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Diese Erfindung betrifft Vorrichtungen,
die Tachyarrhythmien (schnelle Herzrhythmen) feststellen und/oder
behandeln, und insbesondere Mechanismen zum Unterscheiden zwischen
verschiedenen Tachyarrhythmien und zum Bereitstellen geeigneter Therapien
zum Behandeln der identifizierten Tachyarrhythmien.
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In Zusammenhang mit implantierbaren
Kardiovertern und Defibrillatoren wurden zahlreiche Mechanismen
zur Kommunikation zwischen dem Patienten und der implantierten Vorrichtung
vorgeschlagen. Insbesondere ist in Zusammenhang mit implantierbaren
Defibrillatoren und Kardiovertern das Bereitstellen eines Patientenwarnsignals,
das angibt, daß eine
Kardioversion oder Defibrillation kurz bevorsteht, im Heilman u.
a. erteilten US-Patent US-A-4 210 149, im Alferness erteilten US-Patent
US-A-5 332 400 und im Sholder erteilten US-Patent US-A-5 190 034
offenbart. Die dem Patienten bereitgestellten Warnsignale nehmen
typischerweise die Form von Tonsignalen oder einer elektrischen
Stimulation unter Verwendung der implantierten Vorrichtung zugeordneter
Elektroden an.
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Zusätzlich zur Kommunikation von
der implantierten Vorrichtung zum Patienten sind auf dem Fachgebiet
auch Kommunikations- und Steuersignale bekannt, die vom Patienten
zur Vorrichtung gesendet werden. Beispielsweise offenbaren sowohl
das Hrdlicka u. a. erteilte US-Patent US-A-5 443 486 als auch das Loughman u.
a. erteilte US-Patent US-A-4 365 633 Vorrichtungen, die es dem Patienten
ermöglichen,
den Betrieb der implantierten Vorrichtung zu programmieren oder
zu steuern. Insbesondere in Zusammenhang mit implantierten Defibrillatoren
wurden die Warn- und Steuerfunktionen integriert, so daß dem Patienten
vor der Defibrillation oder Kardioversion ein Warnsignal bereitgestellt
wurde und ihm ein Mechanismus zum Überschreiben der implantierten
Vorrichtung bereitgestellt wurde, um die Abgabe eines unerwünschten
oder unnötigen
Kardioversionsoder Defibrillationsimpulses zu verhindern. Solche
Systeme sind im Sholder erteilten US-Patent US-A-5 190 034 und im
Heilman u. a. erteilten US-Patent US-A-4 210 149, die vorstehend
zitiert wurden, offenbart. Bei diesen Systemen überwacht die implantierte Vorrichtung
den Herzrhythmus des Patienten, um das Vorhandensein einer Arrhythmie zu
bestimmen, die eine Kardioversion oder Defibrillation erfordert.
Nachdem ein solcher Rhythmus festgestellt wurde, liefert die Vorrichtung
das Warnsignal, das die unmittelbar bevorstehende Anwendung eines Kardioversions-
oder Defibrillationsschocks angibt, den der Patient überschreiben
kann. Es ist auf dem Fachgebiet auch bekannt, daß es dem Patienten erlaubt
wird, die Anwendung eines Kardioversions- oder Defibrillationsschocks
einzuleiten. Beispielsweise ist im Mirowski u. a. erteilten US-Patent
US-A-3 952 750 ein
atrieller implantierbarer Kardioverter offenbart, bei dem der Patient
die Anwendung eines atriellen Kardioversionsimpulses einleitet,
und im Adams u. a. erteilten US-Patent US-A-5 498 062 ein implantierbarer
Defibrillator offenbart, bei dem der Patient den Ablauf des Arrhythmiefeststellungsmechanismus
einleitet, um zu bestimmen, ob die Anwendung eines Kardioversions-
oder Defibrillationsimpulses erforderlich ist. In US-A-5 490 862
ist auch ein atrieller bzw. atrialer Defibrillator mit einem vom Patienten
aktivierten Modus offenbart.
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Gegenwärtig erhältliche implantierbare Anti-Arrhythmie-Vorrichtungen verwenden
ausgeklügelte
Arrhythmie-Feststellungs- und Klassifizierungsverfahren zum genauen
Bestimmen, ob die Anwendung einer Therapie angemessen ist. Insbesondere
in Zusammenhang mit Vorrichtungen, wie Kardiovertern und Defibrillatoren,
die das Potential haben, Arrhythmien einzuleiten, falls sie nicht
richtig mit dem Herzrhythmus des Patienten synchronisiert sind,
sind diese Feststellungsverfahren gewöhnlich konservativ, um die
Anwendung einer unnötigen
Therapie zu vermeiden. In diesen Fällen kann die implantierte
Vorrichtung manchmal länger
brauchen als der Patient, um zu bestimmen, daß die Abgabe einer Therapie
erforderlich ist. Patientenaktivatoren, wie sie vorstehend erörtert wurden,
welche auf Anforderung eine Therapie auslösen, richten sich auf dieses
Problem, sehen die Möglichkeit
eines Patientenfehlers jedoch nicht vor. Die Vorrichtung, die im
vorstehend zitierten Patent von Adams beschrieben ist, behandelt
die Möglichkeit
eines Patientenfehlers, indem sie bestimmt, ob eine Therapie nach
einer Anforderung von dem Patienten angemessen ist, sie verwendet
jedoch den gleichen Satz von Kriterien für eine vom Patienten angeforderte
Therapie wie für
eine von der Vorrichtung eingeleitete Therapie und kann daher Therapien
nicht so schnell und so häufig
bereitstellen, wie es ansprechend auf Anforderungen des Patienten
wünschenswert
sein mag. Es wird angenommen, daß die vorliegende Erfindung
dem Patienten die Möglichkeit
gibt, ansprechend auf eine Anforderung schnell und sicher eine Therapie
zu erhalten, wenn diese angemessen ist.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine implantierbare Anti-Arrhythmie-Vorrichtung in der Art eines
Defibrillators oder eines Anti-Tachykardie-Schrittmachers mit einem
zugeordneten Patientenaktivator, und sie sieht eine implantierbare
Anti-Arrhythmie-Vorrichtung vor, welche aufweist:
Mittel zum
Festlegen eines ersten Satzes von Kriterien zur Feststellung einer
Arrhythmie,
Mittel zur Beobachtung des Herzrhythmus eines Patienten,
Mittel
zur Feststellung, ob der Herzrhythmus des Patienten den ersten Satz
von Kriterien erfüllt,
Mittel,
um auf die Feststellung zu reagieren, daß der Herzrhythmus des Patienten
den ersten Satz von Kriterien erfüllt, und um eine erste Anti-Arrhythmie-Therapie
anzuwenden, und
Mittel zum Empfang eines Patientenaktivierungssignals,
gekennzeichnet
durch
Mittel zum Festlegen eines zweiten Satzes von Kriterien
zur Feststellung einer Arrhythmie,
Mittel, die auf den Erhalt
eines Patientenaktivierungssignals reagieren, und um festzustellen,
ob der Herzrhythmus eines Patienten den zweiten Satz von Kriterien
erfüllt,
und
Mittel, die auf eine Feststellung reagieren, daß der Herzrhythmus
des Patienten den zweiten Satz von Kriterien erfüllt, und um eine zweite Anti-Arrhythmie-Therapie anzuwenden.
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Die Arrhythmiefeststellungsfunktion
wird zwischen dem Patienten und der implantierten Vorrichtung geteilt,
statt lediglich eine Patientenaktivierung oder eine Patientenüberschreibung
bereitzustellen. Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist die implantierbare Vorrichtung mit einem Tachyarrhythmie-Erkennungsmechanismus
versehen, der im wesentlichen kontinuierlich arbeitet und der beim
Erfüllen
eines ersten Kriteriensatzes die Anwendung einer Anti-Arrhythmie-Therapie
in der Art einer Stimulation, Kardioversion oder Defibrillation
auslöst.
Zusätzlich
ist dem Patienten ein Aktivator bereitgestellt, der die implantierte
Vorrichtung darüber
informiert, daß der
Patient glaubt, daß eine
Anti-Arrhythmie-Therapie erforderlich ist. Ansprechend auf den Empfang
des Aktivierungssignals definiert die implantierte Vorrichtung danach
ein Zeitintervall, während
dessen ein zweiter, weniger harter Satz von Arrhythmie-Feststellungskriterien
erfüllt
sein muß,
woraufhin die Vorrichtung einen Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls
anwendet. Durch diesen Mechanismus werden für die Selbstaktivierung der
Vorrichtung härtere
Kriterien als für
die Patientenaktivierung festgelegt, wobei angenommen wird, daß hierdurch
gegenüber
den vorstehend beschriebenen Systemen die Genauigkeit und die Flexibilität des Systems
beim Behandeln von Tachyarrhythmien verbessert wird.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist die bestimmte einzuleitende Therapie in die implantierte
Vorrichtung einprogrammiert und hat gegenüber automatischen, von der
Vorrichtung initialisierten Therapien Vorrang. Gemäß der hier
offenbarten bevorzugten Ausführungsform
ist die vom Patienten aktivierte Therapie auf das Beenden atrieller
Tachyarrhythmien gerichtet. Es wird jedoch angenommen, daß die Erfindung
generell auch in Zusammenhang mit der Feststellung und Beendigung ventrikulärer Arrhythmien
anwendbar ist. Gemäß der hier
offenbarten speziellen Ausführungsform
wird eine atrielle Anti-Arrhythmie-Therapie ansprechend auf die
Anforderung einer Therapie durch den Patienten nur dann angewendet,
wenn der Herzrhythmus Kriterien erfüllt, die innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls
von beispielsweise einer Minute nach der Anforderung der vom Patienten
aktivierten Therapie mit einer atriellen Fibrillation oder einer
atriellen Tachykardie übereinstimmen.
Zusätzlich
wird die vom Patienten aktivierte Therapie beim Auftreten einer
Vielzahl von Ereignissen, einschließlich der Feststellung einer
Beendigung der atriellen Fibrillations- oder atriellen Tachykardieepisode
oder einer Bestimmung, daß eine
anhaltende atrielle Fibrillation oder Tachykardie über mehr
als einen vorgegebenen Zeitraum angedauert hat, deaktiviert. Ansprechend
auf das Patientenaktivierungssignal benachrichtigt die implantierte
Vorrichtung den Aktivator ansprechend auf die Anforderung des Patienten,
ob ein für
die Behandlung geeigneter atrieller Rhythmus vorhanden ist und ob
eine Therapie anwendbar ist.
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Bevorzugte Ausführungsformen werden nun nur
als Beispiel mit Bezug auf die anliegende Zeichnung beschrieben.
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1 zeigt
eine erste Ausführungsform
eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators
eines zur Verwendung bei der Verwirklichung der vorliegenden Erfindung
geeigneten Typs in Zusammenhang mit einem menschlichen Herzen,
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2 zeigt
ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators,
in dem die Erfindung verwirklicht werden kann,
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3 zeigt
eine als Beispiel dienende Ausführungsform
eines Patientenaktivators, der beim Verwirklichen der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann,
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4 ist
ein Funktions-Blockdiagramm des Patientenaktivators aus 3,
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5 zeigt
die Grundzeitintervalle, die gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zum Klassifizieren von Herzereignisfolgen
verwendet werden,
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6 zeigt
das gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zum Klassifizieren von Herzereignisfolgen
verwendete Klassifizierungssystem,
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7 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendeten kontinuierlichen Erkennungsmaschine
zum Erreichen einer Klassifizierung von Herzereignisfolgen gemäß dem in 4 dargestellten System dargestellt
ist,
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8 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendeten kontinuierlichen Erkennungsmaschine
zum Identifizieren des wahrscheinlichen Auftretens eines normalen
Sinusrhythmus oder einer Sinustachykardie auf der Grundlage von
Reihen von Herzereignisfolgen, die unter Verwendung der in 5 dargestellten kontinuierlichen Erkennungsmaschine
klassifiziert wurden, dargestellt ist,
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9 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendeten kontinuierlichen Erkennungsmaschine
zum Identifizieren des wahrscheinlichen Auftretens eines normalen
Sinusrhythmus oder einer Sinustachykardie bei Vorhandensein einer
Fernfeld-R-Zacken-Erfassung im Atrium auf der Grundlage von Reihen
von Herzereignisfolgen, die unter Verwendung der in 5 dargestellten kontinuierlichen Erkennungsmaschine
klassifiziert wurden, dargestellt ist,
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10 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung verwendeten zweiten kontinuierlichen Erkennungsmaschine
zum Identifizieren des wahrscheinlichen Auftretens einer atriellen
Fibrillation oder eines atriellen Flatterns auf der Grundlage von
Reihen von Herzereignisfolgen, die unter Verwendung der in 5 dargestellten kontinuierlichen
Erkennungsmaschine klassifiziert wurden, dargestellt ist,
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11 ist
eine Tabelle, in der die Arbeitsweise einer gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung verwendeten kontinuierlichen Erkennungsmaschine
zum Identifizieren des wahrscheinlichen Auftretens einer AV-Knoten-Tachykardie
auf der Grundlage von Reihen von Herzereignisfolgen, die unter Verwendung
der in 5 dargestellten
kontinuierlichen Erkennungsmaschine klassifiziert wurden, dargestellt
ist,
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12 ist
ein Funktions-Flußdiagramm,
in dem die Arbeitsweise des gemäß der vorliegenden Erfindung
verwendeten Herzrhythmus-Klassifizierungsverfahrens dargestellt
ist,
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13 ist
ein Funktions-Flußdiagramm,
in dem die Wechselwirkung der verschiedenen Regeln zum Einleiten
und zum Verhindern von Anti-Arrhythmie-Therapien dargestellt ist,
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14 ist
ein Diagramm, in dem die Arbeitsweise des Atrielle-Fibrillation/Atrielle-Tachykardie-Nachweiszählers dargestellt
ist, und
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15 ist
ein Funktions-Flußdiagramm,
in dem die Arbeitsweise des Patientenaktivators dargestellt ist.
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1 zeigt
einen Defibrillator und einen Leitungssatz gemäß der vorliegenden Erfindung.
Die ventrikuläre
Leitung weist einen langgestreckten isolierenden Leitungskörper 16 auf,
der drei konzentrische gewickelte Leiter trägt, welche voneinander durch
schlauchförmige
Isolierhüllen
getrennt sind. Neben dem distalen Ende der Leitung befinden sich eine
Ringelektrode 24, eine ausfahrbare Helixelektrode 26,
die zurückziehbar
in einem isolierenden Elektrodenkopf 28 angebracht ist,
und eine langgestreckte gewickelte Elektrode 20. Jede der
Elektroden ist mit einem der gewickelten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 16 gekoppelt.
Die Elektroden 24 und 26 werden zur Herzstimulation
und zum Messen ventrikulärer
Depolarisationen verwendet. Am proximalen Ende der Leitung befindet
sich ein gegabelter Verbinder 14, der drei elektrische
Verbinder aufweist, welche jeweils mit den gewickelten Leitern gekoppelt sind.
Die Defibrillationselektrode 20 kann aus Platin, einer Platinlegierung
oder anderen Materialien hergestellt sein, von denen bekannt ist,
daß sie
bei implantierbaren Defibrillationselektroden verwendbar sind, und
sie kann eine Länge
von etwa 5 cm aufweisen.
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Die atrielle Leitung bzw. SVC-Leitung
weist einen langgestreckten isolierenden Leitungskörper 15 auf,
der drei konzentrische gewickelte Leiter trägt, welche, entsprechend dem
Aufbau der ventrikulären Leitung,
voneinander durch schlauchförmige
Isolierhüllen
getrennt sind. Neben dem J-förmigen distalen Ende
der Leitung befinden sich eine Ringelektrode 21 und eine
ausfahrbare Helixelektrode 17, die zurückziehbar innerhalb eines isolierenden
Elektrodenkopfs 19 angebracht ist. Jede der Elektroden
ist mit einem der gewickelten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 15 gekoppelt.
Die Elektroden 17 und 21 werden zur atriellen
Stimulation und zum Messen atrieller Depolarisationen verwendet.
Eine langgestreckte gewickelte Elektrode 23 ist proximal
zur Elektrode 21 bereitgestellt und mit dem dritten Leiter
innerhalb des Leitungskörpers 15 gekoppelt.
Die Elektrode 23 weist vorzugsweise eine Länge von
10 cm oder mehr auf und ist so konfiguriert, daß sie sich vom SVC zur Trikuspidalklappe
erstreckt. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform,
die von den Erfindern getestet wurde, befanden sich in etwa 5 cm
der Elektrode des rechten Atriums bzw. des SVC im rechten Atrium,
wobei sich die restlichen 5 cm im SVC befanden. Am proximalen Ende
der Leitung befindet sich ein gegabelter Verbinder 13,
der drei elektrische Verbinder aufweist, welche jeweils mit einem
der gewickelten Leiter gekoppelt sind.
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Die Koronarsinusleitung weist einen
langgestreckten isolierenden Leitungskörper 6 auf, der einen
gewickelten Leiter trägt,
welcher mit einer langgestreckten gewickelten Defibrillationselektrode 8 gekoppelt
ist. Die Elektrode 8, die in unterbrochenen Umrißlinien
dargestellt ist, befindet sich innerhalb des Koronarsinus und der
großen
Vene des Herzens. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein Verbinderstecker 4,
der einen elektrischen Verbinder trägt, welcher mit dem gewickelten
Leiter gekoppelt ist. Die Elektrode 8 im Koronarsinus bzw.
in der großen
Vene kann eine Länge
von etwa 5 cm aufweisen.
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Ein implantierbarer Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator 10 ist
in Kombination mit den Leitungen dargestellt, wobei die Leitungsverbinderanordnungen 4, 13 und 14 in
den Verbinderblock 12 eingefügt sind. Wahlweise kann die
Isolation des nach außen
weisenden Abschnitts des Gehäuses 11 des Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators 10 unter Verwendung
einer Kunststoffbeschichtung, beispielsweise aus Parylen oder Silikongummi,
bereitgestellt werden, wie es gegenwärtig bei manchen unipolaren Herzschrittmachern
der Fall ist. Der nach außen
weisende Abschnitt kann jedoch stattdessen auch unisoliert gelassen
werden, oder es kann eine andere Unterteilung zwischen isolierten
und nicht-isolierten
Abschnitten verwendet werden. Der nichtisolierte Abschnitt des Gehäuses 11 dient
als eine subkutane Defibrillationselektrode, die zum Defibrillieren
entweder der Atrien oder der Ventrikel verwendet wird. Andere Leitungskonfigurationen
und Elektrodenorte können
natürlich
den dargestellten Leitungssatz ersetzen. Beispielsweise können atrielle
Defibrillations- und Meßelektroden
entweder zur Koronarsinusleitung oder zur rechten ventrikulären Leitung
hinzugefügt
werden statt an einer getrennten atriellen Leitung angeordnet zu
werden, wodurch ein System mit zwei Leitungen ermöglicht wird.
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2 ist
ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators,
in dem die vorliegende Erfindung nutzbringend angewendet werden
kann. Dieses Diagramm sollte als den Vorrichtungstyp, in dem die
Erfindung verwirklicht werden kann, beispielhaft erläuternd und
nicht als einschränkend
angesehen werden, weil angenommen wird, daß die Erfindung nutzbringend
in einer großen
Vielzahl von Vorrichtungsimplementationen, einschließlich Vorrichtungen,
die Therapien zum Behandeln atrieller Arrhythmien an Stelle von
oder zusätzlich
zu ventrikulären Arrhythmien
bereitstellen, Kardiovertern und Defibrillatoren, welche keine Anti-Tachykardie-Stimulationstherapien
bereitstellen, Anti-Tachykardie-Schrittmachern,
die keine Kardioversion oder Defibrillation bereitstellen, und Vorrichtungen,
welche verschiedene Formen von Anti-Arrhythmie-Therapien, wie eine Nervenstimulation
oder eine Arzneimittelverabreichung, ausführen, verwirklicht werden kann.
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Die Vorrichtung ist mit einem Leitungssystem versehen,
welches Elektroden aufweist, die den in 1 dargestellten entsprechen können. Es
können natürlich auch
alternative Leitungssysteme austauschend verwendet werden. Falls
die Elektrodenkonfiguration aus 1 verwendet
wird, treten folgende Entsprechungen zu den erläuterten Elektroden auf. Die
Elektrode 311 entspricht der Elektrode 11, und sie
ist der nichtisolierte Abschnitt des Gehäuses des implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators.
Die Elektrode 320 entspricht der Elektrode 20,
und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich im rechten Ventrikel
befindet. Die Elektrode 310 entspricht der Elektrode 8,
und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich im Koronarsinus
befindet. Die Elektrode 318 entspricht der Elektrode 28,
und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich in der oberen Hohlvene
befindet. Die Elektroden 324 und 326 entsprechen
den Elektroden 24 und 26, und sie werden zum Messen
und Stimulieren im Ventrikel verwendet. Die Elektroden 317 und 321 entsprechen
den Elektroden 19 und 21, und sie werden zum Stimulieren und
Messen im Atrium verwendet.
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Die Elektroden 310, 311, 318 und 320 sind mit
einer Hochspannungs-Ausgangsschaltung 234 gekoppelt. Die
Elektroden 324 und 326 sind mit dem R-Zacken-Verstärker 200 gekoppelt,
der vorzugsweise die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten
Verstärkers
annimmt, welcher eine einstellbare Meßschwelle als Funktion der
gemessenen Amplitude der R-Zacke
bereitstellt. Ein Signal wird immer dann auf der R-Ausgangsleitung 202 erzeugt, wenn
das zwischen den Elektroden 324 und 326 gemessene
Signal die vorliegende Meßschwelle übersteigt.
