DE69724686T2 - System zum automatischen Erheben von Mautgebühren und eine im Fahrzeug eingebaute und in einem System zum automatischen Erheben von Mautgebühren verwendete Einheit - Google Patents

System zum automatischen Erheben von Mautgebühren und eine im Fahrzeug eingebaute und in einem System zum automatischen Erheben von Mautgebühren verwendete Einheit Download PDF

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Norihiro Kariya-shi Isobe
Tomoaki Kariya-shi Mizuno
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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
    • G07B15/00Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points
    • G07B15/06Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems
    • G07B15/063Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems using wireless information transmission between the vehicle and a fixed station

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung:
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein automatisches Mauterhebungssystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, welches durch Funk zwischen straßenseitigen Einheiten, die an Schranken einer gebührenpflichtigen Straße angeordnet sind, und einer in ein Fahrzeug eingebauten Einheit, die in ein Fahrzeug eingebaut ist, kommuniziert und automatisch eine Maut in einem Bereich von einer Eingangsschranke zu einer Ausgangsschranke erhebt, und betrifft ebenso eine in ein Fahrzeug eingebaute Einheit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 13, die in einem automatischen Mauterhebungssystem verwendet werden.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • In den letzten Jahren ist ein unterbrechungsfreies automatisches Mauterhebungssystem, das automatisch eine Maut an einem Fahrzeug ohne Stoppen erhebt, vorgeschlagen worden. Dieser Typ eines Systems ist in der JP-A-4-248693 offenbart, in welcher eine in ein Fahrzeug eingebaute Einheit eine IC-Karte als ein Informationsaufzeichnungsmedium hält, und an einer Eingangsschranke einer mautpflichtigen Straße (einer Mautschranke an einem Eingang) sendet die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit eine Fahrzeuginformation (eine erforderliche Information zum Überprüfen des Fahrzeugs), die an der IC-Karte abgerufen wird, zu der straßenseitigen Einheit. Die straßenseitige Einheit vergleicht die Fahrzeuginformation mit einer anderen Fahrzeuginformation, die von einer Fahrzeugtyp-Erfassungsvorrichtung erfaßt wird, die auf der straßenseitigen Einheit angeordnet ist, und, wenn das Ergebnis einer Überprüfung positiv ist, sendet die straßenseitige Einheit eine Eingangsinformation (eine Passierschrankennummer, eine Zeitinformation) zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit, um zu bewirken, daß die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit diese in der IC-Karte aufzeichnet.
  • Die straßenseitige Einheit überprüft die Fahrzeuginformation anhand des vorhergehenden Verfahrens an einer Eingangsschranke der mautpflichtigen Straße (einer Mautschranke an einem Eingang). Wenn das Ergebnis der Überprüfung positiv ist, sendet die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit die Eingangsinformation, die in der IC-Karte aufgezeichnet ist, zu der straßenseitigen Einheit. Die straßenseitige Einheit berechnet die Maut und sendet dann die Maut und die Zeitinformation zu der IC-Karte und einer zentralen Einheit, um diese als vergangene aufgezeichnete Information in der IC-Karte und der zentralen Einheit aufzeichnen.
  • Wie es vorher erwähnt worden ist, wird bezüglich einer Einheit eines Typs mit zwei Stücken, in welcher die IC-Karte von der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit getrennt werden kann, ein Mautzahlungsverfahren mit einer Information abgeschlossen, die zwischen der IC-Karte und der straßenseitigen Einheit ausgetauscht wird. In diesem Fall ist es notwendig, zwei Informationsaustauschschritte zu berücksichtigen, wobei einer zwischen der IC-Karte und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit und der andere zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit und der straßenseitigen Einheit durchgeführt wird, wenn der Informationsaustausch ausgeführt wird.
  • Wenn das unterbrechungsfreie automatische Mauterhebungssystem praktisch verwendet wird, ist es erforderlich, die Information schnell zu senden, um die Information mittels einer Funkkommunikation sicher zwischen der Straße und der Vorrichtung auszutauschen. Einerseits ist es in der Funkkommunikation zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit und der straßenseitigen Einheit möglich, die Information mit einer ausreichenden Informationsübertragungsgeschwindigkeit zu übertragen; andererseits ist es zwischen der IC-Karte und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit schwierig, die Information aufgrund der Beschränkungen einer Fähigkeit der IC-Karte schnell zu übertragen.
  • Deshalb besteht, wie es in der JP-A-4-248693 offenbart ist, darin ein Problem, daß es schwierig ist, die Informationen zu übertragen, wenn die Fahrzeuginformation und die Eingangsinformation von der IC-Karte zu der straßenseitigen Einheit übertragen werden. Daher könnte es vorgeschlagen werden, daß der Informationsaustausch zwischen der Straße und der Vorrichtung grundsätzlich zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit und der straßenseitigen Einheit durchgeführt wird und ein Informationsaustausch zwischen der IC-Karte und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit vor oder nach dem Informationsaustausch zwischen der Straße und dem Fahrzeug durchgeführt wird.
  • In diesem Fall ist es wichtig, zu berücksichtigen, wie die Eingangsinformation für die Mautzahlung verwaltet wird. Ein Verfahren einer Verwaltung mittels eines Hauptcomputers der zentralen Einheit oder ein Verfahren eines Verwaltens mittels der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit könnten vorgeschlagen werden. Jedoch ist das erstere Verfahren nicht realistisch, da es eine Echtzeitabfrage für den Hauptcomputer an der Eingangsschranke erfordert und ein Informationskommunikationsnetz belastet, das durch das System und den Hauptrechner verwendet wird. Bezüglich des letzteren Verfahrens ist es, wenn die Eingangsinformation in der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit gehalten und verwaltet wird, realistisch, da es möglich ist, die Berechnung und Mautzahlung auf der Grundlage der Eingangsinformation an der Eingangsschranke auszuführen. Wenn jedoch das zuvor erwähnte Verfahren angewendet wird, wird es, wenn eine Funktion der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit fehlschlägt (es ist insbesondere wahrscheinlich, daß eine Kommunikationsfunktion zwischen der straßenseitigen Einheit und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit fehlschlagen kann), schwierig, die Maut an der Eingangsschranke zu berechnen.
  • Weiterhin könnte es vorgeschlagen werden, daß die IC-Karte für verschiedene Zwecke zusätzlich zu dem automatischen Mauterhebungssystem verwendet werden könnte, da eine Mehrzahl von Funktionen durch die IC-Karte durchgeführt werden kann. In diesem Fall kann eine andere IC-Karte nach einem Passieren der Eingangsschranke verwendet werden, da die IC-Karte nicht ausschließlich für eine Verwendung des automatischen Mauterhebungssystems ist. Zum Beispiel kann eine andere IC-Karte verwendet werden, wenn die IC-Karte aus der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit gezogen wird und für die Zahlung eines Essens an einem Rastplatz verwendet werden, oder wenn eine andere IC- Karte verwendet wird, da die ursprüngliche IC-Karte verlorengegangen ist, oder wenn die Mauterhebung mittels einer IC-Karte eines Insassen ausgeführt wird.
