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Gebiet der
Erfindung
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Die Erfindung betrifft Führungsdrähte, die
zusammen mit Kathetern verwendet werden, und insbesondere lenkbare
Führungsdrähte, die
in der perkutanen transluminalen Angioplastie, einschließlich der
koronaren Angioplastie (PTCA), Anwendung finden. Des Weiteren betrifft
die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung solcher Führungsdrähte.
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Hintergrund
der Erfindung
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Die Erfindung befasst sich mit Verbesserungen
bei medizinischen Führungsdrähten, die
durch eine gewundene Bahn ohne bleibende Verformung kontrollierbar
geführt
werden müssen,
damit das eingeführte
Ende des Führungsdrahts
außerhalb
des Patienten vom Arzt gesteuert werden kann. Solche Drähte werden
mit Kathetern verwendet, die in eine Vielzahl von Blutgefäßen eingeführt werden
können, zum
Beispiel unter anderem in periphere Arterien, koronare Arterien
und in ein kraniales Gefäßsystem. Die
Erfindung befasst sich des Weiteren mit Verbesserungen bei Führungsdrähten, die
für die
Verwendung in der Koronarangioplastie geeignet sind, bei der ein
stenosierter Bereich einer Koronararterie dilatiert wird, um den
Blutstrom durch diese Arterie zu erhöhen. Da die Erfindung bei im
Allgemeinen in der PTCA verwendeten Führungsdrähten u. Ä. von Vorteil ist, werden die
Erfindung sowie ihr Hintergrund in diesem Zusammenhang beschrieben.
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Beim PTCA-Verfahren wird normalerweise ein
Führungskatheter
durch eine perkutane Punktion in der Femoralarterie vorgeschoben,
um das distale Ende des Führungskatheters
am Eingang (Ostium) zu einer der beiden (rechten oder linken) Koronararterien
zu positionieren. Während
des gesamten Vorgangs verbleibt der Führungskatheter an Ort und Stelle,
um eine Bahn zu bestimmen, durch die andere Angioplastiekatheter
und -Führungsdrähte mit
einem kleineren Durchmesser zu den Koronararterien vorgeschoben
und aus diesen entfernt werden können. Ist
der Führungskatheter
richtig positioniert, dann werden ein Ballondilatationskatheter
sowie ein dazugehöriger
lenkbarer Führungsdraht
mit einem kleinen Durchmesser durch den Führungskatheter zu einem Ostium
der Koronararterien geführt.
Der lenkbare Führungskatheter
mit dem kleinen Durchmesser soll in den ausgewählten Arterienzweig und durch
die zu dilatierende Stenose gesteuert werden. Nachdem der Führungsdraht
an Ort und Stelle durch die Stenose gesteuert und gelenkt worden
ist, wird der Ballonkatheter (bei einem „Over-the-wire"-Kathetersystem) weiter über den
Führungsdraht
und entlang desselben vorgeschoben, wobei sich der Ballon im entleerten
Zustand befindet, um dann den Ballon innerhalb der Stenose zu positionieren.
Daraufhin wird der Ballon unter erheblichem Druck aufgeblasen, um
den stenosierten Bereich der Arterie zu dilatieren. Die wirksame
Platzierung des Führungsdrahts
ist für
den Erfolg des Verfahrens entscheidend. Kann der Führungsdraht
nicht zur Stenose und durch diese gelenkt werden, dann kann auch
der Ballon nicht in die Stenose geführt und die Stenose nicht dilatiert
werden.
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Bei der Ausgestaltung eines lenkbaren
Führungsdrahtes
mit einem kleinen Durchmesser, wie er zur Verwendung bei der PTCA
bestimmt ist, treten zahlreiche Schwierigkeiten auf. Diese Schwierigkeiten
begreift man besser, wenn man die menschliche Arterienanatomie vom üblichen
Eintrittspunkt aus, der Femoralarterie in der Leistengegend, zu
den Koronararterien und zusammen mit diesen versteht. Der Teil dieser
Arterienanatomie ist fragmentarisch und leicht schematisch in der 1 aufgezeigt. Das Arteriensystem
leitet das Blut vom Herzen 10 aus durch die Aorta 12 in
einer durch die Pfeile 13 angezeigten Richtung. Das vom
Herzen 10 wegführende Arteriensystem
umfasst nachgeschaltet den aufsteigenden Teil 14 der Aorta,
den Aortenbogen, allgemein mit 16 bezeichnet, und den verbleibenden
(absteigenden) Teil 18 der Aorta. Zahlreiche Arterien zweigen
von der Aorta ab, um das Blut den Innenorganen des Körpers sowie
den Gliedmaßen
und Extremitäten
zuzuführen.
Das Koronararteriensystem (schematisch und teilweise bei 20 angedeutet),
durch welches das mit Sauerstoff angereicherte Blut zum Herzgewebe
wieder zurückgeführt wird,
umfasst selbst zwei Hauptarterien, eine linke Hauptkoronararterie 21 und
eine rechte Koronararterie 22, von denen beide vom aufsteigenden
Teil 14 der Aorta direkt nach dem Herzen abzweigen. Jede
der linken und rechten Koronararterien 21, 22 führt zu einem
System aus zahlreichen abzweigenden Arterien, von denen einige schematisch
bei 20A, 20B, 20C, 20D angedeutet
sind; diese breiten sich über
und durch die Wand des Herzmuskels aus und dienen dabei der Verteilung
des mit Sauerstoff angereicherten Bluts sowie von Nährstoffen
zum gesamten Herzmuskel. Das Ziel des PTCA-Verfahrens ist die Behandlung
jenes Teils einer Koronararterie, bei dem sich eine Stenose, beispielsweise
wie bei 23 angedeutet, ausgebildet hat, welche den Blutstrom
durch diesen Teil der Arterie behindert. Beim PTCA-Verfahren wird der
Bereich der Stenose 23 dilatiert, um den Strombereich zu
vergrößern und
den Blutstrom an jene Teile des Herzgewebes zu verbessern, welche
von der stenosierten Arterie versorgt werden.
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Beim PTCA-Verfahren wird zunächst ein Führungskatheter 24 mit
einem vergleichsweise großen
Durchmesser, d. h. einem Außendurchmesser von
2 to 3 mm (0,078–0,117
Inch), durch eine perkutane Punktion (nicht gezeigt) in der Femoralarterie 19 angebracht.
Der Führungsdraht 24 hat
ein besonders geformtes distales Ende, welches den Eingriff der Spitze 26 des
Führungsdrahtes
mit dem Eingang (Ostium) 28 zu einer der beiden Hauptkoronararterien 21, 22 erleichtert
Bei einer gewöhnlichen
Ausführung
des Führungskatheters
(„Judkins-left") umfasst das distale
Ende primäre
und sekundäre
Krümmungen 30, 32,
die einen Radius in der Größenordnung von
13 bis 25 mm (einen halben bis ein Inch) haben können, im Vergleich zum Radius
in der Größenordnung
von 40 bis 50 mm (einen bis eineinhalb Inch) für die Krümmung, die durch den Aortenbogen
angenommen werden kann.
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Der Führungskatheter 24 bestimmt,
nachdem er erst einmal positioniert worden ist, einen Weg, durch
den und entlang dem ein Angioplastiekatheter (der normalerweise
weit flexibler als der Führungskatheter
ist und einen Durchmesser von etwa 1 mm oder 0,040 Inch oder weniger
hat) sowie dessen dazugehöriger
Führungsdraht
leicht und schnell zum Eingang 28 der Koronararterie vorgeschoben
werden kann. Das Verfahren zur Anbringung des Führungskatheters ist dem Fachmann
wohlbekannt.
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Bei einem typischen Verfahren wird
ein lenkbarer Führungskatheter,
der allgemein mit 34 bezeichnet ist (1)
und einen kleinen Durchmesser hat (weniger als etwa 0,5 mm oder
0,020 Inch und vorzugsweise in der Größenordnung von 0,46 mm/0,018
Inch oder weniger und am häufigsten
etwa 0,36 mm/0,014 Inch), in das jeweilige Führungsdrahtlumen (nicht gezeigt)
in dem Ballonangioplastiekatheter, der allgemein mit 36 bezeichnet
ist, vorgespannt. Der Führungsdraht
ist länger
(z. B. 175 cm) als der Katheter (z. B. 145 cm). Der Angioplastiekatheter 36 sowie
der Führungsdraht 34 werden
zusammen durch den vorher angebrachten Führungsdraht 24 zum
Ostium 28 vorgeschoben. Dann wird, während man den Ballonkatheter 36 innerhalb
des Führungskatheters 24 an
Ort und Stelle hält,
der Führungsdraht
durch den Ballonkatheter in die Koronararterien vorgeschoben. Der
dünne Führungsdraht wird
von seinem proximalen Ende 35 aus vom Arzt betätigt, während der
Patient einer Fluoroskopie unterzogen ist, so dass das distale Ende
des Führungsdrahtes
fluoroskopisch beobachtet werden kann. Mittels kombinierter Drehund
Längsbewegungen
des Führungsdrahtes 34 muss
der Arzt den Führungsdraht 34 durch
die Abzweigungen des Koronararterienbaumes lenken, so dass das distale
Ende 37 des Führungsdrahtes
durch die Stenose 23 geht. Ist der Führungsdraht 34 erst
einmal auf diese Weise positioniert, dann wird er vom Arzt oder
einem Helfer festgehalten und der Ballonkatheter 36 wird
dann über den
Führungsdraht 34 und
entlang desselben vorgeschoben, wodurch der Ballon 40 des
Katheters 36 direkt zur Stenose 23 geführt wird.
Ist der Ballon an Ort und Stelle, dann wird er durch ein Inflationslumen 42 normalerweise
mit einer Flüssigkeit
unter hohem Druck aufgeblasen, um die Stenose zwangsweise zu dilatieren.
