DE69633706T2 - Orthodontische Klammer und angepasste Einrichtung zum Aushärten mittels Licht - Google Patents

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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C7/00Orthodontics, i.e. obtaining or maintaining the desired position of teeth, e.g. by straightening, evening, regulating, separating, or by correcting malocclusions
    • A61C7/12Brackets; Arch wires; Combinations thereof; Accessories therefor
    • A61C7/14Brackets; Fixing brackets to teeth
    • A61C7/16Brackets; Fixing brackets to teeth specially adapted to be cemented to teeth
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    • A61C7/146Positioning or placement of brackets; Tools therefor

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine verbesserte orthodontische Klammer und eine Einrichtung zum Aushärten mittels Licht, die zusammen für erhöhte Haftfestigkeit zwischen der Klammer und dem Zahn und insbesondere unter einem mittleren Abschnitt des Klammerbodens sorgen.
  • Bei der orthodontischen Behandlung werden die Zähne in die gewünschte Richtung geschoben, um korrekte Okklusion zu erhalten. Während der Behandlung werden winzige geschlitzte orthodontische Vorrichtungen, die als Klammern bekannt sind, mit den Zähnen verbunden, und ein Bogendraht wird in den Schlitz jeder Klammer eingeführt. Der Bogendraht bildet eine Bahn zur Führung der Verschiebung der Zähne in die orthodontisch korrekten Stellungen.
  • Viele handelsübliche orthodontische Klammern können mit einem orthodontischen Kleber direkt mit der Zahnoberfläche der Patienten verbunden werden. Einige Kleber, wie z. B. der Kleber der Marke CONCISE (von 3M Unitek) werden in Form von zwei zunächst separaten Komponenten geliefert, die nach dem Vermischen selbsthärtend sind. Diese Zweikomponenten-Kleber haben aber eine eingeschränkte „Arbeitszeit", während der der Kieferorthopäde den Kleber auf den Boden der Klammer aufbringen, die Klammer auf den Zahn setzen und sie in eine bestimmte gewünschte Position auf dem Zahn schieben kann, bevor der Kleber beginnt auszuhärten.
  • Andere Kleber, wie z. B. der Kleber der Marke TRANSBOND (auch von 3M Unitek), sind lichthärtbar und beginnen auszuhärten, sobald eine Lichtquelle auf den Kleber gerichtet wird. Lichthärtbare Kleber werden von vielen Kieferorthopäden bevorzugt, weil die Länge der „Arbeitszeit" je nach Bedarf gewählt werden kann. Im Gebrauch kann die Klammer vorsichtig auf den Zahn des Patienten platziert und je nach Wunsch so lange verschoben werden, bis der Kieferorthopäde mit der Position der Klammer zufrieden ist. Vorteilhaft härtet der Kleber erst, wenn eine Lichtquelle auf den Kleber gerichtet wird.
  • Im Lauf der Jahre wurde schon häufig versucht, die Festigkeit der Verbindung zwischen Klammer und Zahn zu verbessern. Einige Klammern besitzen beispielsweise am Boden eine Außenseite, die aufgeraut, eingeritzt oder leicht vertieft ist, während andere Klammern eine Bodenfläche aufweisen, die ein oder mehrere Schichten unregelmäßig geformter Fragmente oder kugelförmiger Teilchen aufweist. Solche Bodenflächen bieten einen vergrößerten Oberflächenbereich für den Kontakt mit dem Kleber, um die Festigkeit der Verbindung zwischen Klammer und Zahn zu erhöhen.
  • Bestimmte Klammern haben Böden mit hinterschnittenen Regionen. Hinterschneidungen im Boden ermöglichen es dem Kleber nach dem Aushärten eine mechanische Verriegelung mit der Klammer einzugehen. Die oben erwähnten unregelmäßig geformten Fragmente oder kugelförmigen Teilchen können beispielsweise hinterschnittene Regionen darstellen. Als weiteres Beispiel haben die Böden einiger Klammern ein feinmaschiges Metall"gitter" oder Polster, das für mechanische Verriegelung sorgt, wenn es in den ausgehärtete Kleber eingebettet ist. Andere Klammern, wie z. B. die in US Designpatent Nr. 290.040 gezeigte, besitzen eine Reihe von hinterschnittenen Rillen, die eine mechanische Verriegelung mit dem ausgehärteten Kleber bereitstellen. US Patente Nr. 4.094.068, 4.952.142 und 5.435.720 beschreiben Klammern mit Böden mit peripheren Löchern oder Kerben, durch die der Kleber fließen kann und einen vergrößerten Kopf formen kann, der zur Verbesserung der Retention der Klammer auf dem Zahn dient. US-A-4 952 142 wurde zur Definition von Anspruch 1 in der zweiteiligen Form verwendet.
  • Es besteht im Stand der Technik aber nach wie vor ein Bedarf zur Verbesserung der Festigkeit der Verbindung zwischen bestimmten Arten von Klammern und den Zähnen des Patienten, um spontanes, unbeabsichtigtes Ablösen der Klammer während der Behandlung zu vermeiden. In einigen Fällen kann die Festigkeit der Verbindung nicht ausreichen, um die Klammer auf dem Zahn zu halten, wenn die Klammer relativ hohen Kräften ausgesetzt wird, beispielsweise wenn der Patient in ein relativ hartes Nahrungsmittel beißt. In anderen Fällen kann sich die Klammer durch Kräfte, die auf den Bogendraht aufgebracht werden, durch orthodontische Hilfsmittel oder durch mit der Klammer verbundene orthodontische Befestigungen lösen. Vorzeitiges Ablösen von orthodontischen Klammern ist sowohl für den Kieferorthopäden als auch für den Patienten ein Ärgernis, das vermieden werden sollte, weil der Patient normalerweise wieder den Kieferorthopäden aufsuchen muss, damit die gelöste Klammer wieder festgeklebt oder durch eine neue Klammer ersetzt werden kann, um die Behandlung wieder aufzunehmen.
  • In jüngster Zeit richteten sich die Versuche auf die Erhöhung der Haftfestigkeit bei Gebrauch eines lichthärtbaren Klebers in Verbindung mit einer Metallklammer. Bei der Verwendung eines lichthärtbaren Klebers mit einer Klammer aus durchscheinendem oder durchsichtigem Kunststoff, Keramik oder einem anderen Material, geht das Licht vom Härtungsgerät in der Regel durch die Klammer und härtet den größten Teil des Klebers, oder den gesamten Kleber, zwischen Klammerbasis und Zahn. Metallklammern blockieren aber erheblich den Durchgang von Licht zum mittleren Abschnitt der Klammerbasis, so dass Kleber neben dem mittleren Abschnitt nicht härtet. Das für die Härtung verwendete Licht wird häufig über zwei oder mehr Ränder der Basis von Metallklammern auf den Kleber gerichtet, aber dabei kann es sein, dass keine ausreichende Menge des Klebers soweit gehärtet wird, dass unbeabsichtigtes Ablösen der Klammer beim Aufbringen einer relativ hohen Kraft verhindert wird.
