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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
im allgemeinen chirurgische Zugangsvorrichtungen und insbesondere
Trokare und zugehörige
Obturatoren, die einen operativen Zugang durch eine Körperwand
eines Patienten schaffen.
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Würdigung
des Standes der Technik
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Ein Trokar ist ein chirurgisches
Instrument, das dazu verwendet wird, einen Zugang durch eine Körperwand
in einen Körperhohlraum
wie beispielsweise den abdominalen Hohlraum zu schaffen, um das
Benutzen von chirurgischen Instrumenten in dem Körperhohlraum zu erleichtern.
Der Trokar besteht aus einer Hohlkanüle, die unter Verwendung eines Obturators
operativ durch die Körperwand
angeordnet wird. Der Obturator ist innerhalb der Kanüle entfernbar
angeordnet und weist eine angeschärfte distale Spitze auf, die
dazu verwendet wird, die Körperwand
zu penetrieren. Während
die angeschärfte Spitze
des Obturators die Penetration der Körperwand erleichtert, sind
Abschirmungen erforderlich, um diese Spitze von inneren Organen
fern zu halten, die auf der anderen Seite der Körperwand vorhanden sein können.
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Abschirmungen gemäß dem Stand der Technik haben
viele verschiedene Formen angenommen. In einem Fall sind die Abschirmungen
als äußere vorschiebbare
Hülsen
ausgebildet, um die scharte Spitze bei Penetration der Körperwand
abzudecken. In anderen Fällen
ist die scharte Spitze durch Zurückziehen
des Obturators in die Kanüle
abgeschirmt. Die Abschirmfunktion wurde auch durch Ausbilden der scharfen
Spitze durch eine Anzahl von Klingen und dem Vorsehen von Abschirmungen
in Gestalt von innenseitigen Stäben
erzielt, die zwischen den Klingen angeordnet sind. Beispielhaft
für diese
Technik ist das am 4. Januar 1994 veröffentlichte US-Patent Nr. 5,275,583
von Lawrence Crainich mit dem Titel „Trocar Assembly with Independently
Acting Shield Means".
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Gemäß dem Stand der Technik ist
die angeschärfte
Spitze des Obturators aus einem hohlen Schaft oder einer Anzahl
von einzelnen Klingen gebildet. In der Ausbildung mit einem Schaft
ist das distale Ende so geschliffen, dass mehrere Schliffflächen ausgebildet
sind, die sich jeweils von einem axialen Punkt nach proximal und
nach außen
erstrecken. Die Schliffflächen
herkömmlicher
Art sind in einer planaren Anordnung ausgebildet, so dass benachbarte Schliffflächen an
ihrem Schnüapunkt
eine gerade Schneidkante ausbilden. Typischerweise sind drei Schliffflächen gleichmäßig beabstandet
um die distale Spitze von 360° angeordnet.
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An der Kreuzung von benachbarten
Paaren von Schliffflächen
ist eine Schneidkante ausgebildet. Der Winkel bei der scharten Schneidkante
ist gleich dem Winkel zwischen den benachbarten Schliffflächen. Die
Hälfte
dieses Winkels wird üblicherweise als
Schliffflächenwinkel
bezeichnet. Bisher wurden die Schneidkanten bei einem Winkel ausgebildet,
der nicht kleiner als der Schliffflächenwinkel ist, der bei einer
Ausbildung mit drei Schliffflächen
bei 60° liegt.
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Obturatoren in der Klingenanordnung
werden in einer ähnlichen
Art und Weise angeschärft,
so dass die Schneidkanten dieser Klingen ebenfalls mit einem Schliffflächenwinkel
von etwa 60° angeschliffen
sind. Um die Penetration der Körperwand
zu erleichtern und für
den Patienten das Trauma zu verringern, ist es wünschenswert, diese Schneidkanten
so scharf wie möglich
auszugestalten.
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Wie bereits erwähnt, ist es ebenso wünschenswert,
die angeschärfte
Spitze unmittelbar nach der Penetration der Körperwand abzuschirmen. In der
Vergangenheit wurden Abschirmungen zum Bewegen von einer verhältnismäßig zurückgezogenen
Stellung in eine verhältnismäßig vorgeschobene Stellung
ausgebildet, um die scharfe Spitze abzuschirmen. Typischerweise
erfordert es die zurückgezogene
Stellung, dass die Abschirmung von der Spitze über die gesamte Erstreckung
der Schliffflächen bewegt
wird. Um dann die distale Spitze abzuschirmen, ist es erforderlich,
die Abschirmung über
die gesamte Länge
der Schliffflächen
zu bewegen. Falls dieser Abstand besonders groß ist, ist eine nicht unerhebliche
Zeit erforderlich, um die scharfe Spitze vollständig abzuschirmen.
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Das Dokument US-A-5 066 288 offenbart
einen Obturator mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches
1.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Diese Nachteile des Standes der Technik werden
gemäß der vorliegenden
Erfindung überwunden,
die einen Obturator zur Penetration einer Körperwand eines Patienten schafft
mit einem länglichen Schaft,
der eine Achse, die sich zwischen einem proximalen Ende und einem
distalen Ende erstreckt, und eine außenseitige Fläche aufweist,
die einen maximalen Durchmesser des länglichen Schaftes bildet, mit
einem Griffstück,
das an dem proximalen Ende des länglichen
Schaftes angeordnet ist, mit einer Perforationsspitze, die an dem
distalen Ende des länglichen
Schaftes angeordnet ist, und wobei ein erster Bereich der Perforationsspitze
auf der Achse des länglichen
Schaftes angeordnet ist und einen Perforationspunkt bildet, ein
zweiter Bereich der Perforationsspitze proximal des ersten Bereiches
der Perforationsspitze angeordnet ist und eine erste Schneidkante
bildet, die sich von dem Perforationspunkt proximal zur Außenseite
des länglichen
Schaftes erstreckt, und wobei sich die entlang einer Abschrägung angeschärfte erste
Schneidkante von dem Perforationspunkt proximal nach außen zur
außenseitigen
Fläche
des länglichen
Schaftes erstreckt und zum Erleichtern der Penetration der Körperwand
des Patienten eine bogenförmige
Ausgestaltung aufweist und wobei ein dritter Bereich der Perforationsspitze eine
zweite Schneidkante bildet und sich ebenfalls von dem Perforationspunkt
proximal nach außen
zur außenseitigen
Fläche
des länglichen
Schaftes erstreckt, wobei die erste und die zweite Schneidkante so
angeordnet sind, dass sie eine imaginäre Ebene definieren, die sich
tangential zu sowohl der ersten als auch der zweiten Schneidkante
erstreckt, wobei die Ebene der ersten Schneidkante und die imaginäre Ebene
für jeden
Punkt auf der ersten Schneidkante einen ersten radialen Winkel mit
der imaginären Ebene
in einer Ebene definieren, die wechselseitig rechtwinklig zu sowohl
der Ebene der ersten Schneidkante und der imaginären Ebene in diesem Punkt ist,
wobei die Abschrägung
für jeden
beliebigen Punkt auf der ersten Schneidkante einen zweiten radialen
Winkel zwischen der Ebene der ersten Schneidkante und der Abschrägung in
einer Ebene definiert, die wechselseitig rechtwinklig zu sowohl
der imaginären
Ebene und der Ebene der Schneidkante an diesem Punkt ist, wobei
der zweite radiale Winkel an jedem beliebigen Punkt auf der ersten
Schneidkante kleiner als der erste radiale Winkel ist.
