DE69731786T2 - Endoskopische Schaberklinge mit federnden Schneidkanten - Google Patents

Endoskopische Schaberklinge mit federnden Schneidkanten Download PDF

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/32Surgical cutting instruments
    • A61B17/320016Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes
    • A61B17/32002Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes with continuously rotating, oscillating or reciprocating cutting instruments

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft langgestreckte, motorisch angetriebene chirurgische Instrumente zur Verwendung bei endoskopischer Geweberesektion. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Instrument mit einer langgestreckten Innenröhre, die in einer langgestreckten feststehenden Außenröhre drehbar angeordnet ist, wobei sowohl die Innen- als auch die Außenröhre Schneidöffnungen an ihren distalen Enden haben, die zusammenwirken, um bei endoskopischen chirurgischen Eingriffen Gewebe zu resezieren oder anderweitig darauf einzuwirken.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Die Verwendung von langgestreckten chirurgischen Schneid- oder Resektionsinstrumenten hat bei der Durchführung von geschlossenen Eingriffen, z. B. bei arthroskopischen oder allgemeiner bei endoskopischen Eingriffen, allgemeine Anerkennung gefunden. Bei geschlossenen Eingriffen erfolgt der Zugang zur Operationsstelle über einen oder mehrere Eingänge, und die Instrumente, die beim chirurgischen Eingriff verwendet werden, müssen langgestreckt sein, damit die distalen Enden der Instrumente die Operationsstelle erreichen können. Chirurgische Schneidinstrumente zur Verwendung bei geschlossenen Eingriffen - auch als "Shaver" (Schaber) bekannt – haben herkömmlicherweise ein gerades, langgestrecktes äußeres röhrenförmiges Teil, das an einem distalen Ende mit einer Öffnung in dem Ende oder in der Seitenwand (oder in beiden) endet, um eine Schneidöffnung oder ein Schneidfenster zu bilden, und ein gerades, langgestrecktes inneres röhrenförmiges Teil, das in den äußeren röhrenförmigen Teil konzentrisch angeordnet ist und ein distales Ende aufweist, das nahe der Öffnung im distalen Ende des äußeren röhrenförmigen Teils angeordnet ist. Das distale Ende des inneren röhrenförmigen Teils hat auch eine Fensteröffnung mit einer Fläche oder Kante zum Eingriff mit dem Gewebe durch die Öffnung im äußeren röhrenförmigen Teil und wirkt in vielen Fällen (jedoch nicht in allen) mit der äußeren Öffnung zusammen, um Gewebe zu trennen, zu schneiden oder zu beschneiden. In bestimmten Fällen, z. B. bei Bohrern, ermöglicht die Öffnung der Außenröhre lediglich den Zugriff auf das Gewebe und wirkt ansonsten nicht mit dem Innenfenster zusammen. Das innere röhrenförmige Teil wird von seinem proximalen Ende aus um seine Achse drehbar angetrieben, normalerweise über ein Handstück mit einem kleinen Elektromotor, der mit fingerbetätigten Schaltern am Handstück gesteuert wird, einem Fußschalter oder Schaltern auf einer Konsole, die das Handstück mit Strom versorgt. Das distale Ende des inneren röhrenförmigen Teils kann verschiedene Konfigurationen in Abhängigkeit von dem durchzuführenden chirurgischen Eingriff haben, und die Öffnung im distalen Ende des äußeren röhrenförmigen Teils hat eine Konfiguration, die mit der bestimmten Konfiguration des distalen Endes des inneren röhrenförmigen Teils zusammenwirken kann. Die verschiedenen Konfigurationen und Kombinationen von inneren und äußeren Teilen erzeugen Anordnungen, deren einzelne und kombinierte Komponenten allgemein mit Shaver-Klingen oder Schneidklingen bezeichnet werden. Reseziertes Gewebe wird durch das hohle Lumen des inneren röhrenförmigen Teils abgesaugt, um über eine Vakuumröhre, die mit dem Handstück in Verbindung steht, aufgefangen zu werden.
  • Die oben erwähnten langgestreckten chirurgischen Schneidinstrumente sind auch in angewinkelten Konfigurationen hergestellt worden, in denen die distalen Spitzen der inneren und äußeren Teile entweder ausgerichtet und versetzt oder mit einem festen oder variablen Winkel in bezug auf die proximalen Enden der ausgerichteten inneren und äußeren Teile gebogen sind. Beispiele für rotierende chirurgische Instrumente mit festem und variablem Winkel sind in den US-Patenten 4 646 738 (Trott) und 5 411 514 (Fucci et al.) dargestellt, die beide auf denselben Anmelder übertragen sind. In anderer Hinsicht ist der Betrieb von Shavern mit festem und variablem Winkel weitgehend der gleiche wie der der oben beschriebenen geraden Shaver.
  • Shaver-Klingen sind normalerweise für einen bestimmten chirurgischen Eingriff oder Teil desselben optimiert. Bei einem Eingriff kann also ein Chirurg Shaver-Klingen verwenden, die zum Schneiden von weichem Gewebe optimiert sind. Wenn es beim Eingriff notwendig ist, härteres Gewebe zu resezieren, z. B. Knochen, kann der Chirurg entweder versuchen, die bereits im Gebrauch befindliche Klinge zu verwenden oder kann auf einen Shaver in Form einer Bohrer- oder aggressiveren Klinge umschalten. Normalerweise wird die letztere Methode gewählt, da Weichgewebeklingen blockieren oder klemmen, wenn Knochen reseziert wird. Schneidkanten am distalen Ende des Innenröhrenschneidfensters haben nicht die flache Öffnungswinkelgeometrie, die für eine effiziente Knochenresektion erforderlich ist. Die hohen Kräfte, die auftreten, wenn Knochen reseziert wird, haben die Neigung, ein Versagen der Klinge durch Deformation infolge hoher Torsionslasten zu bewirken.
