DE69633211T2 - Implantierbare Herzstimulationseinrichtung - Google Patents

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Description

  • Diese Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf implantierbare Einrichtungen, wie zum Beispiel Herzschrittmacher, und insbesondere auf eine implantierbare Einrichtung, die Automatie in mindestens zwei Betriebsmodi bereitstellt, einschließlich mindestens eines Software-Ersatzmodus.
  • Eine Herzfehlfunktion kann oft durch die Verwendung einer implantierbaren Einrichtung, z. B. eines Herzschrittmachers, abgestellt werden. Diese Einrichtungen stellen im Allgemeinen einen elektrischen Impuls an einen ausgewählten Bereich des Herzens bereit, der seinen natürlichen Impuls (bezüglich des zeitlichen Ablaufs oder bezüglich der Stärke) nicht in geeigneter Art und Weise empfängt. Durch die Verwendung implantierbarer Einrichtungen wurden Ärzte in die Lage versetzt, elektronische Hilfe für viele verschiedene Funktionsstörungen bereitzustellen, einschließlich pathologischer Bradykardie (abnormer, langsamer Herzschlag), Tachyarrhythmie (abnormer, schneller Herzschlag) und anderer Zustände, die im Verlauf der Zeit eine Gefahr für das Leben eines Patienten darstellen können.
  • Implantierbare Einrichtungen beinhalten im Allgemeinen drei Grundelemente, d. h. eine oder mehrere Elektroden, eine entsprechende Anzahl isolierter Ableitungen und eine Steuereinheit.
  • Die eine oder mehreren Elektroden werden dazu verwendet, elektrische Reize bzw. Stimuli direkt an den Herzmuskel bereitzustellen. Diese Reize können Pacing- bzw. Schrittsteuerungs-Impulse sein und mitunter verhältnismäßig größere Elektroschocks beinhalten, wie sie zum Beispiel zum Beenden von Tachyarrhythmien verwendet werden. Die Elektroden werden im Allgemeinen direkt in den Herzmuskel gedreht und können auch dazu verwendet werden, den Herzschlag elektrisch zu erfassen. Zusätzlich zu diesen Elektroden können andere elektrische Sensoren von dieser Einrichtung verwendet werden, um Blutgase, Atmung, Herzvolumen, Temperatur, Druck oder andere physiologischen Zustände zu erkennen.
  • Die isolierten Ableitungen werden dazu verwendet, diese Elektroden mit der Steuereinheit zu verbinden. Die Steuereinheit ist ein relativ großes Objekt und muss deshalb in der Brusthöhle platziert werden, jedoch entfernt vom Herzen. Die isolierten Ableitungen werden während der chirurgischen Implantation in der Brust verlegt und auch dazu verwendet, die Steuereinheit mit den vielen anderen Sensoren, zum Beispiel pulmonalen Sensoren an den Lungen, zu verbinden.
  • Schließlich umfasst die Steuereinheit elektrische Schaltungen, die die Pacing-Impulse von einer oder mehreren Batterien erzeugen. Moderne Einrichtungen sind hoch entwickelt und umfassen eine Steuerlogik, Taktschaltungen und eine Eingabe-/Ausgabe-(„I/O")-Schaltung, die die Steuerlogik mit den Elektroden und/oder anderen Sensoren verbindet. Zum Beispiel stellt die I/O-Schaltung die Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandlung bereit und erzeugt die gewünschten elektrischen Reize als Impulse der gewünschten Stärkte, Dauer und Frequenz. Moderne Steuereinheiten umfassen üblicherweise einen Mikroprozessor und Speicher und sind außerdem so konfiguriert, dass sie eine Fernprogrammierung nach der Implantation in den Körper des Patienten ermöglichen.
  • Frühe Herzschrittmacher waren Einrichtungen mit fester Frequenz, die elektrische Reize an das Herz bereitstellten, wenn es nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer schlug. Jedoch hat die Mikroprozessor-basierte Technologie implantierbaren Einrichtungen ermöglicht, komplexe logische Entscheidungen auf Grundlage einer Vielzahl von physiologischen Eingaben zu treffen. Beispielsweise weisen moderne implantierbare Ein richtungen die Möglichkeit auf, verschiedene Arten von Tachyarrhythmien zu unterscheiden und eine angemessene Therapie auszuwählen, die dem Herz kein unnötiges Trauma zufügen. Zum Beispiel kann für einige Patienten eine Herzschlagfrequenz von 160 Schlägen je Minute als abnorm schnell angesehen werden. Jedoch kann es sowohl falsch als auch gefährlich sein, diesen Zustand mit einem Flimmerzustand in Verbindung zu bringen, der durch die Anwendung von Defibrillationsschocks von mehr als 500 Volt behandelt werden kann. Eine derartige Herzschlagfrequenz kann maßgeblich durch physiologische Faktoren, wie zum Beispiel Stress oder Bewegung, verursacht werden. Die heutigen Mikroprozessor-basierten Einrichtungen sind im Stande, normale physiologische Zustände von pathologischen Zuständen zu unterscheiden und außerdem für letztere zwischen alternativen Therapien zu wählen. Logische Entscheidungen, die auf physiologischen Variablen beruhen, die Wahl von Therapien in Abhängigkeit von verschiedenen Herzzuständen und eine automatische Selbstkonfiguration sind Beispiele dafür, was als Automatie bzw. Automatisierung bezeichnet wird. Für spezielle Beispiele von Automatie wird auf eine parallel anhängige und gemeinsam übertragene US-Patenanmeldung Nr. 08/124,902 verwiesen, die auf die Namen Lisa P. Weinberg und Samuel M. Katz am 21. September 1993 angemeldet wurde und den Titel „Automatic Implantable Pulse Generator." trägt.
  • Die Mikroprozessor-basierten implantierbaren Einrichtungen haben sich als in hohem Maße praktisch erwiesen, da sie dem Herz kein unnötiges Trauma zufügen und die Therapie nur bei Bedarf bereitstellen. Jedoch haben diese Einrichtungen zeitweise Funktionsstörungen und Fehler, auch wenn dies selten ist und nicht häufiger auftritt, als bei anderen modernen elektronischen oder Mikroprozessor-basierten Einrichtungen. Bedauerlicherweise ist jedoch eine Funktionsstörung oder ein Fehler in einer implantierbaren Einrichtung wesentlich bedeutender, da das Leben einer Person vom ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung abhängen kann. In diesen Einrichtungen können Fehler durch eine Funktionsstörung in der Hardware (der Elektronik) oder durch Verschlechterung der Software, die im Verlauf der Zeit auftreten kann, verursacht werden.
  • Um die Möglichkeit dieser Fehler zu minimieren, werden viele moderne Einrichtungen mit Schaltungen fester Frequenz, die in der Hardware implementiert sind, zur Verwendung als Ersatzschaltung anstelle des Mikroprozessors bereitgestellt. Diese Schaltungen mit fester Frequenz werden bei Erkennung eines Paritätsfehlers getriggert und sie sperren alle programmierbaren Funktionen der Einrichtung, die dann lediglich ein Herzschrittmacher mit fester Frequenz wird. Mit anderen Worten, diese implantierbaren Einrichtungen nehmen als Reaktion auf einen erkannten Fehler an, dass ihre entscheidungstreffenden Schaltungen fehlerhaft sind, und greifen auf die Bereitstellung eines periodischen Impulses an das Herz zurück, wobei sie jede Automatiefunktionen verlieren, die sie gehabt haben könnten. Oft ist der Mikroprozessor vollständig abgeschaltet, um Energie zu sparen oder sein Betrieb wird ignoriert und von der Schaltung als fehlerhaft angenommen. Manchmal läßt man einen hörbaren Alarm im Impulsgenerator erklingen, um anzuzeigen, dass der Patient zu einer Arztpraxis zurückkehren soll.
  • Jedoch wird es im Falle von Softwarefehlern als Ressourcenverschwendung und als gefährlich angesehen, alle Automatiefunktionen der Einrichtung abzuschalten und stattdessen das Herz mit einem Pacing fester Frequenz zu versorgen. Insbesondere da die Einrichtung zur Tachyarrhythmie- oder Bradykardieerkennung und -therapie verwendet werden kann, die nicht immer durch ein Pacing mit fester Frequenz angemessen behandelt werden können. Anders ausgedrückt, der genaue Grund dafür, dass die Einrichtung von vornherein in den Patienten implantiert wurde, kann die Behandlung eines Zustand gewesen sein, der Automatie unbedingt erfordert.
  • Ein weiteres Problem bei der Verwendung eines Ersatz-Pacing mit fester Frequenz besteht darin, dass die an das Herz bereitgestellte Spannung für den speziellen Patienten unangemessen hoch gesetzt sein könnte und deshalb den normalen Betrieb des Herzens beeinträchtigen kann. Leider ist bei Einhaltung aller Vorsicht dies genau so, wie einige der heutigen programmierbaren Herzschrittmacher arbeiten.
  • Die Tatsache, dass ein Softwarefehler erkannt wurde, bedeutet nicht notwendigerweise, dass das Mikroprozessorbasierte System nicht imstande ist, den natürlichen Betrieb des Herzens zu überwachen, Automatie bereitzustellen oder potentiell gefährliche Zustände, wie zum Beispiel Tachyarrhythmie und Bradykardie, zu diagnostizieren und zu behandeln.
  • Dementsprechend gibt es einen definitiven Bedarf an einer implantierbaren Einrichtung, die nicht alle Steuer- und Automatiefunktionen bei Erkennung eines Fehlers im Betrieb abschaltet. Überdies gibt es einen definitiven Bedarf, diese Einrichtungen mit einem alternativen Ersatzbetrieb bereitzustellen, der dem Herz kein unnötiges Trauma zufügt. Überdies sollte eine derartige Einrichtung imstande sein, das Ausmaß seiner erkannten Funktionsstörung zu bestimmen und zu bestimmen, ob es seinen Betrieb unter Ausführung eines Pacings mit fester Frequenz entweder überhaupt nicht oder nur als einen letzten Ausweg fortsetzen kann oder nicht. Die vorliegende Erfindung stellt, wie nachstehend beschrieben, eine derartige Einrichtung bereit.
  • US-Patent-Nr. 5318593 offenbart einen Multimode-Schrittmacher, der wirksam Ableitungsbruchstellen oder Ableitungsstörungen erkennt und automatisch eine Elektrodenkonfiguration als Reaktion auf die Erkennung ansteuert, so dass weiterhin Pacing-Impulse an das Herz geliefert werden können.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine implantierbare Einrichtung bereit, die die vorstehend erwähnten Erfordernisse erfüllt. Spezieller stellt die vorliegende Erfindung eine implantierbare Einrichtung bereit, die den größten Teil ihrer normalen Funktionen und Operationen, einschließlich Automatie, trotz Erkennung bestimmter Fehlerarten fortsetzen kann. Die vorliegende Erfindung stellt eine sicherere, zuverlässigere implantierbare Einrichtung bereit, die dem menschlichen Herz kein unnötiges Trauma zufügt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein implantierbares Herzstimulationsgerät bereitgestellt, aufweisend: einen Sensor zum Erfassen eines physiologischen Parameters eines Patienten; einen Impulsgenerator zum Koppeln mit dem Herzen und zum Bereitstellen von Stimulationsimpulsen an das Herz des Patienten; eine mit dem Impulsgenerator gekoppelte Steuereinrichtung, die auf den physiologischen Parameter reagieren kann, um wenigstens die Amplitude oder die Taktung der Stimulationsimpulse zu steuern; mit der Steuereinrichtung gekoppelte Mittel zum Speichern eines ersten und eines alternativen Satzes von Befehlen, die bei Ausführung den Betrieb der Steuereinrichtung bestimmen, wobei die zwei alternativen Sätze von Befehlen jeweils einen Automatisierungsgrad ermöglichen; und ein Mittel zur Fehlererkennung, das Fehler beim Betrieb des implantierbaren Herzstimulationsgeräts erkennen kann; wobei die Steuereinrichtung enthält: Mittel zum Betrieb in einem ersten Betriebsmodus unter Verwendung des ersten Satzes von Befehlen, und Mittel zum Schalten in einen zweiten Betriebsmodus unter Verwendung des alternativen Satzes von Befehlen, in dem Fall, dass ein Fehler in dem ersten Betriebsmodus erkannt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Fehlererkennungsmittel eine mögliche Verfälschung des ersten Satzes gespeicherter Befehle erkennen kann.
