DE69634119T2 - Radiotherapievorrichtung zum behandeln eines patienten - Google Patents

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N5/00Radiation therapy
    • A61N5/10X-ray therapy; Gamma-ray therapy; Particle-irradiation therapy
    • A61N5/1042X-ray therapy; Gamma-ray therapy; Particle-irradiation therapy with spatial modulation of the radiation beam within the treatment head
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N5/00Radiation therapy
    • A61N5/01Devices for producing movement of radiation source during therapy

Description

  • 1 ist eine sehr schematische Seitenansicht eines Beispiels einer bekannten Radiotherapievorrichtung 100, und dies kann beispielsweise eine aus dem Bereich von SL-Serien von Radiotherapievorrichtungen sein, die kommerziell verfügbar sind von Philips Medical Systems Radiotherapy, Crawley, England. Wie in 1 dargestellt, umfasst die Vorrichtung einen auf einer geeigneten Oberfläche G angeordneten Träger 300, an dem ein Gerüst 310 derart montiert ist, dass es um eine Drehachse R über einen Winkel von im Wesentlichen 360° oder mehr drehbar ist. Das Gerüst 310 trägt eine Elektronenquelle 320 und einen Linearbeschleuniger 330, der die Elektronen auf eine genügend hohe Energie beschleunigt, beispielsweise in den Bereich zwischen 4 und 24 MeV (Megaelektronenvolt) und der wählbar ist. Ein Strahlablenksystem 340 lenkt die Elektronen über einen Winkel von etwa 90° oder mehr gegenüber einem Behandlungskopf 400 ab, der ein geeignetes Ziel (nicht dargestellt) aufweist, auf dem die Elektronen auftreffen, um einen Strahl X hochenergetischer Röntgenstrahlen zu erzeugen, die längs der Behandlungsachse TB gerichtet werden, die senkrecht zur Drehachse R verläuft. Der Linearbeschleuniger 330 und das Ablenksystem 340 sind so angeordnet, dass sie den Elektronenstrahl bei F fokussieren, und dies bildet wirksam eine Quelle eines energiereichen Strahles X. Ein zu behandelnder Patient 2 wird von einem unabhängigen Patiententräger 500 getragen, der auf der Oberfläche G angeordnet und so ausgebildet ist, dass er genau in Richtungen parallel und senkrecht zur Behandlungsstrahlachse TB beweglich ist, damit die gewünschte Behandlung oder die Zielfläche des Patienten 2 an dem sogenannten Isozentrum I plaziert werden kann, d.h. an jener Stelle, an der die Drehachse R und die Behandlungsstrahlachse TB sich schneiden, um zu gewährleisten, dass der Zielbereich eine maximale Strahlungsmenge erhält, während die Bestrahlung des umgebenden gesunden Gewebes so niedrig als möglich gehalten wird.
  • In jüngster Zeit sind verschiedene Techniken für eine Radiotherapiebehandlung entwickelt worden. Eine derartige Technik, die Tomotherapie, bewirkt eine scheibchenweise Behandlung eines Behandlungsbereichs eines Patienten. Jedes Scheibchen wird durch eine einzige Drehung des Gerüstes behandelt, und die erzeugten Strahlen werden während der Gerüstdrehung in einen Fächer eingezwängt. Jeder Strahl des Fächerstrahls wird intensitätsmoduliert, und beispielsweise alle 5° der Gerüstdrehung wird das Intensitätsmuster geändert. Ein tomotherapisches System beherbergt auch eine diagnostische Computertomographie (CT)-Abbildungseinheit, um eine Bestätigung zu liefern.
  • Der Patient wird stufenweise durch das Strahlungsfeld des Gerüstes bewegt, um eine scheibchenweise Behandlung durchzuführen. Obgleich dieses Verfahren die Entwicklung eines genau dosierten Verteilungsmusters gewährleistet, so schafft die Indizierung des Patienten gewisse Feldanpassprobleme, und die Behandlungszeit kann länger werden, da ein vollständiger Gerüstbogen für die Behandlung jedes Scheibchens erforderlich ist.
  • Ein anderes Verfahren besteht darin, einen Strahl zu benutzen, der im Wesentlichen den gesamten zu behandelnden Bereich bedeckt (ein "breiter Strahl"), und die Form des Strahls wird in zwei Dimensionen moduliert. Eine einzige Gerüstdrehung reicht aus, um den gesamten Bereich zu behandeln. Ein Mehrlamellenkollimator, wie dieser beispielsweise von Philips Medical Systems-Radiotherapy hergestellt wird und wie dieser in der EP-A-314 214 beschrieben ist, liefert eine derartige zweidimensionale Modulation. Die vorliegende Erfindung befasst sich mit Behandlungen, die derartige zweidimensional gestaltete Modulationsstrahlen benutzen.
  • Obgleich die Vorrichtung gemäß 1 völlig zufriedenstellend arbeitet, so nimmt sie doch einen relativ großen Raum ein und es kann in gewissen Gebäuden schwierig sein, eine solche Vorrichtung zu installieren, weil die Vorrichtung an der betreffenden Stelle schwer zugänglich sein kann. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Vorrichtung eine frühere Maschine, beispielsweise eine Kobalt-60-Vorrichtung, ersetzen soll, die einen geringeren Raum erfordert.
  • Die WO 94/28971 beschreibt eine Strahlungstherapiemaschine, die für eine schraubenförmige, d.h. eine scheibchenweise Behandlung des Patienten bestimmt ist.
  • Die FR-A-2 529 088 bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Simulation oder Radiotherapie, bestehend aus einem Hohlkörper und einer am Hohlkörper montierten Quelle.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Behandlung eines Patienten zu schaffen, die kompakt ausgebildet und demgemäß an kleineren oder schwieriger zugänglichen Stellen eingesetzt werden kann als die bekannte Vorrichtung.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zur Behandlung eines Patienten vorgesehen, der in einem Bereich einer Strahlung ausgesetzt wird, wobei die Vorrichtung die folgenden Teile aufweist:
    einen Träger;
    einen Hohlkörper mit einer zentralen Öffnung, der einen durch den Körper verlaufenden Durchgang definiert, wobei der Hohlkörper am Träger befestigt ist, damit er um eine Zentralachse des Hohlkörpers rotierbar ist;
    eine am Hohlkörper befestigte Strahlentherapiequelle dergestalt, damit sie mit dem Hohlkörper rotierbar ist und zum Projizieren eines Strahlungstherapiestrahls im Durchgang, der die Zentralachse des Hohlkörpers kreuzt;
    eine Blendenanordnung zur kontrollierbaren teilweisen Begrenzung der Projektionsfläche des Strahles; und
    eine Patientenliege zur Aufnahme des Patienten, die mindestens teilweise durch den Durchgang verläuft und dergestalt positioniert ist, dass eine unbegrenzte Projektionsfläche des Strahles angepasst wird, um den gesamten Behandlungsbereich des Patienten abzudecken.
  • Die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht es, dass die Patientenliege wenigstens teilweise innerhalb des Raumes angeordnet wird, um den die Behandlungsvorrichtung, nämlich der Hohlkörper, gedreht wird, so dass die Gesamtgröße der Vorrichtung im Vergleich mit bekannten Vorrichtungen verringert wird.
  • Die Benutzung eines Hohlkörpers zur Abstützung der Radiotherapiequelle (und anderer Komponenten) ergibt eine strukturell steife Auslegung. Die durch den Hohlkörper definierte Trommel ist fest und stabil und nicht leicht auslenkbar, wodurch die mechanische Genauigkeit und daher die Behandlungsgenauigkeit verbessert werden.
  • Die Radiotherapiequelle kann einen linearen Teilchenbeschleuniger aufweisen, der innerhalb des Hohlkörpers angeordnet ist, der sich in einer Ebene erstreckt, die im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Patientenliege verläuft. Dadurch trägt die Länge des Partikelbeschleunigers nicht zur Gesamtbreite der Behandlungsvorrichtung bei, wie es beim Stande der Technik der Fall ist, wo der Partikelbeschleuniger häufig in einem Arm des Gerüstes untergebracht ist.
  • Es können Strahlablenkmittel vorgesehen werden, um den vom Linearbeschleuniger erzeugten Strahl im Wesentlichen in Radialrichtung gegenüber dem zylindrischen Kanal abzulenken. Stattdessen kann die Achse des Linearbeschleunigers die Mittelachse schneiden, wodurch die Notwendigkeit von Strahlablenkmitteln vermieden wird.
  • Vorzugsweise ist die Patientenliege mit dem Hohlkörper gekoppelt und an einer Stelle positioniert, die der Radiotherapiequelle gegenüberliegt.
  • Auf diese Weise erfordert die Vorrichtung keinen getrennten Träger für die Patientenliege, und so wird die Komplexheit des Aufbaus der Vorrichtung weiter vermindert.
  • Vorzugsweise sind Mittel vorgesehen, um eine Winkelbewegung der Patientenliege um die Drehachse des Hohlkörpers zu ermöglichen und um die Patientenliege in einer im Wesentlichen konstanten Lage relativ zu einer festen Bezugsebene zu halten. Die Winkelbewegung der Patientenliege um die Drehachse fällt mit der Drehung des Hohlkörpers zusammen, so dass die Patientenliege unter einem konstanten Abstand von der Radiotherapiequelle gehalten wird. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Patientenliege an einer niedrigeren Stelle (bei einem gewissen Winkel des Hohlkörpers) gehalten wird als dies sonst möglich wäre, weil weniger Zwischenraum unter der Patientenliege erforderlich ist, um die Behandlungsvorrichtung während der Drehung hindurchtreten zu lassen. Dies ermöglicht die Benutzung von fahrbaren Patientenbetten einer Standardhöhe, um bettlägerige Patienten zur Patientenliege zu überführen, so dass dieser Übertragungsprozess für das medizinische Personal leichter durchgeführt werden kann.
  • Um die Patientenliege in einer im Wesentlichen konstanten Lage zu halten, kann sich die Patientenliege um eine Längsachse derart drehen, dass sich die Patientenliege im Winkel um die Drehachse des Hohlkörpers bewegt. Dies bedeutet, dass das Isozentrum durch den Schnitt der Drehachse der Patientenliege und die Projektionsachse des Strahles definiert wird.
  • Die Kopplung der Patientenliege an den Hohlkörper ist vorzugsweise derart angeordnet, dass eine translatorische Bewegung der Patientenliege gegenüber dem Körper in einer oder mehreren Richtungen parallel oder senkrecht zur Projektionsachse des Strahles möglich wird. Hierdurch wird eine genaue Positionierung des Zielbehandlungsbereichs am Isozentrum möglich.
  • Die Vorrichtung kann außerdem eine abbildende Strahlungsquelle aufweisen, die am Hohlkörper montiert ist, und es kann ein Strahlungsdetektor am Hohlkörper an einer Stelle angebracht werden, die gegenüber der abbildenden Strahlungsquelle liegt. Auf diese Weise kann die Vorrichtung eine Bildabtastung und eine Behandlung durchführen, und dies kann vorzugsweise in einem einzigen kontinuierlichen Vorgang erfolgen. Vorzugsweise wird die Radiotherapiequelle von einer Megaelektronenvoltquelle gespeist, während die Abbildungsquelle von einer Kiloelektronenvoltquelle gespeist wird. Die Vorrichtung kann außerdem eine Strahlblende gegenüber der Behandlungsquelle aufweisen und/oder es kann ein MeV-Abbildungskopf vorgesehen werden, der die Behandlung durch den MeV-Behandlungskopf bestätigt.
