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Technisches
Gebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft Vorrichtungen, die zur Erhaltung von Zellen in
einem abgeschlossenen Raum brauchbar sind, während sie das Durchlassen von
Zell-Nährstoffen
und -Abfallprodukten in die Vorrichtung hinein und aus ihr heraus
erlauben. Die Vorrichtungen dieser Erfindung sind zum Implantieren
in ein Individuum, das davon profitieren würde, von den Zellen hergestellten
Produkten, die aus der Vorrichtung heraus diffundieren, ausgesetzt
zu werden, geeignet.
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Hintergrund
der Erfindung
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Transplantierte
Zellen schaffen wegen ihrer Fähigkeit,
physiologisch wichtige Substanzen im Wirt festzustellen und auf
sie zu reagieren, das Potential zur Behandlung verschiedener Krankheiten.
Zellimplantationstherapie ist insbesondere wünschenswert, weil die Zellen
Substanzen bereitstellen können,
um natürliche Substanzen
zu ersetzen oder zu ergänzen,
die wegen ihres Mangels oder ihres Fehlens eine Krankheit verursachen
können.
Die Freisetzung therapeutischer Substanzen aus den transplantierten
Zellen kann auch passend reguliert werden, vorausgesetzt, dass die
transplantierten Zellen die nötigen
Rezeptoren und die Fähigkeit,
auf endogene Regulatoren zu reagieren, besitzen.
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Patienten,
die eine Krankheit als ein Ergebnis des Verlusts oder des Mangels
an Hormonen, Neurotransmittern, Wachstumsfaktoren oder anderen physiologischen
Substanzen haben, werden neben anderen als diejenigen betrachtet,
die aus der Transplantationstherapie beträchtliche Vorteile ziehen würden. Bei spielsweise
könnte
die Implantation von Pankreasinselzellen einem Diabetiker Insulin
nach Bedarf liefern. Chromaffine Nebennierenzellen oder PC12-Zellen,
ins Gehirn implantiert, können
Dopamin zur Behandlung von Patienten mit Parkinson-Krankheit liefern.
Mehrere andere Hormone. Wachstumsfaktoren und andere Substanzen wurden
als potentielle Therapeutika, die einem Individuum unter Verwendung
transplantierter Zellen verabreicht werden können, identifiziert und sind
in der PCT-Anmeldung WO 92/19195 diskutiert.
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Weil
Zellen, die implantiert werden, für den Wirt fremd sein können, ist
es erforderlich, das Immunsystem des Wirts daran zu hindern, die
implantierten Zellen anzugreifen und dadurch ihren Tod zu bewirken.
Außerdem
können
Zellen, die derartige therapeutische Substanzen ausscheiden, von
transformierten Zellen abgeleitet sein oder mit Viren infiziert
worden sein, und daher können
sie für
den Wirt eine potentielle Bedrohung in der Form darstellen, als
sie die Wahrscheinlichkeit einer Tumorbildung erhöhen. Mindestens
vier Verfahren sind möglich,
zum Zwecke des Schutzes der Lebensfähigkeit transplantierter Zellen
die Immunantwort des Wirts zu vermindern. Ein Verfahren beinhaltet
die Immunsuppression, um eine Transplantatabstoßung zu verhindern. Eine Immunsuppression
kann durch eine Vielfalt von Verfahren erreicht werden, einschließlich der Verwendung
von immunsuppressiven Arzneimitteln wie Cyclosporinen. Bei einem
anderen Verfahren, der Immunmodulation, wird die Antigenität der implantierten
Zellen verändert.
Dies könnte
das Anheften von Antikörper-Fragmenten
an die implantierten Zellen beinhalten. Das dritte Verfahren beinhaltet
ein Modulieren des Immunsystems des Wirts, um Toleranz für die implantierten
Zellen zu erreichen. Bei einem vierten Verfahren sind die zu implantierenden
Zellen in einer Vorrichtung enthalten, die die implantierten Zellen
wirksam von dem Immunsystem isoliert. Die Fähigkeit eingeschlossener Zellen,
Substanzen von therapeutischem Wert herzustellen und auszuscheiden,
führte
zu der Entwicklung implantierbarer Vorrichtungen zur Erhaltung von
Zellen in einem Individuum, das der Behandlung bedarf.
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Ein
gemeinsames Merkmal von Isolierungsvorrichtungen ist eine Kolonie
lebender Zellen, die von einer permeablen Membran umgeben sind.
Der Transport von Nährstoffen,
Abfallstoffen und anderen Produkten durch die Membran wird durch
Druckgradienten und/oder Diffusionsgradienten angetrieben. Diese
Bewegung von Substanzen durch die Membran wird durch die Permeabilität der Membran
und durch die Strecke, über die
diese Substanzen wandern müssen,
begrenzt. Wenn ein unzureichender Transport dieser Substanzen entweder
für die
Anzahl oder das Volumen an Zellen bereitgestellt wird, kann die
Lebensfähigkeit
und Funktion der Zellen verringert werden.
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Dionne
hat berichtet, dass eine dichte metabolisch aktive Zellmasse bestimmte
Maximalabmessungen nicht überschreiten
darf, wenn die Lebensfähigkeit
der gesamten Zellmasse aufrecht erhalten werden soll. "Effect of Hypoxia
on Insulin Secretion by Isolated Rat and Canine Islets of Langerhans", Diabetes, Vol.
42, 12: 20, (Januar 1993). Wenn große kugelförmige Zell-Agglomerate ihre
Ernährung
von einer äußeren Quelle
erhalten, können
Zellen im Zentrum der Zellmasse nicht ausreichend ernährt werden
und absterben.
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Die
meisten Einkapselungsvorrichtungen zeichnen sich durch größere Zellräume aus
als die, die Diffusion eines ausreichenden Nährstoffflusses zur Unterstützung einer
lebensfähigen
Volldichte-Zellmasse erlauben würden.
Eine Volldichte-Zellmasse ist die maximale Anzahl an Zellen, die
in einem festgesetzten Volumen erhalten werden kann, wenn der gesamte
für Zellen
verfügbare
Raum von den Zellen eingenommen wird, um ein Minimum an zellfreiem
Raum zu erreichen. Diese Anzahl wird angenähert durch Dividieren des gesamten
zur Aufnahme von Zellen verfügbaren
Volumens durch das Volumen einer einzigen Zelle.
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In
den zylindrischen Vorrichtungen, auf die sich Aebischer in WO 92/19595
bezieht, ist der Durchmesser größer als
der maximale Durchmesser, der eine lebensfähige Volldichte-Zellmasse unterstützen würde. Dementsprechend
müssen
sich die Zellen der in WO 92/19595 beschriebenen Vorrichtung in
einer verdünnten Suspension
bei einer geringeren Zelldichte befinden. Die verdünnte Zellsuspension
hat geringere Gesamtnährstofferfordernisse
pro Einheitsvolumen und erhält
daher mit der verfügbaren
Ernährung,
die durch die permeable Membran transportiert wird, im wesentlichen
eine vollständige
Lebensfähigkeit
aufrecht. Der Zellbehälter,
der größer ist
als optimal, erlaubt eine einfachere Herstellung und nachfolgende
Handhabung als möglich
wäre, wenn
diese Vorrichtung klein genug hergestellt würde, um eine optimale Volldichte-Zellpackung
zu unterstützen.
Aebischer verweist auch auf die Verwendung einer gelbildenden Substanz
in der Zellsuspension zur Immobilisierung der Zellen in einer einheitlichen
Dispersion, um ein Aggregieren von Zellen zu Klumpen zu verhindern.
Derartige Klumpen könnten
ansonsten wegen örtlicher
Verarmung an Nährstoffen
innerhalb dieser Klumpen nekrotisch werden.
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Mehrere
immunisolierende Vorrichtungen zur Implantation von Zellen in einen
Wirt wurden entwickelt. Das US-Patent Nr. 5,158,881 betrifft eine
Vorrichtung, von der behauptet wird, dass Zellen darin in einer
semipermeablen polymeren Membran eingekapselt werden, indem eine
wässerige
Zellsuspension einer polymeren Lösung
durch eine gemeinsame Mündung
co-extrudiert wird, um ein röhrenförmiges Extrudat
mit einer polymeren Außenumhüllung, die
die Zellsuspension einkapselt, zu bilden. In einer Ausführungsform,
die in dem Patent Nr. 5,158,881 beschrieben wird, werden die Zellsuspension
und die Polymerlösung
durch eine gemeinsame Extrusionsmündung mit mindestens zwei konzentrischen Öffnungen
so extrudiert, dass die Zellsuspension durch die innere Öffnung und
die Polymerlösung
durch die äußere Öffnung extrudiert
wird. Von der Polymerlösung
wird behauptet, dass sie unter Bildung einer Außenumhüllung koaguliert. In einer
anderen Ausführungsform
des Patents Nr. 5,158,881 wird das röhrenförmige Extrudat in Intervallen
abgedichtet, um getrennte Zellkammern, die durch polymere Verbindungen
verbunden sind, zu definieren.
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Ein
unterschiedlicher Weg, einer Isolierungsvorrichtung Nährstoffe
zuzuführen,
ist, eine fließende
Blutversorgung oder eine andere physiologische Flüssigkeit
durch eine oder mehrere Leitungen in der Zellmasse zu führen. Diese
verinnerlichte Nährstoffquelle
ahmt die Struktur des Kreislaufsystems nahezu aller komplexen Organismen
nach, indem sie dem Zentrum einer Zellmasse oder eines Gewebes Nahrung
zuführt.
Diese Nährstoffe
diffundieren dann radial nach Außen. In einer derartigen intern
gespeisten Vorrichtung, die in WO 91/02498 beschrieben wird, sind
die transplantierten Zellen zwischen zwei konzentrischen Röhren enthalten. Ein
Ende der inneren Röhre
ist an eine Arterie gepflanzt, während
das andere Ende an eine Vene gepflanzt ist. Ein gemeinsames Problem
bei intern gespeisten Vorrichtungen ist das Potential für Thrombosebildung
oder Gerinnen von Blut in den künstlichen
Leitungen, was in relativ kurzen Zeiträumen auftritt. Die Bildung
solcher verstopfender Massen schneidet den Fluß von Nährstoffen zu intern gespeisten
Vorrichtungen ab.
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In
einer anderen Vorrichtung, die beschrieben wird von Goosen, US-Patente
Nr. 4,673,566, Nr. 4,689,293 und Nr. 4,806,355, sind die Zellen
in einer halbfesten Matrix enthalten, die in eine biologisch verträgliche,
semipermeable elektrisch geladene Membran eingekapselt ist. Von
der Membran wird behauptet, dass sie den Durchtritt von Nährstoffen
und Faktoren erlaubt, während
sie Viren, Antikörper
und andere in der äußeren Umgebung
vorhandene schädigenden
Mittel ausschließt.