  • Deshalb ist es bei der Verwendung der IC-Karte unter Berücksichtigung bequem, daß eine andere IC-Karte für die Mauterhebung ähnlich der ursprünglichen IC-Karte, welche bis zu dem Zeitpunkt verwendet wird, bis die ursprüngliche IC-Karte durch eine andere IC-Karte ausgetauscht worden ist, auch dann verwendet werden kann, wenn die IC-Karte nach einem Passieren der Eingangsschranke durch eine andere IC-Karte ausgetauscht wird.
  • Ein automatisches Mauterhebungssystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine in ein Fahrzeug eingebaute Einheit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 13, die in einem automatischen Mauterhebungssystem verwendet wird, ist aus der Druckschrift EP-A-0 425 961 bekannt.
  • Weitere automatische Mauterhebungssysteme und in ein Fahrzeug eingebaute Einheiten, die in automatischen Mauterhebungssystemen verwendet werden, welche keine Eingangsinformation, die von einer ersten äußeren Straßeneinheit empfangen wird, als eine Sicherungskopie in ein abnehmbares Informationsaufzeichungsmedium als eine aufzeichnen, sind aus den Druckschriften EP-A-0 700 019 und EP-A-0 687 996 bekannt.
  • KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Im Hinblick auf die vorhergehenden Probleme ist eine Aufgabe der Erfindung, grundsätzlich den Informationsaustausch zwischen der Straße und der Vorrichtung mittels einer in ein Fahrzeug eingebauten Einheit und der straßenseitigen Einheit durchzuführen, wobei auch dann, wenn eine Funktion der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit fehlschlägt, eine Berechnung einer Maut ausgeführt werden kann, und eine Berechnung einer Maut auch dann zweckmäßig auszuführen, wenn eine andere IC-Karte nach einem Passieren der Eingangsschranke verwendet wird.
  • Diese Aufgabe wird mit den Gegenständen der unabhängigen Ansprüche 1 und 13 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Vorzugsweise werden die Schritte eines Aufzeichnens der Eingangsinformation in einer Aufzeichnungseinheit der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit, eines Sendens der Eingangsinformation und der Zahlungsinformation von der Aufzeichnungseinheit zu der straßenseitigen Einheit, die an der Eingangsschranke angeordnet ist, und ebenso eines Aufzeichnens der Eingangsinformation in nicht nur der Aufzeichnungseinheit der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit, sondern ebenso in dem Informationsaufzeichnungsmedium durchgeführt.
  • Deshalb ist es, da die Eingangsinformation und die Zahlungsinformation nicht von dem Informationsaufzeichnungsmedium, sondern von der Aufzeichnungseinheit zu der straßenseitigen Einheit gesendet werden, möglich, die Information schnell zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit und der straßenseitigen Einheit zu senden.
  • Weiterhin werden vorzugsweise die Schritte eines Aufzeichnens der Zahlungsinformation eines anderen Informationsaufzeichnungsmediums in der Aufzeichnungseinheit und eines Aufzeichnens der Eingangsinformation, welche in der Aufzeichnungseinheit in dem anderen Informationsaufzeichnungsmedium aufgezeichnet ist, als eine Sicherungskopie, wenn das Informationsaufzeichnungsmedium durch das andere Informationsaufzeichnungsmedium ausgetauscht wird, nachdem das Fahrzeug die Eingangsschranke passiert, durchgeführt.
  • Deshalb ist es, da das andere Informationsaufzeichnungsmedium genauso wie das Informationsaufzeichnungsmedium gehandhabt werden kann, welches durch das andere Informationsaufzeichnungsmedium ersetzt worden ist, möglich, auch dann zweckmäßig eine Berechnung einer Maut auszuführen, wenn die andere IC-Karte nach einem Passieren der Eingangsschranke verwendet wird.
  • Vorzugsweise sendet die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit die Zahlungsinformation, die in der Aufzeichnungseinrichtung aufgezeichnet ist, zu einer vierten straßenseitigen Einheit, die an einer Passierschranke angeordnet ist, die auf einer mautpflichtigen Straße mit Einheitssatz angeordnet ist, um ein Zahlungsverfahren nach einem Empfangen einer Schrankeninformation bezüglich der Mautbezahlung von der vierten straßenseitigen Einheit auszuführen.
  • Deshalb ist es möglich, die automatische Mauterhebung nicht nur bezüglich einer Straße mit einem flexiblen Satz, sondern ebenso der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz auszuführen, bei welcher die Maut auf einem Abstand zwischen der Eingangsschranke und der Ausgangsschranke basiert.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Zusätzliche Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen von ihr besser ersichtlich, wenn diese zusammen mit der beiliegenden Zeichnung aufgenommen wird, in welcher:
  • 1 eine strukturelle Ansicht einer in ein Fahrzeug eingebauten Einheit und einer IC-Karte gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2 ein Blockschaltbild eines automatischen Mauterhebungssystems gemäß dem Ausführungsbeispiel zeigt;
  • 3 ein Flußdiagramm einer Verarbeitung einer Steuereinheit in der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel zeigt;
  • 4 ein Flußdiagramm einer Verarbeitung einer Steuereinheit in der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel zeigt; und
  • 5 eine strukturelle Ansicht der Situation an straßenseitigen Einheiten 6C zeigt, die auf einer mautpflichtigen Straße mit Einheitssatz angeordnet sind.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
  • AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden hier im weiteren Verlauf unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung erläutert.
  • 1 zeigt eine äußere Struktur einer in einem Fahrzeug eingebauten Einheit 10 und einer IC-Karte 20 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel. In 1 ist die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigt und ist die IC-Karte 20 in eine Einführöffnung 11 eingeführt und in die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 eingebaut. Eine in ein Fahrzeug eingebaute Einheit, welche an einem Armaturenbrett befestigt ist, kann ebenso verwendet werden.
  • 2 zeigt eine Struktur eines automatischen Mauterhebungssystems, das die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10, die IC-Karte 20 und straßenseitige Einheiten 30 bis 50 beinhaltet. Die straßenseitige Einheit 30 ist an einer Eingangsschranke angeordnet, die straßenseitige Einheit 40 ist an einer Prüfbarriere angeordnet, welche eine Routeninformation einer mautpflichtigen Straße überprüft, und die straßenseitige Einheit 5β ist an einer Ausgangsschranke angeordnet.
  • Die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 13 beinhaltet ein Funkkommunikationsteil 12, welches über Funk mit den straßenseitigen Einheiten kommuniziert, ein Informationsaufzeichnungsteil 13, welches eine Information aufzeichnet, die für eine Funkkommunikation mit der straßenseitigen Einheit verwendet wird, ein Anzeigeteil 14, welches eine Information von der IC-Karte 20 und eine andere Information anzeigt, die von der straßenseitigen Einheit für einen Benutzer (Fahrer) empfangen wird, einen Summer 15, welcher einen Summton zum Warnen des Benutzers erzeugt, ein Tastenbetätigungsteil 16 zum Ausführen von verschiedenen Aktivitäten, die ein Entnehmen der IC-Karte 20 beinhalten, ein Batterieteil 17, welches jedes Teil der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 mit Energie versorgt, ein Schnittstellenteil 18 zum Versorgen der IC-Karte 20 mit Energie und zum Austauschen einer Information und ein Steuerteil 19, welches die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 steuert. Das Batterieteil 17 liefert Energie von einer Trockenzelle oder einer in ein Fahrzeug eingebauten Batterie.
