DE69636617T2 - Verfahren und System zum Nachweisen von Transaktionen mit hinterherigem Drucken und Verarbeiten des Postens - Google Patents

Verfahren und System zum Nachweisen von Transaktionen mit hinterherigem Drucken und Verarbeiten des Postens Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich generell auf Wertdrucksysteme und insbesondere auf Wertdrucksysteme, in denen einem Messmodul kein Drucker zugeordnet ist.
  • Die vorliegende Erfindung steht im Zusammenhang mit den folgenden EP-Patentanmeldungen EP-A-0 780 804, EP-A-0 780 860, EP-A-0 780 807, EP-A-0 782 110, EP-A-0 782 109, EP-A-0 780 808, EP-A-0 780 809 und EP-A-0 782 108, die gleichzeitig mit der vorliegenden Anmeldung auf den Namen der Anmelderin eingereicht worden sind.
  • Der United States Postal Service betrachtet gegenwärtig Anforderungen an zwei Messeinrichtungstypen: geschlossene Systeme und offene Systeme. In einem geschlossenen System ist die Systemfunktionalität lediglich einer Messaktivität zugeordnet. Beispiele für Messeinrichtungen in Form eines geschlossenen Systems, welche auch als Postnachweiseinrichtungen (PEDs) bezeichnet werden, enthalten konventionelle digitale und analoge Portomesseinrichtungen, in denen ein zugeordneter Drucker sicher an eine Mess- und Buchungsfunktion angekoppelt ist. Da in einem geschlossenen System der Drucker sicher an eine Messeinrichtung angekoppelt und dieser zugeordnet ist, kann das Drucken nicht ohne Buchung erfolgen. Neuerdings hat Pitney Bowes Inc. die Post PerfectTM-Messeinrichtung eingeführt, bei der es sich um eine Messeinrichtung in Form eines geschlossenen Systems handelt, die einen zugeordneten digitalen Drucker enthält, welcher sicher an einem sicheren Buchungsmodul angekoppelt ist.
  • In einem offenen System ist der Drucker der Messaktivität nicht zugeordnet und nutzt zusätzlich zur Messaktivität eine Freimachungs-Systemfunktionalität für mehrfache und unterschiedliche Anwendungen. Beispiele für Messeinrichtungen in Form eines offenen Systems sind Einzel/-Mehrfach-Arbeitsbetriebssysteme auf Personalcomputer (PC)-Basis, Mehrfachnutzeranwendungen und digitale Drucker. Eine Messeinrichtung in Form eines offenen Systems ist ein PED mit einem nicht zugeordneten Drucker, der nicht sicher an einen Sicherheitsbuchungsmodul angekoppelt ist.
  • Wenn ein konventioneller PED einen Portofreistempel auf ein Poststück druckt, so muss das Buchungsregister im PED immer anzeigen, dass das Drucken stattgefunden hat. Postämter fordern generell, dass die Buchungsinformation sicher in der Portomesseinrichtung mit Sicherheitsmerkmalen gespeichert wird, welche unbefugtes und ungebuchtes Portodrucken oder Änderungen der in der Messeinrichtung gespeicherten Portobeträge verhindern. In einem geschlossenen System sind die Messeinrichtung und der Drucker integrale Einheiten, d.h., sie sind in der Weise miteinander verschachtelt, dass sichergestellt wird, dass das Drucken des Portofreistempels nicht ohne Buchung auftreten kann.
  • Da ein PED in Form eines offenen Systems einen Drucker verwendet, der nicht ausschließlich zum Nachweisdrucken der Portobezahlung verwendet wird, sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um einen unbefugten Drucknachweis der Portobezahlung zu verhindern. Derartige Sicherheitsmaßnahmen enthalten den verschlüsselten Nachweis der Portobezahlung durch PEDs in den offenen und geschlossenen Messsystemen. Der Portobetrag für ein Poststück kann zusammen mit anderen Daten zur Erzeugung eines digitalen Merkmals verschlüsselt werden. Ein digitales Merkmal ist eine verschlüsselte Information, welche die auf ein Poststück aufgedruckte Portowerte enthaltende Information autorisiert.
  • Beispiele von Systemen zur Erzeugung und Verwendung digitaler Merkmale sind in den US-Patenten Nr. 4 757 537, 4 831 555, 4 775 246, 4 873 645 und 4 725 718 beschrieben. Diese Systeme verwenden einen Verschlüsselungsalgorithmus zur Verschlüsselung ausgewählter Information zwecks Erzeugung wenigstens eines digitalen Merkmals für jedes Poststück. Die Verschlüsselung der Information schafft Sicherheit zur Verhinderung der Änderung der gedruckten Information in der Weise, dass jeder Missbrauch der Merkmale durch geeignete Verifizierungsvorgänge detektierbar ist.