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WO
84/01287 betrifft Vorrichtungen zur Einkapselung genetisch programmierter
lebender Organismen. Eine der Vorrichtungen, die auf verwiesen wird,
weist ein Nährstoffmaterial
auf, das von einer inneren Membranwand umgeben wird, die von einer
Schicht Organismen umgeben wird, die von einer äußeren Membranwand umgeben werden.
Von den Organismen wird behauptet, dass sie therapeutische Substanzen
liefern. Diese Organismen erhalten Nährstoffe von der inneren Schicht.
Die Einbeziehung einer Nährstoffschicht ins
Zentrum der Vorrichtung macht die Herstellung derartiger Vorrichtungen
schwierig und teuer.
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Damit
implantierte Vorrichtungen therapeutisch sind, müssen in der Vorrichtung genügend Zellen
vorhanden und lebensfähig
sein, um therapeutisch wirksame Mengen einer therapeutischen Substanz
herzustellen und auszuscheiden. Wenn in der Vorrichtung zu viele
Zellen Nährstoffe
verbrauchen, sinkt die örtliche
Konzentration an diesen gelösten
Stoffen unter den Minimalgehalt, der für die Lebensfähigkeit
der Zellen erforderlich ist. Zellen, die sich nahe der Außenoberfläche der
Zellmasse befinden, werden typischerweise reichlich Nahrung erhalten,
während
Zellen, die sich im Inneren befinden, die ersten sein werden, die
absterben oder in anderer Weise deaktiviert werden. Faktoren, die
eine negative Auswirkung auf die Lebensfähigkeit von in einer Vorrichtung
enthaltenen Zellen haben können,
sind: Vorrichtungsabmessungen, die Zellen fern von Nährstoffen
anordnen; Zellen mit hohen Stoffwechselanforderungen; und jeglicher
Widerstand gegen Diffusionstransport, der sich aus dicken oder undurchlässigen Membranen
oder unbewegten Fluidschichten ergibt. Zellmassen, die zu groß werden,
können
die Diffusion von Nährstoffen
oder Gasen in die Tiefen der Zellmasse hemmen, was zum Tod derartiger
Zellen und zu einer entsprechend verringerten Ausgabe an Substanzen führt. Dieses
Phänomen
wird berichtet von Schrezenmeir et al. in "The Role of Oxygen Supply in Islet Transplantation", Transplantation
Proceedings, Vol. 24, Nr. 6, Seiten 2925: 2929, (1992), worin von
einem mittigen Nekrosekern in Inselchen von über etwa 150 μm Durchmesser
nach Kultur der Inselchen in einer Einkapselungsvorrichtung berichtet
wird. Zusätzlich
kann die Ausscheidung anderer Faktoren im Zusammenhang mit der Lyse
toter Zellen schädlich
für den
Wirt oder benachbarte Zellen sein.
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Ein
anderes Verfahren zur Aufrechterhaltung der Lebensfähigkeit
von Zellen in einer Einkapselungsvorrichtung ist, die Vorrichtung
ausreichend eng zu machen, um die Zellen genügend nahe an der permeablen Membran
in Kontakt mit der Umgebung zu halten. Eine Verringerung des Vorrichtungsdurchmessers
führt jedoch
zu einem feineren, zerbrechlicheren Aufbau, der zunehmend schwierig
herzustellen und zu verwenden ist.
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Eine
andere Anforderung an Einkapselungsvorrichtungen ist, dass die Vorrichtung
eine ausreichende mechanische Festigkeit und eine Geometrie haben
muß, die
dazu geeignet ist zu erlauben, dass die Vorrichtung während der
Implantation von einem Chirurgen gehandhabt wird. Mechanischer Zusammenhalt
erlaubt, dass immunisolierende Vorrichtungen als eine Einheit gehandhabt
werden. Die Festigkeitsanforderungen variieren mit der Größe, dem
Gewicht und der Form der Vorrichtung, aber im allgemeinen wird die
Vorrichtung um so fester sein müssen,
je länger,
schwerer oder größer sie
ist. Wenn die Anzahl an Zellen, die erforderlich ist, um einen therapeutischen
Nutzen zu schaffen, steigt, muß die
Größe der Vorrichtung
und die Menge an Baumaterial ebenfalls größer werden. Das zur Herstellung
einer größeren Vorrichtung
erforderliche zusätzliche Baumaterial
kann die Funktion der Vorrichtung stören, wenn es die Le bensfähigkeit
der Zellen oder den Transport therapeutischer Substanzen verringert.
Geeignete Geometrien zur Implantation könnten eine Größe und Form,
die mit behandschuhten Händen
und chirurgischen Instrumenten aseptisch gehandhabt werden kann, und
die in die geplanten Implantationsstellen in dem Wirt passen, umfassen.
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Verschiedene
Verfahren zum Füllen
von Vorrichtungen mit lebenden Zellen wurden beschrieben. Manche
Vorrichtungen werden nach der Bildung der permeablen Membran durch
Spülen
einer Zellsuspension in die Vorrichtung gefüllt, während andere Vorrichtungen
durch Ausbilden einer Membran um die Zellmasse unter Verwendung
eines chemischen Prozesses, der bewirkt, dass sich die Membran ohne
Abtötung
von Zellen bildet, hergestellt werden. Im ersten Fall ist die Vorrichtung
leichter mit lebensfähigen
Zellen zu beladen, wenn die Abmessungen der Vorrichtung groß genug
sind, um ein scherungsarmes Strömen
der Zellsuspension zu erlauben. In dem letzteren Beispiel verbessern
größere Vorrichtungsabmessungen
auch die Herstellbarkeit, da ein größerer Anteil an Zellen lebensfähig bleibt,
weil sie durch die Anwesenheit einer unbewegten Fluidschicht vor
dem Membranbildungsprozeß geschützt sind
und weiter von der Stelle der Membranbildung entfernt sind. Ein
Nachteil größerer Vorrichtungsabmessungen
tritt auf, wenn Zellen nahe der Oberfläche getriggert werden, auf
einen Reiz anzusprechen, der Zellen, die mehr im Inneren liegen,
vielleicht nicht erreicht, wodurch die Freisetzung der therapeutischen
Substanzen von den im Inneren gelegenen Zellen verringert wird.
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Es
ist daher erforderlich, eine Vorrichtung geeigneter Geometrie und
Festigkeit zu entwickeln, die eine passende Anzahl lebensfähiger Zellen
bereitstellen kann und die in ein Individuum eingeführt werden
kann.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Diese
Erfindung stellt eine implantierbare Vorrichtung zur Versorgung
eines behandlungsbedürftigen Individuums
mit therapeutischen Substanzen bereit. Die Erfindung maximiert den
Anteil an Zellen in nächster Nähe zu einer
Mem bran in Kontakt mit der Umgebung, während sie eine Geometrie beibehält, die
für eine
Implantation in das Individuum praktisch ist. Dies wird erreicht
durch Bereitstellung einer Vorrichtung, die einen Kern aufweist,
der von einer permeablen Membran umgeben wird, wobei die Außenoberfläche des
Kerns und die Innenoberfläche
der permeablen Membran eine Begrenzung für eine Zone, in der Zellen
enthalten sein können,
definieren. Der maximale Abstand zwischen der Kern-Außenoberfläche und
der permeablen Membran ist ausreichend knapp, um Bedingungen zu
schaffen, die zum Überleben
und für
die Funktion der enthaltenen Zellen geeignet sind, wodurch die Lebensfähigkeit
eines großen
Anteils der enthaltenen Zellmasse unterstützt wird. Bevorzugt ist der
Kern im wesentlichen zellfrei.
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Erfindungsgemäß enthält eine
Vorrichtung zum Bereitstellen von Substanzen, die von in der Vorrichtung
enthaltenen Zellen stammen, einen Kern mit einem Innenbereich und
einer den Innenbereich umgebenden äußeren Begrenzung. Eine Zone
zur Aufnahme von Zellen umgibt den Kern im wesentlichen und erstreckt sich
von der äußeren Begrenzung
des Kerns zu einer innenseitigen Oberfläche einer permeablen Membran. Die
permeable Membran hat eine innenseitige und eine außenseitige
Oberfläche.
Der Abstand von der äußeren Begrenzung
des Kerns zu der innenseitigen Oberfläche der permeablen Membran
ist bevorzugt ausreichend dünn,
um die Lebensfähigkeit
von Zellen in einer Zelkschicht, die sich am nächsten an der äußeren Begrenzung
des Kerns und am weitesten entfernt von der inneren Oberfläche der
permeablen Membran befindet, zu unterstützen.
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In
einer Ausführungsform
wird der Abstand von der äußeren Begrenzung
des Kerns zur innenseitigen Oberfläche der permeablen Membran
durch einen Diffusionslängenparameter
von weniger als etwa 500 μm definiert.
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In
einer anderen Ausführungsform
sind der Kern und die permeable Membran so proportioniert, dass ein
Diffusionslängenparameter
(DLP), der an einem Querschnitt der Vorrichtung, der senkrecht zu
einer Längsachse
des Kerns vorgenommen wird und durch den Kern, die Zellenzone und
die permeable Membran an einem Punkt an der Längsachse des Kerns, an dem
die Zellenzone ausreichend dick ist, um mindestens eine Zellenlage
zu enthalten, hindurchgeht, gemessen wird, weniger als etwa 500 μm beträgt. Der
DLP ist definiert als das Verhältnis
der Gesamtfläche
der Zellenzone des Querschnitts, dividiert durch den Umfang der
Zellenzone. Der Umfang der Zellenzone ist definiert als die Länge der
permeablen Membran des Querschnitts.
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Die
Vorrichtungen können
direkt in einen Wirt implantiert werden, um Substanzen, die von
den in der Vorrichtung enthaltenen Zellen produziert werden, bereitzustellen.
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Gemäß dieser
Erfindung wird der innere Kern in der Vorrichtung vorgesehen, um
zu erlauben, dass eine größere Anzahl
lebensfähiger
Zellen in der Vorrichtung erhalten wird als es möglich wäre, wenn der Kern in der Vorrichtung
fehlen würde.
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Die
Vorrichtung dieser Erfindung sorgt auch für einen schnelleren Anstieg
freigesetzter Substanzen auf ein Plateauniveau durch Verringerung
der Transportverzögerung
von Umgebungsreizen zu den Zellen und durch Verringerung der entsprechenden
Verzögerung
in Verbindung mit der Diffusion therapeutischer Substanzen aus der
Vorrichtung heraus.
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Eine
weitere Ausführungsform
dieser Erfindung stellt eine Oberfläche innerhalb der Zone zur
Aufnahme von Zellen bereit, die die Anzahl von Anhaftstellen zur
Unterstützung
von Verankerung benötigenden
Zellen erhöht.
