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Hintergrund der Erfindung
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1. Gegenstand der Erfindung
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Die
Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf Wachstumsfaktoren und
im Speziellen auf ein neues Mitglied der transformierenden Wachstumsfaktors
Beta (TGF-β)-Superfamilie,
das als Wachstumsdifferenzierungsfaktor 11 (GDF-11) bezeichnet wird.
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2. Beschreibung verwandter
Gebiete
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Die
transformierende Wachstumsfaktor-β-Superfamilie
(TGF-β)
umfasst eine Gruppe strukturell verwandter Proteine, die während der
embryonalen Entwicklung einen weiten Bereich von Differenzierungsprozessen
beeinflussen. Zu der Familie gehört
die Müller-inhibierende Substanz
(MIS), die für
die normale männliche
Geschlechtsentwicklung erforderlich ist (Behringer, et. al., Nature
345: 167, 1990), das Drosophila Decapentaplegic Genprodukt, das
für die
dorsal-ventrale Achsenbildung und die Morphogenese der Bildscheiben erforderlich
ist (Padgett, et al., Nature, 325: 81–84, 1987), das Xenophus-VG-1
Genprodukt, das an den vegetativen Pol von Eiern lokalisiert ist
(Weeks, et. al., Cell, 51: 861–867,
1987), die Aktivine (Mason, et. al., Biochem. Biophys. Res. Commun.,
135: 957–964,
1986), die die Bildung von Mesoderm und anteriore Strukturen in
Xenopus-Embryonen induzieren können
(Thomsen, et. al., Cell, 63: 485, 1990) sowie knochenmorphogenetische
Proteine (BMPs, Osteogenin, OP-1),
die die Neubildung von Knorpel- und Knochengewebe induzieren kann
(Sampath, et al., J. Biol. Chem., 265 13198, 1990). Die TGF-β-Familie
kann eine Vielzahl von Differenzierungsprozessen beeinflussen, einschließlich Lipogenese,
Myogenese, Chondrogenese, Hämatopoese, ephiteliale
Zelldifferenzierung (für
Review siehe Massague, Cell, 49: 437, 1987).
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Die
Proteine der TGF-β-Familie
werden anfänglich
als ein großes
Vorläufer-Protein
synthetisiert, das anschließend
einer proteolytischen Spaltung an einer Gruppe von basischen Resten
ungefähr
110 bis 140 Aminosäuren
vom C-Terminus, unterzogen wird.
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Die
C-Terminus-Bereiche, oder reife Bereiche, der Proteine sind alle
strukturell verwandt, und die verschiedenen Familienmitglieder können nach
dem Maß ihrer
Homologie in bestimmte Untergruppen eingeteilt werden. Obwohl die
Homologien innerhalb einer speziellen Untergruppe zwischen 70 und
90%iger Übereinstimmung
der Aminosäuresequenzidentität liegen,
sind die Homologien zwischen den Untergruppen signifikant niedriger
und liegen generell bei nur 20 bis 50%. In jedem Fall scheinen die
aktiven Spezies ein Dimer der C-Terminus-Fragmente mit Disulfidbindung zu sein.
Studien haben gezeigt, dass, wenn der Pro-Bereich eines Mitgliedes
der TGF-β-Familie
gleichzeitig mit dem reifen Bereich eines anderen Mitgliedes der TGF-β-Familie
koexprimiert wird, intrazelluläre
Dimerisation und Sekretion von biologisch aktivem Homodimer auftritt
(Gray, A. und Maston, A., Science, 247: 1328, 1990). Zusätzliche
Studien von Hammonds et. al., (Molec Endocrin, 5: 149, 1991) haben
gezeigt, dass die Verwendung des Pro-Bereichs des BPM-2 kombiniert
mit dem reifen Bereich des BPM-4 zu einer deutlich verbesserten
Expression des reifen BMP-4 geführt
hat. Bei den meisten der untersuchten Familienmitglieder wurde festgestellt,
dass die homodimeren Spezies biologisch aktiv sind, während bei
anderen Familienmitgliedern wie den Inhibinen (Ling., et. al., Nature,
321: 779, 1986) und den TGF-β (Cheifetz,
et. al., Cell, 48: 409, 1987) Heterodimere festgestellt wurden,
die andere biologische Eigenschaften aufzuweisen scheinen als die
entsprechenden Homodimere.
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Andere
Mitglieder der TGF-β-Superfamilie
sind bekannt aus WO 94/26892, das ein als BMP-II bezeichnetes Protein
offenbart, aus WO 92/00382, das ein als GDF-1 bezeichnetes Protein
offenbart, aus WO 94/ 21681, das ein als GDF-8 bezeichnetes Protein
bekannt macht und aus McPherron and Lee, 1993, Journal of Biochemistry,
268(5): 3444–3449,
das ein als GDF-3 und GDF-9 bezeichnetes Protein bekannt macht.
WO 94/26892 und WO 94/21681 wurden zwischen dem Prioritäts- und
Veröffentlichungsdaten
der vorliegenden Anwendung veröffentlicht.
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Die
Identifizierung neuer Faktoren, die in ihren Expressionsmustern
gewebsspezifisch sind, werden ein besseres Verständnis der Entwicklung und Funktion
dieses Gewebes ermöglichen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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In
einem ersten Aspekt schafft die gegenwärtige Erfindung ein isoliertes
oder rekombinantes Polynukleotid, das ein Zellwachstumsdifferenzierungsfaktor-11-(GDF-11)-Polypeptid
kodiert, wobei das Polynukleotid aufweist:
- (a)
die Nukleotidsequenz von SEQ ID Nr. 1, wobei T auch U sein kann
- (b) die Nukleotide 1 bis 135 von SEQ ID Nr. 1, wobei T auch
U sein kann, oder
- (c) eine Nukleotidsequenz, die das Polypeptid von SEQ ID Nr.
2 kodiert
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In
einem zweiten Aspekt schafft die Erfindung einen Expressionsvektor
einschließlich
des Polynukleotids des ersten oder zweiten Aspekts.
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In
einem dritten Aspekt schafft die Erfindung eine mit dem Vektor des
dritten Aspekts stabil transformierte Wirtszelle.
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In
einem vierten Aspekt schafft die Erfindung ein Verfahren für die Herstellung
des GDF-11-Polypeptids, das die Kultivierung der Wirtszelle des
vierten Aspekts unter geeigneten Bedingungen und die Rückgewinnung
des exprimierten Polypeptids aufweist.
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In
einem fünften
Aspekt schafft die Erfindung ein GDF-11-Polypeptid, das durch ein
Polynukleotid des ersten oder zweiten Aspekts kodiert oder durch
das Verfahren des fünften
Aspekts hergestellt wird.
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In
einem sechsten Aspekt schafft die Erfindung Antikörper, die
sich selektiv an die Polypeptide des sechsten Aspekts oder an Antigen
bindende Fragmente davon binden.
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In
einem siebten Aspekt schafft die Erfindung eine pharmazeutische
Zusammensetzung, die ein Polynukleotid des ersten oder zweiten Aspekts,
einen Vektor des dritten Aspekts, ein Polypeptid des sechsten Aspekts
und/oder einen Antikörper
des siebenten Aspekts und optional eine pharmazeutisch akzeptable
Trägersubstanz
aufweist.
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In
einem achten Aspekt schafft die Erfindung eine diagnostische Zusammenstellung,
die ein Polynukleotid des ersten oder zweiten Aspekts, einen Vektor
des dritten Aspekts, ein Polypeptid des sechsten Aspekts und/oder
einen Antikörper
des siebenten Aspekts und optional ein geeignetes Nachweismittel
aufweist.
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In
einem neunten Aspekt schafft die Erfindung ein In-vitro-Verfahren
zum Nachweis einer mit der Expression von GDF-11 in Verbindung stehenden
Muskelzellproliferationsstörung,
das die Kontaktierung eines Antikörpers des siebten Aspekts mit
einer Probe eines Untersuchungsobjekts, das im Verdacht steht, eine
mit GDF-11 in Verbindung stehende Funktionsstörung zu haben, sowie den Nachweis
der Bindung des Antikörpers
umfasst.
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In
einem zehnten Aspekt schafft die Erfindung die Verwendung eines
Antikörpers
des siebten Aspekts für
die Bereitung einer diagnostischen Zusammenstellung zum Nachweis
einer Muskelzellproliferationsstörung,
die in Verbindung mit der Expression von GDF-11 steht
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In
einem elften Aspekt schafft die Erfindung die Verwendung eines Antikörpers des
siebten Aspekts oder eines Polynukleotids des ersten oder zweiten
Aspekts, der bzw. das die GDF-11- Aktivität unterdrückt, zur Bereitung einer pharmazeutischen
Zusammenstellung zur Behandlung einer Muskelzellproliferationsstörung, die
mit der Expression von GDF-11 in Verbindung steht.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt das Nukleotid und die vorhergesagten
Aminosäuresequenzen
des murinen GDF-11 (1) und vom Menschen
(2). Die mutmaßlichen proteolytischen Verarbeitungsstellen
sind durch die schattierten Kästchen
dargestellt. In der Humansequenz wird das potentielle N-gebundene
Glykolysierungssignal durch das offene Kästchen dargestellt, das Konsens-Polyadenylierungssignal
ist unterstrichen, der Poly-A-Anhang ist nicht gezeigt.
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2 zeigt Northern Blots von RNA aus dem
Gewebe von Erwachsenen (2a) oder
fötalem
und neonatalem Gewebe (2b), das mit einer murinen GDF-11-Sonde
untersucht wurde.
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3 zeigt
Aminosäure-homologien
zwischen verschiedenen Mitgliedern der TGF-β-Superfamilie. Die Nummern stellen die
prozentuale Aminosäure-Identitäten zwischen
jedem Paar dar, berechnet vom ersten konservierten Cystein bis zum
C-Terminus. Die Kästchen
stellen Homologien zwischen den hochgradig verwandten Mitgliedern
innerhalb bestimmter Untergruppen dar.
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4 zeigt
eine Anordnung der vorhergesagten Aminosäuresequenzen des menschlichen
GDF-11 (oberste Reihen) mit dem menschlichen GDF-8 (untere Reihen).
Die vertikale Linien zeigen Übereinstimmungen
an. Die Punkte stellen Lücken
dar, die eingefügt
wurden, um die Anordnung zu maximieren. Die Nummern bezeichnen die
Aminosäurepositionen
in Bezug auf den N-Terminus. Die mutmaßlichen proteolytischen Verarbeitungsstellen
werden durch die offenen Kästchen
dargestellt. Die konservierten Cystein-Reste im C-Terminus-Bereich
werden durch die schattierten Kästchen
dargestellt.