  • Eine weitere Schwierigkeit, die manchmal beim Ankleben von orthodontischen Klammern anzutreffen ist, hängt mit der Entfernung von überschüssigem Kleber nach der Platzierung der Klammer, aber vor der Aushärtung des Klebers zusammen. Oftmals wird die Klammer vorsichtig an einer ausgewählten Stelle positioniert, wonach auf die Klammer Druck aufgebracht wird, damit die Klammer im Kleber sitzt. Der Kieferorthopäde bringt auf der Klammerbasis vor dem Setzen häufig eine überschüssige Klebermenge auf, um sicherzustellen, dass die gesamte Fläche der Basis mit dem Kleber in Berührung ist und die Möglichkeit von Luftbläschen oder Leerräumen zwischen der Klammer und dem Zahn an Stellen ohne Kleber verhindert wird. Beim Setzen wird der überschüssige Kleber unter der Klammerbasis heraus und in Bereiche des Zahns des Patienten neben der Peripherie der Klammerbasis gedrückt. Mit einem Dentaluntersuchungsgerät oder einem anderen Instrument wird dann der herausgedrückte Kleber von der Oberfläche des Zahns aufgenommen und entfernt.
  • Bei der Entfernung des überschüssigen Klebers kann das Untersuchungsgerät aber an der Klammer anschlagen und sie leicht aus ihrer beabsichtigten Stellung verschieben. In diesen Fällen ist es häufig nicht ratsam, die Klammer einfach wieder zurück in ihre ursprüngliche Stellung zu schieben, weil der unter der Klammerbasis zurückbleibende Kleber unter Umständen für eine zufriedenstellende Verbindung nicht mehr ausreicht und Leerräume entstehen können. Statt dessen wird in der Praxis in der Regel empfohlen, die Klammer und den Kleber vom Zahn zu entfernen, eine zusätzliche Klebermenge auf die Klammerbasis aufzubringen, die Klammer wieder auf dem Zahn zu positionieren und zu setzen und den frisch herausgedrückten Kleber zu entfernen. Dieser Vorgang ist etwas zeitraubend.
  • EP-A-0 920 840 offenbart eine Lichthärtungsanordnung für den Dentalgebrauch. Die Lichthärtungsanordnung hat einen kleinen Lichtleiter an ihrer Spitze zum Aushärten von Verbundharz oder einem Inlay in einer Zahnhöhle. In EP-A-0 920 840 wird aber nicht vorgeschlagen, dass die Lichtanordnung mit einer orthodontischen Klammer verbunden oder in Verbindung mit dieser verwendet werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung überwindet die oben im Zusammenhang mit herkömmlichen Klammern, Lichthärtungseinrichtungen und Verfahren aufgeführten Probleme, indem sie verbesserte Verfahren und Geräte zum Verbinden eines Teils des Klebers, der sich direkt zwischen einem mittleren Abschnitt der Klammerbasis und dem Zahn des Patienten befindet, bereitstellt. Falls gewünscht können die hierin beschriebenen Verfahren und Geräte vorteilhaft zum vorübergehenden Fixieren der Klammer auf dem Zahn ohne Aushärten des Klebers, der aus den peripheren Rändern der Klammerbasis beim Setzen der Klammer gedrückt wurde, verwendet werden. Wenn die Klammer auf diese Weise vorübergehend auf dem Zahn befestigt wurde, kann der überschüssige herausgedrückte Kleber problemlos mit einem Dentaluntersuchungsgerät oder einem anderen Instrument entfernt werden, während der ausgehärtete Teil des Klebers eine Bewegung der Klammer verhindert, wenn das Untersuchungsgerät versehentlich dagegen stößt. Nach der Entfernung des herausgedrückten Klebers kann die Aushärtungseinrichtung zum Aushärten von Teilen des Klebers zwischen den peripheren Rändern der Klammerbasis und dem Zahn verwendet werden, um die Festigkeit der Klebeverbindung auf einen für die kieferorthopädische Behandlung nützlichen Wert zu erhöhen.
  • Insbesondere betrifft die Erfindung in einem Aspekt die Kombination aus einer orthodontischen Klammer und einer Einrichtung zum Aushärten mittels Licht. Die Kombination weist eine orthodontische Klammer mit einer Basis mit einer Außenfläche zum direkten Verbinden mit einem Zahn auf, wobei die Basis einen mittleren Abschnitt mit mindestens einer Öffnung aufweist. Die Basis weist ferner einen Körper auf, der sich von der Basis in einer von der Außenfläche weg weisenden Richtung erstreckt. Die Klammer weist ferner mindestens einen Zugflügel auf, der sich von einem Körper aus nach außen erstreckt, und den Schlitz neben dem (den) Zugflügel(n) zum Aufnehmen eines Bogendrahts. Der Körper weist einen mittleren Abschnitt mit einem Durchgang aufweist, der mit der (den) Öffnung(en) in der Basis ausgerichtet ist. Die Kombination weist ferner eine Einrichtung zum Aushärten mittels Licht mit einem Gehäuse mit einem äußeren Endabschnitt auf, der eine Größe aufweist, die zur Aufnahme im Durchgang des Klammerkörpers ausreicht. Die Einrichtung zum Aushärten mittels Licht weist eine Lichtquelle auf, die mit dem Gehäuse verbunden ist, um Licht vom äußeren Endabschnitt auszusenden, um den Kleber in Kontakt mit dem mittleren Abschnitt der Klammerbasis auszuhärten, wenn der äußere Endabschnitt des Gehäuses im Durchgang aufgenommen ist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine orthodontische Klammer mit einer Basis mit einer Außenfläche zum direkten Verbinden mit einem Zahn, wobei die Basis einen mittleren Abschnitt mit mindestens einer Öffnung aufweist. Die Klammer weist ferner einen Körper auf, der sich von der Basis in einer von der Außenfläche weg weisenden Richtung erstreckt. Der Körper weist einen mittleren Abschnitt mit einem Durchgang auf. Mindestens ein Zugflügel erstreckt sich vom Körper aus nach außen und ein Schlitzt befindet sich neben dem (den) Zugflügel(n) zum Aufnehmen eines Bogendrahts. Der Körper weist einen Durchgang auf, der mit der (den) Öffnung(en) in der Basis zur Aufnahme einer Lichtquelle zum Aushärten eines lichthärtbaren Klebers in Kontakt mit dem mittleren Abschnitt der Basis ausgerichtet ist.