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Es
ist eine Aufgabe dieser Erfindung, eine implantierbare Vorrichtung,
die Zellen in einem lebensfähigen
Zustand erhält,
bereitzustellen.
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Eine
andere Aufgabe dieser Erfindung ist es, Vorrichtungen bereitzustellen,
die einen raumfüllenden Kern
haben, der es ermöglicht,
dass eine größere Anzahl
lebensfähiger
Zellen in dem von einer Zelleinkapselungsvorrichtung eingenommenen
Gesamtvolumen aufgenommen wird.
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Kurze Beschreibung
der Figuren
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1A und 1B.
Darstellung einer zylindrischen Vorrichtung mit einem Kern im Querschnitt
(1A) und im Längsschnitt
(1B), die die permeable Membran (1), die Zone
zur Unterhaltung von Zellen (2), Zellen (3), den
Kern (4) und einschnürende
Dichtungen (5) veranschaulicht.
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2.
Darstellung zylindrischer Vorrichtungen mit Windungen (6),
Längsrippen
(7) und Höckern
(8), die dahingehend wirken, den Kern innerhalb der permeablen
Membran zu zentrieren.
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3.
Darstellung einer zylindrischen Vorrichtung mit den folgenden, den
Kern umgebenden Oberflächen,
um eine Erhöhung
der Anzahl der Oberflächenstellen,
die zur Anhaftung von Verankerung benötigenden Zellen zur Verfügung stehen,
zu schaffen: einem mikroporösen
expandierten Polytetrafluorethylen (PTFE) (9), einer Ansammlung
von Zellkultur-Mikrokügelchen
(10) und einer Fasermatte (11).
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4.
Darstellung einer zylindrischen Vorrichtung, in der Kernmaterial
(12) in dem gesamten von der permeablen Membran (1)
eingeschlossenen Volumen verteilt ist, und in der Zellen (3)
die mehr am Rand gelegenen Räume,
die in dem Kernmaterial vorgesehen sind, bevölkern.
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5.
Graphische Darstellung des Anwachsens der Zellpopulation im Laufe
der Zeit für
vier Vorrichtungen (beschriftet mit +, *, ❑ bzw. x), die
mit CGT-6-Zellen
beimpft sind. Die Zellenanzahl basiert auf Messungen des Glucoseverbrauchs.
Daten von einer ersten Vorrichtung wurden weggelassen, weil jene
Vorrichtung nicht unter Standardbedingungen kultiviert wurde.
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Genaue Beschreibung
der Erfindung
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Die
Vorrichtungen dieser Erfindung bestehen aus einem Kern, der von
einer permeablen Membran umgeben wird, und einem Raum, der von der
Außenoberfläche des
Kerns und der Innenoberfläche
der permeablen Membran begrenzt wird. Der Raum zwischen dem Kern
und der permeablen Membran ist eine Zone, die zur Erhaltung von
Zellen in der Lage ist. Die Vorrichtung kann irgendeine Geometrie
haben, die die Aufrechterhaltung der Beziehung Kern – Raum – permeable
Membran erlaubt. Diese Geometrie kann Kugeln, Zylinder oder Flachmaterialien
umfassen, aber ohne darauf beschränkt zu sein. Zylinder und Kugeln
sind bevorzugt. Am meisten bevorzugt sind Vorrichtungen, bei denen
die permeable Membran und der Kern beide zylindrisch sind, wobei
sie Längsachsen
haben, die im wesentlichen parallel zueinander sind. Die 1A und 1B veranschaulichen
eine zylindrische Vorrichtung der Erfindung und zeigen die permeable
Membran (1), die die Vorrichtung umgibt, die Zone (2)
zur Aufnahme von Zellen (3) und den Kern (4).
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In
den Vorrichtungen dieser Erfindung enthaltene Zellen erhalten Nährstoffe
aus der Umgebung außerhalb
der Vorrichtung. Die Vorrichtungen dieser Erfindung schaffen einen
größeren Austausch
von Nährstoffen
und Abfallstoffen zwischen den Zellen innerhalb der Vorrichtung
und der äußeren Umgebung,
indem sie die Zellmasse ganz nahe an der permeablen Membran in Kontakt
mit der äußeren Umgebung
anordnen. Diese enge Nähe
von Zellen zu der permeablen Membran wird erreicht durch Verdrängen von
Zellen aus den inneren Bereichen der Vorrichtung durch die Anwesenheit
des Kerns.
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Der
Kern der Vorrichtung ist insofern inert, als er nicht in erster
Linie dazu gedacht ist oder dazu benötigt wird, diffundierbare Nährstoffe,
die von den Zellen in der Vorrichtung zu verwenden sind, bereitzustellen. Wenn
der Kern auch nicht in erster Linie dazu ausgelegt ist, Nährstoffe
zuzuführen,
kann er doch behandelt werden, um eine Oberfläche zu schaffen, die eine Anhaftung
fördert
oder Substanzen bereitstellt, die das Überleben, das Wachstum oder
die Funktion der Zellen, die therapeutische Zellprodukte liefern,
fördern.
Bevorzugt werden solche zellfördernden
Substanzen an der Außenoberfläche des
Kerns adsorbiert. Collagen, Poly-L-Lysin, Laminin, Fibronectin und
poröses
PTFE sind unter den Substanzen, die an dem Kern adsorbiert werden können, um
das Zellenwachstum und/oder Zellenfunktionen zu fördern. Zusätzlich kann
der Kern eine äußere poröse Schicht
haben, die als eine Matrix zur Anhaftung und Erhaltung von Verankerung
benötigenden
Zellen dient.
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Man
kann es so sehen, dass die Kerne der Vorrichtung der Erfindung einen
inneren Bereich und eine äußere Begrenzung,
die den inneren Bereich umgibt, aufweisen. Unterschiedliche Bereiche
des Kerns können dieselbe
Porosität
oder verschiedene Porositäten
haben, und können
porös oder
nicht porös
sein. Die Porosität
des Kerns sollte jedoch die Wanderung von Zellen in den inneren
Bereich des Kerns, der im wesentlichen frei von Zellen sein sollte,
verhindern.
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Neben
der Verdrängung
von Zellen aus dem Inneren der Vorrichtung dient der Kern auch dazu,
der Vorrichtung Steifheit zu verleihen, was die Handhabung während der
Herstellung und der Implantation und der Rückgewinnung durch den Bereitsteller
medizinischer Versorgung erleichtert. Der Kern kann irgendeine Gestalt
haben. In einer Ausführungsform
ist die Gestalt des Kerns im wesentlichen dieselbe wie diejenige
der permeablen Membran. In einer anderen Ausführungsform kann der Kern kugelförmig oder
zylindrisch mit Vorsprüngen,
die aus der Oberfläche
des Kerns herausstehen, sein. Diese Vorsprünge können beispielsweise, und wie
in 2 veranschaulicht, Windungen (6), Rippen
(7) oder Höcker
(8) sein. Die Höhe
jedes Vorsprungs kann dazu ausgelegt sein, den minimalen Raum zwischen
der Oberfläche
des Kerns und der inneren Oberfläche
der permeablen Membran zu definieren, und kann dabei behilflich
sein, den Kern innerhalb der Vorrichtung zu zentrieren.
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Der
von dem Kern und der permeablen Membran begrenzte Raum kann gewünschtenfalls
Substanzen zur Förderung
des Zellwachstums enthalten. Solche Substanzen können Material zur Schaffung
eines Trägers,
an dem Verankerung benötigende
Zellen anhaften können,
umfassen. Bevorzugt ist in dem gesamten, zum Zellenwachstum vorgesehenen
Raum zwischen dem Kern und der permeablen Membran ein poröses Netzwerk
vorgesehen. Geeignetes Material für den Träger sind Feststoffe einschließlich, aber
nicht beschränkt auf,
expan diertes oder poröses
PTFE, Dextran, Collagen, Polyester, Polystyrol und andere natürliche oder
synthetische Polymere, die eine Zellenanhaftung fördern. Der
Träger
kann in der Zellenzone in verschiedenen Formen einschließlich, unter
anderem, regellosen Netzwerken oder Balkennetzwerken, Mikrokügelchen
und Fasermatten, vorliegen. 3 veranschaulicht
Beispiele fester Träger
wie mikroporöses
expandiertes PTFE (9), eine Ansammlung von Zellkultur-Mikrokügelchen
(10) und eine Fasermatte (11). Der feste Träger in der
Zellenzone kann auch zur Festigkeit der Vorrichtung beitragen und
bei der Aufrechterhaltung der Gestalt der Vorrichtung helfen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
erhält
die Geometrie der Vorrichtung die Lebensfähigkeit von Zellen in Kontakt
mit oder in enger Nähe
zu dem Kern aufrecht. Die Lebensfähigkeit der Zellen kann unter
Verwendung verschiedener Indikatoren der Zellenfunktion untersucht
werden. Beispielsweise kann die Fähigkeit von Zellen, bestimmte
Farbstoffe wie Trypanblau, die sich in toten Zellen ansammeln, auszuschließen, zur
Untersuchung der Lebensfähigkeit
von Zellen verwendet werden. Ein Nachweis der Lebensfähigkeit
von Zellen kann auch auf Untersuchungen des Grundstoffwechsels oder
der Zellproliferation basieren. Der Beweis einer Synthese von Zellprodukten
zeigt auch die Lebensfähigkeit
von Zellen an. Eine Schlußfolgerung
zur Lebensfähigkeit
von Zellen kann auf dem Nachweis irgendeines Indikators der Zellen-Lebensfähigkeit
basieren.
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Die
Lebensfähigkeit
der Zellen kann vor oder nach der Implantation untersucht werden.
Wegen der Möglichkeit
von Wechselwirkungen zwischen der Vorrichtung und der Umgebung,
die die Lebensfähigkeit
der Zellen in einer Weise, die nicht in Beziehung zur Geometrie
der Vorrichtung steht, gefährden,
ist es jedoch bevorzugt, die Lebensfähigkeit vor der Implantation
zu untersuchen.
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In
einem bevorzugten Verfahren zur Untersuchung der Zellen-Lebensfähigkeit
wird die Zellen enthaltende Vorrichtung in vitro für eine Zeitdauer
kultiviert, die ausreichend ist, um es der Population von Zellen
zu ermöglichen,
ein Plateau oder einen stationären
Zustand zu erreichen. Das Medium zum Kultivieren der Vorrichtung
sollte ausreichende Konzentrationen an Nährstoffen enthalten, um die
Lebensfähigkeit
der Anzahl von Zellen auf dem Plateauniveau zu erhalten, wenn solche
Zellen ohne die Vorrichtung in Kultur gezüchtet würden. Außerdem sollte das Medium ausreichend
ergänzt
werden, um einen Zelltod aufgrund einer Verarmung an Nährstoffen
aus dem Medium außerhalb
der Vorrichtung zu vermeiden. Ein Anzeichen, dass ein Plateau erreicht
worden ist, kann auf einer stabilen Stoffwechselrate basieren.