  • Der Hohlkörper kann einen inneren Teil aufweisen, in dem ein Kanaldurchgang vorhanden ist, und außerdem kann der Hohlkörper einen äußeren Teil aufweisen, und der innere und der äußere Teil sind relativ zueinander drehbar, wobei die Radiotherapiequelle auf dem äußeren Teil des Hohlkörpers montiert ist und die Blendenanordnung auf dem inneren Teil des Hohlkörpers liegt.
  • Auf diese Weise kann die Blendenanordnung von der Behandlungsstelle gedreht werden, während sie auf die Radiotherapiequelle ausgerichtet ist. Dies ermöglicht eine Wartung der Radiotherapiequelle.
  • Vorzugsweise ist eine Abbildungsquelle auf dem äußeren Teil des Hohlkörpers an einer Stelle montiert, die von der Radiotherapiequelle distanziert ist, und die relative Drehung zwischen den beiden Hohlkörperabschnitten ermöglicht es, dass die Radiotherapiequelle oder die Abbildungsquelle auf die Blendenanordnung ausgerichtet werden. Auf diese Weise kann eine Abbildung über die gleiche Blendenanordnung durchgeführt werden wie sie zur Behandlung benutzt wird, so dass eine genaue Simulation der Behandlung durchgeführt werden kann.
  • Die Abbildungsquelle kann eine Lichtquelle aufweisen, wenn nur eine ungenügende Helligkeit zur elektronischen Bilderzeugung verfügbar ist, aber vorzugsweise besteht die Abbildungsquelle aus einer Röntgenstrahlquelle, und die Vorrichtung weist außerdem eine Röntgenstrahlbild-Detektorvorrichtung auf, die auf dem inneren Teil des Hohlkörpers gegenüber der Blendenanordnung vorgesehen ist.
  • Der Röntgenstrahlbilddetektor kann gleitbar von dem inneren Teil des Hohlkörpers derart aufgenommen werden, dass er gleitbar zwischen einer ersten Stelle gegenüber der Blendenanordnung und einer zweiten Stelle verschiebbar ist, die von der ersten Stelle entfernt liegt, wobei der Winkel der Versetzung zwischen den beiden Stellen dem Winkel der Versetzung zwischen der Bildquelle und der Radiotherapiequelle entspricht. Auf diese Weise kann die Bilddetektorvorrichtung gegenüber der Bildquelle entweder mit oder ohne Blendenanordnung zwischen den beiden angeordnet werden. Auf diese Weise kann die Lokalisierung des Behandlungsbereichs ohne Begrenzung der Blendenanordnung durchgeführt werden, aber die Blendenanordnung kann zur Bilddetektion während der Simulation und zur Verifizierung während der Behandlung benutzt werden.
  • Wie oben erwähnt, dient die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Behandlung, bei der ein sogenannter "breiter Strahl" benutzt wird. Eine vorgeschlagene Radiotherapie-Behandlungstechnik, die eine zweidimensionale Modulation der Strahlform benutzt, umfasst den Einsatz von Strahlen aus einer begrenzten Zahl, beispielsweise aus 5 bis 7, von Richtungen rings um den Bogen, der durch das Gerüst durchgeführt wird. An jeder dieser Stellen wird die dimensionale Form des ausgegebenen Strahls, beispielsweise unter Benutzung eines Mehrlamellenkollimators, moduliert.
  • Außerdem kann die Intensität eines jeden elementaren Strahls innerhalb des Strahlbündels auch moduliert werden. Diese Intensitätsmodulation kann durch Veränderung der Einschaltdauer der Teile des Mehrlamellenkollimators geändert werden. Diese Technik benutzt eine verminderte Zahl von Behandlungspositionen, und es ist daher notwendig, die Dosierungsverteilung an jeder dieser Stellen zu optimieren. Infolgedessen kann es erwünscht sein, den Winkel der Patientenliege zwischen den Behandlungsstrahlen zu ändern, so dass jeder Strahl eine optimale Behandlung durchführt. Demgemäß können schräge Strahlwinkel benutzt werden. Es kann stattdessen zweckmäßig sein, die gesamte Behandlung unter einem schrägen Winkel der Patientenliege durchzuführen. Die Vorrichtung gemäß der Erfindung kann so ausgebildet sein, dass sie der Schwenkbewegung der Patientenliege gegenüber dem Hohlkörper folgt, damit solche schrägen Eintrittswinkel möglich werden. Infolge der abgeschlossenen Natur des Behandlungsvolumens innerhalb des Durchtrittskanals des Hohlkörpers ist die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht im Idealfall geeignet, den Patienten während der Behandlung zu manipulieren.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist speziell geeignet für eine Behandlungstechnik, die gegenwärtig durch die Anmelderin entwickelt wird und bei der ein Strahl an einer großen Zahl von Stellen rings um den Drehkreis des Gerüstes (beispielsweise alle 5°) mit einer festen Intensität erzeugt wird, die während des gesamten Bogenverlaufs des Gerüstes bestehen bleibt. Es ist eine Anzahl von Gerüstdrehungen erforderlich, um ein komplexes Intensitätsmuster zu erzeugen.
  • Demgemäß weist die Vorrichtung vorzugsweise Steuermittel auf, um einen ersten Strahl einer ersten festen Intensität zu erzeugen und die Blendenanordnung so zu steuern, dass selektiv die Projektionsfläche des Strahls an verschiedenen Stellen des Hohlkörpers während einer ersten Drehung des Hohlkörpers gesteuert wird, wobei ein zweiter Strahl einer zweiten festen Intensität benutzt wird und die Blendenanordnung selektiv die Projektionsfläche des zweiten Strahls an mehreren Stellen des Hohlkörpers während einer zweiten Drehung des Hohlkörpers begrenzt.
  • Die Steuervorrichtung kann daher kontinuierlich die Form eines Strahls fester Intensität während einer Drehung des Gerüstes (nämlich des Hohlkörpers) ändern, und auf diese Weise ist es nicht notwendig, die Lage des Patienten zwischen den Strahlen zu ändern. Die Steuermittel umfassen vorzugsweise ein Computersystem, wie es bekannt ist, um einen Mehrlamellenkollimator zu steuern.
  • Die Zahl der Hohlkörperdrehungen, die erforderlich sind, hängt von der Komplexheit des Intensitätsmusters ab, das durchgeführt werden soll, und dies hängt wiederum von der Zahl der Intensitätsspitzen ab, die ausgegeben werden sollen.
  • Die kontinuierliche Natur dieser Behandlungstechnik vermeidet die Notwendigkeit, schräge Eintrittswinkel vorzusehen, so dass ein Zugang zu dem Patienten während der Behandlung nicht erforderlich ist. Infolgedessen ist die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere geeignet zur Durchführung einer derartigen Behandlungstechnik.
  • In dieser Beschreibung soll der Ausdruck "Projektionsbereich" die Form des Strahls in einer Ebene senkrecht zur Projektionsrichtung des Strahls bedeuten, der durch die Blendenanordnung übertragen wird.
  • Der Ausdruck "Strahl" soll nicht nur die Richtung kontinuierlicher Partikelstrahlen oder eine Strahlung umfassen, sondern auch die Richtung gepulster oder diskontinuierlicher Sequenzen von Partikelstrahlen nach einem Zielbereich.
  • Schließlich bedeutet der Ausdruck "Lage" die Winkelorientierung der Patientenliege um die Längsachse relativ zu einer festen Bezugsebene.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 ist eine sehr schematische Seitenansicht einer herkömmlichen Radiotherapievorrichtung;
  • 2 zeigt eine sehr schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Radiotherapievorrichtung;
  • 3 ist eine sehr schematische perspektivische Darstellung der inneren Bauteile der in 2 dargestellten Vorrichtung;
  • 4 ist eine sehr schematische Schnittansicht und Teilansicht eines Teils der Vorrichtung gemäß 2;
  • 5 ist eine schematische Schnittansicht eines Teils der Vorrichtung gemäß 2; um eine Möglichkeit der Steuerung der Winkelbewegung der Patientenliege zu veranschaulichen;
  • 6 ist eine schematische Schnittansicht eines Teils der Vorrichtung gemäß 2, um eine andere Möglichkeit der Steuerung der Winkelbewegung der Patientenliege zu veranschaulichen; und
  • die 7 bis 9 sind schematische Darstellungen, die die Arbeitsweise der Vorrichtung gemäß 2 veranschaulichen;
  • 10 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Radiotherapievorrichtung während der Bilderzeugung;
  • 11 zeigt die Radiotherapievorrichtung gemäß 10 während eines Simulationsvorganges;
  • 12 zeigt die Radiotherapievorrichtung gemäß 10 während des Behandlungsvorganges; und
  • 13 ist ein Diagramm, das die bevorzugte Behandlungstechnik erläutert.
  • Es ist natürlich klar, dass die Zeichnungen nicht maßstäblich sind und dass gleiche Bezugszeichen benutzt werden, um in allen Figuren gleiche Teile zu bezeichnen.
  • Im Folgenden wird auf die 2 bis 8 der Zeichnung Bezug genommen. Hier ist eine Vorrichtung 1 zur Behandlung eines Patienten 2 dargestellt, und die Vorrichtung umfasst einen Träger 3, der vor allem einen Hohlkörper in Form einer Trommel 50 trägt, die eine zylindrische innere Oberfläche 50a aufweist, die einen Durchtrittskanal definiert. Natürlich braucht der Durchtrittskanal keine zylindrische Oberfläche zu besitzen, sondern er kann irgendeine Form annehmen, in der die Patientenliege angeordnet werden kann. Eine Behandlungsquelle 4 ist an der zylindrischen Oberfläche 50a derart angeordnet, dass die Behandlungsquelle 4 um eine Drehachse R gedreht werden kann, die von der Behandlungsquelle 4 distanziert ist, wodurch ein Behandlungsstrahl X mit einer Behandlungsstrahlachse TB geschaffen wird, die sich von der Behandlungsvorrichtung 4 durch die Drehachse R erstreckt. Eine Patientenliege 6 zur Aufnahme eines Patienten 2 ist so angeordnet, dass sie einen Zielbehandlungsbereich des Patienten 2 auf der Behandlungsstrahlachse TB positioniert.
  • Die Vorrichtung 1 gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht es, die Patientenliege 6 wenigstens teilweise innerhalb des Raumes anzuordnen, um den die Behandlungsvorrichtung 4 gedreht wird, so dass die Gesamtgröße der Vorrichtung im Vergleich mit früheren Vorrichtungen verringert wird. Die Patientenliege 6 kann an der inneren zylindrischen Oberfläche 50a der Trommel 50 oder am Träger 3 angekoppelt sein. In jedem Fall erfordert die Vorrichtung keinen getrennten Träger für die Patientenliege 6.
