DE69531742T2 - Verschluss mit einer inneren schutzvorrichtung - Google Patents

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DE69531742T2
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/34Trocars; Puncturing needles
    • A61B17/3417Details of tips or shafts, e.g. grooves, expandable, bendable; Multiple coaxial sliding cannulas, e.g. for dilating
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/34Trocars; Puncturing needles
    • A61B17/3494Trocars; Puncturing needles with safety means for protection against accidental cutting or pricking, e.g. limiting insertion depth, pressure sensors
    • A61B17/3496Protecting sleeves or inner probes; Retractable tips

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen chirurgische Zugangsvorrichtungen und insbesondere Trokare und zugehörige Obturatoren, die einen operativen Zugang durch eine Körperwand eines Patienten schaffen.
  • Würdigung des Standes der Technik
  • Ein Trokar ist ein chirurgisches Instrument, das dazu verwendet wird, einen Zugang durch eine Körperwand in einen Körperhohlraum wie beispielsweise den abdominalen Hohlraum zu schaffen, um das Benutzen von chirurgischen Instrumenten in dem Körperhohlraum zu erleichtern. Der Trokar besteht aus einer Hohlkanüle, die unter Verwendung eines Obturators operativ durch die Körperwand angeordnet wird. Der Obturator ist innerhalb der Kanüle entfernbar angeordnet und weist eine angeschärfte distale Spitze auf, die dazu verwendet wird, die Körperwand zu penetrieren. Während die angeschärfte Spitze des Obturators die Penetration der Körperwand erleichtert, sind Abschirmungen erforderlich, um diese Spitze von inneren Organen fern zu halten, die auf der anderen Seite der Körperwand vorhanden sein können.
  • Abschirmungen gemäß dem Stand der Technik haben viele verschiedene Formen angenommen. In einem Fall sind die Abschirmungen als äußere vorschiebbare Hülsen ausgebildet, um die scharte Spitze bei Penetration der Körperwand abzudecken. In anderen Fällen ist die scharte Spitze durch Zurückziehen des Obturators in die Kanüle abgeschirmt. Die Abschirmfunktion wurde auch durch Ausbilden der scharfen Spitze durch eine Anzahl von Klingen und dem Vorsehen von Abschirmungen in Gestalt von innenseitigen Stäben erzielt, die zwischen den Klingen angeordnet sind. Beispielhaft für diese Technik ist das am 4. Januar 1994 veröffentlichte US-Patent Nr. 5,275,583 von Lawrence Crainich mit dem Titel „Trocar Assembly with Independently Acting Shield Means".
  • Gemäß dem Stand der Technik ist die angeschärfte Spitze des Obturators aus einem hohlen Schaft oder einer Anzahl von einzelnen Klingen gebildet. In der Ausbildung mit einem Schaft ist das distale Ende so geschliffen, dass mehrere Schliffflächen ausgebildet sind, die sich jeweils von einem axialen Punkt nach proximal und nach außen erstrecken. Die Schliffflächen herkömmlicher Art sind in einer planaren Anordnung ausgebildet, so dass benachbarte Schliffflächen an ihrem Schnüapunkt eine gerade Schneidkante ausbilden. Typischerweise sind drei Schliffflächen gleichmäßig beabstandet um die distale Spitze von 360° angeordnet.
  • An der Kreuzung von benachbarten Paaren von Schliffflächen ist eine Schneidkante ausgebildet. Der Winkel bei der scharten Schneidkante ist gleich dem Winkel zwischen den benachbarten Schliffflächen. Die Hälfte dieses Winkels wird üblicherweise als Schliffflächenwinkel bezeichnet. Bisher wurden die Schneidkanten bei einem Winkel ausgebildet, der nicht kleiner als der Schliffflächenwinkel ist, der bei einer Ausbildung mit drei Schliffflächen bei 60° liegt.
  • Obturatoren in der Klingenanordnung werden in einer ähnlichen Art und Weise angeschärft, so dass die Schneidkanten dieser Klingen ebenfalls mit einem Schliffflächenwinkel von etwa 60° angeschliffen sind. Um die Penetration der Körperwand zu erleichtern und für den Patienten das Trauma zu verringern, ist es wünschenswert, diese Schneidkanten so scharf wie möglich auszugestalten.
  • Wie bereits erwähnt, ist es ebenso wünschenswert, die angeschärfte Spitze unmittelbar nach der Penetration der Körperwand abzuschirmen. In der Vergangenheit wurden Abschirmungen zum Bewegen von einer verhältnismäßig zurückgezogenen Stellung in eine verhältnismäßig vorgeschobene Stellung ausgebildet, um die scharfe Spitze abzuschirmen. Typischerweise erfordert es die zurückgezogene Stellung, dass die Abschirmung von der Spitze über die gesamte Erstreckung der Schliffflächen bewegt wird. Um dann die distale Spitze abzuschirmen, ist es erforderlich, die Abschirmung über die gesamte Länge der Schliffflächen zu bewegen. Falls dieser Abstand besonders groß ist, ist eine nicht unerhebliche Zeit erforderlich, um die scharfe Spitze vollständig abzuschirmen.
  • Das Dokument US-A-5 066 288 offenbart einen Obturator mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Diese Nachteile des Standes der Technik werden gemäß der vorliegenden Erfindung überwunden, die einen Obturator zur Penetration einer Körperwand eines Patienten schafft mit einem länglichen Schaft, der eine Achse, die sich zwischen einem proximalen Ende und einem distalen Ende erstreckt, und eine außenseitige Fläche aufweist, die einen maximalen Durchmesser des länglichen Schaftes bildet, mit einem Griffstück, das an dem proximalen Ende des länglichen Schaftes angeordnet ist, mit einer Perforationsspitze, die an dem distalen Ende des länglichen Schaftes angeordnet ist, und wobei ein erster Bereich der Perforationsspitze auf der Achse des länglichen Schaftes angeordnet ist und einen Perforationspunkt bildet, ein zweiter Bereich der Perforationsspitze proximal des ersten Bereiches der Perforationsspitze angeordnet ist und eine erste Schneidkante bildet, die sich von dem Perforationspunkt proximal zur Außenseite des länglichen Schaftes erstreckt, und wobei sich die entlang einer Abschrägung angeschärfte erste Schneidkante von dem Perforationspunkt proximal nach außen zur außenseitigen Fläche des länglichen Schaftes erstreckt und zum Erleichtern der Penetration der Körperwand des Patienten eine bogenförmige Ausgestaltung aufweist und wobei ein dritter Bereich der Perforationsspitze eine zweite Schneidkante bildet und sich ebenfalls von dem Perforationspunkt proximal nach außen zur außenseitigen Fläche des länglichen Schaftes erstreckt, wobei die erste und die zweite Schneidkante so angeordnet sind, dass sie eine imaginäre Ebene definieren, die sich tangential zu sowohl der ersten als auch der zweiten Schneidkante erstreckt, wobei die Ebene der ersten Schneidkante und die imaginäre Ebene für jeden Punkt auf der ersten Schneidkante einen ersten radialen Winkel mit der imaginären Ebene in einer Ebene definieren, die wechselseitig rechtwinklig zu sowohl der Ebene der ersten Schneidkante und der imaginären Ebene in diesem Punkt ist, wobei die Abschrägung für jeden beliebigen Punkt auf der ersten Schneidkante einen zweiten radialen Winkel zwischen der Ebene der ersten Schneidkante und der Abschrägung in einer Ebene definiert, die wechselseitig rechtwinklig zu sowohl der imaginären Ebene und der Ebene der Schneidkante an diesem Punkt ist, wobei der zweite radiale Winkel an jedem beliebigen Punkt auf der ersten Schneidkante kleiner als der erste radiale Winkel ist.
