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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft verbesserte Produkte und Verfahren zum Remineralisieren
von Suboberflächenläsionen in
Zähnen
und zum Mineralisieren von offenen Poren im Dentin, damit deren
Entmineralisierung verhindert wird. Die Erfindung betrifft insbesondere
flüssige
Zahnpflegeprodukte, die kationische und anionische Salze mit verschiedenen
Löslichkeiten
in Wasser enthalten, und Verfahren zur Verwendung dieser Produkte zum
Remineralisieren von Suboberflächenläsionen und/oder
zum Mineralisieren von offenen Dentinporen.
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Die
Hauptkomponente von Zahnschmelz und -dentin ist Calciumphosphat
in der Form von Calciumhypoxyapatit. Das Calciumphosphat ist zwar
bei normalen pH-Werten
im Mund stark unlöslich,
jedoch ist es im Zahn in sauren Medien vergleichsweise löslich. Folglich
können
Kariesläsionen
in der Suboberfläche
eines Zahns entstehen, wenn ein solcher Zahn Säuren ausgesetzt ist, die bei
der Glycolyse von Zuckern entstehen, die durch verschiedene orale
Bakterien verursacht wird.
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Weil
Speichel in Bezug auf Calcium- und Phosphationen übersättigt ist,
hilft der Speichel beim Schutz der Zähne gegen Entmineralisierung
und kann die durch Säuren
entmineralisierten Zähne
langsam remineralisieren. Fluoridionen können bekanntlich den natürlichen
Remineralisierungsprozess steigern, und dies ist einer der anerkannten
Mechanismen, mit deren Hilfe die Fluorid-Zahnpasten und -Spülungen vor
Karies schützen.
Die Wirksamkeit fluoridhaltiger Zahnpasten und Spülungen beim
Remineralisieren der Zähne
ist durch mäßige Spiegel
von Calcium und Phosphat im Speichel eingeschränkt. Dem Stand der Technik
zufolge ist es höchst
wünschenswert,
die verfügbare
Konzentration von Calcium- und Phosphationen in der Mundhöhle zu steigern,
damit der Remineralisierungsprozess beschleunigt wird. Aufgrund
der geringen Löslichkeit
von Calciumphosphat bei dem pH-Wert des Speichels wird die Zugabe
höherer
Mengen an gelösten
Calcium- und Phosphationen nicht leicht bewerkstelligt.
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Das
Remineralisieren von Zahnschmelz wurde experimentell in vivo und
in vitro durchgeführt.
Einige Untersuchungen betrafen die Remineralisierungseigenschaften
von Speichel und synthetischen Lösungen, die
in Bezug auf Hydroxyapatit übersättigt sind.
Diese Untersuchungen umfassen die Gegenstände der US-Patente 3 679 360
(Rubin) und 4 097 935 (Jarcho).
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Gewöhnlich werden
die in den vorstehend genannten Patenten von Rubin und Jarcho für Remineralisierungsexperimente
verwendeten übersättigten
Lösungen
oder Aufschlämmungen,
aus einer einzigen Form von Calciumphosphat hergestellt. Beim Ausschwemmen
einer Kariesläsion
mit einer dieser übersättigten
Lösungen
remineralisieren die Calcium- und Phosphationen in der Form von
gefälltem
Hydroxyapatit die Läsion. Die
Verwendung dieser Lösungen
ist jedoch aus mehreren Gründen
unpraktisch. Erstens ist die zum Mineralisieren in diesen übersättigten
Lösungen
verfügbare
Menge an Calcium- und Phosphationen zu niedrig. Es wird beschrieben,
dass dies etwa 10000 Einheits-Volumina der üblichen übersättigten Lösungen in Anspruch nimmt, damit
ein Einheitsvolumen Mineral erzeugt wird. Somit erfordert die Remineralisierung
durch dieses Verfahren sowohl ein überschüssiges Volumen an Flüssigkeit
und eine übermäßige Zahl
an Anwendungen. Die übersättigten
Lösungen
sind diesbezüglich
eingeschränkt,
weil diese Lösungen
ihren übersättigten
Zustand nicht aufrechterhalten können.
Wenn das Hydroxyapatit bis zu dem Punkt ausfällt, an dem die Lösung nicht
länger übersättigt ist,
muss neue übersättigte Lösung eingebracht
werden oder der Remineralisierungsprozess hört auf.
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Ein
weiteres Problem mit einzelnen Calciumphosphat-Aufschlämmungen
ist, dass sich beim Ausfällen des
Hydroxyapatits aus der Lösung
der pH-Wert der Lösung ändert. Wenn
die alte Lösung
nicht von dem Kontakt mit dem Zahnmaterial entfernt wird, kann die
Lösung
zu sauer oder alkalisch werden, so dass sie das Zahngewebe beschädigen kann.
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Das
US-Patent 4 080 440 (Digiulio et al.) offenbart eine metastabile
Lösung
von Calcium- und Phosphationen bei einem niedrigen pH-Wert (zwischen
2,5 und 4,0), wobei die Löslichkeit
der Calciumphosphatsalze unter diesen Bedingungen hoch ist. Nach
dem Eindringen der Lösung
in den entmineralisierten Schmelz rührt die Remineralisierung aus
der Fällung
von Calciumphosphatsalzen her, wenn der pH-Wert steigt. Fluoridionen
können
in der metastabilen Lösung
enthalten sein. Ein bedeutender Nachteil der Verwendung von metastabilen
Lösungen
ist, dass der relativ niedrige pH-Wert den Zahnschmelz entmineralisieren
und/oder anderes Gewebe verletzen kann.
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Die
US-Patente 4 177 258, 4 183 915 und 4 348 381 (Gaffar et al.) offenbaren
eine Remineralisierungslösung,
die übersättigte Konzentrationen
von Calciumionen, Phosphationen und eine Fluoridquelle enthält, die
durch das Vorhandensein eines Antinukleierungsmittels, wie Diamintetramethylenphosphonsäure, Ethylendiamintetramethylenphosphonsäure und
2-Phosphonobutantricarbonsäure-1,2,4
oder ihrer wasserlöslichen
Salze, stabilisiert wird. Diese Lösung wird vorzugsweise auf
einen neutralen pH-Wert-Bereich eingestellt, von dem behauptet wird,
dass die Lösung
am effizientesten Suboberflächenläsionen remineralisiert
werden. Selbst wenn man erwartet, dass das Antinukleierungsmittel
die Lösung
stabilisiert, ist ein Gleichgewicht der übersättigten Konzentrationen immer
noch schwierig aufrechtzuerhalten und es wird die Fällung von
Hypoxyapatit und Änderungen
des pH-Wertes der Lösung
vermieden.
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Die
US-Patente 4 083 955 (Grabenstetter et al.) und 4 397 837 (Raaf
et al.) offenbaren ein Verfahren zum Remineralisieren von entmineralisiertem
Schmelz durch die aufeinanderfolgende Behandlung von Zahnoberflächen mit
gesonderten Lösungen,
die Calciumionen und Phosphationen enthalten. Bei diesem Verfahren können die
Fluoridionen in den Phosphatlösungen
zugegen sein. Es ist unerheblich, welche Ionenlösung zur Behandlung der Zähne zuerst
verwendet wird. Durch aufeinanderfolgendes Aufbringen von Calcium-
und Phosphationen auf die Zahnoberfläche können hohe Ionenkonzentrationen
in Lösungsform
in Läsionen
dringen, wobei die Ionen als Calciumphosphatsalz ausfallen, wenn
Ionen aus der zweiten Behandlungslösung eindiffundieren. Dieses
Verfahren ist zwar offensichtlich erfolgreich, aber es beinhaltet
die Unannehmlichkeit einer Vielzahl von aufeinanderfolgenden Anwendungen,
die zudem zeitaufwändig
sein können.
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Das
US-Patent 4 606 912 (Rudy et al.) lehrt ein Verfahren zur Herstellung
einer klaren wässrigen Mundwäschelösung, die
Läsionen
in Zähnen
remineralisieren kann, indem eine wässrige Lösung hergestellt wird, die
eine Quelle für
Calciumionen und einen Chelatbildner für Calciumionen enthält, wodurch
die Chelatbildung von mindestens 50% der Calciumionen verursacht
wird, und anschließend
eine Quelle für
Phosphationen zur wässrigen
Lösung
zugegeben wird. Die Zugabe und die nötige Kontrolle der Menge Chelatbildner
ist hier zwar auch etwas effizient, macht aber das Konzept unpraktisch.
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Ein
weiteres Problem mit bekannten Remineralisierungs-Techniken ist,
dass die Remineralisierung aufhören
kann, bevor die Läsion
aufgrund eines Aufbaus von remineralisiertem Zahnmaterial in oder
auf der Außenschicht
der Zahnoberfläche
vollständig
remineralisiert ist. Dieser Aufbau tritt dann ein, wenn die Remineralisierungsgeschwindigkeit
zu schnell ist und die Diffusion des Minerals in die tieferen Bereiche
der Läsion verhindert
wird, so dass die vollständige
Remineralisation des Zahns verhindert wird.
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Die
US-Patente 5 037 639; 5 268 167; 5 437 857; 5 427 768 und 5 460
803 (jeweils von Tung) beinhalten die Verwendung von amorphen Calciumverbindungen,
wie amorphem Calciumphosphat (ACP), amorphem Calciumphosphatfluorid
(ACPF) und amorphem Calciumcarbonatphosphat (ACPP) zur Verwendung
bei der Remineralisierung von Zähnen.
Diese amorphen Verbindungen oder Lösungen, die die amorphen Verbindungen
bilden, wenn sie entweder auf oder in Zahngewebe eingebracht werden,
verhindern und/oder reparieren Zahnschwächen, wie Zahnkaries, freiliegende
Wurzeln und Dentin-Empfindlichkeit. Die Verbindungen sollen hohe
Löslichkeiten,
schnelle Bildungsraten und schnelle Umwandlungsraten (zu Apatit)
haben.
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Die
Remineralisierung erfolgt durch Zusammenbringen der amorphen Verbindung
mit dem Zahngewebe. Dies kann direkt erfolgen, d. h. indem die amorphe
Verbindung direkt oder indirekt durch einen Träger auf den Zahn gebracht wird,
d. h. durch das Einbringen der amorphen Verbindung in einen Träger, wie
ein Gel, einen Kaugummi oder eine Zahnpasta, und Aufbringen des
Trägers
auf das Zahngewebe. Sobald der Kontakt mit dem Zahn hergestellt
ist, kristallisieren die amorphen Calciumphosphatverbindungen in
die weniger lösliche
Apatitform in der Läsion
um und bilden den Zahn neu. Unter Bedingungen, bei denen amorphe
Calciumphosphat-Verbindungen
stabil sind, ist die Menge an freigesetztem Calcium und Phosphat
relativ niedrig und daher ist die Remineralisierung langsamer als
gewünscht.
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Die
vorstehend genannten Patent von Tung lehren zudem die Verwendung
zweiteiliger Lösungen,
bei denen ein erster Teil ein oder mehrere Phosphatsalze enthält und ein
zweiter Teil ein oder mehrere Calciumsalze enthält, wobei entweder der erste
Teil oder der zweite Teil zudem ein oder mehrere Carbonat-Salze
enthält.
Die Tung-Patente lehren zudem Lösungen,
die durch Lösen
eines Feststoffpulvers, das Calciumsalz(e), Phosphatsalz(e) und
Carbonatsalz(e) enthält,
in Wasser hergestellt werden. Diese Lösungen werden dann auf Zahngewebe
aufgebracht. Die Tung-Patente
lehren weiterhin die Verwendung nicht-carbonisierter fester Pulver,
die Gemische von Calciumsalzen und Phosphatsalzen enthalten, die
direkt oder dispergiert in Gel, Kaugummi oder anderen nicht-wässrigen
Medien, wie Zahnpasta, die mit dem Zahn zusammengebracht wird, auf den
Zahn aufgebracht werden können.
Die Patente lehren, dass diese Pulver leicht im Speichel gelöst werden, und
dann als amorphe Calciumphosphat-Verbindung wieder ausgefällt werden.
Die Tung-Patente offenbaren jedoch nicht die pH-Werte der wässrigen
Lösungen,
die aus dem nicht-carbonisierten festen Pulver hergestellt werden.
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Es
werden immer mehr effiziente Remineralisierungs- bzw. Mineralisierungs-Produkte und Verfahren gewünscht, die
zur Erzielung von Stabilität,
Remineralisation und/oder Mineralisation kein Vorhandensein von Carbonatsalzen
erfordern. Man möchte
auch immer mehr Remineralisierungs- bzw. Mineralisierungsprodukte und
Verfahren bereitstellen, die direkt Hydroxyapatit an der Suboberfläche des
Zahns und nicht zuerst ein amorphes Calciumhosphat als Zwischenprodukt
bilden. Zudem möchte
man immer stärker
ein Remineralisierungsprodukt in der Form einer einteiligen stabilen
Remineralisierungs-Zusammensetzung, die nicht durch einen Anstieg
des pH- Wertes oder
der Temperaturen negativ beeinflusst wird, oder die die Zähne effizient
remineralisieren kann. Schließlich
besteht ein beständiger
Bedarf an einem Verfahren zum Remineralisieren von Zahnschmelz,
das ein stabiles einteiliges Remineralisierungsprodukt einsetzt,
das keine übermäßigen Mengen an
Calcium- und Phosphatsalzen oder übermäßig lange, häufige oder
aufeinanderfolgende Expositionszeiten benötigt.
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Das
Remineralisieren bzw. Mineralisieren von einteiligen oder zweiteiligen
Produkten, die viele der vorstehend genannten Probleme bewältigen,
ist in den gleichzeitig angemeldeten gemeinsam abgetretenen US-Patenten
08/512 473 (eingereicht am 8. August, 1995); 08/465 875 (eingereicht
am 5. Juni 1995; 08/512 286 (eingereicht am 8. August 1995); und
08/512 287 (eingereicht am 8. August 1995) offenbart.