  • Es wäre daher erwünscht, und es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine universelle Shaver-Klinge herzustellen, die für alle Typen von Gewebe besser geeignet ist als bekannte Vorrichtungen.
  • Außerdem ist es bisher schwierig gewesen, eine praktische Ausführung herzustellen, die sowohl für Seiten- als auch für Stirnseitenschnitte geeignet ist und dabei gleichzeitig die Klingenschärfe und -festigkeit beibehält. Folglich sind bekannte Shaver-Klingen zumeist so konfiguriert, daß sich die eine oder die andere ergibt, aber normalerweise nicht beide. Seitenschneid-Shaver haben zur Seite und zur Stirnseite gerichtete Fenster in der zylindrischen Wand des äußeren Teils, und die Schneidkante am inneren Teil ist geeignet, eine Resektion entlang des äußeren Fensterrandes zu bewirken, der in einer Linie zur Shaverachse im allgemeinen parallel oder geringfügig geneigt ist. Der Begriff "Seitenschneider" schließt Vollradius-Resektionsinstrumente ein, bei denen die Ebene des Außenfensters zur Achse angewinkelt ist. Obwohl die Seitenschneider Fenster haben, die teilweise zur Stirnseite gerich tet sind, sind sie als Stirnseitenschneider nicht effizient, da die Schneidkanten an den distalen Enden der Schneidfenster der Innen- und Außenröhre beide große Öffnungswinkel haben. Das heißt, die Kante ist nicht scharf genug, so daß die Resektion am distalen Ende des Schneidfensters im wesentlichen durch einen "Quetschvorgang" zwischen den relativ flachen Schneidkanten der Innenröhre und der Außenröhre erfolgt, die aneinander vorbeigleiten. Ebenso sind die Schneidinstrumente, die zum Stirnseitenschneiden geeignet sind, relativ ineffizient als Seitenschneider, da die Schneidkanten an den Seiten der Schneidfenster der Innen- und Außenröhre beide große Öffnungswinkel haben. Das Gewebe wird in diesem Bereich durch den gleichen, oben erwähnten "Quetschmechanismus" reseziert. In bestimmten Fällen ist die Resektionseffizienz etwas verbessert worden, indem die Wanddicke der Innenröhre (wodurch die flache Kante schmaler wurde), die Außenröhre oder beide entweder über die gesamte Röhrenlänge oder nur am Radius des distalen Endes verringert wurde. Solche Röhren neigen jedoch zur Deformation infolge hoher Torsionslasten, wenn die innere und äußere Schneidkante auf Gewebe trifft, das schwer zu resezieren ist. Eine solche Deformation führt häufig zum Klemmen des Shavers oder zu Metallspänen am Arbeitsort infolge der Behinderung zwischen den Schneidkanten der Innen- und der Außenröhre.
  • Ein allgemeines Ziel der Shaver-Klingenherstellung ist die Schärfe. Obwohl dieses Ziel auf verschiedene Weise erreicht werden kann, muß jedoch die Ausführung der Klinge und das Verfahren zur ihrer Herstellung, um wirklich praktisch zu sein, anpaßbar sein, um effizient große Volumen von Shaver-Klingen mit scharfen Kanten herzustellen.
  • Bekannt ist das US-Patent US 5 123 904 (Shimomura et al.), das ein chirurgisches Resektionsinstrument beschreibt und die Grundlage für die schriftliche Darstellung der zweiteiligen Form in Anspruch 1 bildet. Das Instrument hat ein Gehäuseteil, das eine Drehantriebsverbindung bereitstellt, und ein einfügbares Teil, das im lebenden Körper in das Gewebe einzuführen ist und das an ein vorderes Endteil des Körperteils angefügt ist und sich von diesem erstreckt. Das einfügbare Teil weist auf: eine röhrenförmige Außenröhre, die im Spitzenteil geöffnet ist und eine äußere Hülse des einfügbaren Teils bildet, und eine Innenröhre, die in der Außenröhre vorgesehen ist und durch die Drehantriebsverbindung gedreht und angetrieben wird. Eine äußere röhrenförmige Klinge ist im Spitzenteil der Außenröhre vorgesehen. Die Spitze der äußeren Klinge ist offen und hat einen Schlitz, der sich von der Spitze in einer Umfangswand erstreckt und ein Klingenteil an einer Kante des Schlitzes bildet. Eine innere Klinge zum Schneiden von lebendem Körpergewebe zusammen mit einem äußeren Klingenteil ist im Spitzenteil der Innenröhre innerhalb der äußeren Klinge vorgesehen. Die innere Klinge hat ein Scherklingenteil, das so ausgebildet ist, daß der Winkel, der mit dem äußeren Klingenteil am Anfang eines Schneidvorgangs gebildet wird, größer ist als der Winkel, der mit dem Klingenteil gebildet wird, wenn der Schneidvorgang fortgesetzt wird.