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Es versteht sich, dass für eine vereinfachte Darstellung
die Stenose 23 in der 1 an
einem Ort im Arterienbaum dargestellt wurde, der relativ frei von komplexen
Windungen ist und sich relativ nahe am Koronarostium befindet. Damit
der Führungsdraht seine
Aufgabe effizient erfüllen
kann, nämlich
den Ballonkatheter zur Stenose zu führen, sollte der Führungsdraht
in jede der Arterienabzweigungen, wie sie z. B. schematisch mit 20A–20D angedeutet
sind, lenkbar und steuerbar sein, als auch in andere Abzweigungen,
die sich an den distalsten Bereichen des Koronararterienbaumes befinden.
Oft wird die Stenose mitten in einer äußerst gewunden Arterienabzweigung
der Koronaranatomie anzutreffen sein, wie z. B. bei 23B in
der abzweigenden Arterie 20B angedeutet. Damit man eine
so lokalisierte Stenose erreichen und behandeln kann, muss der Ballonkatheter
sowie der Führungsdraht
natürlich
durch die gewundene Anatomie entlang des im Phantombild bei 34B in
der 1 angedeuteten Weges
gelenkt und vorgeschoben werden.
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Damit der Führungsdraht seine Aufgabe effizient
erfüllen
kann, sollte er eine Reihe von Eigenschaften aufweisen. Der Führungsdraht
sollte eine angemessene Flexibilität in Längsrichtung zeigen, damit er
sich den verschiedenen Krümmungen
der Arterien des Patienten anpassen kann, einschließlich der
häufig äußerst gewundenen
Form der Koronararterien. Er sollte eine angemessene Steifigkeit
in Längsrichtung
aufweisen, um eine ausreichende Stützfestigkeit zu haben, so dass
er sich beim Vorschub durch die Arterien ohne jegliche Verwindung schieben
lässt.
Damit der Führungsdraht
kontrollierbar gelenkt werden kann, sollte er eine genügend große Drehsteifigkeit
haben, damit im Wesentlichen die gesamte auf das proximale Ende
aufgebrachte Drehung kontrollierbar zu seinem distalen Ende übertragen
werden kann. Auch wenn der Führungsdraht
eine ausreichende Stützfestigkeit
haben muss, damit er ohne Verwindung geschoben werden kann, sollte
der distale Bereich des Führungsdrahtes
weich und flexibel sein, um die Verletzungsgefahr für die Innenauskleidung
der Arterie zu verringern. Auch sollte der Führungsdraht ausreichend knickfest
sein. Eine Knickung (permanente Verformung) im Führungsdraht hat normalerweise
eher eine abweichende und unkontrollierte peitschende Bewegung an
der distalen Spitze des Führungsdrahtes
zur Folge als eine wünschenswerte
kontrollierte Drehbewegungsübertragung.
Auch ist der Führungsdraht
wünschenswerterweise
an seiner distalen Spitze äußerst strahlenundurchlässig, damit
seine Bewegung und Lage ohne weiteres unter Fluoroskopie beobachtet
werden kann. Eine weitere wichtige Eigenschaft eines Führungsdrahtes
ist dessen gute Tastreaktion, damit der Arzt am proximalen Ende
des Führungsdrahts
Vorkommnisse erfühlen
kann, die am distalen Ende auftreten.
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Seit der Entwicklung des ersten lenkbaren Führungsdrahtes
mit einem kleinen Durchmesser (siehe US-Patent Nr. 4,545,390 an
Leary) galt ein Hauptaugenmerk bei der fortlaufenden Entwicklung lenkbarer
Führungsdrähte mit
einem kleinem Durchmesser der Verringerung des Durchmessers des Führungsdrahts
ohne negative Beeinträchtigung
seiner Leistung. Eine Verringerung des Führungsdrahtdurchmessers ist
wichtig, weil dadurch der Katheter selbst mit einem kleineren Durchmesser
versehen werden kann. Damit kann wiederum der Katheter in engere
Stenosen und Arterien mit kleineren Durchmessern vorgeschoben werden.
Anstrengungen zur Verbesserung lenkbarer Führungsdrähte mit kleinem Durchmesser,
sei es durch Verringerung des Durchmessers oder durch andere Maßnahmen,
bedeuteten Abstriche und Kompromisse bei den oben beschriebenen
wünschenswerten
Eigenschaften.
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Einige Führungsdrähte wurden aus einer superelastischen
Legierung, wie z. B. einer Nitinol-(Nickel-Titan)-Legierung, gebildet.
Die superelastische Eigenschaft des Materials sorgt für einen
ausgezeichneten Knickwiderstand sowie für eine wünschenswert weiche, flexible
distale Spitze. Stellvertretend für derartige Führungsdrähte sind
jene, die im US-Patent 4,925,445 (Sakamoto) beschrieben sind. Die
Vorteile solcher superelastischer Führungsdrähte wurden jedoch auf Kosten
anderer wünschenswerter Eigenschaften
erzielt, insbesondere bei Führungsdrähten mit
kleinem Durchmesser vom Typ, wie er heute im Allgemeinen bei der
PTCA verwendet wird, in der Größenordung
von 0,36 mm (0,014 Inch). Auch wenn die Leistung superelastischer
Führungsdrähte bei
größeren Abmessungen
weniger problematisch ist, wird sie gering, wenn der Durchmesser
nur 0,36 mm (0,014 Inch) hat und ungenügend bei noch kleineren Abmessungen.
Die Leistung wird gering bis ungenügend, vor allem bezüglich der
Stützfestigkeit des
Führungsdrahts
und seiner Fähigkeit,
sich ohne jegliche Verwindung schieben zu lassen. In ähnlicher Weise
neigen superelastische Führungsdrähte mit
einem Durchmesser in der Größenordung
von 0,36 mm (0,014 Inch) und weniger, welche für den Einsatz bei der PTCA
geeignet sind, zu geringen bis ungenügenden Lenkeigenschaften. Diese
Nachteile bedeuten auch einen Kompromiss bei der Tastreaktion des Drahts.
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Um eine verbesserte Stützfestigkeit
zu erzielen, wurde der Vorschlag gemacht, dass Führungsdrähte aus Wolfram oder einer
Wolframlegierung hergestellt werden sollten. Auch wenn ein solcher
Führungsdraht
zu einer verbesserten Stützfestigkeit (manchmal
auch als „Schiebbarkeit" bezeichnet) führt, so
geschieht dies auf Kosten der Flexibilität und des Knickwiderstands.
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Bis zum heutigen Tag war Edelstahl
vom Typ 302 oder 304 das für lenkbare Führungsdrähte mit
einem kleinen Durchmesser am meisten verwendete Material, weil dieser
Edelstahl anscheinend den am ehesten akzeptierten Kompromiss darstellte.
Zu den Merkmalen eines Führungsdrahtes
aus Edelstahl, bei denen ein Kompromiss eingegangen wurde, zählt dessen
Durch messer. Normalerweise zeigten Führungsdrähte, die mit einem Durchmesser
von weniger als 0,36 mm (0,014 Inch) hergestellt wurden, eine geringe
bis schlechte Leistung und wurden weit weniger verwendet.
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Die DE-A-2449759 beschreibt ein Verfahren zur
Erhöhung
der Elastizitätsgrenze
austenitischer Stähle.
Gemäß diesem
bekannten Verfahren kann die Druckstreckgrenze eines austenitischen
Stahls, die ursprünglich
gleich der Zugstreckgrenze ist, wenn der Stahl nicht kaltbearbeitet
wird, und die nach der Kaltbearbeitung extrem abnimmt, wieder auf
ein Niveau von etwa 56% der Zugstreckgrenze angehoben werden, wenn
der Stahl bei einer Temperatur von 300–650°C geglüht wird.
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Daher wäre es wünschenswert, einen lenkbaren
Führungsdraht
mit einem kleinen Durchmesser zur Verfügung zu stellen, der die oben
genannten wünschenswerten
Eigenschaften bei minimalen Abstrichen bei einer Eigenschaft für eine andere
maximiert. Des Weiteren wäre
es wünschenswert,
einen lenkbaren Führungsdraht,
der einen kleinen Durchmesser hat, mit noch kleineren Durchmessern
zu versehen als jenen, die gegenwärtig üblich sind, und zwar ohne Verzicht
auf Leistung. Eine der Aufgaben der Erfindung ist die Bereitstellung
eines solchen Führungsdrahtes.
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Deshalb besteht das zugrunde liegende
Problem in der Bereitstellung eines Katheterführungsdrahtes, der zur Verwendung
bei der PTCA geeignet ist und auch bei einem kleinen Durchmesser
einen verbesserten Knickwiderstand ohne Abstriche bei Stützfestigkeit,
Verwindungswiderstand und Lenkeigenschaften aufweist. Ein weiteres
Problem stellt die Bereitstellung eines Verfahrens zur Herstellung
eines solchen Führungsdrahtes
dar.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung ist in
den Ansprüchen
1 und 22 definiert. Vorteilhaf to Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen offenbart.
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Die vorliegende Erfindung beruht
teilweise auf der Erkenntnis, wie es zu einer Knickung bei einem
medizinischen Führungsdraht
kommt, sowie Erkenntnissen beim Aufbau des Führungsdrahtes, um eine solche
Knickung zu vermeiden. Insbesondere wird ein erfindungsgemäßer Führungsdraht
aus einer Legierung mit einem Elastizitätsmodul hergestellt, der zumindest
etwa dem von Edelstahl entspricht, und dieser ist so bearbeitet
und behandelt worden, dass er einen ausgeglicheneren Spannungs-/Dehnungsverlauf
aufweist, d. h. einen Spannungs-/Dehnungsverlauf, bei dem die Größe der Druckfestigkeit im
Wesentlichen näher
jener der Zugfestigkeit ist als im Falle von Führungsdrähten des Stands der Technik.