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Die Elektroden 317 und 321 sind
mit dem P-Zacken-Verstärker 204 gekoppelt,
der vorzugsweise auch die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten
Verstärkers
annimmt, welcher eine einstellbare Meßschwelle als Funktion der
gemessenen Amplitude der R-Zacke bereitstellt. Ein Signal wird immer
dann auf der P-Ausgangsleitung 206 erzeugt, wenn das zwischen
den Elektroden 317 und 321 gemessene Signal die
vorliegende Meßschwelle übersteigt.
Die allgemeine Arbeitsweise des R-Zacken-Verstärkers 200 und des
P-Zacken-Verstärkers 204 kann
derjenigen entsprechen, die im am 2. Juni 1992 Keimel u. a. erteilten
US-Patent US-A-5 117 824 "Apparatus
for Monitoring Electrical Physiologic Signals" offenbart ist.
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Eine Schaltmatrix 208 wird
verwendet, um auszuwählen,
welche der verfügbaren
Elektroden mit dem Breitbandverstärker 210 (von 0,5–200 Hz)
zur Verwendung bei der digitalen Signalanalyse gekoppelt werden.
Die Auswahl der Elektroden wird vom Mikroprozessor 224 über einen
Daten-/Adreßbus 218 gesteuert,
wobei diese Auswahlen nach Wunsch geändert werden können. Von
den Elektroden zur Kopplung mit dem Bandpaßverstärker 210 ausgewählte Signale
werden einem Multiplexer 220 zugeführt und danach von einem A/D-Wandler 222 in
digitale Mehrbitsignale umgewandelt, um sie, von einer Direktspeicherzugriffs-Schaltung 228 gesteuert,
im Direktzugriffsspeicher 226 zu speichern. Der Mikroprozessor 224 kann
digitale Signalanalysetechniken verwenden, um die im Direktzugriffsspeicher 226 gespeicherten
digitalisierten Signale zu charakterisieren und den Herzrhythmus
des Patienten unter Verwendung beliebiger der zahlreichen auf dem
Fachgebiet bekannten Signalverarbeitungsverfahren zu erkennen und
zu klassifizieren.
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Eine Telemetrieschaltung 330 empfängt über eine
Antenne 332 Abwärtstelemetrie
vom Patientenaktivator und sendet Aufwärtstelemetrie über diese zum
Patientenaktivator. Zum Aktivator zu sendende Daten und Steuersignale
für die
Telemetrieschaltung werden vom Mikroprozessor 224 über den Adreß-/Datenbus 218 bereitgestellt.
Die empfangene Telemetrie wird dem Mikroprozessor 224 über den Multiplexer 220 zugeführt. Das
spezielle verwendete Telemetriesystem ist für das Anwenden der Erfindung
nicht kritisch, und es können
beliebige der zahlreichen Typen von Telemetriesystemen, die zur
Verwendung bei implantierbaren Vorrichtungen bekannt sind, verwendet
werden. Insbesondere sind die Telemetriesysteme, die im Blanchette
u. a. er teilten US-Patent US-A-5 292 343, im Thompson erteilten US-Patent US-A-5 314
450, im Wyborny u. a. erteilten US-Patent US-A-5 354 319, im Keimel
erteilten US-Patent US-A-5 383 909, im Grevious erteilten US-Patent
US-A-5 168 871, im Barsness erteilten US-Patent US-A-5 107 833 und
im Grevious erteilten US-Patent US-A-5 324 315 offenbart sind, zur
Verwendung in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung geeignet.
Es können
jedoch austauschend auch die in verschiedenen anderen hier zitierten
Patenten offenbarten Telemetriesysteme, die auf programmierbare
implantierte Vorrichtungen gerichtet sind, oder ähnliche Systeme verwendet werden.
Die Telemetrieschaltung 330 wird natürlich auch für die Kommunikation
mit einer externen Programmiereinrichtung verwendet, wie es bei
implantierbaren Anti-Rrrhythmie-Vorrichtungen herkömmlich ist.
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Der Rest der Schaltungsanordnung
ist für das
Bereitstellen von Herzstimulations-, Kardioversions- und Defibrillationstherapien
vorgesehen, und er kann für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung der im Stand der Technik bekannten
Schaltungsanordnung entsprechen. Es wird nachstehend eine als Beispiel
dienende Vorrichtung zum Ausführen
von Stimulations-, Kardioversions- und Defibrillationsfunktionen
dargelegt. Die Schrittmacher-Zeit-/Steuerschaltungsanordnung 212 weist
programmierbare Digitalzähler
auf, welche die DDD, WI, DVI, VDD, AAI, DDI und anderen Modi der
Einzelkammer- und Doppelkammerstimulation zugeordneten Grundzeitintervalle
steuern, wie auf dem Fachgebiet wohlbekannt ist. Die Schaltungsanordnung 212 steuert
auch der Anti-Tachyarrhythmie-Stimulation zugeordnete Escapeintervalle
sowohl im Atrium als auch im Ventrikel, bei der jeweilige auf dem
Fachgebiet bekannte Anti-Tachyarrhythmie- Stimulationstherapien verwendet werden.
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Die von der Stimulationsschaltungsanordnung 212 festgelegten
Intervalle umfassen atrielle und ventrikuläre Stimulations-Escapeintervalle,
die Refraktärperioden,
während
derer gemessene P-Zacken und R-Zacken unwirksam sind, die Zeitsteuerung
der Escapeintervalle neu einzuleiten, und die Impulsbreiten der
Stimulationsimpulse. Die Dauern dieser Intervalle werden vom Mikroprozessor 224 ansprechend
auf im Speicher 226 gespeicherte Daten festgelegt und über den
Adreß-/Datenbus 218 zur Stimulationsschaltungsanordnung 212 übertragen. Die
Schrittmacher-Schaltungsanordnung 212 bestimmt, vom Mikroprozessor 224 gesteuert,
auch die Amplitude der Herzstimulationsimpulse.
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Während
der Stimulation werden die Escapeintervallzähler innerhalb der Schrittmacher-Zeit-/Steuerschaltungsanordnung 212 beim
Erfassen von R-Zacken und P-Zacken, wie durch Signale auf den Leitungen 202 und 206 angegeben
ist, und entsprechend dem ausgewählten
Stimulationsmodus bei der Zeitablauf-Auslösesignalerzeugung von Stimulationsimpulsen
durch die Schrittmacher-Ausgangsschaltungen 214 und 216,
die mit den Elektroden 317, 321, 324 und 326 gekoppelt
sind, zurückgesetzt.
Die Escapeintervallzähler
werden auch bei der Erzeugung von Stimulationsimpulsen zurückgesetzt
und steuern dadurch den grundlegenden Zeitablauf von Herzstimulationsfunktionen
einschließlich
der Anti-Tachyarrhythmie-Stimulation.
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Die Dauern der von den Escapeintervall-Zeitgebern
festgelegten Intervalle werden über den
Daten-/Adreßbus 218 vom
Mikroprozessor 224 festgelegt. Der Zählwert, der in den Escapeintervallzählern vorhanden
ist, wenn sie durch erfaßte
R-Zacken und P-Zacken zurückgesetzt
werden, kann zum Messen der Dauern von R-R-Intervallen, P-P-Intervallen,
P-R-Intervallen und R-P-Intervallen verwendet werden, und diese
Messungen werden im Speicher 226 gespeichert und in Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung verwendet, um das Auftreten einer
Vielzahl von Tachyarrhythmien zu diagnostizieren, wie nachstehend
in weiteren Einzelheiten erörtert
wird.
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Der Mikroprozessor 224 arbeitet
als eine unterbrechungsgesteuerte Vorrichtung und spricht auf Unterbrechungssignale
von der Schrittmacher-Zeit-/Steuerschaltungsanordnung 212 an,
die dem Auftreten erfaßter
P-Zacken und R-Zacken
und der Erzeugung von Herzstimulationsimpulsen entsprechen. Diese
Unterbrechungssignale werden über
den Daten-/Adreßbus 218 bereitgestellt.
Alle erforderlichen mathematischen Berechnungen, die vom Mikroprozessor 224 auszuführen sind,
und alle Aktualisierungen der Werte oder Intervalle, die von der
Schrittmacher-Zeit-/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert
werden, finden nach solchen Unterbrechungssignalen statt. Der Mikroprozessor 224 weist einen
zugeordneten ROM auf, in dem sich das gespeicherte Programm befindet,
das seinen Betrieb steuert, wie nachstehend beschrieben wird. Ein
Abschnitt des Speichers 226 (2)
kann als eine Anzahl von Umlaufpuffern konfiguriert werden, die
eine Reihe gemessener Intervalle speichern können, die ansprechend auf das
Auftreten eines Stimulations- oder Meß-Unterbrechungssignals analysiert
werden können,
um festzustellen, ob das Herz des Patienten gegenwärtig eine
atrielle oder ventrikuläre
Tachyarrhythmie aufweist.
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Das in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendete Arrhythmie-Feststellungsverfahren
kann Tachyarrhythmie-Feststellungsalgorithmen
aus dem Stand der Technik aufweisen. Wie nachstehend beschrieben
wird, wird die gesamte Methodologie zur Feststellung ventrikulärer Arrhythmien
der gegenwärtig
verfügbaren
Schrittmacher/-Kardioverter/Defibrillatoren
von Medtronic als Teil des in der offenbarten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung verwendeten Arrhythmie-Feststellungs- und Klassifizierungsverfahrens
verwendet. Es könnten
jedoch auch beliebige der verschiedenen auf dem Fachgebiet bekannten
Arrhythmie-Feststellungsmethodologien nutzbringend
bei alternativen Ausführungsformen der
Erfindung eingesetzt werden, die vorstehend im Abschnitt Hintergrund
der Erfindung erörtert
wurden.
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Wenn eine atrielle oder ventrikuläre Tachyarrhythmie
festgestellt wird und eine Anti-Tachyarrhythmie-Stimulationsbehandlung
erwünscht
ist, werden geeignete Zeitintervalle zum Steuern der Erzeugung von
Anti-Tachyarrhythmie-Stimulationstherapien vom
Mikroprozessor 224 in die Schrittmacher-Zeit- und Steuerschaltungsanordnung 212 geladen,
um die Arbeitsweise der sich darin befindenden Escapeintervallzähler zu
steuern und Refraktärperioden festzulegen,
während
derer die Feststellung von R-Zacken und P-Zacken zum Neuauslösen der
Escapeintervallzähler
unwirksam ist. Alternativ können Schaltungsanordnungen
zum Steuern des Zeitablaufs und der Erzeugung von Antitachykardie-Stimulationsimpulsen
verwendet werden, wie im Berkovits u. a. am 25. März 1986
erteilten US-Patent US-A-4 577
633, im Pless u. a. am 14. November 1989 erteilten US-Patent US-A-4
880 005, im Vollmann u. a. am 23. Februar 1988 erteilten US-Patent
US-A-4 726 380 und im Holley u. a. am 13. Mai 1986 erteilten US-Patent
US-A-4 587 970 beschrieben ist.
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Wenn die Erzeugung eines Kardioversions- oder
Defibrillationsimpulses erforderlich ist, verwendet der Mikroprozessor 224 den
Escapeintervallzähler
zum Steuern des Zeitablaufs dieser Kardioversions- und Defibrillationsimpulse
sowie zugeordneter Refraktärperioden.
Ansprechend auf die Feststellung einer atriellen oder ventrikulären Fibrillation
oder Tachyarrhythmie, die einen Kardioversionsimpuls benötigt, aktiviert
der Mikroprozessor 224 die Kardioversions-/Defibrillations-Steuerschaltungsanordnung 230, welche
das Laden der Hochspannungskondensatoren 246, 248 über eine
Ladeschaltung 236, von einer Hochspannungs-Ladesteuerleitung 240 gesteuert, einleitet.
Die Spannung an den Hochspannungskondensatoren wird über eine
VCAP-Leitung 244 überwacht,
welche über
den Multiplexer 220 geführt
ist, und sie führt
ansprechend auf das Erreichen eines vom Mikroprozessor 224 festgelegten
vorgegebenen Werts zur Erzeugung eines Logiksignals auf der Cap-Full-Leitung (CF-Leitung) 254,
wodurch das Laden beendet wird. Danach wird der Zeitablauf der Abgabe
des Defibrillations- oder
Kardioversionsimpulses durch die Schrittmacher-Zeit-/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert.
Nach der Abgabe der Fibrillations- oder Tachykardietherapie führt der
Mikroprozessor die Vorrichtung zur Herzstimulation zurück und wartet
auf das nächstfolgende
Unterbrechungssignal infolge einer Stimulation oder des Auftretens einer
erfaßten
atriellen oder ventrikulären
Depolarisation.
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Eine Ausführungsform eines geeigneten Systems
zur Abgabe und zur Synchronisation ventrikulärer Kardioversions- und Defibrillationsimpulse und
zum Steuern der sich darauf beziehenden Zeitfunktionen ist in weiteren
Einzelheiten in dem auf den Erwerber der vorliegenden Anmeldung übertragenen US-Patent
US-A-5 188 105 von Keimel, erteilt am 23. Februar 1993, offenbart.
Falls Fähigkeiten
zur atriellen Defibrillation in die Vorrichtung aufgenommen sind,
können
geeignete Systeme zur Abgabe und zur Synchronisation atrieller Kardioversions-
und Defibrillationsimpulse und zum Steuern der sich darauf beziehenden
Zeitfunktionen der PCT-Patentanmeldung WO-A-92/18198 von Adams u.
a., veröffentlicht
am 29. Oktober 1992, und US-A-4 316 472 von Mirowski u. a., erteilt
am 23. Februar 1982, entnommen werden. Zusätzlich können Hochfrequenz-Impulsstöße an die
Elektroden 317 und 321 ausgegeben werden, um atrielle
Tachyarrhythmien zu beenden, wie in der von Duffin u. a. eingereichten
PCT-Patentveröffentlichung
WO-A-95/28987 und in der von Mehra u. a. eingereichten PCT-Patentveröffentlichung WO-A-95/28988
beschrieben ist.
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Es wird jedoch angenommen, daß jede beliebige
bekannte Kardioversions- und Defibrillations-Impulssteuer-Schaltungsanordnung
in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendbar ist. Beispielsweise
können
auch Schaltungsanordnungen verwendet werden, die den Zeitablauf
und die Erzeugung von Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen
steuern, welche im Zipes am 24. Mai 1983 erteilten US-Patent US-A-4
384 585, im Pless u. a. erteilten vorstehend zitierten US-Patent
US-A-4 949 719 und im Engle u. a. erteilten US-Patent US-A-4 375 817
offenbart sind.
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In der erläuterten Vorrichtung wird die
Abgabe der Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse durch die
Ausgangsschaltung 234, über
den Steuerbus 238 von der Steuerschaltungsanordnung 230 gesteuert,
ausgeführt.
Die Ausgangsschaltung 234 bestimmt, ob ein monophasiger
oder ein biphasiger Impuls abgegeben wird, ob das Gehäuse 311 als
Kathode oder als Anode dient und welche Elektroden an der Abgabe
des Impulses beteiligt sind. Ein Beispiel einer Ausgangsschaltungsanordnung
zum Abgeben biphasiger Impulsbehandlungen kann dem Mehra erteilten
vorstehend zitierten Patent und US-A-4 727 877 entnommen werden.
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Ein Beispiel einer Schaltungsanordnung,
die zum Steuern der Abgabe monophasiger Impulse verwendet werden
kann, ist in dem auf den Erwerber der vorliegenden Anmeldung übertragenen
erteilten US-Patent US-A-5 163 427 von Keimel, erteilt am 17. November
1992, offenbart. Es kann jedoch auch eine Ausgangssteuer-Schaltungsanordnung,
wie sie im Mehra u. a. am 4. September 1990 erteilten US-Patent
US-A-4 953 551 oder im Winstrom am 31. Januar 1989 erteilten US-Patent US-A-4 800
883 offenbart ist, in Zusammenhang mit einer die vorliegende Erfindung
verwirklichenden Vorrichtung zur Abgabe biphasiger Impulse verwendet
werden.
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Bei modernen implantierbaren Kardiovertern/Defibrillatoren
werden die jeweiligen Therapien vom Arzt vorab in die Vorrichtung
einprogrammiert, und es wird typischerweise ein Therapiemenü bereitgestellt.
Beispielsweise kann bei einer anfänglichen Feststellung einer
atriellen oder ventrikulären
Tachykardie eine Anti-Tachykardie-Stimulationstherapie ausgewählt werden
und auf die Kammer, in der die Tachykardie diagnostiziert wurde,
oder auf beide Kammern angewendet werden. Bei einer erneuten Feststellung
einer Tachykardie kann eine aggressivere Anti-Tachykardie-Stimulationstherapie
geplant werden. Falls wiederholte Versuche von Anti-Tachykardie-Stimulationstherapien
fehlschlagen, kann danach ein Kardioversionsimpuls auf einem höheren Pegel
ausgewählt
werden. Therapien zur Tachykardie beendigung können auch von der Frequenz
der festgestellten Tachykardie abhängen, wobei die Aggressivität der Therapien
zunimmt, wenn die Frequenz der festgestellten Tachykardie zunimmt.
Beispielsweise können
vor der Abgabe von Kardioversionsimpulsen weniger Versuche zu einer
Anti-Tachykardie-Stimulation
unternommen werden, falls die Frequenz der festgestellten Tachykardie
oberhalb eines vorgegebenen Schwellenwerts liegt. Die vorstehend
in Zusammenhang mit Beschreibungen zur Tachykardiefeststellung und
zu Behandlungstherapien aus dem Stand der Technik zitierten Entgegenhaltungen
sind auch hier anwendbar.
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Wenn eine Fibrillation identifiziert
wird, kann, wie vorstehend erörtert
wurde, eine Hochfrequenzburst-Stimulation als die zunächst versuchte
Therapie verwendet werden. Nachfolgende Therapien können aus
der Abgabe von Defibrillationsimpulsen hoher Amplitude, typischerweise
oberhalb von 5 Joule, bestehen. Niedrigere Energieniveaus können zur Kardioversion
verwendet werden. Wie im Fall gegenwärtig erhältlicher implantierbarer Schrittmacher/-Kardioverter/Defibrillatoren
und wie in den vorstehend zitierten Entgegenhaltungen erörtert wurde, ist
es vorgesehen, daß die
Amplitude des Defibrillationsimpulses ansprechend darauf, daß ein anfänglicher
Impuls oder anfängliche
Impulse die Fibrillation nicht beenden können, erhöht werden kann. Patente aus
dem Stand der Technik, die solche vorab festgelegten Therapiemenüs von Anti-Tachyarrhythmie-Therapien
erläutern,
schließen
das Haluska u. a. erteilte vorstehend zitierte US-Patent US-A-4
830 006, das Vollmann u. a. erteilte US-Patent US-A-4 727 380 und
das Holley u. a. erteilte US-Patent US-A-4 587 970 ein.
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3 zeigt
die allgemeine physikalische Konfiguration eines Patientenaktivators
des Typs, der zusammen mit der vorliegenden Erfindung verwendet
werden kann. Der Aktivator 100 nimmt im allgemeinen die
Form eines Kunststoffgehäuses
an, das mit einem Druckknopf 102 versehen ist, durch den
der Patient die Abgabe der vordefinierten vom Patienten eingeleiteten
Therapie anfordern kann. Die Vorrichtung ist batteriebetrieben,
wobei über
die Batterieabdeckung 104 zugängliche Batterien verwendet
werden. Auf der Rückseite
der Vorrichtung, die nicht sichtbar ist, befinden sich zwei Indikatorlampen, wobei
eine grün
und eine gelb ist, welche verwendet werden, um dem Patienten Informationen
zum Status und zum Funktionieren der vom Patienten eingeleiteten
Therapie zu liefern.
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4 ist
ein Funktions-Blockdiagramm eines Patientenaktivators des zur Verwendung
in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung geeigneten Typs.
Diese Vorrichtung entspricht im allgemeinen Patientenaktivatoren,
die gegenwärtig
im Handel zur Verwendung in Zusammenhang mit implantierten Schrittmachern
von Medtronic erhältlich
sind, und sie entspricht insbesondere im allgemeinen dem Patientenaktivator
vom Modell 9462 von Medtronic, der gegenwärtig zur Verwendung in Zusammenhang
mit implantierten Bradykardie-Schrittmachern im Handel vertrieben
wird. Steuerfunktionen werden vom Mikroprozessor 108 auf
der Grundlage von Programmen bereitgestellt, die in seinem zugeordneten,
sich darin befindenden Nurlesespeicher gespeichert sind. Der Mikroprozessor 108 liefert
Ausgangssignale zum Erzeugen hörbarer
Patientenwarnsignale durch einen Treiber 110 und einen
Lautsprecher 112. Der Mikroprozessor 108 liefert
auch dem LED-Treiber 114 Steuersignale, um die zugeordnete
gelbe und grüne LED 116 mit
Energie zu versorgen, wie vorstehend erwähnt wurde. Die Vorrichtung
wird durch eine Batterie 118 mit Energie versorgt, die über die
Energie/Schalt/Batterie-Überwachungsschaltungsanordnung 120 mit
dem Mikroprozessor 108 gekoppelt ist, wobei diese dem Mikroprozessor
auch einen Hinweis gibt, daß die
Drucktaste 122 gedrückt
worden ist.
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Die Kommunikation mit dem Mikroprozessor 108 erfolgt über die
Antennentreiberschaltung 124, den Empfänger-Demodulator 126 und
die RF-Antenne 128. Übertragungen
von der implantierten Vorrichtung werden von der Antenne 128 empfangen
und vom Empfänger-Demodulator 126 demoduliert
und dem Mikroprozessor zugeführt.
Ansprechend auf empfangene Übertragungen
von der implantierten Vorrichtung steuert der Mikroprozessor den
Betrieb der Audio- und Lichttreiber 110 und 114,
um die Art der empfangenen Kommunikation anzugeben. Übertragungen
zur implantierten Vorrichtung, beispielsweise ansprechend auf das
Aktivieren der Drucktaste 102, werden vom Mikroprozessor 108 der
Antennentreiberschaltung zugeführt,
die dann mit der implantierten Vorrichtung über die Antenne 128 kommuniziert.
