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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Hochgeschwindigkeitsbeleuchtungsquelle
mit mehreren Wellenlängen,
eine Vorrichtung, die die Beleuchtungsquelle enthält, um lumineszierende
Proben zu beleuchten und eine Lumineszenzmikroskopie mit quantitativem
Verhältnis
unter Anwendung der Beleuchtungsquelle auszuführen.
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Hintergrund
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Ein
wachsendes Gebiet in der quantitativen Fluoreszenzmikroskopie ist
die Verhältnisabbildung,
die das sequenzielle Beleuchten des gleichen Feldes einer Probe
mit zwei oder mehr Lichtwellenlängen
beinhaltet, wobei jedes Bild aufgenommen und anschließend die
Intensitäten
der zwei sich ergebenden Bilder geteilt werden (oder von interessierenden
Flächen
innerhalb der Bilder), um ein Intensitätsverhältnis der beiden Bilder zu
erhalten. Typischerweise ist die Probe mit einem fluoreszierenden
Farbstoff markiert, wobei das Fluoreszenzverhältnis mit einer quantitativen
Eigenschaft des Farbstoffs oder mit einer Wechselwirkung mit einer
weiteren Substanz, die die Fluoreszenz des Fluoreszenzfarbstoffes
beeinflusst, in Beziehung steht. Ein Beispiel eines Verfahrens und
einer Vorrichtung für
Verhältnisphotometrie
mit mehreren Wellenlängen
und Verhältnisabbildung
mit mehreren Wellenlängen
ist in der US-Anmeldung mit der Anmelde-Nr. 07/935,873, die am 26. August
1992 eingereicht wurde und nunmehr das am 26. Juli 1994 erteilte
US-Patent 5,332,905 ist, beschrieben.
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Bei
der quantitativen Fluoreszenzverhältnisabbildung oder der Fluoreszenzphotometrie
(auch als „quantitative
Verhältnisabbildung" oder „quantitative
Verhältnisphotometrie" bekannt), wird eine
Probe, die eine fluoreszente Verbindung oder eine fluoreszente Materialsorte
enthält,
mit zwei unterschiedlichen Lichtwellenlängen (λ
1 und λ
2)
beleuchtet. Die entsprechenden resultierenden Fluoreszenzintensitäten (I
1 und I
2) werden
in einem oder mehreren vorbestimmten interessierenden Bereichen
auf der fluoreszenten Probe mit einem Photometer gemessen. Alternativ
können
die Fluoreszenzintensitäten
I
1 und I
2 als ein
Feld aus Bildpunkten bzw. Pixeln mittels eines Bilddetektors gemessen
werden, so dass ein Bild der fluoreszenten Probe erzeugt und/oder
beobachtet werden kann. Die Abhängigkeit
zwischen dem Verhältnis
der fluoreszierenden Emissionsintensitäten (I
1/I
2) bei jeder der beiden entsprechenden Anregungswellenlängen λ
1 und λ
2 ist
eine Funktion der Konzentration der Substanzen, die mit dem fluoreszierenden
Farbstoff in Wechselwirkung treten oder sich mit diesem Verbinden.
Die Konzentration der die fluoreszenzbeeinflussenden Substanz ([Substanz])
ist durch die folgende Gleichung (1) definiert:
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Die
Intensitäten
können
an der bzw. den gleichen Stellen der Probe gemessen werden. Somit
ist die Konzentration der fluoreszenten Verbindung ([Farbstoff])
bei beiden Anregungswellenlängen
die gleiche. Somit besteht der einzige Unterschied in den Messungen
gemäß Gleichung
(1) in der Anregungswellenlänge.
Daher fällt
der Term mit der Farbstoff konzentration in Gleichung (1) weg und
die Gleichung reduziert sich auf:
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Gegenwärtig ist
die Rate, mit der das Verhältnisbild
der Probe erhalten werden kann, durch die Frequenz begrenzt, bei
der die Probe abwechselnd mit jeder der Anregungswellenlängen bestrahlt
werden kann. Die Wellenlängenänderung
wird in jedem Falle durch eine mechanische Vorrichtung (etwa ein
Filterrad) gesteuert, um die Beleuchtungswellenlänge abzuwechseln. Das am häufigsten
verwendete Verfahren zur abwechselnden Einstrahlung der Anregungswellenlänge besteht
darin, die Probe mit einer Bogenentladungsleuchte bzw. einer Entladungsleuchte 11 zu
bestrahlen (die ein breites Lichtspektrum bietet) und die Wellenlänge der
Beleuchtung durch Schalten von Filtern auf einem Filterrad 12 zu ändern, das
lediglich die gewünschte
Lichtwellenlänge
zu der Probe 13 durchlässt,
wie dies in 1 gezeigt ist.
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Ein
weiteres Verfahren besteht darin, zwei Quellen mit monochromatischem
Licht, das auf die Probe gebündelt
wird, abzuwechseln. Dies wird gegenwärtig dadurch erreicht, dass
eine mechanische Einrichtung zwischen den beiden Lichtquellen 22 und 23 einerseits
und der Probe 24 andererseits angeordnet wird, wie in 2 gezeigt
ist. Die mechanische Einrichtung 21 blockiert typischerweise
einen einzelnen Lichtstrahl, indem abwechselnd ein Verschluss geöffnet oder
geschlossen wird oder indem die Drehung eines Zerhackerrades gesteuert
wird. Nach dem Durchlaufen der mechanischen Einrichtung 21 tritt
der Lichtstrahl in die Filter 25 oder 26 ein,
bevor er auf die Probe 24 trifft.