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Die Schneidkanten sind durch eine
Abschrägung
angeschärft,
die mit der jeweiligen Schneidkante einen Winkel bildet, der kleiner
als der Schliffflächenwinkel
ist. Dies erhöht
wesentlich die Schärfe der
Schneidkante und erleichtert die Penetration der Körperwand.
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Ein Abschirmen der scharfen Spitze
ist durch eine Anzahl von Stäben
erzielt, von denen sich jeder zwischen einem zugehörigen Paar
von Klingen erstreckt. Diese Stäbe
werden von einer zurückgezogenen
Stellung in eine vorgeschobene Stellung über eine Entfernung bewegt,
die eher der axialen Länge der
Abschrägung
als der axialen Länge
der Schliffflächen
entspricht. Dies verringert erheblich den Abstand, über den
die Abschirmstäbe
bewegt werden müssen,
um ein vollständiges
Abschirmen der scharfen Spitze zu erzielen. Aufgrund des verringerten
Abstandes ist auch die Zeit zum Erzielen einer vollständigen Abschirmung
erheblich verringert.
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Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist der Obturatorschaft in der Gestalt eines Kunststoffrohres mit
einer inneren Oberfläche
ausgebildet. Eine metallische Perforationsspitze des Obturators
ist mit einem distalen Perforationsabschnitt und einem proximalen
Befestigungsabschnitt ausgestaltet. Dieser Befestigungsabschnitt
weist Befestigungsteile auf, die sich die zu einer äußeren Kante erstrecken,
die gezahnt ausgebildet ist. Diese Ausgestaltung der Perforationsspitze
erleichtert einen festen Reibschluss zwischen dem Befestigungsabschnitt
und der inneren Oberfläche
des Rohres an dem distalen Ende des Schaftes.
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Bei einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung umfasst der Obturator ein längliches Rohr, das eine Wand
mit einer äußeren Oberfläche, einer inneren
Oberfläche
und einer Achse aufweist, die sich zwischen einem proximalen Ende
und einem distalen Ende erstreckt. An dem proximalen Ende ist ein
Flandstück
angeordnet, und entlang der Achse ist in einer festen Anordnung
mit dem länglichen
Rohr an dem distalen Ende des Rohres eine Perforationsspitze vorhanden.
Die Perforations spitze weist einen Perforationsabschnitt und einen
Befestigungsabschnitt mit wenigstens zwei Befestigungsteilen auf, die
sich von der Achse des Rohres nach außen erstrecken, um mit der
inneren Oberfläche
des Rohres reibschlüssig
in Eingriff zu kommen. Die Befestigungsteile können mit einer äußeren Kante
ausgebildet sein, die gezahnt ausgeführt ist, um den reibschlüssigen Eingriff
mit einem Rohr zu verbessern.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
verfügt
der länglichen
Schaft über
eine äußere Wand
mit einer äußeren Oberfläche und
einer inneren Oberfläche.
An dem distalen Ende des länglichen
Schaftes ist ein Spitzenabschnitt vorhanden und verfügt über eine
Anzahl von inneren Wänden,
die in Winkelabständen
um die Achse des Schaftes angeordnet sind. Die inneren Wände des
Spitzenabschnittes erstrecken sich zum Eingriff mit äußeren Wänden des Schaftes
und zum Ausbilden von Lumen mit den äußeren Wänden, die sich wenigstens abschnittsweise entlang
des Schaftes erstrecken. Wenigstens eine der inneren Wände ist
durch eine geneigte Kante gebildet, die sich entlang einer Linie
von der Achse des Schaftes zu der äußeren Oberfläche des
Schaftes erstreckt. Eine anschärfende
Abschrägung
erstreckt sich entlang der geneigten Kante und weist einen radiale
Länge sowie
eine axiale Länge
auf. Wenigstens eine Abschirmung ist in einem zugeordneten Lumen des
Schaftes vorhanden. Die Abschirmung weist Abschnitte auf, die in
Juxtaposition in Bezug auf wenigstens eine der inneren Wände angeordnet
sind, wobei sich die Abschnitte radial nach außen zu der äußeren Oberfläche des
Schaftes erstrecken. Die Abschirmung erstreckt sich axial von dem
zugeordneten Lumen zwischen einer zurückgezogenen Stellung, in der
die scharfe Kante zum Erleichtern der Penetration der Wand freiliegt,
und einer verlängerten
Stellung, in der die angeschärfte
Kante nahe der Abschirmung ist, um eine Penetration der Körperwand
zu verhindern. Diese verlängerten
und zurückgezogenen
Stellungen sind durch einen Abstand voneinander getrennt, der nicht
größer ist
als die axiale Länge der
Abschrägung.
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Gemäß der Erfindung ist die Perforationsspitze
an dem distalen Ende des Schaftes angeordnet und weist eine erste
Schneidkante und eine zweite Schneidkante auf, die sich von der
Achse des Schaftes von einer distalen Spitze proximal nach außen erstrecken.
Eine erste imaginäre
Ebene erstreckt sich zwischen der Achse des Schaftes und der ersten
Schneidkante, während
sich eine zweite imaginäre
Ebene sich durch wenigstens einen ersten Punkt auf der ersten Schneidkante
und einen zweiten Punkt auf der zweiten Schneidkante erstreckt.
