DE69725661T2 - Verfahren und gerät zur herstellung von nähfaden-nadel-zusammensetzung - Google Patents

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Description

  • Stand der Technik
  • Diese Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Nadel-Nähfaden-Zusammensetzungen, d. h. eine an Nähfaden festgelegte Nadel, und eine Vorrichtung dafür, in welcher das Ende einer Nadel, die für chirurgische Operationen und dgl. verwendet wird, in einem Zustand gesenkgeschmiedet wurde, daß das vordere bzw. Führungsende eines Nähfadens bzw. Fadens in ein Einsetz- bzw. Einbringloch, das in dem Ende der Nadel ausgebildet ist, eingesetzt wird, um den Faden mit der Nadel zu kombinieren.
  • Neulich wurden auf dem Gebiet der medizinischen Industrie sterilisierte Nähfäden, die an Nadeln festgelegt sind, für chirurgische Operationen vermarktet, in welchen das Führungsende eines Nähfadens fix an einer Nadel festgelegt ist. Ein derartiger an einer Nadel festgelegter Nähfaden kann durch Zurückhalten einer Nadel in einer bestimmten Ausrichtung und Gesenkschmieden des Endes der Nadel nach einem Einsetzen des Führungsendes eines Nähfadens in ein Einsetzloch, das in dem Ende der Nadel ausgebildet ist, hergestellt werden (wie dies z. B. in der japanischen geprüften Patentpublikation Nr. HEI 4-66579 geoffenbart ist).
  • Um einen derartigen an einer Nadel festgelegten Nähfaden herzustellen, ist es erforderlich, einen Nähfaden an einem vorbestimmten Zielwert zu schneiden, um einen Fadenstrang vorbestimmter Länge zu erhalten. Üblicherweise sind für das Festlegen der Länge des Fadenstranges auf einen bestimmten Wert die folgende Methoden bekannt:
    • A) Ein Nähfaden wird in Fadenstränge einer bestimmten Ziellänge im voraus geschnitten und dann wird jeder Fadenstrang an einer Nadel festgelegt; und
    • B) ein Nähfaden, der um eine Spule oder ihr Äquivalent gewickelt ist, wird auch um eine Bremswalze gewickelt, die in einer bestimmten Position entlang der Fadenzufuhrrichtung angeordnet ist. Ein Rotationsausmaß der Bremswalze wird durch eine Rotationscodiervorrichtung in einer derartigen Weise überwacht, daß die Bremswalze ihre Rotation stoppt, um ein Zuführen des Nähfadens zu unterbrechen, wenn bestätigt wird, daß die Rotationsgröße der Bremswalze einen vorbestimmten Wert entsprechend der Ziellänge des zu schneidenden Nähfadens erreicht, nachdem ein Zuführen des Nähfadens begonnen ist. Nachdem die Bremswalze das Zuführen des Nähfadens anhält, wird der Nähfaden an einer bestimmten Position geschnitten (siehe geprüfte, japanische Patentpublikation Nr. HEI 5-11981).
  • In dem Verfahren A) ist es erforderlich, gesondert den Schritt eines Schneidens des Nähfadens, um einen Nähfadenstrang der bestimmten Länge zu erhalten, und den Schritt eines Kombinierens des Nähfadenstrangs mit einer Nadel durchzuführen. Mit anderen Worten können der Schneidschritt und der Verbindungsschritt nicht sequentiell ausgeführt werden, woraus eine Behinderung resultiert, um eine Produktionseffizienz zu erhöhen und eine Massenproduktion durchzuführen.
  • Das Verfahren B) brachte ein anderes Problem. Spezifisch ist es wahrscheinlich, daß der vorwärts zugeführte Nähfaden über die Bremswalze gleitet, was in einem Detektionsfehler des Rotationsdecoders resultiert, welcher die Zufuhrmenge bzw. Zufuhrgröße des Nähfadens detektiert. Dementsprechend ist es schwierig, den Nähfaden genau an einer bestimmten Position zu schneiden. Weiters ist für das obige Gleiten bzw. Schlüpfen wahrscheinlich, daß es auftritt, wenn die Zufuhrgeschwindigkeit des Nähfadens erhöht ist. Dies beschränkt die Nähfadenzufuhrgeschwindigkeit bemerkbar, was in einer verlängerten Zykluszeit resultiert und eine Produktionseffizienz absenkt.
  • Darüber hinaus sind in dem Fall, wo der Zielwert des Fadenstrangs zu verändern ist, die folgenden Schritte erforderlich. Spezifisch wird das veränderte Ausmaß eines Zuführens des Nähfadens in eine Rotationsgröße, die durch die Rotationscodiervorrichtung detektiert ist, umgewandelt, und ein vollständiges Programm für ein Steuern bzw. Regeln der Bremswalze muß basierend auf der Rotationsgröße der Rotationscodiervorrichtung nach einer Umwandlung verändert werden. Mit anderen Worten ist dieses Verfahren nicht durchführbar, um schnell auf die Veränderung der Ziellänge eines Nähfadenstranges zu antworten.
  • EP-A-0 667 121 bezieht sich auf Maschinen zum automatischen Verpacken von Nadeln, wie chirurgischen Nadeln und dgl., und spezifischer auf eine Vorrichtung, welche automatisch armierte, chirurgische Nadeln herstellt, testet und fördert, d. h. Nadeln, die einen Nähfadenstrang einer vorbestimmten Länge an einem Ende derselben festgelegt aufweisen, um sie automatisch in einer Organisiereinrichtung reduzierter Größe von einzigartiger Konstruktion zu verpacken. EP-A-0 667 121 offenbart das Verfahren und die Vorrichtung für die Herstellung einer Nadel-Nähfaden-Kombination gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1, 3 und 9.
  • Im Hinblick auf das Obige ist ein Ziel dieser Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum genauen Herstellen von an einer Nadel festgelegten Nähfaden mit derselben gewünschten Länge mit einer einfachen Konstruktion und einer hohen Effizienz gerichtet.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Um die obigen Probleme zu lösen, wurde diese Erfindung in der folgenden Ausbildung ausgeführt.
  • Die vorliegende Erfindung ist auf ein Verfahren zum Herstellen einer Nadel-Nähfaden-Kombination gerichtet, in welcher ein Ende einer Nadel mit einem vorderen bzw. Führungsende eines Fadens eingesenkt bzw. verbunden ist, der in ein Einsetzloch eingefädelt bzw. eingesetzt ist, das in dem Ende der Nadel ausgebildet ist, um den Faden mit der Nadel zu kombinieren, wobei das Verfahren die folgenden Schritte in der genannten Reihenfolge umfaßt: Halten eines Abschnitts nahe dem Führungsende des Fadens, der um ein Fadenwickelglied gewickelt ist; Zuführen des Fadens gerade bzw. unmittelbar zu dem Einführloch der Nadel; Einsetzen des Führungsendes des Fadens in das Einsetzloch der Nadel; und Schneiden des Fadens an einer Position entfernt von dem Ende der Nadel durch einen vorbestimmten Zielabstand.
  • Gemäß diesem Verfahren kann lediglich ein Verändern der Schneidposition die Länge des Nähfadenstranges einstellen.
  • Vorzugsweise kann das Verfahren dieser Erfindung weiters den Schritt eines Härtens eines bestimmten Bereichs des Fadens nahe der Schneidposition nach dem Zufuhrschritt und vor dem Schneideschritt umfassen. Dadurch kann, da das Führungsende des Nähfadens in das Einsatzloch der Nadel nach dem Härtungsschritt eingesetzt wird, der Nähfaden glatt in das Einsatzloch eingesetzt werden, selbst obwohl der Nähfaden aus beispielsweise einem Mehrfachfaden zusammengesetzt ist.
  • Weiters ist die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung gerichtet, die dafür ausgebildet ist, um das obige Verfahren auszuführen. Spezifisch umfaßt die Vorrichtung dieser Erfindung: ein Fadenwickelglied zum Wickeln des Fadens; Fadenhaltemittel zum Halten eines Abschnitts nahe dem Führungsende des Fadens, der um das Fadenwickelglied gewickelt ist; Transportmittel zum Transportieren der Fadenhaltemittel gerade bzw. unmittelbar zu dem Einsetzloch der Nadel um einen Abstand entsprechend einem vorbestimmten Zielwert; und Schneidemittel zum Schneiden des Fadens an einer bestimmten Position, nachdem die Transportmittel die Fadenhaltemittel um den vorbestimmten Abstand transportiert haben. Die Vorrichtung ist derart konstruiert, daß das Führungsende des Fadens, das durch die Schneidmittel geschnitten ist, fähig ist, in das Einsetzloch der Nadel eingesetzt zu werden. Die Vorrichtung umfaßt weiters Einsetzmittel zum Klemmen des Nähfadens, der durch die Fadenhaltemittel gehalten ist, nachdem die Transportmittel die Fadenhaltemittel zu der vorbestimmten Position transportiert haben, und zum Einsetzen des Führungsendes des Fadens in das Einsetzloch der Nadel, nachdem die Fadenhaltemittel das Halten des Fadens lösen und nach dem Schneiden des Fadens durch die Schneidemittel, wobei die Fadenhaltemittel betätigbar sind, um zu einer ursprünglichen Position vor dem Transport durch die Transportmittel während eines Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel zurückzukehren.
  • Mit dieser Anordnung können die Fadenhaltemittel in der ursprünglichen bzw. Anfangsposition während des Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel zurückkehren, wodurch zu einer Verbesserung der Produktionseffizienz beigetragen wird. Die Einsetzmittel können auch als Einsetzmittel zum Einsetzen des Führungsendes des Fadens vor einem Schneiden in das Einsetzloch funktionieren, nachdem das Halten des Fadens durch die Fadenhaltemittel gelöst ist.
  • Vorzugsweise können die Transportmittel derart konstruiert sein, daß der vorbestimmte Zielwert einstellbar ist. Dadurch kann, indem der Zielabstand auf jeden beliebigen Wert einstellbar ist, ein Fadenstrang der gewünschten Länge erhalten werden.
  • Noch bevorzugter können die Transportmittel hin- und hergehende Antriebsmittel zum Hin- und Herbewegen der Fadenhaltemittel entlang eines vorbestimmten Transportwegs bzw. -pfads zwischen zwei Positionen; Enddetektormittel zum Detektieren bzw. Feststellen der Anwesenheit der Fadenhaltemittel an jeder Position, während sie durch die Transportmittel transportiert werden; und Transportsteuer- bzw. -regelmittel zum Steuern bzw. Regeln der Transportmittel umfassen, um den Transport der Fadenhaltemittel zu unterbrechen bzw. aufzuheben, wenn die Enddetektormittel die Anwesenheit der Fadenhaltemittel detektieren. Die Position, die durch die Enddetektormittel detektiert wird, kann einstellbar sein. Die durch die Enddetektormittel detektierte Position kann einstellbar sein.
