DE69719769T2 - Verfahren und vorrichtung zum bestätigen einer persönlichen unterschrift - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Registrierung, Analyse und Gültigkeitsprüfung einer handschriftlichen persönlichen Unterschrift. Die Erfindung betrifft auch Verfahren zur Zusammenstellung einer Datenbank MDB mit authentisierten handschriftlichen persönlichen Unterschriften, welche zur Bestätigung der Echtheit von neu registrierten entsprechenden persönlichen Unterschriften verwendet werden. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Gültigkeitsprüfung einer handschriftlichen Unterschrift.
  • Nach dem Stand der Technik gibt es bekannte Verfahren zur Verifikation und Gültigkeitsprüfung von persönlichen handschriftlichen Unterschriften zum Beispiel durch Verwenden von Mustererkennung in zwei Dimensionen. Derartige zweidimensionale Gültigkeitsprüfungsverfahren für persönliche Unterschriften weisen jedoch eine Ungewissheit auf, welche unter anderem durch die Tatsache bestimmt wird, dass das Muster, welches eine persönliche Unterschrift in zwei Dimensionen bildet, jedes Male variiert, wenn die Unterschrift geschrieben wird, und diese Ungewissheit ist groß genug, dass das Gültigkeitsprüfungsverfahren, welches auf der zweidimensionalen Mustererkennung basiert, nicht immer mit Gewissheit entscheiden kann, ob eine echte oder eine gefälschte Unterschrift vorliegt. Ein versierter Fälscher ist in der Regel im Stande, das Unterschriftenmuster in zwei Dimensionen so nachzuahmen, dass mögliche Abweichungen innerhalb der Toleranz der Gültigkeitsprüfung fallen und die Fälschung infolgedessen nicht entlarvt wird.
  • Um diesem Nachteil vorzubeugen, wurde vorgeschlagen, entweder Kräfte, welche während des Schreibens einer handschriftlichen persönlichen Unterschrift auftreten, zu registrieren oder Beschleunigungen und Drucke, welche während der Registrierung der Unterschrift auftreten, zu registrieren.
  • Das US-Patent 4040012 (Crane & al.) offenbart zum Beispiel ein Verfahren und ein Gerät, bei welchen die Identifikation einer Probeunterschrift durch Vergleichen der Probeunterschrift mit einer früher registrierten und verifizierten Unterschrift erhalten wird. Der Vergleich umfasst das Registrieren von Signalen sowohl für die Probeunterschrift als auch die verifizierte Unterschrift, welche Kräfte in drei Richtungen darstellen, wenn diese Unterschriften erzeugt werden. In der Praxis wird die vertikale Normalkraft auf der Schreibfläche als Druck zusätzlich zu Kraftkomponenten für eine X- beziehungsweise eine Y-Richtung in der Ebene der Schreibfläche registriert. Die Signale der registrierten Probeunterschrift werden in zwei gleiche Teile geteilt und wiederholte Vergleiche werden zwischen ihnen angestellt, zuerst ohne Versetzung und dann mit relativer Versetzung, danach durch Zunahme der gegenseitigen relativen Länge der Teile und dann schließlich durch Verringern der gegenseitigen relativen Länge der Teile, woraufhin die höchsten Korrelationswerte für alle Vergleiche gefunden werden. Diese werden kombiniert und mit einer Referenz verglichen. Die Gültigkeitsprüfung und die Verifikation der Probeunterschrift in diesem Fall werden zu einem verhältnismäßig komplizierten Prozess, welcher ein entsprechend kompliziertes speziell entworfenes Gerät erfordert, um durchgeführt zu werden.
  • Des Weiteren ist aus der GB-Patentanmeldung 2011693 (Herbst & Liu) ein Gerät zum Verifizieren einer Unterschrift bekannt, bei welchem ein Stift verwendet wird, welcher Beschleunigungen in den X- und Y-Richtungen darstellt und des Weiteren Drucksignale an Analog-Digital-Wandler liefert, welche die Signale in die jeweiligen Unterschriftenvergleichseinheiten eingeben. Die Gültigkeitsprüfung einer Unterschrift erfolgt durch Vergleichen von Segmenten der Signale von dem Stift mit Segmenten der Signale von einer Modellunterschrift, wobei der Vergleich in einer Ent- scheidungsvorrichtung verwendet wird, welche die Unterschrift akzeptiert oder zurückweist.
  • Das US-Patent Nr. 5248855 (Cambridge) offenbart eine Digitalisierschreibnadel zur Verwendung mit einem Tablettsystem, welche die interaktive Handhabung und Bearbeitung von grafischen Bildern auf einem Rechnerbildschirm erlaubt. Die Schreibnadel enthält einen Sensor, welcher die Richtung eines Gravitationsvektors misst, um X- und Z-Bezugsachsen der Schreibnadel in Bezug auf das Tablett zu berechnen. Diese Dokumente erwähnen auch, dass fortschrittliche Schreibnadel- und Tablettsysteme dieser Art zusätzlich zu einer Bewegungserfassung mit drei Freiheitsgraden im Stande sein können, das X-, Y- und Z-Bezugsachsenkreuz mit elektromagnetischen Sensoren in der Schreibnadel zu erfassen. All diese Parameter werden jedoch in Bezug auf das Tablett erfasst.
  • Das EP-Patent 0696019 A2 (Marshall) offenbart ein Gerät, welches für verschiedene Zwecke, einschließlich der Unterschriftenverifikation, verwendet werden kann und welches ein Schreibinstrument mit einem Greifsensor zum Erfassen von Greifdruckmustern einer Person umfasst. Das Schreibinstrument kann auch ein Gyroskop für Breiten- und Längenmessungen umfassen.
  • Schließlich offenbart das US-Patent Nr. 4,532,376 einen elektronischen Schreibstift (Schreibnadel) mit einem Mikroschalter in der Schreibnadelspitze.
  • Die Unterschriftenverifikationsverfahren, wie sie in den zuvor erwähnten Dokumenten offenbart sind, sind jedoch auch mit einer Anzahl von Nachteilen behaftet. Es hat sich in der Tat herausgestellt, dass dynamische Parameter, wie beispielsweise Schreibdruck, die Beschleunigung der Schreibvorrichtung und die Neigung der Schreibvorrichtung, mit der Position der Person, welche die Unterschrift schreibt, und der Position der Schreibfläche in Bezug auf diese Person auf eine willkürliche und unvorhersagbare Weise variieren. Um die Unterschrift auf eine einfache und zuverlässige Weise zu bestätigen, müssen daher Verfahren, welche die zuvor erwähnten dynamischen Parameter verwenden, die Voraussetzung aufweisen, dass die Unterschrift jedes Mal, wenn sie zur Gültigkeitsprüfung registriert wird, unter ungefähr gänzlich ähnlichen Umständen geschrieben wird. Dies macht es schwierig, ein Verfahren zur Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift, welches in verschiedenen Umgebungen verwendet werden kann, bereitzustellen, da die Schreibposition von Umgebung zu Umgebung variieren kann.
  • Eine genauere Untersuchung dessen, wie persönliche Unterschriften geschrieben werden, hat jedoch gezeigt, dass, selbst wenn das Unterschriftsmuster einer gefälschten Unterschrift in zwei Dimensionen eine sehr gute Nachahmung der Unterschrift sein kann, ein großer Unterschied zwischen der eigentlichen Schreibbewegung, welche die echte Unterschrift erzeugt, und der nachgeahmten Unterschrift besteht. Des Weiteren wird die eigentliche Schreibbewegung durch die Position der Person, welche die Unterschrift schreibt, und die Position der Schreibfläche in Bezug auf diese Person bis zu einem geringen Grad beeinflusst.
  • Innerhalb einer gewissen Annäherung kann die Schreibbewegung als ein chaotischer Prozess angesehen werden, so dass ein und dieselbe Unterschrift nie zu zwei genau gleichen Unterschriften in Bezug auf ihre Schreibmuster in zwei Dimensionen führt, da stets kleine Änderungen in der Handbewegung und der Muskeltätigkeit vorhanden sind, welche für die Erzeugung der Unterschrift notwendig sind. Trotzdem sind die Handbewegung und die Muskeltätigkeit als eine Zeitfunktion und innerhalb bestimmter Grenzen einzigartig für ein und dieselbe Person und unterscheiden sich von der Handbewegung und der Muskelbewegung eines Fälschers, welcher versucht, die Unterschrift nachzuahmen. Dies bedeutet, dass, wenn eine gefälschte Unterschrift der echten Unterschrift anscheinend gleicht, die Handbewegung und die Muskeltätigkeit, welche die nachgeahmte Unterschrift erzeugen, ganz anders sind als die Handbewegung oder die Muskeltätigkeit der Person, welcher die Unterschrift in Wirklichkeit gehört. Wenn die Handbewegung und die Muskeltätigkeit als ein annähernd chaotischer Prozess oder, sagen wir, pseudochaotischer Prozess mit mehr als zwei Freiheitsgraden angesehen wird, dann kann man sagen, dass die Änderungen in der persönlichen Unterschrift, welche durch ein und dieselbe Person geschrieben werden, einen so genannten „seltsamen Attraktor" aufweisen, welcher durch die einzigartigen biodynamischen und neurologischen Bedingungen bestimmt wird, die in der Person vorliegen, welche die Unterschrift erzeugt. Dies wird selbst unter Stress der Fall sein. Ein versierter Fälscher, welcher versucht, die Unterschrift in zwei Dimensionen nachzuahmen, hat jedoch nicht die Möglichkeit, die Bewegungsparameter mit mehreren Freiheitsgraden, d. h., infolge der Handbewegung und der Muskelaktivität, welche die Unterschrift erzeugen, zu imitieren.
  • Dies bedeutet, dass die Unterschrift aus Bewegungsparametern aufgebaut ist, welche zwar bis zu einem gewissen Grad einen chaotischen Ablauf haben, aber in ein und demselben seltsamen Attraktor für ein und dieselbe Person erzeugt werden, wobei dieser seltsame Attraktor durch einen Fälscher nicht imitiert werden kann.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diese Tatsache auszunutzen und für die Registrierung, Analyse und Gültigkeitsprüfung einer handschriftlichen Unterschrift ein Verfahren bereitzustellen, welches die Nachteile der bekannten Gültigkeitsprüfungsverfahren vermeidet und welches einen hohen Grad von Sicherheit gewährt. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, Verfahren für die Zusammen- stellung einer Datenbank bereitzustellen, welche in einer Gültigkeitsprüfung einer Unterschrift verwendet werden kann, und die Information der Datenbank zur Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift einzusetzen. Schließlich ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine elektronische Schreibvorrichtung bereitzustellen, welche zur Durchführung der Erfindung geeignet ist und, wenn zur Registrierung einer persönlichen Unterschrift verwendet, die Information bereitstellt, welche notwendig ist, um die Unterschrift zusammenzustellen und zu bestätigen.
  • Die zuvor erwähnten und andere Aufgaben werden gemäß der Erfindung mit einem Registrierverfahren zur Analyse und Gültigkeitsprüfung einer handschriftlichen persönlichen Unterschrift nach Patentanspruch 1, einem Verfahren zur Zusammenstellung einer Datenbank MDB mit authentisierten handschriftlichen persönlichen Unterschriften nach Patentanspruch 5, einem Verfahren zur Gültigerklärung einer handschriftlichen persönlichen Unterschrift nach Patentanspruch 11 und einer elektronischen Schreibvorrichtung nach Patentanspruch 17 erreicht.