  • Die Schneidkanten sind durch eine Abschrägung angeschärft, die mit der jeweiligen Schneidkante einen Winkel bildet, der kleiner als der Schliffflächenwinkel ist. Dies erhöht wesentlich die Schärfe der Schneidkante und erleichtert die Penetration der Körperwand.
  • Ein Abschirmen der scharfen Spitze ist durch eine Anzahl von Stäben erzielt, von denen sich jeder zwischen einem zugehörigen Paar von Klingen erstreckt. Diese Stäbe werden von einer zurückgezogenen Stellung in eine vorgeschobene Stellung über eine Entfernung bewegt, die eher der axialen Länge der Abschrägung als der axialen Länge der Schliffflächen entspricht. Dies verringert erheblich den Abstand, über den die Abschirmstäbe bewegt werden müssen, um ein vollständiges Abschirmen der scharfen Spitze zu erzielen. Aufgrund des verringerten Abstandes ist auch die Zeit zum Erzielen einer vollständigen Abschirmung erheblich verringert.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Obturatorschaft in der Gestalt eines Kunststoffrohres mit einer inneren Oberfläche ausgebildet. Eine metallische Perforationsspitze des Obturators ist mit einem distalen Perforationsabschnitt und einem proximalen Befestigungsabschnitt ausgestaltet. Dieser Befestigungsabschnitt weist Befestigungsteile auf, die sich die zu einer äußeren Kante erstrecken, die gezahnt ausgebildet ist. Diese Ausgestaltung der Perforationsspitze erleichtert einen festen Reibschluss zwischen dem Befestigungsabschnitt und der inneren Oberfläche des Rohres an dem distalen Ende des Schaftes.
  • Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung umfasst der Obturator ein längliches Rohr, das eine Wand mit einer äußeren Oberfläche, einer inneren Oberfläche und einer Achse aufweist, die sich zwischen einem proximalen Ende und einem distalen Ende erstreckt. An dem proximalen Ende ist ein Flandstück angeordnet, und entlang der Achse ist in einer festen Anordnung mit dem länglichen Rohr an dem distalen Ende des Rohres eine Perforationsspitze vorhanden. Die Perforations spitze weist einen Perforationsabschnitt und einen Befestigungsabschnitt mit wenigstens zwei Befestigungsteilen auf, die sich von der Achse des Rohres nach außen erstrecken, um mit der inneren Oberfläche des Rohres reibschlüssig in Eingriff zu kommen. Die Befestigungsteile können mit einer äußeren Kante ausgebildet sein, die gezahnt ausgeführt ist, um den reibschlüssigen Eingriff mit einem Rohr zu verbessern.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel verfügt der länglichen Schaft über eine äußere Wand mit einer äußeren Oberfläche und einer inneren Oberfläche. An dem distalen Ende des länglichen Schaftes ist ein Spitzenabschnitt vorhanden und verfügt über eine Anzahl von inneren Wänden, die in Winkelabständen um die Achse des Schaftes angeordnet sind. Die inneren Wände des Spitzenabschnittes erstrecken sich zum Eingriff mit äußeren Wänden des Schaftes und zum Ausbilden von Lumen mit den äußeren Wänden, die sich wenigstens abschnittsweise entlang des Schaftes erstrecken. Wenigstens eine der inneren Wände ist durch eine geneigte Kante gebildet, die sich entlang einer Linie von der Achse des Schaftes zu der äußeren Oberfläche des Schaftes erstreckt. Eine anschärfende Abschrägung erstreckt sich entlang der geneigten Kante und weist einen radiale Länge sowie eine axiale Länge auf. Wenigstens eine Abschirmung ist in einem zugeordneten Lumen des Schaftes vorhanden. Die Abschirmung weist Abschnitte auf, die in Juxtaposition in Bezug auf wenigstens eine der inneren Wände angeordnet sind, wobei sich die Abschnitte radial nach außen zu der äußeren Oberfläche des Schaftes erstrecken. Die Abschirmung erstreckt sich axial von dem zugeordneten Lumen zwischen einer zurückgezogenen Stellung, in der die scharfe Kante zum Erleichtern der Penetration der Wand freiliegt, und einer verlängerten Stellung, in der die angeschärfte Kante nahe der Abschirmung ist, um eine Penetration der Körperwand zu verhindern. Diese verlängerten und zurückgezogenen Stellungen sind durch einen Abstand voneinander getrennt, der nicht größer ist als die axiale Länge der Abschrägung.
  • Gemäß der Erfindung ist die Perforationsspitze an dem distalen Ende des Schaftes angeordnet und weist eine erste Schneidkante und eine zweite Schneidkante auf, die sich von der Achse des Schaftes von einer distalen Spitze proximal nach außen erstrecken. Eine erste imaginäre Ebene erstreckt sich zwischen der Achse des Schaftes und der ersten Schneidkante, während sich eine zweite imaginäre Ebene sich durch wenigstens einen ersten Punkt auf der ersten Schneidkante und einen zweiten Punkt auf der zweiten Schneidkante erstreckt. Diese zweite imaginäre Ebene liegt parallel zu der ersten Schneidkante sowohl an dem ersten Punkt als auch an dem zweiten Punkt und bildet mit der ersten imaginären Ebene einen Schliffflächenwinkel. Eine entlang der ersten Schneidkante angeordnete Abschrägung bildet mit der ersten imaginären Ebene einen Abschrägungswinkel, der kleiner ist als der Schliffflächenwinkel zwischen der ersten imaginären Ebene und der zweiten imaginären Ebene. Dies schafft eine schärfere Schneidkante, die überdies die Penetration der Körperwand durch den Obturator erleichtert. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hat die Schneidkante eine bogenförmige Ausgestaltung, und die zweite imaginäre Ebene liegt tangential zu dem Bogen an dem ersten Punkt.
  • Ein weiterer Aspekt der Offenbarung umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines Obturators. Dieses Verfahren umfasst die Schritte des Bereitstellens eines Schaftes mit einer äußeren Oberfläche und einer Achse, die sich zwischen einem proximalen Ende und einem distalen Ende erstreckt. Der Schaft verfügt über eine Anzahl von inneren Wänden, die in Winkelabständen um die Achse angeordnet sind und sich von der Achse zu der äußeren Oberfläche erstrecken. Der Schaft weist weiterhin eine Anzahl von äußeren Wänden auf, die sich jeweils zwischen einem zugeordneten Paar von inneren Wänden erstrecken und mit den inneren Wänden die äußere Oberfläsche des Schaftes bilden. Gemäß dem Verfahren werden die äußeren Wände des Schaftes an dem distalen Ende des Schaftes entfernt, um die inneren Wände freizulegen. Entlang der wenigstens einen freigelegten inneren Wand ist eine geneigte Kante ausgebildet, um sich von der äußeren Oberfläche zu einem Punkt an dem distalen Ende des Schaftes zu erstrecken. Ein Anschärfen dieser geneigten Kante erleichtert die Penetration von Gewebe durch den Obturator. Bei dem bevorzugten Verfahren sind die inneren Wände und die äußeren Wände des Schaftes durch Extrusion des Schaftes einstückig ausgebildet.
