkopfprodukt, direkt oder indirekt, über Leitung 24 zu einem ersten Destillationsturm 30 geleitet. Das Produkt kann zum Beispiel vor der Destillation einer Speichereinheit zugeführt werden. Der erste Destillationsturm, und alle hierin verwendete Destillationstürme, dienen dazu, das Alkylencarbonat weiter zu reinigen. Der erste Destillationsturm kann bei jeder Temperatur und bei jedem Druck betrieben werden, die ein erstes Destillations-Bodenprodukt liefern, das eine höhere Reinheit hat als das aus dem Verdampfer erhaltenen Alkylencarbonat. Im allgemeinen wird der erste Destillationsturm bei einer Temperatur von etwa 50°C bis etwa 150°C und einem Druck von etwa 0,1 bis etwa 100 mm Hg betrieben.
  • Das Überkopfprodukt aus dem ersten Destillationsturm kann über Leitung 32 rückgeführt werden zu Reaktor 10. Das erste Destillations-Bodenprodukt, das etwa 90 bis etwa 99 Prozent des dem ersten Destillationsturm zugeführten Materials darstellt, tritt aus dem ersten Turm 30 über Leitung 34 aus und wird zu einem zweiten Destillationsturm 40 weitergeleitet.
  • Im zweiten Destillationsturm 40 wird das erste Destillations-Bodenprodukt einer zusätzlichen Reinigung unterworfen. Das zweite Destillations-Bodenprodukt kann über Leitung 42 zum Reaktor 10 rückgeführt werden. Das gereinigte Alkylencarbonat tritt aus dem zweiten Turm 40 über Leitung 44 aus. Die Reinheit des Alkylencarbonat-Stromes, der die zweite Destillationskolonne verläßt, liegt üblicherweise im Bereich von 99,5 bis etwa 99,95 Prozent.
  • Um sogar noch weitere Reinigung zu erreichen, wird das zweite Destillations-Überkopfprodukt anschließend zwei zusätzlichen Destillationen unterzogen. Die zusätzlichen Destillationen können in einer Vielzahl von Weisen bewerkstelligt werden. Das zweite Destillations-Überkopfprodukt kann zum Beispiel gespeichert und über Leitung 28 wieder in den ersten Destillationsturm 30 eingeführt werden. Dies würde man tun, wenn Reaktor und 10 und Verdampfer 20 nicht liefen. Das Überkopfprodukt aus dem ersten Destillationsturm 30 und das Bodenprodukt aus dem zweiten Destillationsturm 40 würden wieder zu Reaktor 10 rückgeführt werden. Diese Rückführung liefert viele Vorteile. Die wichtigsten Vorteile sind Massenerhalt, was eine hohe Gesamtausbeute liefert, und ein Kostenvorteil gegenüber Verfahren, bei den solches Überkopfprodukt und Bodenprodukt vernichtet oder nicht verwendet werden, um zusätzliches hochreines Alkylencarbonat herzustellen.
  • In einer weiteren Alternative wird das zweite Destillations-Überkopfprodukt zu einem weiteren Turm oder Türmen geleitet, der (die) verschieden ist (sind) von denen in 1 dargestellten Türmen 30 und 40. Das Überkopfprodukt kann zum Beispiel zu einem einzigen, sehr großen Turm geleitet werden, statt zu zwei kleineren Türmen in Reihe. Der größere Turm kann 50 bis 150 theoretische Böden besitzen, zum Beispiel 100 Böden und Füllkörperfüllungen enthaltend, gegenüber kleineren Türmen mit 40 bis 60 Böden. In diesem Fall ist die Mittelfraktion aus dem großen Turm das hochreine Alkylencarbonat, wobei das Überkopfprodukt und das Bodenprodukt zum Reaktor 10 rückgeführt werden. Daher würde die Rückführung von Fraktionen zum Reaktor 10 immer noch durchgeführt werden, selbst wenn ein einzelner Turm verwendet würde oder wenn der Ablauf zu anderen Türmen geleitet würde, außerhalb der Anlage oder in anderer Weise, für weitere Reinigung. Man sollte anerkennen, daß ein wichtiger Aspekt dieser Erfindung die Rückkehr von weniger reinen Fraktionen zum Reaktor ist, was zu höheren Ausbeuten, weniger Abfall und einem wirtschaftlicheren hochreinen Alkylencarbonatverfahren führt.
