DE69735183T2 - Elektronisches Geldüberweisungssystem - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein elektronisches Geldüberweisungssystem zur Durchführung von Überweisungen durch elektrisches Übertragen und Empfangen von auf einer Chipkarte gespeicherter elektronischer Geldinformation anstelle von Geld und insbesondere auf ein elektronisches Geldüberweisungssystem zum Übertragen und Empfangen der elektronischen Geldinformation mittels elektromagnetischer Wellen durch den Raum.
  • Bei einem bekannten Überweisungssystem mit elektronischem Geld zum elektrischen Übertragen und Empfangen von elektronischer Geldinformation wie es zum Beispiel in der japanischen Patent-Offenlegungsschrift Nr. 3-92966 beschrieben ist, besucht eine Person als Zahler (Benutzer), die eine Chipkarte (elektronische Brieftasche) mit sich führt, auf der elektronische Geldinformation gespeichert ist, ein Geschäft und überträgt und empfängt die elektronische Geldinformation mit Hilfe eines POS-Terminals (Point of Sales) oder dergleichen, das in dem Geschäft installiert ist. Das heißt, wenn eine Person einen Service erhalten oder in Anspruch nehmen möchte, muss diese Person immer die Chipkarte in das POS-Terminal oder dergleichen einstecken, um die elektronische Geldinformation zu übergeben.
  • Wie zum Beispiel in dem vorstehenden Dokument JP-A-3-92966 beschrieben, wird die elektronische Geldinformation einmal in ein Endgerät gespeichert, das in einem Geschäft installiert ist, und später über einen Kommunikationskanal an eine Einrichtung in einem Bankrechenzentrum übertragen. Folglich müssen Kommunikationskanäle an alle in Geschäften installierten Endgeräte angeschlossen werden.
  • Wie bereits erwähnt, muss bei dem herkömmlichen Verfahren die Chipkarte in einen Einführport des Endgeräts wie zum Beispiel eines POS-Terminals eingesteckt werden, um die elektronische Geldinformation zu übergeben. Daher ist es immer notwendig, dass der Benutzer das Endgerät direkt berührt. Auch wenn zum Beispiel ein Benutzer in einem Auto einen Service erhalten möchte, ist das Einstecken der Chipkarte in das Endgerät erforderlich.
  • Nach dem herkömmlichen Verfahren ist es erforderlich, einen Kommunikationskanal für jedes Endgerät vorzusehen, um die elektronische Geldinformation, die einmal in dem Endgerät gespeichert ist, an eine Einrichtung in einem Bankrechenzentrum oder dergleichen zu senden.
  • WO 96/11453 beschreibt ein System und ein Verfahren zum Bezahlen von Parkgebühren, bei dem Benutzer ein Konto bei dem Serviceanbieter des Mobiltelefonsystems haben und der Benutzer dieses Konto über Parkvorgänge informiert. Das Konto kann daher als eine Form von elektronischem Geld angesehen werden.
  • WO 93/20539 beschreibt eine Mobilstation wie zum Beispiel ein Mobiltelefon, in dem elektronisches Geld gespeichert werden kann, und bei dem Funktionen in dem Mobiltelefon auf diese Geldinformation zugreifen können, wenn das Telefon in bestimmter Weise benutzt wird.
  • In einem Artikel mit dem Titel „Cash on delivery – mobile consumer management goes back to basics" von I. Shaw, erschienen im IEE Colloquium on Mobile Communications Towards the Year 2000, Seiten 6/1 bis 6/6, herausgegeben von der IEE, London, wurden Vorkehrungen diskutiert, nach denen der Telefonnetzbetreiber ein Konto führte, das durch Verwendung des Mobiltelefons belastet werden konnte, um von anderen gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen. Das Konto konnte über eine intelligente Chipkarte geführt werden, von der die Geldinformation über das Mobiltelefon übertragen werden konnte. Dieses Dokument entspricht daher dem kennzeichnenden Teil der Ansprüche 1 und 10.
  • Nach einem ersten Aspekt der Erfindung wird ein elektronisches Geldüberweisungssystem bereitgestellt mit:
    einer Chipkarte, die elektronische Geldinformation speichert,
    einem Endgerät zum Lesen und Schreiben der Information auf der Chipkarte,
    einer Kommunikationsvorrichtung zum Übertragen und Empfangen von elektronischer Information von dem Endgerät,
    einer elektronischen Geldspeichervorrichtung, die wenigstens elektronisches Geld in der über die Kommunikationsvorrichtung übertragenen und empfangenen elektronischen Information speichern kann, und
    mehreren Servicebereitstellungseinrichtungen, die durch ein von der elektronischen Geldspeichervorrichtung gesendetes Signal betrieben werden,
    wobei die an das Endgerät angeschlossene Kommunikationsvorrichtung als tragbares Telefon-Endgerät verwendet wird, um elektronische Information durch Verwendung elektromagnetischer Wellen nach außen zu übertragen oder von außen zu empfangen, und elektronische Geldüberweisungen mittels der elektromagnetischen Wellen von dem tragbaren Telefon-Endgerät durchgeführt werden,
    dadurch gekennzeichnet, dass
    das System ferner mehrere Funktelefoneinrichtungen aufweist, die jeweils eine entsprechende lokale Reichweite aufweisen, wobei jede Funktelefoneinrichtung zum Erfassen der Information von dem tragbaren Telefon, wenn das tragbare Telefon sich in der entsprechenden lokalen Reichweite befindet, und zum Übertragen der Information an die elektronische Geldspeichervorrichtung ausgelegt ist,
    das tragbare Telefon-Endgerät bestimmte Übertragungsinformation aufweist, und
    die elektronische Geldspeichervorrichtung dazu ausgelegt ist, die Servicebereitstellung durch jeweils wenigstens die Servicebereitstellungseinrichtung auf der Grundlage der übertragenen bestimmten Information oder die Funk telefoneinrichtung, für die das die bestimmte Information übertragende tragbare Telefon-Endgerät innerhalb der entsprechenden lokalen Reichweite ist, zu bewerkstelligen, und eine Vorrichtung zum Erzeugen von Zeitinformation aufweist und ferner eine Vorrichtung zum Speichern der übertragenen bestimmten Information und zum Aufzeichnen der erzeugten Zeitinformation aufweist, wodurch die Servicebereitstellung bewerkstelligt wird, für die die Chipkarte den entsprechenden elektronischen Geldbetrag zahlt.
