DE69730237T2 - Verbindungsaufbauverfahren - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Telekommunikationssysteme. Sie findet insbesondere Anwendung in digitalen Mobilfunksystemen, die als GSM (Global System for Mobile Communications) bekannt sind, ist darauf aber nicht begrenzt. Die Erfindung betrifft die Verbesserung der Zugänglichkeit von modernen Telekommunikationsdiensten.
  • Man hatte die Idee von intelligenten Netzwerke (IN) und hat diese entwickelt, um zu ermöglichen, dass moderne und vielseitige Telekommunikationsdienste über herkömmliche Telefonnetzwerke geliefert werden. Manche dieser Dienste erfordern, dass Benutzer zusätzlich zu der Transaktion des herkömmlichen Anrufaufbaus Transaktionen mit ihren Telefonen durchführen, und andere erfordern Modifikationen der Transaktion des herkömmlichen Anrufaufbaus. Solche Dienste schließen die Leitweglenkung von Anrufen durch zentrale Steuerung entsprechend Faktoren ein, wie etwa Anrufumleitungen, die von der angerufenen Partei festgelegt sind, Nummerübersetzungsdiensten (z. B. um Verbindung zu verschiedenen lokalen Dienstanbietern durch die selbe Nummer von jedem Punkt in einem Weitbereich zu ermöglichen, indem der Anruf entsprechend der Herkunft des Anrufs verschieden weitergeleitet wird) und viele andere Einrichtungen, oder um die Verwendung von Rufnummern mit speziellem Tarif (kostenlos, Ortstarif, oder Zuschlag) zu ermöglichen. Manche Dienste erfordern nach der Einleitung der Transaktion, dass Informationen eingegeben werden. Zum Beispiel erfordern manche Dienste mit Zuschlagtarif, dass eine spezielle Identifikationsnummer des Benutzers (im allgemeinen als PIN – persönliche Identifikationsnummer – bekannt) gesendet wird, um den Zugriff auf den Dienst zu ermöglichen. Dies verhindert, dass Personen, die Zugang zu dem Telefon haben, unautorisierte Transaktionen machen, zum Beispiel internationale Anrufe, oder Anrufe an Dienste mit Zuschlagstarif, während ih nen nach wie vor ungehinderter Zugriff auf andere Kategorien von Transaktionen ermöglicht werden, wie etwa lokale Anrufe oder Notrufe.
  • Man hatte die Idee von intelligenten Netzwerken und hat sie weitgehend auf der Basis eines analogen öffentlichen vermittelten Telefonnetzwerks (PSTN, Public Switched Telephone Network) entwickelt, d. h. dem herkömmlichen Telefonfestnetz. Für Dienste, die von dem Benutzer nach dem Beginn der Transaktion erfordern, Informationen einzugeben, muss eine spezielle Ressource in die Verbindung geschaltet werden, um ein Sprachmenü abzuspielen, DMTF-Töne zu empfangen usw. Mit anderen Worten läuft ein Informationsaustausch auf analoger Basis zwischen dem Benutzer und der speziellen intelligenten Netzwerkressource. Allgemein gesagt übersetzt die spezielle Ressource dies in eine digitale Signalisierungsnachricht, die an ein Steuersystem des intelligenten Netzwerkdienstes gesendet wird, um die Informationen auf dem System zu verarbeiten, wie etwa Autorisierung oder Blockierung des Transaktionsversuchs. Ein System von diesem allgemeinen Typ, das aber keine Verwendung von Sprachkanälen erfordert, wird in der europäischen Patentanmeldung 0717570 (Siemens) diskutiert.