  • In dem Verfahren zur Registrierung, Analyse und Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, dass eine druckempfindliche Anzeigevorrichtung als eine Schreibfläche verwendet wird und dass der erste Datenstrom D1 durch die druckempfindliche Anzeigevorrichtung durch den Kontakt der Schreibspitze mit der Schreibfläche erzeugt wird und das zweidimensionale Muster der Unterschrift in der X/Y-Ebene, welche durch die Schreibfläche gebildet wird, darstellt, wobei das zweidimensionale Muster gemäß Registrierung durch die Anzeigevorrichtung bildhaft dargestellt wird.
  • In den Verfahren für die Zusammenstellung einer Datenbank ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, dass eine druck empfindliche Anzeigevorrichtung als eine Schreibfläche verwendet wird, dass der erste Datenstrom D1 durch die druckempfindliche Anzeigevorrichtung durch den Kontakt der Schreibspitze mit der Schreibfläche erzeugt wird und das zweidimensionale Muster der Unterschrift in der X/Y-Ebene, welche durch die Schreibfläche gebildet wird, darstellt, dass die Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 in eine virtuelle zweidimensionale Unterschrift in einem Vektorformat VF3 umgewandelt werden, wobei das Vektorformat VF1 für den ersten Datenstrom D1 und das Vektorformat VF3 für die virtuelle zweidimensionale Unterschrift beide in der Datenbankdatei DF-A gespeichert werden, und dass ein differentielles Vektorformat ΔVF, welches ebenso in der Datenbankdatei DF-A gespeichert wird, aus dem Vektorformat VF1 für den ersten Datenstrom D1 und dem Vektorformat VF3 für die virtuelle zweidimensionale Unterschrift erzeugt wird.
  • In dem Verfahren zur Gültigerklärung einer persönlichen Unterschrift ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, dass die Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 durch Wiedergeben der Daten als eine Animationssequenz in die virtuelle zweidimensionale Unterschrift umgewandelt werden und dass die Unterschrift als durch eine zweidimensionale virtuelle Schreibvorrichtung geschrieben registriert wird.
  • In dem Verfahren zur Gültigerklärung, bei welchem Durchschnittsformate mit einer oberen und unteren Toleranzgrenze in einer Zusammenstellung einer Datenbank erzeugt werden und eine Streufunktion für jedes Format auf der Basis der Streuwerte für das Format erzeugt wird, ist es gemäß der Erfindung vorteilhaft, dass ein differentielles Vektorformat ΔVF*, welches ebenso in der Datendatei DF-1 gespeichert wird, aus dem ersten Vektorformat VF1* für den ersten Datenstrom D1 und dem Vektorformat VF3* für die virtuelle zweidimensionale Unterschrift erzeugt wird und dass das differentielle Vektorformat ΔVF* in der Datendatei DF-1 mit dem differentiellen Vektorformat ΔVF in der Daten bankdatei DF-A in der Gültigkeitsprüfung auf der Gültigkeitsprüfungsstufe VF1 verglichen wird. Schließlich ist es in dem Verfahren zur Gültigkeitserklärung einer persönlichen Unterschrift gemäß der Erfindung vorteilhaft, dass die Gültigkeitsprüfungsstufe VL2 zusammen mit der Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 für maximale Sicherheit verwendet wird.
  • Des Weiteren ist es bei der elektronischen Schreibvorrichtung gemäß der Erfindung vorteilhaft, dass der Melder ein Dreiachsen-Beschleunigungsmesser mit sechs Freiheitsgraden ist, wobei dem Beschleunigungsmesser vorzugsweise einem orthogonalen dreidimensionalen Bezugsrahmen zugewiesen wird, und ebenso vorteilhaft, dass die Schreibvorrichtung einen Drucksensor zum Erfassen eines Schreibdrucks und/oder einen Temperatursensor, welcher mit dem Melder und wahlweise auch mit dem Drucksensor verbunden ist, zur Verwendung im Ausgleich von temperaturbezogenen Änderungen in der Empfindlichkeit des Melders oder des Drucksensors, umfasst.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden durch die restlichen angehängten abhängigen Patentansprüche offenbart.
  • Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf beispielhafte Ausführungsformen in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen ausführlicher erklärt, wobei
  • 1 eine bevorzugte Ausführungsform der Registrierung und Zusammenstellung einer persönlichen Unterschrift gemäß der vorliegenden Erfindung in Form eines Blockdiagramms schematisch darstellt;
  • 2 ein Ablaufdiagramm der Ausführungsform in 1 darstellt;
  • 3 eine bevorzugte Ausführungsform der Registrierung und Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift gemäß der vorliegenden Erfindung in Form eines Blockdiagramms schematisch darstellt;
  • 4 ein Ablaufdiagramm der Ausführungsform in 3 darstellt;
  • 5a eine bevorzugte Ausführungsform einer Schreibvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 5b die Schreibvorrichtung in 5a in ihre getrennten Bestandteile auseinander gezogen und teilweise im Schnitt dargestellt ist, und
  • 6 die Schreibvorrichtung in 5a darstellt, wobei sie zusammen mit der Schreibfläche in Form einer elektronischen Registrieranzeigevorrichtung verwendet wird.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens für die Registrierung und Zusammenstellung einer authentisierten persönlichen Unterschrift ist in 1 in Form eines Blockdiagramms schematisch dargestellt. Wie aus dieser Figur ersichtlich, umfassen die Registrierung und Zusammenstellung im Wesentlichen drei Prozessschritte. Im ersten Prozessschritt links in 1 wird die Unterschrift mit einer Schreibvorrichtung, zum Beispiel der elektronischen Schreibvorrichtung und dem elektronischen Stift gemäß der vorliegenden Erfindung, welche später ausführlicher beschrieben werden, registriert. Die Registrierung erfolgt durch Bewegen der Schreibspitze der Schreibvorrichtung über eine Schreibfläche, welche im Wesentlichen in einer X/Y-Ebene definiert ist. Gemäß der Erfindung wird vorzugsweise eine druckempfindliche Anzeigevorrichtung als Schreibfläche verwendet, so dass das zweidimensionale Muster der Unter schrift während der Registrierung auf der Anzeigevorrichtung erscheint und für den Benutzer bildhaft dargestellt wird, während der Kontakt der Schreibspitze gegen die Schreibfläche über nicht dargestellte elektrische Kontaktmittel gleichzeitig X/Y-Signale erzeugt, welche der Bewegung der Schreibspitze in den X/Y-Richtungen auf der Schreibfläche entsprechen. Der Kontakt zwischen der Schreibspitze der Schreibvorrichtung und der Schreibfläche kann in der Schreibfläche durch den elektrischen Kontakt, welcher gebildet wird, registriert werden, aber die Schreibspitze kann auch als ein Mikroschalter zur Erfassung des Kontakts mit der Schreibfläche ausgeführt sein, so dass diese Erfassung in der Schreibvorrichtung selbst erfolgt.
  • In der Schreibvorrichtung ist zum Beispiel am gegenüberliegenden Ende von der Schreibspitze ein Mehrachsenbewegungsmelder vorgesehen, so dass die Bewegung der Schreibvorrichtung mit sechs Freiheitsgraden, welche durch eine lineare Bewegung entlang einer X-Achse, einer Y-Achse beziehungsweise einer Z-Achse, sowie durch Drehung um die X-Achse, die Y-Achse beziehungsweise die Z-Achse gegeben sind, erfasst wird. Die Signale von der Schreibvorrichtung werden vorzugsweise auf die Schreibfläche oder die druckempfindliche Anzeigevorrichtung übertragen und werden zusammen mit den Signalen, welche in der Letzteren für die X/Y-Bewegung der Schreibspitze erfasst werden, über nicht dargestellte Erfassungs- und Kommunikationsschaltungen, welche in der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung vorgesehen sind, und über eine Kommunikationsleitung an eine Schnittstelle gesendet.
  • Diese Schnittstelle kann vorzugsweise ein Digital-Analog-Abtastwandler sein, welcher drei Datenströme D1, D2, D3 erzeugt, wobei die Erzeugung der Datenströme den zweiten Prozessschritt darstellen.
  • Der erste Datenstrom D1 gibt die Bewegung der Schreibvorrichtung in der X/Y-Ebene, d. h., die Bewegung der Schreibspitze auf der Schreibfläche, als Zeitfunktion, wobei diese Bewegung nur zwei Freiheitsgrade aufweist und einer zweidimensionalen Verfolgung entspricht. Diese zwei Freiheitsgrade sind, wie erwähnt, durch eine lineare Bewegung der Schreibspitze entlang der X-Achse beziehungsweise der Y-Achse auf der Schreibfläche gegeben. Ein zweiter Datenstrom für die Bewegung der Schreibvorrichtung mit allen sechs Freiheitsgraden wird durch den nicht dargestellten Mehrachsenbewegungsmelder in der Schreibvorrichtung erfasst und umfasst alle sechs Freiheitsgrade als eine Zeitfunktion, was einer sechsdimensionalen Verfolgung entspricht. Ein dritter Datenstrom D3 für den Kontakt der Schreibvorrichtung mit der Schreibfläche über die Schreibspitze wird vorzugsweise mittels eines Mikroschalters in der Schreibspitze, aber möglicherweise auch durch eine Erfassung in der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung selbst als Zeitfunktion erzeugt. Der Datenstrom D3 zeigt daher an, ob die Schreibspitze mit der Schreibfläche in Kontakt ist, sowie die Dauer eines Kontakts dieser Art. Des Weiteren empfängt die Schnittstelle mit dem Digital-Analog-Abtastwandler einen vierten Datenstrom D4 für eine Taktfunktion. Die Taktfunktion stellt die Zeitskala für die Bewegungserfassung und einen Zeitbezug für die drei Datenströme D1, D2, D3 bereit.
  • Die Daten werden von der Schreibvorrichtung mit einer vorbestimmten Rate zur Schnittstelle oder an einen Digital-Analog-Abtastwandler gesendet. Die Kommunikationsleitung, welche verwendet wird, kann entweder eine drahtlose Kommunikationsleitung oder eine Kommunikationsleitung auf Kabelbasis sein. Die nicht dargestellten Kommunikationsschaltungen, welche in der Schreibfläche oder der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung vorgesehen sind, werden auf jeden Fall an die verwendete Kommunikationsweise angepasst.
  • Die Schnittstelle des D/A-Abtastwandlers stellt die Eingangsschnittstelle zu einer Datenverarbeitungsvorrichtung dar und liefert die Datenströme D1, D2, D3 in Form von Digitalsignalsequenzen an die zentrale Steuereinheit CPU in der Datenverarbeitungsvorrichtung, in welcher der dritte Prozessschritt erfolgt. Der Takt kann in der Datenverarbeitungsvorrichtung bereitgestellt werden und den digitalisierten Datenstrom D4 direkt dahin liefern. Es hindert jedoch nichts daran, dass die Taktfunktion durch einen externen Takt erzeugt wird, wie in 1 angezeigt. Die Datenströme D1, D2, D3, D4 werden in der Datenverarbeitungsvorrichtung zur Zusammenstellung und Speicherung von vorbestimmten Datenformaten, welche eine persönliche Unterschrift darstellen, in Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C, DF-D in einer Datenbank MDB, welche wohl, aber nicht notwendigerweise in der Datenverarbeitungsvorrichtung gespeichert werden kann, analysiert und verarbeitet. Wenn dies getan ist, kann die Gültigkeitsprüfung einer neu registrierten persönlichen Unterschrift durch den Vergleich mit einer bereits in der Datenbank MB zusammengestellten und gespeicherten Darstellung der entsprechenden authentisierten registrierten Unterschrift erfolgen.