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Die
Vorgehensweisen unter Anwendung eines Filterrades, von Verschlüssen oder
eines Zerhackerrades sind durch die Geschwindigkeit der mechanischen
Bewegung begrenzt, die zur Änderung
der Filter, der Verschlüsse,
oder der Zerhackerflächen
erforderlich ist. Im Gegensatz dazu ist die Geschwindigkeit, mit
der ein Detektor so geändert
werden kann, dass er eine neue Messung durchführt, lediglich durch die elektronische
Schaltung begrenzt, die die Messvorrichtung steuert. Im Allgemeinen
können
elektronische Impulse mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit als eine
mechanische Einrichtung, etwa ein Filterrad, Verschlüsse oder
Zahnräder
geändert
werden. Es ist daher ein wünschenswertes
Ziel auf dem Gebiet der Photometrie, eine Einrichtung zum (wiederholten) Ändern oder
Schalten von Lichtquellen mit unterschiedlichen Wellenlängen mit der
Geschwindigkeit einer elektronischen Schaltung anstatt der Geschwindigkeit
von mechanischen Bewegungen bereitzustellen.
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Des
weiteren verursacht das mechanische Schalten von Filtern, Verschlüssen oder
Zerhackerrädern auch
Schwingungen in der Messvorrichtung. Derartige Schwingungen können zu Änderungen
der Position der Probe führen,
die gerade gemessen wird (insbesondere, wenn eine Probe unter einem
Mikroskop betrachtet wird), wodurch die Zuverlässigkeit der durch Messungen
ermittelten Daten verloren geht.
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Das
schnellste Filterrad, das aktuell verfügbar ist, ermöglicht es,
zwischen unterschiedlichen Anregungswellenlängen in einer Zeitdauer von
ungefähr
2,5 bis 5 Millisekunden (ms) umzuschalten. Jedoch ist ein derartiges
Filterrad in einer konstanten Bewegung während des Betriebs. Die konstante
Bewegung begrenzt die Dauer, mit der die Probe beleuchtet werden
kann, und ruft ebenso ungleichmäßige Stör- bzw.
Interferenzmuster beim Filtern des Anregungslichts hervor.
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Dokument
US-A-5,294,799 offenbart eine quantitative Fluoreszenzmessung für mehrere
phosphorisierende Stoffe, in denen zwei Laserquellen eine Probe
mit Strahlen mit zwei unterschiedlichen Wellenlängen bestrahlen, deren Intensität sinusförmig moduliert
sind. Die Reaktion der phosphorisierenden Stoffe werden mittels
einer synchronen Erfassung ermittelt.
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Überblick über die Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung ist durch den angefügten Patentanspruch 1 definiert.
Diverse Ausführungsformen
sind in den abhängigen
Patentansprüchen
angegeben.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Ein
vollständigeres
Verständnis
der Erfindung und viele damit verknüpfter Vorteile können erreicht werden,
indem auf die folgende detaillierte Beschreibung im Zusammenhang
mit den begleitenden Zeichnungen Bezug genommen wird, wobei:
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1 ein
konventionelles Verfahren zum Ändern
der Beleuchtungswellenlänge
durch Verwendung eines Filterrades zeigt;
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2 ein
konventionelles Verfahren zum Verändern der Beleuchtungswellenlänge unter
Anwendung von Verschlüssen
oder einem sich drehenden Zerhackerrad darstellt;
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3 ein
Verfahren zum Ändern
der Wellenlänge
der Anregungsenergie durch elektronisches Steuern zweier unabhängiger Entladungsleuchten
zeigt;
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4 eine
schematische Ansicht einer Vorrichtung zum Durchführen einer
Emissionsverhältnisphotometrie
und/oder einer Emissionsverhältnisabbildung
zeigt;
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5 die
Verhaltenseigenschaften einer geschalteten Quelle mit mehreren Entladungsleuchten
darstellt;
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6a und 6b graphisch die Änderungen im Entladungsstrom
und die Lichtausbeute für
jede der beiden unabhängigen
Lichtquellen als Folge einer elektrischen Steuerung und Schaltung
zeigen;
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7 die
allgemeine Abhängigkeit
zwischen dem Entladungsstrom und der Lichtintensität darstellt;
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8 eine
alternative Ausführungsform
der vorliegenden Beleuchtungsquelle in Verbindung mit einem Strahlvereiniger
zeigt; und
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9 eine
alternative Ausführungsform
der vorliegenden Beleuchtungsquelle mit mehreren Entladungsleuchten,
wobei eine Pilot- oder Führungsentladung
und eine aktive Entladung verwendet werden, zeigt.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Es
sei auf die Figuren verwiesen, in denen gleiche Bezugszeichen identische
oder entsprechende Teile durchwegs in den diversen Ansichten repräsentieren,
und es wird insbesondere auf 3 verwiesen,
wobei ein erster Schritt des vorliegenden Verfahrens zum sequenziellen
Beleuchten einer Probe mit unterschiedlichen Lichtwellenlängen und
eine Vorrichtung, die für
das Verfahren geeignet ist, in statischer Weise dargestellt sind.
In 3 liefert eine elektronische Stromsteuereinrichtung 31 einen
relativ hohen Strom zu einer ersten Lichtquelle 32. Die
erste Lichtquelle 32 stellt Anregungslicht bereit, das
durch einen ersten wellenlängenempfindlichen
Filter 34 läuft,
der ein Licht einer ersten Wellenlänge λ1 erzeugt,
das dann eine Probe 36 trifft (oder diese beleuchtet),
die eine lumineszierende Substanz (vorzugsweise eine fluoreszierende
Substanz) enthält. Gleichzeitig
wird ein relativ geringer Strom mittels der elektronischen Stromsteuereinrichtung 31 zu
einer zweiten Lichtquelle 33 zugeführt. Der relative Anteil an
Strom für
die zweite Lichtquelle 33 ist ausreichend gering, um damit
nicht die lumineszente Emission bzw. Emissionen der Probe 36 zu
stören
oder zu beeinflussen, die durch die Beleuchtung mit dem Anregungslicht
der ersten Wellenlänge λ1 hervorgerufen
wird, wobei dieses Licht durch die erste Lichtquelle 32 und
den ersten wellenlängenempfindlichen
Filter 34 erzeugt wird.