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Zur
Untersuchung der Zellen-Lebensfähigkeit
in der Vorrichtung wird die Anzahl an lebensfähigen Zellen, die von der permeablen
Membran am weitesten entfernt sind und einen Umkreis, der den im
Wesentlichen zellfreien Kern umgibt, bilden, bestimmt. Der Umkreis
der Zellen, die hinsichtlich Lebensfähigkeit untersucht werden,
wird im wesentlichen die erste Zellenlage sein, die den im wesentlichen
zellfreien Bereich des Kerns umgibt. Bevorzugt sind mindestens etwa
10% der Zellen in der ersten Zellenlage lebensfähig. Bevorzugter sind mindestens
etwa 50% der Zellen in der ersten Zellenlage lebensfähig. Am
bevorzugtesten sind mindestens 80% der Zellen in der ersten Zellenlage
lebensfähig.
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Wenn
ein Vitalfarbstoff zur Untersuchung der Lebensfähigkeit verwendet werden soll,
so wird der Farbstoff zu dem Kulturmedium zugegeben oder direkt
in den Zellenraum der Vorrichtung injiziert, wenn die Anzahl an
Zellen ein Plateau erreicht hat. Zur Untersuchung der Lebensfähigkeit
der Zellen wird die Vorrichtung nach einer ausreichenden Zeit, um
es dem Farbstoff zu ermöglichen,
in die Vorrichtung zu diffundieren, aus dem Medium entfernt, die
Vorrichtung wird durchgeschnitten und die Anzahl an lebensfähigen Zellen
in der ersten Zellenlage, die den Kern umgibt, wird wie oben beschrieben
bestimmt.
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Ein
anderes Verfahren zur Untersuchung der Lebensfähigkeit kann darin bestehen,
die Zellen in der Plateauphase impulsweise mit einem radioaktiven
Vorläufer
für ein
Stoffwechselprodukt zu versehen und den Prozentsatz an Zellen in
der ersten Zellenlage, die den Vorläufer in ein Produkt einbauen,
zu bestimmen. Autoradiographie kann verwendet werden, um das radioaktive
Produkt zu orten. Weil der radioaktive Vorläufer und das Produkt in derselben
Umgebung vorhanden sein können,
kann die Analyse in Verbindung mit einer Immunmarkierung der neu
synthetisierten Zellenprodukte durchgeführt werden.
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Die
erste Zellenschicht, die dem Kern am nächsten ist, kann wegen der
Kerngeometrie oder der als das Kernmaterial verwendeten Substanz
unregelmäßig in der
Form sein. Außerdem,
und wie in 4 veranschaulicht, kann das
Kernmaterial aus demselben Material bestehen, das zur Bereitstellung
eines Trägers
für Zellen
in der Zellenzone verwendet wird. Wenn das Kernmaterial dasselbe
Material ist, wie es in der Zellenzone vorliegt, sollte die Porosität des den
Kern aufweisenden Materials bevorzugt so sein, dass sie Zellen daran hindert,
zu einem Abstand von der permeablen Membran zu wandern, wo sie nicht
ausreichend Nahrung erhalten, um lebensfähig zu bleiben.
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Ein
weiterer Parameter zur Bestimmung der Abmessungen der bevorzugten
Vorrichtungen der Erfindung ist der Diffusionslängenparameter (hierin im folgenden "DLP"), der zur Dicke
der Zone zur Erhaltung von Zellen proportional ist. Der DLP wird
bestimmt durch Vornehmen eines flächigen Schnitts durch die Vorrichtung,
wobei ein solcher Schnitt senkrecht zu einer längsten Achse der Vorrichtung
vorgenommen wird und durch den Kern, die permeable Membran und die
Zellenzone an einem Punkt hindurchgeht, der genügend dick ist, um mindestens
eine einzige Lage an Zellen zu enthalten. Die zwischen dem im wesentlichen
zellfreien Bereich des Kerns und dem inneren Umfang der permeablen
Membran für
Zellen verfügbare
Gesamtfläche
wird durch direkte oder mikroskopische Beobachtungen bestimmt. Der
DLP wird dann durch Dividieren der für Zellen verfügbare Gesamtfläche durch
die Länge
des inneren Umfangs der permeablen Membran berechnet. Bei der Berechnung
des DLP für
Vorrichtungen, die in der Zellenzone zellenverdrängende Substanzen wie einen festen
Träger
enthalten, wird zur Berechnung des DLP die Gesamtfläche der
Zellenzone verwendet, ohne die von dem Träger eingenommene Fläche abzuziehen.
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Zur
Bestimmung der Fläche
zwischen dem Kern und der permeablen Membran, die für Zellen
zur Verfügung
steht, können
Standardverfahren verwendet werden. Bei einem Verfahren wird der
ebene Querschnitt der Vorrichtung fotografiert. Die Fläche für das Zellenwachstum
wird dann ausgeschnitten und gewogen. Zur Bestimmung der Fläche wird
das sich ergebende Gewicht dann durch das durchschnittliche Gewicht
pro Flächeneinheit
des fotografischen Papiers dividiert und durch den passenden Vergrößerungsfaktor
des Mikroskops und der Kamera maßstabsgerecht gemacht.
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DLP-Werte
sind bevorzugt kleiner als etwa 500 μm. Bevorzugter liegen DLP-Werte im Bereich
von etwa 25 bis 250 μm,
und am meisten bevorzugt von etwa 50 bis 100 μm.
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Bevorzugt
sind die Dicke der Zellenzone und der entsprechende DLP-Wert umgekehrt
proportional zur Quadratwurzel der Stoffwechselaktivität der in
die Vorrichtung aufzunehmenden Zellen. Außerdem sind die Dicke und die
DLP-Werte direkt
proportional zur Quadratwurzel des Konzentrationsunterschieds zwischen
verfügbaren
Nährstoffen
und den Konzentrationen an Nährstoffen,
die zum Überleben
erforderlich sind. Dementsprechend können diese Beziehungen verwendet
werden, um Vorrichtungen verschiedener Geometrien zu entwerfen,
die zur Verwendung mit einem bestimmten Zelltyp besonders gut geeignet
sind.
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Durch
Bestimmung einer bevorzugten Geometrie für einen Zelltyp können andere
Vorrichtungen für andere
Zelltypen durch Vergleichen der Stoffwechselaktivitäten der
Zellen und durch Modifizieren des Entwurfs entsprechend den oben
beschriebenen Beziehungen konstruiert werden. Für Zellen mit einer Stoffwechselrate
von etwa 1 mg Glucose/(ml Zellen × min) in einem Medium, das
5 mg/100 ml Glucose enthält,
liegt der am meisten bevorzugte DLP-Wert im Bereich von etwa 50
bis 100 μm.
Bevorzugt würde
der Sauerstoff-Verbrauch verwendet werden, um Vorrichtungen mit
bevorzugten Geometrien zu entwerfen. Beispielsweise ist der bevorzugte
DLP-Bereich für
Zellen, die Sauerstoff mit einer Rate von etwa 4,6 × 10–3 mol
Sauerstoff/(ml Zellen × s)
verwenden, ebenfalls etwa 50 bis 100 μm. (Die Werte für den Glucose-
und Sauerstoff-Verbrauch basieren auf einem Zellenvolumen von 2000
Femtolitern/Zelle.) Dieser Wert geht davon aus, dass der Diffusionskoeffizient
von Sauerstoff in Kulturmedium dem von Wasser ähnlich ist, der Partialdruck
von Sauerstoff 120 mm Quecksilber beträgt, und dass die permeable
Membran zu der Diffusion von Nährstoffen
einen vernachlässigbaren
Widerstand beiträgt.
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Obwohl
die Anwesenheit irgendeines Kerns den Vorteil schafft, den Anteil
an Zellen nahe der permeablen Membran zu erhöhen, haben die bevorzugten
Vorrichtungen Kerne, die die Anzahl an Zellen, die in ein gegebenes
Volumen gepackt werden können,
im Vergleich zu Vorrichtungen ohne Kerne erhöhen. In Vorrichtungen ohne
Kerne führen
größere Diffusionsstrecken
zu niedrigeren Konzentrationsgradienten, was wiederum zu einem niedrigeren
Netto-Nährstofffluß und zu
einer niedrigeren Kapazität
für lebensfähige Zellen
führt.
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Außerdem können Zellen
im Inneren der Vorrichtung, die nicht genug Nährstoffe erhalten, absterben und
Substanzen freisetzen, die für
die Zellen in nächster
Nähe zu
der permeablen Membran toxisch sind, wodurch sie den Tod einer noch
größeren Anzahl
an Zellen verursachen. Dementsprechend kann in dem ringförmigen Raum
oder der ringförmigen
Zone, die zwischen der äußeren Oberfläche des
Kerns und der inneren Oberfläche
der permeablen Membran geschaffen wird, eine größere Anzahl an Zellen lebensfähig sein
als ansonsten lebensfähig
wäre, wenn
der Kern nicht vorhanden wäre.
Eine Grenze ist erreicht, wenn eine Erhöhung der Kerngröße die Lebensfähigkeit
nicht länger
verbessert und einfach lebensfähige
Zellen verdrängt.
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Ein
Kern irgendeiner Größe, der
Zellen aus dem mittigen Bereich der Vorrichtung verdrängt, ist
zur Verwendung in den Vorrichtungen dieser Erfindung geeignet. Bevorzugt
nimmt der Kern genügend
Volumen ein, um den Diffusionslängenparameter
(DLP) der Vorrichtung auf einen Wert zu begrenzen, der kleiner als oder
gleich der maximalen Dicke ist, bis zu der eine gegebene Zellmasse
durch Diffusion durch eine gegebene permeable Membran unterhalten
werden kann. Die maximale Dicke hängt von mehreren Faktoren ab,
wozu die Stoffwechselrate der Zellen, die Packungseffizienz der
Zellen, die Permeabilitätseigenschaften
der permeablen Membran und der Zellmasse, der Nährstoffgehalt des umgebenden
Mediums und irgendwelches durch ein poröses Zellenwachstumssubtrat
verdrängtes
Volumen gehören.
Bevorzugte Werte der maximalen Dicke für eine dichte Zellmasse, in
der das Volumen der für
Zellen verfügbaren
Zone maximal mit Zellen gepackt ist, auf der Basis des Zellvolumens,
liegen im Bereich von etwa 50 bis 100 μm für Pankreaszellen und Zellen
mit ähnlichen
Stoffwechselraten und daher ähnlichen
Nährstofferfordernissen,
bis etwa 500 μm
für Zellen,
die in verdünnter
Suspension vorliegen oder die einen geringen Stoffwechselbedarf
haben. Die Werte der maximalen Dicke sind relativ klein, weniger
als etwa 10 μm,
in dem Fall, in dem der Stoffwechselbedarf der Zelle hoch ist oder
wenn Nährstoffe
wegen ungünstiger
Umgebungsbedingungen oder einer schlechten Membranpermeabilität knapp
sind.