  • Das Abtasten der registrierten Bewegung der Schreibvorrichtung sollte mit einer Rate von über 100 Hz erfolgen, und eine bevorzugte Rate kann zum Beispiel zwischen 100 Hz und 1 kHz sein. Wenn eine persönliche Unterschrift auf ihre Gültigkeit geprüft werden soll, hat dies gegen Testen einer bereits registrierten persönlichen Unterschrift zu erfolgen, die zu Formaten zusammengestellt ist, welche die persönliche Unterschrift darstellen und welche mit entsprechenden Formaten, die von einer neu registrierten persönlichen Unterschrift erzeugt wurden, verglichen werden.
  • Ein bevorzugtes Verfahren, welches für die Zusammenstellung der Datenbank MDB, wie in 1 dargestellt, verwendet wird, ist in Form eines Ablaufdiagramms in 2 veranschaulicht und wird nun in Verbindung damit ausführlicher beschrieben.
  • Nach dem Beginn der Zusammenstellung bei Schritt 101 weist der Benutzer, d. h. die Person, deren Unterschrift zusammenzustellen und später zu bestätigen ist, seine Identität aus und legitimiert sie. Wenn die Identifikationsdokumente zufrieden stellend sind und die Identifikation bei Schritt 101 akzeptiert wird, registriert der Benutzer bei Schritt 103 seine Unterschrift eine wiederholte Anzahl von Malen mit der Schreibvorrichtung auf der Schreibfläche. Wenn nicht, so geht der Prozess von Schritt 102 auf Schritt 109 über und die Zusammenstellung wird eingestellt.
  • Bei der Zusammenstellung wird die Unterschrift bei Schritt 103 eine wiederholte Anzahl von Malen registriert. Die Daten aus dem ersten Datenstrom D1 werden in ein zweidimensionales Vektorformat VF1 umgewandelt, welches in der ersten Datenbankdatei DF-A gespeichert wird. Die Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 werden in ein dreidimensionales Vektorformat VF2 umgewandelt, welches in einer zweiten Datenbankdatei DF-B gespeichert wird. Des Weiteren wird das Vektorformat VF2 zum Erzeugen des Vektorformats VF3 verwendet, welches zusammen mit dem Vektorformat VF1 zum Erzeugen eines differentiellen Vektorformats ΔVF verwendet wird. Die Erzeugung des Vektorformats VF3 und des Vektorformats ΔVF wird im Folgenden zusätzlich noch ausführlicher erörtert. Die Daten aus dem dritten Datenstrom D3 werden in ein Tabellenformat TF1 umgewandelt, welches in der dritten Datenbankdatei DF-C gespeichert wird. Die Daten aus dem vierten Datenstrom D9 werden in ein kombiniertes Start/Stop-Zeitpunktformat und Zeitdauerformat TF2 umgewandelt, welches in der vierten Datenbankdatei DF-D gespeichert wird. Danach werden bei Schritt 104 Durchschnittsformate VF1, VF2, VF3, TF1, TF2, ΔVF erzeugt.
  • Auf der Basis der wiederholt registrierten Unterschriften werden bei Schritt 106 des Weiteren die Streuwerte für die Durchschnittdatenformate registriert, nämlich von den Vektorformaten VF1, VF2, VF3, ΔVF, sowie den Tabellenformaten TF1, TF2. Durch Verwenden der erzeugten Durchschnittsdatenformate in der Datenbank MDB werden nun bei Schritt 105 obere und untere Toleranzgrenzen für jedes Durchschnittsdatenformat erzeugt, wobei die Streuwerte für diese, wie bei Schritt 106 registriert, gleichzeitig verwendet werden. Die Streuwerte, welche bei Schritt 106 registriert werden, werden in der Datenverarbeitungsvorrichtung zusammen mit den Durchschnittsdatenformaten VF1, VF2, VF3, TF1, TF2, ΔVF auch verwendet, um bei Schritt 107 Streufunktionen für die zuvor erwähnten Durchschnittsdatenformate zu erzeugen. Wie im Folgenden ausführlicher zu erörtern ist, können die erzeugten Streufunktionen für die Durchschnittsdatenformate in der Gültigkeitsprüfung zusammen mit den Streufunktionen für die erzeugten Datenformate einer neu registrierten Unterschrift vorzugsweise so verwendet werden, dass die Korrelation zwischen der Streufunktion von zusammengestellten Datenformaten eine positive Korrelation mit der Streufunktion für die Datenformate einer neu registrierten Unterschrift aufweist. Daher wird bei Schritt 108 ein positiver Korrelationsmindestwert zur Korrelation zwischen den zusammengestellten und den neu registrierten Datenformaten bestimmt. Bei Schritt 109 werden beide Durchschnittsdatenformate, die begleitenden oberen und unteren Toleranzgrenzen und die Streufunktionen in den jeweiligen Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C, DF-C gespeichert. Die Zusammenstellung einer Datenbank, welche die Durchschnittsformate enthält, welche eine authentisierte Unterschrift darstellen, ist nun abgeschlossen, und die Zusammenstellung wird bei Schritt 110 beendet.
  • Bei der Bestimmung der oberen und unteren Toleranzgrenzen für Durchschnittsdatenformate können verschiedene sta tistische Analyseverfahren verwendet werden. Dasselbe ist auch bei der Erzeugung der Streufunktionen für die Durchschnittsdatenformate der Fall. Es ist auch möglich, andere Kriterien als die Korrelation für eine bedeutende Kovarianz zwischen den zusammengestellten Streufunktionen und den Streufunktionen für die neu registrierten Datenformate einzusetzen.
  • Wenn eine druckempfindliche Anzeigevorrichtung zur Registrierung der Unterschrift verwendet wird, wird der erste Datenstrom D1 durch die druckempfindliche Anzeigevorrichtung durch den Kontakt der Schreibspitze mit der Schreibfläche erzeugt und stellt ein zweidimensionales Muster der Unterschrift in der X/Y-Ebene, welche durch die Schreibfläche definiert wird, dar. Ein Vektorformat, welches aus dem ersten Datenstrom D1 erzeugt wird, ist daher das Vektorformat VF1, welches die zweidimensionale Unterschrift darstellt. Die Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 können zusätzlich zur Umwandlung in das dreidimensionale Vektorformat VF2, welches in der zweiten Datenbankdatei DF-B gespeichert wird, auch in eine virtuelle zweidimensionale Unterschrift im Vektorformat VF3 umgewandelt werden. Sowohl das Vektorformat VF1 für den ersten Datenstrom D1 als auch das Vektorformat VF3 für die virtuelle zweidimensionale Unterschrift werden in der ersten Datenbankdatei DF-A gespeichert. In der Datenverarbeitungsvorrichtung wird nun das differentielle Vektorformat ΔVF zum Beispiel als die Differenz zwischen dem Vektorformat VF1 und dem Vektorformat VF2 erzeugt, und dieses virtuelle Vektorformat ΔVF wird ebenso in der Datenbankdatei DF-A gespeichert, wahlweise mit begleitenden Streuwerten, oberen und unteren Toleranzgrenzen und Streufunktion.
  • Für die Zusammenstellung kann eine lokale Datenverarbeitungsvorrichtung, welche in Verbindung mit einem Benutzerstandort bereitgestellt wird, oder eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung, auf welche von einer Anzahl von Benutzerstandorten zugegriffen werden kann, verwendet werden. Die Datenbank MDB und natürlich auch die Datenverarbeitungsvorrichtung müssen auf jeden Fall gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Derartige Sicherheitsmaßnahmen für die Datenverarbeitungsvorrichtung und die Datenbank MDB können für Anwendungen spezifisch sein, welche die Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift benötigen.
  • Vorzugsweise werden die dritte Datenbankdatei DF-C beziehungsweise die vierte Datenbankdatei DF-D im ASCII-Code verschlüsselt.
  • Es versteht sich von selbst, dass es möglich ist, eine zweidimensionale Registrierung einer Unterschrift bereitzustellen, d. h., als ein Muster in einer X/Y-Ebene, zum Beispiel durch herkömmliches Scannen durch die Person, deren Unterschrift zu registrieren und zusammenzustellen ist, indem die Unterschrift auf eine Schreibfläche, zum Beispiel Papier, geschrieben wird, wobei eine gewöhnliche Schreibvorrichtung, zum Beispiel ein Zeichenstift oder ein Stift, verwendet wird. Diese zweidimensionale Unterschrift kann danach durch Verwenden eines Oberflächenscanners in die Datenverarbeitungsvorrichtung gescannt werden und durch den verwendeten Scanner, welcher ein Rasterscanner ist, im zweidimensionalen Rasterformat registriert werden. Das Rasterformat entspricht daher im Wesentlichen dem Datenstrom D1, wie an die Datenverarbeitungsvorrichtung geliefert. Das Rasterformat muss auf jeden Fall in einem Raster/Vektor-Umsetzer in das Vektorformat VF1 umgewandelt werden und als ein zweidimensionales Vektorformat VF1 in der ersten Datenbankdatei DF-A gespeichert werden. Die Verwendung herkömmlichen Scannens der Unterschrift, um ihr zweidimensionales Muster zu finden, ist jedoch ein unnötiger und Kosten erhöhender Zwischenschritt, welcher des Weiteren die Verwendung eines zusätzlichen Geräts er fordert. Durch Verwenden der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung, wie bereits erwähnt, kann das zweidimensionale Vektorformat VF1 direkt aus dem Datenstrom D1 in der Datenverarbeitungsvorrichtung zweckdienlicher erzeugt werden.
  • Nachdem die Datenbank MDB mit den Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C und DF-D und den jeweiligen zugewiesenen Vektorformaten VF1, VF3, ΔVF, VF2; TF1, TF2 zusammengestellt ist, können diese Vektorformate zum Bestätigen einer neu registrierten persönlichen Unterschrift in der Datenverarbeitungsvorrichtung verwendet werden. Die Gültigkeitsprüfung selbst ist in 3 in Form eines Blockdiagramms schematisch dargestellt und umfasst ähnlich der Registrierung und Zusammenstellung im Wesentlichen drei Prozessschritte.
  • Unter Bezugnahme auf 3 und 4 wird nun eine bevorzugte Ausführungsform eines Verfahrens zur Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift erörtert, welche mit einer geeigneten Schreibvorrichtung, zum Beispiel der Schreibvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, geschrieben wird. Wie im Fall der Registrierung und Zusammenstellung, wie in 1 und 2 dargestellt, umfasst auch der Gültigkeitsprüfungsprozess im Wesentlichen drei getrennte Prozessschritte.
