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Stand der
Technik
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Diese Erfindung bezieht sich auf
ein Verfahren zur Herstellung von Nadel-Nähfaden-Zusammensetzungen, d.
h. eine an Nähfaden
festgelegte Nadel, und eine Vorrichtung dafür, in welcher das Ende einer
Nadel, die für
chirurgische Operationen und dgl. verwendet wird, in einem Zustand
gesenkgeschmiedet wurde, daß das
vordere bzw. Führungsende
eines Nähfadens
bzw. Fadens in ein Einsetz- bzw. Einbringloch, das in dem Ende der
Nadel ausgebildet ist, eingesetzt wird, um den Faden mit der Nadel
zu kombinieren.
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Neulich wurden auf dem Gebiet der
medizinischen Industrie sterilisierte Nähfäden, die an Nadeln festgelegt
sind, für
chirurgische Operationen vermarktet, in welchen das Führungsende
eines Nähfadens
fix an einer Nadel festgelegt ist. Ein derartiger an einer Nadel
festgelegter Nähfaden
kann durch Zurückhalten
einer Nadel in einer bestimmten Ausrichtung und Gesenkschmieden
des Endes der Nadel nach einem Einsetzen des Führungsendes eines Nähfadens
in ein Einsetzloch, das in dem Ende der Nadel ausgebildet ist, hergestellt
werden (wie dies z. B. in der japanischen geprüften Patentpublikation Nr. HEI
4-66579 geoffenbart ist).
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Um einen derartigen an einer Nadel
festgelegten Nähfaden
herzustellen, ist es erforderlich, einen Nähfaden an einem vorbestimmten
Zielwert zu schneiden, um einen Fadenstrang vorbestimmter Länge zu erhalten. Üblicherweise
sind für
das Festlegen der Länge
des Fadenstranges auf einen bestimmten Wert die folgende Methoden
bekannt:
- A) Ein Nähfaden wird in Fadenstränge einer
bestimmten Ziellänge
im voraus geschnitten und dann wird jeder Fadenstrang an einer Nadel
festgelegt; und
- B) ein Nähfaden,
der um eine Spule oder ihr Äquivalent
gewickelt ist, wird auch um eine Bremswalze gewickelt, die in einer
bestimmten Position entlang der Fadenzufuhrrichtung angeordnet ist.
Ein Rotationsausmaß der
Bremswalze wird durch eine Rotationscodiervorrichtung in einer derartigen
Weise überwacht,
daß die
Bremswalze ihre Rotation stoppt, um ein Zuführen des Nähfadens zu unterbrechen, wenn
bestätigt
wird, daß die
Rotationsgröße der Bremswalze
einen vorbestimmten Wert entsprechend der Ziellänge des zu schneidenden Nähfadens
erreicht, nachdem ein Zuführen
des Nähfadens
begonnen ist. Nachdem die Bremswalze das Zuführen des Nähfadens anhält, wird der Nähfaden an
einer bestimmten Position geschnitten (siehe geprüfte, japanische
Patentpublikation Nr. HEI 5-11981).
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In dem Verfahren A) ist es erforderlich,
gesondert den Schritt eines Schneidens des Nähfadens, um einen Nähfadenstrang
der bestimmten Länge
zu erhalten, und den Schritt eines Kombinierens des Nähfadenstrangs
mit einer Nadel durchzuführen.
Mit anderen Worten können
der Schneidschritt und der Verbindungsschritt nicht sequentiell ausgeführt werden,
woraus eine Behinderung resultiert, um eine Produktionseffizienz
zu erhöhen
und eine Massenproduktion durchzuführen.
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Das Verfahren B) brachte ein anderes
Problem. Spezifisch ist es wahrscheinlich, daß der vorwärts zugeführte Nähfaden über die Bremswalze gleitet,
was in einem Detektionsfehler des Rotationsdecoders resultiert,
welcher die Zufuhrmenge bzw. Zufuhrgröße des Nähfadens detektiert. Dementsprechend
ist es schwierig, den Nähfaden
genau an einer bestimmten Position zu schneiden. Weiters ist für das obige
Gleiten bzw. Schlüpfen
wahrscheinlich, daß es auftritt,
wenn die Zufuhrgeschwindigkeit des Nähfadens erhöht ist. Dies beschränkt die
Nähfadenzufuhrgeschwindigkeit
bemerkbar, was in einer verlängerten
Zykluszeit resultiert und eine Produktionseffizienz absenkt.
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Darüber hinaus sind in dem Fall,
wo der Zielwert des Fadenstrangs zu verändern ist, die folgenden Schritte
erforderlich. Spezifisch wird das veränderte Ausmaß eines
Zuführens
des Nähfadens
in eine Rotationsgröße, die
durch die Rotationscodiervorrichtung detektiert ist, umgewandelt,
und ein vollständiges
Programm für
ein Steuern bzw. Regeln der Bremswalze muß basierend auf der Rotationsgröße der Rotationscodiervorrichtung
nach einer Umwandlung verändert
werden. Mit anderen Worten ist dieses Verfahren nicht durchführbar, um
schnell auf die Veränderung
der Ziellänge
eines Nähfadenstranges
zu antworten.
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EP-A-0 667 121 bezieht sich auf Maschinen zum
automatischen Verpacken von Nadeln, wie chirurgischen Nadeln und
dgl., und spezifischer auf eine Vorrichtung, welche automatisch
armierte, chirurgische Nadeln herstellt, testet und fördert, d.
h. Nadeln, die einen Nähfadenstrang
einer vorbestimmten Länge
an einem Ende derselben festgelegt aufweisen, um sie automatisch
in einer Organisiereinrichtung reduzierter Größe von einzigartiger Konstruktion
zu verpacken. EP-A-0 667 121 offenbart das Verfahren und die Vorrichtung
für die
Herstellung einer Nadel-Nähfaden-Kombination
gemäß dem Oberbegriff der
Ansprüche
1, 3 und 9.
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Im Hinblick auf das Obige ist ein
Ziel dieser Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
genauen Herstellen von an einer Nadel festgelegten Nähfaden mit
derselben gewünschten
Länge mit
einer einfachen Konstruktion und einer hohen Effizienz gerichtet.
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Offenbarung
der Erfindung
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Um die obigen Probleme zu lösen, wurde diese
Erfindung in der folgenden Ausbildung ausgeführt.
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Die vorliegende Erfindung ist auf
ein Verfahren zum Herstellen einer Nadel-Nähfaden-Kombination gerichtet,
in welcher ein Ende einer Nadel mit einem vorderen bzw. Führungsende
eines Fadens eingesenkt bzw. verbunden ist, der in ein Einsetzloch eingefädelt bzw.
eingesetzt ist, das in dem Ende der Nadel ausgebildet ist, um den
Faden mit der Nadel zu kombinieren, wobei das Verfahren die folgenden Schritte
in der genannten Reihenfolge umfaßt: Halten eines Abschnitts
nahe dem Führungsende
des Fadens, der um ein Fadenwickelglied gewickelt ist; Zuführen des
Fadens gerade bzw. unmittelbar zu dem Einführloch der Nadel; Einsetzen
des Führungsendes
des Fadens in das Einsetzloch der Nadel; und Schneiden des Fadens
an einer Position entfernt von dem Ende der Nadel durch einen vorbestimmten Zielabstand.
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Gemäß diesem Verfahren kann lediglich
ein Verändern
der Schneidposition die Länge
des Nähfadenstranges
einstellen.
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Vorzugsweise kann das Verfahren dieser
Erfindung weiters den Schritt eines Härtens eines bestimmten Bereichs
des Fadens nahe der Schneidposition nach dem Zufuhrschritt und vor
dem Schneideschritt umfassen. Dadurch kann, da das Führungsende
des Nähfadens
in das Einsatzloch der Nadel nach dem Härtungsschritt eingesetzt wird,
der Nähfaden glatt
in das Einsatzloch eingesetzt werden, selbst obwohl der Nähfaden aus
beispielsweise einem Mehrfachfaden zusammengesetzt ist.
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Weiters ist die vorliegende Erfindung
auf eine Vorrichtung gerichtet, die dafür ausgebildet ist, um das obige
Verfahren auszuführen.
Spezifisch umfaßt
die Vorrichtung dieser Erfindung: ein Fadenwickelglied zum Wickeln
des Fadens; Fadenhaltemittel zum Halten eines Abschnitts nahe dem
Führungsende
des Fadens, der um das Fadenwickelglied gewickelt ist; Transportmittel
zum Transportieren der Fadenhaltemittel gerade bzw. unmittelbar
zu dem Einsetzloch der Nadel um einen Abstand entsprechend einem
vorbestimmten Zielwert; und Schneidemittel zum Schneiden des Fadens
an einer bestimmten Position, nachdem die Transportmittel die Fadenhaltemittel
um den vorbestimmten Abstand transportiert haben. Die Vorrichtung
ist derart konstruiert, daß das Führungsende
des Fadens, das durch die Schneidmittel geschnitten ist, fähig ist,
in das Einsetzloch der Nadel eingesetzt zu werden. Die Vorrichtung
umfaßt weiters
Einsetzmittel zum Klemmen des Nähfadens, der
durch die Fadenhaltemittel gehalten ist, nachdem die Transportmittel
die Fadenhaltemittel zu der vorbestimmten Position transportiert
haben, und zum Einsetzen des Führungsendes
des Fadens in das Einsetzloch der Nadel, nachdem die Fadenhaltemittel
das Halten des Fadens lösen
und nach dem Schneiden des Fadens durch die Schneidemittel, wobei
die Fadenhaltemittel betätigbar
sind, um zu einer ursprünglichen
Position vor dem Transport durch die Transportmittel während eines
Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel zurückzukehren.
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Mit dieser Anordnung können die
Fadenhaltemittel in der ursprünglichen
bzw. Anfangsposition während
des Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel zurückkehren, wodurch zu einer
Verbesserung der Produktionseffizienz beigetragen wird. Die Einsetzmittel
können
auch als Einsetzmittel zum Einsetzen des Führungsendes des Fadens vor
einem Schneiden in das Einsetzloch funktionieren, nachdem das Halten
des Fadens durch die Fadenhaltemittel gelöst ist.
