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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zum Verarbeiten von Knochen
zur Transplantation. Insbesondere ist die Erfindung auf die Bereitstellung
von dekontaminiertem Knochen, dessen Transplantation die Aussetzung
des Transplantatempfängers
gegen kontaminierende Pathogene oder immunogenes Material erheblich
minimiert, gerichtet.
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Stand der Technik
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Die
Beschaffung und das Verarbeiten eines menschlichen Knochens zur
Transplantation ist eine komplizierte Aufgabe, die aufeinander abgestimmte
Anstrengungen mehrerer Gruppen, umfassend die Familie des Spenders,
das Krankenhauspersonal, den ansässigen
Beschaffungsverbund, das blutprobenverarbeitende Labor, das knochenverarbeitende
Labor, den Transplantationspatienten und das Transplantationsteam,
erfordert.
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Ein
Hauptgesichtspunkt ist das Minimieren des Risikos des Übertragens
von möglicherweise
gefährlichen
Krankheiten auf Gewebeempfänger.
Tatsächlich
stellt das Bereitstellen von Knochengewebe, das sicher für die Transplantation
ist, eine sehr spezielle Herausforderung dar, da immunogenes Material
und auch Mikroorganismen und Viren tief in der inneren Matrix von
Knochenproben gefunden werden können.
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In
diesem Hinblick können
vom verarbeitenden Labor Blutproben auf eine Vielzahl von bekannten
infektiösen
Krankheitserregern analysiert werden, umfassend beispielsweise
- menschlicher
Immunschwächevirus
(HIV-1)
- menschlicher Immunschwächevirus
(HIV-2)
- menschlicher T-Zell-Leukämievirus
(HTLV-1)
- Hepatitis B
- Hepatitis C
- Zytomegalie-Virus (CMV)
- Treponema pallidum (Syphilis)
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Bezüglich der
ernsten klinischen Konsequenzen, die aus dem Transplantieren von
kontaminierten Knochen hervorgehen, siehe beispielsweise Kakaiya
et al., „Tissue
transplant-transmitted infections", Transfusion 31 (3), 1277-284, 1991;
Shutkin, „Homologous-serum
hepatitis following use of refrigerated bone-bank bones, report
of a case", Journal
of Bone and Joint Surgery, 16-A(1), 160-162, 1954. Die Übertragung
des menschlichen Immunschwächevirus
(HIV) durch Knochen sowie Knochenmark wurde ebenfalls berichtet. „Transmission
of HIV through bone transplantation case report and public health
recommendations" Novbid. Mortal.
Weekly Rep., 37, 597-599, 1988; Furlini et al., „Antibody response to human
immunodeficiency virus after infected bone marrow transplant", Eur. J. Clin. Microbiol.
Infect. Dis. 7(5) 554-665, 1988. HIV wurde sowohl aus frischem als
auch aus gekühltem
Knochen und gefriergetrocknetem Knochen kultiviert. Buck et al. „Human
immunodeficiency virus cultured from bone. Implications for transplantation", Clin. Ortho., 251, 249-253,
1990. Außerdem
ist aufgrund der ernst zu nehmenden Möglichkeit der Übertragung
von HIV und Hepatitis B der Schutz des Laborpersonals in dem knochenverarbeitenden
Labor ein großes
Anliegen.
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Eine
weitere und sehr wichtige Überlegung
bezüglich
der Ausgestaltung von knochenverarbeitenden Verfahren ist das Vermeiden
oder Minimieren einer Immunantwort (einschließlich Transplantatabstoßung) bei dem
Empfängerpatienten
gegenüber
Spender-Makromolekülen,
die in dem transplantierten Knochen verblieben sind, beispielsweise
Kollagene und Zelloberflächenantigene
des Haupthistokompatibilitätskomplexes
oder andere Glykoproteine. Vergleiche beispielsweise Friedlander
und Horowitz, Orthopedics, 15(10), 1171-1175 (1992), und Mankin,
et al., ebd., 1147-1154.
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Dementsprechend
gibt es einen großen
Bedarf für
knochenverarbeitende Verfahren, die das Risiko einer immunologischen
Antwort des Empfängers
oder die Krankheitsübertragung,
die mit der Verwendung und Herstellung und Beschaffung von transplantierbarem
Knochen einhergeht, verringert. In diesem Hinblick ist es auch wichtig
zu erkennen, dass selbst wenn Spender-Screening-Verfahren im Stand der Technik angewendet werden,
neuere Infektionen in einem bestimmten Spender nicht nachgewiesen
werden können
und dadurch die Bedeutung von verbessertem Reinigen und dekontaminierenden
Behandlungen, die prophylaktischen Schutz gegen mögliche oder
bisher nicht nachgewiesene infektiöse Krankheitserreger bieten,
unterstreichen.
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Die
Kombination von Spender-Screening und antibiotischen Behandlungen,
die üblicherweise
während
des Knochenverarbeitens angewendet wird, vermindert, beschränkt aber
nicht bis zu einem annehmbaren Grad das Risiko der Übertragung
von bekannten viralen Verunreinigungen und einer Vielzahl von Bakterien.
Siehe beispielsweise Scarborough, N.L., Orthopedics, 15(10) 1161-1167 (1992) und Malinin,
T.I., „Acquisition
and Banking of Bone Allografts",
in Bone Grafts and Bone Substitutes, Habal und Reddi, Herausgeber, Kapitel
19, Seiten 206-225, W.B. Saunders Company, Philadelphia, PA (1992).
Wie vorstehend erwähnt,
bieten die zur Zeit verfügbaren
Verfahren keinen prophylaktischen Schutz gegenüber Viren, ausgewählten Bakterien und
Pilzen, die eine allgemeine Flora in Menschen oder in einer Krankenhausumgebung
sind. Obwohl die Empfindlichkeit und die Spezifität von Screening-Tests
für solche
Pathogene hoch sind, sind diese Screening-Tests nicht „narrensicher" und es können falsche
Negativantworten hervorgehen, beispielsweise aus niedrigen Antikörperpegeln
(z.B. kürzliche
Infektion oder Immunschwäche)
oder selbst durch Fehler des Laborpersonals. Ferner können Screening-Tests
nur brauchbar sein, um bekannte infektiöse Krankheitserreger zu bestimmen.
Zusätzlich
töten die
vorstehend genannten üblicherweise
verwendeten antibiotischen, antibakteriellen Cocktails, die zur
Zeit in Verwendung sind, nicht alle Typen von Bakterien ab. Beispielweise
inaktiviert eine häufig
verwendete Polymyxin/Bacitracin-Lösung (50 000 Einheiten Bacitracin/500
000 Einheiten Polymyxin B) nicht Proteus-Spezies. Ferner haben die üblichen
antibiotischen Cocktails keine bedeutende Wirkung auf Viren oder
Pilze.
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Es
gibt auch bedeutende Beschränkungen
auf das Ausmaß,
in dem dekontaminierende Agenzien erfolgreich verwendet wurden,
um die Knochenmatrix zu durchdringen und zu dekontaminieren. Siehe
Prolo und Oklund, „Sterilization
of Bone by Chemicals" in
Osteochondral Allografts-Biology, Banking and Clinical Applications,
Friedlaender et al., Herausgeber, Kapitel 22, Seiten 233-238, Little,
Brown and Company, Boston MA (1983). Knochenmatrix enthält potentiell
entfernbare Materialien, beispielsweise Mark, Zellen und Lipid,
die den Zugang von dekontaminierenden Agenzien tief in die Knochenmatrix
hinein verhindern, in der, wie vorstehend erwähnt, die infektösen Krankheitserreger
oder immunogenen Makromoleküle
vorhanden sein können.
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Einige
der Schwierigkeiten, die das Entnehmen von entfernbaren Materialien
aus der Knochenmatrix betreffen, wurden gemäß der britischen Patentbeschreibung
964, 545, die im Jahre 1964 veröffentlicht
wurde, beschrieben, aber nicht gelöst.
