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Die
Erfindung betrifft einen Informationsträger, der eine Spur zur Aufnahme
von Mustern umfasst, die von einer Variation eines ersten physikalischen
Parameters der Spur gebildet werden und Informationen auf eine vorgegebene
Weise durch eine Modulation der Variation des ersten physikalischen Parameters
darstellen, wobei die Spur Referenzmuster umfasst, die Adressinformationen
bezüglich
des Orts auf dem Informationsträger
und Zusatzinformationen zum kontrollierbaren Wiedergeben der Informationen
darstellen.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Leseeinrichtung zum Wiedergeben von
Informationen von einem Informationsträger, wobei der Informationsträger eine Spur
zur Aufnahme von Mustern umfasst, die von einer Variation eines
ersten physikalischen Parameters der Spur gebildet werden und Informationen
auf eine vorgegebene Weise durch eine Modulation der Variation des
ersten physikalischen Parameters darstellen, wobei die Spur Referenzmuster
umfasst, die Adressinformationen bezüglich des Orts auf dem Informationsträger und
Zusatzinformationen zum kontrollierbaren Wiedergeben der Informationen
darstellen, wobei die Einrichtung Lesemittel zum Lesen der Muster,
ein Demodulationsmittel zum Wiedergewinnen der Informationen aus
einem Lesesignal auf vorgegebene Weise, wobei das Lesesignal durch
Variation des ersten physikalischen Parameters generiert wird, und
Mittel zum Wiedergewinnen der Zusatzinformationen umfasst.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen eines Informationsträgers, welches das
Bereitstellen einer Spur zur Aufnahme von Mustern, die von einer
Variation eines ersten physikalischen Parameters der Spur gebildet
werden und Informationen auf eine vorgegebene Weise durch eine Modulation
der Variation des ersten physikalischen Parameters darstellen, sowie
das Versehen der Spur mit Referenzmustern, die Adressinformationen
bezüglich
des Orts auf dem Informationsträger
und Zusatzinformationen zum kontrollierbaren Wiedergeben der Informationen
darstellen, umfasst.
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Ein
solcher Informationsträger
und eine solche Leseeinrichtung sind aus der EP-0 545 472 bekannt.
Der bekannte Informationsträger
umfasst eine im Voraus angeordnete Führungsspur, einen so genannten
Pregroove. In der von dem Pregroove festgelegten Spur werden Informationen,
die auf eine vorgegebene Weise geschrieben werden, als optisch lesbare
Muster dargestellt, die durch Variation eines ersten physikalischen
Parameters ausgebildet werden, wie etwa der Höhe der abgetasteten Oberfläche. Der
Pregroove weist Variationen eines zweiten physikalischen Parameters
auf, wie etwa eine Auslenkung in Transversalrichtung, die auch Wobbelung
genannt wird. Die Pregroove-Wobbelung ist frequenzmoduliert, und
diese Modulation stellt Zusatzinformationen dar, die in Bezug zu
den Informationen stehen, wie zum Beispiel einen Entwürfelungscode
zum Wiedergewinnen von als verwürfelte
Informationen gespeicherten Informationen. Die bekannte Einrichtung
umfasst Lesemittel zum Lesen der Muster und Wiedergewinnungsmittel
zum Wiedergewinnen der Zusatzinformationen. Die bekannte Einrichtung
und der bekannte Informationsträger
bilden ein System zur kontrollierten Wiedergabe von Informationen.
Zu diesem Zwecke umfasst die Einrichtung Mittel zum Wiedergeben
der Informationen in Abhängigkeit
von den Zusatzinformationen. Falls die Informationen auf einen beschreibbaren
Informationsträger
kopiert werden, werden sich die Informationen dieser Kopie nicht
wiedergeben lassen, weil während
des Schreibvorgangs nur die Muster geschrieben werden und die Kopie selbst
keine Zusatzinformationen enthält.
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Ein
Problem im Zusammenhang mit der bekannten Einrichtung besteht darin,
dass Zusatzinformationen aus Variationen eines zweiten physikalischen
Parameters wiedergewonnen werden müssen, der die Zusatzinformationen
auf eine Weise darstellt, die sich von den geschriebenen Mustern
unterscheidet. Infolgedessen sind die Mittel zum Wiedergewinnen
der Zusatzinformationen komplex.
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Es
sei angemerkt, dass die EP-0 689 200 ein optisches Aufzeichnungsmedium
und ein Wiedergabegerät
sowie ein Verfahren zum Stoppen illegaler Programmoperationen beschreibt.
Durch Aufnahme eines Kopierschutzsignals CP wird eine kopiergeschützte optische
Scheibe geschaffen. Dazu wird das Offset des Begrenzungspegels während der
Wiedergabe moduliert, indem die Form und/oder Position der Markierungen
in Bereichen der Spur geändert wird,
so dass das Augendiagramm während
des Lesens von einem normalen Lesesignal von normalen Markierungen
abweicht. Zum Beispiel zeigt 4 die Offsetvariation
aufgrund von Leistungsvariationen des Aufzeichnungslasers. Während der
Wiedergabe wird eine Detektorschaltung dergestalt gesteuert, dass
sie das Offset aus dem CP-Signal kompensiert. Dazu wird die Position
der CP-Signalbereiche auf dem Aufzeichnungsträger (z.B. die CP-Signalanordnung 27 in 8a) gespeichert und vor der Wiedergabe
abgerufen.