  • Nach einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein elektronisches Geldüberweisungssystem bereitgestellt, bestehend aus:
    einer ersten Chipkarte (49), die elektronische Geldinformation speichert,
    einem ersten Überträger und Empfänger (88 und 54), der an die erste Chipkarte angeschlossen und dazu ausgelegt ist, die elektronische Geldinformation auf kontaktlose Weise zu übertragen und zu empfangen,
    einem zweiten Überträger und Empfänger (46, 81 und 62) zum Übertragen und Empfangen der elektronischen Geldinformation über den ersten Überträger und Empfänger,
    einem Endgerät (44) zum Steuern der Übertragung der elektronischen Geldinformation über den zweiten Überträger und Empfänger, und
    einer Verbindungseinheit (45) zum Weiterleiten der elektronischen Geldinformation von dem Endgerät,
    dadurch gekennzeichnet, dass
    das System ferner eine zweite Chipkarte (25) aufweist, die die von der Verbindungseinheit weitergeleitete elektronische Geldinformation aufzeichnen kann, und die erste Chipkarte einen Speicher (50) zum Speichern von elektronischer Information bezüglich der ersten Chipkarte selbst aufweist, die elektronische Information in dem Speicher über den ersten Überträger und Empfänger und den zweiten Überträger und Empfänger an das Endgerät übertragen werden kann, das Endgerät eine Weiterleitungsvorrichtung (51) zum Übertragen der elektronischen Information der ersten Chipkarte, die von der Verbindungseinheit und dem Empfänger über den ersten Überträger und Empfänger und den zweiten Überträger und Empfänger an die zweite Chipkarte weitergeleitet wurde, und elektronische Information, die in der zweiten Chipkarte zum Spezifizieren (27) einer anderen Chipkarte aufgezeichnet ist, mit der von der ersten Chipkarte gesendeten elektronischen Information bezüglich der ersten Chipkarte selbst verglichen wird und, wenn die von der ersten Chipkarte gesendete elektronische Information und die in der zweiten Chipkarte aufgezeichnete elektronische Information eine bestimmte Bedingung erfüllen, die elektronische Geldinformation von der zweiten Chipkarte an die erste Chipkarte übergeben wird.
  • Als Funküberträger und -empfänger für das Funktelefon ist der eines Typs vorteilhaft, der auf ein relativ kleines Gebiet begrenzt ist, zum Beispiel ein PHS (Personal Handy-Phone System). Durch Bereitstellen einer solchen Funktelefoneinrichtung nahe der Servicebereitstellungseinrichtung, wenn der Zahler das tragbare Telefon-Endgerät benutzt, um eine elektronische Geldüberweisung vorzunehmen, kann eine Anzeige der Servicebereitstellungseinrichtung als ein Teil einer interaktiven Einrichtung einer Mensch-Maschine-Schnittstelle benutzt werden.
  • Bei der elektronischen Geldüberweisung wird nicht nur die elektronische Geldinformation, sondern auch bestimmte Nummerninformation für jedes tragbare Telefon-Endgerät von dem tragbaren Telefon-Endgerät übertragen, wodurch der Aufwand für den Zahler in einem interaktiven Prozess mit der Mensch-Maschine-Schnittstelle verringert wird.
  • Somit kann der Zahler einen richtigen Betrag bezahlen, ohne die Chipkarte direkt in die Servicebereitstellungseinrichtung einzustecken, und kann den entsprechenden Service erhalten, und die elektronische Geldüberweisung kann per Funk realisiert werden.
  • Nach einem bevorzugten Merkmal der Erfindung wird zusätzlich zu der Servicebereitstellungseinrichtung eine Vorrichtung zum Speichern der elektronischen Geldinformation im Ganzen vorgesehen.
  • Folglich kann die elektronische Geldinformation direkt von der Chipkarte an die Speichervorrichtung übertragen werden. Es ist daher nicht nötig, die in den Endgeräten gespeicherte elektronische Geldinformation einzeln nacheinander abzurufen. Außerdem kann durch Erzeugen eines Signals zur Angabe dessen, dass der Zahler die zum Erhalt des Service berechtigte Partei ist, die elektronische Geldinformation von mehreren Endgeräten klassifiziert und gespeichert werden, so dass für mehrere Endgeräte nur eine Vorrichtung zum Speichern der elektronischen Geldinformation im Ganzen nötig ist. Daher ist es nicht nötig, einen Kommunikationskanal für jedes Endgerät vorzusehen.
  • Darüber hinaus ist es auch nicht nötig, die Chipkarte direkt in die Servicebereitstellungseinrichtung einzustecken. Weiter kann die in das Endgerät eingebaute Chipkarte die elektronische Geldinformation nur für eine bestimmte Chipkarte erzeugen, wodurch es möglich wird, die elektronische Geldinformation zu erfassen, indem sie zwischen den Endgeräten übertragen wird, wenn der Benutzer die bestimmte Chipkarte mitführt. Es ist daher nicht nötig, einen Kommunikationskanal zum Erfassen der elektronischen Geldinformation vorzusehen.
  • Wie vorstehend erwähnt, ist das Endgerät, das der Benutzer bei sich trägt, nach der Erfindung mit dem Funküberträger und -empfänger ausgerüstet, um die elektronische Geldinformation über den Funküberträger und -empfänger zu übertragen, so dass es nicht nötig ist, die Chipkarte direkt in die Servicebereitstellungseinrichtung einzustecken. Durch Vorsehen nicht nur der Servicebereitstellungseinrichtung, sondern auch der Vorrichtung zum Speichern der elektronischen Geldinformation im Ganzen, wird die elektronische Geldinformation direkt an die Speichervorrichtung übertragen. Es ist daher nicht nötig, die in den Endgeräten gespeicherte elektronische Geldinformation einzeln nacheinander abzurufen.
  • Weiter kann durch Erzeugen des Signals zur Angabe dessen, dass der Benutzer die zum Erhalt des Service berechtigte Partei ist, die elektronische Geldinformation von mehreren Endgeräten klassifiziert und gespeichert werden, so dass für mehrere Endgeräte nur eine Vorrichtung zum Speichern der elektronischen Geldinformation im Ganzen nötig ist. Daher ist es nicht nötig, einen Kommunikationskanal für jedes Endgerät vorzusehen.
  • Nach der Erfindung wird eine Funktion zum Übertragen und Empfangen der elektronischen Geldinformation an die bzw. von der Chipkarte des Benutzers bereitgestellt. Folglich ist es nicht nötig, die Chipkarte direkt in die Servicebereitstellungseinrichtung einzustecken. Indem die in das Endgerät eingebaute Chipkarte in die Lage versetzt wird, die elektronische Geldinformation nur für eine bestimmte Chipkarte zu erzeugen, wenn die bestimmte Chipkarte mitgeführt wird, kann die elektronische Geldinformation zwischen den Endgeräten übertragen werden, um Geld zu kassieren. Es ist daher nicht nötig, einen Kommunikationskanal zum Erfassen der elektronischen Geldinformation vorzusehen.
  • 1 zeigt ein Systemblockdiagramm eines Aufbaus nach einer ersten Ausführungsform.
  • 2 zeigt ein Blockdiagramm eines Zahler-Endgeräteabschnitts nach der ersten Ausführungsform.