Idealerweise besteht der Führungsdrahtschaft aus
einem Draht aus einer Legierung, bei der Druck- und Zugstreckgrenzen
beim Biegen in etwa gleich sind. Wünschenswerte Materialien zur
Durchführung der
Erfindung können
eine Anzahl besonders behandelter ausscheidungsgehärteter Legierungen
aufweisen, beispielsweise auch Legierungen, die im Handel unter
den Handelsbezeichnungen MP35N, Elgiloy, 455PH und Sandvik 1 RK91
erhältlich
sind.
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Insbesondere wurde festgestellt,
dass bei einer permanenten Verformung eines Führungsdrahtes während des
Gebrauchs dieser im Allgemeinen bei Druck und nicht bei Zug versagt.
Wird ein Führungsdraht
durch eine enge Biegung oder eine gewundene Arterienanatomie vorgeschoben,
dann wird die radial nach innen gerichtete Seite des Führungsdrahtschaftes
im Bereich der Biegung zusammengedrückt, während die radial nach außen gerichtete
Seite unter Zug ist. Ist der Radius der Biegung so gering, dass
das Material über
seine Elastizitätsgrenze
hinaus gespannt wird, dann verformt sich der Draht unter Bildung
einer dauerhaften Knickung für
immer, wobei letztere die weitere Arbeit des Führungsdrahtes beeinträchtigt.
Die vorliegende Erfindung beruht teilweise auf der Erkenntnis, dass
die Drähte,
die zur Ausbildung von Führungsdrahtschäften verwendet wurden,
normalerweise bei Druck schwächer als
bei Zug sind. Im Allgemeinen ist die Streckspannung (Punkt, an dem
es zu einer dauerhaften Verformung kommt) bei Druck für derartige
Drähte
normalerweise bei Weitem geringer als bei der Streckspannung bei Zug.
Die Größe der Druckstreckgrenze
(und der entsprechenden Dehnung an der Streckgrenze) kann in der
Größenordnung
von 60% von jener der Zugstreckgrenze und der entsprechenden Spannung
liegen. Wird der Führungsdraht
z. B. beim Durchlaufen der gekrümmten
Anatomie gebogen, dann nehmen die Spannungen an der Außen- und
Innenseite der Krümmung
gleichermaßen
mit dem Grad der Biegungserhöhungen
zu. Der Führungsdraht
versagt vorzeitig bei Druck, weil die Druckstreckgrenze an der Innenseite
der Biegung vor Erreichen der Zugstreckgrenze an der Außenseite
der Biegung erreicht wird.
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Ein wichtiger Gesichtspunkt der Erfindung betrifft
die Bereitstellung eines Führungsdrahtes,
bei dem der Führungsdrahtschaft
so ausgebildet ist, dass dessen Zugstreckgrenze (und die entsprechende
Dehnung an der Streckgrenze) sowie dessen Druckstreckgrenze (und
die entsprechende Dehnung an der Streckgrenze) ein viel geringeres
Missverhältnis
aufweisen. Somit wird beim Biegen des Führungsdrahtes dieser über einen
weiteren Spannungsbereich hinweg elastisch bleiben als bei Führungsdrähten im
Stand der Technik, bei denen die Druckspannung vorzeitig den Ausfallpunkt
erreicht. Bei der vorliegenden Erfindung wird der Druckausfall verzögert, so
dass der Draht in einer stärkeren
Krümmung ohne
bleibende Vertormung verbogen werden kann.
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Zu den beispielhaften Legierungen,
die bei der Ausführung
der Erfindung verwendet werden können,
zählt eine
ausscheidungshärtbare
Legierung aus Nickel, Kobalt, Molybdän und Chrom mit der Handelsbezeichnung
MP35N. Der Draht, welcher den Schaft des Führungsdrahtes bilden soll,
wird durch Ziehen durch Düsen
derart kaltbearbeitet, dass seine Zugfestigkeit auf ein gewünschtes
Niveau angehoben wird. Der Draht wird dann auf eine gewünschte Länge geschnitten
und unter Verwendung herkömmlicherTechniken
zum Geradebie gen von Drähten
gerade gerichtet. In diesem Zustand lässt sich der Draht bei ausgewählten Temperaturen
während
einer Zeitdauer wärmebehandeln,
welche ausreicht, dass die Legierung im gewünschten Maße ausscheidungsgehärtet wird.
Die Herstellung des Führungsdrahtschaftes
kann derart gesteuert werden, dass die ausscheidungsgehärtete Legierung
einen ausgewogeneren Spannungs-/Dehnungsverlauf zeigt, bei dem die
Größen der
Druckund Zugstreckgrenzen viel dichter beieinander liegen als bei
früheren
Materialien für
Führungsdrahtschäfte. Infolgedessen
liegen die Größen der
Druck- und Zugstreckgrenzen näher
beieinander. Die Größe der Druckstreckgrenze
kann 85% der Zugstreckgrenze ausmachen. In ähnlicher Weise kann die größere Ausgewogenheit
im Spannungs-/Dehnungsverlauf durch einen Vergleich der Druck- und
Zugdehnungen an der Streckgrenze aufgezeigt werden. Bei der vorliegenden
Erfindung liegen die Größen dieser
Dehnungen viel näher
beieinander als im Stand der Technik.
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Die Wärmebehandlung für jede der
o. g. Legierungen dient nicht nur der Ausscheidungshärtung der
Legierung, um diese fester zu machen, sondern auch der teilweisen
Beseitigung von Eigenspannungen in der Legierung, die während der
Kaltbearbeitung des Metalls entstanden sind. Durch Beseitigung eines
Teils der Eigenspannung wird eine bedenkliche Verformung des Drahtes
während
der nachfolgenden Herstellungsschritte, wie z. B. spitzenloses Schleifen, unwahrscheinlicher.
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Zu weiteren beispielhaften Legierungen,
die sich derart behandeln lassen, dass sie sich in einem genügend ausscheidungsgehärteten Zustand
befinden, um dadurch in einem geringeren Missverhältnis zueinander
stehende Streckgrenzen zu definieren, zählt eine Legierung, die sich
aus Nickel, Kobalt, Molybdän
und Chrom mit einer geringen Menge an Eisen zusammensetzt, wobei
diese Legierung im Handel unter der Handelsbezeichnung Elgiloy von
der Firma Elgiloy, Incorporated, Elgin, Illinois, bezogen werden
kann. Eine weitere Beispiellegierung ist jene, die im Handel unter
der Bezeichnung 455PH von der Firma Carpenter Steel Co., Reading,
Pennsylvania, zu beziehen ist. Diese Legierung ist ein einstufiger martensitischer
ausscheidungshärtbarer
Edelstahl, der durch Änderung
der Anteile an Chrom und Nickel und außerdem durch die Zugabe von
Kupfer und Titan verändert
wurde. Noch eine weitere beispielhafte ausscheidungshärtbare Legierung
ist jene, die im Handel von der Firma Sandvik Steel, Scranton, Pennsylvania,
unter der Handelsbezeichnung Sandvik Stahl 1 RK91 zu beziehen ist
(vermutlich in der PCT-Patentanmeldung
Nr. PCT/SE92/00688, internationale Veröffentlichungsnummer WO 93/07303 beschrieben).
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Ein weiterer Gesichtspunkt der Erfindung
befasst sich mit der Entdeckung, dass eine Wärmebehandlung überraschenderweise
bei MP35N und möglicherweise
bei Elgiloy den Elastizitätsmodul
erhöht.
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Bei der Ausbildung eines erfindungsgemäßen Führungsdrahtschaftes
kann der Führungsdrahtschaft
mit einem kleineren Durchmesser versehen sein, ohne dass es zu einem
Verlust wünschenswerter
Leistungseigenschaften kommt, wie z. B. Knickwiderstand, Steifigkeit
(Stützfestigkeit)
und Drehmomentübertragung.
Dies wiederum erlaubt die Verwendung von Kathetern mit kleineren
Durchmessern.
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Alternativ kann man von einem erfindungsgemäß hergestellten
Führungsdraht,
falls dessen Schaftdurchmesser nicht verringert ist, erwarten, dass
er im Vergleich zu einem identischen, aus einem herkömmlichen
Edelstahldraht hergestellten Führungsdraht
verbesserte Betriebseigenschaften aufweist.
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Die Erfindung ermöglicht die Realisierung einer
Führungsdrahtkonstruktion,
mittels welcher der Führungsdraht
mit einem kleineren Durchmesser ohne erheblichen Leistungsverlust
hergestellt werden kann.
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Die Erfindung kann einen Führungsdraht
mit einer idealeren Kombination aus Eigenschaften bereitstellen,
ohne dass auf gewisse wünschenswerte Führungsdrahteigenschaften
zugunsten anderer in negativer Weise verzichtet werden muss.
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Ein erfindungsgemäßer Führungsdraht kann mit einer
verbesserten Kombination aus Schiebbarkeit, Drehübertragung und Knickwiderstand
bereitgestellt werden.
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Die Erfindung schafft einen Führungsdrahtschaft
mit einem ausgewogeneren Spannungs-/Dehnungsverlauf als Führungsdrähte des
Stands der Technik.
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Die Erfindung führt zu einer Technik, bei der der
Elastizitätsmodul
ausgewählter
Legierungen durch selektive Wärmebehandlung
erhöht
werden kann.