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Ferner
beschreibt die EP-0 588 305, die für die zweiteilige Formbegrenzung
benutzt wird, ein optisches Aufzeichnungsmedium und ein Aufzeichnungs-/Wiedergabegerät. Das Medium
umfasst Aufzeichnungsspuren, in welchen Aufzeichnungsbereichen für Benutzerdatensektoren
Identifikationsmuster vorangestellt sind. Die Identifikationsmuster
sind Teil eines Servomusters und bilden Referenzmuster, welche die
Spur in Bereiche zur Aufnahme der Benutzerdaten in Blöcken unterteilen
und Informationen bezüglich
des Orts auf dem Informationsträger
darstellen. Die EP-0 588 305 beschreibt jedoch nicht die Aufnahme
von Zusatzinformationen und insbesondere keine Zusatzinformationen
bezüglich
des kontrollierbaren Wiedergebens von Benutzerdaten. Die Identifikationsmuster
haben lediglich beim Abrufen von Sektoren auf Basis der Position
(= der Adressen) der Sektoren eine Funktion und stehen in keiner
Beziehung zu den Benutzerdaten.
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Ferner
beschreibt die EP-0 696 798 ein logisches Datenaufzeichnungsformat,
das in keiner Beziehung zu einem Servomuster steht. Eine „Sektor" genannte Aufzeichnungseinheit
enthält
einen Header, der Untercodes aufweist. Die Untercodes können zusätzliche
Informationen wie etwa Kopierschutzdaten zur Kontrolle der Wiedergabe
der Hauptdaten enthalten. Die Untercodes werden zusammen mit den
Hauptdaten aufgezeichnet und lassen sich einfach manipulieren.
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Der
Erfindung liegt als Aufgabe zugrunde, Mittel zu schaffen, die Informationen
auf kontrollierte Weise wiedergeben, wobei sich Zusatzinformationen auf
einfache und kosteneffektive Weise wiedergewinnen lassen. Zur Lösung dieser
Aufgabe ist der eingangs erwähnte
Informationsträger
wie in Anspruch 1 definiert gekennzeichnet. Zur Lösung dieser
Aufgabe ist die eingangs erwähnte
Leseeinrichtung wie in Anspruch 10 definiert gekennzeichnet. Zur
Lösung dieser
Aufgabe ist ein eingangs erwähntes
Verfahren wie in Anspruch 17 definiert gekennzeichnet.
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Die
erfindungsgemäßen Maßnahmen
können
zur Wiedergewinnung der Zusatzinformationen von dem Informationsträger über die
Demodulationsmittel führen,
da sowohl die Informationen als auch die Zusatzinformationen in
der vorgegebenen Weise dargestellt werden. Dies ist vorteilhaft,
weil die Mittel zur Wiedergewinnung der Zusatzinformationen einfach
sein können.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Informationsträgers ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzinformationen Prüfinformationen
umfassen, die sich auf eine Funktion der Informationen beziehen
und anzuwenden sind, wenn die Informationen verarbeitet werden,
damit die Funktion ausgeführt
wird. Dies ist vorteilhaft, weil die Verwendung der Informationen,
wie zum Beispiel Videoinformationen oder ein Computerprogramm, von den
Zusatzinformationen abhängt.
Infolgedessen ist eine Kopie des Informationsträgers ohne die Zusatzinformationen
unbenutzbar.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Informationsträgers ist
dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger von einem beschreibbaren
Typ ist, auf den die Informationen über einen Schreibvorgang geschrieben
werden können,
wohingegen die Referenzmuster nicht gelöscht werden können. Der
Informationsträger
kann beispielsweise ein Träger
eines optisch lesbaren Typs sein, auf welchen die Referenzmuster
während
des Herstellungsvorgangs einmalig oder auf nicht löschbare
Weise geschrieben werden. Dies ist vorteilhaft, weil die Zusatzinformationen
dann nicht mehr verändert
werden können.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Informationsträgers ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Referenzmuster Markierungen enthalten,
deren Mitten relativ zur Mitte der Spur verschoben sind. Eine Standardschreibeinrichtung ist
nicht dazu konstruiert, Markierungen an verschobenen Positionen
anzubringen. Dies ist vorteilhaft, weil mit einer solchen Standardschreibeinrichtung nicht
möglich
ist, eine Kopie zu erstellen, die die Zusatzinformationen aufweist.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Informationsträgers ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Referenzmuster nur in einem festgelegten
Teil der Spur vorhanden sind. Dies ist vorteilhaft, weil derjenige
Teil der Spur, der keine Referenzmuster umfasst, gemäß einem
bestehenden Informationsaufzeichnungsstandard, wie etwa DVD-ROM,
formatiert werden kann. Der die Zusatzinformationen enthaltende
festgelegte Teil, der sich z.B. in einem Lead-in-Bereich befindet,
wird nur von einer erfindungsgemäßen Leseeinrichtung
ausgelesen; gleichzeitig ist ein ungestörtes Lesen von Informationen
gemäß Standard
durch eine Standardleseeinrichtung möglich.