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5 zeigt
die Expression von GDF-11 in Säugetierzellen.
Das aufbereitete Medium aus Ovarialzellen des chinesischen Hamsters,
die mit einem, in einen MSXND-Expressionsvektor entweder in Gegensinn-Orientierung
(Bahn 1) oder in Sinn-Richtung (Bahn 2) geklonten, hybriden GDF-8/GDF-11-Gen
(siehe Text) transfektiert wurden, wurde dialysiert, lypophylisiert
und einer Western-Analyse unterzogen, bei der Antikörper, die gegen
den C-Terminus-Teil des GDF-8-Proteins gerichtet wurden, verwendet
wurden. Die Pfeile rechts geben die mutmaßlichen unverarbeiteten (Pro-GDF-8/GDF-11)
oder verarbeiteten GDF-11-Proteine an. Die Nummerierungen links
geben die Mobilitäten
der Molekulargewichtsstandards an.
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6 zeigt
die Chromosomkartierung des menschlichen GDF-11. Von somatischen
Zelllinien von Menschen/Nagetieren bereitete DNA-Proben wurden einer
Polymerase-Kettenreaktion
unterzogen, auf Agarose-Gel elektrophoresiert, geblottet und untersucht.
Das in jeder der hybriden Zelllinien enthaltene menschliche Chromosom
wurde im oberen Bereich der ersten 24 Bahnen (1–22, X und Y) identifiziert.
In den mit CHO-, M- und H bezeichneten Bahnen war die Ausgangs-DNA-Matrize
jeweils von Hamster, Maus bzw. von humanen Quellen stammende gesamte
genomische DNA. In der als B1 gekennzeichneten Bahn wurden keine
DNA-Matrizen verwendet. Die Zahlen links geben die Mobilitäten der
DNA-Standards an.
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7 zeigt die FISH-Lokalisierung des GDF-11.
Von peripheren Blutlymphozyten abgeleitete Metaphase-Chromosomen
wurden mit einer Digoxigenin-markierten menschlichen GDF-11-Sonde
(a) oder einer Mischung aus humanem GDF-11-Genom und spezifischem
Chromosom 12-Zentromer-Sonden (b) hybridisiert, und wie im Text
beschrieben analysiert. Eine schematische Darstellung der Lage von
GDF-11 in Position 12g13 ist im Feld (c) gezeigt.
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8 zeigt das Nukleotid und die deduzierte
Aminosäurensequenz
von murinem GDF-8.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung schafft einen Wachstums- und Differenzierungsfaktor
GDF-11 und eine
Polynukleotidsequenz zur Kodierung des GDF-11. Der GDF-11 wird in
höchsten
Konzentrationen in Muskeln, Gehirn, Uterus, Milz und Thymus und
in geringeren Konzentrationen in anderen Geweben exprimiert. Eine
zellproliferative oder immunologische Störung muskulären Ursprungs, die mit einer
GDF-11-Expression oder -Funktion in Verbindung steht, kann festgestellt
werden. Eine zellproliferative und immunologische Störung kann
durch Verwendung eines Mittels, welches die GDF-11-Aktivität unterdrückt oder
verstärkt,
behandelt werden.
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Die
TGF-β-Superfamilie
besteht aus multifunktionalen Polypeptiden, welche die Proliferation,
Differenzierung und andere Funktionen in vielen Zellarten kontrollieren.
Viele der Peptide üben
eine sowohl positiv als auch negativ regulierende Wirkung auf andere
Peptidwachstumsfaktoren aus. Die strukturelle Homologie zwischen
dem GDF-11-Protein der vorliegenden Erfindung und den Mitgliedern
der TGF-β-Familie
zeigt, dass GDF-11 ein neues Mitglied der Familie von Wachstums-
und Differenzierungsfaktoren ist. Basierend auf den bekannten Aktivitäten vieler
anderer Mitglieder kann erwartet werden, dass auch GDF-11 biologische
Aktivitäten
besitzt, die ihn als ein diagnostisches und therapeutisches Reagens
nützlich
machen.
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Bestimmte
Mitglieder dieser Superfamilie haben Expressionsmuster oder besitzen
Aktivitäten,
die sich auf die Funktion des Nervensystems beziehen. Beispielsweise
wurde bei einem Mitglied, nämlich
GDNF, nachgewiesen, ein potenter neurotropher Faktor zu sein, der
das Überleben
dopaminerger Neuronen fördern
kann (Lin, et al, Science, 260: 1130). Ein weiteres Familien-Mitglied,
nämlich
Dorsalin-1, ist in der Lage, die Differenzierung neuraler Kammzellen
zu befördern
(Basler, et al, Cell, 73: 687, 1993). Es wurde gezeigt, dass die Inhibine
und Aktivine im Gehirn exprimiert werden (Meunier, et al., Proc.
Nat'l. Acad. Sci.,
USA, 85: 247, 1988; Sawchenko, et al., Nature, 334: 615, 1988),
und es wurde gezeigt, dass Aktivin in der Lage ist, als Nervenzellen-Überlebensmolekül zu funktionieren
(Schubert, et al., Nature, 344: 868, 1990). Ein weiteres Familien-Mitglied,
nämlich
GDF-1, ist in seinem Expressionsmuster spezifisch für das Nervensystem
(Lee, Proc. Nat'l. Acad.
Sci., USA, 88: 4250, 1991) und bestimmte andere Mitglieder, wie
Vgr-1 (Lyons, et al, Proc. Nat'l.
Acad. Sci., USA, 86: 4554, 1989; Jones, et al., Development, 111:
581, 1991), OP-1 (Ozkaynak, et al., J. Biol. Chem., 267: 25220,
1992) und BMP-4 (Jones, et al., Development, 111: 531, 1991) sind
ebenfalls dafür
bekannt, dass sie im Nervensystem exprimiert werden. Die Expression
von GDF-11 im Gehirn und Muskel lässt vermuten, dass auch GDF-11 über Aktivitäten verfügt, die
mit der Funktion des Nervensystems in Zusammenhang stehen. Insbesondere
ist beispielsweise bekannt, dass der Skelettmuskel einen Faktor
oder Faktoren erzeugt, die das Überleben
von Motorneuronen fördern
(Brown, Trends Neurosci., 7: 10, 1984). Die bekannten neurotrophen
Aktivitäten
anderer Mitglieder dieser Familie und die Expression von GDF-11
im Muskel lassen vermuten, dass eine Aktivität von GDF-11 als ein trophischer
Faktor für
Motorneuronen fungiert; tatsächlich
ist GDF-11 eng mit GDF-8 verwandt, das in seinem Expressionsmuster
praktisch muskelspezifisch ist. Alternativ könnte GDF-11 neurotrophe Aktivitäten für andere
neuronale Populationen haben. Daher könnte es für GDF-11 in vitro und in vivo
Anwendungen in der Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen, wie
amyotropher Lateralsklerose, oder bei der Bewahrung von Zell- oder
Gewebekulturen prior zu Transplantationen geben.
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GDF-11
könnte
ebenfalls bei der Behandlung von Krankheitsprozessen mit Muskelbeteiligung
zur Anwendung kommen, wie beispielsweise bei muskeldegenerativen
Erkrankungen oder bei Gewebereparatur aufgrund eines Traumas. In
dieser Hinsicht sind viele andere Mitglieder der TGF-β-Familie
auch wichtige Vermittler bei der Gewebereparatur. Es wurde nachgewiesen,
dass TGF-β einen
deutlichen Einfluss auf die Bildung von Kollagen hat und eine erstaunliche
angiogene Reaktion bei der neugeborenen Maus bewirkt (Roberts, et al.,
Proc, Natl. Acad. Sci. USA 83: 4167, 1986). Ebenfalls konnte nachgewiesen
werden, dass TGF-β die
Differenzierung von Myoblasten in Kultur hemmt (Massague, et al.,
Proc. Natl Acad. Sci., USA, 83: 8206, 1986). Da überdies Myoblastzellen in der
Gentherapie als Transportmittel zur Abgabe von Genen an Muskeln
verwenden werden können,
könnten
die Eigenschaften des GDF-11 ausgenutzt werden, um Zellen prior
zu Transplantation am Leben zu erhalten oder um die Effizienz des
Fusionsprozesses zu verbessern.
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GDF-11
könnte
auch Anwendung in der Behandlung von Immunstörungen finden. Insbesondere
konnte nachgewiesen werden, dass TGF-β über ein breites Spektrum an
immunregulierenden Aktivitäten
verfügt, einschließlich einer
wirksamen unterdrückenden
Wirkung auf die Proliferation und Funktion von B- und T-Zellen (für Review
siehe Palladino, et al., Ann. N. Y. Acad. Sci., 593: 181, 1990).
Die Expression von GDF-11 in Milz und Thymus lässt vermuten, dass GDF-11 über ähnliche
Aktivitäten
verfügt
und daher als ein entzündungshemmendes
Agens oder als eine Behandlung von Störungen, die mit einer anormalen
Proliferation oder Funktion von Lymphozyten in Zusammenhang stehen,
verwendet werden können.
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Der
hier verwendete Ausdruck "im
Wesentlichen rein" bezieht
sich auf GDF-11, das im Wesentlichen frei von anderen Proteinen,
Lipiden, Kohlehydraten oder anderen Materialien ist, mit denen es
naturgemäß verbunden
ist. Fachleute können
GDF-11 mit Hilfe von Standardverfahren zur Proteinreinigung reinigen.
Im Wesentlichen reine Polypeptide werden eine einzige Hauptbande
auf einem nicht reduzierenden Polyacrylamid-Gel ergeben. Die Reinheit
vom GDF-11-Polypeptid
lässt sich
auch mittels aminoterminaler Aminosäuresequenzanalyse bestimmen.
GDF-11-Polypeptid enthält
auch funktionelle Fragmente des Polypeptids, solange die Aktivität von GDF-11
erhalten bleibt. Kleinere Peptide können die biologische Aktivität von GDF-11
enthalten.
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Die
Erfindung schafft Polynukleotide, die das GDF-11-Protein kodieren.