  • Mit dieser Anordnung kann, da der Abstand zwischen den Positionen, die durch die Enddetektormittel detektiert sind, dem Transportabstand der Nähfadenhaltemittel durch die Transportmittel entspricht, ein Ändern des Abstands zwischen diesen Positionen, der durch die Enddetektormittel detektiert wird, leicht eine Veränderung der Schneidlänge des Fadens erfüllen.
  • Vorzugsweise kann die Vorrichtung weiters einen Anschlag zum Anhalten des Transports der Fadenhaltemittel umfassen, wenn beurteilt wird, daß die Fadenhaltemittel die Position erreichen, die durch die Enddetektormittel detektiert ist, und die Transporthalteposition des Anschlages kann einstellbar sein.
  • Noch bevorzugter kann die Vorrichtung weiters Zwischenpositionsdetektormittel zum Detektieren der Anwesenheit der Fadenhaltemittel an einer Zwischenposition zwischen den zwei Positionen umfassen und die Transportsteuer- bzw. -regelmittel können zwischen einer ersten Art und einer zweiten Art wählbar sein. Die erste Art bzw. der erste Modus ist derart, daß der Transport der Fadenhaltemittel unterbrochen ist, wenn abgeschätzt bzw. beurteilt wird, daß die Fadenhaltemittel die Endposition erreichen, die durch die Enddetektormittel detektiert wird, nachdem ein Zuführen des Nähfadens durch die Fadenhaltemittel begonnen ist, und die zweite Art ist derart, daß der Transport der Fadenhaltemittel unterbrochen wird, wenn abgeschätzt wird, daß die Fadenhaltemittel die Zwischenposition erreichen, die durch die Zwischenpositionsdetektormittel detektiert ist, nachdem ein Zuführen des Nähfadens durch die Fadenhaltemittel begonnen ist.
  • Mit dieser Anordnung ist, wenn die erste Art gewählt ist, den Fadenstrang der Länge entsprechend dem Abstand zwischen den Positionen, die durch die Enddetektormittel detektiert sind, erhältlich. Andererseits ist, wenn die zweite Art gewählt ist, der Nähfadenstrang der Länge entsprechend dem Abstand zwischen der Endposition, die durch eines der Enddetektormittel detektiert ist, und der Zwischenposition, die durch die Zwischenpositionsdetektormittel detektiert ist, erhältlich. Mit anderen Worten kann ein Umschalten der Art zwischen der ersten Art und der zweiten Art automatisch den Nähfadenstrang mit zwei unterschiedlichen Längen auswählen.
  • Vorzugsweise können die Fadenhaltemittel einen Zwischenanschlag umfassen, um zwischen einer Halteposition, um die Transportbewegung der Fadenhaltemittel anzuhalten, wenn die Fadenhaltemittel die Zwischenposition erreichen, die durch die Zwischenpositionsdetektionsmitteln detektiert ist, und einer Erlaubnisposition veränderbar umzuschalten, um die Transportbewegung der Fadenhaltemittel entlang des Transportweges zu erlauben.
  • Mit dieser Anordnung können, wenn die Transportsteuer- bzw. -regelmittel bei der zweiten Art festgelegt sind, und der Zwischenanschlag auf der Halteposition festgelegt ist, die Nadelhaltemittel sicher an der Position, die durch die Zwischenpositionsdetektormitteln detektiert ist, gehalten werden. Im Gegensatz dazu können, wenn die Transportsteuer- bzw. -regelmittel in der ersten Art festgelegt sind und der Zwischenanschlag auf die Erlaubnisposition eingestellt ist, die Nadelhaltemittel die Position, die durch den Zwischenpositionsdetektor detektiert ist, ohne Behinderung passieren.
  • Weiters ist die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung zum Herstellen einer Nadel-Nähfaden-Kombination gerichtet, in welcher ein Ende einer Nadel mit einem vorderen bzw. Führungsende eines Fadens versenkt bzw. verbunden ist, der in ein Einsetzloch eingesetzt bzw. eingefädelt ist, das in dem Ende der Nadel ausgebildet ist, um den Nähfaden mit der Nadel zu kombinieren, wobei die Vorrichtung umfaßt: ein Fadenwickelglied zum Wickeln des Fadens; Fadenhaltemittel zum Halten eines Abschnitts nahe dem Führungsende des Fadens, der um das Fadenwickelglied gewickelt ist; Transportmittel zum Transportieren der Fadenhaltemittel gerade bzw. unmittelbar zu dem Einsatzloch der Nadel; und Schneidemittel zum Schneiden des Fadens, nachdem das Führungsende des Fadens in das Einsetzloch der Nadel eingesetzt ist. Die Schneidposition durch die Schneidmittel ist an einer derartigen Position entfernt von dem Ende der Nadel um einen vorbestimmten Zielabstand festgelegt. Die Vorrichtung umfaßt weiters Einsetzmittel zum Klemmen des Fadens, der durch die Fadenhaltemittel gehalten ist, nachdem die Transportmittel die Fadenhaltemittel zu der vorbestimmten Position transportiert haben, und zum Einsetzen des Führungsendes des Fadens in das Einsetzloch der Nadel, nachdem die Fadenhaltemittel das Halten des Fadens lösen und nach dem Schneiden des Fadens durch die Schneidemittel, wobei die Fadenhaltemittel betätigbar sind, um zu einer ursprünglichen Position vor dem Transport durch die Transportmittel während eines Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel zurückzukehren.
  • Mit dieser Anordnung können die Fadenhaltemittel zu der ursprünglichen Position während der Einsetzoperation bzw. des Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel zurückkehren, wodurch zur Verbesserung der Produktionseffizienz beigetragen wird. Die Einsetzmittel können auch als Einsetzmittel zum Einsetzen des Führungsendes des Nähfadens vor einem Schneiden in das Einsetzloch der Nadel fungieren, nachdem das Halten des Nähfadens durch die Fadenhaltemittel gelöst ist.
  • Vorzugsweise können die Schneidmittel derart konstruiert sein, daß die Schneidposition einstellbar ist. Dadurch kann lediglich ein Verändern der Schneidposition durch die Schneidmittel die Länge des Nähfadenstranges einstellen.
  • Vorzugsweise kann die Vorrichtung weiters Härtungsmittel zum Härten eines bestimmten Bereichs des Nähfadens nahe der Schneidposition nach einem Zuführen des Nähfadens und vor einem Schneiden des Nähfadens umfassen.
  • Bevorzugter können die Härtungsmittel Härtungsagens-Aufbringmittel zum Aufbringen eines Härtungsmittels bzw. -agens auf den Nähfaden und Fördermittel zum Bewegen der Härtungsagens-Aufbringmittel in der Längsrichtung des Fadens innerhalb des bestimmten Härtungsbereichs umfassen.
  • Weiters kann die Vorrichtung Härtungsmittel-Trockenmittel zum Trocknen des Härtungsmittels umfassen, das durch die Härtungsmittel-Aufbringmittel aufgebracht ist, und die Fördermittel können konstruiert sein, um die Härtungsmittel-Aufbringmittel und die Härtungsmittel-Trockenmittel als eine einstückige Einheit in der Längsrichtung des Fadens zu bewegen. Dabei kann ein Härtungsvorgang beschleunigt werden und somit kann die Zykluszeit einer Herstellung des an der Nadel festgelegten Nähfadens weiter verkürzt werden.
  • Vorzugsweise kann die Vorrichtung weiters Haltemittel zum Halten des Fadens an mehreren Punkten, die den Härtungsbereich umgeben, nach einem Zuführen des Fadens und vor einem Schneiden des Fadens und Spannungszufuhrmittel zum Bereitstellen einer Zugspannungskraft auf den Faden in dem Haltebereich durch die Haltemittel umfassen, indem eine externe Kraft auf den Faden aufgebracht wird, und die Härtungsmittel-Aufbringmittel können so konstruiert sein, daß das Härtungsmittel auf den Faden aufgebracht wird, während die Spannungskraft durch die Spannungs-Zufuhrmittel verliehen wird.
  • Mit dieser Anordnung kann, verglichen mit der Anordnung, in welcher das Härtungsmittel auf den Nähfaden ohne Aufbringung einer Zugspannung auf den Nähfaden aufgebracht wird, das Härtungsmittel auf den Nähfaden über den bestimmten Bereich gleichmäßig und glatt aufgebracht werden. Dementsprechend kann eine Änderung der Durchmesser des vorderen bzw. Führungsendes des Nähfadens sicher verringert werden, um dadurch ein glattes Einführen bzw. Einsetzen des Führungsendes des Nähfadens in das Einsatzloch am Ende der Nadel zu ermöglichen.
  • Die Nähfadenhaltemittel können als Einsetzmittel zum Einsetzen des Nähfadenstranges in das Einsetzloch der Nadel funktionieren.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Gesamtanordnung einer Herstellungsvorrichtung eines an einer Nadel festgelegten Nähfadens als eine erste Ausbildung gemäß dieser Erfindung;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht einer Nadelrückhalteeinheit in der Herstellungsvorrichtung;
  • 3 ist ein schematisches Diagramm, das eine Gesamtanordnung einer Nähfadenzufuhrvorrichtung in der Herstellungsvorrichtung zeigt;
  • 4A und 4B sind eine Draufsicht bzw. eine Vorderansicht einer Antriebsvorrichtung für eine Transport/Haltevorrichtung in der Nähfadenzufuhrvorrichtung;
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht einer Fördervorrichtung zum Transportieren einer Härtungsagens-Zufuhrdüse in der Nähfadenzufuhrvorrichtung;
  • 6A bis 6D sind Vorderansichten, die eine Serie von Härtungsagens-Aufbringvorgängen zeigen, die durch die Härtungsagens-Zufuhrdüse ausgeführt werden;
  • 7 und 8 sind eine Draufsicht bzw. eine Vorderansicht, die Antriebsvorrichtungen zur Verwendung beim Einfügen bzw. Einsetzen eines Nähfadens und Positionieren des Zentrums des Nähfadens zeigen, während der Nähfaden in der Herstellungsvorrichtung geklemmt ist;
  • 9 ist eine teilweise perspektivische Querschnittsansicht, die eine Positionsbeziehung zwischen der Einsetz/Klemmvorrichtung, Zentrum-Positionier/Klemmvorrichtung und Nadeleinsenkvorrichtung zeigen;
  • 10 ist eine teilweise Vorderansicht im Schnitt, die die Positionsbeziehung der Vorrichtungen von 9 zeigt;
  • 11A ist eine Vorderansicht der Nadeleinsenkvorrichtung;
  • 11B ist eine Querschnittsansicht der Nadeleinsenkvorrichtung entlang der Linie A-A in 11A;
  • 12A und 12B sind eine Draufsicht bzw. eine Vorderansicht einer Antriebsvorrichtung für eine Transport/Haltevorrichtung in einer zweiten Ausbildung gemäß dieser Erfindung;
  • 13 ist ein schematisches Diagramm, das eine Gesamtanordnung einer Nähfadenzufuhrvorrichtung in einer dritten Ausbildung zeigt;
  • 14 ist ein schematisches Diagramm, das eine Gesamtanordnung einer Nähfadenzufuhrvorrichtung in einer vierten Ausbildung zeigt;
  • 15 ist eine Draufsicht auf eine Gesamtanordnung der Nähfadenzufuhrvorrichtung in der vierten Ausbildung;
  • 16 ist eine perspektivische Ansicht, die eine Modifikation der Einsetz/Klemmvorrichtung dieser Erfindung zeigt; und
  • 17 ist eine teilweise Querschnittsseitenansicht der Einsetz/Klemmvorrichtung in 16.