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Eine
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leseeinrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung Mittel zum Verarbeiten
der Informationen und/oder der Zusatzinformationen in Abhängigkeit
von den Zusatzinformationen umfasst. Die Informationen können dann
codiert (verwürfelt
oder verschlüsselt)
WERDEN, und die Zu satzinformationen können einen Decodierschlüssel umfassen.
Dies ist vorteilhaft, weil die Leseeinrichtung dazu befähigt ist,
die Informationen und/oder Zusatzinformationen zu decodieren, wohingegen
eine Standardleseeinrichtung keinen Zugriff auf die Informationen
hat. Darüber
hinaus kann die erfindungsgemäße Leseeinrichtung
die Zusatzinformationen lesen und verarbeiten, dabei jedoch die
eigentlichen Zusatzinformationen einem Benutzer an einem Ausgang
der Einrichtung vorenthalten. Dies ist vorteilhaft, weil ein Benutzer
nicht auf die Zusatzinformationen zugreifen kann, um illegale Kopien
zu erstellen.
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Eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leseeinrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzinformationen Prüfinformationen
enthalten, die in Bezug zu einer Funktion der Informationen stehen,
und dass die Informationsverarbeitungsmittel dazu eingerichtet sind,
die Funktion in Abhängigkeit
der Prüfinformationen
auszuführen. Dies
ist vorteilhaft, weil die Verarbeitung der Informationen, wie zum
Beispiel Videoinformationen oder ein Computerprogramm, von den Zusatzinformationen abhängig ist.
Infolgedessen ist eine Kopie des Informationsträgers ohne die Zusatzinformationen
unbenutzbar, was einen Schutz gegen illegale Kopien schafft.
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Eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leseeinrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung Mittel zum Detektieren der
Position der Referenzmuster relativ zu der Spur oder zu anderen
Referenzmustern umfasst. Dies ist vorteilhaft, weil eine illegale
Kopie kontrollierter Informationen, welche die Referenzmuster umfasst,
detektiert werden kann, falls die Referenzmuster nicht korrekt positioniert,
z.B. nicht transversal verschoben oder in benachbarten Windungen
der Spur nicht ausgerichtet sind.
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Diese
und weitere Gesichtspunkte der Erfindung gehen aus den nachstehend
beschriebenen Ausführungsformen
hervor und werden anhand dieser erläutert.
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Es
zeigen:
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1 einen Informationsträger eines beschreibbaren Typs,
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2 diagrammatisch
ein Referenzmuster,
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3 eine
Leseeinrichtung zum Wiedergeben von Informationen,
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4 eine
Leseeinrichtung zum Wiedergeben und Verarbeiten von Informationen
und
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5 eine
Anordnung zum Wiedergeben und Verarbeiten eines Computerprogramms.
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Gleiche
Teile, die bereits beschrieben wurden, haben in den Figuren der
Zeichnung gleiche Bezugszeichen.
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1a zeigt
einen scheibenförmigen
Informationsträger 1 eines
optisch lesbaren Typs. Der Informationsträger umfasst eine zum Beschreiben
vorgesehene Spur 9, die in einem spiralförmigen Muster aus
Windungen angeordnet ist. Statt in Spiralen können die Windungen auch konzentrisch
angeordnet werden. Die Spur 9 wird auf dem Informationsträger durch
ein Servomuster angezeigt, welches es einem Lese-/Schreibkopf ermöglicht,
während
der Abtastoperation der Spur 9 zu folgen, und das zum Beispiel von
einem Pregroove ausgebildet werden kann. Ein Servomuster kann außerdem zum
Beispiel regelmäßig unterteilte
Untermuster umfassen, die in einem Spurverfolgungsservo periodisch
Signale auslösen. 1b zeigt
einen Schnitt des Informationsträgers 1 entlang
der Linie b-b, wobei
ein transparentes Substrat 5 von einer Aufzeichnungsschicht 6 und
einer Schutzschicht 7 bedeckt ist. Der Pregroove 4 kann auch
als erhöhter
Teil eingerichtet werden oder eine von seiner Umgebung abweichende
Materialeigenschaft aufweisen. Außerdem ist es möglich, die
Informationen abwechselnd in einem abgesenkten und einem erhöhten Abschnitt
zu schreiben, einem so genannten Groove-and-Land-Servomuster. In
diesem Falle ist der abgesenkte Pregroove 4 (Vertiefung, engl. „groove") so breit wie der
dazwischenliegende erhöhte
Abschnitt (Erhöhung,
engl. „land"), und im Servomuster
gibt es in der Regel pro Windung einen Wechsel von Erhöhung zu
Vertiefung oder umgekehrt. Informationen werden auf dem Informationsträger durch
Muster aus optisch lesbaren Markierungen dargestellt. Zum Beispiel
stellen dann die Position und/oder die Länge der Markierungen ein binäres Informationssignal
dar. Die Markierungen können von
Pressen angebracht werden, wie dies bei Nur-Lese-CDs wie etwa CD-ROMs üblich ist,
auf welchen die gepressten Markierungen die Informationen darstellen
und das Servomuster bereitstellen. Im Falle eines beschreibbaren
Informationsträgers 1 kann die
Aufzeichnungsschicht 6 von einer Einrichtung zum Schreiben
von Informationsblöcken
optisch oder magnetooptisch beschrieben werden. Um Muster in der
Spur 9 auszubilden, wird jede Markierung durch einen oder
mehrere Schreibimpulse mit konstanter oder variierender, zum Beispiel
von der Länge
der Markierung abhängender,
Schreibleistung ausgebildet. Ein Beispiel für einen beschreibbaren Informationsträger ist
die CD-E (engl. „CD-erasable", dt. „löschbare
CD"), die eine Schicht
eines phasenveränderlichen
Materials aufweist.
