DE69633553T2 - Verfahren und Vorrichtung zur Einbettung von Daten in einem elektronischen Dokument - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Einbettung von Daten in einem elektronischen Dokument Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kodieren eines elektronischen Textdokuments, insbesondere ein Verfahren zum Kodieren eines elektronischen Textdokuments, das über ein Computernetzwerk übertragen werden soll, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • Die neuere Entwicklung der Computernetzwerke ermöglicht es, dass eine schnelle und wirtschaftliche Verbreitung von elektronischen Dokumenten in zunehmendem Umfang verfügbar wird. Speziell führt mit den elektronischen Bibliotheken und den Datenbanken die zunehmende Möglichkeit, mit der eine riesige Menge von wichtigen und wertvollen Dokumenten durch eine Datenbankensuche für die Öffentlichkeit verfügbar sind, zu dem Problem einer unerlaubten Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material. Statt gedruckten Dokumenten kann ein genaues Duplikat von elektronischen Dokumenten sofort reproduziert werden, ohne dass dies irgend welche mühsamen Tätigkeiten beinhaltet.
  • Um zu verhindern, dass elektronische Dokumente unerlaubt kopiert werden, werden Verfahren einer Einbettung von Signaturinformationen in elektronische Dokumente vorgeschlagen (siehe US-A-5 467 447 und EP-A-660 275). Eines der Verfahren besteht darin, den Abstand zwischen benachbarten Paaren von Zeilen von Worten in einem elektronischen Dokument, oder den Zeilenabstand, in Abhängigkeit von Signaturinformationen, die eingebettet werden sollen, leicht zu verschieben. Entsprechend diesem Schema ist das Aufnahmevermögen von Informationen, die eingebettet werden sollen, von der Zeilenzahl abhängig, die von dem Text auf einer ganzen Seite gebildet wird. Zudem ist der Zeilenabstand über die gesamte Seite hinweg nicht gleichförmig, was während einer Bearbeitung bemerkt werden kann.
  • Gemäß einem anderen Vorschlag wird die Position eines Wortes in einer Zeile in einem elektronischen Dokument in Abhängigkeit von Signaturinformationen in horizontaler Richtung verschoben. Die transportierten Signaturinformationen sind durch Vergleich des so kodierten Dokuments mit seinem Original lesbar. Dies macht zur Dekodierung einen Vergleich des kodierten Dokuments mit seinem Original erforderlich. Die Wortprozessoren, z.B. solche zur Verarbeitung von europäischen Sprachen, haben die Funktion, die äußersten rechten Zeilenenden bündig zu machen. Infolge dieses Blocksatzes kann es sein, dass eine Papierkopie einer aus einem elektronischen Dokument reproduzierten Seite häufig nicht mit ihrer Originalseite übereinstimmt.
  • Die dritte Taktik besteht darin, das Schriftbild eines spezifischen Buchstabens oder Zeichens auf der Grundlage von Signaturinformationen, die eingebettet werden sollen, erkennbar zu verformen. Einer der Wege einer Veränderung der Textformatierung oder von gewissen Eigenschaften von Textelementen wird in einem Artikel von J. Brassil, et al "Electronic Marking and Identification Techniques to Discourage Document Copying" IEEE Transactions No. 0743-166X/94, Seiten 1278–1287, 1994 vorgeschlagen.
  • Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Verfahren zur Kodierung eines elektronischen Textdokuments bereitzustellen, das für einen Unbefugten nicht leicht erkennbar ist.
  • Es ist ein anderes Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zur Kodierung eines elektronischen Textdokuments bereitzustellen, das für einen Unbefugten nicht leicht erkennbar ist.