  • Die Erfindung kann in der Praxis auf verschiedene Arten und Weisen ausgeführt werden und einige Ausführungsbeispiele werden nun als Beispiel mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 die Hauptfunktionsblöcke der bevorzugten implantierbaren Einrichtung bezüglich des Chip-Layouts darstellt. Insbesondere umfassen die vier Hauptchips der Einrichtung ein Steuerchip, ein I/O-Chip, ein Hochspannungschip und ein externes RAM-Chip.
  • 2 zeigt eine Blockdarstellung der Software, die die verschiedenen Modi des bevorzugten Ausführungsbeispiels und das Umschalten zwischen diesen Modi als Reaktion auf vorgegebene Faktoren darstellt.
  • 3 zeigt eine Blockdarstellung der Hardware des Steuerchips 13 von 1.
  • 4 zeigt eine Blockdarstellung der Hardware, die die Verwendung von Mikroprozessor-Rückstellungen und Fehlererkennungsmechanismen der vorliegenden Erfindung darstellt. 4 stellt auch die Wechselbeziehung von Telemetrie, Fehlererkennung und einer Überwachungsschaltung dar und die Steuerung des bevorzugten Ausführungsbeispiels, die von jeder von ihnen ausgeführt wird.
  • 5 zeigt eine Blockdarstellung der Hardware des I/O-Chips 15 von 1.
  • 6 gibt Funktionen an, die den verschiedenen Bits eines ersten Steuerregisters zugeordnet sind, das im bevorzugten Ausführungsbeispiel an der Speicherstelle 8080 (hex) angeordnet ist.
  • 7 gibt Funktionen an, die den verschiedenen Bits eines zweiten Steuerregisters zugeordnet sind, das im bevor zugten Ausführungsbeispiel an der Speicherstelle 8081 (hex) angeordnet ist.
  • 8 gibt Funktionen an, die den verschiedenen Bits eines ersten Warnmeldungssteuerregisters (8060 hex) zugeordnet sind.
  • 9 gibt Funktionen an, die den verschiedenen Bits eines zweiten Warnmeldungssteuerregisters (8061 hex) zugeordnet sind.
  • 10 gibt Funktionen an, die den verschiedenen Bits eines dritten Warnmeldungssteuerregisters (8062 hex) zugeordnet sind.
  • 11 zeigt ein Blockdiagramm der Software von Antitachyarrhythmiefunktionen, die in der bevorzugten implantierbaren Einrichtung verwendet werden.
  • 1 zeigt das allgemeine Layout einer Steuereinheit 11 der bevorzugten implantierbaren Einrichtung. Wie in 1 gezeigt, weist die Steuereinheit vier Hauptchips auf, einschließlich eines Steuerchips 13, eines Eingabe-/Ausgabe-Chips 15, eines Hochspannungschips 17 und eines externen Chips 18 für Speicher mit wahlfreiem Zugriff („RAM"). Die Funktionen und Wechselbeziehungen dieser Chips werden wie folgt kurz eingeführt.
  • Der auf der linken Seite von 1 gezeigte Steuerchip 13 trifft den größten Teil der logischen Entscheidungen der Einrichtung. Um dies auszuführen, umfasst er einen Mikroprozessor 19 (z. B. die bevorzugte „Steuereinrichtung"), eine Telemetrieschaltung 21, andere Schaltungselemente, einschließlich Steuerregister und Überwachungshardware 23, und ein internes Speicherelement 25, das einen zweiten Satz von Betriebscode für den Mikroprozessor speichert, wie nachfolgend erklärt wird. Die Kommunikation sowohl zwischen diesen Elementen als auch mit den anderen Schaltungen der Steuereinheit 11 wird über einen Systembus 26 gesendet.
  • Der Eingabe-/Ausgabe-(„I/O")-Chip 15 ist oben rechts in 1 gezeigt und stellt Eingabe- und Ausgabefunktionen für den Steuerchip 13 bereit. Zusätzlich führt der I/O-Chip auch ein EVVI-Pacing an Stelle des Mikroprozessor-gesteuerten Pacings in dem unwahrscheinlichen Fall eines Hardwarefehlers oder eines zweiten Softwarefehlers aus. Insbesondere stellt der I/O-Chip 15 drei Schaltungspfade zum Herz bereit. Zuerst empfängt die Überwachungslogik 27 des I/O-Chips Sensoreingaben vom Herz oder von anderen Sensoren, z. B. von Blutgassensoren und Atmungssensoren. In der bevorzugten Steuereinheit 11 werden nur die vom Herz kommenden Eingangssignale verwendet und der Mikroprozessor 19 verlässt sich auf eine Herzschlaganalyse dieser Eingangssignalen, um physiologische Tachykardie von pathologischer Tachykardie zu unterscheiden.
  • Der zweite und dritte Pfad zum Herz sind Ausgänge der Steuereinheit 11. Sie werden durch die Mikroprozessor-gesteuerte Pacing-Schaltung 29 und einen EVVI-Automaten 31 entsprechend bereitgestellt. Diese Elemente steuern direkt die Ausgabelogik 33, die die Hardware darstellt, die tatsächlich die elektrischen Reize für das Herz erzeugt. Die Mikroprozessor-gesteuerte Pacing-Schaltung wird vom Mikroprozessor 19 verwendet, um die Ausgabelogik unter Verwendung von durch den Mikroprozessor gelieferten, logischen Signale direkt zu steuern. Im Fall eines Mikroprozessor- oder Hardwarefehlers ist der EVVI-Automat 31 dazu bestimmt, die Ausgabelogik in Übereinstimmung mit den festverdrahteten Werten direkt zu steuern. Die Ausgabelogik wird somit immer verwendet, ob sie ihre Befehle vom Mikroprozessor oder dem EVVI-Automat empfängt, und sie erzeugt Impulse als Reaktion auf das eine oder das andere.
  • Die Hauptaufgabe des Hochspannungschips 17, der in 1 unten rechts gezeigt ist, ist, eine Antitachyarrhythmietherapie für das Herz des Patienten bereitzustellen. Zum Beispiel kann ein ernster Zustand, wie zum Beispiel Kammerflimmern („VF"), große Elektroschocks (z. B. mehrere hundert Volt) erfordern, um den VF-Zustand anzuhalten und das Leben des Patienten zu retten. Der Mikroprozessor 19 erkennt einen derartigen lebensbedrohlichen Zustand und steuert darauf reagierend die Antitachyarrhythmieschaltung 35 des Hochspannungschips. Diese Steuerung ist jedoch anspruchsvoll und kann beträchtlich vom speziellen, durch den vom Mikroprozessor erkannten Zustand abhängen. Die speziell angewendete Therapie wird von einem der beiden alternativen Sätze des Betriebscodes des Mikroprozessors bestimmt. Der Hochspannungschip umfasst tatsächlich eine zusätzliche Schaltung auf dem Hybrid, die zur Erzeugung der therapeutisch verwendeten Hochspannungen verwendet wird. Wann immer er in der Beschreibung verwendet wird, umfasst der Hochspannungschip diese zusätzliche Schaltung.
  • Weniger gefährlichere, aber immer noch signifikante Tachyarrhythmiezustände können ebenfalls diagnostiziert werden und andere Therapien werden in Abhängigkeit vom Zustand bereitgestellt. Zum Beispiel kann der Mikroprozessor 19 so programmiert werden, dass er den I/O-Chip 15 veranlaßt, relativ wenige, kleine (z. B. 10 Volt) Schocks an das Herz anzulegen, wenn eine Herzschlagfrequenz von über 150 Schlägen-pro-Minute („BPM") erkannt wird. Alternativ kann eine Herzschlagfrequenz, die mit über 260 BPM erkannt wurde, ein Beispiel für ein Flimmern sein und könnte noch stärkere (z. B. 500 Volt) und zahlreichere Schocks erfordern, die durch das Hochspannungschip 17 bereitgestellt werden.
  • Durch die Diagnose unterschiedlicher Zustände und die Bereitstellung einer den unterschiedlichen Zuständen entsprechenden Therapie fügt die bevorzugte implantierbare Einrichtung durch Zufügung größerer Schocks oder traumatischerer Therapie dem Herz kein unnötiges Trauma zu, wenn dies nicht erforderlich ist. Da die signifikanteste lebensrettende Funktion der bevorzugten Einrichtung darin besteht, eine Antita chykardietherapie bereitzustellen, ermöglicht zusätzlich ein zweiter Ersatzmodus des Mikroprozessors, der nachstehend besprochen wird, dem Mikroprozessor 19 diese lebenswichtige Funktion trotz eines erkannten Softwarefehlers beizubehalten.
  • Unter erstmaliger Bezugnahme auf 2 wird der Betrieb der Software der bevorzugten implantierbaren Einrichtung vorgestellt. Der Mikroprozessor 19 wird mit zwei alternativen Softwaresätzen bereitgestellt, von denen jeder Automatie bereitstellt. Die bevorzugte Einrichtung stellt tatsächlich drei Betriebsmodi bereit, die in vier Blöcken in 2 von unten nach oben schematisch dargestellt sind. Ein erster normaler Betriebsmodus (der „RAM"-Modus, der im untersten Block angegeben ist) verwendet einen ersten Softwaresatz, während ein zweiter Ersatzbetriebsmodus (der „ROM"-Modus, der in der Mitte von 2 gezeigt ist) einen zweiten, alternativen Softwaresatz verwendet. Schließlich wird auch ein dritter („EVVI")-Modus mit fester Frequenz verwendet. 2 zeigt diesen dritten Modus schließlich in zwei Blöcken in 2 oben. Der dritte Modus kann, wie in 2 oben links gezeigt, bei Ereignis eines erkannten Hardwarefehlers oder eines zweiten Softwarefehlers freigegeben werden. Wie in 2 oben rechts gezeigt, kann der dritte Modus auch freigegeben werden, wenn Telemetrie zum Programmieren des Systems und zum Sperren der logischen Funktionen für eine Systemdiagnose und Neuprogrammierung verwendet wird. Automatiefunktionen, einschließlich der Diagnose und der Behandlung von Tachyarrhythmie und Bradykardie, werden sowohl im ersten als auch im zweiten Modus bereitgestellt, wohingegen im dritten Modus Automatie nicht bereitgestellt wird und ein Pacing mit fester Frequenz unter Hardwaresteuerung bereitgestellt wird. Der Mikroprozessor wird im dritten Modus nicht verwendet.
  • Im ersten Modus (dargestellt durch den untersten Block von 2) arbeitet der Mikroprozessor 19 mit dem ersten Soft waresatz, der sich hauptsächlich im externen RAM-Chip 18 von 1 befindet. Um auf diesen Softwaresatz oder Betriebscode zuzugreifen, ist der Mikroprozessor mit einem ersten Speicheradresszeiger (d. h. einer ersten Vektortabelle) ausgestattet, der den Mikroprozessor anweist, den externen RAM-Chip für den größten Teil der Automatiefunktionen und das internen Speicherelement 25 von 1 für bestimmte Funktionen zu verwenden, die sowohl dem ersten als auch dem zweiten Modus gemeinsam sind, z. B. für Software, die den Mikroprozessor veranlasst, sich mit den Überwachungs- und Steuerregistern zu verbinden.
  • Im zweiten, dem Ersatzmodus (der mittlere Block von 2), der der Standardmodus für den Mikroprozessor 19 ist, wenn die implantierbare Einrichtung das erste Mal in einen Patienten implantiert wird, arbeitet der Mikroprozessor mit dem zweiten Softwaresatz, der aus Betriebsbefehlen und Daten besteht, die im internen Speicherelement 25 des Steuerchips 13 in 1 gespeichert sind. Wie unten mit Bezug auf 3 erklärt werden wird, beinhaltet dieses Speicherelement einen Befehlssatz ROM 37, einen internen Arbeitsbereich RAM 38 und einen 64-Byte Vektor ROM 40. Der zweite Betriebscodesatz wird im Befehlssatz ROM 37 gespeichert, wohingegen Daten und Parameter entweder durch den zweiten Softwaresatz oder durch Telemetrie in den internen RAM 38 geladen werden können.