  • Es ist zweckmäßig, die Patientenliege 6 mit der inneren Oberfläche 50a des Hohlkörpers zu koppeln, und die Kopplung erfolgt in der Weise, dass die Patientenliege 6 in einer im Wesentlichen gleichen Lage gegenüber einer festen Bezugsebene verbleibt. Diese Kopplung ermöglicht es, dass die Patientenliege von der Drehachse versetzt wird, und infolgedessen kann der Gesamtdurchmesser der Vorrichtung vermindert werden und dies kann im Falle eines Linearbeschleunigers (LINAC) einer Radiotherapievorrichtung die Benutzung eines durchgehenden Systems ermöglichen, ohne dass die Abmessungen der Vorrichtung vergrößert werden. Ein durchgehendes System vermeidet die Notwendigkeit der Benutzung eines Strahlablenksystems.
  • Die 2 und 3 sind schematische perspektivische Ansichten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. 4 zeigt eine entsprechende Seitenansicht, bei der der Träger 3 und die Trommel 50 geschnitten sind, um ein besseres Verständnis einer möglichen Konstruktion zu ermöglichen.
  • Bei diesem Beispiel weist der Träger 3 ein im Wesentlichen hohles zylindrisches Gehäuse 3a auf, das integrale Tragglieder 3b besitzt, die das Gehäuse 3a auf einer Oberfläche senkrecht zu einem geeigneten verstärkten Boden eines Gebäudes abstützen. Bei diesem Ausführungsbeispiel bildet eine Oberfläche auch eine feste Bezugsebene G. Die Trommel 50 ist unter Benutzung üblicher Lageranordnungen (nicht dargestellt) innerhalb des Gehäuses 3a montiert, und es ist ein nicht dargestellter Antrieb vorgesehen, um die Trommel 50 um ihre Achse zu drehen. Die Lageranordnung und ihr Antrieb können ähnlich ausgebildet sein, wie dies bei herkömmlichen Radiotherapievorrichtungen der Fall ist, beispielsweise wie bei der SL-Serie, die von Philips Medical Systems-Radiotherapy, Crawley, England, hergestellt wird. Die Antriebsanordnung kann eine Friktionsantriebsanordnung oder ein Zahngetriebe sein, wie dies weiter unten unter Bezugnahme auf die 5 und 6 beschrieben wird.
  • Die Behandlungsquelle 4 ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine Radiotherapiequelle mit einer Elektronenquelle 4a hoher Energie, die dem LINAC 4b zugeordnet ist, und es ist ein Behandlungskopf 4 vorgesehen, um einen energiereichen Röntgenstrahl X in einer Weise zu erzeugen, wie dies unter Bezugnahme auf 1 beschrieben wurde. Wie schematisch in 3 dargestellt, liegt die Längsachse des LINAC 4b in einer Ebene senkrecht zur Längsachse der Patientenliege 6. Infolgedessen wird die Gesamtbreite der Vorrichtung auf einem Minimum gehalten und es besteht keine Notwendigkeit, äußere Gerüstarme vorzusehen, die in herkömmlicher Weise das erforderliche LINAC beherbergten. Wie aus 3 ersichtlich, liegt das LINAC 4b innerhalb des Hohlkörpers und in einer Ebene im Wesentlichen senkrecht zur Länge der Patientenliege. Auf diese Weise trägt das LINAC nicht zur Gesamtbreite der Vorrichtung bei. Das LINAC erstreckt sich außerdem in einer Tangentialrichtung, so dass der Durchmesser des Hohlkörpers minimal gehalten werden kann. Eine Strahlablenkeinheit 4c ist vorgesehen, um den Strahl auf einen radial nach innen gerichteten Pfad nach dem Behandlungskopf 4 abzulenken.
  • Die Behandlungsquelle 4 weist eine Blendenanordnung in Form eines Mehrlamellenkollimators auf, wie dieser beispielsweise in der EP-A-314 214 beschrieben ist. Der Mehrlamellenkollimator ist in der Lage, die Dosis einzustellen, die von jedem elementaren Strahl eines Strahlbündels abgegeben wird, indem die Lamellen eingestellt werden. Auf diese Weise ist es möglich, ein zweidimensionales Intensitätsmuster zu erzeugen. Die Elementarstrahlen haben im typischen Fall die Dimensionen von 1 cm × 1 cm, und das gesamte Strahlbündel überdeckt einen Bereich von 20 cm × 20 cm. Dieser Strahlbereich ist im Allgemeinen ausreichend, um den Behandlungsbereich des Patienten zu bedecken.
  • Andererseits ermöglicht die Konstruktion der Vorrichtung 1 die Benutzung eines kürzeren LINAC, das eine gerade Durchgangsförderung ermöglicht und kein Strahlablenksystem 4c erfordert. In diesem Fall ist das LINAC 4b auf die Behandlungsquelle 4 ausgerichtet.
  • Die Behandlungsquelle 4 ist unter Benutzung herkömmlicher geeigneter Radiotherapie-Lagertechniken an der inneren Oberfläche 50a der Trommel 50 derart montiert, dass das Gehäuse 5 der Behandlungsquelle 4 relativ zur inneren Oberfläche 50a der Trommel 50 feststeht. Die Behandlungsquelle 4 selbst kann natürlich drehbar innerhalb des Gehäuses 5 in bekannter Weise gelagert sein. Die Lagerung ist so angeordnet, dass ein Behandlungsstrahl X normal zur Drehachse R gerichtet werden kann, so dass die Behandlungsstrahlachse TB die Drehachse R schneidet.
  • Die Patientenliege 6 kann gegenüber dem Gehäuse 3a festgelegt sein, obgleich eine gewisse Flexibilität gegeben ist, um die Liege so zu positionieren, dass der Behandlungsbereich des Patienten mit dem Isozentrum I zusammenfällt. Demgemäß ist keine Ausrichtung der Patientenliege bei der Installation der Vorrichtung erforderlich.
  • Jedoch ist die Patientenliege 6 vorzugsweise an der inneren Oberfläche 50a der Trommel 50 montiert und derart angeordnet, dass sie diametral gegenüber der Behandlungsquelle 4 liegt. Wie sehr schematisch in 4 dargestellt, ist die Patientenliege 6 an der inneren Oberfläche der Trommel 50 mittels eines Trägers 8 gelagert, von dem ein Ende 8a an der inneren Oberfläche 50a der Trommel 50 abgestützt ist und das andere Ende mit einem Verbindungsglied 60 der Patientenliege 6 verbunden ist, so dass die Patientenliege 6 um eine weitere Drehachse RF drehbar ist, die parallel zur Drehachse R verläuft. Eine Drehung um die Achse RF ist erforderlich, damit die Patientenliege eine konstante Lage aufrecht erhalten kann. Im Allgemeinen, obgleich dies aus den 2 oder 3 nicht eindeutig hervorgeht, kann das Tragglied 8 translatorisch bezüglich der Patientenliege parallel und senkrecht zur Behandlungsstrahlachse TB bewegt werden. Die weitere Drehachse RF definiert mit der Behandlungsstrahlachse TB das Isozentrum I, an dem der Zielbereich des Patienten angeordnet werden muss. Die Patientenliege 6 kann um eine Achse drehbar sein, die mit der Drehachse R der Trommel zusammenfällt, aber wie aus den weiter unten folgenden Diskussionen in Verbindung mit den 6 bis 8 klar wird, ermöglicht die Versetzung der weiteren Achse RF von der Drehachse R in einer Richtung von der Behandlungsquelle 4 weg eine kompaktere Anordnung, weil ein kleinerer Zwischenraum zwischen der Patientenliege 6 und der inneren Oberfläche 50a der Trommel 50 erforderlich ist, wenn die weitere Achse RF von der Drehachse distanziert ist.
  • Wenn die weitere Achse RF mit der Drehachse R zusammenfällt, dann bleibt die Patientenliege 6 stationär im Zentrum der zylindrischen Öffnung 50a. Eine solche Anordnung ist mechanisch äquivalent einer Anordnung, bei der die Patientenliege 6 am Gehäuse 3a fixiert ist. Diese Äquivalenz kann durch Einstellung der Lage der Patientenliege 6 auf die folgende Art und Weise erreicht werden.
  • Wenn die Patientenliege an der Trommel 50 gegenüber der Behandlungsquelle 4 montiert ist, bildet sie ein Ausgleichsgegengewicht zur Behandlungsquelle für alle Positionen der Trommel. Hierdurch wird eine stabile Struktur erzeugt. Die Lage des Isozentrums innerhalb des zylindrischen Durchgangs der Trommel 50 ergibt eine stabile Anordnung.
  • Außerdem kann es erwünscht sein, eine Strahlblende gegenüber der Behandlungsquelle vorzusehen. In herkömmlichen Systemen wird, obgleich eine Strahlblende erwünscht sein kann, gewöhnlich die mechanische Stabilität der Vorrichtung beeinträchtigt, da ein weiterer Gelenkarm gegenüber dem Trägerarm der Behandlungsquelle angeordnet werden muss. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann die Ausbildung einer Strahlblende tatsächlich zu einem besseren Ausgleich der Vorrichtung führen. Stattdessen oder zusätzlich kann eine MeV-Abbildungsquelle gegenüber dem Behandlungskopf derart vorgesehen werden, dass die Behandlung verifiziert wird. Dies kann außerdem den Gewichtsausgleich der Vorrichtung verbessern.
  • Die Trommel 50, das Tragglied 8 und die zugeordneten Kupplungen führen dazu, dass die Patientenliege 6 mit der Behandlungsquelle 4 gekuppelt wird, und die Lage der Patientenliege 6 kann längs der Richtung der Behandlungsstrahlachse TB und längs der Richtung der weiteren Drehachse RF eingestellt werden (und möglicherweise auch längs einer Richtung senkrecht zur Behandlungsstrahlachse TB und der weiteren Drehachse RF), um eine genaue Positionierung des Strahlbereichs 2a am Isozentrum I zu gewährleisten.
  • Wie aus den 2 und 4 ersichtlich, ist das Tragglied 8 an einem Ende (gemäß der Darstellung am Kopfende) 6a der Patientenliege 6 vorgesehen. Obgleich ein einziges Tragglied 8 allgemein ausreicht, so kann es doch erwünscht sein, wie sehr schematisch in 4 dargestellt, ein weiteres Tragglied 8' und ein zugeordnetes Verbindungsglied 60' am anderen Ende (dem Fußende) 6b der Patientenliege 6 anzuordnen. Ein derartiges zusätzliches Tragglied 8' würde natürlich so konstruiert werden, dass es mit dem Tragglied 8 zusammenwirkt und der Bewegung des Traggliedes 8 folgt. Das Tragglied oder die Tragglieder können natürlich an irgendeiner geeigneten Stelle angeordnet werden, und sie können unter gewissen Umständen relativ zur inneren Oberfläche 50a der Trommel 50 beweglich sein.
  • Wenn die Patientenliege 6 mit der Trommel 50 gekuppelt ist, bewegt sie sich im Winkel um die Drehachse R. Eine Drehung der Liege 6 um die Achse RF ist geschaffen, um zu gewährleisten, dass eine konstante Lage der Patientenliege 6 wie oben erwähnt aufrecht erhalten wird.
  • Es kann irgendeine geeignete Anordnung benutzt werden, um die Patientenliege 6 in dieser im Wesentlichen konstanten Lage bei diesem Ausführungsbeispiel parallel zur festen Bezugsebene G zu halten. Bei diesem Ausführungsbeispiel fällt die feste Bezugsebene G mit der Trägeroberfläche zusammen, auf der die Vorrichtung montiert ist.