  • Diese und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen unter Bezug auf die zugehörigen Zeichnungen.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Seitenansicht eines Trokars mit einem eine Körperwand penetrierenden Obturator,
  • 2 ist eine Explosionsseitenansicht eines Ausführungsbeispiels des Obturators mit einem röhrenartigen Schaft und einer distalen Spitze, die Halteelemente mit gezahnten Kanten aufweist,
  • 3 ist eine distale Ansicht auf das Ende des Obturators gemäß 2 mit der in dem röhrenartigen Schaft angebrachten distalen Spitze,
  • 4 ist eine radiale Schnittansicht der distalen Spitze entlang der Linie 4-4 von 2,
  • 511 stellt ein Verfahren zum Herstellen eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung dar,
  • 5 ist eine Seitenansicht, die die Extrusion eines inneren Wände und äußere Wände aufweisenden Schaftes zeigt,
  • 6 ist eine radiale Schnittansicht des extrudierten Schaftes gemäß 5,
  • 7 ist eine Seitenansicht der distalen Spitze des Schaftes, die einen Schritt des Entfernens der äußeren Wände darstellt, um die inneren Wände des Schaftes freizulegen,
  • 8 ist eine vergrößerte Ansicht auf das Ende des in 7 dargestellten Obturators,
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht einer zu der vorliegenden Erfindung gehörigen Abschirmung,
  • 10 zeigt entsprechend 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Wand und der Abschirmungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 11 ist eine radiale Schnittansicht entsprechend 10 mit einem weiteren Ausführungsbeispiel der Wand und der Abschirmungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 12 ist eine radiale Schnittansicht entsprechend 10 mit einem weiteren Ausführungsbeispiel der Wand und der Abschirmungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 13 ist eine Seitenansicht, die den Schritt des Entfernens der inneren Wände an dem proximalen Ende des Schaftes darstellt,
  • 14 ist eine Seitenansicht, die das Befestigen eines Rückzugsmechanismus an dem proximalen Ende des Schaftes und das Anbringen einer Abschirmeinheit an dem distalen Ende des Schaftes zeigt, wobei die Abschirmeinheit in einer vorgeschobenen Stellung dargestellt ist, und
  • 15 ist eine Seitenansicht entsprechend 14, die jedoch die Abschirmeinheit in einer zurückgezogenen Stellung zeigt.
  • BESCHREIBUNG VON BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN UND DER BESTEN AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
  • In 1 ist ein Trokar dargestellt und im allgemeinen mit dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnet. Der Trokar 10, der üblicherweise eine Kanüle 12 und einen Obturator 14 aufweist, ist dazu eingerichtet, einen Durchgang durch eine Körperwand wie beispielsweise eine abdominale Wand 16 zu schaffen. Diese Zugang wird letztlich durch die Kanüle 12 geschaffen, die üblicherweise eine längliches Rohr 18 und ein Dichtgehäuse 21 aufweist. Es ist das Rohr 18, das einen Zugang in der Gestalt eines Arbeitskanals 23 durch die Körperwand 16 schafft. Durch den Arbeitskanal 23 können für einen Zugang zu einem Körperhohlraum wie beispielsweise den abdominalen Hohlraum 25 verschiedene Instrumente eingeführt werden.
  • Wenn die Kanüle 12 des Trokars 10 bestimmungsgemäß die Körperwand 16 querend angeordnet ist, ist es wichtig, dass ihr innenseitiges oder distales Ende stumpf ist, so dass innere Organe nicht der Gefahr einer Punktierung oder einer Penetration ausgesetzt sind. Allerdings führt das Ausgestalten der Kanüle mit einem stumpfen führenden Ende nicht zu einem Vereinfachen des bevorzugten Vorgehens zum Plazieren durch Punktieren der abdominalen Wand 16. Darin liegt der Grund, dass der entfernbare Obturator 14 dazu eingerichtet ist, die Wand 16 zu punktieren und dadurch das Plazieren der Kanüle 12 zu gestatten. Der Obturator 14 ist in die Kanüle 12 eingeführt und erstreckt sich über das längliche Rohr 18 hinaus, um das Punktieren der abdominalen Wand 16 zu vereinfachen.
  • Der Obturator 14 weist einen Schaft 30 mit einer Achse 32 auf, die sich zwischen einem proximalen Ende 34 und einem distalen Ende 36 erstreckt. An dem proximalen Ende 34 ist ein Handstück 38 angeordnet und bildet eine Umhüllung für einen wie beispielsweise in der Patentanmeldung der Anmelderin mit serial number 08/045,369, eingereicht am 9. April 1993 mit dem Titel „Surgical Trocar with Cutoff Circuit" (hiermit durch Bezugnahme aufgenommen) offenbarten und beanspruchten Retraktionsmechanismus 41. Der Schaft 30 ist so bemessen, dass er in den Arbeitskanal 23 der Kanüle 12 entfernbar einfügbar ist, wobei sich das Ende 36 des Obturators 14 über das distale Ende des Rohres 18 erstreckt.
  • An dem distalen Ende 36 des Schaftes 30 ist der Obturator 14 mit einer angeschärften Spitze 43 ausgestattet, die axial durch die abdominale Wand 16 bewegbar ist, um bestimmungsgemäß das Rohr 18 und den zugehörigen Arbeitskanal 23 durch die abdominale Wand 16 zu positionieren. Es ist der Obturator 14, der bei der vorliegenden Erfindung von besonderem Interesse ist.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Obturators 14 ist in 2 dargestellt, bei dem der Schaft 30 eine röhrenartige Ausgestaltung hat. In diesem Fall ist der Schaft 30 mit einer zylindrischen Wand 45 ausgebildet, die eine äußere Oberfläche 47 und eine innere Oberfläche 49 aufweist. Der Schaft 30 ist vorzugsweise aus Metall hergestellt, um ihm eine im wesentlichen steife Ausgestaltung zu geben. Eine getrennte Perforationsspitze 50 weist einen Schneidabschnitt 52 und einen Befestigungsabschnitt 54 auf.
  • Die Perforationsspitze 50 kann in der Gestalt von mehreren Klingen ausgebildet sein, die regelmäßig um die Achse 32 beabstandet sind. Beispielsweise sind bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel drei Klingen 56, 58 und 61 vorhanden, die in Intervallen mit 120° beabstandet um die Achse 32 angeordnet sind. In dem Schneidabschnitt 52 sind die Klingen 5661 von einem maximalen Radius distal zu einem Punkt 63 auf der Achse 32 geneigt. Somit ist jede der drei Klingen 5661 mit einer zugehörigen Schneidkante 65, 67 und 70 ausgestattet, die sich radial nach innen distal zu dem Punkt 63 erstrecken.
  • Der Befestigungsabschnitt 54 der Perforationsspitze 50 ist zum Einfügen in das distale Ende des röhrenartigen Schaftes 30 ausgebildet. Innerhalb des Schaftes 30 steht der Befestigungsabschnitt 54 reibschlüssig mit der inneren Oberfläche 49 in Eingriff, um die Perforationsspitze 50 in einer festen Anordnung mit dem Schaft 30 zu halten.
  • Diese feste Anordnung wird bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dadurch verbessert, dass der Befestigungsabschnitt 54 als eine Anzahl von einzelnen Abschnitten ausgebildet ist, die winkelmäßig regelmäßig um die Achse 32 angeordnet sind. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Befestigungsabschnitt 54 drei Abschnitte 72, 74 und 76 auf, von denen jeder als eine Verlängerung einer zugehörigen Klinge 56, 58 und 61 ausgebildet ist. Jeder der Abschnitte 7276 erstreckt sich von der Achse 32 radial nach außen zu einer zugehörigen äußeren Kante 78, 81 und 83, die sich axial in einer im wesentlichen parallelen Anordnung zu der inneren Oberfläche 49 des Schaftes 30 erstrecken.