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1. Arrhythmie-Feststellung
für eine
von der Vorrichtung eingeleitete Therapie
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Die implantierte Vorrichtung verwendet
ein ausgeklügeltes
Arrhythmie-Feststellungs- und Klassifizierungsverfahren zum Einleiten
des Ausführens der
Anti-Arrhythmie-Therapie. Unter manchen Umständen kann sich der Patient
jedoch dem Vorhandensein einer Tachyarrhythmie bewußt sein,
bevor die implantierte Vorrichtung ihr Vorhandensein bestätigt hat,
und den Aktivator verwenden, um die Ausführung einer Anti-Arrhythmie-Therapie
anzufordern. In diesem Fall verwendet die implantierte Vorrichtung einen
weniger harten Satz von Kriterien zur Feststellung, ob die Therapie
angemessen ist, und teilt dem Patienten ihren Status durch Licht-
und Tonsignale mit, die vom Aktivator bereitgestellt werden.
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Das Arrhythmie-Feststellungs- und
Klassifizierungssystem, das normalerweise von der implantierten
Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung zum Auslösen
der Anti-Arrhythmie-Therapie verwendet
wird, kann ein beliebiges der zahlreichen Arrhythmie-Feststellungsverfahren
einsetzen, die in den hier zitierten Patenten zum Auslösen der
Ausführung
einer Anti-Arrhythmie-Therapie verwendet werden. Gemäß der hier
dargelegten bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet die implantierte Vorrichtung
einen mit Prioritäten
versehenen Satz zueinander in Beziehung stehender Regeln zur Arrhythmie-Feststellung.
Jede Regel enthält
einen Satz von einer oder mehreren "Klauseln", die erfüllt werden müssen (Kriterien,
die erfüllt
werden müssen).
Wenn angegeben wird, daß alle
Klauseln einer Regel erfüllt
sind, wird angegeben, daß die Regel
erfüllt
ist. In Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird dies als
das "Wirksamwerden" der Regel bezeichnet.
Es ist möglich,
daß mehrere Regeln
zur gleichen Zeit "wirksam
werden", wobei die
Regel höchster
Priorität
Vorrang hat. Manche Regeln lösen
die Ausführung
einer Therapie aus, wenn sie wirksam werden. Andere Regeln unterbinden
die Ausführung
einer Therapie, wenn sie wirksam werden. Die Regel mit der höchsten Priorität, die zu
einem spezifischen Zeitpunkt wirksam wird, steuert das Verhalten
der Vorrichtung. Das Wirksamwerden einer Regel, die eine Therapie
auslöst,
wird beispielsweise durch das Wirksamwerden von Regeln höherer Priorität überschrieben,
die die Ausführung
der Therapie verhindern. Regeln werden un wirksam, wenn ihre Klauseln
nicht mehr erfüllt
sind, wobei dies davon unabhängig
ist, ob durch die Regel eine Therapie ausgelöst wird.
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Jede Regel weist einen Satz von Klauseln oder
Kriterien auf, die, wenn sie erfüllt
sind, das wahrscheinliche Auftreten eines spezifizierten Herzrhythmustyps,
einschließlich
verschiedener Tachyarrhythmien, einer Sinustachykardie und eines
normalen Sinusrhythmus, angeben. Ein spezifischer Rhythmus oder
eine Tachyarrhythmie kann mehr als eine zugeordnete Regel aufweisen.
Die Regeln stehen in Beziehung zueinander, so daß ein Fortschritt in Richtung
des Erfüllens
der Anforderung einer Klausel einer Regel auch der Gegenstand einer
Klausel einer anderen Regel sein kann.
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Die spezifischen Kriterien, die von
den Klauseln der verschiedenen Regeln ausgeführt werden, weisen, wie offenbart
wurde, eine Anzahl bekannter Kriterien zum Auswerten des Herzrhythmus,
einschließlich
des gesamten Arrhythmie-Feststellungs- und Klassifizierungssystems,
das in gegenwärtig
verfügbaren
Schrittmachern-Kardiovertern-Defibrillatoren vom Modell 7219 von
Medtronic verwendet wird, sowie von Kriterien, die im Gunderson
erteilten US-Patent US-A-5 330 508 offenbart sind, auf, wie nachstehend
erörtert
wird. Zusätzlich
ist eine Anzahl neuer Beurteilungskriterien innerhalb der Klauseln der
verschiedenen Regeln aufgenommen. Ein solches neues Feststellungsverfahren
beruht auf der Klassifizierung der auftretenden Ereignisse, die
mit der Folge von zwei ventrikulären
Depolarisationen verbunden sind, in eine begrenzte Anzahl von Ereignismustern
auf der Grundlage der Anzahl und der Zeiten des Auftretens atrieller
Ereignisse, die den zwei letzten ventrikulären Ereignissen vorhergehen. Ein
Ereignismuster wird für
jedes einzelne ventrikuläre
Ereignis entwickelt, so daß aufeinanderfolgende Ereignismuster
einander überlappen.
Die Erfinder haben festgestellt, daß bestimmte Folgen von Ereignismustern
in hohem Maße
auf spezifische Typen von Herzrhythmen hinweisen. Für Herzrhythmen,
für die
dies der Fall ist, wird ein definierter Satz hinweisender Ereignismusterfolgen
oder eine "Grammatik" definiert. Die Übereinstimmung
des Herzrhythmus mit den Grammatiken, die verschiedenen Herzrhythmen
zugeordnet sind, wird durch gleichzeitiges Betreiben kontinuierlicher
Erkennungsmaschinen, deren Ausgaben den Gegenstand von einer oder
mehreren Klauseln bilden, innerhalb der Regelhierarchie bestimmt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung werden der Vorrichtung Regeln bereitgestellt, die, wenn
sie erfüllt
sind, das Vorhandensein einer anhaltenden atriellen Fibrillation
und eines anhaltenden atriellen Flatterns angeben, und sie führt ansprechend
auf ihre Erkennung antiatrielle Fibrillations- oder anti-atrielle
Tachykardie-Therapien
aus. Diese Regeln enthalten einen Satz verschiedener neuer Klassifizierungskriterien,
einschließlich
eines Atrielle-Fibrillation/Atrielle-Tachykardie-Nachweiszählers, der
Schlag für
Schlag inkrementiert und dekrementiert wird und mit einem festgelegten
Schwellenzählwert
oder festgelegten Schwellenzählwerten verglichen
wird, die als auf eine atrielle Fibrillation oder eine atrielle
Tachykardie hinweisend genommen werden. Die atrielle Frequenz und
Regelmäßigkeit werden
auch überwacht,
und eine atrielle Fibrillation oder eine atrielle Tachykardie werden
vorläufig
festgestellt, wenn sich der Nachweiszähler bei oder oberhalb eines
solchen Schwellen werts befindet und der atrielle Rhythmus festgelegte
Frequenzzonenkriterien erfüllt,
die einer atriellen Fibrillation oder atriellen Tachykardie zugeordnet
sind. Wenn sowohl das Nachweiszählwert-
als auch das Frequenzzonenkriterium erfüllt sind, wird die ablaufende
Arrhythmie vorläufig
als atrielle Fibrillation oder atrielle Tachykardie bestimmt, was
davon abhängt,
welche Frequenzzonenkriterien erfüllt sind. Es wird dann ein
Zeitgeber für
die Dauer einer anhaltenden atriellen Fibrillation bzw. atriellen
Tachykardie initialisiert, und er setzt das Messen der Zeit fort,
bis eine Beendigung der atriellen Tachyarrhythmie festgestellt wurde.
Die Zeitdauer seit der vorläufigen
Feststellung einer atriellen Tachyarrhythmie wird fortlaufend mit
einem oder mehreren Minimaldauerwerten verglichen, die der als gegenwärtig ablaufend
festgestellten Tachyarrhythmie und/oder der nächsten geplanten Therapie für eine solche
Arrhythmie zugeordnet sind. Falls die Zeitdauer seit der vorläufigen Feststellung
einer atriellen Arrhythmie den anwendbaren Minimaldauerwert erfüllt oder übersteigt
und auch andere zugeordnete Kriterien erfüllt sind, wird die nächste geplante
Anti-Atrielle-Arrhythmie-Therapie
ausgeführt.
-
Zusätzliche zugeordnete Kriterien,
die als eine Vorbedingung zur Ausführung von atriellen Anti-Tachyarrhythmie-Therapien
erfüllt
sein müssen, können das
Ablaufen eines minimalen Intervalls seit der letzten ausgeführten Therapie,
der keine festgestellte Beendigung einer atriellen Tachyarrhythmie folgt,
eine Bestätigung,
daß die
letzten Herzzyklen keine Rückkehr
zum Sinusrhythmus angeben, die Tatsache, daß die Zeitdauer seit der letzten
Feststellung einer atriellen Tachyarrhythmie kleiner als ein maximaler
Dauerwert ist, die Tageszeit, die einem vordefinierten Zeitbereich
entspricht, und/oder die Tatsache, daß eine geringere als eine vorgegebene Anzahl
atrieller Anti-Arrhythmie-Therapien in einem vorgegebenen Zeitraum
abgegeben wurde, einschließen.
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Bei jedem ventrikulären Ereignis
wird der Zeitablauf atrieller und ventrikulärer Ereignisse, die während der
vorhergehenden zwei R-R-Intervalle auftreten, analysiert, um einen "Mustercode" zu entwickeln. 5 zeigt die verschiedenen
festgelegten Zeitintervalle, die zum Entwickeln der Mustercodes verwendet
werden. Jedes der zwei R-R-Intervalle
ist in vier Zonen eingeteilt, wobei Zone 1 die ersten 50 Millisekunden
umfaßt,
die dem ventrikulären
Ereignis folgen, das das R-R-Intervall einleitet, sich Zone 2 vom
Ende der Zone 1 bis zur Hälfte
durch das R-R-Intervall
erstreckt, sich Zone 3 von der Hälfte des
R-R-Intervalls bis
80 Millisekunden vor dem ventrikulären Ereignis erstreckt, das
das R-R-Intervall beendet, und Zone 4 die letzten 80 Millisekunden
des R-R-Intervalls einschließt.
-
Zum Bestimmen der Mustercodes wird
jedem einzelnen R-R-Intervall
ein "Schlagcode" auf der Grundlage
des Auftretens atrieller Ereignisse während des R-R-Intervalls und
ihr Ort in bezug auf die vier definierten Zonen zugewiesen. Diese
Kriterien werden ausgewertet, um jedem R-R-Intervall einen Schlagcode
zuzuweisen, der die Anzahl der während des
R-R-Intervalls auftretenden
atriellen Ereignisse, die als "P-Zählwert" bezeichnet wird, die Dauer des dem
R-R-Intervall zugeordneten R-P-Intervalls und die Dauer des dem
R-R-Intervall zugeordneten P-R-Intervalls
einschließt.
Das R-P-Intervall
ist die Zeit in Millisekunden vom Beginn des ventrikulären Ereignisses
im R-R-Intervall bis zum ersten atriellen Ereignis, das innerhalb
des Intervalls auftritt, falls überhaupt.
Das P-R-Intervall ist die Zeit in Millisekunden vom letzten atriellen
Ereignis im R-R-Intervall, falls überhaupt, bis zum abschließenden ventrikulären Ereignis
im R-R-Intervall. Es sei bemerkt, daß die Summe der R-P- und P-R-Intervalle
nicht gleich dem R-R-Intervall ist, falls während des R-R-Intervalls mehrere
atrielle Ereignisse auftreten. Auf der Grundlage des P-Zählwerts
und der Häufigkeit
des Auftretens der atriellen Depolarisationen wird ein Schlagzählwert von
null bis neun erzeugt. Der Algorithmus zum Erzeugen des Schlagcodes
läuft folgendermaßen ab:
Falls
der P-Zählwert
1 beträgt
und ein atrielles Ereignis in der Zone 3 auftritt, ist der Schlagcode
null. Falls der P-Zählwert
1 beträgt
und das atrielle Ereignis in Zone 1 auftritt, ist der Schlagcode
1. Falls der P-Zählwert
1 beträgt
und das atrielle Ereignis in der Zone 4 auftritt, ist der Schlagcode
2. Falls der P-Zählwert
1 beträgt
und das atrielle Ereignis in Zone 2 auftritt, ist der Schlagcode
3.
-
Falls der P-Zählwert 2 beträgt und ein
atrielles Ereignis in Zone 3, jedoch nicht in Zone 1 auftritt, ist
der Schlagcode 9. Falls der P-Zählwert
2 beträgt und
ein atrielles Ereignis in Zone 3 und in Zone 1 auftritt, ist der
Schlagcode 4. Falls der P-Zählwert
2 beträgt
und atrielle Ereignisse in den Zonen 1 und 4 auftreten, ist der
Schlagcode 5. Alle anderen R-R-Intervalle, die zwei atrielle Ereignisse
enthalten, führen
zu einem Schlagcode von 6.
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Falls der P-Zählwert größer oder gleich 3 ist, ist
der Schlagcode 8. Falls der P-Zählwert
0 beträgt, ist
der Schlagcode 7.
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Im Falle von zehn Schlagcodes bzw.
wenn zehn Schlagcodes gegeben sind, wird bzw. würde erwartet, daß 100 entsprechende
Mustercodes für
zwei R-R-Intervallfolgen erzeugt werden bzw. würden. Die Erfinder haben jedoch
festgestellt, daß die
Bibliothek von Ereignismustern nutzbringend erheblich verringert
werden kann, und sie haben einen Satz von 18 Mustercodes abgeleitet,
wie in 6 dargestellt
ist. In den Darstellungen sind zwei aufeinanderfolgende R-R-Intervalle
gezeigt, wobei abwärts
verlaufende Linien ventrikuläre
Ereignisse angeben und aufwärts verlaufende
Linien atrielle Ereignisse angeben. Zone 1 ist als ein kurzer horizontaler
Balken dargestellt, der vom ersten ventrikulären Ereignis in jedem R-R-Intervall ausgeht.
Zone 4 ist als ein kurzer horizontaler Balken dargestellt, der vom
letzten ventrikulären
Ereignis in jedem R-R-Intervall zurückverläuft. Eine vertikal verlaufende
gepunktete Linie gibt die Teilungslinie zwischen der Zone 2 und
der Zone 3 auf halbem Wege des R-R-Intervalls an, und aufwärts verlaufende
Linien geben, gekoppelt mit der horizontalen Grundlinie, atrielle
Ereignisse an, die in der dargestellten spezifischen Zone auftreten.
Aufwärts
verlaufende Linien, die oberhalb der Grundlinie verlaufen, geben
atrielle Ereignisse an, welche in jeder der beiden Zonen auftreten
können,
an die sie angrenzen.
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Der Mustercode A, der einem Schlagcodepaar
(0, 0) entspricht, ist eine Mustercode-Sinustachykardie.
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Der Mustercode B, der dem Schlagcode
(0, 7) entspricht, tritt unter anderem dann auf, wenn eine verfrühte ventrikuläre Kontraktion
auftritt und vor der nächsten
atriellen Depolarisation festgestellt wird.
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Der Mustercode C entspricht dem Schlagcodepaar
(7, 4) oder (7, 9) und tritt unter anderem im Nachlauf isolierter
PVCs auf.
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Der Mustercode D, der dem Schlagcodepaar (0,
4) oder (0, 9) entspricht, tritt unter anderem dann auf, wenn eine
isolierte verfrühte
atrielle Kontraktion ohne ein entsprechendes ventrikuläres Ereignis
auftritt.
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Der Mustercode E, der dem Schlagcodepaar (4,
0) oder (9, 0) entspricht, tritt unter anderem im Nachlauf eines
isolierten PACs bei Wiederaufnahme eines normalen Sinusrhythmus
auf.
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Der Mustercode F, der dem Schlagcodepaar (1,
1) entspricht, tritt unter anderem während eines Atrioventrikulartachykardierhythmus
auf, wobei die atriellen Depolarisationen dicht nach Depolarisationen
in den Ventrikeln festgestellt werden. Er tritt auch in nicht zusammenhängenden
Rhythmen auf, bei denen die Atrien und die Ventrikel unabhängig, jedoch etwas
außer
Phase, schlagen.
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Der Mustercode G, der dem Schlagcodepaar (2,
2) entspricht, tritt unter anderem dann auf, wenn ein Rhythmus einen
Ursprung in einer Atrioventrikulartachykardie hat, wobei ventrikuläre Depolarisationen
kurz nach atriellen Depolarisationen festgestellt werden. Er tritt
auch bei nicht zusammenhängenden Rhythmen
auf, bei denen die Atrien und die Ventrikel unabhängig nahe
bei derselben Frequenz, jedoch etwas außer Phase, schlagen.
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Der Mustercode H, der dem Schlagcodepaar (5,
7) entspricht, tritt unter anderem bei Atrioventrikulartachykardierhythmen
auf, bei denen atrielle und ventrikuläre Depolarisationen dicht beabstandet
zueinander, jedoch in keiner konsistenten zeitlichen Ordnung, erfaßt werden.
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Der Mustercode I, der dem Schlagcodepaar (7,
5) entspricht, und der Mustercode J, der dem Schlagcodepaar (7,
1) entspricht, werden beide zur Erkennung einer AV-Knoten-Wiedereintrittstachykardie
verwendet.
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Der Mustercode K, der dem Schlagcodepaar (2,
7) entspricht, tritt unter anderem während nodaler Rhythmen sowie
einer ventrikulären
Tachykardie, einer ventrikulären
Fibrillation und eines ventrikulären Flatterns
auf, er tritt jedoch selten, falls überhaupt, in Fällen einer
atriellen Fibrillation auf.
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Der Mustercode L, der dem Schlagcode
(0, 2) entspricht, tritt gelegentlich in Fällen einer Doppeltachykardie
auf, bei der die Atrien und die Ventrikel unabhängig, jedoch außer Phase,
schlagen.
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Der Mustercode M, das Schlagcodepaar
(2, 0), tritt auch in diesen Situationen auf.
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Der Mustercode N, der dem Schlagcodepaar (3,
3) entspricht, tritt in Fällen
einer ventrikulären
Tachykardie mit einer eins-eins-retrograden Leitung auf.
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Der Mustercode O ist ein Standardmustercode,
der darauf beruht, daß der
Mustercode keinem der vorstehenden Codes A–N entspricht, wobei es zusätzlich erforderlich
ist, daß der
P-Zählwert
für das erste
R-R-Intervall 1 ist und der P-Zählwert für das zweite
R-R-Intervall 2 ist. Dieser Mustercode tritt häufig bei einer atriellen Fibrillation
sowie bei anderen schnellen atriellen Rhythmen auf. Der Mustercode
P ist auch ein Standardmustercode, der festgelegt wird, falls das
Schlagcodepaar keinem der in Zusammenhang mit den vorstehenden Mustercodes
A–N festgelegten
Schlagcodepaare entspricht, wobei ein P-Zählwert
für das
erste R-R-Intervall von 2 vorgesehen ist und ein P-Zählwert für das zweite
R-R-Intervall von 1 vorgesehen ist.
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Der Mustercode Q ist ein Standardmustercode,
der ansprechend auf Schlagcodepaare zugewiesen wird, die keinem
der vorstehenden Mustercodes A–N
entsprechen, wobei beide P-Zählwerte
2 sind. Ebenso wie die Mustercodes O und P gibt dieser Mustercode
eine atrielle Fibrillation und/oder schnelle atrielle Rhythmen an.
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Der Mustercode Y ist ein Standardmustercode,
der allen Schlagcodepaaren zugewiesen wird, die in keine der vorstehend
festgelegten Mustercodes A–Q
fallen, wobei es wenigstens ein atrielles Ereignis in jedem R-R-Intervall
gibt und die Summe der zwei P-Zählwerte
3 übersteigt.
Der Mustercode Z ist ein Standardmustercode, der allen Schlagcodepaaren
zugewiesen wird, die keinem der vorstehenden Mustercodes A–Y entsprechen.
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Wenngleich die vorstehenden Regeln
komplex erscheinen mögen,
können
sie sehr zweckmäßig durch
eine Nachschlagetabelle implementiert werden, wie in 7 dargestellt ist, welche
jedem der 100 möglichen
Schlagcodepaare einen der festgelegten Mustercodes zuweist. Durch
die Verwendung der im Speicher abgelegten Nachschlagetabelle kann
der Mikroprozessor innerhalb der Vorrichtung leicht und schnell
den geeigneten Mustercode bestimmen, der jedem folgenden ventrikulären Ereignis zugeordnet
ist. Diese Mustercodes können
als Zahlen gespeichert werden, wie in 6 in
Klammern angegeben ist, und ihre Reihenfolge kann durch eine softwareimplementierte
kontinuierliche Erkennungsmaschine analysiert werden, um zu bestimmen,
ob die Folgen von Mustercodes festgelegten Grammatiken entsprechen,
die spezifischen Arrhythmien oder Gruppen von Arrhythmien entsprechen.
Die Arbeitsweise der kontinuierlichen Erkennungsmaschinen zum Erreichen
dieses Ergebnisses wird nachstehend in weiteren Einzelheiten erörtert. Zum
Verständnis der
allgemeinen Arbeitsweise der Vorrichtung muß in Zusammenhang mit den Funktionsflußdiagrammen aus 13 jedoch nur verstanden
werden, daß die kontinuierlichen
Erkennungsmaschinen einen Zählwert
ausgeben, der den Grad der Entsprechung zwischen dem erfaßten Rhythmus
und den definierten Grammatiken für jede Arrhythmie angibt, und
daß die Regeln
zum Identifizieren der verschiedenen Arrhythmien Klauseln aufweisen,
welche Kriterien darlegen, mit denen die ausgegebenen Zählwerte
der kontinuierlichen Erkennungsmaschinen verglichen werden.