  • Beste Art zum Ausführen der Erfindung
  • Eine erste Ausbildung gemäß dieser Erfindung ist unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
  • 1 und 2 zeigen eine Vorrichtung zum Herstellen von Nadel-Nähfaden-Kombinationen als die erste Ausbildung. Die Vorrichtung umfaßt eine Nadelzufuhrvorrichtung 2, eine Nadeltransportvorrichtung 4, eine Nadelausrichtungseinstellvorrichtung 6, eine Nadelaufnahmevorrichtung 12, einen Drehtisch 14, eine Nadelendeinstellvorrichtung 18, eine Nadeleinsenkvorrichtung 20, eine Zugtestvorrichtung 22, eine Nadelaustragsvorrichtung 24, einen Nadelaustragstisch 26 und eine Nähfadenzufuhrvorrichtung 28.
  • Die Nadeltransportvorrichtung 4 ist zum Aufnehmen einer Nadel N, die zu einer vorbestimmten Position an der Nadelzufuhrvorrichtung 2 zugeführt wird, und zum Transportieren derselben zu der Nadelausrichtungseinstellvorrichtung 6 ad aptiert. Es ist festzuhalten, daß die Nadel N, die durch die erfinderische Herstellungsvorrichtung eines an einer Nadel festgelegten Nähfadens gehandhabt wird, eine im wesentlichen in einen Bogen gekrümmte Form aufweist und mit einem Fadeneinsatzloch, das axial an dem Ende davon geöffnet ist, versehen ist.
  • Die Nadelausrichtungs- bzw. -orientierungseinstellvorrichtung 6 hat einen Einstelltisch 8, auf welchem die Nadel N anzuordnen ist und eine Bilderkennungsvorrichtung 10, wie eine CCD. Die Bilderkennungsvorrichtung 10 erkennt ein Bild der Nadel N, die auf dem Einstelltisch 8 angeordnet ist. Die Nadelausrichtungseinstellvorrichtung 6 ist zum Feineinstellen der Position und der Richtung der Nadel N, die auf dem Einstelltisch 8 angeordnet ist, adaptiert, um die Position und die Richtung des erkannten Bildes mit jenen eines Zielbildes, das im voraus gespeichert wurde, durch ein horizontales Bewegen und winkeliges Verlagern des Einstelltisches 8 gemäß den Erfordernissen in Übereinstimmung zu bringen.
  • Die Nadelaufnahmevorrichtung 12 ist adaptiert, um die Nadel N aufzunehmen, deren Position und Richtung auf dem Einstelltisch 8 fein eingestellt wurden, und um dieselbe zu der Nadelrückhalteeinheit 16 auf dem Drehtisch 14 zuzuführen bzw. zu liefern.
  • Der Drehtisch 14 ist angetrieben, um Drehungen auf einem Basisblock auszuführen und um vertikal bewegbar zu sein, und ist mit einer Mehrzahl von Nadelrückhalteeinheiten 16 entlang eines Umfangs davon versehen. Jede Nadelrückhalteeinheit 16 ist zur Verfügung gestellt, um die Nadel N, die von der Nadelaufnahmevorrichtung 12 zugeführt ist, darauf zu halten. Mit einer winkeligen bzw. Winkelverlagerung des Drehtisches 14 transportiert die Nadelrückhalteeinheit 16 die Nadel N zu der Nadelendeinstellvorrichtung 18, der Nadeleinsenkvorrichtung 20, der Zugtestvorrichtung 22 und der Nadelaustragsvorrichtung 24 in dieser Reihenfolge.
  • Die detaillierte Anordnung der Nadelrückhalteeinheit 16 ist unter Bezugnahme auf 2 beschrieben. Die Nadelrückhalteeinheit 16 hat jeweils einen Rückhaltehauptkörper 70 in der Form eines rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Parallelepipeds. Der Rückhaltehauptkörper 70 ist fix an der oberen Oberfläche des Drehtisches 14 an einem Außenumfang festgelegt.
  • Eine öffenbare Platte 74 ist drehbar an der Rückseite (Rückseite in 2) des Rückhaltehauptkörpers 70 über Gelenke 71 und 72 festgelegt. Ein Luftzylinder 76 ist aufgerichtet bzw. aufrecht an einem unteren Abschnitt des Rückhaltehauptkörpers 70 angeordnet. Eine ausfahrbare bzw. expandierbare Stange 78 des Luftzylinders 76 ist in ein Durchtritts- bzw. Durchgangsloch 77, das in der Mitte auf der Rückseite des Rückhaltehauptkörpers 70 ausgebildet ist, eingesetzt. Das Durchgangsloch 77 ist in der Längsrichtung des Luftzylinders 76 ausgebildet. Wenn der Luftzylinder 76 aktiviert wird, um die expandierbare Stange 78 zu einer Bewegung nach oben von dem Durchgangsloch 77 zu veranlassen, wird die öffenbare Platte 74 nach oben durch das obere Ende der expandierbaren Stange 78 gedrückt, um in einen geöffneten Zustand festgelegt zu werden (siehe die durchgezogene Linie in 2). Wenn der Luftzylinder 76 aktiviert wird, um die expandierbare Stange 78 zu veranlassen, daß sie in das Durchgangsloch 77 zurückgezogen wird, ist die öffenbare Platte 74 in einen geschlossenen Zustand durch das Gewicht davon festgelegt (siehe die gepunktete bzw. strichlierte Linie in 2).
  • Wenn die öffenbare Platte 74 geöffnet ist, wird die durch die Nadelaufnahmevorrichtung 12 transportierte Nadel auf der oberen Oberfläche des Rückhaltehauptkörpers 70 in einem Zustand angeordnet, daß das Ende der Nadel N nach vorwärts von dem Rückhaltehauptkörper 70 (Vorderseite in 2) vorragt. Nachfolgend hält, wenn die betätigbare Platte 74 geschlossen wird, die Nadelrückhalteeinheit 16 die Nadel N sicher darin, wobei das Ende derselben nach außen übersteht bzw. vorragt.
  • Die Nadelendeinstellvorrichtung 18 ist zum Schieben des Endes der Nadel N adaptiert, das durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist, welche zu einer vorbestimmten Position auf dem Drehtisch 14 bewegt ist, um dadurch das Ende der Nadel N fein einzustellen. Wie dies später beschrieben werden wird, ist die Nadeleinsenkvorrichtung 20 zum Einsenken des Endes der Nadel N von oben und unten in einem Zustand adaptiert, daß ein Nähfaden Y, der von der Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 zugeführt ist, in ein Einsetzloch an dem Ende der Nadel N eingesetzt wird, welche sicher durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist. Dadurch werden der Nähfaden Y und die Nadel N mit einer vorbestimmten Preßkraft (Einsenkkraft) kombiniert, um einen an einer Nadel festgelegten Nähfaden auszubilden.
  • Die Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 ist derart konstruiert, daß der Nähfaden Y, der um eine Spule 30 gewickelt ist, um eine bestimmte Länge herausgezogen und dort geschnitten wird, um einen Nähfadenstrang der gewissen Länge zu erhalten und den Nähfadenstrang in das Einsetzloch der Nadel N einzusetzen, die durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist. Die Anordnung der Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 wird auch später im Detail beschrieben.
  • Die Zugtestvorrichtung 22 ist für ein Inspizieren bzw. Überprüfen adaptiert, ob die kombinierende Festigkeit des Nähfadens Y und der Nadel N ausreichend ist, indem auf den Nähfaden Y eine Zugkraft ausgeübt wird, die nach unten gerichtet ist.
  • Die Nadelaustragsvorrichtung 24 ist mit einem Nadelgreifer an dem vorderen bzw. Führungsende eines schwenkenden bzw. Schwenkarms versehen. Der Nadelgreifer nimmt die Nadel N auf (die mit dem Nähfaden Y versehen ist), die an der Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist, und bringt die Nadel N auf den Nadelaustragstisch 26 aus.
  • Die Anordnung der Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 ist unter Bezugnahme auf 3 bis 10 im Detail beschrieben.
  • Bezugnehmend auf 3 umfaßt die Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 zwischen der Spule 30 und der Einsenkvorrichtung 20 in dieser Reihenfolge eine Pendel- bzw. Schwingwalze 31, eine Klemmvorrichtung (Haltemittel zur Verwendung beim Aufbringen eines Härtungsagens bzw. -mittels) 32, eine Spannungszufuhrvorrichtung 33, eine elektrostatische Entfernungseinrichtung 34, einen Änderungsdetektor 35, um eine Änderung des Durchmessers eines Nähfadens zu detektieren, ein Paar von Klemmvorrichtungen 36, die an der Vorder- und Rückseite in bezug auf die Nähfadenzufuhrrichtung angeordnet sind, eine Schneideinrichtung 37, eine Klemmvorrichtung (Haltemittel zur Verwendung beim Aufbringen des Härtungsagens) 38, eine Einsetz/Klemmvorrichtung (Einsetzmittel) 39 und eine Zentrumspositionier/Klemmvorrichtung 40 zur Verwendung beim Zentralisieren des Nähfadens.
  • Die Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 umfaßt weiters parallel zu der Anordnungsrichtung der obigen Vorrichtungen, d. h. der Richtung eines Zuführens (Herausziehens) des Nähfadens eine Transport/Haltevorrichtung (Nähfadenhaltemittel) 42, eine Härtungsagens-Aufbringdüse (Härtungsagens-Aufbringmittel) 43 und einen Trockner (Härtungsagens-Trockenmittel) 44. Die Vorrichtungen 42, 43 und 44 sind in der Nähfadenzufuhrrichtung bewegbar.
  • Die Schwingwalze 31 ist an dem Nähfaden Y, welcher von der Spule 30 zugeführt ist, festgelegt. Ein Gewicht eines bestimmten Gewichts hängt auf der Schwingwalze 31, um konstant eine bestimmte Zugkraft auf den Nähfaden aufzubringen.
  • Die haltenden bzw. Haltemittel 32, 36, 38 und 42 klemmen den Nähfaden Y von der linken und rechten Richtung (in 3, vordere und rückwärtige Richtung) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Klemmzeitpunkt der entsprechenden Haltemittel wird später im Detail beschrieben.
  • Die Zugspannungsaufbringvorrichtung 33 umfaßt bzw. beinhaltet ein Paar von festgelegten Walzen 33a, 33a und eine bewegbare Walze 33b, die dazwischen angeordnet ist. Wenn die bewegbare Walze 33b nach unten zwischen die festgelegten Walzen 33a und 33a bewegt wird, um den Nähfaden Y nach unten zu drücken, wird dem Nähfaden Y eine bestimmte Zugspannung verliehen.