  • Das digitale zelluläre Funksystem GSM hat begonnen, ein vergleichbares intelligentes Netzwerk zu entwickeln und die Entwicklung mit einer Beschreibung des Dienstes einzuführen, die unter dem Akronym CAMEL (Kundenanwendungen für verbesserte Mobilfunklogik, Customer Applications for Mobile Enhanced Logic) bekannt ist. In existierenden Vorschlägen für diese Entwicklung von intelligenten Netzwerken ist analoges Sammeln von Informationen nach einem Standard erforderlich, um Anfragen nach dem Dienst usw. zu steuern. Wenn zum Beispiel eine mobile Station mit zum Beispiel DMTF- Tönen eine Kurzwahlnummer sendet, erkennt die Vermittlungszentrale dies als eine Anfrage nach einem Dienst des IN und sendet diesen Code zusammen mit der Benutzeridentität der mobilen Station an eine Dienststeuerung, die die Leitung identifiziert, zu der die Transaktion gehört (die von dem Benutzercode abhängen kann), und leitet die Transaktion geeignet weiter (oder lässt die Transaktion fehlschlagen, wenn der Benutzer nicht autorisiert ist, den Code zu benutzen). Dies lässt die besondere Schwierigkeit entstehen, dass in einem zellulären System ein voller Sprachkanal normalerweise nicht zugeordnet wird, wenn nicht ein Anruf endgültig aufgebaut ist. Der Anrufaufbau wird mit einem Signalisierungskanal mit schmaler Bandbreite ausgeführt. Dies vermeidet die Zuordnung eines Sprachkanals an einen Anrufversuch, wenn er keinen Erfolg hat.
  • In der vorliegenden Beschreibung wird der Begriff „Signalisierungsverbindung" verwendet, um solche Kanäle mit schmaler Bandbreite, die für den Anrufaufbau usw. verwendet werden, als verschieden von Kanälen mit Verkehr zu kennzeichnen.
  • Damit das Sprachmenü, die DMTF-Töne usw. mit dem „CAMEL"-System übertragen werden können, ist ein Sprachkanal erforderlich. Es ist ungünstig, wenn solche Kanäle für die Anfragen verwendet werden, die nicht dazu führen, dass ein Sprachkanal erforderlich ist (zum Beispiel wenn die Transaktionen fehlschlägt, weil der richtige Autorisierungscode nicht gesendet wird).
  • Wenn darüber hinaus die mobile Station nicht in ihrem Heimatnetzwerk arbeitet, ist es erforderlich, dass das aktuelle („Host-") Netzwerk den angeforderten IN-Dienst handhaben kann. Dies kann nicht möglich sein, da verschiedene Netzwerke verschiedene Fähigkeiten haben, oder verschiedene Signalisierungsprotokolle verwenden können, z. B. den gleichen Kurzcode verwenden können, um verschiedene Dienste zu bezeichnen.
  • Das GSM-System hat auch eine Funktionalität, die als Funktionalität für unstrukturierte Ergänzungsdienstdaten (USSD, Unstructured Supplementary Service Data) bekannt ist. Dieser Dienst wurde eingeführt, um ergänzende Dienststeuerung zwischen einem Endgerät und seinem Heimatnetzwerk zu ermöglichen. Diese Funktionalität stellt die Übertragung eines „Pakets" von Daten zwischen dem Endgerät und dem Heimatnetzwerk und umgekehrt zur Verfügung, um Betreibern zu ermöglichen, ihre eigenen speziellen Dienstangebote einzuführen, was Benutzern ermöglicht, diese speziellen Dienste zu betreiben, sogar wenn sie nicht in ihrem Heimatnetzwerk operieren. Diese Funktionalität ermöglicht, dass solche Dienste eingeführt werden, ohne dass es erforderlich ist, die mobile Station zu modifizieren, vorausgesetzt, dass der Benutzer über die Abfolge von Tastendrücken informiert ist, die erforderlich ist, um sie auszuführen. Das System kann Codes zurückgeben, die die mobile Station erkennt, z. B. kann Fehlercode „10" die mobile Station veranlassen, eine geeignete Nachricht in einer Sprache anzuzeigen, die entsprechend der anfänglichen Programmierung der mobilen Station ausgewählt wird.
  • Die Funktionalität von USSD ermöglicht Datenübertragung direkt zwischen der mobilen Station und dem Dienststeuersystem ohne irgendeinen Eingriff der Vermittlungszentrale. Dies ist von besonderem Vorteil im Kontext von „Wandern", wobei die mobile Station mit einer Vermittlung arbeitet, die zu einem anderen Betreiber als dem seines Heimatnetzwerks gehört. Wenn ein Endgerät „wandert", kann die Vermittlung nur in dem Ausmaß mit dem Endgerät kompatibel sein, das durch die Normung erforderlich ist, die in der GSM-Norm implizit ist, und deshalb werden Dienste, die für das Heimatnetzwerk des Be nutzers spezifisch sind, nicht notwendigerweise von der Vermittlung unterstützt, mit der der Benutzer aktuell verbunden ist.
