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Hiermit
wird das gemeinsam übertragene, gleichzeitig
anhängige,
am 24. April 1994 von Mongeon u. a. eingereichte US-Patent Nr. 5.620.468, "Method and Apparatus
for Treatment of Atrial Fibrillation", als Literaturhinweis eingefügt.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf eine implantierbare
Vorrichtung zur Anwendung von defibrillierender elektrischer Energie
oder eines defibrillierenden elektrischen Schocks auf wenigstens
eine Kammer eines Herzens eines Patienten, das eine Defibrillation
benötigt,
und auf eine Vorrichtung zur Herabsetzung der Schwellenenergie,
die erforderlich ist, um die Defibrillation zu bewirken und um im
Fall einer atrialen Defibrillation bzw. Vorhofdefibrillation auf
diese Weise den Schmerz abzuschwächen,
der mit der Lieferung der Defibrillationsenergie verbunden ist.
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Die
Fibrillation wird allgemein durch hochenergetische Kardioversions-/Defibrillations-Schocks oder
-Impulse behandelt, die im Kontext implantierbarer Antiarrhythmie-Vorrichtungen durch
großflächige Elektroden,
einschließlich
einer Elektrode an oder in der zu defibrillierenden Kammer, zugeführt werden.
Das hohe Energieniveau wird verwendet, um gleichzeitig den Hauptteil
der zu defibrillierenden Herzkammer zu depolarisieren, der zu dem
Zeitpunkt, wenn der Impuls geliefert wird, Gewebe in allen Stufen
des Depolarisations-Repolarisations-Zyklus umfasst.
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Über die
Jahre sind zahlreiche Verfahren zur Stimulation oder synchronen
Kardioversion einer Herzkammer in einem Bestreben vorgeschlagen worden,
andere Tachykardien als eine Fibrillation zu unterbrechen. Die Schrittmachertherapien
umfassen derartige Stimulationsmodalitäten wie Overdrive-Stimulation,
Stoßstimulation,
selbstdekrementierende Overdrive-Stimulation und andere, wobei eine
Synchronisation mit den zu Grunde liegenden Depolarisationen des
Herzens enthalten oder nicht enthalten sein kann. Diese Stimulationsmodalitäten sind
erarbeitet worden, um eine anomale Reentry-Leitung, die zu anhaltenden
Tachykardien in einer oder in mehreren Kammern des Herzens führen kann,
zu unterbrechen.
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Es
ist ferner vorgeschlagen worden, dass Tachykardien durch die Verwendung
einer simultanen oder synchronisierten Mehrstellen-Herzstimulation verhindert
oder unterbrochen werden können.
Ein frühes
Beispiel der Mehrstellen-Herzstimulation,
um Tachyarrhythmien zu beenden oder zu verhindern, ist in dem an
Funke erteilten US-Patent Nr. 3.937.226 offenbart. In dieser Vorrichtung
sind eine Anzahl kleinflächiger
Schrittmacherelektroden vorgesehen, wobei jede an eine getrennte
Ausgangsschaltung und einen getrennten Ausgangsverstärker angeschlossen
ist. Die offenbarte Vorrichtung ist gleichwertig mit fünf oder
mehr separaten Herzschrittmacher-Ausgangsschaltungen herkömmlicher
Konstruktion, die alle so ausgelöst
werden können,
dass sie an verschiedenen Orten um das Herz gleichzeitig stimulieren.
Es wird angenommen, dass durch Stimulierung, die gleichzeitig an
Orten, die um das Herz gestreut sind, und synchron mit einem erfassten QRS-Komplex erfolgt,
Arrhythmien durch Erzeugen einer nahezu gleichzeitigen Depolarisation
von Herzgeweben verhindert werden können.
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Diese
Zugänge
sind in der Hoffnung vorgeschlagen und untersucht worden, dass die
Niedrigenergieschrittmacherimpulse die Tachyarrhythmie beenden,
ohne auf höherener getische
Kardioversionstherapien ausweichen zu müssen. Dies ist insbesondere
für die
Behandlung häufig
wiederkehrender Tachyarrhythmien von Interesse, da die Batterielebensdauer
der Stimulationsvorrichtung von der Energiemenge, die beim Liefern
der Therapie verbraucht wird, und von der Lieferfrequenz abhängt.
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Im
Fall der Vorhoffibrillation wird der Patient nicht bewusstlos, wenn
die Herzkammern fortfahren, eine adäquate Herzleistung zu erzeugen.
Leider reicht in den meisten Fällen
die Menge an elektrischer Energie, die erforderlich ist, um die
Vorhöfe
zu defibrillieren, aus, einen unvermittelten, sich im Brustbereich
des Patienten ausbreitenden Schmerz zu bewirken oder den Patienten
zu betäuben.
Typischerweise berichtete Defibrillationsschwellenwerte zwischen
transvenösen
Leitungen, die Elektroden tragen, die im rechten Vorhof und/oder
in der oberen Hohlvene (RA/SVC) und im Koronarsinus (CS) angebracht
sind, überschreiten
oft 2 J. Erheblichen Beschwerden und/oder äußerster Schmerz können mit der
transvenösen
Schocktherapie in diesem Bereich verbunden sein, was die Ruhigstellung
einiger Patienten und die Weigerung durch andere Patienten, die Therapie
zu akzeptieren, zur Folge hat.
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Die
Verwendung von Schrittmacher-Energieimpulsen, die an mehrere Stellen
in den Vorhöfen geliefert
werden, um das Auftreten von Vorhoftachyarrhythmien einschließlich des
Vorhofflatterns, das sich in einigen Fällen zur Vorhoffibrillation
weiterentwickeln kann, zu verhindern, ist untersucht worden. Zum
Beispiel offenbart der Artikel "Prevention
of Atrial Tachyarrhythmias Related to Advanced Interatrial Block
by Permanent Atrial Resynchronization" von Daubert u. a., PACE, Bd. 14, S.
648, 1991, die Verwendung synchronisierter Schrittmacherimpulse, die
an den rechten Vorhof und den linken Vorhof geliefert wer den, um
den Ausbruch von Vorhoftachyarrhythmien zu verhindern.
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Unlängst ist
die theoretische Möglichkeit
untersucht worden, Schrittmacherimpulse mit niedrigem Energieniveau
(d. h. weniger als 0,05 Joule) zu verwenden, um die Vorhoffibrillation
zu behandeln. In dem jüngsten
Artikel "Regional
Control of Atrial Fibrillation by Rapid Pacing in Conscious Dogs" von Allessie u.
a., veröffentlicht
in Circulation, Bd 84, Nr. 4, Oktober 1991, S. 1689–1697, ist
z. B. die Fähigkeit
von Schrittmacherimpulsen nachgewiesen worden, einen kleinen Bereich
eines fibrillierenden Vorhofgewebes zu. erfassen, wenn sie während eines
spezifizierten Zeitintervalls zugeführt werden, das mit der erfassten Depolarisationswellenform
an der Stelle der Schrittmacher-Elektroden synchronisiert ist. Allerdings pflanzt
sich die durch derartige Impulse hervorgerufene Depolarisationswellenfront
in Folge der wechselnden Depolarisationszustände des Gewebes, das die Stimulationsstelle
umgibt, nicht durch die ganze Kammer fort. In dem oben angeführten Patent
von Mongeon u. a. wird die Lieferung hochfrequenter, nicht synchronisierter
Niedrigenergieimpulsstöße an eine
oder an mehrere Stellen im Herz als Behandlung für die Vorhoffibrillation vorgeschlagen.
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Die
Lieferung von Impulsstößen an den
Vorhof in Gegenwart der Vorhoffibrillation ist ferner in dem am
24. Juni 1993 von Bardy u. a. eingereichten US-Patent Nr. 5.356.425, "Method and Apparatus
for Treatment of Atrial Fibrillation and Flutter", offenbart. In dieser Vorrichtung werden
bei Patienten mit anhaltender oder häufiger Vorhoffibrillation Impulsstöße in Reaktion
auf eine erfasste hohe Herzkammerfrequenz geliefert. Die Impulsstöße werden
mit einzelnen Depolarisationen des Herzens synchronisiert und sollen
die Nerven im AV-Knoten-Fettpolster stimulie ren, um einen begrenzten
Herzblock zu erzeugen und folglich die Herzkammerfrequenz zu verringern,
wenn sie der hohen Vorhoffrequenz folgt.