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Vorzugsweise können die Transportmittel derart
konstruiert sein, daß der
vorbestimmte Zielwert einstellbar ist. Dadurch kann, indem der Zielabstand
auf jeden beliebigen Wert einstellbar ist, ein Fadenstrang der gewünschten
Länge erhalten
werden.
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Noch bevorzugter können die
Transportmittel hin- und hergehende Antriebsmittel zum Hin- und Herbewegen
der Fadenhaltemittel entlang eines vorbestimmten Transportwegs bzw.
-pfads zwischen zwei Positionen; Enddetektormittel zum Detektieren bzw.
Feststellen der Anwesenheit der Fadenhaltemittel an jeder Position,
während
sie durch die Transportmittel transportiert werden; und Transportsteuer- bzw.
-regelmittel zum Steuern bzw. Regeln der Transportmittel umfassen,
um den Transport der Fadenhaltemittel zu unterbrechen bzw. aufzuheben, wenn
die Enddetektormittel die Anwesenheit der Fadenhaltemittel detektieren.
Die Position, die durch die Enddetektormittel detektiert wird, kann
einstellbar sein. Die durch die Enddetektormittel detektierte Position
kann einstellbar sein.
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Mit dieser Anordnung kann, da der
Abstand zwischen den Positionen, die durch die Enddetektormittel
detektiert sind, dem Transportabstand der Nähfadenhaltemittel durch die
Transportmittel entspricht, ein Ändern
des Abstands zwischen diesen Positionen, der durch die Enddetektormittel
detektiert wird, leicht eine Veränderung
der Schneidlänge
des Fadens erfüllen.
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Vorzugsweise kann die Vorrichtung
weiters einen Anschlag zum Anhalten des Transports der Fadenhaltemittel
umfassen, wenn beurteilt wird, daß die Fadenhaltemittel die
Position erreichen, die durch die Enddetektormittel detektiert ist,
und die Transporthalteposition des Anschlages kann einstellbar sein.
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Noch bevorzugter kann die Vorrichtung
weiters Zwischenpositionsdetektormittel zum Detektieren der Anwesenheit
der Fadenhaltemittel an einer Zwischenposition zwischen den zwei
Positionen umfassen und die Transportsteuer- bzw. -regelmittel können zwischen
einer ersten Art und einer zweiten Art wählbar sein. Die erste Art bzw.
der erste Modus ist derart, daß der
Transport der Fadenhaltemittel unterbrochen ist, wenn abgeschätzt bzw.
beurteilt wird, daß die
Fadenhaltemittel die Endposition erreichen, die durch die Enddetektormittel
detektiert wird, nachdem ein Zuführen
des Nähfadens
durch die Fadenhaltemittel begonnen ist, und die zweite Art ist
derart, daß der
Transport der Fadenhaltemittel unterbrochen wird, wenn abgeschätzt wird,
daß die
Fadenhaltemittel die Zwischenposition erreichen, die durch die Zwischenpositionsdetektormittel
detektiert ist, nachdem ein Zuführen
des Nähfadens
durch die Fadenhaltemittel begonnen ist.
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Mit dieser Anordnung ist, wenn die
erste Art gewählt
ist, den Fadenstrang der Länge
entsprechend dem Abstand zwischen den Positionen, die durch die
Enddetektormittel detektiert sind, erhältlich. Andererseits ist, wenn
die zweite Art gewählt
ist, der Nähfadenstrang
der Länge
entsprechend dem Abstand zwischen der Endposition, die durch eines
der Enddetektormittel detektiert ist, und der Zwischenposition,
die durch die Zwischenpositionsdetektormittel detektiert ist, erhältlich.
Mit anderen Worten kann ein Umschalten der Art zwischen der ersten
Art und der zweiten Art automatisch den Nähfadenstrang mit zwei unterschiedlichen
Längen
auswählen.
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Vorzugsweise können die Fadenhaltemittel einen
Zwischenanschlag umfassen, um zwischen einer Halteposition, um die
Transportbewegung der Fadenhaltemittel anzuhalten, wenn die Fadenhaltemittel
die Zwischenposition erreichen, die durch die Zwischenpositionsdetektionsmitteln
detektiert ist, und einer Erlaubnisposition veränderbar umzuschalten, um die
Transportbewegung der Fadenhaltemittel entlang des Transportweges
zu erlauben.
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Mit dieser Anordnung können, wenn
die Transportsteuer- bzw. -regelmittel bei der zweiten Art festgelegt
sind, und der Zwischenanschlag auf der Halteposition festgelegt
ist, die Nadelhaltemittel sicher an der Position, die durch die
Zwischenpositionsdetektormitteln detektiert ist, gehalten werden.
Im Gegensatz dazu können,
wenn die Transportsteuer- bzw.
-regelmittel in der ersten Art festgelegt sind und der Zwischenanschlag
auf die Erlaubnisposition eingestellt ist, die Nadelhaltemittel
die Position, die durch den Zwischenpositionsdetektor detektiert
ist, ohne Behinderung passieren.
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Weiters ist die vorliegende Erfindung
auf eine Vorrichtung zum Herstellen einer Nadel-Nähfaden-Kombination
gerichtet, in welcher ein Ende einer Nadel mit einem vorderen bzw.
Führungsende
eines Fadens versenkt bzw. verbunden ist, der in ein Einsetzloch
eingesetzt bzw. eingefädelt
ist, das in dem Ende der Nadel ausgebildet ist, um den Nähfaden mit der
Nadel zu kombinieren, wobei die Vorrichtung umfaßt: ein Fadenwickelglied zum
Wickeln des Fadens; Fadenhaltemittel zum Halten eines Abschnitts
nahe dem Führungsende
des Fadens, der um das Fadenwickelglied gewickelt ist; Transportmittel
zum Transportieren der Fadenhaltemittel gerade bzw. unmittelbar
zu dem Einsatzloch der Nadel; und Schneidemittel zum Schneiden des
Fadens, nachdem das Führungsende
des Fadens in das Einsetzloch der Nadel eingesetzt ist. Die Schneidposition
durch die Schneidmittel ist an einer derartigen Position entfernt von
dem Ende der Nadel um einen vorbestimmten Zielabstand festgelegt.
Die Vorrichtung umfaßt
weiters Einsetzmittel zum Klemmen des Fadens, der durch die Fadenhaltemittel
gehalten ist, nachdem die Transportmittel die Fadenhaltemittel zu
der vorbestimmten Position transportiert haben, und zum Einsetzen
des Führungsendes
des Fadens in das Einsetzloch der Nadel, nachdem die Fadenhaltemittel das
Halten des Fadens lösen
und nach dem Schneiden des Fadens durch die Schneidemittel, wobei
die Fadenhaltemittel betätigbar
sind, um zu einer ursprünglichen
Position vor dem Transport durch die Transportmittel während eines
Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel zurückzukehren.
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Mit dieser Anordnung können die
Fadenhaltemittel zu der ursprünglichen
Position während
der Einsetzoperation bzw. des Einsetzvorgangs durch die Einsetzmittel
zurückkehren,
wodurch zur Verbesserung der Produktionseffizienz beigetragen wird. Die
Einsetzmittel können
auch als Einsetzmittel zum Einsetzen des Führungsendes des Nähfadens
vor einem Schneiden in das Einsetzloch der Nadel fungieren, nachdem
das Halten des Nähfadens
durch die Fadenhaltemittel gelöst
ist.
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Vorzugsweise können die Schneidmittel derart
konstruiert sein, daß die
Schneidposition einstellbar ist. Dadurch kann lediglich ein Verändern der Schneidposition
durch die Schneidmittel die Länge des
Nähfadenstranges
einstellen.
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Vorzugsweise kann die Vorrichtung
weiters Härtungsmittel
zum Härten
eines bestimmten Bereichs des Nähfadens
nahe der Schneidposition nach einem Zuführen des Nähfadens und vor einem Schneiden
des Nähfadens
umfassen.
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Bevorzugter können die Härtungsmittel Härtungsagens-Aufbringmittel
zum Aufbringen eines Härtungsmittels
bzw. -agens auf den Nähfaden
und Fördermittel
zum Bewegen der Härtungsagens-Aufbringmittel
in der Längsrichtung
des Fadens innerhalb des bestimmten Härtungsbereichs umfassen.
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Weiters kann die Vorrichtung Härtungsmittel-Trockenmittel
zum Trocknen des Härtungsmittels umfassen,
das durch die Härtungsmittel-Aufbringmittel
aufgebracht ist, und die Fördermittel
können
konstruiert sein, um die Härtungsmittel-Aufbringmittel und
die Härtungsmittel-Trockenmittel
als eine einstückige
Einheit in der Längsrichtung
des Fadens zu bewegen. Dabei kann ein Härtungsvorgang beschleunigt
werden und somit kann die Zykluszeit einer Herstellung des an der
Nadel festgelegten Nähfadens weiter
verkürzt
werden.
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Vorzugsweise kann die Vorrichtung
weiters Haltemittel zum Halten des Fadens an mehreren Punkten, die
den Härtungsbereich
umgeben, nach einem Zuführen
des Fadens und vor einem Schneiden des Fadens und Spannungszufuhrmittel
zum Bereitstellen einer Zugspannungskraft auf den Faden in dem Haltebereich
durch die Haltemittel umfassen, indem eine externe Kraft auf den
Faden aufgebracht wird, und die Härtungsmittel-Aufbringmittel
können so
konstruiert sein, daß das
Härtungsmittel
auf den Faden aufgebracht wird, während die Spannungskraft durch
die Spannungs-Zufuhrmittel verliehen wird.
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Mit dieser Anordnung kann, verglichen
mit der Anordnung, in welcher das Härtungsmittel auf den Nähfaden ohne
Aufbringung einer Zugspannung auf den Nähfaden aufgebracht wird, das
Härtungsmittel
auf den Nähfaden über den
bestimmten Bereich gleichmäßig und
glatt aufgebracht werden. Dementsprechend kann eine Änderung
der Durchmesser des vorderen bzw. Führungsendes des Nähfadens
sicher verringert werden, um dadurch ein glattes Einführen bzw.
