DE69631408T2 - Medizinische Vorrichtung sichtbar während des Gebrauchs einer magnetischen Resonanz-Bilderzeugung - Google Patents

Medizinische Vorrichtung sichtbar während des Gebrauchs einer magnetischen Resonanz-Bilderzeugung Download PDF

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    • A61M25/0105Steering means as part of the catheter or advancing means; Markers for positioning
    • A61M25/0127Magnetic means; Magnetic markers

Description

  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung, wie beispielsweise einen Katheter, Ballon, Graft bzw. Transplantat und Stent, die in den Körper eines Patienten entweder kurzzeitig oder über einen längeren Zeitraum eingeführt wird zum Zwecke der Behandlung und/oder Untersuchung. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung, die sichtbar gemacht werden kann unter NMR-(magnetischen Resonanzbild-erzeugungs-)Bedingungen.
  • Aus der WO87/04080 ist es bekannt, eine derartige Vorrichtung mit Hilfe von ferro- oder paramagnetischen Materialien sichtbar zu machen. Die ferro- oder paramagnetischen Materialien stören das magnetische Feld in der NMR-Vorrichtung auf kontrollierte Weise, wodurch sie auf der zusätzlichen Bilderzeugungsvorrichtung sichtbar werden.
  • Ziel der Erfindung ist es, eine derartige medizinische Vorrichtung weiter zu verbessern, insbesondere deren Sichtbarkeit zu verbessern bei der Verwendung im Rahmen der magnetischen Resonanzbilderzeugung.
  • Dieses Ziel wird mit der in Anspruch 1 gekennzeichneten Vorrichtung erreicht. Als dessen Folge ist die kontrollierte bzw. gesteuerte Störung des magnetischen Feldes im wesentlichen unabhängig von der Position, welche die betreffenden Elemente einnehmen in Bezug auf die Magnetfeldlinien in dem Magnetfeld. Die gesamte Vorrichtung ist folglich, wie es das Ziel ist, gut und gleichförmig sichtbar. Da das separate Element unabhängig von der Position gut sichtbar ist, ist die Vorrichtung in ihrer Gesamtheit oder zumindest dem Abschnitt, der das Element umfaßt, deutlich sichtbar. Es macht keinen Unterschied, ob sich die medizinische Vorrichtung, wenn sie längliche Gestalt hat, in Richtung der Magnetfeldlinien erstreckt oder unter rechten Winkeln zu ihnen. Mit einer gleichför migen Verteilung des ferro- oder paramagnetischen Materials wäre eine derartige längliche Vorrichtung schlecht sichtbar, wenn sie sich in Richtung der Magnetfeldlinien erstreckt, wohingegen die Störung des Feldes zu stark sein könnte, wenn sie sich unter rechten Winkeln zu den Magnetfeldlinien erstreckt, was zur Folge hat, daß die Vorrichtung die angrenzenden Bereiche "überstrahlen" kann.
  • Bevorzugt findet die Maßnahme nach Anspruch 2 Anwendung. Hierdurch wird verhindert, daß nahe aneinander positionierte Elemente gegenseitig die Wirkung auf das Magnetfeld verstärken, so daß auch eine resultierende, gerichtete Abhängigkeit vermieden ist.
  • Zudem ist ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel in Anspruch 3 gekennzeichnet. Vorzugsweise wird die in Anspruch 4 angegebene Maßnahme jedoch verwendet.
  • Ein geeignetes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist in Anspruch 5 wiedergegeben. Die Körperabschnitte können beispielsweise während des Extrudierens des Grundkörpers bestimmt werden mittels kontrollierter Zufuhr an Kunststoffmaterial, umfassend paraund/oder ferromagnetisches Material, abwechselnd mit Kunststoffmaterial, das frei von diesen Materialen ist. Ein anderes geeignetes Ausführungsbeispiel ist in Anspruch 6 gekennzeichnet. Dadurch kann in einer relativ einfachen Weise sichergestellt werden, daß die Elemente in dem Grundkörper gleich verteilt und unter dem erforderlichen Abstand voneinander aufgenommen sind.
  • Ein noch, anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel ist in Anspruch 7 gekennzeichnet. Wird der Körper spritzgegossen, so wird eine Prozeßtemperatur gewählt, die höher ist als die Schmelztemperatur des Grundmaterials aus Kunststoff, aus dem der Körper hergestellt wurde, jedoch niedriger ist als die höhere Schmelztemperatur des Kunst stoffmaterials, das das para- und/oder ferromagnetische Material umfaßt. Folglich bleiben diese Granulien bzw. Granulate in der Matrix des Grundmaterials aus Kunststoff als separate Elemente aufgenommen.