  • Die Schneideinrichtung 37 besteht aus einem Paar von Scheren, z. B. "orientalischen" Scheren, die in 15 gezeigt sind, und ist austauschbar zu einer Schneidposition, (die Position, die in 3 gezeigt ist) angeordnet, an welcher die Klingen der Scheren den Nähfaden Y schneiden können und zu einer zurückgezogenen Position bewegt, an welcher die Schneideinrichtung 37 geneigt nach unten weg von der Schneidposition zurückgezogen ist. Wenn die Schneideinrichtung 37 an der Schneidposition betätigt wird, wird der Nähfaden Y an der Schneidposition schräg geschnitten.
  • Die Transport/Haltevorrichtung 42 bewegt sich innerhalb eines Bewegungsbereichs von einer Transportstartposition, welche zwischen den Klemmvorrichtungen 36 und 36 angeordnet ist, und einer Transportendposition hin und her, welche von der Transportstartposition um einen bestimmten Abstand zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 beabstandet ist (Abstand entsprechend einer Ziellänge, an welcher der Nähfaden Y zu schneiden ist). Eine Antriebsvorrichtung für das Hin- und Herbewegen der Transport/Haltevorrichtung 42 wird als nächstes im Detail unter Bezugnahme auf 4A und 4B beschrieben.
  • Die Antriebsvorrichtung für die hin- und hergehende Bewegung für die Transport/Haltevorrichtung 42 hat einen stangen- bzw. stablosen Zylinder 46 (einen Zylinder ohne eine Stange), der sich in der Nähfadenzufuhrrichtung erstreckt. Der stangenlose Zylinder 46 wird betätigt, wenn Luft dazu durch ein Luftaufnahmeventil 53 zugeführt wird, um einen bewegbaren Block 48 linear gerade zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 in der Erstreckungsrichtung eines Hauptkörpers des Zylinders 46 zu bewegen. Die Transport/Haltevorrichtung 42 ist auf dem bewegbaren Block 48 über eine Klammer bzw. einen Träger 49 festgelegt.
  • Der stangenlose Zylinder 46 ist weiters mit Stoßdämpfern 50A und 50B an einer Position versehen, die den gegenüberliegenden Enden des hin- und hergehenden Bewegungsbereichs der Transport/Haltevorrichtung 42 entspricht, um eine weitere Bewegung des bewegbaren Blocks 48 über den Bewegungsbereich hinaus zu verhindern. Sensoren (Enddetektormittel) 52A und 52B sind jeweils an einer derartigen Position vorgesehen, um einen Kontakt des bewegbaren Blocks 48 mit den Stoßdämpfern 50A und 50B zu detektieren. Spezifisch ist der Stoßdämpfer 50A (oder Sensor 52A) von dem Stoßdämpfer 50B (oder Sensor 52B) um einen Abstand, der der Ziellänge des Nähfadens Y entspricht, beabstandet.
  • Die Stoßdämpfer 50A, 50B und die Sensoren 52A, 52B sind fix an dem stangenlosen Zylinder 46 mittels eines Bolzens oder seines Äquivalents festgelegt. Mit dieser Anordnung können diese Glieder lösbar an dem stangenlosen Zylinder 46 an jeder gewünschten Position festgelegt werden.
  • Ein Detektionssignal, das von den Sensoren 52A und 52B ausgegeben wird, wird auf eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 51, wie einen Mikrocomputer, zugeführt. Die Steuer- bzw. Regeleinrichtung bzw. der Controller 51 gibt ein Steuer- bzw. Regelsignal zu dem Luftaufnahmeventil 53 basierend auf dem Detektionssignal von den Sensoren 52A und 52B aus, um eine Arbeit des stangenlosen Zylinders 46 zu steuern bzw. zu regeln. Die Steuer- bzw. Regeleinrichtung 51 steuert bzw. regelt auch sequentiell verschiedene Operationen bzw. Betätigungen der Elemente, die die Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 ausbilden, wie die Haltemittel 32, 36 und 38.
  • Die Härtungsmittel- bzw. Härtungsagens-Aufbringdüse 43 bewegt einen bestimmten Bereich zwischen der Schneidposition der Schneideinrichtung 37 und einer Position zu der Klemmvorrichtung 36 um einen bestimmte Distanz weg von der Schneidposition. Während sie sich innerhalb des Härtungsagens-Aufbringbereichs bewegt, bringt die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 ein Härtungsagens, wie ein Klebeagens bzw. Klebemittel, auf die Oberfläche des Nähfadens Y auf. Die Trocknungseinrichtung bzw. der Trockner 44 ist für ein Blasen von erhitzter Luft auf das Härtungsmittel adaptiert, das auf die Oberfläche des Nähfadens Y beschichtet ist, um das beschichtete Härtungsagens zu trocknen.
  • Die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und der Trockner 44 werden durch in 5 gezeigte Fördermittel in entsprechenden Richtungen gefördert. In 5 ist eine Abstütz- bzw. Supportplatte 54 fix geneigt angeordnet, während die horizontale Lage beibehalten wird.
  • Eine bewegbare Platte 56 ist gleitbar entlang eines Paars von Schienen 55, die auf dem horizontalen Glied 54 vorgesehen sind, in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung angeordnet (in 3 Vorwärts- und Rückwärtsrichtung). Ein Luftzylinder 57 ist fest an der Supportplatte 54 festgelegt bzw. montiert und ist mit der bewegbaren Platte 56 über ein verbindendes bzw. Verbindungsglied 58 und eine ausdehnbare bzw. ausfahrbare Stange 57a verbunden. Wenn der Luftzylinder 57 ausgefahren und kontrahiert wird, wird die bewegbare Platte 56 gleitbar nach vorwärts und rückwärts bewegt.
  • In gleicher Weise ist ein Paar von Schienen 59 auf der bewegbaren Platte 56 vorgesehen, die sich in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung (in 3 Rechts- und Linksrichtung) erstrecken. Eine bewegbare Platte 60 ist gleitbar entlang der Schienen 59 nach vorwärts und rückwärts angeordnet. Ein Luftzylinder 61 ist fix an der bewegbaren Platte 56 festgelegt und ist mit der bewegbaren Platte 60 über ein Verbindungsglied 62 und eine ausdehnbare Stange 61a verbunden. In Übereinstimmung mit einer Ausdehnung und einer Kontraktion des Luftzylinders 61 ist die bewegbare Platte 60 gleitbar in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung bewegbar.
  • Die bewegbare Platte 60 ist mit einer aufgerichteten bzw. aufrechten Wand 60a, die sich vertikal nach oben erstreckt, ausgebildet. Ein Abstütz- bzw. Supportarm 63 erstreckt sich von einer Seite der aufgerichteten Wand 60a und der Trockner 44 ist fix an dem vorderen bzw. Führungsende des Supportarms 63 festgelegt. An der gegenüberliegenden Seite der aufgerichteten Wand 60a ist fix ein Paar von Schienen 64 festgelegt, entlang welcher eine bewegbare Platte 65 vertikal bewegbar ist. Ein Luftzylinder 66 ist fix an der aufgerichteten Wand 60a festgelegt und ist mit der bewegbaren Platte 65 über ein verbindendes bzw. Verbindungsglied 67 und eine ausdehnbare bzw. ausfahrbare Stange 66a verbunden. Die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 ist fix an dem Führungsende der bewegbaren Platte 65 festgelegt. Wenn der Luftzylinder 66 expandiert und kontrahiert wird, werden die bewegbare Platte 65 und die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 einstückig bzw. integral nach oben und unten bewegt.
  • Mit dieser Anordnung werden in Übereinstimmung mit einer Bewegung der bewegbaren Platte 56 in bezug auf die Supportplatte 54 die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und der Trockner 44 einstückig horizontal zwischen einer vertikal ausgerichteten Position, an welcher diese Vorrichtungen 43 und 44 direkt über dem Nähfaden Y angeordnet sind, und einer zurückgezogenen Position transportiert, in welcher die Vorrichtungen 43 und 44 horizontal von der vertikal ausgerichteten Position zurückgezogen sind.
  • Als nächstes werden, wenn die bewegbare Platte 60 in der bestimmten Richtung in bezug auf die bewegbare Platte 56 bewegt wird, die Düse 43 und der Trockner 44 von der Härtungsagens-Aufbringstartposition, die in 6A und 6B gezeigt ist, zu der Härtungsagens-Aufbringendposition, die in 6C und 6D gezeigt ist, entlang der Längsrichtung des Nähfadens Y bewegt. Weiters wird die bewegbare Platte 65 nach oben und unten in bezug auf die bewegbare Platte 60 bewegt. In Übereinstimmung mit der Auf- und Abbewegung der bewegbaren Platte 65 wird die Düse 43 nach oben und unten unabhängig von dem Trockner 44 zwischen einer zurückgezogenen Position über dem Nähfaden Y, wie dies in 6A und 6D gezeigt ist, und einer Kontaktposition bewegt, in welcher die Düse 43 im wesentlichen in Kontakt mit dem Nähfaden Y gelangt, wie dies in 6B und 6C gezeigt ist.
  • Die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 ist an einer derartigen Position angeordnet, um den Nähfaden Y vertikal zu klemmen. An einem rückwärtigen Ende (linke Endposition in 10) der Einsetz/Klemmvorrichtung 39 ist ein geneigter bzw. sich verjüngender Abschnitt 39a ausgebildet, dessen Größe sich beim Annähern zu dem rückwärtigen Ende desselben erhöht. Der geneigte Abschnitt 39a ist vorgesehen, um glatt das Einsetzen des Nähfadens Y von dem rückwärtigen Ende zu führen.
  • Die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 wird durch eine Einsetz/ Klemmvorrichtungs-Antriebsvorrichtung, die in 7 und 8 gezeigt ist, angetrieben. Obere und untere klemmende bzw. Klemmabschnitte der Einsetz/Klemmvorrichtung 39 sind an dem Führungsende eines Paars von oberen und unteren Supportplatten 80 bzw. 80 festgelegt bzw. montiert. Das Basisende der oberen und unteren Supportplatten 80 und 80 ist auf einer Klammer 82 festgelegt. Die Klammer 82 ist im Inneren mit einem Luftzylinder (nicht dargestellt) versehen, um die oberen und unteren Supportplatten 80 und 80 zu und weg voneinander zu bewegen. Die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 wird zu einer Klemmposition, an welcher die oberen und unteren Klemmabschnitte vertikal den Nähfaden Y einklemmen, und einer Löseposition verändert, an welcher der Klemmzustand in Antwort auf eine Bewegung der oberen und unteren Klemmplatten 80 und 80 gelöst ist.