  • Die folgende Information wird im voraus in das Informationsaufzeichnungsteil 13 der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 als eine permanente Information aufgezeichnet.
    • (1) Eine Fahrzeuginformation: die Fahrzeugregistrierungsnummer und eine erforderliche Information zum Identifizieren des Fahrzeugs (Länge, Gewicht, Anzahl der Achsen, usw.); und
    • (2) Eine Information der registrierten in ein Fahrzeug eingebauten Einheit: den Tag einer Registrierung, die Gültigkeitsperiode, wenn die registrierte in ein Fahrzeug eingebaute Einheit eine Gültigkeitsperiode aufweist, die Registrierungsstelle, die Identifikation der Person, die für eine Registrierung verantwortlich ist, und dergleichen. Ebenso wird die folgende Information in einem Vorgang, der später beschrieben wird, in der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 als eine vorübergehende Information aufgezeichnet:
    • (3) Eine Information, die den Eintritt und den Austritt betrifft: die Eingangsinformation (die Passierschrankennummer, das Datum und die Zeit eines Passierens, usw.) und die Routeninformation (die Passierschrankennummer, das Datum und die Zeit eines Passierens, usw.); und
    • (4) Eine Information bezüglich der IC-Karte: die Zahlungsinformation der IC-Karte, die für ein Mautzahlungsverfahren verwendet wird.
  • Die IC-Karte 20 beinhaltet ein Schnittstellenteil 22 zum Empfangen der Energie und zum Austauschen einer Information, ein Informationsaufzeichnungsteil 22, welches etliche Typen einer Information bezüglich der Verwendung der IC-Karte 20 aufzeichnet, und ein Steuerteil 23, welches ein Verfahren bezüglich eines Lesens und Schreibens der IC-Karte 20 ausführt.
  • Die folgende Information wird in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 23 als eine permanente Information aufgezeichnet:
    • (1) Eine Information des Benutzers: die Identifikationsnummer (Mitgliedsnummer) bezüglich des Benutzers;
    • (2) Eine Information einer Ausgabe: das Ausgabedatum, die Information einer Ausgabevorrichtung und die Information der Person, die die IC-Karte 20 ausgegeben hat;
    • (3) Eine Identifikation von zulässigen Benutzern der IC-Karte;
    • (4) Eine Zahlungsinformation: die Klassifizierung bezüglich einer Vorauszahlung oder Nachzahlung, die verwendbaren Ausgleiche, wenn die IC-Karte 20 eine Vorauszahlungskarte ist, die gültige Periode, wenn die IC-Karte eine gültige Periode aufweist, die gültige Periode, wenn die IC-Karte eine Nachzahlungskarte ist, die Kontonummer des Benutzers und dergleichen; und
    • (5) Eine Information einer Aufzeichnung einer vergangenen Nutzung: die vergangene aufgezeichnete Information bezüglich einer Benutzung des Systems.
  • In dem später beschriebenen Betrieb werden die Eingangsinformation und die Routeninformation als eine vorübergehende Information aufgezeichnet.
  • Die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 tauscht eine Information zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 und den straßenseitigen Einheiten 30 bis 60 mittels einer Funkkommunikation unter Verwendung von Antennen von jeder Einheit aus.
  • Die straßenseitige Einheit 30, die an der Eingangsschranke angeordnet ist, unterscheidet einen Typ des passierenden Fahrzeugs unter Verwendung einer Fahrzeugtyp-Erfassungsvorrichtung und vergleicht die Fahrzeugtypinformation von der Fahrzeugtyp-Erfassungsvorrichtung mit einer anderen Fahrzeugtypinformation, die in der Fahrzeuginformation enthalten ist, die von dem passierenden Fahrzeug empfangen wird; danach sendet sie die Eingangsinformation zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10. Die straßenseitige Einheit 40, die an der Prüfbarriere angeordnet ist, sendet die Routeninformation zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10. Die straßenseitige Einheit 50, die an den Ausgangsschranken angeordnet ist, vergleicht die vorhergehenden zwei Fahrzeugtypen genauso wie die straßenseitige Einheit 30, die die vorhergehenden zwei Fahrzeugtypen an der Eingangsschranke vergleicht, und sendet die Ausgangsinformation zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 und empfängt dann die Eingangsinformation, die Routeninformation und die Zahlungsinformation; danach führt sie das Mautzahlungsverfahren aus.
  • Diese straßenseitigen Einheiten 30 bis 50 sind elektrisch mit einem Hauptcomputer verbunden, der in einer zentralen Einheit angeordnet ist, und der Hauptcomputer zeichnet die vergangene aufgezeichnete Information bezüglich des Fahrzeugverkehrs auf der Grundlage der Information aus den gesendeten straßenseitigen Einheiten auf und verwaltet diese.
  • Als nächstes wird die Arbeitsweise der vorhergehend erwähnten Struktur beschrieben.
  • Die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 empfängt Energie von dem Batterieteil 17 und wird aktiv. In diesem Zustand wird, wenn die IC-Karte 20 in die Einführöffnung 11 der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 eingeführt wird, ein Karteneinführschalter (nicht gezeigt), welcher das Einführen der IC-Karte 20 optisch oder mechanisch erfaßt, eingeschaltet und führt das Steuerteil 19 ein Verfahren aus, das in 3 dargestellt ist.
  • Zuerst bestimmt ein Schritt 100 auf der Grundlage der Identifikation der zulässigen Benutzer der IC-Karte, die in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 aufgezeichnet sind, ob die IC-Karte 20, die in die Einführöffnung 11 eingeführt ist, für das Mauterhebungsverfahren geeignet ist oder nicht. Ein Schritt 101 führt ein Verfahren zum Auswerten der IC-Karte 20 aus, wenn die IC-Karte 20 keine geeignete Karte ist. Zum Beispiel wirft, wenn ein automatischer Auswurfmechanismus in die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 eingebaut ist, der automatische Auswurfmechanismus die IC-Karte 20 aus; ansonsten erzeugt der Summer 15 den Summton und zeigt die Anzeigeeinheit 14 ein Auswerfen der IC-Karte 20 an. Wenn die IC-Karte 20 eine geeignete Karte ist, liest ein Schritt 102 die Zahlungsinformation aus, die in dem Informationsaufzeichnungsteil der IC-Karte 20 aufgezeichnet ist, und speichert diese vorübergehend in dem Informationsaufzeichnungsteil 13.
  • Als nächstes bestimmt ein Schritt 103, ob es eine Eingangsinformation gibt oder nicht, welche noch nicht für das Zahlungsverfahren verwendet worden ist. Diese Bestimmung wird zum Bestimmen verwendet, ob die IC-Karte eingeführt worden ist oder nicht, nachdem das Fahrzeug die Eingangsschranke passiert hat und die Eingangsinformation aufgezeichnet hat oder nicht. Das Ergebnis der Bestimmung ist direkt, nachdem die IC-Karte 20 eingeführt worden ist, "NEIN", worauf ein Schritt 104 die Eingangsinformation empfängt.