  • Die Erfindung ist besonders vorteilhaft, wenn sie in Verbindung mit Klammern aus einem opaken Material, wie z. B. Edelstahl oder anderen Metallen, verwendet wird, weil durch den Durchgang in der Klammer Licht zu Kleber unter einem mittleren Abschnitt der Klammerbasis gelangen kann, der ansonsten im Wesentlichen ungehärtet bleiben würde. Die Haftfestigkeit zwischen der Klammer und dem Zahn wird dadurch erhöht und die Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten spontanen Ablösens der Klammer im Behandlungsverlauf wird wesentlich verringert.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in den Merkmalen der Ansprüche definiert.
  • Die Erfindung wird nun in Verbindung mit den Zeichnungen ausführlich beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine vordere Draufsicht auf eine orthodontische Klammer, die gemäß den Prinzipien eines Aspekts der vorliegenden Erfindung konstruiert ist, mit Blick auf eine bukkal-labiale Seite der Klammer;
  • 2 eine hintere Draufsicht auf die in 1 gezeigte Klammer, mit Blick auf eine zum Zahn weisende Basisfläche der Klammer;
  • 3 eine Seitenquerschnittsansicht der in 12 gezeigten Klammer entlang Linie 3-3 in 1;
  • 4 eine Seitendraufsicht der in 13 gezeigten Klammer mit Blick auf eine okklusale Seite der Klammer;
  • 5 eine perspektivische Ansicht (nicht maßstabsgerecht) einer Einrichtung zum Aushärten mittels Licht gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung zur Verwendung mit der in 14 gezeigten Klammer;
  • 6 eine Ansicht, die etwas der in 3 ähnelt, mit der Ausnahme, dass die Klammer im Bild auf dem Zahn platziert ist und mit einer Klebermenge in Kontakt ist;
  • 7 eine Ansicht, die etwas der in 6 ähnelt, die aber zusätzlich die in 5 gezeigte Einrichtung zum Aushärten mittels Licht bei deren Bewegung zu einem Durchgang der Klammer zeigt;
  • 8 eine perspektivische Ansicht der Klammer und Einrichtung zum Aushärten mittels Licht wie in 7 gezeigt;
  • 9 eine Ansicht, die etwas der in 7 ähnelt, mit der Ausnahme, dass die Einrichtung zum Aushärten mittels Licht vollständig im Durchgang der Klammer aufgenommen ist, damit der Kieferorthopäde die Klammer zunächst präzise auf dem Zahn positionieren kann, und bei der das Licht anschließend aktiviert wurde, um einen Teil des Klebers direkt unter dem Durchgang auszuhärten;
  • 10 eine perspektivische Ansicht der Klammer und Einrichtung zum Aushärten mittels Licht aus 9;
  • 11 eine Ansicht, die etwas der in 9 ähnelt, mit der Ausnahme, dass Kleber unter dem Durchgang ausgehärtet ist und die Einrichtung zum Aushärten mittels Licht aus dem Durchgang entfernt wurde;
  • 12 eine perspektivische Ansicht (nicht maßstabsgerecht) einer Einrichtung zum Aushärten mittels Licht gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
  • 13 eine fragmentäre perspektivische Ansicht (nicht maßstabsgerecht) einer Einrichtung zum Aushärten mittels Licht gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung; und
  • 14 eine fragmentäre perspektivische Ansicht einer Einrichtung zum Aushärten mittels Licht gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung zusammen mit einer Klammer und einer Klebermenge nach der Platzierung auf einem Zahn.
  • Eine gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung konstruierte orthodontische Klammer wird in 14 und 611 grob mit der Ziffer 20 bezeichnet. Zunächst mit Bezug auf 14 weist die Klammer 20 eine Basis 22 mit einer Außenfläche mit einer bestimmten konkaven Gestalt auf, die der direkten Verbindung mit einem bestimmten Zahn dient. Vorzugsweise hat die konkave Gestalt eine kompakte Kontur, die der konvexen Außenfläche des Zahns entspricht.
  • Die Basis 22 weist einen mittleren Abschnitt mit einer kreisförmigen Öffnung 24 auf (23). Zusätzlich weist die Basis 22 eine Reihe von aufrecht stehenden Zapfen 26 auf, die die Öffnung 24 umgeben. Obwohl dies in den Zeichnungen nicht detailliert zu sehen ist, haben die Zapfen 26 vorzugsweise Außenenden, die in einem Rollverfahren zu pilzförmigen Köpfen umgehämmert werden, die eine mechanische Verriegelung mit einem Kleber einer orthodontischen Klammer nach dem Aushärten des Klebers herstellen.
  • Die Klammer 20 weist einen Körper 28 auf, der sich von der Basis 22 in einer von der Außenfläche der Basis 22 weg weisenden Richtung erstreckt. In der in 1 und 34 gezeigten speziellen Ausführungsform ist die mesial-distale Länge des Körpers 28 (d. h. in einer Richtung, die sich zwischen den mesialen und distalen Seiten des Körpers 28 erstreckt) kleiner als die mesial-distale Länge der Basis 22. Darüber hinaus ist die okklusal-gingivale Höhe des Körpers 28 (d. h. in einer Richtung zwischen den okklusalen und gingivalen Seiten des Körpers 28) kleiner als die okklusal-gingivale Höhe der Basis 22.
  • Die Klammer 20 weist ferner ein Paar beabstandete okklusale Zugflügel 30 auf, die sich in einer bukkal-labialen Richtung (d. h. in einer Richtung zu den Lippen oder Wangen des Patienten) und einer okklusalen Richtung (d. h. in einer Richtung zu den Außenenden oder Spitzen der Zähne des Patienten) vom Körper 28 weg erstrecken. Darüber hinaus weist die Klammer 20 zwei beabstandete gingivale Zugflügel 32 auf, die sich in einer bukkal-labialen Richtung und in einer gingivalen Richtung (d. h. in einer Richtung zum Zahnfleisch des Patienten) erstrecken. Die Zugflügel 30, 32 sind integral mit dem Körper 28 verbunden, der wiederum vorzugsweise integral mit der Basis 22 verbunden ist.