  • Bei einem Verfahren zum Kodieren eines elektronischen Textdokuments gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Länge eines Zwischenraums, der einem Wort in einer Zeile von Textdaten eines elektronischen Dokuments vorangeht, relativ zur Länge eines Zwischenraums, der dem Wort folgt, mit dem Wert eines Bits von Signaturdaten moduliert. Die Signaturdaten werden somit in die Textdaten des elektronischen Dokuments eingebettet, wobei sie für unbefugte Leser nicht leicht erkennbar sind.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung umfasst ein Verfahren zum Kodieren eines elektronischen Textdokuments die Schritte: Vorbereiten eines elektronischen Dokuments, das erste Textdaten trägt, die Worte einschließen, welche eine Zeile mit Zwischenraum zwischen den Worten bildet; Vorbereiten von Bits von zweiten Textdaten, die in das elektronische Dokument eingebettet werden sollen; und Modulieren einer Länge eines ersten Zwischenraums, der einem Wort in einer Zeile der ersten Textdaten vorangeht, relativ zu einer Länge eines zweiten Zwischenraums, der dem Wort folgt, mit einem Wert eines Bits der zweiten Textdaten; wodurch die zweiten Textdaten in die ersten Textdaten eingebettet werden.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Dekodieren eines elektronischen Textdokuments bereitgestellt, das erste Textdaten trägt, die Worte einschließen, welche eine Zeile mit Zwischenraum zwischen den Worten bilden, wobei eine Länge eines ersten Zwischenraums, der einem Wort in einer Zeile der ersten Textdaten vorangeht, relativ zu einer Länge eines zweiten Zwischenraums, der dem Wort folgt, mit einem Wert eines Bits von zweiten Textdaten moduliert wird, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Bestimmen der Länge des ersten Zwischenraums relativ zur Länge des zweiten Zwischenraums hinsichtlich eines Wortes in einer Zeile der ersten Textdaten; und Zuordnen eines binären Wertes auf der Grundlage der so bestimmten relativen Längen, um ein Bit der zweiten Textdaten zu bilden; wodurch die zweiten Textdaten in der Form einer Reihe der so gebildeten Bits wiederhergestellt werden.
  • Gemäß der Erfindung umfasst weiter eine Vorrichtung zum Kodieren eines elektronischen Textdokuments: einen ersten Speicher zum Speichern eines elektronischen Dokuments, das erste Textdaten trägt, die Worte einschließen, welche eine Zeile mit Zwischenraum zwischen den Worten bilden; einen zweiten Speicher zum Speichern von Bits von zweiten Textdaten, die in das elektronische Dokument eingebettet werden sollen; einen mit dem ersten und zweiten Speicher verbundenen Kodierer zur Modulieren einer Länge eines ersten Zwischenraums, der einem Wort in einer Zeile der ersten Textdaten vorangeht, relativ zu einer Länge eines zweiten Zwischenraums, der dem Wort folgt, mit einem Wert eines Bits der zweiten Textdaten; und eine mit dem Kodierer verbundene Ausgabeeinrichtung zum Reproduzieren des elektronischen Dokuments, in dem die zweiten Textdaten in den ersten Textdaten eingebettet sind.
  • Ebenfalls gemäß der Erfindung umfasst eine Vorrichtung zum Dekodieren eines elektronischen Textdokuments, das erste Textdaten trägt, die Wort einschließen, welche eine Zeile mit Zwischenraum zwischen den Worten bilden, wobei eine Länge eines ersten Zwischenraums, der einem Wort in einer Zeile der ersten Textdaten vorangeht, relativ zu einer Länge eines zweiten Zwischenraums, der dem Wort folgt, mit einem Wert eines Bits von zweiten Textdaten moduliert wird: eine Eingabeeinrichtung zum Empfangen des elektronischen Textdokuments; eine mit der Eingabeeinrichtung verbundene Einrichtung zum Bestimmen der Länge des ersten Zwischenraums relativ zur Länge des zweiten Zwischenraums hinsichtlich eines Wortes in einer Zeile der ersten Textdaten; und eine Einrichtung zum Zuordnen eines binären Wertes auf der Grundlage der so bestimmten relativen Längen, um ein Bit der zweiten Textdaten zu bilden; wodurch die zweiten Textdaten in der Form einer Reihe der so gebildeten Bits wiederhergestellt werden.
  • Die Ziele und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus einer Betrachtung der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen besser ersichtlich, in denen:
  • 1 schematisch eine bevorzugte Ausführungsform einer Vorrichtung zum Kodieren eines elektronischen Dokuments gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2, ähnlich wie 1, schematisch eine bevorzugte Ausführungsform einer Vorrichtung zum Dekodieren eines elektronischen Dokuments gemäß der Erfindung zeigt; und
  • 3 eine Draufsicht auf einen Teil einer Seite eines Dokuments ist, die nützlich ist, um zu verstehen, wie der Text des Dokuments durch die in 1 dargestellte Ausführungsform der Kodiervorrichtung kodiert wird.