  • Eine Möglichkeit, die Patientenliege 6 in einer im Wesentlichen konstanten Lage zu halten, besteht darin, geeignete Getriebeanordnungen vorzusehen, um die Winkelbewegung der Patientenliege 6 gemäß der Drehung der Trommel 50 zu steuern. 5 veranschaulicht eine mögliche Getriebeanordnung über eine sehr schematisch dargestellte Anordnung der Vorrichtung, wobei das Tragglied 8, die Trommel 50 und das Gehäuse 3a geschnitten dargestellt sind, um die inneren Bauteile erkennbar zu machen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 5 ist ein Antriebsrad 11 drehfest an der Ausgangswelle oder Antriebswelle 12 eines Motors 13 montiert, der an einer Innenwand oder einem Träger 30 Gehäuses 3a montiert ist. Das Antriebsrad 11 kämmt mit einem Zahnkranz oder einer anderen geeigneten gezahnten Oberfläche 14, die das Innere 50a' der inneren Oberfläche 50a der Trommel 50 umschreibt, so dass der Motor 13 eine Drehung der Trommel 50 um die Drehachse R bewirkt.
  • Eine erste Welle 15 erstreckt sich durch die innere Oberfläche 50a der Trommel 50 und ist über geeignete nicht dargestellte Lager derart angeordnet, dass sie sich um ihre Längsachse 15a drehen kann. Ein unteres Ende 15b der Welle 15 trägt ein Zahnrad 16, das drehfest auf der Welle 15 festgelegt ist. Das Zahnrad 16 kämmt mit einer gezahnten Oberfläche oder einem Zahnrad 17, das an einer inneren zylindrischen Oberfläche 31 des Gehäuses 3a fixiert ist und diese umschreibt, die koaxial zur Trommel 50 verläuft.
  • Das andere Ende 15c der ersten Welle 15 trägt ein erstes Kegelrad 18, das mit einem zweiten Kegelrad 19 kämmt, welches auf einem Ende 20a einer zweiten Welle 20 aufgesetzt ist. Das andere Ende 20c der zweiten Welle 20 trägt ein drittes Kegelrad 21, das mit einem vierten Kegelrad 22 kämmt, das von einem Ende 23a einer dritten Welle 23 getragen wird. Das andere Ende 23b der dritten Welle 23 trägt ein fünftes Kegelrad 24, das mit einem sechsten Kegelrad 25 kämmt, welches von einem ersten Ende 26a einer vierten Welle 26 getragen wird. Die Welle 26 erstreckt sich durch das Gehäuse 80 des Trägers 8 und ist darin gelagert. Das andere Ende 26b der Welle 26 ist an dem Verbindungsglied 60 derart festgelegt, dass die Achse 26c der Welle 26 mit der weiteren Drehachse RF zusammenfällt.
  • Eine translatorische Bewegung der Patientenliege 6 parallel oder senkrecht zur Behandlungsstrahlachse TB, um den gewünschten Behandlungsbereich 2a präzise im Isozentrum I anordnen zu können, kann dadurch erreicht werden, dass die erste und zweite Welle 15 und 20 teleskopartig ausgebildet sind, wie dies sehr schematisch in 4 dargestellt ist, so dass jede Welle aus zwei oder mehreren Wellengliedern 15' und 15'' sowie 20' und 20'' besteht und ein geeignetes Antriebssystem, beispielsweise ein pneumatisches oder hydraulisches Antriebssystem, vorgesehen wird, wie dies gewöhnlich bei herkömmlichen LINAC-Radiotherapievorrichtungen verwendet wird, oder es kann eine Schneckenradantriebsvorrichtung vorgesehen werden, um eine relative Bewegung der teleskopartigen Wellenglieder zu bewirken.
  • In einem solchen Fall müssen natürlich die Wellenglieder 15' und 15'' sowie 20' und 20'' drehfest gegeneinander um ihre Längsachse durch geeignete Mittel festgelegt sein. So können beispielsweise die Wellenglieder 15' und 15'' sowie 20' und 20'' eine von der Kreisform abweichende Querschnittsgestalt besitzen, so dass nur eine Relativbewegung dazwischen stattfinden kann und keine relative Radialbewegung, oder die Wellenglieder können mit entsprechenden in Längsrichtung verlaufenden Nuten und Federn versehen sein, die ineinandergreifen, um eine relative Radialbewegung zu verhindern, aber eine relative Längsbewegung der entsprechenden Wellenglieder 15' und 15'' sowie 20' und 20'' zuzulassen.
  • Eine derartige Anordnung ermöglicht es, die Höhe oder Position der Patientenliege 6 längs der Behandlungsstrahlachse TB einzustellen, und es wird auch eine Bewegung der Patientenliege 6 längs der Drehachse R möglich, um den richtigen Zielbereich 2a innerhalb des Pfades des Strahls X und am Isozentrum I zu positionieren.
  • Um die weitere Drehachse und demgemäß das Isozentrum I relativ zur Patientenliege 6 einzustellen und bei unterschiedlichen Größen und bei dem unterschiedlichen Umfang des Patienten 2 zu kompensieren, kann die weitere Drehachse RF beweglich gegenüber der Oberfläche 61 der Patientenliege 6 angeordnet werden, indem beispielsweise das Verbindungsglied 60 aus zwei oder mehreren Teleskopgliedern 60a, 60b besteht, wie dies schematisch in 4 dargestellt ist, wodurch, ähnlich wie bei den Wellengliedern 15' und 15'' sowie 20' und 20'', eine relative Längsbewegung, aber keine Drehbewegung erfolgen kann, wobei eine geeignete Antriebsanordnung wie oben erwähnt Anwendung findet.
  • Das Gehäuse 80 des Traggliedes 8 ist aus entsprechenden teleskopartigen Gehäuseteilen 80a, 80b und 80c zusammengesetzt, um eine teleskopartige Bewegung der Wellenglieder 15' und 15'' sowie 20' und 20'' zu ermöglichen. Die Welle 23 sollte genügend lang sein, um einen Zwischenraum zur Drehung der Patientenliege 6 zu ermöglichen.
  • Mit einer derartigen Anordnung ermöglicht der Antrieb für die teleskopartigen Wellenglieder 15' und 15'' sowie 20' und 20'' (und 60a und 60b, falls vorhanden), den Zielbereich 2a des Patienten 2 präzise am Isozentrum I anzuordnen. Die Drehung des Motors 13 bewirkt eine Drehung der Trommel 50 um die Drehachse R. Diese Drehung führt über die Kombination der Räder 16 und 17 zu einer Drehung der ersten Achse 15 um ihre Längsachse 15a, wodurch über den Eingriff der Kegelräder 18 und 19 die zweite Welle 20 um ihre Achse 20b gedreht wird, was über die miteinander in Eingriff stehenden Kegelräder 21 und 22 zu einer Drehung der dritten Welle 23 um ihre Achse 23c führt, und dies führt wiederum über den Eingriff der Kegelräder 24 und 25 zu einer Drehung der vierten Welle 26 um ihre Achse 26c, so dass die Patientenliege 6 um die weitere Drehachse RF gedreht wird und so eine Winkeleinstellung um die Drehachse R erfolgt. Bei einem geeigneten Getriebeverhältnis von allgemein 1:1 bewirkt die Getriebeanordnung eine Aufrechterhaltung der Patientenliege 6 in ihrer Lage gegenüber der festen Bezugsebene G, und im vorliegenden Fall wird eine horizontale Lage aufrecht erhalten. Eine derartige Anordnung erlaubt eine Einstellung über die Drehung der Patientenliege 6, und es kann, falls erwünscht, die Patientenliege in einer anderen Lage als einer horizontalen Lage gehalten werden.
  • Wenn, wie oben in Bezug auf 2 erwähnt, ein zusätzliches Tragglied 8' vorgesehen ist, dann kann die Kopplung jenes Traggliedes 8' in gleicher Weise ausgebildet sein wie bei dem Haupttragglied 8, und die Arbeitsweise der Teleskopanordnung wird natürlich so gesteuert, dass die konstante Lage der Patientenliege 6 aufrecht erhalten wird. Natürlich kann die Drehkupplung zwischen dem zusätzlichen Tragglied 8' und dem zusätzlichen Verbindungsglied 60' einfach als Schwenkzapfen 9 ausgebildet sein (wie dies strichliert in 4 dargestellt ist), so dass die Kupplung der angetriebenen Drehbewegung des anderen Endes 6a der Patientenliege 6 folgt.
  • Obgleich nicht dargestellt, können andere mögliche Getriebeanordnungen vorgesehen werden, um die Patientenliege 6 innerhalb eines großen Zahnkranzes abzustützen, dessen Drehachse mit der weiteren Drehachse RF zusammenfällt und indem ein geeignetes Getriebe benutzt wird, um den Zahnkranz zu drehen. Der Zahnkranz braucht nicht notwendigerweise einen geschlossenen Kreisbogen zu bilden, sondern er kann nur als Kreissegment über einen geeigneten Winkelbereich angeordnet werden, um die erforderliche Drehung der Patientenliege 6 um die weitere Drehachse RF zu ermöglichen. Ein derartiger Zahnkranz würde von der Sichtlinie der Behandlungsquelle 4 versetzt sein. In einem solchen Fall kann die Patientenliege 6 auf dem Zahnkranz derart montiert werden, dass sie in einer Richtung parallel zur Drehachse RF gleitbar ist, und der Zahnkranz selbst kann in ähnlicher Weise wie oben erwähnt so angeordnet werden, dass er in einer Richtung parallel zur Behandlungsstrahlachse TB beweglich ist, um den Zielbereich 2a präzise im Isozentrum I anzuordnen.
  • 6 zeigt eine der 5 ähnliche Anordnung der Patientenliege 6, die in einer im Wesentlichen konstanten Lage gehalten wird. Diese Anordnung unterscheidet sich von der unter Bezugnahme auf 4 beschriebenen Anordnung dadurch, dass die Getriebekette wegfällt und die Drehung der Patientenliege 6 durch einen getrennten Motor 27 gesteuert wird, der auf einer Welle 28 montiert ist. Um eine translatorische Bewegung der Patientenliege 6 zu ermöglichen, bildet die Welle 28, die allgemein U-förmig ausgebildet ist, eine erste Teleskopanordnung zusammen mit einer weiteren im Wesentlichen U-förmig gestalteten Welle 29, die eine zweite Teleskopanordnung mit einer weiteren Welle 30 bildet, deren anderes Ende am Gehäuse 80 oder der Oberfläche 50a montiert ist. Die Teleskopanordnungen werden wie oben unter Bezugnahme auf 4 erwähnt gesteuert, und die Arbeitsweise des Motors 21 wird elektronisch gemäß der Arbeitsweise des Motors 13 durch geeignete Steuerungen 31 gesteuert, die zwischen den Motoren 13 und 27 angeordnet sind.