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Die
Anmeldung 08/512 473 offenbart ein- oder zweiteilige Produkte und
Verfahren zu ihrer Verwendung beim Remineralisieren von Suboberflächenläsionen.
Die ein- und zweiteiligen Produkte enthalten mindestens ein wasserlösliches
Calciumsalz, mindestens ein wasserlösliches divalentes Metallsalz,
wobei das divalente Metall kein Calcium ist, und mindestens ein
wasserlösliches
Phosphatsalz. Bei den zweiteiligen Produkten sind die Calcium- und
divalenten Metallsalze in einer ersten eigenen Komponente abgelagert,
und das oder die Phosphatsalze sind in einer zweiten eigenen Komponente
abgelagert. Das zweiteilige Produkt kann zudem eine Abgabevorrichtung
enthalten, die es ermöglicht,
dass die ersten und zweiten Komponenten gleichzeitig aus dem Produkt
abgegeben werden, so dass die abgegebene erste und zweite Komponente
zeitgleich mit dem oder den behandelten Zähnen zusammenkommen. Die wässrige Lösung, die
durch Mischen der Salze hergestellt wird, die in den ein- und zweiteiligen
Produkten verwendet werden, hat einen pH-Wert von etwa 4,0 bis etwa
7,0.
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Die
Anmeldung 08/465 875 offenbart ein zweiteiliges Produkt und Verfahren
zu seiner Verwendung beim Remineralisieren von Zahnschmelz, wobei
das Produkt eine erste eigene Komponente enthält, die mindestens ein wasserlösliches
Calciumsalz enthält,
und eine zweite eigene Komponente, die mindestens ein wasserlösliches
Phosphatsalz und mindestens ein wasserlösliches Fluoridsalz enthält. Das
Produkt kann weiterhin ein Mittel enthalten, das es ermöglicht,
dass die ersten und zweiten Komponenten gleichzeitig aus dem Produkt
abgegeben werden. Die ersten und zweiten Komponenten des Produktes
haben jeweils einen solchen pH-Wert, dass beim Mischen der beiden
Komponenten zur Herstellung einer wässrigen gemischten Lösung, die
Lösung
einen pH-Wert von etwa 4,5 und 10,0 hat.
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Die
Anmeldung Nr. 08/512 286 betrifft ein Kaugummi-Produkt und ein Verfahren
zu seiner Verwendung beim Remineralisieren von Suboberflächenläsionen in
Zähnen,
wobei das Produkt einen wasserlöslichen
kationischen Anteil enthält,
der aus mindestens einem wasserlöslichen
Calciumsalz und mindestens einem wasserlöslichen, nicht-toxischen divalenten
Metallsalz besteht, wobei das divalente Metallsalz kein Calcium
ist; einen wasserlöslichen
anionischen Anteil, der mindestens ein wasserlösliches Phosphatsalz enthält; und
eine Gummibasis. Die anionischen und kationischen Anteile sind derart
in dem Produkt eingebracht, dass das Kauen des Produkts in Gegenwart
von Wasser und/oder Speichel bewirkt, dass die anionischen und kationischen Anteile
zeitgleich in das Wasser und/oder den Speichel abgegeben werden,
so dass eine gemischte wässrige Lösung damit
erhalten wird. Die anionischen und kationischen Anteile haben jeweils
einen pH-Wert beim Lösen
in Wasser und/oder Speichel, dass die gemischte wässrige Lösung einen
pH-Wert von etwa 4,0 bis 7,0 hat.
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Die
Anmeldung Nr. 08/512 287 betrifft einteilige nichtwässrige Produkte
und Verfahren zu ihrer Verwendung beim Remineralisieren von Suboberflächenläsionen,
wobei die Produkte mindestens ein wasserlösliches Calciumsalz; mindestens
ein wasserlösliches
Phosphatsalz; entweder einen Stabilisator oder ein hydrophiles,
nicht-wässriges
wasserlösliches
Vehikel; und gegebenenfalls mindestens ein wasserlösliches
Fluoridsalz enthalten. Werden die Komponenten mit Wasser oder Speichel
gemischt, so dass man eine wässrige
gemischte Lösung
erhält,
hat die Lösung
einen pH-Wert von etwa 4,5 bis etwa 10,0.
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Bei
den ein- und zweiteiligen Produkten, die in den vorstehend genannten
Anmeldungen offenbart sind, werden die kationischen und anionischen
Komponenten gesondert voneinander bis zur Verwendung des Produktes
gehalten. Zudem werden die Kationen und Anionen gleichzeitig an
die Oberfläche
des behandelten Zahns abgegeben. Diese Faktoren zusammen mit dem
pH-Wert der wässrigen
Lösung
und die gelegentliche Verwendung von mindestens einem wasserlöslichen
divalenten Metallsalz sind hilfreich, damit die Kationen und Anionen
ausreichend Zeit haben, dass sie durch die Oberfläche des
Zahns zur Suboberfläche
diffundieren, bevor sie ausfallen.
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Damit
die Mineralisierung oder Remineralisierung des Schmelzes oder Dentin
eintritt, muss die Konzentration von Calcium- und Phosphationen
im Speichel über
der Konzentration liegen, die zur Sättigung der Lösung in
Bezug auf die Bildung von Calciumhydroxyapatit, Octacalciumphosphat,
Dicalciumphsosphatdihydrat oder anderen Formen von unlöslichem
Calciumphosphat erforderlich ist. Bei pH-Werten über etwa 6,5 werden diese Anforderungen
durch die Mengen an Calcium und Phosphat in normalem menschlichem
Speichel erfüllt.
Weil die Konzentration von Calcium- und Phosphationen in normalem
menschlichem Speichel sogar bei pH-Werten über 6,5 nur mäßig ist,
ist die Geschwindigkeit der Mineralisierung, die durch normalen Speichel
erzeugt wird, sehr langsam, selbst wenn Fluorid zur Katalyse des
Prozesses zugegen ist. Ist der pH-Wert über etwa 7, steigert ein Anheben
der Konzentration von Calcium- und Phosphationen weit über die Konzentration,
die gewöhnlich
im Speichel vorliegt, die Remineralisierung jedoch nicht signifikant.
Aufgrund der hohen Unlöslichkeit
von Calciumphosphatsalzen oberhalb von pH-Werten von etwa 7, erfolgt
eine äußerst rasche
Fällung,
die nicht genug Zeit lässt,
damit die Ionen in den Zahn dringen.
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Bei
pH-Werten unter etwa 7 erfolgt eine signifikante Remineralisierung
nur dann, wenn die Konzentration der Calcium- und Phosphationen
im Speichel über
der Konzentration liegt, die zur Sättigung der Lösung in
Bezug auf die Bildung von Dicalciumphosphatdihydrat erforderlich
ist. Es wurde gezeigt, dass unter diesen pH-Wert-Bedingungen eine Remineralisierung durch
Steigern des Übersättigungsgrades
im Speichel beschleunigt werden kann. Insofern als die Löslichkeit
von Dicalciumphosphat mit sinkendem pH-Wert steigt, stellte sich
heraus, dass beim Remineralisieren von Läsionen mit Lösungen,
die einen pH-Wert im Bereich von 4,5 bis 7,0 und übersättigte Mengen
von Calcium- und Phosphationen haben, die optimale Konzentration
von Calciumionen, die zur Maximierung des Verfahrens nötig ist,
mit fallendem pH-Wert steigt. Unter einem pH-Wert von etwa 4,0 wird
das Dicalciumphosphatdihydrat zur stabilen gefällten Spezies aus übersättigten
Lösungen.
Unter diesen pH-Wert-Bedingungen
benötigt
dies sehr hohe Mengen an Calcium und Phosphat zur Sättigung
der Lösungen.
Unter solchen Bedingungen besteht die tatsächliche Gefahr mit ziemlich
hohen Calcium- und Phosphat-Konzentrationen, dass die Lösung untersättigt ist
und eine Entmineralisierung der behandelten Zähne eintritt.
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Man
hat zudem entdeckt, dass die gleichzeitige Bereitstellung von sehr
hohen Calcium- und Phosphationen-Konzentrationen zu einer vorzeitigen
Fällung
des Calciumsalzes führen
kann, bevor die Ionen in den Zahn dringen, oder zu einer vorzeitigen
Fällung,
bei der die Eingänge
der Poren im Zahnschmelz und Dentin blockiert werden, und dadurch
eine weitere Remineralisierung verhindert wird.
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Somit
besteht offensichtlich das Problem, dass zur Steuerung einer unzeitigen
Fällung
die Konzentration der gelösten
Calciumionen oder der gelösten
Phosphationen eingeschränkt
werden muss. Man erwartet, dass dies wiederum nachteiligerweise
die erreichbare maximale Geschwindigkeit der Mineralisierung oder
Remineralisierung einschränkt.
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Die
Verwendung von sehr hohen Calcium- und Fluoridionenkonzentrationen
kann zu einer verfrühten Fällung der
Fluoridionen führen,
bevor diese Ionen in den Zahn dringen können. Wie vorstehend genannt
können
Fluoridionen den natürlichen
Remineralisierungsprozess steigern. Es müssen jedoch gewöhnlich hinreichende
Mengen Fluoridionen zugegen sein. Calciumkationen und Fluoridanionen
fällen
aus und bilden Calciumfluorid, ein Salz, das in Wasser mäßig löslich ist.
Die Bildung von Calciumfluorid ist ungewünscht, da es die Menge an freien
Fluoridanionen reduziert, die zur Verwendung in dem Remineralisierungsprozess
verfügbar sind.
Somit ist es wünschenswert,
ein Remineralisierungsprodukt bereitzustellen, wobei die Lösung, die
zur Behandlung der Zähne
verwendet wird, so große
Mengen an gelösten
Fluoridanionen enthält,
dass die Remineralisierung der Suboberflächenläsionen erhöht wird.
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Die
Remineralisierungsprodukte, die in den vorstehend genannten gemeinsam
abgetretenen Parallel-Patentanmeldungen offenbart sind, sind zwar
stabil, jedoch ist es immer mehr gewünscht, dass alternative Produkte
bereitgestellt werden, die die Gefahr einer verfrühten Fällung der
Kationen und Anionen, insbesondere der Fluoridanionen, minimieren.
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Folglich
ist eine Hauptaufgabe der Erfindung die Bereitstellung von Produkten
und Verfahren zum Remineralisieren und zur Verhinderung der Entmineralisierung
von menschlichen Zähnen,
wobei die Produkte und Verfahren effizient Calciumionen, Phosphationen
und Fluoridionen in die Suboberfläche eines Zahns einbauen können.
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Eine
weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Bereitstellung von Produkten
und Verfahren zum Remineralisieren und zur Verhinderung der Entmineralisation
von menschlichen Zähnen,
wobei die Fällung
der Calcium-, Phosphat- und Fluoridionen im Wesentlichen vor der
Diffusion der Ionen in die Suboberfläche des Zahns vermieden wird,
ohne dass die Rate der Remineralisierung an der Suboberfläche des
Zahns reduziert wird.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung von Produkten
und Verfahren zum Remineralisieren und zur Verhinderung der Entmineralisierung
von menschlichen Zähnen,
die keine überschüssigen Mengen
an Lösung
oder übermäßig lange
oder häufige
Expositionszeiten benötigen.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung von Produkten
zum Remineralisieren und zur Verhinderung der Entmineralisierung
von menschlichen Zähnen,
wobei sich die Produkte leicht vom Verbraucher verwenden lassen
und sich nicht signifikant in Bezug auf Geschmack oder Aussehen
von handelsüblichen
Zahnpflegemitteln unterscheiden.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines verbesserten
Produktes und eines Verfahrens zur Herstellung eines solchen Produktes,
wobei sich das Produkt in einem einzelnen Behälter, Substrat oder einer Matrix
aufbewahren lässt,
und es Läsionen
in den Zähnen
remineralisieren und normale Zähnen mineralisieren
kann, damit verhindert wird, dass sich kariogene Läsionen darin
bilden.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung von Remineralisierungs-
bzw. Mineralisierungs-Produkten und Verfahren, die in der Suboberfläche einer
Zahnsuboberfläche
direkt Hydroxyapatit bilden können,
ohne dass zuerst ein amorphes Calciumphosphat als Zwischenprodukt
erhalten wird.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung von zweiteiligen
Remineralisierungs- bzw. Mineralisierungs-Produkten und Verfahren
zu ihrer Verwendung, wobei die Produkte vor dem Einbringen des Produkts
in die Mundhöhle
Calciumsalz(e) in einem ersten Teil und Phosphatsalz(e) in einem
zweiten Teil gesondert von der ersten Komponente enthalten, das
Produkt aber gleichzeitig die ersten und zweiten Teile aus dem Produkt
zur Verwendung in der Mundhöhle
abgibt.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung von Produkten
mit den in den vorhergehenden Aufgaben offenbarten Eigenschaften,
die in der Form von Zahnpasta, Gel, professionellem Gel, Creme, Mundwäsche, Mundspülung, und
dergleichen sind.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung von Remineralisierungs-
bzw. Mineralisierungs-Verfahren mit Produkten, die die in den vorhergehenden
Aufgaben offenbarten Eigenschaften haben.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines verbesserten
Produktes und Verfahren mit den in den vorhergehenden Aufgaben offenbarten
Eigenschaften haben, wobei der Wirkstoff in dem Produkt Fluorid
ist.