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Die
Lieferung hochfrequenter Impulsstöße an den Vorhof ist ferner
dafür bekannt,
eine Vorhoffibrillation zu induzieren, sofern sie nicht mit den
Vorhofdepolarisationen oder P-Zacken synchronisiert ist, um sicherzustellen,
dass die Impulsstöße in der Refraktärperiode
des Vorhofs erfolgen. Dieser Effekt ist in dem am 30. Juni 1993
von Bardy eingereichten US-Patent 5.334.221, "Method and Apparatus for Treatment of
Angina", erläutert, das
eine Vorrichtung offenbart, die dem Vorhof Impulsstöße zuführt, die mit
den erfassten Vorhofdepolarisationen synchronisiert sind, um das
SA-Knoten-Fettpolster zu stimulieren und die Sinusfrequenz von Patienten,
die an Angina pectoris leiden, herabzusetzen.
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EP-A-588125
offenbart ferner eine Vorrichtung zur Erzeugung von Herzdefibrillationssequenzen,
die aus Stimulationsimpulsen und Defibrillationsschocks gebildet
werden.
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Die
Synchronisation mit einer hohen Vorhof- oder Herzkammerdepolarisationsfrequenz
kann schwer auszuführen
sein. In dem gemeinsam übertragenen
US-Patent Nr. 5.193.536 für
Mehra ist ein Herzschrittmacher/Kardioverter/Defibrillator beschrieben,
bei dem die hohe Vorhof- oder Herzkammerfrequenz gleichmäßiger gemacht
wird, indem Overdrive-Schrittmacherimpulse in eine Tachykardie geliefert
werden, die einzeln die ganze Herzkammer erfassen oder stimulieren
sollen (wobei angenommen wird, dass es im Fall der Fibrillation
nicht möglich
ist), und indem die letzten gelieferten Overdrive-Schrittmacherimpulse
als ein Synchronisationsereignis verwendet werden, um den richtigen Zeitpunkt
für die
Lieferung eines Kardioversionsimpulses zu bestimmen. Ein weiteres
Ver fahren der Verwendung von Schrittmacherimpulsen als eine Hilfe
zur Synchronisation von Kardioversionsimpulsen ist in dem US-Patent
Nr. 5.074.301 an Gill offenbart, wobei ein einzelner Schrittmacherimpuls
an den Vorhof geliefert wird, um zu ermöglichen, dass ein Herzkammerkardioversionsimpuls
in der Refraktärperiode des
Vorhofs geliefert wird.
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In
dem an Causey u. a. erteilten US-Patent Nr. 5.318.591 ist das Aufladen
der Hochspannungskondensatoren während
der Antitachykardiestimulation offenbart, was die sofortige Lieferung
eines Kardioversionsimpulses ermöglicht,
falls die Antitachykardie-Schrittmacherimpulse beim Beenden einer
erfassten Tachykardie erfolglos sind. In dem am 29. November 1993
von Olson eingereichten US-Patent Nr. 5.458.619, "Apparatus and Method
for Treating a Tachyarrhythmia",
ist eine ähnliche
Vorrichtung offenbart. Sowohl die Vorrichtung von Olson als auch
die Vorrichtung von Causey behandeln Antitachykardiestimulation
und Hochspannungsschock als getrennte Therapien und erfordern folglich
eine Zeitdauer nach der Beendigung der Antitachykardie-Schrittmacherimpulse,
um zu prüfen,
ob die Schrittmacherimpulse bei der Beendigung der Tachyarrhythmie
wirksam waren, und um die Lieferung des Hochspannungsschocks beim
Nichtbeenden vorzubereiten.
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In
den US-Patenten Nr. 5.314.448 und Nr. 5.366.485 an Kroll u. a. ist
ein Kardioverter/Defibrillator mit einem Satz Defibrillationselektroden,
die um das Herz des Patienten angeordnet werden, beschrieben. Wenn
eine Fibrillation erfasst wird, beginnen die Hochleistungskondensatoren
aufzuladen. Während
sie aufgeladen werden oder nachdem die volle Ladung erreicht ist,
wird eine "Vorbehandlung" des fibrillierenden
Herzmuskels über
die Erzeugung einer Impulsfolge ausgehend von der Spannung an den
Ausgangskondensatoren und die Lieferung der Impulse über die
Defibrillationselektroden eingeleitet. Die Kondensatoren werden
nachgeladen, und am Ende der Nachladezeitdauer wird der Hochenergiedefibrillationsimpuls über die
Defibrillationselektroden geliefert. Es wird erklärt, dass
die Vorbehandlungsimpulse den Vorgang der Organisation der chaotisch
kontrahierenden Herzmuskelzellen einleiten und eine Herabsetzung
des Kardioversionsschwellenwertes und der verbrauchten Gesamtenergie
zur Folge haben. Es wird hervorgehoben, dass die Vorbehandlung verwendet
wird, um die Energie an dieselben Herzmuskelzellen zu liefern, die
durch den Kardioversionsimpuls defibrilliert werden.
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Ungeachtet
dieser Fortschritte besteht weiterhin ein Bedarf an Vorhof- und
Herzkammerkardioversionssystemen, die die Vorhöfe oder Herzkammern bzw. Ventrikel
mit wenig Energie defibrillieren können, so dass der Energiebedarf
und der vom Patienten empfundene Schmerz abnehmen.
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Es
ist somit eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorhof-
oder Herzkammerdefibrillationsvorrichtung zu schaffen, die so arbeitet,
dass die Vorhöfe
oder Herzkammern mit Impulsen niedrigerer Energie defibrilliert
werden, als sie sonst erforderlich sind.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Vorrichtung für die Schaffung einer kombinierten
Defibrillationstherapie geschaffen, wie sie in Anspruch 1 definiert
ist.
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Die
vorliegende Erfindung ist folglich auf die Schaffung einer Vorrichtung
für die
Herabsetzung des Defibrillationsschwellenwertes durch Verwenden einer
kombinierten Therapie, die einen Schrittmacher-Energiestoß umfasst,
gerichtet, wobei Hochfrequenzimpulse einem Gebiet geringer Stromdichte des
Herzgewebes in der fibrillierenden Kammer in Verbindung mit der
Lieferung von Defibrilla tionsimpulsen zugeführt werden. Es ist nicht beabsichtigt, dass
der Impulsstoß selbst
die erfasste Fibrillation abschließt, und es wird kein Versuch
unternommen festzustellen, ob der Impulsstoß den Herzrhythmus als eine
Vorbedingung für
die Lieferung des Hochenergieschocks beeinflusst hat. Der Stoß von Schrittmacher-Energieimpulsen wird
an eine Schrittmacherelektrode oder an Schrittmacherelektroden geliefert,
die in der fibrillierenden Herzkammer in einem Bereich angeordnet
sind, der während
der Anwendung eines Defibrillationsimpulses eine relativ niedrigere
Stromdichte zeigt. Es wird angenommen, dass der in das Gebiet niedriger
Stromdichte eingespeiste Stoß von
Schrittmacher-Energieimpulsen ein Gebiet von unempfindlichem, depolarisiertem
Gewebe und/oder eine erhöhte
Möglichkeit
von Depolarisationswellenfrontkollisionen in der Nähe der Schrittmacherelektrode
oder der Schrittmacherelektroden zur Folge hat, mit dem Ergebnis,
dass der Defibrillationsschwellenwert für den folgenden Defibrillationsimpuls gesenkt
wird. Die Lieferung des Impulsstoßes kann ferner ektopische
Schläge
verhindern, die in dem Gebiet niedriger Energie ausgehend von der
Refibrillation des Herzens nach der Lieferung des Defibrillationsimpulses
entstehen.
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Während angenommen
wird, dass die Erfindung von Vorteil bei der Herabsetzung des Schwellenwertes
der Herzkammerkardioversionsenergie ist, wird angenommen, dass die
Erfindung in erster Linie im Zusammenhang mit der Behandlung der
Vorhoffibrillation nützlich
ist, indem das Herabsetzen die Energie der Defibrillationsschocks
oder Defibrillationsimpulse, die an den Vorhof geliefert werden,
sowohl das zugeordnete Schmerzniveau als auch die Möglichkeit,
dass derartige Schocks eine Herzkammertachykardie oder Herzkammerfibrillation
auslösen,
verringert.