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Die '545 Beschreibung
beschreibt ein Verfahren zum Verwenden eines Fettlösungsmittels
(zum Beispiel einer Chloroform/Methanolmischung) zum Reinigen von
Knochen. Dafür
wird eine beträchtliche
Zeitspanne benötigt,
die nicht mit den bevorzugten Knochenbank-Verfahren, wie zum Beispiel
schnelles Abgleichen eines Spender-Knochenstücks von geeigneter Größe für einen
Empfänger
einhergeht. Ein zusätzlich
genannter, dem Verfahren innewohnender Nachteil ist, dass das Verfahren
anscheinend auf eine bestimmte Folge von Schritten, die in einer
bestimmten Reihenfolge durchgeführt
werden müssen,
beschränkt
ist. Wenn das nicht getan wird, wird gesagt, dass immunogene Spender-Proteine
wegen einer in situ Denaturierung, die durch das Fettlösungsmittel
erzeugt wird, im Knochen verbleiben.
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Diese
und andere Schwierigkeiten, die mit der Bereitstellung von dekontaminiertem
Knochen, der zur Transplantation geeignet ist, verbunden sind, werden
bei der Ausführung
der Erfindung gelöst.
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Die
SU 952189 offenbart das Verarbeiten von konserviertem Schwammknochentransplantat
vor der Transplantation, umfassend eine Vakuumbehandlung in mehreren
Schritten.
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Zusammenfassung der vorliegenden
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung beruht auf der die Entdeckung, dass die Veränderung
des atmosphärischen Drucks,
dem die innere Knochenmatrix während
des Reinigens und/oder der Dekontamination ausgesetzt wird, bei
der Bereitstellung eines zur Transplantation geeigneten Knochens
besonders wirksam ist. Dementsprechend wird ein Verfahren zum Präparieren
von Knochen zur Transplantation bereitgestellt, wobei der Knochen
eine innere Matrix, die entfernbares Material umfasst, enthält, wobei
das Verfahren den Schritt des Kontaktierens des Knochens mit einer
Atmosphäre
von weniger als Umgebungsdruck umfasst. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Verfahren einen weiteren Schritt des Kontaktierens des
Knochens oder der Matrix desselben mit einer Lösung, die ein dekontaminierendes
Agens oder ein Detergens umfasst.
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Typische
klinische Indikationen, die mit dem dekontaminierten Knochen, der
gemäß der Ausführung der
Erfindung hergestellt wurde, behandelt werden können, sind Knie- und Hüftchirurgie
und Transplantationen von Oberschenkelknochenköpfen, proximalen Schienbeinknochen
und distalen Oberschenkelknochen.
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Gemäß der Ausführung der
vorliegenden Entwicklung wurde auch bestimmt, dass Lipid in der
Knochenmatrix das Reinigen und Dekontaminieren derselben beträchtlich
stört.
Eine wichtige Ausführungsform der
Erfindung stellt daher ein Verfahren zum Behandeln der inneren Knochenmatrix,
die eine vorgegebene Menge von entfernbarem Material enthält, bereit,
wobei die Matrix auch eine vorgegebenen Menge von Lipid, das das
entfernbare Material beträchtlich
immobilisiert, enthält,
wobei das Verfahren den Schritt des Kontaktierens der Matrix mit
einer Atmosphäre
von weniger als Umgebungsdruck für
einen Zeitraum, der wirksam ist, um den Lipidgehalt unter die vorgegebene
Menge zu verringern, umfasst.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung stellt ein Verfahren zum Behandeln von Knochen, der
innere Matrix enthält,
die eine vorgegebenen Menge von entfernbarem Material mit beträchtlicher
Affinität
zu dem Knochen umfasst, bereit, wobei das Verfahren den Schritt
des Inkontaktbringens der Matrix mit einer Atmosphäre von weniger
als Umgebungsdruck und anschließendes
Aufrechterhalten des Kontakts mit der Atmosphäre für einen Zeitraum, der wirksam
ist, um die Menge an entfernbarem Material unter die vorgegebene Menge
zu verringern, umfasst.
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Zusätzlich stellt
die Erfindung ein Verfahren bereit, wobei der Knochen einer erhöhten Temperatur
vor, während
oder nach dem Kontakt mit einer Atmosphäre von weniger als Umgebungsdruck
unterworfen wird.
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Diese
und andere Ausführungsformen,
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden entsprechend
der genauen Beschreibung der Erfindung beschrieben, die direkt hiernach
folgt.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist eine Darstellung eines
Oberschenkelknochens, die die Stelle von gebohrten Löchern, die
geeignet sind, den Zugang zu entfernbarem Material in dem Knochen
zu ermöglichen,
zeigt.
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2 ist eine Darstellung eines
Oberschenkelknochenkopfes, die die Stelle von gebohrten Löchern, die
geeignet sind, den Zugang zu entfernbarem Material in dem Knochen
zu ermöglichen,
zeigt.
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3 ist eine Darstellung eines
Oberschenkelknochenkopfes, die die Stelle von gebohrten Löchern, die
geeignet sind, den Zugang zu entfernbarem Material in dem Knochen
zu ermöglichen,
zeigt.
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4 ist eine Darstellung eines
rechten Oberschenkelknochens, die die Stelle von gebohrten Löchern, die
geeignet sind, den Zugang zu entfernbarem Material in dem Knochen
zu ermöglichen,
zeigt.
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5 ist eine Fotografie, die
den verbesserten Knochen, der gemäß der Ausführung der vorliegenden Erfindung
hergestellt wurde, zeigt.
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Genaue Beschreibung der
Stammerfindung
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Gemäß der Erfindung
wird ein einfaches, sicheres und wirksames Verfahren zum Behandeln
von Knochen und zum Geeignetmachen für die Transplantation bereitgestellt,
umfassend:
- a) Inkontaktbringen des Knochens
mit einem umfassenden dekontaminierenden Agens, das wirksam ist, um
Bakterien, Pilze, Viren und Parasiten zu inaktivieren;
- b) Reinigen des Knochens; und
- c) schließlich
Dekontaminieren des gereinigte Knochens durch Inkontaktbringen mit
einem umfassenden dekontaminierenden Agens, das wirksam ist, um
Bakterien, Pilze, Viren und Parasiten zu inaktivieren.
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Die
Erfindung stellt auch ein Verfahren zum Reinigen von Knochen bereit,
das in Schritt b) des Verfahrens, das vorstehend beschrieben wurde,
verwendet werden kann und das Inkontaktbringen des Knochens mit Detergens
unter Hochdruckwaschbedingungen bei erhöhten Temperaturen umfasst.
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Für die Zwecke
dieser Offenbarung wird der Begriff „Knochen" im allgemeinsten Sinne verwendet und umfasst
alle Typen von menschlichen oder tierischen Knochengeweben, einschließlich ganzen
Knochen, Knochenstücke,
Knochenblöcke
mit haftendem Bindegewebe, wie zum Beispiel Bänder und Sehnen, sowie auch gemahlene
Knochenpräparate
und gemahlene entmineralisierte Knochenpräparate.
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Eine
anfängliche
oder primäre
Dekontamination wird durch Inkontaktbringen des Knochens mit einem umfassenden
dekontaminierenden Agens, das wirksam ist, um Bakterien, Viren,
Pilze und Parasiten zu inaktivieren, durchgeführt.
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Die
Kontaktzeit sollte ausreichend sein, um die infektiösen Krankheitserreger
wirksam zu inaktivieren. Vorzugsweise wird der Knochen in der umfassenden
dekontaminierenden Lösung
für wenigstens
2 oder mehr Minuten getränkt,
vorzugsweise 10 oder mehr Minuten, und am meisten bevorzugt wenigstens
eine oder mehrere Stunden. Während
dieser primären
dekontaminierenden Tränkung
kann der Knochen zur Debridierung (engt.: debridement) der Hauptmenge
des äußeren Gewebes
und des Fetts aus der Lösung
entnommen werden und danach wieder in die Lösung zum weiteren Tränken zurückgegeben
werden.
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Das
umfassende dekontaminierende Mittel sollte wirksam sein, um Bakterien,
Viren, Pilze und Parasiten zu inaktivieren. Vorzugsweise sind dekontaminierende
Agenzien Iodophore. Geeignete Iodophore umfassen Polyvinylpyrrolidon-Iod
(PVP-I oder Povidon-Iod), wobei Präparate im Handel bei Purdue-Frederick Company,
ISP (früher
GAF) und BASF erhältlich
sind. PVP-I-Präparate,
die bei der Ausführung
der Erfindung verwendbar sind, umfassen solche mit einem Molekulargewicht
von weniger als 20 000, beispielsweise PVP-Iod 17/12 von BASF.