Einsetzen des Führungsendes des
Nähfadens
in das Einsatzloch am Ende der Nadel zu ermöglichen.
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Die Nähfadenhaltemittel können als
Einsetzmittel zum Einsetzen des Nähfadenstranges in das Einsetzloch
der Nadel funktionieren.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Gesamtanordnung einer Herstellungsvorrichtung
eines an einer Nadel festgelegten Nähfadens als eine erste Ausbildung
gemäß dieser
Erfindung;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht einer Nadelrückhalteeinheit in der Herstellungsvorrichtung;
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3 ist
ein schematisches Diagramm, das eine Gesamtanordnung einer Nähfadenzufuhrvorrichtung
in der Herstellungsvorrichtung zeigt;
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4A und 4B sind eine Draufsicht bzw. eine
Vorderansicht einer Antriebsvorrichtung für eine Transport/Haltevorrichtung
in der Nähfadenzufuhrvorrichtung;
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5 ist
eine perspektivische Ansicht einer Fördervorrichtung zum Transportieren
einer Härtungsagens-Zufuhrdüse in der
Nähfadenzufuhrvorrichtung;
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6A bis 6D sind Vorderansichten,
die eine Serie von Härtungsagens-Aufbringvorgängen zeigen,
die durch die Härtungsagens-Zufuhrdüse ausgeführt werden;
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7 und 8 sind eine Draufsicht bzw.
eine Vorderansicht, die Antriebsvorrichtungen zur Verwendung beim
Einfügen
bzw. Einsetzen eines Nähfadens
und Positionieren des Zentrums des Nähfadens zeigen, während der
Nähfaden
in der Herstellungsvorrichtung geklemmt ist;
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9 ist
eine teilweise perspektivische Querschnittsansicht, die eine Positionsbeziehung zwischen
der Einsetz/Klemmvorrichtung, Zentrum-Positionier/Klemmvorrichtung
und Nadeleinsenkvorrichtung zeigen;
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10 ist
eine teilweise Vorderansicht im Schnitt, die die Positionsbeziehung
der Vorrichtungen von 9 zeigt;
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11A ist
eine Vorderansicht der Nadeleinsenkvorrichtung;
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11B ist
eine Querschnittsansicht der Nadeleinsenkvorrichtung entlang der
Linie A-A in 11A;
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12A und 12B sind eine Draufsicht
bzw. eine Vorderansicht einer Antriebsvorrichtung für eine Transport/Haltevorrichtung
in einer zweiten Ausbildung gemäß dieser
Erfindung;
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13 ist
ein schematisches Diagramm, das eine Gesamtanordnung einer Nähfadenzufuhrvorrichtung
in einer dritten Ausbildung zeigt;
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14 ist
ein schematisches Diagramm, das eine Gesamtanordnung einer Nähfadenzufuhrvorrichtung
in einer vierten Ausbildung zeigt;
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15 ist
eine Draufsicht auf eine Gesamtanordnung der Nähfadenzufuhrvorrichtung in
der vierten Ausbildung;
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16 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Modifikation der Einsetz/Klemmvorrichtung
dieser Erfindung zeigt; und
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17 ist
eine teilweise Querschnittsseitenansicht der Einsetz/Klemmvorrichtung
in 16.
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Beste Art
zum Ausführen
der Erfindung
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Eine erste Ausbildung gemäß dieser
Erfindung ist unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
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1 und 2 zeigen eine Vorrichtung
zum Herstellen von Nadel-Nähfaden-Kombinationen
als die erste Ausbildung. Die Vorrichtung umfaßt eine Nadelzufuhrvorrichtung 2,
eine Nadeltransportvorrichtung 4, eine Nadelausrichtungseinstellvorrichtung 6,
eine Nadelaufnahmevorrichtung 12, einen Drehtisch 14,
eine Nadelendeinstellvorrichtung 18, eine Nadeleinsenkvorrichtung 20,
eine Zugtestvorrichtung 22, eine Nadelaustragsvorrichtung 24,
einen Nadelaustragstisch 26 und eine Nähfadenzufuhrvorrichtung 28.
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Die Nadeltransportvorrichtung 4 ist
zum Aufnehmen einer Nadel N, die zu einer vorbestimmten Position
an der Nadelzufuhrvorrichtung 2 zugeführt wird, und zum Transportieren
derselben zu der Nadelausrichtungseinstellvorrichtung 6 ad aptiert.
Es ist festzuhalten, daß die
Nadel N, die durch die erfinderische Herstellungsvorrichtung eines
an einer Nadel festgelegten Nähfadens
gehandhabt wird, eine im wesentlichen in einen Bogen gekrümmte Form
aufweist und mit einem Fadeneinsatzloch, das axial an dem Ende davon
geöffnet
ist, versehen ist.
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Die Nadelausrichtungs- bzw. -orientierungseinstellvorrichtung 6 hat
einen Einstelltisch 8, auf welchem die Nadel N anzuordnen
ist und eine Bilderkennungsvorrichtung 10, wie eine CCD.
Die Bilderkennungsvorrichtung 10 erkennt ein Bild der Nadel
N, die auf dem Einstelltisch 8 angeordnet ist. Die Nadelausrichtungseinstellvorrichtung 6 ist
zum Feineinstellen der Position und der Richtung der Nadel N, die
auf dem Einstelltisch 8 angeordnet ist, adaptiert, um die Position
und die Richtung des erkannten Bildes mit jenen eines Zielbildes,
das im voraus gespeichert wurde, durch ein horizontales Bewegen
und winkeliges Verlagern des Einstelltisches 8 gemäß den Erfordernissen
in Übereinstimmung
zu bringen.
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Die Nadelaufnahmevorrichtung 12 ist
adaptiert, um die Nadel N aufzunehmen, deren Position und Richtung
auf dem Einstelltisch 8 fein eingestellt wurden, und um
dieselbe zu der Nadelrückhalteeinheit 16 auf
dem Drehtisch 14 zuzuführen
bzw. zu liefern.
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Der Drehtisch 14 ist angetrieben,
um Drehungen auf einem Basisblock auszuführen und um vertikal bewegbar
zu sein, und ist mit einer Mehrzahl von Nadelrückhalteeinheiten 16 entlang
eines Umfangs davon versehen. Jede Nadelrückhalteeinheit 16 ist
zur Verfügung
gestellt, um die Nadel N, die von der Nadelaufnahmevorrichtung 12 zugeführt ist,
darauf zu halten. Mit einer winkeligen bzw. Winkelverlagerung des
Drehtisches 14 transportiert die Nadelrückhalteeinheit 16 die
Nadel N zu der Nadelendeinstellvorrichtung 18, der Nadeleinsenkvorrichtung 20, der
Zugtestvorrichtung 22 und der Nadelaustragsvorrichtung 24 in
dieser Reihenfolge.
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Die detaillierte Anordnung der Nadelrückhalteeinheit 16 ist
unter Bezugnahme auf 2 beschrieben.
Die Nadelrückhalteeinheit 16 hat
jeweils einen Rückhaltehauptkörper 70 in
der Form eines rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Parallelepipeds. Der
Rückhaltehauptkörper 70 ist
fix an der oberen Oberfläche
des Drehtisches 14 an einem Außenumfang festgelegt.
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Eine öffenbare Platte 74 ist
drehbar an der Rückseite
(Rückseite
in 2) des Rückhaltehauptkörpers 70 über Gelenke 71 und 72 festgelegt.
Ein Luftzylinder 76 ist aufgerichtet bzw. aufrecht an einem
unteren Abschnitt des Rückhaltehauptkörpers 70 angeordnet.
Eine ausfahrbare bzw. expandierbare Stange 78 des Luftzylinders 76 ist
in ein Durchtritts- bzw. Durchgangsloch 77, das in der
Mitte auf der Rückseite
des Rückhaltehauptkörpers 70 ausgebildet
ist, eingesetzt. Das Durchgangsloch 77 ist in der Längsrichtung
des Luftzylinders 76 ausgebildet. Wenn der Luftzylinder 76 aktiviert
wird, um die expandierbare Stange 78 zu einer Bewegung
nach oben von dem Durchgangsloch 77 zu veranlassen, wird
die öffenbare
Platte 74 nach oben durch das obere Ende der expandierbaren
Stange 78 gedrückt, um
in einen geöffneten
Zustand festgelegt zu werden (siehe die durchgezogene Linie in 2). Wenn der Luftzylinder 76 aktiviert
wird, um die expandierbare Stange 78 zu veranlassen, daß sie in
das Durchgangsloch 77 zurückgezogen wird, ist die öffenbare Platte 74 in
einen geschlossenen Zustand durch das Gewicht davon festgelegt (siehe
die gepunktete bzw. strichlierte Linie in 2).
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Wenn die öffenbare Platte 74 geöffnet ist, wird
die durch die Nadelaufnahmevorrichtung 12 transportierte
Nadel auf der oberen Oberfläche
des Rückhaltehauptkörpers 70 in
einem Zustand angeordnet, daß das
Ende der Nadel N nach vorwärts
von dem Rückhaltehauptkörper 70 (Vorderseite
in 2) vorragt. Nachfolgend
hält, wenn
die betätigbare
Platte 74 geschlossen wird, die Nadelrückhalteeinheit 16 die
Nadel N sicher darin, wobei das Ende derselben nach außen übersteht
bzw. vorragt.
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Die Nadelendeinstellvorrichtung 18 ist
zum Schieben des Endes der Nadel N adaptiert, das durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten
ist, welche zu einer vorbestimmten Position auf dem Drehtisch 14 bewegt
ist, um dadurch das Ende der Nadel N fein einzustellen. Wie dies
später
beschrieben werden wird, ist die Nadeleinsenkvorrichtung 20 zum Einsenken
des Endes der Nadel N von oben und unten in einem Zustand adaptiert,
daß ein
Nähfaden
Y, der von der Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 zugeführt ist,
in ein Einsetzloch an dem Ende der Nadel N eingesetzt wird, welche
sicher durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten
ist. Dadurch werden der Nähfaden
Y und die Nadel N mit einer vorbestimmten Preßkraft (Einsenkkraft) kombiniert,
um einen an einer Nadel festgelegten Nähfaden auszubilden.