  • Wie am besten aus den Figuren ersichtlich, arbeitet die Anordnung gemäß 6 in der gleichen Weise wie jene gemäß 5 mit der Ausnahme, dass die Funktion der Getriebekette durch den Motor 27 durchgeführt wird, der ein Servofolgemotor ist, welcher entsprechend dem Motor 13 angetrieben wird. Dies vermeidet die Notwendigkeit von Getriebeketten, die einer Abnutzung unterworfen sind, und es wird ein potenielles Spiel vermieden, und es wird die Benutzung einer Computersteuerung der Vorrichtung 1 ermöglicht, wodurch sich eine größere Präzision ergibt.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Patientenliege 6 genügend schwer auszubilden, damit sie sich um die weitere Achse RF drehen kann und dabei eine horizontale Lage einfach unter dem Einfluss der Schwerkraft aufrecht erhält. In einem solchen Fall kann der Motorantrieb, der in 5 dargestellt ist, einfach wegfallen, so dass die Welle 28 von einem Schwenkzapfen gebildet wird, an dem das Verbindungsglied angelenkt ist, damit die Patientenliege 6 sich um die weitere Achse RF unter dem Einfluss der Schwerkraft drehen kann. Es können geeignete Dämpfungsmittel vorgesehen werden, die beispielsweise durch Friktion, durch hydraulische oder pneumatische Mittel eine Dämpfung bewirken. Eine derartige Anordnung ist relativ billig und einfach in der Herstellung.
  • Die 7 bis 9 zeigen schematische Darstellungen der Arbeitsweise der oben beschriebenen Vorrichtung 1 bei Drehung der Behandlungsquelle 4.
  • 7 zeigt die Vorrichtung 1 in einer Anlaufbedingung, wobei die Behandlungsquelle 4 über der Patientenliege 6 angeordnet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel beträgt der radiale Abstand A von der inneren Oberfläche der Trommel nach dem Isozentrum I 80 cm, während der Abstand des Isozentrums Id vom Isozentrum I des Röntgenstrahlenziels, das in den 6 bis 8 mit F angegeben ist, 100 cm beträgt und die Höhe des LINAC (oder des Strahlablenkungssystems, wenn kein gerader Durchsatz durch das LINAC benutzt wird) beträgt 40 cm insgesamt, wobei 20 cm hiervon außerhalb der Trommel 50 im Abstand durch das nicht dargestellte Gehäuse liegen. Der Zwischenraum der Trommel 50 über der Bezugsebene G beträgt 20 cm.
  • 8 veranschaulicht die Situation, in der die Behandlungsquelle 4 um 90° im Uhrzeigersinn aus der Lage gemäß 7 verdreht wurde, während 9 die Situation kennzeichnet, in der die Behandlungsquelle 4 um 90° gegenüber der Stellung nach 8 im Uhrzeigersinn verdreht wurde. Wie aus diesen Figuren ersichtlich, bewirkt die Schwenkkupplung zwischen dem Tragglied 8 und der Patientenliege 6 und irgendeiner zugeordneten Antriebsanordnung, dass die Patientenliege 6 eine konstante Lage unabhängig von der Drehung der Trommel 50 aufrecht hält. So bleibt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Patientenliege 6 horizontal und demgemäß im Wesentlichen parallel zur Trägeroberfläche, die auch die feste Bezugsebene G in diesem Falle bildet, wobei natürlich der Patient 2 darüberliegt.
  • Wie aus den 7 bis 9 ersichtlich, bedeutet die Tatsache, dass das Isozentrum I nicht mit der Drehachse R zusammenfallen muss, dass die Patientenliege 6 und das Isozentrum I in der in 8 dargestellten Stellung weiter von der Trägeroberfläche G entfernt liegen als in der Position gemäß 6, so dass ein Durchgang der Behandlungsquelle 4 unter der Patientenliege 6 möglich wird. Demgemäß erfordert die Vorrichtung einen geringeren Zwischenraum zwischen der Trommel 50 und dem Trägerboden G, als sie zwischen dem Boden und dem Gestell einer herkömmlichen Radiotherapievorrichtung erforderlich ist. Dies ermöglicht es, die Patientenliege 6 an einer niedrigeren Stelle anzuordnen, als dies sonst möglich wäre, und auf diese Weise wird die Benutzung von Patientenbetten einer Standardgröße ermöglicht, um bettlägerige Patienten auf die Patientenliege 6 zu überführen, und so wird das Übertragungsverfahren für das betreffende medizinische Personal einfacher.
  • Es sind Systeme vorgesehen worden, bei denen ein Kanal in den Boden eingebaut ist derart, dass der sich drehende Gerüstarm unter der Höhe des Bodens hindurchtreten kann. Hierdurch wird es möglich, die Vorrichtung weiter unten anzuordnen und so den Patienten zugänglich zu machen und die Benutzung von Patientenbetten zu ermöglichen. Wenn jedoch eine Handhabung des Patienten erforderlich ist, kann der Kanal eine Gefahr für das Behandlungspersonal darstellen. Wie oben erwähnt, ermöglicht es die erfindungsgemäße Vorrichtung bei Anordnung einer Patientenliege, die von der Drehachse entfernt liegt, diese Patientenliege weiter unten über einige Winkeldrehgrade des Hohlkörpers nach unten anzuordnen. Außerdem kann es möglich sein, den Durchmesser der Trommel zu vermindern, um einen Durchlauf durch das LINAC bei der Benutzung zu ermöglichen. Dies kann den Durchmesser der Trommeln vergrößern und deshalb erwünscht sein, um die Vorrichtung in einem Kanal im Boden anzuordnen. Infolge der umschlossenen Gestalt der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der Kanal im Boden dem Behandlungspersonal nicht zugänglich, da sich dort keine Gerüstarme befinden. Daher werden die Gefahren vermieden, die normalerweise mit derartigen Vorrichtungen verknüpft sind.
  • Der Abstand zwischen der Trommel 50 und dem Gehäuse 3a kann benutzt werden, um die Steuereinrichtung der Vorrichtung anzuordnen, woraus sich eine sehr kompakte Ausbildung ergibt.
  • Wie oben beschrieben, kann die Patientenliege 6 stationär innerhalb des Durchtrittskanals verbleiben, der durch die zylindrische Wand 50a gebildet wird. Dies kann entweder dadurch geschehen, dass die Liege 6 am Gehäuse 3a festgelegt wird, oder wenn der Träger an der äußeren Oberfläche 50a der Trommel 50 festgelegt ist, wie dies oben beschrieben wurde, dann kann die Patientenliege 6 in geeigneter Weise positioniert werden. Dies kann erforderlich sein, wenn ein Bilderzeugungsgerät auch noch auf der inneren Oberfläche 50a der Trommel 50 angeordnet ist.
  • Eine derartige Anordnung ist durch den Stand der Technik bekannt und sie umfasst ein KeV-Abbildungsgerät SO, welches in der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einer Stelle des Umfangs der Trommel angeordnet ist, wobei ein Bildsensor SE diametral gegenüberliegend zum Bilderzeugungsgerät liegt.
  • Das Bilderzeugungsgerät SO und der Sensor SE könnten unter 90° gegenüber der Behandlungsquelle 4 angeordnet sein, wobei wiederum die rotierende Trommel 50, wie in 7 strichliert angegeben, gewichtsmäßig ausgeglichen wird. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass die Patientenliege stationär in der Drehachse R während des Abbildungsverfahrens verbleibt. Wie oben beschrieben, kann dies erreicht werden, indem die Patientenliege 6 in geeigneter Weise positioniert wird.
  • Es kann ein System erwünscht sein, bei dem eine gleichzeitige Bilderzeugung und Behandlung erfolgt, und zwar vorzugsweise mit einer Verifizierung, indem ein MeV-Abbildungsgerät gegenüber dem Behandlungskopf angeordnet wird. In diesem Fall ist es zweckmäßig, dass der Patient dauernd auf der Drehachse liegt.
  • Im Allgemeinen sollte die Lage der Patientenliege konstant gegenüber einer Ebene G verbleiben, die sich unter einem gegebenen Winkel allgemein senkrecht zur Behandlungsstrahlachse TB erstreckt, und demgemäß sollte die feste Bezugsebene unter Bezug auf die Behandlungsstrahlachse TB fixiert werden. Wie oben erwähnt, liegt in den meisten Fällen die feste Bezugsebene horizontal und allgemein parallel zur Ebene der Tragoberfläche, auf der die Vorrichtung steht, so dass die Oberfläche als feste Bezugsebene betrachtet werden kann.
  • Obgleich bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen die Behandlungsquelle 4 eine hochenergetische Röntgenstrahlquelle aufweist, um einen Strahl X auf den Zielbereich 2a des Patienten 2 zu richten, so kann die vorliegende Erfindung auch in Verbindung mit einer Vorrichtung benutzt werden, die eine Gammastrahlung oder eine Partikelstrahlung liefert. Natürlich muss der Behandlungsstrahl nicht notwendigerweise kontinuierlich sein, sondern er könnte pulsierend oder diskontinuierlich verlaufen.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel eines Radiotherapiesystems gemäß der Erfindung ist in den 10 bis 12 dargestellt. Die gleichen Bezugszeichen werden dabei benutzt, um Bauteile zu bezeichnen, die dem ersten Ausführungsbeispiel entsprechen. Es sind nur der Hohlkörper 50 und die daran montierten Bauteile dargestellt, aber der Hohlkörper 50 ist drehbar auf einem Träger wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel gelagert und eine Patientenliege 6 ist ebenfalls vorgesehen. Die Vorrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ist insbesondere geeignet zur Lokalisierung von Tumoren sowie zur Behandlung derselben, und daher wird, wie oben erwähnt, die Patientenliege 6 vorzugsweise stationär in der Drehachse R des Hohlkörpers 50 gehaltert. Dies wird am einfachsten dadurch erreicht, dass die Patientenliege am Träger des Hohlkörpers festgelegt ist. Wiederum kann die Patientenliege 6 die gleiche Freiheit besitzen, sich um eine Vertikalachse zu drehen, um schräge Behandlungswinkel zu ermöglichen. Natürlich ist es möglich, eine Kupplung zwischen der Patientenliege und dem Hohlkörper vorzusehen, wie dies in Verbindung mit dem vorherigen Ausführungsbeispiel beschrieben wurde.
  • Wiederum hat der Hohlkörper 50 die Form einer Trommel mit einer inneren Oberfläche 50a, die einen Durchtritt bildet. Dieser Durchtritt kann eine zylindrische innere Oberfläche aufweisen, sie kann aber auch irgendeine Gestalt besitzen, auf der die Patientenliege 6 positioniert werden kann. Die Behandlungsquelle 4 ist an der Tommel derart montiert, dass die Behandlungsquelle 4 um die Drehachse R drehbar ist, die gegenüber der Behandlungsquelle 4 versetzt ist, wodurch ein Behandlungsstrahl X geschaffen wird, dessen Behandlungsstrahlachse TB sich von der Behandlungsvorrichtung 4 durch die Drehachse R erstreckt. Die Patientenliege 6 zur Aufnahme des Patienten 2 ist derart positioniert, dass ein Zielbehandlungsbereich des Patienten 2 auf die Behandlungsstrahlachse TB ausgerichtet werden kann.
  • Das zweite Ausführungsbeispiel bildet eine modulare Anordnung von Bauteilen des Radiotherapiesystems derart, dass das System auf die Erfahrung oder die Finanzen eines jeweiligen Benutzers zugeschnitten werden kann. Beispielsweise können die in gewissen Ländern verfügbaren Finanzen die Benutzung einer komplizierten Computertomographie-Abtastung verhindern oder auch die Benutzung einer Behandlungsvorrichtung, die kostspielige Mehrlamellenkollimatoren und die zugeordneten Steuersysteme benutzt.