  • In einem ersten Prozessschritt wird die handschriftliche Unterschrift, welche zu authentisieren ist, mit einer geeigneten Schreibvorrichtung, welche mit der Schreibfläche verbunden ist, auf eine Schreibfläche geschrieben, wobei sowohl die Schreibfläche als auch die Schreibvorrichtung über eine Kommunikationsleitung mit einer Schnittstelle zu einer Datenverarbeitungsvorrichtung verbunden sind. Die Signale von der Schreibvorrichtung und der Schreibfläche werden über die Kommunikationsleitung zur Schnittstelle gesendet, welche einen Digital-Analog-Abtastwandler umfasst, und darin werden, wie im Fall der Zusammenstellung, drei Datenströme D1, D2, D3 erzeugt, wobei die Schnittstelle auch den Datenstrom D4 für die Taktfunktion empfängt. Die Letztere kann wie zuvor von einem Takt in der Datenverarbeitungsvorrichtung oder wahlweise von einem externen Takt geliefert werden und stellt auch die Taktfunktion für die Schreibvorrichtung und die Schreibfläche dar, wobei sie über die Schnittstellenleitung an die nicht dargestellten Steuer- und Kommunikationsschaltungen, welche vorzugsweise an der Schreibfläche vorgesehen sind, übertragen wird. Geeigneterweise und für die meisten Zwecke ist die Schreibfläche eine druckempfindliche Anzeigevorrichtung, so dass die Bewegung der Schreibvorrichtung sowohl den Datenstrom D1 für die Bewegung der Schreibspitze mit zwei Freiheitsgraden in der X/Y-Ebene erzeugt als auch gleichzeitig eine bildhafte Anzeige der geschriebenen Unterschrift für den Benutzer bereitstellt.
  • Die Datenströme D1, D2, D3, D4 werden in der zentralen Steuereinheit CPU der Datenverarbeitungsvorrichtung in geeignete Formate für eine Speicherung in den Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 in der Datenbank MDB, welche in der Datenverarbeitungsvorrichtung enthalten sein kann, umgewandelt.
  • Also wird im Gültigkeitsprüfungsprozess der erste Datenstrom D1 in ein zweidimensionales Vektorformat VF1* umgewandelt, welches in der ersten Datendatei DF-1 gespeichert wird. Wahlweise werden nun des Weiteren Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 in eine virtuelle zweidimensionale Unterschrift im Vektorformat VF3* umgewandelt, welches ebenfalls in der ersten Datendatei DF-1 gespeichert wird. Der zweite Datenstrom D2 wird in ein dreidimensionales Vektorformat VF2* umgewandelt, welches in der zweiten Datendatei DF-2 gespeichert wird, und Daten aus dem dritten Datenstrom D3 werden in ein Tabellenformat TF1* umgewandelt und in der dritten Datendatei DF-3 gespeichert, während Daten aus dem vierten Datenstrom D4, d. h. die Taktfunktion, in ein Start/Stop-Zeitpunktformat und ein Zeitdauerformat TF2* umgewandelt werden, welche in der vierten Datendatei DF-4 gespeichert werden. Die Vektorformate VF1* und VF3* werden des Weiteren zum Erzeugen eines differentiellen Vektorformats ΔVF* verwendet.
  • Der erste Prozessschritt in der Gültigkeitsprüfung besteht daher im Erzeugen der Datenströme und der zweite Prozessschritt im Umwandeln der Datenströme in geeignete Datenformate zur Speicherung in den jeweiligen Datendateien. Mit anderen Worten, das Verfahren der Gültigkeitsprüfung ist dem der Registrierung und Zusammenstellung der authentisierten und bereits gespeicherten Unterschrift insofern ähnlich.
  • 4 stellt ein Ablaufdiagramm des Gültigkeitsprüfungsprozesses dar. Bei Schritt 201 beginnt die Gültigkeitsprüfung, und bei Schritt 202 wird die Unterschrift registriert und werden die Datenströme erzeugt. Bei Schritt 203 werden die zuvor erwähnten Datenformate in der Datenverarbeitungsvorrichtung erzeugt, und sie werden bei Schritt 204 in den jeweiligen zugewiesenen Datendateien gespeichert, wie bereits erwähnt.
  • Der dritte Prozessschritt, die eigentliche Gültigkeitsprüfung, beginnt nun bei Schritt 205, und startet mit Vergleichen der erzeugten Datenformate in den Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 mit den bereits zusammengestellten Durchschnittsdatenformaten VF1, VF2, VF3, TF1, TF2, ΔVF, welche jeweils in den Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C, DF-D gespeichert sind. Diese zusammengestellten Datenformate stellen einen Durchschnitt von wiederholten Registrierungen der bereits authentisierten Unterschrift dar. Durch Vergleichen der Datenformate, welche die zu bestätigende Unterschrift darstellen, mit entsprechenden Datenformaten in den Datenbankdateien wird ein Vergleichsergebnis 208 erzeugt, bei welchem die Abweichung zwischen der neu registrierten Unterschrift, welche zu bestätigen ist, und einer bereits authentisierten Unterschrift aufscheint.
  • Der Vergleich der erzeugten Datenformate in den Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 mit den bereits zusammengestellten Datenformaten in den Datenbankdateien macht es auch möglich, die Streufunktionen für die Datenformate VF1*, VF2*, VF3*, TF1*, TF2*, ΔVF* zu erzeugen. Diese Streufunktionen können durch Verwenden der resultierenden Streuwerte der zeitveränderlichen Abweichung zwischen den erzeugten Datenformaten in den Datendateien und den authentisierten Datenformaten in den Datenbankdateien auf geeignete Weise erzeugt werden.
  • Bei Schritt 207 werden daher die Streufunktionen für die Datenformate in den Datendateien mit den Streufunktionen für die zusammengestellten Formate in den Datenbankdateien verglichen, und das Ergebnis des Vergleichs wird zu Schritt 208 gegeben, welcher die Vergleichsergebnisse erzeugt. Diese Vergleichsergebnisse bestehen nun aus den Streuwerten beziehungsweise den Streufunktionen für Datenformate in den Datendateien.
  • Das Ergebnis des Vergleichs von Daten in der Datendatei DF-1 mit den Daten in der Datenbankdatei DF-A stellt eine erste Gültigkeitsprüfungsstufe VL1 dar, das Ergebnis des Vergleichs von Daten in der Datendatei DF-2 mit den Daten in der Datenbankdatei DF-B stellt eine zweite Gültigkeitsprüfungsstufe VL2 dar, das Ergebnis des Vergleichs von Daten in der Datendatei DF-3 mit den Daten in der Datenbankdatei DF-C stellt eine dritte Gültigkeitsprüfungsstufe VL3 dar, das Ergebnis des Vergleichs von Daten in der Datendatei DF-4 mit den Daten in der Datenbankdatei DF-D stellt eine vierte Gültigkeitsprüfungsstufe VL4 dar, und der Vergleich der Streufunktionen für jedes der Datenformate, welche in den Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 gespeichert werden, mit den Streufunktionen für die Durchschnitts- und entsprechenden Datenformate, welche in den Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C und DF-D gespeichert sind, stellt eine fünften Gültigkeitsprüfungsstufe dar.
  • Der Gültigkeitsprüfungsprozess wird bei Schritt 209 mit einer Untersuchung dessen, ob eine genaue Übereinstimmung zwischen den Vergleichsergebnissen vorliegt, d. h., dass die Streuwerte und infolgedessen auch die Streufunktionen gleich 0 sind, fortgesetzt. In diesem Fall bedeutet dies, dass jene Datenformate, welche eine zu bestätigende persönliche Unterschrift darstellen, mit den Durchschnitts- und bereits gespeicherten authentisierten Datenformaten in der Datenbankdateien identisch sind. Infolge von Gründen, welche bereits in der Einleitung der Anmeldung erwähnt wurden, ereignet sich dies jedoch bei einer handschriftlichen persönlichen Unterschrift nie, und eine genaue Übereinstimmung zeigt daher an, dass etwas nicht stimmt, zum Beispiel infolgedessen, dass jemand die authentisierten Datenformate kopiert und einen falschen Datenstrom über die Kommunikationsleitung zur Schnittstelle und an die Datenverarbeitungsvorrichtung gesendet hat. Liegt daher eine genaue Überstimmung vor, kann die Gültigkeitsprüfung durch eine Entscheidung bei Entscheidungsschritt 210 wiederholt werden. Sollte das Ergebnis bei Schritt 209 wieder dasselbe sein, nämlich dass eine genaue Übereinstimmung vorliegt, würde dies den Verdacht erhärten, dass etwas nicht stimmt, und die Gültigkeitsprüfung wird über den Entscheidungsschritt 210 unterbrochen. Wenn die Vergleichergebnisse jedoch keine genaue Übereinstimmung bereitstellen, geht der Prozess zu Schritt 211 über, wo es möglich ist, die Gültigkeitsprüfungsstufe zu wählen. Es hindert jedoch nichts daran, dass eine oder mehr Gültigkeitsprüfungsstufen voreingestellt und an die Anwendung angepasst werden. Schritt 211 bedeutet, dass eine Standardgültigkeitsprüfung entweder durch eine geeignete Systemimplementierung oder durch eine Entscheidung vom Betreiber außer Kraft gesetzt werden kann.
  • Wenn jedoch nun eine oder mehr Gültigkeitsprüfungsstufen entweder als voreingestellt oder für die Gelegenheit gewählt werden, geht der Prozess zu Schritt 212 über, wenn eine oder mehr der Gültigkeitsprüfungsstufen VL1, VL2, VL3, VL4 gewählt werden, oder zu Schritt 213, wenn die Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 gewählt wurde. Im ersten Fall geht der Gültigkeitsprüfungsprozess zu Entscheidungsschritt 214 über, wobei geprüft wird, ob das Ergebnis des Vergleichs innerhalb der oberen und unteren Toleranzgrenze für die fragliche Gültigkeitsprüfungsstufe oder -stufen liegt. Wenn ja, dann geht der Prozess zu Schritt 216 über, und die Gültigkeitserklärung wird akzeptiert, wonach der Prozess bei Schritt 217 endet. Wenn die Antwort nein ist, geht der Prozess zu Schritt 217 über und wird eingestellt. Wenn die Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 gewählt wird, geht der Prozess zu Schritt 215 über, wo geprüft wird, ob die Streufunktion für die registrierte Unterschrift, welche zu bestätigen ist, mit einer entsprechenden Streufunktion für eines oder mehr der Datenformate in den Datenbankdateien positiv korreliert. Wenn die Korrelation positiv ist und über einem vorbestimmten Wert liegt, wird die Gültigkeitserklärung bei Schritt 216 akzeptiert, und der Prozess endet bei Schritt 217.
  • Falls keine Gültigkeitsprüfungsstufe gewählt wird und es unmöglich ist, die Gültigkeitsprüfungsstufe zu wählen, begibt sich der Prozess jeweils über die Schritte 212, 213 zu Schritt 217, und die Gültigkeitsprüfung wird eingestellt.