  • Typische Information, welche als Teil eines digitalen Merkmals verschlüsselt werden kann, enthält einen Ursprungspostcode, eine Verkaufsautomatenidentifizierung, das PED identifizierende Daten, eine Stückzählung, Portobetrag, Datum und für ein offenes System einen Empfängerpostcode. Diese Informationseinheiten werden kollektiv als Postdaten bezeichnet, wenn sie mit einem Sicherheitsschlüssel verschlüsselt und auf ein Poststück aufgedruckt werden, um einen hohen Grad an Sicherheit zu schaffen, welcher die Detektierung von versuchten Änderungen eines Posteinnahmeblocks oder eines Empfängerpostcodes ermöglicht. Ein Posteinnahmeblock ist ein Bild, das auf ein Poststück aufgedruckt ist, welches das zur Schaffung des Nachweises der Portobezahlung verwendete digitale Merkmal enthält. Die Postdaten können sowohl in verschlüsselter als auch in unverschlüsselter Form im Posteinnahmeblock gedruckt sein. Die Postdaten dienen als Eingangsgröße für eine digitale Merkmalstransformation, welche eine verschlüsselte ist, die zur Erzeugung von digitalen Merkmalen einen Sicherheitsschlüssel verwendet. Ergebnisse der digitalen Merkmalstransformation, d.h. digitale Merkmale, sind lediglich nach Abschluss des Buchungsprozesses verfügbar.
  • Digitale Merkmale werden sowohl in offenen als auch geschlossenen Messsystemen verwendet. In offenen Messsystemen kann jedoch der nicht zugeordnete Drucker zum Drucken anderer Information zusätzlich zum Posteinnahmeblock und zu vom Portonachweis verschiedenen Aktivitäten verwendet werden. In einem PED in Form eines offenen Systems ist die Adressateninformation in den Postdaten enthalten, welche zur Erzeugung der digitalen Merkmale verwendet werden. Eine derartige Verwendung der Adressateninformation erzeugt eine sichere Verbindung zwischen dem Poststück und dem Posteinnahmeblock und ermöglicht eine zweifelsfreie Authentifizierung des Poststücks.
  • In konventionellen Portomesseinrichtungen sind das Drucken und der Nachweis des Portos sowohl zeitlich als auch näherungsweise fest gekoppelt. Beispielsweise finden der Nachweis und das Drucken virtuell gleichzeitig als Drucken und in dem gleichen körperlich sicheren Gehäuse statt. Eine derartige Kopplung der Druck- und Nachweisvorgänge schafft ein hohes Maß an Sicherheit für jede Transaktion. Zur Sicherstellung, dass das Freistempelbild durch eine konventionelle Portomesseinrichtung erzeugt worden ist, sind forensische Verfahren in Betracht gezogen worden.
  • Es wurde erkannt, dass in einem Messsystem auf PC-Basis die Messverschlüsselung digitale Merkmale eines offenen Systems erzeugen kann, die für die Erzeugung und das Drucken eines Freistempels zu einem späteren Zeitpunkt gespeichert werden können. Es wurde auch erkannt, dass in offenen Messsystemen die Druck- und Buchungsfunktionen körperlich getrennt werden können, da die Sicherheit nicht in der Einrichtung, sondern in dem in der Berechnung der digitalen Merkmale enthaltenem Empfängeradresscode liegt. Die vorliegende Erfindung macht sich den Vorteil dieses Aspektes des offenen Messsystems zu nutze, um ein System und ein Verfahren zur Erzeugung eines oder mehrerer Sätze von auf einen Adressaten bezogenen digitalen Merkmalen, zu deren Speicherung in einer Datei und späteren Erzeugung sowie zum Drucken eines Freistempels zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise Sekunden oder Tage später, zu schaffen.
  • Ein offenes Messsystem enthält eine Speichereinrichtung, eine Benutzerschnittstelle und einen Drucker. In der Ausführungsform gemäß vorliegender Erfindung ist die Benutzerschnittstelle ein Standard-PC. Benutzer geben Adressen in ihren PC ein und speichern sie. Wenn ein Benutzer einen Umschlag zu bedrucken wünscht, wird eine Botschaft für das Speicheranforderungsporto für eine bestimmte Adresse und ein Datum (gewöhnlich das laufende Datum) gesendet. Der Speicher führt die geeigneten Portobuchungsvorgänge durch, erzeugt die digitalen Merkmale und weitere Portoinformation und liefert sie zum PC. Der PC sendet dann eine Botschaft zum Drucker, welcher den Umschlag bedruckt. Erfindungsgemäß wird dieser Prozess durch Speicherung der vom Speicher in einer PC-Datei (in einem RAM oder auf einer Diskette) empfangenen Information zum Drucken zu einem späteren Zeitpunkt verbessert.