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Beschreibung
der Zeichnungen
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Die vorgenannten und weitere Aufgaben
und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden weiteren Beschreibung
derselben unter Bezugnahme auf die dazugehörigen Zeichnungen deutlicher,
wobei die
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1 eine
etwas schematische Teilansicht der menschlichen arteriellen und
koronaren Anatomie zeigt, mit einem Angioplastiegerät eines
Führungskatheters,
eines Ballonangioplastiekatheters sowie eines Führungsdrahtes an Ort und Stelle,
um eine Angioplastie durchzuführen,
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2 eine
teilweise geschnittene Teilansicht einer allgemeinen Führungsdrahtform
zeigt, mit der die Erfindung verwendet werden kann,
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2A eine
stark vergrößerte Teilansicht
eines Führungsdrahtschaftes
mit einem distalen Schaftabschnitt mit einem verringerten Durchmesser (stufenverjüngt) zeigt,
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3 eine
etwas schematische Ansicht eines Teils eines Führungsdrahtschaftes zeigt,
der stark gebogen worden ist, wobei der Führungsdraht an der Innenseite
des Biegungsradius bei Druck versagt hat,
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4 eine
schematische Ansicht des Spannungs-/Dehnungsdiagramms eines typischen
Führungsdrahtes
des Stand der Technik mit einem aus kaltgezogenem Edelstahl gebildeten
Schaft zeigt,
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5 eine
schematische Ansicht eines ausgewogenen Spannungs-/Dehnungsdiagramms
gemäß der Erfindung
zeigt sowie des Weiteren im Phantombild die zusätzliche Festigkeit, die bei
der Durchführung
der Erfindung erzielt werden kann,
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6 eine
Ansicht einer Testhalterung zeigt, die zur Vergleichstestung der
erfindungsgemäßen Führungsdrähte mit
jenen des Stands der Technik verwendet werden kann,
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7 ein
Schaubild zeigt, das schematisch den erweiterten Betriebsbereich
von erfindungsgemäß hergestellten
Führungsdrähten darstellt,
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8 eine
Ansichtszeichnung eines Testgeräts
zum Vergleich der vorliegenden Erfindung mit Führungsdrähten des Stands der Technik
zeigt,
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9 eine
Draufsicht des Testgeräts
zeigt, wie es in der 8 zu
sehen ist, und
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10 eine
Ansicht des distalen Teils eines Führungsdrahtes zeigt, bei dem der
Kerndraht an der distalen Spitze der Spule bei einer Spitzenschweißnaht befestigt
ist.
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Beschreibung
der illustrativen Ausführungsbeispiele
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Führungsdrähte, welche
die vorliegende Erfindung verkörpern,
können
eine Vielzahl von Führungsdrahtkonstruktionen
umfassen. Eine typische Führungsdrahtkonstruktion,
wie sie allgemein in der Fig. gezeigt ist, umfasst einen länglichen,
flexiblen, verdrehsteifen Schaft 50, bei dem ein distaler
Abschnitt 52 des Schaftes einen verringerten Durchmesser
hat, um dessen Längsflexibilität zu erhöhen. Der
distale Abschnitt des Schafts mit dem verringerten Durchmesser kann
normalerweise innerhalb einerflexiblen Spiralspule 53 oder
einer sonstigen Umhüllung
enthalten sein. Stellvertretend für solche Führungsdrahtkonstruktionen sind
jene, die in den US-Patenten Nr. 4,545,390 (Leary), 4,763,647 (Gambale),
4,922,924 (Gambale et al.) und 5,063,935 (Gambale) offenbart sind.
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Bei einem für eine perkutane transluminale Koronarangioplastie
verwendeten Führungsdraht
beträgt
eine typische Länge
für den
Führungsdraht
175 cm. Dieser ist ausreichend länger
als der Katheter, mit dem der Führungsdraht
verwendet werden soll, so dass sich das distale Ende des Führungsdrahtes distal über das
distale Ende des Katheters hinaus erstrecken kann, während das
proximale Ende des Führungsdrahtes
vom Arzt ergriffen und betätigt
werden kann. Der Führungsdrahtschaft
kann so aufgefasst werden, dass er einen proximalen Abschnitt 56 mit
einem im Wesentlichen gleichförmigen
Durchmesser im Durchmesserbereich von etwa 0,25 mm (0,010 Inch)
bis etwa 0,46 mm (0,018 Inch) hat. Der distale Abschnitt 52 mit
dem verringerten Durchmesser kann an seinem Ende 62 in
einem Durchmesser in der Größenordnung
von einigen Tausendsteln eines Inch enden. Typischerweise ist die
Spule 55 an ihren Endbereichen am Schaft 50 befestigt.
Der distale Abschnitt 52 kann kurz vor dem distalen Ende der
Spule enden und kann mit dem distalen Ende der Spule mittels eines
oder mehrerer dünner
Sicherheitsbänder 61 verbunden
sein. Das Sicherheitsband 61 ist an einem Ende am distalen
Abschnitt befestigt und an seinem anderen Ende an der Spitzenschweißnaht 63,
die an der distalen Spitze der Spule 54 ausgebildet ist.
Die Länge
des distalen Abschnitts und der Spiralspule kann zwischen einer
Länge von etwa
15 cm bis 40 cm variieren. Der distale Abschnitt 52 soll
in Längsrichtung
flexibler sein als der proximale Abschnitt, damit der distale Abschnitt
die Biegungen aufnehmen kann, die durch den Aortenbogen, die primären und
sekundären
Krümmungen 30, 32 des
Führungskatheters
und die manchmal gewundene Anatomie der Koronararterien zu durchlaufen sind,
wie sie leicht schematisch in der 1 gezeigt sind.
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Die 2A zeigt
eine typische Geometrie des Führungsdrahtschaftes.
Der Schaft ist aus einem Draht mit einem Durchmesser von 0,25 bis
0,46 mm (0,010 bis 0,018 Inch), meistens 0,36 mm (0,014 Inch), gebildet.
Der distale Abschnitt 52 des Schafts hat einen reduzierten
Durchmesser, normalerweise durch spitzenloses Schleifen. Der distale
Abschnitt 52 des Schafts kann in einer kontinuierlichen
Verjüngung
oder in einer stufenverjüngten
Anordnung ausgebildet sein, wie in der 2A gezeigt. Zum Beispiel kann der distale
Abschnitt des Schafts spitzenlos geschliffen sein, um eine Reihe
von Zylinderabschnitten 58, 60, 62 mit
zunehmend kleinerem Durchmesser zu bilden, die sich mit verjüngten Abschnitten 64, 66, 68 abwechseln.
Die Anzahl der Zylinder- und Verjüngungsabschnitte sowie deren
jeweilige Länge kann
variiert werden, um unterschiedliche Flexibilitäts- und Torsionseigenschaften
für den
distalen Abschnitt 52 des Führungsdrahtes je nach Wunsch
zu schaffen.
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Hier ist zu erkennen, dass der Führungsdraht so
konstruiert sein kann, dass die Flexibilität des distalen Abschnitts in
distaler Richtung zunimmt, damit sich dieser Teil des Führungsdrahtes
einfacher biegen lässt,
um der gewundenen Arterienanatomie Rechnung zu tragen, die man erwartungsgemäß innerhalb
der Koronararterien antrifft. Typischerweise ist die Länge für den distalen Abschnitt
so gewählt, dass
die flexibelsten Bereiche des Führungsdrahtes tief
in die Koronararterien eingeführt
werden können, falls
dies erwünscht
ist. Zu den Schwierigkeiten, denen man bei der Erhöhung der
Flexibilität
am distalen Bereich des Führungsdrahtes
begegnet, zählt,
dass dabei die Fähigkeit
des Führungsdrahtes,
Drehung von seinem proximalen Ende zu seinem distalen Ende zu übertragen,
möglicherweise
leidet. Auch besteht eine der wesentlichen Schwierigkeiten, denen man
bei der Verwendung solcher Führungsdrähte begegnet,
darin, dass bei einer Knickung irgendeines Bereichs des Führungsdrahts
und insbesondere beider Ausbildung eines Knicks im distalen Bereich
der Draht nicht mehr in der Lage ist, die Drehung vom proximalen
zum distalen Ende kontrollierbar zu übertragen, und der Führungsdraht
seine Lenkbarkeit verliert. Die Lenkbarkeit ist wesentlich, wenn
der Führungsdraht
erfolgreich durch den Koronararterienbaum an den Ort der zu behandelnden
Stenose geleitet werden soll. Oft trifft man dabei auf eine gewundene
Anatomie mit Krümmungen
oder Biegungen mit einem kleinen Radius, so dass beim Versuch den Führungsdraht
durch die Biegungen vorzuschieben der Führungsdraht über seine
Elastizitätsgrenze
hinaus gespannt wird, was zu einer plastischen Verformung des Führungsdrahtschaftes
und einer daraus resultierenden Knickung führt. Tritt dies auf, dann ist der
Führungsdraht
nicht länger
kontrollierbar, und eine Entfernung des Führungsdrahts sowie dessen Ersatz
durch einen anderen unbeschädigten
Draht mögen
dann erforderlich werden.
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Es sind Führungsdrähte des Stands der Technik
vorgeschlagen worden, die für
eine maximale Steifigkeit und Verdrehfestigkeit sorgen, indem der Führungsdrahtschaft
aus einem sehr steifen Material wie Wolfram geformt wird. Auch wenn
ein aus einer Wolframlegierung gebildeter Schaft eine höhere Steifigkeit
und Stützfestigkeit
zeigt, schneidet er leistungsmäßig beim
Knickwiderstand, bei der Flexibilität sowie bei der Fähigkeit,
kontrollierbar durch die gewundene Anatomie zu navigieren, schlecht
ab. Auch sind schon Führungsdrähte vorgeschlagen
und hergestellt worden, bei denen der Schaft aus einer superelastischen
Legierung, wie z. B. Nickel-Titan-Legierung (Nitinol), besteht.