  • Es ist also zu erkennen, dass das Verfahren gemäß der Erfindung eine Unterschrift als echt bestätigt, wenn und nur wenn das Ergebnis des Vergleichs, welcher auf einer oder mehreren der Gültigkeitsprüfungsstufen VL1, VL2, VL3, VL4, VL5 für die vier Gültigkeitsprüfungsstufen VL1, VL2, VL3, VL4 durchgeführt wird, innerhalb eines Toleranzbereichs fällt, welcher für jede dieser Gültigkeits prüfungsstufen zuvor bestimmt wurde, und natürlich ohne dass eine genaue Übereinstimmung zwischen den Formaten, welche in den Datendateien beziehungsweise den Datenbankdateien verwendet werden, vorliegt. Wenn die Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 verwendet wird, hat des Weiteren eine positive Korrelation zwischen der Streufunktion für ein gewähltes Format in einer der Datendateien und der Streufunktion für das entsprechende Durchschnittsformat in einer der Datenbankdateien vorzuliegen. Das Erfordernis, dass die Gültigkeitserklärung akzeptiert wird und die Unterschrift als echt anerkannt wird, gilt in diesem Fall als erfüllt, wenn die positive Korrelation über einer unteren Grenze für den vorbestimmten Korrelationswert liegt.
  • Wie auch bei der Zusammenstellung der Datenbankdateien kann die Umwandlung von Daten aus einem zweiten Datenstrom D2 in eine virtuelle zweidimensionale Unterschrift erfolgen, indem die Z-Komponente und die Drehkomponente um die X-, Y- beziehungsweise Z-Achse auf gleich Null gesetzt werden. In der Praxis erfolgt dies durch Wiedergeben der resultierenden Daten als eine Animationssequenz und Erzeugen des begleitenden Vektorformats VF3* zur Speicherung in der ersten Datendatei, als ob sie durch eine zweidimensionale virtuelle Schreibvorrichtung geschrieben wäre. Im Vergleich auf der Gültigkeitsprüfungsstufe VL1 kann das zweidimensionale Vektorformat VF1* dann mit dem zweidimensionalen Vektorformat VF1 verglichen werden oder das virtuelle zweidimensionale Vektorformat VF3 mit dem zusammengestellten virtuellen zweidimensionalen Vektorformat VF3 verglichen werden. Beide Vergleiche können auch auf der Gültigkeitsprüfungsstufe VL1 verwendet werden. Es spricht zum Beispiel auch nichts gegen einen Vergleich zwischen dem Vektorformat VF3* mit dem zusammengestellten Vektorformat VF1. In beiden Fällen betrifft der Vergleich Unterschriften, welche in der X/Y-Dimension mit zwei Freiheitsgraden registriert sind. Vorausgesetzt, dass während der Zusammenstellung der Datenbankdateien ein differentielles Vektorformat ΔVF erzeugt wird als die Differenz zwischen dem Vektorformat VF3 für die virtuelle zweidimensionale Unterschrift und dem Vektorformat VF1, welches aus dem ersten Datenstrom D1 erzeugt wird, wäre es in diesem Fall bei der Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift vorzuziehen, dass aus dem Vektorformat VF1* und dem Vektorformat VF3* für die virtuelle zweidimensionale Unterschrift ein differentielles Vektorformat ΔVF*, welches ebenfalls in der Datendatei DF-1 gespeichert wird, erzeugt wird. Bei der Gültigkeitsprüfung auf der Gültigkeitsprüfungsstufe VL1 wird nun das differentielle Vektorformat ΔVF* in der Datendatei DF-1 mit dem differentiellen Vektorformat ΔVF und den begleitenden Toleranzgrenzen, wie sie in der Datenbankdatei DF-A gespeichert sind, verglichen.
  • Die Vektorformate VF3, VF3* können als die Bewegung einer virtuellen Schreibspitze auf einer virtuellen Schreibfläche darstellend angesehen werden. Da der Dreiachsen-Bewegungsmelder und die Schreibspitze in der Schreibvorrichtung voneinander beabstandet vorgesehen sind, wobei der Melder vorzugsweise an einem Ende der Schreibvorrichtung gegenüber der Schreibspitze angeordnet ist, ist die virtuelle Schreibebene in einem Abstand von der realen Schreibfläche angeordnet, welcher zum Beispiel dem Abstand zwischen der Letzteren und dem Melder entspricht, und dieser Abstand variiert mit der Bewegung des Stiftes während des Schreibens, so dass die virtuelle Schreibfläche nicht eben oder parallel zur Schreibfläche ist. Selbst wenn es möglich ist, die virtuelle Schreibfläche zu normalisieren, um sie eben zu machen und einen konstanten Abstand zur realen Schreibfläche zu erhalten, ist dies nicht notwendig, da es die X/Y-Position der virtuellen Schreibfläche in Bezug auf die gewählte Dreiachsen-Bezugsrahmen für den Bewegungsmelder ist, welche von Interesse ist. Der Ausgangspunkt in dem Dreiachsen-Bezugsrahmen kann gewählt und die Bewegungserfassung durch die Position des Melders zu dem Zeitpunkt, zu dem die Schreibspitze mit der Schreibfläche in Kontakt tritt, initialisiert werden. Die differentiellen Vektorformate ΔVF, ΔVF* stellen auf jeden Fall einen Vektor dar, welcher die virtuelle Schreibspitze, die durch die Positionen des Bewegungsmelders über der Schreibfläche gegeben ist, und die reale Schreibspitze, welche durch die Position der Schreibspitze der Schreibvorrichtung gegeben ist, verbindet. Gleichzeitig drücken die differentiellen Vektorformate ΔVF, ΔVF* auch die Umwandlung zwischen der Bewegung mit sechs Freiheitsgraden und der Bewegung mit zwei Freiheitsgraden, also die sechsdimensionale beziehungsweise zweidimensionale Verfolgung, aus, was sie besonders vorteilhaft zur Verwendung in der Gültigkeitsprüfung auf der ersten Gültigkeitsprüfungsstufe VL1 macht.
  • Während der Gültigkeitsprüfung ist es auch vorzuziehen, dass die Gültigkeitsprüfung auf einer Gültigkeitsprüfungsstufe, zum Beispiel VL1, VL2, gleichzeitig mit der Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 verwendet wird. Dies wiederum bedeutet, dass die zusammengestellte Streufunktion für das jeweilige zusammengestellte Vektorformat zusammen mit der erzeugten Streufunktion für eines der Datenformate in den Datendateien DF-1 oder DF-2 betrachtet wird, zum Beispiel im ersten Fall die Streufunktion für das Vektorformat ΔVF* und im zweiten Fall die Streufunktion für das Vektorformat VF2*.
  • Wenn es erforderlich ist, dass die Gültigkeitsprüfung mit maximaler Sicherheit erfolgen soll, wird vorgezogen, dass die Gültigkeitsprüfungsstufe VL2 zusammen mit der Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 verwendet wird, mit anderen Worten, dass die erzeugten Datenformate VF2* mit dem zusammengestellten Vektorformat VF2 bei gleichzeitiger Verwendung der begleitenden Streufunktionen für das Vektorformat VF2* und das Vektorformat VF2 verglichen werden. Eine akzeptierte Gültigkeitserklärung bedeutet wie zuvor, dass keine genaue Übereinstimmung innerhalb der Toleranzgrenzen für das zusammengestellte Vektorformat VF2 vorliegt und dass die Streufunktionen für die erwähnten Vektorformate mit einem Wert, welcher über einer zuvor gegebenen Stufe für den Korrelationswert liegt, positiv korrelieren.
  • In der vorliegenden Erfindung werden persönliche Toleranzgrenzen für jede Gültigkeitsprüfungsstufe verwendet, wobei die Toleranzgrenzen auf der Basis von Streuwerten für eine bereits authentisierte und zusammengestellte persönliche Unterschrift bestimmt werden, welche als ein Durchschnitt von wiederholten Unterschriften bestimmt wurde. Dies bringt es mit sich, dass die Toleranzgrenzen auf den getrennten Gültigkeitsprüfungsstufen variieren können und bei Verwendung von mehreren Gültigkeitsprüfungsstufen nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es möglich ist, dass eine gefälschte Unterschrift als echt bestätigt wird. Bei der Gültigkeitsprüfung können die Formate, welche auf verschiedenen Gültigkeitsprüfungsstufen enthalten sind, als ein seltsamer (Pseudo-) Attraktor für die zu bestätigende Unterschrift betrachtet werden, was deutlich wird, wenn die Unterschrift echt ist. In der Praxis bedeutet dies, dass die zu bestätigende Unterschrift niemals mit den Durchschnittsdatenformaten der bereits zusammengestellten und authentisierten Unterschrift übereinstimmt. Eine zu bestätigende Unterschrift fällt daher mit einer Wahrscheinlichkeit, welche empirisch feststellbar ist, innerhalb oberer und unterer Toleranzgrenzen für die Formate der getrennten Gültigkeitsprüfungsstufen, welche in der Gültigkeitsprüfung verwendet werden. Ein Erfordernis für eine genaue Übereinstimmung auf einer der Gültigkeitsprüfungsstufen. würde als eine Folge eine Zurückweisung der zu bestätigenden Unterschrift bewirken. Wenn zum Beispiel eine niedrige Abtastfrequenz verwendet wird, könnte es sein, dass die Abweichung, d. h., die Streuwerte, in manchen Fällen sehr gering sein kann und dass die zu bestätigende Unterschrift beinahe mit einer bereits zusammengestellten und authentisierten Unterschrift übereinstimmt. Wenn jedoch das Schreiben einer handschriftlichen Unterschrift als ein chaotischer Prozess in der Domäne, worin die Datenströme erzeugt werden, betrachtet wird, offenbart eine Zunahme in der Abtastrate die fraktale Beschaffenheit der Unterschrift deutlicher, so dass die Gefahr einer echten Unterschrift, welche einem erzeugten Durchschnittsformat zufällig doch sehr nahe kommt, höchst unwahrscheinlich ist. Vorzugsweise sollten daher Abtastraten von wenigstens einigen hundert Hertz und bis zu einem kHz verwendet werden.
  • Es kann vorkommen, dass handschriftliche persönliche Unterschriften, welche zu bestätigen sind, Datenströme mit mehr oder weniger willkürlich verteilten Komponenten einer transienten Natur erzeugen, so dass das Erfordernis zur Übereinstimmung innerhalb der Toleranzgrenzen in der Gültigkeitsprüfung nicht erfüllt wird. Es ist jedoch möglich, transiente Komponenten dieser Art durch geeignetes Verarbeiten zu entfernen, so dass die Unterschrift noch als echt bestätigt wird. Vorzugsweise sollte eine zu bestätigende Unterschrift dann öfter als einmal registriert werden, um die Natur der Transienten klar zu unterscheiden. Es ist angemessen, anzunehmen, dass die Ursachen für Transienten dieser Art spezifische und vorübergehende somatische oder traumatische Zustände in der Person, deren Unterschrift zu bestätigen ist, sein können, und in einem derartigen Fall ist es wünschenswert, zu vermeiden, dass das Ergebnis der Gültigkeitsprüfung zurückgewiesen wird. Zum Beispiel durch Verwenden einer Kreuzkorrelationstechnik bei zwei wiederholten Registrierungen der Unterschrift können willkürlichen Transienten aus dem Gültigkeitsprüfungsschritt eliminiert und kann die Unterschrift noch als echt bestätigt werden. Wenn die Person, deren Unterschrift zu bestätigen ist, einem anhaltenden oder konstanten Stress ausgesetzt ist, erscheint dies als regelmäßige und systematische Abweichung zwischen der zu bestätigenden Unterschrift und der bereits zusammengestellten und authentisierten Unterschrift, so dass das Vergleichsergebnis systematisch außerhalb der Toleranzgrenze liegt oder die Korrelation zwischen der Streufunktion niedriger als der Wert ist, welcher sich bei einer akzeptierten Gültigkeitserklärung ergeben würde. Die Abweichung in einer Situation dieser Art wird also als systematisch angenommen, und es kann eine wiederholte Registrierung der Unterschrift verwendet werden, um dies zu bestätigen. Auf jeden Fall führt eine derartige Situation zu dem Ergebnis, dass die Gültigkeitserklärung zurückgewiesen wird. Es ist daher nicht sehr wahrscheinlich, dass die Person, welche gezwungen wird, ihre Unterschrift zur Gültigkeitsprüfung zu registrieren, zum Beispiel für kriminelle Zwecke, ein akzeptiertes Gültigkeitsprüfungsergebnis erhält.