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Die
vorliegende Erfindung löst
diese Aufgaben überra schend
dadurch, dass auf die Herzkammer ein Impulsstoß eines Typs angewendet wird,
der dafür
bekannt ist, in Verbindung mit der Lieferung eines Defibrillationsimpulses
eine Fibrillation zu induzieren. Der Impulsstoß umfasst eine Reihe energiearmer
Impulse mit weniger als etwa 10,0 Volt und vorzugsweise mit etwa
5,0 Volt oder weniger. Die Impulsfrequenz ist höher als 20 Hz und liegt typischerweise
in dem Bereich von etwa 50–200
Hz. Der Stoß ist
typischerweise asynchron zu erfassten Herzdepolarisationen in der
fibrillierenden Herzkammer, und die Lieferung kann während des
Aufladens der Hochspannungs-Kardioversionsenergie-Kondensatoren eingeleitet
werden. Die Stoßdauer
kann in der Größenordnung
von 1 bis 5 Sekunden liegen, wobei im Vorhof Impulsstöße in der
Nähe von
1 Sekunde bevorzugt werden. Der Stoß kann während der Lieferung des Defibrillationsimpulses
andauern und kurz vor dem Ende der Lieferung des Defibrillationsimpulses
abgeschlossen werden. Alternativ kann der Stoß unmittelbar vor oder einen
kurzen Zeitraum vor der Lieferung des Defibrillationsimpulses an
die Defibrillationselektroden abgeschlossen werden.
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Diese
und weitere Aufgaben, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung
werden aus der folgenden ausführlichen
Beschreibung ihrer bevorzugten Ausführungsformen leichter verständlich, wobei
sie lediglich beispielhaft gegeben sind, wenn sie zusammen mit der
Zeichnung betrachtet werden, bei der gleiche Bezugszeichen in den
mehreren Ansichten gleiche Strukturen bezeichnen und bei der:
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1 eine Draufsicht eines
implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators des
Typs ist, in dem die vorliegende Erfindung ausgeführt werden
kann, und der einen Satz von Kardioversionsleitungen und Stimulations-/Erfassungsleitungen
enthält,
wobei sie beispielhaft Orte der Defibrillationselektroden und der
Stimulations-/Erfassungselektroden in Bezug auf ein menschliches
Herz zeigt;
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2 ein umfassender Blockschaltplan
eines implantierbaren Zweikammer-Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator-Impulsgenerators
des Typs ist, in dem die vorliegende Erfindung ausgeführt werden
kann; und
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3 ein Signalformdiagramm
dreier Defibrillationstherapien gemäß der vorliegenden Erfindung ist.
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Die
synchronisierte bzw. zeitgesteuerte Lieferung von Schrittmacher-Energieimpulsstößen an Stimulations-/Erfassungselektroden
in der zu defibrillierenden Herzkammer in Bezug auf die nachfolgende
Lieferung eines Defibrillationsschocks oder Defibrillationsimpulses
an Defibrillationselektroden für
dieselbe Herzkammer kann in einem abgeänderten Einzelkammer- oder
Zweikammer-Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator
mit irgendeinem der bekannten Schrittmacher- und Defibrillations-Leitungs-/Elektrodensysteme
zur Einzelkammer- oder Zweikammeranwendung implementiert werden.
Die Erfindung kann in einer Einzelkammer-Ausführungsform, die getrennte Stimulations-/Erfassung-
und Defibrillationselektroden verwendet, verwirklicht werden. Allerdings
kann die bevorzugte Verwendung der Erfindung zum Verringern der
Vorhofdefibrillationsschwellenwerte, um den Schmerz für den Patienten
zu verringern und die Lebensdauer der Batterie zu verlängern, in
einer Ausführungsform
verwirklicht werden, die getrennte Vorhof-Stimulations-/Erfassungs- und Defibrillationselektroden
zusammen mit einem Satz von Herzkammer-Erfassungselektroden (und
einer Herzkammer-Erfassungsverstärker-
und Verarbeitungsschaltung) zur Erfassung von Herzkammer-Herzdepolarisationen
verwendet, so dass der Vorhofdefi brillationsimpuls zeitlich so abgestimmt
ist, dass er aus der anfälligen
Zeitdauer der Herzkammer fällt,
um das Risiko des Einleitens einer Herzkammerfibrillation zu verringern.
In diesem Fall kann die Vorrichtung wegen der Möglichkeit des Induzierens einer Herzkammerfibrillation
die Form eines Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators des in 1 gezeigten Typs annehmen,
der ferner Herzkammerdefibrillationsfähigkeiten aufweist, um einen
zusätzlichen Sicherheitsspielraum
zu schaffen. In einer derartig umfassenden Ausführungsform eines Zweikammer-Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator-Systems
der Erfindung kann jede der verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung
außerdem
durch geeignete Programmierung der spezifischen Funktionen, die
durch die Systemkomponenten ausgeführt werden, verwirklicht werden.
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Die 1 und 2 zeigen somit ein umfassendes Zweikammersystem,
das erläuternd
für alle
offenbarten Ausführungsformen
der Erfindung ist. 1 zeigt
schematisch ein derartiges Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator-System 150,
das einen Impulsgenerator 152 und einen Leitungssatz, der
eine CS-Leitung 130, eine RA/SVC-Leitung 140 und
eine Herzkammer- oder RV-Leitung 160 enthält, umfasst.
Die RV-Leitung 160 kann die Form der Herzkammer-Leitungen annehmen,
die in den oben angeführten
an Bardy erteilten Patenten offenbart sind, und umfasst drei koaxiale
Wendeldrahtleiter, die durch röhrenförmige Isolierschichten
voneinander getrennt sind. Eine Ringelektrode 164 und eine streckbare
spiralförmige
Punktelektrode 166, die hervorschiebbar in einem isolierenden
Elektrodenkopf 168 angebracht ist, sind in der Nähe des distalen
Endes der Leitung 160 angeordnet und bilden ein zweipoliges
Elektrodenpaar für
das Stimulieren/Erfassen der Herzkammer. Eine lang gestreckte, offen
liegende Wendeldefibrillationselektrode 162 ist in der
Nähe des
Elektrodenkopfes 168 und innerhalb der rechten Herzkammer angeordnet.
Die RV-Defibrillationselektrode 162 kann etwa 5 cm lang
sein und aus Platin, einer Platinlegierung oder anderen Materialien
hergestellt sein, die dafür
bekannt sind, dass sie in implantierbaren Defibrillationselektroden
verwendbar sind. Die Stimulations-/Erfassungselektroden 164 und 166 werden
für die
Herzkammerstimulation und für
das Erfassen von Herzkammerdepolarisationen oder R-Zacken in einer
Weise verwendet, die im Gebiet wohl bekannt ist. Jede der Elektroden 162, 164 und 166 ist
mit einem der Wendelleiter innerhalb der RV-Leitung 160 verbunden,
die mit drei entsprechenden elektrischen Steckverbindern in einem
proximalen Ende eines gegabelten Steckverbinders 158 verbunden
sind, der wiederum an Steckerbuchsen in einem Steckverbinderblock 154 befestigt
ist.
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Die
RA/SVC-Leitung 140 ist in ähnlicher Weise konstruiert
und enthält
ein J-förmiges
distales Ende mit einer Ringelektrode 146 und einer streckbaren
spiralförmigen
Elektrode 148, die hervorschiebbar in einem isolierenden
Elektrodenkopf 144 angebracht ist, wobei sie ein zweipoliges
Elektrodenpaar für
das Stimulieren/Erfassen des Vorhofes bilden. Jede der Elektroden 146 und 148 ist
mit einem der Wendelleiter in dem Körper der RA/SVC-Leitung 140 verbunden
und wird zur Vorhofstimulation und zum Erfassen der Vorhofdepolarisationen
oder P-Zacken in einer Weise verwendet, die im Gebiet wohl bekannt
ist. Eine lang gestreckte, offen liegende Wendel-Vorhofdefibrillationselektrode 142 ist
ferner in der Nähe
der Elektrode 146 vorgesehen und mit dem dritten Leiter
in dem Körper
der RA/SVC-Leitung 140 verbunden. Die Elektrode 142 kann
vorzugsweise etwa 10,0 cm lang oder länger sein und ist so konfiguriert,
dass sie sich von der SVC in den RA und zu der Trikuspidalklappe
hin erstreckt. Ein gegabelter Steckverbinder 138, der drei
elektrische Steckverbinder trägt,
die je mit einem der Wendelleiter verbunden sind, ist an dem proximalen
Ende der RA/SVC-Leitung 140 zum Anschluss in den Steckerbuchsen
des Steckverbinderblocks 154 ausgebildet.