  • Ein Bogendrahtschlitz 34 erstreckt sich in einer allgemein mesial-distalen Richtung über die Klammer 20. Der Bogendrahtschlitz 34 besteht aus einem mesialen Schlitzteil zwischen dem okklusalen Zugflügel 30 und dem gingivalen Zugflügel 32, die mit einer mesialen Seite des Körpers 28 verbunden sind, und einem distalen Schlitzteil zwischen dem okklusalen Zugflügel 30 und dem gingivalen Zugflügel 32, die mit der distalen Seite des Körpers 28 verbunden sind. Wie beispielsweise in 3 gezeigt ist der Boden des Bogendrahtschlitzes 34 (d. h. die Wand des Bogendrahtschlitzes 34, die der Basis 22 der Klammer 20 am nächsten liegt) in einer bukkal-labialen Richtung leicht von einer bukkal-labialen Seite des Körpers 28 beabstandet.
  • Der Körper 28 weist einen mittleren Abschnitt zwischen der mesialen Seite des Körpers 28 (die mit dem mesialen Zugflügelpaar 30, 32 verbunden ist) und der distalen Seite des Körpers 28 (die mit dem distalen Zugflügelpaar 30, 32 verbunden ist) auf. Der mittlere Abschnitt des Körpers 28 weist einen umschlossenen, mittleren Durchgang 36 auf, der an beiden Enden offen ist und vorzugsweise eine zylindrische Seitenwand besitzt. Der Durchgang 36 erstreckt sich von der bukkal-labialen Seite des Körpers 28 zur lingualen Seite des Körpers 28 (d. h. in einer Richtung zu den Wangen des Patienten) und ist mit der kreisförmigen Öffnung 24 der Klammerbasis 22 ausgerichtet.
  • Der Durchgang 36 ist sowohl in einer okklusal-gingivalen Richtung als auch in einer mesial-distalen Richtung mit der Öffnung 24 ausgerichtet und in der gezeigten Ausführungsformen hat die kreisförmige Öffnung 24 denselben Durchmesser und ist am lingualen Ende des Durchgangs 36 angeordnet. Die Mittelachse des Durchgangs 36 verläuft im gestreckten Zustand durch den Bogendrahtschlitz 34 und vorzugsweise durch die Mitte des Bogendrahtschlitzes 34 bei Ansicht in einer okklusal-gingivalen Richtung. Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, verläuft die Mittelachse des Durchgangs 36 parallel zu den okklusalen und gingivalen Wänden, die den Bogendrahtschlitz 34 definieren.
  • Eine Einrichtung zum Aushärten mittels Licht gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung wird mit der Ziffer 40 bezeichnet und ist in 5 und 711 zu sehen. Wie in 5 gezeigt weist die Einrichtung 40 in dieser Ausführungsform ein Fach 42 auf, das eine tragbare Energiequelle, wie z. B. eine aufladbare Batterie, enthält. Das Fach 42 ist mit einem länglichen Gehäuse 44 verbunden.
  • Das Gehäuse 44 ist vorzugsweise derart konstruiert, dass seine Konfiguration repositionierbar ist und in jede einer Vielzahl verschiedener sicht selbst tragender Konfigurationen verändert werden kann. Beispielsweise kann das Gehäuse 44 eine gerade Längsachse aufweisen oder so repositioniert werden, dass es eine gekrümmte Längsachse in einem beliebigen von mehreren unterschiedlichen Bögen aufweist. Das Gehäuse 44 kann durch Bereitstellung einer miteinander verbundenen Reihe von ringförmigen Abschnitten, ähnlich denen, die für gekröpfte Klemmen und dergleichen verwendet werden, konstruiert werden.
  • Das Gehäuse 44 hat einen äußeren Endabschnitt 46 mit einer Lichtquelle. Vorzugsweise ist die Lichtquelle eine Festkörper-Lichtemissionsvorrichtung 48 (nur 5), wie z. B. eine Leuchtdiode. Wie hierin verwendet bedeutet der Begriff „Festkörper-Lichtemissionsvorrichtung" jede Vorrichtung, die elektrische Energie durch die Rekombination von Löchern und Elektronen in elektromagnetische Strahlung umwandelt. Beispiele für Festkörper-Lichtemissionsvorrichtungen sind Halbleiter-Leuchtdioden, Halbleiter-Laserdioden, Polymer-Leuchtdioden und Elektrolumineszenzvorrichtungen (d. h. Vorrichtungen, die elektrische Energie mittels einem festen Phosphor, der einem alternierenden elektrischen Feld ausgesetzt wird, in Licht umwandeln).
  • Fakultativ kann der äußere Endabschnitt 46 eine Fokussierlinse für die Emissionsvorrichtung 48 aufweisen, beispielsweise die kuppelförmige Linse, die herkömmliche Leuchtdioden abdeckt. Diese Linse ist vorzugsweise so geformt, dass eine überwiegende Mehrheit des von der Emissionsvorrichtung ausgesendeten Lichts in einer Vorwärtsrichtung gelenkt wird, die im Allgemeinen parallel zur Längsachse des Gehäuses 44 verläuft.
  • Die Emissionsvorrichtung 48 ist durch ein Drahtpaar (nicht gezeigt), das im Gehäuse 44 zur Batteriequelle im Fach 42 verläuft, verbunden. Eine federbelasteter Fingerschalter 50 ist beweglich mit dem Fach 42 verbunden und elektrisch mit einem der zwischen der Emissionsvorrichtung 48 und der Energiequelle verlaufenden Drähte verbunden. Beim Drücken des Schalters 50 schließt der Schalter 50 den Kreislauf und ermöglicht es der Emissionsvorrichtung 48 Strom von der Energiequelle zu empfangen.
  • Der äußere Endabschnitt 46 weist eine Größe auf, die so gering ist, dass er in den Durchgang 36 passt. Wenn der Durchgang 36 einen Durchmesser von 0,04 Inch (1 mm) aufweist und der äußere Endabschnitt 46 die Form einer Halbkugel aufweist, beträgt der Durchmesser der Halbkugel beispielsweise 0,03 Inch (0,75 mm). Die Halbkugel weist einen Durchmesser auf, der vorzugsweise nur knapp kleiner ist als der Durchmesser des Durchgangs 36.
  • Fakultativ ist der äußere Endabschnitt 46 mit einem Mittel zum problemlosen Lösen von einem orthodontischen Kleber, mit dem er in Berührung steht, ausgestattet. Ein solches Mittel könnte beispielsweise eine Freisetzungsschicht, wie z. B. ein Silikon-Polymer oder einen harten Überzug ähnlich den für die Beschichtung von Brillengläsern verwendeten Überzügen aufweisen.