  • Wie der erste Softwaresatz, stellt auch der zweite, alternative Softwaresatz Automatiefunktionen bereit, die die gleichen Funktionen sein können, die durch den ersten Softwaresatz oder einer Teilmenge von diesem bereitgestellt werden. Der zweite Softwaresatz kann unterschiedliche Funktionen bereitstellen und ist bevorzugt ein serienmäßiger Satz von drei Antitachyarrhythmietherapien und einer Antibradykardietherapie. Auf jeden Fall beruhen vorzugsweise sowohl der erste als auch der zweite Modus auf irgendeiner gemeinsamen Software, die im Befehlssatz-ROM 37 gespeichert ist, um mit den Steuerregistern und der Überwachungshardware 23 von 1 in Verbindung zu treten. Nachdem zunächst die implantierbare Einrichtung implantiert wurde, kann sie durch Telemetrie umgeschaltet werden, um im ersten Modus zu arbeiten.
  • Während des Betriebs der implantierbaren Einrichtung im ersten Modus wird sich auf einen Fehlererkennungsmodus verlassen, um die Einrichtung zu veranlassen, vom ersten Modus in den zweiten Modus oder den dritten Modus umzuschalten. Wie in 2 angegeben, wird der Mikroprozessor 19 zurückgestellt, wenn der Fehlererkennungsmechanismus einen Softwarefehler erkennt und die Einrichtung im ersten Modus arbeitet, so dass er im Standard-, d. h. dem zweiten, dem Ersatzmodus zu arbeiten beginnt. Im zweiten Modus schlägt der Mikroprozessor in einer zweiten Vektortabelle nach, die nur auf das interne Speicherelement 25 von 1 zeigt. Der Mikroprozessor kann in diesem Modus immer noch den internen RAM zum Speichern erfasster Parameter und Variablen verwenden, jedoch werden seine Betriebsbefehle nur vom Befehlssatz ROM 37 erhalten, wie durch die zweite Vektortabelle angewiesen.
  • Wie auf der linken Seite von 2 angegeben, veranlasst der Fehlererkennungsmechanismus die Einrichtung, in den dritten, den EVVI-Betriebsmodus einzutreten, wenn danach ein zweiter Softwarefehler erkannt wird oder wenn ein Hardwarefehler zu irgendeiner Zeit erkannt wird. Die Einrichtung wird danach nur ein Pacing mit fester Frequenz unterstützen, bis Telemetrie verwendet wird, um die Einrichtung aus dem dritten Modus herauszunehmen.
  • Unter Bezugnahme auf 3 wird der Steuerchip 13 gezeigt, der verschiedene, wichtige Logikelemente enthält, die auf einem einzelnen Chip gemeinsam platziert wurden. Der Wichtigste unter diesen Elementen ist der Mikroprozessor 19, der ein 8-Bit Mikroprozessor ist, der mit einem Ein-Megahertztakt läuft. Er wird durch eine periphere Logik und verschiedene interne Speicherelemente, einschließlich des Befehlssatzes ROM 37, des internen RAM 38 und des 64-Byte Vektors ROM 40, die alle Teil des internen Speicherelementes 25 des Steuerchips sind, unterstützt. Zusätzlich zu diesen Elementen weist das Steuerchip auch die Paritätslogik 39 auf, die die Parität der Parameter prüft, wenn sie vom internen RAM 38 abgefragt werden. Die Paritätslogik ist ein Teil des Fehlererkennungsmechanismus, der verwendet wird, um die Modi der Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung umzuschalten. Wenn die Paritätslogik einen Fehler erkennt, benachrichtigt sie die Überwachungsschaltung 41, die wiederum die implantierbare Einrichtung veranlasst, in den zweiten Modus einzutreten.
  • Der Steuerchip 13 weist außerdem zusätzliche Logikelemente auf, die den Betrieb der Einrichtung unterstützen. Zum Beispiel alarmiert eine Schaltung für hörbaren Alarm 45 den Patienten, dass die Einrichtung Aufmerksamkeit erfordert, zum Beispiel, wenn die Energie der Batterie gering ist oder der Hochspannungschip 17 die Lieferung einer Ladung vorbereitet. Die Konfiguration der Schaltung für hörbaren Alarm wird nachstehend weiter erörtert. Wie bei anderen Mikroprozessorbasierten Systemen umfasst die Einrichtung eine Interruptlogik 47, einen Systemtaktgeber 49, eine Rückstellungslogik 50 und Echtzeitzähler 51. Letztere werden zur Messung von Zeitperioden verwendet, wie durch die Software angewiesen. Abschließend umfasst der Steuerchip auch einen Satz von Steuerregistern 53 und 54, die verschiedene Funktionen bereitstellen, wie durch die 6 und 7 dargestellt und wie nachstehend erörtert werden wird.
  • Eine Lese- und Schreibsteuerung der verschiedenen Logikelemente der Steuereinheit 11 wird sowohl für den Mikroprozessor 19 als auch für die Telemetrieschaltung 21 bereitgestellt. Zur Ausführung wird eine Bus-Steuerlogik 52 eingesetzt, um dem System Zugriff auf diese Elemente zu gewähren. Der Mikroprozessor und die Telemetrieschaltung teilen sich den gleichen Systembus 26. Jedoch teilen sie sich nicht die gesamte Bussteuerlogik. Die Telemetrieschaltung hat bei der Verwendung des Systembusses eine höhere Priorität. Infolgedessen wird der Zugriff des Mikroprozessors auf den Systembus verhindert, wenn unter Verwendung von Telemetrie auf den Bus zugegriffen wird.
  • Der Betriebscode für den ersten Softwaresatz für den Mikroprozessor 19 wird im externen RAM-Chip 18 gespeichert und der Betriebscode für den zweiten Softwaresatz wird als Firmware im Befehlssatz-ROM 37 des Steuerchips 13 gespeichert. Ein allgemeines Speicherabbild für den Mikroprozessor ist als Anhang „A" beigefügt und stellt Informationen über die verschiedenen, durch den Mikroprozessor verwendeten Speicherelemente bereit.
  • Wie in Anhang „A" angegeben, weist der externe RAM-Chip 18 von 1 Speicherplatz von ungefähr 16.000 Bytes an Software auf, wohingegen der Befehlssatz-ROM 37 (3) nur ungefähr die Hälfte dieser Größe aufweist. Dies liegt daran, dass im bevorzugten Ausführungsbeispiel der externe RAM-Chip als eine erster Speicherstelle für eine vollständig ausgestattete Software verwendet wird, die auf den Zustand des Patienten zugeschnitten sein kann und viele spezialisierte Funktionen bereitstellen kann. Im Gegensatz dazu ist der Hauptzweck der bevorzugten Ersatzfirmware, die im Befehlssatz-ROM gespeichert ist, eine standardmäßige, nicht zugeschnittene Tachyarrhythmie- und Bradykardieerkennung und -therapie bereitzustellen. Wie vorstehend erwähnt, sind Softwarefehler äußerst selten und somit wird die bevorzugte implantierbare Einrichtung fast immer in ihrem ersten, dem RAM-Modus, arbeiten. Jedoch stellt die Ersatzfirmware (eine Firmware ist definiert als Software, die im ROM gespeichert wird) zusätzliche Lebenssicherheit im Fall eines Softwarefehlers bereit. Wenn ein unwahrscheinlicher Fehler erkannt wird, wird die Steuereinheit 11 einen Alarm erklingen lassen, um anzuzeigen, dass der Patient/die Patientin seinen oder ihren Arzt kontaktieren soll, damit der Fehler richtig behandelt werden kann.
  • Vorzugsweise werden beide Codesätze während der Herstellung in das System programmiert. Nach der Programmierung bei der Herstellung wird die Einrichtung in einem Speichermodus belassen, in dem sie Nullwerte als Pacing-Ausgabe bereitstellt und Nullwerte als Sensoreneingänge zurückgibt. wenn die Einrichtung in dieser Art und Weise arbeitet, stellt sie keine Reize bereit und verbraucht wenig Energie. Während der Lagerung und vor der Implantation wird die Lebensdauer ihrer Batterie nicht wesentlich vermindert. Bei der Implantation wird die Einrichtung über die Telemetrieschaltung 21 konfiguriert, um die eigentlichen Pacing-Reize bereitzustellen. Ferner wird die Telemetrieschaltung verwendet, um bei Erfordernis neue Software und Parameter in den externen RAM-Chip 18 oder den internen RAM 38 zu laden.
  • Bestimmte entscheidende Softwaregrundfunktionen (in den beigefügten Zeichnungen nicht dargestellt) sind sowohl für den ersten als auch den zweiten Betriebsmodus erforderlich und werden unabhängig vom aktuellen Modus im Befehlssatz-ROM 37 gespeichert. Beispiele dieser entscheidenden Grundfunktionen sind:
    • 1. Eine Überwachungsbestätigungsroutine.
    • 2. Eine Telemetrie-Mailboxserviceroutine (Protokoll).
    • 3. Eine Routine für die Prüfsummenoperation.
    • 4. Eine Rückstellungsroutine, wie auch andere kleine funktionale Routinen.
  • Bestimmte Merkmale dieser Routinen, die als wichtig für ein Verständnis des bevorzugten Ausführungsbeispiels betrachtet werden, werden nachstehend erörtert, vor allem die Merkmale, die sich auf die richtige Überwachungsbestätigung bezie hen. Ansonsten wird angenommen, dass die genaue Struktur der vier erwähnten Routinen in Abhängigkeit von der konkreten Ausführung variieren wird und mühelos durch jemanden, der normale Fähigkeiten im Logikdesign aufweist, geschrieben werden kann.
  • Wenn die Telemetrieschaltung 21 Zugriff auf das System hat, kann sie dazu verwendet werden, den Modus der implantierbaren Einrichtung zu ändern, z. B. sie in den ersten, zweiten oder dritten Modus setzen. Sie erreicht dies, indem sie den Mikroprozessor 19 veranlasst, seine Steuerregister zu konfigurieren, einschließlich der Register 53 und 54, die in 6 und 7 detailliert beschrieben sind. Wesentlich ist, dass das zweite niederwertigste Bit des Steuerregisters 53, das in 6 als „RAM/ROM-Modus" gekennzeichnet ist, anzeigt, ob die Einrichtung im ersten, dem RAM-Modus, oder im zweiten, dem Ersatz-ROM-Modus, arbeitet. Wenn das Bit auf „1" gesetzt ist, wird der Mikroprozessor in einer erste Vektortabelle unter Verwendung des Bits zusammen mit Zeigern, die bei 80E080FF hex (einem Bereich von Speicherstellen) angeordnet sind, nachschlagen und ermitteln, dass seine nichtadministrativen Funktionen im externen RAM-Chip 18 an Adressstellen 0300-3FFF hex definiert sind. Wenn alternativ dieses Bit auf „0" gesetzt ist, wie es bei einer Einschaltrückstellung der Fall ist, arbeitet die Einrichtung im zweiten Modus und der Mikroprozessor ermittelt vom Bit, dass er in einer zweite Vektortabelle nachschlagen muss, die für alle seine Funktionen nur auf den ROM 37 (A000-BFFF hex) zeigt. Wesentlich ist, dass ganz gleich welche Vektortabelle der Mikroprozessor verwendet, er immer für die vier vorstehend erwähnten Routinen zum Befehlssatz-ROM 37 gelenkt wird, einschließlich der Überwachungsbestätigungsroutine.
  • Beide Vektortabellen sind im 64-Byte Vektor-ROM 40 gespeichert, der ebenfalls auf dem Steuerchip 13 platziert ist. Die oberen 32 Byte dieses letzteren Speichers werden zur Speicherung von Interruptvektoren verwendet, die als Teil der Interruptserviceroutinenzeiger des ersten, des RAM-Modus, verwendet werden. Im Gegensatz dazu enthalten die niederen 32 Byte entsprechende Zeiger, die im zweiten, dem ROM-Modus verwendet werden. Diese letzteren Zeiger hingegen lenken den Mikroprozessor 19 auf den zweiten Befehlssatz. Auf den Vektor-ROM kann der Mikroprozessor 19 unter Verwendung eines Datenabrufs und eines Vektorabrufs zugreifen.