  • Eine weitere bekannte Ausführungsform (1 bis 4) zur Verbesserung der Klingeneffizienz ist eine Shaver-Klingenanordnung mit einem äußeren Fenster, das in einer Ebene liegt, die zur Klingenachse geneigt ist (1) und einem Doppelfensterinnenteil mit nach innen gerichteten Schneidzähnen (2). Die ebene Form des äußeren Fensters erzeugt eine tränenartige Fensterform mit einem flachen Öffnungswinkel um den Fensterumfang herum, obwohl dieser Winkel um den Umfang nicht gleichmäßig ist. Die Doppelfensterform im Inneren kann beispielsweise durch einen EDM-(elektroerosiven Bearbeitung-)Prozeß erzeugt werden, bei dem der Draht quer zur Achse durch diametral gegenüberliegende Abschnitte der zylindrischen Wand des Innenteils geführt wird. Die dabei entstehende Überschneidung zwischen der zylindrischen Außenfläche und der nach innen gerichteten Wandfläche bildet die Schneidkante. Es ist verständlich, daß durch die Bewegung des Drahtes durch die gegenüberliegenden Wände bei gleichzeitigem Halten des Drahtes in großen radialen Abständen von der Röhrenachse das in 2 gezeigte bogenförmige Muster der parallelen Schneidkanten entstehen kann. Wie in 4 zu sehen ist, sind diametral gegenüberliegende Fenster durch Formung diametral gegenüberliegender Seiten der Innenteile ausgebildet. Die radial äußersten Kanten des Umfangs der Fenster, die derartig in der Oberfläche der Innenröhre ausgebildet sind, schneiden die zylindrische Fläche der Röhre, um die sich in Längsrichtung erstreckenden inneren Schneidkanten mit Zähnen zu bilden. Diese Kanten haben einen Öffnungswinkel, der kleiner wird, wenn sich der Abstand zwischen der Kante und der Röhrenachse vergrößert. Je schärfer diese Kante ist, um so leichter ist es, das Gewebe zu schneiden, da sich diese inneren Schneidkanten am äußeren Fensterumfang vorbei drehen.
  • Obwohl die oben beschriebene Shaver-Klinge effektiv ist, begrenzt die Innenfensterbildung die Effizienz der Geweberesektion an der distalen Spitze und trägt wenig dazu bei, daß die Klinge hartes Gewebe, z. B. Knochen, schneiden kann. Die Wanddicke an der distalen Spitze außen ermöglicht es, daß die innere Schneidkante nur Gewebe schneidet, das sich an dieser Dicke vorbei und in das äußere Fenster hinein erstreckt. Wegen des Bedarfs oder des Wunsches nach Lagerungskontakt zwischen den distalen Spitzen des inneren und äußeren Teils (auf der Achse entlang der Innenfläche) und wegen der abgerundeten Spitze im Innern ist diese Ausführung in ihrer Fähigkeit begrenzt, Stirnseitenschnitte durchzuführen. Wie beispielsweise in 3 und 4 gezeigt, ist die distale Spitze des bekannten Doppelfensterinnenteils flach ausgeführt und von der Achse beabstandet. Außerdem ist die Herstellung einer solchen Spitze möglicherweise schwieriger, als man sich das in der Produktion wünscht.
  • Es ist demzufolge eine Aufgabe der Erfindung, eine drehbare Shaver-Klinge herzustellen, die zur Verwendung als Seitenschneider und/oder Stirnseitenschneider geeignet ist.
  • Es ist ebenfalls eine Aufgabe der Erfindung, eine drehbare Shaver-Klinge herzustellen, bei der das innere Teil eine Doppelschneidfensterkonfiguration hat.
  • Es ist eine zusätzliche Aufgabe der Erfindung, eine drehbare Shaver-Klinge herzustellen, die einen nach innen weisenden Abschnitt der zylindrischen Wand einer langgestreckten Röhre benutzt, um eine Schneidkante bereitzustellen.
  • Es ist ebenfalls eine Aufgabe der Erfindung, eine drehbare Shaver-Klinge herzustellen, die weiches Gewebe oder hartes Gewebe, z. B. Knochen, resezieren kann.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein inneres Teil für eine Shaver-Klingenanordnung herzustellen, wobei das innere Teil mehrere Schneidkanten an seiner distalen Spitze hat und die Schneidkanten flache Öffnungswinkel haben.
  • Es ist ebenfalls eine Aufgabe der Erfindung, eine solche Shaver-Klinge herzustellen, die für feste und biegsame Shaver geeignet ist.
  • Es ist ebenfalls eine Aufgabe der Erfindung, eine solche Shaver-Klinge herzustellen, die eine geringere Neigung hat, bei Verwendung infolge der Deformation der Innen- oder Außenröhre zu klemmen oder Gewebstrümmer zu erzeugen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Shaver-Klinge mit einer Schneidkante bereitzustellen, die elastisch genug ist, um sich entspannend zu biegen, wenn sie übermäßigen Resektionskräften ausgesetzt ist, wobei jegliche Neigung zum Klemmen minimiert wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Diese und weitere Aufgaben der Erfindung, deren Merkmale in den beigefügten Ansprüchen ausgeführt sind, werden erfindungsgemäß gelöst. Eine bevorzugte Ausführungsform, die hier offenbart ist, ist ein chirurgisches Geweberesektionsinstrument mit einem langgestreckten äußeren röhrenförmigen Teil mit einer Achse, einem distalen Ende, einem proximalen Ende und einem Fenster am distalen Ende und einem langgestreckten inneren röhrenförmigen Teil, das axial im äußeren röhrenförmigen Teil ausgerichtet und geeignet ist, sich in diesem zu bewegen. Das innere Teil ist ein zylindrischer Körper mit einem distalen Ende, einem proximalen Ende und einer Schneideinrichtung am distalen Ende zum Schneiden von Gewebe, das durch das Fenster des äußeren Teils vorgelegt wird. Die Schneideinrichtung weist mindestens zwei diametral gegenüberliegende Fingerteile auf, die sich in Längsrichtung vom distalen Ende des inneren röhrenförmigen Teils erstrecken, wobei jedes der Fingerteile einen Körper mit einem proximalen Abschnitt und einem distalen Abschnitt aufweist. Der proximale Abschnitt der Finger erstreckt sich in Längsrichtung und ist an den zylindrischen Körper angefügt. In der bevorzugten Ausführungsform schneidet dieser proximale Abschnitt eine vorbestimmte bogenförmige Strecke von weniger als 180°, und der distale Abschnitt ist an den proximalen Abschnitt angefügt. Der distale Abschnitt erstreckt sich quer und längs vom proximalen Abschnitt und endet in einer Spitze, die um einen vorbestimmten Abstand von der Achse beabstandet ist. Folglich sind die distalen Spitzen der Finger voneinander beabstandet, so daß sich die Finger als Antwort auf übermäßige Kräfte, denen sie während der Geweberesektion ausgesetzt sein können, radial verbiegen können.