  • In der Arbeitsweise eines Empfangens der Eingangsinformation sendet zuerst der Schritt 104 die Fahrzeuginformation zu der Eingangsschranke und empfängt als nächstes die Eingangsinformation, welche gesendet wird, nachdem die straßenseitige Einheit 30 den Fahrzeugtyp überprüft hat. Dann zeichnet er die Eingangsinformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 auf und zeichnet sie ebenso in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 als eine Sicherungskopie auf.
  • Wenn das Verfahren eines Empfangens der Eingangsinformation beendet ist, bestimmt ein Schritt 105, ob es eine Routeninformation, welche noch nicht für das Zahlungsverfahren verwendet worden ist, gibt oder nicht. Diese Bestimmung wird zum Bestimmen, ob eine Situation, in der eine andere IC-Karte eingeführt worden ist, nachdem das Fahrzeug die Prüfbarriere passiert hat, und die Routeninformation aufgezeichnet hat, aufgetreten ist oder nicht. Wenn die gleiche IC-Karte zu dem Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug die Eingangsschranke noch nicht passiert hat eingeführt wird, ist das Ergebnis der Bestimmung "NEIN", woraufhin ein Schritt 106 die Schrankeninformation empfängt.
  • In der Arbeitsweise eines Empfangens der Schrankeninformation empfängt der Schritt 106 die Schrankeninformation von einer straßenseitigen Einheit, die an einer anderen Schranke als der Eingangsschranke angeordnet ist. Wenn die Schrankeninformation nicht die Eingangsinformation ist, wird die Bestimmung eines Schritts 107 "NEIN", woraufhin ein Schritt 108 die Routeninformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufzeichnet und diese ebenso in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 als eine Sicherungskopie aufzeichnet.
  • Wenn die Schrankeninformation die Eingangsinformation ist, führt ein Schritt 109 das Mautzahlungsverfahren aus. Bei diesem Mautzahlungsverfahren sendet die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 die Eingangsinformation, die Routeninformation, die Zahlungsinformation und eine notwendige Information für ein Mautzahlungsverfahren, welche vorübergehend in den Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet sind, zu der straßenseitigen Einheit 50. Die straßenseitige Einheit 50 berechnet die Maut auf der Grundlage dieser Information. Wenn die IC-Karte 20 eine Vorauszahlungskarte ist, leitet die straßenseitige Einheit 50 die Maut zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 weiter. Wenn die IC-Karte 20 eine Nachzahlungskarte ist, leitet die straßenseitige Einheit 50 den Empfang der vorhergehenden Information zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 weiter; führt danach die straßenseitige Einheit 50 durch, daß die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 die Maut, die Eingangsinformation und die Routeninformation als eine vergangene aufgezeichnete Information in der IC-Karte 20 aufzeichnet. Wenn die IC-Karte 20 eine Vorauszahlungskarte ist, führt die IC-Karte ein Mauterhebungsverfahren durch. Ebenso werden bei diesem Zahlungsverfahren die Eingangsinformation und die Routeninformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 als die Mautzahlungsinformation berücksichtigt.
  • Hierbei wird es, wenn irgendeine Kommunikationsfunktion zwischen der straßenseitigen Einheit 50 und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 fehlerhaft ist, unmöglich, die Maut an der Ausgangsschranke zu berechnen. Jedoch können in diesem Ausführungsbeispiel, da die Eingangsinformation und die Zahlungsinformation als Sicherungskopien in der IC-Karte 20 aufgezeichnet sind, wenn eine exklusive Zahlungsvorrichtung, die an der Ausgangsschranke angeordnet ist, verwendet wird, um die Eingangsinformation und die Zahlungsinformation auszulesen, die Mautzahlung und das Aufzeichnen der vergangenen aufgezeichneten Funktion auf der Grundlage der Information ausgeführt werden, die in der IC-Karte 20 als Sicherungskopie aufgezeichnet ist.
  • Die gleiche IC-Karte wird in einem Bereich von der Eingangsschranke zu der Ausgangsschranke in dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel verwendet; zusätzlich gibt es einige andere Fälle, in welchen die IC-Karte durch eine andere IC-Karte während eines Fahrens nach einem Passieren der Eingangsschranke ausgetauscht wird. Zum Beispiel ist ein Fall, daß eine andere IC-Karte aufgrund des Verlusts der ursprünglichen IC-Karte während eines Einkaufens an einem Rastplatz angewendet wird, oder ein anderer Fall, daß die IC-Karte durch eine IC-Karte eines Insassen ausgetauscht wird.
  • Hierbei liest, wenn eine andere IC-Karte in die in einn Fahrzeug eingebaute Einheit 10 während eines Fahrens eingeführt wird, wenn das Verfahren von dem Schritt 100 zu dem Schritt 102 kommt, der Schritt 102 die Zahlungsinformation aus, die in der anderen IC-Karte aufgezeichnet ist, und zeichnet diese in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 auf. Da die Eingangsinformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet worden ist, wird das Ergebnis der Bestimmung "JA", wenn das Verfahren zu dem Schritt 103 kommt und schreibt der Schritt 110 die Eingangsinformation, die in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet ist, in das Informationsaufzeichnungsteil 22 der anderen IC-Karte 20. Ebenso wird die Bestimmung des Schritts 105 "JA", wenn die Routeninformation bereits aufgezeichnet worden ist, und schreibt der Schritt 111 die Routeninformation, die in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet worden ist, in das Informationsaufzeichnungsteil 22 der anderen IC-Karte.
  • Gemäß diesem Verfahren kann eine andere IC-Karte genauso wie die ursprüngliche IC-Karte verwendet werden. Das heißt, das Zahlungsverfahren kann unter Verwendung der Zahlungsinformation der anderen IC-Karte ausgeführt werden. Wenn irgendeine Kommunikationsfunktion zwischen der straßenseitigen Einheit 50 und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 fehlerhaft ist, werden die Mautzahlung und das Aufzeichnen der vergangenen aufgezeichneten Information mittels einer anderen IC-Karte durchgeführt, da die Eingangsinformation und die Routeninformation als Sicherungskopien in der anderen IC-Karte aufgezeichnet sind.
  • Das erste Ausführungsbeispiel beschreibt ein Mauterhebungssystem, das an einer mautpflichtigen Straße mit einem variablen Satz angewendet wird, bei welchem eine Maut auf dem Abstand zwischen der Eingangsschranke und der Ausgangsschranke basiert. Ein zweites Ausführungsbeispiel wird ein Mauterhebungssystem beschreiben, das nicht nur an der mautpflichtigen Straße mit einem variablen Satz, sondern einer mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz angewendet wird.
  • Bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel wird eine Funktionsweise der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 in einem Flußdiagramm beschrieben, das in 4 gezeigt ist. In 4 führen Schritte 200 bis 203 das gleiche Verfahren wie das Verfahren aus, das in den Schritten 100 bis 103 in 3 gezeigt ist. Als nächstes bestimmt ein Schritt 205, ob es eine Routeninformation, welche noch nicht für das Zahlungsverfahren verwendet worden ist, gibt oder nicht. Das Ergebnis der Bestimmung ist "NEIN" direkt nachdem die IC-Karte eingeführt worden ist. Danach bestimmt ein Schritt 207, ob ein Tastenbetätigungsteil 16 ein Auswerfen der IC-Karte anweist. Wenn das Tastenbetätigungsteil 16 ein Auswerfen der IC-Karte anweist, führt ein Schritt 209 ein Verfahren zum Auswerfen der IC-Karte aus. Wenn das Tastenbetätigungsteil 16 kein Auswerten der IC-Karte anweist, bestimmt ein Schritt 208, ob das Fahrzeug irgendeine Schranke passiert oder nicht. Das Verfahren des Schritts 207 und des Schritts 208 wird wiederholt, bis das Fahrzeug zu irgendeiner Schranke kommt.