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Wie
oben diskutiert, kann es zur Bestimmung der bevorzugten Abmessungen
der Vorrichtung notwendig sein, zuerst die Verbrauchserfordernisse
für bestimmte
kritische Nährstoffe,
beispielsweise Sauerstoff oder Glucose, zu bestimmen. Verfahren
zur Bestimmung der Sauerstoff- und Glucose-Verbrauchsraten sind
Fachleuten wohl bekannt und sind im Handel erhältlich. Ausgehend von den Bestimmungen
der Minimalbedingungen, die zur Erhaltung der Zellen in einem adäquaten Ernährungszustand
notwendig sind, kann die Geometrie der Vorrichtung optimiert werden.
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Das
zweite Fick'sche
Diffusionsgesetz kann auf den Entwurf der Vorrichtungen der Erfindung
angewendet werden. Unter Verwendung einer zylindrischen Vorrichtung
als ein Beispiel kann gezeigt werden, dass das Einführen eines
Kerns, der 90% der Radialabmessung der permeablen Membran hat, die
lineare Tragekapazität
einer kernlosen Vorrichtung bemerkenswerterweise 10-fach erhöht. Diese
Vorrichtungen der Erfindung haben gegenüber kernlosen Vorrichtungen
mehrere Vorteile. Durch Erhöhen
der Größe der Vorrichtung wird
der Durchmesser der Vorrichtung größer und leichter zu handhaben.
Für eine
gegebene Zellenkapazität kann
die geschätzte
Länge kleiner
werden, was die Handhabung weiter erleichtert. Die Einfachheit der
Handhabung wird während
aller Vorrichtungs-Handhabungsschritte, wozu Herstellung, Lagerung,
Implantation und schließlich
Rückgewinnung
gehören,
verbessert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird eine zylindrische Vorrichtung mit einer ringförmigen Zellenzone,
die als der Raum zwischen der inneren Oberfläche der permeablen Membran
und der äußeren Oberfläche des
Kernmaterials definiert ist, dergestalt ausgestattet, dass der durchschnittliche
Abstand zwischen den zwei Oberflächen
weniger als etwa 500 μm
beträgt.
Bevorzugter be trägt
der Raum zwischen dem Kern und der inneren Oberfläche der
permeablen Membran im Mittel etwa 25 bis 250 μm. Am meisten bevorzugt beträgt der Raum
zwischen dem Kern und der permeablen Membran im Mittel etwa 50 bis
100 μm.
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Ein
empirisches Verfahren zur Optimierung der Kerngröße für eine gegebene Vorrichtung
ist, mehrere Vorrichtungen variierender Kernabmessung zu bauen,
die Vorrichtungen in ihrer beabsichtigten Umgebung oder einem analogen
Medium zu kultivieren, und die Vorrichtung zu wählen, die im stationären Zustand
die größte Masse
an lebensfähigen
Zellen liefert. Alternativ kann die Vorrichtung durch Wählen eines
Kerns, der zur größten Produktion
an therapeutischer Substanz führt,
optimiert werden. Zusätzlich
können
Vorrichtungen eines gewünschten
Durchmessers ohne einen Kern konstruiert werden, mit Zellen gefüllt und
kultiviert werden, um eine konstante Zellmasse zu erhalten. Wenn
bei der Inspektion der Vorrichtung, nachdem sie für eine ausreichende
Zeitdauer kultiviert wurde, eine nekrotische Zellmasse beobachtet
wird, kann dann eine Vorrichtung, die einen Kern enthält, hergestellt
werden. Bevorzugt ist der Kerndurchmesser etwa gleich dem Durchmesser oder
kleiner als der Durchmesser der nekrotischen Zellmasse.
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Ein
weiterer Vorteil der Vorrichtungen dieser Erfindung ist die verbesserte
Festigkeit der Vorrichtung. Vorrichtungen ohne einen Kern beziehen
ihre gesamte Festigkeit von der einkapselnden Membran. Lange kernlose
Vorrichtungen, die dünn
sein müssen,
um die Lebensfähigkeit
der Zellen zu erhalten, erfordern dickere Membranen, um eine ausreichende
Festigkeit zu schaffen. Ein Erhöhen
der Membrandicke erhöht
auch den Widerstand gegen Diffusion und verringert daher die Anzahl
an lebensfähigen
Zellen, die in der Vorrichtung enthalten sein kann. Die Anwesenheit
eines Kerns in den Vorrichtungen dieser Erfindung schafft die Fähigkeit, beträchtlich
zur Festigkeit der Vorrichtung beizutragen ohne die Membrandicke
zu erhöhen.
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Ein
anderer durch die Anwesenheit des Kerns geschaffener Vorteil ist
ein schnelleres Ansprechen auf Umgebungsreize durch die in der Vorrichtung
enthaltenen Zellen. Weil der Kern erfordert, dass sich die Zellen nahe
an der ein kapselnden Membran befinden, wird der Abstand und daher
die Zeit, die erforderlich ist, dass Diffusionsübertragung zu den Zellen auftritt,
verringert. Diese Geschwindigkeitserhöhung ist in dem Fall wertvoll,
wenn die therapeutischen Zellen durch Reagieren auf ein chemisches
Signal, wie eine sich verändernde Konzentration
einer physiologischen Substanz, funktionieren. Je schneller die
Signalsubstanz zu den Zellen diffundieren kann, und je schneller
das therapeutische Produkt aus der Vorrichtung heraus diffundieren
kann, desto besser arbeitet die Vorrichtung.
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Irgendein
Material, das dahingehend wirkt, Zellen aus dem durch den Umfang
der permeablen Membran definierten Raum zu verdrängen, ist zur Verwendung als
das Kernmaterial geeignet. Zu geeigneten Kernmaterialien gehören, aber
ohne darauf beschränkt
zu sein, poröses
oder expandiertes Polytetrafluorethylen, Polydimethylsiloxan, Polyurethan,
Polyester, Polyamid oder von Polysacchariden stammende Hydrogele,
Alginat oder hydrophiles Polyacrylnitril wie Hypan®. Der
Kern ist bevorzugt ein flexibles Polymer oder Elastomer. Bevorzugter
kann der Kern aus Polysacchariden, hydrophilen Copolymeren von Polyacrylnitril
oder anderen Polymer-Komponenten hergestellt werden. Am bevorzugtesten
weisen Kernzusammensetzungen wie Hypan® ein
Copolymer von Polyacrylnitril und Acrylamid auf. Wenn ein Hydrogel
wie Hypan® verwendet
wird, sollte der Wassergehalt des hydratisierten Gels ausreichend
sein, um für
Flexibilität
zu sorgen, während
ein Wassergehalt, der Zellen den Eintritt in den Kern erlaubt, nicht überschritten
werden sollte. Bevorzugt ist das die Kerne aufweisende Gel zu zwischen
35 und 95% hydratisiert. Am meisten bevorzugt beträgt der Wassergehalt
etwa 68%. Weitere Einzelheiten der bevorzugten Kernzusammensetzung
und des Verfahrens zur Herstellung der Kernmaterialien sind in der
Technik, wie den US-Patenten Nr. 4 379 874, Nr. 4 420 589 und Nr.
4 943 618, deren Offenbarung hierin durch Bezugnahme aufgenommen
wird, offenbart. Es werden Reaktionsbedingungen gewählt, die
für eine
38%-ige Umwandlung von Acrylnitril-Gruppen in Acrylamid sorgen.
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Die
Herstellung des Kerns kann nach irgendeinem Verfahren, das Fachleuten
auf dem Gebiet der Herstellung von Polymerstrukturen bekannt ist,
erfolgen. Der Kern wird bevorzugt durch Extrudieren des Polymers durch
ein rundes Mundstück
als ein zylindrischer Stab geformt. Bevorzugt beträgt der Kerndurchmesser,
wenn er ein Zylinder ist, zwischen etwa 0,2 bis 10 mm. Bevorzugter
beträgt
der Kerndurchmesser etwa 1,5 mm.
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Die
permeable Membran kann aus irgendeinem biologisch verträglichen
Material, das die passenden Permeabilitätseigenschaften hat, hergestellt
werden. Die permeable Membran sollte den Durchgang von Zell-Nährstoffen,
Abfallprodukten und therapeutischen Substanzen, die von in der Vorrichtung
enthaltenen Zellen ausgeschieden werden, durch sie hindurch erlauben.
Die permeable Membran sollte den Durchgang von Zellen und Viren
nicht erlauben. Bevorzugt sollte die permeable Membran dazu dienen,
die in der Vorrichtung enthaltenen Zellen von Erkennung und Angriff
durch Zellkomponenten des Immunsystems des Wirts zu isolieren. Bevorzugter
sollte die permeable Membran dazu dienen, die in der Vorrichtung
enthaltenen Zellen vom Kontakt mit Molekülen des Immunsystems des Wirts,
die dahingehend wirken, fremde Zellen zu erkennen, einen Angriff
gegen solche fremden Zellen zu führen
oder unmittelbar toxische Wirkungen gegen fremde Zellen auszuüben, zu
isolieren.
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Beispiele
von Polymeren, die geeignete selektive Permeabilitätseigenschaften
haben und die als die permeable Membran verwendet werden können, können ausgewählt werden
aus der Gruppe, die aus Natriumalginat-polyhydrat, Celluloseacetat,
Panvinyl-Copolymeren, Chitosanalginat, Polyacrylaten wie Eudragit RL®,
hergestellt von Rohm & Haas
GmbH, Agarose, Acrylnitril, Natriummethylyl-sulfonat, Polyvinylacrylaten wie
denjenigen, die von W. R. Grace und Co. als XM50 erhältlich sind,
und porösem
PTFE besteht.
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Am
bevorzugtesten wird die permeable Membran aus einem Polyacrylnitril-Copolymer des Typs,
der in den US-Patenten Nr. 4 379 874, Nr. 4 420 589 und Nr. 4 943
618 beschrieben ist, hergestellt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die permeable Membran ein Hydrogel wie dasjenige, das von Kingston
Technolgies Inc. erhältlich
ist und unter dem Handelsnamen Hypan® verkauft
wird. Bevorzugt hat das für
die permeable Membran geeignete Hydrogel einen Wassergehalt von
zwischen etwa 35 und 95. Am meisten bevorzugt beträgt der Wassergehalt
des Hydrogels etwa 68%.
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Die
Herstellung der permeablen Membranen wird ebenfalls bevorzugt durch
Extrudieren des Polymers durch ein Mundstück, in dem eine Hohlröhre mit
den geeigneten Abmessungen gebildet wird, durchgeführt. Das
extrudierte Polymer, das als die permeable Membran dient, sollte
von ausreichendem Durchmesser sein, um das Einsetzen des Kerns in
die permeable Membran zu erlauben.