  • Noch eine weitere Alternative ist in 2 dergestellt. In diesem verallgemeinerten Schema werden vier Türme in Reihe verwendet. 2 ist identisch mit 1, ausgenommen daß zusätzliche Kolonnen 50 und 60 einbezogen sind. Statt Produktablauf aus dem zweiten Destillationsturm 40 zum ersten Destillationsturm 30 oder zu einem separaten Destillationsturm oder -türmen zu leiten, strömt der Ablauf über Leitung 44 in den dritten Destillationsturm 50. Das Überkopf-Produkt aus dem dritten Destillationsturm 50 wird zu Reaktor 10 rückgeführt. Das dritte Destinations-Bodenprodukt wird über Leitung 54 in den vierten Destillationsturm 60 eingebracht. Das vierte Destinations-Bodenprodukt wird über Leitung 62 zu Leitung 12 und Reaktor 10 rückgeführt. Das endgültige Alkylencarbonat-Produkt tritt aus dem vierten Destillationsturm über Leitung 64 aus.
  • Im allgemeinen können die Destillationstürme (auch bezeichnet als Kolonnen) von herkömmlicher Konstruktion sein. Die Türme können mit herkömmlicher Füllkörperfüllung gefüllt sein. Die Temperatur und der Druck im Turm können in Abhängigkeit von der Art des herzustellenden Alkylencarbonats eingestellt werden. Im allgemeinen, insbesondere für Ethylencarbonat und Propylencarbonat, wird der Turm bei einer Temperatur im Bereich von etwa 50°C bis etwa 150°C gehalten und liegt der Druck im Bereich von etwa 0,1 bis etwa 100 mm Hg.
  • Das endgültige Alkylencarbonat-Produkt, das mit dem Verfahren dieser Erfindung hergestellt wird, hat eine Reinheit von wenigstens 99,99 Prozent. Typischerweise hat das endgültige Alkylencarbonat eine Reinheit von bis zu 100 Prozent und typischererweise mehr als etwa 99,999 Prozent. Das Endprodukt hat typischerweise einen Wassergehalt von weniger als etwa 20 Teilen pro Million ("ppm") und Verunreinigungsgehalte von weniger als 20 ppm.
  • Es sollte auch anerkannt werden, daß das Alkylencarbonat im Reaktor aus einer Vielzahl von Verfahren hergestellt sein kann, wie etwa aus Ethylenglykol und Phosgen, wie etwa beschrieben in Neminowsky, J. prakt. Chem., [2] 28, 3789 (1995); aus Diethylcarbonat und Ethylenglykol durch Umesterung wie beschrieben in J. Am. Chem. Soc., 75, 1263 (1053); aus Ethylenchlorhydrin und Natriumbicarbonat, wie beschrieben in U.S.-Patent 1,907,891; oder aus 1,2-Epoxiden und Kohlendioxid, wie beschrieben im deutschen Patent 740,366 (1943).
  • Das Verfahren dieser Erfindung, einschließlich jedes Unterschritts des Gesamtverfahrens, kann kontinuierlich, intermittierend oder als ein diskontinuierliches Verfahren betrieben werden.
  • Weitere Modifikation und alternative Ausführungsformen dieser Erfindung werden den Fachleuten angesichts dieser Beschreibung deutlich sein. Demgemäß soll die Beschreibung nur als Veranschaulichung angesehen werden, und dient dem Zweck, den Fachleuten, die Art und Weise der Durchführung der Erfindung zu lehren. Man sollte verstehen, daß die Formen der Erfindung, die hierin gezeigt und beschrieben sind, als veranschaulichende Ausführungsformen zu nehmen sind. Äquivalente Elemente oder Materialien können diejenigen, die hierin veranschaulicht und beschrieben sind, ersetzen und bestimmte Merkmale der Erfindung können unabhängig von der Verwendung anderer Merkmale eingesetzt werden, alles wie es einem Fachmann deutlich wäre, der den Vorteil dieser Beschreibung der Erfindung hat.