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In
dem Servomuster sind in gleichmäßigen Abständen Referenzmuster 2 angeordnet,
welche die Spur in Bereiche, so genannte Sektoren, zum blockweisen
Schreiben der Informationen unterteilen. Die Sektoren zwischen den
Referenzmustern 2 können
so kurz gewählt
werden, dass eine praktikable nutzbare Informationsmenge als ein
Block in einen Sektor passt, zum Beispiel 512 Byte oder 2 KByte. Eine
größere Einheit
kann auch eine Anzahl solcher Einheiten zu z.B. 2 KByte umfassen
und eine Gesamtlänge
von z.B. 16 oder 32 KByte aufweisen. Die größere Einheit kann zusätzliche
Symbole für
eine Fehlerkorrektur enthalten, die auf einer Gesamtlänge operiert,
die relativ zu den zu erwartenden Fehlern groß ist. Infolgedessen ist es
nicht möglich,
eine fehlerkorrigierbare Einheit beliebig klein zu wählen. In der
Praxis wird man etliche Referenzmuster pro Windung benutzen.
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1 zeigt nur einige wenige Referenzmuster 2.
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1c zeigt
ein Referenzmuster 2. Das Referenzmuster 2 enthält Adressinformationen
bezüglich
des Orts auf dem Informationsträger.
Die Adressinformationen geben zum Beispiel die Adresse des hinter
dem Referenzmuster gelegenen Sektors an und werden durch eine Reihe
von Markierungen 8 dargestellt. Die Adressinformationen
sind auf übliche Weise
strukturiert, zum Beispiel kommt zunächst eine Synchronisationskomponente,
gefolgt von einer Adresse und Fehlerdetektionssymbolen. Die Position eines
Lese-/Schreibkopfes kann mit diesen Adressinformationen überprüft werden,
so dass Informationen in den gewünschten
Sektor geschrieben werden können.
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2 zeigt
diagrammatisch eine Ausführungsform
von Referenzmustern 2 in mehreren parallelen Spuren eines
Groove-and-Land-Servomusters. Die obere Spur 21 ist eine
Vertiefung, die nach dem Sektor-Header 20 des Referenzmusters
als Vertiefung 26 fortgeführt wird. Die zweite Spur 22 ist
eine Erhöhung,
die nach einem Sektor-Header als Erhöhung 27 fortgeführt wird.
Bei mindestens einem Referenzmuster je Windung erfolgt bei einem
Sektorheader ein Wechsel zwischen Erhöhung und Vertiefung; in diesem
Falle werden die obere Vertiefung 21 als Erhöhung 26 und
die zweite Spur 22 als Vertiefung fortgeführt. Bei
einem Wechsel muss daher das Referenzmuster in benachbarten Spuren
ausgerichtet sein; weitere Referenzmuster pro Windung brauchen dagegen
nicht ausgerichtet zu sein. Die Informationen in den Referenzmustern
können
in Felder geschrieben werden, deren Mitte relativ zur Mitte der Spur 9 verschoben
ist. Im Falle verschobener Felder ist das zu Verfügung stehende
Lesesignal schwächer,
doch reicht es immer noch aus, um die in die Felder geschriebenen
Adressinformationen wiederzugewinnen. Im Falle ausgerichteter Muster
kann eine 50 %ige Verschiebung des Spurabstands 28 vorteilhaft
benutzt werden. Im Vergleich zu nicht verschobenen Mustern wird
sich dann ein deutlich unterschiedliches Lesesignal entwickeln,
und die verschobenen Felder sind von den beiden benachbarten Spuren
aus gleich gut lesbar. Das in 2 gezeigte Referenzmuster
wird von zwei nach oben verschobenen Feldern 23, zwei nach
unten verschobenen Feldern 24 und einem nicht beschriebenen
Bereich 25 gebildet. Im Falle nicht ausgerichteter Referenzmuster
muss eine kleinere Verschiebung oder gar keine Verschiebung benutzt
werden. Erfindungsgemäß werden
in die Referenzmuster Zusatzinformationen aufgenommen, beispielsweise
kann eines der verschobenen Felder 23 oder 24 für Zusatzinformationen
benutzt werden. Die Zusatzinformationen werden dann auf die gleiche
Weise von optisch lesbaren Markierungen dargestellt, wie die Informationen
in den Sektoren. Die Informationen werden zum Beispiel, wie bei
der CD, von der Position und/oder der Länge der Markierungen dargestellt.