  • Die reibschlüssige Verbindung zwischen den Abschnitten 7276 und der Wand 45 des Schaftes 30 kann durch das Ausbilden einer Vielzahl von Zahnungen entlang den Kanten 78, 81 und 83 verbessert werden. Diese Zahnungen können die Gestalt einer Vielzahl von Punkten 85 annehmen, die bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel distal ausgerichtet ausgebildet sind. Diese Ausrichtung der Punkte 85 entlang der Zahnungen erleichtert das Einfügen der Perforationsspitze 50 in das distale Ende des Schaftes 30, während es das Trennen der Perforationsspitze 50 von dem Schaft 30 verhindert, sobald die bevorzugte feste Verbindung hergestellt worden ist.
  • In 3 ist eine distale Ansicht des Endes der innerhalb des Rohres 30 angebrachten Perforationsspitze 50 dargestellt. Aus dieser Ansicht ergibt sich, dass sich die Schneidkanten 6570 von dem Punkt 63 radial nach außen zu dem äußeren Durchmesser der zu der Wand 45 gehörigen Oberfläche 47 erstrecken. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Schneidkanten 6570 über ihre gesamte Länge angeschärft, so dass ein Schneiden bis zu dem maximalen Durchmesser des Schaftes 30 erfolgt. Da der Außendurchmesser des Schaftes 30 der Innendurchmesser des Rohres 18 ist, werden durch das Schneiden über den im wesentlichen gesamten Durchmesser Einführkräfte des Trokars 10 minimiert. Es ist nur eine sehr geringe Dehnung oder Aufweitung der Wand 16 erforderlich.
  • Dieses Schneiden der Klingen 5661 kann gemäß einem weiteren, am besten in 4 dargestellten Aspekt der Erfindung verbessert werden. In der Vergangenheit wurden die geneigten Schneidkanten 6570 durch Anschleifen der zugehörigen Klingen 5661 in drei imaginären Ebenen 90, 92 und 94 ausgebildet, von denen jede ein benachbartes Paar von Schneidkanten 65, 67 und 70 aufweist. In der Vergangenheit bildete dieser Anschleifschritt nicht nur die Schneidkanten 6570 aus, sondern schärfte diese Kanten auch in einem Schliffflächenwinkel an.
  • Demnach wurden bei einem wie in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel mit drei Klingen die Klingen 5661 mit einem Schliffflächenwinkel von 60° geschärft.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung sind die Klingen 5661 angeschärft, um an einer oder beiden Seiten der jeweiligen Schneidkanten 6570 eine Abschrägung 95 auszubilden. Der Winkel zwischen der Abschrägung 95 und der Ebene der zugehörigen Klinge 5661 wird nachfolgend als Abschrägungswinkel bezeichnet und ist im allgemeinen kleiner als der Schliffflächenwinkel. Dies schafft eine schärfere Schneidkante, die wiederum das Schneiden fördert und die Kraft zum Einführen des Obturators 14 verringert. In 4 ist der Schliffflächenwinkel mit α bezeichnet, während der angeschärfte Abschrägungswinkel mit β gekennzeichnet ist.
  • Die Ausgestaltung des Obturatorschaftes 30 ist bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung von besonderem Interesse. Dieses Ausführungsbeispiel ist in der Querschnittsdarstellung von 6 wohl am besten dargestellt. In diesem Fall weist ein Schaft 116 eine Anzahl von inneren Wänden 117, 118 und 119 auf, die sich von einer Achse 123 radial nach außen zu einer äußeren Oberfläche 125 erstrecken. Eine Anzahl von äußeren Wänden 127, 130 und 132 verbinden benachbarte Paare von inneren Wänden 117, 118 und 119 und bilden weiterhin die äußere Oberfläche 125, die bei einer bevorzugten Ausgestaltung zylindrisch ist.
  • Diese Ausgestaltung des Schaftes 116 kann gemäß verschiedenen Verfahren ausgebildet werden. Bei einem bevorzugten Herstellungsverfahren wird, wie in 5 dargestellt, der Schaft 116 durch ein Werkzeug 134 extrudiert. Der Schaft 116 kann auch gemäß einem kunststoff- oder metallbasierten Spritzgussverfahren ausgebildet werden.
  • Die in 6 dargestellte Ausgestaltung des Schaftes ist von Interesse, da er mit den inneren Wänden 117119 ausgebildet werden kann, die einstückig mit den äußeren Wänden 127132 sind. Wie am besten aus 7 ersichtlich ist, kann zusätzlich an dem Schaft 116 einstückig eine Spitze 136 ausgebildet sein. In dem vorliegenden Fall ist die Spitze 136 durch Anschleifen des Endes des Schaftes 116 entlang dreier planen Schliffflächen ausgebildet. Jede der drei planen Schliffflächen umfasst zwei der Schneidkanten, von denen sich jede entlang einer zugehörigen Innenwand 117119 von der äußeren Oberfläche 125 zu einem distalen Punkt 138 erstreckt. In 7 sind diese Schneidkanten durch die Bezugszeichen 141, 143 und 145 gekennzeichnet. Die Schneidkanten 141145 sind entlang der zugehörigen inneren Wände 117119 ausgebildet, indem das distale Ende des Schaftes 116 entlang der planen Schliffflächen zum Ausbilden der Spitze 136 angeschliffen wird.
  • In der Tat entfernt das Anschleifen des Schaftes 116 die äußeren Wände 127132 an der distalen Spitze 136, um die inneren Wände 117119 freizulegen. Dieses Freilegen der inneren Wände 117119 ermöglicht es, die Schneidkanten 141145 beispielsweise durch Anschleifen wenigstens einer Klinge entlang jeder der Schneidkanten 141145 weiter zu schärfen.
  • Wie in 7 dargestellt, kann die innere Wand 119 angeschliffen werden, um entlang der Schneidkante 141 eine Klinge 147 zu bilden. Ähnliche Klingen 152 und 154 können entlang der jeweiligen Schneidkanten 143 und 145 ausgebildet werden. Es ist von Bedeutung, dass die Schneidkanten 141145 von dem Punkt 138 zu der äußeren Oberfläche 125 geschärft werden, so dass das Schneiden mit der für den Durchmesser des Schaftes 116 erforderlichen vollständigen Aufweitung begleitet ist. Ein weiteres Anschleifen des Schaftes 114 kann an dem distalen Ende der äußeren Wände 127132 eine radiale Schulter 149 ausbilden.
  • Diese Ausgestaltung des Schaftes 114 weist aufgrund des Ausbildens von inneren Durchlässen oder Lumen 161, 163 und 165, die sich zwischen den inneren Wänden 117119 und den äußeren Wänden 127132 erstrecken, weitere Vorteile auf. Beispielsweise ist das Lumen 165 durch eine Oberfläche 167 der inneren Wand 117, eine Oberfläche 170 der inneren Wand 119 und eine innere Oberfläche 172 der äußeren Wand 132 gebildet.