  • 3 zeigt ein Blockdiagramm eines elektronischen Geldinformationsspeichers nach der ersten Ausführungsform.
  • 4 zeigt ein Ablaufdiagramm der Funktionsweise nach der ersten Ausführungsform.
  • 5 zeigt ein Beispiel für eine Zeichenanzeige nach der ersten Ausführungsform.
  • 6 zeigt ein Blockdiagramm eines Parkplatz-Gebührenschrankensystems nach der ersten Ausführungsform.
  • 7 zeigt ein Blockdiagramm eines Parkplatz-Gebührenschrankensystems nach einer zweiten Ausführungsform.
  • 8 zeigt ein Diagramm für ein Format eines Funktelefoneinrichtungs-Spezifikationssignals nach der zweiten Ausführungsform.
  • 9 zeigt ein Blockdiagramm eines Parkplatz-Gebührenschrankensystems nach einer dritten Ausführungsform.
  • 10 zeigt ein Diagramm eines Aufbaus des Zahler-Endgeräteabschnitts nach der dritten Ausführungsform.
  • 11 zeigt ein Diagramm eines Aufbaus des elektronischen Geldinformationsspeichers nach der dritten Ausführungsform.
  • 12 zeigt ein Ablaufdiagramm der Funktionsweise nach der dritten Ausführungsform.
  • 13 zeigt ein Diagramm des gesamten Aufbaus des Zahler-Endgeräteabschnitts nach einer vierten Ausführungsform.
  • 14 zeigt ein Diagramm eines Teils des Aufbaus des Zahler-Endgeräteabschnitts nach der vierten Ausführungsform.
  • 15 zeigt ein Diagramm eines Teils des Aufbaus des Zahler-Endgeräteabschnitts nach der vierten Ausführungsform.
  • Eine erste Ausführungsform der Erfindung wird anhand von 1 bis 6 beschrieben.
  • 1 zeigt ein Systemblockdiagramm der ersten Ausführungsform des elektronischen Geldüberweisungssystems nach der Erfindung. Allgemein ausgedrückt weist das System einen Zahler-Endgeräteabschnitt A, einen elektronischen Geldspeichervorrichtungsabschnitt B und einen Servicebereitstellungseinrichtungsabschnitt C auf.
  • In dem Zahler-Endgeräteabschnitt A bezeichnet das Bezugszeichen 1 eine Chipkarte mit darin enthaltener elektronischen Geldinformation, das Bezugszeichen 2 ein Endgerät mit Funktionen zum Steuern der Chipkarte 1 und zum Übertra gen der elektronischen Geldinformation, das Bezugszeichen 3 ein tragbares Telefon-Endgerät, das an das Endgerät 2 angeschlossen ist und die elektronische Geldinformation als ein Funksignal empfängt und überträgt, und das Bezugszeichen 4 eine Antenne, die an dem tragbaren Telefon-Endgerät 3 angebracht ist. Der Zahler-Endgeräteabschnitt A ist über elektromagnetische Wellen 5, die über die Antenne 4 gesendet und empfangen werden, mit dem elektronischen Geldspeichervorrichtungsabschnitt B verbunden.
  • In dem elektronischen Geldspeichervorrichtungsabschnitt B und dem Servicebereitstellungseinrichtungsabschnitt C be zeichnet das Bezugszeichen 6 eine weitere Antenne zum Empfangen und Senden der elektromagnetischen Wellen 5 von der bzw. an die Antenne 4, das Bezugszeichen 7 eine Funktelefoneinrichtung, die an die Antenne 6 angeschlossen ist, das Bezugszeichen 8 einen Kommunikationskanal, über den Signale an die Funktelefoneinrichtung 7 übertragen bzw. von dieser empfangen werden, das Bezugszeichen 9 einen elektronischen Geldinformationsspeicher zur Steuerung und Verarbeitung der über den Kommunikationskanal 8 empfangenen Signale und zum Speichern der elektronischen Geldinformation, das Bezugszeichen 10 ein Zahler-Unterscheidungssignal als Signalinformation zur Angabe des Zahlers als den Zahler des elektronischen Gelds, das Bezugszeichen 11 eine Zeichenanzeige zum Anzeigen der übertragenen Zahler-Unterscheidungsinformation, damit der Zahler sie erkennen kann, das Bezugszeichen 12 ein Zahler-Unterschiedssignal zum Anzeigen des angegebenen Zahlers des elektronischen Gelds, das Bezugszeichen 13 eine Zahler-Unterschiedssignalanzeige zum Anzeigen des übertragenen Zahler-Unterschiedssignals, damit der Zahler es erkennen kann, das Bezugszeichen 14 ein elektronisches Geldempfangssignal, das angibt, dass der elektronische Geldinformationsspeicher 9 das elektronische Geld erhalten hat, das Bezugszeichen 15 eine elektronische Geldempfangsbestätigungseinrichtung zum Empfangen des elektronischen Geldempfangssignals, das Bezugszeichen 16 ein Ser vicebereitstellungs-Befehlssignal zum Anweisen der Bereitstellung des Service, das von der elektronische Geldempfangsbestätigungseinrichtung 15 erzeugt wird, und das Bezugszeichen 17 eine Servicebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen des Service für den Zahler des elektronischen Gelds nach Erhalt des Servicebereitstellungs-Befehlssignals 16.
  • Bei dem vorstehenden Aufbau werden das Zahler-Unterscheidungssignal 10, das Zahler-Unterschiedssignal 12 und das elektronisches Geldempfangssignal 14 zwischen dem elektronischen Geldspeichervorrichtungsabschnitt B und dem Servicebereitstellungseinrichtungsabschnitt C unter Verwendung eines Kommunikationskanals 20 über eine Datenmodulations- und -demodulationseinrichtung 19 übertragen. Die Zahlerseite ist ebenfalls mit einer Datenmodulations- und -demodulationseinrichtung 21 versehen (siehe 6), um das übertragene Zahler-Unterscheidungssignal 10, das Zahler-Unterschiedssignal 12 und das elektronische Geldempfangssignal 14 zu reproduzieren.
  • 2 zeigt ein Blockdiagramm einer Ausführungsform des Zahler-Endgeräteabschnitts A, bestehend aus der Chipkarte 1, dem Endgerät 2, dem tragbaren Telefon-Endgerät 3 und der Antenne 4 in 1. In 2 sind das Endgerät 2 und das tragbare Telefon-Endgerät 3 in einem tragbaren Telefon-Endgerät 18 integriert. Die Chipkarte 1 weist einen elektronischen Geldinformationsspeicher 30 auf, in dem die elektronische Geldinformation gespeichert ist, und eine Informationsbearbeitungseinheit 31 zum Steuern der Aktualisierung der elektronischen Geldinformation in dem elektronischen Geldinformationsspeicher 30, zum Ausgeben des Restbetrags und dergleichen. Das tragbare Telefon-Endgerät 18 weist einen Chipkartenleser/-schreiber 32 zum Empfangen und Übertragen der elektronischen Information von der bzw. an die Chipkarte 1 auf. Die von dem Chipkartenleser/-schreiber 32 gelesene bzw. an ihn geschriebene elektronische Informa tion wird in eine Zentraleinheit (CPU) 33 eingegeben bzw. von ihr ausgegeben.