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Diese
und andere Aufgaben, die sich erfindungsgemäß erzielen lassen, können leicht
aus der folgenden Beschreibung festgestellt werden.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung stellt effiziente flüssige
Remineralisierungs- bzw. Mineralisierungs-Produkte und Verfahren
zu ihrer Verwendung bereit, die die vorstehend genannten Probleme
bewältigen
und die vorstehend genannten Aufgaben erzielen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt insbesondere flüssige Produkte zum Remineralisieren
von Oberflächenläsionen und/oder
zur Mineralisieren von offenen Dentinporen in Zähnen bereit, umfassend:
- (a) eine kationische Komponente, die mindestens
ein teilweise wasserlösliches
Calciumsalz enthält;
- (b) eine anionische Komponente, die mindestens ein wasserlösliches
Phosphatsalz und mindestens ein wasserlösliches Fluoridsalz enthält; und
- (c) ein Trennmittel, das so geordnet ist, dass es die Komponenten
(a) und (b) auseinander hält,
wobei
die Komponenten (a) und (b) in Wasser einen solchen pH-Wert besitzen,
dass ein wässriges
Gemisch der Zusammensetzung, gebildet durch Vermengen der Komponenten
(a) und (b) mit Wasser und/oder Speichel, einen pH-Wert von 4,0
bis 10,0 besitzt;
wobei das Produkt zudem eine solche Menge
Calciumsalz enthält,
dass in dem wässrigen
Gemisch der Zusammensetzung ein erster Teil des Calciumsalzes als
gelöste
Calciumkationen vorliegt und ein zweiter Teil des Salzes als ungelöstes Calciumsalz,
wobei die wässrige
Zusammensetzung zudem Phosphatanionen enthält, die von dem Phosphatsalz
freigesetzt werden, sowie Fluoridanionen, die von dem Fluoridsalz
freigesetzt werden.
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Wird
das wässrige
Gemisch der Zusammensetzung erfindungsgemäß auf einen Zahn (oder Zähne) aufgebracht,
fallen die Calciumkationen und die Phosphat- und Fluoridanionen in der wässrigen
Zusammensetzung nicht sofort aus, sondern diffundieren durch die
Oberfläche
des Zahns zu dessen Suboberfläche und/oder
Dentin, wo die Ionen dann vereinigt werden und auf der oder den
entmineralisierten Suboberflächenläsionen und/oder
auf der oder den offenen Dentinporen einen unlöslichen Niederschlag bilden.
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Die
Erfindung beruht auf der Entdeckung, dass eine solche verzögerte Fällung der
Calciumkationen und der Phosphat- und Fluoridanionen, bis diese
Ionen durch die Zahnoberfläche
zur Suboberfläche
und/oder Dentin diffundiert sind, durch Verwendung von mindestens
einem Calciumsalz mit einer teilweisen Wasserlöslichkeit bei einem pH-Wert
von 4,0 bis 10,0 in der kationischen Komponente erzielt werden kann.
Bei der Verwendung von dem oder den teilweise wasserlöslichen
Calciumsalzen in der kationischen Komponenten der erfindungsgemäßen Produkte
können
die Calciumkationen und die Phosphat- und Fluoridanionen in dem wässrigen
Gemisch der Zusammensetzung, das zur Zahnbehandlung verwendet wird,
solange löslich
bleiben, dass die Kationen und Anionen durch die Oberfläche des
Zahns zu dessen Suboberfläche
und/oder Dentin diffundieren, wobei die Ionen wie vorstehend genannt
derart reagieren, dass ein unlöslicher
Niederschlag auf der oder den entmineralisierten Läsionen und/oder
der oder den offenen Poren gebildet wird.
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Die
Erfindung beruht ebenfalls auf der Entdeckung, dass die Verwendung
von mindestens einem teilweise wasserlöslichen Calciumsalz in den
erfindungsgemäßen Produkten
ermöglicht,
dass eine größere Menge
an freien Fluoridanionen zur Absorption durch den behandelten Zahn
verfügbar
ist, als bei der Verwendung von wasserlöslichen Calciumsalzen.
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Somit
ist ein wichtiger Vorteil der Verwendung von dem oder den teilweise
wasserlöslichen
Calciumsalzen in der Erfindung, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt
die niedrige Konzentration der Calciumkationen die Phosphatanionen
oder die Fluoridanionen nicht unlöslich macht, wobei die Kationen
und Anionen jeweils bei dem Remineralisierungs- und/oder Mineralisierungs-Prozess
verwendet werden.
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Ein
weiterer Vorteil, der von der erfindungsgemäßen Verwendung von dem oder
den teilweise wasserlöslichen
Calciumsalzen ausgeht, ist, dass hohe Konzentrationen des ungelösten Calciumsalzes
zur Zahnpflege-Formulierung zugegeben werden können, ohne dass die Gefahr
besteht, dass übermäßige Calciumkationenkonzentrationen
zu einem beliebigen Zeitpunkt in den Speichel freigesetzt werden.
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Ein
weiterer Vorteil, der von der Verwendung von dem oder den teilweise
wasserlöslichen
Calciumsalzen ausgeht, ist, dass das ungelöste Calciumsalz zusätzliche
Calciumkationen in die Zusammensetzung freisetzen kann, damit die
Rate des Remineralisierungs- bzw. Mineralisierungsprozesses aufrechterhalten
wird, wenn die Calciumkationen in dem wässrigen Gemisch der Zusammensetzung
aufgebraucht (d. h. ausgefallen) sind.
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Ein
weiterer besonders wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Verwendung
von dem oder den wasserlöslichen
Calciumsalzen ist, dass in der wässrigen
Zusammensetzung, die zur Zahnbehandlung verwendet wird, das oder
die Calciumsalze eine so große
Menge an Calciumkationen freisetzen, dass die Remineralisierung
gefördert
wird, aber das Fluorid nicht gefällt
wird. Somit bleibt die maximale Menge an Fluoridanionen zur Absorption
durch den Zahn während
des Aufbringens der Zusammensetzung darauf erhalten.
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Somit
stellt die erfindungsgemäße Verwendung
von dem oder den teilweise wasserlöslichen Calciumsalzen einen
praktischen Weg dar, mit dem nahezu optimale Mengen von den Calciumkationen über den
gesamten Remineralisierungs- und/oder Mineralisierungs-Prozess gewährleistet
werden.
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Wie
vorstehend erwähnt
remineralisieren und/oder mineralisieren die erfindungsgemäßen Produkte Zähne mit
Kombinationen von teilweise wasserlöslichen Calciumsalzen, wasserlöslichen
Phosphatsalzen und Fluorierungsmitteln. Fluorid selbst ist als Remineralisierungsmittel
bekannt. Die Bereitstellung von Calcium- und Phsophatsalzen in der
Erfindung dient der Steigerung der Effizienz von Fluorid. Aufgrund
der kurzen Einwirkzeiten während
des Bürstens
mit Zahnpasten oder Spülen
mit Mundspülungen
erfolgt wahrscheinlich keine signifikante Remineralisierung mit
diesen Produkten in Abwesenheit eines aktiven Fluorids.
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Die
erfindungsgemäßen Produkte
stellen eine erheblich verbesserte Remineralisierung und Mineralisierung
gegenüber
den vorstehend genannten Produkten des Standes der Technik bereit.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren
bewältigen
die vorstehend genannten Nachteile der Verfahren des Standes der
Technik insofern als die erfindungsgemäßen Verfahren eine Suboberflächenremineralisierung statt
einer Oberflächenremineralisierung
bewirken. Da Zahnkaries als Suboberflächendemineralisierung des Zahnschmelzes
beginnt, ruht die Suboberflächenremineralisierung
und repariert die Kariesläsionen,
bevor ein permanenter Strukturschaden des Zahns auftritt.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren
erfordern kein Präparieren
der Schmelzoberfläche, Überkronen des
Zahns oder Entfernen von Fäulnisprodukten.
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Zudem
können
die Verbraucher die erfindungsgemäßen Verfahren bequem ausüben, ohne
dass ihre Zahnpflegegewohnheiten wesentlich geändert werden müssen.
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EINGEHENDE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Wie
vorstehend erwähnt
stellt die Erfindung flüssige
Produkte und Verfahren zu ihrer Verwendung zum Remineralisieren
von Suboberflächenläsionen und/oder
Mineralisieren von offenen Dentinporen in Zähnen bereit.
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Der
Begriff "Flüssigkeit" bzw. "flüssig", wie er hier verwendet
wird, betrifft ein Material, das eine Konsistenz wie eine Lösung, ein
Konzentrat, eine Paste, ein Gel, eine Creme oder dergleichen hat.
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Die
erfindungsgemäßen Produkte
bestehen aus einer kationischen Komponente, einer anionischen Komponente,
und einem Trennmittel zum Auseinanderhalten der kationischen und
anionischen Komponenten. Die kationische Komponente enthält mindestens
ein teilweise wasserlösliches
Calciumsalz und vorzugsweise mindestens ein nicht-toxisches wasserlösliches
Salz eines divalenten Metalls, das kein Calcium ist. Die anionische
Komponente enthält
mindestens ein wasserlösliches
Phosphatsalz und mindestens ein wasserlösliches Fluoridsalz. Die Trennmittel
können
in Form eines flüssigen
Mediums, in dem die anionischen und kationischen Komponenten unlöslich sind,
oder in Form einer physikalischen Schranke vorliegen.
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Der
Begriff "partiell
wasserlöslich" wie er hier in Bezug
auf die Calciumsalz-Komponente
verwendet wird, betrifft ein Calciumsalz, dessen Löslichkeit
größer ist
als die von Dicalciumphosphatdihydrat in einer wässrigen Lösung mit einem pH-Wert von
etwa 7,0 und einer Temperatur von etwa 25°C, die jedoch kleiner ist als
die Löslichkeit,
die zu einer Freisetzung von mehr als etwa 1400 ppm Calciumkationen
in einer solchen wässrigen
Lösung
führt.
In einer wässrigen
Lösung
mit einem pH-Wert von etwa 7,0 bei einer Temperatur von etwa 25°C setzt Dicalciumphosphatdihydrat
gewöhnlich
etwa 40 ppm Calciumkationen frei. Somit hat das erfindungsgemäß verwendete
Calciumsalz gewöhnlich
eine derartige Löslichkeit,
dass das Salz mehr als etwa 40 ppm, aber nicht mehr als etwa 1400
ppm Calciumkationen in einer wässrigen
Lösung
mit einem pH-Wert von etwa 7,0 bei einer Temperatur von etwa 25°C freisetzen
kann. Das oder die erfindungsgemäß verwendeten Calciumsalze
haben vorzugsweise eine derartige Löslichkeit in solchen wässrigen
Lösungen,
dass das oder die Salze etwa 100 ppm bis nicht mehr als etwa 1400
ppm Calciumkationen freisetzen.
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Der
Begriff "wasserlöslich", wie er hier in
Bezug auf Phosphat-, Fluorid- und divalente Metallsalze, die sich
zur erfindungsgemäßen Verwendung
eignen, verwendet wird, betrifft eine derartige Löslichkeit,
dass die Salze jeweils mindestens etwa 1400 ppm Ionen in eine wässrige Lösung mit
einer Temperatur von etwa 25°C und
einem pH-Wert von etwa 7,0 freisetzen können.
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Bei
bevorzugten Ausführungsformen
enthalten die erfindungsgemäßen Produkte
Wasser, eine Konzentration an gelösten Calciumkationen, die von
dem Calciumsalz in dem Wasser freigesetzt werden, und eine Konzentration
einer ungelösten
Form eines solchen Calciumsalzes. Die kationischen und anionischen
Komponenten der erfindungsgemäßen Produkte
sind jeweils wässrig,
wobei die kationische Komponente nicht mehr als 0,14%, stärker bevorzugt
nicht mehr als 0,08%, am stärksten
bevorzugt 0,01 bis 0,05%, bezogen auf das Gewicht, an gelösten Calciumkationen,
die von dem Calciumsalz freigesetzt werden, und mindestens 0,05%,
stärker
bevorzugt mindestens 0,20%, am stärksten bevorzugt 0,20 bis 0,30%,
bezogen auf das Gewicht, an ungelöster Form des Calciumsalzes
enthält.
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Die
erfindungsgemäßen Produkte
können
in der Form von einteiligen Produkten oder in der Form von zweiteiligen
Produkten vorliegen. Die erfindungsgemäßen Produkte sind vorzugsweise
in der Form von zweiteiligen Produkten.
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Die
erfindungsgemäßen einteiligen
Produkte enthalten kationische und anionische Komponenten, die in
einem nicht-wässrigen,
hydrophilen flüssigen
Trägermedium
suspendiert sind, das als Trennmittel wirkt. Beim Mischen des einteiligen
Produkts mit Wasser und/oder Speichel setzt das flüssige Trägermedium
die kationischen und anionischen Komponenten in Wasser und/oder
Speichel frei, so dass das wässrige
Gemisch der Zusammensetzung erhalten wird. Bei bevorzugten Ausführungsformen
setzt das flüssige
Trägermedium gleichzeitig
die anionischen und kationischen Komponenten in Wasser und/oder
Speichel frei.
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Die
zweiteiligen Produkte dieser Erfindung enthalten erste und zweite
eigene Teile, wobei der erste eigene Teil die kationische Komponente
enthält
und der zweite eigene Teil die anionische Komponente enthält. Das
Trennmittel hält
die ersten und zweiten Teile auseinander. In den zweiteiligen Produkten
der Erfindung sind die anionischen und kationischen Komponenten
jeweils in flüssiger
Form. Die anionischen und kationischen Komponenten können wässrig oder
nicht-wässrig
sein, oder eine Komponente kann wässrig sein, wohingegen die
andere Komponente nicht wässrig
ist. Wie vorstehend erwähnt
sind bei bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Produkte
die anionischen und kationischen Komponenten jeweils wässrig.