  • Es war bisher innerhalb des Standard-GSM-Protokolls nicht möglich, das Senden solcher Nachrichtenpakete einem Anruf zuzuordnen, um spezifische anrufbezogene Dienste in Echtzeit zu verwalten. USSD wurde nur verwendet, um statischere Kundendaten zu aktualisieren, wie etwa das Einrichten einer Anordnung zur Anrufweiterleitung, die die Mitteilung der eigenen Telefonnummer des Benutzers usw. darstellt.
  • Nach der Erfindung wird ein Verfahren zur Einleitung einer Telekommunikationstransaktion geschaffen, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
    Aufbauen eines anfänglichen Signalisierungsweges mit geringer Bandbreite, der ein Endgerät, eine Vermittlungszentrale und ein Dienststeuersystem miteinander verbindet;
    Senden eines Einleitungssignals von dem Endgerät zu der Vermittlungszentrale über den anfänglichen Signalisierungsweg,
    Senden eines ersten Transaktionsanfragesignals über den anfänglichen Signalisierungsweg von der Vermittlungszentrale zu dem Dienststeuersystem entsprechend einem ersten Signalisierungsprotokoll;
    Erzeugen eines Transaktionssteuersignals zum Senden von dem Dienststeuersystem an die Vermittlungszentrale, um die Transaktion zu steuern;
    dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Signal über den anfänglichen Signalisierungsweg von dem Dienststeuersystem zu dem Endgerät entsprechend einem Signalisierungsprotokoll gesendet wird, das von dem ersten Signalisierungsprotokoll verschieden ist,
    ein drittes Signal von dem Endgerät über den anfänglichen Signalisierungsweg zu dem Dienststeuersystem als Antwort auf das zweite Signal gesendet wird, das auch einem Signalisierungsprotokoll entspricht, das von dem ersten Signalisierungsprotokoll verschieden ist,
    und das Transaktionssteuersignal als Reaktion auf das dritte Signal erzeugt wird.
  • Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Dienststeuersystem für Telekommunikationsnetzwerk geschaffen, wobei das Dienststeuersystem folgendes umfasst:
    eine Einrichtung zum Empfangen eines ersten Transaktionsanfragesignals entsprechend einem ersten Signalisierungsprotokoll, wobei sich die Transaktionsanfrage auf ein angegebenes Endgerät bezieht,
    eine Verarbeitungseinrichtung zur Erzeugung einer Anweisung, um die verlangte Transaktion einzuleiten;
    und eine Einrichtung, die von der Verarbeitungseinrichtung gesteuert wird, zum Senden eines Transaktionssteuersignals zu einer Vermittlungseinrichtung des Telekommunikationssystems, das die Vermittlungseinrichtung anweist, die durchzuführende Transaktion einzuleiten,
    dadurch gekennzeichnet, dass es folgendes aufweist:
    eine Sendeeinrichtung zum Senden eines zweiten Signals an das angegebene Endgerät, bezüglich dem das erste Transaktionsanfragesignal empfangen wird, wobei das zweite Signal einem Signalisierungsprotokoll entspricht, das von dem ersten Signalisierungsprotokoll verschieden ist;
    eine Einrichtung, um von dem Endgerät ein drittes Signal als Antwort auf das gesendete zweite Signal zu empfangen, wobei das dritte Signal einem Signalisierungsprotokoll entspricht, das von dem ersten Signalisierungsprotokoll verschieden ist;
    und wobei die Verarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet ist, das dritte Signal zu verarbeiten, um die Anweisungen zu erzeugen, um die verlangte Transaktion einzuleiten;
    und die Signalisierungsprotokolle, die für die ersten, zweiten und dritten Transaktionssteuersignale verwendet werden, alle für die Übertragung über einen anfänglichen Signalisierungsweg mit geringer Bandbreite geeignet sind.
  • Mit dieser Erfindung können Autorisierung und andere transaktionsbezogene Nachrichten direkt zwischen dem Endgerät und dem Heimatnetzwerk des Benutzers über die aktuelle "Host-"Vermittlung ohne irgendwelche Datenverarbeitung durch die Hostvermittlung vor dem Aufbau eines vollen Sprachkanals mit hoher Bandbreite übertragen werden. Die Erfindung vermeidet den Aufbau einer Verbindung mit hoher Bandbreite, bis festgestellt ist, dass eine solche Verbindung für die auszuführende Transaktion erforderlich ist. Es wird angemerkt, dass die auszuführende Transaktion von der angeforderten abweichen kann, z. B. wenn eine Transaktion angefordert wird, die für den Benutzer, der die Anfrage tätigt, gesperrt ist.