  • Es gibt Radiotherapiesysteme, die weniger gute Behandlungsprogramme liefern als jene, die möglich werden unter Benutzung verbesserter durch Computertomographie erzeugter Bilder und Strahlformen, die durch Mehrlamellenkollimatoren erzeugt sind. Jedoch auch diese Systeme umfassen eine getrennte Festlegungsvorrichtung und eine getrennte Behandlungsvorrichtung. So wird eine Lokalisierungsvorrichtung vorgesehen, um den Behandlungsbereich eines Patienten zu lokalisieren, nämlich jenen Bereich, der bestrahlt werden soll, indem eine KeV-Strahlungsquelle und eine Bilderzeugungseinrichtung benutzt werden. Dies kann es erfordern, dass ein Abbildungsstrahl aus zwei oder vier Stellungen rund um den Patienten herum angeordnet werden muss. Dies ermöglicht es dann, dass der gewünschte Behandlungsstrahl für jene Winkel bestimmt wird. Die Lokalisierungsvorrichtung ermöglicht auch die Durchführung einer Simulation, wodurch ein Kollimator eingestellt wird, um eine Strahlblendenfunktion durchzuführen, wodurch die gewünschte Behandlungsstrahlform geschaffen wird. Um die Strahlgestalt zu verifizieren, die durch den Kollimator erzeugt wird, kann eine Lichtquelle vorgesehen werden, so dass eine sichtbare Einstellung des Kollimators stattfinden kann.
  • Der benutzte Kollimator ist allgemein eine Vorrichtung, mit der nur eine rechteckige Strahlblendenfunktion erreicht werden kann. Die Benutzung eines Mehrlamellenkollimators für die Behandlung stellt ein kostspieliges Gerät dar, und es sind notwendigerweise kostspielige Steueralgorithmen erforderlich, und erfahrenes Behandlungspersonal kann hierbei finanziell überfordert sein.
  • In einem weiter fortschrittlichen System, bei dem die Behandlung einen Mehrlamellenkollimator benutzt, ist der für eine Simulation mit einer KeV-Abbildungsquelle benutzte Kollimator nicht der gleiche wie jener, der für die Behandlung benutzt wird, und es wird daher ein Mehrlamellenkollimator im Allgemeinen nicht für eine Behandlungssimulation benutzt. Außerdem erfordert ein MeV-Behandlungskollimat Lamellen beträchtlicher Tiefe, um eine hochenergetische Strahlung zu absorbieren, die abgeblockt werden muss und zu einem sehr schweren Behandlungskollimator führt, der außerdem leistungsfähige Steuersysteme erfordert. Da dieser hohe Strahlungsabsorptionspegel vom Kollimator bei der Benutzung zur Simulation der Kollimatoreinstellung nicht erforderlich ist, wird zur Simulation eine andere weniger kostspielige Blendenanordnung benutzt.
  • Nachdem die Kollimatorstellungen für die verschiedenen Behandlungsstrahlen bestimmt sind, wird eine getrennte Behandlungsvorrichtung zur Radiotherapiebehandlung benutzt, die eine MeV-Radiotherapiequelle besitzt.
  • Die Vorrichtung des ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung ermöglicht es, eine Abbildung mit dem gleichen Gerät durchzuführen wie der Behandlungskopf, so dass die Möglichkeit geschaffen wird, aufeinanderfolgend abzutasten und zu behandeln, ohne dass der Patient erneut positioniert werden müsste. Die Vorrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel hat die weiteren Vorteile, insbesondere bezüglich Simulation und Verifikation der Behandlung, wie dies in der folgenden Beschreibung spezieller Merkmale des zweiten Ausführungsbeispiels erläutert wird.
  • Wie aus 12 ersichtlich, umfasst der Hohlkörper 50 einen inneren Teil 501 und einen äußeren Teil 502, und die beiden Teile sind relativ zueinander durch Anwendung einer mechanischen Verbindung drehbar. Der Kollimator 4d (die Blendenanordnung) ist am inneren Teil 501 des Hohlkörpers angebracht und ein Bilddetektor 100 ist auf der dem Kollimator gegenüberliegenden Seite angebracht. Der Bilddetektor 100 kann ein Lichtsensorfeld aufweisen, das eine Oberfläche besitzt, die die einfallende Röntgenstrahlung oder andere Strahlung in Licht umwandelt, um eine Detektion durch das Lichtsensorfeld herbeizuführen.
  • Auf dem inneren Teil 501 ist außerdem eine Strahlblende 102 angeordnet, die als Gegengewicht zu dem Kollimator 4d wirkt. Obgleich dem Kollimator 4d gegenüberliegend der Bilddetektor 100 angeordnet ist, so hat dieser doch ein sehr viel kleineres Gewicht als der Kollimator, und es ist daher zweckmäßig, ein zusätzliches Gegengewicht anzuordnen.
  • Der äußere Teil 502 des Hohlkörpers nimmt die Radiotherapiequelle 4a, 4b auf, und dies ist eine 6 MeV-Röntgenstrahlquelle. Diese kann eine durchgehende Röntgenstrahlquelle 4a und ein LINAC 4b sein (wie in 10 bis 12 dargestellt), aber es kann auch eine Anordnung ähnlich der gemäß 3 vorgesehen werden, einschließlich einer Strahlablenkvorrichtung. Wiederum ist eine Strahlblende 104 der MeV-Quelle gegenüberliegend angeordnet, um als Gegengewicht zum Ausgleich des äußeren Teils 502 des Hohlkörpers 50 zu wirken.
  • Eine KeV-Bilderzeugungsstrahlungsquelle SO ist weiter auf dem äußeren Teil 502 des Hohlkörpers angeordnet, und zwar vorzugsweise benachbart zur Behandlungsquelle 4a, 4b. Da der äußere Teil 502 sich relativ zu dem inneren Teil 501 des Hohlkörpers drehen kann, wird es möglich, entweder die Behandlungsquelle 4a, 4b oder die Bilderzeugungsquelle SO auf den Kollimator 4d auszurichten. Außerdem ist vorzugsweise die Bilderzeugungseinrichtung 100 in Lagern 106 derart montiert (nur eines hiervon ist schematisch dargestellt), dass eine Bewegung der Bilderzeugungseinrichtung 100 relativ zu dem inneren Teil 501 des Hohlkörpers 50 möglich wird, so dass eine Bewegung zwischen der ersten Position (12), in der die Bilderzeugungseinrichtung 100 dem Kollimator 4d gegenüberliegt, und einer zweiten Position (10) möglich wird, in der die Bilderzeugungseinrichtung 100 von der ersten Stelle versetzt ist. Stattdessen kann der Bilddetektor 100 auf seiner eigenen Trommelanordnung drehbar relativ zu dem inneren Teil 501 gelagert sein.
  • Die Arbeitsweise der Vorrichtung gemäß 10 bis 12 wird im Folgenden beschrieben. 10 zeigt die Vorrichtung in ihrem anfänglichen Bilderzeugungsmodus. Die Bilderzeugungseinrichtung 100 ist von der Stellung gegenüber dem Kollimator 4d versetzt, so das seine Bildabtastung unter Benutzung des Bildstrahls IB durchgeführt werden kann, der nicht durch den Kollimator 4d behindert ist. Beide Teile des Hohlkörpers 501, 502 können zusammen gedreht werden, um Bilder aus einer Zahl von Positionen um den Patienten herum zu erhalten. Die Bilderzeugungsquelle ist vorzugsweise gegenüber dem Behandlungskopf 4a, 4b um den äußeren Teil 502 nur um einen Winkel versetzt, der ausreicht, um zu gewährleisten, dass der Kollimator 4d den Pfad des Bildstrahls IB während der Bilderzeugung gemäß 10 nicht behindert. Durch Verminderung der Versetzung der beiden Komponenten auf ein Minimum wird die Relativbewegung zwischen dem inneren und dem äußeren Teil 501, 502 der Trommel auf einem Minimum gehalten.
  • Basierend auf den erfassten Bildern kann die Kollimatoreinstellung für die Behandlung von ausgewählten Stellen rings um den Patienten 2 berechnet werden. In 11 wurde die Bilderzeugungseinrichtung 100 in die Stellung gegenüber dem Kollimator 4d zurückgeführt. Außerdem wurde der äußere Teil des Hohlkörpers derart gedreht, dass die KeV-Bilderzeugungsquelle SO nunmehr auf den Kollimator 4d ausgerichtet ist. Dies ermöglicht eine Verifikation der Kollimatoreinstellungen, die die Bildsensoreinrichtung (anstelle einer visuellen Inspektion) benutzen. Ein Verifikationsstrahl VB wird daher durch den Kollimator 4d geschickt. Die Kollimatorstellungen können entsprechend der gewünschten Behandlung genau verifiziert werden. Es ist möglich, diese Bewegung des Bilddetektors 100 relativ zu dem inneren Teil 501 des Hohlkörpers, falls erforderlich, zu vermeiden. Beispielsweise kann die Bildabtastung durch Projektion des Abbildungsstrahls IB durch einen offenen Kollimator vorgenommen werden und dadurch, dass der Kollimator nur eingesetzt wird, um die Projektion des Strahls zur Verifikation des Behandlungsplans zu begrenzen.
  • Während der Behandlung (12) ist die Behandlungsquelle 4a, 4b auf den Kollimator 4d ausgerichtet. Der Bilddetektor 100 bewirkt gleichzeitig eine Verifikation der Behandlung. Wiederum drehen sich die beiden Teile 501, 502 des Hohlkörpers 50 zusammen, um die Behandlung unter ausgewählten Winkeln um den Patienten 2 herum durchzuführen.
  • Die Vorrichtung gemäß diesem Ausführungsbeispiel kann mit verschiedenen Ausrüstungen versehen werden. Beispielsweise kann ein Basissystem dem Benutzer geliefert werden, der vorher festgestellt hat, dass zwei getrennte Einheiten, nämlich für den Simulationsapparat und den Behandlungsapparat, wie oben beschrieben, aus Kostengründen ausscheiden. In diesem Fall kann die Vorrichtung nur eine Behandlungsquelle 4 und einen einfachen rechteckigen Kollimator 4d aufweisen. Die anfängliche Lokalisierung kann mit Gefühl durchgeführt werden, wie dies bereits gelegentlich praktiziert wurde. Nach dieser Identifizierung des Behandlungsbereichs könnte eine Behandlungsplanung unter Benutzung einer Lichtquelle anstelle einer KeV-Bilderzeugungsquelle durchgeführt werden, um eine visuelle Einstellung des Behandlungsstrahlbereichs durchzuführen. Dieses System hat den Vorteil, dass die integrierte Patientenliege 6 keine stufenweise Verschiebung des Patienten über den Behandlungsbereich erfordert, und es wird wenigstens eine visuelle Behandlungsplanung zusammen mit der üblichen Radiotherapiebehandlung durch eine einzige Maschine durchgeführt. Die Benutzung einer Strahlblende 102, 104 als Gegengewicht vermindert das Ausmaß der Abschirmung, die für den Behandlungsraum erforderlich ist, wodurch wiederum die Installationskosten verringert werden. Diese Installation wird auch vereinfacht, weil eine stationäre Patientenliege 6 benutzt wird, die deshalb als fester Teil der Vorrichtung angeordnet werden kann. Demgemäß kann diese Ausbildung als vollständige Radiotherapievorrichtung mit geringsten Kosten betrachtet werden, die beispielsweise in Entwicklungsländern benutzbar ist.