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Wenn
die kationischen und anionischen Komponenten in den zweiteiligen
Produkten jeweils wässrig sind,
ist das Trennmittel eine physikalische Schranke, die die erste und
zweiten eigenen Teile auseinander hält. Wenn eine oder beide kationischen
und anionischen Komponenten nicht-wässrig sind, kann das Trennmittel eine
feste physikalische Schranke oder eine nicht-feste Schranke sein,
die durch die wechselseitige Unlöslichkeit
der kationischen und anionischen Komponenten gebildet wird. Die
erfindungsgemäßen zweiteiligen
Komponenten enthalten zudem eine Abgabevorrichtung zur Abgabe der
anionischen und kationischen Komponenten aus den Produkten. Bei
bevorzugten Ausführungsformen
kann die Abgabevorrichtung gleichzeitig die anionischen und kationischen
Komponenten aus dem Produkt abgeben. Wenn ein Produkt innerhalb
des erfindungsgemäßen Schutzbereichs
leicht zu verwenden ist, werden die kationischen und anionischen
Komponenten mit Wasser und/oder Speichel vermischt, so dass das
bereits erwähnte
wässrige
Gemisch der Zusammensetzung erhalten wird. Die anionischen und kationischen
Komponenten werden nur gemischt, wenn die Komponenten in die Mundhöhle eingebracht
werden, oder unmittelbar vor ihrer Einbringung in die Mundhöhle.
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Die
kationischen und anionischen Komponenten der erfindungsgemäßen Produkte
müssen
jeweils einen derartigen pH-Wert in Wasser haben, dass wässrige Gemisch
der Zusammensetzung einen pH-Wert von 4,0 bis 10,0, vorzugsweise
von mehr als 4,0 bis 7,0, stärker
bevorzugt von 4,5 bis 6,5, und am stärksten bevorzugt 5,00 bis 5,75
hat.
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Das
oder die teilweise wasserlöslichen
Calciumsalze sind in den erfindungsgemäßen Produkten in einer Menge
zugegen, dass in dem wässrigen
Gemisch der Zusammensetzung ein erster Teil von dem oder den Calciumsalzen
als gelöste
Calciumkationen zugegen ist und ein zweiter Teil der Calciumsalze
als ungelöstes Calciumsalz
zugegen ist. Das wässrige
Gemisch der Zusammensetzung enthält
vorzugsweise 100 ppm bis nicht mehr als 1400 ppm, stärker bevorzugt
100 ppm bis nicht mehr als 800 ppm, am stärksten bevorzugt 100 ppm bis
500 ppm, der gelösten
Calciumkationen. Zudem enthält
das wässrige
Gemisch der Zusammensetzung vorzugsweise mindestens etwa 500 ppm,
stärker
bevorzugt mindestens 2000 ppm, am stärksten bevorzugt 2000 bis 3000
ppm, des ungelösten
Calciumsalzes.
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Ist
das Produkt ein zweiteiliges Produkt und die darin enthaltene kationische
Komponente wässrig, enthält diese
wässrige
kationische Komponente ebenfalls gelöste Calciumkationen und ungelöstes Calciumsalz.
Die Menge an gelösten
Calciumkationen in der wässrigen
kationischen Komponente ist vorzugsweise nicht mehr als 0,14%, stärker bevorzugt
nicht mehr als 0,08%, am stärksten
bevorzugt 0,01% bis 0,05%, bezogen auf das Gewicht der kationischen
Komponente. Zudem ist die Menge an ungelöstem Calciumsalz in der wässrigen
Komponente vorzugsweise mindestens 0,05%, stärker bevorzugt mindestens 0,20%
und am stärksten
bevorzugt 0,20 bis 0,30%, bezogen auf das Gewicht der kationischen
Komponente.
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Die
Phosphat- und Fluoridsalze sind jeweils in den erfindungsgemäßen Produkten
in derartigen Mengen zugegen, dass das wässrige Gemisch der Zusammensetzung
weiterhin gelöste
Phosphatanionen und gelöste
Fluoridanionen enthält.
Bei den erfindungsgemäßen zweiteiligen
Produkten, wobei die anionische Komponente wässrig ist, enthält diese
wässrige
Komponente ebenfalls gelöste
Phosphatanionen und gelöste
Fluoridanionen.
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Das
wässrige
Gemisch der Zusammensetzung enthält
vorzugsweise mindestens 100 ppm, stärker bevorzugt 500 ppm bis
40000 ppm, Phosphatanionen; und vorzugsweise 100 ppm bis 5000 ppm,
stärker
bevorzugt 850 ppm bis 2000 ppm Fluoridanionen.
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Wie
bereits erwähnt,
enthalten die erfindungsgemäßen Produkte
weiterhin mindestens ein nicht-toxisches wasserlösliches Salz eines divalenten
Metalls, das kein Calcium ist. Das oder die zweiwertigen Metallsalze
setzen zweiwertige Metallkationen frei, die die Stabilisation des
wässrige
Gemischs der Zusammensetzung gegenüber einer raschen Fällung der
Calciumkationen und der Phosphat- und Fluoridanionen unterstützen. Die
Remineralisierungskationen und -anionen können dann durch die Zahnoberfläche zu der
oder den entmineralisierten Suboberflächenläsionen und/oder der offenen
Dentinpore diffundieren, wobei die Gefahr verringert ist, dass sich
ein Niederschlag bildet, der an die Zahnoberfläche gebunden ist. Wird demzufol ge
eine wirksame Menge an divalenten Metallkationen verwendet, wird
die Suboberflächenläsion effizienter
remineralisiert oder desensibilisiert und/oder die offene Dentinpore
wird effizienter mineralisiert.
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Das
oder die divalenten Metallsalze sind bei ihrem Einsatz vorzugsweise
in den erfindungsgemäßen Produkten
in einer solchen Menge zugegen, dass das wässrige Gemisch der Zusammensetzung
mindestens etwa 100 ppm, stärker
bevorzugt 500 ppm bis 40000 ppm der divalenten Metallkationen enthält, die
von dem oder den divalenten Metallsalzen freigesetzt werden.
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Die
erfindungsgemäßen Produkte
enthalten vorzugsweise 0,05 bis 15,0 Gew.-%, stärker bevorzugt 0,10% bis 10,0
Gew.-%, von dem oder den Calciumsalzen; 0,05 bis 15,0 Gew.-%, stärker bevorzugt
0,10% bis 10,0 Gew.-% von dem oder den Phosphatsalzen und 0,01 bis
5,0 Gew.-%, stärker
bevorzugt 0,02 bis 2,0 Gew.-%, von dem oder den Fluoridsalzen. Bei
bevorzugten Ausführungsformen
enthalten die erfindungsgemäßen Produkte
zudem mindestens 0,001%, vorzugsweise 0,0001% bis 2,0%, und stärker bevorzugt
0,01% bis 1,0 Gew.-%, von dem oder den divalenten Metallsalzen,
die bereits vorher erörtert
wurden.
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Die
erfindungsgemäßen Produkte
enthalten ein Molverhältnis
von dem oder den Calciumsalzen zu dem oder den Phosphatsalzen von
vorzugsweise 0,01 : 1 bis 100 : 1. Am stärksten bevorzugt ist die Konzentration
von dem oder den Calciumsalzen und die Konzentration von dem oder
den Phosphatsalzen vorzugsweise in den erfindungsgemäßen Produkten
im Wesentlichen gleich. Die Konzentration von dem oder den Calciumsalzen überschreitet
immer die Löslichkeit
dieses Salzes, wohingegen die Konzentration von dem oder den Phosphatsalzen
genauso hoch wie deren Löslichkeit
sein kann oder sogar noch höher.
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Nicht-einschränkende Beispiele
für Calciumsalze
mit partieller Wasserlöslichkeit,
die sich zur erfindungsgemäßen Verwendung
eignen, umfassen Calciumsulfat, wasserfreies Calciumsulfat, Calciumsulfathemihydrat,
Calciumsulfatdihydrat, Calciummalat, Calciumtartrat, Calciummalonat,
Calciumsuccinat und Gemische der vorstehend Genannten. Calciumsulfat
ist bevorzugt.
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Die
teilweise wasserlösliche
Calciumsalzkomponente der erfindungsgemäßen Produkte kann in situ hergestellt
werden, beispielsweise durch Herstellen von Gemischen einer Säure, wie
beispielsweise Weinsäure,
und eines wasserlöslichen
Calciumsalzes, wie beispielsweise Calciumnitrat und Einstellen des
pH-Wertes nach Bedarf.
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In
der vorliegenden Erfindung kann das Prinzip, das als "allgemeiner Ioneneffekt" bekannt ist, zur Steuerung
der Löslichkeit
des teilweise wasserlöslichen
Calci umsalzes verwendet werden, das erfindungsgemäß zum Einsatz
kommt, und zur Optimierung der Calciumfreisetzung und der Fluoridstabilität. Zur Erzielung des
allgemeinen Ioneneffektes kann ein Salz zu dem erfindungsgemäßen Produkt
oder der Lösung
gegeben werden, wobei das Anion des Salzes das gleiche ist, wie
das Anion, das in dem Calciumsalz verwendet wird, das in dem jeweiligen
Produkt oder der Lösung
verwendet wird. Erfindungsgemäß sind die
Natrium-, Kalium- und Ammoniumsalze zur Verwendung bevorzugt, damit
der allgemeine Ioneneffekt erzielt wird. Ein Anion, das jedoch ein
Teil eines anderen funktionellen Inhaltsstoffes ist, kann ebenfalls
zugefügt
werden. Die Verwendung von Magnesiumsulfat in einer Formulierung
auf Calciumsulfatbasis führt
zumindest einige der benötigten
Sulfatanionen zu.
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Geeignete
wasserlösliche
anorganische Phosphatsalze zur erfindungsgemäßen Verwendung umfassen beispielsweise
Alkalisalze und Ammoniumsalze von Orthophosphorsäure, wie beispielsweise Kalium-,
Natrium- oder Ammoniumorthophosphat; Monokaliumphosphat; Dikaliumphosphat;
Trikaliumphosphat; Mononatriumphosphat; Dinatriumphosphat und Trinatriumphosphat.
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Geeignete
Fluoridsalze zur Verwendung in der Erfindung umfassen die Alkalifluoride,
wie Natrium, Kalium, Lithium- oder Ammoniumfluorid; Zinnfluorid;
Indiumfluorid; Zirkonfluorid; Kupferfluorid; Nickelfluorid; Palladiumfluorid;
Fluorzirkonate, wie Natrium-, Kalium-, oder Ammoniumfluorzirkonat
oder Zinnfluorzirkonat; Fluorsilikate; Fluorborate; und Fluorstannite.
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Organische
Fluoride, wie die bekannten Aminfluoride, eignen sich ebenfalls
zur Verwendung in den erfindungsgemäßen Produkten.
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Wasserlösliche Alkalimetallmonofluorphosphate,
wie Natriummonofluorphosphat, Lithiummonofluorphosphat und Kaliummonofluorphosphat,
(wobei das Natriummonofluorphosphat bevorzugt ist) können eingesetzt
werden. Zudem können
andere wasserlösliche
Monofluorphosphatsalze eingesetzt werden, wie u. a. beispielsweise
Ammoniummonofluorphosphat, Aluminiummonofluorphosphat, und dergleichen.
Werden Monofluorsalze als Fluoridquelle in Zweiphasensystemen eingesetzt,
können
diese Salze in der ersten Phase zusammen mit den Calciumkationen
zugegen sein, ohne dass von der Erfindung abgewichen wird. Dies
ist jedoch aufgrund des potentiellen Verlusts von Fluorid als Folge
der Bildung des kaum löslichen
Calciumfluorids weniger gewünscht.
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Das
oder die divalenten Metallsalze, die sich in den erfindungsgemäßen Produkten
einsetzen lassen, können
beliebige wasserlösliche,
nicht-toxische divalente Metallverbindungen sein, die die Calcium-,
Phosphat- und Fluoridionen stabilisieren, so dass diese Ionen nicht
schnell oder verfrüht
ausfallen, bevor sie in die Zähne
dif fundieren. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass
mindestens ein Mitglied, ausgewählt
aus der Gruppe, bestehend aus Magnesium, Strontium, Zinn und Zink,
wobei Magnesium bevorzugt ist, das effizienteste divalente Metall
bei der Stabilisierung des Systems ist.
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Geeignete
Magnesiumverbindungen umfassen beispielsweise Magnesiumacetat, Magnesiumammoniumsulfat,
Magnesiumbenzoat, Magnesiumbromid, Magnesiumborat, Magnesiumcitrat,
Magnesiumchlorid, Magnesiumgluconat, Magnesiumglycerophosphat, Magnesiumhydroxid,
Magnesiumiodid, Magnesiumoxid, Magnesiumpropionat, Magnesium-D-lactat,
Magnesium-DL-lactat, Magnesiumorthophosphat, Magnesiumphenolsulfonat,
Magnesiumpyrophosphat, Magnesiumsulfat, Magnesiumnitrat, und Magnesiumtartrat.
Bevorzugte Magnesiumverbindungen sind Magnesiumchlorid, Magnesiumacetat
und Magnesiumoxid.
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Geeignete
Strontiumverbindungen umfassen beispielsweise Strontiumacetat, Strontiumammoniumsulfat,
Strontiumbenzoat, Strontiumbromid, Strontiumborat, Strontiumcaprylat,
Strontiumcarbonat, Strontiumcitrat, Strontiumchlorid, Strontiumgluconat,
Strontiumglycerophosphat, Strontiumhydroxid, Strontiumiodid, Strontiumoxid,
Strontiumpropionat, Strontium-D-lactat, Strontium-DL-lactat, Strontiumpyrophosphat,
Strontiumsulfat, Strontiumnitrat, und Strontiumtartrat. Bevorzugte
Strontiumverbindungen sind Strontiumacetat, Strontiumchlorid, Strontiumnitrat.
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Geeignete
Zinnverbindungen umfassen beispielsweise Zinnacetat, Zinnammoniumsulfat,
Zinnbenzoat, Zinnbromid, Zinnborat, Zinncarbonat, Zinnnitrat, Zinnchlorid,
Zinngluconat, Zinnglycerophosphat, Zinnhydroxid, Zinniodid, Zinnoxid,
Zinnpropionat, Zinn-D-lactat, Zinn-DL-lactat, Zinnorthophosphat,
Zinnpyrophosphat, Zinnsulfat, Zinnnitrat, und Zinntartrat. Eine
bevorzugte Zinnverbindung ist Zinnchlorid.