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Es
wurde bestimmt, dass bevorzugte PVP-Präparate von einem Molekulargewicht
von weniger als 100 000 und insbesondere mit einem mittleren Molekulargewicht
von etwa 35 000 oder einem k-Wert von etwa 26 – 32 solche sind, wie beispielsweise
PVP-Iod 30/06 von BASF.
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Alternativ
können
geeignete Iodophor-Lösungen
durch Zusammenmischen einer Lösung
des Komplexierungsmittels (Polyvinyl-Pyrrolidon im Falle von PVP-I)
mit dem gewünschten
Molekulargewicht und molekularem Iod in Mengen, die ausreichend
sind, um die erwünschte
verfügbare
Iodkonzentration zu ergeben, hergestellt werden. Beispielsweise
kann eine verfügbare
Iodkonzentration von etwa 1 Gew.-% durch Auflösen von 90 g PVP in Wasser,
anschließendem
Zusetzen von 10 g Iod unter Rühren
und letztlich Zusetzen von genügend
Wasser, um das Gesamtvolumen auf 1 Liter zu bringen, erhalten werden.
Andere Verhältnisse
von PVP und Iod können
verwendet werden, um eine PVP-I-Lösung zu erhalten, die die erwünschte verfügbare Iodkonzentration
bereitstellt. Geeignete verfügbare
Iodkonzentrationen sind 0,03 bis 1 Gew.-% Iod in der Lösung, vorzugsweise
0,1 % bis 0,5 %.
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Andere
dekontaminierende Agenzien, die einen weiten Bereich von infektiösen Krankheitserregern (umfassend
Bakterien, Pilze, Parasiten und Viren) inaktivieren, sind Wasserstoffperoxid,
Ethanol, Ozon, Ethylenoxid, Bestrahlung und Verwendung der Vorstehenden
in Kombinationen, und mit PVP-I.
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Die
umfassende dekontaminierende Lösung
des Agens sollte eine Konzentration, die wirksam ist, um Bakterien,
Viren, Pilze und Parasiten zu inaktivieren, aufweisen. Die Iodophor-Konzentration
einer primären dekontaminierenden
Lösung
liegt vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 10 % und am meisten bevorzugt
von 1 bis 5 Gew.-% mit einer verfügbaren Iodkonzentration von
0,05 bis 1 %, vorzugsweise von 0,1 bis 0,5 Gew.-%. Die PVP-I-Konzentration
liegt vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 10 % und am meisten bevorzugt
von 1 bis 5 Gew.-% des PVP-I mit einer verfügbaren Iodkonzentration von
0,05 bis 1 %, vorzugsweise von 0,1 bis 0,5 Gew.%.
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Die
primäre
dekontaminierende Lösung
kann ein Detergens, vorzugsweise in einer Konzentration von 0,1
bis 5 % der Lösung,
mehr bevorzugt von 1 bis 3 % und am meisten bevorzugt von 0,1 bis
1 Gew.-% umfassen. Anionische, kationische, amphoterische und nichtionische
Detergentien sind geeignet. Bevorzugte Detergentien sind nichtionische
Detergentien, beispielsweise Polyethoxyethylenether (z. B. jene,
die unter dem eingetragenen Warenzeichen Triton® von
Rhom & Haas durch
Union Carbide vermarktet werden) oder die Polyoxyethylensorbitanfettsäureester
(Tween Serie, die unter anderen durch ICI und Sigma vermarktet werden).
Am meisten bevorzugt ist das Detergens Octylphenoxypolyethoxyethanol
(Triton X-100® Rhom & Haas). Von den
Polyoxyethylensorbitanen ist Polyoxyethylen-(20)-Sorbitanmonooleat (Tween® 80)
das am meisten bevorzugte. Vorteilhafterweise wird die primäre Dekontamination
durch Tränken
des Knochens in einer Lösung von
0,1 bis 5 % PVP-I und 1 Gew.-% Triton X-100® für wenigstens
2 oder mehr Minuten, vorzugsweise 10 oder mehr Minuten und am meisten
bevorzugt von wenigstens einer oder mehr Stunden bewirkt.
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Es
wurde kürzlich
bestimmt, dass ein am meisten vorteilhaftes primäres Dekontaminationsverfahren das
Tränken
des Knochens in einer Lösung
von 1 bis etwa 5 % PVP-I ohne Detergens für wenigstens etwa 1 bis 2 Stunden
umfasst. Aufgrund des Verhältnisses
von freiem Iod zu komplexiertem Iod bei verschiedenen Konzentrationen
von PVP-I wurde bestimmt, dass eine am meisten bevorzugte Modifikation
dieses Schritts zuerst das Tränken
des Knochens in 5 % PVP-1 für
etwa ½ bis
1½ Stunden,
gefolgt von einer Debridierung und einem weiteren Tränken in
1 % PVP-I für
etwa ½ bis
1½ Stunden
umfasst.
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Wie
Beispiel 1 zeigt, ist der einleitende Dekontaminierungsschritt der
Erfindung wirksamer als der antibiotische Cocktail im Stand der
Technik. PVP-I ist das bevorzugte dekontaminierende Agens aufgrund
seiner schnellen Wirkung, dem breiten Spektrum gegenüber infektiösen Krankheitserregern,
die es inaktivieren kann (Viren sowie auch Bakterien, Pilze und
Parasiten) und seiner verhältnismäßig niedrigen
Toxizität
gegenüber menschlichem
Gewebe. Ferner wurde für
PVP-I gefunden, dass es HIV inaktiviert. Der einleitende Dekontaminierungsschritt
schützt
nicht nur den Knochenempfänger
durch beträchtliches
Vermindern des Infektionsrisikos durch den Knochen, sondern es schützt auch
das Laborpersonal. Die primäre
Dekontaminierungslösung, ob
sie PVP-1 oder PVP-1 und Detergens enthält, erleichtert ferner durch
anfängliches
Lösen und
Erweichen des weichen Gewebes, der Lipide und der Blutprodukte das
Reinigen des Knochens.
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Das
Reinigen nach der primären
Dekontamination kann durch herkömmliche
Verfahren bewirkt werden, wird aber vorzugsweise durch Inkontaktbringen
des Knochens mit einem Detergens in einer Weise, sodass Fett, Mark
und andere Trümmer
entfernt werden, bewirkt. Das Detergens zertstört Zellen (z. B. Blutzellen),
löst Fett
und solubilisiert Proteine, die das Knochenmark umfassen. Das Reinigungsverfahren
kann Bewegung und/oder erhöhte
Temperaturen umfassen. Eine heftige Bewegung ist am meisten bevorzugt
und kann durch einen Rotationsschüttler bewirkt werden. Ein solches
Waschen erzeugt einen Knochen, der vernachlässigbare(s) Mark, Zellen, Fett
und Trümmer
aufweist und trägt
somit durch Entfernen von Zellen, die infektiösen Krankheitserreger beherbergen
können,
und/oder Biomolekülen,
die eine Immunantwort erzeugen können,
zu einem zusätzlichen
Sicherheitsrahmen für
den Transplantatempfänger
bei.
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Geeignete,
bevorzugte und am meisten bevorzugte Detergentien sind die Gleichen
wie vorstehend für den
primären
Dekontaminationsschritt beschrieben. Als Detergenskonzentration
wird etwa 0,1 % bis 5 %, bevorzugterweise 1 bis 3 % und am meisten
bevorzugt etwa 0,1 bis 1 Gew.-% empfohlen. Obwohl das Iodophor zu
dem Detergens, das die Lösung
in einer Konzentration von 0,1 bis 10 % enthält, zugegeben werden kann, wurde
bestimmt, dass es bevorzugt ist, die Zugabe zu unterlassen.
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Am
meisten bevorzugt wird der Knochen mit einer Detergenslösung unter
Hochdruck-Waschbedingungen bei erhöhten Temperaturen gereinigt.
Hochdruck-Waschbedingungen
stellen eine Kraft bereit, die ausreicht, um die Reinigungslösung in
die innere Knochenmatrix zu treiben. Solche Hochdruck-Waschbedingungen
umfassen beispielsweise heftiges Bewegen, wie z. B: mit einem Farbdosenschüttler, oder
Hochdruckwaschen, wie z. B. mit einem Hochdruck- (oder Geschwindigkeits-)
Flüssigkeitsstrahlstrom.