Diese Polynukleotide enthalten DNA, cDNA und RNA Sequenzen, die
GDF-11 kodieren. Es wird verstanden, dass alle Polynukleotide, die alle
GDF-11 kodieren, ebenfalls hierin enthalten sind, solange sie ein
Polypeptid mit GDF-11-Aktivität
kodieren. Solche Polynukleotide beinhalten natürlich vorkommende, synthetische
und absichtlich manipulierte Polynukleotide. GDF-11-Polynukleotide beispielsweise lassen
sich einer ortsgerichteten Mutagenese unterziehen. Die polynukleotide
Sequenz von GDF-11 beinhaltet auch Gegensinn-Sequenzen. Die Polynukleotide
der Erfindung beinhalten Sequenzen, die infolge des genetischen
Codes degeneriert sind. Es existieren 20 natürliche Aminosäuren, von
denen die meisten durch mehr als ein Kodon definiert sind. Aus diesem
Grund werden alle degenerierten Nukleotidsequenzen in die Erfindung
einbezogen, solange die durch die Nukleotidsequenz kodierte Aminosäuresequenz
des GDF-11-Polypeptids
in ihrer Funktion unverändert
ist.
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Speziell
offengelegt wird hierin eine DNA-Sequenz, die das humane GDF-11-Gen
enthält.
Die Sequenz enthält
einen offenen Leserahmen, der ein Polypeptid über eine Länge von 407 Aminosäuren kodiert. Die
Sequenz enthält
eine mutmaßliche
proteolytische RXXR-Spaltungsstelle
bei den Aminosäuren
295–298. Eine
Spaltung des Präkursors
an dieser Stelle würde
ein aktives C-terminales Fragment mit einer Länge von 109 Aminosäuren mit
einem vorhergesagten Molekulargewicht von ca. 12.500 kD erzeugen.
Die menschliche GDF-11-Nukleotidsequenz
ist vorzugsweise SEQ ID Nr: 1. Außerdem wird hierin eine partielle
murine genomische Sequenz offenbar. (siehe SEQ ID Nr: 3).
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Das
Polynukleotid, welches GDF-11 kodiert, schließt SEQ ID Nr.: 1 sowie zu SEQ
ID Nr.: 1 komplementäre
Nukleinsäuresequenzen
ein. Eine komplementäre
Sequenz kann ein Gegensinn-Nukleotid beinhalten. Wenn die Sequenz
RNA ist, werden die Deoxynukleotide A, G, C und T von SEQ ID Nr.:
1 durch die Ribonukleotide A, G, C bzw. U ersetzt. Fragmente der
oben beschrieben Nukleinsäuresequenzen,
die mindestens 15 Basen lang sind, genügen, um das Fragment selektiv
zur DNA, die das Protein von SEQ ID Nr.: 2 kodiert unter physiologischen
Bedingungen zu hybridisieren.
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Der
C-terminale Bereich von GDF-11, der der mutmaßlichen proteolytischen Verarbeitungsstelle
folgt, zeigt eine signifikante Homologie zu den bekannten Mitgliedern
der TGF-β-Superfamilie. Die
GDF-11-Sequenz enthält
die meisten der Reste, die in anderen Familienmitgliedern in hohem
Maße konserviert
sind (siehe 1). Wie die TGF-βs und die
Inhibin βs
enthalten auch die GDF-11 ein zusätzliches Paar Cysteinreste
in Ergänzung
zu den sieben Cysteinen, die in praktisch allen anderen Familienmitgliedern
gefunden wurden. Unter den bekannten Familienmitgliedern ist GDF-11
zu GDF-8 am meisten homolog (92% Sequenzidentität)(siehe 3).
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Geringfügige Modifikationen
der rekombinanten primären
GDF-11-Aminosäuresequenz
können
zur Entstehung von Proteinen führen,
die verglichen mit dem hierin beschriebenen GDF-11-Polypeptid im
Wesentlichen äquivalente
Aktivitäten
aufweisen. Derartige Modifikationen können beabsichtigt, wie beispielsweise durch
ortsgerichtete Mutagenese, oder spontan sein.
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Alle
Polypeptide, die durch diese Modifikationen entstehen, werden hierin
eingeschlossen, solange die biologische Aktivität von GDF-11 noch besteht.
Weiterhin kann auch das Entfernen einer oder mehrerer Aminosäuren zu
einer Modifikation der Struktur des resultierenden Moleküls führen, ohne
dass dabei seine biologische Aktivität signifikant geändert wird.
Dies kann zur Entwicklung eines kleineren aktiven Moleküls führen, das
einen breiteren Nutzen haben würde.
So können
beispielsweise amino- oder carboxyterminale Aminosäuren, die
nicht für
die biologische Aktivität
von GDF-11 erforderlich sind, entfernt werden.
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Die
Nukleotidsequenz, die das GDF-11-Polypeptid der Erfindung kodiert,
schließt
die offengelegte Sequenz und konservative Variationen davon ein.
Die hierin gebrauchte Bezeichnung "konservative Variation" bezeichnet die Substitution
eines Aminosäurerests
durch einen anderen, biologisch ähnlichen
Rest. Beispiele für konservative
Variationen schließen
die Substitution eines hydrophoben Rests wie Isoleucin, Valin, Leucin
oder Methionin gegeneinander oder die Substitution eines polaren
Rests durch einen anderen, wie die Substitution von Anginin durch
Lysin, Glutamin- durch Asparaginsäure oder Glutamin durch Asparagin
und dergleichen. Die Bezeichnung "konservative Variation" beinhaltet auch
die Verwendung einer substituierten Aminosäure anstelle einer unsubstituierten
parentalen Aminosäure,
vorausgesetzt, dass Antikörper,
die zu den substituierten Polypeptide gezüchtet wurden, ebenfalls mit
den unsubstituierten Polypeptiden immunreagieren.
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DNA-Sequenzen
der Erfindung können
durch mehrere Verfahren erhalten werden. Zum Beispiel lässt sich
die DNA mit Hilfe von Hybridisierungsverfahren isolieren, die in
Fachkreisen gut bekannt sind. Zu diesen gehören, ohne darauf beschränkt zu sein:
1) Hybridisierung von genomischen oder cDNA-Bibliotheken mit Sonden
zur Detektion homologer Nukleotidsequenzen, 2) Polymerase-Kettenreaktion
(PCR) an genomischer DNA oder cDNA unter Verwendung von Primern,
die in der Lage sind, sich an die interessierende DNA-Sequenz anzulagern,
und 3) Antikörper-Durchsuchung
von Expressionsbibliotheken, um geklonte DNA-Fragmente mit gemeinsamen
strukturellen Merkmalen zu detektieren.
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Das
GDF-11-Polynukleotid der Erfindung wird vorzugsweise von einem Säugetierorganismus
gewonnen, am bevorzugtesten von einer Maus, einer Ratte oder einem
Menschen. Screening-Verfahren, die auf Nukleinsäurehybridisierung beruhen,
ermöglichen
es, eine beliebige Gensequenz eines beliebigen Organismus zu isolieren,
vorausgesetzt, dass die entsprechende Sonde verfügbar ist.
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Oligonukleotidsonden,
die einem Teil der Sequenz entsprechen, die das betreffende Protein
kodiert, lassen sich chemisch synthetisieren. Dazu müssen kurze
Oligopeptid-Abschnitte der Aminosäuresequenz bekannt sein. Die
DNA-Sequenz, die das Protein kodiert, lässt sich aus dem genetischen
Code ableiten, wobei die Degeneration des Codes jedoch berücksichtigt
werden muss. Es ist möglich,
eine gemischte Additionsreaktion durchzuführen, wenn die Sequenz degeneriert
ist. Dies schließt
ein heterogenes Gemisch denaturierter Doppelstrang-DNA ein. Für ein solches
Screening ist die Hybridisierung vorzugsweise entweder an einer
Einzelstrang-DNA oder einer denaturierten Doppelstrang-DNA durchzuführen. Die
Hybridisierung erweist sich als besonders nützlich bei der Ermittlung von
cDNA-Klonen, die von Quellen abgeleitet sind, wel che eine äußerst niedrige
Menge an mRNA Sequenzen, in Bezug auf das betreffende Polypeptid,
aufweisen. Anders gesagt, durch die Verwendung stringenter Hybridisierungsbedingungen,
um unspezifische Bindungen zu vermeiden, ist es, zum Beispiel, möglich, die
autoradiographische Visualisierung eines spezifischen cDNA-Klons
durch die Hybridisierung der Ziel-DNA an diese Einzelsonde in der
Mischung, die ihr vollständiges
Komplement ist, zuzulassen (Wallace, et al., Nuc. Acid Res., 9:
879, 1981; Maniatis, et al., Molecular Cloning: A Laboratory Manual,
Cold Spring Harbor, N.Y. 1989).
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Die
Entwicklung spezifischer DNA-Sequenzen, die GDF-11 kodieren, kann
außerdem
erhalten werden durch: 1) Isolierung von Doppelstrang-DNA-Sequenzen
aus der genomischen DNA; 2) chemische Herstellung einer DNA-Sequenz
zur Schaffung der erforderlichen Kodons für das betreffende Polypeptid
und 3) In-vitro-Synthese einer Doppelstrang-DNA-Sequenz durch umgekehrte
Transkription einer, aus einer eukaryotischen Spenderzelle isolierten,
mRNA. Im letzteren Fall wird schließlich eine zur mRNA komplementäre Doppelstrang-DNA
gebildet, die allgemein als cDNA bezeichnet wird.
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Von
den drei oben genannten Verfahren zur Entwicklung bestimmter DNA-Sequenzen
zur Verwendung in rekombinanten Verfahren ist die Isolierung genomischer
DNA-Isolate am wenigsten gebräuchlich.
Dies trifft besonders zu, wenn es wünschenswert ist, die mikrobielle
Expression von Säugetier-Polypeptiden
wegen des Vorhandenseins von Intronen zu erlangen.
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Die
Synthese von DNA-Sequenzen ist oft das bevorzugte Verfahren, wenn
die gesamte Sequenz der Aminosäurereste
des gewünschten
Polypeptidprodukts bekannt ist. Ist die gesamte Sequenz der Aminosäurereste
des gewünschten
Polypeptids nicht bekannt, so ist die direkte Synthese von DNA-Sequenzen
nicht möglich,
und das bevorzugte Verfahren ist die Synthese von cDNA Sequenzen.