-
Mehrere der Regeln verwenden vom
Mikroprozessor implementierte kontinuierliche Erkennungsmaschinen,
wobei der Mikroprozessor Folgen von Mustercodes oder Schlagcodes
auf eine zugeordnete Nachschlagetabelle anwendet, wenn sie mit jedem
ventrikulären
Ereignis erzeugt werden. Jede Nachschlagetabelle legt einen Satz
sequentieller Zustände,
die durch eingeklammerte Zahlen, beginnend mit dem Rücksetzzustand
[0], angegeben sind, und einen Satz anderer festgelegter Zustände, die horizontal über die
Tabelle angeordnet sind, fest. Mögliche
Mustercodes oder Schlagcodes werden vertikal aufgelistet. Beim Betrieb
bestimmt der Prozessor bei jedem ventrikulären Ereignis den gegenwärtigen Zustand
und den letzten Muster- oder Schlagcode. Auf der Grundlage der Tabelle
geht der Prozessor zum nächsten
Zustand über
und wartet auf den nächsten
Muster- oder Schlagcode. Solange die Muster- oder Schlagcodes der
für den
fraglichen Rhythmus festgelegten Grammatik entsprechen, wird der
Rücksetzzustand
vermieden. Die Übereinstimmung
mit der festgelegten Grammatik über
eine längere
Folge von Schlägen
wird durch einen entsprechenden Zählwert bestimmt, der mit jedem
Muster- oder Schlagcode, der mit der Grammatik übereinstimmt, inkrementiert
werden kann und der ansprechend auf Muster- oder Schlagcodes, die
nicht mit der Grammatik übereinstimmen,
wie durch eine Rückkehr
zum Rücksetzzustand
[0] angegeben wird, auf Null zurückgesetzt
oder dekrementiert werden kann. Der aktuelle Zählwert für jede kontinuierliche Erkennungsmaschine
wird mit einem festgelegten Zählwert
in einer oder mehreren Klauseln in einer oder mehreren Regeln verglichen.
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Die kontinuierliche Erkennungsmaschine zum
Erkennen einer Sinustachykardie und eines normalen Sinusrythmus
verwendet die Nachschlagetabelle aus 8,
wobei sowohl eine strenge Übereinstimmung
mit der Grammatik (Grundverhalten) als auch eine weniger strenge Übereinstimmung
mit der Grammatik (exponentieller Abfall) verwendet werden, wobei Übergänge zwischen
zwei Typen von Zählerverhalten
entsprechend den nachstehend dargelegten Regeln festgelegt sind.
Die kontinuierliche Erkennungsmaschine für die Sinustachykardie und den
normalen Sinusrythmus verwendet einen Zählwert "CRMedST", der ansprechend auf jeden Übergang
in einen Nicht-Rücksetzzustand
(oder ansprechend auf das erste R-R-Intervall nach einem Einschaltrücksetzen
oder einem anderen Rücksetzen der
Vorrichtung, wobei der Mustercode unbekannt ist) bis zu einem maximalen
Zählwert
von beispielsweise 13 inkrementiert wird. Bei jedem ventrikulären Ereignis
werden alle CRM-Zählwerte
vom Prozessor aktualisiert und mit anwendbaren Erkennungsschwellenwerten
verglichen. Der Wert von CRMedST wird mit seinem entsprechenden
CRM-Schwellenwert, beispielsweise 5, in einer Klausel der Regel zum
Erkennen einer Sinustachykardie verglichen.
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Falls der dem gegenwärtigen Schlag
zugeordnete Mustercode die kontinuierliche Erkennungsmaschine aus 8 zurücksetzt und das Zählerverhalten
gegenwärtig
auf "Grundverhalten" gelegt ist, wird
CRMedST auf 0 zurückgesetzt.
Falls der dem gegenwärtigen
Schlag zugeordnete Mustercode die kontinuierliche Erkennungsmaschine
aus 6 zurücksetzt
und das Zählerverhalten
gegenwärtig
auf "exponentieller
Abfall" gelegt ist,
wird CRMedST um den CRMedST-Dekrementbetrag
dekrementiert. Falls CRMedST nach dem Dekrementieren kleiner als
0 ist, wird das Zählerverhalten
auf "Grundverhalten" gelegt und CRMedST
auf 0 gelegt. Falls CRMedST nach dem Dekrementieren größer als
0 ist, wird der CRMedST-Dekrementbetrag entweder auf das Zweifache
des gegenwärtigen
Dekrementbetrags oder auf den dekrementierten Wert von CRMedST gesetzt,
je nach dem, was kleiner ist. Durch diesen Mechanismus nimmt der
Dekrementbetrag bei jedem aufeinanderfolgenden Nichterfüllen der Mustergrammatik
um einen Faktor Zwei zu, weshalb sich bei aufeinanderfolgendem Nichterfüllen der Mustergrammatik
ein exponentieller Abfall des Werts von CRMedST ergibt.
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Falls der dem gegenwärtigen Schlag
zugeordnete Mustercode die kontinuierliche Erkennungsmaschine aus 8 nicht zurücksetzt
oder unbekannt ist, wird der Wert von CRMedST bis zu einem Maximum
von 13 um 1 inkrementiert. Falls das Zählerverhalten von CRMedST auf "Grundverhalten" gelegt ist und der
inkrementierte Wert von CRMedST größer oder gleich dem zugeordneten
CRM-Schwellenwert, beispielsweise 6, ist, wird das CRMedST-Zählerverhalten
auf "exponentieller
Abfall" gelegt und
der CRMedST-Dekrementbetrag auf 2 gelegt. Falls das CRMedST-Zählerverhalten
auf "exponentieller
Abfall" gelegt ist
und der inkrementierte Wert von CRMedST dem maximalen Zählwert gleicht,
wird der CRMedST-Dekrementbetrag auf 2 gelegt.
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9 zeigt
die in Zusammenhang mit der kontinuierlichen Erkennungsmaschine
zum Erkennen von Schlagcodefolgen entsprechend einem normalen Sinusrhythmus
oder einer Sinustachykardie bei Vorhandensein einer Fernfeld-R-Zacken-Erfassung im Atrium
verwendete Nachschlagetabelle. Die Regeln für das Inkrementieren und Dekrementieren des
zugeordneten Zählwerts
CRMedSTFR entsprechen denen zum Inkrementieren und Dekrementieren
des Werts von CRMedST, wie vorstehend erörtert wurde.
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Falls der dem gegenwärtigen Schlag
zugeordnete Schlagcode die kontinuierliche Erkennungsmaschine aus 9 zurücksetzt und das Zählerverhalten
gegenwärtig
auf "Grundverhalten" gelegt ist, wird
CRMedSTFR auf 0 zurückgesetzt.
Falls der dem gegenwärtigen
Schlag zugeordnete Schlagcode die kontinuierliche Erkennungsmaschine
aus 9 zurücksetzt
und das Zählerverhalten
gegenwärtig
auf "exponen tieller
Abfall" gelegt ist,
wird CRMedSTFR um den CRMedSTFR-Dekrementbetrag dekrementiert. Falls
nach dem Dekrementieren CRMedSTFR kleiner als 0 ist, wird das Zählerverhalten
auf "Grundverhalten" gelegt und CRMedSTFR
auf 0 gelegt. Falls nach dem Dekrementieren CRMedSTFR größer als
0 ist, wird der CRMedSTFR-Dekrementbetrag entweder auf das Zweifache
des gegenwärtigen
Dekrementbetrags oder den dekrementierten Betrag von CRMedSTFR gelegt,
je nach dem, welcher Wert kleiner ist.
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Falls der dem gegenwärtigen Schlag
zugeordnete Schlagcode die kontinuierliche Erkennungsmaschine aus 9 nicht zurücksetzt
oder unbekannt ist, wird der Wert von CRMedSTFR bis zum maximalen
Zählwert
von beispielsweise 13 um 1 inkrementiert. Falls das CRMedSTFR-Zählerverhalten auf "Grundverhalten" gelegt ist und der
inkrementierte Wert von CRMedSTFR größer oder gleich dem zugeordneten
CRM-Schwellenwert
von beispielsweise 6 ist, wird das CRMedSTFR-Zählerverhalten
auf "exponentieller
Abfall" gelegt und
der CRMedST-Dekrementbetrag auf 2 gelegt. Falls das CRMedSTFR-Zählerverhalten auf "exponentieller Abfall" gelegt wird und
der inkrementierte Wert von CRMedSTFR dem maximalen Zählwert gleicht,
wird der CRMedST-Dekrementbetrag auf 2 gelegt.
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10 ist
eine Nachschlagetabelle, die von der zum Ermitteln des wahrscheinlichen
Auftretens einer atriellen Fibrillation oder eines atriellen Flatterns
verwendeten CRM eingesetzt wird. Der der CRM zugeordnete Zählwert ist
mit "CRMAL" bezeichnet. Der
Wert von CRMAL wird in einer Klausel einer Regel zum Erkennen einer
atriellen Fibrillation oder eines atriellen Flatterns verwendet.
Diese kontinuierliche Erkennungsmaschine erfordert eine strenge Übereinstimmung
mit der Mustergrammatik. Der Wert von CRMAL wird ansprechend auf
einen Mustercode, der die kontinuierliche Erkennungsmaschine nicht
zurücksetzt,
bis zum maximalen Zählwert
von beispielsweise 13 um eins inkrementiert und immer dann auf 0
zurückgesetzt,
wenn die kontinuierliche Erkennungsmaschine zurückgesetzt wird.
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11 ist
eine Nachschlagetabelle, die von der CRM verwendet wird, um das
wahrscheinliche Auftreten einer atrioventrikulären Knotentachykardie festzustellen.
Der der CRM zugeordnete Zählwert
ist mit "CRMAVNRT" bezeichnet. Der
Wert von CRMAVNRT wird in einer Klausel einer Regel zum Erkennen
einer AV-Knoten-Wiedereintrittstachykardie verwendet. Der Wert von
CRMAVNRT wird ansprechend auf einen Mustercode, der die kontinuierliche Erkennungsmaschine
nicht zurücksetzt,
bis zu einem maximalen Zählwert
von beispielsweise 13 um eins inkrementiert und immer dann auf 0
zurückgesetzt, wenn
die kontinuierliche Erkennungsmaschine zurückgesetzt wird.
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Zusätzlich zur Übereinstimmung mit den vorstehend
offenbarten definierten Grammatiken verwenden die in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendeten
Regeln auch frequenz- und intervallbasierte Erkennungskriterien,
die gegenwärtig
vom implantierbaren Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator vom
Modell 7219 von Medtronic verwendet werden. Diese Kriterien sind
detailliert im Olson erteilten US-Patent US-A-5 342 402 erörtert. Diese
Kriterien werden auch nachstehend erörtert.
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Die gegenwärtig verfügbaren Schrittmacher-Kardioverter-Defibrillatorvorrichtungen,
wie die Vorrichtungen vom Modell 7219 PCD von Medtronic, Inc., verwenden
programmier bare Fibrillationsintervallbereiche und Tachykardiefeststellungs-Intervallbereiche.
In diesen Vorrichtungen besteht der als eine Fibrillation angebend
bezeichnete Intervallbereich aus Intervallen, die kleiner als ein
programmierbares Intervall (VFDI) sind, und der als eine ventrikuläre Tachykardie
angebend bezeichnete Intervallbereich aus Intervallen, die kleiner
als ein programmierbares Intervall (VTDI) und größer oder gleich VFDI sind.
R-A-Intervalle,
die innerhalb dieser Bereiche liegen, werden gemessen und gezählt, um
einen Zählwert
(VTEC) von R-R-Intervallen,
die innerhalb des Intervallbereichs der ventrikulären Tachykardie
liegen, und einen Zählwert
(VFEC) der Anzahl der Intervalle, die außerhalb einer vorhergehenden
Reihe einer vorgegebenen Anzahl (FEB) von Intervallen liegen, die
in den Intervallbereich der ventrikulären Fibrillation fallen, bereitzustellen.
VTEC wird ansprechend auf R-R-Intervalle, die größer oder gleich VFDI, jedoch
kürzer
als VTDI sind, inkrementiert, ansprechend auf Intervalle, die größer oder
gleich VTDI sind, auf Null zurückgesetzt,
und ist unempfindlich für Intervalle,
die kleiner als VFDI sind. VTEC wird mit einem programmierten Wert
(VTNID) verglichen, und VFEC wird mit einem entsprechenden programmierbaren
Wert (VFNID) verglichen. Wenn einer der Zählwerte seinem entsprechenden
programmierbaren Wert gleicht, diagnostiziert die Vorrichtung das
Vorhandensein einer entsprechenden Arrhythmie, d. h. einer Tachykardie
oder einer Fibrillation, und führt eine
geeignete Therapie, beispielsweise eine Anti-Tachykardie-Stimulation,
einen Kardioversionsimpuls oder einen Defibrillationsimpuls aus.
Zusätzlich kann
der Arzt wahlweise fordern, daß die
gemessenen R-R-Intervalle ein schnelles Einsetzkriterium erfüllen, bevor
VTEC inkrementiert werden kann, und er kann wahlweise auch fordern,
daß VTEC
auf Null zurückgesetzt
wird, falls ein Frequenzstabilitätskriterium
nicht erfüllt
sein sollte. Falls die Vorrichtung weiterhin zum Identifizieren
des Auftretens einer schnellen ventrikulären Tachykardie programmiert
ist, dient die Feststellung einer ventrikulären Fibrillation oder Tachykardie
gemäß dem vorstehenden
Verfahren einer provisorischen Feststellung, die, wie nachstehend
erörtert
wird, modifiziert werden kann. Ein als Beispiel dienender Parametersatz
könnte
durch VFDI = 320 ms, VFNID = 18/24 vorhergehende Intervalle, VTDI
= 400 ms, VTNID = 16 Intervalle gegeben sein.
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Zusätzlich zu den Tachykardie-
und Fibrillations-Feststellungskriterien
(VTEC >= VTNID, VFEC >= VFNID), die vorstehend
erörtert
wurden, kann die Feststellung einer Tachykardie oder Fibrillation
wahlweise auch unter Verwendung eines kombinierten Zählwerts
aller Intervalle, die auf eine Tachykardie oder Fibrillation hinweisen,
erreicht werden. Dieser kombinierte Zählwert (VFEC + VTEC) wird mit
einer kombinierten Zählwertschwelle
(CNID) verglichen. Falls VTEC + VFEC größer oder gleich CNID ist, prüft die Vorrichtung,
ob VFEC wenigstens eine vorgegebene Zahl (beispielsweise 6) ist.
Falls dies der Fall ist, prüft
die Vorrichtung, wie viele einer Anzahl (beispielsweise 8) der unmittelbar
vorhergehenden Intervalle größer oder
gleich VFDI ist. Falls eine vorgegebene Anzahl (beispielsweise 8)
größer oder
gleich VFDI ist, wird eine Tachykardie festgestellt, und es wird
andernfalls eine ventrikuläre
Fibrillation festgestellt. Falls die Vorrichtung weiterhin zum Identifizieren
des Auftretens einer schnellen ventrikulären Tachykardie programmiert
ist, dient das Feststellen einer ventrikulären Fibrillation oder Tachykardie
gemäß dem vorstehenden
Verfahren als eine provisorische Feststellung, die, wie nachstehend
erörtert
wird, modifiziert werden kann.
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Zusätzlich ist das Modell 7219
PCD mit einem Verfahren zum Unterscheiden einer schnellen ventrikulären Tachykardie
von einer ventrikulären
Fibrillation oder einer langsamen ventrikulären Tachykardie ausgestattet.
In Zusammenhang mit der Feststellung einer schnellen ventrikulären Tachykardie bestimmt
der Arzt, ob das Feststellen einer schnellen ventrikulären Tachykardie
nach einer provisorischen Diagnose einer ventrikulären Tachykardie,
einer provisorischen Diagnose einer ventrikulären Fibrillation oder nach
beiden zu erreichen ist. Falls die Feststellung einer schnellen
ventrikulären
Tachykardie ermöglicht
ist, werden nach der provisorischen Feststellung einer ventrikulären Tachykardie
oder Fibrillation, wie vorstehend erörtert wurde, die unmittelbar vorhergehend
gemessenen Intervalle untersucht, um zu bestimmen, ob die provisorische
Feststellung einer Fibrillation oder Tachykardie bestätigt oder
erweitert werden sollte, um die Feststellung einer schnellen ventrikulären Tachykardie
anzugeben.
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Falls die Feststellung einer schnellen
ventrikulären
Tachykardie nach einer provisorischen Feststellung einer ventrikulären Tachykardie
ermöglicht wird,
wird ein Wert VFTDImax festgelegt, der größer oder gleich VFDI ist. Falls
eine Feststellung einer schnellen ventrikulären Tachykardie nach einer
provisorischen Feststellung einer ventrikulären Fibrillation ermöglicht wird,
wird ein Wert VFTDImin festgelegt, der kleiner oder gleich VFDI
ist. Falls eine ventrikuläre
Tachykardie provisorisch festgestellt wird, werden kleinere Intervalle
als VFTDImax als eine schnelle ventrikuläre Tachykardie angebend verwendet.
Falls eine ventrikuläre
Fibrillation provisorisch festgestellt wird, werden Intervalle größer oder
gleich VFTDImin als eine schnelle ventrikuläre Tachykardie angebend verwendet.
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Falls eine Fibrillation provisorisch
festgestellt wurde, kann die Vorrichtung fordern, daß wenigstens 7
oder alle 8 der vorhergehenden 8 Intervalle in den Intervallbereich
der schnellen ventrikulären
Tachykardie (größer oder
gleich VFTDImin) fallen, um eine schnelle ventrikuläre Tachykardie
festzustellen. Andernfalls wird eine provisorische Feststellung
einer ventrikulären
Fibrillation bestätigt.
Falls eine ventrikuläre
Tachykardie provisorisch festgestellt wird, kann die Vorrichtung
nur fordern, daß wenigstens
1 oder 2 der vorhergehenden 8 Intervalle in den Intervallbereich
der schnellen ventrikulären
Tachykardie fallen (kleiner als VFTDImax), um eine schnelle ventrikuläre Tachykardie
festzustellen. Andernfalls wird eine provisorische Feststellung
einer (langsamen) ventrikulären
Tachykardie bestätigt.
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Das gesamte Arrhythmie-Feststellungsverfahren
der PCD vom Modell 7219 ist in der Hinsicht nicht in der offenbarten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthalten, daß die vorstehend beschriebenen
Kriterien zum Feststellen einer schnellen ventrikulären Tachykardie
nicht verwendet werden, wobei die Kriterien zum Feststellen einer
ventrikulären
Tachykardie und einer ventrikulären
Fibrillation als die beiden Regeln niedrigster Priorität zum Auslösen der
Ausführung
ventrikulärer
Anti-Tachyarrhythmie-Therapien verwendet werden. Die vorstehend
beschriebenen Kriterien zur Feststellung einer schnellen Tachykardie
könnten
jedoch, falls erwünscht,
leicht hinzugefügt
werden, wobei in diesem Fall die Kriterien zur Feststellung einer ventrikulären Fibrillation,
einer schnellen ventrikulären
Tachykardie und einer ventrikulären
Tachykardie gemäß diesem Verfahren
die drei Regeln niedrigster Priorität einschließen würden, die zur Feststellung
ventrikulärer Tachyarrhythmien
verwendet werden.
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Das Arrhythmie-Feststellungs- und
Klassifizierungsschema gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet auch ein Maß für die R-R-Intervallveränderlichkeit,
wie im Gunderson erteilten US-Patent US-A-5 330 508 offenbart ist,
auf das hiermit in seiner Gänze
verwiesen sei. Die R-R-Intervallveränderlichkeit wird durch den
Prozessor gemessen, der die 12 bis 18 zuvor gemessenen R-R-Intervalle
in Gebiete im RAM einsortiert, wobei jedes Gebiet 10 ms breit ist,
wobei der Bereich von 240 ms bis 2019 ms überspannt wird. Die Summe (RR
Modesum) der Anzahl der Intervalle in den zwei Gebieten, die einzeln
die höchste
Anzahl von Intervallen aufweisen, wird berechnet und mit vorgegebenen
Schwellenwerten verglichen. Je höher
der Wert von RR Modesum ist, desto geringer ist die Veränderlichkeit
der R-R-Intervalle und desto wahrscheinlicher ist es, daß der Rhythmus eine
monomorphe ventrikuläre
Tachykardie ist. RR Modesum wird in Klauseln von Regeln zum Feststellen
einer ventrikulären
Tachykardie, einer ventrikulären
Tachykardie bei Vorhandensein einer supraventrikulären Tachykardie,
einer atriellen Fibrillation oder eines atriellen Flatterns und
einer AV-Knoten-Wiedereintrittstachykardie
mit verschiedenen Schwellenwerten verglichen. Ein Puffer mit 18
gemessenen Intervallen ist auch im RAM bereitgestellt. Intervalle, die
kleiner als 240 ms sind, treten in den Gebieten nicht auf, sondern
werden in den Puffer geladen. Nach dem Initialisieren der Feststellung
oder dem Einschalt-Rücksetzen
wird der Puffer gelöscht,
und es werden danach Intervalle in den Puffer eingegeben. Falls
sich weniger als 12 Intervalle im Puffer befinden, wird der Wert
von RR Modesum als "unbekannt" festgelegt. Falls
sich 12 oder mehr Intervalle im Puffer befinden, gleicht RR Modesum
dem Bruchteil, der durch die Anzahl der im Puffer in den zwei Gebieten
mit der höchsten
Anzahl von Intervallen gespeicherten Intervalle, dividiert durch
die Anzahl der Intervalle im Puffer, festgelegt ist. Falls der Schwellenwert
von RR Modesum beispielsweise auf 0,75 gelegt ist, erfüllen die
Werte 9/12, 12/16, 14/18 usw. für
RR Modesum den Schwellenwert.