  • Bezug nehmend auf 1, ist eine bevorzugte Ausführungsform eine Kodiervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung angepasst, um die Textdaten eines elektronischen Dokuments 1 zu empfangen und sie mit Signaturdaten 2 zu kodieren, um einen Ausdruck 5 zu erzeugen, auf dem der so kodierte resultierende Text eingebettet ist. In der Beschreibung werden die Worte "elektronisches Dokument" als digitale Daten verstanden, die für Text- und Steuerdaten kennzeichnend sind, welche ein Dokument bilden.
  • Das Dokument 1 kann in Form eines elektronischen Dokuments, wie Textdaten, von einem Wortprozessor, Personalcomputer, optischen Zeichenlesegerät vorbereitet oder aus irgendeinem anderen Speichermedium, wie einer Diskette oder Speicherkarte, eingelesen und im Kodiersystem gespeichert werden. Das Kästchen 1 kann eine Speichervorrichtung oder einen Speicher darstellen, in dem ein elektronisches Dokument gespeichert wird. Das Dokument 1 trägt darauf Text, oder Worte, die Buchstaben, Ziffern und/oder Zeichen einschließen können. Bei der vorliegenden Ausführungsform können im Dokument 1 Worte getrennt voneinander geschrieben sein, wobei wie bei europäischen Sprachen, wie Englisch, ein Zwischenraum dazwischen gesetzt ist. Die vorliegende Erfindung ist jedoch vorteilhaft auch auf Dokumente anwendbar, die in anderen Sprachen geschrieben sind, wie Japanisch oder Chinesisch. In der Praxis kann das Dokument 1 ein Vertrag oder dergleichen sein.
  • Signaturdaten 2 sind Daten, die in das elektronische Dokument 1 eingebettet werden sollen. Mit anderen Worten wird das Dokument 1 mit Signaturdaten 2 kodiert, so dass das Dokument 1 vor einer Verletzung des Urheberrechts geschützt ist. Die Signaturdaten 2 können vorbereitet und vom System in Form eines Speichermediums, wie einer Diskette, Speicherkarte, angenommen werden. Das Kästchen 2 kann ebenfalls eine Speichervorrichtung oder einen Speicher darstellen, in dem die Signaturdaten gespeichert sind. Bei der bevorzugten Ausführungsform können die Signaturdaten 2 zum Beispiel den Namen und die Vertragsnummer eines Autors des Dokuments 1, die Zeit und/oder das Datum, zu der/dem das Dokument 1 hergestellt oder verteilt wird, und/oder die Anforderungen, unter denen das Dokument 1 benutzt wird, enthalten. Auf diese Weise kann das Wort "Signaturdaten" so breit verstanden werden, dass es sämtliche der zuvor erwähnten Daten einschließt, und manchmal als spezifische Daten bezeichnet wird, die für ein zugehöriges elektronisches Dokument spezifisch sind.
  • Die Signaturdaten 2 werden in einen Umwandler 3 eingelesen, der angepasst ist, um eine Reihe von Buchstaben oder Zeichen, die in den Signaturdaten 2 enthalten sind, unter Hinzufügen eines Redundanzprüfungsbits oder von Redundanzprüfungsbits in eine Reihe von Bits 31 umzuwandeln, welche die Daten darstellen. In der nachfolgenden Beschreibung werden die Signale, die auf Verbindungsleitungen erscheinen, mit den Bezugszeichen bezeichnet, die diese Leitungen bezeichnen. Die Daten, die für den Namen des Autors des Dokuments 1 kennzeichnend sind, werden zum Beispiel in eine Reihe von Zwei-Byte-Kanji-Kodes umgewandelt, gefolgt von einem Redundanzprüfungskode, der nach dem Dekodieren benutzt wird, um es zu ermöglichen, einen Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
  • Eine Reihe von Bits 31, die für die so umgewandelten Signaturdaten kennzeichnend sind, wird einem Kodierer 4 zugeführt, der auch angepasst ist, um Textdaten 33 eines elektronischen Dokuments 1 zusammen mit Steuerkodes zu empfangen. Der Kodierer 4 dient dazu, vom Umwandler 3 bereitgestellte Signaturdaten 31 in Textdaten einzubetten. Gemäß der vorliegenden Erfindung werden die Signaturdaten 31 in die Textdaten eines elektronischen Dokuments 1 in Form der Informationen eingebettet, die von der Länge der Zwischenräume zwischen den Worten in den Textdaten repräsentiert werden. Wie die Signaturdaten 2 in die Textdaten 33 eingebettet werden, wird später ausführlich beschrieben.