Zu den Standardverfahren zur Isolierung der interessierenden cDNA-Sequenzen zählt auch
die Bildung von Plasmid- oder Phagen-tragenden cDNA-Bibliotheken,
die von reverser Transkription von mRNA abgeleitet sind, die in
Spenderzellen mit hohem genetischem Expressionsniveau reichlich
vorhanden ist. In Kombination mit der Polymerase-Kettenreaktion lassen sich mit diesem
Verfahren auch seltene Expressionsprodukte klonen. In diesen Fällen, wo
signifikante Teile der Aminosäuresequenz
des Polypeptids bekannt sind, kann die Erzeugung von markierten
Einzel- oder Doppelstrang-DNA- oder RNA-Sondensequenzen, die mutmaßliche in
der Ziel-DNA vorhandene Sequenz duplizieren, in DNA/DNA-Hybridisierungsverfahren
angewendet werden, die an geklonten, zu Einzelstrang-Formen denaturierten
Kopien der cDNA durchgeführt
werden. (Jay. et al., Nucl. Acid Res., 11: 2325, 1983).
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Eine
cDNA-Expressionsbibliothek, wie zum Beispiel Lambda gt11, kann unter
Verwen dung von Antikörpern,
die für
GDF-11 spezifisch sind, indirekt auf GDF-11-Peptide, die mindestens
ein Epitop besitzen, gescreent werden. Solche Antikörper können entweder
polyklonal oder monoklonal abgeleitet sein und zum Nachweisen eines
Expressionsprodukts, das das Vorhandensein von GDF-11 cDNA anzeigt,
verwendet werden.
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DNA-Sequenzen,
die GDF-11 kodieren, lassen sich in vitro durch DNA-Transfer in
eine geeignete Wirtszelle exprimieren. "Wirtszellen" sind Zellen, in denen ein Vektor vermehrt
und dessen DNA exprimiert werden kann. Der Begriff umfasst auch
alle Nachkommenschaft der betreffenden Wirtszelle. Es wird davon
ausgegangen, dass nicht alle Nachkommen identisch mit der Elternzelle
sein können,
da es während
der Replikation zu Mutationen kommen kann. Dennoch wird in den Begriff „Wirtszelle" auch eine solche
Nachkommenschaft eingeschlossen. Verfahren zum stabilen Transfer
in dem Sinne, dass die fremde DNA dauerhaft in der Wirtszelle erhalten
bleibt, sind in Fachkreisen bekannt.
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In
der vorliegenden Erfindung kann die GDF-11-Polynukleotidsequenz
in einen rekombinanten Expressionsvektor eingefügt werden Der Begriff „rekombinanter
Expressionsvektor" bezieht
sich auf ein Plasmid, einen Virus oder eine andere, in Fachkreisen
bekannte Trägersubstanz,
die mittels Einfügung
oder Integration der GDF-11-Gensequenzen manipuliert wurde. Solche
Expressionsvektoren enthalten eine Promotersequenz, welche die effiziente
Transkription der eingefügten
genetischen Sequenz des Wirts erleichtert. Der Expressionsvektor
besitzt üblicherweise
einen Replikationsursprung, einen Promoter sowie bestimmte Gene,
die die phänotypische
Selektion der transformierten Zellen ermöglichen. Zu den Vektoren, die
für den
Gebrauch in der vorliegenden Erfindung geeignet sind, gehören, ohne
jedoch darauf beschränkt
zu sein, der T7-basierte Expressionsvektor zur Expression in Bakterien
(Rosenberg, et al., Gene, 56: 125, 1987), der pMSXND-Expressionsvektor
zur Expression in Säugetierzellen
(Lee und Nathans, J. Biol. Chem., 263: 3521, 1988) und vom Baculovirus
abgeleitete Vektoren zur Expression in Insektenzellen. Das DNA-Segment
kann in einem Vektor vorhanden sein, der operabel mit den Regulationselementen,
zum Beispiel einem Promoter, verbunden ist (d.h. T7, Metallothionein
I oder Polyhedrin Promoter).
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Polynukleotide
Sequenzen, die GDF-11 kodieren, können entweder in Prokaryoten
oder in Eukaryoten exprimiert werden. Wirte können mikrobielle, Hefe-, Insekten-
und Säugetierorganismen
bereithalten. Verfahren zur Expression von DNA-Sequenzen, die eukaryotische
oder virale Sequenzen in Prokaryoten aufweisen, sind in Fachkreisen
gut bekannt. Biologisch funktionelle virale und plasmidische DNA-Vektoren,
die zur Expression und Replikation in einem Wirt fähig sind,
sind in Fachkreisen bekannt. Solche Vektoren werden verwendet, um DNA-Sequenzen
der Erfindung zu inkorporieren. Der reife C-terminale Bereich des
GDF-11 wird am besten von einem DNA-Klon exprimiert, der die gesamte
Codierungsequenz des GDF-11 enthält.
Alternativ lässt
sich der C-terminale Bereich des GDF-11 als ein Fusionsprotein mit
der Proregion eines anderen Mitglieds der TGF-β-Familie exprimieren oder mit
einer anderen Proregion coexprimieren (siehe z.B.: Hammonds, et
al., Molec. Endocrin. 5: 149, 1991; Gray, A., und Mason, A., Science,
247: 1328, 1990).
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Die
Transformation einer Wirtszelle mit rekombinanter DNA lässt sich
mittels konventioneller Verfahren durchführen, wie sie in Fachkreisen
gut bekannt sind. Ist der Wirt prokaryotisch, wie z.B. E. coli,
lassen sich kompetente Zellen, die in der Lage sind, DNA aufzunehmen,
aus Zellen bilden, die nach der exponentiellen Wachstumsphase geerntet
und im Anschluß mittels
CaCl2-Verfahren, das in Fachkreisen gut
bekannt ist, behandelt werden. Alternativ können MgCl2 oder
RbCl angewandt werden. Falls gewünscht,
kann die Transformation auch nach der Bildung eines Protoplasten
von der Wirtszelle vorgenommen werden.
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Ist
der Wirt ein Eukaryot, können
Verfahren zur DNA-Transfektion, wie Kalziumphosphat Co-Präzipitationen,
konventionelle mechanische Verfahren, wie Mikroinjektion, Elektroporation,
Einfügung
eines in Liposome eingeschlossenen Plasmids oder Virusvektoren verwendet
werden. Eukaryotische Zellen lassen sich auch mit DNA-Sequenzen,
die GDF-11 der Erfindung kodieren, und einem zweiten, fremden DNA-Molekül, das einen
selektierbaren Phänotyp,
wie z.B. das Herpes-Simplex-Virus-Thymidin-Kinase-Gen kodiert, co-transformieren.
Als weiteres Verfahren kann ein eukaryotischer Virusvektor, wie
z.B. das Simian-Virus 40 (SV40) oder das Bovine Papilloma-Virus
verwendet werden, um vorübergehend
eukaryotische Zellen zu infizieren oder zu transformieren und um
das Protein zu exprimieren (siehe z.B.: Eukaryotic Viral Vectors,
Cold Spring Harbor Laboratory, Gluzman Hrsg., 1982).
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Die
Isolierung und Reinigung durch die Erfindung geschaffener mikrobiell
exprimierter Polypeptide oder Fragmente davon, können mit konventionellen Mitteln
einschließlich
präparativer
Chromatografie und immunologischer Separation unter Einbeziehung
monoklonaler oder polyklonaler Antikörper vorge-nommen werden.
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Die
GDF-11-Polypeptide der Erfindung können auch verwendet werden,
um Antikörper
zu produzieren, die immunoreaktiv sind oder an Epitope der GDF-11-Polypeptide
binden. Antikörper,
die im Wesentlichen aus vereinigten monoklonalen Antikörpern mit
verschiedenen epitopischen Spezifitäten bestehen, sowie deutlich
monoklonale Antikörperpräparate werden
geschaffen. Monoklonale Antikörper
werden mittels in Fachkreisen gut bekannter Verfahren aus Antigen,
das Fragmente des Proteins enthält,
erhalten (Köhler,
et al., Nature, 256: 495, 1975; Current Protocols in Molecular Biology,
Ausubel, et al., Hrsg., 1989).
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Der
in dieser Erfindung verwendete Begriff "Antikörper" schließt intakte Moleküle sowie
Fragmente davon, wie z.B. Fab, F(ab')2 und Fv ein,
die in der Lage sind, die epitopische Determinante zu binden. Solche Antikörperfragmente
bewahren die Fähigkeit,
sich selektiv an ihr Antigen oder ihren Rezeptor zu binden und sind
wie folgt definiert:
- (1) Fab, das Fragment,
das ein monovalentes, antigenbindendes Fragment eines Antikörpermoleküls enthält, lässt sich
durch Verdauung des ganzen Antikörpers
mit dem Enzyms Papain bilden und ergibt eine intakte leichte Kette
sowie eine Portion einer schweren Kette.
- (2) Fab' – Das Fragment
eines Antikörpermoleküls kann
durch Behandlung des ganzen Antikörpers mit Pepsin behandelt
mit anschließender
Reduktion erhalten werden. Es wird eine leichte Kette sowie eine
Portion einer schweren Kette gewonnen; pro Antikörpermolekül lassen sich zwei Fab'-Fragmente gewinnen.
- (3) (Fab')2 – Das
Fragment des Antikörpers
lässt sich
durch Behandlung des ganzen Antikörper mit dem Enzym Pepsin ohne
anschließende
Reduktion gewinnen; (Fab')2 ist ein Dimer von zwei Fab'-Fragmenten, die
von zwei Disulfidbindungen zusammengehalten werden.
- (4) Fv ist als ein genmanipuliertes Fragment definiert, das
die variable Region der leichten Kette und die variable Region der
schweren Kette, exprimiert als zwei Ketten, enthält.
- (5) Einkettiger Antikörper
(„SCA"), definiert als
ein genmanipuliertes Molekül,
das die variable Region der leichten Kette und die variable Region
der schweren Kette enthält,
verbunden durch einen geeigneten Polypeptidverbinder als ein genetisch
verschmolzenes einkettiges Molekül.
-
Verfahren
zur Schaffung dieser Fragmente sind in Fachkreisen bekannt (siehe
z.B. Harlow und Lane, Antibodies: A Laboratory Manual, Cold Spring
Harbor Laboratory, New York (1888), durch Bezugnahme eingeschlossen).
Wie in dieser Erfindung verwendet, bezeichnet der Ausdruck "Epitop" jede antigene Determinante
auf einem Antigen, an das sich das Paratop eines Antikörpers bindet.
Die Epitop-Determinanten bestehen gewöhnlich aus chemisch aktiven
Oberflächenmolekülgruppierungen,
wie Aminosäuren
oder Zuckerseitenketten, und haben gewöhnlich sowohl spezifisch dreidimensionale
Strukturmerkmale als auch spezifische Ladungscharakteristiken.