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In Zusammenhang mit der Funktionsweise der
Regeln, die zum Identifizieren des wahrscheinlichen Auftretens ventrikulärer und
supraventrikulärer Tachykardien
vorgesehen sind, verfolgt der Mikroprozessor auch die Anzahl der
R-R-Intervalle aus
einer vorhergehenden Reihe von R-R-Intervallen, die wahrscheinlich erfaßte atrielle
Ereignisse enthalten, welche durch Fernfeld-R-Zacken hervorgerufen
wurden. Falls bestimmt wird, daß es
wahrscheinlich ist, daß ein
R-R-Intervall eine Fernfeld-R-Zacke enthält, ist das Fernfeld-R-Zacken-Kriterium
für dieses R-R-Intervall
erfüllt.
Der Mikroprozessor bestimmt nach dem folgenden Verfahren, daß ein im
Atrium erfaßtes
Ereignis wahrscheinlich eine Fernfeld-R-Zacke ist.
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Der Mikroprozessor weist im RAM einen Fern-RP-Puffer,
der die letzten acht R-P-Intervalle enthält, die kleiner als 160 ms
sind, und einen Fern-PR-Puffer auf, der die letzten acht P-R-Intervalle
enthält,
die kleiner als 60 ms sind. Ansprechend auf das Auftreten eines
R-R-Intervalls mit einem P-Zählwert
von 2 werden die R-P- und P-R-Intervalle für das R-R-Intervall mit festgelegten
Schwellenwerten verglichen. Beispielsweise kann der Prozessor prüfen, ob das
P-R-Intervall kleiner oder gleich 60 Millisekunden ist oder ob das
R-P-Intervall kleiner oder gleich 160 Millisekunden ist. Es sei
daran erinnert, daß in
Zusammenhang mit einem R-R-Intervall mit einem P-Zählwert von
2 das R-P-Intervall
zwischen dem ventrikulären
Ereignis, das das R-R-Intervall
einleitet, und dem ersten auftretenden atriellen Ereignis gemessen
wird, und daß das
P-R-Intervall zwischen dem zweiten auftretenden atriellen Ereignis und
dem das R-R-Intervall
beendenden ventrikulären Ereignis
gemessen wird.
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Falls das P-R-Intervall kleiner oder
gleich 60 Millisekunden ist, subtrahiert der Prozessor das kürzeste P-R-Intervall (PRmin)
im Fern-PR-Puffer vom längsten
P-R-Intervall (PRmax).
Falls der Differenzwert kleiner oder gleich 30 Millisekunden ist,
vergleicht der Prozessor das P-P-Intervall zwischen den beiden atriellen
Ereignissen während
des betrachteten R-R-Intervalls mit dem P-P-Intervall, das das erste atrielle Ereignis
im betrachteten R-R-Intervall vom letzten atriellen Ereignis im
vorhergehenden R-R-Intervall trennt. Falls die Differenz zwischen
diesen beiden Werten größer oder
gleich 30 Millisekunden ist, subtrahiert der Prozessor das aktuelle
P-R-Intervall vom Durchschnitt (PRave) der P-R-Intervalle im Puffer.
Falls der Absolutwert der Differenz kleiner als ein festgelegter
Fern-R-Stabilitätswert
von beispielsweise 20 ms ist, ist es wahrscheinlich, daß das betrachtete
R-R-Intervall eine
Fernfeld-R-Zacke enthält
und daß das
Fernfeld-R-Zacken-Kriterium erfüllt
ist.
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Falls das gemessene R-P-Intervall
im fraglichen R-R-Intervall
in ähnlicher
Weise kleiner oder gleich 160 Millisekunden ist, subtrahiert der
Prozessor das kürzeste (RPmin)
der acht R-P-Intervalle im Fern-RP-Puffer vom längsten R-P-Intervall (RPmax) im
Puffer. Falls die Differenz kleiner oder gleich 50 ms ist, vergleicht
der Prozessor das P-P-Intervall im fraglichen R-R-Intervall mit
dem P-P-Intervall, das das letzte atrielle Ereignis im vorhergehenden
R-R-Intervall trennt, mit dem ersten atriellen Ereignis des fraglichen
R-R-Intervalls. Falls, wie vorstehend erörtert wurde, die Differenz
zwischen den zwei P-P-Intervallen größer oder gleich 30 Millisekunden
ist, subtrahiert der Prozessor das aktuelle R-P-Intervall vom Durchschnitt
(RPave) der R-P-Intervalle im Puffer. Falls der Absolutwert der
Differenz kleiner als der Fern-R-Stabilitätswert ist,
enthält
das betrachtete R-R-Intervall wahrscheinlich eine Fernfeld-R-Zacke, und
es ist das Fernfeld-R-Zacken-Kriterium erfüllt.
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Der Prozessor verfolgt die Anzahl
der R-R-Intervalle aus einer vorhergehenden Reihe von Intervallen
(beispielsweise 12 Intervalle), die wahrscheinlich eine Fernfeld-R-Zacke
enthalten. Diese Anzahl (Fern-R-Zähler) wird mit einem Schwellenwert
(Fern-R-Schwellenwert, beispielsweise 10) verglichen, um zu bestimmen,
ob es wahrscheinlich ist, daß ein
Herzrhythmus, der eine hohe atrielle Frequenz zu haben scheint,
tatsächlich
das Ergebnis einer Fernfeld-R-Zacken-Erfassung ist.
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12 zeigt
die grundlegende Arbeitsweise einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ansprechend auf das Auftreten atrieller und ventrikulärer Ereignisse.
Ansprechend auf ein atrioventrikuläres Ereignis bei 100 wird der
Ereignistyp gespeichert und auch eine Anzahl der vorstehend erwähnten Zählwerte
und Werte aktualisiert. Insbesondere speichert der Prozessor ansprechend
auf ein atrieller oder ventrikulärer
Ereignis Informationen hinsichtlich des P-Zählwerts, also der Anzahl der
seit dem letzten ventrikulären
Ereignis empfangenen atriellen Ereignisse, und eines R-Zählwerts,
also der Anzahl der seit dem letzten atriellen Ereignis empfangenen
ventrikulären
Ereignisse, sowie R-R-, R-P-, P-P und P-R-Intervalle, je nach Bedarf.
Der Prozessor weist im RAM Puffer auf, in denen die folgenden Informationen
gespeichert werden: die 12 letzten P-P-Intervalle, die 12 letzten
R-R-Intervalle, die 8 unmittelbar vorhergehenden R-P-Intervalle,
die 8 letzten P-R-Intervallwerte und die Häufigkeit des Auftretens atrieller und
ventrikulärer
Ereignisse über
die vorhergehenden 12 R-R-Intervalle, die in Zusammenhang mit der Feststellung
von Fernfeld-R-Zacken verwendet werden, wie vorstehend erörtert wurde.
Zusätzlich
weist der Prozessor auch einen Speicherpuffer der Gebietsindizes
für die
vorhergehenden 18 R-R-Intervalle, wie vorstehend in Zusammenhang
mit der Berechnung des RR-Moderum-Werts beschrieben wurde, und einen
Puffer auf, der die Anzahl der R-R-Intervalle über die vorhergehende Folge
einer programmierbaren Anzahl von R-R-Intervallen enthält, deren
Dauern kleiner als FDI sind, wie vorstehend in Zusammenhang mit
den von PCD-Vorrichtung vom Modell 7219 angepaßten Feststellungskriterien
erörtert
wurde.
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Bei 102 aktualisiert der
Prozessor alle zeitbasierten Merkmale, die dem Auftreten atrieller
und ventrikulärer
Ereignisse zugeordnet sind, einschließlich aller Berechnungen, die
zum Aktualisieren der vorstehend beschriebenen Puffer erforderlich
sind, der Berechnung aller zeitbasierten Werte, die den vorstehend
beschriebenen Feststellungskriterien des Modells 7129 zugeordnet
sind, einschließlich
der Aktualisierung des Werts von VTEC, VFEC, der Einsetz- und Stabilitätszähler sowie
des Aktualisierens des RR-Modesum-Werts, wie vorstehend beschrieben
wurde, der Berechnung der Mittelwerte der 12 vorhergehend gespeicherten
R-R-Intervalldauern, der Berechnung des Mittelwerts der gespeicherten vorhergehenden
12 P-P- und R-R-Intervalle,
je nach Bedarf, und er aktualisiert den Schlagcode für das R-R-Intervall,
das mit dem ventrikulären
Ereignis endet.
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Zusätzlich zu diesen Funktionen
berechnet der Prozessor bei 103 ansprechend auf das Auftreten eines
ventrikulären
Ereignisses den entsprechenden Mustercode, wie vorstehend beschrieben
wurde, der dem R-R-Intervall zugeordnet ist, das mit dem ventrikulären Ereignis
endet, und er aktualisiert bei 104 die Zähler der
kontinuierlichen Erkennungsmaschine, wie vorstehend beschrieben
wurde, und die anderen diagnostischen Kriterien, die nachstehend
in Zusammenhang mit den verschiedenen Regeln beschrieben werden.
Im RAM des Prozessors sind nun alle Informationen gespeichert, die
erforderlich sind, um den hierarchischen Regelsatz anzuwenden, der
zum Identifizieren des jeweiligen Typs des ablaufenden Rhythmus
verwendet wird.
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Bei 105, 106, 107 bestimmt
der Prozessor, bei welchen der verschiedenen verfügbaren Regeln alle
jeweiligen Klauseln erfüllt
sind. Wie vorstehend erörtert
wurde, können
alle Klauseln bei einer, mehr als einer oder keiner Regel erfüllt sein.
Falls mehr als eine Regel erfüllt
ist oder "wirksam
wird", wird bei 108 die
Regel mit der höchsten
Priorität
ausgewählt,
woraus sich bei 109 eine dieser Regel entsprechende Rhythmusklassifizierung
ergibt. Ansprechend auf die Klassifizierung des Rhythmus führt die
Vorrichtung eine Therapie aus oder verhindert die Ausführung der Therapie,
wobei dies vom identifizierten Rhythmus abhängt. Wenn keine Regeln identifiziert
werden, hält die
Vorrichtung die Anti-Tachykardie-Therapie zurück. Falls die Vorrichtung programmiert
ist, um eine Bradykardie-Reservestimulation
bereitzustellen, fährt
sie damit fort. Falls dies nicht der Fall ist, überwacht die Vorrichtung einfach
weiter den Herzrhythmus, bis eine oder mehrere Regeln wirksam werden.
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In Zusammenhang mit der hier offenbarten spezifischen
Ausführungsform
werden durch den Regelsatz mehrere mögliche Rhythmusklassifizierungen
bereitgestellt. Diese umfassen eine ventrikuläre Fibrillation, eine ventrikuläre Tachykardie,
eine gleichzeitige ventrikuläre
und supraventrikuläre
Tachykardie, eine gleichzeitige ventrikuläre Fibrillation und supraventrikuläre Tachykardie,
eine atrielle Fibrillation oder ein atrielles Flattern, eine Sinustachykardie,
eine AV-Knoten-Wiedereintrittstachykardie, einen normalen Sinusrhythmus
oder "nicht klassifizierte" Rhythmen, wenn keine
Regeln "wirksam
werden".
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In Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung werden 12 getrennte Regeln verwendet, um die nachstehend
angeführten
verschiedenen Rhythmustypen zu identifizieren. Diese Regeln sind
in der Reihenfolge der Priorität:
- 1. (VF + SVT)-Regel
- 2. (VT + SVT)-Regel
- 3. A-Flatter-Regel
- 4. A-Fibrillations-Regel
- 5. ST-Regel
- 6. AVNRT-Regel
- 7. NSR-Regel
- 8. VT*-Regel
- 9. VF-Regel – 7219
- 10. VT-Regel – 7219
- 11. Anhaltende-AF-Regel
- 12. Anhaltende-AT-Regel
-
Von den vorstehenden Regeln verhindern die
A-Flatter-Regel, die A-Fibrillations-Regel, die ST-Regel, die AVNRT-Regel
und die NSR-Regel alle die Ausführung
ventrikulärer
Anti-Tachyarrhythmie-Therapien.
Die (VF + SVT)-Regel, die (VT + SVT)-Regel, die VT*-Regel, die VF-Regel – 7219 und die
VT-Regel – 7219 lösen alle
die Ausführung
ventrikulärer
Anti-Tachyarrhythmie-Therapien
aus. Die Anhaltende-AF-Regel und die Anhaltende-AT-Regel lösen die
Ausführung
atrieller Anti-Arrhythmie-Therapien aus. Dabei ist die hierarchische
Struktur der Regelbasis derart, daß die fünf Regeln mit der niedrigsten
Priorität
zum Auslösen
der Therapie bereitgestellt werden, welche durch fünf Regeln
mittlerer Priorität zum
Unterbinden der Abgabe der Anti-Tachyarrhythmie-Therapie überschrieben
werden, welche wiederum durch zwei Regeln hoher Priorität überschrieben werden,
welche die Ausführung
der Anti-Tachykardie-Therapie auslösen. Es wird angenommen, daß diese
hierarchische Regelstruktur in Zusammenhang mit automatisierten
Vorrichtungen zum Auslösen
der Ausführung
von Anti-Tachykardie-Therapien einzigartig ist.
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13 zeigt
die Prioritätsgebung
der verschiedenen Regeln in Form eines Flußdiagramms. Ansprechend auf
das Auftreten einer R-Zacke bei 600 wird jede Regel vom
Prozessor in der vorstehend angeführten Prioritätsreihenfolge
untersucht, bis eine Regel erfüllt
ist. Falls die erste erfüllte
Regel bei 602 oder 604 die (VF + SVT)-Regel oder die (VT
+ SVT)-Regel ist, wird die VF-Therapie oder die VT-Therapie bei 628 oder 630 ausgeführt und
die Ausführung
atrieller Anti-Arrhythmie-Therapien verhindert. Falls eine der die
Behandlung ventrikulärer Tachyarrhythmien
verhindernden Regeln bei 606, 608, 610, 612 oder 614 erfüllt ist,
untersucht der Prozessor bei 622 und 624, ob die
Anhaltende-AF-Regel oder die Anhaltende-AT-Regel die erste erfüllte Regel ist. Falls eine
dieser Regeln erfüllt
ist, wird bei 632 oder 634 eine AF-Therapie oder
eine AT-Therapie ausgeführt.
Falls keine Regeln erfüllt
sind, die ventrikuläre
Therapien verhindern, untersucht der Prozessor, ob die Regeln bei 616, 618 oder 620 erfüllt sind, und
er löst,
falls dies der Fall ist, bei 628 oder 630 die Ausführung einer
VF- oder VT-Therapie aus, wodurch die Ausführung der AF- oder AT-Therapie
verhindert wird. Falls in ähnlicher
Weise keine Regeln erfüllt
sind, die eine ventrikuläre
Anti-Tachyarrhythmie-Therapie verhindern oder auslösen, bestimmt der
Prozessor bei 622 und 624, ob die Anhaltende-AF-Regel
oder die Anhaltende-AT-Regel
die erste erfüllte
Regel ist, und löst,
falls dies der Fall ist, die Ausführung der geeigneten Therapie
bei 628 oder 630 aus. Die spezifischen Regeln
und ihre einzelnen Klauseln werden nachstehend detailliert beschrieben,
wobei die Beziehung zwischen den verschiedenen zeitbasierten und
musterbasierten Kriterien erläutert
wird, die vorstehend beschrieben wurden.
-
1. (VF + SVT)-Regel
-
Die (VF + SVT)-Regel ist die Regel
mit der höchsten
Priorität,
die von der Vorrichtung verwendet wird, und sie stellt das gleichzeitige
Vorhandensein einer VF und einer SVT fest. Falls sie erfüllt ist,
löst sie
die Ausführung
der nächsten
geplanten ventrikulären
Fibrillationstherapie, typischerweise in Gestalt eines Hochspannungs-Defibrillationsimpulses,
aus. Diese Regel hat fünf
Klauseln und wird auf wahr gesetzt oder "wirksam", wenn alle fünf Klauseln erfüllt sind.
Die erste Klausel fordert, daß die
Feststellung einer ventrikulären
Fibrillation einprogrammiert ist und daß beliebige der Regeln 3–7 zum Verhindern der
Ausführung
ventrikulärer
Anti-Tachyarrhythmie-Therapien
auch einprogrammiert sind und daß VFEC größer oder gleich VFNID ist,
wie in Zusammenhang mit den VF-Feststellungskriterien erörtert wurde,
die beim vorstehend erörterten
Modell 7219 verwendet werden. Die zweite Klausel fordert, daß der Mittelwert
für die
vorhergehenden 12 R-R-Intervalle (RR-Mittelwert) kleiner als eine
vorgegebene minimale Zykluslänge
ist. Diese minimale Zykluslänge
kann VTDI sein, falls die VT-Feststellung
einprogrammiert ist, oder sie kann VFDI sein, falls die VT-Feststellung
ausprogrammiert ist, oder sie kann ein vom Arzt getrennt programmierbares
Intervall sein, oder sie kann als ein fester Wert innerhalb der Vorrichtung
definiert sein. Die dritte Klausel fordert, daß der Mittelwert für die vorhergehenden
12 R-R-Intervalle größer als
eine vorgegebene minimale SVT-Zykluslänge ist. Diese minimale SVT-Zykluslänge muß kleiner
als VTDI sein, falls die VT-Feststellung einprogrammiert ist, und
sie muß größer als VFDI
sein, falls die VT-Feststellung ausprogrammiert ist, und sie kann
ein Intervall sein, das in Zusammenhang mit der Programmierung von
VTDI oder VFDI getrennt vom Arzt programmierbar ist.
-
Die vierte Klausel verwendet ein
AF*-Nachweiszählerkriterium,
das das Vorhandensein einer atriellen Fibrilla tion unter Verwendung
eines vom Prozessor ausgeführten
Aufwärts-Abwärts-Zählalgorithmus
bestätigt
oder zurückweist,
der einen AF*-Nachweiszähler
auf der Grundlage atrieller und ventrikulärer Musterinformationen inkrementiert
oder dekrementiert. Das AF*-Nachweiszählerkriterium wird erfüllt, wenn
der AF*-Nachweiszähler
größer oder gleich
einer vordefinierten AF*-Zählschwelle
von beispielsweise 6 ist. Sobald das AF/AT-Nachweiszählerkriterium
erfüllt
ist, bleibt es erfüllt,
solange der AF*-Nachweiszähler
größer oder
gleich einer vordefinierten AF*-Zählhystereseschwelle
von beispielsweise 5 ist. Die vierte Klausel bleibt erfüllt, solange das
AF*-Zählerkriterium
erfüllt
bleibt.
-
Der AF*-Nachweiszähler wird folgendermaßen inkrementiert
und dekrementiert. Falls die Anzahl der atriellen Ereignisse oder
der P-Zählwert
im aktuellen R-R-Intervall 1 ist und der aktuelle Schlagcode dem
vorhergehenden Schlagcode gleicht, wird der AF*-Nachweiszähler um
1 bis zu einem Minimum von 0 dekrementiert. Falls die Anzahl der
atriellen Ereignisse 1 ist, die Schlagcodes jedoch verschieden sind,
bleibt der AF*-Nachweiszähler
unverändert. Falls
die Anzahl der atriellen Ereignisse im aktuellen R-R-Intervall größer als
2 ist, wird der AF*-Nachweiszähler
um 1 bis zu einem maximalen AF*-Zählwert von beispielsweise 10
inkrementiert. Falls die Anzahl der atriellen Ereignisse im aktuellen
R-R-Intervall 2 ist und der aktuelle Schlagcode und der vorhergehende
Schlagcode gleich sind und das vorstehend erörterte Fernfeld-R-Zacken-Kriterium
für das
vorhergehende R-R-Intervall erfüllt
ist, bleibt der AF*-Nachweiszählwert unverändert. Andernfalls
wird der AF*-Nachweiszähler um
1 bis zum maximalen AF*-Zählwert
inkrementiert.
-
Die fünfte und letzte Klausel der
Regel verwendet ein vom Prozessor implementiertes AV-Dissoziierungszählwert-Kriterium, das einen
AV-Dissoziierungszählwert
definiert, der der Anzahl der vorhergehenden R-R-Intervalle, beispielsweise
8 R-R-Intervallen entspricht, welche ein AV-Dissoziierungskriterium erfüllen. Das
AV-Dissoziierungskriterium ist erfüllt, falls im aktuellen R-R-Intervall
keine stimulierten oder erfaßten
attuellen Ereignisse vorhanden sind oder wenn der Absolutwert der
Differenz zwischen dem aktuellen P-R-Intervall und dem Durchschnitt der
vorhergehenden 8 P-R-Intervalle größer als 40 ms ist. Das AV-Dissoziierungszählwert-Kriterium
ist erfüllt,
wenn der AV-Dissoziierungszählwert
größer oder
gleich einer festgelegten AV-Dissoziierungszählschwelle von beispielsweise
4 ist. Wenn das AV-Dissoziierungszählwert-Kriterium erfüllt ist,
ist die fünfte
Klausel erfüllt.
-
Falls diese Klauseln alle erfüllt sind,
wird die Regel auf wahr gesetzt und "wirksam", wodurch die Ausführung der nächsten geplanten ventrikulären Fibrillationstherapie
ausgelöst
wird. Das Wirksamwerden der (VF + SVT)-Regel überschreibt das Wirksamwerden
aller anderen Regeln.
-
2. (VT + SVT)-Regel
-
Die Regel mit der zweithöchsten Priorität soll das
gleichzeitige Auftreten einer ventrikulären Tachykardie und einer supraventrikulären Tachykardie identifizieren.