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Die
Extrusion des Polymermaterials zur Herstellung der permeablen Membran
wird unter Verwendung von Standard-Extrusionstechniken durchgeführt. Zur
Herstellung der permeablen Membran zur Fertigung der Vorrichtungen
dieser Erfindung wird Polymermaterial in einem geeigneten Lösungsmittel
gelöst,
um zu einer Lösung
von genügend
geringer Viskosität
zu führen,
um zu erlauben, dass die Lösung
durch eine dünnwandige
ringförmige
Düsenmündung extrudiert
wird. Bevorzugt wird die ringförmige
Düse von
einem Mundstück
mit einem Außendurchmesser
von 0,105 Inch und einem Innendurchmesser von 0,095 Inch gebildet,
um eine Röhre
aus permeabler Membran mit einem Lumen der gewünschten Größe herzustellen. Die Polymerlösung kann
unter Verwendung einer Spritzenpumpe mit einer kontrollierten Strömungsrate
durch das Mundstück
gespeist werden. Die Koagulierung der Polymerlösung kann erreicht werden,
indem das Mundstück
in ein Koagulationsbad von entionisiertem Wasser bei Raumtemperatur
eingetaucht wird. Die Koagulierung der Polymerlösung tritt beim Kontakt mit
dem Wasser am Austritt des Mundstücks auf. Die sich ergebende
verfestigte Röhre
kann von geschwindigkeitsgeregelten Treibrollen und einer Vorratsspule
aufgenommen werden. Von dem Röhrenmaterial
wird dann restliches Lösungsmittel
abgespült,
und es wird in Wasser eingetaucht gelagert.
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Bevorzugt
wird sehr dünnwandiges
Röhrenmaterial
erhalten. Dies kann erreicht werden durch Wählen einer Aufnahmegeschwindigkeit,
die die Geschwindigkeit, mit der das Röhrenmaterial aus dem Mundstück austritt, überschreitet,
um eine Dehnung der Röhre
zu bewirken. Die Mundstück-Austrittsgeschwindigkeit wird berechnet
durch Dividieren der Polymer-Zuführrate
durch die Querschnittsfläche
des Mundstückrings.
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Die
Wanddicke der permeablen Membran ist von einer Dicke, die den Durchgang
von Nährstoffen
und Abfallprodukten erlaubt und die Lebensfähigkeit der in der Vorrichtung
enthaltenen Zellen erlaubt. Bevorzugt liegt die Dicke der permeablen
Membran zwischen 2 und 100 μm.
Bevorzugter ist die Dicke zwischen etwa 5 und 50 μm. Am meisten
bevorzugt ist die Dicke zwischen 15 und 25 μm.
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Die
permeable Membran sollte einen Molekulargewicht-Ausschlußbereich
(MWCO-Bereich, MWCO range) haben, der ausreicht, um Zellen daran
zu hindern, sich in die Vorrichtung hinein oder aus ihr heraus zu bewegen,
aber groß genug
sein, um den Durchgang von Nährstoffen,
Abfallstoffen und therapeutischen Substanzen, die von in der Vorrichtung
enthaltenen Zellen ausgeschieden werden, zu erlauben. Der genaue
MWCO-Bereich hängt
ab von dem Membranmaterial, der Art von Zellen, die in der Vorrichtung
enthalten sind, und der Größe des therapeutischen
Zellprodukts, das in die Umgebung freigesetzt werden soll. Dementsprechend können permeable
Membranen mit einem MWCO von zwischen 10 kD und 2000 kD zur Verwendung
mit den Vorrichtungen dieser Erfindung geeignet sein. Ein MWCO-Bereich
von zwischen 30 kD und 150 kD ist besonders bevorzugt bei Anwendungen,
bei denen es gewünscht
ist, die enthaltenen Zellen von einem Kontakt mit Molekülen des
Immunsystems, die in der Lage sind, die enthaltenen Zellen zu erkennen
oder zu zerstören,
zu isolieren.
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Bei
einem bevorzugten Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung dieser
Erfindung werden ein Kern und eine permeable Membran getrennt hergestellt,
und das Lumen der permeablen Membran wird mit Flüssigkeit oder Gas expandiert,
um das Einsetzen des Kern-Bestandteils zu erlauben. Wenn der Kern
in das Lumen der permeablen Membran eingesetzt ist, können verschiedene
Verfahren zum Verschließen
der Vorrichtung verwendet werden.
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Der
Kern kann in die permeable Membran eingesetzt werden bevor oder
nachdem die Vorrichtung mit Zellen beimpft wird (wurde). Die Kerne
können
unvollständig
hydratisiert oder gequollen in die permeablen Membranen eingebracht
werden. Bei einem bevorzugten Verfahren zur Herstellung der Vorrichtung
wird ein im wesentlichen trockener oder unvollständig hydratisierter Kern in
das Lumen der permeablen Membran eingesetzt. Die Zellen können vor,
mit oder nach dem Einsetzen des Kerns zugegeben werden. Nach dem
Verschließen
der Vorrichtung wird die Vorrichtung in einer Umgebung untergebracht,
die ermöglicht,
dass der Kern auf die passende Größe quillt. Bei einem anderen
Verfahren zur Herstellung der Vorrichtungen der Erfindung werden
Zellen in einer Aufschlämmung,
die Zellen, Medien und einen hydratisierten Hypan®-Kern aufweist, vorbereitet.
Diese Aufschlämmung
wird dann in die permeable Membran, die vorher mit einer Kanüle aus einer Röhre aus
rostfreiem Stahl versehen wurde und sterilisiert wurde, injiziert.
Wenn der Kern im Inneren der Röhre
angeordnet ist, wird die Röhre
aus rostfreiem Stahl entfernt, und die Enden werden verschlossen.
Die Enden können
mit chirurgischen Unterbindungsklemmen oder durch andere geeignete
Mittel verschlossen werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird ein kurzes Stück
einer biologisch verträglichen
Röhre über den
Enden der Vorrichtung angebracht, um einen zusammenschnürenden Verschluß zu schaffen. 1B veranschaulicht
zusammenschnürende
Verschlüsse
(5), die die permeable Membran an dem Kern abdichten. Derartige
Verschlüsse
können
aus Substanzen wie Silikonkautschuk oder PTFE hergestellt werden.
Das Verschließen
der Enden kann auch erreicht werden, indem man den Kern in eine
begrenzende Einfassung hineinquellen läßt.
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Die
Vorrichtungen dieser Erfindung schaffen dank der Fähigkeit
der Zellen im Inneren der Einkapselungsvorrichtung, therapeutische
Substanzen herzustellen und auszuscheiden, eine Quelle für derartige
therapeutische Substanzen. Dementsprechend sollte die Vorrichtung
eine ausreichende Anzahl an Zellen enthalten, um eine therapeutisch
wirksame Substanzmenge bereitzustellen. Der Vorteil der Geometrie
der Vorrichtungen dieser Erfindung ist, dass die Anwesenheit des
Kernmaterials den Anteil an Zellen nahe an der permeablen Membran
erhöht.
Diese gesteigerte Nähe
verringert den Anteil an Zellen, die wegen ihres Abstands von der
permeablen Membran nicht genügend
Nährstoffe
erhalten.
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Ein
weiterer Vorteil der Vorrichtungen dieser Erfindung ist, dass Zellen
in einer handhabbaren Vorrichtung dergestalt eingekapselt werden
können,
dass die Zellen in einer ausreichenden Menge vorhanden sind, um
therapeutische Mengen an Zellprodukten zu liefern, und ausreichend
nahe an der permeablen Membran sind, um die zerstörerischen
Wirkungen der Zellnekrose zu vermeiden, die auftreten kann, wenn
der Durchmesser der permeablen Membran so groß ist, dass die Zellen in den
inneren Bereichen der Vorrichtung nicht in der Lage sind, Nährstoffe
und Abfallstoffe auszutauschen. Diese Erfindung vermeidet solche
Wirkungen durch die Anwesenheit eines innerhalb der permeablen Membran
enthaltenen, volumenverdrängenden
Kerns, der Zellen wirkungsvoll daran hindert, sich zu weit von der
Oberfläche
der permeablen Membran zu entfernen. Ein zusätzlicher Vorteil dieser Gestaltung
ist, dass die Vorrichtung ausreichend groß gehalten wird, um während der
Implantation und der Entfernung leicht gehandhabt zu werden.
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Verschiedene
Arten prokaryotischer und eukaryotischer Zellen können zusammen
mit den Vorrichtungen dieser Erfindung verwendet werden. Bevorzugt
scheiden die Zellen eine therapeutisch brauchbare Substanz aus.
Solche Substanzen können
Hormone, Wachstumsfaktoren, trophische Faktoren, Neurotransmitter, Lymphokine,
Antikörper
oder andere Zellprodukte sein, die dem Empfänger der Vorrichtung einen
therapeutischen Nutzen verschaffen. Beispiele für solche therapeutischen Zellprodukte
sind, aber ohne darauf beschränkt
zu sein, Insulin, Nervenwachstumsfaktor, Interleukine, Nebenschilddrüsenhormon,
Erythropoietin, Albumin, Transferrin und Faktor VIII.
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Die
Vorrichtungen dieser Erfindung können
verwendet werden, um trophische Substanzen zur Behandlung verschiedener
neurodegenerativer Störungen
bereitzustellen. Solche Faktoren sind, aber ohne darauf beschränkt zu sein,
Nervenwachstumsfaktor (NGF, nerve growth factor) und andere Mitglieder
der NGF-Genfamilie einschließlich
dem aus dem Hirn stammenden neurotropen Faktor, Neurotrophin-3 und
Neurotrophin-4; dem ciliaren neurotropen Faktor; und dem basischen
Fibroblasten-Wachstumsfaktor.
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Zellen
wie Phäochromozytom-Zellen
PC12 können
in die Vorrichtungen der Erfindung implantiert werden, um Neurotransmitter
wie Dopamin zu liefern, um eine Therapie für Parkinson's Krankheit zu schaffen. Zellen, die
andere Neurotransmitter liefern, können ebenfalls verwendet werden.
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Fachleute
werden die breite Vielfalt an Zellprodukten, die zur Behandlung
verschiedener Störungen brauchbar
sind, die von den zum Beimpfen der Vorrichtungen dieser Erfindung
verwendeten Zellen hergestellt werden können, erkennen. Die PCT-Anmeldung
WO 92/19195 von Dionne, veröffentlicht
am 12. November 1992, die hierin durch Bezugnahme aufgenommen wird,
beschreibt verschiedene Zelltypen, die zur Verwendung mit immunisolierenden
Vorrichtungen brauchbar sind, und ihre Anwendung.