Diese zweite imaginäre
Ebene liegt parallel zu der ersten Schneidkante sowohl an dem ersten
Punkt als auch an dem zweiten Punkt und bildet mit der ersten imaginären Ebene
einen Schliffflächenwinkel.
Eine entlang der ersten Schneidkante angeordnete Abschrägung bildet
mit der ersten imaginären
Ebene einen Abschrägungswinkel,
der kleiner ist als der Schliffflächenwinkel zwischen der ersten
imaginären
Ebene und der zweiten imaginären
Ebene. Dies schafft eine schärfere
Schneidkante, die überdies
die Penetration der Körperwand
durch den Obturator erleichtert. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
hat die Schneidkante eine bogenförmige
Ausgestaltung, und die zweite imaginäre Ebene liegt tangential zu
dem Bogen an dem ersten Punkt.
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Ein weiterer Aspekt der Offenbarung
umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines Obturators. Dieses Verfahren
umfasst die Schritte des Bereitstellens eines Schaftes mit einer äußeren Oberfläche und
einer Achse, die sich zwischen einem proximalen Ende und einem distalen
Ende erstreckt. Der Schaft verfügt über eine
Anzahl von inneren Wänden,
die in Winkelabständen
um die Achse angeordnet sind und sich von der Achse zu der äußeren Oberfläche erstrecken.
Der Schaft weist weiterhin eine Anzahl von äußeren Wänden auf, die sich jeweils
zwischen einem zugeordneten Paar von inneren Wänden erstrecken und mit den
inneren Wänden
die äußere Oberfläsche des
Schaftes bilden. Gemäß dem Verfahren
werden die äußeren Wände des
Schaftes an dem distalen Ende des Schaftes entfernt, um die inneren
Wände freizulegen.
Entlang der wenigstens einen freigelegten inneren Wand ist eine
geneigte Kante ausgebildet, um sich von der äußeren Oberfläche zu einem Punkt
an dem distalen Ende des Schaftes zu erstrecken. Ein Anschärfen dieser
geneigten Kante erleichtert die Penetration von Gewebe durch den
Obturator. Bei dem bevorzugten Verfahren sind die inneren Wände und
die äußeren Wände des
Schaftes durch Extrusion des Schaftes einstückig ausgebildet.
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Diese und weitere Merkmale und Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von bevorzugten
Ausführungsbeispielen
unter Bezug auf die zugehörigen
Zeichnungen.
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Seitenansicht eines Trokars mit einem eine Körperwand
penetrierenden Obturator,
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2 ist
eine Explosionsseitenansicht eines Ausführungsbeispiels des Obturators
mit einem röhrenartigen
Schaft und einer distalen Spitze, die Halteelemente mit gezahnten
Kanten aufweist,
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3 ist
eine distale Ansicht auf das Ende des Obturators gemäß 2 mit der in dem röhrenartigen
Schaft angebrachten distalen Spitze,
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4 ist
eine radiale Schnittansicht der distalen Spitze entlang der Linie
4-4 von 2,
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5–11 stellt ein Verfahren zum
Herstellen eines weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung dar,
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5 ist
eine Seitenansicht, die die Extrusion eines inneren Wände und äußere Wände aufweisenden
Schaftes zeigt,
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6 ist
eine radiale Schnittansicht des extrudierten Schaftes gemäß 5,
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7 ist
eine Seitenansicht der distalen Spitze des Schaftes, die einen Schritt
des Entfernens der äußeren Wände darstellt,
um die inneren Wände des
Schaftes freizulegen,
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8 ist
eine vergrößerte Ansicht
auf das Ende des in 7 dargestellten
Obturators,
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9 ist
eine perspektivische Ansicht einer zu der vorliegenden Erfindung
gehörigen
Abschirmung,
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10 zeigt
entsprechend 8 ein weiteres
Ausführungsbeispiel
der Wand und der Abschirmungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung,
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11 ist
eine radiale Schnittansicht entsprechend 10 mit einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Wand und der Abschirmungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung,
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12 ist
eine radiale Schnittansicht entsprechend 10 mit einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Wand und der Abschirmungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung,
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13 ist
eine Seitenansicht, die den Schritt des Entfernens der inneren Wände an dem
proximalen Ende des Schaftes darstellt,
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14 ist
eine Seitenansicht, die das Befestigen eines Rückzugsmechanismus an dem proximalen
Ende des Schaftes und das Anbringen einer Abschirmeinheit an dem
distalen Ende des Schaftes zeigt, wobei die Abschirmeinheit in einer
vorgeschobenen Stellung dargestellt ist, und
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15 ist
eine Seitenansicht entsprechend 14,
die jedoch die Abschirmeinheit in einer zurückgezogenen Stellung zeigt.
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BESCHREIBUNG VON BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
UND DER BESTEN AUSFÜHRUNG
DER ERFINDUNG
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In 1 ist
ein Trokar dargestellt und im allgemeinen mit dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnet.
Der Trokar 10, der üblicherweise
eine Kanüle 12 und
einen Obturator 14 aufweist, ist dazu eingerichtet, einen
Durchgang durch eine Körperwand
wie beispielsweise eine abdominale Wand 16 zu schaffen. Diese
Zugang wird letztlich durch die Kanüle 12 geschaffen,
die üblicherweise
eine längliches
Rohr 18 und ein Dichtgehäuse 21 aufweist. Es
ist das Rohr 18, das einen Zugang in der Gestalt eines
Arbeitskanals 23 durch die Körperwand 16 schafft.
Durch den Arbeitskanal 23 können für einen Zugang zu einem Körperhohlraum
wie beispielsweise den abdominalen Hohlraum 25 verschiedene
Instrumente eingeführt
werden.