  • Das Verfahren zur Schaffung einer Anzahl von Poststücken gemäß vorliegender Erfindung erfolgt in der gleichen Weise wie oben beschrieben. Ein Benutzer gibt die Adresse oder eine Liste von Adressen ein (oder ruft sie aus einer Datei oder von einer Diskette ab) und das in Betracht gezogene Datum der Übergabe zur Post (gewöhnlich Entschlüsselung des laufenden Datums) ein. Der PC fordert dann das Porto für alle eingegebenen Adressen an. Der Speicher führt die geeigneten Postbuchungsvorgänge durch, erzeugt digitale Merkmale und andere Freistempelinformation und gibt sie in den PC ein. Der PC speichert sie sodann entweder in einem RAM oder in einem nicht-flüchtigen Speicher (beispielsweise einer Festplatte). Sie können dann unmittelbar oder zu jedem Zeitpunkt in der Zukunft gedruckt werden. Dies ermöglicht es einem Benutzer, Merkmale und Umschläge eines bestimmten Formates zu erzeugen, welche zu einem vorgegebenen späteren Daum versendet werden können. Der Benutzer bedruckt dann diese Umschläge in jedem Zeitpunkt vor diesem Datum. Darüber hinaus können der Umschlag oder die Umschläge vor dem Bedrucken durch den Benutzer betrachtet werden. Zu dieser Zeit kann der Benutzer nicht postbezogene Information auf dem Umschlag ändern oder hinzuführen. Beispiele für Information, welche geändert oder hinzugefügt werden kann, sind Werbungen, Rücksendeadressen, Etikettenzeilen, usw.
  • Erfindungsgemäß enthält ein Transaktionsnachweissystem und -verfahren einen Zentralprozessor und einen an den Zentralprozessor angekoppelten ungesicherten Drucker. An den Zentralprozessor ist eine Verschlüsselungseinrichtung angekoppelt, welche digitale Wertgeneratorfunktionen und Transaktionsprüfungsfunktionen enthält. Die Verschlüsselungseinrichtung erzeugt als Funktion eines ersten Befehls vom Zentralprozessor ein digitales Wertmerkmal. Das digitale Wertmerkmal und die darauf bezogene Information werden in einem Speicherbereich der Verschlüsselungseinrichtung und/oder des Zentralprozessors gespeichert. Auf das gespeicherte digitale Wertmerkmal und auf die darauf bezogene Information wird selektiv zur Erzeugung eines dem gespeicherten digitalen Wertmerkmal entsprechenden Transaktionsnachweis-Freistempels zugegriffen. Die ungesicherte Druckstruktur druckt den Transaktionsnachweisfreistempel als Funktion eines zweiten Befehls, welcher zu einem auf einen ersten Befehl folgenden Zeitpunkt geliefert wird. Ein Satz von digitalen Wertmerkmalen kann erzeugt und in einer indizierten Datei im Speicherbereich gespeichert werden, bevor dem Satz von digitalen Wertmerkmalen entsprechende Freistempel erzeugt und gedruckt werden. Der Zentralprozessor kann ein Personalcomputer sein, während die Verschlüsselungseinrichtung eine tragbare Verschlüsselungskarte sein kann, welche entfernbar mit dem Personalcomputer gekoppelt ist. Die auf das digitale Wertmerkmal bezogene Information ist eine postalische Information, welche eine Stückzählung, einen Portobetrag und eine Adressateninformation enthält, wobei die indizierte Datei als Funktion der Adressateninformation indiziert wird.
  • Die vorstehend angegebenen Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen im Einzelnen beschrieben, wobei gleiche Teile in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Es zeigt:
  • 1 eine Blockdarstellung eines Messsystems auf PC-Basis gemäß vorliegender Erfindung;
  • 2 eine schematische Blockdarstellung des Messsystems auf PC-Basis gemäß 1 einschließlich einer entfernbaren Verschlüsselungskarte und einer DLL im PC;
  • 3 eine schematische Blockdarstellung der DLL im Messsystem auf PC-Basis nach 1 einschließlich der Wechselwirkung mit der Verschlüsselungseinrichtung zur Erzeugung eines Freistempel-Bitmusters;
  • 4 ein Blockschaltbild der DLL-Untermodule im Messsystem auf PC-Basis nach 1;
  • 5 eine Blockdarstellung zur Darstellung des Unterschiedes zwischen der Transaktionsverarbeitung in einem konventionellen Portomesssystem und einem Messsystem auf PC-Basis nach 1;
  • 6 ein Flussdiagramm der Stapelverarbeitung von digitalen Wertmerkmalen; und
  • 7 ein Flussdiagramm einer abgewandelten Stapelverarbeitung von digitalen Wertmerkmalen.