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Die Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 ist
derart konstruiert, daß der
Nähfaden
Y, der um eine Spule 30 gewickelt ist, um eine bestimmte
Länge herausgezogen
und dort geschnitten wird, um einen Nähfadenstrang der gewissen Länge zu erhalten
und den Nähfadenstrang
in das Einsetzloch der Nadel N einzusetzen, die durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten
ist. Die Anordnung der Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 wird
auch später
im Detail beschrieben.
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Die Zugtestvorrichtung 22 ist
für ein
Inspizieren bzw. Überprüfen adaptiert,
ob die kombinierende Festigkeit des Nähfadens Y und der Nadel N ausreichend
ist, indem auf den Nähfaden
Y eine Zugkraft ausgeübt
wird, die nach unten gerichtet ist.
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Die Nadelaustragsvorrichtung 24 ist
mit einem Nadelgreifer an dem vorderen bzw. Führungsende eines schwenkenden
bzw. Schwenkarms versehen. Der Nadelgreifer nimmt die Nadel N auf
(die mit dem Nähfaden
Y versehen ist), die an der Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten
ist, und bringt die Nadel N auf den Nadelaustragstisch 26 aus.
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Die Anordnung der Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 ist
unter Bezugnahme auf 3 bis 10 im Detail beschrieben.
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Bezugnehmend auf 3 umfaßt die Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 zwischen
der Spule 30 und der Einsenkvorrichtung 20 in
dieser Reihenfolge eine Pendel- bzw. Schwingwalze 31, eine
Klemmvorrichtung (Haltemittel zur Verwendung beim Aufbringen eines
Härtungsagens
bzw. -mittels) 32, eine Spannungszufuhrvorrichtung 33,
eine elektrostatische Entfernungseinrichtung 34, einen Änderungsdetektor 35,
um eine Änderung
des Durchmessers eines Nähfadens
zu detektieren, ein Paar von Klemmvorrichtungen 36, die
an der Vorder- und Rückseite
in bezug auf die Nähfadenzufuhrrichtung
angeordnet sind, eine Schneideinrichtung 37, eine Klemmvorrichtung (Haltemittel
zur Verwendung beim Aufbringen des Härtungsagens) 38, eine
Einsetz/Klemmvorrichtung (Einsetzmittel) 39 und eine Zentrumspositionier/Klemmvorrichtung 40 zur
Verwendung beim Zentralisieren des Nähfadens.
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Die Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 umfaßt weiters
parallel zu der Anordnungsrichtung der obigen Vorrichtungen, d.
h. der Richtung eines Zuführens
(Herausziehens) des Nähfadens
eine Transport/Haltevorrichtung (Nähfadenhaltemittel) 42,
eine Härtungsagens-Aufbringdüse (Härtungsagens-Aufbringmittel) 43 und
einen Trockner (Härtungsagens-Trockenmittel) 44.
Die Vorrichtungen 42, 43 und 44 sind
in der Nähfadenzufuhrrichtung
bewegbar.
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Die Schwingwalze 31 ist
an dem Nähfaden
Y, welcher von der Spule 30 zugeführt ist, festgelegt. Ein Gewicht
eines bestimmten Gewichts hängt
auf der Schwingwalze 31, um konstant eine bestimmte Zugkraft
auf den Nähfaden
aufzubringen.
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Die haltenden bzw. Haltemittel 32, 36, 38 und 42 klemmen
den Nähfaden
Y von der linken und rechten Richtung (in 3, vordere und rückwärtige Richtung) zu einem bestimmten
Zeitpunkt. Der Klemmzeitpunkt der entsprechenden Haltemittel wird später im Detail
beschrieben.
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Die Zugspannungsaufbringvorrichtung 33 umfaßt bzw.
beinhaltet ein Paar von festgelegten Walzen 33a, 33a und
eine bewegbare Walze 33b, die dazwischen angeordnet ist.
Wenn die bewegbare Walze 33b nach unten zwischen die festgelegten Walzen 33a und 33a bewegt
wird, um den Nähfaden Y
nach unten zu drücken,
wird dem Nähfaden
Y eine bestimmte Zugspannung verliehen.
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Die Schneideinrichtung 37 besteht
aus einem Paar von Scheren, z. B. "orientalischen" Scheren, die in 15 gezeigt sind, und ist austauschbar zu
einer Schneidposition, (die Position, die in 3 gezeigt ist) angeordnet, an welcher
die Klingen der Scheren den Nähfaden
Y schneiden können
und zu einer zurückgezogenen
Position bewegt, an welcher die Schneideinrichtung 37 geneigt
nach unten weg von der Schneidposition zurückgezogen ist. Wenn die Schneideinrichtung 37 an
der Schneidposition betätigt
wird, wird der Nähfaden
Y an der Schneidposition schräg
geschnitten.
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Die Transport/Haltevorrichtung 42 bewegt sich
innerhalb eines Bewegungsbereichs von einer Transportstartposition,
welche zwischen den Klemmvorrichtungen 36 und 36 angeordnet
ist, und einer Transportendposition hin und her, welche von der Transportstartposition
um einen bestimmten Abstand zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 beabstandet
ist (Abstand entsprechend einer Ziellänge, an welcher der Nähfaden Y
zu schneiden ist). Eine Antriebsvorrichtung für das Hin- und Herbewegen der
Transport/Haltevorrichtung 42 wird als nächstes im
Detail unter Bezugnahme auf 4A und 4B beschrieben.
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Die Antriebsvorrichtung für die hin-
und hergehende Bewegung für
die Transport/Haltevorrichtung 42 hat einen stangen- bzw.
stablosen Zylinder 46 (einen Zylinder ohne eine Stange),
der sich in der Nähfadenzufuhrrichtung
erstreckt. Der stangenlose Zylinder 46 wird betätigt, wenn
Luft dazu durch ein Luftaufnahmeventil 53 zugeführt wird,
um einen bewegbaren Block 48 linear gerade zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 in
der Erstreckungsrichtung eines Hauptkörpers des Zylinders 46 zu
bewegen. Die Transport/Haltevorrichtung
42 ist auf dem
bewegbaren Block 48 über
eine Klammer bzw. einen Träger 49 festgelegt.
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Der stangenlose Zylinder 46 ist
weiters mit Stoßdämpfern 50A und 50B an
einer Position versehen, die den gegenüberliegenden Enden des hin- und
hergehenden Bewegungsbereichs der Transport/Haltevorrichtung 42 entspricht,
um eine weitere Bewegung des bewegbaren Blocks 48 über den
Bewegungsbereich hinaus zu verhindern. Sensoren (Enddetektormittel) 52A und 52B sind
jeweils an einer derartigen Position vorgesehen, um einen Kontakt
des bewegbaren Blocks 48 mit den Stoßdämpfern 50A und 50B zu
detektieren. Spezifisch ist der Stoßdämpfer 50A (oder Sensor 52A)
von dem Stoßdämpfer 50B (oder
Sensor 52B) um einen Abstand, der der Ziellänge des
Nähfadens
Y entspricht, beabstandet.
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Die Stoßdämpfer 50A, 50B und
die Sensoren 52A, 52B sind fix an dem stangenlosen
Zylinder 46 mittels eines Bolzens oder seines Äquivalents festgelegt.
Mit dieser Anordnung können
diese Glieder lösbar
an dem stangenlosen Zylinder 46 an jeder gewünschten
Position festgelegt werden.
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Ein Detektionssignal, das von den
Sensoren 52A und 52B ausgegeben wird, wird auf
eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 51, wie einen Mikrocomputer, zugeführt. Die
Steuer- bzw. Regeleinrichtung bzw. der Controller 51 gibt
ein Steuer- bzw.
Regelsignal zu dem Luftaufnahmeventil 53 basierend auf
dem Detektionssignal von den Sensoren 52A und 52B aus, um
eine Arbeit des stangenlosen Zylinders 46 zu steuern bzw.
zu regeln. Die Steuer- bzw. Regeleinrichtung 51 steuert
bzw. regelt auch sequentiell verschiedene Operationen bzw. Betätigungen
der Elemente, die die Nähfadenzufuhrvorrichtung 28 ausbilden,
wie die Haltemittel 32, 36 und 38.
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Die Härtungsmittel- bzw. Härtungsagens-Aufbringdüse 43 bewegt
einen bestimmten Bereich zwischen der Schneidposition der Schneideinrichtung 37 und
einer Position zu der Klemmvorrichtung 36 um einen bestimmte
Distanz weg von der Schneidposition. Während sie sich innerhalb des Härtungsagens-Aufbringbereichs
bewegt, bringt die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 ein
Härtungsagens, wie
ein Klebeagens bzw. Klebemittel, auf die Oberfläche des Nähfadens Y auf. Die Trocknungseinrichtung bzw.
der Trockner 44 ist für
ein Blasen von erhitzter Luft auf das Härtungsmittel adaptiert, das
auf die Oberfläche
des Nähfadens
Y beschichtet ist, um das beschichtete Härtungsagens zu trocknen.
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Die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und
der Trockner 44 werden durch in 5 gezeigte Fördermittel in entsprechenden
Richtungen gefördert.
In 5 ist eine Abstütz- bzw.
Supportplatte 54 fix geneigt angeordnet, während die
horizontale Lage beibehalten wird.
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Eine bewegbare Platte 56 ist
gleitbar entlang eines Paars von Schienen 55, die auf dem
horizontalen Glied 54 vorgesehen sind, in Vorwärts- und
Rückwärtsrichtung
angeordnet (in 3 Vorwärts- und Rückwärtsrichtung).
Ein Luftzylinder 57 ist fest an der Supportplatte 54 festgelegt
bzw. montiert und ist mit der bewegbaren Platte 56 über ein
verbindendes bzw. Verbindungsglied 58 und eine ausdehnbare bzw.
ausfahrbare Stange 57a verbunden. Wenn der Luftzylinder 57 ausgefahren
und kontrahiert wird, wird die bewegbare Platte 56 gleitbar
nach vorwärts und
rückwärts bewegt.