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Während
solche superelastischen Legierungen einen Führungsdraht mit einem hervorragenden Knickwiderstand
hervorbringen, ist der Elastizitätsmodul
solcher Legierungen normalerweise gering. Von einem Führungsdraht,
bei dem der Schaft aus einer superelastischen Legierung besteht,
kann man erwarten, dass er eine hervorragende Flexibilität sowie
einen hervorragenden Knickwiderstand aufweist, man kann aber auch
damit rechnen, dass Stützfestigkeit,
Verdrehsteifigkeit und dementsprechend Lenkbarkeit ungenügend sind.
Zudem kann man Nitinol nicht einfach an herkömmliche Metallverbindungstechniken,
wie z. B. Schweißen,
Hart- oder Weichlöten,
anpassen. Dies bereitet Schwierigkeiten bei der Herstellung. Infolgedessen
stellte die Führungsdrahtausbildung
und -konstruktion einen Kompromiss unter den sich ändernden
wünschenswerten
Eigenschaften dar. Edelstahl (Typ 302 und 304)
scheint den besten Kompromiss dargestellt zu haben und war viele
Jahre lang im Allgemeinen das Material der Wahl für medizinische
Führungsdrähte.
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Bei dem zur Herstellung eines Führungsdrahtschaftes
verwandten herkömmlichen
Material (z. B. kaltbearbeiteter Edelstahldraht) befindet sich der
Ort der Streckgrenze im Spannungs-/Dehnungsdiagramm auf dem Druckast
der Kurve viel näher
bei Null als auf dem Zugast der Kurve. Infolgedessen ist die Größe der Streckspannung
(und der Streckdehnung) der Legierung unter Druck viel geringer
also unter Zug. Dies ist eine allgemeine Eigenschaft von Edelstahl,
der durch Ziehen durch eine Düse
mit verringertem Durchmesser kaltbearbeitet wurde, was die Versetzungsdichte
in der Legierung drastisch erhöht.
Auch wenn eine solche Kaltbearbeitung wichtig ist, um die Festigkeit
des Edelstahldrahtes zu erhöhen,
hat dies nachteilige Folgen. Insbesondere wird durch die Kaltbearbeitung
des Drahts unter Zug, um dessen Zugfestigkeit effektiv zu erhöhen, dessen Druckfestigkeit
verringert. Diese Erscheinung, bei der eine Kaltbearbeitung zur
Erhöhung
der Festigkeit in einer Richtung eine Verringeiung der Festigkeit
in entgegengesetzter Richtung bewirken kann, wird manchmal als Bauschinger-Effekt
bezeichnet. Das Ausmaß,
in dem eine Festigkeitsreduzierung stattfindet, ist eine Funktion
des Ausmaßes
der Kaltbearbeitung, der der Draht unterworfen wird. Somit ist bei
einem Edelstahldraht, der kaltbearbeitet wurde, um dessen Zugfestigkeit
zu erhöhen,
indem er durch eine Düse
gezogen wurde, zu erwarten, dass er eine Spannungs-/Dehnungskurve
mit den schematisch in der 4 aufgezeigten
Eigenschaften hat. Die Spannungs-/Dehnungskurve kann als unausgewogen
angesehen werden. Der Punkt A in der 4 stellt
den Zugstreckpunkt des Drahtes dar, d. h. Spannung und Dehnung,
bei denen eine plastische Verformung unter Zug einsetzt. Der Punkt
B in der 4 zeigt den Streckpunkt
entlang der Spannungs-/Dehnungskurve, bei der eine plastische Verformung
unter Druck einsetzt. Es ist einsichtig, dass für einen derartigen kaltbearbeiteten
Edelstahldraht die Größe der Streckspannung σyt und
der Streckdehnung εyt unter Druck (Punkt B) wesentlich kleiner
ist als die Größe der Streckspannung σyt und
der Streckdehnung εyt unter Zug (Punkt A). Die Streckgrenze
entlang der Spannungs/Dehnungskurve kann so positioniert sein, dass
die Druckstreckgrenze etwa 50%–60%
der Zugstreckgrenze ausmacht. Zum Beispiel ist im Metals Handbook,
8th Edition, Vol. 1, American Society of Metals auf Seite 503 angegeben,
dass für
einen austenitischen Edelstahl des Typs 301, der in einen halbharten
Zustand durch Kaltbearbeiten gebracht wurde, die zulässige Streckspannung
unter Zug und Druck bei Raumtemperaturetwa 110.000 p.s.i. bzw. 55.000
p.s.i. beträgt.
Infolgedessen wird das Material unter Druck versagen, wenn ein Führungsdraht
mit deutlich ungleichen Streckgrenzen einer Biegung unterworfen
wird, welche leicht einen Ausfall bei diesem hervorruft.
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Es ist einsichtig, dass beim Biegen
eines Führungsdrahtschaftes
die im Führungsdraht
am Bereich der Biegung hervorgerufenen Spannungen einen Verlauf
annehmen, bei dem der Teil des Drahtes, welcher an der Außenseite
der Biegung angeordnet ist, einer maximalen Zugspannung unterworfen
wird, während
der Teil des Drahtes an der Innenseite der Biegung einer maximalen
Druckspannung unterworfen wird, welche vor dem Ausfall zwar größenmäßig gleich,
aber in entgegengesetzter Richtung zur Zugspannung an der Außenseite
der Biegung ist. Somit wird bei der Ausbildung eines Führungsdraht schaftes mit
einer geringeren Druckstreckgrenze als seiner Zugsteckgrenze die
Druckstreckgrenze vor der Zugstreckgrenze erreicht. Dies führt zu einem
vorzeitigen Ausfall des Drahtes, wie dies typisch im Stand der Technik
gewesen ist.
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Die 3 zeigt
anhand eines übertrieben dargestellten
schematischen Details die Art und Weise auf, wie ein aus einem herkömmlichen
Material (z. B. Edelstahl) hergestellter Draht unter Druck an der Innenseite 70 der
Krümmung
versagt. Natürlich
führt ein
solcher Ausfall zu einer permanenten Verformung des Drahts sowie
zum Verlust der Fähigkeit,
die Lenkbarkeit des Drahtes effektiv zu steuern.
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Ein wichtiger Aspekt der Erfindung
ist die Ausbildung des Führungsdrahtschaftes
auf eine Art und Weise, dass der Unterschied zwischen der Größe der Zugsteckgrenze σyt (und
dem entsprechenden Dehnungsgrad εyt) und der Druckstreckgrenze σyt (und
dem entsprechenden Dehnungsgrad εyt) ein deutlich geringeres Missverhältnis aufweist
als bei Edelstahldrähten
des Stands der Technik. Auch wenn die Streckspannungen im Idealfall
gleich sein sollten, würde
dies eine übermäßige Wärmebehandlung
erfordern, bei der man sich einem voll geglühten Zustand annähern könnte, was
wiederum die Gesamtfestigkeit und Leistung des Drahtes beeinträchtigen
würde.
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Bei der vorliegenden Erfindung ist
der Führungsdrahtschaft
so ausgebildet, dass der Bauschinger-Effekt erheblich verringert
ist. Der Schaft des Führungsdrahtes
ist so ausgeformt, dass die Größe seiner
Druckstreckgrenze und seiner Zugstreckgrenze sowie ihre entsprechenden
Dehnungsgrade an den Druck- und Zugstreckpunkten ein deutlich geringeres
Missverhältnis
haben. Bei der vorliegenden Erfindung kann die Druckstreckgrenze
auf etwa 85% der Zugstreckgrenze angehoben werden.
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Die 5 zeigt
die Spannungs-/Dehnungskurve eines Drahtes gemäß der Erfindung, bei der die Größe der Zugstreckgrenze
und die Dehnung am Streckpunkt A bezüglich der Druckstreckgrenze
und der Streckdehnung am Streckpunkt B' viel ausgewogener ist als im Fall von
Edelstahldrähten
des Stands der Technik (z. B. 4).
Bei einem solchen Draht ist die Länge des linearen Bereichs des
Druckabschnitts (Linie OB')
der Spannungs-/Dehnungskurve, welche das elastische Verhalten darstellt,
viel näher
zur Länge
des Zugabschnitts (Linie OA). Die Verwendung eines Führungsdrahtschaftes
mit solchen Eigenschaften führt
zu einem Führungsdraht
mit der Fähigkeit, einer
Knickung zu widerstehen, selbst wenn er durch eng gewundene Biegungen
geführt
wird, ohne Verzicht auf die Fähigkeit,
den Führungsdraht
torsionsmäßig zu kontrollieren.
Ein derart hergestellter Führungsdraht
kann mit einem kleineren Durchmesser ausgestattet sein, während dieser
dasselbe Leistungsniveau erreicht, welches mit Führungsdrähten des Stands der Technik
erzielt wurde.
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Die 5 zeigt
des Weiteren im Phantombild eine Spannungs-/Dehnungskurve für wärmebehandelbare
ausscheidungshärtbare
Legierungen, die sich so verarbeiten lassen, dass sie nicht nur
einen ausgewogeneren Spannungs/Dehnungsverlauf zeigen, sondern auch
einen Verlauf, bei dem die Streckgrenzpunkte A'',
B'' sowohl unter Zug
als unter Druck weiter erhöht
werden, um im Wesentlichen die Festigkeit des Führungsdrahtschaftes zu steigern.