  • Der Kodierer 4 besitzt einen Ausgabeanschluss 35, der mit einem Drucker 5a verbunden ist, welcher eine Ausgabevorrichtung zum Erzeugen einer Papierkopie, oder von Ausdrucken, der Textdaten, in welche die Signaturdaten eingebettet worden sind, in Form einer Druckseite oder von Druckseiten 5 ist. Der Drucker 5a kann von einer an sich bekannten Art sein. Der Ausdruck 5 kann in der Beschreibung manchmal als Originaldokument bezeichnet werden. Der Ausdruck 5 kann in Form von Papierbogen 6, 2, vervielfältigt werden, die wiederum verbreitet werden, wie in 1 durch Pfeile 35 symbolisch dargestellt.
  • Unter Bezugnahme auf 2 wird nun eine bevorzugte Ausführungsform einer Dekodiervorrichtung zum Dekodieren der von einem Duplikat 6 transportierten Textdaten beschrieben, um die im Duplikat 6 eingebetteten Signaturdaten wiederherzustellen, um sie auf einem anderen Speichermedium 9, wie einer Diskette, Speicherkarte, zu speichern. Bogen des Duplikats 6 werden in ein optisches Zeichenlesegerät 6a eingelegt, mit dem die Textdaten in die Dekodiervorrichtung eingelesen werden.
  • Das optische Zeichenlesegerät 6a ist eine Eingabevorrichtung, die einen Bildscanner und eine Zeichenerkennungseigenschaft umfasst, und die angepasst ist, um die Buchstaben und Zeichen, die von einem Bogen des Dokuments 6 getragen werden, in das Dekodiersystem einzulesen. Das optische Zeichenlesegerät 6a weist einen Ausgabeanschluss 41 auf, der mit einem Dekodierer 7 verbunden ist, welcher angepasst ist, um Signaturdaten zu gewinnen oder zu dekodieren, die im Duplikat 6 in Form der Länge der Zwischenräume, welche die Worte der vom Duplikatbogen 6 getragenen Textdaten trennen, eingebettet sind. Um lediglich die im Duplikatdokument 6 eingebetteten Signaturdaten wiederherzustellen, braucht der Dekodierer 7 nicht notwendigerweise angepasst zu sein, um die Buchstaben oder Zeichen, aus denen die Worte auf dem Duplikatdokument 6 bestehen, an sich zu erkennen, sondern lediglich um festzustellen, in welcher Position in Richtung einer Zeile die Worte angeordnet sind. Weitere Einzelheiten, wie die im Dokument 6 eingebetteten Signaturdaten dekodiert werden sollen, werden später beschrieben. Der Dekodierer 7 ist mit seinem Ausgabeanschluss 43 mit einem anderen Umwandler 8 verbunden. Die so dekodierten Signaturdaten werden in Form einer Reihe von Bits aus dem Ausgabeanschluss 43 befördert.
  • Der Umwandler 8 ist angepasst, um eine Reihe von Bits zu empfangen, die für so dekodierte Signaturdaten 43 aus dem Dekodierer 7 kennzeichnend sind, und sie in eine entsprechende Reihe von Buchstaben oder Zeichen umwandeln. Bei der bevorzugten Ausführungsform zeichnet der Umwandler 8 die resultierenden Daten von aufeinanderfolgenden Buchstaben oder Zeichen 45 auf einem Aufzeichnungsmedium 9 auf, wie einer Diskette, Speicherkarte.