  • Wenn das Fahrzeug zu einer Schranke kommt und ein Signal, zum Beispiel ein Anforderungssignal bezüglich einer Fahrzeuginformation, die von der straßenseitigen Einheit gesendet wird, die an der Schranke angeordnet ist, empfängt, ist die Bestimmung in dem Schritt 208 "JA". Danach kommuniziert der Schritt 210 mit der straßenseitigen Einheit und führt das Verfahren eines Empfangens der Schrankeninformation aus, die von der straßenseitigen Einheit gesendet wird. Der Schritt 211 bestimmt, ob die Schrankeninformation, zum Beispiel die Eingangsinformation oder die Information bezüglich einer Passierschranke, die auf der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz aufgebaut ist, die von der straßenseitigen Einheit empfangen wird, die Mautzahlung betrifft. Wenn die Schrankeninformation, die von der straßenseitigen Einheit empfangen wird, nicht die Mautzahlung betrifft, erachtet ein Schritt 212 die Information, die von der straßenseitigen Einheit empfangen wird, als die Eingangsinformation oder die Routeninformation, die von einer anderen straßenseitigen Einheit gesendet wird, die an einer Prüfbarriere angeordnet ist, und zeichnet der Schritt 212 diese in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 auf. Als nächstes bestimmt ein Schritt 213, ob die Information, die in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet ist, die Eingangsinformation ist. Wenn das Fahrzeug auf der mautpflichtigen Straße mit einem variablen Satz fährt, ist die erste Bestimmung eines Schritts 213 "JA", da die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit die Eingangsinformation zuerst von der straßenseitigen Einheit 30 empfängt, wenn das Fahrzeug die mautpflichtige Straße mit einem variablen Satz erreicht, und ist als nächstes die Bestimmung des Schritts 203 "JA", da die Eingangsinformation bereits in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet worden ist. Dann zeichnet der Schritt 204 die Eingangsinformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 als eine Sicherungskopie auf.
  • Das Verfahren der Schritte 207 bis 208 wird nach dem Verfahren des Schritts 205 wiederholt und, wenn das Fahrzeug zu der Prüfbarriere kommt, wird die Bestimmung des Schritts 208 "JA" und empfängt der Schritt 210 die Routeninformation von der straßenseitigen Einheit, die an der Prüfbarriere angeordnet ist. Der Schritt 212 zeichnet die Routeninformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 nach dem Verfahren des Schritts 211 auf. Als nächstes bestimmt der Schritt 213, ob die Information, die in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet ist, die Eingangsinformation ist oder nicht. In diesem Fall wird die Bestimmung in dem Schritt 213 "NEIN", da die Routeninformation, die in dem Schritt 212 gerade davor in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet worden ist, nicht die Eingangsinformation ist; und ist als nächstes die Bestimmung des Schritts 206 "JA" nach dem Verfahren des Schritts 203, da die Routeninformation, welche noch nicht für ein Zahlungsverfahren verwendet worden ist, bereits in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet worden ist; danach zeichnet der Schritt 206 die Routeninformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 als eine Sicherungskopie auf.
  • Danach werden die Verfahren der Schritte 207 bis 208 erneut wiederholt und, wenn das Fahrzeug zu der Ausgangsschranke kommt, wird die Bestimmung in dem Schritt 208 "JA" und empfängt der Schritt 210 die Ausgangsinformation der straßenseitigen Einheit, die an der Ausgangsschranke angeordnet ist. Als nächstes wird eine Bestimmung in dem Schritt 211 "JA", da die Ausgangsinformation bereits empfangen worden ist, und bestimmt der Schritt 214, ob die Eingangsinformation, welche noch nicht für ein Zahlungsverfahren verwendet worden ist, in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet ist. In diesem Fall wird die Bestimmung des Schritts 214 "JA", da die Eingangsinformation, welche noch nicht für ein Zahlungsverfahren verwendet worden ist, bereits in dem Schritt 204 aufgezeichnet worden ist, und führt ein Schritt 215 das Mautzahlungsverfahren bezüglich der mautpflichtigen Straße mit einem variablen Satz ähnlich dem Schritt 109 in 3 aus.
  • Bezüglich nicht nur des ersten Ausführungsbeispiels, sondern auch dieses zweiten Ausführungsbeispiels werden, wenn irgendeine Kommunikationsfunktion zwischen der straßenseitigen Einheit und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 fehlerhaft ist, das Zahlungsverfahren und das Aufzeichnen der vergangenen aufgezeichneten Information mittels einer exklusiven Zahlungsvorrichtung die an der Ausgangsschranke angeordnet ist, unter der Annahme ausgeführt, daß die Eingangsinformation und die Routeninformation in der IC-Karte 20 als Sicherungskopien aufgezeichnet sind.
  • Weiterhin zeichnet, wenn die IC-Karte durch eine andere IC-Karte ausgetauscht wird, nachdem die Eingangsschranke passiert worden ist, ein Schritt 204 die Eingangsinformation, die in der ursprünglichen IC-Karte aufgezeichnet worden ist, in der anderen IC-Karte auf, wenn die Eingangsinformation, welche noch nicht für ein Zahlungsverfahren verwendet worden ist, in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet ist, und zeichnet der Schritt 206 die Routeninformation, die in der ursprünglichen IC-Karte aufgezeichnet ist, in der anderen IC-Karte auf, wenn die Routeninformation, welche noch nicht für ein Zahlungsverfahren verwendet worden ist, in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet ist. Deshalb werden die Mautzahlung und das Aufzeichnen der vergangenen aufgezeichneten Information mittels einer anderen IC-Karte ähnlich dem ersten Ausführungsbeispiel durchgeführt.
  • Als nächstes wird eine Funktionsweise der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 in Fällen, in denen das Fahrzeug auf einer mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz fährt, wie folgt beschrieben. Wie es in 5 gezeigt ist, ist eine straßenseitige Einheit 60 an jeder Passierschranke angeordnet, die auf der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz angeordnet sind.