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Die
CS-Leitung 130 enthält
einen einzelnen Wendeldrahtleiter, der mit einer lang gestreckten,
offen liegenden Wendeldefibrillationselektrode 132 verbunden
ist. Die in einem gestrichelten Umriss dargestellte CS-Elektrode 132 ist
innerhalb des Koronarsinus und in der großen Herzvene 10 angeordnet
und kann etwa 5,0 cm lang sein. Ein Steckverbinder 128 ist
mit dem Wendelleiter der CS-Leitung 130 verbunden und in
eine weitere Steckerbuchse des Steckverbinderblocks 154 gesteckt.
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Das
System 150 umfasst den Impulsgenerator 152 in
Kombination mit den Leitungen, wobei die Leitungssteckverbinderbaueinheiten 128, 138, 158 in den
Steckverbinderblock 154 gesteckt sind. Die Vorhof- und
Herzkammer-Leitungen 130, 140, 160 und die
zugeordneten Stimulations-/Erfassungs- und Kardioversionselektroden
können
die Form jener entsprechenden Leitungen annehmen, die in den gemeinsam übertragenen
US-Patenten Nr. 5.174.288 an Bardy oder Nr. 5.165.403 an Mehra offenbart
sind.
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Zusätzlich kann
das Elektrodensystem eine subkutane Defibrillationsplattenelektrode
des Typs aufweisen, der in dem '288-er
Patent an Bardy beschrieben ist. Optional kann eine Isolation des
nach außen
gewandten Gehäuseabschnitts
des Impulsgenerators 152 vorgesehen sein, indem eine Kunststoffbeschichtung,
z. B. Parylen oder Silikonkautschuk, verwendet wird, wie sie momentan
bei einigen einpoligen Herzschrittmachern verwendet wird. Allerdings
kann statt dessen ein Abschnitt des Gehäuses unisoliert bleiben und
mit dem Defibrillationsimpuls-Generator elektrisch so verbunden
sein, dass er als eine subkutane Kardioversions-/Defibrillationselektrode
allein oder in Kom bination mit einer oder mehreren der Leitungen,
die Kardioversions-/Defibrillationselektroden tragen, verwendet
wird, um entweder die Vorhöfe
oder die Herzkammern zu kardiovertieren oder zu defibrillieren.
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Es
wird angemerkt, dass die Leitungen und die Elektrodensysteme, die
bis zu dieser Stelle in Bezug auf 1 beschrieben
wurden, Vorhof- und Herzkammer-Elektrodensysteme sowie Kardioversions-/Defibrillations-Wege
umfassen, die gemeinsam oder getrennt davon abhängen können, ob die Vorhof- oder Herzkammer-Kardioversions-/Defibrillationstherapie
zusammen mit der getrennten Lieferung von Schrittmacher-Impulsstößen gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgeführt
wird. Wie in dem am 19. August 1994 von Min u. a. eingereichten
US-Patent Nr. 5.549.642, "Atrial
Defibrillator and Method of Use",
offenbart ist, schafft das Hinzufügen der Herzkammer-Leitung 160 und
der Defibrillationselektrode 162 sowohl einen weiteren
Weg für
die Vorhofdefibrillation als auch einen Herzkammerdefibrillationsweg.
Im ersteren Fall kann die Vorhofkardioversionsenergie zwischen der
RA/SVC-Elektrode 142 (allein oder wahlweise verbunden mit
einer subkutanen Elektrode, z. B. der Impulsgeneratorgehäuseelektrode 156)
und der Kombination der RV-Defibrillationselektrode 162 und
der CS-Elektrode 132 geliefert werden. Im letzteren Fall
kann insbesondere eine effiziente Herzkammer-Kardioversion/Defibrillation
auf einem Weg zwischen der RV-Elektrode 162 und
einer verteilten Elektrode, die durch elektrisches Anschließen der
CS-Elektrode 132 zusammen mit der RA/SVC-Elektrode 23 gebildet
wird, bewirkt werden.
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Die
relativen Stromdichten in den Vorhöfen oder Herzkammern während der
Lieferung eines Defibrillationsimpulses werden durch die Auswahl
und Positionierung der Vorhofdefibrillationselektroden und durch
die dreidimensionalen Konfigurationen und die relativen Leitfähigkeiten
des Blutes, des Herzgewebes und des angrenzenden Körpergewebes
definiert. Gebiete hoher Stromdichte sind allgemein an den Stellen
der Defibrillationselektroden zu finden, und Gebiete geringer Stromdichte
sind allgemein weiter entfernt von den Orten der Defibrillationselektroden,
wobei zusätzliche
Schwankungen auf die wie oben erläuterten Gewebeleitfähigkeiten
und Konfigurationen zurückzuführen sind.
Die Stromdichten an verschiedenen Punkten in den Vorhöfen können abgebildet
oder simuliert werden, indem die Finite-Elemente-Methode verwendet
wird. Im Fall des Leitungssystems, das gegenwärtig als am praktikabelsten
für die
Verwendung bei der Behandlung der Vorhoffibrillation in Betracht
gezogen wird und das wie oben erläutert Elektroden umfasst, die
im rechten Vorhof/der oberen Hohlvene und dem Koronarsinus angeordnet
sind, befindet sich eines der Gebiete mit niedrigerer Stromdichte
in dem Bereich des rechten Vorhofanhangs. Im Fall des Leitungssystems,
das gegenwärtig
als am praktikabelsten für
die Verwendung bei der Behandlung der Herzkammerfibrillation in
Betracht gezogen wird und das wie oben erläutert Elektroden umfasst, die
in der rechten Herzkammer und in der oberen Hohlvene und/oder subkutan
angeordnet sind, befindet sich eines der Gebiete mit niedrigerer
Stromdichte in dem Bereich der Herzkammerspitze.
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Die
in 1 gezeigten Implantatstellen
für das
Elektrodenpaar 146, 148 zur Vorhof-Stimulation/Erfassung
bzw. das Elektrodenpaar 164, 166 zur Herzkammer-Stimulation/Erfassung
fallen für
einige bekannte gezeigte transvenöse, subkutane Elektrodenkombinationen
an sich in Gebiete der Vorhöfe und
Herzkammern mit niedriger Stromdichte, so dass sie geeignet angeordnet
sind, um die vorliegende Erfindung zu verwirklichen.
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In
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird angemerkt,
dass sich nach der Lieferung eines Defibrillationsimpulses Gewebe
in den Bereichen niedrigerer Stromdichte von seinen Refraktärperioden,
die der Lieferung eines Defibrillationsimpulses folgen, schneller
erholen kann als der Hauptteil der Herzmuskelzellen in der dem Defibrillationsimpuls
ausgesetzten Herzkammer. Eine derartige ungleichmäßige Erholung
kann zu nicht synchronisierten Depolarisationen von Zellen in Gebieten niedriger
Stromdichte beitragen, was möglicherweise zur
Refibrillation der Herzkammer führt.
In der Praxis programmieren Ärzte
eine höhere
Defibrillationsenergie, wenn eine Refibrillation erkannt wird oder
in Vorwegnahme einer möglichen
Refibrillation, wobei die hohe Energie alle Herzmuskelzellen der
Herzkammer völlig
sättigt,
so dass diese sich etwa zur gleichen Zeit erholen. Der Impulsstoß der vorliegenden
Erfindung kann bei der Herabsetzung der Refibrillationshäufigkeit
helfen, ohne dass es in Folge der Verlängerung der Refraktärperiode
des Gewebes in dem Gebiet in der Nähe der Schrittmacher-Elektroden
erforderlich ist, dass er ebenso hoch ist wie eine Defibrillationsimpulsenergie.
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Es
wird zu 2 übergegangen,
die ein schematischer Funktionsblockschaltplan eines implantierbaren
Vorhof- und/oder
Herzkammer-Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator-Impulsgenerators ist,
in dem die vorliegende Erfindung sinnvoll verwirklicht werden kann.