  • Ein anderes geeignetes Ausführungsbeispiel ist in Anspruch 8 gekennzeichnet. Die Bohrlöcher können beispielsweise mit Hilfe eines Lasers in den erforderlichen Positionen angeordnet werden.
  • Paramagnetische Materialien, die in geeigneter Weise Verwendung finden können, sind in Anspruch 9 gekennzeichnet.
  • Geeignete ferromagnetische Materialien wurden in Anspruch 10 gekennzeichnet.
  • Die Erfindung wird detaillierter in der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert, in denen mehrere Beispiele von erfindungsgemäßen Ausführungsformen der Vorrichtung dargestellt wurden.
  • 1 zeigt ein teilweise weggeschittenes Ende einer röhrenförmigen Vorrichtung gemäß der Erfindung.
  • 2 zeigt den Querschnitt entlang der Linie II-II der 1.
  • 3 zeigt eine Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels entsprechend der 1.
  • 4 zeigt die Querschnittansicht entlang der Linie IV-IV der 3.
  • 5 zeigt noch ein anderes Ausführungsbeispiel einer röhrenförmigen Vorrichtung gemäß der Erfindung.
  • 6 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie VI-VI der 5.
  • 7 zeigt schematisch einen wichtigen Aspekt der Erfindung.
  • 8 zeigt einen mit Elementen versehenen Draht.
  • 9 zeigt eine teilweise aufgebrochene Ansicht eines Endes einer röhrenförmigen Vorrichtung gemäß der Erfindung, wobei der Draht der 8 in einer Verstärkungsschicht Verwendung findet.
  • 10 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie X-X der 9.
  • 11 zeigt eine Ansicht einer alternativen Version eines Ausführungsbeispiels entsprechend der 9.
  • 12 zeigt eine Querschnittansicht entlang der Linie XII-XII der 11.
  • 13 zeigt eine teilweise weggeschnittene Ansicht eines Ende noch eines anderen Ausführungsbeispiels.
  • 14 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie XIV-XIV der 13.
  • 15 zeigt eine teilweise weggebrochene Ansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung in der Form eines Ballons.
  • Die in 1 gezeigte Vorrichtung 1 ist beispielsweise ein Endabschnitt des röhrenförmigen Grundkörpers 2 eines Katheters. Dieser Grundkörper 2 umfaßt ein Lumen bzw. einen Hohlraum 3, das bzw. der sich durch ihn in Längsrichtung erstreckt.
  • Wie in den 1 und 2 erkennbar, ist der Grundkörper 2 aus mehreren Körperabschnitten 4, 5, 6, 7 hergestellt, die para- und/oder ferromagnetisches Material umfassen, die mit Abschnitten 8 abwechseln, die aus Grundmaterial hergestellt sind. Die Abschnitte 4, 7 können beispielsweise mit Hilfe eines Spritzgußverfahrens in dem Grundmaterial 8 aufgenommen sein. Während des Spritzgießens wird die Zufuhr an Grundmaterial 8 und die Zufuhr an Material, aus dem die Abschnitte 47 hergestellt sind, in diesem Falle abwechselnd an- und ausgeschaltet.
  • Die mit para- und/oder ferromagnetischem Material versehenen Abschnitte 47 haben in Längsrichtung des Grundkörpers 2 eine Abmessung, die im wesentlichen gleich dessen Durchmesser ist. Dadurch bilden diese Abschnitte Elemente aus, die im wesentlichen gleiche Abmessungen in drei Richtungen unter rechten Winkeln zueinander haben.
  • Als Folge dessen ist die Störung eines Magnetfeldes, wie dem, wie es bei der magnetischen Resonanzbild-erzeugung (MRI) verwendet wird, die von jedem der separaten Elemente bewirkt wird, zumindest im wesentlichen unabhängig von der Position, welche diese Elemente in diesem Magnetfeld einnehmen. Mit anderen Worten bleibt die Störung des Magnetfeldes und folglich die Sichtbarkeit auf dem Schirm des resultierenden künstlichen Erzeugnisses mehr oder weniger die gleiche, ob nun die Mittenlinien der Elemente 47 parallel zu den magnetischen Kraftlinien verlaufen oder unter rechten Winkeln zu ihnen.