  • Die Klammer bzw. Klemme 82 ist auf einem Basisglied 84 abgestützt, um gleitbar in der Richtung parallel zu der Längsachse des Nähfadens Y (Links- und Rechtsrichtung in 7 und 8) zu sein. Ein Luftzylinder 85 ist an dem Basisglied 84 horizontal festgelegt. Die Klammer 82 ist mit dem Luftzylinder 85 über eine ausdehnbare Stange 85a verbunden. Wenn der Luftzylinder 85 ausgedehnt und kontrahiert wird, bewegt sich die Klammer 82 zwischen der Position, die durch die durchgezogene Linie in 7 gezeigt ist, und der Position, die durch die gepunktete Linie in 7 gezeigt ist, hin und her. Die Position mit durchgezogener Linie entspricht einer Nähfadenaufnahmeposition der Einsetz/Klemmvorrichtung 39, an welcher die Vorrichtung 39 einen Abschnitt nahe des Führungsendes des Nähfadens Y erhalten bzw. aufnehmen kann, welcher durch die Transport/ Haltevorrichtung 42 zum Klemmen geführt wurde, während die Position der gepunkteten Linie einer Nähfadeneinsetzposition der Vorrichtung 39 entspricht, welcher das Führungs ende des Nähfadens Y, welches durch die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 eingeklemmt ist, in ein Einsetzloch eingesetzt werden kann, das in dem Ende der Nadel N ausgebildet ist, welche durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist.
  • Die Zentralpositionier/Klemmvorrichtung 40 ist zwischen der Einsetz/Klemmvorrichtung 39 und der Nadeleinsenkvorrichtung 20 vorgesehen und ist mit einem Luftzylinder 86 an dem unteren Ende davon verbunden. In Übereinstimmung mit einer Betätigung des Luftzylinders 86 wird die Zentralpositionier/Klemmvorrichtung 40 zu einer Klemmposition, in welcher linke und rechte klemmende bzw. Klemmabschnitte der Vorrichtung 40 den Nähfaden Y von links und rechts einklemmen, wie dies durch die gepunktete Linie in 9 gezeigt ist, und einer Löseposition verändert, an welcher der Klemmzustand gelöst ist, wie dies durch die durchgezogene Linie in 9 gezeigt ist. Wenn die Zentralpositionier/Klemmvorrichtung 40 auf die Klemmposition eingestellt wird, um das Führungsende des Nähfadens Y einzuklemmen, wird der Nähfaden Y sicher in der Mitte bzw. dem Zentrum des Einsetzlochs positioniert (d. h. der Position, an welcher das Führungsende des Nähfadens Y in das Einsetzloch der Nadel N eingesetzt werden kann).
  • Der Luftzylinder 86 ist mit einer expandierbaren Stange 88 eines Luftzylinders 90 über eine Klammer bzw. einen Träger 91 verbunden. Wenn der Luftzylinder 90 expandiert und kontrahiert wird, wird die Zentralpositionier/Klemmvorrichtung 40 zu einer obersten Position (die durch die gepunktete Linie in 8 gezeigt ist), an welcher die Vorrichtung 40 betätigbar ist, um horizontal den Nähfaden Y einzuklemmen, und zu einer untersten Position verändert (die durch die durchgezogene Linie in 8) gezeigt ist, an welcher die Vorrichtung 40 unter den Nähfaden Y zurückgezogen ist.
  • Die detaillierte Anordnung der Nadeleinsenkvorrichtung 20 ist unter Bezugnahme auf 9 bis 11 beschrieben. Die Nadeleinsenkvorrichtung 20 hat einen horizontalen Stift bzw. Zapfen 100, der auf einem Basisglied über ein nicht dargestelltes Supportglied abgestützt ist, ein unteres Stempelsupportglied 101 und ein oberes Stempelsupportglied 102, das sich horizontal erstreckt. Das untere Stempelsupportglied 101 ist mit einem Vorsprung bzw. Fortsatz 101a ausgebildet, der nach oben von der oberen Oberfläche in der Mitte in bezug auf die linke und rechte Richtung davon in 11A vorragt, und das obere Stempelsupportglied 102 ist mit einem Vorsprung 102a ausgebildet, der nach unten von der Unterseite in der Mitte in bezug auf die linke und rechte Richtung davon in 11A vorragt. Das obere Stempelsupportglied 102 und das untere Stempelsupportglied 105 sind drehbar um den horizontalen Zapfen 100 (d. h. auf einen geöffneten und geschlossenen Zustand eingestellt) in einem Zustand abgestützt, in welchem der horizontale Stift bzw. Zapfen 100 horizontal in einen Hohlraum der Vorsprünge 101a und 102a eingesetzt bzw. eingepaßt ist.
  • Ein Ende (in 11A, rechtes Ende) des unteren Stempelsupportglieds 101 ist mit jenem des oberen Stempelsupportglieds 102 über eine Zugfeder 104 verbunden. Ein Nocken 106 ist zwischen dem unteren Stempelsupportglied 101 und dem oberen Stempelsupportglied 102 angeordnet und ist mit einer Ausgangs- bzw. Abtriebswelle 110 eines Nockenantriebsmotors 108 verbunden. Der Nocken 106 ist derart konfiguriert, daß das untere und obere Stempelsupportglied 101 und 102 schwenkbar in der entgegengesetzten Richtung um den hori zontalen Zapfen 100 in Übereinstimmung mit einer Rotation des Nockens 106 durch den Nockenantriebsmotor 108 bewegbar sind, um sich zu und weg voneinander zu bewegen.
  • An der oberen Oberfläche an dem gegenüberliegenden Ende (linken Endabschnitt in 11A) des unteren Stempelsupportglieds 101 ist ein unterer Einsenkstempel 111 in einer aufgerichteten Position bzw. Lage über einem Stempelsupportblock 113 festgelegt bzw. montiert. An der Unterseitenoberfläche an dem gegenüberliegenden Ende (linken Endabschnitt in 11A) des oberen Stempelsupportglieds 102 ist ein oberer Einsenkstempel 112 über einen Stempelsupportblock 114 entgegengesetzt bzw. gegenüberliegend zu dem unteren Einsenkstempel 111 montiert bzw. angeordnet. In der Mitte des oberen Endes des unteren Einsenkstempels 111 ist ein halbkreisförmiger Ausschnitt 111a ausgebildet, dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser des Endes der Nadel N ist. In ähnlicher Weise ist in der Mitte des unteren Endes des oberen Einsenkstempels 112 ein halbkreisförmiger Ausschnitt 112a ausgebildet, dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser des Endes der Nadel N ist.
  • Wenn das untere und obere Stempelsupportglied 101 auf einen geschlossenen Zustand eingestellt sind, wie dies durch die durchgezogene Linie in 11A gezeigt ist, wird das Ende der Nadel N, das durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist, eingesenkt, während es durch Druck zwischen die Ausschnitte 111a und 112a des unteren und oberen Einsenkstempels zwischengeschaltet ist.
  • Auf einer Seite (linken Seite in 10) des unteren Einsenkstempels 111 und des Stempelsupportblocks 113, auf welchem der Nähfaden Y einzusetzen ist, ist fix und integral bzw. einstückig eine Nähfadenführungsplatte 95 festgelegt. In ähnlicher Weise ist an einer Seite des oberen Einsenkstempels 112 und des Stempelsupportblocks 114, auf welchem der Nähfaden Y einzusetzen ist, eine Nähfadenführungsplatte 96 fix und einstückig festgelegt. In der Mitte des oberen Endes der unteren Führungsplatte 95 und in der Mitte des unteren Endes der oberen Führungsplatte 96 sind entsprechend halbkonische Führungslöcher 95a und 96b ausgebildet, deren Radius in der Nähfadeneinsetzrichtung verringert ist. Der Durchmesser der Führungslöcher 95a und 96b an der Seite der Einsenkstempel 111 und 112 ist geringfügig größer als der Durchmesser eines Einsetzlochs 116 eingestellt bzw. festgelegt, das in dem Ende der Nadel N ausgebildet ist.
  • Eine Betätigung der Herstellungsvorrichtung für einen an einer Nadel festgelegten Nähfaden gemäß dieser Erfindung wird im Folgenden beschrieben.
  • Bezugnehmend auf 1 wird die zu der vorbestimmten Position auf der Nadelzufuhrvorrichtung 2 zugeführte Nadel N zu der vorbestimmten Position auf dem Einstelltisch 8 der Nadelausrichtungseinstellvorrichtung 6 durch die Nadeltransportvorrichtung 4 transportiert und wird darauf angeordnet.
  • Die Bilderkennungsvorrichtung 10 erkennt ein Bild der Nadel N, die auf dem Einstelltisch 8 angeordnet ist, und der Einstelltisch 8 wird in den entsprechenden Richtungen so bewegt, um die Richtung und die Position des erkannten Bildes mit jener eines Zielbildes, welches im voraus gespeichert wurde, zusammenfallen zu lassen. Danach wird die Nadel, deren Richtung und Position durch die Bewegung des Einstelltisches 8 eingestellt wurde, durch die Nadelaufnahme vorrichtung 12 aufgenommen und zu der Nadelrückhalteeinheit 16 auf dem Drehtisch 14 transportiert.
  • Wenn die Nadel dabei ist, zu der Nadelrückhalteeinheit 16 getragen zu werden, ist der Luftzylinder 76, der in 2 gezeigt ist, expandiert bzw. ausgefahren, um die öffenbare Platte 74 nach oben zu drücken, wodurch die obere Oberfläche des Rückhaltehauptkörpers 70 nach außen freigelegt ist. Dann wird die Nadel N auf dem Rückhaltehauptkörper 70 in einem Zustand angeordnet, daß das Ende der Nadel N nach außen von dem Rückhaltehauptkörper 70 vorragt. Danach wird der Luftzylinder 76 zusammengezogen bzw. kontrahiert, um die öffenbare Platte 74 durch das Gewicht derselben zu schließen, wodurch es der Nadel N ermöglicht wird, daß sie durch die Nadelrückhalteeinheit 16 zurückgehalten wird. In diesem Zustand wird der Drehtisch 14 zu einer bestimmten Winkelposition gedreht. Dadurch wird die Nadelrückhalteeinheit 16, die die Nadel N trägt, zu der Nadelendeinstellvorrichtung 18 transportiert, wo das Ende der Nadel N zu einer bestimmten Position gedrückt wird, um das Ende der Nadel fein zu positionieren. Danach wird der Drehtisch 14 winkelig verlagert, um die Nadelrückhalteeinheit 16, die die Nadel N trägt, zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 zu transportieren.
  • Wenn die Nadel N zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 getragen wird, wie dies durch die strichlierte Linie in 11A gezeigt ist, werden der obere Einsenkstempel 112 und der untere Einsenkstempel 111 voneinander weg geöffnet, um eine große Öffnung zu definieren. In diesem Zustand wird der Drehtisch 14 zu einer bestimmten Winkelposition gedreht, um das Ende der Nadel N in die Öffnung zwischen dem oberen und unteren Einsenkstempel 111 und 112 zu transportieren.