Geeignete Farbdosenschüttler
umfassen solche, die von Red Devil hergestellt sind, vorzugsweise
Modell # 0-5400-OM (615 Upm und 0,25 PS). Der Druck des Flüssigkeitsstroms
beträgt
vorzugsweise 100 bis 3 000 psi und am meisten bevorzugt 500 bis
1 500 psi. Am meisten bevorzugt ist, dass der Flüssigkeitsstrom steril ist und
Detergens umfasst. Das Reinigen wird deutlich beschleunigt und ist
gründlicher,
wenn es in einem Temperaturbereich von 20° bis 80°C, und vorzugsweise bei erhöhter Temperatur
von 37°C
bis 80°C
und am meisten bevorzugt bei etwa 50° bis 65°C bewirkt wird. Das Hochdruckwaschen
löst wirksam
das Mark und entfernt zunehmend die Trümmerteile innerhalb der Spongiosamatrix.
Im Anschluss an dieses Hochdruck-Waschverfahren ist der Knochen
auffällig
sauberer und weißer
als ein Knochen, der durch die Standardverfahren behandelt wurde
(vergleiche 5).
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Um
das Reinigen zu beschleunigen, kann die Lösung während des Reinigungsvorgangs
ausgetauscht werden, beispielsweise durch Überführen des Knochens in frische
Lösung.
Vorzugsweise wird die Lösung
wenigstens zweimal ausgetauscht. Nach dem Waschen kann das Detergens
durch wiederholtes Waschen mit sterilem Wasser endgültig entfernt
werden. Ein biologisch-verträglicher
Alkohol, wie z. B. Ethanol, kann auch verwendet werden, um das Detergens
zu entfernen. Wenn ein Alkohol verwendet wird, muss er durch Spülen mit
sterilem Wasser entfernt werden.
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Falls
Knochenstücke
mit anhaftendem Bindegewebe gereinigt werden sollen, sollte das
Bindegewebe (beispielsweise Sehnen, Bänder, Menisken) während des
Reinigungsverfahrens mit einer sterilen Abdeckung bedeckt werden,
wie z. B. einer Plastikhülle
oder einem sterilen Tuch, so dass der Kontakt mit dem Detergens verhindert
wird.
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Der
Knochen kann durch Aussetzen gegenüber Wasserstoffperoxid, das
auch bakterizide Eigenschaften aufweist, weiter gereinigt und dekontaminiert
werden. Nach dem Waschen mit Detergens wird der Knochen in eine
0,5 bis 10 %-ige, vorzugsweise 3 %-ige, Wasserstoffperoxidlösung für einen
Zeitraum, der ausreicht, um zusätzliches
Weißen
und Entfernen von Fettspuren zu ermöglichen, überführt. Bewegung kann angewendet
werden. Die Inkubationszeit beträgt
geeigneterweise 5 bis 120 Minuten, vorzugsweise 5 bis 60 Minuten und
am meisten bevorzugt 15 bis 30 Minuten. Nach der Behandlung wird
restliches Peroxid durch ausgedehntes Waschen mit sterilem Wasser
entfernt.
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Nach
dem Reinigen wird der Knochen ein letztes Mal vor dem Verpacken
dekontaminiert. Diese Enddekontaminierung wird durch Inkontaktbringen
des Knochens mit einem umfassenden dekontaminierenden Agens für mindestens
etwa 2 oder mehr Minuten, vorzugsweise mindestens etwa 10 oder mehr
Minuten und am meisten bevorzugt für 30 bis 60 oder mehr Minuten
bewirkt. Das am meisten bevorzugte umfassende dekontaminierende
Agens ist 1 %-iges (Gew.-/Vol.) Polyvinylpyrrolidon-Iod.
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Wenn
Knorpel- oder Bindegewebe vorhanden ist, enthalten die dekontaminierenden
und reinigenden Lösungen
vorzugsweise Natriumchlorid oder ein anderes biologischverträgliches
Salz in einer Menge, die ausreicht, um zu verhindern, dass sich
PVP-I im Knorpel- oder Bindegewebe anreichert. Vorzugsweise werden 0,01
bis 0,75 M NaCl, und am meisten bevorzugt 0,15 M NaCl verwendet.
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Das
umfassende dekontaminierende Agens, das für die Enddekontaminierung verwendet
wird, kann von dem Knochen durch Waschen mit sterilem Wasser entfernt
werden, oder kann als eine dünne
Beschichtung belassen werden, um den Knochen weiter gegen infektiöse Krankheitserreger
zu schützen.
Der so beschichtete Knochen kann lyophylisiert werden.
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Am
meisten bevorzugt ermöglicht
man, dass sich eine PVP-I-Beschichtung bildet. Eine PVP-I-Lösung, die
an dem Knochen anhaftet, verleiht eine kräftige goldene bernsteinfarbene
Farbe, die als Indikator dienen kann, dass der Knochen behandelt
wurde. Falls gewünscht,
kann der bernsteinfarbene Knochen direkt lyophylisiert, verpackt
und bei Raumtemperatur gelagert werden, vorzugsweise in bernsteinfarbenen
Gefäßen. Während verschiedene
Verfahren zum Lyophylisieren von Gewebe im Stand der Technik bekannt
sind, ist ein Gefriertrocknen für
etwa 10 bis 168 Stunden, vorzugsweise für etwa 20 bis 28 Stunden, ein
Verfahren, das zum Lyophylisieren von Knochen als geeignet befunden
wurde. Verbliebenes PVP-I auf dem lyophylisierten Knochen dient
weiter als Schutz, bis es durch Waschen oder durch die Körpertlüssigkeiten
nach der Implantation entfernt wird. Ähnlich kann der Knochen mit
anderen geeigneten umfassenden dekontaminierenden Agenzien, PVP-I, oder Mischungen
davon, überzogen
werden.
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Alternativ
kann das verbliebene umfassende dekontaminierende Agens durch Spülen mit
sterilem Wasser entfernt oder durch chemische Reaktion inaktiviert
werden. Die ursprünglich
gebrochen weiße
Knochenfarbe kann so wieder hergestellt werden. Iodophore können chemisch
durch Zusetzen eines Reduzierungsmittels, beispielsweise Natriumascorbat
oder -thiosulfat, zu der Tränklösung, nachdem
die erforderliche Tränkungszeit
verstrichen ist, inaktiviert werden. Die reduzierende Lösung sollte
von einer Molarität
und Menge sein, die ausreicht, um das verbliebene molekulare Iod
zu inaktivieren. Beispielsweise sollten 50 bis 100 μl einer 1M
Natriumascorbatlösung
ausreichend sein, um 10 ml 1 %-iges PVP-1 zu inaktivieren. Diese
Behandlung verändert
die Lösung
wieder von dunkelbraun zu einer klaren Farbe zurück und gibt dem Knochen seine natürliche Farbe
zurück.
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Nach
dem Enddekontaminierungsschritt kann der Knochen zur Lagerung lyophylisiert
oder kältekonserviert
oder frisch eingefroren werden.
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Fachleute
sollten erkennen, dass ein Knochen, der in der Weise wie hier offenbart
behandelt wurde, für
alle therapeutischen Verwendungen, für die ein Knochen benötigt wird,
beispielsweise Knochentransplantationen, Hüftchirurgie und Kniechirurgie,
geeignet ist.
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Genaue Beschreibung der
vorliegenden Erfindungs
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Einführung
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Es
gibt einen erkannten Bedarf an Technologien, die zum Bereitstellen
von Knochen zur Transplantation geeignet sind, die die ernsten Risiken
von Infektiosität
und Immunogenität,
die mit den gängigen
Transplantationsverfahren einhergehen, wirksam minimieren. Bedauerlicherweise
hat sich gezeigt, dass die Präparation
von Knochen für
Transplantationszwecke aufgrund des Vorhandenseins einer Struktur
im Knochen (der inneren Matrix), von der man weiss, dass sie das
Eindringen von wirksamen Mengen von Substanzen, die beim Reinigen
und Dekontaminieren verwendbar sind, in den Knochen wesentlich behindert,
ein schwieriges Problem darstellt.