  • Die Einrichtung zum Aushärten mittels Licht weist ferner eine Lasche 52 auf, die mit dem Gehäuse 44 verbunden ist. In der gezeigten Ausführungsform ist ein Paar Laschen 52 vorgesehen, das sich in entgegengesetzten Richtungen voneinander und vom Gehäuse 44 nach außen weg erstrecken. Die Laschen 52 sind mit einem mittleren zylindrischen Element verbunden, das direkt neben dem äußeren Endabschnitt 46 angeordnet ist. Das Gehäuse 44 erstreckt sich durch eine Bohrung, die durch die Mitte des zylindrischen Elements verläuft.
  • Die Laschen 52 besitzen eine transversale Querschnittskonfiguration, die der Querschnittskonfiguration des Bogendrahtschlitzes 34 komplementär entspricht. Insbesondere besitzen die Laschen 52 eine Breite, die nur knapp kleiner ist als die okklusal-gingivale Breite des Bogendrahtschlitzes 34. In der Regel gibt es orthodontische Klammern mit rechteckigen Bogendrahtschlitzen mit nominalen okklusal-gingivalen Abmessungen von 0,018 Inch (0,46 mm) und 0,022 Inch (0,56 mm). Die Breite der Laschen 52 ist ähnlich wie die okklusal-gingivalen Abmessungen der passenden Bogendrähte etwas kleiner als diese entsprechenden Bogendrahtschlitzabmessungen, damit die Laschen problemlos und ohne unangebrachtes Spiel oder „Hängen" in den Bogendrahtschlitz 34 eingeführt und wieder aus diesem entfernt werden können.
  • Vorzugsweise ist der Abstand zwischen den äußeren Enden der Laschen 52 gleich dem oder etwas größer als der Abstand zwischen den mesialen und distalen Enden des Bogendrahtschlitzes der breitesten zu erwartenden Klammer, so dass eine gute Kontrolle über die Bewegung der Klammer erzielt werden kann, wenn dies gewünscht ist.
  • Fakultativ sind die Laschen 52 mit dem mittleren zylindrischen Element lösbar im Gehäuse 44 aufgenommen und werden durch Reibung oder eine andere Konstruktion, wie z. B. einen Riegel, festgehalten. Dadurch können die Laschen 52, wenn gewünscht, aus dem Gehäuse 44 entfernt und durch andere Laschen ersetzt werden, beispielsweise Laschen mit einer anderen okklusal-gingivalen Abmessung, die anderen Klammern entspricht. Vorzugsweise verhindert die Konstruktion, die die Laschen 52 mit dem Gehäuse 44 verbindet, eine Relativdrehung der Laschen 52 in einem Bogen um die Längsachse des Gehäuses 44, so dass das Gehäuse 44 gedreht werden kann, um die Bewegung und ultimative Platzierung der Klammer 20 zu steuern. Damit die Laschen 52 entfernt werden können, kann das Gehäuse 44 lösbar mit dem Fach 42 verbunden sein oder alternativ kann der äußere Endabschnitt 46 lösbar mit dem Rest des Gehäuses 44 verbunden sein.
  • Fakultativ besitzen die Laschen 52 eine Farbe, die mit dem Material der Klammer 20 kontrastiert, so dass die Laschen 52 leichter beobachtet werden können. Die Laschen 52 können beispielsweise eine schwarze Farbe haben oder mit einem schwarzen Überzug versehen sein, um den Kontrast zwischen den Laschen 52 und der Metallfarbe der Klammer 20 zu verstärken. Dieser Farbkontrast ermöglicht es dem Kieferorthopäden, die Laschen 52 problemlos auszurichten und somit auch den Bogendrahtschlitz 34 mit der gewünschten Okklusalebene des Patienten auszurichten, wenn die Klammer 20 in ihrer beabsichtigte Endposition auf dem Zahn des Patienten geschoben wird.
  • Ein Verfahren zur Anwendung der Einrichtung 40 zum Aushärten mittels Licht mit der Klammer 20 wird durch die Schritte in 611 gezeigt. Zunächst wird lichthärtbarer Kleber 56 (beispielsweise der Kleber der Marke TRANSBOND von 3M Unitek) auf die Klammerbasis 22 in Kontakt mit den Zapfen 26 und über der Öffnung 24 aufgebracht. Danach wird die Klammer 20 mit dem Kleber 56 auf die Außenseite eines Zahns 58 des Patienten gesetzt.
  • Vorzugsweise ist die Menge des zunächst auf die Basis 20 aufgebrachten Klebers 56 größer als die Menge des Klebers 56, der zum letztendlichen Verbinden der Klammer 20 mit dem Zahn 58 benötigt wird. Dadurch werden Teile 60 des Klebers 56 aus den vier peripheren Seiten der Klammerbasis 22 herausgedrückt, wenn die Klammer 20 zum Zahn 58 geschoben wird, bis sie fest sitzt. Die Schiebebewegung und das Herausdrücken des Klebers 56 verringert die Gefahr von Lücken oder Leerräumen im Kleber 56 in den Regionen zwischen der Klammerbasis 22 und der Oberfläche des Zahns 58.
  • Als nächstes und wie in 78 gezeigt wird das Gehäuse 44 der Einrichtung 40 zum Aushärten mittels Licht in der in 7 durch den Pfeil gezeigten Richtung zur Klammer 20 geschoben, derart, dass die mittlere Längsachse des Gehäuses 44 mit dem äußeren Endabschnitt 46 mit der mittleren Längsachse des Durchgangs 36 linear verläuft. Darüber hinaus wird das Gehäuse 44 bei Bedarf um seine Längsachse gedreht, um die Laschen 52 mit dem Bogendrahtschlitz 34 auszurichten. Die Einrichtung 40 zum Aushärten mittels Licht bewegt sich weiter zur Klammer 20, bis der äußere Endabschnitt 46 in den Durchgang 36 eintritt und die Laschen 52 im Bogendrahtschlitz 34 in der in 9 und 10 gezeigten verbundenen Weise aufgenommen werden.
  • Als nächstes verschiebt der Kieferorthopäde die Klammer 20 relativ zum Zahn 58 leicht, um die Klammer 20 in die präzise gewünschte Position auf dem Zahn 58 zu bringen. Der Kieferorthopäde kann beispielsweise die Klammer 20 verschieben, bis der Bogendrahtschlitz 34 mit der Okklusalebene des Patienten ausgerichtet ist und die Ränder der Zugflügel 30, 32 mit der Längsachse des Zahns 58 ausgerichtet sind. Die Positionierung der Klammer 20, einschließlich Bewegungen in okklusal-gingivalen Richtungen, mesial-distalen Richtungen oder Drehbewegungen um die Mittelachse des Durchgangs 36 erfolgen durch Bewegung des Gehäuses 44 relativ zum Zahn 58, da die Laschen 52 und der äußere Endabschnitt 46 der Steuerung der Bewegung der Klammer 20 dienen. Die Laschen 52 dienen auch als Kupplung zur Verbindung des äußeren Endabschnitts 46 mit der Klammer 20.