  • Wenn das Fahrzeug zu der Passierschranke kommt, die auf der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz angeordnet ist, bestimmt der Schritt 208, daß das Fahrzeug die Passierschranke passiert, die auf der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz angeordnet ist, und empfängt der Schritt 210 die Schrankeninformation bezüglich der Mautzahlung von der straßenseitigen Einheit 60. In diesem Fall sendet die straßenseitige Einheit 60 die Schrankeninformation bezüglich des Zahlungsverfahrens nach einem Ausführen des Verfahrens einer Fahrzeugüberprüfung auf der Grundlage der Fahrzeuginformation die von der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 gesendet wird, zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10. Deshalb wird die Bestimmung des Schritts 2 "JA", da die Schrankeninformation bezüglich der Mautzahlung bereits in dem Schritt 211 von der straßenseitigen Einheit 60 empfangen worden ist. Als nächstes wird die Bestimmung in dem Schritt 214 "NEIN", da in diesem Zustand die Eingangsinformation nicht in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet ist, und führt ein Schritt 216 das Verfahren einer Mautzahlung bezüglich der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz aus. Bei diesem Zahlungsverfahren werden die Zahlungsinformation und die erforderliche Information für das Zahlungsverfahren, zum Beispiel die Fahrzeuginformation, zu der straßenseitigen Einheit 60 gesendet. Die straßenseitige Einheit 60 berechnet die Maut auf der Grundlage dieser Information. Wenn die IC-Karte 20 eine Vorauszahlungskarte ist, leitet die straßenseitige Einheit die Maut zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 weiter. Wenn die IC-Karte 20 eine Nachzahlungskarte ist, leitet die straßenseitige Einheit 60 den Empfang der vorhergehenden Information zu der in das Fahrzeug eingebauten Einheit 10 weiter; danach führt die straßenseitige Einheit 60 durch, daß die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 die Maut, die Passierschrankennummer und das Datum und die Zeit eines Passierens als eine vergangene aufgezeichnete Information in der IC-Karte 20 aufzeichnet.
  • Deshalb kann die automatische Mauterhebung auch dann mittels der IC-Karte 20 ausgeführt werden, wenn das Fahrzeug auf der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz fährt. Weiterhin kann die automatische Mauterhebung, wenn das Fahrzeug auf der mautpflichtigen Straße mit einem variablen Satz oder der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz fährt, wobei die IC-Karte eingeführt ist, kontinuierlich ausgeführt werden, da das Verfahren in dem Schritt 203 erneut ausgeführt wird, nachdem der Schritt 215 oder der Schritt 216 das Zahlungsverfahren ausgeführt haben.
  • Ein anderes Aufzeichnungsmedium, welches die gleiche Funktion wie die IC-Karte aufweist, kann verfügbar als ein Informationsaufzeichnungsmedium anstelle der IC-Karte verwendet werden, welche in dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel beschrieben ist.
  • Zusätzlich zu dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel ist es möglich, das folgende Ausführungsbeispiel anzuwenden. Eine Taste zum Aufzeichnen der Eingangsinformation in der IC-Karte 20 ist auf der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 angeordnet. Die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 speichert vorübergehend die Eingangsinformation in dem Informationsaufzeichnungsteil, wenn die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 die Eingangsinformation von der straßenseitigen Einheit 30 an der Eingangsschranke empfängt. Danach wird, wenn die Taste gedrückt wird, die Eingangsinformation von dem Informationsaufzeichnungsteil 13 zu der IC-Karte 20 gesendet.
  • Die vorliegenden Ausführungsbeispiele werden in allen Hinsichten als veranschaulichend und nicht beschränkend betrachtet, wobei der Umfang der Erfindung vielmehr durch die beiliegenden Ansprüche als durch die vorhergehende Beschreibung dargestellt wird und alle Änderungen, welche innerhalb der Bedeutung und des Umfangs einer Äquivalenz der Ansprüche fallen, deshalb als darin enthalten betrachtet werden.

Claims (18)

  1. Automatisches Mauterhebungssystem zum automatischen Erheben einer Maut in einem Bereich von einer Eingangsschranke zu einer Ausgangsschranke, wobei das System aufweist: ein abnehmbares Informationsaufzeichnungsmedium (20) zum Aufzeichnen einer Zahlungsinformation bezüglich einer Mautzahlung; straßenseitige Einheiten (30 bis 60), die an Schranken einer mautpflichtigen Straße angeordnet sind, wobei die straßenseitigen Einheiten beinhalten: eine an der Eingangsschranke angeordnete erste straßenseitige Einheit (30) zum Senden einer Eingangsinformation, und eine an der Ausgangsschranke angeordnete zweite straßenseitige Einheit (50) zum Empfangen der Eingangsinformation und der Zahlungsinformation; und eine in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10), die in ein Fahrzeug eingebaut ist, zum Einsetzen des abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmediums (20) und zum Kommunizieren zwischen den straßenseitigen Einheiten (30 bis 60) und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit (10) per Funk, wobei die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10) beinhaltet: eine Aufzeichnungseinrichtung (13) zum Aufzeichnen der Eingangsinformation, die von der ersten straßenseitigen Einheit (30) empfangen wird, wenn das Fahrzeug durch die Eingangsschranke fährt, und der Zahlungsinformation, die in dem abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) aufgezeichnet ist, und eine Steuereinrichtung (19) zum Senden der Eingangsinformation und der Zahlungsinformation, die beide in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichnet sind, zu der zweiten straßenseitigen Einheit (50), wenn das Fahrzeug durch die Ausgangsschranke fährt, und zum Aufzeichnen der Eingangsinformation als eine Sicherungskopie in dem abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20). dadurch gekennzeichnet, daß: die Steuereinrichtung (19) dann, wenn ein anderes abnehmbares Informationsaufzeichnungsmedium (20) anstelle des abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) eingesetzt worden ist, nachdem das Fahrzeug durch die Eingangsschranke gefahren ist, die Eingangsinformation, die in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichnet ist, in dem anderen abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) als die Sicherungskopie aufzeichnet und ebenso eine Zahlungsinformation des anderen abnehmbaren Informationsmediums (20) in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufzeichnet.
  2. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß: die Steuereinrichtung (19) weiterhin eine erste Bestimmungseinrichtung (103) zum Bestimmen aufweist, ob die in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichnete Eingangsinformation in dem anderen abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) als die Sicherungskopie aufgezeichnet werden sollte; und die Steuereinrichtung (19) die in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichnete Eingangsinformation auf der Grundlage einer Bestimmung der ersten Bestimmungseinrichtung (103) in dem anderen abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) als die Sicherungskopie aufzeichnet.
  3. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß: die Aufzeichnungseinrichtung (13) zum Aufzeichnen einer Fahrzeuginformation bezüglich einer Feststellung des Fahrzeugs dient; die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10) zum Senden der Fahrzeuginformation zu den ersten und zweiten straßenseitigen Einheiten (30, 50) dient, wenn das Fahrzeug durch die Eingangsschranke und die Ausgangsschranke fährt; und die ersten und zweiten straßenseitigen Einheiten (30, 50) zum Feststellen eines passierenden Fahrzeugs auf der Grundlage der Fahrzeuginformation dienen.
  4. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsinformation eine Passierschrankennummer und ein Datum und eine Zeit des Passierens beinhaltet.
  5. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (19) zum Bestimmen dient, ob das abnehmbare Informationsaufzeichnungsmedium (20) für die Mauterhebung geeignet ist oder nicht, nachdem das abnehmbare Informationsaufzeichnungsmedium (19) in die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10) eingesetzt worden ist.
  6. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (19) zum Bestimmen dient, ob es eine Eingangsinformation, welche noch nicht für ein Zahlungsverfahren verwendet worden ist, in der Aufzeichnungseinrichtung (13) gibt oder nicht.