Diese Regel enthält
sechs Klauseln, die alle erfüllt
sein müssen,
damit die Regel auf wahr gesetzt wird oder "wirksam wird". Die erste Klausel fordert, daß die Feststellung
einer ventrikulären
Tachykardie ermöglicht
wurde und daß der
Wert von VTEC größer oder
gleich VTNID ist (wie vorstehend in Zusammenhang mit den Feststellungskriterien
für das
Modell 7219 erörtert
wurde). Die zweite Klausel fordert, daß das vorstehend erörterte AF*-Nachweiszählerkriterium
erfüllt
ist. Die dritte Klausel fordert, daß das vorstehend erörterte AV-Dissoziierungszählwert-Kriterium
erfüllt
ist. Die vierte Klausel fordert, daß der RR-Mittelwert kleiner
als VTDI ist. Die fünfte Klausel
fordert, daß der
RR-Mittelwert größer als
die vorstehend erörterte
minimale SVT-Zykluslänge
ist. Die sechste und letzte Klausel fordert, daß RR Modesum, wie vorstehend
beschrieben wurde, entweder unbekannt ist oder größer als
ein vordefinierter VT-Plus-RR-Modesum-Schwellenwert von beispielsweise
0,75 der vorhergehenden 12–18
R-R-Intervalle ist.
-
Falls diese Klauseln alle erfüllt sind,
wird die Regel auf wahr gesetzt und "wirksam", wodurch das Ausführen der nächsten geplanten ventrikulären Tachykardietherapie
ausgelöst
wird. Das Wirksamwerden der (VT + SVT)-Regel überschreibt das Wirksamwerden
aller anderen Regeln mit Ausnahme der vorstehend beschriebenen (VF
+ SVT)-Regel.
-
SVT-Zurückweisungsregeln.
-
Die SVT-Zurückweisungsregeln 3–7 können nicht
angewendet werden, es sei denn, daß die VT-Feststellung einprogrammiert
ist, seit der Initialisierung der Feststellung zumindest genug Intervalle zum
Füllen
des RR-Puffers, beispielsweise 12 Intervalle, aufgetreten sind und
der RR-Mittelwert
größer als
die minimale SVT-Zykluslänge
ist. Die Regeln weisen auch die folgenden Sätze zusätzlicher Klauseln auf.
-
3. A-Flatter-Regel
-
Wegen der Wichtigkeit, schnelle ventrikuläre Rhythmen
infolge einer atriellen Fibrillation oder eines atriellen Flatterns
von Tachykardien ventrikulären
Ursprungs zu unterscheiden, sind zwei getrennte Regeln zum Identifizieren
des wahrscheinlichen Auftretens einer atriellen Fibrillation oder
eines atriellen Flatterns (oder einer anderen atriellen Tachykardie) bereitgestellt.
Die erste dieser beiden Regeln weist zwei Klauseln auf, die erfüllt sein
müssen,
damit die Regel erfüllt
ist. Die erste Klausel fordert, daß der Wert von CRMAL größer oder
gleich seiner entsprechenden Erkennungsschwelle von beispielsweise
6 ist. Die zweite Klausel fordert, daß das Fernfeld-R-Zacken-Zählwertkriterium erfüllt ist.
Das Fernfeld-R-Zacken-Zählwertkriterium
ist erfüllt,
wenn der Fernfeld-R-Zacken-Zählwert kleiner
als eine festgelegte Fernfeld-R-Zacken-Zählwertschwelle
von beispielsweise 10 der vorhergehenden 12 R-R-Intervalle ist.
Falls beide Klauseln erfüllt
sind, wird die Regel auf wahr gesetzt oder "wirksam". Falls diese die wirksame Regel höchster Priorität ist, wird
die Ausführung
der ventrikulären
Anti-Tachyarrhythmie-Therapie selbst dann verhindert, wenn Ventrikuläre-Tachykardie-
oder Ventrikuläre-Fibrillations-Regeln
niedrigerer Priorität
erfüllt
sind, während
die Regel wirksam ist.
-
Die A-Flatter-Regel ist eine "hartnäckige" Regel, was bedeutet,
daß sie,
wenn sie einmal erfüllt wird,
erfüllt
bleibt, es sei denn, daß ihre
Klauseln über eine
Folge von R-R-Intervallen unerfüllt
bleiben. Der Prozessor erreicht dieses Ergebnis, indem er immer dann,
wenn die Recrel erfüllt
ist, einen zugeordneten AF-Zurückweisungs-Hartnäckig-Zählwert auf
einen vorgegebenen Wert von beispielsweise 6 setzt. Für jedes
R-R-Intervall, für
das entweder die erste oder die zweite Klausel nicht erfüllt ist,
wird der Hartnäckig-Zählwert um
1 bis zu einem Minimum von 0 dekrementiert. Diese Regel bleibt wirksam,
solange der Hartnäckig-Zählwert oberhalb
von 0 bleibt.
-
4. A-Fibrillations-Regel
-
Die zweite Regel, die auf das Feststellen
des Auftretens einer atriellen Fibrillation oder eines atriellen
Flatterns (oder einer anderen atriellen Tachykardie) gerichtet ist,
hat vier Klauseln, die erfüllt
sein müssen.
Die erste Klausel fordert, daß das
vorstehend erörterte
Fernfeld-R-Zacken-Zählwertkriterium erfüllt ist.
Die zweite Klausel fordert, daß der
Mittelwert des P-P-Intervalls über
die vorhergehenden 12 R-R-Intervalle bekannt ist und daß er über die
vorhergehenden 12 Intervalle kleiner als ein vorgegebener Wert von
beispielsweise 87,5% des entsprechenden RR-Mittelwerts ist. Die
dritte Klausel fordert, daß das AF*-Nachweiszählerkriterium
erfüllt
ist, wie vorstehend erörtert
wurde. Die vierte Klausel fordert, daß RR Modesum kleiner oder gleich
einem festgelegten AF-Modesum-Schwellenwert
von beispielsweise 0,5 der vorhergehenden 12–18 Intervalle ist. Falls alle vier
Klauseln der Regel erfüllt
sind, wird die Regel auf wahr gesetzt oder "wirksam". Falls diese Regel die wirksame Regel
mit der höchsten
Priorität
ist, wird die Ausführung
ventrikulärer
Anti-Tachyarrhythmie-Therapien verhindert.
-
Die A-Fibrillations-Zurückweisung-Regel
ist eine "hartnäckige" Regel, was bedeutet,
daß sie, wenn
sie einmal erfüllt
ist, erfüllt
bleibt, es sei denn, daß ihre
Klauseln über
eine Folge von R-R-Intervallen unerfüllt bleiben. Der Prozessor
erreicht dieses Ergebnis, indem er immer dann, wenn die Regel erfüllt ist,
einen zugeordneten AFib-Zurückweisung-Hartnäckig-Zählwert auf
einen vorgegebenen Wert von beispielsweise 6 setzt. Für jedes
R-R-Intervall, für
das irgendwelche der vier Klauseln nicht erfüllt sind, wird der Hartnäckig-Zählwert um
1 bis zu einem Minimum von 0 dekrementiert. Die Regel bleibt wirksam,
solange der Hartnäckig-Zählwert oberhalb von
0 bleibt. Der Hartnäckig-Zählwert wird beim Einleiten
der Feststellung und immer dann, wenn eine SVT-Zurückweisung-Regel
höherer
Priorität
erfüllt ist,
auf 0 zurückgesetzt.
-
5. ST-Regel
-
Diese Regel ist auf das Erkennen
einer Sinustachykardie gerichtet und weist drei Klauseln auf, von
denen entweder die erste Klausel oder die zweite und die dritte
Klausel erfüllt
sein müssen,
damit die Regel wirksam wird. Die Klausel fordert, daß CRMedST
seine entsprechende Erkennungsschwelle von beispielsweise 6 übersteigt.
Falls diese Klausel erfüllt
ist, wird die Regel wirksam. Die zweite Klausel fordert, daß das vorstehend
erörterte
Fernfeld-Zählerkriterium
erfüllt
ist. Die dritte Klausel fordert, daß CRMedSTFR die entsprechende
Erkennungsschwelle von beispielsweise 6 übersteigt. Falls die zweite
und die dritte Klausel erfüllt
sind, wird die Regel wirksam. Falls die ST-Regel die wirksame Regel der
höchsten
Priorität
ist, wird die Ausführung
von Anti-Tachykardie-Therapien verhindert.
-
Die ST-Regel ist eine "hartnäckige" Regel, was bedeutet, daß sie, wenn
sie einmal erfüllt
ist, erfüllt
bleibt, es sei denn, daß ihre
Klauseln über
eine Folge von R-R-Intervallen unerfüllt bleiben. Der Prozessor
erreicht dieses Ergebnis durch Setzen eines zugeordneten Sinus-Zurückweisung-Hartnäckig-Zählwerts
auf einen vorgegebenen Wert von beispielsweise 6, immer dann, wenn
die Regel erfüllt wird.
Für jedes
R-R-Intervall, für
das entweder die erste Klausel nicht erfüllt ist oder eine oder beide
von der zweiten und der dritten Klausel nicht erfüllt sind, wird
der Hartnäckig-Zählwert um
1 bis zu einem Minimum von 0 dekrementiert. Die Regel bleibt wirksam, solange
der Hartnäckig-Zählwert oberhalb
von 0 bleibt. Der Hartnäckig-Zählwert wird beim Initialisieren
der Feststellung und immer dann, wenn eine SVT-Zurückweisung-Regel
höherer
Priorität
erfüllt ist,
auf 0 zurückgesetzt.
-
6. AVNRT-Regel
-
Diese Regel ist auf das Feststellen
einer AV-Knoten-Wiedereintrittstachykardie
gerichtet. Die Regel weist zwei Klauseln auf, von denen jede erfüllt sein
muß, damit
die Regel wirksam wird. Die erste Klausel fordert, daß CRMAVNRT
seinen entsprechenden Schwellenwert von beispielsweise 6 übersteigt.
Die zweite Klausel fordert, daß RR
Modesum größer oder
gleich einem festgelegten AVNRT-Modesum-Schwellenwert von beispielsweise 0,25
der vorhergehenden 12–18
R-R-Intervalle ist. Falls beide Klauseln erfüllt sind, wird die Regel auf
wahr gesetzt oder "wirksam". Falls sie die wirksame
Regel höchster
Priorität
ist, verhindert sie die Abgabe ventrikulärer Anti-Tachykardie-Therapien.
-
Die AVNRT-Regel ist eine "hartnäckige" Regel, was bedeutet,
daß sie,
wenn sie erfüllt
ist, erfüllt bleibt,
es sei denn, daß ihre
Klauseln über
eine Folge von R-R-Intervallen unerfüllt bleiben. Der Prozessor erreicht
dieses Ergebnis durch Setzen eines zugeordneten AVNRT-Hartnäckig-Zählwerts
auf einen vorgegebenen Wert von beispielsweise 6, immer dann, wenn
die Regel erfüllt
ist. Für
jedes R-R-Intervall, für
das entweder die erste oder die zweite Klausel nicht erfüllt ist,
wird der Hartnäckig-Zählwert bis zu
einem Minimum von 0 um 1 dekrementiert. Die Regel bleibt wirksam,
solange der Hartnäckig-Zählwert oberhalb
von 0 bleibt. Der Hartnäckig-Zählwert wird
beim Einleiten der Feststellung und immer dann, wenn eine SVT-Zurückweisung-Regel
höherer
Priorität
erfüllt
ist, auf 0 zurückgesetzt.
-
7. NSR-Regel
-
Diese Regel ist auf das Feststellen
eines normalen Sinusrhythmus gerichtet und weist drei Klauseln auf,
von denen entweder die erste Klausel oder die zweite und die dritte
Klausel erfüllt
sein müssen, damit
die Regel wirksam wird. Die erste Klausel fordert, daß CRMedST
die entsprechende Erkennungsschwelle von beispielsweise 6 übersteigt.
Falls diese Klausel erfüllt
ist, wird die Regel wirksam. Die zweite Klausel fordert, daß das vorstehend
erörterte
Fernfeld-Zählwertkriterium
erfüllt
ist. Die dritte Klausel fordert, daß CRMedSTFR die entsprechende
Erkennungsschwelle von beispielsweise 6 übersteigt. Falls die zweite
und die dritte Klauseln erfüllt
sind, wird die Regel wirksam. Falls die ST-Regel die wirksame Regel
höchster
Priorität
ist, wird die Ausführung
von Anti-Tachykardie-Therapien verhindert.
-
Die ST-Regel ist eine "hartnäckige" Regel, was bedeutet,
daß sie,
wenn sie erfüllt
ist, erfüllt bleibt,
es sei denn, daß ihre
Klauseln über
eine Folge von R-R-Intervallen unerfüllt bleiben. Der Prozessor erreicht
dieses Ergebnis durch Setzen eines zugeordneten Sinus-Zurückweisung-Hartnäckig-Zählwerts
auf einen vorgegebenen Wert von beispielsweise 6 immer dann, wenn
die Regel erfüllt
ist. Für
jedes R-R-Intervall, für
das entweder die erste Klausel nicht erfüllt ist oder für das eine
oder beide von der zweiten und der dritten Klausel nicht erfüllt sind,
wird der Hartnäckig-Zählwert um
1 bis zu einem Minimum von 0 dekrementiert. Die Regel bleibt wirksam,
solange der Hartnäckig-Zählwert oberhalb
von 0 bleibt. Der Hartnäckig-Zählwert wird beim Initialisieren
der Feststellung und immer dann, wenn eine SVT-Zurückweisung-Regel
höherer
Priorität
erfüllt
ist, auf 0 zurückgesetzt.
-
Die nächsten drei Regeln sind Ventrikuläre-Fibrillation- und Tachykardie-Feststellungsregeln, welche
die Ausführung
ventrikulärer
Anti-Tachyarrhythmie-Therapien auslösen.
-
8. VT*-Regel
-
Die VT*-Regel unterscheidet schnelle
VTs mit regelmäßigen Zykluslängen von
VFs. Diese Regel hat drei Klauseln, die erfüllt sein müssen, damit die Regel auf wahr
gesetzt wird. Die erste Klausel fordert einfach, daß die VF-Feststellung
oder VT-Feststellung ermöglicht
sind und daß die
VF-Feststellungskriterien
des Modells 7219 erfüllt
sind, d. h. daß VFEC
größer oder
gleich VFNID ist. Die zweite Klausel fordert, daß der RR-Mittelwert größer oder
gleich der vorstehend erörterten
minimalen Schnelle-VT-Zykluslänge
ist. Die dritte Klausel fordert, daß das VT*-RR-Modesum-Kriterium erfüllt ist.
Das VT*-RR-Modesum-Kriterium ist erfüllt, wenn RR Modesum entweder
unbekannt ist oder größer oder gleich
einem festgelegten Schnelle-VT-Modesum-Schwellenwert von beispielsweise 0,75
der vorhergehenden 12–18
R-R-Intervalle ist.
-
9. VF-Regel – 7219
-
Diese Regel entspricht den Feststellungskriterien
zur ventrikulären
Fibrillation, wie vorstehend in Zusammenhang mit der Beschreibung
der Vorrichtung vom Modell 7219 dargelegt wurde. Falls eine VF unter
Verwendung dieser Kriterien festgestellt wird, wird die Regel auf
wahr gesetzt und "wirksam", falls sie die höchste wirksame
Regel ist, und sie löst
die Ausführung
der nächsten
geplanten ventrikulären
Fibrillationstherapie aus.
-
10. VT-Regel – 7219
-
Diese Regel wiederholt einfach alle
Kriterien zur Feststellung einer ventrikulären Tachykardie, die in der
Vorrichtung vom Modell 7219 vorgesehen sind, wie vorstehend erörtert wurde,
wobei die Feststellung einer schnellen ventrikulären Tachykardie deaktiviert
ist. In dem Fall, in dem diese Regel die wirksame Regel höchster Priorität ist, löst sie die
Ausführung
der nächsten
geplanten VT-Therapie aus.
-
Es sei bemerkt, daß in Zusammenhang
mit dem vorstehenden Regelsatz in dem Fall, in dem eine Regel wirksam
wird, die die Ausführung
einer ventrikulären
Tachykardietherapie auslöst,
das nachfolgende Wirksamwerden einer Regel, die auf das Auftreten
einer supraventrikulären
Tachykardie hinweist, nicht auftreten kann, weil es nach der Einleitung
der Anti-Tachykardie-Therapie nicht möglich ist, daß die Mustergrammatik
und/oder andere Zeitkriterien erfüllt werden. Es ist jedoch sicherlich
möglich, daß eine das
Auftreten einer ventrikulären
Tachyarrhythmie angebende Regel wirksam wird, während eine Regel wirksam ist,
die das Auftreten einer supraventrikulären Tachykardie angibt. In
diesem Fall dominiert die wirksame Regel höchster Priorität. Es ist auch
zu verstehen, daß die
vorstehenden Regeln 1–8 "hartnäckige" Regeln sind, was
bedeutet, daß eine Regel,
sobald sie wirksam geworden ist, wirksam bleibt, bis eine oder mehrere
Klauseln der Regel für eine
Folge einer vorgegebenen Anzahl von R-R-Intervallen nicht erfüllt sind.
Ein Nominalwert für
diese vorgegebene Anzahl von R-R-Intervallen ist drei, es ist jedoch
vorgesehen, daß der
Parameter vom Arzt programmierbar sein kann. Dieses Merkmal soll
verhindern, daß eine
zeitweise Verletzung von einer der Klauseln einer Regel für einen
oder zwei Schläge
das Wirksamwerden der Regel überschreibt.
Dies ist besonders wichtig in Zusammenhang mit den Regeln, die vorgesehen
sind, um das wahrscheinliche Auftreten atrieller Tachykardien festzustellen,
bei denen eine Nichterfüllung
der Regel über
einen oder zwei Schläge
durchaus zur Ausführung
einer ventrikulären Anti-Tachykardie-Therapie
in Zusammenhang mit dem Wirksamwerden einer VT- oder VF-Feststellungsregel
niedriger Priorität
führen
könnte,
woraus sich eine unangemessene Ausführung einer ventrikulären Anti-Tachykardie-Therapie
ergeben würde.
-
11 und 12. Anhaltende-AF-
und Anhaltende-AT-Regeln.
-
In Zusammenhang mit einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind auch Regeln zum Auslösen der Ausführung von
Anti-Arrhythmie-Therapien ansprechend auf eine festgestellte anhaltende
atrielle Fibrillation und/oder eine festgestellte anhaltende atrielle
Tachykardie aufgenommen. Diese Regeln stehen beim Betrieb in Beziehung zueinander
und werden daher gemeinsam erörtert. Es
können
nicht beide Regeln gleichzeitig erfüllt werden. In Zusammenhang
mit diesen Regeln wird ein zusätzlicher
Satz festgelegter Parameter verwendet. Die zusätzlichen Parameter umfassen
ein Atrielle-Fibrillation-Feststellungsintervall (AFDI), das beispielsweise
von 150–300
ms reichen kann, ein Atrielle-Tachykardie-Feststellungsintervall
(ATDI), das beispielsweise bis zu 450 ms reichen kann, jedoch in
jedem Fall größer als
AFDI ist, und ein minimales Atrielle-Tachykardie-Intervall (AT-Minimalintervall),
das beispielsweise 100–300
ms betragen kann, jedoch in jedem Fall kleiner als ATDI ist. Diese
Parameter und andere werden vom Prozessor in Zusammenhang mit einem
zusätzlichen
Satz von Diagnosekriterien verwendet, wie nachstehend dargelegt
wird.
-
Ein erstes Kriterium, das mit der
Feststellung einer atriellen Fibrillation verbunden ist, ist das AF-Frequenzzonenkriterium.
Dieses Kriterium beruht wiederum auf zwei gemessenen Eigenschaften
des Herzrhythmus, einschließlich
des vorhergehende atrielle Depolarisationen trennenden Mittelintervalls (PP-Mittelintervall)
und der Regelmäßigkeit
der atriellen Zykluslänge
(Zykluslängenregelmäßigkeits-Zähler-Kriterium).
Bei jedem ventrikulären
Ereignis wird der die vorhergehenden 12 atriellen Zykluslängen enthaltende
Puffer untersucht, um das P-P-Mittelintervall
zu bestimmen und die Regelmäßigkeit
zu bestimmen. Die atriellen Zykluslängen werden bei einem gegebenen
ventrikulären
Ereignis als regelmäßig eingestuft,
falls die Differenz zwischen der zweitlängsten und der zweitkürzesten
atriellen Zykluslänge
im Puffer kleiner oder gleich dem durch 4 dividierten PP-Mittelintervall
ist. Das Atrielle-Zykluslängen-Regelmäßigkeitskriterium
ist erfüllt,
wenn die Bedingung der Regelmäßigkeit
der atriellen Zykluslänge
in 6 der letzten 8 ventrikulären
Ereignisse erfüllt ist.
Das AF-Frequenzzonenkriterium ist erfüllt, wenn das PP-Mittelintervall
kleiner als das programmierte AFDI ist, falls die Feststellung einer
anhaltenden AT ausprogrammiert ist. Falls die Feststellung einer
anhaltenden AT einprogrammiert ist, ist das AT-Frequenzzonenkriterium erfüllt, wenn
das PP-Mittelintervall kleiner als das programmierte AFDI ist und
entweder das PP-Mittelintervall
kleiner als das programmierte minimale AT-Intervall ist oder das Zykluslängenregelmäßigkeits-Zähler-Kriterium nicht erfüllt ist.
-
Ein zweites Kriterium, das der Feststellung einer
atriellen Tachykardie zugeordnet ist, ist das AT-Frequenzzonenkriterium.
Das AT-Frequenzzonenkriterium verwendet das PP-Mittelintervall und das Atrielle-Zykluslängenregelmäßigkeits-Kriterium zum
Identifizieren einer AT, um sie von einer AF zu unterscheiden. Das
AT-Frequenzzonenkriterium ist erfüllt, wenn das PP-Mittelintervall
kleiner als das programmierte ATDI und größer oder gleich dem programmierten
RFDI ist oder wenn das PP-Mittelintervall kleiner als RFDI, jedoch
größer oder
gleich dem programmierten minimalen AT-Intervall ist und das Atrielle-Zykluslängenregelmäßigkeits-Zähler-Kriterium
erfüllt
ist.