Dieser Stromlaufplan gilt als beispielhaft und nicht als beschränkend für den Impulsgeneratortyp,
in dem die Erfindung ausgeführt
werden kann, da angenommen wird, dass die Erfindung sinnvoll in
einer großen
Vielzahl von Implementierungen verwirklicht werden kann, die lediglich
Vorhof- und Herzkammer-Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillatoren
enthalten, die getrennt programmierbare Antitachykardie- und Bradykardie-Schrittmachertherapien,
programmierbare Kardioversions-/Defibrillationsenergien, aus beiden
ge staffelte Therapien oder dergleichen erzeugen können oder
auch nicht.
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Unter
Berücksichtigung
diese Einsicht wird der umfassendste Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator-Impulsgenerator-Stromlaufplan
von 2 in Verbindung
mit der Leitung/den Elektroden des Gesamtsystems 150 von 1 beschrieben. Der Impulsgenerator 150 ist
mit acht schematisch in 2 angegebenen
Anschlüssen
in den Steckerbuchsen des Steckverbinderblocks 154 versehen,
die eine elektrische Verbindung mit den Leitungssteckverbindern 128, 138 und 158 herstellen,
wobei er außerdem
mit einem elektrischen Anschluss oder einem Kathetersteckverbinderausgang
im Steckverbinderblock 154 versehen ist.
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Der
Anschluss 310 ist in Bezug auf die Anschlüsse 310, 311, 318 und 320 wahlweise
mit der nicht isolierten Gehäuseelektrode 156 verbunden. Der
Anschluss 320 ist an dem RV-Leitungssteckverbinder 158 angebracht
und stellt speziell eine Verbindung mit der RV-Defibrillationselektrode 162 her.
Der Anschluss 311 ist so ausgelegt, dass er eine elektrische
Verbindung mit der RA/SVC-Kardioversionselektrode 142 durch
den Leitungssteckverbinder 138 und die RA/SVC-Leitung 140 herstellt.
Der Anschluss 318 ist so ausgelegt, dass er eine elektrische
Verbindung mit der CS-Kardioversionselektrode 132 durch den
Leitungssteckverbinder 128 und die CS-Leitung 130 herstellt.
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Die
Anschlüsse 310, 311, 318 und 320 sind mit
der Hochspannungsausgangsschaltung 234 verbunden, die Hochspannungsschalter
aufweist, die durch die Kardioversions-/Defibrillations-Steuerlogik (CV/DEFIB-Steuerlogik) 230 über den
Steuerbus 238 gesteuert werden. Die Schalter in der Schaltung 234 steuern,
welche Kardioversionselektrodensätze
verwendet werden und welche während
der Lieferung des Kardioversionsschocks mit den positiven und negativen Anschlüssen der
Hochspannungs-Ausgangskondensatorbank, die die Kondensatoren 246 und 248 enthält, verbunden
werden.
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Die
Anschlüsse 324 und 326 sind
in Bezug auf die Anschlüsse 317, 321, 324 und 326 so
ausgelegt, dass sie durch den Steckverbinder 158 der RA-Leitung 160 eine
elektrische Verbindung mit dem Elektrodenpaar 164, 166 für die Herzkammer-Stimulation/Erfassung
herstellen. Die Anschlüsse 324 und 326 sind
mit dem Verstärker
für die
Erfassung der R-Zacke 200 verbunden, der vorzugsweise die
Form eines automatisch verstärkungsgeregelten
Verstärkers
annimmt, der einen verstellbaren Erfassungsschwellenwert als eine
Funktion der gemessenen Amplitude der R-Zacke bereitstellt. Auf
der Leitung 202 R OUT wird ein Signal V-SENSE erzeugt,
wann immer das zwischen den Elektroden 164 und 166 erfasste
Signal den momentan Erfassungsschwellenwert übersteigt.
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Die
Anschlüsse 317 und 321 sind
so ausgelegt, dass sie durch den Steckverbinder 138 der RA/SVC-Leitung 140 eine
elektrische Verbindung mit dem Elektrodenpaar 146, 148 für die Vorhof-Stimulation/Erfassung
herstellen. Die Anschlüsse 317 und 321 sind
mit dem Verstärker
für die
Erfassung der P-Zacke 204 verbunden, der vorzugsweise ebenfalls die
Form eines automatisch verstärkungsgeregelten Verstärkers annimmt,
der einen verstellbaren Erfassungsschwellenwert als eine Funktion
der gemessenen Amplitude der P-Zacke bereitstellt. Auf der Leitung 206 P
OUT wird ein Signal A-SENSE erzeugt, wann immer das zwischen den
Anschlüssen 317 und 321 erfasste
Signal den momentan Erfassungsschwellenwert übersteigt.
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Die
Schaltmatrix 208 wird verwendet, um auszuwählen, welche
der verfügbaren
Anschlüsse mit
dem Breitbandverstärker 210 (0,5–200 Hz)
zur Verwendung bei der digitalen Signalanalyse verbunden werden.
Die Elektrodenauswahl wird durch den Mikroprozessor 224 über den
Daten-/Adressen-Bus 218 gesteuert, wobei die Auswahlen
variiert werden können,
so wie sie durch ein HF-Sendeempfangsgerät (nicht gezeigt) einprogrammiert
und im RAM 226 gespeichert wurden. Die Signale von den
für die
Verbindung mit dem Bandpassverstärker 210 ausgewählten Elektroden
werden am Multiplexer 220 bereitgestellt und daraufhin
durch den A/D-Umsetzer 222 in digitale Mehrbitsignale zur
Speicherung im RAM 226 unter der Steuerung der Speicherdirektzugriffsschaltung 228 umgesetzt.
Der Mikroprozessor 224 kann Digitalsignal-Analysetechniken
verwenden, um die digitalisierten, im Schreib-Lese-Speicher 226 abgelegten
Signale zu charakterisieren, so dass unter Verwendung irgendeines
der zahlreichen Signalverarbeitungsmethodiken, die in dem Gebiet
bekannt sind, der Herzrhythmus des Patienten erkannt und eingestuft
wird.
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Die
Schaltungsanordnung 212 zur Schrittmacher-Synchronisierung/Steuerung
umfasst programmierbare digitale Zähler, die wahlweise die grundlegenden
Zeitintervalle steuern, die DDD, VVI, DVI, VDD, AAI, DDI und anderen
im Gebiet wohl bekannten Betriebsarten der Einzel- und Zweikammerstimulation
zugeordnet sind. Die Schaltungsanordnung 212 steuert ferner
Austrittsintervalle in Zusammenhang mit der Antitachyarrhythmiestimulation
sowohl im Vorhof als auch in der Herzkammer, indem irgendeine der
im Gebiet wohl bekannten Antitachyarrhythmie-Schrittmachertherapien
verwendet wird.
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Die
durch die Schrittmacher-Schaltungsanordnung 212 definierten
Intervalle umfassen Vorhof- und Herzkammer-Schrittmacheraustrittsintervalle, die
Refraktärperioden,
während
denen erfasste P-Zacken und R-Zacken unwirksam sind, um den Zeitverlauf
der Austrittsintervalle wieder zu beginnen, und die Impulsbreiten
der Schrittmacherim pulse. Die Dauern dieser Intervalle werden durch
den Mikroprozessor 224 in Reaktion auf die im RAM 226 abgelegten
Daten bestimmt und an die Schrittmacher-Schaltungsanordnung 212 über den
Adressen-/Daten-Bus 218 übermittelt. Die Schrittmacher-Schaltungsanordnung 212 bestimmt
ferner die Amplitude der Herzschrittmacherimpulse unter der Steuerung
des Mikroprozessors 224.
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Während der
Stimulation werden die Austrittsintervallzähler in der Schaltungsanordnung 212 für die Schrittmacher-Synchronisierung/Steuerung nach
dem Erfassen von R-Zacken und P-Zacken, die durch Signale auf den
Leitungen 202 und 206 angegeben werden, und in Übereinstimmung
mit der ausgewählten
Schrittmacher-Betriebsart bei der Zeitüberschreitungsauslöser-Erzeugung
von Schrittmacherimpulsen durch die Schrittmacher-Ausgangsschaltungsanordnungen 214 und 216,
die mit den Anschlüssen 317, 321, 324 und 326 verbunden
sind, zurückgesetzt.