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Zellen,
die genetisch verändert
wurden, dass sie mindestens eine zusätzliche Nucleinsäure-Sequenz enthalten,
was mit der Expression einer therapeutischen Substanz verbunden
ist, können
besonders brauchbar zur Aufnahme in die Zellenzone der Vorrichtung
dieser Erfindung sein. Diese genetisch veränderten Zellen sind von natürlich vorkommenden
Zellen, die die zusätzliche
Nucleinsäure-Sequenz
nicht enthalten, unterscheidbar. Die zusätzlichen Nucleinsäure-Sequenzen
können
zu den die therapeutische Substanz exprimierenden Zellen heterolog
oder homolog sein. Außerdem
können
die zusätzlichen
Nucleinsäure-Sequenzen
für die
therapeutische Substanz selbst codieren und/oder nicht-codierende
Sequenzen, z. B. regulatorische oder Antisense-Sequenzen, die die
Expression endogener Gene modifizieren, aufweisen. Unter den Formen
von Nucleinsäure-Sequenzen,
die zur Einführung
in die genetisch veränderten
Zellen brauchbar sein können,
sind intronlose codierende Sequenzen (d. h. cDNA), Kopien genomischer
Gene und regulatorische Sequenzen. Die zusätzlichen Nucleinsäure-Sequenzen
können
aus Sequenzen, die von anderen Zellen, Viren oder synthetischen
Sequenzen erhalten wurden, bestehen.
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Die
Größe der zu
implantierenden Vorrichtung variiert in Abhängigkeit von der Anzahl der
Zellen, die notwendig ist, um ausreichende Mengen an therapeutischen
Substanzen zu liefern, und dem Ort der Vorrichtung. Bevorzugt würde die
in einen Menschen zu implantierende Vorrichtung zylindrisch sein
und eine Gesamtlänge
von zwischen etwa 0,5 cm bis etwa 3 m haben. In ein einzelnes Individuum
können
mehrere Vorrichtungen implantiert werden.
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Die
Vorrichtungen können
an irgendeiner Stelle in den Empfänger implantiert werden, die
es ermöglicht,
dass die Vorrichtung die erforderlichen Umgebungsreize empfängt, um
durch Freisetzung therapeutischer Substanzen zu reagieren, und die
die erforderlichen Nährstoffe
bereitstellt, um die Lebensfähigkeit
der Zellen im Inneren der Vorrichtung zu erhalten. Zu geeigneten
Stellen für
die Implantation von Vorrichtungen gehören, aber ohne darauf beschränkt zu sein,
die Peritonealhöhle,
die Hirnkammern oder die inneren Blutgefäße. Die Vorrichtungen können auch
subkutan oder intramuskulär
angebracht werden.
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Zur
Behandlung behandlungsbedürftiger
Individuen wird mindestens eine Vorrichtung der Erfindung mit Zellen,
die die erforderliche therapeutische Substanz liefern werden, beimpft.
Nachdem in der Vorrichtung eine Kultur eingerichtet worden ist,
wird die Vorrichtung in das behandlungsbedürftige Individuum übertragen. Wie
oben diskutiert wurde, können
die Vorrichtungen durch Mittel wie intravaskuläre Suspension, subkutanes oder
intraperitoniales Einsetzen, durch jetzt bekannte oder später entwickelte
Vorgehensweisen, an verschiedenen Stellen überall im Körper eingesetzt werden.
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In
ein Individuum werden ausreichende Anzahlen an Zellen eingesetzt,
um therapeutisch wirksame Mengen der therapeutischen Substanz herzustellen.
Zur Erzielung der erforderlichen Anzahl an Zellen kann eine oder
mehrere Vorrichtungen verwendet werden. Die Menge an therapeutischer
Substanz, die von der Zellen enthaltenden Vorrichtung hergestellt
wird, kann auf der Basis der Herstellung der therapeutischen Substanz
durch die Vorrichtung in Gewebekultur außerhalb des Individuums geschätzt werden.
Auf der Basis solcher in vitro-Messungen kann die richtige Größe und Anzahl
von Vorrichtungen, die die geeignete Anzahl an Zellen enthalten,
bestimmt werden.
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Die
Vorrichtungen dieser Erfindung können
auch verwendet werden, um Zellprodukte wie therapeutische Substanzen
herzustellen. Für
derartige Anwendungen werden die Vorrichtungen der Erfindung mit
Zellen beimpft und in vitro für
eine ausreichende Zeit kultiviert, um es den Zellprodukten zu ermöglichen,
aus der Vorrichtung heraus und in das die Vorrichtung umgebende
Zellenmedium hinein zu diffundieren. Die therapeutischen Substanzen
können
dann aus dem Kulturmedium isoliert werden, ohne mit Zellen verunreinigt
zu sein. Wenn die Zellen in einer leicht entfernbaren Vorrichtung
enthalten sind, erleichtert das die Substanzreinigung durch Beseitigung
der Belastung durch Vorgehensweisen, die zur Entfernung zellulärer Bestandteile
aus dem Kulturmedium notwendig sind.
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Beispiel 1
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Vorrichtungen
wurden hergestellt und mit Zellen in vitro getestet, um zu belegen,
dass eine stabile lebensfähige
Zellenpopulation erzielt werden konnte.
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A. Extrusion einer röhrenförmigen Membran
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Eine
Hypan®-Röhre (HN-68,
erhalten von Kingston Technologies, Inc.) zur Verwendung als die
permeable Membran wurde hergestellt durch Auflösen von Polymer (10% w/w (Gewicht/Gewicht))
in einem Lösungsmittel,
das aus einer wässerigen
Lösung
von 55% NaSCN bestand, was zur einer Polymer-Lösung von ausreichend niedriger
Viskosität
führte,
um durch eine dünnwandige
ringförmige
Düsenmündung extrudiert
zu werden. Unter Verwendung einer Spritzenpumpe wurde die Polymer-Lösung mit
einer kontrollierten Strömungsrate
von 10 ml pro Stunde durch ein Mundstück gespeist. Das zur Herstellung
der permeablen Membran verwendete Mundstück bestand aus einer ringförmigen Öffnung mit
0,105 Inch Außendurchmesser,
0,095 Inch Innendurchmesser, und es war in ein Koagulationsbad eingetaucht,
das aus entionisiertem Wasser von Raumtemperatur bestand. Das Koagulieren
der Polymer-Lösung
tritt beim Kontakt des Polymers mit dem Wasser am Ausgang des Mundstücks auf.
Die sich ergebende verfestigte Röhre
wurde mit einer geregelten Geschwindigkeit von 3,5 Fuß pro Minute
von Treibrollen aufgenommen, und irgendwelches restliches Lösungsmittel
wurde von der Röhre
abgespült.
Die sich ergebende Röhre
wurde in Wasser eingetaucht gelagert. Dehnen der Röhre bei
ihrer Koagulierung durch die obige Aufnahmegeschwindigkeit führte zu
einer sehr dünnwandigen Röhre. Es
wurde gemessen, dass die sich ergebende permeable Membran einen
Außendurchmesser
von 1,95 mm und eine Wanddicke von 15 μm hatte.
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Ein
Hypan®-Kern
aus HN68 wurde mit einem sich ergebenden Durchmesser von 1,5 mm
extrudiert.
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B. Beimpfen der Vorrichtung
mit Zellen
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CGT-6-Zellen,
eine genetisch manipulierte Mäuse-Zelllinie,
die beschrieben ist in Hughes SD et al., Proc Natl. Acad. Sci. USA;
89: 688–692
(1992), in T75-Kolben
zur Konfluenz gezüchtet,
wurden zum Beimpfen in die Vorrichtung vorbereitet. Die Zellen wurden
mit Trypsin behandelt, zentrifugiert und wieder in 5 ml Medium (DMEM;
450 mg/dl Glucose enthaltend) suspendiert. Eine aus Zellen, Medien
und hydratisiertem Hypan®-Kern bestehende Aufschlämmung wurde
in fünf
Stücke
Hypan®-Röhre, von
denen jedes vorher mit einem Stück Röhre aus
rostfreiem Stahl als Kanüle
versehen und dampfsterilisiert worden war, injiziert. Als der Kern
im Inneren der Röhre
angeordnet war, wurden die Enden der Röhren mit chirurgischen Unterbindungsklemmen,
gepolstert durch ein kleines Quadrat aus Silikonkautschuk, verschlossen.
Die fünf
Vorrichtungen wurden jede in einer separaten Vertiefung einer Gewebekulturplatte
mit sechs Vertiefungen untergebracht. Nicht eingebrachte Zellen
wurden in der sechsten Vertiefung untergebracht, um die Lebensfähigkeit
dieser Population von Zellen nach dem Einbringungsvorgang zu bestimmen.
Alle Vertiefungen wurden mit 4 ml Wachstumsmedium mit 450 mg/dl
Glucose gefüllt.
Das Medium wurde jeden Tag durch frisches Medium ersetzt. Das erschöpfte Medium aus
jeder Vertiefung wurde zurückbehalten
und zur nachfolgenden Analyse eingefroren. Eine Schätzung der Population
der Vorrichtungen wurde durch Messen des Glucoseverbrauchs bestimmt.
Vorhergehende Experimente ergaben, dass eine Million CGT-6-Zellen
Glucose mit einer Geschwindigkeit von 3 mg/Tag verbrauchten.
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Die
Vorrichtungen wurden am Tag Null mit Zellen beimpft, und der Glucoseverbrauch
wurde bis zum Tag 83 kontinuierlich überwacht. Zwischen dem Tag
83 und dem Tag 114 wurde das Medium weiterhin gewechselt, wenn auch
weniger häufig,
und der Glucoseverbrauch wurde nicht gemessen. Am Tag 114 wurden
die Vorrichtungen aus dem Medium entfernt, geprüft, gemessen, und die Zellen
geerntet. Die geernteten Zellen wurden mit Trypsin behandelt und
unter Verwendung eines Coulter-Zählers
gezählt.
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Unmittelbar
nach dem Beimpfen der Vorrichtungen mit Zellen hatten die Vorrichtungen
ein gleichmäßig milchiges
Aussehen. Innerhalb eines Tages und für näherungsweise drei Wochen danach
kolonisierten die Zellen den tiefsten Teil der Vorrichtung, wobei
sie parallel zur Länge
der Vorrichtung eine Linie aus agglomerierten Zellen bildeten. Im
Verlauf der Zeit stieg die Anzahl an Zellen an bis die Zellen konfluent
waren, und die Zellen schienen um den Kern herum gewachsen zu sein,
wobei sie den zwischen dem Kern und der permeablen Membran gebildeten
ringförmigen
Raum vollständig
einnahmen. In den letzten Monaten der Kultur erschienen die Vorrichtungen
vollständig
gepackt, wobei sie ein superkonfluentes Aussehen hatten. Obwohl
der Kern Blicken verborgen war, konnte sein Umriß im Zentrum der Zellmasse
angenähert
werden.