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Wie
bekannt ist, ist die Energie des Lichts umgekehrt proportional zu
seiner Wellenlänge.
Die Begriffe „Energie" und „Wellenlänge" können austauschbar
in Bezug auf Licht verwendet werden. Ferner betreffen die Begriffe „lumineszent" und „Lumineszenz
bzw. Leuchtkraft" sowohl
Fluoreszenz- als auch Phosphoreszenzphänomene.
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Um
die Wellenlänge
des Anregungslichts zu ändern, ändert die
elektronische Stromsteuereinrichtung 31 abwechselnd den
relativen Betrag des elektrischen Stroms, der durch die jeweilige
Lichtquelle fließt,
beispielsweise die Entladungsleuchten 32 und 33.
Als Folge davon ändert
die elektronische Stromsteuereinrichtung 31a abwechselnd
die Intensität
der ersten und der zweiten Lichtquelle 32 und 33.
Aus dem ersten in 3 gezeigten Schritt wird durch
Erhöhen
des durch die zweite Lichtquelle 33 fließenden Stromes
und durch Reduzieren des durch die erste Lichtquelle 32 fließenden Stromes
die Wellenlänge
des auf die Probe 36 treffenden Lichts geändert.
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Das Ändern des
Stromes auf diese Weise verursacht einen plötzlichen Wechsel der Lichtintensität jeder
Lichtquelle. Im Falle eines Systems mit zwei Quellen besteht die
resultierende Wirkung darin, dass, wenn der Strom in der ersten
Leuchte 32 (die λ1 bestimmt) und der Strom in der zweiten
Leuchte 33 (die λ2 bestimmt) reduziert wird, die Probe 36 mit
Licht der Wellenlänge λ1 beleuchtet
wird. Wenn der Strom dann in der zweiten Leuchte 33 (die λ2 bestimmt)
erhöht
wird und der Strom in der ersten Leuchte 32 (die λ1 bestimmt)
abgesenkt wird, besteht die resultierende Wirkung darin, dass die
Probe 36 mit Licht der Wellenlänge λ2 beleuchtet
wird. Dieser Ablauf kann mit einer beliebigen Frequenz wiederholt
werden, mit der die elektronische Stromsteuereinrichtung betreiben
werden kann, um abwechselnd die Probe mit diesen beiden Lichtwellenlängen zu
beleuchten.
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Die
erste oder die zweite Wellenlänge
des Lichts kann die mittlere oder die Durchschnittswellenlänge eines
Bandes oder eines Bereichs aus Wellenlängen an Licht repräsentieren
(beispielsweise 300 bis 340 nm oder 380 bis 400 nm), oder die entsprechende
Wellenlänge
kann ein Band oder einen Bereich repräsentieren, der größer ist
als eine ausgewählte
oder gewünschte
Wellenlänge
(beispielsweise ein „Durchlassfilter
für lange Wellenlängenbereiche,
der es ermöglicht,
Licht mit einer Wellenlänge
von 500 nm oder mehr durchzulassen). Somit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
ferner eine erste und eine zweite Einrichtung zum Auswählen eines
Bandbereichs aus Licht umfassen, wobei die Einrichtung ein Filter,
ein Gittermonochromator oder eine äquivalente Einrichtung sein
kann, die einen ausgewählten
Bandbereich an Wellenlängen
des Lichts liefert. Die erfindungsgemäße Einrichtung zum Auswählen eines
Lichtbandbereichs empfängt
jeden Lichtstrahl, nachdem dieser von einer Lichtquelle erzeugt
und bevor dieser die Probe trifft oder diese beleuchtet.
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Obwohl
ein Bereich aus Licht mit einer gewünschten Bandbreite ausgewählt werden
kann, besitzen das erste und das zweite Band aus Wellenlängen eine
Bandbreite von 40 nm oder weniger, oder die entsprechenden Wellenlängen sind
größer oder
gleich als eine gewünschte
oder ausgewählte
Wellenlänge.
Derartige Bereiche aus Wellenlängen
von Licht können
durch einen ersten Filter und einen zweiten Filter bereitgestellt werden,
die entsprechend in den optischen Wegen des von der ersten bzw.
der zweiten Lichtquelle er zeugten Lichts liegen. Derartige Filter
können
aus einem oder mehreren geeigneten konventionellen wellenlängenselektiven
Materialien hergestellt werden, die im Stand der Technik gut bekannt
sind. Alternativ kann ein konventioneller Gittermonochomator, der
die gewünschte
Anregungswellenlänge
liefert, anstatt des ersten und/oder des zweiten Filters eingesetzt
werden. Somit wird in einer vorteilhaften Ausführungsform eine Probe durch
die erfindungsgemäße Vorrichtung
sequenziell mit zwei oder mehreren Wellenlängen beleuchtet. Die erste
Wellenlänge
ist eine mittlere oder eine durchschnittliche Wellenlänge eines
ersten Bandes aus Wellenlängen,
die zweite Wellenlänge
ist eine mittlere oder eine Durchschnittswellenlänge eines zweiten Bandes aus
Wellenlängen,
und das erste und das zweite Wellenlängenband besitzen (a) eine
Bandbreite von 40 nm oder weniger, oder (b) sind größer oder
gleich als eine gewünschte
oder vorgegebene Wellenlänge.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist die erste Lichtquelle in der Vorrichtung für das sequenzielle
Beleuchten einer Probe mit Licht eine erste Entladungsleuchte und
die zweite Lichtquelle ist eine zweite Entladungsleuchte.