  • Es wird nun eine elektronische Schreibvorrichtung, insbesondere ein elektronischer Stift, zur Verwendung mit den Verfahren gemäß der Erfindung zur Registrierung einer persönlichen handschriftlichen Unterschrift auf einem elektronischen Schreibtablett beschrieben. Zum Beispiel ist das Schreibtablett, wie erwähnt, eine druckempfindliche Anzeigevorrichtung, so dass eine handschriftliche Unterschrift während der Registrierung in der Anzeigevorrichtung bei einer gleichzeitigen Registrierung der X/Y-Komponenten der Bewegung der Schreibspitze auf der Schreibfläche über eine Kontaktmatrix bildhaft dargestellt wird. Derartige Mittel sind im Fachgebiet bekannt und werden hierin nicht weiter erörtert. Diese elektronische Schreibvorrichtung oder der elektronische Stift 1 ist in 5a dargestellt und in 5b in seine getrennten Bestandteile auseinander gezogen, wobei er ein Gehäuse umfasst, welches durch ein Körperteil 1a und ein Spitzenteil 1b darstellt ist. Im Spitzenteil 1b wurde eine Schreibspitze 2 bereitgestellt, welche beim Schreiben die darunter liegende Fläche, d. h. das elektronische Schreibtablett, berührt. Von der Schreibspitze 2 beabstandet und mit dem Körperteil 1a des Gehäuses verbunden wurde ein Melder 3 zum Erfassen einer Schreibbewegung mit sechs Freiheitsgraden bereitgestellt. Der Melder 3 ist mit dem Körperteil des Gehäuses verbunden. Des Weiteren umfasst der Stift einen wahlweisen Temperatur- und Drucksensor 4, welcher um das Körperteil 1a des Gehäuses herum bereitgestellt ist. Der Melder 3 ist mit einer nicht dargestellten Sendevorrichtung zum Senden der erfassten Daten in einer nicht dargestellten Kommunikationsleitung an eine Datenverarbeitungsvorrichtung und mit einem Mikroschalter 5, welcher im Körperteil 1a des Gehäuses bereitgestellt ist, zur Erfassung des Kontakts der Schreibspitze mit der darunter liegenden Fläche verbunden.
  • Der Melder 3 ist vorzugsweise ein Dreiachsen-Beschleunigungsmesser mit sechs Freiheitsgraden und wird vorzugsweise ebenso einem orthogonalen dreidimensionalen Bezugsrahmen zugewiesen. Infolge der Schreibbewegung des Stiftes 1 erfasst der Melder eine Bewegung der Schreibspitze mit sechs Freiheitsgraden. Des Weiteren ist der Melder 3 mit einem Takt (nicht dargestellt) verbunden, welcher eine Taktsteuerung für die Erfassung und eine Taktskala für die erfasste Bewegung für die Schreibspitze 2 bereitstellt. Der Takt kann jedoch vorzugsweise derselbe sein wie in 1 oder 3, und die Taktfunktion wird dann in einer Zweiweg-Kommunikationsleitung an die Schreibvorrichtung gesendet.
  • Der Mikroschalter 5, wie in 5b dargestellt, ist mit dem Melder 3 verbunden und wird jeweils durch den Kontakt der Schreibspitze 2 mit einer Schreibfläche aktiviert, weshalb er vorzugsweise als ein einfacher Ein/Aus-Schalter ausgeführt ist. Der Mikroschalter 5 berücksichtigt daher die Erfassung der Zeit, während welcher die Schreibspitze 2 die Schreibfläche berührt.
  • Schließlich umfasst der elektronische Stift gemäß der Erfindung auch einen Drucksensor zur Erfassung des Schreibdrucks und einen Temperatursensor zur Erfassung von Temperatur. Diese Sensoren sind mit dem Melder 3 verbunden und vorzugsweise, wie in 5a und 5b dargestellt, in einem kombinierten Temperatur- und Drucksensor 4 integriert, welcher um das Körperteil 1a des Gehäuses herum bereitgestellt ist. Der Temperatur- und Drucksensor 4 kann wahlweise bereitgestellt werden, aber insbesondere eine Erfassung der Temperatur kann von Bedeutung sein, da zum Beispiel die Wärme von der Hand einer Person, welche den Stift zur Registrierung einer Unterschrift verwendet, die Empfindlichkeit des Melders 3 beeinflussen kann. Der Temperatursensor berücksichtigt daher Ausgleich von temperaturbezogenen Änderungen in der Empfindlichkeit des Melders 3.
  • Die Verwendung eines Drucksensors zur Erfassung des Schreibdrucks macht es möglich, den Letzteren durch die Erzeugung eines zusätzlichen Datenstroms für den Kontaktdruck an die Datenverarbeitungsvorrichtung als eine Zeitfunktion zu registrieren, wo ein geeignetes Format für den Kontaktdruck oder den Schreibdruck erzeugt wird, wobei dieses Format in einer weiteren Datenbankdatei und Datendatei gespeichert wird. Die Verwendung von Kontaktdruck in der Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift, etwas, das an sich bekannt ist, erfolgt aus Gründen, welche in der Einleitung der Anmeldung erörtert wurden, wird als weniger geeignet betrachtet und scheint daher auf jeden Fall als ein wahlweises Merkmal der vorliegenden Erfindung auf.
  • Die Verwendung eines elektronischen Stiftes gemäß der Erfindung zur Registrierung einer Unterschrift ist in 6 veranschaulicht. Die Spitze 2 des Stiftes 1 wird gegen die Fläche der druckempfindlichen Anzeigevorrichtung 10 gedrückt, und die Unterschrift wird auf die übliche Weise, aber natürlich ohne Tinte geschrieben. Die erfassten Daten werden vom Stift in einem Draht 7, welcher gleichzeitig den Stift an der Anzeigevorrichtung 10 sichert, an die Anzeigevorrichtung 10 gesendet. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass die Datenübertragung vom Stift 1 durch Bereitstellen eines nicht dargestellten Minifunksenders in Verbindung mit dem Melder 3 im elektronischen Stift 1 ebenso gut auf eine drahtlose Weise erfolgen kann.
  • Um die Sicherheit in Verbindung mit der Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift weiter zu erhöhen, kann es für einen Systembetreiber zweckdienlich sein, über eine Bestätigung verfügen, dass der eingesetzte elektronische Stift zur Verwendung zum Beispiel an einem bestimmten Standort oder durch eine bestimmte Person genehmigt ist. Zu diesem Zweck könnte von der Datenverarbeitungsvorrichtung in unregelmäßigen Intervallen ein willkürlicher Tastencode zum Stift gesendet werden. Der Stift würde die Genehmigung und Zulassung erhalten, wenn er nun durch Senden eines Rückcodes an die Datenverarbeitungsvorrichtung zur Gültigkeitsprüfung antwortet.
  • In der Praxis ist es möglich, diese Funktion mittels bestehender Technologie in Form einer so genannten Sentinel Hardware LockTM (Hardwaresperre) zu realisieren. Die Elektronik einer Hardwaresperre dieser Art könnte in den Stift eingebaut werden. Dies ist in 5b dargestellt, wobei die elektronische Sicherheitssperre 6 im Körperteil 1a des Gehäuse bereitgestellt ist. Bestehende Sicherheitssoftware kann im Zulassungsprozess verwendet werden.
  • Versuche unter Laborbedingungen mit verschiedenen Testpersonen haben gezeigt, dass es mittels der Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung und durch Verwenden der elektronischen Schreibvorrichtung möglich ist, zwischen Personen zu unterscheiden, selbst wenn ein verhältnismäßig einfaches Zeichen geschrieben wird. Sogar so ein einfaches Zeichen wie ein handschriftliches x lässt klare Unterschiede zwischen der Schreibweise des x der Versuchspersonen erkennen. Gleichzeitig ist auch offensichtlich, dass das Schreiben eines Zeichens jeder Versuchsperson und deswegen ihre ganze Unterschrift um einen Durchschnitt der ge schriebenen Zeichen und Unterschrift für ein und dieselbe Person innerhalb von Toleranzen liegen müssen, welche leicht zu bestimmen sind. Die getrennten Formate, welche in der Gültigkeitsprüfung einer Unterschrift verwendet werden, sind daher innerhalb der empirisch feststellbaren Toleranzgrenzen eindeutig für die einzelne Person.
  • Wie bereits erwähnt, können durch Zusammenstellen von Datenbanken mit authentisierten registrierten Unterschriften für Personen diese Datenbanken in Systemen zur persönlichen Identifikations- und Zutrittskontrolle verwendet werden. Eine persönliche Identifikation ist wünschenswert, wenn nur befugte Personen Zugang haben sollen, um beschränkte Bereiche und Sicherheitszonen zu betreten. Um einen Zugang dieser Art zu autorisieren, wurde eine Anzahl von verschiedenen Verfahren verwendet, z. B. Fingerabdruckidentifikation, Stimmenidentifikation oder Identifikation auf der Basis des Musters der Iris. Die meisten dieser Verfahren sind mehr oder weniger sicher, aber durch Verwenden der Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung in Kombination mit gespeicherten Datenbanken für autorisierte Unterschriften, möglicherweise authentisierte handschriftlichen Zeichen verschiedener Arten, welche einer Person eindeutig zugewiesen werden, ist es möglich, eine besonders geeignete persönliche Identifikations- und Zutrittskontrolle bei Verwendung von verhältnismäßig einfachen technischen Mitteln zu erreichen.
  • Ein Fall einer Anwendung von Interesse kann die Zutrittskontrolle, um Industriespionage zu verhindern, oder persönliche Identifikations- und Zutrittskontrolle, z. B. in Militärzonen, sein. Zum Beispiel kann die Ausgabe von Waffen nur an Personen erfolgen, welche dazu autorisiert sind, dass Waffen an sie ausgegeben werden, und im Allgemeinen wird nicht jedem Einzelnen Zugang zum Depot oder Waffenlager gewährt. Ein System, welches auf der Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift basiert, macht daher eine persönliche Identifikation möglich, welche nachweist, dass die fragliche Person Zugang zu dem Bereich hat und eine erneute Gültigkeitsprüfung der Unterschrift durch Unterschreiben für ausgegebene Geräte oder Waffen kann als eine doppelte Kontrolle dienen, dass es die autorisierte Person ist, welche die Effekten erhalten hat.
