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TECHNISCHES
GEBIET DER ERFINDUNG UND IN BETRACHT GEZOGENER STAND DER TECHNIK
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine auch als IC-Karte bezeichnete kontaktlose
Chipkarte, wie sie z. B. als Liftkarte in einem Skigebiet Verwendung
findet, sowie auf ein kontaktloses Chipkartensystem.
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11 zeigt
in Form eines Blockschaltbildes ein Beispiel für ein kontaktloses Chipkartensystem des
Standes der Technik, das z. B. teilweise in der JP-A-04-192 091
offenbart ist. In der Figur bezeichnet die Bezugszahl 1 einen
Host-Computer, die Bezugszahl 2 ein mit dem Host-Computer 1 über eine Leitung
oder dergleichen elektrisch verbundenes Lese-/Schreibgerät und die
Bezugszahl 3 eine kontaktlose Chipkarte, die durch Verwendung
von Funkwellen oder dergleichen zur Nachrichtenübertragung Daten ohne elektrischen
Kontakt mit dem Lese-/Schreibgerät 2 sendet
und empfängt.
Bei dem Lese-/Schreibgerät 2 bezeichnet
die Bezugszahl 21 eine Steuereinheit, die Bezugszahl 22 eine
Modulator/Demodulatorschaltung und die Bezugszahl 23 eine
Sende-/Empfangsantenne. Bei der kontaktlosen Chipkarte 3 sind
mit 31 eine Sende-/Empfangsantenne, mit 32 eine
Gleichrichterschaltung, mit 33 eine Regelschaltung, mit 34 eine
Demodulatorschaltung, mit 35 eine Modulatorschaltung, mit 36 eine
Steuerschaltung und mit 37 ein als Permanentspeicher dienender
E2PROM-Speicher bezeichnet.
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Aus
der US-Patentschrift 5 214 409 ist eine kontaktlose Datenübertragung
mit sog. RFID-Etiketten bzw. Funktranspondern bekannt. Mittels eines Schwellenwertdetektors
wird ermittelt, ob die Versorgungsspannung über einem Wert liegt, der für einen zuverlässigen Betrieb
erforderlich ist. Der Transponder besitzt einen Speicher mit drei
Speicherebenen zur Speicherung eines Identifikations-Zahlenwerts sowie
bestimmter Eigenschaften von Tieren.
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Der
Stand der Technik gemäß der US-Patentschrift
5 345 231, gegenüber
dem die Patentansprüche
abgegrenzt sind, bezieht sich auf ein kontaktloses, induktives Datenübertragungssystem
mit variabler Amplitudenmodulation eines Ladesignals in Abhängigkeit
von der variablen Impedanz einer Antenne. Ein Hochfrequenzsignal
dient zur Übertragung von
Betriebsleistung und eines Systemtaktes zu dem Transponder. Bei
einer zu geringen Versorgungsspannung wird der Betrieb des Transponders
durch ein Rückstellsignal
gesperrt.
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Weiterhin
ist aus der US-Patentschrift 5 313 112 eine Unterspannungs-Sperrschaltung
für einen Mikrocomputer
bekannt. Während
des Einschaltvorgangs oder bei einer zu geringen Spannung (erster Schwellenwert)
wird ein Rückstellsignal
zugeführt. Diese
Zuführung
des Rückstellsignals
wird beendet, wenn die Quellenspannung wieder einen über einem zweiten
Schwellenwert (der über
dem ersten Schwellenwert liegt) liegenden Wert annimmt und wenn
eine vorgegebene Zeitdauer abgelaufen ist.
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Bei
kontaktlosen Chipkarten wird zwischen zwei Kartentypen unterschieden,
nämlich
zwischen einem eine Stromquelle wie eine Batterie enthaltenden Kartentyp
und einem weiteren Kartentyp, bei dem keine Batterie vorgesehen
ist, sondern statt dessen die Funkwellen des Lese-/Schreibgeräts 2 zur Erzeugung
einer Betriebsspannung gleichgerichtet werden.
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Das
in 11 veranschaulichte Beispiel bezieht sich auf
diesen letzteren Kartentyp.
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Nachstehend
wird auf Betrieb und Wirkungsweise des in 11 dargestellten
kontaktlosen Chipkartensystems des Standes der Technik näher eingegangen.
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Das
Lese-/Schreibgerät 2 erzeugt
in Abhängigkeit
von der über
den Host-Computer 1 erfolgenden Steuerung stets eine Energieträgerwelle
mit einem Trägersignal
konstanter Amplitude. Wenn die kontaktlose Chipkarte 3 in
die Nähe
des Lese-/Schreibgeräts 2 verbracht
wird, wird die von der Sende-/Empfangsantenne 23 des Lese-/Schreibgerätes 2 abgegebene
Energieträgerwelle über die Sende-/Empfangsantenne 31 in
der kontaktlosen Chipkarte 3 zu der Gleichrichterschaltung 32 übertragen,
die eine Gleichrichtung der empfangenen Energieträgerwelle
zur Erzeugung einer Gleichspannung von z. B. 5 V vornimmt. Die Regelschaltung 33 regelt hierbei
die Gleichrichterschaltung 32 derart, dass die Ausgangsspannung
der Gleichrichterschaltung 32 während eines Datenempfangs konstant
gehalten wird. Die von der Gleichrichterschaltung 32 abgegebene
Gleichspannung wird als Betriebsspannung verschiedenen internen
Schaltungsanordnungen der kontaktlosen Chipkarte 3 zugeführt.
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Sodann
erfolgt eine Datenübertragung
von dem Host-Computer 1 über das Lese-/Schreibgerät 2.
Die Daten werden hierbei von der Sende-/Empfangsantenne 23 des
Lese-/Schreibgerätes 2 durch Phasenmodulation
des vorstehend beschriebenen Trägersignals übertragen.
In der kontaktlosen Chipkarte 3 werden die Daten über die
Sende-/Empfangsantenne 31 der Demodulatorschaltung 34 zugeführt, woraufhin
die demodulierten Daten in die Steuerschaltung 36 eingegeben
werden. Die Steuerschaltung 36 decodiert sodann die demodulierten
Daten zur Durchführung
verschiedener Operationen in Abhängigkeit
von dem Decodierungsergebnis.
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Wenn
beispielsweise im Rahmen dieser Vorgänge eine Identifikationskarte
Informationen abgeben bzw. übertragen
soll, liest die Steuerschaltung 36 die in dem in der Karte
als nichtflüchtiger
Datenspeicher enthaltenen E2PROM-Speicher 37 gespeicherten
ID-Informationen aus, woraufhin die Modulatorschaltung 35 die
ausgelesenen Daten moduliert und sodann die modulierten Daten als
Funkwellen über die
Sende-/Empfangsantenne 31 zu dem Lese-/Schreibgerät 2 gesendet
werden.