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In
der vorliegenden Erfindung kann eine beliebige geeignete Entladungsleuchte,
die ein ausreichendes Anregungslicht zum Erzeugen einer oder mehrerer
lumineszenter Emissionen in der Probe bereitstellt, verwendet werden.
Beispielsweise kann eine Entladungsleuchte mit einer Leistung von
10 bis 2000 Watt verwendet werden. Die Art einer geeigneten Entladungsleuchte
kann auf der Grundlage der Höhe
der Beleuchtungsintensität
(Anregungslicht), das erforderlich ist, auf der Grundlage der Intensität des von
der Lichtquelle erzeugten Lichts und/oder auf der Grundlage eines
oder mehrerer anderer entsprechender Faktoren bestimmt werden. Die
erste Quelle ist eine Entladungsleuchte, die eine erste Lichtintensität (beispielsweise
eine Entladungsleuchte mit 500 Watt (W) liefert, und eine zweite
Entladungsleuchte als Lichtquelle kann eine zweite relativ höhere oder
relativ geringere Lichtintensität
(beispielsweise eine Entladungsleuchte mit 10 Watt oder 2000 Watt)
bereitstellen.
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Die
vorliegende Erfindung kann auch erweitert werden, so dass mehr als
zwei Lichtquellen und mehr als zwei Lichtwellenlängen verwendet werden. Theoretisch
besteht keine Grenze im Hinblick auf die Anzahl der Lichtquellen,
die verwendet werden können,
so lange die erzeugten Lichtstrahlen auf die Probe zur Ausleuchtung
dieser gerichtet werden können.
In ähnlicher
Weise besteht keine Beschränkung
im Hinblick auf die Anzahl der Wellenfängen aus Licht, die ausgewählt werden
können,
solange jede der ausgewählten
Wellenlängen
erzeugt und zur Beleuchtung der Probe verwendet werden kann.
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4 zeigt
eine beispielhafte Ansicht einer speziellen Vorrichtung zum Ausführen einer
Emissionsverhältnisphotometrie
oder einer Verhältnisabbildung.
Die Lichtquelle 41 liefert Licht mit einer geeigneten Anregungsenergie,
um damit die gewünschten
Emissionsphänomene
zu bewirken. In der vorliegende Ausführungsform ist die Lichtquelle 41 vorzugsweise
die in 3 gezeigte Vorrichtung, die eine elektronische
Stromsteuereinrichtung 31 und die erste und die zweite
Lichtquelle 32 und 33 aufweist. Das Licht aus
der Lichtquelle 41 läuft
durch die Filtervorrichtung 42 (die, wie in 3 gezeigt
ist, den ersten und den zweiten Filter 34 und 35 umfasst),
und wird dann von dem dichroischen Spiegel 43 und dem Bereich
zur Probenmontage oder der Halterung 44 reflektiert. Das
Anregungslicht wird dann von der Probe absorbiert, die auf der Montagehalterung 44 angeordnet
oder montiert ist. Die Probe enthält eine lumineszierende (fluoreszierende
oder phosphoreszierende) Substanz oder einen lumineszierenden Komplex,
wobei der Komplex eine lumineszierende Substanz und eine lumineszenzbeeinflussende
Sorte aufweist. Die lumineszierende Substanz oder der Komplex wird angeregt,
emittiert dann Licht mit geringerer Energie und größerer Wellenlänge als
das Anregungslicht. Das von der lumineszierenden Substanz ausgesandte
Licht läuft
durch den dichroischen Spiegel 43 und wird von einer Reihe
von Spiegeln 45 (A), 45 (B) und 45 (C)
zum Detektor 46 reflektiert, an welchem die Emission gemessen
wird.
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Der
Vorgang wird dann wiederholt, um eine zweite Emission zu erhalten.
Für eine
Probe mit einer oder mehreren zusätzlichen lumineszierenden Substanzen
oder Komplexen wird der Prozess doppelt so häufig für jede zusätzliche lumineszierende Substanz
oder jeden Komplex wiederholt. Jeder der Emissionsvorgänge wird
unabhängig
von einem geeignet ausgestalteten Detektor aufgezeichnet.
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Erfindungsgemäß werden
Leuchten so positioniert, dass die Probe so beleuchtet wird, wie
dies in den konventionellen Verfahren der Fall ist, wie sie zuvor
unter Anwendung von Verschlüssen
oder einem Zerhacker beschrieben werden, mit der Ausnahme, dass
derartige mechanische Einrichtungen zum Ändern der Lichtwellenlänge bei
der Praktizierung der vorliegenden Erfindung nicht verwendet werden.
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Wie
in 5 gezeigt ist, wird der Übergang von einer ersten Wellenlänge aus
Anregungslicht (λ1) zu einer zweiten Wellenlänge aus
Anregungslicht (λ2) elektronisch bewerkstelligt, wobei die
elektronische Stromsteuereinrichtung 51 verwendet wird.
Vorzugsweise ist die steuernde Einrichtung zum Einstellen des elektrischen
Stromes zu den Lichtquellen mittels einer elektronischen Halbleiterschaltung
realisiert.
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In
der statischen Darstellung aus 5 liefert
die elektronische Stromsteuereinrichtung 51 einen relativ
hohen Strom zu der ersten Lichtquelle 52, d. h. der Entladungsleuchte,
die die aktive Lichtquelle in dieser statischen Darstellung repräsentiert.