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Antikörper, die
sich an das GDF-11-Polypeptid der Erfindung binden, können unter
Verwendung eines intakten Polypeptids oder von Fragmenten, die kleine
Peptide von Interesse als immunisierendes Antigen enthalten, hergestellt
werden. Das Polypeptid oder ein Peptid, das zur Immunisierung eines
Tieres verwendet wird, kann von translatierter cDNA oder chemischer Synthese
abgeleitet werden, die auch, falls gewünscht, an ein Trägerprotein
gebunden werden kann. Zu solchen gewöhnlich verwendeten Trägern, die
an das Peptid chemisch gekoppelt sind, gehören Hämocyanin der Schlüssellochnapfschnecke
(KLH), Thyroglobulin, Rinderserumalbumin (BSA) und Tetanus-Toxoid.
Das gekoppelte Peptid wird sodann verwendet, um das Tier (z.B. eine
Maus, eine Ratte oder ein Kaninchen) zu immunisieren.
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Falls
gewünscht,
können
polyklonale oder monoklonale Antikörper noch weiter gereinigt
werden, zum Beispiel durch Bindung an eine Matrix und Elution von
der Matrix, an die das Polypeptid oder ein Peptid, zu dem die Antikörper gezüchtet wurden,
gebunden ist. Fachleute werden verschiedene Verfahren kennen, die
in der Immunologie zur Reinigung und/oder Konzentration von sowohl
polyklonalen als auch monoklonalen Antikörpern gebräuchlich sind (siehe zum Beispiel
Coligan, et. al., Unit 9, Current Protocols in Immunology, Wiley Interscience,
1991, durch Bezugnahme eingeschlossen).
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Es
ist auch möglich,
die Antiidiotyp-Technik zu verwenden, um monoklonale Antikörper zu
produzieren, die ein Epitope nachahmen. Zum Beispiel wird ein zu
einem ersten monoklonalen Antikörper
gemachter antiidiotypischer monoklonaler Antikörper eine bindende Domäne in der
hypervariablen Region haben, die die "Abbildung" des durch den ersten monoklonalen Antikörper gebundenen
Epitops ist.
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Der
Begriff "zellproliferative
Störung" bezeichnet sowohl
bösartige
als auch nicht-bösartige
Zellpopulationen, die sich oft vom umgebenden Gewebe sowohl morphologisch
als auch genotypisch zu unterscheiden scheinen. Bösartige
Zellen (d.h. Krebs) entwickeln sich im Ergebnis eines mehrstufigen
Prozesses. Das GDF-11-Polynukleotid, das ein Gegensinn-Molekül ist, ist
für die
Behandlung bösartiger
Erkrankungen der verschiedenen Organsysteme, besonders zum Beispiel
Zellen in Muskel, Uterus, Milz, Thymus oder Nervengewebe, nützlich.
Im Wesentlichen kann jede Störung,
die ätiologisch
mit einer geänderten
GDF-11 Expression verbunden ist, kann für eine Behandlung mit einem
GDF-11 unterdrückenden
Reagenz empfänglich
betrachtet werden. Eine solche Störung ist zum Beispiel eine
bösartige
zellproliferative Störung.
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Die
Erfindung schafft ein In-vitro-Verfahren für den Nachweis einer zellproliferativen
Störung
von Muskelzellen. Das Verfahren weist die Kontaktierung eines Anti-GDF-11-Antikörpers mit
einer Zelle, die verdächtigt wird,
eine Störung
im Zusammenhang mit GDF-11 zu haben, und den Nachweis der Bindung
an den Antikörper auf.
Der GDF-11-reaktive Antikörper
ist mit einer Verbindung markiert, die den Nachweis der Bindung
an GDF-11 ermöglicht.
Für die
Zwecke der Erfindung kann ein für
GDF-11-Polypeptid spezifischer Antikörper verwendet werden, um das
Niveau von GDF-11 in biologischen Flüssigkeiten und Geweben festzustellen.
Jede Probe, die eine nachweisbare Menge an Antigen enthält, lässt sich
verwenden. Das Niveau von GDF-11 in der verdächtigen Zelle lässt sich
mit dem Niveau in einer normalen Zelle vergleichen um zu bestimmen,
ob das Untersuchungsobjekt eine mit GDF-11 in Zusammenhang stehende
zellproliferative Störung
hat. Vorzugsweise ist das Untersuchungsobjekt menschlich.
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Die
Antikörper
der Erfindung können
in jedem Untersuchungsobjekt verwendet werden, in dem es wünschenswert
ist, in vitro oder in vivo Immundiagnose oder Immuntherapie zu verabreichen.
Die Antikörper der
Erfindung sind für
die Verwendung zum Beispiel in Immunassays geeignet, in denen sie
in flüssiger
Phase oder an einen Fest-Phasenträger gebunden genutzt werden
können.
Zusätzlich
können
die Antikörper
in diesen Immunassays auf verschiedene Weisen nachweisbar markiert
sein. Beispiele für
Arten von Immunassays, die Antikörpern
der Erfindung nutzen können,
sind kompetitive und nicht-kompetitive Immunassays in entweder einem
direkten oder indirekten Format. Beispiele für solche Immunassays sind das
Radioimmunassay (RIA) und das Sandwich- (immunometrische) Assay.
Der Nachweis der Antigene unter Verwendung der Antikörper der
Erfindung lässt
sich unter der Nutzung von Immunassays führen, die in einem Vorwärts-, Rückwärts oder
Simultanmodus durchgeführt
werden, einschließlich
immun-histochemische Tests an physiologischen Proben. Fachleute
kennen andere Immunassay-Formate oder können solche leicht ohne übermäßiges Experimentieren
herausfinden.
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Die
Antikörper
der Erfindung können
an viele verschiedene Träger
gebunden und verwendet werden, um die Anwesenheit eines Antigens
festzustellen, das das Polypeptid der Erfindung aufweist. Beispiele
für bekannte
Träger
sind Glas, Polystyrol, Polypropylen, Polyethylen, Dextran, Nylon,
Amylasen, natürliche
und modifizierte Zellulosen, Polyacrylamide, Agarosen und Magnetit.
Die Art des Trägers
kann für
die Zwecke der Erfindung entweder löslich oder unlöslich sein.
Fachleute werden andere geeignete Trägern für die Bindung von Antikörpern kennen
oder in der Lage sein, solche mit Hilfe routinemäßigen Experimentierens zu ermitteln.
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Es
gibt viele verschiedene Markerstoffe und Markierungsverfahren, die
einem Fachmann normalerweise bekannt sind. Beispiele für die Arten
von Markerstoffen, die in der vorliegenden Erfindung verwendet werden
können,
sind Enzyme, Radioisotope, fluoreszierende Verbindungen, kolloidale
Metalle, chemolumineszente Verbindungen. phosphoreszierende Verbindungen
und biolumineszente Verbindungen. Fachleute werden andere geeignete
Markerstoffe für
das Binden an Antikörper
kennen oder in der Lage sein, solche mit Hilfe routinemäßigen Experimentierens
zu ermitteln.
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Eine
andere Technik, die auch größere Empfindlichkeit
ergeben kann, besteht darin, die Antikörper an Haptenen niedrigen
Molekulargewichts zu kuppeln. Diese Haptene lassen sich dann spezifisch
mittels einer zweiten Reaktion nachweisen. Zum Beispiel ist es üblich, solche
Haptene wie Biotin zu verwenden, das mit Avidin oder Dinitrophenyl,
Puridoxal und Fluoreszein reagiert, die mit bestimmten Antihapten-Antikörpern reagieren
können.
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Bei
der Nutzung der monoklonalen Antikörper der Erfindung für den In-vivo-Nachweis
von Antigen wird der nachweisbar markierte Antikörper in einer Dosis gegeben,
die diagnostisch wirksam ist. Der Ausdruck "diagnostisch wirksam" bedeutet, dass der nachweisbar markierte
monoklonale Antikörper
in einer ausreichenden Menge verabreicht wird, um den Nachweis der
Stelle zu ermöglichen,
die das Antigen hat, welches ein Polypeptid der Erfindung aufweist,
für die
die monoklonalen Antikörper
spezifisch sind.
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Die
Konzentration der verabreichten, nachweisbar markierten monoklonalen
Antikörper
sollte genügen,
damit die Bindung an diejenigen Zellen, die das Polypeptid haben,
im Vergleich zum Hintergrund nachweisbar ist. Es ist ferner wünschenswert,
dass der nachweisbar markierte monoklonale Antikörper rasch aus dem Kreislauf
entfernt wird, um das beste Ziel zu Hintergrund Signalverhältnis zu
erhalten.
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In
der Regel wird die Dosierung von nachweisbar markiertem monoklonalen
Antikörper
für die
In-vivo-Diagnose abhängig
von solchen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Ausmaß der Krankheit
der Person variieren. Solche Dosierungen können zum Beispiel abhängig davon
variieren, ob mehrfache Injektionen verabreicht werden, antigene
Belastung und andere Faktoren vorliegen, die in Fachkreisen gut
bekannt sind.
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Für diagnostische
In-vivo Bildgebung ist die Art des verfügbaren Nachweisinstruments
ein wesentlicher Faktor für
die Auswahl eines gegebenen Radioisotops. Das gewählte Radioisotop
muss von einem Zerfallstyp sein, der für einen gegebenen Instrumententyp
nachweisbar ist. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Auswahl eines Radioisotops
für eine
In-vivo-Diagnose ist, dass die für
den Wirt schädliche
Strahlung so gering wie möglich
ist. Idealerweise gibt es bei einem für die In-vivo-Bildgebung verwendeten
Radioisotop keine Teilchenstrahlung; es wird aber eine große Anzahl
von Photonen im 140–250
keV Bereich produziert, die leicht mittels konventioneller Gammakameras
nachgewiesen werden können.
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Für die In-vivo-Diagnose
können
Radioisotope an Immunglobulin entweder direkt oder indirekt durch Verwendung
einer funktionellen Zwischengruppe gebunden werden. Funktionelle
Zwischengruppen, die oft benutzt werden, um die als Metallionen
existierenden Radioisotope an Immunglobuline zu binden, sind die
bifunktionalen Chelatbildner, wie Diethylen triaminpentaessigsäure (DTPA)
und Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA)
und ähnliche
Moleküle.