Der Spannungs-/Dehnungsverlauf für
ein Material, das auf diese Art und Weise ausgewählt und behandelt wurde, ist
im Phantombild in der 5 zu
sehen.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung können
die oben genannten Eigenschaften dadurch erreicht werden, dass der
Führungsdrahtschaft
aus einer ausscheidungsgehärteten
Legierung hergestellt wird. Zu den als geeignet erachteten Legierungen
gehört
eine Legierung aus Nickel, Kobalt, Molybdän und Chrom, welche im Handel
unter der Bezeichnung MP35N von der Firma Fort Wayne Metals, Fort
Wayne, Indiana, zu beziehen ist. Für die Ausführung der Erfindung ist auch
eine ähnliche
Legierung nützlich,
welche eine geringe Menge an Eisen enthält und im Handel unter der
Handelsbezeichnung Elgiloy von der Firma Fort Wayne Metals and Carpenter
Steel Company, Reading, Pennsylvania, zu beziehen ist. Weitere Materialien,
die für
die Ausführung
der Erfindung verwendet werden können, umfassen
einen einstufigen martensitischen ausscheidungshärtbaren Edelstahl mit geänderten
Anteilen an Chrom und Nickel und mit den Zusatzelementen Kupfer
und Titan, welcher von der Firma Carpenter Steel Co. unter der Bezeichnung
455PH im Handel erhältlich
ist. Des Weiteren ist für
die Durchführung
der Erfindung ein ausscheidungshärtbarer Stahl
verwendbar, der unter der Handelsbezeichnung 1 RK91 von der Firma
Sandvik Steel erhältlich ist.
Diese Legierungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie mittels einer
kontrollierten Wärmebehandlung
ausscheidungshärtbar
sind, nicht nur um die Zugfestigkeit des Materials zu erhöhen, sondern auch
die Druckstreckgrenze (und die entsprechende Dehnungsgrenze), so
dass diese in keinem erheblichen Missverhältnis zur Zugstreckgrenze (und
der entsprechenden Dehnungsgrenze) steht.
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Bei einem spezifischen Beispiel kann
bei der Bildung eines Führungsdrahtschaftes
aus einer Legierung aus Nickel, Kobalt, Molybdän und Chrom (MP35N) die Legierung
in der Form eines kaltgezogenen Drahtes mit einer Zugfestigkeit
erhalten werden, die so niedrig wie etwa 1,03 GPa (150.000 p.s.i.) ist,
vorzugsweise aber etwa 1,72 GPa (250.000 p.s.i.) ist, und mit einem
Elastizitätsmodul,
der mit dem eines Edelstahls vom Typ 304 vergleichbar ist,
nämlich etwa
193 bis 200 GPa (etwa 28.000.000 bis 29.000.000 p.s.i.), wobei der
Draht bis auf eine Reduzierung von etwa 55% von der vorletzten zur
letzten Ziehdüse
kaltbearbeitet worden ist. Der so erhaltene Draht wird dann etwa
dreißig
Minuten lang einer Wärmebehandlung
von etwa 650°C
(1200°F)
unterzogen. Aufgrund der Wärmebehandlung
wird die Legierung auf eine Zugfestigkeit von etwa 2,1 GPa (300.000
p.s.i.) ausscheidungsgehärtet,
d. h. in diesem Fall eine Zunahme von etwa 20%. Es versteht sich
jedoch, dass dies nur ein Beispiel unter einer Vielzahl von ausscheidungshärtbaren
Legierungen darstellt, die unterschiedliche Eigenschaften bei der Kaltbearbeitung,
der Zugfestigkeit sowie der chemischen Zusammensetzung aufweisen,
bevor sie durch Behandlung in den ausscheidungsgehärteten Zustand
gebracht werden. Auch versteht es sich, dass bei der Durchführung der
Erfindung diese Eigenschaften zusammen mit Wärmebehandlungsparametern ausgewählt werden
sollten, welche die Ausscheidungshärtung der Legierung auf das
gewünschte
Maß bewirken
können.
Somit kann der Wärmegrad
sowie die Verweildauer bei einem bestimmten Draht variiert werden,
um die mechanischen Endeigenschaften des Drahtes in gewünschter
Weise zu beeinflussen.
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Im Allgemeinen besteht im Wesentlichen eine
Eins-zu-eins-Entsprechung zwischen dem Ausscheidungshärtungsgrad
und der Zunahme der Zugfestigkeitsgrenze. Gemäß der Erfindung sollte die Wärmebehandlung
so ausgewählt
werden, dass ein Ausscheidungshärtungsgrad
in der Weise erzielt wird, dass die Zugfestigkeit des Drahtes um
etwa 20% bis 60% der Zugfestigkeit vor dem Härten erhöht wird. Bei einem Beispiel
hatte ein aus der MP35N-Legierung gebildeter Draht, der einen Durchmesser
von 0,23 mm (0,009 Inch) hatte und der durch Kaltbearbeiten auf
54,2% reduziert wurde, eine Zugfestigkeitsgrenze von 1,51 GPa (219.000
p.s.i.). Im Anschluss an eine Wärmebehandlung
während
30 Minuten bei 524°C
(975°F)
hatte ein identischer Draht eine Zugfestigkeitsgrenze von 2,08 GPa
(302.000 p.s.i.), d. h. eine Zunahme von etwa 38%. In jedem Fall
wurde die Streckgrenze an jenem Punkt gemessen, an dem die Spannungs-/Dehnungskurve
0,1% von dem geradlinigen Abschnitt der Spannungs-/Dehnungskurve
abwich.
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Auch dient die Wärmebehandlung der teilweisen
Beseitigung der Eigenspannung, die sich beim Kaltbearbeiten des
Drahts aufgebaut hat. Wichtig ist beim Ausscheidungshärten der
MP35N-Legierung, dass die Wärmebehandlung
im kaltbearbeiteten Zustand des Drahtes durchgeführt wird. Der Draht kann dann
spitzenlos geschliffen werden, um den verringerten Durchmesser am
distalen Abschnitt des Schafts zu erreichen. Anzumerken ist hier,
dass die teilweise Beseitigung von aus der Wärmebehandlung resultierender
Spannung das spitzenlose Schleifen des distalen Abschnitts des Schafts
auf dessen reduzierten Durchmesser erleichtert. Kommt es zu keiner
Spannungsbeseitigung, dann könnte das
spitzenlose Schleifen zu einem verzogenen Grundabschnitt führen.
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Ein Schaft kann im Wesentlichen auf
dieselbe Art und Weise aus den Legierungen Elgiloy, 455PH und Sandvik
1 RK91 geformt werden.
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Die 1 RK91-Legierung wird als ausscheidungshärtbare martensitische
Edelstahllegierung angesehen, die in Gewichtsprozent etwa 10% bis
14% Chrom, zwischen etwa 7% bis 11% Nickel, Molybdän zwischen
etwa 0,5% bis 6%, Kobalt bis zu etwa 9%, Kupfer zwischen etwa 0,5%
bis 4%, Aluminium zwischen etwa 0,05% bis 0,6%, Titan zwischen etwa 0,4%
bis 1,4%, nicht mehr als 0,05% Kohlenstoff und Stickstoff aufweist,
Eisen als Rest, sowie einen Gehalt von nicht mehr als 0,5% von jedem
anderen Element des Periodensystems. Insbesondere umfasste die chemische
Zusammensetzung der als 1 RK91 bezeichneten Legierung in Gewichtsprozent
12,2% Chrom, 8,99% Nickel, 4,02% Molybdän, 1,95% Kupfer, 0,33% Aluminium,
0,87% Titan, 0,009% Kohlenstoff, 0,15% Silizium, 0,32% Mangan, 0,13%
Phosphor und 0,003% Schwefel.
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Die im Handel als 455PH bezeichnete
Legierung ist eine martensitische Edelstahllegierung, die mittels
einer einstufigen Alterungsbehandlung ausscheidungshärtbarist.
Die Legierung soll in Gewichtsprozent etwa 11,0% bis 12,5% Chrom,
etwa 7,5% bis etwa 9,5% Nickel, etwa 0,8% bis etwa 1,4% Titan, etwa
0,1% bis etwa 0,5% Columbium und Tantal, etwa 1,5 bis etwa 2,5%
Kupfer, bis etwa 0,5% Molybdän,
bis etwa 0,05% Kohlenstoff, bis etwa 0,5% Mangan, bis etwa 0,04%
Phosphor, bis etwa 0,03% Schwefel und bis etwa 0,5% Silizium enthalten,
wobei der Rest im Wesentlichen aus Eisen mit Ausnahme herstellungsbedingter
Verunreinigungen besteht.
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Der erhöhte Knickwiderstand eines erfindungsgemäß hergestellten
Führungsdrahtes
wird mit Bezugnahme auf die 6 und 7 dargestellt. 6 zeigt ein Testgerät, bei dem
ein Draht 72 durch eine idealisierte simulierte Gefäßkrümmung 74 durchgeschoben
wird, bei welcher die zum Schieben des Führungsdrahts durch das simulierte
Gefäß benötigte Kraft
F umgekehrt zum Radius R ist, durch den der Führungsdraht vorgeschoben wird.
Die 7 zeigt und vergleicht
schematisch die Leistung der drei Führungsdrähte mit einem kaltgezogenen
Edelstahldraht vom Typ 304 mit einem Durchmesser von 0,35
mm (0,0138 Inch), einem MP35N-Legierungsdraht mit demselben Durchmesser
sowie einem MP35N-Legierungs-Draht mit einem kleineren Durchmesser von
0,3 mm (0,012 Inch). Das Testgerät
der 6 wurde verwendet,
um Drähte
zwangsweise durch das Gerät,
wie dargestellt, durchzuführen.