Beispielsweise beträgt
der relative Anteil des Stromes, der in die erste Lichtquelle eingespeist
wird, > 90% des Gesamtstromes,
der von der elektronischen Stromsteuereinrichtung 51 zu
der ersten Lichtquelle 52 und der zweiten Lichtquelle 53,
die beide Entladungsleuchten sind, zugeführt wird. Im Hinblick auf das
Beibehalten eines ausreichend kleinen Stromes durch die nicht aktive
Lichtquelle ist es vorteilhaft, dass der maximale relative Anteil
des Stromes für
die aktive Lichtquelle bei 95 bis 99% des Gesamtstromes liegt, der
von der elektronischen Stromsteuereinrichtung zu allen Lichtquellen
zugeführt
wird. Somit beträgt
in der statischen Darstellung aus 5 der relative
Anteil des Stromes, der der ersten Lichtquelle 52 zugeführt wird,
vorzugsweise 95 bis 99%, und der relative Anteil des Stromes, der
der zweiten Lichtquelle 53 zugeführt wird, beträgt vorzugsweise
1 bis 5% des Gesamtstromes, der von der elektronischen Stromsteuereinrichtung 51 der
ersten Lichtquelle 52 und der zweiten Lichtquelle 53 zugeführt wird.
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Die
erste Lichtquelle 52 liefert einen ersten Lichtstrahl,
der durch einen ersten wellenlängenspezifischen
Filter 54 läuft,
wodurch Licht einer ersten Wellenlänge λ1 erzeugt
wird, das dann auf einen ersten Detektor 56 trifft. Gleichzeitig
wird ein relativ geringer Strom durch die elektronische Stromsteuereinrichtung 51 zu
der zweiten Lichtquelle 53 geführt, die einen zweiten Lichtstrahl
erzeugt, der durch einen zweiten wellenlängensensitiven Filter 55 läuft, wodurch
Licht mit einer zweiten Wellenlänge λ2 erzeugt
wird, das dann auf einen zweiten Detektor 57 trifft.
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Um
zwischen den unterschiedlichen Wellenlängen des Anregungslichts umzuschalten, ändert die elektronische
Stromsteuereinrichtung 51 abwechselnd den Betrag des elektrischen
Stromes, der durch entsprechende Lichtquellen 52 und 53 fließt, wodurch
abwechselnd die relative Intensität jeder Lichtquelle 52 und 53 geändert wird.
Die Lichtquellen 52 und 53 sind Entladungsleuchten.
Durch Erhöhen
des Stromes, der durch die Lichtquelle 53 fließt und durch
Reduzieren des Stromes, der durch die erste Lichtquelle 52 fließt, ändern sich
die Intensitäten
jeder Wellenlänge
des Lichts, das auf den ersten und den zweiten Detektor 56 und 57 trifft, relativ
zueinander. Ferner kann man zwischen unterschiedlichen Intensitäten des
Anregungslichts wählen,
indem die elektronische Stromsteuereinrichtung 51 verwendet
wird, um abwechselnd den relativen Betrag des elektronischen Stromes
zu ändern,
der durch die entsprechende Lichtquelle 52 und 53 fließt.
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Wenn
die Intensität
einer Lichtquelle (eine Entladungsleuchte) reduziert ist, wird erfindungsgemäß ein minimaler
Strom in der Lichtquelle aufrecht erhalten. Ein „minimaler Strom" in einer Entladungsleuchte
ist so zu verstehen, dass dieser ausreichend ist, um einen kleinen
Entladungsbogen aufrecht zu erhalten, wobei der Strom jedoch keine
Störung
der Messung der Emission hervorruft, die sich aus der Beleuchtung
mit Licht von einer Entladungsleuchte ergibt, die einen relativ
großen
Stromfluss aufweist. Man kann sich die Entladung, die bei einem
minimalen Strom betrieben wird, als einen „Pilot- bzw. Führungs"-Zustand vorstellen. Ströme bis zu 1%
oder weniger des maximalen Stromes, der der Leuchte zugeführt wird,
halten die Entladung in Gang. Solange die Entladung in Gang ist,
führt das
Zuführen
eines erhöhten
Stromes instantan zu einer höheren
Beleuchtungsintensität.
Wenn die Entladung in dem Pilotzustand erlischt, ist ein rasches
Umschalten nicht möglich.
Es ist eine relativ lange Zeitdauer (beispielsweise 1 bis 20 Sekunden)
erforderlich, um die Entladung erneut in Gang zu bringen.
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Erfindungsgemäß ermöglicht es
das Beibehalten der Entladung in dem Pilotzustand auch, in effizienter
Weise eine neu und stabile Lichtintensität einzurichten. Die Stabilität und Reproduzierbarkeit
der neuen Intensität
kann vorteilhaftweise verbessert werden, indem mit geeigneten Standards
kalibriert wird, bevor eine Probe mit einer unbekannten Konzentrationsverteilung
an lumineszierenden Sorten oder lumineszenzbeeinflussenden Sorten
bestrahlt wird oder die Emissionsintensitäten gemessen werden. Somit
können
Entladungsleuchten vorteilhafter Weise eingesetzt werden, so dass
diese dennoch einen hohen dynamischen Bereich für das rasche Umschalten von
Lichtintensitäten
bereitstellen, wobei das wichtige Merkmal einer instantanen nicht-mechanischen
schwingungsfreien elektronischen Steuerung gegeben ist.