  • In der Zwischenzeit führt die Nähfadenzufuhrvorrichtung 28, die in 3 gezeigt ist, die folgenden Schritte eines Schneidens des Nähfadens Y, um einen Nähfadenstrang mit einer bestimmten Länge zu erhalten, eines Zuführens des Nähfadenstranges zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 und eines Einsetzens des Führungsendes des Nähfadenstranges in das Einsatzloch 116 des Endes der Nadel N durch.
    • 1) Die Haltemittel 32 und 38 halten den Nähfaden Y. Die Spannungsaufbringvorrichtung 33 führt eine bestimmte Spannungskraft zu dem Nähfaden Y zwischen den Haltemitteln 32 und 38 zu.
    • 2) Die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und der Trockner 44, die in 5 gezeigt sind, werden einstückig nach vorwärts mit den bewegbaren Platten 56 und 60 durch das Ausdehnen des Luftzylinders 57 von der zurückgezogenen Position zu der vertikal ausgerichteten Position direkt über dem Nähfaden Y bewegt (siehe 6A).
  • Nachfolgend wird, wenn der Luftzylinder 66 auf einen kontrahierten Zustand eingestellt bzw. festgelegt ist, die bewegbare Platte 65 abgesenkt, um das Führungsende der Düse 43 in Kontakt mit dem Nähfaden Y (siehe 6B) zu bringen. Danach wird der Luftzylinder 61 expandiert, um die Düse 43 und den Trockner 44 von der Härtungsagens-Aufbringstartposition zu der vorbestimmten Position zu transportieren, an welcher der Nähfaden Y durch die Schneideinrichtung 37 zu schneiden ist (siehe 6C).
  • Während des Förderns der Düse 43 und des Trockners 44 wird ein Härtungsagens bzw. -mittel 68, das von der Düse 43 zu geführt wird, auf die Oberfläche des Nähfadens Y beschichtet, während der Trockner 44 erhitzte bzw. Heißluft auf die beschichtete Oberfläche des Nähfadens Y nach der Düse 43 aufbläst. Dadurch wird das Härten des Härtungsagens 58 beschleunigt. Zu diesem Zeitpunkt kann, da die bestimmte Zugkraft auf den Nähfaden Y aufgebracht ist, der Härtungsvorgang des Nähfadens Y mit dem reduzierten Durchmesser davon durchgeführt werden, wodurch ein gewünschter Härtungsvorgang durchgeführt wird. Nachdem das Aufbringen des Härtungsagens beendet ist, wird die Düse 43 nach oben angehoben und kehrt dann zu der zurückgezogenen Position gemeinsam mit dem Trockner 44 (siehe 6D) zurück.
    • 3) Nachfolgend halten die Klemmvorrichtungen 36 und 36 den Nähfaden Y und die Schneideinrichtung 37 schneidet den Nähfaden Y an der vorbestimmten Schneidposition. Zur selben Zeit wie der Schneidvorgang lösen die Klemmvorrichtungen 32 und 38 das Halten des Nähfadens Y.
    • 4) Zu diesem Zeitpunkt ist die Transport/Haltevorrichtung 42 an der Position angeordnet, wo der bewegbare Block 48, der in 4 gezeigt ist, in Kontakt mit dem Stoßdämpfer 50A gelangt (d. h. Position, die durch den Sensor 52A detektiert ist). Mit anderen Worten hält die Transport/Haltevorrichtung 42 den Nähfaden Y an der Position zwischen den Klemmvorrichtungen 36 und 36 (Transportstartposition). Zu dieser Zeit entspricht die Führungsendposition des Nähfadens Y der Schneidposition durch die Schneideinrichtung 37 in dem vorherigen Schneidvorgang. Dementsprechend hält die Transport/Haltevorrichtung 42 einen Abschnitt nahe dem Führungsende des Nähfadens Y. Es ist festzuhalten, daß zu diesem Zeitpunkt das Führungsende des Nähfadens Y bereits mit dem Härtungsagens 68 beschichtet wurde.
    • 5) Nachdem die Klemmvorrichtungen 36 und 36 das Halten des Nähfadens Y lösen, wird der stangenlose Zylinder 46 aktiviert, um die Transport/Haltevorrichtung 42 gemeinsam mit dem bewegbaren Block 48 linear gerade zu der Nadel N (welche durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist) zu transportieren bzw. zu bewegen. Nachdem die Position in Kontakt mit dem Stoßdämpfer 50B erreicht ist, wird der bewegbare Block 48 durch den Sensor 52B detektiert. Ein Detektionssignal, das für die Anwesenheit des bewegbaren Blocks 48 an dem Stoßdämpfer 50B hinweisend ist, wird zu der Steuer- bzw. Regeleinheit 51 übertragen. Dadurch wird ein Antreiben des stangenlosen Zylinders 46 unterbrochen und der bewegbare Block 48 und die Transport/Haltevorrichtung 42 bleiben an der durch den Sensor 52B detektierten Position. Mit diesem Vorgang wird der Nähfaden Y exakt um die Abmessung, die dem Abstand L zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50B entspricht, zugeführt. Auf diese Weise werden die obigen Vorgänge 1) bis 5) eine bestimmte Anzahl von Malen wiederholt, um Nähfadenstränge exakt mit der vorbestimmten Ziellänge (= L) zu erhalten.
  • Nachdem die Transport/Haltevorrichtung 42 die Position in Kontakt mit dem Stoßdämpfer 50B erreicht, wird die Zentralposition/Klemmvorrichtung 40 auf die Klemmposition eingestellt bzw. gesetzt, um dadurch das Zentrum des Führungsendes des einzuführenden Nähfadens zu positionieren. Nachfolgend wird der Nähfadenstrang, dessen Zentrum mit dem Einsetzloch der Nadel ausgerichtet ist, durch die Einsetz/Haltevorrichtung 39 erhalten. Nach dem Halten durch die Einsetz/Haltevorrichtung 39 löst die Transport/Haltevorrichtung 42 den Nähfaden Y und kehrt zu der ursprünglichen Position zwischen den Klemmvorrichtungen 36 und 36 (Transportstartposition, die in Stufe 4 gezeigt ist) zurück. Nach einem Rückkehren der Transport/Haltevorrichtung 42 zu der Anfangsposition löst die Zentralpositionier/ Haltevorrichtung 40 den Nähfaden Y und bewegt sich dann zu der zurückgezogenen Position unter dem Nähfaden Y.
  • Bezugnehmend auf die Nadeleinsenkvorrichtung 20 wird der Nocken 106 gedreht und der obere Einsenkstempel 112 und die obere Führungsplatte 96 und der untere Einsenkstempel 111 und die untere Führungsplatte 95 bewegen sich zueinander, um den Ausschnitt 111a den Einsenkstempels 111 und den Ausschnitt 112a des Einsenkstempels 112 im wesentlichen in Kontakt mit dem Außenumfang des Endes der Nadel N (Zustand, der durch 9 und 10 gezeigt ist) festzulegen. In diesem Zustand wird, wenn die Einsetz/Haltevorrichtung 39, welche den Nähfaden Y hält, sich nach vorne (zu der Nähfadeneinsetzposition) in der Richtung des Pfeils, der in 10 gezeigt ist, von der Position (Fadenempfangsposition) bewegt, die in 9 und 10 gezeigt ist, das Führungsende des Nähfadens Y in das Einsetzloch 116 an dem Ende der Nadel N eingesetzt, welche durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist.
  • Zu diesem Zeitpunkt wurde das Führungsende des Nähfadens Y bereits mit dem Härtungsagens 68 beschichtet und hat das Zentrum durch die Zentrumspositionier/Klemmvorrichtung 40 positioniert. Weiters führen die geneigten Führungslöcher 95a und 96a der Führungsplatten 95 und 96 glatt den Einsatz des Führungsendes des Nähfadenstrangs in das Einsetzloch 116 der Nadel N.
  • In dieser Ausbildung wird der Einsetzschritt nach dem Schneidschritt durchgeführt.
  • Nach dem Einsetzschritt wird der Nocken 106 weiter in derselben Richtung rotiert, um die Einsenkstempel 111 und 112 weiter zueinander zu bewegen, wodurch das Ende der Nadel N mit einer bestimmten Einsenkkraft festgelegt wird. So wird das Ende der Nadel mit dem Nähfaden eingesenkt, um fix das Führungsende des Nähfadens an der Nadel N festzulegen, um einen an der Nadel festgelegten Nähfaden auszubilden. Nachdem das Einsenken beendet ist, werden die Einsenkstempel 111 und 112 voneinander zu den entsprechenden Anfangspositionen wegbewegt, um eine große Öffnung zu definieren. Dann wird der Drehtisch 14 zu einer bestimmten Winkelposition gedreht, um die Nadel N auf der Nadelrückhalteeinheit 16 zu der Zugtestvorrichtung 22 zu transportieren.
  • Die Zugtestvorrichtung 22 bestätigt, ob die Einsenkfestigkeit ausreichend ist, indem eine bestimmte stationäre Last auf den Nähfaden Y ausgeübt wird, welcher fest an der Nadel N in einem Zustand festgelegt ist, daß die Nadelrückhalteeinheit 16 die Nadel N zurückhält. Der an der Nadel festgelegte Nähfaden, welcher die Inspektion der Zugtestvorrichtung 22 passiert hat (d. h. der an der Nadel festgelegte Nähfaden, in welchem der Nähfaden Y nicht aus der Nadel während dem Test bei einem Anlegen der stationären Last herausgezogen wird), wird zu der Nadelaustragsvorrichtung 24 durch eine weitere Rotation des Drehtisches 14 transportiert. Dann trägt ein Aufnahmevorgang und eine Schwenkrotation der Nadelaustragsvorrichtung 24 die Nadel mit dem festgelegten Nähfaden auf den Nadelaustragstisch 26 aus.
  • Gemäß dem Verfahren und der Vorrichtung dieser Erfindung kann der Nähfaden Y exakt auf dieselbe Länge entsprechend dem Transporthub der Transport/Haltevorrichtung 42 ge schnitten werden, (d. h. dem Abstand L zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50B), um Nähfadenstränge derselben Länge zu erhalten, und diese Nähfadenstränge der bestimmten Länge können effizient mit der Nadel N kombiniert werden. Weiters kann die Länge des Nähfadenstranges lediglich durch ein Verschieben der Montageposition der Stoßdämpfer 50A und 50B und der Sensoren 52A und 52B um die Abmessung, die der geänderten Länge entspricht, verändert werden. Dementsprechend besteht kein Erfordernis für ein Bereitstellen eines Berechnungsschrittes eines Umwandelns der geänderten Größe der geschnittenen bzw. Schneidlänge in eine Rotationsgröße der Bremswalze.