  • Unter einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung das Verfahren zur Ausbildung einer Shaver-Klinge für eine Shaver-Klingenanordnung, beginnend mit einer langgestreckten zylindrischen Röhre mit einer Achse, einem vorbestimmten Außendurchmesser und einem geschlossenen, abgerundeten Ende. Dieses Verfahren weist, wie in Anspruch 13 ausgeführt, den Schritt des Formens der distalen Spitze der Röhre durch Bereitstellung einer Formeinrichtung zum Formen des geschlossenen, abgerundeten Endes der Röhre auf. In einer bevorzugten Ausführungsform hat die Formeinrichtung eine Länge, die größer ist als der Durchmesser der Röhre, eine Breite, die kleiner ist als der Durchmesser der Röhre, und das Verfahren weist ferner den Schritt des Formens der distalen Spitze der Röhre durch Ausrichtung der Formeinrichtung quer zur Achse der Röhre und durch axiales Führen derselben durch die distale Spitze der Röhre auf. Die Formeinrichtung wird dann proximal entlang einer ersten vorbestimmten Kontur zu einem vorbestimmten Bereich an der Röhre und dann entlang einer zweiten vorbestimmten Kontur, die zu der ersten vorbestimmten Kontur symmetrisch ist, zurück zum Ausgangspunkt bewegt.
  • Die Erfindung ermöglicht die Resektion von Gewebe mit einer chirurgischen Shaver-Klingenanordnung mit einem langgestreckten inneren röhrenförmigen Teil, das in einem langgestreckten äußeren röhrenförmigen Tei drehbar angeordnet ist. Dieses Verfahren weist die Schritte auf: Bereitstellen des Fensters am distalen Ende des äußeren röhrenförmigen Teils und Bereitstellen des mindestens einen Paars von diametral gegenüberliegenden Fingern am distalen Ende des inneren röhrenförmi gen Teils, wobei die Finger zur Seite gerichtete Schneidkanten haben. Das Verfahren weist ferner die Schritte auf: Drehen des inneren röhrenförmigen Teils relativ zum äußeren, um Gewebe zu resezieren, und Bewirken, daß die Finger als Antwort auf Kräfte, die während der Resektion auf sie ausgeübt werden, sich radial verbiegen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Schnittansicht der distalen Spitze eines äußeren Teils einer bekannten Shaver-Klingenanordnung.
  • 2 ist eine Draufsicht eines Doppelfensterinnenteils zur Verwendung mit dem in 1 gezeigten äußeren Teil.
  • 3 ist eine Seitenansicht von 2.
  • 4 ist eine Stirnseitenansicht von 3.
  • 5 ist eine Draufsicht der distalen Spitze eines inneren Teils einer Shaver-Klingenanordnung, die erfindungsgemäß aufgebaut ist.
  • 6 ist eine Seitenansicht von 5.
  • 7 ist eine Stirnseitenansicht von 6.
  • 8 ist eine perspektivische Vorderansicht von 7.
  • 9 ist eine Schnittansicht von 5, geschnitten entlang der Linie 9–9.
  • 10 ist eine Schnittansicht von 5, geschnitten entlang der Linie 10–10.
  • 11 ist eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform der Erfindung.
  • 12 ist eine Seitenansicht von 11.
  • 13 ist eine Stirnseitenansicht von 12.
  • 14 ist eine perspektivische Vorderansicht von 13.
  • 15 ist eine Ansicht der distalen Spitze einer Shaver-Klingenanordnung, die durch die Kombination des in 5 bis 8 gezeigten inneren Teils, zusammengefügt mit einem repräsentativen äußeren Teil, ausgebildet ist.
  • 16 ist eine Stirnseitenansicht von 15.
  • 17 ist eine Ansicht von 15 und zeigt die Position der Komponenten in einem anderen Eingriffsstadium.
  • 18 ist eine Stirnseitenansicht von 17.
  • 19 ist eine Schnittansicht von 17, geschnitten entlang der Linie 19–19.
  • 20 ist eine Schnittansicht von 17, geschnitten entlang der Linie 20–20.
  • 21 ist eine Schnittansicht von 17, geschnitten entlang der Linie 21–21.