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Wie
in 5 gezeigt ist, werden die in den 6a und 6b angegebenen Lichtintensitäten in Abhängigkeit
der Zeit erhalten, wenn der relativ hohe und der relativ geringe
Strom abwechselnd in die erste Lichtquelle 52 und die zweite
Lichtquelle 53 eingeprägt
werden, und wenn die Intensitäten
jedes erzeugten Lichtstrahls mittels des ersten und des zweiten
Detektors 56 und 57 aufgezeichnet werden. Der
erste und der zweite Detektor 5fi und 57 sind
beispielsweise Hochgeschwindigkeitsphotodiodendetektoren. Die instantane
Einspeisung eines höheren
Stromes führt
zu einer unmittelbaren Zunahme der Lichtintensität. In ähnlicher Weise führt eine
unmittelbare Reduzierung des Stromes zu einer unmittelbaren und
verhältnisgleichen
Abnahme der Lichtausgangsleistung (Intensität). In dem in 6a und 6b gezeigten Beispiel kann die Zeitdauer
für eine
einzelne Beleuchtung mit λ1 und λ2 von einer kurzen Zeitdauer von 1 ns bis
zu einer Dauer, die theoretisch gegen unendlich geht, variiert werden,
wobei dies aus praktischen Gründen
jedoch 2 bis 4 Stunden sein kann, und wobei die sich ergebende Wiederholbarkeit
in den 6a und 6b gezeigt
ist.
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Gemäß den 6a und 6b kann die Zeitdauer „a", in der die Probe mit Licht der Wellenlänge λ2 beleuchtet
wird und/oder die Zeitdauer „b", in der die Probe
mit dem Licht der Wellenlänge λ1 bestrahlt
wird, eine beliebige Zeitdauer sein, die elektronisch steuerbar
ist. Theoretisch gibt es keine obere Grenze für die Zeitdauer, mit der die
Probe mit einer oder beiden Lichtwellenlängen bestrahlt werden kann.
Aus praktischen Gesichtspunkten heraus wird jedoch die Probe mit
einer einzelnen Lichtwellenlänge
für eine
Zeitdauer von 1 ns bis 24 Stunden und noch vorteilhafterweise von
1 ns bis 1 Sekunde und noch besser von einer 1 ns bis 2,5 ms bestrahlt.
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Wie
ferner in dem Graphen in 7 gezeigt ist, ist die von einer
Lichtquelle (Entladungsleuchte) ausgegebene Intensität an Licht
linear proportional zu dem Betrag des Stromes, der der Lichtquelle
zugeführt
wird.
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Wie
in 8 gezeigt ist, ist die vorliegende Erfindung auch
für die
fluoreszente Verhältnisphotometrie und
Abbildung in einem Mikroskop geeignet, wobei die Komponenten der
Vorrichtung so angeordnet werden, dass die beiden Lichtquellen 82 und 83 (Strahlen
von Entladungsleuchten) mit einem konventionellen Strahlungsvereiniger 84 kombiniert
werden, um die Probe zu beleuchten. Beispielsweise ist ein geeigneter
Strahlvereiniger von Carl Zeiss, Oberkochen, Deutschland, erhältlich.
Die elektronische Stromsteuerung 91 wechselt die Beleuchtung
durch die Lichtquelle 82 mit λ1 und
durch die Lichtquelle λ2 mit einer Frequenz von 1 ns bis 24 Stunden
pro Zyklus, nach Bedarf.
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Eine
optionale Ausführungsform
der vorliegenden Belichtungsquelle umfasst eine Leuchte mit mehreren
Entladungen, d. h. einer Pilotentladung und einer aktiven Entladung,
die vorzugsweise elektrisch verbunden sind. Somit wird in einer
alternativen Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung mindestens eine Lichtquelle eingesetzt, in der zwei oder
mehrere Entladungen aufrecht erhalten werden (eine Leuchte mit mehreren
Entladungen), wobei eine Entladung eine Führungs- bzw. Pilotentladung
und eine weitere Entladung eine aktive Entladung bzw. Betriebsentladung
ist.
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In
der erfindungsgemäßen Leuchte
mit mehreren Entladungen bleibt eine Entladung in jeder Lichtquelle
außerhalb
der optischen Achse in einem „Pilotzustand", um einen minimalen
elektrischen Strom in der Lichtquelle aufrecht zu erhalten, und
eine weitere Entladung in jeder Lichtquelle ist in der optischen
Achse positioniert (die „aktive" Entladung). Die
aktive Entladung kann ein oder ausgeschaltet werden, oder ihre Intensität kann durch
elektrisches Variieren des eingespeisten Stromes eingestellt werden.
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Eine
Ausführungsform
einer Leuchte mit mehreren Entladungen mit einer Pilotentladung
und einer aktiven Entladung ist in 9 gezeigt.
Die Hauptentladung 91 (die „aktive" oder „Betriebsentladung") ist zu der optischen
Achse des Strahls aus Licht, der durch die Leuchte mit mehreren
Entladungen erzeugt wird, ausgerichtet. Ein relativ hoher vorgewählter oder
gewünschter
Betrag an Strom wird von der elektronischen Stromsteuereinrichtung
(nicht gezeigt) bereitgestellt und wird in die Hauptentladung 91 eingespeist,
um eine erste Wellenlänge
aus Licht λ1 für
die Beleuchtung der Probe bereitzustellen. Die elektronische Stromsteuereinrichtung
liefert einen minimalen Strom zu der Pilotentladung 92,
um den „Pilotzustand" aufrecht zu erhalten.