  • In einigen Fällen muss die Konfiguration des Gehäuses 44 unter Umständen geändert werden, um die Platzierung bestimmter Klammern zu erleichtern. Der Kieferorthopäde kann es beispielsweise vorziehen, das Gehäuse 44 in eine gebogene Konfiguration wie in 5 gezeigt zu biegen, wenn die Einrichtung 40 zum Aushärten mittels Licht zum Ankleben von Klammern an Backenzähnen verwendet wird. Alternativ kann der Kieferorthopäde es vorziehen, die Konfiguration des Gehäuses 44 in Fällen, in denen die Klammer 20 auf relativ gut erreichbare Zähne geklebt werden soll, wie z. B. die mittleren oder seitlichen Zähne des Patienten, in eine gerade Konfiguration zu ändern.
  • Wie in 9 gezeigt wird dann die Festkörper-Emissionsvorrichtung 48 aktiviert, indem der Schalter 50 gedrückt wird. Von der Emissionsvorrichtung 48 ausgesendetes Licht erreicht einen Teil des Klebers (mit der Bezeichnung 62 in 11), der sich zwischen dem mittleren Abschnitt des Klammerkörpers 28 und dem Zahn 58 befindet. Der Kleberteil 62 härtet aus und sorgt für eine „Klebe"verbindung, die die Klammer 20 vorübergehend auf dem Zahn 58 fixiert.
  • Als nächstes wird wie in 11 gezeigt die Einrichtung 40 zum Aushärten mittels Licht von der Klammer 20 entfernt, indem das Gehäuse 44 vom Klammerkörper 28 weg in Richtung des Pfeils bewegt wird, bis der äußere Endabschnitt 46 vom Durchgang 36 und die Laschen 52 vom Bogendrahtschlitz 34 entfernt wurden. Vorzugsweise verwendet der Kieferorthopäde dann ein Dentaluntersuchungsgerät oder ein anderes Instrument, um die herausgedrückten Kleberteile 60 vom Zahn 58 neben den vier peripheren Rändern der Klammerbasis 22 zu entfernen. Der gehärtete Kleberteil 62 verbindet die Klammer 20 mit dem Zahn 58 mit einer Kraft, die ausreicht, um die Klammer 20 normal festzuhalten, wenn beispielsweise beim Reinigungsvorgang gegen die Klammer 20 gestoßen wird. Die Verwendung von Licht im Durchgang 34 führt jedoch nicht zur erheblichen Aushärtung des Klebers 56 außer dem gehärteten Teil 62, so dass die herausgedrückten Kleberteile 60 nicht gehärtet werden und sich problemlos von der Oberfläche des Zahns 58 entfernen lassen.
  • Anschließend werden die restlichen Teile des Klebers 56 zwischen der Klammerbasis 22 und dem Zahn 58 ausgehärtet, indem Licht auf die peripheren Ränder der Klammerbasis 22 gerichtet wird. Wenn gewünscht kann die Einrichtung 40 zum Aushärten mittels Licht bei dieser peripheren Härtung von der Klammer 20 getrennt sein oder eine andere Einrichtung zum Aushärten mittels Licht, die möglicherweise eine größere Lichtintensität aussendet, kann verwendet werden. Vorzugsweise wird das Licht auf mindestens zwei der vier peripheren Ränder der Basis 22 gerichtet, wie z. B. der mesiale und distale Seitenrand der Basis 22.
  • Als alternatives Verfahren kann die Einrichtung 40 zum Aushärten mittels Licht verwendet werden, um die Klammer 20 fest auf den Zahn 58 zu drücken, zusätzlich zur Kontrolle der Bewegung der Klammer 20. Falls gewünscht kann die Klammer 20 vor der Platzierung der Klammer 20 auf der Oberfläche des Zahns 58 mit den Laschen 52 verbunden werden.
  • Ein bedeutender Vorteil der Erfindung ist die Tatsache, dass der Kieferorthopäde Kleber verwenden kann, die weniger viskos sind als herkömmliche für direkte Verklebung verwendete orthodontisch Kleber. Weniger viskose Kleber fließen leichter um die Hinterschneidungen und andere Mikrostrukturen der Klammerbasis 22 als dickere, viskosere Kleber und können so höhere Haftfestigkeiten ergeben als dickere Kleber. Verrutschen der Klammer 20 auf dem Zahn 58 vor Aushärtung des Klebers kann verhindert werden, weil die Einrichtung 40 zum Aushärten mittels Licht die Bewegung der Klammer 20 bis zur Verklebung kontrolliert. In der Vergangenheit wurden jedoch relativ Kleber im Allgemeinen bevorzugt, weil diese Kleber ein Verrutschen der Klammer 20 nach der Platzierung auf dem Zahn 58 verhindern.
  • Vorzugsweise ist die Festkörper-Lichtemissionsvorrichtung 48 eine blaue Leuchtdiode, die Licht mit einer Wellenlänge im Wesentlichen im Bereich von ca. 413 Nanometer bis ca. 535 Nanometer und vorzugsweise die größte Lichtintensität bei einer Wellenlänge von ca. 450 Nanometer aussendet. Geeignete blaue Leuchtdioden sind Nr. NLPB 500 von Nichia Chemical Industries, Ltd. Andere Wellenlängen sind ebenfalls möglich. Die äußere halbkugelförmige Linse der LED ist vorzugsweise so geformt, dass sie in den Durchgang 36 passt und den größten Teils des Lichts entlang der Längsachse des Durchgangs 36 leitet. Vorzugsweise hat das von der Emissionsvorrichtung 48 ausgesendete Licht im Durchgang 36 eine Intensität, die ausreicht, um den Kleberteil 62 in weniger als ca. 10 Sekunden und insbesondere in weniger als ca. 4 Sekunden auszuhärten.
  • Eine zweite Ausführungsform der Einrichtung 40a zum Aushärten mittels Licht gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung ist in 12 gezeigt. Die Einrichtung 40a weist ein Fach 42a auf, das in diesem Fall eine Lichtquelle, wie z. B. eine Glühbirne 43a, enthält. Alternativ kann anstelle der Glühbirne 43a eine einzelne Festkörper-Lichtemissionsvorrichtung, oder eine Reihe von Festkörper-Lichtemissionsvorrichtungen (wie die oben erwähnten blauen Leuchtdioden) aufweisen.