Da die Zusatzinformationen auf die gleiche Weise dargestellt werden,
können
sowohl die Informationen als auch die Zusatzinformationen von demselben
Demodulator wiedergewonnen werden. Die Zusatzinformationen können zum
Beispiel einen Decodierschlüssel,
eine Seriennummer oder Zugriffscodes enthalten. Bei einer Ausführungsform,
in welcher Adressinformationen nacheinander oder wiederkehrend in
die Referenzmuster geschrieben werden, kann eine der Wiederholungen
durch Zusatzinformationen ersetzt werden. Bei einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Informationsträgers enthalten
die Zusatzinformationen Prüfinformationen,
die zur Verwendung der Informationen notwendig sind. Die Prüfinformationen
sind an die letztendliche Funktion der Informationen in der beabsichtigten
Anwendung gekoppelt. Dies ist vorteilhaft, weil die Informationswiedergabe und
-verarbeitung vom Benutzer in der für diesen Zweck geeigneten Einrichtung
geprüft
werden kann, da die Prüffunktion
der Informationen nur in dieser Einrichtung realisiert werden kann.
Im Falle komprimierter Videoinformationen zum Beispiel ist die letztendliche
Funktion der Informationen das Dekomprimieren und Rekonstruieren
des Videosignals. Indem die Prüfinformationen
an mindestens eine dieser Funktionen gekoppelt werden, ist ein angemessener Schutz
gegen illegales Kopieren möglich.
Tatsächlich besteht
in diesem Falle keine einfache Verbindung zwischen den Zusatzinformationen
und den anderen Informationen. Dies steht im Gegensatz zu Systemen nach
Stand der Technik, wie zum Beispiel einem Copy-Bit, welches anzeigt,
dass die Informationen nicht kopiert werden dürfen, und an einer festen Position auf
dem Informationsträger
geschrieben wird, weil in diesem Falle illegale Modifikationen einfach
sind. Bei einer weiteren Ausführungsform
umfassen die Informationen ein Computerprogramm, und wenn dieses Programm
auf dem Computer ausgeführt
wird, werden zusätzliche
Informationen benötigt.
Während des
Ablaufs ruft das Programm dann zusätzliche Informationen auf,
wenn bestimmte Funktionen ausgeführt
werden. Die Prüfinformationen
eignen sich vorzüglich
als zusätzliche
Informationen. Es stimmt zwar, dass das Computerprogramm dann auf
einem Computersystem (auf der Festplatte) installiert werden kann,
aber um das Programm (oder Teile davon) auszuführen, muss der originale Informationsträger vorliegen.
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Ein
System zum kontrollierten Wiedergeben von Informationen gemäß der Erfindung
umfasst einen Informationsträger
des Nur-Lese-Typs, der Informationen und Referenzmuster, die Zusatzinformationen
umfassen, enthält,
sowie eine Leseeinrichtung. Dieser Nur-Lese-Informationsträger kann
auf übliche Weise
produziert, zum Beispiel wie eine CD gepresst, werden, wobei die
Zusatzinformationen während
der Produktion in die Referenzmuster aufgenommen werden. Ein erfindungsgemäßer Informationsträger des
Nur-Lese-Typs umfasst
die in die Referenzmuster aufgenommenen Zusatzinformationen. Dies
ist ein Vorteil, weil diese Informationen beim Abspielen nicht frei
am Ausgang der Einrichtung verfügbar
sind und daher nicht ohne weiteres zum Kopieren zur Verfügung stehen.