  • Unter Bezugnahme auf 4 wird nun die Verwendung von Mikroprozessorrückstellungen und Fehlererkennungsmechanismen beschrieben. Die Rückstellungslogik 50 wird dazu verwendet, den Mikroprozessor 19 und die periphere Logik 43 durch die Bereitstellung eines Systemrückstellungssignals (in 4 „SYSRESET" genannt) zu unterbrechen, nachdem ein erster Softwarefehler erkannt wurde. Dies veranlasst den Mikroprozessor und die periphere Logik, das „RAM/ROM-Modus"-Bit entweder mit einer logischen „1" zu setzen, wenn die Telemetrieschaltung 21 gerade einen speziellen Code in den internen RAM 38 geschrieben hat oder es ansonsten auf dem Standardwert einer logischen „0" zu belassen. Wenn das RAM/ROM-Mode-Bit auf Null gesetzt ist, wird der Mikroprozessor danach nur mit dem ROM-Code arbeiten, wie durch die zweite Vektortabelle angewiesen. Wenn die Systemrückstellung einen zweiten Fehler darstellt, wird das System in den dritten Betriebsmodus gesetzt (in dem Pacing fester Frequenz angewendet wird), während die Überwachungsschaltung 41 die Mikroprozessoruhr mit ihrem „EVVI"-Signal blockiert. Dies kann auch durch Telemetrie erzwungen werden, die die Rückstellungslogik dazu veranlassen kann, die Systemrückstellung anzusprechen und sie angesprochen zu halten. Dies blockiert den Betrieb des Mikroprozessors und die Überwachungsschaltung 41 spricht das „EVVI"-Signal an, um den dritten, den Betriebsmodus mit Pacing fester Frequenz, zu triggern.
  • Wenn die Telemetrieschaltung 21 die Rückstellung anlegt, wird die Überwachungsschaltung 41 initialisiert, was die Rückstellung von Fehlerflags in einem speziellen Überwachungsstatusregister (Teil der Überwachungsschaltung von 4) umfasst. Dieses Überwachungsstatusregister speichert acht Bits, von denen jedes als ein Fehlerflag agiert und einen der folgenden Zustände darstellt: Überwachungszeitüberschreitungsfehler; mehrfacher Bestätigungsfehler; Passwortfehler; zweiter Paritätsfehler; erster Paritätsfehler; durch den Prozessor verursachte zweite Systemrückstellung und durch den Prozessor verursachte erste Systemrückstellung. Während die Rückstellung angelegt ist, verbleibt das System im EVVI-Modus und die Telemetrieschaltung kann ein bestimmtes Flag-Byte auf eine vorher festgelegte Speicherstelle im internen RAM 38 schreiben, um die implantierbare Einrichtung in den ersten, den RAM-Modus, zu setzen. Wenn das Rückstellungssignal schließlich abgesenkt wird, führt der Mikroprozessor seine Rückstellungsroutine aus, die den Mikroprozessor und seine periphere Logik 43 veranlasst, die vorher festgelegten Speicherstellen zu lesen, um nach den spezifischen Flags zu suchen. Wenn die Flags vorhanden sind, löscht der Mikroprozessor die Flags und modifiziert den Wert seines Registers 53, so dass das RAM/ROM-Bit auf eine logische „1" gesetzt wird. Der Mikroprozessor versucht danach die erste Vektortabelle zu prüfen, um zu ermitteln, wo sich seine Betriebsanweisungen befinden.
  • Wesentlich ist, dass ein Wechsel zwischen den Modi auch bewirkt, dass der Patient unter Verwendung verschiedener hörbarer Alarme über den Wechsel informiert wird. Wenn der zweite Modus verwendet wird, wird ein erster Alarm verwendet, um anzuzeigen, dass ein Fehler aufgetreten ist. Wenn in den dritte Modus eingetreten wurde, informiert ein andersartiger Alarm den Patienten, dass ein Fehler aufgetreten ist. In beiden Fällen ist der Fehler dringend und der Patient/die Patientin sollte sofort seinen oder ihren Arzt informieren. Wie nachstehend weiter behandelt wird, stellt die Schaltung für hörbaren Alarm 45 diese verschiedenen Anzeigen und ferner Anzeigen (1) eines leeren Batteriezustandes und (2) der bevorstehenden Anwendung einer Antitachyarrhythmietherapie bereit. Dieser letztere Alarm ist sehr wichtig, da eine Antitachyarrhythmietherapie die Anwendung von mehreren Hundert Volt auf das Herz umfassen kann und der Patient vor ihrem Auftreten gewarnt werden muss.
  • Der Systembus 26 stellt dem Mikroprozessor 19 und der Telemetrieschaltung 21 einen Zugriff sowohl auf den I/O-Chip 15 als auch auf den Hochspannungschip 17 bereit. Der I/O-Chip 15 ist ein unabhängiger Chip, der den Betrieb trotz eines Fehlers im Steuerchip 13 beibehält. Wie vorstehend erwähnt, umfasst es die Mikroprozessor-gesteuerte Pacing-Schaltung 29, die Anweisungen des Mikroprozessors entgegennimmt, um das Herz in jedem der ersten zwei Betriebsmodi der implantierbaren Einrichtung mit Reizen zu versorgen. Zusätzlich stellt die Überwachungsschaltung 27 erfasste Herzschlaginformationen an den Mikroprozessor 19 und an den EVVI-Automaten 31 bereit. Schließlich übernimmt der EVVI-Automat bei Vorhandensein des EVVI-Signals die Führung, um ein Pacing fester Frequenz zu liefern, wenn die Einrichtung im dritten Modus ist.
  • Wie in 5 gezeigt, umfasst die Mikroprozessor-gesteuerte Pacing-Schaltung 29 einen Satz von Impulssteuerregistern 55, die Frequenz- und Amplitudenanweisungen vom Mikroprozessor 19 erhalten. Zusammen mit diesen Informationen und mit vom Systemtaktgeber 49 (der auf dem Steuerchip 13, 2, platziert ist) erhaltenen Taktsignalen erzeugt der Satz von Impulssteuerregistern Amplituden- und Zeitaufrufe, die die Ausgabelogik 33 veranlassen, genau wie gewünscht, elektrische Reize an das Herz zu liefern.
  • Die Ausgabelogik 33 umfasst die Impulssteuerlogik 57 zum Empfangen von Zeit- und Amplitudenaufrufen. Die Impulssteuerlogik steuert die Ladung und Freigabe einer Ladungspumpe 59, die die eigentlichen Spannungen erzeugt, die für das Pacing auf das Herz angewendet werden, wie auch zur Antibradykardietherapie und zu mancher Antitachyarrhythmietherapie. Der Ausgang der Ladungspumpe 59 ist in geeigneter Weise über die Ausgangsschalter 60 und 61 mit den Ausgangskanälen für das Atrium [Herzvorhof] und die Ventrikel [Herzkammer] gekoppelt.
  • Wenn die implantierbare Einrichtung im dritten, dem EVVI-Modus ist, wird der Mikroprozessor 19 durch das EVVI-Signal von der Überwachungsschaltung 41 (4) blockiert und der EVVI-Automat 31 wird in Betrieb gesetzt. Das EVVI-Signal wird den Automaten veranlassen, Impulse fester Frequenz an die Impulssteuerlogik 57 (5) zu liefern. Der EVVI-Automat empfängt einen konstanten Takteingang φ und, wenn das EVVI-Signal von der Überwachungsschaltung Hoch ist, erzeugt der EVVI-Automat nur dann Reize fester Frequenz, wenn das Herz nicht innerhalb eines vorher festgelegten Intervalls von selbst schlägt. Hysteresefrequenz, EVVI-Impulsfrequenz, EVVI-Modus-Erfassungsamplitude und andere Variablen, die im Allgemeinen mit einem Pacing fester Frequenz verbunden sind, sind festverdrahtete Eingangssignale, die durch den EVVI-Automat bereitgestellt werden.
  • Ganz gleich, in welchem Modus die implantierbare Einrichtung arbeitet, wenn sie keine Reize an das Herz liefert, werden die zwei Kanäle zum Herzen durch die Überwachungsschaltung 27 überwacht, einschließlich der Atrium- und Ventrikel-Erfassungsschaltungen 62 und 63. Diese sind mit dem EVVI-Automaten 31 gekoppelt, um, wie beschrieben, mit einem Bedarfs-Pacing zu unterstützen, und außerdem mit dem Systembus 26, um dem Mikroprozessor 19 Herzschlaginformationen bereitzustellen, die er verwenden wird, um Automatiefunktionen bereitzustellen. Der Mikroprozessor kann auch diese Erfassungsschaltungen verwenden, um eine automatisches Erfassen von Schwellwerten in einer bekannten Art und Weise anzuwenden.
  • Zusätzlich zum I/O-Chip 15 kommunizieren auch Mikroprozessor 19 und Telemetrieschaltung 21 mit dem Hochspannungschip 17 und seiner Antitachyarrhythmieschaltung 35 (1). Wenn es als Reaktion auf erfasste Herzschlaginformationen, die durch das I/O-Chip 15 bereitgestellt sind, angemessen ist, kann der Mikroprozessor die Antitachyarrhythmieschaltung veranlassen, einen oder mehrere Hochspannungsschocks an das Herz anzulegen. In der bevorzugten Einrichtung 11 analysiert der zweite, der ROM-Modus, Herzschläge unter Verwendung eines Kriteriums für einen plötzlichen Anfall, um pathologische Tachyarrhythmie von Bewegung und Stress zu unterscheiden. Wenn der Herzschlag in einer zu schnellen Art und Weise beschleunigt, ist das Kriterium für den plötzlichen Anfall erfüllt und führt zu einer Antitachyarrhythmietherapie. Drei alternative Therapien werden vorzugsweise zur Verwendung im zweiten Modus bereitgestellt, eine für jede von drei Tachyarrhythmie-Herzschlagregionen, wie nachfolgend beschrieben werden wird. Als ein Ergebnis kann der Mikroprozessor beurteilen, ob die Tachyarrhythmie schwer ist und kann eine auf den bestimmten Zustand zugeschnittene Therapie anwenden. Im Hauptbetriebsmodus kann der erste Softwaresatz auf den besonderen Zustand des Patienten zugeschnitten werden und kann geeignet eine Antitachyarrhythmie- oder Antibradykardietherapie bereitstellen.
  • In den nachfolgenden Paragraphen werden die Fehlererkennungs-, die Überwachungs-, die Rückstellungs- und die Alarmfunktionen weiter beschrieben.
  • Wie vorstehend erwähnt, umfasst die implantierbare Einrichtung einen verbesserten Fehlererkennungsmechanismus. Die bevorzugte Steuereinheit 11 weist drei Fehlererkennungssysteme auf. Zwei dieser Systeme, die durch eine Paritätslogik 39 und eine Firmware-basierte Prüfsummenfehlererkennungsoperation (ausgeführt durch den Mikroprozessor 19) ausgeführt werden, erkennen Softwarefehler. Das dritte System, das durch die Überwachungsschaltung 41 ausgeführt wird, reagiert auf Softwarefehler und erkennt auch Hardwarefehler.
  • Die Paritätslogik 39 prüft den internen 3K-mal-neun Bit RAM 38 auf Fehler. Das neunte Bit jedes Bytes wird als Bit-Speicher für ungerade Parität verwendet. Wenn ein Datenbyte in den RAM geschrieben wird, wird das Paritätsbit erzeugt und automatisch in den RAM geschrieben. Wenn ein Datenbyte aus dem RAM gelesen wird, wird das Paritätsbit mit den gelesenen Daten abgeglichen. Eine Paritätsfehlerprüfung wird durch die Paritätslogik 39 jedes Mal durchgeführt, wenn Daten vom internen RAM 38 abgerufen werden. Bei Auftreten eines Fehlers informiert die Paritätslogik 39 die Überwachungsschaltung 41 durch Senden eines mit „PERRINIT" (4) bezeichneten Fehlersignals. Der Aufbau der Paritätslogik und ihre Verwendung sind im Elektronikbereich bekannt.