  • Die vorliegende Erfindung kann auch in Bankgeschäfts- und Zahlungsverkehrssystemen, bei welchen eine Sicherheitsidentifikation des Kunden erforderlich ist, verwendet werden. Da es normal ist, dass der Kunde unter derartigen Umständen mit einer handschriftlichen Unterschrift unterschreibt, ist es auch angemessen, anzunehmen, dass das vorliegende Verfahren psychologisch akzeptabel ist, mit anderen Worten, das Erfordernis der Registrierung der persönlichen Unterschrift wird nicht als ungebührlich oder ein Regelverstoß angesehen. In Bankgeschäfts- und Zahlungsverkehrssystemen kann die Schreibvorrichtung mit einer begleitenden Druckempfindlichen Anzeigevorrichtung zum Beispiel am Schalter bereitgestellt werden, und der Kunde unterschreibt für die Transaktion mit der Schreibvorrichtung gemäß der Erfindung, anstatt seine handschriftliche Unterschrift auf einem Stück Papier aufzuzeichnen. Die Gültigkeitsprüfung erfolgt durch Vergleichen der verifizierten und authentisierten Unterschrift des Kunden, welche in einer Datenverarbeitungsvorrichtung mit der Datenbank MDB, welche in Verbindung mit dem Bank- oder Zahlungssystem bereitgestellt wird, gespeichert ist, mit der Unterschrift, welche zu bestätigen ist.
  • Es gibt nichts, was verhindert, dass die Datenverarbeitungsvorrichtung lokal ist, zum Beispiel an der Geschäftsstelle bereitgestellt wird, aber sie kann auch eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung sein, welche mit der Geschäftsstelle über ein Daten- oder Telekommunikationsnetz verbunden ist, was normalerweise der Fall ist. Die Verfahren und die Schreibvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung können leicht zur Verwendung an Zahlkassen, zum Beispiel in Geschäften oder auch Minibanken, angepasst werden.
  • Ein interessantes Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, dass sie leicht in einem Datenkommunikationssystem realisiert werden kann und die Identifikation und Authentisierung eines Benutzers gegenüber einem Betreiber oder Informationsanbieter erlaubt. Dies setzt dann voraus, dass der Endbenutzer am Terminal, zum Beispiel dem Personalcomputer, welcher in dem Datenkommunikationssystem enthalten ist, eine elektronische und Schreibvorrichtung und ein begleitendes elektronisches Schreibtablett in Form einer druckempfindlichen Anzeigevorrichtung zur Registrierung der Unterschrift angeschlossen hat. Wiederum muss vorausgesetzt werden, dass eine bereits verifizierte und authentisierte Registrierung in Verbindung mit dem Betreiber oder dem Informationsanbieter gespeichert vorgesehen ist.
  • Bei verschiedenen Anwendungen gibt es auch die Möglichkeit, Datenformate in den Datenbankdateien mit der Verwendung von später registrierten und bestätigten Unterschriften durch Hinzufügen der Formate, welche diese darstellen, nacheinander zu den bestehenden zusammengestellten Datenformaten zu aktualisieren und neue Durchschnittsformate mit begleitenden Toleranzgrenzen und Streufunktionen zu erzeugen, so dass das Aktualisieren kontinuierlich erfolgt. Alternativerweise können neue und bestätigte Registrierungen zusammengestellt, formatiert und in Ereignisdateien gespeichert werden, wobei die Ereignisdateien zu bestimmten Zeiten in Datendateien umgesetzt werden und das Aktualisieren durch die vollständige Ersetzung der ursprünglichen Datenbankdateien durch die umgesetzten Ereignisdateien erfolgt. In beiden Fällen könnte das Aktualisieren verwendet werden, um für systematische Tendenz änderungen, z. B. einer durch Alterung bestimmten Natur, zu sorgen.
  • Die Realisierung der Datenbank, die Zusammenstellung der Datenformate und die Gültigkeitsprüfung erfolgen unter Verwendung von urheberrechtlich geschützter oder im Handel erhältlicher Software, welche Algorithmen und Prozeduren verwendet, die den Fachleuten gut bekannt sind, weshalb sie hierin nicht weiter erörtert werden.
  • Wenn in den vorstehenden Ausführungen stets von einer persönlichen Unterschrift die Rede war, so versteht es sich von selbst, dass dies eine handschriftliche persönliche Unterschrift betrifft. Des Weiteren versteht es sich von selbst, dass die persönliche Unterschrift nicht unbedingt eine Namensunterschrift sein muss, sondern ebenso gut ein mit der Hand gezeichnetes oder handschriftliches Muster, handschriftlicher Aufname, handschriftliches Codewort und jede im Voraus vereinbarte Kette von alphanumerische Schriftzeichen, welche zur Identifikation des Benutzers dienen können, sein kann. In den meisten Fällen ist normalerweise die handschriftliche Namensunterschrift des Benutzers wahrscheinlich die bevorzugte Form der persönlichen Unterschrift, welche zu bestätigen ist.

Claims (19)

  1. Registrierverfahren zur Analyse und Gültigkeitsprüfung einer handschriftlichen persönlichen Unterschrift, wobei das Verfahren umfasst: Registrieren der Unterschrift auf einer Schreibfläche, welche im Wesentlichen in einer X/Y-Ebene definiert ist, mittels einer Schreibvorrichtung, welche an einem Ende eine Schreibspitze zum Kontakt mit der Schreibfläche vorgesehen hat und ferner einen Mehrachsenbewegungsmelder umfasst; Erfassen der Bewegung der Schreibvorrichtung als Zeitfunktion und mit sechs Freiheitsgraden, wobei die sechs Freiheitsgrade durch eine lineare Bewegung entlang einer X-Achse, einer Y-Achse bzw. einer Z-Achse, sowie durch Drehung um die X-Achse, die Y-Achse bzw. Z-Achse gegeben sind; Erzeugen auf der Basis der erfassten Bewegung der Schreibvorrichtung jeweils eines ersten Datenstroms D1 für die Bewegung der Schreibvorrichtung mit nur zwei Freiheitsgraden als Zeitfunktion (zweidimensionale Verfolgung), wobei die zwei Freiheitsgrade durch die lineare Bewegung entlang der X-Achse und die lineare Bewegung entlang der Y-Achse gegeben sind, eines zweiten Datenstroms D2 für die Bewegung der Schreibvorrichtung mit allen sechs Freiheitsgraden als Zeitfunktion (sechsdimensionale Verfolgung), eines dritten Datenstroms D3 für den Kontakt der Schreibvorrichtung mit der Schreibfläche an der Schreibspitze als Zeitfunktion und eines vierten Datenstroms D4 für eine Taktfunktion, wobei die Taktfunktion eine Zeitskala bereitstellt, worauf sich die Erfassung der Bewegung und die drei ersten Datenströme D1, D2, D3 beziehen; Übertragen der Datenströme D1, D2, D3, D4 an eine Datenverarbeitungsvorrichtung, welche mit der Schreibvorrichtung verbunden ist, zur Analyse und Speicherung der registrierten Unterschrift in einer Datenbank; Umwandeln der Datenströme D1, D2, D3, D4 in der Datenverarbeitungsvorrichtung in vorbestimmte Formate, welche eine persönliche Unterschrift darstellen und in der Datenbank gespeichert werden, welche in der Datenverarbeitungsvorrichtung enthalten ist, wobei die Datenbank eine Datendatei für jedes vorbestimmte Format umfasst, die Analyse auf der Darstellung der persönlichen Unterschrift, wie registriert, basiert und die Gültigkeitsprüfung unter Verwendung des Analyseergebnisses für eine neu registrierte persönliche Unterschrift durch den Vergleich mit einer authentisierten entsprechenden persönlichen Unterschrift, welche bereits in der Datenbank gespeichert ist, erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend Verwenden einer druckempfindlichen Anzeigevorrichtung als eine Schreibfläche und durch den ersten Datenstrom D1, welcher durch die druckempfindliche Anzeigevorrichtung durch den Kontakt der Schreibspitze mit der Schreibfläche erzeugt wird, und Darstellen des zweidimensionalen Musters der Unterschrift in der X/Y-Ebene, welche durch die Schreibfläche gebildet wird, wobei das zweidimensionale Muster gemäß Registrierung durch die Anzeigevorrichtung bildhaft dargestellt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei Daten von der Schreibvorrichtung mit einer vorbestimmten Rate an die Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen werden, wobei die Datenübertragung über eine drahtlose Kommunikationsleitung oder über eine Kommunikationsleitung auf Kabelbasis erfolgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Taktfunktion durch einen Takt in der Datenverarbeitungsvorrichtung oder durch einen externen Takt, welcher mit der Datenverarbeitungsvorrichtung verbunden ist, erzeugt wird.