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Wenn
dagegen beispielsweise im Rahmen dieser Vorgänge Daten in die kontaktlose
Chipkarte eingeschrieben werden sollen, führt die Steuerschaltung 36 einen
Schreibbefehl zum Einschreiben von Daten in den E2PROM-Speicher 37 aus.
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Das
Lese-/Schreibgerät 2 wird
von dem Host-Computer 1 dahingehend gesteuert, dass die Steuereinheit 21 des
Lese-/Schreibgeräts 2 die
Modulator/Demodulatorschaltung 22 zum Senden und Empfangen
von Daten steuert, d. h., beim Senden von Daten über das Lese-/Schreibgerät 2 werden
die Daten von der Modulator/Demodulatorschaltung 22 moduliert
und die modulierten Daten sodann als Funkwellen über die Sende-/Empfangsantenne 23 zu der
kontaktlosen Chipkarte 3 gesendet, während beim Empfang von Daten
durch das Lese-/Schreibgerät 2 die
von der Sende-/Empfangsantenne 23 empfangenen Funkwellen
von der Modulator/Demodulatorschaltung 22 demoduliert und
die demodulierten Daten sodann in die Steuereinheit 21 eingegeben werden.
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Bei
der vorstehend beschriebenen kontaktlosen Chipkarte und dem kontaktlosen
Chipkartensystem des Standes der Technik wird somit die Energieversorgungsspannung
für den
Betrieb der verschiedenen internen Schaltungsanordnungen in der
kontaktlosen Chipkarte durch die empfangenen Funkwellen erzeugt.
Wenn sich daher die elektrische Feldstärke der von der Antenne 31 empfangenen
Funkwellen in Abhängigkeit
von der Entfernung zwischen dem Lese-/Schreibgerät 2 und der kontaktlosen Chipkarte 3 verändert, tritt
das Problem auf, dass dies zu einem instabilen Betrieb der verschiedenen internen
Schaltungsanordnungen der kontaktlosen Chipkarte 3 führen kann.
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Außerdem ist
in der kontaktlosen Chipkarte 3 der E2PROM-Speicher als nichtflüchtiger
Permanentspeicher vorgesehen. Zur Durchführung eines Schreibvorgangs
oder Löschvorgangs
bei dem E2PROM-Speicher ist somit eine über einem
vorgegebenen Spannungswert liegende Spannung erforderlich. Demzufolge
tritt das Problem auf, dass bei Schwankungen der Versorgungsspannung
ein Schreibvorgang bei dem Speicher nicht mehr mit der erforderlichen
Zuverlässigkeit
ausgeführt
werden kann, sodass die Gefahr besteht, dass Daten im Speicher zerstört werden.
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Darüber hinaus
ist bei dem bekannten System das Zeitintervall von der Startzeit
eines Sendevorgangs der Funkwellen für die Energieübertragung bis
zu der Startzeit der Übertragung
von Befehlsdaten von dem Lese-/Schreibgerät 2 zu der kontaktlosen Chipkarte 3 festgelegt
und umfasst hierbei eine ausreichende Toleranz. Wenn z. B. die Energieversorgungsspannung
60 ms nach dem Beginn des Sendens und damit des Empfangs der Funkwellen erzeugt
wird, wird bei dem bekannten System zur Gewährleistung eines zuverlässigen Betriebs
des Systems eine Toleranz von 100 ms bis 150 ms vorgegeben, wodurch
das Problem auftritt, dass sich auf Grund dieser Toleranz eine Begrenzung
der für
die Kommunikation zur Verfügung
stehenden Zeit ergibt.
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Mit
Hilfe der Erfindung wird eine Lösung
der vorstehend beschriebenen Probleme erzielt, wobei der Erfindung
die Aufgabe zu Grunde liegt, eine kontaktlose Chipkarte und ein
kontaktloses Chipkartensystem anzugeben, bei denen ein stabiler
Betrieb der internen Schaltungsanordnungen durch eine in der kontaktlosen
Chipkarte vorgesehene Rückstell-Signalgeneratorschaltung
erzielbar ist, sodass die verschiedenen internen Schaltungsanordnungen
nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die Betriebsspannung über einem
vorgegebenen Wert liegt.
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Weiterhin
liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine kontaktlose Chipkarte
und ein kontaktloses Chipkartensystem anzugeben, bei denen eine zuverlässige Ausführung von
Schreib- und Löschvorgängen im
Speicher durch eine in der kontaktlosen Chipkarte vorgesehene Rückstell-Signalgeneratorschaltung
gewährleistet
ist, sodass die verschiedenen internen Schaltungsanordnungen nur
dann in Betrieb genommen werden, wenn die Betriebsspannung über einem
vorgegebenen Wert liegt.
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Darüber hinaus
liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein kontaktloses Chipkartensystem anzugeben,
bei dem eine höhere
Zuverlässigkeit
der Nachrichtenübertragung
und eine Verkürzung
der bei einer Kommunikation bzw. Nachrichtenübertragung erforderlichen Zeit
erzielbar sind, indem eine Basiseinheit darüber informiert wird, dass die
Betriebs- oder Versorgungsspannung in der kontaktlosen Chipkarte
den vorgegebenen Wert überschreitet.
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Diese
Aufgaben werden erfindungsgemäß durch
ein kontaktloses Chipkartensystem gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
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Weitere
Zielsetzungen und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele, die in Verbindung
mit den zugehörigen
Zeichnungen erfolgt. Es wird in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich betont,
dass die Zeichnungen lediglich zur Veranschaulichung der Erfindung
dienen und insofern keine Einschränkung der durch die Patentansprüche definierten
Erfindung darstellen. Es zeigen:
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1 ein
Blockschaltbild des Aufbaus einer kontaktlosen Chipkarte gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2 ein
Schaltbild einer Rückstell-Signalgeneratorschaltung
gemäß 1,
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3 Signalverläufe, die
Spannungsänderungen
an jeweiligen Punkten in der Schaltungsanordnung gemäß 2 veranschaulichen,
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4 ein
Blockschaltbild des Aufbaus eines kontaktlosen Chipkartensystems
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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5 Signalverläufe, die
Spannungsänderungen
an jeweiligen Punkten in dem kontaktlosen Chipkartensystem gemäß 4 veranschaulichen,
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6 ein
Ablaufdiagramm, das Betrieb und Wirkungsweise des kontaktlosen Chipkartensystems gemäß 4 veranschaulicht,
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7 ein
Ablaufdiagramm, das Betrieb und Wirkungsweise eines kontaktlosen
Chipkartensystems gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht,
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8 ein
Blockschaltbild des Aufbaus eines kontaktlosen Chipkartensystems
gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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9 ein
Blockschaltbild des Aufbaus eines kontaktlosen Chipkartensystems
gemäß einem
fünften
Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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10 ein
Blockschaltbild des Aufbaus einer kontaktlosen Chipkarte gemäß einem
sechsten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, und
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11 ein
Blockschaltbild eines Beispiels für den Aufbau eines kontaktlosen
Chipkartensystems des Standes der Technik.