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Geeignete
Zinkverbindungen umfassen beispielsweise Zinkacetat, Zinkammoniumsulfat,
Zinkbenzoat, Zinkbromid, Zinkborat, Zinkcitrat, Zinkchlorid, Zinkgluconat,
Zinkglycerophosphat, Zinkhydroxid, Zinkiodid, Zinkoxid, Zinkpropionat,
Zink-D-lactat, Zink-DL-lactat, Zinkpyrophosphat, Zinksulfat, Zinknitrat,
und Zinktartrat. Bevorzugte Zinkverbindungen sind Zinkacetat, Zinkchlorid,
Zinksulfat und Zinknitrat.
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Wie
hier vorher aufgeführt
sind die Trennmittel, die in den einteiligen Produkten der Erfindung
aufgeführt
sind, vorzugsweise ein nicht-wässriges,
hydrophiles flüssiges
Trägermedium,
wobei der Begriff "flüssig" die hier vorstehend
definierte Bedeutung hat. Solche nicht-wässrigen flüssigen Trägermedien umfassen ein beliebiges
Trägermedium,
das herkömmlicherweise
in solchen Zahnprodukten verwendet wird, wie Zahnpasten, Gele, Cremes,
Mundwäschen
und -spülungen.
Beispiele für
geeignete nicht-wässrige
Trägermedien
umfassen nicht-wässrige
Lösungsmittel,
wie Ethylalkohol, Glycerin und Propylenglycol. Das nicht-wässrige,
hydrophile flüssige alkohol,
Glycerin und Propylenglycol. Das nicht-wässrige, hydrophile flüssige Trägermedium ist
vorzugsweise ein Polyethylenoxid mit einem Molekulargewicht von
etwa 400 (auch bekannt unter der Bezeichnung "Carbowax 400").
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Wie
hier vorher erwähnt
sind in den erfindungsgemäßen zweiteiligen
Produkten die anionischen und kationischen Komponenten jeweils wässrig oder
nichtwässrig,
oder eine Komponente kann wässrig
und die andere Komponente nichtwässrig
sein.
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Bei
den erfindungsgemäßen zweiteiligen
Produkten kann, wenn eine oder beide kationischen und anionischen
Komponenten wässrig
sind, das wässrige
Gemisch der Zusammensetzung hergestellt werden, indem die kationischen
und anionischen Komponenten aus dem Produkt abgegeben werden und
die beiden Komponenten einfach gemischt werden. Ist keine Komponente
wässrig,
kann das wässrige
Gemisch der Zusammensetzung hergestellt werden, indem die beiden
abgegebenen Komponenten mit Speichel und/oder Wasser im Mund oder
mit Wasser von einer externen Quelle gemischt werden.
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Vollständig wässrige Zusammensetzungen
sind zwar erfindungsgemäß zur Anwendung
auf den Zähnen
bevorzugt, jedoch können
nicht-wässrige
Lösungsmittel
in Kombination mit Wasser und/oder Speichel eingesetzt werden, so
dass ein wässriges
bzw. nicht-wässriges
Medium erhalten wird. Geeignete nicht-wässrige Lösungsmittel umfassen beispielsweise
Ethylalkohol, Glycerin und Propylengylcol. Lösungsmittelsysteme, die sich
zur Verwendung in der Erfindung eignen, sind für den Gebrauch im Mund sicher.
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Wie
hier bereits vorher erwähnt,
hat das wässrige
Gemisch der Zusammensetzung, hergestellt durch Mischen der kationischen
und anionischen Komponenten mit Wasser und/oder Speichel, einen
pH-Wert von 4,0 bis 10,0, vorzugsweise mehr als 4,0 bis 7,0, stärker bevorzugt
4,5 bis 6,5, und am stärksten
bevorzugt 5,0 bis 5,75. Bei einem pH-Wert mit einer solchen Stärke bleiben
genug Calciumkationen, Phosphatanionen und Fluoridanionen für den Zeitraum,
der zum Remineralisieren von Suboberflächenläsionen oder zum Mineralisieren
offener Poren des Zahnschmelzes erforderlich ist, löslich. Wenn
das wässrige
Gemisch der Zusammensetzung einen pH-Wert unter etwa 3 hat, erfolgt
die Demineralisierung rasch. Ein pH-Wert unter etwa 2,5 ist vom
Sicherheits-Standpunkt her ungewünscht.
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Der
pH-Wert des wässrigen
Gemischs der Zusammensetzung kann durch Verfahren des Standes der Technik
auf den gewünschten
pH-Wert eingestellt werden. Der pH-Wert kann durch die Zugabe einer
beliebigen Säure
gesenkt werden, die zum Gebrauch in der Mundhöhle sicher ist und die den
gewünschten
pH-Wert in der ein gesetzten Menge ergibt. Beispiele für geeignete
Säuren
umfassen Essigsäure,
Phosphorsäure,
Citronensäure
und Äpfelsäure.
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Das
wässrige
Gemisch der Zusammensetzung und der unlösliche Niederschlag, der daraus
erfindungsgemäß gebildet
wird, müssen
jeweils ein annehmbares Ausmaß an
Toxizität
aufweisen (d. h. die jeweiligen Ionen, in den Mengen, die in dem
Remineralisierungs- bzw. Mineralisierungsverfahren verwendet werden,
müssen
nicht-toxisch sein) und müssen
ansonsten in der Mundumgebung kompatibel sein.
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Die
Erfindung stellt zudem Verfahren zum Remineralisieren von einer
oder mehreren Läsionen,
die in einer Suboberfläche
von mindestens einem Zahn gebildet werden, und/oder von einer oder
mehreren offenen Poren in einem Dentinabschnitt von mindestens einem
Zahn bereit. Die erfindungsgemäßen Verfahren
umfassen allgemein die Schritte:
- (1) Bereitstellen
des vorstehend beschriebenen wässrigen
Gemischs der Zusammensetzung; und
- (2) Aufbringen des wässrigen
Gemischs der Zusammensetzung auf den Zahn für einen so großen Zeitraum,
dass die Diffusion der Calciumkationen, der Phosphatanionen und
der Fluoridanionen durch eine Oberfläche des Zahns zur Suboberfläche und/oder
zu dem Dentinteil ermöglicht
wird, wobei die Kationen und Anionen an der Suboberfläche ausfallen,
so dass ein unlösliches
Salz an der oder den Läsionen
entsteht, wodurch die Läsionen)
remineralisiert werden, und/oder an dem Dentinabschnitt ausfallen,
so dass ein unlösliches
Salz an der oder den offenen Poren gebildet wird, so dass die offene(n)
Pore(n) mineralisiert werden.
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Das
wässrige
Gemisch der Zusammensetzung wird auf den Zahn für mindestens etwa 10 sec.,
stärker bevorzugt
mindestens etwa 30 sec. und am stärksten bevorzugt mindestens
etwa 1 min. aufgebracht. Die verzögerte Fällung der Anionen und Kationen
für einen
so großen
Zeitraum, dass die Ionen zum Dentin und/oder zur Oberflächenläsion diffundieren,
ist ein Vorteil, der zumindest teilweise von der erfindungsgemäßen Verwendung
von dem oder den teilweise wasserlöslichen Calciumsalzen herrührt. Das
Vorhandensein von dem oder den divalenten Metallsalzen fördert zudem
eine solche verzögerte
Fällung.
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Der
pH-Wert des wässrigen
Gemischs der Zusammensetzung bleibt nach seiner Einbringung in die Mundhöhle oder
der anfänglichen
Bildung darin relativ konstant. Unter bestimmten Bedingungen, fällt Calciumfluorid
leicht bei diesem pH-Wert aus, aber während ein Teil der Fällung sofort
und zu einem geringen Ausmaß sogar
vor dem Aufbringen auf die Zähne
erfolgt, bleiben überraschenderweise
wesentlich größere Mengen
Calcium-, Phosphat- und Fluorid-Ionen in Lösung und diffundieren in die
Zähne und
remineralisieren den entmineralisierten Zahnschmelz. Wie vorstehend
erwähnt
beruht diese verzögerte
Fällung
zumindest teilweise auf der Verwendung von dem oder den teilweise
wasserlöslichen
Calciumsalzen in der Erfindung, wobei das oder die divalenten Metallsalze
ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.
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Gewöhnlich ist
bei dem oder den teilweise wasser-löslichen Calciumsalzen die Menge
an gelösten Calciumionen
in dem wässrigen
Gemisch der Zusammensetzung derart, dass die Konzentration an gelösten Fluoridanionen
in dem wässrigen
Gemisch der Zusammensetzung für
einen Zeitraum von bis zu etwa 1 Min nach der Bildung des wässrigen
Gemischs der Zusammensetzung mindestens gleich 75 Gew.-% der Fluoridanionen
in dem Fluoridsalz in dem Produkt ist.
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Ist
die wässrige
anionische Komponenten wässrig
und enthält
sie das oder die Fluoridsalze als gelöste Fluoridanionen, hat das
erfindungsgemäße wässrige Gemisch
der Zusammensetzung für
einen Zeitraum von bis zu mindestens etwa 1 min nach der Bildung
des wässrigen
Gemischs der Zusammensetzung Befunden zufolge eine Konzentration
an Fluoridanionen gleich mindestens etwa 75% der Konzentration der
Fluoridanionen in der wässrigen
anionischen Komponente. Mit anderen Worten bleiben mindestens etwa
75 Gew.-% der Fluoridanionen in der anionischen wässrigen
Komponente für
die Absorption in der gemischten wässrigen Zusammensetzung verfügbar. Dies
ist ein wichtiger Vorteil, der von den Produkten und Verfahren dieser
Erfindung ausgeht.
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Daher
ermöglicht
die Verwendung von dem oder den teilweise wasserlöslichen
Calciumsalzen in den Produkten dieser Erfindung, dass ein höheres Ausmaß an freien
Fluoridanionen in dem wässrigen
Gemisch der Zusammensetzung zugegen ist, und somit zur Absorption
verfügbar
ist.
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Wie
bereits vorstehend aufgeführt,
stellt die Verwendung von dem oder den teilweise wasserlöslichen Calciumsalzen
in dieser Erfindung ebenfalls einen Vorteil bereit, und zwar insofern
als die Calciumkationen in dem wässrigen
Gemisch der Zusammensetzung gefällt
werden, das ungelöste
Calciumsalz zusätzliche
Calciumkationen zur Zusammensetzung freisetzt, so dass die Geschwindigkeit
des Remineralisierungs- und/oder Mineralisierungsprozesses beibehalten
wird.
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Bei
der Verwendung der erfindungsgemäßen zweiteiligen
Produkte sollte die Zeitspanne zwischen dem Mischen der ersten und
zweiten Teile und dem Aufbringen des resultierenden wässrigen
Gemischs der Zusammensetzung auf den Zahn 1 min nicht übersteigen,
und ist vorzugsweise kleiner als 1 min. Bei einer Zahnpasta, einem
Gel und dergleichen wird das Mischen auf der Oberfläche des
Zahns während
des Bürstens erzielt.
Eine wichtige Eigenschaft der Erfindung beruht im Mischen der anio nischen
und kationischen Komponenten und dem raschen und zeitigen Aufbringen
der resultierenden Zusammensetzung auf den Zahn, so dass die Ionen
durch die Oberfläche
des Zahns zum Dentin und/oder zur Suboberfläche des Zahns diffundieren,
wo die Ionen das Calciumphosphat, Calciumfluorid und Calciumfluorapatit
in dem Dentin und/oder in dem Zahnschmelz des Zahns ausfällen. Bevor
jedoch eine solche Fällung
erfolgt, muss das wässrige
Gemisch der Zusammensetzung rasch auf die Zähne aufgebracht werden.
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Der
erfindungsgemäß gebildete
Remineralisierungs- bzw. Entmineralisierungs-Niederschlag ist ein Calciumphosphat
oder ein Hydroxyapatit (der natürliche
Bestandteil von Zahnschmelz) mit eingebrachten Fluoridionen. Aufgrund
des Vorhandenseins der Fluoridionen in dem erfindungsgemäß verwendeten
wässrigen Gemisch
der Zusammensetzung ist der remineralisierte Schmelz stärker gegenüber Entmineralisierung
beständig
als es der ursprüngliche
Schmelz war. Daher remineralisiert die Verwendung des erfindungsgemäßen wässrigen
Gemischs der Zusammensetzung nicht nur den Schmelz, sondern macht
diesen Schmelz gegenüber
einer nachfolgenden Entmineralisierung beständiger als es der ursprüngliche
Schmelz war.
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Bei
bevorzugten Ausführungsformen
sind die erfindungsgemäßen Produkte
in der Form von Zahnpasten, Gelen, professionellen Gelen, Cremes,
Mundwäschen
oder Mundspülungen.
Stärker
bevorzugt sind die erfindungsgemäßen Produkte
in der Form von zweiteiligen wässrigen
Produkten, wobei die anionischen und kationischen Komponenten jeweils
wässrig
sind.