  • Zur Beschreibung der vorliegenden Erfindung wird auf die Zeichnungen Bezug genommen, in denen die 1 bis 4 eine Portomesseinrichtung in Form eines offenen Systems auf PC-Basis zeigen, das auch als PC-Messsystem bezeichnet wird und generell mit 10 bezeichnet ist, in dem erfindungsgemäß der Prozess für digitale Wertmerkmale durchgeführt wird. Das PC-Messsystem 10 enthält einen konventionellen Personalcomputer, der als Zentralcomputer für eine generell mit 20 bezeichnete entfernbare Messeinrichtung bzw. eine elektronische Verschlüsselungseinrichtung arbeitet, in der Portogebühren gespeichert werden. Das PC-Messsystem 10 enthält einen konventionellen Personalcomputer, der als Zentralcomputer für eine generell mit 20 bezeichnete entfernbare Messeinrichtung bzw. eine elektronische Verschlüsselungseinrichtung arbeitet, in der Portogebühren gespeichert sind. Das PC-Messsystem 10 nutzt den Personalcomputer und seinen Drucker zum Drucken von Porto auf Umschläge gleichzeitig mit dem Drucken einer Empfängeradresse oder dem Drucken von Etiketten für voradressierte Rücksendeumschläge oder große Poststücke. Es ist darauf hinzuweisen, das das bevorzugte Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zwar in Bezug auf ein Portomesssystem beschrieben wird; die Erfindung ist jedoch auch bei jedem Wertmesssystem anwendbar, das einen Transaktionsnachweis enthält.
  • Der Begriff Personalcomputer wird hier generell verwendet und bezieht sich auf gegenwärtige und zukünftige Mikroprozessorsysteme mit wenigstens einem Prozessor, der an Benutzerschnittstelleneinrichtungen, wie beispielsweise eine Anzeige und eine Tastatur sowie Speichermedien angekoppelt ist. Der Personalcomputer kann eine Arbeitsstation sein, auf die durch mehr als einen Benutzer zugegriffen werden kann.
  • Das Portomessgerät 10 auf PC-Basis enthält einen Personalcomputer (PC) 12, eine Anzeige 14, eine Tastatur 16 und einen nicht gesicherten digitalen Drucker 18, vorzugsweise einen Laser- oder Tintenstrahldrucker. Der PC 12 enthält einen konventionellen Prozessor 22, wie beispielsweise den 80486 und die Pentium Prozessoren, welche durch Intel hergestellt werden, einen konventionellen Festplattenantrieb 24, einen Antrieb bzw. Antriebe 26 für Disketten und einen Speicher 28. Eine elektronische Verschlüsselungseinrichtung 20, welche in einer entfernbaren Karte, beispielsweise einer PCMCIA-Karte 30, angeordnet ist, stellt eine sichere Verschlüsselungseinrichtung für ein Portogebührenmanagement, Erzeugung von digitalen Wertmerkmalen und traditionellen Buchungsfunktionen dar. Das PC-Messsystem 10 kann ggf. auch ein Modem 29 enthalten, das vorzugsweise im PC 12 vorgesehen ist. Dieses Modem 29 dient zur Kommunikation mit einem Postdienst oder einem Portoauthentisierungs-Verkaufsautomaten zum Wiederaufladen von Gebühren (Soll oder Haben). In einem abgewandelten Ausführungsbeispiel kann das Modem in der PCMCIA-Karte 30 angeordnet sein.
  • Das PC-Messsystem 10 enthält weiterhin einen PC-Software-Modul 34 auf Windows-Basis (3 und 4), auf den von Wortverarbeitungs-, Datei-, Buchungs- und Kalkulationsanwendungsprogrammen 36 zugreifbar ist. Der PC-Software-Modul 34 enthält eine Verschlüsselungs-Dynamikverbindungsbibliothek (DLL) 40, einen Benutzerschnittstellenmodul 42 und eine Vielzahl von Untermodulen, welche die Messfunktionen steuern. Der DLL-Modul 40 kommuniziert sicher mit einer Verschlüsselungseinrichtung 20 und bildet eine offene Schnittstelle zu den Anwenderprogrammen 36 auf Microsoft-Windows-Basis über den Benutzerschnittstellenmodul 42. Der DLL-Modul 40 speichert weiterhin ein Freistempelbild und eine Kopie der Benutzung von Postguthaben der Verschlüsselung. Der Benutzerschnittstellenmodul 42 liefert Anwenderprogramme 36 für einen Zugriff auf ein elektronisches Freistempelbild vom DLL-Modul 40 zum Drucken des Posteinnahmenblocks auf einem Dokument, wie beispielsweise einem Umschlag oder einem Etikett. Der Benutzerschnittstellenmodul 42 liefert weiterhin Anwenderprogramme für die Möglichkeit zur Initialisierung von Fernneuauffüllungen sowie zur Durchführung von administrativen Funktionen.