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Ein
Knochen ist eine spezialisierte Ausbildung von Bindegewebe, das
seine Härte
der Ablagerung von mineralischer Substanz in eine weiche organische
Matrix verdankt. Die innere Knochenmatrix, wie sie im Fachgebiet
verstanden wird, bezieht sich auf die Materialien, die innerhalb
des Knochens gefunden werden, entweder vom (kompakten) kortikalen
oder vom (schwammigen) (trabekularen) Spongiosatyp, die normalerweise darin
strukturiert organisiert sind, und umfassen beispielsweise Knochenflüssigkeiten,
extravaskuläre
und vaskuläre
Flüssigkeiten,
verkalkte Knochenmatrix, Knochenmark (einschließlich rotem oder fettem Mark)
und die Zellen davon, osteogene Zellen, extrazelluläre und intrazelluläre Lipide
und Erythrocyten. Solche Materialien (im Allgemeinen ausgenommen
verkalkte Knochenmatrix) werden im Stand der Technik als entfernbare
Materialien erachtet, was bedeutet, dass sie vorzugsweise durch
das Reinigen und/oder Dekontaminieren von dem Knochen entfernt werden,
obwohl es auch anerkannt ist, dass solche Materialien eine Affinität, typischerweise eine
beträchtliche
Affinität,
für Knochen
und die darin definierten Räume,
die sie einnehmen, aufweisen. Für die
Zwecke der Erfindung bedeutet entfernbares Matrixmaterial, dass
es eine beträchtliche
Affinität
für eine Knochenprobe
aufweist, sodass eine auf Wasser basierende Reinigungs- oder Dekontaminierungslösung, die damit
in Kontakt ist, einen beträchtlichen
Anteil des Materials nicht ablösen
kann, wenn die Lösung
für etwa
1 bis 5 Minuten als ein Strom bei Raumtemperatur von einer Quelle
mit etwa Standardhaushalts-Wasseranschlussdruck
zugeführt
wird.
-
Wie
in der Stammausführungsform
der Erfindung bereitgestellt, stören
die vorstehend genannten Materialien der inneren Matrix das Reinigen
und Dekontaminieren von Knochen beträchtlich. Allgemein gesagt, stellen
die Entwicklungen der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung die
wichtige Entdeckung bereit, dass das Entfernen von solchen Matrixmaterialien
entweder direkt oder indirekt aus einem Knochen, der zur Transplantation
vorgesehen ist, durch das Anordnen der Knochenprobe in einer Umgebung,
in der sie mit einer Atmosphäre
von weniger als Umgebungsdruck kontaktiert (oder darin angeordnet)
wird, wesentlich erleichtert. Bei der Anwendung der Erfindung wird
unter Umgebungsdruck ein Gasdruck von etwa 1,0 Atmosphären verstanden.
-
Bei
der Anwendung der Erfindung wurde auch entdeckt, dass Lipid, das
entweder als extrazelluläres oder
intrazelluläres
Lipid in der Matrix vorliegt, dazu neigt, entfernbare Komponenten
der Matrix (beispielsweise Mark, Zellen, antigene Makromoleküle oder
Trümmer
derselben und auch Lipid selbst) wesentlich zu immobilisieren und
dabei das Entfernen von solchen Komponenten durch Reinigungs- und
Dekontaminierungsverfahren, beispielsweise solche wie in der Stammausführungsform
beschrieben werden, verhindert oder beschränkt. Ohne durch die Theorie
beschränkt
zu sein, wird angenommen, dass wässrige
Reinigungs- oder
Dekontaminierungslösungen
aufgrund des Vorhandenseins von gepackten Knochenmarkszellen und
einer hydrophoben Lipid-Schranke nicht wirksam in die innere Knochenmatrix
eindringen können.
-
Diese
Wirkung ist beträchtlich,
da es wohlbekannt ist, dass beispielsweise Fettzellen eine wichtige Komponente
der Knochenmatrix sind, wobei sich das gelbe Knochenmark fast ausschließlich aus
Fettzellen zusammensetzt (siehe beispielsweise Tanaka, Y and Goodman,
V.R., „Electron
Microscopy of Human Blood Cells",
Kapitel 7 auf Seite 380, Harper and Row, New York, NY 1972). Demgemäß umfasst
ein bevorzugter Aspekt der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung das
Behandeln von innerer Knochenmatrix, die eine vorbestimmte Menge
von entfernbarem Material enthält,
wobei die Matrix auch eine vorbestimmte Menge an Lipid enthält, welche
das entfernbare Material wesentlich immobilisiert, wobei das Verfahren
den Schritt des Kontaktierens der Matrix mit einer Atmosphäre von weniger
als Umgebungsdruck für
eine Zeit, die wirksam ist, um den Lipidgehalt unter die vorbestimmte
Menge zu verringern, umfasst.
-
Von
einer Lipidmenge wird gesagt, dass sie das entfernbare Material
der Knochenmatrix wesentlich immobilisiert, wenn eine auf Wasser
basierende Reinigungs- oder Dekontaminierungslösung das Material nicht ablösen kann,
wenn die Lösung
in Kontakt mit der Knochenprobe für etwa 1 bis 5 Minuten als
ein Strom bei Raumtemperatur aus einer Quelle mit etwa Standardhaushalts-Wasseranschlussdruck
zugeführt
wird.
-
Für die Zwecke
der Erfindung umfasst „Lipid" alle Substanzen,
die im Stand der Technik als solche anerkannt sind, umfassend beispielsweise
Triglyceride, freie Fettsäuren,
Cholesterin und Ester davon, und „polare" Fette, wie z. B. Lecithin und Sphingomyelin.
-
Herstellung von transplantierbarem
Knochen
-
Knochen,
der zur Transplantation geeignet ist, wird unter Verwendung eines
Verfahrens hergestellt, das den Schritt des Kontaktierens des Knochens
mit einer Atmosphäre
von weniger als Umgebungsdruck und mindestens einen weiteren Schritt,
entweder vor oder nach dem Kontaktieren, umfasst, ebenso umfassend das
Kontaktieren des Knochens mit einer Lösung, die ein Detergens oder
ein dekontaminierendes Agens umfasst. Vorzugsweise wird nach dem
Kontakt mit einer Niedrigdruck-Atmosphäre wenigstens ein solcher weiterer
Schritt durchgeführt,
um vom Öffnen
von Kanälen
in die Matrix, die durch Entfernen von Fett erzeugt werden, Vorteil
zu ziehen. Die Stammausführungsform
der Erfindung definiert eine große Anzahl von zusätzlichen Reinigungs-
oder Dekontaminierungsschritten, umfassend jene, die bei erhöhter Temperatur
durchgeführt
werden, die zu einer Reihenfolge kombiniert werden können, um
ein bestimmtes Reinigungs- oder Dekontaminierungsverfahren festzulegen.
Bevorzugte dekontaminierende Agenzien umfassen wie vorstehend Ethylalkohol, Wasserstoffperoxid,
Chlorhexidin, Hypochlorit und Iodophore, beispielsweise PVP-1 (insbesondere
mit einem Molekulargewicht von weniger als etwa 100 000). In Verbindung
damit bezieht sich die erhöhte
Temperatur auf eine Temperatur von etwa 37°C oder höher, vorzugsweise etwa 37°C bis etwa
80°C und
im Allgemeinen am meisten bevorzugt etwa 50°C bis etwa 65°C, obwohl
optimale Temperaturen für
die einzelnen Proben bestimmt werden können. Die Reinigungs- und Dekontaminierungsschritte
können
auch gemäß dem Verfahren der
Stamm- und der vorliegenden Ausführungsformen
der Erfindung unterhalb von 37°C
durchgeführt
werden. Bevorzugte und repräsentative
Beispiele der vorliegenden Ausführungsform
werden nachstehend in Beispielen 6 bis 9 bereitgestellt.
-
Der
Begriff „Knochen", wie er gemäß der Anwendung
der vorliegenden Entwicklung der Erfindung im allgemeinsten Sinn
verwendet wird, umfasst alle Arten von menschlichen oder tierischen
Knochengeweben, einschließlich
ganze Knochen, Knochenstücke,
Knochenblöcke
mit anhaftendem Bindegewebe, wie beispielsweise Bänder und
Sehnen, wobei die Probe geeignet ist, die natürliche Knochenintegrität in einem
Patienten wieder herzustellen und an der Transplantationsstelle
Gewicht zu tragen, wobei solche Knochenstücke typischerweise mindestens
eine Dimension von etwa 10 mm oder größer aufweisen. Repräsentative
Knochenproben, die bei dem Verfahren der Erfindung nützlich sind,
umfassen die folgenden Produkte, die von Cryolife Orthopaedics,
Inc., Marietta, GA (die typischerweise unter dem Markenzeichen VIP,
Viral Inactivation Process verkauft werden) erhältlich sind: Spongiosablöcke, Spongiosawürfel, gesamter
Gelenkkopf, kortikale Streifen und Streben, bikortikaler Cloward-Dübel, bikortikaler
Crock-Dübel,
trikortikaler Darmbein-Dübel, trikortikaler Kniescheiben-Crock-Dübel, distaler
Oberschenkelknochen, Oberschenkelknochenkopf, ganzer Wadenbeinknochen,
Oberarmknochen, ganzes Darmbein, Darmbeinschaufel, Unterkieferknochenhälfte, ganzes
Becken, Rippe (Mittelteil), Rotatorenmanschette und ganze Elle.