Die Drähte wurden
jeweils durch eine Reihe solch simulierter Blutgefäße mit unterschiedlichen
Radien durchgeführt,
und die zum Durchschieben des Drahts durch das Gerät benötigte Kraft
wurde gemessen. Die Vergleichsergebnisse sind in der 7 aufgezeigt, bei der zu
erkennen ist, dass ein Edelstahldraht mit einem Durchmesser von
0,35 mm (0,0138 Inch) versagte, als man ihn über einen Radius von 41 mm
(1,6 Inch) hinaus bog. Dagegen zeigte der Draht mit demselben Durchmesser,
der aus einer MP35N-Legierung geformt worden und gemäß der Erfindung
ausscheidungsgehärtet
war, solange keinerlei Ausfalltendenzen, bis der Biegungsradius
auf etwa 28 mm (1,1 Inch) verringert wurde. Zusätzlich war die zum Vorschieben
des MP35N-Führungsdrahtes
benötigte Kraft
F größer als
jene des Edelstahldrahts mit demselben Durchmesser, was darauf hindeutet,
dass trotz seines verbesserten Knickwiderstands der MP35N-Draht überraschenderweise
auch tatsächlich steifer
war. Einen Führungsdraht
mit einem kleineren Durchmesser von 0,3 mm (0,012 Inch), der aus
der MP35N-Legierung hergestellt worden war, konnte man durch das
Gerät beim
Radius von 25 mm (1,0 Inch) ohne Ausfall hindurchführen. Der
Bereich im Diagramm, welcher sich außerhalb der Umhüllenden befindet,
welche die Leistung des Edelstahldrahts mit dem Durchmesser von
0,35 mm (0,0138 Inch) definiert, stellt einen Bereich einer Führungsdraht gruppe gemäß der Erfindung
dar, von der man erwarten kann, dass sie herkömmliche Ausführungen
des Stands der Technik bezüglich
verfügbarer
Auswahlmöglichkeiten
bei Steifheit und Knickwiderstand bei weitem übertrifft.
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Die 8 und 9 zeigen ein Testgerät, das man
zur Bestimmung des Dehnungsgrads eines Drahtes an seiner Streckgrenze
verwenden kann. Ein solches Gerät
kann man zum Vergleich und zur Unterscheidung von erfindungsgemäßen Führungsdrähten von
jenen des Stands der Technik verwenden. Das Gerät ist so aufgebaut, dass es
den Draht während
des Tests einer reinen Biegelast unterwirft. Das Testgerät umfasst
ein starres Basisteil 80 sowie ein Paar starrer Trägerstützen 82,
die an dem Basisteil befestigt sind und sich von diesem nach oben
erstrecken. Die Trägerstützen wiederum
stützen
einen Stützträger 84 starr
ab. Ein Paar Schlitten 86 ist auf dem Träger zur
Längsbewegung
entlang des Trägers angebracht.
Die Schlitten 86 werden unter Verwendung linearer Lager
vom „Nullreibungs"-Typ angebracht,
z. B. jene, bei denen der bewegliche Schlitten 86 außerhalb
eines direkten Kontakts mit dem Stützträger gehalten wird, indem ein
druckbeaufschlagtes Luftkissen dazwischen angeordnet wird. Jeder
der Schlitten 86 stützt
ein Paar aufrecht stehender Pfosten 88 mit ähnlichen „Null"-Reibungs-Drehlagern 90 ab.
Jedes Paar Drehlager stützt
eine Welle 92 ab, an der eine Riemenscheibe 94 befestigt
ist. Ein Ende eines jeden Schaftes 92 ragt über eines
der Drehlager hinaus, wie bei 96 angedeutet. Das vorragende
Teil 96 der Welle 92 ist mit einer geeigneten
Klemmbackenanordnung versehen, um den Probendraht W aufzunehmen.
Zum Beispiel können
Längsnuten 98 in
den hervorragenden Enden 96 des Schafts ausgebildet sein,
um die Enden des Probendrahts W aufzunehmen. Ein flexibler Riemen
oder ein flexibles Kabel 100 ist an jeder der Riemenscheiben
befestigt und mit einer geeigneten Belastungsmaschine verbunden,
wie z. B. einem Instron-Materialtestgerät (nicht gezeigt).
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Der Betrieb des Testgeräts führt zu einer
Last P/2 an jeder Riemenscheibe, wodurch der Testprobendraht W belastet
wird, indem das Probenstück gedreht und
daher gebogen wird. Das mathematische Produkt aus der Last P/2 und
dem Riemenscheibenradius ist die Biegemomentlast am Probenstück. Zusätzlich sorgt
der Rotations-/Ablenkwinkel und/oder der Biegeradius der Probe für eine Reaktion der
Probe auf die aufgedrückte
Biegelast. Daten über die
Reaktion von Last gegenüber
Ablenkung können gesammelt
werden, um die Veränderung
in den Testproben zum Vergleich zu beschreiben. Das Testgerät kann zur
Bestimmung des Führungsdrahtwiderstands
gegenüber
einer permanenten Verformung (Knickung) verwendet werden. Bei dem
Testverfahren werden die Ergebnisse bei den Führungsdrähten des Stands der Technik
mit denen der erfindungsgemäß hergestellten
Drähte
verglichen, indem beide Drähte
belastet werden und die Biegelast sowie der Biegeradius bestimmt
werden, bei denen die Drähte bleibend
in einen Kreisbogen verformt werden. Bei Führungsdrähten des Stands der Technik
kann somit aufgezeigt werden, dass sie sich bleibend bei geringeren
Lasten verformen als die erfindungsgemäß verwendeten Führungsdrähte.
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Die verbesserte Leistung der Erfindung
im Vergleich zu Führungsdrähten des
Stands der Technik kann durch einen Leistungsindex (PI) definiert werden,
welcherdie Leistung eines jeden Durchmessers eines Führungsdrahtschaftes
in einer Gefäßwindung
vergleichsweise quantifiziert. Ein solcher Index kann wie folgt
definiert werden:
wobei PI der Leistungsindex
ist, R der kleinste Radius, durch den der Draht ohne bleibende Verformung geht,
und D
w der Durchmesser des Drahtes. Geringere
PI-Werte für
Materialien mit derselben Eigenfestigkeit deuten auf größere Leistungsniveaus
hin. Bei Anwendung des Vorstehenden auf einen Edelstahldraht mit
einem Durchmesser von 0,35 mm (0,0138 Inch), wie er in der
6 dargestellt ist, kann
der Leistungsindex A mit 232 errechnet werden. Für den MP35N-Draht mit demselben
Durchmesser kann der Index mit 159 errechnet werden, was auf ein
wesentlich höheres
Leistungsniveau hindeutet. Vergleicht man Führungsdrähte und ähnliche Drähte, die gemäß der Erfindung
hergestellt wurden, unter Bezugnahme auf den Leistungsindex, dann
ist es wichtig, dass der Index zusammen mit einer Angabe der Eigenfestigkeit
des Materials betrachtet wird, aus dem der Draht gebildet ist, beispielsweise
der Elastizitätsmodul
des Materials. Zum Beispiel ist ein Vergleich der Leistungsindizes
von Drähten
aus Edelstahl und MP35N gemäß der Erfindung
angebracht, weil sie einen vergleichbaren Elastizitätsmodul
haben. Ein Vergleich eines MP35N-Drahtes mit einem Nitinoldraht mit
den gleichen Abmessungen würde
ergeben, dass der Nitinoldraht einen niedrigeren Leistungsindex aufweist,
weil seine Pseudoelastizität
es ihm ermöglichen
würde,
kleine Radiusbiegungen ohne bleibende Verformung zu passieren (niedriger „R"-Wert). Jedoch hat
der Nitinoldraht von Haus aus einen niedrigeren Elastizitätsmodul
in der Größenordnung
von 55 bis 62 GPa (8.000.000 bis 9.000.000 p.s.i.), was einige der
Nachteile erklärt,
auf die man bei Nitinoldrähten
trifft.
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Bei einem weiteren Aspekt der Entdeckungen,
welche die Erfindung betreffen, wurde festgestellt, dass die Wärmebehandlung
der oben diskutierten MP35N-Legierung wider Erwarten zu einer Erhöhung des
Elastizitätsmoduls
der Legierung führt.
Abhängig
von der Temperatur, auf welche die Legierung während der Wärmebehandlung erhitzt wird,
kann der Elastizitätsmodul
im Wesentlichen von etwa 200 GPa (29.000.000 p.s.i.) angehoben werden,
dem Modul für
die Legierung vor der Ausscheidungshärtung. Auch kann es möglich sein,
den Modul auf bis zu etwa 283 GPa (41.000.000 p.s.i.) anzuheben,
obwohl bei diesem Niveau der Wärmebehandlung
die Legierung möglicherweise
etwas spröde
wird und sich nicht besonders für
die Verwendung als Gefäßführungsdraht
eignet. Es wurde festgestellt, dass eine Wärmebehandlung zur Anhebung
des Elastizitätsmoduls
auf etwa 235 bis 241 GPa (34.000.000 bis 35.000 p.s.i.) einen Führungsdraht
hervorbringt, der für
eine Verwendung im Gefäßsystem
gut geeignet ist. Dieses Phänomen,
durch welches der Elastizitätsmodul
der Legierung angehoben wird, ist über raschend und wird noch nicht
ganz verstanden. Man nimmt an, dass dieses Phänomen aus der Entwicklung einer
oder mehrerer zusätzlicher
Phasen während
der Wärmebehandlung
resultiert, die so verschiedene kristalline Strukturen mit einem
höheren Elastizitätsmodul
aufweisen, dass bei Betrachtung des Durchschnittseffekts sämtlicher
Phasen in der Legierung der sich ergebende Elastizitätsmodul deutlich
angehoben ist.
-
Es wird angenommen, dass die Elgiloy-Legierung,
welche ebenfalls eine Legierung aus Nickel, Kobalt, Molybdän und Chrom
ist, dasselbe Phänomen
zeigen kann.
-
Aus dem Vorhergehendem ist zu erkennen, dass
die Erfindung eine neue und verbesserte Führungsdrahtkonstruktion schafft,
bei der der Knickwiderstand des Führungsdrahts im Wesentlichen
ohne deutliche Abstriche bei anderen wünschenswerten Eigenschaften
des Führungsdrahtes
verbessert ist. Die Nachteile der Führungsdrähte des Stands der Technik
werden dadurch vermieden, dass ein Führungsdrahtschaft aus einem
Material geformt wird, das einen wesentlich geringeren Unterschied
in den Größenordnungen
der Druck- und Zugstreckgrenzen (und den entsprechenden Dehnungsgrenzen)
aufweist, als früher
im Stand der Technik zur Verfügung stand.