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BESCHREIBUNG
BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Ausführungsbeispiel 1
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1 zeigt
ein Blockschaltbild einer auch als IC-Karte bezeichneten kontaktlosen
Chipkarte gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. In 1 bezeichnen die Bezugszahl 3a eine kontaktlose
Chipkarte, die Bezugszahl 30 interne Schaltungsanordnungen,
die Bezugszahl 31 eine Sende-/Empfangsantenne, die Bezugszahl 32 eine Gleichrichterschaltung
zur Gleichrichtung eines der kontaktlosen Chipkarte 3a über die
Sende-/Empfangsantenne 31 extern zugeführten Energieversorgungssignals
und Abgabe einer Energieversorgungsspannung, die Bezugszahl 33 eine
Regelschaltung, die während
einer Zeitdauer von einem Zeitpunkt, bei dem die Energieversorgungsspannung während einer
Energieempfangs-Startzeit ansteigt, bis zu einem Zeitpunkt, bei
dem die Energieversorgungsspannung eine zum Betrieb der internen
Schaltungsanordnungen 30 erforderliche, vorgegebene Betriebsspannung
erreicht, eine der Energieversorgungsspannung im wesentlichen gleiche
Ausgangsspannung abgibt und die Ausgangsspannung auf einem niedrigen
Pegel hält,
nachdem die Energieversorgungsspannung die vorgegebene Betriebsspannung
erreicht hat, und die die Gleichrichterschaltung 32 steuert,
indem die Energieversorgungsspannung auf der vorgegebenen Spannung
gehalten wird, wenn die Energieversorgungsspannung die vorgegebene
Spannung zu überschreiten
beginnt, die Bezugszahl 34 eine Demodulatorschaltung, die
Bezugszahl 35 eine Modulatorschaltung, die Bezugszahl 36a eine
Steuerschaltung, die Bezugszahl 37 einen einen nichtflüchtigen
Permanentspeicher darstellenden E2PROM-Speicher und die
Bezugszahl 38 eine Rückstell-Signalgeneratorschaltung,
die die internen Schaltungsanordnungen 30 während einer Zeitdauer
vom Zeitpunkt des Beginns des Anstiegs der Energieversorgungsspannung
während
einer Energieempfangs-Startzeit
bis zum Zeitpunkt des Erreichens einer vorgegebenen Betriebsspannung
und während
einer Zeitdauer zurückstellt,
bei der die Energieversorgungsspannung unter eine Minimalspannung
abgefallen ist, was einen normalen Betrieb der internen Schaltungsanordnungen
während
eines Abfalls der Energieversorgungsspannung am Ende des Empfangs
des Energieversorgungssignals gewährleistet, und die die Rückstellung
zu anderen Zeiten als der Zeitdauer der Durchführung der Rückstellung aufhebt.
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2 zeigt
ein Schaltbild eines Ausführungsbeispiels
der in der kontaktlosen Chipkarte 3a gemäß 1 angeordneten
Rückstell-Signalgeneratorschaltung 38.
In 2 bezeichnen die Bezugszahl 39 eine zwischen
die Energieversorgungsspannung VDD und Masse
geschaltete Zwischenspannungs-Einstellschaltung zur Einstellung
einer in der Nähe
eines niedrigen Pegels liegenden Zwischenspannung, die Bezugszahlen 40 und 41 P-leitende MOS-Transistoren,
die die Zwischenspannungs-Einstellschaltung 39 bilden,
die Bezugszahl 42 eine eingangsseitig mit der Zwischenspannung
beaufschlagte logische Inverterschaltung, deren Ausgangssignal invertiert
wird, wenn die Energieversorgungsspannung unter die Minimalspannung
abfällt,
was einen normalen Betrieb der internen Schaltungsanordnungen bei
einem Abfall der Energieversorgungsspannung gewährleistet, die Bezugszahlen 43 und 44 einen
P-leitenden MOS-Transistor sowie einen N-leitenden MOS-Transistor, die die logische
Inverterschaltung 42 bilden, die Bezugszahl 45 ein
Flip-Flop, das über einen
ersten Eingang mit dem Ausgangssignal der logischen Inverterschaltung 42 und über einen
zweiten Eingang mit der Ausgangsspannung der Regelschaltung 33 beaufschlagt
und von der Energieversorgungsspannung zur Abgabe eines Rückstellsignals
für die
internen Schaltungsanordnungen angesteuert wird, und die Bezugszahlen 46 und 47 ein
erstes NAND-Glied und ein zweites NAND-Glied, die das Flip-Flop 45 bilden.
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Der
P-leitende MOS-Transistor 40 wird von einem Transistor
gebildet, bei dem das Fließen
eines Stroms im Vergleich zu dem N-leitenden MOS-Transistor 41 erschwert
ist, indem die Kanallänge
L z. B. so kurz wie 200 μm
und die Kanalbreite W so eng wie 2,5 μm gehalten wird, um die Ausgangsspannung
der Zwischenspannungs-Einstellschaltung 39 auf dem niedrigen
Pegel zu halten. Der P-leitende MOS-Transistor 43 wird
ebenfalls von einem Transistor gebildet, bei dem das Fließen eines
Stroms im Vergleich zu dem N-leitenden MOS-Transistor 44 erschwert ist, indem
z. B. die Kanallänge
L auf 100 μm
und die Kanalbreite W auf 2,5 μm
festgelegt werden.
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Nachstehend
wird näher
auf Betrieb und Wirkungsweise der Schaltungsanordnungen gemäß den 1 und 2 eingegangen.
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3 zeigt
Signalverläufe
zur Veranschaulichung von Spannungsänderungen an jeweiligen Punkten
der Schaltungsanordnung gemäß 2. Wenn
zunächst
die Sende-/Empfangsantenne 31 der kontaktlosen
Chipkarte 3a zur Zeit t0 Funkwellen
zu empfangen beginnt, werden die empfangenen Funkwellen von der
Gleichrichterschaltung 32 gleichgerichtet, wobei eine Aufladung
des in der Gleichrichterschaltung 32 angeordneten Kondensators
durch die gleichgerichtete Spannung erfolgt, sodass in der in 3(1) dargestellten Weise die Energieversorgungsspannung
VDD von 0 V auf die Betriebsspannung der
internen Schaltungsanordnungen 30 (1) von z.
B. 5 V ansteigt. In Verbindung mit diesem Anstieg der Energieversorgungsspannung
VDD steigen auch die unter 3(2) dargestellte
Ausgangsspannung der Regelschaltung 33 sowie die unter 3(5) dargestellte und das Rückstellsignal
bildende Ausgangsspannung des Flip-Flops 45 in ähnlicher
Weise an. Da das Fließen
eines Stroms über den
P-leitenden MOS-Transistor 40 erschwert ist, nimmt das
Potential an einem Punkt A, der den Ausgang der Zwischenspannungs-Einstellschaltung 39 darstellt,
in der in 3(3) dargestellten Weise
einen Wert von 0,6 V bis 0,8 V an, was in der Nähe des niedrigen Pegels liegt.