  • Die CPU 33 liefert und empfängt die elektronische Information über ein Modem 34 an einen bzw. von einem Funküberträger und -empfänger 35 und steuert den Funküberträger und -empfänger 35 mit einem Steuersignal 38. Die Antenne 4 ist an den Funküberträger und -empfänger 35 angeschlossen, um elektronische Information durch den Raum an eine andere Funktelefoneinrichtung 7 zu übertragen bzw. von ihr zu empfangen. Weiter ist eine Anzeige 39 an die CPU 33 angeschlossen, die Informationen für den Zahler anzeigen kann. Informationen können mit einer Eingabeeinheit 55 eingegeben werden. Die Eingabeeinheit 55 weist eine elektronische Geldüberweisungstaste 56 auf. Wenn die Taste 56 gedrückt wird, überträgt oder empfängt die CPU 33 die elektronische Geldinformation.
  • 3 zeigt ein Blockdiagramm einer Ausführungsform des elektronischen Geldinformationsspeichers 9 in 1. Der Kommunikationskanal 8 ist an einen Kanalwähler 57 angeschlossen. Der Kanalwähler 57 überträgt und empfängt die elektronische Information über den Kommunikationskanal 8. Ein Ausgang des Kanalwählers 57 ist an ein Modem 58 angeschlossen. Das Modem 58 demoduliert ein moduliertes Signal in digitale Daten und moduliert die digitalen Daten in ein Signal, damit sie über den Kommunikationskanal 8 übertragen bzw. empfangen werden können. Das Bezugszeichen 59 bezeichnet eine Zentraleinheit (CPU) zum Steuern des elektronischen Geldinformationsspeichers 9 sowie zum Steuern der Kommunikation der elektronischen Geldinformation. Das Bezugszeichen 72 bezeichnet einen elektronischen Geldinformationsspeicher zum Speichern der über die CPU 59 ein- und ausgegebenen elektronischen Geldinformation.
  • Die Funktionsweise der ersten Ausführungsform mit dem vorstehenden Aufbau wird anhand von 4 bis 6 beschrieben.
  • 4 zeigt ein Ablaufdiagramm für den Ablauf der Vorgänge in dem elektronischen Geldinformationsspeicher 9. Gezeigt sind die Vorgänge nach dem Betätigen des tragbaren Telefon-Endgeräts 3 durch den Zahler und Benachrichtigen des elektronischen Geldinformationsspeichers 9 über die Zahlung des elektronischen Gelds über die Funktelefoneinrichtung 7. Zuerst gibt der elektronische Geldinformationsspeicher 9 das Zahler-Unterscheidungssignal 10 aus (S11) und ermöglicht die Anzeige der ausgegebenen Zahler-Unterscheidungsinformation auf der Zeichenanzeige 11 (S12). Danach gibt der Zahler die in Zeichenform angezeigte Information an der Eingabeeinheit 55 des tragbaren Telefon-Endgeräts 3 ein (S13). Die Information in Zeichenform wird über die Funktelefoneinrichtung 7 an den elektronischen Geldinformationsspeicher 9 übertragen. Der elektronische Geldinformationsspeicher 9 vergleicht die eingegebene Information mit der ausgegebenen Zahler-Unterscheidungsinformation (S14). Stimmen sie überein, wird die elektronische Geldüberweisung mit dem Zahler spezifiziert. Das Ergebnis wird als das Zahler-Unterschiedssignal 12 ausgegeben (S15), und das Signal 12 wird auf der Zahler-Unterschiedssignalanzeige 13 angezeigt (S16). Der Zahler des elektronischen Gelds erkennt die Zahler-Unterschiedssignalanzeige 13 und überträgt die in der Chipkarte 1 gespeicherte elektronische Geldinformation über das tragbare Telefon-Endgerät 3, indem er das Endgerät benutzt (S17). Die elektronische Geldinformation wird über den Kommunikationskanal 8 gesendet und in dem elektronischen Geldinformationsspeicher 9 gespeichert. Nach Erfassung dessen, dass die elektronische Geldinformation korrekt gespeichert worden ist (S18), gibt der elektronische Geldinformationsspeicher 9 das elektronische Geldempfangssignal 14 aus. Nach Empfang des elektronischen Geldempfangssignals 14 weist die elektronische Geldempfangsbestätigungseinrichtung 15 mit dem Servicebereitstellungs-Befehlssignal 16 eine Operation an, um dem Zahler den Service bereitzustellen. Die Servicebereitstellungseinrich tung 17 stellt dem Zahler den Service entsprechend dem Servicebereitstellungs-Befehlssignal 16 bereit (S19).
  • Die Funktionsweise der ersten Ausführungsform wird anhand von 5 und 6 ausführlich beschrieben. 5 zeigt ein Beispiel für die Anzeige auf der Zeichenanzeige 11, der Zahler-Unterschiedssignalanzeige 13 und der Servicebereitstellungseinrichtung 17. Wenn der Zahler das tragbare Telefon-Endgerät 3 benutzt, um den elektronischen Geldinformationsspeicher 9 über die Zahlung des elektronischen Gelds über die Funktelefoneinrichtung 7 zu informieren, wird das Zahler-Unterscheidungssignal 10 angezeigt (D11). Gleichzeitig wird auch die Anweisung für die Operation für den Zahler angezeigt. Danach wird das Zahler-Unterschiedssignal 12 angezeigt (D12). Nach Abschluss der Übertragung der elektronischen Geldinformation wird die Servicebereitstellung entsprechend dem elektronischen Geldempfangs-Bestätigungssignal angezeigt (D13).
  • 6 zeigt ein Blockdiagramm für eine Anwendung der ersten Ausführungsform in einem Gebührenschrankensystem für einen Parkplatz.
  • In 6 wird eine Anzeige 22 verwendet, und das Zahler-Unterscheidungssignal 10, das Zahler-Unterschiedssignal 12 und das elektronische Geldempfangssignal 14 werden auf der Anzeige 22 angezeigt. Eine Schrankensteuerungs- und Antriebseinrichtung 23 ist als Servicebereitstellungseinrichtung vorgesehen. Durch Öffnen der Schranke wird die Bereitstellung des Service für den Zahler abgeschlossen. Der Zahler kann entsprechend der Anzeige zum Beispiel des in 5 gezeigten Zahler-Unterscheidungssignals 10 auf der Anzeige 22 vorgehen.
  • Die Wirkungen der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform sind wie folgt.