  • Das selbe gilt für die Vorrichtung 10 der 3. Auch in diesem Falle wechseln die das para- und/oder ferromagnetische Material umfassenden Elemente 11, 12, 13, 14 mit Abschnitten 15 aus Grundmaterial ab. Die Elemente 1114 haben auch in diesem Falle eine Länge, die im wesentlichen gleich dem Durchmesser ist.
  • Zusätzlich haben die Elemente 13, 14, die mehr in Richtung des Endes der Vorrichtung 10 angeordnet sind, eine größere Dichte an para- und/oder ferromagnetischem Material, so daß sie deutlicher auf dem Schirm der MRI-Vorrichtung sichtbar sind.
  • Der relative Abstand zwischen den Elementen 47 der Vorrichtung 1 und den Elementen 1114 der Vorrichtung 10 ist im wesentlichen derart, daß dort zumindest praktisch keine magnetische Wechselwirkung zwischen den angrenzenden Elementen stattfindet. Bei dem Ausführungsbeispiel der 1 ist der relative Abstand zwischen den Elementen mindestens gleich der Länge und dem Durchmesser jedes der Elemente 47, sozusagen zumindest gleich den im wesentlichen gleichen Abmessungen dieser Elemente in drei Richtungen bei rechten Winkeln zueinander. Mit einer geeigneten Konzentration an para- und/oder ferromagnetischem Material in den an sich bekannten Elementen, ist die relative gegenseitige Beeinflussung sehr gering, so daß die Elemente als separate Elemente auch in Bezug auf die magnetischen Eigenschaften wirken.
  • Mit einer stärkeren magnetischen Wirkung der Elemente, beispielsweise als Folge einer gewissen Materialauswahl oder aufgrund einer höheren Konzentration an paraund/oder ferromagnetischem Material, wird ein größerer Abstand zwischen den separaten Elementen erforderlich, um die magnetische Wechselwirkung zu begrenzen.
  • Bei der in 5 gezeigten Vorrichtung 20 ist das Grundmaterial 22 des Grundkörpers 21 mit einer großen Anzahl an sphärischen Elementen 23 versehen, die paraund/oder ferromagnetisches Material umfassen. Aufgrund der sphärischen Form ist die Störung des Magnetfeldes auch mit diesen Elementen unabhängig von der Position, die sie in dem Feld einnehmen.
  • Die Elemente 23 können in dem Grundmaterial 22 aufgenommen worden sein, wenn der Grundkörper 21 durch Extrusion oder Spritzguß ausgebildet wurde. In diesem Falle sind, die Elemente Granulien bzw. Granulate eines Kunststoffmaterials, das das para- und/oder ferromagnetische Material umfaßt, das eine Schmelztemperatur hat, die höher ist als die Schmelztemperatur des Grundmaterials 22. Dadurch können die Elemente 23 als im wesentlichen feste Partikel in einem Strom aus flüssigem Grundmaterial 22 aufgenommen werden. Ein Mischen der Partikel 23 in das Grundmaterial 22, wobei in diesem Falle das Grundmaterial 22 ebenfalls Granulatform hat, kann schon in einem kalten Zustand stattfinden. Beim geeigneten Mischen unterschiedlicher Granulate kann eine gleichmäßige Verteilung der Elemente 23 in dem Grundmaterial 22 erzielt werden. Während des Extrusions- oder Spritzgießprozesses wird eine Temperatur gewählt, bei der lediglich die Granulien des Grundmaterials 22 schmelzen werden. Die Granulien 23 werden in dem Flüssigstrom an Grundmaterial 22 in Form mehr oder weniger fester Partikel aufgenommen verbleiben.
  • 7 zeigt schematisch die Wichtigkeit eines geeigneten Abstands zwischen den Elementen 23. Mit der gestrichelten und gepunkteten Linie 24 ist ein jedes Element 23 umgebender Bereich angegeben, über dem das Magnetfeld in einer MRI-Vorrichtung als durch dieses Element 23 gestört angesehen werden kann. Wären die Elemente 23 nahe aneinander positioniert, so daß diese Bereiche 24 weitgehend Überlappen würden, so würden die beiden betreffenden Elemente 23 unter einem magnetischen Gesichtspunkt derart miteinander verschmelzen, als würden sie ein längliches Element ausbilden, was zur Folge hätte, daß der vorgesehene Effekt unwirksam würde. Wie in der 7 erkennbar, sollten die Elemente 23 vorzugsweise in einem derartigen Abstand voneinander angeordnet sein, daß keine wesentliche magnetische Wechselwirkung zwischen den angrenzenden Elementen 23 stattfindet.