  • Das Messsystem 10 auf PC-Basis arbeitet daher als konventioneller Personalcomputer mit zugehörigem Drucker, der auf Anforderung durch den Benutzer zu einer Postmesseinrichtung wird. Der Drucker 18 druckt alle Dokumente, die normalerweise durch einen Personalcomputer gedruckt werden, einschließlich von Druckbuchstaben und Adressenumschlägen und druckt erfindungsgemäß Postfreistempel.
  • Die Verschlüsselungseinrichtung befindet sich in einer PCMCIA I/O-Einrichtung bzw. Karte 30, auf die durch eine PCMCIA-Steuerung 32 im PC 12 zugegriffen wird. Eine PCMCIA-Karte ist eine Kartenperipherie mit Kreditkartengröße oder ein Adapter, der an die Standardspezifikation der Personalcomputer Memory Card International Association angepasst ist. Gemäß den 2 und 3 enthält die PCMCIA-Karte 30 einen Mikroprozessor 44, einen redundanten nicht flüchtigen Speicher (NVM) 46, einen Takt 48 und einen Verschlüsselungsmodul 50 sowie einen Buchungsmodul 52. Der Verschlüsselungsmodul 50 kann den NBS Data Encryption Standard (DES) oder ein anderes geeignetes Verschlüsselungsschema realisieren. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Verschlüsselungsmodul 50 ein Software-Modul. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Verschlüsselungsmodul 50 auch eine getrennte Einrichtung, wie beispielsweise ein mit dem Mikroprozessor 44 verbundener gesonderter Chip sein kann. Der Buchungsmodul 52 kann ein EEPROM sein, das aufsteigende und absteigende Register sowie postalische Daten, Verkaufsautomatenidentifikation, die Postmesseinrichtung 10 auf PC-Basis identifizierende Daten, eine sequentielle Stückzählung des Posteinnahmenblocks, die durch die Postmesseinrichtung 10 auf PC-Basis erzeugt wird, Portogebühren und das Datum der Aufgabe zum Postamt enthält. In an sich bekannter Weise zeichnet ein aufsteigendes Register in einer Messeinheit den Portobetrag auf, der ausgegeben worden ist, d.h., durch die Verschlüsselungseinrichtung, in allen Transaktionen auf, während das absteigende Register den Wert, d.h. den Portobetrag, welcher in der Messeinheit verbleibt, aufzeichnet, der mit ausgegebenem Porto abnimmt.
  • Die Hardware-Ausgestaltung der Verschlüsselungseinrichtung enthält eine Schnittstelle 56, die mit dem Prozessor 22 über die PCMCIA-Steuerung 32 kommuniziert. Vorzugsweise sind die Komponenten der Verschlüsselungseinrichtung 20, welche die Verschlüsselung durchführt und die Verschlüsselungsschlüssel (Mikroprozessor 44, ROM 47 und NVM 46) speichert, für eine größere körperliche Sicherheit im gleichen integrierten Schaltkreis/Chip enthalten, der für eine Verfälschungssicherheit hergestellt ist. Eine derartige Ausgestaltung stellt sicher, dass der Inhalt des NVM 46 lediglich durch den Verschlüsselungsprozessor gelesen werden kann und auf den außerhalb des integrierten Schaltkreises nicht zugegriffen werden kann. Andererseits kann die gesamte Karte auch für eine Fälschungssicherheit hergestellt werden.
  • Der Speicher NVM 46 ist in zwei Abschnitten organisiert. Jeder Abschnitt enthält historische Daten der vorhergehenden Transaktionen durch die Verschlüsselungseinheit 20. Beispiele für Typen der Transaktionen sind: ausgegebenes Porto, gelieferte Merkmale, Neuauffüllungen, Konfigurationsparameter und Post- und Verkaufsautomateninspektionen. Die Größe der Abschnitte hängt von der Anzahl der aufgezeichneten Transaktionen und der Datenlänge des Typs der Transaktion ab. Die Abschnitte sind ihrerseits in Transaktionsaufzeichnungen unterteilt. In einem Abschnitt ist die Länge einer Transaktionsaufzeichnung identisch. Die Struktur einer Transaktionsaufzeichnung ist so beschaffen, dass die Verschlüsselungseinrichtung die Integrität der Daten prüfen kann.