Typische Beispiele für
Metallionen, die an die monoklonalen Antikörper der Erfindung gebunden
werden können,
sind 111In, 97Ru, 67Ga, 68Ga, 72As, 89Zr und 201Ti.
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Die
monoklonalen Antikörper
der Erfindung können
auch mit paramagnetischen Isotopen zum Zwecke der In-vivo-Diagnose,
wie bei der magnetischen Resonanzbildgebung (MRI) oder der Elektronenspinresonanz (ESR),
markiert werden. Im Allgemeinen kann jedes konventionelle Verfahren
für die
Visualisierung von Diagnosebildgebung verwendet werden.
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Normalerweise
werden Gamma- und Positronemittierende Radioisotope für die Kamerabildgebung und
paramagnetische Isotope für
MRI verwendet. Zu den Elementen, die für solche Techniken besonders
nützlich
sind, gehören 157Gd, 55Mn, 152Dy, 56Cr und 56Fe.
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Die
monoklonalen Antikörper
der Erfindung lassen sich in-vitro und in vivo verwenden, um den
Verlauf der Besserung einer mit GDF-11 in Verbindung stehenden Krankheit
in einem Subjekt zu überwachen.
Auf diese Weise würde
es zum Beispiel durch Messen der Zunahme oder Abnahme der Anzahl
der Antigen-exprimierenden Zellen, die ein Polypeptid der Erfindung
aufweisen, oder von Veränderungen
in der Konzentration eines solchen, in verschiedenen Körperflüssigkeiten
vorhandenen Antigens möglich,
zu bestimmen, ob ein bestimmter Behandlungsplan zur Besserung der
mit GDF-11 in Verbindung stehenden Krankheit wirksam ist. Der Ausdruck "Besserung" bezeichnet eine
Verringerung der schädlichen
Wirkung der mit GDF-11 in Verbindung stehenden Krankheit in dem
Subjekt, das der Therapie unterzogen wird.
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Die
gegenwärtige
Erfindung identifiziert eine Nukleotidsequenz, die verglichen mit
der Exprimierung in einer normalen Zelle auf eine geänderte Art
exprimiert werden kann, weshalb es möglich ist, auf diese Sequenz
ausgerichtete entsprechende therapeutische oder diagnostische Verfahren
zu entwickeln. So lassen sich dort, wo eine zellproliferative Störung in
Verbindung mit der Exprimierung von GDF-11 steht, Nukleinsäuresequenzen
verwenden, die mit der Expression von GDF-11 auf der Translationsebene
interferieren. Dieser Ansatz nutzt zum Beispiel Gegensinn-Nukleinsäure und
Ribozyme, um die Translation einer bestimmten GDF-11-mRNA zu blockieren,
entweder durch Maskierung dieser mRNA mit einer Gegensinn-Nukleinsäure oder
durch Spaltung mit einem Ribozym. Zu solchen Störungen gehören zum Beispiel neurodegenerative Krankheiten.
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Gegensinn-Nukleinsäuren sind
DNA- oder RNA-Moleküle,
die zumindest zu einem Teil eines spezifischen mRNA-Moleküls komplementär sind (Weintraub,
Scientific American, 262: 40, 1990). In der Zelle hybridisieren
die Gegensinn-Nukleinsäuren
zu der entsprechenden mRNA und bilden ein Doppelstrangmolekül. Die Gegensinn-Nukleinsäuren interferieren
mit der Translation der mRNA, da die Zelle keine mRNA translatiert, die
doppelstrangig ist. Gegensinn-Oligomere von etwa 15 Nukleotiden
werden bevorzugt, da sie sich leicht synthetisieren lassen und es
bei ihnen weniger wahrscheinlich ist, dass sie Probleme verursachen,
als bei größeren Molekülen, wenn
sie in die GDF-11 produzierende Zielzelle eingebracht werden. Die
Nutzung von Gegensinn-Verfahren zur Hemmung der In-vitro-Translation
von Genen ist in Fachkreisen gut bekannt (Marcus-Sakura, Anal. Biochem.,
172: 289, 1988).
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Ribozyme
sind RNA-Moleküle,
die die Fähigkeit
besitzen, andere einstrangige RNA auf eine, den DNA-Restriktionsendonukleasen
analoge Art spezifisch, zu spalten. Durch die Änderung von Nukleotidsequenzen,
die diese RNA kodieren, ist es möglich,
Moleküle
zu konstruieren, die bestimmte Nukleotidsequenzen in einem RNA-Molekül erkennen
und es spalten (Cech, J. Amer. Med. Assn., 260: 3030, 1988). Ein
Hauptvorteil dieses Ansatzes ist, dass aufgrund ihrer Sequenzspezifität nur mRNA
mit bestimmten Sequenzen inaktiviert werden.
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Es
gibt zwei Grundtypen von Ribozymen, nämlich der Tetrahymenatyp (Hasselhoff,
Nature, 334: 585, 1988) und der Typ "Hammerkopf". Ribozyme des Tetrahymenatyps erkennen
Sequenzen von vier Basen Länge,
während
Ribozyme des Typs "Hammerkopf" Basensequenzen von
11–16
Basen Länge
erkennen. Je länger
die Erkennungssequenz ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit,
dass die Sequenz ausschließlich
in der Ziel-mRNA auftritt. Folglich sind Ribozyme des Typs Hammerkopf
Ribozymen des Typs Tetrahymena für die
Inaktivierung einer bestimmten mRNA-Art vorzuziehen, und 18 Basen
lange Erkennungssequenzen sind kürzeren
Erkennungssequenzen vorzuziehen.
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Das
GDF-11-Gegensinn-Polynukeotid kann in Zellen, die durch GDF-11-Protein
vermittelte Muskelzellenproliferationsstörung aufweisen, eingebracht
werden. Die Lieferung von Gegensinn-GDF-11-Polynukleotid kann mit
Hilfe eines rekombinanten Expressionsvektors, zum Beispiel eines
chimerischen Virus oder eines kolloidalen Dispersionsystems, erreicht
werden. Für
die therapeutische Lieferung von Gegensinn-Sequenzen wird besonders
die Verwendung zielgerichteter Liposome bevorzugt.
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Zu
den verschiedenen viralen Vektoren, die, wie hier gelehrt, für Gentherapie
gebraucht werden können,
gehören
Adenovirus, Herpesvirus, Vaccinia oder, vorzugsweise, ein RNA-Virus, zum Beispiel
ein Retrovirus.
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Vorzugsweise
ist der retrovirale Vektor ein Derivat eines Ratten- oder Vogelretrovirus.
Zu den Beispielen für
retrovirale Vektoren, in die ein einzelnes fremdes Gen eingebracht
werden kann, gehören,
ohne darauf beschränkt
zu sein: Moloney-Maus-Leukämie-Virus
(MoMuLV), Harvey-Maus-Sarkomavirus (HaMuSV), Maus-Mamma-Tumor-Virus
(MuMTV) und Rous-Sarkomavirus (RSV). Eine Anzahl zusätzlicher
retroviraler Vektoren kann Mehrfachgene integrieren. Alle diese
Vektoren können
ein Gen für
einen selektierbaren Marker übertragen
oder integrieren, so dass umgewandelte Zellen identifiziert und
erzeugt werden können.
Beispielsweise wird durch Einführen
einer interessierenden GDF-11-Sequenz in den Virusvektor zusammen
mit einem anderen Gen, das den Liganden für einen Rezeptor auf einer
bestimmten Zielzelle kodiert, der Vektor nun zielspezifisch. Retrovirale
Vektoren können
durch Anhängen
zum Beispiel eines Zuckers, eines Glykolipids oder eines Proteins
zielspezifisch gemacht werden. Vorzugsweise wird Zielspezifität durch
Verwendung eines Antikörpers
erreicht, um den retroviralen Vektor zu treffen. Fachleute kennen
bestimmte Polynukleotidsequenzen, oder können solche ohne übermäßiges Experimentieren
herausfinden, die ins retrovirale Genom eingeführt oder an eine virale Hülle angehängt werden
können,
um die zielgerichtete Lieferung des retroviralen Vektors, der das
GDF-11 Gegensinn-Polynukleotid enthält, zu ermöglichen.
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Da
rekombinante Retroviren defekt sind, brauchen sie Hilfe, um infektiose
Vektorpartikel zu produzieren. Diese Hilfe kann zum Beispiel durch
Verwenden von Helferzelllinien geboten werden, die Plasmide enthalten,
die alle strukturellen Gene des Retrovirus unter Kontrolle von regulatorischen
Sequenzen innerhalb des LTR kodieren. Diesen Plasmiden fehlt eine
Nukleotidsequenz, die es dem Verpackungsmechanismus ermöglicht,
ein RNA-Transkript für
die Verkapselung zu erkennen. Zu Helferzelllinien mit Deletionen
von Verpackungssignal gehören,
ohne darauf beschränkt
zu sein, zum Beispiel Ψ2,
PA317 und PA12. Diese Zelllinien produzieren leere Virionen, da
kein Genom verpackt ist. Wenn ein retroviraler Vektor in solche
Zellen eingefügt ist,
in denen das Verpackungssignal intakt ist, aber die strukturellen
Gene durch andere interessierende Gene ersetzt werden, kann der
Vektor verpackt und Vektorvirion produziert werden.
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Alternativ
können
NIH 3T3 oder andere Gewebskulturzellen direkt mit Plasmiden, die
die retroviralen strukturellen Gene gag, pol und env kodieren, durch
konventionelle Kalziumphosphattransfektion transfektiert werden.
Diese Zellen werden dann mit dem Vektorplasmid, das die interessierenden
Gene enthält,
transfektiert. Die entstehenden Zellen geben den retroviralen Vektor
in das Kulturmedium ab.
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Ein
anderes zielgerichtetes System für
die Lieferung von GDF-11-Gegensinn-Polynukleotiden ist ein kolloidales
Dispersionssystem. Zu den kolloidalen Dispersionssystemen gehören Makromolekülkomplexe,
Nanokapseln, Mikrokugeln, Perlen und Systeme auf Lipidbasis, einschließlich Öl-in-Wasser-Emulsionen,
Mizellen, gemischte Mizellen und Liposome. Das bevorzugte kolloidale
System dieser Erfindung ist ein Liposom. Liposome sind künstliche Membranvesikel,
die als Liefervesikel in vitro und in vivo nützlich sind. Es konnte gezeigt
werden, dass große
unilamellare Vesikel (LUV) in dem Größenbereich von 0.2–4.0 μm einen wesentlichen
Prozentsatz eines wässrigen
Puffers, der große
Makromoleküle
enthält,
verkapseln können.