Von der Definition von Knochen ausgeschlossen sind hier gemahlene
Knochenpräparate,
gemahlene entmineralisierte Knochenpräparate und Knochenspäne, wobei
all diese ausgeschlossenen Kategorien die folgenden Merkmale gemeinsam
haben: (1) sie sind nicht-gewichtstragende Knochenstrukturen, wobei
sie das Gewicht im therapeutischen Zusammenhang nicht stützen können, beispielsweise
in dem sie weniger als etwa 5 mm Dicke des kortikalen Knochens eines
Schienbeinknochens oder Oberschenkelknochens in einem Patienten
ausmachen; und (2) aufgrund des sehr hohen Oberflächen/Volumen-Verhältnisses
der Späne
oder der gemahlenen Knochenprobe trägt deren Lipid nicht wesentlich
zur Immobilisierung von entfernbarem Material bei.
-
Die
Verwendung von jedem Druck von weniger als Umgebungswert liegt innerhalb
des Umfangs der Erfindung, obwohl man allgemein gefunden hat (siehe
nachfolgende Beispiele 6 bis 10), dass ein Druck von etwa 0,7 Atmosphären oder
darunter im Allgemeinen für
eine brauchbare Wirkung benötigt
werden, wobei ein Druck von etwa 0,3 Atmosphären bis etwa 0,1 Atmosphären am meisten
bevorzugt ist. Es wird angemerkt, dass große Knochenstücke (beispielsweise
Oberschenkelknochenköpfe,
distaler Oberschenkelknochen und proximaler Schienbeinknochen) mit
ziemlich großen
Spongiosabereichen am besten bei einem Druck von etwa 0,2 bis 0,13
Atmosphären
behandelt werden. Der optimale atmosphärische Druck zur Verwendung
mit speziellen Knochenstücken
kann für
spezielle Anwendungen bestimmt werden und kann von der spezifischen Reihenfolge
und Kombination mit anderen Reinigungs- und Dekontaminierungsschritten,
die dem einen oder mehreren Niedrigatmosphärendruckkontaktschritten vorhergegangen
sind, abhängig
sein. Die optimale Temperatur, um den Kontakt des Knochens mit einem
Druck unterhalb des Umgebungsdruck zu bewirken, beträgt im Allgemeinen
etwa 20 bis 60°C.
Ebenso liegen die optimalen Zeiten zum Aufrechterhalten des Drucks
unterhalb des Umgebungsdrucks im Allgemeinen in einem Bereich von
30 bis 60 Minuten, können
aber für
jede Anwendung durch Überwachen
des Fortschritts der Extraktion von Blut und Lipid (siehe Beispiel
10) bestimmt werden. Im Allgemeinen wird die Verwendung von Gasdruck
unterhalb des Umgebungsdrucks für
weniger als 2 Minuten unwirksam sein und die Verwendung für länger als
5 Stunden wird keinen weiteren Vorteil bringen.
-
In
Verbindung mit der Anwendung der Erfindung und im Hinblick auf die
Optimierung der Bedingungen des Niedrigatmosphärendrucks, der dafür nützlich ist,
wurde jedoch bestimmt, dass die Verwendung von zu niedrigem Druck
ebenfalls im Allgemeinen unwirksam ist. Die Verwendung von zu niedrigem
Druck erzeugt eine Gefrierwirkung, die nicht unähnlich der ist, die in einer
Lyophylisierungsapparatur beobachtet wird, was bedeutet, dass das
entfernbare Material des Knochens den Knochen zuerst schnell verlässt, aber
dann weiteres Reinigen oder Dekontaminieren aufgrund des in situ-Einfrierens
des Materials einschließlich
des Lipids fehlschlägt.
Der genaue Niedrigdruck, bei dem solches Fehlschlagen auftritt,
variiert als eine Funktion von zahlreichen Parametern, einschließlich der
Gefriertemperatur der Lipide, des Blut und des Marks und der Fläche der
Knochenoberfläche,
wobei 0,001 Atmosphären
repräsentativ
für einen
nicht annehmbaren Druck ist. Der Bereich eines nicht annehmbaren
Niedrigdrucks kann für
jede bestimmte Kombination von Knochenprobe bzw. Knochenproben und
Ausstattung bestimmt werden.
-
Es
wurde auch entdeckt, dass direkter oder indirekter Kontakt mit einer
Atmosphäre
von weniger als 1,0 Atmosphären
Druck mit der inneren Matrix einer Knochenprobe durch das Bohren
eines Loches oder mehrerer Löcher
von ausreichender Tiefe in die Probe (siehe beispielsweise nachstehende
Beispiele 7 bis 10 und Figuren 1 bis 4) erleichtert wird. In Verbindung
mit diesem Aspekt der Erfindung dient das Folgende als Richtlinien
für die
Ausführung
derselben:
- (1) Wenn immer möglich, sollte das Loch oder
sollten die Löcher
in einen Bereich der Knochenprobe, der minimales Gewicht trägt, gebohrt
werden, wie im Stand der Technik verstanden wurde. Siehe beispielsweise 1 bis 4 im Fall eines Oberschenkelknochens.
- (2) Abhängig
von der Beschaffenheit der Knochenprobe sind die Löcher vorzugsweise
zwischen 5 und 100 mm tief, wobei etwa 10 bis etwa 30 mm Tiefe für viele
menschliche Knochenproben (siehe Beispiele 7 bis 10), einschließlich des
menschlichen Oberschenkelknochens bevorzugt sind. Vorzugsweise haben
die Löcher
einen Durchmesser zwischen etwa 0,5 und etwa 3 mm, obwohl die Anzahl,
Größe und Tiefe
und Anordnung von Löchern
dem breiten Ermessen des Fachmanns unterliegen.
-
Die
folgenden repräsentativen
Beispiele dienen zur Veranschaulichung und zur genaueren Beschreibung
der Stamm- und der vorliegenden Ausführungsformen der Erfindung.
-
Beispiel 1
-
Schritt 1: Primäre Dekontaminierung
-
Ein
menschlicher Knochen wurde beschafft, kultiviert und mit einer Vielzahl
von Bakterien und Pilzen, umfassend:
- Staphylococcus-Species
(Coagulase negativ)
- Enterococcus-Species
- Candida albicans
- Acinetobacter anitratus
- Klebsiella pneumoniae,
kontaminiert gefunden.
-
Das
Darmbein wurde in einer 5 %-igen PVP-1 (Polyvinylpyrrolidon-lod,
C15 Komplex von GAF)-Lösung
getränkt.
Der Hauptteil des äußeren Gewebes
und des Fetts wurde entfernt, der Knochen wurde in die 5 %-ige PVP-1
für eine
Gesamtdauer von einer (1) Stunde zurückgelegt und der Knochen wurde
(mit fünfmaligen Wiederholungen)
auf verbleibende Kontamination überprüft. Die
folgende Tabelle zeigt einen Vergleich des vorliegenden Verfahrens
mit Inkubationen in einer Salzlösung,
der Positivkontrolle und einem Bacitracin/Polymyxin-Cocktail.
Lösung | Gesamtzahl
an |
| Mikroorganismen/Knochen |
Vor
der Behandlung | 8700 |
Nach
der Behandlung | |
Salzlösung | 11000 |
Antibiotischer
Cocktail | 4300 |
5 %
PVP-I | 330 |
-
Die
Ergebnisse zeigen, dass die 5 %-ige PVP-I der antibiotischen Behandlung
bei der Verminderung der Anzahl von infizierenden Organismen überlegen
ist.