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Ein
zweiteiliges wässriges
Produkt im Schutzbereich dieser Erfindung kann folgendermaßen hergestellt
werden. Mindestens ein Calciumsalz mit einer teilweisen Wasserlöslichkeit
in einer Konzentration von 0,05 bis 15,0 Gew.-% wird in einem wässrigen
Medium gemischt, so dass eine kationische wässrige Zusammensetzung erhalten
wird, die Calciumkationen und ein ungelöstes Calciumsalz enthält. Mindestens
ein wasserlösliches
divalentes Metallsalz, das kein Calciumsalz ist, kann zu der kationischen
wässrigen
Zusammensetzung in einer Konzentration von mehr als 0,001 Gew.-%
und vorzugsweise von 0,001 bis 2,0 Gew.-% zugefügt werden. Mindestens ein wasserlösliches
Phosphatsalz bei einer Konzentration von 0,05 bis 15,0 Gew.-% wird
in einem wässrigen
Medium gelöst,
so dass eine anionische wässrige
Zusammensetzung gebildet wird. Mindestens ein wasserlösliches
Fluoridsalz wird zu der anionischen wässrigen Zusammensetzung bei
einer Konzentration von etwa 0,01 bis etwa 5,0 Gew.-% gegeben. Der
pH-Wert der Zusammensetzungen wird jeweils derart eingestellt, dass
beim Mischen der pH-Wert des fertigen wässrigen Gemischs der Zusammensetzung
von etwa 4,0 bis etwa 10,0 reicht. Die beiden wässrigen Zusammen setzungen werden
dann gemischt, so dass eine stabile übersättigte oder nahezu übersättigte wässrige Zusammensetzung
von Calciumfluoridphosphat erhalten wird, die einen Überschuss
an ungelöstem
Calciumsalz enthält.
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Zusätzlich zu
den hier vorstehend beschriebenen aktiven anionischen und kationischen
Salzen enthalten Zahnpasta, Gel und Creme-Produkte im Schutzbereich
der Erfindung vorzugsweise zudem 0,5 bis 65%, vorzugsweise 5 bis
40 Gew.-% eines Schleifmittels; 0,2 bis 5 Gew.-% eines Schäummittels;
0,1 bis 5 Gew.-% eines Bindemittels; 0 bis 50 Gew.-% eines Feuchthaltemittels;
und als Rest Wasser und Begleitstoffe. Es können ebenfalls 1,0 bis 10,0
Gew.-% eines anorganischen Verdickers, wie hydratisiertes Siliciumdioxid,
zugegeben werden.
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Geeignete
Schleifmittel, die sich erfindungsgemäß verwenden lassen, beinhalten
beispielsweise Siliciumdioxid-Xerogele. Es können andere herkömmliche
Zahnpasta-Schleifmittel in den erfindungsgemäßen Produkten verwendet werden,
wie beispielsweise Calciumpyrophosphat der Beta-Phase, Dicalciumphosphatdihydrat,
wasserfreies Calciumphosphat, Calciumcarbonat, Zirkonsilikat, und
wärmehärtende polymerisierte Harze.
Siliciumdioxid-Aerogele und unlösliche
Metaphosphate, wie unlösliches
Natriummetaphosphat, können ebenfalls
verwendet werden. Gemische von Schleifmitteln können ebenfalls verwendet werden.
Siliciumdioxid-Xerogel-Schleifmittel
sind bevorzugt.
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Geeignete
Schäummittel
zur erfindungsgemäßen Verwendung
umfassen diejenigen, die verlässlich stabil
sind, und die während
des Zeitraums des Aufbringens Schaum bilden. Vorzugsweise werden
nichtseifige anionische oder nicht-ionische organische synthetische
Detergentien eingesetzt. Beispiele für solche Mittel umfassen beispielsweise
wasserlösliche
Salze von Alkylsulfat mit 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest, wie
Natriumlaurylsulfat; wasserlösliche
Salze von sulfonierten Monoglyceriden von Fettsäuren mit 10 bis 18 Kohlenstoffatomen,
wie Natriummonoglyceridsulfonat; Salze von C10-C18-Fettsäureamiden
von Taurin, wie Natrium-N-methyltaurat; Salze von C10-C18-Fettsäureestern
von Isothioninsäure
und wesentlich gesättigte
aliphatische Acylamide der gesättigten
Monoaminocarbonsäuren
mit 2 bis 6 Kohlenstoffatomen, und wobei der Acylrest 12 bis 16
Kohlenstoffatome enthält,
wie Natrium-N-laurylsarcosid.
Gemische von 2 oder mehr Schäummitteln
lassen sich verwenden.
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Ein
Bindematerial kann zur Verdickung und Bereitstellung einer gewünschten
Konsistenz zu den erfindungsgemäßen Produkten
zugegeben werden. Geeignete Verdickungsmittel umfassen beispielsweise
wasserlösliche
Salze von Cellulose-Ethern,
wie beispielsweise Natriumcarboxymethylcellulose, Hydroxypropylcellulose,
und Hydroxyethylcellulose. Natürliche
Gummis, wie Karaya-Gummi, Gummi arabi cum, Carragheen, und Traganthgummi
können
ebenfalls eingesetzt werden Kolloidales Magnesiumaluminiumsilikat,
Siliciumdioxid-Aerogele, Siliciumdioxid-Xerogele, Quarzstaub oder
anderes feinteiliges Siliciumdioxid kann als Teil des Verdickungsmittels
zur weiteren Verbesserung der Struktur verwendet werden. Ein bevorzugtes
Verdickungsmittel ist Xanthan-Gummi.
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Es
ist ebenfalls wünschenswert,
einige Feuchthaltemittel in die erfindungsgemäßen Zahnpasta- oder Gel-Ausführungsformen
aufzunehmen, damit diese Produkte vor dem Hartwerden bewahrt werden.
Geeignete Feuchthaltemittel umfassen beispielsweise Glycerin, Sorbit,
Polyethylenglycol, Propylenglycol und andere essbare mehrwertige
Alkohole, sowie deren Gemische.
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Zahnpasta-
oder Gelprodukte im Schutzbereich der Erfindung erhalten auch Geschmacksstoffe,
wie beispielsweise das Wintergrünöl, Pfefferminzöl, Krauseminzöl, Sassafrasöl und Nelkenöl.
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Die
erfindungsgemäßen Zahnpasta-
oder Gelprodukte können
auch Süßstoffe
wie beispielsweise Saccharin, Dextrose, Lävulose, Natriumcyclamat und
Aspartam enthalten. Gemische von Zuckern mit einem Süßstoff,
beispielsweise Sucralose, werden ebenfalls zur Verwendung in der
vorliegenden Erfindung vorgeschlagen.
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Man
kann auch die erfindungsgemäßen Zahnpflegeprodukte
in Form eines durchsichtigen oder durchscheinenden Gels herstellen.
Diese wird bewerkstelligt, indem der Brechungsindex des Wasser-Feuchthaltemittelsystems
mit den Schleifmitteln und anorganischen Verdickern, sofern verwendet,
angepasst wird.
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Professionelle
Gele können ähnlich wie
die Zahnpflegemittel, aber mit höherem
Fluoridgehalt formuliert werden. Da diese Produkte aber nicht zur
Reinigung sondern nur als Fluoridanwendung ausgelegt sind, müssen Schleifmittel
und andere Reinigungsmittel nicht in der Formulierung enthalten
sein.
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Andere
Produkte im erfindungsgemäßen Schutzbereich
umfassen Mundwäschen
und -Spülungen. Mundwäschen und
-Spülungen
enthalten gewöhnlich
eine wässrige
Lösung
von Ethylalkohol und Geschmacksstoffen. Der Alkohol verleiht eine
antibakterielle Wirkung, löst
die Geschmacksstoffe und ruft ein angenehmes Gefühl im Mund hervor. Alkoholfreie
Mundwäschen
werden jetzt jedoch immer bekannter. Wahlweise können Mundwäschen und Spülungen ebenfalls
zusätzliche
antibakterielle Mittel und Feuchthaltemittel, wie Glycerin und Sorbit,
enthalten, was ein feuchtes Gefühl
im Mund hinterlässt.
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Zusätzlich zu
den anionischen und kationischen Wirkstoffen, die hier vorher erörtert wurden,
enthalten die Mundwäschen
und -Spülungen
vorzugsweise etwa 0 bis 30%, vorzugsweise 0 bis 20 Gew.-% Ethylalkohol; 30
bis 90 Gew.-% Wasser; 0 bis 20 Gew.-% Glycerin oder ein anderes
Feuchthaltemittel; 0 bis 0,1 Gew.-% eines antibakteriellen Mittels;
0 bis 0,2 Gew.-% einer löslichen
Fluoridquelle; 0,01 bis 0,5 Gew.-% eines Süßstoffs; 0,01 bis 2,0 Gew.-%
eines Geschmacksstoffs; und 0,1 bis 1 Gew.-% eines Emulgators-Tensids.
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Eine
Anzahl von Verpackungsverfahren kann eingesetzt werden, damit die
aktionische und anionische Komponente separat enthalten sind und
aufbewahrt werden, und eine wirksame Abgabe davon in die Mundhöhle bereitgestellt
wird.
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Somit
können
die beiden Komponenten einer Zahnpasta, eines Gels, oder einer Creme
oder dergleichen gleichzeitig aus gesonderten Quetschtuben, vorzugsweise
aus Kunststoff, einem Kunststoff-Metalllaminat usw. abgegeben werden.
Aus praktischen Gründen
und damit die Abgabe von im Wesentlichen gleichen Mengen der Komponenten
unterstützt
wird, können
die Tuben durch Zusammenbinden oder Kleben zusammengehalten werden,
vorzugsweise entlang der entsprechenden ventralen Seiten der Tuben.
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Die
beiden Tuben können
so konstruiert werden, dass sie aneinanderstoßende, vorzugsweise ebene, Seitenwandabschnitte
aufweisen. Im vorstehend Genannten sind die Öffnungen der Tuben gewöhnlich so nahe
beieinander, dass hinreichende Mengen der Komponenten der Zahnpasta
oder des Gels gleichzeitig direkt auf die Zahnbürste abgegeben werden, wobei
die Tuben mit eigenen Deckeln verschlossen werden.
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Alternativ
beinhaltet ein anderes Verpackungsverfahren das jeweilige Einbringen
der Komponenten der Paste oder des Gels in eigene Fächer der
gleichen Quetschverbundtube, die über eine gemeinsame Öffnung miteinander
verbunden sind. Eine solche Verbundtube hat Fächer, die über eine Trennvorrichtung getrennt
werden, welche entlang von im Wesentlichen diametral gegenüberliegenden
Abschnitten der Seitenwand sicher befestigt ist, und entsprechende
Abschnitte der Kopfstruktur der Tube. Die Trennvorrichtung kann an
die Seitenwand- und Kopfstruktur der Tube während der Herstellung der letzteren
geklebt oder geschweißt werden.
Die Trennvorrichtung ist vorzugsweise mit einem vorstehenden Abschnitt
versehen, der in die Öffnung der
Tube ragt, bis dessen Rand im Wesentlichen mit dem Rand der Öffnung bündig ist.
Somit bildet die Trennvorrichtung mit der Seitenwand zwei separate
Fächer
mit im Wesentlichem dem gleichen Volumen für die Aufbewahrung der kationischen
bzw. anionischen Komponenten.
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Bei
einem weiteren alternativen Verpackungsverfahren sind die beiden
Tuben "konzentrisch". Eine innere Tube
liegt innerhalb und parallel zu einer äußeren Tube. Die Öffnungen
der Tuben stoßen
am gleichen Punkt zusammen. Vorsprünge oder dergleichen werden
zwischen den inneren und äußeren Rohren
eingeführt,
so dass die in der äußeren Tube
enthaltene Komponente, durch einen verfügbaren Raum zwischen der Öffnung der äußeren Tube
und der Öffnung
der inneren Tube gelangen kann. Die Verschlüsse dieser ineinander verschachtelten
Tuben (die man auf die äußere Tube
schrauben kann oder die einfach durch Druck gehalten wird) kann,
muss aber nicht, mit einem inneren Vorsprung versehen sein, der
in die innere Tube passt, damit ein verfrühtes Vermengen der beiden Komponenten
an der Öffnung
der Tube verhindert wird.
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Die
vorstehend beschriebenen Tuben werden gewöhnlich vom Boden aus befüllt, und
werden anschließend über herkömmliche
Techniken verschweißt.
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Eine
weitere alternative Verpackungsanordnung ist ein unter Druck stehender
Behälter,
der mit zwei Fächern
und zwei Tüllen
versehen ist. Der innere Druck der Fächer wird über ein unter Druck stehendes
Gas, d. h. Stickstoff, am Boden jedes Fachs gehalten. Der Betrieb
eines mechanischen Betätigungselementes
betätigt
Ventile, die den Inhalt der Fächer
durch die Tüllen
freisetzen, so dass die Pasten- oder Gelkomponenten auf eine Bürste aufgetragen
werden.
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Die
Mundwäschen-,
-Spülungs-
oder ähnliche
Flüssigkeits-Ausführungsformen
werden insofern auf eine ähnliche
Weise wie die Pasten oder Gele gehalten, dass die Komponenten bei
der Aufbewahrung jeweils gesondert voneinander gehalten werden,
damit eine verfrühte
Reaktion vermieden wird. Bei der Abgabe können die Komponenten in der
Mundhöhle
gemischt werden und miteinander reagieren, so dass eine Remineralisierung
des Zahnschmelzes erfolgt. Die Flüssigkomponenten können daher
jeweils in gesonderten Fächern einer
Zweikomponenten-Abgabevorrichtung aufbewahrt werden. Die Abgabevorrichtung
enthält
gewöhnlich ein
Verschlusssystem, das beispielsweise einen schrägen Kronenabschnitt, mindestens
zwei Gießtüllen, die von
einer oberen Oberfläche
des Kronenabschnitts nach oben ragen, und einen Deckel zum Sichern
des Kronenabschnitts aufweisen. Der Deckel ist mit Verschlussvorrichtungen
versehen, beispielsweise herabhängenden
Stopfen, mit denen der Verschluss geschlossen wird. Jede Gießtülle ist
zusätzlich
zu den Produktöffnungen
in den Tüllen
vorzugsweise mit einer Entlüftungsöffnung versehen.