  • Die Erfindung kann auch in geeigneter Weise bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Form eines Katheters Anwendung finden, der mit einer verflochtenen bzw. gewundenen Verstärkungsschicht versehen ist. Ein derartiger Katheter wurde schematisch und in teilweise weggebrochener Ansicht in 9 dargestellt.
  • Der Katheter 30 ist aus einer ersten röhrenförmigen inneren Schicht 31 hergestellt, die beispielsweise extrudiert wurde um einen Dorn, der danach entfernt wurde. Um diese innere Schicht 31 wurde eine Verstärkungsschicht aus Drähten 33, 34 geflochten. Zu Zwecken der Klarheit sind in 4 nur zwei Drähte gezeigt, jedoch können in üblicher Weise eine große Anzahl an Drähten vorgesehen sein. Als nächstes kann eine äußere Schicht 32 um diese verflochtene Verstärkungsschicht extrudiert werden, so daß die Verstärkungsschicht von der inneren Schicht 31 und der äußeren Schicht 32 eingeschlossen ist.
  • Wie detaillierter in 8 erkennbar ist, ist der Draht 34 des Katheters 30 in gleichen Abständen mit Elementen 35 versehen, die im wesentlichen sphärisch sind und folglich gleiche Abmessungen in drei Richtungen unter rechten Winkeln zueinander haben und para- und/oder ferromagnetisches Material umfassen. Die Elemente 35 können beispielsweise um den Draht 34 mit Hilfe eines Extrusionsverfahrens angeordnet werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Elemente 35 in Form von Tropfen aus das magnetische Material umfassendem aushärtendem Material an dem Draht 34 anzubringen. Hat sich das Material ausgehärtet, so kann der Draht 34 in den Katheter 30 eingebracht werden.
  • Selbst wenn bei dem Ausführungsbeispiel der 9 die Elemente 35 so nahe aneinander positioniert sind, daß eine magnetische Wechselwirkung zwischen den angrenzenden Elementen besteht, so ist eine gute gerichtete Unabhängigkeit trotzdem erreicht, da die Elemente 35 auf einer Spirallinie positioniert sein werden. Insbesondere wenn diese Spirallinie einen Gang- bzw. Neigungswinkel von 45° hat, werden Abschnitte dieser Spirallinie, die an beiden Seiten einander gegenüber angeordnet sind, immer unter rechten Winkeln zueinander plaziert sein, so daß es immer Abschnitte der Spirallinie gibt, die unter rechten Winkeln zu dem Magnetfeld positioniert sind.
  • Bei der Vorrichtung 40 der 11 und 12 wurde eine verflochtene Schicht co-extrudiert, deren wenigstens ein Draht 42 die Elemente 43 trägt, die aus para- und/oder ferromagnetischem Material hergestellt sind. Die Vorrichtung 50 der 13 umfaßt einen röhrenförmigen Grundkörper 51. Dieser Grundkörper 51 ist aus einem röhrenförmigen inneren Körper 52 hergestellt und um ihn ist eine äußere Schicht 53 angeordnet. In der röhrenförmigen inneren Schicht 52 sind mehrere Löcher 54 mit Hilfe einer Laservorrichtung ausgebildet worden. Diese Löcher 54 sind vorzugsweise auf einer Spirallinie angeordnet. In den ausgebildeten Löchern 54 sind Elemente 56 eingepaßt, die entweder para- und/oder ferromagnetisches Material umfassen oder aus diesem hergestellt sind. Die Elemente 56 sind zeitweilig in den Löchern 54 fixiert, beispielsweise mittels Ankleben. Als nächstes wird die auf diese Weise mit Elementen 56 versehene innere Schicht 52 durch eine Extrusionsvorrichtung geführt und mit einer äußeren Schicht 53 versehen, die folglich die Elemente 56 in den Löchern 54 einschließt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann jegliche medizinische Vorrichtung sein, die über eine kurze oder längere Zeitdauer im Inneren des Körpers eines Patienten aufgenommen wird und deren Position mit Hilfe von MRI sichtbar gemacht werden muß. Zusätzlich zu röhrenförmigen Kathetern können diese Vorrichtungen Stents oder Grafts sein.