  • 3 zeigt beispielhaft, wie die Worte auf einen Bogen des Originaldokuments 5 aufgedruckt sind. Im unteren Teil der Figur ist der äußerste linke Teil 51 einer gedruckten Zeile 53 auf dem Druckbogen 5 auseinandergezogen dargestellt, der gedruckte Worte 21, 22 bis 2i einschließt, wobei i eine natürliche Zahl ist. Diese Worte sind selbstverständlich in der durch den Pfeil H angezeigten Richtung horizontal hintereinander gedruckt, wobei Zwischenräume p1, s1, p2, s2 bis pi, si dazwischen gesetzt sind, wie in der Figur dargestellt. Die Position eines Wortes 2i wird hinsichtlich einer Bezugsposition 55 bestimmt, die zum Beispiel der linke Rand des Bogens 5 sein kann. Im Folgenden bezeichnen die Bezugskodes p1, s1, p2, s2 bis pi, si auch die Länge der Zwischenräume, d.h. die Abstände der zugehörigen Worte.
  • Man betrachte nun die geradzahligen Worte, gezählt vom äußersten linken Ende der Zeile 53. Diese Worte 22, 24,..., 2i sind in der Figur schraffiert. Die äußersten linken und die äußersten rechten Worte in der Zeile werden von der Betrachtung ausgenommen, da ihnen kein Zwischenraum vorangeht bzw. folgt. Die Erfindung ist jedoch nicht auf eine Auswahl von solchen geradzahligen Worten beschränkt, sondern kann auch auf andere Arten einer Auswahl von Worten anwendbar sein, z.B. von ungeradzahligen Worten, oder allgemein das Auslassen einer vorbestimmten Anzahl von Worten. Den Worten 22, 24,..., 2i gehen Zwischenräume p1, p2,..., pi voran und ihnen folgen andere Zwischenräume s1, s2,..., si. In der nachfolgenden Erörterung stellt die Bezeichnung (pi, si) die Länge eines vorangehenden Zwischenraums pi plus die Länge eines folgenden Zwischenraums si hinsichtlich eines fraglichen Wortes 2i dar. Die Kodierung von Signaturdaten wird durchgeführt, indem Signaturinformationen in die Längeneinheit (pi, si) eingebettet werden.
  • Der Kodierer 4 der in 1 dargestellten Kodiervorrichtung kodiert oder moduliert die Länge (pi, si) mit dem binären Wert eines Bits, bestehend aus Signaturdaten 31, die vom Umwandler 3 gemäß den nachfolgend definierten Regeln gebildet worden sind:
    • (a) wenn ein fragliches Bit von aufeinanderfolgenden Signaturdaten 31 binär "0" ist, dann ist pi ← (1+ρ)*(pi+si)/2, und si ← (1-ρ)*(pi+si)/2.
    • (b) wenn ein fragliches Bit von aufeinanderfolgenden Signaturdaten 31 binär "1" ist, dann ist pi ← (1-ρ)*(pi+si)/2, und si ← (1+ρ)*(pi+si)/2,
  • wobei ρ als Abweichung bezeichnet wird, die das Verhältnis eines vorangehenden Zwischenraums pi zu einem nachfolgenden Zwischenraum si definiert und ungeachtet des fraglichen Wortes 2i auf einen vorbestimmten Wert, 0<ρ<1, festgesetzt wird. Die Längendaten (pi, si) werden vom Kodierer 4 mit Hilfe von Quantelungsschritten gequantelt, welche unter Berücksichtigung von sowohl der Bildqualität eines vervielfältigten Dokuments 6, die infolge einer mehrfachen Vervielfältigung eines Dokuments schlechter wäre, sowie der Fehler, die beim Lesen des Dokuments 6 mittels des Bildscanners des optischen Zeichenlesegeräts 6a der Dekodiervorrichtung angetroffen werden können, definiert werden.
  • Die Regeln (a) und (b) werden auf die geradzahligen Worte 22, 24,..., 2i angewandt, um die Längen (p2, s2) (p4, s4) ... (pi, si) mit einer Reihe von Bits zu modulieren, die für die aus dem Signaturdatenspeicher 2 ausgelesenen Signaturdaten 31 kennzeichnend sind. Ein Originaldokument, das zugehörige Signaturdaten enthält, die auf diese Weise vom Kodierer 4 eingebettet worden sind, wird wiederum zum Drucker 5a befördert, um es in Form eines Originaldokuments 5 auszudrucken.