  • Die zweite Ausbildung dieser Erfindung wird unter Bezugnahme auf 12 beschrieben. In der zweiten Ausbildung ist zusätzlich zu den Stoßdämpfern 50A und 50B ein Stoßdämpfer 50C an einer Zwischenposition zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50B als Zwischenanschlagmittel vorgesehen. Spezifisch ist ein Blockglied 120 fest, an dem stangenlosen Zylinder 46 montiert und eine expandierbare Stange eines Luftzylinders 122 ist fest an dem Blockglied 120 festgelegt. Der Stoßdämpfer 50C ist fix an einem Hauptkörper des Luftzylinders 122 festgelegt bzw. montiert.
  • Wenn der Luftzylinder 122 ausgedehnt und kontrahiert wird, wie dies in 12 gezeigt ist, verändert der Stoßdämpfer 50C seinen Zustand zwischen einem verhindernden Zustand eines Verhinderns bzw. Blockierens der Transportbewegung des bewegbaren Blocks 48 entlang des Transportpfades bzw. -wegs und dem zurückgezogenen Zustand, in welchem der Stoßdämpfer 50B von dem Transportpfad weg zurückgezogen ist. Ein Sensor (Zwischenpositions-Detektormittel) 52C ist an der Position vorgesehen, an welcher der bewegbare Block 48 in Kontakt mit dem Stoßdämpfer 50C gelangt, um zu detektieren, daß der bewegbare Block 48 die Position des Stoßdämpfers 50C erreicht hat.
  • In dieser Ausbildung ist die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 veränderbar zwischen einer ersten Art bzw. einem ersten Modus und einer zweiten Art bzw. einem zweiten Modus eingestellt. Wenn die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 auf den ersten Modus eingestellt ist, ist ein Transport des bewegbaren Blocks 48 unterbrochen, nachdem bzw. wenn der Sensor 52B die Anwesenheit des bewegbaren Blocks 48, der von dem Stoßdämpfer 50A weggeht, detektiert hat. Andererseits ist, wenn die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 in dem zweiten Modus bzw. zweiten Art eingestellt ist, ein Transport des bewegbaren Blocks 48 unterbrochen, nachdem bzw. wenn der Sensor 52C die Anwesenheit des bewegbaren Blocks 48, der von dem Stoßdämpfer 50A weggeht, detektiert hat.
  • Mit dieser Anordnung ist, wenn der Stoßdämpfer 50C von dem Transportpfad des bewegbaren Blocks 48 zurückgezogen ist und die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 in dem ersten Modus eingestellt ist, das Schneiden des Nähfadens Y durch die Länge, die dem Abstand L1 zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50B entspricht, automatisiert. Andererseits ist, wenn der Stoßdämpfer 50C zu der Behinderungsposition des Transportpfades bewegt wird und die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 in der zweiten Art eingestellt ist, das Schneiden des Nähfadens Y durch die Länge entsprechend dem Abstand L2 zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50C automatisiert. Mit anderen Worten kann ein Verändern des Steuer- bzw. Regelmodus eine Auswahl der Schneidlängen, d. h. L1 und L2 ohne Verändern der Montageposition des Stoßdämpfers und des Sensors erleichtern.
  • Wenn die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 in der zweiten Art eingestellt bzw. festgelegt ist, kann die Nähfadenzufuhrvorrichtung auf die folgende Weise betätigt werden. Nachdem der Nähfaden Y an der bestimmten Schneidlänge geschnitten ist, wird der Stoßdämpfer 50C von dem Transportpfad zurückgezogen. Dann wird die Transport/Haltevorrichtung 42 nach vorwärts bewegt, um das Führungsende des geschnittenen Nähfadens Y zu der Einsetz/Haltevorrichtung 39 zu transportieren.
  • Es ist festzuhalten, daß die Anzahl des Zwischensensors und zwischenliegenden Stoßdämpfers nicht auf eins beschränkt ist. Ein Erhöhen der Anzahl dieser Elemente macht es möglich, Nähfadenstränge verschiedener Schneidlängen zu erhalten.
  • Die dritte Ausbildung dieser Erfindung wird unter Bezugnahme auf 13 beschrieben.
  • Die Herstellungsvorrichtung der Nadel-Nähfaden-Kombination, die in der ersten Ausbildung gezeigt ist, ist wünschenswert beim Handhaben eines Nähfadens Y, der hauptsächlich aus einem Mehrfachfaden bzw. Multifilament zusammengesetzt ist. Eine Nähfadenzufuhrvorrichtung der dritten Ausbildung, die in 13 gezeigt, ist mit einer Heizeinrichtung 130 versehen, um ein Ringeln eines Nähfadens Y zu korrigieren, um sicher den Nähfaden Y, der aus einem Einzelfaden zusammengesetzt ist, an die Nadel N zu binden. Da der Einzelfaden frei von einem Aufspreizen eines Endabschnitts des Nähfadens nach einem Schneiden ist, können die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und der Trockner 44, die in 3 gezeigt sind, weggelassen sein.
  • Die vierte Ausbildung dieser Erfindung ist unter Bezugnahme auf 14 und 15 beschrieben.
  • Ähnlich zu der Nähfadenzufuhrvorrichtung, die in der dritten Ausbildung gezeigt ist, ist die Nähfadenzufuhrvorrichtung in der vierten Ausbildung beim Handhaben eines Nähfadens aus einem Einzelfaden vorteilhaft. Dementsprechend ist die Heizeinrichtung 130 vorgesehen und die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und der Trockner 44 sind weggelassen.
  • In dieser Ausbildung ist ein Montageglied 134 zum Festlegen bzw. Montieren einer Schneideinrichtung auf einem Basisglied 132 vorgesehen. Ein Paar von Nuten bzw. Rillen 136, 136, die sich in der Nähfadenzufuhrvorrichtung (linke und rechte Richtung in 14 und 15) erstrecken, ist in dem Basisglied 132 ausgebildet. Ein Bolzen 138 ist in die Nut 136 und in ein Bolzeneinsetzloch des Montageglieds 134 eingesetzt. Der Bolzen bzw. die Schraube 138 ist mit einer Mutter 139 an der Unterseite des Basisgliedes 132 in Eingriff. Daher kann das Montageglied 134 fest an dem Basisglied 132 an jeder gewünschten Position entlang der Nuten 136, 136 festgelegt sein. Mit anderen Worten kann die Schneidposition durch die Schneideinrichtung 37 an jeder gewünschten Position eingestellt werden.
  • Eine Haltevorrichtung 36 und eine Zylindersupportwand 140 sind an dem Montageglied 134 in einer aufgerichteten Lage festgelegt. Ein Luftzylinder 142 ist fix an der Zylindersupportwand 140 schräg nach oben festgelegt. Die Schneideinrichtung 37 ist mit dem Führungsende einer ausfahrbaren Stange des Luftzylinders 142 über ein verbindender bzw. Verbindungsglied 144 verbunden. Mit dieser Anordnung wird, wenn der Luftzylinder 142 expandiert und kontrahiert wird, die Schneideinrichtung 37 zu der Schneidposition, an welcher die Schneideinrichtung 37 betätigbar ist, um den Nähfaden Y zu schneiden, und zu der zurückgezogenen Position verschoben, an welcher die Schneideinrichtung 37 schräg nach unten weg von der Schneidposition zurückgezogen wird.
  • Ein Lineal (Meßvorrichtung) 146, das mit einer Skala zum Einstellen der Schneidposition versehen ist, ist an dem Basisglied 132 entlang der Erstreckungsrichtung der Nut 136 an einer Position nahe der Montageposition des Montagegliedes 134 vorgesehen.
  • In der Nähfadenzufuhrvorrichtung dieser Ausbildung kann die Schneidposition der Schneideinrichtung 37 auf einer derartigen Position entfernt von dem Ende der Nadel N, welche durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist, um einen vorbestimmten Abstand festgelegt sein, und die Schneideinrichtung 37 ist betätigbar, um den Nähfaden Y zu schneiden, nachdem bestätigt ist, daß die Einsetz/Haltevorrichtung 39 das Führungsende des Nähfadens Y in das Einsetzloch 116 der Nadel N eingesetzt hat. In diesem Fall kann auch ähnlich zu der ersten und dritten Ausbildung die Schneidlänge des Nähfadens genau auf die vorbestimmte Ziellänge festgelegt werden.
  • In der ersten bis vierten Ausbildung ist das Einsetzmittel zum Einsetzen des Führungsendes des Nähfadens Y in das Einsetzloch 116 der Nadel die Einsetz/Klemmvorrichtung 39, welche gesondert von der Transport/Haltevorrichtung 42 vorgesehen ist. Alternativ kann die Transport/Haltevorrichtung 42 auch als das Einsetzmittel verwendet sein. Der erstere Fall ist jedoch vorteilhafter, da die Transport/Haltevor richtung 42 zu der Anfangsposition (Position zwischen den Haltevorrichtungen 36 und 36 in 3) während eines Einsetzvorgangs des Nähfadens durch die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 zurückkehren kann. Dadurch wird die Produktionseffizienz weiter verbessert.
  • Die Konstruktion der Einsetzmittel ist nicht auf jene, die in den obigen Ausbildungen gezeigt ist, beschränkt. Beispielsweise können die Einsetz/Klemmvorrichtungen 150A und 150B, die in 16 und 17 gezeigt sind, anwendbar sein.
  • In 16 und 17 ist die untere Einsetz/Klemmvorrichtung 150A mit einer V-förmigen Nut bzw. Rille 152 ausgebildet, die sich in der Nähfadeneinsetzrichtung erstreckt, während die obere Einsetz/Klemmvorrichtung 150B mit einer Rippe 154, die nach unten vorragt, an der Position entsprechend der V-förmigen Nut 152 versehen ist. Geneigte bzw. sich verjüngende Führungsabschnitte 155, 156 sind an der Nähfadeneinlaßseite (linken Seite in 17) der Einsetz/Klemmvorrichtungen 150A und 150B ausgebildet, um das Führungsende des Nähfadens zu führen. Ein abgestufter Bereich 151A mit derselben Tiefe wie die V-förmige Nut 152 ist an der Nähfadenauslaßseite (rechten Seite in 17) der unteren Einsetz/Klemmvorrichtung 150A ausgebildet. Eine Vorsprungswand 151B, die nach unten vorragt und mit derselben Höhe wie die Rippe 154, ist an der Nähfadenauslaßseite der oberen Einsetz/Klemmvorrichtung 150B ausgebildet.
  • Gemäß der Anordnung der Einsetz/Klemmvorrichtungen 150A und 150B kann der Nähfaden Y genau an der zentralen Position der V-förmigen Nut 152 (an dem Bodenende) gehalten werden. Weiters können die geneigten Führungsabschnitte 155 und 156 glatt das Einsetzen des Führungsendes des Nähfadens Y in die Einsetz/Klemmvorrichtungen 150A und 150B führen.
  • Auf diese Weise können die Einsetzmittel frei konfiguriert werden.
  • In der ersten Ausbildung ist das Härtungsmittel zum Härten des Nähfadens das Härtungsagens, das auf die Oberfläche des Nähfadens zu beschichten ist. Alternativ kann das Härtungsagens auf die Oberfläche des Nähfadens durch eine sprühartige Düse aufgebracht werden. Dieses geänderte Verfahren ist auch effizient beim wünschenswerten Ausführen eines Härtungsvorgangs an dem Nähfaden Y ähnlich zu der beschriebenen Ausbildung.