  7. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (19) zum Aufzeichnen der Eingangsinformation, welche noch nicht für das Zahlungsverfahren verwendet worden ist, in dem abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) als eine Sicherungskopie dient, wenn es eine Routeninformation, welche noch nicht für das Zahlungsverfahren verwendet worden ist, in der Aufzeichnungseinrichtung (13) gibt.
  8. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin aufweist: eine an einer Kontrollschranke angeordnete dritte straßenseitige Einrichtung (40) zum Überprüfen einer Route des Fahrzeugs entlang der mautpflichtigen Straße und zum Senden einer Routeninformation zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit (10), wenn das Fahrzeug durch die Kontrollschranke fährt, wobei: die Aufzeichnungseinrichtung (13) zum Aufzeichnen der Routeninformation dient, die von der dritten straßenseitigen Einheit (40) gesendet wird, und die Steuereinrichtung (19) zum Senden der in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichneten Routeninformation zu der an der Ausgangsschranke angeordneten zweiten straßenseitigen Einheit (50) dient, wenn das Fahrzeug durch die Ausgangsschranke fährt.
  9. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (19) zum Bestimmen dient, ob es eine Routeninformation gibt, die noch nicht für das Zahlungsverfahren in der Aufzeichnungsvorrichtung (13) verwendet worden ist oder nicht.
  10. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10) zum Aufzeichnen der Routeninformation, welche noch nicht für das Zahlungsverfahren verwendet worden ist, als eine Sicherungskopie in dem abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) dient, wenn es eine Routeninformation gibt, die noch nicht für das Zahlungsverfahren in der Aufzeichnungseinrichtung (13) verwendet worden ist.
  11. Automatisches Mauterhebungssystem nach Anspruch 1, das weiterhin aufweist: eine an einer an einer mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz ange ordnete Durchgangsschranke angeordnete vierte straßenseitige Einheit (60) zum Senden einer Schrankeninformation bezüglich der Mautzahlung zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit (10) und zum Empfangen der Zahlungsinformation von der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit (10), wobei: die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10) zum Senden der in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichneten Zahlungsinformation zu der vierten straßenseitigen Einheit (60) dient, um ein Zahlungsverfahren nach einem Empfangen der Schrankeninformation bezüglich des Zahlungsverfahrens auszuführen.
  12. Automatisches Mauterhebungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10) eine Schnittstelle (18) beinhaltet, über welche eine Information zwischen der Steuereinrichtung (19) und dem abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) gesendet wird.
  13. In ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10), die in einem automatischen Mauterhebungssystem verwendet wird, welches zum Kommunizieren zwischen straßenseitigen Einheiten (30 bis 60), die an jeder Schranke einer mautpflichtigen Straße angeordnet sind, und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit (10), die in ein Fahrzeug eingebaut ist, per Funk dient, zum automatischen Erheben einer Maut in einem Bereich von einer Eingangsschranke zu einer Ausgangsschranke und zum Empfangen eines abnehmbaren Informationsaufzeichungsmediums (20), welches eine Zahlungsinformation bezüglich einer Mautzahlung aufzeichnet, wobei die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10) aufweist: eine Funkkommunikationseinheit zum Kommunizieren zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit (10) und den straßenseitigen Einheiten (30 bis 60) per Funk; eine Aufzeichnungseinrichtung (13) zum Aufzeichnen einer Eingangsinformation und einer Zahlungsinformation, die beide für die Funkkommunkation zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit (10) und den straßenseitigen Einheiten (30 bis 60) verwendet werden; und eine Steuereinrichtung (19) zum Empfangen einer Eingangsinformation, die von einer ersten straßenseitigen Einrichtung (30) gesendet wird, die an der Eingangsschranke der mautpflichtigen Straße angeordnet ist, per Funk, zum Aufzeichnen der Zahlungsinformation, die in dem abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) aufgezeichnet ist, und der Eingangsinformation in die Aufzeichnungseinrichtung (13) , zum Aufzeichnen der Eingangsinformation als eine Sicherungskopie in das abnehmbare Informationsaufzeichnungsmedium (20) und zum Senden der Zahlungsinformation und der Eingangsinformation, die beide in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichnet sind, zu einer zweiten straßenseitigen Einheit (50), die an der Ausgangsschranke der mautpflichtigen Straße angeordnet ist, unter Verwendung der Funkkommunikationseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß: die Steuereinrichtung (19) dann, wenn ein anderes abnehmbares Informationsaufzeichnungsmedium (20) anstelle des abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmedium (20) eingesetzt wird, nachdem das Fahrzeug durch die Eingangsschranke gefahren ist, die in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichnete Eingangsinformation in dem anderen Informationsaufzeichnungsmedium (20) als die Sicherungskopie aufzeichnet und ebenso eine Zahlungsinformation des anderen Informationsaufzeichnungsmediums (20) in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufzeichnet.
  14. In ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10), die in einem automatischen Mauterhebungssystem verwendet wird, nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (19) weiterhin aufweist: eine erste Bestimmungseinrichtung (103) zum Bestimmen, ob die Eingangsinformation in dem anderen Informationsaufzeichnungsmedium (20) als die Sicherungskopie aufgezeichnet werden sollte oder nicht, wobei: die Steuereinrichtung (19) zum Aufzeichnen der in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichneten Eingangsinformation als die Sicherungskopie auf der Grundlage einer Bestimmung der ersten Bestimmungseinrichtung (103) dient.
  15. In ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10), die in einem automatischen Mauterhebungssystem verwendet wird, nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß: die Eingangsinformation, die in der Aufzeichnungseinrichtung (13) aufgezeichnet ist, anzeigt, ob die Eingangsinformation für die Mautzahlung verwendet wird oder nicht; und die erste Bestimmungseinrichtung (103) zum Bestimmen dient, ob die Eingangsinformation, welche noch nicht für die Mautzahlung verwendet worden ist, in der Aufzeichnungseinrichtung (103) aufgezeichnet ist oder nicht.
  16. In ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10), die in einem automatischen Mauterhebungssystem verwendet wird, nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich net, daß die Steuereinrichtung (19) weiterhin eine zweite Bestimmungseinrichtung (100) zum Bestimmen aufweist, ob das abnehmbare Informationsaufzeichnungsmedium (20) für die Mautzahlung geeignet ist oder nicht, nachdem das abnhembare Informationsaufzeichnungsmedium (20) in die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10) eingesetzt worden ist.
  17. In ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10), die in einem automatischen Mauterhebungssystem verwendet wird, nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet , daß sie weiterhin aufweist: eine Anzeige (14) zum Anzeigen einer Information bezüglich des abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmediums (20); eine Auswerteinrichtung (101) zum Auswerfen des abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmediums (20) aus der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit (10), wobei: die Anzeige (14) ein Auswerfen des abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmediums (20) anzeigt, wenn die zweite Bestimmungseinrichtung (100) bestimmt, daß das abnehmbare Informationsaufzeichnungsmedium (20), welches in die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit (20) eingesetzt ist, nicht zur Mautzahlung geeignet ist; und die Auswerfeinrichtung (101) das abnehmbare Informationsaufzeichnungsmedium (20) aus der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit (10) auswirft, nachdem die Anzeige ein Auswerfen des eingesetzten abnehmbaren Informationsaufzeichnungsmediums (20) angezeigt hat.