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Wenn
die Pilotentladung elektrisch mit der aktiven bzw. Betriebsentladung
verbunden ist, besteht die Funktion der Pilotentladung darin, einen
minimalen elektrischen Strom durch die Lichterzeugungseinrichtung der
Lichtquelle (die mehreren Entladungen) aufrecht zu erhalten. Diese
Ausführungsform
ist besonders vorteilhaft, wenn die Betriebsentladung abwechselnd
ein und ausgeschaltet wird. Wenn der durch die Betriebsentladung
fließende
Strom auf einen relativ hohen Wert erhöht wird (von einem relativ
geringen Wert oder vom Wert Null), liefert die Pilotentladung einen
Strom, der instantan die Entladung in der Betriebsentladung wieder
herstellt. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden erfindungsgemäßen Leuchte
mit mehreren Entladungen besteht darin, dass das von der Pilotentladung
erzeugte Licht (wesentlich oder vollständig außerhalb der Ausrichtung) der
optischen Achse justiert ist. Somit erzeugt die Leuchte mit mehreren
Entladungen ein geringes Störlicht aus
einer Entladung, die in einem „Pilotzustand" aufrecht erhalten
wird, im Vergleich zu einer Leuchte mit einer einzelnen Entladung.
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Um
die Wellenlänge
des Licht zur Probenbeleuchtung von λ1 auf λ2 umzuschalten,
reduziert die elektronische Stromsteuereinrichtung den Strom in
der Hauptentladung 91 auf einen minimalen Stromwert, vorzugsweise
auf einen Wert 0. Nachfolgend wird der Strom zu einer zweiten Lichtquelle
(die in 9 nicht gezeigt ist und die
eine Leuchte mit einzelner Entladung oder mehreren Entladungen sein
kann) ausreichend erhöht,
um eine Anregungswellenlänge λ2 für die Beleuchtung
der Probe bereitzustellen. Der der Pilotentladung 92 zugeführte Strom
wird auf einem minimalen Wert gehalten (wie dies zuvor definiert
ist), und wird vorteilhafterweise mit konstantem Strom betrieben.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die zweite Lichtquelle
eine zweite Leuchte mit mehreren Entladungen und das Umschalten
der Wellenlänge
und der Intensität
für die
Probenbeleuchtung umfasst das Erhöhen des Stromes in der Betriebsentladung
der zweiten Leuchte mit mehreren Entladungen in ausreichender Weise,
um einen Lichtstrahl mit der Wellenlänge λ2 zu erzeugen.
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Die
erfindungsgemäße Beleuchtungsquelle
und die Vorrichtung sind insbesondere im Verfahren für Emissionsverhältnisphotometrie
und Emissionsverhältnisabbildung
einsetzbar, wobei die Emissionsverhältnisphotometrie und Abbildung
mit mehreren Wellenlängen
und die Flureszenzemissionsverhältnismetrie
und Abbildung gehören.
Jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese speziellen
Einsatzzwecke beschränkt.
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Somit
betrifft ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung
für die
Lumineszenzphotometrie mit:
- (a) einer ersten
Entladungsleuchte, die einen ersten Lichtstrahl mit ausreichender
Energie erzeugt, um elektronisch mindestens eine lumineszente Verbindung
in einer Probe anzuregen,
- (b) einer zweiten Entladungsleuchte, die einen zweiten Lichtstrahl
mit ausreichend Energie erzeugt, um mindestens eine lumineszente
Verbindung in der Probe elektronisch anzuregen,
- (c) einer Steuereinrichtung zum Steuern des elektrischen Stromes
zu jeweils der ersten und der zweiten Entladungsleuchte, wobei die
Steuereinrichtung elektrisch mit der ersten und der zweiten Entladungsleuchte
verbunden und ausgebildet ist, den elektrischen Strom, der durch
die erste Leuchte bzw. die zweite Leuchte fließt, so zu steuern, dass jeder
Strom abwechselnd auf einen minimalen Wert, der dem Pilotzustand
entspricht, und auf einen Wert für
einen Betriebszustand eingestellt wird, bei welchem ein erster bzw. ein
zweiter Lichtstrahl erzeugt wird, wobei eine Leuchte in dem Pilotzustand
ist, während
die andere Leuchte in dem Betriebszustand ist,
- (d) einer ersten Einrichtung zum Auswählen einer Wellenlänge des
Lichts, die in dem Strahlengang des ersten Lichtstrahls angeordnet
ist, um den ersten Lichtstrahl mit einer ersten Wellenlänge bereitzustellen,
- (e) einer zweiten Einrichtung zum Auswählen einer Lichtwellenlänge, die
in dem Strahlengang des zweiten Lichtstrahls angeordnet ist, um
den zweiten Lichtstrahl mit einer zweiten Wellenlänge bereitzustellen,
wobei die zweite Wellenlänge
sich von der ersten Wellenlänge
unterscheidet,
- (f) einer Aufnahmeplattform für die Probe, die so angeordnet
ist, dass der erste und der zweite Lichtstrahl die Probe so treffen,
dass die lumineszente Verbindung eine Lumineszenzemission erzeugt,
und
- (g) einem Detektor, der angeordnet ist, um die Lumineszenzemission
zu empfangen.
-
In
bevorzugten Ausführungsformen
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
für Lumineszenzphotometrie
ferner umfassen:
- (h-1) einen dichroischen Spiegel, der in
den Strahlengang jeweils des ersten und des zweiten Lichtstrahls
(die jeweils eine erste und eine zweite Wellenlänge aufweisen) angeordnet ist,
um den ersten und den zweiten Lichtstrahl zu einer Position auf
der Aufnahmeplattform zu reflektieren, an der die Probe angeordnet
ist;
- (h-2) einen Strahlvereiniger;
- (h-3) einen zweiten Detektor;
oder eine Kombination
davon.