  • Die drei Lumen 161165 bilden gemeinsam Durchlässe, die sich entlang des Schaftes 116 erstrecken. Diese Durchlässe sind dazu eingerichtet, eine innere Abschirmung 176 des in 9 dargestellten Typs aufzunehmen. Zweck dieser Abschirmung 176 ist es, sich von der zurückgezogenen Stellung, bei der die Schneidkanten 141145 freiliegen, in eine Sicherheitsstellung zu bewegen, bei der die Schneidkanten 141145 durch die Abschirmung 176 bedeckt sind. Die zurückgezogene Stellung der Abschirmung 176 legt die angeschärfte Spitze 43 frei und ist daher bevorzugt, wenn die abdominale Wand 16 penetriert werden soll. Wenn jedoch die Schneidspitze 136 die Wand 16 durchtrennt hat, ist die vorgeschobene Stellung der Abschirmung 176 bevorzugt, um eine Verletzung von inneren Organen zu vermeiden. Die entsprechenden zurückgezogenen und vorgeschobenen Stellungen werden weiter unten detaillierter erläutert.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Abschirmung 176 ist in 9 dargestellt und umfasst drei einzelne Abschirmungselemente 181, 183 und 185, die bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die gleiche Ausgestaltung haben, jedoch jeweils verschiedenen Lumen 161165 zugeordnet sind. Beispielsweise weist der Abschirmungsabschnitt 181 einen länglichen Stab 187 mit einer äußeren Oberfläche 188 und einem Paar von inneren Oberflächen 189, 191, wie am besten in 8 dargestellt, auf. Der Stab 187 ist innerhalb des Lumens 165 axial bewegbar und erstreckt sich distal zu einer vergrößerten Schutzvorrichtung 190 mit einer äußeren Oberfläche 192 und einem Paar von inneren Oberflächen 194 und 196, die ebenfalls in 9 dargestellt sind. Eine Schulter 198 ist dort ausgebildet, wo der Durchmesser der äußeren Oberfläche 188 des Stabes 187 auf den Durchmesser der der Schutzvorrichtung 190 zugeordneten Oberfläche 192 zunimmt.
  • Bei bestimmungsgemäßer Anordnung sind die dem Stab zugeordneten inneren Oberflächen 189 und 194 im verschieblichen Eingriff mit der der inneren Wand 117 zugeordneten Oberfläche 167. Die äußere Oberfläche 188 des Stabes 187 ist verschieblich mit der der äußeren Wand 132 zugeordneten inneren Oberfläche 172 im Eingriff. Entsprechend sind die Oberflächen 191 und 196 im verschieblichen Eingriff mit der Oberfläche 170 der inneren Wand 119.
  • In einer axialen Richtung ist die Oberfläche 192 der Schutzvorrichtung 190 mit zunehmenden distalen Positionen radial nach innen geneigt, so dass sie die Oberfläche 194 entlang einer Linie schneidet, die im wesentlichen parallel zu der Krümmung der benachbarten Schneidkante 141 ist. Mit dieser nach innen gerichteten Krümmung würde die Oberfläche 192 die Oberflächen 194 und 196 an einem distal entferntest liegenden Punkt schneiden, falls dieser Punkt nicht durch eine radial abgeflachte Oberfläche 201 abgestumpft wäre.
  • An dem proximalen Ende des Abschirmungselementes 181 ist die äußere Oberfläche 188 entlang einer Verjüngung 202 radial zurückgesetzt, um einen Flansch 203 mit einer nach distal weisenden radialen Schulter 204 auszubilden.
  • Das betriebliche Zusammenwirken zwischen den inneren Wänden 117119, den zugeordneten Durchlässen oder Lumen 161, 165 und den Abschirmungselementen 181, 185 ist bei der vorliegenden Erfindung von besonderem Interesse. Um zu erreichen, dass die Abschirmungselemente 181185 die Schneidkanten 141145 in der vorgeschobenen Stellung gut abdecken, ist es wünschenswert, dass die Elemente 181185 in unmittelbarer Nähe, jedoch in verschieblichen Eingriff mit den Oberflächen der inneren Wände 171119 gehalten werden. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 8 ist dies eine der den äußeren Wänden 127132 zugeordneten Funktionen. Dadurch begrenzen die äußeren Wände 127132 die Bewegung der Abschirmungselemente 181185 nach außen, so dass diese Elemente in unmittelbarer Nähe und im verschieblichen Eingriff mit den Oberflächen der inneren Wände 117119 sind.
  • Diese Funktion wird durch andere Strukturelemente in den in 10, 11 und 12 dargestellten Ausführungsbeispielen erfüllt, wobei sich entsprechende Elemente durch gleiche Bezugszeichen jeweils gefolgt von kleinen Buchstaben „a", „b" und „c" gekennzeichnet sind. Beispielsweise sind in 10 die inneren Wände durch die Bezugszeichen 117a, 118a und 119a gekennzeichnet.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 10 unterscheidet sich von dem gemäß 8 dadurch, dass die äußeren Wände 127132 bis auf den unmittelbaren Bereich um die inneren Wände 117a119a entfernt sind. Somit verbleiben in 10 Abschnitte der äußeren Wände 130a und 132a in der Nähe der inneren Wand 119a. Im Axialschnitt hat diese gemeinsame Anordnung zwischen den Wänden 130a, 132a und 119a die Ausgestaltung des Buchstaben „T". Eine entsprechende „T"-Ausgestaltung wird durch die Wände 132a, 127a und 117a sowie auch durch die Wände 127a, 130a und 118a gebildet.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 10 erfüllen die äußeren Wände 127a132a trotz perspektivischer Verkürzung weiterhin die Funktion, die Abschirmungselemente zu halten, so dass das Element 183a in unmittelbarer Nähe zu und im verschieblichen Eingriff mit den zugeordneten inneren Wänden wie den inneren Wänden 117a und 119a ist.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 11 sind die äußeren Wände vollständig entfernt und die Anordnung zum Zurückhalten des Abschirmungselementes 183b umfasst einen radialen Flansch 178 und einen transversalen Flansch 179. Der Flansch 178 erstreckt sich von der Achse 123b radial nach außen, während sich der Flansch 179 im wesentlichen transversal, insbesondere rechtwinklig, zu dem radialen Flansch 178 erstreckt. Die sich ergebende Anordnung, die die Anordnung des Buchstabens „T" hat, funktioniert als ein Schlüsselkeil, der mit einer ähnlich gestalteten Keilnut in dem zugeordneten Abschirmungselement 183b zusammenpasst. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der durch die Flansche 178, 179 ausgebildete Schlüsselkeil bezüglich des Winkels äquidistant von den benachbarten inneren Wänden 117b und 119b angeordnet, so dass die zugehörige Keilnut 193 innerhalb des zugeordneten Abschirmungselementes 183b mittig angeordnet ist. Ähnliche Schlüsselkeile und Keilnuten können für die anderen Abschirmungselemente ausgebildet sein. Dieses System von Schlüsselkeilen und Keilnuten dient dazu, die Abschirmungselemente 181b185b in unmittelbarer Nähe zu und im verschieblichen Eingriff mit den zugeordneten inneren Wänden 119b123b zu halten.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 12 sind die Schlüsselkeile und Keilnuten umgekehrt. Hier ist ein Schlüsselkeil 195 an dem Abschirmungselement 183c ausgebildet und erstreckt sich von der Oberfläche 194c und durch eine Keilnut 197 in die benachbarte innere Wand 117c. Da sich bei diesem Ausführungsbeispiel der Schlüsselkeil 195 durch die innere Wand 117c erstreckt, ist in dem benachbarten Abschirmungselement eine Vertiefung ausgebildet. Aus Gründen der Klarheit ist dieses Element 185 in 12 nicht gezeigt, allerdings ist eine ähnliche Vertiefung 199 für das Abschirmungselement 183c dargestellt. Es sei nochmals erwähnt, dass die Schlüsselkeile, wie der Schlüsselkeil 195, und zugeordnete Keilnuten, wie die Keilnut 197, bei diesem Ausführungsbeispiel dazu dienen, die zugeordneten Abschirmungselemente, wie beispielsweise das Abschirmungselement 183c, in unmittelbarer Nähe zu und im verschieblichen Eingriff mit den inneren Wänden, wie beispielsweise die inneren Wände 119c und 117c, zu halten.