  • Das Dienststeuersystem kann als Reaktion auf das dritte Signal die folgenden Schritte ausführen:
    Bestimmen, ob die durchzuführende Transaktion einen Kommunikationsweg mit hoher Bandbreite erfordert,
    Bereitstellen eines solchen Weges mit hoher Bandbreite, nur wenn er auf diese Weise verlangt wird, und
    Einleiten der durchzuführenden Transaktion, wobei die Transaktion den Weg mit hoher Bandbreite benutzt, wenn er bereitgestellt wurde, und den anfänglichen Signalisierungsweg benutzt, wenn kein Kommunikationsweg mit hoher Bandbreite bereitgestellt wurde. Dementsprechend braucht ein Sprachkanal nicht vor der Hostvermittlung aufgebaut zu werden, außer die Dienststeuerzentrale in dem "Heimat"-Netzwerk des Benutzers bestimmt, dass ein solcher Sprachkanal erforderlich ist, um den angeforderten Dienst zu unterstützen. Sogar wenn zum Beispiel die angeforderte Transaktion einen Sprachkanal erfordert, weist die Fähigkeit des intelligenten Netzwerks keinen Sprachkanal zu, wenn nicht die tatsächlich auszuführende Transaktion auch einen Sprachkanal erfordert.
  • Es können auch Dienste angefordert werden, die überhaupt keine Sprachkanäle erfordern, wie etwa Standortinformationen, z. B. um dem Benutzer die Kosten des aktuellen Anrufs anzuzeigen, die von dem Tarif abhängen, der aktuell für ihn gilt (der von dem Heimatsystem festgelegt wird, nicht von dem "Host-"Netzwerk, der aber auch von dem aktuellen Standort des Benutzers abhängen kann).
  • Es ist vorteilhaft, wenn das zweite und das dritte Signal das selbe Signalisierungsprotokoll verwenden. In der bevorzugten Ausführung ist dieses Protokoll das USSD-Protokoll, dazu oben diskutiert wurde.
  • Es ist auch vorteilhaft, wenn das Transaktionssteuersignal das selbe, erste Signalisierungsprotokoll verwendet, das von dem anfänglichen Transaktionsanfragesignal verwendet wird. In der bevorzugten Ausführung kann dieses erste Signalisierungsprotokoll das INAP (Anwendungsteil des intelligenten Netzwerks, Intelligent Network Application Part) sein.
  • In der bevorzugten Ausführung, die beschrieben werden soll, ist das System ein zelluläres Funksystem, speziell entsprechend der GSM-Norm. Das System ist jedoch auf andere Telekommunikationsnetzwerke anwendbar, ob mobil oder fest.
  • Das dritte Signal, das von der Vermittlungszentrale an das Dienststeuersystem gesendet wird, kann alle Informationen enthalten, die für den Aufbau des Dienstes erforderlich sind. Dies kann die Identität des Endgerätes einschließen, das die Transaktion aufbaut, einen Autorisierungscode (manuell von dem Benutzer oder automatisch als Reaktion auf eine Aufforderung von dem Dienststeuersystem eingegeben), den Standort des Endgerätes, (z. B. eine Angabe der Basisstation, die die mobile Station aktuell bedient), und alle anderen Informationen, die erforderlich sind, um den angeforderten Dienst zu unterstützen. Die Standortinformationen können zu dem Endgerät als Teil des Informationsaustauschs zurückgesendet werden.
  • Die Figur zeigt die Basiselemente eines zellulären Funksystems in Form eines Diagramms, und ein Flussdiagramm zeigt die verschiede nen Schritte, die beim Betrieb einer beispielhaften Ausführung der Erfindung ausgeführt werden.