  • Die Firmware-basierte Prüfsummenoperation überprüft regelmäßig die Summe des Inhalts des externen RAM-Chips 18. Wenn ein Prüfsummenfehler erkannt wird, informiert der Mikroprozessor 19 über den Systembus 26 die Überwachungsschaltung 41, durch das Wort „Daten" in 4 angegeben.
  • Die Überwachungsschaltung 41 behandelt Fehler von jedem dieser zwei Mechanismen unter Verwendung von Logik, die ein Fehlersignal erzeugt. Dieses Fehlersignal wird bei jedem Auftreten von entweder einem Paritätsfehler oder einem Prüfsummenfehler zur Rückstellungslogik 50 gesendet. Diese Logik beobachtet auch die Anzahl derartiger Fehler und bei Auftreten des zweiten Fehlers von entweder dem Mikroprozessor 19, der Paritätslogik 39 oder einer Kombination von ihnen, setzt sie ein Dritter-Modus-Signal, in 4 mit EVVI bezeichnet, und hält dieses Signal in einem gesetzten Zustand. Das EVVI-Signal wird an den EVVI-Automaten 31 und an die Schaltung für hörbaren Alarm 45 bereitgestellt.
  • Bei Eintritt in den EVVI-Zustand blockiert die Überwachungsschaltung 41 den Mikroprozessor 19 über eine Taktsteuerlogik (nicht gezeigt) (hält sie folglich von der Steuerung des Pacings ab), aktiviert den EVVI-Automaten 31 (veranlasst ihn somit, wie vorstehend beschrieben, ein Pacing fester Frequenz in dem dritten Betriebsmodus zu liefern) und veranlasst die Schaltung für hörbaren Alarm 45 einen periodischen hörbaren Alarm zu erzeugen, um den Patienten zu informieren, dass in den dritten Modus eingetreten wurde. Wie vorstehend erwähnt, kann der dritte, der EVVI-Modus nur über die Telemetrieschaltung 21 zurückgestellt werden. Deshalb wird, wenn in den dritten Modus eingetreten wurde, die implantierbare Einrichtung im diesem Modus verbleiben, bis der Patient zum Arzt zurückkehrt, der die Telemetrieschaltung verwenden kann, um die Ursache des Systemfehlers zu diagnostizieren. Der Arzt kann auch die Parameter und/oder neue Software in den internen RAM 38 und den externen RAM-Chip 18 laden, wenn es angebracht ist. Wie vorstehend erwähnt, löscht die Telemetrieschaltung das EVVI-Signal und versetzt den Mikroprozessor 19 wieder in den ersten Betriebsmodus.
  • Ein Teil der Software, der immer von ROM 37 erhalten wird und auf den sich der Mikroprozessor 19 verlässt, ist die Überwachungsbestätigungsroutine. Die Überwachungsschaltung 41 verlässt sich auf die Echtzeitzähler 51, so dass sie nach Ablauf einer Zwei-Sekunden-Periode ein Aktiv-Hoch-Signal zeitlich festlegen und anlegen kann, wenn es angebracht ist. Vor Ablauf der Zwei-Sekunden Periode wird erwartet, dass der Mikroprozessor die Überwachungserwiderungsroutine ausführen wird, um eine Bestätigung an die Überwachungsschaltung zu senden. wenn die Bestätigung ordnungsgemäß empfangen wird, wird der Interruptzähler der Überwachung gelöscht und ein neuer Zwei-Sekunden-Überwachungszyklus wird gestartet. Wenn jedoch der Mikroprozessor die Überwachungsschaltung nicht in der detaillierten Art und Weise, die nachfolgend beschrieben werden wird, ordnungsgemäß bestätigt, setzt die Überwachungsschaltung ein Fehlersignal (in 4 mit „ERRINIT" bezeichnet) und das EVVI-Signal, welches es in einem gesetzten Zustand hält, veranlasst den EVVI-Automaten 31, die Steuerung eines Pacing fester Frequenz zu übernehmen.
  • Es wird auf 4 Bezug genommen. Das spezielle verwendete Überwachungssystem wird gezeigt und insbesondere, dass die Bestätigung tatsächlich komplizierter als in vielen anderen digitalen Systemen ist, da die Bestätigung kodiert ist, um den richtigen Betrieb des Mikroprozessors und der peripheren Logik 43 sicherzustellen. Jedes Mal, wenn der Mikroprozessor 19 ein Bestätigungssignal sendet, empfängt er von der Überwachungsschaltung 41 ein zufälliges Passwort, das von der Überwachungsschaltung für die nachfolgende Bestätigung generiert wurde (bei Systeminitialisierung wird das Passwort mit „00H" initialisiert). Ferner berechnet er eine von vier Adressstellen von dem Paßwort, an welche richtig geschrieben werden muss, um den Interruptzähler der Überwachung zurückzustellen. Wenn der Mikroprozessor das richtige Passwort nicht an die richtige Stelle schreibt oder wenn er das richtige Passwort an mehr als eine Stelle vor dem nächsten „TIC_INT"-Impuls schreibt, dann erkennt die Überwachungsschaltung einen Hardwarefehler und versetzt das System in den dritten Modus.
  • Wenn der Mikroprozessor und die periphere Logik 43 die Überwachungsschaltung 41 richtig bestätigt haben, erhalten sie das nächste, zufällig erzeugte Passwort und berechnen die damit verbundene Antwortstelle neu und speichern sie im RAM, um dann mit der vorher unterbrochenen Operation fortzusetzen. Die Überwachungsschaltung 41 wird den Interruptzähler der Überwachung zurückstellen, wenn die Bestätigung, wie beschrieben, ordnungsgemäß ausgeführt wurde und sie wird auf die nächste Zwei-Sekunden-Echtzeitperiode warten.
  • Wie man sieht, führt die Überwachungsschaltung 41 im bevorzugten Ausführungsbeispiel die wichtige Funktion der Lenkung des Eintritts in den Hardware-gesteuerten EVVI-Modus aus, wenn ein Hardwarefehler erkannt wurde oder (in Zusammenarbeit mit dem Mikroprozessor 19) wenn ein zweiter Softwarefehler erkannt wurde. Es wird erwartet, dass diese zwei Ereignisse Ausnahmezustände bilden werden, und dass der Großteil irgendwelcher Fehler, die auftreten können, Softwarefehler sein werden, die durch den Eintritt in den zweiten Modus behandelt werden. Wesentlich ist, dass wenn der Mikroprozessor den Betrieb aus irgendeinem Grund anhält, die Überwachungsschaltung wirksam ist, um den Eintritt in den dritten Modus zu triggern, in dem der EVVI-Automat 31 ein Pacing fester Frequenz anwendet.
  • Die Fehlererkennungsmechanismen der Erfindung sind nicht auf die Verwendung einer Paritätsfehlerprüfung begrenzt, die durch die Paritätslogik 39 ausgeführt wird, oder die Prüfsummenoperation oder die Überwachungsschaltung 41. Statt dessen kann der Fehlererkennungsmechanismus (innerhalb des Schutzbereiches der Erfindung) alles sein, was Fehler in einer Logik oder einer Computerschaltung erkennt. Zum Beispiel kann er auch Fehlerkorrekturcodes oder zyklische Redundanzprüfsummen oder irgendeine Kombination von Fehlererkennungsmechanismen umfassen, wie sie im Stand der Technik bekannt sind. Was auch immer der Fehlererkennungsmechanismus ist, alles was erforderlich ist, ist eine implantierbare Einrichtung, die Fehler im ersten Satz von Betriebsanweisungen oder in seiner Ausführung erkennt und die deren Steuereinrichtung veranlasst, stattdessen Betriebsanweisungen von einer anderen Quelle zu entnehmen.
  • Die Steuereinheit 11 weist unterschiedliche Alarme auf, die sie vorzugsweise verwendet, um den Patienten bei verschiedenen Betriebszuständen der implantierbaren Einrichtung zu warnen. Gemäß der Erfindung warnt ein Alarm den Patienten, dass ein Softwarefehler aufgetreten ist und der Patient/die Patientin seinen oder ihren Arzt aufsuchen soll, um den Fehler zu untersuchen und zu korrigieren. Ein anders klingender Alarm wird verwendet, wenn die Einrichtung im dritten, dem EVVI-Modus, ist. Er zeigt an, dass der Patient/die Patientin seinen oder ihren Arzt sofort verständigen sollte, um die Situation zu korrigieren. Andere Alarme können als Reaktion auf andere Zustände der Einrichtung verwendet werden, wie nachstehend besprochen wird. In den nachfolgenden Absätzen wird zuerst die Alarmschaltung beschrieben, gefolgt von den speziellen Alarmen, die im bevorzugten Ausführungsbeispiel verwendet werden.
  • Die Alarme werden durch einen piezoelektrischen Wandler, der hochfrequente Töne oder niederfrequente Vibrationen aussenden kann, hörbar in der Steuereinheit erzeugt, die in der Brust des Patienten befestigt ist. Die Aktionen des Wandlers sind durch eine Anzahl von Faktoren definiert und gesteuert, einschließlich:
    • (1) Ob der Mikroprozessor freigegeben ist (d. h. die implantierbare Einrichtung arbeitet in einem von ihren ersten zwei Betriebsmodi);
    • (2) Ob die Antitachyarrhythmieschaltung 35 (1) geladen ist;
    • (3) Das gewünschte Tastverhältnis für das Erklingen des Alarms, welches durch Software geladen werden kann oder festverdrahtet ist;
    • (4) Ob der Alarm freigegeben ist; und
    • (5) Ob ein hochfrequenter Ton oder eine niederfrequente Vibration durch den Wandler erzeugt wird.
  • Diese verschiedenen Funktionen werden durch Laden von Werten in drei 8-Bit Alarmsteuerregister 65, 67 und 69 (8060–8062 hex, in den 810 bezüglich der Bit-Funktion dargestellt) gesteuert und die Alarmlogik steuert den Alarm als Reaktion auf die in diesen Registern gespeicherten werte an, wie nachstehend beschrieben. In die Register wird vorzugsweise durch den Mikroprozessor 19 geschrieben, um der Software zu gestatten, die Parameter des Alarms zu definieren. Sie weisen außerdem entsprechende festverdrahtete Werte für die Verwendung im dritten, dem EVVI-Modus auf.
  • Gemäß zunächst den 8 und 9 werden die ersten zwei der drei Alarmsteuerregister 65 und 67 verwendet, um die Eigenschaft des durch den piezoelektrischen Wandler auszusendenden Tones zu setzen.
  • Zuerst wird das Tastverhältnis für den Alarm wie folgt gesetzt. Gemäß zunächst 8 (Alarmsteuerregister 1) steuern die fünf LSBs die Zeitdauer, für die der piezoelektrische Wandler ein Hoch-Signal empfängt. Im Gegensatz dazu geben in 9 (Alarmsteuerregister 2) die fünf LSBs die Zeit an, für welche der piezoelektrische Wandler ein Niedrig-Signal empfängt. Zwischen diesen zwei Gruppen von fünf Bits ist ein Tastverhältnis für den Alarm definiert, um entweder den hohen oder den niedrigen Ton anzusteuern.
  • Zweitens ist der Hochfrequenzton, der durch den Wandler ausgesendet werden kann, genau 64 mal höher in der Frequenz als der Niederfrequenzton und er wird durch das Schreiben einer logischen „1" in das erste MSB des Alarmsteuerregisters 2 (9) ausgewählt.