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In gleicher Weise ist ein Paar von
Schienen 59 auf der bewegbaren Platte 56 vorgesehen,
die sich in Vorwärts-
und Rückwärtsrichtung
(in 3 Rechts- und Linksrichtung)
erstrecken. Eine bewegbare Platte 60 ist gleitbar entlang
der Schienen 59 nach vorwärts und rückwärts angeordnet. Ein Luftzylinder 61 ist
fix an der bewegbaren Platte 56 festgelegt und ist mit
der bewegbaren Platte 60 über ein Verbindungsglied 62 und
eine ausdehnbare Stange 61a verbunden. In Übereinstimmung
mit einer Ausdehnung und einer Kontraktion des Luftzylinders 61 ist
die bewegbare Platte 60 gleitbar in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung
bewegbar.
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Die bewegbare Platte 60 ist
mit einer aufgerichteten bzw. aufrechten Wand 60a, die
sich vertikal nach oben erstreckt, ausgebildet. Ein Abstütz- bzw. Supportarm 63 erstreckt
sich von einer Seite der aufgerichteten Wand 60a und der
Trockner 44 ist fix an dem vorderen bzw. Führungsende
des Supportarms 63 festgelegt. An der gegenüberliegenden
Seite der aufgerichteten Wand 60a ist fix ein Paar von
Schienen 64 festgelegt, entlang welcher eine bewegbare Platte 65 vertikal
bewegbar ist. Ein Luftzylinder 66 ist fix an der aufgerichteten
Wand 60a festgelegt und ist mit der bewegbaren Platte 65 über ein
verbindendes bzw. Verbindungsglied 67 und eine ausdehnbare bzw.
ausfahrbare Stange 66a verbunden. Die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 ist
fix an dem Führungsende
der bewegbaren Platte 65 festgelegt. Wenn der Luftzylinder 66 expandiert
und kontrahiert wird, werden die bewegbare Platte 65 und
die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 einstückig bzw.
integral nach oben und unten bewegt.
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Mit dieser Anordnung werden in Übereinstimmung
mit einer Bewegung der bewegbaren Platte 56 in bezug auf
die Supportplatte 54 die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und
der Trockner 44 einstückig
horizontal zwischen einer vertikal ausgerichteten Position, an welcher
diese Vorrichtungen 43 und
44 direkt über dem
Nähfaden
Y angeordnet sind, und einer zurückgezogenen
Position transportiert, in welcher die Vorrichtungen 43 und 44 horizontal
von der vertikal ausgerichteten Position zurückgezogen sind.
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Als nächstes werden, wenn die bewegbare Platte 60 in
der bestimmten Richtung in bezug auf die bewegbare Platte 56 bewegt
wird, die Düse 43 und der
Trockner 44 von der Härtungsagens-Aufbringstartposition,
die in 6A und 6B gezeigt ist, zu der Härtungsagens-Aufbringendposition,
die in 6C und 6D gezeigt ist, entlang der
Längsrichtung
des Nähfadens
Y bewegt. Weiters wird die bewegbare Platte 65 nach oben
und unten in bezug auf die bewegbare Platte 60 bewegt.
In Übereinstimmung
mit der Auf- und Abbewegung der bewegbaren Platte 65 wird
die Düse 43 nach
oben und unten unabhängig von
dem Trockner 44 zwischen einer zurückgezogenen Position über dem
Nähfaden
Y, wie dies in 6A und 6D gezeigt ist, und einer
Kontaktposition bewegt, in welcher die Düse 43 im wesentlichen
in Kontakt mit dem Nähfaden
Y gelangt, wie dies in 6B und 6C gezeigt ist.
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Die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 ist
an einer derartigen Position angeordnet, um den Nähfaden Y vertikal
zu klemmen. An einem rückwärtigen Ende (linke
Endposition in 10) der
Einsetz/Klemmvorrichtung 39 ist ein geneigter bzw. sich
verjüngender Abschnitt 39a ausgebildet,
dessen Größe sich
beim Annähern
zu dem rückwärtigen Ende
desselben erhöht.
Der geneigte Abschnitt 39a ist vorgesehen, um glatt das
Einsetzen des Nähfadens
Y von dem rückwärtigen Ende
zu führen.
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Die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 wird
durch eine Einsetz/ Klemmvorrichtungs-Antriebsvorrichtung, die in 7 und 8 gezeigt ist, angetrieben. Obere und
untere klemmende bzw. Klemmabschnitte der Einsetz/Klemmvorrichtung 39 sind
an dem Führungsende
eines Paars von oberen und unteren Supportplatten 80 bzw. 80 festgelegt
bzw. montiert. Das Basisende der oberen und unteren Supportplatten 80 und 80 ist
auf einer Klammer 82 festgelegt. Die Klammer 82 ist
im Inneren mit einem Luftzylinder (nicht dargestellt) versehen,
um die oberen und unteren Supportplatten 80 und 80 zu
und weg voneinander zu bewegen. Die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 wird
zu einer Klemmposition, an welcher die oberen und unteren Klemmabschnitte
vertikal den Nähfaden
Y einklemmen, und einer Löseposition
verändert,
an welcher der Klemmzustand in Antwort auf eine Bewegung der oberen
und unteren Klemmplatten 80 und 80 gelöst ist.
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Die Klammer bzw. Klemme 82 ist
auf einem Basisglied 84 abgestützt, um gleitbar in der Richtung parallel
zu der Längsachse
des Nähfadens
Y (Links- und Rechtsrichtung in 7 und 8) zu sein. Ein Luftzylinder 85 ist
an dem Basisglied 84 horizontal festgelegt. Die Klammer 82 ist
mit dem Luftzylinder 85 über eine ausdehnbare Stange 85a verbunden. Wenn
der Luftzylinder 85 ausgedehnt und kontrahiert wird, bewegt
sich die Klammer 82 zwischen der Position, die durch die
durchgezogene Linie in 7 gezeigt
ist, und der Position, die durch die gepunktete Linie in 7 gezeigt ist, hin und her.
Die Position mit durchgezogener Linie entspricht einer Nähfadenaufnahmeposition
der Einsetz/Klemmvorrichtung 39, an welcher die Vorrichtung 39 einen
Abschnitt nahe des Führungsendes
des Nähfadens
Y erhalten bzw. aufnehmen kann, welcher durch die Transport/ Haltevorrichtung 42 zum
Klemmen geführt
wurde, während die
Position der gepunkteten Linie einer Nähfadeneinsetzposition der Vorrichtung 39 entspricht,
welcher das Führungs ende
des Nähfadens
Y, welches durch die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 eingeklemmt ist,
in ein Einsetzloch eingesetzt werden kann, das in dem Ende der Nadel
N ausgebildet ist, welche durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten
ist.
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Die Zentralpositionier/Klemmvorrichtung 40 ist
zwischen der Einsetz/Klemmvorrichtung 39 und der Nadeleinsenkvorrichtung 20 vorgesehen
und ist mit einem Luftzylinder 86 an dem unteren Ende davon
verbunden. In Übereinstimmung
mit einer Betätigung
des Luftzylinders 86 wird die Zentralpositionier/Klemmvorrichtung 40 zu
einer Klemmposition, in welcher linke und rechte klemmende bzw.
Klemmabschnitte der Vorrichtung 40 den Nähfaden Y
von links und rechts einklemmen, wie dies durch die gepunktete Linie
in 9 gezeigt ist, und
einer Löseposition
verändert,
an welcher der Klemmzustand gelöst
ist, wie dies durch die durchgezogene Linie in 9 gezeigt ist. Wenn die Zentralpositionier/Klemmvorrichtung 40 auf
die Klemmposition eingestellt wird, um das Führungsende des Nähfadens Y
einzuklemmen, wird der Nähfaden
Y sicher in der Mitte bzw. dem Zentrum des Einsetzlochs positioniert (d.
h. der Position, an welcher das Führungsende des Nähfadens
Y in das Einsetzloch der Nadel N eingesetzt werden kann).
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Der Luftzylinder 86 ist
mit einer expandierbaren Stange 88 eines Luftzylinders 90 über eine
Klammer bzw. einen Träger 91 verbunden.
Wenn der Luftzylinder 90 expandiert und kontrahiert wird,
wird die Zentralpositionier/Klemmvorrichtung 40 zu einer obersten
Position (die durch die gepunktete Linie in 8 gezeigt ist), an welcher die Vorrichtung 40 betätigbar ist,
um horizontal den Nähfaden
Y einzuklemmen, und zu einer untersten Position verändert (die
durch die durchgezogene Linie in 8)
gezeigt ist, an welcher die Vorrichtung 40 unter den Nähfaden Y
zurückgezogen
ist.
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Die detaillierte Anordnung der Nadeleinsenkvorrichtung 20 ist
unter Bezugnahme auf 9 bis 11 beschrieben. Die Nadeleinsenkvorrichtung 20 hat
einen horizontalen Stift bzw. Zapfen 100, der auf einem Basisglied über ein
nicht dargestelltes Supportglied abgestützt ist, ein unteres Stempelsupportglied 101 und
ein oberes Stempelsupportglied 102, das sich horizontal
erstreckt. Das untere Stempelsupportglied 101 ist mit einem
Vorsprung bzw. Fortsatz 101a ausgebildet, der nach oben
von der oberen Oberfläche
in der Mitte in bezug auf die linke und rechte Richtung davon in 11A vorragt, und das obere
Stempelsupportglied 102 ist mit einem Vorsprung 102a ausgebildet,
der nach unten von der Unterseite in der Mitte in bezug auf die
linke und rechte Richtung davon in 11A vorragt.
Das obere Stempelsupportglied 102 und das untere Stempelsupportglied 105 sind
drehbar um den horizontalen Zapfen 100 (d. h. auf einen
geöffneten
und geschlossenen Zustand eingestellt) in einem Zustand abgestützt, in
welchem der horizontale Stift bzw. Zapfen 100 horizontal
in einen Hohlraum der Vorsprünge 101a und 102a eingesetzt
bzw. eingepaßt
ist.