  • Eine mobile Station (MS) 11 steht in Funkkommunikation mit einem Basisstationssystem (BSS) 12, das einen Teil des festen Teils eines mobilen Funksystems bildet. Die Basisstation ist eine von mehreren, die an eine Mobilfunkvermittlungszentrale (MSC) 13 angeschlossen sind. Die Vermittlungszentrale 13 steuert die Leitweglenkung von Anrufen zu und von mobilen Stationen 11 über die Basisstationen 12, wobei sie das feste Ende der Kommunikationsverbindung mit der mobilen Station 11 von der Basisstation 12 zu einer anderen sendet, wenn die mobile Station 11 sich bewegt. Während die mobile Station 11 mit der Vermittlungszentrale 13 über eine der ihr zugeordneten Basisstationen 12 verbunden ist, sind in der Vermittlungszentrale 13 Details des Benutzers in einer zugeordneten Datenbank gespeichert, die als Besucherstandortregister (VLR, Visitor Location Register) 14 bekannt ist. Auf die Meldung einer Übergabe an eine Basisstation hin, die von einer anderen Vermittlungszentrale gesteuert wird, wird dieser Datensatz gelöscht, wobei er zu dem VLR hinzugefügt wird, das der neuen Vermittlungszentrale zugeordnet ist. Die Vermittlungszentrale MSC 13 steht auch in Kommunikation mit einem Dienststeuerpunkt des intelligenten Netzwerks (SCP, Service Control Point) 15, der Teil des Heimatnetzwerks des Benutzers der mobilen Station (MS) 11 ist. Die Basisstation BSS 12 spielt keine Rolle bei der Signalverarbeitung. Sie ist die Schnittstelle zwischen den festen (12-15) und mobilen 11 Teilen des Netzwerks, und ihre primäre Funktion ist die eines Funksender/-empfängers.
  • Die Schritte in dem Prozess sind die folgenden.
  • Wenn der Benutzer der mobilen Einheit 11 den Versuch eines abgehenden Anrufs unternimmt, wird die zugeordnete Signalisierung über einen Signalisierungskanal übertragen (Schritt 1). Die MSC 13 erkennt eine Kundenidentität (elektronisch in den Anrufaufbausignalen kodiert) und greift auf die Daten zu, die zu dem Benutzer gehören, und die in dem VLR 14 gespeichert sind. Die Daten in dem VLR 14, die zu dem Benutzer 11 gehören, enthalten einen Flag, die ihn als einen Kunden ausweisen, der von dem IN bedient wird, d. h., dies ist ein Teil seiner gesamten Unterstützung von Diensten, der bei dem Anbieter des mobilen Dienstes angegeben und dem zugestimmt wurde, als der Benutzer zu Beginn einen Vertrag mit dem Anbieter der mobilen Dienste aufgesetzt hat. Nach dem der Benutzer als ein Benutzer des IN erkannt wurde, hält die MSC 13 den Anrufprozess an (standardmäßig als CAMEL-Prozedur) und sendet eine anfängliche Erfassungspunktnachricht (2) entsprechend dem INAP (Anwendungsteil des intelligenten Netzwerks, Intelligent Network Application Part)-Protokoll an den Dienststeuerpunkt 15. Der SCP 15 aktiviert dann das Profil der Dienste des Benutzers, und als ein Teil dieses Profils erkennt er die Notwendigkeit, zusätzliche Informationen von dem Benutzer 11 abzurufen, zum Beispiel eine PIN (persönliche Identitätsnummer, Personal Identity Number) oder irgendwelche anderen Informationen. Nachdem er die benötigten Informationen identifiziert hat, löst der SCP eine Nachricht 3 an die mobile Station aus, die zum Beispiel einen Autorisierungscode anfragt, der zu der MS 11 über die Vermittlungszentrale MSC 13 und die Basisstation BSS 12 unter Verwendung der USSD-Protokolle über den Signalisierungskanal zurückgegeben wird. Die MS 11 kann, nachdem sie die USSD-Nachricht 3 erhalten hat, die Inhalte zum Beispiel auf einer visuellen Anzeige oder als einer hörbare Nachricht ausgeben. Der Benutzer kann dann alle angefragten Informationen eingeben, wie etwa den angefragten Autorisierungscode, und die mobile Station 11 sendet eine zweite USSD-Nachricht 4, die diese Informationen enthält, über die BSS 12 und die MSC 13 zurück zu dem SCP 15. Der SCP 15 bearbeitet die empfangene Nachricht und gibt die Standard-INAP-Antwort 5 an die MSC 13 zurück, woraufhin die MSC 13 diese Informationen bearbeitet, zum Beispiel um einen Anruf aufzubauen, einschließlich eines vollen Sprachkanals, wenn erforderlich (6).