  • 22 ist eine Schnittansicht von 17, geschnitten entlang der Linie 22–22.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Eine ausführliche Ansicht der distalen Spitze eines inneren Teils 14, das erfindungsgemäß aufgebaut ist, ist in 5 bis 8 gezeigt. Es versteht sich, daß die Klinge ohne zugehörige Außenröhre dargestellt ist, mit der sie zusammengefügt werden muß, um eine Shaver-Klingenanordnung zur zweckmäßigen Verwendung zu ergeben. Die distale Spitze des inneren Teils 14 ist mit einem Paar diametral gegenüberliegender, quer angeordneter gebogener Finger 20 und 22 versehen, die einen seitlich und stirnseitlich offenen Raum 24 zwischen sich bilden. Die Finger 20 und 22 sind symmetrisch um die Achse 26 und sind in der bevorzugten Ausführungsform einstückig mit dem zylindrischen Körper des inneren Teils 14 ausgebildet und erstrecken sich vom Körper über eine Länge L. Wegen ihres symmetrischen Charakters gilt die Beschreibung des einen Fingers hierin ebenso für den anderen. Die äußere Fläche 28 jedes Fingers ist eine bogenförmige Fortsetzung der zylindrischen Außenfläche des inneren Teils. Ebenso ist die Innenfläche 29 jedes Fingers eine bogenförmige Fortsetzung der Innenfläche des inneren Teils. Die radial nach innen gerichteten Flächen 30 und 32 der Finger 20 bzw. 22 sind also symmetrisch und liegen einander gegenüber mit imaginären axialen Ebene dazwischen, die die Achse 26 schneidet. Die Flächen 30 und 32 stoßen an der Achse am proximalen Ende des Raums 24 aneinander und bilden tatsächlich eine durchgehende Fläche um den Raum, obwohl der Einfachheit halber hier angenommen wird, daß jeder Finger eine getrennte Fläche hat. Die Überschneidung dieser Flächen 30 und 32 mit der äußeren zylindrischen Fläche 34 des inneren Teils bildet Schneidkanten 36 bzw. 38. Jede Kante 36 und 38 hat ein krummliniges U-förmiges Profil (in 7 von der Seite zu sehen) mit einem Paar sich längs erstreckender Kanten, deren distale Enden durch eine sich quer und längs erstreckende distale Kante verbunden sind. Wie man am besten in 6 sehen kann, hat der Finger 20 also eine obere Längskante 39, eine untere Längskante 40 und eine distale Kante 41. Ebenso hat der Finger 22 eine obere 42, eine untere Längskante 43 und eine distale Kante 44. Die Längskanten liegen entlang des proximalen, zur Seite gerichteten Abschnitts jedes Fingerkörpers, während die distalen Kanten entlang des zur Stirnseite gerichteten distalen Abschnitts des Körpers liegen. Obwohl die Längskanten im allgemeinen seitlich zur Achse gerichtet sind, um Gewebe zu resezieren, während sich die Klinge dreht, haben die distalen Kanten eine quer gerichtete Komponente nahe der Achse, um Gewebe zu resezieren, während die Klinge axial dagegen geschoben wird. Wie man nachstehend verstehen wird, sind die distalen Kanten durch einen distalen Endschlitz 60 voneinander getrennt.
  • Die Kontur der Kanten 36 und 38 ist derartig, daß sich der Öffnungswinkel entlang ihrer Längen ändert und an der distalen Spitze kleiner wird. Es versteht sich, daß wegen der Doppelfensterkonfiguration, wenn sich die innere Klinge in der äußeren dreht, nur ein Finger und eine seiner entsprechenden Kanten aktiv sind, um zu einer Zeit Gewebe zu schneiden. Jeder Finger hat ein proximales Ende 45 und ein distales Ende 46, und jeder Teil der Finger schneidet eine andere bogenförmige Strecke relativ zur Achse 26 in Abhängigkeit von seiner Position entlang der Länge der inneren Klinge 14 (wie in 9 und 10 zu sehen ist) . In einer Ebene quer zur Achse ist also die bogenförmige Strecke, die vom proximalen Abschnitt 45 geschnitten wird, größer als die, die von einem mittleren Abschnitt 48 geschnitten wird. Wie man am besten in 6 sehen kann, hat jeder Finger das Konturprofil einer "Eieruhr", dessen schmalste Abschnitten im Bereich 48 und nahe den distalen Spitzen 50 und 52 der Finger liegen. Die großen Abmessungen des proximalen Abschnitts 45 bieten Festigkeit und Unterstützung für die relativ kleine distale Spitze.
  • Die Erfindung schließt das Verfahren zur Formung einer zylindrischen Röhre ein, um eine Shaver-Klinge auszubilden. Es versteht sich, daß jeder Finger 20, 22 an der distalen Spitze einer Innenröhre mit einem geschlossenen, abgerundeten Ende ausgebildet sein kann. Obwohl viele verschiedene Formeinrichtungen verwendet werden können, wird in der bevorzugten Ausführungsform eine Formeinrichtung, z. B. ein drahtartiges Teil, in Form eines Draht-EDM-(elektroerosiven Bearbeitungs-)Prozesses oder dgl. verwendet. In einem solchen Prozeß folgt der Draht einer vorbestimmten Kontur (vorzugsweise auf einer Maschine mit computernumerischer Steuerung (CNC) programmiert) durch diametral gegenüberliegende zylindrische Wandabschnitte der Klinge 14 in einer Richtung quer zur Achse 26 und senkrecht zur Ebene in 5. Dadurch kann ein einzelner Draht gleichzeitig Finger 20 und ihre beiden seitlichen Kanten 39 und 40 und ihre distale Kante 41 ausbilden, wie am besten in 7 zu sehen ist. Durch weitere Bewegung des Drahtes können gleichzeitig die Kanten 42, 43 und 44 am Finger 22 entstehen. Durch die Überschneidung der zylindrischen Wand des inneren Teils 14 mit dem Draht entsteht die Flächen 30 und 32 innerhalb der Dicke der Wand, und durch die Überschneidung dieser Flächen mit der äußeren zylindrischen Fläche des inneren Teils 14 entsteht der Öffnungswinkel ohne zusätzlichen Bearbeitungsvorgang. Wie man in den Schnittansichten von 9 und 10 sehen kann, hat der Körper jedes Fingers an seinen gegenüberliegenden Seiten einen Öffnungswinkel, der sich in Abhängigkeit von der bestimmten Position des Fingers, an der die Messung erfolgt, ändert. Wegen der im allgemeinen halbkugelförmigen Form der äußeren Fläche der distalen Spitze des inneren Teils 14 erzeugt der Fingerausbildungsprozeß auch gekrümmte, geschärfte distale Kanten 41 und 44, die am besten in 7 zu sehen sind. Man beachte, daß diese distalen Kanten jedes Fingers zu einem Punkt spitz zulaufen, wie in 5 zu sehen, wobei eine schärfere Kante für eine an der Stirnseite erfolgende Resektion entsteht. Alle Punkte der Flächen 30 und 32 liegen in einer gemeinsamen Kontur 80, die viele verschiedene Profile haben kann, wenn man sie als Projektion auf einer Ebene senkrecht zur axialen Ebene zwischen den Fingern betrach tet. In der bevorzugten Ausführungsform folgt die Kontur 80 der krummlinigen Form des Raums 24, der von den Flächen 30 und 32 gebildet wird, wie in 5, 7 und 8 zu sehen ist. Obwohl in der bevorzugten Ausführungsform alle Punkte in den Flächen auf der Kontur 80 liegen, versteht es sich, daß die Form der Flächen 30 und 32 geändert werden könnte, um etwas anders konturiert zu sein als beispielsweise parallel zur axialen Ebene.