Wenn zum Beispiel eine Video-CD auf einem PC über einen CD-ROM-Player eingelesen
wird, kann der PC nicht auf die Zusatzinformationen zugreifen. Außerdem gibt
es Informationsträger
eines beschreibbaren Typs und Einrichtungen, um diese zu beschreiben,
wobei die Informationsträger,
nachdem sie beschrieben wurden, grundsätzlich in einer Leseeinrichtung
abgespielt werden können,
weil die Informationen auf ähnliche
Weise wie zum Beispiel bei einer CD-WO (engl. „write once", dt. „einmal
beschreibbar") geschrieben
werden. Eine solche Schreibeinrichtung ist im Allgemeinen nicht
dazu befähigt,
beliebige Referenzmuster zu schreiben. Bei einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen beschreibbaren
Informationsträgers können die
Referenzmuster nicht gelöscht
werden. Solche Referenzmuster können
vom Hersteller eines leeren Informationsträgers vom beschreibbaren Typ produziert
werden. Dies ist vorteilhaft, weil eine Schreibeinrichtung zwar
dazu befähigt
sein kann, jedes beliebige Muster zu schreiben, aber dennoch keine
Möglichkeit
besteht, die Referenzmuster zu löschen
und einschließlich
der Zusatzinformationen erneut anzubringen. Eine Ausführungsform
ist ein Informationsträger,
der eine Aufnahmeschicht aus phasenveränderlichem Material und Referenzmuster durch
Prägen
umfasst. Eine weitere Ausführungsform
ist ein Informationsträger,
der eine einmalig beschreibbare Aufnahmeschicht umfasst, wobei die Referenzmuster
bereits bei der Herstellung geschrieben werden. Bei einer weiteren
Ausführungsform
des Informationsträgers
weichen die Referenz muster, die die Zusatzinformationen enthalten,
von den weiteren Referenzmustern ab, wohingegen eine Standardschreibeinrichtung
diese Abweichung nicht produzieren kann. Ein erstes Beispiel für eine Abweichung
ist, dass (einige) Referenzmuster, wie oben beschrieben, transversal
zur Spur verschoben sind. Als weiteres Beispiel werden bei einem
System, bei welchem die Rotation des Informationsträgers beim
Lesen und Schreiben auf standardgemäße Weise bei konstanter Lineargeschwindigkeit
(CLV, engl. „constant
linear velocity")
gesteuert wird, die Referenzmuster auf dem Informationsträger in einem
Modus mit konstanter Winkelgeschwindigkeit (CAV, engl. „constant
angular velocity")
geschrieben. Im CLV-Modus wird die Rotationsgeschwindigkeit der
Scheibe angepasst, so dass die Geschwindigkeit der Spur relativ
zur jeweiligen Aufzeichnungsposition konstant ist, wohingegen bei
CAV die Rotationsgeschwindigkeit konstant ist. Falls eine Standard-CLV-Schreibeinrichtung
dazu befähigt
ist, Referenzmuster zu schreiben, wird sie dennoch nicht dazu befähigt sein,
CAV-Muster zu schreiben, weil die Rotationsgeschwindigkeit im CLV-Modus gesteuert wird.
Eine Ausführungsform des
Informationsträgers
umfasst die abweichenden Referenzmuster nur in einem festgelegten
Teil der Spur. Dieser festgelegte Teil kann ein Lead-in- oder Lead-out-Bereich
oder ein spezifischer ringförmiger Abschnitt
des beschreibbaren Bereichs auf dem Informationsträger sein.
Die Referenzmuster in diesem Teil, die die Zusatzinformationen umfassen,
werden von einer erfindungsgemäßen Leseeinrichtung
gelesen, gleichzeitig ist ein ungestörtes Lesen von Informationen
in der sich daran anschließenden
Spur durch eine Standardleseeinrichtung möglich. Derjenige Teil der Spur,
der keine Referenzmuster umfasst, kann anders, zum Beispiel gemäß einem
bestehenden Informationsaufzeichnungsstandard wie etwa DVD-ROM,
formatiert werden. Falls Referenzmuster im CAV-Modus benutzt werden,
ist die Position der Referenzmuster in benachbarten Windungen bekannt.
Um illegale Kopien zu detektieren, muss die Leseeinrichtung prüfen, ob
die Muster im CAV-Modus geschrieben wurden, d.h., ob sie von Spur
zu Spur wie erforderlich positioniert sind, indem sie ein paar Spuren überspringt
und das Timing der Referenzmuster in Bezug zu dem Timing der Rotation
des Informationsträgers
vergleicht. Falls transversal verschobene Referenzmuster benutzt
werden, müssen die
CAV-Referenzmuster
exakt von Windung zu Windung der Spur ausgerichtet sein. Dies ist
wichtig, damit ein verschobenes Muster oder angrenzende Hauptdaten
zuverlässig
gelesen werden können, weil
nicht ausgerichtete, verschobene Muster beim Lesen radiales Übersprechen
auslösen
würden.
Um illegale Kopien zu detektieren, prüft eine erfindungsgemäße Leseeinrichtung
die Transversalverschiebung der Muster, indem sie zum Beispiel Signale von Unterdetektoren
analysiert, um Unterschiede bei der von verschobenen Mustern ausgehenden
reflektierten Strahlung im Vergleich zu nicht verschobenen Mustern
zu detektieren. In Folge der Notwendigkeit, die Referenzmuster,
die die Zusatzinformationen umfassen, zu schreiben und dabei von
Standard-Referenzmustern abzuweichen, wird das Erzeugen einer illegalen
Kopie auf einer Standardschreibeinrichtung unmöglich. Zum Beispiel ist ein
System für
einmaliges Schreiben gemäß CD-Standard,
das als CD-R bekannt ist, dazu in der Lage, beliebige erwünschte Informationen
einschließlich
Headern und Synchronisationsinformationen, wie vom CD-Standard vorgeschrieben,
in Blöcken
im CLV-Modus an beliebiger Stelle auf einer beschreibbaren CD aufzuzeichnen. Jedoch
kann ein CD-R-Schreiber nicht im CAV-Modus betrieben werden, da
die Rotationsgeschwindigkeit und der Aufzeichnungsort für die Informationsblöcke von
dem Pregroove-Servomuster festgelegt werden. Daher ist ein CD-R-Schreiber
nicht dazu in der Lage, Referenzmuster, zum Beispiel Header, in benachbarten
Spuren auszurichten. Außerdem
kann ein CD-R-Schreiber keine transversal verschobenen Muster schreiben.