  • Dieses System hat eine Anzahl von Vorteilen. Erstens werden alle Transaktionen, die am Abrufen von Informationen zwischen der MS 11 und dem SCP 15 beteiligt sind, über zugeordnete Signalisierungsverbindungen weitergegeben, sodass kein Bedarf von zeitraubenden und schwierigen Anweisungsprozessen für die Vermittlungszentrale MSC 13 besteht, um spezielle Ressourcen einzusetzen. Ein anderer Vorteil für das mobile System ist, dass bei Verwendung von USSD ein Signalisierungskanal verwendet werden kann, statt eines Verkehrs(Sprach)-Kanals. Ein Verkehrskanal erfordert achtmal so viel Funkschnittstellenkapazität wie ein Signalisierungskanal. Die Verwendung eines Signalisierungskanals ist deshalb eine viele effektivere Nutzung der Kapazität des Spektrums.
  • Die Verwendung dieses Ansatzes bedeutet, dass betreiberspezifische Dienste implementiert und Benutzern auf einfache Weise präsentiert werden können. Als ein Beispiel ist es dem SCP 15 möglich, eine einfache Menüanzeige zu erzeugen und ein Signal in USSD einzukapseln, damit dem Benutzer dieses Menü angezeigt wird, was die Dateneingabe durch den Benutzer einfach und problemlos macht. Das System fordert nur IN-Kompatibilität zwischen der Ausrüstung des Benutzers (MS) und dem Dienststeuerpunkt SCP 15, der Teil des "Heimat"-Systems des Benutzers ist (derjenige, an den er für seine Teilnahme bezahlt). Der Benutzer kann über eine MSC 13 eines anderen Systems als eines Heimatsystems verbunden sein (ein Prozess, der als "Wandern" bekannt ist), ob das andere System den gleichen Dienst für seine eigenen Teilnehmer unterstützt oder nicht.
  • Der USSD-Datensammlungsprozess, der durch die "CAMEL"-Funktionalität von GSM angefordert wird, ist von dem anfänglichen Anrufaufbau 1 und der Antwort von dem SCP vollständig unabhängig, folglich ist die vorliegende Ausführung vollständig mit dieser Funktionalität kompatibel, und es sind keine zusätzlichen Entwicklungen dieser Funktionalitäten erforderlich.
  • Verbesserungen der Erfindung ermöglichen, dass der SCP 15 das Endgerät von einem Ereignis „benachrichtigt", das innerhalb des SCP 15 erkannt wird. Ein Beispiel dafür kann ein Dienst sein, bei dem der SCP 15 erkennt, ob der Benutzer 11 eine Transaktionen einem Gebiet macht, der Teil der Ortsgesprächszone ist, und wenn sie nicht in dieser Zone stattfindet, wird eine Nachricht an das Endgerät geliefert, die anzeigt, dass die Transaktion nicht zu einem billigen Tarif stattfindet. Andere Beispiele für Dienste sind möglich, zum Beispiel eine Anzeige des aktuellen Guthabens, das dem Benutzer in einer vorab bezahlten Dienstoption zur Verfügung steht.
  • Eine zweite Verbesserung ermöglicht es, dass die USSD-Nachricht verwendet wird, um Daten von dem Endgerät des Benutzers 11 auf Anfrage von dem SCP 15 abzurufen. Ein Beispiel für einen Dienst damit kann der Abruf einer vorher gespeicherten PIN sein. Dies vereinfacht Dienste für den Benutzer, was dem Benutzer ermöglicht, die Eingabe von Daten für den Betrieb des Dienstes zu vermeiden.