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Wegen
der Anwesenheit von Zellen außerhalb
der Vorrichtung, von denen manche an den Silikonkautschuk-Kissen
anhafteten, wurden die Vorrichtungen täglich gespült, um nicht in der Vorrichtung
enthaltene Zellen zu entfernen. Nach den Spülungen enthielten die Vorrichtungen
eine große
superkonfluente Zellmasse mit Spuren von Zellklumpen, die auf den
Silikonkissen beobachtet wurden.
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Messungen
der Vorrichtungsabmessungen wurden aus mikrophotographischen Aufnahmen,
die unmittelbar vor dem Ernten von den Vorrichtungen ge macht wurden,
bestimmt. Tabelle 1 zeigt die Abmessungen der fünf Vorrichtungen. Für Vorrichtung
Nr. 5, die nicht mit ausreichender Deutlichkeit photographiert wurde, um
Längenbestimmungen
zu erlauben, wurden keine präzisen
Messungen erhalten.
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5 zeigt
die Beziehung zwischen Tagen in Kultur und Glucoseverbrauch. Die
Daten zwischen dem Tag 1 und dem Tag 43 wurden weggelassen, weil
gefunden wurde, dass Zellen in dem Medium außerhalb der Vorrichtungen vorhanden
waren und signifikant zum Glucoseverbrauch beitrugen. Bei allen
getesteten Vorrichtungen wurde eine Erhöhung des Glucoseverbrauchs
im Laufe der Zeit bis zu einem Plateauniveau beobachtet.
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Die
Lebensfähigkeit
und die Anzahl an Zellen bei Beendigung des Experiments (114 Tage
in Kultur) ist für
die fünf
Vorrichtungen in Tabelle 2 gezeigt. Die Lebensfähigkeit für die fünf Vorrichtungen lag im Mittel
bei etwa 85%, wobei die Anzahl an Zellen im Bereich von 5,4 × 105 bis 1,6 × 106 Zellen
pro Vorrichtung lag.
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Beispiel 2
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Eine
andere zum Beleg der Lebensfähigkeit
hergestellte Einkapselungsvorrichtung wurde unter Verwendung einer
dünnwandigen
(15 μm)
röhrenförmigen permeablen
Membran mit einem Außendurchmesser von
1,95 mm, die aus einem Polyacrylnitril-Acrylat-Copolymer aufgebaut
war, wie es beschrieben ist in den US-Patenten Nr. 4 943 618, Nr.
4 379 874 und Nr. 4 420 589, konstruiert. Diese Vorrichtung wurde
hergestellt durch Injizieren einer flüssigen Aufschlämmung, die
eine suspendierte Menge an lebensfähigen CGT-6-Zellen und einen
raumfüllenden
Kern aus porösem
PTFE von 2,5 cm Länge
und 1,75 mm Durchmesser aufwies, in die permeable Membran. Die Enden
der Vorrichtung wurden unter Verwendung chirurgischer Standard-Unterbindungsklemmen
verschlossen, wobei ein kleines (5 mm × 5 mm) Quadrat aus Silikonkautschuk
zur Steigerung der Klemmenwirkung durch Begrenzen der Belastung
auf die Röhrenmembran
verwendet wurde.
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Die
CGT-6-Zellen wurden unter Verwendung von Trypsin, gefolgt von Zentrifugieren
und erneutem Suspendieren in Zellen-Kulturmedien zur Aufschlämmungs-Injektion
vorbereitet.
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Unmittelbar
nach dem Zusammensetzen wurde die Vorrichtung in einer Gewebekultur-Vertiefung
einer Platte mit 6 Vertiefungen untergebracht, in 4 ml Medium eingetaucht
und unter Standardbedingungen, die für die Zellen in freier Kultur
geeignet sind, inkubiert. Das anfängliche Aussehen der Vorrichtung
war durchscheinend. Suspendierte Zellen waren durch die klare permeable
Membran betrachtbar.
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Innerhalb
eines Tages hatte sich die Zellen-Aufschlämmung abgesetzt, um ein krummliniges
Agglomerat zu bilden, das näherungsweise
durch den tiefsten Bereich der Vorrichtung, wie sie in der Zellkulturvertiefung
lag, definiert wurde.
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Im
Laufe der nächsten
drei Wochen veränderte
sich diese Anordnung, als sich die Zellenkolonie vervielfachte und
größere Flächen des
ringförmigen
Raums einnahm, wobei sie eine durchscheinende amorphe Masse bildete.
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Die
Glucose-Aufnahme wurde als ein Anzeichen für die Lebensfähigkeit
der Zellen und die Proliferation von Zellen in der Vorrichtung gemessen,
wobei derselbe Umrechnungsfaktor, der in Beispiel 1 beschrieben ist,
verwendet wurde. Die Glucose-Aufnahme wurde gemessen als der Unterschied
zwischen den Glucose-Konzentrationen, die in dem die Vorrichtung über einen
Zeitraum von 24 Stunden umgebenden Medium gemessen wurden, und der
Glucose-Konzentration
in einer Kontrollvertiefung. Die Glucose-Aufnahme der Vorrichtung
war zu Beginn niedrig und erhöhte
sich über
die Dauer der Vorrichtung, bis sie sich auf einem Niveau stabilisierte,
das der Anwesenheit von 2 × 106 Zellen in freier Kultur entspricht. Die
Insulin-Erzeugung der Vorrichtung während der Zeitdauer, als die
Population der Vorrichtung stabil war, befand sich mit einer Population von
2 × 106 Zellen in Übereinstimmung.
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Viele
Male während
der Kultur dieser Vorrichtung war es notwendig, die Vorrichtung
mit chirurgischen Instrumenten in aseptischer Weise zu handhaben.
Diese Handhabung bestand im Ergreifen der Vorrichtung mit einer
Zange, im Baden der Vorrichtung mit einer Strömung von Medium, und im Unterbringen
der Vorrichtung in einem anderen Behälter.
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Eine
abschließende
Beurteilung dieser Vorrichtung wurde nach einer Dauer von 56 Tagen
durchgeführt.
Die intakte Vorrichtung wurde mit einem Lebensfähigkeits-Farbstoff, der lebende
Zellen mit grüner
Farbe färbt
und tote Zellen mit roter Farbe färbt ("Live/DeadTM Viability/cytotoxicity
assay, Molecular Probes Inc.), behandelt. Eine nachfolgende grobe
Untersuchung der gefärbten
Vorrichtung offenbarte einen hohen Grad an Lebensfähigkeit,
wie durch einen im wesentlichen grünen Farbton angezeigt wurde.
Nach Beurteilung der intakten Vorrichtung wurde die Vorrichtung
aufgeschnitten und die Zellen wurden durch Behandlung mit Trypsin für die Coulter-Zählung vorbereitet.
Die Lebensfähigkeit
wurde ebenfalls geprüft.
Zellen-Zählungen
von 1,8 × 106 Zellen, die von dem Coulter-Zähler erhalten
wurden, stimmten im wesentlichen mit den 2 × 106 Zellen überein,
die aus den Glucoseaufnahme-Bestimmungen bestimmt wurden. Es wurde
festgestellt, dass die Lebensfähigkeit
der Zellen 82% betrug.
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Beispiel 3
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Eine
weitere Vorrichtung mit den folgenden Abmessungen wurde im wesentlichen
so, wie es in Beispiel 1 beschrieben ist, aufgebaut:
innerer
Radius der permeablen Membran: | 800 μm |
äußerer Radius
des Kerns: | 725 μm |
Dicke
der permeablen Membran: | 25 μm |
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Diese
Vorrichtung wurde mit näherungsweise
1,4 × 106 Zellen beimpft und 51 Tage lang mit täglichem Wechsel
des Mediums kultiviert. Die in der Vorrichtung nach 51 Tagen vorhandene
Anzahl an Zellen wurde auf der Basis des in dem Medium gemessenen,
täglichen
Glucoseverbrauchs zu 1,6 × 106 Zellen bestimmt.
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Beispiel 4
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Vier
Vorrichtungen, die den in Beispiel 3 beschriebenen ähnlich waren,
wurden zur Implantation in Hunde vorbereitet.
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Zur
speziellen Anpassung der Vorrichtungen an eine Implantation in das
Gefäßsystem
wurde an einem Ende jeder Vorrichtung ein kleines geschoßförmiges Teil
aus rostfreiem Stahl befestigt, wobei ein elastomeres Silikonröhrchen verwendet
wurde, um bei der fluoroskopischen und radiographischen Ortung der
Vorrichtungen zu helfen. Es wurde auch eine durchgehende Schlinge
aus Nahtmaterial durch das entgegengesetzte Ende jeder Vorrichtung
hindurchgeführt,
um als ein Haltefaden zu wirken.
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Eine
Vorrichtung wurde jeweils bei vier erwachsenen Windhunden chirurgisch
in die äußere Jugularvene
eingeführt.
Das Halterungs-Nahtmaterial wurde verwendet, um die Vorrichtung
an der Wand der Vene zu befestigen. Sieben Tage nach der Implantation
wurden die Vorrichtungen wieder entnommen.
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Eine
der den Tieren entnommenen Vorrichtungen ergab die folgenden Lebensfähigkeits-Bestimmungen
nach drei verschiedenen Untersuchungsverfahren: 56% durch Glucose-Verbrauch,
62% durch Live/DeadTM Viability/Cytotoxicity
Assay, und 58% durch Insulin-Erzeugung. Insgesamt zeigte diese spezielle Vorrichtung
nach sieben Tagen in vivo eine lebensfähige Population von Zellen,
die 50–60%
der Größe ihres Werts
vor der Implantation hatte.
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Irgendeine
Lebensfähigkeit,
die nach sieben Tagen Implantation in vivo nachgewiesen wird, zeigt
ein richtiges Funktionieren der Vorrichtung, wie es durch den Transport
von Nährstoffen
zu der Zellenmasse definiert wird, an. Es wurde vorher festgestellt,
dass die lebensfähige
Population, die im Inneren einer Vorrichtung unterhalten werden
kann, von den Konzentrationen an Nährstoffen in der Umgebung außerhalb
der Vorrichtung abhängt.
Dies kann die Verringerung der lebensfähigen Population, die beobachtet
wurde, als die Vorrichtung aus dem Gewebekulturmedium entfernt und
in das Tier implantiert wurde, erklären. Alternativ kann diese Lebensfähigkeits-Bestimmung
fälschlicherweise
niedrig sein, da die Vorrichtung während der Entnahme aus dem
Tier ungünstigen
Be dingungen ausgesetzt war. Die Untersuchung der Lebensfähigkeit
in den anderen drei Vorrichtungen wurde durch experimentelle Schwierigkeiten
beeinträchtigt,
und die Ergebnisse sind nicht in einer sinnvollen Weise interpretierbar.