  • Die Funktion der DLL 40 stellt eine Schlüsselkomponente der Messeinrichtung 10 auf PC-Basis dar. Die DLL 40 enthält sowohl einen ausführbaren Code sowie einen Datenspeicherbereich 41, der sich im Festplattenantrieb 24 des PC 12 befindet. In einer Windows-Umgebung kommuniziert der größte Teil von Anwenderprogrammen 36, wie beispielsweise Wort- und Kalkulationsprogramme, miteinander unter Verwendung einer oder mehrerer dynamischer Verbindungsbibliotheken. Die Messeinrichtung 10 auf PC-Basis enthält alle in der Messung vorkommenden Prozesse und stellt eine offene Schnittstelle zur Verschlüsselungseinrichtung 20 von Anwendungen auf Windows-Basis dar, bei der eine dynamische Verbindungsbibliothek verwendet werden kann. Jedes Anwenderprogramm 36 kann mit dem Verschlüsselungsmikroprozessor 44 in der PCMCIA-Karte 30 über die DLL 40 kommunizieren.
  • Die DLL 40 enthält die folgenden Software-Untermodule. Ein Untermodul 80 für sichere Kommunikationen steuert die Kommunikationen zwischen dem PC 12 und der Verschlüsselungseinrichtung 20. Ein Transaktionserfassungs-Untermodul 82 speichert Transaktionsaufzeichnungen im PC 12. Ein Sicherheits-Freistempelbilderzeugungs- und Speicheruntermodul 84 erzeugt ein Freistempeldatenbild und speichert das Bild für ein nachfolgendes Drucken. Ein Anwendungsschnittstellen-Untermodul 86 steht mit Nichtmess-Anwenderprogrammen in Verbindung und liefert Anforderungen für digitale Wertmerkmale als Funktion von Anforderungen für Freistempel durch Nichtmess-Anwenderprogramme. Eine detailliertere Beschreibung des PC-Messsystems 10 und die Erzeugung von digitalen Wertmerkmalen findet sich in den oben angegebenen europäischen Patentanmeldungen EP-A-0 780 809 und EP-A-0 780 804.
  • Da der Drucker 18 keiner Messfunktion zugeordnet ist, können digitale Wertmerkmale angefordert, berechnet und für eine spätere Verwendung im PC 12 gespeichert werden, wenn durch einen Benutzer Wertmerkmale entsprechend den gelieferten digitalen Wertmerkmalen erzeugt und gedruckt werden. Wenn das Messsystem 10 auf PC-Basis nicht in einem Stapelbetrieb arbeitet, wird eine Anforderung für ein digitales Wertmerkmal vom PC 12 empfangen, und die Verschlüsselungseinrichtung 20 berechnet und liefert wenigstens ein digitales Wertmerkmal zum PC 12 als Funktion der Anforderung. Das gelieferte digitale Wertmerkmal wird als Teil einer Transaktionsaufzeichnung im PC 12 für ein Drucken zu einem späteren Zeitpunkt gespeichert. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird die Transaktionsaufzeichnung in einer verdeckten Datei im DLL-Speicherbereich 41 auf dem Festplattenantrieb 24 gespeichert. Jede Transaktionsaufzeichnung wird in der verdeckten Datei als Funktion der Adressateninformation indiziert. Es hat sich gezeigt, dass dieses Verfahren der Erzeugung und Speicherung von digitalen Wertmerkmalen einen zusätzlichen Vorteil bietet, durch den eine oder mehrere digitale Wertmarken von der DLL 40 nicht aber durch die Verschlüsselungseinrichtung 20 neu geliefert werden können, wenn kein Wertmerkmal gedruckt worden ist oder, wenn ein Problem aufgetreten ist, das ein Drucken eines Freistempels mit dem Wertmerkmal verhindert.
  • Durch Speicherung digitaler Wertmerkmale als Teil von Transaktionsaufzeichnungen im PC 12 kann auf die digitalen Wertmerkmale in einem späteren Zeitpunkt zur Erzeugung und zum Drucken von Freistempeln zugegriffen werden, was im PC 12 erfolgt. 5 zeigt Unterschiede zwischen einer konventionellen Messverarbeitung und einer verzögerten Druckverarbeitung gemäß der Erfindung.