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Ein Ende (in 11A, rechtes Ende) des unteren Stempelsupportglieds 101 ist
mit jenem des oberen Stempelsupportglieds 102 über eine
Zugfeder 104 verbunden. Ein Nocken 106 ist zwischen dem
unteren Stempelsupportglied 101 und dem oberen Stempelsupportglied 102 angeordnet
und ist mit einer Ausgangs- bzw. Abtriebswelle 110 eines
Nockenantriebsmotors 108 verbunden. Der Nocken 106 ist
derart konfiguriert, daß das
untere und obere Stempelsupportglied 101 und 102 schwenkbar
in der entgegengesetzten Richtung um den hori zontalen Zapfen 100 in Übereinstimmung
mit einer Rotation des Nockens 106 durch den Nockenantriebsmotor 108 bewegbar
sind, um sich zu und weg voneinander zu bewegen.
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An der oberen Oberfläche an dem
gegenüberliegenden
Ende (linken Endabschnitt in 11A) des
unteren Stempelsupportglieds 101 ist ein unterer Einsenkstempel 111 in
einer aufgerichteten Position bzw. Lage über einem Stempelsupportblock 113 festgelegt
bzw. montiert. An der Unterseitenoberfläche an dem gegenüberliegenden
Ende (linken Endabschnitt in 11A)
des oberen Stempelsupportglieds 102 ist ein oberer Einsenkstempel 112 über einen
Stempelsupportblock 114 entgegengesetzt bzw. gegenüberliegend
zu dem unteren Einsenkstempel 111 montiert bzw. angeordnet.
In der Mitte des oberen Endes des unteren Einsenkstempels 111 ist
ein halbkreisförmiger
Ausschnitt 111a ausgebildet, dessen Durchmesser kleiner
als der Durchmesser des Endes der Nadel N ist. In ähnlicher
Weise ist in der Mitte des unteren Endes des oberen Einsenkstempels 112 ein
halbkreisförmiger
Ausschnitt 112a ausgebildet, dessen Durchmesser kleiner
als der Durchmesser des Endes der Nadel N ist.
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Wenn das untere und obere Stempelsupportglied 101 auf
einen geschlossenen Zustand eingestellt sind, wie dies durch die
durchgezogene Linie in 11A gezeigt
ist, wird das Ende der Nadel N, das durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten
ist, eingesenkt, während
es durch Druck zwischen die Ausschnitte 111a und 112a des
unteren und oberen Einsenkstempels zwischengeschaltet ist.
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Auf einer Seite (linken Seite in 10) des unteren Einsenkstempels 111 und
des Stempelsupportblocks 113, auf welchem der Nähfaden Y
einzusetzen ist, ist fix und integral bzw. einstückig eine Nähfadenführungsplatte 95 festgelegt.
In ähnlicher Weise
ist an einer Seite des oberen Einsenkstempels 112 und des
Stempelsupportblocks 114, auf welchem der Nähfaden Y
einzusetzen ist, eine Nähfadenführungsplatte 96 fix
und einstückig
festgelegt. In der Mitte des oberen Endes der unteren Führungsplatte 95 und
in der Mitte des unteren Endes der oberen Führungsplatte 96 sind
entsprechend halbkonische Führungslöcher 95a und 96b ausgebildet,
deren Radius in der Nähfadeneinsetzrichtung
verringert ist. Der Durchmesser der Führungslöcher 95a und 96b an
der Seite der Einsenkstempel 111 und 112 ist geringfügig größer als
der Durchmesser eines Einsetzlochs 116 eingestellt bzw.
festgelegt, das in dem Ende der Nadel N ausgebildet ist.
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Eine Betätigung der Herstellungsvorrichtung für einen
an einer Nadel festgelegten Nähfaden
gemäß dieser
Erfindung wird im Folgenden beschrieben.
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Bezugnehmend auf 1 wird die zu der vorbestimmten Position
auf der Nadelzufuhrvorrichtung 2 zugeführte Nadel N zu der vorbestimmten
Position auf dem Einstelltisch 8 der Nadelausrichtungseinstellvorrichtung 6 durch
die Nadeltransportvorrichtung 4 transportiert und wird
darauf angeordnet.
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Die Bilderkennungsvorrichtung 10 erkennt ein
Bild der Nadel N, die auf dem Einstelltisch 8 angeordnet
ist, und der Einstelltisch 8 wird in den entsprechenden
Richtungen so bewegt, um die Richtung und die Position des erkannten
Bildes mit jener eines Zielbildes, welches im voraus gespeichert
wurde, zusammenfallen zu lassen. Danach wird die Nadel, deren Richtung
und Position durch die Bewegung des Einstelltisches 8 eingestellt
wurde, durch die Nadelaufnahme vorrichtung 12 aufgenommen und
zu der Nadelrückhalteeinheit 16 auf
dem Drehtisch 14 transportiert.
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Wenn die Nadel dabei ist, zu der
Nadelrückhalteeinheit 16 getragen
zu werden, ist der Luftzylinder 76, der in 2 gezeigt ist, expandiert bzw. ausgefahren,
um die öffenbare
Platte 74 nach oben zu drücken, wodurch die obere Oberfläche des
Rückhaltehauptkörpers 70 nach
außen
freigelegt ist. Dann wird die Nadel N auf dem Rückhaltehauptkörper 70 in einem
Zustand angeordnet, daß das
Ende der Nadel N nach außen
von dem Rückhaltehauptkörper 70 vorragt.
Danach wird der Luftzylinder 76 zusammengezogen bzw. kontrahiert,
um die öffenbare
Platte 74 durch das Gewicht derselben zu schließen, wodurch es
der Nadel N ermöglicht
wird, daß sie
durch die Nadelrückhalteeinheit 16 zurückgehalten
wird. In diesem Zustand wird der Drehtisch 14 zu einer
bestimmten Winkelposition gedreht. Dadurch wird die Nadelrückhalteeinheit 16,
die die Nadel N trägt,
zu der Nadelendeinstellvorrichtung 18 transportiert, wo
das Ende der Nadel N zu einer bestimmten Position gedrückt wird,
um das Ende der Nadel fein zu positionieren. Danach wird der Drehtisch 14 winkelig
verlagert, um die Nadelrückhalteeinheit 16,
die die Nadel N trägt,
zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 zu transportieren.
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Wenn die Nadel N zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 getragen
wird, wie dies durch die strichlierte Linie in 11A gezeigt ist, werden der obere Einsenkstempel 112 und
der untere Einsenkstempel 111 voneinander weg geöffnet, um
eine große Öffnung zu
definieren. In diesem Zustand wird der Drehtisch 14 zu
einer bestimmten Winkelposition gedreht, um das Ende der Nadel N
in die Öffnung
zwischen dem oberen und unteren Einsenkstempel 111 und 112 zu
transportieren.
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In der Zwischenzeit führt die
Nähfadenzufuhrvorrichtung 28,
die in 3 gezeigt ist,
die folgenden Schritte eines Schneidens des Nähfadens Y, um einen Nähfadenstrang
mit einer bestimmten Länge
zu erhalten, eines Zuführens
des Nähfadenstranges
zu der Nadeleinsenkvorrichtung 20 und eines Einsetzens
des Führungsendes
des Nähfadenstranges
in das Einsatzloch 116 des Endes der Nadel N durch.
- 1) Die Haltemittel 32 und 38 halten
den Nähfaden Y.
Die Spannungsaufbringvorrichtung 33 führt eine bestimmte Spannungskraft
zu dem Nähfaden
Y zwischen den Haltemitteln 32 und 38 zu.
- 2) Die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und
der Trockner 44, die in 5 gezeigt
sind, werden einstückig
nach vorwärts
mit den bewegbaren Platten 56 und 60 durch das
Ausdehnen des Luftzylinders 57 von der zurückgezogenen
Position zu der vertikal ausgerichteten Position direkt über dem
Nähfaden
Y bewegt (siehe 6A).
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Nachfolgend wird, wenn der Luftzylinder 66 auf
einen kontrahierten Zustand eingestellt bzw. festgelegt ist, die
bewegbare Platte 65 abgesenkt, um das Führungsende der Düse 43 in
Kontakt mit dem Nähfaden
Y (siehe 6B) zu bringen.
Danach wird der Luftzylinder 61 expandiert, um die Düse 43 und den
Trockner 44 von der Härtungsagens-Aufbringstartposition
zu der vorbestimmten Position zu transportieren, an welcher der
Nähfaden
Y durch die Schneideinrichtung 37 zu schneiden ist (siehe 6C).
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Während
des Förderns
der Düse 43 und
des Trockners 44 wird ein Härtungsagens bzw. -mittel 68, das
von der Düse 43 zu geführt wird,
auf die Oberfläche
des Nähfadens
Y beschichtet, während
der Trockner 44 erhitzte bzw. Heißluft auf die beschichtete
Oberfläche
des Nähfadens
Y nach der Düse 43 aufbläst. Dadurch
wird das Härten
des Härtungsagens 58 beschleunigt.
Zu diesem Zeitpunkt kann, da die bestimmte Zugkraft auf den Nähfaden Y
aufgebracht ist, der Härtungsvorgang
des Nähfadens
Y mit dem reduzierten Durchmesser davon durchgeführt werden, wodurch ein gewünschter
Härtungsvorgang durchgeführt wird.
Nachdem das Aufbringen des Härtungsagens
beendet ist, wird die Düse 43 nach oben
angehoben und kehrt dann zu der zurückgezogenen Position gemeinsam
mit dem Trockner 44 (siehe 6D)
zurück.
- 3) Nachfolgend halten die Klemmvorrichtungen 36 und 36 den
Nähfaden
Y und die Schneideinrichtung 37 schneidet den Nähfaden Y
an der vorbestimmten Schneidposition. Zur selben Zeit wie der Schneidvorgang
lösen die
Klemmvorrichtungen 32 und 38 das Halten des Nähfadens
Y.
- 4) Zu diesem Zeitpunkt ist die Transport/Haltevorrichtung 42 an
der Position angeordnet, wo der bewegbare Block 48, der
in 4 gezeigt ist, in Kontakt
mit dem Stoßdämpfer 50A gelangt
(d. h. Position, die durch den Sensor 52A detektiert ist). Mit
anderen Worten hält
die Transport/Haltevorrichtung 42 den Nähfaden Y an der Position zwischen
den Klemmvorrichtungen 36 und 36 (Transportstartposition).