-
Schritt 2: Reinigung
-
Der
Knochen wurde in ein Schraubdeckelbehältnis, das 1 % (Vol.) Octylphenoxypolyethoxyethanol (Triton
X-100°)
bei 37°C
enthielt, überführt und
für 10
Minuten in einem Farbdosenschüttler
(Modell Nr. 0-5400-OM, hergestellt von Red Devil) stark geschüttelt. Nach
dem Überführen des
Knochens in eine saubere Lösung
von warmem 1 %-igen Triton X-100°,
wurde der Knochen über
Nacht inkubiert (etwa 15 bis 18 Stunden bei 37 bis 42°C) und für 10 Minuten
stark geschüttelt.
Der Knochen wurde in frisches 1 %-iges Triton X-100° überführt und
wieder für
10 Minuten stark geschüttelt.
Jegliches zurückgebliebenes
Mark wurde durch Waschen mit sterilem Wasser entfernt.
-
Dann
wurde der Knochen in 3 %-iges Wasserstoffperoxid gelegt, für 10 Minuten
geschüttelt
und für eine
Gesamtdauer von 60 Minuten inkubiert.
-
Der
gereinigte Knochen wurde gründlich
durch Spülen
mit sterilem Wasser und wiederholtes Abspülen gewaschen, bis kein Zeichen
von Detergensschaum mehr vorhanden war.
-
Schritt 3: Enddekontaminierung
-
Der
gereinigte Knochen wurde bei Raumtemperatur in 1 %-iges PVP-1 gelegt,
für 10
Minuten stark geschüttelt
und für
eine Gesamtdauer von 30 Minuten inkubiert und aus der Lösung genommen.
-
Schritt 4: Aufbewahrung
-
Falls
gewünscht,
kann man das PVP-I auf dem Knochen trocknen lassen, was dem Knochen
eine kräftige
goldene Farbe und einen zusätzlichen
Schutz gegen infektiösen
Krankheitserreger verleiht. Der beschichtete Knochen kann dann lyophylisiert
werden. Ebenso kann man, falls gewünscht, den Knochen mit PVP
beschichten, wenn man das PVP auf dem Knochen trocknen lässt.
-
Beispiel 2
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Schritt 1: Primäre Dekontaminierung
-
Ein
menschliches Knie wird im Ganzen durch den ansässigen Beschaffungsverbund
beschafft, verpackt und in nassem Eis zu einem knochenverarbeitendem
Labor verschickt.
-
In
dem verarbeitendem Labor wird das Knie für 10 bis 60 Minuten in 1 bis
5 %-iges PVP-1 mit 0,15 M Natriumchlorid, gelegt.
-
Schritt 2: Gewebepräparation
und Reinigung
-
Die
folgenden Kniegewebe mit den damit verbundenen Knochenblöcken werden
entfernt:
- – Kniescheibensehne
- – hinteres
Kreuzband
- – vorderes
Kreuzband
- – Menisken
-
Die
Stücke
werden geputzt, um überschüssiges Gewebe
und Fett zu entfernen. Das Band oder die Sehne wird in eine sterile
Abdeckung (beispielsweise Plastikverpackung oder sterile Tücher) gewickelt,
während
die Knochenblöcke
durch Spülung
mit warmem (40 bis 65°C)
1 %-igem Triton X-100®, gefolgt von gründlichem
Spülen
mit sterilem Wasser oder steriler Salzlösung, gereinigt werden.
-
Schritt 3: Endsterilisierung
-
Die
Gewebe werden in 1 %-iges PVP-1, 0,15 M Natriumchlorid gelegt, für 1 Stunde
bei Raumtemperatur vorsichtig geschüttelt und gründlich mit
sterilem Wasser oder steriler Salzlösung gespült. Jedes Stück wird
kältekonserviert,
verpackt und in flüssigem
Stickstoff aufbewahrt.
-
Beispiel 2 (Ergänzung)
-
Es
wurde für
Schritt 2 des Beispieles 2 bestimmt, dass im Hinblick auf die Verwendung
von Triton X-100° 0,1
% die bevorzugte Konzentration ist.
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Beispiel 3
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Schritt 1: Primäre Dekontaminierung
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Menschliche
Schaftknochen wurden durch den ansässigen Beschaffungsverbund
beschafft, verpackt und in nassem Eis zu einem knochenverarbeitenden
Labor verschickt.
-
Das
verarbeitende Labor legte die Knochen für 10 Minuten bis 60 Minuten
in 5 %-iges PVP-I,
1 %-iges Triton X-100®.
-
Schritt 2: Gewebepräparation
und Reinigung
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Die
Knochen wurden debridiert, um überschüssiges Gewebe
und Fett zu entfernen und in 1 %-iges PVP-1, 1 %-iges Triton X-100° gelegt.
Danach wurden die Knochen durch Spülen und Inkubieren in warmem (40
bis 65°C)
1 %-igem Triton X-100°,
gefolgt von sorgfältigem
Spülen
mit sterilem Wasser, weiter gereinigt.
-
Die
Knochen wurden in einer Knochenmühle
zu Splitter gemahlen, mit sterilem Wasser gespült und lyophylisiert. Die Splitter
wurden in einer Tekmar Mühle
zu einer feineren Größe gemahlen.
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Schritt 3: Entmineralisierung
-
Das
Knochenpulver wurde mit kalter 0,6 N Salzsäure entmineralisiert und mit
sterilem Wasser gespült.
-
Schritt 4: Endsterilisierung
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Das
entmineralisierte Pulver wurde für
1 Stunde in 1 %-iges PVP-1 gelegt und gründlich mit sterilem Wasser
gespült.
Das Pulver wurde in Behälter überführt, lyophylisiert,
verpackt und bei Raumtemperatur aufbewahrt.
-
Beispiel 4
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Endsterilisierung mit Inaktivierung
von PVP-I
-
Ein
Knochen, der wie der Knochen von Beispiel 1 behandelt wurde, wurde
in 20 ml 1 -iges PVP-I gelegt und für 1 Stunde inkubiert. Nach
der Inkubation wurden 0,132 ml von 0,91 Natriumascorbat zugegeben.
Die Lösung
wurde beinahe sofort klar und nach 10 Minuten bekam der Knochen
seine natürliche
Farbe in gebrochenem Weiß zurück.
-
Beispiel 5
-
Dieses
Beispiel vergleicht die Ergebnisse, die durch die Detergens-Reinigungsmethode
mit Hochdruck/erhöhter
Temperatur erhalten wurde, mit denen, die durch Standardverfahren
erhalten wurden. Nach dem Reinigen wurden die Oberschenkelknochenköpfe gespalten,
um den Grad der Reinigung besser zu zeigen.
-
Der
Oberschenkelknochenkopf, der rechts gezeigt ist (5) wurde bei 60°C in 1 Vol.-% Tween 80 für 2 Tage
mit regelmäßigem 10-minütigen Bewegen
unter Verwendung eines Farbdosenschüttlers (Modell Nr. 0-5400-OM,
hergestellt von Red Devil) inkubiert. Der Oberschenkelknochenkopf
wurde dann mit warmem Wasser gespült, in 3 %-igem Wasserstoffperoxid
für 20
Minuten inkubiert und dann wieder mit warmem Wasser gespült, um das
Wasserstoffperoxid zu entfernen.
-
Der
Oberschenkelknochenkopf, der links gezeigt wird, wurde gemäß Standardverfahren
gereinigt. Er wurde mit 60°C
Wasser für
15 Minuten gespült,
in 3 -igem Wasserstoffperoxid für
15 bis 20 Minuten inkubiert, wieder mit 60°C Wasser gespült, um das
Wasserstoffperoxid zu entfernen, 1 Stunde in 70 %-igem Ethanol inkubiert,
und wieder mit 60°C
Wasser gespült,
um das Ethanol zu entfernen. 5 ist
eine Fotografie der so gereinigten Knochen.
-
Beispiel 6
-
Behandlung eines menschlichen
Oberschenkelknochens mit einer Atmosphäre von weniger als Umgebungsdruck
-
Ein
Oberschenkelknochen eines menschlichen Spenders wird debridiert
und etwa 15 cm vom distalen Ende geschnitten. Das distale Teil wurde
aufrecht in einem Vakuumexsikkator angeordnet, so dass der Kopf des
Oberschenkels am oberen und der Schaft am unteren Ende war. Ein
Vakuum (ungefähr
25 Zoll Hg, das zu einem Kammerdruck von 0,15 atm führt) wurde
für 1 Stunde
unter Verwendung einer handelsüblichen
Vakuumpumpe (Gast, Modell DOA-P104-AA) angelegt. Die Temperatur
des Knochens blieb während
des Verfahrens bei 20 bis 25°C.