Die Austrittsintervallzähler
werden bei der Erzeugung von Schrittmacherimpulsen ebenfalls zurückgesetzt
und steuern auf diese Weise den grundlegenden Zeitverlauf der Herzschrittmacher-Funktionen
einschließlich
der Antitachyarrhythmiestimulation. Die durch die Austrittsintervalltaktgeber
definierten Intervalldauern werden durch den Mikroprozessor 224 über den
Daten-/Adressenbus 218 bestimmt. Der Wert des Zählstands,
der in den Austrittsintervallzählern
vorhanden ist, wenn sie durch die erfassten R-Zacken und P-Zacken
zurückgesetzt werden,
kann verwendet werden, um die Dauern der R-R-Intervalle, P-P-Intervalle,
P-R-Intervalle und R-P-Intervalle zu messen, wobei die Messungen
im Speicher 226 abgelegt und verwendet werden, um das Vorhandensein
von Tachyarrhythmien zu erfassen.
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Der
Mikroprozessor 224 arbeitet wie eine unterbrechungsgesteuerte
Vorrichtung und reagiert auf Unterbrechungen von der Schaltungsanordnung 212 zur
Schrittmacher-Syn chronisierung/Steuerung, die dem Auftreten erfasster
P-Zacken und R-Zacken
entsprechen und die der Erzeugung von Herzschrittmacherimpulsen
entsprechen. Diese Unterbrechungen werden über den Daten-/Adressenbus 218 bereitgestellt.
Alle notwendigen mathematischen Berechnungen, die durch den Mikroprozessor 224 auszuführen sind,
und alle Aktualisierungen der Werte oder Intervalle, die von der
Schaltungsanordnung 212 zur Schrittmacher-Synchronisierung/Steuerung
gesteuert werden, finden nach derartigen Unterbrechungen statt.
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Zum
Beispiel können
in Reaktion auf eine erfasste oder stimulierte Herzkammerdepolarisation oder
eine R-Zacke die Abstände,
die diese R-Zacke von der unmittelbar vorausgehenden R-Zacke, die stimuliert
oder erfasst wurde, trennen (R-R-Intervall), und der Abstand, der
die stimulierte oder erfasste R-Zacke von der vorausgehenden Vorhofdepolarisation,
die stimuliert oder erfasst wurde, trennt (P-R-Intervall), gespeichert
werden. In ähnlicher
Weise können
in Reaktion auf das Auftreten einer erfassten oder stimulierten
Vorhofdepolarisation (P-Zacke) die Abstände, die die erfasste P-Zacke
von der unmittelbar vorausgehenden stimulierten oder erfassten Vorhofkontraktion
trennen (P-P-Intervall), und der Abstand, der die erfasste P-Zacke
von der unmittelbar vorausgehenden erfassten oder stimulierten Herzkammerdepolarisation
trennt (R-P-Intervall), gespeichert werden. Vorzugsweise ist ein
Abschnitt des RAM 226 als eine Vielzahl von Umlaufzwischenspeichern
konfiguriert, die geeignet sind, eine vorausgegangene Serie gemessener
Abstände
festzuhalten, die in Reaktion auf das Auftreten einer Stimulations- oder
Erfassungsunterbrechung analysiert werden können, um zu bestimmen, ob das
Herz des Patienten momentan eine Vorhof- oder Herzkammertachyarrhythmie
zeigt.
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Der
Nachweis von Vorhof- oder Herzkammertachyarrhythmien, wie er in
der vorliegenden Erfindung verwendet wird, kann Tachyarrhythmie-Erfassungsalgorithmen
entsprechen, die im Gebiet bekannt sind. Zum Beispiel kann das Vorhandensein
einer Vorhof- oder Herzkammertachyarrhythmie durch das Erfassen
einer andauernden Serie von kurzen R-R- oder P-P-Intervallen einer mittleren Frequenz, die
auf eine Tachyarrhythmie hinweist, oder einer ununterbrochenen Serie
von kurzen R-R- oder P-P-Intervallen bestätigt werden. Die Plötzlichkeit
des Ausbruchs der erfassten hohen Frequenzen, die Stabilität der hohen
Frequenzen oder eine Anzahl anderer Faktoren, die im Gebiet bekannt
sind, kann ferner zu diesem Zeitpunkt gemessen werden. Geeignete
Methodiken zum Erfassen einer Herzkammertachyarrhythmie, die derartige
Faktoren messen, sind in dem an Vollmann erteilten US-Patent Nr.
4.726.380, in dem an Press u. a. erteilten US-Patent Nr. 4.880.005 und
in dem an Haluska u. a. erteilten US-Patent Nr. 4.830.006 beschrieben.
Eine zusätzliche
Gruppe von Methodiken zur Tachykardie-Erkennung ist in dem Artikel "Onset and Stability
for Ventricular Tachyarrhythmia Detection in an Implantable Pacer-Cardioverter-Defibrillator" von Olson u. a,
veröffentlicht
in Computers in Cardiology, Oktober 7–10, 1986, IEEE Computer Society
Press, S. 167–170,
offenbart. Allerdings besteht einer der Vorteile der vorliegenden Erfindung
darin, dass angenommen wird, dass sie in Verbindung mit den meisten
Tachykardie-Erfassungsalgorithmen des Standes der Technik ausführbar ist.
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Falls
eine Vorhof- oder Herzkammertachyarrhythmie erfasst wird und ein
Antitachyarrhythmie-Schrittmacherregime erwünscht wird, werden vom Mikroprozessor 224 geeignete
Zeitverlaufsintervalle zum Steuern der Erzeugung der Antitachyarrhythmie-Schrittmachertherapien
in die Schaltungsanordnung 212 zur Schrittmacher-Synchronisierung/Steuerung
geladen. Stoß-
oder Overdrive-Stimulations-Therapien werden darin durch die Funktion
der Austrittsintervallzähler
geliefert, die ferner die Refraktärperioden definieren, während deren
die Erfassung von R-Zacken und P-Zacken unwirksam ist, um die Austrittsintervallzähler neu
zu starten.
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Falls
die Erzeugung eines Kardioversions- oder Defibrillationsschocks
erforderlich ist, verwendet der Mikroprozessor 224 den
Escape- bzw. Austrittsintervallzähler,
um sowohl den Zeitverlauf derartiger Kardioversions- und Defibrillationsimpulse
als auch die zugeordneten Refraktärperioden der Erfassungsverstärker 200, 204 zu
steuern. In Reaktion auf die Erfassung einer Vorhof- oder Herzkammerfibrillation
oder einer Vorhof- oder Herzkammertachyarrhythmie, die einen Kardioversionsimpuls
erfordern, aktiviert der Mikroprozessor 224 die CV/DEFIB-Steuerlogik 230,
die das Aufladen der Hochspannungskondensatoren 246 und 248 über die
Ladeschaltung 236 unter der Steuerung der Hochspannungslade-Steuerleitung 240 einleitet.
Die Spannung an den Hochspannungskondensatoren wird über die VCAP-Leitung 244,
die durch den Multiplexer 220 zum Bus 218 und
zum Mikroprozessor 224 verläuft, überwacht. Wenn die Kondensatorspannung
einen vorgegebenen Wert, der durch den Mikroprozessor 224 festgesetzt
wird, erreicht, wird die Kondensatoraufladung abgeschlossen. Anschließend wird
der Zeitverlauf der Lieferung des Kardioversions-/Defibrillationsimpulses
durch die Schaltungsanordnung 212 zur Schrittmacher-Synchronisierung/Steuerung gesteuert.
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Im
Kontext der Vorhoffibrillationsbehandlung ist es wünschenswert,
die Lieferung des Vorhofkardioversionsimpulses mit einer R-Zacke
zu synchronisieren, die durch den Verstärker zur R-Zackenerfassung 200 in
einer Weise erfasst wird, die in der PCT-Anmeldung Nr. US92/02829,
Veröffentlichungs-Nr.
WO 92/18198, von Adams u. a. offenbart ist. In diesem Literaturhinweis
wird die sorgfältige Synchronisation
des Vorhofdefibrillations-Hochspannungsimpulses mit den Herzkammern
zum Vermeiden des Induzierens einer Herzkammertachykardie oder Herzkammerfibrillation
erläutert.