Zu dieser Zeit entspricht die Führungsendposition
des Nähfadens
Y der Schneidposition durch die Schneideinrichtung 37 in
dem vorherigen Schneidvorgang. Dementsprechend hält die Transport/Haltevorrichtung 42 einen
Abschnitt nahe dem Führungsende
des Nähfadens
Y. Es ist festzuhalten, daß zu
diesem Zeitpunkt das Führungsende
des Nähfadens
Y bereits mit dem Härtungsagens 68 beschichtet
wurde.
- 5) Nachdem die Klemmvorrichtungen 36 und 36 das
Halten des Nähfadens
Y lösen,
wird der stangenlose Zylinder 46 aktiviert, um die Transport/Haltevorrichtung 42 gemeinsam
mit dem bewegbaren Block 48 linear gerade zu der Nadel
N (welche durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten
ist) zu transportieren bzw. zu bewegen. Nachdem die Position in
Kontakt mit dem Stoßdämpfer 50B erreicht
ist, wird der bewegbare Block 48 durch den Sensor 52B detektiert.
Ein Detektionssignal, das für
die Anwesenheit des bewegbaren Blocks 48 an dem Stoßdämpfer 50B hinweisend ist,
wird zu der Steuer- bzw. Regeleinheit 51 übertragen.
Dadurch wird ein Antreiben des stangenlosen Zylinders 46 unterbrochen
und der bewegbare Block 48 und die Transport/Haltevorrichtung 42 bleiben
an der durch den Sensor 52B detektierten Position. Mit
diesem Vorgang wird der Nähfaden
Y exakt um die Abmessung, die dem Abstand L zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50B entspricht,
zugeführt.
Auf diese Weise werden die obigen Vorgänge 1) bis 5) eine bestimmte Anzahl
von Malen wiederholt, um Nähfadenstränge exakt
mit der vorbestimmten Ziellänge
(= L) zu erhalten.
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Nachdem die Transport/Haltevorrichtung 42 die
Position in Kontakt mit dem Stoßdämpfer 50B erreicht,
wird die Zentralposition/Klemmvorrichtung 40 auf die Klemmposition
eingestellt bzw. gesetzt, um dadurch das Zentrum des Führungsendes
des einzuführenden
Nähfadens
zu positionieren. Nachfolgend wird der Nähfadenstrang, dessen Zentrum
mit dem Einsetzloch der Nadel ausgerichtet ist, durch die Einsetz/Haltevorrichtung 39 erhalten.
Nach dem Halten durch die Einsetz/Haltevorrichtung 39 löst die Transport/Haltevorrichtung 42 den
Nähfaden
Y und kehrt zu der ursprünglichen
Position zwischen den Klemmvorrichtungen 36 und 36 (Transportstartposition,
die in Stufe 4 gezeigt ist) zurück. Nach einem Rückkehren
der Transport/Haltevorrichtung 42 zu der Anfangsposition
löst die
Zentralpositionier/ Haltevorrichtung 40 den Nähfaden Y
und bewegt sich dann zu der zurückgezogenen
Position unter dem Nähfaden
Y.
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Bezugnehmend auf die Nadeleinsenkvorrichtung 20 wird
der Nocken 106 gedreht und der obere Einsenkstempel 112 und
die obere Führungsplatte 96 und
der untere Einsenkstempel 111 und die untere Führungsplatte 95 bewegen
sich zueinander, um den Ausschnitt 111a den Einsenkstempels 111 und
den Ausschnitt 112a des Einsenkstempels 112 im
wesentlichen in Kontakt mit dem Außenumfang des Endes der Nadel
N (Zustand, der durch 9 und 10 gezeigt ist) festzulegen.
In diesem Zustand wird, wenn die Einsetz/Haltevorrichtung 39,
welche den Nähfaden
Y hält,
sich nach vorne (zu der Nähfadeneinsetzposition)
in der Richtung des Pfeils, der in 10 gezeigt
ist, von der Position (Fadenempfangsposition) bewegt, die in 9 und 10 gezeigt ist, das Führungsende des Nähfadens
Y in das Einsetzloch 116 an dem Ende der Nadel N eingesetzt, welche
durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten ist.
-
Zu diesem Zeitpunkt wurde das Führungsende
des Nähfadens
Y bereits mit dem Härtungsagens 68 beschichtet
und hat das Zentrum durch die Zentrumspositionier/Klemmvorrichtung 40 positioniert. Weiters
führen
die geneigten Führungslöcher 95a und 96a der
Führungsplatten 95 und 96 glatt
den Einsatz des Führungsendes
des Nähfadenstrangs
in das Einsetzloch 116 der Nadel N.
-
In dieser Ausbildung wird der Einsetzschritt nach
dem Schneidschritt durchgeführt.
-
Nach dem Einsetzschritt wird der
Nocken 106 weiter in derselben Richtung rotiert, um die
Einsenkstempel 111 und 112 weiter zueinander zu
bewegen, wodurch das Ende der Nadel N mit einer bestimmten Einsenkkraft
festgelegt wird. So wird das Ende der Nadel mit dem Nähfaden eingesenkt,
um fix das Führungsende
des Nähfadens
an der Nadel N festzulegen, um einen an der Nadel festgelegten Nähfaden auszubilden.
Nachdem das Einsenken beendet ist, werden die Einsenkstempel 111 und 112 voneinander
zu den entsprechenden Anfangspositionen wegbewegt, um eine große Öffnung zu
definieren. Dann wird der Drehtisch 14 zu einer bestimmten Winkelposition
gedreht, um die Nadel N auf der Nadelrückhalteeinheit 16 zu
der Zugtestvorrichtung 22 zu transportieren.
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Die Zugtestvorrichtung 22 bestätigt, ob
die Einsenkfestigkeit ausreichend ist, indem eine bestimmte stationäre Last
auf den Nähfaden
Y ausgeübt
wird, welcher fest an der Nadel N in einem Zustand festgelegt ist,
daß die
Nadelrückhalteeinheit 16 die
Nadel N zurückhält. Der
an der Nadel festgelegte Nähfaden,
welcher die Inspektion der Zugtestvorrichtung 22 passiert
hat (d. h. der an der Nadel festgelegte Nähfaden, in welchem der Nähfaden Y
nicht aus der Nadel während
dem Test bei einem Anlegen der stationären Last herausgezogen wird),
wird zu der Nadelaustragsvorrichtung 24 durch eine weitere
Rotation des Drehtisches 14 transportiert. Dann trägt ein Aufnahmevorgang
und eine Schwenkrotation der Nadelaustragsvorrichtung 24 die
Nadel mit dem festgelegten Nähfaden
auf den Nadelaustragstisch 26 aus.
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Gemäß dem Verfahren und der Vorrichtung dieser
Erfindung kann der Nähfaden
Y exakt auf dieselbe Länge
entsprechend dem Transporthub der Transport/Haltevorrichtung 42 ge schnitten
werden, (d. h. dem Abstand L zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50B),
um Nähfadenstränge derselben
Länge zu
erhalten, und diese Nähfadenstränge der
bestimmten Länge
können
effizient mit der Nadel N kombiniert werden. Weiters kann die Länge des
Nähfadenstranges
lediglich durch ein Verschieben der Montageposition der Stoßdämpfer 50A und 50B und der
Sensoren 52A und 52B um die Abmessung, die der
geänderten
Länge entspricht,
verändert
werden. Dementsprechend besteht kein Erfordernis für ein Bereitstellen
eines Berechnungsschrittes eines Umwandelns der geänderten
Größe der geschnittenen bzw.
Schneidlänge
in eine Rotationsgröße der Bremswalze.
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Die zweite Ausbildung dieser Erfindung
wird unter Bezugnahme auf 12 beschrieben.
In der zweiten Ausbildung ist zusätzlich zu den Stoßdämpfern 50A und 50B ein
Stoßdämpfer 50C an
einer Zwischenposition zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50B als
Zwischenanschlagmittel vorgesehen. Spezifisch ist ein Blockglied 120 fest,
an dem stangenlosen Zylinder 46 montiert und eine expandierbare
Stange eines Luftzylinders 122 ist fest an dem Blockglied 120 festgelegt.
Der Stoßdämpfer 50C ist
fix an einem Hauptkörper
des Luftzylinders 122 festgelegt bzw. montiert.
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Wenn der Luftzylinder 122 ausgedehnt
und kontrahiert wird, wie dies in 12 gezeigt
ist, verändert
der Stoßdämpfer 50C seinen
Zustand zwischen einem verhindernden Zustand eines Verhinderns bzw.
Blockierens der Transportbewegung des bewegbaren Blocks 48 entlang
des Transportpfades bzw. -wegs und dem zurückgezogenen Zustand, in welchem
der Stoßdämpfer 50B von
dem Transportpfad weg zurückgezogen
ist. Ein Sensor (Zwischenpositions-Detektormittel) 52C ist
an der Position vorgesehen, an welcher der bewegbare Block 48 in
Kontakt mit dem Stoßdämpfer 50C gelangt,
um zu detektieren, daß der
bewegbare Block 48 die Position des Stoßdämpfers 50C erreicht
hat.
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In dieser Ausbildung ist die Steuer-
bzw. Regeleinheit 51 veränderbar zwischen einer ersten
Art bzw. einem ersten Modus und einer zweiten Art bzw. einem zweiten
Modus eingestellt. Wenn die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 auf
den ersten Modus eingestellt ist, ist ein Transport des bewegbaren
Blocks 48 unterbrochen, nachdem bzw. wenn der Sensor 52B die
Anwesenheit des bewegbaren Blocks 48, der von dem Stoßdämpfer 50A weggeht,
detektiert hat. Andererseits ist, wenn die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 in
dem zweiten Modus bzw. zweiten Art eingestellt ist, ein Transport
des bewegbaren Blocks 48 unterbrochen, nachdem bzw. wenn
der Sensor 52C die Anwesenheit des bewegbaren Blocks 48,
der von dem Stoßdämpfer 50A weggeht,
detektiert hat.