  • Es wird auf den Rest des Alarmsteuerregisters 1 (8) Bezug genommen. Das höchstwertige Bit (MSB) schaltet den Alarm ein, wenn es mit einem logischen Wert „1" geladen ist und ver anlasst den Wandler zu vibrieren. Das zweite MSB ist normalerweise mit einer logischen „0" geladen, um eine selektive Mikroprozessor-Steuerung für den Alarm bereitzustellen. Es wird jedoch durch die Antitachyarrhythmieschaltung 35 überschrieben, um einen Hochspannungsladungsalarm bereitzustellen, der anzeigt, dass der Patient alle gefährlichen Aktivitäten, wie zum Beispiel Autofahren, in Vorbereitung eines Schocks beenden soll. Die Töne für diesen letzteren Alarm sind durch Hardware definiert. Sie werden erzeugt, nachdem der Mikroprozessor 19 ermittelt hat, dass Antitachyarrhythmieschocks notwendig sind und das Hochspannungschip 17 angewiesen hat, mit der Energiespeicherung für einen an das Herz zu liefernden großen Schock zu beginnen. Gemäß der allgemeinen Praxis kann der Patient mit einem Magneten ausgestattet sein, der dazu verwendet werden kann, den großen Schock zu verhindern, bis der Patient auf ihn vorbereitet ist.
  • Das dritte Alarmsteuerregister umfasst, wie in 10 angegeben, zwei MSBs, die durch die Alarmsteuerschaltung 45 gelesen und beschrieben werden können und sechs Statusbits, die durch den Mikroprozessor 19 oder das Telemetriechip 21 gelesen werden können. Das erste MSB wird durch die Alarmsteuerschaltung 45 beschrieben, um es auf eine logische „1" zu setzen, wenn das „EVVI"-Signal gesetzt wurde, was die Ausführung eines Hardware-gesteuerten Pacings und die Sperrung des Mikroprozessors anzeigt. Das zweite MSB wird dazu verwendet, um einen Alarm-„Pieps" kurzer Dauer bereitzustellen. Jedoch wird dieser letztere Alarm im Allgemeinen nur zu Testzwecken verwendet.
  • Die vorstehend erwähnten Register und Schaltungen erlauben die Auswahl von fünf verschiedenen Alarmmodi durch die Alarmsteuerlogik.
  • Wann immer die implantierbare Einrichtung in den dritten Modus eintritt, was ein Hardware-gesteuertes Pacing und keine Antitachyarrhythmie- oder Bradykardiefunktionen anzeigt, erklingt zuerst ein Alarm, der aus einem 250 Millisekunden langen 819-Herz-Beep und einer Zwei-Sekunden langen 12.7-Herz-Vibration besteht. Beide treten zusammen alle acht Minuten und 32 Sekunden auf. Das Erklingen dieses Alarms zeigt an, dass der Patient zur Arztpraxis zurückkehren sollte, da ein Hardware gesteuertes Pacing als ein Ersatz ausgeführt wurde, verursacht durch einen Fehler des Mikroprozessors 19, wahrscheinlich einen Hardwarefehler.
  • In einem zweiten Alarmzustand kann der Mikroprozessor 19 den vorstehend erwähnten „Pieps" erklingen lassen, der einen hochfrequenten, 62.5 Millisekunden andauernden Ton bereitstellt. Dieser „Pieps" kann zum Testen verwendet werden oder um den Systemstatus anzuzeigen, was in einer bestimmten Ausführung gewünscht sein kann. Er wurde jedoch nicht zur Darstellung eines bestimmten Zustandes in diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel ausgeführt.
  • In einem dritten Alarmzustand erklingt ein vom EVVI-Alarm verschiedener Hochspannungsladungsalarm. Dieser Alarm besteht aus einer Serie von 62.5-Milisekunden Hochfrequenztonbursts, die einer Niederfrequenztonvibration überlagert sind. Wie vorstehend erwähnt, zeigt das Erklingen dieses Alarms dem Patienten an, dass die Antitachyarrhythmieschaltung 35 des Hochspannungschips aktiviert wurde und sich darauf vorbereitet, einen groben Schock an das Herz zu liefern.
  • Der vierte Alarmzustand tritt ein, wenn der Mikroprozessor 19 den ersten, den RAM-Modus, verlässt und in den zweiten, den ROM-Modus, eintritt, was einen erkannten Softwarefehler anzeigt, der dem Arzt berichtet werden sollte, der wünschen kann, den Patienten zu sehen. Dieser Alarm erklingt außerdem, wenn ein leerer Batteriezustand durch den Mikroprozessor erkannt wurde.
  • Abschließend kann der Mikroprozessor 19 bei ordnungsgemäßer Arbeitsweise seiner Programmierung einen Mikroprozessor-gesteuerten EVVI-Alarm anzeigen, um zum Beispiel einen anderen Fehler anzuzeigen, oder anderweitig den Patienten/die Patientin zu informieren, dass er oder sie zur Arztpraxis zurückkehren soll, d. h. für eine periodische Untersuchung. Dieser Modus wurde ebenfalls nicht ausgeführt im (d. h. nicht aufgerufen von der Software des) bevorzugten Ausführungsbeispiel.
  • Arrhythmieerkennung und -therapie ist eine der Automatieeigenschaften der vorliegenden Erfindung und wird nicht nur im normalen, dem RAM-Modus, sondern auch im Ersatz-, dem ROM-Modus, bereitgestellt. In jedem dieser Modi wird Arrhythmie erkannt durch eine Analyse der Herzschlagfrequenz und ihrer Einstufung in einen Bereich, der nachstehend durch Tabelle I identifiziert ist, durch eine Ermittelung und Anwendung einer geeigneten Therapie und einer Ermittelung, wann die Kriterien zum Abbruch erfüllt wurden. Ferner kann die Therapie aus Pacing-Reizen, die durch das I/O-Chip 15 angelegt werden, oder Hochspannungsschocks, die durch das Hochspannungschip 17 angelegt werden, bestehen. Diese Wahlmöglichkeiten werden nachstehend erklärt, verbunden mit einer Erklärung einiger der programmierbaren Eigenschaften des im Ersatzmodus bereitgestellten Antitachyarrhythmieverfahrens.
  • Wesentlich ist, dass obwohl der Mikroprozessor 19 nur den im ROM 37 gespeicherten Code ausführt, seine Eigenschaften unter Verwendung der Telemetrieschaltung 21 programmierbar definiert werden können. Insbesondere beim Betrieb im zweiten, dem Ersatzmodus, behält der Mikroprozessor immer noch einen minimalen Arbeitsbereich im internen RAM 38 zur Stack- und Datenspeicherung, und Telemetrie kann verwendet werden, die Betriebsparameter unter Verwendung des internen RAM 38 zu konfigurieren. Tatsächlich kann Telemetrie zur Programmierung einer Anzahl von Merkmalen der Arrhythmiefrequenzbereiche ver wendet werden, nachdem die Einrichtung in den ROM-Modus eingetreten ist, wie nachstehend beschrieben wird. Parameter können nach Eintritt der Einrichtung in den ROM-Modus unter Verwendung von Telemetrie geändert werden, um Parameter im internen RAM 38 zu speichern.
  • Der zweite, der ROM-Modus, stellt Antitachyarrhythmiefähigkeiten für jeden von vier Arrhythmiefrequenzbereichen bereit. Wie vorstehend erwähnt, wird dieses Verfahren (in Tabelle I angegeben) vorzugsweise zum Werksstandard für die implantierbare Einrichtung gemacht. Software für den ersten, den ROM-Modus, kann entweder erstellt werden, um dieses spezielle Verfahren zu duplizieren oder um ein anderes Verfahren auszuführen, wie zum Beispiel die Bereitstellung einer besonderen Bradykardietherapie etc. Mit einer Kommunikation durch das Telemetriechip 21 kann ein Arzt durch Schreiben einer vorher festgelegten Anweisung an eine bestimmte Stelle im internen RAM 38 selektiv Tachyarrhythmiebereiche („VT1" und „VT2") sperren. In diesem Fall gibt es keine Diskontinuität in dem in Tabelle I gezeigten Verfahren und die Kriterien für den gesperrten Bereich sind durch den unmittelbar auf höherer Ordnung freigegebenen Bereich subsummiert.
  • TABELLE I
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  • Wesentlich ist, dass Tachyarrhythmie- und Bradykardietherapie und -diagnose im Stand der Technik bekannt sind und ein detailliertes Verständnis ihres Ablaufes wird für ein Verständnis der vorliegenden Erfindung als nicht wesentlich erachtet. Jedoch werden zu Veranschaulichungszwecken Tachyarrhythmiediagnose und -therapie mit Bezug auf 11 kurz erläutert.
  • Der Ersatz-, der ROM-Modus, unterscheidet Bewegung und physiologische Tachyarrhythmie von Tachyarrhythmie durch eine Analyse der Herzschlagfrequenz auf einen plötzliche Anfall. Der Mikroprozessor 19 berechnet ein durchschnittliches Zeitintervall zwischen den letzten vier. Wenn das Zeitintervall zum nächsten Herzschlag schnell genug auftritt, so dass es eine Tachyarrhythmiefrequenz darstellt (siehe Tabelle I) und wenn es außerdem geringer als ein vorher festgelegter Prozentsatz des Vier-Intervall-Mittelwertes ist, dann ist ein plötzlicher Anfall erkannt. Unter Verwendung dieses Verfahrens kann ein durch Stress oder Bewegung verursachter schneller Herzschlag unterschieden werden, da er in einer langsameren Art und Weise als ein gefährlicher Herzzustand beschleunigt.
  • Wesentlich ist, dass das Kriterium für den plötzlichen Anfall nur auf den niedrigsten freigegebenen Tachyarrhythmiebereich angewendet wird, der vorstehend in Tabelle I allgemein als „VT1" bezeichnet ist. Ein einzelnes Intervall, das die Kriterien für einen Bereich höherer Ordnung erfüllt, wird eine für diesen Bereich geeignete Therapie triggern. Nachdem eine Tachyarrhythmie erkannt wurde, führt der Mikroprozessor 19 eine Analyse durch, um zu bestimmen, ob die Tachyarrhythmie beendet ist. Der Mikroprozessor muss bestimmen, ob acht aufeinanderfolgende Herzschlagintervalle, die unter jeden Tachyarrhythmiebereich fallen, vergangen sind. Zusätzlich muss der Mikroprozessor bestimmen, ob sechs aufeinanderfolgende Mittelwerte der vier letzten Herzschlagintervalle Zeiten unter der niedrigsten Tachyarrhythmieschwelle erzeugen.
  • Zusätzlich zur Verwendung des plötzlichen Anfalls stellt die implantierbare Einrichtung eine Anzahl programmierbarer Eigenschaften bereit, die den Arzt in die Lage versetzen, die Art der im zweiten, dem Ersatzmodus, bereitgestellten Tachyarrhythmieerkennung und -therapie zu variieren. Zum Beispiel können Stabilitätserkennungskriterien für Tachyarrhythmiefrequenzbereiche entweder als „Erkennung", „Stabilität" oder „Aus" ausgeführt werden. Wenn der programmierte Wert „Erkennung" ist, wird eine Arrhythmie solange nicht erkannt bis die unten erwähnten Stabilitätskriterien für diesen speziellen Bereich erfüllt wurden. Wenn der programmierte, mit den Stabilitätskriterien für den speziellen Bereich verbundene Wert „Therapie" ist, können in Abhängigkeit davon, ob die Stabilitätskriterien erfüllt sind, entweder eine Antitachyarrhythmietherapie oder alternativ Hochspannungsschocks angewendet werden. Wenn zum Beispiel in Verbindung mit der Verwendung der Erkennung eines plötzlichen Anfalls eine Tachyarrhythmie als stabil innerhalb des „VT2"-Bereichs erkannt wurde, kann eine Antitachyarrhythmietherapie für den speziellen Zustand des Patienten angebracht sein.
  • Alternativ kann das Scheitern der Erfüllung der Stabilitätskriterien für den speziellen Tachyarrhythmiebereich die Anwendung von Hochspannungsschocks im Gegensatz zu einer spezialisierten Antitachyarrhythmietherapie erfordern, wenn für den speziellen Patienten eine hohe Varianz in der Herzfrequenz ein Hinweis auf einen bösartigen Zustand ist. Abschließend können die Stabilitätskriterien für die speziellen Bereiche als „Aus" programmiert werden.