Die Lieferung eines Vorhofdefibrillationsimpulses zu einem ungeeigneten
Zeitpunkt kann Herzkammerarrhythmien einschließlich einer Herzkammerfibrillation
erzeugen.
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In
dem umfassend gezeigten Impulsgenerator wird die Lieferung der Vorhof-
und/oder Herzkammer-Kardioversions- oder -Defibrillationsimpulse durch
die Ausgangsschaltung 234 unter Steuerung der CV/DEFIB-Steuerlogik 230 über den
Steuerbus 238 ausgeführt.
Die Ausgangsschaltung 234 bestimmt, ob ein Einphasen- oder
ein Zweiphasenimpuls geliefert wird, die Polarität der Elektroden und welche
Elektroden in die Lieferung des Kardioversionsimpulses einbezogen
werden. Die Ausgangsschaltung 234 enthält ferner Hochspannungsschalter,
die steuern, ob bestimmte der Kardioversionselektroden während der
Lieferung des Impulses miteinander verbunden werden. Alternativ
können
Kardioversionselektroden, die während
des Impulses miteinander verbunden werden sollen, entweder außerhalb
oder innerhalb des Impulsgeneratorvorrichtungsgehäuses einfach
dauerhaft miteinander verbunden werden, wobei die Polarität in ähnlicher
Weise wie in aktuellen implantierbaren Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator-Impulsgeneratoren vorher
eingestellt werden kann. Ein Beispiel einer Ausgangsschaltungsanordnung
zur Lieferung zweiphasiger Impulsregimes an Mehrelektrodensysteme ist
in den US-Patenten
Nr. 4.727.877 und Nr. 4.953.551 zu finden. Eine spezifische Umschaltschaltung
und die Erläuterung
der möglichen
Elektrodenkombinationen und der Vorteile derartiger Kombinationen
sind in dem oben als Literaturhinweis erwähnten Patent von Min u. a.
dargelegt.
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Nach
der Lieferung der Fibrillations- oder Tachykar dietherapie kehrt
der Mikroprozessor 224 in die Impulsgeneratorbetriebsart
zur Herzstimulation zurück
und erwartet die nächste
aufeinander folgende Unterbrechung in Folge der Stimulation oder
des Auftretens einer erfassten Vorhof- oder Herzkammerdepolarisation.
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Zwecks
Implementierung der vorliegenden Erfindung zeigen die 1 und 2 umfassend den Impulsgenerator und die
Leitungs-/Elektrodenkomponenten, die wahlweise in einer Abwandlung
verwendet werden können,
um eine Vorhofkardioversion allein oder mit einer Herzkammerkardioversion
zur Unterstützung
bereitzustellen, falls die Vorhofkardioversionsenergie eine Herzkammerfibrillation
induziert. Zusätzlich
ist ferner die Verwirklichung der vorliegenden Erfindung in einer
Abwandlung derart möglich, dass
lediglich Therapien zur Herzkammer-Kardioversion/Defibrillation
durch wahlweise Verwendung der Komponenten des Systems 150 der 1 und 2 bereitgestellt werden.
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Wiederum
bei der Kardioversions-/Defibrillationstherapie der vorliegenden
Erfindung umfasst die Schaltungsanordnung 212 zur Schrittmacher-Synchronisierung/Steuerung
programmierbare digitale Zähler,
die wahlweise den Zeitverlauf, die Erzeugung und die Lieferung des
Schrittmacher-Energieimpulsstoßes
steuern, wobei sie zusätzlich
den Zeitverlauf der Lieferung eines Defibrillationsimpulses, wie
in 3 gezeigt ist, steuern.
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Die
Burst- bzw. Stoßimpulse
können
in derselben Weise wie in kommerziell verfügbaren implantierbaren Neurostimulatoren
erzeugt werden, wie sie etwa in dem Medtronic®-Nervenstimulator
Itrel II (der zweiphasige Impulse liefert) verwendet werden. Alternativ
kann eine Schaltungsanordnung zur Erzeugung einphasiger Schrittmacher-Impulsstöße, wie
sie durch den programmierbaren Medtronic®-Stimulator Model
2349 bereitgestellt wird, verwendet werden. Beim Testen der Erfindung
verwendeten die Erfinder sowohl einen Bloom®-Stimulator Modell
DTU215, und einen Medtronic®-Stimulator Modell 1349,
die beide einphasige Schrittmacher-Impulsstöße erzeugen, als auch einen
Nervenstimulator der Marke WPI®, der zweiphasige Impulsstöße erzeugte.
Für die vorliegende
Erfindung ist irgendeine Schaltung, die dafür geeignet ist, Schrittmacher-Energieimpulsstöße zu erzeugen,
ausreichend, wobei jedoch angenommen wird, dass vorzugsweise einphasige
Schrittmacher-Energieimpulse des in 3 gezeigten
Typs verwendet werden. Zum Beispiel können die einzelnen Impulse
eine Impulsbreite von etwa 0,5 ms–1,0 ms und eine Impulsamplitude
von etwa 5,0 Volt aufweisen, wobei sie sich in 20,0 ms oder in einer
Frequenz von 50 Hz wiederholen.
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Falls
eine Vorhof- oder Herzkammerfibrillation identifiziert wird, ist
die typische Therapie die Lieferung eines Defibrillationsimpulses
hoher Amplitude, der im Fall einer Herzkammerfibrillation 10,0 Joule übersteigen
kann und der im Fall einer Vorhofdefibrillation etwa 0,50 Joule
oder mehr, typischerweise 2 Joule oder mehr, betragen kann. Niedrigere Energieniveaus
werden für
die synchronisierte Kardioversion verwendet, um eine hochfrequente
Tachykardie umzusetzen. Wie im Fall derzeit verfügbarer implantierbarer Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator-Impulsgeneratoren
und wie in den oben erwähnten
Literaturhinweisen erläutert
wird, ist es vorstellbar, dass die Amplitude des Defibrillationsimpulses
in Reaktion auf die Erfolglosigkeit eines Anfangsimpulses oder von
Impulsen zum Beenden der Fibrillation erhöht werden kann.
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Es
ist möglich,
dass die durch die vorliegende Erfindung geschaffene kombinierte
Stoßimpuls/Hochspannungs-Therapie
so erfolgreich ist, dass alle Vorhoffibrillationsereig nisse bei
jedem einzelnen Patienten abgeschlossen werden. Im Gegensatz zur
Herzkammerfibrillation ist die Vorhoffibrillation kein unmittelbar
lebensbedrohlicher Zustand. Es können
wiederholt Beendigungsversuche ohne ernste Folgen unternommen werden.
Falls der erste Stoß-
und Kardioversions-Impulszyklus erfolglos ist, können mehrere Zyklen wiederholt
werden, wobei Impulsfrequenz, Impulsamplitude, Stoßdauer,
Stoßintervall
und/oder Hochenergieimpuls-Parameter zwischen den aufeinander folgenden
Versuchen verändert
werden. Ferner kann die Impulsfrequenz innerhalb eines gegebenen
Stoßes
verändert
werden.
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Insbesondere
die Impulsstoß-Parameter können durch
Erhöhen
der Impulsfrequenz in jedem Stoß und
Vergrößern der
Dauer jedes Stoßes
verändert
werden. Wenn eine Folge mehrerer Stoßzyklen erfolglos ist, kann
die Vorrichtung die Stoßfunktion
für eine
Zeitdauer, z. B. einige Stunden oder mehr, sperren und später die
Versuche, die Fibrillation zu beenden, wieder aufnehmen.
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3 zeigt die grundlegenden
Zeitverlaufsintervalle im Zusammenhang mit der Lieferung eines einzelnen
Schrittmacher-Energiestoßes
in Bezug auf die Lieferung eines zweiphasigen Kardioversions-/Defibrillationsimpulses
in einer ersten, zweiten und dritten Kardioversionstherapie 400, 500, 600,
die sich wie folgt voneinander unterscheiden.