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Wenn die Kanüle 12 des Trokars 10 bestimmungsgemäß die Körperwand 16 querend
angeordnet ist, ist es wichtig, dass ihr innenseitiges oder distales
Ende stumpf ist, so dass innere Organe nicht der Gefahr einer Punktierung
oder einer Penetration ausgesetzt sind. Allerdings führt das
Ausgestalten der Kanüle
mit einem stumpfen führenden
Ende nicht zu einem Vereinfachen des bevorzugten Vorgehens zum Plazieren
durch Punktieren der abdominalen Wand 16. Darin liegt der
Grund, dass der entfernbare Obturator 14 dazu eingerichtet
ist, die Wand 16 zu punktieren und dadurch das Plazieren
der Kanüle 12 zu
gestatten. Der Obturator 14 ist in die Kanüle 12 eingeführt und
erstreckt sich über
das längliche
Rohr 18 hinaus, um das Punktieren der abdominalen Wand 16 zu
vereinfachen.
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Der Obturator 14 weist einen
Schaft 30 mit einer Achse 32 auf, die sich zwischen
einem proximalen Ende 34 und einem distalen Ende 36 erstreckt. An
dem proximalen Ende 34 ist ein Handstück 38 angeordnet und
bildet eine Umhüllung
für einen
wie beispielsweise in der Patentanmeldung der Anmelderin mit serial
number 08/045,369, eingereicht am 9. April 1993 mit dem Titel „Surgical
Trocar with Cutoff Circuit" (hiermit
durch Bezugnahme aufgenommen) offenbarten und beanspruchten Retraktionsmechanismus 41.
Der Schaft 30 ist so bemessen, dass er in den Arbeitskanal 23 der
Kanüle 12 entfernbar
einfügbar
ist, wobei sich das Ende 36 des Obturators 14 über das
distale Ende des Rohres 18 erstreckt.
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An dem distalen Ende 36 des
Schaftes 30 ist der Obturator 14 mit einer angeschärften Spitze 43 ausgestattet,
die axial durch die abdominale Wand 16 bewegbar ist, um
bestimmungsgemäß das Rohr 18 und
den zugehörigen
Arbeitskanal 23 durch die abdominale Wand 16 zu
positionieren. Es ist der Obturator 14, der bei der vorliegenden
Erfindung von besonderem Interesse ist.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Obturators 14 ist in 2 dargestellt,
bei dem der Schaft 30 eine röhrenartige Ausgestaltung hat.
In diesem Fall ist der Schaft 30 mit einer zylindrischen Wand 45 ausgebildet,
die eine äußere Oberfläche 47 und
eine innere Oberfläche 49 aufweist.
Der Schaft 30 ist vorzugsweise aus Metall hergestellt,
um ihm eine im wesentlichen steife Ausgestaltung zu geben. Eine
getrennte Perforationsspitze 50 weist einen Schneidabschnitt 52 und
einen Befestigungsabschnitt 54 auf.
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Die Perforationsspitze 50 kann
in der Gestalt von mehreren Klingen ausgebildet sein, die regelmäßig um die
Achse 32 beabstandet sind. Beispielsweise sind bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel drei
Klingen 56, 58 und 61 vorhanden, die
in Intervallen mit 120° beabstandet
um die Achse 32 angeordnet sind. In dem Schneidabschnitt 52 sind
die Klingen 56–61 von
einem maximalen Radius distal zu einem Punkt 63 auf der
Achse 32 geneigt. Somit ist jede der drei Klingen 56–61 mit
einer zugehörigen
Schneidkante 65, 67 und 70 ausgestattet,
die sich radial nach innen distal zu dem Punkt 63 erstrecken.
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Der Befestigungsabschnitt 54 der
Perforationsspitze 50 ist zum Einfügen in das distale Ende des
röhrenartigen
Schaftes 30 ausgebildet. Innerhalb des Schaftes 30 steht
der Befestigungsabschnitt 54 reibschlüssig mit der inneren Oberfläche 49 in
Eingriff, um die Perforationsspitze 50 in einer festen
Anordnung mit dem Schaft 30 zu halten.
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Diese feste Anordnung wird bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
dadurch verbessert, dass der Befestigungsabschnitt 54 als
eine Anzahl von einzelnen Abschnitten ausgebildet ist, die winkelmäßig regelmäßig um die
Achse 32 angeordnet sind. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist der Befestigungsabschnitt 54 drei Abschnitte 72, 74 und 76 auf,
von denen jeder als eine Verlängerung
einer zugehörigen
Klinge 56, 58 und 61 ausgebildet ist. Jeder
der Abschnitte 72–76 erstreckt
sich von der Achse 32 radial nach außen zu einer zugehörigen äußeren Kante 78, 81 und 83,
die sich axial in einer im wesentlichen parallelen Anordnung zu
der inneren Oberfläche 49 des
Schaftes 30 erstrecken.
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Die reibschlüssige Verbindung zwischen den Abschnitten 72–76 und
der Wand 45 des Schaftes 30 kann durch das Ausbilden
einer Vielzahl von Zahnungen entlang den Kanten 78, 81 und 83 verbessert werden.
Diese Zahnungen können
die Gestalt einer Vielzahl von Punkten 85 annehmen, die
bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
distal ausgerichtet ausgebildet sind. Diese Ausrichtung der Punkte 85 entlang
der Zahnungen erleichtert das Einfügen der Perforationsspitze 50 in
das distale Ende des Schaftes 30, während es das Trennen der Perforationsspitze 50 von
dem Schaft 30 verhindert, sobald die bevorzugte feste Verbindung
hergestellt worden ist.
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In 3 ist
eine distale Ansicht des Endes der innerhalb des Rohres 30 angebrachten
Perforationsspitze 50 dargestellt. Aus dieser Ansicht ergibt sich,
dass sich die Schneidkanten 65–70 von dem Punkt 63 radial
nach außen
zu dem äußeren Durchmesser
der zu der Wand 45 gehörigen
Oberfläche 47 erstrecken.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Schneidkanten 65–70 über ihre
gesamte Länge
angeschärft,
so dass ein Schneiden bis zu dem maximalen Durchmesser des Schaftes 30 erfolgt.
Da der Außendurchmesser
des Schaftes 30 der Innendurchmesser des Rohres 18 ist,
werden durch das Schneiden über
den im wesentlichen gesamten Durchmesser Einführkräfte des Trokars 10 minimiert. Es
ist nur eine sehr geringe Dehnung oder Aufweitung der Wand 16 erforderlich.
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Dieses Schneiden der Klingen 56–61 kann gemäß einem
weiteren, am besten in 4 dargestellten
Aspekt der Erfindung verbessert werden. In der Vergangenheit wurden
die geneigten Schneidkanten 65–70 durch Anschleifen
der zugehörigen Klingen 56–61 in
drei imaginären
Ebenen 90, 92 und 94 ausgebildet, von
denen jede ein benachbartes Paar von Schneidkanten 65, 67 und 70 aufweist.