Eine Ausführungsform
des Informationsträgers
eines beschreibbaren Typs, der solche verschobenen Referenzmuster
aufweist, umfasst außerdem
Benutzerdaten in einem Format, das in einem Standard für Nur-Lese-Scheiben definiert ist,
eine so genannte „partielle" ROM-Scheibe. Das beschreibbare
Format kann Regeln für
diesen ROM-Teil umfassen. Normalerweise wird der ROM-Teil nicht
verschobene Referenzmuster – wie Header
in nur mit Vertiefungen arbeitenden ROM-Standards – in der gewöhnlichen,
von Pits ausgebildeten Spur umfassen.
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3 zeigt
eine erfindungsgemäße Einrichtung
zum Einlesen des scheibenförmigen
Informationsträgers 1.
Die Einrichtung umfasst eine Leseeinheit 31 zum Lesen von
Informationsblöcken
von dem Informationsträger 1.
Die Leseeinheit 31 tastet die Spur 9 mit einem
Strahlenbündel 30 ab.
Während
der Abtastoperation wird die Leseeinheit 31 von einem Servosystem
eines üblichen
Typs (nicht gezeigt) über
der Spur 9 positioniert. Der Informationsträger 1 wird
von Antriebsmitteln angetrieben und rotiert, während die Leseeinheit 31 die
Spur 9 mit dem Strahlenbündel 30 ausliest und
die optisch lesbaren Markierungen, welche die Informationen darstellen, in
ein elektrisches Signal umwandelt. Die Einrichtung weist ferner
ein Demodulationsmittel 32 zum Wiedergewinnen der Informationen
auf. Erfindungsgemäß sind die
Zusatzinformationen in die Referenzmuster aufgenommen, und das Demodulationsmittel 32 gewinnt
Informationen und Zusatzinformationen auf die gleiche Weise wieder.
Das Demodulationsmittel 32 ist dazu eingerichtet, den Typ
der ausgelesenen Informationen zu unterscheiden: Informationsblöcke, Adressinfor mationen
und Zusatzinformationen. Die Informationsblöcke werden am Ausgang 33 präsentiert,
der von einem Systemcontroller eines üblichen Typs (nicht gezeigt) überwacht
wird. Die Adressinformationen werden zur Positionierung der Leseeinheit 31 an
den Systemcontroller angelegt. Die Zusatzinformationen können an
den Systemcontroller angelegt und zur Freigabe der Informationsblöcke benutzt werden.
Zum Beispiel kann der Systemcontroller die Zusatzinformationen auf
Basis vorgegebener Prüfzahlen
prüfen,
oder es können
Prüfinformationen
aus den Informationsblöcken
abgeleitet werden. Bei Nichtübereinstimmung
wird der Ausgang 33 blockiert. Bei einer weiteren Ausführungsform
der Einrichtung werden die Zusatzinformationen auch auf dem Ausgang 33 präsentiert
und stehen dem Benutzer zur Verfügung.
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4 zeigt
eine erfindungsgemäße Einrichtung
zum Einlesen des scheibenförmigen
Informationsträgers 1 und
zum Verarbeiten der Informationen. Die Einrichtung korrespondiert
mit der oben anhand von 3 beschriebenen Einrichtung,
die eine Leseeinheit 31 und ein Demodulationsmittel 32 zum Wiedergewinnen
der Informationen aufweist. Erfindungsgemäß umfasst die Einrichtung einen
Prozessor 43 zum Verarbeiten der Informationen und ein Prozessormittel 44 zum
Verarbeiten der Zusatzinformationen, die beide an das Demodulationsmittel 32 gekoppelt
sind. Bei einer ersten Ausfhrungsform ist das Verarbeitungsmittel 44 zum
Decodieren von Informationsblöcken
eingerichtet, wozu es aus den Zusatzinformationen einen Decodierschlüssel ableitet. Der
Prozessor 43 ist dann zum Entwürfeln oder Entschlüssen der
Informationsblöcke
in Abhängigkeit des
Decodierschlüssels
eingerichtet. Bei einer zweiten Ausführungsform ist der Prozessor 43 zum
Ausführen
einer Funktion der Informationen eingerichtet, zum Beispiel, falls
die Informationsblöcke
komprimierte MPEG2-Videoinformationen enthalten, zur Wiedergewinnung
des Videosignals. Die Zusatzinformationen enthalten Prüfinformationen,
die für
die Wiedergewinnung benötigt
werden. Ohne die Zusatzinformationen kann das Videosignal nicht
rekonstruiert werden. Auf einer illegalen Kopie des Informationsträgers sind
keine Zusatzinformationen oder aber andere Zusatzinformationen vorhanden,
so dass das Videosignal nicht rekonstruiert werden kann. Bei einer
weiteren Ausführungsform
enthält das
Videosignal ein so genanntes „Wasserzeichen", welches ein Videosignal
markiert. Videoprogramme weisen für ihre Identifizierung bevorzugt
stets unterschiedliche Wasserzeichen auf, die den Hersteller oder
die Erstellungszeit umfassen können.