  • Bei einem bevorzugten Herstellungsverfahren ist das proximate Ende des Schaftes 114 wie in 13 dargestellt aufgebohrt, um eine axiale Bohrung 206 auszubilden. Dies wird typischerweise mittels eines Bohrers 205 mit einem in etwa dem Innendurchmesser der äußeren Wände 127132 entsprechenden Durchmesser durchgeführt. Dies beseitigt in effektiver Art und Weise die inneren Wände 117119 über die Tiefe der Bohrung 206, die bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel etwa 3/4 inch ist. Bei dieser Tiefe bilden die inneren Wände 117119 eine radiale Schulter 207. Proximal der Schulter 207 verleihen die äußeren Wände 127132 dem Schaft 116 eine zylindrische Ausgestaltung.
  • Bei jedem der Ausführungsbeispiele gemäß 8 und 1012 sind weitere Bearbeitungsschritte durchführbar. Zu Beginn sind die Abschirmungselemente 181185 einzelnen in die zugeordneten Durchlässe oder Lumen 161165 des Schaftes 116 eingefügt. Dieses Einfügen wird fortgesetzt, bis die Schultern, wie beispielsweise die Schulter 198 der Schutzvorrichtung 190, an der distalen radialen Schulter 149 des Schaftes 114 anliegt. Bei dieser Anordnung sind die den Abschirmungselementen 181185 zugeordneten Stäbe (wie beispielsweise der Stab 187) ausreichend lang, so dass sich ihre proximalen Flansche (wie beispielsweise der Flansch 203) über die Schulter 207 hinaus und bis in die axiale Bohrung 206 erstrecken.
  • An dieser Stelle ist, wie am besten in 15 dargestellt, ein Bundring 214 vorhanden. Dieser Bundring 214 weist eine im wesentlichen zylindrische Ausgestaltung mit einer Seitenwand 216 auf, die sich zwischen einer proximalen Abschlusswand 221 und einer distalen Abschlusswand 223 erstreckt. Die proximale Abschlusswand 221 ist durchbohrt und mit einem Gewinde versehen, um eine axiale Ausnehmung 225 zu bilden, während die distale Abschlusswand 223 als ein ringförmiger Flansch 224 ausgebildet ist, der sich von dem distalen Ende der Seitenwand 216 nach innen erstreckt, um eine nach distal weisende Schulter 227 auszubilden.
  • Die Seitenwand 216 des Bundringes 214 ist zum Anordnen innerhalb der axiale Bohrung 206 bemessen. Ein Bewegen des Bundringes 214 innerhalb der Bohrung 206 nach distal führt dazu, dass die den Abschirmungselementen 181185 zugeordneten Flansche 203 durch den ringförmigen Flansch 224 der distalen Abschlusswand 223 durchtreten. Innerhalb des Ringbundes 214 können die proximalen Enden der Abschirmungselemente 181185 radial aufgeweitet werden, um das proximale Ende der Elemente 181185 innerhalb des Ringbundes 214 zu verankern. In dieser verankerten Stellung liegen die Schultern 204 der Flansche 203 an der Schulter 227 des Flansches 224 an. Dieses verankernde Anordnen hält die Abschirmungselemente 181185 innerhalb der Lumen 161165, gestattet jedoch eine verschiebende axiale Bewegung, die von einer Bewegung des Ringbundes 214 innerhalb der axialen Bohrung 206 begleitet ist.
  • Diese verschiebende Bewegung erfolgt zwischen einer am besten in 15 dargestellten zurückgezogenen Stellung, bei der die dem Ringbund 214 zugeordnete distale Abschlusswand 223 an dem distalen Ende der axialen Bohrung 206 von der Schulter 207 beabstandet ist. An dem distalen Ende 36 des Obturators 14 ist diese zurückgezogene Stellung den Schutzvor richtungen 190194 zugeordnet, die proximal von den Schneidkanten 141145 beabstandet sind. Dies legt die Schneidkanten 141145 frei und erleichtert damit das Durchtrennen und die Penetration der abdominalen Wand 16 durch den Trokar 10.
  • Die vorgeschobene Stellung der Abschirmung 176 ist einer aneinander anliegenden Anordnung der Abschlusswand 223 des Ringbundes 214 und der Schulter 207 zugeordnet, die die axiale Bohrung 206 bildet. Diese vorgeschobene Stellung ist am besten in 14 dargestellt, bei der die Schutzvorrichtungen, wie beispielsweise die Schutzvorrichtung 190, distal an dem Punkt 138 angeordnet sind, um die Schneidkanten 141145 abzudecken. Diese nach vorne gerichtete, vorgeschobene Stellung der Abschirmung 176 verhindert ein weiteres Schneiden der Spitze 136.
  • Es ist ein besonderer Vorteil, dass der die zurückgezogene Stellung gemäß 15 und die vorgeschobene Stellung gemäß 14 trennende Abstand in der Länge verhältnismäßig klein ist. Wenn dieser Abstand verringert wird, ist die zum Bewegen der Abschirmung 176 in die vorgeschobene Stellung erforderliche Zeit in ihrer zeitlichen Länge kürzer. Im Ergebnis kann ein Schneiden bis zum Punkt der vollen Penetration der abdominalen Wand 16 erfolgen, und dann kann innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes die Abschirmung 176 nach vorne geschoben werden, um ein weiteres Schneiden zu verhindern. Die kurze Übergangszeit zwischen dem Schneid- und Schutzmodus bei der Handhabung erhöht wesentliche den Schutz von Organen, die auf der Innenseite der abdominalen Wand 16 liegen.
  • Bei dieser Konstruktion muss die zurückgezogene Stellung der Abschirmung 176 ausreichend proximal der Spitze 136 liegen, um das Durchschneiden der abdominalen Wand 16 zu vereinfachen. In der vorgeschobenen Stellung muss die Abschirmung 176 ausreichend distal der Spitze 136 liegen, um ein weiteres Schneiden zu verhindern. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der die vorgeschobene und die zurückgezogene Stellung trennende Abstand in etwa gleich der axialen Länge der den jeweiligen Schneidkanten 141145 zugeordneten Klingen 147154.