  • Eine andere mögliche Ausführungsform einer derartigen Vorrichtung ist ein Ballon, wie beispielsweise der in 15 gezeigte Ballon 60. Dieser Ballon ist an einem Katheter angeordnet und wird mittels letzterem zu der richtigen Stelle im Inneren des Körpers des Patienten vorwärts bewegt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 15 umfaßt der Bal- lon 60 eine äußere Schicht 61 und eine innere Schicht 62, wobei die Schichten 61, 62 miteinander mittels einer Schicht aus Klebstoff 63 verbunden sind. Die Klebstoffschicht 63 umfaßt in diesem Falle gleich verteilte granularförmige Partikel aus para- und/oder ferromagnetischem Material oder einem derartiges Material umfassenden Material. Durch geeignetes Mischen des Klebstoffs und des magnetischen Materials können die durch diese Granulien gebildeten Elemente aus magnetischem Material eingeschlossen werden zwischen der äußeren Schicht 61 und der inneren Schicht 62 des Ballons 60, in einem geeigneten Abstand voneinander plaziert, so daß der Ballon 60, unabhängig von der Richtung des Magnetfelds, in richtiger Weise sichtbar gemacht werden kann bei Verwendung der MRI-Vorrichtung.
  • Geeignete Materialien, aus denen die oben bezeichneten Elemente hergestellt werden können, sind beispielsweise paramagnetische Materialien, wie beispielsweise Dysprosium und Gadolinium und Legierungen und Salze dieser Stoffe. Als ferromagnetische Materialien werden vorzugsweise Eisen, Nickel, Kobalt und Legierungen dieser Stoffe verwendet. Die Konzentration des in den Elementen verwendeten para- und/oder ferromagnetischen Materials kann von 0,001% im Falle stark ferromagnetischer Materialien bis 100 Gew.-% variieren. Die Konzentration des magnetischen Materials in den in der Vorrichtung aufgenommenen Elementen kann, wie oben unter Bezugnahme auf die 3 und 4 beschrieben wurde, in Abhängigkeit von der Position dieser Elemente in der Vorrichtung variieren. Daher ist es möglich, beispielsweise den distalen Endabschnitt ei nes Katheters deutlicher sichtbar zu machen als seine proximaler angeordneten Elemente.

Claims (10)

  1. Medizinische Vorrichtung (1) zum entweder kurzzeitigen Einführen in den Körper eines Patienten oder über einen längeren Zeitraum zur Verwendung unter MRI-Bedingungen, umfassend einen röhrenförmigen Körper (2), der para- und/oder ferromagnetisches Material beinhaltet, dadurch gekennzeichnet, daß das para- und/oder ferromagnetische Material in wenigstens einem separaten Element (6,..., 63), das im wesentlichen in drei Richtungen unter rechten Winkeln zueinander gleiche Abmessungen hat, aufgenommen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher mehrere Elemente vorgesehen sind, und der relative Abstand zwischen den Elementen (6, 7) im wesentlichen derart ist, daß wenigstens nahezu keine magnetische Wechselwirkung zwischen angrenzenden Elementen besteht.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei welcher der relative Abstand wenigstens gleich zu den im wesentlichen gleichen Abmessungen in drei Richtungen unter rechten Winkeln zueinander ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei welcher der relative Abstand wenigstens gleich dem zweifachen der im wesentlichen gleichen Abmessungen in drei Richtungen unter rechten Winkeln zueinander ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welcher der Körper (2) röhrenförmig ist und die Elemente Körperabschnitte (6, 7) sind, deren Länge im wesentlichen gleich dem Durchmesser ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welcher der Körper eine Verstärkungsschicht aus Drähten (33, 34) umfaßt, und die Elemente (35) an wenigstens einem der Drähte (33, 34) in gewissen Abständen voneinander angebracht sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welcher der Körper (21) durch Extrusion oder Spritzguß aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist und die darin beinhalteten Elemente (23) Granulien aus einem Kunststoffmaterial sind, welche das para- und/oder ferromagnetische Material umfassen, das einen höheren Schmelzpunkt hat.
  8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welcher die Elemente (56) in Bohrlöchern (54) aufgenommen sind, die in der Wand des Körpers (51) ausgebildet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welcher das paramagnetische Material ausgewählt wurde aus der Gruppe umfassend Dysprosium, Gadolinium und Legierungen und Salze dieser Stoffe.
  10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welcher das ferromagnetische Material ausgewählt wurde aus der Gruppe umfassend Eisen, Nickel, Kobalt und Legierungen dieser Stoffe.
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