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Mit dieser Anordnung ist, wenn der
Stoßdämpfer 50C von
dem Transportpfad des bewegbaren Blocks 48 zurückgezogen
ist und die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 in dem ersten
Modus eingestellt ist, das Schneiden des Nähfadens Y durch die Länge, die
dem Abstand L1 zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50B entspricht,
automatisiert. Andererseits ist, wenn der Stoßdämpfer 50C zu der Behinderungsposition
des Transportpfades bewegt wird und die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 in
der zweiten Art eingestellt ist, das Schneiden des Nähfadens
Y durch die Länge
entsprechend dem Abstand L2 zwischen den Stoßdämpfern 50A und 50C automatisiert.
Mit anderen Worten kann ein Verändern
des Steuer- bzw. Regelmodus eine Auswahl der Schneidlängen, d.
h. L1 und L2 ohne Verändern
der Montageposition des Stoßdämpfers und
des Sensors erleichtern.
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Wenn die Steuer- bzw. Regeleinheit 51 in
der zweiten Art eingestellt bzw. festgelegt ist, kann die Nähfadenzufuhrvorrichtung
auf die folgende Weise betätigt
werden. Nachdem der Nähfaden
Y an der bestimmten Schneidlänge
geschnitten ist, wird der Stoßdämpfer 50C von
dem Transportpfad zurückgezogen.
Dann wird die Transport/Haltevorrichtung 42 nach vorwärts bewegt,
um das Führungsende
des geschnittenen Nähfadens
Y zu der Einsetz/Haltevorrichtung 39 zu transportieren.
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Es ist festzuhalten, daß die Anzahl
des Zwischensensors und zwischenliegenden Stoßdämpfers nicht auf eins beschränkt ist.
Ein Erhöhen
der Anzahl dieser Elemente macht es möglich, Nähfadenstränge verschiedener Schneidlängen zu
erhalten.
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Die dritte Ausbildung dieser Erfindung
wird unter Bezugnahme auf 13 beschrieben.
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Die Herstellungsvorrichtung der Nadel-Nähfaden-Kombination,
die in der ersten Ausbildung gezeigt ist, ist wünschenswert beim Handhaben
eines Nähfadens
Y, der hauptsächlich
aus einem Mehrfachfaden bzw. Multifilament zusammengesetzt ist. Eine
Nähfadenzufuhrvorrichtung
der dritten Ausbildung, die in 13 gezeigt,
ist mit einer Heizeinrichtung 130 versehen, um ein Ringeln
eines Nähfadens Y
zu korrigieren, um sicher den Nähfaden
Y, der aus einem Einzelfaden zusammengesetzt ist, an die Nadel N
zu binden. Da der Einzelfaden frei von einem Aufspreizen eines Endabschnitts
des Nähfadens nach
einem Schneiden ist, können
die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und
der Trockner 44, die in 3 gezeigt
sind, weggelassen sein.
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Die vierte Ausbildung dieser Erfindung
ist unter Bezugnahme auf 14 und 15 beschrieben.
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Ähnlich
zu der Nähfadenzufuhrvorrichtung, die
in der dritten Ausbildung gezeigt ist, ist die Nähfadenzufuhrvorrichtung in
der vierten Ausbildung beim Handhaben eines Nähfadens aus einem Einzelfaden vorteilhaft.
Dementsprechend ist die Heizeinrichtung 130 vorgesehen
und die Härtungsagens-Aufbringdüse 43 und
der Trockner 44 sind weggelassen.
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In dieser Ausbildung ist ein Montageglied 134 zum
Festlegen bzw. Montieren einer Schneideinrichtung auf einem Basisglied 132 vorgesehen.
Ein Paar von Nuten bzw. Rillen 136, 136, die sich
in der Nähfadenzufuhrvorrichtung
(linke und rechte Richtung in 14 und 15) erstrecken, ist in dem
Basisglied 132 ausgebildet. Ein Bolzen 138 ist
in die Nut 136 und in ein Bolzeneinsetzloch des Montageglieds 134 eingesetzt.
Der Bolzen bzw. die Schraube 138 ist mit einer Mutter 139 an
der Unterseite des Basisgliedes 132 in Eingriff. Daher
kann das Montageglied 134 fest an dem Basisglied 132 an
jeder gewünschten
Position entlang der Nuten 136, 136 festgelegt sein.
Mit anderen Worten kann die Schneidposition durch die Schneideinrichtung 37 an
jeder gewünschten
Position eingestellt werden.
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Eine Haltevorrichtung 36 und
eine Zylindersupportwand 140 sind an dem Montageglied 134 in einer
aufgerichteten Lage festgelegt. Ein Luftzylinder 142 ist
fix an der Zylindersupportwand 140 schräg nach oben festgelegt. Die
Schneideinrichtung 37 ist mit dem Führungsende einer ausfahrbaren
Stange des Luftzylinders 142 über ein verbindender bzw. Verbindungsglied 144 verbunden.
Mit dieser Anordnung wird, wenn der Luftzylinder 142 expandiert
und kontrahiert wird, die Schneideinrichtung 37 zu der Schneidposition,
an welcher die Schneideinrichtung 37 betätigbar ist,
um den Nähfaden
Y zu schneiden, und zu der zurückgezogenen
Position verschoben, an welcher die Schneideinrichtung 37 schräg nach unten
weg von der Schneidposition zurückgezogen wird.
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Ein Lineal (Meßvorrichtung) 146,
das mit einer Skala zum Einstellen der Schneidposition versehen
ist, ist an dem Basisglied 132 entlang der Erstreckungsrichtung
der Nut 136 an einer Position nahe der Montageposition
des Montagegliedes 134 vorgesehen.
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In der Nähfadenzufuhrvorrichtung dieser Ausbildung
kann die Schneidposition der Schneideinrichtung 37 auf
einer derartigen Position entfernt von dem Ende der Nadel N, welche
durch die Nadelrückhalteeinheit 16 gehalten
ist, um einen vorbestimmten Abstand festgelegt sein, und die Schneideinrichtung 37 ist
betätigbar,
um den Nähfaden
Y zu schneiden, nachdem bestätigt
ist, daß die
Einsetz/Haltevorrichtung 39 das Führungsende des Nähfadens
Y in das Einsetzloch 116 der Nadel N eingesetzt hat. In
diesem Fall kann auch ähnlich
zu der ersten und dritten Ausbildung die Schneidlänge des Nähfadens
genau auf die vorbestimmte Ziellänge festgelegt
werden.
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In der ersten bis vierten Ausbildung
ist das Einsetzmittel zum Einsetzen des Führungsendes des Nähfadens
Y in das Einsetzloch 116 der Nadel die Einsetz/Klemmvorrichtung 39,
welche gesondert von der Transport/Haltevorrichtung 42 vorgesehen
ist. Alternativ kann die Transport/Haltevorrichtung 42 auch als
das Einsetzmittel verwendet sein. Der erstere Fall ist jedoch vorteilhafter,
da die Transport/Haltevor richtung 42 zu der Anfangsposition
(Position zwischen den Haltevorrichtungen 36 und 36 in 3) während eines Einsetzvorgangs
des Nähfadens
durch die Einsetz/Klemmvorrichtung 39 zurückkehren
kann. Dadurch wird die Produktionseffizienz weiter verbessert.
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Die Konstruktion der Einsetzmittel
ist nicht auf jene, die in den obigen Ausbildungen gezeigt ist, beschränkt. Beispielsweise
können
die Einsetz/Klemmvorrichtungen 150A und 150B,
die in 16 und 17 gezeigt sind, anwendbar
sein.
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In 16 und 17 ist die untere Einsetz/Klemmvorrichtung 150A mit
einer V-förmigen Nut
bzw. Rille 152 ausgebildet, die sich in der Nähfadeneinsetzrichtung
erstreckt, während
die obere Einsetz/Klemmvorrichtung 150B mit einer Rippe 154, die
nach unten vorragt, an der Position entsprechend der V-förmigen Nut 152 versehen
ist. Geneigte bzw. sich verjüngende
Führungsabschnitte 155, 156 sind an
der Nähfadeneinlaßseite (linken
Seite in 17) der Einsetz/Klemmvorrichtungen 150A und 150B ausgebildet,
um das Führungsende
des Nähfadens zu
führen.
Ein abgestufter Bereich 151A mit derselben Tiefe wie die
V-förmige
Nut 152 ist an der Nähfadenauslaßseite (rechten
Seite in 17) der unteren Einsetz/Klemmvorrichtung 150A ausgebildet.
Eine Vorsprungswand 151B, die nach unten vorragt und mit
derselben Höhe
wie die Rippe 154, ist an der Nähfadenauslaßseite der oberen Einsetz/Klemmvorrichtung 150B ausgebildet.
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Gemäß der Anordnung der Einsetz/Klemmvorrichtungen 150A und 150B kann
der Nähfaden
Y genau an der zentralen Position der V-förmigen Nut 152 (an
dem Bodenende) gehalten werden. Weiters können die geneigten Führungsabschnitte 155 und 156 glatt
das Einsetzen des Führungsendes
des Nähfadens
Y in die Einsetz/Klemmvorrichtungen 150A und 150B führen.
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Auf diese Weise können die Einsetzmittel frei konfiguriert
werden.
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In der ersten Ausbildung ist das
Härtungsmittel
zum Härten
des Nähfadens
das Härtungsagens, das
auf die Oberfläche
des Nähfadens
zu beschichten ist. Alternativ kann das Härtungsagens auf die Oberfläche des
Nähfadens
durch eine sprühartige Düse aufgebracht
werden. Dieses geänderte
Verfahren ist auch effizient beim wünschenswerten Ausführen eines
Härtungsvorgangs
an dem Nähfaden
Y ähnlich
zu der beschriebenen Ausbildung.
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Ausbeutung bzw. Anwendbarkeit
in der Industrie
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Wie oben erwähnt, ist die vorliegende Erfindung
effizient auf dem Gebiet einer Herstellung von an Nadeln festgelegten
Nähfaden
bzw. für
Nadel-Nähfaden-Zusammensetzungen
anwendbar auf ein Verfahren zum Kombinieren eines Nähfadens
einer vorbestimmten Länge
mit dem Ende der Nadel und auf eine Vorrichtung dafür.