Claims (11)

  1. Verfahren, das zur Herstellung von Alkylencarbonat nützlich ist, welches umfaßt, daß: Kohlendioxid, ein Alkylenoxid und ein Carbonatisierungskatalysator in einem Reaktor in Kontakt gebracht werden, um einen rohen Reaktorablauf herzustellen; der rohe Reaktorablauf einer Niedertemperaturverdampfung unterzogen wird, um ein Verdampfer-Überkopfprodukt, das Alkylencarbonat enthält, und einen Verdampfer-Bodenproduktstrom, der den Katalysator enthält, zu bilden, und der Verdampfer-Bodenproduktstrom zum Reaktor rückgeführt wird, alle leichten Komponenten, die im Verdampfer-Überkopfprodukt vorhanden sind, entfernt werden, um ein zweites Verdampfer-Überkopfprodukt zu bilden, und die leichten Komponenten zum Reaktor rückgeführt werden; das zweite Verdampfer-Überkopfprodukt destilliert wird, um einen ersten Destillations-Überkopfproduktstrom und einen ersten Destillations-Bodenproduktstrom, der Alkylencarbonat enthält, zu bilden, und der erste Destillations-Überkopfproduktstrom zum Reaktor rückgeführt wird; der erste Destillations-Bodenproduktstrom destilliert wird, um einen zweiten Destillations-Überkopfproduktstrom und einen zweiten Destillations-Bodenproduktstrom zu bilden, und der zweite Destillations-Bodenproduktstrom zum Reaktor rückgeführt wird; der zweite Destillations-Überkopfproduktstrom destilliert wird, um einen dritten Destillations-Überkopfproduktstrom und einen dritten Destillations-Bodenproduktstrom zu bilden, und der dritte Destillations-Überkopfproduktstrom zum Reaktor rückgeführt wird; der dritte Destillations-Bodenproduktstrom destilliert wird, um einen vierten Destillations-Überkopfproduktstrom, der gereinigtes Alkylencarbonat enthält, und einen vierten De stillations-Bodenproduktstrom zu bilden, und der vierte Destilations-Bodenproduktstrom zum Reaktor rückgeführt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Niedertemperaturverdampfung in einem Wischfilmverdampfer oder einem Fallfilmturm abläuft.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Destillieren des Verdampfungs-Überkopfproduktes und zweiten Destilations-Überkopfproduktes in einem ersten Destillationsturm abläuft und das Destillieren des ersten und dritten Destillations-Bodenproduktes in einem zweiten Destillationsturm abläuft.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Destillieren bei einer Temperatur im Bereich von 50 Grad Celsius bis 150 Grad Celsius durchgeführt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Destillieren bei einem Druck von 0,1 mm Hg bis 100 mm Hg durchgeführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Alkylencarbonat Ethylencarbonat, Propylencarbonat oder Butylencarbonat ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Katalysator ein Tetraalkylammoniumhalogenid ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Katalysator Tetraethylammoniumbromid ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es so durchgeführt wird, daß der vierte Destinations-Überkopfproduktstrom bereitgestellt wird, der ein Alkylencarbonat in einer Reinheit von mindestens 99,99 Prozent aufweist, einen Wassergehalt von we niger als 20 Teilen pro Million aufweist und einen Glykolgehalt von weniger als 20 Teilen pro Million aufweist.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Inkontaktbringen im Reaktor bei einer Temperatur von 100 Grad Celsius bis 225 Grad Celsius gehalten wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Alkylencarbonat Propylencarbonat ist und daß der Katalysator Tetramethylammoniumbromid ist.
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