  • Die Speicherung von Transaktionsaufzeichnungen, welche einen Verschlüsselungsstatus am Ende jeder Transaktion enthalten, gewährleistet eine Sicherung der Verschlüsselung hinsichtlich der Buchungsinformation sowie als Aufzeichnung von gelieferten Wertmerkmalen. Die Anzahl von auf dem Festplattenantrieb 24 gespeicherten Transaktionsaufzeichnungen kann auf eine vorgegebene Zahl begrenzt werden, welche vorzugsweise alle Transaktionen nach dem letzten Neuauffüllen der Verschlüsselungseinrichtung 20 enthält. In der oben angegebenen europäischen Patentanmeldung EP-A-0 780 808 ist ein Verfahren zur Stützung derartiger Transaktionen sowie zur deren Rückgewinnung beschrieben.
  • In 6 ist das bevorzugte Verfahren gemäß vorliegender Erfindung dargestellt. In einem Schritt 120 wird eine Prüfung durchgeführt, um festzustellen, ob die Messeinrichtung 10 auf PC-Basis sich in einem Stapelbetrieb befindet. Ist dies nicht der Fall, so tritt die Erzeugung von digitalen Wertmerkmalen in einem Schritt 202 auf, wie dies in der oben angegebenen europäischen Patentanmeldung EP-A-0 780 804 beschrieben ist. Ist ein Stapelbetrieb vorhanden, so wird in einem Schritt 204 der Stapelindex auf Null gesetzt. In einem Schritt 206 erfolgt eine Anforderung für den i-ten Freistempel RI(i). In einem Schritt 208 wartet der Prozess auf ein als Funktion der Anforderung erzeugtes digitales Wertmerkmal. Wenn ein Wertmerkmal, das Teil einer Transaktionsaufzeichnung ist, von der Verschlüsselungseinrichtung 20 empfangen wird, so wird in einem Schritt 210 eine Prüfung durchgeführt, um zu bestimmen, ob der gesamte Stapel von n Wertmerkmalen von der Verschlüsselungseinrichtung 20 empfangen worden ist. Ist dies nicht der Fall, so wird in einem Schritt 212 ein Index i inkrementiert und der Prozess schreitet zum Schritt 206 fort. Ist der Stapel vollständig, so wird in einem Schritt 214 ein zweiter Stapelindex i auf Null gesetzt. In einem Schritt 216 wird ein Dateibild des i-ten Freistempels I(i) aus der entsprechenden Transaktionsaufzeichnung erzeugt. In einem Schritt 218 wird das Dateifreistempelbild mit einem festen Grafikbild kombiniert, wobei das resultierende i-te Freistempelbild in der DLL 40 gespeichert wird. In einem Schritt 220 wird die i-te Transaktionsaufzeichnung TR(i) in der DLL-Speicherdatei 41 gespeichert. Sodann wird in einem Schritt 230 eine Prüfung durchgeführt, um zu bestimmen, ob alle n Freistempel des Stapels erzeugt worden sind. Ist dies nicht der Fall, so wird in einem Schritt 232 der Index inkrementiert und der Prozess schreitet zum Schritt 216 fort.
  • In 7 ist ein abgewandeltes Verfahren dargestellt, bei dem ein Stapel von digitalen Wertmerkmalen in der Verschlüsselungseinrichtung 20 erzeugt wird, bevor sie als Stapel von digitalen Wertmerkmalen zum PC 12 gesendet werden. In einem Schritt 240 wird eine Prüfung durchgeführt, um zu sehen, ob die Messeinrichtung 10 auf PC-Basis sich in einem Stapelbetrieb befindet. Ist dies nicht der Fall, so tritt in einem Schritt 242 die Erzeugung von digitalen Wertmerkmalen auf, wie dies in der oben genannten europäischen Patentanmeldung EP-A-0 780 804 beschrieben ist. Ist ein Stapelbetrieb vorhanden, so empfängt die Verschlüsselungseinrichtung 20 in einem Schritt 244 eine Anforderung für einen Stapel von digitalen Wertmerkmalen. In einem Schritt 246 wird der Index i auf Null gesetzt. In einem Schritt 248 liest die Verschlüsselungseinrichtung 20 die postalischen Daten, welche sich auf die i-te angeforderte Transaktion beziehen, und berechnet in einem Schritt 250 dafür ein digitales Wertmerkmal T(i). In einem Schritt 252 speichert die Verschlüsselungseinrichtung 20 die Transaktionsaufzeichnung TR(i). In einem Schritt 254 wird eine Prüfung durchgeführt, um zu bestimmen, ob der gesamte Stapel von n Wertmerkmalen durch die Verschlüsselungseinrichtung 20 geliefert worden ist. Ist die nicht der Fall, so wird der Index in einem Schritt 256 inkrementiert und der Prozess schreitet zum Schritt 248 fort. Ist der Stapel vervollständigt, so wird in einem Schritt 258 der Stapel von Transaktionsaufzeichnungen zum PC 12 zur Speicherung und zur Erzeugung von Freistempeln entsprechend dem Stapel von digitalen Wertmerkmalen in den Transaktionsaufzeichnungen gesendet.