  • Das Originaldokument 5 kann, manchmal unerlaubt, als Duplikatdokument kopiert und verbreitet werden. Die von einem Duplikat 6 enthaltenen Textdaten werden in einen Dekodierer 7 des Dekodiersystems, 2, eingelesen. Aus den Textdaten werden die darin enthaltenen Signaturdaten in der folgenden Weise gewonnen:
    • (A) Wenn die Länge (pi, si) eines fraglichen Wortes 2i die Gleichungen pi = (1+ρ)*(pi+si)/2, und si = (1-ρ)*(pi+si)/2 erfüllt, dann ist ein entsprechendes Bit zum Bilden eines Teils der aufeinanderfolgenden Signaturdaten 34 binär "0".
    • (B) wenn die Länge (pi, si) eines fraglichen Wortes 2i die Gleichungen pi = (1-ρ)*(pi+si)/2, und si = (1+ρ)*(pi+si)/2 erfüllt, dann ist ein entsprechendes Bit zum Bilden eines Teils der aufeinanderfolgenden Signaturdaten 43 binär "1".
  • Die Regeln (A) und (B) werden auf die geradzahligen Worte 22, 24,..., 2i einer vom Zeichenlesegerät 6a erfassten Textzeile 53 angewandt, um die Längen (p2, s2) (p4, s4) ... (pi, si) in eine Reihe von Bits zu demodulieren, welche die dekodierten Signaturdaten 43 bilden. Auf diese Weise werden die in einem Duplikatdokument enthaltenen Signaturdaten 43 vom Dekodierer wiederhergestellt und wiederum in Form von aufeinanderfolgenden Zeichendaten auf einem Speichermedium 9 gespeichert.
  • Zusammenfassend werden mit der beispielhaften Ausführungsform der Erfindung Signaturdaten in die relative Länge eines Paars von Zwischenräumen kodiert, die einem fraglichen Wort in einer Druckzeile vorangehen und nachfolgen. Wenn derart kodierte Signaturdaten dekodiert werden, ist es nicht notwendig, ein Duplikatdokument mit seinem Original zu vergleichen. Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird der Abstand zwischen Worten in einem elektronischen Dokument mit Signaturdaten moduliert, so dass es für einen Unbefugten sehr schwierig ist, aus einem kopierten Bogen des Dokuments die Signaturdaten zu erkennen.
  • Die Signaturdaten können wiederholt in jede Seite eines elektronischen Dokuments eingebettet werden. Wenn ein elektronisches Dokument viele Seiten besitzt, wäre es für einen Unbefugten eine mühsame und kostspielige Arbeit, die Modulation aus den Zwischenräumen zwischen Worten auf diesen Seiten des Dokuments zu entfernen und die Seiten unerlaubt zu vervielfältigen.
  • Eine Seite Textdaten kann eingebettete Signaturdaten tragen, deren Anzahl von Bits beinahe gleich der Hälfte der auf dieser Seite enthaltenen Worte ist, da die Signaturdaten in der Form von Kombinationen der Längen der Zwischenräume, die den Worten auf der Seite vorangehen und folgen, in die Seite eingebettet werden können. Zum Beispiel kann eine Seite der Größe A4, auf die im Durchschnitt 40 Zeilen mit 20 Worten aufgedruckt sind, ungefähr 400 darin eingebettete Bits an Signaturdaten besitzen. Diese Menge an Bits ist in der Praxis zufriedenstellend, um Signaturdaten eines elektronischen Dokuments zu kodieren.