Darüber
hinaus kann ein Führungsdraht
bei Durchführung
der Erfindung aus einem einstückigen Schaft
hergestellt sein, der sich im Wesentlichen über die Gesamtlänge des
Führungsdrahtes
erstreckt und einen Elastizitätsmodul
hat, der zumindest so groß wie
jener der Edelstahllegierungen ist, die bis dahin auf herkömmliche
Weise eingesetzt wurden.
-
Die durch die Erfindung erzielten
Vorteile können
auch in das dünne
Sicherheitsband 61 am distalen Ende eines Führungsdrahts eingearbeitet werden,
welcher solche Bänder
aufweist. Ein erfindungsgemäß ausgebildetes
Sicherheitsband kann auf ähnliche
Weise eine verbesserte Leistung im Ver gleich zu Sicherheitsbändern zeigen,
die aus herkömmlicheren
Materialien bestehen, wie z. B. Edelstahl vom Typ 302 oder 304.
-
Auch wenn die vorhergehende Beschreibung
der Erfindung im Zusammenhang mit einem Führungsdraht erfolgte, der einen
Kerndraht aufweist, der kurz vor der Spitzenschweißnaht der
Spule endet und mit der Spitzenschweißnaht durch ein Sicherheitsband
verbunden ist, können
auch Führungsdrähte vorgesehen
sein, bei denen sich der Kerndraht direkt bis zur Spitzenschweißnaht 63 erstreckt
und in diese eingearbeitet ist, und zwar ohne Verwendung eines separaten
Formbandes 61. Die 10 zeigt
eine Teilansicht des distalen Bereichs eines solchen Führungsdrahtes,
bei dem die distale Spitze des Kerndrahtes direkt an die distale
Spitze der Spule an der Spitzenschweißnaht angeschweißt ist.
Die Verwendung einer Spitzenschweißnaht zum Verbinden der Spitze
des Kerndrahts mit der Spitze der Spule ist zum Verfahren der Wahl
für solche
Verbindungen geworden, weil eine Schweißverbindung eine höhere Festigkeit
aufweist und weniger zum Brechen neigt als eine Verbindung, die
mittels eines Klebmittels oder durch Weich- oder Hartlöten gebildet
worden ist.
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Schweißverbindungen werden durch Schmelzen
der distalen Enden des Kerndrahts und der Spule hergestellt, wobei
sich dann das resultierende Metallbad vertestigen darf. Dies schafft
eine Verbindung, welche eine halbkugelförmige Sicke sowie eine wärmebeeinflusste
Zone enthält.
Ein distaler Abschnitt des Kerndrahtes befindet sich innerhalb dieser
wärmebeeinflussten
Zone.
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Wie vorher weiter oben bei den Führungsdrähten des
Stands der Technik beschrieben, besteht der Kerndraht, der die primäre lasttragende
Komponente des Führungsdrahts
darstellt, im Allgemeinen aus einem kaltvertestigbaren Material,
wie zum Beispiel Edelstahl vom Typ 304, welches vor dem Schweißen zur
Erhöhung
der Festigkeit kaltverfestigt wird. Während des Schweißens wird
der distale Abschnitt des Kerndrahtes, welcher sich innerhalb der wärmebeeinflussten
Zone befindet, geglüht,
wodurch die Festigkeit eines solchen Abschnitts im Verhältnis zum
restlichen Kerndraht deutlich reduziert wird. Auch wenn der wärmebeeinflusste
Abschnitt kaltverfestigbar ist, kann dieser Abschnitt nicht bearbeitet werden,
da dies den Führungsdraht
beschädigen würden. Somit
stellt der wärmebeeinflusste
Abschnitt des Kerndrahts ein schwaches Glied dar.
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Eine wärmebeeinflusste Zone des Bereichs des
Kerndrahtes des Führungsdrahtes
(oder des Sicherheitsbandes), welche sich unmittelbar neben der Sicke 63' befindet, ergibt
sich aus der hohen Temperatur des Schweißprozesses. Bei Wärme kann
der sich direkt neben der Spitzenschweißnaht befindliche distale Bereich
des Führungsdrahts
(sei dies nun der Kerndraht oder das Formband) aus einem schweißbaren Material
bestehen, das sich aus einem geglühten Zustand heraus einer Ausscheidungshärtung unterziehen
lässt.
Solche Materialien sind die ausscheidungshärtbaren Edelstahllegierungen,
wie zum Beispiel der 455PH-Edelstahl. Andere Edelstahllegierungen,
die verwendet werden können,
sind Elgiloy, MP35N und die Legierung Nr. 1 RK91 von Sandvik, von
denen eine jede weiter oben diskutiert wurde. Bei dem fertig gestellten
Führungsdraht
ist der Kerndraht 50' insgesamt
im ausscheidungsgehärteten
Zustand.
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Die Spule 54' besteht aus einem schweißbaren,
vorzugsweise strahlenundurchlässigen
Material, welches metallurgisch mit dem Material des Kerndrahts 50' kompatibel
ist. Unter anderem bedeutet hier metallurgische Kompatibilität, dass
eine Hinterschneidung im Kerndraht (oder Formband) an der Sicke 63' zumindest größtenteils
vermeidbar ist. Eine solche Hinterschneidung bildet sich gern während des
Schweißens
aus, wenn der Schmelzpunkt der Spule den Schmelzpunkt des Kerndrahts
(oder Formbands) übersteigt.
Bevorzugte Materialien für die
Spule sind Platinlegierungen, insbesondere 30 Au-70Pt. Eine Pt-W-Legierung
kann auch verwendet werden.
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Die Verwendung einer nicht strahlenundurchlässigen Legierung,
z. B. Edelstahl vom Typ 304, ist ebenfalls möglich.
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Die Sicke 63' enthält die Materialien der Spule 54' sowie das ausscheidungshärtbare Material
des Kerndrahts 50':
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Der Führungsdraht kann wie folgt
hergestellt werden:
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Der Kerndraht 50', der sich anfangs
insgesamt im ausscheidungsgehärteten
Zustand befinden kann, wird in die Spule 54' eingeführt und so positioniert, dass
die distalen Enden des Kerndrahts und der Spule zumindest annähemd miteinander
ausgerichtet sind. Die distalen Enden des Kerndrahts 50' und der Spule 54' werden dann
miteinander durch Autogen-Schweißen verbunden, vorzugsweise
durch Mikroschmelzen. Während
des Schweißvorgangs schmelzen
die distalen Enden des Kerndrahts und der Spule, um eine geschmolzene
Masse zu bilden. Diese Masse verfestigt sich nach Beendigung des Schweißvorgangs
und führt
zu der Sicke 63'.
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Auch bringt der Schweißvorgang
eine wärmebeeinflusste
Zone neben der Sicke 63' hervor,
und ein distaler Abschnitt des Kerndrahts 50' befindet sich in der wärmebeeinflussten
Zone. Dieser Abschnitt wird beim Schweißen aufgrund der erzielten hohen
Temperaturen geglüht.
Als Folge des Glühvorgangs
sinkt die Festigkeit des wärmebeeinflussten Abschnitts
des Kerndrahts 54' weiter
unter die des nicht beeinflussten Teils des Kerndrahtes 54'.
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Um die Festigkeit des wärmebeeinflussten Abschnitts
des Kerndrahts zu erhöhen,
wird die Schweißverbindung
mit der Sicke und der wärmebeeinflussten
Zone einer Wärmebehandlung
unterzogen, die den wärmebeeinflussten
Abschnitt des Kerndrahts ausscheidungshärten soll. Dazu wird die Schweißverbindung
unter für
ein Ausscheidungshärten
des Führungsdrahtmaterials
geeigneten Bedingungen gealtert. Beispielsweise kann die Alte rung, falls
der Kerndraht aus einem ausscheidungshärtbaren Edelstahl besteht,
bei Temperaturen von etwa 350 bis 550°C stattfinden. Der Alterungsprozess
ist normalerweise innerhalb von fünfzehn Minuten abgeschlossen,
kann aber auch über
längere
Zeiträume durchgeführt werden,
wobei die Temperatur für
den Alterungsprozess kritischer ist als die Zeitdauer. Nach der
Alterung befindet sich der Kerndraht 50' insgesamt im ausscheidungsgehärteten Zustand, und
die Festigkeit des wärmebeeinflussten
Abschnitts des Kerndrahtes ist nun viel näher an jener des nicht beeinflussten
Teils des Kerndrahts als vor der Alterung.
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Die Schweißung des Kerndrahts an die
Spule kann unter Verwendung eines Lichtbogenverfahrens, wie TIG-
oder Mikroplasmaschweißen,
oder unter Verwendung eines anderen Verfahrens ohne Lichtbogen,
wie zum Beispiel Laserstrahlschweißen, durchgeführt werden.
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Es versteht sich jedoch, dass die
vorgehende Beschreibung der Erfindung nicht nur der Illustration
derselben dienen soll and dass andere Ausführungsformen und Abänderungen
für den
Fachmann erkennbar sind. Auch wenn die Beschreibung der Erfindung
im Zusammenhang mit einem Angioplastie-Führungsdraht erfolgte, sind
dessen Prinzipien auf andere drahtähnliche Vorrichtungen anwendbar, welche
relativ kleinen Radiusbiegungen unterworfen sind. Zusätzlich können, auch
wenn mehrere Legierungen als beispielhaft für die Anwendung bei der Durchführung der
Erfindung beschrieben worden sind, auch andere Legierungen und Materialien ähnliche
Eigenschaften aufweisen, um innerhalb des Umfangs der vorliegenden
Erfindung zu funktionieren.