Das Wasserzeichen kann außerdem
durch spezifische Kompressionsparameterkombinationen ausgebildet
werden, die in Videosignalen ohne Wasserzeichen nicht vorkommen.
Ein solches Wasserzeichen lässt sich beim
Codieren leicht einfügen,
es ist aber nahezu unmöglich,
es später
einem bereits komprimierten Videosignal hinzuzufügen oder es in diesem zu ändern. Der
Prozessor 43 ist dafür
eingerichtet, ein Wasserzeichen in dem Videosignal festzustellen
und es, falls vorhanden, anhand von aus den Zusatzinformationen
abgeleiteten Prüfinformationen
zu prüfen.
Illegal kopierte Videoinformationen können im Falle einer Nichtübereinstimmung
zwischen den Prüfinformationen
und dem Wasserzeichen blockiert werden. Es stellt dann einen Vorteil
dar, dass die Detektion des Wasserzeichens und der Abgleich gegen
die Prüfinformationen
direkt beim Lesen stattfinden. Das Wasserzeichen lässt sich
bevorzugt detektieren, ohne dass die Videoinformationen vollständig dekomprimiert
werden müssen,
so dass der Prozessor 43 ein Prozessor eines einfacheren
Typs sein kann.
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5 zeigt
eine erfindungsgemäße Einrichtung
zum Lesen des scheibenförmigen
Informationsträgers 1 und
zum Verarbeiten der Informationen. Die zu der oben anhand 4 beschriebenen
Einrichtung korrespondierende Einrichtung umfasst eine Leseeinheit 31,
ein Demodulationsmittel 32 zum Wiedergewinnen der Informationen,
einen Prozessor 43 zum Verarbeiten der Informationen und
ein Verarbeitungsmittel 44 zum Verarbeiten der Zusatzinformationen.
Die Einrichtung umfasst ferner eine Verarbeitungseinheit 50 zum
Verarbeiten von Computerprogrammen, die über eine Schnittstelle an den
Ausgang des Prozessors 43 und an den Systemcontroller (nicht
gezeigt) gekoppelt ist. Der Informationsträger enthält ein Computerprogramm, wobei
etliche essentielle Daten lediglich in den Zusatzinformationen enthalten
sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Decodierschlüssel, eine
Seriennummer oder einen Zugriffscode oder möglicherweise um einen kleinen
Teil des Programmcodes (eine Subroutine, ein Objekt oder ein Modul)
handeln. Da das Programm auf diese essentiellen Daten angewiesen
ist, kann es nur korrekt funktionieren, wenn sowohl die Informationsblöcke als
auch die Zusatzinformationen verfügbar sind. Bei einer weiteren
Ausführungsform ist
der Prozessor 43 dazu eingerichtet, selektiv einen Teil
der Zusatzinformationen an den Benutzer zu transferieren. Dies ist
zum Beispiel attraktiv, wenn die wiedergegebenen Informationen in
einem Computersystem benutzt werden. Dadurch, dass nicht alle Zusatzinformationen
an den Benutzer transformiert werden, wird ein besser Schutz der
Informationen gewährleistet.
Wenn dann eine illegale Kopie angefertigt wird, ist es nicht möglich, mit
einer Suchroutine alle Zusatzinformationen des Informationsträgers abzurufen
und eine Zusatzdatei auf der illegalen Kopie zu produzieren, durch
welche die Zusatzinformationen bei Benutzung der illegalen Kopie
in einem System verfügbar
gemacht werden könnten.
Der Teil der Zusatzinformatio nen, der frei transferiert werden kann,
kann sich zum Beispiel auf einen festen Teil des Informationsträgers beziehen,
oder er kann in den Zuatzinformationen selbst enthalten sein. Der
Informationsträger
umfasst ein Computerprogramm, und die Zusatzinformationen umfassen
Codes, die von dem Computerprogramm zu willkürlichen Momenten während der
Ausführung
abgerufen werden. Falls beim Abruf keine oder inkorrekte Codes wiedergegeben
werden, weil eine illegale Kopie der Software benutzt wird, hält das Programm
an und wird dadurch nutzlos.
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Die
Erfindung kann auch auf nicht scheibenförmige Informationsträger angewandt
werden, wie zum Beispiel auf optische Bänder oder optische Karten,
die ein Servomuster aus Referenzmustern enthalten. Alternativ hierzu
kann die Erfindung auf magnetische und andere Informationsträger angewandt werden,
sofern diese ein Servomuster aus Referenzmustern enthalten, wobei
Zusatzinformationen in den Referenzmustern untergebracht werden
können.