  • Bei einer Anwendung der Erfindung kann das Schema der Kodierung eines Paars der Zwischenräume, die einem Wort vorangehen und folgen, verwendet werden, um ein geheimes Dokument, das zur Sicherheit geschützt werden soll, in ein anderes Dokument zu verschlüsseln, das sogar für die Öffentlichkeit verfügbar sein kann. Zum Beispiel werden Textdaten, die von einem Dokument, wie einer Zeitungsseite, getragen werden, mit Daten moduliert, die von einem geheimen Dokument getragen werden, indem man die Zwischenräume, die Worten auf der Seite der Zeitung vorangehen und folgen, mit den Worten eines zu schützenden geheimen Dokuments moduliert. Wenn die Seite der Zeitung dekodiert wird, werden die Zwischenräume, die den Worten auf der Seite der Zeitung vorangehen und folgen, demoduliert, um die Daten des zu schützenden geheimen Dokuments wiederherzustellen.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die spezielle beispielhafte Ausführungsform beschrieben worden ist, soll sie durch die Ausführungsform nicht eingeschränkt werden. Es soll ersichtlich sein, dass der Fachmann die Ausführungsform verändern oder abwandeln kann, ohne den Umfang der vorliegenden Erfindung zu verlassen.

Claims (12)

  1. Verfahren zum Kodieren eines elektronischen Textdokuments, umfassend den Schritt: Vorbereiten eines elektronischen Dokuments (1), das erste Textdaten trägt, die Worte einschließen, welche eine Zeile mit Zwischenraum zwischen den Worten bilden; GEKENNZEICHNET DURCH die Schritte: Vorbereiten von Bits von zweiten Textdaten (31), die in das elektronische Dokument (1) eingebettet werden sollen; und Modulieren einer Länge eines ersten Zwischenraums (pi), der einem Wort (2i) in einer Zeile der ersten Textdaten (33) vorangeht, relativ zu einer Länge eines zweiten Zwischenraums (si), der dem Wort (2i) folgt, mit einem Wert eines Bits der zweiten Textdaten (31); wodurch die zweiten Textdaten (31) in die ersten Textdaten (33) eingebettet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, GEKENNZEICHNET DURCH den Schritt eines Auswählens, vor dem Modulierschritt, von jedem zweiten der Worte (2i), außer dem ersten (21) und letzten, in einer Zeile der ersten Textdaten (33), zusammen mit dem ersten und zweiten Zwischenraum (pi, si) hinsichtlich des ausgewählten Wortes (2i) .
  3. Verfahren nach Anspruch 2, DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS im Modulierschritt, die Längen des ersten und zweiten Zwischenraums (pi, si) mit dem Wert eines Bits der zweiten Textdaten (31) moduliert werden, gemäß der folgenden Regeln: (b) wenn das Bit binär "0" ist, dann ist pi ← (1+ρ)*(pi+si)/2, und si ← (1-ρ)*(pi+si)/2, und (c) wenn das Bit binär "1" ist, dann ist pi ← (1-ρ)*(pi+si)/2, und si ← (1+ρ)*(pi+si)/2, wobei 0<ρ<1, und pi und si die Länge des ersten bzw. zweiten Zwischenraums (pi, si) darstellen.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die zweiten Textdaten (31) Signaturdaten umfassen, die für die Signatur eines Autors des elektronischen Dokuments (1) kennzeichnend sind.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die zweiten Textdaten (31) geheime Daten umfassen, die zur Sicherheit davor geschützt sein sollen, dass sie für die Öffentlichkeit verfügbar sind, wobei das elektronische Dokument (33) für die Öffentlichkeit verfügbar ist.
  6. Verfahren zum Dekodieren eines elektronischen Textdokuments (1), das erste Textdaten (33) trägt, die Worte (2i) einschließen, welche eine Zeile mit Zwischenraum zwischen den Worten bilden; DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS eine Länge eines ersten Zwischenraums (pi), der einem Wort (2i) in einer Zeile der ersten Textdaten (33) vorangeht, relativ zu einer Länge eines zweiten Zwischenraums (si), der dem Wort (2i) folgt, mit einem Wert eines Bits von zweiten Textdaten (31) moduliert wird, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Bestimmen der Länge des ersten Zwischenraums (pi) relativ zur Länge des zweiten Zwischenraums (si) hinsichtlich eines Wortes (2i) in einer Zeile der ersten Textdaten (33); und Zuordnen eines binären Wertes auf der Grundlage der so bestimmten relativen Längen (pi, si), um ein Bit der zweiten Textdaten (43) zu bilden; wodurch die zweiten Textdaten (43) in der Form einer Reihe der so gebildeten Bits wiederhergestellt werden.