  • Nach dieser Ausführungsform kann der Zahler, der die elektronische Geldinformation zum Erhalt des Service zahlt, elektronische Geldüberweisungen ausführen, während er von der Servicebereitstellungseinrichtung entfernt ist. Durch Verwendung der Zahler-Unterscheidungsinformation kann die elektronische Geldüberweisung für jeden dem Zahler erbrachten Service aufgezeichnet werden. Folglich können die Überweisungen der elektronischen Geldinformation für mehrere Serviceleistungen mit einem einzelnen elektronischen Geldinformationsspeicher verarbeitet werden. Weil die elektronische Geldinformation nicht in jeder Servicebereitstellungseinrichtung, sondern im Ganzen gespeichert wird, ist es außerdem nicht nötig, Geld an jeder der Servicebereitstellungseinrichtungen zu erheben.
  • Eine zweite Ausführungsform der Erfindung wird anhand von 7 beschrieben.
  • 7 zeigt ein Blockdiagramm der zweiten Ausführungsform der Erfindung. Der Aufbau wird nachstehend anhand von 7 beschrieben. Komponenten in der zweiten Ausführungsform, die mit denen der ersten Ausführungsform identisch sind, sind mit denselben Bezugszeichen versehen. Bei der zweiten Ausführungsform sind mehrere Servicebereitstellungseinrichtungen 24 vorgesehen, die von einem einzelnen elektronischen Geldinformationsspeicher 9 gesteuert werden. In diesem Fall sind auch mehrere Funktelefoneinrichtungen 7 installiert, deren Sende- und Empfangsbereiche sich nicht überlappen. Jede Servicebereitstellungseinrichtung 24 liegt innerhalb des Sende- und Empfangsbereichs der jeweiligen Funktelefoneinrichtung 7. Jedes tragbare Telefon-Endgerät 18, das der Zahler benutzt, erhält ein Signal, das eine der mehreren Funktelefoneinrichtungen 7 angibt, und sendet das Signal zur Angabe der Funktelefoneinrichtung 7 zusammen mit der elektronischen Geldinformation an den elektronischen Geldinformationsspeicher 9. Das Signal ist in 8 gezeigt.
  • 8 zeigt das von dem tragbaren Telefon-Endgerät 18 gesendete Signal. In 8 bezeichnet das Bezugszeichen 36 eine elektronische Geldinformation und das Bezugszeichen 37 ein von der Funktelefoneinrichtung gesendetes Informationssignal zur Angabe der Funktelefoneinrichtung. Durch Empfang des Signals 37 zur Angabe der Funktelefoneinrichtung 7 zusammen mit der elektronischen Geldinformation kann der elektronische Geldinformationsspeicher 9 erkennen, dass das tragbare Telefon-Endgerät 18 des Zahlers elektromagnetische Wellen an die Funktelefoneinrichtung 7 sendet bzw. von dieser empfängt.
  • Die Funktionsweise der zweiten Ausführungsform mit dem vorstehenden Aufbau wird nachstehend beschrieben. Bei dieser Ausführungsform kann der elektronische Geldinformationsspeicher 9 durch Senden der Information, mit der die Funktelefoneinrichtung 7 unterschieden werden kann, zusammen mit der elektronischen Geldinformation erkennen, das die Information über die betreffende Funktelefoneinrichtung 7 erhalten wurde. Weil die Servicebereitstellungseinrichtung 24 der Funktelefoneinrichtung 7 direkt zugeordnet ist, kann der elektronische Geldinformationsspeicher 9 angeben, dass die elektronische Geldinformation an die betreffende Servicebereitstellungseinrichtung 24 gesendet wird. Daher wird die Servicebereitstellungseinrichtung angegeben, ohne dass der Zahler die Information zur Angabe des Zahlers wie bei der ersten Ausführungsform angeben muss.
  • Nach der zweiten Ausführungsform überträgt jeder Zahler die elektronische Geldinformation direkt an einen einzelnen elektronischen Geldinformationsspeicher, ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform. Da es jedoch nicht nötig ist, dass der Zahler das Signal zur Angabe des Zahlers eingibt, ist die Bedienung einfacher als bei der ersten Ausführungsform.
  • Eine dritte Ausführungsform der Erfindung wird anhand von 9 beschrieben.
  • 9 zeigt ein Blockdiagramm der dritten Ausführungsform der Erfindung. Der Aufbau wird nachstehend anhand von 9 beschrieben. Die dritte Ausführungsform bezieht sich auf ein Beispiel für die Anwendung der Erfindung auf einen Parkplatz. Das Bezugszeichen 60 bezeichnet eine Antenne an der Einfahrt zum Parkplatz, das Bezugszeichen 61 eine wei tere Antenne, das Bezugszeichen 70 Chipkarten, auf denen jeweils elektronische Geldinformationen gespeichert sind, das Bezugszeichen 62 tragbare Telefon-Endgeräte nach der Ausführungsform, an die die Chipkarten 70 angeschlossen sind, das Bezugszeichen 63 eine Funktelefoneinrichtung zum Senden und Empfangen von elektromagnetischen Wellen an die tragbaren Telefon-Endgeräte 62 bzw. von diesen über die Antenne 60 an der Einfahrt zum Parkplatz, das Bezugszeichen 64 einen elektronischen Geldinformationsspeicher zum Übertragen und Empfangen von elektronischen Informationen an die bzw. von der Funktelefoneinrichtung 63 und das Bezugszeichen 65 eine Funktelefoneinrichtung zum Senden und Empfangen von elektromagnetischen Wellen an die tragbaren Telefon-Endgeräte 62 bzw. von diesen über die Antenne 61. Das elektronische Geld kann in dem elektronischen Geldinformationsspeicher 64 gespeichert werden. Das Bezugszeichen 66 bezeichnet eine Servicebereitstellungseinrichtung, bei der es sich bei dieser Ausführungsform um eine Schranke des Parkplatzes handelt, das Bezugszeichen 67 ein Auto, das den Service erhalten soll, das Bezugszeichen 68 Autos, die sich auf dem Parkplatz nach der Ausführungsform befinden, und das Bezugszeichen 69 ein Auto, das den Parkplatz nach der Ausführungsform verlässt.
  • Der Aufbau der dritten Ausführungsform wird nachstehend anhand von 10 und 11. ausführlich beschrieben.
  • 10 zeigt ein Diagramm des Aufbaus der Chipkarte 70 und des tragbaren Telefon-Endgeräts 62 in 9. Komponenten, die mit denen der ersten Ausführungsform identisch sind, sind mit denselben Bezugszeichen versehen. Zusätzlich zu dem Aufbau nach der ersten Ausführungsform ist bei der dritten Ausführungsform ein Speicher 73 zum Speichern einer für das Funktelefon-Endgerät 62 bestimmten Nummer vorgesehen. Eine Zentraleinheit 74 hat die Funktion, die Information des bestimmten Nummernspeichers 73 nach Bedarf über das Modem 34, den Funküberträger und -empfänger 35 und die Antenne 4 nach außen zu übertragen. Als die bestimmte Nummer wird zum Beispiel eine Telefonnummer aufgezeichnet.