  • Stabilität, wie in Verbindung mit der Ersatzsoftware der implantierbaren Einrichtung verwendet, ist als das Fehlen von Varianz in der Herzschlagfrequenz definiert. Wenn die Varianz von sechs aufeinanderfolgenden Mittelwerten von Vier-Herzschlag-Intervallen geringer als oder gleich einer vorher festgelegten Zeitdauer ist, werden Tachyarrhythmiefrequenzbereiche freigegeben und jeder Mittelwert wird gemäß eines Bereiches eingeteilt, bis eine Anzahl von sechs Mittelwerten in einen Bereich fällt. Folglich ist das Stabilitätskriterium erfüllt, wenn sechs Instanzen in einem bestimmten Bereich identifiziert sind, sobald die untere Varianz eine Stabilitätsanalyse triggert. Die zum Zählen dieser Mittelwerte verwendeten Bins [Kästen] werden dann für eine nachfolgende Stabilitätserkennung gelöscht.
  • Alle vorstehend erwähnten programmierbaren Eigenschaften können zusammen mit den anderen, hier besprochenen programmierbaren Eigenschaften unter Verwendung der Telemetrieschaltung 21 gesetzt werden, die einen vorher festgelegten Code an eine spezielle RAM-Speicherstelle schreibt, während die Telemetrie die Steuerung des Systems ausübt. Wenn die Telemetrie die Steuerung des Systems freigibt, wird wie vorstehend erwähnt eine Rückstellung des Mikroprozessors 19 getriggert und der Mikroprozessor prüft den internen RAM 38 auf das Vorhandensein dieser Codes und löscht sie, wenn sie vorliegten. Die Inbetriebnahmesoftware des Mikroprozessors veranlasst ihn dies zu tun und seine (nicht gezeigten) Register für den Betrieb der Einrichtung 11 geeignet zu konfigurieren, wenn sie sich im zweiten, dem Ersatzmodus, befindet. Dementsprechend kann zum Zeitpunkt der Implantation die Telemetrieschaltung nicht nur dazu verwendet werden, die implantierbare Einrichtung in einen ersten Betriebsmodus zu versetzen, sondern auch um eine bestimmte Antitachyarrhythmieerkennung und -therapie auszuwählen, die für den speziellen Patienten geeignet sein kann.
  • Die Therapie wird von der Software für jeden der „VT1"- und „VT2"-Frequenzbereiche, die in Tabelle I spezifiziert sind, vorzugsweise separat behandelt, wohingegen der Bereich „VF" dem Kammerflimmern entspricht und Defibrillation immer unter Verwendung des Hochspannungschips 17 angewendet wird. Innerhalb dieser Bereiche können drei verschiedene Therapiestufen angewendet werden und jede dieser Therapien kann wie der spezielle Frequenzbereich freigegeben oder gesperrt werden. Wesentlich ist, dass das Kriterium für einen plötzlichen Anfall und das Stabilitätskriterium auf den nächsthöheren Frequenzbereich, z. B. „VT2.", angewendet werden, wenn ein Tachyarrhythmiebereich gesperrt ist.
  • Wenn eine Tachyarrhythmie in einem bestimmten Bereich erkannt ist, beginnt die implantierbare Einrichtung, eine Antitachyarrhythmietherapie der ersten Stufe anzuwenden, dann der zweiten Stufe, dann der dritten Stufe, wenn diese Stufen freigegeben sind, bis ein Ende der Tachyarrhythmie ermittelt wurde oder ein höherer Frequenzbereich erkannt wurde. Wenn zum Beispiel eine Tachyarrhythmie im „VT1"-Bereich erkannt wurde, kann eine Anzahl von 0.25–11 Volt Impulsen durch das I/O-Chip 15 auf die „R-Welle" des Herzschlags mit einer programmierbaren Amplitude und Dauer angewendet werden. Die Anzahl der Reize (1–15) kann programmiert werden, wie auch das Intervall bis zur Anwendung einer zweiten Therapiestufe, wenn die Tachyarrhythmie nicht beendet ist. Die zweite Therapiestufe weist die gleichen programmierbaren Parameter wie die erste auf und kann unter Verwendung der Telemetrieschaltung 21 als Reaktion auf den besonderen Zustand des Patienten programmiert werden.
  • Jeder der „VT1"- und „VT2"-Bereiche weist einen zugehörigen Echtzeitzähler 51 (3) auf und nachdem die dritte Therapiestufe gewährt wurde, wird keine weitere Therapie gewährt. Der Ablauf des zugehörigen Zeitgebers (ohne ein erkanntes Ende der Tachyarrhythmie oder Neuklassifikation als Teil eines höheren Bereichs) bewirkt automatisch den Eintritt in den höheren Bereich (d. h. entweder „VT2" oder „VF").
  • Alternativ kann die Therapie 1 bis 7 Hochspannungsschocks umfassen, die durch das Hochspannungschip 17 angewendet wer den. Diese Schocks sind in der Spannung (56–756 V), Schockanzahl (1, 2, 3 und 4–7) und Dauer programmierbar. Zusätzlich kann auch die Schockmorphologie als monophasig oder bi-phasig programmierbar sein, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist. Nach der Anwendung der Schocktherapie werden die Frequenzbins und Zähler geleert und für eine programmierbare Zeitdauer, die mindestens eine Sekunde beträgt, wird keine Therapie bereitgestellt. Danach wird eine Bradykardietherapie bereitgestellt, z. B. Bedarfs-Pacing.
  • Während der Zeit in der eine Tachyarrhythmie erkannt wurde, wird eine Zählung der Anzahl aufeinanderfolgender Mittelwerte durchgeführt, die unter dem niedrigsten programmierten Tachyarrhythmiefrequenzbereich auftreten. Ein einzelner Mittelwert, der in einen freigegebenen Tachykardiebereich von Tabelle I fällt, unterbricht diese Zählung und veranlasst sie, erneut zu beginnen. Wenn sechs aufeinanderfolgende Mittelwerte unter den niedrigsten freigegebenen Tachykardiebereich fallen (der Zähler erreicht z. B. 6), wird die Klassifikation im speziellen Tachykardiebereich als beendet betrachtet. Wenn zusätzlich acht aufeinanderfolgende Herzschlagperioden, die unter jeden Tachykardiebereich fallen, abgelaufen sind, wird eine Tachyarrhythmie als beendet betrachtet.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die Verwendung von Befehlssätzen begrenzt, die im ROM 37 und dem internen RAM 38 gespeichert sind. Alles was erforderlich ist, sind zwei alternative Befehlssätzen, die für zusätzliche Sicherheit im Fehlerfall verfügbar sind. Jede Art oder Anzahl von Speicherelementen kann verwendet werden, um diese Anweisungen verfügbar zu machen.
  • Ein alternatives Ausführungsbeispiel, das zur Zeit erwogen wird, besteht darin, einen RAM zu verwenden, um den ersten Betriebsanweisungssatz für den Mikroprozessor 19 zu speichern und einen zweiten Speicher, der den zweiten Softwaresatz in einem komprimierten Format speichert. Bei Erkennung eines Fehlers würde der Mikroprozessor mit Neustarten, Dekomprimieren des komprimierten zweiten Programmsatz und Schreiben des neu dekomprimierten zweiten Programmsatz in den RAM agieren, um dabei den ersten Programmsatz zu überschreiben. Der Programmspeicher zum Speichern des zweiten komprimierten Programmanweisungssatzes kann einfach ein anderer ROM sein, und ein derartiges System würde bezüglich seiner schematischen Darstellung genau wie das in 1 gezeigte sein. Die zu beachtende Ausnahme zu dieser ist jedoch, dass Code zum Dekomprimieren des zweiten Softwaresatzes und zu seinem Laden in den RAM vorzugsweise selbst in einem zusätzlichen ROM gespeichert sein würde.
  • Zusätzlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung zur Bereitstellung einer bestimmten Ersatztherapie, z. B. Tachyarrhythmie-Pacing oder Schocks begrenzt, sondern kann jede Automatie bzw. alle gewünschten Funktionen umfassen, die normalerweise verloren gehen würden, wenn der Mikroprozessor 19 als Reaktion auf einen erkannten Fehler heruntergefahren wird. Als ein weiteres betrachtetes alternatives Ausführungsbeispiel kann der zweiter Softwaresatz, der im internen ROM 37 gespeichert ist, primär für eine hoch entwickelte Antibradykardietherapie oder eine andere spezielle Therapie sorgen, wenn es angemessen ist.
  • Nachdem auf diese weise verschiedene beispielhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben sind, wird es offensichtlich sein, dass verschiedene Änderungen, Modifikationen und Verbesserungen Fachleuten leicht in den Sinn kommen.
  • Als ein Beispiel können die Hardwareeigenschaften der vorliegenden Erfindung als Softwareeigenschaften ausgeführt werden und umgekehrt, ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen.
  • In der Anlage ist als Anhang „A" ein Speicherabbild für die bevorzugte Einrichtung 11 beigefügt.
  • In der Anlage ist als Anhang „B" eine Interruptvektor-ROM-Zusammenfassung für die bevorzugte Einrichtung 11 beigefügt.
  • ANHANG A
    Figure 00390001
  • Figure 00400001
    Allgemeines Speicherabbild
  • ANHANG B Interruptvektor-ROM
    Figure 00400002

Claims (23)

  1. Ein implantierbares Herzstimulationsgerät, aufweisend: einen Sensor zum Erfassen eines physiologischen Parameters eines Patienten; einen Impulsgenerator zum Koppeln mit dem Herzen und zum Bereitstellen von Stimulationsimpulsen an das Herz des Patienten; eine mit dem Impulsgenerator gekoppelte Steuereinrichtung, die auf den physiologischen Parameter reagieren kann, um wenigstens die Amplitude oder die Taktung der Stimulationsimpulse zu steuern; mit der Steuereinrichtung gekoppelte Mittel zum Speichern eines ersten und eines alternativen Satzes von Anweisungen, die bei Ausführung den Betrieb der Steuereinrichtung bestimmen, wobei die zwei alternativen Sätze von Anweisungen jeweils einen Automatisierungsgrad ermöglichen; und Mittel zur Fehlererkennung, das Fehler beim Betrieb des implantierbaren Herzstimulationsgeräts erkennen kann; wobei die Steuereinrichtung enthält: Mittel zum Betrieb in einem ersten Betriebsmodus unter Verwendung des ersten Satzes von Anweisungen, und Mittel zum Schalten in einen zweiten Betriebsmodus unter Verwendung des alternativen Satzes von Anweisungen, in dem Fall, daß ein Fehler in dem ersten Betriebsmodus erkannt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Fehlererkennungsmittel eine mögliche Verfälschung des ersten Satzes gespeicherter Anweisungen erkennen kann.
  2. Ein Gerät gemäß Anspruch 1, wobei der Sensor einen Herzschlag anzeigen kann und wobei die zwei alternativen Sätze von Anweisungen jeweils eine Routine zur Erkennung von Tachyarrhythmie und zur Anwendung einer Anti-Tachyarrhythmie-Behandlung enthalten oder eine Routine zur Erkennung von Brady kardie und zur Anwendung einer Anti-Bradykardie-Behandlung enthalten.
  3. Ein Gerät gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, ferner mit Taktungsmitteln, die zum Auslösen durch die einen Fehler in dem zweiten Betriebsmodus erkennenden Fehlererkennungsmittel gekoppelt sind, um die Steuereinrichtung zu umgehen und Stimulationsimpulse mit einer festen Frequenz in einem dritten Betriebsmodus auszulösen.
  4. Ein implantierbares Herzstimulationsgerät gemäß Anspruch 1, wobei das Speichermittel einen ersten Speicher mit einem ersten Satz gespeicherter Anweisungen aufweist, die bei der Ausführung den Betrieb der Steuereinrichtung auf der Basis des erfaßten physiologischen Parameters steuern, und mit einem zweiten Speicher mit einem zweiten Satz gespeicherter Anweisungen, die bei Ausführung den Betrieb der Steuermittel auf der Basis des erfaßten physiologischen Parameters steuern; wobei das Fehlererkennungsmittel eine Fehleranzeige als Reaktion auf eine erkannte Verfälschung des ersten Satzes gespeicherter Anweisungen ermöglicht; wobei das Fehlererkennungsmittel, das wenigstens mit der Steuereinrichtung oder dem ersten Speicher wirksam gekoppelt ist, eine mögliche Verfälschung des ersten Satzes gespeicherter Anweisungen erkennen kann, und wobei das Fehlererkennungsmittel als Reaktion darauf eine Fehleranzeige bereitstellt; wobei die Steuereinrichtung als Reaktion auf die Fehleranzeige in einem zweiten Ersatzmodus arbeitet, in dem deren Betrieb durch den zweiten Satz von gespeicherten Anweisungen gesteuert wird; und wobei die Steuereinrichtung den Betrieb des Geräts in Abhängigkeit von dem erfaßten physiologischen Parameter des Patienten ungeachtet der Fehleranzeige weiter steuert.