  • Ausbeutung bzw. Anwendbarkeit in der Industrie
  • Wie oben erwähnt, ist die vorliegende Erfindung effizient auf dem Gebiet einer Herstellung von an Nadeln festgelegten Nähfaden bzw. für Nadel-Nähfaden-Zusammensetzungen anwendbar auf ein Verfahren zum Kombinieren eines Nähfadens einer vorbestimmten Länge mit dem Ende der Nadel und auf eine Vorrichtung dafür.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Nadel-Nähfaden-Zusammensetzung bzw. – Kombination, in welcher ein Ende einer Nadel (N) mit einem vorderen bzw. Führungsende eines Fadens (Y) eingesenkt bzw. verbunden ist, der in ein Einsetzloch eingefädelt bzw. eingesetzt ist, das in dem Ende der Nadel (N) ausgebildet ist, um den Faden (Y) mit der Nadel (N) zu kombinieren, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfaßt: Halten eines Abschnitts nahe dem Führungsende des Fadens (Y), der um ein Fadenwickelglied (30) gewickelt ist; Zuführen des Fadens (Y) gerade zu dem Einführloch der Nadel (N); Einsetzen des Führungsendes des Fadens (Y) in das Einsetzloch der Nadel (N); Schneiden des Fadens (Y) an einer Position entfernt von dem Ende der Nadel (N) durch einen vorbestimmten Zielabstand; und Einsenken des Endes einer Nadel, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren die Schritte umfaßt: Klemmen des Fadens (Y), der durch die Fadenhaltemittel (42) gehalten ist, nachdem die Transportmittel (46) die Fadenhaltemittel (42) zu einer vorbestimmten Position transportiert haben, und Einsetzen des Führungsendes des Fadens (Y) in das Einsetzloch der Nadel (N), nachdem die Fadenhaltemittel (42) das Halten des Fadens (Y) lösen, worin die Fadenhaltemittel (42) betätigbar sind, um zu einer Anfangsposition vor dem Transport durch die Transportmittel (46) während eines Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel (39) zurückzukehren.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, weiters umfassend den Schritt eines Härtens eines bestimmten Bereichs des Fadens (Y) nahe der Schneideposition nach dem Zufuhrschritt und vor dem Schneideschritt.
  3. Vorrichtung zur Herstellung einer Nadel-Nähfaden-Zusammensetzung bzw. – Kombination, in welcher ein Ende einer Nadel (N) mit einem vorderen bzw. Führungsende eines Fadens (Y) eingesenkt bzw. verbunden ist, der in ein Einsetzloch eingesetzt bzw. eingefädelt ist, das in dem Ende der Nadel (N) ausgebildet ist, um den Faden (Y) mit der Nadel (N) zu kombinieren, wobei die Vorrichtung umfaßt: ein Fadenwickelglied (30) zum Wickeln des Fadens (Y); Fadenhaltemittel (42) zum Halten eines Abschnitts nahe dem Führungsende des Fadens (Y), der um das Fadenwickelglied (30) gewickelt ist; Transportmittel (46) zum Transportieren der Fadenhaltemittel (42) gerade bzw. unmittelbar zu dem Einsetzloch der Nadel (N) durch einen Abstand entsprechend einem vorbestimmten Zielwert; und Schneidemittel (37) zum Schneiden des Fadens (Y) an einer bestimmten Position, nachdem die Transportmittel (46) die Fadenhaltemittel (42) um den vorbestimmten Abstand transportiert haben; worin die Vorrichtung derart konstruiert ist, daß das Führungsende des Fadens (Y), das durch die Schneidemittel (37) geschnitten ist, fähig ist, in das Einsetzloch der Nadel (N) eingesetzt zu werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung weiters Einsetzmittel (39) zum Klemmen des Nähfadens (Y), der durch die Fadenhaltemittel (42) gehalten ist, nachdem die Transportmittel (46) die Fadenhaltemittel (42) zu der vorbestimmten Position transportiert haben, und zum Einsetzen des Führungsendes des Fadens (Y) in das Einsetzloch der Nadel (N) umfassen, nachdem die Fadenhaltemittel (42) das Halten des Fadens (Y) lösen, wobei die Fadenhaltemittel (42) betätigbar sind, um zu einer ursprünglichen Position vor dem Transport durch die Transportmittel (46) während eines Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel (39) zurückzukehren.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, worin die Transportmittel (46) derart konstruiert sind, daß der vorbestimmte Zielwert einstellbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, worin die Transportmittel (46) hin- und hergehende Antriebsmittel zum Hin- und Herbewegen der Fadenhaltemittel (42) entlang eines vorbestimmten Transportwegs bzw. -pfads zwischen zwei Positionen; Enddetektormittel (52A, 52B) zum Detektieren bzw. Feststellen der Anwesenheit der Fadenhaltemittel (42) an jeder Position, während sie durch die Transportmittel (46) transportiert werden; und Transportsteuer- bzw. -regelmittel zum Steuern bzw. Regeln der Transportmittel (46) umfassen, um den Transport der Fadenhaltemittel (42) zu unterbrechen bzw. aufzuheben, wenn die Enddetektormittel (52A, 52B) die Anwesenheit der Fadenhaltemittel (42) detektieren, und die Position, die durch die Enddetektormittel (52A, 52B) detektiert wird, einstellbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, weiters umfassend einen Anschlag zum Anhalten des Transports der Fadenhaltemittel (42), wenn beurteilt wird, daß die Fadenhaltemittel (42) die Position erreichen, die durch die Enddetektormittel (52A, 52B) detektiert ist, und worin die Transporthalteposition des Anschlags einstellbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, weiters umfassend Zwischenpositionsdetektormittel zum Detektieren der Anwesenheit der Fadenhaltemittel (42) an einer Zwischenposition zwischen den zwei Positionen, und worin die Transportsteuer- bzw. -regelmittel zwischen einer ersten Art bzw. einem ersten Modus und einer zweiten Art bzw. einem zweiten Modus wählbar sind; worin die erste Art derart ist, daß der Transport der Fadenhaltemittel (42) unterbrochen ist, wenn beurteilt ist, daß die Fadenhaltemittel (42) die Position erreichen, die durch die Enddetektormittel (52A, 52B) detektiert sind, nachdem das Zuführen des Fadens (Y) durch die Fadenhaltemittel (42) begonnen ist; wobei die zweite Art derart ist, daß der Transport der Fadenhaltemittel (42) unterbrochen wird, wenn beurteilt wird, daß die Fadenhaltemittel (42) die Zwischenposition erreichen, die durch die Zwischenpositionsdetektormittel detektiert ist, nachdem das Zuführen des Fadens (Y) durch die Fadenhaltemittel (42) begonnen ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, worin die Fadenhaltemittel (42) einen Zwischenanschlag umfassen, um zwischen einer Halteposition, um die Transportbewegung der Fadenhaltemittel (42) anzuhalten, wenn die Fadenhaltemittel (42) die Zwischenposition erreichen, die durch die Zwischenpositionsdetektormittel detektiert ist, und einer Erlaubnisposition auswählbar zu sein, um die Transportbewegung der Fadenhaltemittel (42) entlang des Transportwegs zu erlauben.
  9. Vorrichtung zum Herstellen einer Nähfaden-Nadel-Zusammensetzung- bzw. – Kombination, in welcher ein Ende einer Nadel (N) mit einem Führungsende eines Fadens (Y) versenkt bzw. verbunden ist, der in ein Einsetzloch eingesetzt bzw. eingefädelt ist, das in dem Ende der Nadel (N) ausgebildet ist, um den Nähfaden (Y) mit der Nadel (N) zu kombinieren, wobei die Vorrichtung umfaßt: ein Fadenwickelglied (30) zum Wickeln des Fadens (Y); Fadenhaltemittel (42) zum Halten eines Abschnitts nahe dem Führungsende des Fadens (Y), der um das Fadenwickelglied (30) gewickelt ist; Transportmittel (46) zum Transportieren der Fadenhaltemittel (42) gerade bzw. unmittelbar zu dem Einsatzloch der Nadel (N); und Schneidemittel (37) zum Schneiden des Fadens (Y), nachdem das Führungsende des Fadens (Y) in das Einsetzloch der Nadel (N) eingesetzt ist, worin die Schneideposition durch die Schneidemittel (37) entfernt von dem Ende der Nadel (N) um einen vorbestimmten Zielabstand festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung weiters umfaßt Einsetzmittel (39) zum Klemmen des Fadens (Y), der durch die Fadenhaltemittel (42) gehalten ist, nachdem die Transportmittel (46) die Fadenhaltemittel (42) zu der vorbestimmten Position transportiert haben, und zum Einsetzen des Führungsendes des Fadens (Y) in das Einsetzloch der Nadel (N), nachdem die Fadenhaltemittel (42) das Halten des Fadens (Y) lösen, wobei die Fadenhaltemittel (42) betätigbar sind, um zu einer ursprünglichen Position vor dem Transport durch die Transportmittel (46) während eines Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel (39) zurückzukehren.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, worin die Schneidemittel (37) derart konstruiert sind, daß die Schneidposition einstellbar ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 9, weiters umfassend Härtungsmittel, um einen bestimmten Bereich des Fadens (Y) nahe der Schneidposition nach dem Zuführen des Fadens (Y) und vor dem Schneiden des Fadens (Y) zu härten.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, worin die Härtemittel Härtungsagens-Aufbringmittel (43) zum Aufbringen eines Härtungsagens bzw. Härtungsmittels auf den Faden (Y) und Fördermittel zum Bewegen der Härtungsagens-Aufbringmittel (43) in der Längsrichtung des Fadens (Y) innerhalb des bestimmten Härtungsbereichs umfassen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, weiters umfassend Härtungsagens-Trockenmittel (44) zum Trocknen des Härtungsagens, das durch die Härtungsagens-Aufbringmittel (43) aufgebracht ist, und worin die Fördermittel konstruiert sind, um die Härtungsagens-Aufbringmittel (43) und die Härtungsagens-Trockenmittel (44) als eine einstückige Einheit in der Längsrichtung des Fadens (Y) zu bewegen.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12, weiters umfassend Haltemittel zum Halten des Fadens (Y) an mehreren Punkten, die den Härtungsbereich umgeben, nach dem Zuführen des Fadens (Y) und vor dem Schneiden des Fadens (Y), und Spannungszufuhrmittel zum Bereitstellen einer Zugspannungskraft auf den Faden (Y) in dem Haltebereich durch die Haltemittel, indem eine externe Kraft auf den Faden (Y) aufgebracht wird, und worin die Härtungsagens-Aufbringmittel (43) so konstruiert sind, daß das Härtungsagens auf den Faden (Y) aufgebracht wird, während die Spannungskraft durch die Spannungs-Zufuhrmittel verliehen wird.
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