-
Ein drittes Kriterium, das der Feststellung
sowohl einer AF als auch einer AT zugeordnet ist, ist das AF/AT-Nachweiszählerkriterium,
das das Vorhandensein einer atriellen Arrhythmie unter Verwendung
eines Aufwärts-Abwärts-Zählalgorithmus,
der einen AF/AT-Nachweiszählwert
auf der Grundlage atrieller und ventrikulärer Musterinformationen inkrementiert
oder dekrementiert, bestätigt
oder zurückweist.
Das AF/AT-Nachweiszählerkriterium
ist erfüllt, wenn
der AF/AT-Nachweiszählwert
größer oder gleich
einer vorgegebenen AF/AT-Zählschwelle
von beispielsweise 32 ist. Sobald das AF/AT-Nachweiszählerkriterium
erfüllt
ist, bleibt es erfüllt,
solange der AF/AT-Nachweiszählwert
größer oder
gleich einer vorgegebenen AF/AT-Zählwert-Hystereseschwelle von beispielsweise
27 ist.
-
In Zusammenhang mit dem AF/AT-Nachweiszählerkriterium
werden mehrere zusätzliche
Eigenschaften des Herzrhythmus überwacht.
Eine zusätzliche überwachte
Eigenschaft ist das Sinusrhythmus-Zählerkriterium, das einen regelmäßigen Sinusrhythmus
mit einer 1 : 1-Leitung oder einen stimulierten Rhythmus identifiziert.
Der Sinusrhythmuszähler (SR-Zähler) wird
wie folgt durch den vorstehend definierten Schlagcode beeinflußt. Falls
der Schlagcode 0 ist, wird 1 bis zum Maximum von 255 zum SR-Zähler addiert.
Andernfalls wird der SR-Zähler
auf 0 gesetzt. Das Sinusrhythmus-Zählerkriterium ist erfüllt, wenn
der SR-Zähler
größer oder
gleich einer vorgegebenen AF-Rücksetzzählschwelle
von beispielsweise 5 ist. Das Sinusrhythmus-Zählerkriterium wird ausgesetzt,
während
ein Therapievorgang abläuft. Der
SR-Zähler
wird auf Null gesetzt, wenn eine Feststellung initialisiert wird.
-
In Zusammenhang mit dem AT/AF-Nachweiszähler wird
auch das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Kriterium verwendet,
das einen Sinusrhythmus bei Vorhandensein von Fernfeld-R-Zacken identifiziert.
Bei jedem ventrikulären
Ereignis wird der Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler folgendermaßen aktualisiert.
Falls das vorstehend erörterte
Fernfeld-R-Zacken-Kriterium für
das aktuelle R-R-Intervall erfüllt
ist und der aktuelle ventrikuläre Schlagcode
9, 4 oder 6 ist, wird 1 bis zu einem Maximum von 255 zum Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler addiert.
Andernfalls wird der Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler auf
0 zurückgesetzt.
Das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler-Kriterium
ist erfüllt,
wenn der Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler größer oder gleich der AF-Rücksetz-Zählschwelle
ist. Das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler-Kriterium
wird ausgesetzt, während
ein Therapievorgang abläuft.
Der Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zähler wird auf 0 initialisiert,
wenn eine Feststellung initialisiert wird.
-
Bei jedem ventrikulären Ereignis
wird der AF/AT-Nachweiszähler
folgendermaßen
aktualisiert. Falls das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium erfüllt ist oder
das spezifizierte Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwertkriterium
erfüllt
ist, wird der AF/AT-Nachweiszähler
auf 0 zurückgesetzt.
-
Falls weder das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium
noch das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwertkriterium erfüllt ist
und falls der P-Zählwert
(die Anzahl der atriellen Ereignisse im R-R-Intervall, wie vorstehend
in Zusammenhang mit Schlagcodes erörtert wurde) kleiner oder gleich
1 ist und der AF/AT-Nachweiszähler
beim letzten ventrikulären
Ereignis inkrementiert wurde, wird 1 bis zu einem vordefinierten
maximalen AF-Zählwert
von beispielsweise 47 zum AF/AT-Nachweiszähler addiert.
-
Falls weder das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium
noch das Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwertkriterium erfüllt ist
und der P-Zählwert gleich
2 ist und das vor stehend erörterte
Fernfeld-R-Zacken-Kriterium für
das aktuelle ventrikuläre Ereignis
erfüllt
ist und der AF/AT-Nachweiszähler für das letzte
ventrikuläre
Ereignis inkrementiert wurde, wird 1 bis zu einem vordefinierten
maximalen AF-Ereigniszählwert
zum AF/AT-Nachweiszähler
addiert.
-
Falls weder das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium
noch das spezifizierte Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwert-Kriterium erfüllt ist
und der P-Zählwert
gleich 2 ist und das vorstehend erörterte Fernfeld-R-Zacken-Kriterium
für das aktuelle
ventrikuläre
Ereignis nicht erfüllt
ist, wird 1 bis zum maximalen AF-Ereigniszählwert zum AF/AT-Nachweiszähler addiert.
-
Falls weder das Sinusrhythmus-Zählwertkriterium
noch das spezifizierte Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählwert-Kriterium erfüllt ist
und der P-Zählwert
größer als
2 ist, wird 1 bis zum maximalen AF-Ereigniszählwert zum AF/AT-Nachweiszähler addiert.
-
Falls keine der vorstehenden Bedingungen erfüllt ist,
wird 1 bis zu einem Minimalwert von 0 vom AF/AT-Nachweiszähler subtrahiert.
-
Die Erfassung einer anhaltenden atriellen
Fibrillation oder einer anhaltenden atriellen Tachykardie beginnt
mit einer vorläufigen
Erfassung dieser Rhythmen. Die vorläufige Erfassung geschieht,
wenn das AF/AT-Erfassungs-Nachweiszählwertkriterium und das vorstehend
erörterte
AF-Raten-Zonenkriterium
beide erfüllt
sind. Eine vorläufige
Erfassung einer AF führt
zum Auslösen
des Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgebers,
wie nachstehend in näheren
Einzelheiten beschrieben wird. Die vorläufige Erfassung einer AT geschieht,
wenn das AF/AT-Erfassungs-Nachweiszählwertkriterium und das AT-Raten-Zonenkriterium,
die vorstehend erörtert
wurden, beide erfüllt
sind. Eine vorläufige
Erfassung einer AT führt
in ähnlicher
Weise zum Auslösen
des Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgebers. Eine vorläufige Erfassung einer AT oder
AF ist nur dann möglich,
wenn von der Vorrichtung unter Verwendung der vorstehend beschriebenen
Regeln eine VT oder eine VF erfaßt wird. Die AT- und die AF-Erfassung
werden ausgesetzt, wenn eine erfaßte VT- oder VF-Episode abläuft.
-
Der Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber
wird bei einer vorläufigen
Feststellung einer AF oder AT initialisiert und setzt die Zeitgebung
fort, bis das Ende einer atriellen Tachyarrhythmie festgestellt
wurde. Der Anhaltende-Dauer-Zeitgeber
setzt die Zeitgebung während
der Ausführung
von atriellen Anti-Tachyarrhythmie-Therapien fort. Der Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber
wird in Zusammenhang mit einer oder mehreren festgelegten minimal
erforderlichen Dauern von beispielsweise 1–1440 Minuten, die vom Arzt
programmierbar sind, in Zusammenhang entweder mit der als ablaufend
bestimmten Arrhythmie und/oder dem Therapietyp, der als nächstes zur
Abgabe geplant ist, verwendet. Beispielsweise ist die minimale anhaltende
Dauer für eine
geplante Stimulationsimpulsniveau-Therapie typischerweise kleiner
als für
eine Hochspannungstherapie, die ansprechend auf die Feststellung
einer AF ausgeführt
wird. Keine Therapie für
eine festgestellte Arrhythmie, also eine AT oder eine AF, kann nach
der Ausführung
einer Therapie für
dieselbe Arrhythmie ausgeführt
werden, die eine längere
festgelegte minimale anhaltende Dauer hat. Der Typ der ablaufenden Arrhythmie
nach dem Aktivieren des Anhaltende- AF/AT-Dauer-Zeitgebers, ob AT, AF oder
undefiniert, wird nach dem folgenden Verfahren bestimmt. Die vorstehend
erörterten
Kriterien zur vorläufigen Feststellung
einer AF und einer AT werden nach der anfänglichen Feststellung fortlaufend
angewendet. Das gegenwärtig
erfüllte
Kriterium (AF oder AT) ist die als vorhanden festgestellte Arrhythmie.
Wenn das AF/AT-Nachweiszählerkriterium
oder das AT- oder AF-Frequenzzonenkriterium nicht erfüllt ist,
wird eine Arrhythmie als unklassifiziert eingestuft. Falls die Arrhythmie
als AT oder AF klassifiziert wird und falls die anwendbare minimale
erforderliche Dauer, die der als vorhanden festgestellten Arrhythmie
und/oder der nächsten
geplanten Therapie zugeordnet ist, überschritten wurde, wird die
nächste
geplante Therapie ausgeführt,
bis alle zugeordneten zusätzlichen
Vorbedingungen für
die Therapie, die nachstehend erörtert
werden, auch erfüllt
sind. Es kann keine Therapie ausgeführt werden, während die
Arrhythmie unklassifiziert ist.
-
14 zeigt
die Wechselbeziehung zwischen dem Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber,
dem AF/AT-Nachweiszähler
und den AF- und AT-Frequenzzonenkriterien beim Feststellen anhaltender AFs
oder ATs und beim Auslösen
der Ausführung
einer atriellen Anti-Arrhythmie-Therapie. Bei 500 wird mit
dem Inkrementieren des AF/AT-Nachweiszählers begonnen, wie vorstehend
beschrieben wurde. Gleichzeitig werden das PP-Mittelintervall-, das AF-Frequenzzonenkriterium
und das AT-Frequenzzonenkriterium überwacht.
Eine vorläufige
Feststellung einer AT tritt auf, wenn der AF/AT-Nachweiszählwert die
erforderliche minimale Dauer bei 502 erreicht, wobei die
anfängliche
Klassifizierung der Arrhythmie als AT bei 504 auftritt,
wenn auch das AT-Frequenzzonenkriterium gleichzeitig erfüllt ist.
Bei 506 wird die Arrhythmie als AF reklassifiziert, weil das
AF-Frequenzzonenkriterium erfüllt
ist. Es treten nachfolgende Änderungen
der Klassifizierung auf, wobei die Arrhythmie bei 510 ansprechend
darauf entklassifiziert wird, daß das AF/AT-Nachweiszählerkriterium
bei 508 nicht erfüllt
wird. Wenn das AF/AT-Nachweiszählerkriterium
bei 512 wieder erfüllt wird,
wird die Arrhythmie dadurch, daß das
AT-Frequenzzonenkriterium erfüllt
wird, als AT klassifiziert. Wie dargestellt ist, ist auch eine Hysterese-AF/AT-Nachweiszählschwelle
definiert.
-
In 14 ist
bei 522 eine einzige festgelegte minimale anhaltende Dauer
dargestellt. Dies wäre der
Fall, falls die minimale anhaltende Dauer nur durch den nächsten geplanten
Therapietyp (beispielsweise eine Hochspannungs-Schocktherapie gegenüber einer
Niederenergie-Stimulationsimpulsniveau-Therapie) festgelegt ist.
Falls es erwünscht ist,
können
jedoch für
verschiedene Arrhythmietypen auch andere minimale anhaltende Dauern
festgelegt werden, wie vorstehend erörtert wurde. Bei 516 wird die
anwendbare minimale anhaltende Dauer zusammen mit der als AF klassifizierten
Arrhythmie erreicht, wodurch die Ausführung der nächsten geplanten AF-Therapie
ausgelöst
wird. Nach der Ausführung der
Therapie wird der AF/AT-Nachweiszähler bei 518 zurückgesetzt,
wobei eine erneute Feststellung der AF bei 520 auftritt,
wenn der AF-Nachweiszähler
wieder den Schwellenwert erreicht.
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Wie vorstehend erörtert wurde, setzt der Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber die
Zeitgebung fort, bis eine Beendigung der atriellen Tachyarrhythmie festgestellt
wird. Das Erfüllen
des AF/AT-Episodenbeendigungskriteriums legt das Ende einer anhaltenden
AF/AT-Episode fest, setzt den Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber zurück und stellt
die Vorläufige-AF/AT-Feststellungsbedingungen
wieder her. Das AF/AT-Episodenbeendigungskriterium ist erfüllt, wenn
entweder das vorstehend erörterte
Sinusrhythmus-Zählerkriterium
erfüllt
ist oder das vorstehend erörterte
Sinusrhythmus-mit-Fernfeld-R-Zacken-Zählerkriterium erfüllt ist
oder die Feststellung für
einen vorgegebenen Zeitraum von beispielsweise drei Minuten nach
dem Aussetzen (wie nachstehend erörtert) wiederaufgenommen wurde
und die Arrhythmie in diesem Zeitraum nicht als AF oder AT klassifiziert
wurde oder eine VT-Episode oder eine VF-Episode festgestellt wird, wie vorstehend
erörtert
wurde.
-
Die gesamte AF/AT-Feststellung wird
vorübergehend
ausgesetzt, wenn eine atrielle Anti-Tachyarrhythmie-Therapie abläuft. Wenn
die Feststellung ausgesetzt ist, arbeitet die Vorrichtung folgendermaßen. Die
Arrhythmieklassifizierung wird auf unklassifiziert gesetzt, die
Vorrichtung setzt das Aktualisieren des Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgebers
jedoch fort, falls er gegenwärtig
abläuft.
In ähnlicher Weise
sieht die Vorrichtung weiterhin nach einer AF/AT-Beendigung, während sich die Vorrichtung
im Zustand einer ausgesetzten Feststellung befindet. Wenn das Aussetzen
der Feststellung endet, initialisiert die Vorrichtung andere Feststellungskriterien
als den Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber,
so daß eine vollständige Feststellungsfolge
(oder Neufeststellungsfolge) erforderlich ist, um den Rhythmus zu klassifizieren
oder eine Episodenbeendigung festzustellen. Das vorübergehende
Aussetzen der Feststellung endet, wenn die Ausführung der Therapie abgeschlossen
wird.
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Wahlweise kann die Vorrichtung programmierbar
sein, um auch die AF/AT-Feststellung für 16 ventrikuläre Intervalle
nach einer Therapieausführung
auszusetzen. Während
dieses Zeitraums werden die wirksamen AFDI und ATDI auf Null gesetzt (d.
h. die AF- und AT-Feststellungszonen werden deaktiviert). Es wird
angenommen, daß dieses
Merkmal besonders vorteilhaft in Zusammenhang mit Hochfrequenz-Stimulationstherapien
ist, die in den vorstehend zitierten Patenten von Mehra und Duffin erörtert sind,
um zusätzliche
Zeit bereitzustellen, die zur Beendigung mit einer solchen Therapie
behandelter atrieller Tachyarrhythmien erforderlich ist.
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Gemäß bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung können
zusätzliche
Vorbedingungskriterien zur Ausführung
von atriellen Anti-Tachyarrhythmie-Therapien aufgenommen werden.
Beispielsweise kann die AF/AT-Therapie infolge einer Feststellung
einer ventrikulären
Arrhythmie nach einer AF/AT-Therapie deaktiviert werden. Das Bestätigen von
AF/AT und/oder das Ablaufen einer minimalen Verzögerung seit der Ausführung einer
vorhergehenden Therapie können
ebenso wie eine spezifizierte Tageszeit Vorbedingungen zur Ausführung einer AF/AT-Therapie
sein. Das Ablaufen einer maximalen anhaltenden AF/AT-Dauer und/oder
das Ausführen einer
vordefinierten Anzahl von Therapien in einem vorhergehenden Zeitraum
können
die Ausführung
einer AT/AF-Therapie verhindern. Diese zusätzlichen Kriterien werden nachstehend
erörtert.
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Die Feststellung einer VT oder VF
nach der Ausführung
einer AF/AT-Therapie vor entweder einer Neufeststellung einer AF/AT
oder AF/AT-Episodenbeendigung kann die Vorrichtung wahlweise veranlassen,
alle nachfolgenden AF/AT-Therapien zu deaktivieren, bis die Bedingung
vom Arzt gelöscht wurde.
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In diesem Fall wird ein AF/AT-Therapie-Deaktiviert-Hinweiszeichen vom
Mikroprozessor gesetzt und kann durch Telemetrie vom Arzt gelöscht werden,
falls dies erwünscht
ist. Dieses Merkmal verhindert eine weitere AT/AF-Therapie, wenn
sie in engem Zusammenhang mit einer festgestellten Episode einer
VT oder VF stand. Die AF/AT-Feststellung kann nach der Beendigung
der VT- oder VF-Episode fortgesetzt werden, es werden jedoch keine AF/AT-Therapien
ausgeführt.
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Wahlweise kann die Vorrichtung einen
laufenden Zählwert
der Anzahl der über
die vorhergehenden 24 Stunden ausgeführten Hochspannungs-AF/AT-Therapien
enthalten. Ein Atrielle-Hochspannungstherapien-je-24-Stunden-Zyklus-Kriterium
wird erfüllt,
wenn der Zählwert
der atriellen Hochspannungstherapien kleiner als eine programmierte maximale
Anzahl atrieller Hochspannungstherapien je 24-Stunden-Zyklus ist.
Das Erfüllen
des Atrielle-Hochspannungstherapien-je-24-Stunden-Zyklus-Kriteriums kann als eine
Vorbedingung für
die Ausführung
von Hochspannungs-AT/AF-Therapien erforderlich sein.
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Wie in US-A-5 630 834 von Bardy, "Atrial Defibrillator
and Method of Use" erörtert ist,
kann es auch erwünscht
sein, die Ausführung
von Hochspannungstherapien auf einen festgelegten Zeitraum zu beschränken, wenn
es wahrscheinlich ist, daß der Patient
schläft.
Ein Tageszeit-Atrielle-Hochspannungstherapie-Kriterium
kann verhindern, daß eine automatische
atrielle Defibrillationstherapie außerhalb eines programmierten
Zeitfensters ausgeführt wird.
-
Falls eine anhaltende AF- oder AT-Episode lang
genug andauert, kann der Arzt wünschen,
weitere Versuche der Vorrichtung, die Arrhythmie zu beenden, zu
verhindern. In diesem Fall kann ein Zeit-bis-zur-Unterbrechung-der-Therapie-Kriterium verwendet
werden, um die AF- und die AT-Therapie zu
deaktivieren, wenn der Anhaltende-AF/AT-Dauer-Zeitgeber eine programmierte Zeit-bis-zur-Unterbrechung-der-Therapie von
beispielsweise mehr als 48 Stunden überschreitet.
-
Die Bestätigung, daß ein Sinusrhythmus nicht wiederaufgenommen
wurde, kann auch als eine Vorbedingung zur Ausführung einer AF/AT-Therapie erforderlich
sein. Ein AF/AT-Therapiebestätigungskriterium
verhindert das Einleiten einer atriellen Therapie, wenn der Sinusrhythmus
zurückgekehrt
ist, eine AF/AT-Episodenbeendigung jedoch noch nicht festgestellt
worden ist. Das AF/AT-Therapiebestätigungskriterium kann für das aktuelle
ventrikuläre
Intervall erfüllt
sein, falls entweder die Anzahl der atriellen Ereignisse im aktuellen
ventrikulären
Intervall größer als
zwei ist oder die Anzahl der atriellen Ereignisse im aktuellen ventrikulären Intervall
zwei ist und das atrielle Intervall für beide Ereignisse entweder kleiner
als das ATDI ist, falls die AT-Feststellung eingeschaltet ist, oder
AFDI ist, falls die AT-Feststellung ausgeschaltet ist.
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Ein minimales Intervall zwischen
ausgeführten
Therapien kann auch eine Vorbedingung für eine AF-Therapie sein. Ein
Nach-Therapie-AF-Therapieverzögerungskriterium
kann verwendet werden, um das Einleiten einer AF-Therapieausführung einer
früheren
AF-Therapie zu verzögern.
Dies ermöglicht
es, daß eine
nicht anhaltende atrielle Fibrillation, die sich aus der Therapie
ergibt, vor der AF-Therapieintervention spontan endet. Dies kann
auch verwendet werden, um eine Verzögerung zwischen AF-Therapien
zu erzeugen. Die Nach-AF-Therapieverzögerung kann beispielsweise
240 Sekunden betragen. Das Nach-Therapie-AF-Therapieverzögerungskriterium ist
erfüllt,
falls entweder in der aktuellen AF/AT-Episode keine AF-Therapien
ausgeführt
wurden oder die Anzahl der Sekunden, seit der letzte Therapiedurchlauf
bei aktivierter Nach-Therapie-AF-Therapieverzögerung größer als
die Nach-Therapie-AF-Therapieverzögerung ist,
und das Erfüllen
dieses Kriteriums kann eine Vorbedingung für die Ausführung einer AF-Therapie sein.
-
In Zusammenhang mit kommerziellen
Ausführungsformen
von Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung wird angenommen, daß sich
das Auswählen,
welche der verschiedenen verfügbaren Regeln
in der Vorrichtung zu aktivieren sind, als eine überwältigende Aufgabe für den Arzt
erweisen kann. Daher wird vorgeschlagen, daß die VF-, VT-, AF- und AT-Feststellung und
Behandlung unter Verwendung der Regeln 8, 9, 10, 11 und 12 nur in
spezifischen Kombinationen programmiert werden können, so daß, falls AF-, AT- oder VT-Feststellungen und
Therapien aktiviert werden, auch VF-Feststellungen und Therapien zur Sicherheit
aktiviert werden müssen. Falls
in ähnlicher
Weise AT-Feststellungen und Therapien aktiviert werden, müssen auch
AF- und VF-Feststellungen
und Therapien aktiviert werden.