  • Dieses System könnte aufgebaut werden, indem eine KeV-Bilderzeugungsquelle SO und ein Bilddetektor 100 hinzugefügt werden. Dies ermöglicht dann eine genauere Behandlungsplanung, indem eine elektronische Bildabtastung erfolgt. Wenn außerdem ein Bilddetektor 100 vorgesehen wird, dann wird eine gleichzeitige Verifikation während der Behandlung möglich, weil die relative Drehung zwischen den beiden Teilen des Hohlkörpers 501, 502 die Möglichkeit schafft, dass die Bilderzeugungseinrichtung 100 der Bilderzeugungsquelle SO gegenüberliegend angeordnet wird, um die Abbildung durchzuführen oder gegenüber der Behandlungsquelle 4 zur Verifikation.
  • Die übliche Benutzung von zwei getrennten Vorrichtungen zur Lokalisierung bzw. Simulation und zur Behandlung bewirkt, dass die Simulation der Behandlung über einen anderen Kollimator durchgeführt wird, als mit jenem, der zur Behandlung selbst verwendet wird. Die Vorrichtung gemäß diesem Ausführungsbeispiel hat zusätzlich zur Verminderung der Kosten durch Anwendung eines einzigen Kollimators noch den Vorteil, dass die Behandlungssimulation unter Benutzung des gleichen Kollimators durchgeführt wird, der auch zur Behandlung selbst Anwendung findet. Dies bewirkt, dass die Behandlungsstrahlen exakt konform mit der simulierten Behandlung sind und Differenzen in der Strahlform infolge unterschiedlicher Kollimatorgestaltungen nicht auftreten können. Früher wurde es als nicht zweckmäßig angesehen, einen MeV-Kollimator in einer Simulationsvorrichtung anzubringen, die eine KeV-Bilderzeugungsquelle besitzt.
  • Ein verbessertes System oder ein weiter aufgebautes System könnte ein Computertomographie-Abtastsystem aufweisen, um eine genauere Berechnung der Tumorgestalt vornehmen zu können. Die Benutzung eines Mehrlamellenkollimators würde dann ein Behandlungsprogramm ermöglichen, das beträchtlich gegenüber den Garantiebestimmungen dieses Abtastsystems verbessert ist.
  • Das Radiotherapiesystem gemäß vorliegender Erfindung kann als transportables System ausgebildet werden, weil es diese einheitliche Konstruktion besitzt. Die Benutzung von Strahlblenden 102, 104 kann eine ausreichende Abschirmung gewährleisten, um eine Behandlung in einem Kraftwagen durchzuführen, so dass das System als transportable Einheit ausgebildet werden kann. Dies schafft die Möglichkeit, dass das System zwischen Regionen ausgetauscht werden kann, die selbst nicht die genügenden Finanzen besitzen oder nicht die genügende Erfahrung haben, um ein solches System zu installieren und zu betreiben.
  • Der innere Teil des Hohlkörpers 501 kann eine Öffnung 108 aufweisen (diese ist nur in 10 dargestellt), die dann, wenn sie auf die Behandlungsquelle (und die Bilderzeugungsquelle) ausgerichtet ist, eine Wartung der Behandlungsquelle (und der Bilderzeugungsquelle) ermöglicht, ohne dass der Kollimator entfernt werden müsste. Die bisherigen Systeme erforderten die Abnahme des Kollimators, um den Behandlungskopf zugänglich zu machen, der eine regelmäßige Wartung erfordert. Wie oben erwähnt, umfasst ein MeV-Mehrlamellenkollimator schwere Bauteile, um die erforderliche Strahlabsorption zu ermöglichen, und diese können im typischen Fall ein Gewicht von etwa 0,5 Tonnen aufweisen. Die Vorrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel verringert demgemäß die Wartungskosten, und es wird unnötig, den Kollimator zu entfernen. Die Öffnung 108 kann auch den Durchtritt für den Bilderzeugungsstrahl IB durch den inneren Teil 501 des Hohlkörpers bilden, wie dies in 10 dargestellt ist.
  • Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Ausrüstung ermöglichen es, dass das System für jede Art der Behandlung einsetzbar ist, und zwar ausgehend von einem Grundsystem, das normalerweise benutzt wird für eine pallative Behandlung bis zu einem verbesserten Cone-Beam-Computertomographie-System. Eine Behandlungstechnik kann unter der Entwicklung durch den Anmelder bei jedem Ausführungsbeispiel der Erfindung angewendet werden, wie dies im Folgenden beschrieben wird.
  • Es wurden verschiedene Radiotherapiebehandlungstechniken entwickelt, die eine Vorrichtung benutzten, die ähnlich jener ist, die in 1 dargestellt ist.
  • Eine derartige Technik, die Tomotherapie, umfasst eine scheibchenweise Behandlung (und Bildabtastung) eines Tumors. Es wird ein erforderliches Dosierungsverteilungsmuster für jedes Scheibchen geschaffen, und diese Dosis wird durch einen fächerartig gestalteten Strahl angewandt. Die Behandlung jedes Scheibchens erfordert eine einzige Gestelldrehung mit unterschiedlichen fächerartig gestalteten Strahlen, die unter unterschiedlichen Gestellwinkeln aufgebracht werden. Der Patient wird scheibchenweise durch die Radiotherapievorrichtung geschoben, um eine Behandlung des gesamten Behandlungsbereichs durchzuführen. Obgleich ein sehr genaues Dosierungsverteilungsmuster erlangt werden kann, so können sich Probleme bei der Anpassung der Strahlungsfelder benachbarter Scheibchen und bezüglich einer verlängerten Behandlungszeit ergeben, wenn eine große Zahl von Scheibchen zu berücksichtigen ist.
  • Die Erfindung befasst sich mit einer anderen Anordnung, bei der der Radiotherapiestrahl im Wesentlichen den gesamten Tumorbereich bedeckt. So wird anstelle eines Fächerstrahls, der scheibchenweise in den Patienten eindringt, eine zweidimensionale Strahlbedeckung benutzt, beispielsweise ein quadratischer Bereich, und die Umhüllung des Strahlbündels kann beispielsweise als Pyramide mit quadratischer Basis betrachtet werden. Infolgedessen ermöglicht eine einzige Drehung des Gestells, oder im Falle der Erfindung eine einzige Drehung der Trommel, eine darzureichende Dosierung für das gesamte Behandlungsvolumen des Patienten. Das Verteilungsmuster des zweidimensionalen Bereichs, der vom Strahl bedeckt wird, wird durch einen Mehrlamellenkollimator oder einen anderen Kollimator (Blendenanordnung) gesteuert, der eine zweidimensionale Begrenzung der Strahlbündelform bewirkt, beispielsweise in eine rechteckige Form gewählter Abmessungen.
  • Eine vorgeschlagene Behandlungstechnik, die gemäß diesem Prinzip arbeitet, projiziert diese Strahlen aus einer begrenzten Zahl, beispielsweise aus 5 bis 7 Richtungen. Jeder dieser Strahlen ist für jeden Elementarabschnitt des Strahlbereichs intensitätsmoduliert, was zur Folge hat, dass eine genügend genaue Dosierungsverteilung aus der begrenzten Zahl von Strahlpositionen möglich wird. Jeder der begrenzten Zahl von Strahlen hat ein komplexes Dosierungsverteilungsmuster, das eine lange Zeit braucht, um eingegeben zu werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Intensität durch Änderung des Arbeitszyklus der Lamellen des Mehrlamellenkollimators bewirkt wird. Außerdem ist wegen der begrenzten Zahl der erzeugten Strahlen ein optimales Verteilungsmuster für jeden dieser Strahlen erforderlich, damit die Gesamtdosisverteilung mit der erforderlichen Genauigkeit eingehalten wird. Im Hinblick darauf ist es erwünscht, die Lage des Patienten zwischen den Strahlabgaben zu verändern, da ein schräger Eintrittswinkel erforderlich sein kann oder ein schräger Winkel für die gesamte Behandlung notwendig ist. Infolgedessen kann es notwendig sein, einen Bereich um den Patienten herum zu schaffen, der dem Behandlungspersonal die Möglichkeit schafft, eine Positionierung während des Behandlungsverfahrens durchzuführen. Obgleich die erfindungsgemäße Vorrichtung benutzt werden kann, um eine derartige Behandlungstechnik durchzuführen, bei der die Patientenliege 6 beispielsweise um die Trägerachse 8 gedreht wird, so ist die erfindungsgemäße Vorrichtung jedoch besser geeignet für eine Behandlungstechnik, die keine Manipulation des Patienten während des Behandlungsverfahrens erfordert. Dies ist ein Ergebnis der abgeschlossenen Natur der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Beispielsweise kann die obige Technik durchgeführt werden, ohne schräge Eintrittswinkel vorzusehen.
  • Wie oben erläutert, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung und insbesondere das zweite Ausführungsbeispiel für einen Bereich sehr unterschiedlicher Behandlungstechniken gemäß unterschiedlichen Abbildungssystemen und Behandlungsköpfen geeignet, die benutzt werden können. Jedoch ist die Erfindung auf dem Gebiet fortgeschrittener Behandlungstechniken insbesondere dann geeignet, wenn vom Computer erzeugte Abtastbilder und komplexe Strahlverteilmuster erforderlich sind, um eine alternative Behandlungstechnik durchzuführen, die gegenwärtig von der Anmelderin entwickelt wird.
  • Diese neuartige Technik benutzt durch einen Mehrlamellenkollimator geformte Felder, die ihre Form während der Drehung der Trommel ändern, um die für die Behandlung erforderliche Dosierung am Behandlungsziel abzugeben. Diese Felder haben eine feste Intensität während der Drehung der Trommel, und es ist eine Anzahl von Trommeldrehungen erforderlich, um ein komplexes Intensitätsmuster aufzubauen. So wird die Behandlung über eine Anzahl von Kreisbogen durchgeführt, von denen jeder eine unterschiedliche Folge von Feldformen besitzt, und diese Feldformen werden im typischen Fall alle 5° neu definiert. Die Zahl von Kreisbogen, die erforderlich ist, um das Intensitätsverteilungsmuster zu erhalten, kann in der Größenordnung von 5 und einer einzigen Drehung des Hohlkörpers sein, und eine einzige Drehung kann etwa 4 Minuten dauern. Insbesondere braucht während der Drehung des Hohlkörpers der Mehrlamellenkollimator keine Intensitätsmodulation durchzuführen, sondern er ändert nur die Form des abgegebenen Strahlbündels.
  • Die Gesamtintensitätsverteilung muss in einzelne Intensitätsverteilungen für jeden Strahlabgabe-Gestellwinkel vermindert werden. Jede dieser einzelnen Verteilungen wird dann in Abschnitte reduziert, die der Strahlform entsprechen, die von den Lamellen des Mehrlamellenkollimators abgegeben wird. Es kann erforderlich sein, den Kollimator zwischen Winkeln des Hohlkörpers zu drehen, da es gewisse Kollimatorwinkel gibt, über die der Mehrlamellenkollimator eine beste Übereinstimmung mit der erforderlichen Feldform liefert.
  • Nachdem die Intensitätsverteilung für eine spezielle Lamelle des Mehrlamellenkollimators für eine bestimmte Lage bekannt ist, ist es notwendig, die Intensitätsverteilung als Kombination von Intensitätsmustern zu definieren, die durch den Mehrlamellenkollimator (nämlich kontinuierliche Streifen) aufeinanderfolgend aufgebracht werden können.