  • Die Erfindung wurde anhand eines einzigen Ausführungsbeispiels offenbart und beschrieben; ersichtlich können jedoch wie oben ausgeführt, Änderungen und Modifikationen durchgeführt werden.

Claims (9)

  1. Transaktionsnachweissystem umfassend: einen Zentralprozessor (12); mit dem Zentralprozessor gekoppelte ungesicherte Druckmittel (18); eine operativ mit dem Zentralprozessor gekoppelte Verschlüsselungseinrichtung (20), welche digitale Wertgeneratormittel und Transaktionsprüfungsmittel enthält, wobei die Wertgeneratormittel als Funktion eines ersten Befehls vom Zentralprozessor eine digitale Wertmarke erzeugen; wenigstens mit der digitalen Verschlüsselungseinrichtung oder dem Zentralprozessor operativ gekoppelte Speichermittel zur Speicherung der digitalen Wertmarke und der darauf bezogenen Information; Mittel für einen selektiven Zugriff auf die digitale Wertmarke und die darauf bezogene Information und Erzeugung eines dieser gespeicherten digitalen Wertmarke entsprechenden Transaktionsnachweis-Freistempels, wobei die ungesicherten Druckmittel den Transaktionsnachweis-Freistempel als Funktion eines zweiten Befehls drucken, der zeitlich nach dem ersten Befehl geliefert wird.
  2. System nach Anspruch 1, in dem ein Satz von digitalen Wertmarken erzeugt und in einer sequentiellen Datei in den Speichermitteln gespeichert werden kann, bevor Freistempel entsprechend dem Satz von digitalen Wertmarken erzeugt und gedruckt werden.
  3. System nach Anspruch 1, in dem der Zentralprozessor ein Personalcomputer und die Verschlüsselungseinrichtung eine tragbare Verschlüsselungskarte ist, die entfernbar mit dem Personalcomputer gekoppelt ist.
  4. Verfahren zum Drucken eines Freistempels getrennt von einer Erzeugung einer digitalen Wertmarke in einem offenen Messsystem mit folgenden Schritten: Bereitstellen eines Zentralprozessors (12), der operativ mit einem Drucker (18) und einer Verschlüsselungseinrichtung (20) gekoppelt ist, wobei die Verschlüsselungseinrichtung Wertgeneratormittel und Transaktionsbuchungsmittel enthält; Berechnen einer digitalen Wertmarke in der Verschlüsselungseinrichtung als Funktion einer Anforderung für eine digitale Wertmarke vom Zentralprozessor; Speichern der digitalen Wertmarke und der darauf bezogenen Information als Transaktionsaufzeichnung im Zentralprozessor; Zugreifen auf die gespeicherte Wertmarke und die darauf bezogene Information in einem späteren Zeitpunkt, wenn ein Freistempel zu erzeugen und zu drucken ist; Erzeugen der Wertmarke im Zentralprozessor; Drucken der Wertmarke.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, bei dem die Schritte der Berechnung der digitalen Wertmarke und Speichern der Transaktionsaufzeichnung für jede Anforderung in einem Satz von Anforderungen für eine digitale Wertmarke wiederholt werden, bevor die verbleibenden Schritte für jede digitale Wertmarke im Satz von erzeugten und gespeicherten digitalen Wertmarken wiederholt werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem der Schritt des Speicherns jeder Transaktionsaufzeichnung die Speicherung einer sequentiellen Datei enthält.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem die bezogene Information eine eine Stückzählung, einen Portobetrag und eine Adressinformation enthaltende Postinformation ist und die sequentielle Datei als Funktion der Adressateninformation aufgelistet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 4, umfassend den folgenden Schritt: Betrachtung einer Anzeige eines Bildes wenigstens eines Teils eines Dokumentes mit der darauf gezeigten Wertmarke vor dem Drucken des Dokumentes.
  9. System nach Anspruch 3, in dem die bezogene Information eine eine Stückzählung, einen Portobetrag und eine Adressateninformation enthaltende Postinformation ist und die sequentielle Datei gemäß der Adressateninformation aufgelistet wird.
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