Da auch das Fließen
eines Stroms über
den P-leitenden MOS-Transistor 43 in der
logischen Inverterschaltung 42 erschwert ist, wird er auch
dann nicht unmittelbar durchgeschaltet, wenn er eingangsseitig mit
einer dem niedrigen Pegel annähernd
gleichen Spannung beaufschlagt wird, sondern seine Durchschaltung
erfolgt erst nach einer Zeit t1. Dies hat
zur Folge, dass das Potential an einem Punkt B, der den Ausgang
der logischen Inverterschaltung 42 bildet, in der unter 3(4) dargestellten Weise fast den gleichen
Verlauf bzw. Wert wie die Spannung VDD annimmt.
Sodann steigt das Potential am Punkt B in der gleichen Weise wie
das Potential VDD an, bis VDD den
Wert 5 V erreicht. Während
der Zeitdauer von der Zeit t0, die die Startzeit
für den
Empfang der Funkwellen darstellt, bis zu einer Zeit t2,
bei der VDD den Wert 5 V erreicht, entsprechen die
beiden Eingangssignale des Flip-Flops 45 weitgehend dem
Potential VDD. Während dieser Zeitdauer entspricht
somit das vom Ausgangssignal des Flip-Flops 45 gebildete
Rückstellsignal
weitgehend dem Potential VDD, sodass die
internen Schaltungsanordnungen zurückgestellt sind.
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Zur
Zeit t2 bei der VDD die
Betriebsspannung der inneren Schaltungsanordnung erreicht, fällt das Ausgangssignal
der Regelschaltung 33 von "H" auf "L" ab, wodurch das Ausgangssignal des
NAND-Gliedes 47 auf "H" übergeht. Da einem der Eingänge des NAND-Glieds 46 die
am Punkt B anstehende Spannung VDD zugeführt wird,
während
am anderen Eingang des NAND-Gliedes 46 das den Pegel "H" aufweisende Ausgangssignal des NAND-Gliedes 47 ansteht,
geht das Ausgangssignal des NAND-Gliedes 46 auf "L" über,
wodurch der Rückstellzustand
aufgehoben wird.
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Während der
Zeitdauer von der Zeit t2 bis zu einer Zeit
t3, bei der der Empfang der Funkwellen durch
die kontaktlose Chipkarte 3a endet, sodass die Spannung
VDD von dem Wert 5 V abzufallen beginnt, regelt
die Regelschaltung 33 die Gleichrichterschaltung 32 dahingehend,
dass die Ausgangsspannung der Gleichrichterschaltung 32 die
Betriebsspannung der internen Schaltungsanordnungen von 5 V nicht überschreitet,
sondern konstant auf 5 V gehalten wird. Während dieser stabilen Periode
der Energieversorgungsspannung zwischen der Zeit t2 und
der Zeit t3 befinden sich verschiedene interne
Schaltungsanordnungen der kontaktlosen Chipkarte 3a in Betrieb.
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Wenn
sodann der Empfang der Funkwellen zur Zeit t3 endet,
beginnt die Energieversorgungsspannung VDD abzufallen,
wobei beim Unterschreiten eines vorgegebenen Wertes zur Zeit t4 der P-leitende MOS-Transistor 43 der
logischen Inverterschaltung 42 gesperrt und der N-leitende
MOS-Transistor 44 durchgeschaltet
werden. Der P-leitende MOS-Transistor 43 wird
nämlich
von einem Transistor gebildet, bei dem das Fließen eines Stroms im Vergleich
zu dem N-leitenden
MOS-Transistor 44 erschwert ist. Dies hat zur Folge, dass
das Potential am Punkt B, das das Ausgangssignal der logischen Inverterschaltung 42 darstellt,
von "H" auf "L" übergeht,
sodass das vom Ausgangssignal des Flip-Flops 45 gebildete Rückstellsignal
den Wert "H" annimmt, der weitgehend
dem Pegel der abfallenden Spannung VDD entspricht.
Dieses Rückstellsignal
wird den verschiedenen internen Schaltungsanordnungen der kontaktlosen
Chipkarte 3a zugeführt
und fällt
in ähnlicher
Weise wie VDD bis zu einer Zeit t5 auf 0 V ab.
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Da
das Rückstellsignal
bei der kontaktlosen Chipkarte gemäß diesem ersten Ausführungsbeispiel somit
in der vorstehend beschriebenen Weise in Übereinstimmung mit der in der
Karte erzeugten Spannung gebildet wird, ergibt sich der Vorteil
einer höheren
Zuverlässigkeit
der Datenverarbeitung in der Karte und der Datenspeicherung.
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Ausführungsbeispiel 2
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4 zeigt
ein Blockschaltbild eines kontaktlosen Chipkartensystems gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Die kontaktlose Chipkarte 3a entspricht
hierbei der Chipkarte gemäß 1,
während
der Host-Computer
und das Lese-/Schreibgerät
dem bekannten System gemäß 11 entsprechen.
In 4 bezeichnen somit die Bezugszahl 1 den
Host-Computer, die Bezugszahl 2 das mit dem Host-Computer 2 über eine
Leitung oder dergleichen elektrisch verbundene Lese-/Schreibgerät, die Bezugszahl 12 eine
aus dem Host-Computer 1 und dem Lese-/Schreibgerät 2 bestehende
Basiseinheit und die Bezugszahl 3a die kontaktlose Chipkarte
zum Senden und Empfangen von Daten durch Verwendung von Funkwellen
oder dergleichen ohne jeglichen elektrischen Kontakt mit dem Lese-/Schreibgerät 2.
Bei dem Lese-/Schreibgerät 2 bezeichnen
die Bezugszahl 21 eine Steuereinheit, die Bezugszahl 22 eine
Modulator/Demodulatorschaltung und die Bezugszahl 23 eine
Sende-/Empfangsantenne. Bei der kontaktlosen Chipkarte 3a bezeichnen
die Bezugszahl 31 eine Sende-/Empfangsantenne, die Bezugszahl 32 eine
Gleichrichterschaltung, die Bezugszahl 33 eine Regelschaltung,
die Bezugszahl 34 eine Demodulatorschaltung, die Bezugszahl 35 eine
Modulatorschaltung, die Bezugszahl 36 eine Steuerschaltung
und die Bezugszahl 37 einen E2PROM-Speicher,
der einen nichtflüchtigen Permanentspeicher
darstellt.
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Nachstehend
wird auf Betrieb und Wirkungsweise des kontaktlosen Chipkartensystems
gemäß 4 näher eingegangen.