Die Öffnungen
können
sich nahe beieinander auf der Krone befinden, die jeweils der Steuerung
des Gießvorgangs
dienen. Durchsichtige Behälter haben
sich als am zufriedenstellendsten erwiesen. Durchsichtigkeit hilft
einer Person, relativ gleiche Volumina aus einer Zweikomponenten-Abgabevorrichtung
genau und kontrollierbar abzugeben. Behälter mit durchsichtigen Wänden haben
auch eine Fensterfunktion zum Eichen der in der Abgabevorrichtung
verbleibenden Mengen Flüssigkeit.
Die Wände
der Behälter
kön nen
angeritzt oder sonst wie kalibriert werden, damit die Abgabe der
korrekt remineralisierenden Menge des wässrigen Gemischs der Zusammensetzung
unterstützt
wird.
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Die
folgenden Beispiele veranschaulichen die Erfindung. In den Beispielen
und an anderen Stellen in dieser Beschreibung beziehen sich die
Teile und Prozente, wenn nicht anders angegeben, auf das Gewicht.
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EXPERIMENTE
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Die
nachstehenden Beispiele zeigen, dass die erfindungsgemäßen Produkte
die Härte
der Zähne
steigern und eine Fluoridaufnahme effizienter fördern als herkömmliche
Zahnpasten, die nur Fluorid enthalten.
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Das
folgende Testverfahren wurde in den nachstehenden Beispielen verwendet.
Menschliche Schmelz-Splitter, die von Vollzähnen entnommen wurden, wurden
auf einem Kunststoff-Stab befestigt, wobei eine einzige Oberfläche von
jedem Splitter frei lag. Künstliche
Läsionen
mit etwa 50 bis etwa 100 Mikron Tiefe wurden in den frei liegenden
Oberflächen
der Splitter durch Behandlung der Oberflächen mit einem entmineralisierenden
Carbopolgel für
etwa 72 Std. behandelt. Nach der Beendigung einer solchen Behandlung,
wurde die Oberflächenhärte der
Splitter gemessen.
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Die
Splitter (8 pro Test) wurden dann mit Testprodukten als Teil einem
multizyklischen In-vitro-Schema behandelt, welches die Bedingungen
im Mund simulierte. Der Schemazyklus bestand aus einer 30 min Entmineralisierung
in einer Standard-Entmineralisierungslösung, gefolgt
von einer 5 min Behandlung mit den Testprodukten, und zwar entweder
verdünnt
oder unverdünnt,
gefolgt von einer 60 min Remineralisierung in menschlichem Vollspeichel. Über Nacht,
d. h. bei jedem 5. Zyklus wurden die Proben mit einer Speichelschicht auf
ihrer Oberfläche
gehalten und in einer Kältekammer
aufbewahrt. Der vollständige
Test dauerte 3 Tage für insgesamt
15 Zyklen.
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Beispiele 1–7 und Kontrollbeispiele
A und B
-
In
den Beispielen 1–7
und in den Kontrollbeispielen A und B werden die Remineralisierungseigenschaften
der zweiteiligen Zahnpastaprodukte innerhalb des Schutzbereichs
der Erfindung (Beispiele 1–7)
mit denen von einteiligen Zahnpastaprodukten außerhalb des Schutzbereichs
der Erfindung (Kontrollbeispiele A und B) verglichen.
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Bei
Beispiel 1 und Kontrollbeispiel A wurden die Produkte unverdünnt verwendet,
um die Geschehnisse beim Putzen der Zähne ohne Verdünnung mit
Speichel zu simulieren. In Beispiel 1 wurden die beiden Teile des
Test-Zahnpflegemittels (das eine partielle Formulierung war, weil
es keinen Geschmack aufwies und ein reduziertes Ausmaß eines
Verdickungsmittels hatte) zusammen untergebracht, so dass ein Gemisch
erhalten wurde. Die Schmelz-Splitter wurden sofort in das Gemisch
getaucht, und das Rühren
wurde begonnen. Das Kontrollbeispiel A verwendete ein Produkt, das
eine ähnliche
Zusammensetzung aufwies, wie kommerzielle Natriumfloridhaltige Zahnpasten,
jedoch etwas dünner
war, so dass das Vermengen während
der Behandlung unterstützt
wurde. In Kontrollbeispiel A wurden die Splitter in das einteilige
Produkt getaucht, und das Mischen wurde begonnen.
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In
den Beispielen 2–7
und im Kontrollbeispiel B wurden die Produkte in menschlichem Speichel
verdünnt
verwendet, damit die Bedingungen während des Zähneputzens simuliert wurden,
nachdem die Produkte durch den im Mund vorhandenen Speichel verdünnt wurden.
Somit werden die in den Beispielen 2–5 verwendeten zweiteiligen
Zahnpasten im Behandlungszyklus separat bei 1 Teil Formulierung
zu 2 Teilen Speichel verdünnt,
und unmittelbar vor dem Eintauchen der Schmelzproben miteinander
gemischt. Dies verhindert eine verfrühte Reaktion der Zahnpasta-Inhaltsstoffe. Das
in Kontrollbeispiel B verwendete Produkt war Crest® Zahnpasta,
die Natriumfluorid enthält.
Das Kontroll B-Produkt wurde ebenfalls bei 1 Teil Formulierung zu
2 Teilen Speichel verdünnt,
und die Schmelzprobe wurde in die resultierende Lösung eingetaucht.
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Die
Formulierungen der in den Beispielen 1–7 verwendeten Produkte sind
in der Tabelle 1 angegeben. Die in der Tabelle 1 verwendeten Gewichtsprozentangaben
beruhen auf dem kombinierten Gewicht der beiden Teile. Die Formulierung
des in Beispiel A verwendeten Produkts ist in der Tabelle 2 veranschaulicht,
wobei die darin aufgeführten
Gewichtsprozentangaben auf das Gesamtgewicht des einteiligen Produkts
bezogen sind. Wie vorstehend aufgeführt, war das in Kontroll-Beispiel
B verwendete Produkt Crest®-Zahnpasta, die Natriumfluorid
enthielt.
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In
den nachstehenden Tabellen haben die folgenden Ausdrücke die
folgenden Bedeutungen:
"Carbowax" | ein
Handelsname für
Polyethylenglycol; ebenfalls bekannt als "PEG 8". Das hier in den Beispielen verwendete
Carbowax-Produkt hatte ein durchschnittliches Molekulargewicht von
400. |
"Tween 20" | in
Handelsname für
Polyoxyethylen-20-sorbitanmonolaurat. |
"Zeodent 113" | ein
Schleifmittel, das hydratisiertes Siliciumdioxid enthält. |
"Zeodent 165" | ein
anorganisches Verdickungsmittel, das hydratisiertes Siliciumdioxid
enthält. |
"TISAB" | eine
Pufferlösung,
die den pH-Wert reguliert, die Ionenstärke einstellt und die Störungen aufgrund
des Vorhandenseins von Spurenmetall eliminiert. Die TISAB-Lösung enthält Natriumacetat,
Natriumchlorid, Essigsäure,
und 1,2-Cyclohexandiamintetraessigsäure. |
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-
-
TABELLE
2
Kontrollbeispiel A: Formulierung
-
Die
jeweiligen Konzentrationen der gelösten Calciumkationen und von
ungelöstem
Calciumsalz in Teil (A) der Formulierungen der Beispiele 1–7 sind
in der nachstehenden Tabelle 3 offenbart. Die in Tabelle 3 angegebenen
Gewichtsprozente beruhen auf dem kombinierten Gewicht der beiden
Teile des Produkts.
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TABELLE
3 Beispiele
1–7 Teil
(A): Gehalt an gelöstem
und ungelöstem
Calcium
-
Der
durchschnittliche Anstieg der Härte
und die durchschnittliche Fluorid-Aufnahme der in den Beispielen 1–7 und den
Kontrollbeispielen A und B verwendeten Produkte wurden gemessen.
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 4 unten aufgeführt.
-
TABELLE
4 Beispiel
1–7 und
Kontrollbeispiele A und B Durchschnittlicher
Härteanstieg
und Fluoridaufnahme
-
Die
in der Tabelle 4 aufgeführten
Ergebnisse zeigen, dass die erfindungsgemäßen Produkte bei der Remineralisierung
von Läsionen
viel effizienter ist als die Kontrollprodukte. Die in der Tabelle
4 offenbarten Ergebnisse zeigen ebenfalls, dass in den Beispielen
1–7, wenn
die beiden Teile des Produkts während
des Zähneputzens
gemischt werden, die Menge an Calciumkationen, die von dem teilweise
wasserlöslichen
Calciumsulfat zur Förderung
der Remineralisierung freigesetzt wurde, ausreichte, jedoch reichte
sie nicht zur Fällung des
Fluorids aus. Somit blieb die maximale Menge an Fluoridanionen zur
Absorption durch den Zahn während der
Verwendung der Produkte verfügbar.
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Beispiel 8 und Kontrollbeispiele
C und D
-
Beispiel
8 und Kontrollbeispiele C und D veranschaulichen den Vorteil der
Verwendung eines teilweise wasserlöslichen Calciumsalzes gegenüber anderen
Calciumsalzen. Wie vorher bereits erwähnt ist bei den erfindungsgemäßen Produkten
die Konzentration der gelösten
Calciumkationen in dem calciumhaltigen (d. h. kationischen Teil
der Zahnpasta durch Verwendung eines teilweise wasserlöslichen
Calciumsalzes eingeschränkt.
Unter diesen Bedingungen wird der Verlust an freiem Fluorid durch
die Bildung von unlöslichem
Calciumfluorid minimiert, wenn die beiden Teile der Formulierung
gemischt werden. Eine wirksame Menge Calciumkationen wird auf rechterhalten,
wenn die Zahnpasta verdünnt
wird, und zwar aufgrund der weiteren Auflösung des ungelösten Calciumsalzes.
Beispiel 8 und die Kontrollbeispiele C und D zeigen, wie die Konzentration
an freiem Fluorid in der Lösung
gehalten wird, wenn die beiden Teile des Produktes in Wasser auf
eine Konzentration gemischt werden, die gewöhnlich nach der Verdünnung mit
Speichel im Mund gefunden wird, d. h. etwa 1 Teil vollständige Zahnpasta
zu 3 Teilen Speichel.
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Die
Formulierungen der in den Beispielen 8 und Kontrollbeispielen C
und D verwendeten Produkte sind in der nachstehenden Tabelle 5 gezeigt.
Die für
die Inhaltsstoffe in Beispiel 8 und in den Kontrollbeispielen C
und D angegebenen Gewichtsprozente beruhen auf dem kombinierten
Gewicht der beiden Teile.
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TABELLE
5
Beispiel 8 und Kontrollbeispiele D und E
Formulierungen
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In
Beispiel 8 enthielt Teil A schätzungsweise
etwa 1000 Teile pro Million (ppm) gelöste Calciumkationen und etwa
2400 ppm ungelöstes
Calciumsalz, wobei die ppm auf dem kombinierten Gewicht der beiden Teile
beruhen. Beim Verdünnen
der beiden Teile bei 1 Teil Zahnpasta zu 3 Teilen Speichel sind
etwa 600 ppm gelöste
Calciumkationen (bezogen auf das kombinierte Gewicht der Teile A
und B) zugegen und zur Remineralisierung und/oder Mineralisierung
verfügbar.
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In
jedem der Beispiele 8 und den Kontrollbeispielen C und D wurden
5 g Teil A mit 5 g Teil B in einem Becher vorgelegt. Mit einem Hochgeschwindigkeitsrührer wurde
die vollständige
Formulierung (d. h. Teile A und B zusammen) mit 30 ml destilliertem
Wasser für
genau 60 sec. gemischt. Die resultierende Zusammensetzung wurde dann
durch einen 0,45 Mikron Filter filtriert und durch Verdünnen von
1 ml der Lösung
mit 100 ml Wasser/TISAB (50 : 50) und durch Vergleichen der Reaktion
der Fluoridelektrode mit Fluoridstandards auf lösliches Fluorid (d. h. freies
Fluorid) analysiert. Die Mengen an freiem Fluorid, ausgedrückt als
Teile pro Million (ppm) auf der Basis des kombinierten Gewichts
der Teile A und B sind in der nachstehenden Tabelle 6 angegeben.
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TABELLE
6 Beispiel
8 und Kontrollbeispiele C und D Gehalt
an freiem Fluorid
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Die
in der Tabelle 6 gezeigten Ergebnisse zeigen, dass sehr wenig Fluorid
verloren geht, wenn Calciumsulfat (ein teilweise wasserlösliches
Salz) verwendet wird. Jedoch wurden signifikante Verluste an Fluorid erfasst,
wenn das löslichere
Calciumlactat und Calciumnitrat verwendet wurden.
-
Beispiele 9 und 10
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Wurden
die Zähne
zu Beginn mit einer Zahnpasta geputzt, können sehr niedrige Mengen oder
sogar kein Speichel im Mund vorhanden sein. Ein signifikanter Anteil
der Bevölkerung
leidet an einem niedrigen Speichelfluss. Somit kann in einigen Situationen
das Mischen der beiden Teile der Formulierung ohne Speichelverdünnung erfolgen.
Unter diesen stringenteren Bedingungen, wo Fluorid und Calcium eher
reagieren, möchte man
besonders, dass die Mengen an freiem Fluorid hoch bleiben. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird ein divalentes Metallsalz, wie Magnesium, Zinn,
Zink oder Strontium zum Calciumanteil des Zahnpflegemittels gegeben.
Dies dient der Verhinderung eines verfrühten Verlusts von Fluorid aus
dem Gemisch, wenn die beiden Teile des Zahnpflegemittels miteinander
gemischt werden.
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Die
Beispiele 9 und 10 liegen beide im Schutzbereich der Erfindung.
Beispiel 9 enthält
jedoch Magnesiumchlorid, Beispiel 10 dagegen nicht. Die vollständigen Formulierungen
der Produkte in den Beispielen 9 und 10 sind in der Tabelle 7 offenbart.