  5. Ein Gerät gemäß Anspruch 4, mit einem dann zur Aktivierung vorgesehenen Alarm, wenn das Gerät von dem ersten Modus in den zweiten Modus wechselt.
  6. Ein Gerät gemäß Anspruch 5, ferner mit Taktungsmitteln, die zum Auslösen bei Erkennung eines Fehlers in dem zweiten Betriebsmodus verbunden sind, um die Steuereinrichtung zu umgehen und Stimulationsimpulse mit einer festen Frequenz in einem dritten Betriebsmodus auszulösen; und wobei der Alarm Mittel zum Benachrichtigen des Patienten über den Wechsel von dem zweiten Modus in den dritten Betriebsmodus aufweist.
  7. Ein Gerät gemäß Anspruch 5 oder 6, wobei das Fehlererkennungsmittel ferner ein Auftreten eines zweiten Fehlers beim Betrieb des Geräts erkennen kann, um dadurch eine zweite mögliche Verfälschung von gespeicherten Anweisungen zu erkennen und als Reaktion darauf eine zweite Fehleranzeige bereitstellt; und wobei das Gerät ferner von der Steuereinrichtung unabhängige Taktungsmittel enthält, um die in einem dritten Betriebsmodus als Reaktion auf die zweite Fehleranzeige zu liefernden Stimulationsimpulse auszulösen, wobei der dritte Betriebsmodus die Erzeugung von Stimulationsimpulsen mit einer festen Frequenz durch den Impulsgenerator ermöglicht.
  8. Ein Gerät gemäß Anspruch 7, wobei der Sensor einen Herzschlagsensor aufweist und wobei die Festfrequenz-Schrittmacherschaltung das Festfrequenz-Signal bedarfsabhängig erzeugen kann, was bewirkt, daß der Stimulus in Abhängigkeit von dem Herzschlagsensor mit einer Festfrequenz an das Herz geliefert wird.
  9. Das Gerät gemäß Anspruch 7, wobei das Gerät ferner aufweist: eine mit den Steuermitteln gekoppelte Überwachungsschaltung, zum periodischen Anfordern einer korrekten Bestätigung von den Steuermitteln und zum Abschalten der Steuereinrichtung und zum Aktivieren der Taktungsmittel zum Auslösen von Stimu lationsimpulsen im dritten Modus, wenn keine korrekte Bestätigung empfangen wird.
  10. Ein Gerät gemäß Anspruch 9, wobei die Überwachungsschaltung derart konfiguriert ist, daß dann, wenn in einem jeder korrekten Bestätigung zugeordneten Zeitraum mehr als eine Bestätigung empfangen wird, die Überwachungsschaltung den Wechsel des Geräts in den dritten Modus bewirkt.
  11. Ein Gerät gemäß einem der Ansprüche 4 bis 10, ferner mit einem Register zum Speichern von den Betriebsmodus der Steuereinrichtung bestimmenden Daten und mit einer Telemetrieschaltung zum selektiven Empfangen von Kommunikation von außerhalb des Körpers, in dem das Gerät implantiert ist, wobei die Telemetrieschaltung zur Änderung der in dem Register gespeicherten Daten als Reaktion auf selektive Kommunikation eingerichtet ist; wobei die Telemetrieschaltung bewirkt, daß das Gerät die Abhängigkeit der Steuereinrichtung von einem des ersten und zweiten Satzes von gespeicherten Anweisungen zu dem anderen wechselt.
  12. Ein Gerät gemäß Anspruch 4, wobei: der Sensor ein Herzschlagsensor ist, der ein einen Herzschlag repräsentierendes Eingangssignal bereitstellt; wobei der erste Satz von Anweisungen bewirkt, daß die Steuereinrichtung das Eingangssignal zur Erkennung einer Tachyarrhythmie- und/oder Bradykardie-Bedingung überwacht; der zweite Satz gespeicherter Programmanweisungen außerdem bewirkt, daß die Steuereinrichtung das Eingangssignal zur Erkennung einer Tachyarrhythmie- und/oder Bradykardie-Bedingung überwacht; und das Gerät ferner Anti-Arrhythmie-Mittel zur Anwendung einer Anti-Arrhythmie-Behandlung auf das Herz als Reaktion auf die Erkennung der Bedingung umfaßt.
  13. Ein Gerät gemäß Anspruch 12, ferner mit Mitteln zum Erkennen von zumindest zwei verschiedenen Graden von Tachy arrhythmie und wobei dann, wenn das Gerät sich in dem ersten Modus befindet, der erste Satz von Anweisungen das Gerät für jeden der verschiedenen Grade zur Anwendung einer anderen Anti-Tachyarrhythmie-Behandlung auf das Herz veranlaßt.
  14. Ein Gerät gemäß Anspruch 13, wobei dann, wenn das Gerät sich in dem zweiten Ersatzmodus befindet, der zweite Satz von Anweisungen bewirkt, daß das Gerät außerdem bei jedem der zwei verschiedenen Grade eine andere Anti-Tachyarrhythmie-Behandlung auf das Herz anwendet.
  15. Ein Gerät gemäß Anspruch 14, wobei wenigstens ein Grad der Tachyarrhythmie in jedem des ersten und zweiten Modus einer Flimmerbedingung entspricht und wobei die ersten und zweiten Sätze von Anweisungen jeweils Anweisungen enthalten, welche bewirken, daß eine Defibrillations-Behandlung auf das Herz angewendet wird.
  16. Ein Gerät gemäß einem der Ansprüche 4 bis 15, wobei der erste Speicher einen Speicher mit wahlfreiem Zugriff enthält und wobei der zweite Speicher einen Nur-Lese-Speicher enthält.
  17. Ein Gerät gemäß Anspruch 16, wobei die Steuereinrichtung als Reaktion auf einen dritten Satz von in dem Nur-Lese-Speicher gespeicherten Anweisungen veranlaßt wird, den zweiten Satz von Anweisungen von dem zweiten Speicher in den ersten Speicher zu laden, um einen Wechsel von dem ersten in den zweiten Modus zu bewirken.
  18. Ein Gerät gemäß Anspruch 17, wobei der zweite Speicher den zweiten Satz von Anweisungen als komprimierten Code speichern kann, und wobei die Steuereinrichtung beim Wechseln in den zweiten, den Ersatzmodus veranlaßt wird, den zweiten Satz von gespeicherten Programmanweisungen zu dekomprimieren, bevor sie in den ersten Speicher geladen werden.
  19. Ein Gerät gemäß einem der Ansprüche 4 bis 18, ferner mit verschiedenen Speicher-Adresszeigern, jeweils für den ersten und zweiten Modus, wobei der Speicher-Adresszeiger für den ersten Modus die Steuereinrichtung auf den ersten Speicher verweist und wobei der Speicher-Adresszeiger für den zweiten Modus die Steuereinrichtung auf den zweiten. Speicher verweist.
  20. Ein Gerät gemäß einem der Ansprüche 4 bis 19, wobei das Fehlererkennungsmittel mindestens eines enthält von: einem paritätsprüfenden Element, welches die Parität jeder Betriebsanweisung von wenigstens dem ersten Satz von gespeicherten Betriebsanweisungen prüft; und einer Prüfsummenoperation, welche eine Prüfsummen-Analyse an in dem ersten Speicher gespeicherten Betriebsanweisungen durchführt, zumindest wenn die Steuereinrichtung im ersten Modus arbeitet.
  21. Das Gerät gemäß Anspruch 4, wobei: das Gerät ferner in Hardware implementierte Festfrequenz-Taktungsmittel zum Bestimmen eines Festfrequenz-Modus zum Liefern von Stimulationsimpulsen, unabhängig von den Steuermittel aufweist; die Impulserzeugungsmittel Mittel zum Erzeugen von Stimulationsimpulsen auf der Basis des ersten Satzes von Anweisungen, des zweiten Satzes von Anweisungen oder auf der Basis der Festfrequenz-Taktungsmitteln enthalten; und die Fehlererkennungsmittel Paritäts-Prüfmittel zum Bestimmen des Vorliegens eines ersten Paritätsfehlers durch Prüfen der Parität von wenigstens einigen von den Steuermitteln verwendeten Daten enthalten, wobei der Betrieb der Steuermittel in Abhängigkeit davon von dem ersten Modus in den zweiten Modus geschaltet wird und die Fehlererkennungsmittel ferner Mittel zum nachfolgenden Erkennen des Vorliegens eines zweiten Partiätsfehlers durch Prüfen der Parität von zumindest einigen durch die Steuermittel verwendeten Daten enthält, worauf die Impulserzeugungsmittel zum Eintritt in den Hardware-gesteuerten Festfrequenz-Modus angesteuert werden.
  22. Ein Gerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät als Bedarfs-Schrittmacher arbeitet, wenn es sich in dem Hardware-gesteuerten Schrittmacherzustand befindet.
  23. Ein implantierbares Herzstimulationsgerät gemäß Anspruch 1, wobei die Steuereinrichtung auf jeden von zwei alternativen Sätzen von gespeicherten Programmanweisungen anspricht, wobei ein erster Satz einem ersten Normalmodus zugeordnet ist und wobei ein zweiter Satz einem zweiten Ersatzmodus zugeordnet ist; und ferner aufweisend: eine Telemetrieschaltung zum Erzeugen eines digitalen Signals in Abhängigkeit von einer von außerhalb des Körpers empfangenen Kommunikation; eine in Kommunikationsverbindung mit der Steuereinrichtung stehende Überwachungsschaltung, um von der Steuereinrichtung die Bestätigung des ordnungsgemäßen Betriebs anzufordern, wobei der Impulsgenerator auf die Steuereinrichtung oder die Überwachungsschaltung anspricht; durch die Überwachungsmittel selektiv aktivierte Taktungsmittel zum Auslösen des Impulsgenerators zum Erzeugen von Stimulationsimpulsen mit einer festen Frequenz unabhängig von der Steuereinrichtung; und eine Digitalschaltung zum Steuern des Impulsgenerators zum Liefern von Stimulationsimpulsen mit einer Hierarchie von Schrittmachermodi, wobei die Verarbeitungsmittel enthalten: Mittel zum Steuern des Impulsgenerators zum Betrieb in dem ersten Modus, entsprechend einer ersten Ebene der Hierarchie, welche eine Telemetriesteuerung enthält, wobei das digitale Signal den Telemetriemitteln ermöglicht, die Steuereinrichtung selektiv in zumindest den ersten Modus auf der Basis des ersten Satzes von gespeicherten Programmanweisungen zu versetzen; Mittel zum Steuern des Impulsgenerators zum Betrieb in einem zweiten Schrittmachermodus, entsprechend einer zweiten Ebene der Hierarchie, welche eine Überwachungskontrolle enthält, wobei die Überwachungsschaltung Mittel zum Auslösen des Impulsgenerators enthält, wenn keine korrekte Bestätigung empfangen wird, um den Stimulus gemäß den Taktungsmitteln und nicht in Abhängigkeit von der Steuereinrichtung zu erzeugen; und Mittel zum Steuern des Impulsgenerators zum Betrieb in einem dritten Schrittmachermodus, entsprechend einer dritten Stufe der Hierarchie mit Fehlererkennungssteuerung, wobei die Fehlererkennungsmittel Mittel zum Ansteuern der Steuereinrichtung zum Schalten von dem ersten Modus zu dem zweiten Modus enthalten und diese dadurch als Reaktion auf einen in dem ersten Modus erkannten Fehler von dem zweiten, alternativen Satz von gespeicherten Programmanweisungen abhängt.
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