Claims (25)

  1. Verfahren zur Einleitung einer Telekommunikationstransaktion, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: Aufbauen eines anfänglichen Signalisierungsweges mit geringer Bandbreite, der ein Endgerät (11), eine Vermittlungszentrale (13) und ein Dienststeuersystem (15) miteinander verbindet; Senden eines Einleitungssignals (1) von dem Endgerät (11) zu der Vermittlungszentrale (13) über den anfänglichen Signalisierungsweg, Senden eines ersten Transaktionsanfragesignals (2) über den anfänglichen Signalisierungsweg von der Vermittlungszentrale (13) zu dem Dienststeuersystem (15) entsprechend einem ersten Signalisierungsprotokoll; Erzeugen eines Transaktionssteuersignals (5) zum Senden von dem Dienststeuersystem (15) an die Vermittlungszentrale (13), um die Transaktion zu steuern; dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Signal (3) über den anfänglichen Signalisierungsweg von dem Dienststeuersystem (15) zu dem Endgerät (11) entsprechend einem Signalisierungsprotokoll gesendet wird, das von dem ersten Signalisierungsprotokoll verschieden ist, ein drittes Signal (4) von dem Endgerät (11) über den anfänglichen Signalisierungsweg zu dem Dienststeuersystem (15) als Antwort auf das zweite Signal (3) gesendet wird, das auch einem Signalisierungsprotokoll entspricht, das von dem ersten Signalisierungsprotokoll verschieden ist, und das Transaktionssteuersignal (5) als Reaktion auf das dritte Signal (4) erzeugt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem als Reaktion auf das dritte Signal (4) die folgenden Schritte ausgeführt werden: Bestimmen, ob die durchzuführende Transaktion einen Kommunikationsweg mit hoher Bandbreite erfordert, Bereitstellen eines solchen Weges mit hoher Bandbreite, nur wenn er auf diese Weise verlangt wird, und Einleiten der durchzuführenden Transaktion, wobei die Transaktion den Weg mit hoher Bandbreite benutzt, wenn er bereitgestellt wurde, und den anfänglichen Signalisierungsweg benutzt, wenn kein Kommunikationsweg mit hoher Bandbreite bereitgestellt wurde.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Transaktionssteuersignal (5) von dem Dienststeuersystem (15) entsprechend dem ersten Signalisierungsprotokoll an die Vermittlungszentrale (13) gesendet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, bei dem das dritte Signal (4), das von dem Endgerät (11) an das Dienststeuersystem (15) gesendet wird, Daten enthält, die sich auf die Identität des Endgerätes beziehen, das die Transaktion veranlasst.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, Anspruch 2, Anspruch 3 oder Anspruch 4, bei dem das erste Signal (2), das von der Vermittlungszentrale (13) zu dem Dienststeuersystem (15) gesendet wird, Daten enthält, die sich auf den Standort des Endgerätes (11) beziehen, das die Transaktion veranlasst.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem das Dienststeuersystem (15) eine Nachricht an das Endgerät (11) sendet, die den Standort des Endgerätes anzeigt.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, bei dem der Austausch der zweiten und dritten Signale (3, 4) zwischen dem Dienststeuersystem (15) und dem Endgerät (11) eine Anfrage nach und das Zurückgeben von einem Autorisierungscode umfasst, wobei die Ausführung der nachfolgenden Schritte des Prozesses (6) durch den korrekten Empfang des Autorisierungscodes bedingt ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, bei dem das Endgerät (11) den Autorisierungscode (4) auf den Empfang der Anfrage (3) hin automatisch sendet.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, bei dem das Endgerät (11) und die Vermittlungszentrale (13) über ein mobiles Telefonnetzwerk kommunizieren.
  10. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, bei dem das Transaktionssteuersignal (5) dem ersten Signalisierungsprotokoll entspricht
  11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem das erste Signalisierungsprotokoll der Norm für intelligente Netzwerke, Teil Anwendungen (INAP, Intelligent Network Applications Part) entspricht.
  12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem das dritte Signal (4), die Antwort, dem gleichen Protokoll wie das zweite Signal (3) entspricht.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, bei dem das System nach der GSM-Norm arbeitet, wobei die Fähigkeit für Unstrukturierte Ergänzungsdienstdaten (USSD, Unstructured Supplementary Service Data) zum Austausch der zweiten und dritten Signale (3, 4) zwischen dem Dienststeuersystem (15) und dem Endgerät (11) genutzt wird.