Ungefähr
37 ml Lipid wurden gesammelt.
-
Der
Knochen wurde dann gewaschen und in einer wässrigen Lösung von 0,1 %-igem Triton
X-100° bei
60°C angeordnet
und wurde dann für
10 Minuten in einem Schüttler
(ein handelsüblicher
Farbschüttler,
Red Devil Modell 5400-CM) stark geschüttelt. Die Inkubation wurde
bei 60°C
für 3 etwa
Stunden fortgesetzt. Der Knochen wurde dann mit sterilem Wasser
gespült.
-
Beispiel 7
-
Verwendung einer Atmosphäre von weniger
als Umgebungsdruck, um das Ablösen
von entfernbarem Material aus der inneren Matrix von mehreren Knochenproben
zu erleichtern
-
Ein
menschlicher Knochen wurde debridiert und in Stücke geschnitten, umfassend
einen proximalen Oberschenkelknochen, proximalen Schienbeinknochen,
spongiöse
Dübel,
und Darmbeinkeile. Die Knochenproben wurden dann in 5 %-iges Iodophor
(PVP-1, wie vorstehend genannt, BASF-Produkt 30/06) bei 50 Minuten
inkubiert, gefolgt von einer Überführung zu
und Inkubation in 1 %-igem des vorstehend genannten Iodophors für 30 bis
60 Minuten. Dann wurden Löcher
(zylindrisch 1 mm × 10
mm) in die Oberschenkelknochen- und die Schienbeinstücke gebohrt,
wie in den 1 – 4 gezeigt (Dübel ausgenommen).
Alle diese Stücke
wurden dann in einen Vakuumexsikkator angeordnet, so dass die Knochenproben über einem
Auffangbehälter
für die
Lipide positioniert waren. Das Vakuum wurde für 1 Stunde unter Verwendung
der Gast Modell DOA-P104-AA-Pumpe angelegt, was zu einem Kammerdruck
von 25 Zoll Hg (0,16 atm) führte,
wobei der Knochen bei etwa 23°C
gehalten wurde. Etwa 37 ml Lipid und 7,5 ml Blut wurden gesammelt.
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Beispiel 8
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Verwendung
einer Atmosphäre
von weniger als Umgebungsdruck, um die Ablösung von entfernbarem Material
aus einem Darmbeinkeil zu erleichtern Ein Darmbeinkeil, der gemäß dem Verfahren
in Beispiel 7 (etwa 1,5 Zoll in der Länge und 0,75 Zoll in Querrichtung)
hergestellt wurde, wurde für
1 Stunde in einer Lösung von
0,1 % Triton X-100° in
Wasser bei 60°C
mit gelegentlichem schwachen Schütteln
vorgewärmt
und danach in ein 50 ml Probenröhrchen überführt. Das
Vakuum (620 mm Hg) wurde für
80 Minuten angelegt, was zu einem Kammerdruck von 0,15 atm führte (wobei
die Temperatur des Knochens bei 23°C gehalten wurde). Etwa 0,8
ml Lipid wurde während
eines Zeitraums von 30 Minuten gesammelt.
-
Beispiel 9
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Behandlung von menschlichen
Oberschenkelknochenproben
-
Für dieses
Verfahren wurden Proben des rechten und linken distalen Oberschenkelknochens
eines menschlichen Spenders etwa 5,5 Zoll von den distalen Enden
geschnitten. Die Probe des rechten Oberschenkels wurde durch das
vorstehend beschriebene, im Stand der Technik anerkannten Verfahren
unter Verwendung von Polymyxin/Bacitracinlösung behandelt, während die
Probe des linken Oberschenkelknochens durch das virale Inaktivierungsverfahren,
wie direkt nachstehend beschrieben (vergleiche ebenso Beispiel 1),
behandelt wurde.
-
Dementsprechend
wurde die Knochenprobe der linken Seite in 5 %-iger Iodophor-Lösung (5 % PVP-1, BASF-Produkt
30/06) für
etwa 1 Stunde getränkt
und dann in ein ½ Liter-Volumen
einer frischen Iodophor-Lösung
(1 %-ige PVP-I, BASF-Produkt 30/06) für etwa 1 Stunde überführt, um
sie danach zu debridieren. Dann wurden etwa 5 Löcher (1 bis 2 mm Durchmesser
und 10 bis 20 mm Tiefe) durch die kortikalen und auch die spongiösen Knochenregionen
gebohrt, wie in 4 gezeigt.
-
Nach
Waschen mit warmem Wasser und Trocknen wurde der Knochen in einem
Vakuumexsikkator angeordnet und ein Vakuum von etwa 26 mm Hg wurde
unter Verwendung einer Gast Modell DAA-V175-E8-Pumpe für 30 Minuten
angelegt, was zu einem Druck von 0,132 Atmosphären auf den Knochen führte. Die
Temperatur des Knochens betrug etwa 23 bis 35°C oder etwas wärmer. Etwa
30 ml Lipid wurden durch die Vakuumbehandlung entfernt.
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Nach
5 Minuten Warmwasserspülung
wurde der Knochen in einer 0,1 %-igen Tensidlösung angeordnet und wie in
Beispieles 8 für
10 Minuten gerührt.
Frische Tensidlösung
wurde dann zugegeben und das Verfahren wurde wiederholt, bis die
Lösung
nahezu klar war. Der Knochen wurde dann für 3 Stunden mit einem zusätzlichen
Volumen von Tensidlösung
bei 60°C
inkubiert. Nach einer Spülung
mit Wasser wurde der Knochen für
5 bis 15 Minuten in eine wässrige
Lösung
von 3 %-igem Peroxid überführt und
danach mit Wasser gespült.
Der gereinigte Knochen wurde dann in eine 1 %-ige Iodophor-Lösung (PVP-1)
für 1 Stunde überführt, mit
Wasser gespült,
wonach der Behälter
mit Wasser wieder gefüllt
wurde. Ein Reduzierungsmittel, Natriumthiosulfat, wurde zugegeben,
um jegliches verbliebenes Iod zu Iodid umzuwandeln, und zur Aufbewahrung
wurde der Knochen gründlich
mit Wasser gespült.
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Um
den transplantierbaren Knochen gemäß der Erfindung mit dem, der
mit herkömmlichen
Verfahren zur Verfügung
gestellt wird, zu vergleichen, wurde die Oberschenkelknochenprobe
der rechten Seite, wie vorherstehend ausgeführt, gemäß dem im Stand der Technik
anerkannten Polymyxin/Bacitracin-Verfahren behandelt. Dementsprechend
wurde die Oberschenkelknochenprobe der rechten Seite debridiert
und in einen Behälter
mit warmem Wasser angeordnet. Der Behälter wurde von Hand geschüttelt, das
Lipid-haltige Wasser verworfen und frisches heißes Wasser zugegeben. Das Verfahren
wurde wiederholt, bis die Lipidmenge im Wasser minimal war (etwa
0,5 Stunden). Der Knochen, der mit dem herkömmlichen Verfahren erhalten
wurde, behielt Eigenschaften, die seinen niedrigeren Grad klinischer
Verwendbarkeit offensichtlich machen, beispielsweise eine rot-braune
Farbe aufgrund von verbliebenem Blut und ölige Reste aufgrund von verbliebenem
Lipid.
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Beispiel 10
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Demonstration des Blut-
und Lipidflusses aus einem Oberschenkelknochen als Funktion des
atmosphärischen Druckes
(weniger als Umgebungsdruck)
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Der
wirksame atmosphärische
Druck wurde für
ein einzelnes Knochenstück
(distaler menschlicher Oberschenkelknochen mit Löchern von 1 bis 2 mm, die wie
in 4 gezeigt gebohrt
wurden) bestimmt. Eine Handvakuumpumpe wurde verwendet, um den Luftdruck
in Schritten von 2,5 Zoll Hg (jeweils etwa 0,08 atm) zu verringern.
Der Knochen wurde bei jeder Vakuumeinstellung 5 Minuten gehalten
und die Anzahl der erzeugten Blut- und/oder Lipid-Tröpfchen wurden
in jeder Zeitperiode bestimmt. Die Ergebnisse sind in nachstehender
Tabelle 1 gezeigt.
-