In der Vergangenheit bildete dieser Anschleifschritt nicht nur die
Schneidkanten 65–70 aus,
sondern schärfte
diese Kanten auch in einem Schliffflächenwinkel an.
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Demnach wurden bei einem wie in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
mit drei Klingen die Klingen 56–61 mit einem Schliffflächenwinkel
von 60° geschärft.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
sind die Klingen 56–61 angeschärft, um
an einer oder beiden Seiten der jeweiligen Schneidkanten 65–70 eine
Abschrägung 95 auszubilden.
Der Winkel zwischen der Abschrägung 95 und
der Ebene der zugehörigen Klinge 56–61 wird
nachfolgend als Abschrägungswinkel
bezeichnet und ist im allgemeinen kleiner als der Schliffflächenwinkel.
Dies schafft eine schärfere Schneidkante,
die wiederum das Schneiden fördert und
die Kraft zum Einführen
des Obturators 14 verringert. In 4 ist der Schliffflächenwinkel mit α bezeichnet,
während
der angeschärfte
Abschrägungswinkel
mit β gekennzeichnet
ist.
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Die Ausgestaltung des Obturatorschaftes 30 ist
bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung von besonderem Interesse. Dieses Ausführungsbeispiel
ist in der Querschnittsdarstellung von 6 wohl am besten dargestellt. In diesem
Fall weist ein Schaft 116 eine Anzahl von inneren Wänden 117, 118 und 119 auf,
die sich von einer Achse 123 radial nach außen zu einer äußeren Oberfläche 125 erstrecken.
Eine Anzahl von äußeren Wänden 127, 130 und 132 verbinden
benachbarte Paare von inneren Wänden 117, 118 und 119 und
bilden weiterhin die äußere Oberfläche 125,
die bei einer bevorzugten Ausgestaltung zylindrisch ist.
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Diese Ausgestaltung des Schaftes 116 kann gemäß verschiedenen
Verfahren ausgebildet werden. Bei einem bevorzugten Herstellungsverfahren wird,
wie in 5 dargestellt,
der Schaft 116 durch ein Werkzeug 134 extrudiert.
Der Schaft 116 kann auch gemäß einem kunststoff- oder metallbasierten Spritzgussverfahren
ausgebildet werden.
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Die in 6 dargestellte
Ausgestaltung des Schaftes ist von Interesse, da er mit den inneren Wänden 117–119 ausgebildet
werden kann, die einstückig
mit den äußeren Wänden 127–132 sind.
Wie am besten aus 7 ersichtlich
ist, kann zusätzlich an
dem Schaft 116 einstückig
eine Spitze 136 ausgebildet sein. In dem vorliegenden Fall
ist die Spitze 136 durch Anschleifen des Endes des Schaftes 116 entlang
dreier planen Schliffflächen
ausgebildet. Jede der drei planen Schliffflächen umfasst zwei der Schneidkanten,
von denen sich jede entlang einer zugehörigen Innenwand 117–119 von
der äußeren Oberfläche 125 zu
einem distalen Punkt 138 erstreckt. In 7 sind diese Schneidkanten durch die Bezugszeichen 141, 143 und 145 gekennzeichnet. Die
Schneidkanten 141–145 sind
entlang der zugehörigen
inneren Wände 117–119 ausgebildet,
indem das distale Ende des Schaftes 116 entlang der planen
Schliffflächen
zum Ausbilden der Spitze 136 angeschliffen wird.
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In der Tat entfernt das Anschleifen
des Schaftes 116 die äußeren Wände 127–132 an
der distalen Spitze 136, um die inneren Wände 117–119 freizulegen.
Dieses Freilegen der inneren Wände 117–119 ermöglicht es,
die Schneidkanten 141–145 beispielsweise
durch Anschleifen wenigstens einer Klinge entlang jeder der Schneidkanten 141–145 weiter
zu schärfen.
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Wie in 7 dargestellt,
kann die innere Wand 119 angeschliffen werden, um entlang
der Schneidkante 141 eine Klinge 147 zu bilden. Ähnliche
Klingen 152 und 154 können entlang der jeweiligen
Schneidkanten 143 und 145 ausgebildet werden. Es
ist von Bedeutung, dass die Schneidkanten 141–145 von
dem Punkt 138 zu der äußeren Oberfläche 125 geschärft werden,
so dass das Schneiden mit der für
den Durchmesser des Schaftes 116 erforderlichen vollständigen Aufweitung
begleitet ist. Ein weiteres Anschleifen des Schaftes 114 kann
an dem distalen Ende der äußeren Wände 127–132 eine
radiale Schulter 149 ausbilden.
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Diese Ausgestaltung des Schaftes 114 weist aufgrund
des Ausbildens von inneren Durchlässen oder Lumen 161, 163 und 165,
die sich zwischen den inneren Wänden 117–119 und
den äußeren Wänden 127–132 erstrecken,
weitere Vorteile auf. Beispielsweise ist das Lumen 165 durch
eine Oberfläche 167 der
inneren Wand 117, eine Oberfläche 170 der inneren
Wand 119 und eine innere Oberfläche 172 der äußeren Wand 132 gebildet.
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Die drei Lumen 161–165 bilden
gemeinsam Durchlässe,
die sich entlang des Schaftes 116 erstrecken. Diese Durchlässe sind
dazu eingerichtet, eine innere Abschirmung 176 des in 9 dargestellten Typs aufzunehmen.