  • 11 zeigt ein Diagramm eines Aufbaus des elektronischen Geldinformationsspeichers 64 nach der dritten Ausführungsform. Komponenten, die mit denen der ersten Ausführungsform identisch sind, sind mit denselben Bezugszeichen versehen. Bei der dritten Ausführungsform ist ein Taktgeber 76 zum Erzeugen der Zeitinformation vorgesehen. Ein bestimmter Nummern- und Informationsspeicher 77 ist ebenfalls vorgesehen.
  • Die Funktionsweise der dritten Ausführungsform mit dem in 9 bis 11 gezeigten Aufbau wird nachstehend beschrieben. Bei dieser Ausführungsform hat der Zahler des Autos 67, der den Service erhalten soll, das tragbare Telefon-Endgerät 62 und nähert sich der Servicebereitstellungseinrichtung 66. Die Antenne 60 ist in einem Bereich nahe der Servicebereitstellungseinrichtung 66 angeordnet, und das tragbare Telefon-Endgerät 62 sendet automatisch ein Signal, das angibt, dass das tragbare Telefon-Endgerät 62 in die Reichweite der Funktelefoneinrichtung 63 kommt. Das Signal enthält die bestimmte Nummer, die in dem bestimmten Nummernspeicher 73 in dem tragbaren Telefon-Endgerät 62 gespeichert ist. Die Funktelefoneinrichtung 63, die das Signal empfängt, erkennt, dass das tragbare Telefon-Endgerät 62 mit der bestimmten Nummer an der Einfahrt des Parkplatzes steht. Danach informiert die Funktelefoneinrichtung 63 den elektronischen Geldinformationsspeicher 64 über die bestimmte Nummer. Der elektronische Geldinformationsspeicher 64 erzeugt ein Signal zur Betätigung der Servicebereitstellungseinrichtung 66, damit das Auto 67 auf den Parkplatz fahren kann. Danach wird in dem elektronischen Geldinformationsspeicher 64 die Zeit, zu der das Auto 67 auf den Parkplatz gefahren ist, aus dem Taktgeber 76 gelesen und zusammen mit der bestimmten Nummer in dem bestimmten Nummern- und Informationsspeicher 77 gespeichert.
  • Der Ablauf beim Verlassen des Parkplatzes wird nachstehend beschrieben. Ein Verarbeitungsablauf zu diesem Zeitpunkt in der CPU 74 des tragbaren Telefon-Endgeräts 62 ist in 12 gezeigt. Der Zahler in dem Auto 68, der den Parkplatz verlassen will, stellt mit dem tragbaren Telefon-Endgerät 62 eine Telefonverbindung zu dem elektronischen Geldinformationsspeicher 64 her (S21). Der elektronische Geldinformationsspeicher 64 empfängt zuerst die bestimmte Nummer des tragbaren Telefon-Endgeräts 62, das angerufen hat. Danach wird die für jede bestimmte Nummer aufgezeichnete Uhrzeit, zu der das Auto auf den Parkplatz gefahren ist, ausgelesen, die aktuelle Uhrzeit erfasst und eine Gebühr für den Parkplatz berechnet. Die berechnete Gebühr wird über die Funktelefoneinrichtung 65 und die Antenne 61 an das tragbare Telefon-Endgerät 62 übertragen, das angerufen hat. Die übertragene Gebühr wird auf dem tragbaren Telefon-Endgerät 62 angezeigt (S26). Nach Erhalt der Bestätigung des Zahlers (S27) wird die elektronische Geldinformation von der angeschlossenen Chipkarte übertragen (S28). In dem elektronischen Geldinformationsspeicher 64 werden nach der Bestätigung der übertragenen elektronischen Geldinformation die bestimmte Nummer, Information für den Abschluss der Zahlung und die Uhrzeit des Abschlusses der Zahlung im internen Speicher aufgezeichnet.
  • Der Zahler in dem Auto 69, der die Zahlung vorgenommen hat, fährt zum Ausgang mit der Servicebereitstellungseinrichtung 66. Wenn das tragbare Telefon-Endgerät 62 des Zahlers in dem Auto 69, der die Zahlung vorgenommen hat, in den Sende- und Empfangsbereich der Antenne 60 kommt, sendet das in den Sende- und Empfangsbereich der Antenne 60 gebrachte tragbare Telefon-Endgerät 62 automatisch die bestimmte Nummer. Die Funktelefoneinrichtung 63 überträgt die gesendete bestimmte Nummer an den elektronischen Geldinformationsspeicher 64. Der elektronische Geldinformationsspeicher 64 vergleicht die empfangene bestimmte Nummer mit der aufgezeichneten bestimmten Nummer, unter der die Zahlung vorgenommen worden ist. Wenn der Vergleich ergibt, dass die Zahlung bereits erfolgt ist, wird die aktuelle Uhrzeit erfasst. Die erhaltene aktuelle Uhrzeit wird mit der aufgezeichneten Uhrzeit verglichen, zu der die Zahlung vorgenommen wurde. Ist der Unterschied gleich der erforderlichen Zeit für das Fahren auf dem Parkplatz, wird ein Signal zur Betätigung der Servicebereitstellungseinrichtung 66 erzeugt, so dass das Auto 69 ausfahren kann. Wenn als Ergebnis des Uhrzeitvergleichs eine weitere Zahlung erforderlich ist, wird dies auf einer Anzeige 71 angezeigt.
  • Nach der dritten Ausführungsform wird wie vorstehend beschrieben die bestimmte Nummer, zum Beispiel die Telefonnummer des tragbaren Telefon-Endgeräts, verwendet und automatisch unterschieden, um eine Unterscheidung der Servicebereitstellung zu ermöglichen. Es ist daher nicht nötig, dass der Zahler, der den Service erhalten soll, eine Einrichtung wie zum Beispiel einen Parkscheinautomaten zum Registrieren der Einfahrzeit betätigt. Nach dieser Ausführungsform kann der Zahlungsvorgang auch an einer von der Servicebereitstellungseinrichtung entfernten Stelle erfolgen, so dass es nicht erforderlich ist, den Vorgang an einer Stelle nahe der Servicebereitstellungseinrichtung durchzuführen. Obwohl die bestimmte Nummer bei dieser Ausführungsform in dem tragbaren Telefon-Endgerät aufgezeichnet ist, ist zu erkennen, dass eine bestimmte Nummer in der Chipkarte aufgezeichnet wird und die Servicebereitstellung problemlos anhand der auf der Chipkarte aufgezeichneten bestimmten Nummer unterschieden werden kann.
  • Eine vierte Ausführungsform der Erfindung wird anhand von 13 beschrieben.