  • Die Doppelfensterstruktur des inneren Teils 14 kann man sich vorstellen als mit einem Fenster über der Achse 26 versehen, wie in 6 und 7 dargestellt und mit einem weiteren Fenster unter der Achse versehen. Der krummlinige Fensterumfang hat Kanten mit unterschiedlichen Öffnungswinkeln. Wenn die Schneidfenster durch Bearbeitung der zylindrischen Innenröhre durch beide Wände des inneren röhrenförmigen Teils von einem Punkt zwischen der Achse und der Röhrenwand und in einem relativ großen Abstand von der axialen Ebene hergestellt werden, entstehen Schneidkanten mit kleinen Öffnungswinkeln an der Überschneidung der Öffnung mit der Röhrenseitenwand und den Außenflächen der distalen Spitze. Die Schneidfenster sind an der distalen Spitze aneinander gefügt, so daß ein distaler Endschlitz 60 mit angrenzenden Fingerenden mit Schneidkanten mit flachen Öffnungswinkeln (am besten in 5 und 9 zu sehen). Da die Innenröhre so bemessen ist, daß sie in einer Außenröhre mit einem geringen ringförmigen Abstand (in 15 gezeigt) drehbar aufgenommen werden kann, beeinträchtigt die Entstehung des distalen Schlitzes 60 die Shaver-Klingenleistungsfähigkeit nicht. Obwohl kein axialer Lagerungskontakt zwischen dem inneren und dem äußeren Teil besteht, erstreckt sich der Bereich um die distalen Spitzen 50 und 52 quer und ausreichend weit, um einen angemessenen Lagerungskontakt zwischen dem inneren und dem äußeren Teil zu ermöglichen. Wie am besten in der Stirnseitenansicht zu sehen ist, die in 14 und 15 gezeigt ist, überlappen das innere und das äußere Teil 102 und 104 im Bereich der Achse 126, um einen Lagerungskontakt entlang eines vorbestimmten Teils der proximal gerichteten Innenfläche des äußeren Teils und der sich quer erstreckenden Außenfläche des inneren Teils zu erzeugen.
  • Die Drehung des inneren röhrenförmigen Teils relativ zum äußeren röhrenförmigen Teil bewirkt, wie nachstehend verständlich wird, eine Geweberesektion durch einen Schneid- oder Schervorgang, wenn die Schneidkanten des inneren und äußeren Fensters zueinander gebracht werden. Der flache Öffnungswinkel des Umfangs der Finger und des distales Endschlitzes 60 wirken zusammen, um eine effiziente stirnseitige Geweberesektion durchzuführen, die die Verwendung eines einzigen Shavers für Stirnseitenschnitt, Seitenschnitt und Resektion des Knochens sowie des weichen Gewebes ermöglicht. Eine übermäßige Erhöhung der Schneidkräfte aufgrund der Zähigkeit des Gewebes oder der Stumpfheit der Schneidkanten, was bekannte Innenröhren zum Blockieren bringen kann, bewirkt wegen der Elastizität der Finger und des distalen Endschlitzes 60, daß sich die Finger radial nach innen weg vom Inneren der Außenröhre verbiegen, so daß eine Behinderung zwischen den distalen Enden der Innenröhre und der Außenröhren verhindert wird und eine kontinuierliche Drehung der Innenröhre ermöglicht wird.
  • In bestimmten Fällen, etwa wenn extrem weiches oder elastisches Gewebe geschnitten wird, kann die Resektion schwierig sein, da der oben erwähnte Schneidvorgang dazu neigen kann, das Gewebe aus den Schneidfenstern auszustoßen. Eine alternative Ausführungsform der distalen Spitze eines inneren Teils 60 ist in 11 bis 14 gezeigt und soll dies minimieren. Das innere Teil 60 ist identisch mit dem inneren Teil 15, außer daß die Finger 62 und 64 entlang der Abschnitte ihres Umfangs mit Zähnen 66 versehen sind. Obwohl die Zähne entlang der Finger 62 mit ihren Gegenstücken an den Fingern 64 symmetrisch sind, ändert sich das Profil der Zähne als Funktion ihrer Längsposition. Der Einfachheit halber wird nur der Zahn an einer Kante des Fingers 62 beschrieben, der am weitesten proximale Zahn 70 hat eine breitere Basis als der Nachbarzahn 72, und die Basen der Zähne 74, 76 und 78 werden zur distalen Spitze hin progressiv schmaler. Die Zähne können entlang des Randes der Schneidkante unregelmäßig geformt sein, um den Spitzen-Spanwinkel und den Fuß-Spanwinkel an jeder Zahnposition zu optimieren. Da sich jeder Zahn in seitlicher Position von der Mittellinie ändert, erzeugt der oben beschriebene Draht-EDM-Herstellungsprozeß auf einfache Weise sich ändernde Öffnungswinkel an verschiedenen Zähnen.