Zweck dieser Abschirmung 176 ist es, sich von der zurückgezogenen
Stellung, bei der die Schneidkanten 141–145 freiliegen, in
eine Sicherheitsstellung zu bewegen, bei der die Schneidkanten 141–145 durch
die Abschirmung 176 bedeckt sind. Die zurückgezogene
Stellung der Abschirmung 176 legt die angeschärfte Spitze 43 frei
und ist daher bevorzugt, wenn die abdominale Wand 16 penetriert werden
soll. Wenn jedoch die Schneidspitze 136 die Wand 16 durchtrennt
hat, ist die vorgeschobene Stellung der Abschirmung 176 bevorzugt,
um eine Verletzung von inneren Organen zu vermeiden. Die entsprechenden
zurückgezogenen
und vorgeschobenen Stellungen werden weiter unten detaillierter
erläutert.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Abschirmung 176 ist in 9 dargestellt
und umfasst drei einzelne Abschirmungselemente 181, 183 und 185,
die bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die
gleiche Ausgestaltung haben, jedoch jeweils verschiedenen Lumen 161–165 zugeordnet
sind. Beispielsweise weist der Abschirmungsabschnitt 181 einen
länglichen
Stab 187 mit einer äußeren Oberfläche 188 und
einem Paar von inneren Oberflächen 189, 191,
wie am besten in 8 dargestellt,
auf. Der Stab 187 ist innerhalb des Lumens 165 axial bewegbar
und erstreckt sich distal zu einer vergrößerten Schutzvorrichtung 190 mit
einer äußeren Oberfläche 192 und
einem Paar von inneren Oberflächen 194 und 196,
die ebenfalls in 9 dargestellt
sind. Eine Schulter 198 ist dort ausgebildet, wo der Durchmesser
der äußeren Oberfläche 188 des
Stabes 187 auf den Durchmesser der der Schutzvorrichtung 190 zugeordneten
Oberfläche 192 zunimmt.
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Bei bestimmungsgemäßer Anordnung
sind die dem Stab zugeordneten inneren Oberflächen 189 und 194 im
verschieblichen Eingriff mit der der inneren Wand 117 zugeordneten
Oberfläche 167.
Die äußere Oberfläche 188 des
Stabes 187 ist verschieblich mit der der äußeren Wand 132 zugeordneten
inneren Oberfläche 172 im
Eingriff. Entsprechend sind die Oberflächen 191 und 196 im
verschieblichen Eingriff mit der Oberfläche 170 der inneren
Wand 119.
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In einer axialen Richtung ist die
Oberfläche 192 der
Schutzvorrichtung 190 mit zunehmenden distalen Positionen
radial nach innen geneigt, so dass sie die Oberfläche 194 entlang
einer Linie schneidet, die im wesentlichen parallel zu der Krümmung der
benachbarten Schneidkante 141 ist. Mit dieser nach innen
gerichteten Krümmung
würde die Oberfläche 192 die
Oberflächen 194 und 196 an
einem distal entferntest liegenden Punkt schneiden, falls dieser
Punkt nicht durch eine radial abgeflachte Oberfläche 201 abgestumpft
wäre.
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An dem proximalen Ende des Abschirmungselementes 181 ist
die äußere Oberfläche 188 entlang
einer Verjüngung 202 radial
zurückgesetzt, um
einen Flansch 203 mit einer nach distal weisenden radialen
Schulter 204 auszubilden.
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Das betriebliche Zusammenwirken zwischen den
inneren Wänden 117–119,
den zugeordneten Durchlässen
oder Lumen 161, 165 und den Abschirmungselementen 181, 185 ist
bei der vorliegenden Erfindung von besonderem Interesse. Um zu erreichen,
dass die Abschirmungselemente 181–185 die Schneidkanten 141–145 in
der vorgeschobenen Stellung gut abdecken, ist es wünschenswert,
dass die Elemente 181–185 in
unmittelbarer Nähe,
jedoch in verschieblichen Eingriff mit den Oberflächen der
inneren Wände 171–119 gehalten
werden. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 8 ist dies eine der den äußeren Wänden 127–132 zugeordneten
Funktionen. Dadurch begrenzen die äußeren Wände 127–132 die
Bewegung der Abschirmungselemente 181–185 nach außen, so
dass diese Elemente in unmittelbarer Nähe und im verschieblichen Eingriff
mit den Oberflächen
der inneren Wände 117–119 sind.
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Diese Funktion wird durch andere
Strukturelemente in den in 10, 11 und 12 dargestellten Ausführungsbeispielen erfüllt, wobei
sich entsprechende Elemente durch gleiche Bezugszeichen jeweils
gefolgt von kleinen Buchstaben „a", „b" und „c" gekennzeichnet sind.
Beispielsweise sind in 10 die
inneren Wände
durch die Bezugszeichen 117a, 118a und 119a gekennzeichnet.
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Das Ausführungsbeispiel gemäß 10 unterscheidet sich von
dem gemäß 8 dadurch, dass die äußeren Wände 127–132 bis
auf den unmittelbaren Bereich um die inneren Wände 117a– 119a entfernt
sind. Somit verbleiben in 10 Abschnitte der äußeren Wände 130a und 132a in
der Nähe
der inneren Wand 119a. Im Axialschnitt hat diese gemeinsame
Anordnung zwischen den Wänden 130a, 132a und 119a die
Ausgestaltung des Buchstaben „T". Eine entsprechende „T"-Ausgestaltung wird durch
die Wände 132a, 127a und 117a sowie
auch durch die Wände 127a, 130a und 118a gebildet.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 10 erfüllen die äußeren Wände 127a–132a trotz
perspektivischer Verkürzung
weiterhin die Funktion, die Abschirmungselemente zu halten, so dass das
Element 183a in unmittelbarer Nähe zu und im verschieblichen
Eingriff mit den zugeordneten inneren Wänden wie den inneren Wänden 117a und 119a ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 11 sind die äußeren Wände vollständig entfernt
und die Anordnung zum Zurückhalten
des Abschirmungselementes 183b umfasst einen radialen Flansch 178 und
einen transversalen Flansch 179. Der Flansch 178 erstreckt
sich von der Achse 123b radial nach außen, während sich der Flansch 179 im
wesentlichen transversal, insbesondere rechtwinklig, zu dem radialen
Flansch 178 erstreckt. Die sich ergebende Anordnung, die
die Anordnung des Buchstabens „T" hat, funktioniert
als ein Schlüsselkeil,
der mit einer ähnlich
gestalteten Keilnut in dem zugeordneten Abschirmungselement 183b zusammenpasst.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der durch die Flansche 178, 179 ausgebildete
Schlüsselkeil
bezüglich
des Winkels äquidistant
von den benachbarten inneren Wänden 117b und 119b angeordnet,
so dass die zugehörige
Keilnut 193 innerhalb des zugeordneten Abschirmungselementes 183b mittig
angeordnet ist. Ähnliche
Schlüsselkeile
und Keilnuten können
für die
anderen Abschirmungselemente ausgebildet sein. Dieses System von
Schlüsselkeilen
und Keilnuten dient dazu, die Abschirmungselemente 181b–185b in
unmittelbarer Nähe
zu und im verschieblichen Eingriff mit den zugeordneten inneren Wänden 119b–123b zu
halten.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 12 sind die Schlüsselkeile
und Keilnuten umgekehrt. Hier ist ein Schlüsselkeil 195 an dem
Abschirmungselement 183c ausgebildet und erstreckt sich
von der Oberfläche 194c und
durch eine Keilnut 197 in die benachbarte innere Wand 117c.