  • 13 zeigt ein Blockdiagramm der vierten Ausführungsform der Erfindung. In 13 bezeichnet das Bezugszeichen 25 eine Chipkarte, auf der die elektronische Geldinformation gespeichert ist, das Bezugszeichen 26 einen Kartennummernspeicher zum Speichern einer bestimmten Kartennummer für die Chipkarte 25, das Bezugszeichen 27 einen Kartennummernspeicher zum Speichern von Nummern anderer Chipkarten, das Bezugszeichen 28 eine Informationsbearbeitungseinheit zum Steuern der Information der Kartennummernspeicher 26 und 27 sowie zum Steuern der Übertragung und des Empfangs der elektronischen Geldinformation darin, das Bezugszeichen 44 ein Endgerät zum Steuern der elektronischen Information mit der Chipkarte 25, das Bezugszeichen 45 einen Chipkartenleser/-schreiber, der an die Chipkarte 25 angeschlossen ist, die die elektronische Information überträgt und empfängt, das Bezugszeichen 46 einen kontaktlosen Chipkartenleser/-schreiber in dem Endgerät 44, der Information kontaktlos überträgt und empfängt, das Bezugszeichen 47 eine Chipkarte als eine der anderen Chipkarten, das Bezugszeichen 48 einen Kartennummernspeicher mit einer bestimmten Nummer in der Chipkarte 47, das Bezugszeichen 49 eine andere Chipkarte und das Bezugszeichen 50 einen Kartennummernspeicher mit einer bestimmten Nummer in der Chipkarte 49.
  • 14 zeigt ein Diagramm des Aufbaus der Chipkarte 25 und des Endgeräts 44 in 13. Als ein kontaktloser Chipkartenleser/-schreiber sind eine Codeverarbeitungseinheit 79, ein Modem 80, ein Funküberträger und -empfänger 81 und eine Antenne 82 vorgesehen. Die Codeverarbeitungseinheit 79 codiert elektronische Information von der CPU 51 und decodiert die codierte elektronische Information von dem Modem 80 in die ursprüngliche elektronische Information. In dem Modem wird die elektronische Information in eine Signalform umgewandelt, die über den Funküberträger und -empfänger 81 nach außen übertragen bzw. von außen empfangen werden kann. Es ist zu erkennen, dass die Chipkarte 25 einen elektronischen Geldinformationsspeicher 78 zum Speichern der elektronischen Geldinformation aufweist.
  • 15 zeigt ein Diagramm des Aufbaus eines tragbaren Telefon-Endgeräts 88, das an die in 13 gezeigte Chipkarte 49 angeschlossen ist. Komponenten, die mit denen der ersten Ausführungsform identisch sind, sind mit denselben Bezugszeichen versehen. Zusätzlich zu dem Aufbau nach der ersten Ausführungsform weist eine Codeverarbeitungseinheit 84 nach der vierten Ausführungsform Funktionen zum Decodieren der codierten elektronischen Information und zum Codieren elektronischer Information sowie zum übertragen der codierten Information an das Modem 34 auf.
  • Die Funktionsweise der vierten Ausführungsform mit dem vorstehenden Aufbau wird nachstehend beschrieben. Bei dieser Ausführungsform nimmt ein normaler Zahler, der den Service erhalten soll, eine Zahlung mit der Chipkarte 47 vor. In der Chipkarte 25 wird die bestimmte Nummer des Nummernspeichers 48 in der durch das Endgerät 44 eingesteckten Chipkarte 47 ausgelesen und mit der in dem Kartennummernspeicher 48 in der Chipkarte gespeicherten Nummer einer angegebenen Chipkarte verglichen. Wenn festgestellt wird, dass die bestimmte Nummer des Kartennummernspeichers 48 in der Chipkarte 47 von der in dem Kartennummernspeicher 27 in der Chipkarte 25 gespeicherten Nummer abweicht, besteht die Funktion der Chipkarte 25 nur darin, die elektronische Geldinformation zu empfangen. Wird eine codierte bestimmte Nummer über den kontaktlosen Chipkartenleser/-schreiber 46 in dem Endgerät 44 an die Chipkarte 49 übertragen, decodiert das Endgerät 44 den Code und sendet die übertragene Nummer an die Chipkarte 25. In gleicher Weise vergleicht die Chipkarte 25 die in dem internen Nummernspeicher 27 gespeicherte Nummer mit der in dem Nummernspeicher 50 in der Chipkarte 49 aufgezeichneten Nummer. Stimmen die beiden Nummern überein, gestattet die Informationsbearbeitungseinheit 28, dass die elektronische Geldinformation in der Chipkarte 25 an die Chipkarte 49 übertragen wird. Folglich wird die in der Chipkarte 25 gespeicherte elektronische Geldinformation über das Modem 80 und den Funküberträger und -empfänger 81 gesendet. In dem tragbaren Telefon-Endgerät 88 wird die übertragene elektronische Geldinformation empfangen und von dem Chipkartenleser 32 über das Modem 34 an die Chipkarte 49 übertragen. Die Chipkarte 49 speichert die übertragene elektronische Geldinformation in dem elektronischen Geldinformationsspeicher 87.
  • Nach der vierten Ausführungsform zahlt der Zahler des elektronischen Gelds, der den Service erhalten soll, das elektronische Geld durch Einstecken der Chipkarte 47 in das Endgerät 44 in der Servicebereitstellungseinrichtung. Weiter kann die in der Chipkarte 25 gespeicherte elektronische Geldinformation in dem Endgerät 44 so an die Chipkarte 49 übertragen werden, dass der Zahlungsempfänger die elektronische Geldüberweisungstaste 56 der Eingabeeinheit 55 in dem tragbaren Telefon-Endgerät 88 betätigt, um die Chipkarte 49 zu veranlassen, Funkwellen durch den Raum zu übertragen und zu empfangen. Eine Chipkarte, die das elektronische Geld empfangen kann, ist nur die Chipkarte 49, deren Nummer mit der gespeicherten Nummer übereinstimmt. Dies hat die Wirkung, dass die Person, die die Servicebereitstellungseinrichtung installiert hat, das in der Servicebereitstellungseinrichtung gespeicherte elektronische Geld von einer entfernten Stelle aus mit der Chipkarte 49 kassieren kann, ohne die Chipkarte in das Endgerät einzustecken.