  • Dieses Prinzip lässt sich am besten in Verbindung mit 13 erläutern. Der Teil gemäß 13(a) zeigt das gewünschte Intensitätsprofil, das unter einem bestimmten Trommelwinkel längs eines Streifens ausgegeben werden soll, der durch ein Paar von Lamellen eines Mehrlamellenkollimators definiert wird. Wie in 13(b) dargestellt, kann die gewünschte Intensität durch ein Stufenprofil angenähert werden, das in diesem Fall drei unterschiedliche Intensitätspegel besitzt. Um dieses Intensitätsprofil in das Profil umzuwandeln, das durch aufeinanderfolgende Lamellenpositionen während aufeinanderfolgender Kreisbogen der Behandlung durchgeführt wird, gibt es eine Anzahl möglicher Lösungen. Jede dieser Lösungen ist in 13(c) dargestellt. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten der Wahl, wie die entsprechenden Teile aufgebracht werden können.
  • Die Tatsache, dass es mehrere Wege gibt, das gewünschte Intensitätsprofil über eine Anzahl von Kreisbögen zu erreichen, ermöglicht es, die Lamellenpositionen zu wählen, die die Bewegung der Lamellen des Mehrlamellenkollimators während der Drehung der Trommel vermindern. Das in 13 dargestellte Verfahren nimmt an, dass die gleiche Intensität für jeden Behandlungsbogen aufgebracht wird. Es können jedoch auch unterschiedliche Intensitäten während der verschiedenen Trommeldrehungen aufgebracht werden, und dies ändert die Art und Weise, wie das gewünschte Intensitätsprofil zerlegt wird.
  • Einige Lamellenpaare müssen an bestimmten Punkten über den Bogen geschlossen werden, und die Anordnung wird so getroffen, dass das Schließen der beiden Lamellen am Rand des Kollimatorbereichs stattfindet, da das Schließen von zwei Lamellen nicht vollständig den Durchtritt der Strahlung verhindern kann. Um eine übermäßige Bewegung der Lamellen zu verhindern, wird das vorherige und das folgende Zerlegungsmuster in der Weise ausgewählt, dass der erforderliche Bewegungspfad der Lamellen so klein als möglich gehalten wird.
  • Für Bögen mit gleichen Feldformen bei allen Winkeln kann eine hohe Dosisrate und eine hohe Trommeldrehzahl angewandt werden, was zu einer verringerten Gesamtstrahlzeit führt.
  • Ein Vorteil dieses Systems besteht darin, dass keine Drehung der Patientenliege während der Drehung der Trommel erforderlich ist. Es gibt auch keinen theoretischen Grund, warum ein schräger Eintrittswinkel für die Behandlung erforderlich sein könnte, obgleich dies erwünscht sein kann als Folge von Planungsbetrachtungen, die nicht auf die erforderliche Dosisverteilung bezogen sind. Da die Behandlung keine Bewegung des Patienten während der Drehung der Trommel erfordertlich macht, besteht keine Notwendigkeit, den Patienten leicht zugänglich zu machen, und die Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in besonderer Weise für diese Behandlungstechnik geeignet.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst daher vorzugsweise nicht dargestellte Steuermittel zur Schaffung eines ersten Strahls mit einer ersten festen Intensität und zur Steuerung des Mehrlamellenkollimators während der Drehung der Trommel und zur Schaffung eines zweiten Strahls einer zweiten festen Intensität und zur Steuerung des Mehrlamellenkollimators während der zweiten Drehung der Trommel. Die ersten und zweiten Intensitäten können die gleichen sein, wie es die Situation ist, welche in Verbindung mit 13 beschrieben wurde, obgleich auch unterschiedliche Intensitäten angewandt werden können.
  • Wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Heilbehandlung eingesetzt wird und eine fortschreitende Behandlung angesetzt wird, dann wird die Vorrichtung vorzugsweise so eingerichtet, dass die oben beschriebene verbesserte Behandlungstechnik durchgeführt werden kann. In einem solchen Fall müssen die Steuermittel aufeinanderfolgend eine Anzahl von Strahlen fester Intensität liefern, entsprechend der Zahl der erforderlichen Bogendrehungen. Dies hängt von der Dosisintensitätsverteilung ab, die angewandt werden muss.
  • Nach dem Lesen der vorstehenden Beschreibung ergeben sich weitere Modifikationen und Abänderungen für den Fachmann. Derartige Modifikationen und Abänderungen können solche Merkmale umfassen, die auf diesem Gebiet bereits bekannt sind, und sie können anstelle oder zusätzlich zu den Merkmalen benutzt werden, die hierbei beschrieben wurden. Es wurden Ansprüche in dieser Anmeldung formuliert, die auf die Anwendung verschiedener Merkmalskombinationen gerichtet sind. Es ist jedoch klar, dass der Rahmen der Offenbarung der vorliegenden Erfindung auch neuartige Merkmale oder Kombinationen von Merkmalen umfassen soll, die hierin entweder explizit oder implizit beschrieben wurden, unabhängig davon, ob sie sich auf die gleiche Erfindung beziehen, wie sie in irgendeinem Anspruch beansprucht ist und unabhängig davon, ob die gleichen technischen Probleme wie in der vorliegend beanspruchten Erfindung behandelt werden. Die Anmelderin erklärt, dass neue Ansprüche auf diese Merkmale und/oder Kombinationen solcher Merkmale während des Verfahrens vorliegender Erfindung oder bei weiteren Anwendungen formuliert werden können, die hieraus resultieren.

Claims (14)

  1. Apparat (1) zur Behandlung eines Patienten durch Exposition eines Behandlungsbereichs des Patienten (2) gegenüber Strahlung, wobei der Apparat Folgendes umfasst: eine Stütze (3); einen Hohlkörper (50) mit einer zentralen Öffnung (50a), der einen durch den Körper verlaufenden Passageweg definiert, wobei der Hohlkörper an der Stütze befestigt ist, damit er um eine Zentralachse des Hohlkörpers rotierbar ist; eine am Hohlkörper befestigte Strahlentherapiequelle (4) dergestalt, damit sie mit dem Hohlkörper rotierbar ist und zum Projizieren eines Strahlentherapie-Strahls im Passageweg, der die Zentralachse des Hohlkörpers kreuzt; ein Blendensystem zur kontrollierbaren teilweisen Begrenzung der Projektionsfläche des Strahls; und eine Patientenliege (6) zur Aufnahme des Patienten und die mindestens teilweise durch den Passageweg verläuft und die dergestalt positioniert ist, dass eine unbegrenzte Projektionsfläche des Strahls angepasst wird, um den gesamten Behandlungsbereich des Patienten abzudecken, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlentherapie-Strahl im Passageweg projiziert wird.
  2. Apparat nach Anspruch 1, worin die Strahlentherapiequelle einen linearen Teilchenbeschleuniger einschließt, der im Hohlkörper angeordnet ist, der in einer Ebene verläuft, die im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse der Patientenliege liegt.
  3. Apparat nach Anspruch 2, worin der Passageweg im Wesentlichen zylindrisch ist und der Apparat weiter Ablenkungsmittel (40) zum Ablenken des vom linearen Beschleuniger produzierten Teilchenstrahls in eine im Wesentlichen radiale Richtung in Bezug auf den zylindrischen Passageweg umfasst.
  4. Apparat nach einem der vorangehenden Ansprüche, worin die Patientenliege an den Hohlkörper gekoppelt ist, wobei die Kopplung so angeordnet ist, um eine Drehbewegung der Patientenliege (6) um die Rotationsachse des Hohlkörpers (50) zu erlauben, und ein Mittel zur Aufrechterhaltung der Patientenliege (6) in einer im Wesentlichen konstanten Lage in Bezug auf eine fixierte Bezugsebene bereitgestellt ist.
  5. Apparat nach Anspruch 4, worin die Kopplung dergestalt angeordnet ist, um eine Translationsbewegung der Patientenliege (6) in Bezug auf den Körper (50) in einer oder mehreren Richtungen) parallel zu einer oder senkrecht auf eine Projektionsachse des Strahls zu erlauben.
  6. Apparat nach einem der vorangehenden Ansprüche, weiter umfassend eine bildgebende Strahlungsquelle (SO), die am Hohlkörper (50) befestigt ist und eine Strahlungsdetektionsvorrichtung (SE), die am Hohlkörper (50) an einer Stelle befestigt ist, die sich der bildgebenden Strahlungsquelle (SO) gegenüber befindet.
  7. Apparat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, worin der Hohlkörper (50) Folgendes umfasst: ein Innenteil, in dem der Passageweg definiert ist und ein Außenteil, wobei die Innen- und Außenteile in Bezug zueinander rotierbar sind, wobei die Strahlentherapiequelle (4) am Außenteil des Hohlkörpers (50) befestigt ist und das Blendensystem am Innenteil des Hohlkörpers (50) befestigt ist.
  8. Apparat nach Anspruch 7, worin eine bildgebende Quelle (SO) am Außenteil des Hohlkörpers (50) in einer Position befestigt ist, die aus der Strahlentherapiequelle (4) verschoben ist, wobei die relative Rotation zwischen den beiden Teilen der Strahlentherapiequelle (4) der bildgebenden Quelle ermöglicht, mit dem Blendensystem abgeglichen zu werden.
  9. Apparat nach Anspruch 8, worin die bildgebende Quelle (SO) eine Lichtquelle umfasst.
  10. Apparat nach Anspruch 8, worin die bildgebende Quelle (SO) eine Röntgenquelle umfasst, und der Apparat (1) weiter eine Röntgenbild-Detektionsvorrichtung umfasst, die am Innenteil des Hohlkörpers (50) gegenüber vom Blendensystem befestigt ist.
  11. Apparat nach Anspruch 10, worin die Röntgenbild-Detektionsvorrichtung vom Innenteil des Hohlkörpers (50) dergestalt gleitbar aufgenommen wird, um zwischen einer ersten Position gegenüber dem Blendensystem und einer aus der ersten Position verschobenen zweiten Position, wobei der Verschiebungswinkel zwischen den beiden Positionen dem Verschiebungswinkel zwischen der bildgebenden Quelle (SO) und der Strahlentherapiequelle (4) entspricht.
  12. Apparat (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, worin das Blendensystem eine Tiefenblende umfasst.
  13. Apparat (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend Kontrollmittel zur Kontrolle der Strahlentherapiequelle (4), um einen ersten Strahl von einer ersten fixierten Intensität und Kontrolle des Blendensystems bereitzustellen, um die Projektionsflächen des Strahles bei einer Vielzahl von Positionen des Hohlkörpers während einer ersten Rotation des Hohlkörpers (50) selektiv zu begrenzen und zur Kontrolle der Strahlentherapiequelle (4), um einen zweiten Strahl von einer zweiten fixierten Intensität und Kontrolle des Blendensystems, um die Projektionsfläche des zweiten Strahls bei einer Vielzahl von Positionen des Hohlkörpers (50) während einer zweiten Rotation des Hohlkörpers (50) bereitzustellen.
  14. Transportierbares Strahlentherapiesystem umfassend ein Vehikel mit einem Kompartiment, in dem ein Apparat (1) zur Behandlung eines Patienten (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche untergebracht ist.
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