Da sich bei diesem Ausführungsbeispiel
der Schlüsselkeil 195 durch
die innere Wand 117c erstreckt, ist in dem benachbarten Abschirmungselement
eine Vertiefung ausgebildet. Aus Gründen der Klarheit ist dieses Element 185 in 12 nicht gezeigt, allerdings
ist eine ähnliche
Vertiefung 199 für
das Abschirmungselement 183c dargestellt. Es sei nochmals
erwähnt,
dass die Schlüsselkeile,
wie der Schlüsselkeil 195,
und zugeordnete Keilnuten, wie die Keilnut 197, bei diesem
Ausführungsbeispiel
dazu dienen, die zugeordneten Abschirmungselemente, wie beispielsweise
das Abschirmungselement 183c, in unmittelbarer Nähe zu und
im verschieblichen Eingriff mit den inneren Wänden, wie beispielsweise die
inneren Wände 119c und 117c,
zu halten.
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Bei einem bevorzugten Herstellungsverfahren
ist das proximate Ende des Schaftes 114 wie in 13 dargestellt aufgebohrt,
um eine axiale Bohrung 206 auszubilden. Dies wird typischerweise
mittels eines Bohrers 205 mit einem in etwa dem Innendurchmesser
der äußeren Wände 127–132 entsprechenden
Durchmesser durchgeführt.
Dies beseitigt in effektiver Art und Weise die inneren Wände 117–119 über die
Tiefe der Bohrung 206, die bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
etwa 3/4 inch ist. Bei dieser Tiefe bilden die inneren Wände 117–119 eine
radiale Schulter 207. Proximal der Schulter 207 verleihen
die äußeren Wände 127–132 dem
Schaft 116 eine zylindrische Ausgestaltung.
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Bei jedem der Ausführungsbeispiele
gemäß 8 und 10–12 sind weitere Bearbeitungsschritte durchführbar. Zu
Beginn sind die Abschirmungselemente 181–185 einzelnen
in die zugeordneten Durchlässe
oder Lumen 161–165 des
Schaftes 116 eingefügt.
Dieses Einfügen
wird fortgesetzt, bis die Schultern, wie beispielsweise die Schulter 198 der Schutzvorrichtung 190,
an der distalen radialen Schulter 149 des Schaftes 114 anliegt.
Bei dieser Anordnung sind die den Abschirmungselementen 181– 185 zugeordneten
Stäbe (wie
beispielsweise der Stab 187) ausreichend lang, so dass
sich ihre proximalen Flansche (wie beispielsweise der Flansch 203) über die
Schulter 207 hinaus und bis in die axiale Bohrung 206 erstrecken.
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An dieser Stelle ist, wie am besten
in 15 dargestellt, ein
Bundring 214 vorhanden. Dieser Bundring 214 weist
eine im wesentlichen zylindrische Ausgestaltung mit einer Seitenwand 216 auf,
die sich zwischen einer proximalen Abschlusswand 221 und einer
distalen Abschlusswand 223 erstreckt. Die proximale Abschlusswand 221 ist
durchbohrt und mit einem Gewinde versehen, um eine axiale Ausnehmung 225 zu
bilden, während
die distale Abschlusswand 223 als ein ringförmiger Flansch 224 ausgebildet
ist, der sich von dem distalen Ende der Seitenwand 216 nach
innen erstreckt, um eine nach distal weisende Schulter 227 auszubilden.
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Die Seitenwand 216 des Bundringes 214 ist zum
Anordnen innerhalb der axiale Bohrung 206 bemessen. Ein
Bewegen des Bundringes 214 innerhalb der Bohrung 206 nach
distal führt
dazu, dass die den Abschirmungselementen 181–185 zugeordneten Flansche 203 durch
den ringförmigen
Flansch 224 der distalen Abschlusswand 223 durchtreten.
Innerhalb des Ringbundes 214 können die proximalen Enden der
Abschirmungselemente 181–185 radial aufgeweitet
werden, um das proximale Ende der Elemente 181–185 innerhalb
des Ringbundes 214 zu verankern. In dieser verankerten
Stellung liegen die Schultern 204 der Flansche 203 an
der Schulter 227 des Flansches 224 an. Dieses
verankernde Anordnen hält
die Abschirmungselemente 181–185 innerhalb der
Lumen 161–165,
gestattet jedoch eine verschiebende axiale Bewegung, die von einer
Bewegung des Ringbundes 214 innerhalb der axialen Bohrung 206 begleitet
ist.
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Diese verschiebende Bewegung erfolgt
zwischen einer am besten in 15 dargestellten
zurückgezogenen
Stellung, bei der die dem Ringbund 214 zugeordnete distale
Abschlusswand 223 an dem distalen Ende der axialen Bohrung 206 von
der Schulter 207 beabstandet ist. An dem distalen Ende 36 des
Obturators 14 ist diese zurückgezogene Stellung den Schutzvor richtungen 190–194 zugeordnet, die
proximal von den Schneidkanten 141–145 beabstandet sind.
Dies legt die Schneidkanten 141–145 frei und erleichtert
damit das Durchtrennen und die Penetration der abdominalen Wand 16 durch
den Trokar 10.
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Die vorgeschobene Stellung der Abschirmung 176 ist
einer aneinander anliegenden Anordnung der Abschlusswand 223 des
Ringbundes 214 und der Schulter 207 zugeordnet,
die die axiale Bohrung 206 bildet. Diese vorgeschobene
Stellung ist am besten in 14 dargestellt,
bei der die Schutzvorrichtungen, wie beispielsweise die Schutzvorrichtung 190,
distal an dem Punkt 138 angeordnet sind, um die Schneidkanten 141–145 abzudecken.