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5 zeigt
Signalverläufe
in jeweiligen Bereichen der kontaktlosen Chipkarte 3a beim
Senden und Empfangen von Daten zwischen dem Lese-/Schreibgerät 2 und
der kontaktlosen Chipkarte 3a, während 6 ein Ablaufdiagramm
zur Veranschaulichung der Operationen bei der Kommunikation zwischen
dem Lese-/Schreibgerät 2 und
der kontaktlosen Chipkarte 3a gemäß diesem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt. Wenn bei dem in den 4, 5 und 6 veranschaulichten
Ausführungsbeispiel
die kontaktlose Chipkarte 3a in die Nähe des Lese-/Schreibgeräts 2 verbracht wird,
empfängt
die kontaktlose Chipkarte 3a die von dem Lese-/Schreibgerät 2 abgegebenen
Funkwellen, sodass die Gleichrichterschaltung 32 in der
kontaktlosen Chipkarte 3a mit der Zuführung der Energieversorgungsspannung
VDD beginnt. In Verbindung mit dem Anstieg
der Energieversorgungsspannung VDD steigen
auch die Ausgangsspannung der Regelschaltung 33 und das
Rückstellsignal
an, sodass die verschiedenen internen Schaltungsanordnungen in der
kontaktlosen Chipkarte 3a zurückgestellt werden (von der
Zeit t0 bis t1 gemäß 5 sowie
in den Schritten ST61 und ST62 gemäß 6).
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Wenn
sodann die Energieversorgungsspannung den Wert 5 V erreicht, geht
das Ausgangssignal der Regelschaltung 33 auf "L" über,
sodass das Rückstellsignal
zur Aufhebung des Rückstellzustands
von "H" auf "L" abfällt
(Zeit t1 gemäß 5). Wenn
die Rückstellung
aufgehoben ist und die Energieversorgungsspannung einen stabilen
Konstantwert angenommen hat, werden Befehlsdaten von dem Lese-/Schreibgerät 2 zu
der kontaktlosen Chipkarte 3a übertragen (Schritt ST63 gemäß 6). Wenn
die Übertragung
der Befehlsdaten von dem Lese-/Schreibgerät 2 zu der kontaktlosen
Chipkarte 3a abgeschlossen ist, wird der Sendevorgang der
Funkwellen von dem Lese-/Schreibgerät 2 zu der kontaktlosen
Chipkarte 3a beendet (zur Zeit t2 gemäß 5),
sodass die Energieversorgungsspannung in der kontaktlosen Chipkarte 3a abzufallen
beginnt. Während
dieser Abfallzeit werden Antwortdaten von der kontaktlosen Chipkarte 3a zu
dem Lese-/Schreibgerät 2 gesendet
(Schritt ST64 gemäß 6).
Wenn sodann die Energieversorgungsspannung eine Minimalspannung
von z. B. 2 V für
einen normalen Betrieb der internen Schaltungsanordnungen erreicht, wird
erneut das Rückstellsignal
erzeugt (zur Zeit t3 gemäß 5) und die
kontaktlose Chipkarte 3a in den Rückstellzustand versetzt, womit
die Signalverarbeitungsvorgänge
in der Karte abgeschlossen sind (Schritt ST65).
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Da
bei dem kontaktlosen Chipkartensystem gemäß diesem zweiten Ausführungsbeispiel
das Rückstellsignal
nur dann aufgehoben wird, wenn die in der kontaktlosen Chipkarte
erzeugte Spannung beim Anstieg 5 V erreicht oder solange die Spannung beim
Abfallen nicht unter die Minimalspannung für einen Normalbetrieb der internen
Schaltungsanordnungen abfällt,
erfolgt eine Datenübertragung
zwischen dem Lese-/Schreibgerät 2 und
der kontaktlosen Chipkarte 3a und die Datenverarbeitung
in der kontaktlosen Chipkarte 3a nur dann, wenn die Energieversorgungsspannung über dem
vorgegebenen Wert liegt, wodurch eine zuverlässige Nachrichtenübertragung
gewährleistet
werden kann.
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Ausführungsbeispiel 3
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7 zeigt
ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung der Vorgänge bei
einer Nachrichtenübertragung
zwischen dem Lese-/Schreibgerät 2 und der
kontaktlosen Chipkarte 3a gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Da das Lese-/Schreibgerät 2 und die kontaktlose
Chipkarte 3a des dritten Ausführungsbeispiels dem zweiten
Ausführungsbeispiel
gemäß 4 entsprechen,
erübrigen
sich die zugehörigen
Zeichnungen und deren Beschreibung.
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Wenn
bei diesem dritten Ausführungsbeispiel
die kontaktlose Chipkarte 3a in die Nähe des Lese-/Schreibgeräts 2 verbracht
wird, empfängt
die kontaktlose Chipkarte 3a die von dem Lese-/Schreibgerät 2 abgegebenen
Funkwellen, sodass die Gleichrichterschaltung 32 in der
kontaktlosen Chipkarte 3a mit der Zuführung der Energieversorgungsspannung VDD beginnt. In Verbindung mit dem Anstieg
der Energieversorgungsspannung VDD steigen
auch das Ausgangssignal der Regelschaltung 33 und das Rückstellsignal
an, sodass die verschiedenen internen Schaltungsanordnungen in der
kontaktlosen Chipkarte 3a zurückgestellt werden (von der
Zeit t0 bis zu der Zeit t1 gemäß 5 sowie
in den Schritten ST71 und ST72 gemäß 7).
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Wenn
sodann die Energieversorgungsspannung den Wert 5 V erreicht, geht
das Ausgangssignal der Regelschaltung 33 auf "L" über,
sodass das Rückstellsignal
zur Aufhebung des Rückstellzustands
von "H" auf "L" abfällt
(Zeit t1 gemäß 5). Wenn
die Rückstellung
aufgehoben ist und die Energieversorgungsspannung einen stabilen
Konstantwert erreicht hat, erhält
die Steuerschaltung 36a in der kontaktlosen Chipkarte 3a das
Rückstell-Aufhebungssignal
und sendet Daten mit der Information, dass die Energieversorgungsspannung
den Konstantwert erreicht hat. In Abhängigkeit vom Empfang dieser
Daten beginnt das Lese-/Schreibgerät 2 mit der Übertragung
von Befehlsdaten zu der kontaktlosen Chipkarte 3a (Schritt
ST74). Nach der Übertragung
der Befehlsdaten von dem Lese-/Schreibgerät 2 zu der kontaktlosen
Chipkarte 3a ist der Sendevorgang der Funkwellen von dem
Lese-/Schreibgerät 2 zu
der kontaktlosen Chipkarte 3a abgeschlossen, woraufhin
Antwortdaten von der kontaktlosen Chipkarte 3a zu dem Lese-/Schreibgerät 2 während einer Zeitdauer übertragen
bzw. gesendet werden, bei der die Energieversorgungsspannung in
der kontaktlosen Chipkarte 3a abfällt (Schritt ST75). Wenn hierbei die
Energieversorgungsspannung sodann unter den vorgegebenen Wert von
z. B. 2 V abfällt,
wird die kontaktlose Chipkarte 3a erneut zurückgestellt
(Schritt ST76), womit die Sende- und
Empfangsvorgänge
abgeschlossen sind.