  • Das Fach 42a weist ferner eine Energiequelle mit einer Batterie 41a auf, die elektrisch mit der Glühbirne 43a verbunden ist. Ein federbelasteter Fingerschalter 50a ist beweglich mit dem Fach 42a verbunden. Wenn der Schalter 50a gedrückt wird, aktiviert die Batterie 41a die Glühbirne 43a.
  • Die Einrichtung 40a weist ferner ein längliches Gehäuses 44a auf, das in diesem Fall ein Lichtleitfaserbündel aufweist. Das Lichtleitfaserbündel ist etwas flexibel, aber dennoch ausreichend steif, um bei der Repositionierung eine gewünschte Konfiguration beizubehalten. Das Gehäuse 44a in dieser Ausführungsform wird von der äußeren Umkleidung der Fasern um den Umfang des Bündels gebildet. Alternativ kann das Lichtleitfaserbündel in einem flexiblen Gehäuse (z. B. der oben erwähnte Gooseneck) aufgenommen werden. Als weitere Alternative kann eine einzelne Lichtleitfaser verwendet werden und in diesem Fall kann das Gehäuse 44a die Umkleidung dieser Faser oder statt dessen ein separates, flexibles röhrenförmiges Element um diese Umkleidung aufweisen.
  • Das Gehäuse 44a weist einen vergrößerten äußeren Endabschnitt 46a auf, der vorzugsweise mit einer Freisetzungsschicht oder einem anderen Freisetzungsmittel wie oben erwähnt versehen ist. Darüber hinaus sind ein Paar Laschen 52a direkt neben dem äußeren Endabschnitt 46a mit dem Gehäuse 44a verbunden. Die Laschen 52a sind mit den oben beschriebenen Laschen 52 identisch.
  • Eine Einrichtung 40b zum Aushärten mittels Licht gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung ist in 13 gezeigt. Die Einrichtung 40b weist ein Fach 42b auf, das in diesem Fall relativ klein ist und nicht maßstabsgerecht dargestellt ist. Das Fach 42b weist einen nur etwas größeren Durchmesser auf als der Durchmesser einer herkömmlichen „AAA" Batterie, die darin enthalten ist. Vorzugsweise hat das Fach 42b eine ähnliche Form wie ein Stift, damit es leicht gegriffen und manipuliert werden kann. Das Fach 42b ist fakultativ lösbar mit einem relativ kurzen Gehäuse 44b mit einem äußeren Endabschnitt 46b verbunden.
  • Eine Festkörper-Lichtemissionsvorrichtung (wie die oben erwähnte blaue Leuchtdiode) ist im äußeren Endabschnitt 46b enthalten. Darüber hinaus sind ein Paar Laschen 52b ähnlich den oben beschriebenen Laschen 52 mit dem Gehäuse 44b verbunden. Ein Druckschalter 50b ist auf der Seite des Fachs 42b angebracht, um den Kreislauf zu schließen und die Festkörper-Lichtemissionsvorrichtung auf Wunsch zu aktivieren.
  • Eine Einrichtung 40c zum Aushärten mittels Licht gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist in 14 gezeigt. Die Einrichtung 40c ähnelt in etwa der Einrichtung 40 zum Aushärten mittels Licht, die in 5 und 711 zu sehen ist, mit der Ausnahme, dass die Einrichtung 40c eine Messlehre 70c für die Klammerhöhe aufweist, die am Gehäuse 44c befestigt ist. Fakultativ weist die Messlehre 70c eine Hülle auf, die gleitend im Gehäuse 44c aufgenommen wird und durch Reibung festgehalten wird, so dass die Messlehre 70c vom Gehäuse 44c entfernt und auf Wunsch durch eine ähnliche oder eine andere Messlehre ersetzt werden kann.
  • Die Messlehre 70c hat eine allgemein L-förmige Konfiguration mit einem ersten Schenkel 72c und einem zweiten Schenkel 74c, der integral mit dem ersten Schenkel 72c verbunden ist. Die Länge des ersten Schenkels 72c ist derart gewählt, dass der Bogendrahtschlitz der Klammer 20 in einem bestimmten Abstand in okklusal-gingivaler Richtung vom äußersten Ende (d. h. dem okklusalen oder Schneidezahnrand) des Zahns 58 entfernt angeordnet ist, wenn ein unterer Randabschnitt des zweiten Schenkels 74c mit dem okklusalen Rand des Zahns 58 in Kontakt ist. Die Messlehre 70c positioniert daher die Klammer 20 in einer vorbestimmten Höhe auf dem Zahn 58, bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Licht von einem äußeren Endabschnitt 46c der Einrichtung 40c ausgesendet wird, um danach die Klammer 20 festzuhalten.
  • Vorzugsweise weist der erste Schenkel 72c eine Reihe von Indizien als zusätzliche Struktur zur Bestimmung des Abstands des Bogendrahtschlitzes der Klammer 20 vom okklusalen Rand des Zahns 58 aus. In der gezeigten Ausführungsform weisen die Indizien ein Paar Ränder oder Schulter 76c auf, die in Fällen, in denen die Klammer 20 auf einer anderen Höhe als der Höhe, wenn sich der zweite Schenkel 74c mit dem okklusalen Rand in Kontakt befindet, auf dem Zahn 58 positioniert werden soll, auf Wunsch visuell mit dem okklusalen Rand des Zahns ausgerichtet werden können. Andere Indizien und eine verstellbare Höhemesslehre sind ebenfalls möglich.
  • Der Fachmann kann erkennen, dass andere Abwandlungen und Variationen der oben ausführlich beschriebenen Ausführungsformen ebenfalls möglich sind. Die in den oben beschriebenen Ausführungsformen der Einrichtungen zum Aushärten mittels Licht erwähnten Batterien können durch eine Grundeinheit ersetzt werden, die mit Netzstrom verbunden ist, wobei sich ein Paar Drähte von der Grundeinheit zum die Lichtquelle tragenden Gehäuse erstrecken. Alternativ kann eine mit Netzstrom verbundene Grundeinheit (wie z. B. die Einrichtung zum Aushärten mittels Licht der Marke ORTHOLUX XT, Katalog Nr. 704–804; von 3M Unitek) eine Lichtquelle aufweisen, die optisch und lösbar über eine einzelne Lichtleitfaser mit dem äußeren Endabschnitt des Gehäuses verbunden ist. Darüber hinaus können die fingerbetätigten Schalter 50, 50a oder 50b durch einen Fußpedalschalter oder alternativ einen auf druckempfindlichen Schalter, der die Emissionsvorrichtung aktivieren kann, sobald durch die Einrichtung 40, 40a, 40b, 40c zum Aushärten mittels Licht ausreichend Druck auf die Klammer 20 aufgebracht wird, ersetzt werden.