Diese nach vorne gerichtete, vorgeschobene Stellung der Abschirmung 176 verhindert
ein weiteres Schneiden der Spitze 136.
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Es ist ein besonderer Vorteil, dass
der die zurückgezogene
Stellung gemäß 15 und die vorgeschobene
Stellung gemäß 14 trennende Abstand in
der Länge
verhältnismäßig klein
ist. Wenn dieser Abstand verringert wird, ist die zum Bewegen der
Abschirmung 176 in die vorgeschobene Stellung erforderliche
Zeit in ihrer zeitlichen Länge
kürzer.
Im Ergebnis kann ein Schneiden bis zum Punkt der vollen Penetration
der abdominalen Wand 16 erfolgen, und dann kann innerhalb
eines sehr kurzen Zeitraumes die Abschirmung 176 nach vorne
geschoben werden, um ein weiteres Schneiden zu verhindern. Die kurze Übergangszeit
zwischen dem Schneid- und Schutzmodus bei der Handhabung erhöht wesentliche
den Schutz von Organen, die auf der Innenseite der abdominalen Wand 16 liegen.
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Bei dieser Konstruktion muss die
zurückgezogene
Stellung der Abschirmung 176 ausreichend proximal der Spitze 136 liegen,
um das Durchschneiden der abdominalen Wand 16 zu vereinfachen.
In der vorgeschobenen Stellung muss die Abschirmung 176 ausreichend
distal der Spitze 136 liegen, um ein weiteres Schneiden
zu verhindern. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der die
vorgeschobene und die zurückgezogene
Stellung trennende Abstand in etwa gleich der axialen Länge der
den jeweiligen Schneidkanten 141–145 zugeordneten
Klingen 147–154.
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Ein minimaler Abstand zwischen der
zurückgezogenen
Stellung und der vorgeschobenen Stellung erleichtert ebenso das
Verwenden eines beispielsweise in 1 durch
das Bezugszeichen 41 gekennzeichneten Rückzugsmechanismus. Dieser Mechanismus 41 ist
vorzugsweise innerhalb des Handstückes 38 angeordnet
und kann von dem in der parallel anhängigen, am 9. April 1993 mit
dem Titel „Surgical
Trocar with Cutoft Circuit" eingereichten
Anmeldung serial no. 08/045,369 der Anmelderin offenbarten Typ sein.
Dieser Mechanismus 41 umfasst einen Schaft 230,
der axial über
eine Entfernung bewegbar ist, die wenigstens der die vorgeschobene Stellung
von der zurückgezogenen
Stellung trennenden Länge
entspricht.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
das distale Ende des Schaftes 230 zum Einfügen in das
mit einem Gewinde versehene Loch 225 des Ringbundes 214 bemessen
und mit einem Gewinde versehen. Wenn der Schaft 230 ausreichend
lang ist, kann sich seine distales Ende vollständig durch die Abschlusswand 221 erstrecken,
um mit den den Abschirmungsabschnitten 181–185 zugeordneten
Flanschen 203 in Eingriff zu kommen. Wenn der Schaft 230 durch
das mit einem Gewinde versehene Loch 225 durchgeschraubt
wird, spreizen sich die Flansche 203 radial nach außen, um
die proximalen Enden der Abschirmungsabschnitte 181–185 innerhalb des
Ringbundes 214 zu verankern. Somit erfüllt gemäß dem bevorzugten Verfahren
das Einschrauben des Schaftes 230 in den Ringbund 214 drei
Funktionen. Erstens verankert es die Abschirmungsabschnitte 181–185 mit
dem Ringbund 214, zweitens verbindet es den Schaft 230 mit
der Abschirmung 176 und drittens befestigt es den Schaft 230 mit
dem Rückzugsmechanismus 41,
um die axiale Bewegung der Abschirmung 176 zwischen der
vorgeschobenen und der zurückgezogenen
Stellung zu vereinfachen.
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Wie bereits oben erwähnt hängt die
Eintrittskraft sowohl von Schneid- als auch von Aufweitkräften ab.
Es hat sich herausgestellt, dass man durch Ausbilden der Oberfläche 192 mit
einer kleinen Vertiefung 193 die eine oder die andere Kraft
akzentuieren kann. Wenn die kleine Vertiefung 193 wie in 9 dargestellt in einer konkaven
Ausgestaltung ausgebildet ist, ist die entlang der Länge der
kleinen Vertiefung 193 erforderliche Aufweitung verringert. Entsprechend
sind entlang dieses Bereiches die Schneidkräfte akzentuiert.
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Es gibt in Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung viele zugeordnete Merkmale, die auf andere Art und Weise
als die dargestellten und beschriebenen ausgeführt sein können. Es versteht sich, dass
beispielsweise die Schneidspitze 136 mit einer beliebigen
Anzahl von Klingen ausgebildet sein kann, die sich jeweils von der
Achse 32 nach außen zu
einer Schneidkante erstrecken. Es können auch vier Klingen verwendet
werden, die typischerweise eine zugeordnete Anzahl von Abschirmungselementen
wie beispielsweise die Elemente 181–185 erfordern. Selbstverständlich können auch
die den Schneidkanten 141–145 zugeordneten
spezifischen Krümmungen
zusammen mit der Ausgestaltung der den Schutzvorrichtungen 190 zugeordneten
Oberfläche 192 verändert werden.
Durch Ändern
der bogenförmigen
Ausgestaltung der Schneidkanten 141–145 als auch der
Ausgestaltung der Oberfläche 192 mit oder
ohne kleinen Vertiefungen 193 wird das Aufrechterhalten
einer im wesentlichen konstanten Eintrittskraft erzielt.
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Es können andere Mittel als der
Ringbund 214 verwendet werden, um die proximalen Enden
der Abschirmungsabschnitte 181–185 in Eingriff zu
nehmen und zu verankern und ein ge meinsames Bewegen zusammen mit
der Abschirmung 176 zu schaffen.
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Unter Berücksichtigung der zum Umsetzen dieses
Konzeptes möglichen
vielfältigen
Variationen sei vorsorglich darauf hingewiesen, nicht allein die vorangehende
Beschreibung und Darstellung von bevorzugten Ausführungsbeispielen
zu beachten. Vielmehr ist zu empfehlen, den Schutzbereich der Erfindung
allein unter Berücksichtigung
der nachfolgenden Patentansprüche
zu bestimmen.