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Da
bei dem kontaktlosen Chipkartensystem gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
das Lese-/Schreibgerät 2 darüber informiert
wird, dass die Energieversorgungsspannung in der kontaktlosen Chipkarte 3a beim
Anstieg 5 V erreicht hat, ist zuverlässig gewährleistet, dass eine stabile
Energieversorgungsspannung in der kontaktlosen Chipkarte 3a beim
Sendevorgang von dem Lese-/Schreibgerät 2 zu der kontaktlosen
Chipkarte 3a vorliegt, sodass die Nachrichtenübertragung
mit hoher Zuverlässigkeit erfolgt.
Da außerdem
bei diesem Ausführungsbeispiel
bei der Zeit bis zum Erreichen des vorgegebenen Wertes der Energieversorgungsspannung
die bei dem bekannten System erforderliche Toleranz entfallen kann,
verkürzt
sich die Kommunikationszeit im System, sodass der Vorteil einer
höheren
Geschwindigkeit bei der Signal- und Datenverarbeitung im System
erzielt wird.
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Ausführungsbeispiel 4
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8 zeigt
ein Blockschaltbild eines kontaktlosen Chipkartensystems gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Hierbei entsprechen der Host-Computer 1 und
das Lese-/Schreibgerät 2 des
vierten Ausführungsbeispiels
dem zweiten Ausführungsbeispiel
gemäß 4.
In 8 bezeichnet die Bezugszahl 3b eine kontaktlose
Chipkarte gemäß diesem
vierten Ausführungsbeispiel, während die
Bezugszahl 81 eine Bezugsspannungsgeneratorschaltung und
die Bezugszahl 82 eine Vergleicherschaltung bezeichnen,
die in der kontaktlosen Chipkarte 3b angeordnet sind. Der weitere
Aufbau der kontaktlosen Chipkarte 3b entspricht dem Aufbau
der kontaktlosen Chipkarte 3a gemäß 4, mit der
Ausnahme, dass sich die von der Steuerschaltung 36b durchgeführte Steuerung
geringfügig von
der Steuerung der Steuerschaltung 36a unterscheidet.
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In
dem E2PROM-Speicher 37, der als
nichtflüchtiger
Datenspeicher in der kontaktlosen Chipkarte angeordnet ist, können in
Abhängigkeit
vom jeweiligen Verwendungszweck wichtige Daten, wie z. B. Guthabendaten
oder Geldtransaktionsdaten oder dergleichen, gespeichert werden.
Wenn ein Daten-Einschreibvorgang jedoch auf Grund einer abgefallenen
Energieversorgungsspannung unzureichend verläuft, kann dies zu einem Verlust
oder einer Zerstörung
der Daten führen.
Zur Verhinderung eines solchen Datenverlustes bzw. einer Datenzerstörung übermittelt
das kontaktlose Chipkartensystem gemäß diesem Ausführungsbeispiel
durch Verwendung von Funkwellen eine Information von der kontaktlosen
Chipkarte 3b zu dem Lese-/Schreibgerät 2, wenn auf Grund
eines Spannungsabfalls Daten-Einschreibvorgänge bei dem E2PROM-Speicher 37 nicht mehr
möglich
sind.
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Nachstehend
wird auf Betrieb und Wirkungsweise des kontaktlosen Chipkartensystems
gemäß 8 näher eingegangen.
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In
Abhängigkeit
vom Eingang der über
die Sende-/Empfangsantenne 31 empfangenen
Funkwellen erzeugt die Bezugsspannungsgeneratorschaltung 39 eine
Spannung, die eine Minimalspannung von z. B. 4,5 V für das Einschreiben
von Daten in den E2PROM-Speicher 37 darstellt.
Diese Bezugsspannung wird einem der Eingänge des Vergleichers 82 zugeführt. Dem
anderen Eingang des Vergleichers 82 wird von der Gleichrichterschaltung 32 die Energieversorgungsspannung
VDD zugeführt. Der Ausgangssignalzustand
des Vergleichers 82 wird bei einem Abfallen der Energieversorgungsspannung unter
4,5 V invertiert, wobei das Ausgangssignal des Vergleichers 82 der
Steuerschaltung 36b zugeführt wird. Wenn ein Daten-Einschreibvorgang
bei dem E2PROM-Speicher 37 während eines
Datensendevorgangs und Datenempfangsvorgangs zwischen dem Lese-/Schreibgerät 2 und
der kontaktlosen Chipkarte 3b stattfinden soll, bestimmt
die Steuerschaltung 36b in Abhängigkeit vom Ausgangssignalzustand
des Vergleichers 82, ob ein Schreibvorgang bei dem E2PROM-Speicher 37 möglich ist
oder nicht. Wenn ein Daten-Einschreibvorgang unmöglich ist, übermittelt die Steuerschaltung 36b dem
Lese-/Schreibgerät 2 ein
Befehlssignal mit der Information, dass ein Schreibvorgang nicht
möglich
ist.
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Während bei
dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel bei der beabsichtigten Durchführung eines
Schreibvorgangs unter Bezugnahme auf das Ausgangssignal der Vergleicherschaltung 82 bestimmt
wird, ob ein Schreibvorgang möglich
ist oder nicht, kann alternativ bei einer stets unterhalb eines
vorgegebenen Wertes von z. B. 4,5 V liegenden Energieversorgungsspannung
durch Zuführung
des Ausgangssignals der Vergleicherschaltung 82 als Unterbrechungseingangssignal
zu der Steuerschaltung 36b die gleiche Wirkung erzielt
werden, und zwar auch zu anderen Zeiten als während der Durchführung eines
Schreibvorgangs bei dem E2PROM-Speicher 37,
indem ein Befehlssignal übermittelt
bzw. gesendet wird, das angibt, dass Schreibvorgänge von der kontaktlosen Chipkarte 3b zu
dem Lese-/Schreibgerät 2 nicht
möglich
sind, wenn die Energieversorgungsspannung unter einem minimalen
Spannungswert liegt, der noch Schreibvorgänge ermöglicht.
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Da
bei dem kontaktlosen Chipkartensystem bei diesem vierten Ausführungsbeispiel
dem Lese-/Schreibgerät 2 von
der kontaktlosen Chipkarte eine Information übermittelt wird, die angibt,
dass das Einschreiben von Daten in den E2PROM-Speicher 37 unmöglich ist,
ergeben sich die Vorteile einer höheren Zuverlässigkeit
des Schreibvorgangs bei dem Datenspeicher in der kontaktlosen Chipkarte,
einer überlegenen
Funktion des kontaktlosen Chipkartensystems sowie einer höheren Zuverlässigkeit
des Gesamtsystems.