Claims (10)

  1. Elektronisches Geldüberweisungssystem mit einer Chipkarte (1, 70), die elektronische Geldinformation speichert, einem Endgerät (2, 3, 18, 62) zum Lesen und Schreiben der Information der Chipkarte, einer Kommunikationsvorrichtung (35) zum Übertragen und Empfangen von elektronischer Information von dem Endgerät, einer elektronischen Geldspeichervorrichtung (9, 64), die wenigstens elektronisches Geld in der über die Kommunikationsvorrichtung übertragenen und empfangenen elektronischen Information speichern kann, und mehreren Servicebereitstelleinrichtungen (17, 24, 66), die durch ein von der elektronischen Geldspeichervorrichtung gesendetes Signal betrieben werden, wobei die an das Endgerät angeschlossene Kommunikationsvorichtung als tragbares Telefon-Endgerät (2, 18, 62) verwendet wird, um elektronische Information durch Verwendung elektromagnetischer Wellen nach außen zu übertragen oder von außen zu empfangen, und elektronische Geldüberweisungen über die elektromagnetischen Wellen von dem tragbaren Telefon-Endgerät durchgeführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß das System ferner mehrere Funktelefoneinrichtungen aufweist, die jeweils eine entsprechende lokale Reichweite aufweisen, wobei jede Funktelefoneinrichtung zum Erfassen der Information von dem tragbaren Telefon, wenn das tragbare Telefon sich in der entsprechenden lokalen Reichweite befindet, und zum Übertragen der Information an die elektronische Geldspeichervorrichtung (9, 64) ausgelegt ist, das tragbare Telefon-Endgerät (67) eine für das Telefon-Endgerät bestimmte Übertragungsinformation (73) aufweist; und die elektronische Geldspeichervorrichtung dazu ausgelegt ist, Servicebereitstellung durch jeweils wenigstens die Servicebereitstelleinrichtung auf Grundlage der übertragenen bestimmten Information (73) oder die Funktelefoneinrichtung, für die das die bestimmte Information übertragende tragbare Telefon-Endgerät innerhalb der entsprechenden lokalen Reichweite ist, zu bewerkstelligen, und eine Vorrichtung zum Erzeugen (76) von Zeitinformation aufweist, und ferner eine Vorrichtung zum Speichern (77) der übertragenen bestimmten Information und zum Aufzeichnen der erzeugten Zeitinformation aufweist, wodurch die Servicebereitstellung bewerkstelligt wird, für die die Chipkarte den entsprechenden elektronischen Geldbetrag zahlt.
  2. System nach Anspruch 1, wobei das Endgerät eine Eingabevorrichtung (55) zum Eingeben einer Zeichenfolge, einer Nummer oder eines Codes aufweist, die auf einer Anzeige angezeigt werden, sowie des Betreibers, der die angezeigte Zeichenfolge, die angezeigte Nummer oder den angezeigten Code durch die Eingabevorrichtung eingegeben hat, wodurch eine Operation durchgeführt wird, um den Wunsch nach Erhalt des Services anzuzeigen.
  3. System nach Anspruch 2, wobei nach Durchführung der Operation des Betreibers zum Anzeigen des Wunsches nach Erhalt des Services die elektronische Geldspeichervorrichtung elektronische Information empfängt, die die Operation über die Kommunikationsvorrichtung angibt, und die elektronische Geldspeichervorrichtung ein Bestätigungssignal erzeugt, das den Empfang der die Operation angebenden elektronischen Information angibt.
  4. System nach Anspruch 3, ferner mit einer Bestätigungssignal-Anzeigevorrichtung zum Anzeigen des Bestätigungssignals, das den Empfang der die Operation angebenden elektronischen Information anzeigt.
  5. System nach Anspruch 4, wobei die Bestätigungssignal-Anzeigevorrichtung so angeordnet ist, daß der den Service durch die Servicebereitstelleinrichtung empfangende Betreiber die Inhalte leicht unterscheiden kann.
  6. Elektronisches Geldüberweisungssystem mit einer ersten Chipkarte (49), die elektronische Geldinformation speichert, einem ersten Überträger und Empfänger (88, 54), der an die erste Chipkarte angeschlossen und dazu ausgelegt ist, die elektronische Geldinformation auf kontaktlose Weise zu übertragen und empfangen, einem zweiten Überträger und Empfänger (46, 81, 62) zum Übertragen und Empfangen der elektronischen Geldinformation über den ersten Überträger und Empfänger, einem Endgerät (44) zum Steuern der Übertragung der elektronischen Geldinformation über den zweiten Überträger und Empfänger, und einer Verbindungseinheit (45) zum Weiterleiten der elektronischen Geldinformation von dem Endgerät, dadurch gekennzeichnet, daß das System ferner eine zweite Chipkarte (25) aufweist, die die von der Verbindungseinheit weitergeleitete elektronische Geldinformation aufzeichnen kann, und die erste Chipkarte einen Speicher (50) zum Speichern von elektronischer Information bezüglich der ersten Chipkarte selbst aufweist, die elektronische Information in dem Speicher über den ersten Überträger und Empfänger und den zweiten Überträger und Empfänger zu dem Endgerät übertragen werden kann, das Endgerät eine Weiterleitungsvorrichtung (51) zum Übertragen der elektronischen Information der ersten Chipkarte, die von der Verbindungseinheit über den ersten Überträger und Empfänger und den zweiten Überträger und Empfänger zu der zweiten Chipkarte weitergeleitet wurde, und elektronische Information, die in der zweiten Chipkarte zum Spezifizieren (27) einer anderen Chipkarte aufgezeichnet ist, mit der von der ersten Chipkarte gesendeten elektronischen Information bezüglich der ersten Chipkarte selbst verglichen wird und, wenn die von der ersten Chipkarte gesendete elektronische Information und die in der zweiten Chipkarte aufgezeichnete elektronische Information eine bestimmte Bedingung erfüllen, die elektronische Geldinformation von der zweiten Chipkarte an die erste Chipkarte übergeben wird.
  7. System nach Anspruch 6, wobei die elektronische Geldinformation von der ersten Chipkarte zu der zweiten Chipkarte unabhängig von dem Ergebnis des Vergleichs der von der ersten Chipkarte gesendeten elektronischen Information mit der in der zweiten Chipkarte aufgezeichneten elektronischen Information übergeben werden kann.
  8. System nach Anspruch 6, wobei die von der ersten Chipkarte gesendete elektronische Information mit der in der zweiten Chipkarte aufgezeichneten elektronischen Information durch eine Informationsbearbeitungseinheit in einer Chipkarte zum Steuern der zweiten Chipkarte verglichen wird.
  9. Elektronisches Geldüberweisungssystem nach Anspruch 6, wobei die elektronische Information und/oder die elektronische Geldinformation als verschlüsseltes Signal zwischen dem ersten Überträger und Empfänger (54, 83, 88) und dem zweiten Überträger und Empfänger (46, 81, 82) übergeben wird.
  10. Elektronisches Geldüberweisungssystem nach Anspruch 6, wobei der erste Überträger und Empfänger (54, 88) und der zweite Überträger und Empfänger (46, 81, 82) eine Verschlüsselungsverarbeitungsvorrichtung (79, 84) aufweisen, und die elektronische Information und/oder die elektronische Geldinformation als verschlüsseltes Signal zwischen dem drahtlosen Überträger und Empfänger und dem zweiten Überträger und Empfänger übergeben wird.
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