  • Darüber hinaus kann die Klammer 20 mit einer Basis mit einem Maschengeflecht versehen sein, das einem feinmaschigen Maschengitter ähnelt. Wenn das Maschenpolster eine Schicht aus Metallfolie aufweist, die mit dem Maschengitter verbunden ist, wird die Folie mit ein oder mehreren Löchern versehen, die dann als Öffnung für die Basis dienen würden.
  • Klammern aus anderen Materialien als Metalle können ebenfalls verwendet werden. Die Klammer kann beispielsweise aus durchsichtigem, durchscheinendem oder opakem Kunststoff oder Keramikmaterial bestehen. Wenn die Klammer aus einem Licht übertragenden Material besteht, ist die Intensität des von der Einrichtung zum Aushärten mittels Licht ausgesendeten Lichts relativ niedrig. Eine solche niedrige Intensität reicht zum Aushärten des Klebers direkt unter dem mittleren Abschnitt des Klammerkörpers aus, aber nicht zum Aushärten von Kleber in der Nähe der peripheren Ränder der Klammerbasis, so dass herausgedrückter Kleber problemlos von der Zahnfläche entfernt werden kann.
  • Klammern mit Bogendrahtschlitzauskleidungen können in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung ebenfalls verwendet werden. Geeignete Klammern mit Auskleidungen sind beispielsweise in US Patent Nr. 5.380.196 und 5.366.372 beschrieben. In diesem Fall würde die Auskleidung einen Teil des Klammerkörpers und ein Loch als Durchgang, der mit einer Öffnung in der Klammerbasis ausgerichtet ist, damit Licht zum Kleber unter einem mittleren Abschnitt der Klammerbasis gelangen kann, aufweisen.
  • Die Erfindung kann auch mit indirekten Klebeverfahren verwendet werden. In einem indirekten Klebeverfahren wird ein Klammersatz in einem Labor vorübergehend an einem Modell der Zähne des Patienten befestigt, während jede Klammer in einer bestimmten Position relativ zur jeweils anderen und relativ zu den Modellzähnen des Patienten gehalten wird. Der Klammersatz wird dann als Einheit vom Modell entfernt und unter Beibehaltung der Relativpositionen an den tatsächlichen Zähnen des Patienten festgeklebt.

Claims (10)

  1. Orthodontische Klammer (20) mit einer Basis (22) mit einer Außenfläche zum direkten Verbinden mit einem Zahn (58), einem Körper (28), der sich von der Basis (22) in einer von der Außenfläche weg weisenden Richtung erstreckt, mindestens einem Zugflügel (30, 32), der sich vom Körper (28) aus nach außen erstreckt, und einem Schlitz (34) neben dem mindestens einen Zugflügel (30, 32) zum Aufnehmen eines Bogendrahts; wobei die Basis (22) einen mittleren Abschnitt mit mindestens einer Öffnung (24) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (28) einen Durchgang (36) enthält, der mit der mindestens einen Öffnung (24) zur Aufnahme einer Lichtquelle (48, 43a) zum Aushärten eines lichthärtbaren Klebers in Kontakt mit dem mittleren Abschnitt der Basis (22) ausgerichtet ist.
  2. Kombination aus einer orthodontischen Klammer und einer Einrichtung zum Aushärten mittels Licht, umfassend: die orthodontische Klammer (20) nach Anspruch 1; und eine Einrichtung zum Aushärten mittels Licht (40, 40a, 40b, 40c) mit einem Gehäuse (44, 44a, 44b, 44c) mit einem äußeren Endabschnitt (46, 46a, 46b, 46c), der eine Größe aufweist, die zur Aufnahme des Durchgangs (36) ausreicht, wobei die Einrichtung zum Aushärten mittels Licht (40, 40a, 40b, 40c) eine Lichtquelle (48, 43a), die mit dem Gehäuse (44, 44a, 44b, 44c) verbunden ist, zum Aussenden von Licht vom äußeren Endabschnitt (46, 46a, 46b, 46c) enthält, um den Kleber in Kontakt mit dem mittleren Abschnitt der Basis (22) auszuhärten, wenn der äußere Endabschnitt (46, 46a, 46b, 46c) im Durchgang (36) aufgenommen ist.
  3. Kombination nach Anspruch 2, wobei die Einrichtung zum Aushärten mittels Licht (40, 40a, 40b, 40c) mindestens eine Lasche (52) enthält, die mit dem Gehäuse (44, 44a, 44b, 44c) verbunden ist und sich vom Gehäuse (44, 44a, 44b, 44c) aus nach außen erstreckt, um die Einführungstiefe des Gehäuses (44, 44a, 44b, 44c) im Durchgang (36) zu begrenzen.
  4. Kombination nach Anspruch 2 oder 3, wobei die mindestens eine Lasche (52) abnehmbar mit dem Gehäuse (44, 44a, 44b, 44c) verbunden ist.
  5. Kombination nach Anspruch 3 oder 4, wobei die Lasche (52) im Bogendrahtschlitz (34) aufgenommen ist, wenn der äußere Endabschnitt des Gehäuses (44, 44a, 44b, 44c) im Durchgang (36) aufgenommen ist.
  6. Kombination nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei das Gehäuse (44, 44a, 44b, 44c) eine repositionierbare Konfiguration aufweist.
  7. Kombination nach Anspruch 6, wobei das Gehäuse (44, 44a, 44b, 44c) von einer Konfiguration, in der die Längsachse gerade ist, in eine Konfiguration, in der die Längsachse gebogen ist, verändert werden kann.
  8. Kombination nach einem der Ansprüche 2 bis 7, wobei die Einrichtung zum Aushärten mittels Licht (40, 40a, 40b, 40c) eine Messlehre (70c) zum Bestimmen der Position der Klammer (20) auf dem Zahn (58) enthält.
  9. Kombination nach Anspruch 8, wobei die Messlehre (70c) eine allgemein L-förmige Konfiguration mit einem sich nach außen erstreckenden Schenkel (74c) für Kontakt mit einem Okklusalrand des Zahns (58) aufweist.
  10. Klammer oder Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der Durchgang (36) eine mittlere Bezugsachse aufweist, die durch den Schlitz (34) verläuft.
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