Die in Tabelle 7 aufgeführten
Gewichtsprozente beruhen auf dem kombinierten Gewicht der beiden
Teile.
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TABELLE
7 Beispiele
9 und 10: Formulierungen
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In
den Beispielen 9 und 10 wurden 5 g Teil A von jeder Formulierung
mit 5 g Teil B in einem Becher vorgelegt. Die vollständige Formulierung
wurde ohne die Zugabe von Wasser für 30 sec. gemischt. 30 ml destilliertes
Wasser wurden dann zugegeben, und das Gemisch wurde genau 60 sec.
gerührt.
Die resultierende Zusammensetzung wurde dann durch einen 0,45 Mikron
Filter filtriert und durch Verdünnen
von 1 ml Lösung in
100 ml Wasser/TISAB (50 : 50) und Vergleichen der Reaktion der Fluoridelektrode
mit Fluorid-Standards auf lösliches
Fluorid (d. h. freies Fluorid) analysiert. Die nachstehende Tabelle
8 stellt die Konzentrationen von gefundenem freiem Fluorid pro Million
Teile der vollständigen
Zahnpastaformulierung bereit.
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TABELLE
8 Beispiele
9 und 10: Gehalt an freiem Fluorid
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Die
Beispiele 9 und 10 veranschaulichen den Vorteil der Zugabe eines
divalenten Metallkations, wie Magnesium, zu dem Calciumteil der
Zahnpasta zur Verhinderung des Verlusts an Fluoridanionen beim Mischen.
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Das
Ausmaß der
gelösten
Calciumkationen bei der vollständigen
Zahnpasta-Formulierung
von Beispiel 9 vor dem Mischen wurde geschätzt durch Herstellen von Teil
A der Zusammensetzung ohne die Zeodent-Komponenten (d. h. die hydratisierten
Silicas), CMC, Geschmacksstoffe und oberflächenaktive Mittel; Mischen über Nacht,
und dann Filtrieren der resultierenden Lösung zur Entfernung des ungelösten Calciumsulfats.
Das Ausmaß der
Calciumkationen wurde dann durch Verdünnen von 5 ml der Zusammensetzung
mit 100 ml in Wasser, das 2 ml 4 M Kaliumchlorid-Ionenstärkeregler
enthielt, und Vergleichen der Calciumelektrodenreaktion mit Standards
gemessen. Die Konzentration an gelösten Calciumkationen in Beispiel
9, ausgedrückt als
Teile Calcium pro Million Teile der vollständigen Zahnpasta-Formulierung
wurde somit auf etwa 630 ppm geschätzt. Die Menge an ungelöstem Calciumsalz
in dieser Formulierung betrug etwa 7800 ppm. Eine ähnliche Menge
an gelösten
und ungelösten
Calciumkationen ist erwartungsgemäß in Beispiel 10 zugegen.
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Beispiele 11–14 und
Kontroll-Beispiele E–J
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Die
Beispiele 11–14
und die Kontrollbeispiele E–J
veranschaulichen, wie die Calciumkonzentration mit einem teilweise
löslichen
Calciumsalz gesteuert werden kann. Dies erfolgt entweder durch direkte
Zugabe des teilweise löslichen
Calciumsalzes oder durch Vereinigen eines löslichen Calciumsalzes mit einer
Säure,
mit der es ein teilweise lösliches
Salz bildet, wie Äpfelsäure oder
Weinsäure.
Das Nettoergebnis dieser Vereinigung ist die Bildung des teilweise
löslichen
Calciumsalzes.
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Die
vollständigen
Formulierungen und pH-Werte der in den Beispielen 11–14 hergestellten
Produkte sind in der Tabelle 9 dargestellt. Die Tabelle 10 offenbart
die vollständigen
Formulierungen sowie die pH-Werte der in den Kontrollbeispielen
E–J hergestellten
Produkte. Die in den Tabellen 9 und 10 aufgeführten Gewichtsprozente sind
bezogen auf das kombinierte Gewicht der beiden Teile. Die pH-Werte
wurden mit einer 10%igen Lösung
in Wasser gemessen.
-
TABELLE
9 Beispiele
11–14:
Formulierungen
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TABELLE
10 Kontrollbeispiele
E–J: Formulierungen
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Die
Konzentration der gelösten
Calciumkationen in jedem Produkt wurde geschätzt durch Herstellen der Produkte
ohne die Zeodente (hydratisierte Siliciumdioxide), CMC, Geschmacksstoffe
oder oberflächenaktive
Mittel, und Filtrieren der resultierenden Lösung, damit die ungelösten oder
gefällten
Calciumsalze beseitigt werden. Die Konzentration der Calciumkationen
wurde dann durch Verdünnen
von 5 ml Lösung
auf 100 ml in Wasser/TISAB, das 2 ml 4 M Kaliumchlorid-Ionenstärke-Regler
enthielt, und Vergleichen der Calciumelektrodenreaktion mit Standards
gemessen. Die Konzentration an gelöstem Calcium wurde dann als
Teile Calciumkationen pro Million Teile der vollständigen Zahnpastaformulierung
berechnet. Die Konzentration an freien Fluoridanionen in den Formulierungen
wurde mit dem gleichen Verfahren gemessen, wie es vorstehend in
Bezug auf Beispiel 8 beschrieben wurde. Die Konzentrationen von
gelösten
Calciumkationen und ungelöstem
Calciumsalz in den Produkten von Beispiel 11–14 und in den Kontrollbeispielen
E–J sind
in der Tabelle 11 dargestellt, wohingegen die Mengen an freiem Fluorid
und der Prozentsatz an verlorenem Fluorid in der Tabelle 12 angegeben
sind. Die in der Tabelle 11 angegebenen ppm und die in der Tabelle
12 angegebenen ppm und Gewichtsprozente beziehen sich auf die vereinigten
Gewichte der beiden Teile.
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TABELLE
11 Beispiele
11–14
und Kontrollbeispiele E–J Gehalt
an gelöstem
bzw. ungelöstem
Calcium von Teil A
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TABELLE
12 Beispiele
11–14
und E–J:
Gehalt an freiem Fluorid
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Die
in der Tabelle 12 aufgeführten
Ergebnisse zeigen, dass wenn die Calciumkonzentration in dem flüssigen Teil
des calciumhaltigen Teils der Zahnpasta (d. h. Teil A) auf diese
Weise auf nicht mehr als etwa 700 ppm je 50 Gew.-Teile Teil A (d.
h. nicht mehr als etwa 0,14 Gewichtsprozent Teil A) eingeschränkt ist,
mehr als 80 Gew.-% der Fluoridionen nach dem Mischen der beiden
Teile der Zahnpasta frei bleiben. Solche Formulierungen, in denen
die Calciumkonzentration im flüssigen
Teil des calciumhaltigen Anteils der Zahnpasta oberhalb von 700
ppm pro 50 Gewichtsteilen Teil A (d. h. mehr als etwa 0,14 Gew.-%
Teil A) war, können
dagegen die Menge an freien Fluoridionen auf ungewünschte Mengen
senken.
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Somit
verloren die Formulierungen im erfindungsgemäßen Schutzbereich jeweils weniger
als 25% ihres Fluoridgehaltes, wohingegen die Formulierungen in
den Kontrollbeispielen E, F, H, I und J mehr als 25% Verlust aufwiesen.
Die Kontrollformulierung G, die das teilweise wasserlösliche Calciummalonat
als ihre Calciumquelle einsetzte, verlor ebenfalls weniger als 25%
ihres Fluoridgehaltes.
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Beispiel 15–18
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Die
Beispiele 15–18
veranschaulichen zusätzliche
zweiteilige Produkte im erfindungsgemäßen Schutzbereich. Die vollständigen Formulierungen
der Produkte in den Beispielen 15–18 sind in der nachstehenden
Tabelle 13 aufgeführt.
Die in der Tabelle 73 aufgeführten
Angaben in Gewichtsprozent sind bezogen auf das kombinierte Gewicht
der beiden Teile.
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TABELLE
13 Beispiele
15–18:
Formulierungen
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Die
Konzentration von gelösten
Calciumkationen und ungelöstem
Calciumsalz in den Produkten der Beispiele 15 und 16 werden mit
dem gleichen Verfahren gemessen, wie vorstehend in Zusammenhang
mit den Beispielen 11–14
und den Kontrollbeispielen E–J
beschrieben.
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Das
Produkt von Beispiel 15 enthält
etwa 0,05 Gew.-% gelöste
Calciumkationen und etwa 0,065 Gew.-% ungelöstes Calciumsalz in der Form
von Calciumsulfat.
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In
Beispiel 16 ist die Calciumquelle Calciummalonat. Das Kontrollbeispiel
G enthielt hier zwar Calciummalonat (Malonsäure plus Calciumnitrat), jedoch
lieferte das Calciumsalz Teil A mit mehr als 0,14 Gew.-% Calciumkationen
im gelösten
Zustand. In Beispiel 16 wurde der Gehalt an gelöstem Calcium in Teil A auf
weniger als 0,14 Gew.-% eingestellt, indem der Wassergehalt reduziert
wurde, das Sorbit eliminiert wurde und der Glyceringehalt erhöht wurde.
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Die
in Beispiel 17 hergestellte Formulierung ist eine weitere Formulierung
auf Calciummalat-Basis mit einem niedrigeren Phosphatgehalt.
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In
Beispiel 18 ist die Fluoridquelle Natriummonofluorphosphat.
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Beispiele 19–22
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Die
Beispiele 19–22
veranschaulichen Produkte im erfindungsgemäßen Schutzbereich, die gemischte wässrige bzw.
nicht-wässrige
Systeme verwenden. In Teil A der Formulierungen wird das Calciumsalz
in einem nicht-wässrigen
Medium, d. h. Carbowax 400 (Polyethylenoxid mit einem Molekulargewicht
von 400) suspendiert. Die Produkte werden mit Carbowax 8000 (Polyethylenoxid
mit einem Molekulargewicht von 8000), und in einigen Fällen mit
Aerosil 200VS Siliciumdioxid verdickt. Der Teil B jeder Formulierung
beruht auf Wasser. Die vollständigen
Formulierungen werden in zwei Teilen hergestellt und ohne eine Schranke
verpackt. Der nichtwässrige
Anteil des Produkts wird in der Form von Streifen auf der Außenseite
des wässrigen
Anteils des Produktes bereitgestellt. Der Bedarf an einer Schranke
wird eliminiert, weil der calciumhaltige Teil in einer nicht-wässrigen
Basis zugegen ist, und es daher eigentlich keine Diffusion von ungelöstem Calcium
aus der nicht-wässrigen
Seite in die wässrige
Seite, und im Wesentlichen keine Fluorid-Diffusion in den nichtwässrigen Teil
gibt. Somit bleibt das Produkt bis zum Gebrauch stabil. Die spezifischen
Formulierungen der in den Beispielen 19–22 hergestellten Produkte
sind in der nachstehenden Tabelle 14 aufgeführt. Die in der Tabelle 14 aufgeführten Gewichtsprozente
beruhen auf dem kombinierten Gewicht der beiden Teile.
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TABELLE
14 Beispiele
19–22:
Formulierungen
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Wie
in der Tabelle 14 gezeigt wird Kaliumnitrat zum Teil B der Formulierung
von Beispiel 21 als Desensibilisierungsmittel gegeben, und 1% Kaliumsulfat
wird zur weiteren Unterdrückung
der Löslichkeit
von Calciumsulfat und zur Aufrechterhaltung der Stabilität der Formulierung
zugefügt,
wenn die beiden Teile im Mund gemischt werden.
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Man
nimmt an, dass beim Mischen der Teile A und B in diesen Produkt-Beispielen 19–22 die
Löslichkeit
des Calciums ausreicht, dass die Remineralisierung gefördert wird,
aber nicht ausreicht, dass übermäßige Mengen
Fluorid ungewünscht
ausfallen.
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Beispiel 23 und Kontrollbeispiel
K
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Beispiel
23 und Kontrollbeispiel K veranschaulichen den Einfluss, den das
Prinzip "allgemeiner
Ioneneffekt" auf
die Löslichkeit
des Calciumsalzes haben kann.
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In
Beispiel 23 und Kontrollbeispiel K wurden zwei Zahnpasta-Produkte
hergestellt. Jede Zahnpasta enthielt Calciumsulfat als Calciumquelle.
Zudem enthielt jede Zahnpasta das von der FDA anerkannte Desensibilisierungsmittel
Kaliumfluorid in einer Konzentration von etwa 5%. Das Kaliumfluorid
schien die Löslichkeit des
Calciumsalzes in beiden Produkten zu steigern. Natriumsulfat (1
Gew.-%) war in der Zahnpasta von Beispiel 23 enthalten, aber nicht
in der Zahnpasta von Kontrollbeispiel K.
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Die
Analyse von freiem Fluorid der beiden Zahnpastaprodukte erfolgte
gemäß dem in
Beispiel 8 hier offenbarten Verfahren. Die Analyse von freiem Fluorid
der Zahnpasta von Kontrollbeispiel K zeigte eine Menge von 645 ppm
Fluorid, was einen Verlust von freiem Fluorid von etwa 43% anzeigt.
Die Analyse von freiem Fluorid der Zahnpasta von Beispiel 23 zeigte
einen Gehalt an freiem Fluorid von 936 ppm, was einen Verlust von freiem
Fluorid von nur etwa 17% zeigt. Somit schien die Anwesenheit des
allgemeines Sulfations in der Zahnpasta von Beispiel 23 die Löslichkeit
des Calciumsulfates darin zu reduzieren.
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Somit
zeigten die vorhergehenden Beispiele, dass die erfindungsgemäßen Produkte
Oberflächenläsionen remineralisieren
und offene Dentinporen mineralisieren, ohne dass Calcium-, Phosphat-
und Fluorid-Ionen verfrüht
ausfallen und ohne dass übermäßige Mengen
an freien Fluorid-Ionen ausfallen.