-
In Hinblick auf die Regeln 3–7 ist zu
bemerken, daß diese
Regeln vom Arzt individuell ein- oder ausprogrammiert werden können. Die
gleichzeitige VF- und SVT-Feststellung und Therapie unter Verwendung
von Regel 1 wird jedoch ansprechend darauf, daß irgendwelche der Regeln 3–7 zusammen
mit der VF-Feststellung und Therapie unter Verwendung von Regel
9 aktiviert werden, automatisch aktiviert. In ähnlicher Weise wird die gleichzeitige
VT- und SVT-Feststellung
und Therapie unter Verwendung von Regel 2 ansprechend darauf, daß irgendwelche der
Regeln 3– 7
zusammen mit einer VT-Feststellung und Therapie unter Verwendung
der Regel 8 oder 10 aktiviert werden, automatisch aktiviert. Es
sei auch bemerkt, daß bei
diesem vorgeschlagenen Verfahren zum Auswählen von zu aktivierenden Regelsätzen die
Regeln 1 und 2 höchster
Priorität,
welche die Ausführung
der Therapie auslösen,
nicht aktiviert werden, falls eine oder mehrere der Regeln 3–7 mittlerer Priorität, welche
die Ausführung
einer Anti-Tachykardie-Therapie verhindern, nicht aktiviert sind.
Dies liegt daran, daß die
Regeln 1–2
höherer
Priorität strengere
Anforderungen an die Feststellung einer ventrikulären Fibrillation
und Tachykardie stellen als die Regeln 8–10 und daß sie daher bei Abwesenheit der
Regeln 3–7
mittlerer Priorität,
welche in der Lage sind, durch diese Regeln festgelegte VT- und VF-Feststellungskriterien
zu überschreiben,
unnötig sind.
-
Wenngleich der vorstehende Regelsatz
in bezug auf die anfängliche
Feststellung einer Tachyarrhythmie beschrieben wurde, kann ein solches mit
Prioritäten
versehenes Regelsystem auch in Zusammenhang mit einer Neufeststellung
einer Tachyarrhythmie oder bei einer Feststellung einer Änderung
des Typs einer ventrikulären
Tachyarrhythmie verwendet werden. Wegen der Komplexitäten eines solchen
Systems wird jedoch vorgeschlagen, daß die Vorrichtung aus praktischen
Gründen
einfach so programmiert werden kann, daß nach der Ausführung einer
anfänglichen
Tachykardietherapie die Feststellung der Beendigung der Arrhythmie
und der Neufeststellung ventrikulärer Tachyarrhythmien an diejenigen
angepaßt
wird, die im Modell 7219 verwendet werden, um die Verwendung zu
vereinfachen. Bei einer solchen Ausführungsform führt die
Ausführung einer
anfänglichen
ventrikulären
Anti-Tachyarrhythmie-Therapie zum Deaktivieren der Regeln 1–8 bis zu
einer folgenden Feststellung einer Beendigung der festgestellten
ventrikulären
Tachyarrhythmie, woraufhin die Regeln 1–8 nach Auswahl durch den Arzt reaktiviert
werden können.
Die Neufeststellung atrieller Tachyarrhythmien erfolgt unter Verwendung
der Kriterien zur vorläufigen
Feststellung, wie vorstehend in Zusammenhang mit den Regeln 11 und
12 beschrieben wurde.
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Wenngleich der AF/AT-Nachweiszähler, die AF-
und AT-Frequenzzonen
und der AF/AT-Anhaltende-Dauer-Zeitgeber wie dargelegt beim Feststellen atrieller
Tachyarrhythmien nützlich
sind, ist zu verstehen, daß der
grundlegende Rahmen zur Arrhythmiefeststellung, den sie bereitstellen,
auch beim Feststellen ventrikulärer
Tachyarrhythmien verwendbar sein kann. Insbesondere kann die grundlegende funktionelle
Beziehung dieser Elemente der Vorrichtung in analoger Weise anwendbar
sein, um zwischen ventrikulären
Tachykardien und/oder Knotentachykardien zu unterscheiden.
-
2. Arbeitsweise
des Patientenaktivators
-
15 ist
ein Funktions-Flußdiagramm,
in dem die Arbeitsweise des Patientenaktivators in Zusammenhang
mit einer Therapieanforderung dargestellt ist. Ansprechend auf das
Drücken
der Aktivatortaste bei 800 fährt die Energie/Schalt/Batterie-Überwachungsschaltung 120 den
Aktivator hoch, und der Mikroprozessor definiert danach zwei Zeitintervalle unter
Einschluß des
Intervalls T-1, das 10 Sekunden lang sein kann, und des Intervalls
T-3, das 60 Sekunden lang sein kann. Der Mikroprozessor fragt die
Batterieüberwachungsschaltung 120 bei 802 ab,
um zu bestimmen, ob eine angemessene Batteriespannung vorhanden
ist, und der Mikroprozessor führt
der Schaltungsanordnung 120 bei 804, falls dies
nicht der Fall ist, ein Signal zu, um den Aktivator herunterzufahren.
Falls die Batteriespannung angemessen ist, löst der Mikroprozessor die LED-Treiber 114 aus, um
sowohl die grüne
als auch die gelbe LED 250 Millisekunden lang blinken zu
lassen, wodurch angegeben wird, daß der Aktivator betriebsbereit
ist. Bei 808 moduliert der Mikroprozessor einen Programmdatenstrom,
der zur Übertragung
zur implantierten Vorrichtung der Antennentreiberschaltung 124 zugeführt wird.
Der Mikroprozessor wartet dann bei 809 auf ein Rückkehr-Aufwärtsübertragungssignal
von der implantierten Vorrichtung, wodurch angegeben wird, daß die Patientenaktivierungsanforderung
empfangen worden ist. Bei der Abwärtsübertragung definiert der Mikroprozessor
auch ein Zeitintervall T-2, das beispielsweise 250 Millisekunden
lang sein kann. Bei 810 stellt der Mikroprozessor fest,
ob er von der implantierten Vorrichtung eine gültige Aufwärtsübertragung empfangen hat. Falls
die Abwärtsübertragung zur
Vorrichtung empfangen wurde, beginnt die entsprechende Aufwärtsübertragung
innerhalb von T-2 minus der Dauer der Aufwärtsübertragung (beispielsweise
70 ms) nach dem Ende der Abwärtsübertragung.
Falls eine Aufwärtsübertragung
nicht empfangen wurde oder die empfangene Aufwärtsübertragung nicht angemessen
decodiert werden kann, prüft die
Vorrichtung bei 814, ob T-1 beendet worden ist. Falls dies
nicht der Fall ist, wartet die Vorrichtung bei 812 bis
zum Ende des Zeitintervalls T-2 und wiederholt die Abwärtsübertragung,
bis entweder der Zeitraum T-1 abgeschlossen wurde oder eine gute
Aufwärtsübertragung
empfangen wurde.
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Falls der Zeitraum T-1 vor dem Empfang
einer guten Aufwärtsübertragung
von der implantierten Vorrichtung abläuft, prüft der Mikroprozessor bei 816, ob
die Drucktaste gegenwärtig
gedrückt
wird, wodurch angegeben wird, daß der Patient die Ausführung der
Therapie noch wünscht.
Falls dies nicht der Fall ist, signalisiert der Mikroprozessor der
Energie/Schalt/Überwachungsschaltung 120,
die Vorrichtung herunterzufahren. Falls die Taste nach Ablauf des
Zeitintervalls T-1 nicht gelöst
wurde, prüft
der Mikroprozessor bei 818, ob das Zeitintervall T-3 abgelaufen
ist, was als ein Hinweis darauf angesehen wird, daß die Kommunikation
mit der implantierten Vorrichtung einfach nicht möglich ist,
und der Mikroprozessor fährt
den Aktivator dann einfach bei 820 herunter. Falls die
Taste heruntergedrückt
ist und das Zeitintervall T-3 noch nicht abgeschlossen wurde, setzt
der Aktivator das Senden von Abwärtsübertragungs-Patiententherapieanforderungen
alle 250 Millisekunden fort, bis entweder die Taste losgelassen wird
oder T-3 abläuft.
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Beim Empfang einer gültigen Aufwärtsübertragung
bei 810 definiert der Mikroprozessor zwei zusätzliche
Zeiträume
einschließlich
T-4, der 60 Sekunden seit Empfang der Aufwärtsübertragung betragen kann, und
T-5, der 10 Sekunden seit Empfang der Aufwärtsübertragung betragen kann. Bei 822 wird
die Aufwärtsübertragung
decodiert, und der Aktivator wird bei 824 benachrichtigt,
ob der Herzrhythmus des Patienten angibt, daß die Therapie angemessen ist. Falls
die Therapie nicht angemessen ist, löst der Mikroprozessor bei 828 den
Lautsprechertreiber 110 aus, um ein hörbares Signal, beispielsweise
eine Folge von drei ansteigenden Tönen, abzugeben, und er aktiviert
die LED-Treiber schaltungsanordnung 114, am Gehäuse des
Aktivators ein grünes
Indikatorlicht blinken zu lassen, wodurch der Patient darauf hingewiesen
wird, daß eine
Therapie nicht autorisiert ist und nicht ausgeführt wird. Falls eine Therapie
angemessen ist, jedoch bei 826 gegenwärtig nicht ausgeführt werden
kann, benachrichtigt der Mikroprozessor den Patienten bei 830 durch
Aktivieren des Lautsprechertreibers 110, so daß er ein
anderes Tonsignal, beispielsweise eine abfallende Zweitonfolge,
erzeugt. Zusätzlich
aktiviert der Mikroprozessor die LED-Treiberschaltungsanordnung 114,
um das Blinken sowohl des gelben als auch des grünen Lichts zu bewirken. In
diesem Fall weiß der
Patient, daß die Therapie
autorisiert ist, sie jedoch nicht ausgeführt wird. Falls andererseits
die implantierte Vorrichtung feststellt, daß die Anforderungen für die Therapie
gegenwärtig
erfüllt
sind, benachrichtigt der Mikroprozessor den Patienten bei 832 durch
ein drittes unterscheidbares Tonsignal, beispielsweise einen stetigen,
pulsierenden Ton in Zusammenhang mit der Aktivierung der gelben
LED durch die LED-Treiberschaltungsanordnung 114. Die bestimmten
hörbaren und
sichtbaren Signale, die dem Patienten zugeführt werden, sind natürlich beliebig,
und es wird angenommen, daß beliebige
Sätze ähnlicher
Warnsignale, die es dem Patienten ermöglichen, zuverlässig zwischen
den drei Zuständen,
also keine Therapie, Therapie gegenwärtig nicht verfügbar und
Therapie anhängig,
zu unterscheiden, in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
einsetzbar sind. Beim Ablaufen des Intervalls T-5 werden die LED-
und Tonsignale beendet, und der Mikroprozessor prüft bei 838,
ob die Drucktaste losgelassen wurde. Bei jedem Verstreichen des
Zeitintervalls T-4 bei 836 oder beim Loslassen der Drucktaste
bei 838 wird der Aktivator heruntergefahren.
-
3. Arrhythmiefeststellung
nach einer Patientenanforderung
-
Die implantierbare Vorrichtung arbeitet
ansprechend auf eine Patientenaktivierungsanforderung folgendermaßen: Die
Anforderung einer vom Patienten aktivierten Therapie wird vom Telemetrieempfänger 330 über die
Antenne 332 empfangen. Das decodierte Telemetriesignal
wird dem Multiplexer 220 zugeführt und über den Adreß-/Datenbus 218 an
den Mikroprozessor übergeben.
Der Mikroprozessor versucht in Übereinstimmung
mit einer Teilmenge der vorstehend detailliert beschriebenen Arrhythmiefeststellungskriterien
ansprechend auf den Empfang einer Anforderung einer vom Patienten aktivierten
Therapie zu bestimmen, ob die vom Patienten aktivierte Therapie
angemessen ist. Bei der hier offenbarten bestimmten Ausführungsform
bestimmt der Mikroprozessor, ob eine festgestellte AF/AT-Episode
abläuft.
Wie vorstehend in Zusammenhang mit 14 erörtert wurde,
wird eine Episode als ablaufend angesehen, falls der AF/AT-Nachweiszählwert zuvor
seinen Schwellenwert erreicht hat und die Beendigung nicht festgestellt
worden ist. Zusätzlich
prüft der
Mikroprozessor, ob das vorstehend beschriebene AF/AT-Therapiebestätigungskriterium
erfüllt
ist und ob das vorstehend beschriebene Zeit-bis-zur-Unterbrechung-der-Therapie-Kriterium nicht
erfüllt
ist und ob die AF/AT-Therapie infolge der Feststellung einer ventrikulären Tachyarrhythmie nach
der Ausführung
einer atriellen Therapie nicht deaktiviert worden ist, wie auch
vorstehend beschrieben wurde. Der Mikroprozessor prüft auch,
ob die vom Patienten aktivierte Therapie durch Programmieren eingeleitet
wurde, und falls die vom Patienten aktivierte Therapie eine Hochspannungstherapie
in der Art einer Kardioversion oder Defibrillation ist, prüft der Prozessor,
ob die Hochspannungs-Ladeschaltung beispielsweise durch zu lange
Ladezeiten gesperrt worden ist, wie es bei gegenwärtig vermarkteten
implantierbaren Defibrillatoren der Fall ist. Falls die Rhythmusklassifizierung
entweder AF oder AT ist, die AF/AT-Therapie nicht deaktiviert worden ist,
das AF/AT-Therapiebestätigungskriterium
erfüllt
ist und das Zeit-bis-zur-Unterbrechung-der-Therapie-Kriterium
nicht erfüllt
ist, die vom Patienten aktivierte Therapie freigegeben ist und die
Ladeschaltung nicht gesperrt ist, wird die vom Patienten aktivierte
Therapie geplant, und der Mikroprozessor löst eine Aufwärtsübertragung
zum Patientenaktivator aus, wodurch angegeben wird, daß die Therapie
anhängig
ist. Falls die programmierte vom Patienten eingeleitete Therapie
eine atrielle Defibrillation oder Kardioversion ist, besteht eine
zusätzliche
Vorbedingung für
das Planen der Therapie darin, daß entweder wenigstens zwei
der vorhergehenden zwölf
ventrikulären
Intervalle größer als
das ventrikuläre
Refraktärintervall sind
(wodurch angegeben wird, daß eine
Synchronisation wahrscheinlich möglich
ist) oder daß seit
der letzten Initialisierung der Feststellungsfunktionen weniger
als zwölf
Intervalle aufgetreten sind.
-
Sobald die Therapie geplant wurde,
wird sie ausgeführt,
sobald die Rhythmusklassifizierung entweder AT oder AF ist, wie
in Zusammenhang mit 14 erörtert wurde,
vorausgesetzt daß das AF/AT-Bestätigungskriterium
erfüllt
bleibt und das Zeit-bis-zur-Unterbrechung-der-Therapie-Kriterium nicht erfüllt bleibt
und die anhängige
Therapie nicht aufgehoben wird, wie nachstehend erörtert wird.
Es sei bemerkt, daß die
Kriterien zum Planen der Therapie als anhängig nicht erfordern, daß der Rhythmus als
AF oder AT klassifiziert wird, so daß es möglich ist, eine Therapie zu
planen, ohne daß die
Kriterien zu ihrer Ausführung
erfüllt
sind. Wenn der Rhythmus des Patienten danach die Kriterien für die Ausführung erfüllt, wird
die Therapie eingeleitet.
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Eine anhängige Therapie kann vor der
Ausführung
aufgehoben werden, falls die Notwendigkeit der Therapie nicht mehr
besteht oder die Vorrichtung nicht mehr in der Lage ist, die Therapie
auszuführen. Eine
Therapie kann beispielsweise aufgehoben werden, falls eine Beendigung
der AF/AT-Episode festgestellt wird, falls die AF/AT-Therapie infolge
der Feststellung einer ventrikulären
Tachyarrhythmie nach einer vorhergehenden atriellen Anti-Arrhythmie-Therapie
deaktiviert wird oder falls das Zeit-bis-zur-Unterbrechung-der-Therapie-Kriterium erfüllt ist.
Falls die geplante Therapie eine Defibrillation oder Kardioversion
ist, kann die Therapie aufgehoben werden, wenn festgestellt wird,
daß die
Zeit für das
Laden der Hochspannungs-Ausgangskondensatoren eine vorgegebene Dauer übersteigt,
wie es bei auf dem Markt vertriebenen implantierbaren Defibrillatoren üblich ist.
Schließlich
kann die Therapie aufgehoben werden, falls die Kriterien zur Ausführung der
Therapie nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums von beispielsweise
einer Minute nach dem Planen der Therapie erfüllt sind. Durch diesen Mechanismus
wird eine Zeitlang, jedoch nicht unbegrenzt geduldet, daß der Rhythmus
für das
fortlaufende Erfüllen
der Kriterien zur Ausführung
nicht erfüllt
wird.
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Die von der implantierten Vorrichtung
und vom Patientenaktivator gemeinsam verwendete Vorgehensweise bildet
demgemäß einen
Mechanismus zum Ausführen
einer vom Patienten angeforderten Therapie selbst dann, wenn die
implantierte Vorrichtung nicht in der Lage ist, den Rhythmus zu
der Zeit zu klassifizieren, zu der die Taste am Aktivator heruntergedrückt wird,
solange die Kriterien für
die Ausführung
innerhalb einer vernünftigen
Zeit danach erfüllt werden.
Die Kriterien für
das Auslösen
einer vom Patienten aktivierten Therapie beruhen auf den Kriterien zum
Auslösen
einer von der Vorrichtung eingeleiteten Therapie, sind jedoch weniger
hart, weil sie eine Teilmenge der erforderlichen Kriterien für die von
der Vorrichtung eingeleitete Therapie sind. Es ist daher wahrscheinlich,
daß die
Kriterien für
die Ausführung schnell
erfüllt
werden, falls die Therapie angemessen ist, wodurch die rasche, angemessene
Ausführung der
Therapie ansprechend auf eine Patientenanforderung erleichtert wird.
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In der vorstehenden Offenbarung wurde
eine Vorrichtung dargelegt, bei der erfaßte Ereignisse im Atrium und
im Ventrikel verwendet werden, um die Ausführung einer elektrischen Therapie
zum Behandeln von Tachyarrhythmien zu steuern. Es wird jedoch angenommen,
daß die
grundlegende Vorgehensweise der vorliegenden Erfindung in gleichem Maße auch
auf Vorrichtungen anwendbar ist, die andere Therapietypen ausführen, wie
es bei einer automatischen Abgabe von Anti-Arrhythmie-Arzneimitteln der
Fall ist, wie im Ellinwood erteilten US-Patent US-A-4 146 029, im
Arzbaecher u. a. erteilten US-Patent US-A-5 527 344 und im Avitall
erteilten US-Patent US-A-5 087 243 offenbart ist. Die Identifizierung des
Ursprungs der Arrhythmie und das Ausführen oder Zurückhalten
der Therapie ansprechend auf eine Anforderung vom Patienten wären bei
solchen Vorrichtungen ebenfalls wertvoll. Wenngleich es weiterhin
als wahrscheinlich erscheint, daß kommerzielle Ausführungs formen
von Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung die Verwendung eines Mikroprozessors erfordern, um die
Berechnungen und Analyseschritte auszuführen, die für die Arrhythmiefeststellung
erforderlich sind, liegt es im Bereich des Möglichen, daß einige oder alle der Feststellungs- und
Steuerfunktionen, die vom Mikroprozessor bereitgestellt werden,
stattdessen durch eine vollständig
kundenspezifisch integrierte Schaltung, insbesondere eine Schaltung,
bei der ein Zustandszähler an
Stelle gespeicherter Software eingesetzt wird, um den sequentiellen
Betrieb der Digitalschaltungsanordnung zu steuern, bereitgestellt
werden, wobei diese im wesentlichen den Schaltungen entspricht,
die im Markowitz u. a. erteilten US-Patent US-A-5 088 488 und im Sivula
u. a. erteilten US-Patent
US-A-5 052 388 offenbart sind.
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Die vorstehend offenbarte Ausführungsform verwendet
ein spezielles Feststellungsverfahren, das für die Produkte des Erwerbers
einzigartig ist. Es wird jedoch angenommen, daß der grundlegende Mechanismus
der vorliegenden Erfindung auch vorteilhaft in Anti-Arrhythmie-Vorrichtungen
aufgenommen werden könnte,
bei denen andere Feststellungsverfahren verwendet werden, wie in
jeglichen der verschiedenen vorstehend zitierten Patente offenbart
wurde, die auf implantierbare Anti-Arrhythmie-Vorrichtungen gerichtet
sind, indem eine Teilmenge der Kriterien oder weniger harte Einzelkritterien
verwendet werden, die für
eine von einer Vorrichtung eingeleitete Therapie als eine Bestätigung eines
Patienten erforderlich sind. Beispielsweise könnten bei einer Vorrichtung,
die auf solchen Parametern, wie der Frequenz, einer anhaltend hohen
Frequenz, einer Frequenzregelmäßigkeit
und/oder eines plötzlichen
Einsetzens beruhen, wie es bei gegenwärtig auf dem Markt vertriebenen
implantierbaren Defibrillatoren der Fall ist, weniger dieser Parameter
für eine
vom Patienten ausgelöste
Therapie als für
von der Vorrichtung eingeleitete Therapien verwendet werden. Alternativ
oder zusätzlich
können
die einzelnen Kriterien geändert
werden, beispielsweise durch eine verringerte erforderliche Frequenz
oder einen verkürzten
Zeitraum einer anhaltend hohen Frequenz, je nach dem, wie es geeignet
ist. Zusätzlich
wird angenommen, daß das
Bereitstellen eines Zeitintervalls nach der Aktivierung durch den
Patienten, während dessen
die Kriterien zur Therapieausführung
erfüllt sein
müssen,
selbst in Zusammenhang mit Patientenaktivatoren, die eine Überprüfung der
Arrhythmie unter Verwendung derselben Kriterien wie bei einer durch
die Vorrichtung eingeleiteten Therapie benötigen, wertvoll ist.