  7. Vorrichtung zum Kodieren eines elektronischen Textdokuments, umfassend: einen ersten Speicher zum Speichern eines elektronischen Dokuments (1), das erste Textdaten (33) trägt, die Worte (2i) einschließen, welche eine Zeile mit Zwischenraum zwischen den Worten bilden; GEKENNZEICHNET DURCH WEITER UMFASSEND einen zweiten Speicher (2) zum Speichern von Bits von zweiten Textdaten (31), die in das elektronische Dokument (1) eingebettet werden sollen; einen mit dem ersten und zweiten Speicher (1, 2) verbundenen Kodierer (4) zum Modulieren einer Länge eines ersten Zwischenraums (pi), der einem Wort (2i) in einer Zeile der ersten Textdaten (33) vorangeht, relativ zu einer Länge eines zweiten Zwischenraums (si), der dem Wort (2i) folgt, mit einem Wert eines Bits der zweiten Textdaten (31); und eine mit dem Kodierer (4) verbundene Ausgabeeinrichtung (5a) zum Reproduzieren des elektronischen Dokuments (5), in dem die zweiten Textdaten (31) in den ersten Textdaten (33) eingebettet sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS der Kodierer (4) vor dem Modulieren jedes zweite von den Worten (2i) in einer Zeile der ersten Textdaten (31), außer dem ersten (21) und letzten, auswählt, zusammen mit dem ersten und zweiten Zwischenraum (pi, si) hinsichtlich des ausgewählten Wortes (2i) .
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS die Ausgabeeinrichtung (5a) einen mit dem Kodierer (4) verbundenen Drucker (5a) zum Erzeugen einer Papierkopie (5) des elektronischen Dokuments (1) umfasst, in der die zweiten Textdaten (31) in den ersten Textdaten (33) eingebettet sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS der Kodierer (4) die Längen des ersten und zweiten Zwischenraums (pi, si) mit dem Wert eines Bits der zweiten Textdaten (31) moduliert, gemäß der folgenden Regeln: (a) wenn das Bit binär "0" ist, dann ist pi ← (1+ρ)*(pi+si)/2, und, si ← (1-ρ)*(pi+si)/2, und (b) wenn das Bit binär "1" ist, dann ist pi ← (1-ρ)*(pi+si)/2, und si ← (1+ρ)*(pi+si)/2, wobei 0<ρ<1, und pi und si die Länge des ersten bzw. zweiten Zwischenraums (pi, si) darstellen.
  11. Vorrichtung zum Dekodieren eines elektronischen Textdokuments (1), das erste Textdaten (33) trägt, die Worte (2i) einschließen, welche eine Zeile mit Zwischenraum zwischen den Worten bilden; DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS eine Länge eines ersten Zwischenraums (pi), der einem Wort (2i) in einer Zeile der ersten Textdaten (33) vorangeht, relativ zu einer Länge eines zweiten Zwischenraums (si), der dem Wort (2i) folgt, mit einem Wert eines Bits von zweiten Textdaten (31) moduliert wird, wobei die Vorrichtung umfasst: eine Eingabeeinrichtung (6a) zum Empfangen des elektronischen Textdokuments (1); eine mit der Eingabeeinrichtung (6a) verbundene Einrichtung (7) zum Bestimmen der Länge des ersten Zwischenraums (pi) relativ zur Länge des zweiten Zwischenraums (si) hinsichtlich eines Wortes (2i) in einer Zeile der ersten Textdaten (33); und eine Einrichtung (7) zum Zuordnen eines binären Wertes auf der Grundlage der so bestimmten relativen Längen (pi, si), um ein Bit der zweiten Textdaten (43) zu bilden; wodurch die zweiten Textdaten (31) in der Form einer Reihe der so gebildeten Bits (43) wiederhergestellt werden.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS die Eingabeeinrichtung (6a) ein optisches Zeichenlesegerät (6a) zum optischen Lesen einer Kopie eines Textdokuments (6) umfasst, um das dem Textdokument (6) entsprechende elektronische Textdokument (1) zu bilden.
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