  14. Dienststeuersystem (15) für einen Telekommunikationsnetzwerk, wobei das Dienststeuersystem folgendes umfasst: eine Einrichtung zum Empfangen eines ersten Transaktionsanfragesignals (2) entsprechend einem ersten Signalisierungsprotokoll, wobei sich die Transaktionsanfrage auf einen angegebenes Endgerät (11) bezieht, eine Verarbeitungseinrichtung zur Erzeugung von einer Anweisung, um die verlangte Transaktion einzuleiten; und eine Einrichtung, die von der Verarbeitungseinrichtung gesteuert wird, zum Senden eines Transaktionssteuersignals (5) zu einer Vermittlungseinrichtung (13) des Telekommunikationssystems, das die Vermittlungseinrichtung (13) anweist, die durchzuführende Transaktion (6) einzuleiten, dadurch gekennzeichnet, dass es folgendes aufweist: eine Sendeeinrichtung zum Senden eines zweiten Signals (3) an das angegebene Endgerät (11), bezüglich dem das erste Transaktionsanfragesignal (2) empfangen wird, wobei das zweite Signal einem Signalisierungsprotokoll entspricht, das von dem ersten Signalisierungsprotokoll verschieden ist; eine Einrichtung, um von dem Endgerät ein drittes Signal (4) als Antwort auf das gesendete zweite Signal (3) zu empfangen, wobei das dritte Signal einem Signalisierungsprotokoll entspricht, das von dem ersten Signalisierungsprotokoll verschieden ist; und wobei die Verarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet ist, das dritte Signal (4) zu verarbeiten, um die Anweisungen zu erzeugen, um die verlangte Transaktion (6) einzuleiten; und die Signalisierungsprotokolle, die für die ersten, zweiten, dritten und Transaktionssteuersignale verwendet werden, alle für die Übertragung über einen anfänglichen Signalisierungsweg mit geringer Bandbreite geeignet sind.
  15. Dienststeuersystem nach Anspruch 14, bei dem die Verarbeitungseinrichtung eine Einrichtung zum Bestimmen enthält, ob die durchzuführende Transaktion (6) einen Kommunikationsweg mit hoher Bandbreite erfordert.
  16. Dienststeuersystem nach Anspruch 14 oder 15, das weiter eine Einrichtung umfasst, um eine Anweisung für den Aufbau eines Kommunikationswegs mit hoher Bandbreite als Reaktion auf eine Feststellung durch die Verarbeitungseinrichtung, dass ein solcher Weg erforderlich ist, als Teil des Transaktionssteuersignals (5) an die Vermittlungseinrichtung (13) zu senden.
  17. Dienststeuersystem nach Anspruch 14, 15 oder 16, bei dem die Verarbeitungseinrichtung dazu eingerichtet ist, das Endgerät (11), das die Transaktion veranlasst, aus Daten, die in dem dritten Signal (4) enthalten sind, zu identifizieren.
  18. Dienststeuersystem nach Anspruch 14, 15, 16 oder 17, das dazu eingerichtet ist, den Standort des Endgerätes (11), das die Transaktion veranlasst, aus Informationen, die in dem ersten Signal (2) enthalten sind, zu identifizieren,
  19. Dienststeuersystem nach Anspruch 18, das eine Einrichtung zum Erzeugen einer Nachricht enthält, die den Standort des Endgerätes (11) anzeigt.
  20. Dienststeuersystem nach Anspruch 14, 15, 16, 17, 18 oder 19, das eine Einrichtung zum Senden einer Anfrage nach einem Berechtigungscode als Teil des zweiten Signals (3), eine Authentifikationseinrichtung zum Überprüfen eines Berechtigungscodes, der in dem dritten Signal (4) enthalten ist, und eine Einrichtung zur Steuerung der Verarbeitungseinrichtung aufweist, die von der Authentifikationseinrichtung gesteuert wird.
  21. Dienststeuersystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 20, bei dem das Transaktionssteuersignal (5) dem ersten Signalisierungsprotokoll entspricht.
  22. Dienststeuersystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 20, bei dem die Einrichtungen zum Senden und Empfangen von Signalen nach dem ersten Signalisierungsprotokoll dazu eingerichtet sind, entsprechend der Norm für intelligente Netzwerke, Teil Anwendungen (INAP, Intelligent Network Applications Part) zu arbeiten.
  23. Dienststeuersystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 22, bei dem das dritte Signal (4), die Antwort, dem gleichen Protokoll wie das zweite Signal (3) entspricht.
  24. Dienststeuersystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 24, das mit einem zellulären mobilen Telefonnetzwerk in Verbindung steht.
  25. Dienststeuersystem nach Anspruch 24, bei dem das verbundene zelluläre Telekommunikationsnetzwerk entsprechend der GSM-Norm arbeitet, wobei die Einrichtung zum Senden und Empfangen von Signalen zu und von Endgeräten entsprechend dem zweiten Signalisierungsprotokoll dazu eingerichtet sind, entsprechend der Fähigkeit für Unstrukturierte Ergänzungsdienstdaten (USSD, Unstructured Supplementary Service Data) zu arbeiten.
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