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Ausführungsbeispiel 5
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9 zeigt
ein Blockschaltbild eines kontaktlosen Chipkartensystems gemäß einem
fünften Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Der Host-Computer 1 und das Lese-/Schreibgerät 2 des
fünften Ausführungsbeispiels
entsprechen hierbei dem zweiten Ausführungsbeispiel gemäß 4.
In 9 bezeichnet die Bezugszahl 3c die kontaktlosen
Chipkarte gemäß diesem
fünften
Ausführungsbeispiel, während die
Bezugszahlen 91 und 92 zwei Bezugsspannungsgeneratorschaltungen
und die Bezugszahlen 93 und 94 zwei Vergleicherschaltungen
bezeichnen, die in der kontaktlosen Chipkarte 3c angeordnet
sind. Der weitere Aufbau der kontaktlosen Chipkarte 3c entspricht
der kontaktlosen Chipkarte 3b gemäß 8, mit der
Ausnahme, dass sich die von der Steuerschaltung 36c durchgeführte Steuerung
geringfügig
von der Steuerung der Steuerschaltung 36b gemäß 8 unterscheidet.
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Bei
dem kontaktlosen Chipkartensystem gemäß diesem fünften Ausführungsbeispiel wird der Zustand
der Energieversorgungsspannung in der kontaktlosen Chipkarte 3c überwacht
und dem Lese-/Schreibgerät 2 in
Abhängigkeit
von einer Anforderung des Lese-/Schreibgeräts 2 übermittelt.
Bei dem nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel wird näher auf
einen Fall eingegangen, bei dem eine Bestimmung dahingehend erfolgt,
ob die Energieversorgungsspannung einerseits 5 V überschreitet
und andererseits unter 4,5 V liegt.
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Nachstehend
wird näher
auf Betrieb und Wirkungsweise des Systems gemäß 9 eingegangen.
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In
Abhängigkeit
vom Eingang der über
die Sende-/Empfangsantenne 31 empfangenen
Funkwellen erzeugt die erste Bezugsspannungsgeneratorschaltung 91 eine
Minimalspannung von z. B. 4,5 V, bei der ein Schreibvorgang bei
dem E2PROM-Speicher 37 noch möglich ist.
Diese Spannung wird einem der Eingänge der Vergleicherschaltung 93 zugeführt, während der
andere Eingang der Vergleicherschaltung 93 von der Gleichrichterschaltung 32 mit
der Energieversorgungsspannung VDD beaufschlagt
wird. Die zweite Bezugsspannungsgeneratorschaltung 92 erzeugt
in Abhängigkeit
vom Eingang der über
die Sende-/Empfangsantenne 31 empfangenen
Funkwellen eine der Betriebsspannung der internen Schaltungsanordnungen
entsprechende Spannung von 5 V, die einem der Eingänge der
Vergleicherschaltung 94 zugeführt wird. Dem anderen Eingang
der Vergleicherschaltung 94 wird von der Gleichrichterschaltung 32 die
Energieversorgungsspannung VDD zugeführt.
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Der
Ausgangssignalzustand des Vergleichers 93 wird invertiert,
wenn die von der Gleichrichterschaltung 32 abgegebene Energieversorgungsspannung
unter 4,5 V abfällt.
In ähnlicher
Weise wird das Ausgangssignal des Vergleichers 94 invertiert, wenn
die von der Gleichrichterschaltung 32 abgegebene Energieversorgungsspannung
5 V überschreitet.
Die Ausgangssignale der Vergleicher 93 und 94 werden
der Steuerschaltung 36c zugeführt. Bei Empfang eines Befehlssignals
von dem Lese-/Schreibgerät 2 zur
Erfassung und Übermittlung
des Zustands der Energieversorgungsspannung in der kontaktlosen
Chipkarte 3c informiert die Steuerschaltung 36c das
Lese-/Schreibgerät 2 über den
Zustand der Energieversorgungsspannung in Abhängigkeit von den Ausgangssignalen
der Vergleicher 93 und 94.
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Bei
dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel überwacht
das System nur zwei Fälle, d.
h., einen ersten Fall, bei dem das Ausgangssignal der Vergleicherschaltung 93 einen
Spannungsabfall unter 4,5 V angibt, und einen zweiten Fall, bei
dem das Ausgangssignal der Vergleicherschaltung 94 ein Überschreiten
des Spannungswertes 5 V angibt. Alternativ kann ein System in Betracht
gezogen werden, bei dem weitere Zustände der Energieversorgungsspannung überwacht
werden, indem die Anzahl der Bezugsspannungsgeneratorschaltungen und
der Vergleicherschaltungen vergrößert wird.
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Da
bei diesem fünften
Ausführungsbeispiel das
Lese-/Schreibgerät 2 den
Zustand der Energieversorgungsspannung in der kontaktlosen Chipkarte 3c in
Abhängigkeit
von den Erfordernissen in Erfahrung bringen kann, lässt sich
ein System mit einer höheren
Zuverlässigkeit
und einer höheren
Leistung bei der Datenübertragung
und dem Datenempfang zwischen dem Lese-/Schreibgerät 2 und
der kontaktlosen Chipkarte 3c realisieren, da die zu der
kontaktlosen Chipkarte 3c zu übertragenden nächsten Befehlsdaten
unter Überwachung
des Zustands der Spannung in der kontaktlosen Chipkarte 3c ausgewählt werden
können.
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Ausführungsbeispiel 6
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10 zeigt
ein Blockschaltbild einer kontaktlosen Chipkarte gemäß einem
sechsten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. In 10 ist mit 3d die kontaktlose
Chipkarte gemäß diesem
sechsten Ausführungsbeispiel
bezeichnet, während
die Bezugszahl 101 eine Bezugsspannungsgeneratorschaltung und
die Bezugszahl 102 einen Vergleicher bezeichnen, die in
der kontaktlosen Chipkarte 3d angeordnet sind. Der weitere
Aufbau der kontaktlosen Chipkarte 3d entspricht der kontaktlosen
Chipkarte 3a des ersten Ausführungsbeispiels gemäß 1,
mit der Ausnahme, dass die von der Steuerschaltung 36d durchgeführte Steuerung
sich geringfügig
von der Steuerung der Steuerschaltung 36a unterscheidet.
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Die
kontaktlose Chipkarte gemäß diesem sechsten
Ausführungsbeispiel
erzeugt bei einem Abfall der Energieversorgungsspannung in der Karte ein
Unterbrechungssignal für
die Steuerschaltung 36d, bevor eine Rückstellung erfolgt.
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Nachstehend
wird auf Betrieb und Wirkungsweise der kontaktlosen Chipkarte gemäß 10 näher eingegangen.