-
In
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung für die Lumineszenzemissionsphotometrie
weist der Detektor (g) (und/oder der zweite Detektor (h-3)) eine
elektronische Schaltvorrichtung auf, um die Empfindlichkeit des
Detektors mindestens zwei Mal in einer Zeitdauer von ungefähr 2 ns
bis 1 Minute einzustellen.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst der Detektor eine Kamera mit einem photoempfindlichen Element
und einer Einrichtung zum Ändern
der elektrischen Signale, die in dem photoempfindlichen Element
erzeugt werden, etwa in Form des Detektors, wie er in der US-Anmeldung
mit der Nr. 07/935 873, die am 26. August 1992 eingereicht und nunmehr
erteilt ist, beschrieben ist. Eine konventionelle intensitätsverbesserte
ladungsgekoppelte Einrichtung (CCD), die im Stand der Technik bekannt
ist, ist zur Verwendung als Detektor geeignet. Eine bevorzugte Kamera,
die das bevorzugte photoempfindliche Element und eine Einrichtung
zum Ändern
der elektrischen Signale aufweist, ist eine Kamera, wie sie in Verbindung
mit dem „Attofluor" Digitalfluorenszenzmikroskopiesystem
(eingetragenes Zeichen, Atto Instruments, Rockville, Maryland) erhältlich ist.
-
In
der Ausführungsform
mit einem zweiten Detektor erfasst der erste Detektor (Detektor
(g)) eine Emission aus der Probe in Reaktion auf eine Anregung mittels
des ersten Lichtstrahls. Der zweite Detektor erfasst eine Emission
aus der Probe in Reaktion auf die Anregung mittels des zweiten Lichtstrahls.
-
Optional
kann der Detektor mit einer ersten und einer zweiten Kamera versehen
sein. Ein konventioneller Strahlteiler kann verwendet werden, um
den reflektierten ausgesandten Strahl in Wellenlängenbereichskomponenten vor
dem Auftreffen des Lichtstrahls auf Filter zu trennen, die aus einem
oder mehreren geeigneten konventionellen Wellenlängen selektiven Materialien
hergestellt sind, wie sie im Stand der Technik bekannt sind. Der
Wellenlängenbereich
des ausgesandten Strahls, der auf die Kamera 7 (a) mittels
des Strahlteilers reflektiert wird, wird in Richtung des Filters 10 (a)
mittels eines Prismas oder eines Spiegels 11 gelenkt. Das System
mit zwei Kameras liefert den Vorteil, dass eine genaue gleichzeitige Überwachung
der beiden unabhängigen
Emissionsvorgänge
möglicht
ist. Jedoch besteht der Nachteil des Systems mit zwei Kameras darin, dass
die Photosensoren exakt ausgerichtet sein müssen, um zuverlässige Ergebnisse
zu erzeugen.
-
Beispiel 1
-
Kultivierte
Astrozytoma-Zellen, die auf Glasträgern aufgewachsen wurden, werden
mit 5 μm
Fura-2 AM (einem fluroeszenten Farbstoff, der kommerziell von Molekular
Probes, Junction City, Oregon, beziehbar ist) 20 Minuten lang in
einer physiologischen Kochsalzlösung
mit 5 mM Glyklose markiert. Die Zellen werden gewaschen, um das überschüssige Fura-2
AM aus dem Medium zu entfernen. Die Zellen werden dann auf der Halterung
eines Zeiss Axiovert 135 Mikroskops angeordnet und werden
mittels eines Zeiss Achrostigmat 40 mit Ölimmersionsobjektiv
beobachtet. Die Zellen wurden mit einer Doppelanregungslichtquelle
(mit einer ersten und einer zweiten Bogenentladung als Lichtquellen)
angeregt (beleuchtet). Der entsprechende Strom für die Lichtquelle wird mittels
eines Computers gesteuert, der durch die Steuereinrichtung 51 repräsentiert
ist, die in dem schematischen Diagramm in 5 dargestellt
ist. Die Strahlen werden unter Anwendung des Strahlvereinigers 84 (der
von Carl Zeiss, Oberkochen, Deutschland hergestellt ist) kombiniert,
wie in 8 gezeigt ist. Gemäß 5 sind die
erste und die zweite Entladungsquelle 52 und 53 jeweils
100 Watt Quecksilberdampfentladungsquellen, der Interferenzfilter 54 ist
ein 10 nm Bandpass (Bandbreitenfilter), der Licht mit einer mittleren
Wellenlänge
von 334 nm durchlässt,
und der Interferenzfilter 55 ist ein 10 nm Bandbassfilter,
der Licht mit einer mittleren Wellenlänge von 380 nm durchlässt. Eine
dichroischer Spiegel, der das Anregungslicht von dem Emissionslicht
separiert, indem Licht unter 395 nm reflektiert wird und indem Licht über dieser
Wellenlänge
durchgelassen wird, ist angeordnet, um den ersten und den zweiten
Lichtstrahl, die von der Lichtquelle mit Doppelanregung erzeugt
werden, sowie die Emission von der Probe aufzunehmen. Es sei beispielsweise
auf 4 verwiesen, wobei der Anregungsstrahl, der von
der Lichtquelle 41 (mit abwechselnd 334 nm und 380 nm Wellenlänge) den
dichroischen Spiegel 43 trifft und auf die Zellenprobe 44 reflektiert
wird. Fluoreszenzemissionen aus den Zellen, die mit dem Fura-2 (und/oder
Fura 2AM) markiert sind, liegen im Bereich von 500 nm. Die Fluoreszenzemissionen
laufen durch den dichroischen Spiegel 43 und werden zu
der Kamera oder dem Photodetektor 46 reflektiert, nachdem
das Licht durch einen 459 nm Langpassfilter gelaufen ist, der in dem
Strahlengang zwischen dem dichroischen Spiegel und dem Photodetektor
angeordnet ist. Das Ändern der
Beleuchtung zwischen 334 und 380 nm bewirkt, dass die Zellen alternativ
eine Fluoreszenz proportional zur Konzentration der Kalziumionen
zu den Zellen emittieren.