RNA, DNA und intakte Virionen können
im wässrigen
Inneren verkapselt und zu Zellen in einer biologisch aktiven Form geliefert
werden (Fraley, et al., Trends Biochem. Sci. 6: 77, 1981). Zusätzlich zu
Säugetier-Zellen
sind Liposome für
die Lieferung von Polynukleotiden in Pflanzen, Hefe und bakteriellen
Zellen verwendet worden. Damit ein Liposom ein effizientes Genübertragungsvesikel
ist, sollten die folgenden Merkmale vorhanden sein: (1) Kapselung
der interessierenden Gene mit hoher Effizienz ohne Beeinträchtigung
ihrer biologischen Aktivität, (2)
bevorzugte und wesentliche Bindung an eine Zielzelle gegenüber Nicht-Zielzellen, (3) Lieferung
des wässrigen
Inhalts des Vesikels an das Zytoplasma der Zielzelle mit hoher Effizienz
und (4) genaue und wirksame Expression der genetischen Informationen
(Mannino et al., Biotechniques, 6: 682, 1988).
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Die
Zusammensetzung des Liposoms ist normalerweise eine Kombination
aus Phospholipiden, besonders Phospholipiden hoher Phasenübergangstemperatur,
normalerweise in Kombination mit Steroiden, speziell Cholesterin.
Andere Phospholipide oder andere Lipide können ebenfalls verwendet werden.
Die physikalischen Merkmale der Liposome hängen von pH-Wert, Ionenstärke und
der Gegenwart von divalenten Kationen ab.
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Beispiele
für Lipide,
die bei der Liposomproduktion nützlich
sind, sind Phosphatidylverbindungen, wie Phosphatidylglyzerol, Phosphatidylcholin,
Phosphatidylserin, Phosphatidylethanolamin, Sphingolipide, Cerebroside
und Ganglioside. Besonders nützlich
sind Diacylphosphatidylglyzerole, in denen der Lipidanteil 14–18 Kohlenstoffatome,
besonders 16–18
Kohlenstoffatome enthält
und gesättigt
ist. Zu illustrativen Phospholipiden gehören Ei-Phosphatidylcholin,
Dipalmitoylphosphatidylcholin und Distearoylphosphatidylcholin.
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Das
Zielrichten von Liposomen kann auf der Basis anatomischer und mechanistischer
Faktoren klassifiziert werden. Die anatomische Klassifizierung basiert
auf der Ebene der Selektivität,
zum Beispiel organspezifisch, zellspezifisch und organellspezifisch.
Bei der mechanistischen Zielrichtung kann unterschieden werden,
ob sie passiv oder aktiv ist. Passives Zielrichten nutzt die natürliche Tendenz
von Liposomen, an Zellen des retikuloendothelialen Systems (RES)
in Organen mit sinusoidalen Kapillaren zu verteilen. Aktives Ausrichten
schließt
andererseits eine Veränderung
der Liposome durch Kopplung des Liposoms an einen bestimmten Liganden,
wie einen monoklonalen Antikörper,
Zucker, Glykolipid oder Protein oder durch Veränderung der Zusammensetzung
oder Größe des Liposoms,
um eine Zielrichtung auf Organe und Zellarten zu erreichen, die
von den natürlichen
Stellen des Vorkommens verschieden sind.
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Die
Oberfläche
der zielgerichteten Abgabe kann auf vielfältige Weise modifiziert werden.
Im Falle einer liposomal zielgerichteten Abgabe, können Lipidgruppen
in die Lipiddoppelschicht des Liposoms integriert werden, um den
zielgerichteten Liganden in stabiler Verbindung mit der liposomalen
Doppelschicht zu erhalten. Verschiedene Verbindungsgruppen können für den Anschluss
der Lipidketten an den zielgerichteten Liganden verwendet werden.
-
Aufgrund
der Expression von GDF-11 im Muskel, in der Milz, im Uterus, im
Thymus und im Nervengewebe gibt es eine Vielfalt von Anwendungen
unter Nutzung des Polypeptids, Polynukleotids und Antikörper der Erfindung
bezüglich
dieser Gewebe. Zu solchen Anwendungen gehört die Behandlung zellproliferativer
und immunologischer Störungen,
die diese und andere Gewebe einschließen. Außerdem kann GDF-11 bei verschiedenen
Gentherapieverfahren nützlich
sein.
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Die
folgenden Beispiele sollen die Erfindung verdeutlichen, aber nicht
einschränken.
Während
sie typisch für
anwendbare Verfahren sind, können
andere, den Fachleuten bekannte Verfahren alternativ verwendet werden.
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Beispiel 1
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Identifikation und Isolierung
eines neuartigen TGF-β-Familienmitglieds
-
Um
neuartige Mitglieder der TGF-β-Superfamilie
zu identifizieren, wurde eine muringenomische Bibliothek bei reduzierter
Stringenz mit Hilfe der murinen GDF-8-Sonde durchsucht (8; Nukleotide 865–1234), wobei der Bereich abgedeckt
wurde, der die C-terminale Region des GDF-8-Präkursorproteins kodiert. Die
Hybridisierung wurde wie beschrieben (Lee, Mol Endocrinol., 4: 1034,
1990) bei 65°C
ausgeführt,
und die letzte Waschung wurden bei derselben Temperatur in einem
Puffer mit 0,5 M NaCl ausgeführt.
Unter den hybridisierenden Phagen war einer, der von dem GDF-8 enthaltenden
Phagen aufgrund seiner reduzierten Hybridisierungsintensität zur GDF-8-Sonde
unterschieden werden konnte. Eine partielle Nukleotidsequenzanalyse
der genomischen Einfügung
in diesem schwach hybridisierten Phagen zeigte, dass dieser Klon
eine Sequenz enthielt, die zwar stark verwandt mit dem murinen GDF-8,
aber von diesem verschieden ist.
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Eine
partielle Nukleotidsequenz der genomischen Einfügung in diesem Phagen wird
in 1a gezeigt. Die Sequenz enthielt einen offenen
Leserahmen, der sich von den Nukleotiden 198 bis 575 erstreckte
und eine signifikante Homologie zu den bekannten Mitgliedern der
TGF-β Superfamilie
zeigte (siehe unten). Dieser Sequenz ging eine 3'-Spleißkonsenssequenz an ge nau der
gleichen Stelle wie im GDF-8-Gen voraus. Diesem neuen TGF-β-Familienmitglied
wurde die Bezeichnung GDF-11 (Wachstums-/Differenzierungsfaktor-11)
gegeben.
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Beispiel 2
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Expression von GDF-11
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Um
das Expressionsmuster des GDF-11 zu bestimmen, wurden aus einer
Vielfalt von Geweben hergestellte RNA-Proben mittels Northern-Analyse
durchsucht. RNA-Isolierung und Northern-Analyse wurden wie zuvor
beschrieben ausgeführt
(Lee, Mol. Endocrinol, 4: 1034, 1990), außer, dass die Hybridisierung
in 5 × SSPE,
10% Dextransulfat, 50% Formamid, 1% SDS, 200 μg/ml Lachs-DNA und 0,1% jeweils
von Rinderserumalbumin, Ficoll und Polyvinylpyrrolidon ausgeführt wurde.
Fünf Mikrogramm
von zweimal poly-A-selektierter RNA wurden von jedem Gewebe präpariert
(außer
zweitägiges
neonatales Gehirn, für
das nur 3,3 μg
RNA verwendet wurde), auf Formaldehyd elektrophoresiert, geblottet
und mit GDF-11 sondiert. Wie in 2 gezeigt, wies
die GDF-11-Sonde zwei RNA-Arten von etwa 4,2 und 3.2 kb Länge in Thymus,
Hirn, Milz, Uterus und Muskel von Erwachsenen sowie in ganzen Embryonen,
die am Tag 12,5 oder 18,5 isoliert wurden, und in verschiedenen
Entwicklungsstufen entnommenen Gehirnproben nach. Bei längeren Belichtungen
dieser Blots konnten niedrigere Niveaus von GDF-11-RNA auch in einer
Anzahl anderer Gewebe nachgewiesen werden.
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Beispiel 3
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Isolierung von GDF-11
kodierenden cDNA-Klonen
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Um
GDF-11 kodierende cDNA-Klone zu isolieren wurde eine cDNA-Bibliothek
im Vektor Lambda ZAP II (Stratagen) unter Verwendung von aus der
Humanmilz von Erwachsenen gewonnener RNA erstellt. Aus 5 μg zweimal
poly-A-selektierter RNA, gewonnen aus menschlicher Milz, wurde eine
aus 21 Millionen rekombinanten Phagen bestehende cDNA-Bibliothek entsprechend
den von Stratagen gelieferten Anweisungen erstellt. Die Bibliothek
wurde ohne Vervielfältigung
durchsucht. Durchsuchung der Bibliothek und Charakterisierung von
cDNA-Einfügungen
wurden wie zuvor beschrieben ausgeführt (Lee, Mol. Endocrinol,
4: 1034, 1990). Aus dieser Bibliothek wurden 23 hybridisierende
Phagen erhalten.
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Die
ganze Nukleotidsequenz des Klons, die sich am weitesten in Richtung
des 5-Endes des Gens erstreckt, wurde bestimmt. Die 1258 Basen-Paarsequenz
enthielt einen einzelnen langen offenen Leserahmen, der vom 5'-Ende des Klons beginnt
und sich bis zu einem TAA-Stopp-Codon
erstreckt. Weil sich der offene Leserahmen und die Homologie mit
GDF-8 (siehe unten) bis ganz ans 5'-Ende des Klons erstreckt, schien es wahrscheinlich,
dass diesem Klon die Kodierungssequenz fehlt, die dem N-terminalen
Ende des GDF-11-Präkursorproteins
entspricht. Um den übrigen
Teil der GDF-11-Sequenz zu erhalten, wurden mehrere genomische Klone
dadurch isoliert, dass eine Humangenombibliothek mit der menschlichen
GDF-11-cDNA-Sonde
durchsucht wurde. Die Teilsequenzanalyse eines dieser genomischen
Klons zeigte, dass dieser Klon das GDF-11-Gen enthielt. Von diesem
Klon wurde die restliche GDF-11-Kodierungssequenz
erhalten. 1b zeigt die vorhergesagte Sequenz
des GDF-11 zusammengesetzt aus der genomischen – und cDNA-Sequenzen. Die Nukleotide
136 bis 1393 stellt die Länge
der von einem cDNA-Klon erhaltenen Sequenz dar. Die Nukleotide 1
bis 135 wurden von einem genomischen Klon erhalten. Die Sequenz
wurde, willkürlich
beginnend, mit einer Sac-II-Position im genomisch Klon nummeriert,
aber die mRNA-Anfangsposition ist nicht bekannt. Die Sequenz enthält ein mutmaßliches
initiierendes Methionin bei Nukleotid 54. Ob die gesamte Sequenz
stromaufwärts
dieses Methionin-Codons im mRNA vorhanden ist, ist nicht bekannt.