  • Ein minimaler Abstand zwischen der zurückgezogenen Stellung und der vorgeschobenen Stellung erleichtert ebenso das Verwenden eines beispielsweise in 1 durch das Bezugszeichen 41 gekennzeichneten Rückzugsmechanismus. Dieser Mechanismus 41 ist vorzugsweise innerhalb des Handstückes 38 angeordnet und kann von dem in der parallel anhängigen, am 9. April 1993 mit dem Titel „Surgical Trocar with Cutoft Circuit" eingereichten Anmeldung serial no. 08/045,369 der Anmelderin offenbarten Typ sein. Dieser Mechanismus 41 umfasst einen Schaft 230, der axial über eine Entfernung bewegbar ist, die wenigstens der die vorgeschobene Stellung von der zurückgezogenen Stellung trennenden Länge entspricht.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das distale Ende des Schaftes 230 zum Einfügen in das mit einem Gewinde versehene Loch 225 des Ringbundes 214 bemessen und mit einem Gewinde versehen. Wenn der Schaft 230 ausreichend lang ist, kann sich seine distales Ende vollständig durch die Abschlusswand 221 erstrecken, um mit den den Abschirmungsabschnitten 181185 zugeordneten Flanschen 203 in Eingriff zu kommen. Wenn der Schaft 230 durch das mit einem Gewinde versehene Loch 225 durchgeschraubt wird, spreizen sich die Flansche 203 radial nach außen, um die proximalen Enden der Abschirmungsabschnitte 181185 innerhalb des Ringbundes 214 zu verankern. Somit erfüllt gemäß dem bevorzugten Verfahren das Einschrauben des Schaftes 230 in den Ringbund 214 drei Funktionen. Erstens verankert es die Abschirmungsabschnitte 181185 mit dem Ringbund 214, zweitens verbindet es den Schaft 230 mit der Abschirmung 176 und drittens befestigt es den Schaft 230 mit dem Rückzugsmechanismus 41, um die axiale Bewegung der Abschirmung 176 zwischen der vorgeschobenen und der zurückgezogenen Stellung zu vereinfachen.
  • Wie bereits oben erwähnt hängt die Eintrittskraft sowohl von Schneid- als auch von Aufweitkräften ab. Es hat sich herausgestellt, dass man durch Ausbilden der Oberfläche 192 mit einer kleinen Vertiefung 193 die eine oder die andere Kraft akzentuieren kann. Wenn die kleine Vertiefung 193 wie in 9 dargestellt in einer konkaven Ausgestaltung ausgebildet ist, ist die entlang der Länge der kleinen Vertiefung 193 erforderliche Aufweitung verringert. Entsprechend sind entlang dieses Bereiches die Schneidkräfte akzentuiert.
  • Es gibt in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung viele zugeordnete Merkmale, die auf andere Art und Weise als die dargestellten und beschriebenen ausgeführt sein können. Es versteht sich, dass beispielsweise die Schneidspitze 136 mit einer beliebigen Anzahl von Klingen ausgebildet sein kann, die sich jeweils von der Achse 32 nach außen zu einer Schneidkante erstrecken. Es können auch vier Klingen verwendet werden, die typischerweise eine zugeordnete Anzahl von Abschirmungselementen wie beispielsweise die Elemente 181185 erfordern. Selbstverständlich können auch die den Schneidkanten 141145 zugeordneten spezifischen Krümmungen zusammen mit der Ausgestaltung der den Schutzvorrichtungen 190 zugeordneten Oberfläche 192 verändert werden. Durch Ändern der bogenförmigen Ausgestaltung der Schneidkanten 141145 als auch der Ausgestaltung der Oberfläche 192 mit oder ohne kleinen Vertiefungen 193 wird das Aufrechterhalten einer im wesentlichen konstanten Eintrittskraft erzielt.
  • Es können andere Mittel als der Ringbund 214 verwendet werden, um die proximalen Enden der Abschirmungsabschnitte 181185 in Eingriff zu nehmen und zu verankern und ein ge meinsames Bewegen zusammen mit der Abschirmung 176 zu schaffen.
  • Unter Berücksichtigung der zum Umsetzen dieses Konzeptes möglichen vielfältigen Variationen sei vorsorglich darauf hingewiesen, nicht allein die vorangehende Beschreibung und Darstellung von bevorzugten Ausführungsbeispielen zu beachten. Vielmehr ist zu empfehlen, den Schutzbereich der Erfindung allein unter Berücksichtigung der nachfolgenden Patentansprüche zu bestimmen.

Claims (19)

  1. Obturator (14) zur Penetration einer Körperwand eines Patienten mit einem länglichen Schaft (30), der eine Achse (32), die sich zwischen einem proximalen Ende (34) und einem distalen Ende (36) erstreckt, und eine außenseitige Fläche (47) aufweist, die einen maximalen Durchmesser des länglichen Schaftes (30) bildet, mit einem Griffstück (38), das an dem proximalen Ende (34) des länglichen Schaftes (30) angeordnet ist, mit einer Perforationsspitze (50), die an dem distalen Ende des länglichen Schaftes (30) angeordnet ist, und wobei ein erster Bereich der Perforationsspitze (50) auf der Achse des länglichen Schaftes angeordnet ist und einen Perforationspunkt (63) bildet, ein zweiter Bereich (56) der Perforationsspitze (50) proximal des ersten Bereiches der Perforationsspitze angeordnet ist und eine erste Schneidkante (65) bildet, die sich von dem Perforationspunkt (63) proximal zur Außenseite des länglichen Schaftes (30) erstreckt, und wobei sich die entlang einer Abschrägung (95) angeschärfte erste Schneidkante (65) von dem Perforationspunkt (63) proximal nach außen zur außenseitigen Fläche des länglichen Schaftes (30) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schneidkante (65) zum Erleichtern der Penetration der Körperwand des Patienten eine bogenförmige Ausgestaltung aufweist und wobei ein dritter Bereich der Perforationsspitze eine zweite Schneidkante (67, 70 oder 65) bildet und sich ebenfalls von dem Perforationspunkt (63) proximal nach außen zur außenseitigen Fläche des länglichen Schaftes (30) erstreckt, wobei die erste und die zweite Schneidkante (65, 67) so angeordnet sind, dass sie eine imaginäre Ebene (94) definieren, die sich tangential zu sowohl der ersten als auch der zweiten Schneidkante (65, 67) erstreckt, wobei die Ebene der ersten Schneidkante (65) und die imaginäre Ebene für jeden Punkt auf der ersten Schneidkante (65) einen ersten radialen Winkel (α) mit der imaginären Ebene (94) in einer Ebene definieren, die wechselseitig rechtwinklig zu sowohl der Ebene der ersten Schneidkante (65) und der imaginären Ebene (94) in diesem Punkt ist, wobei die Abschrägung (95) für jeden beliebigen Punkt auf der ersten Schneidkante (65) einen zweiten radialen Winkel (β) zwischen der Ebene der ersten Schneidkante und der Abschrägung in einer Ebene definiert, die wechselseitig rechtwinklig zu sowohl der imaginären Ebene und der Ebene der Schneidkante an diesem Punkt ist, wobei der zweite radiale Winkel (β) an jedem beliebigen Punkt auf der ersten Schneidkante kleiner als der erste radiale Winkel (α) ist.
  2. Obturator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich (56, 58 oder 61) der Perforationsspitze für die erste Schneidkante (65, 67 oder 70) derart ausgebildet ist, dass sie sich abnehmend radial nach außen mit proximal zunehmend gleichen Positionen zwischen dem Perforationspunkt (63) der Perforationsspitze (50) und der äußeren Oberfläche des länglichen Schaftes (30) erstreckt.
  3. Obturator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidkanten (65, 67 und 70) über ihre gesamte Länge von dem Perforationspunkt bis zu der äußeren Kante des länglichen Schaftes geschärft sind.
  4. Obturator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Schneidkante (65, 67, 70) in der Gestalt von wenigstens einem Abschnittsbereich einer Parabel ist.