  5. Verfahren zum Zusammenstellen einer Datenbank MBD mit authentisierten handschriftlichen persönlichen Unterschriften, welche zur Gültigkeitsprüfung der Echtheit von neu registrierten entsprechenden persönlichen Unterschriften verwendet werden, wobei eine Registrierung einer Unterschrift auf einer Schreibfläche, welche im Wesentlichen in einer X/Y-Ebene definiert ist, mittels einer Schreibvorrichtung, welche an einem Ende eine Schreibspitze zum Kontakt mit der Schreibfläche vorgesehen hat und ferner einen Mehrachsenbewegungsmelder umfasst, ausgeführt wird, wobei die Registrierung die folgenden Schritte umfasst: Erfassen der Bewegung der Schreibvorrichtung als Zeitfunktion und mit sechs Freiheitsgraden, wobei die sechs Freiheitsgrade durch eine lineare Bewegung entlang einer X-Achse, einer Y-Achse bzw. einer Z-Achse, sowie durch Drehung um die X-Achse, die Y-Achse bzw. die Z-Achse gegeben sind; Erzeugen auf der Basis der erfassten Bewegung der Schreibvorrichtung jeweils eines ersten Datenstroms D1 für die Bewegung der Schreibvorrichtung mit nur zwei Freiheitsgraden als Zeitfunktion (zweidimensionale Verfolgung), wobei die zwei Freiheitsgrade durch die lineare Bewegung entlang der X-Achse und die lineare Bewegung entlang der Y-Achse gegeben sind, eines zweiten Datenstroms D2 für die Bewegung der Schreibvorrichtung mit allen sechs Freiheitsgraden als Zeitfunktion (sechsdimensionale Verfolgung), eines dritten Datenstroms D3 für den Kontakt der Schreibvorrichtung mit der Schreibfläche an der Schreibspitze als Zeitfunktion und eines vierten Datenstroms D4 für eine Taktfunktion, wobei die Taktfunktion eine Zeitskala bereitstellt, worauf sich die Erfassung der Bewegung und die drei ersten Datenströme D1, D2, D3 beziehen; Übertragen der Datenströme D1, D2, D3, D4 an eine Datenverarbeitungsvorrichtung, welche mit der Schreibvorrichtung verbunden ist; und Umwandeln von Daten aus dem ersten Datenstrom D1 in ein zweidimensionales Vektorformat VF1, welches in einer ersten Datenbankdatei DF-A gespeichert wird, Umwandeln von Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 in ein dreidimensionales Vektorformat VF2, welches in einer zweiten Datenbankdatei DF-B gespeichert wird, Umwandeln von Daten aus dem dritten Datenstrom D3 in ein Tabellenformat TF1, welches in einer dritten Datenbankdatei DF-C gespeichert wird, und Umwandeln von Daten aus dem vierten Datenstrom D4 in ein Start/Stop-Zeitpunktformat und ein Zeitdauerformat TF2, welches in einer vierten Datenbankdatei DF-D gespeichert wird, wobei die Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C, DF-D in der Datenbank MDB, welche in der Datenverarbeitungsvorrichtung und einer möglichen weiteren zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung gespeichert ist, enthalten sind.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Registrierung einer Unterschrift eine wiederholte Anzahl von Malen auf der Schreibfläche ausgeführt wird und das Verfahren ferner umfasst: Erzeugen des zweidimensionalen Vektorformats VF1, des dreidimensionalen Vektorformats VF2, des Tabellenformats TF1 und des Start/Stop-Zeitpunktformats und Zeitdauerformats TF2 als jeweilige Durchschnittsformate mit einer oberen und unteren Toleranzgrenze, wobei die oberen und unteren Toleranzgrenzen auf der Basis von Streuwerten für wiederholte Registrierungen der persönlichen Unterschrift und verbunden mit dem jeweiligen Durchschnittsformat bestimmt werden und für jedes Format als Zeitfunktion, welche eine Streufunktion auf der Basis von Streuwerten für das Format erzeugt, wobei die Durchschnittsformate mit den begleitenden Toleranzgrenzen und Streufunktionen in den Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C bzw. DF-D gespeichert werden.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei die Durchschnittsformate mit einer oberen und unteren Toleranzgrenze und begleitenden Streufunktion in der Datenverarbeitungsvorrichtung erzeugt werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, umfassend ferner Verwenden einer druckempfindlichen Anzeigevorrichtung als die Schreibfläche; Erzeugen des ersten Datenstroms D1 durch die druckempfindliche Anzeigevorrichtung durch den Kontakt der Schreibspitze mit der Schreibfläche und Darstellen des zweidimensionalen Musters der Unterschrift in der X/Y-Ebene, welche durch die Schreibfläche gebildet wird; Umwandeln der Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 in eine virtuelle zweidimensionale Unterschrift in einem Vektorformat VF3, wobei das Vektorformat VF1 für den ersten Datenstrom D1 und das Vektorformat VF3 für die virtuelle zweidimensionale Unterschrift beide in der ersten Datenbankdatei DF-A gespeichert werden; und aus dem Vektorformat VF1 für den ersten Datenstrom D1 und dem Vektorformat VP für die virtuelle zweidimensionale Unterschrift, welche ein differentielles Vektorformat AVF erzeugen, das gleichermaßen in der Datenbankdatei DF-A gespeichert wird. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, wobei die Datenbank MDB mit Mitteln, die für eine Anwendung, welche die Gültigkeitsprüfung einer persönlichen Unterschrift erfordert, bestimmt sind, gegen unberechtigten Zugriff gesichert ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, wobei die Daten in der Datenbankdatei DF-C und/oder der Datenbankdatei DF-D in einem ASCII-Code verschlüsselt sind.
  10. Verfahren zum Gültigerklären einer handschriftlichen Unterschrift unter Verwendung einer Datenverarbeitungsvorrichtung, wobei die Datenverarbeitungsvorrichtung eine Hauptdatenbank MDB zur Speicherung von registrierten Unterschriften in vorbestimmten Datenformaten, welche nach Anspruch 5 zusammengestellt wurden, enthält, wobei die Gültigkeitsprüfung durch Vergleichen einer neu registrierten persönlichen Unterschrift mit einer Darstellung einer autorisierten entsprechenden persönlichen Unterschrift, welche in der Datenbank MDB in den Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C und DF-D bereits gespeichert ist, erfolgt; wobei das Verfahren ferner die folgenden Schritte umfasst: Umwandeln von Daten aus dem ersten Datenstrom D1 in ein zweidimensionales Vektorformat VF1*, welches in einer ersten Datendatei DF-1 gespeichert wird; wahlweises weiteres Umwandeln von Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 in eine virtuelle zweidimensionale Unterschrift auf Vektorformat VF3, welches ebenfalls in der ersten Datendatei DF-1 gespeichert wird; Umwandeln von Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 in ein dreidimensionales Vektorformat VF2*, welches in einer zweiten Datendatei DF-2 gespeichert wird; Umwandeln von Daten aus dem dritten Datenstrom D3 in ein Tabellenformat VF1*, welches in einer dritten Datendatei DF-3 gespeichert wird; Umwandeln von Daten aus dem vierten Datenstrom D4 in ein Start/Stop-Zeitpunktformat und Zeitdauerformat TF2*, welches in einer vierten Datendatei DF-4 gespeichert wird; Vergleichen von Daten der Datendatei DF-1 mit Daten der Datenbankdatei DF-A, wobei der Vergleich eine erste Gültigkeitsprüfungsstufe VL1 darstellt; Vergleichen von Daten der Datendatei DF-2 mit Daten der Datenbankdatei DF-B, wobei der Vergleich eine zweite Gültigkeitsprüfungsstufe VL2 darstellt; Vergleichen von Daten der Datendatei DF-3 mit Daten der Datenbankdatei DF-C, wobei der Vergleich eine dritte Gültigkeitsprüfungsstufe VL3 darstellt; Vergleichen von Daten der Datendatei DF-4 mit Daten der Datenbankdatei DF-D, wobei der Vergleich eine vierte Gültigkeitsprüfungsstufe VL4 darstellt; Erzeugen einer Streufunktion für jedes der Datenformate, welche in einer der Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 gespeichert sind, auf der Basis des Ergebnisses von Vergleichen auf den jeweiligen zugewiesenen Gültigkeitsprüfungsstufen VL1, VL2, VL3, VL4; Vergleichen der Streufunktion für ein oder mehr der Datenformate, welche in den Datendateien DF-1, DF-2, DF-3, DF-4 gespeichert sind, mit einer Streufunktion für Durchschnittsdatenformate, welche in den jeweiligen Datenbankdateien DF-A, DF-B, DF-C und DF-D gespeichert sind und welche die gespeicherte und autorisierte entsprechende Unterschrift darstellen, wobei der Vergleich eine fünfte Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 darstellt; und Gültigerklären der Unterschrift als echt, wenn und nur wenn das. Ergebnis des Vergleichs, welcher auf einer oder mehr der Gültigkeitsprüfungsstufen VL1, VL2, VL3, VL4, VL5 für die vier ersten Gültigkeitsprüfungsstufen VL1 VL2, VL3, VL4 ohne genaue Übereinstimmung zwischen Datenformaten in der Datendatei und der Datenbankdatei durchgeführt wurde, innerhalb einer vorbestimmten oberen oder unteren Toleranzgrenze jeder dieser Gültigkeitsprüfungsstufen fällt und das Ergebnis des Vergleichs auf der fünften Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 eine positive Korrelation für diese Gültigkeitsprüfungsstufe über einer gegebenen unteren Grenze des Korrelationswerts liefert.
  11. Verfahren nach Anspruch 11, wobei die Daten aus dem zweiten Datenstrom D2 durch Wiedergeben der Daten als eine Animationssequenz in die virtuelle zweidimensionale Unterschrift umgewandelt werden und wobei die Unterschrift als durch eine zweidimensionale virtuelle Schreibvorrichtung geschrieben registriert wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, ferner umfassend Verwenden entweder der zweidimensionalen Vektorformate VF1, VF1* oder der virtuellen zweidimensionalen Unterschriften VF3, VF3* oder beider Formate VF1, VF1* und Formate VF3, VF3* für den Vergleich auf der Gültigkeitsprüfungsstufe VL1.
  13. Verfahren nach Anspruch 11, ferner umfassend: Verwenden eines Verfahrens nach Anspruch 8 für die Zusammenstellung der Datenbank MDB; Erzeugen eines differentiellen Vektorformats ΔVF* aus dem Vektorformat VF1* des ersten Datenstroms D1 und dem Vektorformat VF3* der virtuellen zweidimensionalen Unterschrift und welches gleichermaßen in der Datendatei DF-1 gespeichert wird; und Vergleichen in der Gültigkeitsprüfung auf der Gültigkeitsprüfungsstufe VL1 des differentiellen Vektorformats ΔVF* in der Datendatei DF-1 mit dem differentiellen Vektorformat ΔVE in der Datenbankdatei DF-A.
  14. Verfahren nach Anspruch 11, ferner umfassend Verwenden der Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 zusammen mit der Gültigkeitsprüfungsstufe VL1 oder der Gültigkeitsprüfungsstufe, VL2.
  15. Verfahren nach Anspruch 15, ferner umfassend Verwenden der Gültigkeitsprüfungsstufe VL2 zusammen mit der Gültigkeitsprüfungsstufe VL5 für eine maximale Sicherheit.
  16. Elektronische Schreibvorrichtung, insbesondere ein elektronischer Stift, zur Verwendung mit einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 5 oder 11, wobei die Schreibvorrichtung (1) an einem ersten Ende eine Schreibspitze (2) zum Schreiben auf einer Schreibfläche vorgesehen hat, die Schreibvorrichtung (1) einen Melder (3) zur Erfassung einer Schreibbewegung jeweils als X-, Y-, Z-Koordinaten des Melders in einem geeigneten Bezugsrahmen, welcher durch den Melder (3) definiert ist, und als eine Drehung des Melders (3) um die Achsen X, Y, Z in demselben Bezugsrahmen, eine Sendevorrichtung, die mit dem Melder (3) verbunden ist, zur Übertragung der erfassten Daten auf einer Kommunikationsleitung an eine Datenverarbeitungsvorrichtung und einen Mikroschalter (5), welcher an der Schreibspitze (2) zur Erfassung des Kontakts des Schreibspitze (2) mit der Schreibfläche vorgesehen ist, umfasst, wobei der Mikroschalter (5) jeweils durch den Kontakt der Schreibspitze (2) mit der Schreibfläche und die Aufhebung des Kontakts der Schreibspitze (2) mit der Schreibfläche aktiviert wird.
  17. Elektronische Schreibvorrichtung nach Anspruch 17, wobei der Melder (3) ein Dreiachsen-Beschleunigungsmesser mit sechs Freiheitsgraden ist und wobei der Beschleunigungsmesser (3) vorzugsweise einem orthogonalen dreidimensionalen Bezugsrahmen zugewiesen wird.
  18. Elektronische Schreibvorrichtung nach Anspruch 17, wobei der Melder (3) mit einem Takt, welcher eine Taktsteuerung der Erfassung und eine Zeitskala der erfassten Bewegung bereitstellt, verbunden ist.
  19. Elektronische Schreibvorrichtung nach Anspruch 17, ferner umfassend einen Drucksensor (4) zur Erfassung eines Schreibdrucks und/oder einen Temperatursensor (4), welcher mit dem Melder (4) und wahlweise auch mit dem Drucksensor (4) verbunden ist, zur Verwendung im Ausgleich von temperaturbezogenen Änderungen in der Empfindlichkeit des Melders oder des Drucksensors.
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