  • Die Anwendung der Erfindung wird nachstehend mit Bezug auf 15 beschrieben, die die distale Spitze einer Shaver-Klingenanordnung 100 zeigt, mit einer langgestreckten Außenröhre 102, die mit einer langgestreckten Innenröhre 14 zusammengefügt ist, die drehbar in ihrem Inneren angeordnet, und insbesondere in 5 bis 8 beschrieben ist. Die proximalen Enden der inneren und Außenröhre sind herkömmlich und bilden keinen Teil der Erfindung. Eine repräsentative Beschreibung der proximalen Enden der Shaver-Klingenanordnung 10 kann dem US-Patent 5 411 514 (Fucci et al.) entnommen werden, die auf denselben Anmelder übertragen worden ist. Die Außenröhre 102 ist an ihrem distalen Ende mit einem Fenster 120 mit einer Umfangskante 122 versehen, die vollständig von einer angewinkelten Schneidkantenrückenfläche 124 umgeben ist. Die Kante des Außenfensters 120 gilt als scharf, da der Kantenrücken 124 in einem Winkel A relativ zur Achse 126 der Röhre liegt, wie ausführlicher in einer ebenfalls anhängigen Patentanmeldung beschrieben ist, die diese Struktur betrifft und die auf denselben Anmelder übertragen ist.
  • Man beachte, daß die Schneidfenster des äußeren Teils nicht nur zur Stirnseite gerichtet sind, wie in 16 gezeigt, sondern auch zur Seite, wie in 15 gezeigt. Das heißt, an jedem gegebenen Punkt während der Drehbewegung des inneren Teils in einer gegebenen Richtung schneidet die bestimmte Innenkante, die zu der Zeit aktiv ist, z. B. die Kante 38, die Außenkante 122 an zwei Punkten: an einem Punkt 140 entlang des zur Seite gerichteten Abschnitts des Fensters 20 (15) und an einem Punkt 150 entlang des zur Stirnseite gerichteten Abschnitts der Klinge, wie in 16 gezeigt. Die hintere Kante gilt als inaktiv, da sie in eine Richtung entgegen der Drehrichtung gerichtet ist. Ferner schneidet die aktive Kante die Außenkante 122 des äußeren Teils mit verschiedenen Winkeln in Abhängigkeit von der Position des inneren Teils. Wie in 15 gezeigt, schneidet zu einem gegebenen Zeitpunkt die Kante 38 die Kante 122 an den Punkten 140 und 150, während zu einer nachfolgenden Zeit, wenn sich das innere Teil im äußeren Teil dreht, die Kante 38 die Kante 122 an den Punkten 142 und 152 schneidet, wie in 17 gezeigt. Die Winkel zwischen den Kanten an diesen Punkten ändern sich, und die Änderung des Anstellwinkels erleichtert den gemeinsamen Schneidvorgang der beiden Schneidkanten 38 und 122 entlang des Umfangs des Außenfensters 120.
  • Eine repräsentative Menge von Querschnitten des Innen- und des Außenfensters ist in 19 bis 22 gezeigt. Die verschiedenen Ansichten sind entlang jeweils numerierter Linien in 17 geschnitten, obwohl nur die Abschnitte der Röhren gezeigt sind, die unmittelbar an die Kanten angrenzen. Man beachte, daß die Öffnungswinkel der inneren und äußeren Kante an den Punkten, die in 19 und 20 dargestellt sind, relativ scharf sind, obwohl die Schärfe an dem Punkt, der in 21 dargestellt ist, größer ist. Der Punkt, der in 22 dargestellt ist, ist annähernd der gleiche wie der Punkt 150, was zeigt, daß die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung bereitstellt, bei der scharfe Kanten bei Stirnseitenschnitten möglich sind.
  • Obwohl die bevorzugte Ausführungsform, die hier offenbart wird, zwei diametral gegenüberliegende Finger verwendet, ist ohne weiteres eine größere Anzahl von Fingern innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung möglich. Außerdem können die Finger vom Körper des inneren Teils getrennt hergestellt und anschließend angefügt werden. Die Finger müssen auch nicht unbedingt bogenförmige äußere Flächen haben, die mit der zylindrischen Außenfläche des Innenteils ausgerichtet sind. Eine weitere Konfiguration kann eine drehbare Welle verwenden, an deren einem Ende eine Schneidspitze in Form der Finger angebracht ist.
  • Der Fachmann wird verstehen, daß zahlreiche Verbesserungen und Modifikationen an der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die hier offenbart ist, möglich sind, ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen.

Claims (15)

  1. Chirurgische rotierende Schaberklingenanordnung (104) mit: einem langgestreckten äußeren röhrenförmigen Teil (102) mit einer Achse (26), einem distalen Ende, einem proximalen Ende und einem Fenster (120) an dem distalen Ende, wobei das distale Ende mit einer teilweise quer verlaufende Endwand versehen ist und das Fenster (120) seitlich und mit der Schmalseite zum Ende angeordnet ist und eine geschärfte Umfangskante (122) aufweist; einem langgestreckten inneren röhrenförmigen Teil (14), das koaxial ausgerichtet und geeignet ist, sich in dem äußeren röhrenförmigen Teil zu bewegen, und das einen zylindrischen Körper mit einer Achse (26) mit einem distalen Ende und einem proximalen Ende aufweist, wobei das distale Ende geeignet ist, sich an die teilweise quer verlaufende Endwand des äußeren Teils anzupassen; und einer Schneideinrichtung (36, 38) an dem distalen Ende des inneren röhrenförmigen Teils, dadurch gekennzeichnet, daß: die Schneideinrichtung mindestens zwei diametral gegenüberliegende Fingerteile (20, 22) aufweist, die sich in Längsrichtung von dem distalen Ende des inneren röhrenförmigen Teils erstrecken, wobei jedes der Fingerteile aufweist: einen Körper mit einem proximalen Abschnitt (45) und einem distalen Abschnitt (46), wobei sich der proximale Abschnitt in Längsrichtung erstreckt und an den zylindrischen Körper des inneren röhrenförmigen Teils angefügt ist, der distale Abschnitt an den proximalen Abschnitt angefügt ist und sich von diesem, in Übereinstimmung mit der teilweise quer verlaufenden Endwand des äußeren röhrenförmigen Teils, zu dem anderen der Fingerteile längs und quer radial nach innen zu einer abschließenden Spitze (50, 52) erstreckt, die um einen vorbestimmten Abstand von der Achse beabstandet ist; mindestens eine seitlich angeordnete und sich in Längsrichtung erstreckende Schneidkante (39, 40, 42, 43), die an dem proximalen Abschnitt des Körpers vorgesehen ist; und mindestens eine sich in Längsrichtung und in Querrichtung erstreckende Schneidkante (41, 44), die an dem distalen Abschnitt des Körpers vorgesehen ist und die die geschärfte Fensterkante (122) schneidet, wenn sich das innere röhrenförmige Teil in dem äußeren röhrenförmigen Teil dreht.