  18. In ein Fahrzeug eingebaute Einheit (10), die in einem automatischen Mauterhebungssystem verwendet wird, nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet , daß es weiterhin eine Audiowarnungs-Erzeugungseinrichtung (15) zum Erzeugen eines Summtons zum Warnen eines Benutzers aufweist, wenn die zweite Bestimmungseinrichtung (100) bestimmt, daß das Informationsaufzeichnungsmedium (20), welches in die in ein Fahrzeug eingesetzte Einheit (10) eingesetzt ist, nicht für eine Mautzahlung geeignet ist.
DE69724686T 1996-03-28 1997-03-26 System zum automatischen Erheben von Mautgebühren und eine im Fahrzeug eingebaute und in einem System zum automatischen Erheben von Mautgebühren verwendete Einheit Expired - Lifetime DE69724686T2 (de)

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Families Citing this family (32)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
SE515611C2 (sv) * 1995-12-18 2001-09-10 Combitech Traffic Syst Ab Anordning för dataöverföring medelst radiokommunikation
CN1114892C (zh) * 1997-01-31 2003-07-16 丰田自动车株式会社 路车间通信装置
JP3141933B2 (ja) * 1997-09-05 2001-03-07 株式会社デンソー 自動料金収受システム
JP3526188B2 (ja) * 1997-10-21 2004-05-10 株式会社日立製作所 Icカードを利用したサービス処理方法およびそれに用いるicカード
IL125221A0 (en) 1998-07-06 1999-03-12 Toy Control Ltd Motion activation using passive sound source
IL127569A0 (en) * 1998-09-16 1999-10-28 Comsense Technologies Ltd Interactive toys
US6607136B1 (en) * 1998-09-16 2003-08-19 Beepcard Inc. Physical presence digital authentication system
EP1116155A2 (de) * 1998-10-02 2001-07-18 Comsense Technologies Ltd. Karte zur interaktion mit einem computer
US7260221B1 (en) 1998-11-16 2007-08-21 Beepcard Ltd. Personal communicator authentication
TW468123B (en) * 1999-01-29 2001-12-11 Ibm Method and apparatus for automatic gas pump charging cost of gasoline to auto computer using pan technology
US6510998B1 (en) * 1999-03-29 2003-01-28 Transmo Limited Card charging system
US6402038B1 (en) * 1999-03-29 2002-06-11 Transmo Limited Card charging system
US6364208B1 (en) * 1999-03-29 2002-04-02 Transmo Limited Card changing system
US6375084B1 (en) * 1999-03-29 2002-04-23 Transmo Limited Card charging systems
JP4083430B2 (ja) * 1999-09-22 2008-04-30 ソフトバンクBb株式会社 電子決済システム、決済装置及び端末
US8019609B2 (en) * 1999-10-04 2011-09-13 Dialware Inc. Sonic/ultrasonic authentication method
JP2001307151A (ja) * 2000-04-24 2001-11-02 Toshiba Corp ゲート装置、車載器、車載器のセットアップ方法、料金収受方法、入退場判定方法
NO20002226A (no) * 2000-04-28 2001-07-16 Telekontroll As System for automatisert betaling av bompenger og parkeringsavgifter
US6347739B1 (en) 2000-06-08 2002-02-19 Amos Tamam System for credit card acceptance in taxicabs
KR20020031886A (ko) * 2000-10-24 2002-05-03 정장호 무선 모뎀을 이용한 지불 시스템 및 지불 방법
US6339384B1 (en) 2000-11-13 2002-01-15 Robert Valdes-Rodriguez Toll booth credit device
US9219708B2 (en) * 2001-03-22 2015-12-22 DialwareInc. Method and system for remotely authenticating identification devices
NZ513910A (en) * 2001-08-31 2001-09-28 John David Bell System for electronic payment and monitoring of fees
JP3622726B2 (ja) * 2002-01-09 2005-02-23 三菱電機株式会社 高度道路交通システムの狭域通信用車載器
JP2003304190A (ja) * 2002-04-12 2003-10-24 Mitsubishi Electric Corp 狭域通信システムの車載器
EP1536379A4 (de) * 2002-07-24 2009-07-29 Panasonic Corp Navigationsgerät und navigationssystem
US7337196B2 (en) * 2002-08-22 2008-02-26 International Business Machines Corporation Record relationship processing
JP3768939B2 (ja) * 2002-09-05 2006-04-19 株式会社東芝 カード処理システム、カード処理方法
US20040083130A1 (en) * 2002-10-03 2004-04-29 Arthur Posner Electronic toll collection system and method for rental and leased vehicles
EP1583038B1 (de) * 2004-03-29 2008-01-02 C.R.F. Società Consortile per Azioni Automatisches Mautsystem
US7320430B2 (en) * 2006-05-31 2008-01-22 International Business Machines Corporation Variable rate toll system
CN109242990B (zh) * 2018-10-23 2022-04-05 北京悦畅科技有限公司 一种停车场的停车收费方法和装置

Family Cites Families (14)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3705976A (en) * 1970-11-16 1972-12-12 Michael M Platzman Revenue control system for toll roads
JPH01319898A (ja) * 1988-06-21 1989-12-26 Mitsubishi Electric Corp 料金徴収装置
IT1236633B (it) * 1989-10-25 1993-03-25 Sistema di esazione automatica del pedaggio per autostrade urbane ed extraurbane, per attraversamenti di ponti e trafori e per accessi ad aree urbane e autoparchi
US5144553A (en) * 1990-05-17 1992-09-01 Hassett John J Electronic vehicle toll collection system and method
JP2813481B2 (ja) * 1991-02-05 1998-10-22 三菱重工業株式会社 有料道路の料金収受装置
JP3165505B2 (ja) * 1992-05-19 2001-05-14 三菱重工業株式会社 有料道路料金収受システム
JP3145475B2 (ja) * 1992-05-19 2001-03-12 三菱重工業株式会社 有料道路料金収受システム及び車両側通信装置
US5310999A (en) * 1992-07-02 1994-05-10 At&T Bell Laboratories Secure toll collection system for moving vehicles
FR2708767B1 (fr) * 1993-07-29 1995-09-01 Cga Hbs Procédé pour structurer des objets de télé transactions dans un équipement embarqué.
JP3365050B2 (ja) * 1994-06-16 2003-01-08 トヨタ自動車株式会社 車両用情報伝達装置
JP3552171B2 (ja) * 1994-06-21 2004-08-11 富士通株式会社 料金自動精算システム並びに同システム用無線通信機能付き記憶媒体,同システム用周波数変換装置,同システム用書込装置,同システム用決済装置,同システム用入金装置および同システム用照会装置
JP2891136B2 (ja) * 1994-07-19 1999-05-17 株式会社デンソー 自動料金徴収システムの車載機
JP3243941B2 (ja) * 1994-08-05 2002-01-07 トヨタ自動車株式会社 自動料金支払装置用車載機
JP2907048B2 (ja) * 1995-02-17 1999-06-21 株式会社デンソー 移動体通信用路上機、移動体通信用移動体搭載機および移動体通信システム

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