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Wenn
die erste Therapie 400 auf die Behandlung der Vorhoffibrillation
gerichtet ist, kann sich der gelieferte Stoß 402 über ein
programmiertes Stoßintervall
T1 erstrecken, das während
oder vor dem Beginn des Aufladens der Ausgangskondensatoren 246, 248 zu
einem Zeitpunkt t1 beginnt, der so ausgesucht ist, dass die Hochspannungskondensator-Aufladung
während
des Stoßintervalls
T1 vollendet wird, wobei der Stoß zum Zeitpunkt t2 abge schlossen
wird. Der zweiphasige Defibrillationsimpuls 404 wird zum
Zeitpunkt t3 geliefert, der mit einer erfassten Herzkammerdepolarisation
synchronisiert wird und ein variables Verzögerungsintervall T2 zur Folge
hat, das durch die Zeitdauer bestimmt ist, die erforderlich ist,
um die Lieferung von Impuls 404 zu synchronisieren.
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Wenn
die erste Therapie 400 auf die Behandlung einer Herzkammerfibrillation
gerichtet ist, erstreckt sich der gelieferte Stoß 402 über ein
programmiertes Stoßintervall
T1, das während
des Aufladens der Ausgangskondensatoren 246, 248 zu
einem Zeitpunkt t1 beginnt, der so ausgewählt ist, dass die Kondensatoraufladung
während
des Stoßintervalls
T1 vollendet wird, wobei der Stoß wie oben erläutert zum
Zeitpunkt t2 abgeschlossen wird. Alternativ kann das Stoßintervall
T1 variabel sein, wobei es zu einem Zeitpunkt t1 beginnt, der so
ausgewählt
ist, dass die zur Vervollständigung
der Aufladung erwartete Zeitdauer gleich einem erwünschten
Stoßintervall
ist, während
die Beendigung des Stoßes
zu dem Zeitpunkt stattfindet, zu dem die Kondensatoren zum Zeitpunkt
t2 voll aufgeladen sind. Der zweiphasige Defibrillationsimpuls 404 kann
in beiden Fällen
zum Zeitpunkt t3 nach dem Ende von Stoßintervall T1 durch ein programmiertes
Verzögerungsintervall
T2 geliefert werden.
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Die
zweite Therapie 500 unterscheidet sich von der ersten Therapie 400 durch
die Beseitigung des Verzögerungsintervalls
T2. Wenn die zweite Therapie 500 auf die Behandlung einer
Vorhoffibrillation gerichtet ist, kann sich der gelieferte Stoß 502 über ein
variables Stoßintervall
T1 erstrecken, das während
oder vor dem Aufladen der Ausgangskondensatoren 246, 248 zu
einem Zeitpunkt t1 beginnt, der so ausgewählt ist, dass die Kondensatoraufladung
zu einer späteren
Zeit vollendet wird, die dem erwünschten
Stoßintervall
gleicht oder etwas kürzer
ist, wobei der Stoß tatsächlich zum
Zeitpunkt t2 abgeschlossen wird, der mit der Lieferung des Defibrillationsimpulses 504 nach
der Vervollständigung
der Kondensatoraufladung zusammenfällt und mit einer erfassten Herzkammerdepolarisation
synchronisiert ist.
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Wenn
die zweite Therapie 500 auf die Behandlung einer Herzkammerfibrillation
gerichtet ist, erstreckt sich der gelieferte Stoß 502 über ein
programmiertes Stoßintervall
T1, das während
des Aufladens der Ausgangskondensatoren 246, 248 zu
einem Zeitpunkt t1 beginnt, der so ausgewählt ist, dass die Kondensatoraufladung
während
des Stoßintervalls
T1 vollendet wird, wobei der Stoß, wie oben beschrieben ist,
zum Zeitpunkt t2 abgeschlossen wird. Alternativ kann das Stoßintervall
T1 variabel sein, wobei es zu einem Zeitpunkt t1 beginnt, der so
ausgewählt
ist, dass die zur Vervollständigung
der Aufladung erwartete Zeitdauer gleich einem erwünschten Stoßintervall
ist, während
die Beendigung des Stoßes
zu dem Zeitpunkt stattfindet, zu dem die Kondensatoren zum Zeitpunkt
t2 voll aufgeladen sind. Der zweiphasige Defibrillationsimpuls 504 kann
in beiden Fällen
zum Zeitpunkt t2 gleichzeitig mit der Beendigung des Impulsstoßes 502 geliefert
werden.
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Die
dritte Therapie 600 unterscheidet sich von der ersten Therapie 400 durch
die Beseitigung des Verzögerungsintervalls
T2 und durch die Überschneidung
des Stoßintervalls
T1 mit der Impulsbreite oder Impulsdauer T3 des Kardioversionsimpulses 604.
Wenn die dritte Therapie 600 auf die Behandlung einer Vorhoffibrillation
gerichtet ist, erstreckt sich der gelieferte Stoß 602 über ein
variables Stoßintervall
T1, das während
oder vor dem Aufladen der Ausgangskondensatoren 246, 248 zu
einem Zeitpunkt t1 beginnt, der so ausgewählt ist, dass die Kondensatoraufladung
zu einer späteren
Zeit vollendet wird, die gleich dem erwünschten Stoßintervall oder etwas kürzer ist, wobei
der Stoß tatsächlich zum
Zeitpunkt t2 während
der Lieferung des Defibrillationsimpulses 604 in einem
vorgegebenen Intervall nach der Einleitung des Defibrillationsimpulses 604 abgeschlossen wird.
Der Impuls 604 wird mit einer nach der Vervollständigung
der Kondensatoraufladung erfassten Herzkammerdepolarisation synchronisiert.
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Wenn
die dritte Therapie 600 auf die Behandlung einer Herzkammerfibrillation
gerichtet ist, erstreckt sich der gelieferte Stoß 602 über ein
programmiertes Stoßintervall
T1, das während
des Aufladens der Ausgangskondensatoren 246, 248 zu
einem Zeitpunkt t1 beginnt, der so ausgewählt ist, dass die Kondensatoraufladung
während
des Stoßintervalls
T1 vollendet wird, wobei der Stoß, wie oben beschrieben ist,
zum Zeitpunkt t2 abgeschlossen wird. Alternativ kann das Stoßintervall
T1 variabel sein, wobei es zu einem Zeitpunkt t1 beginnt, der so
ausgewählt
ist, dass die zur Vervollständigung
der Aufladung erwartete Zeitdauer gleich einem erwünschten Stoßintervall
ist, während
die Beendigung des Stoßes
zu dem Zeitpunkt stattfindet, zu dem die Kondensatoren zum Zeitpunkt
t2 voll aufgeladen sind. Der zweiphasige Defibrillationsimpuls 604 kann
in beiden Fällen
zum Zeitpunkt t3 in einem vorgegebenen Abstand vor t2 geliefert
werden.
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Die
drei Therapien zeigen verschiedene Beziehungen des an die Stimulations-/Erfassungs-Elektroden
und in das Gebiet niedriger Stromdichte gelieferten Schrittmacher-Energiestoßes und
des zugeordneten Hochenergieimpulses, der an die Defibrillationselektroden
geliefert wird. Nach der Lieferung der kombinierten Therapie analysiert
der Mikroprozessor 224 das Elektrogramm der der Kardioversionstherapie
unterzogenen Herzkammer, um zu bestimmen, ob die Fibrillation abgeschlossen
wurde. Wenn dem so ist, wird jede nachfolgende programmierte Therapie
gestrichen. Wenn die Fibrillation andauert, wird die nächste geplante
Therapie geliefert. Die Lieferung programmierter Therapien dauert
an, bis sie ausgeschöpft
sind. Im Kontext der Vorhoffibrillationsbehandlung wird die Therapie
dann, wenn die programmierte Anzahl von Therapien ohne Beendigung geliefert
wurde, vorzugsweise für
eine Zeitdauer, z. B. eine Stunde oder mehr, gesperrt, um eine übermäßige Batterieentleerung
zu verhindern.
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Änderungen
und Abwandlungen der vorliegenden Erfindung sind in Anbetracht der
oben erwähnten
Offenbarung möglich.
Obgleich die vorliegende Erfindung in Verbindung mit einer auf einem Mikroprozessor
basierenden Architektur beschrieben ist, kann sie auf Wunsch selbstverständlich in
einer anderen Technologie wie etwa in einer kundenspezifischen integrierten
Schaltungsarchitektur (IC-Architektur), die auf einer digitalen
Logik basiert, implementiert werden.
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Während gezeigt
worden ist, was als bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
betrachtet wird, wird deutlich, dass viele Änderungen und Abwandlungen
daran vorgenommen werden können, ohne
von dem Umfang der Erfindung, wie er durch die Ansprüche definiert
ist, abzuweichen.