Beginnend mit diesem Methionin-Codon erstreckt sich der offene Leserahmen über einen
Bereich von 407 Aminosäuren.
Die Sequenz enthält
eine potentielle N-gebundene Glycosylationposition bei Asparagin
94. Die Sequenz enthält
eine vorhergesagte proteolytische RXXR-Spaltungsstelle bei den Aminosäuren 295
bis 298, und eine Spaltung des Präkursors an dieser Stelle würde ein
aktives C-terminales Fragment von 109 Aminosäuren in Länge mit einem vorhergesagten
Molekulargewicht von etwa 12.500 kD erzeugen. In dieser Region sind
die vorhergesagten murinen und humanen GDF-11-Aminosäure-Sequenzen
100%ig identisch. Der hohe Grad der artenübergreifenden Sequenzkonservierung
ist ein Hinweis darauf, dass GDF-11 eine wichtige Rolle in vivo
spielt.
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Die
C-terminale Region, die der vorhergesagten Spaltungsstelle folgt,
enthält
alle in anderen TGF-β-Familienmitgliedern
vorhandenen Kennzeichen. GDF-11 enthält die meisten der Reste, die
in anderen Familienmitgliedern hoch konserviert sind, einschließlich der
sieben Zysteinreste mit ihren charakteristischen Abständen. Wie
bei TGF-β'S,
enthalten auch die Inhibin β'S und
GDF-8, GDF-11 zwei zusätzliche
Zysteinreste. Im Falle von TGF-β2
sind diese zusätzlichen
Zysteinreste dafür
bekannt, eine intramolekulare Disulfidbindung zu bilden (Daopin,
et al., Science, 257: 369, 1992; Schlunegger und Grutter, Nature,
358: 430, 1992). Eine tabellarische Aufstellung der Aminosäuresequenzhomologien
zwischen GDF-11 und den anderen TGF-β-Familienmitgliedern
wird in 3 gezeigt. Die Nummern stellen
prozentuale Aminosäureidentitäten zwischen
jedem vom ersten konservierten Zystein bis zum C-Terminal berechneten
Paar dar. Die Kästen
stellen Homologien zwischen eng verwandten Mitgliedern innerhalb
be stimmter Untergruppen dar. In dieser Region ist GDF-11 am engsten
mit GDF-8 (92% Sequenzidentität)
verwandt.
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Eine
Anordnung der Aminosäuresequenzen
von GDF-8 (SEQ ID Nr.: 5) und GDF-11 (SEQ ID Nr.: 6) wird in 4 gezeigt.
Die beiden Sequenzen enthalten potentielle N-gekoppelte Glykolysierungssignale (NIS) und
mutmaßliche
proteolytische Verarbeitungsstellen (RSRR) an analogen Positionen.
Die zwei Sequenzen sind nicht nur in der C-terminalen Region, die
der mutmaßlichen
Spaltungsstelle (90% Aminosäuresequenzidentität) folgt,
sondern auch in der Proregion der Moleküle (45% Aminosäuresequenzidentität) verwandt.
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Beispiel 4
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Konstruktion eines hybriden
GDF-8/GDF-11-Gens
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Um
GDF-11-Protein zu exprimieren, wurde ein hybrides Gen konstruiert,
bei dem die N-terminale
Region von GDF-11 durch die analoge Region von GDF-8 ersetzt wurde.
Solche Hybridkonstrukte sind verwendet worden, um biologisch aktives
BMP-4 zu produzieren (Hammonds, et al., Mol. Endocrinol., 5: 149,
1991) und Vg-1 (Thomsen und Melton, Cell, 74: 433, 1993). Um sicherzustellen,
dass das vom hybriden Konstrukt produzierte GDF-11-Protein authentischen
GDF-11 darstellt, wurde das hybride Gen dergestalt konstruiert,
dass die Fusion der beiden Genfragmente genau an den vorhergesagten
Spaltungsstellen erfolgt. Insbesondere gibt es in beiden Sequenzen
eine Avall-Restriktionsstelle an der Stelle, die der vorhergesagten
proteolytischen Spaltungsstelle entspricht. Die N-terminale Proregion
von GDF-8 bis zu dieser Avall-Stelle wurde durch Teilverdauung des
Klons mit Avall erhalten und mit der C-terminalen Region von GDF-11,
die an dieser Avall-Stelle beginnt, fusioniert. Das entstehende
Hybridkonstrukt wurde dann in den Säugetier-Expressionsvektor pMSXND
eingebracht (Lee und Nathans, J. Biol. Chem., 263: 3521) und in
Ovarialzellen des chinesischen Hamsters transfektiert. Wie in 5 gezeigt,
ergab die Western-Analyse des konditionierten Mediums aus G418-resistenten
Zellen unter Verwendung von Antikörpern, die gegen den C-terminalen
Teil von GDF-8 gezüchtet
wurden, dass diese Zellen GDF-11-Protein in das Medium sekretierten
und dass zumindest etwas von dem Hybridprotein proteolytisch verarbeitet
wurde. Weiterhin zeigen diese Untersuchungen, dass die gegen den
C-terminalen Teil von GDF-8 gerichteten Antikörper auch mit GDF-11-Protein
reagieren.
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Beispiel 5
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Chromosomale Lokalisierung
von GDF-11
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Um
die chromosomale Position von GDF-11 abzubilden, wurden DNA-Proben
somatischer Zellhybride aus humanen Zellen und Nagetierzellen (Drwinga,
et al, Genomics, 16: 311–313,
1993; Dubois and Naylor, Genomics, 16: 315–319, 1993) durch Polymerase-Kettenreaktion
mit nachfolgendem Southern Blotting analysiert. Die Polymerase-Kettenreaktion
wurde mittels Primer #101, 5'-GAGTCCCGCTGCTGCCGATATCC-3' (SEQ ID Nr: 7) und
Primer #102, 5'-TAGAGCATGTTGATTGGGGACAT-3' (SEQ ID Nr.: 8)
in 35 Zyklen bei 94° für 2 Minuten,
bei C 58°C
für 1 Minute
und bei 72°C
für 1 Minute
ausgeführt.
Diese Primer entsprechen den Nukleotiden 981 bis 1003 bzw. dem reversen
Komplement der Nukleotide 1182 bis 1204 in der menschlichen GDF-11-Sequenz.
PCR-Produkte wurden auf Agarose-Gelen elektrophoresiert, blottet
und mit Oligonukleotid #104, 5'-AAATATCCGCATACCCATTT-3' (SEQ ID Nr.: 9)
sondiert, das einer internen Sequenz der Region entspricht, die
von Primer #101 und #102 flankiert wird. Die Filter wurden in 6 × SSC, 1 × Denhardt-Lösung, 100 μg/ml Hefe-Transfer-RNA
und 0,05% Natriumpyrophosphat bei 50°C hybridisiert.
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Wie
in 6 gezeigt, hat die humanspezifische Sonde ein
Band der vorhergesagten Größe (etwa
224 Basenpaare) in der positiven Kontrollprobe (total humangenomische
DNA) und in einer einzelnen DNA-Probe aus der Palette der Hybride
aus humanen Zellen und Nagetierzellen nachgewiesen. Dieses positive
Signal entspricht dem menschlichen Chromosom 12. Das in jeder der
hybriden Zelllinien enthaltene menschliche Chromosom wurde im oberen
Bereich der ersten 24 Bahnen (1–22,
X und Y) identifiziert. In den mit CHO, M und H bezeichneten Bahnen
war die DNA-Ausgangsmatrize gesamte genomische DNA von Hamster-,
Maus- beziehungsweise
menschlichen Quellen. In der als B1 markierten Bahn wurde keine
Matrizen-DNA verwendet.
Die linksseitigen Nummern zeigen die Mobilitäten der DNA-Standards an. Diese
Daten zeigen, dass sich das menschliche GDF-11-Gen auf dem Chromosom
12 befindet.
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Zur
genaueren Bestimmung der Position von GDF-11 auf Chromosom 12 wurde
das GDF-11-Gen durch Fluorescenz In Situ Hybridisierung (FISH) lokalisiert.
Mit diesen FISH-Lokalisierungsuntersuchungen wurde
BIOS Laboratories (New Haven, Connecticut) vertraglich beauftragt.
Gereinigte DNA von einem genomischen Human-GDF-11-Klon wurde mit
Digoxigenin-dUTP durch Nick-Translation markiert. Die markierte Probe
wurde mit gescherter menschlicher DNA verbunden und zu normalen
Metaphasen-Chromosomen, die von PHA- stimulierten peripheren Blutlymphozyten
abgeleitet sind, in einer Lösung
aus 50% Formamid, 10% Dextransulfat und 2 × SSC hybridisiert. Spezifische
Hybridisierungssignale wurden durch Inkubierung der hybridisierten
Objektträger
in fluorescein-konjugierten Antidigoxigen-Antikörpern von Schafen festgestellt.
Die Objektträger
wurden dann mit Propidiumjodid gegengefärbt und analysiert. Wie in 7a gezeigt,
führte
dieses Experiment zur spezifischen Bezeichnung des proximalen langen
Arms eines Gruppen-C-Chromosoms, dessen Größe und Gestalt mit Chromosom
12 übereinstimmten.
Um die Identität
des speziell markierten Chromosoms zu bestätigen, wurde ein zweiter Versuch
durchgeführt,
bei dem eine auf das Chromosom 12 gerichtete spezifische Zentromersonde
mit GDF-11 kohybridisiert wurde. Wie in 7b gezeigt,
demonstrierte dieser Versuch eindeutig, dass GDF-11 sich in einer
Position befindet, die 23% des Abstands vom Zentromer zum Telomer
des langen Arms des Chromosoms 12 beträgt, ein Bereich, der der Bande
12g13 (7c) entspricht. Insgesamt wurden
85 Metaphasezellen analysiert, und 80 wiesen eine spezifische Markierung
auf.
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