  5. Obturator nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen in der Perforationsspitze (50) vorhandenen Befestigungsabschnitt (54), wobei der Befestigungsabschnitt (54) proximal in Bezug auf den Perforationsabschnitt angeordnet ist, und durch wenigstens zwei in dem Befestigungsabschnitt der Spitze (50) vorhandene Befestigungsteile (72, 74, 76), von denen jedes sich von der Achse des Schaftes (30) nach außen erstreckt, um unter Reibung mit der inneren Oberfläche eines röhrenartigen Bereiches des Schaftes (30) in Eingriff zu kommen, wobei sich wenigstens eines der Befestigungsteile (72, 74, 76) von der Achse des Schaftes (30) nach außen bis zu einer äußeren Kante erstreckt, und durch an der äußeren Kante des wenigstens einen Befestigungsteiles (72, 74, 76) angeordnete Mittel (85) zum Erhöhen der Reibungswirkung zwischen dem wenigstens einen Befestigungsteil (72, 74, 76) und der inneren Oberfläche des Schaftes (30), wobei die Mittel eine Vielzahl von Verzahnungen (85) aufweisen, von denen jede einen sich von dem Schaft (30) distal erstreckenden Punkt bilden, um mit der Wand des Schaftes (30) in Eingriff zu kommen und das Einfügen der Spitze (50) in den Schaft (30) unter Verhindern des Entfernens der Spitze (50) von dem Schaft (30) zu vereinfachen.
  6. Obturator nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich wenigstens eines der beiden Befestigungsteile (72, 74, 76) von der Achse des Schaftes (30) radial nach außen zwischen der Achse des Schaftes (30) und der inneren Oberfläche des Schaftes (30) erstrecken.
  7. Obturator nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schneidkanten (65, 67 und 70) in einer im wesentlichen planaren Beziehung mit einem zugeordneten Befestigungsteil (72, 74, 76) des Befestigungsabschnittes (54) erstrecken.
  8. Obturator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite und dritte Bereich durch eine Anzahl von inneren Wänden (117, 118, 119) gebildet sind, die in der Perforationsspitze (50) vorhanden sind und sich distal von dem Schaft (30) erstrecken, wobei die Wände (117, 118, 119) winklig um die Achse des Schaftes (30) angeordnet sind, wobei sich die inneren Wände (117, 118, 119) der Spitze (50) derart erstrecken, dass sie mit der äußeren Wand des Schaftes (30) in Eingriff kommen und mit der äußeren Wand eine Anzahl von Durchlässen (161, 163, 165) ausbilden, die sich wenigstens bereichsweise entlang des Schaftes (30) erstrecken, wobei wenigstens eine Abschirmung (181, 183, 185) in einem zugeordneten Durchlass (161, 163, 165) des Schaftes angeordnet ist, wobei die Abschirmung Bereiche aufweist, die wenigstens einer der inneren Wände gegenüberliegend angeordnet sind, wobei sich die Abschirmungsbereiche radial nach außen zu der äußeren Oberfläche des Schaftes erstrecken, wobei sich die Abschirmung (181, 183, 185) axial von einem zugehörigen Durchlass (161, 163, 165) zwischen einer rückgezogenen Stellung, in der die geschärfte Kante freiliegt, um die Perforation zu erleichtern, und einer verlängerten Stellung erstrecken, in der die geschärfte Kante abgedeckt ist, um ein Perforieren zu verhindern, und wobei die verlängerte Stellung von der rückgezogenen Stellung axial um einen Abstand entfernt ist, der nicht größer als in etwa die maximale axiale Länge der Abschrägung (147, 152, 154) ist.
  9. Obturator nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine innere Wand durch eine geneigte Kante definiert ist, die sich entlang einer gekrümmten Linie erstreckt.
  10. Obturator nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Anordnungen der Abschirmung (181, 183, 185) entlang einer Linie erstrecken, die im wesentlichen parallel zu der Linie der geneigten Kante der wenigstens einen inneren Wand ist.
  11. Obturator nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmung so angeordnet ist, dass sie sich zwischen einer ersten inneren Wand (117) und einer zweiten inneren Wand (119) erstreckt, wobei die Bereiche der Abschirmung einen ersten Bereich, der in der Nähe der ersten Wand angeordnet ist, und einen zweiten Bereich umfassen, der in der Nähe der zweiten inneren Wand angeordnet ist, und dass die Abschirmung weiterhin einen dritten Bereich aufweist, der von dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich der Abschirmung radial zurückgesetzt ist.
  12. Obturator nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bereiche der Abschirmung erste Bereiche sind und dass die Abschirmung weiterhin zweite Bereiche aufweist, die seitlich der ersten Bereiche angeordnet und von den ersten Bereichen radial zurückgesetzt sind.
  13. Obturator nach einem der Ansprüche 8 bis 12, gekennzeichnet durch Mittel zum Feststellen der Abschirmung in der vorgeschobenen Stellung.
  14. Obturator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite und dritte Bereich durch eine Wand anordnung gebildet ist, die sich radial nach außen erstreckende innere Wände (117, 118, 119) umfasst, welche wenigstens einen Durchlass (161, 163, 165) in Längsrichtung bilden, wobei wenigstens eine Abschirmung (181, 183, 185) in dem Durchlass (161, 163, 165) angeordnet und entlang des Durchlasses axial zwischen einer rückgezogenen Stellung, in der die Schneidkante ausreichend freiliegt, um das Perforieren zu erleichtern, und einer vorgeschobenen Stellung verschiebbar ist, in der die Schneidkante ausreichend abgedeckt ist, um ein Perforieren zu verhindern, und wobei ein Mittel (130, 132; 179; 197, 199) zum Halten der Abschirmung (181, 183, 185) in unmittelbarer Nähe zu den inneren Wänden (117, 118, 119) des Durchlasses (181, 183, 185) vorhanden sind, wobei das Haltemittel (130, 132; 179; 197, 199) in einem Abstand von der Achse des Schaftes (30) angeordnet ist, der nicht größer als der betreffenden Radius der inneren Wand (117, 118, 119) ist.
  15. Obturator nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel eine äußere Wand umfasst, die in einem Abstand von der Achse des Schaftes (30) angeordnet ist, der nicht größer als der betreffende Radius der inneren Wand ist, wobei sich die äußere Wand bei dem betreffenden Radius quer zu der inneren Wand erstreckt, wobei die innere Wand und die äußere Wand den Durchlass bilden.
  16. Obturator nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Wand und die innere Wand im radialen Querschnitt im wesentlichen ein „T" bilden.
  17. Obturator nach Anspruch 15 oder Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandanordnung weiterhin eine erste innere Wand sowie eine zweite innere Wand, eine erste äußere Wand, die sich quer zu der ersten inneren Wand erstreckt, und eine zweite äußere Wand umfasst, die sich quer zu der zweiten inneren Wand erstreckt, und wobei die erste äußere Wand und die zweite äußere Wand eine durchgehende Fläche zwischen der ersten inneren Wand und der zweiten inneren Wand bilden.
  18. Obturator nach einem der Ansprüche 15 bis 17, gekennzeichnet durch Mittel zum Blockieren der wenigstens einen Abschirmung in der vorgeschobenen Stellung.
  19. Obturator nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel Bereiche des Schaftes (30), die eine Feder (178, 179) bilden, und in der Abschirmung eine sich axial erstreckende, mit der Feder (178, 179) in Eingriff stehende Nut umfassen, um eine axiale Bewegung der Feder (178, 179) in der Nut zu gestatten, während die Abschirmung in gleitendem Eingriff mit der inneren Wand ist.
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