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In
Abhängigkeit
vom Eingang der über
die Sende-/Empfangsantenne 31 empfangenen
Funkwellen erzeugt die Bezugsspannungsgeneratorschaltung 101 eine
geringfügig
höhere
Spannung als eine Rückstellspannung
für die
internen Schaltungsanordnungen und führt diese Spannung einem der Eingänge der
Vergleicherschaltung 102 zu. Wenn z. B. die Energieversorgungsspannung
VDD zur Erzeugung des Rückstellsignals bei einem Abfall
der Energieversorgungsspannung 2 V beträgt, erzeugt die Bezugsspannungsgeneratorschaltung 101 eine Spannung
von z. B. 2,5 V, die geringfügig
höher ist. Dem
anderen Eingang der Vergleicherschaltung 102 wird die von
der Gleichrichterschaltung 32 abgegebene Energieversorgungsspannung
VDD zugeführt. Wenn die Stromversorgungsspannung
unter 2,5 V abfällt,
erfolgt eine Inversion des Ausgangssignals der Vergleicherschaltung 102,
das der Steuerschaltung 36d zugeführt wird. Die Steuerschaltung 36d erhält somit
das invertierte Signal von der Vergleicherschaltung 102 als
Unterbrechungssignal zur Ausführung
eines abschließenden
Vorgangs in der kontaktlosen Chipkarte 3d, bevor die inneren
Schaltungsanordnungen in der kontaktlosen Chipkarte 3d zurückgestellt
werden. Hierbei erfolgt die Rückstellung
der inneren Schaltungsanordnungen in ähnlicher Weise wie im Falle
des ersten Ausführungsbeispiels.
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Da
bei der kontaktlosen Chipkarte gemäß diesem sechsten Ausführungsbeispiel
die Steuerschaltung in Erfahrung bringen kann, dass eine Rückstellung
der internen Schaltungsanordnungen erfolgen wird, bevor sie tatsächlich zurückgestellt sind,
und da sich der Rückstellzustand
erst nach Beendigung der auszuführenden
Vorgänge
herstellen lässt,
wird der Vorteil einer höheren
Zuverlässigkeit der
Datenverarbeitung in der Karte erzielt.
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Da
die Karte somit dahingehend ausgestaltet ist, dass ein Rückstellsignal
in Abhängigkeit
von einer in der kontaktlosen Chipkarte erzeugten Spannung gebildet
wird, lässt
sich eine höhere
Zuverlässigkeit bei
der Datenverarbeitung und der Datenspeicherung erzielen.
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Da
ferner die Rückstell-Signalgeneratorschaltung
von einer logischen Schaltungsanordnung gebildet wird, ergibt sich
der Vorteil einer weiteren Steigerung der Zuverlässigkeit der Datenverarbeitung
und Datenspeicherung.
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Da
ein drahtloses Senden und Empfangen von Daten zwischen einer kontaktlosen
Chipkarte und einer Basiseinheit stattfindet, erfolgt die Datenübertragung
zwischen der Basiseinheit und der kontaktlosen Chipkarte sowie die
Datenverarbeitung in der kontaktlosen Chipkarte nur dann, wenn die
Energieversorgungsspannung einen vorgegebenen Wert überschreitet,
sodass eine zuverlässige
Datenübermittlung
gewährleistet
werden kann.
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Da
die kontaktlose Chipkarte dahingehend ausgestaltet ist, dass der
Anstieg der Energieversorgungsspannung beim Beginn des Energieempfangs und
das Erreichen einer vorgegebenen Betriebsspannung erfasst und eine
Basiseinheit darüber
in Kenntnis gesetzt wird, und die Basiseinheit erst nach dem Empfang
dieser Information mit der Übermittlung
von Befehlssignalen und Daten beginnt, ist gewährleistet, dass ein stabiler
Zustand der Energieversorgungsspannung in der kontaktlosen Chipkarte vorliegt,
wenn eine Datenübertragung
von der Basiseinheit zu der kontaktlosen Chipkarte erfolgen soll, wodurch
sich der Vorteil einer höheren
Zuverlässigkeit
der Kommunikation ergibt. Da außerdem
die bei einem System des Standes der Technik erforderliche Toleranz
bezüglich
der bis zum Erreichen des vorgegebenen Wertes der Energieversorgungsspannung notwendigen
Zeit sich erübrigt,
ergibt sich eine Verkürzung
der Kommunikationszeit im System, wodurch sich der Vorteil einer
höheren
Verarbeitungsgeschwindigkeit des Systems erzielen lässt.
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Da
außerdem
ermittelt wird, dass die Energieversorgungsspannung einen für Schreiboperationen
im Speicher erforderlichen Spannungswert überschreitet, und die Basiseinheit
davon in Kenntnis gesetzt wird, und da die Basiseinheit die Übermittlung von
Befehlssignalen und Daten erst nach Empfang dieser Mitteilung von
der Steuerschaltung beginnt, ergeben sich die Vorteile, dass eine
höhere
Zuverlässigkeit
der Einschreibvorgänge
bei dem Speicher der kontaktlosen Chipkarte und damit ein System
mit höherer
Zuverlässigkeit
und höherer
Leistung bei der Datenübertragung
und bei dem Datenempfang zwischen dem Lese-/Schreibgerät 2 und
der kontaktlosen Chipkarte 3c erhalten werden kann.
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Da
die Signalverarbeitungsvorgänge
in den internen Schaltungsanordnungen der kontaktlosen Chipkarte
in Abhängigkeit
von einem das Auftreten eines Rückstellzustands
ankündigenden
Unterbrechungssignal abgeschlossen werden, indem das Unterbrechungssignal
vor einem zur Rückstellung
der Steuerschaltung und der internen Schaltungsanordnungen führenden
Abfall der Energieversorgungsspannung erzeugt wird, kann die Steuerschaltung
in der Karte in Erfahrung bringen, dass eine Rückstellung erfolgen wird, bevor
sie in den Rückstellzustand versetzt
wird, sodass der Rückstellzustand
erst nach Beendigung der auszuführenden
Vorgänge
hergestellt werden kann, was den Vorteil einer höheren Zuverlässigkeit
der Datenverarbeitung in der Karte mit sich bringt.
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Bei
der vorstehend beschriebenen kontaktlosen Chipkarte, bei der eine
Energieversorgungsspannung aus Funkwellen erzeugt wird, die im Rahmen
einer drahtlosen Kommunikation von einer Basiseinheit gesendet werden,
ist somit eine Rückstell-Signalgeneratorschaltung
zur Rückstellung
der internen Schaltungsanordnungen vorgesehen, wenn die Stromversorgungsspannung
bis zum Erreichen einer vorgegebenen Betriebsspannung ansteigt und wenn
sie unter eine Minimalspannung von den Normalbetrieb der internen
Schaltungsanordnungen gewährleistenden
Spannungswerten abfällt,
wodurch Operationen wie Schreibvorgänge in den internen Schaltungsanordnungen
stabilisiert und die für
die Kommunikation erforderliche Zeit verkürzt werden können.
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Im übrigen ist
die Erfindung und ihr Schutzumfang durch die nachstehenden Patentansprüche definiert.