  2. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 1, wobei die distale Spitze abgerundet ist und die Schneidkanten (36, 38) durch die Ortskurve von Punkten am Schnittpunkt zwischen der zylindrischen Außenfläche des Körpers (14) und einer ersten Oberfläche definiert sind, die in einer Kontur liegt, wobei alle Punkte der Kontur parallel zu einer imaginären Ebene durch die Achse (26) des Körpers und von dieser beabstandet sind.
  3. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 2, wobei die Kontur in einer Ebene ist, die um einen vorbestimmten Abstand von der Achse beabstandet ist.
  4. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 2, ferner mit vier Schneidkanten, wobei zwei der Schneidkanten auf einer Seite der imaginären Ebene und durch die Ortskurve von Punkten am Schnittpunkt der zylindrischen Außenfläche des Körpers mit der Kontur an zwei Stellen definiert sind, die entlang der zylindrischen Außenfläche gekrümmt beabstandet sind.
  5. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 2, wobei die Kontur von der Achse um einen ersten vorbestimmten Abstand an ihrem proximalen Ende, um einen zweiten vorbestimmten Abstand an ihrem distalen Ende und um einen dritten vorbestimmten Abstand an einem dazwischen liegenden Punkt beabstandet ist, wobei der dritte vorbestimmte Abstand größer ist als der erste und zweite vorbestimmte Abstand.
  6. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 2, wobei der zweite vorbestimmte Abstand kleiner ist als der Radius des zylindrischen Körpers.
  7. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 1, wobei der proximale Abschnitt des Körpers quer gekrümmt ist.
  8. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 1, wobei der proximale und der distale Abschnitt jeweils mit dem inneren röhrenförmigen Teil einstückig ausgebildet sind.
  9. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 1, wobei der proximale Abschnitt eine vorbestimmte gekrümmte Strecke von weniger als 180° schneidet.
  10. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 1 mit einer Vielzahl von Zähnen an jeder der Längskanten.
  11. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 1, wobei das äußere röhrenförmige Teil einen der proximalen Seite zugewandten distalen Endwandabschnitt auf seiner Achse hat und wobei ein vorbestimmter Teil des distalen Abschnitts des Fingerkörpers an einen vorbestimmten Teil des der proximalen Seite zugewandten distalen Endwandabschnitts anstößt, um eine Lagerkontaktfläche zu bilden.
  12. Schaberklingenanordnung nach Anspruch 1 für ein chirurgisches Instrument (100) mit einem röhrenförmigen, zylindrischen Körper mit einem distalen Ende und einem proximalen Ende, wobei an das proximale Ende eine rotierende Welle axial angefügt ist, wobei der Körper jedes der Fingerteile ein quer gekrümmter Körper ist, wobei der proximale Abschnitt an das distale Ende des zylindrischen Körpers angefügt ist und eine vorbestimmte gekrümmte Strecke von weniger als 180° schneidet.
  13. Verfahren zur Herstellung einer chirurgischen Schaberklingenanordnung (104) nach Anspruch 12, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Bereitstellen eines langgestreckten inneren röhrenförmigen Teils (14) mit einer Achse (26), einem vorbestimmten Außendurchmesser und einem geschlossenen, abgerundeten distalen Ende; und Bereitstellen einer Formungseinrichtung zum Formen des geschlossenen, abgerundeten Endes des inneren röhrenförmigen Teils (14); gekennzeichnet durch den Schritt: Formen des distalen Endes des inneren röhrenförmigen Teils, so daß die mindestens zwei diametral gegenüberliegenden, quer gekrümmten Fingerteile (20, 22) vorhanden sind, wobei die Fingerteile axial symmetrisch sind und jedes einen Körper mit einem proximalen Abschnitt (45) und einem distalen Abschnitt (46) aufweist, wobei der distale Abschnitt (46) an den proximalen Abschnitt angefügt ist und sich von diesem in Übereinstimmung mit der teilweise quer verlaufenden Endwand des äußeren röhrenförmigen Teils (102) der chirurgischen Schaberklingenanordnung (104) erstreckt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die Formungseinrichtung eine Länge hat, die größer ist als der vorbestimmte Durchmesser, und eine Breite hat, die kleiner ist als der vorbestimmte Durchmesser, und ferner mit dem folgenden Schritt: Ausrichten der Formungseinrichtung quer zur Achse des inneren röhrenförmigen Teils und Führen desselben axial durch einen Zugang an der distalen Spitze des inneren röhrenförmigen Teils, dann entlang einer ersten vorbestimmten Kontur bis zu einer proximalen Fläche und dann entlang einer zweiten vorbestimmten Kontur, die symmetrisch mit der ersten vorbestimmten Kontur ist, zurück zu dem Zugangspunkt.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei die Formungseinrichtung ein drahtähnliches Teil ist.
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